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Auslobung Stadthalle Bönnigheim Einphasiger Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Auslobung - Bönnigheim · Übersicht Teil B Wettbewerbsbeschreibung 2.1.0 Stadt Bönnigheim 2.1.1 Stadtgeschichte 2.2.0 Wettbewerbsgebiet 2.2.1 Amann-Quartier 2.2.2 Schalltechnische

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Auslobung

Stadthalle Bönnigheim

Einphasiger Realisierungswettbewerb

mit vorgeschaltetem Bewerbungs-

und Auswahlverfahren

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1.1.0 Anlass und Zweck des Wettbewerbs 1.2.0 Auslober 1.2.1 Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung

1.3.0 Gegenstand des Wettbewerbs 1.4.0 Wettbewerbsart, Verfahrensform 1.5.0 Zulassungsbereich / Sprache

1.6.0 Wettbewerbsteilnehmer 1.6.1 Teilnahmehindernisse 1.6.2 Bewerberverfahren 1.6.3 Kriterien zur Auswahl der Teilnehmer 1.6.4 Geforderte Projektblätter 1.6.5 Auswahlgremium und Losverfahren 1.6.6 Ausgewählte Teilnehmer 1.6.7 Wahrung der Anonymität

1.7.0 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer 1.7.1 Fachpreisrichter 1.7.2 Stellvertretender Fachpreisrichter 1.7.3 Sachpreisrichter 1.7.4 Stellvertretender Sachpreisrichter 1.7.5 Sachverständige ohne Stimmrecht 1.7.6 Gäste 1.7.7 Vorprüfung

1.8.0 Wettbewerbsunterlagen 1.9.0 Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung 1.10.0 Beurteilungskriterien 1.11.0 Termine 1.11.1 Rückfragen 1.11.2 Einlieferung der Wettbewerbsunterlagen 1.11.3 Sitzung des Preisgerichts und Bekanntgabe des Ergebnisses 1.11.4 Ausstellung der Arbeiten

1.12.0 Preise und Ankäufe 1.13.0 Abschluss des Wettbewerbs 1.14.0 Weitere Bearbeitung 1.14.1VerpflichtungderWettbewerbsteilnehmer 1.14.2 Vergütung der weiteren Bearbeitung 1.14.3 Urheberrecht

Übersicht Teil A Wettbewerbsbedingungen

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Übersicht Teil B Wettbewerbsbeschreibung

2.1.0 Stadt Bönnigheim 2.1.1 Stadtgeschichte

2.2.0 Wettbewerbsgebiet 2.2.1 Amann-Quartier 2.2.2 Schalltechnische Stellungnahme 2.2.3 Freiflächen 2.2.4 Baugrund

2.3.0 Wettbewerbsaufgabe 2.3.1 Vereinsräume 2.3.2 Freiflächengestaltung 2.3.3 Toilettenanlage 2.3.4 Verkehr, Vorfahrt und Stellplätze

2.4.0 Finanzierung | Kosten 2.5.0 Wirtschaftlichkeit | Energie 2.6.0 Verbindliche Vorschriften und Hinweise

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Übersicht Teil C Anlagen zur Auslobung

3.1.0 Auslobungsanlagen Aufstellung entsprechend den Angaben unter Punkt 1.8.0 Wettbewerbsunterlagen

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Der Durchführung dieses Wettbewerbs liegen die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe GRW 1995 in der novellierten Fassung vom 22.12.2003 mit dem Einführungserlass des Landes Baden-Württemberg vom 20.12.2004 zugrunde.Die Anwendung und Anerkennung der GRW ist für Auslober und Teil-nehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Aus-lobung nicht ausdrücklich davon abweicht. An der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs hat der Wettbewerbsausschuss der Ar-chitektenkammer Baden-Württemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2008-1-12 registriert.

Die Stadt Bönnigheim beabsichtigt am südwestlichen Rand der histori-schenAltstadt,zwischeneinemimUmstrukturierungsprozessbefindli-chen ehemaligen Fabrikareal und der Stadtmauer mit Sichtbezug zum Stadionschen Schloß und zum Michaelsberg, den Neubau einer Stadthalle zu entwickeln. Der für das Amann-Gelände notwendige Bebauungsplan liegt einem städtebaulichen Entwurf zugrunde. Der Bebauungsplan befindetsichinderVorentwurfsphase.Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbs soll auf der Grund-lage der Vorentwürfe die beste architektonische und städtebauliche Lösung für die zu planende und zu realisierende Hochbaumassnahme gefunden werden.Wesentliche Zielsetzung ist eine in Planung, Bau und Betrieb wirtschaft-liche, energetisch optimierte Stadthalle, die in der architektonischen Umsetzung ihres Raumprogrammes den Anforderungen des Auslobers gerecht wird.

Stadt Bönnigheimvertreten durch Herrn Bürgermeister Kornelius BambergerKirchheimer Straße 1, 74357 Bönnigheim

ARCHITEKTUR 109 MarkArnold+ArneFentzloff,FreieArchitektenBDAHohnerstraße 23, 70469 StuttgartFon 0049(0)711-609341, Fax 0049(0)711-609371 [email protected]

Der Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für den Neubau einer Stadthalle mit großem Saal für 500 Personen, Bühne und Vereinsräumen in Bönnigheim.

Details der weiteren Aufgabenstellung des Wettbewerbs sind in der Auslobung Teil B beschrieben.

