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Ein Autounfall, was tun? Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

Autounfall, was tun?

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Die Polizei registriert jedes Jahr mehr als 2 Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland. Die meisten von ihnen gehen glimpflich aus: Es entsteht nur mehr oder minder großer Sach- schaden. Doch bei etwa jedem fünften Unfall werden Personen verletzt. Etwa 300.000 Ver- letzte und mehr als 3.500 Tote pro Jahr sind die erschreckende Folge des Geschehens auf unseren Straßen.

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  • Ein Autounfall, was tun?Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

  • Ein Autounfall was tun?

    )) Inhalt | Impressum

    Inhaltsverzeichnis

    1 Risiko Straenverkehr: Was tun, wenn esgekracht hat?

    3 Verhalten an der Unfallstelle9 Die Schadenmeldung13 Ansprche gegen Dritte14 Was ersetzt die Haftpflichtversicherung?21 Wofr braucht man eine

    Kaskoversicherung ?

    22 Unfall im Ausland25 Verkehrsopferhilfe e.V.26 Wichtige Links im Internet

    Impressum

    Herausgeber:Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)Wilhelmstrae 43 / 43G10117 Berlinwww.gdv.de

    Redaktion:Stephan Schweda

    Druck/Gestaltung:GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG

    Copyright:Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

    3. Auflage 2013

  • Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung 1

    Die Polizei registriert jedesJahr mehr als 2 MillionenVerkehrsunflle in Deutschland.Die meisten von ihnen gehenglimpflich aus: Es entsteht nurmehr oder minder groer Sach-schaden. Doch bei etwa jedemfnften Unfall werden Perso-nen verletzt. Etwa 300.000 Ver-letzte und mehr als 3.500 Totepro Jahr sind die erschrecken-de Folge des Geschehens aufunseren Straen.

    Wer in einen Unfall verwickeltwurde, wei hufig nicht ge-nau, was zu tun ist. Nur die We-nigsten kennen ihre Rechte undPflichten.

    Antwort auf eine Vielzahl vonFragen, denen sich der Autofah-rer nach einem Unfall gegen-bersieht, gibt diese Broschre.Hier finden Sie Anregungen,Tipps und Ratschlge, wie Sieals Autofahrer zu einer schnel-len, umfassenden und rei-bungslosen Abwicklung beitra-gen knnen.

    Im Folgenden erhalten Sie einen berblick ber ver-schiedene Schadenersatzansprche gegenber derKfz-Haftpflichtversicherung oder der Kaskoversiche-rung.

    )) Risiko StraenverkehrWas tun, wenn es gekracht hat?

  • 2 | 3 Ein Autounfall was tun?

    Diese Broschre kann nur allgemeingltige Hinwei-se fr die Regulierung von Unfallschden durch dieKraftfahrzeughaftpflicht- oder Kaskoversicherunggeben. In der Praxis werden natrlich immer die be-sonderen Umstnde im Einzelfall bercksichtigt.

    In einem Kapitel geht diese Broschre auch aufUnflle ein, die sich im Ausland ereignen.

    Obwohl vieles im grenzberschreitenden Autover-kehr in Europa in den letzten Jahren erleichtertwurde, gibt es immer noch lnderspezifische Be-sonderheiten und Regelungen, die man kennensollte. Auch wenn die deutschen Kfz-Versicherun-gen europaweit gltig sind, empfiehlt sich unterUmstnden ein zustzlicher Schutz. Viele Versiche-rungsgesellschaften halten dazu spezielle Merk-bltter bereit.

    )) Risiko StraenverkehrWas tun, wenn es gekracht hat?

  • Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

    )) Verhalten an der Unfallstelle

    Nach einem Unfall ist es fr alle Beteiligtenwichtig, Ruhe und bersicht zu bewahren,um weiteren, greren Schaden zu verhin-dern.

    Entfernen Sie sich nicht unerlaubt von der Un-fallstelle. Sie mssen neben strafrechtlichenKonsequenzen auch mit einer Rckforderungder Versicherung von bis zu 5.000 Euro rechnen.

    Unflle auf Autobahnen sollten ber die Not-rufsulen gemeldet werden. So ist die siche-re Lokalisierung Ihres Standortes gewhrleistet.Denn alle Notrufsulen (ber 16.000 an den Bun-desautobahnen) sind exklusiv und direkt mit demNotruf der Autoversicherer verbunden.

    Machen Sie je nach Lage des Falles imInteresse der Verkehrssicherheit am Un-fallort zuerst Folgendes:

    Sichern Sie die Unfallstelle ab:Schalten Sie das Warnblinklicht ein und stellen Sie das Warndreieck auf, falls die Un-fallstelle nicht sofort gerumt werden kann.

    Rufen Sie danach Hilfe.Wenn eine Notrufsule in der Nhe ist, be-nutzen Sie stets diese!

  • 4 | 5 Ein Autounfall was tun?

