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Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2016 Raiffeisenkasse Salurn Gen. BASEL III – SÄULE 3 ERWEITERTE OFFENLEGUNG Stand zum 31.12.2016 RAIFFEISENKASSE SALURN Genossenschaft

Basel 3 - Säule III - Raiffeisen Privatkunden · Angesichts der Auflagen gemäß Titel IV, Kap. 11 der Überwachungsanweisungen der Banca d’Italia im Bereich des internen Kontrollsystems

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Raiffeisenkasse Salurn Gen.

BASEL III – SÄULE 3

ERWEITERTE OFFENLEGUNG

Stand zum 31.12.2016

RAIFFEISENKASSE SALURN

Genossenschaft

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Inhaltsverzeichnis Prämissen ………………..………………………………………………………………………..

Tabelle 1 - Risikomanagementziele und –politik (Art. 435 CRR)..……………………………..

Tabelle 2 - Anwendungsbereich (Art. 436 CRR) ...........................................................................

Tabelle 3 - Eigenmittel (Art. 437 CRR) ..........................................................................................

Tabelle 4 – Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) ................................................................

Tabelle 5 – Gegenparteirisiko (Art. 439 CRR) ..............................................................................

Tabelle 6 – Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) ..................................................................

Tabelle 7 - Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) ............................................................

Tabelle 8 - Inanspruchnahme von ECAI (Art. 444 CRR) ............................................................

Tabelle 9 - Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) .........................................................................

Tabelle 10 - Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447 CRR) ..................................................................................................................................................

Tabelle 11 - Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ...............

Tabelle 13 - Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) ............................................................................

Tabelle 14 - Verschuldung (Art. 451 CRR) .................................................................................... Tabelle 15 - Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) ...................

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Prämissen Die neuen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für die Banken legen, zum Zwecke erhöhter Marktransparenz, die Verpflichtung fest, für die Risiken aus der Säule 1 und 2 Informationen betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Risikoexposition und die Techniken der Messung und Verwaltung derselben zu veröffentlichen. Diese Informationen werden, so wie im Teil VIII der Capital Requirements Regulation (sog. CRR) gefordert, durch die Veröffentlichung in verschiedenen „Tabellen“ dargestellt, wobei sich diese wie folgt unterteilen:

- qualitative Informationen, mit der Absicht, Angaben zu Strategien, Prozessen und Methoden der Risikosteuerung zu liefern;

- quantitative Informationen, mit der Absicht, das Ausmaß der Eigenmittel der Bank darzustellen, sowie ihre Risikoexposition und die Wirkung von Minderungstechniken aufzuzeigen.

Im bestehenden Dokument wurden die gesetzlichen Bestimmungen, sowie die Leitlinien und Empfehlungen der EBA und der Banca d‘Italia hinsichtlich der erweiterten Offenlegung berücksichtigt.

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Tabelle 1 - Risikomanagementziele und –politik (Art. 435 CRR) QUALITATIVE INFORMATION Strategien und Verfahren für die Steuerung der Risiken Das Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 285/2013 sieht vor, dass sich die Banken einer Selbsteinschätzung unterziehen. Konkret bedeutet dies, dass die Banken im sog. ICAAP-Prozess Angaben zur Risikoexposition machen bzw. den Grad des als Deckungsmasse zur Verfügung stehenden aktuellen und zukünftigen internen Kapitals bestimmen. Die Ziele und Politiken der Risikosteuerung werden vom Verwaltungsrat im Zuge der Verabschiedung der strategischen Pläne und des Risk Assessment Framework (RAF) festgelegt (s. nachfolgende Tab.) Dem Verwaltungsrat obliegt auch die periodische Anpassung derselben.

Kennzahlen Werte

Grenzwert Normal Grenzwert Stress/Op-

Limit Toleranzgrenze

Überdeckung Internes Kapital durch Eigenmittel (inkl. Stress-Test) Lt int. Reglement

30%

Anteil zahlungsunfähiger Risikopositionen an Kreditvolumen - netto

3%

Anteil Risikopositionen mit wahrscheinlichem Zahlungsausfall an Kreditvolumen - netto

10%

Anteil Risikopositionen mit niedriger Bonität (Fail 8, 9 und 10) am Kreditvolumen - brutto

25 %

Anteil Risikotätigkeit mit Mitgliedern 67%

Anteil Risikotätigkeit mit Nicht-Mitglieder außerhalb des Tätigkeitsgebietes

5%

Mittel-langfristige Kredite an Unternehmen zu Einlagen

40 % 45%

Anteil Überziehungen an K/K.-Kreditrahmen 1%

Anteil Rückständige Darlehensraten an Darlehensbe-stand

2%

Kapitalunterlegung Kreditrisiko zu Eigenmitteln 50%

Großkreditkunde (einzeln bzw. ARS-Gruppe) an Eigenmitteln

15% 25%

Anteil Branche an Kreditvolumen 25% 30%

Summe aller Großkredite zu den Eigenmitteln 250%

Anteil 10 größte Kreditpositionen an Kreditvolumen 25%

Anteil 50 größte Kreditpositionen an Kreditvolumen 50%

Kapitalunterlegung Konzentrationsrisiko im Kreditportefeuille (inkl. Stress Test) an EM

8%

Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinstrumente (HTM) <= freies Eigenkapital

Freies Eigenkapital

Anteil Staatspapiere, Obligationen RLB, Agrileasing oder ICCREA

55%

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In der Ausübung ihrer Tätigkeit ist die Bank dem Risiko ausgesetzt, dass Kredite jeglicher Art von den Schuldner bei Fälligkeit nicht honoriert werden und somit Verluste, infolge ihrer gänzlichen oder teilweisen Ausbuchung in der Bilanz, sich ergeben. Dieses Risiko ist in erster Linie in der herkömmlichen Tätigkeit der Kreditgewährung feststellbar, die mit oder ohne Garantie in der Bilanz der Bank aufscheinen, aber auch in ähnlichen Tätigkeiten, die nicht in der Bilanz aufscheinen (z.B. Haftungskredite). Andere, von der traditionellen Kreditgewährung verschiedene Tätigkeiten, setzen die Bank einem zusätzlichen Risiko aus. In solchen Fällen kann das Risiko aus folgenden Bereichen herrühren:

- Handel mit Finanzinstrumenten - Verwahrung von Finanzinstrumenten Dritter.

Angesichts der Auflagen gemäß Titel IV, Kap. 11 der Überwachungsanweisungen der Banca d’Italia im Bereich des internen Kontrollsystems und der Bedeutung, die dabei der Effizienz und Wirksamkeit des Kreditprozesses und des entsprechenden Kontrollsystems zugewiesen wurden, hat sich die Bank eine Organisationsstruktur angeeignet, die auf die Erreichung der Ziele der Gebarung und Kontrolle der Kreditrisiken abzielt, wie vom Überwachungsorgan vorgesehen. Der Organisationsprozess zur Überwachung des Kreditrisikos lehnt sich an das Prinzip der Trennung der Tätigkeiten der Aufarbeitung der Anträge von jener der Vermittlung und Überwachung der Kredite. Diese Einhaltung dieser Vorgabe ist durch die Errichtung getrennter Strukturen gewährleistet. Zusätzlich zu den Ablaufkontrollen, als Kontrolltätigkeit 1. Grades, befassen sich die Kontrollfunktionen 2. Grades mit der Überwachung des Verlaufs der Kreditpositionen und mit

notierte WP (+ WP Gen.-Beweg.) Anteil gesamten WP-Bestandes

70%

Länderrisiko – Ländern verschieden Zone A 0

Anteil Zinsänderungsrisiko an EM (+/-200 BP mit Floor)

10% 15%

Anteil Investitionen in Sachanlage an EM 25%

Anteil Beteiligungen an Finanzunternehmen zu EM 20%

Anteil Beteiligungen an Nicht-Finanzunternehmen an EM

3%

Risikotätigkeit mit verknüpften Subjekten / Eigenmittel 5%

Risikotätigkeit mit nahestehenden Subjekten / Eigenmittel

5%

Netto-Outwährung 200 Tsd. € 400 Tsd. €

Investitionsverhältnis III 95% 105%

ICR (Konzentration Gesamteinlagen) erste 5 Positionen 12% 15%

ICR erste 10 Positionen 16% 20%

ICR erste 20 Positionen 21% 23%

ICR erste 50 Positionen 28% 31%

LCR - 100%

NSFR 110% 100%

IRICE 20% 25%

ICCP 25% 20%

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der Korrektheit / Angemessenheit der von den mit der Kreditverwaltung beauftragten Organi-sationseinheiten angewandten Ablaufprozessen. Der gesamte Prozess zur Gebarung und Kontrolle des Kreditbereiches ist in der Kreditpolitik der Bank geregelt, di insbesondere:

- die Vollmachten im Bereich der Kreditgewährung enthält, - die Kriterien für die Bewertung der Kreditwürdigkeit definiert, - die Auflagen für die Erneuerung der Kreditlinien definiert, - die Methoden für die Kontrolle der Bonitätsentwicklung und der Messung des

Kreditrisikos definiert sowie die Arten der Maßnahmen in Falle auftretender Anomalien vorschreibt.

Derzeit führt die Bank fünf Geschäftsstellen, die jeweils von einem Verantwortlichen geleitet werden. Die Kreditabteilung ist das zentrale Organ, welches mit der Verwaltung des gesamten Kreditprozesses (Gewährung und Revision, Überwachung, Verwaltung der ausständigen Forderungen) beauftragt ist, sowie mit der Koordinierung und mit de Entwicklung der Kreditgewährung und der Finanzierungen im Tätigkeitsgebiet. Die Verteilung der Aufgaben und der Verantwortungen innerhalb dieses Bereiches zielt darauf ab, so gut wie möglich, Tätigkeiten, die miteinander im Interessenskonflikt stehen, zu trennen. Dort wo aufgrund der Größenordnung der Bank dies nicht vollkommen möglich ist, werden Gegenmaßnahmen zur Verminderung dieser Konflikte getroffen. Insbesondere ist innerhalb der Kreditabteilung, unabhängig von Mitarbeitern mit Kreditgewährungsbefugnissen, die Funktion Kreditüberwachung, in Zusammenarbeit mit dem Riskkontrolling, mit der systematischen Überwachung der Kreditpositionen und mit der Ermittlung der “problematischen” Positionen beauftragt sowie mit der Koordinierung und der Kontrolle der Überwachungstätigkeit der Filialleiter in Zusammenhang mit diesen Positionen. Das Riskamangement, als Stabstelle der Direktion, übt eine Kontrolltätigkeit über die Risikoverwaltung im Einklang mit den von den Überwachungsanweisungen der Banca d’Italia ermittelten drei Hauptverantwortungen aus (Beitrag zur Definition der Methodologien zur Risikomessung, Überwachung der Einhaltung der Limits, die den einzelnen Organisations-einheiten zugewiesen wurden, Überwachung der Kohärenz der Tätigkeit der einzelnen Organisa-tionseinheiten mit den ihnen zugewiesenen Zielen und Vorgaben). Zur Verstärkung der Marktdisziplin, sehen die neuen Vorsichtsanweisungen fur die Banken (s. RS. Banca d’Italia Nr. 263/06, Titel IV, Kap. I) die Veröffentlichung der Informationen betreffend die Angemessenheit des Vermögens, die Risikoaussetzung, sowie die generellen Eigenschaften der Ermittlungssysteme, der Messung und Verwaltung derselben. Die Raiffeisenkasse Salurn veröffentlicht jährlich, innerhalb von dreisig Tagen, ab Bilanzgenehmigung obgenannte Informationen auf der eigenen Internetseite.

Der Prozess betreffend die Verwaltung der für die Bank relevanten operativen und strategischen Risiken ist in einem internen Reglement und im obengenannten RAF definiert und beschrieben. Darin werden alle wesentlichen Risiken, welche Auswirkungen auf die operative Tätigkeit und die Geschäftsziele haben, bewertet. Es stehen folglich die Risiken im Mittelpunkt, die für die

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Raiffeisenkasse individuell von Bedeutung sind oder sein könnten, u. zw. wie von der Aufsichtsbehörde explizit vorgesehen (Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 285/13 Teil 1 Titel III Anlage A): Risiken aus der Säule 1 - das Kreditrisiko - das Gegenparteirisiko - die Marktrisiken - das operationelles Risiko

Risiken aus der Säule 2 - das Konzentrationsrisiko im Kreditportfolio (single – name) - das Konzentrationsrisiko im Kreditportfolio (geo-sektorial) - das Zinsänderungsrisiko im Bankportfolio - das Liquiditätsrisiko - andere nicht einfach quantifizierbare Risiken, wie das strategisches Risiko, das

Reputationsrisiko und das Restrisiko.

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Risikostrategie Risikoart Steuerungsinstrumente

Kreditrisiko Kreditpolitik, Star-Rating, Frühwarnsysteme, Kapitaldienstfähigkeitsrechnung, Poolfinanzierungen, Vermittlung an RLB, Einholung von Garantien, risikoadjustiertes Pricing, Intensivbetreuung, Sanierung, Revisionen und Überwachung.

Gegenparteirisiko Beschränkt sich fast ausschließlich auf RLB.

Marktrisiken Limits, Deckungsgeschäfte

Operationelles Risiko Versicherung, Gegensteuerung durch Früherkennung, Ablaufbeschreibungen und Kontrollen, Verteilung der Kompetenzen

Immobilien und Beteiligungen zur Krediteintreibung Periodische Wertfestsetzungen

Konzentrationsrisiko im Kreditportefeuille Festlegung von Limits als Höchstkreditgrenze für einzelne Kreditnehmer (bzw. Gruppen) und für die Branchenkonzentration

Zinsänderungsrisiko Vermeidung Festzins-Geschäften, Deckungsgeschäfte für ev. Fixverzinsungen im Einlagen- bzw. Ausleihungsbereich, Vermittlung an RLB.

Liquiditätsrisiken laufende Liquiditätskontrolle, Kontrolle des Bestandes an Finanzinstrumenten, die für die Liquiditätsbeschaffung tauglich sind, Vermittlung, Gestaltung Fälligkeitsstruktur – Diversifizierung der Finanzierungsquellen, Festlegung von Toleranzgrenzen und Strategien (Liquiditätspolitik)

Strategisches Risiko Periodische strategische Standortbestimmung im Rahmen der Jahresplanung

Reputationsrisiko Periodische strategische Standortbestimmung, PR, Kundenprozesse, Begutachtung der neuen Produkte und Prozesse durch die Compliance-Stelle

Risiken aus Verbriefungen wird nicht angewandt

Residualrisiken wird nicht angewandt

Die identifizierten Risiken werden in zwei Gruppen unterteilt, und zwar in messbare und nicht messbare Risiken. Die entsprechenden Eigenschaften werden in den qualitativen Informationen zur Angemessenheit der Eigenmittelausstattung angeführt. Um Risiken entgegen zu wirken werden:

- Ablaufkontrollen (1. Ebene), - Risiko- und Normenkonformitätskontrollen (2. Ebene), - Kontrollen zur Bewertung der Angemessenheit und Effizienz des IKS von Seiten

des Internal Audits (3. Ebene) durchgeführt. Ablaufkontrollen sind mittlerweile in allen Bereichen der Raiffeisenkasse eingeführt worden. Sie sind dort angesiedelt, wo die einzelnen Geschäftsfälle abgewickelt werden, und zwar sofern möglich unter Berücksichtigung des Vieraugenprinzips. Die Frequenz dieser Kontrollen wird kontinuierlich dem potentiellen Risiko angepasst. Die Risikoüberwachung liefert zur Unterstützung der Entscheidungsprozesse trimestral ein Reporting, welches die Entwicklung aller in diesem Bericht angeführten Risiken berücksichtigt und über die Einhaltung der gesetzlichen und internen Limits Aufschluss gibt. Das Internal Audit führt Kontrollen gemäß einem mit der Bank vereinbarten Prüfplan durch. Dabei wird berücksichtigt, dass jeder Bereich innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren

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mindestens einmal einer Kontrolle unterzogen werden muss. Die Prüfungsergebnisse gehen aus den schriftlichen Berichten des Auditors hervor. Am Ende des Jahres ist eine eigene Kontrolle vorgesehen, die sich ausschließlich mit der Aufarbeitung der aufgezeigten Mängel befasst. Von grundlegender Bedeutung zur Risikovorbeugung ist nicht zuletzt die Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrates zu erwähnen. Auch dieses Organ wickelt seine Tätigkeit aufgrund eines jährlichen Prüfplanes ab, wobei das Schwergewicht der Kontrollen laufend an die Risikoträchtigkeit der verschiedenen Tätigkeitsbereiche angepasst wird. Wie sich aus der Häufigkeit der Kontrollfrequenz ableiten lässt, war in den letzten Jahren die Überwachung der Entwicklung des Kreditrisikos und des Liquiditätsrisikos ein besonderes Anliegen des Aufsichtsrates. Die kritischen Feststellungen des Aufsichtsrates werden dem Verwaltungsorgan und der Direktion unverzüglich zur Kenntnis gebracht und werden von diesen als verbindliche Anregungen behandelt. Der Stand der Umsetzung bzw. Anpassung wird periodisch seitens des Aufsichtsrates überprüft. Die Raiffeisenkasse wendet keine Technik zur Kreditrisikominderung (CRM) an. Es besteht somit nicht die Gefahr, dass sie auf diesem Weg die Risikoeinschätzung im Kreditbereich zu tief ansetzt, sollte der Immobilienmarkt einen starken Einbruch erleiden. Es folgt eine allgemeine Beschreibung der Kontrollinstrumente und Techniken zur Risikominderung der nicht messbaren Risiken. Als nicht einfach einschätzbar werden die nachfolgenden Risiken identifiziert:

- strategisches Risiko - Reputationsrisiko - sonstige Risiken

Strategisches Risiko Die Raiffeisenkasse verfolgt eine Grundsatzausrichtung wonach die Risikoneigung bzw. –bereitschaft mit der potentiellen Rentabilität und Sicherheit der Investitionen abgeglichen werden soll. Konkret bedeutet dies, dass Investitionen in Finanzinstrumenten unter Beachtung sehr vorsichtiger Kriterien, die in der Liquiditäts- und Wertpapierpolitik der Bank niedergeschrieben sind, vorgenommen werden. Dies hat zur Folge, dass potentielle Alternativen, die betriebswirtschaftlich teilweise auch bessere Renditen sichern könnten, aber auch einen höheren Grad an Risiko beinhalten, aus Sicherheitsgründen nicht in Betracht gezogen werden. Andererseits ist die Risikoneigung der Raiffeisenkasse im Kreditsektor bewusst etwas höher angesetzt und zwar einerseits aus Gründen der Rentabilität aber auch um ihrem eigenen Auftrag, die Mitglieder und die lokale Wirtschaft auch in schwierigen Zeiten zu unterstützen, nachzukommen. Die Risikobereitschaft ist jedenfalls auch im Kreditbereich durch die Vorgaben der Kreditpolitik normativ eingegrenzt, wobei das Risiko durch eine angemessene Verzinsung entsprechend honoriert werden soll. Angesichts der Liquiditätskrise der letzten Jahre, aber auch um das Kreditrisiko einzugrenzen, hat die Bank ihre Kreditpolitik dahingehend abgeändert, dass nunmehr angestrebt wird das Investitionsverhältnis bei 90% zu stabilisieren. Zudem berücksichtigt die Raiffeisenkasse bei der Kreditvergabe aufgrund der Erfahrungswerte der jüngsten Vergangenheit auch die Risikoträchtigkeit und die Entwicklungsaussichten der einzelnen Wirtschaftssektoren. Die jährliche Budgetierung erfolgt unter Berücksichtigung einer gesunden und realistischen Wachstumsannahme der Umsatz- und Bilanzkennzahlen. Die strategische Zielsetzung erachtet die mittel-/ langfristige Stabilität der Raiffeisenkasse wichtiger als die Erzielung rapider

