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Barrierefrei (es) Bauen und Wohnen Leitfaden für mehr Komfort und Sicherheit 2. Auflage, September 2010

Barrierefrei (es) Bauen und Wohnen · Barrierefrei (es) Bauen und Wohnen Leitfaden für mehr Komfort und Sicherheit 2. Auflage, September 2010. 2 Herausgeber Zentralverband des Deutschen

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Barrierefrei (es)Bauen und Wohnen

Leitfaden für mehr Komfort und Sicherheit2. Auflage, September 2010

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HerausgeberZentralverband des Deutschen Baugewerbes

Kronenstraße 55-5810117 Berlin

Telefon 030 20314-0Telefax 030 [email protected]

BildnachweisWedi GmbH, Villeroy & Boch, Gut-jahr GmbH, HEWI GmbH, Pressalit, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Fraunhofer IAO,Deutsches Institut für Normung e. V., Architekturbüro Martin Wolf, Standort-Architekten.

September 2010

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Vorwort

Fit bis ins hohe Alter zu sein - ein Traum, den viele Menschen teilen.

Im 20. Jahrhundert stieg die Lebenserwartung in den meisten Industrieländern um mehr als 30 Jahre. Hält der Trend zum längeren Leben an, werden die meisten seit dem Jahr 2000 geborenen Kinder sogar ihren 100. Geburtstag erleben.

Wissenschaftliche Studien sagen den Wendepunkt, an dem es mehr Menschen über 65 auf der Erde geben wird, unmittelbar voraus. Nicht nur das. Viele Vertreter dieser 65+ Genera-tion wird bis ins hohe Alter auch körperlich aktiv bleiben können (US-amerikanische Alters-forscher Forscher Richard Suzmann).

Aber schon jetzt stellt die 55+ Generation mit einem Drittel die größte Gruppe auf dem Deutschen Wohnungsmarkt (laut einer LBS-Studie). Und deren Ansprüche sind sehr hoch. Die Studie belegt, dass mit zunehmendem Alter das eigene Zuhause zum intensiveren Lebensmittelpunkt wird – und zwar zunehmend in dem Maße, wie der Bewegungsradius abnimmt.

Diese Entwicklung fordert radikale Veränderungen in der Gesellschaft.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes reagiert damit auf die zu erwartenden neuen Anforderungen an die Unternehmen. Der Leitfaden Barrierefreies Bauen und Woh-nen ist nun in seiner 2. Auflage aktualisiert und um das Kapitel BARRIEREFREIER WOH-NUNGSBAU – Umbau und Modernisierung erweitert worden. Für die Erschließung neuer Märkte ist dies ein klarer Wettbewerbsvorteil für unsere Unternehmen.

Hans-Josef AretzVorsitzender des Fachbereich Ausbau im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes

Barrierefreies Bauen und WohnenLeitfaden für mehr Komfort und Sicherheit

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Inhalt

Barrierefreies Bauen und WohnenLeitfaden für mehr Komfort und Sicherheit

Vorwort und Einleitung

1. Wohnansprüche ……………………………………………………………………….. 8

2. Gesetzliche Grundlagen ..………………………………………………………... 122.1 DIN-Normen2.2 Bauordnungen der Bundesländer2.3 Weitere Richtlinien

3. Barrierefreier Wohnungsbau (Modernisierung) ..………….......... 163.1 Begriffe3.2 Türen 3.3 Stufenlose Erreichbarkeit der Wohnebene (Rampe, Treppen, Brüstungen)3.4 Fenster3.5 Küche3.6 Das Generationenbad (Toilettenbecken, Badewanne, Waschtisch, Dusche)3.7 Zusätzliche Wohnfläche3.8 Balkone und Terrassen3.9 Kontrastreiche Gestaltung (Boden-/Wandbelag)3.10 Bedienungsvorrichtungen3.11 Orientierungshilfen3.12 Planungsbeispiele

4. Finanzierung, Beratung ………………………………………………….......... 33

5. Adressen, Links …………………………...……………….…………................ 39

6. Literaturhinweise ……………………………………....……………………………... 40

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Einleitung

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen besagt in § 4: „Barrierefrei sind bau-liche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommu-nikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Auf diesen Paragraphen des Gleichstellungsgesetzes nimmt die DIN 18040 in ihren Aus-führungen Bezug. Zielsetzung ist es, allen Menschen unabhängig von der körperlichen und geistigen Konstitution/Leistungsfähigkeit Zugang zu privaten und öffentlichen Lebensräu-men zu verschaffen, ohne dass fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muss.

Berücksichtigt werden die Bedürfnisse von Menschen: • mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung, • mit motorischen Einschränkungen, • die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen, • die großwüchsig oder kleinwüchsig sind, • mit kognitiven Einschränkungen, • die bereits älter sind, • wie Kindern, • mit Kinderwagen oder Gepäck.

Die barrierefreie Gestaltung von Lebensräumen und Produkten ist insbesondere für die ge-nannten Zielgruppen unabdingbare Voraussetzung für eine selbstständige Lebensführung in gewohnter Lebensqualität. Trotz der offensichtlichen Vorteile für alle Menschen – wie es der Begriff „Design für alle“ zum Ausdruck bringt – werden viele behinderten- oder altenge-rechte Konzepte vom Nutzer als stigmatisierend empfunden, da diese Konzepte das Alt-sein als solches oder die Behinderung in den Vordergrund stellen. Wer möchte etwas, weil er alt und/oder behindert ist?

Eine zielgruppenorientierte Gestaltung greift Wünsche auf wie „Selbstbestimmt und unab-hängig Leben“ oder „Leben mit ausreichender Sicherheit und dem jetzt gewünschten Kom-fort“ und kommuniziert diese Sachverhalte im Kontext der Barrierefreiheit.

Barrierefreies Bauen und Wohnen rückt mehr und mehr in das Interesse des älteren Kun-den. Doch nur langsam setzt sich bei Planer die Erkenntnis durch, dass diese Kunden ein behinderten- oder altengerechtes Konzept nicht wünschen.

Lebensqualität trotz Alter und Krankheit zu haben, ist ein Wunsch dieser Kundenklientel. Sie legen Wert auf gute Funktionalität und Handhabbarkeit, aber auch auf eine Ansprache und eine Ästhetik, die ihren Vorstellungen von Selbstständigkeit, Unabhängigkeit, Sicherheit und Komfort entspricht. Wer den Kunden auf eine pflege- oder behindertengerechte Wohn-raumausstattung reduziert, wird in diesem Marktsegment nicht erfolgreich sein. Die neu geschaffene DIN 18040gibt hier einen Rahmen vor, der den Bedürfnissen und Wünschen des älteren Kunden Rech-nung trägt. Deshalb ist es konsequent, die Vorteile der DIN-gerechten Gestaltung auf die Zielgruppe abgestimmt zu kommunizieren.

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Angepasste Leit- und Informationssysteme (Orientierungssysteme) sowie die Schwellenfrei-heit schaffen sichere und komfortable Aktionsräume, die gleichermaßen die Mobilität und Selbstständigkeit fördern bzw. erhalten. Die in der Norm dargestellten Bewegungsräume und Türbreiten bieten die Option bei fortschreitender Krankheit und Pflegebedürftigkeit längst möglich in den eignen Wänden zu verbleiben. Wenn diese Option nicht genutzt wer-den wird, bietet/vermittelt diese Art der Raumgestaltung Großzügigkeit und Transparenz und erhöht so die Wohnqualität um ein vielfaches.

Barrierefreie Produktkonzepte und Lebensraumgestaltungen werden von Millionen von Kunden zukünftig nachgefragt werden, da sie die Nachteile der bestehenden Konzepte für sich erkannt haben. Selbstbewusst werden diese Kunden nach intelligenten Lösungen suchen, die ihrer individuellen Lebenseinstellung, Lebensgestaltung und Lebensplanung entsprechen.

Die DIN beinhaltet sehr klare Vorgaben. Diese Vorgaben auf die individuellen Gegebenhei-ten und mit einem hohen ästhetischen Anspruch umzusetzen, wird die Herausforderung für alle am Planungs- und Realisierungsprozess Beteiligten sein.

Dr. med. Stefanie Gurk, Krefeld

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1. Wohnansprüche

Die Ansprüche, die ein Mensch an seine Wohnung stellt, ändern sich im Laufe seines Lebens. Sie sind, je nach Lebenszyklus, sehr verschieden. Was für einen jungen Mensch vollkommen normal ist (Bewegungsfreiheit und Mobilität), gestaltet sich im Alter jedoch immer schwie-riger. Nichts erscheint mehr selbstverständlich. Sind die körperlichen Grenzen nicht schon Hindernis genug, gestalten sich die baulichen Hindernisse häufig als viel größeres Problem.

Befragt man einzelnen Personengruppen verschiedenen Alters nach ihren Wohnansprü-chen, stellt man erstaunlicherweise fest, dass sie trotz aller vermeintlichen Unterschiede, in einzelnen Punkten so verschieden gar nicht sind. Nach einer Studie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung stehen ganz oben in der Rangliste u. a. die Kriterien Sicher-heit und Komfort.

