12
 Allgemeine V ersicherungsbedingungen (AVB) zur Motor fahrzeugversich erung MOT 7.0 Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft smile.direct versicherungen Hertistrasse 25 8304 Wallisellen Tel. 0844 848 444 Fax 044 839 39 10 [email protected] www.smile-direct.ch  G  ra  t  i  s  -  N o  t  fa  l  l  n  u  m  m e  r (  2  4  h  )  0  8  0  0   8  4  8  4  8  8

Avb Smile Direct

Embed Size (px)

Citation preview

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur MotorfahrzeugversicherungMOT 7.0G

88 0 848 4 080smile.direct versicherungen Hertistrasse 25 8304 Wallisellen Tel. 0844 848 444 Fax 044 839 39 10 [email protected] www.smile-direct.ch

t fallnu rat is-No

4 h) m mer (2

Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine BestimmungenA 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 18.1 18.2 19 B 20 21 22 23 24 C C1 25 26 27 28 29 C2 30 C3 31 32 33 34 35 36 37 C4 38 39 40 41 Vertragsformalitten Vorbereitung des Vertrages Zustandekommen des Vertrages Vertragsdokumente Anzeigep ichtverletzung Gefahrsvernderung Prmie Prmienzahlung Prmienrckerstattung Dauer des Vertrages Vertragserneuerung Vertragsende Ruhen des Vertrages (Kontrollschilderdeponierung) Abtretung versicherter Leistungen Anwendbares Recht Risikotrger Vertragserfllung und Gerichtsstand Krzung und Rckgriff Krzungs- und Regressverzicht bei Grobfahrlssigkeit Grobfahrlssigkeitsverzicht silver Grobfahrlssigkeitsverzicht gold Mitteilungen Vertragsinhalt Versicherte Fahrzeuge Ersatzfahrzeug Wechselkontrollschilder rtlicher Geltungsbereich Zeitlicher Geltungsbereich Deckungseinschrnkungen Haftp ichtversicherung Eigenschden Strolchenfahrten Motorsport Feuer, Explosion und Kernenergie Gesetzliche Leistungen an Geschdigte, die beim Versicherungsnehmer zurckgefordert werden knnen Kaskoversicherung Betriebsschden Gemeinsame Ausschlsse der Kasko-, Insassen-Unfallversicherung und Assistance Motorsport Verbrechen und Vergehen Fehlende Bewilligung/Vereinbarung Krieg Unruhen Erdbeben, vulkanische Eruptionen und Vernderung der Atomkernstruktur Fahrzeugrequisition Insassen-Unfallversicherung Unfall Unfallfremde Faktoren Sitzpltze Arzneimittel, Drogen, Chemikalien

33 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 4 4 4 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 7

Bestimmungen zur Kaskoversicherung47 47.1 47.2 47.3 47.4 47.5 47.6 47.7 47.8 47.9 47.10 48 48.1 48.2 49 49.1 49.2 50 50.1 50.2 51 52 52.1 52.2 53 54 Versicherte Gefahren und Schden Kollision Feuer Alpine Gefahren Sturm, Hochwasser und berschwemmung Tierkollision Marderbiss Hagelschlag Glasbruch Vandalismus Diebstahl Versicherte Leistungen Entschdigungsart silver Entschdigungsart gold Parkschaden Parkschaden silver Parkschaden gold Persnliche Effekten Persnliche Effekten silver Persnliche Effekten gold Selbstbehalt Prmienstufensystem Bonusschutz silver Bonusschutz gold Vorgehen im Schadenfall Begriffserluterungen

88 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 10 10 10

Bestimmungen zur Insassen-Unfallversicherung55 56 57 58 58.1 58.2 58.3 58.4 58.5 59 60 60.1 60.2 60.3 61 Versicherte Personen Versicherte Gefahren Versicherte Schden Versicherte Leistungen Heilungskosten Rettungs-, Transport- und andere Kosten Taggeld Invaliditt Todesfallkapital Leistungen fr Pannen- und Unfallhelfer Ergnzende Leistungsbestimmungen Doppelversicherung Haftp icht Anrechnung Vorgehen im Schadenfall

1010 10 10 10 10 11 11 11 11 11 11 11 11 11 11

Bestimmungen zur Assistance62 63 64 65 66 66.1 66.2 67 68 69 Pannenhilfe, Abschleppen und Fahrzeugbergung Fahrzeugberfhrung und Zollforderungen bernachtung der Insassen Reisekosten Mietwagenkosten Mietwagenkosten silver Mietwagenkosten gold Ersatzteile Benachrichtigung von Personen Vorgehen im Schadenfall

1111 11 12 12 12 12 12 12 12 12

Bestimmungen zur Haftpichtversicherung42 43 44 45 45.1 45.2 46 Versicherte Haftp ichtansprche Versicherte Leistungen Selbstbehalt Prmienstufensystem Bonusschutz silver Bonusschutz gold Vorgehen im Schadenfall Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft

77 7 7 7 7 7 7 2

Der Einfachheit und Verstndlichkeit halber verzichten wir in unseren Vertragsbedingungen darauf, mnnliche und weibliche Formen zu unterscheiden und verwenden die in Gesetz und Umgangssprache blichen Ausdrcke. Trotzdem wenden wir uns selbstverstndlich immer auch an alle Personen weiblichen Geschlechts.

AVB MOT 7.0 Ausgabe Oktober 2008

Allgemeine BestimmungenA Vertragsformalitten

1 Vorbereitung des Vertrages Der Versicherungsnehmer bereitet den Vertrag aufgrund telefonischer Anfrage, Einsendung eines Antragcoupons oder ber Internet und wahrheitsgemsser Beantwortung aller Fragen von smile.direct selber vor. Er erhlt daraufhin die Police, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), allfllige Besondere Versicherungsbedingungen (BVB), all fllige Zusatzversicherungsbedingungen (ZVB) und die Prmienrechnung zugestellt. Den Versicherungsnachweis stellt smile.direct in Papier- oder elektronischer Form zur Verfgung.

teilen. Diese hat hierauf das Recht, den Vertrag an die genderten Gefahrsmerkmale anzupassen. Bei Gefahrsverminderung reduziert smile.direct den Umfang des Versicherungsschutzes und die Prmie gemss neuem Gefahrenumfang, jedoch, sofern die Mitteilung versptet erfolgt, frhestens vom Zeitpunkt der Meldung des Versicherungsnehmers an. Hat der Anzeigepichtige die Vernderung einer erheblichen Gefahrstatsache, die er kannte oder kennen musste und die in den Policendokumenten deklariert ist, unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen, so treten die gleichen Folgen ein, wie in Art. 4, Abs. 2 bis 4, beschrieben.

2 Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt durch Hinterlegung resp. Aktivierung des Versicherungsnachweises beim Strassenverkehrsamt zustande. Dieser Vertrag kann folgende Versicherungsarten umfassen: a) Haftpichtversicherung; b) Kaskoversicherung; c) Insassen-Unfallversicherung; d) Assistance; e) Krzungs- und Regressverzicht bei Grobfahrlssigkeit. Die vom Versicherungsnehmer gewhlten Versicherungsarten, -varianten, -deckungen, -summen und Selbstbehalte sind in der Police vereinbart.

6 Prmie Den Grundprmien liegen die in der Police aufgefhrten Gefahrstatsachen zugrunde. Ist ratenweise Prmienzahlung vereinbart, so ist ein Ratenzuschlag zu entrichten. Noch nicht fllige Raten gelten als gestundet. Die Vertragsparteien verzichten auf die Einforderung von Saldi aus Prmienrechnungen unter CHF 10.

3 Vertragsdokumente Die Rechte und Pichten der Vertragsparteien sind in der Police, den AVB, den allflligen BVB und den allflligen ZVB geregelt. Mit Hinterlegung resp. Aktivierung des Versicherungsnachweises beim Strassenverkehrsamt besttigt der Versicherungsnehmer den Erhalt der Vertragsdokumente und insbesondere die Kenntnisnahme der darin enthaltenen Informationen bezglich der versicherten Risiken, des Umfanges des Versicherungsschutzes, der geschuldeten Prmien und weiterer Verp ichtungen sowie der Laufzeit und Beendigung des Vertrages.

7 Prmienzahlung Die erste und jede weitere Prmie wird innerhalb der auf der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist fllig. Die Nichtbezahlung der Prmie innert dieser Frist hat die gesetzliche Mahnung zur Folge. Ab Versand der Mahnung ist die gesetzliche 14-tgige Frist zur Zahlung einzuhalten. Verstreicht diese Frist, ohne dass die Prmie bei smile.direct eingeht, so ruht die Versicherungsdeckung. Leistungen an Geschdigte, die gemss dem Strassenverkehrsgesetz direkt auszurichten sind, werden beim Versicherungsnehmer zurckgefordert. smile.direct ist berechtigt, mit dem Mahnschreiben den Rcktritt vom Vertrag bei ungentztem Ablauf der Mahnfrist zu erklren. Auf Mitteilung an das Strassenverkehrsamt hin verfgt dieses den Rckzug der Kontrollschilder und des Fahrzeugausweises.

