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Barrierefreies Internet Barrierefreies Internet Das Internet und seine Hürden Das Internet und seine Hürden Grundlagen, Probleme und Grundlagen, Probleme und Lösungen Lösungen von von Christian Polack, Nina Waskowski Christian Polack, Nina Waskowski und Stefan Müller und Stefan Müller

Barrierefreies Internet Das Internet und seine Hürden Grundlagen, Probleme und Lösungen von Christian Polack, Nina Waskowski und Stefan Müller

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Barrierefreies InternetBarrierefreies Internet

Das Internet und seine Hürden Das Internet und seine Hürden Grundlagen, Probleme und LösungenGrundlagen, Probleme und Lösungen

vonvonChristian Polack, Nina WaskowskiChristian Polack, Nina Waskowski

und Stefan Müllerund Stefan Müller

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Themenübersicht

Internationale Normen und Regelwerke Internationale Normen und Regelwerke Gesetzliche Grundlagen in DeutschlandGesetzliche Grundlagen in Deutschland BetroffeneBetroffene AnforderungenAnforderungen UmsetzungUmsetzung

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Internationale Normen und RegelwerkeInternationale Normen und Regelwerke

UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen vom und Würde von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.200613.12.2006

Regelt grundsätzlich die Rechte Behinderter MenschenRegelt grundsätzlich die Rechte Behinderter Menschen 80 Staaten haben die UN-Konvention bereits ratifiziert80 Staaten haben die UN-Konvention bereits ratifiziert In Deutschland März 2009.In Deutschland März 2009. USA, Russland und der Vatekan sind nicht dabei.USA, Russland und der Vatekan sind nicht dabei.

Schlagworte:Schlagworte:- Inklusion statt Integration- Inklusion statt Integration- Selbstbestimmung statt Wohlfahrt und Fürsorge- Selbstbestimmung statt Wohlfahrt und Fürsorge

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Deutsche Fassung)Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Deutsche Fassung)URL: URL: http://www.behindertenbeauftragte.de/cln_100/nn_1369658/AI/Konvention/WasistdieUNKonvention__node.html?__nnn=truehttp://www.behindertenbeauftragte.de/cln_100/nn_1369658/AI/Konvention/WasistdieUNKonvention__node.html?__nnn=trueStand: November 2009Stand: November 2009

l-lehrervorlage
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Internationale Normen und RegelwerkeInternationale Normen und Regelwerke

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0

vom 11. Dezember 2008vom 11. Dezember 2008

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind eine Empfehlung der Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind eine Empfehlung der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortium (W3C) zur Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortium (W3C) zur barrierefreien Gestaltung der Inhalte von Internetangeboten und Webseiten.barrierefreien Gestaltung der Inhalte von Internetangeboten und Webseiten.

Bedeutung:Bedeutung:Der Standard besitzt zwar keine generelle gesetzliche Gültigkeit, hat aber eine Der Standard besitzt zwar keine generelle gesetzliche Gültigkeit, hat aber eine hohe Verbindlichkeit.hohe Verbindlichkeit.

>> >> Software Konformität mit den W3C-Standards << Software Konformität mit den W3C-Standards <<

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 (Deutsche Fassung) (Deutsche Fassung)URL: URL: http://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/http://www.w3.org/Translations/WCAG20-de/Stand: November 2009Stand: November 2009

l-lehrervorlage
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Gesetzliche Grundlagen in DeutschlandGesetzliche Grundlagen in DeutschlandDer Auftrag lautet: TeilhabeDer Auftrag lautet: Teilhabe

Grundgesetz, Artikel 3, Abs. 3Grundgesetz, Artikel 3, Abs. 3 ““Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” Bundesrecht - Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)Bundesrecht - Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

§ 4 Barrierefreiheit§ 4 Barrierefreiheit § 11 Barrierefreie Informationstechnik§ 11 Barrierefreie Informationstechnik

Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV), basiert auf , basiert auf WCAG 1.0 und Diskussionen mit BehindertenverbändenWCAG 1.0 und Diskussionen mit Behindertenverbänden

Landesrecht - Behindertengleichstellungsgesetz (LGG)Landesrecht - Behindertengleichstellungsgesetz (LGG) Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Web Accessibility Initiative: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)Web Accessibility Initiative: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)URL URL http://www.w3.org/WAI/intro/wcaghttp://www.w3.org/WAI/intro/wcagStand: Dezember 2008Stand: Dezember 2008

l-lehrervorlage
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Was ist Barrierefreiheit? Was ist Barrierefreiheit?

