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Bewegung und Gesundheit Bachelor of Science

Bachelor of Science - uni-giessen.de · - 5 - 2.2. Profil des Studiengangs Das Profil des Studiengangs ist durch eine eindeutig naturwissenschaftliche Ausrichtung und die enge Verknüpfung

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Bewegung und Gesundheit

Bachelor of Science

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Inhalt 1. Der Studienort Gießen - Die Justus-Liebig-Universität ................................................... 4

2. Bewegung und Gesundheit ........................................................................................... 4 2.1. Kontext ................................................................................................................................ 4 2.2. Profil des Studiengangs ....................................................................................................... 5 2.3. Berufsfelder ......................................................................................................................... 5

3. Studienaufbau .............................................................................................................. 6 3.1. Studienverlauf ..................................................................................................................... 6 3.2. Modul-Prüfungen ................................................................................................................ 8 3.3. Bachelor-Gesamtnote ......................................................................................................... 9

4. Bewerbung und Einschreibung ..................................................................................... 10 4.1. Bewerbung für das erste Fachsemester ........................................................................... 10 4.2. Bewerbung für ein höheres Fachsemester ....................................................................... 11

5. Studienbeginn ............................................................................................................. 12 5.1. Semester-/Vorlesungsbeginn ............................................................................................ 12 5.2. Wohnen und BAföG .......................................................................................................... 12 5.3. Vorkurse ............................................................................................................................ 12 5.4. Studieneinführungswoche für die Bachelorstudiengänge ................................................ 12

6. Beratungs- und Informationsangebote ........................................................................ 13 6.1. Informationsveranstaltungen ........................................................................................... 13 6.2. Call Justus - Studierenden-Hotline der Uni Gießen ........................................................... 13 6.3. Zentrale Studienberatung ................................................................................................. 13 6.4. Studienfachberatung ......................................................................................................... 14 6.5. Studentische Beratung der Fachschaft ............................................................................. 14 6.6. Beratung für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende .. 15 6.7. Studieren mit Kind /mit familiären Verpflichtungen ........................................................ 15 6.8. Beratung internationaler Studierender bzw. zum Studium im Ausland ........................... 16

7. Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................ 16

8. Pflichtmodule des ersten Studienjahres ....................................................................... 17

Spezielle Ordnung ................................................................................................................. 25

Informationen dieser Broschüre basieren auf den aktuell gültigen • „Allgemeinen Bestimmungen für Modularisierte und Gestufte Studiengänge“ sowie der • „Speziellen Ordnung“ für den Studiengang Bewegung und Gesundheit

Änderungen der jeweiligen Ordnungen werden bekannt gegeben im MUG – Mitteilungen der Universität Gießen www.uni-giessen.de/mug/7/index.html

Impressum: Herausgeber Zentrale Studienberatung der Justus-Liebig-Universität Gießen Erwin-Stein-Gebäude, Goethestr. 58, 35390 Gießen Redaktion Anja Staffler Redaktionsschluss Juni 2018 Druck Druckerei der JLU Druckdatum/Anzahl 18.07.2018 /300

Datei: Z:\ZSB\Daten\A - Bachelor-Master of Science\Sport\S-BBuG-Juli18.docx

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Einrichtungen und Ansprechpartner im Fachbereich

Dieser Studiengang wird angeboten vom Institut Sportwissenschaft, Fachbereich 06 Psychologie und Sportwissenschaft

Institut für Sportwissenschaft Kugelberg 62, D-35394 Gießen www.uni-giessen.de/fbz/fb06/sport 1. Studienfachberatung Prof. Dr. Jörn Munzert Abteilung Sportpsychologie und Bewegungswissenschaft, Raum 9 Tel. 0641 - 99 25 220 oder 25 221 Sprechstunde: nach Vereinbarung [email protected] Dr. Heiko Maurer Abteilung Trainingswissenschaften, Raum 04 Telefon: 0641- 99 25 233 Sprechstunde: siehe Homepage des Institutes [email protected] 2. Studienkoordination Dr. Yvonne Zimmer-Ackermann Institut für Sportwissenschaft Zimmer 105 (1. Stock), Tel.: 0641 – 99 25228 Sprechzeiten: siehe Homepage des Institutes [email protected] 4. Studentische Studienberatung Fachschaft Sport Kugelberg 58, 35394 Gießen Tel. 0641 - 99 25 290 [email protected] www.uni-giessen.de/fbz/ fb06/sport/institut/fachschaft

5. Prüfungsamt/Prüfungsausschuss Karl-Glöckner-Str. 5 A, Raum 104, 35394 Gießen Vorsitzender des Prüfungsausschusses: Prof. Dr. Michael Mutz Sprechzeiten: nach Vereinbarung Sachbearbeiterin: Beatrice Robaniuk Sprechzeiten: Di und Do 9.30-11.30 Uhr; Mo und Mi 13.30-15.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Tel. 0641 – 98442-161 [email protected] www.uni-giessen.de/fbz/paemter/gwiss/ba/sport 6. Praktikumsausschuss Vorsitzender: Prof. Dr. Hermann Müller Stellvertretende Vorsitzende: Dr. Tim Naumann [email protected] Christofer Segieth [email protected] Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Instituts für Sportwissenschaft: www.uni-giessen.de/fbz/fb06/sport 7. Dekanat des Fachbereichs 06 Geschäftsstelle: Otto-Behaghel-Straße 10 (Phil I) Haus F1, Zimmer 116/117 Ulrike Schäfer, Tel. 0641 - 99 26 000 Liane Umsonst, Tel. 0641 - 99 26 001 [email protected] www.uni-giessen.de/fbz/fb06/dekanat Dekanin: Prof. Dr. Christiane Hermann Prodekan: Prof. Dr. Hermann Müller Studiendekan: Prof. Dr. Jan Häusser

Informationen im Internet: Justus-Liebig-Universität: www.uni-giessen.de/ Informationen zum Studium: www.uni-giessen.de/studium/ Institut für Sportwissenschaft www.uni-giessen.de/fbz/fb06/sport

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1. Der Studienort Gießen - Die Justus-Liebig-Universität Gießen, die „Kulturstadt an der Lahn“, liegt in Mittelhessen, rund 70 km nördlich von Frankfurt am Main. Die Region zeichnet sich durch eine landschaftlich ansprechende Lage im Lahntal, zwischen Vogelsberg, Taunus und Westerwald aus und bietet ein reiches kulturelles Angebot und vielfältige Freizeitaktivitäten. Der Wohnraum für Studierende ist ausreichend, die Lebenshaltungskosten sind vergleichsweise gering und die Verkehrsanbindungen in alle Richtungen durch Autobahn, öffentliche Verkehrsmittel und die Nähe zum Frankfurter Flughafen sind sehr gut. Gießen ist eine junge Stadt und in Deutschland diejenige Stadt mit der höchsten Studierendendichte: Auf die knapp 85.000 Einwohner/innen kommen zirka 28.800 Studierende der Justus-Liebig-Universität und noch einmal knapp 11.000 Studierende der Technischen Hochschule Mittelhessen. Das Leben, das Kulturangebot, das Stadtbild und auch die Gastronomie in Gießen sind so durch die Studierenden maßgeblich geprägt. Durch die hohe Studierendendichte kommen Menschen, die sich für ein Studium an der Justus-Liebig-Universität entscheiden, schnell in Kontakt mit anderen. Für Studienanfängerinnen und -anfänger aller Fächer wird zudem in jedem Semester eine systematische Einführung angeboten: Die Zentrale Studienberatung führt in Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachbereichen jeweils kurz vor Vorlesungsbeginn die Studieneinführungswoche durch. Die Justus-Liebig-Universität ist eine Volluniversität mit elf Fachbereichen und mehreren wissenschaftlichen Zentren. Im Bereich der Kultur- und Geisteswissenschaften können die Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und die Psychologie sowie verschiedene sprach-, literatur-, geschichts- und kulturwissenschaftliche, aber auch künstlerische Fächer im Rahmen von Staatsexamens-, Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengängen für alle Schulstufen studiert werden. Mit der Medizin, der Zahn- und der Veterinärmedizin, den Agrarwissenschaften, der Ökotrophologie und der Biologie sowie dem kompletten Spektrum der klassischen Naturwissen-schaften bietet die Universität Gießen eine einmalige Fächerkonstellation, die interdisziplinäres Studieren und Forschen im Bereich der Lebenswissenschaften fördert.

2. Bewegung und Gesundheit Der Bachelor-Studiengang wird an der JLU seit dem Wintersemester 2007/08 angeboten. Aktuell sind rund 350 Studierende für diesen Studiengang eingeschrieben (Stand: Wintersemester 2017/18). Seit dem Wintersemester 2010/11 werden die folgenden zwei konsekutiven Master-Studiengänge angeboten: „Biomechanik-Motorik-Bewegungsanalyse“ und „Klinische Sport-physiologie und Sporttherapie“.

2.1. Kontext Gesünder leben ist in unserer technisierten und multimedialen Gesellschaft ein zeitgemäßes und wichtiges Thema. Im Kindes- und Jugendalter werden die Grundlagen für das Bewegungs- und Sport-verhalten gelegt. Heutzutage steigt der Anteil der übergewichtigen und psychomotorisch gestörten Kinder stetig an. Bei der Behandlung vieler Erkrankungen – und besonders der „Zivilisations-erkrankungen“ – bekommen Präventionsprogramme und alternative Behandlungsstrategien wie Sport und Bewegung im Zusammenspiel mit bedarfsorientierter Ernährung eine immer größere Bedeutung. Lebenserwartung und Lebensarbeitszeit werden weiter zunehmen; um bis ins hohe Alter aktiv an der Gesellschaft teilzunehmen, wird eine aktive und gesundheitsorientierte Lebensweise einen immer größeren Stellenwert bekommen. Es besteht also ein nennenswerter Bedarf an wissenschaftlich fundierten Bewegungsinterventionen im Gesundheitsbereich. Mit dem Bachelor-Studiengang „Bewegung und Gesundheit“ wird ein sportwissenschaftlicher Studiengang angeboten, der diese enge Verknüpfung in einem profilbildenden Schwerpunkt Gesundheit und Ernährung bietet.

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2.2. Profil des Studiengangs Das Profil des Studiengangs ist durch eine eindeutig naturwissenschaftliche Ausrichtung und die enge Verknüpfung der sportpraktischen Ausbildungsanteile mit den fachtheoretischen Modulen geprägt. Es werden solide Grundlagen in den Kernfächern Sportmedizin, Trainingswissenschaft, Sportpsychologie / Bewegungswissenschaft und Ernährungswissenschaft gelegt. Der Studiengang vermittelt die wissenschaftlichen Grundlagen und wechselseitigen Abhängigkeiten von Bewegung, Gesundheit und Ernährung. Um die ernährungsbezogenen Einflussfaktoren auf die Gesundheit des Menschen zu verstehen, erlangen die Studierenden notwendige Grundkenntnisse der Humanbiologie, Chemie, Biochemie und Ernährungsphysiologie. Zentral sind Lehrveranstaltungen zu Gesetzmäßigkeiten und Methoden eines gesundheitsorientierten sportlichen Trainings in spezifischen Anwendungsfeldern: Sport und Bewegung zur Gesundheitsprävention in Kindheit, Jugend und Alter; Sport und Bewegung als Therapie bei internistischen und neurologischen Krankheitsbildern. In sehr gut ausgestatteten Laboren lernen die Studierenden konditionelle und koordinative Leistungs-voraussetzungen mit modernsten Verfahren zu diagnostizieren. Unter Berücksichtigung medizinischer, psychologischer, pädagogischer und ernährungswissenschaftlicher Aspekte werden in den Praxisveranstaltungen präventive und therapeutische Trainingsprogramme erstellt, durchgeführt und hinsichtlich ihrer Effizienz und Praxistauglichkeit evaluiert. Das Spektrum der Interventionen reicht dabei von ausdauerorientierten Sportangeboten, etwa bei adipösen Kindern, der psychomotorischen Übungsbehandlung bei entwicklungsauffälligen Kindern, bis zu sporttherapeutischen Maßnahmen bei inneren und neurologischen Erkrankungen. Die hohe Anwendungsorientierung des Studiengangs wird durch Exkursionen, Praktika und vielfältige Praxiskontakte gesichert. Auf Grundlage eines fundierten fachtheoretischen Basiswissens erlangen die Studierenden die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen fachlichen Kenntnisse und Kompetenzen. Das Institut steht dazu in kontinuierlichem Kontakt mit Vertretern des Gesundheitsbereichs, um die konkrete Ausgestaltung der Qualifikationsprofile optimal auf den Arbeitsmarkt abzustimmen.