8 Prmienrckerstattung Wird der Vertrag aus einem gesetzlichen oder vertraglichen Grund vor Ablauf des Versicherungsjahres aufgelst, zahlt smile.direct den nicht verbrauchten Prmienteil zurck. Kein Anspruch auf Prmienrckerstattung besteht: a) bei Kndigung durch den Versicherungsnehmer aufgrund eines ersatzpichtigen Teilschadenfalles im ersten Versicherungsjahr; b) wenn smile.direct zufolge Wegfall des Risikos die Versicherungsleistungen erbracht hat (Totalschadenentschdigung).

4 Anzeigep ichtverletzung Der Versicherungsnehmer ist verpichtet, alle mndlich oder schriftlich gestellten Fragen wahrheitsgemss zu beantworten. Mit der Hinterlegung resp. Aktivierung des Versicherungsnachweises beim Strassenverkehrsamt besttigt der Versicherungsnehmer insbesondere die Richtigkeit der Angaben auf der Police. Hat der Anzeigepichtige beim Abschluss der Versicherung eine erhebliche Gefahrstatsache, die er kannte oder kennen musste und die in den Policendokumenten deklariert ist, unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen, so ist smile.direct berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklrung zu kndigen. Die Kndigung wird mit Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. Das Kndigungsrecht von smile.direct erlischt vier Wochen, nachdem sie von der Verletzung der Anzeigepicht Kenntnis erhalten hat. Wird diese Motorfahrzeugversicherung durch Kndigung gemss Art. 4, Abs. 2 aufgelst, so entfllt auch die Leistungspicht von smile.direct fr bereits eingetretene Schden, deren Eintritt und Umfang durch die nicht oder unrichtig angezeigte Gefahrstatsache beeinusst worden ist. Soweit smile.direct die Leistungspicht schon erfllt hat, hat sie Anspruch auf Rckerstattung.

9 Dauer des Vertrages Die Versicherungsdeckungen beginnen mit dem Zustandekommen des Vertrages gemss Art. 2 dieser Bestimmungen und dauern bis zum Tag, der als Ablaufdatum auf der Police aufgedruckt ist. In der Regel ist dies ein Jahr.

5 Gefahrsvernderung ndert sich im Laufe der Versicherung eine erhebliche, in der Police deklarierte Gefahrstatsache und wird dadurch eine Gefahrserhhung herbeigefhrt, hat der Versicherungsnehmer dies smile.direct sofort mitzu-

10 Vertragserneuerung Der Vertrag erneuert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht durch eine Vertragspartei mindestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekndigt wird. Bei Vertragserneuerung ist eine neue Jahresprmie geschuldet. ndern sich whrend der Vertragsdauer die Prmienbemessungs- (Tarif) oder die Vertragsgrundlagen (AVB, BVB oder ZVB), so ist smile.direct berechtigt, die Anpassung des Vertrages vom folgenden Versicherungsjahr an zu verlangen. Zu diesem Zweck hat sie dem Versicherungsnehmer die neuen Vertragskonditionen sptestens 25 Tage vor Ablauf des Versicherungsjahres bekannt zu geben. Ist der Versicherungsnehmer mit der Neuregelung seines Vertrages nicht einverstanden, so kann er ihn auf Ende des Versicherungsjahres kndigen. Die Kndigung muss sptestens am letzten Tag des alten Versicherungsjahres bei smile.direct eintreffen.

AVB MOT 7.0 Ausgabe Oktober 2008

3

Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft

11 Vertragsende Der Vertrag endet mit dem Ablaufdatum, sofern fristgerecht gekndigt wurde. Bei Neuregelungen des Vertrages und fristgerechter Kndigung durch den Versicherungsnehmer gemss Art. 10, Abs. 3 endet der Vertrag per Ende des Versicherungsjahres. Bei Gefahrsvernderung und nachfolgender Kndigung durch smile.direct innert 14 Tagen endet der Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Eintreffen der Rcktrittserklrung beim Versicherungsnehmer (oder beim neuen Halter). Bei Kndigung durch smile.direct infolge verletzter Anzeigepicht gemss Art. 4 und 5 dieser Bestimmungen endet der Vertrag mit Eintreffen der Kndigung beim Versicherungsnehmer. Bei Kndigung im ersatzpichtigen Schadenfall durch smile.direct endet der Vertrag 14 Tage nach Eintreffen der Kndigung beim Versicherungsnehmer. Die Kndigung hat sptestens mit Auszahlung der Versicherungsleistungen zu erfolgen. Kndigt der Versicherungsnehmer im gedeckten Schadenfall sptestens 14 Tage nach Kenntnisnahme der Auszahlung, so erlischt der Vertrag 14 Tage nachdem die Kndigung smile.direct mitgeteilt wurde. Wechselt fr das versicherte Fahrzeug der Halter (Halterwechsel) und wird ein neuer Versicherungsnachweis einer anderen Versicherungsgesellschaft hinterlegt resp. aktiviert, so erlischt der Vertrag per nderungsdatum des Strassenverkehrsamtes. Bei Hinterlegung resp. Aktivierung eines neuen Versicherungsnachweises einer anderen Versicherungsgesellschaft bei Fahrzeugwechsel, Wiederinkraftsetzung nach Kontrollschilderabgabe von mindestens 14 Tagen, Wechselschildererffnung oder Kantonswechsel erlischt der Vertrag per nderungsdatum des Strassenverkehrsamtes. Verlegt der Halter seinen Wohnsitz ins Ausland (ausgenommen das Frstentum Liechtenstein), erlischt der Vertrag per Hinterlegung der schweizerischen Kontrollschilder, sptestens jedoch mit dem Ablauf des Versicherungsjahres.

14 Anwendbares Recht Zur Anwendung dieses Vertrages dienen die Police, die AVB, allfllige BVB, allfllige ZVB, das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz (SVG) und das Bundesgesetz ber den Versicherungsvertrag (VVG).

15 Risikotrger Der Risikotrger dieser Motorfahrzeugversicherung ist: Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft, Steinengraben 41, 4003 Basel. Zustndig fr diese Motorfahrzeugversicherung ist: smile.direct versicherungen (nachstehend smile.direct genannt), eine Zweigniederlassung der Schweizerischen National-Versicherungs-Gesellschaft mit Sitz an der Hertistrasse 25, 8304 Wallisellen.

16 Vertragserfllung und Gerichtsstand Der Risikotrger (gemss Art. 15) muss seine Verpichtungen aus diesem Vertrag am schweizerischen Wohnsitz resp. Sitz des Versicherten oder des Versicherungsnehmers erfllen. Fr gerichtliche Streitigkeiten steht dem Versicherten wahlweise der ordentliche Gerichtsstand oder sein schweizerischer Wohnsitz resp. Sitz zur Verfgung.

12 Ruhen des Vertrages (Kontrollschilderdeponierung) Wenn die Kontrollschilder des versicherten Fahrzeuges beim Strassenverkehrsamt deponiert werden, ruht die Versicherung bis zur Wiedereinlsung mittels neuem Versicherungsnachweis von smile.direct. Die versicherten Risiken der Teilkaskodeckung bleiben fr die Dauer der Kontrollschilderhinterlegung in Kraft. Schden infolge Kollision sind weiter versichert, wenn sich diese nicht auf Strassen ereignen, die dem ffentlichen Verkehr offen stehen. Der Sistierungsrabatt betrgt in der Versicherung fr: a) Haftpicht, Krzungs- und Regressverzicht bei Grobfahrlssigkeit, Insassen-Unfall und Assistance 100 %; b) Vollkasko 90 %; c) Teilkasko 50 %. Sobald das Strassenverkehrsamt die Schilderdeponierung smile.direct meldet, wird die Rabattgutschrift anteilsmssig vom Deponierungsdatum bis zum nchsten Prmienverfall mit einer allfllig noch zu zahlenden Prmie verrechnet oder zurckerstattet. Wnscht der Versicherungsnehmer die Stilllegung smtlicher im Vertrag festgelegten Deckungen, so hat er dies telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Diese nderung erfolgt frhestens ab Meldung des Versicherungsnehmers.

17 Krzung und Rckgriff Eine Leistungskrzung oder ein Rckgriff auf den Versicherungsnehmer oder die Versicherten ist dann mglich, wenn eine Leistungsablehnung oder -krzung nach diesen Bestimmungen oder der schweizerischen Gesetzgebung rechtlich zulssig ist. Zum Beispiel wegen: a) Deckungseinschrnkungen gemss den Allgemeinen Bestimmungen, Abschnitt C; b) Missbrauch der Wechselkontrollschilder sowie gesetzes- oder vertragswidriger Verwendung der Kontrollschilder; c) Pichtverletzung bei Vertragsabschluss (Anzeigepichtverletzung gemss Art. 4 dieser Bestimmungen); d) Vertragswidrigem Verhalten im Schadenfall; e) Grobfahrlssiger Verursachung des Schadenfalls. Das Rckgriffsrecht umfasst die erbrachten Versicherungsleistungen, einschliesslich bezahlter Anwalts- und Gerichtskosten. Ein Rckgriff erfolgt auch nach Erlschen dieser Versicherung bei Ansprchen aufgrund der Internationalen Versicherungskarte oder auslndischer Pichtversicherungen. Im Rckgriffsfall sind erbrachte Leistungen innert 30 Tagen nach Mitteilung zurckzuzahlen. Nichtbezahlung hat nach einer Mahnung mit Frist von 14 Tagen das Erlschen des gesamten Vertrages zur Folge. Das Rckgriffsrecht bleibt berdies vorbehalten.

