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© 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Autor: MAM / 25.05.2020 Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten Inhaltsverzeichnis Bereich: ZDÜ - Info für Anwender Nr. 0908 2 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 3 3. Rechtliche Information 5 4. Vorgehensweise 5 4.1. Registrierung bei Mein ELSTER 8 4.2. Zertifikat in Agenda-Software hinterlegen 10 4.3. Authentifizierte Übermittlung von Steuerdaten 11 5. Details 11 5.1. Elektronische Zertifikate 12 5.2. Mit und ohne Authentifizierung übermitteln 12 5.3. Mandant von einem anderen Steuerberater übernehmen 12 5.4. ELSTER-Software-Zertifikats verlängern 15 5.5. Passwort (PIN) zum ELSTER-Software-Zertifikat vergessen

Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten1.Mandanten öffnen: »ARBEITSPLATZ | Mandant | Neuanlage & Bearbeiten | Adressdaten be-arbeiten«. 2.Auf Register »ELSTER-Zertifikate«

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© 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KGAutor: MAM / 25.05.2020

Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten

Inhaltsverzeichnis

Bereich: ZDÜ - Info für Anwender Nr. 0908

21. Ziel

22. Voraussetzung

33. Rechtliche Information

54. Vorgehensweise

54.1. Registrierung bei Mein ELSTER

84.2. Zertifikat in Agenda-Software hinterlegen

104.3. Authentifizierte Übermittlung von Steuerdaten

115. Details

115.1. Elektronische Zertifikate

125.2. Mit und ohne Authentifizierung übermitteln

125.3. Mandant von einem anderen Steuerberater übernehmen

125.4. ELSTER-Software-Zertifikats verlängern

155.5. Passwort (PIN) zum ELSTER-Software-Zertifikat vergessen

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Seite 2Info für Anwender Nr. 0908

Ziel1.

Das Info beschreibt die authentifizierte Übermittlung von Steuerdaten an die Finanzverwaltung. Dabeiwerden die Steuerdaten mit einem elektronischen Zertifikat signiert.

Voraussetzung2.

Für den authentifizierten Versand benötigen Sie ein ELSTER-Software-Zertifikat. Das Zertifikat hatdie Wirkung einer elektronischen Unterschrift, über die Sie eindeutig als Datenübermittler identifiziertwerden können.

Das ELSTER-Software-Zertifikat erhalten Sie bei der Registrierung bei Mein ELSTER.

Bei Mein ELSTER handelt es sich um das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, über das jederSteuerpflichtige ein kostenloses elektronisches Zertifikat erhalten kann. Die Internetadresse von MeinELSTER lautet: https://www.elster.de/eportal/start

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Seite 3Info für Anwender Nr. 0908

Rechtliche Information3.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung sind in der Abgabenordnung(§ 87a AO) sowie in der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) geregelt.

Gemäß § 6 Abs. 1 StDÜV ersetzt bei der Übermittlung von Steuerdaten die Authentifizierung des Da-tenübermittlers die persönliche Unterschrift auf Steuererklärungen.

Elektronisch authentifizierte Übermittlung

Beachten Sie die Pflicht zur elektronischen authentifizierten Übermittlung für folgende Fälle:

Steuerart Pflicht zur authentifizierten Übermittlung ab

Einkommensteuererklärung unter Mitwir-kung von Angehörigen steuerberatenderBerufe

VZ1 2017

Einkommensteuererklärung für be-schränkt Steuerpflichtige (ESt 1 C)

VZ1 2013

Einkommensteuererklärung mit der An-lage

§ EÜR

§ 34a EStG

VZ1 2017

Umsatzsteuererklärung VZ1 2017

Gewerbesteuererklärung EZ2 2017

Gesonderte und einheitliche Feststellung VZ1 2011

Gesonderte Feststellung VZ1 2011

Körperschaftsteuererklärung (KSt 1A) VZ1 2011

Körperschaftsteuererklärung für Vereine(KSt 1B)

VZ1 2014

Körperschaftsteuererklärung für be-schränkt Steuerpflichtige (KSt 1 C)

VZ1 2014 (erstmaliger authentifizierter Versand in VZ2013)

E-Bilanz (Jahresabschluss) VZ 2013 (erstmaliger authentifizierter Versand in 2014)

