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Gutachterbericht © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 1 FOUNDATION FOR INTERNATIONAL BUSINESS ADMINISTRATION ACCREDITATION FIBAA – BERLINER FREIHEIT 20-24 – D-53111 BONN Gutachterbericht Hochschule: Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft, (HMKW), Standorte Berlin und Köln Bachelor-Studiengang: Medien- und Wirtschaftspsychologie Abschlussgrad: Bachelor of Arts (B.A.)

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Gutachterbericht © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 1

FOUNDATION FOR INTERNATIONAL BUSINESS ADMINISTRATION ACCREDITATION FIBAA – BERLINER FREIHEIT 20-24 – D-53111 BONN

Gutachterbericht

Hochschule: Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft, (HMKW), Standorte Berlin und Köln Bachelor-Studiengang: Medien- und Wirtschaftspsychologie Abschlussgrad: Bachelor of Arts (B.A.)

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Gutachterbericht © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 2

Kurzbeschreibung des Studienganges:

Der Bachelor-Studiengang bietet ein praxisnahes Studium der angewandten Psychologie. Er bereitet auf die nicht-klinische Arbeit im Bereich der Medienpsychologie und der Wirschaftspsychologie vor (z.B. Personal-entwicklung, Konsumentenforschung etc.). Der Studiengang weist eine inhaltliche Nähe zu einem Bachelor-Studium der Psychologie auf und trägt der Tatsache Rechnung, dass zur Entwicklung und Steuerung von Kommunikationsstrategien und -prozessen im Kontext von Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und Vertrieb nicht nur kaufmännische, sondern auch psychologische Kompetenzen erforderlich sind. Nach sechs Semestern wird die Bachelor-Abschlussprüfung absolviert. Datum der Verfahrenseröffnung: 6. April.2011 Datum der Einreichung der Unterlagen: 3. Mai.2011 Datum der Begutachtung vor Ort (BvO): 29./30. August 2011 Akkreditierungsart: Erst-Akkreditierung Akkreditiert im Cluster mit: Bachelor Medien- und Veranstaltungswirtschaft Zuordnung des Studienganges: grundständig Studiendauer: 6 Semester Studienform: Vollzeit-Studiengang Erstmaliger Start des Studienganges: Studiengang am Standort Berlin: Wintersemester 2011/12, am Standort Köln vorgesehen für Sommersemes-ter 2012. Aufnahmekapazität: 32 Start: sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester Zügigkeit: 1 Umfang der ECTS-Punkte des Studienganges: 180 Stunden (Workload) pro ECTS-Punkt: 30 Datum der Sitzung der FIBAA-Akkreditierungskommission: 6. Dezember 2011 Beschluss: Der Studiengang wird gemäß Abs. 3.1.2 i.V.m. Abs. 3.2.4 der Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkre-ditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung i.d.F. vom 10. Dezember 2010 mit fünf Aufla-gen für fünf Jahre akkreditiert. Akkreditierungszeitraum: 6. Dezember 2011 bis Ende Wintersemester 2016/17

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Gutachterbericht © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 3

Auflagen: 1. Die Studiengangsziele bedürfen im Hinblick auf die berufliche Anwendbarkeit einer gründlichen Überar-

beitung auf der Basis psychologischer Expertise. Die von den Absolventen anzustrebenden Tätigkeitsfel-der sind eindeutig zu benennen (s. Kapitel 1.1, Rechtsquelle: Kriterium 2.1 "Qualifikationsziele des Studi-engangskonzeptes" der „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ i.d.F. vom 10. Dezember 2010).

Die Auflage ist erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission am 22. Februar 2013.

2. In der Prüfungsordnung sind - die Anzahl von 30 Stunden (workload) pro CP festzuschreiben, - die Obergrenze für anrechenbare CP aus nicht an der Hochschule erbrachten Leistungen zu definieren, - die Einschreibefristen zu regeln, - und es ist festzuschreiben, dass studentische Mitglieder des Prüfungsausschusses nicht vom Rektor zu benennen sind. Die Prüfungsordnung ist einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen, sie ist zu verabschieden und zu veröf-fentlichen (s. Kapitel 3.1, Rechtsquelle: Kriterium 2.5 "Prüfungssystem" i.V.m. Kriterium 2.8 „Transparenz und Dokumentation“ der „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ i.d.F. vom 10. Dezember 2010).

Die Auflage ist erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission am 22. Februar 2013.

3. Die Inhalte des Studienganges sind im Anschluss an die Überarbeitung der Studiengangsziele (s. 1. Auf-lage) an diesen auszurichten, die Modulinhalte sind dementsprechend auf der Basis psychologischer Ex-pertise zu überarbeiten und anzupassen (Kapitel 3.2, Rechtsquelle: Kriterium 2.3 "Studiengangskonzept " der „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemak-kreditierung“ i.d.F. vom 10. Dezember 2010).

Die Auflage ist erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission am 22. Februar 2013.

4. Zur Sicherstellung einer angemessenen Lehrpersonalstruktur sind die Erfüllung der diesbezüglichen Ge-nehmigungsauflagen der Berliner Senatsverwaltung nachzuweisen, eine aktualisierte Lehrverflechtungs-matrix vorzulegen, die in dieser aufgeführten und für die Durchführung der Lehrveranstaltungen des ge-samten Studienganges benötigten weiteren Lehrkräfte einzustellen und die Benennung von Studien-gangsleitern und Modulverantwortlichen zu vervollständigen (s. Kapitel 4.1, Rechtsquelle: Kriterium 2.7 der Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung (Beschluss des Akkreditierungsrates vom 08.12.2009 i.d.F. vom 10.12.2010)).

Die Auflage ist erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission am 21. März 2014.

5. Der Zugang zu Literatur in Berlin und Köln ist dringend zu verbessern, u.a. zu Literatur, die in den Modu-len verwendet bzw. zitiert wird, sowie zu sonstigen Themen wie "Foto", "Film", "Medienpsychologie", Zu-

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Gutachterbericht © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 4

gang zu Online-Literatur-Datenbanken ist zu schaffen und/oder Kooperationen mit Bibliotheken anderer Hochschulen sind zu initiieren, und Zugang zu Online-Fachzeitschriften (Volltext) ist zu ermöglichen (s. Kapitel 4.4, Rechtsquelle: Kriterium 2.4 "Studierbarkeit" i.V.m. Kriterium 2.7 "Ausstattung" der „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ i.d.F. vom 10. Dezember 2010).

Die Auflage ist erfüllt.

Die FIBAA-Akkreditierungskommission am 22. Februar 2013.

Betreuer:

Dr. Alexander Merck

Gutachter:

Prof. Dr. phil. M.A. Otto Altendorfer Hochschule Mittweida Pro- und Studiendekan der Fakultät Medien Professor für Publizistik und Kommunikationswissenschaften Prof. Dr. Markus Appel Johannes Kepler-Universität Linz (Medienpsychologie, Konsumentenpsychologie) Prof. Klaus Detjen Muthesius Kunsthochschule, Kiel (Grafikdesign, Kommunikationsdesign, Typografie, Gestaltung) Dipl.-Desg. Günter Moeller hm+p Herrmann, Moeller + Partner, Königstein Managing Partner (Produkt-, Sortiments-, Design- und Markenmanagement) Karin Schönhofer Universität Wien Studierende der Kommunikationswissenschaften

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Zusammenfassung © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 5

Zusammenfassung1

Bei der Bewertung wurden die Selbstdokumentation und die Ergebnisse der Begutachtung vor Ort und die Stellungnahme der Hochschule vom 11. November 2011 berücksichtigt. Die aktuellen und zukünftigen Ge-bäude und Räume in Berlin wurden besichtigt. Von den Räumen am Kölner Standort wurden von der Hoch-schule detaillierte Beschreibungen und Fotos vorgelegt.

Prozedural ist anzumerken, dass in einer sog. Erst-Akkreditierung, also vor Aufnahme des Studienbetriebs bzw. zum Beginn des Studienbetriebs, eine Reihe von Kriterien des Qualitätsprofils noch nicht bewertet wer-den können ("n.b."). Gewertet wird auf Grundlage des Konzepts und des erreichten Planungsstandes.

Da es am Standort Köln zum Zeitpunkt der Begutachtung vor Ort noch keine Studierenden gab, wurden In-terviews nur mit Studierenden aus ähnlichen Studiengängen in Berlin durchgeführt und zwar mit Studieren-den des dualen Studienganges "Grafikdesign und Visuelle Kommunikation" und des Vollzeit-Studienganges "Journalismus und Unternehmenskommunikation". Deshalb konnten einzelne Bereiche (z.B. Betreuung der Studierenden, Prüfungen, Zulassungsverfahren oder Lehr- und Lernmethoden) bewertet werden.

Der Vollzeit-Bachelor-Studiengang "Medien- und Wirtschaftspsychologie" der HMKW an den Standorten Ber-lin und Köln erfüllt mit zehn Ausnahmen die Qualitätsanforderungen für Bachelor-Studiengänge. Er kann von der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) unter fünf Auflagen akkredi-tiert werden.

Der Studiengang ist ein grundständiger Bachelor-Studiengang. Er entspricht insgesamt den Strukturvorga-ben der Kultusministerkonferenz (KMK), mit fünf Ausnahmen den Anforderungen des Akkreditierungsrates sowie insgesamt den Anforderungen des nationalen Qualifikationsrahmens in der zum Zeitpunkt der Verfah-renseröffnung geltenden Fassung. Er ist modular gegliedert, mit ECTS-Punkten versehen und schließt mit dem akademischen Grad „Bachelor of Arts“ ab. Der Grad wird von der Hochschule verliehen.

Handlungsbedarf sehen die Gutachter bei verschiedenen Qualitätsanforderungen. Daher empfehlen sie, die Akkreditierung mit folgenden Auflagen zu verbinden:

1. Die Studiengangsziele bedürfen im Hinblick auf die berufliche Anwendbarkeit einer gründlichen Überar-beitung auf der Basis psychologischer Expertise. Die von den Absolventen anzustrebenden Tätigkeitsfel-der sind eindeutig zu benennen (s. Kapitel 1.1, Rechtsquelle: Kriterium 2.1 "Qualifikationsziele des Studi-engangskonzeptes" der „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ i.d.F. vom 10. Dezember 2010).

2. In der Prüfungsordnung sind - die Anzahl von 30 Stunden (workload) pro CP festzuschreiben, - die Obergrenze für anrechenbare CP aus nicht an der Hochschule erbrachten Leistungen zu definieren, - die Einschreibefristen zu regeln, - und es ist festzuschreiben, dass studentische Mitglieder des Prüfungsausschusses nicht vom Rektor zu benennen sind. Die Prüfungsordnung ist einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen, sie ist zu verabschieden und zu veröf-fentlichen (s. Kapitel 3.1, Rechtsquelle: Kriterium 2.5 "Prüfungssystem" i.V.m. Kriterium 2.8 „Transparenz und Dokumentation“ der „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ i.d.F. vom 10. Dezember 2010).

3. Die Inhalte des Studienganges sind im Anschluss an die Überarbeitung der Studiengangsziele (s. 1. Auf-lage) an diesen auszurichten, die Modulinhalte sind dementsprechend auf der Basis psychologischer Ex-pertise zu überarbeiten und anzupassen (Kapitel 3.2, Rechtsquelle: Kriterium 2.3 "Studiengangskonzept " der „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemak-kreditierung“ i.d.F. vom 10. Dezember 2010).

1 Lediglich zur Vereinfachung der Lesbarkeit des Gutachterberichtes erfolgt im Folgenden keine geschlechtsneutrale Differenzierung, sondern wird ausschließlich die männliche Form verwendet. Selbstverständlich ist seine Ausrichtung in jedem Fall geschlechtsunabhängig.

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Zusammenfassung © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 6

4. Zur Sicherstellung einer angemessenen Lehrpersonalstruktur sind die Erfüllung der diesbezüglichen Ge-nehmigungsauflagen der Berliner Senatsverwaltung nachzuweisen, eine aktualisierte Lehrverflechtungs-matrix vorzulegen, die in dieser aufgeführten und für die Durchführung der Lehrveranstaltungen des ge-samten Studienganges benötigten weiteren Lehrkräfte einzustellen und die Benennung von Studien-gangsleitern und Modulverantwortlichen zu vervollständigen (s. Kapitel 4.1, Rechtsquelle: Kriterium 2.7 der Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung (Beschluss des Akkreditierungsrates vom 08.12.2009 i.d.F. vom 10.12.2010)).

5. Der Zugang zu Literatur in Berlin und Köln ist dringend zu verbessern, u.a. zu Literatur, die in den Modu-len verwendet bzw. zitiert wird, sowie zu sonstigen Themen wie "Foto", "Film", "Medienpsychologie", Zu-gang zu Online-Literatur-Datenbanken ist zu schaffen und/oder Kooperationen mit Bibliotheken anderer Hochschulen sind zu initiieren, und Zugang zu Online-Fachzeitschriften (Volltext) ist zu ermöglichen (s. Kapitel 4.4, Rechtsquelle: Kriterium 2.4 "Studierbarkeit" i.V.m. Kriterium 2.7 "Ausstattung" der „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ i.d.F. vom 10. Dezember 2010).

Die Erfüllung der Auflagen ist bis zum 24. August 2012 nachzuweisen.

Die Gutachter sind der Ansicht, dass die aufgezeigten Mängel innerhalb von neun Monaten behebbar sind, weshalb sie eine Akkreditierung unter Auflagen empfehlen (vgl. Abs. 3.1.2 der Regeln des Akkreditierungsra-tes für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung i.d.F. vom 10. Dezember 2010).

