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MEISTERBRIEF Jahrgang 25 / Ausgabe 5/2015 Handwerk in Osthessen \\\ Das Magazin der Kreishandwerkerschaft Fulda IN DIESER AUSGABE: Änderungen beim Mindestlohn \\\ Dienstreise im privaten PKW \\\ Vorsicht bei Kontoüberziehung mehr dazu ab S. 12

Ausgabe 05-2015

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MEISTERBRIEFJahrgang 25 / Ausgabe 5/2015

Handwerk in Osthessen \\\ Das Magazin der Kreishandwerkerschaft Fulda

IN DIESER AUSGABE:Änderungen beim Mindestlohn \\\ Dienstreise im privaten PKW \\\ Vorsicht bei Kontoüberziehung

mehr dazu ab S. 12

Titel_5_2015_Titel_Druck.pdf 1 9/17/2015 8:52:14 AM

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Impressum:Herausgeber: Kreishandwerkerschaft FuldaVerlag: Perspektive pro Handwerk GmbH,Rabanusstraße 33, 36037 FuldaTelefon: (06 61) 90 224 - 0,Fax: (06 61) 90 224 - 20E-Mail: [email protected]: www.kh-fulda.deSatz und Layout: 21 ritter, www.21ritter.de

Redaktion und Anzeigenverwaltung:Dr. Herbert BüttnerTel.: (06 61) 90 224 – 16Mail: [email protected]:Jürgen Fröhlich, Tel.: (0 66 56) 50 37 77Mail: juergen.froehlich @gmx.netDruck: DCM Druck Center Meckenheim

Der MEISTERBRIEF erscheint 8 mal jährlich. Er wird allen Betriebsinhabern der Handwerksbetriebe im Kreis Fulda im Rahmen der Zugehörigkeit zur Kreishand-werkerschaft ohne Gebühr zugestellt. Die Bezugsgebühr ist mit dem Jahresbeitrag abgegolten. Der MEISTERBRIEF ist im Abonnement für eine Jahresgebühr von

16 € einschließlich Versand zu beziehen. Für namentlich gekennzeichnete Beiträge übernimmt die Redaktion nur die allgemeine presserechtliche Verantwortung.

Bildquelle:Seite 19: Erwin Wodicka - Fotolia

Editorial /// Impressum

Der Kreishandwerksmeisterhat das Wort

Alle Wirtschaftsdaten, die zurzeit veröffentlicht werden, zeigen in eine positive Rich-tung. Der Auftragsbestand in unseren Handwerksbetrie-ben ist laut Umfrage gut bis sehr gut, und auch für die Zukunft ist die Stimmung zuversichtlich. Aber eine Zahl marschiert in die falsche Richtung. Die Anzahl unserer Auszubildenden nimmt konti-nuierlich ab. Wir reden schon lange über dieses Problem

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und kämpfen seit einigen Jahren dagegen an, aber der Rück-gang in 2015 ist stärker ausgefallen als erwartet. Auch wenn noch nicht alle Ausbildungsverträge eingetragen sind, so liegt der Rückgang doch im zweistelligen Prozentbereich. Auffällig ist nun der Wettbewerb um den „Auszubildenden“ durch vor allem größere Betriebe, die mit personeller und finanzieller Kraft Aktionen durchführen. Diese Möglichkeit hat der größte Teil unserer Handwerksbetriebe nicht, und somit gewinnt die gemeinsame Werbung für Handwerksberufe durch die Kreishandwerkerschaft weiterhin an Bedeutung. Mit Besorg-nis müssen wir auch feststellen, dass immer mehr Schulen im Stadt- und Landkreis Fulda sogenannte Kooperationsverträge mit einzelnen Betrieben, Institutionen und Firmenvereinigun-gen abschließen. Hierin liegt die Gefahr einer begrenzten und unvollständigen Informationsmöglichkeit über die Ausbil-dungsvielfalt in Berufen und Gewerken. Schulleiterinnen und Schulleiter müssen aufpassen, ob dabei nicht eine Ausgren-zung der Berufsvielfalt entsteht. Auch ist zu befürchten, dass aus reinem Zeitmangel andere Informationsveranstaltungen ausfallen könnten. Wir müssen alle zusammen versuchen, die Schulabgänger umfassend über die Arbeitswelt aufzuklären, denn nur so ist es möglich, eine Auswahl nach dem Motto „was passt zu mir?“ zu treffen.

Die Kreishandwerkerschaft wird weiterhin alles dafür tun, dass dies in unserer Region gewährleistet bleibt.

Ihr KreishandwerksmeisterClaus Gerhardt

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Inhaltsverzeichnis /// Betriebsberatung

Inhaltsverzeichnis

Editorial /// Impressum

Inhaltsverzeichnis /// Betriebsberatung

Stellengesuche

Weiterbildungsangebote

Unternehmensbörse

Marketing

Ja zum Meister!

Recht & Steuern

Ehrungen

Nachrichten aus den Innungen

Nachrichten aus der Region

Ausbildung

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Sprechtage der HWK-Betriebsberatung Die Abteilung Betriebsberatung und Unternehmensführung der Handwerkskammer Kassel bietet Betriebsinhabern und Existenzgründern im Handwerk die Möglichkeit zu kostenfreien Beratungsgesprächen in den Räumen der Kreishandwerkerschaft Fulda. Zu den angebotenen Beratungsleistungen gehören Themenbereiche wie z.B.:

• Betriebsübergabe / Betriebsübernahme• marktorientierte Unternehmensführung• Investitionsplanung und Finanzierungsmöglichkeiten bzw. Fördermöglichkeiten• Auswertung betrieblicher Daten mit Betriebsanalyse• Ermittlung betrieblicher Schwachstellen mit Erarbeitung von Lösungsansätzen• Wahl der richtigen Rechtsform. Gabriele Leipold

Die nächsten Sprechtage:06.10.2015, 14.10.2015, 23.10.2015, 04.11.2015

Bitte bei der Kreishandwer-kerschaft rechtzeitig vorher telefonisch anmelden untern (0661) 90224-0. Die betriebs-wirtschaftliche Beraterin der Handwerkskammer Kassel, Dipl. BW Gabriele Leipold, ist auch direkt unter der Telefon-nummer 0561 7888 156 oder per Email [email protected] zu erreichen.

Expertenrat für Unternehmer und Existenzgründer im Handwerk

• Ja zum Meisterbrief

• Steuerberatung Schwing Bad Salzschlirf

• VW-Zentrum Fulda

• WEMAG Fulda

Wir bitten um freundliche Beachtung.

Dieser Ausgabe liegen folgende Beilagen bei:

Auch im Jahr 2015 bietet die Wirtschafts- und Infrastruk-turbank Hessen gemeinsam mit Experten der Wirtschaft Beratungstermine für Inhaber und Geschäftsführer kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe sowie Existenzgründer an. Am Freitag, 02.10.2015, können in Einzelterminen im ITZ Tagungs- und Kongresszentrum, Am Alten Schlachthof 4 in Fulda, die jeweiligen Fragen formuliert werden. Experten der Handwerkskammer Kassel, der Industrie- und Handelskammer Fulda sowie dem Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Wirtschaft geben im Team die entsprechenden Auskünfte.

Die Beratungsthemen reichen von der Unternehmensfinanzie-rung mit öffentlichen Fördermitteln, über Existenzgründun-gen, die Förderung betriebswirtschaftlicher und technologi-scher Beratung, die Unternehmensübergabe, den Zugang zu Hochschul-Know-how bis hin zur Beratung zu einem geeigne-ten Standort und den behördlichen Genehmigungsverfahren. „Mit der Vielfalt der angebotenen Informationen bieten wir eine sehr effektive Beratung für die interessierten Unterneh-merinnen und Unternehmer“, sagt Gabriele Leipold, betriebs-wirtschaftliche Beraterin der Handwerkskammer Kassel.

Die Ratsuchenden können in einem Termin gleich die Ant-worten auf ein Bündel der verschiedensten Fragen mitneh-men. Die erforderlichen Anmeldungen für dieses kostenlose Angebot nehmen Sabrina Kümmel-Naderer, IHK Fulda, Telefon 0 661 / 284 – 15, E-Mail: [email protected] oder Thomas Peter, Telefon 06441 4479 – 1268, E-Mail: [email protected], Förderberatung der Wirtschafts- und Infra-strukturbank Hessen, gerne entgegen.

Expertenrat für Unternehmer und Existenzgründer im Handwerk 24 Monate big in business.

Eines unserer Top-Leasingangebote für Geschäftskunden1:z.B. Audi A4 Avant 1.8 TFSI, 6-Gang*S line Exterieur, 18" Alu-Gussräder, Xenon Plus, Sportfahrwerk, Einparkhilfe plus, elektr. Heckklappe, Außenspiegelbeheizbar, Licht-/ Regensensor, MMI Navigation, Bluetooth, Audi Sound System, Sitzheizung, Mittelarmlehne, u.v.m.

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Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112Braunschweig. Bonität vorausgesetzt.

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Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Alle Angaben basieren auf den Merk-malen des deutschen Marktes. 1 Das Angebot gilt nur bis 31.10.2015, solange der Vorrat reicht, und nur für Gewerbe-treibende ohne gültigen Großkundenvertrag bzw. die in keinem Großkundenvertrag bestellberechtigt sind sowie selbst-ständige Freiberufler und selbstständige Land- und Forstwirte.

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Betriebsberatung

Alternative Finanzierung:„handwerk magazin“ analysiert Chancen durch stille Beteiligungen und Mikromezzaninfonds

Ein Fünftel aller Handwerker hat beim Kreditzugang große Probleme, bei Kleinbetrieben jeder zweite. Stille Beteiligungen und Gelder aus dem Mikromezzaninfonds Deutschland schaffen jetzt Abhilfe.

‚handwerk magazin‘ stellt in seiner aktuellen August-Ausgabe die alternativen Finanzierungsvarianten vor und analysiert für welche Betriebe sie Sinn machen. Wie eine Auswertung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und der ak-tuellen KfW-Verbändeumfrage zeigt, klagen im Handwerk etwa 20 Prozent der Betriebe über große Probleme bei der Kreditauf-nahme. Besonders schlecht ist die Lage für Kleinbetriebe mit einem Umsatz unter 100.000 Euro im Jahr. Hier stellt mehr als die Hälfte der Unternehmen die Lage an der Finanzierungsfront als schwierig dar. 48,7 Prozent der Handwerksunternehmer ha-ben sogar Probleme, überhaupt einen Kredit zu erhalten, selbst zu ungünstigen Konditionen. Ablehnungen erfolgen, wenn das Rating nicht stimmt: Überwiegend liegt der Grund für ein un-befriedigendes Rating in einer zu niedrigen Eigenkapitalquote. Wird das Eigenkapital aufgestockt, verbessert sich das Rating – und damit werden Kredite wieder möglich und die Konditionen verbessern sich.

Um die Eigenkapitalquote des Handwerksbetriebs für künftige Investitionen langfristig zu verbessern, sind stille Beteiligungen zum Beispiel über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaf-ten der Bürgschaften oder den Mikromezzaninfonds Deutschland optimale Teillösungen wie ‚handwerk magazin‘ in seiner aktuellen August-Ausgabe zeigt. Finanziert werden Handwerksbetriebe jeder Branche und Größe. Einzige Ausnahme sind Sanierungsfälle.

Betriebe können Beteiligungen bei Erweiterungen oder Über-nahmen nutzen, aber auch bei Unternehmensnachfolgen, wenn keine Lösung in der Familie möglich ist. Darüber hinaus empfiehlt ‚handwerk magazin‘ stille Beteiligungen vorbeugend als Krisenpuffer zu sehen: Wenn die Umsätze stark sind und das Unternehmen eine gute Ertragssituation aufweist, ist es deutlich leichter, eigenkapitalähnliche Mittel zu bekommen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der aktuellen August-Ausgabe von ‚handwerk magazin‘.

Das Wirtschaftsmagazin für selbständige Handwerker gibt es im Abo-Bezug oder als digitales ePaper für Apple-Geräte und Android: www.handwerk-magazin.de/abo, www.handwerk-magazin.de/epaper

Änderung bei der Mindestlohndokumentation AusgangssituationIm Rahmen des Mindestlohngesetztes muss der Arbeitgeber seit dem 01.01.2015 für folgende Personengruppe Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen und mindes-tens zwei Jahre aufbewahren (siehe auch Ausgabe Meisterbrief 01-2015, S.8, die Ausgabe ist online einsehbar unter www.kh-fulda.de/presse/meisterbrief-das-magazin-der-kreis-handwerkerschaft.html):

1. Minijobber (Ausnahme: Privathaushalte)2. Kurzfristig Beschäftigte gem. §8 Abs.1 SGB IV (Ferienjobber, Urlaubsvertretungen etc, die von vornherein befristet sind auf drei Monate oder maximal 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr. 3. Arbeitnehmer in den in §2a des Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetztes genannten Wirtschaftszweigen (Baugewerbe, Gast- stätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungs- gewerbe, Gebäudereinigungsgewerbe u.a.)

Neu seit 01.08.2015Die Aufzeichnungspflicht für die unter 3. genannte Personen-gruppe ist bis zum 31.07.2015 entfallen, wenn das Monatsent-gelt brutto Euro 2.958,00 überschritten hat. Diese Grenze ist mit Wirkung vom 01.08.2015 auf Euro 2.000,00 abgesenkt worden. Im Gesetz heißt es jetzt, dass die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000,- Euro brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abge-rechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde. Zudem sind bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden.

Was ist unter einem „verstetigten regelmäßigen Monats- entgelt“ zu verstehen?Unser Kreishandwerksmeister hat vorsichtshalber nochmal nachgefragt, was unter dem Begriff „verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt“ zu verstehen ist. Nicht selten wird im Handwerk nach geleisteten Stunden bezahlt. Da die Monate unterschied-liche Arbeitsstunden haben, kann dies bei den Mitarbeitern zu schwankenden monatlichen Bruttoeinkünften führen. Was ist dann unter dem „verstetigten regelmäßigen Monatsentgelt“ zu verstehen?

Antwort unserer Bundestagsabgeordneten Birgit Kömpel (MdB):„Die Aufzeichnungspflicht entfällt, wenn in den letzten 12 Monaten nachweislich über 2.000,- Euro brutto gezahlt wurde. Das Gehalt darf dabei schwanken, wenn es 2.000,- Euro immer übersteigt. Diese Grenze wurde gezogen, weil ab 2.000,- Euro auch bei Aus-schöpfen der Höchstarbeitszeit (bei saisonalen Schwankungen) sichergestellt ist, dass der Mindestlohn gezahlt wurde. Ich hoffe, Ihnen auf diesem Wege behilflich gewesen zu sein. Bitte beachten Sie für weitere Informationen auch den unten aufgeführten Link des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales…“

Hier der Link: http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2015/neue-mindestlohnverordnung-in-kraft.html

Wichtiger Hinweis:Da es sich bei der 2.000-Euro-Entgeltgrenze um einen „absoluten Betrag“ handelt, ist im Umkehrschluss davon auszugehen, dass bereits das einmalige Unterschreiten dieses Betrages die Ver-pflichtung zur Arbeitszeitaufzeichnung wieder aufleben lässt.

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Stellengesuche

Der Herbst macht die Natur bunt!Wir Ihre Wohnung!Das machen wir das ganze Jahr.Wir streichen, lackieren und tapezieren.Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung Ihrer Räume.

Bewerber/innen suchen Ausbildungsplatz oder neue StelleAusbildungsplatz gesuchtSchreiner-Azubi (Jahrgang 1990)hat am 01.08.2015 seine Lehre in einem Betrieb außerhalb des Landkreises Fulda begonnen. Er möchte in einen Ausbildungs- betrieb im Landkreis Fulda wechseln (Kennziffer 382015)

Junger Mann (Jahrgang 1998)sucht eine Ausbildungsstelle in einem technischen Beruf (Landmaschinen, Kfz, Karosseriebau, Metallbau). Ist eher ein zurückhaltender Typ (Kennziffer 222015)

Junge Frau (Jahrgang 1994)sucht eine Ausbildungsstelle als Friseurin in Teilzeit (Kennziffer 402015)

Neue Stelle gesuchtBauingenieurin (Jahrgang 1983)Bachelor of Engineering, Erfahrungen in der Bearbeitung von Ausschreibungen, Kalkulation, Abrechnung, Statische Berech-nungen und Rechnungsprüfung, zurzeit in ungekündigter Stelle bei einem Ingenieurdienstleister (Kennziffer 342015).