E-Bilanz (Eröffnungsbilanz) 01.01.2013 (bei Unternehmensgründung in 2013)

Kapitalertragsteuer-Anmeldung VZ1 2010

Lohnsteuerbescheinigung VZ1 2009

Umsatzsteuer-Voranmeldung

01.01.2013 für alle Anmeldezeiträume

Antrag auf Dauerfristverlängerung

Anmeldung der Sondervorauszahlung

Lohnsteuer-Anmeldung

Zusammenfassende Meldung

1VZ – Veranlagungszeitraum2EZ – Erhebungszeitraum

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Seite 4Info für Anwender Nr. 0908

Elektronischen Übermittlung

Beachten Sie die Pflicht zur elektronischen Übermittlung für folgende Fälle:

Steuerart Pflicht zur elektronischen Übermittlung ab

Einkommensteuer mit Einkünften aus

§ Land- und Forstwirtschaft3

§ Gewerbebetrieb3

§ Selbstständiger Arbeit3

VZ3 2011

3Übermittlung ohne Authentifizierung nur zulässig, wenn kein Angehöriger der steuerberatenden Berufe mitgewirkt hat

Einkommensteuererklärungen ohne die oben aufgeführten Anlagen müssen nicht elektronisch über-mittelt werden. Sie können in gedruckter Form bei der Finanzverwaltung eingereicht werden.

Bei Abgabe einer Steuererklärung ohne Authentifizierung muss die komprimierte Steuererklärungnach dem Sendevorgang ausgedruckt, vom Steuerpflichtigen unterschrieben und auf dem Postwegan das Finanzamt übermittelt werden. Dies entfällt bei authentifizierter Datenübermittlung.

Agenda empfiehlt generell die Übermittlung mit dem authentifizierten Verfahren. Das Verfahren bietetfolgende Vorteile:

§ Alle oben genannten Anmeldungen und Erklärungen werden einheitlich übermittelt.

§ Sie profitieren von einem Höchstmaß an Sicherheit bei der Datenübermittlung an die Finanz-verwaltung.

Wegfall der komprimierten Erklärung bei Steuerberatern

Die Finanzverwaltung hat für Angehörige der steuerberatenden Berufe die komprimierte Erklärungabgeschafft. Dies gilt für Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017. Die komprimierteErklärung wird ersetzt durch ein sogenanntes Freizeichnungsdokument. Damit kann der Mandant(Steuerpflichtiger) dem Steuerberater die Vollständigkeit und Richtigkeit der Steuererklärung bestäti-gen.

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Seite 5Info für Anwender Nr. 0908

Vorgehensweise4.

Registrierung bei Mein ELSTER4.1.

Das elektronische Zertifikat erhalten Sie über eine Registrierung bei Mein ELSTER. Sie können wäh-len zwischen dem

§ persönlichen Zertifikat

§ Organisationszertifikat

Zertifikat Agenda-Empfeh-lung

Beschreibung

Persönliches Zertifikat Nicht empfohlen Das persönliche Zertifikat ist für jeden Steuerpflichti-gen gedacht, der über eine private Steuernummer ver-fügt. Die Registrierung kann auch mit der persönlichenSteueridentifikationsnummer durchgeführt werden.

Organisationszertifikat Empfohlen Das Organisationszertifikat ist für alleFirmen, Gesellschaften, Vereine usw. gedacht, dieüber eine betriebliche Steuernummer verfügen.

1. Organisationszertifikat bei Mein ELSTER beantragen

1. Browser starten und diese Internetadresse eingeben:https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl/kontotyp

2. »Zertifikatsdatei (empfohlen)« wählen und auf <Auswählen> klicken.

AchtungZDÜ unterstützt für den elektronischen Versand ausschließlich die Zertifikatsdatei!

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Seite 6Info für Anwender Nr. 0908

3. Als Registrierungsart »Für eine Organisation (Arbeitgeber, Firma, Verein)« wählen und auf <Wei-ter> klicken.

4. Registrierung durchführen. Alle erforderlichen Angaben eingeben.

§ Name des Benutzerkontos: Wurde bereits in der Vergangenheit eine Registrierung vorge-nommen, müssen Sie bei der erneuten Registrierung einen neuen Namen verwenden.