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Zuwächse durch eine riskante Mittelveranlagung in neuen Produkten und in neuen Märkten. Das Bewusstsein der eigenen Dimension und der eigenen Grenzen, vor allem in der Überwachung der getätigten Investitionen, spielt dabei eine wesentliche Rolle. Von Finanzierungen an Betrieben und insbesondere an Gruppen, die aufgrund ihrer Größenordnung oder Komplexität nur schwer überschaubar sind, will die Bank in Zukunft Abstand nehmen. Die Bank kann sich mittlerweile, infolge des niedrigen Investitionsverhältnisses und der durchwegs entspannten Liquiditätssituation, erlauben im Bereich der Einlagensammlung Verzinsungen zu praktizieren, welche die Rentabilität besser unterstützen als es in den vergangenen Jahren der Fall war. Dementsprechend ist auch das Konkurrenzgefühl auf jenen Marktplätzen wo mehrere Banken mit Niederlassungen anwesend sind, beachtlich zurückgegangen. Trotz dieser günstigen Entwicklung wird auch die Kundenzufriedenheit, vor allem der Mitglieder, nicht außer Acht gelassen, was die Bank zur Einführung von Sonderkonditionen für Mitglieder auch im Einlagenbereich bewegt hat. Reputationsrisiko Die Raiffeisenkasse ist sich aufgrund ihrer Eigenschaft als Genossenschaftsbank mit lokalem Charakter vollkommen bewusst, dass die Bewahrung einer intakten Reputation für ihre Existenz grundlegend ist. Die Ausrichtung ihrer Tätigkeit erfolgt demzufolge unter Berufung auf die Grundsatzprinzipien der Ehrlichkeit und Korrektheit gegenüber Mitgliedern und Kunden. Viele Maßnahmen der Bank zielen vorwiegend darauf ab, ihren guten Ruf unter der Bevölkerung im Tätigkeitsgebiet zu konsolidieren und auszuweiten. Neben ihrer Berufung zur finanziellen Unterstützung der lokalen Wirtschaft, zeigt sie große Sensibilität für die Bedürfnisse im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich. Die diesbezüglichen Interventionen werden stets durch geeignete Maßnahmen (Werbung, Presseberichte, Bilanzbroschüre, usw.) bekannt gegeben. In der Auswahl der Produkte, die zum Vertrieb unter den Kunden bestimmt sind, ebenso wie in der Anbietung von Dienstleistungen, haben Qualität und der Schutz der Kunden einen höheren Wert als die reine Rentabilität für die Bank. Die Produkte, die in dieser Hinsicht momentan das größte Risiko verbergen, sind wohl bestimmte Finanzprodukte im Versicherungsbereich. Als Risikofaktoren gelten diesbezüglich das Liquiditätsrisiko und das Gegenparteirisiko. Volumenmäßig spielt der Vertrieb dieser Produkte eine unwesentliche Rolle und wird seitens der Bank in keiner Weise forciert oder aktiv angeboten. Die Bank ist jedenfalls bestrebt, die Kunden über die Risiken eines jeglichen Bankgeschäftes ausführlich aufzuklären um nachträglichen Reklamationen und Imageschäden vorzubeugen. Bei der Konditionengestaltung ist die Raiffeisenkasse bestrebt das Bedürfnis eines gesunden Wachstums der Bank mit den Interessen der Kunden im Einklang zu bringen. Jedenfalls wird stets auf vollkommene Transparenz gesetzt. In allen Beziehungen mit den Kunden setzt sich die Bank in erster Linie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Ziel, um die eigene Reputation nicht durch Beschwerden oder Klagen aufs Spiel zu setzen. Die Compliance-Stelle soll dazu eine entscheidende Unterstützung sichern. Auch die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter ist so geplant, dass sie stets in der Lage sind die Bedürfnisse der Kunden mit einem hohen Grad an Professionalität zu behandeln. Durch Unterstützung der Zentralstrukturen (RVS, RLB und Ris) soll gewährleistet werden, dass der Qualitätsstandard der von der Raiffeisenkasse angebotenen Produkte und Dienstleistungen stets zumindest auf demselben Niveau mit jenem der lokalen Mitbewerber erhalten bleibt. Sonstige Risiken Hinsichtlich des potentiellen Risikos, welches sich aus der Organisationsstruktur der Bank ergeben könnte, lässt sich infolge einer Analyse der einzelnen Betriebseinheiten feststellen, dass

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die Weiterführung der Tätigkeit einer jeden Geschäftsstelle bzw. internen Abteilung auch dann gewährleistet ist, wenn der/die entsprechende Leiter/in für längere Zeit bzw. definitiv ausfallen sollte. Infolge der jüngsten Auflagen im Bereich des internen Kontrollsystems, mit spezifischem Bezug auf das EDV-System, die mit Kap. 8 der 15. Anpassung des RS Nr. 263/2006 der Bankit vom 2. Juli 2013 eingeführt wurden, kann bestätigt werden, dass durch konkrete Maßnahmen des Raiffeisen Informationssystems (Ris) die IT-Sicherheit verstärkt und das IT-Risiko limitiert hat. Der IT-Dienstleister hat nämlich in Februar 2014 die Zertifizierung ISAE 3402 Type I und am 24.02.2015 auch jene des Type II erhalten. Diese Zertifizierung bestätigt, dass das Ris ein angemessenes und effektives internes Kontrollsystem eingerichtet hat, das wirksame Kontrollen in den Prozessen und Organisation verankert und damit eine Gewähr für ordnungsgemäße Abläufe gibt. Laut oben genannter Aktualisierung bleibt die Überwachungs- und Kontrollfunktion bei der Bank. Diese ist in erster Linie verantwortlich zu überwachen, dass die Voraussetzungen für die korrekte Abwicklung der Banktätigkeit unter Berücksichtigung der normativen Bestimmungen geschaffen werden (z.B. neue Bestimmungen zur Meldung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals). Auch die Bewertung der Angemessenheit der Kosten obliegt einer jeden Kasse. Hinsichtlich der verschiedenen Notfallsituationen verfügt die Bank über einen eigenen Notfallplan, der periodisch aktualisiert wird und der auch die Simulation konkreter Notfälle vorsieht. Die Ergebnisse der periodischen Disaster-Recovery-Tests im EDV-Bereich übermittelt das Ris den angeschlossenen Kassen. Demzufolge scheint es in der Bank gewährleistet zu sein, dass auch in Notfallsituationen die Banktätigkeit weitergeführt bzw. in einem angemessenen Zeitintervall wieder aufgenommen werden kann. Immer in Zusammenhang mit den Auflagen für Banken gem. 15. Aktualisierung des RS der Banca d’Italia Nr. 263/2006 (Titel V, Kap. 9) geeignete Vorkehrungen für die Aufrechterhaltung des Betriebes in Notfallsituationen zu erarbeiten, hat auch die Raiffeisen Landesbank AG für die an sie ausgelagerten Betriebsfunktionen im eigenen Rundschreiben vom 12.03.2015 die Maßnahmen im Detail aufgezeigt, die einen Ausfall der übernommenen Dienste verhindern bzw. die prompte Wiederherstellung derselben gewährleisten sollen. Laut Ansicht der schreibenden Bank gewährleisten die geschilderten Maßnahmen einen ausreichenden Schutz um wirtschaftliche Schäden einzugrenzen, die sich für die Bank aus Notfallsituationen bei ausgelagerten Betriebsfunktionen ergeben könnten. Das Risiko im Geldwäschebereich wird durch Verwendung der einschlägigen Instrumente, die Hinweise zu Verdachtsmomenten liefern und durch kontinuierliche Schulung und durch Sensibilisierung der Mitarbeiter eingegrenzt. Die bisher aufgezählten sonstigen Risiken können nach Ansicht der Bank nur durch geeignete Vorbeugungsmaßnahmen abgedeckt werden, sodass eine Eigenkapitalunterlegung zur Abdeckung derselben nicht als zielführend erscheint. Zum heutigen Datum werden keine zusätzlichen als die oben erwähnten Risikofaktoren ermittelt. Im RAF wurde im Einklang mit ihrer strategischen Ausrichtung die Risikoneigung der Raiffeisenkasse definiert. Gemäß den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen hat die Raiffeisenkasse gegenüber ihren Hauptrisiken und die tatsächlich beobachteten Werten das maximale tragbares Risiko, die Toleranzgrenze sowie ihre operative Limits festgelegt. Dabei werden folgende Bereiche bewertet: - Angemessenheit der Eigenmittel anhand der von der Aufsichtsbehörde vorgegebenen

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Mindesteigenkapitalanforderungen, wobei auch potentielle Stresssituationen in Rechnung getragen werden; - Finanzierungssaldo auf unterschiedliche (mittelfristige bzw. kurzfristige) Zeithorizonte mit Beachtung der regulatorischen Liquiditätskennzahlen (LCR und NSFR) und Überwachung der liquiden Aktiva; - Organisationsstruktur der EDV-Systeme und des internen Kontrollsystems, um durch Festlegung von internen Richtlinien, strenge organisatorische Maßnahmen und - insbesondere bei den nicht messbaren Risiken - durch Anwendung von adäquaten Risikominderungstechniken mögliche Auswirkungen von Risiken minimieren. Struktur und Organisation der Risikomanagementfunktionen In der Gesamtbankrisikosteuerung sind diverse Funktionen innerhalb der Bank involviert, so u.a. die Gesellschaftsorgane (Verwaltungsrat und Aufsichtsrat), die Direktion und die operativen Einheiten der Bank. Nachfolgend werden die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen der wichtigsten Funktionen angeführt. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die strategische Ausrichtung und das System der Risikoüberwachung und –steuerung. Auf der Grundlage der ihm von der Direktion weitergeleiteten Informationen, überwacht er kontinuierlich die Effizienz und Effektivität des gesamten Systems der Risikoüberwachung und –steuerung und greift zeitgerecht durch das Setzen von Maßnahmen in die Behebung von ausgemachten Schwachstellen ein, die aufgrund geänderter internen und externen Regelungen, bei der Einführung neuer Produkte, Dienstleistungen und Prozesse auftreten. Der Verwaltungsrat: - bestimmt die strategische Ausrichtung und legt die Politiken zum System der

Risikoüberwachung und –steuerung fest und nimmt die gegebenenfalls notwendigen Anpassungen vor;

- beschließt die Mess- und Bewertungsmethoden für die Risiken und legt die internen Strukturen und deren Verantwortungen fest, mit dem Ziel einer effizienten Risikoverwaltung, auch unter Berücksichtigung von potenziellen Interessenskonflikten;

- beschließt die von der beauftragten Funktion festgelegten Modalitäten zur Risikoidentifizierung und –bewertung sowie zur Bestimmung der Kapitalunterlegung; er führt die notwendigen Aktualisierungen durch;

- sichert die Aufgaben- und Verantwortungszuteilung, speziell auch im Hinblick auf die Delegierung der Aufgaben;

- kontrolliert das Vorhandensein von konkreten und zeitlich abgestimmten Informationsflüssen;

- überprüft die Angemessenheit, Vollständigkeit und Effizienz der für eine angemessene Risikosteuerung unerlässlichen Informationssysteme;

- legt ein operatives Limitsystem und die entsprechenden Mechanismen zu deren Einhaltung und Kontrolle fest;

- setzt korrigierende Maßnahmen im Falle eines Auftreten von Schwachstellen oder Ungereimtheiten.

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Die Direktion ist verantwortlich für die Umsetzung der vom Verwaltungsrat festgelegten strategischen Vorgaben und internen Richtlinien wobei die Direktion auch für die Weitergabe aller notwendigen Informationen an denselben zuständig ist. Zu diesem Zweck setzt die Direktion alle notwendigen Maßnahmen zur Implementierung, Aufrechterhaltung und korrekten Funktionsweise des internen System der Risikoüberwachung und –steuerung. Die Direktion, führt im Rahmen ihrer zugewiesenen Kompetenzen nachfolgende Tätigkeiten durch: - analysiert die Risikothematiken und nimmt die Anpassungen der generellen und

spezifischen Regelungen, der Regelungen zur Risikoverwaltung, -kontrolle und –minderung vor;

- definiert die Prozesse zur Risikoverwaltung, -kontrolle und –minderung. Legt die Aufgaben und Verantwortungen der involvierten Strukturen fest, und zwar unter Berücksichtigung des gewählten Organisationsmodells und nach in Betrachtziehung der Vereinbarkeit der Funktionen sowie der notwendigen Qualifikation des Personals und dessen Erfahrung- und Wissensstand;

- legt, unter Beachtung von Unabhängigkeit und Angemessenheit der Funktion, das Ausmaß (Organisation, Regeln und Prozesse) der internen Kontrollen fest;

- überprüft ständig Angemessenheit, Vollständigkeit und Effizienz des Systems der Risikoüberwachung und –steuerung und informiert den Verwaltungsrat über die Ergebnisse;

- legt, unter Beachtung der Periodizität und betroffenen Funktionen, die Informationsflüsse direktionsintern und zu den Funktionen der internen Kontrollen fest;

- stellt sicher, dass die zuständigen Organisationseinheiten Methoden und Instrumente der Risikoverwaltung und –kontrolle festlegen;

- koordiniert, mit der Unterstützung des Risikokomitees bzw. des Risikomanagements, die Aktivitäten der operativen Einheiten;

- setzt die notwendigen Initiativen um, welche im Sinne eines angemessenen Systems der Risikoüberwachung und –steuerung den Fortbestand eines effektiven Informationssystems gewährleisten.

Der Aufsichtsrat überwacht die Angemessenheit, Funktionalität und Konformität des internen Systems der Risikoüberwachung und –steuerung. Für die Durchführung seiner Tätigkeit bedient sich der Aufsichtsrat der Informationen und Meldungen der internen Kontrollfunktionen. Mit Bezug auf die Governance der Raiffeisenkasse wurde, in Übereinstimmung mit den im Schreiben des Gouverneurs der Banca d‘Italia vom 11. Januar 2012 zur Corporate Governance der Banken vorgeschriebenen Anforderungen, ein detaillierter Prozess für die Selbstbewertung über die normativen Voraussetzungen der Gesellschaftsorgane festgelegt. Damit wurden die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zur Corporate Governance umgesetzt. Der ICAAP-Prozess verlangt in seiner Ausformulierung das Einbeziehen verschiedenster bankinterner Funktionen und Stellen; jede von ihnen in der ihr zugewiesenen Kompetenz. Für die korrekte Ausführung der im ICAAP-Prozess vorgesehenen Phasen bedient sich die Bank der Funktionen mit Kontrolltätigkeit, aber auch der operativen Einheiten, in welchen die Risiken zu Tage treten.

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Folgende Funktionen und Strukturen wickeln in der Raiffeisenkasse Salurn in Zusammenhang mit der Risikosteuerung in der gesamten Bank relevante Aufgaben ab: Der Verwaltungsrat (Organo con funzione di supervisione strategica) stellt sicher, dass:

- die Realisierung des RAFs mit den genehmigten Risikozielen und den Toleranz-Grenzen übereinstimmt

- die Angemessenheit und die Wirksamkeit des RAFs sowie die Kompatibilität zwischen effektivem Risiko und Risikozielen periodisch geprüft wird

- der strategische Plan, das RAF, der ICAAP, die Budgets und das interne Kontrollsystem kohärent sind und dabei sowohl den innerbetrieblichen als auch externen Veränderungen der Bedingungen Rechnung getragen wird

- mit Bezug auf den ICAAP die Leitlinien für den Prozess definiert und genehmigt sind - für die Übereinstimmung mit dem RAF und die termingerechte Anpassung betreffend

bedeutende Änderungen in der strategischen Ausrichtung, der Organisation, dem operativen Bezugsumfeld gesorgt wird

- die Ergebnisse des ICAAP für strategische Zwecke und bei den Betriebsentscheidungen zur Gänze genutzt werden.

Die Geschäftsleitung (Organo con funzione di gestione): - muss alle Betriebsrisiken verstehen, auch jene, die im Zusammenhang mit Fehlfunktionen

des internen Messsystems auftreten können - ist für die Umsetzung der strategischen Vorgaben, des RAFs und der

Risikoverwaltungspolitiken, die vom Verwaltungsrat erlassen wurden, zuständig - ist verantwortlich für alle notwendigen Maßnahmen, die sicherstellen, dass die

Organisation und das interne Kontrollsystem laut den Vorgaben der Aufsichtsbe-stimmungen funktionieren

- muss das interne Kontrollsystem laufend überwachen und das Funktionieren desselben sicherstellen

- definiert die internen Informationsflüsse, um sicherzustellen, dass die Betriebsorgane und die betrieblichen Kontrollfunktionen im vollen Bewusstsein über die Risikofaktoren und die Verwaltbarkeit derselben sind und prüft die Einhaltung des RAFs

- autorisiert, dort wo Toleranz-Grenzen definiert wurden, das Überschreiten derselben innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte und sorgt dafür, dass der Verwaltungsrat umgehend davon in Kenntnis gesetzt wird

- sorgt dafür, dass Maßnahmen erarbeitet werden, die notwendig sind, um das übernommene Risiko innerhalb der festgelegten Zielwerte zurückzuführen

- stößt den ICAAP-Prozess an und sorgt dafür, dass dieser mit den strategischen Vorgaben und dem RAF übereinstimmt, alle relevanten Risiken enthält, vorausschauende Bewertungen beinhaltet, geeignete Methoden verwendet, von den internen Strukturen gekannt und inhaltlich geteilt wird, angemessen formalisiert und dokumentiert ist, die zugeteilten Aufgaben und Verantwortungen seitens der verschiedenen Betriebsfunktionen und Betriebsstrukturen enthält, aus quantitativer und qualitativer Sicht von kompetenten Ressourcen erstellt und für die Planung und als Basis für die Führungsarbeit eingesetzt wird.

