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Fachbereich IV - Volkswirtschaftlehre Konsum-, Abfall- und Verbraucherforschung Sommersemester 2008 Veranstaltungsnummer: 4100 Prof. Dr. Peter Hecheltjen „Verbraucherpreisindex“ Thema: Auswirkungen direkter und indirekter Steuern auf die Preise

„Verbraucherpreisindex“ Thema: Auswirkungen direkter und … · 2013. 8. 18. · 7.1 HVPI-CT ... Altmann, Jörn (2007), S. 123. 3 werden. Aktuell umfasst der dem Verbraucherpreisindex

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Fachbereich IV - Volkswirtschaftlehre Konsum-, Abfall- und Verbraucherforschung Sommersemester 2008 Veranstaltungsnummer: 4100 Prof. Dr. Peter Hecheltjen

„Verbraucherpreisindex“

Thema: Auswirkungen direkter und indirekter Steuern auf die Preise

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Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis.............................. ......................................................... III Abkürzungsverzeichnis.............................. ......................................................... IV 1. Hinführung zum Thema............................ ....................................................... 1 2. Begriffserläuterungen........................... .......................................................... 2

2.1 Inflation.................................................................................................. 2 2.2 Verbraucherpreisindex.......................................................................... 2 3. Staatsfinanzierung.............................. ............................................................. 3 3.1 Steuern.................................................................................................. 3 3.2 Anteile der verschiedenen Steuern am Gesamtsteueraufkommen

und Entwicklungen der verschiedenen Steuern.................................... 7 3.3 Reaktionen auf eine Steuererhebung.................................................... 8

4. Erhöhung der Mehrwertsteuer im Januar 2007...... ...................................... 10 4.1 Mehrwertsteuer..................................................................................... 10 4.2 Geschichte der Mehrwertsteuer und ihre bisherigen Erhöhungen....... 12

4.3 Die Erhöhung zum 1. Januar 2007 - Erwartungen, Reaktionen und Realität.................................................................................................. 14 4.4 Zusatzbelastung für die privaten Haushalte......................................... 17

5. Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung auf den VPI.......................... 21

6. Europäischer Vergleich der Mehrwertsteuer....... ......................................... 24 7. Verfahren zur Bereinigung des HVPI von staatlich en Einflüssen.............. 27 7.1 HVPI-CT............................................................................................... 27 7.2 VPI ohne administrierte Preise............................................................. 29 8. Einfluss von direkten und indirekten Steuern auf Preise............................ 30 9. Abschließende Bemerkungen....................... ................................................. 31 Literaturverzeichnis............................... ............................................................. 32

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III

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Verteilung der direkten und indirekten Steuern

Abbildung 2: Steueraufkommen

Abbildung 3: Anteil der Umsatzsteuer am Gesamtsteueraufkommen

Abbildung 4: Überwälzungsmöglichkeiten bei unterschiedlichen Preiselastizitäten

der Nachfrage

Abbildung 5: Verteilung der Bundeseinnahmen im Jahr 2007

Abbildung 6: Erhöhungen der Mehrwertsteuer

Abbildung 7: Ausgabenanteile differenziert nach Haushaltsnettoklassen

Abbildung 8: Durchschnittliche Zusatzbelastung durch die Mehrwertsteuer-

erhöhung bezogen auf die privaten Konsumausgaben nach

Haushaltsnettoeinkommensklassen

Abbildung 9: Haarschnitt Herren

Abbildung 10: Waschmaschinenreparatur

Abbildung 11: Entwicklung des VPI

Abbildung 12: Tabaksteuer und VPI

Abbildung 13: Mehrwertsteuersatz im EU-Vergleich

Abbildung 14: Differenz der Monatsraten zwischen dem HVPI und dem HVPI-CT

Abbildung 15: Differenz der Jahresraten zwischen dem HVPI und dem HVPI-CT

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IV

Abkürzungsverzeichnis

Abs. Absatz

Art. Artikel

BRD Bundesrepublik Deutschland

bzw. beziehungsweise

EU Europäische Union

EVS Einkommens- und Vermögensstichprobe

HVPI- CT Harmonisierter Verbraucherpreisindex zu konstanten Steuersätzen

VPI Verbraucherpreisindex

UStG Umsatzsteuergesetz

z.B. zum Beispiel

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1. Hinführung zum Thema

Im Rahmen dieser Seminararbeit wird sich mit den Auswirkungen direkter und

indirekter Steuern auf die Preise befasst.

Zunächst wird auf die allgemeine Problematik der Unterscheidung zwischen

direkten und indirekten Steuern eingegangen. Des Weiteren wird das Aufkommen

und die Aufteilung der verschiedenen Steuern betrachtet.

Das Hauptaugenmerk der Arbeit liegt auf der Steuererhöhung der regulären

Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent des vergangenen Jahres. Dies war bisher

die größte Erhöhung in der Geschichte der Mehrwertsteuer.

Es werden die Erwartungen der Bevölkerung, das Marktverhalten der

Unternehmen, die Prognosen hinsichtlich der Folgen für den

Verbraucherpreisindex sowie die eventuell anstehenden Zusatzbelastungen für

die privaten Haushalte betrachtet.

Außerdem wird die Umsatzsteuer im europäischen Vergleich dargestellt und der

Versuch der Einführung eines Harmonisierten Verbraucherpreisindex zu

konstanten Steuersätzen.

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2. Begriffserläuterungen

2.1 Inflation

Unter Inflation wird in der Volkswirtschaftlehre ein andauernder Anstieg des

Preisniveaus verstanden. Private Haushalte müssen bei einem Anstieg der

Güterpreise mehr Geld ausgeben, um ihren Lebensstandard zu halten. Der

Geldwert oder die Kaufkraft einer Währung nimmt im Laufe der Jahre durch die

Inflation ab, also verschlechtert sich das Austauschverhältnis von Geld im

Verhältnis zu anderen Gütern.1

Der Art. 105 des EU-Vertrages schreibt den EU-Ländern das geldpolitische Ziel

der Preisniveaustabilität vor. Preisstabilität bedeutet mathematisch eine

Inflationsrate von Null. Dies ist jedoch gefährlich, da bei einem Rückgang des

Preisniveaus eine Deflation mit viel schlimmeren Folgen droht. Heute wird in den

meisten Fällen unter Preisstabilität eine Inflationsrate zwischen ein und zwei

Prozent verstanden. Produkte werden ständig weiterentwickelt und verbessert,

was sich in leicht erhöhten Produktenpreisen widerspiegelt. Die Europäische

Zentralbank, deren primäres Ziel Preisniveaustabilität ist, verfolgt ein Inflationsziel

von nahe, aber unter zwei Prozent.2

Meistens wird zur Messung der Inflation der Verbrauchpreisindex herangezogen.