18 Krzungs- und Regressverzicht bei Grobfahrlssigkeit smile.direct verzichtet auf das ihr vertraglich oder gesetzlich zustehende Krzungs- resp. Regressrecht bei versicherten Ereignissen, die vom Versicherungsnehmer oder Lenker des in der Police bezeichneten Fahrzeuges grobfahrlssig herbeigefhrt wurden. Nicht auf ihr Krzungs- resp. Regressrecht verzichtet smile.direct in Fllen, in denen der Lenker: a) das Ereignis unter Alkohol, Drogen- oder Medikamenteneinuss verursacht hat oder sich vorstzlich einer Blut- oder Atemalkoholprobe widersetzt; b) das Ereignis ganz oder teilweise aufgrund einer massiven Geschwindigkeitsberschreitung verursacht hat und deshalb der Fhrerausweis entzogen worden ist; c) im Zeitpunkt des versicherten Ereignisses das 25. Altersjahr noch nicht vollendet hat oder noch nicht 2 Jahre im Besitz des Fhrerausweises ist, welcher ihn zum Lenken des versicherten Fahrzeuges berechtigt.

13 Abtretung versicherter Leistungen Die Ansprche auf die versicherten Leistungen knnen vor ihrer endgltigen Festsetzung ohne ausdrckliche Zustimmung von smile.direct weder bertragen noch verpfndet werden.

Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft

4

AVB MOT 7.0 Ausgabe Oktober 2008

Je nach Vereinbarung in der Police gilt: 18.1 Grobfahrlssigkeitsverzicht silver Der Krzungs- und Regressverzicht gemss Art. 18 gilt fr die obligatorische Haftpichtversicherung. 18.2 Grobfahrlssigkeitsverzicht gold Der Krzungs- und Regressverzicht gemss Art. 18 gilt fr alle in der Police abgeschlossenen Versicherungsarten (gemss Art. 2).

22 Wechselkontrollschilder Bei Wechselkontrollschildern gilt die Versicherung fr das Fahrzeug, an dem beide Schilder angebracht sind, in vollem Umfang. Fr dasjenige ohne Kontrollschilder nur, soweit sich der Schadenfall nicht auf ffentlichen Strassen ereignet. Werden beide Fahrzeuge gleichzeitig auf ffentlichen Strassen verwendet, besteht fr beide Fahrzeuge keine Leistungspicht. Leistungen an Geschdigte, die gemss dem Strassenverkehrsgesetz direkt auszurichten sind, werden beim Versicherungsnehmer zurckgefordert.

19 Mitteilungen Service- und Beratungsanfragen knnen smile.direct telefonisch, elektronisch oder schriftlich gestellt werden: Service-Center: 0844 848 444 (24 h) Internet: www.smile-direct.ch E-Mail: [email protected] Korrespondenz: smile.direct versicherungen Hertistrasse 25 8304 Wallisellen

23 rtlicher Geltungsbereich Vorbehltlich besonderer Bedingungen deckt die Versicherung Schadenereignisse, die: a) in Europa gemss dem jeweils aktuellen Deckungsbereich der Internationalen Versicherungskarte (Lnder, die vom Abkommen suspendiert sind, gelten in jedem Fall als nicht versichert); b) in den brigen Mittelmeerrandstaaten; c) in den Mittelmeerinselstaaten; verursacht werden. Bei Transport ber Meer wird die Deckung nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort im Deckungsgebiet liegen.

Zustzlich zu den oben genannten Kontaktmglichkeiten steht fr Schadenmeldungen und -anfragen sowie als Notfallzentrale fr Leistungen aus der Assistance folgende Gratisnummer zur Verfgung: Notfallnummer: 0800 848 488 (24 Stunden)

24 Zeitlicher Geltungsbereich Die Versicherung deckt Schadenereignisse, die whrend der Vertragsdauer verursacht werden.

Schaden- und Notflle sind sofort telefonisch oder elektronisch zu melden. Die weiteren Verpichtungen der Versicherten im Schadenfall sind in diesen Bestimmungen bei den einzelnen Versicherungsarten und Deckungen geregelt. Werden diese Verpichtungen schuldhaft verletzt, so erfolgt eine Leistungsablehnung oder -krzung, ausser der Versicherte weist nach, dass der Schaden und seine Folgen dadurch nicht beeinusst wurden.

C

Deckungseinschrnkungen

Wenn die nachstehend genannten Umstnde fr die Mitfahrer erkennbar waren, oder bei der notwendigen Aufmerksamkeit htten erkannt werden knnen, gelten fr die Mitfahrer Ausschlsse und Deckungseinschrnkungen analog.

B

Vertragsinhalt C1 Haftp ichtversicherung

20 Versicherte Fahrzeuge Versichert sind die in der Police bezeichneten Fahrzeuge.

21 Ersatzfahrzeug Wird anstelle des versicherten Fahrzeuges ein Ersatzfahrzeug der gleichen Kategorie und Preisklasse verwendet, so gelten die gemss der Police abgeschlossenen Versicherungen unter folgenden Voraussetzungen auch fr das Ersatzfahrzeug: a) Die Bewilligung fr den Betrieb des Ersatzfahrzeuges ist beim zustndigen Amt eingeholt worden; b) Das Ersatzfahrzeug verkehrt unter den in der Police genannten Kontrollschildern. Wird das Ersatzfahrzeug whrend mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen verwendet, muss smile.direct benachrichtigt werden. Ist die Kaskoversicherung abgeschlossen, gilt diese fr das ersetzte Fahrzeug im Rahmen der Teilkaskodeckung. Fr Kollisionsereignisse dagegen nur noch, wenn sich das Schadenereignis nicht auf ffentlichen Strassen ereignet. Wird das Ersatzfahrzeug nicht mehr verwendet oder das ersetzte Fahrzeug mit seinen Kontrollschildern wieder in Betrieb genommen, erlschen die Versicherungen fr das Ersatzfahrzeug. Unterlsst der Versicherungsnehmer die Meldung an smile.direct oder wird die behrdliche Bewilligung nicht eingeholt, so entfllt die Leistungspicht im Schadenfall gegenber dem Versicherungsnehmer und den versicherten Personen. Leistungen an Geschdigte, die gemss dem Strassenverkehrsgesetz direkt auszurichten sind, werden beim Versicherungsnehmer zurckgefordert.

25 Eigenschden Nicht versichert sind Ansprche: a) des Halters, mit Ausnahme von Ansprchen aus Personenschden, die Personen verursacht haben, fr die er nach dem Strassenverkehrsgesetz verantwortlich ist; b) aus Sachschden des Ehegatten des Halters, seiner Verwandten in auf- und absteigender Linie und seiner mit ihm im gleichen Haushalt lebenden Geschwister; c) fr Schden am versicherten Fahrzeug, am Anhnger, an geschleppten und gestossenen Fahrzeugen sowie fr Schden an den an diesem Fahrzeug angebrachten oder damit befrderten Sachen. Versichert sind jedoch Ansprche fr Gegenstnde, die andere als die in dieser Ziffer genannte Geschdigte mit sich fhren, namentlich Reisegepck und dergleichen.

26 Strolchenfahrten Nicht versichert sind Ansprche von Personen, die das Fahrzeug entwendet haben oder fr welche die Entwendung erkennbar war.

27 Motorsport Kein Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme an Rennen, Rallyes und hnlichen Wettfahrten, bei smtlichen Fahrten auf Renn- oder Trainingsstrecken sowie bei Sportfahrlehrgngen. Es besteht jedoch Versicherungsschutz in der Schweiz und im Frstentum Liechtenstein, wenn der Veranstalter die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung nicht abgeschlossen hat. Im Ausland besteht Versiche-

AVB MOT 7.0 Ausgabe Oktober 2008

5

Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft

rungsschutz, wenn der Anspruch des Geschdigten unter schweizerisches bzw. liechtensteinisches Recht fllt.

28 Feuer, Explosion und Kernenergie Sofern die Versicherungssumme auf mehr als CHF 5 Millionen festgesetzt worden ist, bleiben Schadenersatzleistungen, die durch Feuer, Explosion oder Kernenergie entstehen (Abs. 2 dieses Artikels bleibt vorbehalten) sowie fr Schadenverhtungsleistungen zusammen auf CHF 5 Millionen pro Schadenereignis begrenzt. Nicht versichert sind Ansprche aus Schden, fr welche nach der Gesetzgebung ber die Kernenergie gehaftet wird.

