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LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH Bahnhofstraße 20 87700 Memmingen Tel. 08331/4904-0 Fax 08331/4904-20 E-Mail: [email protected] Web: www.lars-consult.de Autobahndirektion Südbayern AUTOBAHN A8 KARLSRUHE – MÜNCHEN 6-STREIFIGER AUSBAU ANSCHLUSSSTELLE ULM-WEST BIS AUTOBAHNKREUZ ULM-ELCHINGEN Faunistisches Gutachten Unterlage 19.5 30.11.2015

Autobahndirektion Südbayern AUTOBAHN A8 KARLSRUHE ... · Autobahn A8 Karlsruhe – München 6-streifiger A usbau Anschlussstelle Ulm -west bis A utobahnkreu z Ulm-Elchingen Faunistischer

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LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH Bahnhofstraße 20 � 87700 Memmingen

Tel. 08331/4904-0 � Fax 08331/4904-20

E-Mail: [email protected] � Web: www.lars-consult.de

Autobahndirektion Südbayern

AUTOBAHN A8 KARLSRUHE – MÜNCHEN

6-STREIFIGER AUSBAU

ANSCHLUSSSTELLE ULM-WEST BIS AUTOBAHNKREUZ

ULM-ELCHINGEN

Faunistisches Gutachten

Unterlage 19.5

30.11.2015

GEGENSTAND

Autobahn A8 Karlsruhe – München 6-streifiger Ausbau Anschlussstelle Ulm-west bis Autobahnkreuz

Ulm-Elchingen

Faunistischer Fachbeitrag 19.5

AUFTRAGGEBER

Autobahndirektion Südbayern

Rottachstraße 11 87439 Kempten

Telefon:

Telefax:

0831/524303

0831/52435904

E-Mail:

Web

[email protected]

http://www.abdsb.bayern.de

Vertreten durch: Dr.-Ing. Olaf Weller, Baudirektor

AUFTRAGNEHMER UND VERFASSER

LARS consult

Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH

Bahnhofstraße 20

87700 Memmingen

Telefon:

Telefax:

E-Mail: Web:

08331 4904-0

08331 4904-20

[email protected] www.lars-consult.de

BEARBEITER

Bernd Munz - Dipl. Geograph

Dr. Marc Bulte - Ökologe

Ragnar Romano - B. Wildlife Management

Memmingen, den 30.11.2015 Bernd Munz - Dipl. Geograph

Autobahn A8 Karlsruhe – München 6-streifiger Ausbau Anschlussstelle Ulm-west bis

Autobahnkreuz Ulm-Elchingen

Faunistischer Fachbeitrag 19.5

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INHALTSVERZEICHNIS

1 Einleitung 2

2 Methode 2

2.1 Untersuchungsgebiet 2

2.2 Kartierung 2013 – 2014 6

2.2.1 Avifauna 6

2.2.2 Amphibien 6

2.2.3 Fledermäuse 6

2.2.4 Insekten 6

2.2.5 Reptilien 7

2.2.6 Haselmaus 7

3 Ergebnisse 7

3.1 Avifauna 7

3.2 Amphibien 9

3.3 Fledermäuse 10

3.4 Insekten 11

3.5 Reptilien 13

3.6 Haselmaus 14

4 Diskussion 14

4.1 Bewertung der Ergebnisse 14

4.2 Berechnung – Vögel und Straßenverkehr 25

5 Fazit 29

6 Literaturverzeichnis 30

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Autobahnkreuz Ulm-Elchingen

Faunistischer Fachbeitrag 19.5

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TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: Artnachweise Avifauna 7

Tabelle 2: Artnachweise Fledermäuse 10

Tabelle 3: Artnachweise Tagfalter 11

Tabelle4: Artnachweise sonstige Insekten 12

Tabelle 5: Berechnung Verlust Feldlerchenreviere - Bestand 26

Tabelle 6: Berechnung Verlust Feldlerchenreviere – Planung 27

Tabelle 7: Berechnung Verlust Reviere der Wiesenschafstelze - Bestand 27

Tabelle 8: Berechnung Verlust Reviere der Wiesenschafstelze – Planung 28

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Übersichtskarte - Untersuchungsgebiet mit Bezugsräumen 3

Abbildung 2: Auszug aus der Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr 25

Abbildung 3: Angepasster Auszug aus der Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr 26

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Autobahnkreuz Ulm-Elchingen

Faunistisches Gutachten

Einleitung

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1 Einleitung

Im Hinblick auf den Ausbau der A8 zwischen Ulm-West und dem Autobahnkreuz Ulm-Elchingen fan-

den 2013 / 2014 umfangreiche faunistische Erhebungen auf den Trassen nahen Bereichen statt. Die-

se Erhebungen stellen die Basis für die artenschutzrechtliche Prüfung zur Ausbauplanung dar.

Bereits in den Jahren 2006, 2008 und 2009 fanden Erhebungen zu verschiedenen Artengruppen im

Umfeld der Planung statt. Diese Untersuchungen beinhalteten Brutvogelkartierung sowie Bestands-

erhebungen zu Fledermäusen, Tagfaltern, Laufkäfern und Heuschrecken. Seit diesen Erhebungen

haben jedoch bereits in manchen Bereichen Veränderungen stattgefunden, so wurde die Anschluss-

stelle Ulm-Ost mit Überbrückung der A8 bereits für den sechsspurigen Verkehr 2013 neu gebaut, es

gibt heute ein Windrad östlich der Anschlussstelle Ulm-Ost und östlich des Güterbahnhofs stehen

heute bereits Hallengebäude. Auch die Landwirtschaftliche Nutzung kann sich zu jedem Jahr auf-

grund verschiedener Fruchtfolgen verändern.

Unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden Ergebnisse wurden 2013 / 2014 ergänzende Erhe-

bungen zu den vorkommenden Brutvögeln, Amphibien, Reptilien, Tagfaltern und Fledermäusen

durchgeführt.

In dem vorliegenden Gutachten werden sowohl die neuen Ergebnisse als auch die alten Ergebnisse

zusammengetragen und zusammenfassend im Hinblick auf die Planung beurteilt.

2 Methode

2.1 Untersuchungsgebiet

Als Untersuchungsgebiet wird ein Bereich bis zu 500 Meter beidseitig der bestehenden Autobahn

betrachtet und es wurde in verschiedene Bezugsräume aufgeteilt (siehe Abbildung 1). In diesem Be-

reich wurden die oben beschriebenen Artengruppen erfasst, sofern nicht bereits ausreichend Infor-

mationen zum jeweiligen Gebiet vorlagen. Liegen über diesen Bereich hinaus interessante Strukturen

vor, wurden diese mindestens in der Übersichtsbegehung genauer mit betrachtet, dies ist zum Bei-

spiel der Fall für die Altmagerrasenbestände im Bezugsraum 3. Eine Übersicht zu den untersuchten

Flächen kann der nachfolgenden Abbildung 1 entnommen werden.

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Methode

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Abbildung 1: Übersichtskarte - Untersuchungsgebiet mit Bezugsräumen

Bezugsraum 1

Der Bezugsraum 1 liegt im Westen des untersuchten Gebietes, dieser wird durch die intensive land-

wirtschaftliche Nutzung geprägt, nur selten stehen im Bereich von Verkehrswegen Gehölze. Bereits

heute ist ein Teilbereich des Bezugsraums im Flächennutzungsplan als geplante Gewerbefläche ge-

kennzeichnet, wodurch sich auf Dauer die im Westen angrenzenden Hallenkörper nach Osten fort-

setzen werden.

Bezugsraum 2

Der Bezugsraum 2 liegt ca. 500 Meter nördlich der bestehenden A8, es handelt sich um einen ökolo-

gisch hochwertigen Bereich, der von Heideresten und Halbtrockenrasen geprägt wird. Die gesamte

Fläche ist in der amtlichen Biotopkartierung erfasst und als Naturdenkmal geschützt.

Bezugsraum 3

Im Bezugsraum 3 sind sämtliche Hofstellen im untersuchten Gebiet zusammengefasst, darunter fal-

len die Hofstelle St. Moritz, Seligweiler, der Buckenhof und weitere nicht benannte Gebäudekomple-

xe im Offenland.

Bezugsraum 4

Westlich der B 19 bzw. der Anschlussstelle Ulm Ost liegt der größere Waldbereich „Großer Gehrn“,

der inklusive der innenliegenden Offenlandflächen als Bezugsraum 5 definiert wird. Der Wald ist et-

wa zu 60 % aus Nadel- und zu ca. 40 % aus Misch- bzw. Laubwaldbeständen aufgebaut. Ein Teil des

Waldbestandes (südlich St. Moritz) ist in der amtlichen Biotopkartierung als gut strukturierter, mehr-

stufiger Eichenmischwald erfasst. Innerhalb des Bezugsraumes liegen auch zwei Gewässer, eines

nahe der Hofstelle St. Moritz und eines zentral im südlichen Waldteil.

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Methode

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Bezugsraum 5

Als Bezugsraum 5 wurde die gesamte nördlich und südlich der A 8 liegende Offenlandfläche nördlich

von Thalfingen zusammengefasst. Sie wird im Westen von der B 19 und im Osten vom Waldbereich

„Großer Forst“ begrenzt. Ähnlich wie der Bezugsraum 2 wird auch dieser Bereich von der intensiven

landwirtschaftlichen Nutzung geprägt. Gehölze (Baum- und Strauchhecken, Einzelbäume) sind spär-

lich im angesprochenen Teilraum des Projektgebietes verteilt und kommen überwiegend entlang der

Verkehrsinfrastruktur (B 19, A 8 und querende Unterführung zu den Weitfelder Höfen) zu liegen.

Östlich des Rasthauses Seligweiler liegt (nördlich der A 8) eine Biogasanlage vor, noch etwas weiter

östlich steht eine Windkraftanlage.

Bezugsraum 6

Als Bezugsraum 6 wurde die nördlich von Thalfingen liegende Terrassen- und Heckenlandschaft zu-

sammengefasst. Dieser Teilraum des Projektgebietes weist aufgrund der hohen Reliefenergie und der

(z. T. dadurch bedingten) weniger intensiven Nutzung eine deutlich höhere Dichte an ökologisch

wertvollen Habitatstrukturen auf, als dies auf den (überwiegend ackerbaulich genutzten) Hochflä-

chen der Fall ist. Beispielhaft sind hier die zahlreich vorhandenen kleineren und größeren Gehölzbe-

stände, Hecken, Streuobstwiesen sowie Magerrasen und Altgrasfluren auf den Terrassenkanten zu

nennen. Darüber hinaus bestehen auch kleinere Feuchtflächen (z. B. Biotop Nr. 7529-0004) sowie

eine größere Waldfläche (an der südlichen Grenze des Projektgebietes nordwestlich von Thalfingen).

Bezugsraum 7

Der westlich der Anschlussstelle Oberelchingen liegende „Große Forst“ ist als Bezugsraum 7 definiert.

Dabei handelt es sich um ein überwiegend aus Laub- und Mischwald aufgebautes Waldgebiet mit

z. T. auch älterem Baumbestand.

Bezugsraum 8

Im Bezugsraum 8 sind die autobahnbegleitenden Gehölzbestände zwischen der Anschlussstelle

Oberelchingen und der Staatsstraße 2021 inklusive der nördlich und südlich angrenzenden landwirt-

schaftlichen Nutzflächen zusammengefasst. Die Baum- und Strauchhecken stocken auf den auto-

bahnbegleitenden Einschnitts- und Dammböschungen und weisen ein mittleres Alter auf. Sie sind in

diesem Bereich sicherlich als landschaftsbildprägende Gehölzstruktur anzusprechen und verhindern

(mit Ausnahme des kurzen Teilstückes zwischen Damm- und Einschnittsböschung) negative Blickbe-

züge auf die A8 bzw. die dort fahrenden Fahrzeuge.

