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Ausgabe Nr. 1/April 2013 AVIATION NEWS AVIATION NEWS AVIATION NEWS Eine Information von Austro Control Inhalt: Neues Austro Control Flugsicherungssystem erfolgreich in Betrieb gegangen (S. 2) u Austro Control nimmt neues Flugsicherungssystem in Betrieb (S. 2) u Austausch JAR-FCL Lizenzen (S. 2) u FCL Workshops – die wichtigsten Infos (S. 3) u Neuigkeiten Flugmedizin (S. 4) u Season Opener 2013 (S. 4) u Service Info MET/AIM (S. 4) Area Control Centre Vienna

Aviation News 01/13

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Aviation News Ausgabe 01/13

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Ausgabe Nr. 1/April 2013

AVIATION NEWSAVIATION NEWSAVIATION NEWSE i n e I n f o r m a t i o n v o n A u s t r o C o n t r o l

Inhalt:

Neues Austro Control Flugsicherungssystemerfolgreich in Betrieb gegangen (S. 2)

uAustro Control nimmt neuesFlugsicherungssystem in Betrieb (S. 2)

uAustausch JAR-FCL Lizenzen (S. 2)

uFCL Workshops –die wichtigsten Infos (S. 3)

uNeuigkeiten Flugmedizin (S. 4)

uSeason Opener 2013 (S. 4)

uService Info MET/AIM (S. 4)

Area Control Centre Vienna

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Nr. 1 / April 2013

AVIATION NEWSAVIATION NEWSAVIATION NEWSE i n e I n f o r m a t i o n v o n A u s t r o C o n t r o l

Die Mitgliedstaaten ersetzen diese Lizenzenspätestens bis 8. 4. 2018 durch Lizenzen, diedem in Teil-ARA festgelegten Format ent -sprechen.Seitens Austro Control wird zur Klarstellungdarauf hingewiesen, dass das auf der JAR-Lizenz eingetragene Gültigkeitsdatum derLizenz, welches vor dem 8. 4. 2018 liegt, jeden-falls den spätest möglichen Zeitpunkt für denAustausch auf das neue Lizenzformat gemäßPART-FCL darstellt.Eine nach JAR-FCL ausgestellte Lizenz, diebeispielhaft am 15. 4. 2013 ihre Gültigkeit ver-liert, müsste somit vor diesem Zeitpunkt durcheine Lizenz nach PART-FCL ausgetauscht wer-den. Ein entsprechender Antrag ist daher recht-zeitig an Austro Control zu richten.

Wir ersuchen daher alle Lizenzinhaber aufdas Gültigkeitsdatum ihrer gemäß JAR-FCLausgestellten Lizenzen zu achten und mitAustro Control in Kontakt zu treten, umden Austausch zu ermöglichen.Eine Ausübung der mit der gemäß JAR-FCLausgestellten Lizenz verbundenen Rechte, istunbeschadet der Tatsache, dass diese nach dem8. 4. 2013 als nach PART-FCL ausgestellteLizenz gilt, nach Ablauf der darin ausgewiese-nen Gültigkeit nicht zulässig.Die aktuellen FAQ’s dazu finden Sie aufwww.austrocontrol.at/piloten/pilotenlizenzenunter den allgemeinen und rechtlichen Fragen.Für weitere Informationen hinsichtlich derUmschreibungen wenden Sie sich bitte an: [email protected].

Austausch der JAR-Lizenzen durch PART FCL-LizenzenGemäß Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 - Artikel 4 (1) gelten nachJAR-FCL ausgestellte Lizenzen, die ein Mitgliedstaat vor dem 8. 4. 2013 erteilt oder anerkannt hat, als gemäß dieser Verordnungausgestellt.