2.2 Verbraucherpreisindex

Sofern sich eine Zentralbank als Hauptaufgabe Preisniveaustabilität gesetzt hat,

ist es wichtig, dass die Preisentwicklungen sorgfältig und realistisch analysiert

werden. Um einen möglichst genauen Überblick zu erhalten, müssten die Preise

aller in einer Volkswirtschaft angebotenen Güter beobachtet werden, was aber

erfassungstechnisch problematisch werden würde. Um trotzdem zu

aussagekräftigen Zahlen zu kommen, wird die Gütermenge auf einen

repräsentativen Warenkorb reduziert. Mithilfe eines Preisindizes soll eine Aussage

über die Höhe der Inflation in Teilbereichen einer Volkswirtschaft getroffen

1 Vgl. Altmann, Jörn (2007), S. 122 f. 2 Vgl. Altmann, Jörn (2007), S. 123.

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werden. Aktuell umfasst der dem Verbraucherpreisindex zugrunde liegende

Warenkorb circa 750 Positionen. Diese 750 Positionen sind allerdings zum Teil

schon Zusammenfassungen mehrerer Einzelposten. Insgesamt werden rund

1.000 Einzelpreisreihen mit rund 350.000 Einzelpreisen vereinigt.3

3. Staatsfinanzierung

3.1 Steuern

Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung

bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von

Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand

verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein

sollte (Definition der deutschen Abgabenordnung). Damit sind Steuern eine

öffentlich-rechtliche Abgabe, denen keine bestimmte staatliche Leistung

gegenübersteht und die zwecks Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs ohne

Ansehen der Person alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht

erfüllen. Steuern sind die Haupteinnahmequelle eines modernen Staates und das

wichtigste Instrument zur Finanzierung seines territorial abgegrenzten

Staatswesens und anderer (supranationaler) Aufgaben. Durch die finanziellen

Auswirkungen auf alle Bürger und die komplexe Steuergesetzgebung sind Steuern

und andere Abgaben ein andauernder politischer und gesellschaftlicher

Streitpunkt.4

Neben dem Fiskalzweck kann eine Steuererhebung auch noch weitere Intentionen

verfolgen. Steuern können dafür genutzt werden das Verhalten von

Steuerpflichtigen in eine bestimmte, vom Gesetzgeber gewünschte, Richtung zu

lenken. Hierbei ist das Erzielen von Einnahmen zweitrangig. Beispiele für so

genannte Lenkungssteuern sind die Tabaksteuer oder die Alkopopsteuer.

Andererseits kann mit Steuervergünstigungen auch ein gesellschaftliches

Verhalten unterstützt werden.5

3 Vgl. Altmann, Jörn (2007), S. 135 f. 4 Vgl. Graf, Gerhard (2005), S. 260 f. 5 Vgl. Reding, Kurt / Müller, Walter (1999), S.78.

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Des Weiteren kann eine Steuer genutzt werden um eine politisch erwünschte

Verteilung des Einkommens oder Vermögens zu erreichen. Viele Staaten in

Europa haben hierfür ihre Einkommenssteuer mit einer Progression ausgestaltet.

Diese führt zu einem steigenden Steuersatz, je höher das individuelle Einkommen

ist. Die steuerliche Belastung steigt, je höher das Einkommen des

Steuerpflichtigen ist.6

In Deutschland werden die Steuerarten in direkte und indirekte Steuern unterteilt.

Zu den direkten Steuern zählen unter anderem die Einkommensteuer, die

Kapitalertragssteuer und die Körperschaftssteuer. Hier werden die Steuern direkt

vom Steuerpflichtigen oder über Dritte gezahlt. Steuerschuldner, der gesetzlich

Verpflichtete, und Steuerträger, der wirtschaftlich Belastete, sind die gleiche

Person. Die Erhebung der direkten Steuern ist im Gegensatz zu den indirekten

Steuern mit einem viel größeren Erklärungs- und Ermittlungsaufwand

verbunden. Es gibt eine Vielzahl von Ausnahmen und Steuerentlastungen, die

beachtet werden müssen.

Dem gegenüber steht die Berücksichtigung der individuellen wirtschaftlichen

Leistungsfähigkeit eines jeden Steuerpflichtigen, wodurch eine faire

Besteuerung gewährleistet wird.7

Im Jahr 2007 betrug das Aufkommen der direkten Steuern 272.083 Mio. Euro.8

Die wichtigsten indirekten Steuern sind die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die

Tabaksteuer und die Mineralölsteuer. Steuerschuldner und Steuerträger sind

unterschiedliche Personen. In diesen Fällen schuldet ein Dritter, meist der

Verkäufer, dem Staat die Steuer. Diejenige Person, die von der Steuer betroffen

ist, also der Käufer einer Ware oder einer Dienstleistung, führt die Steuer nicht ab,

er zahlt sie nur über einen Aufschlag auf den Preis.9

Im Gegensatz zu den direkten Steuern ist der Erklärungs- und Ermittlungsaufwand

sehr gering. Die Steuern werden direkt beim Kauf einer Ware oder einer

Dienstleistung erhoben. Die indirekten Steuern sollen beim Verbrauch oder

Gebrauch bestimmter Waren zu einer Belastung führen. Hiermit lässt sich neben

dem fiskalischen Einnahmeziel, über die Verteuerung der betroffenen Güter, auch

eine Lenkungswirkung erreichen. Als Nachteil steht demgegenüber, die

6 Vgl. Brümmerhoff, Dieter (2001), S. 276 ff. 7 Vgl. Waldhoff, C. (2008). 8 Vgl. o.V. e) (2008). 9 Vgl. o.V. c) (2008).

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Nichtberücksichtigung der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der

Steuerträger. Tendenziell gelten indirekte Steuern als unsozialer als direkte

Steuern, da Geringverdiener einen größeren Anteil ihres Einkommen konsumieren

als Besserverdienende und somit relativ stärker von indirekten Steuern belastet

werden.10

Das Aufkommen der indirekten Steuern im Jahr 2007 betrug 266.160 Mio. Euro.11

In der folgenden Graphik ist dargestellt, wie sich direkte und indirekte Steuern im

Zeitverlauf zueinander verhalten. Im Jahre 1970 waren 53,6 Prozent des

Gesamtsteueraufkommens den direkten Steuern und 46,5 Prozent den indirekten

Steuern zuzuordnen. Die Differenz war im Jahre 1977 am größten mit einem

Unterschied von 24 Prozent. Die direkten Steuern hatten 62 Prozent Anteil und die

indirekten Steuern dementsprechend 38 Prozent. Bis zu den Jahren 2000 und

2001 verkleinerte sich die Differenz und das Verhältnis drehte sich sogar leicht

zugunsten der indirekten Steuern, in den folgenden Jahren blieb es bei

ausgeglichenen 50 Prozent.

Abbildung 1: Verteilung der direkten und indirekten Steuern

Aufteilung direkter und indirekter Steuern in der B RD

0,000

0,100

0,200

0,300

0,400

0,500

0,600

0,700

1970

1973

1976

1979

1982

1985

1988

1991

1994

1997

2000

2003

2006

direkte Steuern in %

indirekte Steuern in %

Datenquelle: Bundesfinanzministerium

10 Vgl. Graf, Gerhard (2005), S.86. 11 Vgl. o.V. e) (2008).

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Neben den Steuern gibt es noch weitere Abgaben, die von der öffentlichen Hand

erhoben werden. Im Gegensatz zu Steuern stehen diese Zahlungen in einem

direkten Zusammenhang mit einer konkreten Gegenleistung durch den Staat.

Abgaben sind nochmals unterteilt in Gebühren und Beiträge. Gebühren fallen nur

bei tatsächlicher individueller Inanspruchnahme der öffentlichen Leistung an. Es

wird unterschieden zwischen Verwaltungsgebühren, welche Entgelt für die

Vornahme von Amtshandlungen sind (z.B. Bescheinigungen, Genehmigungen)

und Benutzungsgebühren, welche für die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen

und Anlagen erhoben werden (z.B. Büchereien, Müllabfuhr, Badeanstalten).

Beiträgen steht eine mögliche Nutzung öffentlicher Leistungen gegenüber. Sie

werden erhoben, weil eine tatsächliche Gegenleistung in Anspruch genommen

werden kann. Die Möglichkeit der Nutzung ist ausreichendes Kriterium, um diese

Abgabe leisten zu müssen (z.B. Kurtaxen, Straßenanliegerbeiträge).12

Zur Rechtfertigung der Erhebung von Abgaben wurden einige Prinzipien

aufgestellt, anhand derer die Last der Abgaben auf die Staatsbürger verteilt

werden sollte. In diesem Zusammenhang werden zwei Prinzipien als

Fundamentalprinzipien angesehen, das Äquivalenzprinzip (benefit principle) und

das Leistungsfähigkeitsprinzip (ability to pay principle).

