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BANKEN-KOLLEG: Kredit Fac hseminar Kreditüberwachung- Kreditrevision - Die interne Revision hat einen jährlichen Revisionsplan aufzustellen und die Prüfungen danach durchzuführen. Sie hat weiters anlassbezogen ungeplante Prüfungen vorzunehmen. - Bei Kreditinstituten, deren Bilanzsumme EUR 110 Mio. und deren Mitarbeiterstand im Jahresdurchschnitt 30 vollbeschäftigte Mitarbeiter übersteigt, ist eine eigene Organisationseinheit mit den Aufgaben der internen Revision zu betrauen. - Die interne Revision betreffende Verfügungen müssen von mind. 2 Geschäftsleitern gemeinsam getroffen werden. - Bericht an alle Geschäftsleiter und quartalsweise an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates.

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Kreditüberwachung-Kreditrevision

- Die interne Revision hat einen jährlichen Revisionsplan aufzustellen und die Prüfungen danach durchzuführen. Sie hat weiters anlassbezogen ungeplante Prüfungen vorzunehmen.

- Bei Kreditinstituten, deren Bilanzsumme EUR 110 Mio. und deren Mitarbeiterstand im Jahresdurchschnitt 30 vollbeschäftigte Mitarbeiter übersteigt, ist eine eigene Organisationseinheit mit den Aufgaben der internen Revision zu betrauen.

- Die interne Revision betreffende Verfügungen müssen von mind. 2 Geschäftsleitern gemeinsam getroffen werden.

- Bericht an alle Geschäftsleiter und quartalsweise an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates.

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Kreditüberwachung-Kreditrevision

• Wer darf Bankprüfer sein?

- Bankprüfer sind die zum Abschlussprüfer bestellten beeideten Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (AG´s) und die genossenschaftlichen Prüfungsverbände (Volksbanken, Raikas) sowie die Prüfungsstellen des Sparkassen-Sektors.

- Zu Bankprüfern dürfen Personen, bei denen Ausschließungsgründe vorliegen nicht bestellt werden.

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• Was sind die wichtigsten Ausschließungsgründe?

(§ 62 BWG)– Mangelnde Vorbildung (mind. 3-jährige Tätigkeit als Prüfer)– Mangelnde Fortbildung (jährliche Bestätigung der

Qualitätssicherung)– Keine Versicherung zur Begrenzung der Haftung– Bankprüfer besitzt Anteile am Kreditinstitut von mind. EUR

70.000,--– Mind. 20 % seiner Einnahmen vom Kreditinstitut– Kredite beim Institut (wirtschaftliche Abhängigkeit)– Mitwirkung im Rechnungswesen des Kreditinstitutes– Mitglied des Aufsichtsrates

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Kreditüberwachung-Kreditrevision

– Prüfung über einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren– Mangelnde Ehrenhaftigkeit lt. Gewerbeordnung– Mangelnde Sorgfalt

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Kreditüberwachung-Kreditrevision

- Die Bestellung von Bankprüfern hat vor Beginn des zu prüfenden Geschäftsjahres zu erfolgen und ist der FMA unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

- Die FMA kann die Bestellung untersagen oder bei Gefahr in Verzug selbst einen anderen Bankprüfer bestellen

- Der Bankprüfer muss innerhalb von zwei Wochen nach seiner Bestellung der FMA bescheinigen, dass keine Ausschließungsgründe vorliegen

- Bankprüfer muss festgestellte wesentliche Mängel im Kreditinstitut unverzüglich der FMA und der OeNB melden.

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Kreditüberwachung-Kreditrevision

- Der Bankprüfer überprüft die Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses des Kreditinstitutes

- Die sachliche Richtigkeit der Bewertungen, einschließlich der Vornahmen gebotener Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen

- Die Einhaltung des Meldewesens (Großveranlagungen)- Das Ergebnis ist in einem gesonderten bankaufsichtlichen

Prüfungsbericht aufzunehmen

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Kreditüberwachung-Aufsicht

- Die FMA überprüft die Einhaltung des BWG´s- Befugnisse der FMA:

1) Vorlage von Zwischenabschlüssen verlangen

2) Von den Wirtschaftsprüfern oder Revisoren Auskünfte verlangen

3) Eigene Prüfer bestellen

4) Untersagung von Kapital- und Gewinnentnahmen

5) Bestellung eines Regierungskommissärs (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer)

6) Fortführung der Geschäfte zu untersagen

7) Konzessionsentzug

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Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen

§ 27 BWG: Großveranlagungen

- Abs. 1) Kreditinstitute und Kreditinstitutsgruppen haben das besondere bankgeschäftliche Risiko einer Großveranlagung jederzeit angemessen zu begrenzen.