Diesem generationsübergreifenden Wunsch nach Sicherheit und Komfort innerhalb der ei-genen vier Wände wird mit den Kriterien von barrierefreiem (schwellenlos) Bauen/ Wohnen erfüllt. Man sollte also nicht dem Trugschluss verfallen, BARRIEREFREHEIT sei ausschließlich bestimmten Personengruppen oder Generationen vorbehalten. Ein neuer Trend, der seit geraumer Zeit die Titelblätter der Wohnzeitschriften prägt, legt ästhetisch anspruchsvolles Wohnen nahe – Luxus/Komfort, den sich alle gönnen sollten.

Die gegenwärtige Wohnungssituation in Deutschland wird bestimmt von einem großen Anteil vorhandener Altbausubstanz. Der Modernisierungsbedarf ist groß. Nur selten sind vorhandene Wohnungen baulich optimal und barrierfrei ausgestattet.

Planer und Ausführende sind hier gefordert, für bestmögliche Wohnraumanpassungen re-alistische Lösungen zu erarbeiten. Gewissenhafte Wohnraumanalyse, in persönlichen Nut-zer-Gesprächen erarbeitet, beziehen individuelle Erfordernisse in die Umbau-Planung ein, halten ggf. mögliche Optionen für spätere Umbauten fest.

Oft sind es schon kleine Maßnahmen, die eine Wohnung barrierefrei gestalten. Für speziell bedürftige oder ältere Menschen, die so in Ihren Wohnungen normal weiter leben können, bedeuten sie hingegen viel. Nämlich einen Zuwachs an Lebensqualität. Auch das ist Luxus: ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen und der Verbleib im ver-trauten Wohnquartier. Letztendlich nützt dies dem Zusammenleben aller, denn eine gesun-de Mischung innerhalb der Wohnquartiere schafft Verständnis füreinander.

Bieten sie als Planer, als Handwerksbetrieb die Voraussetzungen dafür, dass dieses gesunde Klima erhalten bleibt, so dass die Kommunikation zwischen den Menschen, egal welchen Alters und welcher körperlichen Verfassung, nicht abreißt - dass die Wohnquartiere alle Menschen zum Bleiben einlädt.

Altersgerechtes Wohnen

Oft verbessern schon kleine Maßnahmen die Sicherheit und den KomfortIm Zuge des demografischen Wandels rückt das Thema „altersgerechtes Wohnen“ immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Haus- und Wohnungsbesitzer scheuen allerdings oft die Beschäftigung damit, weil sie teure Umbauten fürchten. Dabei helfen schon kleine Maß-nahmen, um die Wohnsituation deutlich zu verbessern.

Bewegungsfreiheit einbauen

Bei einem Badumbau etwa sollten die Türen eine rollstuhlgerechte Breite von mindestens 80 cm haben und sich für den Fall eines Sturzes im Bad nach außen öffnen lassen. Wichtig

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sind auch eine möglichst bodengleiche Dusche sowie rutschfeste Bodenfliesen. Haltegrif-fe für WC und Badewanne lassen sich mit geringem Mehraufwand gleich mit einbauen. Genügend Bewegungsraum für eine Hilfsperson ist sinnvoll, wenn die Räumlichkeiten es zulassen. Erstreckt sich die Wohnfläche über mehrere Ebenen, können schmale, steile Trep-pen entschärft oder ein Treppenlift vorgesehen werden. Oft lassen sich Wohn- und Schlaf-bereich sowie Küche und Bad auf einer Ebene zusammenziehen, da der Platzbedarf mit den Jahren eher abnimmt. Ein Gäste-WC etwa lässt sich mit Duschkabine zum vollwertigen Badezimmer ausbauen.

Unfallgefahren vermeiden

Mit rutschfesten Belägen auf der Eingangstreppe und einem Handlauf, selbst wenn nur we-nige Stufen zu überwinden sind, verbessert sich die Sicherheit beim nach Hause kommen. Rutschfest sollten auch die Stufen im Innern sein und idealerweise je einen Handlauf auf beiden Seiten besitzen. Eine Terrassentür ohne Schwelle und ein guter Sonnenschutz mit Markise erleichtern den Aufenthalt an der frischen Luft, für die Markise ist außerdem ein Motorantrieb mit Wettersensor ideal. Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sollte man am besten von einem unabhängigen Bauherrenberater begleiten lassen, das erspart unange-nehme Überraschungen.

Gute Sicht

Mit zunehmendem Alter kann die Sehkraft nachlassen. Umso wichtiger ist daher eine helle Beleuchtung an schwierigen Stellen im Haus, wo etwa Stufen und Hindernisse zu überwin-den sind. Bewährt haben sich Bewegungsmelder, die das Tasten nach dem Lichtschalter überflüssig machen. Schuhe und andere Gegenstände haben auf Treppen und in schmalen Durchgängen nichts verloren, denn sie können zur Stolperfalle werden. Das gleiche gilt für lose herumliegende Kabel. Genügend Anschlussdosen in der Wand sind nicht nur komfor-tabler, sondern auch sicherer als Verlängerungsstrippen.

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Checkliste

Barrierefreier Umbau bedeutet:

o freier Zugang für alle,o sicher und bequem zu Hause wohnen,o Leben mit Komfort, unabhängig von Personengruppen und Generationen,o ein Plus für ALLE,o Steigerung des Immobilienwertes,o Gute Sicht,o Bewegungsfreiheit,o Mehrwert.

Zur Bestimmung der individuellen Wohnansprüche sollte vor einem geplanten Umbau der folgende Kriterienkatalog mit dem Bauherren durchgesprochen werden:

Hauseingang

o Trittsicherer Zugang ohne Stolperfalleno Erreichbarkeit der Haustüro Öffnen / Schließen der Haustüro Überdachter Hauseingango Beleuchtung (Hausnummer, Klingelschilder, Eingangstür)

Hausflur, Treppenhaus

o Abstellflächen (Kinderwagen, Gehhilfen)o Erreichbarkeit der Briefkastenanlageo Trittsicherer Bodenbelag auf Boden und Treppeno Sicherheit durch das Treppengeländero Beleuchtung (Helligkeit, Leuchtdauer)

Wohnungsflur

o Sicherheit und Breite der Eingangstüro Platzbedarf im Garderobenbereicho Abstellflächen

Küche

o Platzbedarfo Höhe und Beleuchtung der Arbeitsflächen o Sitzarbeitsplatz möglich? o Erreichbarkeit und Nutzung der Schränkeo Bequeme Arbeitsabläufe

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Bad/WC/Dusche

o Größe und Erreichbarkeit der Räumlichkeito Sicherer und rutschfester Bodeno Nutzung der Badewanne (bequemer Einstieg, Bedienung der Armaturen, Haltegriffe, rutschfeste Matte)o Nutzung der Dusche (bodengleicher Zugang, rutschsicherer Belag, Benutzung der Armaturen, Sitzmöglichkeit, Haltegriffe)o Nutzung des Waschbeckens (Unterfahrbarkeit, Benutzung der Armaturen, Höhe des Spiegels, Ablageflächen)o Nutzung der Toilette (ausreichende Höhe, Haltegriffe, Erreichbarkeit des Toilettenpapiers)

Wohnzimmer

o Platzbedarf / uneingeschränkte Bewegungsfreiheit (Stolperfallen, Möbelkanten)o Höhe der Sitzmöbelo Beleuchtung (Decken- und Leselicht)

Schlafzimmer

o Platzbedarf / uneingeschränkte Bewegungsfreiheit (Stolperfallen, Möbelkanten)o Erreichbarkeit und Nutzung der Schränkeo Höhe des Bettso Ablageflächen neben dem Bett (Leselicht, Telefon)o Bedienung der Raumbeleuchtung vom Bett

Balkon und Terrasse

o Stufenlose Erreichbarkeito Uneingeschränkte Sicht

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2. Gesetzliche Grundlagen

2.1 DIN-Normen

DIN 18024-2 Planungsgrundlage für öffentliche Gebäude und Arbeitsbereiche

DIN 18025-1 Planungsgrundlagen für Wohnungen für Rollstuhlbenutzer

DIN 18025-2 Planungsgrundlage für barrierefreie Wohnungen

DIN 18030 Entwurf abgelehnt

DIN 18040-1 Entwurf, Veröffentlichung voraussichtlich Oktober 2010

Aktuell gültige DIN-Normen sind also:

DIN 18024-2 Öffentlich zugängige Gebäude und ArbeitsstättenDIN 18025-1 Wohnungen für Rollstuhlbenutzer undDIN 18025-2 Barrierefreie Wohnungen

Diese Normen stellen die aktuell gültige Grundlage dar, die für die Planung und Ausführung barrierefreier Gebäude/Wohnungen notwendig ist.

Folgenden Nutzern kommt dies zugute und macht sie weitgehend unabhängig von fremder Hilfe:

• Rollstuhlbenutzer - auch mit Oberkörperbehinderung • Blinde, Sehbehinderte • Gehörlose, Hörgeschädigte • Gehbehinderte • Menschen mit sonstigen Behinderungen • Ältere Menschen • Kinder, klein- und großwüchsige Menschen

Im Februar 2007 wurde ein neuer Normauftrag DIN 18040 erteilt. Unter Berücksichtigung der DIN 18024 und DIN 18025 sollen folgende Normen zu den Themen erarbeitet werden:

DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Öffentlich zugängliche GebäudeDIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Wohnungen

Ziel dieser Norm ist es, durch die barrierefreie Gestaltung des gebauten Lebensraums weit-gehend allen Menschen seine Nutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu ermöglichen.

