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Außerdem ziehen wir eine erste Bilanz der neuen Ausschreibungspraxis für Er- neuerbare Energien und stellen Ihnen ein Pilotprojekt zum Einsatz von "Droh- nen" zur Netzüberwachung vor. Viel Vergnügen mit unserer Ausgabe 1-2018 der einspeiser.info! Sehr geehrte Damen und Herren, seit 1. Juli 2017 ist die Meldung im neuen Marktstammdatenregister (MaStR) verpflichtend, doch das ent- sprechende Portal der Bundesnetza- gentur kommt erst Ende 2018. Wir sagen Ihnen, was Sie als Einspeiser jetzt tun müssen, um Ihre EEG- oder KWK-Vergütung nicht zu gefährden. Seite 1 März 2018 Aktuelle Informationen für Anlagenbetreiber Ausgabe 1 März 2018 einspeiser.info EDITORIAL Inhalt Seite 2 Aktuelle Infos zum Markstammdatenregister Seite 4 EEG-Ausschreibungen reduzie- ren den Förderbedarf Seite 6 Fehlersuche aus der Luft - Netz- überwachung mit Drohnen Foto: Massimo Cavallo – Fotolia

Avacon einspeiser info 5 2017...Luftaufnahmen erstellen, die beispiels-weise als Planungsgrundlage für die Er-neuerung von Umspannwerken dienen können“, so Christian Pohl. Leistungsfähige

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Page 1: Avacon einspeiser info 5 2017...Luftaufnahmen erstellen, die beispiels-weise als Planungsgrundlage für die Er-neuerung von Umspannwerken dienen können“, so Christian Pohl. Leistungsfähige

Außerdem ziehen wir eine erste Bilanz der neuen Ausschreibungspraxis für Er-neuerbare Energien und stellen Ihnen ein Pilotprojekt zum Einsatz von "Droh-nen" zur Netzüberwachung vor.

Viel Vergnügen mit unserer Ausgabe 1-2018 der einspeiser.info!

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 1. Juli 2017 ist die Meldung im neuen Marktstammdatenregister (MaStR) verpflichtend, doch das ent-sprechende Portal der Bundesnetza-gentur kommt erst Ende 2018.

Wir sagen Ihnen, was Sie als Einspeiser jetzt tun müssen, um Ihre EEG- oder KWK-Vergütung nicht zu gefährden.

Seite 1 März 2018

Aktuelle Informationen für AnlagenbetreiberAusgabe 1März 2018

einspeiser.info

EDITORIALInhalt

Seite 2Aktuelle Infos zum Markstammdatenregister

Seite 4EEG-Ausschreibungen reduzie-ren den Förderbedarf

Seite 6Fehlersuche aus der Luft - Netz-überwachung mit Drohnen

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mationsschreiben können Sie hier abru-fen.

Bis das Online-Portal endgültig fertigge-stellt ist, gelten für die Betreiber fol-gende Vorgehensweisen:

Bestandsanlagen:Wenn Sie eine Anlage betreiben, die vor dem 01.07.2017 in Betrieb gegangen ist, müssen Sie sich auch im MaStR registrie-ren. Dazu müssen Sie sich zunächst als Marktakteur (Anlagenbetreiber) im

Anlagenbetreiber im Avacon-Netzge-biet haben zusammen mit der Jahresen-dabrechnung ein separates Schreiben der Bundesnetzagentur [/LINK]erhalten, das über den aktuellen Stand informiert. Darin wurden für Nachfragen auch Kon-taktdaten der Bundesnetzagentur ange-geben.

Am 1. Februar 2018 hat die Bundesnetz-agentur den für Sommer 2018 ge-planten Start des MaStR auf Dezember 2018 verschoben. Das angepasste Infor-

MaStR registrieren. Da das MaStR bereits mit Daten von Bestandsanlagen vorbe-füllt ist, folgt im nächsten Schritt über ein vom MaStR unterstütztes Suchver-fahren die Suche nach den Daten zu der vom Anlagenbetreiber betriebenen An-lage. Wurde die Anlage gefunden, sind die hinterlegten Daten auf ihre Richtig-keit zu prüfen und ggf. zu vervollständi-gen bzw. zu korrigieren. Damit über-nimmt der Anlagenbetreiber für diese Anlage die Datenverantwortung.

Aktuelles zum MarkstammdatenregisterWie bereits im Juni 2017 berichtet, ersetzt das Marktstammdatenregister (MaStR) das bisherige Anlagen-register und PV-Meldeportal. Die entsprechende Marktstammdatenregisterverordnung ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Das MaStR-Webportal der Bundesnetzagentur befindet sich derzeit jedoch noch im Aufbau und soll bis Dezember 2018 fertiggestellt werden.