Betriebswirtin (Jahrgang 1974)Studium BWL in Bulgarien, anerkannt als Masterabschluss, spricht gut Deutsch, Englisch und Russisch, arbeitet zurzeit geringfügig als Aushilfe, sucht eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im kaufmännischen Bereich (Kennziffer 362015)

Bürokauffrau (Jahrgang 1964)Studium Maschinenbau in Russland, Umschulung zur Kauffrau für Bürokommunikation, Berufserfahrung in einem Ingenieur-büro (Kennziffer 352015)

Chefsekretärin (Jahrgang 1962)Ausbildung als Industriekauffrau, geprüfte Sekretärin mit Ab-schluss, belastbar, kommunikationsstark, gewohnt selbständig zu arbeiten, sucht neue Stelle in Teilzeit (Kennziffer 192015)

Groß- und Außenhandelskauffrau aus Ebersburg (Jahrgang 1961)mit langjähriger Berufserfahrung im Handwerk in den Bereichen Einkauf, Elektro und Sanität sucht Teilzeitbeschäftigung im Büro (Kennziffer 102014)

Groß- und Außenhandelskaufmann (Jahrgang 1971)Erfahrungen im Außendienst, Projektmanagement und im Marketing und in der Eventorganisation (Kennziffer 372015)

Industriemeister Metall/Qualitätsma-nagementbeauftragter (Jahrgang 1988)Ausbildung zum Zerspanungsmecha-niker für Drehtechnik, CNC-Erfahrung, Erfahrung im Einkauf, Ausbildung zum Qualitätsmanagementbeauftragten, hat komplette Zertifizierung begleitet, zurzeit in ungekündigter Stelle in der Qualitätssicherung eines Maschinen-bauunternehmens (Kennziffer 332015)

A B F Ä L L E V E R W E R T E N

Böckler Str. 31 · 36041 Fulda-WESTTel. (06 61) 7 39 66 · Fax (06 61) 2 19 64

www.schmitt-recycling.de

Recycling & Entsorgung GmbH & Co. KG

Metallbaumeister, Schweißwerkmeister WIG-Stahl und NE-Metallemit langjähriger Berufserfahrung als Schweißlehrer und Aus-bilder, Einschränkungen beim Gehen infolge eines schweren Verkehrsunfalls, sucht neue Stelle (Kennziffer 312015)

Steinmetz – Gesellin (Jahrgang 1988)In ungekündigter Stelle, sucht neue Herausforderung. Realschul-abschluss mit abgeschlossener Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten, danach Ausbildung zur Steinmetzin, Gesel-lenprüfung in Juni 2014. Erfahrungen im Einbau von Treppen, Böden, Küchenplatten. Ihr Spezialgebiet: Freihandzeichnungen nach Kundenwünschen, Gravuren, Arbeiten an der Brückensäge (Kennziffer 202015)

Zimmerin/Stahlbetonbautechnikerin (Jahrgang 1972)mehrjährige Berufspraxis in Arbeitsvorbereitung, Materialeinkauf, Abrechnung (Aufmaß, Rechnungslegung), AdA-Schein, Betriebs-wirtin des Handwerks, regelmäßiger Besuch von Fortbildungs-seminaren zum Umgang mit der VOB, in ungekündigter Stelle, sucht neue Teilzeitstelle bevorzugt in der Baubranche(Kennziffer 242015)

Kontakt über Kreishandwerkerschaft, Hr. Büttner, Tel. (0661) 90224-16, E-Mail: [email protected]

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Weiterbildungsangebote

WEITERBILDUNGSANGEBOTE DER KREISHANDWERKERSCHAFT FULDA

Schulungsangebot für beauftragte Personen gemäß § 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) – Verschärfte Pflichten für Unternehmernach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung müssen Unternehmer und Inhaber von Betrieben, die an der Beförderung von jährlich mehr als 50 Tonnen (netto) gefährlicher Güter beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Betriebe, die unterhalb dieser Mengenschwelle liegen, benötigen zwar keinen Gefahrgutbeauftragten, müssen aber sog. „beauftrag-te Personen“ oder „sonstige verantwortliche Personen“ benennen, die entsprechend geschult werden müssen, um ihre umfangreichen Aufgaben pflichtbewusst wahrnehmen zu können. Das Unterlassen der Schulung wird mit Bußgeld geahndet und hat im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen. Wenn die vor-geschriebene Schulungsbescheinigung der zuständigen Überwa-chungsbehörde vorgelegt wird, kann sich außerdem ein Vorteil für die Betriebe ergeben, weil i. d. R. dann von den Behörden die oft sehr kurzen Kontrollintervalle verlängert werden. Betroffen sind in diesem Zusammenhang viele Handwerksbetriebe, besonders aus den Bau- und Ausbaugewerken, aber auch der gesamte Kfz.-Bereich.

Termin: Freitag, 09. Oktober Dauer: 13 bis 17 UhrOrt: Hotel „Berghof“, Almendorfer Straße 1, 36100 Petersberg-AlmendorfKosten: 67,00 Euro für Mitgliedsbetriebe der Innung ,134,00 Euro für NichtmitgliederReferent: Dipl-Ing. Alf Wiegand, Gefahrgutbeauftragter und Umweltschutzberater

Anmeldung bis 08. September 2015 am besten per E-Mail an [email protected]. Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach §6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung.

Kreishandwerkerschaft Fulda

Seminar: „Dem Fachkräftemangel entgegenwirken – Mitarbeiter als „Schatzkiste“ sehen“Sie erfahren• Warum ist es so schwierig, Mitarbeiter zu begeistern?• Warum es so schwierig ist, gute Bewerber zu finden• 5 Gründe, warum sich Mitarbeiter für einen Arbeitgeber entscheiden und warum sie ihn ablehnen• Wie Sie neue Mitarbeiter finden – über ungewöhnliche Wege, die Ihre Berufskollegen noch nicht nutzen • Und vieles andere mehr…

Termin: Freitag, 16. Oktober 2015Dauer: 13 bis 18 UhrOrt: Kreishandwerkerschaft Fulda, Rabanusstraße 33, Seminarraum 3. EtageKosten: 129,00 Euro für Mitgliedsbetriebe der Innung 258,00 Euro für NichtmitgliederReferent: Heiko T. Ciesinski – Unternehmer-Coach, Fachbuchautor

Anmeldung bis spätestens 02. Oktober 2015 am besten per E-Mail an [email protected]

Seminar: „Neue Kunden und mehr Umsatz durch EmpfehlungsmarketingSehr geehrte Damen und Herren…HALT! NEIN! Diese langweilige Anrede, diese Floskel war gestern. Sollten wir uns nicht mal etwas anderes einfallen lassen? Jeder will doch mit sei-nem Kundenbrief positiv auffallen. Oder glauben wir, mit „sehr geehrte Damen und Herren“ machen wir jemand neugierig und ermuntern dazu, den Brief zu Ende zu lesen? In unserem Seminar geht es darum, neue Ansätze zu finden. So weiß man z.B., dass 9 von 10 Kunden auf Empfehlungen vertrauen. Gute Erfahrungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis nimmt man gerne auf. Innovative Betriebe nehmen diese Erkenntnis auf und entwickeln ein systematisches Empfehlungsmarketing. Da wird nichts einfach dem Zufall überlassen. Erfahren Sie in unse-rem Seminar, wie Sie Ihre Kunden begeistern und zu Ihren besten Werbeträgern machen. Denn Empfehlungsmarketing lohnt sich doppelt: Sie sparen Werbekosten und erhöhen gleichzeitig Ihren Umsatz. Termin: Freitag, 23. Oktober 2015Dauer: 10 bis 17 UhrOrt: Kreishandwerkerschaft Fulda, Rabanusstraße 33, Seminarraum 3. EtageKosten: 198,00 Euro für Mitgliedsbetriebe der Innung 396,00 Euro für NichtmitgliederReferent: Heiko T. Ciesinski – Unternehmer-Coach, Fachbuchautor

Anmeldung bis spätestens 23. September 2015 am besten per E-Mail an [email protected]

Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk (Teil I + II)Inhalt: Teil 1: PraxisTeil 2: Gestaltung und Verlegetechnik Auftragsabwicklung Betriebsführung/BetriebsorganisationDauer/Unterrichtszeiten: 07. Januar 2016 bis 25. Juni 2016, insgesamt 606 StundenTheorie: Donnerstag bis SamstagPraxis: Montag bis SamstagPrüfungen: 27. Juni bis 02. Juli 2016Ort: Bildungszentrum Bau Osthessen, Goerdeler Straße 139-14136100 Petersberg

Kosten:Teil I: 1.484,00 EuroTeil II: 4.880,00 EuroZzgl. Lernmittel/Projektarbeiten/Prüfungsgebühren

Anmeldung und weitere Informationen:Bauakademie Hessen-Thüringen e.V.Frau HolzknechtTel.: (069) 95809 111E-Mail: [email protected]

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Weitere Informationen und Informationen über weitere Seminarangebote finden Sie unter www.kh-fulda.de/seminare/angebote.html

Fachseminar Ladungssicherung im KleintransporterDie Anzahl der Kleintransporter (Sprinter-Klasse) nimmt europaweit stark zu. Hierdurch erhöht sich leider auch die Zahl der verunfallten Fahrzeuge. Bei den Ursachen dominieren oft nicht zweckmäßig ausgerüstete Fahrzeuge, ein zu geringer Sicherheitsabstand sowie mangelnde Ladungssicherung -häufig auch eine Kombination hieraus. Gründe für die falsche Ladungssicherung sind oft Zeitmangel, inhomogene Güterstrukturen, nicht vorhandene oder falsche Zurrgurte. Als Ergebnis kann das Fahr-zeug bei Ausweich- oder Bremsmanövern unbeherrschbar werden. Durch die richtige und effektive Ladungssicherung kann dies vermieden werden. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter im Versand, Belader, Fahrer von Kleintransportern, Handwerker.Den Teilnehmern werden in Vortrag und Diskussion, verbunden mit umfangreicher Praxis, Kenntnisse in der Ladungssicherung vermittelt. Die Teilnehmer sollen die Konsequenzen nicht ausreichender Ladungssicherung - speziell im Kleintransporter - besser einschätzen können. Sie lernen anhand von praktischen Beispielen die richtige Umsetzung der Ladungssicherungsvorschriften kennen. Im Rah-men eines Fahrversuches werden die entstehenden Kräfte eindrucksvoll aufgezeigt.

Termin: Freitag, 06. November 2015 oder Freitag, 20. November 2015Dauer: 13 bis 17 UhrOrt: 3G Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung Werner-von-Siemens-Straße 12-14, 36041 FuldaKosten: 89,00 Euro für Mitgliedsbetriebe der Innung, 115,00 Euro für Nichtmitglieder Im Preis sind alle Tagungsgetränke sowie ein Nachmittagslunch inbegriffen. Referent: Dr. Werner Schmidt

Anmeldung bis spätestens 26. Oktober bzw. 09. November 2015 am besten per E-Mail an [email protected]

Seminarangebot für Betriebe, die bereits zertifiziert sind oder die die Absicht haben, sich in absehbarer Zeit zertifizieren zu lassenZertifizierung: Änderungen im Bereich DIN ISO 9001-2015Im September 2015 wird die Revision der aktuellen ISO 9001 Norm erwartet, welche die derzeitige Version aus 2008 ersetzen soll. Das Thema Qualitätsmanagement gemäß ISO 9001 ist weltweit und branchenübergreifend für Unternehmen aller Größen relevant. Deshalb gibt es einige Fragen rund um die Norm für Unternehmen. Welche Änderungen wird es geben? Was muss ich beachten? Was bedeutet das für mein Unternehmen und meine bestehende Zertifizierung?Sie lernen in diesem Seminar, Neuerungen und Änderungen der DIN EN ISO 9001:2015 in ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 zu implementieren. Die Inhalte richten sich nach dem aktuellen Stand der Normenrevision:

ZielgruppeZielgruppe sind Fach- und Führungskräfte (z.B. Unternehmer, QM Beauftragte oder Beauftragte der obersten Leitung) aus kleinen und mittleren Betrieben aller Größen und Branchen, die verantwortlich an der Verbesserung der Wirksamkeit von Qualitätsmanagement-Systemen DIN EN ISO 9001:2008 sowie an der Erreichung von nachhaltigem Erfolg arbeiten. Zu den Seminarinhalten gehören u.a. das veränderte Risikomanagement, das erweiterte Prozessmanagement, die Nutzung moderner Medien für die Aufzeichnungen und Dokumente sowie Erleichterungen und Anpassungen bei der Dokumen-tation.

Termin: Freitag, 06. November 2015Dauer: 15 bis 18 UhrOrt: Kreishandwerkerschaft Fulda, Rabanusstraße 33, Seminarraum 3. EtageKosten: 69,00 Euro (Innungsbetriebe zahlen nur 49,00 Euro) inkl. SeminarunterlagenReferentin: Anett Kuykendall, Frau Kuykendall ist Qualitätsmanagementbeauftragte und hat die Zerti-fizierung des Bildungszentrums Bau Osthessen sowie verschiedener anderer Einrichtungen begleitet.

Anmeldung bis 23. Oktober 2015 am besten per E-Mail an [email protected]

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Unternehmensbörse – Gewerbeflächen – ÜbernahmegesucheLager- und Gewerbeflächen (Kennziffer 022014)640qm Lager- oder Gewerbeflä-che sowie 100qm Nebenräume sind kurzfristig zu vermieten. Die Räume sind geeignet für Handwerk, Handel, als Lager-räume oder für ein Ausliefe-rungslager. Sie befinden sich in einer verkehrsgünstigen Lage in einem Stadtteil von Fulda.

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Laden-/Büro-Fläche Ortsmitte Flieden (Kennziffer 072014)in einem modernen Wohn- und Geschäftshaus in der Fuldaer Straße 1. Ebenerdiger Zugang, zentral und verkehrsgünstig gelegen. 125qm Verkaufsfläche ohne Zwischenwände, 45qm Personalraum, WC, Lager, 45qm Freifläche vor der großzügigen Schaufensterfront mit Ein-gangstür, 6 Parkplätze im Hof, öffentlicher Parkstreifen direkt vor dem Eingangsbereich, Ener-gieverbrauchskennwert 100,8 KWh/qm und p.a., komplett mit Fußbodenheizung.

Gewerbegebäude mit Pro-duktion und Lagerfläche(Kennziffer 082014)Standort: Flieden-Schaflager, Industriegebiet Süd direkt an der A66, Baujahr 1999Grundstück: ca. 2.400qm

Erdgeschoss: Verkaufsfläche ca. 240qmProduktionsfläche ca. 295qmSozialräume ca. 36qmLagerfläche ca. 20qmBüro ca. 20qmObergeschoss: Bürofläche mitTeeküche und WC ca. 135qmBetonfertiggaragen 5 StückPKW-Stellplätze 20 StückKaufpreis 490.000,- EuroAuch Miete ist möglich. Kauf oder Miete einzeln oderzusammen mit dem Objekt mit der Kennziffer 092014)

Gewerbegebäude – Lager- halle (Kennziffer 092014)Standort: Flieden-Schaflager, Industriegebiet Süd direkt an der A66, Baujahr 2002Grundstück ca. 920qmLagerfläche ca. 320qmPKW-Stellplätze 5 StückKaufpreis 149.000,- EuroAuch Miete ist möglich. Kauf oder Miete einzeln oderzusammen mit dem Objekt mit der Kennziffer 082014)

Geschäfts- und Wohnimmobi-lie (Kennziffer 102014)St. Georgstraße 23 in Großen-lüder. Hauptgebäude (325qm): Lokal im EG mit Cocktailbar im UG 325qm, Doppelgarage, Nebengebäude mit Garage (43qm), Biergarten (Ausschank, Grill, Toiletten), Wohnfläche im OG 178qm, Grundstücksfläche 1560qm, weitere Informationen und Bilder unter www.palast.co

Metallbaumeister sucht Betrieb zur Übernahme (Kennziffer 062015)Metallbaumeister, Anfang 30, sucht ein kleinen bis mittle-ren Betrieb im Rahmen der Mitarbeiter zu mittelfristigen Übernahme im Umkreis von 30Km um Hünfeld.