Bezugsraum 9

Nordöstlich des „Großen Forstes“ verläuft der Sulzbach, der inklusive der angrenzenden Biotopstruk-

turen sowie landwirtschaftlichen Nutzflächen als Bezugsraum 9 definiert wurde. Tendenziell werden

die Flächen in diesem Bereich etwas extensiver genutzt als auf den Hochflächen, der Anteil an Grün-

land ist hier deutlich erhöht. Neben dem Gewässer und den begleitenden Vegetationsstrukturen

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(Röhrichte, gewässerbegleitende Gehölze) sind insbesondere Hecken, Streuobstbestände und Einzel-

bäume für diesen Teilraum des Projektgebietes prägend.

Bezugsraum 10

Nördlich von Unterelchingen liegt im Gewann Untertalfeld (nördlich der A 8) ein naturschutzfachlich

wertvollerer Bereich mit relativ hoher Reliefenergie, der als Bezugsraum 10 erfasst wurde. Hier do-

minieren neben z. T. extensiv genutzten Wiesenflächen v. a. Streuobstwiesen, kleinere Feldgehölze

und auch Mager- bzw. Halbtrockenrasen. Letztere stehen als geschützter Landschaftsbestandteil

(„Hasental“) bzw. Naturdenkmal („Halbtrockenrasen im Gewann Hagener Tal“) unter gesetzlichem

Schutz.

Bezugsraum 11

Der südlich der A8 liegende nördliche Ortsrand von Unterelchingen ist inklusive der angrenzenden

Flächen und Vegetationsbestände als Bezugsraum 11 zusammengefasst. Neben den Wohnbauflächen

und den Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Kirche inkl. Friedhof) sind in erster Linie Streuobst-

wiesen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen (Acker und Wiesen) prägend für diesen Teil des Unter-

suchungsraumes.

Bezugsraum 12

Die landwirtschaftlich intensiv genutzte Flur südlich und nordwestlich des Autobahnkreuzes Ulm-

Elchingen kennzeichnet den Bezugsraum 12. Hier liegen nahezu ausschließlich ackerbaulich genutzte

Flächen, gliedernde Gehölze sind überwiegend entlang der Verkehrsflächen zu finden (A8 und A7

inkl. Überführungen, St 2021).

Bezugsraum 13

Die dem Donauried zugehörige offene Feldflur nordöstlich des Autobahnkreuzes Ulm-Elchingen ist

als Bezugsraum 13 bezeichnet. Hier liegen entlang des landwirtschaftlichen Wegenetzes in relativ

großer Anzahl gliedernde Heckenstrukturen und auch Baumreihen vor, die z. T. in der amtlichen Bio-

topkartierung erfasst sind. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden sowohl ackerbaulich als

auch als Intensivgrünland genutzt. Nahezu der gesamte Bezugsraum 13 ist als Vogelschutzgebiet an

die Europäische Union gemeldet (SPA-Gebiet Nr. 7428-471).

Für die Bezugsräume 1, 3, 9, 10, 11 und 13 lagen bereits Informationen zu den vorkommenden Arten

vor, diese Daten wurden nur noch stichprobenartig durch Begehungen kontrolliert bzw. aktualisiert.

Alle weiteren Bezugsräume wurden nach den nachfolgenden Methoden kartiert.

Zu den Artengruppen Amphibien und Fledermäusen lagen bisher keine oder nur wenige Informatio-

nen zur Verbreitung im Untersuchungsgebiet vor, daher wurden sämtliche Gewässer im Bereich der

A8 auf vorkommende Amphibienarten untersucht und weitere Detektorbegehungen durchgeführt.

Da zum Teil Nachweise von sehr seltenen Insektenarten aus dem Gutachten von 2010 bekannt sind,

wurden diese 2013 auf ihrer Aktualität hin überprüft.

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2.2 Kartierung 2013 – 2014

2.2.1 Avifauna

Die Erfassung der Brutvögel erfolgte in insgesamt sechs Begehungen, dabei wurden die Wälder und

Offenlandbereiche auf vorkommende Brutvögel in den Monaten April bis Juni kontrolliert. Revieran-

zeigende Tiere wurden dabei über den artspezifischen Gesang oder über Sichtbeobachtung (Einsatz

von Ferngläsern 10 x 42mm) bestimmt und in Karten eingetragen. Obgleich bereits zu großen Teilen

der Offenlandflächen Daten zu den erfassten Offenlandarten vorlagen, wurden alle Offenlandberei-

che 2013 und ergänzend 2014 erneut kartiert. Dies wurde vorgenommen, da die bereits bestehen-

den Daten bereits zum Teil über fünf Jahre alt waren und hier mit einer Betroffenheit der Feldlerche

zu rechnen ist. Um die Betroffenheit möglichst korrekt zu ermitteln, wurden die Reviere aktuell auf-

genommen.

2.2.2 Amphibien

Die Erfassung der Amphibien erfolgte an den bereits kartierten Gewässern mit Hilfe von Reusen.

Diese wurden an Abenden im April ausgebracht und bereits am nächsten Morgen wieder eingesam-

melt um den Stress der gefangenen Tiere möglichst gering zu halten. Ergänzend wurden in den

Nachtbegehungen Bereiche mit ephemeren Gewässern angefahren und auf rufende Tiere geachtet.

2.2.3 Fledermäuse

Zur Fledermauserfassung wurden drei Begehungen mit Unterstützung von Horchboxen (ecoObs Bat-

corder 2 &3) durchgeführt. In den Begehungen wurden Fledermaus relevante Strukturen mit einem

Detektor abgelaufen und erfasste Tiere aufgenommen. In manchen Bereichen konnte auch dem Tier

gefolgt werden, da es im Offenlandbereich in direkter Autobahnnähe auch nachts noch sehr hell war.

Die Horchboxen wurden an bisher nicht untersuchten möglichen Querungspunkten an der A8 mittels

einer Stangenkonstruktion in drei Meter Höhe aufgestellt. Als mögliche Querungsstellen wurden die

bestehenden landwirtschaftlich genutzten Brücken über die A8 sowie Waldbereiche mit ausgepräg-

ten Baumkronen betrachtet. Ergänzend zu diesen bodennahen Erfassungen wurden fünf Nächte auch

Horchboxen über trassennahen Bäumen ausgebracht. Die Auswertung aller Aufnahmen geschah mit

dem Programm BC-Analyze, wobei nicht eindeutig bestimmbare Rufe nur bis auf das maximal sicher

zu bestimmende Niveau bestimmt wurden.

2.2.4 Insekten

Bei den Insekten wurden die Artgruppen Heuschrecken und Tagfalter in drei Begehungen erfasst. Der

Erfassungszeitraum beschränkte sich auf die höchste Aktivitätsphase der Arten in den Sommermona-

ten Juli und August. Aufgrund der höchsten Aktivitätsphase der Insekten am Mittag, wurden die Be-

gehungen von 10:00 bis 16:00 Uhr gelegt, es fanden ausschließlich Begehungen an Tagen ohne Re-

gen statt. Die Tiere wurden mit einem Fernglas (8 x 42mm) beobachtet und in Zweifelsfall mit einem

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Ergebnisse

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Kescher gefangen. Ergänzend wurden in manchen Fällen Makro-Aufnahmen gemacht um die Identi-

tät später am Computer fest zu stellen. Des Weiteren wurden die Heuschrecken auch nach ihrem

artspezifischen Gesang erfasst.

2.2.5 Reptilien

Die Erfassung der Reptilien erfolgte in zwei Begehungen im Spätsommer. Auf eine spezielle Erfassung

von adulten Tiere im Frühjahr wurde verzichtet, da während der Erfassung der Avifauna mit auf son-

nende Tier geachtet wurde und im Spätsommer ohne den Einsatz von künstlichen Verstecken der

Nachweise über die Jungtiere leichter ist. Zur Erfassung wurden in den Morgenstunden potentielle

Sonnenplätze für Reptilien erst aus der Ferne mit dem Fernglas nach vorkommenden Reptilien abge-

sucht und danach im potentiellen Lebensraum direkt nach vorkommenden Reptilien gesucht, dafür

wurden, wenn vorhanden, auch natürliche Verstecke umgedreht. Die Begehungen fanden ausschließ-

lich bei trockenen und sonnigen Bedingung statt.

2.2.6 Haselmaus

Die Haselmaus wurde im Spätsommer bzw. Herbst 2014 im Bereich der betroffenen Waldgebiete mit

dem Einsatz von Nestingtubes untersucht. Dabei wurden in allen potentiell geeigneten Strukturen im

nahen Umfeld der bestehenden A8 die künstlichen länglichen Höhlen ausgebracht und später auf

darin befindliche Nester der Haselmaus kontrolliert. Ergänzend wurden Anfang November gezielt

Haselnüsse im betroffen Bereich gesucht, die die arttypischen Fraßspuren zeigen.

3 Ergebnisse

In diesem Kapitel werden allein die Ergebnisse der 2013/2014 durchgeführten Untersuchung darge-

stellt. Ein Bezug zu den bestehenden Ergebnissen aus den vorhergehenden Jahren wird erst im Kapi-

tel 4 vorgenommen.

3.1 Avifauna

Es konnten insgesamt 39 Vogelarten im Zuge der Erfassung im Untersuchungsgebiet nachgewiesen

werden, 34 der Arten brüten im Untersuchungsgebiet. Eine Übersicht der nachgewiesenen Arten ist

der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle 1: Artnachweise Avifauna

Art wissenschaftlicher Name

Bru

tvo

ge

l/-

ve

rda

cht

Na

hru

ng

sga

st

VS

RL

I

RL

BW

RL

BY

RL

D

Amsel Turdus merula X X

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Ergebnisse

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Art wissenschaftlicher Name

Bru

tvo

ge

l/-

ve

rda

cht

Na

hru

ng

sga

st

VS

RL

I

RL

BW

RL

BY

RL

D

Blaumeise Cyanistes caeruleus X X

Buckfink Fringilla coelebs X X

Buntspecht Dendocopus major X X

Eichelhäher Garrulus glandarius X X

Erlenzeisig Carduelis spinus X

Feldlerche Alauda arvensis X X 3 3 3

Fitis Phylloscopus trochilus X X V

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla X X

Gartengrasmücke Sylvia borin X X

Gartenrotschwanz Phoenicurus ochruros X X V

Gimpel Pyrrhula pyrrhula X X V

Girlitz Serinus serinus X X V

Goldammer Emberiza citrinella X X V V

Graureiher Ardea cinerea X V

Grünfink Carduelis chloris X X

Grünspecht Picus viridis X X V V

Haubenmeise Lophophanes cristatus X X

Heckenbraunelle Prunella modularis X X

Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes X X

Kleiber Sitta europaea X X

Kohlmeise Parus major X X

Misteldrossel Turdus viscivorus X X

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla X X

Rabenkrähe Corvus corone X

Ringeltaube Columba palumbus X X

Rotkehlchen Erithacus rubecula X X

Schwarzspecht Dryocopus martius X X X V

Singdrossel Turdus philomenos X X

Sommergoldhänchen Regulus ignicapilla X X

Star Sturnus vulgaris X X V

Sumpfmeise Poecile palustris X X

Tannenmeise Parus ater X X

Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca X X V

Turmfalke Falco tinnunculus X V

Waldbaumläufer Certhia familiaris X X

Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix X X 2

Wiesenschafstelze Motacilla flava X X

Wintergoldhänchen Regulus regulus X X

Zaunkönig Troglodytes troglodytes X X

Zilpzalp Phylloscopus collybita X X

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Der Großteil der nachgewiesenen Vogelarten brütet in den Waldstücken „Großer Gehrn“ und „Gro-

