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bank&compliance-Newsletter Ausgabe 6/2014 Inhaltsverzeichnis Autoren: Chiara Albanese, DevlinBarrett, Noemie Bisserbe, David Enrich, Tom Fairless, Dan Fitzpatrick, David Gauthier-Villars, Isabel Gomez, Stefan Hirschmann, William Horobin, Andrew R. Johnson, Anja Kraus, Luciana Margalhaes, Katie Martin, Madeleine Nissen, Scott Patterson, Susan Pulliam, Liz Rappaporte, Christina Rexrode, Michael Rothfeld Fotonachlese 2 News 4 Personalia 15 Termine 18 Impressum 18

Ausgabe 6/2014 - Startseite - bank and compliance · Actimize, weist auf die Notwendigkeit hin, Com-pliance-Kontrollen marktübergreifend und so nahe an der Echtzeit wie möglich

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bank&compliance-Newsletter

Ausgabe 6/2014

Inhaltsverzeichnis

Autoren: Chiara Albanese, DevlinBarrett, Noemie Bisserbe, David Enrich, Tom Fairless, Dan Fitzpatrick, David Gauthier-Villars, Isabel Gomez, Stefan Hirschmann, William Horobin, Andrew R. Johnson, Anja Kraus, Luciana Margalhaes, Katie Martin, Madeleine Nissen, Scott Patterson, Susan Pulliam, Liz Rappaporte, Christina Rexrode, Michael Rothfeld

Fotonachlese 2

News 4

Personalia 15

Termine 18

Impressum 18

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 6/2014 2

FOTONACHLESE

Nachlese zur Veranstaltung:

MAD II und MAR – Marktmanipulation und Insiderhandel im Compliance-Managementam 12. Juni 2014 in Düsseldorf

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 6/2014 3

FOTONACHLESE

Sebastian de Schmidt, Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht (BaFin)

Dr. Timo Patrick Bernau und Daniela Eschenlohr von GSK Stockmann + Kollegen Rechtsanwälte

Marco Backes, Head of Compliance & AML,

Baader Bank AG

Dirk Elberskirch, Vorstandsvorsitzender

der Börse Düsseldorf AG.

Compliance-Experte Dr. Dirk Scherp

Trevor Barritt, Head of Compliance,

NICE Actimze

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 6/2014

NEWS

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MAD II erfordert organisa-torische Maßnahmen

Mit der Neufassung der Marktmissbrauchsricht-linie (MAD II) werden die Straftatbestände bei marktmissbräuchlichem Verhalten durch eine europäische Richtlinie harmonisiert und der An-wendungsbereich der Direktive auf Finanzinst-rumente ausgedehnt, die nicht nur an geregelten Märkten, sondern auch über multilaterale Han-delssysteme (MTF) oder organisierte Handelssys-teme (OTF) gehandelt werden. Die Versuche von Insiderdealing und Marktmanipulation werden als europaweit einheitliche Verbotstatbestände definiert. Durchgesetzt hat sich außerdem die Etablierung systemischer Aufdeckungs- und Ab-wehrmechanismen gegen marktmissbräuchliches Verhalten sowie die Einrichtung eines Whist-leblowing-Systems. Mit der MAD-Novelle wer-den die derzeitigen Regelungen zum Insiderrecht (§§ 12-14 WpHG) und Marktmanipulation (§ 20a WpHG) überflüssig. Außerdem werden die straf-rechtlichen Sanktionen gemäß § 38 WpHG an die Vorgaben der CRIM-MAD angepasst. Die letz-tinstanzliche Entscheidung über die Auslegung der Bestimmungen obliegt künftig der Kom-mission und dem EuGH. „Die neue Marktmiss-brauchsrichtlinie enthält möglichst viele Rege-lungen und möglichst wenig Schlupflöcher“, sagt Sebastian de Schmidt, der bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Verfolgung von Marktmanipulation zuständig ist. Ende Juni 2014 wird eine Einigung zwischen Rat, Parlament und Kommission auf den finalen Text von MAR und CRIM-MAD erwartet, worauf sich die Veröffentlichung im Amtsblatt anschließen wird. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben dann innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umsetzen. Die voraussichtliche Anwendung wird somit zum 1. Juli 2016 begin-nen. „Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass jedes Handelsinstrument künftig gemeldet werden muss“, so de Schmidt vor Compliance-Beauftrag-