    In Gegenden ohne Notrufsulen hilft der Handy-Notruf 0800 NOTFON D (0800 6683663). WennSie diese gebhrenfreie Telefonnummer whlen, wer-den Sie mit dem Notruf der Autoversicherer verbun-den. Durch die Buchstabenwahl kann der Pannenrufunkompliziert eingetippt werden, ohne dass Sie sichdie Telefonnummer merken mssen. Es empfiehltsich, eine Kurzwahltaste des Mobiltelefons mit dieserNummer zu belegen.

    Bei Unfllen mit Verletzten whlen Sie immer112. Selbst, wenn Ihr Mobiltelefon kein Guthabenmehr hat, kann via Handy diese Notrufnummerkostenfrei angerufen werden.

    Unter 0800 NOTFON D (0800 6683663) helfen dieMitarbeiter der Notrufzentrale durch gezieltes Fragennach Fahrtroute und Ziel, den Standort des Anruferszu ermitteln.

    Die Mitarbeiter beim Notruf der Autoversicherer neh-men die Daten des Pannenautos auf. Je nach Bedarfwird ein Pannenhilfsfahrzeug oder Abschleppwagenorganisiert.

    Bei geringfgigen Schden mssen Sie darauf achten,dass der Verkehrsfluss nicht beeintrchtigt wird. Blo-ckieren Sie also wegen einer kleinen Beule oder eineszerbrochenen Scheinwerferglases nicht die Kreuzung,sondern fahren Sie an den Straenrand. Notieren Siealle Daten von Unfallbeteiligten und Zeugen. Wenn

    )) Verhalten an der Unfallstelle

  • Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

    mglich, sollten Sie den Unfallort und die Schden fo-tografieren. Selbst Handybilder knnen zur Klrungdes Unfallherganges beitragen.

    Ist die Versicherung des Unfallgegners nicht bekannt, er-mittelt der Zentralruf der Autoversicherer die zustn-dige Versicherung. Der Zentralruf der Autoversichererist kostenfrei erreichbar unter (0800) 2502600 undnimmt rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr Anrufe ent-gegen. Sie mssen auer Ihrer eigenen Adresse das Kenn-zeichen des gegnerischen Fahrzeuges, das Unfalldatumund das Unfallland angeben. Der Zentralruf kann Ihnendie notwendigen Kontaktdaten der Versicherung mittei-len oder Sie in den meisten Fllen sogar direkt an den zu-stndigen Kfz-Haftpflichtversicherer weiterleiten.

    Bei Unfllen, die sich in Deutschland ereignet haben unddas verursachende Fahrzeug aus dem Ausland stammt,hilft das Deutsche Bro Grne Karte weiter.

    Deutsches Bro Grne Karte e.V.Wilhelmstr. 43 / 43 G | 10117 BerlinTelefon 030 2020-5757 | Fax 030 [email protected]

    Hat sich der Unfall im Ausland ereignet und stammt dasverursachende Fahrzeug aus dem Europsichen Wirt-schaftsraum (EWR) hilft der Zentralruf der Autoversichererbei der Ermittlung der auslndischen Versicherung unddes zustndigen Schadenregulierungsbeauftragten inDeutschland.

  • 6 | 7 Ein Autounfall was tun?

    )) Verhalten an der Unfallstelle

    Direkt an der UnfallstelleNotieren Sie: die amtlichen Kennzeichen der am Unfall beteilig-

    ten Fahrzeuge sowie Namen und Adressen der be-teiligten Fahrer. Lassen Sie sich die Ausweispapierezeigen und notieren Sie Ver sicherungsgesellschaftund Nummer des Versicherungsscheines. Sind dieDaten nicht bekannt, hilft Ihnen der Zentralruf derAutoversicherer unter der kostenfreien Serviceruf-nummer (0800) 2502600 weiter.

    Mit dem Smartphone knnen Sie die gegnerischeVersicherung unter mobile.zentralruf.de direkt ander Unfallstelle ermitteln.

    Ort und Zeit des Unfalles

    Namen und Adressen von Zeugen

    Des Weiteren: Zeichnen Sie eine Unfallskizze. Fotografieren Sie

    nach Mglichkeit die Unfallstelle von verschiedenenStandpunkten aus.

    Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.

    Fertigen Sie ein Unfallprotokoll, das von allen Un-fallbeteiligten unterschrieben wird. VerwendenSie dazu am besten den Europischen Unfallbe-richt, damit Sie in der Hektik nichts vergessen. Sieerhalten den Europischen Unfallbericht bei IhremVersicherer.

    Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelas-sen, fragen Sie auerdem nach der grnen Versiche-rungskarte. Fr Fahrzeuge aus EU- und aus einigenanderen Lndern muss sie allerdings nicht mehrmitgefhrt werden. Der Versicherungsnachweis isthufig an der Frontscheibe aufgeklebt.

  • Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

    Unfallaufnahme ohne Polizei?

    Sie haben einen Unfall, bei dem niemand verletztwurde was ist zu tun?