ßer Forst“. Spechte wurden allein im „Großen Forst“ nachgewiesen. Grün- und Schwarzspecht jedoch

nur in sehr kleiner Anzahl. Ob allerdings der Schwarzspecht auch hier brütet ist unsicher. Da die Art

große Reviere besetzt, kann sich die Höhle auch in einem nahe gelegenen Waldgebiet befinden. Es

konnten an den wenigen stehenden Tothölzern im Untersuchungsgebiet keine Spuren des Schwarz-

spechts gefunden werden. Die Art wurde insgesamt nur einmal beim Durchflug im Waldrandbereich

beobachtet. Der Buntspecht wurde hingegen häufig im nördlichen Waldteil des „Großen Forst“ nach-

gewiesen, im südlichen Teil konnte die Art immerhin noch drei Mal verhört werden. Auch der Wald-

laubsänger konnte nur im „Großen Forst“ nachgewiesen werden, hier ist die Art sehr zahlreich ver-

treten. So konnten im südlichen Waldteil am 10. Mai mindestens 10 singende Männchen beobachten

werden. Im „Großen Gehrn“ wurden Sumpfmeise und Kernbeißer beobachtet. Der Nachweis des

Trauerschnäppers beschränkt sich auf eine Einzelbeobachtung im „Großen Forst“. Insgesamt wurde

der Grauschnäpper im Gegensatz zu früheren Studien nicht nachgewiesen, begründen durch die Le-

bensraumausstattung lässt sich dies jedoch nicht. Am Waldrand konnten Girlitz und Goldammer

festgestellt werden. Andere zahlreiche Arten die in beiden großen Waldstücken mehrfach nachge-

wiesen wurden sind Kohlmeise, Amsel und Buchfink. Die hohe Dichte an Offenlandbrütern (99 Revie-

re der Feldlerchen und 41 Reviere der Wiesenschafstelze) in der freien Feldflur, die in früheren Stu-

dien festgestellt wurde, konnte in dieser Untersuchung bestätigt werden (57 Reviere der Feldlerche

und 8 Reviere der Wiesenschafstelze). Trotzdem dominiert weiterhin der Bestand der Feldlerche, die

an manchen Stellen näher als 100 Meter an die Autobahn heran revieranzeigendes Verhalten zeigte.

3.2 Amphibien

In den Begehungen konnten die Amphibienarten Bergmolch (Triturus alpestris) und Erdkröte (Bufo

bufo) im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Beide Arten nutzen mehrere Gewässer im

Untersuchungsgebiet als Laichplatz. Die mehr oder weniger wanderfreudigen Arten nutzen die zum

Teil angrenzenden Waldstücke und Heckenstrukturen als Jahreslebensraum. Weitere Amphibien

konnten im Zuge dieser Erfassung nicht nachgewiesen werden.

Die Erdkröte konnte an zwei Stellen nachgewiesen werden, zum einen wurde Laich in dem Gewässer

südöstlich der Hofstelle St. Moritz gefunden und zum anderen konnten adulte Tiere unterhalb einer

Heckenstruktur nordwestlich der AK Ulm/Elchingen beobachtet werden.

Der Bergmolch konnte hingegen verbreiteter nachgewiesen werden, auch er wurde im Gewässer

südöstlich der Hofstelle St. Moritz nachgewiesen. Aber auch in den weiteren Gewässern im Untersu-

chungsgebiet konnte die Art gefunden werden. So liegt auch ein Nachweis südlich der Autobahn aus

dem Waldstück „Großer Gehrn“ vor. Gleich sechs Tiere konnten im Gewässerkomplex nordwestlich

des AK Ulm/Elchingen gefangen werden. In den anderen Gewässern konnten immer nur ein bis drei

Tiere nachgewiesen werden.

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3.3 Fledermäuse

In der Untersuchung 2013 konnten nachstehende Fledermausarten im Untersuchungsgebiet nach-

gewiesen werden.

Tabelle 2: Artnachweise Fledermäuse

Art wissenschaftlicher Name

RL

BW

RL

BY

RL

D

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 -

Großer Abendsegler Nyctalus noctula V 3 V

Kleinabendsegler Nyctalus leisleri D 2 D

Brandtfledermaus Myotis brandtii 2 V

Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus V - V

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii - 3 i

Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Arten als die zuvor genannten im Untersuchungsgebiet

vorkommen, schon die Fangergebnisse von Kramer 2006 zeigen weitere Artnachweise im Untersu-

chungsgebiet (Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Breitflügelfledermaus). Neben den Fanger-

gebnissen vermutet Kramer aufgrund von Lautaufzeichnungen auch Vorkommen des Großen Maus-

ohr und des Braunen Langohr im Untersuchungsgebiet. Weitere Rufaufnahmen der automatischen

Dauererfassungen konnten nicht bis auf Artniveau bestimmt werden, was auf die breite Rufvariabili-

tät mancher Arten und der Qualität der einzelnen Rufaufnahme zurückzuführen ist.

Alle genannten Arten konnten im Waldgebiet „Großer Forst“ nachgewiesen werden, ein Unterschied

in der Aktivität zwischen den beiden durch die Straße getrennten Waldteilen wurde nicht festgestellt.

In einer der Begehungen konnten in der Dämmerung der Große Abendsegler mehrfach beim Über-

fliegen der Autobahn von Nord nach Süd beobachtet/verhört werden. Die bereits nachgewiesene

Nutzung der Unterführung westlich des Waldes (Kramer 2006) konnte bestätigt werden. Dabei flogen

die beobachteten Tiere weiter nach Norden im geraden Flug in Richtung „Mackenholz“. Im Waldge-

biet „Großer Gehrn“ konnten seltener Fledermäuse nachgewiesen werden, im Wald selbst wurde

allein die Zwergfledermaus nachgewiesen. Ein Überfliegen der Autobahn konnte hier nicht beobach-

tet werden, allerdings nutzt die Zwergfledermaus und die Bartfledermäuse die Brücke westlich des

Waldstücks (Überführung zum Buckenhof) als Überflughilfe, hier konnten innerhalb von einer Stunde

in einer Nacht elf Tiere beim queren nachgewiesen werden. Die Streuobstbestände bei der Hofstelle

St. Moritz werden von der Zwergfledermaus als Nahrungshabitat genutzt. Vereinzelt konnten noch

Zwergfledermäuse im Gebiet Nummer 10 nachgewiesen werden, dabei handelte es sich um Tiere die

der Heckenstruktur folgten und in Streuobstbestand jagten. In den Offenlandflächen konnten keine

Fledermäuse nachgewiesen werden.

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Ergebnisse

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Die Auswertung der Artenschutzkartierung ergab für den bayrischen Teil, dass in den Ortschaften

Thalfingen, Oberelchingen und Unterelchingen innerhalb der Kirchen zuletzt in den Jahren 1998 bzw.

1997 Einzelnachweise von maximal drei Tieren der Arten Großes Mausohr und der Gattung Plecotus

nachgewiesen wurden. Weitere Quartiere sind nach Abfrage der ASK Daten nicht bekannt.

3.4 Insekten

Tagfalter

In der Untersuchung 2013 konnten nachstehende Tagfalterarten im Untersuchungsgebiet nachge-

wiesen werden

Tabelle 3: Artnachweise Tagfalter

Art /

wissenschaftlicher Name

RL

Ba

RL

BY

RL

D

Admiral Vanessa atalanta

C-Falter Polygonia c-album

Distelfalter Vanessa cardui

Frühlingsmohrenfalter Erebia medusa V V V

Geißklee/Idas/Kronwicken-Bläuling Plebejus argus/idas/argyrognomon V/1/V V/2/V 3/2/3

Gelbwürfeliger Dickkopffalter Carterocephalus palaemon V V

Goldene Acht / Hufeisen-Gelbling Colias hyale/alfacariensis V -/V -/V

Grünader-Weißling Pieris napi

Hauhechel Bläuling Polyommatus icarus

Kaisermantel Argynnis paphia

Kleiner Kohlweißling Pieris rapae

Kleines Wiesenvögelchen Coenonympha pamphilus

Landkärtchen Araschnia levana

Ochsenauge Maniola jurtina

Rostfarbiger Dickkopffalter Ochlodes faunus

Rotbraunes Wiesenvögelchen Coenonympha glycerion 3 V 3

Schachbrett Melanargia galathea

Schornsteinfeger Aphantopus hyperantus V V

Silbergrüner Bläuling Polyommatus coridon

Tagpfauenauge Inachis io

Zitronenfalter Gonopteryx rhamni

Die größte Artenvielfalt bei Tagfaltern wurde auf den Magerrasen-Restflächen festgestellt. Sowohl

der Colias sp. als der Plebejus sp. wurden auf den Magerrasen im Bezugsraum 2 beobachtet. Wahr-

scheinlich handelt es sich bei den Plebejus sp. um den Geißklee Bläuling. Bei den Colias sp. kann es

sich nach dem Habitat sowohl um die Goldene Acht als auch um den Hufeisen-Gelbling handeln. Lei-

der sind bei dieser Artengruppe nur die Weibchen sicher zu trennen, und bei dem einzeln beobachte-

ten Falter handelte es sich um ein Männchen. Da vor allem die Goldene Acht sehr wanderfreudig ist

kann es auch sein, dass das Exemplar aus einem anderen Gebiet in der Umgebung kommt. Der kleine

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Magerrasen nördlich von Thalfingen war trotz seiner geringen Größe sehr artenreich und einige

wertgebende Arten wie Gelbwürfeliger Dickkopffalter, Silbergrüner Bläuling und Rotbraunes Wiesen-

vögelchen konnten nachgewiesen werden. Vor allem das Silbergrüne Bläuling war hier sehr zahlreich

mit mehr als 50 Exemplaren zu finden. Vom Frühlingsmohrenfalter wurde nur ein einziges, sehr stark

abgeflogenes Exemplar am Rand des „Großen Forstes“ (Bezugsraum 7) gesehen. Im Wald selber und

auch im „Großen Gehrn“, wurden keine nennenswerten Tagfalterarten beobachtet. Die Waldstücke

sind relativ dunkel mit sehr geringem Unterwuchs und daher als Tagfalter-Habitat nicht sehr geeig-

net. Auch die Wegränder, Ackerflächen und Wiesen haben keine nennenswerten Tagfalterarten auf-

gewiesen.

Sonstige Insekten

Während der Tagfalterkartierung sind auch andere Insekten mit aufgenommen worden. Die Arten

sind in der nachstehenden Tabelle aufgelistet.

Tabelle4: Artnachweise sonstige Insekten

Art wissenschaftlicher Name

RL

BW

RL

BY

RL

D

NACHTFALTER

Beilfleck-Rotwidderchen Zygaena loti V 3 3

Braune Tageule Euclidia glyphica

Gammaeule Autographa gamma

Rotrandbär Diacrisia sannio

Sechsfleck-Widderchen Zygaena filipendulae

Skabiosen-Langhornmotte Nemophora metallica

LIBELLEN

Blauflügel-Prachtlibelle Calopteryx virgo V 3

Blaugrüne Mosaikjungfer Aeshna cyanea

Falkenlibelle Cordulia aenae V

Gebänderte Prachtlibelle Calopteryx splendens V

Große Königslibelle Anax imperator

Großer Blaupfeil Orthetrum cancellatum

Herbst-Mosaikjungfer Aeshna mixta

Plattbauch Libellula depressa

HEUSCHRECKEN

Brauner Grashüpfer Chorthippus brunneus

Gemeine Strauchschrecke Pholioptera griseoptera

Gemeiner Grashüpfer Chorthippus paralellus

Grünes Heupferd Tettigonia viridissima

Heidegrashüpfer Stenobothrus lineatus 3 3

Kleine Goldschrecke Euthystira brachyptera

Nachtigall Grashüpfer Chorthippus biguttulus

Roessels Beißschrecke Metrioptera roeselii

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Art wissenschaftlicher Name

RL

BW

RL

BY

RL

D

SONNSTIGE INSEKTEN

Beerenwanze Dolycoris baccarum

Rote Waldameise Formica rufa - 3 V

Kahlrückige Waldameise Formica polyctena - V 2

Für die anderen Insektengruppen gilt auch, dass die höchste Artenvielfalt auf den Magerrasen zu

finden war. Bei den Heuschrecken wurde der Heidegrashüpfer im Magerrasen bei Bezugsraum 2 mit

mindestens 10 Exemplaren festgestellt, neben vielen Nachtigall-Grashüpfern auch einige Braune

Grashüpfer. Die Kleine Goldschrecke wurde nur am Magerrasen nördlich von Thalfingen beobachtet.