Das Äquivalenzprinzip besagt, dass Staatsbürger gemäß dem ihnen vom Staat

gewährten Nutzen, aus der Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen,

herangezogen werden sollen. Der Nutzenverlust, der bei Zahlung einer Abgabe an

den Staat entsteht, soll dem Nutzenzuwachs aus dieser Inanspruchnahme

entsprechen, ihm äquivalent sein.

Als zweites Fundamentalprinzip wird das Leistungsfähigkeitsprinzip genannt.

Dieses Prinzip fordert, dass jeder Bürger zur Finanzierung der staatlichen

Leistungen nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit, im Sinne von

Zahlungsfähigkeit, beiträgt. Demnach wäre eine steuerliche Belastung eines

Bürgers oder eines Haushalts am individuellen monatlichen Einkommen

auszurichten.13

12 Vgl. Kußmaul, Heinz (2006), S.230. 13 Vgl. Brümmerhoff, Dieter (2001), S.385 ff.

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3.2 Anteile der verschiedenen Steuern am Gesamtsteu eraufkommen

und Entwicklungen der verschiedenen Steuern

Bei ihrer Einführung im Jahre 1968 hatte die Umsatzsteuer ein Aufkommen in

Höhe von 12.871 Mio. Euro, das Gesamtsteueraufkommen betrug damals 62.280

Mio. €. Dies entsprach einer Umsatzsteuerquote von 20,7 Prozent. 2007 erzielte

der Staat durch die Mehrwertsteuer Einnahmen von 169.636 Mio. €. Anteilmäßig

am Gesamtsteueraufkommen in Höhe von 538.243 Mio. € war das ein Anteil von

31,5 Prozent.

Abbildung 2: Steueraufkommen

Steueraufkommen in der BRD

0,0

100.000,0

200.000,0

300.000,0

400.000,0

500.000,0

600.000,0

1968

1971

1974

1977

1980

1983

1986

1989

1992

1995

1998

2001

2004

2007

Umsatzsteuer in Mio €

Gesamtsteuer in Mio €

Quelle: Bundesfinanzministerium

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8

Abbildung 3: Anteil der Umsatzsteuer am Gesamtsteueraufkommen

Anteil der Umsatzsteuer am Gesamtsteueraufkommen

0,0%

5,0%

10,0%

15,0%

20,0%

25,0%

30,0%

35,0%

1968

1971

1974

1977

1980

1983

1986

1989

1992

1995

1998

2001

2004

2007

Anteil der Umsatzsteuer amGesamtsteueraufkommen

Quelle: Bundesfinanzministerium

3.3 Reaktionen auf eine Steuererhebung

Steuern werden von den Belasteten zumeist als unliebsam empfunden, so dass

die Steuerpflicht bestimmte Wirkungen hervorrufen kann. Eine dieser möglichen

Reaktionen ist eine Preiserhöhung des produzierten Gutes, um die Steuerlast an

einen Dritten weiterzugeben (Steuerüberwälzung). Diese Überwälzung der

Steuerlast ist bei Verbrauchssteuern ein gewünschtes Ziel des Gesetzgebers. Er

will dadurch u.a. allokative Wirkungen erzielen und nebenbei löst er des Weiteren

Verteilungswirkungen aus.14

Es wird zwischen einer Vorwälzung auf die Abnehmer und der Möglichkeit der

Rückwälzung auf die Lieferanten unterschieden. Im Zuge einer Vorwälzung wird

versucht, mit einer Preiserhöhung die Steuerlast weiterzugeben. In welchem

Ausmaß dies jedoch funktioniert, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. In

welchem Maße die Abnehmer eine Chance haben auf andere Produkte

umzusteigen, ist ein zentraler Indikator für das erfolgreiche Überwälzen. Herrscht

eine sehr elastische Nachfrage, hat eine Weitergabe der steuerlichen Belastung

eine deutliche Mengenreduktion zur Folge. Dieser Nachfragerückgang kann

mitunter so deutlich sein, dass eine Überwälzung nahezu ausgeschlossen ist.

14 Vgl. Altmann, Jörn (2007), S. 312.

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Liegt jedoch eine relativ unelastische Nachfrage für ein Gut vor, so werden trotz

der Preiserhöhung nur wenige Konsumenten ihre Nachfrage einschränken und die

Anbieter können die Steuerbelastung annähernd vollständig überwälzen.

Abbildung 4: Überwälzungsmöglichkeiten bei unterschiedlichen Preiselastizitäten der Nachfrage

Quelle: Graf, Gerhard (2005)

Wenn ein Unternehmen seine steuerliche Zusatzbelastung nicht auf die

Kundenseite, sondern auf die Lieferantenseite überwälzen möchte, wird von einer

Rückwälzung gesprochen. Hierbei soll durch eine Reduzierung des

Einkaufspreises die steuerliche Belastung kompensiert werden.15

Ein weiteres Kriterium für die Durchsetzbarkeit einer solchen Aktion ist die

Wettbewerbssituation in der jeweiligen Branche. Vor dem Hintergrund der

Preispolitik von Konkurrenzanbietern ist eine Überwälzung häufig nicht in vollem

Umfang möglich. Um eine Steuererhebung trotzdem vollständig an den

Endverbraucher weiterzugeben, bietet sich dem Unternehmen das Instrument der

Mischkalkulation an. Diese Variante ermöglicht es den Unternehmen, erhöhte

Kosten aufgrund von Steuererhöhungen nicht unbedingt komplett auf die von den

15 Vgl. Graf, Gerhard (2005), S.133f.

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10

Steuererhöhungen betroffenen Produkte zu überwälzen, sondern diese auch

durch Preisanpassungen bei anderen Gütern zu decken.16

Weitere Reaktionen, welche allerdings keine direkten Auswirkungen auf eine

Steuererhebung oder Erhöhung haben, sind das komplette Ausweichen oder

Vermeiden des steuerpflichtigen Tatbestandes (z.B. ein Raucher gibt das

Rauchen auf). Eine weitere Form ist das Reduzieren der Steuerlast (z.B. Raucher

reduziert den Zigaretten-Konsum). Eine weitere Reaktion kann außerdem die so

genannte Einholung sein. Im Zuge dieser Maßnahme versuchen Haushalte und

Unternehmen durch zusätzliches Einkommen ihre Einbußen zu kompensieren

(z.B. Überstunden, Nebenjob). Zuletzt ist noch die Steuerhinterziehung zu nennen,

um der Steuerpflicht zu entgehen (z.B. falsche Angaben in der Steuererklärung).17

4. Erhöhung der Mehrwertsteuer im Januar 2007

4.1 Mehrwertsteuer

Die Umsatzsteuer, die im Volksmund meist Mehrwertsteuer genannt wird, ist eine

Steuer, die auf den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen erhoben wird.

Als Konsumsteuer zählt sie zu den allgemeinen Verbrauchssteuern, mit denen der

gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet wird. Die Steuer ist eine

indirekte Steuer und wird vom Verkäufer oder Unternehmer an die

Finanzbehörden abgeführt. Dies ist für die Unternehmen leichter durchzuführen

und zu erheben, als wenn die Endverbraucher das tätigen sollten. Der

bürokratische Aufwand ist zudem gering, da die Unternehmen zum Teil verpflichtet

sind, die Umsatzsteuer auf Rechnungen getrennt auszuweisen. Für die

Unternehmen ist die Mehrwertsteuer kostenneutral, da nur der von ihnen

produzierte Mehrwert besteuert wird. Wirtschaftlich getragen wird die

Mehrwertsteuer von den Konsumenten. Schuldner und Träger sind folglich nicht

personenidentisch. Diese Durchführung der Mehrwertsteuererhebung ist für den

Staat recht unbürokratisch.18

16 Vgl. Linz, Stefan / Behrmann, Timm / Müller, Tobias / Kott, Kristina (2006), S.1125. 17 Vgl. Graf, Gerhard (2005), S.130 ff. 18 Vgl. o.V. d) (2008).

