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AUSZUG 1 aus: Bd.27 Günter Zimmermann IRB Verlag 2003 Typischer Frequenzverlauf der Trittschallverminderung durch Randschallbrücken Untersuchung der Trittschallproblematik in Nassräumen im Badebereich Wohnbau im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung Abt. 15 Wohnbauforschung AUSZUG 1 Seite 1von1 Überprüfung von schwimmenden Estrichen auf Randschallbrücken durch Messung der Differenz der Körperschallpegel auf die Estrichplatte (L v1 ) und an der Wand (L v2 ) bei Anregung mit Kleinhammerwerk. a: Estrich mit dünnen Schallbrücken im Randbereich durch Parkettkleber b: rechnerisch zu erwarten bei starrer Anbindung des Estrichs an die Wand c: Estrich ohne Schallbrücken

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AUSZUG 1 aus: Bd.27 Günter Zimmermann IRB Verlag 2003 Typischer Frequenzverlauf der Trittschallverminderung durch Randschallbrücken

Untersuchung der Trittschallproblematik in Nassräumen im Badebereich Wohnbau im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung Abt. 15 Wohnbauforschung AUSZUG 1 Seite 1von1

Überprüfung von schwimmenden Estrichen auf Randschallbrücken durch Messung der Differenz der Körperschallpegel auf die Estrichplatte (Lv1) und an der Wand (Lv2) bei Anregung mit Kleinhammerwerk. a: Estrich mit dünnen Schallbrücken im Randbereich durch Parkettkleber b: rechnerisch zu erwarten bei starrer Anbindung des Estrichs an die Wand c: Estrich ohne Schallbrücken

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AUSZUG 2 aus: Güteschutz Estrich RAL-RG 818 v. Engelbert Müller veröffentlicht in Estrichtechnik Heft IV /1999

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AUSZUG 3 aus F 2225 Schwimmende Estriche mit Schallbrücken Teil 1

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AUSZUG 4 Schallschutzstufen aus der VDI 4100_2007-08 Schallschutz-Kriterien f. Planung u.Beurteilung 2007

Untersuchung der Trittschallproblematik in Nassräumen im Badebereich Wohnbau im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung Abt. 15 Wohnbauforschung AUSZUG 4 Seite 1von2

Auszug betreffend Schallschutzstufen aus der VDI 4100_2007Schallschutz-Kriterien f. Planung u.Beurteilung 2007 Im Vergleich zu den Anforderungen in ÖNorm B 8115-2 Da sowohl in Deutschland, so auch in Österreich wird in den einschlägigen Normen grundsätzlich die Mindestschallschutzfordrungen geregelt. Diese Vorgaben werden in der Regel auch dann in die einzelnen Bauordnungen übernommen. Die ÖNorm B 8115 -2 nennt jedoch für einen erhöhten Trittschallschutz ein um 5 dB verringertes L´nT,w , also einen gemessenen Wert von 43 dB, was unter Berücksichtigung eines ausreichenden Vorhaltemaßes von 7dB in Badezimmern einen Planwert von 36 dB erfordert. Unbestritten ist, dass jedweder erhöhte Schutzforderung vertraglich zeitgerecht zu regeln ist. Dazu enthält die VDI Richtlinie 4100 aus 2007, in Sachen erhöhten Schallschutz einen sehr anschaulichen Zugang. Diese Richtlinie geht nämlich davon aus, dass der bauliche Schallschutz, um allgemein verständlich zu sein, als ein Gütekriterium für die qualitative Bewertung quantifiziert, dargestellt werden muss. Hier werden daher zur Bewertung 3 Schallschutzstufen angeführt. Damit ist es möglich, den in einer Nachbarwohnung hörbaren Schallpegel zu qualifizieren, also individuell zu bewerten. Nachstehend wird die Tabelle 1 aus VDI 4100, mit Hervorhebung der hier gegenständlichen Trittschallproblematik angeführt.