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Wie die BNetzA am 1. Februar 2018 mit-teilte, soll das MaStR-Webportal ab dem 04.12.2018 fertiggestellt sein und für die Registrierung und Meldung zur Verfü-gung stehen. Ab diesem Zeitpunkt müs-sen alle Betreiber von Bestands- und Neuanlagen - nach aktueller Gesetzesla-ge - bis zum 30. Juni 2019 ihre Eintra-gungen vornehmen, prüfen und ggf. korrigieren oder ergänzen.

Häu fig ge stell te Fra gen und die Antwor-ten zum Markt stamm da ten re gis ter fin-den Sie hier.

Sollte eine Anlage nicht in den Bestands-daten auffindbar sein, muss diese wie eine Neuanlage im MaStR neu erfasst werden. Die entsprechenden Über-gangsbestimmungen finden Sie hier.

Neuanlagen:Falls Sie eine Anlage nach dem 30.06.2017 in Betrieb genommen ha-ben, noch in Betrieb nehmen oder durch (z.B. Erweiterung) die Leistung ändern, müssen sie vorläufig eine Registrierung in den derzeit noch bestehenden Por-talen (PV-Meldeportal, Anlagenregister) vornehmen. Wie das funktioniert, erfah-ren Sie auf der Seite der Bundesnetza-gentur. Ohne den Registrierungsnach-weis darf die Avacon Netz GmbH als Ihr zuständiger Anschlussnetzbetreiber kei-ne Zahlungen nach dem EEG oder KWKG leisten.

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Die Auswertungen der Bundesnetzagen-tur belegen anschaulich, dass die Aus-schreibungen von einem hohen Wettbe-werbsniveau geprägt waren und dies zu sinkenden Zuschlägen führte.

Zuschläge im Avacon-Netzgebiet Bei den insgesamt acht Ausschreibungs-runden im Jahr 2017 konnten 72 Anlagen mit einem Standort im Netzgebiet der Avacon Netz GmbH einen Zuschlag er-halten. Davon enfallen 15 Anlagen auf den Bereich Wind. Weiterhin sind vier So-laranlagen bezuschlagt worden. Für das Gebiet der Avacon Netz GmbH ergibt sich dadurch eine geplante Gesamtlei-stung von 257,5 MW.

Kosten für erneuerbare Energien gesenktHauptziel des neuen Verfahrens war es, durch mehr Wettbewerb die Kosten für die Erneuerbaren Energien gering zu hal-ten. Die Ergebnisse der bisherigen Aus-schreibungsrunden für Solarenergie zei-gen, dass der durchschnittliche Zu-schlagswert sowie der höchste Gebots-wert mit erhaltenem Zuschlag in jeder Ausschreibungsrunde sinkt. Die Anzahl der eingereichten Gebote bleibt dabei überwiegend konstant. Ein ähnliches Bild ergeben die Ausschreibungen der ande-ren Energieträger. Beispielsweise liegt für Windanlagen an Land der niedrigste be-zuschlagte Wert in der Ausschreibungs-runde für November 2017 bei nur 2,20 ct/kWh.

Ausblick Laut Pressemitteilung der Bundesnetza-gentur startete im Dezember 2017 die erste gemeinsame Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen. Gebotstermin war hier der 1. Februar 2018. Anders als bisher ist eine Teilnahme an der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land nur mit im-missionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen möglich. Das Ausschreibungs-volumen für Windenergie an Land liegt bei 700 MW mit einem Höchstgebot von 6,00 ct/kWh. Bei Solaranlagen werden 200 MW für diesen Termin ausgeschrie-ben – der Höchstgebotswert liegt hier bei 8,84 ct/kWh.

Neues Verfahren reduziert FörderbedarfMit Inkrafttreten des EEG 2017 sind neu in Betrieb genommene Solar-, Windkraft-, und Biomasseanla-gen ab einer gesetzlich festgelegten installierten Leistung verpflichtet, an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilzunehmen. Biomasse-Bestandsanlagen und KWK-Anlagen sind ebenfalls be-troffen. Näheres hierzu finden Sie in unserer Ausgabe Mai 2017.