2.3. Berufsfelder Das Studium qualifiziert für Berufe und Tätigkeiten in gesundheitsorientierten Einrichtungen (Prävention, Rehabilitation, Behindertensport), bei Sportverbänden, Sportvereinen, Kommunen, im betrieblichen Gesundheitsmanagement sowie in der Sport- und Freizeitindustrie. Dazu gehören die Durchführung medizinischer Präventions- und Rehabilitationmaßnahmen, Lehrtätigkeiten und Aufgaben der wissenschaftlichen Sachbearbeitung, Referententätigkeit, Projektplanung und –betreuung, Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit, Moderation und Mediation im Bereich Sport und Bewegungskultur.

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3. Studienaufbau Die Regelstudienzeit, d.h. die Zeit, in der das vorgesehene Studienprogramm idealerweise absolviert werden kann, beträgt für den Bachelorstudiengang sechs Semester (drei Jahre – 180 Credit-Points) und für die konsekutiven (=aufbauenden) Master-Studiengänge weitere vier Semester (zwei Jahre – 120 Credit-Points). Die tatsächliche Studiendauer der/des einzelnen Studierenden kann hiervon abweichen. Bitte beachten Sie bei der Planung Ihres individuellen Studienverlaufes, dass für die Förderung nach BAFöG Förderhöchstdauern festgelegt sind. Das Studium ist in so genannte "Module" gegliedert. Ein Modul kann sich aus verschiedenen Veranstaltungen zu einem bestimmten Themenbereich zusammensetzen (z.B. Vorlesung und Übung oder Vorlesung und Praktikum). Für jedes Modul ist genau definiert, welche fachlichen Inhalte vermittelt werden und welche Lern-ziele für die Studierenden mit dem Studium dieses Moduls erreicht werden sollen. Die Veranstal-tungen, die zu einem Modul gehören, werden i.d.R. in zwei aufeinanderfolgenden Semestern an-geboten, einige Module erstrecken sich nur über ein Semester. Die Veranstaltungen werden immer nur einmal pro Jahr (entweder im Winter- oder im Sommersemester) angeboten und müssen in der im Studienverlaufsplan angegeben Reihenfolge besucht werden. Die Studierenden können Ziele und Inhalte jedes Moduls in der sog. Modulbeschreibung nachlesen. Die Leistungspunkte-Credit-Points geben Auskunft darüber, welcher Arbeitsaufwand = Workload (Veranstaltungsbesuch + zusätzliche Arbeit für Vor- und Nachbereitung sowie Prüfungszeit) erbracht werden muss, um das Module erfolgreich abzuschließen. Jeweils 30 Stunden ergeben einen "Credit-Point" (= CP). Der Lernerfolg wird kontinuierlich überprüft. Das macht eine kontinuierliche Vor- und Nachbe-arbeitung von Lehrveranstaltungen im Semester notwendig. In jedem Modul werden studien-begleitend Prüfungsleistungen in unterschiedlicher Form verlangt (z.B. Klausuren, Referate, Praktikumsberichte); sind alle Leistungen erbracht, ist die Prüfung im Modul erfolgreich bestanden. Die Note geht als Fachnote in das Abschlusszeugnis ein.

3.1. Studienverlauf Der Studiengang setzt sich aus den folgenden Modulen zusammen:

• 18 Pflichtmodulen • drei Wahlmodule aus einem Nebenfach (insg. 18 CP)

zur Auswahl stehen: Psychologie, Heil- und Sonderpädagogik, Betriebswirtschaftslehre • ein Praxismodul (12 CP) • ein Module Bachelor-Arbeit (13 CP).

3.1.1. Pflichtmodule Die Pflichtmodule bestehen z.T. aus mehreren Veranstaltungen, die sich auf ein oder zwei Semester verteilen. Die Lehrveranstaltungen werden in der Regel nur einmal pro Jahr (entweder im Sommer- oder im Wintersemester) angeboten. Der Umfang der Profilmodule (vergleiche jeweiligen CP) ist unterschiedlich.

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Der folgende Studienverlaufsplan gibt die empfohlene Verteilung der Module über die sechs Semester Regelstudienzeit wider (CP= Credit-Points).

1. Semester (27 CP)

2. Semester (33 CP)

3. Semester (30 CP)

4. Semester (30 CP)

5. Semester (32 CP)

6. Semester (28 CP)

Einführung in die Sportwissenschaft Pathophysiologie Sportsoziologie/-pädagogik

(4 CP) (4 CP) (6 CP) (2 CP) (3 CP) (6 CP)

Sportmedizinische Grundlagen Motorische Entwicklung Sporttherapie Sport und Prävention

(3 CP) (3 CP) (6 CP) (3 CP) (6 CP) (9 CP) Funktionale Anatomie Krafttraining Trainingsevaluation Bachelor-Arbeit (5 CP) (4 CP) (6 CP) (4 CP) (5 CP) (12 CP)

Bewegungs-wissenschaft

Trainings-wissenschaft Diagnostik Bewegungs-

störungen Versuchspersonen

-Stunden (6 CP) (6 CP) (6 CP) (6 CP) (9 CP) (1 CP)

Naturwissen-schaftliche Grundlagen

Sport-psychologie

Ernährungs-physiologie

Ernährung des Menschen

(3 CP) (6 CP) (6 CP) (6 CP)

Chemie und Biochemie Berufsfeld Praktikum (siehe

3.1.3)

(4 CP) (6 CP) (6 CP) Nebenfach

(Verteilung der Veranstaltungen und CPs abhängig vom gewählten Nebenfach) (6 CP) (6 CP) (3 CP) (3 CP)

3.1.2. Nebenfächer Studierende können zwischen drei Nebenfächern wählen, die alle je 18 CPs beinhalten

A Nebenfach Psychologie • Einführung in die Psychologie (6 CP) • Allgemeine Psychologie: Wahrnehmung, Emotion und Motivation (6 CP)

sowie Eines der beiden folgenden Module: • Entwicklungspsychologie (6 CP) • Differentielle Psychologie (6 CP)

B Nebenfach Heil- und Sonderpädagogik • Heil- und Sonderpädagogik I (9 CP) • Heil- und Sonderpädagogik II (9 CP)

C Nebenfach Wirtschaftswissenschaften wird nach der Nebenfachordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften angeboten. Studierende haben die Wahl zwischen zwei Fachrichtungen mit den jeweils zugeordneten Modulen. C.1 Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre (BWL)

• General Management I (Nebenfach) (6 CP) • Accounting and Finance I (Nebenfach) (6 CP)

sowie eines der beiden folgenden Module • General Management II (Nebenfach) (6 CP) • Accounting and Finance II (Nebenfach) (6 CP)

C.2 Fachrichtung Ökonomie Drei der vier folgenden Module:

• General Management I (NF) (6 CP) • General Management II (NF) (6 CP) • Einf. in die VWL/Mikroökonomie für NF-

Studierende (6 CP) • Makroökonomie I (NF) (6 CP)

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3.1.3. Berufsfeldpraktikum Das Berufsfeldpraktikum umfasst insgesamt 360 Stunden (12 CP) und ist aufgeteilt in ein Praktikum von acht Vollzeitwochen oder 16 Teilzeitwochen (kann in maximal drei Abschnitte geteilt werden, Mindestdauer pro Abschnitt beträgt zwei Wochen) zzgl. 30 Std. Vor- und Nachbereitung und dem Besuch einer Berufspraktiker-Veranstaltung. Vor Beginn des Praktikums muss ein Praktikumsantrag an den Ausschuss gestellt und eine Informationsveranstaltung am Institut (immer im SoSe) besucht werden. Nach dem Praktikum wird ein Praktikumsbericht erstellt, der durch den Ausschuss beurteilt wird. Die eigentliche Praktikumszeit fällt i.d.R. in die vorlesungsfreie Zeit. Für das Praktikum eignen sich Betriebe und Einrichtungen zukünftiger Berufsfelder, die sich mit bewegungs- und gesundheitswissenschaftlichen Abwendungs- und Forschungsgebieten befassen. In der Regel werden Tätigkeiten anerkannt in Rehabilitationskliniken, Ambulanten Rehabilitations-einrichtungen, Zertifizierten Fitnessstudios, Krankenkassen. Infos unter: www.uni-giessen.de/fbz/fb06/sport/studium/studgaeng/bsc_bug/praktikum

3.1.4. Bachelor-Arbeit Ziel der Bachelor-Arbeit ist es, dass Studierende innerhalb einer gegebenen Frist mit wissenschaftlichen Methoden eine Aufgabe selbstständig bearbeiten. Die Bachelor-Arbeit kann mit Abschluss der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters begonnen werden. Die Bearbeitungszeit sind 90 Tage.

3.2. Modul-Prüfungen Die Regelungen für Prüfungen sind in der Speziellen Ordnung festgelegt. An dieser Stelle sind die wesentlichsten Regelungen aufgeführt. Mögliche Prüfungsformen sind z.B. Klausuren, mündliche Prüfungen, Referate mit schriftlichen Haus-arbeiten, praktische Demonstrationen, Präsentationen, schriftliche Protokolle, Seminarvorträge, Posterpräsentationen oder schriftliche Versuchs- bzw. Exkursionsberichte. Form und Art der Prüfung sind ist in der Modulbeschreibung angegeben. Die Prüfungstermine und Wiederholungstermine werden bis zu Beginn des jeweiligen Semesters vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben.

3.2.1. Arten von Modulprüfungen - Wiederholungsmöglichkeiten Es gibt zwei Arten von Modulprüfungen, die modulabschließenden und die modulbegleitenden Prüfungen. Die modulabschließende Prüfung beziehen sich auf die Inhalte des gesamten Moduls, sie kann im Misserfolgsfall zweimal wiederholt werden. In der Modulbeschreibung sind die Prüfungsform und die Prüfungsdauer angegeben. Die modulbegleitende Prüfung besteht aus mehreren, i.d.R. den verschiedenen Lehrveranstaltungen eines Moduls zugeordneten Teilprüfungen. In einem Modul, das sich beispielsweise aus einer Vorlesung und einem Seminar zusammensetzt (plus der studentischen Eigenarbeit), können die Teilprüfungen etwa Klausur, Präsentation und Hausarbeit sein (es ist aber keineswegs so, dass jeder Lehrveranstaltung eine Teilprüfung zugeordnet sein muss). Jede Teilprüfung wird bewertet. Die Modulbeschreibung kann vorsehen, dass alle Teilprüfungen mindestens ausreichend sein müssen. Wird eine solche Regelung nicht getroffen, gilt, dass nicht ausreichende Teilprüfungsleistungen durch bessere Leistungen in anderen Teilprüfungen kompensiert werden können. Die Modulbeschreibung regelt weiterhin, wie sich die Gesamtnote aus den erreichten Noten der Teilprüfungen errechnet. Die Modulbeschreibung enthält detaillierte Regelungen. Wenn das Modul nach den modulbegleitenden Prüfungen insgesamt nicht bestanden ist, ist in den nicht bestandenen Prüfungsteilen eine Ausgleichsprüfung gefordert. Die Ausgleichsprüfung bezieht sich auf die nicht bestandene(n) modulbegleitende(n) Prüfung(en). Die Note für diese Teilprüfung entspricht i.d.R. dem Mittelwert aus dem ersten Prüfungsergebnis und der Note der Ausgleichsprüfung. Verzichtet der bzw. die Studierende auf die Ausgleichsprüfung oder wird diese

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nicht bestanden oder führt ihr Bestehen nicht zum Bestehen der modulbegleitenden Prüfungen insgesamt, ist das Modul erstmalig nicht bestanden. Die Modulprüfung kann dann einmal wiederholt werden. Dabei handelt es sich dann i.d.R. um eine Prüfung über den gesamten Inhalt des Moduls (also zu allen –auch zu den ggf. bestandenen- Teilprüfungen)

3.2.2. Anmeldung zu Prüfungen Die Meldung zu den Prüfungen einer Lehrveranstaltung erfolgt automatisch mit der Anmeldung zu dieser Lehrveranstaltung über das Prüfungsverwaltungsonlinesystem FlexNow. Wer angemeldet ist, an der Prüfung aber nicht teilnimmt ohne ordnungsgemäß den Rücktritt erklärt zu haben (s. u.), hat die Prüfung nicht bestanden!