§ 4 BGG, Barrierefreiheit§ 4 BGG, Barrierefreiheit

»Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, »Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikations- akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikations- einrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für einrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.« sind.«

Bundesministerium der Justiz: Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)URL http://bundesrecht.juris.de/bgg/BJNR146800002.htmlStand: 27.04.2002

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Wie soll Barrierefreiheit gewährleistet Wie soll Barrierefreiheit gewährleistet werden?werden?

§ 11 BGG, Barrierefreie Informationstechnik§ 11 BGG, Barrierefreie Informationstechnik

Die Träger öffentlicher GewaltDie Träger öffentlicher Gewalt (Ministerien und Behörden des Bundes) (Ministerien und Behörden des Bundes) sind verpflichtetsind verpflichtet,...,...

...“Internetauftritte und –angebote sowie ...(die) zur Verfügung gestellten ...“Internetauftritte und –angebote sowie ...(die) zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, (sind)...dargestellt werden, (sind)...so zu bauen, dass sie von behinderten so zu bauen, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden könnenMenschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können ...“...“

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Wie soll Barrierefreiheit gewährleistet Wie soll Barrierefreiheit gewährleistet werden?werden?

§ 11 BGG, Gewerbliche Anbieter§ 11 BGG, Gewerbliche Anbieter

Ziel: SelbstverpflichtungZiel: Selbstverpflichtung „„......Die Bundesregierung wirkt darauf hinDie Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch , dass auch

gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie grafischen gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie grafischen Programmoberflächen...durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Programmoberflächen...durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten...“Absatz 1 gestalten...“

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Zielvereinbarungsregister. Zielvereinbarungen zur Herstellung von Barrierefreiheit nach Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Zielvereinbarungsregister. Zielvereinbarungen zur Herstellung von Barrierefreiheit nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG)dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG)URL URL http://www.bmas.de/coremedia/generator/19564/2007__09__21__zielvereinbarungsregister.htmlhttp://www.bmas.de/coremedia/generator/19564/2007__09__21__zielvereinbarungsregister.htmlStand: 10.05.2009Stand: 10.05.2009

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Wie soll Barrierefreiheit gewährleistet Wie soll Barrierefreiheit gewährleistet werden?werden?

§ 11 BGG - geregelt durch Rechtsverordnung in:§ 11 BGG - geregelt durch Rechtsverordnung in:

Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Definiert die Anforderungen an barrierefreies Internet in zweiDefiniert die Anforderungen an barrierefreies Internet in zweiPrioritätsstufen:Prioritätsstufen:

Priorität I: verpflichtende AnforderungenPriorität I: verpflichtende Anforderungen, , die bei die bei neuen Web-Angeboten sofort erfüllt werden müssenneuen Web-Angeboten sofort erfüllt werden müssen

Priorität II: Ergänzende AnforderungenPriorität II: Ergänzende Anforderungen Je Priorität 14 AnforderungenJe Priorität 14 Anforderungen

Bundesministerium der Justiz: Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV)URL http://bundesrecht.juris.de/bitv/BJNR265400002.htmlStand: 17.07.2002

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Für wen ist Barrierefreiheit Für wen ist Barrierefreiheit notwendig?notwendig?

Menschen mit „Behinderungen“ (ca. 8 Mio. Menschen):Menschen mit „Behinderungen“ (ca. 8 Mio. Menschen): Menschen mit Sehbehinderung und blinde MenschenMenschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen Menschen mit motorischen BeeinträchtigungenMenschen mit motorischen Beeinträchtigungen Menschen mit Hörschädigungen und gehörlose MenschenMenschen mit Hörschädigungen und gehörlose Menschen Menschen mit LernschwierigkeitenMenschen mit Lernschwierigkeiten