Gewerbeflächen in Neuhof (Kennziffer 072015)Werkstatt (ca. 275qm), Büro (ca. 30qm), Laden, ab Septem-ber 2015 zu vermieten

Betriebsübergabe eines Stein-metzbetriebes in 53940 Hel-lenthal (Kennziffer 082015)Hellenthal ist ein Ort in der Eifel und gehört zum Kreis Euskirchen. Es handelt sich um einen Familienbetrieb, der seit über 50 Jahren besteht. Von der Ausstattung ist er auf dem neuesten Stand. Der Betrieb sucht einen Nachfolger.

Rangstr. 39 • 36043 FuldaTelefon +49 661 13 334Telefax +49 661 13 275

Pirazzistr. 15 • 63067 OffenbachTelefon +49 69 820006-0Telefax +49 69 820006-60

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Weitere Informationen und eine mögliche Kontaktauf-nahme zu Vermieter/Verkäu-fer über die Kreishandwerker-schaft, Dr. Herbert Büttner, Tel. (0661) 90224-16, E-Mail: [email protected]

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Gewerbe- und Wohnimmobi-lie zu verkaufen (Kennziffer 012015)Kreis Fulda, 3.500qm Grund-stückLagerhalle/Werkstatt: 240qm, Massivbau mit Rolltor, Sozial-raum, WC/Dusche, Bj. 1992Repräsentatives Einfamilien- Wohnhaus: Wohnfläche 155qm + 112qm Nutzfläche, Bj. 1983, EG: großzügiger Wohn-/Essbe-reich, Küche Abstellraum, WC/Dusche, Büro, Fußbodenheizung, OG: 4 Räume (2 mit Balkon), Bad/WC mit Sauna,KG: 3 Räume, WC/Dusche, Par-tyraum ca. 60qm; mit Zugang auch von außen (auch als Büro nutzbar)

Werkstatt gesucht (Kennziffer 132014)bis 150qm, ebenerdig mit Roll-tor, in verkehrsgünstiger Lage

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Beratung - Verkauf - Reparatur

Warum bei der Printwerbung das Umfeld eine entscheidende Rolle spielt Viele Tageszeitungen klagen seit einiger Zeit über teils dramatische Rückgänge der verkauften Anzeigen. Sicher-lich kann man Gründe, wie etwa steigende Millimeterpreise im Anzeigenmarkt, dafür verantwortlich machen. Das ist aber nicht der Hauptgrund für die Misere. Die meisten An-zeigenkunden beklagen das fehlende Feedback und somit den mangelnden Erfolg ihrer Werbung.Printanzeigen sind – nach der Fern-sehwerbung – noch immer die erfolg-reichste Form des Marketings, und das vor allem wegen ihrer Glaubwürdigkeit. Die regelmäßig erscheinenden Statisti-ken zeigen, dass Werbung in Zeitungen und Anzeigenblättern von den Lesern für authen-tisch und somit seriös erachtet wird. Wo also liegt das Problem?Vielleicht sind viele Anzeigenkunden ganz einfach falsch beraten worden, was die Platzierung ihrer Werbung betrifft. Die große Rolle, die das Umfeld, in dem Ihre Werbung erscheint, spielt, wird von Mediaberatern oft schlichtweg nicht erwähnt.

Sonderthemen, Konkurrenzausschluss oder contentbasierte PR-Anzeige?Der Preis für eine Anzeige errechnet sich bei den meisten Print-produkten einzig und allein über die Größe derselben, also die verkauften Millimeter (Höhe mal Spaltigkeit).Die Möglichkeiten der Platzierung möchte ich Ihnen hier und heute mal kurz vorstellen. Viele Anzeigenkunden aus den mit-telständischen Bereichen von Handel, Handwerk und Dienstleis-tungen wissen seit Jahren, dass die meistbeachtete Seite einer Zeitung oder eines Anzeigenblattes die LETZTE Seite ist. Hier gibt es regelmäßig zahlreiche Platzierungswünsche, die in der Regel natürlich eingehalten werden. Doch was ist wirklich so toll an der letzten Seite? Sie ist das Pendant zur Titelseite und enthält meist keine redaktionellen Texte, sondern ist komplett mit Anzeigen gefüllt. Sicherlich wird ihre Werbung dort auch von vielen Lesern wahrgenommen, und viele werbetreibende Unternehmen wün-schen sich, dort platziert zu werden. Oft kommt sogar der Wunsch des „Konkurrenzausschlusses“ hinzu, was bedeutet, dass zum Beispiel die Anzeige eines Wintergartenbauers die einzige Anzeige dieser Branche auf dieser Zeitungsseite sein soll. Tolle Idee . . . aber besagte Anzeige steht somit zwischen Fleischereien, Bestattungs-unternehmen, Gärtnereien, Altgoldankauf und, und, und . . .Die Gefahr wächst damit, dass diese Anzeige im Sammelsurium ganz einfach untergeht, sollte sie nicht zufällig sehr auffällig gestal-tet sein.

Viel effektiver ist es meiner Meinung nach, man erkundigt sich (je nach Branche) nach den in regelmäßigen Abständen erscheinen-den Sonderthemen, die es sowohl in der Tageszeitung als auch in Anzeigenblättern oder Amtlichen Gemeindeblättern gibt. Hier wird in der Regel ein redaktionelles Umfeld zu einem bestimmten Thema geschaffen. Von „Bauen und Renovieren“ über „Biergär-ten der Region“ bis hin zu „Ross und Reiter“ oder jetzt im Herbst „moderne Heizung“ gibt es überall zahlreiche Themen, die von den Redaktionen aufgegriffen werden.Ein solches Umfeld verspricht dem Inserenten gleich einen viel höheren Nutzen als die Platzierung innerhalb eines „Anzeigen-

friedhofs“. Auf der Seite befinden sich meist mehrere Artikel, die aktuelle Themen aus dem Fachgebiet behan-deln. Bei „Bauen und Renovieren“ zum Beispiel sind sie als Fliesenleger, Elektriker oder Gas- und Wasserinstallateur bestens platziert. Dabei spielt auch die Konkurrenz keine Rolle, denn das Interesse, das der redaktionelle Teil erzeugt,

strahlt zu gleichen Teilen auf alle platzierten Anzeigen ab.Die interessanteste Option, Print-werbung zu platzieren, ist aber die folgende: Warten Sie nicht, bis die Redaktion Ihnen ein Umfeld schafft, sondern kreieren Sie Ihr Umfeld ein-

fach selbst. Diese Möglichkeit ist zugegebenerma-ßen zunächst finanziell etwas höher einzustufen, da Sie dafür einfach eine größere Anzeige benötigen. Die zusätzliche Aufmerksamkeit, die Sie für sich jedoch damit schaffen, wird Sie überraschen.Aber der Reihe nach: plumpe Werbung hat – außer, es geht um eine Rabattaktion o. Ä. – in der Akzeptanz der Leser schon lange ausgedient. Werbung wird heutzutage nur dann akzeptiert,

wenn sie dem Leser einen echten Nutzen bringt. Am besten ist das zu bewerkstelligen, wenn die Werbung gar nicht als Werbung daherkommt, sondern als lesenswerter Artikel über bestimmte Themen, über die SIE als Fachmann etwas zu sagen haben. Schrei-ben Sie einfach über die meistgestellten Fragen Ihrer Kundschaft. Geben Sie ihnen Tipps und Ratschläge, und beweisen sie so ganz nebenher, dass Sie kompetent in Ihrem Fachbereich sind. Es geht dem Leser nicht darum, zu erfahren, dass Sie weit und breit der günstigste Anbieter sind, sondern jemand, der zu den immer wie-derkehrenden Themen wirklich etwas Brauchbares zu sagen hat. Dabei dürfen gerne auch Ihr Firmenlogo und Ihre Kontaktdaten in die Anzeige integriert werden. Der Inhalt (Content) jedoch sollte im Vordergrund stehen.

Guido Leibold ist Spezialist für Content Marketing bei der Agentur sixeyesmedia

in Schlüchtern.

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TITELTHEMA

Ja zum Meister! Die Ankündigung der Europäischen Kommission, Berufszu-gangsbeschränkungen europaweit auf den Prüfstand zu stel-len, hat im Handwerk verständlicherweise für Unruhe gesorgt. Bundesweit sammeln Handwerkskammern Unterschriften für den Meistertitel. Die Kreishandwerkerschaft schließt sich die-ser Aktion an. Als Beilage finden Sie in diesem Heft eine Karte. Bitte unterschreiben Sie diese und senden Sie diese schnellst-möglich an uns zurück. Sollte die Karte nicht mehr beiliegen, bitte neue Karte anfordern (Tel. 0661/90224-16 oder [email protected]).

Weitere Informationen zu dieser Aktion finden Sie auch unter folgendem Link: http://www.hwk-rhein-main.de/de/news-detail/_news-aktu-ell/der-meister-ist-die-zukunft-eine-bundesweite-kampag-ne,837,770.html

Auswirkungen einer Reduktion der regulierten Berufe auf das deutsche HandwerkIm Jahr 2004 hat eine Novellierung der deutschen Handwerks-ordnung (HWO) stattgefunden. In diesem Zusammenhang wur-de die Reglementierung von 52 Handwerksberufen aufgehoben.

• Die Novellierung der Handwerksordnung 2004 hat nachweis-lich zu einer deutlich geringeren Ausbildungsleistung geführt. In zulassungspflichtigen Handwerken werden rund vier Mal so vie-le Jugendliche ausgebildet wie in zulassungsfreien Handwerken. Perspektivisch könnten somit durch weitere Liberalisierungen bis zu 70.000 Ausbildungsplätze pro Jahr verloren gehen.

• Die Zahl der Neugründungen ist zwar durch Abbau zulassungs-pflichtiger Berufe gestiegen, der Umsatz und die Gesamtzahl der Beschäftigten im Handwerk sind jedoch nahezu konstant ge-blieben. Der Gründungsboom konzentrierte sich zudem primär auf die städtischen Ballungsräume mit vielen Großbaustellen und einige wenige Gewerke (v.a. Fliesen-, Platten-, Mosaikleger, Raumausstatter, Gebäudereiniger).

• Reguläre Arbeitsverhältnisse wurden abgebaut und durch Ich-AGs, Soloselbständige und ausländische Billigarbeitskräfte verdrängt. Dies geht massiv zu Lasten der Sozialsysteme und hat weitreichende Folgen.

• Die Reglementierung von Handwerksberufen ist entgegen der Argumentation der Europäischen Kommission keine Binnen-marktschranke. Will ein europäischer Staatsbürger grenzüber-schreitende Dienstleistungen in Deutschland erbringen, so muss er dies lediglich anzeigen. Im Falle einer dauerhaften Niederlas-sung muss nur die Gleichwertigkeit der Qualifikation bestätigt werden. Darüber hinaus gibt es vielfältige weitere Ausnahmen.

• Generell bieten obligatorische Befähigungsnachweise in asym-metrischen Märkten hinsichtlich Verbraucherschutz und Vermei-dung von Gefahren Orientierung. Informationsasymmetrien für private Haushalte und gewerbliche Partner werden abgebaut, die Transaktions- und Informationskosten einer Volkswirtschaft sinken.

Eine weitergehende Liberalisierung der regulierten Berufe führt zu einer massiven Schwächung des erfolgreichen deutschen Ausbildungssystems und letztlich zu schlechterer Dienstleis-tungsqualität.

Erfolgsfaktor Berufsqualifikationen im Handwerk - 10 Fakten, die für den Meisterbrief sprechen(Die folgenden Ausführungen sind einem Flyer des ZDH ent-nommen, der über die KH zum Stückpreis von 0,15 Euro bestellt werden kann)

AusgangslageMit einer Million Betrieben, über 5 Millionen Beschäftigten und 500 Milliarden Jahresumsatz (Stand 2012) ist das Hand-werk das Herzstück des deutschen Mittelstandes. In über 130 Gewerken bieten Handwerksbetriebe über 400.000 jungen Menschen mit einer dualen Berufsausbildung ausgezeichnete berufliche Perspektiven und erweisen sich damit als Garant dafür, dass Deutschland mit der niedrigsten Jugendarbeits-losigkeit in ganz Europa glänzen kann. Die handwerkliche Ausbildung ist ein Erfolgsmodell, das stärker als bisher Vorbild für Europa sein sollte.

Fakt 1Die Ausbildungsleistung des Handwerks trägt maßgeblich zur Sicherung des Nachwuchses der gesamten gewerblichen Wirtschaft bei. Denn das Handwerk bildet weit mehr Jugendli-

che aus, als für den eigenen Bedarf erforderlich wäre. Die Ausbildungsquote ist im Handwerk mehr als doppelt so hoch als in der Gesamtwirtschaft. 95 Pro-zent der Lehrlinge werden im zulassungspflichtigen Handwerk ausgebildet. Die Sicherung und Förderung des Nachwuchses in der gewerblichen Wirtschaft trägt die Handschrift des Handwerks. Sie wäre ohne die Ausbildungsleistung der Meisterbetriebe nicht denkbar.

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TITELTHEMA

Fakt 2Die Qualität der Berufsqualifikation ist maßgeblich für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Der Schlüssel für den Erfolg deutscher Betriebe ist nicht der Preis, sondern das Know-how. Gerade im Handwerksbereich schöpfen Marktführer ihre Wirtschaftsstärke, Innovationskraft und Wettbe-werbsfähigkeit aus der fachlichen Qualifikation von Betriebsinha-bern und Mitarbeitern, die in der Welt ihresgleichen sucht.

Fakt 3Die duale Ausbildung bietet eine passgenaue Berufsqualifi-zierung, die einen reibungslosen Einstieg in das Berufsleben ermöglicht und attraktive Möglichkeiten der Weiterqualifi-zierung bietet. Die duale Ausbildung ist geprägt durch einen hohen Praxisanteil. Dies schafft einen reibungslosen Übergang von der Ausbildung in das Erwerbsleben und bietet die Grund-lage für berufsspezifische Fortbildungen wie z.B. der Meister-brief. Die Einkommenssteigerung infolge der Fortbildung ist, bezogen auf die Fortbildungskosten bei Handwerksmeistern, höher als bei Hochschulabsolventen. Der Investitionsvorteil der Meisterausbildung wurde jüngst in einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln erneut nachgewiesen.

Fakt 4Das Handwerk ist in besonderem Maße Garant für ein ho-hes Ausbildungsniveau. Entscheidend hierfür ist zum einen die fachliche und pädagogische Befähigung des Ausbilders. Die hierfür notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und Kompetenzen werden in der Meisterausbildung vermittelt. Zum anderen wird die duale Ausbildung nur im Handwerk zusätzlich durch die überbetriebliche Lehrunterwei-sung (ÜLU) flankiert und unterstützt.

Fakt 5Dass Meisterbetriebe den größten Anteil zur Ausbildungsleis-tung des Handwerks beisteuern, ist kein Zufall. Eine Abkehr von der Meisterqualifikation als Schlüsselqualifikation für bestimmte Gewerke führt absehbar zu einer spürbaren Verrin-gerung der Ausbildungsleistung im Handwerk. Gerade vor dem Hintergrund der mehr denn je notwendigen Fachkräftesiche-rung und der Bedeutung der Ausbildungsleistung der Meister-betriebe über das Handwerk hinaus für die gesamte gewerbliche Wirtschaft ist es unerlässlich, bestehende Qualifizierungsanfor-derungen im Handwerk zu fördern.

Fakt 6Durch die Meisterqualifikation wird das Rüstzeug für Selbstän-digkeit und Unternehmertum vermittelt – eine unerlässliche Basis für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Die Fortbildung zum Meister vermittelt die maßgeblichen Kompetenzen, um ein Unternehmen dauerhaft und erfolgreich am Markt zu etablieren. Die Meisterqualifikation ermöglicht damit ein leistungsfähiges Unternehmertum jenseits des akademischen Bereichs.

Fakt 7Die duale Ausbildung ist der wirksamste Schutz vor Jugend-arbeitslosigkeit. Damit trägt sie entscheidend zur Entlastung der Solidargemeinschaft bei. Deutschland hat die niedrigste Jugendarbeitslosenquote in Europa. Im Schnitt über ganz Euro-

pa ist sie dreimal so hoch wie bei uns. Die maßgebliche Stärke der dualen Ausbildung ist der Faktor Mensch. Der persönliche Umgang und das gemeinsame Erleben beruflicher Erfolge und Fortschritte stärkt die Bindung des Lehrlings zum Betrieb und erleichtert eine betriebsinterne Weiterentwicklung.