3.2.3. Rücktritt von Prüfungen A Rücktritt ohne Angabe von Gründen Der Rücktritt von einer Modulprüfung ohne Angabe von Gründen muss spätestens am Ende der vierten Vorlesungswoche des Semesters erfolgen, in dem die Prüfung stattfinden soll (über das Prüfungsverwaltungssystem FlexNow). Besteht die Modulveranstaltung aus einer Vorlesung, kann der Rücktritt von diesem Teil der modulbegleitenden Prüfung ohne Angabe von Gründen auch spätestens 10 Tage vor Beginn des Prüfungszeitraums erfolgen. Der Prüfungszeitraum beginnt standardmäßig eine Woche vor Ende der Vorlesungszeit. B Rücktritt mit triftigem Grund Der Rücktritt von der Prüfung bei Vorliegen triftiger Gründe (z.B. Erkrankung) ist auf Antrag auch noch kurz vor der Prüfung möglich. Der Antrag ist sofort schriftlich beim Prüfungsausschuss zu stellen, Belege müssen beigelegt werden. Bei Krankheit ist mit dem Antrag ein ärztliches Attest bis spätestens zum dritten Werktag nach dem Prüfungstermin vorliegen, es muss das Formular des Prüfungsamtes werden. (zu finden auf der Homepage). Ein kurzfristiger Rücktritt ist auch bei Krankheit eines von ihm überwiegend allein zu versorgenden Kindes bis zu 14 Jahren möglich. Treten Studierende krankheitsbedingt zu einer Fortführungsprüfung nicht an, ist ein amtsärztliches Attest erforderlich, dieses muss ebenfalls am dritten Werktag nach dem Prüfungstermin dem Prüfungsamt vorliegen.

3.2.4. Fristen für die Wiederholungsprüfungen Eine Wiederholung einer nicht-bestandenen Modulprüfung muss im ersten Prüfungsturnus nach dem Nicht-Bestehen erfolgen. Eine Anmeldung für die Wiederholungsprüfung ist nicht erforderlich. Die Bachelor-Thesis kann nur einmal mit neuem Thema wiederholt werden, eine zweite Wiederholung ist nicht möglich. Sind alle Wiederholungsmöglichkeiten in einem Modul ausgeschöpft und ist die Modulprüfung dann nicht bestanden, so ist die Bachelor-Prüfung endgültig nicht bestanden, und das Studium kann nicht fortgesetzt werden.

3.3. Bachelor-Gesamtnote Die Gesamtnote wird gebildet aus dem gewichteten arithmetisches Mittel aus den Noten und der CP aller zugehörigen Module. Das Thesis-Modul wird dabei mit der doppelten CP-Anzahl berücksichtigt.

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4. Bewerbung und Einschreibung

A Bewerbung über uni-assist Alle Studieninteressierte mit einem ausländischen Bildungsabschluss (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) bewerben sich über uni-assist. Dort werden die Anträge zentral geprüft. Bei Fragen zum Verfahren, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat/Ausländerzulas-sung der Universität Gießen, Goethestr. 58, 35390 Gießen, Tel. 0641/99-16400 (über Call Justus), [email protected] ausführliche Informationen unter www.uni-giessen.de/internationales/studierenjlu/bewerbung

B Bewerbung direkt an der JLU Studieninteressierte, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, bewerben sich direkt bei der Universität Gießen – Studentensekretariat, Erwin-Stein-Gebäude, Goethestr. 58, 35390 Gießen. Die allgemeinen Bewerbungsfristen der Justus-Liebig-Universität Gießen enden

• für einen Studienbeginn im Oktober (Wintersemester) am 15.07. • für einen Studienbeginn im April (Sommersemester) am 15.01 (nur für Bewerbung in

höhere Semester relevant).

Informationen und der Link zum Online-Bewerbungsportal finden Sie jeweils sechs Wochen vor Bewerbungsschluss im Internet unter www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/portal

4.1. Bewerbung für das erste Fachsemester Ein Studienbeginn ist nur im Wintersemester möglich. Zugangsvoraussetzung / Hochschulzugangsberechtigung ist die Allgemeine Hochschulreife (= Abitur oder vergleichbarer Abschluss), Fachhochschulreife, Meisterprüfung, Hochschulzugangs-prüfung für beruflich Qualifizierte. Darüber hinaus muss bei der Einschreibung die Sporttauglichkeit durch ein ärztliches Gesundheits-zeugnis nachgewiesen werden. Grundlage der Beurteilung sind die in dem Formular „Bestätigung der Sporttauglichkeit“ aufgeführten Diagnoseverfahren und Kriterien. Das Formular wird auf der Homepage des Prüfungsamtes (siehe Seite 3) zur Verfügung gestellt. Zulassungsbeschränkung Der Bachelorstudiengang ist zulassungsbeschränkt, d.h. es wird eine „Höchstzahl“ an Studienplätzen und damit auch an Studienanfänger/innen festgelegt. In zulassungsbeschränkten Studiengängen wird an der JLU entsprechend der Vergabeverordnung Hessen vorgegangen. Wie funktioniert das Auswahlverfahren? Wenn sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang mehr Menschen bewerben, als Studien-plätze vorhanden sind, muss die Universität auswählen, wer einen Studienplatz bekommt. Von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen werden 20% nach Wartezeit 80% in einem Hochschulauswahlverfahren (HAV) der Universität vergeben.

• Alle Bewerber/innen werden zunächst nach ihrer Wartezeit in eine Rangreihe gebracht. Es werden so viele zugelassen, wie Studienplätze in dieser Quote zu vergeben sind. Der/die

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letzte Zugelassene hat eine Wartezeit, welche die Mindestwartezeit für das Zulassungs-verfahren für dieses eine Semester ist. Wartezeit ist definiert als die Zeit, die zwischen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und der Bewerbung vergeht, abzüglich von Studienzeiten an deutschen Hochschulen. „Wartelisten“, auf denen man irgendwie auf bessere Plätze rutschen würde, gibt es aber nicht. Man muss sich für jedes Semester neu bewerben!

• Im Hochschulauswahlverfahren (HAV) für diesen Studiengang wird nach dem Kriterium Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ausgewählt. Dabei wird eine Rangreihe (Tabelle) gebildet, in der ganz oben die/der Bewerber/in mit der besten HZB-Note steht. Aus dieser Rangreihe werden von oben nach unten so viele Bewerber/innen zugelassen, bis alle über diese Quote verfügbaren Studienplätze besetzt sind.

Eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens sowie die Grenzwerte („NC-Werte“) der Zulassungs-verfahren der letzten Semester finden Sie unter: www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/nc. Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse der letzten Jahre nach anderen Kriterien entstanden sind und haben leider kaum Aussagekraft für die zukünftigen Verfahren haben

4.2. Bewerbung für ein höheres Fachsemester Wenn Sie sich für einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben wollen, müssen Ihre Studienzeiten (mindestens ein Fachsemester) aus einem anderen Studium anerkannt werden. Für die Anerkennung von Prüfungs- bzw. Studienleistungen bzw. die Anrechnung von Studienzeiten muss ein Antrag beim Prüfungsamt des Fachbereichs (Adresse siehe S. 3) gestellt werden. Für die Bewerbung für einen Studienplatz im höheren Fachsemester, die an das Studierenden-sekretariat der JLU gerichtet werden muss, gelten die üblichen Fristen (siehe oben). Auch in den höheren Fachsemestern bestehen z. T. Zulassungsbeschränkungen. Eine Zulassung kann also nur erfolgen, wenn Studienplätze frei werden. Erfolgt keine Anerkennung von mindestens einem Semester, müssen Sie sich für einen Studienplatz im ersten Fachsemester bewerben (s.o.).

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5. Studienbeginn

5.1. Semester-/Vorlesungsbeginn Nach der Einschreibung im Studierendensekretariat sind Sie ab dem 1. Oktober (bzw. 1. April) Student/in der Universität. Ihren Studienausweis können Sie ab dem 1. September (bzw. 1. März) als Fahrkarte für den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), den Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) sowie die Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) nutzen. In diesen drei Gebieten schließt das auch die Züge der Deutschen Bahn (aber nicht ICE, IC, EC) mit ein. Mit dem Ausweis können Sie zudem die meisten Veranstaltungen des Stadttheaters Gießen kostenlos besuchen und haben im Sommersemester freien Eintritt in die Freibäder der Stadtwerke Gießen. Informationen zu diesen Vergünstigungen finden Sie auf der Webseite des Allgemeinen Studierendenausschusses: www.asta-giessen.de Im Wintersemester beginnt die Veranstaltungszeit in der Regel Mitte Oktober und endet Mitte Februar, im Sommersemester beginnt sie in der Regel Mitte April und endet Mitte Juli (genaue Termine unter: www.uni-giessen.de/studium/semesterzeiten).

5.2. Wohnen und BAföG Mit Fragen zur Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. zu den Studentenwohnheimen wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk, auf dessen Webseite finden Sie auch den Wohnheimantrag.