Die Funktion Compliance: - ist für alle Bereiche der Bank zuständig, wobei sie nach dem Grundsatz "risk based" bei

ihrer Arbeit vorgeht - prüft insbesondere, dass die internen Prozeduren angemessen sind, um den einzelnen

Risiken entgegenzuwirken

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- kann auf alle Informationen der Bank zugreifen und in direkten Kontakt mit den Mitarbeitern treten

- steht den verschiedenen Betriebsstrukturen bei der Definition der Bewertungs-Methodiken hinsichtlich Risiko der Nichtkonformität zur Verfügung

- erarbeitet geeignete Prozeduren, um den erkannten Risiken entgegenzuwirken - hat die Möglichkeit, die Anwendung dieser zu erwirken - prüft die Angemessenheit derselben und ihre korrekte Anwendung - verfolgt laufend die von der Bank zu beachtenden Normen - bewertet die Folgen der Normen auf die Betriebsprozesse und -prozeduren und misst und

bewertet diese - schlägt Änderungen hinsichtlich der Organisation und Prozeduren vor, die darauf

abzielen, das Risiko der Nichtkonformität zu minimieren - sorgt für direkte Informationsflüsse an die Betriebsorgane und alle involvierten

Strukturen - prüft die Effizienz und Angemessenheit der empfohlenen organisatorischen Maßnahmen,

Prozesse und Prozeduren mit der Zielsetzung, das Risikos der Nichtkonformität zu vermeiden oder zumindest zu vermindern

Zu den primären Aufgaben der Compliance zählen die nachfolgenden Themenbereiche, für die die Compliance direkt verantwortlich zeichnet:

- die Banktätigkeit - die Wertpapierdienstleistungen - die Verwaltung der Interessenskonflikte - die Transparenz gegenüber den Kunden und - der Verbraucherschutz im allgemeinen.

In Bezug auf die Arbeitssicherheit und den Datenschutz wird in der Raiffeisenkasse festgelegt, dass die Compliance die eigens ernannten Verantwortlichen begleitet, die direkten Aufgaben und Verantwortungen aber von ersteren wahrgenommen werden. Die Compliance zeichnet im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Datenschutz aber dafür verantwortlich, dass mit den spezifischen Funktionen die Bewertungsmethodiken betreffend die Nichtkonformität festgelegt werden und die Compliance die Prozeduren positioniert und die Angemessenheit derselben prüft, um das Risiko der Nichtkonformität abzuwenden. Im Bereich der Steuern muss die Compliance:

- die Prozeduren definieren, die dazu dienen, die Steuerbestimmungen einzuhalten und Umgehungen der Steuerbestimmungen auszuschließen und

- die Überprüfung der Angemessenheit besagter Prozeduren vornehmen, um dem Risiko der Nichtkonformität vorzubeugen.

Neben den spezifisch der Compliance auferlegten Aufgaben, beispielsweise den Richtlinien für Vergütungen, den Transparenzbestimmungen, der Risikotätigkeit und den Interessenskonflikten, muss diese Funktion:

- bei allen neuen Projekten ex ante in die Bewertung mit einbezogen werden - bei der Prävention und der Verwaltung der Interessenskonflikte, u. zw. sowohl die

Betriebsorgane als auch Mitarbeiter betreffend, mit einbezogen werden - den Betriebsorganen beratend und unterstützend in allen Bereichen zur Seite stehen, die

ein Risiko der Nichtkonformität darstellen. Die Funktion Risikomanagement (Risk Management):

- wirkt bei der Definition, Festlegung und Umsetzung des RAFs und der Risikopolitiken mit

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- schlägt die quantitativen und die qualitativen Parameter für die Definition des RAFs vor, die auch Stressszenarien berücksichtigen müssen

- prüft die Angemessenheit des RAFs - legt Bewertungsmetriken hinsichtlich der operativen Risiken in Übereinstimmung mit

dem RAF fest - stimmt sich mit der Compliance, der Funktion ICT und dem Verantwortlichen des

Notfallplans ab - gibt im Voraus Stellungnahmen in Bezug auf die Kohärenz zwischen RAF und den

Geschäftsfällen mit großer Bedeutung ab, wobei unter Berücksichtigung des Geschäftsfalls auch die Meinung anderer involvierter Funktionen im Risikoverwaltungsprozess eingeholt werden kann.

Das Internal Audit: - hat Kontrollaufgaben der dritten Ebene (di terzo livello) - prüft den regulären Verlauf der Geschäftstätigkeit und die Entwicklung der Risiken - bewertet die Vollständigkeit, die Angemessenheit, die Funktionsfähigkeit und die

Zuverlässigkeit der Organisationsstruktur und der anderen Teile des internen Kontrollsystems

- bringt den Betriebsorganen Verbesserungsvorschläge vor, wobei der Schwerpunkt auf das RAF, den Risikoverwaltungsprozess und die Mess- und Kontrollinstrumente gelegt wird

- bewertet, in Übereinstimmung mit dem Audit-Plan, die Effizienz des Prozesses zur Definition des RAFs, die Kohärenz zwischen RAF und Betriebsgeschehen sowie die Konformität mit der Betriebstätigkeit

- prüft das Greifen der Befugnisse des Risk Managements im Zusammenhang mit dem Abgeben der im Voraus geschuldeten Stellungnahmen betreffend Kohärenz zwischen RAF.

Der Aufsichtsrat: - wacht über die Vollständigkeit, die Angemessenheit, die Funktionalität und die

Zuverlässigkeit des internen Kontrollsystems und des RAFs. Die Raiffeisenkasse hat ein System der Risikoüberwachung und –steuerung umgesetzt, welches eine strikte Trennung zwischen Funktionen mit Kontrolltätigkeit und Funktionen mit operativer Tätigkeit vorsieht. Dabei wurden nachfolgende Ebenen definiert:

1. Ebene: Ablaufkontrollen, welche direkt von den operativen Einheiten durchgeführt werden. Diese Kontrollen überwachen die korrekte Abwicklung der getätigten Operationen.

2. Ebene: Risikocontrolling, durchgeführt von nicht operativen Funktionen mit der Aufgabe, Methoden der Risikomessung festzulegen, die Limitüberwachung, die Rentabilitäts-überwachung und eine Überwachung der operativen Tätigkeit mit dem Ziel die Risikoexposition zu bestimmen. Compliance als unabhängige Funktion der zweiten Ebene. Sie überwacht die Normen-konformität, die Einhaltung interner Regelungen, Kodexe und Richtlinien mit dem Ziel, das Risiko der Nichtkonformität und das Reputationsrisiko zu minimieren. Darüber hinaus unterstützt die Compliance die Funktionen der Risikocontrolle und –steuerung. Antigeldwäschestelle, mit der spezifischen Aufgabe, fortwährend die betriebsinternen Prozeduren zu prüfen, damit sichergestellt wird, dass die von außen vorgegebenen

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Bestimmungen (Gesetze und Durchführungsbestimmungen) und die internen Richtlinien im Zusammenhang mit dem Anti-Geldwäsche-Gesetz eingehalten werden.

3. Ebene: Interne Revision: wird durch die Funktion “Internal Auditing” ausgeübt und hat die Aufgabe, die Angemessenheit und die Funktionalität des gesamten internen Kontrollsystems sicherzustellen. Diese Tätigkeit wurde an den Raiffeisenverband Südtirol Genossenschaft ausgelagert und wird, nach Bedarf, auf der Grundlage eines jährlich festgelegten und vom Verwaltungsrat genehmigten Kontrollplanes durchführt.

Umgang und Art der Risikoberichts- und Risikomesssysteme Die Raiffeisenkasse verwendet die von den Aufsichtsbehörden vorgesehenen und der Größenklasse der Bank entsprechenden einfachen Methoden zur Risikosteuerung. Im Nachfolgenden wird eine kurze Beschreibung der Charakteristiken der wichtigsten, von der Bank verwendeten Risikomesssysteme geliefert, die in den folgenden Tabellen nicht explizit beschrieben werden. Beim Kreditrisiko verwendet die Raiffeisenkasse für die Ermittlung des internen Kapitals den Standardansatz. Die Banca d’Italia hat mit Rundschreibens Nr. 285/13 („Disposizioni di vigilanza per le banche“) den Regulierungsrahmen hinsichtlich des internen Kontrollsystems der Banken neu definiert. Im Lichte der im genannten Rundschreiben im Teil I, Titel IV, Kapitel 3 vorgeschriebenen Bestimmungen hat die Raiffeisenkasse, mit Bezug auf die Effizienz und Wirksamkeit des Kreditprozesses und des einschlägigen Kontrollsystems, eine funktionale Organisationsstruktur eingesetzt, um die vom Aufsichtsorgan angeführten Ziele betreffend Verwaltung und Kontrolle sicherzustellen. Der Organisationsprozess der Kreditrisikoverwaltung lehnt sich an das Prinzip der Trennung zwischen den Tätigkeiten an, d. h. zwischen der Kreditberatung im Marktbereich und der Kreditprüfung, -überwachung und –verwaltung im Innenbereich. Durch die Schaffung getrennter Organisationsstrukturen wurde dieses Prinzip umgesetzt. Derzeit arbeitet die Raiffeisenkasse in fünf Geschäftsstellen, die jeweils von einem Verantwortlichen geleitet und kontrolliert werden. Ergänzend zu den Kontrollen der ersten Ebene (Ablaufkontrollen), befassen sich die Kontrollen der zweiten Ebene (Risikokontrollen) mit dem Aufzeigen des Verlaufs der Kreditpositionen und der Korrektheit/Angemessenheit der abgewickelten Verwaltungsprozesse von Seiten der mit der Kreditverwaltung beauftragten Strukturen. Der gesamte Verwaltungs- und Kontrollprozess der Kredite ist durch die Kreditpolitik geregelt, die im Besonderen: - die Vollmachten und Zeichnungsberechtigungen hinsichtlich der Kreditausfolgung

festlegt, - die Bewertungskriterien hinsichtlich der Bewertung der Kundenbonität definiert, - die Methodiken hinsichtlich der Verlängerungen von Krediten regelt und - die Methodiken hinsichtlich der Verlaufskontrollen und der Messung des Kreditrisikos

sowie der zu ergreifenden Interventionsarten im Falle der Erkennung von Anomalien festschreibt.

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Die aufsichtsrechtlichen Normen (9. Aktualisierung des Rundschreibens der Banca d’Italia Nr. 263/06, Titel V, Kapitel 5 vom 12. Dezember 2011) schreiben aufsichtsrechtliche Limits für die Risikoaktiva gegenüber verbundenen Subjekten und die Notwendigkeit der Festlegung von speziellen Entscheidungsverfahren vor, um bei der Geschäftstätigkeit mit diesen Parteien eine ordnungsgemäße Zuweisung der Ressourcen zu gewährleisten und Dritte vor Benachteiligung zu schützen. In diesem Zusammenhang hat die Bank entsprechende Genehmigungsverfahren festgelegt, um die Unparteilichkeit und Objektivität der Entscheidungen bei der Gewährung von Krediten sicherzustellen. In diesem Lichte wurde die Bank mit angemessenen Instrumenten zur Unterstützung der korrekten und vollständigen Erhebung der verbundenen Subjekte ausgestattet. Diese Genehmigungsverfahren wurden mit Organisationsmaßnahmen und internen Kontrollen integriert, um im Rahmen der Vorbeugung und Behandlung der Interessenkonflikte die Rollen und Verantwortlichkeiten der Gesellschaftsorgane und der operativen Funktionen zu definieren. Damit kann eine genaue Erhebung bzw. Überwachung der verbundenen Subjekte, die Einhaltung der vorgegebenen Limits sowie die rechtzeitige und korrekte Abwicklung des Genehmigungsverfahrens gewährleistet werden. In den Richtlinien hat die Bank das Niveau ihrer Risikobereitschaft, d.h. das maximale Limit der Risikoaktiva gegenüber der verbundenen Subjekte, definiert. Insbesondere wurde der maximale Wert des Verhältnisses zwischen der Gesamtsumme der Geschäftsbeziehungen an allen verbundenen Parteien und den Eigenmittel festgelegt. Außerdem wurden auch die operativen Limits hinsichtlich des Ausmaßes der Geschäftsbeziehungen an allen verbundenen Subjekte festgelegt, dessen Überschreitung durch zusätzliche Kreditrisikominderungstechniken von Seiten von unabhängigen Subjekte zu den nahen stehenden Parteien abgedeckt werden muss. Die festgestellten Risiken hinsichtlich Operationen an verbundenen Subjekten (rechtlicher und reputationeller Natur oder aus Interessenkonflikten), die als relevant für die Geschäftstätigkeit angesehen werden, werden im Rahmen des RAF und des ICAAP-Prozesses ausgewertet; insbesondere in Fällen von Überschreitung der aufsichtsrechtlichen Grenzen (aufsichtsrechtlich wird diese Möglichkeit nur aus Gründen, welche unabhängig vom Willen oder Fehler der Bank sind, anerkannt) wird, zusätzlich zu den bereits gefassten Initiativen im Rückführungsplan, bei der Bestimmung des aktuellen und des hochgerechneten gesamten internen Kapitals, der Überschuss berücksichtigt. Mit Bezug auf die Markrisiken schreibt die Bankenaufsicht vor, dass die Banken Strategien, Politiken und Methodiken vorsehen, um das Handelsportefeuille nach den Vorgaben verwalten und den von der Bankenaufsicht aufgezeigten Anforderungen nachkommen zu können. Von der Aufsichtsbehörde wurde festgelegt, dass jene Banken welche ein Handelsportefeuille im Ausmaß von weniger als 5% der Bilanzsumme aufweisen, und bei welchen dieses die 15 Mio. Euro Grenze nicht überschreitet, von diesen Verpflichtungen ausgenommen sind. Die Raiffeisenkasse hält ein Handelsportefeuille, welches die angeführten Limits nicht überschreitet. Die Strategie, die jener auf eigene Rechnung durchgeführten Handel zugrunde liegt, basiert sowohl auf dem Bedarf der Raiffeisenkasse als auch auf der Zielsetzung, das Risiko- und Ertragsprofil der Portefeuille-Investitionen hinsichtlich des Zins- und Adressenausfallrisikos zu maximieren. Die Raiffeisenkasse hält keine Finanzinstrumente für Handelszwecke.

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Es gilt zu berücksichtigen, dass hinsichtlich des Begleichungsrisikos (rischio di regolamento) das aufsichtsrechtliche Handelsbuch sondern auch das aufsichtsrechtliche Bankbuch betroffen ist. Das operationelle Risiko betrifft, gemäß aktueller Definition aus den Aufsichtsanweisungen, die Möglichkeit, aufgrund von Unangemessenheiten, Unregelmäßigkeiten oder schlechtem Funktionieren von internen Abläufen oder Systemen sowie Unzulänglichkeiten in den Abläufen und im Verhalten der menschlichen Ressourcen Verluste zu erleiden. Darunter fallen auch Rechtsrisiken. Als sinnvolle Maßnahme zur generellen Minimierung des operationellen Risikos betrachtet die Raiffeisenkasse Salurn ihr internes Kontrollsystem, das gekennzeichnet ist durch:

• ausgedehnte Kontrollen der 1. Ebene, die in einer eigen Lotus Notes Datenbank dokumentiert sind,

• möglichst viele automatische Kontrollen, die von der Prozedur selber über das Ris durchgeführt werden,

• regelmäßige Prüfungen von Seiten der ausgelagerten Internen Revision • Dienstanweisungen und Ablaufbeschreibungen für alle wichtigen Prozesse, • Anwendung des Vieraugenprinzips in möglichst vielen risikoträchtigen Abkäufen, • die Unabhängigkeit von wichtigen Funktionen mit Kontrollaufgaben (z.B. Bank-

Compliance, MiFID-Compliance, Riskmanagement, Buchhaltung und Controlling). Einen wichtigen Beitrag zur Eingrenzung und Überwachung der Rechtsrisiken leistet die „Bank-Compliance“ –Funktion, welche die Einhaltung der normativen Bestimmungen in der allgemeinen Banktätigkeit überwacht. Durch die Verwendung der von der vom Raiffeisenverband Südtirol ausgearbeiteten Vertragsvorlagen ist das Rechtsrisiko weitgehend eingeschränkt. Für die Einschätzung des operationellen Risikos und der die periodische Berichterstattung an den Verwaltungsrat, Aufsichtsrat und Direktion ist der Risk-Manager zuständig. Für spezifische Bereiche gibt es zusätzliche Verantwortliche , wie z.B. für das WP-Geschäft (MiFID-Compliance), die Arbeitssicherheit und die Abwehr der Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus. Die Bemessung dieses Risikos erfolgt durch Anwendung des Basisindikatoransatzes, weil dieser den einfachsten Ansatz zur Quantifizierung operationeller Risiken darstellt (Prinzip der Proportionalität) und die vorgesehenen gesetzlichen Grenzen zur Anwendung des Standard- bzw. AMA-Ansatzes nicht überschritten werden. Bei der Basismethode wird ein Risikogewichtungssatz von 15% auf einen relevanten Indikator (indicatore rilevante) angewandt. Das aus dieser Berechnung resultierende Risiko wird mit den Eigenmittelanforderungen verglichen. Im Hinblick auf das Konzentrationsrisiko im Bankbuch überwacht die Raiffeisenkasse die für sie bedeutenden Kreditpositionen. Im Besonderen verfolgt und überwacht sie das Konzentrationsrisiko des Kreditportefeuilles gegenüber Unternehmen, u. zw. anhand des von der Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellten Algorithmus (Granularity Adjustment – siehe

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Rundschreiben Nr. 285/13 der Banca d’Italia – Teil I, Titel III). Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Exposition gegenüber einzelnen Sektoren gelegt. Darüber hinaus überwacht und verfolgt die Raiffeisenkasse die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Limits hinsichtlich der Großkredite, d. h. jener Kreditpositionen, die das Ausmaß von 10% der Eigenmittel überschreiten. Zur Überwachung und Verwaltung des Liquiditätsrisikos verwendet die Bank ein System, das in Übereinstimmung mit den geltenden Aufsichtsbestimmungen die Zielsetzung verfolgt: - jederzeit über Liquidität zu verfügen und somit in der Lage zu sein, jederzeit den eigenen

Zahlungsverpflichtungen Folge leisten zu können, und zwar sowohl im normalen Geschäftsverlauf als auch in Krisensituationen;

- die eigenen Aktivitäten finanzieren zu können, u. zw. unter Berücksichtigung der günstigsten derzeitigen und voraussehbaren Marktbedingungen.