Mit der Implementierung des neuen Systems inder Überflugskontrollzentrale in Wien konnteein mehrjähriges Projekt erfolgreich abge-schlossen werden. Der Systemwechsel wurdewährend der Nacht bei laufendem Betrieb voll-zogen. Die Kosten für das neue System belaufensich auf insgesamt rund € 60 Mio. Im Vergleichzum alten System wird eine Kapazitäts -erhöhung von 20-30% erwartet. Derzeit kon-trolliert Austro Control im österreichischenLuftraum rund 1,1 Millionen Flugbewegungenim Jahr.Das neue System „TopSky“ gehört zu den mod-ernsten Flugsicherungssystemen weltweit undwird in der zukünftigen Abwicklung desFlugverkehrs wesentliche Verbesserungen bringen.

Zu den technischen Highlightszählen unter anderem:• Streifenloses System: Die Darstellung derFlugdaten auf Papierstreifen wird abgelöst.Sämtliche Daten werden den Lotsen amMonitor angezeigt. Anweisungen werden ab

sofort direkt durch Eingabe ins System auf-gezeichnet.

• Medium Term Conflict Detection(MTCD): Die Lotsen werden frühzeitig undautomatisch über potenzielle Konflikte einesFluges mit anderen Flügen informiert. Damitsind die Lotsen in der Lage, den Flugverlaufnoch effizienter zu planen.

• SYSCO (System Coordination): DieKommunikation zwischen den Lotsenbenachbarter Sektoren wird automatisiert.Informationen werden direkt vom Systemübermittelt und die Zahl der notwendigenKoordinierungsgespräche zwischen denSektoren wird damit reduziert.

„Austro Control hat ab sofort eines der weltweitmodernsten Flugsicherungssysteme im Einsatz.Damit sind wir nicht nur in der Lage, zukünftigzu erwartende Verkehrssteigerungen sicher undeffizient abzuwickeln, sondern haben uns auchim Hinblick auf die Harmonisierung der euro-päischen Flugsicherungssysteme im Rahmenvon Single European Sky hervorragend positio-niert“, erklärt Austro Control Vorstands -direktor Dr. Heinz Sommerbauer.

Neues Austro Control Flugsicherungssystem erfolgreich in Betrieb gegangen Austro Control hat ab sofort ein neues, top-modernes Flug -sicherungs system im Einsatz. Dabei handelt es sich um das techni-sche Herzstück der Flugsicherung. Sämtliche Informationen wieRadar- und Flugplandaten laufen hier zusammen, werden entspre-chend aufbereitet und den Fluglotsinnen und Fluglotsen als exaktesAbbild der Flugverkehrslage über Österreich auf dem Radarschirmdargestellt. Das System liefert damit den Fluglotsen die Grundlagefür die Anweisungen an die Piloten in Bezug auf Kurs, Höhe undGeschwindigkeit.

Die Darstellung der Flugdaten auf Papierstreifen wird abgelöst. Sämtliche Daten werden dem Lotsen am Monitor angezeigt. Anweisungen werden ab sofort direkt durch Eingabe ins System aufgezeichnet. (Fotos: © Helmreich)

Area Control Centre Vienna

„Die Inbetriebnahme eines neuen Flug siche -rungs systems gehört zu den anspruchsvollstenProjekten einer Flugsicherung. Dass derUmstieg so völlig reibungslos gelungen ist unddas noch dazu im Live-Betrieb, ist in ersterLinie ein Verdienst unserer Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter, die in den vergangenenWochen und Monaten intensiv an der erfolg -reichen Implementierung gearbeitet haben“, soAustro Control Vorstandsdirektor Mag. JohannZemsky.Mit den Planungen für das neue System wurde2005 begonnen. Die Umsetzung startete Ende2008 mit Einrichtung des ersten Testsystems. Ineinem mehrmonatigen Simulatortraining wur-den die Fluglotsinnen und Fluglotsen vonAustro Control intensiv auf den Betrieb mitdem neuen System eingeschult. Nach demerfolgreichen Umstieg ist das System jetzt imLive-Betrieb.