ten in Düsseldorf. Betreiber von regulierten Märk-ten, MTFs oder OTFs müssen den nationalen Aufsichtsbehörden alle Finanzinstrumente mel-den, die sie neu zum Handel zulassen sowie das Ende des Handels (Art. 4 Abs. 1 MAR). Zu melden sind auch alle Finanzinstrumente, die vor dem In-krafttreten der MAR an den genannten Märkten bereits zugelassen waren, sofern diese zu diesem Zeitpunkt noch zugelassen waren. Die nationalen Aufsichtsbehörden geben die Meldungen dann an die zuständige EU-Aufsichtsbehörde ESMA weiter. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus die vorgeschriebene Einführung eines automa-tisierten Überwachungssystems, das sämtliche Geschäftsaktivitäten abdecken muss. Gemäß den Vorgaben der ESMA müssen die Institute Richtli-nien und Verfahren einrichten, um zu gewährleis-ten, dass der Handel ihrer Kunden im Einklang mit den Vorschriften und Verfahren der relevan-ten Handelsplattformen erfolgt, an welche die Aufträge dieser Kunden weitergeleitet werden. Trevor Barritt, Head of Compliance bei NICE Actimize, weist auf die Notwendigkeit hin, Com-pliance-Kontrollen marktübergreifend und so nahe an der Echtzeit wie möglich durchzuführen. Die Mitarbeiter müssen den Regulierungsbehör-den zur Verfügung stehen können und die not-wendige Autorität haben, bei Bedarf Abhilfemaß-nahmen zu ergreifen. „Compliance-Mitarbeiter müssen schnell verfolgen und reagieren können, die Sicherstellung kontrollierter Meldungen ge-währleisten und das Management operationeller Risiken beherrschen“, sagt Barritt. Betroffen sind davon auch umfassende Schulungsverpflichtun-gen der Mitarbeiter und eine Aufklärung über sämtliche kritischen Verhaltensweisen, erklärt Da-niela Eschenlohr von der Kanzlei GSK Stockmann + Kollegen. Zudem müssten direkte Verantwort-lichkeiten für die Verdachtsmeldungen definiert und eine integritätsfördernde Unternehmenskul-tur geschaffen werden. Die neue Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD II) zieht somit eine ganze Reihe organisatorischer

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 6/2014 5

NEWS

Maßnahmen nach sich. Dazu gehören klare Be-richtspflichten und Verantwortlichkeiten, die Einbindung der für die Aufdeckung von Markt-missbrauch und Insiderhandel zuständigen Mitarbeiter in die Organisation der relevanten Geschäftsprozesse sowie eine konsequente Un-tersuchung aufgedeckter Geschäfte und Aufträ-ge inkl. der Einbindung der Internen Revision bei der Untersuchung und Aufarbeitung.

BGH-Grundsatz - entscheidung zur Marktmanipulation

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstra-fen wegen Marktmanipulation in Aktien der De Beira Goldfields Inc. bestätigt. Im vorinstanz-lichen Prozess, der auf eine Anzeige der BaFin zurückging, hatte das Landgericht Stuttgart im Oktober 2012 drei Täter wegen Marktmanipula-tion in Form des Scalpings verurteilt. Mit seiner Entscheidung hat der BGH zugleich wichtige grundsätzliche Fragen zur Marktmanipulation geklärt. Die verkürzten presserechtlichen Son-derverjährungsfristen sind demnach auf Mani-pulationsfälle nicht anwendbar. Marktmanipu-lationen sind zudem als Jedermann-Delikt und nicht als Sonderdelikt einzustufen. Täter kann damit auch derjenige sein, der die Veröffentli-chung, etwa einer irreführenden Information nicht selbst vornimmt, sondern jemanden da-mit beauftragt. Wenn ein Täter die Information veröffentlicht und ein anderer Täter die maß-gebliche Wertpapierposition hält, wird die Tat beiden zugerechnet. Der BGH hat darüber hinaus klargestellt, dass für Finanzanalysten beim Verbot der Marktma-nipulation keine Privilegierung gilt: Sie müssen ihre Wertpapierpositionen immer offenlegen

und nicht erst ab einem bestimmten Schwel-lenwert. Dabei reichen pauschale Hinweise auf (potenzielle) Positionen, etwa durch Disclai-mer, nicht aus. Vielmehr müssen Interessen-konflikte offenbart und mindestens die Art der eingegangenen Positionen offengelegt werden. Das Gericht entschied außerdem, dass an den Nachweis der Einwirkung auf den Preis des Finanzinstruments keine übermäßig hohen An-forderungen gestellt werden dürfen. So müsse nicht jede einzelne Veröffentlichung auf ihre Preiseinwirkung hin überprüft werden. Bei ei-ner Bewerbungskampagne mit mehreren Ver-öffentlichungen könne vielmehr auch eine Ge-samtschau erfolgen. Schließlich entschied der BGH, dass die Erlöse aus den Wertpapierver-käufen strafschärfend gewertet werden können, auch wenn sie erst erfolgen, wenn eine Bewer-bungskampagne abgeschlossen ist. (Textquelle: BaFinJournal Juni 2014)

US-Sanktionen gegen BNP werden zum Politikum

Im Konflikt um die angebliche Verletzung von US-Sanktionen gegen den Iran und andere Län-der erhielt die französische Bank BNP Paribas Rückendeckung von Frankreichs Notenbank-chef und EZB-Ratsmitglied Christian Noyer. Er sagte, die Transaktionen der Bank seien im Einklang mit französischen und europäischen Vorschriften gewesen. Einige Tage später schal-tete sich auch Präsident Francois Hollande ein und erklärte, die Angelegenheit könnte die Be-ziehung beider Länder eintrüben und die Wirt-schaftsentwicklung in Europa gefährden. Er wolle die Sache direkt mit US-Präsident Barack Obama besprechen. Hollande: „Ich bin mir der Risiken bewusst, welche die völlig unangemes-senen, unfairen Sanktionen auf die Entwicklung