Um eine geforderte Qualität, also eine bestimmte Schallschutzstufe einzuhalten, sind die in Tabelle 2 angeführten Schallschutzwerte zu erreichen.

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AUSZUG 4 Schallschutzstufen aus der VDI 4100_2007-08 Schallschutz-Kriterien f. Planung u.Beurteilung 2007

Untersuchung der Trittschallproblematik in Nassräumen im Badebereich Wohnbau im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung Abt. 15 Wohnbauforschung AUSZUG 4 Seite 2von2

Zusätzlich werden in dieser Richtlinie weitere Unterscheidungen, bezüglich Schallschutz zwischen Reihenhäuser und Schutz innerhalb einer Wohnung getroffen, die hier nicht weiter angeführt werden. Dazu Anmerkungen aus unserer Sicht: Wie vor erwähnt sieht die ÖNorm B 8115 -2 im Pkt. 5.5.2 für erhöhten Trittschallschutz eine Reduzierung des bewerteten Standard- Trittschallpegels L´nT,w um 5 dB, jedoch ohne Unterschied der Baulandkategorie vor. Dazu wird bemerkt, dass in einem Ruhegebiet, mit einem Basispegel von La95, von 35 dB, Innengeräusche wesentlich störender wahrgenommen werden, als z. B. in einer lauten Gegend, mit einem Basispegel La95 von 55 dB. Hier unterscheidet die ÖNorm nicht, jedoch die VDI 4100 sehr wohl. Die österreichischen Mindestanforderungen betreffend Trittschallschutz, mit dem bewerteten Standard- Trittschallpegels L´nT,w von 48 dB liegen derzeit, im Vergleich mit den VDI 4100 Schallschutzstufen, etwa auch bezogen auf Badezimmerböden, mit 2 dB darüber, nur knapp über der StS 2 mit 46 dB. Dagegen liegt der erhöhte Trittschallschutz in Österreich mit 43 dB, ziemlich genau in der Mitte der StS 2 mit 46 dB und StS 3 mit 39 dB Dazu sei bemerkt, dass ein erhöhte Trittschallschutz in Nassräumen nur Sinn macht, wenn gleichzeitig auch ein erhöhter Schallschutz, betreffend die haustechnischen Anlagen vorgesehen ist, denn vor allem sind in der Regel, aus diesen Bereichen Installationsgeräusche wesentlich störender, als Trittschallgeräusche. Zusammenfassend wird festgestellt, dass ein erhörter Körperschallschutz, in Form von Installations- und Trittschallgeräusche, ausgehend von Nassraumbereichen, nicht nur einen dafür geeigneten Fußbodenaufbau erfordert, sondern auch, entlang des gesamten Umfanges, einen schallbrückenfreien seitlichen Anschluss voraussetzt. Dazu notwendige Anschlussdetails wurden im Zuge dieser Forschungsarbeit entwickelt.(Siehe Kapitel 10) Eine besondere Herausforderung stellen in diesem Zusammenhang biegesteife Installationswände dar, da bei nicht richtiger Ausführung auch die Trittschallübertragung beeinträchtigt wird. Die Forschungsarbeit F 2344 befasst sich auch mit dieser Problematik

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AUSZUG 5 aus dem Buch: „Mangelhafter Schallschutz von Gebäuden Fraunhofer IRB Verlag 2003

Untersuchung der Trittschallproblematik in Nassräumen im Badebereich Wohnbau im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung Abt. 15 Wohnbauforschung AUSZUG 5 Seite 1 von 4

6.2.4.1 Trittschalldämmung in Bädern

Seit der Einführung von schwimmenden Estrichen vor nahezu 50 Jahren spielen Schallbrücken vor allem in Sanitärräumen mit Fliesenbelag eine entscheidende Rolle für die Wirksamkeit von Estrichen. In Bild 6-57 ist die Summenhäufigkeitsverteilung des bewerteten Norm-Trittschallpegels von Decken mit schwimmenden Estrichen ohne Gehbelag und mit einem Fliesenbelag aufgetragen. Es ist daraus zu ersehen, dass nur etwa 75 % der wohnfertigen Decken mit Fliesenbelag noch die Anforderungen von DIN 4109 erfüllen, während es ohne Belag nahezu 97 % sind. Ein hoher Teil der Decken wäre schalltechnisch in Ordnung, wenn nicht nach der Estrichverlegung die Schallbrücken noch eingebaut worden wären.