Internationale KooperationBei dem zum Einsatz kommenden System han-delt es sich um eine gemeinsame Entwicklungvon derzeit fünf Flugsicherungsbetreibern aufder technischen Basis von „TopSky“ von„Thales Air Systems“. Die fünf Flugsiche -rungen aus Dänemark, Schweden, Irland,Kroatien und Österreich haben sich gemeinsammit dem Hersteller in der internationalenKooperation „COOPANS“ (COOPeration bet-ween ANS Providers) zusammengeschlossen,um die Wirtschaftlichkeit gegenüber den bishe-rigen „Insellösungen“ maßgeblich zu verbes-

sern. Die ersten COOPANS Systeme dieserPrägung sind 2011 in Irland (Shannon undDublin) in Betrieb gegangen. 2012 sindSchweden (Malmö) und Dänemark (Kopen -hagen) gefolgt, 2013 wurde Stockholm inBetrieb gesetzt. 70% des weltweiten Flugver -kehrs werden mit dem „TopSky“ System abge-wickelt.

Der wichtigsten Vorteile der Kooperation lie-gen darin, dass zum einen die Kosten derSystementwicklung bzw. zukünftiger System-Upgrades von allen Partnern getragen werdenund zum anderen durch den modularen Ansatzdie Risiken, die eine alleinige Inbetriebnahmeeines völlig neuen Systems mit sich bringenwürden, deutlich reduziert werden. Ganz kon-kret bedeutet das für Austro Control eineKosteneinsparung von rund 30% im Vergleichzu einer Alleinentwicklung.

Durch die Zusammenarbeit im Projekt COO-PANS wird die Harmonisierung und Verein -heitlichung europäischer Flugsicherungs -systeme im Sinne von Single European Skyganz wesentlich vorangetrieben. Erstmalig wirdein harmonisiertes Flugsicherungssystem infünf verschiedenen Lufträumen bzw. in siebenFlugverkehrs kontrollzentralen zum Einsatzkommen. Austro Control trägt damit auch ganz wesent-lich zur Umsetzung der im Rahmen von SingleEuropean Sky entwickelten technischenInnovationen bei.

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Im Folgenden die Antworten zu jenen Fragen, die im Rahmen desFCL Workshops zur neuen Aircrew Regulation gestellt wurden.

Light Aircraft Pilot Licence (LAPL)

Kann ein Land eine Außerkraftsetzung des Opt outs für den LAPL beantragen?Die Entscheidung über die Inanspruchnahme von Opt-out-Möglichkeiten ist den EU-Mitglieds -staaten überlassen. Österreich hat hinsichtlich LAPL das Opt-out bis 2015 in Anspruch genommen.Eine vorzeitige Anwendung der LAPL-Bestimmungen vor dem 08.04.2015 auf individualen Antragan die zuständige Behörde (Aero Club) wird voraussichtlich ab Beginn 2014 möglich sein.

Wer kann LAPL Lehrer werden und was ist dafür zu tun?Wer für LAPL unterrichten will, benötigt eine Lehrberechtigung (FI) für die jeweilige Luft fahr -zeug kategorie (Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge, Ballone). Im Falle von FI(A)(Unterricht für LAPL(A)) entfällt hier allerdings das Erfordernis des Nachweises der CPL(A)-Theoriekenntnisse. Die einzelnen Anforderungen an die FI-Berechtigungen sind im Detail in derVO (EU Nr 1178/2011 Anhang 1 (Teil-FCL) FCL.915.FI nachzulesen.

Ist für die LAP-Lizenz ebenfalls ein ICAO Language Proficiency Exam notwendig?Ja, der Nachweis ist auch beim LAPL erforderlich. Er besteht allerdings die Möglichkeit, dasLanguage Proficiency Exam nur in Deutsch abzulegen.

Ist der Wechsel vom PPL auf den LAPL möglich?Diese Möglichkeit besteht. Sie müssen dann zur zuständigen Behörde für den LAPL, dem Öster-reichischen Aeroclub, wechseln.

Ist ein Umstieg während der Ausbildung vom LAPL auf den PPL möglich?Da die Theorie identisch ist, ist ein Umstieg generell möglich, sofern Ihre zuständige Flugschuledie Ausbildung des PPL anbietet. Fehlende Flugstunden müssen nachgeholt werden.