Nicht versichert sind Fahrten, die behrdlich nicht bewilligt sind und Personen, die das ihnen anvertraute Fahrzeug zu Fahrten verwendet haben, zu denen sie nicht ermchtigt waren. Vorbehltlich gegenteiliger Vereinbarung in der Police besteht kein Versicherungsschutz fr Schden anlsslich der Befrderung gefhrlicher Ladungen im Sinne der schweizerischen Strassenverkehrsgesetzgebung sowie aus der Verwendung des Fahrzeuges zu gewerbsmssigen Personentransporten oder zu gewerbsmssiger Vermietung an Selbstfahrer. Gewerbsmssigkeit liegt vor, wenn fr die betreffende Verwendungsart eine behrdliche Bewilligung erforderlich ist.

29

Gesetzliche Leistungen an Geschdigte, die beim Versicherungsnehmer zurckgefordert werden knnen Nicht versichert ist die Haftpicht: a) der Fahrzeugfhrer, die den gesetzlich erforderlichen Fhrerausweis nicht besitzen, oder der Fahrzeugfhrer mit Lernfahrausweis, die ohne die gesetzlich vorgeschriebene Begleitung fahren; ferner von Personen, fr die diese Mngel erkennbar waren; b) der Personen, die das ihnen anvertraute Fahrzeug fr Fahrten verwendet haben, zu denen sie nicht ermchtigt waren; c) der Personen, die das Fahrzeug entwendet haben oder fr welche die Entwendung erkennbar war; d) aus Fahrten ohne behrdliche Bewilligung; e) aus der Befrderung gefhrlicher Gter im Sinne des Schweizerischen Strassenverkehrsrechts sowie aus der Verwendung von Motorfahrzeugen zu gewerbsmssigen Personentransporten oder zu gewerbsmssiger Ausmietung an Selbstfahrer, sofern nicht im Vertrag eine gegenteilige Vereinbarung (BVB) getroffen wurde. Diese Einschrnkungen gelten gegenber den Geschdigten nur, wenn sie nach Gesetz zulssig sind.

34 Krieg Nicht versichert sind Schden bei kriegerischen Ereignissen, Neutralittsverletzungen, Revolution, Rebellion, Aufstand und den dagegen ergriffenen Massnahmen, es sei denn, der Versicherungsnehmer weist nach, dass die Schden mit diesen Ereignissen in keinem Zusammenhang stehen.

35 Unruhen Nicht versichert sind Schden bei inneren Unruhen (Gewaltttigkeiten gegen Personen oder Sachen anlsslich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult) und den dagegen ergriffenen Massnahmen, es sei denn, es wird glaubhaft dargelegt, dass die versicherte Person die zumutbaren Vorkehrungen zur Vermeidung des Schadens getroffen hat.

36

Erdbeben, vulkanische Eruptionen und Vernderung der Atomkernstruktur Nicht versichert sind Schden durch Erdbeben, vulkanische Eruptionen und Vernderungen der Atomkernstruktur, sofern nicht nachgewiesen wird, dass die Schden mit diesen Ereignissen in keinem Zusammenhang stehen. Keine Leistungen werden erbracht bei Einwirkung ionisierender Strahlen.

C2

Kaskoversicherung 37 Fahrzeugrequisition Nicht versichert sind Schden whrend der behrdlichen Requisition des Fahrzeuges.

30 Betriebsschden Kein Versicherungsschutz besteht fr Betriebs-, Bruch- und Abntzungsschden, im Besonderen auch Federbrche, hervorgerufen durch die Erschtterungen des Fahrzeuges auf der Fahrstrecke oder auch Schden durch das Ladegut (ausser im Anschluss an ein unter Kollisionsschden versichertes Ereignis). Schden wegen lmangels, Schden infolge Fehlens oder Einfrierens des Khlwassers und Schden, die ausschliesslich die Batterie betreffen, sind ebenfalls nicht versichert.

C4

Insassen-Unfallversicherung

C3

Gemeinsame Ausschlsse der Kasko-, InsassenUnfallversicherung und Assistance

31 Motorsport Kein Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme an Rennen, Rallyes und hnlichen Wettfahrten, bei smtlichen Fahrten auf Renn- oder Trainingsstrecken sowie bei Sportfahrlehrgngen.

38 Unfall Nicht als Unfall gelten: a) Krankheiten aller Art; b) Gesundheitsschdigungen durch medizinische Massnahmen, die nicht durch einen versicherten Unfall bedingt sind; c) Selbstttung und Selbstverstmmelung oder der Versuch dazu, ausser der Anspruchsberechtigte weist nach, dass diese Handlung im Zustand der nicht selbstverschuldeten Urteilsunfhigkeit begangen wurde; d) Gesundheitsschdigungen durch Einwirkung ionisierender Strahlen irgendwelcher Art, insbesondere auch aus Atomkernumwandlungen.

32 Verbrechen und Vergehen Nicht versichert sind Schden infolge vorstzlicher Begehung von Verbrechen oder Vergehen und dem Versuch dazu.

39 Unfallfremde Faktoren Sind die Krper- und Gesundheitsschdigungen nur teilweise Folge des versicherten Unfalles, so werden Taggeld-, Spitaltaggeld-, Invalidittsund Todesfallleistungen entsprechend gekrzt. Dabei werden die natrlich kausalen Anteile der unfallfremden Faktoren angemessen bercksichtigt.

33 Fehlende Bewilligung/Vereinbarung Es besteht keine Deckung, wenn dem Lenker des versicherten Fahrzeuges der gesetzlich vorgeschriebene Fhrerausweis oder die gesetzlich vorgeschriebene Begleitperson fehlt.

40 Sitzpltze Nicht versichert sind Personen, die ausserhalb der zugelassenen Sitzpltze mitfahren.

Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft

6

AVB MOT 7.0 Ausgabe Oktober 2008

Bei berbesetzung werden die Versicherungsleistungen im Verhltnis der zugelassenen Sitzpltze zur Anzahl der Fahrzeuginsassen gekrzt. Kinder unter 16 Jahren zhlen als ein halber Sitzplatz.

zwei Jahre besitzt. Der Lernfahrausweis spielt fr die Berechnung dieser Frist keine Rolle. Nichtbezahlung hat nach einer Mahnung mit Nachfrist von 14 Tagen das Erlschen des gesamten Vertrages zur Folge. Die Einforderung des Selbstbehaltes bleibt berdies vorbehalten. Kein Selbstbehalt ist geschuldet bei: a) Kollisionsschden ohne Verschulden des Halters oder Lenkers und Strolchenfahrten ohne Verschulden versicherter Personen an der Entwendung des Fahrzeuges; b) Schadenfllen, die sich whrend des von einem Fahrlehrer mit behrdlicher Konzession erteilten Fahrunterrichts oder whrend der amtlichen Fhrerprfung ereignen; c) Schadenfllen, die durch ein nicht im Betrieb bendliches Fahrzeug verursacht wurden.

41 Arzneimittel, Drogen, Chemikalien Krper- und Gesundheitsschdigungen infolge von absichtlich (nicht aus medizinischen Grnden) in den Krper aufgenommenen Arzneimitteln, Drogen und Chemikalien sind nicht versichert.

Bestimmungen zur Haftpichtversicherung42 Versicherte Haftp ichtansprche Versichert ist die Haftpicht, die entsteht: a) durch den Betrieb des in der Police bezeichneten Motorfahrzeuges, seines Anhngers oder geschleppten Motorfahrzeuges; b) durch Verkehrsunflle, die dieses Fahrzeug verursacht, whrenddem es sich nicht im Betrieb bendet; c) infolge Hilfeleistungen nach Unfllen der oben genannten Fahrzeuge; d) durch losgelste Anhnger. Der Versicherte hat diesen Anhnger unmittelbar vor oder zur Zeit des Schadenfalles verwendet. Bei mehreren mglichen Zugfahrzeugen gelten die Bestimmungen der Verkehrsversicherungsverordnung. Ferner besteht Versicherungsschutz fr zivilrechtliche Ansprche aus Unfllen beim Ein- und Aussteigen, ffnen oder Schliessen von Ein- und Zugngen des Motorfahrzeuges, beim Verbinden oder Loslsen eines Anhngers oder geschleppten Motorfahrzeuges.