Die Bank verfügt über einen Notfallplan (Contingency Funding Plan - CFP), d.h. über Organisations- bzw. Ablaufprozeduren, welche im Falle von Gefahrensituationen oder Liquiditätskrisen zu aktivieren sind. Im CFP sind die verschiedenen Ebenen von Liquiditätsengpässen, sowie die Prozesse und die Instrumente zur ihrer Bewältigung (Aufgaben und Verantwortungen der zuständigen Gremien und Organisationseinheiten, markt- bzw. konjunkturbezogene und bankbezogene Frühwarnindikatoren, Art der Aktivierung und Überwachung von Notfallsituationen, Strategien und Instrumente für das Krisenmanagement) definiert. Die Bank hält hauptsächlich Finanzinstrumente hoher Qualität, welche eligible in den Refinanzierungsgeschäften mit dem Eurosystem sind, und verfolgt Politiken, die eine direkte Mittelbeschaffung von Seiten der Retailkunden bevorzugen. Die Liquidität der Bank befindet sich auf hohem Niveau. Am 31. Dezember 2015 belief sich die Höhe der refinanzierbaren Liquiditätsreserven bei der Europäischen Zentralbank (EZB) auf insgesamt 116.500.000.- €, wovon 87.500.000.- € nicht vinkuliert waren. Dabei konnte im Vergleich zum vorherigen Jahr ein deutliches Wachstum / ein geringes Wachstum/ ein Verlust festgestellt werden. Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Offenlegung über das Liquiditätsrisiko, wie vom Rundschreiben Nr. 263/2006 der Banca d’Italia vorgesehen (siehe Titel V, Kapitel 2, Sektion VI), werden, unter Berücksichtigung der Komplexität der Bank, mittels Angabe der im Anhang zur Bilanz gelieferten Informationen (siehe Rundschreiben Nr. 262 vom 22. Dezember 2005 – “Il bilancio bancario: schemi e regole di compilazione”, Anhang A, Anhang zur Bilanz, Teil E), erfüllt. Das strategische Risiko ist das aktuelle oder hochgerechnete Risiko von Gewinnverlusten oder zusätzlichen Eigenkapitalunterlegungen in Folge von Veränderungen im Geschäftsumfeld oder von nachteiligen geschäftlichen Entscheidungen, falscher Umsetzung von Entscheidungen, mangelnder Reaktionsfähigkeit auf Veränderungen im Wettbewerbsumfeld. Die Bank überwacht das strategische Risiko wie folgt:

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sie legt im Rahmen der strategischen Planung, auf Grund ihrer bestehenden und hochgerechneten Eigenkapitalunterlegung sowie ihrer finanziellen Bedürfnisse, kohärente und erreichbare Ziele fest;

sie überwacht im Steuerungsprozess ständig und rechtszeitig ihr Ergebnis, wobei eventuelle Abweichungen von den vorgegebenen Zielen festgestellt werden.

Das Reputationsrisiko ist das gegenwärtige oder hochgerechnete Risiko von Auswirkungen auf das Ergebnis oder auf das Eigenkapital in Folge eines negativen Rufes der Bank, wie z.B.:

zum Nachteil des Kunden vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln der Bank oder auf die Bank beziehendes Handeln;

Mangel an Klarheit bei der Übermittlung von Informationen an Kunden; Phänomene von Marktmissbrauch und sonstige Straftaten der Bank zum Nachteil der

Anleger; teilweise nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Bezahlung, welche die institutionellen

Gegenparteien auf das Handeln in nicht regulierten Märkten induzieren kann; Nichtbeachtung von Interbankenvereinbarungen im Rahmen von außergerichtlichen

Umstrukturierungen; falsche bzw. mangelnde oder nicht transparente Angaben an die Aufsichtsbehörde.

Die Bank ist sich über den Schwierigkeitsgrad der Quantifizierung von Reputationsrisiken bewusst und erkennt deshalb die Wichtigkeit der Qualität der Organisations- und Kontrollstrukturen an, um eine angemessene Risikominderung zu erreichen. Die Einrichtung einer bestimmten permanenten, wirksamen und unabhängigen Stabstelle (z.B. Compliance, zuständig für die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften) dient als Funktion, die speziell für das Management und die Kontrolle der Reputationsrisiken und der damit verbundenen rechtlichen Risiken, verantwortlich ist. Eine der Aufgaben dieser Funktion ist es u.a. einen Beitrag zur Verbreitung einer Unternehmenskultur basierend nicht wörtlich sondern inhaltlich auf den Prinzipien von Ehrlichkeit, Fairness und Respekt der Normen zu leisten. Sie koordiniert zudem die Realisierung eines Geschäftsmodells zur Überwachung und Verwaltung der Risiken ihrer Kompetenz. Mit Bezug auf die Verwaltung und Steuerung der Risiken Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus hat die Raiffeisenkasse, unter Einhaltung der Bestimmungen und auf der Grundlage einer punktuellen Analyse der Organisation, die unter Berücksichtigung der Betriebsgröße und Komplexität des Unternehmens und den Fachkompetenzen der vorhanden Mitarbeiter vorgenommen wurde, eine Antigeldwäschestelle eingerichtet, die nachfolgende Aufgaben eigenständig erfüllt: • Erhebung der Bestimmungen und deren Auswirkung auf die Prozesse und Abläufe; • Mitarbeit an der Erfassung des internen Kontrollsystems und der Abläufe zur

Risikoverwaltung Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus; • fortlaufende Kontrolle der Kohärenz der Abläufe und des internen Kontrollsystems; • Beratung und Unterstützung der verschiedenen Bereiche bei der Einführung neuer Produkte

und Dienstleistungen; • Bereitstellung, Aktualisierung und Kontrolle der Zuverlässigkeit des Informationssystems

und der Einspeisung der Daten ins “Archivio Unico Informatico “ (AUI); • monatliche Versendung der statistischen Datenflüsse des AUI ans UIF;

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• Durchführung Kontrolle der Effizienz der Anleitung zur verstärkten Kundenprüfung; • Mitarbeit an der Erstellung eines angemessenen Weiterbildungsplanes; • Erarbeitung der Informationsflüsse zu den Gesellschaftsorganen und zur Direktion; • periodische Berichterstattung (mindestens 1 Mal pro Jahr) an die Gesellschaftsorgane über

die durchgeführten Kontrollen, festgestellten Mängel und getroffenen Maßnahmen sowie über den Weiterbildungsplan.

Bei der Ausübung der nachfolgenden Tätigkeiten: • Bewertung der Gianos inattesi • Gianos GPR (generatore progressivo di rischiosità) • KYC (know your costumer) • Einheitsarchiv (AUI) • Aus- und Weiterbildung im Geldwäschebereich und Terrorismusfinanzierung bedient sich die Raiffeisenkasse der Unterstützung und Beratung des Raiffeisenverbandes Südtirol Genossenschaft. Die von der Antigeldwäschestelle durchgeführten Tätigkeiten sind im Reglement „Internes Reglement der Antigeldwäschestelle“ (siehe Rundschreiben der Hauptabteilung Recht Nr. R-48-11 vom 20.08.2011) beschrieben, das vom Verwaltungsrat am 11.08.2011 beschlossen wurde. Die Raiffeisenkasse führt ihre Tätigkeiten mit der Unterstützung und Beratung des Raiffeisenverbandes Südtirol Gen. auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrages (Contratto di servizi della Federazione Cooperative Raiffeisen in materia di prevenzione e di gestione dei rischi di riciclaggio e di finanziamento del terrorismo internazionale) durch. Im Dienstleistungsvertrag sind die Zielsetzungen der Aktivitäten, die Mindestfrequenz der Informationsflüsse gegenüber dem internen Verantwortlichen und den weiteren Betriebsorganen, die Schweigepflichten über die bei der Ausübung des Mandates erhaltenen Informationen und die Möglichkeit der Revision der vertraglichen Bedingungen, einschließlich der Möglichkeit die wirtschaftlichen Bedingungen abzuändern und den Zugriff der Aufsichtsbehörde und des UIF auf die für die Prüfung erforderlichen Informationen sicherzustellen, enthalten. Die Beratung und Unterstützung des Raiffeisenverbandes Südtirol Genossenschaft für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem o. a. Vertrag befreit die Raiffeisenkasse nicht von der Verantwortung hinsichtlich der mit dieser Aktivität zusammenhängenden Risiken. Das Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 285/13 (Teil III Kapitel I) fördert, im Sinne einer soliden und umsichtigen Führung, durch Festlegung von aufsichtsrechtlichen Grenzen und der Angabe der Prinzipien zur Organisation und internen Kontrollen, die Risikokontrolle, die Vorbeugung und die ordnungsgemäße Handhabung der Interessenkonflikte gegenüber Beteiligungen. Im Einklang mit dem Proportionalitätsprinzip und um diesen Grundsätzen eine Wirkung zu geben, hat die Bank durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 14.06.2012 die internen Richtlinien hinsichtlich Investitionen in nicht-finanziellen Unternehmen genehmigt. Schließlich hat die Bank Maßnahmen ergriffen, welche die Kontrollprozesse zur korrekten Messung und Steuerung der Risiken aus Beteiligungen regelt und eine korrekte Einhaltung der internen Richtlinien gewährleistet. Im Bewusstsein, dass die nicht messbaren Risiken schwer zu quantifizieren sind, hat die Raiffeisenkasse dazu animiert, die Bestrebungen für das Einsetzen angemessener Minderungs-

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und Kontrolltechniken und organisatorischer Vorkehrungsmaßnahmen zu forcieren. Der Prozess zur Risikoeinschätzung wird jährlich, innerhalb 30. April nach Begutachtung und Beschluss durch den Verwaltungsrat, im an die Aufsichtsbehörde verschickten ICAAP-Report dokumentiert. Leitlinien zur Risikoabsicherung und –minderung, Strategien und Verfahren zu deren Überwachung Die Bank unterhält keine buchhalterischen Deckungsgeschäfte, die aus dem Fair Value herrühren. Ebenso unterhält sie keinerlei Deckungsgeschäfte zur Absicherung des cash flows. Die Raiffeisenkasse hat spezielle qualitative Kontrollinstrumente in den Prozessen der Organisation und in den Prozessen der Risikoüberwachung festgelegt, auch im Lichte einer eventuellen Verwendung von spezifischen Minderungstechniken. Im Zuge des ICAAP-Prozesses hat die Raiffeisenkasse für jedes relevante Risiko entsprechende Politiken und Methoden zur Messung festgeschrieben. Die Techniken zur Risikominderung sind im ICAAP-Report angeführt, welcher den Aufsichtsbehörden jährlich übermittelt wird. Angemessenheit der Risikomanagementverfahren Es wird vorausgeschickt, dass

- ein internes Reglement zur Steuerung des Gesamtbankrisikos besteht, welches laufend überarbeitet wird, um es einerseits zu verbessern und andererseits den neuen Erfordernissen anzupassen (z.B. Abstimmung mit dem RAF);

- der Aufsichtsrat den ICAAP-Prozess verfolgt sowie an den Verwaltungsratsitzungen teilnimmt, in welchen Risikoberichte behandelt werden;

- die Feststellungen und Anregungen der Internen Revision des RVS zum ICAAP-Report berücksichtigt und umgesetzt werden;

- dem Verwaltungsrat, dem Aufsichtsrat und der Direktion vom Riskmanagement drei trimestrale Risikoreport und ein ICAAP-Report vorgestellt werden;

- alle wichtigen Risiken, denen die Raiffeisenkasse bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt ist, ermittelt und bewertet werden, sowie mit geeigneten Methoden und Instrumenten und ausreichender Periodizität überwacht werden;

- der ICAAP-Prozess die Abstimmung mit dem RAF berücksichtigt; - die Funktion des Risiko-Managers von jener der Internen Revision getrennt ist und

unterschiedliche Personen damit beauftragt sind, um auf diese Weise eine Vermischung der Kontrollfunktionen vorzubeugen;

- die Unabhängigkeit des Risiko-Managers als Verfasser des ICAAP-Reports, vor allem mit Bezug auf die „Selbsteinschätzung“, die von der Bankenaufsichtsbehörde gewünschte Objektivität gewährleistet;

- in den Risiko-Reports konkrete Mängel festgehalten werden und entsprechende Vorschläge enthalten sind, damit die Direktion bzw. die Verwaltung der Raiffeisenkasse diese auch in ihrer Tätigkeit berücksichtigen, bewerten und, sofern für notwendig erachtet, auch entsprechende Maßnahmentreffen können;

- somit gewährleistet ist, dass der ICAAP-Report eine konkrete Umsetzung findet; erachtet der Verwaltungsrat der Kasse, dass:

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- keine Risiken bestehen, welche die Existenz der Bank gefährden könnten, wenn man von den externen Rahmenbedingungen der anstehenden Reform der Genossenschaftsbanken absieht;

- die Einschätzung der Risiken und die Maßnahmen zu deren Eingrenzung im Verhältnis zur relativen Größe der Bank stehen, welche als lokal tätige Genossenschaftsbank hauptsächlich ein traditionelles Kreditgeschäft betreibt;

- dass es seit Einführung des ICAAP-Prozesses im Jahre 2008 immer wieder zu Verbesserungen gekommen ist und somit die Umsetzung, wenn auch teilweise in kleinen Schritten und zeitlich etwas verzögert, konkret erfolgt;

- dass der Risikomanagement-Prozess in der Raiffeisenkasse Salurn in einem angemessenen Verhältnis zur Operativität und den damit zusammenhängenden Risiken steht und die Risikoüberwachung in angemessener Weise umgesetzt wird.

Risikoprofil der Unternehmensstrategie Die Unternehmensstrategie der Raiffeisenkasse ist von einer tendeziell risikoarmen Geschäftsgebarung, einer ausgeprägten Kundenorientierung und von einer hohen Servicequalität gekennzeichnet. Daraus folgt, dass weder Gewinnmaximierung noch die Steigerung der Volumina um jeden Preis angestrebt werden, sondern angemessene Betriebsergebnisse, die eine konstante Verbesserung der Eigenkapitalausstattung ermöglichen. Bei Zielformulierung „quantitatives Wachstum“ wird mehr Gewicht auf die „Qualität“ als auf das „Wachstum“ gelegt. Einer durchschnittlichen Rentabilität stehen deshalb angemessene Werte in Bezug auf die Einzelwertberichtigungsquote und die Risikostreuung gegenüber. Die vorhandenen Organisationsstrukturen sorgen für ein aktives Risikomanagement, ein regelmäßiges Monitoring, zeitnahe Informationen und, im Allgemeinen, für die Compliance ausgerichtete Geschäftsgebarung. Regelung zur Unternehmensführung

Angewendetes Verwaltungssystem In der Raiffeisenkasse Salurn kommt das traditionelle Verwaltungsssystem mit folgenden Organen zur Anwendung: Vollversammlung, Verwaltungsrat, Vollzugsausschuss und Aufsichtsrat. Kategorie Die Raiffeisenkasse Salurn Gen. ist den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen entsprechend von der Dimension her als „klein“ einzureihen, da die Aktiva unter 3,5 Milliarden Euro liegt. Informationen zur Zusammensetzung der Kollegialorgane Anzahl Mitglieder des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat besteht aus acht Mitgliedern

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Raiffeisenkasse Salurn Gen.

Nr. Geschlecht (m/w) Alter Amtsdauer (Jahre)

In anderen

Gesellschaften/Körperschaften

bekleidete Ämter

Anzahl Art

1 männlich 46 9 1 Verwaltungsrat

2 weiblich 64 18 0

3 weiblich 39 9 0

4 männlich 50 3 0

5 männlich 53 24 0

6 weiblich 48 3 0

7 männlich 46 0 3 Verwaltungsrat

8 männlich 33 0 0

Die aktuelle Anzahl ist der Komplexität und Größe der Raiffeisenkasse angemessen. Den statutarischen Vorgaben, welche die Bestimmungen zur Corporate Governance wiederspiegeln, wird entsprochen.

Anzahl Mitglieder des Vollzugsausschusses: Der Vollzugsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, welche vom Verwaltungsrat ernannt wurden. Nachdem die Mitglieder des Vollzugsausschusses auch Mitglieder des Verwaltungsrates sind, wird auf die Tabelle verzichtet. Anzahl Mitglieder Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat besteht aus drei effektiven Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern, so wie von den gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen vorgesehen.

Nr. Geschlecht (m/w) Alter Amtsdauer (Jahre)

In anderen

Gesellschaften/Körperschaften

bekleidete Ämter

Anzahl Art

1 m 56 13 1 Verwaltungsrat

2 m 44 13 0

3 m 30 1 1 Verwaltungsrat

4 m 71 13 2 Verwaltungsrat /

Kontrollorgan

5 m 58 10 0

Unabhängigkeit Aufgrund der im Statut definierten Kriterien erfüllen alle Mitglieder des Verwaltungsrates die Voraussetzung der Unabhängigkeit Verwalter als Minderheitsvertreter Keine

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Raiffeisenkasse Salurn Gen.

Ausschüsse des Verwaltungsrates In der Raiffeisenkasse Salurn Gen. wurden innerhalb des Verwaltungsrates keine Ausschüsse eingerichtet. Richtlinien für eine Nachfolgeregelung der Ämter Keine Strategie für die Auswahl der Mitglieder des Verwaltungsrates Am 27.03.2012 hat der Verwaltungsrat der Raiffeisenkasse Salurn ein Regelwerk zur „Corporate Governance“ verabschiedet. Die Raiffeisenkasse erachtet es für grundlegend, so weit wie möglich die soziale Basis und die territoriale Realität auszudrücken, die sie trägt und auf der sie ihre Tätigkeit ausübt. Als Genossenschaft fühlt sich die Raiffeisenkasse ebenfalls den demokratischen und solidarischen Prinzipien verpflichtet, die zusammen den Grundstein des Genossenschaftswesens bilden. In diesem Sinne ist die Raiffeisenkasse bestrebt, die höchstmögliche professionelle Qualifikation ihrer Mandatare zu erreichen, wobei dies aber niemals die benannten Grundprinzipien ihres Wirkens entkräften darf. Die Vorgaben zur Zusammensetzung des Verwaltungsrates können nicht so weit gehen, dass sie der genossenschaftlichen Natur der Raiffeisenkasse zuwiderlaufen, indem sie durch Festlegung von zu hohen Maßstäben, z. B. bezüglich akademischer Bildung und Bankerfahrung im engeren Sinne, zum Ausschluss von Mitgliedern führen, die sich aufgrund anderer Berufs- und Lebenserfahrungen auszeichnen und im Rat einen wertvollen Beitrag leisten können. Gerade dies würde zur kulturellen Verflachung der Organe führen und die Raiffeisenkasse von ihrer Basis entfernen. Auch sollte bedacht werden, dass gerade die hervorgehobene Rolle der Geschäftsführung im Verwaltungssystem der Raiffeisenkassen und deren Rolle im Verhältnis zum Verwaltungsrat sich auf die Umsetzung der heute gegenständlichen Vorgaben auswirken. Es ist aber auf jeden Fall feste Absicht der Raiffeisenkasse, innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens ein höchstmögliches professionelles Niveau der Verwaltungsräte zu erreichen und eventuell mangelhafte spezifische Vorbereitung einzelner Verwaltungsräte durch Nutzung von Bildungsangeboten im bank- und finanztechnischen sowie rechtlichen Bereich so weit wie möglich auszugleichen. Risikoausschuss In der Raiffeisenkasse Salurn wurde bislang kein Risikokomitee eingesetzt.

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Raiffeisenkasse Salurn Gen.

Informationen an den Verwaltungsrat zu den Risikothemen Seit 03.09.2009 verfügt die Raiffeisenkasse Salurn über eine Geschäftsordnung zu den Informationsflüssen in der Kasse. In Hinblick auf die periodischen Informationen an den Verwaltungsrat ist Folgendes vorgesehen:

Inhalt verantwortliche Funktion1

Zeitrahmen

Vorschlag zur Bestimmung, Klassifizierung und Zuteilung der Relevanz der Risiken, denen die Bank ausgesetzt ist oder sein könnte .

Direktor jährlich

Übersicht über die relevanten Risiken, denen die Bank ausgesetzt ist oder sein könnte

Direktor jährlich

Vorschlag zur Festlegung des Systems der Management-Informationsflüsse über die einzelnen Risiken sowie Vorschlag zur Festlegung der Mechanismen zur Koordinierung der betroffenen Organisationseinheiten/Funktionen.