Die Norm stellt dar, unter welchen technischen Voraussetzungen Gebäude und bauliche Anlagen barrierefrei sind.

Berücksichtigt werden die Bedürfnisse von Menschen:

• mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung • mit motorischen Einschränkungen • die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen • die großwüchsig oder kleinwüchsig sind

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• mit kognitiven (Wahrnehmung, Lernen, Erinnern und Denken) Einschränkungen, • die bereits älter sind, • wie Kindern • mit Kinderwagen oder Gepäck

Zu erwartende Änderungen gegenüber der bestehenden Norm: DIN 18040 Teile 1 und Teil 2 wurden neu gegliedert, was den Umgang mit der Norm ver-einfacht. Neu erfasst wurden erstmals sensorische Anforderungen wie Sehen, Hören und Tasten. Der Entwurf lasse mehr planerischen Spielraum, bisher festgelegte Maßvorgaben erhalten nun in einigen Bereichen mehr Flexibilität. Darüber hinaus verzichtet man auch auf prozen-tuale Vorgaben, beispielsweise beim Anteil von barrierefreien Stellplätzen oder Zimmern. Die Bereiche Arbeits- und Beherbergungsstätten entfallen. Anforderungen an Rollstuhlnut-zer werden separat behandelt. Anforderungen an Wohnheime und Beherbergungsstätten sowie Arbeitsstätten sind nicht mehr Bestandteil der Normarbeit.

Es ist geplant, dass beide Teile der DIN 18040 zeitgleich bereits am Anfang des Jahres 2010 in Kraft treten.

2.2 Bauordungen der Bundesländer

Das Bauordnungsrecht in Deutschland unterliegt dem Baurecht, das sich nach aktuellem Rechtsstand wie folgt unterteilt:

Privates Baurecht

Öffentliches Baurecht • Bauplanungsrecht • Bauordnungsrecht

Dem öffentlichen Baurecht ist das Bauordnungsrecht zugeordnet.

Das Bauordnungsrecht regelt in den einzelnen Bundesländern Bau- und Umbaumaßnah-men öffentlicher Bauvorhaben gemäß den Landesbauordnungen (LVO) in Anlehnung an die Muster-Bauordnung (MBO) als Standard- und Mindestbauordnung.

Ist die Modernisierung von Wohnungen baugenehmigungspflichtig, sind die in den Landes-bauordnungen vorgeschriebenen Maßnahmen zu beachten.

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Nachfolgend eine Zusammenfassung der wohnungsbaurelevanten Anforderungen und Be-stimmungen zum Barrierefreien Bauen der einzelnen Landesbauordnungen (LBO):

Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) § 35 Wohnungen§ 29 Aufzugsanlagen

Bayerische Bauordnung (BayBO) Art. 48 Barrierefreies BauenArt. 46 WohnungenArt. 37 Aufzüge

Bauordnung Berlin (BauO Bln) § 51 Barrierefreies Bauen§ 49 Wohnungen§ 39 Aufzüge

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 45 Barrierefreies Bauen§ 34 Aufzüge

Bremische Landesbauordnung (BremLBO) § 47 Wohnungen§ 38 Aufzüge

Hamburgische Bauordnung (HBauO) § 52 Barrierefreies Bauen§ 37 Aufzüge§ 45 Wohnungen

Hessische Bauordnung (HBO) § 46 Barrierefreies Bauen§ 33 Aufzüge§ 43 Wohnungen

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) § 50 Barrierefreies Bauen§ 39 Aufzüge

Niedersächsische Bauordnung (NBauO) § 36 Aufzugsanlagen§ 44 Wohnungen§ 45 Toilettenräume und Bäder

Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) § 39 Aufzüge§ 49 Wohnungen

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) § 36 Aufzüge§ 44 Wohnungen

Bauordnung Saarland (LBO) § 50 Barrierefreies Bauen§ 39 Aufzüge§ 46 Wohnungen

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Sächsische Bauordnung (SächsBO) § 50 Barrierefreies Bauen§ 39 Aufzüge

Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) § 49 Barrierefreies Bauen§ 38 Aufzüge

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) § 41 Aufzüge§ 52 Wohnungen

Thüringer Bauordnung (ThürBO) § 53 Barrierefreies Bauen§ 37 Aufzüge

2.3 Weitere Richtlinien

Weitere wohnungsbaurelevante Verordnungen sind:

VDI 6000: VDI-Richtlinien zu Sanitärräumen - Anforderungen an Sanitärräume in Wohnun-gen oder öffentlichen Gebäuden

• VDI 6000 Blatt 1: Ausstattung von und mit Sanitärräumen - Wohnungen • VDI 6000 Blatt 4: Ausstattung von und mit Sanitärräumen - Hotelzimmer • VDI 6000 Blatt 5: Ausstattung von und mit Sanitärräumen - Seniorenwohnungen, Seniorenheime, Seniorenpflegeheime

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3. Barrierefreier Wohnungsbau

Das Kapitel „Barrierefreier Wohnungsbau“ beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Umbau bzw. der Modernisierung von Wohnungen. Der Bedarf ist vorhanden, denn der überwiegende Teil der Immobilien entspricht keinesfalls den Anforderungen an Barrierefrei-heit.

Um zu gewährleisten, dass alle Menschen ihre Wohnungen ohne fremde Hilfe relativ frei und unabhängig nutzen können, sind folgende Kriterien bei der Planung und Ausführung barrierefreier Wohnungen unerlässlich:

Technische Vorschriften und Planungshinweise werden im Folgenden schwerpunktmäßig zugeordnet und erläutert, innovative Produktneuheiten aus der Industrie vorgestellt.

o Schwellenfreiheito Bewegungsflächeno Bedienbarkeit / Handhabung / Bedienelementeo Unterfahrbarkeito Haltegriffe

3.1 Begriffe

Einrichtungen:Sind die zur Erfüllung der Raumfunktion notwendigen Teile, wie z.B. Sanitär-Ausstattungs-gegenstände.

Bewegungsflächen:Bewegungsflächen - sind die zur Bewegung mit dem Rollstuhl notwendigen Flächen(DIN 18024-2).

Bewegungsflächen für den Rollstuhlbenutzer - sind die zur Bewegung mit dem Rollstuhl notwendigen Flächen (DIN 18025-1).

Bewegungsflächen sind die zur Nutzung der Einrichtung erforderlichen Flächen. Ihre Sicher-stellung erfolgt durch Einhaltung der notwendigen Abstände (DIN 18025-2).

Bewegungsflächen dürfen nicht in ihrer Funktion eingeschränkt sein, z.B. durch Rohrleitun-gen, Mauervorsprünge, Heizkörper, Einrichtungen - auch nicht in geöffnetem Zustand. Sie dürfen sich überlagern. Die Sicherstellung der Bewegungsflächen erfolgt durch Einhaltung der notwendigen Abstände zwischen den Einrichtungen.

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Untere Türanschläge und Türschwellen sind grundsätzlich zu vermeiden. Soweit sie tech-nisch unbedingt erforderlich sind, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.

3.2 Türen

DIN 18024-2 Öffentliche Gebäude und Arbeitsbereiche

DIN 18025-1Wohnungen für Rollstuhlbenutzer

DIN 18025-2Barrierefreie Wohnungen

Haus- , Wohnungseingangs- und Fahrstuhltür

lichte Breite mind. 90 cm mind. 90 cm mind. 90 cm

lichte Höhe 2.10 m 2.10 m 2.10 m

Wohnungstür

lichte Breite mind. 90 cm mind. 90 cm mind. 80 cm

lichte Höhe 2.10 m 2.10 m 2.10 m

Anschlag von Toiletten-, Dusch- und Um-kleidekabinen nicht nach innen

von Sanitärräumen nicht nach innen

von Sanitärräumen nicht nach innen

Sanitärtür abschließbar, mit Notfallentriegelung

abschließbar, mit Notfallentriegelung

abschließbar, mit Notfallentriegelung

(Abb. 01) Bewegungsfläche vor Türen.

(Abb. 02) Bewegungsfläche vor Schiebetüren.

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Treppen DIN 18024-2 Öffentliche Gebäude und Arbeitsbereiche

DIN 18025-1Wohnungen für Rollstuhlbenutzer

DIN 18025-2Barrierefreie Wohnungen

Hauseingang, Haus-flur, Treppenhaus

Beidseitige Hand-läufe, innerer durch-gehend, äußerer in h=85 cm

- Beidseitige Hand-läufe, innerer durch-gehend, äußerer in h=85 cm, taktile Orientierung sichern, ausreichend beleuchten, kon-trastreich gestalten, Wendeltreppen ver-meiden

Das Anbringen eines Treppenliftes ist nachträglich möglich.

