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AL559542 KG 329.3   Seite 9 329   Gründung – Sonstiges Konstruktionsdetails Gründung und Abdichtung Ausbildung eines Kellers aus WU-Beton 1 Bodenbelag 2 schwimmender Estrich 3 Trennlage 4 Geschossdecke, Stahlbeton 5 Arbeitsfuge 6 Verbundestrich, Oberfläche beschichtet 7 Bodenplatte, WU-Beton ≥ 25 cm 8 Perimeterdämmung, druckfest 9 Sauberkeitsschicht 10 Boden, verdichtet 11 Fugenband 12 Innenputz 13 Mauerwerk 14 Wärmedämmung 15 Lattung, Hinterlüftungsebene 16 Fassadenbekleidung 17 Sockelputz 18 Noppenbahn 19 Perimeterdämmung 20 WU-Beton ≥ 24 cm 11 5 1 2 4 3 6 7 3 8 9 10 5 18 19 20 17 13 14 15 16 12

Baudetails Hochbau

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Baudetails Hochbau

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Page 1: Baudetails Hochbau

AL559542

KG 329.3   Seite 9329   Gründung – Sonstiges

Konstruktionsdetails Gründung und Abdichtung

Ausbildung eines Kellers aus WU-Beton

1 Bodenbelag

2 schwimmender Estrich

3 Trennlage

4 Geschossdecke, Stahlbeton

5 Arbeitsfuge

6 Verbundestrich,

Oberfläche beschichtet

7 Bodenplatte,

WU-Beton ≥ 25 cm

8 Perimeterdämmung, druckfest

9 Sauberkeitsschicht

10 Boden, verdichtet

11 Fugenband

12 Innenputz

13 Mauerwerk

14 Wärmedämmung

15 Lattung, Hinterlüftungsebene

16 Fassadenbekleidung

17 Sockelputz

18 Noppenbahn

19 Perimeterdämmung

20 WU-Beton ≥ 24 cm

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KG 330.3   Seite 3330   Außenwände

Brandschutz

Die Feuerwiderstandsdauer und damit auch die Feuer widerstandsklasse eines Bauteils hängen im Wesentlichen von folgenden Einflüssen ab:

– Brandbeanspruchung (ein- oder mehrseitig) – verwendeter Baustoff oder Baustoffverbund – Bauteilabmessungen (Querschnittsabmessungen,

Schlankheit, Achsabstände usw.) – bauliche Ausbildung (Anschlüsse, Auflager, Halte-

rungen, Befestigungen, Fugen, Verbindungsmittel usw.)

– statisches System (statisch bestimmte oder unbe-stimmte Lagerung, einachsige oder zweiachsige Lastabtragung, Einspannungen usw.)

– Ausnutzungsgrad der Festigkeiten der verwende-ten Baustoffe infolge äußerer Lasten

– Anordnung von Bekleidungen (Ummantelungen, Putze, Unterdecken, Vorsatzschalen usw.)

Brandwände

Die Anforderungen an Brandwände sind in den Lan-desbauordnungen der Länder enthalten. Die Muster-bauordnung beschreibt die Anforderungen an Brand-wände in § 30 (siehe hierzu Kapitel 330.1).

Zusammenfassung:

– Bestehend aus nichtbrennbaren Bestandteilen. – Hält mindestens 90 Minuten einem normierten

Brand unter mechanischer Belastung stand. – Dürfen keine Öffnungen besitzen oder Einbau von

Feuerabschlüssen in Feuerwiderstandsfähigkeit der Wand (mindestens 90 Minuten ≥ feuerbestän-dig).

– Anforderung hochfeuerhemmend unter mechani-scher Beanspruchung bei Gebäuden der GKL 4

– Anforderung hochfeuerhemmend bei Gebäuden der GKL 1–3

– Sie müssen bis zur Bedachung durchgehend und in den Geschossen übereinander angeordnet sein.

– Überdachführung von mindestens 30 cm oder Aus-führung einer feuerbeständigen Platte beidseitig der Brandwand

– Führung bis mindestens unter die Dachhaut in Ge-bäuden der GKL 1–3

Feuerwiderstandsklassen

Die Feuerwiderstandsdauer beschreibt die Dauer in Minuten, in der das geprüfte Bauteil der Brandbean-spruchung während der Prüfung standhält. Es erfolgt eine entsprechende Klasseneinteilung.

Bauteile werden nach DIN 4102 entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer in die Feuerwiderstands-klassen F 30 bis F 180 eingestuft. Die Einstufung nach DIN EN 13501 erfolgt in:

Wände (ohne raumabschlie-ßende Funktion)

R 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, 240, 360

Wände (mit raumabschlie-ßender Funktion)

RE 20, 30, 60, 90, 120, 180, 240

Wände (mit Raumabschluss und Wärmedämmung)

REI 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, 240

Wände REW 20, 30, 60, 90, 120, 180, 240

Brandwände REI-M 30, 60, 90, 120, 180, 240

Alle Baustoffe, die in keine andere Klasse einzuord-nen sind, gelten als leicht entflammbar. Bauprodukte aus Baustoffen, die auch nach der Verarbeitung oder nach dem Einbau noch leichtentflammbar sind, dürfen bei der Errichtung und Veränderung baulicher Anla-gen in Deutschland nicht verwendet werden.