    Die Polizei kommt in den meisten Bundeslndernzwar auch zu einem so genannten Bagatellunfall.Sie mssen sich aber dann auf eine lange Wartezeit ein-stellen. Sie sollten deshalb wissen: Ihr Ver sicherer ver-langt in diesen Fllen fr die Scha den regulierung keinepolizeiliche Unfallaufnahme! Auch die Polizei fhrt beiBagatellschden nur eine vereinfachte Sachverhalts-feststellung durch.

    Sie knnen den Unfall al-so auch selbst dokumen-tieren. Ein von Ihnen unddem Unfallgegner ange-fertigtes Protokoll solltedie gleichen Feststellun-gen wie ein Polizeiproto-koll beinhalten. Am bes-ten gelingt das mit demEuropischen Unfallbe-richt. Dieser oder auchein anderes Protokollmit den notwendigenAngaben reichen derVersicherung in der Re-gel zur Sachverhaltsfest-stellung aus.

  • 8 | 9 Ein Autounfall was tun?

    Unser Tipp: Am besten ver-wenden Sie zur Unfallauf-nahme den EuropischenUnfallbericht. Diesen erhal-ten z. B. bei Ihrem Versichererund sollten ihn stets im Fahr-zeug mitfhren. Mit dem Eu-ropischen Unfallbericht kn-nen Sie alle zur Klrung desUnfallhergangs wichtigenFragen beantworten und ei-ne schnelle und unbrokrati-sche Schadenregulierung un-tersttzen.

    Sie sollten auerdem wissen, ... dass Ihre Unterschrift unter dem Protokoll keine

    nachteiligen Auswirkungen auf Ihren Versiche-rungsschutz hat und nicht als Schuldanerkenntnisgilt.

    Aber wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind, Personen verletzt wurden, ein vorgetuschter Unfall vermutet wird, der Unfallhergang streitig oder unklar ist,

    dann rufen Sie die Polizei unter der Telefonnummer 110.

    )) Verhalten an der Unfallstelle

    VERKEHRSUNFALLBERICHT3. Verletzte, einschl. Leichtverletzte

    nein ja

    1. Datum des Unfalls Zeit

    4. Sachschden an

    anderen Fahrzeugen als anderen Gegenstnden alsA und B: nein ja Fahrzeugen: nein ja

    5. Zeugen: Namen, Anschriften, Telefon

    2. Plz./Ort

    12. UNFALLUMSTNDEKreuzen Sie jeweils das entsprechendeFeld an, um die Skizze zu przisieren.

    Nichtzutreffenden Text streichen

    1 parkte / hielt 1

    2 verlie einen Parkplatz / 2 ffnete eine Wagentr

    3 parkte ein 3

    4 verlie einen Parkplatz, 4 ein privates Grundstck, einen Weg

    5 begann, in einen Parkplatz, 5 ein privates Grundstck,einen Weg einzufahren

    6 fuhr in einen Kreisverkehr 6 ein

    7 fuhr in einem Kreisverkehr 7

    8 prallte beim Fahren in der gleichen 8 Richtung und in der gleichen

    Kolonne auf das Heck auf

    9 fuhr in der gleichen Richtung 9 und in einer anderen Kolonne

    10 wechselte die Kolonne 10

    11 berholte 11

    12 bog nach rechts ab 12

    13 bog nach links ab 13

    14 setzte zurck 14

    15 wechselte auf die Gegenfahrbahn 15

    16 kam von rechts 16 (auf einer Kreuzung)

    17 hatte ein Vorfahrtszeichen oder 17 eine rote Ampel missachtet

    Geben Sie die Anzahl der angekreuzten Felder anUnbedingt von BEIDEN Fahrern zu unterzeichnen

    Stellt keine Anerkennung der Haftung dar, sondern eineFeststellung der Identitt und der Umstnde, die der

    Beschleunigung der Regulierung dient.

    13. Skizze des Unfalls zum Zeitpunkt des Aufpralls 13.Bitte angeben: 1. den Verlauf der Fahrspuren

    2. die Fahrtrichtung der Fahrzeuge A, B (durch Pfeile)3. ihre Position zum Zeitpunkt des Aufpralls

    4. die Verkehrszeichen 5. die Straennamen

    FAHRZEUG BFAHRZEUG A6. Versicherungsnehmer/Versicherter (siehe Versicherungsbescheinigung)

    NAME

    Vorname

    Anschrift

    Postleitzahl Land

    Telefon oder E-Mail

    NAME

    Vertragsnummer

    Nummer der Grnen Karte

    Versicherungsbescheinigungoder Grne Karte gltig vom bis

    Geschftsstelle (Bro oder Makler)

    NAME

    Anschrift

    Land

    Telefon oder E-Mail

    Sind die Sachschden am Fahrzeug aufgrund des Vertrags versichert? nein ja

    8. Versicherungsunternehmen (siehe Versicherungsbescheinigung)

    9. Fahrer (siehe Fhrerschein)

    10. Markieren Sie die ursprngl.Aufprallstelle am FahrzeugA durch einen Pfeil

    11. Sichtbare Schden am Fahrzeug A

    NAME

    Vorname

    Geburtsdatum

    Anschrift

    Land

    Telefon oder E-Mail

    Fhrerschein-Nr.