Ist es vermeidbar, dass eine ATO, die PPL und LAPL anbietet, 2 Handbücher aufgrundder Trennung der Behörden (Austro Control und Aeroclub) vorweisen muss?Ja, ein Handbuch ist ausreichend. Das Handbuch muss allerdings beim Aeroclub und bei derAustro Control eingereicht und bewilligt werden.

Language Profiency (LP)

Wieso muss man in Deutsch seine Sprachkenntnisse nachweisen, wenn man einFunksprechzeugnis besitzt?Die ICAO Vorgaben für Language Proficiency sind unabhängig vom AllgemeinenFunkerzeugnis. Das AFZ ist der Nachweis dafür, dass man die Allgemeinen Sprechfunkverfahrenbeherrscht. LP dient als Nachweis dafür, dass man sich in der jeweiligen Sprache in plain language verständigen kann (z.B. in Notfällen).

Approved Training Organisatons (ATO)

Welche Regulative sind während der Opt Out Phase anzuwenden?Im Falle einer Änderung des bewilligten Trainingsumfangs ab 08.04.2013 ist mit Datum derGenehmigung die Aircrew Regulation anzuwenden.

Kann der Accountable Manager zugleich Safety Manager sein?Bei einer non-complex ATO darf der Accountable Manager die Aufgabe des Safety Managersübernehmen. Bei einer complex ATO ist dies nicht möglich.

In welcher Sprache sollen die Manuals erstellt werden?Die Manuals können in Englisch oder Deutsch verfasst werden. Wir empfehlen die Verfassung inEnglisch, da die AMCs ausschließlich in Englisch verfügbar sind.

Brauche ich als Fluglehrer einen CPL?Der Anwärter auf FI einer ATO (unabhängig ob complex oder non complex) benötigt:– einen CPL oder– eine CPL-Theorieprüfung (außer er unterrichtet ausschließlich LAPL) + 200 Std. gesamt(davon 150 Std. PIC).

Lizenzthemen:

Wenn man den PPL hat und die ATPL Theorie abgeschlossen hat, was passiert mit derLizenz?Eine gemäß JAR ausgestellte PPL gilt ab dem 08.04.2013 als gemäß den neuen EU-Bestim -mungen ausgestellte Lizenz und wird bei der nächsten administrativen Tätigkeit in Bezug auf dieLizenz (Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Lizenz oder einer Berechtigung) nach dem neuenEU-Lizenzformat ausgestellt. Ein in die JAR-Lizenz eingetragener Vermerk „ATPL Theory“wird dabei in die neue EU-Lizenz übernommen.

Was bedeutet Mountain Rating?Das Mountain Rating ist erforderlich, wenn der Pilot in Command ein Flugfeld anfliegt, das einsolches Mountain Rating erfordert.

Was ist eine Testflugberechtigung?Die Testflugberechtigung berechtigt zur Durchführung von Testflügen im Sinne der Verordnung(EU) Nr 748/2012 („Part-21“).

Kann man nach dem 8.4.2013 eine JAR FCL Lizenz in eine Part FCL Lizenz umwandeln?Eine eigene Umwandlung von JAR-FCL-Lizenzen in Part-FCL-Lizenzen ist nicht erforderlich.JAR-FCL-Lizenzen sind seit 08.04.2013 als Part-FCL-Lizenzen anzusehen und werden bei dernächsten administrativen Tätigkeit in Bezug auf die Lizenz (Verlängerung der Gültigkeitsdauerder Lizenz oder einer Berechtigung) nach dem neuen EU-Lizenzformat ausgestellt. Wer schonvorher eine Lizenz nach dem neuen Format haben möchte, kann eine vorzeitige Neuausstellungnach dem neuen EU-Lizenzformat beantragen.

Was passiert ab 2015 mit den nationalen Eintragungen in der flight crew licence?Nationale Berechtigungen bleiben in der EU-Lizenz bestehen, diese werden mittels eines sogenannten „Conversion Report“ umgestellt. Dieser „Conversion Report“ wird an die EASAübermittelt und stellt die Grundlage der Eintragung dar.

