32
ÖSTERREICHISCHER VERBAND GEMEINNÜTZIGER BAUVEREINIGUNGEN - REVISIONSVERBAND Mitgliedsnummer: W-57 AUSZUG gemäß § 28 Abs 8 WGG aus dem Prüfungsbericht Nr. 11.880 vom 28.06.2021 über die regelmäßige gesetzliche Prüfung des Geschäftsjahres 2019 der Wohnbauvereinigung GFW Gemeinnützige GmbH Bloch-Bauer-Promenade 17 1100 Wien 1. Ergebnis der Prüfung des Geschäftsjahres 2019: Der Jahresabschluss ist unter Einbeziehung der Buchführung und des Lagebe- richtes geprüft und ein Bestätigungsvermerk gemäß § 274 UGB erteilt worden. Der Jahresabschluss und der Bestätigungsvermerk sind Anlagen zu diesem Aus- zug. (Wir weisen darauf hin, dass sich der Bestätigungsvermerk auf den Jahres- abschluss und den Lagebericht bezieht. Der Lagebericht ist im gegenständlichen Dokument mangels entsprechender gesetzlicher Regelung in § 28 Abs 8 WGG nicht enthalten. Ein erstellter Lagebericht ist vom Unternehmen im Firmenbuch zu veröffentlichen). Die Gebarung der Vereinigung entspricht mit der Einschränkung hinsichtlich der festgestellten Mängel den für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Ein Antrag gemäß § 10a WGG auf Genehmigung der mittelbaren Abtretun- gen der Mehrheitsanteile an der BG an die Wiener Landesregierung als Auf- sichtsbehörde wurde am 17.05.2018 hinsichtlich zweier aufeinanderfolgender Erwerbsvorgänge verspätet gestellt und die Anträge am 13.09.2018 wieder zurückgezogen. Festgestellt wird, dass im gegenständlichen Fall durch die Veräußerung der Gesellschaft zur Förderung des Wohnhaus GmbH, welche 99,99 %-Anteile an der "WBV-GFW" (vormals "WBV-GÖD") hält, die im Übrigen aber als ver- mögenslose Kapitalgesellschaft zu betrachten ist und deren einzige Funktion von Anfang an im Halten dieser Gesellschaftsanteile besteht, ein Anteil von rund 99 % an der gemeinnützigen Bauvereinigung "WBV-GÖD" mittelbar übertragen wurde. Dies stellt aus Sicht der Revision eine unzulässige Umgehung des § 10a Abs 1 WGG dar und widerspricht § 10a Abs 1a WGG (idF BGBl 26/2018).

AUSZUG - Wien

  • Upload
    others

  • View
    4

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: AUSZUG - Wien

ÖSTERREICHISCHER VERBAND GEMEINNÜTZIGERBAUVEREINIGUNGEN - REVISIONSVERBAND

Mitgliedsnummer: W-57

A U S Z U G

gemäß § 28 Abs 8 WGG aus dem Prüfungsbericht Nr. 11.880 vom 28.06.2021 überdie regelmäßige gesetzliche Prüfung des Geschäftsjahres 2019 der

Wohnbauvereinigung GFW Gemeinnützige GmbH

Bloch-Bauer-Promenade 171100 Wien

1. Ergebnis der Prüfung des Geschäftsjahres 2019:

Der Jahresabschluss ist unter Einbeziehung der Buchführung und des Lagebe-richtes geprüft und ein Bestätigungsvermerk gemäß § 274 UGB erteilt worden.Der Jahresabschluss und der Bestätigungsvermerk sind Anlagen zu diesem Aus-zug. (Wir weisen darauf hin, dass sich der Bestätigungsvermerk auf den Jahres-abschluss und den Lagebericht bezieht. Der Lagebericht ist im gegenständlichenDokument mangels entsprechender gesetzlicher Regelung in § 28 Abs 8 WGGnicht enthalten. Ein erstellter Lagebericht ist vom Unternehmen im Firmenbuchzu veröffentlichen).

Die Gebarung der Vereinigung entspricht mit der Einschränkung hinsichtlich derfestgestellten Mängel den für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

• Ein Antrag gemäß § 10a WGG auf Genehmigung der mittelbaren Abtretun-gen der Mehrheitsanteile an der BG an die Wiener Landesregierung als Auf-sichtsbehörde wurde am 17.05.2018 hinsichtlich zweier aufeinanderfolgenderErwerbsvorgänge verspätet gestellt und die Anträge am 13.09.2018 wiederzurückgezogen.Festgestellt wird, dass im gegenständlichen Fall durch die Veräußerung derGesellschaft zur Förderung des Wohnhaus GmbH, welche 99,99 %-Anteilean der "WBV-GFW" (vormals "WBV-GÖD") hält, die im Übrigen aber als ver-mögenslose Kapitalgesellschaft zu betrachten ist und deren einzige Funktionvon Anfang an im Halten dieser Gesellschaftsanteile besteht, ein Anteil vonrund 99 % an der gemeinnützigen Bauvereinigung "WBV-GÖD" mittelbarübertragen wurde.Dies stellt aus Sicht der Revision eine unzulässige Umgehung des§ 10a Abs 1 WGG dar und widerspricht § 10a Abs 1a WGG (idF BGBl26/2018).

Page 2: AUSZUG - Wien

ÖSTERREICHISCHER VERBAND GEMEINNÜTZIGERBAUVEREINIGUNGEN - REVISIONSVERBAND

Mitgliedsnummer: W-57

Eine Zustimmung zu diesen Erwerben wurde von der Wiener Landesregie-rung als Aufsichtsbehörde (MA 50) von Amts wegen nicht erteilt (Bescheidvom 21.09.2018).Sofern die mittelbare Abtretung der Anteile an der "WBV-GÖD" nicht bereitsnach § 10a Abs 1 WGG rechtsunwirksam wäre, steht die Bauvereinigung"WBV-GFW" (vormals "WBV-GÖD") spätestens seit 17. Mai 2017 unter demEinfluss eines Angehörigen des Baugewerbes in der Schweiz.Das Vorliegen dieser Gesetzesverstöße wurde vom Verwaltungsgericht Wienin der Begründung zum rechtskräftigen Erkenntnis vom 25.06.2019 festge-stellt. Der OGH hat in seinem Beschluss vom 17.12.2020 die analoge An-wendbarkeit der Zustimmungsnotwendigkeit der Landesregierung auf An-teilsabtretungen nach § 10a Abs 1 lit a WGG auf mittelbare Beteiligungen angemeinnützigen Bauvereinigungen auch ohne die Einführung des § 10a Abs1a WGG durch BGBl I 2018/26 gestützt auf die allgemeinen Regeln zu Um-gehungsgeschäften, auf eine Umgehungsabsicht kommt es nicht an, in sei-nen Folgerungen festgestellt.

• Darüber hinaus erfolgte der indirekte Erwerb der Anteile an der Berichtsge-sellschaft entgegen den Intentionen des § 10 Abs 2 WGG "über-pari" durchVereinbarung eines Optionsgeschäftes mit einer Optionsprämie von insge-samt € 800.000,- unter Zwischenschaltung einer sonst vermögenslosen Ka-pitalgesellschaft, deren Zweck lediglich im Halten der Beteiligung an der ge-meinnützigen Bauvereinigung besteht. Dies stellt eine unzulässige Umge-hung der §§ 10 Abs 2 WGG und § 10a Abs 1 WGG dar.

• Eine WGG-konforme Gesellschafterstruktur gemäß dem Erkenntnis des Ver-waltungsgerichtes Wien vom 25. Juni 2019, der Aufforderung des LandesWien als Aufsichtsbehörde vom 5. Juli 2019 sowie dem Beschluss des OGHvom 17. Dezember 2020 liegt zum Prüfungsende 06/2021 weiterhin nicht vor.

2. a) Geschäftsführer im Zeitpunkt der Prüfung:

b) Mitglieder des Aufsichtsrates im Zeitpunkt der Prüfung:

3. Die Vereinigung verwaltete zum Bilanzstichtag 31.12.2019 insgesamt 3.423Wohnungen.

Page 3: AUSZUG - Wien

ÖSTERREICHISCHER VERBAND GEMEINNÜTZIGERBAUVEREINIGUNGEN - REVISIONSVERBAND

Mitgliedsnummer: W-57

4. Die Vereinigung hat im letztgeprüften Jahr und den beiden vorangegangenenJahren folgende Zahl von Wohnungen (inklusive Reihenhäuser) fertig gestellt:

2017: 162018: 2602019: 183

5. Eigenkapitalanteil gemäß § 7 Abs 6 WGG 0,00(Reservekapital):

Anlagen:Jahresabschluss zum 31.12.2019 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)Bestätigungsvermerk

Corporate-Governance-Bericht gemäß 2b GRVO

Page 4: AUSZUG - Wien

Wohnbauvereinigung GFW Gemeinnützige GmbHA -1030 Wien, Traungasse 14-16 LebenswertTel.: 01/605 7 3 - 0 I www.lebenswert-wohnen.at WOHNEN

CORPORATE GOVERNANCE BERICHTFÜR DAS GESCHÄTSJAHR 2019

Mitgliedsnummer: W057

1 Wirtschaftlicher Eigentümer

1.1 Oberster Rechtsträger

Christian Hosp Beteiligungs GmbHKaiser-Lothar-Straße 9A-6600 ReutteFirmenbuchnummer: 469661d

1.2 indirekt wirtschaftlicher Eigentümer

Es bestehen keinerlei Treuhandverhältnisse

2 Zusammensetzung der GeschäftsführungDie Geschäftsführung setzte sich im Jahr 2019 zusammen:

3 Zusammensetzung des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat setzte sich im Jahr 2019 zusammen:

Seite 1 / 2

Page 5: AUSZUG - Wien

4 RegierungskommissärMit 01.11.2019 wurde Hr. Mag. Peter Kopp, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, per AdresseCONSULTATIO Wirtschaftsprüfung GmbH & Co KG, Karl-Waldbrenner-Platz 1, 1210 Wien, gemäߧ 30 Abs. 1 Z 1 WGG von der Aufsichtsbehörde MA 50 zum Regierungskommissär derWohnbauvereinigung GFW Gemeinnützige GmbH bestellt.