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 6/2014 6

der Wirtschaft in der Euro-Zone haben könn-ten.“ Er gab zu bedenken, dass noch weitere Banken betroffen sein könnten. Das erhöhe das Risiko, dass die Stabilität des europäischen Fi-nanzsystems angezweifelt werden könnte.Die USA werfen der (nach Marktwert) größten französischen Bank vor, Kunden bei der Verlet-zung von US-Sanktionen gegen den Iran und an-dere Länder geholfen zu haben. Noyer, der auch die französische Bankenaufsicht leitet, betonte, seine Agentur habe die Transaktionen von BNP Paribas mit von den USA sanktionierten Ländern geprüft und keine Verstöße gefunden. Vertreter Frankreichs haben die Befürchtung, dass die US-Regierung ihre Vorschriften auch außerhalb der US-Grenzen durchsetzen will. Noyer mahnte europäische Banken, bei der Handhabung von Dollar-Transaktionen auf-merksam zu sein. Die Doktrin der USA habe sich verändert. Dies führe dazu, dass Washing-ton Sanktionsverletzungen verfolge, wann immer Transaktionen in Dollar ausgeführt würden – ganz egal, ob amerikanische oder ausländische Unternehmen oder Einrichtungen daran beteiligt seien.BNP Paribas steckt derzeit mitten in Verhand-lungen mit den US-Behörden: Eine von den Amerikanern verlangte interne Untersuchung hatte ergeben, dass Transaktionen mit dem Iran, die auch durch US-Systeme liefen, von der Bank verschleiert wurden. Dazu seien Ko-dierungen entfernt worden, mit denen die Her-kunft des Geldes festgestellt worden wäre, be-richteten Insider. Die US-Ermittler werten die mutmaßlichen Verstöße als „besonders unge-heuerlich“. Das könnte auch erklären, warum sie sowohl schwere Strafen als auch ein mögli-ches Schuldeingeständnis von BNP Paribas for-dern. Ein Sprecher der Bank wollte sich dazu nicht äußern. Das US-Justizministerium fordert von der BNP Paribas dem Vernehmen nach mehr als zehn Mrd. US-$, um ein Strafverfah-ren wegen mutmaßlichem Sanktionsbruch zu vermeiden.

BNP will offenbar Berater entlassen

Die französische Großbank BNP Paribas muss den US-Behörden im Gegenzug für eine Eini-gung im Sanktionsstreit (siehe auch: „US-Sank-tionen gegen BNP“) offenbar personelle Zuge-ständnisse machen. Sie habe sich auf Geheiß der New Yorker Finanzaufseher bereit erklärt, sich von einem hochrangigen Berater zu tren-nen, berichteten mit den Vorgängen vertraute Personen. Wegen der Verletzung von US-Wirt-schaftssanktionen steht für die Bank eine Strafe von 10 Mrd. US-$ und ein Schuldeingeständnis des Instituts im Raum. Bei dem Berater handele es sich um den ehemaligen Chef des Bereichs Compliance und interne Kontrollen der BNP in Nordamerika, er fungiert derzeit als Berater für das Topmanagement der Bank.Wie die Insider weiter sagten, habe das Institut sich gegenüber den New Yorker Finanzaufse-hern zu weiteren Entlassungen bereit erklärt, die Rede ist von „mindestens einem Dutzend Topmanagern“. BNP wollte die Informationen nicht kommentieren und auch der Genannte be-zog keine Stellung.

Bank of America droht neue Rekordstrafe

Die Bank of America muss möglicherweise mehr als 12 Mrd. US-$ zahlen, um ein US-Verfahren wegen mutmaßlich fauler Hypothekengeschäf-te vor der Finanzkrise beizulegen. Laut Insidern sieht es derzeit danach aus, als würde die end-gültige Strafe in einem Vergleich sogar noch die Rekordsumme von 13 Mrd. US-$ übertreffen, die die Großbank J.P. Morgan im vergangenen Jahr wegen ähnlicher Vorwürfe gezahlt hat. Im Rahmen der Gespräche hat die Bank angeblich

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 6/2014 8

NEWS

vorgeschlagen, mindestens fünf Mrd. US-$ als direkte finanzielle Entlastung für Hausbesitzer zur Verfügung zu stellen. Die Bank of Ameri-ca hat unlängst bereits 6 Mrd. US-$ für einen Vergleich mit der US-Aufsichtsbehörde Federal Housing Finance Agency bezahlt.Insgesamt hat die Bank in den letzten Jahren be-reits rund 60 Mrd. US-$ gezahlt, um Rechtskla-gen abzuwehren und faule Hypothekenpapiere zurückzukaufen - das hat ihre Einnahmen stark geschmälert. Das laufende Zivilrechtsverfahren befasst sich mit der Art, wie die Bank vor Aus-bruch der Finanzkrise im Jahr 2008 faule Hypo-theken zu neuen Wertpapieren gebündelt hat. Schmutzige Hypothekengeschäfte gelten als ein Hauptauslöser der großen Immobilien- und Fi-nanzkrise.