Direktor jährlich

Vorschlag zur Umsetzung/Überarbeitung des ICAAP-Prozesses. Direktor jährlich Hinweise hinsichtlich der Ermittlung des aktuellen und prospektiven internen Gesamtkapitals und zur qualitativen Bewertung der Exposition gegenüber nicht messbaren Risiken.

Direktor jährlich

ICAAP-Report. Direktor jährlich Beschlussanträge hinsichtlich der Ermittlung oder Überarbeitung:

- des Grades der Risikoneigung - der Leitlinien und Prinzipien im Zusammenhang mit

Organisationsmaßnahmen für eine angemessene Verwaltung der Risiken sowie der Strategie und der Politik für das Management und die Kontrolle der Risiken

- der Analysemethoden, der Messung und/oder Bewertung der Risiken - der operativen Grenzen und der Exposition sowie der Kompetenzen der

Risikoverwaltung - der Maßnahmen der Übertragung der Risiken und/oder

Risikominderung.

Direktor jährlich/bedarfsbezogen

Vorschlag zur Festlegung/Überarbeitung der Organisationsstruktur, der Direktor jährlich

1 Die „verantwortliche Funktion“ kann sich der Berichte und Unterlagen bedienen, die von den internen Strukturen erstellt worden sind.

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Raiffeisenkasse Salurn Gen.

Verantwortungsbereiche und der Aufgabenverteilung der Strukturen und Organisationseinheiten sowie der operativen Weisungen. Vorschlag zur Festlegung/Überarbeitung der Strategie zur Übermittlung von Aufträgen.

Direktor jährlich

Vorschlag zur Festlegung/Überarbeitung der Strategie der Verwaltung der persönlichen Geschäfte.

Direktor jährlich

Vorschlag zur Festlegung/Überarbeitung der Politik der Verwaltung der Interessenskonflikte und der Maßnahmen und Prozeduren, die eine ungerechtfertigte Einflussnahme von relevanten Personen auf die Abwicklung von Dienstleistungen, Veranlagungen oder Nebendienstleistungen verhindern oder einschränken sollen.

Direktor jährlich

Vorschlag zur Festlegung/Überarbeitung der Politik zur Ermittlung und Verwaltung der Anreize (inducements).

Direktor jährlich

Berichterstattung der Geschäftsfälle im Interessenskonflikt. Direktor bedarfsbezogen Vorschlag zur Festlegung/Überarbeitung der strategischen Zielsetzungen, der strategischen Dreijahrespläne bzw. Mehrjahrespläne (wirtschaftlicher, vermögensrechtlicher und finanzieller Art) sowie der daraus resultierenden einschlägigen operativen Hebeleffekte.

Direktor jährlich

Vorschlag zur Festlegung der Jahreszielsetzungen wirtschaftlicher, vermögensrechtlicher und finanzieller Natur sowie des funding-Plans.

Direktor jährlich

Vorschlag zur Festlegung der Kriterien zur Klassifizierung und Bewertung der Bilanzposten.

Direktor jährlich

Vorschlag zur Festlegung/Überarbeitung des Grundsatzbeschlusses betreffend die Anlagepolitiken und die Klassifizierung sowie das pricing der Finanzinstrumente Vorschlag zur Festlegung/Überarbeitung der Politik des Hedge Accounting.

Direktor jährlich

Übermittlung des Entwurfs des Jahresabschlusses. Direktor jährlich Vorschlag zur Festlegung/Überarbeitung der Kriterien, der Inhalte und verantwortlichen Stellen für die Marktoffenlegung.

Direktor jährlich

Vorschlag zur Marktoffenlegung im Sinne des Titels IV, Kapitel 1 des Rundschreibens 263/06 der Banca d’Italia.

Direktor jährlich

Vorschlag zur Festlegung/Überarbeitung des Notfallplans („business continuity“–Plan) und des „disaster recovery“–Planes (im Sinne der

Direktor jährlich

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Raiffeisenkasse Salurn Gen.

Überarbeitung des Notfallplans muss zumindest alle drei Jahre auch die Überarbeitung der BIA erfolgen). Berichte über:

- den wirtschaftlichen, vermögensrechtlichen und finanziellen Verlauf der Nettoposition der Liquidität und die Analyse über Abweichungen.

- den Verlauf und die Exposition der diversen Risikoprofile. - die Zusammensetzung und den Verlauf des eigenen Portfolios/des

Portfolios Dritter. - die Ergebnisse der Überwachungstätigkeit der Finanzierungen, die

Klassifizierung der Risikopositionen und die Dynamik der schwierigen Positionen.

- die Geschäfte zugunsten der Mitglieder, außerhalb des Tätigkeitsgebiets

Direktor vierteljährlich

Aufsichtsrechtliche Meldungen: - Meldematrix - Bilanzdaten - Daten zur Gewinn- und Verlustrechnung - aufsichtsrechtliche Eigenmittel und aufsichtsrechtliche Kennzahlen

(coefficienti prudenziali) - Verfahren zur Erstellung und Überprüfung der Meldungen.

Direktor die Frequenz geht mit der damit verbundenen Melde-pflicht einher, und erfolgt dann bzw. so, dass die betroffenen Organe die notwendigen Kontrollen durchführen können

Mitteilungen im Falle von Überziehungen der operativen Limits und gleichzeitiger Vorschlag eines Sanierungs/Abzahlungsplanes an die betroffene Abteilung/Struktur.

Direktor bedarfsbezogen

Vorausgehende Analyse (ex-ante) zur Erkennung der impliziten Risiken, die im Zusammenhang mit dem Eintritt in neue Märkte oder Bereiche/Sektoren oder mit dem Angebot von neuen Produkten eintreten können sowie Vorschläge zur Erstellung angemessener Kontrollprozeduren.

Direktor bedarfsbezogen

Berichterstattung über die Ergebnisse der Tätigkeit zur Identifizierung und Bewertung der wesentlichen Risiken der Nichtkonformität, denen die Bank ausgesetzt ist sowie über die Angemessenheit der Verwaltung des Risikos seitens der Bank. Stellungnahme zur Angemessenheit der mit dieser Aufgabe betrauten Funktion/Organisationseinheit.

Direktor jährlich

Jährlicher Aktivitätenplan der Compliance-Funktion. Compliance-Officer jährlich

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Raiffeisenkasse Salurn Gen.

Rechtzeitige Meldung über eine jede relevante Nichtbeachtung der Übereinstimmung mit den Rechtsnormen oder die Information über erhobene Fakten, die als besonders bedeutend erachtet werden sowie die Benachrichtigung über neue Bestimmungen und über jede neue oder potenzielle Situation, die ein nicht vorher identifiziertes Risiko der Nichtkonformität mit sich bringen könnte.

Direktor/Compliance-Funktion

bedarfsbezogen

Mitteilung über die Ergebnisse der Tätigkeit der Compliance-Funktion. Compliance-Funktion jährlich Berichterstattung zu den Ergebnissen der einzelnen durchgeführten Analysen. Compliance-Funktion bedarfsbezogen Berichterstattung zu den durchgeführten Tätigkeiten und Kontrollen im Bereich Antigeldwäsche mit den festgestellten Mängeln und getroffenen Maßnahmen.

Direktor/Antigeldwäsche- stelle

jährlich

Mitteilung über Ergebnisse der Tätigkeit des Internal Audit. Internal Audit vierteljährlich Berichterstattung zu den Ergebnissen der durchgeführten Feststellungen. Internal Audit bedarfsbezogen Berichterstattung zu den Ergebnissen der durchgeführten Feststellungen im Geldwäsche-bereich.

Internal Audit jährlich

Evidenz aller relevanten Verletzungen, die im Zuge der Kontrollen des Audit festgestellt wurden oder Informationen über festgestellte Fakten, die als besonders bedeutend erachtet werden.

Internal Audit bedarfsbezogen

Vorschlag zur Änderung des Notfallplans („business continuity“-Plans) auf der Grundlage der bei Kontrollen festgestellten Unzulänglichkeiten.

Internal Audit bedarfsbezogen

Dreijahresplan bzw. Jahresplan der Tätigkeiten des Internal Audit. Internal Audit jährlich Verzeichnis der Reklamationen, Überprüfung der Ergebnisse der Beschwerden, der festgestellten Unzulänglichkeiten samt den entsprechenden Vorschlägen für ihre Behebung.

Beauftragte Kontrollfunktion

halbjährlich

Vorschlag zur Berichterstattung, um der Meldepflicht gegenüber der Consob nachzukommen.

Beauftragte Kontrollfunktion

jährlich

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Raiffeisenkasse Salurn Gen.

Tabelle 2 - Anwendungsbereich (Art. 436 CRR) QUALITATIVE INFORMATION Die Firmenbezeichnung der Bank lautet: Raiffeisenkasse Salurn Genossenschaft ABI-Nummer: 08220 Eingetragen im Handelsregister Bozen unter Nr. A145381 Eingetragen im Genossenschaftsregister Bozen unter der Nr. 2063/2346, Sektion I Eingetragen im Verzeichnis der Banken unter der Nr. 3708.5.0 Stuernummer: 00147330211

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Raiffeisenkasse Salurn Gen.

Tabelle 3 - Eigenmittel (Art. 437 CRR) QUALITATIVE INFORMATION Die Eigenmittel der Raiffeisenkasse setzen sich vor allem aus dem Gesellschaftskapital, den Reserven und den Gewinnrücklagen zusammen. Um die Geschäftstätigkeit der Bank langfristig sicherzustellen, werden vor allem die Reserven in Übereinstimmung mit den statutarischen Bestimmungen und den Vorgaben der Bankenaufsicht durch die jährliche Zuweisung aus dem Gewinn gestärkt. Die Eigenmittel setzen sich als Summe aus einer Serie von positiven und negativen Komponenten zusammen, deren Anrechenbarkeit durch die Normen bestimmt wird. Die positiven Elemente stehen in der vollen Verfügung der Bank, sodass sie ohne Einschränkungen für das Abdecken der Risiken und der evtl. auftretenden Verluste herangezogen werden können. Die Eigenmittel setzen sich aus dem harten Kernkapital, aus dem zusätzlichen Kernkapital und dem Ergänzungskapital zusammen. Die einzelnen Komponenten werden durch eventuelle Abzüge berichtigt. Die Raiffeisenkasse ist stets bestrebt ihr Eigenkapital über die Erwirtschaftung von Gewinnen und somit mittels Erhöhung des harten Kernkapitals zu stärken. Das harte Kernkapital der Raiffeisenkasse besteht aus dem Gesellschaftskapital, dem Emissionsaufpreis, den Gewinnrücklagen und den Bewertungsrücklagen. Davon werden die immateriellen Sachanlagen abgezogen. Zusätzlich wird dieser Betrag gemäß Überwachungsanweisungen der Bankenaufsichtsbehörde berichtigt, und zwar um den eventuellen Überschussbetrag der Beteiligungen an Banken, Finanzierungs- und Versicherungsgesellschaften. Die Summe des harten Kernkapitals, des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals bildet das Eigenkapital für Aufsichtszwecke. Die Raiffeisenkasse verfügt derzeit nur über hartes Kernkapital. Wie von den Weisungen der Capital Requirements Regulation vorgesehen (sog. CRR, Art. 467), hat die Raiffeisenkasse die Option in Anspruch genommen, um die vollständige Neutralisation der Auswirkungen der Bewertungen der von Zentralverwaltungen der EU ausgegebenen Wertpapiere, die im Portfolio zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere (AFS) enthalten sind, sicherzustellen. Die Option wurde innerhalb der von den Weisungen vorgeschriebenen Fristen in Anspruch genommen und der Banca d’Italia mitgeteilt. Die Option wurde auf die Plus-/Minusvalenzen angewandt, die sich am 31.12.2016 auf + 524.330.- Euro belaufen (passive latente Steuern bereits abgezogen). QUANTITATIVE INFORMATION Bilanzabstimmung TEIL F – INFORMAZIONEN ZUM EIGENKAPITAL

Sektion 1 - Eigenkapital des Unternehmens B1. Eigenkapital des Unternehmens: Zusammensetzung

Posten Beträge (in 1.000 €)

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Raiffeisenkasse Salurn Gen.

1. Kapital 5

2. Emissionsaufpreis 182 3. Rücklagen 51.237 - Gewinnrücklagen 46.262 a) gesetzliche 45.559 b) statutarische

c) Eigene Aktien d) Sonstige 4.975 - andere 839 3.bis Anzahlungen auf Dividende 4. Kapitalinstrumente 5. ( Eigene Aktien) 6. Bewertungsrücklagen 524 - Zur Veräußerung verfügbare aktive

Finanzinstrumente 468

- Sachanlagen - Immaterielle Vermögenswerte - Deckung von Auslandsinvestitionen - Deckung der Kapitalflüsse - Wechselkursdifferenzen - langfristige Aktiva auf dem Weg der

Veräußerung

- Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus leistungsorientierten Plänen

-146

- Quote der Bewertungsreserven aus der Bewertung von Beteiligungen zum Nettovermögen:

- Sondergesetze zur Aufwertung 202 7. Gewinn (Verlust) des Geschäftsjahres 735 Totale 53.522

Dividenden

Nicht anrechenbare Minderheitsbeteiligungen

CET1 vor Anwendung der Aufsichtsfilter, Übergangsanpassungen und Abzüge

53.147

Vorsichtsfilter - 4 Übergangsanpassungen ¹ - 294

Abzüge ² - 2.995

CET1 49.854 Im Tier 2 anerkannte nachrangige Instrumente Übergangsanpassungen ³ Abzüge ² Tier 2 Eigenkapital für Aufsichtszwecke 49.854

1) Einschließlich der Effekte des Phasing-In: AFS-Reserven, Reserven IAS 19 2) Die Abzüge auf Investitionen in Finanzgesellschaften inkludieren die Übergangsanpassungen 3) Der Betrag enthält die Auswirkungen das Pahsing-In auf die AFS-Rücklage.

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Raiffeisenkasse Salurn Gen.

Posten der Aktiva sowie der Passiva oder des Eigenvermögens (x 1.000 €)

Beschreibung Bilanzwert Für die Eigenmittel relevante Beträge

Posten der Passiva Verbindlichkeiten gegenüber Banken 30.007

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 275.051

Im Umlauf befindliche Wertpapiere 661

Zum fair value bewertete passive Finanzinstrumente

Bewertungsrücklagen 524 223

davon : - Zur Veräußerung verfügbare aktive Finanzinstrumente 468 167 - Bewertungsrücklagen Beteiligungen - Bewertungsrücklagen Immobilien (IAS16)

- Reserven Aktualisierung TFR-FONDS -146 -146

- Aufwertungsrücklage 202 202 Rücklagen 52.076 52.436 Emissionsaufpreis 182 182 Kapital 5 5 Gewinn (Verlust) des Geschäftsjahres 735 0

Gesamt 52.846

Posten der Aktiva

Zur Veräußerung verfügbare aktive Finanzinstrumente - 7.875 - 2.847

Forderungen an Kunden - 400 - 145

Beteiligungen - 398

- in der Bewertung der wesentlichen Beteiligungen enthaltener Firmenwert

Immaterielle Vermögenswerte

Steuerforderungen 3.032

-2.992

Andere Elemente Wertanpassungen aufgrund der Anforderungen für eine vorsichtige Bewertung

Gesamt

Eigenkapital für Aufsichtszwecke 49.854

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Raiffeisenkasse Salurn Gen.

Tabelle 4 – Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) QUALITATIVE INFORMATION Der von der Bank eingerichtete ICAAP-Prozess verfolgt das Ziel, die Angemessenheit der Kapitalausstattung in Bezug auf die operative Tätigkeit und die in der Strategie festgeschriebenen Risiken festzustellen. Basierend auf dieser Ausgangslage wurde im Jahr 2016 von der Bank der ICAAP nach den folgenden Modalitäten definiert und implementiert. Als internes Kapital versteht man jenen Teil an Kapital, das notwendig ist, um pro Risikoart ein bestimmtes Ausmaß an potenziellen Verlusten aus der Risikotätigkeit abzudecken. Als gesamtes internes Kapital versteht man das Ausmaß des gesamten notwenigen Kapitals, um alle relevanten und von der Bank eingegangenen Risiken abzudecken, auch unter Berücksichtigung von Kapitalnotwendigkeiten für die strategische Ausrichtung. Die Raiffeisenkasse berechnet das gesamte interne Kapital anhand des “building block approach”, d.h. die einzelnen aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen für die messbaren Risiken mit vereinfachten Modellen, und mittels qualitativer Einschätzung aller anderen relevanten Risiken. Es werden außerdem die Resultate der Stress Testings und der relevanten Indikatoren bei den wichtigsten Risiken sowie die strategischen Einschätzungen, die eventuell eine weitere Eigenkapitalunterlegung fordern, berücksichtigt. Die Risiken werden von der Raiffeisenkasse in zwei Arten unterteilt: - quantifizierbare Risiken, bei welchen sich die Raiffeisenkasse der vorgegebenen

Bestimmungsmethoden bedient, um das interne Kapital für das Kredit-, Gegenpartei-, Marktrisiko und das operationelle Risiko sowie für das Konzentrations- und das Zinsänderungsrisiko im Bankportefeuille zu ermitteln;

- nicht oder schwer quantifizierbare Risiken, bei welchen aufgrund der fehlenden Messmethoden zur Bestimmung des internen Kapitals ein solches nicht quantifiziert wird, sondern es durch den Einsatz von Minderungstechniken zu deren Überwachung kommt (Liquiditätsrisiko, Restrisiken, strategische Risiken, Reputationsrisiken).

Die Koeffizienten gegenüber dem Kredit- und Marktrisiko wurden zum Stichtag 31. Dezember 2016 nach den aufsichtsrechtlichen Vorgaben von Basel 3 und unter Anwendung des von der Norm vorgegebenen Standardansatzes bestimmt. Das operationelle Risiko wurde anhand des Basismodells bewertet. Auf der Grundlage der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen müssen Banken gegenüber dem Kredit- und Gegenparteirisiko konstant eine Mindestkapitalunterlegung von 8% des Gesamtforderungsbetrags aufweisen; gegenüber dem Marktrisiko sind die Banken darüber hinaus angehalten, die Bestimmungen zur Risikoüberwachung aus der Tätigkeit mit Finanzinstrumenten und Währungen einzuhalten. Das interne Kapital gegenüber dem Konzentrationsrisiko und gegenüber dem Zinsänderungsrisiko im Bankportefeuille wird nach der von der Banca d’Italia vorgeschriebenen vereinfachten Methodik bestimmt.

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Raiffeisenkasse Salurn Gen.