45 Prmienstufensystem Prmienstufen in % der Grundprmie: 1: 40 % 4: 55 % 7: 80 % 10: 110 % 2: 45 % 5: 60 % 8: 90 % 11: 120 % 3: 50 % 6: 70 % 9: 100 % 12: 130 %

13: 140 % 14: 150 % 15: 160 %

Die bei Vertragsabschluss oder -erneuerung zugrundeliegende Prmienstufe wird in der Police aufgefhrt. Ohne Schadenfall im abgelaufenen Versicherungsjahr wird die neue Jahresprmie nach der nchsttieferen Stufe berechnet. Bei Zahlungen oder Rckstellungen im Schadenfall wird die Prmie im folgenden Versicherungsjahr um vier Prmienstufen pro Schadenfall erhht. Dies gilt auch dann, wenn die Schuldfrage noch nicht abschliessend geklrt werden konnte. Erweist sich ein Schadenfall nachtrglich als folgenlos, wird die Prmienstufe berichtigt. Es erfolgt keine Erhhung der Bonusstufe: a) wenn Schadenaufwendungen innert 30 Tagen seit Mitteilung zurckbezahlt werden; b) bei Schadenfllen, bei denen nach Art. 44 kein Selbstbehalt geschuldet ist. Je nach Vereinbarung in der Police gilt zudem: 45.1 Bonusschutz silver smile.direct verzichtet in jedem Versicherungsjahr beim ersten Schadenereignis, das eine nderung der Prmienstufe zur Folge htte, auf eine Rckstufung im Prmienstufensystem gemss Art. 45. 45.2 Bonusschutz gold smile.direct verzichtet, unabhngig der Anzahl Schadenflle in einem Versicherungsjahr, auf die Rckstufung im Prmienstufensystem gemss Art. 45.

43 Versicherte Leistungen smile.direct schtzt den in der Police bezeichneten Halter sowie Personen, fr die er nach der Strassenverkehrsgesetzgebung verantwortlich ist (z.B. Lenker) gegen gesetzliche Haftpichtansprche aus: Personenschden: Schden als Folge der Ttung oder Verletzung von Personen. Die Versicherung umfasst die Befriedigung berechtigter Ansprche sowie die Abwehr ungerechtfertigter Ansprche. Sachschden: Schden als Folge der Zerstrung oder Beschdigung von Sachen. Die Versicherung umfasst die Befriedigung berechtigter Ansprche, die Abwehr ungerechtfertigter Ansprche sowie Schadenverhtungskosten, d.h. Kosten, die zu Lasten der unter dieser Ziffer genannten Personen gehen und zur Abwendung eines unvorhergesehenen, unmittelbar bevorstehenden versicherten Schadenereignisses durch angemessene Massnahmen aufgewendet werden mssen. Diese Leistungen sind fr Personen- und Sachschden auf die in der Police bezeichneten Versicherungssummen begrenzt, wobei unbeschadet der Rechte der Geschdigten allfllige Schadenzinsen, Anwalts- und Gerichtskosten darin inbegriffen sind.

44 Selbstbehalt Der in der Police festgesetzte Selbstbehalt gilt pro Schadenfall, fr den smile.direct Leistungen erbringen muss. Der Versicherungsnehmer hat diesen Betrag innert 30 Tagen an smile.direct zu zahlen, unabhngig davon, wer zum Zeitpunkt des Schadenfalls das Fahrzeug gelenkt hat. Ein fr jugendliche Lenker vereinbarter Selbstbehalt gilt, wenn der Versicherungsnehmer im Zeitpunkt des versicherten Ereignisses das 25. Altersjahr noch nicht vollendet hat. Ein fr Neulenker vereinbarter Selbstbehalt gilt, wenn die ber 25 Jahre alte Person zum Zeitpunkt des versicherten Ereignisses den Ausweis, der sie zum Fhren des versicherten Fahrzeuges berechtigt, noch keine

46 Vorgehen im Schadenfall Allein smile.direct fhrt die Verhandlungen mit den Geschdigten, ist berechtigt, Vergleiche abzuschliessen und Prozesse ber Haftpichtansprche zu fhren. Sie ist berechtigt, fr die Schadenbehandlung externe Stellen als Vertreter einzusetzen. Die Erledigung der Schadenflle ist fr den Versicherten in allen Fllen verbindlich. Er darf selber weder Zahlungen leisten noch Ansprche anerkennen. Er ist verpichtet, Schadenereignisse sofort zu melden und smile.direct bei der Ermittlung des Sachverhaltes zu untersttzen. Nach telefonischer oder elektronischer Schadenmeldung reguliert smile.direct den Schaden. smile.direct hat das Recht, ber Schadenereignisse, die so bereits gemeldet wurden, zustzlich eine schriftliche Schadenanzeige einzuverlangen.

AVB MOT 7.0 Ausgabe Oktober 2008

7

Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft

Bestimmungen zur Kaskoversicherung47 Versicherte Gefahren und Schden Die Versicherung gilt fr Schden, die das Fahrzeug in der Bewegung, im Ruhestand oder whrend eines Transportes ber Wasser oder zu Land erleidet. Sofern in der Police vereinbart, umfasst die Versicherung eine: a) Vollkasko gemss Art. 47.1 bis Art. 47.10; b) Teilkasko gemss Art. 47.2 bis Art. 47.10. 47.1 Kollision Schden durch ussere, pltzliche und gewaltsame Einwirkung auf das Motorfahrzeug. Darunter verstehen sich im Besonderen Schden durch Anprall, Zusammenstoss, Absturz, Einsinken, und zwar selbst dann, wenn sie im Anschluss an Betriebs-, Bruch- oder Abntzungsschden eintreten; ferner Schden durch mut- oder bswillige Handlungen Dritter. 47.2 Feuer Schden durch Brand (unabhngig davon, ob diese auf innerer oder usserer Ursache beruhen), Blitz, Kurzschluss, Explosion und Lschschden. Nicht versichert sind Sengschden und Schden an elektrischen und elektronischen Teilen durch innere Defekte. Mitversichert sind Schadenereignisse durch abstrzende Luft- und Raumfahrzeuge oder Teile davon. 47.3 Alpine Gefahren Schden durch unmittelbare Folge von Steinschlag (Beschdigung durch auf das Fahrzeug herunterfallende Steine), Felssturz, Erdrutsch, Lawinen, Schneerutsch, Eis- sowie Schneedruck. 47.4 Sturm, Hochwasser und berschwemmung Schden durch Sturm (Wind von mindestens 75 km/h, der in der Umgebung Bume umwirft oder Gebude abdeckt), sowie Schden durch Hochwasser und berschwemmung. 47.5 Tierkollision Schden infolge Zusammenstoss mit Tieren. Nicht versichert sind Schden infolge Ausweichmanver wegen Tieren. 47.6 Marderbiss Schden als Folge von Marderbiss. 47.7 Hagelschlag Schden an der Fahrzeugkarosserie infolge Hagelschlags. 47.8 Glasbruch Je nach Vereinbarung in der Police gilt: Glasbruch silver: Bruchschden der Front-, Seiten- und Heckscheiben sowie des Glasschiebedachs. Dabei sind auch Werkstoffe versichert, die als Glasersatz dienen. Glasbruch gold: Bruchschden an Fahrzeugteilen aus Glas (inkl. Kleinglser wie Scheinwerfer, Blinker etc.). Dabei sind auch Werkstoffe versichert, die als Glasersatz dienen. Mitversichert sind zudem Glhlampen und Leuchtdioden (LED), sofern sie beim Glasbruch zerstrt werden. 47.9 Vandalismus Schden durch mut- oder bswilliges Abbrechen von Antennen, Rckspiegeln, Ziervorrichtungen oder Scheibenwischern, Zerstechen der Reifen und Hineinschtten von schdigenden Stoffen in den Treibstofftank durch unbekannte Dritte. Diese Aufzhlung ist abschliessend. 47.10 Diebstahl Schden infolge Diebstahl, Entwendung zum Gebrauch oder Raub im Sinne der strafrechtlichen Bestimmungen. Beschdigungen des Fahrzeuges anlsslich eines versuchten Diebstahls bzw. einer versuchten Entwendung zum Gebrauch oder eines versuchten Raubes sind

ebenfalls mitversichert. Nicht versichert sind Schden infolge Veruntreuung.