§ Die Angaben werden an die Finanzverwaltung übermittelt und überprüft. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Bestätigungslink.

§ Bestätigungslink anklicken.

§ Sie erhalten eine weitere E-Mail mit einer Aktivierungs-ID. Die Aktivierungs-ID benötigen Siefür die spätere Freischaltung Ihres Benutzerkontos bei Mein ELSTER.

§ Nach Prüfung der Angaben schickt die Finanzverwaltung per Post einen Aktivierungscode(Dauer bis zum Erhalt: ca. 5 Tage).

HinweisFragen bzgl. der Registrierung richten Sie direkt an ELSTER.Dort finden Sie häufige Fragen (FAQ). Die Agenda-Hotline kann leider keine Auskunft geben.

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Seite 7Info für Anwender Nr. 0908

2. Benutzerkonto bei Mein ELSTER freischalten und Zertifikat speichern

1. Benutzerkonto mithilfe der Aktivierungs-ID und des Aktivierungscodes bei Mein ELSTER frei-schalten. Während der Freischaltung Ihres ELSTER-Benutzerkontos erhalten Sie das elektro-nische Zertifikat.

2. Zertifikat mit Vergabe einer PIN auf Ihrer Festplatte speichern. Die PIN kann später über MeinELSTER geändert werden.

AchtungDie PIN darf maximal 20 Stellen lang sein!Agenda ZDÜ lehnt längere PINs beim Versand ab.

3. Speicherort des Zertifikats notieren, um es in der Agenda-Software hinterlegen zu können.

HinweisAls Speicherort am besten einen Ordner im Agenda-Installationsverzeichnis anlegen (z. B.Laufwerk:\Agenda\ZDUE\Elster-Zertifikat\). Dann wird das Zertifikat bei Ihrer regelmäßigenexternen Datensicherung automatisch mitgesichert!

Standard-Speicherort des ELSTER-Software-Zertifikats

Der Standard-Speicherort des ELSTER-Software-Zertifikats ist bei Windows 7, Windows 8 bzw.8.1 oder Windows 10:

C:\Users\Benutzername oder C:\Benutzer\BenutzernameBeispiel für Benutzername »Mueller«: C:\Benutzer\Mueller

Der Dateiname des Zertifikats enthält i. d. R. folgenden Zusatz:_elster_2048

Die Dateiendung lautet:*.pfx

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Seite 8Info für Anwender Nr. 0908

Zertifikat in Agenda-Software hinterlegen4.2.

Für die Übermittlung können als Absenderangaben entweder die Kanzlei- oder die Mandantendatenverwendet werden.

1. Kanzleidaten oder Mandantendaten als Absender festlegen

1. Anwendung ZDÜ starten(z. B. über »ARBEITSPLATZ | Alle Anwendungen | Zentrale Datenübermittlung).

2. »Optionen | ZDÜ-Optionen« wählen.

2. Wenn die Kanzleidaten als Absender verwendet werden sollen

1. ARBEITSPLATZ: »Bestand | Kanzleidaten bearbeiten« öffnen.

2. Auf Register »ELSTER-Zertifikate« klicken.

3. Alle drei Optionen in der Gruppe »Authentifiziertes Versenden« aktivieren (wenn gewünscht).

4. Gegebenenfalls bei allen drei Optionen mit Klick auf das Zertifikat hinterlegen.

HinweisWenn das authentifizierte Verfahren in unterschiedlichen Kanzleien genutzt werden soll, hin-terlegen Sie auch dort ein Software-Zertifikat (wie beschrieben).

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Seite 9Info für Anwender Nr. 0908

3. Wenn die Mandantendaten als Absender verwendet werden sollen

1. Mandanten öffnen: »ARBEITSPLATZ | Mandant | Neuanlage & Bearbeiten | Adressdaten be-arbeiten«.

2. Auf Register »ELSTER-Zertifikate« klicken.

3. Alle drei Optionen in der Gruppe »Authentifiziertes Versenden« aktivieren (wenn gewünscht).

4. Gegebenenfalls bei allen drei Optionen mit Klick auf das Zertifikat hinterlegen.

HinweisMöchten Sie das authentifizierte Verfahren in unterschiedlichen Mandanten nutzen, hinterle-gen Sie auch dort ein Software-Zertifikat (wie beschrieben).

