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AMTSBLATT und Mitteilungen der Verbandsgemeinde Schweich www.schweich.de Freitag, den 11. Juni 2021 Ausgabe 23/2021 Jahrgang 49 www.schweich.de MOSELSTEIG Rastplatz Mehring 8. Platz des Fotowettbewerbes der römischen Weinstraße – Klaus Schneider n Online Terminvereinbarung n Spendenübergabe n Mädelsflohmarkt

Ausgabe 23/2021 Jahrgang 49 MOSELSTEIG · 2021. 6. 10. · Schweich - 5 - Ausgabe 23/2021 Eröffnung der Badesaison 2021 Das Freibad Schweich wird am Samstag, 12. Juni 2021, für

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AmtsblAtt und mitteilungen

der Verbandsgemeinde schweich

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Freitag, den 11. Juni 2021 Ausgabe 23/2021

Jahrgang 49

www.schweich.de

MOSELSTEIGRastplatz Mehring

8. Platz des Fotowettbewerbes der römischen Weinstraße – Klaus Schneider

n Online Terminvereinbarung

n Spendenübergabe

n Mädelsflohmarkt

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Schweich - 2 - Ausgabe 23/2021

Notdienste

1. Ärztliche Bereitschaftsdienst1.1 Der Bereitschaftsdienst umfasst alle Ortschaften der Ver-

bandsgemeinde Schweich.1.2 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Trier

c/o Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen, Feldstraße 16, 54290 Trier, Telefon: 116 117

1.3 Öffnungszeiten:- Montag ab 19.00 Uhr bis Dienstag 07.00 Uhr,- Dienstag ab 19.00 Uhr bis Mittwoch 07.00 Uhr,- Mittwoch ab 14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr,- Donnerstag ab 19.00 Uhr bis Freitag 07.00 Uhr,- Freitag ab 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr,- an Feiertagen vom07.00 Uhr.Zentraler Anlaufpunkt außerhalb der PraxisöffnungszeitenDie Bereitschaftsdienstzentrale ist der zentrale Anlaufpunkt für Patienten außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpra-xen.

2. Kinderärztlicher Notdienst(Samstag, Sonntag, Feiertag: 09.00 - 12.00 Uhr;15.00 - 18.00 Uhr; Mittwochnachmittag: 15.00 - 18.00 Uhr)Tel. 01805-767 54 634

3. Zahnärztlicher NotdienstInanspruchnahme nur nach telefonischer VereinbarungNotdiensttelefon: 01805/065100(14ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunkmax. 42ct/min)

4. Augenärztlicher NotdienstKrankenhaus der Barmherzigen Brüder Tel. 0651/2082244Da nicht rund um die Uhr ein Arzt anwesend ist, bitten wir vorab um telefonische Voranmeldung, damit für Sie unnötige Wartezei-ten vermieden werden können.Nordallee 1, 54292 TrierMo. 19:00 Uhr - Di. 07:00 UhrDi. 19:00 Uhr - Mi. 07:00 UhrMi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 UhrDo. 19:00 Uhr - Fr. 07:00 UhrFr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 UhrFeiertag durchgehend geöffnet vom Vortag 18:00 Uhr bis nach dem Feiertag 07:00 Uhr

5. Notaufnahmen der KrankenhäuserStändige (Not)-Aufnahmebereitschaft:

5.1 Krankenhaus der Barmherzigen BrüderChirurgie und Innere 0651/208-0Schlaganfall 0651/208-2535

5.2 Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen,Pädiatrie, Psychiatrie, Chirurgie, Innere 0651/947-0

5.3 Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen Nord(ehem. Elisabethkrankenhaus)Chirurgie und Innere 0651/6830

5.4 Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen Ehrang,(ehem. Marienkrankenhaus Ehrang)Chirurgie und Innere 0651/6830

6. Rettungsdienst und KrankentransportDeutsches Rotes Kreuz Schweich(Tag- und Nachtdienst) .....................................................Tel. 112

7. ApothekendiensteNotdienstbereitschaft der Apotheken(Der Notdienst ist jeweils bereit bis zum nachfolgenden Tag 08.30 Uhr)

Tel.: 01805-258825-PLZNach der Wahl der Notdienstnummer und direkter Eingabe der Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur werden Ihnen drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer ange-sagt und zweimal wiederholt.Des Weiteren ist der Notdienstplan auf der Internetseite www.lak-rlp.de für jedermann verfügbar. Hier bekommen Sie nach Einga-be der Postleitzahl des Standortes die umliegenden dienstberei-ten Apotheken angezeigt.

8. Hilfezentren8.1 Pflegestützpunkt in der Verbandsgemeinde Schweich

Beratungsstelle für alte, kranke, behinderte und pflegebe-dürftige Menschen und ihre AngehörigenInge Suska de Sanchez.........................06502-99 78 6 [email protected] Thommes ...................................06502-99 78 6 [email protected]

8.2 Caritas Sozialstation (AHZ)(Frau Falk) ............................................ Tel. 06502/93570

8.3 Gemeindepsychiatrisches Betreuungszentrum des Schönfelder Hofes, Schweich(Herr Rohr) ......................................... Tel. 06502/995006

9. TrinkwasserversorgungIhr Wasserwerk ist während der üblichen Dienstzeit (Mo. - Mi. 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16:00 Uhr; Do. 08.00-12.00 Uhr und 14.00-18:00 Uhr und Fr. 08.00-12.00 Uhr) unter der Telefonnum-mer 06502-407704 erreichbar.Darüber hinaus auch nach gesonderter Terminvereinbarung.Bei Störungen an den Versorgungsanlagen erreichen Sie den Bereitschaftsdienst außerhalb der üblichen Dienstzeiten unter: 0171-8555 956.Verbandsgemeindewerke Schweich, Wasserwerk, Europa-Allee 24, 54343 Föhren (anstatt bisher Brückenstraße 26, Schweich)

10. AbwasserentsorgungIhr Abwasserwerk ist während der üblichen Dienstzeit (Mo. - Mi. 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16:00 Uhr; Do. 08.00-12.00 Uhr und 14.00-18:00 Uhr und Fr. 08.00-12.00 Uhr) unter der Telefon-nummer 06502-407704 erreichbar.Darüber hinaus auch nach gesonderter Terminvereinbarung.Bei Störungen an den Abwasseranlagen erreichen Sie den Bereit-schaftsdienst außerhalb der üblichen Dienstzeiten unter: 0171-8555 957. Verbandsgemeindewerke Schweich, Abwasserwerk, Europa-Allee 24, 54343 Föhren (anstatt bisher Brückenstraße 26, Schweich)

11. ErdgasversorgungFür das Stadtgebiet Schweich, den Stadtteil Issel und den IRT Föhren ist im Falle von Störungen an der Erdgasversorgung das Servicetelefon der Stadtwerke Trier erreichbar: 0651 - 7172 599.Stadtwerke Trier, SWT - AöR, Ostallee 7 - 13, 54290 TrierEntstörungsnummer: 0800 - 717-2599

12. StromversorgungStörung Strom Westnetz GmbH .....................Tel. 0800 - 4112244

Alarmierung der FeuerwehrenNotruf ................................................................................Tel. 112

Leitstelle Trier (Berufsfeuerwehr) .....................Tel. 0651/82496-0

PolizeiNotruf ................................................................................Tel. 110Polizei Schweich ................................................Tel. 06502/91570Autobahnpolizei Schweich .................................Tel. 06502/91650

Notrufeh

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Schweich - 3 - Ausgabe 23/2021

Brunnen-Apotheke und Reuland-Apotheke unterstützten Schweicher Vereine mit 20.000,- €

Die Inhaber der Brunnen-Apotheke, die Apotheker Jürgen Reuß und Jürgen Schuster, sowie die Inhaberin der Reuland-Apotheken, Apothekerin Jenny Chow, übergaben kürzlich an Stadtbürgermeister Lars Rieger eine äußerst großzügige Spende in Höhe von 20.000,- €, die 13 Vereinen in der Stadt Schweich sowie im Stadtteil Issel zu Gute kommen wird. Mit ihrer Aktion möchten die drei Apotheker den von Corona besonders betroffenen Vereinen ein Zeichen senden, dass diese nicht vergessen sind und sie als in Schweich verwurzelte Gewerbetreibende ehrenamtliches Engagement aktiv unterstützen.

Stadtbürgermeister Lars Rieger bedankte sich stellvertretend für die Vereine bei den Apothekern und machte deutlich, dass genau solch eine Aktion beweist, wie wichtig die Apotheken vor Ort und deren Unterstützung für das Gemeinwesen sind. Versandapotheken, das machte Rieger deutlich, spenden weder für die regionalen Vereine noch übernehmen sie Notdienste nachts, am Wochenende oder an Feiertagen. Die regionale Wirtschaft kann nur regional unterstützen, wenn auch vor Ort eingekauft wird bzw. entsprechende Leistungen genutzt werden. Den Schweicher Vereinen wünschen Jenny Chow von der Reuland-Apotheke sowie Jürgen Reuß und Jürgen Schuster von der Brunnen-Apotheke, dass sie so schnell wie möglich wieder mit ihren Angeboten vollumfänglich an den Start gehen können, dass ihre Mitglieder ihnen treu bleiben und dass Vereinsverantwortliche wie Aktive gesund bleiben mögen.

Jenny Chow (2. v. l.), Inhaberin der beiden Reuland-Apotheken, und Jürgen Reuß (l.) sowie Jürgen Schuster (r.), Inhaber der Brunnen-Apotheke, bei der Scheckübergabe an Stadtbürgermeister Lars Rieger (2. v. r.)

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Schweich - 4 - Ausgabe 23/2021

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Sie erreichen die Terminvereinbarung über die Webseite termine.schweich.de oder scannen Sie einfach den unten stehen-den QR Code um direkt zur Terminvereinbarung zu gelangen.

Wählen Sie Ihr persönliches Anliegen in der vorgegeben Liste aus. Ob Personalausweis, Führerschein, Ummeldung oder Fischereischein, wir unterstützen Sie bei jedem Ihrer Anliegen.

Wählen Sie ihren Wunschtermin am gewünschten Tag mit passen-der Uhrzeit innerhalb unserer Öffnungzeiten aus.

Sie erhalten eine Terminbestätigung und eine auf Ihr Anliegen an-gepasste Information mit den benötigten Unterlagen per E-Mail. Die Terminbestätigung und die benötigten Unterlagen sind zum vereinbarten Termin mitzubringen.

Kommen Sie pünktlich zu Ihrem Wunschtermin und erledigen Sie Ihre Anliegen schnell und ohne lästige Wartezeiten.

Online Terminbuchung:termine.schweich.de

Hilfe & Informationen:06502 407 [email protected]

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Schweich - 5 - Ausgabe 23/2021

Eröffnung der Badesaison 2021 Das Freibad Schweich wird am Samstag, 12. Juni 2021, für die diesjährige Badesaison eröffnet. Öffnungszeiten Erlebnisbad Schweich: 1. Zeitfenster 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr 2. Zeitfenster 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr Das Freibad Leiwen wird am Samstag, 19. Juni 2021, für die diesjährige Badesaison eröffnet. Öffnungszeiten Panoramabad Leiwen: 1. Zeitfenster 10.00 Uhr bis 14,00 Uhr 2. Zeitfenster 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr Der Einlass ist bis jeweils 1 Stunde vor Ende der Öffnungszeit möglich. Die Beckenbenutzung endet eine viertel Stunde vor Ende der Öffnungszeit. Der Ticketverkauf erfolgt über das Online-Reservierungsprogramm, das Sie nun über unsere Homepage erreichen können. Zusätzlich bieten wir für alle, die keine Möglichkeit zur Online-Reservierung haben, einen täglichen Ticketvorverkauf in beiden Freibädern in der Zeit von 18 Uhr bis 19 Uhr an. Hier ist der Personalausweis zur Kontakterfassung vorzulegen. Dabei können sich längere Wartezeiten ergeben. Wir freuen uns auf unsere Badegäste und wünschen einen angenehmen Aufenthalt.

Schweich, den 07.06.2021 Verbandsgemeindeverwaltung Schweich

an der Römischen Weinstraße Rudolf Körner, Beigeordneter

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Schweich - 6 - Ausgabe 23/2021

Einladung zur Veranstaltungsreihe Digitale Demokratie

Ein Projekt des DRK – Kreisverbandes Trier-Saarburg e.V.

im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie in der Verbandsgemeinde Schweich

Gespräch mit Dr. Philipp Schmid

Die Angst vor der Impfung Fake News und Mythen aus psychologischer

Perspektive Donnerstag, 17. Juni, 18.30 Uhr

Dr. Philipp Schmid ist Psychologe an der

Universität Erfurt und hat – unter anderem – bereits lange vor Covid 19 für die

Weltgesundheitsorganisation zum Thema Impfskepsis gearbeitet. Er ist Coautor und

Mitherausgeber von „The COVID-19 Vaccine Communication

Handbook“. Er spricht mit uns über Impfängste und wie man diesen begegnet.

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Die Veranstaltung findet online über Zoom statt. Interessierte können sich ab 18.20 Uhr einwählen. Entweder durch Eingabe von Meeting ID und Kenncode in Zoom direkt oder über den Link auf der

Homepage von www.demokratie-schweich.de

Meeting-ID: 994 7004 5182 Kenncode: 900117

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Schweich - 7 - Ausgabe 23/2021

weitere Infos unter www./flohmarkt.jugendarbeit-schweich.deGrundschule am Bodenländchen A Bodenländchen 2 B 54338 Schweich

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Mädels Flohmarkt

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Schweich - 8 - Ausgabe 23/2021

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Schweich - 9 - Ausgabe 23/2021

Das Familienbündnis Römische Weinstraße und das Jugendbüro Schweich, in Kooperation mit der Touristinformation Römische Weinstraße, bieten Familien auch in diesem Jahr die Möglichkeit einen spannenden, erlebnisreichen Tag auf einem familienfreundlichen Wanderweg in der Verbandsgemeinde Schweich zu verbringen.

Auf dem ca. 5 km langen Stein und Wein Panorama ­ Erlebnisweg Fell steht dem Abenteuer nichts im Wege. Der Weg ist durch die Markierung "Familienschnitzeljagd" gekennzeichnet. Die Fragen zur Schnitzeljagd und die Wanderroute können auf der Homepage des Jugendbüros Schweich und auf der Homepage des Familienbündnisses Römische Weinstraße heruntergeladen werden. Nach der erfolgreichen Schnitzeljagd können die ausgefüllten Bögen per Mail oder postalisch an das Jugendbüro Schweich gesendet werden. Die Gewinnerfamilien erhalten eine kleine Überraschung.

Die Schnitzeljagd beginnt am 27.03.2021 und endet am 09.05.2021.

Die ausgefüllten Bögen können bis zum 09.05.2021 postalisch oder per Mail im Jugendbüro Schweich eingereicht werden.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Famile viel Spaß und Erholung bei der Wanderung, sowie viel Erfolg bei der Schnitzeljagd.

DDiiee GGeewwiinnnneerr sstteehheenn ffeesstt!!Zahlreiche Fragebögen sind im Jugendbüro eingegangen und wir haben uns sehr über die netten Nachrichten und verzierten Briefe, die den Fragebögen beilagen, gefreut.

Insgesamt konnten mit den korrekten Antworten 86 Punkte erreicht werden. Es war ein knappes Kopf an Kopf Rennen, weshalb die ersten drei Plätze mehrfach belegt sind.

Da natürlich alle Familien, die an der Schnitzeljagd teilgenommen haben, Gewinner sind, erhalten alle Familien eine Teilnehmerurkunde!

Platz 2:

Die SchlödersKaris­Lauer­FamilyFamilie LeimMeikosSteckerFamilie HackfleischNilz

Platz 3:

Die FischisHaupisDie 5 Sonntag´s

Platz 1:

T­RoxxDie Naturentdecker FamilieBedepperter Shepperd Club

Herzlichen Glückwunsch!

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Schweich - 10 - Ausgabe 23/2021

CORONA-VORSORGE

BÜRGERBÜRO ist wie folgt geöffnet: Tel. 06502/407 222; [email protected]

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Wir empfehlen, vorab einen Termin zu vereinbaren; ansonsten muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Abstandsregeln im Wartebereich maximal 5 Personen Platz nehmen können. Terminvereinbarung unter termine.schweich.de.

Die sonstige Verwaltung ist jederzeit nach Voranmeldung wie folgt erreichbar:

STANDESAMT: Tel. 06502/407 208; [email protected]

VG-WERKE: Tel. 06502/407 707; [email protected]

ALLG. VERWALTUNG: Tel. 06502/407 0; [email protected]

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

SOZIALVERWALTUNG:Tel. 06502/407 306; [email protected]

Mo., Die., Do., Fr.: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Wir bitten Sie um telefonische Voranmeldung.

Die Kontaktdaten zu sonstigen Dienstleistungen sind auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich www.schweich.de unter der Rubrik Verwaltung zu finden. Diese Seite werden wir ständig aktualisieren.

Die Verwaltung dankt für Ihr Verständnis.

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Schweich - 11 - Ausgabe 23/2021

Corona-Testzentrum Verbandsgemeinde Schweich

Wie kann ich mich testen lassen? Im Testzentrum können sich nur Personen testen lassen, die sich vorher in Online-Portal von „Ticket Regional“ ein Ticket gebucht haben. Über den QR-Code unten oder über die Webseite www.schweich.de/vg_schweich/schnelltest gelangen Sie sofort zur Ticketbuchung für unser Testzentrum.

Kann ich auch ohne Terminbuchung getestet werden? Nein, eine vorherige Terminbuchung ist zwingend erforderlich. Sollten Sie nicht in der Lage sein eine Terminbuchung vorzunehmen, kann dies auch eine andere Person für Sie übernehmen.

Wer kann sich testen lassen? Es können nur Personen getestet werden, welche absolut symptomfrei sind. Sollten Sie Atemwegsprobleme oder Fieber haben, müssen wir Sie leider an eine Corona-Ambulanz verweisen.

Wo finde ich das Testzentrum? Unser Testzentrum befindet im Gebäude des Zweckverbandes IRT im Industriepark Region Trier, Europa-Allee 1, in Föhren.

Was muss ich mitbringen? Zu Ihrem gebuchten Termin bringen Sie bitte folgende Dinge mit: Personalausweis, Krankenversicherungskarte, 2x Ihr ausgedrucktes Ticket, Medizinischer Mund- und Nasenschutz

Wie läuft der Test ab? Nach der Anmeldung an unserm Empfang wird Ihnen aus der Nase ein Abstrich für einen Corona Antigen-Schnelltest entnommen. Anschließend nehmen Sie wieder in Ihrem Auto Platz. Nach einer Wartezeit von ca. 15 Minuten werden Sie aufgerufen und erhalten Ihr Testergebnis.

Was passiert, wenn der Schnelltest positiv ist? Sollte der Corona Antigen-Schnelltest positiv sein, wird zu Ihrer Sicherheit ein Abstrich für einen PCR Test entnommen. Das weitere Vorgehen wird dann mit Ihnen vor Ort besprochen.

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Schweich - 12 - Ausgabe 23/2021

Wann soll ich zum Termin erscheinen? Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin. Ein früheres Erscheinen ist nicht notwendig. Wie oft kann ich mich testen lassen? Bürgerinnen und Bürger können sich einmal wöchentlich testen lassen.

Weitere kostenlose Teststellen in der Verbandsgemeinde Schweich

Weitere Informationen zu Testzentren finden Sie auch unter https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/

Teststelle Ort/Kontakt Testzeiten Anmerkungen

DRK Ortsverein Schweich

Zum Schwimmbad 3, 54338 Schweich, Tel.

06502-5911

Di. 17-20 Uhr, Sa. 9-13 Uhr

Terminreservierung unter www.drk-

schweich.de erforderlich

dm-Drogeriemarkt

Im Ermesgraben 1i, 54338 Schweich

Mo.-Sa. 9-16.30 Uhr

Terminbuchung unter dm.de oder über die dm-App

Malteser Hilfsdienst e.V.

Kenn

Waldstraße 1, 54344 Kenn, Tel. 0171-

5119118 So. 10-13 Uhr

Voranmeldung nicht erforderlich

Praxis Dr. Frank Soedradjat

In den Schlimmfuhren 2,

54338 Schweich, Tel. 06502-9955936

Mo.-Fr. 8-12 Uhr, Di. 16-18

Uhr

Terminvereinbarung erforderlich

Medicum-Schweich

Bei den Weiden 4, 54338 Schweich, Tel.

06502-1019

Mo.-Fr. 8-12 Uhr und nach tel. Absprache

Telefonische Anmeldung sowie Personalausweis

erforderlich

Hausärzte Schweich

In den Schlimmfuhren 2,

54338 Schweich, Tel. 06502-9979660

Mo.-Fr. 8-12 Uhr,

Mo.,Di.,Do. 15-18 Uhr

Testzentrum Schweich

Am Yachthafen, 54338 Schweich

Mo.-So. 11-18 Uhr

Reuland-Apotheke

Testzentrum Trittenheim

Spielesstraße 22, 54349 Trittenheim

Mo. u. Fr. 16:30-18:30

Uhr, Sa. 10-12 Uhr

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Schweich - 13 - Ausgabe 23/2021

Antwortcoupon ausgefüllt an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich zurückzusenden. Wir werden dann Ihre Meldung mit ei-ner kurzen Beschreibung des abzugebenden Gegenstandes und Ihrer Telefonnummer bzw. E-Mail Adresse kostenfrei veröffentli-chen. Interessenten können sich dann direkt an die Anbieter wen-den. Die Anzeige wird in zwei aufeinanderfolgenden Amtsblättern veröffentlicht.Sollte eine zweite Veröffentlichung nicht gewünscht werden, bitten wir um telefonische Mitteilung unter der Telefon-Nr. 06502/407-111 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich.

Kostenlose Altgerätebörse

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E-Mail: .....................................................................................Kurze Beschreibung des kostenlos

abzugebenden Gegenstandes:..................................................................................................................................................................................................Bitte diesen Antwortcoupon ausgefüllt zurücksenden an die

Verbandsgemeindeverwaltung Schweich,Brückenstraße 26, 54338 Schweich

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Feuerwehren

Freiwillige Feuerwehr KöwerichAm Samstag, dem 12.06.2021 findet um 18.30 Uhr die nächs-te Übung der Gruppe 1 statt. Um pünktliches und vollzähliges Er-scheinen wird gebeten.

Fundbüro

Verloren - GefundenGefundenIn Schweich wurde ein Ohrring gefunden (58/2021).In Schweich wurde ein Schlüsselbund gefunden (59/2021).In Schweich wurde ein Armband gefunden (60/2021).

Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung SchweichBrückenstraße 26, 54338 Schweich

Zimmer 1; Tel. 06502-407-222

Umweltinfos / Umweltangebote

Fahrgemeinschaftsbörse der Römischen Weinstraße

Als kostenlose Serviceleistung unserer Verbandsgemeinde bieten wir die Nutzung der „Fahrgemeinschaftsbörse Römische Weinstra-ße“ an. Zu diesem Zweck haben wir einen Antwortcoupon erstellt, den Sie bitte ausgefüllt an die Verbandsgemeindeverwaltung Sch-weich zurücksenden. Wir werden dann Ihr Angebot über eine Fahr-gemeinschaft oder Ihren Wunsch nach einer Mitfahrgelegenheit kostenlos im Amtsblatt unter Angabe Ihrer Telefonnummer veröf-fentlichen. Wir hoffen, mit dieser Aktion einen Beitrag zum Umwelt-schutz sowie zur Verminderung des Straßenverkehrsaufkommens zu leisten und wünschen uns, dass diese Serviceleistung einen regen Zuspruch findet. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Tel.: 06502/407-111.

Verbandsgemeindeverwaltung Schweichan der Römischen Weinstraße

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Suche ( ) bzw. biete ( ) Fahrgelegenheit(bitte Zutreffendes ankreuzen!)

von: .............................................................................................

nach: ...........................................................................................(Fahrtstrecke)

Abfahrtszeit:..........................................................................Uhr

Rückfahrtszeit: ......................................................................Uhr

Wochentage: ..............................................................................

Fahrgemeinschaft könnte ab ......................................beginnen.

Bitte diesen Antwortcoupon ausgefüllt zurücksenden an dieVerbandsgemeindeverwaltung Schweich

Brückenstraße 26, 54338 Schweich

Kostenlose AltgerätebörseZiel dieser Altgerätebörse ist es, Gegenstände zu vermitteln, die ansonsten vielfach im Sperrmüll landen, weil sie für den Besitzer nutzlos sind. Für andere haben diese Gegenstände jedoch noch vielfach Gebrauchs- oder Sammelwert. Zur Vermeidung unnötiger Müllbeseitigung haben Sie im Rahmen der Altgerätebörse deshalb die Möglichkeit, die kostenlose Abgabe solcher gebrauchsfähigen Gegenstände oder Sammlerstücke mit einer kurzen Beschreibung und unter Angabe der Telefonnummer und/oder E-Mail Adresse im Amtsblatt anzubieten. Wenn Sie also solche Gegenstände kosten-los abgeben möchten, bitten wir, den nachstehend abgedruckten

Diese Woche in den Kreis-Nachrichten

• Kreisverwaltung startet mit Twitter• Jetzt bewerben: Ausbildungsplätze 2022

Die Kreis-Nachrichten finden sich im Anschluss an den redaktionellen Teil des Amtsblattes.

Hinweis: Corona-Krise

Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´ nicht oder nur eingeschränkt her-gestellt oder verteilt werden kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet.

Das Team der LINUS WITTICH Medien KG

Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de

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Schweich - 14 - Ausgabe 23/2021

Mitteilungen der Römischen Weinstraße

Öffnungszeiten Tourist-Information Römische Weinstraße SchweichWir sind für Sie da:

01.05. - 31.10.Montag - Freitag

09:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 18:00 UhrSamstag

09:00 - 12:00 Uhr01.11. - 30.04.

Montag - Freitag09:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

ImpressumAmtsblatt und Mitteilungen für die Verbandsgemeinde Schweich an der Roemischen Weinstrasse für die Stadt Schweich und die Ortsgemeinden Bekond, Detzem, Ensch, Fell, Föhren, Kenn, Klüsserath, Köwerich, Leiwen, Longen, Longuich, Mehring, Naurath/Eifel, Pölich, Riol, Schleich, Thörnich, Tritten-heim und Kreisnachrichten - Mitteilungen, Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Kreis- verwaltung Trier-Saarburg

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:Wolfgang Deutsch, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Tel. 06502/4070, Fax 06502/407180

Herausgeber der Kreisnachrichten: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, 54290 Trier, Tel. 0651/7150

Druck und Verlag:LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2,Tel. 06502/9147-0, Telefax 06502/9147-250, Internet: www.wittich.dePostanschrift: 54343 Föhren, Postfach 1154

Veranstaltungskalender

Datumvon/bis

Gemeinde Veranstaltung VeranstalterVeranstaltungsort

11.-17.06.2021 Fell Besucherbergwerk Fell Geöffnet Dienstag bis Sonntag 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Infos unter: www.bergwerk-fell.de. Dort finden Sie die aktuellen Besucherregeln. Im Moment täglich 4 Führungen um 11.00 Uhr, 13.00 Uhr, 15.00 Uhr und 16.50 Uhr mit Voranmeldung.

12.-13.06.2021 Pölich Straußwirtschaft Weinstube Schömann Donnerstag/Freitag ab 17.00 Uhr, Samstag, Sonntag/Feiertag ab 16.00 Uhr, Hauptstr. 4

12.-13.06.2021 Schweich Molitorsmühle am Föhrenbach geöffnet, Es wird Wasser auf die Mühl' gekehrt – Bei der Besichtigung und fachkundigen Führung illustriert die Inbetriebnahme der Wassermühle den Mülleralltag vergangener Tage.

Molitorsmühle – Technikmuseum und Kulturdenkmal. Jeden Samstag, Sonntag und Feiertag geöffnet von 14.00 bis 18.00 Uhr – Einlass bis 17.00 Uhr. Bitte die aktuellen Hygienebestimmungen und -maßnahmen beachten. Besuche sind derzeit nur nach telefonischer Anmeldung oder per E-Mail möglich. Es gelten die aktuellen Corona-Hygiene- und Besuchsregeln. Gruppenanmeldungen auch zu anderen Zeiten möglich. Weitere Infos unter www.molitorsmuehle.de

12.-13.06.2021 Longuich Offene Kirche Longuich Veranstalter: Arbeitskreis Offene Kirche; Jeden Samstag, Sonntag und Feiertag öffnet die Pfarrkirche St. Laurentius in Longuich von 16.00 bis 18.00 Uhr ihre Pforten und lädt zur Besichtigung ein.

12.06.2021 Trittenheim Trattemer Kinderwingert: Im Kinderwingert erleben die Kinder hautnah die Entwicklung der Reben, beobachten das Wachstum der Trauben und lernen die Kulturlandschaft Mittelmosel kennen. Ein Jahr lang übernehmen sie Verantwortung für ihren Rebstock.

Beginn: 13:00 UhrDer Kostenbeitrag für das ganze Jahr liegt bei 40,00 € pro Kind. Anmeldung möglich unter: Marlene Bollig Telefon 06507-6231 oder [email protected]

13.06.2021 Longuich Führung an der Römischen Villa Urbana Beginn: 10.30 Uhr an der Römischen Villa Urbana, Eintritt: 3,00 €/Erwachsene, Kinder sind frei. Es gelten die aktuellen Corona-Hygieneregeln. Weitere Infos unter: www.longuich.de.

15.06.2021 Schweich Film und Diskussion "Kinder sind unschlagbar" SRZ/AWO Südwest gGmbH, Stefan-Andresstr. 4, 54338 Schweich, Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Zum Einstieg in das Thema schauen wir uns den Film „Kinder sind unschlagbar“ an, in dem die Säulen einer gewaltfreien Erziehung gezeigt werden. Der Film richtet sich an alle Erziehenden (Eltern, Erzieher, Lehrer, Pädagogen etc.). Danach laden wir Sie ein, sich über den Film und den eigenen Erziehungsalltag auszutauschen, eigene Erfahrungen zu besprechen und Handlungsalternativen zu erörtern. Kostenfrei, Anmeldung bis 11.06.2021 unter der Telefonnummer 06502-9356727.