Teil A Wettbewerbsbedingungen

1.1.0 Anlass und Zweck des Wettbewerbs GRW 5.1.2

1.2.0 Auslober GRW 3.1

1.2.1 Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung

1.3.0 Gegenstand des Wettbewerbs (GRW 1.1)

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Der Wettbewerb ist als einphasiger Realisierungswettbewerb mit vorge-schaltetem Bewerbungs- und Auswahlverfahren nach VOF in Form eines begrenztoffenenWettbewerbsmit25Teilnehmerausgelobt.

Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschafts-raumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Überein-kommensüberdasöffentlicheBeschaffungswesenGPA.Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

TeilnahmeberechtigungTeilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Be-rufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß Artikel 46 bis 49 der Richtlinie 2005/36/EG „Berufsanerkennungsrichtlinie“ ge-währleistet ist, und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn der be-vollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natür-liche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teil-nahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teil-nahmeberechtigt ist.

Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten.

Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnah-meberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entspricht, und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.

Teilnahmehindernisse sind in 3.2.3 GRW beschrieben.

Jeder Teilnahmeberechtigte kann sich bewerben. Informationen zum Bewerbungsverfahren sind erhältlich unter:

www.boennigheim.de/wettbewerb_stadthalle

1.4.0 Wettbewerbsart, Verfahrensform GRW 2.4

1.5.0 Zulassungsbereich / Sprache GRW 2.3.1

1.6.0 Wettbewerbsteilnehmer GRW 3.2

1.6.1 Teilnahmehindernisse

1.6.2 Bewerberverfahren GRW 2.4.2

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Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer die dort abrufbaren formalisierten Bewerbungsunterlagen (Bewerbererklärung und Pro-jektblätter) verwendet und vollständig fristgerecht bis zum 11. 12. 2009 | 16.00 Uhr (Zugang beim Wettbewerbsbetreuer) eingereicht hat. E-Mail-Bewerbungen sind vom Verfahren ausgeschlossen.

In der Bewerbererklärung und den dargestellten Projekten belegt der Bewerber seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuver-lässigkeit, vor allem aber seine Eignung und Kompetenz für die an-stehende Wettbewerbsaufgabe. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinaus gehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.

Durch die Erfüllung der Ausschluss-/Zulassungskriterien qualifizierensich die Bewerber für das Auswahlverfahren.

01 Formale Kriterien:a. Fristgerechter Eingang der Bewerbungb. Einreichung der (vom Auftraggeber vorgegebenen) Bewerberer- klärung mit mindestens der eigenhändigen Unterschrift des (bei juristischen Personen: der) bevollmächtigten Vertreter/s des Bewerbers. c. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 11 VOF vorliegen (in der Bewerbererklärung). d. NachweisdergefordertenberuflichenQualifikation(zumBeispiel durch: Kammernummer, Rundstempel, Eintragungsurkunde, Beitragsbescheid). Zusätzlich bei Berufsanfängern: Nachweis, dass das Diplom nicht mehr als 7 Jahre zurückliegt. Stichtag: Tag der Bekanntmachung.

02 Qualitative AuswahlkriterienDen Nachweis der fachlichen Eignung erbringen die Bewerber anhand von 4 Referenzen in Form von Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Kann ein Bewerber den Nachweis in einem Kriterium nicht erbringen, legt er ein leeres Projekt-blatt vor. - Der Nachweis wie Fertigstellung | Übergabe oder Auszeichnung darf nicht älter als der Stichtag 01. 01. 2000 sein. - Je Projektblatt ist die zusätzliche Darstellung, einseitig bedruckt, auf max. 1 Seite DIN A3 oder max. 2 Seiten DIN A4 als Anlage zu begrenzen. - Für den Nachweis der vier qualitativen Kriterien darf max. 1 Projekt mit den weiteren identisch sein.

Projektblatt P 1 - Realisiertes Projekt: max. Bewertung 5 PunkteNachweis eines realisierten Projekts das mit der anstehenden Planungs-aufgabe vergleichbar ist. Bei Berufsanfängern kann es auch ein Projekt beliebiger Aufgabenstel-lung sein oder ein Projekt, das sie als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben, wenn dies der Büroinhaber bestätigt.

1.6.3 Kriterien zur Auswahl der Teilnehmer

1.6.4 Geforderte Projektblätter

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Notwendige Angaben: Bezeichnung, Auftraggeber, Urheber (Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach § 15 HOAI (mind. we-sentliche Teile der Leistungsphasen 2 - 8), Erstellungskosten, Zeichnun-gen, Abbildungen des fertiggestellten Projekts, Erläuterung.

Projektblatt P 2 - Ausgezeichnetes realisiertes Projekt: max. 1 PunktNachweis eines ausgezeichneten realisierten Projekts mit Auszeichnung Beispielhaftes Bauen, Bonatzpreis, Hugo-Häring-Preis. Bei Berufsan-fängern kann es auch eine ausgezeichnete Studienarbeit sein.

Notwendige Angaben: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Verfasser (Name des Bewerbers), Jahr der Auszeichnung, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterung.

Projektblatt P 3 - Ausgezeichneter Wettbewerb: max. 3 PunkteNachweis einer ausgezeichneten Wettbewerbsarbeit (Preis, Ankauf) in einem regelgerechten Wettbewerb (kein 1. Rang oder „Erfolg“ in Mehr-fachbeauftragungen oder VOF-Verhandlungsverfahren) - zum Beispiel durch eine „wettbewerbe aktuell“- Dokumentation. Bei Berufsanfän-gern kann es auch ein Erfolg in einem studentischen Wettbewerb sein.

Notwendige Angaben: Bezeichnung, Auslober, Wettbewerbsart, Verfasser (Name des Bewer-bers), Jahr, Auszeichnungart, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterung.