Was ist zu tun, wenn die Lizenz vollgeschrieben ist und somit kein Handeintrag mehrerfolgen kann?Wenn auf der Rückseite der Lizenz die letzte Zeile erreicht ist, so ist die nächste Verlängerungdurch die Behörde zu vollziehen. Austro Control stellt daraufhin eine aktuelle Lizenz aus, auf derenRückseite die nächsten Verlängerungen durch den Flugprüfer durchgeführt werden können.

Benötigt man zukünftig für die Lizenzbeantragung ein Leumundszeugnis?Nein.

Wenn ich mein HPA Rating abgeschlossen habe, allerdings noch nicht in der Lizenz ein-tragen ließ, was passiert wenn ich die Eintragung vor dem 08.04.13 nicht mehr vorneh-men lasse?Die Eintragung kann nach dem 08.04.2013 ohne weiteren Aufwand vollzogen werden. DasZertifikat über den Abschluss des Ratings behält seine Gültigkeit.

Sonstiges:

Nach Part FCL benötigt ein Schüler noch kein Medical beim Ausbildungsbeginn (erstbeim 1. Alleinflug). Was ist allerdings, wenn nach JAR FCL ausgebildet wird?Auch im Zuge der Ausbildung gemäß JAR FCL ab 08.04.2013 ist das Medical erst beim erstenAlleinflug erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, das Medical bereits zu Ausbildungsbeginn zubeantragen, damit auch sichergestellt ist, dass man die medizinischen Voraussetzungen erfüllt undeine Ausbildung zu Ende führen kann.

Fällt ein UL-Luftfahrzeug unter Annex II?Ja.

Besteht für UL eine Chance zur Verwendung im Zuge der Ausbildung?Nach der derzeitigen Rechtslage ist es den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten überlassen, ob sie dieVerwendung von Annex-II-Luftfahrzeugen für Part-FCL-Ausbildungen zulassen. Von AustroControl wird daher im Einzelfall (im Rahmen der ATO Zulassungsverfahren) entschieden werden,ob ein bestimmtes Luftfahrzeug für den jeweiligen Ausbildungszweck geeignet ist. Eine pauschaleAussage, wonach alle ULFlugzeuge Verwendung finden können, kann nicht getroffen werden.

Welchen Rechtsstatus hat ZPA/ZPH?In rechtlicher Hinsicht handelt es sich beim Zivilluftfahrtpersonal-Hinweis (ZPH) und bei derZivilluftfahrtpersonal-Anweisung (ZPA) um Verordnungen (Durchführungsverordnungen) imSinne von Art 18 Abs. 2 B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz)

Wie lange darf im gewerblichen Flugbetrieb mit einem Piloten geflogen werden (H60Regelung)?Die Altersgrenzen für Piloten ändern sich aus flugmedizinischer/lizenzrechtlicher Sicht mitAnwendung der neuen EU-VO 1178/2011 ab 8.4.2013 im Vergleich zur derzeit gültigen JAR-FCL 3.060 nicht:Nach Vollendung des 60. Lebensjahres darf ein Pilot mit ATPL(A)/CPL(A) bis zur Vollendungdes 65. LJ nur dann (gewerblich) fliegen, wenn er Mitglied einer Crew mit mehr als 1 Piloten istund gleichzeitig der andere Pilot/die anderen Piloten das 60. LJ noch nicht vollendet haben.Nach dem 65. LJ dürfen Piloten nicht mehr in der gewerblichen Beförderung tätig sein.

Wird es gewerbliches Fliegen ab 65 Jahren dann noch geben?Nein.