5 Arbeitsweise der Geschäftsführungln regelmäßigen Sitzungen mit den Abteilungsleitern werden anstehende Themen gemeinsam bearbeitetund einer Lösung zugeführt. Weiters werden strategische Planungen vorbereitet und beiEntscheidungsreife dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Entscheidungen in denArbeitssitzungen erfolgen einvernehmlich. Daraus für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen relevanteInformationen werden umgehend kommuniziert.

6 Berücksichtigung von GenderaspektenDie angestellte Belegschaft der WBV-GFW besteht zu 86% aus weiblichen Mitarbeiterinnen. Dem Wunschnach Arbeitsteilzeitmöglichkeiten, sowie auch die Möglichkeit von Homeoffice wird sowohl beibestehenden Mitarbeiterinnen als auch bei Wiedereinsteigerinnen zur Förderung der Vereinbarkeit vonBeruf und Familie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben entsprochen.

Für die Geschäftsführung

Wien, am

Seite 2 / 2

Page 6: AUSZUG - Wien

G F W

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019der

Wohnbauvereinigung GFWGemeinnützige GmbH

Wien

Page 7: AUSZUG - Wien

Wohnbauvereinigung GFW Gemeinnützige GmbHTraungasse 14-16, 1030 WienFN 129203f

INHALTSVERZEICHNIS

JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

Bilanz zum 31. Dezember 2013 2

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeitvon 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019 3

Anhang

I. Erläuterung der Bilanzierungs- und 4 -7Bewertungsmethoden

II. Allgemeine Erläuterungen zur Bilanzund zur Gewinn - und Verlustrechnung 7

III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz 7-11

IV. Erläuterungen zu den Posten derGewinn- und Verlustrechnung 12

V. Sonstige Angaben 13-19

Page 8: AUSZUG - Wien

Wohnbauvereinigung GFW Gemeinnützige GmbHTraungasse 14-16,1030 WienFN 129203f

Bilanz zum 31. Dezember 2019mit Gegenüberstellung der Vorjahreszahlen

Aktiva: Stand am Stand am Passiva: Stand am Stand am

-31..

.12.EjJ

201R

9,.

31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018EUR EUR EUR

A. Anlagevermögen A. EigenkapitalI. Sachanlagen /. eingefordertes Stammkapital 6.033.342,30 6.033.342,30

1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgieiche Rechte 22.930.499 40 20.892,082,39 II. Gewinnrücklagen2. Wohngebäude 99.137.954 22 101.061.261,26 1. satzungsmäßice Rücklage 296.981,67 296.981,673. Unternehmenseigenes Miteigentum 80.236.147 68 69.861.401,67 2. zweckgebundene Rücklage für Kostendeckung 30.364.120.30 _____ 21078.789.794. Nicht abgerechnete Bauten 163.664 476 78 173.375.856,11 30.661.101,97 27.375.771,465. Bauvorbereitungskosten ¿.245 841 38 5.807.531,776. Betriebs- und Geschäftsausstattung 298 615 38 302.565,08 III. Bilanzgewinn 12.032.933,97 10.336.297,717. Sonstige Sachanlagen _______ 535J00 _______ 585.00 davon Gewinnvortrag EUR 10.336.297,71

370.564.119,84 371.301.283,28 48.727.378,24 43.745.411,47

B. RückstellungenII. Finanzanlagen 1. Rückstellungen für Abfertigungen 103.618,00 88.587,00

1. Beteiligungen __________m540

u.J7 _______ 540,17 2. Rückstellungen für Altersvorsorge 0,00 0,00

_______ 540,17 3. Rückstellungen für Bautätigkeit 3.072.127,20 3.111.171,17370.564.650,01 371.301.823,45 4. Rückstellungen für Hausbewirtschaftung 4.418,97 4.418,97

5. Sonstige Rückstellungen 930.683,17 613.910,17B. Umlaufvermögen 4.110.847,34 3.818.087,31

I. Zur Veräußerung bestimmte Sachanlagen1. nicht abgerechnete unfertige Erwerbshäuser 0,00 44.629.028,28

C. VerbindlichkeitenII. Forderungen, Verrechnungen und sonstige 1. Darlehen zur Grundstücks- und Baukostenfinanzierung 213.378.272,91 220.768.837,90

Vermögensgegenstände davon mit einer Restlaufzei'. bis zu einem Jahr 14.760.914,88 12.488.071,361. Forderungen aus dem Grundstücksverkehr 7.151.270,77 2.691.138,97 2. Finanzierungsbeiträge der Wohnungswerber 76.344.695,50 77.464.240,77

davon mit einer Restlaufzeil über einem Jahr o.oo 0,00 davon mit einer Restlaufzei.1 bis zu einem Jahr 3.400.000,00 3.350.000.002. Forderungen aus der Hausbewirtschaftung 658.774,30 307.446,65 3. Zwischenkredite 47.129.942,38 64.255.902,69

davon mit einer Restlaufzeit über einem Jahr 0,00 0,00 davon mit einer Restlaufzei'. bis zu einem Jahr 15.195.931.22 15.195.931,223. Verrechnung aus der Hausbewirtschaftung 1.700.557,63 1.695.618,75 4. Darlehen sonstiger Art 351.343,53 332.701,64

davon mit einer Restlaufzeit über einem Jahr 1.525.222,46 1.556.427,53 davon mit einer Restlaufzei] bis zu einem Jahr 40.000,00 65.000.004. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 6.437.504,80 7.829.645,60 5. Verbindlichkeiten gegenüber Kaufanwärtern 226.238,00 18.531.453,32

davon mit einer Restlaufzelt über einem Jahr _ ___ 5.834,433,56 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 226.238,00 18.531.453.3215.948.107,50 12.523.849,97 6. Verbindlichkeiten aus Bauverträgen 1.201.486,78 5.032.148,43

III. Sonstige Wertpapiere . 100.000,00 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.201.486,78 5.032/48.43IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten __6i£09i857J 7.047.878.24 7. Kautionen 43.913,81 47.824,13

22.557.965,46 64.300.756,49 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.689,94 3.910,328. Verbindlichkeiten aus der Hausbewirtschaftung 6.026.210,98 5.612.379,99

C. Rechnungsabgrenzungsposten davon Mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 609.059.65 621.330,029. Verrechnung aus der Hausbewirtschaftung 310.927,35 324.023,60

1. Sonderposten gemäß § 39 Abs 28 WGG 733.565,00 757.320,24 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 310.927,35 324.023,602. Sonstige _________5.359,477,14 5.632.471,78 10, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 637.535,21 637.966,92

6,093,042,14 6.389.792,02 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 537.535,21 637.966.9211. Sonstige Verbindlichkeiten 1.126.875,58 1.421.393,79

davon mH einer RestiaufzeH b!s zu einem Jahr 1.126.875,58 1.421.393,79davon aus Steuern EUR 45.727,87davon im Rahnen der sozialen Sicherheit EUR 38.508,36

346.777.442,03 394.428.873,18davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 37.512.658,61 57.671.228,98

i .... 399.615.667,61 441.992.371,96

Unter dem Biianzstrich:

Haftungsverhältnisse gern. § 199 UGB 31.253.889,96 37.672.312,01Sonstige finanzielle Verpachtungen gemäß § 237 Abs 1 Z 2 UGB 24.139.228,00 19.586.531,00

Page 9: AUSZUG - Wien

Wohnbauvereinigung GFW Gemeinnützige GmbHTraungasse 14-16, 1030 WienFN 129203 f

\ / \ /VV a Dd V u rn cv\A /vGewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019mit Gegenüberstellung der Vorjahreszahlen

2019 2018EUR EUR

1. Umsatzerlösea) Mieten/ Nutzungsentgelte 17.433.000,13 17.758.260,67b) Verwöhnung der Finanzierungsbeiträge 847.956,49 917.445,99c) Zuschüsse 1.155.093,85 1.151.689,62d) aus der Betreuungstätigkeit 652.639,68 666.215,44e) aus sonstigen Betriebsleistungen 13.345,80 13.687,17f) aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens 43.338.840,08 37.602.709,38

g) übrige 39.178,97 2.372,1963.480.055,00| 58.112.380,46

2. Aktivierte Eigenleistungen 717.056,90| 1.610.471,13

3. Sonstige betriebliche Erträgea) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum

Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 5.707.827,39 3.553.248,00b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 0,00 9.069,00c) Erträge aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung 989.226,77 861.491,13