16.06.2021 Trittenheim Öffentliche Bücherei Die Bücherei öffnet jeden Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr, Grundschule Trittenheim

17.06.2021 Pölich Straußwirtschaft Weinstube Schömann Donnerstag/Freitag ab 17.00 Uhr, Samstag, Sonntag/Feiertag ab 16.00 Uhr, Hauptstr. 4

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staltung findet wechselweise in einem der vier Landkreise statt und kooperiert stets mit der ortsansässigen Wirtschafts- oder Struktur-fördergesellschaft. In diesem Jahr findet die Veranstaltung auf dem Stiftsberg in Kyllburg statt. Neben einem professionellen Fachvor-trag bietet das Unternehmerinnenfrühstück Gelegenheit zum Ken-nenlernen, zum informativen Austausch und Netzwerken.„Alleinstellungsmerkmal“- In 7 Schritten zur strategischen Po-sitionierung“so der Titel des diesjährigen Vortrags.Alle sprechen von Nischenbesetzung und Abgrenzung vom Wett-bewerb. Doch die wenigsten Unternehmen beherrschen diese Königsdisziplin, vor allem wenn es um den wahrgenommenen Kundennutzen geht. Das Ziel ist die Differenzierung, doch diese scheint gerade bei Überangebot, Vergleichbarkeit und schnellen Kaufentscheidungen im digitalen Zeitalter immer schwieriger. Un-ternehmerinnen und Selbständige, ob in Industrie, Dienstleistung oder Einzelhandel können über Reflektion und Definition ihres Al-leinstellungsmerkmals zu einer strategischen Positionierung gelan-gen, die wertvolle Perspektiven zur Gewinnung von Mitarbeitenden und Kunden sowie Abgrenzung vom Wettbewerb bietet.Im interaktiven Fachreferat erfahren Sie, was ein Alleinstellungs-merkmal tatsächlich ausmacht und wie es aus Perspektive der zugewinnenden Kundschaft beschaffen sein muss. Mittels Check-listen und einfacher Grundprinzipien erarbeiten Sie die Basis IH-RER strategischen Positionierung live während des Vortrags. Das ermöglicht Ihnen einen neuen Perspektivwechsel und bedeutet neue Impulse für die Personalarbeit, die Kommunikation sowie für Marketing und Vertrieb.Als Referentin konnten wir Dr. Johanna Dahm gewinnen. Dr. Dahm ist Geschäftsführerin ihres eigenen Beratungsunternehmens für Unternehmensentwicklung und Nachfolgeplanung, Autorin und In-vestorin. Seit über 20 Jahren arbeitet sie mit internationalen Kun-den wie Henkel, Novartis und L`Occitane. Sie führt Start-Ups in die Internationalisierung, berät Führungskräfte und ist Mentorin für Gründerinnen. Für ihre Tätigkeiten wurde sie mehrfach auch inter-national ausgezeichnet und arbeitet heute weltweit in Change Ma-nagement Prozessen.Corona hat uns alle schon lange im Griff und gerade Selbststän-dige, Kleinbetriebe und Kunstschaffende sind besonders stark be-troffen. Doch Krisenzeiten bieten Veränderungspotential und damit neue Chancen. Wir wollen mit unserer Veranstaltung sie dabei unterstützen neue, ungeahnte Möglichkeiten zu erkennen und zu nutzen. Die Teilnahme ist kostenlos.Haben wir ihr Interesse geweckt? Anmeldung bis 10.06.2021 an:Anne Hennen, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Trier-Saarburg, [email protected] das Unternehmerinnenfrühstück als Präsenz-, Online- oder Hybridveranstaltung angeboten wird ist noch offen – nähere Infos erhalten Sie nach der Anmeldung.

„Kleine-Hilfe-Börse“ des Familienbündnisses Römische WeinstraßeDas Familienbündnis Römische Weinstraße hat es sich u. a. zum Ziel gesetzt, die Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen, Familien und älteren Menschen positiv zu gestalten und das Zu-sammenleben der Generationen zu verbessern. Hierzu gehört es auch, sich gegenseitig im Alltag, z.B. bei der Betreuung von Fami-lienmitgliedern, beim Einkaufen, für Behördengänge, bei der Gar-tenarbeit, bei der Versorgung von Haustieren etc. zu unterstützen.Mit der „Kleine-Hilfe-Börse“ werden zum einen Leute gesucht, die ehrenamtlich was für andere tun wollen, Ihre Interessen und Fä-higkeiten zur Verfügung stellen können, um zu helfen und einen sinnvollen Beitrag zu leisten.Zum anderen bieten wir denjenigen, die im Alltag Unterstützung brauchen, die Möglichkeit, jemanden zu finden, der Ihnen ehren-amtlich Hilfe bietet.Ihr Angebot bzw. Ihr Wunsch nach einer „Kleinen-Hilfe“ wird im Amtsblatt unter Angabe des Ortes und der Telefonnummer / Email-Adresse (ohne Namen) veröffentlicht.Die Interessenten können dann direkt Kontakt miteinander aufnehmen.Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei dieser Serviceleis-tung keinerlei Erfolgsgarantie geben können und jegliche Haftung ausschließen.Bei Rückfragen können Sie sich gerne mit uns unter Tel. 06502/407-302 in Verbindung setzen.

Kleine-Hilfe-Börse

Name, Vorname:......................................................................

Straße: ....................................................................................

Wohnort: .................................................................................

Telefon/E-mail: ........................................................................

(bitte Zutreffendes ankreuzen!)Suche bzw. biete „Kleine Hilfe“

Tätigkeit: .................................................................................

Zeitumfang: .............................................................................

Beginn: ...................................................................................

Diesen Antwortcoupon ausgefüllt zurücksenden an das Familienbündnis Römische Weinstraße

Brückenstraße 26, 54338 Schweich

Gleichstellungsbeauftragte / Seniorenbeauftragte

Ehrenamtliche Seniorenbeauftragte für die Verbandsgemeinde Schweich

Frau Heike FrechenTelefonische Sprechzeit: montags von 17.00 - 19.00 UhrTermine nach Vereinbarung.Tel.: 06502/5064561, Email: [email protected]

Die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauf-tragten des Landkreises Trier-Saarburg

informieren7. Unternehmerinnenfrühstück der Region Trier am 19.06.2021 / 9:30 - 13:00 Uhr im Bildungszentrum

Stiftsberg, Auf dem Stift 6, KyllburgBereits zum siebten Mal laden die Gleichstellungsbeauftragten der Region Trier zu einem Unternehmerinnenfrühstück ein. Die Veran-

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Vereinsmitglieder und

Bürgerreporter aufgepasst!

Hinweis: Corona-Krise

Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´ nicht oder nur eingeschränkt her-gestellt oder verteilt werden kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet.

Das Team der LINUS WITTICH Medien KG

Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de

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Schweich - 16 - Ausgabe 23/2021

Jugend-InfoA

Jugendbüroder Verbandsgemeinde Schweich Tel. 06502 9810 510 info@jugendbuero­schweich.deBrückenstraße 46, 54338 Schweich www.jugendbuero­schweich.de

JJUUGGEENNDDBBÜÜRROODER VERBANDSGEMEINDE SCHWEICH

Servicezeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 10 ­ 16 Uhr, Freitag 9 ­ 12 Uhr

VG Jugendpflege / SachgebietsleitungLaura Wagner, B.A. Sozial­ und OrganisationspädagogikTelefon: 06502 9810 ­ 511Mobil: 0160 36 28 992Email: [email protected]

SachbearbeitungBirgit Kiel­Jordan (Mo. 12 ­ 17 Uhr / Di. 8.30 ­ 13.30 Uhr)Telefon: 06502 9810 ­ 510Email: info@jugendbuero­schweich.de

Stadtjugendpflege SchweichLisa Petri, Diplom­PädagoginTelefon: 06502 9810 ­ 512Mobil: 0174 98 79 643Email: lisa.petri@jugendbuero­schweich.de

Pädagogische Fachkraft Stadt Schweich Johanna Müller, B.A. European Studies Telefon: 06502 9810 ­513Mobil: 0151 12 83 73 192Email: johanna.mueller@jugendbuero­schweich.de

Jugendbüroder Verbandsgemeinde Schweich Tel. 06502 9810 510 info@jugendbuero­schweich.deBrückenstraße 46, 54338 Schweich www.jugendbuero­schweich.de

JJUUGGEENNDDBBÜÜRROODER VERBANDSGEMEINDE SCHWEICH

Servicezeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 10 ­ 16 Uhr, Freitag 9 ­ 12 Uhr

In den Ortsgemeinden:

Gemeindejugendpflege FöhrenMarie Schönherr, B.A. Sozial­ und OrganisationspädagogikMobil: 0170 48 13 600Email: jr­foehren@jugendbuero­schweich.de

Mitarbeiter*innen im Offenen Jugendtreff

Stadt Schweich Matthias Kehrbaum Email: jr­schweich@jugendbuero­schweich.de

Ortsgemeinde LonguichKatharina WeißbeckMobil: 0170 23 73 203Email: jr­longuich@jugendbuero­schweich.de

Fit für die Wildnis"Wir sind ja nicht aus Zucker!" war der Konsens der Jugendlichen. Trotz des bescheidenen Wetters, konnte das Survivalcamp, dank Testung, Abstand und verantwortungsvollen und motivierten Jugendlichen, umgesetzt werden.

Die Jugendlichen erlernten, in drei Tagen,Tricks und Kniffe zum Feuer anzünden, ganz ohne Feuerzeug oder Streichholz. Der Bau eines regenfesten Unterschlupfs stand ebenfalls auf dem Plan und dank der Wetterlage, konnte die Wasserdurchlässigkeit der Hütten auch gleich getestet werden. Gemeinsam erarbeiteten die Jugendlichen einen Plan, wie der Unterschlupf stabil und groß genug für alle gebaut werden kann.

Aber nicht nur Praktisches, sondern auch Lehrreiches über die Natur und die Waldtiere wurde vermittelt.

Danke an Christoph Postler für die gute Zusammenarbeit und das spannende Survivalcamp!

Aufgrund der positven Rückmeldung, wird es noch weitere Survival­Trainings geben. Das Jugendbüro hält auf dem Laufenden!

Mehr Informationen unter:

@SommerBuehne_Schweich

Das Kultur-Event in SchweichJuli 2021

jugendzentrum-schweich.de

Schweich wird laut • Autorenlesungund Pianistin • Franco Piccolini &

Luigi Ferrari • Bingo • Frühschoppenmit SAG Schulband • DJ Night •

Trierer Comedy Slam

in Kooperation mit dem Jugenverein Schweich und der Stadt Schweich

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Schweich - 17 - Ausgabe 23/2021

Soziale Dienste

Suchtberatung „Die Tür“Die Suchtberatungsstelle Trier „Die Tür“ bietet in Schweich wö-chentliche Sprechstunden an. Um Voranmeldung wird gebeten.Ort: Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich, Brückenstraße 46, 54338 SchweichZeit: immer dienstags von 12:00 Uhr bis 14:00 UhrVoranmeldung: über die Suchtberatung Trier e.V. in Trier, Tel. 0651 170360Ansprechperson: Bettina Löchel, Diplom-Pädagogin, Sozialthera-peutin Sucht

EUTB- ergänzende, unabhängige TeilhabeberatungIm Landkreis Trier-Saarburg gibt es seit die-sem Jahr eine neue Beratungsstelle, welche durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Grundlage des SGB IX geför-dert wird. Diese Beratungsstellen nennen sich bundesweit EUTB-Stellen für ergänzende, un-abhängige Teilhabeberatung. Hier findet eine kostenfreie, niedrigschwellige, zu den beste-henden Leistungen ergänzende Beratung für Menschen mit Behinderung, für von Behinde-rung bedrohte Menschen und für deren Ange-

hörigen statt. Es gibt keine Voraussetzungen für eine Beratung, weshalb sich jeder, der mit seinem Problem, welches er durch Behinderung, Krankheit oder Unfall hat, telefonisch, per Mail oder persönlich an die Fachberatungsstelle wenden kann. Nach Vereinbarung können bereits jetzt schon Beratungstermine gemacht werden, telefonisch: 0651-97859-122 oder per Mail [email protected] vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin für folgende Beratungsangebote vor Ort:in Hermeskeil, Saarstraße 95, 54411 Hermeskeilin Trier, Schützenstraße 20, Trierin Leiwen, Am Pfarrgarten 4, 54340 Leiwen

Schulen

Stefan-Andres-Realschule plus mit Fachoberschule Schweich

Anmeldung zur Klassenstufe 7Schülerinnen und Schüler, die nach dem Besuch der Orientierungs-stufe für unsere 7. Klassen angemeldet werden, besuchen den Bil-dungsgang Qualifizierter Sekundarabschluss I oder den Bildungs-gang Berufsreife. Mit den erworbenen Abschlüssen kann sowohl eine Ausbildung begonnen als auch eine weiterführende Schule besucht werden.Wir ermöglichen die Durchlässigkeit innerhalb der Realschule plus bzw. zwischen Realschule plus und Gymnasium ohne Ortswech-sel. Nach Klasse 10 kann bei Qualifizierung in die Oberstufe des Gymnasiums oder in unsere Fachoberschule gewechselt werden. Unsere Kooperationen mit namhaften Industriebetrieben, dem Handwerk, der Arbeitsagentur und Pflegeeinrichtungen sichern Praktikumsplätze und eine praxisorientierte Berufswahl. Unsere jährliche Berufsinformationsmesse bietet die Möglichkeit, akademi-sche Berufsfelder und Ausbildungsberufe kennenzulernen u. Kon-takte zu knüpfen. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage: www.saz-schweich.de. Damit legen wir für unsere Schülerinnen und Schülern den Grundstein für eine umfassende und erfolgrei-che Ausbildung für den späteren Beruf. Am 24.06.2021, 19 Uhr, stellen wir Ihnen unser schulisches Angebot vor. Sie können sich unter folgendem Link einwählen: https://bbb-schulen.rlp.net/b/405-c4t-vqs-ineAnmeldungen nehmen wir vom 28.06. bis 09.07.20021 entgegen.Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zum Schul-wechsel in der 7, 8. und 9. Klassenstufe zur Verfügung. Kontaktie-ren Sie uns bitte unter [email protected] oder 06502 92 54 0.

KOORDINIERUNGS- UND FACHSTELLEOberstiftstr. 63, 54338 Schweich

Michael Manikowski, Koordinator / FachberaterTelefon: +49 170 96 72 341Email: michael.manikowski@demokratie­schweich.de

FEDERFÜHRENDES AMTVerbandsgemeinde Schweich an der Römischen WeinstraßeFachbereich Bürgerdienste / Jugendbüro Brückenstraße 46, 54338 Schweich

Laura Wagner, Projektleitung Telefon: (0) 6502 9810511Email: laura.wagner@demokratie­schweich.de

Simone Steffens, Sachbearbeitung Telefon: (0) 6502 9810514Email: simone.steffens@demokratie­schweich.de

Jugendforum SchweichDenise LöwenEmail: denise.loewen@demokratie­schweich.de

KOORDINIERUNGS- UND FACHSTELLEMichael Manikowski, Koordinator / FachberaterEmail: michael.manikowski@demokratie­schweich.de

FEDERFÜHRENDES AMTVerbandsgemeinde Schweich an der Römischen WeinstraßeFachbereich Bürgerdienste / Jugendbüro Brückenstraße 46, 54338 Schweich

Laura Wagner, Projektleitung Telefon: (0) 6502 5066450Email: laura.wagner@demokratie­schweich.de

Simone Steffens, Sachbearbeitung Telefon: (0) 6502 5066450Email: simone.steffens@demokratie­schweich.de

Jugendforum SchweichDenise LöwenEmail: denise.loewen@demokratie­schweich.de

www.demokratie-schweich.de

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Schweich - 18 - Ausgabe 23/2021

Bezeichnung/ Entnahmeart

Gemeinde Bezeichnung aus dem katasteramtli-

chen Lageplan

Hochwert(UTM32N) Rechtswert(UTM32N)

Gemarkung Flur FlurstückMülchen Brunnen 1 Schweich Schweich 3 4 5526895 335349

Quellfassung Mülchen Schweich Schweich 3 4 5526876 335336

Bekanntmachungenanderer Behörden und Stellen

Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord

Bekanntmachungzur Erteilung einer wasserrechtlichen

gehobenen Erlaubnis(Anhörungsverfahren)

1. Der Zweckverband Wasserwerk Trier-Land, Bischofstraße 7, 54311 Trierweiler hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirek-tion Nord eine wasserrechtliche gehobene Erlaubnis entspre-chend den vorgelegten und geprüften Antrags- und Planunter-lagen des Ingenieurbüros BCE Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Maria Trost 3, 56070 Koblenz von März 2021 beantragt.Die beantragte Gewässerbenutzung soll das Entnehmen, Zutageleiten/-fördern und Ableiten von Grundwasser wie folgt zulassen:

Es wird eine Höchstentnahmemenge von 291.600 m³/a für alle im Grundwasser-gewinnungsgebiet „Zemmer Mülchen“ vor-handenen Gewinnungsanlagen (Brunnen und Quellen) bean-tragt.Hinweis: Der Großteil der Entnahmemenge entfällt auf die Wasserfassungen „Mülchen Brunnen 2“, „Quellfassung Fisch-weiher 1 und 2“ und „Quellfassung Flussbach 1 bis 4“, die im Gebiet der Verbandsgemeinde Trier-Land liegen.Die wasserrechtliche gehobene Erlaubnis soll erteilt werden zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung.Hierfür ist gemäß §§ 8 bis 16 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1408) und gemäß § 108 Landes-wassergesetz - LWG vom 14.07.2015 (GVBl. S. 127), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2019 (GVBl. S. 338) die Durchführung eines Verfahrens nach § 73 Verwaltungsverfah-rensgesetz - VwVfG erforderlich.

Die Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ergibt sich aus § 19 Abs. 1 Nr. 1c) aa) i. V. m. § 45 Nr. 3, § 92 Abs. 2 und § 96 Abs. 1 LWG.

2. Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme kann den Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen), Az.: 343-GE-235-14321/2020, entnom-men werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme aus-gelegt werden.

Die Planunterlagen liegen aus vom 14.06.2021 bis 13.07.2021 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an der Römischen Weinstraße, Zimmer 20, Brückenstraße 26, 54338 Schweich. Dienstzeiten: Mo - Fr 8 Uhr - 12 Uhr, Mo - Mi 14 Uhr - 16 Uhr, Do 14 Uhr - 18 Uhr.

Die Einsichtnahme zu den üblichen Dienstzeiten ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06502/407-111 möglich.

Die Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der SGD Nord unter dem Link www.sgdnord.rlp.de (Bekanntmachungen) veröffentlicht.

3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schrift-lich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.

Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 26.07.2021 einschließlich entweder bei der unter Nr. 2 genannten Behörde oder bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Re-gionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Deworastraße 8, 54290 Trier erhoben werden.Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Ein-wendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privat-rechtlichen Titeln beruhen.

4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig er-hobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behör-den mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.Dieser Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.Beim Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erör-terungstermin verhandelt werden.

5. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen

• können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung be-nachrichtigt werden,

• kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

6. Die Einwendungen werden der Antragstellerin und den betei-ligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekannt gegeben.Der Einwendungsführer kann verlangen, dass Name und An-schrift vor der o. g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Forstamt TrierVeranstaltungshinweise

Das Waldhaus – Märchen im MeulenwaldDienstag, 15. Juni 2021, Forstamt Trier, Beginn 15.00 UhrAnmeldung erforderlich unter www.ticket-regional.de oder 0651-9790777 bis 13.06.2021. Infos unter www.trier.wald-rlp.de.Der Ruf der Wildnis – Schutzhütten bauen, Werken, Pflanzen-kunde, Fährten lesen u.v.m.für Kinder von 9 13 JahrenSamstag, 19. Juni 2021, Forstamt Trier, Beginn 13.00 UhrAnmeldung erforderlich unter www.ticket-regional.de oder 0651-9790777 bis 17.06.2021. Infos unter www.trier.wald-rlp.de.Die Magie der Jahreskreise – Gemeinsam die Sommersonnen-wende im Meulenwald erfahrenSonntag, 20. Juni 2021, Forstamt Trier, Beginn 10.00 UhrAnmeldung erforderlich unter www.ticket-regional.de oder 0651-9790777 bis 17.06.2021. Infos unter www.trier.wald-rlp.de.Zukunftssicher Heizen – Ein Überblick über regenerative Heizsys-temeMittwoch, 23. Juni 2021, Forstamt Trier Umweltbildungs-Pavillon (Outdoor), Beginn 19.00 UhrAnmeldung zwingend erforderlich unter [email protected] oder 0651-82497-0 bis 22.06.2021. Infos unter www.trier.wald-rlp.de.

Werde Bürgerreporter: meinwittich.de

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Schweich - 19 - Ausgabe 23/2021

bungsverfahrens in Betracht.Im Nachgang zur Submission fanden am 04.05.2021 Bietergesprä-che statt, in denen die Gründe für die unwirtschaftlichen Angebote herausgefunden werden konnten.Anschließend fasste der Rat folgendeBeschlüsse:1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufhebung des bisherigen

Ausschreibungsverfahrens für die Lärmschutzbauwerke „Nord“ und „Süd“.

2. Des Weiteren beschließt der Rat die grundsätzliche Neuaus-schreibung für die Lärmschutzbauwerke „Nord“ und „Süd“. In den nächsten Wochen soll zunächst eine Ursachenforschung betrieben werden. Anhand dieser Erkenntnisse sollen die Aus-schreibungsparameter seitens der Ortsgemeinde und der Ver-bandsgemeinde Schweich nochmals überarbeitet werden.

Abstimmungsergebnis:Zu 1.: EinstimmigZu 2.: Ja-Stimmen: 9, Enthaltungen: 33. Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2021/2022Der Vorsitzende stellte den Ratsmitgliedern den Sachverhalt an-hand der in der Sitzung ausgeteilten Beschlussvorlage vor und übergab das Wort an Frau Egner von der Verbandsgemeindever-waltung Schweich.Der Ergebnishaushalt ist in 2021 mit einem Jahresüberschuss von 8.044 € und in 2022 mit einem Jahresfehlbetrag von 73.763 € ge-plant. Der voraussichtliche Saldo der ordentlichen Ein- und Auszah-lungen im Finanzhaushalt liegt in 2021 bei 164.175 € und in 2022 bei 7.395 €. Des Weiteren wird mit einem negativen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in 2021 von 411.000 € und in 2022 von 556.100 € gerechnet.Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite liegt im Haushaltsjahr 2021 bei 400.000 € und im Jahre 2022 bei 500.000 €. Frau Egner ergänzte hierzu, dass die Investitionskredite nicht unbedingt aufge-nommen werden müssten, so jedoch im schlimmsten Falle Kredite veranschlagt seien. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch-tigungen wird in 2021 auf 650.000 € und in 2022 auf 147.000 € festgesetzt.Die Hundesteuer wurde gegenüber dem Vorjahr erhöht.Die Gesamtinvestitionen im Haushaltsjahr 2021 belaufen sich auf 415.500 € und in 2022 auf 814.100 €. Die größten Investitionsmaß-nahmen in 2021 sind der Grunderwerb für das Mischgebiet „In der Göbelwies“ (140.000 €), die Beschaffung eines Aufsitzrasenmä-hers (20.000 €), der Ausbau der Schlossstraße (100.000 €) und die Umgestaltung des Platzes „Brenn“ (20.000 €). Im Haushalts-jahr 2022 sind die größten Investitionsmaßnahmen der Ausbau der Bergstraße (170.000 €), der Ausbau der Schlossstraße (400.000 €), die Umgestaltung des Platzes „Brenn“ (80.000 €) und der Aus-bau des Wirtschaftsweges „Hölz“ (93.000 €).Der Haushalt ist im Haushaltsjahr 2021 sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt ausgeglichen. Im Haushaltsjahr 2022 ist der Haushalt nicht ausgeglichen.Der Schuldenstand zum 31.12.2020 beläuft sich auf insgesamt 340.147,25 €. Dieser Stand entspricht einer Pro-Kopf-Verschul-dung von rd. 349 € je Einwohner. Die Ortsgemeinde Bekond verfügt zum 31.12.2020 über liquide Mittel in Höhe von rd. 587.500 €.Nach der Aufstellung und Offenlage des Planentwurfes haben sich folgende Änderungen ergeben:· Leistung 36520 – Kindertagesstätten, Kindergärten:Die Wochenstundenzahl der Hauswirtschaftshilfe wird von 10 auf 15 Stunden/Woche und der Reinigungskraft von 15 auf 20 Stunden/Woche im Stellenplan erhöht. Im Jahr 2021 werden die Ansätze für die Personalkosten um 7.300 € und in 2022 um 12.000 € erhöht.· Leistung 42411 – Sportplätze:Die Umrüstung der Flutlichtanlage des Sportplatzes auf LED-Tech-nik soll nun doch bereits in 2021 erfolgen. Anders als im Planent-wurf dargestellt, ist nicht die Ortsgemeinde, sondern der Sportver-ein Projektträger. Die Ortsgemeinde beteiligt sich mit 10 % an den Kosten.Der Ansatz wird im Jahr 2021 mit 4.500 € gebildet und in 2022 ge-strichen (42411.09600/609). Der Ansatz in 2022 für die Zuwendung in Höhe von 37.800 € entfällt.· Leistung 51134 – Stadt- und Dorferneuerung, Ortsbild:Der Ansatz für die Umgestaltung des Dorfplatzes „Place Villefar-

Bekanntmachungen und Mitteilungen der

Ortsgemeinden

Bekondn Andreas Müller n Sprechstunden Gemeindebüro 06502 931130 Mo. 18:00 - 19:00 Uhrn [email protected]

Einladung zur Anliegerversammlunga) Ausbau der Bergstraße (Teilstück zw.

“Mehringer Weg“ und “Im Oberdorf“b) Ausbau der Schloss-Straße

Am Mittwoch, den 16.06.2021 finden im Bürgerhaus Bekond die Anliegerversammlungen für die Bergstraße (Beginn 19:00 Uhr) und Schloss-Straße (Beginn 20:00 Uhr) statt.In den Anliegerversammlungen wird die Bauleitung die jeweilige Ausführung und den Ablauf der Baumaßnahmen vorstellen und er-läutern. Anschließend wird der Mitarbeiter Fragen der anwesenden Grundstücksanlieger beantworten.Ich lade hiermit die betroffenen Anlieger zu den Anliegerversamm-lungen ein.Aus gegebenem Anlass sollte von jedem Haushalt nur eine Person anwesend sein. Für die Teilnahme an den Versammlungen sind zwingend folgende Hygienemaßnahmen zu beachten:Ich bitte, vor dem Betreten des Sitzungsraumes die Hände an dem bereitgestellten Spender zu desinfizieren und tragen Sie bitte eine Maske.Die Stühle sind so gestellt, dass der Mindestabstand eingehalten wird.Für Ihre Teilnahme bedanke ich mich.

Bekond, den 02.06.2021Andreas Müller, Ortsbürgermeister

Unterrichtung der Einwohnerüber die Sitzung des Ortsgemeinderates Bekond

am 05.05.2021Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Andreas Müller und in Anwesenheit von Schriftführer Lucas Suder findet am 05.05.2021 im Bürgerhaus, Schulstraße 6 in Bekond eine Sitzung des Ortsge-meinderates Bekond statt.In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:öffentlich1. MitteilungenOrtsbürgermeister Müller teilte den Ortsgemeinderatsmitgliedern und den Zuhörern folgende Punkte mit:1. Die Ortsgemeinde Bekond erhält mit Bescheid vom 16.02.2021

eine Bundeswaldprämie in Höhe von rd. 4.500 €.2. Die Zuwendung des LAG-Mosel zur Umgestaltung des Dorf-

platzes „Place Villefargeau“ ist wie beantragt bewilligt worden. Näheres hierzu erfolgt unter dem TOP 8.

3. Für die Kindertagesstätte Bekond ist der „Küchenzuschuss“ vom Landkreis in Höhe von 5.000 € und der Landeszuschuss für die aufgrund der Corona-Pandemie erforderlichen Hygiene-artikel in Höhe von 1.000 € bewilligt worden.

4. Des Weiteren ist der Bewilligungsbescheid des Sportbundes für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik einge-gangen. Die Flutlichtanlage kann voraussichtlich noch in die-sem Jahr umgerüstet werden.

5. Der Brunnen in der Moselstraße läuft wieder. Der Vorsitzende sprach seinen Dank an die ehrenamtlichen Helfer aus.

Der Rat nahm die Mitteilungen zur Kenntnis.2. Lärmschutzbauwerke „Nord“ und „Süd“; Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens sowie Beschluss über die Neuaus-schreibungDer Vorsitzende übergab das Wort für diesen Tagesordnungspunkt an Herrn Müller vom Ingenieurbüro Boxleitner. Dieser stellte der Öf-fentlichkeit den aktuellen Sachstand zum Ausschreibungsverfahren Lärmschutzbauwerke „Nord“ und „Süd“ kurz vor.Laut Herr Müller wurden zur Submission insgesamt zwei Angebo-te von vier Firmen abgegeben. Nach Prüfung der Angebote wur-de festgestellt, dass keines der Angebote wirtschaftlich ist. Somit kommt für die Ortsgemeinde nur eine Aufhebung des Ausschrei-

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Schweich - 20 - Ausgabe 23/2021

den Auftrag zur Anschaffung des Kombidämpfers mit Untergestell und Stromanschluss an die mindestfordernde Firma zu vergeben.Abstimmungsergebnis: Einstimmig7. BauanträgeOrtsbürgermeister Müller teilte den Ratsmitgliedern mit, dass kurz-fristig noch zwei Bauanträge bei ihm eingegangen seien.Der Vorsitzende übergab das Wort für den Tagesordnungspunkte 7.1 an Frau Müller-Hermen (Ratsmitglied).7.1. Neubau eines Carports für die landwirtschaftlichen Fahr-zeuge und Geräte - Bekond, Flur 16, Nr. 61Frau Müller-Hermen stellte den Anwesenden das Bauvorhaben an-hand des vorliegenden Bauantrages vor.Sodann fasste der Ortsgemeinderat folgendenBeschluss:Der Ortsgemeinderat beschließt die Erteilung des Einvernehmens für das o. g. Bauvorhaben bis zur nächsten Ortsgemeinderats- bzw. Bauausschusssitzung zurückzustellen.Abstimmungsergebnis: Einstimmig zurückgestelltOrtsbürgermeister Müller und das Ratsmitglied Stephanie Müller-Hermen nahmen aufgrund von Sonderinteresse an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.7.2. Nutzungsänderung eines bereits genehmigten Carports zu einem Waschplatz - Bekond, Flur 5, Nr. 17/17Der Vorsitzende übergab das Wort für den Tagesordnungspunkt 7.2 an Herrn Beigeordneten Reh.Herr Reh stellte den Ortsgemeinderatsmitgliedern den Bauantrag „Nutzungsänderung eines bereits genehmigten Carports zu einem Waschplatz“ vor.Der Rat nahm diesen zur Kenntnis.8. Dorfplatz „Place Villefargeau“ - Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise sowie Auftragsvergaben zu den ein-zelnen GewerkenOrtsbürgermeister Müller teilte den Anwesenden mit, dass der Bewilligungsbescheid für die Förderung aus den LAG-Mitteln am 28.04.2021 bei der Verbandsgemeinde Schweich eingegangen sei. Bewilligt wurden durch die LAG-Mosel förderfähige Ausgaben von rd. 20.000 €.Der Vorsitzende übergab das Wort für diesen Tagesordnungspunkt an Herrn Beigeordneten Reh.Dieser bedankte sich zunächst bei Herrn Franzen (VGV Schweich) für die Mithilfe bei der Antragstellung. Anschließend ging Herr Bei-geordneter Reh auf die einzelnen Sanierungsmaßnahmen (Gewer-ke) ein.Der Vorsitzende bedankte sich zudem bei der Freiwilligen Feuer-wehr und dem Partnerschaftskomitee für die Übernahme von Platz-Patenschaften.Sodann fasste der Rat folgendenBeschluss:Der Ortsgemeinderat beschließt die von Herrn Beigeordneten Reh vorgestellten Sanierungsmaßnahmen für die Umgestaltung des Dorfplatzes „Place Villefargeau“ an die folgenden, mindestbieten-den Firmen (Nettoangebotspreise) zu vergeben:1. Brunnensanierung, Fa. Kreten, Bekond 7.000,00 €2. Herstellung Wasserzuführung, Fa. Müller, Bekond 1.157,50 €3. Material Austausch Bankauflagen,