Hier wurden auch 2 Arten der Widderchen Familie beobachtet, das Beilfleck Widderchen im Juli und

im August das Sechsfleck Widderchen. Andere interessante tagaktive Nachtfalter in diesem Magerra-

sen waren der Rodrandbär und die Braune Tageule. Große Königslibelle und Plattbauch sind neue

Libellenarten, die am Sulzbach gesehen wurden. Die beiden Prachtlibellenarten wurden nur im Wald-

stück „Großer Forst“, sonnend am Wegrand gesehen. Die Waldstücke wiesen sonst keine interessan-

ten Insektenarten auf. Das gleiche gilt auch für die Wegränder, Äcker und Wiesen im Untersuchungs-

gebiet.

Im Waldgebiet „Großer Gehrn“ konnten nördlich der A8 zwei Nester der Roten Waldameise gefun-

den werden. Diese liegen ca. 60 Meter entfernt zur Straße innerhalb des schmalen Waldstreifens. Im

größeren südlich der A8 liegenden Waldgebiet des „Großen Gehrn“ wurde eine große Kolonie mit

über 10 Nestern der Kahlrückigen Waldameise gefunden. Zum Teil liegen die Nester im Randbereich

der Eingriffsflächen. Da es sich bei der Art um eine polygyn-polydome Art handelt wird sich die Kolo-

nie vermutlich noch weiter ausbreiten und es ist heute nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt des

Eingriffs Nester direkt betroffen sind.

3.5 Reptilien

Im Bezugsraum 2 konnte eine adulte streng geschützte Zauneidechse (Lacerta agilis) per Sichtbe-

obachtung nachgewiesen werden. Des Weiteren wurde die allgemein geschützte Waldeidechse (Zoo-

toca vivipara) im Bereich des „Großen Forstes“ gefunden. Im straßennahen Bereich wurden keine

arttypischen Lebensräume von Reptilien gefunden. Die überwiegend landwirtschaftliche Nutzung

und vereinzelten dicht bewachsenen Gehölzstrukturen bieten keinen optimalen Lebensraum für Rep-

tilien mit heliotaktischer Lebensweise. Es fehlt insbesondere an Versteckmöglichkeiten an angren-

zenden Sonnungsplätzen und durchgehenden Wanderkorridoren.

Nach Auswertung der Artenschutzkartierung liegen für den Untersuchungsraum die einzigen Nach-

weise der Zauneidechse auf bayrischer Seite südlich und östlich von Neu-Ulm. Damit liegen diese

Nachweise in deutlicher Entfernung zum Untersuchungsgebiet, eine Beeinträchtigung dieser Tiere

wird nicht angenommen. Des Weiteren liegt ein Nachweis der Schlingnatter (Coronella austriaca) für

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den nordöstlichen Teil von Thalfingen vor. Die Schlingnatter bevorzugt Lebensräume mit einer hohen

Dichte an Grenzlinienstrukturen mit einem ausreichenden Angebot an Versteckmöglichkeiten (Laufer

et al. 2007). Diesen Lebensraum findet die Art allein noch im Bezugsraum 7 vor, zwischen den land-

wirtschaftlichen Nutzflächen und den „aufgeräumten“ Waldrändern werden die Lebensraumansprü-

che der Art nicht erfüllt.

3.6 Haselmaus

Die Haselmaus ist mit Beständen im nördlichen Raum der A8 und im Bereich der Donau nachgewie-

sen. Im untersuchten Gebiet wurden keine Spuren der Haselmaus gefunden. Die potentiell vorhan-

denen Lebensraumstrukturen im Eingriffsbereich sind aufgrund von fehlender Diversität nur bedingt

geeignet. In den wenigen Strauchreichen Bereichen dominieren entweder Brombeersträucher oder

Haselnusssträucher. Eine Mischung von potentiellen Nahrungsquellen auf engeren Raum liegt nicht

im Straßennahenbereich vor.

4 Diskussion

Nachfolgend werden die Ergebnisse nach den einzelnen festgelegten Bezugsräumen im Untersu-

chungsgebiet behandelt. Die Ergebnisse der bereits vorliegenden Untersuchungen, werden an dieser

Stelle mit aufgenommen und in Bezug zur Planung diskutiert.

4.1 Bewertung der Ergebnisse

Bezugsraum 1

Zum Bezugsraum 1 lagen bereist von Kramer (2009) Ergebnisse zu den vorkommenden Arten vor, da

diese jedoch auf mehr als fünf Jahren alten Kartierungen basieren, wurden 2014 hier erneut die vor-

kommende Avifauna untersucht. Heute wie vor fünf Jahren nutzen zahlreiche Feldlerchen und Wie-

senschafstelzen die Offenlandbereiche als Brutrevier, die Wachtel wurde allein 2009 in einiger Ent-

fernung zur A8 nachgewiesen. Auffallend ist jedoch die große Differenz von nachgewiesenen Ler-

chenpaaren im Bezugsraum 1 zwischen den fünf Jahren. Hier nahm die Anzahl der Reviere von Offen-

landarten zum Teil stark ab. Da keine Ursachen die den Rückgang der Revieranzahlen begründen

würden bekannt sind, wurde in diesem Fall entschieden, dass für die Berechnung der Betroffenheit

der Art Mittelwerte der beiden Kartierungsergebnisse angenommen werden. Nach wie vor können

im Bezugsraum die Greifvogelarten Turmfalke und Mäusebussard regelmäßig bei der Nahrungssuche

beobachtet werden. Ein Einzelnachweis des Sumpfrohrsängers von Kramer ist heute im direkten

Trassenbereich nicht mehr anzunehmen, es ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Erfassung

2006 hier noch mehr Gehölzstrukturen vorhanden waren und daher die Art hier geeignete Habitate

vorfand. Heute im reinen Offenland sind keine typischen Lebensräume des Sumpfrohrsängers mehr

vorhanden. Neben den Brutvögeln wurde in diesem Bezugsraum von Kramer (2006) auch Laufkäfer

untersucht. Mit dem Ergebnis, dass im Trassenbereich vier besonders geschützte Großlaufkäfer zum

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Zeitpunkt der Erfassung vorkamen. Inwiefern sich die Lebensraumausstattung im Trassenbereich bis

heute verändert hat lässt sich nur schwer abschätzen, daher ist unklar inwiefern die 2006 kartierten

Arten heute noch hier vorkommen. Weitere Artnachweise konnten auch in der Erfassung 2013 für

den Bezugsraum nicht erbracht werden.

Für die Planung bedeutet dies, dass für die vorkommenden besonders geschützten Laufkäferarten

der Anteil an Rand- und Saumstrukturen in der Feldflur zu erhalten ist und mit einer Weiterentwick-

lung dieser Strukturen den Arten in der Verbreitung geholfen wird. Für die Beurteilung der Revierbe-

einträchtigung der vorkommenden Brutvögel wird wie für die nachstehenden Bezugsräume auch als

Beurteilungsgrundlage die Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr vom Bundesministerium für Ver-

kehr, Bau und Stadtentwicklung herangezogen (Garniel und Mierwald 2010). Demnach zählt die Wie-

senschafstelze zu den Brutvögeln mit einer unterordneten Lärmempfindlichkeit und mit einer Effekt-

distanz von 100 m (Garniel und Mierwald 2010). Da das Gebiet entlang der Trasse schon erheblich

vorbelastet ist, ist nur mit einer Verschiebung der Beeinträchtigungsgrenze zu rechnen, die der Ver-

breitung der Straße entspricht. Ähnlich gilt dies auch für die Feldlerche, nur sind die zu berücksichti-

genden Abstände andere. So ist davon auszugehen, dass im 100 Meter Umfeld zur Straße 100 % der

Lebensräume für die Feldlerche verloren gehen, bis zu 300 Meter Abstand wird von einem 50 % Ver-

lust ausgegangen und bis 500 Meter Abstand gehen noch 20% der vorhandenen Reviere verloren.

Für den Verlust an Brutplätzen durch die Ausbreitung der Beeinträchtigung ist ein Ausgleich für die

betroffenen Wiesenbrüter zu schaffen. Dieser wird über die Anzahl der derzeit brütenden Arten und

die Verschiebung der Effektdistanzen bzw. der Lärmwirkung mit der Planungshilfe von Garniel und

Mierwald (2010) berechnet. Für diese Berechnung wird an dieser Stelle auf das Kapitel 4.2 verwiesen.

Bezugsraum 2

Bereits 2006 wurden hier von Kramer Goldammer und Neuntöter brütend nachgewiesen. Auch 2013

konnten hier mit dem Gelbspötter ein seltener Vogel im untersuchten Gebiet nachgewiesen werden.

Neben den Vögeln wurden hier auch Tagfalter und Heuschrecken erfasst. Dabei konnten hier mit

einigen Bläulingen (siehe Kapitel 3.4) einige besonders geschützte Arten nachgewiesen werden. Des

Weiteren konnten 2013 in der Hangkante eine Zauneidechse nachgewiesen werden. Dieser Bezugs-

raum liegt jedoch bereits heute sehr isoliert, wenn Wanderbewegungen hier stattfinden dann ent-

lang der Wirtschaftswege zwischen den Feldern. Da entlang der bestehenden A8 derzeit keine typi-

schen Reptilienlebensräume vorgefunden wurden, ist nicht davon auszugehen, dass hier Tiere der

Art durch die Planung geschädigt werden. Insgesamt ist daher nicht mit einer Beeinträchtigung des

Bezugsraums 2 zu rechnen.

Bezugsraum 3

An den Gebäuden konnten in den Untersuchungen von Kramer (2006) einige nistende Rauchschwal-

ben und Turmfalken nachgewiesen werden, diese Arten konnten auch 2013/2014 regelmäßig im

Umfeld der Gebäude beobachtet werden, was für ein aktuelles Brutvorkommen spricht. Die Scheune

südlich der Windenergieanlage hat im Giebelbereich eine Einflugöffnung, ob und von welcher Art

diese genutzt wird konnte nicht abschließend geklärt werden. Eulen wurden zumindest in den

Nachtbegehungen nicht im Offenland beobachtet. Brutvorkommen in der Scheune von Eulen können

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jedoch aufgrund der direkten Nähe zur A8 weitestgehend ausgeschlossen werden. Generell stellen

die Gebäude für einen Teil der vorkommenden Fledermausarten potentielle Quartiere da. Nachweise

von solchen Quartieren liegen jedoch nicht vor.

Für die festgestellten am Gebäude brütenden Arten ist nach der Arbeitshilfe Vögel und Straßenver-

kehr am Brutplatz nicht bedeutend, daher kann eine zunehmende Beeinträchtigung durch die Straße

weitestgehend ausgeschlossen werden. Für die potentiellen Quartiere der Fledermäuse besteht

ebenfalls keine Gefährdung, da die Gebäude an sich erhalten bleiben und die Störung voraussichtlich

nur bedingt zunehmen wird. Ein Konflikt mit der Planung ist daher hier nicht zu erwarten.