6.697.054,16| 4.423.808,13

4. verrechenbare Kapitalkosten -5.413.812,89| -5.904.029,61|

5. Instandhaltungskosten -2.557.225,03| -1.780.841,63|

6. Personalaufwanda) Löhne -21.281,57 -21.072,71b) Gehälter -1.471.647,29 -1.330.146,19c) soziale Aufwendungen, davon Aufwendungen für Altersversorgung -480.693,02 -443.431,71

EUR 0,00 (Vorjahr: -2.777,47)ca) Aufwendungen fü r Abfertigungen und Leistungen an -51.654,96 -34.064,86

betriebliche Mitarbeitervorsorgekassencb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben

sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -388.790,64 -360.431,54

d) Kosten der Organe -9.501,18 -251.255,43-1.983.123,06| -2.045.906,04|

7. Abschreibungena) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -5.034.382,15 -4.044.584,44

(davon außerplanmäßig: EUR 1.043.823,07)b) auf Gegenstände des Umlaufvermögens (außerplanmäßig) -144.345,72 -335.000,00

-5.178.727,87[ -4.379.584,44

8. Betriebskosten -3.279.298,96| -3.551.737,22|

9. Aufwendungen aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens -43.066.820,34| -36.117.836,72|

10. Sonstige betriebliche Aufwendungena) Aufwendungen aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung -1.377.344,58 -1.110.833,34b) sonstiger Verwaltungsaufwand -1.487.332,00 -1.619.087,40c) übrige -1.156.732,47 -233.828,33

-4.021.409,05| -2.963.749,07

11. Zwischensumme aus Z 1 bis 10 (Betriebserfolg) 5.393.748,86] 7.402.974,991

12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7.991,59 11.329,83

13. Aufwendungen aus Finanzanlagen und Wertpapierendes Umlaufvermögens -145,60 -136,99

a) Abschreibungen

14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -426.683,17 -383.730,95

15. Zwischensumme aus 12 bis 15 (Finanzerfolg) -418.837,18| -372.538,11

16. Ergebnis vorSteuern = Ergebnis nach Steuern 4.974.911,68| 7.030.436,88

17. Jahresüberschuss 4.974.911,68| 7.030.436,88]

18. Zuweisung zu Gewinnrücklagen -3.278.275,42 -3.831.255,76

19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 10.336.297,71 7.137.116,59

20. Bilanzgewinn | 12.032.933,97| 10.336.297,711

Page 10: AUSZUG - Wien

GFW

A N H A N G 2 0 1 9

1. Eriäuterungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss 2019 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßigerBuchführung und der Generalnorm nach § 222 Abs. 2 UGB, um ein möglichst getreuesBild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln,aufgestellt.

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeiteingehalten.

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde derGrundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmensunterstellt.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die amAbschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbarenRisiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt.

Die Bilanzierung und der Ausweis der einzelnen Positionen des Jahresabschlusseswurden gemäß § 23 WGG und der dazu erlassenen Verordnung vorgenommen.

Bei Zahlenangaben werden in der Folge die Vorjahreswerte in Klammern dargestellt.

a) ANLAGEVERMÖGEN

Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungs-kosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung. Die Bestimmungen des§ 203 UGB wurden beachtet. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis zueinem Wert von EUR 400,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. In derEntwicklung des Anlagevermögens werden sie als Zu- und Abgang dargestellt.

Die planmäßige Gebäudeabschreibung erfolgt einheitlich linear von den um dieZuschüsse verminderten Herstellungskosten. Der Abschreibungssatz für vermieteteObjekte beträgt grundsätzlich 1%. Bei Baurechten richtet sich der Abschreibungssatznach der Baurechtsdauer. Den bereits bezogenen jedoch nicht abgerechnetenBauten wurden für die Berechnung der planmäßigen Abschreibung dievoraussichtlichen Baukosten zugrunde gelegt. Eine Aufrollung der Abschreibungerfolgt erst bei Endabrechnung.

4

Page 11: AUSZUG - Wien

Im Rahmen der Herstellungskosten werden grundsätzlich neben den Einzelkostenauch anteilige Gemeinkosten sowie soziale Aufwendungen im Sinne des § 203 Abs.3UGB und direkt zuordenbare Fremdkapitalzinsen und ähnliche Aufwendungenaktiviert, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.

Nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Herstellung von Wirtschaftsgütern desAnlagevermögens werden von den Herstellungskosten abgesetzt und nicht alsPassivposten ausgewiesen. Sie betragen in Summe EUR 9.632.414,23 und betreffenmit EUR 3.261.357,14 „Wohngebäude“, mit EUR 1.824.293,43„Unternehmenseigenes Miteigentum“, mit EUR 4.545.172,12 „nicht abgerechneteBauten“ und mit EUR 1.591,54 „Betriebs- und Geschäftsausstattung“.

Das Bewertungsverfahren blieb im Geschäftsjahr unverändert.

Der Grundstückswert (Bruttowert) der im Sachanlagevermögen ausgewiesenenGegenstände beträgt EUR 68.059.434,65 (Vorjahr: EUR 71.077.206,43) und umfasstdie Positionen unbebaute Grundstücke, Wohngebäude, unternehmenseigenesMiteigentum und nicht abgerechnete Bauten.

Für Gegenstände der Geschäftsausstattung gelten folgende Abschreibungssätze:

Nutzungsdauer in AbschreibungssatzJahren in %

Büroeinrichtung 5 - 1 0 10-20Büromaschinen 3 - 5 20 - 33,33EDV - Hardware 3 - 5 20 - 33,33EDV - Software 3 - 7 14,28-33,33Büroadaptierung 7 14,29

Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet.

b) UMLAUFVERMÖGEN

Die Bewertung der Erwerbshäuser erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten.Im Rahmen der Herstellungskosten werden grundsätzlich neben den Einzelkostenauch anteilige Gemeinkosten sowie soziale Aufwendungen im Sinnes des § 203 Abs.3 UGB und direkt zuordenbare Fremdkapitalzinsen und ähnliche Aufwendungen alsHerstellungskosten aktiviert, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwertangesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wertangesetzt. Eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht gebildet.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden mit den Anschaffungskosten oderdem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die rückzahlbaren Annuitätenzuschüsse des Landes Vorarlberg in Höhe von EUR331.454,88 (Vorjahr: EUR 312.812,99) sind unter den Forderungen aus der

5

Page 12: AUSZUG - Wien

Verrechnung Hausbewirtschaftung erfasst, die Passivierung der Zuschüsse erfolgtunter den „Darlehen sonstiger Art“.

In den Verrechnungen aus der Hausbewirtschaftung sind Instandhaltungsvorlagen inHöhe von EUR 144.345,72 (Vorjahr: EUR 335.000,00) enthalten, welche im Jahr 2019wertberichtigt wurden (außerplanmäßige Abschreibung), da diese aller Voraussichtnach künftig auch nicht mit höheren, zur Verfügung stehenden Einhebungenrefinanziert und damit abgebaut werden können.

c) AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen vor allem die Indexierung derFinanzierungsbeiträge zum 31.12.2000 (Sonderposten gemäߧ 39 Abs. 28 WGG). Dieser Rechnungsabgrenzungsposten hat den Charaktereiner gesetzlich angeordneten Biianzierungshilfe und wird grundsätziich mit 1 %des zum 31.12.2000 erfassten Aufwertungsbetrages (analog zu denentsprechenden Finanzierungsbeiträgen) aufgelöst.

d) ZWECKGEBUNDENE RÜCKLAGE FÜR KOSTENDECKUNG

Die Differenz zwischen der Abschreibung der Baukosten und der Tilgung derBaudarlehen bzw. der Verwöhnung des Finanzierungsbeitrages der Baukosten wirdden zweckgebundenen Rücklagen zugeführt bzw. entnommen.

e) RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag aufgrund bestmöglicher Schätzungangesetzt. Die Rückstellung für Altersvorsorge und Abfertigungen wurden nachfinanzmathematischen Methoden nach dem Teilwertverfahren und einer Verzinsungvon 1,50% (2018: 1,50%) erstellt. Die dadurch erwirkte Auswirkung auf dieErtragslage ist unwesentlich. Als Pensionsalter wurde das früheste möglicheAnfallsalter für die Aiterspension gemäß dem Pensionsharmonisierungsgesetz unterBerücksichtigung der Übergangsregelungen zugrunde gelegt. EinFluktuationsabschlag wurde nicht berücksichtigt.

Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wurde nach anerkanntenfinanzmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung einesRechnungszinssatzes von 1,50% (2018: 1,50%) ermittelt. Es wurde keinFluktuationsabschlag berücksichtigt.

f) VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag unter der Beachtung desHöchstwertprinzips angesetzt. Verbindlichkeiten in fremder Währung bestehen zumBilanzstichtag nicht. Die Verwöhnung der Grundstücks- und Baukostenbeiträge wirdmit 1% p.a. vorgenommen. Die Verwöhnung der Grundkostenfinanzierungsbeiträgewird als Gewinn ausgewiesen.

