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Ausbildung zur Fachpraktikerin / zum Fachpraktiker in der Hauswirtschaft nach § 66 BBiG

Ausbildung

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Ausbildung. zur Fachpraktikerin / zum Fachpraktiker in der Hauswirtschaft nach § 66 BBiG. Ist-Stand. Ausbildungsregelung vom 1. April 2011 (Brem ABL S.353) Zielgruppe: Behinderte Menschen im Sinne des § 2 SGB IX Ausbildungsdauer: Drei Jahre - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Ausbildung

Ausbildung

zur Fachpraktikerin / zum Fachpraktiker in der Hauswirtschaft nach § 66 BBiG

Page 2: Ausbildung

Ist-Stand Ausbildungsregelung vom 1. April 2011

(Brem ABL S.353)

Zielgruppe: Behinderte Menschen im Sinne des § 2 SGB IX

Ausbildungsdauer: Drei Jahre

Die Feststellung, dass die Art und Schwere der Behinderung eine Ausbildung nach dieser Regelung erfordern, erfolgt nach einer Eignungsuntersuchung im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit.

Die Ausbilderinnen und Ausbilder müssen über zusätzliche behindertenspezifische Qualifikationen verfügen oder die Qualität der Ausbildung muss auf andere Weise sichergestellt sein.

Page 3: Ausbildung

Ausbildungsberufsbild

1. Ausbildungsstätte und Ausbildungsberuf2. Kommunikation und Teamorientierung3. Arbeitsorganisation4. Arbeitsschutz und Unfallverhütung5. Hygiene6. Umweltschutz7. Speisenzubereitung und Service8. Reinigung, Pflege und Gestaltung von Räumen und Textilien

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Anforderungen der AbschlussprüfungPraktische Prüfung

240 Minuten eine komplexe Aufgabe in den Bereichen:

• Speisenzubereitung und Service

• Reinigung, Pflege und Gestaltung von Räumen und Textilien

• Reinigung und Pflege von Maschinen, Geräten, Gebrauchsgütern und Betriebseinrichtungen

Schriftliche Prüfung 120 Minuten praxisbezogene

Aufgaben in den Bereichen:

• Speisenzubereitung, Service und Vorratshaltung

• Wirtschafts- und Sozialkunde

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Struktur der Ausbildung am Beispiel IBS/ABiG

Page 6: Ausbildung

Soll- Was muss verändert werden -

1. Regelung nach § 66 BBiG?

2. Ausbildungsstruktur?

3. Vermittlung von Zusatzqualifikation?

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Regelung nach § 66 BBiG Anpassung an die neue Empfehlungen des Hauptausschusses

beim Bundesinstitut für Berufsbildung

Insbesondere: Neue Unterteilung des Ausbildungsrahmenplans und Ausbildungsberufsbild in:

• Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

• Abschnitt B: Weitere berufsgebundene Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fachaufgaben im Einsatzgebiet; Betriebsspezifische Dienstleistungen

• Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Page 8: Ausbildung

Regelung nach § 66 BBiG

Aufnahme der Lernergebnisse und Kompetenzen im Sinne des Deutschen Qualifikationsrahmens

Page 9: Ausbildung

Ziel

Breite Ausbildung + Spezialisierung für einen Tätigkeitsbereich

= Vermittlungschancen auf die bisherigen Stellen aber auch konkrete Perspektiven für eine Beschäftigung im Bereich der Spezialisierung

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Beispiel: Einsatz im Bereich der Altenpflege

Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen

Betreuung/Pflege

Spannungsfeld

Page 11: Ausbildung

Strikte Trennung!

Hauswirtschaft darf keine Pflege! Pflege kann keine Hauswirtschaft! Aber:

Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen• Sobald die hauswirtschaftlichen Fachkräfte

einen unmittelbaren Kontakt zu den Bewohnern der Heime haben

Page 12: Ausbildung

Mögliche hauswirtschaftlichen Betreuungsleistungen

Umgestaltung der Wohnräume (auf Wunsch evtl. auch mit den Bewohnern)

Hilfe bei Verrichtungen

in den Wohnküchen

Hilfe beim Aufräumen des Zimmers/ der Schränke

Transfer: Begleitung

zum Arzt, Friseur, usw.

Begleitung

bei Spaziergängen

Reinigung und Ausbesserung der Wäsche

Alltagsbegleitung

Page 13: Ausbildung

Vorschlag für eine entsprechende Struktur der Ausbildung

Page 14: Ausbildung

Vorschlag für eine entsprechende Struktur der Ausbildung

Unterricht im Bezug auf die Einsatzgebiete

Praxis im Bereich der Altenpflege

Praxis im Bereich KiTa

Praxis im Bereich Krankenhaus etc.

Zusatzunterricht- Krankheitsbilder- Kommunikation mit alten Menschen- ...

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Vorschlag für eine entsprechende Struktur der Ausbildung

Unterricht im Bezug auf die Einsatzgebiete

Praxis im Bereich der Altenpflege

Zusatzunterricht- Krankheitsbilder- Kommunikation mit alten Menschen- ...

Kolloquium

Zertifikat

Über die

Zusatz-

qualifikation

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Was ist zu tun? Wer macht es?

Anpassung der bisherigen Regelungen Entwurf der Regelung über die

Zusatzqualifikation (?) Akquise neuer Praktikumsplätze (wo und

in welcher Anzahl?) Organisation des Zusatzunterrichts Beschluss der neuen Regelung

Page 17: Ausbildung

Fragen/Rahmenbedingungen... Verlässlichkeit der Struktur (ständiger Wechsel

der Ausbildungsträger)? Wie viele Azubis müssen es sein, damit

Zusatzunterricht angeboten werden kann? Zusatzkosten, Finanzierung? Übernahmeperspektiven nach der Ausbildung? ...?

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!