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Kreisnachrichten Ausgabe 49/2013 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 03.12.2013 Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Postfach 1420, 54504 Wittlich Ansprechpartner: Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten @Bernkastel-Wittlich.de Fortsetzung auf Seite 2 Ab dem 5. Dezember heißt es wieder „Jugend musi- ziert im Landkreis Bernka- stel-Wittlich“, „Jugend mu- siziert in Gottesdiensten, Seniorenheimen und Kon- zerten“, „Jugend musiziert solistisch oder in Ensem- bles und Orchestern“, „Ju- gend musiziert mit Begeis- terung und Engagement“ und verschönert und be- reichert mit ihrem Spiel di- ese besondere Zeit. Im Rahmen der Musikaus- bildung an der Musikschu- le des Landkreises Bernka- stel-Wittlich nehmen seit Jahren das Ensemble- und Orchesterspiel sowie die Projektarbeit einen hohen Stellenwert ein. So musi- zieren unter anderem alle Jahre wieder in der Ad- vents- und Weihnachtszeit Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit den Lehr- kräften an vielen Orten des Kreisgebietes. Do., 05.12., 15:00 Uhr Musizierstunde der Cello- Klasse von Moritz Reutlin- ger, Synagoge Wittlich Fr., 06.12., 11:00 Uhr Nikolausfeier der Grund- schule Heidenburg, Block- flötenensemble Fr., 06.12., 11:00 Uhr Adventsfeier Seniorenhaus „Christine“ Dreis, Gitarren- gruppe und Chor Sa., 07.12., 14:00 Uhr Adventsmusik in der Vino- thek Bernkastel-Kues, Kin- derstreichorchester Sa., 07.12., 15:30 Uhr Advent im Cusanusstift Bernkastel-Kues, Kinder- streichorchester Sa., 07.12., 16:00 Uhr Weihnachtskonzert mit So- listen und Ensembles auf allerlei Instrumenten, Sy- nagoge Wittlich Sa., 07.12., 18:00 Uhr UBI-Trio im Casino Traben- Trarbach So., 08.12., 11:00 Uhr UBI-Trio beim Theolo- gischen Quartett, Palais Walderdorff Trier Di., 10.12.,16:00 Uhr Weihnachtsfeier Senioren- sportgruppe PSV Wenge- rohr, Querflötenensemble Mi., 11.12., 16:00 Uhr Advent im Altenheim zur Buche, Dörrbach - Flöten- gruppen Do.,12.12., 20:00 Uhr Umrahmung Lesung in der Eberhardsklause Klausen, diverse Ensembles Sa., 15.12., 17:00 Uhr Weihnachtskonzert mit Solisten und Ensembles auf allerlei Instrumenten, Cusanus Geburtshaus Bernkastel-Kues So. 15.12., 16:00 Uhr Adventliches Konzert Pfarr- kirche St. Martin, Salmrohr So. 15.12., 16:00 Uhr Gemeinschaftskonzert der Musikschulen Bern- kastel-Wittlich und Trier- Saarburg, Römerkastell Neumagen-Dhron Mo., 16.12., 18:00 Uhr Adventliche Musizierstun- de Klarinetten-/Saxophon- klasse U. Junk, Salmtal Di., 17.12., 15:45 Uhr Weihnachtsfeier Altenheim Bernkastel-Kues, Flöten- gruppen Mi., 18.12., 16:00 Uhr Weihnachtsfeier Altenheim zur heiligen Familie in Bernkastel-Kues, Streichen- semble Mi., 18.12., 17:00 Uhr Weihnachtsfeier Altenheim St. Josef in Ürzig, Streichen- semble Mi., 18.12., 19.30 Uhr Mitwirkung Weihnachts- konzert Gymnasium, St. Briktius Bernkastel-Kues Mi., 18.12., 17:00 Uhr Adventliche Musizierstun- de der Klarinetten-/Saxo- phonklasse Ulrich Junk, Realschule Bernkastel-Kues Musikschule im Landkreis Bernkastel-Wittlich bietet 29-mal „Musik vor & zur Weihnacht“

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Kreisnachrichten

Ausgabe 49/2013 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 03.12.2013

Informationen und öffentliche Bekanntmachungender Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Verantwortlich für den Inhalt

der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung

Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420,

54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter,

Tel.: 06571/142205

Telefax: 06571/1442205

E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Fortsetzung auf Seite 2

Ab dem 5. Dezember heißt es wieder „Jugend musi-ziert im Landkreis Bernka-stel-Wittlich“, „Jugend mu-siziert in Gottesdiensten, Seniorenheimen und Kon-zerten“, „Jugend musiziert solistisch oder in Ensem-bles und Orchestern“, „Ju-gend musiziert mit Begeis-terung und Engagement“ und verschönert und be-reichert mit ihrem Spiel di-ese besondere Zeit. Im Rahmen der Musikaus-bildung an der Musikschu-le des Landkreises Bernka-stel-Wittlich nehmen seit Jahren das Ensemble- und Orchesterspiel sowie die Projektarbeit einen hohen Stellenwert ein. So musi-zieren unter anderem alle Jahre wieder in der Ad-vents- und Weihnachtszeit Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit den Lehr-kräften an vielen Orten des Kreisgebietes.

Do., 05.12., 15:00 UhrMusizierstunde der Cello-Klasse von Moritz Reutlin-ger, Synagoge Wittlich

Fr., 06.12., 11:00 UhrNikolausfeier der Grund-schule Heidenburg, Block-flötenensemble

Fr., 06.12., 11:00 UhrAdventsfeier Seniorenhaus „Christine“ Dreis, Gitarren-gruppe und Chor

Sa., 07.12., 14:00 UhrAdventsmusik in der Vino-thek Bernkastel-Kues, Kin-derstreichorchester

Sa., 07.12., 15:30 UhrAdvent im Cusanusstift Bernkastel-Kues, Kinder-streichorchester

Sa., 07.12., 16:00 UhrWeihnachtskonzert mit So-listen und Ensembles auf allerlei Instrumenten, Sy-nagoge Wittlich

Sa., 07.12., 18:00 UhrUBI-Trio im Casino Traben-Trarbach

So., 08.12., 11:00 UhrUBI-Trio beim Theolo-gischen Quartett, Palais Walderdorff Trier