Bild 6-57: Häufigkeitsverteilung des bewerteten Norm-Trittschallpegels L'n, w von schwimmenden Estrichen. Ursachen für die verminderte Trittschalldämmung, z.B. in Bädern, können sein:

Schallbrücken zur Rohdecke

• Schallbrücken zur Wand • dauerelastische Verfugungen • Wannenabmauerungen, Rohrleitungen, Bodeneinläufe

Besonders die letzten drei genannten Ursachen treten in der Praxis häufig auf und sind deshalb besonders zu beachten. Neben den schädlichen Schallbrücken zur Wand durch Fliesenkleber, Mörtelreste o. Ä. in den Randfugen des schwimmenden Estrichs kann, auch das Schließen von Anschlussfugen in Bädern u.Ä. mit dauerelastischer Fugendichtungsmasse zu einer Verschlechterung der Trittschalldämmung von etwa 10 dB führen.

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AUSZUG 5 aus dem Buch: „Mangelhafter Schallschutz von Gebäuden Fraunhofer IRB Verlag 2003

Untersuchung der Trittschallproblematik in Nassräumen im Badebereich Wohnbau im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung Abt. 15 Wohnbauforschung AUSZUG 5 Seite 2 von 4

Dies ist von K. Gösele und V. Engel] eingehend untersucht worden. Sie konnten bestätigen, dass die Trittschalldämmung von schwimmenden Estrichen erheblich vermindert wird, wenn die Anschlussfugen mit dauerelastischer Fugendichtmasse verschlossen werden. Dabei hängt die Verschlechterung der Trittschalldämmung von der Zeit nach dem Verfugen ab.

Der Einfluss der Fugendichtmassen wirkt sich leider auch beim Abdichten der Fuge zwischen Sanitärgegenständen (z.B. Badewanne) an die Trennwand negativ aus.

Das schalltechnische "Fugenproblem" muss deshalb unter Berücksichtigung der abdichtungstechnischen Belange zukünftig noch gelöst werden. In Bild 6-58 ist eine schalltechnische günstige Fugenausbildung dargestellt. Die sog.Dreiflankenhalterung sollte vermieden werden.

Bild 6-58: Dauerelastische Fugenausbildung (oben ungünstige Dreiflankenhaftung; unten günstig mit Hinterfüllprofil).

Ein noch größerer negativer Einfluss auf die Trittschalldämmung von Trenndecken und die Körperschallübertragung von Installationsgeräuschen geht von Abmauerungen von Badewannen o. Ä. aus, sofern keine Entkoppelung zu den angrenzenden Wänden erfolgt. Die Bilder 6-59, 6-60 zeigen die massiven Schallbrücken im Bereich der Abmauerungen und die dadurch bedingte Verschlechterung der Trittschalldämmung einer Wohnungstrenndecke nach dem Einbau einer Wannenabmauerung um mehr als 10 dB.

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AUSZUG 5 aus dem Buch: „Mangelhafter Schallschutz von Gebäuden Fraunhofer IRB Verlag 2003

Untersuchung der Trittschallproblematik in Nassräumen im Badebereich Wohnbau im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung Abt. 15 Wohnbauforschung AUSZUG 5 Seite 3 von 4

Nach der dauerelastischen Randverfugung ergab sich dann - infolge der bereits vorhandenen massiven Schallbrücken bei der Abmauerung - eine weitere Reduzierung von lediglich 1 bzw. 2 dB im bewerteten Norm-Trittschallpegel L'n, w.

Bild 6-59: Massive Schallbrücken bei Wannenabmauerungen.