3.3 Stufenlose Erreichbarkeit der Wohnebene

Hauseingang, Hausflur, Treppenhaus:Der ebenerdige Hauseingang oder eine Rampe ermöglicht einen sicheren und bequemen Zugang zum Hauseingang. Die Überdachung der Haustür bietet Schutz. Notwendig für eine gute Orientierung ist eine optimale Beleuchtung. Die Treppenhausbeleuchtung sollte auch einen langsamen Zu- und Abgang ermöglichen. Ein trittsicherer Bodenbelag, kontrastreich gestaltet (farbige und eingelassene Stufenkan-ten) erleichtern die Erkennbarkeit und vermeiden Unfälle. Rutschsichere Fußmatten müs-sen bündig verlegt sein. Der Handlauf in optimaler Höhe und Lichtschalter an jeder Seite geben zusätzlich Sicherheit.

Rampe DIN 18024-2 Öffentliche Gebäude und Arbeitsbereiche

DIN 18025-1Wohnungen für Rollstuhlbenutzer

DIN 18025-2Barrierefreie Wohnungen

Steigung max. 6 %

Rampenlänge von mehr als 6,00 m

Zwischenpodest von 1,50 m erforderlich, Handlauf in h=85 cm

Zwischenpodest von 1,50 m erforderlich

(Abb. 03a) Rampe, Rampenlänge ≥ 600 cm.

(Abb. 03b) Rampe, Längsdarstellung.

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Aufzug DIN 18024-2 Öffentliche Gebäude und Arbeitsbereiche

DIN 18025-1Wohnungen für Rollstuhlbenutzer

DIN 18025-2Barrierefreie Wohnungen

Fahrkorb lichte Breite 1,10 mlichte Tiefe 1,40 m

lichte Breite 1,10 mlichte Tiefe 1,40 m

lichte Breite 1,10 mlichte Tiefe 1,40 m

Tür lichte Breite mind. 90 cm

lichte Breite mind. 90 cm

lichte Breite mind. 90 cm

Bewegungsfläche vor Aufzugtüren

mind. 1,50 x 1,50 m mind. 1,50 x 1,50 m mind. 1,50 x 1,50 m

(Abb. 04) Bewegungsfläche vor Treppenauf- und Abgängen.

(Abb. 05) Lichte Maße des Aufzugskorbs und Bewegungsfläche

vor den Fahrstuhltüren.

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Brüstungen DIN 18024-2 Öffentliche Gebäude und Arbeitsbereiche

DIN 18025-1Wohnungen für Rollstuhlbenutzer

DIN 18025-2Barrierefreie Wohnungen

In mindestens einem Raum durchsichtig

Ab h= 60 cm Ab h= 60 cm

3.4 Fenster/Brüstungen

Fenster DIN 18024-2 Öffentliche Gebäude und Arbeitsbereiche

DIN 18025-1Wohnungen für Rollstuhlbenutzer

DIN 18025-2Barrierefreie Wohnungen

Im Erdgeschoss - Einbruchsicher aus-führen

Einbruchsicher ausführen, Schwing-flügelfenster sind unzulässig

(Abb. 06) Ausblick aus dem Fenster bei unterschiedlicher

Augenhöhe.

(Abb. 07) Anordnung der Bewegungsfläche des

Rollstuhlfahrers vor einflügeligem Drehfenster.

(Abb. 08) Durchsichtige Brüstung ab 60 cm Höhe ermöglicht auch Kindern

oder sitzenden/liegenden Personen den Blick ins Freie.

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3.5 Küche

Bequeme Arbeitsabläufe erleichtern die tägliche Küchenarbeit. Eine behindertengerechte Küche bedeutet nicht nur für Rollstuhlbenutzer, Arbeiten bequem erledigen zu können. Das Strecken nach oberen Regalen oder das Bücken zur Arbeitsplatte können auch für andere Personen leicht zu einer Herausforderung werden. Damit das Arbeiten in der Küche erleich-tert wird, muss alles Gerät gut verstaubar und bequem erreichbar sein. Höhenverstellbare Oberschränke sichern ein bequemes Ein- und Ausräumen. Rücken schonendes Zubereiten und Spülen durch höhenverstellbare Arbeitsflächen.

Auch hier gilt: • Vermeidung von Stolperfallen und Stoßkanten.

Kleine Verbesserungen mit großer Wirkung, wie z.B.: • Abstellfläche neben dem Herd, • Ablagefläche unter Backofen, • Kaffeeautomat in Sitzhöhe, • ggf. zwei Spülen in unterschiedlichen Arbeitsebenen oder eine • höhenverstellbare Arbeitsplatte.

Küche DIN 18024-2 Öffentliche Gebäude und Arbeitsbereiche

DIN 18025-1Wohnungen für Rollstuhlbenutzer

DIN 18025-2Barrierefreie Wohnungen

Bewegungsflächev o r Kücheneinrich-tungen

- mind. 1.50 m tief mind. 1.20 x 1.20 m

Kücheneinrichtun-gen wie z. B. Herd, Arbeitsplatte und Spüle

Höhe nutzergerecht vorsehen, unein-geschränkte Unter-fahrbarkeit sichern (Unterputzsiphon), Anordnung mög-lichst über Eck.

Höhe nutzergerecht vorsehen, Unter-fahrbarkeit sichern (Unterputzsiphon),Anordnung mög-lichst nebeneinan-der.

(Abb. 09) Bewegungsfläche in einer zweizeiligen Küche.

(Abb. 10) Bewegungsfläche in einer rechtwinklig ange-

ordneten Küche.

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3.6 Das Generationen-Bad

Zu Recht hat sich der moderne Sprachgebrauch wieder einmal dem Zeitgeist angepasst. Die ursprüngliche Bezeichnung Sanitärraum wird häufig schon als Generationen-Bad be-zeichnet. Dies trifft den Kern bezogen auf die Nutzung wesentlich besser. Moderne Bad-konzeptionen erfüllen in ihrer Funktionalität heute die Bedürfnisse von Kindern, Eltern und Großeltern.

Sicherheit und Komfort kann gewährleistet werden durch folgende Maßnahmen:

DIN 18024-2 Öffentliche Gebäude und Arbeitsbereiche

DIN 18025-1Wohnungen für Rollstuhlbenutzer

DIN 18025-2Barrierefreie Wohnungen

Bewegungsflächen Sie schließen die zur Benutzung der Ein-richtungen erfor-derlichen Flächen ein.

Sie schließen die zur Benutzung der Ein-richtungen erfor-derlichen Flächen ein.

Vor Einrichtungen:1.20 x 1.20 m

DIN 18022 gilt zusätzlich gilt zusätzlich gilt zusätzlich

Zusätzlicher Sani-tärraum nach DIN 18022 (mit WC, Waschbecken)

- bei mehr als 3 Per-sonen in einer Woh-nung

-

(Abb. 11) Installationsbereich eines Bads mit günstiger Überla-

gerung der Bewegungsflächen.

(Abb. 13) Sanitärraum mit Duschplatz. (Abb. 14) Sich überlagernde Bewegungsflächen.

(Abb. 12) Bewegungsfläche des Rollstuhlfah-

rers.

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Toilettenbecken DIN 18024-2 Öffentliche Gebäude und Arbeitsbereiche

DIN 18025-1Wohnungen für Rollstuhlbenutzer

DIN 18025-2Barrierefreie Wohnungen

Bewegungsfläche davor: 1.50 x 1.50 m daneben: beidseitigb= 95 cm, t= 70 cm,

davor: 1.50 x 1.50 m,daneben: beidseitig b= 95 cm, t= 70 cmWand daneben: b= mind. 30 cm

davor: 1.20 x 1.20 m

Sitzhöhe einschl. Sitz 48 cm 48 cm, bei Bedarf: Höhenanpassung

-

Anlehnmöglichkeit 55 cm hinter der Vorderkante des Toi-lettenbeckens

- -

Haltegriffe Montage beidseitig ( 70 cm Abstand), in h= 85 cm, klapp-bar, Druckbelastung (Vorderkante) 100 kg

- -

Toilettenspülung beidseitige, beque-me Handhabung

- -

Toilettenpapierhal-ter

an den Klappgriffen - -

(Abb. 16) Installationsbereich eines Bads mit erhöhtem Raumbedarf

aufgrund nebeneinanderliegender Bewegungsflächen.

(Abb. 17) Abmessungen der Toilette (Seitenansicht).

(Abb. 15) Abmessungen der Toilette

(Grundriss)

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Badwanne DIN 18024-2 Öffentliche Gebäude und Arbeitsbereiche

DIN 18025-1Wohnungen für Rollstuhlbenutzer

DIN 18025-2Barrierefreie Wohnungen

Bewegungsfläche davor: 1.50 x 1.50 m davor: 1.50 x 1.50 m davor: 1.20 x 1.20 m

Möglichkeit des nachträglichen Auf-stellens einer Bade-wanne im Bereich des Duschplatzes

muss,mit einem Lifter unterfahrbar

Waschtisch DIN 18024-2 Öffentliche Gebäude und Arbeitsbereiche

DIN 18025-1Wohnungen für Rollstuhlbenutzer

DIN 18025-2Barrierefreie Wohnungen

Bewegungsfläche davor: 1.50 x 1.50 m davor: 1.50 x 1.50 m davor: 1.20 x 1.20 m

mind. Abmessung (nach DIN 18022)

b= 60 cm, t= 55 cm b= 60 cm, t= 55 cm b= 60 cm, t= 55 cm

Höhe 80 cm - -

Beinfreiheit unter dem Waschtisch

t= 30 cm, h= 67 cm - muss

Unterfahrbarkeit voll , mit Unterputz-oder Flachaufbau-putzsiphon

flach, mit Unterputz- oder Flachaufbau-putzsiphon

-

Einhebel- oder berührungslose Armatur

muss - -

Spiegel muss - -

Seifenspender muss,im Greifbereich: h= 85–100 cm

- -

Badewannen sollen niedrige Einstiegshöhen haben.Armatur als Einhebel-Mischbatterie (Anordnung nahe dem Kopfende - Benutzbarkeit im Liegen).Einfüllarmatur in h= 75 cm.Für Anbringung des Lifters ist eine feste Montage der Wanne notwendig.