Projektblatt P 4 - Frei wählbares realisiertes Projekt: max. 5 PunkteNachweis eines realisierten Projektes beliebiger Aufgabenstellung zum Thema „Innovation und Gestaltung“ nach Wahl des Bewerbers.

Notwendige Angaben: Bezeichnung, Auftraggeber, Urheber (Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach § 15 HOAI (mind. we-sentliche Teile der Leistungsphasen 2 - 8), Erstellungskosten, Zeichnun-gen, Abbildungen des fertiggestellten Projekts, Erläuterung.

Als Empfänger ist die Adresse des wettbewerbsbetreuenden Büros:

ARCHITEKTUR 109 Hohnerstraße 23 70469 Stuttgart

und die Zuordnung der Kategorie A: Berufsanfänger oder Kategorie B: Erfahrene Büros, unter der die Bewerbung abgegeben wird, anzugeben. Auf die eigenhändige Unterschrift auf der Bewerbung ist zu achten.

Die Mitglieder des Auswahlgremiums sind: 01 Herr Martin Queißer, Stadtrat FWV|CDU, Bönnigheim 02 Herr Kai Dongus, Architekt, Ludwigsburg 03HerrArneFentzloff,Architekt,Stuttgart

1.6.5 Auswahlgremium und Losverfahren

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Ein Auswahlgremium beurteilt die eingereichten Projektblätter und bewertet diese mit maximal 14 Punkten. Die Bewerber die den Aus-wahlkriterien genügen und mindestens 7 Punkte erzielen, werden zum Losverfahren zugelassen. Insgesamt werden 21 Teilnehmer und 2 Nach-rücker ausgewählt. Genügen mehr als 21 Bewerber den Auswahlkriterien, dann werden ausallenqualifiziertenBewerbungendie21TeilnehmerdurchLosbe-stimmt. Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht eines Notars oder einer vom Auslober unabhängigen Dienststelle. Berufsanfänger werden in angemessener Zahl durch separate Losziehung berücksichtigt. Bei der Auslosung werden 2 Lostöpfe gebildet:

Bewerber aus Lostopf A: Berufsanfänger, Diplomurkunde nicht älter als 7 Jahre Stichtag: Tag der Bekanntmachung

Bewerber aus Lostopf B: Erfahrene Büros, die den Mindestan- forderungen der Auswahl genügen

In Bezug zur Auslobung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs Amann-Areal 2001/2002 werden die vier Preisträger zum Realisierungswettbe-werb eingeladen:

1. Dollmann + Partner, Stuttgart2. Michel + Wolf, Stuttgart3. Matthias Müller, Heilbronn4. Reinhard Straub, Friedrichshafen

Die Verfasser der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym.

Der Auslober hat das Preisgericht in nachstehender Besetzung gebildet und hat es vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört.

1. Herr Prof. Markus Allmann, Architekt, München2. Herr Joachim Eble, Architekt, Tübingen3. Herr Prof. Jo Frowein, Architekt, Freiburg4. Herr Dr. Eckart Rosenberger, Architekt, Fellbach5. Frau Beatrice Soltys, Architektin, Besigheim6. Herr Oliver Sorg, Architekt, Stuttgart

1. Herr Prof. Peter Cheret, Architekt, Stuttgart

1. Herr Bürgermeister Kornelius Bamberger, Bönnigheim2. Herr Reinhold Grünenwald, Stadtrat FWV|CDU, Bönnigheim3. Herr Fritz Diether, Stadtrat SPD, Bönnigheim4. Herr Hans-Martin Jäger, Stadtrat UWG, Bönnigheim5. Herr Jörg Stolzenberger, Stadtrat Grüne, Bönnigheim

1.6.6 Ausgewählte Teilnehmer

1.6.7 Wahrung der Anonymität GRW 1.6

1.7.0 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer, GRW 3.3 / 3.4

1.7.1 Fachpreisrichter

1.7.2 Stellvertr. Fachpreisrichter (kein Stimmrecht) 1.7.3 Sachpreisrichter

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1. Herr Wolfgang Bramm, Stellv. Bürgermeister, Bönnigheim

1. Herr Gerhard Hauber, Atelier Dreiseitl, Überlingen2. Herr Peter Knoll, Verbandsbauamtsleiter, Bönnigheim3. Frau Agnes Marquardt, Kreisbaumeisterin, LRA Ludwigsburg4. Herr Josef Broll, Steinbeis-Transferzentrum

1. Herr Werner Schlenker, Stadtkämmerer, Bönnigheim2. Herr Klaus Walz, Hauptamtsleiter, Bönnigheim

Die Vorprüfung erfolgt durch ARCHITEKTUR 1091. Herr Mark Arnold, Architekt, Stuttgart2. HerrArneFentzloff,Architekt,Stuttgart3. Herr Josef Broll, Steinbeis-Transferzentrum, Stuttgart

Ein Teil der Wettbewerbsunterlagen wird unter nachfolgend benannter Adresse ab dem 05. 11. 2009 zur Einsichtnahme ins Internet gestellt. Die ausgewählten Wettbewerbsteilnehmer können nach Erhalt eines Zu-gangscodes, ab dem 21. 12. 2009 die gesamten Wettbewerbsunterlagen herunterladen:

www.boennigheim.de/wettbewerb_stadthalle

Die Wettbewerbsunterlagen bestehen aus: Teil A - Wettbewerbsbedingungen Teil B - Wettbewerbsbeschreibung Teil C - Anlagen zur Auslobung