Tab. 3: Feuerwiderstandsklassen tragender Bauteile nach DIN EN 13501-2 und ihre Zuordnung zu den bauaufsichtlichen Anforderungen

Bauaufsichtliche Anforderung

Ohne Raum-abschluss

Mit Raum-abschluss

feuerhemmend R 30 REI 30

hochfeuerhemmend R 60 REI 60

feuerbeständig R 90 REI 90

Feuerbeständigkeit 120 min

R 120 REI 120

Brandwand – REI-M 90

Page 3: Baudetails Hochbau

AL559533

KG 332.9 Seite 5332 Nichttragende Außenwände

Nichttragende Außenwände aus Metall Kapitel 2

1 Stahlprofil HEM 360

2 Stahlbetonverbundstütze 250/250 mm

3 Dachaufbau:

Dichtungsbahn PE-Folie

25-mm-Holzwerkstoffplatte

80-mm-Mineralfaserdämmung

Stahlprofil HEB 200/200 mm Dämmung

Dampfbremse

12,5-mm-Gipskarton

4 Unterkonstruktion Aluminiumprofile

100/60/5 mm und 60/40/3 mm

5 Edelstahlblech V4A 4 mm

6 Sonnenschutz Edelstahlblech V4A, nach

oben und unten hinter die Stahlfassade

fahrbar

7 Lüftungsfuge mit Vogelgitter

8 Regenrinne/Dehnfuge

9 Jalousie

10 Elektromotor

11 Führungsschiene für vertikale Schiebeläden

(6)

12 Dehnfuge

13 Absturzsicherung

14 Wärmeschutzverglasung

15 Aluminiumpaneel gedämmt 80 mm

Bild 10: Ausführungsbeispiel hinterlüftete

Fassade aus Edelstahl

a) Vertikalschnitt

b) Horizontalschnitt

Page 4: Baudetails Hochbau

AL559547

KG 340.3   Seite 1340   Innenwände

Brandschutz

nungen der Länder beschriebenen Anforderungen an raumabschließende Trennwände gelten sowohl für tragende als auch für nichttragende Wände.

Nicht tragende Wände mit raumabschließender

Funktion

Diese Bauteile werden im Brandfall vorrangig durch ihr Eigengewicht beansprucht und verhindern die Brand- und Rauchübertragung von einem Raum zum ande-ren. Sie werden nur einseitig vom Brand beansprucht.

Brandwände

Innere Brandwände werden erforderlich, wenn ein ausgedehntes Gebäude in Brandabschnitte unterteilt werden muss. Dadurch soll ein möglicher Brand auf einen Brandabschnitt begrenzt werden. Gemäß MBO dürfen die Brandabschnitte 40 m nicht überschreiten.

Die Anforderungen an Brandwände sind in den Lan-desbauordnungen der Länder enthalten. Die Muster-bauordnung beschreibt die Anforderungen an Brand-wände in § 30.

Zusammenfassung:

– bestehend aus nichtbrennbaren Bestandteilen – hält mindestens 90 min einem normierten Brand

unter mechanischer Belastung stand – dürfen keine Öffnungen besitzen oder Einbau von

Feuerabschlüssen in Feuerwiderstandsfähigkeit der Wand (mindestens 90 min ≥ feuerbeständig)

– Anforderung hochfeuerhemmend unter mechani-scher Beanspruchung bei Gebäuden der GKL 4

– Anforderung hochfeuerhemmend bei Gebäuden der GKL 1 bis 3

– bis zur Bedachung durchgehend und in den Ge-schossen übereinander angeordnet

– Überdachführung von mindestens 30 cm oder Aus-führung einer feuerbeständigen Platte beidseitig der Brandwand

– Führung bis mindestens unter die Dachhaut in Ge-bäuden der GKL 1 bis 3

340.3 Brandschutz

Die Anforderungen des Brandschutzes ergeben sich aus den entsprechenden Bestimmungen der Bun-desländer. Die Gebäude werden in Abhängigkeit von ihrer Größe, der Anzahl der Wohnungen und der An-leiterbarkeit bei einem Feuerwehreinsatz (OFF > 7 m) in 5 Gebäudeklassen eingeteilt. Die Klassifizierung von Gebäuden, Angaben zu Baustoff- und Feuerwi-derstandsklassen sind ausführlich im Kapitel 330.3 Außenwände – Brandschutz erläutert.

Innenwände

An Innenwände können verschiedene Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden. Sie sind für den vorbeugenden Bandschutz von großer Bedeutung. Da Innenwände meist eine raumabschlie-ßende Wirkung haben, können sie unter Brandein-wirkung je nach Ausbildung auch als abschottendes Bauteil wirken und somit die Ausbreitung von Feuer und Rauch begrenzen.