Di., 10.12.,16:00 UhrWeihnachtsfeier Senioren-sportgruppe PSV Wenge-rohr, Querflötenensemble

Mi., 11.12., 16:00 UhrAdvent im Altenheim zur Buche, Dörrbach - Flöten-gruppen

Do.,12.12., 20:00 UhrUmrahmung Lesung in der Eberhardsklause Klausen, diverse Ensembles

Sa., 15.12., 17:00 UhrWeihnachtskonzert mit Solisten und Ensembles auf allerlei Instrumenten, Cusanus Geburtshaus Bernkastel-Kues

So. 15.12., 16:00 UhrAdventliches Konzert Pfarr-kirche St. Martin, Salmrohr

So. 15.12., 16:00 UhrGemeinschaf tskonzert der Musikschulen Bern-kastel-Wittlich und Trier-Saarburg, Römerkastell Neumagen-Dhron

Mo., 16.12., 18:00 UhrAdventliche Musizierstun-de Klarinetten-/Saxophon-klasse U. Junk, Salmtal

Di., 17.12., 15:45 UhrWeihnachtsfeier Altenheim Bernkastel-Kues, Flöten-gruppen

Mi., 18.12., 16:00 UhrWeihnachtsfeier Altenheim zur heiligen Familie in Bernkastel-Kues, Streichen-semble

Mi., 18.12., 17:00 UhrWeihnachtsfeier Altenheim St. Josef in Ürzig, Streichen-semble

Mi., 18.12., 19.30 UhrMitwirkung Weihnachts-konzert Gymnasium, St. Briktius Bernkastel-Kues

Mi., 18.12., 17:00 UhrAdventliche Musizierstun-de der Klarinetten-/Saxo-phonklasse Ulrich Junk, Realschule Bernkastel-Kues

Musikschule im Landkreis Bernkastel-Wittlich bietet 29-mal „Musik vor & zur Weihnacht“

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Seite 2

Fortsetzung von Seite 1

Mi., 18.12., 16:00 UhrAdventliche Musizierstun-de, Bürgerhaus Hetzerath, Klassen – E. Rau, S. Idei, G. Koppelkamm-Martini, D. Heidweiler

Do., 19.12., 19.00 UhrMitwirkung Weihnachts-konzert Peter-Wust-Gymna-sium, St. Bernard Wittlich

Fr., 20.12., 11:00 UhrWeihnachtliches Singen und Musizieren Grundschu-le Dreis, Gitarren und Chor

Fr., 20.12., 18:00 UhrAdventliche Musizierstun-de der Klarinetten-/Saxo-phonklasse U. Junk, Kur-fürst-Balduin-Realschule plus Wittlich

Fr., 20.12., 19:00 UhrAdventsmesse, katholische

Kirche Heidenburg, Block-flötenensemble

Fr., 20.12., 19:30 UhrUBI-Trio gestaltet die Frei-tagsmusik im Advent in St. Markus Wittlich

Sa., 21.12., 15:30 UhrAdvent im Cusanusstift Bernkastel-Kues, Junges Ge-sangsensemble

Di., 24.12., 15:30 UhrAdvent im Cusanusstift Bernkastel-Kues, Streichen-semble

Di., 24.12., 22:30 UhrChristmette in St. Nikolaus, Traben-Trarbach, Streichen-semble Mi. 01.01.2014, 11:00 UhrNeujahrsempfang der Stadt Wittlich, Synagoge - Leo-nie Görgen, Klarinette und Franziska Zimmer, Klavier

NACHRUFDer Landkreis Bernkastel-Wittlich nimmt Abschied von

Herrn ÖkonomieratHorst Max Ferdinand Richter

aus Mülheim an der Mosel.

Herr Richter war von 1960 bis 1969 als Mitglied des Kreistages des Altkreises Bernkastel und von 1969 bis 1970 als Mitglied des Kreistages Bernkastel-Wittlich und verschiedener seiner Ausschüsse ehrenamtlich tätig.

Während seines kommunalpolitischen Wirkens hat sich Herr Richter engagiert und uneigennützig für das Wohl und die Anliegen der Kreisbevölkerung einge-setzt. In Anerkennung seiner besonderen Verdienste um das Gemeinwohl wurde er mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz und mit der Verdienstmedail-le des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutsch-land ausgezeichnet.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Für den Landkreis Bernkastel-WittlichGregor EibesLandrat

Seite 1 von 1

Diese(r) Anzeige/Antrag ist binnen 2 Wochen nach Erwerb/Überlassung der Waffevorzulegen.

Bitte Waffenbesitzkarte beifügen!

Eingangsstempel

Antrag aufEintragung in eine Waffenbesitzkarte

von Schusswaffendas Überlassenden Erwerb

Anzeige über

Name, Vorname (Ehename, Geburtsname)

geb. am in (Gemeinde, Landkreis, Land)

Beruf Staatsangehörigkeit Telefon

wohnhaft in (Str., Hs.-Nr., PLZ, Ort)

Weitere Wohnung in:

Angaben zur Person

Jagdschein - ausgestellt auf obige Person -Gültig bisAusstelldatumNummer Aussteller

AusstellerNummer Ausstelldatum

- ausgestellt auf obige Person - (in der nachstehende Schusswaffen eingetragen werden sollen oder eingetragen waren)Waffenbesitzkarte

Erworbene bzw. überlassene SchusswaffenLfd.-Nr.

Art der Schusswaffez.B. Pistole, Revolver, Zimmerstutzen, Doppelflinte

BezeichnungKaliber Hersteller- und Warenzeichen Herstellungs-

nummerDatum d. Erwerbs/

Überlassens

(genaue Adresse angeben!)