    Klasse (A, B, ...)

    Fhrerschein gltig bis

    14. Eigene Bemerkungen

    A B

    15. Unterschriften der Fahrer 15.

    7. Fahrzeug

    KRAFTFAHRZEUG

    Marke, Typ

    Amtliches Kennzeichen

    Land der Zulassung

    ANHNGER

    Amtliches Kennzeichen

    Land der Zulassung

    6. Versicherungsnehmer/Versicherter (siehe Versicherungsbescheinigung)

    NAME

    Vorname

    Anschrift

    Postleitzahl Land

    Telefon oder E-Mail

    NAME

    Vertragsnummer

    Nummer der Grnen Karte

    Versicherungsbescheinigungoder Grne Karte gltig vom bis

    Geschftsstelle (Bro oder Makler)

    NAME

    Anschrift

    Land

    Telefon oder E-Mail

    Sind die Sachschden am Fahrzeug aufgrund des Vertrags versichert? nein ja

    8. Versicherungsunternehmen (siehe Versicherungsbescheinigung)

    9. Fahrer (siehe Fhrerschein)

    NAME

    Vorname

    Geburtsdatum

    Anschrift

    Land

    Telefon oder E-Mail

    Fhrerschein-Nr.

    Klasse (A, B, ...)

    Fhrerschein gltig bis

    7. Fahrzeug

    KRAFTFAHRZEUG

    Marke, Typ

    Amtliches Kennzeichen

    Land der Zulassung

    ANHNGER

    Amtliches Kennzeichen

    Land der Zulassung

    10. Markieren Sie die ursprngl.Aufprallstelle am FahrzeugB durch einen Pfeil

    11. Sichtbare Schden am Fahrzeug B

    14. Eigene Bemerkungen

    ......

    Schu

    tz d

    er p

    ers

    nlic

    hen

    Dat

    en u

    nd E

    DV-

    Dat

    ei ..

    ....

    A B

  • Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

    )) Die Schadenmeldung

    Nach einem Unfall kann sich der Autofahrer direktan die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallbe-teiligten wenden; er muss also nicht darauf warten, bisdieser den Schaden meldet. Setzen Sie sich sofort tele-fonisch oder schriftlich mit der Versicherung des Unfall-beteiligten in Verbindung.

    Am schnellsten und bequemsten ist es, noch am Unfall-ort den Schaden dem Zentralruf der Autoversichererunter (0800) 2502600 zu melden. Dort werden IhreDaten aufgenommen und an den zustndigen Versiche-rer weitergeleitet.

  • 10 | 11 Ein Autounfall was tun?

    Hufig kann sogar direkt eine Telefonverbindungmit der zustndigen Versicherungsgesellschafthergestellt werden. So knnen Sie Ihre Fragen direktklren.

    Ist der Wagen nach dem Unfall noch fahrbereit undverkehrssicher und befindet sich eine Schaden-Schnelldienststation der Versicherung des Unfallver-ursachers in der Nhe, so lassen Sie am einfachstendort den Schadenumfang feststellen. Sie knnen denWagen aber auch bis zur nchstgelegenen Werkstattbringen oder ihn dorthin abschleppen lassen, wennIhr Wagen nicht mehr verkehrssicher und fahrbereitist. Fordern Sie dann die Versicherung auf, den Unfall-schaden umgehend begutachten zu lassen.

    Damit Sie die Reparaturkosten bei der Abholungdes Fahrzeuges nicht aus eigener Tasche vor-schieen mssen, fordern Sie entweder ber die Werk-statt oder direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherungdes Unfallverursachers eine Reparaturkostenber-nahmeerklrung an. Liegt diese der Werkstatt vor,rechnet sie direkt mit der Versicherung ab.

    Wurde bei dem Unfall eine Person schwer verletztoder gettet, ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt mitder Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen. Dienotwendigen Kosten bernimmt die Haftpflichtversi-cherung des Unfallverursachers.

    )) Die Schadenmeldung

  • Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

    Ist der Schdiger im Ausland versichert und ereig-net sich der Unfall in Deutschland, dann meldenSie den Schaden bei:

    Deutsches Bro Grne Karte e.V.Wilhelmstr. 43 / 43 G | 10117 BerlinTelefon 030 2020-5757Fax 030 [email protected]

    Notieren Sie, wenn mglich, die Daten aus der Gr-nen Karte des Unfallverursachers in jedem Fallaber die gegnerische Versicherung und die Versiche-rungsnummer.

    Das Deutsche Bro Grne Karte beauftragt ein Ver-sicherungsunternehmen, das den Schaden nachdeutschem Recht reguliert.

