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Barrieren und Barrierefreiheit Seminar BS 162 Barrierefreie Informationssysteme - Grundlagen Gerhard Nussbaum Wien, März 2015 [email protected]

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Barrieren und Barrierefreiheit Seminar BS 162 Barrierefreie Informationssysteme - Grundlagen

Gerhard Nussbaum Wien, März 2015 [email protected]

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WIE SURFEN MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN?

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Interaktion mit Computern

Standardausgabegeräte – Monitor Sehsinn – Lautsprecher Hörsinn

Standardeingabegeräte – Tastatur Bewegung – Zeigegerät (Maus, Joystick, …) Bewegung, Sehsinn

Probleme bei der Benutzung normaler Computer – visuelle Ausgabe Problem bei Sehbeeinträchtigung – manuelle Eingabe Problem bei Bewegungsbeeinträchtigung – …

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Erstellt von Brian Basset und von Microsoft Corporation

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Barrieren

Abbau von grundlegenden Barrieren durch besondere Unterstützung oder durch Ersetzen bzw. Vertauschen von Interaktionskanälen – z.B. – visuelle Ausgabe wird durch Vergrößerung unterstützt bei Menschen mit Sehbeeinträchtigung

– Visuelle Ausgabe wird durch taktile Ausgabe ersetzt bei blinden Menschen

– manuelle Eingabe wird durch spezielle Eingabegeräte unterstützt Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung

Meist wird Zusatzhardware und –software benötigt

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Assistierende Technologien

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Begriffserklärung

Assistive Technology / Assistierende Technologien:

Technische Dinge (Hilfsmittel), die Menschen mit Behinderungen helfen, ihre Behinderung in gewissen Bereichen zu „überwinden“.

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AT für Blinde Menschen

Computerbedienung ohne Monitor? – Taktile Ausgabe / Audioausgabe – Umsetzung in Brailleschrift

(Screenreader und Brailledisplay) – Sprachausgabe

(Screenreader mit Sprachsynthesizer) – Spezialtastaturen mit Braillebeschriftung

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Bedürfnisse – Blinde Menschen

Benutzen Hör- und / oder Tastsinn, um mit Computer zu arbeiten – Computerbenutzung mit Sprachausgabe und taktiler Zugang sind

aktive Prozesse Zeitaufwand – Benutzer ist auf Zusatzinformationen des Screen Readers

angewiesen – Skip-Möglichkeiten Seitenbereichsmenü – Achtung auf Anzahl der Menüpunkte in Menüs

Besondere Aufmerksamkeit gilt:

– Klare und verständliche Strukturen, gute Gliederung – Gute Tastaturunterstützung (Shortcuts) – Alt-Texte bei Bildern, Grafiken, Diagramme – Erklärung komplexer Grafiken, Diagramme, Tabellen – Änderungen transparent gemacht

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AT für Sehbehinderte Menschen

Computerbenutzung mit Lupe? – Bildschirmlupen (für Zwischendurch?) – „Hoher Kontrast“ – Sprachausgabe (Screenreader mit

Sprachsynthesizer) – Spezialtastatur mit großer Aufschrift

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Quelle: http://www.hooleon.com/

Quelle: http://www.hooleon.com/

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Bedürfnisse – Sehbehinderte Menschen

Benutzen oft Kombination von Bildschirm (Bildschirmlupe bzw. Vergrößerung) und Sprachausgabe

Besondere Aufmerksamkeit gilt: – Schriftarten und Schriftgrößen (serifenlos, Schriftgröße anpassbar) – Keine zu großen Wortabstände – Farben (farbenblinde Menschen) – Kontrast (z.B. Weiß auf Schwarz / Schwarz auf Weiß) – Klare Struktur und gute Gliederung – Alt-Texte bei Bildern, Erklärung komplexer Grafiken / Tabellen – Änderungen transparent gemacht

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Quelle: http://www.enablemart.com

Zeigegeräte für Körperbehinderte Menschen

Tastaturmaus Spezielle Joysticks (z.B. Integramaus) Head-, Eyetracker Trackball Touchpads Brain Computer Interfaces

Quelle: http://www.enablemart.com Quelle: http://www.enableireland.ie Guelle: http://www.orin.com

Guelle: http://www.gorlo-todt.de/

Quelle: http://www.lifetool.at

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Tastaturen für Körperbehinderte Menschen

Virtuelle Tastaturen Einhandtastaturen Übergroße/Mini Tastaturen Spezialtaturen Brain Computer

Interfaces

Quelle: http://orbitouch.com/

Guelle: http://www.gorlo-todt.de/

Guelle: http://www.gorlo-todt.de/

Quelle: http://www.lifetool-solutions.at Quelle: http://ergodex.com

Quelle: http://www.enablemart.com

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Bedürfnisse - Körperbehinderte Menschen

Viele können die Maus und/oder Tastatur nicht bedienen – Befehle bzw. Kontrollelemente sollten nicht nur mit der Maus

sondern auch per Tastatur erreichbar sein – Skip-Möglichkeiten Seitenbereichsmenü – Achtung auf Anzahl der Menüpunkte in Menüs – Computerbedienung mit alternativen Eingabegeräten meist

langsamer mehr Zeit

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… aber auch trotz assistierender Technologien

manchmal …

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WAS IST BARRIEREFREIES INTERNET & WOFÜR?