48 Versicherte Leistungen Versichert sind das in der Police deklarierte Motorfahrzeug und dazugehrende Ersatzteile, Zubehr bzw. Sonderausrstungen und Werkzeuge. Ausrstungen und Zubehrteile, die ber die serienmssige Normalausstattung hinausgehen, sind ohne besondere Vereinbarung bis 10 % des Katalogpreises prmienfrei mitversichert. Nicht versichert sind Zubehr und Gerte, die unabhngig vom Fahrzeug verwendet werden knnen. Fr Anhnger bedarf es einer separaten Kaskoversicherung. Bei einem versicherten Schadenereignis im Ausland vergtet smile.direct auch einen allflligen Zollbetrag. Zudem bernimmt smile.direct bei einem versicherten Schadenereignis im Ausland den Rcktransport des Fahrzeuges bis CHF 1000, sofern das Fahrzeug nicht innerhalb von 5 Tagen seit Schadeneintritt repariert werden kann. Unabhngig von der gewhlten Entschdigungsart gemss Art. 48.1 und Art. 48.2 gilt: a) Von der Entschdigung in Abzug kommen ein vertraglich vereinbarter Selbstbehalt und der Wert der berreste; b) Die Hchstentschdigung betrgt maximal den bezahlten Kaufpreis des Fahrzeuges. Ein vereinbarter Selbstbehalt und der Wert der berreste werden von dieser in Abzug gebracht; c) Die oben genannten Regelungen gelten sinngemss auch fr das Zubehr und die einzelnen Sonderausrstungen; d) Wenn mangelhafter Unterhalt, Abntzung oder vorbestandene Schden die Reparaturkosten wesentlich erhht haben oder durch die Reparatur der Zustand des Fahrzeuges wesentlich verbessert wurde, hat der Versicherungsnehmer einen angemessenen Teil dieser Kosten selbst zu tragen; e) Zerstochene Reifen werden aufgrund ihres Abntzungsgrades entschdigt; f) Hagelschden: Barersatz nur bei Totalschaden; g) Glasschden: Eine Entschdigung entfllt, wenn der Ersatz oder die Reparatur nicht vorgenommen wird. Wird ein Bruchschaden nicht durch Austausch, sondern durch Reparatur der Scheibe von einem autorisierten Fachbetrieb beseitigt, so werden die Reparaturkosten ohne Abzug eines vertraglich vereinbarten Selbstbehaltes ersetzt; h) Schden an Kleinglas (Glasbruch gold): Sofern ein beschdigter Scheinwerfer oder Blinker nur als Einheit (inkl. Leuchtmittel und/ oder Steuereinheit) ersetzt werden kann, wird kein Abzug neu fr alt vorgenommen. Ob der Ersatz nur als Ganzes vorgenommen werden kann oder die Teile auch einzeln besorgt werden knnen, ist in jedem Fall von einem Fahrzeugsachverstndigen (vffs) festzustellen. i) Diebstahl: Erfolgt eine Totalschadenentschdigung, gehen die Eigentumsrechte auf smile.direct ber. Je nach Vereinbarung in der Police gilt: 48.1. Entschdigungsart silver Teilschden: Entschdigt werden die Kosten fr die zeitwertgerechte Instandsetzung (z.B. Identteile, alternative Reparaturmethoden) des versicherten Fahrzeuges sowie die Kosten fr das Abschleppen bis zur nchstgelegenen, fr die in Betracht kommenden Arbeiten geeignete Werkstatt. Totalschadende nition: Erreichen oder bersteigen die Reparaturkosten: a) in den ersten zwei Betriebsjahren 65 % der sich aufgrund der nachstehenden Tabelle ergebenden Entschdigung; b) bei mehr als zwei Betriebsjahren den Zeitwert des Fahrzeuges; c) oder wird das abhanden gekommene Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nicht aufgefunden;

Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft

8

AVB MOT 7.0 Ausgabe Oktober 2008

so werden die unten stehenden Werte (in Prozent des Katalogpreises bzw. des deklarierten Neuwertes) entschdigt, gerechnet nach Betriebsmonaten: Entschdigungstabelle fr Totalschden: Im 1. Jahr: 90 % im 5. Jahr: 6050 % im 2. Jahr: 9080 % im 6. Jahr: 5040 % im 3. Jahr: 8070 % mehr als 6 Jahre: Wiederbeschaffungswert im 4. Jahr: 7060 % 48.2 Entschdigungsart gold Teilschden: Entschdigt werden die Kosten fr die zeitwertgerechte Instandsetzung (z.B. Identteile, alternative Reparaturmethoden) des versicherten Fahrzeuges sowie die Kosten fr das Abschleppen bis zur nchstgelegenen, fr die in Betracht kommenden Arbeiten geeignete Werkstatt. Als Folge eines versicherten Kaskoereignisses entschdigt smile.direct pro Schadenereignis jeweils bis maximal CHF 500: a) die Standgebhren; b) die Reinigungskosten des Wageninnern; c) ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug whrend der Dauer der Reparatur. Totalschadende nition: Erreichen oder bersteigen die Reparaturkosten: a) in den ersten zwei Betriebsjahren 65 % der sich aufgrund der nachstehenden Tabelle ergebenden Entschdigung; b) bei mehr als zwei Betriebsjahren den Zeitwert des Fahrzeuges; c) oder wird das abhanden gekommene Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nicht aufgefunden; so werden die unten stehenden Werte (in Prozent des Katalogpreises bzw. des deklarierten Neuwertes) entschdigt, gerechnet nach Betriebsmonaten: Entschdigungstabelle fr Totalschden: im 1. Jahr: 95 % im 5. Jahr: 7060 % im 2. Jahr: 9590 % im 6. Jahr: 6050 % im 3. Jahr: 9080 % im 7. Jahr: 5040 % im 4. Jahr: 8070 % mehr als 7 Jahre: Wiederbeschaffungswert

Die Gesamtleistungen sind auf die in der Police genannte Summe begrenzt. Subjektive Werte werden nicht entschdigt. Der Diebstahl ist nur gedeckt, wenn sich die Effekten zur Zeit des Diebstahls im vollstndig abgeschlossenen Fahrzeug befunden haben. Je nach Vereinbarung in der Police gilt: 50.1 Persnliche Effekten silver Nicht versichert sind: Bargeld, Wertpapiere, Kreditkarten und Abonnemente, Wertsachen (Schmuck, Edelsteine, Perlen etc.), Handelswaren und Sachen, die der Berufsausbung dienen, Ton- und Bildtrger, EDVHard- und -Software, tragbare Telefon- und Sprechfunkanlagen, Radiound Fernsehapparate, portable Navigationsgerte, Faxgerte, Foto- und Videokameras. 50.2 Persnliche Effekten gold Nicht versichert sind: Bargeld, Wertpapiere, Kreditkarten und Abonnemente, Wertsachen (Schmuck, Edelsteine, Perlen etc.) sowie Handelswaren und Sachen, die der Berufsausbung dienen. Elektronische Gerte sind versichert, jedoch mit einer jhrlichen Abschreibung von 20 % vom bezahlten Kaufpreis.

51 Selbstbehalt Der in der Police vereinbarte Selbstbehalt fr Kollisionsschden (Art. 47.1) und Teilkaskoschden (Art. 47.2 bis 47.10) gilt pro Schadenereignis und geht vorweg zulasten des Versicherungsnehmers, und zwar unabhngig davon, wer zum Zeitpunkt des Schadenereignisses das Fahrzeug gelenkt hat.

52 Prmienstufensystem Prmienstufen in % der Grundprmie: 1: 40 % 4: 55 % 7: 80 % 10: 110 % 2: 45 % 5: 60 % 8: 90 % 11: 120 % 3: 50 % 6: 70 % 9: 100 % 12: 130 %

13: 140 % 14: 150 % 15: 160 %

49 Parkschaden In Abnderung zu den Selbstbehalt- und Prmienstufenbestimmungen gemss Art. 44 und 45 sind Schden durch gewaltsame Beschdigung am parkierten Fahrzeug durch unbekannte Dritte ohne Selbstbehalt und ohne Bonusverlust versichert. Je nach Vereinbarung in der Police gilt: 49.1 Parkschaden silver Die Leistungen sind je Ereignis auf die in der Police genannte Summe begrenzt. 49.2 Parkschaden gold Die Leistungen je Ereignis sind ohne Summenbegrenzung versichert. Zudem wird die Kollisionskaskoentschdigung erweitert auf Karosseriereinigungskosten, die durch das Bemalen oder Bespritzen des Fahrzeuges durch unbekannte Dritte entstehen.

Die bei Vertragsabschluss oder -erneuerung zugrundeliegende Prmienstufe wird in der Police aufgefhrt. Die Prmienstufen gelten, sofern Kollision (Art. 47.1) versichert ist. Ohne Schadenfall im abgelaufenen Versicherungsjahr wird die neue Jahresprmie nach der nchsttieferen Stufe berechnet. Bei Zahlungen oder Rckstellungen fr Kollisionsschden (Art. 47.1) wird die Prmie im folgenden Versicherungsjahr um vier Prmienstufen pro Schadenfall erhht. Dies gilt auch dann, wenn die Schuldfrage noch nicht abschliessend geklrt werden konnte. Erweist sich ein Schadenfall nachtrglich als folgenlos, wird die Prmienstufe berichtigt. Es erfolgt keine Erhhung der Bonusstufe: a) wenn Schadenaufwendungen innert 30 Tagen seit Mitteilung zurckbezahlt werden; b) bei Kollisionsschden durch Strolchenfahrten ohne Verschulden der versicherten Person an der Entwendung des versicherten Fahrzeuges; c) bei Zahlungen oder Rckstellungen mit keinerlei Verschulden einer versicherten Person und sofern die Wiederbeschaffungswertentschdigung zu 100 % vom haftpichtigen Dritten oder dessen Versicherer erbracht wurde. Je nach Vereinbarung in der Police gilt zudem:

50 Persnliche Effekten Versichert ist die Beschdigung oder der Verlust der persnlichen Effekten des Lenkers und der Mitfahrer infolge eines versicherten Kaskoereignisses gemss Art. 47. Entschdigt wird die Reparatur. Erreichen oder bersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert oder wird die abhanden gekommene Sache innerhalb von 30 Tagen nicht aufgefunden, so erfolgt die Entschdigung zum Neuwert.

52.1 Bonusschutz silver smile.direct verzichtet in jedem Versicherungsjahr beim ersten Schadenereignis, das eine nderung der Prmienstufe zur Folge htte, auf eine Rckstufung im Prmienstufensystem gemss Art. 52.