    Ist der Schdiger im Ausland versichert und ereigne-te sich der Unfall im Ausland, dann wenden Sie sichan den Zentralruf der Autoversicherer unter derkostenfreien Servicerufnummer (0800) 2502600.

  • 12 | 13 Ein Autounfall was tun?

    Wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Un-fallverursachers nicht festgestellt werdenkann, weil sich dieser unerlaubt vom Unfallort ent-fernt hat, oder wenn der Schaden vorstzlich herbei-gefhrt wurde oder das unfallverursachende Kfz nichtversichert war, wenden Sie sich an:

    Verkehrsopferhilfe e.V.Wilhelmstrae 43 / 43 G10117 BerlinFax 030 2020-5722Telefon 030 [email protected]

    )) Die Schadenmeldung

  • Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

    Die eigene Kfz-HaftpflichtversicherungbenachrichtigenMelden Sie den Schaden umgehend, sptestens aberinnerhalb einer Woche, Ihrer Kfz-Haftpflichtversiche-rung, auch wenn Sie glauben, der Andere sei fr denUnfall verantwortlich.

    Denken Sie daran, dass fr Unfallfolgen nicht alleindie Kfz-Haftpflichtversicherung eintritt. Je nach Lageder Dinge mssen Sie informieren:

    Kaskoversicherung Insassenunfallversicherung Rechtsschutzversicherung Schutzbrief der Autoversicherer Private Unfall- oder Lebensversicherung Arbeitgeber Gesetzliche oder private Krankenversicherung Gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung Fahrer-Eigenschadenversicherung

  • 14 | 15 Ein Autounfall was tun?

    A ufgabe der Kfz-Haftpflichtversicherung ist es,Ihnen den Schaden zu ersetzen, der Ihnen bei ei-nem Verkehrsunfall von einem Anderen zugefgt wur-de. Sie sollen als Betroffener finanziell so gestellt wer-den, als ob der Unfall nicht passiert wre.

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss Ihren Schadennur dann in voller Hhe ersetzen, wenn der Unfallver-ursacher den Unfall ganz allein verursacht und ver-schuldet hat. Bei einer Teilschuld wird der Schadener-satz auch nur anteilig gezahlt.

    Abzge beim Schadenersatz bzw. Schmerzensgeldmssen Sie mitunter auch dann hinnehmen, wenn Sieals Geschdigter den Sicherheitsgurt nicht angelegthatten oder als Motorradfahrer keinen Schutzhelmtrugen.

    )) Was ersetzt die Kfz-Haftpflicht-versicherung?

  • Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

    PersonenschdenBei Unfallverletzungen knnen Sie folgende Anspr-che geltend machen:

    Heilungskosten und vermehrte Bedrfnisse

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt die angemes-senen Kosten der Heilbehandlung, sofern sie nichtvon einer Krankenkasse oder Anderen bernommen wer-den. Das Gleiche gilt fr vermehrte Bedrfnisse, wie z. B.orthopdische Hilfsmittel oder Pflegepersonal.

    Verdienstausfall

    Bleibt trotz der Leistungen des Arbeitgebers, der Kran-kenkasse, der Berufsgenossenschaft, der Rentenversi-cherung oder anderer Stellen noch ein Verdienstausfall, sokommt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch dafr auf.Sind die Verletzungen so schwer, dass Sie Ihren Beruf nichtmehr ausben knnen, bernimmt der Versicherer unterUmstnden die Kosten einer Umschulung. Viele Versiche-rer bieten im Rahmen des Personenschaden-Manage-ments umfassende Hilfe etwa fr Rehabilitationen an.Erkundigen Sie sich danach.

  • 16 | 17 Ein Autounfall was tun?

    Kann beispielsweise eine Hausfrau aufgrund der Un-fallfolgen den Haushalt nicht mehr oder nicht mehrim bisherigen Umfang fhren, steht auch ihr Schaden-ersatz zu. Falls beispielsweise eine Haushaltshilfe be-schftigt werden muss, ersetzt die Versicherung dienotwendigen Kosten. Wird keine Ersatzkraft bentigt,erhalten Sie einen angemessenen finanziellen Aus-gleich.

    Schmerzensgeld

    Verletzte knnen auch Schmerzensgeld beanspru-chen. Dessen Hhe richtet sich unter anderemnach der Schwere der erlittenen Verletzungen, der un-fallbedingten Beeintrchtigung, dem Heilungsverlaufund dem Umfang der unfallbedingten Behandlung undDauerfolgen.

    Todesfall und Begrbniskosten

    Bei Unfllen mit tdlichem Ausgang hat die Versi-cherung des Schdigers die Kosten fr ein ange-messenes Begrbnis zu ersetzen.

    Unterhaltsanspruch

    War der oder die Gettete gesetzlich zum Unter-halt verpflichtet (z. B. als Ehegatte, Vater, Mut-ter, Sohn, Tochter), steht den Angehrigen Ersatz frden entgehenden Unterhalt zu.