Bankenschließung bei Straftaten

Der Bundesrat fordert eine wirkungsvollere Bekämpfung von Steuerstraftaten im Banken-bereich und hat daher einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/1584) eingebracht. Damit soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-sicht (BaFin) in die Lage versetzt werden, gegen Banken vorzugehen, in denen Steuerstraftaten gehäuft auftreten. Mit dem Gesetzentwurf soll der Bundesanstalt ein Katalog von Maßnah-men bis hin zum Entzug der Banklizenz an die Hand gegeben werden. In Betracht kommen aber sowohl die Schließung von Teilen des In-stituts als auch die Abberufung der für diesen Teil verantwortlichen Personen. Es sei wichtig, gegen Zweigstellen in Steueroasen vorgehen zu können, wo in einer Vielzahl von Fällen Steuer-straftaten begonnen werden könnten.

SEC will Hochfrequezenz-händler bändigen

Amerikanische Finanzaufseher wollen mit neu-en Vorschriften gegen den umstrittenen com-putergesteuerten Börsenhandel durchgreifen. Unter anderem sollen Hochfrequenzhändler und sogenannte Dark Pools künftig stärker vom Staat überwacht werden. Die Vorsitzen-de der Securities and Exchange Commission (SEC), Mary Jo White, erläuterte in einer Rede vor Finanzmarkt-, Börsen- und Bankenvertre-tern, neue Regeln sollten den Markt künftig „offen, fair und effizient“ funktionieren lassen, damit er Anlegern dient und die Kapitalbildung fördert. Nach dem Regelentwurf müssen sich Hochfrequenzhändler in Zukunft als Zwischen-händler (Broker Dealer) bei den Aufsichtsbehör-den registrieren lassen, womit sie stärker unter staatliche Beobachtung geraten. Bisher konnten sich solche Börsenhändler der direkten Überwa-chung entziehen, weil sie in der Regel als priva-te Einrichtungen im Auftrag ihrer Eigentümer operieren. Zudem wies White ihr Personal an, eine neue Handelsregel gegen marktstörendes Verhalten auszuarbeiten. Das soll verhindern, dass die Blitzhändler mithilfe kurzfristiger Han-delstaktiken Kursschwankungen verstärken.Sollten die neuen Vorschriften von der SEC ge-billigt und umgesetzt werden, würde das die Branche der Hochfrequenzhändler erheblich verändern. Laut Analysten machen die Blitz-händler inzwischen mehr als die Hälfte des gesamten Handelsvolumens am Aktienmarkt aus. Ein neuer Ausschuss der Finanzaufsicht wird laut White nun abwägen, wie sich ver-schiedene vorgeschlagene SEC-Initiativen und Neuregelungen auf die Funktionsweise des Ak-tienmarktes auswirken. Außerdem will die SEC die wichtigsten bestehenden Marktvorschriften und Börsenpraktiken prüfen, darunter auch die Verwendung komplexer Ordertypen, mit denen sich bestimmte Anleger einen Vorteil verschaf-

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 6/2014 9

NEWS

fen können. Auch die der mögliche Störanfäl-ligkeit und die Fairness von Kursticker-Daten stehen im Fokus der SEC. Im vergangenen Au-gust war ein öffentlicher Kursdatenstrom an der US-Technologiebörse Nasdaq stundenlang ausgefallen. Das warf die Frage auf, wie anfäl-lig eigentlich Computersysteme sind, die riesi-ge Mengen an Börsenhandelsdaten in Lichtge-schwindigkeit bewältigen müssen. Die Behörde will mit den Börsenbetreibern zusammenar-beiten, um die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den öffentlichen Kurstickern und den Blitzdatenströmen, auf die Hochfrequenzhänd-ler zugreifen, zu minimieren. SEC-Experten werden dabei auch prüfen, ob die Börsen den Faktor Geschwindigkeit als Bestandteil erfolg-reicher Handelsgeschäfte etwas in den Hinter-grund drängen können.In seinem Buch „Flash Boys“ lieferte der US-Autor Michael Lewis jüngst eine beißende Kritik am Blitzhandel. Demnach profitierten die Flash-Trader von privaten Kursdaten, die ihnen binnen Millisekunden Kaufaufträge am Markt anzeigten, bevor gewöhnliche Anle-ger diese überhaupt erfassen könnten. White meinte dazu, die Aktienmärkte seien stark und dienten im Allgemeinen gut den Interessen von privaten und institutionellen Anlegern. „Die weitgehend positiven Daten zur allgemei-nen Marktqualität bedeuten jedoch nicht, dass die derzeitige Marktstruktur problemlos ist“, schränkte sie ein. Die SEC will außerdem durchsetzen, dass so-genannte Dark Pools ihre Geschäfte stärker öf-fentlich machen. Als Dark Pools bezeichnet man börsenferne Handelsplätze, die Kauf- und Ver-kaufsorder von Anlegern nicht veröffentlichen. Sie zeigen ihren Handel erst im Nachhinein öffentlich an. Gemeinsam mit der Selbstregu-lierungsorganisation der Wall Street, der Finan-cial Industry Regulatory Authority, will die SEC die börsenfernen Handelsplätze unter die Lupe nehmen.

