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Ausgewählte Aspekte des Eigenkapitals

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Ausgewählte Aspekte des Eigenkapitals. 1. Grundsätzliches. EK= Reinvermögen des Unternehmens Differenz zwischen Vermögen und Schulden Steht dem Unternehmen i.d.R. unbefristet zur Verfügung Mittel von Außen: Beteiligungsfinanzierung - PowerPoint PPT Presentation

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Das System der Umsatzsteuer

Ausgewhlte Aspekte desEigenkapitals1(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth11. Grundstzliches(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth2EK= Reinvermgen des UnternehmensDifferenz zwischen Vermgen und SchuldenSteht dem Unternehmen i.d.R. unbefristet zur VerfgungMittel von Auen: BeteiligungsfinanzierungMittel von Innen: Selbstfinanzierung (z.B. durch Verzicht auf Gewinnausschttungen)Unterscheidung nach Festem Eigenkapital (fester -Betrag)Beweglichem / variablem EK (Hhe kann variieren)2. Einzelunternehmer und Personen- gesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth3 247 Abs. 1 HGB: In der Bilanz sind () das Eigenkapital () gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern.Einzelunternehmerbewegliches KapitalkontoBeinhaltet Einlagen, Entnahmen und das JahresergebnisOHG Regelung: 120 HGB, ggf. GesellschaftsvertragBewegliche Kapitalkonten fr die einzelnen GesellschafterBeinhalten Einlagen, Entnahmen und das Jahresergebnis

2. Einzelunternehmer und Personen- gesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth4KGRegelung: 120 + 167 ff. HGB, ggf. GesellschaftsvertragBewegliche Kapitalkonten fr die einzelnen KomplementreFeste Einlagen der einzelnen KommanditistenBeinhalten Einlagen, Entnahmen und das Jahresergebnis (Einschrnkungen bei den Kommanditisten)Negatives Eigenkapital durch Verluste und/oder Entnahmen=> Ausweis auf der Aktivseite

Beispiel:2. Kapitalgesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth6 266 Abs. 3 HGB (Ausweis):

A. EigenkapitalI. Gezeichnetes KapitalII. KapitalrcklageIII. GewinnrcklagenIV. Gewinnvortrag / VerlustvortragV. Jahresberschuss / Jahresfehlbetrag3. Bestimmte Personenhandels-gesellschaftenUnit 2-1 neu(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth7

Beispiel:2. Kapitalgesellschaften

(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth8(Quelle: Meyer, Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht (vereinfacht))./.2. Kapitalgesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth9 272 Abs. 1 S. 1 HGB:Gezeichnetes Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschaft fr die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenber den Glubigern beschrnkt ist.GmbH: StammkapitalAG: GrundkapitalAnsatz gezeichnetes Kapital mit dem Nennbetrag ( 272 Abs. 1 S. 2 HGB)2. Kapitalgesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth10Ausstehende Einlage ( 272 Abs. 1 S. 3 f. HGB):Vollstndige Einzahlung Grundkapital AG nicht erforderlich, jedoch mindestens 25 % des geringsten Ausgabebetrags ggf. + Mehrbetrag bei hherem Ausgabebetrag ( 36 a I AktG)Vollstndige Einzahlung Stammkapital GmbH nicht erforderlich, mindestens jedoch je 25 % von jedem Geschftsanteil, insgesamt mindestens 50 % ( 7 II GmbHG)Ausweis nicht eingeforderte ausstehende Einlage: offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen (Nettoausweis)Ausweis eingeforderte ausstehende Einlage: gesondert als Forderung

2. Kapitalgesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth11Beispiel (1):Stammkapital einer GmbH (100.000 ), davon 50.000 eingezahlt, Rest nicht eingefordert

Bilanz AV 25.000Stammkapital 100.000 UV 175.000./. Ausst. Einlage 50.000 50.000 FK 150.000------------- -------------- 200.000 200.0002. Kapitalgesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth12Beispiel (2):Stammkapital einer GmbH (100.000 ), davon 50.000 eingezahlt, Rest eingefordert