Fakt 8Eine gute Qualifikation ist Basis eines hohen Leistungsstan-des, der den Begriff „Made in Germany“ maßgeblich geprägt hat. Deutsche Handwerksbetriebe erweisen sich gerade in wirt-schaftlich schwierigen Zeiten als sehr robust. Ursache hierfür ist vor allem die hohe fachliche Qualifikation ihrer Mitarbeiter. Mit der Meisterqualifikation sind auch kleine und mittlere Unterneh-men in der Lage, sich in immer komplexeren und anspruchsvol-leren Marktstrukturen sowie verschärften Wettbewerbsbedin-gungen zu behaupten.

Fakt 9Die Qualifikation von Handwerksmeistern steht im unmittel-baren Interesse eines effektiven, präventiv ausgerichteten Verbraucherschutzes. Gefahrengeneigte Tätigkeiten dürfen nur von Handwerksunternehmen ausgeführt werden, deren Inhaber oder Betriebsleiter über einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Berufsqualifika-tion verfügen. Die fachliche Kompetenz und handwerkli-che Erfahrung von Meistern schützt vor unsachgemäßen oder gar gefährlichen Arbeits-ausführungen und befähigt jeden Betriebsleiter, Gefahren für Gesundheit, Leben und Umwelt zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.

Fakt 10Die Qualifikationsanforde-rungen an Handwerksberufe in Deutschland beeinträch-tigen nicht die Mobilität von Selbständigen und Beschäf-tigten im europäischen Bin-nenmarkt. Eine Überprüfung der beruflichen Qualifikation und das Durchlaufen eines Be-rufsanerkennungsverfahrens sind nur dann erforderlich, wenn eine Betriebsleiterfunk-tion ein einem in Deutsch-land eingetragenen Betrieb angestrebt wird. Zur Erbrin-gung grenzüberschreitender Dienstleistungen gilt über-wiegend der Grundsatz der automatischen Anerkennung. Die Migration von Fachkräften als Arbeitnehmer wird durch die deutsche Berufsreglemen-tierung nicht einmal berührt.

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Recht & Steuern

Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für WerkleistungenNeue BFH-Rechtsprechung zieht zukünftig die Ertragsbesteuerung vor

Insbesondere im Bauhaupt- und Baunebengewerbe ist es allgemein üblich, die Liquidität mit Abschlagsrechnungen auf bereits geleistete Arbeiten sicher zu stellen. Der Gewinn einer Bau-maßnahme wird bei bilanzierenden Unternehmen aber erst dann realisiert und versteuert, wenn die Baumaßnahme abgeschlos-sen ist. Man spricht hier vom Realisationsprinzip, welches für die Handels- und für die Steuerbilanz gleichermaßen gilt. Der Gewinn ist hiernach erst zu berücksichtigen, wenn er am Abschlussstichtag realisiert wurde. Der Gewinn ist regelmäßig erst dann realisiert, wenn der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen „wirtschaft-lich erfüllt“ hat und ihm die Zahlung „so gut wie sicher“ ist.

Ein neueres Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14.04.2014 (Az. VIII R 25/11) sowie die hierzu kürzlich ergangene Verwaltungsanwei-sung vom 29.06.2015 (IV C 6 – S2130/15/10001) hat Auswirkungen auf die Bilanzierung von teilfertigen Leistungen und Abschlags-zahlungen. Zukünftig soll es durch die neue BFH-Rechtsprechung zu einer früheren steuerlichen Gewinnrealisierung – und damit zu einer früheren Steuerfestsetzung – kommen.

Urteil des BFH vom 14.04.2014Der BFH hat mit dem oben genannten Urteil, welches zu einem bilanzierenden Planungsingenieurbüro ergangen ist, entschieden, dass die Gewinnrealisierung bei Planungsleistungen eines Ingeni-eurs nicht erst mit der Abnahme des Werkes oder der Stellung der Honorarschlussrechnung eintritt, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf die Abschlagszahlung nach der HOAI 1995 (Honora-rordnung für Architekten und Ingenieure) entstanden ist. Ent-sprechende Abschlagszahlungen sind nicht wie Anzahlungen auf schwebende Geschäfte zu bilanzieren. Der BFH geht somit davon aus, dass die Gewinnrealisierung vorher eintritt, nämlich bereits dann, wenn der Anspruch auf die Zahlung bereits gesetzlich –nach HOAI– entstanden ist.

Anwendung durch die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 29.06.2015)Die Finanzverwaltung hat das Urteil im Bundessteuerblatt veröffent-licht und wendet die Grundsätze des BFH-Urteils auch auf Ab-schlagszahlungen nach der neuen HOAI und für alle Werkverträge nach § 632a BGB an. Gem. § 632a Abs. 1 BGB können Unternehmer von dem Besteller (Auftraggeber) für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung eine Abschlagszahlung in der Höhe verlangen, in der der Auftraggeber durch die Leistung einen Wertzuwachs erlangt hat.

Demnach sind nach Auffassung der Finanzverwaltung alle bilan-zierenden Unternehmen, die im Rahmen von Werkverträgen Leistungsabschläge in Rechnungen stellen, von der geänderten Rechtsauffassung betroffen!

Die Finanzverwaltung wendet die neuen Regeln für die nach dem 23.12.2014 (Datum der Veröffentlichung des Urteils im Bundes-steuerblatt) beginnenden Wirtschaftsjahre an, so dass die neuen Grundsätze bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2015 erstmals zu berücksichtigen sind.

Voraussetzung der früheren Gewinnrealisierung ist, dass es sich bei den Abschlagszahlungen um die Abrechnung von bereits verdienten Ansprüchen handelt, weil die Leistung bereits

Sascha Hartmann

erbracht wurde. Die Abschlags-zahlungen sind daher von Forderungen auf einen reinen Vorschuss abzugrenzen. Bei reinen Vorschüssen, ohne dass bereits eine Leistung erbracht wurde, tritt auch weiterhin kei-ne Gewinnrealisierung ein.

ÜbergangsregelungDie erstmalige Anwendung des BFH-Urteils kann zu hohen Gewinnrealisierungen führen. Zur Vermeidung von Härten darf daher der aus der erstmaligen Anwendung des BFH-Urteils re-sultierenden Gewinn gleichmä-ßig auf die Wirtschaftsjahre 2015

und 2016 oder auf die Wirtschaftsjahre 2015 – 2017 verteilt werden.

Übertragung der Rechtsprechung auf HandwerksunternehmenDie neuen Grundsätze haben voraussichtlich auch Auswirkungen auf die Bilanzierungspraxis vieler Handwerksunternehmen, insbe-sondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes. Entgegen der heutigen Praxis ist der Gewinn zu realisieren, sobald der Anspruch auf eine Abschlagszahlung entstanden ist. Dieser Anspruch ent-steht in der Regel dann, wenn eine (prüfbare) Abschlagsrechnung gestellt wird. Eine im Rahmen einer Abschlagsrechnung abge-rechnete Teil-Baumaßnahme ist dann wie eine abgeschlossene Baumaßnahme zu behandeln. Eine Abnahme durch den Auftrag-nehmer und die Abrechnung als (Teil-) Schussrechnung ist dabei nicht erforderlich.

Im Jahresabschluss 2015 ist somit bei allen am 31.12.2015 nicht abgeschlossenen Baumaßnahmen, für die ein Anspruch auf Ab-schlagszahlung entstanden ist, der Gewinn zu realisieren. Allerdings sind diese Maßnahmen dann nicht als schwebende Geschäfte zu klassifizieren, so dass für diese Maßnahmen geprüft werden muss, ob im Gegenzug Rückstellungen für Gewährleistungen oder für noch auszuführende Arbeiten gebildet werden müssen. Auch auf die Jahresabschlüsse von bilanzierenden Arbeitsgemeinschaften wirken sich die neuen Rechtsgrundsätze aus. Auch hier müssen für die Maßnahmen, für die bis zum 31.12.2015 prüfbare Abschlags-rechnungen gestellt wurden, die Gewinne realisiert werden.

Beispiel zur Gewinnrealisierung nach alter / neuer Rechtslage

Gewinnrealisierung alte Rechtslage:

Baustelle XYZ Datum Kosten Abschlagsrechnung AR 1 14.08.2015 50.000,00 60.000,00 AR 2 14.11.2015 50.000,00 60.000,00 AR 3 14.02.2016 50.000,00 60.000,00 AR 4 14.04.2016 50.000,00 60.000,00 ∑ 200.000,00 240.000,00 SR ges. 14.06.2016 220.000,00 270.000,00 Gewinnrealisierung 2016: 50.000,00

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Recht & Steuern

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Gewinnrealisierung neue Rechtslage:

Baustelle XYZ Datum Kosten Abschlagsrechnung AR 1 14.08.2015 50.000,00 60.000,00 AR 1 14.11.2015 50.000,00 60.000,00 ∑ 2015 100.000,00 120.000,00 Gewinnrealisierung 2015: 20.000,00 AR 3 14.02.2016 50.000,00 60.000,00 AR 4 14.04.2016 50.000,00 60.000,00 ∑ 2016 100.000,00 120.000,00 SR ges. 14.06.2016 220.000,00 270.000,00 abzgl. ∑ 2015 100.000,00 120.000,00 120.000,00 150.000,00 Gewinnrealisierung 2016: 30.000,00

Das Beispiel zeigt, dass die neue Rechtslage zu einer früheren Gewinnrealisierung und somit zu einer früheren Steuerfestset-zung führt. Während nach alter Rechtslage der Gewinn für die Baumaßnahme voll im Jahr 2016 mit Abnahme der Baumaß-nahme versteuert werden muss, ist nach der neuen Rechtslage ein Teil des Gewinns (im Beispiel 20.000,00 Euro) bereits in 2015 entstanden und –ggf. unter Beachtung der Übergangsrege-lung– in 2015 zu versteuern.

Fazit / KritikDie neue Rechtsprechung und deren Anwendung durch die Finanzverwaltung können zu einer zeitweise höheren Liquidi-

tätsbelastung in Ihrem Unternehmen führen. Um nicht bei zu-künftigen Betriebsprüfungen mit hohen Steuernachzahlungen und zusätzlichen Zinszahlungen belastet zu werden, sollten Sie die neuen Rechtsgrundsätze beachten. Im Rahmen der Jahres-abschlusserstellung und der Erstellung der Steuererklärungen 2015 sollten Sie prüfen, inwieweit Sie von der Übergangsre-gelung Gebrauch machen sollten, wonach Sie den Gewinn aufgrund der Neubewertung auf bis zu drei Jahre gleichmäßig verteilen können. Darüber hinaus ist die Anwendungsregelung der Finanzverwal-tung nicht kritiklos hinzunehmen, da die Finanzverwaltung im vorgenannten BMF-Schreiben die Regelung viel weiter fasst als es das BFH-Urteil, welches allein zur HOAI 1995 ergangen ist, erlaubt. Es darf daher die Meinung vertreten werden, dass die Finanzverwaltung hier weit über das Ziel hinaus geschossen ist und eine unzutreffende Rechtsauffassung vertritt. Inwieweit die Steuererklärung 2015 nötigenfalls abweichend von der Verwal-tungsmeinung erstellt werden sollte, um Ihre Rechtsansprüche zu wahren oder ob der Auffassung der Finanzverwaltung im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gegen die Steuerbeschei-de 2015 begegnet werden muss, sollten Sie zusammen mit Ihrem steuerlichen Berater erörtern.

Sascha Hartmann, Diplom-Betriebswirt, Steuerberater, Fachberater für Internatio-nales Steuerrecht, Geschäftsführer der G+M Belegdepot Steuer-beratungsgesellschaft mbH, Heinrichstraße 79, 36037 Fulda

[email protected]

Yavor-Todorov GeorgievEhrlichsweg 1036145 Hofbieber mit dem Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk am 09.04.2015

Neueintragungen

Bianca OchSchackauer Weg 636145 Hofbiebermit dem Fotografenhandwerkam 23.06.2015

Vladimir LaubachIm Steierfeld 936151 Burghaunmit dem Gebäudereinigerhandwerk am 01.07.2015

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Dienstreise im privaten PKW: Wer haftet im Schadensfall? Wenn Arbeitnehmer Dienstreisen nicht mit dem Firmenwagen, sondern mit ihrem privaten Pkw vornehmen, stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Arbeitgeber für unfallbedingte Schäden haf-tet, die dem Arbeitnehmer auf seiner Dienstreise mit dem privaten Pkw entstehen.Nach der Rechtsprechung hat der Arbeitnehmer gegen den Ar-beitgeber in entsprechender Anwendung des § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen Anspruch auf Ersatz des Sachschadens, der ihm während der Dienstfahrt mit dem privaten Pkw entstanden ist. Für den sogenannten Rückstufungsschaden (KfzVersicherung) hat der Arbeitgeber dann, wenn er die nach dem Steuerrecht anerkann-te Kilometerpauschale (derzeit 0,30 Euro) zahlt, grundsätzlich nicht einzutreten. Anders verhält es sich natürlich dann, wenn die Erstat-tung eines etwaigen Rückstufungsschadens mit dem Arbeitnehmer vorher vereinbart wurde.Laut Rechtsprechung gehört die Nutzung eines Kfz zum allgemei-nen Risiko. Dazu zählen die Benutzung des Autos auf Fahrten zwi-schen Wohnung und Arbeitsstätte, das Abstellen des Pkw auf dem Firmenparkplatz sowie die Benutzung des Wagens auf Dienstreisen oder Fahrten zu auswärtigen Arbeits- oder Lehrgangsorten, sofern der Pkw nur zur persönlichen Erleichterung oder mit der Absicht der Zeitersparnis eingesetzt wird. Entsteht hier ein unfallbedingter Schaden, besteht kein Ersatzanspruch gegen den Arbeitgeber.Anders verhält es sich allerdings, wenn es eine „betriebliche Risikosphäre“ gibt, die eine Haftung des Arbeitgebers begründet. Dann hat der Arbeitnehmer im Schadensfall einen Ersatzanspruch gegen den Arbeitgeber. Dies ist dann der Fall, wenn der Einsatz des privaten Pkw auf Weisung des Arbeitgebers erfolgt oder aufgrund betrieblicher Gründe zwingend erforderlich ist. Als „zwingend erfor-derlich“ gilt ein Einsatz des privaten PKWs, wenn der Arbeitgeber ohne Einsatz des privaten Pkw dem Arbeitnehmer ein Betriebsfahr-zeug zur Verfügung stellen und das damit verbundene Unfallrisiko tragen müsste. Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit anderweitig nicht erbringen könnte (zum Beispiel Vertriebsbeauftragter im

Außendienst) oder das private Auto für Transporte eingesetzt wird, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich sind, auch dann handelt es sich um einen „zwingend erforderlichen Einsatz“.Wenn ein Haftungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber besteht, bleibt die Frage zu klären, ob und inwieweit den Arbeitnehmer ein Mitverschulden am Verkehrsunfall trifft. Sollte dies der Fall sein, würde der Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gemindert oder gar entfallen. Derzeit gilt ein dreis-tufiges Haftungsmodell:

Keine Haftung des Arbeitnehmers bei „leichtester Fahrlässigkeit“ „Leichteste Fahrlässigkeit“ liegt nach rechtlicher Definition vor, wenn es sich um geringfügige und leicht entschuldbare Pflicht-widrigkeiten handelt, die jedem Arbeitnehmer passieren können.

Anteilige Haftung des Arbeitnehmers bei „mittlerer Fahrlässigkeit“Bei der „mittleren Fahrlässigkeit“ ist der Haftungsanteil des Arbeit-nehmers unter Berücksichtigung aller Umstände zu bestimmen, insbesondere auch nach der Versicherbarkeit durch den Arbeit-geber, nach der Höhe des Verdienstes, dem Vorverhalten des Ar-beitnehmers und seinen sozialen Verhältnissen. Anteilige Haftung muss daher keineswegs automatisch hälftige Haftung bedeuten, sondern meistens erheblich weniger.