Im ICAAP Prozess berücksichtigt die Bank die Risiken (rechtlicher und reputationeller Natur oder aus Interessenkonflikten) aus Geschäftstätigkeit mit verbundenen Subjekten. In Fällen von Überschreitung der aufsichtsrechtlichen Grenzen wird nämlich, bei der Bestimmung des aktuellen und des hochgerechneten gesamten internen Kapitals zusätzlich, zu den bereits gefassten Initiativen im Rückführungsplan, der Überschuss berücksichtigt. Die gesamte Risikoexposition der Raiffeisenkasse, mit Berechnung zum Stichtag 31.12.2016 und als Vorschau zum Stichtag 31.12.2017, lässt sich mit dem vorhandenen Bestand an laufenden und programmierten Eigenmitteln abdecken. QUANTITATIVE INFORMATION (Beträge in 1.000.- €)

Kategorie / Werte

Nicht gewichtete Beträge

Gewichtete Beträge / Voraussetzungen

2016 2016

A. Risikoaktivitäten A.1 Kredit- und Gegenparteirisiko 380.872 199.776 1. Standardmethode 380.872 199.319 2. Methodik der internen Ratings 2.1 Basis 2.2 Fortgeschritten 3. Verbriefungen B.1 Kredit- und Gegenparteirisiko 15.982 B.2 Risiko aus der Berichtigung der Bewertung der Kredite und der Gegenpartei

B.3 Begleichungsrisiko B.4 Marktrisiken 1. Standardmethode 2. interne Modelle 3. Konzentrationsrisiko B.5 Operationelles Risiko 1.488

1. Basismethode 1.488 2. Standardmethode

3. fortgeschrittene Methode B.6 Andere Berechnungselemente B.7 Summe Mindestkapitalausstattung 17.470 C. Risikoaktivität und aufsichtsrechtliche Koeffiziente C.1 gewichtete Risikoaktivitäten 218.378 C.2 primäres Kapital der Klasse 1/gewichtete Risikoaktivitäten (CET 1 capital ratio)

22,83%

C.3 Kapital der Klasse 1/ gewichtete Risikoaktivitäten (Total capital ratio)

22,83%

C.4 Summe Eigenmittel/ gewichtete Risikoaktivitäten (Total capital ratio)

22,83%

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Raiffeisenkasse Salurn Gen.

Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko Forderungsklassen EigenmittelanforderungenRisikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken 260.605 Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften 6 Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen Risikopositionen gegenüber Instituten 384.489 Risikopositionen gegenüber Unternehmen 5.397.017 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 6.877.794 durch Immobilien besicherte Risikopositionen ausgefallene Risikopositionen 2.123.792 mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) 189.204 Beteiligungspositionen 438.915 sonstige Posten 273.708 Kreditverbriefung: Risikopositionen gegenüber Kreditverbriefung: Totale 36.569 Kreditverbriefung: Risikopositionen gegenüber Kreditverbriefung: Detail Auto-KreditverbriefungGesamt 15.982.099 Eigenmittelanforderungen für andere Risiken

Zusammensetzung EigenmittelanforderungenPositionsrisiko auf SchuldverschreibungenPositionsrisiko auf Aktien und DividendenpapierenGroßkredite oberhalb der Obergrenzen der Artikel 395 bis 401, soweit dem Institut eine Überschreitung jener Obergrenzen gestattet istPositionsrisiko auf Schuldverschreibungen, Aktien und DividendenpapierenFremdwährungsrisikoWarenpositionsrisikoAbwicklungsrisiko für im Handelsbuch gehaltene PositionenAbwicklungsrisiko für im Bankbuch gehaltene PositionenEigemittelanforderungen aus MarktrisikenOperationelles Risiko - Basisindikatoransatz 1.488.161 Gesamt 1.488.161

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Raiffeisenkasse Salurn Gen.

Tabelle 5 – Gegenparteirisiko (Art. 439 CRR) QUALITATIVE INFORMATION Nach der Definition in den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen versteht man unter dem Gegenparteirisiko die Gefahr der Nichterfüllung und folglich den Ausfall von Seiten eines Vertragspartners vor der vertraglich vorgesehenen Fälligkeit bei der Abwicklung von: - Derivaten und andere OTC Instrumenten, - Pensionsgeschäften (Operationen SFT), - langfristig geregelten Geschäften (Operationen LST).

Das Gegenparteirisiko versteht sich als eine bestimmte Art von Kreditrisiko, bei welchem es aufgrund der Zahlungsunfähigkeit eines Geschäftspartners zu Verlusten kommen kann. Für die Raiffeisenkasse beschränkt sich, aufgrund ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, das Risiko auf: - außerhalb des Marktes und zur Abdeckung für das Bankportefeuille gehaltene Finanzderivate

(OTC – over-the-counter); - aktive und passive Pensionsgeschäfte auf Finanzinstrumente sowie „Security Financing

Transactions“ (Operationen SFT). Die Raiffeisenkasse verwendet für die Messung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen für Finanzderivate und außerhalb des Marktes gehandelte Kreditderivate (OTC) die sog. Methode des Marktwertes. Mit Bezug auf die Operationen in aktiven und passiven Pensionsgeschäften auf Finanzinstrumente sowie „Security Financing Transactions“ (Operationen SFT) wird festgehalten, dass sich die Raiffeisenkasse der vereinfachten Methode für die Messung bedient. Den aufsichtsrechtlichen Anforderungen folgend, hat die Raiffeisenkasse ein strukturiertes und dokumentiertes System zum Erreichen der strategischen Geschäftsziele und zur Kontrolle des Gegenparteirisikos implementiert, welches u.a., auch, durch Zuteilung von Verantwortungen und Funktionen, das Mitwirken verschiedener bankinterner Stellen vorsieht. Die Politiken zur Verwaltung des Gegenparteirisikos stützen sich auf nachfolgende Elemente: - Definition des Risikoappetits durch das Festlegen operativer Limits für die Handelstätigkeit in

Finanzinstrumenten, wobei die Unterscheidung zwischen Referenzgegenparteien und zugelassene Gegenparteien getroffen wurde;

- Einschränkung der gehandelten Finanzinstrumente, wobei zwischen nicht zum Handel zulässigen und zulässigen, aber mit Beschränkung (einzelne Operationen oder Typ/technische Form) belegten Finanzinstrumenten, unterschieden wurde;

- Operative Vollmachten, wobei nach delegierter Person und Tageslimits unterschieden wurde.

Die Raiffeisen Landesbank AG ist die Referenzgegenpartei der Raiffeisenkasse, mit welcher eine konsolidierte Geschäftsbeziehung, unter Beachtung der operativen und verwaltungstechnischen Eigenheiten und Mechanismen des genossenschaftlichen Bankensystems, unterhalten wird. Als für die

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Raiffeisenkasse Salurn Gen.

Raiffeisenkasse zugelassene Gegenparteien gelten vorwiegend italienische und ausländische Gegenparteien, welche nach den Kriterien wie Beständigkeit, Sicherheit und operativer Effizienz ausgesucht wurden, d.h. jene Gegenparteien, welche über das Informationssystem Bloomberg zugänglich sind. Bei der Abwicklung von Geschäften mit derivativen Finanzinstrumente (OTC) übernimmt die Raiffeisenkasse, aufgrund ihrer statutarischen Vorgaben, keine spekulativen Positionen bzw. bietet auch den Kunden keine solche Produkte an, außer wenn dadurch Risiken abgedeckt werden, die sich aus anderen Geschäften ergeben. Darüber hinaus ist auch das Ausmaß und das Risiko an nicht spekulativen Geschäften mit derivativen Finanzinstrumenten (OTC) sehr gering, da bei diesen Geschäften ausschließlich Zentralinstitute (z.B. Raiffeisen Landesbank Südtirol AG) als Gegenparteien auftreten. Für die Messung und Verwaltung der o.a. Geschäfte bedient sich die Raiffeisenkasse der Prozeduren aus dem Kreditvergabeprozess im Zuge der Kreditprüfung. Die von der Raiffeisenkasse getätigten Pensionsgeschäfte wurden auf der Grundlage der nachfolgenden Wertpapiere abgewickelt: - Staatspapiere - Obligationen der Raiffeisen Landesbank AG bzw. der Agrileasing AG.

Die Raiffeisenkasse verwendet keine Minderungstechniken betreffend das Gegenparteirisiko.

Beträge in €(e) positiver beizulegender

Brutto-Zeitwert

(e) positive Auswirkungen

von Netting

(e) positiver beizulegender Netto-

Zeitwert (Nettingvereinbarungen)

(e) gehaltene Sicherheiten

(e) beizulegender Netto-Zeitwert

(Sicherheitenvereinbarungen)

(f) EAD laut Standardansatz

(g) Nominalwert von Absicherungen über Kreditderivate

Derivate OTC 0 0 0 0Operationen SFT 0 0 0Operationen LST

Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)

Eines der am stärksten destabilisierenden Elemente der globalen Finanzkrise war die prozyklische Verstärkung finanzieller Schocks auf die Realwirtschaft durch das Bankensystem und die Finanzmärkte. Der antizyklische Kapitalpuffer soll dieser prozyklischen Dynamik durch Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bankensektors entgegenwirken. In diesem Lichte wird von den europäischen aufsichtsrechtlichen Normen verlangt, dass die Banken einen institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer vorhalten. Für den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer wird der nach Artikel 92 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 berechnete Gesamtrisikobetrag mit der Quote des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers multipliziert. Die Quote des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers entspricht dem gewichteten Durchschnitt der Quoten der antizyklischen Kapitalpuffer, die in den Ländern, in denen die wesentlichen Kreditrisikopositionen des Instituts belegen sind, gelten. Die Raiffeisenkasse hat wesentliche Kreditrisikopositionen ausschließlich in Italien.

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Raiffeisenkasse Salurn Gen.

Die Quote der antizyklischen Kapitalpuffer für das Land Italien beträgt zum 31.12.2016 0%.

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Raiffeisenkasse Salurn Gen.

Tabelle 6 – Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) QUALITATIVE INFORMATION In Übereinstimmung mit den IAS/IFRS-Bestimmungen wird zu jedem Bilanzstichtag das Vorhandensein von objektiven Elementen geprüft, die auf Wertminderungen (impairment) einzelner Finanzinstrumente oder Gruppen von Finanzinstrumenten schließen lassen. Die Positionen, die einen unregelmäßigen Verlauf zeigen, werden in unterschiedlichen Risikokategorien klassifiziert. Positionen gegenüber Kunden, die zahlungsunfähig sind, werden der Kategorie „zahlungsunfähigen Kunden“ zugeordnet; Kunden, die sich in temporären Schwierigkeiten befinden, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass diese in einem angemessenen Zeitraum ausgeräumt werden können, werden der Kategorie „schwierige Kredite“ zugeordnet. Zu den „umstrukturierten Krediten“ zählen die Positionen, bei denen die Raiffeisenkasse auf Grund der Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen des Schuldners, einer Änderung der ursprünglichen Vertragsbedingungen zugestimmt hat. Infolge der Änderung der Überwachungsanweisungen und der Einführung der Internationalen Rechnungslegung Standards werden nunmehr zu den Krediten mit unregelmäßigem Verlauf auch all jene gezählt, die überfällig sind, d. h. verfallene/überzogene Positionen, die diesen Status über mehr als 90 Tage aufweisen. Die Verantwortung und die Gesamtverwaltung der Kredite mit unregelmäßigem Verlauf, außer jener die als “notleidende Kredite” eingestuft sind, ist der Kreditabteilung übertragen. Diese Tätigkeit äußert sich primär: - in der Überwachung der genannten Positionen und im Support der Filialen, denen die

Ablaufkontrollen obliegen; - in der Abstimmung mit dem Berichterstatter hinsichtlich der Vorgangsweise, um die Position

schließlich in eine mit regulären Verlauf gekennzeichnete zurückführen oder die Aufkündigung der Position vornehmen bzw. einen Umstrukturierungsplan erstellen zu können;

- die voraussichtlichen Verluste festzulegen und - den vorgesetzten Organen die Umklassifizierung in die Kategorie der „zahlungsunfähigen

Kunden“ vorzuschlagen, sofern die eingetretenen Schwierigkeiten keine Möglichkeit der Normalisierung in Aussicht stellen.

Die Raiffeisenkasse hat bei der Definition der nicht durch regulären Verlauf gekennzeichneten Positionen auf die aufsichtsrechtlichen Vorgaben der Banca d’Italia zurückgegriffen, so dass diese im Einklang mit den einschlägigen Weisungen erstellt wurden. Die Bewertungsmethodik der Positionen folgt einem analytischen Ansatz, welcher der Intensität aus der Vertiefung und aus den Ergebnissen des kontinuierlichen Überwachungsprozesses herrührt. Bei diesem Prozess werden insbesondere auch die Zeiten für die Einbringung der Kredite, der Wert aus dem Erlös der Garantien sowie die Kosten für die Krediteinbringung berücksichtigt. Die sich aus diesem Prozess ergebenden Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst.

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Raiffeisenkasse Salurn Gen.

Für alle nicht der Einzelwertberichtigung unterworfenen Kredite werden homogene Risikogruppen gebildet, die auf der Grundlage der in den einzelnen Gruppen in den vergangenen Jahren erlittenen Ausfälle der pauschalen Wertberichtigung unterworfen werden. Die aus der pauschalen Wertberichtigung herrührenden Wertminderungen werden der Gewinn- und Verlustrechnung angelastet.

Das Ausmaß der Wertberichtigungen wird durch einem analytischen Bewertungsprozess bestimmt, bei dem die erwarteten zukünftigen Finanzflüsse mit dem Effektivzinssatz abgezinst und dem Buchwert gegenübergestellt werden. Die Schätzungen zu den unsicheren Flüssen der Zukunft basieren auf dem Kriterium der „Ausfallwahrscheinlichkeit“ ( PD - probability of default) und auf dem Kriterium der „Ausfallhöhe“ (LGD – loss given default).

Liegen die Beweggründe für die Wertminderungen nicht mehr erfasst, so werden die Wertminderungen rückgängig gemacht und ebenso erfolgswirksam.

Aus aufsichtsrechtlicher Sicht sind alle Wertberichtigungen der Raiffeisenkasse als spezifische Kreditrisikoanpassungen anzusehen.

Bei jedem Bilanzstichtag werden die zusätzlichen Wertberichtigungen bzw. –aufholungen für das gesamte sich in bonis befindliche Kreditportefeuille neu bestimmt.

Die Krediteintreibung bei den als „zahlungsunfähige Kunden“ eingestuften Positionen wird von der Kreditabteilung und der Direktion vorangetrieben.

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Raiffeisenkasse Salurn Gen.

QUANITATIVE INFORMATION

Kreditrisikoanpassungen nach Forderungsklassen

Forderungsklassen KassaforderungenBürgschaften und Verpflichtungen

Derivate Pensionsgeschäfte Insgesamt Durchschnitt *

Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken

145.635.151 145.635.151 135.131.670

Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften

395 395 395

Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen Risikopositionen gegenüber Instituten 5.587.199 2.853.200 8.440.399 13.916.866

Risikopositionen gegenüber Unternehmen 62.764.805 6.660.769 69.425.574 72.535.132

Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 117.250.886 5.900.272 123.151.158 122.437.096

durch Immobilien besicherte Risikopositionen - ausgefallene Risikopositionen 19.839.591 108.804 19.948.395 18.354.898

mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen

-

Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen

-

Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

-

Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

3.626.685 3.626.685 3.609.299

Beteiligungspositionen 5.486.433 5.486.433 5.941.730

sonstige Posten 5.158.015 5.158.015 5.037.055

Gesamt 365.349.160 15.523.045 - 380.872.205 376.964.141 * bezogen auf die 4 Trimester des Bezugsjahres.

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Kreditrisikoanpassungen nach Wirtschaftszweigen

ForderungsklassenSektor 001 Öffentliche

VerwaltungSektor 023

Finanzgesellschaften

Sektor 004 Nicht-

Finanzgesellschaften

Sektor 006 Verbraucher

Sektor 008 Organisationen ohne

Erwerbezwecke

Sektor 007 Rest der Welt

Sektor 099 Nichtklassifizierbare u.

nicht klassifizierte Einheiten

Insgedamt

Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken

145.635.151 145.635.151

Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften 395

395

Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen

-

Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken

-

Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen

-

Risikopositionen gegenüber Instituten 8.440.399

8.440.399

Risikopositionen gegenüber Unternehmen 1.292.263 49.568.138 14.946.487 428.505 48.344 3.141.837

69.425.574

davon: KMU 45.032.379 7.620.626 52.653.005 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft - 35.957.828 87.163.906 29.425

123.151.159

davon: KMU 34.765.926 1.022.550 35.788.476 durch Immobilien besicherte Risikopositionen

-

davon: KMU - ausgefallene Risikopositionen 193.705 11.150.272 8.596.336 8.082 19.948.395 davon: KMU 11.150.272 - 11.150.272 mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen

-

Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen

-

Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

-

Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

-

Beteiligungspositionen 5.478.933 7.500 5.486.433 sonstige Posten 306.585 365 229 3.320.100 5.139.227 8.766.506 davon: KMU - Gesamt 145.635.546 15.711.885 96.684.103 110.706.958 436.587 3.397.869 8.281.064 davon: KMU 90.948.577 8.643.176

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Verteilung der finanziellen Forderungen nach vertraglicher Restlaufzeit

Bankbuch: Aufschlüsselung aller Kasseforderungen nach Restlaufzeit und Forderungsklassen ( x 1.000 €)

Art / Restlaufzeit

bei Sicht

von über 1 Tag bis zu 7 Tagen

von über 7 Tagen bis

zu 15 Tagen

von über 15 Tagen bis

zu 1 Monat

von über 1 Monat bis zu 3 Monaten

von über 3 Monaten bis zu

6 Monaten

von über 6 Monaten bis

zu 1 Jahr

von über 1 Jahr bis zu 5

Jahren über 5 Jahren Unbestimmte

Kassaforderungen 31.892 300 445 3.757 5.326 8.382 14.432 120.405 169.311 2.175 A.1 Staatspapiere 59 1.030 46.000 93.500

A.2 Andere Schuldtitel 5 101 1 300 456 40 A.3 Quoten OGAW 3.627

A.4 Finanzierungen 28.265 300 386 3.752 5.326 7.251 14.431 74.105 75.355 2.135 - Finanzierungen an Banken 1.875 1.578 2.135 - Finanzierungen an Kunden 26.390 300 386 3.752 5.326 7.251 12.853 74.075 75.355 Die oben angeführten Werte entsprechen jenen des Abschnittes E, Sekt. 3, Tab. 1 des Anhangs zur Bilanz 2016

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Wertberichtigungen der Forderungen, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftssektoren Verteilung der Kassaforderungen und „Forderungen unter dem Strich“ gegenüber Kundennach Sektoren(Bilanzwerte)

Forderungen / Gegenpartei

Regierungen und Zentralbanken Finanzgesellschaften Nicht-Finanzunternehmen Sonstige Subjekte

Bes

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vor

Wer

t-be

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A. Kassakredite

A.1 Sofferenzen 6.853 7.413 555 88

- davon: Forderungen, die seitens der Bank gestundet wurden

A.2 Forderungen mit WZA 194 8.228 3.080 3.608 192

- davon: Forderungen, die seitens der Bank gestundet wurden

2.767 1.450 155 3

A.3 Überfällige notleidende Forderungen

244 7 158 3

- davon: Forderungen, die seitens der Bank gestundet wurden

A.4 Sonstige vertragsmäßig bediente Forderungen

140.988 1.662 14 119.868 2.112 58.942 959

- davon: Forderungen, die seitens der Bank gestundet wurden

8.061 134 1.658 27

SUMME A 140.988 1.856 14 135.193 10.500 2.112 63.263 283 959

B. Forderungen unter dem Strich B.1 Zahlungsunfähige Forderungen

B.2 Forderungen mit WZA 185 350

B.3 Sonstige notleidende aktive Vermögenswerte

32

B.4 Sonstige vertragsmäßig bedien-te Forderungen

88 13.873 4.358

Totale B 0 88 14.090 350 4.358 0 0

Summe (A+B) 2016 140.988 1.944 14 149.283 10.850 2.112 67.621 283 959

Summe (A+B) 2015 120.901 2.301 41 152.547 10.672 1.997 66.639 285 1.019 Die oben angeführten Werte entsprechen jenen des Abschnittes E, Sekt. 1, Tab. B.1 des Anhangs zur Bilanz 2016

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Entwicklung der Wertberichtigungen und Rückstellungen der ausfallgefährdeten Forderungen

Ursächlichkeiten / Kategorien Notleidende Forderungen (NPL) Forderungen mit WZA Wertgeminderte /verfallene

Forderungen

Summe davon:

gestundete Forderungen

Summe davon:

gestundete Forderungen

Summe davon:

gestundete Forderungen

A. Anfangsbestand der gesamten Wertberichtigungen

8.223

2.713

646

22 - davon: veräußerte, nicht gelöschte Forderungen

B. Zunahmen 1.902 2.192 887 16 2

B.1 Wertberichtigungen

1.369

2.156

887

5

B.2 Verluste aus Abtretungen B.3 Umbuchungen von anderen Kategorien

wertgeminderter Forderungen 530

1 B.4 Sonstige Zunahmen 3 35 11 2

C. Abnahmen

2.624

1.633

298

28

2 C.1 Wertaufholungen aufgrund von Bewertungen C. 2 bis Gewinne aus Abtretungen 531

181 41

C.3 Wertaufholungen aufgrund von Inkassi 301

C.4 Löschungen

1.790

920 257 6 2

C.5 Umbuchungen von anderen Kategorien wertgeminderter Forderungen 529 1

C.6 Sonstige Abnahmen 2 3 21 D. Endbestand der gesamten Wertberichtigungen 7.501 3.272 1.235 10

- davon: veräußerte, nicht gelöschte Forderungen Die oben angeführten Werte entsprechen jenen des Abschnittes E, Sekt. 1, Tab. A.1.8 des Anhangs zur Bilanz 2016.