Anlage 01: Stadtplan als pdf-Datei Anlage02: Luftbild2009alstiff-DateiAnlage 03: Städtebaulicher Entwurf mit Freianlagen als pdf-Datei Anlage 04: Lageplan im Maßstab 1:500 als dwg/dxf-DateiAnlage 05: Lageplan im Maßstab 1:500 als pdf-Datei mit best. Bebauung, Wegeführung, wesentl. Baumbestand, Höhenquoten und DarstellungAnlage 06: Modellgrundplatte im Maßstab 1:500Anlage 07: Abholschein für das ModellAnlage 08: Raumprogramm als Excel-Datei Anlage 09: Berechnungsformblätter als pdf-DateiAnlage 10: Formular Verfassererklärung als pdf-DateiAnlage 11: Schalltechnisches Gutachten als pdf-DateiAnlage 12: Geologisches Gutachten als pdf-DateiAnlage 13: Gewässerentwicklungsplan als pdf-Datei

Auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen sind folgende Leistungen vom Teilnehmer zu erbringen:1.1 Lageplan M. 1:500 Städtebaulicher Gesamtzusammenhang in genordeter Darstellung mit Aufsicht auf die Gebäude und Eintragung der

1.7.4 Stellvertr. Sachpreisrichter (kein Stimmrecht)

1.7.5 Sachverständige (kein Stimmrecht)

1.7.6 Gäste (kein Stimmrecht)

1.7.7 Vorprüfung

1.8.0 Wettbewerbsunterlagen GRW 5.1.3

1.9.0 Wettbewerbsleistungen GRW 5.1.4 und Kennzeichnung GRW 5.4.1

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a. Geschosszahl und Dachform b. Erschließungsflächen,EingängeundAndienung c. Gestaltung des Aussenbereichs im Anschluß an die Stadthalle und Anbindung an den bestehenden Entwurf der Grün-/Frei- anlagen bzw. an den Gewässerentwicklungsplan.

1.2 Grundrisse M. 1:200, in genordeter Darstellung a. DarstellungimEG-PlanderFreiflächengestaltungund Anschlüsse der Aussenanlagen, Zugängen und Anlieferung b. Eintragung der Raumnummer und Raumbezeichnung c. Die Schnittführung der Querschnitte ist einzutragen

1.3 Querschnitt M. 1:200 Schnittführung parallel und quer zum Gebäude einschl. der Darstellung des vorhandenen und geplanten Verlaufs der Geländeoberkante mit Festlegung der EFH bezogen auf NN.

1.4 Ansichten M. 1:200

1.5 Konstruktiver Schnitt und Ansicht M 1:50 mit Materialangabe 1.6 Erläuterungsbericht Die Erläuterungen sollen über Ableitung und Ziele des Lösungs- vorschlags informieren und sollen daher – in Form von Texten, Skizzen, Perspektiven, Graphiken, Fotomontagen und sonstigen Darstellungen – auf den Plänen an den Stellen dargestellt werden, an der über die Plandarstellung hinaus etwas zu erläutern ist. a. Leitidee b. Städtebauliches und architektonisches Konzept c. Freiraumplanerische Einbindung | Ökologie d. Erschließung Besucher und Andienung | Entsorgung e. Konstruktion und Materialien f. Energiekonzept g. Wirtschaftlichkeit (Erstellung, Betrieb, Unterhaltung).

1.7 Modell M. 1:500

1.8 Prüfbare Berechnungen mit Nachweis auf separatem Plansatz a. Bruttogeschossfläche b. Bruttorauminhalt c.NachweisderRaumprogrammfläche

1.9 Verfassererklärung (2-fach) gemäß Anlage in einem mit der Kennzahl versehenen undurch- sichtigem und verschlossenen Umschlag, bezeichnet als „Verfassererklärung“. Neben der Verfassererklärung geben die Teilnehmer ihre Anschrift, Mitarbeiter, Sachverständige und Fachplaner an, juristische Personen, Partnerschaften und Arbeits- gemeinschaften außerdem den bevollmächtigten Vertreter. Jeder Verfasser prüft seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich und belegt sie mit einer Kopie seines Befähigungsnachweises in der Wettbewerbssprache.

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2.0 Karte im Format DIN A5- Quer mit den Namen der Verfasser und aller Beteiligten zur Kennzeichnung während der Ausstellung

2.1 Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen

2.2 FürdieÖffentlichkeitsarbeitwirddarumgebeten,zudenPlänenin Papierform, diese auch als pdf-Format auf CD einzureichen. Orientierungsgröße: 300 dpi bei DIN A 4

Die Planunterlagen sind ungefaltet einzureichen. Die einzureichende Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen nur durch eine Kennzahl aus sechs arabischenZifferninderrechten,oberenPlaneckezukennzeichnen.

Die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden durch das Preisgericht nach folgenden Kriterien bewertet. Die Reihenfolge stellt dabei keine Gewichtung dar:

1.1 Städtebauliche und freiräumliche Qualität1.2 Architektonische und gestalterische Qualität des Hochbaus und der Freiräume 1.3 Erfüllung des Raumprogramms und funktionale Anforderungen Erschließung, Organisation, Orientierung1.4 Qualitative Bedarfsanforderungen (baulicher Standard)1.5 Wirtschaftlichkeit und Konstruktion1.6 Investitions- und Folgekosten1.7 Energiekonzept 1.8 Ökologische Anforderungen und Umweltverträglichkeit

Tag der Bekanntmachung 05. 11. 2009

Meldeschluss für schriftl. Bewerbungen 11. 12. 2009 | 16.00 Uhr Der Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe beim wettbewerbs- betreuenden Büro ARCHITEKTUR 109, wird mit Datum und Uhrzeit als Submissonstermin festgelegt.