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Seite 10Info für Anwender Nr. 0908

Authentifizierte Übermittlung von Steuerdaten4.3.

Die Steuerdaten können entweder in den Anwendungen direkt oder über Agenda ZDÜ versendet wer-den. Gehen Sie in Agenda ZDÜ wie folgt vor:

Daten authentifiziert übermitteln

1. Steuerdaten in den folgenden Anwendungen bereitstellen: Agenda FIBU, LOHN, ESt, USt, Ge-wSt, GuE und KSt bereitstellen. Die genaue Vorgehensweise finden Sie in der jeweiligen Anwen-dung oder in Nr. 0900 Schnelleinstieg ZDÜ beschrieben.

2. Agenda ZDÜ starten. Klick auf die Favoriten:

§ Anmeldesteuern | Register: Bereitgestellte Anmeldesteuern

§ Jahressteuererklärungen | Register: Bereitgestellte Jahressteuererklärungen

§ Jahresabschlüsse | Register: Bereitgestellte Jahresabschlüsse

§ Lohnsteuerbescheinigungen | Register: Bereitgestellte Lohnsteuerbescheinigungen

3. Schaltfläche <Daten senden> anklicken, um die Steuerdaten zu versenden.

4. PIN eingeben. Das ist bei jedem Übermittlungsvorgang notwendig.

HinweisWenn die Kanzleidaten als Absenderangabe verwendet werden, werden alle Steuerdaten ineinem Schritt mit der PIN verschickt. Werden die Mandantendaten als Absenderangabe ver-wendet, ist bei jedem Mandanten die PIN für das entsprechende Zertifikat einzugeben.

5. Die Übertragungsprotokolle werden automatisch nach dem Sendevorgang gedruckt.

HinweisIn den gesendeten Jahressteuererklärungen ( »Bearbeitung | Jahressteuererklärungen | Re-gister: Gesendete Jahressteuererklärungen«) und in den gesendeten Jahresabschlüssen( »Bearbeitung | Jahresabschlüsse | Register: Gesendete Jahresabschlüsse«) erkennen Siean der Spalte »Authentifiziert«, ob die Daten mit Zertifikat versandt wurden.

Informationen zum Sofortversand in den Anwendungen FIBU, LOHN und in den Steueranwendun-gen finden Sie in Nr. 0900 Schnelleinstieg ZDÜ.

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Details5.

Elektronische Zertifikate5.1.

Über Mein ELSTER können Sie drei unterschiedliche elektronische Zertifikate erhalten:

Registrierungsart Erläuterung

Software-Zertifikat Bei dieser Registrierungsart wird das Zertifikat als verschlüsselteDatei auf einem Rechner gespeichert. Die Registrierungsart istkostenlos. Nur dieses Zertifikat kann für den Versand von Daten inAgenda ZDÜ verwendet werden.

Sicherheitsstick Bei dieser Registrierungsart befindet sich das Zertifikat auf einemkostenpflichtigen USB-Stick, der mit einem Schutzmechanismusausgestattet ist. Das Zertifikat wird nicht für die Datenübermittlungmit Agenda ZDÜ unterstützt.Der Sicherheitsstick kann nur für die Vorausgefüllte Steuererklä-rung (VaSt) verwendet werden.

Nr. 86227 Vorausgefüllte Steuererklärung

Signaturkarte Bei dieser Registrierungsart befindet sich das Zertifikat auf einerSignaturkarte. Die Signaturkarte erwerben Sie von einem Anbieterfür Signaturkarten, z. B. die Bundesdruckerei (D-Trust). Die Signa-turkarte ist Voraussetzung für die elektronische Steuerkontenabfra-ge ( Nr. 0910 Elektronische Steuerkontoabfrage) und kann auchfür die Vorausgefüllte Steuererklärung ( Nr. 86227 VorausgefüllteSteuererklärung) genutzt werden. Für die authentifizierte Daten-übermittlung per Agenda ZDÜ kann die Signaturkarte nicht ver-wendet werden.

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Mit und ohne Authentifizierung übermitteln5.2.

Grundsätzlich kann man für den gleichen Mandanten die Steuerdaten mit und ohne Authentifizierungübermitteln. Dies wird nicht empfohlen.