Bezugsraum 4

Gemäß den Planunterlagen zum Vorentwurf (Arbeitsgemeinschaft Dipl.-Ing. B. Stocks

Umweltsicherung und Infrastrukturplanung / Entwicklungs- und Freiraumplanung, Eberhard +

Partner, April 2011) wurde der Waldbereich „Großer Gehrn“ in seiner Gesamtheit als „Teillebens-

raum Schwarzspecht“ eingestuft. Auch der Mittelspecht sowie der hohe Bestand des Buntspechts

wurden in den Planunterlagen hervorgehoben. Daneben lagen für die Waldfläche noch etliche ande-

re avifaunistische Artnachweise vor, von denen hier beispielhaft Grauschnäpper und Gimpel genannt

werden. Auf einem Feldweg beim Buckenhof am Rande des Waldbestandes „Großen Gehrn“ wurde

ein Bergmolch nachgewiesen (überfahrenes Tier). Als mögliche Laichgewässer der Art wurde in den

Planunterlagen ein Tümpel südöstlich des Hofs St. Moritz (Hülbe) auf der Nordseite der A8 und ein

Waldtümpel gegenüber einer Forsthütte südlich der A8 genannt.

Die aktuellen faunistischen Untersuchungen des Waldgebietes „Großer Gehrn“ haben die avifaunisti-

schen Ergebnisse der Kartierungen zum Vorentwurf nicht gänzlich bestätigen können. Brutplätze von

Schwarz- oder Mittelspecht konnten nicht nachgewiesen werden. Dies kann dadurch begründet wer-

den, dass 2013 die Kartierung sich vor allem auf den direkt betroffenen Bereich entlang der A8 ge-

richtet hat. Durch die schon bestehende Verlärmung ist dieser Bereich nicht mehr für Spechte geeig-

net. Als weitere avifaunistische Nachweise sind Wintergoldhähnchen, Sumpfmeise und Kernbeißer

sowie in den Randbereichen des Waldes unter anderem Goldammer und Girlitz zu erwähnen.

Der Wald ist im straßennahen Bereich bereits stark verlärmt, durch die Planung wird sich diese Ver-

lärmung noch weiter in den Wald hinein verschieben. Generell werden hiervon die vorkommenden

Waldvögel leicht betroffen sein. Wertgebende Arten wie Spechte werden bereits den straßennahen

Bereich aufgrund der vorhandenen Störung meiden, daher ist hier eine erhebliche Beeinträchtigung

dieser Arten nicht zu erwarten. Der Verlust an möglichen Brutplätzen wird jedoch in Form von Auf-

forstungen und/oder Heckenanpflanzungen auszugleichen sein.

In beiden Gewässern innerhalb des Bezugsraumes konnten Bergmolchvorkommen nachgewiesen

werden, derzeit sind diese beiden Populationen durch die A8 voneinander isoliert. Das nördliche

Vorkommen hat noch über Gehölzstrukturen und keine wesentlichen Trennwirkungen die Möglich-

keit sich mit Populationen zum Beispiel im NSG Laushalde auszutauschen. Die südliche Population

liegt hingegen durch die B19, die L1165 und der Bahntrasse bereits heute gänzlich isoliert. Ohne

Maßnahmen zur Wiedervernetzung dieser beiden Populationen wird die südliche Population auf

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Dauer vermutlich verschwinden. Für die im nördlichen Gewässer vorkommenden Erdkröten ist keine

neue Beeinträchtigung durch die Planung zu erwarten. Mit dem Bau der Betongleitwand im Bereich

des Mittelstreifens wird die Überquerung der Straße in Zukunft für Kleintiere nicht mehr möglich

sein. Um hier für die grundsätzlich Wanderungsbereiten Amphibienarten die erhöhte Gefährdung zu

vermeiden, sollten Amphibienleiteinrichtungen im Bereich des „Großen Gehrn“ den Versuch des

Überquerens der Straße verhindern. Zur Stärkung der Metapopulation des Bergmolchs sind lokale

Maßnahmen im Bereich des isolierten Vorkommens zu prüfen und umzusetzen.

Fledermäuse konnten in dem von Fichte dominierten Waldgebiet nur einmal in einer Begehung

nachgewiesen werden, insgesamt wird der Wald, zumindest im trassennahen Bereich, als weniger

bedeutend für vorkommende Fledermäuse gewertet. Die Freiflächen des Waldgebiets liegen in aus-

reichender Entfernung zur A8, sodass hier keine Beeinträchtigung anzunehmen ist. Allerdings nutzen

Fledermäuse regelmäßig und intensiv die Brücke westlich des Waldgebietes nahe des Buckenhofs.

Hier konnten die Zwergfledermaus sowie Bartfledermäuse beim Nutzen der Brücke als Überflughilfe

über die A8 nachgewiesen werden. Bei einer Erweiterung der Straße wird es daher notwendig sein,

diesen Brückenstandort weiter zu erhalten, da sonst zu befürchten ist, dass die vorkommenden Fle-

dermausarten einem erheblich erhöhten Kollisionsrisiko ausgesetzt werden.

Im trassennahen Waldgebiet konnten zwei nach Bundesartenschutzverordnung geschützte Wald-

ameisen Arten vor. Derzeit befinden sich keine der Nester im direkten Eingriffsbereich, allerdings

können sich jedes Jahr neue Nester bilden, was insbesondere für den südlichen Nachweis anzuneh-

men ist. Vor dem Eingriff wird daher eine ergänzende Erfassung der Nester erforderlich werden, um

gegebenenfalls eine Umsiedlung artgerecht durchführen zu können.

Im eingriffsnahen Bereich konnten keine geeigneten Strukturen für die Haselmaus gefunden werden.

Die wenigen Nahrungsquellen die vorhanden sind, werden meist von einer Art dominiert, wodurch

es der Art an variablen Nahrungsquellen über das Jahr hinweg fehlt. Strukturreichere Nahrungshabi-

tate sind nur abseits der bestehenden A8 zu finden, wo allerdings eine Betroffenheit durch die Bau-

stellen-Zuwegung entstehen kann. Dies wird im Zuge der späteren Ausführung mit zu beachten sein

und gegebenenfalls sind geeignete Strukturen entlang der Zuwegung zu sichern.

Bezugsraum 5

Nachweise der Biotopkartierung liegen für den Bezugsraum 5 nicht vor. In den Planunterlagen zum

Vorentwurf (Arbeitsgemeinschaft Dipl.-Ing. B. Stocks Umweltsicherung und Infrastrukturplanung /

Entwicklungs- und Freiraumplanung, Eberhard + Partner, April 2011) wurde die nördlich der A8 lie-

gende Teilfläche des Bezugsraumes 5 als Bereich mit hoher Revierdichte der landesweit gefährdeten

Feldlerche und der Schafstelze erfasst. Darüber hinaus wurden für die Fläche zwei im Bestand rück-

läufige Tagfalterarten (Rundaugen-Mohrenfalter, Gelbwürfeliger Dickkopffalter) sowie wenige

ubiquitärer Tagfalterarten nachgewiesen. Allerdings fehlen weitgehend für Tagfalter besiedelbare

Lebensräume in der ausgeräumten Feldflur. Die Laufkäfergemeinschaft wird in diesem Bereich als

durchschnittlich artenreich bezeichnet, das Vorkommen einer landes- und bundesweit gefährdeten

Art wird als Hinweis auf ein noch vorhandenes Entwicklungspotential gewertet.

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Auch im Rahmen der aktuellen faunistischen Kartierungen wurde sowohl die Feldlerche als auch die

Schafstelze im Bezugsraum 5 erfasst. Allerdings sind die im Zuge der Kartierungen zum Vorentwurf

noch erfassten hohen Revierdichten nicht mehr in diesem Ausmaß festgestellt worden. Aufgrund der

hier neuen Bestandssituation werden im Zuge der Bewertung der Betroffenheit lediglich die Ergeb-

nisse der Erfassung 2013/2014 berücksichtigt.

Durch die Planung wird das vom Lärm beeinträchtigte Gebiet sich um die Straßenverbreitung ver-

schieben. Mit Hilfe der Anleitung „Vögel und Straßenverkehr“ lässt sich dieser Verlust der möglichen

Brutplätze berechnen. Die Herleitung der betroffenen Brutplätze ist dem Kapitel 4.2 zu entnehmen.

Die bereits von Kramer 2006 nachgewiesene Wanderungsbewegung von Fledermäusen im Bereich

des Feldwegedurchlasses westlich der geplanten PWC-Anlage konnten auch 2013 bestätigt werden.

Damit ist umso mehr die Bedeutung des Durchlasses als Querungshilfe für die vorkommenden Fle-

dermausarten bestätigt. Würde der Durchlass in der Planung entfallen ist hier mit einem erheblich

erhöhten Kollisionsrisiko für Fledermäuse zu rechnen. Die räumliche Lage sollte dabei weitestgehend

identisch mit der Bestandssituation sein, da bereits bestehende Gehölzstrukturen zu dem Durchlass

leiten. Um die Funktionalität sicher zu stellen, sollten zusätzliche Leitstrukturen (Pflanzungen) beid-

seitig zum Durchlassbauwerk hergestellt werden.

Bezugsraum 6

Für den Bezugsraum 6 liegen zwar zahlreiche Nachweise der amtlichen Biotopkartierung sowie der

Artenschutzkartierung vor, die jedoch allesamt bereits sehr lange zurückliegen (die Nachweise

stammen ausnahmslos aus den Jahren 1984 und 1985). Als besondere Artvorkommen werden in

diesen Quellen neben zahlreichen floristischen und (anderen) avifaunistischen Nachweisen u. a.

Mäusebussard, Neuntöter, Schwarzmilan, Rotmilan, Rebhuhn, Feldschwirl, Wespenbussard und

Grasfrosch genannt. Die Aussagekraft dieser Artnachweise ist aufgrund der Tatsache, dass sie bereits

vor annähernd 30 Jahren erbracht wurden, nur sehr begrenzt.

In den Planunterlagen zum Vorentwurf (Arbeitsgemeinschaft Dipl.-Ing. B. Stocks Umweltsicherung

und Infrastrukturplanung / Entwicklungs- und Freiraumplanung, Eberhard + Partner, April 2011) ge-

hörte der Bezugsraum 6 zu den nicht vertieft untersuchten Landschaftsausschnitten. Trotzdem wur-

den bei einer Übersichtsbegehung zahlreiche Feldarten wie Sumpfrohrsänger und Goldammer sowie

stärker an Gehölze gebundene Arten wie Neuntöter, Mönchs-, Garten- und Dorngrasmücke, Blut-

hänfling oder Girlitz sowie Brutvorkommen von Turmfalke und Mäusebussard nachgewiesen.

Im Rahmen der aktuellen faunistischen Begehungen wurde speziell eine Magerrasenfläche östlich

der Weitfelder Höfe untersucht. Die zwar sehr kleine, aber im Gegensatz zu vielen anderen Magerra-

senflächen im Planungsraum noch nicht verbuschte Fläche beherbergt noch einige charakteristische

Pflanzenarten: Gewöhnliches Katzenpfötchen, Helm-Knabenkraut, Mücken-Händelwurz, Silberdistel

und Aufrechter Ziest. Dies sind alles typische Arten der Magerrasen und Halbtrockenrasen.

Besondere avifaunistische Nachweise wurden auf der Fläche nicht festgestellt, einige Insekten sind

jedoch durchaus nennenswert. Demnach konnten viele Individuen des Silbergrünen Bläulings hier

nachgewiesen werden. Diese Art besiedelt trockene und sonnige Flächen und kann in geeigneten

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Habitaten in großen Anzahlen vorkommen. Wie viele andere Bläulinge leben die Larven des Silber-

grünen Bläulings symbiotisch mit bestimmten Ameisen. Des Weiteren wurden mehrere Individuen

vom Rotbraunen Wiesenvögelchen beobachtet. Das Beilfleck-Rotwidderchen wurde ebenfalls auf der

untersuchten Fläche nachgewiesen. Die Art kommt vor allem auf Kalkmagerrasen und in anderen

sonnigen / offenen Habitaten vor. Neben einigen allgemeinen Heuschrecken Arten wurde in diesem

Gebiet auch die Kleine Goldschrecke nachgewiesen. Obwohl noch ziemlich häufig in Bayern vorkom-

mend, steht diese Art bereits auf der Roten Liste der gefährdete Heuschrecken-Arten in Bayern.