Auswahl der Teilnehmer 15. 12. 2009 Bewerberdiebiszum22.12.2009keineAufforderungzur Teilnahme erhalten haben, sind nicht mehr im Verfahren

Download der Wettbewerbsunterlagen ab 21. 12. 2009

Abholung des Modells ab 21. 12. 2009 Gegen Vorlage des Abholscheins kann das Modell unter folgender Adresse nach Voranmeldung abgeholt werden:

Werner Allgeier Immenhofer Straße 42a 70180 Stuttgart Telefon 0711 - 604744 [email protected]

1.10.0 Beurteilungskriterien GRW 5.1.5

1.11.0 Termine

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Eingang der schriftlichen Rückfragen 11. 01. 2010 | 16.00 Uhr (Zugang beim Wettbewerbsbetreuer ARCHITEKTUR 109)

Schriftliche Beantwortung der Rückfragen 18. 01. 2010

Fragen und Antworten werden nach Abstimmung mit dem Auslober und - soweit inhaltliche Fragen auftreten unter Hinzuziehung von Fach-preisrichtern - zusammengefasst und an alle Wettbewerbsteilnehmer, die Preisrichter und die Architektenkammer Baden-Württemberg gesandt. Die Antworten des Auslobers gelten als Bestandteil dieser Wettbewerbs-auslobung.

Abgabetermin für die Wettbewerbspläne 17. 03. 2010 | 16.00 UhrAbgabetermin für das Wettbewerbsmodell 24. 03. 2010 | 16.00 Uhr

Der Zeitpunkt der Abgabe wird mit Datum und Uhrzeit als Submis-sonstermin, abweichend zur GRW 5.4.2, festgelegt, unabhängig zur Art und Weise der Zustellung. Die Wettbewerbsarbeit kann an den Abga-beterminen jeweils von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr persönlich abgegeben werden. Als Zeitpunkt der Abgabe gilt dann die auf der Empfangsbe-stätigung vermerkte Datums- und Zeitangabe der Wettbewerbsbetreu-ung. Die Arbeit kann auch per Post, Bahn oder einem anderen Trans-portunternehmen an die folgende Adresse aufgegeben werden: ARCHITEKTUR 109 Hohnerstraße 23 70469 Stuttgart

Das Preisgericht tagt voraussichtlich am 23. 04. 2010Der Auslober teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wett-bewerbes unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung durch Übersendung der Niederschrift über die Preisgerichtssitzung unverzüglichmitundmachtessobaldalsmöglichöffentlichbekannt.Die Mitglieder des Preisgerichts und die Architektenkammer Baden-Württemberg erhalten ebenfalls die Niederschrift.

Ausstellung der Arbeiten voraussichtlich 24. 04. 2010 - 30. 04. 2010 DerOrtderAusstellung,derZeitpunktderEröffnungundihreDauerwerden den Wettbewerbsteilnehmern rechtzeitig bekanntgegeben. Die mit den Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Auslobers.

Die übrigen Wettbewerbsarbeiten können ab 05. 05. 2010 im Verbands-bauamt der Stadt Bönnigheim abgeholt werden. Die Frist für die Abholung beträgt 2 Wochen. Planunterlagen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt wurden, werden auf Verlangen des Teilnehmers zurückgesandt. Die Kosten für die Rücksendung der Modelle erfolgt zu Lasten der Teil-nehmer. Im Falle von Beschädigung oder Verlust einer Wettbewerbsarbeit haftet der Auslober gemäß GRW 6.5.

1.11.1 Rückfragen GRW 5.3

1.11.2 Einlieferung der Wettbewerbsunterlagen

1.11.3 Sitzung des Preisgerichts und Bekanntgabe des Ergebnisses

1.11.4 Ausstellung der Arbeiten

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1.12.0 Preise GRW 4.0

1.13.0 Abschluss des Wettbewerbs GRW 6.0

1.14.0 Weitere Bearbeitung GRW 7.1 / 7.2

1.14.1 Verpflichtungder Wettbewerbsteilnehmer

1.14.2 Vergütung der weiteren Bearbeitung

1.14.3 Urheberrecht GRW 7.3

Der Auslober stellt für Preise und Ankäufe einen Gesamtbetrag in Höhe von 53.000 Euro zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis von § 15 und § 16 HOAI ermittelt. Die Umsatzsteuer ist darin nicht enthalten. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis 25 % 13.250 EUR 2. Preis 20 % 10.600 EUR 3. Preis 15 % 7.950 EUR 4. Preis 12 % 6.360 EUR 5. Preis 8 % 4.240 EUR Ankäufe 20 % 10.600 EUR

Die mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Wettbewerbs-arbeiten werden Eigentum des Auslobers. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Preissumme vor Aufhebung der Anonymität vorbehalten.

Der Auslober teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wett-bewerbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglichmitundmachtessobaldalsmöglichöffentlichbekannt.

Der Auslober wird in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, unter den in den GRW 7.1 genannten Voraussetzungen einem Preisträ-ger die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI stufen-weise mindestens bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 5 (Ausfüh-rung) übertragen. Der Grobterminplan sieht die Planung für 2010-2011 und die Realisie-rung bis 2012 vor, vorbehaltlich weiterer Förder- und Haushaltsmittel sowie weiterer Beschlüsse des Gemeinderats.

DieWettbewerbsteilnehmerverpflichtensich,imFalleeinerBeauftra-gung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb be-reits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

DieNutzungderWettbewerbsarbeitunddasRechtderErstveröffentli-chung sind in GRW 7.3 geregelt.