Studentenwerk - Abteilung Förderung bzw. Abteilung Wohnen Otto-Behaghel-Straße 23-27, 35394 Gießen; Tel. (0641) 400080 Internet: www.studentenwerk-giessen.de/Studentisches_Wohnen/ Infos zur Wohnungssuche: www.uni-giessen.de/studium/studienbeginn

5.3. Vorkurse Für einige Studiengänge und /-fächer bietet die JLU Vorkurse an. Die jeweils aktuelle Übersicht der für das kommende Semester angebotenen Vorkurse wird veröffentlicht unter: www.uni-giessen.de/studium/studienbeginn/vorkurse

5.4. Studieneinführungswoche für die Bachelorstudiengänge Vor Vorlesungsbeginn des Wintersemesters findet für Studienanfänger/innen die Studienein-führungswoche („StEW“) statt. Sie erleichtert Ihnen den Einstieg ins Studium erleichtern. Hier können Sie in Kleingruppen unter Leitung von Studierenden Ihres Faches in einem höheren Semester (sog. Mentor/innen) alle Fragen besprechen, die sich in Zusammenhang mit Ihrem Studienbeginn stellen. Sie werden den Stunden-plan für das erste Semester erstellen, den Studienablauf detailliert kennenlernen, die Universität mit ihren wichtigsten Einrichtungen sowie die Stadt erkunden und eine Einführung in Studien-techniken und in den typischen „Unijargon“ erhalten. Erstsemesterfeten und Kneipenbummel runden das umfangreiche Programm ab, das Ihnen damit auch Gelegenheit bietet, andere Studierende kennenzulernen. Die Einladung mit den Terminen der Eröffnungsveranstaltungen der Studieneinführungswoche erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid oder im Internet unter: www.uni-giessen.de/studium/studienbeginn

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6. Beratungs- und Informationsangebote Ask Justus Das Portal Ask Justus bietet Ihnen Tipps zur Studienwahl und –entscheidung und unterstützt Sie, den Studiengang zu finden, der zu Ihren Interessen und Fähigkeiten passt. Hier finden Sie zahlreiche Fragen und Antworten, Tipps und Anregungen, Informationen und Hinweise auf Beratungsangebote: www.uni-giessen.de/studium/askjustus

6.1. Informationsveranstaltungen Hochschulinformationstage Jedes Jahr bieten die Hochschulinformationstage – kurz HIT – Studieninteressierten Ende Januar die Möglichkeit, das Studienangebot der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) zu erkunden. Die Studiengänge der JLU stellen sich z.B. in Vorträgen, Schnuppervorlesungen, Beratungsangeboten und/oder Campusbesuchen vor: www.uni-giessen.de/studium/hit Vortragsreihe „JLU – Jetzt los zur Uni“ Die Vortragsreihe für Studieninteressierte informiert jährlich in den Monaten Mai bis Juli u.a. über verschiedenen Studiengänge, über das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren und vieles Wissenswerte rund um den Studienalltag. Sie wird von der Zentralen Studienberatung in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen und anderen Institutionen der JLU angeboten: www.uni-giessen.de/studium/vortraege

6.2. Call Justus - Studierenden-Hotline der Uni Gießen Call Justus ist die erste Anlaufstelle für telefonische Anfragen von Studieninteressierten und Studierenden bei Fragen rund um das Studium an der Universität Gießen. Beispielsweise erhalten Sie eine Erstauskunft zu folgenden Themengebieten:

• Studienangebot der JLU, • Informationsveranstaltungen für Studieninteressierte, • Bewerbungsverfahren, • Semesterbeitrag, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation, • Fachwechsel und Hochschulortwechsel, • Sprechzeiten und Terminvereinbarung der Zentralen Studienberatung, • Sprechzeiten und Adressen der Studienfachberater/innen und anderer universitärer

Beratungsstellen. In vielen Fällen verweist Call Justus auf die zuständigen Mitarbeiter/innen des Studierenden-sekretariates bzw. der Zentralen Studienberatung oder vermittelt zu anderen Einrichtungen der Universität, z. B. zu Fachbereichen, Prüfungsämtern, Beratungseinrichtungen oder dem Studenten-werk Gießen. Call Justus – Studierenden-Hotline Sprechzeiten: Mo-Fr 9.00 – 16.00 Uhr, Tel: 0641 / 99 16 400

6.3. Zentrale Studienberatung Die Zentrale Studienberatung (ZSB) informiert und berät Sie in allen Phasen Ihres Studiums:

• bei der Studienwahl über Studienmöglichkeiten, -anforderungen und -inhalte und bei Fragen und Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Entscheidung für ein Studium ergeben können,

• bei Fragen zu Bewerbung und Zulassung: Bewerbungsverfahren, Zulassungsbeschränkungen sowie -verfahren oder Überbrückungsmöglichkeiten von Wartezeiten,

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• in der Studieneingangsphase und bei der Studienplanung unterstützt Sie die ZSB durch die Organisation der Studieneinführungstage für neue Studierende in den Masterstudiengängen bzw. die Studieneinführungswochen für alle Studierenden in den übrigen, grundständigen Studiengängen. Zusätzlich besteht natürlich die Möglichkeit die Beratungsangebote (s.u.) der ZSB individuell in Anspruch zu nehmen.

• im Studienverlauf bei individuellen Fragen und Schwierigkeiten (bei Orientierungs-schwierigkeiten, Unsicherheit bei der „richtigen“ Fächerwahl, Zusatzqualifikationen, Studien-, Lern-, Arbeits- und Prüfungs(vorbereitungs)probleme, Studienunterbrechung, Studienfachwechsel oder -abbruch),

• Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Studierende mit Kind oder mit familiären Betreuungsaufgaben,

• während der Studienausgangsphase und beim Übergang in die Arbeitswelt. Die Beraterinnen und Berater der ZSB orientieren sich an den methodischen Standards professioneller Beratung, alle Beratungen sind vertraulich und ergebnisoffen. Sie erhalten professionelle Unter-stützung bei der Suche nach Informationen und ihrer Verarbeitung und Einordnung sowie bei der Reflexion studienbezogener Fragestellungen und Probleme. Die Berater/innen erarbeiten mit Ihnen Lösungen, wenn Sie sich in Ihrem Studium beeinträchtigt fühlen, z. B. durch Unsicherheit, Entschei-dungskonflikte, Arbeitsstörungen, Prüfungsangst, Kommunikationsschwierigkeiten. Angebote der Zentralen Studienberatung Kurzinformationen erhalten Sie in der Offenen Sprechstunde (für die Sie sich nicht anmelden müssen) oder auch während der Telefonsprechstunde. Für ein ausführliches Beratungsgespräch sollten Sie einen Termin vereinbaren, am besten telefonisch über Call Justus oder in der Sprechstunde, ggf. auch per Mail.

Zentrale Studienberatung Erwin-Stein-Gebäude, Goethestr. 58, 35390 Gießen Öffnungszeiten und Offene Sprechstunde: Mo, Fr: 9.00 - 12.00 Uhr Di, Do: 15.00 - 17.00 Uhr Telefonsprechstunde: Mo, Di und Do, Fr: 13.00 - 15.00 Uhr Tel. 0641/99-16223 (über Call Justus) [email protected] | www.uni-giessen.de/studium/beratung/zsb

6.4. Studienfachberatung Die Studienfachberatung wird von den Fachbereichen angeboten. Dorthin können Sie sich bei Fragen mit einem starken Fokus auf die konkrete Studienorganisation im Fachgebiet und die Studieninhalte wenden. Bspw. bei Fragen

• zum Studienaufbau und zur individuellen Studienplanung, zu einzelnen Studienfächern, gewünschten Spezialisierungen im Studium,

• bei der Zusammenstellung des individuellen Studien- und Prüfungsplans.

6.5. Studentische Beratung der Fachschaft Umgangssprachlich versteht man unter der "Fachschaft" die Gruppe von hochschulpolitisch aktiven Studierenden, deren Aufgabe u.a. die Interessenvertretung der Studierenden ist. Diese Fachschaft bietet ebenfalls eine Beratung an, in der sie mit Kommilitoninnen und Kommilitonen über Themen des Studiums und des studentischen Alltags sprechen können (siehe. S. 3).

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6.6. Beratung für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende Beratung zu Studium Beratungen zu allen, ein Studium betreffenden Fragen, etwa:

• Studienwahl und –entscheidung, • Bewerbung für einen Studienplatz mit Härtefall- oder Nachteilsausgleichsantrag, • Studiengestaltung, Fehlzeiten und Urlaubssemester, Nachteilsausgleichsantrag, • Nachteilsausgleich bei Prüfungen, • technische Hilfsmittel, • Studienassistenz und andere unterstützende Angebote der JLU.

Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Studierende in der ZSB Erwin-Stein-Gebäude, Goethestr. 58, 35390 Gießen Offene Sprechstunde in der Regel Do: 12.30 bis 14.30 Uhr (aktuelle Termine auf der Internetseite) Termine: Termine außerhalb der Offenen Sprechstunde sowie Anfragen können telefonisch zu den Bürozeiten (Dienstag bis Donnerstag) unter (0641) 99 16216, über Call Justus (s.o.) sowie per E-Mail vereinbart werden. [email protected] | www.uni-giessen.de/studium/behindertenberatung

Beratung zu sozialen Belangen im Studium Studienfinanzierung, Unterstützung bei sozialen Fragen und Schwierigkeiten, Wohnheimplätze, etc.

Studentenwerk Gießen / Beratung & Service Studentenhaus, Otto-Behaghel-Straße 25, 35394 Gießen Tel.: (0641) 40008 160 [email protected] www.studentenwerk-giessen.de/Beratung_und_Service

Angebote des allgemeinen Studierenden Ausschusses (AStA) Studentisches Informations- und Beratungsangebot:

Autonomen Referat für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (ABeR) Otto-Behagel-Straße 25d, 35394 Gießen Tel.: (0641) 99 14800 [email protected] | www.asta-giessen.de

6.7. Studieren mit Kind /mit familiären Verpflichtungen Informationen zum Thema www.uni-giessen.de/studium/mitkind | www.kind-und-studium.de Beratung zum Studium Studienwahl, Studiengestaltung, Urlaubssemester, Schwierigkeiten bei Veranstaltungsteilnahme, Prüfungen und allen Fragen sonst zum Studium mit Kind:

Zentrale Studienberatung (siehe oben) www.uni-giessen.de/studium/zsb | [email protected] Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall einen Termin für ein Beratungsgespräch, am besten telefonisch über Call Justus (s. o.)

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Beratung zu sozialen Belangen im Studium Unterstützung bei finanziellen und sozialen Fragen und Schwierigkeiten sowie Kinderbetreuung und Finden von Tagesmüttern, kostenloses Mensaessen, Wohnheimplätze:

Netzwerk Studieren mit Kind Allgemeinen Sozialberatung des Studentenwerkes Studentenhaus, Otto-Behaghel-Straße 25, Raum 14, 15 und 19 Offene Sprechstunde Mo - Fr 12.00 - 14.30 Uhr Tel.: (0641) 4 00 08-1 62 [email protected] www.studentenwerk-giessen.de/Beratung_und_Service

6.8. Beratung internationaler Studierender bzw. zum Studium im Ausland

Informationen zum Thema: www.uni-giessen.de/internationales Beratung des Akademischen Auslandsamtes:

Beratung für internationale Studierende und Studieninteressierte Erdgeschoß- Südflügel, Goethestr. 58, 35390 Gießen Tel.: +49 (0)641 99 16400 (über Call Justus) [email protected] Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 10.00 – 12.00 Uhr

Beratung zu Studium und Praktikum im Ausland Erdgeschoß- Südflügel, Goethestr. 58, 35390 Gießen Tel.: +49 (0)641 99 16400 (über Call Justus) [email protected] Sprechzeiten: Mo und Mi 10.00 – 12.00 Uhr sowie Do 14.00 – 16.00 DAAD-PROMOS-Programm: [email protected]

Beratung internationaler Doktorand/innen: Erdgeschoß- Südflügel, Goethestr. 58, 35390 Gießen Tel.: +49 (0) 641 16400 (über Call Justus) Sprechzeiten: Mo und Mi 10.00 – 12.00 Uhr [email protected]

7. Abkürzungsverzeichnis AStA Allgemeiner Student/innen Ausschuss B.Sc. Bachelor of Science CP Credit Point (Leistungspunkt) FB Fachbereich JLU Justus-Liebig-Universität Gießen NVV Nordhessischer Verkehrsverbund RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund SoSe (SS) Sommersemester (1. April bis 30. September) StEW Studieneinführungswoche SWS Semesterwochenstunde WiSe (WS) Wintersemester (1. Oktober bis 31. März) VGWS Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd

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8. Pflichtmodule des ersten Studienjahres (Modulbeschreibungen, siehe auch: www.uni-giessen.de/mug/7/findex35.html

BG-BA-01 Einführung in die Sportwissenschaft 1. - 2. Sem 8 CP

Modulbezeichnung Einführung in die Sportwissenschaft

Englische Modulbezeichnung Introduction to Sports Science

Modulcode 06-BG-BA-01

FB / Fach / Institut FB 06, Institut für Sportwissenschaft

Verwendet im Studiengang / Semester

BA, 1./2. Semester

Modulverantwortliche/r Dr. H. Maurer

Teilnahmevoraussetzungen keine

Kom

pete

nzzie

le Die Studierenden erwerben Grundkenntnisse über zentrale Themen und Inhalte der Sportwissenschaft. Sie lernen

wissenschaftliche Methoden kennen und motorische Tests zu konzipieren, durchzuführen, auszuwerten und die Ergebnisse darzustellen. –Sie erlangen Kompetenzen im Umgang mit den dazu benötigten Computerprogrammen. Dies beinhaltet auch grundlegende EDV-Skills zur Präsentation von Ergebnissen.