Bild 6-60: Verschlechterung der Trittschalldämmung von Wohnungstrenndecken durch Schallbrücken zur Abmauerung von Sanitärgegenständen. Messung auf Estrich ohne Belag, ohne Wannenabmauerungen L'n, w = 38 dB

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AUSZUG 5 aus dem Buch: „Mangelhafter Schallschutz von Gebäuden Fraunhofer IRB Verlag 2003

Untersuchung der Trittschallproblematik in Nassräumen im Badebereich Wohnbau im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung Abt. 15 Wohnbauforschung AUSZUG 5 Seite 4 von 4

Messung auf Fliesen, Randverfugung 8h L'n, w = 50 dB (nach 8 Stunden) Messung auf Fliesen, Randverfugung 45d L'n, w = 51 dB (nach 45 Tagen)

Bodeneinläufe im schwimmenden Estrich führen in der Praxis häufig zu einer erheblichen Verschlechterung der Trittschalldämmung. In DIN 4109-89 ist hierzu

lediglich folgender Hinweis angegeben. "Bei Bodeneinläufen lässt sich eine Körperschallübertragung nur schwer vermeiden."

In Hotels, Krankenhäusern, Altenheimen etc. werden verstärkt komplett vorgefertigte Sanitärraumzellen eingesetzt. Bei einer konsequenten Trennung vom übrigen Bauwerk, z.B. durch elastische Lagerung der Raumzelle, kann ein guter Schallschutz zum benachbarten Raum erreicht werden. Bei Sanitärraumzellen aus Kunststoff oder Metall sollten bedämpfende Maßnahmen vorgesehen werden, um einen häufig bemängelten Dröhneffekt in der Raumzelle selbst zu vermeiden.

Zusammenfassende Hinweise für die Praxis:

geeignete Grundrissplanung (keine Bäder etc. neben und über schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen) kurze Strecken für Wasserzu- und Abwasserleitungen (keine Abwasserleitungen im Estrich) technisch einwandfreie Abdichtungen (keine Dreiflankenhaftung bei dauerelastischen Verfugungen) schalltechnische Güteüberwachung des schwimmenden Estrichs vor und nach dem Verlegen der Fliesen mit einfachem Kurzmessverfahren nach K. Gösele ggf. durch den Handwerker selbst.

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AUSZUG 6 aus dem Buch: Baumgartner, Herwig; Kurz, Roland Mangelhafter Schallschutz von Gebäuden. Schadenfreies Bauen, Band 27. Günter Zimmermann (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2003

Untersuchung der Trittschallproblematik in Nassräumen im Badebereich Wohnbau im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung Abt. 15 Wohnbauforschung AUSZUG 5 Seite1von6

2.2 Trittschall-Messgrößen 2.2.1 Norm-Trittschallpegel L'n

Beim Trittschall geht man im Gegensatz zum Luftschall, bei dem Schallpegeldifferenzen verglichen werden, von einer definierten Körperschallquelle aus, mit der die zu prüfende Struktur im Wesentlichen zu freien Biegeschwingungen angeregt wird, und misst im Empfangsraum folglich absolute Schalldruckpegel

Als Körperschallquelle wird das Norm-Hammerwerk verwendet. Es besteht aus 5 Hämmern von je 500 g Masse, die aus 40 mm Höhe frei fallen. Der Fallrhytmus ist so geregelt, dass eine Anregefrequenz von 10 Hz erzeugt wird. Mögliche Empfangssituationen für die Anregung einer Decke zeigt Bild 2-5.

Damit die Eigenschaften des Empfangsraumes keine Rolle spielen, ist es notwendig, die im Empfangsraum gemessenen Trittschallpegel auf eine Bezugsabsorptionsfläche von 10 m² zu beziehen.

Die im Empfangsraum gemessenen Normtrittschallpegel L'n ergeben sich daher nach folgender Formel:

L'n = L2 + 10 • log [A/A0] in dB (2.10)

wenn L2 wieder den gemessenen Schalldruckpegel im Empfangsraum bedeutet.