Bilanz AV 25.000Stammkapital100.000 UV 175.000FK150.000 ausst.eingef.Einl.50.000 ------------- -------------- 250.000250.0002. Kapitalgesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth13Eigene Anteile ( 272 Abs. 1a, b HGB) mssen offen auf der Passivseite in der Vorspalte vom Posten Gezeichnetes Kapital abgesetzt werden (Nettoausweis)Mit dem NennbetragAktivierung nicht mehr zulssigDifferenzbetrag ist mit verfgbaren Rcklagen zu verrechnenAnschaffungsnebenkosten = Aufwand des GJBei Verkauf wird Vorspaltenausweis rckgngig gemachtVerkaufserls wird bis zur Hhe der ursprnglichen AK in die Kapitalrcklage eingestellt

2. Kapitalgesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth14Beispiel:AG hat 1.000 eigene Aktien zum Nennwert von je 10 fr je 50 gekauft Bilanz AV 500.000Grundkapital 1.000.000 UV1.500.000Kapitalrcklage 500.000 Eigene Anteile 50.000FK 550.000------------- --------------2.050.0002.050.000

DIESER AUSWEIS IST NICHT (MEHR) ZULSSIG!2. Kapitalgesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth15Beispiel (Fortsetzung): Bilanz AV 500.000Grundkapital 1.000.000 UV1.500.000./. Eigene Aktien 10.000 990.000 Kapitalrcklage 500.000./. Eigene Aktien 40.000 460.000 FK 550.000------------- --------------2.000.0002.000.0002. Kapitalgesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth16Kapitalrcklage ( 272 Abs. 2 HGB) zwingende Bildung bei folgenden Fllen:Betrag, der bei Ausgabe von Anteilen oder bestimmten Schuldverschreibungen ber den Nennbetrag hinaus erzielt wird (sog. Agiooder Aufgeld)Betrag von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewhrung eines Vorzugs auf ihre Anteile leistenBetrag von anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten2. Kapitalgesellschaften

(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth17(Quelle: Meyer, Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht (vereinfacht))2. Kapitalgesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth18Gewinnrcklagen = Betrge aus dem Ergebnis des Geschftsjahres oder frherer GeschftsjahreThesaurierte, d.h. nicht ausgeschttete GewinneInnenfinanzierung, SelbstfinanzierungGesetzliche Rcklage:AG: 5 % aus dem Jahresberschuss mssen eingestellt werden, bis 10 % des Grundkapitals erreicht sind (vgl. 150 AktG)UG Haftungsbeschrnkt: Rcklage gem. 5 a GmbHnormale GmbH: keine gesetzliche Rcklage

2. Kapitalgesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth19Rcklage fr Anteile an einem beherrschenden oder mit Mehrheit beteiligten UnternehmenAusweis in identischer Hhe wie die Anteile auf der AktivseiteZweck: AusschttungssperreAuflsung z.B. bei Abschreibung oder Verkauf der AnteileSatzungsmige RcklageGem den Vereinbarungen im GesellschaftsvertragVertragsfreiheit

2. Kapitalgesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth20Andere RcklagenUnterliegen Entscheidungsfreiheit der GmbHKnnen auch zweckgebunden gebildet werdenAm flexibelsten, da situationsbezogene Bildung und Auflsung

2. Kapitalgesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth21Ergebnis: Jahresberschuss oder JahresfehlbetragZwei Mglichkeiten fr die Aufstellung des JA ( 268 Abs. 1 HGB):Vor ErgebnisverwendungNach teilweiser oder vollstndiger ErgebnisverwendungGrundsatz der Ausweisstetigkeit zu beachtenAusweis vor Ergebnisverwendung: in der Bilanz ( 266 Abs. 3 A IV.) und in der GuV ( 275 Abs. 2 Nr. 20, Abs. 3 Nr. 19) werden Jahresfehlbetrag oder berschuss gesondert ausgewiesen

2. Kapitalgesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth22Beispiel: Ausweis Bilanz J vor ErgebnisverwendungI. Gezeichnetes Kapital50.000II. Gewinnvortrag 15.000III. Jahresberschuss 5.0002. Kapitalgesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth23Teilweise Ergebnisverwendung: aufgrund gesetzlicher Vorschrift (z.B. Einstellung in Rcklagen) oder BeschlussVollstndige Ergebnisverwendung: aufgrund BeschlussAG: Vorstand und Aufsichtsrat haben das Recht, ber die Ergebnisverwendung zu beschlieen (vgl. 58, 172 ff AktG)GmbH: Gesellschafter haben das Recht, ber die Ergebnisverwendung zu beschlieenGmbH-Geschftsfhrer kann durch Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss Recht bzw. Pflicht zur Ergebnisverwendung haben

2. Kapitalgesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth24Folge: Anpassung des Bilanzgliederungsschemas ( 268 I S. 2 HGB)anstatt Jahresberschuss / Jahresfehlbetrag und Gewinnvortrag / Verlustvortrag

dannBilanzgewinn / BilanzverlustVorhandener Gewinn-/Verlustvortrag wird einbezogen und muss in Bilanz oder Anhang angegeben werden

2. Kapitalgesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth25Ebenso: Anpassung des GuV-Gliederungsschemas ( 158 I AktG):20. Jahresberschuss / Jahresfehlbetrag21. Gewinn- / Verlustvortrag auf dem Vorjahr22. Entnahmen aus der Kapitalrcklage23. Entnahmen aus Gewinnrcklagen a) aus der gesetzlichen Rcklage b) a. d. Rcklage fr Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen c) aus satzungsmigen Rcklagen d) aus anderen Gewinnrcklagen24. Einstellung in Gewinnrcklagen a) aus der gesetzlichen Rcklage b) aus der Rcklage fr Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen c) aus satzungsmigen Rcklagen d) aus anderen Gewinnrcklagen25. Bilanzgewinn /-verlust

2. Kapitalgesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth26

Beispiel:Unit 2-1 neu(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth27

Beispiel:2. Kapitalgesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth28Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag:Verluste > alle anderen Posten des EKAusweis gesondert am Schluss der Aktivseite ( 268 Abs. 3 HGB)Rechtsfolgen berschuldung: 64 GmbH bzw. 92 Abs. 2 AktGBeachte: Stillen Reserven sind in der Bilanz wg. dem Anschaffungskostenprinzip nicht ersichtlichUnit 2-1 neu(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth29

Beispiel:3. Bestimmte Personenhandels-gesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth30Sonderregelung 264 c II HGB zum Ausweis des EigenkapitalsSchema des 266 III A. HGB wird angepasst:I. KapitalanteileII. RcklagenIII. Gewinnvortrag / VerlustvortragIV. Jahresberschuss / Jahresfehlbetrag

3. Bestimmte Personenhandels-gesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth31 264 c II HGB regelt von 266 HGB abweichenden Ausweis des Eigenkapitals:I. KapitalanteileII. RcklagenIII. Gewinnvortrag / VerlustvortragIV. Jahresberschuss / Jahresfehlbetrag

Beispiel:3. Bestimmte Personenhandels-gesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth32Kapitalanteile der KomplementreDrfen auch zusammengefasst werdenVerluste reduzieren die KapitalanteileFalls Verluste > KapitalanteileBei Einzahlungsverpflichtung: gesonderter Ausweis auf der Aktivseite unter den Forderungen als Einzahlungsverpflichtung persnlich haftender GesellschafterKeine Einzahlungsverpflichtung: gesonderter Ausweis am Schluss der Aktivseite analog 268 Abs. 3 HGB als nicht durch Vermgenseinlage gedeckter Verlustanteil persnlich haftender GesellschafterHufig detaillierte Regelung im Gesellschaftsvertrag zu einzelnen Konten3. Bestimmte Personenhandels-gesellschaften(c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth33Kapitalanteile der KommanditistenAusweis insgesamtGesondert von den Kapitalanteilen der KomplementreRcklagen: Aufgrund gesellschaftsrechtlichter VereinbarungKeine weitere Unterteilung im Ausweis erforderlichJahresberschuss / Jahresfehlbetrag: entweder nach gesetzlicher Regelung oder gem Gesellschaftsvertrag