Anlagen: Datum - Unterschrift des Antragstellers/Anzeigenden/Überlassers

Erworben von/bzw. überlassen an

nach dem Erwerb von Schusswaffen aufgrundeines Jagdscheines

Seit Januar 2013 ist es für die Waffenbehörden gesetz-lich vorgeschrieben, dass Waffendaten nach den Vor-gaben des Nationalen Waf-fenregisters erfasst und nachbearbeitet werden. Um bei zukünftigen An- und Abmeldungen von Schuss-waffen eine schnelle Bear-beitung zu ermöglichen, sollten Waffenbesitzer fol-gende Daten ihrer Waffen zur Erfassung und Nachbe-arbeitung angeben: Waffen-art (keine allgemeine Be-zeichnung wie Pistole oder Gewehr), Kaliberangabe, Herstellerangabe, Modell, Seriennummer, Vorname, Nachname, vollständige Anschrift und nach Mög-lichkeit Geburtsdatum des Erwerbers und/oder Über-lassers.Das entsprechende For-mular zur An- oder Abmel-

dung von Schusswaffen ist auf der rechten Seite abge-druckt. Interessierte finden dieses auch online unter www.bernkastel-wittlich.de unter dem Stichwort „Waf-fen“. Der Vordruck ist voll-ständig auszufüllen und bei der Beantragung der Ein- oder Austragung einer Waffe vorzulegen.Der Antrag kann persönlich zu den üblichen Öffnungs-zeiten oder auf dem Post-weg bei der unteren Waf-fenbehörde des Landkreises Bernkastel-Wittlich einge-reicht werden. Weitere Informationen sind bei Renate Kemmer, Tel.: 06571/14-2253, E-Mail: Renate .Kemmer@Ber n -kastel-Wittlich.de, und bei Beatrice Kettel, Tel..: 06571/14-2340, E-Mail: Bea-trice.Kettel@Bernkastel-Wittlich, erhältlich.

An- und Abmeldung von Schusswaffen

Ausstellung„Erlebnis Natur“

Ausstellungsort:Foyer der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, Tel.: 06571/14-0

Bilder in Aquarell, Pastell und Acryl

von Burkhard Okfen, Wittlich

21. November bis 20. Dezember 2013

Kultur im Kreishaus

KreisverwaltungBernkastel

Wittlich

Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr Freitag 7.00 - 15.00 Uhr

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Seite 3

Seite 1 von 1

Diese(r) Anzeige/Antrag ist binnen 2 Wochen nach Erwerb/Überlassung der Waffevorzulegen.

Bitte Waffenbesitzkarte beifügen!

Eingangsstempel

Antrag aufEintragung in eine Waffenbesitzkarte

von Schusswaffendas Überlassenden Erwerb

Anzeige über

Name, Vorname (Ehename, Geburtsname)

geb. am in (Gemeinde, Landkreis, Land)

Beruf Staatsangehörigkeit Telefon

wohnhaft in (Str., Hs.-Nr., PLZ, Ort)

Weitere Wohnung in:

Angaben zur Person

Jagdschein - ausgestellt auf obige Person -Gültig bisAusstelldatumNummer Aussteller

AusstellerNummer Ausstelldatum

- ausgestellt auf obige Person - (in der nachstehende Schusswaffen eingetragen werden sollen oder eingetragen waren)Waffenbesitzkarte

Erworbene bzw. überlassene SchusswaffenLfd.-Nr.

Art der Schusswaffez.B. Pistole, Revolver, Zimmerstutzen, Doppelflinte

BezeichnungKaliber Hersteller- und Warenzeichen Herstellungs-

nummerDatum d. Erwerbs/

Überlassens

(genaue Adresse angeben!)

Anlagen: Datum - Unterschrift des Antragstellers/Anzeigenden/Überlassers

Erworben von/bzw. überlassen an

nach dem Erwerb von Schusswaffen aufgrundeines Jagdscheines

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Rund 50 Sicherheitsberate-rinnen und -berater für Se-nioren trafen sich zu ihrem Jahrestreffen und einer Fort-bildungsveranstaltung in Räumen der Bereitschafts-polizei in Wittlich-Wenge-rohr.Kriminalhauptkommissar Elmar Esseln, Leiter des Zen-trums Polizeiliche Präven-tion des Polizeipräsidiums Trier konnte dazu auch Poli-zeipräsidenten Lothar Schö-mann begrüßen. Lothar Schömann sprach in seinen Grußworten den Sicher-heitsberater für Senioren seinen herzlichen Dank und seine große Wertschät-zung für ihr ehrenamtliches Engagement aus. Sicher-heitsberater für Senioren beraten und informieren Se-nioren in ihrem Bekannten- und Freundeskreis, in der Nachbarschaft, bei öffent-lichen Veranstaltungen wie Gewerbeausstellungen und bei Seniorennachmit-tagen in Fragen ihrer per-sönlichen Sicherheit. Ihr Be-ratungsspektrum umfasst zum Beispiel die Themenge-

biete Wohnungssicherung vor Einbrüchen, Haustür-kriminalität wie Diebstahl, Trickbetrügereien und En-keltrick, Taschen- und Hand-taschendiebstahl, sicherer Geldverkehr, Sicherheit im Straßenverkehr und Nach-barschaftshilfe. Polizeipräsi-dent Schömann wies darauf hin, dass gerade der jüngste Fall einer älteren Mitbürge-rin aus dem Landkreis Bern-kastel-Wittlich, die über den „Enkeltrick“ um einen fünf bis sechsstelligen Eurobe-trag betrogen wurde, zeige, wie wichtig die Beratungs- und Informationsarbeit der Sicherheitsberater sei.Anschließend stimmte Ma-ria Bastgen, Sicherheitsbe-raterin aus Bausendorf, mit einer sehr kurzweilig vorge-tragenen Geschichte die Ta-gungsteilnehmer auf den Tag ein. Im ersten Themenreferat des Tages gab der Diplom-Theo-loge Matthias Neff von der Anlaufstelle „Weltanschau-ungsfragen und Sekten“ beim Bistum Trier einen Überblick über die aktu-