EZB besorgt über US-Strafen für EU-Banken

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist besorgt über massive Strafzahlungen, die die US-Jus-tizbehörden gegen europäische Banken wie die BNP Paribas verhängen könnten. Deshalb er-wägt die Zentralbank ein zusätzliches Element zum anstehenden Stresstest, um die möglichen Belastungen abzuschätzen. Eventuell müssen die Banken deshalb zusätzliches Kapital auf-nehmen, denn die EZB schaut darauf, ob die Banken genug Geld für drohenden Strafzah-lungen zur Seite gelegt haben. Aktuell verlangt das US-Justizministerium von der französi-schen Großbank BNP Paribas wegen der Ver-letzung von Wirtschaftssanktionen mehr als 10 Mrd. US-$ (siehe Meldung „US-Sanktionen gegen BNP“). Die geforderte Summe wäre die bislang höchste, die jemals in einer solchen Jus-tizsache von einer Bank gezahlt würde. „Der Regulierer will die Auswirkungen der potenziellen Strafen auf die Kapitalstruktur der Banken verstehen“, sagte ein hochrangiger Vertreter der Finanzindustrie. Die EZB reagiert damit auf eine Welle von US-Strafen gegen europäische Banken, denen das Justizministe-rium eine Reihe von Verstößen vorwirft, dar-unter die Manipulation von Referenzzinsen, Hilfe zu Steuerflucht und dem Bruch von US-Sanktionen.

Verdacht auf Insider- handel bei Icahn

Die amerikanische Bundespolizei FBI und die US-Börsenaufsicht SEC gehen dem Verdacht nach, dass Großinvestor Carl Icahn in einen Insiderhandel verwickelt ist. Auch Profigolfer Phil Mickelson und der in Las Vegas tätige Be-

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 6/2014 11

NEWS

rufs-Glücksspieler William Billy Walters sollen beteiligt sein. Untersucht wird, ob Mickelson und Walters unerlaubt Handel betrieben ha-ben, indem sie vertrauliche Informationen über Icahns Investments nutzten. Icahn soll in den letzten drei Jahren möglicherweise Walters über marktbewegende Investitionen informiert ha-ben, dieser wiederum soll in mindestens einem Fall Informationen an Mickelson weitergereicht haben.„Wir wissen nichts von einer Untersuchung“, sagte Icahn. „Wir beachten bei allen unseren Ak-tivitäten die rechtlichen Erfordernisse“. Der Ver-dacht sei reine Spekulation. Der Multimilliardär Carl Icahn leitet Icahn Enterprise, die unter ande-rem in der Vermögensverwaltung, bei Immobili-en und bei Konsumgütern investiert ist.

Batistas Gläubiger verklagen Deutsche Bank

Eike Batistas Geschäftspartner verklagen die Deutsche Bank. Eine Gruppe von Gläubigern des Ölkonzerns des brasilianischen Milliardärs hat in New York eine Klage gegen das Geldhaus eingereicht. Dabei geht es um Anleihen im Wert von 3,6 Mrd. US-$. Zu den Klägern gehören Finanzunternehmen wie Capital Ventures In-ternational, GLG Partners, Brennus Asset Ma-nagement und VR Global Partners. Sie alle hal-ten Anleihen an Batistas Konzern Oleo and Gas Participacoes. Der Vorwurf: Sie seien schlech-ter behandelt worden als die Eigentümer grö-ßerer Anleihenpakete. Durch Vertragsbrüche und ungleichmäßige Aufteilungen würden die Eigentümer größerer Pakete von Unterneh-mensanleihen stark bevorzugt, argumentieren die klageführenden Anwälte. So würden die großen Gläubiger Kredite dreieinhalb Mal so schnell zurückgezahlt bekommen wie die klei-nen Schuldner.

Oleo and Gas Participacoes hat im Oktober vergangenen Jahres mit mehr als 5 Mrd. US-$ Schulden Insolvenz angemeldet. Im Rahmen der angedachten Restrukturierung haben ver-schiedene große Kreditgeber zugesichert, dem Unternehmen 215 Mio. US-$ zu leihen, und machen haben auch schon gezahlt. Diese gro-ßen Kreditgeber hätten für die Leihgabe bessere Bedingungen als sie selbst bekommen, sagen die kleinen Gläubiger. Darum verlangen die Un-ternehmen, dass die Deutsche Bank gegen den Restrukturierungsplan des Ölkonzerns stimmt, sagte ein Kläger-Anwalt und forderte: Der Um-bauplan solle so abgeändert werden, dass alle Gläubiger die Gelegenheit haben, zu gleichen Be-dingungen in das Unternehmen zu investieren.Der Restrukturierungsplan von Oleo and Gas sieht vor, dass Gläubiger des Konzerns insge-samt 5,8 Mrd. US-$ Schulden gegen Aktien um-tauschen. Die teilnehmenden Gläubiger haben dann einen Mehrheitsanteil am Konzern. Eike Batistas Anteil sinkt von rund 50 Prozent auf rund 5 Prozent.