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11

In Deutschland wird die Mehrwertsteuer nicht auf alle Produkte zu gleichen Teilen

angewendet. Unterschieden wird hier der volle Mehrwertsteuersatz, der

Regelsteuersatz, in Höhe von aktuell 19 Prozent, der ermäßigte Satz von zurzeit 7

Prozent und solche Produkte, welche von der Mehrwertsteuer befreit sind.

Den ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 Prozent müssen sie nach § 12 Abs. 2

UStG unter anderem zahlen bei Grundnahrungsmitteln, außer Getränken und

Alkohol, Leitungswasser, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Blumen, Tierfutter und

Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr.

Vollständig umsatzsteuerbefreit nach § 4 UStG sind die Miete, allerdings ohne

Nebenkosten, Finanzdienstleistungen mit Ausnahme der Steuerberatung,

Gesundheitsleistungen wie Arzthonorare oder Honorare für Krankengymnastik,

Kindergärten und -krippen, Abwasser, Briefporto, Rundfunkgebühren oder

Auslandsflüge.

Die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2003 zeigten,

dass ungefähr 28 Prozent der privaten Konsumausgaben aufgewendet werden,

um die Kaltmieten zu bezahlen. Dies stellt den größten Teil der steuerbefreiten

Produkte dar. Durchschnittlich 11 Prozent der gesamten Konsumausgaben

entfallen auf Nahrungsmittel, was der größte Teil bei den steuerermäßigten Gütern

ist. Insgesamt beträgt der Anteil der steuerermäßigten Güter 16 Prozent. 56

Prozent der Konsumausgaben der privaten Haushalte werden im Mittel für

Produkte, die dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, aufgewendet.19

1968 begann die Mehrwertsteuer mit einem Aufkommen von umgerechnet 12,87

Milliarden Euro. Im Jahr 2006 betrugen die Einnahmen hingegen schon 146,7

Milliarden Euro. In diesen fast 40 Jahren steigerte sich die Steuer damit um fast

1140 Prozent.20

Die Mehrwertsteuer hat an den Gesamteinnahmen der Bundesrepublik

Deutschland im Jahr 2007 einen Anteil von 32,7 Prozent.

Abbildung 5: Verteilung der Bundeseinnahmen im Jahr 2007

19 Vgl. Strantz, Cosima (2007), S.7. 20 Vgl. Becker, Michael (2008).

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12

Quelle: BROTUNDBUTTERBRIEF

4.2 Geschichte der Mehrwertsteuer und ihre bisherig en Erhöhungen

Die Ursprünge der Mehrwertsteuer reichen zurück bis ins Altertum. Schon bei den

alten Ägyptern, im antiken Athen oder Rom wurden Steuern auf Verbrauchsgüter,

meist Luxusgüter, erhoben, um so die Finanzierung des Staatswesens zu

unterstützen. Im Mittelalter kehrte diese Idee der leicht zu erhebenden und

ertragreichen Steuer wieder zurück und wurde unter dem lateinischen

Sammelbegriff teloneum bekannt. In deutschen Städten haben sich im 12. bzw.

13. Jahrhundert die so genannten Um- oder Ungelder als allgemeine oder

spezielle Umsatzgelder, die einen Steuercharakter hatten, entwickelt. Auf einen

bestimmten Warenwert wurde ein bestimmter Anteil dieses Wertes als Abgabe an

den Staat oder den Herrscher abgeführt. Ab dem 15. Jahrhundert dominierten

zahlreiche Einzelverbrauchssteuern, Akzisen, bis weit ins 19. Jahrhundert in den

meisten deutschen Gebieten. 1774/1755 führte Graf Brühl im Kurfürstentum

Sachsen eine Generalkonsumakzise ein, die der modernen Umsatzsteuer

ähnelte. In Bremen wurde von 1863 bis 1884 eine allgemeine Umsatzsteuer

eingeführt. Der enorme Finanzbedarf während des Ersten Weltkrieges war der

Auslöser für ein erneutes Auftreten einer Umsatzsteuer. 1916 wurde eine

reichseinheitliche Stempelsteuer auf Warenlieferungen beschlossen, die 1918

durch das Umsatzsteuergesetz, das auf einem System der Allphasen-

Bruttoumsatzsteuer basiert, abgelöst wurde. Zu Beginn betrug der Steuersatz 0,5

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13

Prozent, der nach wiederholten Änderungen bis 1951 auf 4 Prozent anstieg. Das

1967 beschlossene Umsatzsteuergesetz mit dem Übergang zum System der

Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug bildet die Grundlage des heutigen Systems.

Auslöser war die Harmonisierungsidee innerhalb der europäischen

Gemeinschaft.21

Am 1. Januar 2008 hatte die Mehrwertsteuer in ihrer heutigen Form ihr 40-jähriges

Jubiläum. Sie wurde vor 40 Jahren zu Beginn des Jahres 1968 von der damals

regierenden Großen Koalition als System der Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug

eingeführt. Die Höhe der Mehrwertsteuer betrug bei der Einführung 10 Prozent auf

alle Waren, der ermäßigte Satz auf Güter des täglichen Bedarfs belief sich auf fünf

Prozent.

Ein halbes Jahr nach der Einführung kam es dann auch zur der ersten von

mittlerweile sieben Erhöhungen. Die Mehrwertsteuer wurde auf 11 Prozent

angehoben, der ermäßigte Satz auf 5,5 Prozent. Politisch war dies aufgrund der

Großen Koalition wiederum leicht durchsetzbar.

Fast zehn Jahre später wurde die Mehrwertsteuer wieder angehoben, diesmal

allerdings mit Widerstand der Opposition. Die Neuverschuldung hatte eine

Rekordhöhe erreicht und vom 1. Januar 1978 an betrug der Satz 12 Prozent bzw.

6 Prozent.

Im Gegenzug zu der Erhöhung zum 1. Juli 1979 auf 13 Prozent und 6,5 Prozent

wurde das Kindergeld erhöht, die Lohnsteuer und die Lohnsummensteuer wurden

gesenkt.

Die nächste Erhöhung fand am 1. Juli 1983 statt. Die Mehrwertsteuer stieg auf 14

Prozent, der ermäßigte Satz auf 7 Prozent.

1993 wurde die Mehrwertsteuer als Folge der Fehlkalkulation des Aufbau Ost auf

15 Prozent angehoben.

Auch Norbert Blüm profitierte von der erneuten Anhebung auf 16 Prozent am 1.

April 1998, um so eine Erhöhung der Rentenbeiträge zu abzuwehren. Sein

damaliger Ausspruch "Die Renten sind sicher" wurde mittlerweile zu seiner

politischen Lebenslüge.