Fa. Westeifel-Werke, Gerolstein 1.348,00 €4. Elektroarbeiten, Fa. Schneider, Bekond 3.996,00 €5. Neuverlegung Natursteinpflaster, Fa. Ruppert, Esch 6.480,00 €Abstimmungsergebnis: Einstimmig9. Verschiedenes9.1. Kabeltrasse PV-Anlage KlüsserathDer Vorsitzende teilte mit, dass die Kabelverlegungsarbeiten abge-schlossen sind. Aufgetretene Schäden am Asphalt wurden bereits dokumentiert und eine Ortsbegehung mit der ausführenden Firma wird demnächst stattfinden.Der Ortsgemeinderat nahm dies zur Kenntnis.9.2. Parksituation im OrtAus der Mitte des Rates wurde die Parksituation in der Ortschaft negativ angemerkt (u. a. in der Moselstraße).Ortsbürgermeister Müller sieht dies ebenso und richtete einen Ap-pell an die Bürgerschaft ordnungsgemäß zu parken.Außerdem wurde die Situation vor dem Feuerwehrgerätehaus dis-kutiert. Auch hier parken des Öfteren Autos nicht ordnungsgemäß und stören bei einem Feuerwehreinsatz. Es wurde vorgeschlagen an diesem Standort Halteverbotsschilder anzubringen.Der Rat nahm dies zur Kenntnis.9.3. Anschaffung eines gemeindeeigenen DefibrillatorsAußerdem wurde aus der Mitte des Rates die Anschaffung eines gemeindeeigenen Defibrillators für einen zentralen Ort im Dorf an-

geau“ wird auf 25.000 € erhöht.Anschließend übergab Frau Egner das Wort zurück an den Vorsit-zenden. Ortsbürgermeister Müller bedankte sich bei Frau Egner für die Erläuterungen.Sodann fasste der Ortsgemeinderat folgendenBeschluss:Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 wird ein-schließlich des Haushaltsplans und des Stellenplans entsprechend der in der Anlage ersichtlichen Fassung und der vorgenannten Än-derungen beschlossen.Abstimmungsergebnis: Einstimmig4. Ausbau Schlossstraße/Umgestaltung Platz „Brenn“Ortsbürgermeister Müller teilte den Anwesenden mit, dass bezüg-lich des Ausbaus der Schlossstraße und der Umgestaltung des Platzes „Brenn“ verschiedene Ortstermine und Videokonferenzen stattgefunden haben.Hier wurden verschiedene Standorte für eine neue Bushaltestelle besprochen. Die neue Bushaltestelle kann nur am Standort „Auf der Brenn“ errichtet werden. Hierfür muss der Bürgersteig verlängert.Laut dem Vorsitzenden gibt es hinsichtlich der Umgestaltung des Platzes „Brenn“ zwei Möglichkeiten. Erste Möglichkeit ist den Platz im Zuge des Ausbaus der Schlossstraße an die Straßenverhältnis-se anzupassen. Zweite Möglichkeit ist den kompletten Platz mittels Städteplaner neu zu gestalten. Hier würden zusätzliche Kosten in Höhe von 100.000 € bis 150.000 € auf die Ortsgemeinde zu kom-men.Ein Ratsmitglied sieht die Verlagerung der Bushaltestelle an den vorgenannten Standort als sehr kritisch.Ein anderes Ratsmitglied hält einen Ortstermin mit dem gesam-ten Ortsgemeinderat für erforderlich und ergänzte hinsichtlich des Standortes der neuen Bushaltestelle, dass es keinen optimalen Standort für die Bushaltestelle im Dorf gibt.Nach kurzer Diskussion fasst der Rat folgendenBeschluss:Der Ortsgemeinderat beschließt grundsätzlich den Platz „Brenn“ im Zuge des Ausbaus der Schlossstraße an die neuen Straßenverhält-nisse anzupassen und keinen Städteplaner mit der Neugestaltung zu beauftragen.Abstimmungsergebnis: Einstimmig5. Aufgabenübertragung gemäß § 67 Abs. 5 GemO der Energie-versorgung mit Wärme an die Verbandsgemeinde SchweichOrtsbürgermeister Müller stellte den Sachverhalt anhand der Ver-waltungsvorlage 01/151/2021 vor.Aus der Mitte des Rates kam die Frage auf, ob die Aufgabe auch an private Anbieter übertragen werden kann. Der Vorsitzende teil-te hierzu mit, dass die Energieversorgung grundsätzlich Gemein-deaufgabe ist. Die Ortsgemeinde kann die Aufgabe sowohl an die Verbandsgemeinde Schweich als auch an einen privaten Anbieter übertragen. Die „kalte Nahwärme“ ist jedoch zunächst nur für die Neubaugebiete angedacht. Aufgrund der Größenordnung ist die Aufgabenübernahme durch einen Privaten momentan uninteres-sant.Ortsbürgermeister Müller stellte nochmals klar, dass das Gebiet „In der Göbelwies“ prädestiniert ist für eine Energieversorgung mit „kalter Nahwärme“, da sowohl der Investor als auch bspw. die Landwirtschaftskammer von diesem Projekt überzeugt sind.Sodann fasste der Ortsgemeinderat folgendenBeschluss:Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufgabe der Energieversor-gung mit Wärme gemäß § 67 Abs. 5 GemO an die Verbandsge-meinde Schweich zu übertragen.Abstimmungsergebnis: Einstimmig6. Kindertagesstätte Bekond; Beratung und Beschlussfassung zur Anschaffung von Küchenausstattung im Rahmen des För-derprogrammes zur Unterstützung der MittagsbetreuungDer Vorsitzende erläuterte den Anwesenden den Sachverhalt an-hand der Beschlussvorlage.Aus der Mitte des Rates kam die Frage auf, warum die Küchenaus-stattung im Speisesaal integriert wird. Laut Herrn Ortsbürgermeis-ter Müller werden lediglich die zwei Hochschränke im Speisesaal integriert.Zudem teilte der Vorsitzende mit, dass die momentane Spitzab-rechnung der Essenskosten ab dem 01.07.2021 auf einen monatli-chen Pauschalbetrag von 60 € geändert wird.Anschließend fasste der Ortsgemeinderat folgendenBeschluss:Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die im Rahmen der Umset-zung des neuen Kitagesetzes notwendigen Anschaffungen für die Küche vorgenommen und die entsprechende Landesförderung ab-gerufen werden soll. Des Weiteren beschließt der Ortsgemeinderat,

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Schweich - 21 - Ausgabe 23/2021

Die Nutzungsberechtigten der aufgerufenen Gräber werden gebe-ten, die Bepflanzungen, Grabsteine, Einfassungen und die Funda-mente bis zum 30.11.2021 zu entfernen, damit die Flächen von der Ortsgemeinde eingeebnet und neu eingesät werden können.Die aufgerufenen Wahlgrabstätten können gemäß den Vorgaben der Friedhofssatzung alternativ zur Einebnung auch verlängert werden.Sofern die Nutzungsberechtigten, deren Gräber erst zum 31.12.2021 ablaufen (Beisetzungen 1996), das Grab entfernen wollen, ist dies ebenfalls möglich.Sollten die Nutzungsberechtigten nicht in der Lage sein, das Grab selbst abzuräumen, kann dies gegen Kostenerstattung auch von der Ortsgemeinde Detzem übernommen werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte bis zum 31.07.2021 an die Ortsgemeinde zur Auftragserteilung. Das Abräumen der Grabstätten durch die Orts-gemeinde wird im Dezember 2021 erfolgen. In der Vegetationszeit ist dies leider aus zeitlichen Gründen nicht möglich.Die Kosten für das Abräumen und Entsorgen von Grabmälern und Einfassungen durch die Ortsgemeinde betragen lt. Friedhofsge-bührensatzung:- Einzelgrab: 100,00 €- Doppelgrab: 150,00 €- Urnengrab: 60,00 €

Detzem, 07.06.2021Monika Seelbach, Ortsbürgermeisterin

Detzemer Rieslingfest - Weinanstellung für eine Online-Weinprobe

Da auch in diesem Jahr voraussichtlich kein Detzemer Rieslingfest stattfinden wird, soll es zumindest erneut eine Online-Weinprobe geben. Hierzu wollen wir allen Detzemer Winzern die Möglichkeit geben, sich mit Ihren Weinen für diese Weinprobe zu bewerben. Wie auch im letzten Jahr soll das Weinpaket 12 Weine von 12 Win-zern umfassen. Zur Erstellung der Jahrgangsweinprobe 2020 bitten wir um Anstellung von Weinen jeglicher Rebsorte außer Rotweine. Primär sollte die Probe jedoch aus Rieslingweinen bestehen. Wir bitten um Abgabe von 1-3 Probeflaschen (je eine Flasche trocken, halbtrocken/feinherb und lieblich) mit Preisangabe bis spätestens Sonntag, 13. Juni 2021. Weitere Voraussetzung für die Teilnahme ist das aktive Mitgestalten eines Videos, in dem die Winzer sich und ihren Wein vorstellen. Hierbei werdet Ihr natürlich tatkräftig von uns unterstützt. Die Annahme der Proben erfolgt bei Stephan Merten. Über zahlreiche Anstellungen würden sich die Organisatoren der Weinprobe sehr freuen.

Detzem, 07. Juni 2021Monika Seelbach, Ortsbürgermeisterin

Seilbahn Spielplatz KeltenstraßeDie Seilbahn für den Spielplatz in der Keltenstraße ist endlich ein-getroffen. Hier braucht die Ortsgemeinde Eure Unterstützung!Wenn ihr handwerklich geschickt seid und Power habt, meldet Euch doch bei mir. Die Kids würden sich sicher sehr freuen, wenn die Seilbahn zeitnah aufgestellt werden könnte. Die Termine be-sprechen wir dann im kleinen Kreis.Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Detzem, 07.06.2021Monika Seelbach, Ortsbürgermeisterin

Lebensturm am MoseluferManch einer wird sich in den vergangenen Wochen gefragt haben, was unterhalb vom Kindergarten entsteht. Endlich ist er fertig - der Lebensturm in Detzem. Geplant und gebaut von Hermann Kirsten (Gemeindearbeiter Detzem) und Peter Wladymyriw (BUND Kreis-gruppe Trier-Saarburg) lädt dieser wunderschöne Turm die Radfah-rer, Wanderer und Spaziergänger ein, am Moselufer zu verweilen und den Blick auf die Mosel zu genießen.Mit der nebenliegenden Wildblumenwiese, die vom Frühjahr bis zum Herbst blüht, bietet er zahlreichen Tieren wie Amphibien, Wild-bienen, Insekten, Strohfliegen, Käfern und allerlei Nützlingen einen Lebensraum und Nahrungsraum in Detzem. Selbst Fledermäuse finden Unterschlupf in dem integrierten Nistkasten auf der Rück-seite und im Winter können Igel ihr Quartier im Laub zwischen den Schiefersteinen aufschlagen. Der Turm an sich ist schon ein echter Hingucker doch erst die außergewöhnliche Lage mit der Kirche und dem Maximinerhof im Hintergrund und der Blumenwiese im Vor-dergrund verleiht ihm das Besondere. Herzlichen Dank für diesen wunderbaren Turm. Die Arbeit hat sich wirklich gelohnt.

Detzem, 07.06.2021Monika Seelbach, Ortsbürgermeisterin

gesprochen. Der Standort sollte sich möglichst in der Nähe des Kindergartens befinden. Ortsbürgermeister Müller regte einen Auf-ruf an Unternehmen hinsichtlich von Spenden zur Anschaffung des Defibrillators an.Der Ortsgemeinderat und die Anwesenden nahmen dies zur Kenntnis.10. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten BeschlüsseDieser Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt.

Detzemn Monika Seelbach n Sprechzeitenn 06507 802725 Mo. 18:30 - 20:00 Uhrn [email protected] www.detzem.de

BekanntmachungAm Donnerstag, 17.06.2021 findet um 19:00 Uhr im Bürgerhaus „großer Saal“, Neustraße 16 in Detzem eine Sitzung des Ortsge-meinderates Detzem statt.Tagesordnung:öffentlich1. Mitteilungen2. Dorfmoderation Abschlussbericht3. Sachstand Fünf-Seen-Blick; Auswertung fachtechnische Unter-

suchung4. Fortschreibung Dorferneuerungskonzept5. Jahresabschluss zum 31.12.20195.1 Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahres-

abschlusses5.2 Entlastungserteilung gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO6. Bauanträge/Bauvoranfragen6.1 Bauantrag Thörnicher Straße6.2 Bauvoranfrage Thörnicher Straße6.3 Bauvoranfrage Neugartenstraße6.4 weitere Bauanträge/Bauvoranfragen nach Eingang7. Vergaben7.1 Beratung und Beschlussfassung für die Errichtung einer Bö-

schungssicherung an einem Wirtschaftsweg oberhalb Bauge-biet „Am Alten Sportplatz“

7.2 Straßenbauarbeiten „Raiffeisenstraße“8. Anschaffung Laptop und Beamer für die Ortsgemeinde9. Ersatzanschaffung Rasenmäher10. Verschiedenesnichtöffentlich1. Mitteilungen2. Personalangelegenheiten3. Verschiedenesöffentlich11. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Be-

schlüsseDie Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. I GemO aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzel-ner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Ge-sundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwi-schen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucher-zahl auf 10 Personen begrenzt.

Detzem, 07.06.2021Monika Seelbach, Ortsbürgermeisterin

BekanntmachungAufruf von Grabstätten auf dem Friedhof in Detzem

Gemäß § 23 II der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Detzem werden hiermit nachfolgend näher bezeichneten Gräber aufgeru-fen, deren Nutzungsrecht bis zum 31.12.2020 abgelaufen war:Friedhof DetzemGrabfeld Nr. 4 (Reihengräber, bis Sterbejahr 1995)Reihe 13 komplett (sofern Abräumung nicht bereits erfolgt ist),Grabfeld Nr. 5 (Reihengräber, bis Sterbejahr 1995)Reihen 1-8 komplett (sofern Abräumung nicht bereits erfolgt ist),Grabfeld Nr. 4 (Wahlgräber)Gräber mit letzter Beisetzung im Jahr 1995

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Schweich - 22 - Ausgabe 23/2021

freut es besonders, dass in dieser schwierigen Zeit ein Konzept umgesetzt werden kann, bei dem die Kinder und Jugendlichen wieder soziales Miteinander, Kulturbildung und Musik gemeinsam erleben dürfen. Mit Freude nehmen wir die Begeisterung aller Teilnehmer*innen wahr.Musik begleitet uns alle durch jegliche Lebenslagen, sie bringt Freude und tröstet und kennt keine Altersgrenzen. Die beiden Win-zerkapellen erhoffen sich mit dem Projekt einen wichtigen Beitrag zur Kulturbildung beizutragen und Nachwuchs für die eigenen Rei-hen gewinnen zu können.

Spielen Sie bereits ein Instrument und haben Lust gemeinsam zu musizieren, melden Sie sich gerne bei den jeweiligen Vereinen. Sie sind herzlich willkommen.

Ensch, 07.06.2021Matthias Otto, Ortsbürgermeister

DankeschönLangsam aber stetig werden die Corona-Einschränkungen gelo-ckert und das soziale Leben kehrt zaghaft wieder zurück. Ich neh-me dies zum Anlass, all denen zu danken, die sich im Rahmen des Erlaubten auch in Corona-Zeiten darum bemüht haben, dass Liebgewonnenes nicht verloren geht. Ich danke der Feuerwehr, die den traditionellen Maibaum aufge-stellt hat und in kleinen Gruppen auch bereits Übungen durchführt, um im Notfall schlagkräftig eingreifen zu können. Herzlichen Dank auch an den Heimatverein, der sich um die touristische Infrastruktur kümmert, die Fahnen an den Ortseingängen aufgehangen, sowie eine mit Leader-Mitteln finanzierte Ruhebank auf dem Hock aufge-stellt hat. Dankeschön auch an die im Verborgenen agierenden Helfer, die beispielsweise dem Gemeindearbeiter spontan bei Pflasterarbeiten helfen oder sich bereits seit vielen Jahren um die Verschönerung von Wegekreuzen, Säuberung von Nistkästen oder den Kreuzweg kümmern. Vielen Dank auch für das geduldige Durchhalten an die Vereine und Gruppierungen, die eine schwere Zeit durchleben mussten. Die Martinusgruppe hat mit der Mitgestaltung von zwei Gottes-diensten bereits ein erstes Lebenszeichen von sich hören lassen. Die Winzerkapelle hat über die Wintermonate zumindest für Tei-le des Orchesters den Probebetrieb digital weitergeführt und auch den normalen Probebetrieb im Rahmen des Erlaubten wieder be-gonnen. Besonders das Jugendorchesterprojekt verdient besonde-re Erwähnung und Wertschätzung, da es über ein Förderprogramm des Bundesbildungsministeriums 41 Kindern und Jugendlichen aus Ensch, Schleich, Pölich und Mehring die Möglichkeit bietet, mit pro-fessioneller Begleitung kostenlos ein Instrument zu erlernen. Allen anderen Gruppen wünsche ich eine baldige Rückkehr zum normalen Probe- und Trainingsbetrieb und bitte alle Aktiven, Ihre Hobbies nach Überwinden der Pandemie wieder aufzunehmen.Zu guter Letzt möchte ich auf ein Projekt der Ortsgemeinde, die Dorfmoderation, aufmerksam machen und zur Mitwirkung und Mit-arbeit animieren. In der vergangenen Woche hat das Dorfteam einen Flyer verteilt und bittet um Ihre Mithilfe. Das Leben in Ensch soll lebenswert blei-ben bzw. werden und Sie alle haben die Möglichkeit, Ihre Wünsche zu äußern, aber ganz besonders auch, bei deren Realisierung mit-zuarbeiten. Danke an die Mitglieder des Dorfteams für ihr Engage-ment.

Ensch, 07.06.2021Matthias Otto, Ortsbürgermeister

Enschn matthias Otto n sprechzeitenn 06507 3334 mo. 19:00 - 20:00 Uhrn [email protected] www.ensch.de

DEKRA-FahrzeuguntersuchungAm Donnerstag, dem 16.06.2021 findet eine DEKRA-Untersu-chung nach § 29 für Traktoren und Hänger statt. Treffpunkt: En-scher Stübchen um 17.00 Uhr.

Ensch, den 07.06.2021Matthias Otto, Ortsbürgermeister

Gemeinsam Musik erleben und Menschen begeistern

Nach der erfolgreichen Kooperation der beiden Winzerkapellen Mehring und Ensch durch das Jugendprojekt in den Herbstferien 2020 unter dem Motto „Mit Musik durch Corona“ starten die beiden Vereine in den Pfingstferien mit einem neuen Projektorchester, wel-ches am 1. Advent eine „Lesical-Wintergeschichte“ aufführt.41 musikinteressierte Kinder und Jugendliche haben hier die Mög-lichkeit, kostenfrei ein Instrument durch ausgebildete Lehrer und Lehrerinnen zu erlernen. In der bereits abgeschlossenen ersten Phase „Rhythmus“ lernten die Beteiligten an verschiedenen Orten in Ensch und Mehring eine Menge praktische und theoretische mu-sikalische Grundlagen. Begleitet wurde dies durch Spiel, Spaß und dem Bau eigener Instrumente.Angeschlossen an diese Phase folgte das Instrumentenkarussell, bei dem die Kinder und Jugendlichen Holz- und Blechblasinstru-mente und das Schlagwerk nach ihren Interessen ausprobieren konnten. Nach der weiteren Phase „Ensemble“, bei der erstmals gemeinsam musiziert wird, erhalten die Teilnehmer*innen wöchent-lich Einzelunterrichte an den jeweiligen Instrumenten. Im letzten Projektabschnitt namens „großen Bühne“, zu der alle in eine Ju-gendherberge fahren, werden die Einzelstücke und das Programm der „Lesical-Wintergeschichte“ einstudiert. Das Projekt wird gekrönt mit einem Abschlusskonzert am 28.11.2021 in der Pfarrkirche.Die beiden Winzerkapellen und vor allem das Organisationsteam

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Schweich - 23 - Ausgabe 23/2021

Felln Alfons Rodens n sprechzeitenn 06502 99323 Do. 18:00 - 19:00 Uhrn [email protected] sa. 11:00 - 12:00 Uhrn www.fell-mosel.de

n Fell-Fastrau: michael löwen n nach tel. Vereinbarungn 06502 20563 n [email protected]

Föhrenn Rosi Radant n sprechzeitenn 06502 2769 o. 0151 20075145 nach tel. Vereinbarungn [email protected] n www.foehren.de

Bekanntmachung16.06.2021 Beigeordnetengespräch22.06.2021 Ältestenrat

24.06.2021 Ausschuss für Bauangelegenheiten, Umwelt und Landespflege

29.06.2021 Ratssitzung30.06.2021 Ausschuss für Digitales und Vernetzung

Föhren, 07.06.2021Rosi Radant, Ortsbürgermeisterin

Alte Weide musste gefällt werdenVergangene Woche musste aufgrund von Fäule eine alte Weide am Rad- und Wirtschaftsweg gefällt werden. Bisher haben Spaziergän-ger und Radfahrer unter ihr auf einer Sitzbank Gelegenheit gehabt, sich hier auszuruhen und geschützt die Natur und unser Dorf zu betrachten. Damit hat er für viele eine besondere Bedeutung inne gehabt. Leider stellte die Weide nun eine erhebliche Gefahr für alle dar, da der Stamm und die Äste hohl und faul waren. Aus Sicher-heitsgründen musste er sofort gefällt werden. Im Herbst soll ein neuer Baum gepflanzt werden. Das hier befindliche Insektenhotel wird an einem geeigneten ge-schützten Platz aufgestellt.

Föhren, 07.06.2021Rosi Radant, Ortsbürgermeisterin

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Schweich - 24 - Ausgabe 23/2021

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Schweich - 25 - Ausgabe 23/2021

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Schweich - 26 - Ausgabe 23/2021

öffentlich1. MitteilungenOrtsbürgermeister Friedrich teilt Folgendes mit:- Der Untergrund am Moselbahn-Busparkplatz wurde befestigt.

Ein Bauwagen sowie der Stromanschluss werden noch einge-richtet.

- An einem Geröllfang „Auf Gutheral“ gab es einen Versiche-rungsschaden. Ein Reparaturauftrag wurde erteilt.

- Das „Raderlebnis Salm“ wird dieses Jahr wegen der Bundes-tagswahl am 19.09.2021 stattfinden.

- Der Workshop Hochwasserschutzkonzept musste verschoben werden. Ein neuer Termin wurde auf den 16.06..2021 gelegt.

- Es wurden Geröllfänge kartiert. Eine erste Reinigung ist in ge-meinsamer Ausschreibung.

- Sofern es möglich sein wird, soll eine Marktveranstaltung für den Sommer geplant werden. Genaueres hierzu kann man zur-zeit noch nicht sagen.

- Die geplante Paketstation für den Standort Klüsserath wurde von der Deutschen Post abgesagt. Allerdings wurde auch sei-tens der Deutschen Post mitgeteilt, dass die Mindestvorausset-zungen für die Errichtung von Paketstationen gesenkt wurden und Klüsserath als Standort weiter auf der Warteliste bleibt.

- Für die „Alte Ökonomie“ wurde eine neue Reinigungskraft ein-gestellt.

- Die zweite Vollzeitstelle für einen Gemeindearbeiter war ausge-schrieben, mit Frist bis zum 09.04.2021. Es gingen insgesamt sechs Bewerbungen ein. Die Vorstellungsgespräche werden in der nächsten Woche stattfinden.

- Unter anderem für die Küche der Kindertagesstätte stehen nach aktuellem Stand Erweiterungsmaßnahmen an. Am 05.05.2021 wird hierzu ein Gespräch mit Vertretern des Bistums und der Gemeinde stattfinden.In diesem Zuge weist Frau Mattes auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2016 hin, durch den die Ortsgemeinde den Kauf des KiTa-Grundstücks beschlossen habe. Ein Erbpachtvertrag wur-de damals abgelehnt. Der Vorsitzende bestätigt den Beschluss und ergänzt, dass mit diesem Beschluss die „Verwaltung be-auftragt wurde, hierzu Kaufverhandlungen mit dem Bistum zu führen“.

- Die Müllablagerungen im „Graugraben“ werden mit Beteiligung der Verbandsgemeinde- und der Kreisverwaltung entsorgt.

- eBike Ladestation, Sachstand zum Beschluss Juli 2020Nachdem die alten Sponsoringprogramme gestrichen wurden, besteht jetzt die Möglichkeit eines Sponsorings durch innogy im Rahmen des Förderprogramms „Parken und Laden“. Ein Orts-termin wurde bereits angemeldet.

- Der Glasfaseranschluss an der „Alten Ökonomie“ wurde fertig-gestellt. Die Anmeldung ist vorbereitet.

- Hot-Spots: An der Ökonomie kann ein öffentlicher Hot-Spot er-richtet werden. Zuvor ist noch zu klären, inwieweit dies Mehr-kosten für den Anschluss zur Folge haben kann. Für die weite-ren Standorte muss noch geklärt werden inwieweit es möglich ist dort Hot-Spots zu errichten.

- Spielplatz am FeuerwehrhausDie Ausführung wurde wegen Corona verzögert. Aktuell sucht die Projektgruppe unter Mitwirkung einiger Eltern verschiede-ne Spielgeräte aus, für die anschließend Angebote eingeholt werden.

- BücherschrankEin Kaufvertrag mit der Telekom über eine generalüberholte Te-lefonzelle über 450,00 € zzgl. ges. USt. wurde abgeschlossen. Die Lieferung ist für Mitte 2021 zugesagt. Es werden Tarnsport-kosten von ca. 200 € - 250 € anfallen.

- Breitbandausbau Ortslage

Nach Ratsbeschluss vom 13. Juli 2016 hat die Ortsgemeinde die Aufgabe „Breitbandversorgung“ an die Verbandsgemeinde übertragen. Um die bessere Versorgung unseres Ortes zu be-schleunigen, wurde in der Sitzung vom 01.07.2020 beschlos-sen, beim jetzigen Versorger inexio zu erfragen, inwieweit eine Versorgung mit 100 Mbit möglich sei, und bei innogy sollte angefragt werden, inwieweit eine flächendeckende Verlegung von Glasfaserkabel im ganzen Ort möglich sei. Zusätzlich soll-te die Möglichkeit verschiedener Hot-Spots überprüft werden. Bei einem eventuellen Übergang von INEXIO zu Innogy dürfe es aber nicht zu einer Unterbrechung der Internetversorgung kommen.

Kennn Rainer müller n sprechzeitenn 06502 2391 Di. 18:00 - 20:00 Uhrn [email protected] bei bedarf weitere terminen www.kenn.de nach Absprache

Alle Jahre wieder: Wieder Vandalismus in Kenn!

Zum wiederholten Mal wurden in den letzten Tagen in Kenn wieder erhebliche Schäden durch Vandalismus verursacht. Aktuell wurden frisch gepflanzte Blumen aus den Kübeln am Rathaus, am Heimat-museum und auf dem Friedhof heraus gerissen, Blüten abgebro-chen und die Pflanzen auf die Straße geworfen. Darüber hinaus wurden auch Pflanzen aus den Pflanzkübeln gestohlen. Für die eh-renamtlichen Helferinnen, die sich um die Pflege der Blumenkübel kümmern, sind diese Taten sehr enttäuschend und demotivierend.Die Beseitigung dieser Schäden verursacht hohen Aufwand, der letztlich von allen Bürgerinnen und Bürgern getragen wird. Generell bitte ich in weiteren Fällen um Hinweise über Beobachtungen, etc. Die vertrauliche Behandlung dieser Hinweise ist selbstverständlich.

Kenn, 07.06.2021Rainer Müller, Ortsbürgermeister

Klüsserathn Norbert Friedrich n sprechzeitenn 06507 99126 sa. 09:00 - 10:00 Uhrn [email protected] n www.kluesserath.de

BekanntmachungAm Mittwoch, 16.06.2021 findet um 20:00 Uhr im Gemeindezent-rum „Alte Ökonomie“, Kirchstraße 3 in Klüsserath eine Sitzung des Ortsgemeinderates Klüsserath statt.Tagesordnung:öffentlich1. Mitteilungen2. Unterstützung Bewerbung UNESCO Weltkulturerbe Moseltal -

Kulturlandschaft Mosel3. Anpassung Entschädigungssatz für Fahrten des Gemeindeper-

sonals4. Bauanträge/Bauvoranfragen4.1 Bauantrag Flur 10, Nr. 4364.2 Bauantrag Flur 4, Nr. 2254.3 weitere Bauanträge/Bauvoranfragen nach Eingang5. Ausgleichsflächen, Vertragsanpassungen5.1 Ersatzmaßnahmen, E2 Enschel5.2 Pflegeflächen VF II6. Verkehrssicherheit in der Ortslage6.1 ruhender Verkehr6.2 fließender Verkehr7. Vergabe von Unterhaltungsarbeiten an Geschieberückhaltean-

lagen8. VerschiedenesDie Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. I GemO aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzel-ner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Ge-sundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwi-schen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucher-zahl daher auf 3 Personen begrenzt.

Klüsserath, 07.06.2021Norbert Friedrich, Ortsbürgermeister

Unterrichtung der Einwohnerüber die Sitzung des Ortsgemeinderates

Klüsserath am 14.04.2021Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Norbert Friedrich und in Anwesenheit von Schriftführer/in Kurt Porten findet am 14.04.2021 per Videokonferenz mit Avaya-Spaces eine Sitzung des Ortsge-meinderates Klüsserath statt.In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

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Schweich - 27 - Ausgabe 23/2021

5,5 % Umsatzsteuer auf das Modell der Regelbesteuerung ge-wechselt, sodass die regulären Steuersätze mit 19 % bzw. 7 % An-wendung finden.Vorteile bringt die Optierung insbesondere in der Möglichkeit, die selbst gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen zu können. Hieraus folgend wird ein finanzieller Vorteil für den ge-meindlichen Forstbetrieb erwartet. Der Vorteil steht allerdings un-ter anderem in Abhängigkeit zum Marktpreis für Holzverkäufe, den Aufwendungen von Unternehmereinsätzen, den Materialkosten so-wie der Unterhaltung und dem Ausbau von Waldwegen.Die Entscheidung zur Optierung der Mehrwertsteuer in der ge-meindlichen Forstwirtschaft wurde als Eilentscheidung nach § 48 GemO von Ortsbürgermeister Friedrich im Benehmen mit den Bei-geordneten getroffen.Die Eilentscheidung wird vom Rat zur Kenntnis genommen.2.6. Kenntnisnahme der Eilentscheidung zur Zustimmung zum Wirtschaftsplan der Kita „Rosenkranzkönigin“ Klüsserath 2021Die Kita gGmbH hat den Wirtschaftsplan 2021 für die Kita „Rosen-kranzkönigin“ in Klüsserath vorgelegt und teilt dazu mit, dass die Plan-ansätze den tatsächlich entstandenen Kosten angepasst wurden.Für die Kita Klüsserath ist ein Budget von 20.000 Euro vorgesehen. Der kommunale Anteil beträgt nach Abzug des Bistumsanteils und des Eigenanteils 15.100 Euro.Die Wirtschaftspläne 2021 und 2020 lagen vor.Der Ortsbürgermeister hat am 08.03.2021 im Einvernehmen mit dem Beigeordneten im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 48 GemO dem vorgelegten Wirtschaftsplan zugestimmt.Die Eilentscheidung wird vom Rat zur Kenntnis genommen.2.7. Bauantrag Hauptstr. 87, ErweiterungDas Einvernehmen zum Bauantrag Flur 9, Nr. 301 wurde als Eilent-scheidung erteilt.Die Eilentscheidung wird vom Rat zur Kenntnis genommen.2.8. B-Plan Vorderer Flur II, Abweichung BaufensterDas Einvernehmen zum Bauantrag Flur 1, Nr. 239 wurde als Eilent-scheidung erteilt.Die Eilentscheidung wird vom Rat zur Kenntnis genommen.2.9. Bauantrag Mittelstr. 39, AnbauDas Einvernehmen zum Bauantrag Flur 5, Nr. 69 u. Flur 6, Nr. 9/2 wurde als Eilentscheidung erteilt.Die Eilentscheidung wird vom Rat zur Kenntnis genommen.2.10. Sicherungsmaßnahmen am RudemsbrunnenIn der vergangenen Woche sind im Rahmen der gemeindlichen Verkehrssicherungspflicht im Berghang hinter dem Rudemsbrun-nen notwendige und dringende Sicherungsmaßnahmen durchge-führt worden. Ursache waren vermehrt auftretende Steinabgänge entlang des dort verlaufenden Wanderpfades. Um die Nutzer des Weges und des dort vorhandenen Parkplatzes zu schützen, muss-te dieser Bereich weiträumig abgesperrt werden.Die eingehende Überprüfung des Berghanges ergab, dass die dort vorhandenen Felsnasen sichtbare und z.T. erhebliche Instabilitäten aufwiesen, von denen eine weitere Gefahr zu befürchten war.Als weiterer Gefahrenpunkt wurden die vielen bei den letzten Stark-windereignissen entwurzelten Bäume festgestellt. Zahlreiche ande-re Bäume bestanden nur noch aus Totholz oder die Wurzeln waren unterhöhlt. Durch diesen maroden Zustand des Baumbewuchses war ebenfalls eine Destabilisierung der Felsvorsprünge zu befürchten.Ursache für die jetzt massiv aufgetretenen Probleme waren u. a. wohl lange Regenperioden in Verbindung mit zuletzt längerem Dauerfrost.Die jetzt durchgeführte Maßnahme erfolgte in Abstimmung mit der Verbandsgemeindeverwaltung, der Forstverwaltung, dem Geologi-schen Landesamt, dem Landesbetrieb Mobilität, der Unteren Um-weltbehörde des Kreises Trier-Saarburg und einem Naturschutz-gutachter.Die Eilentscheidung wird vom Rat zur Kenntnis genommen.Nach der Bekanntgabe der Eilentscheidungen fragt der Vorsitzen-de den Rat gesammelt nach der Zustimmung zu den Entscheidun-gen. Die Eilentscheidungen von Punkt 2.1 bis 2.10 werden vom Rat zustimmend zur Kenntnis genommen.3. Dorfmoderation; Benennung von Mitgliedern für das Be-gleitgremiumAm 28.01.21 hat eine erste Besprechung mit dem Ortsbürgermeis-ter als Videokonferenz stattgefunden. Als erstes soll als informelles Begleitgremium das „Dorfteam“ gegründet werden. Hierzu sollten in der nächsten Ratssitzung zwei Mitglieder aus dem Ortsgemein-derat benannt werden. Danach war im Rahmen einer öffentlichen Ratssitzung eine Auftaktveranstaltung vorgesehen, bei der sich weitere Teammitglieder aus dem Teilnehmerkreis melden können. Zwischen Ostern und Pfingsten war ein Workshop mit Entwurf ei-

Die zuständigen Fachstellen sowohl bei der Verbandsgemein-deverwaltung, wie auch bei der Kreisverwaltung, wurden vom Vorsitzenden schon vor der vorgenannten Ratssitzung im Mai kontaktiert. Mit der Niederschrift von Mitte August wurde die Fachstelle der VG über den Beschluss informiert und es folg-ten mehrere Mail- und Telefonkontakte mit der VG, dem Kreis, Inexio und Innogy, wobei seitens Inexio durch jeweils lang-sames Reagieren Verzögerungen auftraten. Inexio hat zum 01.07.2020 die Firmierung gewechselt und gehört jetzt zur Un-ternehmensgruppe „Deutsche Glasfaser“.Im Januar 2021 wurde die Firma Inexio angesprochen, mit der Bitte, nach der langen Wartezeit ein Versorgungsangebot zu unterbreiten. Inzwischen hat die VG für 8 Moselgemeinden zu-sammen am 17.02. eine Videokonferenz mit Inexio veranstal-tet. Eine weitere aktualisierte Planungsübersicht für Klüsserath liegt ebenfalls schon vor. Gestern hat Inexio eine baldmögliche Präsentation vor Ort vorgeschlagen.Auch mit Westnetz/innogy wurde Kontakt aufgenommen. Lt. Mail vom 05.03.21 wird geprüft, inwieweit ein flächendeckender Glasfaserausbau möglich ist. Die Übersendung von Unterlagen zur Einsichtnahme wurde in Aussicht gestellt. Seitdem gibt es noch keine weitere Rückmeldung.