Im Bezugsraum 6 ist das Vorkommen der Schlingnatter anzunehmen, dieses konnte im Zuge der Un-

tersuchung nicht bestätigt werden. Aufgrund der vorhandenen Lebensraumausstattung in diesem

Raum kann ihr Vorkommen jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Da das Gebiet mehr als 300m von der A8 entfernt liegt ist jedoch nicht von einer Beeinträchtigung

der hier vorkommenden Arten durch die Verbreiterung auszugehen. Generell wird im Zuge der Bau-

maßnahme jedoch darauf zu achten sein, dass in diesem Bezugsraum keine Lager- oder Arbeitsflä-

chen zum Liegen kommen.

Bezugsraum 7

In den Planunterlagen zum Vorentwurf (Arbeitsgemeinschaft Dipl.-Ing. B. Stocks Umweltsicherung

und Infrastrukturplanung / Entwicklungs- und Freiraumplanung, Eberhard + Partner, April 2011) wur-

den für den Waldbestand „Großer Forst“ Brutvorkommen des Schwarzspechts, der als besonders

charakteristische Art der alten Buchenbestände anzusehen ist nachgewiesen. Mit dem Grünspecht

und zahlreichen Revieren des Buntspechts wurden zwei weitere typische Spechtarten festgestellt.

Darüber hinaus wurden Brutvorkommen der rückläufigen Arten Grauschnäpper und Gimpel kartiert,

die Brutvogelgemeinschaft wird insgesamt als durchschnittlich artenreich, den Erwartungswerten

entsprechend eingestuft.

Im Rahmen der faunistischen Begehungen 2013 wurden sowohl Grünspechte als auch ein einzelner

Schwarzspecht beobachtet (nicht rufend). Während für den Grünspecht aufgrund der vorliegenden

Habitatausstattung ein Brutvorkommen innerhalb des Waldes grundsätzlich möglich ist, erscheint

dies für den Schwarzspecht eher unwahrscheinlich (keine entsprechenden Hinweise an den wenigen

stehenden Totholzbeständen). In der aktuellen faunistischen Begehung wurde jedoch vor allem der

Wald direkt an der A8 begangen. Weiter im südlichen Wald können möglicherweise besser geeignete

Habitate für Schwarzspechte verfügbar sein. Hervorzuheben ist für das südlich der A8 liegende Wald-

gebiet eine hohe Anzahl von Waldlaubaumsängern, hier ist anhand von rufenden Tieren von bis zu 10

Brutpaaren auszugehen. Im nördlichen Waldgebiet wurde hingegen eine erhöhte Anzahl von Bunt-

spechten nachgewiesen. Insbesondere im westlichen Teil des nördlichen Waldgebietes stehen zahl-

reiche ältere Laubbäume mit Spechthöhlen, Spalten und natürlichen Baumhöhlen. Daher sind hier

auch Fledermausquartiere als sehr wahrscheinlich anzunehmen.

Wertgebende Insektenarten wurden im „Großen Forst“ nicht beobachtet. Die Wälder waren grund-

sätzlich tendenziell zu dunkel und ohne Unterwuchs, was für Vorkommen von relevanten Insekten

notwendig wäre.

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In diesem Waldgebiet konnten auf beiden Seiten der Autobahn Fledermäuse nachgewiesen werden.

Ein deutlicher Unterschied in der Aktivität der Arten konnte zwischen den beiden Waldstücken nicht

festgestellt werden. Während einer Begehung konnten Fledermäuse beim Überfliegen der Autobahn

beobachtet/verhört werden. Die Dauererfassung belegt ein regelmäßiges Auftreten des Großen

Abendseglers auf beiden Seiten der Autobahn, was in Verbindung mit seinem Jagdverhalten im freien

Luftraum ebenfalls das Überfliegen der Autobahn nahelegt. Aufgrund der vorhandenen Habitat-

Ausstattung sowie der Größe der Waldteile und den zeitlichen Nachweisen der Fledermäuse ist da-

von auszugehen, dass im nördlichen kleineren Waldgebiet Quartiere von Fledermäusen liegen. Der

südliche der A8 liegende Waldteil stellt hingegen ein großflächiges Nahrungshabitat dar, welches

auch von Hausbewohnenden Fledermausarten wie den Bartfledermäusen genutzt wird. Überflüge

über die Straße sind daher grundsätzlich anzunehmen. Bereits heute stellt jedoch die A8 einen vier-

spurig breiten Streifen dar, welcher den Wald durchtrennt. Damit sind die Fledermäuse bereits im

Bestand gezwungen, die Straße zu überfliegen, diese Überflüge geschehen nach eigenen Beobach-

tungen insbesonders im Kronenbereich des Waldes. Mit der Planung des Ausbaus wird die Schneise

nicht Wesentlich vergrößert, da bereits heute breite Streifen neben der Straße frei sind. Allerdings ist

der ausgeprägte Waldrand zu entfernen, wodurch zumindest der nördlich gelegene Waldteil mit

Hallenwaldcharakter zunehmend gestört wird. Hier sollten Maßnahmen zur Beruhigung und Schlie-

ßung des Waldrandes getroffen werden.

Da der Wald derzeit direkt an die Straße angrenzt, ist er vor allem der straßennahe Bereich stark

verlärmt. Aufgrund dessen konnte vermutlich hier auch kein Brutvorkommen von wertgebenden

Vogelarten nachgewiesen werden. Mit der Planung wird sich wie im Bezugsraum 4 die Beeinträchti-

gungsgrenze weiter verschieben, es ist davon auszugehen, dass die hiervon betroffenen Brutvogelar-

ten innerhalb des Waldes ausweichen können. Ansonsten wird auch im Hinblick auf die anstehenden

Wiederaufforstungsflächen und zahlreichen Heckenanpflanzungen im Zuge der Planung keine Aus-

wirkungen auf die Bestandssituation erwartet.

Auch im „Großen Forst“ konnten im eingriffsnahen Bereich keine geeigneten Strukturen für die Ha-

selmaus gefunden werden. Die wenigen Nahrungsquellen die vorhanden sind, werden meist von

einer Art (Hasel oder Brombeere) dominiert, wodurch es der Art an variablen Nahrungsquellen über

das Jahr hinweg fehlt. Strukturreichere Nahrungshabitate sind nur abseits der bestehenden A8 zu

finden, wo allerdings eine Betroffenheit durch die Baustellen-Zuwegung entstehen kann. Dies wird

im Zuge der späteren Ausführung mit zu beachten sein und gegebenenfalls sind geeignete Strukturen

entlang der Zuwegung zu sichern.

Bezugsraum 8

Aus den Planunterlagen zum Vorentwurf (Arbeitsgemeinschaft Dipl.-Ing. B. Stocks Umweltsicherung

und Infrastrukturplanung / Entwicklungs- und Freiraumplanung, Eberhard + Partner, April 2011) geht

hervor, dass im autobahnnahen Bereich v. a. Goldammer, Klappergrasmücke, Sumpfrohrsänger und

Gelbspötter nachgewiesen wurden. Für die etwas weiter entfernt liegenden Flächen wurden Offen-

landarten kartiert (v. a. Feldlerche und Schafstelze). Es wurde eine artenarme Laufkäfergemeinschaft

mit randlich einstrahlendem Vorkommen (Einzelnachweise) von zwei gefährdeten Arten nachgewie-

sen (Feingestreifter Laufkäfer und Glanzhalsiger Herzhals-Grabläufer).

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Im Rahmen der faunistischen Kartierungen 2013 und ergänzenden avifaunistischen Erhebungen 2014

konnten im Offenland ebenfalls die Arten Feldlerche und Wiesenschafstelze mit zahlreichen Brutre-

vieren erfasst werden. Die Dichte der kartierten Reviere ähnelt dabei sehr den Ergebnissen von 2011.

Der östliche Teil des Bezugsraums liegt im Vergleich zur A8 deutlich erhöht, da die Straße hier im

tiefen Einschnitt geführt wird. Die am oberen Rand stehenden Heckenanpflanzungen mindern weiter

den Einfluss auf die dahinterliegenden Offenlandbereiche. Im westlichen Teil des Bezugsraums 8

fehlen zum Teil diese Hecken entlang der Straße und der Einschnitt ist hier deutlich geringer,

wodurch die Straße bereits deutlich wahrnehmbarer ist als im östlichen Teil. Dies kann der Grund

dafür sein, warum hier keine relevanten Artnachweise gelangen. Für die Heckenbrüter ist davon aus-

zugehen, dass diese aufgrund der nur bedingten Wahrnehmbarkeit der Straße auch weiterhin die

vorhandenen Lebensräume nutzen werden. Grundsätzlich wird die Beurteilung der Auswirkungen auf

die vorkommenden Populationen wie für die vorherigen Bezugsräume in Kapitel 4.2 abgehandelt.

Bezugsraum 9

In den Planunterlagen zum Vorentwurf (Arbeitsgemeinschaft Dipl.-Ing. B. Stocks Umweltsicherung

und Infrastrukturplanung / Entwicklungs- und Freiraumplanung, Eberhard + Partner, April 2011) wur-

de dieser Teilbereich des Projektgebietes nicht näher faunistisch untersucht.

Im Rahmen der aktuellen faunistischen Kartierungen wurden entlang des Sulzbaches Goldammer und

Buschrohrsänger beobachtet. Beide Arten wurden in den verbuschten Bereichen des Baches erfasst.

Entlang des Baches gibt es kleinere, langsam fließende Abschnitte in denen Große Königslibelle und

Plattbauch nachgewiesen werden konnten. Insgesamt wird der Lebensraum hier als hochwertig ein-

geschätzt, aufgrund seiner vermutlich nicht allzu lange zurück liegenden Renaturierung haben sich

jedoch hier noch keine besonderen Vorkommen angesiedelt. Insgesamt liegt der Bachlauf in einer

Tallage und in großer Entfernung zur bestehenden Straße, eine Beeinträchtigung dieses Bezugsrau-

mes wird daher nicht angenommen. Allgemein wäre dieser Bereich von der Maßnahme freizuhalten.

Sollten sich Arbeitsflächen in der Nähe befinden wäre die Aufstellung von Schutzzäunen notwendig.

Bezugsraum 10

Sowohl aus der Biotop- als auch aus der Artenschutzkartierung sind für diesen Bezugsraum zahlrei-

che Artnachweise bekannt, dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese zum Teil sehr alt sind und

daher nur noch eine geringe Aussagekraft besitzen. Nach diesen bis zu 29 Jahre alten Nachweisen

kamen in dem Gebiet unter anderem Wachtelkönig, Ortolan, Brachpieper, Feldschwirl, Steinschmät-

zer und Braunkelchen vor. Darüber hinaus liegen Nachweise von etlichen wertbestimmenden floristi-

sche Arten für den Bezugsraum vor.

Aus den Planunterlagen zum Vorentwurf (Arbeitsgemeinschaft Dipl.-Ing. B. Stocks Umweltsicherung

und Infrastrukturplanung / Entwicklungs- und Freiraumplanung, Eberhard + Partner, April 2011) geht

hervor, dass die Feldflur und Streuobstwiesen im Gewann Untertalfeld aus avifaunistischer Sicht eine

lokale Bedeutung für den Artenschutz aufweist. In der freien Feldflur im Westen der Teilfläche wurde

eine hohe Bestandsdichte der gefährdeten Feldlerche ermittelt, von der in Bayern gefährdeten

Schafstelze wurden zwei Reviere kartiert. Die Streuobstwiesen weisen eine durchschnittlich artenrei-

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che Brutvogelgemeinschaft mit Vorkommen mehrerer im Bestand rückläufiger Arten auf (z.B. Dorn-

und Klappergrasmücke, Girlitz, Feldsperling, Goldammer). Außerdem wurde im Osten des Gebiets ein

Brutvorkommen des Baumfalken erfasst. Bezüglich der Laufkäferfauna wurden im Rahmen dieser

Untersuchungen in der Feldflur zwischen der Anschlussstelle Oberelchingen und dem Autobahnkreuz

Ulm-Elchingen (Untertalfeld) insgesamt 27 Arten nachgewiesen, wobei an den untersuchten Probe-

stellen nur jeweils zwischen zehn und 21 Arten gefangen wurden. Obwohl im Rahmen der vorliegen-

den Untersuchung keine vollständige Arterfassung erreichbar war, weisen die Ergebnisse auf eine

bereits verarmte Laufkäferfauna hin. Zwar wurde im Osten des Untertalfelds mit dem Herzhals-

Grabläufer (Pterostichus macer) eine gefährdete Laufkäferart nachgewiesen, deren Verbreitungs-

schwerpunkte aber in benachbartem Grünland zu suchen ist.