Am 1. Januar 2007 trat die siebte Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Geschichte

des Landes mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 in Kraft. Mit diesen

21 Vgl. o.V. d) (2008).

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14

Mehreinnahmen sollte der Haushalt konsolidiert und die Lohnnebenkosten

gesenkt werden. Wie bei jeder Erhöhung hieß es, dass dies unverzichtbar sei.22

Abbildung 6: Erhöhungen der Mehrwertsteuer Zeitraum Regelsteuersatz verminderter Steuersatz

ab 1.1.1968 10 % 5 % ab 1.7.1968 11 % 5,5 % ab 1.1.1978 12 % 6 % ab 1.7.1979 13 % 6,5 %

ab 1.7.1983 14 % 7 % ab 1.1.1993 15 % 7 % ab 1.4.1998 16 % 7 % ab 1.1.2007 19 % 7 %

Quelle: eigene Darstellung

4.3 Die Erhöhung zum 1. Januar 2007 - Erwartungen, Reaktionen und

Realität

Zum 1. Januar 2007 wurde die Regelsteuersatz der Mehrwertsteuer von damals

16 auf 19 Prozent angehoben. Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 Prozent

wurde durch den Beschluss des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 im Herbst 2005

nicht angetastet. Bei den vorangegangenen Beschlüssen lagen zwischen

Vereinbarung und Vollzug nur wenige Monate. Diese Erhöhung wurde jedoch

bereits mehr als ein Jahr vor dem Vollzug der Steuerveränderung bekannt

gegeben, so dass sich die Kunden und Unternehmen darauf einstellen konnten.

Die bisherigen sechs Steigerungen der Mehrwertsteuer betrugen jeweils einen

Prozentpunkt, diesmal hingegen wurde der Regelsatz um 3 Prozentpunkte erhöht.

Die Auswirkungen konnten so nur vermutet bzw. wage geschätzt werden.

Durch die Anhebung des Regelsatzes von 16 auf 19 Prozent verteuern sich Güter

und Dienste bei einer Vollüberwälzung am Stichtag nicht um komplette 3 Prozent,

sondern nur um 2,6 Prozent wie folgende Rechnung zeigt:

22 Vgl. o.V. c) (2006).

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15

Drei Fünftel der Waren und Dienstleistungen sind von der Erhöhung des

Regelsteuersatzes betroffen. In die Berechnung des Verbraucherpreisindex

fließen neben den vollständig besteuerten Gütern auch Güter mit ermäßigtem

Steuersatz bzw. Güter, die steuerfrei sind, ein. Folglich würde sich eine

Vollüberwälzung nicht mit 2,6 Prozent auswirken, sondern mit einem geringen

Gewicht von in etwa 1,4 Prozent.23

Die große Vorlaufzeit und die recht große Erhöhung der Steuern ließen den

Unternehmen weitgehend Spielraum bei der Überwälzung auf den

Endverbraucher. Eine Erhöhung der Preise genau am Stichtag, was der

Gesetzgeber sich so vorgestellt hatte, wäre den Konsumenten leicht aufgefallen.

Die Unternehmen konnten sich durch geschickte und strategische Preispolitik in

ein gutes Bild setzen. Viele Unternehmen und Discounter wie z.B. Aldi oder Lidl,

kündigten im August 2006 in großen, offensiven Werbebotschaften an, dass ihre

Preise konstant blieben, was der Verbraucher wohlwollend aufnahm. Dass die

Preise jedoch zum Teil schon vor diesen werbewirksamen Maßnahmen

angehoben wurde, fiel nur wenigen Personen auf. Die Preiserhöhungen wurden

zum Teil in der ferienlastigen Sommerzeit durchgeführt und fielen dem

Verbraucher nicht in Verbindung mit der Mehrwertsteuererhöhung auf.

Dieser Vorzieheffekt war auch bei Versandhäusern zu beobachten. Die für den

Winter neuproduzierten Kataloge wurden bereits im Sommer gedruckt, damit sie

rechtzeitig zum Saisonstart und zur Verteilung im Herbst fertig sind. Den

Verbrauchern wurde eine Preisgarantie auch für die Zeit nach der Steuererhöhung

zugesichert, allerdings wurden die Preise im Vorfeld bereits versteckt erhöht.

Ob Unternehmen die volle Erhöhung auch komplett an den Verbraucher

weitergegeben haben oder konnten, hängt von den Nachfragebedingungen auf

den einzelnen Produktmärkten ab. Bei schwacher Nachfrageentwicklung kann es

zunächst schwer fallen, eine Mehrwertsteuererhöhung zu überwälzen. Das

Verhalten von Konkurrenten bei der Preisbestimmung ist ebenso wichtig, geben 23 Vgl. Deutsche Bundesbank (2006), S. 50.

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16

diese die Erhöhung weiter oder lassen diese die Preise konstant zu Ungunsten

des eigenen Gewinns. Konstante Preise könnten weitere Wirkungen auf die

Beschäftigung oder das Lohnniveau haben. Der Wettbewerbsdruck spielt hier eine

große Rolle. Durch geschicktes Verhalten konnten eine bessere Stellung auf dem

Markt erreicht werden. Ferner entscheidend ist, ob die Unternehmen die höheren

Preise gegenüber den weiterverarbeitenden Unternehmen durchsetzen können

oder ob Unternehmen durch festgeschriebene Preise gebunden sind. Eine weitere

Möglichkeit die Kosten weiterzugeben ist gegeben durch eine Querfinanzierung.

Ein im Blickfeld stehendes, häufig gekauftes Produkt wird bei der Preisbildung

nicht geändert. Ein oder mehrere andere Produkte, die nicht so genau betrachtet

werden, werden im Preis nach oben korrigiert, so dass die Kosten des ersten

Produktes über andere Wege wieder aufgefangen werden. Teilweise werden auch

die Verpackungsgrößen verändert, so dass die versteckte Preiserhöhung für den

Verbraucher auf den ersten Blick nicht sichtbar wird. Viele Unternehmen haben

zusätzlich zu der Mehrwertsteuererhöhung ihre eigenen Preise erhöht.24

Bei einer mikroökonomischen Betrachtung des Sachverhaltes einer

Mehrwertsteuererhöhung hat die elastischere Seite einen geringeren Anteil der

Erhöhung zu tragen. Wird nun von einem vollständigen Wettbewerb ausgegangen,

so wird die Mehrwertsteueranhebung vollständig auf den Verbraucher überwälzt.

Kurzfristig würde das Preisniveau ansteigen, aber auf lange Sicht wäre die

Preissteigerungsrate bei gleich bleibenden Rahmenbedingungen unverändert. Die

Konsumenten könnten auf diese Preiserhöhung mit einem Rückgang beim Kauf

von regelbesteuerten Gütern reagieren und auf Alternativgüter umsteigen, sofern

dies möglich ist.

Die Chefin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Edda Müller, sagte

der "Berliner Zeitung" im Mai 2006, dass es schon bald zu vorgezogenen

Preisaufschlägen kommen würde. Dies sei bereits bei der Euro-Einführung zu

beobachten gewesen, dass der Handel die Preise schon vor der Umstellung von

DM auf Euro angehoben habe. Weiterhin sei mit Erhöhungen von deutlich über

drei Prozentpunkten auszugehen. Einer Forsa-Umfrage nach planten 12 Prozent

von 1000 Befragten, größere Anschaffungen vorzuziehen und bereits im Jahr

2006 zu tätigen.25

24 Vgl. Strantz, Cosima (2007), S. 8. 25 Vgl. o.V. a) (2006).

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17

Axel Weber, Bundesbank-Präsident und EZB-Ratsmitglied, warnte im Juli 2006

vor einer allzu starken Dämpfung auf den privaten Verbraucher. Nicht nur die

Mehrwertsteuererhöhung würde die Realeinkommen schmälern, sondern auch die

steigenden Rohstoffpreise.26

Eine im August 2006 vom Handelsblatt in Auftrag gegebene Online-Umfrage der

Aachener Marktforschungsfirma Dialego zeigt, dass 54 Prozent der Befragten der

Meinung ist, dass der Handel seine Preise bereits im Vorfeld der Steuererhöhung

erhöht hat. Dies bestätigt das Misstrauen der Konsumenten seit der Euro-

Einführung im Jahre 2002. Entgegen dieser Angst der Verbraucher betont Destatis

Marktforscher Timm Behrmann, dass zum damaligen Zeitpunkt Effekte der

Mehrwertsteuererhöhung noch nicht eingetreten seien.27

Im Zuge der Mehrwertsteuererhöhung wurden die privaten Haushalte aber auch

entlastet durch eine Senkung der Lohnnebenkosten. Der Beitragssatz zur

Arbeitslosenversicherung wurde zum 01.01.2007 von 6,5 Prozent auf 4,5 Prozent

gesenkt. Diese Lohnnebenkostensenkung kommt jedoch nur bei Arbeitnehmern,

nicht aber bei den Arbeitslosen an. Ein weiterer Punkt des

Haushaltbegleitgesetzes 2006 war, zusätzlich zu der Mehrwertsteuer auch die

Versicherungssteuer um 3 Prozentpunkte anzuheben. Der pauschale Beitragssatz

für geringfügig Beschäftigte (Minijobs) wird zum 1. Juli 2007 von 25 auf 30 Prozent