(Abb. 18) Abmessungen und Bewegungsflä-

chen bei Badewannen (120 cm/150 cm Tiefe).

25

Bei der Anordnung von Waschtischen ist ihre Unterfahrbarkeit sicherzustellen.Waschtisch höhenverstellbar planen (bei wechselnde Nutzung).Keine Verletzungsmöglichkeit durch Anstoßen oder Verbrühen durch Unterputz- oder Flachputzsiphon schaffen.

Handtrockner muss anfahrbar sein, Montage in h= 85 cm, Bewegungsflä-che davor:1.50 x 1.50 m

- -

Abfall-Auffang muss anfahrbar sein, Montage in h= 85 cmBewegungsfläche: 1.20 m

- -

Dusche DIN 18024-2 Öffentliche Gebäude und Arbeitsbereiche

DIN 18025-1Wohnungen für Rollstuhlbenutzer

DIN 18025-2Barrierefreie Wohnungen

Anforderungen schwellenfrei rollstuhlbefahrbar stufenlos begehbar

Bewegungsfläche als Duschplatz

1.50 x 1.50 m 1.50 x 1.50 m 1.20 x 1.20 m

In Sanitärräumen bzw. Sanitäranlagen muss für Rollstuhlbenutzer mindesten eine Toilet-tenkabine mit folgender Ausstattung zur Verfügung stehen:

Toilettenbecken mit Haltegriffen,Toilettenspülung, beidseitig mit Hand/Arm bedienbar,Toilettenpapierhalte, an Haltegriffen angeordnet,Waschtisch, unterfahrbar, mit OK h = max. 80 cm, Kniefreiheit mit UK h = 67 cm, t = 30 cm,Spiegel,Handtrockner,Abfallauffang,Kleiderhaken in h = 85 cm und h = 1,00 mAblagefläche, b = 15 cm in h = 85 cm.

Beachte: Sanitärraume in Raststätten, Sportstätten und Behinderteneinrichtungen mit einer Liege und einem Wickeltisch ausstatten.Zusätzliche Anforderungen an Toilettenkabinen gelten für Sport-, Bade, Arbeits- und Frei-zeitstätten.

(Abb. 19) Abmessungen

und Bewegungsflächen

bei Waschtischen (120

cm/150 cm Tiefe).

(Abb. 20) Beinfreiraum

unter dem Waschtisch.

26

Folgende Kriterien sind besonders zu beachten:

• Abdichtung mit hoher Beanspruchung • Nachweis der Eignung einer Verbundabdichtung durch ETA oder abP. • Normabdichtung selbstverständlich auch möglich • Planung der Anschlüsse und Durchdringungen • Herstellen der notwendigen Gefälle, schwimmende Estriche sind sorgfältig im Gefälle zu planen und in gleichmäßiger Schichtdicke herzustellen • Nur Zementestriche zulässig • Alternativ vorgefertigte Elemente mit Ablauf und Gefälle vorzusehen. • Rollbeanspruchung ist selbstverständlich zu beachten.

Die stufenlose Erreichbarkeit der Dusche ist zu gewährleisten (bodengleiche Dusche). Gestaltung des barrierefreien Duschplatzes durch industriell gefertigte Formteile (siehe Produktliste).

Rutschhemmende Bodenfliesen zur Vermei-dung von Unfällen.

Haltegriffe in unterschiedlicher Länge.

Anordnung des Bodenablaufes in der Mitte der Duschtasse.

Armaturen in h= 85 cm anbringen.

Bewegungsfläche: Duschplatz kann als Bewe-gungsfläche der Toilette geplant werden.

Möglichkeit des nachträglichen Auf-stellens einer Bade-wanne im Bereich der Dusche

- muss soll

Duschklappsitz Abmessung: b= 40 cm, t= 45 cm,Sitzhöhe: h= 48 cm,seitliche Bewe-gungsfläche: b= 95 cm, t= 70 cm

- -

Haltegriffe beidseitig des Klapp-sitzes,waagerecht klapp-bar

- -

Erreichbarkeit der Seifenschale

aus Sitzposition - -

Erreichbarkeit der Einhebel-Duschar-matur

aus Sitzposition seit-lich in 85 cm (auch Handbrause)

- -

(Abb. 21) Bewegungsfläche im Bereich des

Duschplatzes.

27

3.7 Zusätzliche Wohnfläche (aus DIN)

Bei Blinden, Kleinwüchsigen oder Sehbehinderten erhöht sich die angemessene Wohnflä-che um 15 m².

(Abb. 22) Bei der barrierefreien Ausbildung des Bades kommt der bodengleichen Dusche

eine besondere Bedeutung zu. Die exakte Planung der Abdichtung und der fachge-

rechte Einbau sind für Funktionstüchtigkeit und Schadensfreiheit unerlässlich. / Quelle:

Villeroy&Boch.

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(Abb. 23) Fachgerechte

Ecklösung.

(Abb. 24) Schnitt durch eine bodengleiche Dusche mit Bodenablauf, Fundo DN 50 / Quelle: WEDI GmbH.

28

3.8 Balkone und Terrassen

Übergänge zu Balkonen, Terrassen und in den Garten müssen nicht nur schwellenfrei aus-geführt werden - sie sind als Übergang zum Außenbereich besonderen Anforderungen ausgesetzt. Insbesondere für die Abdichtungen sind zusätzliche Maßnahmen für die Kon-struktion erforderlich. Sie gelten daher als Sonderkonstruktionen und müssen im Detail gesondert vereinbart, beauftragt und geplant werden.

Stufenloser Übergang

DIN 18024-2 Öffentliche Gebäude und Arbeitsbereiche

DIN 18025-1Wohnungen für Rollstuhlbenutzer

DIN 18025-2Barrierefreie Wohnungen

Untere Türanschläge und Türschwellen

Sind grundsätzlich zu vermeiden, sind sie technisch erforderlich: max. h= 2 cm

Sind grundsätzlich zu vermeiden, sind sie technisch erforderlich: max. h= 2 cm

Sind grundsätzlich zu vermeiden, sind sie technisch erforderlich: max. h= 2 cm

Die Fachregeln für Flachdächer (Flachdachrichtlinie), fordert bei schwellenfreien Übergän-gen zusätzliche Maßnahme im Türanschlussbereich, die das Eindringen von Wasser in das Gebäude verhindert.

Der Einbau von geeigneten Drainagerosten im Türschwellenbereich ist eine gute Lösung. Die Industrie bietet sichere und regelgerecht zu realisierende Systeme an.

Maßgeschneiderte Drainageroste mit Rampenfunktion und Drainagen schützen nachhaltig und bieten sichere und bequeme Übergänge.

(Abb. 25, 26) Maßgeschneiderte Drainageroste mit Rampenfunktion und Drainagen schützen und bieten sichere und

bequeme Übergänge / Quelle: Gutjahr GmbH.

(Abb. 27) Die Rampenfunktion des Drainrostes schafft einen stufenlosen und individuell einstellbaren Übergang zum

Türelement / Quelle: Gutjahr GmbH.

29

3.9 Kontrastreiche Gestaltung

Wandbelag

Der Wandbelag im Generationen-Bad muss kontrastreich und reflexionsarm sein.

Bodenbelag

Der Bodenbelag im Generationen-Bad muss kontrastreich, reflexionsarm und rutschsicher sein. Eine elektrostatische Aufladung ist zu vermeiden. Bei der Produkt-Vielfalt, die die ke-ramische Industrie heute bietet, hat der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger scheinbar unbe-grenzte Möglichkeiten, die Beläge nicht nur fachgerecht, sondern kontrastreich, reflexions-arm und rutschsicher zu verlegen. Eine elektrostatische Aufladung ist zu vermeiden.

Einbauen: Bodenbeläge: DIN 18024-2, DIN 18025-1, DIN 18025-2:

Im Gebäude: Nach BGR 181 (vorherige ZH 1/571), Ausgabe 10-2003, rutschhemmend und rollstuhlgeeignet

verlegen.

Elektrostatische Aufladung vermeiden.

Im Freien: Bodenbeläge sollen mit dem Rollstuhl leicht und erschütterungsarm befahrbar sein.

Gefahrlose Benutzbarkeit der Hauptwege auch bei schlechter Witterung sichern.