Credit Suisse darf Fed-Primärhändler bleiben

Obwohl die Credit Suisse zugegeben hat, US-Bürgern bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben und eine Strafe von fast 1,9 Mrd. € an die amerikanischen Behörden zahlen muss, behalten die Schweizer ihren Status als Primär-händler der US-Notenbank. Strafe und Schuld-eingeständnis hätten keinen Einfluss auf ihre Eignung als Geschäftspartner, teilte die Fed mit. Die New Yorker Notenbank habe die Einigung zur Beilegung des Rechtsstreits geprüft und dann entschieden, die Kreditbeziehungen mit Credit Suisse fortzusetzen, sagte ein Fed-Vertre-ter. Die Einigung betreffe Aktivitäten, an denen das Brokergeschäft des Instituts nicht beteiligt

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 6/2014 12

NEWS

gewesen sei. Zudem habe Credit Suisse Schritte unternommen, um Compliance-Probleme an-zugehen.Primärhändler sind bei der Federal Reserve er-mächtigte Banken oder Broker, die in der Lage und verpflichtet sind, direkt an den Offenmarkt-geschäften der Notenbank teilzunehmen. Sie handeln mit der Fed jeden Tag Staatsanleihen im Volumen von Milliarden an Dollar und müs-sen dafür bestimmte Kriterien erfüllen. Credit Suisse ist eine von 22 solcher Firmen. Daran, dass die Bank ihren Status als Primär-händler behält, zeigt sich erneut, dass durch die mit den Behörden erzielte Einigung der Kolla-teralschaden minimiert werden soll, der sonst üblicherweise auf Schuldeingeständnisse und strafrechtliche Verurteilung folgt.

Händler beurlaubt wegen Manipulationsverdacht

Die Commerzbank hat zwei ihrer Devisenhänd-ler suspendiert. Die beiden sollen im Januar versucht haben, den Wechselkurs des Euro zum polnischen Zloty zu manipulieren. Die Bank be-stätigte die Suspendierung und erläuterte ihre „Null-Toleranz-Politik“ bei der Verletzung von Richtlinien. „Daher hat die Commerzbank so-fort gehandelt, nachdem Vorbereitungen zum Verstoß gegen Compliance-Richtlinien erkannt wurden“, sagte ein Sprecher von Commerz-bank Corporates & Markets. Die Bank gehe von einem Einzelfall aus und davon, dass weder die Bank noch die beiden Mitarbeiter von der ver-suchten Manipulation profitiert haben.Damit wird erstmals bei der Commerzbank ein Manipulationsfall bekannt. Die Aufsichtsbehör-den untersuchen seit dem vergangenen Jahr weltweit alle möglichen Manipulationen am Devisenmarkt sowie an den Referenzzinssätzen Libor und Euribor durch Mitarbeiter von Ban-

ken. Zuletzt hatte die Deutsche Bank im Januar Händler in New York suspendiert und später entlassen. Mindestens einer von ihnen soll den Handel mit argentinischen Pesos manipuliert haben. Auch britische und amerikanische Ban-ken haben bereits Mitarbeiter entlassen, denen nach der Analyse von internen Chatprotokollen Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte. Die Institute, darunter auch die Deutsche Bank, haben im Rahmen dieser Ermittlungen bereits Strafen in Milliardenhöhe an die Aufseher ge-zahlt.

Zinsskandal: EU knöpft sich Banken vor

Drei europäische Großbanken müssen sich auf ernste Konsequenzen wegen mutmaßlicher Zinsmanipulationen einstellen. Die Kartell-wächter haben Credit Agricole, HSBC and JP Morgan ihre konkreten Beschwerdepunkte we-gen des Verdachts genannt, dass sich die drei Banken bei der Festsetzung von Zinssätzen ab-gesprochen haben.Die Europäische Kommission hatte sich vor fünf Monaten mit sechs Banken wegen der Ma-nipulation mehrerer Referenzzinssätze auf die Zahlung einer Rekordstrafe von insgesamt 1,7 Mrd. € geeinigt. Dazu gehörten unter anderem die Deutsche Bank, Royal Bank of Scotland, So-ciete Generale und Royal Bank of Scotland. Es war die höchste Strafe der EU, die jemals in ei-nem Kartellverfahren verhängt wurde.Credit Agricole, HSBC und JP Morgan hatten sich damals allerdings nicht mit den Wettbe-werbshütern bei Untersuchungen von in Euro denominierten Zinsderivaten geeinigt. Sollten die drei Banken nun für schuldig befunden werden, drohen ihnen Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihrer jährlichen Einnahmen rund um den Globus.