- Beschilderung WirtschaftswegeAnfang März wurden je 10 Schilder Nr. 250 bei der Firma Wöff-ler mit den entsprechenden Zusatzschildern für landwirtsch. Anlieger und Fahrrad-Piktogramm bestellt. Die Lieferung er-folgt voraussichtlich am 15.04.21.Die Schilder werden mithilfe der Jagdpächter II montiert. Die Lieferung erfolgt voraussichtlich am 15.04.21.

2. Bekanntgabe von EilentscheidungenDa in den vergangenen Monaten keine Ortsgemeinderatssitzungen einberufen wurden, war es erforderlich, dass der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten einige Angelegenheiten im Rahmen von Eilentscheidungen (§ 48 GemO) entscheiden musste. Diese Eilentscheidungen werden jetzt bekannt gegeben.2.1. Vergabe DorfmoderationDie Vergabeentscheidung war ursprünglich für die Ortsgemein-deratssitzung am 28.10.2020 geplant. Da diese Sitzung abgesagt wurde, erfolgte die Vergabe durch Ortsbürgermeister Friedrich als Eilentscheidung.Die Planungsleistungen für die Dorfmoderation wurden an die Fir-ma Neuland GmbH zu einem Angebotspreis von 15.000,00 € ver-geben.Es werden 12.000 € bezuschusst, sodass Kosten von 3.000 € bei der Ortsgemeinde verbleiben.Die Eilentscheidung wird vom Rat zur Kenntnis genommen.2.2. Preisanpassung Baustellen NeubaugebietDer Punkt sollte ursprünglich in der Sitzung am 28.10.2020 beraten werden. Die Preise der Bauplätze im Neubaugebiet „Vorderer Flur II“ wurden im Rahmen einer Eilentscheidung auf 139 €/m² erhöht.Die Eilentscheidung wird vom Rat zur Kenntnis genommen.2.3. Gewährung eines Darlehens an die Solarpark Klüsserath GmbHDie Ortsgemeinde Klüsserath beteiligt sich an dem Solarkraftwerk II mit 50%. Für die Finanzierung stellt die Ortsgemeinde Klüsse-rath der Solarpark Klüsserath GmbH ein Darlehen in Höhe von Zweimillionen Euro zur Verfügung. Das Darlehen wird erstmals ab dem 30.06.2021 mit gleichbleibenden Raten von vierteljährlich 26.000,00 € getilgt. Die letzte Rate beträgt 24.000,- € und wird fäl-lig am 30.06.2040. Die Zinsen sind vierteljährlich zum 30. d. M., erstmals am 31.12.2020 zu entrichten. Die Laufzeit beträgt rd. 20 Jahre. Der Zinssatz beträgt für dieses Darlehen bis zum Ablauf des Darlehens (30.06.2040) 1,5%.Im Gegenzug wird die Ortsgemeinde ein Kommunaldarlehen am Kreditmarkt aufnehmen. Der Zinssatz hierfür dürfte im Bereich von 0,0 - 0,5 %, bei einer Zinsbindungsfrist bis zum 30.06.2040, liegen.Die Vergabe des Darlehens zu den vorgenannten Konditionen wurde im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 48 GemO entschieden.Die Eilentscheidung wird vom Rat zur Kenntnis genommen.2.4. B-Plan Vorderer Flur II, Abweichung PultdachZum Bauantrag Flur 1, Nr. 274 wurde das Einvernehmen als Eilent-scheidung erteilt.Die Eilentscheidung wird vom Rat zur Kenntnis genommen.2.5. Mehrwertsteuer-Optierung in der ForstwirtschaftNach eingehender Prüfung durch die Verbandsgemeindeverwal-tung Schweich wurde die Optierung der Umsatzsteuer in der Forst-wirtschaft empfohlen.Durch die sog. Optierung wird bei dem gemeindlichen Forstbetrieb die Besteuerungsart von der aktuellen Pauschalbesteuerung mit

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von diesem Betrag abzuziehen wären. Allerdings sei noch endgül-tig abzustimmen welche Auswirkungen dies auf die Gewährleistung haben wird.Die Maßnahme könne zum Teil auch mit zusätzlichen Mitteln aus der Erhöhung der Grundstückspreise im Baugebiet „Vorderer Flur II“ finanziert werden. Sofern der Haushaltsplan durch die Kommu-nalaufsicht genehmigt werde, könne anschließend der Bauantrag gestellt werden.6. Antrag CDU; Entwicklung eines weiteren NeubaugebietesVon Seiten der CDU Fraktion wurde der Antrag gestellt, da mitt-lerweile alle Bauplätze im Neubaugebiet „Vorderer Flur II“ verkauft bzw. reserviert sind.Im Hinblick auf die Entwicklung der Ortsgemeinde Klüsserath be-grüßt Ortsbürgermeister Friedrich den Vorschlag sehr.Es wird vorgeschlagen eine Machbarkeitsstudie bei der Firma Neu-land GmbH in Auftrag zu geben. Au diesem Wege könnten die Ide-en der Dorferneuerung mit einfließen.Beschluss:Der Ortsgemeinderat Klüsserath beschließt, eine Machbarkeitsstu-die zur Entwicklung eines weiteren Neubaugebietes bei der Firma Neuland GmbH in Auftrag zu geben.Abstimmungsergebnis: einstimmig; Ja-Stimmen: 167. Antrag CDU; Planung Neubau CampinggebäudeSachverhaltDie CDU Fraktion begründet ihren Antrag wie folgt:Das Campinggebäude entspricht nicht mehr den aktuell notwendi-gen Standards. Mehrfach angedacht wurde ein Neubau auf dem aktuellen Busparkplatz als Multifunktionsgebäude:- Neues Restaurant/Duschen- Verlagerung Tourist-Information/Post- DorfladenEine gestellte Bauvoranfrage wurde nicht negativ beschieden, er-hielt allerdings auflagen. Wir beantragen unter Berücksichtigung der Auflagen, sowie unter Prüfung auf aktuelle Zuschüsse, die Planung des Gebäudes. Mit dieser Umsetzung können wir die Le-bensqualität sowohl für Touristen als auch für Einheimische künftig sichern.BeratungEs ergehen folgende Wortmeldungen.Ortsbürgermeister Norbert FriedrichDie Bebaubarkeit der Fläche auf dem Busparkplatz wurde nach der Bauvoranfrage infrage gestellt. Kritisch könnte auch die nahe an-grenzende Lage an der B53 sein.Allerdings wurde die Bauvoranfrage so beschieden, dass ohne ge-nauere Angaben zur Lage, Größe, Zweck, usw., keine abschließen-de Beurteilung seitens der Bauaufsichtsbehörde möglich sei.Frau Monika MattesFrau Mattes spricht an, dass das aktuelle Campingplatzgebäude unstrittig sanierungsbedürftig sei. Im Hinblick auf die Zukunftsfä-higkeit des Dorfes wäre die Investition in einen solchen Neubau wünschenswert. Man solle das Vorhaben auch deutlich als Multi-funktionsgebäude kommunizieren.Erster Beigeordneter Günter HerresHerr Herres spricht sich für das Vorhaben aus. Ein Neubau sei eine Bereicherung für die Einwohner und stelle auch eine Möglichkeit zur besseren touristischen Vermarktung der Ortsgemeinde dar.Eine Anfrage beim zuständigen Ministerium in Mainz wurde so be-antwortet, dass der Bau eines reinen Campingplatzgebäudes wohl nicht zuschussfähig sei, da es nicht dem Wohl der Allgemeinheit diene. Ein Multifunktionsgebäude, das mit einer Touristinfo, Post-stelle und einem Dorfladen dem Wohl der Allgemeinheit diene, kön-ne wahrscheinlich bezuschusst werden.Da die Machbarkeit erst geprüft werden müsse, wird vorgeschlagen eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben.Beschluss:Der Ortsgemeinderat beschließt, dass eine Machbarkeitsstudie bei der Firma Neuland GmbH für den Neubau eines „Multifunktionsge-bäudes“ in Auftrag gegeben werden soll. Angedacht ist, dass das Gebäude neben der Funktion als Campingplatz auch als Standort für eine Tourist-Information mit Poststelle fungieren könnte und dort auch ein Dorfladen eingebracht werden könnte.Gleichzeitig soll die Zuschussfähigkeit einer solchen Maßnahme geprüft werden.Abstimmungsergebnis: einstimmig; Ja-Stimmen: 168. Antrag CDU; Müllvermeidung an touristischen PunktenDie CDU begründet ihren Antrag wie folgt:Unsere Wanderwege werden aktuell stark durch Touristen genutzt. Mehrfach aufgefallen sind vermüllte Stellen, z.B. am Bruderschafts-Schild. Mit Blick auf die knappe Besetzung des Gemeindeperso-

nes Flyers angedacht und nach den Sommerferien war eine große Bürgerwerkstatt geplant. Das alles mit Stand vom 28.01., bei dem davonausgegangen wurde, dass bis zu den Präsenzveranstaltungen schon „viele Bürgerinnen und Bürger geimpft“ sein würden. Da dies leider nicht so eingetreten ist, musste der Zeitplan korrigiert werden.Es haben sich zwei Freiwillige bereit erklärt im „Dorfteam“ mitzuar-beiten, Frau Gabriele Romberg und Frau Marie-Sophie Schwarz (Weinkönigin).Der Rat ist sich einig, dass freiwillige Helferinnen und Helfer bei der Dorfmoderation sehr zu begrüßen sind.Aus der Fraktion WG Friedrich wird Herr Wilhelm Rock als Mitglied des Begleitgremiums vorgeschlagen.Aus der Fraktion CDU wird Frau Monika Mattes als Mitglied des Begleitgremiums vorgeschlagen.Beschluss:Der Rat beschließt die Zusammensetzung des Begleitgremiums wie folgt:Ratsmitglieder:- Monika Mattes (CDU)- Wilhelm Rock (WG Friedrich)Einwohner/Bürger:- Marie-Sophie Schwarz- Gabriele RombergAbstimmungsergebnis: einstimmig; Ja-Stimmen: 164. Sicherungsmaßnahmen Hangrutsch an der Kreuzung K41 - SalmbrückeDer Vorsitzende erläutert, dass nach einem Hangrutsch am Ru-demsberg an der Kreuzung K41/Salmbrücke Sicherungsmaßnah-men erforderlich sind, um der Verkehrssicherungspflicht nachzu-kommen. Nach dem Vorfall wurden verschiedene Stellen bis hin zum geologischen Landesamt beteiligt. Felssicherungen sind aktu-ell keine erforderlich, jedoch wird der Zustand der Felsnasen unter Beteiligung der Fachabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich regelmäßig beobachtet.Der Wanderpfad wurde gesperrt und muss gesperrt bleiben. Aus Sicht der Kreisverwaltung sind keine Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Straße erforderlich. Die Ortsgemeinde ist zuständig für die Verkehrssicherung der Gehwege und gemeindlichen Plätze. Insbesondere der Abschnitt zwischen der Mauer des Rudemsbrun-nens und der Trafostation sollte abgesichert werden.Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen zumindest eine Mauer zu errichten. Es wurden verschiedene Möglichkeiten dargestellt:- Beton-Legosteine (z.B. Fa. Wey) auf einer Betonsauberkeits-schicht verlegen.Die Verblendung der Mauer könnte in Eigenleistung erfolgen.Kosten von ca. 4.400 €- Gabionen Schüttkörbe (z.B. Natursteinwerk Mesenich) auf einer Betonsauberkeitsschicht verlegen, mit 2 Korbreihen.Kosten von ca. 9.500 €L-Steine aus Beton sind nicht zu empfehlen, da sie aus statischen Gründen ins Erdreicheingebunden werden müssten. Ein einfacher Bauzaun bietet nicht genug Sicherheit.Es ergehen folgende Wortmeldungen:Frau Mattes fragt nach der Zuständigkeit für die Sicherungsmaß-nahmen. Aufgrund der an-grenzenden Kreisstraße sei anzuneh-men, dass auch die Kreisstraßenverwaltung des LBM mit zustän-dig wäre und die Kosten zumindest anteilig tragen müsse. Herr Friedrich teilt mit, dass laut Information seitens des LBM die Partei zuständig sei und die Kosten tragen müsse, die im Verhältnis den meisten Nutzen von den Maßnahmen habe. Das sei in diesem Fall die Ortsgemeinde Klüsserath.Ludwig Feller merkt an, dass die Maßnahmen ausgewählt werden sollten, die den geringsten (Kosten-) Aufwand verursachen, da das Risiko seiner Meinung nach gering sei. Herr Feller schlägt die Er-richtung eines Erdwalls vor.Joachim Lex fragt nach, ob die Felsspalten entfernt werden könn-ten. Herr Friedrich erklärt, dass aufgrund der Stabilität davon abge-raten wurde.Beschluss:Der Ortsgemeinderat beschließt, dass zunächst eine Anfrage an die Verwaltung gestellt wird, um zu prüfen, ob die Errichtung eines Erdwalls als Sicherung möglich und ausreichend ist.Abstimmungsergebnis: einstimmig; Ja-Stimmen: 165. Sachstand GrillhütteDer Vorsitzende erteilt dem Ersten Beigeordneten Herres das Wort.Nach der vorliegenden Kostenschätzung wird mit Gesamtkosten in Höhe von 160.000 € kalkuliert. Laut Herrn Herres könne mit ca. 25.000 € an erbringbaren Eigenleistungen gerechnet werden, die

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von insgesamt 67.208 € und geplante Aufwendungen von insge-samt 80.300 € zugrunde.Beschluss:Der Ortsgemeinderat Klüsserath beschließt den Forstwirt-schaftsplan für das Jahr 2021 wie vorgetragen.Abstimmungsergebnis:einstimmigJa-Stimmen: 153. Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und

des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Klüsserath für die Haushaltsjahre 2021/2022

Der Vorsitzende begrüßt Frau Judith Hilgert von der Verbandsge-meindeverwaltung Schweich, die sodann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Jahre 2021 und 2022 vorstellt.Die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz schreibt vor, dass die Ge-meinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen hat. Teil dieser Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Er bildet die Grund-lage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Im Haushaltsplan enthalten sind alle für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen, Aufwendun-gen und zu leistenden Auszahlungen sowie die notwendigen Ver-pflichtungsermächtigungen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnis- und dem Finanzhaushalt, den Teilhaushalten sowie dem Stellenplan.Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes hat seit der Zuleitung an den Gemeinderat zur Einsichtnahme durch die Einwohner öffentlich ausgelegen.Am 31.03.2021 erfolgte die Beratung im Haupt- und Finanzaus-schuss. In dieser Sitzung wurden bereits einige Änderungen des Entwurfs besprochen. Durch zusätzliche Beschlüsse in der Ortsge-meinderatssitzung vom 14.04.2021 sind weitere Änderungen der Entwurfsplanung notwendig geworden.Folgende Punkte werden zusätzlich besprochen:- In einer Sitzung im letzten Jahr wurde besprochen, dass die

Vereinszuschüsse neu geregelt werden sollten. Frau Mattes fragt nach dem Sachstand.Ortsbürgermeister Friedrich teilt mit, dass das anhand der ak-tuellen Pandemie-Lage nicht angebracht sei. Zur Neuregelung gebe es noch keinen neuen Sachstand. Der Zuschuss an den Karnevalsverein werde gestrichen.

- Die zusätzlichen Kosten für die Internetseite sind notwendig geworden, da die Seite barrierefrei umgestaltet werden muss und künftig die Seitengestaltung und Pflege innerhalb der Ver-bandsgemeinde einheitlich von einer Fachfirma übernommen werden soll.

- Bei der aufkommenden Frage nach möglichen „Corona-Zu-schüssen“ für Gemeinden erklärt Frau Hilgert, dass zurzeit keine Zuschüsse für die Ortsgemeine Klüsserath vorgesehen sind.

Beschluss:Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 wird einschließlich Haushaltsplan und Stellenplan entsprechend der in der Anlage ersichtlichen Fassung mit nachfolgenden Änderungen beschlossen:• Der Hebesatz der Grundsteuer B wird in der Haushaltssat-

zung ab dem Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 450 % aus-gewiesen.

• Für die Pflege der Internetseite werden im Haushaltsjahr 2021 zusätzlich Mittel in Höhe von 1.600 € und für die Fol-gejahre in Höhe von 720 € eingesetzt.

• Im Haushaltsjahr 2021 werden für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein zukünftiges neues Baugebiet 5.000 € veranschlagt.

• Für Hangsicherungsmaßnahmen in der Salmstraße werden Mittel in Höhe von 5.000°€ in 2021 vorgesehen.

• Die Erträge aus Auflösung von Sonderposten für die Ver-kehrsausstattung werden auf jährlich 7.124 € korrigiert.

• Im Haushaltsjahr 2021 werden für eine Machbarkeitsstudie betreffend Multifunktionsgebäude auf dem Campingplatz 5.000 € veranschlagt.

Zusätzlich zu den bereits veranschlagten Restkosten sollen weitere 40.000 € für 8 Stromsäulen sowie einer evtl. Erneue-rung der Heizungsanlage in 2021 ausgewiesen werden.• Für die Mitarbeiter der Tourist-Information entfällt die Er-

stattung der Personalkosten an den Verein Römische Wein-straße. Vom Verein werden nunmehr jährlich rund 3.500 € an die Ortsgemeinde gezahlt, weil das Personal wegen der von der Ortsgemeinde betriebenen Postfiliale neu bei der Ortsgemeinde beschäftigt sein muss.

nals halten wir das Aufstellen weiterer Mülleimer nicht für zielfüh-rend. Stattdessen beantragen wir das Bestellen und Aufhängen von Schildern, die höflich darauf hinweisen, den mitgebrachten Müll zum Schutz der Umwelt und der anderen Benutzer wieder mitzu-nehmen.Der Vorsitzende teilt mit, dass sich auch die Jagdpächter vermehrt über das Hinterlassen von Müll beschwert haben.Beschluss:Der Ortsgemeinderat beschließt, dass insgesamt 10 Hinweisschil-der mit einer Aufschrift bestellt werden sollen, die an verschiedenen Punkten in der Gemarkung aufgestellt werden.Abstimmungsergebnis: einstimmig; Ja-Stimmen: 169. Geländer „Am Salmdamm“, AusführungsplanungGemäß des Beschlusses aus der Sitzung vom 01.07.2020 wurden Kostenschätzungen für verschiedene Ausführungsmöglichkeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung angefragt.Für folgende Varianten wurden die Kosten geschätzt:Für die Demontage des alten Zaunes wird mit Kosten von ca. 2.500 € gerechnet.- 250 Meter Zaunanlage als Stabgitterzaun mit 1,20 m Höhe, 12.500€Gesamtkosten inkl. Nebenkosten ca. 19.635 € brutto- 250 Meter Zaunanlage mit Holzholm, 10.000€Gesamtkosten inkl. Nebenkosten ca. 17.850 € brutto- 250 Meter Zaunanlage mit Kunststoffholm, 16.250€Gesamtkosten inkl. Nebenkosten ca. 26.775 € bruttoBeschluss:Der Ortsgemeinderat entscheidet sich für die Variante als Stabgit-terzaun mit 1,20m Höhe. Dies soll entsprechend ausgeschrieben werden.Abstimmungsergebnis: einstimmig; Ja-Stimmen: 1610. VerschiedenesHierzu gibt es nichts zu protokollieren.

Unterrichtung der Einwohnerüber die Sitzung des Ortsgemeinderates Klüsserath

am 28.04.2021Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Norbert Friedrich und in Anwesenheit von Schriftführer/in Kurt Porten findet am 28.04.2021 per Videokonferenz mit Avaya-Spaces eine Sitzung des Ortsge-meinderates Klüsserath statt.In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:öffentlich1. Mitteilungen

Der Vorsitzende teilt Folgendes mit:- Die Mitglieder des in der letzten Sitzung beschlossenen Be-

gleitgremiums zur Dorferneuerung wurden der Firma Neuland GmbH mitgeteilt.

- Außerdem wurde die Firma Neuland GmbH über die Machbar-keitsstudie zu dem „Multifunktionsgebäude“ informiert. Ein Auf-trag wurde noch nicht erteilt.

- Die Prüfung des Erdwalls als Sicherungsmaßnahmen zum Hangrutsch am Rudemsbrunnen ist noch nicht abgeschlossen.

- Für die Hinweisschilder zur Müllvermeidung an touristischen Punkten wurden Angebote angefordert. Textvorschläge müs-sen seitens der Gemeinde noch erörtert werden.

- Bei der kommenden Ausschreibung zum Geländer am Salm-damm erfolgt ein besonderer Hinweis auf die Hanglage sowie die Garantie.

- Zum 01.05.2021 wird ein zweiter Gemeindearbeiter in Vollzeit eingestellt.

- Eine Ausschreibung zum Anstrich und der Trockenlegung der „Alten Ökonomie“ erfolgt noch. Laut einer vorliegenden Kosten-schätzung werden Kosten in Höhe von ca. 38.000 € erwartet.

- Der Vorsitzende weist darauf hin, dass sich die Ratsmitglieder sowie die Gemeindebediensteten in der Prioritätengruppe 3 für einen Impftermin registrieren können.

2. Beratung und Verabschiedung des Forstwirtschaftsplanes 2021

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Revierförster Ralf Düpre, der so-dann den Forstwirtschaftsplan des Jahres 2021 vorstellt.Frau Mattes teilt mit, dass der Forstwirtschaftsplan der Fraktion CDU nicht rechtzeitig zur Vorberatung vorlag.In der heutigen Sitzung liegt der Plan vor.Der Forstwirtschaftsplan schließt mit einem zu erwartenden Be-triebsergebnis von -13.092 €. Es liegen geplante Erträge in Höhe

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Schweich - 30 - Ausgabe 23/2021

straße die 73. Wahl der Deutschen Weinkönigin statt. Ich freue mich sehr als Gebietsweinkönigin für die Mosel und Köwericher Mädchen an dieser Veranstaltung teilnehmen zu dürfen. Die Vor-bereitungen auf dieses großartige Event haben bereits begonnen. In nächster Zeit wird mich zu Hause und im Weinort Köwerich ein Filmteam besuchen. Sobald ich weitere Informationen habe, werde ich diese mit Euch auf unserer Internetseite teilen. Ich bin sicher, dass ich mit Euerer Unterstützung und Begeisterung für die Mosel die Region mit ganzem Herzen, bestem Wissen und voller Leiden-schaft vertreten werde!

Eure Marie JostockGebietsweinkönigin Mosel

Köwerich, 07. Juni 2021Vanessa Brockmüller, Beigeordnete

Leiwenn sascha Hermes n sprechzeitenn 06507 3378 sa. 09:00 - 10:30 Uhrn [email protected] und nach Vereinbarungn www.leiwen.de

Kanalsanierungsarbeiten in der Ortsgemeinde Leiwen

Mit der Durchführung der Straßenbauarbeiten wurden am Kanal-netz auch die Erneuerungen vorgenommen, die nur in „offener“, konventioneller Bauweise zu erledigen waren. Die Hauptkanä-le konnten regelmäßig erhalten werden. In einem zweiten Schritt werden diese nunmehr im „geschlossenen“ Bauverfahren saniert, indem ein so genannter Schlauchliner eingebaut wird. Diese Ar-beiten geschehen ohne erneute Tiefbauarbeiten über die vorhan-denen Kanalschächte. Mit den Arbeiten ist das Fachunternehmen KATEC, Breitenthal, beauftragt worden. Die Arbeiten werden ab der 24. Kalenderwoche starten und abschnittsweise durchgeführt werden. Geplant ist, diese in der 43. Kalenderwoche abschließen zu können. Infolge der Arbeiten wird es zu keinen größeren Behin-derungen kommen. In Abhängigkeit des gewählten Bauverfahrens kann es vorkommen, dass bis in die frühen Abendstunden gearbei-tet werden muss. In Leiwen sind folgende Straßenzüge betroffen: Laurentiusstraße und Auf der Perds. Mit der örtlichen Bauleitung ist das Ingenieurbüro BFH, Trier, beauftragt.

Verbandsgemeindewerke Schweich, - Abwasserwerk -Europa Allee 24, 54343 Föhren, T: 06502-407707,

[email protected], www.wasser-schweich.de

Longenn stefan Egner n sprechzeitenn 06502 9356666 o. 0160 7110639 Fr. 19:30 - 20:30 Uhrn [email protected]

Konzept zur Starkregen- und Hochwasservorsorge

Aufgrund der weiterhin geltenden Corona-Richtlinien muss das Bürgerforum für Longen leider abgesagt werden. Ein Nachholtermin wird zu gegebenem Zeitpunkt bekanntgegeben. Weitere Informatio-nen finden Sie unter vgschweich.hochwasserschutz-konzept.de.

Longen, 07.06.2021Stefan Egner, Ortsbürgermeister

• Für die Gewährung eines Darlehens an die Solarpark GmbH Klüsserath II wird die jährliche Zinserstattung be-rücksichtigt.

• Der Ansatz für die Sanierungsmaßnahmen in der Alten Ökonomie wird gemäß vorliegender Kostenschätzung um 18.000 € auf nunmehr 38.000 € erhöht.

• Für die Einrichtung einer E-Ladestation werden Kosten in Höhe von 9.400,00 € im Haushaltsjahr 2021 veranschlagt, der Zuschuss in Höhe von 7.500,00 € wird im Folgejahr ver-anschlagt.

Abstimmungsergebnis:einstimmigJa-Stimmen: 164. Erweiterung des Baugebietes „Vorderer Flur II“Nach dem Ratsbeschluss zu der Machbarkeitsstudie für eine neues Baugebiet aus der Sitzung vom 14.04.2021 hat Herr Kopp von der Verbandsgemeindeverwaltung (VGV) Schweich die Lage vor Ort kurzfristig geprüft und kam zu dem Schluss, dass eine Erweiterung des Baugebietes „Vorderer Flur II“ nach Norden hin über eine so genannte Ergänzungssatzung möglich sein dürfte. Nach aktueller Schätzung dürften dabei 4 bis 5 Bauplätze für die Ortsgemeinde Klüsserath entstehen.Aus dem Rat geht hervor, dass dies ein guter Schritt für die Ent-wicklung der Ortsgemeinde Klüsserath wäre. Die in der letzten Sit-zung beschlossene Machbarkeitsstudie soll aber weiterhin verfolgt werden, da im Zusammenhang mit der Dorfmoderation die Errich-tung eines Baugebiets an anderer Stelle geprüft werden soll.Der Erste Beigeordnete Günter Herres schlägt folgenden Be-schluss vor:1. GrundsatzbeschlussDie Erweiterung des Baugebiets „Vorderer Flur II“ nach Norden hin wird beschlossen.Beschluss:Der Ortsgemeinderat Klüsserath beschließt die Erweiterung des Baugebietes „Vorderer Flur II“ nach Norden hin.Abstimmungsergebnis:einstimmigJa-Stimmen: 15 Enthaltungen: 15. Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Baugebietes

„Vorderer Flur II“Im Rahmen der Erweiterung des Baugebietes soll eine Machbar-keitsstudie an die Firma igr vergeben werden. Die Firma igr wurde auch von der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich zu diesem Zweck vorgeschlagen, da sie bereits den ursprünglichen Bebau-ungsplan „Vorderer Flur II“ mit der Ortsgemeinde Klüsserath ent-wickelt hat. Eine erste Skizze über die Bauplätze könne laut Herrn Bruch bereits in der nächsten Woche vorgelegt werden.Beschluss:Der Ortsgemeinderat beauftragt die Firma igr mit einer Mach-barkeitsstudie zur Erweiterung des Baugebietes „Vorderer Flur II“, bis zu einer Höhe von maximal 5.000,00 €.Abstimmungsergebnis:einstimmigJa-Stimmen: 166. VerschiedenesEs ergehen folgende Wortmeldungen:- Frau Mattes informiert über eine dauerhaft in Betrieb stehende Straßenleuchte.Laut Herrn Friedrich sei dies aufgrund von Bauarbeiten vorüberge-hend erforderlich. Es wurde seitens der Fa. RWE versichert, dass die Gemeinde die daraus entstehenden Kosten nicht zu tragen habe.7. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen

TeilIm nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.