Grundsätzlich volle Haftung des Arbeitnehmers im Falle „grober Fahrlässigkeit und Vorsatz“„Grob fahrlässiges Handeln“ des Arbeitnehmers ist anzuneh-men, wenn eine besonders schwerwiegende und auch subjektiv unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, wenn nämlich der Arbeitnehmer diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die je-dem eingeleuchtet hätte. „Vorsatz“ hingegen setzt das Wissen und Wollen des Schadens voraus. Nicht ausreichend ist der vorsätzliche Verstoß gegen Weisungen, solange nicht Schädigungsabsicht am PKW hinzukommt.

NachrufDas Handwerk trauert um Herrn

SchlossermeisterElmar Kraus

Hünfeld

Der Verstorbene hat sich von 1981 bis 2005 ehrenamtlich in der Handwerks-organisation engagiert. Besondere Verantwortung übernahm er als stellvertretender Obermeister und Lehrlingswart der ehemaligen Schlosser-, Klempner- und Installateurinnung Hünfeld. Nach der Zusammenlegung mit der Metall-Innung Fulda fungierte Elmar Kaus bis 2005 als Vorstandsmitglied der Metall-Innung Fulda-Hünfeld.

Mit Dank, Anerkennung und großer Wertschätzung werden ihn seine Handwerkskollegen stets in guter Erinnerung behalten.

Metall-Innung Fulda-Hünfeld

Bernhard Hahner Manfred Schüler Obermeister Geschäftsführer

Recht & Steuern

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Recht & Steuern

KMU-Berater-Praxistipp: Richtiger Umgang mit Überziehungen Liquiditätsbeschaffung mittels Kontoüberziehung ist in wirtschaftlich guten Zeiten sowohl bei Unternehmen als auch bei Kreditinstituten verbreitet. Für Unternehmer kann eine Überziehung der vereinbarten Kreditlinie auf dem Geschäftskonto jedoch unangenehme Folgen haben. Darauf weist die Fachgruppe Finanzierung-Rating im Verband Die KMU-Berater - Bundesverband freier Berater hin und gibt Tipps aus der Beratungspraxis für den Umgang mit Konto-überziehungen.

„Vielen Unternehmen ist gar nicht bewusst, dass bereits das Überschreiten der Kreditlinie auf dem Geschäftskonto um einen Euro eine Verletzung des Kreditvertrages darstellt. Das Unter-nehmen ist damit bereits im Leistungsverzug“ sagt KMU-Berater August Hohmann von der Fachgruppe Finanzierung-Rating. Die Ursachen für solche Überziehungen sind vielfältig. Hohmann nennt als typische Beispiele Investitionen, die über das Konto-korrentkonto finanziert werden, nicht fristgerechte Zahlung der eigenen Kunden, Vorfinanzierung größerer Aufträge, aber auch hohe Privatentnahmen.

Selbst wenn die Bank auf eine Kontoüberziehung nicht reagiert, wird die Überziehung in den Ratingsystemen aller Banken und Sparkassen negativ bewertet. Diese negative Bewertung steigt mit der Zeitdauer, erläutert Hohmann. „Mehr als 90 Tage Überzie-hung haben negative Auswirkungen auf das Rating des Unter-nehmens. Dies ist eine Vorgabe aus dem Reglement von Basel II, an die sich alle Kreditinstitute halten müssen“, so Hohmann. Eine solche Rating-Abwertung sei unbedingt zu vermeiden.

Die meisten Kontoüberziehungen sind durch vorausschauendes Handeln in den Unternehmen vermeidbar, ist Hohmann über-zeugt. Unternehmen sollten dafür aus Sicht der KMU-Berater erstens eine grobe Übersicht über den Finanzierungsbedarf der kommenden zwölf bis 24 Monate haben. Zweitens ist ein ständi-ger Blick auf die Inanspruchnahme des vereinbarten Kreditlimits auf den Geschäftsgirokonten wichtig: „Spätestens, wenn die ver-einbarte Kreditlinie zu 80 Prozent ausgeschöpft ist, sollte in den Unternehmen ein Warnsignal ertönen“ erläutert Hohmann. Dann gelte es die Zahlungen so zu disponieren, dass keine Überziehun-gen entstehen können.

Sollte sich eine Überziehung trotz aller Vorsorge nicht vermeiden lassen, empfehlen die Finanzierungsexperten rechtzeitig vor Eintritt der Überziehung mit dem Kundenbetreuer der Bank zu sprechen und ihm vier Informationen zu geben: Den Grund der Überziehung, deren maximale Höhe und maximale Dauer und aus welchen Geldeingängen die Überziehung zurückgeführt werden wird. So habe die Bank eine fundierte Grundlage für eine möglichst positive Entscheidung zu der über die Kreditlinie hinausgehenden Inanspruchnahme.

Ist eine Überziehung durch die Bank bewilligt, sollte das Unter-nehmen natürlich die genannten Bedingungen einhalten, betont KMU-Berater Hohmann. Und noch zwei Themen sollten geklärt werden: Erstens ob ein zusätzlicher Überziehungszins gerechnet wird und wenn ja in welcher Höhe? Zweitens sollte der Kunde daraufhin wirken, dass die von der Bank bewilligte Überziehung nicht im Rahmen der 90-Tage-Regelung aus Basel II mitgezählt

August Hohmann

wird, damit es nicht zu einer Rating-Abwertung kommt. Unternehmen, die ihre Finanzierungs-Situation auf den Prüfstand stellen wollen, finden einen Selbst-Ceck auf www.banken-barometer.kmu-berater.de.

Weitere Informationen: Die KMU-Berater - Bundesver-band freier Berater e. V.Fachgruppe Finanzierung-RatingAugust Hohmann, Tel: (0661) 24 29 305, E-Mail: [email protected]

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Mit der Betriebsübergabe z.B. an die nächste Gene-ration fallen in den meis-ten Fällen Beratungs- und Beurkundungskosten an. Der Bund der Steuerzahler hat diesbezüglich ein Musterver-fahren betrieben und die An-sicht vertreten, dass derartige Kosten für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenomme-nen Erbfolge als sofort ab-zugsfähige Betriebsausgaben einzuordnen seien. Leider gibt es hier eine schlechte Nachricht. Der Bundesfinanz-hof (BFH) ist dieser Ansicht nicht gefolgt.

In dem zu entscheidenden Fall wurden Anteile an einer Personengesellschaft vom Va-ter auf den Sohn übertragen. Die Notarkosten wurden als

Notarkosten bei der Betriebsübergabe

Recht & Steuern

sofort abzugsfähige Betrieb-sausgaben geltend gemacht. Das Finanzamt widersprach dieser Auffassung und ord-nete die Notarkosten dem Privatbereich zu. Sowohl das Finanzgericht als auch der Bundesfinanzhof gaben der Ansicht der Finanzverwaltung Recht.

Nach dem Gesetz sind Be-triebsausgaben Aufwendun-gen, die durch den Betrieb veranlasst sind, d.h. objektiv mit dem Betrieb wirtschaftlich zusammenhängen und sub-jektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Demgegen-über sind Aufwendungen einer Personengesellschaft als Entnahmen zu beurtei-len, wenn sie nicht in bloß untergeordneter Weise durch die private Lebensführung der

Gesellschafter veranlasst sind. Die BFH-Richter stellten klar, dass die Auswechslung der Gesellschafter aufgrund einer Anteilsübertragung nur das Gesellschaftsverhältnis betrifft und eben nicht den Betrieb der Gesellschaft. Daher sind die Kosten für die Anteilsüber-tragung regelmäßig nicht betrieblich veranlasst.

HinweisDas Landesamt für Steuern Rheinland Pfalz hat jüngst eine Kurzinformation ver-öffentlicht, in der Stellung genommen wird, ob die Auf-wendungen für die Anteils-bewertung für Zwecke der Erbschaft- / Schenkungsteuer als Betriebsausgaben abzu-ziehen sind. Diese Verwal-tungsauffassung ist bundes-einheitlich abgestimmt.

Aufwendungen einer Mitun-ternehmerschaft, Personen-gesellschaftWird zum Zwecke der Anteils-übertragung der Wert des Be-triebsvermögens ermittelt, so stellen diese Aufwendungen keine Betriebsausgaben der Mitunternehmerschaft dar. Dies wird damit begründet, dass die Aufwendungen nur die Privatsphäre des Mitun-ternehmers betreffen.

Aufwendungen einer Kör-perschaftHingegen sind Aufwendun-gen einer Körperschaft zur Ermittlung der Werte des Betriebsvermögens, aufgrund der Erklärungspflicht der Kör-perschaft selbst als Betrieb-sausgaben abzugsfähig.

Häufig ist es kundenfreund-lich und baut Vertrauen auf, wenn der Besucher einer Firmenhomepage auch gleich ein Bild von der gewünschten Kontaktperson vorfindet. Aber Vorsicht! Die nach § 22 KUG (Kunstur-hebergesetz) für die Ver-öffentlichung von Bildern erforderliche Einwilligung des Arbeitnehmers muss schriftlich erfolgen / Urteil des BAG vom 11.12.2014 (Az: 8 AZR 1010/13).

In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zur Frage, ob Mitar-beiterfotos und Videos im Internet veröffentlicht werden dürfen, sinngemäß folgendes entschieden: Für die Veröffentlichung von Mitarbeitervideos bzw. Mitar-beiterfotos im Internet ist die schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich. Die Zustimmung ist widerruf-lich, endet aber nicht auto-

Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos im Internetmatisch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Grund-sätzlich ist bei einem Widerruf auch eine Abwägung zwischen dem Veröffentlichungsinteres-se des Arbeitgebers und des Recht auf informelle Selbstbe-stimmung des Arbeitnehmers vorzunehmen.

Fazit:Das vorliegende Urteil des BAG macht nochmal in aller Ausführlichkeit deutlich, wel-che Rechte der Arbeitgeber zu beachten hat, wenn er Mitar-beitervideos oder Mitarbeiter-fotos im Internet veröffentlicht.1. Grundsätzlich ist festzustel-len, dass bei der Veröffentli-chung von Mitarbeiterfotos bzw. Videos im Internet die schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers immer dann erforderlich ist, wenn die-ser individualisierend erkenn-bar ist.2. Die Zustimmung des Arbeit-nehmers zur Veröffentlichung der Bilder bzw. eines Videos

endet nicht automatisch mit Beendigung des Arbeitsver-hältnisses, vielmehr ist zu unterscheiden:a. Wird ein Foto oder Video des Mitarbeiters erkennbar indi-vidualisiert veröffentlicht (es wird konkret mit dem Namen des Arbeitnehmers und/oder mit seiner Funktion im Unter-nehmen geworben), endet die Zustimmung regelmäßig mit dem Ausscheiden des Arbeit-nehmers aus dem Arbeitsver-hältnis.b. Hat der Arbeitnehmer kein Geld für die Veröffentlichung der Fotos erhalten und wird auf der Homepage des Unter-nehmers nicht erkennbar in-dividualisiert mit dem Namen oder Funktion des Arbeitneh-mers geworben, dann führt auch ein Widerruf der Einwil-ligung nicht zur unwirksamen Veröffentlichung. Ausnahme: Der Arbeitnehmer gibt einen plausiblen Grund für seine Meinungsänderung hinsicht-lich der Einwilligung an.

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Es gibt immer mehr Arbeitgeber, die die Bewegung der eigenen Mitarbeiter fördern wollen. Gerade für Mitarbeiter, die einer Bürotä-tigkeit nachgehen, ist eine Ausgleichsbewegung notwendig. Daher stellen zahlreiche Unternehmen ihren Arbeitnehmern mittlerweile Fahrräder oder E-Bikes zur Verfügung, die diese auch privat nützen können. Doch wie werden diese steuerlich eingeordnet?

Das Bundesfinanzministerium und die Finanzministerien der Län-der haben sich darauf geeinigt, dass auch bei einem Dienstfahrrad die Ein-Prozent-Regel für die monatliche Privatnutzung angewen-det wird. Bezugsgröße ist der auf volle 100,00 Euro abgerundete Bruttolistenpreis des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads. Mit der Ein-Prozent-Re-gel werden alle Privatfahrten, d.h. auch Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (ob dies praktisch möglich ist, bleibt dahingestellt) abgegolten.

Zunächst ist entscheidend, ob das E-Bike verkehrsrechtlich als Fahrrad oder als Kraftfahrzeug zu klassifizieren ist. Verkehrsrechtlich gilt ein E-Bike als Fahrrad, das z.B. eine Anfahr- oder Schiebehilfe hat, die ohne Treten des Fahrers nicht schneller als sechs km/h ist. Zudem gilt auch ein Pedelec als Fahrrad, wenn sich der pedalunter-stützende Elektromotor bei einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h abschaltet bzw. sich dann abschaltet, wenn nicht mehr in die Pedale getreten wird. Erfolgt eine verkehrsrechtliche Klassifizierung als Fahrrad, dann gilt die oben ausgeführte steuerliche Behandlung.

Steuerliche Behandlung des Dienstfahrrades/E-Bikes

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Dagegen werden sogenannten S-Pedelecs (Geschwindigkeit über 25 km/h) verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge klassifiziert. Für diese besteht Kennzeichen- und Versicherungspflicht. Die steuerliche Folge ist, dass für Privatfahrten, ebenfalls wie bei Firmenwagen, die Ein-Prozent-Regel und zusätzlich die 0,03-Prozent-Regel für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten.

Dienstfahrrad und Dienstwagen können nebeneinander gewährt werden. Dann fällt aber natürlich auch zweimal die Ein-Prozent- Regel an.

Recht & Steuern

Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos im Internet

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Kreishandwerkerschaft ehrt langjährige Mitarbeiter (Herbert Büttner) Im Rahmen eines Empfangs konnten jetzt gleich drei Mitarbeiter der Kreishandwerkerschaft Fulda für ihr Arbeitsjubiläum gewürdigt und ausgezeichnet werden: Geschäftsführer Manfred Schüler für 40 Jahre, Sekretärin Birgit Wiegel ebenfalls für 40 Jahre und die kauf-männische Mitarbeiterin Monika Storch für 25 Jahre.

Ehrungen

Am 01. August 1975 begann Manfred Schüler seine Tätigkeit als kaufmännischer Mitarbeiter in der Kreishandwerkerschaft. Seine Einstellung erfolgte von vornherein mit der Perspektive zur Übernahme der Geschäfts-führung. Am 15. März 1980 wurde er dann auch durch die Obermeisterversammlung zum Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Fulda bestellt. Kreishandwerksmeis-ter Claus Gerhardt würdigte die Arbeit von Manfred Schüler. Im Laufe der Jahre hätte er die Kreishandwerkerschaft zu einem modernen Dienstleis-tungszentrum für das regionale Handwerk ausgebaut. Außerdem sei er für das Handwerk auch überregional stark engagiert durch seine Mitarbeit im Hessischen Handwerkstag, in der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Kreis-handwerkerschaft sowie in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften. Im Laufe seiner 40jährigen Tätigkeit für das regionale Handwerk hätte er sich ein hohes Ansehen bei den Mitgliedsbetrieben erworben.

Ebenfalls zum 01.08.1975 begann Birgit Wiegel ihre Lehre zur Bürogehilfin in der Kreishandwerkerschaft. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung wurde sie als Angestellte im Bereich Sekretariat sowie allgemeine Verwaltung übernommen. Im November 1988 legte sie im Rahmen einer Weiterbildung erfolgreich den Abschluss zur geprüften Sekretärin ab. Seitdem arbeitet Wiegel in der Funktion

Von l.: Eberhard Bierschenk, Michael Wißler, Birgit Wiegel, Manfred Schüler, Volker Baumgarten, Monika Storch, Claus Gerhardt

der Sekretärin des Geschäftsführers. Zu ihren weiteren Aufgaben gehören die Buchhaltung sowie die allgemeine Verwaltung und Organisation. Kreishandwerksmeister Claus Gerhardt würdigte ihr großes Arbeitspensum sowie ihre Schnelligkeit bei der Beantwor-tung der zahlreichen Anfragen von Innungsbetrieben.

Die dritte Jubilarin – Monika Storch – begann ihre Tätigkeit in der Kreishandwerkerschaft am 01.08.1990. Als Kaufmännische Mitarbeiterin ist sie verantwortlich für den Empfang und die Kun-denbetreuung sowie für die Sachbearbeitung in den Bereichen Prüfungswesen, überbetriebliche Ausbildung sowie Postwesen. Gerhardt lobte ihr freundliches Wesen. Sie sei die erste Ansprech-partnerin für die Besucher und gäbe damit eine gute Visitenkarte für die Kreishandwerkerschaft nach außen ab.