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Auslober Stadt Bönnigheimvertreten durch Herrn Bürgermeister Kornelius Bamberger

05. November 2009

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Teil B Wettbewerbsbeschreibung

Die Stadt Bönnigheim liegt etwa 40 km nordwestlich von Stuttgart und 18 km südwestlich von Heilbronn, in der Weinbauregion am Rande des Strombergs. Die historische Kleinstadt mit ca. 7.500 Einwohner, besteht aus der Kernstadt und den Stadtteilen Hofen und Hohenstein.

Bönnigheim ist bekannt nicht nur wegen der guten Weine und der Land-schaft, sondern auch durch die weltweit größte Sammlung an Naiver Kunst und Art Brut und das schwäbische Schnapsmuseum. Im Museum Sophie La Roche kann man den Spuren dieser bedeutenden Schriftstellerin und Großmutter der Brentanos folgen. Im einzigen aus dem 19. Jahrhundert in Baden-Württemberg erhaltenen Apothekerlaborhäuschen ist die Ge-schichte der Apotheken vom Mittelalter bis heute zu besichtigen.

Bönnigheim, erstmals 793 im Lorscher Kodex als villa Punnicheim erwähnt, änderte vielfach den Namen. 1183 castum Biennecke, 1267 Bunneken, 1525 Bunnicken, 1663 Binnicken und seit den 18. Jahrhundert Bönnigheim. Einzigartig macht Bönnigheim die durch Kauf und Heirat 1379 entstan-dene geometrische Vierteilung der Stadt in ein Ganerbiat. Diese über 400 Jahre anhaltende politische Trennung der Stadt, das Stadtrecht besteht seit 1284, prägt die Innenstadt noch heute. Jedes Viertel hatte seine eigene Kelter, sein eigenes Amtshaus, seine eigene Zehntscheuer und dergleichen mehr.

Eine gemeinsame Stadtmauer schützte die zum damaligem Zeitpunkt bedeutende Handelsstadt. Vorrangig war es der Wein, welcher weit über die Grenzen bekannt war. Besonders interessant für Besucher ist, daß all die Zeugnisse der über 1200-jährigen Geschichte erlebbar sind.

2.1.0 Stadt Bönnigheim

2.1.1 Stadtgeschichte

Page 16: Auslobung - Bönnigheim · Übersicht Teil B Wettbewerbsbeschreibung 2.1.0 Stadt Bönnigheim 2.1.1 Stadtgeschichte 2.2.0 Wettbewerbsgebiet 2.2.1 Amann-Quartier 2.2.2 Schalltechnische

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Südwestlich der Altstadt liegt das Wettbewerbsgebiet auf der ehemaligen „Bleichwiese“, im Lageplan (Anlage 04) mit einer rotgepunkteten Linie (•••)umfahren.Westlich wird das Wettbewerbsgebiet durch die Burgstraße begrenzt. Die im Sichtbereich des Wettbewerbsgebietes erhaltene Stadtmauer, mit vorgelagerten Parkplätzen, grossen Buchen und Linden, verläuft in West-Ost-Richtung bis zum Stadionschen Schloß und zur Hauptstraße, dem historischen südlichen Stadtzugang. Es ist angestrebt, diese Allee zu erhalten. Die Stadtmauer ist zur besseren Anbindung des Amann-Quar-tiers,derFreiflächenundderStadthalleandieAltstadtfürFussgängerpartiell durchbrochen. Westlich der Burgstraße folgen ein Spielplatz und Schrebergärten.DieseFreifläche,mitdemMühlbach,dientderAltstadtalsFrischluftschneise und bleibt auch in Zukunft frei von einer Bebauung.Das zu überplanende Wettbewerbsgebiet fällt von Westen nach Osten im Mittel von ca. 219,50 m ü. NN auf 218,50 m ü. NN.

Im Süden schließt das Amann-Quartier an, einem im Umstrukturierungs-prozessbefindlichenehemaligenFabrikareal.AufderGrundlageeinesstädtebaulichen Entwurfs (Anlage 03) wird ein Bebauungsplan für eine verdichtete Wohnbebauung und ein Stadtpark entwickelt, der sich zur ZeitinderEntwurfsphasebefindet.

Der vorgesehene Standort für die Stadthalle wurde im Rahmen der städ-tebaulichen Entwicklung schallschutztechnisch gemäß den rechtlichen Vorgaben der DIN 18 005 und der TA Lärm untersucht und die generelle Machbarkeit aufgezeigt. Das Ergebnis der schallschutztechnischen Stel-lungnahme (Anlage 11) ist im Entwurf zu berücksichtigen.

Die Stadt Bönnigheim sieht in dem von Westen kommenden Grünzug mit demMühlbachals„GrüneLunge“eineChance,dieNaherholungsflächestärker an die Stadtmitte heranzuführen. Im Bereich der Bleichwiese, dem Bachlauf folgend, befand sich bis ca. Mitte des 18. Jahrhunderts der Neipperger See.Inzwischen ist der Mühlbach ab der Burgstrasse ca. 2,70 m - im östlichen Hallenbereich ca. 1,50 m - unter dem Strassenbelag verdolt geführt und tritt erst östlich der Schulstrasse wieder ans Tageslicht. Der Auslober geht davon aus, dass im Bereich der Bleichwiese, zwischen BurgstraßeundHauptstraße,dieFreiflächeninVerbindungmitWassergestaltet werden.

Gewässerentwicklungsplan (Anlage 13)Der Gewässerentwicklungsplan geht von einer Renaturierung durch ÖffnungdesverdoltenMühlbachsundeinerausökologischenGründenoffengeführtenBachzonemitvielfältigenErlebnisqualitätenaus,dessenBachbett bis auf 2.70 m bis 1,50 m zum Geländeniveau verläuft und eine topographisch-landschaftsbezogene Freianlagengestaltung mit zahl-reichen Verzahnungen zu den umgebenden Bereichen umsetzt.