Köwerichn Elmar schlöder n sprechzeitenn 06507 7039034 mo. 19:00 - 20:00 Uhrn [email protected] n skype: og.koewerichn www.koewerich.de

Wahl der Deutschen Weinkönigin 2021/22Liebe Köwericher,liebe Nachbargemeinden und liebe Freunde der Mosel,die Spannung steigt! Im September findet in Neustadt an der Wein-

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Schweich - 31 - Ausgabe 23/2021

41 musikinteressierte Kinder und Jugendliche haben hier die Mög-lichkeit, kostenfrei ein Instrument durch ausgebildete Lehrer und Lehrerinnen zu erlernen. In der bereits abgeschlossenen ersten Phase „Rhythmus“ lernten die Beteiligten an verschiedenen Orten in Ensch und Mehring eine Menge praktische und theoretische mu-sikalische Grundlagen. Begleitet wurde dies durch Spiel, Spaß und dem Bau eigener Instrumente.Angeschlossen an diese Phase folgte das Instrumentenkarussell, bei dem die Kinder und Jugendlichen Holz- und Blechblasinstru-mente und das Schlagwerk nach ihren Interessen ausprobieren konnten. Nach der weiteren Phase „Ensemble“, bei der erstmals gemeinsam musiziert wird, erhalten die Teilnehmer*innen wöchent-lich Einzelunterrichte an den jeweiligen Instrumenten. Im letzten Projektabschnitt namens „großen Bühne“, zu der alle in eine Ju-gendherberge fahren, werden die Einzelstücke und das Programm der „Lesical-Wintergeschichte“ einstudiert. Das Projekt wird gekrönt mit einem Abschlusskonzert am 28.11.2021 in der Pfarrkirche.Die beiden Winzerkapellen und vor allem das Organisationsteam freut es besonders, dass in dieser schwierigen Zeit ein Konzept umgesetzt werden kann, bei dem die Kinder und Jugendlichen wieder soziales Miteinander, Kulturbildung und Musik gemeinsam erleben dürfen. Mit Freude nehmen wir die Begeisterung aller Teilnehmer*innen wahr. Musik begleitet uns alle durch jegliche Le-benslagen, sie bringt Freude, tröstet und kennt keine Altersgren-zen. Die beiden Winzerkapellen erhoffen sich mit dem Projekt einen wichtigen Beitrag zur Kulturbildung beizutragen und Nachwuchs für die eigenen Reihen gewinnen zu können.

Spielen Sie bereits ein Instrument und haben Lust gemeinsam zu musizieren, melden Sie sich gerne bei den jeweiligen Vereinen. Sie sind herzlich willkommen. Kontakt Winzerkapelle Mehring: 0173-9783004. Musik bedeutet Emotionen pur. Alleine die Vorfreude der Bürgerinnen und Bürger, der Kinder und Jugendlichen und der Mu-sikvereine auf das Abschlusskonzert bringt in uns allen ein Gefühl hervor, dass wir schon lange nicht mehr hatten. Richtige Vorfreude. Dafür möchten wir uns jetzt schon ganz herzlich bei beiden Ver-einen und natürlich bei den Kindern und Jugendlichen bedanken. Eine tolle Idee mit großem Engagement.

Mehring, 07.06.2021Jennifer Schlag, Ortsbürgermeisterin

Sanierungsmaßnahmen am Gemeindebüro und am Heimatmuseum abgeschlossen

Die Sanierungsarbeiten am Heimatmuseum und am Gemeindebü-ro sind abgeschlossen. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme wurden die Außenwände abgedichtet, der Außenputz teilweise erneuert, der Außenanstrich wurde komplett neu aufgebracht und das Dach erhielt eine neue Schiefereindeckung.

Longuichn manfred Wagner n sprechzeitenn 06502 1364 mi. 18:30 - 20:00 Uhrn [email protected] www.longuich.de

Ehrenamtlicher Seniorenbeauftragter - Sprechzeiten

Ehrenamtlicher Seniorenbeauftragter für die Ortsgemeinde Lon-guich-Kirsch: Reinhard Boesten, Tel.: 0151-28374799, E-Mail: [email protected] nach Vereinbarung, auf Wunsch auch Hausbesuche.

Mehringn Jennifer schlag n sprechzeitenn 06502 2140 oder 0151 28373343 Di. 18:00 - 20:00 Uhrn [email protected] n www.mehring-mosel.de

Abschied nach 37 JahrenPersonelle Veränderungen in der Medardusapotheke

Unsere Apothekerin Frau Waltraud Morgen geht nach 37 Jahren in ihren wohlverdienten Ruhestand. Seit 1984 stand Frau Morgen mit Ihrer Apotheke unseren Bürgerinnen und Bürgern immer mit Rat und Tat zur Seite. Mit ihrer stets freundlichen und hilfsbereiten Art war Sie für uns alle eine besondere Ansprechpartnerin. Gerne hätte sich Frau Morgen von uns allen mit einem Fest verabschiedet, dies ist ja leider wie vieles andere auf Grund von Corona nicht möglich. Deshalb hat sie sich entschlossen, sich an der touristischen Infra-struktur am neuen Ortseingang mit einer Spende von 1.500,00 € zu beteiligen. Ich habe mich bei Frau Morgen für ihren 37-jährigen Einsatz für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger und für die groß-zügige Spende herzlich bedankt.

Frau Morgen übergibt ihre Apotheke an ihren bisherigen Mitarbeiter Herrn Apotheker Taiser Khadrh. Mit der Übergabe ist die kontinu-ierliche Weiterführung der Mehringer Medardus-Apotheke gewähr-leistet. Wir wünschen Frau Morgen für ihren weiteren Lebensweg alles Gute. Herrn Taiser Khadrh wünschen wir viel Erfolg bei der Weiterführung der Apotheke.

Mehring, den 31.05.2021Jennifer Schlag, Ortsbürgermeisterin

Gemeinsam Musik erleben und Menschen begeistern

Musik die Begeistert. Die Ortsgemeinde Mehring freut sich sehr über ein tolles neues Musikprojekt der Winzerkapelle Mehring und Ensch, bei dem viele Kinder und Jugendliche mit Begeisterung teilnehmen. Nach der erfolgreichen Kooperation der beiden Win-zerkapellen Mehring und Ensch, durch das Jugendprojekt in den Herbstferien 2020 unter dem Motto „Mit Musik durch Corona“, sind die beiden Vereine in den Pfingstferien mit einem neuen Projektor-chester gestartet , welches am 1. Advent eine „Lesical-Winterge-schichte“ aufführt.

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Schweich - 32 - Ausgabe 23/2021

jetzt wieder verstärkt besuchen und die Wege durch die Weinberge nutzen. Aus Fairnissgründen gegenüber den meisten Winzern, die ihre Parzellen sauber halten, werden wir künftig die Weinbergswe-ge und Rinnen, die nicht ordnungsgemäß gereinigt wurden, auf Kosten der jeweiligen Eigentümer reinigen zu lassen.Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.

Riol, den 07. Juli 2021Bruno Christmann, 1. Beigeordneter

Schleichn Rudolf Körner n sprechzeitenn 06507 3322 nach tel. Vereinbarungn [email protected]

Schweichn lars Rieger n bürozeitenn 06502 933825 o. 933826 mo. Fr. 07:30 - 12:30 Uhrn [email protected] Di. 14:00 - 16:30 Uhrn www.stadt-schweich.de Do. 14:00 - 18:00 Uhr

n Schweich-Issel:n Ortsvorsteher Johannes lehnertn 06502 918215 n [email protected] Fr. 16:00 - 18:00 Uhr

Schweichn lars Rieger n bürozeitenn 06502 933825 o. 933826 mo. Fr. 07:30 - 12:30 Uhrn [email protected] Di. 14:00 - 16:30 Uhrn www.stadt-schweich.de Do. 14:00 - 18:00 Uhr

n Schweich-Issel:n Ortsvorsteher Johannes lehnertn 06502 918215 n [email protected] Fr. 16:00 - 18:00 Uhr

BekanntmachungAm Donnerstag, 17.06.2021, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Bürgerzentrums Schweich, Stefan-Andres-Straße 1b in Sch-weich eine Sitzung des Stadtrates Schweich statt.Tagesordnung:öffentlich1. Mitteilungen2. Vergaben3. 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zur Kiesgrube“; Aufstel-

lungsbeschluss4. Bauvoranfragen/Bauanträge/Nutzungsänderungen4.1.Bauvoranfrage Schweich, Flur 30, Parzelle 69/24.2.weitere Bauanträge/Bauvoranfragen nach Eingang5. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen

und ähnlichen Zuwendungen6. Verschiedenesnicht öffentlich1. Mitteilungen2. Zuschussangelegenheiten3. Verschiedenesöffentlich7. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Be-

schlüsseDie Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. I GemO aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzel-ner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Ge-sundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwi-schen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucher-zahl daher auf 10 Personen begrenzt.

Schweich, 07.06.2021Lars Rieger, Stadtbürgermeister

BekanntmachungAm Montag, 14.06.2021, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Bürgerzentrums Schweich, Stefan-Andres-Straße 1b in Sch-weich eine Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses (Gewerbe, Infrastruktur und Kultur) Schweich statt.Tagesordnung:öffentlich1. Mitteilungen2. Abstimmung der Schritte bzw. Maßnahmen für konkrete Mittel-

abrufe aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Förde-rung des Fahrradverkehrs in Schweich

3. VerschiedenesDie Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. I GemO aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe,

Wir bedanken uns bei den bauausführenden Firmen für die rei-bungslose und fachgerechte Abwicklung der Baumaßnahme. Ebenfalls bedanken wir uns bei der Bauabteilung der Verbandsge-meinde für die umfassende Betreuung der Maßnahme.Das unter Denkmalschutz stehende alte Lehrerwohnhaus erstrahlt nunmehr wieder im alten Glanz.

Mehring, 07.06.2021Jennifer Schlag, Ortsbürgermeisterin

Kanalsanierungsarbeiten in der Ortsgemeinde Mehring

Mit der Durchführung der Straßenbauarbeiten wurden am Kanal-netz auch die Erneuerungen vorgenommen, die nur in „offener“, konventioneller Bauweise zu erledigen waren. Die Hauptkanäle konnten regelmäßig erhalten werden. In einem zweiten Schritt wer-den diese nunmehr im „geschlossenen“ Bauverfahren saniert, in-dem ein so genannter Schlauchliner eingebaut wird. Diese Arbeiten geschehen ohne erneute Tiefbauarbeiten über die vorhandenen Kanalschächte.Mit den Arbeiten ist das Fachunternehmen KATEC, Breitenthal, be-auftragt worden. Die Arbeiten werden ab der 24. Kalenderwoche starten und abschnittsweise durchgeführt werden. Geplant ist, die-se in der 43. Kalenderwoche abschließen zu können. Infolge der Arbeiten wird es zu keinen größeren Behinderungen kommen. In Abhängigkeit des gewählten Bauverfahrens kann es vorkommen, dass bis in die frühen Abendstunden gearbeitet werden muss. In Mehring sind folgende Straßenzüge betroffen: Weinbergstraße, Am Rebenhang, Brückenstraße. Mit der örtlichen Bauleitung ist das In-genieurbüro BFH, Trier, beauftragt.

Verbandsgemeindewerke Schweich, - Abwasserwerk -Europa Allee 24, 54343 Föhren, T: 06502-407707,

[email protected], www.wasser-schweich.de

Naurathn stephan Denis n sprechzeitenn 06508 991012 mi. 18:00 - 19:00 Uhr undn [email protected] zusätzlich nach Absprache

Pölichn Frank Hömme n sprechzeitenn 06507 998830 sa. 10:00 - 12:00 Uhrn [email protected]

Rioln Dr. Christel Egner-Duppich n Sprechzeitenn 06502 930797 Do. 18:00 - 20:00 Uhrn [email protected] und nachn www.riol.de tel. Vereinbarung

Abgabe Mutterboden nur an Rioler BürgerZur Zeit können noch kleinere Mengen Mutterboden (max 5 cbm) abgegeben werden, solange der Vorrat reicht, keine Reservierung.Zufahrt und Abfahrt nur über die Wirtschaftswege!Bedarf bitte kurz bei mir anmelden.Kurzer Anruf oder Mail genügen.Tel. 06502-95000 oder Mail: [email protected]

Riol, den 07.06.2021Bruno Christmann, 1. Beigeordneter

Erinnerung zur Reinigung der Weinbergs- und Wirtschaftswege

Leider ist es beim letzten Starkregen durch die stark verschmutz-ten Rinnen, die trotzt mehrmaligem Aufruf im Amtsblatt nicht frei-geräumt wurden, bei einzelnen Parzellen zu Überschwemmungen gekommen.Die Abflussrinnen sind zu reinigen und sauber zu halten, damit das Regenwasser ordentlich abfließen kann. Ich bitte auch die Eigen-tümer der Parzellen, die an auswärtige Winzer verpachtet sind, die Pächter auf die Reinigungspflicht hinzuweisen. Neben den Schä-den die durch die verschmutzten Rinnen verursacht werden, ist es auch kein schönes Bild für die Touristen, die unseren schönen Ort

Page 33: Ausgabe 23/2021 Jahrgang 49 MOSELSTEIG · 2021. 6. 10. · Schweich - 5 - Ausgabe 23/2021 Eröffnung der Badesaison 2021 Das Freibad Schweich wird am Samstag, 12. Juni 2021, für

Schweich - 33 - Ausgabe 23/2021

In der Stadtratssitzung am 22.10.2020 wurde das Büro Jakobs und Fuchs, Morbach mit der Planung der ersten 10 Haltestellen beauf-tragt. Folgende Haltepunkte wurden anhand der Prioritätenliste des Stadtentwicklungsausschuss in Zusammenarbeit mit der Verwal-tung ausgewählt:1. Bahnhofstraße2. Stefan-Andres-Brunnen3. Schulzentrum4. Ermesgraben5. Issel BrunnenHerr Tapp vom Ingenieurbüro Jakobs und Fuchs stellt in der Sit-zung die Entwurfsplanung und die Kostenschätzung vor.Nach Zustimmung der vorgestellten Planung stellt die Verwaltung einen Förderantrag beim Landesbetrieb Mobilität. (LBM). Der LBM stellt eine Förderung von 85% der Baukosten in Aussicht.Nach Bewilligung des Förderantrags muss auf Grundlage der Ent-wurfsplanung die Erstellung der Ausführungsplanung und der Aus-schreibung an das Büro Jakobs und Fuchs beauftragt werden.Die Behindertenbeauftragte der VG Schweich Lydia Schäfer wurde in die Maßnahme mit eingebunden.In der Bauausschusssitzung am 05.05.2021 wurde das Projekt von Herrn Tapp vom Büro Jakobs und Fuchs vorgestellt und diskutiert, und kam zu folgendem Ergebnis:Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrata) den festgelegten Umfang der Maßnahme wie folgt zu beschließen:

1. Zurückstellung der Haltestellen Ermesgraben (sowohl Pla-nung und Ausführung)2. Höhe der Buskapsteine (Sonderbordstein) 18 cm Höhe3. drei Haltestellen bei Schulzentrum, soweit von dort Bedarf erkannt wird 4. im Übrigen wird den vorgestellten Maßnahmen zugestimmt

b) die Verwaltung zu beauftragen, einen Förderantrag zu stellen,c) nach Bewilligung des Förderantrages auf der Grundlage der

Entwurfsplanung das Ing.-Büro Jakobs und Fuchs mit der Er-stellung der Ausführungsplanung und Ausschreibung zu beauf-tragen

Beschluss:Der Stadtrat beschließt der vorgelegten Planung mit dem festge-legten Umfang der Maßnahme zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen. Nach Bewilligung des Förderantrages wird auf Grundlage der Entwurfsplanung das Inge-nieurbüro Jakobs und Fuchs, Morbach mit der Erstellung der Aus-führungsplanung und Ausschreibung beauftragt.Abstimmungsergebnis: einstimmig3. Aufgabenübertragung gemäß § 67 Abs. 5 GemO der Energie-versorgung mit Wärme an die Verbandsgemeinde SchweichIn einigen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Schweich wer-den derzeit Neubaugebiete ausgewiesen:Bekond: GöbelwiesMehring: LehmkaulLonguich: Rioler WegTrittenheim: Felder Auf´m SträßchenSchweich: Vor der SchaumbachNach einer Ortsbürgermeisterdienstbesprechung in Bekond haben die Ortsbürgermeister der genannten Orte Interesse an der Rea-lisierung der kalten Nahwärme in den in der Ausweisung befind-lichen Neubaugebieten gezeigt. Zum Teil liegen bereits entspre-chende Beschlüsse der Gemeinderäte vor.Um eine weitestgehend finanzielle Förderung von Land und Bund zu erhalten, ist die Erarbeitung einer Durchführbarkeitsuntersu-chung erforderlich. Die Kosten dieser Studie können ebenfalls ge-fördert werden. Dies wurde bereits mitgeteilt.Wegen der Vielzahl der Vorhaben in der VG Schweich möchte das Umweltministerium aus den Projekten eine Pilotstudie erarbeitet wissen, die dann mit einem besseren Satz (voraussichtlich 80% Zuschuss) gefördert wird.Für den Fall, dass - wider Erwarten - ein Projekt nicht realisiert wer-den kann, sind die Gemeinden verpflichtet, die ungedeckten Kos-ten der Verbandsgemeinde zu erstatten.Wie bereits in der letzten Sitzung des Werkausschusses der Ver-bandsgemeinde dargestellt, könnte die Aufgabe (Bau, Betrieb) der Wärmeversorgung von einem weiteren Eigenbetrieb übernommen werden.Dazu sind die Vorgaben der GemO (§ 85) zu beachten:„Die Gemeinde darf wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern, wenn ….bei einem Tä-tigwerden außerhalb der Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wärme (Energieversorgung), der Versorgung mit Wasser, der

aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch auf-grund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern ge-währleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 10 Per-sonen begrenzt.

Schweich, 07.06.2021Lars Rieger, Stadtbürgermeister

Kanalsanierungsarbeiten im Stadtteil IsselMit der Durchführung der Straßenbauarbeiten wurden am Kanal-netz auch die Erneuerungen vorgenommen, die nur in „offener“, konventioneller Bauweise zu erledigen waren. Die Hauptkanäle konnten regelmäßig erhalten werden. In einem zweiten Schritt wer-den diese nunmehr im „geschlossenen“ Bauverfahren saniert, in-dem ein so genannter Schlauchliner eingebaut wird. Diese Arbeiten geschehen ohne erneute Tiefbauarbeiten über die vorhandenen Kanalschächte.Mit den Arbeiten ist das Fachunternehmen KATEC, Breitenthal, be-auftragt worden. Die Arbeiten werden ab der 24. Kalenderwoche starten und abschnittsweise durchgeführt werden. Geplant ist, die-se in der 43. Kalenderwoche abschließen zu können. Infolge der Arbeiten wird es zu keinen größeren Behinderungen kommen. In Abhängigkeit des gewählten Bauverfahrens kann es vorkommen, dass bis in die frühen Abendstunden gearbeitet werden muss. In Is-sel ist die Straße „Moselufer“ betroffen. Mit der örtlichen Bauleitung ist das Ingenieurbüro BFH, Trier, beauftragt.

Verbandsgemeindewerke Schweich, - Abwasserwerk -Europa Allee 24, 54343 Föhren, T: 06502-407707,

[email protected], www.wasser-schweich.de

Künftig flexible Abendtermine bei Stadtbürgermeister Lars Rieger möglich

Die starre Freitagabendsprechstunde für Berufstätige gebe ich künftig auf und biete Ihnen ab sofort an, an jedem freien Abend für einen Termin zur Verfügung zu stehen. Bitte vereinbaren Sie dazu lediglich einen Termin mit Frau Berweiler (Tel.: 06502/9338-26), die Einblick in meinen Kalender hat. Selbstverständlich sind weiterhin Termine vor- oder nachmittags möglich. Wer aber auf Grund seiner Arbeitszeiten die „normalen“ Bürozeiten nicht oder nur unter gro-ßen Umständen nutzen kann ist eingeladen, künftig gern die Ter-mine an jedem freien Abend nach kurzer telefonischer Absprache zu nutzen.

Schweich, 02.06.2021Lars Rieger, Stadtbürgermeister

Unterrichtung der Einwohnerüber die Sitzung des Stadtrates Schweich am 20.05.2021Unter dem Vorsitz von Stadtbürgermeister Lars Rieger und in An-wesenheit von Schriftführer/in Lilli Woit findet am 20.05.2021 per Videokonferenz mit Avaya-Spaces eine Sitzung des Stadtrates Schweich statt.In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:öffentlich1. Mitteilungena) In der letzten Sitzung des Stadtrats am 15.04.2021 wurde un-

ter TOP „Verschiedenes“ im öffentlichen Teil angeregt, dass die Streuobstwiese im Bereich Rupproth für das Förderprogramm des Kreises angemeldet werden soll. Bei dieser Streuobstwiese handelt es sich um eine Ausgleichsfläche. Nach Rücksprache mit Frau Dr. Pfabel von der Kreisverwaltung sind Ausgleichsflä-chen für das Förderprogramm nicht zulässig.

b) Durch die unbürokratische Hilfe durch Frau Scalla vom Amt für Kreisentwicklung, Bauen und Umwelt der Kreisverwaltung konnte eine weitere Corona-Teststation auf dem Lidl-Parkplatz in Betrieb genommen werden. In der Stadt Schweich stehen so-mit sechs Testmöglichkeiten (weitere beim dm-Drogeriemarkt, dem DRK-Ortsverein in der Straße „Zum Schwimmbad“, sowie in den Arztpraxen Dr. Frank Soedradjat, Medicum Schweich, sowie Hausärzte Schweich) zur Verfügung.

2. Vorstellung Kostenschätzung und Ausführungsplanung des barrierefreien Ausbaus der ersten zehn BushaltestellenDer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.05.2020 beschlossen, dass die Bushaltestellen im Stadtgebiet eine barrierefreie Umge-staltung erfahren sollen.

Page 34: Ausgabe 23/2021 Jahrgang 49 MOSELSTEIG · 2021. 6. 10. · Schweich - 5 - Ausgabe 23/2021 Eröffnung der Badesaison 2021 Das Freibad Schweich wird am Samstag, 12. Juni 2021, für

Schweich - 34 - Ausgabe 23/2021

Regionen stellt der Fahrradtourismus ein enormes Wirtschaftspo-tenzial dar. Dabei ist das Radfahren auch umwelt- und klimapoli-tisch als sinnvolle Möglichkeit der Fortbewegung anerkannt.Die „elektrisch betriebene Variante“ des Fahrrades, das so genann-te „E-Bike“ hat in der jüngeren Vergangenheit dafür gesorgt, dass zusätzliche Nutzerkreise erschlossen werden konnten. Menschen, die sich - etwa altersbedingt oder aus anderen Gründen - nicht mehr in der Lage sahen, ein Fahrrad zu fahren, finden zunehmend Gefallen an diesem Fortbewegungsmittel.Der „Boom“ bei den E-Bikes hat die Mosellandtouristik GmbH ver-anlasst, im Jahr 2021 eine Machbarkeitsstudie für die Errichtung eines „Panorama-Höhenradweges“ entlang der ganzen Mosel in Auftrag zu geben und 50.000 € in den Haushalt einzustellen.Unter dem Aspekt der touristischen Vermarktung unserer Region soll das Radfahren in seiner Vielseitigkeit der Verwendung auch zu-künftig eine wichtige Rolle spielen. Die Einrichtung des „Panorama-Höhenradweges“ könnte dabei eine wichtige Rolle spielen und zur Entlastung des Verkehrs auf dem Moselradweg führen.Das aktionsräumliche Verhalten der Radfahrer hat sich durch die E-Bikes deutlich verändert und Höhenunterschiede spielen keine Rolle mehr. Darüber hinaus sind Etappen von 80-100 km zumeist kein Problem mehr und folglich gilt es Alternativstrecken zu entwi-ckeln und Lücken im Radwegenetz zu schließen.Neben dem touristischen Radverkehr wird vor allem der Ausbau des Alltagradverkehrs für die Bürger zukünftig eine wichtigere Rolle spielen.Der für 2021 geplante Bau der Pendlerradroute Schweich-Trier-Konz berücksichtigt diese Aspekte und bei den zukünftigen Pla-nungen sollten noch mehr alltagstaugliche Radwege geplant und gebaut werden. Dazu gehören einerseits die Radwegeverbindun-gen zwischen den einzelnen Orten der Verbandsgemeinde und den benachbarten Orten angrenzender Verbandsgemeinden. An-derseits gehören dazu aber auch der Ausbau innerörtlicher Radwe-geverbindungen, wie bspw. in der Stadt Schweich, wo das Potential an Radfahrern hoch einzuschätzen ist und somit den Autoverkehr reduzieren könnte.Radförderprogramme des BundesDas Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung allein für den Radverkehr bis Ende 2023 zusätzli-che Mittel in Höhe von 900 Mio. Euro zur Verfügung.Seit diesem Jahr werden damit u.a. das Sonderprogramm „Stadt und Land“ (657 Mio.) und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“ (45 Mio.) bis Ende 2023 gefördert. Das Förderpro-gramm Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“ ist in unserer Region nur für die Hauptroute des Moselradweges anwendbar, für den die Verbandsgemeinde zuständig ist.Das nachfolgend beschriebene Sonderprogramm „Stadt und Land“ kommt grundsätzlich für die Umsetzung von Maßnahmen der 2011 erstellten “Planung eines Radverkehrsnetzes für die Stadt Sch-weich“ in Betracht.Sonderprogramm „Stadt und Land“Was ist der Hintergrund es Förderprogramms?Für das Land Rheinland-Pfalz stehen bis Ende 2023 insgesamt 33 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Finanzhilfeprogramm ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregie-rung. Der Bund unterstützt die Länder und Gemeinden insbesonde-re zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums bei dem Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems. Ein solches trägt zu einer nachhaltigen und umweltschonenden Mobilität bei, aggregiert Quelle-Ziel-Verkehre, vermeidet Staus und verflüssigt den Verkehr insgesamt. Ziel ist es weiter, dabei sowohl in urbanen als auch in ländlichen Räumen das Fahrradfahren sicherer und attraktiver für die Radfahrenden zu gestalten und einen Umstieg vom Kfz auf das Fahrrad zu erreichen.Was sind die Ziele des Sonderprogramms „Stadt und Land“?Aufbau eines sicheren, lückenlosen und baulich möglichst getrenn-ten Radnetzes sowohl in urbanen als auch in ländlichen Räumen- Bereitstellung moderner Abstellanlagen für Fahrräder- Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Lastenräder- Verkehrsverlagerung durch den Umstieg vom Kfz aufs FahrradWelche Maßnahmen werden gefördert?Mit den Finanzhilfen des Bundes sollen Investitionen der Länder und Gemeinden in die Radverkehrsinfrastruktur gefördert werden, die ohne eine finanzielle Beteiligung des Bundes erst nach dem Jahr 2023 oder überhaupt nicht getätigt würden. Mit Blick auf ein flä-chendeckendes Angebot umfasst dies auch interkommunale Maß-nahmen, insbesondere Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich

Versorgung mit Breitbandtelekommunikation und des öffentlichen Personennahverkehrs der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann…. Die Errichtung, Übernahme oder wesentliche Er-weiterung eines wirtschaftlichen Unternehmens im Bereich Ener-gieversorgung wird stets durch einen öffentlichen Zweck gerecht-fertigt …“Demzufolge handelt es sich bei der Energieversorgung mit Wär-me um eine kommunale Aufgabe, die sinnvollerweise durch einen Eigenbetrieb organisiert werden könnte, weil sich die einzelnen Gemeinden personell, organisatorisch und fachlich außer Stande sehen, diese Aufgabe wirtschaftlich dauerhaft sicherzustellen.Auch dazu führt die GemO aus:„Wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde sind so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird; sie sollen einen Überschuss für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit dies mit der Erfül-lung des öffentlichen Zwecks in Einklang zu bringen ist. Die Erträge jedes Unternehmens sollen mindestens so hoch sein, dass1. alle Aufwendungen und kalkulatorischen Kosten gedeckt wer-

den,2. die Zuführungen zum Eigenkapital (Rücklagen) ermöglicht

werden, die zur Erhaltung des Vermögens des Unternehmens sowie zu seiner technischen und wirtschaftlichen Fortentwick-lung notwendig sind, und

3. eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erzielt wird.“Auch aus diesen Gründen ist objektiverweise der Eigenbetrieb, ne-ben der Anstalt des öffentlichen Rechts, die geeignete Form der Aufgabenerledigung, was jedoch eine Aufgabenübertragung von den Gemeinden an die Verbandsgemeinde voraussetzt.Herr Harald Guggenmos von den Verbandsgemeindewerken trägt vor und beantwortet offene Fragen.Für die CDU-Fraktion erklärt Jonas Klar, dass eine entsprechende Wärmeversorgung nur sinnvoll ist, wenn sie wirtschaftlich betrieben werden kann. Deshalb sollte heute noch keine Aufgabenübertra-gung erfolgen, sondern lediglich der Teilnahme an einer Machbar-keitsstudie zugestimmt werden.“Für die FWG-Fraktion erklärt Engelbert Meisberger, dass es eine grundsätzliche Zustimmung zur Wärmeversorgung gibt. Es wird jedoch bezweifelt, dass bei einem so kleinen Baugebiet wie „Auf der Schaumbach“ eine Wirtschaftlichkeit erreicht werden kann. Die FWG will sich aber dem Ganzen nicht verschließen und stimmt der Beauftragung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie zu. Eine anschließende generelle Aufgabenübertragung auf die VG-Werke soll, wie von der CDU vorgeschlagen, nach Vorlage der Studie nochmals beraten werden.Beschluss:Der Stadtrat stimmt der Teilnahme an der Machbarkeitsstudie zu.Abstimmungsergebnis: mehrheitlich; Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 24. vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Entwicklung eines Fachmarktzentrums; 7. Änderung des Bebauungsplanes „In den Schlimmfuhren“Zur Vorbereitung der Entwicklung wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept in 2020 geändert. Am 18.06.2020 hat der Stadtrat dies als städtebauliches Konzept beschlossen.Am 02.12.2020 hatte der Bauausschuss der vorgesehenen Ent-wicklung zugestimmt und dem Stadtrat die Einleitung des Verfah-rens empfohlen. Am 05. Mai wurde die Entwicklung konkreter im Bauausschuss erörtert.Herr Heßer stellt die Planung in der Sitzung vor und beantwortet aufkommende Fragen.Die Details werden für die Offenlage konkretisiert und im Durchfüh-rungsvertrag fixiert.Der Bauausschuss hat am 18.06.2020 und 05.05.2021 nachfolgen-de Beschlüsse empfohlen:Beschluss:Der aktuellen Planung wird zugestimmt. Der Bebauungsplan „In den Schlimmfuhren“ soll zum 7. Mal geändert werden. Die Än-derung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB. Die Kanzlei Dr. Henseler & Partner soll die juristische Be-gleitung übernehmen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll durchgeführt werden.Abstimmungsergebnis: einstimmig5. Fördermöglichkeiten Radwege - Sonderprogramm Stadt und LandAktuelle Entwicklungen im Radverkehr und Auswirkungen auf Tourismus- und AlltagsverkehrDas Fahrrad als Verkehrsmittel im Alltagsverkehr sowie als Wirt-schaftsfaktor im touristischen Bereich hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Insbesondere für ländliche