Die Glückwünsche und Grußworte der Handwerkskammer Kassel überbrachte deren Hauptgeschäftsführer Eberhard Bierschenk. Er dankte für die enge Zusammenarbeit zwischen Kreishandwerkerschaft und Kammer, die sehr konstruktiv und fruchtbar sei, auch wenn man nicht immer einer Meinung sei.

Manfred Schüler bestätigte dies in seinen abschließen-den Dankesworten für den Empfang und betonte, dass Kreishandwerkerschaften ei-genständig bleiben müssten. Auch wenn dies manchmal anders gesehen würde seien Kreishandwerkerschaft nicht die Außenstellen der Hand-werkskammern, sondern eine eigenständige Arbeitgeber-vertretung des Handwerks vor Ort. Der Kreishandwerksmeis-ter und seine beiden Stell-vertreter Michael Wißler und Volker Baumgarten ehrten die Jubilare mit einer Ehrenurkun-de sowie einem Geldpräsent.

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Ehrungen

40 Jahre Treue zum Unternehmen In einer Feierstunde dankte die Firma Döppner GmbH & Co. KG, Großenlüder-Lütterz, Michael Kömpel für seine 40jährige Treue zum Unternehmen. Geschäftsführer Bernd Döppner hob die Fähigkeiten und die Loyalität des Mitarbeiters hervor, der

von l.: Bernd Döppner, Bernd Kömpel, Manfred Schüler, Reinhold Döppner (Seniorchef)

den Betriebsaufbau miterlebt und teilweise mitgestaltet hat. Vom Rolladenbau bis zur Fensterproduktion und später bei der Montage von Bauelementen konnten sich die Betriebsinhaber auf die Fachkenntnisse des Jubilars verlassen. Bernd Döppner sprach auch die Flexibilität von Michael Kömpel an, der einige Zeit für die Fenster- und Haustürfertigung verantwortlich war. Auch nachdem die Produktion von Türen und Fenstern aus Rationali-sierungsgründen eingestellt wurde, war er bereit, sich den neuen Anforderungen in der Montage zu stellen. Dabei musste er sich mit neuen Techniken und unterschiedlichen Materialien befassen.

Die Herausforderungen habe der Jubilar ebenso souverän umge-setzt wie den Generationswechsel im Unternehmen mit vollzogen. Bernd Döppner bedankte sich auch bei der Ehefrau des Jubilars, denn Beruf und Familie müssen bei einem engagierten Mitarbeiter als Einheit gesehen werden.Die Auszeichnung der Handwerkskammer Kassel für die beispiel-hafte Betriebstreue wurde vom Geschäftsführer der Kreishandwer-kerschaft Fulda Manfred Schüler vorgenommen. Schüler betonte, dass es in Zukunft immer seltener ein derartiges Jubiläum geben wird. Es werde immer schwieriger, Mitarbeiter für eine so lange Zeit im Unternehmen zu binden. Die allgemeine Einstellung zur Partnerschaft, die Verbindlichkeit bei Zusagen jeglicher Art und auch das Bedürfnis, Arbeits- und Alltagsumgebungen zu wech-seln, führten auch häufiger dazu, das gewohnte Arbeitsumfeld zu verlassen. Darüber hinaus müssten sich die Unternehmen auf die Abwerbung von qualifizierten Arbeitskräften einstellen.Den Jubilar bezeichnete Schüler deshalb als Vorbild für Konti- nuität, Leistungsfähigkeit und Flexibilität im Beruf eines Monteurs. Auch der Wechsel von der älteren auf die jüngere Inhabergene-ration habe er positiv begleitet und dabei seine umfangreiche Erfahrung in den Dienst des Unternehmens gestellt.Schüler fand aber auch lobende Worte für das Familienunterneh-men Döppner selbst, das in vierter Generation von Bernd und Christoph Döppner geführt wird. Der Wandel bei den Produkten und in der Fertigung, von der Schreinerei über den Rolladen- und Jalousiebaubetrieb bis hin zur Montage von Kunststofffenstern, Türen, Wintergärten und Spezialprodukten wie Haustürüber-dachungen sei am Markt nicht nur vollzogen, sondern auch von der Kundschaft angenommen worden. Auch das sei ein Grund, warum das Jubiläum gefeiert werden könnte.

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Zweimal „Gold“ bei der Tischler-Innung Hünfeld Sauerbier und Göller schwelgten in Erinnerungen, als ihnen im Rahmen der Mitgliederversammlung der Tischler-Innung Hünfeld der „Goldene Meisterbrief“ überreicht wurde. Obermeister Richard Dietz hatte die Ehrung der beiden verdienten Innungsmitglieder ausdrücklich mit auf die Tagesordnung genommen.Dietmar Weidenbörner, von der Kreishandwerkerschaft Fulda, würdigte die Leistungen Sauerbiers, der sich seit mehr als drei Jahrzehnten in besonderer Weise um die Belange des Handwerks allgemein und die des Tischlerhandwerks im Besonderen verdient gemacht hat. Von seinen Innungskollegen erhielt Karl Sauerbier als Ausdruck besonderer Anerkennung und Wertschätzung bereits 2005 die Ehrenbezeichnung Ehrenobermeister.Martin Göller war über Jahrzehnte aktives Innungsmitglied und unterstützte die Innungsarbeit als Kassenprüfer.

Ehrungen

Von l.: Richard Dietz, Karl Sauerbier, Martin Göller, Dietmar Weidenbörner

Doppeltes Jubiläum im Modeatelier Franc Gleich zwei besondere Jubiläen wurden im Mode Atelier Franc in der Fuldaer Brauhausstraße 10 gefeiert: Sylvia Franc-Kotsch konnte ihr 25jähriges Meisterjubiläum im Schneiderhandwerk begehen und gleichzeitig konnte ihr auch die Jubiläumsurkunde zum 25jährigen Bestehen ihres Unternehmens überreicht werden. Manfred Schüler, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Ful-da, ging in seiner Jubiläumsansprache unter anderem auch auf die Entwicklung des Schneiderhandwerks in Fulda ein. Seien es 1953 noch über 70 Betriebe gewesen so gäbe es aktuell in Fulda noch 8 Damen-Herrenschneider. Allerdings würde der Beruf wieder aufblühen, denn im Schneiderhandwerk gäbe es mehr Bewerbe-rinnen und Bewerber als freie Ausbildungsstellen. Schüler lobte das Engagement von Franc-Kotsch. Sie habe inner-halb von 25 Jahren ein renommiertes Atelier mit überregionalem Bekanntheitsgrad aufgebaut. Außerdem sei Franc-Kotsch für ihre hervorragende Ausbildungsarbeit bekannt und hätte in der Ver-gangenheit dafür auch immer wieder Auszeichnungen erhalten. Vorbildlich sei auch ihr ehrenamtliches Engagement, so Schüler. Sie hätte maßgeblich am Aufbau des Arbeitskreises der Unter-nehmerfrauen im Handwerk (UFH) mitgewirkt. Seit vielen Jahren sei Sie Obermeisterin der Innung für das Bekleidungshandwerk in

von l.: Gabriele Leipold, Sylvia Franc-Kotsch, Jürgen Kotsch, Manfred Schüler

Fulda und seit 2014 als erste Frau im Vorstand der Kreishandwer-kerschaft tätig. Ihre Leidenschaft für Stoffe und Mode hat Sylvia Franc-Kotsch auch auf ihren Ehemann Jürgen Kotsch übertragen, der unter glei-chem Dach eine Stickerei betreibt und für die Herren-Maßanzüge und Maßhemden aus der hauseigenen Kollektion verantwortlich zeichnet. Neben Schüler gratulierten zum Doppeljubiläum auch Gabriele Leipold für die Handwerkskammer Kassel.

Schreinerhandwerk präsentierte sich auf der 1200Jahr-Feier in Großentaft Anlässlich des 1200. Geburtstages von Großentaft fand eine Festmeile im alten Ortskern statt. Großentaft, im Zentrum des hes-sischen Kegelspiels in der Vorderrhön gelegen, wurde im Jahr 815 das erste Mal urkundlich erwähnt. Der Ort lag damals an der alten Handelsstraße Antsanvia zwischen Frankfurt und Leipzig. Auf der Festmeile konnten an diesem Tag einige Tausend Zu-schauer viele Handwerksberufe an verschiedenen Ständen im alten Ortskern bestaunen. Es wurden Holzrechen hergestellt und Weidenkörbe geflochten. Die alte Schmiede war geöffnet und der Schmiedemeister demonstrierte mit alter Technik, wie Wagenräder mit Eisen bereift wurden. Eine riemengetriebene Dreschmaschine in voller Funktion drosch mit viel Lärm und Staub das Getreide. Das Schreinerhandwerk wurde von den Holzwerkstätten Sauerbier dargestellt. Unter dem Motto „Historisch und Modern“ wurde das Interesse der Zuschauer geweckt. Unter „Historisch“ wurde eine Hobelbank aus dem Jahre 1950 gezeigt. Mit vielen verschiedenen alten Hobeln, einer der ersten Handkreissägen und weiterem

historischem Werkzeug konnten die Besucher sich in die Vergan-genheit versetzen lassen. Ehrenobermeister und Schreinermeister Karl Sauerbier zeigte, wie mit der Gestellsäge an der Hobelbank gefaustet und mit der Rauhbank gefügt wurde.

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Nachrichten aus den Innungen

SHK-Nachwuchs besucht die Technikzentrale des Klinikums Etwa 30 angehende Anla-genmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik haben die Technikzentrale des Klinikums Fulda besucht. Ziel war es, sich mal anzuschauen, wie die Heizung, die Warm-wasserverteilung oder die Versorgung der verschiedenen Kliniken mit Druckluft für me-dizinische Geräte funktioniert in einem Gebäudekomplex von den Ausmaßen fast einer Kleinstadt. Außerdem nutzen die Nachwuchshandwerker den Besuch des Klinikums auch gleichzeitig noch dafür, der Kinderklinik Fulda eine Spende in Höhe von 1.000,- Euro zu überreichen. Dieses Geld hatten sie auf der Trendmesse im März dieses Jahres eingesammelt.

Sichtlich beeindruckt waren die jungen Leute von dem Aufwand, der betrieben wird, um Fuldas größten Arbeitgeber in allen Kliniken und Stationen zuverlässig mit Energie, Wärme und Wasser zu versorgen. Zum Teil müssen dafür Entfernungen bis zu 1,5Km überwunden wer-den, ohne dass nennenswerte Verluste entstehen dürfen. Alle

Versorgungseinrichtungen sind doppelt und dreifach abge-sichert, um den Klinikbetrieb auch im Notfall aufrecht zu er-halten. So erfuhren die jungen Leute beispielsweise, dass es für die Trinkwasserversorgung des Klinikums drei voneinander unabhängige Einspeisungen aus dem öffentlichen Netz gibt, um im Falle eines Rohrbruchs die unterbrechungsfreie Versor-gung des Klinikums mit Wasser zu gewährleisten. Und auch zur Sicherstellung der Hygiene wird ein enormer Aufwand betrie-ben. So werden nicht nur regel-mäßig Wasserproben gezogen und auf mögliche Verschmut-zung überprüft, sondern es werden auch besonders feine Filter eingesetzt, die deutlich sicherer das Frischwasser gegen eine mögliche Verschmutzung schützen als es die Filter von Hauswasseranlagen vermögen. Aus Sicherheitsgründen sind alle Versorgungsrohre im Klinikum gelötet. Der Aufwand dafür ist zwar größer als das heute übliche Verpressen von Wasserleitungen. Dafür sind die gelöteten Leitungen deutlich sicherer und besser geschützt.

Der Nachwuchs des Sanitär-Heizungs-Gewerbes mit Ulrich Heil (l. außen, Geschäftsbe-reichsleiter Technik), Volker Zentgraf (vierter von l.), Reinald Repp (zweiter von r.) und Björn Blenk (r. außen)

Heizung und Warmwasserver-sorgung funktionieren mit Gas. Im Notfall können die Systeme im Klinikum per Knopfdruck auf Öl umgestellt werden.

Organisiert hatte die Exkursion Zentralheizungs- und Lüftungs-baumeister Volker Zentgraf, Ausbilder im Bildungszentrum Bau Osthessen (Lehrbaustelle Fulda). Dort besuchen die Aus-zubildenden die im Handwerk obligatorisch zusätzlich zur Be-rufsschule vorgesehenen über-betrieblichen Lehrgänge, wo Ih-nen besonderes Spezialwissen

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vermittelt wird. Geführt wurden sie durch die Versorgungsein-richtungen von Björn Blenk, Werkstattleiter Sanitär-Heizung. Entgegen seinen sonstigen Gepflogenheiten nahm Prof. Dr. Reinald Repp den Scheck für seine Kinderklink vor der Kulis-se des Technikzentrums in den Katakomben des Städtischen Klinikums entgegen. Ein Teil der jungen Leute ließ es sich neh-men, der Einladung Repps zu folgen, um die Frühchenstation der Kinderklinik zu besichtigen, die im bundesweiten Ranking eine Spitzenposition einnimmt.

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Ladungssicherung im Kleintransporter Das Sichern von Ladung ge-rade im Kleintransporter ist ein wichtiges Thema, das jedoch oft nicht ernst genug genommen wird. Dabei können Gegen-stände, die nicht gesichert sind, schwere Unfälle verursachen, bei denen Menschen verletzt oder getötet werden können. Schon ein lose im Transporter liegendes Handy kann bei einer Vollbremsung ein Aufprallge-wicht von 15 kg erreichen.

Die Anzahl der Kleintransporter (Sprinter-Klasse) nimmt euro-paweit stark zu. Hierdurch er-höht sich leider auch die Zahl der verunfallten Fahrzeuge. Bei den Ursachen dominieren oft zu schnelles Fahren, ein zu ge-ringer Sicherheitsabstand sowie mangelnde Ladungssicherung

Tobias Hahner, Vertriebsleitung, 3G Euro-päisches Kompetenzzentrum Ladungssi-cherung

– häufig auch eine Kombination hieraus.

Als Ergebnis kann das Fahrzeug bei Ausweich- oder Bremsma-növern unbeherrschbar wer-den.Durch die richtige und ef-fektive Ladungssicherung kann dies vermieden werden.

Im Bereich der schweren Nutz-fahrzeuge wird schon relativ viel im Ladungssicherungssek-tor unternommen. Hier wer-den u. a. Verladeempfehlungen und Ladeeinheitenprüfungen erstellt bzw. durchgeführt. Die Fahrzeugklasse der Kleintrans-porter (Sprinter-Klasse) ist von Fahrleistungen und Masse-kräften eher dem PKW als dem schweren LKW zuzuordnen. Die gefahrenen Geschwindigkeiten sind hier deutlich höher und somit hat das Ladegut beim Bremsen eine höhere Bewe-gungsenergie und eine größere Zerstörungskraft. Weiterhin ist der Faktor Zeitdruck ein Kriteri-um – und da Ladungssicherung auch etwas Zeit in Anspruch nimmt, wird nicht so oft das Au-genmerk auf diese gelegt.

Weiterhin ist deutlicher her-vorzuheben, dass in der Sprin-ter-Klasse andere Beschleuni-gungswerte für die Sicherung von Waren zugrunde gelegt werden müssen.

Um Handwerksbetrieben, die hauptsächlich Sprinter-Fuhr-parks besitzen, die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Thema Ladungssicherung und somit auch Verkehrssicherheit ver-traut zu machen, wird erstmals von der Kreishandwerkerschaft Fulda das Seminar „Ladungssi-cherung im Kleintransporter“ angeboten.

Die größten Versäumnisse bei der Ladungssicherung, speziell im Transporter sind die man-gelnde Ausrüstung, sowohl an LaSi-Equipment als auch an LaSi-Möglichkeiten im Fahr-zeug. Viele Fahrzeuge besitzen nicht genug oder zu schwach dimensionierte Zurrpunkte.

Auch werden zusätzlich ange-brachte Zurrpunkte oft nicht an die vorgesehenen Stellen im Fahrzeug montiert oder man er-hält bei älteren Fahrzeugen von den Herstellern keine Auskunft, an welchen Stellen zusätzliche Zurrpunkte angebracht werden dürfen.