ellen Entwicklungen in die-sem Bereich und machte auf die Risiken und Gefahren aufmerksam, die mit ein-zelnen weltanschaulichen Angeboten verbunden sein können. Der Sozialplaner der Kreisverwaltung Bern-kastel-Wittlich Mirko Nagel hielt anschließend ein Refe-rat, in dem er auf „Pflege – ein Thema für jeden“ eing-ing. Dabei thematisierte er die demografische Entwick-lung, ihre Auswirkungen für die Gesellschaft und den ge-setzlichen Auftrag der Kom-munen zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen. Er stellte dabei die Arbeit der Regionalen Pflegekonfe-renz, der Pflegestützpunkte, des Fachzentrums „Demenz Eifel-Mosel-Ahr“ und der Landesberatungsstelle Bar-rierefreiheit vor und prä-sentierte insbesondere das Projekt „Zu Hause alt wer-den“, mit dem der Land-kreis Bernkastel-Wittlich die Entwicklung von „Kümme-rerstrukturen“, die alltags-

unterstützende Hilfen für ältere Menschen anbieten, vor Ort fördert. Darüber hi-naus informierte Nagel über die von der Kreisverwaltung herausgegebenen Pflegebro-schüren und Infoflyer, die er den Tagungsteilnehmern zur Verfügung stellte.Kriminalhauptkommissar Elmar Esseln vom Zentrum Polizeiliche Prävention stell-te zum Abschluss der Ver-anstaltung den neuen Rat-geber für Sicherheitsfragen der Stadt Trier und das „Notfall-Fax“ vor, mit dem Hilfesuchende über ein han-delsübliches Faxgerät ihren Notruf an die bekannte Not-fallrufnummer der Polizei 110 senden können.Allein im Landkreis Bern-kastel-Wittlich sind zurzeit 24 Sicherheitsberater aktiv und werden von der Service-stelle Freiwilliges Engage-ment der Kreisverwaltung in ihrer Arbeit begleitet. Weitere Informationen gibt es bei Monika Scheid, Tel.: 06571/142208, E-Mail: [email protected].

Sicherheitsberater für Senioren treffen sich zum Erfahrungs- und Wissensaustausch

Musiklehrer feiern DienstjubiläumIhr 25-jähriges Dienstjubi-läum feierten die Lehrer der Musikschule des Land-kreises Ulrich Junk (3.v.r.) und Richard Ufer (4.v.r.). Klarinetten-Lehrer Junk ist Mitarbeiter des Kreismusik-verbandes, Klavier-Lehrer Ufer unmittelbar bei der Kreismusikschule des Land-kreis Bernkastel-Wittlich beschäftigt. Beide sind für die Musikschule des Land-kreises tätig, die sich aus der Kreismusikschule, dem Kreismusikverband und dem Kreis-Chorverband zu-sammensetzt. Für ihre langjährige Treue dankte ihnen Landrat Gregor Eibes (2.v.r.) und wünschte ihnen für ihren

weiteren Weg alles Gute. Den Glückwünschen schlos-sen sich der Leiter der Mu-sikschule Frank Wilhelmi

(3.v.l.), der Vorsitzende des Personalrats Werner Petry, (2.v.l.) der Vorsitzende des Kreismusikverbandes Nor-

bert Sartoris (r.) und der Musikschulkoordinator des Kreismusikverbandes Ewald Tonner (l.) gerne an.

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Zur Ausstellungseröffnung „Schlusspunkt. Ausstel-lung gegen Männergewalt“ begrüßte Gunther Wölf-ges, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Mittelmo-sel – Eifel Mosel Hunsrück zahlreiche Gäste in der Kundenhalle der Sparkas-se in Bernkastel-Kues. Mit der Ausstellung „Schlus-spunkt“ in ihren Geschäfts-räumen positioniere sich die Sparkasse Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück öf-fentlich klar gegen Gewalt in engen sozialen Bezie-hungen und wolle dieses ernste Thema aus der Ta-bu-Zone holen. Die Ausstel-lung informiere mit ihren 28 Plakaten über die er-schreckend hohe Zahl der von Gewalt betroffenen Frauen und die Folgen für die Opfer. Sie wolle Wege aus der Gewalt zeigen, Tä-ter ächten und die Opfer zur Gegenwehr animieren.Fritz Kohl, Kreisbeigeord-neter des Landkreises und im Hauptberuf Polizist, schilderte in seiner Rede eindrucksvoll dienstliche Einsätze, die damals noch Familienstreitigkeiten hie-ßen: „Die Frau lag blau ver-schlagen und weinend auf dem Boden und die Kinder waren völlig verängstigt dabei. Das ist pure Gewalt und muss auch als solche benannt werden und darf nicht verharmlosend als Fa-milienstreitigkeiten abge-tan werden“ führte er aus. Er sei froh, dass die gesetz-lichen Formulierungen das heute auch konkret als Ge-walt in engen sozialen Be-ziehungen benenne. Vielen Menschen sei die Dimensi-on dieser Gewalt – auch in deutschen Familien – über-haupt nicht bewusst. Im Rahmen des jährlichen Ak-tions- und Gedenktages zur Bekämpfung von Diskrimi-nierung und Gewalt jeder

Form gegenüber Frauen am 25. November wolle der Runde Tisch Eifel zu-sammen mit der Sparkas-se und dem Landkreis mit dieser Ausstellung für Auf-klärung sorgen, ein Be-wusstsein in der breiten Be-völkerung schaffen, denn nur so könne das Thema Gewalt in engen sozialen Beziehungen enttabuisiert werden. „Gewalt macht sprachlos“ die Botschaft

eines der Plakate, zeige wie schwer der Weg aus einer Gewaltbeziehung ist. Den-noch wolle die Ausstellung gerade den Opfern Mut ma-chen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, aus dem Teu-felskreis der Gewaltbezie-hung auszubrechen: denn Auswege beginnen im Kopf und Schlusspunkt weist die Richtung aus der Gewalt. Ingrid Wagner, Gerda K o p p e l k a m m - M a r t i n i

und Ludmilla Alexandro-va, drei Lehrerinnen der Musikschule des Land-kreises, gaben der Aus-stellungseröffnung einen außergewöhnlichen und thematisch sehr passenden Rahmen. Mit dem letzten Musikstück „Lalai – Schlaf-lied zum Wach-werden?!“ nahmen sie die Gäste der Ausstellungseröffnung mit auf eine „musikalische Ge-waltreise“, die große Nach-denklichkeit beim Publi-kum auslöste und sehr betroffen machte. Die Bot-schaft der Ausstellungspla-kate wurde so in besonde-rer Weise unterstrichen. Die Ausstellung des Frau-ennotrufs Trier ist noch bis zum 5. Dezember während der Geschäfts-zeiten der Sparkasse in Bernkastel-Kues zu besich-tigen. Weitere Informati-onen zum Runden Tisch Eifel erhalten Interessierte bei der Gleichstellungsbe-auftragten Gabriele Kretz, Tel. 06571/14-2255, E-Mail: [email protected].