FCL Workshops – Fragen und Antworten

VertreterInnen von mehr als 20 Behörden derEU-Mitgliedstaaten und großer Organi sa -tionen (u.a. Flugsicherungen, Fluglinien,Verbände) nutzten in Wien die Chance zumgegenseitigen Meinungsaustausch und infor-

mierten am 24. Jänner im Rahmen des FCLRegional Workshop über die „AircrewRegulation“. Den Faktor Flugmedizin als einender entscheidendsten Sicherheitspfeiler derLuftfahrt unterstrich der flugmedizinische

(MED) Informationstag, an dem rund 80FlugmedizinerInnen teilnahmen.Die wichtigsten Fragen und Antworten aus den Workshops haben wir für Sie nachfolgendzusammengefasst. Die beiden Folder zur

Air Crew Regulation und zur Flugmedizin finden Sie auf unserer Homepage www.austro-control.at im Bereich Mediathek/Publi ka -tionen.

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Nr. 1 / April 2013

Über Neuerungen, aktuelle Diskussionspunkte und Heraus -forderungen der Zukunft informierte Austro Control – in gemeinsamer Vorbereitung und Durchführung mit der

europäischen Flug sicherheitsbehörde EASA – im Rahmen zweieröffentlicher Veranstaltungen Ende Jänner.

Austro Control informiert zu FCL und MED

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Wir haben einige Themen für Sie kurzzusammengefasst. Sämtliche Unterlagen dazufinden Sie auf www.austrocontrol.at im BereichPiloten/Season Opener 2013.

Air Traffic Control ATCNeue Möglichkeiten in der Navigation bilde-ten beim diesjährigen Season Opener wiede-rum einen wichtigen Schwerpunkt. Diese„Performance Based Navigation“ (PBN) defi-niert sowohl An- und Abflugverfahren als auchgesamte Lufträume, z.B. RNAV(GNSS)Anflüge, B-RNAV ATS-Routen oder RNP ARApproaches, die nur mit Genehmigung(„Authorization Required“) geflogen werdendürfen.

In Österreich werden zunehmend RNAVVerfahren veröffentlicht.Mit AIRAC Termin 2. Mai werden dieWaypoints der RNAV(GNSS) Anflüge inÖsterreich umbenannt. Grund dafür ist derAusschluss von Verwechslungsgefahren mitangewiesenen Steuerkursen oder Geschwin -dig keitsangaben.Neue Verfahren:Mit 30. Mai wird in Graz der RNAV(GNSS)Anflug auf Piste 17 veröffentlicht. Mit Herbstwird es zusätzlich einen RNAV (GNSS) Anflugauf Piste 33 in Salzburg geben. Dieser wird von Norden her geführt und mit einem „visualturn“ auf die Piste 33 angeflogen. EGNOSVoraussichtlich gegen Ende des Jahres werdenauch in Österreich die ersten SBAS Verfahrenveröffentlicht:In Linz (RWY26) und Graz (RWY35) wird beiden RNAV(GNSS) Verfahren zusätzlich einLPV Minimum (localizer performance withvertical guidance) veröffentlicht. Für dieNutzung ist die SBAS Zulassung (EGNOS) desLuftfahrzeugs Voraussetzung. Vorteil diesesSBAS Verfahrens sind präzisere Positionsdatenund oft ein nochmals gesunkenes Minimum,wenn es das Terrain zulässt. WolkendurchstoßverfahrenSatellitentechnologie macht es möglich, auchunkontrollierte Flugplätze mit „Anflug ver -fahren“ zu versorgen. Sowohl in Vöslau(LOAV) als auch, neu mit 04. April 2013, inWr. Neustadt Ost (LOAN) führen Anflüge aufRNAV(GNSS) Basis bis an die Untergrenzedes kontrollierten Luftraumes. Der um denFlugplatz liegende unkontrollierte Luftraum

(Klasse G) und die nur für Sichtflüge zugelas-sene Piste lassen komplette IFR Verfahrennicht zu. Dennoch stellen diese „Wolken -durchstoßverfahren“ entscheidende Verbesse -rungen dar, um bei Schlechtwetter und tieferBasis den Flugplatz anfliegen zu können, füh-ren die IFR Anteile dieser Anflüge in Vöslaubis auf 1230ft über Grund und in Wr. NeustadtOst bis auf eine Höhe von 1000ft GND.Sukzessive werden alle österreichischenFlughäfen mit RNAV(GNSS) Anflügen undSIDs ausgestattet.