erhöht, während die Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und

Nachtzuschlägen begrenzt wird auf einen Grundlohn von 25 Euro pro Stunde.28

4.4 Zusatzbelastung der privaten Haushalte

Um die Zusatzausgaben eines durchschnittlichen Haushaltes zu berechnen, wird

ein durchschnittliches pro Monat zur Verfügung stehendes Budget für den Konsum

von 2.177 Euro29 angenommen, was durch die EVS 2003 ermittelt wurde. Für

diesen Haushalt berechnen sich die Zusatzkosten bei einer vollständigen

Überwälzung durch die Unternehmen wie folgt:

26 Vgl. o.V. b) (2006). 27 Vgl. Schlautmann, C. (2006). 28 Vgl. Bundesfinanzministerium. 29 gesamte monatliche Konsumausgaben eines durchschnittlichen Haushaltes im Jahr 2003 (Quelle: EVS).

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18

Zusatzausgaben = Einkommen * Quote der regelbesteuerten Güter

* prozentuale Zusatzbelastung

= 2.177 Euro * 0,56 * 0,026

= 32 Euro

Jeder Haushalt müsste diesen Betrag in Höhe von 32 Euro monatlich zusätzlich

zu seinen bisherigen Ausgaben bei einer vollständigen Überwälzung durch die

Unternehmen zahlen, wenn er sein Ausgabeprofil gegenüber dem Jahr 2003 nicht

ändert.

Um die Zusatzbelastung eines Haushaltes prozentual auszurechnen, muss die

Zusatzbelastung in Relation zu seinem monatlichen Budget gesetzt werden:

32 Euro / 2.177 Euro = 0,0147

Die prozentuale Zusatzbelastung eines Haushaltes beträgt durchschnittlich

ungefähr 1,5 Prozent.

Diese Angaben betrafen bisher einen durchschnittlichen Haushalt. Mit steigendem

Einkommen verändert sich jedoch die Aufteilung der Ausgaben. Ein Haushalt mit

geringem Einkommen gibt tendenziell einen größeren Anteil ihres Einkommens für

die Wohnungsmiete, Nahrungsmittel und steuerermäßigte Güter aus. Dagegen

haben Haushalte mit steigendem Einkommen sinkende Anteile der Ausgaben für

Mieten und Nahrungsmittel. Allerdings nimmt bei solchen Haushalten der Anteil

der Ausgaben für normal besteuerte Güter zu.

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19

Abbildung 7: Ausgabenanteile differenziert nach Haushaltsnettoklassen

Quelle: Wirtschaft und Statistik 11/2006

Es lässt sich festhalten, dass private Haushalte mit steigendem Nettoeinkommen

einen höheren Anteil ihrer Konsumausgaben für regelbesteuerte Produkte

aufwenden. Demnach würde eine Mehrwertsteuererhöhung solche Haushalte

stärker treffen, die ein höheres Einkommen haben und somit anteilmäßig mehr

Geld für normal besteuerte Güter ausgeben. Folglich wären die Zusatzausgaben

hier höher als bei Haushalten mit geringerem Einkommen. Sobald das

Grundbedürfnis nach Nahrungsmitteln und Wohnung befriedigt ist, wird sich

vollbesteuerten Gütern zugewendet.

Die frühe Ankündigung der Mehrwertsteuererhöhung ließ den privaten Haushalten

die Möglichkeit, Käufe von Gütern mit vollem Mehrwertsteuersatz in das Jahr 2006

zu verschieben.

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Abbildung 8: Durchschnittliche Zusatzbelastung durch die Mehrwertsteuererhöhung bezogen auf die privaten Konsumausgaben nach

Haushaltsnettoeinkommensklassen

Quelle: Wirtschaft und Statistik 11/2006

Eine vollständige Überwälzung der Mehrwertsteuererhöhung durch die

Unternehmen würde die Haushalte mit dem geringsten Einkommen

durchschnittlich monatlich 9 Euro zusätzlich kosten. Haushalte der höchsten

Einkommensklasse hätten im Durchschnitt zusätzliche Aufwendungen in Höhe

von 64 Euro zu tragen. Wie oben schon beschrieben, würde ein

Durchschnittshaushalt im Monat durchschnittlich zusätzliche Kosten von 32 Euro

haben.30

Private Haushalte konnten durch die anstehenden Preiserhöhungen größere

Anschaffungen vorziehen und bereits im Jahr 2006 tätigen. Beobachtungen des

Bundesamtes für Statistik bestätigen diese Vorzieheffekte. 30 Vgl. Linz, Stefan / Behrmann, Timm / Müller, Tobias / Kott, Kristina (2006), S. 1126 f.

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21

5. Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung auf den VPI

Die lange Vorlaufzeit der Mehrwertsteuererhöhung zwischen Bekanntgabe und

Realisierung der Anhebung ließ den Unternehmen viele Gestaltungsmöglichkeiten

und einen großen Zeitraum bei der Überwälzung der Kosten. Hierdurch ist beim

VPI auch kein eindeutiger Anstieg oder auch Sprung zu erkennen. Weder bei der

Gesamtindex noch bei den 12 einzelnen Indizes.

„30 Prozent des Gesamteffekts entfiel demnach auf eine höhere

Preissteigerungsrate bereits im Jahr 2006, rund ein Drittel auf Preissteigerungen

zu Jahresbeginn 2007 und der Rest auf verzögerte Anpassungen im Jahr 2007.“31

Führende Ökonomen und Wirtschaftsforscher, insbesondere die Bundesbank,

sind laut dem Handelsblatt vom 22. April 2008 der Meinung, dass die

Überwälzung der Mehrwertsteuer abgeschlossen ist.

Dies wird bestätigt durch eine Berechnung des Bundesamtes für Statistik.

Hiernach sind die Preise von ausgewählten regelbesteuerten Waren und

Dienstleistungen im Zeitraum von April 2006 bis Dezember 2007 durchschnittlich

um rund 2,6 Prozentpunkte stärker gestiegen als im Basisfall ohne

Steuererhöhung.32

Bei einzelnen Produkten ist sehr wohl ein Anstieg zum Stichtag zu erkennen, wie

die beiden folgenden Graphiken zeigen:

31 Deutsche Bundesbank (2008), S. 38. 32 Vgl. Deutsche Bundesbank (2008), S. 40 f.

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22

Abbildung 9: Haarschnitt Herren - Preisabstand in Prozent gegenüber dem Jahr 2005

Quelle: www.destatis.de

Abbildung 10: Waschmaschinenreparatur - Preisabstand in Prozent gegenüber dem Jahr 2005

Quelle: www.destatis.de

Dass der VPI keinen stichtagsgenauen Anstieg verzeichnet, ist auf der folgenden

Zeitreihe gut zu erkennen.

