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Ausbildung. zur Fachpraktikerin / zum Fachpraktiker in der Hauswirtschaft nach § 66 BBiG. Ist-Stand. Ausbildungsregelung vom 1. April 2011 (Brem ABL S.353) Zielgruppe: Behinderte Menschen im Sinne des § 2 SGB IX Ausbildungsdauer: Drei Jahre - PowerPoint PPT Presentation
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Ausbildung
zur Fachpraktikerin / zum Fachpraktiker in der Hauswirtschaft nach § 66 BBiG
Ist-Stand Ausbildungsregelung vom 1. April 2011
(Brem ABL S.353)
Zielgruppe: Behinderte Menschen im Sinne des § 2 SGB IX
Ausbildungsdauer: Drei Jahre
Die Feststellung, dass die Art und Schwere der Behinderung eine Ausbildung nach dieser Regelung erfordern, erfolgt nach einer Eignungsuntersuchung im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit.
Die Ausbilderinnen und Ausbilder müssen über zusätzliche behindertenspezifische Qualifikationen verfügen oder die Qualität der Ausbildung muss auf andere Weise sichergestellt sein.
Ausbildungsberufsbild
1. Ausbildungsstätte und Ausbildungsberuf2. Kommunikation und Teamorientierung3. Arbeitsorganisation4. Arbeitsschutz und Unfallverhütung5. Hygiene6. Umweltschutz7. Speisenzubereitung und Service8. Reinigung, Pflege und Gestaltung von Räumen und Textilien
Anforderungen der AbschlussprüfungPraktische Prüfung
240 Minuten eine komplexe Aufgabe in den Bereichen:
• Speisenzubereitung und Service
• Reinigung, Pflege und Gestaltung von Räumen und Textilien
• Reinigung und Pflege von Maschinen, Geräten, Gebrauchsgütern und Betriebseinrichtungen
Schriftliche Prüfung 120 Minuten praxisbezogene
Aufgaben in den Bereichen:
• Speisenzubereitung, Service und Vorratshaltung
• Wirtschafts- und Sozialkunde
Struktur der Ausbildung am Beispiel IBS/ABiG
Soll- Was muss verändert werden -
1. Regelung nach § 66 BBiG?
2. Ausbildungsstruktur?
3. Vermittlung von Zusatzqualifikation?
Regelung nach § 66 BBiG Anpassung an die neue Empfehlungen des Hauptausschusses
beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Insbesondere: Neue Unterteilung des Ausbildungsrahmenplans und Ausbildungsberufsbild in:
• Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
• Abschnitt B: Weitere berufsgebundene Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fachaufgaben im Einsatzgebiet; Betriebsspezifische Dienstleistungen
• Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Regelung nach § 66 BBiG
Aufnahme der Lernergebnisse und Kompetenzen im Sinne des Deutschen Qualifikationsrahmens
Ziel
Breite Ausbildung + Spezialisierung für einen Tätigkeitsbereich
= Vermittlungschancen auf die bisherigen Stellen aber auch konkrete Perspektiven für eine Beschäftigung im Bereich der Spezialisierung
Beispiel: Einsatz im Bereich der Altenpflege
Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen
Betreuung/Pflege
Spannungsfeld
Strikte Trennung!
Hauswirtschaft darf keine Pflege! Pflege kann keine Hauswirtschaft! Aber:
Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen• Sobald die hauswirtschaftlichen Fachkräfte
einen unmittelbaren Kontakt zu den Bewohnern der Heime haben
Mögliche hauswirtschaftlichen Betreuungsleistungen
Umgestaltung der Wohnräume (auf Wunsch evtl. auch mit den Bewohnern)
Hilfe bei Verrichtungen
in den Wohnküchen
Hilfe beim Aufräumen des Zimmers/ der Schränke
Transfer: Begleitung
zum Arzt, Friseur, usw.
Begleitung
bei Spaziergängen
Reinigung und Ausbesserung der Wäsche
Alltagsbegleitung
Vorschlag für eine entsprechende Struktur der Ausbildung
Vorschlag für eine entsprechende Struktur der Ausbildung
Unterricht im Bezug auf die Einsatzgebiete
Praxis im Bereich der Altenpflege
Praxis im Bereich KiTa
Praxis im Bereich Krankenhaus etc.
Zusatzunterricht- Krankheitsbilder- Kommunikation mit alten Menschen- ...
Vorschlag für eine entsprechende Struktur der Ausbildung
Unterricht im Bezug auf die Einsatzgebiete
Praxis im Bereich der Altenpflege
Zusatzunterricht- Krankheitsbilder- Kommunikation mit alten Menschen- ...
Kolloquium
Zertifikat
Über die
Zusatz-
qualifikation
Was ist zu tun? Wer macht es?
Anpassung der bisherigen Regelungen Entwurf der Regelung über die
Zusatzqualifikation (?) Akquise neuer Praktikumsplätze (wo und
in welcher Anzahl?) Organisation des Zusatzunterrichts Beschluss der neuen Regelung
Fragen/Rahmenbedingungen... Verlässlichkeit der Struktur (ständiger Wechsel
der Ausbildungsträger)? Wie viele Azubis müssen es sein, damit
Zusatzunterricht angeboten werden kann? Zusatzkosten, Finanzierung? Übernahmeperspektiven nach der Ausbildung? ...?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!