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Tabelle 7 - Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)

QUALITATIVE INFORMATION Im Laufe ihrer Tätigkeit betreibt die Bank verschiedene Operationen, die eine Belastung ihrer Vermögenswerte oder die Erhaltung von Vermögenswerten als Sicherheiten von Dritten bestimmen. Zum 31. Dezember 2016 hatte die Raiffeisenkasse folgende Geschäfte mit belasteten Vermögenswerten:

• Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihen; • Finanzierungsoperationen mit der Europäischen Zentralbank

Durch die Verwendung von EZB-Finanzierungen kann die Bank über eine alternative stabile Mittelherkunft verfügen, die im Einklang mit der Unternehmenspolitik zur Ausgleich der erforderlichen Fristen steht. Die Refinanzierung bei der EZB beträgt 30.000.000.- € und besteht ausschließlich aus Mittelherkunft aus der Teilnahme an den Auktionen der EZB (LTRO - Long Term Refinanzie-rungsgeschäfte; TLTRO – Targeted Long Term Refinancing Operations). QUANTITATIVE INFORMATION Vermögenswerte des berichtenden Instituts

Vorlage A-Vermögenswerte

Buchwert der belasteten

Vermögenswerte

Beizulegender Zeitwert der belasteten

Vermögenswerte

Buchwert der unbelasteten

Vermögenswerte

Beizulegender Zeitwert der unbelasteten

Vermögenswerte 010 040 060 090

Vermögenswerte des berichtenden Instituts

41.420.705 111.474.598

Aktieninstrumente 10.894.308 3.609.299 Schuldtitel 41.420.705 41.420.705 90.732.240 90.741.669 Sonstige Vermögenswerte

9.848.05

Erhaltene Sicherheiten

Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten

bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel

Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicher-heiten bzw.

ausgegebenen eigenen Schuld-titel, die zur Belastung infrage

kommen

Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicher-heiten bzw.

ausgegebenen eigenen Schuld-titel, die zur Belastung nicht infrage

kommen010 040 70

Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 2.996.978 191.963.974

Aktieninstrumente 24.270 SchuldtitelSonstige erhaltene Sicherheiten 2.972.708 191.963.974 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS

Vorlage B-Erhaltene Sicherheiten

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Belastete Vermögenswerte – erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten

Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbind-lichkeiten oder

ausgeliehenen Wertpapiere

Vermögenswerte, erhaltene Sicher-heiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete

Pfandbriefe und ABS010 030

Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 37.979.308 41.420.706

Belastete Vermögenswerte/erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten

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Tabelle 8 - Inanspruchnahme von ECAI (Art. 444 CRR) QUALITATIVE INFORMATION Im Sinne des Art. 119 der CRR sollte bei Risikopositionen gegenüber Instituten (Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen), für die eine Bonitätsbeurteilung einer benannten ECAI vorliegt, eine vorgegebene Risikogewichtung vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass ein "Mapping" der EBA mit einer Zuordnung der Ratings der anerkannten Ratingagenturen ECAI mit den entsprechenden Gewichtungsfaktoren im Kreditrisiko für Kreditinstitute derzeit noch fehlt. Demzufolge ist diese Vorgehensweise in der Berechnung und Meldung des Kreditrisikos noch nicht möglich. Die Raiffeisenkasse hat zum Stichtag 31.12.2016 die Bonitätsbeurteilungen der ECAI Fitch Ratings für das Portefeuille „Risikopositionen gegenüber Staaten und Zentralbanken” und in Ableitung daraus für die Portefeuilles „Risikopositionen gegenüber Instituten“ und „Risikopositionen gegenüber öffentlichen Körperschaften“ verwendet. QUANTITATIVE INFORMATION Forderungswerte (mit und ohne Rating)

Forderungsklassen Ante CRM Post CRM Ante CRM Post CRM Ante CRM Post CRM Ante CRM Post CRM Ante CRM Post CRM Ante CRM Post CRMRisikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen Risikopositionen gegenüber Instituten 4.431.200 4.431.200 Risikopositionen gegenüber Unternehmen Risikopositionen aus dem Mengengeschäft durch Immobilien besicherte Risikopositionen ausgefallene Risikopositionen mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen

Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungspositionen sonstige PostenGesamt 0 0 0 0 0 - - - 4.431.200 4.431.200 - -

mit Rating

150%0% 10% 20% 50% 100%

*Bewertung der Kreditwürdigkeit Italiens von Seiten der ECAI Fitch.Der Art. 144, Par. 4 der CRR sieht vor, dass, unabhängign von den ECAI Bewertungen, Ge-schäftsbeziehungen gegenüber Zentralverwaltungen und Zentralbanken der EU mit 0% gewichtet werden.

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Forderungsklassen Ante CRM Post CRM Ante CRM Post CRM Ante CRM Post CRM Ante CRM Post CRM Ante CRM Post CRM Ante CRM Post CRM Ante CRM Post CRM Ante CRM Post CRM Ante CRM Post CRM Ante CRM Post CRMRisikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken

142.512.986 142.512.986 3.031.898 3.031.898 90.266 90.266

Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften

395 395

Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen Risikopositionen gegenüber Instituten 2.134.610 2.134.610 1.874.589 1.874.589 Risikopositionen gegenüber Unternehmen 8.276.795 8.276.795 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 123.151.158 123.151.158 durch Immobilien besicherte Risikopositionen ausgefallene Risikopositionen 6.750.383 6.750.383 13.198.012 13.198.012 mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

306.585 306.585 3.320.100 3.320.100

Beteiligungspositionen 5.046.399 5.046.399 sonstige Posten 1.697.744 1.697.744 48.649 48.649 3.411.623 3.411.623 Gesamt 146.345.340 146.345.340 - - 1.923.633 1.923.633 - - 123.151.158 123.151.158 26.823.683 26.823.683 13.198.012 13.198.012 90.266 90.266 - - 3.320.100 3.320.100

250% 1250% altro/andereohne Rating

0% 2% - 4% 20% 35% - 50% 75% 100% 150%

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Tabelle 9 - Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) QUALITATIVE INFORMATION Das operationelle Risiko verkörpert die Gefahr von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Darunter fallen auch die Rechtsrisiken. Diese Definition schließt strategische und Reputationsrisiken aus. Es wird von der Raiffeisenkasse der Basisindikatoransatz berücksichtigt, weil dieser den einfachsten Ansatz zur Quantifizierung operationeller Risiken darstellt (Prinzip der Proportionalität) und die vorgesehenen gesetzlichen Grenzen zur Anwendung des Standard- bzw. AMA-Ansatzes nicht überschritten werden. Bei der Basismethode wird gemäß Art. 316 der CRR ein Risikogewichtungssatz von 15% auf einen maßgeblichen Indikator angewandt, der substantiell auf der Grundlage des der letzten drei Geschäftsjahre ermittelt wird. QUANTITATIVE INFORMATION (x 1.000.- €)

Berechnung des maßgeblichen Indikators

G&V-Posten Beschreibung (+/-) T-2 T-1 T

10 Zinserträge und ähnliche Erträge + 10.355 9.212 7568

20 Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen - - 3.690 -2.689 - 1.574

40 Provisionserträge + 2.314 2.437 2467

50 Provisionsaufwendungen - - 203 - 202 - 194

70 Dividenden und ähnliche Erträge + 570 204 528

80 Nettoergebnis aus der Handelstätigkeit +/- 4 6 6

150 b) * Aufwendungen für Auslagerungen von Dienstleistungen, die durch Dritte erbracht werden

-

190 Sonstige Betriebliche Aufwendungen und Erträge + 843 867 895

Betrag Betrag des maßgeblichen Indikators pro Jahr 10.193 9.835 9.696

Voraussetzung Eigenmittelanforderung für das operationelle Risiko 1.486

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Tabelle 10 - Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447 CRR)

QUALITATIVE INFORMATION Die Kapitalinstrumente sind als „zur Veräußerung gehaltene Finanzinstrumente“ und/oder „Beteiligungen“ klassifiziert und befinden sich im Bankportefeuille. Die von der Raiffeisenkasse zur Veräußerung gehaltenen Finanzinstrumente werden auf unbestimmte Zeit und zum Zwecke der Liquiditätssicherung, Vorbeugung von Zinsänderungsrisiken und Marktschwankungen gehalten. Zu dieser Kategorie zählen auch jene Kapitalinstrumenten, welche nicht als Beteiligungen an kontrollierten Gesellschaften, an gemeinsam kontrollierten Gesellschaften und an verbundenen Gesellschaften klassifiziert werden und aus strategischen, institutionellen, der Banktätigkeit und der operativen Tätigkeit (Beteiligungen in Dienstleistungsunternehmen) zweckdienlichen Gründen gehalten werden. Zu dieser Kategorie zählen jene Kapitalinstrumenten, welche Beteiligungen in kontrollierten und/oder verbundenen Gesellschaften darstellen und aus strategischen, institutionellen der Banktätigkeit und der operativen Tätigkeit zweckdienlichen Gründen gehalten werden. Angewandte Rechnungslegungstechniken und Bewertungsmethoden für die zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrument 1. Erstmaliger Ansatz Die zur Veräußerung verfügbaren aktiven Finanzinstrumente werden erstmals zum Regelungsdatum aufgebucht (trade date). 2. Bewertungskriterien Nach dem erstmaligen Ansatz werden die Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser wird definiert durch IAS 39, und zwar als Betrag (Fair Value), zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Verbindlichkeit beglichen werden könnte. Der beizulegende Zeitwert entspricht, für an aktiven Märkten notierte Wertpapiere, dem veröffentlichten oder mitgeteilten Preis zum Bilanzstichtag. Ein Markt wird als “aktiv” angesehen, wenn die ermittelten Preise durch die Handelstätigkeit zustande kommen, zeitgerecht und regelmäßig zur Verfügung stehen und sich aus effektiv durchgeführten Operationen ableiten. Im Falle eines nicht vorhandenen aktiven Marktes werden die Preise durch aus der Markttätigkeit abgeleitete Bewertungsmodelle, welche alle Besonderheiten der betreffenden Finanzinstrumente beachten, ermittelt. Die Raiffeisenkasse nimmt als Referenz Kapitalinstrumente mit ähnlichen Charakteristiken. Die Veranlagungen in nicht notierte Dividendenpapiere, deren Fair Value nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden zum Anschaffungswert in der Bilanz ausgewiesen und abgewertet, wobei dauerhafte Verluste der G+V-Rechnung angelastet werden.

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Sollte es objektive Hinweise für eine dauerhafte Wertminderung des finanziellen Vermögenswertes geben, wird der kumulierte Verlust, welcher direkt im Posten „Bewertungsrücklagen" des Eigenkapitals erfasst wurde, in die Gewinn- und Verlustrechnung im Posten „Nettoergebnis aus Wertminderungen/Wertaufholungen aus zur Veräußerung verfügbaren aktiven Finanzinstrumente" verbucht. Die Erhebung, ob objektive Gründe für Wertminderungen vorliegen, wird zum Stichtag 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres vorgenommen. 3. Ausbuchung Die Ausbuchung der finanziellen Vermögenswerte wird dann vorgenommen, wenn die vertraglichen Rechte über deren Finanzflüsse verfallen oder wenn der Vermögenswert veräußert wird und im Wesentlichen alle damit zusammenhängenden Risiken und Begünstigungen übertragen werden. 4. Erfassung der Ertragskomponenten Die Dividenden werden im Geschäftsjahr im Posten Dividenden und ähnliche Erträge verbucht, in dem sie beschlossen wurden. Die Gewinne/Verluste aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts auf Grund der Marktschwankungen werden direkt im Eigenkapital, in einer Reserve des Nettovermögens, bereinigt der steuerlichen Effekten erfasst und bei Fälligkeit oder Veräußerung erfolgswirksam verbucht. Im Augenblick der Veräußerung fließen die daraus resultierenden Gewinn- und Verluste in den entsprechenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (Gewinn/Verlust aus dem Verkauf oder Rückkauf von „zur Veräußerung verfügbare aktive Finanzinstrumente“) ein. Angewandte Rechnungslegungstechniken und Bewertungsmethoden für Beteiligungen 1. Klassifizierung Beteiligungen an kontrollierten Gesellschaften, an gemeinsam kontrollierten Gesellschaften und an verbundenen Gesellschaften. 2. Erstmaliger Ansatz Die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten (inkl. aller zurechenbaren Spesen) aufgebucht. 3. Bewertungskriterien Beteiligungen an kontrollierten Gesellschaften, an gemeinsam kontrollierten Gesellschaften und an verbundenen Gesellschaften werden zu Anschaffungskosten (berichtigt durch die Wertverluste) in der Bilanz angeführt. Beteiligungen in verbundenen Gesellschaften werden nach der Eigenmittelmethode bewertet. Wenn Anzeichen bestehen, dass eine Beteiligung einer Wertminderung unterliegt, wird der aufzuholende Wert, unter Berücksichtigung der zukünftigen Finanzflüsse und des Endwertes der Abtretung der Investition, berechnet. 4. Ausbuchungen Die Ausbuchung der Beteiligungen wird dann vorgenommen, wenn die vertraglichen Rechte über deren Finanzflüsse verfallen, oder wenn der Vermögenswert veräußert wird und im Wesentlichen alle damit zusammenhängenden Risiken und Begünstigungen übertragen werden.

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5. Erfassung der Ertragskomponenten Die Dividenden der Beteiligungen werden, mit Ausnahme jener aus den verbundenen Beteiligungen, gemäß Beschluss in der Gewinn- und Verlustrechung Posten „Dividendenerträge und ähnliche Erträge“ erfolgswirksam verbucht. Erträge aus den Beteiligungen von verbundenen Gesellschaften werden in Abzug zum Wert der Beteiligung gebracht. Eventuelle Wertminderungen/Wertaufholungen sowie Verluste/Gewinne aus Abtretungen der Beteiligungen werden im Posten „Gewinn/Verlust aus Beteiligungen“ erfolgswirksam. QUANTITATIVE INFORMATION

Anhang zur Bilanz 2016, Teil B, Sektion 4, Tab. B.1

Zur Veräußerung verfügbare aktive Finanzinstrumente: Zusammensetzung nach Art (x 1.000.- €)

Posten/Werte Summe 2016 Summe 2015

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3

1. Schuldtitel 140.988 40 120.901

1.1 Strukturierte Wertpapapiere

1.2 Sonstige Schulverschreibungen 140.988 40 120.901

2. Kapitalinstrumente 7.842

7.099

2.1 zum fair value bewertet

2.2 zu Anschaffungskosten bewertet 7.842 7.099

3. Anteile an Investmentfonds 3.627

3.534

4. Finanzierungen

Summe 140.988 3.627 7.822 120.901 3.534 7.099

Gewinn (Verlust) aus Veräußerung / Rückkauf: Zusammensetzung (x 1.000 €)

Posten/Werte

Summe 2016 Summe 2015

Gew

inne

Ver

lust

e

Net

to-

E

rgeb

nis

Gew

inne

Ver

lust

Net

to-

E

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Aktive Finanzinstrumente

1. Forderungen an Banken

2. Forderungen an Kunden (518) (518) 3. Zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente 3.225 (92) 3.133 3.277 (33) 3.244

3.1 Schuldtitel 3.225 (92) 3.133 3.277 (32) 3.245

3.2 Kapitalinstrumente

(1) (1)

3.3 Anteile an Investmentfonds.

3.4 Finanzierungen 4.

Bis zur Fälligkeit gehaltene Finanzinstrumente

Summe Aktiva 3.275 (610) 2.615 3.277 (33) 3.244

Passive Finanzinstrumente

1. Schulden an Banken

2. Schulden an Kunden

3. Finanzinstrumente im Umlauf (1) (1) (1) (1)

Summe Passiva (1) (1) (1) (1) Anhang zur Bilanz 2016, Teil C, Sektion 6, Tab. 6.1

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Tabelle 11 - Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448 CRR)

QUALITATIVE INFORMATION Im Zinsänderungsrisiko im Bankportefeuille ist die Gefahr negativer Auswirkungen unerwarteter Änderungen der Zinssätze auf das (Finanz-)Ergebnis und die Bilanz enthalten. Die hauptsächlichen Quellen für das Auftreten des Risikos sind im Kreditprozess sowie in der Einlagensammlung und im Finanzbereich zu finden. Das Zinsrisiko des Bankportefeuilles wird von der Bank vierteljährlich anhand der Fälligkeitsanalyse überwacht, die darin besteht, die Positionen (Forderungen, Verbindlichkeiten, Derivate usw.) aufgrund der Restlaufzeit der entsprechenden Neufestlegung des Zinssatzes in Klassen aufzuteilen, wie dies von den Aufsichtsnormen vorgesehen ist. Die Positionen jeder Restlaufzeitklasse werden dahingehend gewichtet, dass die Duration der Positionen angenähert wird. Konkret erfolgt die Gewichtung indem die durchschnittliche Laufzeit des Restlaufzeitbands mit dem Zinsschock multipliziert wird. Innerhalb eines jeden Restlaufzeitbands werden die aktiven mit den passiven Positionen kompensiert, um so die jeweilige Nettoposition zu erhalten. Die Raiffeisenkasse ermittelt mit der o. a. Methodik das interne Kapital unter Normalbedingungen sowie in Stress-Situationen. Für die Ermittlung der Zinssätze für die Berechnung des internen Kapitals unter Normalbedingungen hat die Kasse folgende Methodik ausgewählt.