Die weiteren bemängelten Qualitätsanforderungen [Positionierung im Arbeitsmarkt im Hinblick auf Beschäfti-gungsrelevanz („Employability“), Kapitel 1.2; Internationale Ausrichtung der Studiengangskonzeption, Kapitel 1.3; Fremdsprachenanteil, Kapitel 1.3; Führungskompetenz, Kapitel 3.3; Beratungsgremium(Beirat) und des-sen Struktur und Befugnisse, Kapitel 4.2] sind keine verbindlichen Kriterien zur Vergabe des Gütesiegels des Akkreditierungsrates gemäß den „Kriterien für die Anwendung von Studiengängen“ (Regeln des Akkreditie-rungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung i.d.F. vom 10. De-zember 2010), sodass von weiteren Auflagen abzusehen ist und die ggf. getroffenen Maßnahmen zur Behe-bung dieser Mängel im Rahmen einer allfälligen Re-Akkreditierung zu betrachten sind.

Die Gutachter sehen darüber hinaus Weiterentwicklungspotenzial für den Studiengang zu folgenden Aspekten:

• Die Gutachter empfehlen, nach Identifizierung der konkreten Berufsfelder den Absolventenbedarf mög-lichst quantitativ zu erfassen (s. Kapitel 1.2).

• Die Modulgrößen (gemessen in CP) entsprechen in der Regel den ECTS-Vorgaben. Für einige wenige Module werden weniger als 5 CP vergeben, weshalb die Gutachter empfehlen, im Rahmen der zukünfti-gen Umsetzung zu prüfen, ob diese mit anderen, inhaltlich passenden Modulen zusammengefasst wer-den können (s. Kapitel 3.1).

• Die Gutachter empfehlen, das Curriculum im Sinne einer Praxis- und Bedarfsorientierung zu erweitern (s. Kapitel 3.1).

• Die Gutachter empfehlen, interdisziplinäre Aspekte im Studiengang noch expliziter zu fördern (s. Kapitel 3.2).

• Die Gutachter empfehlen, Tutoren im Studiengang einzusetzen (s. Kapitel 3.4).

• Die Gutachter empfehlen, bei wachsenden Studierendenzahlen die Strukturen für die interne Kooperation und die Abstimmung unter den Dozenten zu Modulinhalten anzupassen und systematischer zu gestalten. (s. Kapitel 4.1).

• Die Gutachter empfehlen, dafür zu sorgen, dass der ganz überwiegende Teil der Lehrenden selbst einen wissenschaftlichen Abschluss in Psychologie (Dipl.-Psych.) besitzt (s. Kapitel 4.1).

• Die Gutachter empfehlen, bei wachsenden Studierendenzahlen die Strukturen für die Betreuung der Stu-dierenden systematischer zu gestalten und anzupassen, z.B. durch eine personelle Verstärkung der Verwaltung (s. Kapitel 4.2).

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Zusammenfassung © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 7

• Die Gutachter empfehlen dringend, die Räume inklusive der Bibliotheken in Berlin und Köln den Erfor-dernissen anzupassen, und die Bibliotheken mit einer ausreichenden Anzahl von Arbeitsplätzen auszu-rüsten (s. Kapitel 4.4).

• Die Gutachter empfehlen, bewährte qualitätsgeprüfte Evaluierungsinstrumente zu verwenden und (ano-nymisierte) Evaluierungsergebnisse nicht nur im Einzelfall, sondern grundsätzlich an alle Beteiligten zu kommunizieren (s. Kapitel 5.3).

Die ggf. getroffenen Maßnahmen der Hochschule zur Umsetzung der Empfehlungen sind im Rahmen einer allfälligen Re-Akkreditierung zu betrachten.

Zur Gesamtbewertung siehe das Qualitätsprofil im Anhang.

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Informationen zur Institution © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 8

Informationen zur Institution Die "HMKW Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft" wurde 2008 in Berlin gegründet und nahm im Herbst 2009 ihren Studienbetrieb auf. In ihrer Gründungsphase hat die HMKW zwei Studiengänge entwickelt, die mit dem Abschluss eines Bachelor of Arts enden. Beide zeichnen sich dadurch aus, dass sie breitbandig und generalistisch angelegt sind und stark handlungs- und projektorientierte Elemente (z.B. "Werkstatt"-Module) beinhalten. Eröffnung einer Niederlassung in Köln im Sommersemester 2011 Ein zweiter Standort in Köln wird zurzeit eröffnet. Hauptsitz der HMKW bleibt weiterhin Berlin, in Köln wurde jedoch eine Niederlassung gegründet, die das gleiche Studienangebot wie in Berlin bzw. einen reduzierten Teil des Berliner Studiengang-Portfolios anbietet und deren Lehrende und Studierende in die Berliner Ver-waltungsstrukturen eingebunden sind. Zum aktuellen Zeitpunkt ist weder eine nur für den Kölner Standort geltende Erweiterung oder Änderung des Studiengang-Angebots, noch eine verwaltungstechnische Abkoppelung vom Berliner Hauptsitz geplant. Sitz der Kölner Niederlassung sind in der Startphase die Räumlichkeiten der "bm – gesellschaft für bildung in medienberufe mbh" in Köln. Mittelfristig ist der Umzug in ein zentraler gelegenes Gebäude in der Kölner In-nenstadt geplant. Nachdem die beiden Bachelor-Studiengänge "Journalismus und Unternehmenskommunikation" sowie "Gra-fikdesign und Visuelle Kommunikation" im Frühjahr 2010 erstmalig akkreditiert wurden und die Erweiterung der Akkreditierung dieser beiden Studiengänge auf den neuen Standort Köln sowie auf die duale Studienform beantragt wurde, sollen ab dem Wintersemester 2011/12 zwei neue Studiengänge akkreditiert und angebo-ten werden, die ebenfalls zum Abschluss eines Bachelor of Arts führen: "Medien- und Veranstaltungswirt-schaft" (Vollzeit- und duales Studium) sowie "Medien- und Wirtschaftspsychologie" (Vollzeitstudium).

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 9

Darstellung und Bewertung im Einzelnen

1 Strategie und Ziele 1.1 Zielsetzungen des Studienganges Das Ziel des Studienganges ist die personale und fachliche Qualifizierung für eine professionelle Tätigkeit als Medien- oder Wirtschaftspsychologe. Das Studium ist auf sechs Studiensemester angelegt. Es gliedert sich, gemessen in Credit Points, zu ca. einem Drittel in einen studiengangübergreifenden und ca. zwei Dritteln in einen studiengangspezifischen Kompetenzbereich. Auf Basis dieser allgemein und beruflich bildenden, personalen und fachlichen Kompetenzen sollen die Studierenden befähigt werden, eine qualifizierte Entscheidung über ihre weitere berufliche und/oder akademische Spezialisierung zu treffen, sei es zu eher planerisch-beratenden oder eher betreuend-therapeutischen Tätigkeiten in den Berufsfeldern • Medienpsychologie: z.B. schulpsychologische und medienpädagogische Betreuung, Beratung zur Gestal-tung und zum Einsatz von Werbemedien, Videospielen etc., oder • Wirtschaftspsychologie: z.B. Potenzialanalyse und Karriereplanung, Betreuung in Krisensituation und Per-sonalentwicklung, Beratung von Marketingabteilungen und Werbeprojekten etc.. Die drei Basis-Kompetenzbereiche "Grundkompetenzen", "Berufsübergreifende Fachkompetenzen" und "Sprachenkompetenzen" sind inhaltlich und organisatorisch für diesen Studiengang in gleicher Weise wie für alle Bachelor-Studiengänge der HMKW aufgebaut:

• Als Grundkompetenzen sollen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Wissenschaftspropädeutik (G1), zu personalen und sozialen Techniken (G2) sowie zur digitalen Medientechnologie (G3) erworben wer-den.

• Diese sollen ergänzt werden durch berufsübergreifende Fachkompetenzen aus dem Bereich relevan-ter Humanwissenschaften: Ökonomie, Politik (Ü1), Medien und Kommunikation (Ü2) sowie, entspre-chend dem Hochschulprofil, dem Bereich der interkulturellen Kompetenzen (Ü3).

• Interkulturelle Kompetenz beinhaltet Sprachkompetenzen, die über die Erstsprache hinausgehen: Er-werb bzw. Vertiefung der Kompetenzen im Englischen und, als Wahlfach, im Spanischen.

Der Studiengang befähigt auf diese Weise auch zum zivilgesellschaftlichen Engagement. Er endet nach er-folgreich abgelegter Bachelor-Prüfung gemäß Allgemeiner Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der HMKW mit der Verleihung des akademischen Grades und Titels eines Bachelor of Arts. Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGP) empfiehlt zwar, auch mit Blick auf die gleichlautende Ten-denz des angekündigten European Diploma für Studiengänge der Fachrichtung Psychologie, dass solche Studiengänge zum Abschlussgrad eines Bachelor of Science und dass konsekutive Master-Studiengänge dieser Fachrichtung zum Abschlussgrad eines Master of Science führen sollen, so dass beide Studiengänge zusammen die Kompetenzen vermitteln, die dem des bewährten Diplom-Studiengangs der Psychologie ent-sprechen. Die Kompetenz- und Qualifikationsziele der einzelnen Module dienen dem übergeordneten Ziel des Erwerbs - der Qualifikation zur Beherrschung der professionellen Standards der Medien- und Wirt- schaftspsycho-

logie und zur erfolgreichen Lösung der im beruflichen Alltag anfallenden Aufgaben und Probleme und - der personalen und fachlichen Kompetenzen, die zur professionellen Ausübung medien- und wirtschafts-

psychologischer Tätigkeiten im Bereich des Coachens, des Consultings und der Betreuung erforderlich sind.

Entsprechend einer Auflage des Berliner Senats müssen die einander entsprechenden Studiengänge an den Standorten Berlin und Köln in Form und Inhalt identisch angeboten werden.

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 10

Bewertung: Die Gutachter erkennen ein hohes Potential in der Fächerkombination des Studienganges (Medienpsycholo-gie und Wirtschaftspsychologie) und in möglichen kooperativen Lehr-Lern-Arrangements von Gestaltern oder Managern einerseits und praxisorientierten Psychologiestudierenden eines Fachhochschulstudienganges andererseits. Sie sind jedoch der Auffassung, dass das Studiengangskonzept und die Qualifikations- und Kompetenzziele, so wie sie zurzeit von der Hochschule beschrieben sind, noch nicht schlüssig sind. Sie halten eine Überarbei-tung der Konzeption daher für unerlässlich, die mit einer sach- und fachgerechten Spezifizierung der Tätig-keitsfelder auf der Basis psychologischer Expertise beginnen sollte. Da die Studiengangsziele somit im Hinblick auf die berufliche Anwendbarkeit einer gründlichen Überarbei-tung auf der Basis psychologischer Expertise bedürfen, wird die Akkreditierung des Studienganges mit der Auflage verbunden, dass die von den Absolventen anzustrebenden Tätigkeitsfelder eindeutig expliziert wer-den. Als mögliche Tätigkeitsfelder wären z.B. Personalpsychologie, Marktforschung, User Experience zu nennen. Die infolge dieser Auflage notwendige Überarbeitung des Curriculums ist im Kapitel 3 beschrieben. Die o.g. Überarbeitung sollte durch Fachleute mit kritischen Kernkompetenzen gründlich durchgeführt wer-den. Hierbei sollten zumindest folgende Teil-Aspekte berücksichtigt werden: - die durch die Absolventen anzustrebenden Berufsfelder und Tätigkeiten sollten eindeutig benannt wer-

den, - die Qualifikations- und Kompetenzziele sollten hieraus abgeleitet werden, - die Beschreibung des Studiengangskonzeptes sollte auf dieser Basis angepasst und nachvollziehbar

gemacht werden. Die Hochschule hat im Übrigen nach eigener Aussage diesen Handlungsbedarf bereits selbst erkannt, und die o.g. Fachleute sind durch die Hochschule bereits identifiziert worden, indem neue fachspezialisierte Do-zenten sowie ein neuer Studiengangsleiter zurzeit eingestellt werden. Insgesamt erwarten die Gutachter da-her, dass die o.g. Auflage auf diese Weise innerhalb von 9 Monaten erfüllt werden kann. Die inhaltliche und methodische Ausrichtung des hier vorgestellten Studienganges ist mit den beiden An-wendungsschwerpunkten der Psychologie auf Medien und Ökonomie enger orientiert, als es die DGPs emp-fiehlt. Die Gutachter regen an, Unterschiede zwischen dem Studiengang der HMKW und den Empfehlungen der DGPs in der Selbstdokumentation des Studiengangs zu explizieren. Aufgrund dieser Unterschiede er-scheint das von der Hochschule vorgesehene Qualifikationsziel eines Bachelor of Arts, anstelle des von der DGPs vorgeschlagene Bachelor of Science, angemessen. Die Zielsetzung des Studienganges berücksichtigt im Übrigen die Rahmenanforderungen Wissenschaftliche Befähigung, Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung. Sie ist ver-ständlich dargestellt und entspricht dem Qualifikationsziel. Dieses orientiert sich an wissenschaftsadäquaten fachlichen und überfachlichen Zielen, die dem angestrebten Abschlussniveau adäquat sind. Die Abschluss-bezeichnung entspricht der inhaltlichen Ausrichtung und den nationalen Vorgaben. Der Studiengang trägt den Erfordernissen der Dublin Descriptors Rechnung. Exzellent Qualitäts-

anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.2 n.r.2

1. Ziele und Strategie

2 n.b. = nicht beobachtbar 2 n.r. = nicht relevant

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 11

Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.2 n.r.2

1.1. Zielsetzungen des Studienganges X

1.1.1 Logik und Nachvollziehbarkeit der Ziel-setzung des Studiengangskonzeptes

Auflage

1.1.2 Begründung der Abschlussbezeichnung X

1.1.3 Studiengangsprofil (nur relevant für Mas-ter-Studiengang in D)

n.r.