Die Aufsichts- und Dienstlei-stungsdirektion (ADD), lan-desweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz, hat dem Verein Kinderhilfszentrum e.V. mit Sitz in Bremen so-fort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen so-wie öffentliche Spenden-aufrufe in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Der Verein hat Widerspruch gegen die Verbotsverfügung eingelegt, muss diese aber aufgrund des angeordneten Sofort-vollzugs beachten.Der Verein ruft öffentlich zu Geldspenden auf und wirbt mit Plakataktionen wie zum Beispiel der „Aktion

Schutzburg“ zur Unterstüt-zung von Kinderhilfspro-jekten. Trotz mehrfacher Aufforderungen ist der Ver-ein seinen gesetzlichen Aus-kunftspflichten im samm-lungsrechtlichen Verfahren nicht nachgekommen. Auch wurden keine Hilfsmaß-nahmen für bedürftige Kin-der nachgewiesen, sodass keine Gewähr für eine ein-wandfreie und zweckent-sprechende Verwendung der Geldspenden gegeben ist. Der Verein wurde darüber hinaus verpflichtet, den Einzug von Geldspenden zu stoppen. Wegen Verstößen

Ausstellungseröffnung zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen in der Sparkasse in Bernkastel-Kues

gegen das sofort vollzieh-bare Sammlungsverbot hat die ADD bereits ein Zwangs-geld festgesetzt. Da weiter-hin öffentliche Spendenauf-rufe erfolgen, zum Beispiel via Internetseiten des Ver-eins ohne Hinweis auf das Sammlungsverbot in Rhein-land-Pfalz, weist die ADD ausdrücklich auf das Samm-lungsverbot für Rheinland-Pfalz hin und bittet die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz um Mitteilung, wenn weiterhin Spendenakti-onen, zum Beispiel durch Plakate in Geschäften und Warenverkäufe zu Gunsten des Vereins erfolgen.

ADD untersagt Kinderhilfszentrum e.V. mit Sitz in Bremen Spendensammlung

Zahlreiche Gäste kamen zur Eröffnung der Ausstellung gegen Männergewalt „Schlusspunkt“ in die Kundenhalle der Sparkasse in Bernkastel-Kues.

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Auch zum diesjährigen Welt-Aids-Tag ist der Fach-bereich Gesundheit mit seinen Aufklärungs- und Präventionsangeboten ak-tiv. Bereits Anfang Novem-ber waren die Aids-Fach-kräfte des Fachbereichs Gesundheit gemeinsam mit der Aids-Hilfe Trier an der Realschule plus/IGS Salmtal, der Realschu-le plus Manderscheid und der Burg-Landshut-Schule Bernkastel-Kues. Dort klär-ten sie die Schüler über HIV/AIDS und andere se-xuell übertragbare Krank-heiten, Präventions- und Schutzmöglichkeiten auf. Rund um den Welt-Aids-Tag am 1. Dezember klärt der Fachbereich Gesund-heit in der Zeit vom 28. November bis zum 12. De-zember mit Infoständen in den publikumsinten-siven Bereichen der Kreis-verwaltung in Wittlich ebenfalls über HIV und se-xuell übertragbare Krank-heiten und Präventions-möglichkeiten auf. An den Infotischen im Bereich der KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle, im Be-reich der Ausländerbehör-de und Jagd-/Waffenbe-hörde (alle Kurfürstenstr. 16, Wittlich) sowie im Fo-yer des Gesundheitsamtes (Kurfürstenstr. 67, 54516 Wittlich) können sich Inte-ressierte anonym an Hand von ausführlichen Infor-mationsmaterialien infor-mieren. Zum Teil liegen die Informationen in ver-schiedenen Sprachen vor.Darüber hinaus bietet der Fachbereich Gesundheit als dauerhaftes Angebot kostenlose und anonyme Beratungen an, in denen über sexuell übertragbare Krankheiten informiert, aufgeklärt und beraten wird. Das Angebot um-fasst:

• persönliche Beratung durch Fachkräfte des Gesundheitsamtes

• anonymer und kosten-loser HIV-Antikörper-Test

• Betreuung von Einzel-personen und Angehö-rigen

• Vermittlung von Hilfen • medizinische und psy-

chosoziale Behand-lungs- und Betreuung-sangebote

• kostenlose Abgabe von Informationsmaterial

Beratungstermine sind im Gesundheitsamt in Wittlich sowie in der Au-ßenstelle des Gesundheits-amts in Bernkastel-Kues möglich. Eine vorherige Terminabsprache wird empfohlen.Ansprechpartnerin für die Blutentnahme/den HIV-Test ist Carmen Faber-Rohr, Tel.: 06571/14-2451, E-Mail: [email protected] Beratund in Wittlich erfolgt durch Doris Steines, Tel.: 06571/14-2464, E-Mail: [email protected]. Eine Beratung ist auch in der Außenstelle des Fachbereichs Gesund-heit in der Saarallee 6 in Bernkastel-Kues durch Ed-win Berg, Tel: 06531/500-628, E-Mail: Edwin.Berg@Bernkastel -Wittl ich.de möglich. Das Angebot ist kostenfrei und kann jederzeit ano-nym in Anspruch genom-men werden.