2.2.0 Wettbewerbsgebiet

2.2.1 Amann-Quartier

2.2.2 Schalltechnische Stellungnahme

2.2.3 Freiflächen

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2.2.4 Baugrund

2.3.0 Wettbewerbsaufgabe

2.3.1 Vereinsräume

So werden Vorschläge erwartet, die einerseits konzeptionell dem städ-tebaulichen Entwurf folgen, aber andererseits auch der Notwendigkeit des geführten Wasserlaufs Folge leisten.

Auf Grund der Erkenntnis früherer Realisierungen auf dem Wettbewerbs-gebiet und einem geologischen Gutachten (Anlage 12), muss von einem wässrigen und schlecht tragenden Baugrund ausgegangen werden. Durch den schwierigen Baugrund, den hohen Grundwasserspiegel und das Einbeziehen des Gestaltungselementes Wasser, wird aus wirtschaftlichen Gründen eine Unterkellerung kritisch hinterfragt.

Im Rahmen eines Städtebaulichen Ideenwettbewerbs auf dem Amann-Are-al erfolgte im Jahr 2002 eine Standortuntersuchung für die neue Stadthalle. Weitere Untersuchungen hinsichtlich der Lage, der Beeinträchtigung der Umgebung durch Verkehr und Schall, dem planerischen Umgang mit dem Mühlbach und der Ausformulierung der Neubebauung auf dem Amann-Quartier festigten den jetzigen Standort. Der Standort für die Stadthalle liegt innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes.

Mit dem Bau der Stadthalle soll einerseits das kulturelle Leben: Thea-ter, Konzerte, Comedy (kein Sport) in Bönnigheim und andererseits die historische Struktur im Umfeld des Schlosses, der Stadtmauer und dem vorgelagerten Schlossgarten aufgewertet werden. Erwünscht ist, dass die Zugänge, städtebauliche Orientierung und die Proportionierung des Gebäudes sowohl gestalterisch wie funktional den gestellten Anforderun-gen an dieser Stelle gerecht werden. So wird der Gestaltungsqualität im Dialog zum historischen Umfeld und am Übergang zum Amann-Quartier besonderer Wert beigemessen.

Mögliche Blickbeziehungen vom Michaelsberg erwägen eine besondere Aufmerksamkeit im Umgang mit der 5. Fassade, der Dachgestaltung.

Der Saal mit ca. 500 m2, muss im Verhältnis 1/3 zu 2/3 unterteilbar und unabhängig zueinander zugänglich sein. Die Bühne ist mit einer ca. 1,50 m tiefen Vorbühne zu planen. Die Stadthalle erhält zur Bewirtung des Saals eine tagesbelichtete Küche mit den im Raumprogramm aufgeli-steten Nebenräumen. In der Küche wird in Eigenregie des Veranstalters (u. a. Vereine) und über einen Catering-Service gekocht. Eine Küche als eigenständiger Restaurant-Bereich ist nicht vorgesehen. Auf eine getrennte Anlieferung der Küche und des Bühnenbereichs ist zwingend zu achten.

In die Stadthalle zu integrieren sind Vereinsräume für den Musikverein Stadtkapelle Bönnigheim e.V. und Gesangverein Concordia Bönnigheim. Der Vereinsbereich, mit Proberäumen, Nebenräumen und den vereinsin-ternenToilettenanlagen,mussunabhängigzurÖffnungderStadthalleerschlossen werden können.

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2.3.2 Freiflächengestaltung

2.3.3 ÖffentlicheToilettenanlage

2.3.4 Verkehr, Vorfahrt und Stellplätze

Eine ansprechende Freiflächengestaltung mit Baumbepflanzung undSitzmöglichkeiten,unterEinbeziehungdesGrünzuges,derSpielflächenund des Gewässers sind vom Auslober ausdrücklich erwünscht. Die Möglichkeit einer Bewirtung vom Foyer- und Küchenbereich aus, zu einer Freiterrasse am Bach ist genauso im Entwurfskonzept aufzunehmen, wie die zeitweise außenzugänglichen sanitären Anlagen im Festbetrieb, bei geschlossener Stadthalle.

Unabhängig der notwendigen sanitären Anlagen ist eine kleine separate, barrierefreie Toilettenanlage für beide Geschlechter vorzusehen, die ganzjährig von Außen begehbar ist.

Ziel der Verkehrskonzeption ist es, neben der Erschließung des neuen Quartiers und der Stadthalle insbesondere die Erreichbarkeit der Altstadt und wichtiger Sport- und Freizeiteinrichtungen für Fußgänger und Rad-fahrer zu verbessern.Das neue Wohnquartier wird über die Burgstrasse und die Hauptstraße an das örtliche Straßennetz angebunden. Die innere Erschließung erfolgt für den motorisierten Individualverkehr stadtquartiers-verträglich durch Wohnwege mit einer geknickten Haupterschließung, die für den Durch-gangsverkehr unattraktiv ist, und durch Stichstraßen, die als Spielstraßen ausgebildetwerden.AlleStraßenwerdenalsMischflächenmit hoherAufenthaltsqualität vorgesehen.Ergänzend dazu wird das Gebiet durch Fuß- und Radwege intern und mit der Nachbarschaft vernetzt. Wichtige übergeordnete Fuß- und Radwege- verbindungen stellen die an der Bleichwiese verlaufende Promenade und ein Fuß- und Radweg im neuen Stadtpark dar.Um eine gute ÖPNV-Anbindung der Stadthalle und des Wohngebiets zu ermöglichen, wird die Buslinie in der Bleichwiese erhalten. Die Durchfahrt für den Autoverkehr wird hingegen im Bereich des Schlosses gesperrt. Die Parkierung der Stadthalle ist entlang der Stadtmauer nachgewiesen und wird über die Bleichwiese von der Burgstraße her erschlossen. Die Andienung erfolgt ebenfalls über die Burgstraße.