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 6/2014 14

Händlern der Banken wird vorgeworfen, Re-ferenzzinssätze manipuliert und sich bei der Ermittlung der Zinssätze abgesprochen zu ha-ben. Zu diesen Sätzen leihen sich die Banken in unterschiedlichen Währungsräumen unter-einander Geld. Sie geben dazu an, zu welchen Zinskosten sie sich selbst am Markt refinanziert haben. Auf Basis dieser Angaben werden dann die Referenzzinssätze, wie beispielsweise der Libor oder der Euribor, errechnet.

Check auf Währungs- manipulationen beunruhigt BaFin

Die Manipulation von Währungen wird die Finanzaufsicht noch lange beschäftigen. Ba-fin-Direktor Raimund Röseler schloss auf der Jahrespressekonferenz aus, dass die Untersu-chungen noch in diesem Jahr beendet werden könnten: Die Anzahl der Beteiligten sei viel größer als ursprünglich angenommen, erklärte er. Röseler bezeichnete die bisherigen Ergeb-nisse der Untersuchung von Marktmanipulati-onen als „beunruhigend“. Nicht umsonst seien Händler freigestellt worden: „Es gab Versuche, die Preise zu manipulieren.“Der Bankenaufseher sprach dabei von „vielen Einzelfällen“. Ein Muster, das auf ein organi-siertes Vorgehen deutet, sieht er bislang nicht. Branchenkenner werteten dies als Entlastung für den Vorstand der Deutschen Bank. In Deutschland hat die Bank Händler freigestellt. Die Frage, welche Ebene Kenntnis von mut-maßlichen oder versuchten Manipulationen hatte, ist für die amtierenden Co-Chefs Anshu Jain und Jürgen Fitschen von Bedeutung. Jain hatte zuvor das Investmentbanking geleitet.

Von dem Versuch, Währungen zu manipulie-ren, waren laut Röseler nicht die ganz großen Devisen wie US-Dollar oder Euro betroffen. Auf ein Ende der Untersuchungen hofft er noch „deutlich vor 2018“. Bei den Libor-Ermittlungen rechnet die Bafin dagegen mit einem Abschluss im Sommer die-ses Jahres. „Beim Libor gab es auch Versuche, zu manipulieren“, so Röseler. „Aber die Frage ist, inwieweit das erfolgreich war.“ Diese Fra-ge ist für die betroffenen Banken von großer Bedeutung. Ihnen blühen insbesondere in den USA Schadensersatzklagen von Kunden, die sich durch die Manipulationen geschädigt se-hen.

Minister-Schreiben zur Geldwäsche

Um ein Schreiben von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble an den Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, Heiko Maas, geht es in einer Kleinen Anfrage der Frakti-on Die Linke (18/1587). Die Bundesregierung wird gefragt, ob sie das Schreiben veröffentli-chen wird. Darin soll es nach Information von „hib – heute im bundestag“ um eine Verschär-fung des Straftatbestands der Geldwäsche ge-hen, welche die OECD-Geldwäsche-Task Force (FATF) fordert. Andernfalls drohe Deutsch-land ein FATF-Überwachungsverfahren und eine Aufstufung als Hochrisiko-Land, was mit wirtschaftlichen Schäden für die Bundes-republik Deutschland durch mögliche Repu-tationsschäden verbunden ist. Insbesondere ein fehlender Straftatbestand zur sogenannten „Selbstgeldwäsche“ wird durch die FATF kriti-siert, also die Geldwäsche von selbst begange-nen Straftaten.

NEWS

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 6/2014 15

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Weiterbildung zum Com-pliance-Experten

Ob Korruption, Kartellrecht oder Datenschutz – die Liste juristischer Fallstricke für Unterneh-men ist lang. Das Landgericht München I hat mit einem aktuellen Urteil jetzt dafür gesorgt, dass Vorstände und Geschäftsführer demnächst sogar persönlich für Rechtsverstöße ihres Un-ternehmens zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Um dies zu vermeiden, müssen sie in ihrer Firma ausreichende Sicherheitsvorkeh-rungen im Einkauf, Vertrieb oder der Personal- und IT-Abteilung treffen. Hilfestellung bietet unter anderem die TÜV Rheinland Akademie mit Weiterbildungsangeboten für Führungs-kräfte zum „Compliance Officer (TÜV)“. An-gebote gibt es ab Juni für die Standorte Berlin, Köln, Nürnberg und Hamburg. Die Teilnehmer lernen, wie sie Haftungsrisiken erkennen, ent-sprechende Verhaltensrichtlinien etablieren und rechtskonforme Kontrollsysteme aufbau-en. Hierzu gehören etwa die Durchführung von Lieferantenscreenings, internen Audits oder ein professionelles Datenschutzmanagement. Weitere Informationen: www.tuv.com/semina-re-compliance

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bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 6/2014 17