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gen Standard aufweisen; dazu gehört auch die Durchführung ent-sprechender Sicherheitsaudits. Hochwertiger Standard bedeutet, dass mindestens nach den bundesweit anerkannten technischen Regelwerken, die durch länderspezifische Regelwerke ergänzt werden können, geplant und gebaut wird. Maßnahmen, die über den Mindeststandard hinausgehen, sind somit auch förderfähig.Wie hoch ist die Förderquote?Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Maß-nahmen mit einem Regelfördersatz in Höhe von bis zu 75 v. H., bei finanzschwachen Kommunen und strukturschwachen Regio-nen mit einem Höchstsatz in Höhe von bis zu 90 v. H. der förderfä-higen Ausgaben.Abweichend davon beteiligt sich der Bund befristet bis zum 31. De-zember 2021 an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen mit einem Regelfördersatz in Höhe von bis zu 80 v. H. der förderfä-higen Ausgaben. Der erhöhte Regelfördersatz von 80 v. H. gilt für Vorhaben mit Maßnahmenbeginn bzw. Bewilligung der Maßnahme bis zum 31. Dezember 2021.Aktueller Sachstand auf Ebene des Landkreises und der Ver-bandsgemeinde SchweichIn verschiedenen Gremiensitzungen der Verbandsgemeindever-waltung wurde im letzten Jahr das Thema Förderung und Ausbau des Radverkehrs intensiv diskutiert. Die Entwicklungschancen in diesem Bereich werden gesehen und neben der Verbesserung des Radweges auf der linke Moselseite, soll das Radwegenetz zukünf-tig stärker für den Alltagsverkehr ausgebaut werden.Vor dem Hintergrund der Fördervoraussetzungen des Sonder-programms „Stadt und Land“ wurde deutlich, dass die Verbands-gemeinde Schweich ein Radverkehrs- oder integriertes Verkehrs-konzept benötigt. Im Gegensatz zur Stadt Schweich besitzt die VG kein Radverkehrskonzept, auf dessen Grundlage Fördermittel be-antragt werden können.Dieses Problem haben auch andere Verbandsgemeinden im Land-kreis und am 08.03.2021 hat der Kreistag Trier-Saarburg be-schlossen, ein kreisweites Radverkehrskonzept zu beauftra-gen. Die Submission der Ausschreibung ist am 20.04.2021 erfolgt und die Fertigstellung des Konzeptes soll innerhalb eines Jahres erfolgen. Das Konzept soll in enger Abstimmung mit den Gemein-den/ Verbandsgemeinden und dem LBM Rheinland-Pfalz erstellt werden. Auf Basis der Ergebnisse sollen dann konkrete Förderan-träge aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ gestellt werden und bis Ende 2023 umgesetzt werden. Auf Seiten der Verbands-gemeinde Schweich wurden bereits entsprechende Wünsche und Forderungen an ein kreisweites Konzept zusammengetragen.Für das Förderprogramm zur Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“ kann aus jetziger Sicht nur die Hauptroute des Mo-selradweges gefördert werden, der ohnehin schon gut ausgebaut ist. Im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen wird momentan von Seiten der Mosellandtouristik geprüft, ob moselweit Interesse an der Installation von Radzählstellen und der Errichtung moderner Fahrradrastanlagen u.a. mit E-Bike-Ladestationen besteht.Hinsichtlich der Radpendlerroute Schweich-Trier-Konz beab-sichtigt die Verbandsgemeinde Schweich die Planung der kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zu beauftragen. Der Baubeginn ist für 2022 geplant. Die Entscheidung zu Vergabe der Planungen ist in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der VG am 18.05.2021 vorgesehen.Herr Sven Thiesen von der Tourist-Information Römische Weinstra-ße trägt vor und beantwortet offene Fragen.Seitens der SPD-Fraktion wird die Änderung des Beschlussvor-schlages wie folgt beantragt:„Der Stadtrat beschließt, mit der Umsetzung der im Jahr 2011 er-arbeiteten und vom Rat beschlossenen Radwegekonzeption zu beginnen. Soweit sich aus geänderten Rahmenbedingen (Neues Schulzentrum, Pendler-Rad-Route „Schweich-Trier-Konz“) keine neuen Erfordernisse ergeben, soll mit der im Konzept dargestellten Hauptroute 1 „Meulenwaldroute“ begonnen werden. Bei der Um-setzung ist das aktuelle Förderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ zu nutzen.“Für die CDU-Fraktion trägt Jonas Klar wie folgt vor: „Unstrittig dürfte es sein, dass der innerörtliche Radverkehr gefördert werden muss und hierzu entsprechende Fördermittel genutzt werden sollten. Auf Grundlage des Radwegekonzeptes aus 2011 sollte das vertiefend im Stadtentwicklungsausschuss beraten werden, ohne sich heute schon vorab auf eine bestimmte Route festzulegen. Aspekte, die sich seit 2011 verändert haben, müssen hierbei berücksichtigt wer-den, bspw. die geplante Pendler-Rad-Route und das neue Schul-zentrum. Außerdem müssen wir uns im Klaren sein, dass es nicht genügen wird, einfach nur Wege mittels Schildern auszuweisen. Innovative Lösungen, z.B. Vorfahrtsregelungen für Fahrräder oder

Maßnahmen zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze.Die Finanzhilfen können insbesondere eingesetzt werden für:· den Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderli-

chen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentli-chen Verwaltung) sowie Grunderwerb von:

- straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr mög-lichst getrennten Radwegen (auch als Radfahr- und Schutz-streifen ausgebildet) einschließlich deren baulichen Trennung vom Kfz-Verkehreigenständigen Radwegen

- Fahrradstraßen und Fahrradzonen- Radwegebrücken und -unterführungen- Knotenpunkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrs-

ströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Rad-verkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent be-seitigen

- Bau von Schutzinseln und vorgezogenen HaltelinienHierzu gehören auch die aus Verkehrssicherheitsgründen erforder-lichen Elemente der verkehrstechnischen Ausstattung der Wege einschließlich Beleuchtungsanlagen und wegweisender Beschilde-rung in Anlehnung an das Merkblatt zur wegweisenden Beschilde-rung für den Radverkehr.· den Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Ver-

kehrs einschließlich der erforderlich Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) für Fahrrä-der und Lastenräder

- Abstellanlagen, die eine diebstahlsichere, standfeste und stabi-le Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen

- Fahrradparkhäuser an wichtigen Quellen/Senken des Radver-kehrs

· betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrs-flusses, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsig-nalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr

· die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) unter Berücksichtigung der Verknüpfung mit anderen Mobili-tätsformen, insbesondere dem Fußverkehr. Die Ausgaben hierfür sind als vorweggenommenen Planungskosten erst zusammen mit der Umsetzung der ersten daraus folgen-den investiven Maßnahme heraus förderfähig.

Nicht förderfähig sind:· Verwaltungskosten der Länder und Gemeinden (mit Ausnahme

der erforderlichen Planungsleistungen Dritter außerhalb der öf-fentlichen Verwaltung)

· Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen; diese Aufgaben verbleiben beim jeweiligen Vorhabenträger

· Radschnellwege im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verwaltungs-vereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bun-des an die Länder nach Art. 104b GG i. V. m. § 5b FStrG zum Bau von Radschnellwegen in Straßenbaulast der Länder, Ge-meinden und Gemeindeverbände

Welche weiteren Voraussetzungen für die Förderung einer In-vestition sind zu berücksichtigen?Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Investition- bau- und verkehrstechnisch einwandfrei ist,- unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und

Sparsamkeit geplant ist,- eine eigene Verkehrsbedeutung insbesondere für Berufs- oder

Alltagsverkehre hat und insgesamt eine positive Prognose hin-sichtlich des Verlagerungspotenziales aufweist,

- nicht überwiegend touristischen Verkehren dient oder zu die-nen bestimmt ist,

- die Planung im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes erfolgt und

- dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig - einschließlich Win-terdienst - durch die Träger der Straßenbaulast der Länder und Gemeinden betrieben und unterhalten werden kann.

Welcher Standard bei der Radverkehrsinfrastruktur ist förder-fähig? Sind Maßnahmen, welche über den Mindeststandard hinausgehen auch förderfähig?Zur Gewährleistung eines für alle Nutzergruppen attraktiven Rad-verkehrs mit hoher objektiver und subjektiver Verkehrssicherheit muss die Radverkehrsinfrastruktur einen durchgehend hochwerti-

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In seiner Sitzung am 05.05.2021 hat der Bauausschuss dem Stadt-rat den nachfolgenden Beschluss empfohlen.Beschluss: Das Einvernehmen wird versagt.Abstimmungsergebnis: einstimmig7.5. Bauvoranfrage Issel, Flur 4, Parzelle 578Anbau Wohnraum, Befreiung BaugrenzeVorgesehen ist eine Erweiterung des Einfamilienhauses im Erdge-schoss, bei der die rückwärtige Baugrenze um fast 2 m überschrit-ten wird. Die Kreisverwaltung hat zuletzt bei einer vergleichbaren Baugrenzenüberschreitung im EG eine Genehmigung inkl. Befrei-ung im Einvernehmen mit der Stadt erteilt. Aus Sicht der Verwal-tung ist die Überschreitung städtebaulich vertretbar, da das Grund-stück auch recht tief ist und durch die Überschreitung die Anlieger nur unwesentlich berührt werden.In seiner Sitzung am 05.05.2021 hat der Bauausschuss dem Stadt-rat den nachfolgenden Beschluss empfohlen.Beschluss: Das Einvernehmen wird erteilt.Abstimmungsergebnis: einstimmig7.6. Bauvoranfrage Issel, Flur 9, Parzelle 378EFH, Befreiung BaugrenzeAus Sicht der Verwaltung ist die Befreiung städtebaulich vertretbar. Die Baugrenze ist am Ende dieser Sackgasse im Bereich der Wendeanla-ge abgeschrägt. Der Bauherr möchte auf eine abgeschrägte Gebäu-deecke verzichten. Durch die Befreiung wird eine Fläche von ca. 1 qm außerhalb der Baugrenzen überbaut. Da auf der Grundstücksgrenze eine blickdichte Hecke angelegt werden soll, ist die kleine Überschrei-tung auch von der Straße kaum sichtbar. Am Ende dieser Sackgasse, die fünf Grundstücke erschließt, sind durch diese Baugrenzenüber-schreitung auch keine verkehrlichen Probleme zu erwarten.In seiner Sitzung am 05.05.2021 hat der Bauausschuss dem Stadt-rat den nachfolgenden Beschluss empfohlen.Beschluss: Das Einvernehmen wird versagt.Abstimmungsergebnis: einstimmig7.7. Bauvoranfrage Issel, Flur 4, Parzelle 142/6EFH, Befreiung BaugrenzeDie im Bebauungsplan festgelegte Baugrenze ist offensichtlich nicht eingehalten.In seiner Sitzung am 05.05.2021 hat der Bauausschuss empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen und der Überschreitung der Bau-grenze zuzustimmen.Stadtbürgermeister Rieger hat die Kreisverwaltung wegen einer etwa-igen Bebauungsplanänderung bereits kontaktiert, eine Antwort steht noch aus. Er schlägt vor, die Bauvoranfrage zunächst negativ zu be-scheiden, gleichzeitig erneut Kontakt mit der Kreisverwaltung aufzu-nehmen und mit dem Antragsteller zu klären, ob dieser bereit ist, die Kosten für eine Änderung des Bebauungsplans zu übernehmen.Beschluss: Das Einvernehmen wird erteilt. Der Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt.Abstimmungsergebnis:einstimmig abgelehnt8. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkun-gen und ähnlichen ZuwendungenDie Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zu-wendung obliegt ausschließlich dem Stadtbürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Stadtrat. Dem Stadtrat und der Aufsichtsbehörde sind sämtli-che für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen dem Stadtrat und dem Zuwendungsgeber. Im Rahmen der 1. Landesverordnung zur Änderung der Gemeindehaushalts-verordnung (GemHVO) vom 06.04.2010 (GVBl. vom 29.04.2010) wurde eine Wertgrenze in Höhe von 100 € eingeführt, unter der die Einholung eines Beschlusses des kommunalen Vertretungsor-gans wie auch das Anzeigeverfahren gegenüber der Aufsichtsbe-hörde entbehrlich ist, sofern nicht innerhalb eines Haushaltsjahres derartige Einzelzuwendungen diese Wertgrenze übersteigen. Die Entscheidung ist grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu treffen. In den Fällen, in denen der Spender ein schutzwürdiges Interesse an seiner Anonymität glaubwürdig darlegt, werden nur Datum, Ver-wendungszweck und Summe der Zuwendung öffentlich genannt. Dem Stadtrat wird die Namensliste der Spender sodann als nichtöf-fentliche Anlage zur Kenntnis beigefügt. Bis zum 08.04.2021 hat die Stadt für folgende Projekte Zuwendungen erhalten:Datum Zwendungs-

geberAnschrift Betrag Zuwendungs-

zweck06.04.2021 Sparkasse

Trier54292 Trier 1.500,00 €Förderung der

Jugendarbeit im Stadtteil Issel

gar Fahrradstraßen, müssen angedacht werden.“Die FWG unterstützt den Vorschlag der SPD, eine konkrete Rou-te zu planen und zu realisieren. Die FWG schlägt vor, auf jeden Fall den Bahnhof mit einzubinden. Dies ist nach Auffassung der FWG sowohl aus schulischer als auch touristischer Sicht zwingend notwendig. Beispielsweise könnte man die bereits im Rahmen der Pendlerradroute angedachte Verbindung dazu nutzen. Die Details sollten in den Ausschüssen auf Basis der bestehenden Konzepte und Planungen beraten werden.Beschluss:Der Stadtrat stimmt dem Änderungsantrag zu und beschließt mit der Umsetzung der im Jahr 2011 erarbeiteten und vom Rat be-schlossenen Radwegekonzeption zu beginnen. Bei der Umsetzung ist das aktuelle Förderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ zu nutzen. Alles Weitere möge der Stadtentwicklungsausschuss in Zu-sammenarbeit mit der Verwaltung beraten und beschließen.Abstimmungsergebnis: einstimmig6. Vergaben6.1. Arbeiten zur Umfeldgestaltung am FöhrenbachDie ausgeschriebenen Maßnahmen betreffen im Wesentlichen die Umfeldgestaltung am Föhrenbach in Alt-Schweich, die über das „Ländliche Zentren“-Programm gefördert werden (Los 1). Hinzu kommt die fußläufige Erschließung Sportplatz/Brückenstraße, die keine Förderung erfährt (Los 2). Vergeben werden sollen auch die Beleuchtungen an Westenergie, die im Bereich „Klein Venedig“ 39.546,91 € und bei der Querung beim „Kleinen Damm“ 13.113,10 € kosten.Frau Klar und Herr Gatzen vom Büro Hömme stellen die Maßnah-men noch einmal kurz vor und erläutern sodann das Submissi-onsergebnis. Die aktuelle Preisentwicklung hat leider wie erwartet deutlich höhere Preise ergeben. Auch haben sich trotz des hohen Auftragsvolumens lediglich zwei Firmen um die Aufträge beworben, obwohl 14 Firmen Angebotsunterlagen angefordert hatten.Beschluss:Die Arbeiten werden an die Fa. Wey, für 936.849,93 € vergeben. Die Beleuchtung wird wie angeboten an Westnetz vergeben. Die nicht durch Haushaltsansätze gedeckten Kosten werden durch li-quide Mittel gedeckt.Abstimmungsergebnis: einstimmig7. Bauanträge/Bauvoranfragen/Nutzungsänderungen7.1. Bauantrag Schweich, Flur 64, Parzellen 98/2 und 99/4Ergänzende Planunterlagen, Befreiung BaugrenzeDie Kreisverwaltung hat diverse Unterlagen beim Antragsteller an-gefordert. Unter anderem ein Befreiungsantrag für die Außentrep-pe. Diese liegt nicht mehr innerhalb der Baugrenze. Da die Position der Treppe im Vergleich zum ursprünglichen Antrag nicht verändert wurde, sieht die Verwaltung keine Probleme.In seiner Sitzung am 05.05.2021 hat der Bauausschuss empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen.Beschluss:Das Einvernehmen wird erteilt. Durch eine dingliche Sicherung soll gewährleistet werden, dass bei Veräußerung der Rückbau der Treppe erfolgt.Abstimmungsergebnis: einstimmig7.2. Bauantrag Schweich, Flur 77, Parzelle 49/1Dachgaube, Befreiung GrößeAus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken. Die Schaffung von Wohnraum im DG wird städtebaulich begrüßt.In seiner Sitzung am 05.05.2021 hat der Bauausschuss dem Stadt-rat den nachfolgenden Beschluss empfohlen.Beschluss:Das Einvernehmen wird erteilt.Abstimmungsergebnis: einstimmig7.3. Bauantrag Issel, Flur 4, Parzelle 568Ratsmitglied Jürgen Schmitt erkennt für sich Ausschließungsgrün-de nach § 22 GemO RLP und wirkt an Beratung und Beschlussfas-sung nicht mit.Gartensauna mit Elektroofen, Befreiung ZulässigkeitIn direkter Umgebung wurde zuletzt der gleichen Befreiung zuge-stimmt. Die Verwaltung sieht keine Probleme.In seiner Sitzung am 05.05.2021 hat der Bauausschuss dem Stadt-rat den nachfolgenden Beschluss empfohlen.Beschluss:Das Einvernehmen wird erteilt.Abstimmungsergebnis: einstimmig7.4. Bauvoranfrage Schweich, Flur 17, Parzelle 142EFH im AußenbereichDas Bauvorhaben liegt im Außenbereich und im Landschafts-schutzgebiet Meulenwald und Stadtwald Trier. Eine Privilegierung ist nicht erkennbar.

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Schweich - 37 - Ausgabe 23/2021

Die Annahme der Spende ist vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg zu beschließen.Beschluss: Der Stadtrat Schweich beschließt die Annahme der vorgenannten Zuwendung.Abstimmungsergebnis: einstimmig9. Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Mosel-brücke Schweich im Zuge der L141Für den Ersatzneubau der Moselbrücke Schweich im Zuge der L141 wird die Planfeststellung nach dem Landesstraßengesetz (LStrG) durchgeführt.Die Offenlegung wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde am 01.04.2021 veröffentlicht. Die Offenlage der Planunterlagen hat im Zeitraum vom 12.04.2021 bis 11.05.2021 bei der Verbandsge-meindeverwaltung stattgefundenDie Planfeststellungsunterlagen können unter lbm.rlp.de in der Ru-brik „Themen /Baurecht / Straßenrechtliche Planfeststellung“ sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) eingesehen werden.Die Stadt Schweich hat die Möglichkeit bis zum 11.06.2021 Anre-gungen und Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren an den Landesbetrieb Mobilität Rheinland Pfalz zu erheben.Herr Kuhn vom LBM Trier stellt die Planung in der Sitzung vor und beantwortet offene Fragen.Nach ausführlicher Beratung schlägt Stadtbürgermeister Rieger vor, die Anregungen und Einwendungen im Ältestenrat zu erarbei-ten und nach Rücksprache mit der Verwaltung dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland Pfalz mitzuteilen. Die Beschlussfassung zu die-sem Tagesordnungspunkt wird daher zurückgestellt.10. VerschiedenesBaubeginn JugendzentrumStadtbürgermeister Rieger wird bei Frau Petri den aktuellen Sach-stand erfragen.Sanierung Spielplatz In der OlkDie Spielgeräte werden am 04.06. und 05.06.2021 abgebaut, die Arbeiten beginnen am 07.06.2021 und dauern ca. 4 Wochen an. Veröffentlichung im Amtsblatt folgt.11. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten BeschlüsseGrundstücksangelegenheiten· Einem Anfragenden soll ein Kaufpreisangebot unterbreitet wer-

den.· Verpflichtungen aus einem notariellen Vertrag sollen auf einen

neuen Grundstückseigentümer übertragen werden.Zuschussangelegenheiten· Einem Zuschussantrag wurde zugestimmt· Einem Fristverlängerungsantrag wurde zugestimmt

Thörnichn Hans-Peter brixius n sprechzeitenn 06507 3567 nach tel. Vereinbarungn [email protected]

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Kanalsanierungsarbeiten in der Ortsgemeinde Trittenheim

Mit der Durchführung der Straßenbauarbeiten wurden am Kanal-netz auch die Erneuerungen vorgenommen, die nur in „offener“, konventioneller Bauweise zu erledigen waren. Die Hauptkanäle konnten regelmäßig erhalten werden. In einem zweiten Schritt wer-den diese nunmehr im „geschlossenen“ Bauverfahren saniert, in-dem ein so genannter Schlauchliner eingebaut wird. Diese Arbeiten geschehen ohne erneute Tiefbauarbeiten über die vorhandenen Kanalschächte. Mit den Arbeiten ist das Fachunternehmen KATEC, Breitenthal, beauftragt worden. Die Arbeiten werden ab der 24. Kalenderwoche starten und abschnittsweise durchgeführt werden. Geplant ist, diese in der 43. Kalenderwoche abschließen zu kön-nen. Infolge der Arbeiten wird es zu keinen größeren Behinderun-gen kommen. In Abhängigkeit des gewählten Bauverfahrens kann

es vorkommen, dass bis in die frühen Abendstunden gearbeitet werden muss. In Trittenheim sind folgende Straßenzüge betroffen: Ergeneschstraße, Johannes-Trithemius-Straße.Mit der örtlichen Bauleitung ist das Ingenieurbüro BFH, Trier, be-auftragt.

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Die Freie Wählergemeinschaft Friedrich lädt ein zu einer Fraktions-sitzung am Montag, 14. Juni 2021 um 20:00 Uhr, Alte Ökonomie, 54340 KlüsserathTagesordnung:1. Mitteilungen2. Vorbereitung zur nächsten OG-Ratssitzung3. VerschiedenesHierzu sind die Rats- und Ausschussmitglieder der FWG Friedrich recht herzlich eingeladen.Bitte beachten: Wegen der Corona-Hygiene-Vorschriften und zur Wahrung der erforderlichen Abstände findet die Sitzung im großen Saal der Alten Ökonomie statt.

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Schweich - 38 - Ausgabe 23/2021

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Bau der 500. „FLY & HELP“-Schule hat begonnen

Kroppach, 20. Mai 2021Die Reiner Meutsch Stiftung FLY & HELP wird in diesem Jahr über 100 neue Schulgebäude in Entwicklungsländern bauen. Alle 3,5 Tage können sich somit hunderte Kinder über die Einweihung einer neuen Schule freuen! Der Bau der 500. FLY & HELP-Schule hat gerade in Togo begonnen.

Schule vorher

Die 500. Schule entsteht im Ort Atchanve im Süden Togos. Bisher lernen die 200 Kinder dort in provisorischen Hütten aus Stroh und Lehm. Bei Regen werden sie nass und der Unterricht muss aus-fallen. Mitte Mai hat die feierliche Grundsteinlegung für das neue Gebäude mit 3 Klassenräumen, Büro, Lagerraum und Toiletten stattgefunden. Die Fertigstellung ist für Oktober geplant.Angefangen hatte alles mit einer Weltumrundung im Kleinflugzeug des Stiftungsgründers Reiner Meutsch in 2010 und der Vision, innerhalb von 20 Jahren insgesamt 100 Schulen in Entwicklungs-ländern bauen zu wollen. Durch die treue Unterstützung zahlreicher Spender sind daraus nun in 11 Jahren bereits 500 Schulen in 45 Ländern weltweit geworden. „Ich bin so überwältigt davon, dass

wir nun bereits den Bau der 500. Schule beginnen können! Das hätte ich mir zu Beginn unserer Stif-tungsarbeit nicht träumen lassen“, so Meutsch.Der Weltenbummler freut sich auf jede Schuleröffnung, bei der er persönlich dabei sein kann! Dabei nimmt er auch oft Spender mit, um ihnen die Dankbarkeit der Kinder vor Ort zu zeigen, die so glücklich sind, nun lesen, schreiben und rechnen zu können.Insgesamt hat FLY & HELP bereits über 100.000 Kindern Bildung geschenkt. Ein Schulbau kostet im Durchschnitt ca. 50.000 Euro.Die Stiftung trägt das DZI-Spendensiegel – das Gütesiegel seri-öser Spendenorganisationen. Alle Spenden kommen 1:1 bei den Projekten an, da Reiner Meutsch alle Verwaltungskosten privat trägt oder diese von Sponsoren übernommen werden. Kontakt: www.fly-help.de

Schule und Klassenzimmer nach Fertigstellung Oktober 2021

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Schweich - 1 - Ausgabe 23/2021

NEUEs

aus der

N

Aus unserem Vereinsleben

u Föhren

Aktion 3% Föhren e.V. - Bolivienkleidersammlung

Abgabe von Altkleidung für die Bolivien PartnerschaftDie Corona Pandemie stellt die Welt auf den Kopf. Auch die Bolivi-enkleidersammlung ist davon betroffen. Wie bereits im letzten Jahr, so musste auch die Sammlung im Frühjahr abgesagt werden.Die Verwertungsfirma, mit der die Bolivienpartnerschaft seit vie-len Jahren zusammenarbeitet, kann auch derzeit keine größeren Mengen an Kleidung annehmen, da der Markt für Altkleidung fast zusammen gebrochen ist. Da bereits etliche Föhrener nachgefragt haben, bieten wir an, in den kommenden Wochen (Donnerstags, 10.05/ 17.05/ 24.05), jeweils zwischen 17.00 Uhr und 19.00 Uhr, Altkleidersäcke abzugeben. Dafür steht zur benannten Zeit ein blauer Pkw Anhänger vor der Backscheier, in der Hofstraße, in den sie Kontaktlos ihre Kleidung abgeben können. Wir haben die Möglichkeit diese dann in ein zen-trales Zwischenlager nahe Wittlich zu bringen. Von dort wird im Herbst dann eine Verladung möglich sein um mit dem Erlös unsere Partner in Bolivien zu unterstützen.Daher bitten wir Sie: *Spenden Sie nur gut erhaltene Kleidung! Denn gute Qualität ergibt einen guten Preis. Schlechte, löchrige Kleidung, einzelne Schuhe oder Lumpen, müssen kostenpflichtig entsorgt werden und wirken sich daher negativ auf den Erlös aus. Gerade in diesem Corona-Jahr sind die Kinder- und Jugendlichen in Bolivien auf unsere Unterstützung angewiesen!

Bücherei FöhrenLiebe Leserinnen und Leser,ab sofort sind wir in der Pfarrbücherei Föhren zu den gewohnten Zeiten wieder für sie erreichbar. Selbstverständlich gelten dabei die jeweils aktuellen Hygienevorschriften.Unsere Öffnungszeiten sind weiterhin:Sonntags von 10.00 - 10.30 Uhr, Mittwochs von 16.00 - 17.30 Uhr.Bringen Sie bitte auch Ihre ausgeliehenen Bücher zeitnah zu uns zurück. Für den Zeitraum der corona-bedingten Schließung entste-hen selbstverständlich keine Mahngebühren.

Das Team der Pfarrbücherei Föhren

Weltladen Aktion 3%Bücherschrank im Weltladen – Anlaufstelle für alle LeserattenIn vielen Dörfern und Städten gibt es offene Bücherschränke und sie bieten kostenloses Lesematerial für alle. Auch in unserem Weltladen ist dieser für jeden zugängliche „Bücherschrank“ (bei uns ist es ein Regal) eingerichtet. Nehmen Sie einfach ein Buch mit, das Sie gerne lesen möchten. Behalten Sie es oder bringen Sie es zurück, damit auch andere es lesen können. Oder Sie stellen ein anderes Buch hinein, das Sie für lesenswert halten. So sind immer genügend Bücher für alle da. Gut erhaltene und neue-re Bücher in kleiner Anzahl nehmen wir gerne an zur Bestückung des offenen Bücherschranks.Ab 8. Juni ist unser Weltladen und damit auch der Bücherschrank wieder regulär geöffnet:Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 15 h bis 18 hFreitag von 10 h bis 12 h und von 15 h bis 18 hSamstag von 9 h bis 12 h.

u Kenn

Corona-Schnelltestung im Pfarrheim KennWir bieten die Corona-Schnelltestung (POC-Test) im Pfarrheim Kenn, Waldstr. 1 an. Es können nur Personen getestet werden, die symptomfrei sind, also kein Fieber, Husten, Schnupfen, Atemwegsprobleme oder Durchfall haben. Wir testen Sie gerne am Sonntag, 13.06.2021 von 10.00 - 13.00 Uhr. Da wir ohne Ter-minvergabe arbeiten, kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit und tragen Sie einen medizinischen Mund-Nasenschutz.

TuS Kenn 1924 e.V.Nachdem sie im letzten Jahr ausfallen mussten, veranstaltet das Land Rheinland-Pfalz diesen Juni wieder die Rheinland-Pfälzi-schen Bewegungstage. In der Zeit vom 18. bis 20. Juni wird es im ganzen Bundesland vielfältige, kostenlose Angebote geben, die zu Sport und Bewegung motivieren. Am Samstag den 19. Juni unter-stützen wir diese Initiative mit zwei verschiedenen Angeboten, die allen Interessierten offenstehen! Die Veranstaltungen finden coro-nakonform im Freien statt.14:30 UhrKoordination und ParcoursAlle von 8 bis 99 können mitmachen. Natürlich sind auch Familien herzlich willkommen. Hier geht es darum, den Spaß an der Bewe-gung wieder zu finden. Nebenbei werden Koordination, Kraft und Ausdauer trainiert.Ort: Sportplatz KennAnmeldung bei: Markus Dinkel E-Mail: [email protected]:00 UhrFunktionales TrainingAlle Personen von 15 - 99 Jahren können mitmachen. Wir führen Übungen zur Bewegung, Stabilisierung, Kraft und eigenen Körper-wahrnehmung aus.Ort: Sportplatz KennAnmeldung bei: Andrea Connelly-Burscheid E-Mail: [email protected] Angebote sind kostenlos.Die Veranstaltungen werden bei jeder Witterung durchgeführt.Eine Mehrfachteilnahme der Angebote ist möglich.Umkleide- und Duschmöglichkeiten stehen nicht zur Verfügung. Die Sanitäranlagen sind jedoch geöffnet.Jede(r) Teilnehmer/in ist verpflichtet, eine unterschriebene Einver-ständniserklärung zur Teilnahme an Sportangeboten des TuS Kenn 1924 e.V. während der Corona-Pandemie abzugeben. Die Einver-ständniserklärung kann auch vorab heruntergeladen, ausgedruckt und unterschrieben mitgebracht werden. Alternativ werden Formu-lare vor Ort zur Verfügung stehen.Weitere Information erhalten Sie über: [email protected]: Für Unfälle und Schäden jeglicher Art übernimmt der Ver-anstalter keine HaftungAlle Angebote zu den Bewegungstagen finden Sie unter:https://land-in-bewegung.rlp.de/de/bewegungstage-juni-2021/

u Klüsserath

Vereinigte Weingüter der Klüsserather Bruderschaft e.V.

Am Sonntag, den 13.06. ab 11.30 Uhr starten wir mit einem Ge-meinschaftsstand aller Winzer in die Saison 2021. Trotz der ständig fallenden Corona - Neuinfektionen bitten wir alle die den Weinstand besuchen wollen auf die AHA - Regeln zu achten.Auf Euer kommen freuen sich die Klüsserather Winzer.

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Schweich - 2 - Ausgabe 23/2021

u Schweich

TuS Mosella Schweich e.V.Abteilung Fußball

DEINE Chance - für unsere B-Jugend Rheinland- und Bezirks-liga-Teams und für unsere C-Jugend Bezirksliga

suchen wir DICH!DU bist talentiert, neugierig und möchtest DEIN Können in der B-Jugend Rheinland- bzw. Bezirksliga oder in der C-Jugend Be-zirksliga unter Beweis stellen? Der TuS Mosella Schweich e.V. bietet Talenten aus der Region ein tolles Paket aus sportlicher Perspektive und bestmöglicher fußballerischer Ausbildung. Wir verfügen über lizensierte Trainer sowie gute Trainingsbedin-gungen auf einem modernen Kunstrasenplatz im Stadion am Win-zerkeller.Haben wir DEIN Interesse geweckt und du bist im Jahrgang 2005, 2006, 2007 oder 2008? Dann melde dich bei:Michael Schleimer, 0151 - 193 118 90oder per E-Mail: [email protected] freuen uns auf DICH!

Aus unseren Kirchen

Pfarreiengemeinschaft SchweichGottesdienste

Sonntag, 13.06.2021, 11. Sonntag im Jahreskreis10:30 Uhr Hochamt in Fell10:30 Uhr Hochamt in SchweichSamstag, 19.06.2021, vom 12. Sonntag im Jahreskreis17:45 Uhr Vorabendmesse in Kenn19:00 Uhr Vorabendmesse in RiolSonntag, 20.06.2021, 12. Sonntag im Jahreskreis10:30 Uhr Wort-Gottes-Feier in Fell10:30 Uhr Hochamt in Föhren09:15 Uhr Hochamt in Longuich10:30 Uhr Hochamt in SchweichMelden Sie sich zu den Hl. Messen bitte möglichst im Pfarrbü-ro Schweich jeweils bis freitags 12 Uhr an. Entweder per E-Mail, [email protected] oder telefonisch 06502-2327 zu folgenden Öffnungszeiten (Mo./Di./Do. von 9-12 Uhr u. 14-17 Uhr u. Mi./Fr. von 9-12 Uhr).Durch Ihre rechtzeitige Anmeldung wird die Arbeit des Emp-fangsteams wesentlich erleichtert.Zum Gottesdienst bringen Sie bitte Ihre Maske und Ihr eigenes Gotteslob mit und kommen Sie rechtzeitig, damit es nicht zu Staus beim Einlass kommt.