    )) Was ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

  • Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

    FahrzeugschdenReparaturkosten

    Das sind Kosten, die zur Beseitigung der Unfall-schden am Fahrzeug notwendig sind. Fr Baga-tellschden bis etwa 750 Euro gengt die Vorlage einesKostenvoranschlages oder der Reparaturrechnung so-wie von Fotos. Mit einem Anruf bei der Versicherungknnen Sie den geeigneten Weg der Schadenfeststel-lung klren: Hufig reicht auch bei hheren Reparatur-kosten die Vorlage einer Rechnung oder eines Kosten-voranschlags mit Fotos aus.

    Wertminderung

    Wurde Ihr Auto erheblich beschdigt, kann einAnspruch auf den Ausgleich einer Wertminde-rung bestehen. Nach einer Faustformel kommt eineWertminderung in Betracht, wenn das Fahrzeug nichtlter als fnf Jahre ist, die Fahrleistung unter 100.000Kilometer liegt und Ihr Auto bisher unfallfrei war. DieHhe der Wertminderung hngt darber hinaus vomUmfang des entstandenen Schadens ab und orientiertsich am unfallbedingten Wertverlust auf dem Ge-brauchtwagenmarkt.

    Totalschaden

    bersteigen die geschtzten Reparaturkosten denWert des Fahrzeuges (Wiederbeschaffungswert)und ist eine Reparatur unwirtschaftlich, erhalten Siein der Regel anstelle der Reparaturkosten die so ge-nannten Wiederbeschaffungskosten fr ein gleich-wertiges Ersatzfahrzeug. Davon wird der Restwert Ih-res beschdigten Fahrzeuges abgezogen. VerkaufenSie daher das Unfallfahrzeug nicht bereilt. Zur Ver-meidung von Differenzen ber den Restwert ist es rat-sam, sich vor dem Verkauf mit dem Versicherer abzu-stimmen. Dieser kann Ihnen gegebenenfalls einenRestwertaufkufer benennen.

  • 18 | 19 Ein Autounfall was tun?

    M chten Sie das Unfallfahrzeug behalten und wei-terhin fahren, haben Sie dann einen Anspruch aufReparatur, wenn die tatschlichen Kosten (einschlielichder Wertminderung) fr eine sach- und fachgerechte Wie-derherstellung den Wiederbeschaffungswert um nichtmehr als 30 Prozent bersteigen. In einem solchen Fallmssen Sie Ihr repariertes Fahrzeug nachweislich mindes-tens ein halbes Jahr lang weiter nutzen.

    War Ihr Fahrzeug nicht lter als einen Monat und wur-de es nicht mehr als 1.000 Kilometer gefahren, ersetztdie Versicherung bei erheblichen Beschdigungen denNeupreis unter Bercksichtigung des Restwertes.

    Der Kfz-Folgeschaden

    Der Unfallverursacher haftet nicht nur fr denSchaden am Kraftfahrzeug, sondern auch fr dieweiteren durch den Unfall bedingten Kosten.

    Abschleppkosten

    Ist das Kraftfahrzeugnicht mehr verkehrs-sicher und fahrbereit,werden die Abschlepp-kosten bis zur nchstenWerkstatt ersetzt.

    )) Was ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

  • Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

    Nutzungsausfall

    Solange Sie aufgrund des Unfallesauf Ihr Fahrzeug verzichten ms-sen (beispielsweise fr die Dauer derReparatur), erhalten Sie in der Regeleine Entschdigung fr den Nut-zungsausfall. Der Tagessatz bewegtsich derzeit je nach Fahrzeugtyp zwi-schen 23 und 175 Euro.

    Mietwagenkosten

    W hrend der Reparaturdaueroder fr die Zeit zur Beschaf-fung eines Ersatzfahrzeuges nach ei-nem Totalschaden knnen Sie anstel-le der Nutzungsausfallentschdigungeinen Mietwagen nehmen. Damit dieKfz-Haftpflichtversicherung die Miet-wagenkosten vollstndig bernehmen kann, mssenverschiedene Voraussetzungen erfllt sein. Mieten Sieein gruppenkleineres Fahrzeug an. Dann folgt in der Re-gel kein Abzug wegen ersparter Eigenbetriebskosten. Beigeringem Fahrbedarf (unter 25 bis 30 Kilometer pro Tag)mssen Sie prfen, ob ein Taxi kostengnstiger ist. Ins-besondere bei lngerer Mietdauer sollten Sie Preisver-gleiche anstellen und Pauschalpreise vereinbaren. Pro-bleme mit der bernahme der Miet wagenrechnungknnen Sie vermeiden, wenn Sie sich vor der Anmietungeines Ersatzfahrzeuges mit der Kfz-Haftpflichtversiche-rung des Unfallgegners in Verbindung setzen. Diese kannIhnen bei der Reservierung eines Mietwagens behilflichsein.

