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Feuerwehrdienstvorschrift 2 Feuerwehrdienstvorschrift 2 FwDV 2 FwDV 2 Umsetzung im Land Niedersachsen / LK Osnabrück

Ausbildung im LK OS FwDV 2 - kreisfeuerwehr … · Brennen und Löschen 2 4 Fahrzeugkunde 2 3 Gerätekundekunde Persönliche Ausrüstung 1 1 Löschgeräte, Schläuche, ... Folien,

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Feuerwehrdienstvorschrift 2Feuerwehrdienstvorschrift 2

FwDV 2FwDV 2Umsetzung

im

Land Niedersachsen / LK Osnabrück

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Zeitliche Umsetzung an den Landesfeuerwehrschulen:

���� Die Lernunterlagen und das Prüfungswesen werden dementsprechend parallel angepasst bzw. überarbeitet.

���� Ab 01.01.2005 werden alle anderen Lehrgänge umgestellt.

Umsetzung FwDV 2

Zeitliche Umsetzung auf Kreis- / Kommunalebene:

���� Vollständige Umstellung bis spätestens II. Halbj. 2005

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Truppmann Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) 70 h

Truppausbildung

Umsetzung FwDV 2

Die Ausbildung erfolgt weiterhin an den bekannten Standorten

NEU

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(Musterausbildungsplan)

Lehrgangsorganisation 2 -

Rechtsgrundlagen 2+1 2

Brennen und Löschen 2 4

Fahrzeugkunde 2 3

Gerätekundekunde

Persönliche Ausrüstung 1 1

Löschgeräte, Schläuche, Armaturen 4 2

Rettungsgeräte 4 3

Geräte für die einfache Techn. Hilfeleistung 2 2

Sonstige Geräte 2 1

Rettung 4+1 1

Löscheinsatz 16 10

Techn. Hilfeleistung 5 3

Verhalten bei Gefahr 3+1 6

Unfallversicherung 1 1

Leistungsnachweis 1 1

∑∑∑∑ 51+3 * 40

LebensrettendeSofortmaßnahmen 16 16

∑∑∑∑ 67+3 * 56

* - zivilschutzbezogene Ausbildung

NEU ALT NEU ALT

Umsetzung FwDV 2

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Truppmann Teil 2 80 h

Truppausbildung

���� Wie bisher soll die Ausbildung an den Standorten in 2 Jahren a´40 h durchgeführt werden.

Umsetzung FwDV 2

Truppmann Teil 2 (zweijährige Ausbildung in OrtsFw) 80 h

Truppmann Teil 1(Grundausbildungslehrgang) 70 h

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Truppmann Teil 1(Grundausbildungslehrgang) 70 h

Truppmann Teil 2 80 h

Truppausbildung

���� Wie bisher soll die Ausbildung an den Standorten in 2 Jahren a´40 h durchgeführt werden.

Umsetzung FwDV 2

Truppmann Teil 2 (zweijährige Ausbildung in OrtsFw) 80 h

NEU Die Truppmannausbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung auf der Ebene des Grundausbildungslehrgangs ab.

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Truppausbildung

���� Wie bisher soll die Ausbildung an den Standorten in 2 Jahren a´40 h durchgeführt werden.

NEU Die Truppmannausbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung auf der Ebene des Grundausbildungslehrgangs ab.

Umsetzung FwDV 2

Im Landkreis Osnabrück bedeutet dies:

���� ca. 2 Jahre nach erfolgreichem Abschluss der Truppausbildung Teil 1 (Grundlehrgang) werden die Teilnehmer vom LK Osnabrück über die OrtsFw schriftlich zur Prüfung Teil 2 eingeladen.(erstmals 2007).

Es bleibt den Stadt- / Gemeindefeuerwehren vorbehalten, in eigener Regie Vorbereitungs-lehrgänge etc. durchzuführen.

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Sprechfunker 16 h

���� Voraussetzung: Truppmann Teil 1

- Die abzugebende Verpflichtungserklärung kann auch durch Minderjährige abgegeben werden.

Umsetzung FwDV 2

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���� Voraussetzung:

- Truppmann Teil 1

- G 26/3

- Mindestalter 18 Jahre

Atemschutzgeräteträger 25 h

NEU Dem AGT-Lehrgang sollte der Sprechfunker-Lehrgang vorausgehen.

Umsetzung FwDV 2

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NEU Der Lehrgang kann innerhalb der Truppmannausbildung absolviert werden.

Atemschutzgeräteträger 25 h

Umsetzung FwDV 2

Sprechfunker 16 h

Für die Kreisfeuerwehr Osnabrück gilt abweichend davon ab 01.01.2005 grundsätzlich:

���� frühestens 1 Jahr nach erfolgreichem Abschluss der Truppausbildung Teil 1 (Grundlehrgang) kann der Lehrgang Sprechfunker besucht werden.