- Abs. 2) Eine Großveranlagung liegt vor, wenn die gewichteten Aktivposten bei einem Kunden oder bei einer Gruppe verbundener Kunden 10 % der anrechenbaren Eigenmittel des Kreditinstitutes bzw. der Kreditinstitutsgruppe erreichen und mind. EUR 500.000,- betragen.

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Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen

Was ist unter Aktivposten gemeint?

- Kredite nach Abzug von Wertberichtigungen

- Derivative Geschäfte

- Garantien nach Abzug von Rückstellungen

- Titrierte Forderungen (Wertpapiere auf eigene Rechnung)

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Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen

Gewichtung:

- Gewichtung Null:

1) Großveranlagungen beim Bund, den Ländern, Gemeinden, Zentralregierungen und Zentralbanken der Zone A und bei den Europäischen Gemeinschaften

2) Großveranlagungen mit ausdrücklicher Haftung des Bundes, der Länder, Gemeinden, Zentralregierungen und Zentralbanken der Zone A sowie der EU

3) Großveranlagungen, die mit Wertpapieren des Bundes, der Länder, der Zentralregierungen oder Zentralbanken der Zone A oder der EU besichert sind.

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Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen

4) Großveranlagungen gegenüber Unternehmungen, die der selbenKreditinstitutsgruppe wie das kreditgewährende Institut angehören.

5) Großveranlagungen, die durch Bareinlagen beim kreditgewährenden Institut oder bei einem Kreditinstitut, das Mutter- oder Tochterunternehmen des kreditgewährenden Instituts ist, ausreichend besichert sind.

6) Forderungen, die durch Hypotheken auf Wohneigentum hinreichend besichert sind, das vom Kreditnehmer gegenwärtig oder künftig selbst genutzt, vermietet oder Dritten zu einem dieser Zwecke ins Eigentum übertragen wird, im Ausmaß von 50 % des Schätzwertes.

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Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen

Der Schätzwert muss mind. einmal jährlich ermittelt werden.

Nicht bei gewerblicher Zimmervermietung.

7) Treuhand- und Durchlaufkredite, soweit das Kreditinstitut nur das Gestionsrisiko trägt. (Förder- bzw. Konsortialkredite)

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Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen

- Gewichtung 20 %:

1) Großveranlagungen bei Kreditinstituten der Zone A

2) Großveranlagungen bei anerkannten Wertpapierfirmen

3) Großveranlagungen bei anerkannten Clearingstellen

4) Großveranlagungen bei anerkannten Börsen

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Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen

- Gewichtung 50 %:

1) Großveranlagungen bei Regionalregierungen

2) Großveranlagungen bei Kreditinstituten der Zone B

3) außerbilanzmäßige Geschäfte mit unterdurchschnittlichem

Risiko

- Gewichtung 100 %:

Rest

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Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen

Was ist eine Gruppe verbundener Kunden?

Alle natürlichen und juristischen Personen und sonstigen Rechtssubjekten, die in rechtlicher Beziehung zueinander stehen.

Beispiele:

Eltern und minderjährige Kinder

Mutterkonzern und Tochterkonzern, an dem die Mutter mit mehr als 25 % beteiligt ist.

Wirtschaftliche Abhängigkeit (Unternehmen liefert zu 50 % an ein bestimmtes Unternehmen)

Personengesellschaften und ihre persönlich haftenden Gesellschafter

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Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen

Jede Großveranlagung bedarf unbeschadet der Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates oder des zuständigen Aufsichtsorgans des Kreditinstitutes.

Vorratsbeschlüsse sind zulässig.

Über bestehende Großveranlagungen muss mind. einmal jährlich dem Kontrollorgan berichtet werden.

Es müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers und die Werthaltigkeit der Sicherheiten überprüft werden.

Eine einzelne Großveranlagung dar 25 % der anrechenbaren Eigenmittel eines Kreditinstitutes nicht übersteigen.

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Kreditüberwachung-Rechtsgrundlagen

Großkreditmeldung§ 75 BWG:An die OeNB ist zu melden:- Name und Anschrift der Kreditnehmer, denen Kredite,

Kreditrahmen oder Promessen von insgesamt mind. EUR 350.000,-- oder EUR-Gegenwert zur Verfügung gestellt wurden.Als Kredite gelten auch außerbilanzmäßige Geschäfte (Garantien, Akkreditive und Derivative Produkte)

- Höhe der eingeräumten Kredite, Kreditrahmen oder Promessen- Die Gruppe verbundener Kunden gemäß § 27 BWG- Den Wert der Sicherheiten, die Höhe der EWB und die

Bonitätsklasse