Aeronautical InformationManagement AIMEin wichtiges Thema war die weltweiteUmstellung im ICAO Flugplan „FPL 2012“,um die Möglichkeiten der modernen Naviga -tion und Datenübermittlung im Flugplan abzu-bilden.Insbesondere die Felder „Equipment“ (Feld 10des Flugplans) und „sonstige Informationen“(Feld 18 des Flugplans) wurden vor allem fürIFR Flüge verändert. Die Änderungen wurdenmit 15. November 2012 eingeführt, Infor -mationen dazu finden Sie im AIC A6/2012„FPL 2012.Damit verbunden, mussten auch einige öster-reichische Besonderheiten verändert werden:Piloten konnten für Flüge innerhalb Öster-reichs unter dem Kürzel STS/ Angaben zumFlug machen, die der Fluglotse am Kontroll -streifen direkt ablesen konnte. ICAO lässt diefreie Beschreibung des STS/-Feldes nichtmehr zu. Angaben wie NOATA, FC (flightcontinues), SOLO, etc. müssen jetzt unterRMK/ vermerkt werden. Lotsen erlangen vondiesen Einträgen nicht mehr automatischKenntnis. Die für ATC wichtigen Angabensind der betreffenden Tower- oder Radarunitper Funk beim Erstanruf zu übermitteln.Informationen dazu finden Sie im AICB5/2012 „Hinweise für die Flugplan -aufgabe innerhalb Österreichs“.

Darüber hinaus informierten Experten derAbteilung LSA zur neuen Aircrew Regulation(siehe auch Artikel in dieser Ausgabe). Bei denExperten der Abteilung AOT standen „RampChecks“ und aktuelle EASA Regulations imMittelpunkt. Der Aeroclub informierte eben-falls zu aktuellen Themen.

[email protected]

Flugmedizinische Tauglichkeitsunter suchun -gen sind daher ein wichtiges Instrument, umden „Risikofaktor Mensch“ zu minimieren. Hierfür ist ein gutes Zusammenspiel zwischenPiloten, flugmedizinischen Sachverständigenund der Abteilung LSA (Lizenzen, Such- undRettungsdienst, Flugmedizin) von AustroControl erforderlich. Dieses mehrstufigeSicherheits system dient dazu, sowohl denPiloten als auch Dritte zu schützen.Folgende Hinweise sind daher zu beachten undbei Zweifel an der flugmedizinischen Tauglich -keit sollte unverzüglich Kontakt mit einemflugmedizinischen Sachverständigen (AME/Fliegerarzt) aufgenommen werden.

In folgenden Fällen dürfenPiloten nicht fliegen:

• ohne gültiges Tauglichkeitszeugnis• bei Kenntnis über eine Einschränkung,welche die sichere Ausübung ihrer Rechteunmöglich macht

• bei Einnahme von potentiell beeinträchti-genden Arzneimitteln

• im Fall von medizinischen, anderenBehandlungen oder chirurgischenEingriffen

In folgenden Fällen müssenPiloten ihren AME kontaktie-ren:• bei Zweifel an der eigenen flugmedizini-schen Tauglichkeit

• bei Beginn einer regelmäßigen Einnahmevon Arzneimitteln (z.B. Blutdruck senken-de Medikamente, Blut verdünnende Medi -

ka mente, Antidepressiva, Beruhigungsmitteletc.)

• im Fall eines chirurgischen bzw. invasivenEingriffs

• bei erheblichen Verletzungen odererheblichen Erkrankung

• bei einem Krankenstand von 21 Tagen• bei Einweisung in ein Krankenhaus (unab-hängig von der Dauer des Aufenthaltes)

• bei erstmaliger Verordnung einer korri-gierenden Sehhilfe

Die Erstattung dieser Meldung liegt in derEigenverantwortung der Piloten und ist fürdie Gewährleistung der Sicherheit in derLuftfahrt erforderlich!