1.1.4 Studiengang und angestrebte Qualifika-tions- und Kompetenzziele

X

1.2 Positionierung des Studienganges Psychologie zählt zu den beliebten Studienfächern in Deutschland, mit insgesamt ca. 100 Studienangeboten, die dennoch die Nachfrage bei Weitem nicht decken. In der Spezialisierung Wirtschaftspsychologie existieren laut Datenbank der Hochschulrektorenkonferenz in Deutschland nur 11 grundständige Studienangebote, überwiegend an Fachhochschulen, und es gibt nur vereinzelte Angebote in Medienpsychologie. Die von der HMKW angebotene Kombination Medien- und Wirtschaftspsychologie scheint in Deutschland einmalig zu sein. Obwohl der Arbeitsmarkt für Psychologen in Deutschland Schwankungen unterliegt und schwer einzuschät-zen ist, ist die "Employability" der Absolventen des vorliegenden Studienganges nach Auffassung der Hoch-schule aufgrund der Kombination der Anwendungsbereiche der Medien- und Wirtschaftspsychologie hoch. Die zentrale Positionierung eines Studienganges "Medien- und Wirtschaftspsychologie" im Portfolio einer "Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft" ist offenkundig: Der Studiengang ist der vierte, den die HMKW entwickelt hat. Zusammen mit den kürzlich gestarteten Studiengängen "Journalismus und Unter-nehmenskommunikation" und "Grafikdesign und Visuelle Kommunikation" sind alle drei im Hochschulnamen angeführten Ausbildungs- und Berufsfelder somit durch spezifische Studienangebote abgedeckt. Bewertung: Aufgrund des oben beschriebenen Potentials des Studiengangskonzeptes und aufgrund der Zugangshürden des universitären Psychologiestudiums erwarten die Gutachter eine gute Positionierung des Studienganges im Ausbildungsmarkt und ein hohes Bewerberinteresse. Die Gutachter betrachten die Kombination aus Medien- und Wirtschaftspsychologie als Alleinstellungsmerk-mal im Bildungsmarkt als grundsätzlich überzeugend. Auf der Basis des vorliegenden Studiengangskonzepts ist die Prognose zur Positionierung der Absolventen im Arbeitsmarkt jedoch negativ. Eine gute Positionierung ist aus Sicht der Gutachter nur unter der Voraus-setzung einer Überarbeitung der Konzeption wie oben beschrieben realistisch, d.h. nach Spezifizierung der Tätigkeitsfelder und Anpassung des Curriculums. Die Gutachter empfehlen, nach Identifizierung der konkreten Berufsfelder den Absolventenbedarf möglichst quantitativ zu erfassen. Sie sind der Ansicht, dass der Studiengang sich, unter der Voraussetzung einer solchen Überarbeitung, gut in das strategische Konzept der Hochschule einfügt, da er die Kernkompetenzen vermittelt, denen sich die HMKW mit ihrer Namensgebung verpflichtet: Medien, Kommunikation und Wirtschaft.

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 12

Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1

n.r.2

1.2 Positionierung des Studienganges X

1.2.1 Positionierung im Bildungsmarkt X

1.2.2 Positionierung im Arbeitsmarkt im Hin-blick auf Beschäftigungsrelevanz („Employability“)

X

1.2.3 Positionierung im strategischen Konzept der Hochschule

X

1.3 Internationale Dimension des Studienganges Auch wenn dieser Studiengang keinen explizit internationalen Anspruch erhebt und ausländische Studieren-de nicht die direkte Zielgruppe dieses Studienganges sind, will die Hochschule relevante internationale As-pekte berücksichtigen, um die Employability der Absolventen im In- und Ausland zu fördern. Besuche von Studiengruppen der Hogeschool van Amsterdam und der University of Lapland in Rovaniemi, Finnland, an der HMKW Berlin sind geplant. Im Geiste des Gleichstellungsgedankens will sich die HMKW in besonderem Maße bemühen, Studierende mit Migrationshintergrund und ausländische Studierende für das Studienprogramm zu gewinnen. Bei der Rekrutierung der Professoren und Lehrbeauftragten sind internatio-nale Berufserfahrungen, interkulturelle Erfahrung und auch Englischkenntnisse ein wichtiges Auswahlkriteri-um. Auch der jetzige, im aktuellen Gründungsstadium noch kleine Dozentenstamm verfügt zum Teil über internationale Erfahrungen in Lehre und Praxis. Internationale Inhalte sollen in verschiedenen Modulen des studiengangsübergreifenden Kompetenzbereichs vermittelt werden. Multi- und interkulturelle Themen werden im Modul "Ü3 Interkulturalität" behandelt, das Pflichtbestandteil der Bachelor-Studiengänge ist, sind jedoch auch Bestandteil verschiedener anderer Module, in Form fremdspra-chiger bzw. übersetzter Primär- und Sekundärliteratur über ausländische Bild- und Videomaterialen bis zu repräsentativen Daten und Studien z.B. zu Mediennutzung und Rezeptionsverhalten in unterschiedlichen Ländern bzw. Kulturen. Bewertung: Die Lehrenden bringen teilweise internationale Erfahrung in Beruf oder akademischer Tätigkeit mit. Internati-onale und interkulturelle Inhalte werden im Curriculum den Erfordernissen entsprechend vermittelt, und die Gutachter begrüßen, dass ein Modul "Interkulturelle Aspekte" Teil des Curriculums ist. Die Hochschule hat ihre Teilnahme am Erasmus-Austauschprogramm beantragt. Auslandsstudienaufenthalte werden prüfungs-technisch begleitet. Englischsprachige Fachliteratur wird eingesetzt. Es gibt jedoch keine fremdsprachlichen Lehrveranstaltungen, und der Einsatz von fremdsprachigen Materia-lien und der damit verbundene studentische Workload sind insgesamt niedrig. Über den Anteil internationaler Studierender liegen naturgemäß noch keine Informationen vor. Da die Hochschule selbst der Internationalität eine besonders hohe Bedeutung für ihre Studiengangskonzep-tion beimisst, regen die Gutachter an, Maßnahmen zu planen, die die Internationalität des Studienganges verstärken, dh. internationale bzw. englischsprachige Literatur einzusetzen und Gastvorträge in englischer Sprache und Kooperationen mit ausländischen Hochschulen zu initiieren. Die Hochschule bestätigt, dass solche Maßnahmen (z.B. das Anbieten von Modulen in englischer Sprache) ohnehin geplant sind.

1 n.b. = nicht beobachtbar 2 n.r. = nicht relevant

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 13

Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

1.3 Internationale Ausrichtung X

1.3.1 Internationale Ausrichtung der Studien-gangskonzeption

X

1.3.2 Internationalität der Studierenden n.b.

1.3.3 Internationalität der Lehrenden X

1.3.4 Internationale Inhalte X

1.3.5 Interkulturelle Inhalte X

1.3.6 Strukturelle und/oder Indikatoren für Internationalität

X

1.3.7 Fremdsprachenanteil X 1.4 Kooperationen und Partnerschaften Aufgrund des starken Anwendungsbezuges strebt die HMKW in besonderem Maße Kooperationen mit Insti-tutionen der Wirtschaft und anderen Organisationen und Institutionen an, die sich in Form von Praktika, durch Projektarbeiten und durch die Vergabe von Themen für Abschlussarbeiten auf den Studiengang aus-wirken sollten. In besonderer Weise soll die Vernetzung zu Medienunternehmen durch den Gründungsrektor erfolgen, der als langjähriger Leiter des International Circle über ein weit reichendes Netzwerk von Unter-nehmenskontakten im Inland und im Ausland verfügt. Die Hochschule benennt Kontakte zu einer großen Zahl von Unternehmen, die den Studiengang in der Wei-terentwicklung unterstützen sollen. Da sich die HMKW noch in den ersten Jahren ihres Studienbetriebs be-findet, sind systematische Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen, die über Projektarbeiten hinausge-hen, noch nicht initiiert. Sie beabsichtigt, intensive Kooperationen mit ausländischen wissenschaftlichen Institutionen aufzubauen. Im Rahmen des Erasmus-Sokrates-Programms sollen fakultative Auslandssemester erleichtert werden. Part-nerschaften mit spanischen und mit polnischen Hochschulen sollen geknüpft werden. Der "International Circle of Educational Institutes for Graphic Communication – Technology and Management" (IC), in dem ca. 120 Hochschulen für Publikationswesen, Druck- und Medientechnologien zusammengeschlossen sind, soll auch von der HMKW für den Austausch von Ideen und Informationen bei Konferenzen und Workshops ge-nutzt werden. Bewertung: Institutionelle Kooperationen sollen Bestandteil des Studienganges werden, sind jedoch zurzeit noch nicht etabliert. Von der Hochschule genannte geplante bzw. initiierte Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen sollten nach Auffassung der Gutachter intensiv verfolgt und umgesetzt werden, um einen akademischen Austausch für die Weiterentwicklung des Studienganges zu fördern. Aus den geplanten Kooperationsvorhaben mit Wirtschaftsunternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen erwarten die Gutachter positive Impulse. Hierzu gehört auch die Kooperation mit der "bm - gesellschaft für bildung und medienberufe" in Köln. Die Gutachter teilen die Erwartung der Hochschule, dass in einem ersten Schritt die Nähe zur Firma bm in Köln für die Identifizierung von Praktikumsplätzen hilfreich sein wird. bm bildet 550 Auszubildende bzw. Weiterzubildende aus. Die Gutachter regen an, solche Kooperationen auch im Interesse erhöhter Planungssicherheit für Praktika auszubauen. Tatsächliche Kooperationen und konkrete Auswirkungen auf den Studiengang sind im Rahmen der Re-Akkreditierung zu überprüfen.

1 n.b. = nicht beobachtbar 2 n.r. = nicht relevant

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 14

Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

1.4 Kooperationen und Partnerschaften X

1.4.1 Kooperationen mit Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrich-tungen bzw. Netzwerken

n.b.

1.4.2 Kooperationen mit Wirtschaftsunter-nehmen und anderen Organisationen

X

1.5 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit Die Prinzipien der Chancengleichheit und der aktiven Behebung von Ungleichheiten sind in Form antidiskri-minatorischer Maximen der Hochschule in der Allgemeinen Studienordnung (Nachteilsausgleich inder Zu-lassungsprüfung und Einstufungsprüfung) und in der Allgemeinen Prüfungsordnung verankert. Am Standort Berlin ist eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Frauenbeauftragte benannt. Bewertung: Geschlechtergerechtigkeit und die Durchsetzung der Diskriminierungsverbote sind formal verankert und auch bzgl. Eignungsfeststellungsverfahren gesichert. Hierzu gehört der Anspruch auf Nachteilsausgleich für be-hinderte Studierende, die Förderung Studierender in besonderen Lebenslagen und die Benennung entspr. Beauftragter. Die Gutachter regen, Maßnahmen zu ergreifen, um den Frauenanteil unter den Lehrenden zu erhöhen, der bisher aufgrund fehlender Bewerbungen niedrig ist. Für eine Beurteilung der praktischen Um-setzung ist es noch zu früh, diese sollte daher Gegenstand einer allfälligen Re-Akkreditierung sein. Exzellent Qualitäts-

anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

1.5 Geschlechtergerechtigkeit und Chan-cengleichheit

X

2 Zulassung (Zulassungsprozess und -Verfahren)

Für die Aufnahme des Studiums ist laut Allgemeiner Studienordnung (AStO) der Nachweis der Hochschulrei-fe oder einer als gleichwertig anerkannten Vorbildung erforderlich. Zur Zulassungsprüfung wird zugelassen, • wer einen mittleren Schulabschluss, eine geeignete Berufsausbildung sowie eine mindestens vierjährige

Berufserfahrung in einem studienrelevanten Bereich besitzt oder • wer eine (in der AStO detailliert definierte) Ausbildung oder Weiterbildung abgeschlossen hat. Über die Erfüllung der Zulassungsbedinungen entscheidet der Allgemeine Prüfungsausschuss der HMKW. Die Studienbewerber werden ggf. anschließend zu einem 2- bis 3-stündigen Assessment eingeladen. Dieses besteht aus einem Wissenstest, einem Englischtest und einem Einzelgespräch. Die Kriterien für das Verfah-ren sind im Dokument „Bewertungskriterien des Auswahlverfahrens“ festgelegt. Die Allgemeine Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der HMKW regelt die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen beim Wechsel aus anderen Studiengängen bzw. Studiengangsformen in einen Stu-diengang der HMKW.

1 n.b. = nicht beobachtbar 2 n.r. = nicht relevant 1 n.b. = nicht beobachtbar 2 n.r. = nicht relevant

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 15

Es wird kein Nachweis über das Vorliegen von Berufserfahrung als Bedingung für die Aufnahme in den Stu-diengang gefordert. Die Allgemeine Studienordnung, die Allgemeine Prüfungsordnung und die speziellen Prüfungsordnungen sind am Hochschulstandort öffentlich einsehbar und online veröffentlicht. Die Bewerber erhalten ein Zeugnis über eine bestandene Zulassungsprüfung mit der Durchschnittsnote der Prüfungsteile. Im Falle des Nichtbestehens einer Zulassungsprüfung erhält der Bewerber einen Bescheid, der die negative Aufnahmeentscheidung und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. Bewertung: Das Zulassungsverfahren entspricht den sachlichen und rechtlichen Erfordernissen. Es ist für die Öffentlichkeit dokumentiert und zugänglich. Die Zulassungsbedingungen sind definiert und in nachvollziehbarer Weise an den Studiengangszielen ausgerichtet. Sie entsprechen den nationalen Vorgaben. Im Auswahlverfahren ist der Nachteilsausgleich für behinderte Studierende sichergestellt. Es gewährleistet die Gewinnung von qualifizierten Studierenden entsprechend der Zielsetzung des Studiengangskonzeptes. Übergangswege aus anderen Studiengangsarten sind definiert. Berufserfahrung ist nicht Teil der Zulassungsbedingungen. Die Zulassungsentscheidung basiert auf objekti-vierbaren Kriterien und wird schriftlich kommuniziert und nach Aussage der Hochschule auch begründet. Nach Aussagen der Studierenden erfolgt die Kommunikation der Zulassungsentscheidung zeitnah und nach-vollziehbar. Bei einer allfälligen Re-Akkreditierung sollten die Anwendung der Kriterien, das Leistungsniveau der Bewerber im Auswahlverfahren und die Zulassungs- und Ablehnungsquote überprüft werden. Die Gutachter regen an, das Auswahlverfahren (Kriterien, Fragebögen etc.) in Richtung auf validierte prognostische Instrumente weiterzuentwickeln, um eine verlässliche Korrelation der Auswahlergebnisse mit der intendierten Auswahl zu gewährleisten. Insbesondere erscheint die vorgelegte Fragensammlung nicht Augenschein-valide und sollte von einer Person mit Kernkompetenz Psychologie überarbeitet werden. Exzellent Qualitäts-

anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

2 Zulassung (Bedingungen und Verfahren)

2.1 Zulassungsbedingungen X

2.2 Auswahlverfahren X

2.3 Berufserfahrung (* für weiter- bildenden Master-Studiengang)

n.r.