6

Page 13: AUSZUG - Wien

2. Allgemeine Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß § 23 WGGund der dazu erlassenen Verordnung vorgenommen (Bilanzgliederungsverordnung 2016,BGBl II Nr. 437). Die Positionsbezeichnungen sind auf den tatsächlichen Inhalt verkürzt.Positionen, die keinen Betrag aufweisen, sind gern. § 223 Abs. 7 UGB nicht angeführt.

3. Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2019

3.1. Anlagevermögen

3.1.1. Entwicklung

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, die enthaltenen Grundwerteund die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind imAnlagenspiegel als Beilage zum Anhang dargestellt.

3.1.2. Aktivierte Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die aktivierten Herstellungskosten enthalten Fremdmittelzinsen und ähnliche Auf-wendungen im Sinne des § 203 Abs. 4 UGB. Der diesbezügliche Zugang betrug imJahresabschluss 2019 EUR 511.790,71 (Vorjahr 712.857,94).

3.1.3. Mietwohnungen mit Kaufoption

Im Anlagevermögen (Posten „nicht abgerechnete Bauten“, „UnternehmenseigenesMiteigentum“ und „Wohngebäude“) sind insgesamt 862 Mietwohnungen mit Kaufoptiongemäß § 15c lit a WGG mit einem Buchwert von insgesamt rd. EUR Mio 115,7 (Vorjahr:rd. EUR 80,8 Mio) enthalten. Bei diesen Wohnungen können die Mieter nach Ablauf von 5bzw. 10 Jahren höchstens aber 15 Jahren einen Antrag auf nachträgliche Übertragung indas Wohnungseigentum stellen. Die Wohnbauvereinigung hat in diesen Fällen einenFixpreis gemäß § 15d WGG anzubieten.

7

Page 14: AUSZUG - Wien

3.2. Umlaufvermögen

3.2.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Aufgliederung:

G esam t- davon Restlauf-

Bezeichnung der Forderung betrag zeit m ehr als

1 Jahr

EUR EUR

1. Forderungen aus dem G rundstücksverkehr 7.151=270,77 0,00

Vorjahr: 2.691.138,97 0,00

2 . Forderungen aus der Hausbewirtschaftung 658.774,30 0,00

Vorjahr: 307.446,65 0,00

3. Verrechnung aus der Hausbewirtschaftung 1.700.557,63 1.525.222,46

Vorjahr: 1.695.618,75 1.556.427,53

5. Sonstige Forderungen und Verm ögensgegenstände 6.437.504,80 4.906.048,31

Vorjahr: 7.829.645,60 5.834.433,58

g esam t laufendes Jahr 15,948.107,50 6.431.270,77

gesamt V orjahr: 12.523.849,97 7,390.861,11

in der Bilanzposition „Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände“ sindForderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Flöhe von EUR 400.000,00(Vorjahr: EUR 400.000,00) enthalten, im Posten sonstige Forderungen sind Erträge iHvEUR 0,00 (Vorjahr: 0,00) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksamwerden.

3.3. Gewinnrücklagen

Die Differenz zwischen der Abschreibung der Baukosten und der Tilgung der Baudarlehenbzw. der Verwöhnung des Finanzierungsbeitrages der Baukosten wird denzweckgebundenen Rücklagen zugeführt bzw. entnommen.

3.4. Rückstellungen

Aufgliederung sonstige Rückstellungen:

Bezeichnung der Rückstellung Geschäftsjahr VorjahrEUR EUR

Nicht verbrauchte Urlaube 80.151,00 62.713,00

Jubiläums geld 77.847,00 66.881,00

Prüfung / Beratung 240.000,00 90.000,00

Prozess risiken 532.685,17 394.316,17

Gesam t 930.683,17 613.910,17

3.5. Steuerabgrenzungen

Steuerabgrenzungen nach §198 Abs 9 und 10 UGB waren nicht erforderlich.

8

Page 15: AUSZUG - Wien

3.6, Verbindlichkeiten

Aufgliederung:

Bezeichnung der Gesamtbetrag davon Rest- davon Restlauf- davon Restlauf- davon dinglich Art derVerbindlichkeit laut laufzeit bis zeit zwischen zeit von mehr besichert Sicherung

Bilanz zu 1 Jahr 1 und 5 Jahren als 5 JahrenEUR EUR EUR EUR

Darlehen zur Grundstücks- undBaukostenfinanzierung 213.378.272,91 14.760.914,88; 59.043.659,52! 139.573.698,51 213.378.272,91 Pfandrecht

(Vorjahr: 220.768.837,90 12.488.071,36i 37.252.231,84 171.028.534,69' 220.768.837,90 Rand rechtFinanzierungsbeiträge derWohnungswerber 76.344.695,50 3.400.000,00 8.474.000,00 64.470.695,50 0,00

(Vorjahr: 77.464.240,77 3.350.000,00 6.667.000,00 67.447.240,77 0,00Zwischenkredite 47.129.942,38 15.195.931,22 24.431.109,78 7.502.901,38 47.129.942,38

(Vorjahr: 64.255.902,69 15.195.931,22 24.431.109,78 24.628.861,69 64.255.902,69Darlehen sonstiger Art 351.343,53 40.000,00 271.343,53 40.000,00 351.343,53 Pfandrecht

(Vorjahr: 332.701,64 65.000,00 229.911,77 37.789,87 332.701,64 RandrechtVerbindlichkeiten gegenüberKaufanw arte rn 226.238,00 226.238,00 0,00 0,00 0,00

(Vorjahr: 18.531.453,32 18.531.453,32 0,00 0,00 0,00r ....Verbindlichkeiten aus

Bauverträgen 1.201.486,78 1.201.486,78 0,00 0,00 0,00(Vorjahr: 5.032.148,43 5.032.148,43 0,00 0,00 0,00

Kautionen 43.913,81 3.689,94 14.759,76 25.464,11 0,00(Vorjahr: 47.824,13 3.910,32 15.641,28 28.272,53 0,00

Verbindlichkeiten aus derHaus bewirts chaftung 6.026.210,98 609.059,65 5.417.151,33 0,00 0,00

(Vorjahr: 5.612.379,99 621.330,02 4.991.049,97 0,00 0,00Verrechnung aus derHaus bewirts chaftung 310.927,35 310.927,35 0,00 0,00 0,00

(Vorjahr: 324.023,60 324.023,60 0,00 0,00 0,00Verbindlichkeiten gegenüberKreditinstituten 637.535,21 637.535,21 0,00 0,00 0,00

(Vorjahr: 637.966,92 637.966,92 0,00 0,00 0,00Sonstige Verbindlichkeiten 1.126.875,58 1.126.875,58 0,00 0,00 0,00

(Vorjahr: 1.421.393,79 1.421.393,79 0,00 0,00 0,00gesam t laufendes Jahr 346.777.442,03 37.512.658,61 97.652.023,92 211.612.759,50 260.859.558,82

gesam t Vo rjahr: 394.428.873,18 57.671.228,98 73.586.944,64 263.170,699,55j 285.357.442,23

in den Posten Verbindlichkeiten aus der Hausbewirtschaftung und sonstigeVerbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 509.348,34 (Vorjahr:EUR 866.372,66) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksamwerden.

Die Kautionen werden sowohl aktiv- als auch passivseitig in gleicher Höhe ausgewiesen.Dieser Betrag unterliegt der Verwendungsbeschränkung des § 16b MRG.

3.7. Wesentliche Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nichtausgewiesenen Sachanlagen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die nicht inder Bilanz ausgewiesen sind und auch nicht gemäß § 199 UGB anzugeben sind, bestehennicht.

Es besteht derzeit ein Nutzungsvertrag für das Büro samt Garagenplätzen in derTraungasse (Kosten Folgejahr: rd. EUR 169.000,00). Da ein Umzug im Mai 2021 in eineigenes Gebäude am Hauptbahnhof Wien stattfindet, beträgt das Nutzungsentgelt für dasBüro in der Traungasse vom 01.01.2020 - 30.06.2021 rd. EUR 258.000,00. Weitersbestehen Verpflichtungen aus Baurechtsverträgen (Kosten Baurechtszins Folgejahr: rd.EUR 1.351.000,00 (Vorjahr: rd. EUR 1.420.000,00); Kosten für die nächsten 5 Jahre: rd.EUR 7.457.000,00 (Vorjahr: EUR 7.820.000,00)).

9

Page 16: AUSZUG - Wien

Weitere wesentliche Verpflichtungen aus Nutzungen von in der Bilanz nicht ausgewiesenSachanlagen (Leasingverträge, Mietverträge) bestehen nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht verbundene Unternehmen betreffen undnicht in der Bilanz ausgewiesen sind und auch nicht gemäß § 199 UGB anzugeben sind,bestehen nicht.

3.8. Art, Zweck und finanzielle Auswirkungen der nicht in der Bilanzausgewiesen und auch nicht gemäß § 199 UGB anzugehenden Geschäfte

Sonstige Geschäfte, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind und auch nicht gemäß §199 UGB anzugeben sind, bestehen nicht.