Von großer Bedeutung ist die Verbesserung der Querungsmöglichkeiten und Verbindungen für den Fuß – und Radverkehr im ganzen Bereich der Burgstraße von Bleichwiese und Bachstraße bis zur Forststraße, da diese Straße derzeit als innerstädtische Barriere wirkt.

Hierzu soll das aus den Niederlanden stammende Konzept „Drive-Slow-Go-Fast“, das derzeit im Rahmen eines EU-Projektes auch in Deutschland vorgestellt wird, angewandt werden. Dies bietet folgende Vorteile:

a. Gute Querungsmöglichkeiten b. Hohe Verkehrssicherheitc. Flüssiger, kontinuierlicher Verkehrsablaufd.ReduktionLärmbelastungundSchadstoffemissionen

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2.4.0 Finanzierung | Kosten

2.5.0 Wirtschaftlichkeit | Energie

Bei diesem Konzept wird der motorisierte Verkehr über eine Trennung der Fahrbahnen durch einen Mittelstreifen unter Erhaltung der Kapazi-tät verlangsamt. Durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h soll dies zusätzlich unterstützt werden. Gleichzeitig werden durch den Querungsstreifen sichere und attraktive Querungen für Fußgänger und Radfahrergeschaffen.SolcheQuerungensindfürdenBereichForststraße,im neuen Stadtpark und im Bereich Bleichwiese vorgesehen. An der Kreuzung Burgstraße – Bleichwiese soll die Querung zusätzlich durch einen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel abgesichert werden, um dort speziell für Schüler auf dem Weg zu den westlich gelegenen Sport- und Freizeiteinrichtungen und für die Verbindung Stadthalle – Spielplatz eine sehr gute und sehr sichere Qualität der Querung zu gewährleisten. Die Verbindung von der Bachstraße zur Burgstraße wird für den Autoverkehr gesperrt und zurückgebaut.

In der Wettbewerbsvorprüfung werden die kostenrelevanten Kennwerte und Verhältniszahlen ermittelt und tabellarisch einander gegenüberge-stellt. Die Stadt Bönnigheim hat die Gestehungskosten (Bruttokosten der Kostengruppen 100 bis 700) im Haushalt auf 5.2 Mio. EURO (ohne Ver-einsräume) begrenzt. Das Grundstück ist im Besitz der Stadt Bönnigheim. Die Kosten der Aussenanlagen sind nur in unmittelbarer Umgebung und für den direkten Übergang von Stadthalle zum bestehenden Entwurf der Freiflächenanlageneingerechnet.WerdennachhaltigeEnergieeinspar-konzepte die zur Reduzierung der Unterhaltskosten beitragen entwickelt, werden die Gestehungskosten entsprechend angepasst.

Der Auslober legt besonderen Wert auf eine wirtschaftliche und nachhal-tige Gesamtlösung. Erwartet wird eine abgestimmte Optimierung von Gebäudekonstruktion und Gebäudetechnik. Dabei wird besonders Wert gelegt auf möglichst guten sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz, auf eine Optimierung der Glasflächen hinsichtlich Tageslichtnutzungund Verschattung sowie auf ein Lüftungskonzept, das zumindest in Teilbereichen eine natürliche Lüftung ermöglicht.Das Gebäudekonzept soll sowohl hohen Nutzerkomfort als auch einen sparsamen Umgang mit Energie ermöglichen. Eine deutliche Unter-schreitung der geltenden Energieeinsparverordnung ist anzustreben. Die Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachplanern ist zu empfehlen. Für das angrenzende Neubaugebiet ist zwar eine Nahwärmeversorgung in der Diskussion, für die Stadthalle wird aber eine eigene, dezentrale Wärmeerzeugung erforderlich sein.Ein Anschluss an das Gasnetz der Stadtwerke Bönnigheim ist möglich. AußdermbefindetsichaufdemAmann-ArealeinBrunnen(Fördermenge6-8 l/sec), der im Lageplan gekennzeichnet ist. Sowohl dieser Brunnen als auch der Mühlbach können als Wärme- oder Kältequelle in das Energiekonzept einbezogen werden.

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2.6.0 Verbindliche Vorschriften und Hinweise

Bei der Planung sind folgende Richtlinien in der jeweils geltenden Fas-sung zu beachten:

01 LBO Baden-Württemberg

02 Richtlinien des Landes für bauliche Massnahmen zugunsten von Behinderten (DIN 18 024 Teil 1+2, Bauen für Behinderte): Es ist selbstverständlich, dass alle Bereiche für alle Nutzer zugäng- lich sein müssen. Mobilitäts- und Sehbehinderte müssen sämtliche Bereiche ohne fremde Hilfe und Umwege, extern wie intern, gleichberechtigt erreichen können. In der frühen Planungsphase der Wettbewerbsaufgabe werden schlüssige Anregungen und Umsetzungen der Anforderungen zum barrierefreien Bauen erwartet. Die barrierefreie Konzeption ist nach LBO ein integrativer Baustein des Entwurfskonzepts.

03 Derzeit gültige Fassung der Energieeinsparverordnung

04 Versammlungsstättenrichtlinie

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