2.4 Gewährleistung der Fremdspra-chenkompetenz

X

2.5* Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Zulassungsverfahrens

X

2.6* Transparenz der Zulassungsentschei-dung

X

3 Konzeption des Studienganges 3.1 Struktur

1 n.b. = nicht beobachtbar 2 n.r. = nicht relevant

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 16

Der Studiengang ist auf sechs Studiensemester angelegt. Es werden insgesamt 180 CP erworben, die auf 30 CP pro Semester verteilt sind. Ein CP wird mit einem Arbeitsaufwand von 30 Zeitstunden berechnet, insge-samt sind 5.400 Stunden zu erbringen. Das Curriculum enthält eine verpflichtende Praxisphase (15 CP) in einem Praktikumsbetrieb. Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens 12 Wochen, es wird im Regelfall im vierten Semester absolviert, und als Modulprüfungsleistung ist eine schriftliche Arbeit zu verfassen. Der Bachelor-Studiengang gliedert sich in zwei übergeordnete Kompetenzbereiche:

• zu einem Drittel (8 Pflichtmodule und 3 Wahlpflichtmodule) aus dem studiengangsübergreifenden Teil (Grundkompetenzen, Berufsübergreifende Fachkompetenzen und Sprachkompetenzen) und

• zu zwei Dritteln (12 Pflichtmodule) aus den studiengangspezifischen Teilen (Fachliche Grundlagen und die Kompetenzen zu Medien, Disziplinen, Techniken).

Weitere Wahlmöglichkeiten werden nicht angeboten. Die Bachelor-Arbeit soll in zwei Monaten geschrieben werden und umfasst 12 CP. Übersicht über die mehrschichtige Ordnung des modularen Aufbaus des Studienganges: Übergeordnetes

Kompetenzfeld Kompetenzbereich

Pflichtmodule 4 Wahlpflichtmodule

Studiengang-

übergreifende

Kompetenzen

Grundkompetenzen G1 Wissenschaftliches Propädeutikum

G2 Personale und soziale Kompetenzen

G3 Medientechnologie

Berufsübergreifende

Fachkompetenzen Ü1 Sozialwissenschaften

Ü2 Medien- & Kommunikationswissenschaft

Ü3 Interkulturalität

Wp1 Wirtschaftswissenschaft

oder Politologie/Soziologie

Wp2 Medien- oder

Kommunikationswissenschaft Sprach-

kompetenzen S1 Englisch

S2 Wirtschaftsenglisch Wp3 Vertiefung Englisch

oder Grundlagen Spanisch Studiengang-

spezifische

Kompetenzen

Psychologie P1 Grundlagen der Psychologie

P2 Methodologie

P3 Naturwissenschaftliche Grundlagen

Medien-

psychologie Mp1 Grundlagen der Medienpsychologie

Mp2 Werbung und Marketing

Mp3 Printmedien

Mp4 AV-Medien

Mp5 Digitale Medien

Mp6 Praxis der Medienpsychologie

Wirtschafts-

psychologie Wip1 Grundlagen der Wirtschaftspsychologie

Wip2Personal- und Persönlichkeitspsychologie

Wip3 Arbeits- und Organisationspsychologie

Wip4 Markt- und Finanzpsychologie

Wip5 Praxis der Wirtschaftspsychologie

Wp4 Praxis Medien- oder

Wirtschaftspsychologie Rep Repetitorium Praktikum Bachelor-Arbeit

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 17

Der sechssemestrige Studiengang ist in insgesamt 31 Module (inkl. Praktikum, Repetitorium und Bachelor-Arbeit) unterteilt, die in der Regel innerhalb eines Semesters, maximal in zwei Semestern absolviert werden können. Eine didaktisch begründete Ausnahme von dieser Regel bilden die "Werkstatt-Module" Mp6 Praxis der Medienpsychologie, Wip5 Praxis der Wirtschaftspsychologie und Wp4 Praxis Medien- oder Wirtschafts-psychologie, die sich über die Gesamtdauer des Studienganges erstrecken. Sie bieten eine Übungs- und Experimentierfläche, auf der erworbene Kenntnisse in Projekten und in Teamarbeit praxisnah angewandt werden können. Die Allgemeine Prüfungsordnung schreibt die Anwendung der relativen Notenskala nach dem ECTS-System vor. Die dem Curriculum und den Modulbeschreibungen zu entnehmende Verteilung der 5.400 Workload-Stunden über die 6 bzw. 8 Semester und der durchschnittlich 5 bis 6 Modulprüfungen pro Semester (als Klausur, Referat, Praxisarbeit oder mündliche Prüfung) sichert die Studierbarkeit des Studienganges. Aner-kennungsregeln für an anderen Hochschulen und außerhochschulisch erbrachte Leistungen sind festgelegt. Bewertung: Das strukturelle Konzept ist für die Gutachter ein brauchbarer Ausgangspunkt für eine Überarbeitung, die sich aus der Neuformulierung der Studiengangsziele ergeben wird. Wie oben beschrieben, sollte die Struktur- und Detailplanung von Fachexperten durchgeführt werden, einige Inhalte (z.B. Personentypologien) stehen in Konflikt mit dem wissenschaftlichen Stand der Psychologie. Die drei Wahlpflichtfächer dienen nach Auffassung der Gutachter dem Kompetenzerwerb der Studierenden. Die Gutachter bestätigen, dass die Inhalte so ausgestaltet sind, dass die Qualifikationen entspr. dem nationa-len Qualifikationsrahmen erreicht werden können. Sie sind der Auffassung, dass der Studiengang studierbar ist. Auch befragte Studierende aus laufenden Studiengängen haben dies bestätigt. Die strukturellen Vorgaben für den Studiengang sind unter Berücksichtigung der nationalen und landesspezi-fischen Vorgaben umgesetzt. Eine Studien- und Prüfungsordnung (StPO) ist verabschiedet und veröffent-licht. Sie enthält Regelungen zum Nachteilsausgleich für behinderte Studierende hinsichtlich aller Leistungs-nachweise, Schutzbestimmungen entsprechend dem Mutterschutzgesetz sowie den Fristen der gesetzlichen Bestimmungen über die Elternzeit. Die wechselseitige Anerkennung von Modulen bei Studiengangswechsel geschieht auf Basis der KMK-/HRK-Äquivalenzvereinbarungen. Die Prüfungsordnung regelt die Anrechnung von Studienzeiten bzw. Praxissemestern an ausländischen Hochschulen auf Basis des ECTS. In Zweifelsfäl-len entscheidet der Prüfungsausschuss. Vorübergehende Aufenthalte an anderen Hochschulen scheinen daher ohne Zeitverlust möglich. Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen und außerhochschulisch erbrachte Leistungen sind, im Einklang mit der Lissabon Konvention, festgelegt. Nachprüfungen sind in der Prüfungsordnung geregelt. Die Modulgrößen (gemessen in CP) entsprechen in der Regel den ECTS-Vorgaben. Für einige wenige Module werden weniger als 5 CP vergeben, dies ist allerdings inhaltlich und didaktisch begründbar. Dennoch empfehlen die Gutachter, im Rahmen der zukünftigen Umsetzung zu prü-fen, ob diese mit anderen, inhaltlich passenden Modulen zusammengefasst werden können. Die Anzahl der Prüfungen wird jedoch von den Gutachtern als vertretbar angesehen. Die Modulbeschreibungen entsprechen den Strukturvorgaben. Sie beschreiben die Learning Outcomes und den Kompetenzerwerb, erfüllen die nati-onalen Vorgaben und enthalten integrierte Modulprüfungen. Das ECTS-Rating ist in der Studien- und Prü-fungsordnung verankert. Eine verbesserte und aktualisierte, aber noch nicht in Kraft getretene Version der Studien- und Prüfungsord-nung wurde von der Hochschule vorgelegt und liegt auch dem Berliner Senat zur Prüfung vor. Die Gutachter haben die Prüfung der Erfüllung der Qualitätsanforderungen auf Basis der revidierten StPO durchgeführt. Die Akkreditierung wird mit der Auflage verbunden, dass - die Anzahl von 30 Stunden (workload) pro CP festzuschreiben ist, - die Obergrenze für anrechenbare CP aus nicht an der Hochschule erbrachten Leistungen zu definieren ist - die Einschreibefristen zu regeln sind - studentische Mitglieder des Prüfungsausschusses nicht vom Rektor zu benennen, sondern z.B. vom Stu-dentenausschuss zu wählen sind,

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 18

- die vorgelegte Prüfungsordnung einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen, - zu verabschieden und zu veröffentlichen ist. Einr wissenschaftlicher Anspruch des Studienganges ist vorhanden, tritt aber hinter das Hauptziel des Curri-culums, die Vermittlung beruflicher, angewandter Kompetenzen zurück. Dies können die Gutachter für einen grundständigen Bachelor-Abschluss akzeptieren. Die Gutachter empfehlen jedoch, das Curriculum im Sinne einer Praxis- und Bedarfsorientierung zu erwei-tern. Die beiden Studiengänge "Medien- und Veranstaltungswirtschaft" und "Medien- und Wirtschaftspsychologie" sind konzeptionell ähnlich aufgebaut. Nach Aussage der Hochschule ist vorgesehen, sie auf der Basis einer noch engeren Verknüpfung von Theorie und Praxis sowie einer Verstärkung der Aspekte des internationalen Managements weiter zu differenzieren. Kernfächer und Wahlpflichtfächer sind überzeugend gewichtet. Wei-tere Wahlmöglichkeiten sind nicht vorgesehen. Exzellent Qualitäts-

anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

3. Konzeption des Studienganges

3.1 Struktur X

3.1.1 Struktureller Aufbau des Studienganges (Kernfächer / ggf. Spezialisierungen (Wahlpflichtfächer) / weitere Wahl-möglichkeiten / Praxiselemente

X

3.1.2* Berücksichtigung des „European Credit Transfer and Accumulation Systeme (ECTS)“ und der Modularisierung

X

3.1.3* Studien- und Prüfungsordnung Auflage

3.1.4* Studierbarkeit X

3.2 Inhalte Entsprechend einer Auflage des Berliner Senats müssen die einander entsprechenden Studiengänge an den Standorten Berlin und Köln in Form und Inhalt identisch angeboten werden. Das Curriculum gewährleistet die Vermittlung von Qualifikationen und Kompetenzen für die beiden unter-schiedlichen, aber verwandten Berufsziele der medien- und der wirtschaftspsychologischen Arbeit. Module sind zwecks Transparenz der Lernziele in Gruppen verschiedener Abstraktionsstufen zusammengefasst. Sie sind so gewichtet, dass eine ausgewogene, fachlich sinnvolle und didaktisch angemessene Verteilung der Lernthemen und der Studienbelastung über die gesamte Studiendauer von sechs Semestern erreicht wird. Der Schwerpunkt liegt nicht nur auf theoretisch-analytischer Arbeit, sondern der Praxisbezug wird durch fol-gende zwei Elemente hergestellt: • Im vierten Semester ein betriebliches Praktikum (15 SWS und 15 CP). • Über alle Semester projektorientierte Praxisübungen in Modulen mit Werkstattcharakter: (Mp6, Wip5 und Wp4) (=17 SWS und 23 CP). Es bestehen individuelle Profilbildungsmöglichkeiten in den vier Wahlpflichtmodulen zu folgenden The-men/Kompetenzen:

1 n.b. = nicht beobachtbar 2 n.r. = nicht relevant

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Modul Wahl A Wahl B SWS CP Wp1 Wirtschaftswissenschaft Politologie/Soziologie 2 4 Wp2 Medienwissenschaft Kommuniationswissenschaft 2 4 Wp3 Vertiefung Englisch Grundlagen Spanisch 4 5 Wp4 Praxis Medienpsychologie Praxis Wirtschafts-

psychologie 13 18

21 31

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Curriculumsübersicht

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Die Studiengangkonzeption sieht eine dichte Integration wissenschaftlicher und beruflicher Qualifikations- und Kompetenzziele vor und besitzt eine besondere Affinität zum interdisziplinären Denken und Arbeiten, das nach Möglichkeit in allen Modulen gefördert werden soll, insbesondere aber in folgenden Modulen: - Modul G1 Wissenschaftliches Propädeutikum, in dem die Fruchtbarkeit grenzüberschreitenden Denkens

hervorgehoben wird, - Module Mp6 Praxis der Medienpsychologie, Wip5 Praxis der Wirtschaftspsychologie und Wp4 Praxis

Medien- oder Wirtschaftspsychologie, die die Zusammenarbeit von Projektteams unterschiedlicher Profile und Spezialisierungen verfolgen.