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Ergebnis der Ausschreibungsrunden für Solaranlagen (> 750 kW) in 2017 (Quelle: „EEG in Zahlen 2016“ BNetzA)

Übersicht der Zuschlagswerte nach Energieträgern (Quelle: „EEG in Zahlen 2016“ BNetzA)

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Viel Übung und noch mehr Vorschriften Christian Pohl vom Team Prozesssteue-rung (DGP) hat die Drohne beschafft und ist zufrieden mit deren Handhabung: „Die Geräte wiegen über zwei Kilo, die-ses Exemplar knapp fünf Kilogramm. Das erfordert einiges an Übung. Außerdem ist seit Kurzem für ihre Bedienung ein Führerschein nötig.“ Den entspre-chenden Kenntnisnachweis haben die Avacon-Mitarbeiter bei der DEKRA Avia-tion in Heilbronn absolviert.“ Für die Flugvorbereitungen sind Checklisten ein gutes Hilfsmittel. Denn bevor die Drohne abheben kann, müssen beispielsweise Abstände zu Flughäfen und militärischen Gebieten auf speziellen Luftraumkarten kontrolliert werden. Auch bei angren-

Der Stempel auf dem bestandenen „Drohnenführerschein“ ist noch nicht getrocknet, da stehen Christian Pohl, Ro-man Müller und Michel Cordes auch schon auf einem Feld bei Salzgitter. Ro-man Müller und Michel Cordes, beide neu als Freileitungsmonteure eingesetzt, richten ihre Blicke wechselweise auf den Copter und die nahe Freileitung.

Sie haben heute eine echte Premiere: Sie starten den ersten Avacon-Copter, der zukünftig die Kontrolle von Hochspan-nungsfreileitungen übernehmen soll. Mit einem leisen Surren schwebt das Fluggerät zum Mast, geht dann hoch und fertigt Fotoaufnahmen an. Der Start ist damit geglückt!

Fehlersuche aus der LuftStromleitungen unterliegen einer ständigen Belastung durch Witterung und andere äußere Einflüsse. Eine regelmäßige Inspektion ist daher unumgänglich. Allerdings kann im Schadensfall mit herkömm-lichen Methoden viel Zeit bei der Ursachenfindung verlorengehen. Mit einer neuen Multicopter-Ge-neration lassen sich viele Schäden, zum Beispiel nach Blitzeinschlägen oder Stromausfällen, unkom-pliziert von oben ermitteln: effizient, ohne Gefahr für das Personal und Abschaltung der Trassen.

Feldversuch

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zenden Naturschutzgebieten ist Vorsicht geboten. Sie dürfen nicht überflogen werden. Darüber hinaus muss die vorge-schriebene Entfernung zu Wohngebie-ten, Bundesfern- und Wasserstraßen ein-gehalten werden. Weitere wichtige Punkte auf der Checkliste sind der Lade-status der Akkus, das Überprüfen der Funkverbindung und die Witterungsbe-dingungen.

Copter im Feldversuch Der Copter wurde von Avacon für Lei-tungskontrollen angeschafft und wird zunächst in einem Feldversuch getestet. Verläuft die Pilotphase erfolgreich, ist der Einsatz von weiteren Geräten als Standardhilfsmittel für Leitungskontrol-

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spektion der Leitungen. Selbst Windge-schwindigkeiten bis zu 12 Meter pro Se-kunde und leichten Regen hält das Gerät aus. Außerdem kann es allein bis zu sie-ben Kilometer weit fliegen, hält 38 Minu-ten mit einem Akkusatz durch und weicht selbstständig Hindernissen aus. „Selbst da, wo Menschen an ihre Gren-zen kommen, bei Temperaturen zwi-schen -20 und 45 Grad Celsius, beweist der Copter noch seine Leistungsfähig-keit und arbeitet millimetergenau“, betont Christian Pohl.

len nicht ausgeschlossen. Dafür wird im nächsten Jahr ein Innovationsprojekt im Bereich Netztechnik gestartet.

Doch nicht nur Stromleitungen soll der Copter zukünftig inspizieren, auch Ge-bäude von Gasdruckregelanlagen und Gasbrückenleitungen stehen auf dem Programm. „Außerdem lassen sich auch Luftaufnahmen erstellen, die beispiels-weise als Planungsgrundlage für die Er-neuerung von Umspannwerken dienen können“, so Christian Pohl.

Leistungsfähige TechnikDas kleine Wunder der Technik, eine Ma-trice 200 von dem Hersteller DJI, garan-tiert eine präzise und zuverlässige In-

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Impressum Herausgeber: Avacon AG, Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt, www.avacon.de Avacon AG, Sitz: Helmstedt, Amtsgericht Braun-schweig, HRB 100769 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Thomas König Vorstand: Michael Söhlke (Vorsitzender), Frank Aigner, Dr. Stephan TengeVerantwortlich für den Inhalt: Johannes Eickmann, Annett Juhnke

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