���� nach erfolgreichem Abschluss der Truppausbildung Teil 1 + 2und erfolgreichem Abschluss der Sprechfunkerausbildung kann der Lehrgang Atemschutzgeräteträger besucht werden.

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Maschinisten35 h

Technische Ausbildung

���� Voraussetzung:

- Truppmann Teil 1 + 2

- Führerschein Klasse B oder höher

NEU Der Lehrgang Sprechfunker sollte vorher absolviert werden.

Umsetzung FwDV 2

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Technische Hilfeleistung35 h

Technische Ausbildung

���� Voraussetzung:

- Truppmannausbildung Teil 1 + 2

Technische HilfeleistungUnterweisung LK OS 22 h

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Technische Ausbildung

Technische HilfeleistungUnterweisung LK OS 22 h

Lehrinhalte:

- Handhabung techn. Geräte aus der Normbestückung TSF - LF

- Mehrzweckzug

- hydr. Rettungsgeräte

- Oelwehr

- Bewegen von Lasten

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Gefährliche StoffeC-Grundlehrgang 32 h

ABC – Unterweisung (LK OS)

���� Voraussetzung:

- Truppmannausbildung Teil 1 + 2

- AGT-Lehrgang mit gültiger G 26/3

- min. 2-jährige AGT-Praxis

möglichst auch

- Truppführerausbildung

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Gefährliche StoffeC-Grundlehrgang 32 h

ABC – Unterweisung (LK OS)

Lehrinhalte:

- Gefahren der Einsatzstelle

- Gerätekunde (Schutzanzüge, Messgeräte)

- Einsatztaktik , Erkundung, Einsatzplanung

- Grundübungen n. FwDV 500

- Grobreinigung, Dekontamination

- Gewöhnungs- u. Einsatzübungen

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Kartenkunde8 h

Sonderlehrgänge (LK OS)

���� Voraussetzung: - Sprechfunkerlehrgang

möglichst:- Truppführerlehrgang

Lehrinhalte:

- Handhabung versch. Karten, UTM-Gitter, Maßstäbe

- Kartendarstellung, Taktische Zeichen

- Anfertigen von Handskizzen

- Lagekarte nach Schadenlage

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Sonderlehrgänge (LK OS)

Dienstvorbereitung / - gestaltung17 h

���� Voraussetzung: - min. Truppführerlehrgang

möglichst:- Gruppenführerlehrgang

Lehrinhalte:

- Unterrichtsvorbereitung

- Lehrunterlagen, Folien, Arbeitsblätter

- Sprachübungen

- freies Sprechen vor der Video-Kamera

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Einsatzleitung (gem. FwDV 100)

Weiterbildung für das Personal im ELF 8 h

Sonderlehrgänge (LK OS)

���� Voraussetzung: - Truppführerlehrgang- Sprechfunkerlehrgang- mögl. Kartenkunde

Lehrinhalte:

- Aufgaben einer Einsatzleitung

- Handhabung der Betriebs- und Einsatzunterlagen

- Dokumentation, Lageerkundung , Lagebeurteilung

- Pressemitteilung

- Praktische Übung einer Großschadenslage

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Belastungsübung für Atemschutzgeräteträger

nach FDV 7 Abschn. 2.1.2.2. ca. 1 h

���� Voraussetzung: - abgeschlossene Ausbildung als Atemschutzgeräteträger

- gültige G 26/3

Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1.600 Litern

eine Gesamtarbeit von 80 kJ (ab dem 50. Lebensjahr 60 kJ) zu erbringen.

FwDV 7 Abschn. 3 Abs. 5:

Wer die Belastungsübung nicht innerhalb 12 Monate ableistet, darf grundsätzlich bis zum Erbringen der vorgeschriebenen Übungen die Funktion Atemschutzgeräteträger n i c h t wahrnehmen.

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Bitte beachten

���� Von den Lehrgangsteilnehmern sind mitzubringen:

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Dienstkleidung 1. Tag 1. Tag X 1. Tag 1. Tag X X X 1. Tag

Einsatzkleidung ab 2. Tag ab 2. Tag ab 2. Tag ab 2. Tag ab 2. Tag X 1)

Wetterschutzkleidung ab 2. Tag 3. Tag

Schreibzeug u. Notizblock X X X X X X X X X

Atemschutzgerät (PA) ab 2. Tag -

FuG (2 m) incl. Hör-/Sprechgarnitur ab 3. Tag 3. Tag ab 3. Tag

Farbstifte, Lineal und ggf. Lupe X X

1) incl. Einsatzüberjacke, Flammschutzhaube; Einsatzüberhose (soweit vorhanden)

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Weitere Angaben zu den Lehrinhalten und weitere Lehrgänge finden Sie hier:

http://www.lfs-loy.niedersachsen.de/download/sonstiges/lehrgangsvoraussetzungen-nds-lfs-loy.pdf

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Viel Erfolg

wünscht die