Aus Sicht des baulichen Brandschutzes werden ver-schiedene Wandbauarten und Funktionen unterschie-den:

– tragend, ohne raumabschließende Funktion (R 30, R 60, R 90 …)

– tragend, mit raumabschließender Funktion (REI 30, REI 60, REI 90 …)

– nicht tragend, mit raumabschließender Funktion (EI 30, EI 60, EI 90 …)

– nicht tragend, ohne raumabschließende Funktion (ohne europäische Brandschutzklassifizierung)

Tragende Wände ohne raumabschließende

Funktion

Dies sind Bauteile, die im Brandfall ausschließlich ihre Tragfähigkeit gewährleisten müssen. Sie werden mindestens zweiseitig vom Brand beansprucht.

Tragende Wände mit raumabschließender

Funktion

Dies sind Bauteile, die im Brandfall sowohl ihre Trag-fähigkeit als auch den Raumabschluss und die Wär-medämmung unter Brandeinwirkung für die Dauer ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit gewährleisten müs-sen. Der Raumabschluss ist dann gegeben, wenn die Übertragung von Feuer und Rauch von einem brand-schutztechnisch getrennten Bereich in den anderen verhindert wird. Sie werden deshalb auch nur einseitig vom Brand beansprucht. Die in den Landesbauord-

Page 5: Baudetails Hochbau

AL559535

KG 351.3 Seite 23351 Deckenkonstruktionen

Balkone und Loggien Kapitel 2

2

1

3 4

1 Geländer, L-Strahlprofil, umlaufend, Füllung Stahlgitter 2 Gitterrost 20/40 mm 3 Stahlprofil 4 Stahlkonsole

Bild 38: Beispiel einer durchlässigen Konstruktion mit Stahlgitterrost

Bild 39: Hängebalkon mit Holzbelag [8]Bild 40: Erweiterung eines Stehbalkons mit unterschiedlichen

Materialien [8]

Page 6: Baudetails Hochbau

AL559535

KG 351.4 Seite 47351 Deckenkonstruktionen

Treppen Kapitel 2

5 4 3 2 1

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14

15

1 Zementestrich 5 Sockelfliese 9 Mauerwerk, Treppenhauswand 13 Trennschicht

2 Bodenbelag des Treppenpodests 6 Trittschalldämmung 10 Innenputz 14 Trittschalldämmung

3 Randdämmstreifen 7 Elastomerlager 11 Nutzschicht 15 Stahlbetondeckenplatte

4 elastische Fuge 8 Treppenpodest 12 Zementestrich

Bild 89: Trittschalldämmung mit Elastomerlager im Bereich Treppenpodest/Geschossdecke

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1 Sockelfliese 5 Laufhülse 8 Rechteckhohlprofil (Edelstahl) 11 trittschallgedämmte Wandhülse

2 elastische Fuge 6 Brandschutzmanschette) 9 Schöck Tronsole®, 12 Druckverteilungsplatte

3 Randdämmstreifen (optional Typ QW (∆L × w = 27 dB F 90) 13 Elastomerlager

4 Belag 7 Treppenlauf 10 Fugenplatte oder offenen Fuge

Bild 90: Schalltechnische Entkopplung des Treppenpodests von der Treppenhauswand [Schöck]

Page 7: Baudetails Hochbau

KG 352.8   Seite 4Deckenbeläge   352

Bodenbeläge aus Naturstein, Betonstein, keramischen Fliesen und Platten

Bild 4: Fugenausbildungen bei Verlegung in Dickbett auf schwim-

mendem Estrich

Bild 5: Randfuge bei Dickbett- und Dünnbettverlegung auf

schwimmendem Estrich

Page 8: Baudetails Hochbau

AL559540

KG 363.2 Seite 43363 Dachbeläge

Dachabdichtungen für Flachdächer Kapitel 2

1 Fehlboden, OSB-Platten, 24 mm stark

2 Wärmedämmung zwischen Deckenbalken, 120 mm stark

3 Schalung aus OSB-Platten, 24 mm stark

4 Unterhangdecke aus Gipskartonplatten und Holzunterkonstruktion

mit Dampfsperre

5 Gefälledämmung, druckfest, 20–60 mm stark

6 Abdichtung nach DIN 18195-5

7 Dränagematte aufgefüllt mit Feinsplitt, 25 mm

8 Dielenbelag aus Lärchenholz auf Holzunterkonstruktion

9 Flexrost, höhenverstellbar

10 Kragbalken 10/24, mit vorhandenen Deckenbalken verbolzt

11 Sichtschalung, gehobelt

12 Wärmedämmverbundsystem, WLG 035, 80 mm

13 Rinne aus Kunststoff

14 Geländerkonstruktion

15 Fenstertür aus Kunststoff

16 Außenfensterbank aus Holz

17 Abdichtung

18 Keilbohle auf Stützwinkel

19 Verwahrblech

20 Fugenband

21 Lochwinkel

22 Balkonplatten aus Faserzement

23 Tropfprofil

24 Randabschlussprofil

25 mit Bindemittel verfestigter Randbereich als Randstütze

26 Streichbalken mit BMF-Winkelverbinder an Kragbalken befestigt

Bild 37: Loggia und Balkonkonstruktion aus Holz

a) Gesamtschnitt

b) Detailschnitt Türbereich

c) Detailschnitt Traufbereich

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5 6 7 89

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