Experten klären auf zu AIDS und anderen Krankheiten

Derzeit erfolgt die Sperr-müllsammlung im Land-kreis Bernkastel-Witt-lich an jeweils zwei festen Sammelterminen im Jahr. Ab dem Jahr 2017 wird der Sperrmüll auf Abruf abge-holt. Dies hat der Kreistag beschlossen im November beschlossen.Mit seinem Beschluss re-agierte der Kreistag auf die vielen Klagen über die Wettrennen der Sperrmüll-sammler an den Tagen vor dem Abfuhrtermin und über die diversen Abfalla-blagerungen, die im Zusam-menhang mit der Sperr-müllsammlung entstehen und im Nachhinein von den Gemeinden geräumt werden müssen. Sowohl die Verwaltung als auch die Gremienmitglieder ge-hen von einer deutlichen Reduzierung dieser Pro-bleme mit Einführung des neuen Systems aus. Landrat Eibes bewertet das neue Sy-stem als eine Verbesserung des abfallwirtschaftlichen Dienstleistungsangebotes im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Er bedauert, dass die Systemumstellung erst zum Jahr 2017 erfolgen kann, denn bis dahin ist der Landkreis noch vertrag-lich gebunden. Pro Restmüllbehälter, für den Abfallgebühren ge-zahlt werden, können ab 2017 bis zu zwei Abho-lungen im Jahr für Sperr-müll und Elektroaltgeräte angemeldet werden. Wie bisher auch wird die Abhol-menge auf zwei Kubikmeter pro Auftrag begrenzt sein. Der Abholauftrag kann te-lefonisch, per Fax, per E-Mail oder via Internet an die Kreisverwaltung Bern-kastel-Wittlich erfolgen. Da jeder Abfuhrbezirk zwölf Mal im Jahr angefahren wird, ist von der Zuteilung eines zeitnahen Abhol-

termins auszugehen. Die Terminmitteilung erfolgt bei Anmeldung der Sperr-müllabholung, das heißt es erfolgt keine Veröffent-lichung mehr der Sperr-mülltermine. Die Sammel-fahrzeuge fahren lediglich die Anschriften an, für die ein konkreter Abholauftrag vorliegt.Ute Braun vom Betrieb Ab-fallwirtschaft des Land-kreises Bernkastel-Wittlich bittet die Bürger bis zur Ein-führung der Sperrmüllab-holung auf Abruf um etwas Geduld und Unterstützung beim jetzigen Sammelsy-stem. Sie appelliert, den Sperrmüll tatsächlich erst am Vorabend des Sammel-termins zur Abholung be-reit zu stellen, um damit dem Sperrmülltourismus entgegen zu wirken. Auch erinnert sie daran, dass zum Sperrmüll nur lose Ge-genstände des Hausrats ge-hören, die zu groß für die Mülltonne sind. Kein Sperr-müll sind Bauabfälle, wie zum Beispiel Waschbecken, Fußbodenbeläge, Zimmer-türen, Deckenbalken, Zau-nelemente, oder Altreifen und Autoteile ebenso we-nig diverse Kleinteile, die in einen Sack oder Karton gepackt sind. Solche Abfäl-le bleiben nach der Sperr-müllsammlung zurück. „Jede Person sollte sich für den eigenen Müll verant-wortlich fühlen und ihn ordnungsgemäß entsorgen. Hat man versehentlich et-was bereit gestellt, was bei der Sperrmüllsammlung nicht mitgenommen wird, so sollte es eine Selbstver-ständlichkeit sein, die Sa-chen unmittelbar nach dem Termin wieder von der Straße zu räumen“, for-dert Braun. Die Abfallbera-tung des Landkreises, Tel.: 06571/14-2414 gibt gerne weitere Auskünfte.

Sperrmüllabholung auf Abruf ab 2017

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Rund sieben Millionen Euro hat die Sparkas-senstiftung in den ver-gangenen 25 Jahren ge-meinnützigen Zwecken im Landkreis Bernkastel-Wittlich zukommen las-sen. In einer Feierstunde in der Wittlicher Synago-ge präsentierten sich ei-nige stellvertretend für alle geförderten Gruppie-rungen aus Kultur, Ehren-amt, Soziales und Jugend. Streichquartett, Perkussi-onsduo und Gesangsein-lage der Musikschule des Landkreises sorgten für die musikalische Umrah-mung. Der Leiter der Kreis-jugendfeuerwehr Patrick Rensch und die Vorsitzen-de des Elternkreises behin-derter Kinder Maria Klein berichteten im Gespräch mit der Geschäftsführerin der Stiftung, Bettina Pel-lio von ihren Aktivitäten. Eine Breakdance-Gruppe des Wittlicher Turnver-eins 1883 e.V. sorgte für schweißtreibende Action auf der Bühne.

„Die großartigen Beiträge heute Abend zeigen, dass die Hilfe an den richtigen Stellen ankommt“, freute sich Sparkassenchef Gun-ther Wölfges. Die Spar-kasse wolle für die Bürger „mehr als eine Bank“ sein, erklärt Wölfges. Sie wolle einen Beitrag für die Regi-on leisten. Dankbar zeigte sich auch Landrat und Ku-ratoriumsvorsitzender der Stiftung Gregor Eibes: „Das Geld fließt nur, weil die Sparkasse Überschüsse er-

wirtschaftet, die sie nicht zur Verfügung stellen müsste - sie tut es aber.“Gegründet wurde die Spar-kassenstiftung 1988 von Winfried Gassen, Lothar Künzer, Werner Zilles und dem damaligen Landrat Dr. Helmut Gestrich. Ge-startet ist die Stiftung mit 500 000 DM. Heute beläuft sich das Stiftungsvermö-gen auf 5 Millionen Euro, soll aber auf 8,6 Millionen Euro aufgestockt werden. 2013 wurden insgesamt

257000 Euro gespendet. 130000 Euro gingen an den Kreismusikverband, 20000 Euro an den Kreischorver-band, 15000 Euro an Mu-seen, 22500 Euro in die Kulturarbeit in den Ver-bandsgemeinden und das Kreisjahrbuch, 40000 Euro an soziale Einrichtungen, Organisationen und Selbst-hilfegruppen, 28000 Euro in die Jugendförderung und das Jugendtaxis sowie 1500 Euro an kirchliche Zwecke.