    Tipp: Wenn Sie nach einem Unfall nicht unbedingtauf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, sollten Sie prfen,ob die Nutzungsausfallentschdigung nicht attrakti-ver ist als die Anmietung eines Ersatzwagens.

  • 20 | 21 Ein Autounfall was tun?

    An- und Abmeldekosten

    Muss nach einem Totalschaden ein Ersatzfahr-zeug beschafft werden, ersetzt die Versiche-rung auch die im Zusammenhang mit der An- und Ab-meldung entstehenden Kosten.

    Sachverstndigenkosten

    Sofern es sich nicht um ei nen Ba-gatellschaden handelt, be r -nimmt die gegnerische Versiche-rung die angemessenen Kostenfr die Schadenbegutachtungdurch einen Kfz-Sachverstndi-gen.

    Anwaltskosten

    Ist die Einschaltung einesRechtsanwaltes erforderlich,bernimmt die gegnerische Versi-cherung die notwendigen Kosten.

    Kostenpauschale

    Sie knnen ohne weiteren Nachweis fr Telefon,Briefporto und andere Auslagen eine Pauschalevon etwa 15 bis 35 Euro verlangen. Falls Sie hhereKosten haben, mssen Sie diese durch Belege nach-weisen.

    )) Was ersetzt die Kfz-Haftpflicht-versicherung?

  • Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

    Die KaskoversicherungMit einer Kaskoversicherung knnen Sie Ihr eigenesFahrzeug versichern. Man unterscheidet zwischen derTeilkasko- und der Vollkaskoversicherung.

    Die TeilkaskoversicherungDie Teilkaskoversicherung zahlt, wenn beispielsweiseIhr Auto gestohlen wurde oder Diebe versucht haben,das Fahrzeug aufzubrechen. Auch fr Wildunflle so-wie fr Schden durch Brand, Blitzschlag, ber-schwemmung, Hagel oder Sturm ab Windstrke 8bernimmt die Teilkasko den Schadenersatz.

    Die VollkaskoversicherungDie Vollkaskoversicherung geht ber die Teilkasko hi-naus. Sie ersetzt zum Beispiel den Schaden an IhremAuto, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben.Auerdem kommt sie auf fr die Reparaturkosten beiVandalismusschden, wie etwa Lackkratzer oder ver-beulte Tren.

    RabatteIn der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherungerhalten Sie Schadenfreiheitsrabatte fr schadenfreieJahre. Das reduziert die Beitrge zum Teil erheblich. Zu-rckgestuft werden Sie, wenn die Versicherung Schdenbezahlen muss. Gerade bei kleinen Schden kann es sichlohnen, die Reparaturkosten aus eigener Tasche zu zah-len. Damit retten Sie den Rabatt. Denn ber diesen ent-scheidet allein die Zahl der Schden und nicht die Hheder Kosten.

    )) Wofr braucht man die Kaskoversicherung?

  • 22 | 23 Ein Autounfall was tun?

    Seit einigen Jahren ist es fr Autofahrer in der EUwesentlich leichter, fr Verkehrsunflle im Aus-land Schadenersatz zu erhalten. Denn jeder Versiche-rer in Europa hat in jedem EU-Mitgliedsstaat Schaden-regulierungsbeauftragte benannt.

    Wer zum Beispiel in Italien Opfer eines Verkehrsunfal-les wird, kann sich in Deutschland an den Schadenre-gulierungsbeauftragten der italienischen Versiche-rung wenden. Wer das ist, erfhrt der Geschdigtebeim Zentralruf der Autoversicherer unter der kos-tenfreien Servicerufnummer (0800) 2502600. Anru-fer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf unter+49 (40) 300330300.

    Reagiert der Schadenregulierungsbeauftragte nichtinnerhalb von drei Monaten, kann sich der Geschdig-te an die nationale Entschdigungsstelle wenden. InDeutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe mitSitz in Berlin.

    )) Unfall im Ausland

  • Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

    Grne Karte

    Auch wenn sie nicht mehr in allen Lndern vorge-schrieben ist, sollte die grne Versicherungskar-te bei Fahrten ins Ausland mitgenommen werden. Sieenthlt alle wichtigen Daten zum Versicherungs-schutz und kann in vielen Fllen nach einem Unfall dieSchadenabwicklung erleichtern. Die Karte wird kos-tenlos vom eigenen Versicherer ausgestellt.

    Verkehrsrechtsschutzversicherung

    Fr Autofahrer kann eine Verkehrsrechtsschutzversi-cherung sinnvoll sein gerade fr Fahrten im Aus-land. Denn nach einem Verkehrsunfall kann es ratsamsein, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um seine An-sprche durchzusetzen. Vor allem im Ausland kommenoft Sprachbarrieren hinzu. Eine Rechtsschutzversiche-rung hilft bei der Vermittlung eines sach kundigen An-waltes. Sie bernimmt unter anderem die Anwalts- undGerichtskosten. Nicht in allen Lndern bernehmenKfz-Haftpflichtversicherer diese Kosten in vollem Um-fang. Anwaltskosten fr auergerichtliche Verfahrenwerden ebenfalls nicht berall bernommen.