Dem Ziel der Vermittlung von Methodenkompetenz und der Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten widmet sich explizit das Modul G1 "Wissenschaftliches Propädeutikum". In den anderen Modulen wird dieses Ziel implizit verfolgt. Das Curriculum orientiert sich durchgängig am aktuellen Stand der Forschung. Gemäß der Allgemeinen Prü-fungsordnung wird die Fähigkeit zur Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse und berufs-fachlicher und personaler Kompetenzen geprüft. Die Modulprüfungen werden in unterschiedlichen Prüfungs-formen absolviert. Bei der Erstellung des Modulprüfungsplans wurde auf eine ausgewogene Verteilung der Arbeits- und Prüfungsbelastung geachtet. Prüfungsklausuren, Prüfungsaufgaben und Abschlussarbeiten können noch nicht vorgelegt werden. Modulverantwortliche und Studiengangsleiter gewährleisten ein ange-messenes Niveau der Prüfungsanforderungen. Bewertung: Wie im Kapitel 1.1 "Zielsetzungen des Studienganges" ausgeführt, sollte das Curriculum überarbeitet wer-den und dabei erkennbar gemacht werden, wie die Module die Erreichung der noch zu überarbeitenden tä-tigkeitsbezogenen Qualifikations- und Kompetenzziele sichern. Hierbei muss der inhaltliche und methodische Kern der Disziplin Psychologie wiedererkennbar sein. Die Akkreditierung wird mit der Auflage verbunden, die Inhalte des Studienganges im Anschluss an die o.g. Überarbeitung der Studiengangsziele an diesen auszu-richten, die Modulinhalte dementsprechend auf der Basis psychologischer Expertise zu überarbeiten und anzupassen. Diese Überarbeitung des Curriculums sollte durch Fachleute mit kritischen Kernkompetenzen gründlich durchgeführt werden. Hierbei sollten zumindest folgende Teil-Aspekte berücksichtigt werden: - Es sollte erkennbar gemacht werden, wie die Module die Erreichung der überarbeiteten Qualifikations-

und Kompetenzziele sichern. - Die Inhalte sollten den aktuellen psychologischen Erkenntnistand wiedergeben. Beispielsweise sollte eine

Unterscheidung der ‚Psychologie der Printmedien’ von der ‚Psychologie der AV-Medien' curriculär nur dann vorgenommen werden, wenn dies inhaltlich gerechtfertigt ist. Die Gutachter geben den Hinweis, dass Strukturierungen aus anderen Fächern nicht immer sinnvoll auf die Psychologie zu übertragen sind.

- Die Vermittlung von Methodenkompetenz zum praxisrelevanten Forschen (Stichworte Marktforschung, Mitarbeiterbefragungen, Rezeptionsstudien) und die Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten werden bisher nur unzureichend behandelt. Diese sollte stärker an den Qualifikations- und Kompetenzzielen ausgerichtet und auf diese Weise stärker ausdifferenziert und praxisnäher gestaltet werden. Z.B. sollten im Modul Mw3 anstatt des Basis-Kurses "Algebra" anwendungsbezogene Inhalte wie Gestaltung von Fragebögen und Interviewleitfäden, Planung von Experimenten, Statistik zur Auswertung von quantitati-ven Daten etc. angeboten werden. Dabei sollten neben dem quantitativen Methodenarsenal auch qualita-tive Inhalte vermittelt werden.

- In der Studiengangsdokumentation sollte darauf hingewiesen werden, dass therapeutische Tätigkeiten nicht auf Basis des vorliegenden Studienganges ausgeübt werden können und dürfen.

Die Gutachter regen des Weiteren an, die Verknüpfungen zwischen den Fächern Wirtschaft und Psychologie zu verstärken und im Curriculum besser sichtbar zu machen.

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In der Phase der Erstellung des Konzepts des vorliegenden Studienganges war, auch nach Aussage der Hochschule, noch keine psychologische Expertise im Hause vorhanden. Dies ist in verschiedenen Bereichen des Entwurfs noch erkennbar und wird in den entspr. Kapiteln dieses Berichtes jeweils angesprochen (z.B. Auswahl-Tests, Spezifikation der Tätigkeitsfelder, Inhalte des Curriculums). Die Gutachter halten den Zeitbe-darf für diese Überarbeitung für hoch, begrüßen jedoch, dass die Hochschule die hierfür notwendigen perso-nellen Maßnahmen in die Wege geleitet hat. Die Gutachter halten dies für einen wichtigen Schritt in die rich-tige Richtung.. Die Gutachter regen an, Themen wie "Neuro-Marketing" und "Persönlichkeitstypologien" niedriger zu gewich-ten bzw. durch wissenschaftlich angemessene Themen zu ersetzen. Auch die Literaturangaben im Curricu-lum sind teilweise populärwissenschaftlich und als Studienliteratur ungeeignet. Interkulturelle Aspekte werden in einem expliziten Modul behandelt. Jeder Studiengang integriert jeweils zwei grundlegende Qualifikations- und Kompetenzziele, wodurch in gewissem Maße interdisziplinäre Aspekte an-gesprochen werden. Die Gutachter empfehlen dennoch, interdisziplinäre Aspekte noch expliziter zu fördern. Insgesamt fördert der Studiengang interdisziplinäres Denken, und der Nachweis wissenschaftsbasierter Leh-re im Studiengang ist erbracht. Der Aufbau des Curriculums ist insgesamt, mit allen oben genannten Einschränkungen, logisch nachvollziehbar, und die Gewichtung und Inhalte der Kernfächer sind sinnvoll gewählt. Die Gutachter können den Ansatz der HMKW, zunächst eine eher breit gestreute Vermittlung von Lehrinhalten anzusetzen, nachvollziehen. Die vorgesehenen Spezialisierungen (Wahlpflichtfächer) vermitteln mit der Studiengangszielsetzung korrespondierende zusätzliche Kompetenzen. Wahlmöglichkeiten nach individueller Präferenz sind nicht vorgesehen. Die Sprachmodule erscheinen aus Sicht der Gutachter geeignet, da sie Sprachkompetenzerwerb mit interkulturellen und fachspezifischen Aspekten verbinden. Durch ein betriebliches Praktikum und projektorientierte Praxisübungen ("Werkstatt-Module") werden Theorie und Praxis intensiv und systematisch verknüpft. Auf diese Weise wird das zu vermittelnde Wissen durch die regelmäßig stattfindenden Praxisanteile in konkreten Handlungssituationen erprobt und trainiert. Die Gutach-ter begrüßen, dass im Curriculum Wissensvermittlung und Praxisbeiträge sich gegenseitig zur Kompetenz-entwicklung der Studierenden ergänzen und dass dieser Aspekt sogar eine Stärke des Studienganges dar-stellt. Dies gilt auch für den Standort Köln, da die Studiengänge an beiden Standorten identisch sind. Auch wenn es an der Hochschule zurzeit noch keine Forschungsprojekte gibt und die Betonung in der Lehre ganz überwiegend auf dem Anwendungsbezug liegt, sehen die Gutachter, auch aufgrund einer kürzlich er-folgten Neueinstellung, die Möglichkeit wissenschaftsbasierter Lehre. Sie regen an, zukünftig kleine For-schungsprojekte zu initiieren und diese später weiter auszubauen. Die Prüfungen sind auf die Learning Outcomes der Module abgestimmt und die Anforderungen entsprechen dem Qualifikationsniveau. Alle Prüfungen sind jeweils innerhalb von 2 Wochen am Ende eines Semester abzulegen. Sie sind integrativ angelegt. Die Abschlussarbeiten sind auf die Studieninhalte und Qualifikati-onsziele abgestimmt. Die Anforderungen entsprechen dem Qualifikationsniveau. Prüfungsleistungen und Abschlussarbeiten konnten jedoch in der Praxis naturgemäß noch nicht beurteilt werden. Exzellent Qualitäts-

anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

3.2 Inhalte X

3.2.1* Logik und konzeptionelle Geschlossen-heit des Curriculums

Auflage

3.2.2 Fachliche Angebote in Kernfächern X

1 n.b. = nicht beobachtbar 2 n.r. = nicht relevant

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 28

Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

3.2.3 Fachliche Angebote in Spezialisierungen (Wahlpflichtfächer)

X

3.2.4 Fachliche Angebote in den Wahlmög-lichkeiten der Studierenden (falls zutref-fend)

n.r.

3.2.5 Integration von Theorie und Praxis X

3.2.6 Interdisziplinarität X

3.2.7 Methoden und wissenschaftliches Arbei-ten

X

3.2.8 Wissenschaftsbasierte Lehre X

3.2.9 Prüfungsleistungen n.b.

3.2.10 Abschlussarbeit n.b.

3.3 Überfachliche Qualifikationen Das Modul G1 Wissenschaftliches Propädeutikum vermittelt fachübergreifende Grundlagen der wissen-schaftlichen Methodologie und Praxis. Hierzu gehört u.a. Medienrecherche-Methodik und IT-Wissen. Das Modul G2 Personale und Soziale Kompetenzen fördert explizit die Befähigung zur selbstständigen, kreativen und konstruktiven Entwicklung von Lern- und Forschungsstrategien und zur fallgerechten Anwendung grund-legender Prinzipien, Methoden und Techniken. Auch in den fachgebundenen Modulen ist ein übergeordnetes Lernziel die Fähigkeit zum selbstständigen Transfer erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten auf nicht vor-hersehbare Problemstellungen. Stärker bildungs- als ausbildungsorientiert sind nach Darstellung der HMKW die Module des fachübergrei-fenden Kompetenzbereichs mit ihren drei Unterkategorien der Grundkompetenzen, berufsübergreifenden Kompetenzen und Sprachkompetenzen. Orientierungswissen vermitteln insbesondere die drei Module G1 Wissenschaftliches Propädeutikum, G2 Personale und soziale Kompetenzen und G3 Medientechnologie. Im Modul G1 Wissenschaftliches Propädeutikum werden ethische Implikationen wissenschaftlicher Forschung und Lehre thematisiert. "Medienethik" ist Bestandteil des Pflichtmoduls Ü2 Medien- & Kommunikationswis-senschaft. Das Pflichtmodul G2 Personale und soziale Kompetenzen behandelt Techniken der Gesprächsführung und unterstützt die Entwicklung von Führungskompetenzen. Managementkonzepte, z.B. Motivationstechniken, effiziente Planungs- und Organisationsformen, sind eben-falls Themen im Pflichtmodul G2 Personale und Soziale Kompetenzen ebenso wie im Modul Ü1 Sozialwis-senschaften. Diese vermitteln die "Soft Skills" Selbst- und Lernmanagement, Präsentationstechnik, Prozess-, Team- und Projektmanagement, kommunikative und rhetorische Kompetenzen, Konfliktfähigkeit und hiermit implizit auch die Befähigung zu demokratischer Teilhabe. In den projektorientierten Praxismodulen Mp6, Wp4 und Wp5 können unterschiedliche Rollen in unterschied-lichen Projekt- und Arbeitsorganisationsformen trainiert werden, darunter auch Leitungs- und Kontrollaufga-ben, deren Beherrschung zur Übernahme von Führungsfunktionen erforderlich sind. Diese fördern auch ins-besondere die Kompetenzen zur Kooperation und zur konstruktiven Austragung von Konflikten. Bewertung: Überfachliche Qualifikationen werden im Studiengang im notwendigen und hinreichenden Umfang und mit angemessenen Inhalten vermittelt. Kommunikationsverhalten und Rhetorik werden ebenso wie

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 29

Konfliktverhalten und Kooperation frühzeitig thematisiert und dabei theoretisch und anwendungsorientiert vermittelt. Verschiedene Managementkonzepte werden vorgestellt und behandelt. Der Studiengang enthält eine Bildungskomponente, die auf die Vermittlung von „Orientierungswissen“ zu-sätzlich zum „Verfügungswissen“ zielt. Die Vermittlung von ethischen Aspekten ist im Studiengang gewähr-leistet. Die Vermittlung von führungsrelevanten Kompetenzen hingegen ist nicht hinreichend gelungen. Die Gutachter regen daher an, Führungskompetenzen stärker zu gewichten, da absehbar ist, dass viele der Ab-solventen eine berufliche Selbständigkeit anstreben werden. Exzellent Qualitäts-

anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

3.3 Überfachliche Qualifikationen X

3.3.1 Kompetenzerwerb für anwendungs- und/oder forschungsorientierte Aufgaben (nur bei Master-Studiengang)

n.r.