Sparkassenstiftung spendet sieben Millionen Euro in 25 Jahren für gemeinnützige Zwecke im Landkreis

Der Landesbetrieb Mobilität Trier teilt mit, dass ab Mon-tag 2. Dezember die Über-gangskonstruktionen an der Moselbrücke Minheim instandgesetzt werden. Hierfür ist eine halbseitige Verkehrsführung auf der Moselbrücke erforderlich. In Folge der Arbeiten kann es auch auf der B 53 zu Ver-kehrsbehinderungen durch die Ampel im Einmün-dungsbereich zur Kreisstra-ße kommen.Um die Verkehrsbehinde-rungen so gering wie mög-lich zu halten, wird die Ver-kehrsführung mehrfach geändert. Die Arbeiten wer-

den voraussichtlich bis 20. Dezember dauern, sodass die Verkehrsbinderungen an den Feiertagen nicht mehr bestehen sollten. Die Stahlkonstruktion zur Überbrückung der Längen-änderungen durch Erwär-mung oder Abkühlen der Brücke wird teilweise aus-gebaut, vom Rost befreit, be-schichtet und wieder einge-baut. Daneben werden die Gummidichtelemente zwi-schen den Stahlträgern er-neuert sowie die Unterkon-struktion instandgesetzt. Die Kosten betragen circa 140000 Euro. Die Maßnah-me ist zur Verkehrssicher-

Bauarbeiten an Minheimer Moselbrücke und zwischen Wederath und Götzeroth

heit und zur Dauerhaftig-keit der Brücke erforderlich.Ab Montag, 2. Dezember, be-ginnen auch die Bauarbeiten für die Deckenerneuerung zwischen Wederath und Göt-zeroth im Zuge der Kreisstra-ße K106. Wegen fehlender Fahrbahnbreiten müssen die Bauarbeiten unter Vollsper-rung durchgeführt werden. Damit verbunden sind aber auch die Verkürzung der Ge-samtbauzeit und qualitativ bessere Voraussetzungen. Die Umleitungsstrecke ver-läuft ab Wederath über die K105 in Richtung Kommen, Longkamp nach Götzeroth und umgekehrt. Die Voll-

sperrung wird bei entspre-chender Witterung bis Ende Januar 2014 eingerichtet bleiben.Bei den Sanierungsarbeiten wird der asphaltgebundene Straßenoberbau verstärkt. Zwei Asphaltschichten wer-den neu aufgebaut. Die Stra-ße wächst somit um einige Zentimeter in die Höhe. Die Ausbaulänge beträgt insge-samt rund 2,45 Kilometer. Die Kosten betragen rund 400000 Euro und werden vom Kreis Bernkastel-Witt-lich getragen. Der Anteil des Landkreises wird zu 77 Pro-zent vom Land Rheinland-Pfalz gefördert.

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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf“ für das Haushaltsjahr 2013 vom 06.12.2013 Die Verbandsversammlung hat am 25.09.2013 aufgrund des § 6 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der zzt. gel-tenden Fassung i.V.m. § 95 der Gemeindeordnung in der zzt. geltenden Fassung und der Verbandsordnung des Zweckverbandes vom 11.06.1997 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichtsbehörde vom 08.11.2013 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und FinanzhaushaltFestgesetzt werden

1. im Ergebnishaushaltder Gesamtbetrag der Erträge auf 679.270 €der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 941.465 €Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -262.195 €

2. im Finanzhaushaltdie ordentlichen Einzahlungen auf 581.770 €die ordentlichen Auszahlungen auf 571.725 €Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 10.045 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 34.140 €Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -34.140 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 34.140 €die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 55.400 €Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -21.260 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 615.910 €der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 661.265 €Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr - 45.355 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen KrediteDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finan-zierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erfor-derlich ist, wird festgesetzt für

- zinslose Kredite auf 0 €- verzinste Kredite auf 34.140 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen ErmächtigungenVerpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Aus-zahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen be-lasten, werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskre-dite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur LiquiditätssicherungDer Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 600.000 € festgesetzt.

§ 5 UmlagenDer Zweckverband erhebt nach § 10 der Verbandsordnung eine Verband-sumlage, die entsprechend dem Stimmenverhältnis gem. § 6 Abs. 2 fest-gesetzt wird. Für 2013 entfallen auf die Verbandsmitglieder demnach fol-gende Beträge:

Verbandsmitglieder %-Anteil nach Verb.Ordn. Umlage -€-1. Landkreis Bernkastel-Wittlich 25 65.0002. Verbandsgemeinde Thalfang a.E. 42 109.2003. Gemeinde Morbach 25 65.0004. Ortsgemeinde Deuselbach 2 5.2005. Ortsgemeinde Gräfendhron 1 2.6006. Ortsgemeinde Hilscheid 1 2.6007. Ortsgemeinde Thalfang 2 5.2008. Ortsgemeinde Malborn 2 5.200Summe 100 260.000

Die Umlage wird fällig auf Anforderung je zur Hälfte am 01. April und 01. Oktober 2013.

§ 6 Öffentlich-rechtliche Entgelte Die Sätze der öffentlich-rechtlichen Entgelte werden gemäß den Bestim-mungen des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit den im Ein-zelfall maßgebenden zzt. gültigen Benutzungsordnungen wie folgt fest-gesetzt:I. Benutzungsentgelte für die SchleppliftePreise für Liftkarten 10 Fahrten großer Lift 10,00 €20 Fahrten kleiner Lift 10,00 €20 Fahrten großer Lift 16,00 €40 Fahrten kleiner Lift 16,00 €für Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr10 Fahrten großer Lift 7,50 €20 Fahrten kleiner Lift 7,50 €20 Fahrten großer Lift 13,00 €40 Fahrten kleiner Lift 13,00 €

II. Parkentgelte für folgende Tatbestände: a) in der Wintersportsaison nur an Wochenenden 2,00 €/PKWb) für Großveranstaltungen (z.B. Open-Air Konzerte, Sommerfest, Weihnachtmarkt u.a.) 2,00 €/PKW

III. Benutzungsentgelte „Hunsrückhaus“1. Eintritt - Ausstellung•Erwachsene 2,50€•Kinderab6Jahre–12Jahre 1,50€•Familientarif(3-5Personen,mind.1–max2Erw.) 5,00€•Gruppeab10ErwachsenejePerson 2,00€Behinderte, Schüler, Studenten, Arbeitslose, Wehrpflichtige und Gleich-gestellte erhalten eine Ermäßigung von 0,50 € auf den Eintrittspreis von 2,50 €

2. AusstellungsführungenFührungen und Rallyes sind ab 9 Personen buchbar. Für einstündige Aus-stellungsführungen mit bis zu 30 Personen wird unabhängig von der Teilnehmerzahl zu dem ermäßigten Eintrittspreis eine Pauschale von 30,00 € erhoben. Für individuelle Führungen im Außengelände werden Entgelte nach Absprache erhoben.