Auch bei Trittschallmessungen kann es vorkommen, dass im Empfangsraum ein eindeutiges Volumen nicht definiert werden kann, sodass es nicht möglich ist, die absolute Größe der Absorptionsfläche aus der Sabine'schen Formel zu ermitteln.

Man verwendet dann den Standard-Trittschallpegel L'nT

L'nT = L2 + 10 • log [T0/T] in dB (2.11)

wobei wieder eine Bezugsnachhallzeit von 0,5 Sekunden gewählt wird.

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AUSZUG 6 aus dem Buch: Baumgartner, Herwig; Kurz, Roland Mangelhafter Schallschutz von Gebäuden. Schadenfreies Bauen, Band 27. Günter Zimmermann (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2003

Untersuchung der Trittschallproblematik in Nassräumen im Badebereich Wohnbau im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung Abt. 15 Wohnbauforschung AUSZUG 5 Seite2von6

Bild 2-5: Mögliche Trittschallübertragungswege

2.2.2 Bewertete Trittschallpegel

^ Wie beim Luftschall müssen die Normtrittschallpegel frequenzabhängig entweder in Terzbandbreite oder in Oktavbandbreite ermittelt werden, sodass zur Beurteilung der Trittschalldämmung 16 bzw. 5 einzelne Messwerte vorliegen. Die Ermittlung einer Einzahlangabe erfolgt analog zum Luftschall durch Vergleich der Messwerte mit einer Bezugskurve, wobei jetzt diese solange in ganzen dB-Schritten verschoben wird, bis die Summe der Überschreitungen in Terzen maximal 32 dB und in Oktaven maximal 10 dB beträgt [2-5]. Der bei 500 Hz abgelesene Wert der verschobenen Bezugskurve ergibt dann den bewerteten Normtrittschallpegel bzw. den bewerteten Standard-Trittschallpegel. In Tabelle 2-3 sind die Bezugskurven zur Trittschallbewertung in Terz- und Oktavschritten angegeben, in Bild 2-6 ist das Bewertungsverfahren dargestellt.

Zwischen dem früher verwendeten, aber immer noch gebräuchlichen Trittschallschutzmaß TSM und dem bewerteten Normtrittschallpegel L'n, w besteht folgender Zusammenhang:

L'n, w = 63 - TSM in dB (2.12).

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AUSZUG 6 aus dem Buch: Baumgartner, Herwig; Kurz, Roland Mangelhafter Schallschutz von Gebäuden. Schadenfreies Bauen, Band 27. Günter Zimmermann (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2003

Untersuchung der Trittschallproblematik in Nassräumen im Badebereich Wohnbau im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung Abt. 15 Wohnbauforschung AUSZUG 5 Seite3von6

Bild 2-6: Bewertung von Trittschallnormpegeln

´ Frequenz in Hz Bezugskurve in dB

Terz Oktav Terz Oktav 100 62 125 125 62 67 160 62 200 62 250 250 62 67 315 62 400 61 500 500 60 65 630 59 800 58 1000 1000 57 62 1250 54

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AUSZUG 6 aus dem Buch: Baumgartner, Herwig; Kurz, Roland Mangelhafter Schallschutz von Gebäuden. Schadenfreies Bauen, Band 27. Günter Zimmermann (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2003

Untersuchung der Trittschallproblematik in Nassräumen im Badebereich Wohnbau im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung Abt. 15 Wohnbauforschung AUSZUG 5 Seite4von6

1600 51 2000 2000 48 49 2500 45 3150 42

Tab. 2-3: Bezugskurven für Trittschall in Terz-/Oktavbandbreite

2.2.3 Schnellepegel

Die im Empfangsraum gemessenen Normtrittschallpegel hängen nur von der (mechanischen) Energie ab, die vom Hammerwerk in die Baukonstruktion eingeleitet wurde und dort im wesentlichen Biegeschwingungen anregt. Ein Maß für die durch diese Biegeschwingungen abgestrahlte Schallenergie ist die Schnelle v der schwingenden Bauteiloberfläche. Bezogen auf die Bezugsschnelle v0 = 2 • 10-8 m/s ist der Schnellepegel Lv auf einer Bauteiloberfläche wie folgt definiert:

Lv = 10 • log [v/v0] in dB (2.13).