Folgendes sollten Sie bei flug-medizinischen Tauglichkeits -untersuchungen beachten:• Vereinbaren Sie rechtzeitig vor Ablauf derGültigkeit einen Termin bei Ihrem AME(45 Tage-Frist vor Ablauf des Tauglichkeits -

zeugnisses = Verlängerungsuntersuchung)!• Nehmen Sie immer einen Lichtbildausweiszu Ihrem AME mit.

• Übergeben Sie dem AME Ihr letztgültigesTauglichkeitszeugnis.

• Sie dürfen immer nur im Besitz eines gülti-gen EU-Tauglichkeitszeugnisses gemäßPART-MED sein.

• Machen Sie immer gewissenhafte Angabenbetreffend Ihres Gesundheitszustandes bzw.Ihrer Krankengeschichte.

• Kontrollieren Sie immer die Angaben aufdem ausgestellten Tauglichkeitszeugnis.

• Achten Sie darauf, dass das Original-Taug -lichkeitszeugnis von Ihnen und vom AMEzu unterfertigen ist.

Bei konkreten Fragen zur flugmedizinischenTauglichkeit wenden Sie sich bitte an einenflugmedizinischen Sachverständigen oder anAustro Control (Abteilung LSA-Lizenzen,Such- und Rettungsdienst, Flugmedizin).

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Nr. 1 / April 2013

ImpressumAviation News – Eine Information von Austro Control(ACG)Der Newsletter erscheint 2-4x jährlich mit einerAuflage von 10.000 Exemplaren.Eigentümer, Herausgeber & Verleger:Austro Control, Schnirchgasse 11, 1030 WienRedaktion:Austro Control: Mag. Peter Schmidt, Christoph Caspar,Ing. Franz Graser, Andreas Kurtz, Martin Rapp, FlorianBuchmannFotos und Grafiken: Austro Control,Hersteller: Druckerei Piacek Ges.m.b.H., Favoritner Gewerbering 19, 1100 WienKontakt:Meinungen, Anregungen, Wünsche bitte per e-mail an:[email protected];Lizenzierung: [email protected];Ausbildung: [email protected];www.austrocontrol.atHinweis:Die hier veröffentlichten Informationen sind lediglichbegleitend zu bestehenden Verlautbarungen inLuftfahrtgesetzen und -verordnungen zu sehen.

Season Opener 2013Der Austro Control Season Opener hat sich als fixer Bestandteil inder Vorbereitung für die neue Flugsaison etabliert. Um die 1000Besucher nahmen auch heuer wieder österreichweit dieGelegenheit wahr, um sich von den Austro Control Experten überdie Neuigkeiten zur Flugsaison 2013 briefen zu lassen.

Informationen für Piloten – FlugmedizinDie flugmedizinische Tauglichkeit ist – genauso wie die Luft -tüchtigkeit eines Luftfahrzeuges – ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitsnetzes in der Luftfahrt.

Austro ControlNewsletterWenn Sie die Inhalte der AviationNews bzw. aktuelle Neuigkeiten vonAustro Control in elektronischerForm erhalten möchten, dann regi-strieren Sie sich für unseren e-mailNewsletter.

Alle weiteren Infos dazu finden Sieauf unserer Homepage

www.austrocontrol.at

MeteorologieÄnderung bei der telefonischen Flugwetterberatung. Seit 9. April ist die persönliche Wetterberatung für Piloten ausschließlich unter derTelefonnummer 0900 97 9703 (Mehrwertnummer)zu erreichen. Damit ist die Wetterberatung von Austro Control ab sofort über eine einzigeTelefonnummer für alle Flugvorhaben in Österreich zu jeder Zeit rund um die Uhr erreichbar.

Aeronautical Information ManagementLuftfahrtkarte – ICAO 1:500 000 ÖsterreichDie Luftfahrtkarte – ICAO 1:500 000 Österreich wurde überarbeitet und ist seit 8. Aprilerhältlich.Stand der Luftfahrtinformationen: 7. März 2013Topographische Grundkarte: 1. Jänner 2013Preis € 12,50 (exkl. USt und Versand)Erhältlich bei: Mag. Thomas Giehser, e-mail: [email protected]

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