Pfarreiengemeinschaft MehringGottesdienste

Samstag, 12.06.18:30 Sonntag-Vorabendmesse in LeiwenSonntag, 13.06., 11. Sonntag im Jahreskreis09:00 Hl. Messe in Klüsserath10:30 Festhochamt zur Kirmes mit Aussetzung und sakramentalem Segen in Mehring14:30 Hl. Taufe in MehringMontag, 14.06.09:00 Hl. Messe zur Kirmes18:30 Hl. Messe in KöwerichTelefonische Anmeldung bei Agnes Micheln (06507/4574)Dienstag, 15.06.18:30 Hl. Messe in EnschTelefonische Anmeldung bei Maria Kremer (06507/703808)Donnerstag, 17.06.18:30 Hl. Messe in KlüsserathFreitag, 18.0618:30 Hl. Messe in MehringSamstag, 19.06.18:30 Sonntag-Vorabendmesse in LeiwenSonntag, 20.06., 12. Sonntag im Jahreskreis09:00 Hl. Messe in Klüsserath10:30 Hochamt in MehringMontag, 21.06.18:30 Hl. Messe auf dem Kirchenvorplatz in Detzem

u Leiwen

Alternativprogramm SommerferienHallo zusammen,wir wollten Euch darüber informieren das wir vom 23.07.2021 - 29.07.2021 ein Alternativprogramm zum ausfallenende Zeltlager organisieren. Es werden Tagesaktivitäten in und um Leiwen an-geboten, zu welchen Ihr Euch dann anmelden könnt. Mehr Infos erfahrt Ihr in den kommenden Tagen über die verschiedenen Platt-formen und Kanäle.Wir würden uns sehr freuen mit Euch schöne Tage zu verbringen.

u Riol

Neuer Projektchor unter der Leitung von Martin Folz

Lass´ uns zusammen singen und der Welt ein Lachen bringen...Wer möchte da nicht gerne dabei sein?! Der Gesangverein Cäci-lia 1923 Riol wird zur Bereicherung seiner großen Jubiläumsfeier einen Projektchor gründen. Für die Leitung dieses Chores konn-ten wir erfreulicherweise Herrn Martin Folz gewinnen, zur Zeit als Chorleiter am Theater Trier tätig. In Longuich arbeitete er 15 Jah-re als Schulchorleiter - von 2003 bis 2018. So gehen wir mit viel Schwung und Elan die ersten Schritte Richtung Jubiläum.Wer sich angesprochen fühlt und Spaß daran hat, den Gesang für-einander und miteinander aufleben zu lassen, der ist eingeladen zu einem ersten Kennenlerntreffen am Samstag, den 12.06.2021 um 16:00 Uhr in der Rioler Kirche. Wer verhindert ist, aber trotzdem Interesse hat, meldet sich gerne bei:Ramona Treinen: [email protected] Reis: [email protected] Große-Gehling: [email protected]

Senioren machen mobilStart in die Saison 2021

Am Freitag, den 25.6. um 17.00 Uhr treffen wir uns wieder in locke-rer Runde zum Erfahrungsaustausch und leichter sportlicher Betä-tigung am Bouleplatz. Habe auch noch ein paar Überraschungen für Euch!! Alle Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen.Wegen Corona bitte ich um Anmeldung, damit wir bei den Sitzgele-genheiten auch den nötigen Abstand einhalten können.Bitte auch an die Masken denken.Sollten sich bis dahin die Corona Vorgaben entsprechend geändert haben, kann natürlich auf die Masken verzichtet werden.Anmeldung bis spät. 20.6. an:Bruno ChristmannIm Bungert 5, Tel. 95000mail. [email protected]

SV Wacker RiolLiebe Vereinsmitglieder,die Fallzahlen sinken und wir bekommen langsam wieder mehr Normalität in unserem Freizeitsport.Hier einige Infos für Euch:Ab 02.06.2021 sind sportliche Aktivitäten im Außenbereich für bis zu 10 Personen erlaubt. Geimpfte und genesene Personen zählen nicht. Der Übungsleiter erfasst die Kontaktdaten und bitte auf die Hygiene Maßnahmen achten.Mit „Abstand“ seid Ihr die Besten.Weitere Informationen bekommt Ihr von Eurem Übungsleiter.Der SV Wacker Riol bedankt sich bei allen Mitgliedern für die Treue in dieser schweren Zeit. Ohne Euch und unsere Ehrenamtlichen könnte kein Verein bestehen. DankeAnsprechpartner:Edgar Welter ( Verein und Senioren Fußball)[email protected] Hartz ( Finanzen und Mitgliedsbeiträge)[email protected] Schiff ( Jugendfußball)[email protected] Thesen ( Gymnastik Frauen)[email protected] Schmitt ( Gymnastik Frauen)[email protected]

Page 41: Ausgabe 23/2021 Jahrgang 49 MOSELSTEIG · 2021. 6. 10. · Schweich - 5 - Ausgabe 23/2021 Eröffnung der Badesaison 2021 Das Freibad Schweich wird am Samstag, 12. Juni 2021, für

Schweich - 3 - Ausgabe 23/2021

Abendsprechstunde für ehrenamtliche Betreuer:innen und Interessierte

Die Arbeitsgemeinschaft „Betreuungswesen“ der Betreuungsver-eine der Lebenshilfe Trier- Saarburg e.V. und des Sozialdienstes Kath. Frauen und Männer Saarburg e.V. bietet am Montag, den 07. Juni 2021 von 18.00 bis 19.00 Uhr eine Sprechstunde zu Fragen des Betreuungsgesetzes an. Dieses Angebot steht allen interes-sierten Personen offen. Angesprochen sind insbesondere ehren-amtliche Betreuer:innen und Menschen, die es werden wollen.Die Sprechstunde findet zur o.g. Zeit im Forum der Lebenshilfe Trier-Saarburg in der Granastraße 113 in Konz statt. Es besteht auch die Möglichkeit, sich im Rahmen der angegebenen Zeit tele-fonisch (0175-9404843) beraten und informieren zu lassen.

DRK Trier-SaarburgErste Hilfe Ausbildungen

Rotkreuzkurs Wochenende (nur Selbstzahler)Sa., 24. Juli 2021 08:30 bis 16:30 Uhr im DRK-Lehrsaal SchweichAnmeldung unter www.bildungswerk.drk.de/erste-hilfe oder 0651-9709332.

Ende des redaktionellen Teils

Telefonische Anmeldung bei Josef Morbach (06507/3597)Dienstag, 22.06.18:30 Hl. Messe in ThörnichTelefonische Anmeldung bei Alois Blesius (06507/3007)Donnerstag, 24.06., Geburt Johannes des Täufers - Hochfest09:00 Hl. Messe zum Patronatsfest auf dem Kapellenvorplatz in SchleichSofern möglich bitte eine Sitzgelegenheit mitbringen.18:30 Hl. Messe in KlüsserathFreitag, 25.06.18:30 Hl. Messe in MehringSamstag, 26.06.13:30 Trauung in Mehring18:30 Sonntag-Vorabendmesse in LeiwenSonntag, 27.06., 13. SONNTAG IM JAHRESKREIS09:00 Hl. Messe in Klüsserath10:30 Hochamt mit Erstkommunion in Mehring14:30 Hl. Taufe in Leiwen15:30 Hl. Taufe in LeiwenAnmeldung für die Hl. Messen im Pfarrbüro Mehring zu den Öff-nungszeiten per Telefon (06502/994180) oder per E-Mail an [email protected] (sofern oben nicht anders vermerkt).Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do, Fr von 09 – 12 Uhr; Mo von 17 – 19 Uhr; Di, Mi, Do von 15 – 17 Uhr.Bitte:- bringen Sie zu den Gottesdiensten Ihren eigenen Mund-Nasen-schutz mit, entweder eine FFP2- oder medizinische Maske (mit me-dizinischen Masken können wir notfalls gerne aushelfen).- denken Sie an Ihr eigenes Gotteslob.- beachten Sie die Veröffentlichungen hier im Amtsblatt oder auf der Homepage: www.pfarreiengemeinschaft-mehring.de

Ev. Kirchengemeinde EhrangSonntag, 13.06.202110.15 Uhr Open-Air-Gottesdienst in Schweich, Pfarrer WermeyerSonntag, 20.06.202110.15 Uhr Open-Air-Gottesdienst in Schweich, Pfarrer WermeyerSonntag, 27.06.202110.15 Uhr Open-Air-Gottesdienst in Schweich, Pfarrer WermeyerAlle Gottesdienste finden im Garten statt mit den üblichen Hygi-enemaßnahmen (insbesondere Abstand und medizinischer Mund-schutz).Bitte im Zweifelsfall wetterfeste Kleidung und Regenschirm dabei-haben! Wegen der Kapazitätsgrenzen und der Nachverfolgungs-möglichkeit müssen sich alle Teilnehmer verpflichtend vorher bis Freitag um 12:00 Uhr im Gemeindebüro Ehrang 0651/63242 oder per Mail [email protected] anmelden.

Ein Blick zu unseren Nachbarn

Arbeitsgemeinschaft (AGZ) Jugendzahn-pflege Stadt Trier und Landkreis

Trier-SaarburgMax Schrubbel wünscht schöne Sommerferien

Seit über einem Jahr kann das Präventionsprogramm der AGZ Trier/TrierSaarburg nicht wie gewohnt in der Kita stattfinden. Damit die Botschaften rund um die Zahngesundheit trotzdem bei den Kin-dern und deren Eltern ankommen geht auch das Maskottchen Max Schrubbel neue Wege.Zum Abschluss der Kindergartenzeit wünscht Max Schrubbel allen zukünftigen Schulkindern schöne Sommerferien. Im bunt bedruckten Umschlag erhalten sie eine Zahnbürste, ein Malblatt und ein kleines Geschenk sowie die Eltern eine Karte mit fachlichem Inhalt für die Beantwortung der Frage: „Wie bleiben die Zähne Ihres Kindes gesund?“. Mit der Unterstützung der Eltern ge-lingt dies mit Sicherheit. Bis ins Schulalter hinein sollten die Eltern die Zähne Ihres Kindes besonders vor dem Schlafengehen von allen Seiten gründlich rei-nigen. Die feinmotorische Entwicklung der Kinder ist erst mit dem Erlernen der Schreibschrift so weit, dass sie ihre Zähne allein sau-ber putzen können.Max Schrubbel freut sich darauf, die Kinder in der Schule wieder-zusehen und bringt hoffentlich den Schulzahnarzt oder die Schul-zahnärztin den Prophylaxeunterricht mit.

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Schweich - 4 - Ausgabe 23/2021

Bauen und Wohnen

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Hochwertige Baustoffe

Naturbims wird im einfachen Tagebau gewonnen. Die Förde-rung gilt als sehr umweltscho-nend und lässt nach Renatu-rierung der Abbauflächen u. a. wertvolle Naturbiotope und neue landwirtschaftlich genutz-te Flächen zurück. Ebenso be-nötigen der Abbau und die Wei-terverarbeitung wenig Energie und verleihen Naturbims somit eine hervorragende Ökobilanz.Wer Wert auf Natürlichkeit legt, wird sich freuen und dafür interessieren, dass die Roh-stoffbasis von Bisotherm vor-wiegend Naturbims ist. Inter-essenten finden die Produkte unter www.shop-bisotherm.de. Des Weiteren gibt es Produkte zu Schüttungen, Ölbindemittel, Winterstreu, Wandgestaltung, Bodengestaltung und Garten-

gestaltung.Das klassische Wandbaustoff-Programm (Mauerwerkssteine für Außen- und Innenwände, Dünnbettmörtel und Ergän-zungsprodukte) bietet nach wie vor exklusiv der örtliche Bau-stoff-Fachhändler an, ebenso Schornsteine, Abgasanlagen, Wandheizungen, Mörtel und Putze. Im Onlineshop erhalten Interessenten zu den jeweiligen Produkten vor einer Bestel-lung alle relevanten Informatio-nen: die Produktbeschreibung, technische Informationen zum Downloaden, den Bruttopreis, Lieferzeitangaben sowie die Versandkosten. So werden die Besteller mit allen wichtigen In-formationen vor dem abschlie-ßenden Bestellvorgang fair und umfassend informiert. spp-o

Foto: Bisotherm/spp-o

Für ein schönes und gepflegtes NaturparadiesGartenbesitzer freuen sich zu je-der Jahreszeit über ihr schönes und gepflegtes Naturparadies. Damit das auch dauerhaft so bleibt, sollte man die benötig-ten Geräte regelmäßig pflegen und warten – am besten von Experten. Denn diese wissen genau, worauf im Einzelfall zu achten ist. Wer bisher dazu kei-ne Gelegenheit hatte, kann dies jederzeit noch nachholen. Einen schnellen Überblick bietet die Deutschlandkarte des QMF e.V. (www.qmf.de) über die Such-maske lässt sich der nächste Fachhändler mit angeschlos-sener Fachwerkstatt ausfindig machen.Maschinen wie Motorsägen soll-ten regelmäßig auf „Herz und Nie-ren“ geprüft werden, Sicherheit geht vor. Bei Kettensägen oder Heckenscheren ist eine einwand-freie Funktion Arbeitserleichte-rung und Gesundheitsvorsorge

- hier ist das Können von Profis gefragt. Die Wartung von Ketten und Messer erfordert spezielles Werkzeug und Erfahrung. Auch Rasenmäher sollten vor der neu-en Saison jeweils auf Funktion und Sicherheit überprüft werden. Dabei gilt es, die verschiedenen Antriebe fachgerecht warten zu lassen. Denn immer mehr Geräte werden mit Akkus betrieben. De-ren Leistungsfähigkeit ist in den letzten Jahren deutlich gewach-sen. Doch nur, wenn der Akku im Winter fachgerecht gelagert wird, bleibt er leistungsstark. Geräte mit Verbrennungsmotor, allen vo-ran Kettensägen oder Rasenmä-her, dürfen nicht mit Treibstoffres-ten in die Winterpause. Schnell sind die Maschinen verharzt und streiken im Frühjahr. Fachhändler bieten in der Regel einen Geräte-Check und einen Winter-Einlage-rungsdienst an. spp-o

Glas ist nicht gleich GlasEnergieeffizienz, Sicherheit und ein gutes Raumklima – die Schlagworte, wenn es um das Thema Fenster geht.Letztere sollen möglichst viel Tageslicht hereinlassen, gute Wärmedämmwerte aufweisen, die Hitze heißer Sommertage aber aus Haus und Wohnung fernhalten, ebenso Einbrecher und möglichst noch für automa-tischen Luftaustausch sorgen. Neben einer großen Auswahl an Materialien und Designs für die Fensterrahmen gibt es dafür mit einer Vielzahl an ver-schiedenen Gläsern, Glastypen und Glasstärken auch eine indi-viduelle Anpassung der Gläser an die jeweiligen Wünsche und

Bedürfnisse. Dank einer un-sichtbaren Scheibenbeschich-tung kann die Kraft der einfal-lenden Sonnenstrahlen sogar verstärkt werden, damit noch mehr Sonnenenergie den Weg ins Hausinnere findet, die Kälte aber draußen bleibt.Mit Ornament- oder individuell gestaltetem Glas ist man vor neugierigen Blicken sicher und auch große Glasflächen bieten an gewünschten Stellen Sicht-schutz bei gleichzeitig vollem Lichteinfall. So kann beispiels-weise sandgestrahltes Glas ein modernes und künstlerisches Hausdesign perfekt ergänzen oder individuell aufwerten.

HLC/Unilux

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KREIS-NACHRICHTENINFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG

D o n n e r s t a g , 1 0 . J u n i 2 0 2 1

AUSGABE 23 / 2021

Weiteres:

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Kreis-NachrichtenRedaktion

Kreisverwaltung Trier-SaarburgWilly-Brandt-Platz 1, 54290 Trier

PressestelleVerantwortlich

Thomas Müller, Martina BoschTel. 0651-715 -240 / -406

Mail: [email protected]

Gezwitscher aus der KreisverwaltungLandkreis Trier-Saarburg informiert seit dieser Woche mit eigenem Twitter-ProfilDie Kreisverwaltung Trier-Saarburg nutzt seit dem 8. Juni ein eigenes Twit-ter-Profil. Darauf werden aktuelle Infor-mationen aus der Verwaltung sowie den politischen Gremien des Landkreises zur Verfügung gestellt. Mit dem Einstieg in die sozialen Medien soll die Behörden-kommunikation ergänzt werden.

Darüber hinaus ist der Kreisverwaltung das Feedback der Bürger:innen wichtig. Durch das Twitter-Profil wird ein niedrig-schwelliger Dialog mit der Verwaltung angeboten. Über Direktnachrichten können so Fragen und Anregungen direkt an die Pressestelle der Kreisver-waltung geschickt werden. Persönliche Anliegen und Anfragen sowie Verwal-tungsaufgaben werden weiterhin über die Fachabteilungen per Telefon, E-Mail oder Termin vor Ort bearbeitet.

Twitter - englisch für „zwitschern“ - ist eine Plattform, auf der schnell kurze Nachrichten in Echtzeit abgesetzt wer-den. Ein „Tweet“ umfasst dabei maximal 280 Zeichen. Es können auch Bilder und Videos verschickt werden.

„Das Twitter-Profil ist eine wichtige Er-gänzung der bestehenden Kommunika-tion“, so Landrat Günther Schartz. Über dieses soziale Medium könne man die Bevölkerung zeitnah und zuverlässig informieren. Vor allem kurzfristige Mel-dungen könnten so schneller verbreitet werden. „Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine zuverläs-sige und regelmäßige Kommunikation ist“, so Schartz.

Die sozialen Medien haben die Kommu-nikationslandschaft grundlegend ver-ändert. Laut der ARD/ZDF-Onlinestudie 2020 sind 66 Millionen Menschen in Deutschland online unterwegs. Rund zwei Drittel der Zeit, die online verbracht wird, fließt in die Mediennutzung. Der Twitter‐Kanal sei daher eine sinnvolle Er-gänzung, mit dem vor allem die Bürge-rinnen und Bürger angesprochen wür-den, die kaum oder gar nicht über die klassischen Medien wie Tageszeitungen oder die Kreis-Nachrichten erreicht wer-den könnten, meint Schartz.

Die Kreisverwaltung kommuniziert un-ter dem Twitter-Namen „@LKTrierSaar-burg“ vor allem aktuelle Nachrichten aus der Verwaltung oder den politi-schen Gremien des Kreises. Das können

Beschlüsse sein, Servicemeldungen beispielsweise zu Öffnungszeiten, Pro-jekte des Kreises wie Schulsanierungen, aber auch akute Krisenlagen. Darüber hinaus soll auch über Veranstaltungen des Kreises sowie der Kreismusikschu-le und Kreisvolkshochschule informiert werden.

Profil ist öffentlich zugänglich

Auch Bürgerinnen und Bürger ohne ei-genes Twitter-Profil können die Inhalte mitlesen. Über die Internetseite des Kreises unter www.trier-saarburg.de/social-media können sie auf das Twitter-Profil gelangen. Darüber hinaus sind Inhalte, die über Twitter kommuniziert werden, auch in den Kreis-Nachrichten oder auf der Homepage zu finden.

Landrat Günther Schartz schaut der Pressestelle der Kreisverwaltung beim offiziellen Start des Twitter-Profils über die Schulter.

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KREIS-NACHRICHTENKreis Trier-Saarburg Ausgabe 23 | 2021

Seite 2

Ausbildung in der Kreisverwaltung Trier-SaarburgNachwuchskräfte lernen neuen Arbeitsplatz kennen / Bewerbungsphase für 2022 läuft

Landrat Günther Schartz begrüßte die neuen Anwärterinnen und Anwärter, angehende Verwaltungskräfte (linkes Bild) sowie Auszubil-dende der Fachbereiche Medizintechnik und IT (rechtes Bild) der Kreisverwaltung.

Ausbildungsplätze 2022Für 2022 bietet die Kreisverwaltung folgende Ausbildungsmöglichkeiten an:

Kreisinspektoranwärter (m/w/d)Ausbildung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt / Duales Studium

Bewerbungsschluss: 31. August 2021

Verwaltungswirt (m/w/d)Ausbildung für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt

Verwaltungsfachangestellte (Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung) (m/w/d)

Medizinische Fachangestellte (m/w/d)Bewerbungsschluss: jeweils 30. September 2021

Weitere Informationen zu den Ausbildungsberufen, den Voraussetzungen und der Bewerbung finden sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter

www.trier-saarburg.de/ausbildung

In einer kommunalen Verwaltung zu ler-nen oder dual zu studieren ist für viele junge Menschen weiterhin ein Ausbil-dungsziel. In diesem Jahr ergänzen zehn junge Nachwuchskräfte ab Sommer die Mitarbeiterschaft der Kreisverwaltung Trier-Saarburg.

Landrat Günther Schartz begrüßte die neuen Anwärterinnen und Anwärter sowie Auszubildenden einige Wochen vor ihrem eigenlichen Arbeitsbeginn im Juli beziehungsweise August. „Ich freue mich, dass Sie sich für eine Ausbildung in unserem Hause entschieden haben. Sie werden schnell feststellen, dass Hilfs-bereitschaft und Offenheit von unseren Mitarbeitenden sehr groß geschrieben wird. Also bitte ich auch Sie: Grüßen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen auf dem Flur und seien Sie bei Fragen oder Pro-blemen behilflich“. In den vergangenen Jahren habe sich viel in den kommu-nalen Verwaltungen entwickelt. „Digitale Verwaltung ist die Zukunft und das be-rufliche Handwerkszeug, das auch Ihre Ausbildung hier prägen wird“, so Schartz.

An dem Einführungstag bekamen die Nachwuchskräfte die Möglichkeit ihren neuen Arbeitsplatz erstmals kennenzu-lernen. So präsentierte Stefan Baldy von der Personalabteilung, der für die Auszu-bildenden zuständig ist, die Arbeitspro-file und Ausbildungsinhalte der verschie-denen Abschlüsse. Außerdem stellte die Jugend- und Auszubildendenvertretung ihre Arbeit vor.

Die Veranstaltung bot den neuen Mitar-beitenden die Gelegenheit sich unterei-

nander bereits vor dem offiziellen Start austauschen. Seitens der Gesundheits-managerin Nicole Trierweiler wurde auch ein Bewegungs- und Koordiationskurs der Barmer angeboten (siehe Berichter-stattung der vergangenen Ausgabe der Kreis-Nachrichten).

Ausbildungsmesse FUTURE 2.0 - Jetzt Termin vereinbaren

Junge Menschen, die sich für eine Aus-bildung bei der Kreisverwaltung Trier-

Saarburg interessieren, können sich bei der Ausbildungsmesse FUTURE 2.0 der Bundesagentur für Arbeit informieren. Die virtuelle Veranstaltung findet am 18. Juni von 10 bis 17 Uhr statt. Die Kreisver-waltung wird dort mit einen virtuellen Stand vertreten sein, an dem Mitarbei-tende Fragen beantworten und über die Ausbildungsinhalte informieren. Schon jetzt können über die Online-Buchung, persönliche Video-Chat-Termine verein-bart werden. Die Teilnahme ist kostenfrei. Infos unter www.future-ausbildung.de

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KREIS-NACHRICHTENKreis Trier-Saarburg

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Ausgabe 23 | 2021

Corona: Lage entspannt sich22. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft getreten

Amtliche Bekanntmachung

Der Verbandsversammlung des Zweck-verbandes "Integratives Schulprojekt Schweich" wurde zu einer Sitzung ein-berufen für

Donnerstag, 24.06.2021, 17:00 Uhrin Form einer Videokonferenz.

Die Sitzung findet aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie in Form einer Videokon-ferenz statt. Die Sitzung ist via Livestream für die Öffentlichkeit zugänglich. Weitere Informationen zum Livestream sind am Sitzungstag auf der Homepage des Land-kreises (www.trier-saarburg.de) zu fin-den.“ Wir bitten Sie zu beachten, dass der Livestream nur ab dem öffentlichen Teil möglich ist. Tagesordnung:Nicht öffentlicher Teil1 bis 4 VergabeangelegenheitenÖffentlicher Teil ab 17:20 Uhr5 Auftragsvergabe Hochbau6 Mitteilungen und Verschiedenes Trier, 28.05.2021Zweckverband"Integratives Schulprojekt Schweich"Günther Schartz, Verbandsvorsteher

Am 2. Juni ist die neue, inzwischen 22. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft getreten. Damit einher gehen weitere Lockerungen der Kon-taktbeschränkungen. So ist – unter der Voraussetzung der aktuell relativ nied-rigen Inzidenzen – mehr Flexibilität bei privaten Treffen möglich, die Testpflicht bei einigen Außenaktivitäten entfällt, Kinos, Theater, Hotels, Freizeitparks und Freibäder können unter Auflagen wie-der öffnen. Eine detaillierte Übersicht der aktuellen Regelungen findet sich unter www.corona.rlp.de

Eine weitere Änderung betrifft die 7-Tage-Inzidenzen. Mit dem Sinken der Fallzahlen werden in Rheinland-Pfalz wieder die täglichen Zahlen des Landes-untersuchungsamtes (LUA) als Grund-lage für Maßnahmen der Corona-Be-kämpfungsverordnung herangezogen. Die tagesaktuellen Zahlen des LUA sind Grundlage der am Folgetag veröffentli-chen Zahlen des Robert-Koch-Institutes.In den vergangenen Tagen ist die Zahl der Neuinfektionen sowohl in der Stadt Trier als auch im Landkreis deutlich zu-

rückgegangen. Die 7-Tage-Inzidenzen fielen deutlich unter die Marke von 50, so dass viele Lockerungen wieder mög-lich wurden.

Besonders erfreulich ist der Rückgang der Personen, die sich aufgrund einer Covid-19-Erkrankung in stationäre Be-handlung begeben mussten. Am ver-gangenen Wochenende befand sich nur ein Patient in einer der Trierer Kliniken. Auch die Zahl der infizierten Personen war durchweg rückläufig.

Gleichwohl wird an die Bevölkerung ap-pelliert, die geltenden Vorschriften und die Hygieneregeln weiterhin im eigenen Interesse einzuhalten.

Die Stufen vor der Haustür, das Schlaf-zimmer im zweiten Stock oder eine Ba-dewanne – für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung können diese alltäglichen Begleiter in den eige-nen vier Wänden schnell zum Problem werden. Die Umbauarbeiten für bar-rierefreies Wohnen sind oft sehr kost-spielig. Aus diesem Grund fördert der Landkreis Trier-Saarburg seit 2014 pri-vate Baumaßnahmen, die ein alten- be-ziehungsweise behindertengerechtes Wohnen ermöglichen und nachhaltig erleichtern sollen.

Insgesamt 370.000 Euro

In den vergangenen Jahren wurden über 370.000 Euro für rund 170 private Umbaumaßnahmen zur Verfügung ge-stellt. Im laufenden Haushaltsjahr sind weitere Mittel für das Zuschusspro-gramm eingeplant.

Gerade im Hinblick auf den demo-graphischen Wandel und die daraus

Förderung für ein selbständiges Leben zu HauseZuschussprogramm des Landkreises wird fortgesetzt

resultierende Verschiebung der Alters-struktur ist von Seiten des Landkreises beabsichtigt, auch in den kommenden Jahren aus eigenen Mitteln weiterhin Fördergelder zur Mitfinanzierung der dringend von den betroffenen Men-schen benötigten Umbaumaßnahmen bereit zu stellen.

Bis zu 2.500 Euro Zuschuss

Für ein Bauprojekt können bei Einhal-tung bestimmter Einkommensgrenzen derzeit 25 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch bis zu 2.500 Euro, bewilligt werden. Bauliche Maß-nahmen an bestehenden Mietwoh-nungen können ebenfalls bezuschusst werden, wenn die erhobene Kaltmie-te eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet.

Das vom Kreis aufgelegte Zuschusspro-gramm ermöglicht es den Betroffenen, länger und selbständig in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Oft

reichen kleinere Umbaumaßnahmen, wie etwa der Einbau eines Treppenlifts oder einer bodengleichen Dusche aus, damit der Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim nicht notwendig wird oder zumindest zeitlich verzögert werden kann.

Das Programm ist Teil einer Reihe von Maßnahmen, die die Betreuung und Versorgung älterer oder behinderter Menschen verbessern soll. So hat der Landkreis in den vergangenen Jahren zahlreiche Initiativen angestoßen.

Daneben bietet die Kreisverwaltung Trier-Saarburg ebenfalls Beratung und Hilfe im Hinblick auf die Finanzierbar-keit der notwendigen Baumaßnahmen an. Der zuständige Mitarbeiter, Hart-mut Herr, ist unter der Telefonnummer 0651-715-299 bzw. per Mail [email protected] erreichbar. Dort können die Bürgerinnen und Bürger so-wie deren Familien ebenfalls die Förde-ranträge anfordern.

Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie täglich unter

www.trier-saarburg.de

Termine zum Impfen unterwww.impftermin.rlp.de

Tel. 0800 57 58 100

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Que sera, sera? - Abitur am Stefan-Andres-GymnasiumFeierliche Zeugnisübergabe unter Corona-Bedingungen

Am Samstag, 19. Juni, 14 bis 17 Uhr, bietet der Naturpark Saar-Hunsrück eine kulina-rische Wildkräuterwande-rung rund um das Naturpark-Dorf Serrig an. Zusammen mit der Naturpark-Kräuterpä-

dagogin Klaudia Landahl erkunden die Teilnehmer verschiedene Wildkräuter. Wie nahrhaft sie sein können, erfahren die Teilnehmenden bei der Verkostung von Wildkräuterquark.

Mit dem Lied Que sera, sera, eröffnete Alisa Klas die feierliche Zeugnisausga-be des diesjährigen Abiturjahrganges am Stefan-Andres-Gymnasium (SAG), die in zwei Gruppen ohne Eltern und unter Einhaltung strenger Hygieneauf-lagen stattfand. Der kommissarische Schulleiter Dominik Knobloch lobte in seiner Rede die Zielstrebigkeit der Schülerinnen und Schüler, die trotz der erschwerenden Umstände die Situati-on angenommen und ihr Ziel nicht aus den Augen verloren hatten. Denn was die Zukunft bringe, sei immer ungewiss, entscheidend sei, dass man sich den Be-gebenheiten stelle und die Herausforde-rungen annehme.

75 Schülerinnen und Schüler absol-vierten erfolgreich die Abiturprüfungen am SAG und bekamen ihr Zeugnis von der MSS-Leiterin Sandra Hardt über-reicht.

Fabian Eil erzielte den Traumschnitt von 1,0, zwölf weitere Abiturientinnen und Abiturienten erreichten die eins vor dem Komma. Die Schulgemeinschaft

wünscht unseren Abiturientinnen und Abiturienten alles erdenklich Gute für die Gestaltung ihrer Zukunft.

Der Landkreis als Schulträger gratuliert allen Abiturientinnen und Abiturienten zur erfolgreichen Prüfung und wünscht ihnen alles Gute für die Zukunft.