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Einleitung

„The power of the Web is in its universality. Access by everyone regardless of disability

is an essential aspect.“ (Tim Berners-Lee, Erfinder des WWW)

Es gibt sehr viele Barrieren im Netz

– Zugang für alle ein frommer Wunsch??? – Informationsverlust durch Barrieren Allzu oft Ausgrenzung

Barrierefreies Webdesign in vielen Ländern gesetzlich verankert

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Von Services …

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Self Service Service

Quelle: http://www.land-oberoesterreich.gv.at

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… und Qualen

„equality = e-Quality“

„Design for All“ „e-Accessibility“

Allerdings neu: Digitale Behinderung?!?

e-Qual-ity?

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Aber was bringt‘s?

Mehr Benutzer: +10% Höhere Qualität Gesteigerte Effizienz U.u. bessere Position in

Suchmaschinen …

Einhaltung von Gesetzen Gleichbehandlung von

Menschen mit Behinderungen?!

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Quelle: http://www.stakes.fi/promise/

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Bzgl. Gesetze …

Gesetzeslage in Österreich: – Bundesverfassung Artikel 7 (1): Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich.

Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

– e-Government-Gesetz §1 (3): Bei der Umsetzung der Ziele dieses Bundesgesetzes ist Vorsorge dafür zu treffen, dass behördliche Internetauftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren elektronisch unterstützen, spätestens bis 1. Jänner 2008 so gestaltet sind, dass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden.

– Behindertengleichstellungsgesetz §6 (5): Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

– Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz §17a, Zustellgesetz § 30 Abs. 5

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Wen betrifft‘s …

Behörden (e-Government-Gesetz, ab 2008) Zusteller laut e-Government-Gesetz (Zustellgesetz) Verwaltung des Bundes (BGStG / e-Government-

Gesetz) Unternehmen, die Güter verkaufen, „die der

Öffentlichkeit zur Verfügung stehen“(BGStG) Förderungsnehmer von Bundesförderungen

(BGStG)

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.. und die Konsequenzen!

Schlichtungsverfahren – Jede behinderte Person kann bei vermeintlicher

Diskriminierung gemäß BGStG ein Verfahren beim Bundessozialamt einleiten.

– Ziel eines Schlichtungsverfahrens ist eine Einigung – Kommt keine Einigung zustande, so kann auf Schadenersatz

geklagt werden.

Seit Einführung des BGStG gab es bereits mehr als 200 Schlichtungsverfahren (mehr als 50% verliefen positiv)

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… Zahlen …

In Österreich1: – 476 000 haben Bewegungsbeeinträchtigung – 24 000 Rollstuhlfahrer – 456 000 haben Hörbeeinträchtigung – 9 100 vollständig taub – 3 087 000 haben Sehbeeinträchtigung (bei 86,9% durch Brille, …

behebbar) – 4 600 völlig blind Nach Schätzung der EU: ca. 10% der EU-Bevölkerung ist

behindert

_______________ 1 Ergebnisse des Mikrozensus von 1995

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… und dann noch eine Statistik

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6,7% von Behinderung betroffen

10,8% von chronischer Krankheit betroffen

12,3% sowohl von Behinderung als auch von chronischer Krankheit betroffen

70,1% ohne Behinderung

bzw. chronische Krankheit

Österreichische Bevölkerung (ca. 8 Mio) Anteile behinderter und chronisch kranker Personen

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Barrierefreies Internet / Web

Alle können problemlos Surfen und die Seiten lesen – Die Informationen sind für alle zugänglich und wahrnehmbar

• Z.B. Bilder haben einen Alternativtext

– Die Funktionen sind für alle zugänglich und bedienbar • Z.B. Alle Funktionen lassen sich auch mit der Tastatur bedienen

– Die Informationen sind für alle verständlich • Z.B. Keine komplizierten und schwerverständlichen Texte

– Die Seiten funktionieren auf jedem Computer und „arbeiten“ mit jeder assistierenden Technologie zusammen

• Z.B. Die Seiten können auch mit einem Screenreader „dargestellt“ werden

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Beispiel 1 - Was ist besser?