Längsgefälle: max. 3 %, Quergefälle: max. 2 %

Kontrast: Zur besseren Orientierung sollen Bodenbeläge die Farbe im Verkehrsbereich kontrastreich

wechseln.

(Abb. 28, 29, 30, 31) Der bewusste Einsatz von farblichen Kontrasten fördert die Orientierung und schnelles, exaktes

Erkennen der Umgebung / Quelle: Villeroy & Boch.

30

3.10 Bedienungsvorrichtungen

DIN 18024-2 Öffentliche Gebäude und Arbeitsbereiche

DIN 18025-1Wohnungen für Rollstuhlbenutzer

DIN 18025-2Barrierefreie Wohnungen

Armaturen - h= 85 cm -

Einhebel-Mischarmatur

- muss -

Toilettenspüler h= 85 cm -

Mülleinwurföffnung - h= 85 cm -

Heizkörperventile - h= 40 – 85 cm h= 40 – 85 cm

Raumthermostat - h= 85 cm -

Seitlicher Abstand zur Wand oder zu bauseits anzu-bringenden Einrich-tungen

- mind. 50 cm -

Bedienungsvorrichtungen müssen ein sicheres und leichtes Zugreifen ermöglichen.

Bedienungsvorrichtungen, wie Schalter, häufig genutzte Steckdosen, Türdrücker, Öffner von Fenstertüren und Bedienungselemente müssen in einer Höhe von 85 cm angebracht wer-den. Außerhalb der Wohnung sind sie abtastbar (taktil) und kontrastreich zu kennzeichnen.

Die Bedienung der Heizkörperventile muss in einer Höhe von 40 – 85 cm möglich sein.

Der Markt bietet heute hervorragende Griffsysteme, die als optimale Hilfe die Aktivität der Betroffenen fördern. Sie vermitteln Sicherheit und haben einen hohen Gebrauchsnutzen.

(Abb. 32-35) Haltegriffe bieten hohe Sicherheit beim Greifen, Aufrichten, Abstützen und Hinsetzen / Quelle: HEWI .

31

3.11 Orientierungshilfen in Gebäuden

Orientierungshilfen sind Leitsysteme, die im Wesentlichen aus visuellen (sehen), taktilen (tasten) und audioven (hören) Hilfen bestehen. Sie warnen vor Gefahren, sind Entschei-dungshilfen und geben Hinweise für Notfälle.

Hinweisschilder, wie auch Namensschilder an Haus- und Wohnungseingang, können leicht an Wänden oder freistehend angebracht werden. Sie sind tast- und sichtfreundlich zu kenn-zeichnen, ggf. zu beleuchten.

Treppenhandläufe und Haltegriffe geben Sicherheit im Bad, auf Fluren und allen Wegen in und um das Haus. Treppenhandläufe spielen bei der Sicherheit auf Treppen eine besonders e Rolle. Sie sind beidseitig der Treppen, kontrastreich, 30 cm über die letzte Stufe hinausfüh-rend und griffsicher anzubringen.

3.12 Planungsbeispiele

Die geschickte Überlagerung von Bewegungsflächen kann räumliche Einschränkungen ver-meiden. Offene Grundrisse erleichtern den effektiven Umgang mit kostbaren Wohnflächen und vermeiden durch weniger Türen und Flure zu enge Raumverhältnisse und räumliche Hindernisse, ideal für eine barrierefreie Wohnung.

Ein Beispiel für vorausschauende Grundrissgestaltung:

Abb. 36) Handlauf , Inneneck-Ausbildung

Quelle: Flexo Handlauf-Systeme.

(Abb. 37) Eckhandlauf-Kombination, Quelle: Pressalit

Care.

(Abb. 38, 39) Offene Grundrissvarianten / Quelle: standort-architekten, Umbau der Alten Schule in Berlin-Karlshorst.

(Abb. 40) Zunächst: Eine geräumige Wohnung für eine

4-köpfige Familie. Wohnung vor dem Umbau / Quelle:

BBSR.

(Abb. 41) Später: Durch Abtrennung der Räumlichkeiten

entstehen zwei Einheiten: Wohnung mit angrenzender

Einliegerwohnung nach dem Umbau / Quelle: BBSR

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(Abb. 42 a, b, c, d) Konzeptbeispiel für ein Reihenhaus / Quelle: BBSR.

a) Erdgeschoss vor Umbau. c) Obergeschoss vor Umbau.b) Erdgeschoss nach Umbau. d) Obergeschoss nach Umbau.

(Abb. 43 a, b, c, d) Umbau einer Maisonettewohnung (Weikersheim) in vier kleinere, barrierefreie Wohnungen / Quel-

le: Architekturbüro Martin Wolf.

c) Erdgeschoss nach dem Umbau.

a) Erdgeschoss vor dem Umbau. b) Obergeschoss vor dem Umbau.

d) Obergeschoss nach dem Umbau.

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4. Beratung und Finanzierung

Oft lässt sich mit wenigen Handgriffen die eigene Wohnung sicherer und angenehmer gestalten. Wenn die Umbaumaßnahmen aber die finanziellen Möglichkeiten übersteigen, kann Unterstützung beantragt werden.

Beraten Sie Ihre Kunden zuverlässig und rechtzeitig

Angesichts der zur Verfügung stehenden Kostenstellen, fühlt sich der Betroffene überfor-dert, die richtige Auswahl zu treffen. Daher ist ratsam, sich im Vorfeld einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verschaffen. Bei einem Kundengespräch las-sen sich geeignete Fördermöglichkeiten für ein individuell gestaltetes barrierefreies Wohn-umfeld zusammenstellen. Ein Service-Baustein, den Sie Ihren Kunden anbieten sollten, ist die Unterstützung bei der richtigen Auswahl der Finanzierung.

Ob Neubau, Sanierung oder Wohnungstausch - Betroffene stehen oft hilflos vor vielen Fra-gen. Denn der Gesetzgeber bietet Förderungen für Wohnungsumbauten an, die individuell beantragt werden müssen. Für Betroffene ist dies nicht immer einfach. Die Fülle der Para-graphen und Vorschriften sind für sie fremd und unüberschaubar. Hinzu kommt, dass die Zuwendungen in jedem Bundesland anders bemessen werden und sich jährlich ändern.

Erleichtern Sie ihrem Kunden also die Entscheidung. Machen Sie sich sachkundig und leiten Sie die notwendigen Schritte ein.

• Förderung des Bundes • Förderung der Bundesländer • Kommunale Förderung • Förderung über Kranken-, Renten- und Pflegekassen • Weitere Kostenträger

Das Bundeskabinett beschloss am 7.11.2001 den „Entwurf eines Gesetzes zur Gleich-stellung behinderter Menschen“, das am 1.05.2002 in Kraft trat. Dies ist unbestritten für die Beteiligten ein großer Fortschritt, denn diese gesetzliche Regelung ist Grundlage für Förderprogramme. Die Förderung von Baumaßnahmen privater Wohnungen für behinder-te Menschen (Neubau-Umbau-Modernisierungsmaßnahmen) ist in der Bundesrepublik Deutschland Sache der einzelnen Bundesländer. Der Bund stellt zwar im Rahmen des Wohn-raumförderungsgesetzes Finanzmittel zur Verfügung, deren Vergabe sowie die Vergabe der landeseigenen Mittel ist jedoch Sache des einzelnen Landes.

Wichtig Jedes Bundesland hat individuelle Förder- und Vergaberichtlinien – daher ist es ratsam, sich im Vorfeld einer Baumaßnahme genau zu informieren.

Siehe: http://www.behindertenbeauftragter.de

Die Homepage des Beauftragten der Bundesregierung informiert über Förderprogramme und gibt Link-Adressen für bundesweite Beratungsdienstleistungen an. Das erleichtert den Kontakt zu Ansprechpartnern bzw. Wohnberatungsstellen.

Am Beispiel von Niedersachsen werden die Fördermaßnahmen später dargestellt.

Ü

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Förderung des Bundes

Vorteil für Handwerksbetriebe:

• Alle Umbaumaßnahmen, die durch Fördermittel finanziert werden, müssen von sozialversicherungspflichtigen Fachunternehmen ausgeführt werden! • Handwerkerrechnungen sind seit dem 01.06.2006 steuerlich absetzbar!

Bildung von Eigenkapital

Staatliche Wohnungsbauprämien-Beratung durch die Bausparkassen.

Arbeitnehmersparzulage

Staatliche Prämie für vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeit-nehmer anlegt.

„Wohn-Riester“

Seit 01.01.2008 in Kraft: Eigenheimrentengesetz, sog. „Wohn-Riester“. Diese Riesterför-derung kann von Personen genutzt werden, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Hierdurch kann gefördertes Altersvorsorgekapital besser für selbst genutzte Immobilie genutzt werden. Weitere Beratung ist erforderlich.

KfW Fördermittel (KfW Bankengruppe)

Die Bundesregierung fördert ab 2009 mit einem neuen Programm „Altengerecht Umbauen“ mit 80 Mio. Euro / Jahr die Anpassung von Wohnungen. Die Ausgabe erfolgt über zinsver-günstigte Kredite der KfW-Bankengruppe. Start: April 2009. Die KfW vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über durchleitende Kreditinstitute.