Eine weitere Problematik ist die oft fehlende bzw. unregelmäßi-ge Schulung im Bereich der La-dungssicherung. Die Fahrer der Sprinter-Klasse, in welcher die Fahrzeuge oft unter 3,5to. Ge-samtgewicht liegen, benötigen keine Berufskraftfahrer-Ausbil-dung (BKF-Ausbildung) und er-halten somit oft auch nicht das wichtige Modul der Ladungs-sicherung. Aufgrund der dann fehlenden Kenntnisse der La-dungssicherung entsteht die Si-tuation, dass die Ware oft nicht dicht gestaut ist und somit kein Formschluss hergestellt ist.

Auch ist die Problematik der Lastverteilung beim Transport von Teilladungen bei Sprin-ter-Fahrzeugen ein großes The-ma, da bei hergestelltem Form-schluss an der Stirnwand oft die Vorderachse überladen wird.

Für die Praktiker – gerade im Handwerk – wird oft eine ein-fache Faustformel, an der sich ein Fahrer beim Sichern seiner Fracht orientieren kann ange-sprochen.

Eine solche Formel ist aber nicht so einfach. Der Geltungsbereich dieser Formel müsste so stark eingrenzt werden, dass dann nicht mehr von einer allgemei-nen Faustformel gesprochen werden kann.

Relativ einfach umzusetzende Hinweise für eine gefahrenfreie Sicherung im Fahrzeug können aber die möglichst formschlüs-sige Verladung, die Verwen-dung von Antirutschmatten mit hohem Reibwert > 0,8 sowie das Sichern mit Netzen sein.

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Nachrichten aus der Region

DRUCKKESSELAgentur für anziehende Werbung – zum Anziehen und Ausziehen

Der DRUCKKESSEL – ein Unternehmen mit langjähriger Erfah-rung im Textildruck – ging in diesem Monat als GmbH an den (Neu-)Start. Hier können Kunden Textilien individuell nach ihren Vorstellungen mit ihrer Werbung bzw. ihrem Firmen- oder Ver-einslogo bedrucken lassen. Dabei ist gerade auch der Entwurf und die Gestaltung von Logos ein Spezialgebiet der Schlüchter-ner Firma. Ralf Teichmüller, Geschäftsführer der DRUCKKESSEL GmbH, ermöglicht es seiner Kundschaft, hochwertige Textilien auch mit ausgefallenen Designs zu versehen.

„Es sind die kleinen Dinge des Lebens, die Freude bereiten“, sagt Teichmüller und meint damit, dass er bei seiner Arbeit gerade auf gelungene Details achtet, die er in seine Entwürfe einar-beitet. Enthusiasmus und Ideenreichtum kommen der Kreativi-

tät zugute, um dem Kunden genau das Image „auf den Leib zu schneidern“, welches er nach außen transportieren möchte. Von konservativ-sachlich bis frech-provozierend ist alles denk- und machbar. Doch das Bedrucken von Textilien reicht nicht aus, um die Aktivitäten des Unternehmens zu beschreiben. So kann man beim DRUCKKESSEL medienübergreifend auch innovative Print-produkte, wie etwa Geschäftsdrucksachen, Speisekarten oder auch Beschilderungen im Innen- und Außenbereich erhalten. Ebenso gehören Fahrzeug- und Schaufensterbeschriftungen zum Portfolio.

Die kompetente und effektive Beratung erfolgt beim Kunden. Das spart ihm Zeit und ermöglicht eine intensive Kommunika-tion zur Erarbeitung einer individuellen Produktidee. Geschäfts-führer Ralf Teichmüller betont: „Wir kümmern uns neben der Gestaltung unserer Werbemittel selbstverständlich auch um die komplette Druckabwicklung bis hin zur Auslieferung bezie-hungsweise Installation beim Kunden, sodass wir einen umfang-reichen Rundum-Service anbieten können, wobei höchste Qua-litätsansprüche an die verwendeten Materialien gestellt werden, damit man auch lange Spaß daran hat.“ Der DRUCKKESSEL ist also zweifach anziehend – für diejenigen, die die Produkte tra-gen und für jene, die sich darauf präsentieren. Weitere Informati-onen und Kontaktdaten: www.druckkessel.net

Dezernat Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik jetzt in Hünfeld ansässig

Das Dezernat Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Bad Hers-feld des Regierungspräsidiums Kassel ist im Frühjahr 2015 von Bad Hersfeld nach Hünfeld umgezogen. Die neue Adresse des jet-zigen Dezernats Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Hünfeld in der neuen Liegenschaft im historischen Aha-Gebäude ist: Nieder-tor 13 in 36088 Hünfeld.

Erreichbar ist der „Arbeitsschutz“ beim Regierungspräsidium Kas-sel weiterhin von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:30 Uhr und Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr unter 06652/9684 – 4338 (Ser-vicetelefon) oder nach Vereinbarung. In dieser Zeit wird immer eine Kollegin oder ein Kollege für Sie ansprechbar sein, um Ihnen weiterzuhelfen. Schriftlich sind wir unter Postfach 35585 in 36086 Hünfeld erreichbar.

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz verfolgt das Ziel, für alle Be-schäftigten in allen Branchen und Tätigkeiten sichere, gesundheits-verträgliche und faire Arbeitsbedingungen zu schaffen oder zu erhalten. Neben dem technischen Arbeitsschutz gewinnen dabei zunehmend die psychischen und sozialen Belastungen – Stress, Konflikte und prekäre Arbeitsverhältnisse – an Bedeutung. Auch Ar-beitszeitfragen haben einen unmittelbaren Einfluss auf Gesundheit und Wohlbefinden der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.Im Tätigkeitsfeld der Sicherheitstechnik übt das Dezernat 35.2 die Marktüberwachung über nahezu alle Produkte aus. Es sorgt dafür, dass nur Produkte in Verkehr gebracht werden, die den einheitli-chen Sicherheitsvorschriften der Europäischen Union für den seit dem 01.01.1993 verwirklichten Binnenmarkt entsprechen. Dadurch wird auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet und es werden Wettbewerbsverzerrungen vermieden.

Zur Erreichung dieser Ziele überwachen wir Unternehmen und be-raten die Verantwortlichen bei der Erfüllung Ihrer Pflichten. Aber auch die Verfolgung von Beschwerden und die qualifizierte Be-antwortung von Anfragen gehört zu unseren Aufgaben; Jetzt von Hünfeld aus.

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Ausbildung

Individuelle und persönliche Ausbildung Ressel GmbH bietet attraktiven Start in die Berufswelt

Sieben junge Menschen aus der Region Osthessen haben am 03. August ihre Ausbildung zum Friseur bei der Ressel GmbH begonnen. Im Vorder-grund des ersten Ausbildungs-tages standen das gegenseiti-ge Kennenlernen und der erste Kontakt zu den persönlichen Mentoren. Diese begleiten die Berufsanfänger in den kom-menden drei Jahren auf ihrem Weg zur Gesellenprüfung. „Ich werde in der Cutting Crew Fi-liale in Künzell starten und bin schon sehr gespannt, was mich alles erwartet“, erzählt Marius Jelea. Der 17-jährige Fuldaer zählt zu den jüngeren Aus-zubildenden in diesem Jahr. Jutta Ressel, Geschäftsführerin der Ressel GmbH, freut sich über die Vielfalt der Bewerber: „Es gibt auch immer wieder Quereinsteiger, die sich erst im zweiten Bildungsweg oder zum Beispiel nach einer Eltern-zeit für eine Ausbildung zum Friseur entscheiden.“ Rigeat Haile Taklengi zum Beispiel ist

(hintere Reihe) Jutta Ressel, Joanna Winter, Rigeat Haile Taklengi, Celine Schickentanz, Jürgen Ressel, Abdulhamit Demir, (vorne) Marius Jelea, Tatjana Baumgart, Magdalena Stolz

34 Jahre alt, zweifache Mutter und seit August Auszubilden-de der Ressel GmbH. „Sie hat sich mit dem Wunsch bewor-ben, einen kreativen Beruf zu erlernen, in dem sie direkt mit Kunden in Kontakt steht und Menschen mit einem frischen Styling ein Lächeln ins Gesicht zaubern kann.“

Stärken und Talente werden gefördertNeben den Filialen der Cutting Crew zählt die Haargalerie am Peterstor in Fulda zu einer der Ausbildungsstätten. Bei der Planung der Stationen und Einsatzgebiete spielen für Ausbildungskoordinatorin Janine Benzin vor allem die Persönlichkeit und die Talente eines jeden Einzelnen eine wichtige Rolle: „Wir haben nicht die Schwächen, sondern die persönlichen Stärken im Blick. Diese gilt es gemein-sam mit den Auszubildenden herausfinden und individuell zu fördern. Das, was man gut

kann, das motiviert, macht Spaß und entsprechend gut ist man darin.

Individueller AusbildungsplanDiese Basis der Ausbildung innerhalb der Ressel GmbH bildet ein berufsspezifischer Ausbildungsplan mit dem Titel ‚Dein Weg zum Ziel’. „Dieser ergänzt den klassischen Lehr-plan um Seminare, Trainings und individuelle Weiterbil-dungsangebote“, erklärt Jürgen Ressel, kreativer Kopf und Geschäftsführer der Ressel GmbH. „Neben dem Erwerb des

Handwerks legen wir großen Wert auf die persönliche Entwicklung und eigenverant-wortliches Arbeiten unserer Nachwuchskräfte. Gepaart mit Teamgeist und einer familiären Atmosphäre schaffen wir ein Umfeld, in dem jeder Auszu-bildende und Mitarbeiter sich wohlfühlt“, dabei betont er die Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern: „Wir können nur dann als Unternehmen erfolg-reich am Markt bestehen, wenn wir Mitverantwortung für die Ausbildung unserer Friseurin-nen und Friseure tragen.“

Über 100 neue R+S-Azubis lernten „Hier kann man Karriere machen!“ Für 54 Auszubildende der R+S-Gruppe aus den Stand-orten Fulda, Hanau, Erfurt, Leipzig, Remscheid, Mainz und Dresden begann am 01. August ihre Lehrzeit. Bei einem zweitägigen Besuch der Firmenzentrale in Fulda hatten die jungen Menschen die Gelegenheit, bei einer Unternehmenspräsentation und einer Führung über das Betriebsgelände mit ersten Praxiseinblicken das „Mut-terschiff“, die Organisations-struktur und die Leitmotive der R+S-Gruppe näher kennen zu lernen. Sie wurden auch motiviert: „Wer will, kann hier Karriere machen“. Die Lehrlinge erhielten anschließend zahlreiche Informationen und Material-sammlungen sowie Vorträge

über Rechte und Pflichten, Sicherheitsbestimmungen, Zeiterfassung, Datenschutz und auch einen Azubi-Knig-ge. Des Weiteren folgte eine Praxisschulung zum Thema Dübeltechnik in Kooperation mit der Firma Würth (gewerbli-che Berufe) und ein Telefontrai-ning (kaufmännische Berufe). Natürlich kam auch der Spaß nicht zu kurz und so waren alle am Ende des ersten Tages zu einem gemeinsamen Grillfest eingeladen. Eine Fragestunde mit bereits erfahrenen Azubis der R+S-Gruppe beendete den Besuch der Berufsanfänger aus den Standorten. Die Auszubildenden erhielten an den folgenden Tagen in den Standorten einen Erste-Hil-fe-Kurs, erste Einweisungen in die Werkzeugkunde sowie eine

Praxisschulung in Kooperation mit der Firma Würth (gewerbli-che Berufe) und ein Telefontrai-ning (kaufmännische Berufe). Und im September geht es weiter, denn dort werden die neuen Azubis der Standorte Mannheim, Nürnberg und Lübeck zur Einführungsveran-staltung nach Fulda kommen. Somit sind dann über 100 neuen R+S-Azubis komplett.

Über das Unternehmen: Die R+S solutions Holding AG ist mit mehr als 2.700 Mitarbeitern ein international aktiver Konzern mit mehreren, zum Teil internationalen und deutschlandweit agierenden Tochtergesellschaften, dessen Schwerpunkt in der Gebäude- und Schiffstechnik liegt.

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Ausbildung

Ausbildungsstart 2015 bei der WERNER-GruppeBegrüßung der neuen Dual-Studenten und Auszubildenden

„Herzlich Willkommen in der WERNER-Gruppe!“ Zum Start in das Berufsleben wurden am Stammsitz in Kalbach zahlreiche junge Frauen und Männer begrüßt, die ihre Ausbildung oder ein Duales Studium in der WERNER-Gruppe beginnen. Ganz im Zeichen des Kennenlernens starteten insgesamt 21 neue Nachwuchskräfte in 10 verschiedenen Berufen an den Standorten Kalbach (DAMIAN WERNER GmbH), Fulda (TECLAC Werner GmbH) und Eichenzell (WEMO-tec GmbH) mit dem Begrüßungstag am Stammsitz in Kalbach.Neben den jeweiligen Unternehmensvorstellungen erhielten die neuen Auszubildenden hilfreiche Informationen über Rechte und Pflichten sowie Empfehlungen und Tipps von Ihren Paten aus den älteren Ausbildungsjahrgängen. Ferner folgten ein Azubi-Knigge sowie ein kommunikativer Austausch mit den erfahrenen Paten. Bei strahlendem Sonnenschein und Leckerem vom Grill endete der Ausbildungsstart mit dem nun schon traditionellen „Angril-len der Ausbildung“ in der WERNER-Gruppe gemeinsam mit der Geschäftsleitung Richard Nüchter und Lucas Werner, dem Perso-nalleiter Lucas Müller und die Ausbildungsverantwortlichen Anja Müller und Kathrin Kekulé.

Die WERNER-Gruppe ist eine Unternehmensgruppe mit einer über 100 jährigen Geschichte. Die sieben hoch spezialisierten Un-ternehmen sind breit aufgestellt. Aus einem Handwerksbetrieb ist eine Firmengruppe mit breitem Angebotsspektrum und einer Vielzahl an Berufsbildern und etwa 1.300 Mitarbeitern geworden. Ausgebildet werden Nachwuchskräfte in der Region Fulda an den Standorten Kalbach (www.damianwerner.de), Fulda (www.teclac.de) und Eichenzell (www.wemo-tec.com) in zahlreichen attrakti-ven Ausbildungsberufen mit Zukunft!

Die neuen Auszubildenden und Dual-Studenten der WERNER-Gruppe sowie deren Aus-bildungspaten

Beruflicher Nachwuchs startet durchFCN begrüßt zwei neue Auszubildende und drei FOS-Jahrespraktikanten

Im FCN-Team gibt es seit Anfang August zwei neue Auszubil-dende und drei FOS-Jahrespraktikanten. FCN-Ausbildungsleiter Burkhard Walch begrüßte den Nachwuchs in der Fuldaer Zentrale und wünschte einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. „Wir bieten jungen Menschen vielseitige Möglichkeiten, ihre be-ruflichen Ziele umzusetzen: Unsere Neuen durchlaufen bei FCN eine fundierte Ausbildung und lernen dabei mehrere Abteilun-gen kennen“, betont Burkhard Walch und ergänzt: „Gleichzeitig möchten wir mit gut ausgebildeten Fachkräften die Zukunft un-seres Betriebs sichern. Deshalb freuen wir uns über die dauerhaft gute Ausbildungsquote. Vor allem im gewerblichen Bereich ist in den verschiedenen FCN-Werken Nachwuchs willkommen.“Ihre Ausbildung als Industriekauffrau hat Jasmin Freiin von und zu der Tann gerade im Verkauf und Sekretariat der Betonelemen-te-Sparte des Fuldaer Traditionsunternehmens begonnen. Roman Streitenbergers erste Station im Rahmen seiner Ausbildung zum Industriekaufmann ist die FCN-Rechnungskontrolle. Ein FOS-Jahrespraktikum absolvieren ab sofort Adrian Hartung mit erster Station in der Zentralen Disposition und Logistik (ZE-

DILO), Justin Graupner mit dem Start im Technischen Büro bei der Fertigteiltechnik-Sparte und Marina Sippel, die zuerst die Rech-nungskontrolle kennenlernt.