3.3.2 Bildung und Ausbildung X

3.3.3 Ethische Aspekte X

3.3.4 Führungskompetenz X

3.3.5 Managementkonzepte n.r.

3.3.6 Kommunikationsfähigkeit und Rhetorik X

3.3.7 Kooperations- und Konfliktfähigkeit X 3.4 Didaktik und Methodik Das Studiengangskonzept sieht eine didaktisch-methodische Vielfalt vor, die einen ständigen Wechsel theo-retischer und praktischer, fremd- und selbstgesteuerter Lernphasen ermöglicht. Dies fördern neben den Lehrveranstaltungen mit klassischem Vorlesungs- oder Seminarcharakter insbesondere die Module mit Werkstatt-Charakter. In den "Werkstattmodulen" werden Praxisstudien als Best Case-Szenarien analysiert und Praxisprojekte zu vorgegebenen und freien Themen in wechselnden Zusammenstellungen und mit wechselnden fachlichen, methodischen und technischen Schwerpunkten bearbeitet . Das gemeinsame Konzipieren, Realisieren und Reflektieren mit Studierenden anderer Studiengänge in den studiengangsübergreifenden Modulen sowie auch mit Studierenden des gleichen Studienganges, aber unter-schiedlicher Profilbildung soll helfen, unterschiedliche Inhalte und Ansätze und praktische Arbeitsprozesse zu verknüpfen. Anfang 2010 wurde eine HMKW-eigene Moodle-Plattform installiert, die von den Dozenten und Studierenden als Informations- und Kommunikationsplattform und zum Dokumentenaustausch genutzt wird. Begleitende Lehrveranstaltungsmaterialien sollen hier ebenfalls abgelegt werden. Exkursionen zu Zeitungsverlagen, TV-Sendern, Nachrichtenagenturen und zum Deutschen Presserat wur-den bisher im Studiengang "Journalismus und Unternehmenskommunikation" durchgeführt. Gastreferenten wurden zu bisher zwei Vorträgen im Rahmen von Praxisprojekten eingeladen. Geplant ist, die Pflege von Außenkontakten zu intensivieren. Seit November 2010 sind zwei Tutorinnen in Berlin aktiv. Diese unterstützen den Aufbau der Bibliothek, bie-ten einen Wahlkurs Spanisch an und bauen ein Podcast-Format "HMKWebradio" auf. Bewertung:

1 n.b. = nicht beobachtbar 2 n.r. = nicht relevant

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 30

Das didaktische Konzept des Studienganges ist beschrieben und aus Sicht der Gutachter logisch nachvollziehbar und auf das Studiengangsziel ausgerichtet. Die methodische Vielfalt variiert in Abhängigkeit von den Lerninhalten, ist jedoch angemessen. Die Wissensvermittlung findet hauptsächlich in Form von Seminarunterricht statt, wobei die Teilnehmeraktivität durch die kleinen Gruppen und die praktische Arbeit durch die Praxisanteile gefördert wird. Darüber hinaus sind in vielfältiger Form Praxisprojekte und -arbeiten vorgesehen, weniger in Form von Fall-studien. Es wird ein hohes Niveau angestrebt, welches Teil der Überprüfung durch die Re-Akkreditierung sein sollte. Begleitende Lehrveranstaltungsmaterialien sind in Moodle im Wesentlichen noch nicht vorhanden. Aufgrund der Erfahrung in den schon laufenden Studiengängen und der Aussagen der Studierenden hierzu gehen die Gutachter davon aus, dass dies rechtzeitig und in angemessener Qualität erfüllt werden kann. Der Einsatz von Gastreferenten ist noch nicht beobachtbar. Tutoren sind Bestandteil des Betreuungskonzep-tes für die Studierenden. Nach Aussage der Hochschule gibt es bisher zwei studentische Tutorinnen in Ber-lin. Nach der Beschreibung ihrer Tätigkeiten nehmen diese jedoch noch keine typischen Tutorenaufgaben wahr, und in Köln gibt es naturgemäß noch keine Tutoren. Die Gutachter empfehlen, auch dort bei Bedarf Tutoren einzusetzen. Exzellent Qualitäts-

anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

3.4 Didaktik und Methodik X

3.4.1 Logik und Nachvollziehbarkeit des di-daktischen Konzeptes

X

3.4.2 Methodenvielfalt X

3.4.3 Fallstudien / Praxisprojekt X

3.4.4 Begleitende Lehrveranstaltungsmateria-lien

X

3.4.5 Gastreferenten n.b.

3.4.6 Tutoren im Lehrbetrieb Berlin: X Köln: n.b.

3.5 Berufsbefähigung Die Berufsbefähigung durch den Bachelor-Abschluss beruht auf der Befähigung zu Tätigkeiten in den Berei-chen Marketing, Kunden- und Personal-Management, Medien-Management, Öffentlichkeitsarbeit und Ver-trieb, z.B. in der Entwicklung und Steuerung von Kommunikationsstrategien und -prozessen, für die psycholo-gische Kompetenzen sowie weitere im Kapitel 1.1 beschriebene Qualifikationen und Kompetenzen erforder-lich sind. .

Bewertung: Die Berufsbefähigung ist nach Ansicht der Gutachter unter der Voraussetzung erreichbar, dass das Curricu-lum in Richtung auf klare Tätigkeitsfelder überarbeitet wird, siehe hierzu die Auflagen in den Kapiteln 1.1 und 3.2. Das Curriculum ist vorbehaltlich der Erfüllung dieser beiden Auflagen auf das Qualifikationsziel und auf einen berufsqualifizierenden Abschluss mit klarem inhaltlichem Profil ausgerichtet. Das Gesamtangebot des Studienganges wäre danach angelegt, Berufsqualifizierung der Absolventen zu ermöglichen. 1 n.b. = nicht beobachtbar 2 n.r. = nicht relevant

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 31

Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

3.5* Berufsbefähigung X

4 Ressourcen und Dienstleistungen 4.1 Lehrpersonal des Studienganges Die HMKW befindet sich zum aktuellen Zeitpunkt noch in der Aufbauphase und verfügt daher nur über einen sehr kleinen Grundstamm von Dozentinnen und Dozenten. Die Gewinnung von qualifiziertem Personal ist Aufgabe der Studiengangsleitung. In den meisten Fällen sind (zum Zeitpunkt der Begehung vor Ort) die Ver-antwortlichen für die einzelnen studiengangspezifischen Module noch nicht benannt, und die eingereichte Lehrverflechtungsmatrix enthielt noch viele "NN"-Platzhalter. Insoweit vorhanden, wird die wissenschaftliche, pädagogische und didaktische Qualifikation des Lehrperso-nals und seine Praxiskenntnisse durch die Lebensläufe der Dozenten belegt. In der aktuellen Aufbauphase der HMKW sind zunächst noch keine Fachbereiche, sondern nur einzelne Stu-diengänge implementiert. Im Konzeptpapier "Qualitätssicherung" sind Formen der Kooperation der Lehrkräfte skizziert, die eine systematische Weiterentwicklung der Studienangebote an beiden Standorten unterstützen sollen. Im Rahmen der "Studiengangskonferenz", die zweimal pro Semester stattfinden soll, kommen alle Lehrkräfte, wissenschaftlichen Hilfskräfte und Tutoren zusammen. Den Vorsitz übernimmt der Studiengangs-leiter. Ein weiteres Kommunikationsforum für alle am Studiengang beteiligten Personen ist die Moodle-Plattform. Die Studienberatung an beiden Standorten leitet der Kanzler. Die Studienberatung in Berlin wird von einer Person geleitet, die vom Studiengangsleiter unterstützt wird. Die Studienberatung in Köln liegt in Händen des dortigen Standortleiters, unterstützt von zwei Mitarbeitern. Zur fachlichen und hochschulorganisatorischen Beratung und bei Fragen zu Auslandsaufenthalten steht der Gründungsrektor zur Verfügung. Ansprechpart-ner in studiengangspezifischen Angelegenheiten sind die Studiengangsleiter. Alle Lehrkräfte bieten individu-ell zu vereinbarende Sprechstunden und haben selbst Zugang zur Moodle-Plattform. Bewertung: Mit der geplanten Struktur und Anzahl des Lehrpersonals kann nach Auffassung der Gutachter die Lehre gewährleistet werden, vorausgesetzt, sie wird so umgesetzt. Die Gewinnung von qualifiziertem Lehrpersonal ist Aufgabe der Studiengangsleitung. Die Gutachter erwarten, dass die avisierten Berufungen den Anforderungen des Studienganges entsprechen und den staatlichen Vorgaben gerecht werden. Sie empfehlen, dafür zu sorgen, dass der ganz überwiegende Teil der Lehrenden selbst einen wissenschaftlichen Abschluss in Psychologie (Dipl.-Psych.) besitzt. Im Rahmen der vorläufigen staatlichen Anerkennung durch die Berliner Senatsverwaltung ist festgelegt worden (I. 6a.), dass das Verhältnis der hauptamtlichen Professoren zu den nebenberuflichen Lehrkräften spätestens nach Abschluss der Aufbauphase im Jahr 2013 60 zu 40 betragen soll. Die Erreichung dieser Quote sollte bei einer allfälligen Re-Akkreditierung überprüft werden. Zusätzlich wird von der Berliner Senatsverwaltung gefordert, dass zu Beginn des Studienbetriebes pro Studiengang ein hauptamtlich tätiger Professor zur Verfügung stehen muss. Die Hauptamtlichkeit nach Definition der Senatverwaltung liegt vor, wenn mit dem Lehrenden ein festes Anstellungsverhältnis im

1 n.b. = nicht beobachtbar 2 n.r. = nicht relevant

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 32

Umfang von mindestens 50% besteht. Diese Anforderung wurde von der Hochschule für den vorliegenden Studiengang erfüllt. Die vorgelegte Lehrverflechtungsmatrix erfasst alle vier Studiengänge "Medien- und Veranstaltungswirt-schaft", "Medien- und Wirtschaftspsychologie", "Grafikdesign und Visuelle Kommunikation" und "Journalis-mus und Unternehmenskommunikation" und sieht für diese eine ausreichende Lehrkapazität vor. Sie weist jedoch für die beiden ersten dieser Studiengänge zahlreiche "N.N."-Platzhalter auf. Die Gutachter können daher noch nicht feststellen, wie viele der benötigten Dozenten zum Beginn des Studienganges am Standort Berlin bzw. Köln verfügbar sein werden. Für den vorliegenden Studiengang ist bisher insgesamt erst ein hauptamtlicher Dozent benannt, der zum 1. September 2011 seinen Dienst antreten wird. Auch die Studiengangsleiter und Modulverantwortlichen sind überwiegend noch nicht benannt. Vor diesem Hintergrund wird zur Sicherstellung einer angemessenen Lehrpersonalstruktur die Akkreditierung mit der Auflage verbunden, die Erfüllung der diesbezüglichen Genehmigungsauflagen der Berliner Senatsverwal-tung nachzuweisen, eine aktualisierte Lehrverflechtungsmatrix vorzulegen, die in dieser genannten und für die Durchführung der Lehrveranstaltungen des gesamten Studienganges benötigten weiteren Lehrkräfte ein-zustellen und die Benennung von Studiengangsleitern und Modulverantwortlichen zu vervollständigen. Die wissenschaftliche Qualifikation des Lehrpersonals soll nach dem Reglement der HMKW den staatlichen Vorgaben oder Äquivalenzen entsprechen, sodass dieses Qualitätskriterium als erfüllt anzusehen ist. Bei einer allfälligen Re-Akkreditierung sowie beim Nachweis der o.g. Auflagenerfüllung wird auf die Qualifikation der berufenen Professorenschaft besonders zu achten sein. Nach Aussage der befragten Studierenden sind die pädagogische und didaktische Qualifikation und die Praxiskenntnisse der Lehrenden in den bereits laufenden Studiengängen sehr gut. Insoweit Lebensläufe vorgelegt wurden, entspricht die pädagogische und didaktische Qualifikation der Lehrenden auch aus Sicht der Gutachter den Anforderungen. Das Lehrpersonal hat nach Aussage der Hochschule bei Bedarf die Möglichkeit, an Veranstaltungen zur pä-dagogischen und didaktischen Fortbildung teilzunehmen Die interne Kooperation und Koordination zur Abstimmung der Module untereinander sind, insoweit Modul-verantwortliche benannt sind, durch die noch geringe Anzahl Lehrender und Studierender und aufgrund der "kurzen Wege" gewährleistet. Struktur und Systematik in diesem Bereich befinden sich noch in der Planung. Die funktionierende interne Kommunikation in bereits laufenden Studiengängen lässt erwarten, dass diese auch für den vorliegenden Studiengang reibungslos verlaufen wird, und dass die Dozenten sich untereinan-der gut über die Modulinhalte abstimmen werden. Im Übrigen ist auch die Plattform Moodle, die Einblick in alle Studiengang-Protokolle gewährt, für die Ab-stimmung hilfreich. Dennoch empfehlen die Gutachter, bei wachsenden Studentenzahlen die Strukturen für die interne Koopera-tion und die Abstimmung unter den Dozenten zu Modulinhalten anzupassen und systematischer zu gestal-ten. Die Gutachter begrüßen das pragmatische und lösungsorientierte Vorgehen, die familiäre Atmosphäre und die Politik der "kurzen Dienstwege" an der HMKW. Insbesondere waren die befragten Studierenden selbst mit der Betreuung und Beratung sehr zufrieden. Die Dozenten stehen ihnen jederzeit zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Diese Aussagen beziehen sich naturgemäß zunächst nur auf den Standort Berlin.

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 33

Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

4. Ressourcen und Dienstleistungen 4.1 Lehrpersonal des Studienganges X

4.1.1* Struktur und Anzahl des Lehrpersonals in Bezug auf die curricularen Anforde-rungen

Auflage

4.1.2* Wissenschaftliche Qualifikation des Lehrpersonals

X

4.1.3 Pädagogische / didaktische Qualifikation des Lehrpersonals

X

4.1.4 Praxiskenntnisse des Lehrpersonals X

4.1.5 Interne Kooperation X

4.1.6 Betreuung der Studierenden durch Lehrpersonal

X

4.2 Studiengangsmanagement Die Ebenen des Studiengangsmanagements an der HMKW sind - Strategische Planung im Hochschulrat, - Steuerung und Entwicklung durch die Studiengangsleitung und durch die von dieser benannten Modul-

verantwortlichen, - Kontrolle und Austausch von Erfahrungen in den Studiengangskonferenzen. Der Studiengangsleiter ist zuständig für die Koordination der Abläufe aller im Studiengang Mitwirkenden und für einen störungsfreien Ablauf des Studienbetriebes. Er soll die Empfehlungen des Hochschulrats umsetzen und selbst Empfehlungen an den Hochschulrat geben. Er sorgt für die Gewinnung qualifizierten Personals. Er ist verantwortlich für die Entwicklung des Curriculums und die Akkreditierung. Er • benennt die Modul-Verantwortlichen • definiert in Abstimmung mit diesen die übergeordneten Kompetenzziele des Studienprogramms und sorgt

für die Abstimmung der Modulinhalte und ihre Übereinstimmung mit dem Leitbild der Hochschule • entwickelt die spezielle Studien- und Prüfungsordnung und das Curriculum des Studienganges Er ist Vorsitzender der Studiengangskonferenz, die zweimal pro Semester stattfinden soll und in der alle Lehrkräfte, wissenschaftlichen Hilfskräfte und Tutoren zusammenkommen. Da sich die HMKW aktuell erst im 3. Semester ihres Studienbetriebs befindet, ist der Aufbau ihrer Organisa-tions- und Verwaltungsstrukturen noch nicht vollständig abgeschlossen. Aufgrund der noch relativ geringen Anzahl an Studierenden und Lehrkräften in Köln und angesichts der Ein-bindung des Kölner Lehr- und Verwaltungspersonals in die administrativen Strukturen des Berliner Hauptsit-zes ist geplant, die Studiengangsleitung für beide Standorte zunächst in jeweils einer Hand zu belassen, d.h. sie konkret mit einem Kollegen zu besetzen, der hautsächlich am Berliner Standort arbeitet, so die Hoch-schule. Je nachdem, wie sich die Studierendenzahlen und das Studienangebot der HMKW entwickeln, wird dies zu evaluieren sein, und ggf. wird über eine personelle Funktionsteilung in je eine Berliner und eine Köl-ner Studiengangsleitung zu beraten sein. Nach Aussage der Hochschule werden die Dozenten nicht zwi-schen den Standorten pendeln.