Mod

ulin

halte

In einer Vorlesung wird ein Überblick über die Forschungsgegenstände der Sportwissenschaft gegeben. Zudem werden qualitative und quantitative Methoden in der Sportwissenschaft, beispielsweise in Form Sportmotorischer Tests, sowie Möglichkeiten der Literaturrecherche und fächerübergreifende EDV-Skills vermittelt. Im Rahmen einer zweiten Vorlesung werden Grundlagen der deskriptiven Statistik und varianzanalytische Methoden dargestellt, ebenso wie die Dokumentation von Untersuchungsergebnissen. Zudem werden Vorgaben zur Erfüllung von 30 Versuchspersonenstunden erläutert. In zwei begleitenden Übungen werden zentrale Inhalte der Statistik und elektronischen Datenverarbeitung zusätzlich praktisch erprobt.

Lehrveranstaltungsform(en) Vorlesung, Übung

Wor

kloa

d in

Stu

nden

Workload insgesamt 240 Stunden = 8 ECTS-Credits

Veranstaltungsart und Veranstaltungstitel

A Lehrveranstaltungen B selbst gestaltete

Arbeit

C Prüfung incl. Vor-bereitung

a Präsenz-stunden

b Vor- / Nach-

bereitung Summe

V Vorlesung Sportwissenschaft studieren 15 30 45

V Einführung in die Statistik 30 30 60

Ü Übungen zur Vorlesung Einführung in die Statistik 30 30 15 75

Ü Übung zur Vorlesung (EDV-Skills) 15 30 15 60

Summe 90 120 30 240

Mod

ulpr

üfun

g

Prüfungsvorleistung(en) Keine

Prüfungsform(en) (Umfang)

Ü EDV-Skills: Semesterbegleitende Hausarbeiten (max. 5), Ausarbeitung (max. 1 im Umfang bis zu 5 Seiten) und/oder Tests (max. 5); die Prüfungsformen werden zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Ü Statistik: Semesterbegleitende Hausarbeiten (max. 5), Ausarbeitung (max. 1 im Umfang bis zu 5 Seiten) und/oder Tests (max. 5); die Prüfungsformen werden zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

Bildung der Modulnote je 50% aus beiden Übungen

Form der Ausgleichsprüfung

Prüfung nach Art und Umfang der nicht bestandenen Prüfungen

Form der Wiederholungsprüfung

30 min. mündliche Prüfung

Angebotsrhythmus Jedes Jahr Dauer: 2 Semester WiSe: Vorlesung und begl. Übung (EDV-Skills) SoSe: Vorlesung und Übung Statistik

Aufnahmekapazität V: unbegrenzt; Ü: 23

Unterrichtssprache Deutsch

Hinweise Modulberatung und Literatur: siehe Semesteraushang / Termin: siehe Vorlesungsverzeichnis

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BG-BA-02 Sportmedizinische Grundlagen 1./2. Sem 6 CP

Modulbezeichnung Sportmedizinische Grundlagen und Leistungsphysiologie

Englische Modulbezeichnung Fundamentals of Sports Medicine and Exercise Physiology

Modulcode 06-BG-BA-02

FB / Fach / Institut FB 06, Institut für Sportwissenschaft

Verwendet im Studiengang / Semester

BA, 1./2. Semester

Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Frank C. Mooren

Teilnahmevoraussetzungen keine

Kom

pete

nzzie

le

Die Studierenden erwerben grundlegende Kenntnisse über die Anatomie und Physiologie des Menschen. Dazu gehören die allgemeine Knochen- und Gelenklehre, der Aufbau und Funktion des Bewegungsapparates, Aufbau und Funktionsweise der Muskulatur , Energiestoffwechsel, Energiebereitstellung bei unterschiedlichen Belastungen, das Herz-Kreislaufsystem, das Lymphatisches System, Herzkreislaufreaktionen in Ruhe und bei Belastung, Bestandteile und Funktion des Blutes, Aufbau und Funktion der Atmungsorgane, Aufbau und Funktion des Nervensystems, Grundlagen des Endokrinen Systems, des Gastrointestinaltrakt, der Niere und des Immunsystems. Des Weiteren erwerben die Studierenden Kenntnisse zu funktionellen und strukturellen Anpassungsprozessen auf Organ-, Zell- und Subzellulärebene. Diese Erkenntnisse können auch vor dem Hintergrund von Belastungsmodalitäten unter Extrembedingungen, wie dem Höhentraining oder sportlicher Aktivität unter Hitzebedingungen, eingeordnet werden. Des Weiteren erwerben die Studierenden Kenntnisse dazu, inwieweit die sportliche Leistungsfähigkeit optimiert werden kann.

Mod

ulin

halte

In der 2-stündigen Vorlesung werden Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers integrativ dargestellt. Dabei werden Aspekte des Einflusses akuter und chronischer, sportlicher Belastungen behandelt und strukturell-funktionelle Adaptationen des Organismus vorgestellt. In der leistungsphysiologischen 1 stündigen Vorlesung werden die besonderen Herausforderungen des Organismus und seine Reaktionen auf Trainingsbelastungen thematisiert als auch auf Belastungen unter extremen äußeren Bedingungen, wie z.B. Hitze, Höhe, etc. In der abschließenden 1 stündigen Vorlesung „Molekulare Sportphysiologie“ erfolgt der Einstieg in die molekularen Anpassungsvorgänge an körperliche Aktivität.

Lehrveranstaltungsform(en) Vorlesung

Wor

kloa

d in

Stu

nden

Workload insgesamt 180 Stunden = 6 ECTS-Credits

Veranstaltungsart und Veranstaltungstitel

A Lehrveranstaltungen B selbst gestaltete

Arbeit

C Prüfung incl. Vor-bereitung

a Präsenz-stunden

b Vor- / Nach-

bereitung Summe

V1 Vorlesung “Anatomische und physiologische Grundlagen der Sportmedizin” 30 30 30 90

V2 Vorlesung “Leistungsphysiologie – Physiologie der Extreme” 15 15 15 45

V3 Vorlesung “Molekulare Sportphysiologie” 15 15 15 45

Summe 60 60 60 180

Mod

ulpr

üfun

g

Prüfungsvorleistung(en) keine

Prüfungsform(en) (Umfang)

V1: Klausur (80min), V2: Klausur (40min), V3: Klausur (40min)

Bildung der Modulnote 50 % Klausurnote V1, 25 % Klausurnote V2, 25 % Klausurnote V3

Form der Ausgleichsprüfung

Zu V1. 80min Klausur Zu V2 und V3: 40min Klausur

Form der Wiederholungsprüfung

30 min. mündliche Prüfung

Angebotsrhythmus Jedes Jahr Dauer: 2 Semester WiSe: V1 SoSe: V2 + V3

Aufnahmekapazität unbegrenzt

Unterrichtssprache Deutsch

Hinweise Modulberatung und Literatur: siehe Semesteraushang / Termin: siehe Vorlesungsverzeichnis

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BG-BA-03 Funktionelle Anatomie 1./2. Sem 9 CP

Modulbezeichnung Funktionelle Anatomie und Krankheitsbilder des Bewegungsapparates

Englische Modulbezeichnung Functional Anatomy and Clinical Pictures of the Musculoskeletal System

Modulcode 06-BG BA-03

FB / Fach / Institut FB 06, Institut für Sportwissenschaft

Verwendet im Studiengang / Semester

BA, 1./2. Semester

Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Frank C. Mooren

Teilnahmevoraussetzungen Keine

Kom

pete

nzzie

le

Die Studenten erwerben Kenntnisse zu für die Bewegung relevanten Muskeln bzw. Muskelgruppen. Besondere Kompetenzen erwerben die Studierenden darin, anatomische Aspekte mit sportpraktischen Funktionen zu verknüpfen. Dabei erlernen die Studierenden, inwiefern durch gezielte Übungen Einfluss auf bestimmte Muskeln und deren Funktion genommen werden kann. Weiterhin wird die Fähigkeit erworben, orthopädische Krankheitsbilder, degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie häufige Verletzungen und ihre Entstehungsmechanismen einzuordnen. Sie erwerben die Kompetenz einzuordnen, inwiefern funktionelle Übungen in Form von Mobilisations-, Dehnungs- und Kräftigungstraining Beschwerden am Bewegungsapparat entgegenwirken. Dazu gehören präventive und therapeutische Übungen bei Funktionseinschränkungen, Muskelatrophien, Haltungsinsuffizienzen, Dysbalancen, Koordinationsstörungen etc. Kenntnisse zu Aspekten physikalischer Therapiemethoden (Thermo-, Hydro-, Balneo-, Elektrotherapie u.a.) und orthopädischen Hilfsmitteln werden erworben. Die Studierenden erlangen die Kompetenz, eigenständige Lehrreihen in der Funktionsgymnastik und der Rückenschule zu erstellen und diese auch in Theorie und Praxis zu vermitteln. Ebenso erlernen sie die praktische Durchführung grundlegender manueller- und physiotherapeutischer Therapiemaßnahmen.

Mod

ulin

halte

In der 1-stündigen Vorlesung wird ein Überblick über die allgemeine und die spezielle Anatomie des Bewegungsapparates gegeben. Muskelgruppen, die für die Körperhaltung und die Durchführung von Bewegungen verantwortlich sind, werden näher dargestellt. Besonderer Wert wird auf die Verknüpfung mit den sportpraktischen Einheiten gelegt, in denen gezielte Übungen zur Einflussnahme auf bestimmte Muskeln demonstriert werden. In der zweiten 1-stündigen Vorlesung werden häufige orthopädische Krankheitsbilder und ihre Pathomechanismen vorgestellt sowie traumatologische Untersuchungsmethoden bzw. -techniken dargestellt. Neben Darstellungen zur sportartspezifischen Belastungen und Belastbarkeit erfolgt eine systematische Darstellung typischer Verletzungen einzelner Sportarten. In den begleitenden Seminaren werden sportpraktische Übungen und Themenreihen aus dem Bereich Funktionsgymnastik, der Rückenschule sowie der Manuellen Medizin vermittelt. Hierbei wird besonderer Wert auf mehrperspektivische Sichtweisen gelegt.

Lehrveranstaltungsform(en) Vorlesungen, Seminare

Wor

kloa

d in

Stu

nden

Workload insgesamt 270 Stunden = 9 ECTS-Credits

Veranstaltungsart und Veranstaltungstitel

A Lehrveranstaltungen B selbst gestaltete

Arbeit

C Prüfung incl. Vor-bereitung

a Präsenz-stunden

b Vor- / Nach-

bereitung Summe

V1 Vorlesung “Funktionelle Anatomie der Bewegung” 15 30 15 60

V2 Vorlesung “Einführung in die Orthopädie und Sporttraumatologie” 15 30 15 60

S1 Wahlweise Seminar “Funktionsgymnastik“ oder ‘‘Rückenschule“ 30 30 15 75

S2 Wahlweise Seminar “Praxis der Manuellen Medizin und Physiotherapie” oder ‘‘Physikalische Medizin und orthopädische Hilfsmittel“ 30 30 15 75

Summe 90 120 30 30 270

Mod

ulpr

üfun

g

Prüfungsvorleistung(en) Keine

Prüfungsform(en) (Umfang) V1: Klausur 40min , V2: Klausur 40min S1: Praxisdemonstrationen , S2: Referat und schriftliche Ausarbeitung

Bildung der Modulnote Je 30% der beiden Klausurnoten und je 20 % der beiden Seminare; eine Kompensation von Teilprüfungen ist jeweils nur zwischen den Vorlesungen und zwischen den Seminaren möglich.