Aber auch Menschen in besonderen Situationen:Aber auch Menschen in besonderen Situationen: Menschen mit geringen Bildungs-ChancenMenschen mit geringen Bildungs-Chancen NichtmuttersprachlerNichtmuttersprachler SeniorenSenioren FachfremdeFachfremde Handy-, PDA- oder Handheld-Nutzer… Handy-, PDA- oder Handheld-Nutzer…

Und auch besondere Ausgabemedien:Und auch besondere Ausgabemedien: DruckerDrucker ProjektorenProjektoren SuchmaschinenSuchmaschinen Software-Agentensysteme Software-Agentensysteme

l-lehrervorlage
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Sehbehinderte und blinde MenschenSehbehinderte und blinde Menschen Blinde MenschenBlinde Menschen

(benötigen Möglichkeit zur Ausgabe auf Braillezeile oder auf Screenreader)(benötigen Möglichkeit zur Ausgabe auf Braillezeile oder auf Screenreader) FarbfehlsichtigeFarbfehlsichtige

(benötigen kontraststarke Farben)(benötigen kontraststarke Farben) „„Tunnelblick“Tunnelblick“

(benötigen die Möglichkeit zur Textverkleinerung)(benötigen die Möglichkeit zur Textverkleinerung) „„Peripheres Sehen“Peripheres Sehen“

(benötigt i.d.R. schwache Kontraste und Möglichkeiten zur Textvergrößerung)(benötigt i.d.R. schwache Kontraste und Möglichkeiten zur Textvergrößerung) WeitsichtigeWeitsichtige

(benötigen die Möglichkeit zur Textvergrößerung) (benötigen die Möglichkeit zur Textvergrößerung)

Folge: Folge: Menschen mit Sehbehinderungen müssen in der Lage sein, alle Darstellungsparameter Menschen mit Sehbehinderungen müssen in der Lage sein, alle Darstellungsparameter selbst zu beeinflussen.selbst zu beeinflussen.Seiten müssen klar und logisch strukturiert sein.Seiten müssen klar und logisch strukturiert sein.Auflösung des Bildschirms muss flexibel einstellbar sein.Auflösung des Bildschirms muss flexibel einstellbar sein.Hinweise im Text nicht auf Sehende einschränken (kein: „Klicken Sie hier“ oder „Der rot Hinweise im Text nicht auf Sehende einschränken (kein: „Klicken Sie hier“ oder „Der rot markierte Text ist wichtig“)markierte Text ist wichtig“)

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Menschen mit motorischen Menschen mit motorischen BeeinträchtigungenBeeinträchtigungen

Arme und Finger bewegungsunfähig – oder bewegen sich spontan und schwer Arme und Finger bewegungsunfähig – oder bewegen sich spontan und schwer kontrollierbarkontrollierbar

Tastatur und/oder Maus können nicht als Standardeingabegerät verwendet Tastatur und/oder Maus können nicht als Standardeingabegerät verwendet werdenwerden

Nutzung von Spezialgeräten:Nutzung von Spezialgeräten: Verschiedene Signalgeber Verschiedene Signalgeber EyetrackerEyetracker Klein- und Großfeldtastaturen, EinhandtastaturenKlein- und Großfeldtastaturen, Einhandtastaturen SpracheingabesoftwareSpracheingabesoftware

Motorische Behinderungen meist Folge von Erkrankungen und Unfällen. Z.B. Motorische Behinderungen meist Folge von Erkrankungen und Unfällen. Z.B. Schlaganfall. Aber auch vom Alter.Schlaganfall. Aber auch vom Alter.Oder auch nur einer „Sehnenscheidenentzündung“…Oder auch nur einer „Sehnenscheidenentzündung“…

Folge:Folge:Webseiten müssen klar strukturiert sein und geräteunabhängig. Webseiten müssen klar strukturiert sein und geräteunabhängig. Navigationselemente müssen ausreichend groß sein.Navigationselemente müssen ausreichend groß sein. Auflösung des Bildschirms muss flexibel einstellbar sein.Auflösung des Bildschirms muss flexibel einstellbar sein.