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Foto: Holzhaus in einem Maisfeld bei abendlicher Gewitterstimmung

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Beispiel 2 – Was ist besser?

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Beispiel 3 - Was ist besser?

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Beispiel 4 - Was ist besser?

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Eine strukturell desintegrierte Finalität in Relation zur Zentralisationskonstellation provoziert die eskalative Realisierung destruktiver Integrationsmotivationen durch permanent lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis". Den letzten beißen die Hunde.

Eine antiquate amorose Relation zweier geschlechtlich differenter Komponenten erweist sich als oxidationsresistent. Alte Liebe rostet nicht.

In meiner physiologischen Konstellation manipuliert eine Dominanz positiver Effekte deiner Person. Ich mag dich.

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Was ist überhaupt der Web-Inhalt?

Alles was man sieht: – Texte, Bilder, Sounds, … – Gliederung

Aber auch das, was man normalerweise nicht sieht – Code – Markup der die Struktur festlegt,

Strukturierung, …

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Die Sicht der Dinge – Designer, Autor

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Die Sicht der Dinge – Benutzer, Surfer

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WIE ENTSTEHEN BARRIEREN?

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Barrieren im WWW – Entstehung I

Viele sind beteiligt … – Webdesigner – Autoringtools, CMS Backend – Evaluierungstools – Webbrowser und Mediaplayer – Assistierende Technologien – Benutzer

Mythos: Der Webentwickler ist an allem schuld! Mythos: Der Webentwickler wird’s schon richten!

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Barrieren im WWW – Entstehung II

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Barrieren im WWW - Entstehung III

Autorenwerkzeuge / CMS … – Bei denen man einfach wichtige Dinge nicht eingeben kann – Die Eingaben falsch umsetzen

Autoren … – Vergessen wichtige Eingaben / Angaben – Machen falsche Eingaben / Angaben

Entwickler … – Setzen Dinge falsch um – Verwenden unzulängliche Systeme

Benutzer … – Setzen stark veraltete Technik ein – Wissen nicht, was man in Web-Browsern alles tun kann

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BARRIEREN

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Demo

Demodatei

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Häufige Barrieren im WWW

Nicht valider Code – ValiWatch 2005: nur 3,9 % der deutschsprachigen Internetseiten

valide (316 396 Webpräsenzen, 412 019 untersuchte Dokumente) Fehlende Alternativtexte bei Grafiken, Bildern, … Fehlende oder falsch zugewiesene Beschriftungen bei

Eingabefeldern Durch Farben codierte Informationen

– z.B. Drücken sie den grünen Button Gleich lautende Texte bei Links zu verschiedenen Zielen

– z.B. mehr, weiter, … und viele mehr …

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Barriere-Web

Unsichtbarer Fokus – http://www.redbullmobile.at/

Shortcuts? – http://www.behindertemenschen.at/bm/AboService.aspx

Formular… – http://www.hobby-

factory.com/catalog/create_account.php?osCsid=k6fe15ursmkkq3sqqlpocq4at4

Viele Links! – http://www.ebay.at/

Überladen – http://gmx.at

Hmm … – http://www.fi-ware.org/

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Referenzen/Quellen:

Batusic M., Nussbaum G., Ortner D., Pühretmair F.: „Barrierefreies Webdesign“, Workshopunterlagen, 2004

Abou-Zahra S., Nussbaum G.: „Entwurfsmuster im barrierefreien Webdesign“, IKTForum 2007

Abou-Zahra S.: „The Role of Standards in Accessible Webdesign“, WAI, 2005 Chisholm W., Vanderheiden G., Jacobs I.: „Web Content Accessibility Guidelines 1.0“, W3C

Recommondation 05 May 1999, WAI, W3C Caldwell, B., Cooper, M., Reid, L.G., Vanderheiden, G.: „Web Content Accessibility

Guidelines 2.0“, W3C Recommondation 11 December 2008, WAI, W3C Miesenberger K., Nussbaum G., Ortner D., Pühretmair F.: Accessibility in eTaxation. E-

Taxation: State & Perspectives - E-Government in the field of Taxation: Scientific Basis, Implementation Strategies, Good Practice Examples, Makolm J. and Orthofer G. (eds.). Informatics Series, Trauner Verlag, 2007

Nussbaum G., Miesenberger K.: „Accessibility und Usability vs. WWW”, uDay IV, FH Vorarlberg, 2006

Validome: Valiwatch 2005 (http://www.validome.org/lang/ge/html/valiwatch-web-2005)

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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Dipl.-Ing. Gerhard Nussbaum Kompetenznetzwerk KI-I Altenberger Straße 69 4040 Linz Tel: +43 732 2468 3770 Fax: +43 732 2468 3789 [email protected] www.ki-i.at