Wenn das authentifizierte Verfahren bereits verwendet wurde, sollten Sie es auch weiterhin nutzen.Mischen Sie nicht die Übermittlung mit oder ohne Authentifizierung bei einer Art von Steuererklärun-gen. Anderenfalls erhalten Sie eine Rückfrage seitens der Finanzverwaltung.

HinweisBei Mischung der Verfahren sortiert die Finanzverwaltung die Steuererklärungen aus. Sie werdenam folgenden Tag gesondert geprüft. Dies führt bei Versand am gesetzlichen Übermittlungsterminzu einer Fristüberschreitung, was Verspätungszuschläge zur Folge haben kann.

Sie können allerdings das authentifizierte Versenden bei Lohnsteuerbescheinigungen verwenden unddennoch z. B. Einkommensteuererklärungen des gleichen Mandanten ohne Authentifizierung versen-den.

Mandant von einem anderen Steuerberater übernehmen5.3.

Wenn Sie einen Mandanten einer anderen Kanzlei übernehmen und der Mandant bereits an der au-thentifizierten Datenübermittlung teilgenommen hat, informieren Sie am besten die Finanzverwaltung.Dadurch werden Rückfragen wegen des abweichenden Zertifikats vermieden.

Wenn nicht bekannt ist, ob der Mandant bereits authentifizierte Daten übermittelt hat, wenden Siesich ebenfalls an die Finanzverwaltung. Damit werden Verzögerungen bei der Bearbeitung vermie-den.

ELSTER-Software-Zertifikats verlängern5.4.

1. Absenderangaben in ZDÜ

In ZDÜ prüfen, welche Absenderangaben verwendet werden: »Optionen | ZDÜ-Optionen«.

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2. Speicherpfad, wenn Absender = Kanzlei

Bei Absenderdaten = Kanzleidaten prüfen Sie den Pfad zum ELSTER-Software-Zertifikat wie folgt: »ARBEITSPLATZ | Bestand | Kanzleidaten bearbeiten | Register: ELSTER-Zertifikate«.

Pfad für die spätere Verlängerung des Zertifikats im ElsterOnline-Portal notieren.Beispiel für Speicherpfad: D:\Elster-Zertifikat\Simon & Partner GmbH_Elster_2048.pfx

3. Speicherpfad, wenn Absender = Mandant

Bei Absenderdaten = Mandantendaten prüfen Sie den Pfad zum ELSTER-Software-Zertifikat wiefolgt: »ARBEITSPLATZ | Mandant | Neuanlage & Bearbeiten | Mandant wählen | Schaltfläche:Bearbeiten | Register: ELSTER-Zertifikate«.

Pfad für die spätere Verlängerung des Zertifikats im ElsterOnline-Portal notieren.Beispiel für Speicherpfad: D:\Elster-Zertifikat\L & LGmbH_Elster_2048.pfx

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4. ELSTER-Zertifikat bei Mein ELSTER verlängern

1. Im Browser folgende Internetadresse eingeben:https://www.elster.de/eportal/login/softpse

2. Mit Zertifikatsdatei einloggen:

3. Mit Klick auf <Durchsuchen> Pfad zum Software-Zertifikat hinterlegen(im Beispiel: D:\Elster-Zertifikat\L & LGmbH_Elster_2048.pfx).

4. Passwort (PIN) erfassen. Auf <Login> klicken.

5. Das Software-Zertifikat wird verlängert. Software-Zertifikat unter dem gleichen Pfad und demgleichen Namen speichern wie das ursprüngliche Zertifikat (im Beispiel: D:\Elster-Zertifikat\L &LGmbH_Elster_2048.pfx).

6. Neues Zertifikat laut Anweisungen aktivieren.

7. Verlängertes ELSTER-Software-Zertifikat wie unter Seite beschrieben hinterlegen.

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Passwort (PIN) zum ELSTER-Software-Zertifikat vergessen5.5.

Haben Sie das Passwort zu Ihrem ELSTER-Software-Zertifikat vergessen, fordern Sie bei MeinELSTER ein neues Passwort an.

Vorgehensweise

1. Im Browser folgende Internetadresse eingeben: https://www.elster.de/eportal/login/softpse

2. <Jetzt einloggen> klicken.

3. <Passwort vergessen> klicken und Anweisungen folgen.