Im Untertalfeld wurden gemäß den Planunterlagen zum Vorentwurf insgesamt zwölf Tagfalter- und

eine Widderchenart nachgewiesen. Die wichtigsten Tagfalterlebensräume befinden sich innerhalb

des geschützten Landschaftsbestandteils Hasental, das kleinere, von Schafen beweidete Magerrasen-

reste aufweist. In den autobahnnahen Ackerbrachen wurden hingegen nur wenige Arten nachgewie-

sen, die hier nur bedingt bodenständig sind.

Im geschützten Landschaftsbestandteil Hasental wurden mit Warzenbeißer, Heidegrashüpfer und

Großer Goldschrecke drei in Bayern gefährdete Heuschreckenarten nachgewiesen. Der Heidegras-

hüpfer zeigt hierbei eine sehr starke Bindung an den kleinen beweideten Magerrasen, während der

Warzenbeißer auch in den benachbarten Flurstücken auftrat und sich dort sehr wahrscheinlich auch

reproduziert. Die Große Goldschrecke besiedelt hingegen dichtere, unregelmäßig genutzte bzw. ge-

pflegte Vegetationsbestände und wurde in den Gehölzsäumen sowie auch außerhalb des geschütz-

ten Landschaftsbestandteils beispielsweise an Weg- und Grabenrändern beobachtet.

Außerdem wurde bei den Kartierungen zum Vorentwurf in diesem Bereich die Erdkröte nachgewie-

sen. Nördlich der A 8 befindet sich im Osten des Gewanns ein Karpfenteich, der von der Erdkröte als

Laichgewässer genutzt wird. Die Larven wurden im Frühjahr sowohl im Fischteich und später auch in

einem angrenzenden, nach Osten entwässernden Graben gefunden, wo sie ihre Entwicklung zumin-

dest teilweise abschließen konnten. In zwei weiteren Teichen im Norden des Untertalfelds wurden

bei zwei Kontrollen keine Amphibienvorkommen nachgewiesen.

Im Rahmen der faunistischen Erfassungen 2013/2014 konnte die in den Vorentwurfsunterlagen öko-

logisch relativ wertvolle Artenzusammensetzung im Gewann Untertalfeld nicht vollständig bestätigt

werden. Als möglicher Grund hierfür ist eine mangelhafte Pflege der wertbestimmenden Magerra-

senflächen bzw. Heidereste denkbar, denn diese Strukturen konnten nicht mehr in einem geeigneten

Zustand vorgefunden werden. Die Offenlandarten konnten wie im Bezugsraum 8 mindestens im ähn-

lichen Umfang zum Vorentwurf nachgewiesen werden. Bei den in den Gehölzen brütenden Arten

wurden abgesehen vom Feldsperling, der hier mit noch mehr Brutpaaren als zuvor nachgewiesen

wurde, nur wenige Brutvögel gefunden. Ursachen für diese Veränderung im Bestand konnten nicht

festgestellt werden. Unabhängig von den hier vorkommenden Arten ist jedoch nicht davon auszuge-

hen, dass der Bezugsraum durch die Planung erheblich neu gestört wird, denn die Straße verläuft

hier im starken Einschnitt und liegt außerhalb der visuellen Wahrnehmbarkeit für den Bezugsraum.

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Zudem wird sich in diesem Streckenabschnitt der Ausbau auf die südliche Grenze konzentrieren, da

der Streifen Augsburg-Stuttgart bereits dreispurig ausgebaut ist.

Neben den bekannten Nachweisen der Erdkröte, konnte auch hier der Bergmolch in einem kleinen

Teich nachgewiesen werden, dabei handelt es sich vermutlich um die hier größte Ansammlung von

Bergmolchen im untersuchten Gebiet. In den Nachtbegehungen konnten hier lediglich Zwergfleder-

mäuse nachgewiesen werden, die entlang der Heckenstrukturen flogen und im Bereich der Streu-

obstwiesen jagten. Im Nachbereich der A8 konnten keine Nachweise von Fledermäuse erbracht wer-

den. Eine Beeinträchtigung dieser Artengruppe ist ebenfalls aufgrund der oben genannten Gründe

nicht anzunehmen.

Bezugsraum 11

Weder in der Biotop- noch in der Artenschutzkartierung sind für diesen Bezugsraum Artnachweise

genannt. Ähnliches gilt, abgesehen von zwei Einzelnachweisen der Goldammer, auch für die Planun-

terlagen zum Vorentwurf (Arbeitsgemeinschaft Dipl.-Ing. B. Stocks Umweltsicherung und

Infrastrukturplanung / Entwicklungs- und Freiraumplanung, Eberhard + Partner, April 2011). Im Rah-

men der faunistischen Erfassungen 2013/2014 wurde dieser Bereich erneut untersucht, wobei hier

keine relevanten faunistischen Nachweise erbracht wurden. Auch die Reviere der Goldammer konn-

ten nicht bestätigt werden. Die Streuobstbestände im Norden von Unterelchingen können jedoch

insbesondere für Gehölz- und auch Höhlenbrüter als potentielle Lebensräume weiterhin bezeichnet

werden. Als Brutstandort scheiden die Gehölze entlang der A8 nach Aussage der Arbeitshilfe Vögel

und Straßenverkehr aus. Ein Konflikt mit der Planung ist hier jedoch nicht zu erwarten. Da das Be-

zugsgebiet bereits durch die angrenzende Straße, den Siedlungsbereich Unterelchingen und die Nähe

zur A8 als vorbelastet einzustufen ist, ist mit der Erweiterung der Autobahn in diesem Bereich um

eine Fahrspur mit keinen erheblichen Auswirkungen zu rechnen.

Bezugsraum 12

Der Bezugsraum 12 wurde in den Planunterlagen zum Vorentwurf (Arbeitsgemeinschaft Dipl.-Ing. B.

Stocks Umweltsicherung und Infrastrukturplanung / Entwicklungs- und Freiraumplanung, Eberhard +

Partner, April 2011) nur zum Teil untersucht. So wurde die Feldflur südöstlich des Autobahnkreuzes

Ulm-Elchingen aus avifaunistischer Sicht als lokal bedeutsame Fläche bewertet. Diese Beurteilung

begründete sich durch die in durchschnittliche Bestandsdichte nachgewiesene, gefährdete Feldler-

che. Eine überdurchschnittliche Bestandsdichte wurde für diesen Teilbereich für die Schafstelze er-

mittelt, welche in Bayern zwar als gefährdete Art gilt, auf lokaler und regionaler Ebene aber zu den

verbreiteten Feldarten gehört. In den überwiegend randlich gelegenen Gehölzen wurden darüber

hinaus einzelne Reviere im Bestand rückläufiger Arten der Vorwarnlisten erfasst (Gelbspötter, Gold-

ammer, Grauschnäpper).

Im Rahmen der aktuellen faunistischen Erfassungen wurde der Bezugsraum 12 nicht vertiefend un-

tersucht. Im Rahmen der Begehungen konnten jedoch Zufallsbeobachtungen von Saatkrähe und

Goldammer gemacht werden. Darüber hinaus ist von einer gewissen Bedeutung des Bezugsraumes

12 für Offenlandarten (z. B. Feldlerche, Schafstelze) durchaus auszugehen, allerdings ist die Habitat-

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qualität aufgrund der bestehenden Verlärmung durch die Autobahn(en) erheblich beeinträchtigt.

Zudem ist in diesem Bereich die A8 bereits zum Teil dreispurig ausgebaut, mit der Planung wird im

Wesentlichen die südliche die Anschlusssituation von der A7 angepasst wodurch sich die Beeinträch-

tigung hier nur punktuell minimal verschiebt. Erhebliche Auswirkungen auf die Lerchenpopulation

werden nicht erwartet.

Bezugsraum 13

Aus den Planunterlagen zum Vorentwurf (Arbeitsgemeinschaft Dipl.-Ing. B. Stocks Umweltsicherung

und Infrastrukturplanung / Entwicklungs- und Freiraumplanung, Eberhard + Partner, April 2011) geht

hervor, dass der Bezugsraum 13 (Gewann „Westerried“) nach den vorliegenden Bestandsdaten eine

regionale Bedeutung für den Artenschutz aufweist, die sich durch die Nachweise des stark gefährde-

ten Kiebitz‘ sowie der gefährdeten Feldlerche begründet. Nach den vorliegenden Daten war der Kie-

bitz in der Untersuchungsfläche im Jahr 2007 mit einem und im Jahr 2008 mit zwei Revieren vertre-

ten. Darüber hinaus wurden weitere im Bestand rückläufige Arten der Vorwarnlisten festgestellt

(Dorngrasmücke, Sumpfrohrsänger, Goldammer).

Hinsichtlich der Heuschreckenfauna wurde in den Vorentwurfsunterlagen ein Vorkommen des im

Bestand rückläufigen Wiesengrashüpfers (Chorthippus dorsatus) sowie von sieben überwiegend weit

verbreiteten Arten nachgewiesen. Lebensräume für anspruchsvolle im Bestand gefährdete Arten

fehlen jedoch. Die Ergebnisse entsprechen somit den Kriterien für eine verarmte, noch artenschutz-

relevante Fläche. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Kartierungen für den Vorentwurf insgesamt

14 Tagfalterarten kartiert, darunter ein Vorkommen des im Bestand rückläufigen Rundaugen-

Mohrenfalters (Erebia medusa) sowie zahlreicher Wanderfalterarten ohne bodenständiges Vorkom-

men. Lebensräume für anspruchsvolle im Bestand gefährdete Arten fehlen, so dass der Bezugsraum

nur eine untergeordnete Bedeutung für den Tagfalterschutz besitzt. Da in den umliegenden Wiesen

keine Wuchsorte des Großen Wiesenknopfs bestehen, können Vorkommen des streng geschützten

Dunklen-Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Maculinea nausithous) ausgeschlossen werden.

Im Rahmen der aktuellen faunistischen Erfassungen wurde dieser Bereich nicht vertiefend unter-

sucht, aufgrund der vorliegenden Habitatausstattung ist jedoch davon auszugehen, dass die in den

o.g. Quellen genannten Artnachweise auch aktuell noch bestehen (v. a. Kiebitz, Feldlerche etc.). So

konnte der Kiebitz auch 2013 in diesem Gebiet beobachtet werden.

Bereits heute ist der Bezugsraum durch die angrenzenden Straßen als vorbelastet anzusehen, da mit

der Planung keine Eingriffe im nordöstlich des Autobahnkreuzes gelegenen Teilstück vorgesehen

sind, können hier projektbedingte Beeinträchtigungen für die vorkommenden Arten derzeit ausge-

schlossen werden.

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4.2 Berechnung – Vögel und Straßenverkehr

Wie bereits in den vorhergegangenen Kapiteln mehrfach erwähnt wird in der gängigen Praxis zur

Berechnung der Anzahl der betroffenen Reviere der Avifauna die Arbeitshilfe „Vögel und Straßenver-

kehr“ von Garniel und Mierwald (2010) herangezogen. Da in diesem Fall bereits die Straße besteht

wird der Verlust von Revieren wie folgt ermittelt.