Wer erhält die Förderung? Haus-und Wohnungseigentümer.Mieter, wenn die Genehmigung des Eigentümers vorliegt.Wohnungsbauunternehmen und –genossenschaften.

In welcher Form erfolgt die Förderung? Die KfW stellt langfristige, zinsgünstige Darlehen bereit, bei denen in den ersten Jahren kei-ne Tilgung gezahlt werden muss.

Was wird gefördert:Förderung von Bau / Kauf von selbstgenutzten Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen, auch Modernisierungsmaßnahmen (bis max. 100.000 Euro). Das Programm „Wohnraum Modernisieren“ bietet für die Finanzierungen bei Modernisierungsmaßnahmen im Woh-nungsbestand eine Basisförderung an. Hierbei werden beispielsweise die Erneuerung der Fenster, die Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, Behebung baulicher Mängel oder eine neue Heizungstechnik finanziert. Zusätzlich werden im Rahmen der Variante „Al-tersgerecht Umbauen“ Maßnahmen gefördert, die dazu beitragen, die Beweglichkeit der Menschen in der Immobilie zu erhöhen (wie z.B. Rampe statt Stufen, Einbau von Aufzügen, Umbau des Badezimmers, Haustechnik aber auch im Wohnumfeld eine barrierefreie We-geführung, Schaffung von Stellplätzen, frei erreichbare Entsorgungseinrichtungen und die Erweiterung der Wohnfläche für generationenübergreifendes Wohnen.

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Föderung der Länder

Wohnraumförderungsstelle der Kommunen

Förderung des Wohnungsbaus ist nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG vom 13.09.2001) Aufgabe der der Bundesländer. Der Bund stellt dafür Finanzmittel zur Verfü-gung, jedoch hat jedes Bundesland eigene Förder- und Vergaberichtlinien. Die Förderung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus misst der Schaffung von barrierefreiem Wohnraum eine besondere Bedeutung bei.

Was wird gefördert:Gewährt werden einkommensabhängige Baudarlehen mit Regionalbonus.

Weitere Informationen unter: Kapitel Adressen/Links

Beispiel Niedersachsen

Das Förderangebot, dass das Land Niedersachsen Privatpersonen anbietet, richtet sich zum Beispiel an schwerbehinderte Menschen, aber auch an ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.

• Eigentum für schwerbehinderte Menschen • Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen

Die Wohnraumförderungsstelle, die für den Bauort zuständigen Kommunen (Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde) ist die Behörde, an die sich der Antragsteller wenden muss. Hier er-hält er Antragsformulare und wichtige Informationen über die Finanzierungsmöglichkeiten für den privaten Wohnungsbau bzw. -erwerb. Hier wird auch der Förderantrag eingereicht.

Die Prüfung des Antrages erfolgt durch die Bewilligungsbehörde, der Investitions- und För-derbank Niedersachsen (NBank) in Hannover. Entsprechen Ziel der Förderung / Zielgruppe den Vorgaben des Förderungsrahmens, werden die Fördergelder hier bewilligt.

Siehe: www.nbank.de im Bereich Privatpersonen/Wohnraum

• Eigentum für schwerbehinderte Menschen Wohnraumförderungsstellen, Produktinformation

• Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen Wohnraumförderungsstellen, Produktinformation

Wohnberatungsstellen: Die komplette Adress-Liste, alphabetisch geordnet.Produktinformationen: Alle wichtigen Informationen zum Förderungsrahmen (.pdf-Datei zum Download, siehe auch Anlage ).

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Kommunale Förderung

Wohnungsbaugesellschaften

Die Wohnungsbaugesellschaften haben für den Umbau zur/m behindertengerechten Woh-nung/Sanitärräumen unterschiedliche Richtlinien, auf die wir hier nicht im Einzelnen ein-gehen können. Bei der Vielfalt der existierenden Wohnungsbaugesellschaften ist es ratsam, sich an die jeweilige Gesellschaft zu richten.

Siehe auch: Internetsuche: Private Wohnungsbaugesellschaften Internetsuche: Öffentliche Wohnungsbaugesellschaften

Kapitel Adressen und Links

Förderung über Kranken-, Renten- und Pflegekassen

In jeder Stadt/Gemeinde (Rathaus) gibt es entsprechende Beratungs- und Informations-stellen. Diese Einrichtungen werden von den verschiedenen Trägern unterstützt, wie z.B.: • Sozialamt • Arbeiterwohlfahrt • Caritasverband • Verbraucherzentralen.

Unter Umständen wird eine Vernetzung zu weiteren, bereits bestehenden Beratungsstellen vermittelt werden: • örtlichen Wohnungswirtschaften • Verbänden der freien Wohlfahrtspflege • Pflege- und Krankenversicherungen • Ärzte- und Handwerkerschaft

Gesetzliche Krankenkassen

Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten Menschen, die aufgrund von Krankheiten oder Behinderungen bei alltäglichen Verrichtungen Hilfe benötigen.

Verrichtungen des täglichen Lebens sind:Körperpflege (Duschen, Baden, Zahnpflege, Frisieren, Rasieren, Toilettengang)Ernährung (mundgerechte Zubereitung des Essens, Essenaufnahme, Trinken)Mobilität (Aufstehen Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen und Stehen, Treppen steigen).

Die Pflegeleistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden und werden nach Prü-fung durch den Pflegedienst der Pflegekassen gewährt. Je nach Höhe des Pflegebedarfes erfolgt die Einstufung in Pflegestufe I, - II, oder - III.

Für die Maßnahmen der Wohnraumanpassung können die Pflegekassen auf Antrag Zu-schüsse bis zu 2557 Euro gewähren.

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Vor Beginn der Baumaßnahme müssen vorliegen: • Einverständnis des Vermieters. • Bewilligung des Antrages (dieser legt die Höhe des Zuschusses bzw. des Eigenanteils fest).

Rechenbeispiel: Kosten der Maßnahme: 3100 Euro Bruttoeinnahmen zum Unterhalt des Pflegebedürftigen 3000 Euro Eigenanteil 543 Euro

Zuschuss der Krankenkasse 2557 Euro

Siehe: Internetseiten Ihrer KrankenversicherungÜ

Unfallversicherungen/Berufsgenossenschaften

Bei einer andauernden Minderung der Berufsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall, Wege-unfall oder eine Berufskrankheit, leisten die Berufsgenossenschaften eine Entschädigung.

Unfallverletzte haben Anspruch auf „Wohnungshilfe“.

Die Wohnungshilfe umfasst die Differenz/Mehrkosten für den behindertengerechten Um-bau einer Wohnung/Sanitärraum.

Diese Kosten werden von einem Architekten ermittelt und können u.U. 25 000 – 35 000 ¤ betragen.Es gibt keine Budgetierung.

Einzelheiten regeln die Verbände der Unfallversicherung (HVBG, BUK, BLB) in gemeinsamen Richtlinien. Diese sind bundesweit einheitlich.

Siehe: www.hvbg.de

Pflegekassen

Personen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten und die vorhandenen Hilfs-mittel nicht ausreichen, können hier Zuschüsse für erforderliche Umbaumaßnahmen, Wohnungsanpassung beantragt werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 2.557 Euro (bezogen auf eine Baumaßnahme, wie z.B. Türverbreiterung oder Badumbau). Antragstellung vor der Baumaßnahme erforderlich (Kostenvoranschlag).

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Förderung durch Grundsicherungs- oder Sozialamt

Eine weitere Möglichkeit zur Bewilligung von Fördermitteln (weil möglicherweise die o.g. Förderungen nicht ausreichen oder ablehnende Bescheide erlassen wurden) kann bei dem Grundsicherungs- oder Sozialamt des Wohnortes beantragt werden. Es gelten Einkom-mens- und Vermögensgrenzen.Beratung im Vorfeld der Antragstellung ist erforderlich:Bei der Wohnberatungsstelle

Grundsätzlich gilt: Antragstellung vor Beginn der Baumaßnahme

Siehe: Beratung und Information: Medizinischer Pflegedienst MDK

Welche Maßnahmen sind bei einem Ablehnungsbescheid zu ergreifen

Prinzipiell gilt das Recht auf Widerspruch.

Auf dem Ablehnungsbescheid sollte folgende Rechtsbelehrung stehen:Gegen diesen bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle erheben.Dieser Einspruch muss fristgerecht eingereicht werden.

Sollte sich dieser Hinweis nicht auf dem Ablehnungsbescheid befinden, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.