Form der Ausgleichsprüfung V1+2: je 40min Klausur S1: Praxisdemonstration , S2: schriftliche Ausarbeitung

Form der Wiederholungsprüfung 30 min. mündliche Prüfung

Angebotsrhythmus Jedes Jahr Dauer: 2 Semester WiSe: V1+V2; S1 SoSe: S2 Aufnahmekapazität V: unbegrenzt; Ü: 30 Unterrichtssprache Deutsch Hinweise Modulberatung und Literatur: siehe Semesteraushang / Termin: siehe Vorlesungsverzeichnis

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BG-BA-04 Bewegungswissenschaft 1. Sem 6 CP

Modulbezeichnung Bewegungswissenschaft

Englische Modulbezeichnung Movement Science

Modulcode 06-BG-BA-04

FB / Fach / Institut FB 06, Institut für Sportwissenschaft

Verwendet im Studiengang / Semester

BA, 1. Semester

Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Jörn Munzert

Teilnahmevoraussetzungen keine

Kom

pete

nzzie

le Die Studierenden erwerben Grundkenntnisse in den für das Lehren und Lernen im Sport relevanten Bereichen der Bewegungs-

wissenschaft. Sie lernen in Grundzügen zentrale Aspekte der motorischen Kontrolle, des motorischen Lernens kennen und erwerben Wissen über psychologische Voraussetzungen und Auswirkungen sportlicher Aktivitäten. Durch eine praktische LV erlangen die Studierenden vertiefte Kenntnisse im Vermitteln sportmotorischer Fertigkeiten, bspw. durch die Erprobung von für das Wiedererlernen alltagsrelevanter motorischer Funktionen im Rahmen der Rehabiliation relevanten Lehr-/Lernmethoden.

Mod

ulin

halte

Die Einführungs-Vorlesungen geben einen systematischen Überblick über Themen der Bewegungswissenschaft (Posturale Kontrolle, grundlegende Bewegungsfertigkeiten, Instruktion und Feedback, Gestaltung von Lernprozessen). In der praktischen Vertiefungsveranstaltung werden Teilbereiche aus der Bewegungswissenschaft (Instruktion, Feedback, methodische Übungs-reihen, mentales Training, ...) dargestellt und praktisch erprobt

Lehrveranstaltungsform(en) Vorlesung, Seminar / Übung

Wor

kloa

d in

Stu

nden

Workload insgesamt 180 Stunden = 6 ECTS-Credits

Veranstaltungsart und Veranstaltungstitel

A Lehrveranstaltungen B selbst gestaltete

Arbeit

C Prüfung incl. Vor-bereitung

a Präsenz-stunden

b Vor- / Nach-

bereitung Summe

V Vorlesung Einführung in die Bewegungswissenschaft 30 30 30 90

S/Ü Seminar/Übung Motorisches Lernen - Lehrmethoden und Übungsgestaltung 30 30 30 90

Summe 60 60 30 30 180

Mod

ulpr

üfun

g

Prüfungsvorleistung(en) keine

Prüfungsform(en) (Umfang)

V: 90-minütige Klausur, S/Ü: Präsentation/Gruppenprüfung

Bildung der Modulnote 66 % Klausurnote, 33 % Seminarleistung

Form der Ausgleichsprüfung

Führen einzelne oder mehrere Teilprüfungsergebnisse dazu, dass das Modul bzw. Teil-bereiche im Gesamtergebnis nicht bestanden sind, kann der Studierende eine Ausgleichs-prüfung ablegen. Die Ausgleichsprüfung besteht a) wenn die Klausur nicht bestanden ist, aus einer 90-minütigen Klausur b) wenn nur die Seminarleistung nicht bestanden ist, aus einer schriftlichen Hausarbeit innerhalb eines Monats.

Form der Wiederholungsprüfung

90-minütige Klausur

Angebotsrhythmus Jedes Jahr Dauer: 1 Semester WiSe:

Aufnahmekapazität V: unbegrenzt, S/Ü: 30

Unterrichtssprache Deutsch

Hinweise Modulberatung und Literatur: siehe Semesteraushang / Termin: siehe Vorlesungsverzeichnis

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BG-BA-17a Naturwissenschaftliche Grundlagen 1. Sem 3 CP

Modulbezeichnung Naturwissenschaftliche Grundlagen

Englische Modulbezeichnung Fundamentals of Natural Sciences

Modulcode 06-BG-BA-17a

Semester der erstmaligen Durchführung / Version

Wintersemester 2016/17; V1/V2

FB / Fach / Institut FB 06, Institut für Sportwissenschaft

Verwendet im Studiengang / Semester B.Sc., 1. Semester

Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Hermann Müller

Teilnahmevoraussetzungen

Kom

pete

nzzie

le

Die Studierenden erlangen in der Vorlesung 1 grundlegende Kenntnisse über den Aufbau und die Struktur tierischer Zellen und deren jeweilige Funktionen mit Relevanz für die jeweiligen grundlegenden Lebensäußerungen der Zelle, z.B. Wachstum, Vermehrung, Bewegung, Kommunikation etc. und verfügen über einen grundlegenden Überblick über die Informationsübermittlung innerhalb sowie zwischen den Zellen. Durch die Inhalte der Vorlesungen 2 und 3 sind die Studierenden in der Lage, die grundlegenden mathematischen Anforderungen zu bewältigen, die sich im Kontext von Bewegung und Gesundheit ergeben. Dies schließt u.a. ein, dass sie in der Lage sind, grundlegende Termumformungen zu realisieren und damit einfache Gleichungen bzw. Gleichungssysteme zu lösen. Sie können Orts- und Geschwindigkeitsdaten im Raum berechnen. Sie sind in der Lage Extremwertbestimmungen bei einfachen Polynomen durchzuführen und damit Optima zu bestimmen. Die Studierenden kennen die wesentlichen physikalischen Grundlagen der Bewegung von Körpern in Raum. Sie sind in der Lage, Position, Geschwindigkeit und Beschleunigung und die bei einer Bewegung auftretenden Kräfte in geeigneter Weise zu beschreiben und zu berechnen. Sie kennen die zentralen Erhaltungssätze und können diese nutzen, um charakteristische Bewegungsphänomene zu erklären.

Mod

ulin

halte

In der Vorlesung Biologie für Sportwissenschaftler sind Zelle und Zellmembran, Organellen, Proteinbiosynthese, Genexpression, Transkription und Translation, Gewebetypen, Extrazelluläre Matrix, Hormon und Rezeptor, intrazelluläre Signalübertragung sowie "second messenger" Modulinhalte. In der Vorlesung Mathematische Grundlagen werden an prägnanten Beispielen aus dem Problemfeld Bewegung und Gesundheit die zu vermittelnden mathematischen Verfahren demonstriert. Daran schließen sich Phasen studentischer Gruppenarbeit und Übungen an, in denen dies nachvollzogen und auf verwandte Probleme übertragen wird. Bei der Lösung dieser Aufgaben wird auch der Umgang mit gängiger Berechnungssoftware geübt. In der Vorlesung Grundlagen der Biomechanik menschlicher Bewegungen wird an konkreten Beispielen die menschliche Bewegung als physikalisches Geschehen beschrieben. Charakteristische Phänomene werden auf diese Weise erklärt. Auf der Basis der physikalischen Beschreibungen werden Berechnungen geeigneter Kennwerte durchgeführt mit denen u.a. die auftretenden Belastungen ermittelt werden, oder Bewegungen im Vergleich (z.B. pathologisch vs. gesund) charakterisiert werden können.

Lehrveranstaltungsform(en) Vorlesung (4 SWS)

Wor

kloa

d in

Stu

nden

Workload insgesamt 90 Stunden = 3 ECTS-Credits

Veranstaltungsart und Veranstaltungstitel A Lehrveranstaltungen B selbst

gestaltete Arbeit

C Prüfung incl. Vor-bereitung

a Präsenz-stunden

b Vor-/Nach- bereitung Summe

V1 Vorlesung „Biologie für Sportwissenschaftler“ 15 15 30

V2 Vorlesung „Mathematische Grundlagen“ 15 15 30

V3 Vorlesung „Grundlagen der Biomechanik menschlicher Bewegung“ 15 15 30

Summe 45 45 90

Mod

ulpr

üfun

g

Prüfungsvorleistung(en) Keine

Prüfungsform(en) (Umfang) V: Klausur (60 Minuten über die Inhalte aller drei Vorlesungen)

Bildung der Modulnote 100% Abschlussprüfung

Form der 1. Wiederholungsprüfung Klausur (max. 60 Minuten) oder mündliche Prüfung (max. 30. Minuten) nach Maßgabe des Lehrenden, wird zu Beginn des Moduls bekannt gegeben

Form der 2. Wiederholungsprüfung 30 Minuten mündliche Prüfung

Angebotsrhythmus Jedes Jahr Dauer: 1 Semester WiSe: V1-V3 Aufnahmekapazität unbegrenzt Unterrichtssprache Deutsch Hinweise Modulberatung und Literatur: siehe Semesteraushang / Termin: siehe Vorlesungsverzeichnis

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BG-BA-17c Chemie und Biochemie 2. Sem 4 CP Englische Modulbezeichnung Chemestry and Biochemistry

Modulcode 06-BG-BA-17c

FB / Fach / Institut 08, Biologie und Chemie / Institut für Organische Chemie / Prof. Göttlich

Verwendet im Studiengang / Semester BA, 2. Semester

Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Richard Göttlich, Dr. Kai Maaß

Teilnahmevoraussetzungen Keine

Kom

pete

nzzie

le

Die Studierenden • Können Eigenschaften am Periodensystem ableiten und beherrschen die Valenzschreibweise, • Können einfache chemische Reaktionen beschreiben und Reaktionsgleichungen aufstellen • kennen chemische Grundgrößen, Massen- und Konzentrationsangaben sowie die Nomenklatur, • kennen die Grundlagen von Reaktionskinetik, Katalyse und Enzymkinetik, • kennen den Aufbau organischer Verbindungen und können deren Eigenschaften beschreiben, • kennen die wichtigsten Biomoleküle, • können die wichtigsten Stoffwechselprozesse beschreiben, inklusive dem Sauerstofftransport und kennen deren Funktion und

Regelung

Mod

ulin

halte

• chemische Grundgrößen, Konzentrationsabgaben und -berechnung • Säuren und Basen, pH-Wert, chemisches Gleichgewicht, Salze • Redoxreaktionen • organische Verbindungstypen • Stereochemie organischer Verbindungen • Naturstoffe und Makromoleküle (Proteine, Kohlenhydrate, Fette, DNA) • Enzyme und deren Wirkungsweise • Sauerstofftransport • Glycolyse, Citratcyclus, Fettstoffwechsel, Stickstoffhaushalt

Lehrveranstaltungsform(en) Vorlesung /Übung

Wor

kloa

d in

Stu

nden

Workload insgesamt 120 Stunden = 4 ECTS-Credits

Veranstaltungsart und Veranstaltungstitel

A Lehrveranstaltungen B selbst gestaltete

Arbeit

C Prüfung incl. Vor-bereitung

a Präsenz-stunden

b Vor- / Nach-

bereitung Summe

V Vorlesung 38 38 2 76

Ü Übung 12 30 42

Summe 50 68 2 120

Mod

ulpr

üfun

g

Prüfungsvorleistung(en) Keine

Prüfungsform(en) (Umfang) Abschlussprüfung: Klausur (Dauer gemäß §15 des Spez. Ordnung) oder mündlich (Dauer gemäß § 14 der Spez. Ordnung) nach Maßgabe des Lehrenden, wird zu Beginn des Moduls bekannt gegeben.