Feldlerche

Die Feldlerche ist nach der genannten Arbeitshilfe in die Gruppe 4 einzuteilen. Demnach ist der Be-

standsrückgang der Art anhand der artspezifischen Effektdistanzen zu prognostizieren. Die Feldlerche

stellt dabei mit ihren Effektdistanzen von 500 m einen Sonderfall dar (siehe zur Herleitung Abbildung

2).

Abbildung 2: Auszug aus der Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr

In diesem Fall zeigt jedoch die Abbildung 2 bereits die Bestandssituation und mit der Erweiterung der

Straße verschieben sich lediglich die Beeinträchtigungsgrenzen weiter. Die Abbildung 3 versucht die-

se Verschiebung zu verdeutlichen.

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Abbildung 3: Angepasster Auszug aus der Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr

Da bereits heute die umliegenden Lebensräume von der A8 vorbelastet sind, ist diese Vorbelastung

in der Berechnung des Bestandsrückgangs mit zu berücksichtigen. Daher wird für den Bereich der

durch die Verschiebung in die 100 Meter Grenze hineinfällt und zuvor im 100 bis 300 Meter Beein-

trächtigungsbereich lag ein weiterer Bestandsrückgang von 50 % berechnet. Für den Bereich der

durch die Verschiebung in den 100 bis 300 Meter Bereich fällt wird ein Bestandsrückgang von 30 %

und für den bisher außerhalb der 500 Meter liegenden Bereich wird der Bestandsrückgang mit 20 %

berechnet. Für den direkt überbauten Bereich wird der Bestandsrückgang auf 0% gesetzt, da nach

der Arbeitshilfe bei der bestehenden Verkehrsmenge hier keine Tiere brüten dürften. Die beiden

Waldstücke (Bezugsraum 5 und 8) werden von der Trassenlänge abgezogen, da hier keine Reviere

von Offenlandarten zu erwarten sind. Die Berechnung selbst ist in den Tabellen 5 und 6 dargestellt.

Tabelle 5: Berechnung Verlust Feldlerchenreviere - Bestand

Beeinträchtigte Flä-

che in ha (Bestand)

Anzahl

Brutreviere

Brutreviere

per ha

Bezugsraum 1 5 8 1 5 8 1 5 8

Beeinträchtigungsbereich bis 100 m

61,5 40,6 54,1 4 0 1 0,07 0 0,02

Beeinträchtigungsbereich

100 bis 300 m 122,9 81,3 108,2 9 15 8 0,07 0,18 0,07

Beeinträchtigungsbereich

300 bis 500 m 122,9 81,3 108,2 9 16 5 0,07 0,20 0,05

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Da über den 500 Meter Umkreis um die Autobahn die Feldlerchen nicht umfassend kartiert wurde,

wird die Anzahl der Brutreviere pro Hektar über die bestehenden Daten im 500 Meter Umfeld der

Autobahn berechnet. Da der heutige Bestand bereits den Wirkungen der Straße ausgesetzt ist, ist es

möglich, über den definierten Bestandsrückgang den potentiellen Bestand im Planungsraum zu be-

rechnen. Der daraus ermittelte potentielle Bestand per Beeinträchtigungsbereich wurde gemittelt

und auf die Anzahl von Brutrevieren per ha heruntergerechnet. Nach der Arbeitshilfe sind grundsätz-

lich die Anzahlen der betroffenen Brutreviere aufzurunden, wobei in diesem Fall dies allein bei Wer-

ten über 5% angewendet wird. Bei darunter liegenden Werten gehen wir davon aus, dass die Tiere

noch innerhalb des Bestands ausweichen können.

Tabelle 6: Berechnung Verlust Feldlerchenreviere – Planung

Brutreviere

per ha

Beeinträchtig-

te Fläche in ha

(Planung)

Brutreviere im

beeinträchtigten

Bereich

Su

mm

e

Bestands-

rückgang

Ge

sam

t-

an

zah

l

Bezugsraum 1 5 8 1 5 8 1 5 8

direkt Über-

bauter Bereich 0,07 0 0,02 0,6 0,4 0,6 0,04 0 0,01 0 0 % 0

Verschiebung

der 100m

Grenze

0,07 0,18 0,07 0,6 0,4 0,6 0,04 0,07 0,04 1 50 % 1

Verschiebung der 100-300m

Grenze

0,07 0,20 0,05 0,6 0,4 0,5 0,04 0,08 0,03 1 30 % 1

Verschiebung

der 300-500m

Grenze

0,10 0,2 0,07 0,6 0,4 0,5 0,06 0,08 0,01 2 20 % 1

Gesamt: 3

Insgesamt wird durch den Ausbau ein Bestandsrückgang von 3 Revieren der Feldlerche prognosti-

ziert. Dieser wird in Form von geeigneten Ausgleichsflächen auszugleichen sein.

Wiesenschafstelze

Die Wiesenschafstelze fällt in die Gruppe 4, wonach allein im Bereich der Effektdistanz von 100 Me-

ter ein 100-Prozentiger Bestandsrückgang zu erwarten ist, über einen 100 Meter-Abstand zur Straße

hinaus nutzt die Art die Flächen weiterhin ohne Beeinträchtigung. Wie im Fall der Feldlerche wird der

Bestandsrückgang anhand der Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr berechnet.

Tabelle 7: Berechnung Verlust Reviere der Wiesenschafstelze - Bestand

Beeinträchtigte Flä-

che in ha (Bestand)

Anzahl Brutreviere Brutreviere per ha

Bezugsraum 1 5 1 5 1 5

Beeinträchtigungsbereich

bis 100 m

61,4 40,6 1 1 0,02 0,02

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Tabelle 8: Berechnung Verlust Reviere der Wiesenschafstelze – Planung

Brutrevie-

re per ha

Beeinträchtig-

te Fläche in ha

(Planung)

Brutreviere im

beeinträchtig-

ten Bereich

Summe Bestands-

rückgang

Ge-

samt-

anzahl

Bezugsraum 1 5 1 5 1 5

direkt Überbau-

ter Bereich 0,02 0,02 0,65 0,43 0,01 0,01 0 0 % 0

Verschiebung

der

100 m Grenze

0,04 0,04 0,65 0,43 0,03 0,02 0 100 % 0

Gesamt: 0

Auch wenn die Arbeitshilfe vorgibt grundsätzlich aufzurunden, so wird in diesem Fall davon abgese-

hen, da nicht einmal 0,05 Brutreviere der Wiesenschafstelze betroffen sind. Hier wird davon ausge-

gangen, dass die beeinträchtigten Reviere sich auch auf umliegende Flächen ausbreiten können ohne

dass es zu einem Bestandsrückgang kommt.

Kiebitz

Die einzigen Kiebitznachweise liegen im Bezugsraum 13 und befinden sich damit außerhalb der in der

Arbeitshilfe genannten artspezifischen Effektdistanzen (200 Meter zu Straßen). Daher ist derzeit von

keinem Revierverlust für den Kiebitz im Zuge des Straßenausbaus auszugehen.

Gehölzbrütende Arten

Bei den gehölzbrütenden Arten konnten diverse Arten festgestellt werden, die nach der Arbeitshilfe

zu den beeinträchtigten Arten zu zählen sind. Dabei handelt es sich allerdings in diesem Fall fast aus-

schließlich um Arten, die in Bayern zu den häufig vorkommenden Arten zu zählen sind. Wertgebende

Arten konnten allein innerhalb der Waldgebiete abseits des direkten Umfeldes der bestehenden A8

nachgewiesen werden. Mit der Verschiebung der Lärmwirkung in den Wald hinein ist derzeit davon

auszugehen, dass insbesondere die Spechte auch die wenigen Meter in den Wald ausweichen kön-

nen, zumal die angegebenen Effektdistanzen durch die Bestandssituation anders zu bewerten sind

(vertiefte Raumanalyse). Generell ist nach dem Waldgesetz eine Aufforstung entsprechend des Ein-

griffs in den Waldbestand vorzusehen. Hier könnten die betroffenen Arten auf lange Sicht neue Le-

bensräume finden. Von einer konkreten Berechnung wird an dieser Stelle abgesehen, da eine Lokali-

sierung der Reviere innerhalb der Waldflächen zum Teil auch nicht möglich war.

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Fazit

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5 Fazit

Im Zuge der Kartierung konnten keine zwingenden Gründe festgestellt werden die gegen einen Aus-

bau der A8 sprechen, es sind jedoch an einigen Schlüsselstellen Maßnahmen beim Ausbau zu beach-

ten und im Zuge des Ausgleichskonzepts zu berücksichtigen.

Für die Bezugsräume 2, 3, 6, 9, 10, und 11 sind keine besonderen Artnachweise zu berücksichtigen.

Für die hier nachgewiesenen Arten sind keine neuen Beeinträchtigungen durch den Ausbau zu erwar-

ten. Dies ist zum einem über die zum Teil großen Entfernungen der Bezugsräume zur Trasse zu be-

gründen. Darüber lassen die artspezifischen Empfindlichkeiten (Garniel eta l. 2010) keine zunehmen-

de Beeinträchtigung der hier vorkommenden Arten annehmen.

Für den gesamten Offenlandbereich (Bezugsräume 1, 5, 8 und 12), in denen zum Teil hohe Dichten

an Feldlerchenrevieren gefunden wurden, sind nach derzeitiger Berechnung maximal 3 Feldlerchen-

reviere betroffen. Für diese wird es notwendig sein, Ersatzhabitate zu schaffen. Weitere Arten des

Offenlands sind vom Ausbau nicht betroffen. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass mit dem

genehmigten Gewerbepark nördlich der A8 im Bezugsraum 1 möglicherweise vor der gegenständli-

chen Planung Reviere der Feldlerche verloren gehen. Sollten diese im Zuge dieser Verfahren bereits

ausgeglichen sein, wäre die Anzahl der betroffenen Feldlerchen für diese Planung zu reduzieren.

Die bereits im Vorentwurf getroffen Aussagen zum Durchlass westlich des Waldstückes „Großer

Forst“ konnten erneut bestätigt werden, damit bleibt der Durchlass weiterhin zwingend für die vor-

kommenden Fledermausarten erforderlich.

Um das verbliebenen isolierten Vorkommen des Bergmolchs im „Großen Gehrn“ zu stärken sollten,

wenn möglich Maßnahmen zur Stärkung der lokalen Population geprüft werden. Dazu können auf-

wertende Maßnahmen am Vorkommen direkt oder auch Lebensraum ergänzende Maßnahmen im

nahen Umfeld durchgeführt werden. Für die hier vorkommenden Fledermäuse wird es notwendig

sein den Brückenstandort im Westen des Waldes zu erhalten, dieser dient nachweislich als Überque-

rungshilfe über die Autobahn.

Im Waldstück „Großer Forst“ konnten Fledermäuse zwischen den Waldflächen über die Autobahn

fliegend beobachtet werden, daher sind die Rodungsarbeiten hier ausdrücklich auf das Mindestmaß

zu reduzieren um den bereits breiten Korridor zwischen den Wäldern nicht noch erheblich zu vergrö-

ßern. Ins besonders für den hier nördlich gelegenen Wald wird eine neue natürliche Waldrandsitua-

tion wieder herzustellen sein um eine erhebliche Beeinträchtigung des dahinterliegenden Waldstücks

mit Hallenwaldcharakter zu verhindern. Dies könnte andernfalls Auswirkungen auf die dort vorkom-

menden Fledermausquartiere haben.

Grundsätzlich wird mit der Errichtung der Betongleitwand im Bereich des Mittelstreifens die Barriere-

wirkung der A8 weiter verstärkt und für Kleinsäuger, und andere Boden gebundene Arten unüber-

windbar. Daher wird dringend empfohlen einen geeigneten Wildschutzzaun der auch das durchque-

ren von Kleintieren erschwert entlang der gesamten Trasse zu errichten.

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Literaturverzeichnis

www.lars-consult.de Seite 30

6 Literaturverzeichnis

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