3.9. Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen undPersonen

Im Jahr 2019 wurden mit der Rechtsanwaltskanzlei Hasch & Partner, bei welcher dasAufsichtsratsmitglied Dr. Franz Guggenberger Kanzleipartner ist, Geschäftedurchgeführt. Diese Geschäfte wurden vom Aufsichtsrat einstimmig genehmigt.

3.10. Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden nicht verwendet.

3.11. Treuhandkonten

Neben den ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten verfügt die WohnbauvereinigungGFW Gemeinnützige GmbH über treuhändig gehaltene Bankguthaben in Höhe von EUR2.797.117,85 (Vorjahr EUR 2.140.992,40). Davon entfallen EUR 1.938.195,84 (Vorjahr:EUR 1.533.879,74) auf die Veranlagung von Rücklagen gemäß § 31 WEG 2002 fürverwaltete Eigentümergemeinschaften.

10

Page 17: AUSZUG - Wien

3.12. Posten unter dem Bilanzstrich

„Unter dem Bilanzstrich“ werden Haftungsverhältnisse gern. § 199 UGB und sonstigefinanzielle Verpflichtungen gern. § 237 Abs 1 Z2 UGB in Höhe von EUR 55.393.117,96(Vorjahr: EUR 57.258.843,01) ausgewiesen. Die Ausweisung betrifft Haftungsverhältnisseaus der Subsidiärhaftung des Unternehmens für Darlehen übereigneter Objekte sowie ausder Solidarhaftung für Eigenmittelersatzdarlehen. Pfandrechte und sonstige dinglicheSicherheiten wurden nicht bestellt. Die Entlassung aus der persönlichen Schuldhaftungwird laufend betrieben. Weiters werden aufschiebend bedingt rückzahlbare Zuschüsse desLandes Niederösterreich ausgewiesen.

Für 11 Grundstücke wurden unter der aufschiebenden Bedingung des ZeitablaufesKaufverträge für die Jahre 2020, 2021, 2022, 2028 und 2030 (Zeitpunkt Übergang vonGefahr und Nutzen/Lasten) abgeschlossen. Das Gesamtvolumen beträgt EUR 22,2 Mio(Vorjahr: EUR 17,8 Mio). Für jene 4 Grundstücke, bei denen die aufschiebende Bedingungdes Zeitablaufs bereits im Jahr 2017 eingetreten wäre, wurde diese bis zum Jahr 2036 (biszum Ablauf des jeweiligen Baurechts) prolongiert.

Aufgliederung Haftunqsverhältnisse nach § 199 UGB und sonstige finanzielleVerpflichtungen gern. § 237 Abs 1 Z 2 UGB:

Bezeichnung Geschäftsjahr Vorjahr

EUR EUR

Darlehenanteil verkaufte Wohnungen 11.175.326,13 14.006.752,03

Abtretung EMED und AK-Darlehen 20.023.013,83 23.610.009,98

Bankgarantie Büro 55.550,00 55.550,00

bedingt rückzahlbare Zuschüsse Land NÖ 1.939.228,00 1.786.531,00

Kaufverträge mit aufschiebender Bedingung durch Zeitablauf 22.200.000,00 17.800.000,00

Gesam t 55.393.117,96 57.258.843,01

11

Page 18: AUSZUG - Wien

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 2019

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahrenaufgestellt und weist folgende Umsatzerlöse aus:

31.12,2019Bezeichnung 31.12.2018

EUR EUR

Hausbew irtschaftung 20.127.869,12 20.495.983,91

Sonstige Betriebsleistungen 13.345,80 13.687,17

Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens 43.338.840,08 37.602.709,38

G esamt 83,480,055,00 58-112.380,46

Zusätzlich wird auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse in der Gewinn- undVerlustrechnung verwiesen. Die Umsätze wurden zur Gänze in Österreicherwirtschaftet.

Steuern vom Einkommen sind im Geschäftsjahr 2019 keine angefallen.

Im Posten „Abschreibungen“ sind außerplanmäßige Abschreibungen vonInstandhaltungsvorlagen in Höhe von EUR 144.345,72 (Vorjahr EUR 335.000,00)enthalten. Die Abschreibung erfolgte, da diese Instandhaltungsvorlagen allerVoraussicht nach künftig nicht mit höheren zur Verfügung stehenden Einhebungenrefinanziert und damit abgebaut werden können. Zudem sind außerplanmäßigeAbschreibungen des Anlagevermögens enthalten. Die Abschreibung betrifft bereitsangefallene Baukosten für Projekte mit hohen Vorlaufkosten, welche im Zuge vonBebauungsoptimierungen (z.B. Nutzflächengewinne) und der damit verbundenenNutzerkostensenkungen vermutlich nicht verrechnet werden können.

Im Posten „Personalaufwand“ werden unter der Position „Aufwendungen fürAbfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen“Abfertigungsaufwendungen in Höhe von EUR 15.031,00 (Vorjahr -EUR 77,00)ausgewiesen, EUR 36.623,96 (Vorjahr EUR 34 141,86) betreffen Leistungen anbetriebliche Mitarbeitervorsorgekassen.

Das auf das Geschäftsjahr entfallende Honorar für die Prüfung des Jahresabschlussesund der Gebarung beträgt EUR 64.000,00 (Vorjahr: EUR 59.000,00). Dieses Honorarwird nicht an den Abschlussprüfer sondern an den Revisionsverband, bei dem derAbschlussprüfer angestellt ist, geleistet. Vom Abschlussprüfer wurden sonst keineLeistungen bezogen. Neben dem Honorar für die Abschlussprüfung wurden imGeschäftsjahr EUR 35.299,24 (Vorjahr: EUR 30.585,53) an den Revisionsverbandgeleistet, diese betreffen überwiegend den Verbandsbeitrag (Mitgliedsbeitrag).Honorare für andere Bestätigungsleistungen und Steuerberaterleistungen wurden anden Revisionsverband nicht bezahlt.

12

Page 19: AUSZUG - Wien

5. Sonstige Angaben

5.1. Organe und Arbeitnehmer der Gesellschaft

Zum 31.12.2019 betrug die Anzahl der Arbeitnehmer 43 (davon 10 Arbeiter und 33Angestellte) (Vorjahr; 41 (davon 11 Arbeiter und 30 Angestellte)). Im Geschäftsjahrwaren durchschnittlich 36 Arbeitnehmer (davon 8 Arbeiter und 28 Angestellte)(Vorjahr: 42 Arbeitnehmer (davon 14 Arbeiter und 28 Angestellte) beschäftigt.

An Sitzungsgeldern für Aufsichtsratsmitglieder wurden ab der AR Sitzung 03/2019 inHöhe von EUR 1.000,00 pro Aufsichtsratsmitglied ausbezahlt.

Der Abfertigungsrückstellung wurde das gesetzliche Pensionsantrittsaiter zugrundegelegt.

Die Angaben erfolgen unter Anwendung des § 242 Abs. 4 UGB (Schutzklausel).

Die Geschäftsführung im Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2019 oblag Herrn Dl ChristophSchäffer, MBA.

Der Stand der Aufsichtsratsmitglieder bildet sich wie folgt ab:

13

Page 20: AUSZUG - Wien

5.2. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Im Mai 2017 erfolgte im Firmenbuch eine Änderung in den Eigentumsverhältnissen derWBV GÖD - Muttergesellschaft, der Gesellschaft zur Förderung des Wohnbaus GmbH.Aufgrund dieses eingetragenen Eigentümerwechsels wurde von der WienerLandesregierung (Magistratsabteilung 50) als Aufsichtsbehörde eine Sonderprüfungbeim Revisionsverband beauftragt. Der Bericht Nr. 11.179 vom 09.10.2017(Sonderprüfung) ergab wie folgt (Auszug aus dem Prüfbericht Seite 29):

Der Landesregierung als Aufsichtsbehörde kommt im Verfahren nach § 10a WGG eine umfassende Prüfungspflichtzu. Die mittelbaren Anteilsabtretungen von 99,99% an der WBV-GÖD von LINEA und FR-Fundus REAL an dieKeystone Holding SA sowie danach an die Christian Hosp Beteiiigungs GmbH wären nach Auffassung desRevisionsverbandes gemäß § 10 a WGG genehmigungspflichtig durch das Land Wien gewesen.

Im Falle eines Genehmigungsverfahrens gemäß § 10a Abs 1 WGG zu den Anteilsabtretungen wäre zudem derTatbestand des § 9 WGG - überwiegender Einfluss von Personen, die als Angehörige des Baugewerbeseinzustufen sind - in die Überlegungen miteinzubeziehen.

Die Vereinbarung eines „Optionspreises“ zusätzlich zum Abtretungspreis der Anteile (Punkt 5.1. desOptionsvertrages) ist nach § 10a Abs 2 WGG nicht vorgesehen und ist aus Sicht der Revision als Umgehung dero.a. Bestimmung zu qualifizieren.Sofern die mittelbare Abtretung der Anteile an der „WBV-GÖD“ nicht nach § 10a Abs 1 WGG rechtsunwirksam ist,steht die Bauvereinigung WBV-GÖD spätestens seit 17.05.2017 unter dem Einfluss eines Angehörigen desBaugewerbes in der Schweiz.