    Der Europische Unfallbericht

    Um die Aufnahme eines Unfalles im Ausland zuerleichtern, hat der Europische Versicherungs-verband einen einheitlichen Unfallbericht gestaltet,der inhaltlich und grafisch europaweit identisch ist. Erist natrlich auch bei Unfllen im Inland eine wertvol-le Hilfe. Da der Europische Unfallbericht immer nurin einer Sprache verfasst ist, kann es bei internatio-nalen Verkehrsunfllen zu Schwierigkeiten beim Aus-fllen kommen. Deshalb gibt es zum Unfallbericht ei-ne Broschre, die Ausfllhilfen in den wichtigstenSprachen enthlt. Sie erhalten diese Broschre bei Ih-rem Versicherer.

  • 24 | 25 Ein Autounfall was tun?

    Schutzbrief

    Der Schutzbrief ist eine Zusatzleistung, die in derRegel in Kombination mit der Kfz-Haftpflicht-oder Kaskoversicherung abgeschlossen werden kann.Der Versicherer hilft Ihnen im Falle einer Panne, bei ei-nem Unfall im Ausland und dadurch entstandeneSchden (Rckholservice, Krankheit usw.) oder beiDiebstahl.

    Mallorca-Police

    Bei Anmietung eines Wagens im europischenAusland gelten in der Regel nur die Mindestversi-cherungssummen des Urlaubslandes. Diese sind oftgerade dann zu niedrig, wenn bei einem Verkehrsun-fall Personen verletzt werden. Reicht der Versiche-rungsschutz nicht aus, muss der Unfallverursacherselbst dafr aufkommen. Mit der so genannten Mal-lorca-Police ist der Mietwagen mit den in Deutschlandblichen Mindestdeckungssummen versichert.

    Auslandsschadenschutz

    Der eigene Auslandsschadenschutz bernimmt dieRegulierung und ersetzt den Schaden so, als htteder Unfallgegner im Ausland eine Kfz-Versicherung mitdeutschen Versicherungsbedingungen und als htte sichder Unfall in Deutschland zugetragen. Hat ein Deutschermit seinem Fahrzeug im Ausland einen Unfall, bekommter hufig nach dem Recht des Unfalllandes einen gerin-geren Schadenersatz (beispielsweise keine Wertminde-rung, Mietwagenkosten o..). Einige Kfz-Haftpflichtversi-cherer bieten ihren Versicherungsnehmern deshalb an,diese mgliche Lcke durch eine Leistungserweiterungfr das eigene Fahrzeug zu schlieen.

  • Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

    Bei Schden durch unversicherte oder nicht ermit-telte Fahrzeuge oder bei vorstzlicher Handlungdes Verursachers zahlt die Verkehrsopferhilfe, als wreder Schuldige mit den gesetzlichen Mindestdeckungs-summen versichert. Das sind derzeit bis zu 7,5 Millio-nen Euro fr Personenschden und bis zu 1,12 Millio-nen Euro fr Sachschden.

    Der Verein Verkehrsopferhilfe ist der gemeinsame Ent-schdigungsfonds der deutschen Versicherer.

    Verkehrsopferhilfe e.V.Wilhelmstrae 43 / 43 G10117 BerlinFax 030 2020-5722Telefon 030 [email protected]

    )) Verkehrsopferhilfe e.V.

  • www.gdv.deInformationen zum Thema Autoversicherung sowie eineRubrik Wer versichert was? mit einer Liste aller Autover-sicherer.

    www.versicherung-und-verkehr.deInformationen zu Versicherungen und Themen zum Straen-verkehr unterteilt in die Rubriken Auto-, Motorrad-, Fahrrad-fahrer und Fugnger.

    www.zentralruf.deHier kann nach einem Verkehrsunfall der gegnerische Versi-cherer erfragt und der Schaden gemeldet werden. Ist der Unfall im Ausland passiert, nennt der Zentralruf den Scha-denregulierer im Inland.

    www.gruene-karte.deInformationen zum Deutschen Bro Grne Karte sowie zuUnfllen mit Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind.

    www.verkehrsopferhilfe.deInformationen zur Verkehrsopferhilfe, unter anderem auch zuUnfllen mit nicht versicherten Fahrzeugen oder bei Unfllenmit Fahrerflucht.

    www.gdv-dienstleister.deTypklassenverzeichnis Pkw, Notruf der Autoversicherer, Zentralruf der Autoversicherer, Broschren, Informationen.

    www.udv.deUnfallforschung der deutschen Versicherer mit Studien und Untersuchungen zu einzelnen Aspekten der Verkehrssicherheit.

    )) Wichtige Links im Internet