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23

Abbildung 11: Entwicklung des VPI

Entwicklung des VPI

94

96

98

100

102

104

106

108

Jan

05

Mrz

05

Mai

05

Jul 0

5

Sep

05

Nov

05

Jan

06

Mrz

06

Mai

06

Jul 0

6

Sep

06

Nov

06

Jan

07

Mrz

07

Mai

07

Jul 0

7

Sep

07

Nov

07

Jan

08

Mrz

08

Mai

08

Quelle: www.destatis.de

Um eine Steuererhöhung mit ausgeprägterem Einfluss auf den VPI deutlicher zu

sehen, wird die Tabaksteuer, eine indirekte Steuer wie die Mehrwertsteuer, kurz

analysiert.

Tabaksteuererhöhungen gab es zu den folgenden Zeitpunkten:

� 1. Januar 2002

� 1. Januar 2003

� 1. März 2004

� 1. Dezember 2004

� 1. September 2005

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24

Abbildung 12: Tabaksteuer und VPI

Tabaksteuer und VPI

0

20

40

60

80

100

120

Jan

00

Jul 0

0

Jan

01

Jul 0

1

Jan

02

Jul 0

2

Jan

03

Jul 0

3

Jan

04

Jul 0

4

Jan

05

Jul 0

5

Jan

06

Jul 0

6

Jan

07

Jul 0

7

Jan

08

Zeitachse

Inde

x

Index 2 - Alkoholische Getränke - Tabakwaren

Quelle: www.destatis.de

Graphisch ist auf dem Diagramm zu erkennen, dass der Index 2 für alkoholische

Getränke und Tabakwaren, der ein Teilindex des VPI ist, nach einer

Tabaksteuererhöhung stets angestiegen ist. Begründet werden können diese

Anhebungen durch eine stichtagsgenaue und vollständige Überwälzung der

höheren Steuern auf den Konsumenten.

Die Erhöhung zum 1. Oktober 2006 ist die Überwälzung der Mehrwertsteuer, die

die Tabakhändler in einer konzentrierten Aktion durchgeführt haben.

Tabakprodukte wurden um durchschnittlich 5 Prozent angehoben.33

6. Europäischer Vergleich der Mehrwertsteuer

Aufgrund der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie ist die Umsatzsteuer in der EU relativ

gleichförmig geregelt.

Im Verhältnis zu den anderen EU-Ländern steht Deutschland mit seiner

gegenwärtigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent und dem ermäßigten Satz

33 Vgl. Deutsche Bundesbank (2008), S. 33.

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25

in Höhe von 7 Prozent im Mittelfeld. Vor der Erhöhung gehörte Deutschland zu

den Ländern mit den geringsten Mehrwertsteuern. Nur Zypern und Luxemburg

hatten mit 15 Prozent geringere Sätze. Den momentan höchsten Satz in der

Europäischen Union haben Schweden und Dänemark mit 25 Prozent, gefolgt von

Polen und Finnland mit 22 Prozent. Werden die vergangenen Jahre angeschaut,

dann wird deutlich, dass der Hebesatz in Deutschland meist drei bis fünf Prozent

unter dem Durchschnitt der EU liegt, der seinerseits von 1973 bis 2005 von etwa

15 auf ca. 19,5 Prozent gestiegen ist.

Wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz betrachtet, gibt es eine Schwankung von

5 Prozent in mehreren Ländern und dem Maximum von 17 Prozent in Finnland.

Einige Länder haben sogar eine weitere Unterscheidung in einen ermäßigten

Satz, einen speziellen Satz für Dienstleistungen, einen stark ermäßigten Satz und

einen Zwischensatz. In Luxemburg beträgt der Normalsatz 15 Prozent, der

ermäßigte Satz 6 Prozent (z.B. Erdgas, Elektrizität, Friseurleistungen) und der

stark ermäßigte Satz 3 Prozent (z.B. Nahrungsmittel, Arzneimittel, Zeitschriften).

Des Weiteren gibt es einen Zwischensatz in Höhe von 12 Prozent (z.B. bestimmte

Weine, Waschpulver und Putzmittel, Aufbewahrung und Verwaltung von

Wertpapieren).

Irland hatte seit 1972 bereits 30 Anpassungen bei den Mehrwertsteuersätzen.

1972 betrug der Regelsatz der Mehrwertsteuer 16,37 Prozent, bis 1983 kletterte

der Satz auf 35 Prozent an und sank dann im Laufe der Jahre bis 2005 auf 21

Prozent.34

In der Schweiz sieht die Situation der Mehrwertsteuer ähnlich wie in der EU aus,

allerdings mit deutlich niedrigeren Steuersätzen. Nicht alle Leistungen unterliegen

dem gleichen Mehrwertsteuersatz. Die meisten Lieferungen von Gegenständen

und fast alle Dienstleistungen unterliegen dem Regelsteuersatz in Höhe von 7,6

Prozent. Der reduzierte Satz, der fast alle Güter des täglichen Bedarfs,

insbesondere Lebensmittel, Medikamente und Zeitungen, umfasst, beträgt 2,4

Prozent. Ein Sondersatz in Höhe von 3,6 Prozent gilt für Übernachtungen

einschließlich Frühstück. In den Bereichen Gesundheit, Sozialwesen, Unterricht,

Kultur, Geld- und Kapitalverkehr, Versicherungen, Vermietung von Wohnungen,

Verkauf von Liegenschaften fällt keine Mehrwertsteuer an. Die Schweiz hatte

34 o.V. a) (2008), S. 24 ff.

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sogar geplant, die Umsatzsteuer weiter auf 6 Prozent zu senken, um noch

interessanter für ausländische Firmen zu werden.35

Abbildung 13: Mehrwertsteuersatz im EU-Vergleich

Quelle: BROTUNDBUTTERBRIEF

35 Vgl. o.V. b) (2008).

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27

7. Verfahren zur Bereinigung des HVPI von staatlich en Einflüssen

7.1 HVPI-CT

Das primäre Ziel des HVPI ist die Inflationsmessung. Ein Anstieg des

Preisniveaus, gemessen an der Veränderung des HVPI, kann jedoch nicht allein

auf Marktprozesse, sondern auch auf staatliche Einflüsse zurückzuführen sein.

Die Berechnung des Harmonisierten Verbraucherpreisindex zu konstanten

Steuersätzen ist ein internationales Projekt, dessen Ziel es ist, einen HVPI zu

berechnen, der die Veränderungen von bestimmten Steuern nicht als

Preisveränderung nachweist und diese somit nicht indexwirksam werden lässt.

Vergleicht man diesen mit dem aktuellen HVPI, so lässt sich die Auswirkungen

einer Steuerveränderung an der Differenz quantifizieren.

Im Gegensatz zu den bisher auf nationaler Ebene verwendetem

Bereinigungsverfahren, bei dem komplette Waren oder Dienstleistungen aus der

Berechnung ausgeschlossen werden, werden im Zuge der Berechnung des HVPI-

CT nur gewisse staatliche Einflüsse herausgerechnet. Veränderungen des

Preisniveaus aufgrund von Marktprozessen bleiben so weiterhin im Index mit

berücksichtigt.

Zu Beginn des Projekts wurde von Eurostat ein Handbuch, welches alle wichtigen

Angaben hinsichtlich der Berechnungsmethode des HVPI-CT beinhaltet, an alle

Projektteilnehmer ausgegeben. Hierdurch sollte die Vergleichbarkeit der

Ergebnisse auf internationaler Ebene gewährleistet werden.

In der ersten Projektphase wurden zunächst alle relevanten Steuerarten ermittelt,

welche in die Berechnung des HVPI-CT einbezogen werden sollten.

Ausgangspunkt hierfür war eine genaue Auflistung der Steuereinnahmen in der

Bundesrepublik Deutschland nach Steuerarten. Hierfür wurden die Daten des

Jahres 2004 genommen.