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GehörloseGehörlose

Teilweise Deutsch als Fremdsprache Teilweise Deutsch als Fremdsprache (Wissenstand entspricht 4. – 6. Schuljahr) (Wissenstand entspricht 4. – 6. Schuljahr)

Videos (z.B. Vorlesungen) können nur teilweise erfasst werdenVideos (z.B. Vorlesungen) können nur teilweise erfasst werden Warnsignale über Tonausgaben werden nicht beachtetWarnsignale über Tonausgaben werden nicht beachtet

Folge:Folge:Bilder und Videos sollten zusätzlich mit verständlichen Texterklärungen Bilder und Videos sollten zusätzlich mit verständlichen Texterklärungen beschrieben werden. beschrieben werden. (So wie es in Publikationen, wie z.B. in Studien- und Diplomarbeiten, (So wie es in Publikationen, wie z.B. in Studien- und Diplomarbeiten, auch üblich ist)auch üblich ist)Warnsignale nicht über Tonausgaben allein, sondern immer auch durch Warnsignale nicht über Tonausgaben allein, sondern immer auch durch optische Warnsignale ergänzen.optische Warnsignale ergänzen.Texte müssen den Anforderungen für „Leichte Sprache“ entsprechen.Texte müssen den Anforderungen für „Leichte Sprache“ entsprechen.Längere Texte sollten alternativ, als Gebärdensprach-Film angeboten Längere Texte sollten alternativ, als Gebärdensprach-Film angeboten werden.werden.

Web ohne Barrieren nach Paragraph 11: Leitfaden für den Einsatz von Gebärdensprach-FilmenURL http://wob11.de/leitfaden-dgs-filme.html

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Menschen mit LernschwierigkeitenMenschen mit Lernschwierigkeiten

Verschiedene Arten von kognitiven, psychischen oder anderen geistigen Verschiedene Arten von kognitiven, psychischen oder anderen geistigen BehinderungenBehinderungen

Fachtexte und Fachbegriffe oft unverständlichFachtexte und Fachbegriffe oft unverständlich Große Gefahr der Ablenkung durch „Gimmicks“ auf einer WebseiteGroße Gefahr der Ablenkung durch „Gimmicks“ auf einer Webseite

Folge:Folge:Notwendigkeit von übersichtlichen und leicht durchschaubaren NavigationenNotwendigkeit von übersichtlichen und leicht durchschaubaren NavigationenKeine ausschweifenden Texte: Kurze Texte aus kurzen Sätzen und möglichst Keine ausschweifenden Texte: Kurze Texte aus kurzen Sätzen und möglichst ohne „schwierige“ Wörter ohne „schwierige“ Wörter Hilfreich ist u.U. die Verwendung von eindeutigen Farbcodierungen, Hilfreich ist u.U. die Verwendung von eindeutigen Farbcodierungen, Ideogrammen und SymbolenIdeogrammen und Symbolen

Netzwerk Leichte SpracheNetzwerk Leichte SpracheURL http://www.leichtesprache.org/ URL http://www.leichtesprache.org/

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...so schwer kann es sein...so schwer kann es sein

Wenn die raufutterverzehrende Großvieheinheit auf der Wenn die raufutterverzehrende Großvieheinheit auf der Abstandseinhaltungserfassungsvorrichtung die Abstandseinhaltungserfassungsvorrichtung die Spontanvegetation verkonsumieren möchte, sollte sie Spontanvegetation verkonsumieren möchte, sollte sie eine Luftverlastung in Erwägung ziehen, da im dortigen eine Luftverlastung in Erwägung ziehen, da im dortigen Bereich keine bedarfsgesteuerte Fußgängerfurt zur Bereich keine bedarfsgesteuerte Fußgängerfurt zur Verfügung steht. Anderenfalls muss sie auf das Verfügung steht. Anderenfalls muss sie auf das Straßenbegleitgrün unter dem schattenspendenden Straßenbegleitgrün unter dem schattenspendenden raumübergreifenden Großgrün rechtsseits direkt hinter raumübergreifenden Großgrün rechtsseits direkt hinter der nichtlebenden Einfriedung zurückgreifen .der nichtlebenden Einfriedung zurückgreifen .