AVB MOT 7.0 Ausgabe Oktober 2008

9

Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft

52.2 Bonusschutz gold smile.direct verzichtet, unabhngig der Anzahl Schadenflle in einem Versicherungsjahr, auf die Rckstufung im Prmienstufensystem gemss Art. 52.

Bestimmungen zur Insassen-Unfallversicherung55 Versicherte Personen Versichert ist der in der Police denierte Personenkreis. Mitversichert sind fahrzeugfremde Personen, welche bei Unfllen oder Pannen des deklarierten Fahrzeuges dessen Insassen Hilfe leisten (Pannen- und Unfallhelfer), unter Ausschluss von Personen, welche diese Hilfe in Ausbung ihrer beruichen Ttigkeit oder in ofzieller Funktion leisten.

53 Vorgehen im Schadenfall Schden mssen unverzglich telefonisch oder elektronisch gemeldet werden. smile.direct hat das Recht, ber Schadenereignisse, die so bereits gemeldet wurden, zustzlich eine schriftliche Schadenanzeige einzuverlangen. smile.direct bestimmt, was zur Abklrung und Beweissicherung zu tun ist. Diebstahl-, Vandalen- und Parkschden sind der Polizei anzuzeigen. Tierkollisionen mssen dem Wildhter gemeldet werden. Im brigen sind alle Massnahmen zu treffen, die der Abklrung des Sachverhaltes und der Minderung des Schadens dienen und notwendige Belege sind zur Verfgung zu stellen. Reparaturen am Fahrzeug drfen erst vorgenommen werden, wenn smile.direct durch ihren Fahrzeugexperten oder direkt an den Reparateur die Einwilligung dazu gegeben hat.

56 Versicherte Gefahren Gedeckt sind Unflle, welche den versicherten Personen im Zusammenhang mit der Bentzung des deklarierten Fahrzeuges zustossen: a) whrend sie sich im Fahrzeug selbst benden sowie beim Besteigen oder Verlassen desselben; b) whrend sie im Anschluss an einen Unfall oder eine Panne des deklarierten Fahrzeuges dessen Insassen Hilfe leisten sowie allgemein bei Hantierungen am Fahrzeug auf der Fahrstrecke; c) whrend Hilfeleistungen, die sie auf der Fahrt anderen von einem Strassenverkehrsunfall oder einer Panne betroffenen Verkehrsteilnehmern erbringen. Versichert sind auch Unflle, welche den versicherten Pannen- und Unfallhelfern whrend ihrer Hilfeleistung zustossen.

54 Begriffserluterungen Als Betriebsjahr gilt die Zeitspanne von je 12 Monaten, erstmals gerechnet ab dem Datum der ersten Inverkehrsetzung. Innerhalb eines Betriebsjahres wird die bis zum Eintritt des Schadens verstrichene Zeit verhltnismssig angerechnet. Als Katalogpreis gilt der ofzielle, zur Zeit der ersten Inverkehrsetzung des Fahrzeuges gltige Listenpreis (zuzglich allfllig bezahlter Mehrwertsteuer). Existiert kein solcher (z.B. bei Spezialanfertigungen), ist der fr das fabrikneue Fahrzeug bezahlte Preis massgebend. Als Wiederbeschaffungswert gilt der Betrag, der am Bewertungstag aufgewendet werden msste, um ein gleichartiges und gleichwertiges, innerhalb der letzten 12 Monate amtlich geprftes, Fahrzeug erwerben zu knnen. Als Zeitwert gilt der realisierbare Betrag bei der Verusserung des unbeschdigten Fahrzeuges, der Sonderausrstungen und Zubehrteile zum Zeitpunkt des versicherten Ereignisses, unter Bercksichtigung der Betriebsdauer, der Fahrleistung, der Marktgngigkeit und des Zustandes. Die Bewertung des Wiederbeschaffungs- und Zeitwertes erfolgt gemss den Richtlinien des Schweizerischen Verbandes der freiberuichen Fahrzeugsachverstndigen (vffs).

57 Versicherte Schden Als Unfall im Sinne dieser Versicherung gilt die pltzliche, nicht beabsichtigte schdigende Einwirkung eines ungewhnlichen usseren Faktors auf den menschlichen Krper. Folgende abschliessend aufgefhrten Krperschdigungen sind, sofern sie nicht eindeutig auf eine Erkrankung oder Degeneration zurckzufhren sind, auch ohne ungewhnliche ussere Einwirkung Unfllen gleichgestellt: a) Knochenbrche, Verrenkungen von Gelenken, Meniskusrisse, Muskelrisse, Muskelzerrungen, Sehnenrisse, Bandlsionen, Trommelfellverletzungen; b) Gesundheitsschdigungen durch unfreiwilliges Einatmen von Gasen oder Dmpfen und durch versehentliches Einnehmen von giftigen oder tzenden Stoffen; c) Erfrierungen, Hitzschlag, Sonnenstich, Ertrinken sowie Gesundheitsschdigungen durch ultraviolette Strahlen, ausgenommen Sonnenbrand.

58 Versicherte Leistungen Sofern in der Police vereinbart, umfasst die Versicherung: 58.1 Heilungskosten Heilungskosten sind whrend 5 Jahren seit dem Unfalltag versichert. Stehen dem Versicherten Leistungen einer Sozialversicherung zu, so werden diese bis zur Hhe der entstandenen Heilungskosten ergnzt. Gedeckt sind: a) Auslagen fr Heilmassnahmen, die durch einen Arzt oder Zahnarzt angeordnet oder durchgefhrt werden, sowie Spitalkosten und Kosten der Behandlung; b) Aufenthalt und Verpegung bei rztlich angeordneten Rehabilitationskuren, die Zustimmung von smile.direct vorausgesetzt; c) whrend der Dauer der Heilmassnahmen die Aufwendungen fr Dienste von diplomiertem Pegepersonal, das von ffentlichen oder privaten Institutionen zur Verfgung gestellt wird, sowie die Kosten fr die Miete von Krankenmobilien; d) Auslagen fr die erstmalige Anschaffung von Prothesen, Brillen, Hrapparaten und orthopdischen Hilfsmitteln sowie fr deren Reparatur oder Ersatz (Neuwert).

Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft

10

AVB MOT 7.0 Ausgabe Oktober 2008

58.2 Rettungs-, Transport- und andere Kosten Rettungs-, Transport- und andere Kosten sind versichert, sofern diese Folgen eines Unfalles und nicht anderweitig durch eine Versicherung gedeckt sind: a) Alle durch den Unfall bedingte Transporte der versicherten Person. Fr Transporte mit Luftfahrzeugen jedoch nur, sofern sie aus medizinischen oder technischen Grnden unumgnglich sind; b) Rettungsaktionen zugunsten der versicherten Person; c) Aktionen zur Bergung der Leiche(n); d) Suchaktionen bis CHF 10000 pro versicherte Person. 58.3 Taggeld Taggeld wird whrend hchstens 730 Tagen bei rztlich besttigter Arbeitsunfhigkeit ausgerichtet. Die Leistungspicht endet in jedem Fall mit Ablauf von 5 Jahren nach dem Unfalltag: a) Das vereinbarte Taggeld wird fr jeden versicherten Tag, auch fr Sonn- und Festtage, der Arbeitsunfhigkeit ausgerichtet; b) Teilweise Arbeitsunfhigkeit berechtigt zu entsprechendem Anteil; c) Kinder, die zum Zeitpunkt des Schadenereignisses das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben, erhalten kein Taggeld; d) Fr die Zeit des notwendigen Spitalaufenthaltes wird das Taggeld doppelt ausgerichtet; e) Als Spital gilt jede Anstalt, die ausschliesslich verunfallte oder kranke Personen aufnimmt und der Aufsicht eines patentierten Arztes untersteht. 58.4 Invaliditt Ist als Folge des Unfalls und nach abgeschlossener Heilbehandlung die krperliche und geistige Integritt dauernd erheblich eingeschrnkt, so wird eine Invalidittsentschdigung entrichtet. Der Invalidittsschaden bemisst sich nach den Bestimmungen ber die Integrittsentschdigung gemss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG). Die Entschdigung betrgt Integrittsschaden (Prozentsatz) multipliziert mit dem vereinbarten Invalidittskapital und wird fr den: a) 25 % nicht bersteigenden Teil aufgrund der einfachen Versicherungssumme; b) 25 %, nicht aber 50 % bersteigenden Teil aufgrund der doppelten Versicherungssumme; c) 50 % bersteigenden Teil aufgrund der dreifachen Versicherungssumme ausbezahlt. 58.5 Todesfallkapital Das Todesfallkapital wird bezahlt, wenn die versicherte Person innert 5 Jahren seit dem Unfalltag an den Unfallfolgen stirbt. Das vereinbarte Todesfallkapital geht an folgende nacheinander bezugsberechtigten Personen: a) den Ehegatten; b) die Kinder zu gleichen Teilen. Diesen gleichgestellt sind Kinder, die zur Zeit des Unfalles von der versicherten Person unentgeltlich zu dauernder Pege und Erziehung aufgenommen waren; c) die Eltern zu gleichen Teilen; d) die Grosseltern zu gleichen Teilen; e) die Geschwister zu gleichen Teilen. Bei Fehlen eines der Geschwister im Umfang dessen Anteils an seine Kinder. Das Vorhandensein einer Bezugsperson schliesst die Nachfolgenden von den Leistungen aus. Fehlen die genannten Personen, sind nur ungedeckte Bestattungskosten versichert.