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5 Literaturhinweise / Hersteller

Hersteller

wedi GmbHHollefeldstr. 5148282 EmsdettenTelefon +49 (0) 2572 156-0Telefax +49 (0) 2572 [email protected]

GUTJAHR Innovative Bausysteme GmbHPhilipp-Reis-Str. 5-764404 Bickenbach/BergstraßeTelefon +49 (0) 6257 - 93 06-0Telefax +49 (0) 6257 - 93 06-31 [email protected]

Villeroy & Boch AG Saaruferstraße 66693 Mettlach Deutschland Telefon +49 (0) 6864810 [email protected] www.villeroy-boch.com

Flexo Handlauf Systeme GmbHWaldweg 5146514 SchermbeckTelefon +49 (0) 2853 448577Telefax +49(0) 2853 [email protected]

Pressalit Care - DeutschlandRamskamp 71-7525337 ElmshornTelefon +49 (0) 4121 26269–0Telefax +49 (0) 4121 [email protected]

HEWI Heinrich Wilke GmbH Postfach 1260 34442 Bad Arolsen Telefon +49 (0) 5691 82-0 Telefax +49 (0) 5691 82-319 [email protected] www.hewi.de

LiteraturhinweiseGesetz zur Gleichstellungbehinderter Men-schen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) Ausfertigungsdatum 27.04.2002

DIN-Taschenbuch 199 „Barrierefreies Planen und Bauen“, 1999, Beuth-Verlag, Berlin

DIN 18024-1,-2 und DIN 18025-1,-2,

DIN 18040-1 (Entwurf)

Wohnen ohne Barrieren – Erhöhte Wohn-qualität für alle, 2008, Institut für Erhal-tung und Modernisierung von Bauwerken e. V. an der TU Berlin

„ergo for(u)m“, 2000, Fraunhofer IAO, Stuttgart

“Barrierefreie Fertigbäder“, 2001, Studien-gemeinschaft für Fertigbau e.V., Wiesba-den

ZDB Merkblatt „Toleranzen im Hochbau nach DIN 18202“, Juli 2007, Zentralver-band des Deutschen Baugewerbes e.V., Berlin

ZDB Merkblatt „Belagskonstruktionen mit Fliesen und Platten außerhalb von Gebäu-den“ Oktober 2005, Fachverband Deut-sches Fliesengewerbe im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Berlin

BGI/GUV-561 „Information-Treppen“, Juli 2008, Deutsche Gesetzliche Unfallversiche-rung (DGUV), Berlin

BGR 181 „Fussböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“, Okto-ber 2003, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Sankt Augustin

Musterbauordnung MBO 2002. Textsynopse der Fassungen Dezember 1997 und November 2002 (Taschenbuch)

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6. Adressen und Links

Verbände und Selbsthilfegruppen

• AWO Bundesverband • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. • Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. • Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. • Caritas Verband Deutschland • Der Paritätische Gesamtverband • Deutscher Behindertenrat • Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. • Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. • Deutscher Schwerhörigen-Bund e.V. • Deutsches Rotes Kreuz • Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche Deutschland • Forsea (Bundesweites, verbandsübergreifendes Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V.) • Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. • Sozialverband VdK Deutschland • Familienratgeber - Die Plattform für Familien, Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und die sie betreuenden Stellen • Talentplus - Das Portal zu Arbeitsleben und Behinderung • Behinder-mich-nicht - Ein soziales Netzwerk für Menschen, die sich nicht behindern lassen wollen

Behindertenbeauftragte der Länder beraten:

• Baden-Württemberg: Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen • Bayern: Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange behinderter Menschen • Berlin: Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung • Brandenburg: Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen • Bremen: Landesbehindertenbeauftragter • Hamburg: Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen der Freien und Hansestadt Hamburg • Hessen: Beauftragter der Landesregierung für behinderte Menschen • Mecklenburg-Vorpommern: Bürgerbeauftragter • Niedersachsen: Behindertenbeauftragter • Nordrhein-Westfalen: Beauftragte der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen • Rheinland-Pfalz: Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen • Saarland: Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen • Sachsen: Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen • Sachsen-Anhalt: Beauftragter des Landes für die Belange behinderter Menschen • Schleswig-Holstein: Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz • Thüringen: Beauftragter der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen

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Weitere Links

• BauNetz – barrierefreies Bauen http://www.baunetzwissen.de/standardartikel/Barrierefreies-Bauen_ Details-Leistungstraeger_149898.html

• Planungshilfen für barrierefreies Planen und Bauen www.nullbarriere.de

• Portal für barrierefreies Bauen und Leben http://barrierefrei.de/ • Link zu den Informationen zum Persönlichen Budget auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen http://www.behindertenbeauftragte.de/cln_160/nn_1040392/DE/Soziales/ PersoenlichesBudget/PersoenlichesBudget__node.html?__nnn=true

• Links zu den Wohnberatungsstellen http://www.online-wohn-beratung.de/ http://www.wohnungsanpassung.de/ http://www.kreuzviertel-verein.de/ http://www.wohnberatungsstellen.de/

Links zu Förderprogrammen

• Förderprogramme der KfW: http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/ Darlehensprogramme_fuer_Wohnimmobilien/Wohnraum_Modernisieren_-_ Altersgerecht_Umbauen/index.jsp http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/ Darlehensprogramme_fuer_Wohnimmobilien/KfW-Wohnei8/index.jsp

• Förderprogramm Baden Württemberg: http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/eigengenutzterwohnraum/ neubauundkaufvonwohnraum/landeswohnraumfoerderungsprogramm.xml?ceid= 100327

• Förderprogramm Bayern http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnungswesen/

• Förderprogramm Berlin http://www.ibb.de/desktopdefault.aspx/tabid-313/

• Förderprogramm Brandenburg http://www.ilb.de/rd/programme/226_1854.php?PHPSESSID=p68krbrpodc5lria515b 426sl2

• Förderprogramm Freie Hansestadt Bremen http://www.bab-bremen.de/sixcms/media.php/13/Merkblatt%20Mod%20_ XI%202008.pdf http://www.bab-bremen.de/sixcms/media.php/13/Merkblatt%20Neubau_XI_2008. pdf

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• Förderprogramm Freie und Hansestadt Hamburg http://www.wk-hamburg.de/index.php?id=downloads

• Förderprogramm Hessen http://www.lth.de/hlb/generator/Sites/LTHneu/wwwroot/Menue/Foerderangebote/ Wohnungswesen/BehindertUmbau/hsBehindertUmbau.de.html

• Förderprogramm Mecklenburg-Vorpommern http://www.lfi-mv.de/cms2/LFI_prod/LFI/content/de/Foerderungen/ Foerderwegweiser/Wohnungsbaufoerderung/index.jsp

• Förderprogramm Niedersachsen http://www.nbank.de/_downloads/Publikationen_und_Dokumente/Broschueren/ Foerderbroschuere.pdf http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/Wohnraumfoerderung/Erwerb_ selbstgenutzter_Wohnraum.php http://www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum/Wohnraumfoerderung/ Eigentum_Schwerbehinderte.php

• Förderprogramm Nordrhein-Westfalen http://www.nrwbank.de/de/wohnraumportal/selbst-genutztes-Wohneigentum/ neubau-ersterwerb/index.html http://www.nrwbank.de/de/wohnraumportal/selbst-genutztes-Wohneigentum/ schwerbehinderte/index.html http://www.nrwbank.de/de/wohnraumportal/Mietwohnraum_09/Barrierefreiheit/ index.html

• Förderprogramm Rheinland-Pfalz http://www.fm.rlp.de/bauen-und-wohnen/wohnraumfoerderung/ soziale-wohnraumfoerderung/

• Förderprogramm Saarland http://www.sikb.de/index.php?nav=251

• Förderprogramm Sachsen http://www.sab.sachsen.de/de/foerderung/programme/p_immobilien/ fp_immobilien/index.html

• Förderprogramm Sachsen-Anhalt http://www.ib-sachsen-anhalt.de/sites/wohnung.html

• Förderprogramm Schleswig-Holstein http://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/PlanenBauenWohnen/ StaedteBauenWohnung/Wohnraumfoerderung/Downloads/ Finanzierungsrichtlinien,templateId=raw,property=publicationFile.pdf http://www.ib-sh.de/867

• Förderprogramm Thüringen http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tlvwa2/320/antraege/ wep_2008.pdf http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tlvwa2/320/antraege/ wep_2008.pdf

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Förderbanken

Region Adresse Kontakt

Bundesweit KfW BankengruppePalmengartenstraße 5–960325 Frankfurt am Main

Telefon: 069 7431-0Telefax: 069 7431-2944E-Mail: [email protected]

Bayern Bayerische Landesbodenkre-ditanstalt – BayernLaboKapellenstraße 480333 München

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Berlin Investitionsbank BerlinBundesallee 21010719 Berlin

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Brandenburg InvestitionsBank des LandesBrandenburg (ILB)Steinstraße 104–10614480 Potsdam

Telefon: 0331 660-0Telefax: 0331 660-12 34E-Mail: [email protected]

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Hamburg Hamburgische Wohnungs-baukreditanstalt (WK)Besenbinderhof 3120097 Hamburg

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Hessen LTH – Bank für InfrastrukturStrahlenbergerstr. 1163067 Offenbach

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Mecklenburg-Vorpommern

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Niedersachsen Investitions- und FörderbankNiedersachsen – NBankGünther-Wagner-Allee 12-1630177 Hannover

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Nordrhein-Westfa-len

NRW.BANKKavalleriestraße 2240213 Düsseldorf

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Rheinland-Pfalz Landestreuhandbank Rhein-land-Pfalz (LTH)Löwenhofstraße 155116 Mainz

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Saarland Saarländische Investitions-kreditbank AG– SIKBFranz-Josef-Röder-Straße 1766119 Saarbrücken

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Sachsen-Anhalt Investitionsbank Sachsen-AnhaltDomplatz 1239104 Magdeburg

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