1 n.b. = nicht beobachtbar 2 n.r. = nicht relevant

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 34

Ein Beirat ist im aktuellen Stadium der Hochschulentwicklung noch nicht installiert. Der Hochschulrat der HMKW beobachtet die weitere Entwicklung der Hochschule und berät, ob bzw. wann es sinnvoll erscheint, einen Beirat einzurichten. Bewertung: Die Ablauforganisation und Entscheidungsprozesse, -kompetenzen und -verantwortlichkeiten sind festgelegt, und die Gutachter bewerten diese als für die aktuelle Aufbauphase ausreichend. Die Dozierenden und Studierenden sind in die Entscheidungsprozesse, die ihre Tätigkeitsbereiche betreffen, in der Regel einbezogen. Die Studiengangsleitung wird zurzeit noch kommissarisch von Geschäftsführer wahrgenommen. Der zukünftige Studiengangsleiter ist jedoch identifiziert und benannt. Die Planungen bezüglich der Verwaltungsstrukturen und die bereits eingestellte Mitarbeiterin lassen davon ausgehen, dass diese eine zielgerichtete Organisation aufweisen werden. Die Gutachter regen an, auch die Beteiligung der Studierenden auszubauen. Die Mitarbeiter der Verwaltung haben die Möglichkeit, bei Bedarf an externen Weiterbildungsangeboten zu verwaltungstechnischen Themen teilzunehmen. Ein Beratungsgremium (Beirat) ist im Qualitätssicherungskonzept vorgesehen, ist jedoch zurzeit noch nicht vorhanden. Der Hochschulrat der HMKW übernimmt zurzeit die Aufgaben eines Beirates. Die Einrichtung eines Beirates wird jedoch von den Gutachtern empfohlen, um die Studiengangsentwicklung auch durch eine formale Einbindung von externen Experten zu unterstützen. Die Gutachter begrüßen auch im Bereich des Studiengangsmanagements das pragmatische und lösungsori-entierte Vorgehen, die familiäre Atmosphäre und die Politik der "kurzen Dienstwege" an der HMKW. Formal fehlende Elemente einer systematischen Studentenbetreuung und -beratung (z.B.psychologische Beratung sowie Karriereberatung) können auf diese Weise aufgrund der zurzeit niedrigen Studentenzahlen noch aus-reichend abgedeckt werden. Insbesondere waren die befragten Studierenden selbst rundum zufrieden. Dennoch empfehlen die Gutachter, bei wachsenden Studentenzahlen die Strukturen für die Betreuung der Studierenden systematischer zu gestalten und anzupassen, z.B. durch eine personelle Verstärkung der Ver-waltung. Exzellent Qualitäts-

anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

4.2 Studiengangsmanagement X

4.2.1 Ablauforganisation für das Studien-gangsmanagement und Entscheidungs-prozesse

X

4.2.2 Studiengangsleitung n.b.

4.2.3* Verwaltungsunterstützung für Studieren-de und das Lehrpersonal

X

4.2.4 Beratungsgremium (Beirat) und dessen Struktur und Befugnisse

X

1 n.b. = nicht beobachtbar 2 n.r. = nicht relevant

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 35

4.3 Dokumentation des Studienganges Studiengangsordnung, Curriculum und Modulbeschreibungen sind veröffentlicht und auf den Internetseiten der HMKW und in der Moodle-Plattform abrufbar. Der Berliner Senatsverwaltung muss jährlich ein Bericht mit Informationen über die Anzahl der Studierenden, die Anzahl der hauptamtlich und nebenamtlich tätigen Lehrenden, die Ergebnisse der internen Evaluation und sonstiger Aktivitäten der HMKW vorgelegt werden. Wie im Konzeptpapier "Qualitätssicherung" beschrieben, sind zu allen studiengangbezogenen Konferenzen, Sitzungen etc. Protokolle anzufertigen und zu archivieren. Die Themen der Sitzungen und Stundenblöcke aller Lehrveranstaltungen eines Moduls sind zudem in einem Modulverlaufsformular einzutragen und zu ar-chivieren. Die Gutachter begrüßen, dass die Hochschule plant, am Ende jedes Semesters alle abgeschlossenen Pra-xisprojekte öffentlich vorzustellen. Bewertung: Die Anforderungen hinsichtlich Studiengang, Studienverlauf und Prüfungen sind dokumentiert und veröffent-licht. Die Studierenden werden fachlich beraten. Die Aktivitäten im Studienjahr werden dokumentiert und re-gelmäßig in einem Jahresbericht der Berliner Senatsverwaltung vorgelegt. Es gibt keinen Forschungsbericht. Exzellent Qualitäts-

anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

4.3 Dokumentation des Studienganges X

4.3.1* Beschreibung des Studienganges X

4.3.2 Dokumentation der Aktivitäten im Studi-enjahr

X

4.4 Sachausstattung Seit 1. Oktober 2010 steht der HMKW in Berlin in der Hannoverschen Straße 19 über zwei Etagen verteilt eine Fläche von mehr als 500 qm zur Verfügung. Alle Seminarräume sind mit OHP, Whiteboard, Flipchart, Netbooks und Beamter ausgerüstet. Einer der vier Unterrichtsräume enthält einen Pool von 32 Macintosh-Rechners, ein weiterer einen Pool von 29 PCs für die Studierenden. In der Bibliothek stehen drei PCs zur Verfügung. Internetzugang ist kostenlos per W-LAN möglich. Es gibt einen Netzwerk-Kopierer, einen Laser-jet-Drucker und einen proof-fähigen Highend-OKI-Drucker. Alle Räume sind barrierefrei eingerichtet. Ein Umzug innerhalb Berlins in größere Räume ist innerhalb der nächsten Wochen geplant. Der erste Standort der HMKW-Niederlassung in Köln ist zurzeit die "Kölner Medienfabrik" im Bischofsweg 48-50. Der Bildungsträger "bm – gesellschaft für bildung in medienberufen", ein Partnerunternehmen der HMKW, hat hier seit mehreren Jahren auf vier Stockwerken ca. 3.330 qm angemietet. Durchschnittlich halten sich hier täglich ca. 550 Aus- und Weiterzubildende auf. Die HMKW-Räume werden aus zwei Seminarräu-men in der zweiten Etage bestehen sowie einem Theorieraum und einem mit 15 PCs ausgestatteten Raum. Außerdem stehen der HMKW ein Büro der Standortleitung und Verwaltung und ein Aufenthaltsraum für Do-zenten zur Verfügung. Weitere Räume sind zur gemeinsamen Nutzung durch die HMKW und die bm vorge-sehen, u.a. eine Aula (Mehrzweckraum, 122 qm). Bei Bedarf kann ein größerer Raum zur Verfügung gestellt 1 n.b. = nicht beobachtbar 2 n.r. = nicht relevant

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 36

werden. Kostenloser Internetzugang per LAN-Kabel ist gewährleistet. Räume der bm können genutzt werden insoweit sie von bm nicht benötigt werden, u.a. drei AV-Studios und ein Print-Studio. In den Räumen in Köln befindet sich außerdem eine Bibliothek, die auch in der vorlesungsfreien Zeit geöffnet ist. Sie kann gemeinsam mit den Auszubildenden der bm genutzt werden. Sie hat Arbeitsplätze für ca. sechs Studierende, mit einem PC und einem Drucker. Die Betreuung erfolgt durch eine Verwaltungsmitarbeiterin der HMKW. Bewertung: Die Räume im Berliner Gebäude (Hannoversche Str.) sind barrierefrei und behindertengerecht eingerichtet. Die Räume und Flure sind eng, es fehlt ein Raum für Werkstattarbeit, und es fehlt noch das "Flair" einer Hochschule, die Graphik, Design und Medien lehrt. Eine Campusatmosphäre kann hier nicht entstehen. Auch die Sicherheit im Gebäude (Schutz vor Diebstahl von PCs und Büchern) ist verbesserungsbedürftig. Die Gutachter begrüßen daher, dass ein Umzug in ein neues Gebäude geplant ist. Nach dessen Besichti-gung gehen die Gutachter davon aus, dass räumliche Mängel und sonstige drohende und tatsächliche Eng-pässe voraussichtlich behoben sein werden. Für die Bibliothek gibt es ein Entwicklungskonzept. Sie befindet sich immer noch im Aufbaustadium. Die Gutachter stellen zwar eine deutliche Verbesserung seit der ersten Begehung im Dezember 2009 fest. Die Öffnungszeiten der Bibliothek (tagsüber montags bis freitags) sind ausreichend. Den Studierenden stehen zurzeit noch ausreichend Bibliotheksarbeitsplätze zur Verfügung. Die für die laufenden Lehrveranstaltungen erforderlichen Medien sind bei der derzeitigen Studierendenanzahl ausreichend vorhanden, und eine Bibliotheks-Software befindet sich in der Test-Phase. Dennoch gibt es in der Bibliothek keine Zeitschriften, Bücher über Film und Fotographie sowie viele weitere wichtige Bücher fehlen. Auch Literatur, die im Curriculum zitiert ist, ist teilweise nicht vorhanden. Es gibt keine explizite Vereinbarung mit anderen Instituten, um den Studierenden Zugang zu anderen Bibliotheken zu ermöglichen, ein Hol- und Bringservice ist nicht eingerichtet, und es gibt keine Verträge oder Lizenzen für den Zugang zu online-Datenbanken. Insgesamt beurteilen die Gutachter die Bibliothek daher im Umfang und in der Tiefe immer noch als deutlich zu gering. Die Akkreditierung wird daher mit der Auflage verbunden, den Zugang zu Literatur in Berlin und Köln dringend zu verbessern, u.a. zu Literatur, die in den Modulen verwendet bzw. zitiert wird, sowie zu sonstigen Themen wie "Foto", "Film", "Medienpsychologie", Zugang zu Online-Literatur-Datenbanken zu schaffen und/oder Kooperationen mit Bibliotheken anderer Hochschulen zu initiieren, und Zugang zu Online-Fachzeitschriften (Volltext) zu ermöglichen. Von den neuen Räumen im Gebäude der "bm – gesellschaft für bildung in medienberufe mbh" in Köln wur-den Beschreibungen und Fotos vorgelegt, die bis auf Weiteres, mit Ausnahme der Bibliothek, keine Engpäs-se erkennen lassen. Die Gutachter gehen daher davon aus, dass die Räume ausreichend groß sind und technisch gut ausgestattet sind, halten jedoch die Kölner Bibliothek mittelfristig für zu klein und zu eng. Nach Aussage der Hochschule sind die Räume barrierefrei eingerichtet. Die Gutachter empfehlen eine Überprü-fung anlässlich einer allfälligen Re-Akkreditierung. Auch die Implementierung des Entwicklungskonzepts für die Kölner Bibliothek sollte dann überprüft werden. Die Gutachter empfehlen daher dringend, die Räume inklusive der Bibliotheken in Berlin und Köln den Erfor-dernissen anzupassen und die Bibliotheken mit einer ausreichenden Anzahl von Arbeitsplätzen auszurüsten.

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 37

Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

4.4 Sachausstattung X

4.4.1* Quantität, Qualität sowie Media- und IT-Ausstattung der Unterrichtsräume

X

4.4.2 Zugangsmöglichkeit zur erforderlichen Literatur

Auflage

4.4.3 Öffnungszeiten der Bibliothek X

4.4.4 Anzahl und technische Ausstattung der Bibliotheksarbeitsplätze für Studierende

X

4.5 Zusätzliche Dienstleistungen Die Hochschule bietet den Studierenden Bewerbungstraining sowie individuelle Unterstützung durch einige Mitglieder des Lehrpersonals bei Erstkontakten. Auch bei der Suche nach Praktikumsplätzen werden die Studierenden unterstützt. Da sich die HMKW aktuell noch im Gründungsstadium befindet und vor dem Start dieses Studienganges steht, ist noch keine Alumni-Organisation gegründet. Die soziale Betreuung soll durch die Studiengangsleitung sowie durch die Mitarbeiterin der Karriereberatung gewährleistet werden. Insbesondere ist die Projektleiterin der Karriereberatung als diplomierte Pädagogin und Fachlehrerin für Psychologie für die sozial-psychologische Beratung und Betreuung der Studierenden zuständig sein. Bewertung: Die Gutachter stellen fest, dass Karriereberatung und Placement Service an der HMKW noch in einer frühen Phase des Aufbaus sind und im Wesentlichen auf persönlichen Kontakten der Dozenten beruhen. In Köln sollen zunächst die Kontakte der bm – gesellschaft für bildung und medienberufe mbh genutzt werden. Prak-tikumsplätze können im Allgemeinen gefunden werden, wenn auch mit Anfangsschwierigkeiten. Da die HMKW noch keine Absolventen besitzt, wurde noch keine Alumni-Organisation gegründet. Die soziale Betreuung der Studierenden wird ebenfalls individuell durch die Dozenten geleistet. Zusätzlich steht hierfür eine diplomierte Pädagogin und Fachlehrerin für Psychologie zur Verfügung. Aufgrund der über-schaubaren Größe der Hochschule, der noch geringen Anzahl der Studierenden und dem vor Ort beobachte-ten freundlichen und familiären Umgang unter den Hochschulmitarbeitern gehen die Gutachter davon aus, dass Sozialbetreuung der Studierenden im jetzigen Stadium noch gewährleistet werden kann. Exzellent Qualitäts-

anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

4.5 Zusätzliche Dienstleistungen n.b.

4.5.1 Karriereberatung und Placement Service n.b.

4.5.2 Alumni-Aktivitäten n.b.

4.5.3 Sozialberatung und -betreuung der Stu-dierenden

n.b.