Die Abiturientinnen und Abiturienten

Adams Till (Mehring), Althaus Lea (Riol), Bartel Paul (Pölich), Bartelt Sam (Trierweiler Fuse-nich), Basten Svenja (Trier-Süd), Bayindir Mert Müslüm (Schweich), Becker Felix (Schweich Issel), Becker Fynn (Trier), Biela Kassandra (Köwerich), Birkel Lisa (Schweich), Bösen Luca (Föhren), Burbach Linda (Klüsserath), Dany Kesslie (Breit), Dao Michael (Schweich), Den-zer Thorben (Klüsserath), Dos Santos Phi-lippe (Trierweiler), Eil Fabian (Trierweiler), Fassian Victoria (Schweich), Felten Dominik (Mehring), Follmann Anna (Föhren), Fredrich Imoen Lilly (Newel Besslich), Frick Valentin (Longuich), Friedrich Niclas (Fell), Golumbeck Lucas (Trierweiler), Grünen Jona Maximilian (Schweich), Hank Joanna (Schweich), Hans Ca-roline (Ensch), Hechler Jana (Naurath), Heintz

Anna-Lena (Kasel), Hermes Tim Bekond), Hil-ker Amelie (Schweich), Hower Meike (Föhren), Jakobs Ronja (Fell), Jostock Johan (Leiwen), Karadal Gurbet-Jasmin (Mehring), Kiefer Alina (Schweich), Klar Markus (Thalfang), Klas Alisa (Mehring), Klassen Alexander (Schweich), Kö-nen Milena (Naurath), Konz Sebastian (Nau-rath), Kuhnen Nele (Bekond), Linden Janick (Kenn), Lorenz Maximilian (Schweich), Mandic Anika (Schweich), Manikowski Lara (Tritten-heim), Marweld Nadine (Föhren), May Gina-Marie (Newel Butzweiler), Molz Maximilian (Schweich Issel), Müller Jule-Marie (Mehring), Nikolic Nele (Trier), Omayrat Khaled (Trier Ehrang), Oster Linus (Trierweiler), Philippi Se-lina (Riol), Prümm Celine (Fell), Prümm Lukas (Ensch), Regneri Raphael (Mehring), Reis Sarah (Mehring), Roth Raphael (Föhren), Schmitt Ma-rius (Zemmer Rodt), Schmitz Yanneck (Kenn), Schneider Felix (Trierweiler Sirzenich), Schnei-der Jessika (Morscheid), Schu Robin (Mehring), Seifert Katja (Newel Butzweiler), Semmler Nils (Mertesdorf), Sevostyanov Egor (Riol), Tyszak Lucas (Klüsserath), Wagner Lea Sophie (Trier), Wegner Luisa (Naurath), Weiss Laura (Sch-weich Issel), Welter Alexander (Pölich), Willems Julia (Trier Quint), Yakovleva Lilia (Mehring), Ziewers Tobias (Trierweiler Udelfangen)

Die 75 Abiturietinnen und Abiturienten des Stefan-Andres-Gymnasiums freuen sich über ihre Abschlusszeugnisse.

Naturpark-Tipp: WildkräuterwanderungRund um Serrig am 19. Juni

Die Teilnahmegebühr beträgt 10 Euro pro Person inklusive Kräutersnack. Der Treffpunkt wird bei Anmeldung bekannt gegeben. Aufgrund der Corona-Vor-schriften ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Durchführung der Veranstaltung ist abhängig von den aktuellen Corona-Ver-ordnungen.

Eine frühzeitige Anmeldung ist beim Na-turpark-Informationszentrum Hermes-keil unter 06503-9214-0 erforderlich.

Neue AußenstelleJugend- und Sozialamt

Das Jugend- und Sozialamt der Kreisver-waltung Trier-Saarburg sind ab sofort in der Außenstelle in der Metternichstraße 33a in Trier-Nord zu finden.

Persönliche Vorsprachen und Termine sind weiterhin coronabedingt nur in Ausnahmefällen möglich und sollten unbedingt vorab telefonisch oder per Mail abgestimmt werden. Die Kontakt-daten der Mitarbeitenden finden sich Im Internet unter www.trier-saarburg.de

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Ausgabe 23 | 2021

Öffentliche Ausschreibung VOL/AMaßnahme: DigitalPakt Schule 2019 - 2024 Bauherr: Landkreis Trier-Saarburg Willy-Brandt-Platz 1, 54290 TrierLeistungen: Erweiterung der vorhandenen WLAN-Infrastruktur an kreiseigenen Schulen im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024 Ausführungszeitraum: 01.08.2021-30.06.2023 Leistungsverzeichnis Die Vergabeunterlagen können auf dem Vergabeportal subreport Verlag Schawe GmbH unter dem folgenden Link https://www.subreport.de/E44718124 ab Mitt-woch, den 02.06.2021 um 9:00 Uhr kostenlos heruntergeladen werden.

Ablauf Angebotsfrist: 14.06.2021, 09:00 UhrEnde der Bindefrist 31.07.2021

Kreisverwaltung Trier-SaarburgAbt. 5 - Schulabteilung

Alte Elektrogeräte sind nicht einfach nur Abfall - sie

enthalten wertvolle Ressourcen. Um knapper werdende Rohstoffe aus ihnen wiederzugewinnen, lohnt es sich, sie getrennt zu sammeln. Werden sie nicht fachgerecht entsorgt, drohen zudem Schäden für Gesundheit und Umwelt.

Seit 2016 ist der Handel (ab 400 Quadrat-meter Verkaufsfläche) verpflichtet, Altge-räte zurückzunehmen. Der A.R.T. bietet zusätzlich die Möglichkeit, Elektroaltge-räte kostenlos anzuliefern. Das Gesetz verpflichtet aber auch die Verbrauche-rinnen und Verbraucher: Sie müssen Elektroaltgeräte auf einem dieser Wege abgeben und dürfen diese keinesfalls im Restabfall entsorgen.

Recycling und Verwertung

Die an den Sammelstellen abgegebenen Elektroaltgeräte werden zunächst sor-tiert. Im Laufe des Recyclingprozesses entstehen aus den Elektroaltgeräten viele verschiedene Materialarten, soge-nannte Fraktionen. Die Metallfraktionen – beispielsweise Eisen, Stahl, Kupfer, Alu-minium oder Messing – werden in Metall-hütten für die Produktion neuer Metalle eingesetzt. Ein Blick auf das Handy macht deutlich, warum es sich lohnt, alte Geräte für die Rückgewinnung von Metallen zu

Förderportal TrierSeit dem 25. Mai 2021 ist die neue Förderplattform der Sparkasse Trier online. Projekte, die bis zum 13. Juni ein-gereicht werden, haben die Chance auf eine Sonderförderung von insgesamt 25.000 Euro.

Die Sparkasse Trier hat alleine im letzten Jahr rund 750 gemeinnützige Projekte, Vereine und Organisationen mit 1,4 Mil-lionen Euro unterstützt und zählt damit zu den größten Förderern in der Region. Mit ihrer neuen Förderplattform #ge-meinsambewirken baut die Sparkasse Trier nun die Fördermöglichkeiten für gemeinnützige Vereine und Initiativen weiter aus. Zusätzlich zu der finanziellen Unterstützung durch die Sparkasse und ihrer Stiftungen bietet die neue Platt-form auch die Möglichkeit, Spenden von Privatpersonen einzusammeln und für die Projekte zu werben, zum Beispiel auch durch direkte Verknüpfungen zu Social Media-Kanälen.

„Damit wollen wir gezielt das gesell-schaftliche Engagement in unserer unmittelbaren Nähe stärken und noch mehr Aufmerksamkeit auf die vielen großartigen gemeinnützigen Initiativen in unserer Region lenken“, so der Vorsit-zende des Vorstandes Dr. Peter Späth.

Zum Start wird jedes Projekt, das bis zum 13. Juni 2021 auf die Förderplatt-form eingestellt wird, von der Sparkasse Trier mit mindestens 250 Euro gefördert. Zusätzlich gibt es die Chance auf eine Sonderförderung von insgesamt 25.000 Euro. Über die Verteilung wird am 18. Juni entschieden.

Die Anmeldung erfolgt online unter www.gemeinsambewirken.de und ist mit nur wenigen Klicks erledigt. Die Nut-zung des Förderportals ist für Projekt-träger und Spender kostenfrei. Dadurch kommen die Gelder zu 100 Prozent bei den regionalen Projekten an. Poten-zielle Unterstützer:innen können auf der Spendenplattform ihr Wunschprojekt auswählen und ganz einfach online mit einer Spende unterstützen. „Wir wollen es den Menschen in unserem Geschäfts-gebiet so einfach wie möglich machen, sich für gemeinnützige Zwecke zu enga-gieren“, so Dr. Späth.

Wohin mit Elektroschrott?Handy, Toaster, Waschmaschine und Co. richtig entsorgen

sammeln: So sind zum Beispiel in einer Tonne Handys etwa 250 Gramm Gold enthalten – zum Vergleich: Eine Tonne Golderz enthält etwa fünf Gramm Gold.

Der A.R.T. bietet die kostenlose Annah-me von Elektroaltgeräten an folgenden Standorten an: • Entsorgungs- und Verwertungszen-

trum (EVZ) Mertesdorf• Wertstoffhof Trier

In der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg gibt es zusätzlich die Mög-lichkeit, gegen Zahlung einer Gebühr, Elektroaltgeräte abholen zu lassen (max. 3 Großgeräte - davon dürfen max. 2 Kühl-geräte sein). Die Terminvereinbarung ist über das Service-Telefon unter 0651- 9491 414 oder online auf www.art-trier.de/terminbuchung möglich.

Was gehört zum Elektroschrott

Bis auf wenige Ausnahmen gehören alle Geräte, die Strom – ob aus der Steckdose, dem Telefonkabel, einem Akku oder einer Batterie – für ihre Funktion benötigen, zum Elektroschrott, wenn sie ausgedient haben. Sind die elektrischen Teile nicht fest mit dem übrigen Gerät verbunden, gehören nur die elektrischen Bestand-teile in die Elektro-Altgeräte-Sammlung. Weitere Informationen unter www.art-trier.de

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KREIS-NACHRICHTENKreis Trier-Saarburg Ausgabe 23 | 2021

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StellenausschreibungBei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbe-fristete Vollzeitstelle als

Mitarbeiter (m/w/d) im Kommunalen Vollzugsdienst

zu besetzen. Der Einsatz erfolgt in der Abteilung 10/Sicherheit, Ordnung und Verkehr und dort im Referat 101/Allgemeine Ordnungsaufgaben. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt überwiegend im Außendienst.

Aufgabenbereich:• Wahrnehmung und Kontrolle von Aufgaben aus allen bei der Kreisordnungsbehör-

de angesiedelten Rechtsgebieten, u.a. in den Bereichen Infektionsschutz, Unterbrin-gungsangelegenheiten, Versammlungsrecht, Allgemeines Waffenrecht, Gefahren-abwehrverordnung, Gewerberecht/ Handwerksordnung, Allgemeines Polizei – und Ordnungsrecht, Straßenverkehrsrecht

• Sachbearbeitung der Ordnungswidrigkeiten-Verfahren in den vorgenannten Be-reichen

• Zusammenarbeit und Koordination mit den kommunalen Vollzugsdiensten der Ver-bandsgemeinden

• Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der örtlichen Kontrollen im Auftrag ande-rer Abteilungen der Kreisverwaltung

Anforderungsprofil:• Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder • Erfolgreich abgeschlossene Erste Prüfung für Beschäftigte im kommunalen Verwal-

tungs- und Kassendienst oder• Laufbahnprüfung für das 2. Einstiegsamt in der Laufbahn Verwaltung und Finanzen

(ehemals: mittlerer nichttechnischer Dienst)• Bereitschaft zur Leistung von Sonderdiensten (Wochenend-, Feiertags-, Beeit-

schaftsdienst)• uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den Außendienst• Hohe Belastbarkeit, Flexibilität und Selbstständigkeit, eine hohe Leistungs- und

Teamfähigkeit sowie interkulturelle Kompetenz• Zuverlässigkeit und Entscheidungsfreudigkeit• EDV-Kenntnisse • Führerschein der Klasse B sowie Fremdsprachenkenntnisse

Für die Stelle wird auf eine Uniformierung sowie auf die Notwendigkeit von Imp-fungen und amtsärztlichen Untersuchungen ergänzend hingewiesen.

Das Beschäftigungsverhältnis sowie das Entgelt richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Die Entgeltzahlung richtet sich nach der persönlichen Quali-fikation und beruflichen Erfahrung und kann bis Entgeltgruppe 9a TVöD erfolgen. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in ein Beamtenver-hältnis bis zur Besoldungsgruppe A 9 LBesG möglich.

Gehen Bewerbungen von Teilzeitbeschäftigten ein, wird geprüft, inwieweit im Rah-men der dienstlichen Möglichkeiten eine Stellenbesetzung durch Teilzeitkräfte erfol-gen kann.

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbei-ter (m/w/d). Bei gleichwertiger Eignung werden Frauen in Bereichen, in den sie unter-repräsentiert sind, sowie schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) werden erbeten bis zum 29.Juni 2021 an die

Kreisverwaltung Trier-Saarburg, ZentralabteilungWilly-Brandt-Platz 1, 54290 Trier

Sitzung Bauausschuss

Der Bauausschuss wurde zu einer Sit-zung einberufen für

Donnerstag, 17.06.2021, 17:00 Uhrin den Videokonferenz.

Die Sitzung findet aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie in Form einer Videokon-ferenz statt. Die Sitzung ist via Livestream für die Öffentlichkeit zugänglich. Wei-tere Informationen zum Livestream sind am Sitzungstag auf der Homepage des Landkreises Trier-Saarburg (www.trier- saarburg.de) zu finden.

Wir bitten Sie zu beachten, dass der Livestream nur ab dem öffentlichen Teil möglich ist.

Tagesordnung:Nicht öffentlicher Teil1. bis 6. Vergabeangelegenheiten7. Mitteilungen und Verschiedenes Öffentlicher Teil (ab 17:40 Uhr)8. K 36, Austausch Pflasterbelag in der

OD Naurath/Eifel - Auftragsvergabe9. K 44, Erneuerung der Klinkbachbrü-

cke bei Lampaden, Auftragsvergabe10. Unterhaltungsmaßnahmen - DSK

Beläge - Vorberatung Auftragsverga-be

11. Auftragsvergabe - Ausbau der K 12 zwischen Waldrach und Korlingen

12. Sanierung Schulzentrum Konz - Auf-tragserweiterungen

13. Sanierung Schulzentrum Konz -Auf-tragserweiterung Planungsleistung Tragwerksplanung,1.- 3. Bauab-schnitt

14. BNT - Erneuerung der Fensterdich-tungen / Beschlussvorlage

15. Mitteilungen und Verschiedenes Trier, 02.06.2021Kreisverwaltung Trier-SaarburgLutwin Ollinger, Kreisbeigeordneter

Amtliche Bekanntmachung

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Ausgabe 23 | 2021

Bekanntmachungder Feststellung der Verbandsordnung des Zweckverbands zur Koordinierung

der Eingliederungs- und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz

(KommZB)

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gibt hiermit gem. § 4 Abs. 5 des Landesgesetzes über die kommunale Zusam-menarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBI. S. 476) in der je-weils geltenden Fassung Folgendes bekannt:

Aufgrund freier Vereinbarung und zustimmender Beschlüsse der beteiligten Verbandsmitglieder stellt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständige Errichtungsbehörde gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 KomZG die nachfolgendeVerbandsordnung fest:

Verbandsordnung für den Zweckverband zur Koordinierung

der Eingliederungs- und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz (KommZB)

PräambelDie Landkreise und die kreisfreien Städte sind örtliche Träger der Eingliederungshilfe für die in § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (AGS-GB IX) genannten Leistungsberechtigten. Gemeinsam mit den großen kreisangehörigen Städten mit eigenem Jugendamt bilden sie auch die Träger der öffentlichen Kinder- und Ju-gendhilfe im Sinne des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AGKJHG) und dem Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTa-Zukunftsgesetz). Sie nehmen die Aufgaben als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung wahr (§ 1 Abs. 4 AGSGB IX, § 2 Abs. 1 Satz 1 AGKJHG, § 1 Abs. 4 KiTa-Zukunftsgesetz). Da die Interessen aller örtlichen Träger der Eingliederungshilfe für die Leistungs-berechtigten nach § 1 Abs. 1 AGSGB IX und der Kinder- und Jugendhilfe gleichgerichtet sind und sie vor dem Hintergrund einer schonenden und wirtschaftlichen Verwendung vorhan-dener Verwaltungsressourcen eine umfangreiche Entlastung der jeweiligen Verwaltungen beabsichtigen, schaffen die ört-lichen Träger eine zentrale Stelle in Rheinland-Pfalz unter Ein-beziehung des schon in den jeweiligen kommunalen Spitzen-verbänden geschaffenen Fachwissens, um Kompetenzen zu bündeln.

Sie vereinbaren auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 des Lan-desgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBI. S. 476), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2017 (GVBI. S. 21), und des § 1 Abs. 6 des Landesgesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialge-setzbuch (AGSGB IX) vom 19. Dezember 2018 (GVBI. S. 463) die nachfolgende Verbandsordnung, welche die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 KomZG zuständige Behörde auf Grund des § 4 Abs. 2 KomZG am 27. Mai 2021 festgestellt hat.

§1 Name und SitzDer Zweckverband führt den Namen „Kommunaler Zweckver-band zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB)“. Er hat seinen Sitz in Mainz.

§2 MitgliederMitglieder des Zweckverbands sind1. folgende kommunale Gebietskörperschaften als Träger der

Eingliederungshilfe (a, b) sowie der Kinder- und Jugendhilfe (a, b, c):a) die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Al-zey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Bernkastel-Witt-lich, Birkenfeld, Cochem-Zell, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel so-wie der Donnersbergkreis, der Eifelkreis Bitburg-Prüm, der Rhein-Hunsrück- Kreis, der Rhein-Lahn-Kreis, der Rhein-Pfalz-Kreis und der Westerwaldkreis,b) die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Koblenz, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Trier, Worms und Zweibrücken, c) die großen kreisangehörigen Städte mit eigenem Jugend-amt, nämlich Andernach, Bad Kreuznach, Idar-Oberstein, Mayen und Neuwied und

2. der Landkreistag Rheinland-Pfalz sowie der Städtetag Rhein-land-Pfalz.

§3 Aufgaben(1) Der Zweckverband hat die Aufgabe, seine Mitglieder nach § 2 Nr. 1 bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als örtliche Träger der Eingliederungshilfe bzw. der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen.(2) Er unterstützt seine Mitglieder bei der Verhandlung des Rahmenvertrages nach § 131 SGB IX für den Personenkreis des § 1 Abs. 1 AGSGB IX.

(3) Er vertritt seine Mitglieder1. bei der Verhandlung von Leistungs- und Vergütungsverein-

barungen im Bereich der Eingliederungshilfe,2. bei der Vorbereitung des Abschlusses von Vereinbarungen,

wobei die Mitglieder den Zweckverband legitimieren kön-nen, die Vereinbarungen abzuschließen,

3. bei der Prüfung der Umsetzung der Vereinbarungen, insbe-sondere hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit in den Einrichtungen und ambulanten Diensten,

4. in Schiedsstellenverfahren bzw. Verfahren vor den Sozialge-richten in Angelegenheiten nach §§ 123 ff. SGB IX, sofern ein Mitglied den Zweckverband hiermit beauftragt und die Ver-bandsversammlung zustimmt,

5. bei der Verhandlung und dem Abschluss einer Rahmen-vereinbarung über Planung, Betrieb und Finanzierung von Kindertageseinrichtungen sowie die angemessene Eigen-leistung der Kirchen und Religionsgemeinschaften des öf-fentlichen Rechts und den auf Landesebene zusammen-geschlossenen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege als Einrichtungsträger, die die Grundlage für Vereinbarungen auf örtlicher Ebene bildet, § 5 Abs. 2 KiTa-Zukunftsgesetz.

Amtliche Bekanntmachung

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(4) Er übernimmt für seine Mitglieder die Verwaltung und die Weiterentwicklung der mit den Aufgaben, die dem örtlichen Träger der Eingliederungshilfe obliegen, in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Insbesondere kann er seine Mitglieder durch die Weiterentwicklung der individuellen Hilfe-/Teilhabe-planung, der Angebotsstrukturen einschließlich sozialräum-licher Steuerungsprozesse, die Entwicklung von Standards für die Leistungsgewährung und die Entwicklung sonstiger Steuerungsprozesse sowie deren Einführung und Umsetzung unterstützen; er kann auch fachspezifische Fortbildungen or-ganisieren und durchführen.

§4 Verbandsversammlung

(1) Jedes Verbandsmitglied entsendet einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Die Beschlussfassung der Verbands-versammlung erfolgt1. in den Angelegenheiten, die allein die Mitglieder nach § 2

Nr. 1 lit. a und lit. b betreffen, mit insgesamt 50 Stimmen; die Mitglieder nach § 2 Nr. 1 lit. a haben jeweils eine Stimme, die Mitglieder nach § 2 Nr. 1 lit. b jeweils zwei Stimmen, die Mit-glieder nach § 2 Nr. 2 mit jeweils einer Stimme, die Mitglieder nach § 2 Nr. 1 lit. c nehmen an diesen Beschlussfassungen nur beratend teil,

2. in den Angelegenheiten, die neben den Mitgliedern nach § 2 Nr. 1 lit. a und lit. b auch die Mitglieder nach § 2 Nr. 1 lit. c be-treffen, mit insgesamt 850 Stimmen; die Mitglieder nach § 2 Nr. 1 lit. a und Nr. 2 haben jeweils 17 Stimmen, die Mitglieder nach § 2 Nr. 1 lit. b, lit. c jeweils 24 Stimmen.

(2) Weitere sachkundige Personen können auf Einladung der Verbandsversammlung an der Verbandsversammlung teilneh-men und zu bestimmten Beratungsgegenständen gehört wer-den.(3) Die Verbandsversammlung beschließt insbesondere über1. Erlass und Änderung der Verbandsordnung,2. Wahl der Verbandsvorsteher gemäß § 5,3. die allgemeinen Leitlinien des Zweckverbands,4. Wahl eines Verbandsdirektors,5. die Haushaltssatzung einschließlich der Festlegung des

Haushaltsplanes,6. die Jahresrechnung und die Entlastung der Verbandsvorste-

her und7. haushalts- und vermögensrechtliche Entscheidungen, so-

weit diese nicht in die Zuständigkeit des Verbandsvorstehers fallen.

(4) Das Genauere kann die Verbandsversammlung in einer Ge-schäftsordnung regeln.

§5 Verbandsvorsteher, Verbandsverwaltung, Geschäftsordnung

(1) Für die Wahl und die Aufgaben des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers gilt § 9 Abs. 1 KomZG.(2) Der Verbandsvorsteher führt den Vorsitz in der Verbands-versammlung und vertritt den Zweckverband nach außen.(3) Der Zweckverband führt seine Verwaltungsgeschäfte mit eigenem Personal und mit Personal, das von den Mitgliedern beigestellt wird. Etwaige Personal- und Sachkosten erstattet der Zweckverband den beistellenden Mitgliedern.

(4) Die weitere Organisation der Verbandsverwaltung wird in einer Geschäftsordnung geregelt.

§6 Deckung des Finanzbedarfs, Eigenkapital

(1) Der Zweckverband erhebt von seinen Mitgliedern eine Ver-bandsumlage, soweit die sonstigen Finanzmittel des Zweck-verbands zur Deckung seines Finanzbedarfs nicht ausreichen.(2)Die Verbandsumlage wird von den in § 2 Nr. 1 lit. a und § 2 Nr. 1 lit. b, lit. c genannten Mitgliedern jeweils hälftig getragen. Von diesem Betrag tragen die unter den genannten Vorschrif-ten zusammengefassten Mitglieder einen der nach dem Fi-nanzausgleichsgesetz maßgeblichen Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner zum 30.06. des Vorjahres entsprechenden An-teil, wobei auch der Nutzen, den die Verbandsmitglieder aus der Erfüllung ihrer Aufgaben durch den Zweckverband haben, berücksichtigt werden soll. Die Verbandsversammlung setzt die Höhe der Umlage und ihre Verteilung auf die Verbandsmit-glieder in der Haushaltssatzung fest.(3) Das Eigenkapital beträgt 58.000,00 EUR. Hiervon tragen die in § 2 Nr. 1 lit. a genannten Mitglieder jeweils 1.000,00 EUR, die in § 2 Nr. 1 lit. b, lit. c genannten jeweils 2.000,00 EUR.

§7 Abwicklung bei Auflösung(1) Bei einer Auflösung des Zweckverbands erfolgt die Vertei-lung des Vermögens des Zweckverbandes an die verbandsan-gehörigen Mitglieder nach dem in § 6 Abs. 3 bestimmten Verhältnis. Für die Übernahme von Verbindlichkeiten des Ver-bandes gilt Satz 1 entsprechend.(2) Der Tag der Wirksamkeit der Auflösung kann erst festge-setzt werden, wenn die Verbandsmitglieder eine Einigung über die Auseinandersetzung, die Durchführung der Liquidati-on und die Bestellung eines Liquidators erzielt haben. Dies gilt insbesondere auch für die Übernahme der Bediensteten des Zweckverbandes durch die Verbandsmitglieder.

§8 Öffentliche BekanntmachungenÖffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbands erfolgen durch die unter § 2 Nr. 1 lit. a und b aufgeführten Verbands-mitglieder jeweils in der von diesen gemäß § 27 GemO bzw. §20 LKO bestimmten Form.

§9 InkrafttretenDie Verbandsordnung bedarf gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 KomZG der Feststellung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Die fest-gestellte Verbandsordnung tritt am Tage nach der letzten öf-fentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Die vorstehende Verbandsordnung des Zweckverbands zur Koordinierung der Eingliederungs-und der Kinder- und Ju-gendhilfe in Rheinland-Pfalz (KommZB) wird hiermit gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusam-menarbeit (KomZG) genehmigt. Aufsichts- und DienstleistungsdirektionAz.: 17 06-1/KommZB/ 21a

Trier, den 27.05.2021Im AuftragChristof Pause

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Erleben Sie bei dieser Reise eine echte Bilderbuch-Landschaft. Freuen Sie sich auf bizarre Felsformationen, romantische Flussläufe und Augen, sagenhafte Schlösser und Burgen sowie reizvolle Städtchen, die darauf warten, von Ihnen entdeckt zu werden.

01 Anreise Rothenburg – GredingAnreise bis Rothenburg ob der Tauber. Ein Spaziergang durch die zauberhaften, engen Gassen der Stadt ist wie ein Blättern in einem dicken Geschichtsbuch. Am Nachmittag erreichen wir unser zentral gelegenes Hotel in Greding. 02 Eichstätt & WeißenburgBei einem Stadtrundgang zeigen wir Ihnen Eichstätt mit seinen farbenfrohen Bürgerhäusern und imposanten Plätzen sowie den Dom mit dem berühmten Kreuzgang. Weiterfahrt entlang der Altmühl nach Weißenburg. Die beeindruckende Stadt ist geprägt von mittelalterlichen Fachwerkhäusern, barocken Bürgerhäusern, einer Stadtbefestigung mit 38 Türmen und dem berühmten „Ellinger Tor“. 03 Donaudurchbruch & KlosterbrauereiDer heutige Ausflug führt nach Kelheim. Von der imposanten Befreiungshalle haben Sie einen unvergesslichen Blick ins zauberhafte Donautal. Danach heißt es „Leinen los!“. Freuen Sie sich auf eine Donau-Schiffsfahrt durch die spektakuläre Schlucht des Donaudurchbruchs. In der ältesten Klosterbrauerei der Welt können Sie eine zünftige bayerische Brotzeit mit einem frisch gezapften Weltenburger Bier genießen.04 Dinkelsbühl – RückreiseNach dem Frühstück beginnt unsere Rückreise. Unterwegs machen wir noch einen Stopp im mittelfränkischen Dinkelsbühl. Bummeln Sie durch die verwinkelten Gassen mit den malerischen Fachwerkhäusern.

Leistungen: ✓ Fahrt im modernen Fernreisebus ✓ Begrüßungs-Prosecco vom Weingut St. Laurentius Leiwen ✓ 3* Hotel am Markt in Greding ✓ 3x Übernachtung/Frühstücksbüffet ✓ 2x 3-Gang-Abend-Menü ✓ 1x Bayerischer Musikabend mit Büffet ✓ Ausflugsfahrt Eichstätt & Weißenburg mit Stadtführung ✓ Ausflug Donaudurchbruch & Kloster Weltenburg mit ganztägiger Reiseleitung ✓ Schiffsfahrt Kelheim – Donaudurchbruch ✓ Besuch von Dinkelsbühl ✓ Besuch von Rothenburg ob der Tauber

Termine & Preise:26.08.-29.08.2021 Sommerferien 359,-11.10.-14.10.2021 Herbstferien 349,-EZ-Zuschlag 40,-

01 AnreiseAnreise nach Rohrdorf. Nach dem Abendessen werden Sie mit einem hausgebrannten Obstler begrüßt.02 ChiemseeNach dem ausgiebigen Weißwurstfrühstück wandeln wir auf den Spuren des berühmten Märchenkönig Ludwig II. Wir fahren zum Chiemsee. Gelegenheit zur Schifffahrt und zum Besuch des bekannten Schloss Herrenchiemsee (MP).03 Panoramafahrt Berchtesgadener LandWir fahren über die höchstgelegene Panoramastraße Deutschlands, die Roßfeldhöhenringstrasse. Genießen Sie den Blick auf die hochalpine Bergwelt mit dem berühmten „Watzmann“. Anschließend fahren wir zum Königssee, Gelegenheit zur Schifffahrt zur Halbinsel St. Bartholomä (MP).04 TirolHeute unternehmen wir eine Rundfahrt um das Kaisergebirge mit Kufstein und Kitzbühel. Am Nachmittag besichtigen wir die Schaukäserei „Wilder Käser“ in Kirchdorf Tirol. Verkosten Sie den bekannten „Großen und Kleinen Stinker“. 05 Tegernsee – Schliersee - Bad TölzHeute erkunden wir die Alpenregion. Freuen Sie sich auf majestätische Berge, klares Wasser und bezaubernde Landschaften. Die Kurstadt Bad Tölz, bekannt auch durch die Fernsehserie „Der Bulle von Tölz“ verzaubert durch die historische Altstadt und malerische Marktstraße mit bunt bemalten Barockgiebeln. 06 RückreiseNach dem Frühstück beginnt unsere Rückreise zu den Ausgangsorten.

Leistungen: ✓ Fahrt im modernen Fernreisebus ✓ Begrüßungs-Prosecco vom Weingut St. Laurentius Leiwen ✓ 3* Hotel zur Post, Rohrdorf ✓ 5x Übernachtung/Frühstücksbüffet ✓ Begrüßungsschnaps ✓ 1x zusätzlich frische Weißwurst zum Frühstück ✓ 4x 3-Gang Abendmenü ✓ 1x Bayerisches Überraschungsbüffet mit Schmankerl aus der hauseigenen

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Page 59: Ausgabe 23/2021 Jahrgang 49 MOSELSTEIG · 2021. 6. 10. · Schweich - 5 - Ausgabe 23/2021 Eröffnung der Badesaison 2021 Das Freibad Schweich wird am Samstag, 12. Juni 2021, für

Schweich - 21 - Ausgabe 23/2021

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Michael Heinz war 14 Jahre lang eine sehr aktive Stütze im Vor-stand des Gewerbeverbandes Schweich. Davon war er vier Jahre lang als Vorsitzender an der Spitze und acht Jahre als stellvertreten-der Vorsitzender. In dieser langen Zeit hat er viele verschiedene Veranstaltungen mitgeprägt und organisiert. Auch als zweiter Vor-sitzender übernahm er noch viele Tätigkeiten und half, wo immer er konnte. Aus beruflichen Gründen zieht er sich jetzt aus dem aktiven

Ehrenamt zurück. Seine Nachfol-gerin im Amt der Vorsitzenden ist Carmen Moser. Sie verabschiedete ihn Ende Mai gemeinsam mit der stellvertretenden Vorsitzenden Christine Fehmer aus seinem Amt. Die beiden bedankten sich stell-vertretend für die anderen Mitglie-der im Vorstand und alle Vereins-mitglieder herzlich bei ihm und wünschten ihm für die Zukunft alles Gute.

Verabschiedung von Michael Heinz aus dem Vorstand des Schweicher Gewerbeverbandes

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Schweich - 22 - Ausgabe 23/2021

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