Im darauffolgenden Schritt wurden die direkten Steuern aussortiert, die nicht

hinzuzurechnen waren. Hierzu zählten die Steuern, die laut Definition des

Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG 1995)

festgelegt sind. 36

36 Vgl. Werner, Patrick (2006), S. 1278.

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28

Im dritten Schritt wurden dann die Steuern aussortiert, die nicht Bestandteil des

HVPI sind. Als Auswahlkriterium dient hierfür die HVPI- Verordnung Nr. 1687/98.

Dazu zählen die Kraftfahrzeugsteuer, die Wettsteuer und alle Steuern die mit dem

Erwerb oder Besitz von Wohneigentum verbunden sind.

Am Ende der ersten Phase blieben folgende Steuerarten, die zur Berechnung des

HVPI-CT einzubeziehen sind, übrig:

- Verbrauchssteuern (Tabaksteuer, Kaffeesteuer, Branntweinsteuer,

Schaumweinsteuer, Zwischenerzeugnissteuer, Mineralölsteuer,

Stromsteuer, Biersteuer und Alcopopsteuer)

- Umsatzsteuer

- Versicherungssteuer

- Feuerschutzsteuer

In der Zweiten Phase wurde dann mit der Einbindung des HVPI-CT in die

laufende Indexberechnung begonnen. Grundlage war hierfür die Schaffung eines

Kalenders, der alle steuerlich wichtigen Maßnahmen ab Dezember 2002 für die in

der 1. Phase ausgewählten Steuerarten enthält. Desweiteren wurden für die oben

aufgeführten Steuerarten genaue Beschreibungen angefertigt, in denen alle

Informationen hinsichtlich der Bemessungsgrundlage, der Entwicklung der

Steuersätze ab Dezember 2002, die Gültigkeitsbereiche und die relevanten Güter

des Warenkorbs genau dokumentiert wurde.

Die Berechnungsperiode dieses Projektes erstreckt sich von Dezember 2002 bis

Juni 2006. Getreu den Vorgaben von Eurostat wurden je die steuerliche

Regelungen vom Dezember des Vorjahres für das Folgejahr konstant gehalten.

Als Ergebnis dieses Projektes ergaben sich beträchtliche Differenzen bei den

monatlichen Veränderungsraten. Grund für diese Unterschiede sind die in Schritt

zwei erfassten Steuersatzänderungen zu diesen Zeitpunkten. Ein ähnliches

Ergebnis lässt sich bei dem Vergleich der Jahresraten erkennen. Diese

Ergebnisse sind auf den beiden nachfolgenden Graphiken nochmals zu

erkennen.37

37 Vgl. Werner, Patrick (2006), S. 1278 f.

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29

Abbildung 14: Differenz der Monatsraten zwischen dem HVPI und dem HVPI-CT

Quelle: Wirtschaft und Statistik 12/2006

Abbildung 15: Differenz der Jahresraten zwischen dem HVPI und dem HVPI-CT

Quelle: Wirtschaft und Statistik 12/2006

7.2 VPI ohne administrierte Preise

Administrative Preise sind staatlich festgesetzte Preise, die nicht aus dem freien

Spiel der Marktkräfte gebildet werden. Das Ergebnis wettbewerblicher

Marktprozesse, die Preise für Güter und Dienste, passen Politikern oft nicht. Ohne

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30

den Ursachen für die politisch als nachteilig angesehene Höhe von Preisen

nachzugehen, werden Preise von Staats wegen beeinflusst (z.B. Steuern,

Subventionen). Auf nationaler Ebene kam es schon zu Bestrebungen zur

Bereinigung des nationalen Verbraucherpreisindex um die Auswirkungen

staatlicher Maßnahmen.38

Basierend auf Gutachten des Sachverständigenrates wurde eine Index „staatlich

administrierter Preise“ berechnet welcher den Einfluss des Staates auf die Preise

quantifiziert. Waren oder Dienstleistungen bei denen der Staat unmittelbar oder in

einem deutlichen stärkeren Ausmaß als bei anderen Gütern Einfluss auf die

Preisbildung nimmt, werden aus der Berechnung des VPI heraus gerechnet.

Nachteil dieser Methode ist allerdings, dass komplette Gütergruppen aus der

Berechnung des Verbraucherpreisindex herausgenommen werden, obwohl deren

Preisentwicklung nicht ausschließlich auf staatliche Eingriffe zurückzuführen ist.39

8. Einfluss von direkten und indirekten Steuern auf Preise

Die Erhöhung einer indirekten Steuer hat zur Folge, dass die Preise durch die

Überwälzung der Kosten durch die Unternehmen auf die privaten Haushalte

ansteigen. Hierdurch sehen die privaten Konsumenten direkt die Anhebung und

merken, dass die Kaufkraft ihres Geldes schrumpft und das Preisniveau in die

Höhe geht. Folglich sinkt das Realeinkommen der Verbraucher. Die Überwälzung

der Kosten kann, wie oben beschrieben, über einen längeren Zeitraum geschehen

und muss nicht immer stichtagsgenau sein.

Werden hingegen die direkten Steuern angehoben, merken die Betroffenen sofort,

dass ihre Kaufkraft abnimmt und ihr Realeinkommen sinkt. Bei z.B. einer

Erhöhung der Einkommenssteuer nimmt das Netto-Einkommen der Haushalte

direkt ab. Die Haushalte werden in den nächsten Lohnverhandlungen versuchen,

die Einbußen durch höhere Lohnabschlüsse zu kompensieren. Diese für die

Unternehmen entstehenden Kosten, haben wiederum Einfluss auf die

Preiskalkulation der Produkte, die vermutlich teurer werden in der nächsten

Periode.

38 Vgl. Werner, Patrick (2006), S. 1279 ff. 39 Vgl. Brümmerhoff, Dieter (2001), S. 312 f.

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Erhöhungen von indirekten Steuern haben eine schnellere Durchschlagskraft auf

die Preise, da sofort nach Bekanntgabe einer Steuererhöhung die Güter sich zum

Teil verteuern.

9. Abschließende Bemerkungen

Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass sowohl die indirekten Steuern als auch

die direkten Steuern Einfluss auf die Preise haben. Die Literaturstudie ergab, dass

bei indirekten Steuern eine beabsichtigte Überwälzung der Steuerlast auf die

Preise durch die Unternehmen statt findet, während bei direkten Steuern der

Einfluss auf die Preise eine eher unbeabsichtigte Wirkung zur Folge hat.

Bei indirekten Steuern hat eine Erhöhung schneller Einfluss auf die Preise. Wie

sich am Beispiel der Mehrwertsteuererhöhung erkennen lässt, finden

Preiserhöhungen teilweise vor dem eigentlichen Anstieg der Steuern statt, sofern

die Erhöhung frühzeitig bekannt gegeben wird. Die große Vorlaufzeit der

Mehrwertsteuererhöhung lässt keinen stichtagsgenauen Anstieg des VPI

erkennen. Die Preise wurden über eine längere Zeitspanne angehoben. Bei

einzelnen Produkten hingegen ist sehr wohl eine Preiserhöhung zum 1. Januar zu

erkennen gewesen.

Werden hingegen die direkten Steuer erhöht, so sind die Auswirkungen erst mit

einem time-lag zu erkennen. Begründet ist dies durch das sinkende verfügbare

Realeinkommen der Arbeitnehmer. Diese fordern in den nächsten

Lohnverhandlungen einen Ausgleich, was wiederum höhere Kosten für die

Unternehmer darstellt. Diese steigenden Belastungen spiegeln sich in der

Preiskalkulation wider und führen zu erhöhten Verkaufpreisen.

Abschließend sei anzumerken, dass es bereits Bestrebungen gibt, diese

staatlichen Einflüsse auf Preisindizes herauszufiltern, um eine bessere

internationale Vergleichbarkeit zu ermöglichen.

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