Der Bezugswert ist so gewählt, dass der Schnellepegel Lv und der abgestrahlte Schalldruckpegel unmittelbar vor der Wand gleich groß sind, wenn die abstrahlende Fläche in gleicher Phase schwingt, also so wie die Oberfläche eines Kolbens.

Unter diesen Voraussetzungen ist der Schalldruckpegel im diffusen Feld des Empfangsraumes

L2 = Lv + 10 • log [4 • S/A] in dB (2.14)

wobei S die Größe der abstrahlenden Fläche in m² beträgt. Damit bestünde eine einfache Möglichkeit, aus den auf Bauteiloberflächen gewonnen Messwerten der Schallschnelle auf den Schalldruckpegel im Empfangsraum zu schließen, wenn die Bauteiloberflächen grundsätzlich mit gleicher Phasenlage schwingen würden.

Die Beziehung (2.14) gilt jedoch streng nur für Frequenzbereiche, in denen die Wellenlängen der in den massiven Bauteilen vorhandenen Biegewellen deutlich kleiner sind als die Wellenlängen des angeregten Mediums, also der Luft. Die Frequenz, bei denen Biegewellenlänge und Luftschallwellenlänge gleich groß sind, heißt Grenz- oder Koinzidenzfrequenz.

Unterhalb der Grenzfrequenz liegt im Allgemeinen keine konphase Abstrahlung vor. Die vor der Platte liegende Luft wird zwischen den Wellenbergen der Biegewellen auf dem Bauteil im wesentlichen hin- und hergeschoben, es kommt zu einer verringerten Abstrahlung. Im Gebiet der Grenzfrequenz selbst kommt es durch Resonanz zu verstärkter Abstrahlung.

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Dieser Sachverhalt wird durch das Abstrahlmaß σ ausgedrückt. Das Abstrahlmaß ist das Verhältnis zwischen der tatsächlich abgestrahlten Schalleistung P zu derjenigen Leistung, die ein gleich großes Flächenstück S einer sehr großen Platte abstrahlen würde, wenn sämtliche Teilflächen konphas schwingen würden.

Ohne nähere Begründung ergibt sich für den Abstrahlgrad

und damit für den Schnellepegel Lv:

Lv = 10 • log [v2/v02] + 10 log [σ] in dB.

Der Zusammenhang zwischen dem Schalldruckpegel L2 i, den eine Fläche i im Empfangsraum erzeugt, die mit der Schnelle vi schwingt, ergibt sich dann zu

L2 i = Lvi + 10 • log [s] + 10 • log [4 • S/A] (2.15),

und der Gesamtpegel im Raum, der in dieser Schreibweise mit dem Normtrittschallpegel L'n identisch ist, zu

(2.16).

Diese Beziehung kann ausgenützt werden, um den zu erwartenden Norm-Trittschallpegel einer Decke bereits dann zu messen, wenn noch starke Luftschallübertragungen zwischen Sende- und Empfangsraum vorhanden sind, z.B. durch fehlende Türen: Man misst die auf der Decke im Empfangsraum sowie auf den flankierenden Wänden vorhandenen Schnellepegel Lvi und berechnet den daraus zu erwartenden Trittschall Normpegel nach (2.16). Voraussetzung ist jedoch, dass man den Abstrahlgrad aller beteiligten Teilflächen kennt.

Bild 2-7 zeigt den typischen Verlauf des Abstrahlmaßes einiger Bauteile [2-7], wobei dieses als der zehnfache dekadische Logarithmus des Abstrahlgrades definiert ist.

Daraus ist ersichtlich, dass bei ausreichend massiven, biegesteifen Bauteilen der Abstrahlgrad im wichtigen Frequenzbereich gleich 1 gesetzt werden kann.