3. Geführte Wanderungen rund um den Erbeskopf:1 Stunde 40,00 €2 Stunden 55,00 €3 Stunden 80,00 €

4. Zusätzliche Leistungspakete:• Schulprogrammegem.individuellenTarifen• Stellplatz fürWohnmobile 4€/jeÜbernachtung zzgl. 3€/jeÜber-

nachtung Strompauschale bei Nutzung

IV. Benutzungsentgelte SeminarräumeRäume 1-3 h 4 h 5 h - ganztagsRaum I: 63,5 m² 30,00 € 42,00 € 75,00 €Raum II: 63,5 m² 30,00 € 42,00 € 75,00 €Raum III: 127 m² 48,00 € 65,00 € 100,00 €Raum IV: 278 m² 0,00 € 140,00 €* 190,00 €*Raum IV + Bistro 0,00 € 190,00 €* 250,00 €*Nutzungen sind nur für interne Veranstaltungen möglich.*dieser Preis gilt nur an Werktagen, an Wochenenden muss zusätzlich eine Ausfallgebühr bezogen auf den erzielbaren Umsatz gezahlt werden.• Preise inkl. vorhandenerBestuhlung,Auf- undAbbau sowieReini-

gung• FürdieTagungstechnik(Beamer,Overhead-Projektor,etc.)wirdeine

einmalige Gebühr von 15,00 € berechnet.• Küchennutzung/Geschirrnutzungpauschal15,00€• WerdendieRäumeaußerhalbder regulärenÖffnungszeitenange-

mietet, wird ein Zuschlag berechnet.• FürPersonen,diedieRäumlichkeiten füreinen imProgrammheft

veröffentlichten Programmpunkt anmieten, wird ein gesonderter Tarif ausgehandelt.

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

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§ 7 Eigenkapital zum 31.12.2011 = -29.473 €zum 31.12.2012 = -262.370 €zum 31.12.2013 = -524.565 €

§ 8 BewirtschaftungsregelnDie Produkte 2521, 4241, 5512, 5731, und 5751 bildet mit der Konsequenz der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb des Produktes eine Bewirtschaftungseinheit.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszah-lungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 15.000 € überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 3.000 € sind einzeln im Teil-finanzhaushalt darzustellen.

Thalfang, den 06.12.2013gez.- Hüllenkremer -Verbandsvorsteher

Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 09.12.2013 bis 17.12.2013 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf, Zimmer 14, öffentlich aus.

Hinweis auf die Rechtsfolgen nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gül-tig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ab-lauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor-schriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzungen begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge-macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder-mann diese Verletzung geltend machen.

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustel-lung gem. § 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz in Ver-bindung mit § 10 Abs. 1 Nr.1 Verwaltungszustellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich, je-weils in den aktuell gültigen Fassungen.Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be-nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbe-reich 41 -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustel-lungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.Betroffener: Herr Jürgen Bärwolfletzte bekannte Anschrift: Brüggeweg 14, 28309 BremenDatum und Aktenzeichen des Schreibens: 06.03.2013, Az.: VB2011/0053Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 41 -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, einge-sehen werden. Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung ein Monat ver-gangen ist. Die Entscheidung erlangt Rechtskraft, wenn der/die Betrof-fene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 41 –, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, einlegt.

Wittlich, den 25. November 2013Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich- Fachbereich 41 -Kurfürstenstraße 1654516 WittlichIm Auftrag:gez. Hermann Brück

Öffentliche AusschreibungBauvorhaben: Erweiterung der integrierten Gesamtschule (IGS) Salmtal, Salmaue 8, 54528 Salmtal

Bauherr: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich

Planung:Architekt, Dipl.-Ing. (FH) Marco HoffmannMozartstraße 34, 54516 WittlichTel.: 06571/9990311, E-Mail: [email protected]

Leistungen:7 Gewerke im zweiten Ausschreibungsabschnitt1. Dachdecker-, Klempner- und Dachabdichtungsarbeiten2. Holzbau-/Stahlbauarbeiten3. Fensterarbeiten4. Sonnenschutzarbeiten5. Fassadenarbeiten6. Estricharbeiten7. Trockenbauarbeiten8. Innenputzarbeiten

Submissionen: 20.12.2013 ab 11 Uhr

Die detaillierten Langtexte der öffentlichen Ausschreibung können im Internet unter www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html abge-rufen werden. Die Anforderung der Unterlagen kann bis 18.12.2013 er-folgen.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 28.11.2013i.A. Burkhard Born

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:================================================================Monzel Unterm Hüttenkopf Landwirtschaftsfläche 11,09 ar

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 16.12.2013 schriftlich mitzuteilen.

Frostige Temperaturen kön-nen dazu führen, dass die Abfälle an den Wänden der Restabfalltonnen anfrieren und die Tonne nicht voll-ständig geleert wird. „In Mülltonnen festgefrorener Müll, der bei der Leerung nicht heraus fällt, ist ein weiteres Ärgernis im Win-ter“ berichtet Abfallbera-ter Lex. Dies betrifft auch Müllbeutel, in die feuchte Abfälle eingefüllt wurden. „Es hat sich bewährt, wenn die angefrorenen Abfälle in der Abfalltonne vor der Lee-rung – z. B. mit einem Stock oder Besenstiel – gelockert

wurden“ empfiehlt Lex.Besonders ärgerlich ist die Sammlung von Gelben Sä-cken und Altpapierkartons, die am Untergrund festge-froren sind. Wenn sie von den Müllwerkern angeho-ben werden, reißen die Gelben Säcke auf oder die Kartonböden öffnen sich. Resultat: der Inhalt ver-streut sich auf dem Boden und muss – sofern möglich – wieder mühsam einge-sammelt werden. Lex appel-liert daher, die Wertstoffe gegen Durchfeuchtung (z.B. mit einer Plane) zu schüt-zen

Frost beeinträchtigt die Abfallsammlung