Bildung der Modulnote Abschlussprüfung (100%)

Form der Wiederholungsprüfung Klausur (Dauer gemäß § q4 der Spez. Ordnung) oder mündliche Prüfung (Dauer gemäß §15 der Spez. Ordnung) nach Maßgabe des Lehrenden, wird zu Beginn des Moduls bekannt gegeben.

Angebotsrhythmus Jedes Jahr Dauer: 1 Semester SoSe Aufnahmekapazität 150 Unterrichtssprache Deutsch Hinweise Modulberatung und Literatur: siehe Semesteraushang / Termin: siehe Vorlesungsverzeichnis

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BG-BA-06 Trainingswissenschaft 2. Sem 6 CP

Modulbezeichnung Trainingswissenschaft

Englische Modulbezeichnung Exercise Science

Modulcode 06-BG-BA-06

FB / Fach / Institut FB 06, Institut für Sportwissenschaft

Verwendet im Studiengang / Semester

BA, 2. Semester

Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Hermann Müller

Teilnahmevoraussetzungen keine

Kom

pete

nzzie

le Die Studierenden erwerben einen systematischen Überblick über Gegenstände, Methoden und Prinzipien sowie über Problem-

felder und Anwendungsbereiche der Trainingswissenschaft. Sie lernen Trainingsinhalte und Belastungsnormative und Trainingsmethoden zur Verbesserung spezifischer koordinativer Leistungsvoraussetzungen kennen. Sie lernen Koordinationstrainingsmaßnahmen für spezifische Zielstellungen und –gruppen zu entwickeln wie z.B. Kinder mit Adipositas, Kinder und Senioren mit Koordinationsstörungen sowie Patienten in der Rehabilitation nach Verletzungen des Bewegungsapparates (bspw. nach Kreuzbandruptur).

Mod

ulin

halte

Die theoretischen Inhalte der Vorlesung umfassen gesundheitsorientiertes Training, Funktionsmodelle trainingsbedingter Adaptationen, Leistungsdiagnostik und Trainingssteuerung, Ausdauer-, Kraft-, Koordinations-, und Beweglichkeitstraining sowie motorisches Fertigkeitstraining. Im Seminar erfolgt das praktische Erproben und Reflektieren unterschiedlicher Übungsprogramme und Trainingsmethoden zur Verbesserung der motorischen Hauptbeanspruchungsformen Koordination für unterschiedliche Zielgruppen (gesundheitsorientierter Breitensportbereich, Senioren, Patienten) und Zielstellungen (Ausgleich koordinativer Defizite, Unterstützung von Reha-Maßnahmen).

Lehrveranstaltungsform(en) Vorlesung, Seminar

Wor

kloa

d in

Stu

nden

Workload insgesamt 180 Stunden = 6 ECTS-Credits

Veranstaltungsart und Veranstaltungstitel

A Lehrveranstaltungen B selbst gestaltete

Arbeit

C Prüfung incl. Vor-bereitung

a Präsenz-stunden

b Vor- / Nach-

bereitung Summe

V Vorlesung „Einführung in die Trainingswissenschaft“ 30 30 30 90

S Seminar Koordinationstraining 30 30 30 90

Summe 60 60 30 30 180

Mod

ulpr

üfun

g

Prüfungsvorleistung(en) Keine

Prüfungsform(en) (Umfang) V: Klausur (60min) S: Praktische Demonstration eines Übungsprogramms mit schriftlicher Ausarbeitung

Bildung der Modulnote V: 50% Klausur, S: 50%

Form der Ausgleichsprüfung Prüfung nach Art und Umfang der nicht bestandenen Prüfungen

Form der Wiederholungsprüfung Ist das Modul auch nach der Ausgleichsprüfung nicht bestanden, wird eine 30-minütige mündliche Wiederholungsprüfung über alle Modulinhalte durchgeführt.

Angebotsrhythmus Jedes Jahr Dauer 1 Semester SoSe

Aufnahmekapazität V: unbegrenzt; S: 30

Unterrichtssprache Deutsch

Hinweise Modulberatung und Literatur: siehe Semesteraushang / Termin: siehe Vorlesungsverzeichnis Die unter „B: selbstgestaltete Arbeit“ aufgeführte Workload kann z.B. in Form von vorlesungs-begleitenden Übungsaufgaben umgesetzt werden.

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BG-BA-09 Sportpsychologie 2. Sem 6 CP

Modulbezeichnung Sportpsychologie

Englische Modulbezeichnung Sports Psychology

Modulcode 06-BG-BA-09

FB / Fach / Institut FB 06, Institut für Sportwissenschaft

Verwendet im Studiengang / Semester

BA, 2. Semester

Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Jörn Munzert

Teilnahmevoraussetzungen Keine

Kom

pete

nzzie

le Die Studierenden erwerben Wissen über psychologische Voraussetzungen und Auswirkungen sportlicher Aktivitäten. Eine

Vertiefung dieser Kenntnisse erfolgt durch die Erarbeitung des aktuellen Forschungsstands zum Thema Sport und Gesundheit. Dabei werden Grundkenntnisse bezüglich der Forschungsmethoden des Fachgebiets erworben. Insbesondere Studien mit sozialepidemiologischen Fragestellungen können nachvollzogen und eingeordnet werden. Zudem werden die Kompetenzen erworben sportpsychologischen Interventionen mit bestimmten Zielgruppen durchzuführen.

Mod

ulin

halte

Die Einführungs-Vorlesung gibt einen systematischen Überblick über die Themen der Sportpsychologie (Wahrnehmung, Gedächtnis, Emotion, Motivation, Gruppe und Mannschaften). Im Vertiefungsseminar wird ein Teilbereich aus der Sport-psychologie gewählt, in dem Kenntnisse zu zentralen Themen der Gesundheitspsychologie im Sport vermittelt werden. Hier werden auch Möglichkeiten der sportpsychologischen Intervention besprochen (psychoregulative Entspannungsverfahren, autogenes Training, Goal-setting, Selbstwirksamkeits-Training, Stressregulation)

Lehrveranstaltungsform(en) Vorlesung, Seminar

Wor

kloa

d in

Stu

nden

Workload insgesamt 180 Stunden = 6 ECTS-Credits

Veranstaltungsart und Veranstaltungstitel

A Lehrveranstaltungen B selbst gestaltete

Arbeit

C Prüfung incl. Vor-bereitung

a Präsenz-stunden

b Vor- / Nach-

bereitung Summe

V Vorlesung Einführung in die Sportpsychologie 30 30 30 30

S Seminar Exercise Psychology 30 30 30 90

Summe 60 60 30 30 180

Mod

ulpr

üfun

g

Prüfungsvorleistung(en) keine

Prüfungsform(en) (Umfang) V: 90-minütige Klausur; S: Präsentation und Gruppenprüfung

Bildung der Modulnote V: 33%, S: 66%

Form der Ausgleichsprüfung Führen einzelne oder mehrere Teilprüfungsergebnisse dazu, dass das Modul bzw. Teilbereiche im Gesamtergebnis nicht bestanden sind, kann der Studierende eine Ausgleichsprüfung ablegen. Die Ausgleichsprüfung besteht a) wenn nur die Klausur nicht bestanden ist, aus einer 90-minütigen Klausur b) wenn nur die Präsentation / die Gruppenprüfung nicht bestanden sind, aus einer schriftlichen Hausarbeit innerhalb eines Monats.

Form der Wiederholungsprüfung 90-minütige Klausur

Angebotsrhythmus Jedes Jahr Dauer: 1 Semester

Aufnahmekapazität V: unbegrenzt , S: 30

Unterrichtssprache Deutsch

Hinweise Modulberatung und Literatur: siehe Semesteraushang / Termin: siehe Vorlesungsverzeichnis

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Der Präsident

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

25.08.2008 7.35.06 Nr. 2 Spezielle Ordnung für den Bachelor-Studiengang

Bewegung und Gesundheit

Spezielle Ordnung für den Bachelorstudiengang „Bewegung und Gesundheit“ des Fachbereichs 06 – Psychologie und

Sportwissenschaft – der Justus-Liebig-Universität Gießen Vom 03.09.2007

Zuletzt geändert durch Beschluss vom 20.06.2017 Diese Ordnung in der Fassung des zehnten Änderungsbeschlusses vom 20.06.2017 gilt für alle Studierenden, die ihr Studium zum Wintersemester 2017/18 begonnen haben. Für die bisherigen Studierenden gilt die bisherige Fassung fort. Bisherige Fassungen:

Fachbereichsrat Senat Präsidium Verkündung Urfassung 03.09.2007 01.10.2007 1. Änderung 2. Änderung 10.06.2009 03.05.2010 3. Änderung 19.08.2009 03.05.2010 4. Änderung 14.07.2010 14.09.2010 10.01.2011 5. Änderung 29.08.2012 22.10.2012 25.10.2012 6. Änderung 30.08.2013 18.09.2013 19.09.2013 7. Änderung 18.02.2014 25.03.2014 24.04.2014 8. Änderung 22.10.2014 25.11.2014 27.11.2014 9. Änderung 02.11.2015 24.11.2015 24.11.2015 10. Änderung 20.06.2017 19.07.2017 01.08.2017 16.08.2017

§ 1 (zu § 1 Abs 1 und § 12 Abs. 1 AllB)

(1) Der Bachelor Studiengang führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und umfasst 6 Semester. (2) Das Studium besteht aus • dem Studium von Bewegungs- und Gesundheitswissenschaftlichen Anteilen im Umfang von 150

CP incl des Thesis-Moduls im Umfang von 13 CP • einem Praktikumsmodul im Umfang 12 CP, das im Bewegungs- und Gesundheitswissen-

schaftlichen Anteil absolviert werden muss sowie • einem Nebenfach im Umfang von 18 CP. Als Nebenfächer können Psychologie, Heil- und

Sonderpädagogik oder Wirtschaftswissenschaften gewählt werden.

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§ 2 (zu § 2 AllB)

Der Fachbereich 06 Psychologie und Sportwissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen verleiht nach erfolgreich abgeschlossenem Studium den Grad eines Bachelor of Science.

§ 3 (zu § 3 Abs 1 AllB)

Gute naturwissenschaftliche Kenntnisse und Fremdsprachenkenntnisse (Englisch) werden empfohlen. Außerdem ist die Sporttauglichkeit durch ein ärztliches Gesundheitszeugnis nachzuweisen. Grundlage der Beurteilung sind die in dem Formular "Bestätigung der Sporttauglichkeit" aufgeführten Diagnoseverfahren und Kriterien. Das Formular kann über die Homepage des Instituts für Sportwissenschaft der JLU heruntergeladen werden und ist ausgefüllt bei der Einschreibung im Studierendensekretariat vorzulegen.

§ 4 (zu § 5 Abs 1, § 6 Abs. 1 und § 12 Abs 1 AllB)

Der Studienverlaufsplan für die beteiligten Fächer ist in Anlage 1 aufgeführt, die Module sind in sind in Anlage 2 beschrieben.

§ 5 (zu § 5 Abs. 2 AllB)

Wird in einer Modulbeschreibung für die Teilnahme an einem Modul ein anderes Modul vorausgesetzt, ist es ausreichend, dass der/die Studierende zur Prüfung im vorausgesetzten Modul endgültig angemeldet und nicht nach § 23 AllB vom Modul zurückgetreten ist.