PERSONALIA

Courcel verlässt BNP Paribas

Die Bank BNP Paribas braucht einen neuen Chief Operating Officer. Wie die Bank mitteilte, werde Georges Chodron de Courcel das Unternehmen auf eigenen Wunsch schon zum Monatsende verlassen. Eigentlich sollte der 64-Jährige, der verantwortlich für das Corporate- & Investment- Banking ist, erst Ende September in den Ruhe-stand gehen. Courcel begründete seinen Schritt mit neuen gesetzlichen Vorgaben für Aufsichts-ratsmitglieder, wonach die Zahl der Ämter für Bankmanager limitiert wird. Courcel verlässt die Bank zu einer Zeit, da sie in Rechtsstreitigkeiten mit den USA verwickelt ist (siehe auch „BNP will offenbar Berater entlassen“ und „US-Sanktionen gegen BNP“). Die New Yorker Bankenaufsicht soll auf seinen Rücktritt gedrängt haben. Courcel gehört damit nach Auskunft von Informanten zu einem Dutzend von Mitarbeitern, von denen sich BNP im Zuge eines Vergleichs trennen soll.

Compliance-Chef jetzt in Geschäftsleitung

Der Aufsichtsrat der Schweizer Privatbank Julius Bär Europe AG hat beschlossen, ab 1. Juni 2014 eine erweiterte Geschäftsleitung einzusetzen, die den Vorstand bei der Umsetzung einer neuen Strategie und der Projektsteuerung unterstützt. Mitglieder der Erweiterten Geschäftsleitung wurden Gerrit Groeneveld, Head Legal & Com-pliance, sowie Michael Clotten, Head Business Management / Projektmanagement. Beide sind Generalbevollmächtigte der Bank. Bei Julius Bär löst zudem Christian E. Dubler (Foto) Gian A. Rossi als Aufsichtsratsvorsitzenden ab. Rossi, der diese Position seit Dezember 2006 verantwortete, will sich auf seine Aufgaben als Leiter der Regio-

nen Nord-, Mittel- und Osteuropa und Mitglied der Geschäftsleitung konzentrieren. Der Vor-stand der Bank bleibt mit Heiko Schlag (Vorsit-zender), Dr. Gerhard Grebe und Alexander Jecht unverändert.

Suspendierter Händler arbeitet wieder bei Lloyds

Die britischen Lloyds Banking Group hat einen hochrangigen Devisenhändler, den sie im Febru-ar suspendiert hatte, wieder eingesetzt. „Wir kön-nen bestätigen, dass wir nach einer gründlichen Untersuchung einen Mitarbeiter, der nach dem Vorwurf von Fehlverhalten suspendiert worden war, wieder im Unternehmen einsetzen“, sagte ein Sprecher der Bank. Seitdem Behörden auf der ganzen Welt im vergangenen Jahr mit Ermittlun-gen zu möglichen Unregelmäßigkeiten in den Währungsmärkten begonnen hatten, sind bereits mehr als 30 Mitarbeiter bei Großbanken suspen-diert worden. Zudem hatten Lloyds und viele andere Banken eigene Untersuchungen gestartet. Im Fall des Mitarbeiters C. hatte die Bank angeb-lich Material entdeckt, demzufolge ein hochran-giger Devisenhändler sensible Informationen an Kunden weitergegeben haben soll. C. arbeitet seit Anfang Juni wieder für Lloyds, ohne dass dis-ziplinarischen Maßnahmen gegen ihn verhängt wurden, so die Bank, die auch die Aufsichtsbe-hörde über die neue Entwicklung informiert hat.

bank&compliance-Newsletter • Ausgabe 6/2014 18

TERMINE / IMPRESSUM

Termine

Seminar: Praxisorientierte Geldwäsche-Prävention: Spotlights 2014Termin: 23. September 2014Ort: Köln Gebühr: 499 € (zzgl. MwSt.) für Bankmitarbeiter 799 € (zzgl. MwSt.) für DienstleisterInfo: www.compliance-fachtagung.de

RISIKO MANAGER Fachtagung 2014Termin: 24. bis 25. September 2014Gebühr: 299 € (zzgl. MwSt.) Teilnahmegebühr (ohne Übernachtung) für Mitarbeiter von Banken, Versiche- rungen und Finanzdienstleistern 799 € (zzgl. MwSt.) Teilnahmegebühr (ohne Übernachtung) für BranchendienstleisterInfo: www.risiko-manager-fachtagung.de

Compliance Fachtagung 2014Termin: 29. bis 30. Oktober 2014Ort: Bonn Gebühr: 299 € (zzgl. MwSt.) Teilnahmegebühr (ohne Übernachtung) für Mitarbeiter von Banken, Versiche- rungen und Finanzdienstleistern 799 € (zzgl. MwSt.) Teilnahmegebühr (ohne Übernachtung) für BranchendienstleisterInfo: www.compliance-fachtagung.de

BuB Fachtagung 2014Termin: 20. November 2014Ort: Köln Info: www.bub-fachtagung.de

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