Neues Programm 2016

Qualifizierungsprogramm für Inhaber und Meister

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Ausbildung

Gute Lebensmittel gehören in die Hände von Fachleuten Traditionelle Freisprechungsfeier der Bäcker und Fleischer

„Ich blicke in viele strahlen-de Gesichter“. Mit diesem Satz eröffnete Dr. Rudolf Drexler die diesjährige Freisprechungsfei-er in der Eduard-Stieler-Schule. Er zeigte sich erfreut darüber, dass die beiden Innungen auch in diesem Jahr ihre Freispre-chungsfeier in der Berufsschule abhielten.In seiner Festansprache ging Kreishandwerksmeister Claus Gerhardt auf den besonderen Wert guter Lebensmittel ein. Das, was wir mehr als alles andere zum Leben benötigen würden, nämlichen Nahrungs-mittel, müssten ihre Qualität und ihre besondere Wert-schätzung behalten. Nah-rungsmittel dürften deshalb nicht zur billigen Massenware degenerieren. „Mit dem in der Ausbildung erworbenen Wissen und Können und mit der persönlichen Einsatzbereit-

uns auf die Zusammenarbeit mit euch“.Abteilungsleiterin Margit Goldstein sprach die mit dem Ausbildungsabschluss entstan-dene besondere Verantwor-tung an. Die Fachleute aus den Lebensmittelberufen seien gut vorbereitet, um auf Verände-rungen und Entwicklungen der Ernährungsgewohnheiten zu reagieren. Christina Abel, Mareike Wagner

der Nachwuchs der Bäcker und Fleischer, hinten von l.: Rudolf Drexler, Claus Gerhardt, Ralf Vey, mitte l.: Margit Goldstein,

und Kira Wiedelbach ließen die Ausbildungszeit und das Prü-fungsgeschehen noch einmal Revue passieren. Besonderer Hinweis erfolgte dabei auf die Facebook-Seite Meat & Greet, die von der Klasse der Fleischereifachverkäuferinnen eingerichtet wurde. Nach dem musikalischen Schlussakkord von Annkatrin Luckmann erfolgte die Übergabe der Prüfungszeugnisse.

schaft entscheiden die jungen Fachkräfte über den Erfolg beim Kunden“, resümierte der Kreishandwerksmeister. Ab-schließend ermutigte Gerhardt die Prüfungsabsolventen, aktiv an der beruflichen und gesellschaftlichen Zukunftsge-staltung mitzuwirken.Ralf Vey, stellvertretender Obermeister der Fleischerin-nung Fulda, hieß alle erfolgrei-chen Ausbildungsabsolventen im Namen beider Innungen willkommen. Er gratulierte allen am Ausbildungserfolg Be-teiligten, den Auszubildenden, deren Eltern und auch den Ausbildungsbetrieben. Dank und Anerkennung richtete Vey an die Prüfungs-ausschüsse und lobte deren verantwor-tungsvolle Tätigkeit. Mit Blick auf den künftigen Fachkräfte-bedarf sagte er zu dem beruf-lichen Nachwuchs: „Wir freuen

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www.ausbildungsplatzoffensive.deAuch in diesem Jahr ist wieder die Broschüre „Ausbildungsplatzof-fensive.de“ erschienen und an die Abgangsklassen aller Haupt- Und Realschulen verteilt worden. In dem Heft werden die Aus-bildungsberufe im Handwerk vorgestellt. Daneben gibt es Tipps rund um die Bewerbungsmappe und das Bewerbungsgespräch

sowie wichtige Kontaktadressen. Außerdem wird auf rund 10 Seiten das aktuelle Angebot an freien Lehrstellen für 2016 vorgestellt. Wer hier als Betrieb mit seinem Angebot noch nicht vertreten ist, kann dennoch sein Lehrstellenangebot für 2016 an die Kreishand-werkerschaft ([email protected]) melden.

Im Internet wird die Lehrstellenbörse unter www.ausbildungsplatzoffensive.de laufend aktualisiert. In der Kreishandwerkerschaft gibt es von der in einer Auflage von 6.000 Exemplaren gedruckten Broschüre noch Restmengen, die an Interessierte kostenlos abgegeben werden.

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Ausbildung

Gute Leistungen gewürdigt Im stilvollen Ambiente der Propstei Johannesberg konnten Obermeister Michael Weber und der Vorsitzende der Gesellen-prüfungskommission, Stefan Otterbein, insgesamt 21 Gesel-lenbriefe überreichen. Weber betonte, dass einerseits die Zeit des Lernens jetzt vorüber sei, andererseits der Schutzzaun für den Status des Auszubildenden nicht mehr existiere. Er forderte die jungen Fachkräfte auf, sich stetig weiterzubilden und dem Beruf die Treue zu halten. Stefan Otterbein ging auf das Prü-fungsergebnis ein und dankte den Mitgliedern der Gesellenprü-fungskommission und auch den zuständigen Pädagogen der Eduart-Stieler-Schule für die geleistete Arbeit. Als Prüfungsbeste Nachwuchsgesellin ausgezeichnet und geehrte wurde Laure Nei-dert aus dem Ausbildungsbetrieb Markus Schönebach in Fulda.

In seiner Festansprache rief Manfred Schüler, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Fulda, den Sinn einer Freisprechungs-feier in Erinnerung. Mit dem offiziellen Akt der Freisprechung wären Lehrlinge früher von ihren Pflichten entbunden worden. Auch hätten sie ab diesem Zeitpunkt kein Lehrgeld mehr zahlen müssen. Beide Seiten, Lehrbetrieb und Lehrling wären freige-sprochen worden. Schüler sprach die Anforderungen an, die als Fachkraft vom Kunden erwartet würden. Das gelte nicht nur für Schnitttechniken, sondern auch für die Beratung, welche Frisur zu welchem Typ passend sei. Außerdem ging er auf die Be-rufschancen ein, die das Friseurhandwerk in Zukunft biete. Selbst wenn sich der Wettbewerb in der Branche deutlich verschärft habe, müssten qualifizierte Friseurrinnen und Friseure keinesfalls Angst um den Arbeitsplatz haben. „Es herrscht im Friseurhand-werk Vollbeschäftigung“, so Schüler. Allerdings müssten Chefs

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Der Nachwuchs der Friseur-Innung Fulda mit Obermeister Michael Weber, Oberstudien-direktor Rudolf Drexler und dem Vorsitzenden des Gesellenprüfungsausschusses Stefan Otterbein.

und vor allem Kundinnen und Kunden im täglichen Miteinander die Freude am Beruf regelrecht spüren. Dank richtete Schüler an das Engagement der Ausbildungsbetriebe. Nur wenn genügend ausgebildet werde, könnte der Beruf des Friseurs und dessen hohe Ansprüche gesichert werden.

In einem Grußwort überbrachte Oberstudiendirektor Rudolf Drexler die Glückwünsche der Eduard-Stieler-Schule. Die ehema-ligen Auszubildenden überraschten ihre Lehrerinnen mit einem Dankeschön und einem kleinen Präsent.

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Ausbildung

Schreiner-Innung setzt Maßstäbe in der Qualität von Freisprechungsfeiern (Herbert Büttner)Mit ihrer Freisprechungsfeier im Marmorsaal und der Aus-stellung der Gesellenstücke im Kaisersaal des Stadtschlosses hat die Schreiner-Innung ihr bisher schon hohes Anspruchs-niveau in Sachen Freispre-chungsfeiern noch einmal deutlich getoppt. 20 Prüflinge konnten vor knapp 140 Gästen ihren Gesellenbrief persönlich aus der Hand ihres jeweiligen Ausbilders entgegennehmen.

Obermeister Stefan Semler wies in seiner Begrüßung darauf hin, dass die Würdigung der Leistungen der jungen Auszubildenden im Mittelpunkt der Freisprechungsfeier stände. Die Ausstellung der Gesellen-stücke im Stadtschloss erfolge in den Räumen einer erfolgrei-chen Vergangenheit mit einer hoffentlich auch erfolgreichen Zukunft.

Oberbürgermeister Möller ging in seiner Rede auf die wirt-schaftliche Stärke der Region ein, was auch ein Verdienst des regionalen Handwerks sei. Der Erfolg unserer Wirtschaft würde auf drei Säulen basieren:1. auf der Sozialen Marktwirt-schaft mit einem fairen und aus geglichen Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitneh-mern,

Der Nachwuchs der Schreiner-Innung vor der stimmungsvollen Kulisse der Orangerie im Schlossgarten Fulda.

2. auf dem Mittelstand, der 80% aller Ausbildungsplätze stellen würde und3. auf dem Föderalismus mit seinem Wettbewerb zwischen den Regionen.Dennoch dürften wir uns nicht ausruhen, so Möller weiter. Folgende wichtige Problembe-reiche gelte es anzugehen:1. Die Bekämpfung der Lang-zeitarbeitslosigkeit.2. Die Integration von Asylbe-werbern.3. Die Verbesserung der Aufstiegsmobilität und die Entwicklung beruflicher Pers-pektiven.4. Die Sicherung des Fach-kräftebedarfs im Zeichen des demografischen Wandels.

king sei der dual erworbene Gesellenbrief deutlich höher angesiedelt als die vollschuli-sche Berufsausbildung in vielen anderen Ländern, so Schmitt. Gesellenprüfungsausschuss-vorsitzender Alexander Mihm rief den jungen Leuten zu, dass sie nicht nur Gewinner seien, sondern auch Aufsteiger.

Für die beste Gesellenprüfung ausgezeichnet wurde Julius Stark aus dem Ausbildungs-betrieb Möbelwerkstätten Frohnapfel, Weyhers. Platz 2: Felix Vey, Ausbildungsbetrieb Ludwig Vey & Söhne, Reulbach, Platz 3: Pascal Trautrims, Ausbil-dungsbetrieb Möbelwerkstät-ten Frohnapfel, Weyhers.

Den Wettbewerb „Die Gute Form“ konnte für sich ent-scheiden Dominic Klug, Ausbildungsbetrieb Schreiner-werkstätte Weber, Flieden. Platz 2: Michael Röder, Ausbildungs-betrieb Ludwig Vey & Söhne, Reulbach, Platz 3: Lukas Fuchs, Ausbildungsbetrieb Schreine-rei Brehler, Bad Salzschlirf. Ein Belobigung im Rahmen des Wettbewerbs „Die Gute Form“ erhielten Alexander Kramm, Ausbildungsbetrieb Schreinerei Klüber, Burghaun sowie Pascal Trautrims, Ausbildungsbetrieb Möbelwerkstätten Frohnapfel, Weyhers.

Die Jury des Wettbewerbs „Die Gute Form“ vor dem Siegerstück. Von l.: Fred Vey (Architekturbüro Möller + Vey), Dr. Thomas Heiler (Stadtarchiv Fulda), Simone Döring (www.doeringandmore.de), Dipl.-Ing. Innenarchitektin Simone Möller. Obermeister Stefan Semler (r.außen) begleitete die Arbeit der Jury als neutraler Beobachter.

Innungen, Ausbildungsbetriebe und Politiker seien hier gefor-dert. Auch wenn die zukünftige Arbeitswelt im hohen Maße vernetzt und digitalisiert sei, seien dennoch die folgenden fundamentalen Faktoren unverzichtbar: Vertrauen als unsichtbares Kapital, Zuversicht als Potential zur Bewältigung der Realität und der Probleme. Die Welt sei nämlich wandelbar. Und schließlich auch die Bereit-schaft eines jeden einzelnen, Verantwortung zu überneh-men, auch für sich selbst. Nach Meinung Möller können man nicht immer nur die Schuld bei den anderen suchen.

Landesinnungsmeister Rein-hardt Nau appellierte in seinem Grußwort an die Betriebe, ihre Mitarbeiter anständig zu bezah-len und ihnen Perspektiven auf-zuzeigen. Dann bräuchten sie sich vor dem Fachkräftemangel nicht zu fürchten. Michael Bü-cking von der Holzfachschule Bad Wildungen erinnerte daran, dass der Gesellenbrief europa-fähig und sogar weltmarktfähig sei. Dies hätte inzwischen jeder verstanden, jetzt müssten es nur noch die Politiker verste-hen. Ähnlich äußerte sich Studiendirektor Hubert Schmitt, der die Grußworte der Ferdinand- Braun-Schule überbrachte. Im europäischen Bildungsran-

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Ausbildung

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MB Atego 1024 L Pritsche, Ohne EZ, Euro 6, Klima, AHK

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MB Vito 116 4x4 Kombi Lang, EZ 01/2013, 43.000 km, Automatikgetriebe, Allradantrieb permanent, Klimaanlage TEMPMATIC, 8 Sitze, 1. Hand

MB 816 Koffer + LBW, EZ 02/2012, 78.000 km, Euro 5, Seitentür, Ladebordwand

MB Sprinter 513 CDI DoKa, EZ 02/2011, 75.800 km, Automatikgetriebe, Ladebordwand, Anhängerkupplung 3,5 t, Standheizung, Radstand: 4.325 mm, Nutzlast: 1.640 kg

MB 1222 L Koffer + LBW, EZ 08/2010, 29.000 km, Euro 5, Klimaanlage, Schaltautomatik

MB Arocs 3236 Betonmischer, EZ 01/2014,19.000 km, Alu-Felgen, Euro 6, Liebherr HTM 904

MB Sprinter 513 CDI Mixto SORTIMO, EZ 07/2010, 43.316 km, 5-Sitzer, SORTIMO-Regalausbau mit Werk-bank, Anhängerkupplung, Colorverglasung, Tachograph digital, 1. Hand

MB Sprinter 516 CDI 3-Seitenkipper, EZ 08/2013, 7.400 km, 3-Seiten-Kipper, Laderaumabdeckung (Plane), Laderaumtrennwand

MB Arocs 1832 KK Kipper + Kran, Neufahrzeug, Euro 6, Klima, Fassi F 120 + Funk-Fernbedienung

Schreiner-Innung setzt Maßstäbe in der Qualität von Freisprechungsfeiern Azubis haften für ihre Fehler Auszubildende, die durch ihr Verhalten einen Kollegen schä-digen, müssen dafür haften. Das gilt ohne Rücksicht auf ihr Alter, hat jetzt das Bundesar-beitsgericht bestätigt. Wann Azubis Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen müssen:

In dem Fall vor dem Bundesar-beitsgericht stritten zwei junge Männer, wer für die Folgen einer achtlosen Handlung aufzukommen hatte. Sowohl der Kläger als auch der Beklagte waren Auszubildende in einem Kfz-Handel mit Werkstatt und Lager. Am Morgen des 24. Feb-ruar 2011 arbeitete der damals 19-jährige Beklagte an der Wuchtmaschine. Der damals

17-jährige Kläger, ein weite-rer Auszubildender und ein anderer Arbeitnehmer waren im Raum, der Kläger mehrere Meter entfernt in der Nähe der Aufzugstür.

Der Beklagte warf ohne Vor-warnung mit vom Kläger ab-gewandter Körperhaltung ein 10 g schweres Wuchtgewicht hinter sich und traf seinen Azubi-Kollegen. Dessen linkes Auge, das Augenlid und die lin-ke Schläfe wurden verletzt und mussten in einer Augenklinik behandelt werden. Im Herbst 2011 und im Frühjahr 2012 unterzog sich der Verletzte erneut Untersuchungen und Eingriffen, wobei eine Kunstlin-

se eingesetzt wurde. Trotz der Behandlungen schränkte ihn eine Hornhautnarbe weiter ein.

Die zuständige Berufsgenos-senschaft zahlt dem Kläger eine monatliche Rente in Höhe von 204,40 Euro. In erster Instanz war das Landesarbeitsgericht zu dem Ergebnis gekommen, der Wurf sei nicht betrieb-lich veranlasst gewesen. Der Beklagte habe schuldhaft gehandelt und müsse deshalb ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zahlen.

Der beklagte Azubi ging in Revision, doch ohne Erfolg. Laut achtem Senat des Bun-desarbeitsgerichts ist das Urteil

des Landesarbeitsgerichts ohne Rechtsfehler. Die Voraussetzun-gen des Haftungsausschlusses nach § 105 Abs. I, § 106 Abs. I SGB VII sind nicht erfüllt. Die vom Landesarbeitsgericht angenommene Höhe des An-spruchs des Klägers ist revisi-onsrechtlich nicht zu beanstan-den (BAG Urteil vom 19. März 2015- 8 AZR 67/14).

Quelle: Kanzlei KrempelSchillstraße 2, 63067 Offenbach

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