§ 6 (zu § 6 Abs. 1 AllB)

(1) Der Studiengang umfasst im Bewegungs- und Gesundheitswissenschaftlichen Anteil 18 Module, außerdem das Praktikum sowie das Thesis-Modul. Im Nebenfach werden Module im Umfang von 18 CP entsprechend dem Studienverlaufsplan des jeweiligen Nebenfachs besucht. (2) Ein Modul des Studienganges umfasst im Bewegungs- und Gesundheitswissenschaftlichen Anteil

• 3 CP in 1 Modul • 4 CP in 1 Modul • 6 CP in 8 Modulen • 8 CP in 2 Modulen • 9 CP in 6 Modulen • 12 CP in 1 Modul • 12 CP im Praktikums-Modul • 13 CP im Thesis-Modul

Der Umfang der Module des gewählten Nebenfaches ergibt sich aus seinem Studienverlaufsplan.

§ 6a

Für alle Module wird die Veranstaltungsteilnahme als Prüfungsvorleistung wie folgt geregelt: (1) In Vorlesungen besteht keine Anwesenheitspflicht. (2) Für alle anderen Veranstaltungstypen gilt, dass Fehlzeiten im Umfang von bis zu 3 Stunden

oder bis zu 2 Sitzungen (für Veranstaltungen mit 2 SWS) möglich sind. Weitergehende Regelungen zur Teilnahme an der Veranstaltung werden beim ersten Termin einer Veranstaltung festgelegt.

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§ 7 (zu § 9 Abs 1 AllB)

(1) Studierende müssen an einem Berufsfeld- bzw. Tätigkeitsfeld-Praktikum teilnehmen. Näheres regelt die Modulbeschreibung zum Praktikumsmodul und die Praktikumsordnung (Anlage 3). (2) Vorschläge für Berufsfeld-Praktika können sowohl von Studierenden als auch von Professorinnen bzw. Professoren in Kooperation mit außeruniversitären Arbeitgebern gemacht werden.

§ 8 (zu § 10 Abs 1 und Abs.3 AllB)

(1) Der Prüfungstyp (modulabschließend oder modulbegleitend) ist jeweils in den Modulbeschreibungen (Anlage 2) festgelegt. (2) Bei modulbegleitenden Prüfungen oder modulabschließenden Prüfungen, die aus mehreren Teilen bestehen, können nicht bestandene Teilprüfungen bzw. Prüfungsteile durch entsprechend bessere Prüfungsergebnisse in anderen Teilprüfungen bzw. Prüfungsteilen kompensiert werden, es sei denn, dieses wird in der Modulbeschreibung ausdrücklich ausgeschlossen. (1) Immer dann, wenn das Gesamtergebnis der modulbegleitenden Prüfungen zum (erstmaligen) Nichtbestehen des Moduls führen würde, bedarf es einer Ausgleichsprüfung. Die Ausgleichsprüfung bezieht sich auf die nicht bestandene(n) modulbegleitende(n) Prüfung(en) und muss dieser bzw. diesen gleichwertig sein. Die Modulbeschreibung nennt die Form der Ausgleichsprüfung eines Moduls. Die Note der betreffenden Teilprüfung wird zu gleichen Teilen aus der Note aus dem ersten Prüfungsversuch und der Note aus der Ausgleichsprüfung errechnet; bestanden ist die Teilprüfung bei mindestens ausreichendem Ergebnis. Verzichtet der bzw. die Studierende auf die Ausgleichs-prüfung oder wird diese nicht bestanden oder führt ihr Bestehen nicht zum Bestehen der modulbegleitenden Prüfungen insgesamt, kommt es zu einer Wiederholungsprüfung gemäß 23 dieser Speziellen Ordung.

§ 9 (zu § 10 Abs 1 AllB)

Die Verfahren zur Notenbildung sind in den Modulbeschreibungen (Anlage 2) festgelegt. Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt gemäß §§ 28, 29 AllB.

§ 10 (zu § 10 Abs 3 AllB)

Prüfungsformen sind mündliche Prüfungen, Klausuren, schriftliche Hausarbeiten, praktische Demonstrationen, Präsentationen, schriftliche Protokolle, Referate, Seminarvorträge, Poster-präsentationen oder schriftliche Versuchs- bzw. Exkursionsberichte. Die Form der Prüfungen ist in den jeweiligen Modulbeschreibungen angegeben (Anlage 2).

§ 11 (zu § 13 AllB)

Der Studiengang kann nur im Wintersemester begonnen werden.

§ 11 (zu § 20 Abs 1)

Bei der Meldung zum Thesis-Modul sind Nachweise zu erbringen über: • das absolvierte Praktikumsmodul • im Bewegungs- und Gesundheitswissenschaftlichen Anteil der erfolgreiche Besuch von 10

Modulen aus dem 1. bis 5. Studiensemester nach Studienverlaufsplan (ohne das Praktikumsmodul) sowie einem ersten Prüfungsversuch in 4 weiteren Modulen aus dem 1. bis 5. Studiensemester nach Studienverlaufsplan

• im Nebenfach der erfolgreiche Besuch von Modulen im Umfang von 10 CP. Ausnahmen regelt der Prüfungsausschuss.

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§ 13 (zu § 20 Abs 3 AllB)

Bei der Meldung zum Thesis-Modul muss die Zusammenstellung der Prüfungsergebnisse (Transcript of Records) vorgelegt werden.

§ 13a (zu § 23 Abs. 1 Satz 1)

Die Meldungen zu den Prüfungen einer Lehrveranstaltung erfolgen automatisch mit der Anmeldung zu diesen Lehrveranstaltungen. Der Rücktritt von einer Modulprüfung ohne Angabe von Gründen muss spätestens am Ende der vierten Vorlesungswoche des Semesters erfolgen, in dem die Prüfung stattfinden soll. Besteht die Modulveranstaltung aus einer Vorlesung, kann der Rücktritt von diesem Teil der modulbegleitenden Prüfung ohne Angabe von Gründen auch spätestens 10 Tage vor Beginn des Prüfungszeitraums erfolgen. Der Prüfungszeitraum beginnt standardmäßig eine Woche vor Ende der Vorlesungszeit.

§ 14 (zu § 25 Abs 2 AllB)

Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt je Prüfling mindestens 15 und höchstens 30 Minuten

§ 15 (zu § 25 Abs 5 Satz 2 AllB)

Die Dauer einer Klausur beträgt mindestens 45 und höchstens 120 Minuten.

§ 16 (zu § 26 Abs 1 AllB)

(1) Die Thesis ist Teil eines Moduls. (2) Die Thesis muß mindestens mit der Note „E“ bewertet werden.

§ 17 (zu § 26 Abs 4 AllB)

Die Abschlussarbeit (Thesis) können auf Antrag des Prüflings und mit Zustimmung des Prüfungs-ausschusses auch in einer Fremdsprache durchgeführt werden, wenn die Bewertung gesichert ist.

§ 18 (zu § 26 Abs 5 AllB)

Die Thesis wird vom Prüfungsausschuss nicht vor Ende des 5. Studiensemesters ausgegeben. Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 Monate.

§ 19 (zu § 26 Abs 6 AllB)

(1) Eine Rückgabe der Aufgabenstellung der Thesis ist einmalig bis zu 4 Wochen nach Ausgabe zulässig. (2) Voraussetzung für die Rückgabe ist, dass vorher nicht absehbare Schwierigkeiten in der Material-beschaffung aufgetreten und nachgewiesen sind. Nach der Rückgabe wird unverzüglich ein neues Thema ausgegeben, dessen Rückgabe ausgeschlossen ist.

§ 20 (zu § 30 Abs 2 Satz 2 AllB)

Der Studiengang ist bestanden, wenn sämtliche im Studienverlaufsplan der studierten Fächer als verpflichtend vorgesehenen Module bestanden sind.

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§ 21 (zu § 31 Abs 1 AllB)

Die Gesamtnote wird gebildet, indem 1. für jedes Modul mit Ausnahme des Thesis-Moduls die gewichtete Modulnote gebildet wird,

indem die Note des Moduls -abgerundet auf eine Nachkommastelle - mit den dem Modul zugewiesenen CP multipliziert wird,

2. für das Thesis-Modul die gewichtete Modulnote gebildet wird, indem die Note mit 24 multipliziert wird,

3. die gewichteten Modulnoten und die gewichtete Note des Thesismoduls gemäß Ziffern 1 und 2 summiert werden und das Ergebnis durch 192 dividiert wird.

§ 22 (zu § 33 Satz 2 AllB)

Die eine modulbegleitende oder modulabschließende Prüfung betreffenden Prüfungsleistungen samt Korrekturen können auf Antrag an die Dozentin/den Dozenten binnen 6 Wochen nach Eintragung der Noten in das Prüfungsverwaltungssystemeingesehen werden.

§ 23 (zu § 34 Abs 2 AllB)

Alle modulabschließenden Prüfungen können zum zweiten Mal wiederholt werden. Das Thesis-Modul ist von einer zweiten Wiederholung ausgeschlossen.

§ 24 (zu § 34 Abs 4 AllB)

(1) Prüfungstermine und Wiederholungstermine werden spätestens bis zum Beginn des Semesters durch den Prüfungsausschuss bekannt gegeben. (2) Nicht bestandene Prüfungen müssen im ersten Prüfungsturnus nach dem Nichtbestehen wiederholt werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Prüfungsausschuss, der auch den Prüfungstermin mitteilt. (3) Die/der Prüfungsausschussvorsitzende kann in Ausnahmefällen angemessene Regelungen treffen.

§ 25 (zu § 39 Abs 1 AllB)

(1) Studierende, die das Studium des Faches Sportwissenschaft nach der Magister-Prüfungsordnung an der Justus-Liebig-Universität Gießen bereits vor In-Kraft-Treten dieser Ordnung begonnen haben, können das Studium nach den bisherigen Bestimmungen innerhalb der Regelstudienzeit zu Ende führen. (2) Wird das Studium nach Abs. 1 fortgesetzt, kann letztmalig zum Sommersemester 2008 ein bisher nicht studiertes Fach als Kombinationsfach eingetragen werden. Kombinationsfächer müssen ab dem Sommersemester 2008 vollständig beim Studierendensekretariat der JLU eingetragen sein. Zwischen- und Magisterprüfung können ab dem Wintersemester 2008/09 nur noch zu Fächern angemeldet werden, die auf dem Studiennachweis eingetragen sind. Fachwechsel sind nach dem Sommersemester 2008 nur noch ein Mal möglich. Im Falle einer nicht bestandenen Zwischen- oder Magisterprüfung kann einmalig ein bisher nicht studiertes Fach gewählt werden.

§ 26 (zu § 39 Abs 1 AllB)

(1) Veranstaltungen für den Magister-Studiengang und Module für den Bachelor-Studiengang werden nach der Tabelle in Anhang 4 angeboten. (2) Entsprechen Veranstaltungen im Rahmen von Bachelor-Modulen einzelnen Veranstaltungen im Magister-Studiengang, entfällt die Verpflichtung zum Angebot spezieller Veranstaltungen für das Magister-Studium.

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(3) Sämtliche Prüfungen für die Zwischenprüfung nach der Ordnung für die Zwischenprüfung der Geisteswissenschaftlichen Fachbereiche der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 18. Mai 1990 in der Fassung des 11. Änderungs-Beschlusses vom 7. November 2001 müssen innerhalb der Regel-studienzeit für das Grundstudium angetreten sein. Bei nachgewiesenem Teilzeitstudium trifft der Prüfungsausschuss angemessene Regelungen.

§ 27 (zu § 40 AllB)

Diese Ordnung in der Fassung des zehnten Änderungsbeschlusses vom 20.06.2017 gilt für alle Studierenden, die ihr Studium zum Wintersemester 2017/18 begonnen haben. Für die bisherigen Studierenden gilt die bisherige Fassung fort. Redaktionelle Anmerkung: Die folgenden Anlagen zur Speziellen Ordnung werden an dieser Stelle nicht abgedruckt (veröffentlicht im MUG www.uni-giessen.de/mug/7/findex35.html):

• Anlage 1 Studienverlaufsplan • Anlage 2 Modulbeschreibungen • Anlage 3 Praktikumsordnung