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Bild 2-7: Charakteristischer Verlauf des Abstrahlmaßes einiger Bauteile. Oben: 240 mm Ziegel mit 12 m² Fläche; Mitte: 70 mm Leichtbeton mit 4 m² Fläche; Unten: 12,5 mm Gipskartonplatte auf Lattenrost, Feldgröße 0,8 m² (Cremer/Heckl, Körperschall, 2. Auflage 1996, Springer-Verlag Berlin - Heidelberg - New York, Seite 510).

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AUSZUG 7 Technischer Ausschuss Merkblatt 1 aus 1999 „ Wartungsfuge“

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AUSZUG 8 aus: den VDI –Richtlinien VDI 6000 Ausstattung von und mit Sanitärräumen Wohnungen

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Auszug betreffend aus der VDI 6000 betreffend Ausführung von Installationswände in Bezug auf die Schallweiterleitung und Anmerkungen zur Randfuge. Schalldämmeigenschaften zwischen einer in Nass- gegenüber einer in Trockenbauweise ausgeführten Installationswand. Eine in Nassbauweise ausgeführten Installationswand, hat bestimmt durch ihre Geometrie und ihr Gewicht eine bestimmte Biegesteifigkeit. Sind solche Wände kraftschlüssig an die angrenzenden Wände verankert, was in der Regel aus statischen Gründen auch erforderlich ist, so verstärkt eine solche Ausführung jedwede Anregung durch Körperschall. Auch vorhandene Schallbrücken im Bereich des Anschlusses zwischen Fußboden und der biegesteifen Installationswand werden somit in Sachen Schallweiterleitung wirksamer.

Anmerkung: Die Art der Beschaffenheit der Vorsatzschale und deren Befestigung an die angrenzenden Bauteile hat auch Einfluss auf die Verstärkung eventueller Schallbrücken im Bereich der Randfugen Fliesenboden und aufgehender Wand.

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AUSZUG 9 aus: ÖNORM B2207 /07

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AUSZUG 9 aus: ÖNORM B2207 /07

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AUSZUG 9 aus: ÖNORM B2207 /07

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AUSZUG 9 aus: ÖNORM B2207 /07

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AUSZUG 10 aus ÖNorm B 2242 -2 und 4 Herstellung von Fußbodenheizungen

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AUSZUG 10 aus ÖNorm B 2242 -2 und 4 Herstellung von Fußbodenheizungen

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AUSZUG 10 aus ÖNorm B 2242 -2 und 4 Herstellung von Fußbodenheizungen

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AUSZUG 11 Aus: ÖNorm B 7232 Estricharbeiten Verfahrensnorm

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AUSZUG 12 aus: DIN 4109 Beiblatt 2 Schwimmende Estriche

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Anmerkung: Die Darstellung zeigt eine gute schalltechnische Entkoppelung in der Randfuge, doch diese Art von Ausführung, ist wegen der zusätzlichen Schichten ( bewehrter Wandputz 2 und Schutzestrich 7) heute nicht mehr üblich. Auch ist der Putz auf der Feuchtigkeitsabdichtung problematisch.

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AUSZUG 13 aus: ÖNorm B 8115-4 Maßnahmen zur Erfüllung der Schalltechnischen Anforderungen

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Keine ausreichende Abdichtung

Schallbrücke

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AUSZUG 13 aus: ÖNorm B 8115-4 Maßnahmen zur Erfüllung der Schalltechnischen Anforderungen

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Standardformel zur die Berechnung eines Trittschallpegels Dazu eine Bemerkung: In der Fußnote 8 ) zu 7.1.2 wird in dieser Norm ein Zuschlag von 3 dB für Alterung und der Qualität der Ausführung gefordert. Nach unseren Erkenntnissen ist dieser zu wenig. Erfahrene Planer wählen setzen stets einen Zuschlag in von mind. 5 dB. Für Nassräume mit abgedichteter Randfuge und diversen bodennahen Sanitäreinbauten, halten wir nach unseren Recherchen einen Zuschlag, also ein Vorhaltemaß von 10 dB als erforderlich!