60

Ergnzende Leistungsbestimmungen

60.1 Doppelversicherung Bestehen fr den Teil der Heilungskosten, der die gesetzlichen Leistungen bersteigt, mehrere Versicherungen bei konzessionierten Gesellschaften, so wird dieser gesamthaft nur einmal vergtet. Die Leistungen, welche smile.direct erbringt, entsprechen dem Verhltnis der durch sie gedeckten Leistungen zum Gesamtbetrag der Leistungen aller Versicherer. Sind die Heilungskosten aufgrund der obligatorischen Unfallversicherung (UVG), der Krankenversicherung (KVG), der Militrversicherung, der Invalidenversicherung oder von anderen in- oder auslndischen Sozialversicherern versichert, erbringt smile.direct nur ergnzende Leistungen. Selbstbehalte, Kostenbeteiligungen und gesetzliche Abzge werden nicht bernommen. 60.2 Haftp icht Soweit die Heilungskosten von einem haftpichtigen Dritten oder seinem Versicherer bezahlt worden sind, entfllt eine Vergtung aufgrund dieses Vertrages. Wird smile.direct anstelle des Haftpichtigen belangt, so ist der Versicherte verpichtet, ihr seine Haftpichtansprche bis zum Betrag ihrer Aufwendungen abzutreten. 60.3 Anrechnung Stehen Taggelder oder Kapitalleistungen in Konkurrenz mit Schadenersatzansprchen an den Halter, werden diese nur in dem Masse angerechnet, als der Halter oder Lenker fr diese Ansprche selbst aufzukommen hat. In den anderen Fllen ist die Kumulierung dieser Leistungen zulssig.

61 Vorgehen im Schadenfall Nach dem Unfall ist so bald als mglich ein patentierter Arzt beizuziehen und fr sachgemsse Pege zu sorgen. Die rzte sind vom Berufsgeheimnis zu entbinden. Fr Abklrungen der Leistungspicht sind auch medizinische Untersuchungen von beauftragten rzten von smile.direct zu gestatten. Im Todesfall geben die Anspruchsberechtigten die Einwilligung zur Obduktion.

Bestimmungen zur AssistanceVersicherte Gefahren, Schden und Leistungen je Ereignis infolge Fahrzeugpanne, -diebstahl oder Verkehrsunfall des versicherten Fahrzeuges (als Fahrzeugpanne gelten auch Schlssel- und Benzinpannen). Sofern in der Police vereinbart, umfasst die Versicherung:

62 Pannenhilfe, Abschleppen und Fahrzeugbergung Ist das Fahrzeug infolge dieser Ereignisse nicht mehr fahrtchtig, organisiert und bezahlt smile.direct bis CHF 1500 die Pannenhilfe am Ort des Ereignisses oder das Abschleppen zur nchstgelegenen, fr die in Betracht kommenden Arbeiten geeignete Werkstatt. Die Kosten der Reparatur und Ersatzteile sind nicht versichert. Die Bergungskosten (Rckfhrung des Fahrzeuges auf die Fahrbahn) sind bis CHF 2000 mitversichert.

59 Leistungen fr Pannen- und Unfallhelfer Heilungskosten: versichert Rettungs-, Transport und andere Kosten: versichert Taggeld: CHF 25 Invaliditt: CHF 60000 Todesfallkapital: CHF 30000

63 Fahrzeugberfhrung und Zollforderungen smile.direct organisiert und bezahlt bis: a) CHF 1500 in der Schweiz; b) CHF 3000 im Ausland; den Rcktransport des Fahrzeuges, sofern das Fahrzeug: a) in der Schweiz nicht gleichentags; b im Ausland nicht innert 5 Werktagen; repariert werden kann.

AVB MOT 7.0 Ausgabe Oktober 2008

11

Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft

Diese Bestimmung gilt sinngemss auch fr mitgefhrte Anhnger oder Wohnanhnger bei Ausfall des Zugfahrzeuges, Anhngers oder Wohnanhngers. Sind die Rcktransportkosten bei Schadenfllen im Ausland hher als der Zeitwert des unbeschdigten Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Schadenereignisses, werden nur die Zollkosten bernommen.

67 Ersatzteile Wenn in der nchstgelegenen, geeigneten Garage nach dem Ereignis die notwendigen Ersatzteile nicht beschafft werden knnen, organisiert smile.direct nach Mglichkeit die sofortige Zustellung. Die Kosten der Ersatzteile sind nicht versichert.

64 bernachtung der Insassen Kann das Fahrzeug nicht am gleichen Tag repariert oder kann bei Diebstahl des Fahrzeuges nicht am gleichen Tag die Rck- oder Weiterreise angetreten werden, organisiert und bezahlt smile.direct die bernachtung bis CHF 600 je versicherte Person fr maximal 5 Nchte (pro Nacht maximal CHF 120 je versicherte Person).

68 Benachrichtigung von Personen Werden durch smile.direct Assistancemassnahmen organisiert, benachrichtigt diese auf Wunsch der versicherten Personen die Angehrigen und den Arbeitgeber ber den Sachverhalt und die getroffenen Massnahmen.

65 Reisekosten smile.direct organisiert und bezahlt bis CHF 1500 je Insasse die Rckreise, sofern das Fahrzeug: a) in der Schweiz nicht gleichentags; b) im Ausland nicht innert 5 Werktagen; repariert werden kann. Wnschen die Versicherten anstelle der Rckreise die Weiterreise zur ursprnglichen Zieldestination, sind die Weiterreisekosten auf CHF 1500 je Insasse begrenzt. Wird die Fahrzeugrckfhrung durch den Halter selber durchgefhrt, entschdigt smile.direct bis CHF 1500 die Anreisekosten zum Fahrzeugstandort (anstelle der Rck- oder Weiterreisekosten). Die Rckfhrung der Insassen und des Fahrzeuges an den Wohnort des Versicherungsnehmers durch einen Chauffeur ist versichert, wenn der Lenker erkrankt, verletzt wird oder stirbt und kein anderer Mitreisender das Fahrzeug zurckfhren kann. Wahl des Verkehrsmittels (Grundsatz ffentliche Verkehrsmittel): a) In der Schweiz: Bahnbillet 1. Klasse; b) Im Ausland: Bahnbillet 1. Klasse oder Flugbillet Economy Klasse. Erfolgt die Reise mit einem Taxi oder Mietwagen, ist die Entschdigung auf die Kosten der vorgenannten ffentlichen Verkehrsmittel beschrnkt.

69 Vorgehen im Schadenfall Schden mssen unverzglich telefonisch gemeldet werden. Dazu stellt smile.direct die Notfallnummer 0800 848 488 mit 24 Stunden Bereitschaft zur Verfgung. Nach telefonischer Schadenmeldung reguliert smile.direct den Schaden und organisiert die Assistanceleistungen. Werden Hilfeleistungen vom Kunden direkt und ohne Zustimmung von smile.direct eingeleitet und werden dadurch die Kosten erhht, so trgt der Versicherungsnehmer die entsprechenden Mehrkosten.

66 Mietwagenkosten Je nach Vereinbarung in der Police gilt: 66.1 Mietwagenkosten silver Kann die Reparatur des versicherten Fahrzeuges infolge eines Verkehrsunfalls nicht innert 72 Stunden seit Schadeneintritt ausgefhrt werden, bernimmt smile.direct fr die Zeit des Fahrzeugausfalls und zustzlich zu den Weiter- und Rckreisekosten den blichen Mietpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges bis maximal CHF 3000. Bei Diebstahl im Ausland vergtet smile.direct fr die Zeit des geplanten Auslandaufenthaltes und zustzlich zu den Weiter- und Rckreisekosten den blichen Mietpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges bis maximal CHF 3000. 66.2 Mietwagenkosten gold Kann die Reparatur des versicherten Fahrzeuges infolge Fahrzeugpanne, -diebstahls, Verkehrsunfalls oder infolge eines versicherten Kaskoereignisses (gemss Art. 47) nicht innert 2 Stunden seit Schadeneintritt ausgefhrt werden, bernimmt smile.direct fr die Zeit des Fahrzeugausfalls und zustzlich zu den Weiter- und Rckreisekosten den blichen Mietpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges bis maximal CHF 3000.smile.direct versicherungen Hertistrasse 25 8304 Wallisellen Tel. 0844 848 444 Fax 044 839 39 10 [email protected] AVB MOT 7.0 Ausgabe Oktober 2008 www.smile-direct.ch

Schweizerische National-Versicherungs-Gesellschaft

12