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...und so leicht...und so leicht

Wenn die Kuh auf dem Querstreifen der Wenn die Kuh auf dem Querstreifen der Autobahn das Unkraut fressen möchte, sollte Autobahn das Unkraut fressen möchte, sollte sie einen Hubschraubertransport in Erwägung sie einen Hubschraubertransport in Erwägung ziehen, da dort keine Fußgängerampel zur ziehen, da dort keine Fußgängerampel zur Verfügung steht. Anderenfalls muss sie auf Verfügung steht. Anderenfalls muss sie auf das Unkraut unter den schattenspendenden das Unkraut unter den schattenspendenden Bäumen rechts hinter dem Zaun Bäumen rechts hinter dem Zaun zurückgreifen.zurückgreifen.

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Leichte SpracheLeichte SpracheEin Aspekt der BarrierefreiheitEin Aspekt der Barrierefreiheit

Was fordert „Leichte Sprache“?Was fordert „Leichte Sprache“?

Sprachliche KriterienSprachliche KriterienWortebeneWortebene

Bekannte Wörter (keine Fremdwörter, keine Fachsprachen)Bekannte Wörter (keine Fremdwörter, keine Fachsprachen) Kurze WörterKurze Wörter Positive und aktive AussagenPositive und aktive Aussagen Konjunktiv vermeidenKonjunktiv vermeiden Persönliche AnsprachePersönliche Ansprache Wörter nicht trennenWörter nicht trennen

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ZugangsbarrierenZugangsbarrieren

Derzeit bestehen noch viele Zugangshürden:Derzeit bestehen noch viele Zugangshürden:

Lineares (Vor-)Lesen wird durch komplizierte Tabellenstrukturen Lineares (Vor-)Lesen wird durch komplizierte Tabellenstrukturen erschwerterschwert

Formulare sind selten vorlesbar, nur erschwert ausfüllbarFormulare sind selten vorlesbar, nur erschwert ausfüllbar Bilder, Grafiken und Links sind häufig ohne AlternativtextBilder, Grafiken und Links sind häufig ohne Alternativtext Navigationsbuttons werden als Grafik (ohne Alternativtext) gebautNavigationsbuttons werden als Grafik (ohne Alternativtext) gebaut Schrift und Hintergrund sind nicht kontrastreich, nicht änderbarSchrift und Hintergrund sind nicht kontrastreich, nicht änderbar

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Barrierefreies Internet nach BITVBarrierefreies Internet nach BITV

Wichtige Anforderungen der Priorität IWichtige Anforderungen der Priorität I Betrifft RedakteureBetrifft Redakteure

Alternativ-Texte für Grafiken, Bilder,etcAlternativ-Texte für Grafiken, Bilder,etc Klare, einfache Sprache, gegliederte TexteKlare, einfache Sprache, gegliederte Texte Wechsel der Sprache erkennbar machen, Abkürzungen Wechsel der Sprache erkennbar machen, Abkürzungen

vermeiden oder erklärenvermeiden oder erklären Für Orientierung sorgen, klar verständliche Navigation Für Orientierung sorgen, klar verständliche Navigation

(sprechende Begriffe), Inhalt von Navigation unterscheidbar (sprechende Begriffe), Inhalt von Navigation unterscheidbar machenmachen

Links mit Titel kommentierenLinks mit Titel kommentieren

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Barrierefreies Internet nach BITVBarrierefreies Internet nach BITV

Wichtige Anforderungen der Priorität IWichtige Anforderungen der Priorität I Betrifft DesignerBetrifft Designer

Starken Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund wählen, keine Starken Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund wählen, keine Rot-Grün-WerteRot-Grün-Werte

Bewegung (Animation) vermeidenBewegung (Animation) vermeiden Links und deren Ziele kennzeichnenLinks und deren Ziele kennzeichnen Texte, Grafiken auch in Grauwerten verständlich haltenTexte, Grafiken auch in Grauwerten verständlich halten Schriftgröße über Browser änderbar haltenSchriftgröße über Browser änderbar halten Formulare: Felder im linearen Lesefluss anordnen, Beschriftung Formulare: Felder im linearen Lesefluss anordnen, Beschriftung

links vor dem Feldlinks vor dem Feld

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Barrierefreies Internet nach BITVBarrierefreies Internet nach BITV