1 n.b. = nicht beobachtbar 2 n.r. = nicht relevant 1 n.b. = nicht beobachtbar 2 n.r. = nicht relevant

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 38

4.6 Finanzplanung und Finanzierung des Studienganges Träger der HMKW ist die HMKW GmbH, deren Gesellschafter Privatpersonen sind (zum Teil als Lehrende im Studiengang tätig). Die Hochschule hat eine Hochschulaufbauplanung, Finanzierungspläne sowohl des Trä-gers als auch der Hochschule jeweils für beide Standorte, Übersichten zur finanziellen Grundausstattung des Hochschulträgers sowie die von der Berliner Senatsverwaltung geforderte Ausfallbürgschaft vorgelegt. Bür-gen sind die privaten Gesellschafter der Trägergesellschaft. Am Standort Köln sind für das Wintersemester 2011/12 bisher noch keine Studierenden immatrikuliert. Bewertung: Grundsätzlich ist die kurz- und mittelfristige Finanzplanung aus Sicht der Gutachter transparent und nach-vollziehbar, und die finanzielle Grundausstattung ist gewährleistet. Selbstverständlich sind die Annahmen zum Anstieg der Studierendenzahlen mit Unsicherheit behaftet. Durch eine Ausfallbürgschaft ist jedoch ge-währleistet, dass die Studierenden in jedem Fall ihr Bachelor-Studium abschließen können, und die Finanzie-rung über den gesamten Akkreditierungszeitraum ist hierdurch gesichert. Exzellent Qualitäts-

anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

4.6 Finanzplanung und Finanzierung des Studienganges

X

4.6.1* Logik und Nachvollziehbarkeit der Fi-nanzplanung

X

4.6.2 Finanzielle Grundausstattung X

4.6.3* Finanzierungssicherheit für den Studi-engang

X

5 Qualitätssicherung Ein Konzeptpapier "Qualitätssicherung" und eine "Qualitätssicherungsordnung" wurden von der Hochschule vorgelegt. Dort sind auch die wesentlichen Bausteine des Dokumentenmanagements eingerichtet, inklusive Erfassung der Lehrenden und Studierenden sowie das Archiv der Klausuren und Prüfungsergebnisse. Die Studiengänge (Kompetenzziele, Curricula, didaktisch-methodische Empfehlungen) sollen permanent theore-tisch und für die Praxis überprüft, evaluiert und weiterentwickelt werden. Die Modulverantwortlichen entwickeln die Module, dokumentieren sie in Modul-sheets, geben der Studien-gangsleitung Empfehlungen zur Anschaffung von Literatur und schlagen Exkursionen und Vorträge von Gastdozenten vor. Regelmäßige Treffen zwecks Abstimmung in allen Organisationsbereichen sind vorgesehen. Die Studien-gangskonferenz, in der alle Lehrkräfte eines Studienganges, wissenschaftliche Hilfskräfte und Tutoren vertre-ten sind, soll unter Vorsitz der Studiengangsleitung zweimal pro Semester tagen und die Modulinhalte aufei-nander abstimmen, Änderungsvorschläge machen, die Bewertungsstandards der Dozenten aufeinander ab-zustimmen, die Prüfungsbelastungen kontrollieren und Exkursionen und Gastvorträge koordinieren. Der Senat soll als demokratisch zusammengesetzte Institution auch die Perspektive der Studierenden und nichtwissenschaftlichen Angestellten berücksichtigen und ggf. Kritik und Anregungen an das Rektorat weiter-geben.

1 n.b. = nicht beobachtbar 2 n.r. = nicht relevant

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Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 39

Am Ende jedes Semesters soll ein direktes Feedback der Studierenden zu den Lehrveranstaltungen einge-holt und ausgewertet werden, und alle Lehrenden sollen Konzeption und Praxis des Studienganges evaluie-ren. Durch externe Evaluationen durch den Hochschulrat, durch Akkreditierungen, durch Unternehmen, durch die Praktikanten bzw. Absolventen und zukünftig durch Alumni sollen die Studiengangsangebote be-wertet werden. Bewertung: Das Qualitätssystem ist nach Ansicht der Gutachter bisher noch zu statisch. Verantwortlichkeiten sind be-schrieben, es ist jedoch noch nicht erkennbar, wer verantwortlich für den effektiven Rückkopplungsprozess ist, dh. für die Implementierung von Verbesserungsmaßnahmen, die aus Evaluierungen resultieren. Eine regelmäßige Überprüfung der Umsetzung der Qualitätsziele für die Entwicklung der Studiengänge ist noch nicht beobachtbar. Eine regelmäßige Qualitätssicherung durch das Lehrpersonal nach einem beschriebenen Verfahren sowie eine externe Evaluierung sind in der Praxis bisher noch nicht beobachtbar. Das Qualitätssystem umfasst jedoch alle relevanten Bereiche und ist ausreichend beschrieben, inklusive interne und externe Evaluierungsprozesse, und erfüllt somit konzeptionell die Qualitätsanforderungen. Re-gelmäßige Evaluierung der Dozenten durch Studierende findet in den existierenden Studiengängen statt und hat bereits dazu geführt, dass Dozenten ausgetauscht wurden. Konzeptionell kann das Qualitätssystem für die Weiterentwicklung von Inhalten, Prozessen und Ergebnissen genutzt werden, und Lehrende und Studie-rende sind ausreichend beteiligt. Die Gutachter empfehlen, bewährte qualitätsgeprüfte Evaluierungsinstrumente zu verwenden und (anonymi-sierte) Evaluierungsergebnisse nicht nur im Einzelfall, sondern grundsätzlich an alle Beteiligten zu kommuni-zieren. Exzellent Qualitäts-

anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

5. Qualitätssicherung

5.1 Qualitätssicherung und -entwicklung der Hochschule und das Zusammenwirken zwischen Hochschulleitung und Fakul-tät/Fachbereich sowie Studien-gangsleitung in der Studiengangs-entwicklung

X

5.2* Qualitätssicherung und -entwicklung des Studienganges in Bezug auf Inhalte, Prozesse und Ergebnisse

X

5.3 Instrumente der Qualitätssicherung X

5.3.1 Evaluation durch Studierende X

5.3.2 Qualitätssicherung durch das Lehrper-sonal

X

5.3.3 Fremdevaluation durch Alumni, Arbeit-geber und weitere Dritte

n.b.

1

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Qualitätsprofil © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 40

Qualitätsprofil

Hochschule: Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft, (HMKW), Standorte Berlin und Köln Bachelor-Studiengang: Medien- und Wirtschaftspsychologie (B.A.) Beurteilungskriterien Bewertungsstufen Exzellent Qualitäts-

anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

1. Ziele und Strategie

1.1. Zielsetzungen des Studienganges X

1.1.1 Logik und Nachvollziehbarkeit der Zielsetzung des Studiengangskonzeptes

Auflage

1.1.2 Begründung der Abschlussbezeichnung X

1.1.3 Studiengangsprofil (nur relevant für Master-Studiengang in D)

n.r.

1.1.4 Studiengang und angestrebte Qualifikations- und Kompetenzziele

X

1.2 Positionierung des Studienganges X

1.2.1 Positionierung im Bildungsmarkt X

1.2.2 Positionierung im Arbeitsmarkt im Hinblick auf Beschäftigungsrelevanz („Employability“)

X

1.2.3 Positionierung im strategischen Konzept der Hochschule

X

1.3 Internationale Ausrichtung X

1.3.1 Internationale Ausrichtung der Studiengangs-konzeption

X X

1.3.2 Internationalität der Studierenden n.b.

1.3.3 Internationalität der Lehrenden X

1.3.4 Internationale Inhalte X

1.3.5 Interkulturelle Inhalte X

1.3.6 Strukturelle und/oder Indikatoren für Internatio-nalität

X

1.3.7 Fremdsprachenanteil X

1.4 Kooperationen und Partnerschaften X

1.4.1 Kooperationen mit Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen bzw. Netzwerken

n.b.

1.4.2 Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen und anderen Organisationen

X

1.5 Chancengleichheit X 2 Zulassung (Bedingungen und Verfahren)

2.1 Zulassungsbedingungen X

2.2 Auswahlverfahren X

2.3 Berufserfahrung (* für weiter- bildenden Master-Studiengang)

n.r.

2.4 Gewährleistung der Fremdsprachenkompetenz X

1 n.b. = nicht beobachtbar 2 n.r. = nicht relevant

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Qualitätsprofil © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 41

Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

2.5* Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Zulas-sungsverfahrens

X

2.6* Transparenz der Zulassungsentscheidung X

3. Konzeption des Studienganges

3.1 Struktur X

3.1.1 Struktureller Aufbau des Studienganges (Kernfä-cher / ggf. Spezialisierungen (Wahlpflichtfächer) / weitere Wahlmöglichkeiten / Praxiselemente

X

3.1.2* Berücksichtigung des „European Credit Transfer and Accumulation Systeme (ECTS)“ und der Modularisierung

X

3.1.3* Studien- und Prüfungsordnung Auflage

3.1.4* Studierbarkeit X

3.2 Inhalte X

3.2.1* Logik und konzeptionelle Geschlossenheit des Curriculums

Auflage

3.2.2 Fachliche Angebote in Kernfächern X

3.2.3 Fachliche Angebote in Spezialisierungen (Wahl-pflichtfächer)

X

3.2.4 Fachliche Angebote in den Wahlmöglichkeiten der Studierenden (falls zutreffend)

n.r.

3.2.5 Integration von Theorie und Praxis X

3.2.6 Interdisziplinarität X

3.2.7 Methoden und wissenschaftliches Arbeiten X

3.2.8 Wissenschaftsbasierte Lehre X

3.2.9 Prüfungsleistungen n.b.

3.2.10 Abschlussarbeit n.b.

3.3 Überfachliche Qualifikationen X

3.3.1 Kompetenzerwerb für anwendungs- und/oder forschungsorientierte Aufgaben (nur bei Master-Studiengang)

n.r.

3.3.2 Bildung und Ausbildung X

3.3.3 Ethische Aspekte X

3.3.4 Führungskompetenz X

3.3.5 Managementkonzepte n.r.

3.3.6 Kommunikationsfähigkeit und Rhetorik X

3.3.7 Kooperations- und Konfliktfähigkeit X

3.4 Didaktik und Methodik X

3.4.1 Logik und Nachvollziehbarkeit des didaktischen Konzeptes

X

3.4.2 Methodenvielfalt X

3.4.3 Fallstudien / Praxisprojekt X

3.4.4 Begleitende Lehrveranstaltungsmaterialien X

3.4.5 Gastreferenten n.b.

3.4.6 Tutoren im Lehrbetrieb Berlin: X Köln:n.

b.

3.5* Berufsbefähigung X

4. Ressourcen und Dienstleistungen

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Qualitätsprofil © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 42

Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

4.1 Lehrpersonal des Studienganges X

4.1.1* Struktur und Anzahl des Lehrpersonals in Bezug auf die curricularen Anforderungen

Auflage

4.1.2* Wissenschaftliche Qualifikation des Lehrperso-nals

X

4.1.3 Pädagogische / didaktische Qualifikation des Lehrpersonals

X

4.1.4 Praxiskenntnisse des Lehrpersonals X

4.1.5 Interne Kooperation X

4.1.6 Betreuung der Studierenden durch Lehrpersonal X

4.2 Studiengangsmanagement X

4.2.1 Ablauforganisation für das Studiengangsma-nagement und Entscheidungsprozesse

X

4.2.2 Studiengangsleitung n.b.

4.2.3* Verwaltungsunterstützung für Studierende und das Lehrpersonal

X

4.2.4 Beratungsgremium (Beirat) und dessen Struktur und Befugnisse

X

4.3 Dokumentation des Studienganges X

4.3.1* Beschreibung des Studienganges X

4.3.2 Dokumentation der Aktivitäten im Studienjahr X

4.4 Sachausstattung X

4.4.1* Quantität, Qualität sowie Media- und IT-Ausstattung der Unterrichtsräume

X

4.4.2 Zugangsmöglichkeit zur erforderlichen Literatur Auflage

4.4.3 Öffnungszeiten der Bibliothek X

4.4.4 Anzahl und technische Ausstattung der Biblio-theksarbeitsplätze für Studierende

X

4.5 Zusätzliche Dienstleistungen n.b.

4.5.1 Karriereberatung und Placement Service n.b.

4.5.2 Alumni-Aktivitäten n.b.

4.5.3 Sozialberatung und -betreuung der Studierenden n.b.

4.6 Finanzplanung und Finanzierung des Studien-ganges

X

4.6.1* Logik und Nachvollziehbarkeit der Finanzpla-nung

X

4.6.2 Finanzielle Grundausstattung X

4.6.3* Finanzierungssicherheit für den Studiengang X

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Qualitätsprofil © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 43

Exzellent Qualitäts-anforderung übertroffen

Qualitäts-anforderung erfüllt

Qualitäts-anforderung nicht erfüllt

n.b.1 n.r.2

5. Qualitätssicherung

5.1 Qualitätssicherung und -entwicklung der Hoch-schule und das Zusammenwirken zwischen Hochschulleitung und Fakultät/Fachbereich so-wie Studiengangsleitung in der Studiengangs-entwicklung

X

5.2* Qualitätssicherung und -entwicklung des Studi-enganges in Bezug auf Inhalte, Prozesse und Ergebnisse

X

5.3 Instrumente der Qualitätssicherung X

5.3.1 Evaluation durch Studierende X

5.3.2 Qualitätssicherung durch das Lehrpersonal X

5.3.3 Fremdevaluation durch Alumni, Arbeitgeber und weitere Dritte

n.b.