Sämtliche Erklärungen über die wahren Eigentumsverhältnisse derWBV-GÖD bzw. Treuhandschaften welche Dipl.Ing. Gregorich und Mag. Baumgartner ab dem Jahr 2010 im Zuge der jährlichen Jahresabschluss- undGebarungsprüfung abgegeben hatten, waren unvollständig, da diese weder die Kaufoption, dieAbtretungsvereinbarung mit Global Equity Partners Beteiiigungs Holding GmbH noch die Treuhandschaften derLINEA und der FR Fundus für die Keystone Holding SA ab 2015 offengeiegt hatten.

Mit Schreiben vom 25.10.2017 der Wiener Landesregierung (Magistratsabteilung 50)wurde die WBV GÖD aufgefordert, sich binnen sechs Wochen schriftlich zumSonderprüfungsbericht zu äußern.

Am 06.12.2017 erfolgte die Stellungnahme der WBV GÖD an die WienerLandesregierung (Magistratsabteilung 50) zu den Punkten Optionspreis, Angehörigkeitdes Mag. Christian Hosp zum Baugewerbe und zur Abgabe zur Erklärung über diewahren Eigentumsverhältnisse. Diese Stellungnahme wutde von der 'WienerLandesregierung (Magistratsabteilung 50) als Aufsichtsbehörde wiederum an denRevisionsverband zur Stellungnahme weitergeleitet und es erging am 29.01.2019 eineBeantwortung des Revisionsverbandes an die MA 50 betreffend die Angehörigkeit vonMag. Christian Hosp zum Baugewerbe unter Beischluss einer Stellungnahme desBundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zum Thema mittelbarerAnteilsverkauf an GBV - aufsichtsbehördliche Möglichkeiten.

Die WBV GÖD wurde mit Schreiben vom 08.02.2018 von der MA50 aufgefordert bisspätestens 30.04.2018 gegenüber der Aufsichtsbehörde einen Nachweis zu erbringen,dass der Verstoß gegen die Bestimmungen des § 9 WGG behoben wurde. Des Weiterenwurde die WBV GÖD beauftragt eine Stellungnahme bis 31.03.2018 zur Stellungnahmedes Bundesministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Forschung einzubringen. DieWBV GÖD ist beiden Vorgaben mit Schreiben vom 23.3.2018 fristgerechtnachgekommen.

14

Page 21: AUSZUG - Wien

im Schreiben des Amtes der Wiener Landesregierung Magistratsabteüung 50 vom25.10.2017 wurde weiters folgende Feststellung getroffen:

Da die Bauvereinigung somit (Ergebnis der Sonderprüfung vom 10.10.2017) gegen die Bestimmungen des §9 WGGverstößt, ist ihr gemäß §35 WGG die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu entziehen. Das Verfahren zur Entziehungder Anerkennung gemäß §35 WGG wird hiennit von Amts wegen eingeieitet

Die WBV-GÖD hat unter Wahrung der vom Amt der Wiener Landesregierung MA50eingeräumten Fristen sämtliche Stellungnahmen abgegeben und Maßnahmen ergriffen,damit das Verfahren zum Entzug der Gemeinnützigkeit eingestellt wird. Falls dies widerErwarten nicht gelingen sollte, würde dies einen Fortbetrieb in der gegebenen Form alsgemeinnütziger Bauträger gefährden. Ein Entzug der Gemeinnützigkeit gemäß §36 WGGhätte die Zahlung einer Geldleistung der WBV-GÖD an das Land Wien in einer Höhe zurFolge, welche gewährleistet, dass die Gesellschafter keinen höheren Vorteil durch dasAusscheiden aus dem Status der Gemeinnützigkeit erhalten, als im Falle der Auflösungder Gesellschaft (Höhe der Einlagen und verteilbarer Gewinn gern. §10 Abs.2 WGG und§3 WGG).Da es die erklärte Absicht des Gesellschafters ist, den Status der Gemeinnützigkeit aufjeden Fall zu erhalten, wurde von Hm. Mag. Hosp eine vom Revisionsverband in derSonderprüfung angeführte Organstellung in einem Schweizer Unternehmen zurückgelegtund dies auch dem Amt der Wiener Landesregierung Magistratsabteilung 50 fristgerechtmitgeteiit. Aufgrund dieser expliziten Absicht und bereits erfüllter Vorgaben ist die WBV-GÖD überzeugt, dass das Entzugsverfahren vom Amt der Wiener Landesregierung MA50 positiv eingestellt wird und weiterhin der Status der Gemeinnützigkeit erhalten bleibt.

Aufgrund einer mit 23.02.2018 zugestellten einstweiligen Verfügung zur Änderung desFirmenwortlautes (eingebracht durch den Österreichischen Gewerkschaftsbund,Gewerkschaft öffentlicher Dienst) wurde in einer außerordentlichen Generalversammlungam 16.03.2018 die Umbenennung der Gesellschaft in Wohnbauvereinigung GFWGemeinnützige GmbH (WBV-GFW) beschlossen. Darüber hinaus 'wurden in derGeneralversammlung vom 04.05.2018 die Aufsichtsräte Abg. z. NR Fritz Neugebauersowie Hr. Richard Holzer abberufen und Herr Mag. Christian Hosp zum stellvertretendenAufsichtsratsvorsitzenden sowie Hr. Dr. Gerhard Kornek zum einfachenAufsichtsratsmitglied ernannt.

Auf Basis einer gesetzlichen Änderung des § 10a WGG 'wurde am 17.05.2018 beim Amtder Wiener Landesregierung Magistratsabteüung 50 ein Antrag auf Erteilung derZustimmung zur Übertragung der Geschäftsanteile an der Gesellschaft zur Förderungdes Wohnbaus GmbH gestellt. Daraufhin wurden der WBV-GFW von der MA 50 folgendeStellungnahmen, zum Antrag um Zustimmung zur Übertragung der Geschäftsanteile, mitdem Auftrag einer fristgerechten Stellungnahme übermittelt:

• 04.07.2018 vom Revisionsverband• 12.07.2018 vom Finanzamt Wien 1/23

Zur Beantwortung wurde von Seiten der WBV-GFW, der GFW sowie der Christian HospBeteiligungs GmbH am 09.08.2018 eine Stellungnahme bei der MA50 eingebracht.

15

Page 22: AUSZUG - Wien

Darüber hinaus wurde am 13.09.2018 der Antrag um Zustimmung zur Übertragung vonGeschäftsanteilen gern. § 10a WGG bei der MA50 schriftlich zurückgezogen, da diedetaillierte rechtliche Prüfung der Gesetzesänderung von April 2019 ergeben hat, dasseine Notwendigkeit zur Genehmigung einer bereits vollzogenen Anteilsübertragung nichtbesteht.

Am 18.09.2018 fand eine Sitzung der Wiener Landesregierung statt, in welcher dieÜbertragung der Anteile an der GFW abgeiehnt wurden, obwohl die noch immer gültigeRechtsmeinung der Wiener Landesregierung (MA50) als Aufsichtsbehörde besteht, dassbis zur Gesetzesänderung im April 2018 die mittelbare Anteilsübertragung in Wien (sowie in fünf weiteren österreichischen Bundesländern auch) nicht der Zustimmung derLandesregierung bedarf.

Am 21.09.2018 erging ein Bescheid der Wiener Landesregierung in dem die Zustimmunggemäß §10a Abs. 1a WGG 1979 zur Übertragung der Geschäftsanteile an derGesellschaft zur Förderung des Wohnbaus GmbH nicht erteilt wurde. Gegen diesenBescheid wurde fristgerecht am 24.10.2018 von Seiten der WBV-GFW, der GFW sowieder Christian Hosp Beteiligungs GmbH Beschwerde gemäß Art. 130 ff B-VG beimVerwaltungsgericht Wien erhoben.

Das Verwaltungsgericht Wien hat am 25.06.2018 die Beschwerde gegen denBescheid des Amtes der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 50, vom21.09.2018, mit welchem die Zustimmung zur Übertragung der Geschäftsanteile ander Gesellschaft zur Förderung des Wohnbaus GmbH nicht erteilt wurde, alsunbegründet abgewiesen. Eine Rechtskraftbestätigung dieses Erkenntnisses ergingam 18.07.2019. Am 05.07.2019 erfolgte eine behördliche Anordnung der MA 50 gern.§ 29 Abs. 1 WGG zur nachweislichen Veranlassung den WGG-konformen Zustandherzustellen. Obwohl das Erkenntnis und die behördliche Anordnung nicht direkt dieWBV-GFW, sondern primär deren Muttergesellschaft (Gesellschaft zur Förderung desWohnbaus GmbH) betreffen, wurde trotzdem die MA50 kontaktiert, um die gesetzlichrichtigen Schritte aus Sicht der WBV zu setzen.