Effekt: Sofort verfügbare VerbesserungenEffekt: Sofort verfügbare Verbesserungen Alle User haben sofort einen NutzenAlle User haben sofort einen Nutzen

Die Anforderungen an die Redakteure und die Designer sind beim Die Anforderungen an die Redakteure und die Designer sind beim Aufruf der Seite am Bildschirm sofort sichtbarAufruf der Seite am Bildschirm sofort sichtbar

Diese Verbesserungen sind ohne Hilfsmittel oder Diese Verbesserungen sind ohne Hilfsmittel oder Spezialkenntnisse verfügbarSpezialkenntnisse verfügbar

Dieser Nutzen steht behinderten und nichtbehindertenDieser Nutzen steht behinderten und nichtbehindertenMenschen gleichzeitig zur VerfügungMenschen gleichzeitig zur Verfügung

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Barrierefreies Internet nach BITVBarrierefreies Internet nach BITV

Wichtige Anforderungen der Priorität IWichtige Anforderungen der Priorität I Betrifft TechnikerBetrifft Techniker

Navigieren über Tastatur ermöglichenNavigieren über Tastatur ermöglichen Browsergenerationen bis 4.x bedienenBrowsergenerationen bis 4.x bedienen Style sheet einsetzen, Austausch durch lokalen Style sheet ermöglichenStyle sheet einsetzen, Austausch durch lokalen Style sheet ermöglichen Tabellen nur für tabellarischen Inhalt nutzenTabellen nur für tabellarischen Inhalt nutzen Zu technischen Anwendungen die erforderlichen Tools mitliefernZu technischen Anwendungen die erforderlichen Tools mitliefern Im Quellcode Navigation und Inhalt kommentieren, getrennt ansteuerbar Im Quellcode Navigation und Inhalt kommentieren, getrennt ansteuerbar

machenmachen Vom Nutzer nicht neueste Technik erwartenVom Nutzer nicht neueste Technik erwarten

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Barrierefreies Internet nach BITVBarrierefreies Internet nach BITV

Effekt: Vor allem über Hilfsmittel / WissenEffekt: Vor allem über Hilfsmittel / Wissen Der Nutzen der technischen Anforderungen ist z.T. an Hilfsmittel Der Nutzen der technischen Anforderungen ist z.T. an Hilfsmittel

und / oder Spezialkenntnisse gebundenund / oder Spezialkenntnisse gebunden Effekte sind einprogrammiert, nicht sichtbarEffekte sind einprogrammiert, nicht sichtbar Den individuellen Style sheet muss der Nutzer selbst Den individuellen Style sheet muss der Nutzer selbst

erstellen und lokal einbindenerstellen und lokal einbinden Teuere Hilfsmittel wie Vorlesesoftware, Blindentastatur, etc. Teuere Hilfsmittel wie Vorlesesoftware, Blindentastatur, etc.

müssen vorhanden seinmüssen vorhanden sein

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Hilfsmittel für die UmsetzungHilfsmittel für die Umsetzung

Leidfaden für die Erstellung barrierefreier Internetseiten Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik" (AbI), Informationsportal

„Web ohne Barrieren nach Paragraph 11“http://www.wob11.de/

Seminare und Workshops Manuelle und automatische Testverfahren

http://www.bik-online.info/verfahren/index.php http://www.barrierekompass.de/check.php

Tests durch Betroffene

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Wer profitiert von Barrierefreiheit?Wer profitiert von Barrierefreiheit?

„„Eine barrierefrei zugängliche Umwelt ist für rund 10 Eine barrierefrei zugängliche Umwelt ist für rund 10 Prozent der Bevölkerung zwingend erforderlich, für etwa Prozent der Bevölkerung zwingend erforderlich, für etwa 30-40 Prozent notwendig und für 100 Prozent komfortabel."30-40 Prozent notwendig und für 100 Prozent komfortabel."

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Barrierefreier Tourismus für Alle in Deutschland. Erfolgsfaktoren und Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Barrierefreier Tourismus für Alle in Deutschland. Erfolgsfaktoren und Maßnahmen zur Qualitätssteigerung URL http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=269772.htmlMaßnahmen zur Qualitätssteigerung URL http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=269772.htmlStand: 31.08.2008Stand: 31.08.2008