Im Fall der Stress-Test wird ein Schock von +/- 200 Basispunkten zur Anwendung gebracht. In beiden Fällen wird ein Szenario des Auf und Ab der Zinssätze berücksichtigt; wobei der Verpflichtung, negative Zinssätze nicht zu berücksichtigen, Rechnung getragen wird. Außerdem wird zur Berechnung des internen Kapitals nur die positive Gesamtnettoposition herangezogen.

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Der von der Bank ermittelte Risikoindikator ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen der Summe dieser Nettopositionen und den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln. Sollte sich der Risikoindikator relevanten Werten nähern (20% der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel), führt die Bank angemessene Maßnahmen zur Rückführung desselben auf ein physiologisches Niveau durch.

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QUANTITATIVE INFORMATION (Beträge in 1.000.- €)

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Bei einem angenommenen positiven Zinsschock von 200 Bp, unter Anwendung der Vorschrift der nicht Negativzinssätze ergibt sich vor allem aufgrund des Aktivüberhangs in den Laufzeitbändern von über sieben bis zu zehn Jahren ein Zinsänderungsrisiko von 1,255 Mio.- €.

Risiko aus Verbriefungspositionen (Art. 449 CRR) Die Raiffeisenkasse hat zum 31. Dezember 2016 keine „eigenen“ Verbriefungsgeschäfte vorgenom-men. Im Rahmen der Intervention des „Fondo di Garanzia Istituzionale“ (FGI) betreffend die „Banca Padovana Credito Cooperativo„ und die „Banca di Credito Cooperativo Irpina“ wurden der Raiffeisenkasse Finanzinstrumente aus Verbriefungen von zahlungsunfähigen Risikopositionen zugeteilt (Verbriefungsgeschäfte Dritter; Bilanzwert zum 31.12.2016 Euro 456.000.- Euro, Senior-Verbriefung “LUCREZIA ASSET BACKED SECURITIES 1% 2016-25OT2026”). Dem Titel wurde keinem Rating von ECAI-Agenturen zugewiesen und wird weitgehend von Immobilien garantiert. Zur Abdeckung der Verbriefungsgeschäfte werden keine Personalgarantien verwendet. Die Bank berechnet die Eigenmittelanforderung im Kreditrisiko dieses Wertpapiers gemäß dem Standardansatz und insbesondere gemäß Art. 253 CRR das gewichtete Risikogewicht von 100%, das dann für 8% multipliziert wird. Die Verbriefung wurde dem Bankbuch zugeordnet und somit wird den Marktrisiken ausgeschlossen. Im Hinblick auf die Überwachung der zugrunde liegenden Risikopositionen liefert der FGI dem „Servicer“ (Italfondiario) einen Informationsfluss, der regelmäßig an die Banken übermittelt wird. Dieser wird mit zusammenfassenden Berichten über die Entwicklung der Tätigkeiten zur Krediteintreibungen integriert. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bank keine „eigenen“ Verbriefungsgeschäfte vorgenommen hat, ist das einzige identifizierbare Risiko in der Performance der zugrunde liegenden Kreditportfolios anzusehen, welche die Möglichkeit der Rückzahlung der Kredite und der Zinsen verhindern könnte. Auf Grund des geringen Betrags des Titels im Portfolio im Vergleich zu der gesamten Risikoativa bleibt die Relevanz dieses Risikos auf jeden Fall gering. IT0005216392 - Lucrezia ABS 1% - besicherte Wohnbaudarlehen Kassa Risikopositionen (ohne zugelassenen Garantien und Kreditlinien, weil nicht vorhanden) Bilanzwert 456.000 Euro Wertminderungen/Wertaufholungen 0 Euro Eigenkapitalanforderung (Kreditrisiko): 36.480 Euro

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Tabelle 13 - Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) QUALITATIVE INFORMATION Die geltende Vergütungspolitik für die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie an die abhängigen und freien Mitarbeiter wurde mit Beschluss der Vollversammlung vom 29.04.2011 nach Maßgabe des Rundschreibens der Banca d‘Italia vom 30. März 2011, überarbeitet durch Rundschreiben Nr. 285 vom 17.12.2013, Teil I, Titel IV, Kapitel 2, genehmigt. Der Verwaltungsrat, als kompetentes Gremium, hat im abgelaufenen 22 Sitzungen abgehalten. In der Raiffeisenkasse besteht weder ein Vergütungsausschuss, noch wurden externe Berater bei der Festlegung der Vergütungspolitik in Anspruch genommen. Bei der Umsetzung wurden die Hinweise des Raiffeisenverbandes Südtirol berücksichtigt. Den Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsrates wurden keine erfolgsbezogenen oder variablen Vergütungen zuerkannt, um deren Tätigkeit vollständig von den obgenannten Kriterien abzukoppeln. Im Allgemeinen wurde die Linie verfolgt, die Vergütungen so zu gestalten, dass dadurch die Rücklagen der Bank niemals gefährdet werden. Vergütungsbestandteile in Form von Finanzinstrumenten und Aktienoptionen kommen in der Raiffeisenkasse nicht in Betracht. Auch kommen in der Raiffeisenkasse keine Anreize in Form von Sonderprämien für den Ein- oder Ausstieg aus dem Arbeitsvertrag in Betracht. In diesem Zusammenhang wie in allen anderen gelten streng die kollektivvertraglichen Bestimmungen. Die variablen Komponenten der anderen Kategorien stehen bei den relevanten Mitarbeitern in einem Verhältnis zur fixen Komponente des Gehalts, die 20 % nicht übersteigt. Die gewährten Anreize werden vorwiegend zeitverzögert ausgezahlt, wobei die Leistung über einen möglichst mehrjährigen Zeitraum bewertet wird und mit Rücksicht auf die langfristige Rentabilität der Leistung für die Bank. Die Anreize müssen im Verhältnis zum Geschäftsverlauf stehen und der eingegangenen Risiken der jeweiligen Bank, Abteilung oder Organisationseinheit Rechnung tragen. Sie dürfen auf keinen Fall das Risikokapital der Bank mindern und werden nach dem Vorteil der Bank ausgerichtet. Im Fall eines negativen Geschäftsergebnisses sind Prämien oder sonstige variable Bestandteile ausgeschlossen. Die variablen Bestandteile der Vergütung wurden aufgrund besonderer Notwendigkeit (z. B. Dienstauto bei häufiger Benutzung eines Fahrzeugs aus dienstlichen Gründen, Essensgutscheine, Diensthandys etc.) oder als besonderer Anreiz für bestimmte Kategorien von Mitarbeitern zuerkannt. In beiden Fällen wurde auf die besonderen Bedürfnisse des Mitarbeiters sowie auf dessen Tätigkeit zugunsten der Raiffeisenkasse Rücksicht genommen. Die geltende Vergütungspolitik verfolgt das Ziel, die Mitarbeiter leistungsgerecht zu bezahlen und dadurch auch zu gewährleisten, dass sie nicht abwandern und das Know-how somit dem Betrieb erhalten bleibt. Es muss berücksichtigt werden, dass der Kollektivvertrag einen nationalen Mindeststandard darstellt, weshalb es wichtig ist, die Mitarbeiter gemäß den lokalen Gegebenheiten „marktgerecht“ zu entlohnen. Dadurch werden Mitarbeiter für die gemeinsame Erreichung von Unternehmenszielen motiviert, die Mitarbeiterbindung wächst und der Teamgeist wird gefordert. Folge sind die Stärkung der Mitglieder-, Kunden- und Verkaufsorientierung und das Wachstum der Verkaufsproduktivität. Wirtschaftlich muss bedacht werden, dass eine variable Entlohnung auf Dauer die Lohnkosten durch die Verhinderung des „Zinseszinseffektes“ bei kontinuierlichen Gehaltserhöhungen eindämmt.

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Bruttovergütungen nach Geschäftsbereichen im Geschäftsjahr 2016

Geschäftsbereich

Bruttovergütung Anzahl

Mitglieder Betrag

Verwaltungsrat 8 70.900.- € Aufsichtsrat 3 39.266.- €

* Aufgrund des Proportionalitätsprinzips und aus Gründen des Datenschutzes werden die Daten zusammengefasst wiedergegeben.

Fixe und variable Komponenten der Vergütung ausgezahlt im Geschäftsjahr 2016

Relevante Mitarbeiter

Fixe Komponente Variable Komponente Nr.

Begünstigte Betrag Nr.

Begünstigte Betrag

Direktion 2 326.598.- € 2 23.376.- € Sonstige relevante Mitarbeiter 2 163.006.- € 2 4.970.- €

Im Geschäftsjahr 2016 wurden keine Neueinstellungsprämien und Abfindungen gezahlt. In der Raiffeisenkasse gibt es keine Personen mit einer Vergütung von einer Million Euro oder mehr.

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Tabelle 14 - Verschuldung (Art. 451 CRR) QUANTIATIVE INFORMATION Mit dem Ziel die Verschuldung der Bankenbranche in positiven Konjunkturphasen zu begrenzen, die dann in Krisensituationen dem Finanzsystem und der Wirtschaft schaden könnte, wurde in der CRR die Verschuldungsquote vorgeschrieben. Die Verschuldungsquote ergänzt die risikobasierten Anforderungen durch einen nicht risikogewichteten Berechnungsmechanismus. Wie bekannt wird die Einhaltung von Seiten der Banken dieser aufsichtsrechlichen Kapitalanforderung erst ab dem 1. Januar 2018 verlangt. Die Bank überwacht die Verschuldungsquote laut Art. 429 ff. der CRR und nachfolgende Änderungen gemäß delegierter EU-Verordnung Nr. 62/2015 mindestens auf vierteljährlicher Basis. Konkret wird die Verschuldungsquote als Verhältnis zwischen Eigenmittel und Gesamtrisikoexposition der Bank berechnet und als Prozentsatz ausgedrückt. Bei den Eigenmitteln wird das Kernkapital (Tier 1) berücksichtigt. Im Nenner werden die Vermögenswerte und die außerbilanziellen Werte, insbesondere Derivate und aktive bzw. passive Pensionsgeschäfte, berücksichtigt. Um die tatsächliche Exposition gegenüber dem Risiko aus Hebelwirkungen einzuschätzen, führt die Bank Stresstests durch. Diese berücksichtigen Annahmen, die bereits im Kreditrisiko abgeleitet werden. Die Ergebnisse werden von der Bank im Rahmen der Festlegung ihrer Strategien im RAF berücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der vorliegenden Offenlegung der Verschuldungsquote sowohl die Kapitalmessgröße und Gesamtrisikoexposition laut definitiver Regelung und Übergangsregelung aufgezeigt werden.

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QUANTIATIVE INFORMATION Bilanzabstimmung der Risikopositionswerte

Beschreibung Betrag Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 368.602.137 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören

Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Art. 429 (13) der CRR bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt

Anpassungen für derivative Finanzinstrumente Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)

Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)

21.439.467

Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Art. 429 (7) der CRR bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben

Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Art. 429 (14) der CRR bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben

Sonstige Anpassungen 0 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote

390.041.604

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Allgemeine Informationen zur Verschuldung (Übergangsdefinition) Beschreibung

Betrag in €

Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)

Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten)

366.901.093

Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge – Übergangsdefinition 1.701.044

Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (3=1+2) 368.602.137

Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)

Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)

Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode

Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden

Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften

Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen

Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 0

Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate

Summe der Risikopositionen aus Derivaten (11=4+5+6+7+8+9+10)

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)

Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte

Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT

Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva

Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der CRR

Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften

Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen

Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (16 = 12+13+14+14a+15+15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen

Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 19.266.221

Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge (18=19-17)

Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 21.439.467

Bilanzielle und außerbilanzielle Risikopositionen, die nach Art. 429 (7) und (14) der CRR unberücksichtigt bleiben dürfen

Gemäß Art. 429 (7) der CRR nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)

(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 (14) der CRR unberücksichtigt bleiben dürfen

Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße

Kernkapital - Übergangsdefinition 49.854.098 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (21=3+11+16+19+19a+19b) 390.041.604

Verschuldungsquote

Verschuldungsquote am Trimesterende (22=20/21) 0,127817385

Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen

Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Übergangsdefinition

Betrag des gemäß Art. 429 (11) der CRR ausgebuchten Treuhandvermögens Informationsbasis Y

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Allgemeine Informationen zur Verschuldung (nach vollständiger Einführung) Beschreibung

Betrag

Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)

Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten)

371.437.210

Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge – nach vollständiger Einführung - 2.835.073

Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (3=1+2) 368.602.137

Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)

Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)

Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode

Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden

Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften

Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen

Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate

Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate

Summe der Risikopositionen aus Derivaten (11=4+5+6+7+8+9+10) 0

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)

Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte

Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT

Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva

Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der CRR

Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften

Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (16=12+13+14+14a+15+15a) 0

Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen

Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 19.266.221

Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge (18=19-17) 2.173.246

Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 21.439.467 Bilanzielle und außerbilanzielle Risikopositionen, die nach Art. 429 (7) und (14) der CRR

unberücksichtigt bleiben dürfen

Gemäß Art. 429 (7) der CRR nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)

(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 (14) der CRR unberücksichtigt bleiben dürfen

Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße

Kernkapital - nach vollständiger Einführung 49.622.315 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (21=3+11+16+19+19a+19b) 390.041.604

Verschuldungsquote

Verschuldungsquote am Trimesterende (22=20/21) 0,127223133 Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen

Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße vollständig eingeführt

Betrag des gemäß Art. 429 (11) der CRR ausgebuchten Treuhandvermögens 0

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Aufteilung der Risikopositionswerte Beschreibung

Betrag

Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) (1=2+3)

368.602.137

davon: Risikopositionen im Handelsbuch 0

davon: Risikopositionen im Anlagebuch (3=4+5+6+7+8+9+10+11+12) 368.602.137

davon: Gedeckte Schuldverschreibungen 0

davon: Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden

145.635.151

davon: Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden

395

davon: Institute 5.587.199

davon: durch Grundpfandrechte auf Immobilien besicherte Risikopositionen

0

davon: Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 117.250.886

davon: Risikopositionen von Unternehmen 62.764.805

davon: ausgefallene Positionen 19.839.591

davon: sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)

17.524.110

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Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2016

Raiffeisenkasse Salurn Gen.

Tabelle 15 - Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)

QUALITATIVE INFORMATION Die Raiffeisenkasse hat keine Politiken und Prozesse implementiert welche eine Kompensierung bei den bilanziellen und außerbilanziellen Geschäften vorsehen. Demzufolge werden von der Raiffeisenkasse auch diese Kreditminderungstechniken nicht verwendet. In Übereinstimmung mit den vom Verwaltungsrat definierten Zielen und der Kreditpolitik liegt die von der Bank vorrangig verwendete Methode zur Verringerung des Kreditrisikos darin, unterschiedliche Arten von Personal- und Realgarantien sowie finanzielle und nicht finanzielle Garantien einzuholen. Diese Garantieformen werden natürlich unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse, der Kreditbonität der Kunden und der Art der von Letzteren beantragten Kredite verlangt. Zum Bilanzstichtag 2016 werden 72,00% des gesamten Kreditportefeuilles gegenüber Kunden durch Real- oder Personalgarantien besichert; 60,80% der Kredite gegenüber Kunden war durch Realbesicherung abgedeckt. Ein beachtlicher Teil der Kredite ist durch Personalgarantien besichert, normalerweise durch Bürgschaften, die hauptsächlich von Gesellschaftern der Unternehmen oder von mit den Kreditnehmern verbundenen Personen stammen. Weniger oft verwendet werden Personalsicherstellungen durch andere Gesellschaften (branchengleiche Unternehmen) oder Garantien von Finanzinstituten oder Versicherungsgesellschaften. Nach der Art der verwendeten Minderungstechnik sehen die neuen aufsichtsrechlichen privilegierte Gewichtungsfaktoren gegenüber bestimmten Gegenparteien (z.B. hypothekarisch besicherte Positionen, Leasingoperationen) vor. In Folge interner Analysen über die obengenannten Anforderungen wurde vom Verwaltungsrat der Raiffeisenkasse beschlossen, die Verwendung der privilegierten Gewichtungsfaktoren bei Hypothekarkrediten bzw. Leasinggeschäften nicht zu verwenden. Auch hat sich die Raiffeisenkasse entschlossen, keine Instrumente der Personalsicherstellung im Sinne von Basel III zu verwenden. Derzeit laufen Arbeiten für die Definition der Gesamtheit der erforderlichen Eingriffe, die notwendig sind, die Realisierung von Strukturgestaltungen und effizienten, angemessenen Prozessen zu garantieren und die volle Konformität mit den Anforderungen der neuen Richtlinien zum Kreditrisiko an die Organisation, die Wirtschaftlichkeit und die rechtlichen Rahmenbedingungen sicher zu stellen. Alle Arten von Minderungstechniken (im Sinne von Basel III anerkannte und nicht anerkannte Garantien) werden von der Raiffeisenkasse durch einen bereichsübergreifenden organisierten Prozess verwaltet. Die Raiffeisenkasse hat keine Geschäfte mit Kreditderivaten durchgeführt.

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Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2016

Raiffeisenkasse Salurn Gen.

Mit Bezug auf die Wertpapieraktivitäten gilt es, nachdem die Zusammensetzung des Portefeuilles vorrangig mit Wertpapieren von Emittenten mit hohem Kreditstandig erfolgt, festzuhalten, dass hier derzeit keine Formen von Kreditrisikoverringerungen angewandt werden und dies auch nicht nötig ist. Mit Bezug auf das Konzentrationsrisiko führt die Raiffeisenkasse zur Zeit keine Bewertung zu Sicherstellungstechniken durch. QUANTIATIVE INFORMATION

Aufteilung nach Forderungsklassen

der Kreditrisikominderung unterworferer Betrag

Arten der Besicherung mit

Sicherheitsleistung

Arten der Besicherung mit Sicherheitsleistung

Gesamt

Forderungsklassen

Betrag ante CRM

Finanzsicher-

heiten - einfache Methode

den Garantien gleichgestellte Finanzsicher-

heiten

Garantien

Kreditde-

rivate

Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken

145.635.151

Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften

395

Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen

Risikopositionen gegenüber multilateralen Entwicklungsbanken

Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen

Risikopositionen gegenüber Instituten

8.440.399

Risikopositionen gegenüber Unternehmen

69.425.573

Risikopositionen aus dem Mengengeschäft

123.151.158

ausgefallene Risikopositionen

19.948.395

mit besonders hohen Risiken verbundene Risikopositionen

Risikopositionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen

Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung

Risikopositionen in Form von Anteilen an Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

3.626.685

Beteiligungspositionen

5.486.433

sonstige Posten

5.158.015