Die MA50 hat dabei schriftlich bestätigt, dass die WBV mit der GFW (99,998%) undder LINEA (0,002%) zwei genehmigte Eigentümer hat und daher WGG-konform ist.Jedoch wurde auch der WBV neben den anderen Verfahrensparteien aufgrund des inRechtskraft erwachsenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichts Wien vom25.06.2019 angeordnet, einen WGG-konformen Zustand der GFW herzustellen. Lt.Erkenntnis bedeutet das die Wiedereintragung von Dr. Renner und TARESVermögensverwaltungs- und Beteiligungs GmbH als Gesellschafter der GFW.

Um der behördlichen Anordnung zu entsprechen, wurde ein diesbezüglicher Antrag,wie im E-Mail vom 22.07.2019 an den Aufsichtsrat angekündigt, an das Firmenbucherstellt, fristgerecht eingebracht und sofort der MA50 sowie dem Revisionsverband zurKenntnis gebracht.

Mit Schreiben vom 25.09.2019 wurde der WBV-GFW mitgeteilt, dass dieLandesregierung das Verfahren zur Bestellung eines Regierungskommissärs im Sinnedes §30 WGG eingeleitet hat. Dies geschieht aufgrund der zahlreichenEigentümerwechsel der vergangenen Jahre in der Muttergesellschaft, der Gesellschaftzur Förderung des Wohnbaus GmbH.

16

Page 23: AUSZUG - Wien

Da das Unternehmen diesen Schritt schriftlich begrüßt und dagegen kein Rechtsmitteleingebracht hat, nahm Hr. Mag. Peter Kopp seine Tätigkeit als Regierungskommissärmit 01.11. 2019 auf.

Mit Beschluss vom 14.01.2020 bestätigte das Firmenbuch die rechtskräftigeEintragung der Christian Hosp Beteiligungs GmbH als Eigentümer der GFW trotzVorliegen des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichts Wien vom 25.06.2019 mit derBegründung, dass sich das damalige Firmenbuchgerichtsverfahren auf die damalsgültige Rechtslage bezog und damit rechtskräftig ist. Gegen diesen Beschluss wurdevon der Aufsichtsbehörde MA 50 am 01.03.2020 Rekurs eingebracht, welcher jedocham 03.03.2020 vom Firmenbuch zurückgewiesen wurde.

Mit 30.01.2020 erhielt die WBV-GFW eine behördliche Aufforderung derAufsichtsbehörde die beiden Aufsichtsräte Dl. Stefan Gregorich und Dr. FranzGuggenberger aufgrund fehlender Zuverlässigkeit im Sinne des §24 WGGabzuberufen. Diese Maßnahme sowie die Abberufung von Hm. Josef Neudhart wurdevon der Generalversammlung in der außerordentlichen Sitzung vom 20.02.2020umgehend per Stichtag 30.06.2020 umgesetzt. In dieser Sitzung erfolgte dieBestellung von drei neuen WGG- konformen Aufsichtsräten mit 01.07.2020:

Aktuell liegen die beiden Übernahmeanträge der BWSG/Carso sowie des ÖSW zurBeschlussfassung beim Verwaltungsgericht Wien, da von Seiten der Antragsteller eineSäumnisbeschwerde bei der Aufsichtsbehörde MA 50 eingebracht wurde.

Mit dem OGH Urteil vom 17.12.2020 wurde letztinstanzlich entschieden, dass Hr. Mag.Hosp die Anteile der WBV-GFW nicht übernehmen kann. Das Oberlandesgerichtwurde beauftragt einen Weg zur Rückabwicklung der Eigentümerverhältnisse bis zuden rechtmäßig eingetragenen Eigentümern DR. Renner und TARES zu finden.

Die Ausbreitung von COViD-19 Anfang 2020 wurde von der Weltgesundheitsorganisation(WHO) zu einem Gesundheitsnotstand von internationaler Bedeutung erklärt, dererhebliche Auswirkungen auf die Bevölkerung und Unternehmen auf der ganzen Welthat.

Der Ausbruch und die von der Bundesregierung und den Landesregierungen getroffenenMaßnahmen haben wirtschaftliche Auswirkungen auf die Unternehmen dergemeinnützigen Wohnungswirtschaft. Gern. § 238 Abs 1 Z 11 UGB ist dazu im AnhangStellung zu nehmen und im Lagebericht gern. § 243 Abs 1 (wesentliche Risiken undUnsicherheiten) und Abs 3 (voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens) UGB zuberichten.

17

Page 24: AUSZUG - Wien

-

Einschätzung und M aßnahmenT h e m en b e re ich F ra geste llung

(M an ag em en t der GBV)

Wie schätzen Sie die Auswirkung(qualitativ und wenn bereits möglichquantitativ) auf die Entwicklung der aus heutiger Sicht noch nicht endgültig

Mieten Wohnungen Mieteinnahmen (Rückgänge, Ausfälle, einschätzbar. Es langen kaum(eigener Bestand) Nachlässe, Stundungen, etc.), Stundungsanfragen für Wohnungen autgrund

Verwaltungserlöse, Leerstehungen, Corona ein.(Verzögerungen bei) Neuvermietungenund Wiedervermietungen ein?Wie schätzen Sie die Auswirkung(qualitativ und wenn bereits möglichquantitativ) auf die Entwicklung der

Mieten Geschäfts lokale Mieteinnahmen (Rückgänge, Ausfälle, Ausfall 2020: EUR 17.546,58 p.a.; Ausfall(eigener Bestand) Nachlässe, Stundungen, etc.), 2021 bisher: EUR 13.748,46

Verwaltungserlöse, Leerstehungen,(Verzögerungen bei) Neuvermseiungenund Wiedervermietungen ein?Wie schätzen Sie das Risiko desAuftretens von voraussichtlich

Wertminderungen es besteht derzeit kein Anlass für einedauerhaften Wertminderungen, die eine

(eigener Bestand) außerplanmässige Abschreibungaußerplanmäßige Abschreibungbedürfen, ein?

Wie schätzen Sie die Auswirkung auf die zukünftige Marktentwicklung schwerVerwertbarkeit des Bestandes an einschätzbar, Nachfrage nach Ieistbarem

unbebaute Grundstücke / unbebauten Grundstücken und bereits Wohnraum bleibt bestehen,Bauvorbereitungs- kosten angefallenen Bauvorbereitungs kosten Vorratsgrundstücke alle in guten Lagen, daher

ein? wenig Auswirkungen

Bau\erzögerung bei beiden Bausteilen in Wien22. Seestadt Aspern von wenigen Monaten

W ir schätzen Sie die Auswirkungen auf und coronabedingte Mehrkosten, diese wurdendie gerade in Bau befindlichen

in Bau befindliche Bauvorhaben pauschal für beide Bauvorhaben (auch fürBauvorhaben ein (Verzögerung,

(Mietobjekte, Vermietung) künftige COVIDMaßnahmen) mit externerMehrkosten, Förderbarkeit, Verwertung, Rechts berat ung abgegolten. Hinkünftig wird einHonorarvolumen etc.)? entsprechender Passus zur Absicherung in die

GU Verträge miiaufgenommen.

Wir schätzen Sie die Auswirkungen aufdie gerade in Bau befindlichen Bau- inahezu keine Bauverzögerung beim Projekt in

in Bau befindliche Bauvorhaben *orhaben ein (Verzögerung, Mehrkosten, iBruck/Leiiha, daher eher keine Auswirkungen(ErwerbsObjekte, Verkauf) R̂jrderbarkeit, Verwertung, ;zu erwarten

Honorarvolumen etc.)?\Wie schätzen Sie die Auswirkungen auf

Instandhaltungsvorlagen <f\e EVB-Einnahmen und die 1<eine AuswirkungenFRückfuhrbarkeit von EVB-Vorlagen ein?

\Wir schätzen Sie die Auswirkungen auf jerzeitiger Kassastand liegt über 12,0 Mio.,cdie Beziehung zu ihren Banken, die alie Verbindlichkeiten können bedient werden,

Liquidität, Zahlungsfähigkeit LJquidität der GBV und die Fähigkeit zur ‘jäher derzeit keine Auswirkungen auf1Bedienung der eigenen Verbindlichkeiten FBankenbeziehungenefin?

Verwaiiungs- ieistung (Erträge & \ rVir schätzen Sie die Auswirkungen aufAufwendungen, clie Verwaltungserträge und - k;eine ÄnderungenVerwaltungskostendeckungsgrad) clufwendungen ein?

18

Page 25: AUSZUG - Wien

5.3. Gewinnverwendungsvorschlag durch den Geschäftsführer für 2019

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 6.033.342,30. Im Jahr 2019 konnte einJahresüberschuss nach Berücksichtigung der Gewinnrücklagenveränderung gern.§ 10 Abs. 6 WGG von EUR 1.696.636,26 ausgewiesen werden. Der kumulierteBilanzgewinn beläuft sich auf EUR 12.032.933,97, die satzungsmäßige Rücklage beträgtEUR 296.981,67.

Der Geschäftsführer schlägt vor, nach Dotierung der satzungsmäßigen Rücklage inHöhe von EUR 169.663,63 (10% des Jahresüberschusses), einen Betrag in Höhe vonEUR 211.166,98 (3,5% vom bar einbezahlten Betrag) als Dividende auszuschütten.

Wien, am OE

19

Page 26: AUSZUG - Wien
Page 27: AUSZUG - Wien

Wohnbauvereinigung GFW Gemeinnützige GmbHTraungasse 14-16,1030 WienFN 129203f

GFWGewinnrückiagenspiegel gemäß §10 Abs. 6 WGG iVm §222 Abs. 2 UGB per 31.12.2019

Zuweisung zweckgebundene Rücklage fürKostendeckung Auflösung zweckgebundene Rücklage für Kostendeckung

erfolgswirksameAuflösung Bewegung außerhalb

Stand erfolgsneutrale Auflösung Zuweisung Auflösung abgegangene Summe Rücklagen- der zweckgebundenenPosten 01.01.2019 Umbuchungen Zwischen summe Zuweisung Mehrtilung Mindertilgung Mindertilgung Mehrtilgung Anlagen bewegung Rücklage Stand 31.12.2019Gewinnrücklagen1. gesetzliche Rücklage 2019 296.981,67 y®______________ l 296.981,67_ 295.981,67

Vorjahr 296.981,67 (2) ■ _ 296.981,67 - 295.981,67

2. zweckgebunden Rücklage für Kostendeckung: (+) Mehrtiigung / (-) Mindertilgung

Mehrtilgung 2019 30.684.289,85 30.684.289,85 4.550.521,10 75.653.79 1.489.074,15 2.985.793,16 33.670.083,01Vorjahr 27.371.649,55 27.371.649,55 4.133.659,25 12.892.80 808.126,15 3.312.640,30 30.684.289,85

Mindertilgung 2019 - 3.807.970,49 3.807.970,49 467,160,37 309.551,19 150.990,48 308.599,66 - 3.499.370,83Vorjahr - 4.343.618,17 4.343.618,17 517.874,08 - 355.774,12 373.547,72 535.647,68 - 3.807.970,49

Mehrverwohnung 2019 202.470,43 (1) 202.470,43 696.19 5.051.01 4.707,49 9.062,31 193.408,12Vorjahr 219.502,65 (1) 219.502,65 696.19 5.588.01 12.140,40 17.032,22 202.470,43

Zwischensumme Punkt 2. 2019 27.078.789,79 27.078.789,79 4.551.217,29 467.160,37 - 309.551,19 80.704,80 1.342.791,16 3.285.330,51 30.364.120,30Vorjahr 23.247.534,03 23.247.534,03 4.134.355,44 517.874,08 - 355.774,12 18.480,81 446.718,83 3.831.255,76 - 27.07B.789,79

Summe Gewinnrücklagen 2019 27.375.771,46 27.375.771,46 4.551.217,29 467.160,37 - 309.551,19 80.704,80 1.342.791,16 3.285.330,51 . 30.661.101,97Vorjahr 23.544.515,70 (3) 23.544.515,70 4.134.355,44 517.874,08 355.774,12 18.480,81 446.718,83 3.831.255,76 - 27.375.771,46

Bilanzgewinn 2019 10.336.297,71 (2) 10.336.297,71 1.696.636,26 12.032.933,97Vorjahr 7.137.116,59 (2) 7.137.116,59 3.199.181,12 10.336.297,71

(1) Bewertungsreserve nach WRN 2001: jährliche Auflösung in Höhe von 1 % Minderverwohrcung bzw. Auflösung sbgegangene Anlagen(2) Zuweisung Bilanzgewinn Vorjahr

Page 28: AUSZUG - Wien

W-57 2019

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

PrüfungsurteilIch habe den Jahresabschluss der Wohnbauvereinigung GFW Gemeinnützige GmbH,Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019, der Gewinn- und Verlustrechnung fürdas an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.Nach meiner Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichenVorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlagezum 31.12.2019 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtagendende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-rechtlichen Vorschriften und § 23 Abs 2 und 4 WGG.

Grundlage für das PrüfungsurteilIch habe meine Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grund-sätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erforderndie Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Meine Verantwortlichkei-ten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeitendes Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ meines Bestätigungsver-merks weitergehend beschrieben. Ich bin von der Gesellschaft unabhängig in Über-einstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichenVorschriften, und ich habe meine sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmungmit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangtenPrüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für mein Prü-fungsurteil zu dienen.

Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die UnternehmensfortführungIch verweise auf die Angaben im Anhang unter Punkt 5.2. wonach von Amts wegendurch die Wiener Landesregierung als Aufsichtsbehörde ein Verfahren zur Entziehungder Anerkennung der Gemeinnützigkeit gemäß § 35 WGG am 25. Oktober 2017 ein-geleitet wurde. Das Eintreten der Rechtswirkung des Entzuges der Gemeinnützigkeitwäre geeignet, das Fortbestehen des Unternehmens in der gegebenen Form zu ge-fährden oder die weitere Entwicklung zu beeinträchtigen. Die Gesellschaft hat Stellung-nahmen abgegeben und Maßnahmen ergriffen, um die Gründe, die zur Einleitung desVerfahrens zum Entzug der Gemeinnützigkeit geführt haben, zu beseitigen; die Causawar zum Prüfungszeitpunkt von der Aufsichtsbehörde noch nicht bescheidmäßig erle-digt.

Page 29: AUSZUG - Wien

W-57 2019

Mit Wirkung ab 1. November 2019 wurde von der Aufsichtsbehörde ein Regierungs-kommissär gemäß § 30 WGG bestellt.Auf dieser Basis konnte die Aufstellung des vorliegenden Abschlusses unverändert un-ter der Annahme der Unternehmensfortführung vorgenommen werden. Mein Prü-fungsurteil ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert.

Hervorheben eines SachverhaltesBezüglich der Haftungsverhältnisse gemäß § 199 UGB und sonstigen finanziellen Ver-pflichtungen gemäß § 237 Abs 1 Z 2 UGB verweise ich auf die Anhangangaben unterPunkt 3.12.Das Prüfungsurteil ist in Bezug auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert.

Hervorheben eines SachverhaltesIm Hinblick auf divergierende Gerichtsentscheidungen hinsichtlich des Standes der Ge-sellschafter der Muttergesellschaft "Gesellschaft zur Förderung des Wohnhaus GmbH,Wien (GFW)" der geprüften Gesellschaft verweise ich auf Punkt 5.2. - Seite 14 ff imAnhang, insbesondere auf die Ausführungen zum Bescheid der Wiener Landesregie-rung als Aufsichtsbehörde vom 21. September 2018, das Erkenntnis des Verwaltungs-gerichtes Wien vom 25. Juni 2019, die behördliche Anordnung der Wiener Landesre-gierung als Aufsichtsbehörde vom 5. Juli 2019, den Beschluss des HandelsgerichtesWien als Firmenbuch vom 14. Jänner 2020 und den Beschluss des Obersten Ge-richtshofes (im Anhang "OGH-Urteil") vom 17. Dezember 2020.Das Prüfungsurteil ist in Bezug auf diese Sachverhalte nicht modifiziert.

Page 30: AUSZUG - Wien

W-57 2019

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für denJahresabschlussDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus-ses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh-mensrechtlichen Vorschriften und § 23 Abs 2 und 4 WGG ein möglichst getreues Bildder Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind diegesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendigerachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von we-sentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant-wortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zubeurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstä-tigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrund-satz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzli-chen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unter-nehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-prozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlus-sesMeine Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschlussals Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschenDarstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der mein Prüfungsurteilbeinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garan-tie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ord-nungsmäßiger Abschlussprüfung, welche die Anwendung der ISA erfordern, durchge-führte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt,stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümernresultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insge-samt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage diesesJahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflus-sen.Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grund-sätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, übeich während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und be-wahre eine kritische Grundhaltung.

Page 31: AUSZUG - Wien

W-57 2019

Darüber hinaus gilt:• Ich identifiziere und beurteile die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeab-

sichtigter - falscher Darstellungen im Abschluss, plane Prüfungshandlungen alsReaktion auf diese Risiken, führe sie durch und erlange Prüfungsnachweise, dieausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zu dienen.

• Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar-stellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes,da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtig-te Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen inter-ner Kontrollen beinhalten können.

• Ich gewinne ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internenKontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um-ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirk-samkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

• Ich beurteile die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandtenRechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver-tretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusam-menhängende Angaben.

• Ich ziehe Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rech-nungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die ge-setzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, obeine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben-heiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortfüh-rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls ich die Schlussfolgerung zie-he, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, in meinem Be-stätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerk-sam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein Prüfungsurteilzu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zumDatum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er-eignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von derFortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

• Ich beurteile die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab-schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass einmöglichst getreues Bild erreicht wird.

Ich tausche mich mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang unddie geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prü-fungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontroll-system, die ich während meiner Abschlussprüfung erkenne, aus.

Page 32: AUSZUG - Wien

W-57 2019

Bericht zum LageberichtDer Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschrif-ten darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nachden geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts inÜbereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und§ 23 Abs 2 und 4 WGG.Ich habe meine Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfungdes Lageberichts durchgeführt.

UrteilNach meiner Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforde-rungen aufgestellt worden und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

ErklärungAngesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse unddes gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden we-sentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

ErgänzungHinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortfüh-rung verweise ich auf Absatz 5 in Punkt 2.2. des Lageberichtes und den Anhang unterPunkt 5.2.

Wien, 28.06.2021