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Die heurige Getreideernte in Österreich liegt bereits in den Silos. Mit einer prog- nostizierten Menge von mehr als 3,2 Mill. t Getreide wurden heuer in Österreich rund 10 % mehr geerntet als im Vorjahr. Trotz der Herausforderungen, die die Landwirte aufgrund der Witterung zu bewältigen hat- ten, ist dies ein sehr gutes Ergebnis. Auf- fallend war heuer die breite Streuung der Qualitäten. Alle Prognosen deuten dar- auf hin, dass es zwischen den Qualitäten in diesem Jahr eine größere Preisdifferenzierung geben wird. In Österreich haben wir 20 % Premiumweizen, 40 % Qualitätsweizen und 40 % Mahl- und Futterweizen. Im Vergleich zu anderen großen Getreideregionen in Eu- ropa, wo anhaltende Regenfälle zur Ernte- zeit und die allgemeine Witterungssituati- on während der Bestandsentwicklung zu eher schwächeren Qualitäten geführt ha- ben, könnte die Nachfra- ge nach heimischem Auf- mischweizen noch steigen und Österreichs Landwirte davon profitieren. Aller- dings haben die guten Erntevorhersagen auch die Notierungen an den großen Bör- sen absacken lassen und daher ist die Prei- serwartung derzeit eher bescheiden, was trotz guter Ernte wiederum ein Wermuts- tropfen für die Landwirte ist. ÖPUL 2015 Bio und Naturschutz SEITE VI LK-PRÄSIDENT FRANZ STEFAN HAUTZINGER kommentar Die Angst geht um, gefüttert von vermeintlichen Gefahren, die das Wohlbefinden der europäischen/ österreichischen Bevölkerung zu bedrohen scheinen. Bei nüchterner Betrachtung sollte jedoch Ent- warnung gegeben werden. NIKOLAUS MORAWITZ, LK ÖSTERREICH Da ist zum einen das eigent- lich Neue dieses angestrebten Vertrages zwischen den am höchsten entwickelten Wirt- schaftsblöcken der Welt: An- gesichts der zum Großteil ver- nachlässigbar geringen Zölle geht es um eine Zusammen- führung von Regelwerken, nicht um eine reine Annähe- rung von Zöllen. Sobald aber über Reglementierungen ver- handelt wird, treten natür- lich die Verbraucherschützer auf den Plan, da – auf beiden Seiten des Teiches übrigens – eine Verwässerung der aus der jeweiligen Sicht hohen Standards befürchtet wird. So gesehen, sollte eine An- gleichung eher nach oben als nach unten stattfinden. Dies wäre angesichts eines Mark- tes von 800 Millionen Kon- sumenten auch für die Produ- zenten verlockend. Zunächst geht es aber um ein gegenseitiges Verstehen der je- weiligen regulatorischen Sys- teme. Hinzu kommt eine Viel- zahl von Handelsbarrieren, nicht zuletzt im Phyto- und Veterinärbereich. Schließlich herrscht in den USA vollkom- menes Unverständnis für die geografischen Ursprungsbe- zeichnungen, die aber eine Kernforderung der EU sind. Erst wenn zu den angeführ- ten Themen ein Konsens her- beigeführt wurde, kann über konkrete Texte verhandelt werden. Den wirtschaftlichen Mehrwert in Form von verbes- serten Absatzmöglichkeiten darzustellen, wird zweifellos schwierig sein. Fortsetzung Seite II FACHINFORMATION DER LANDWIRTSCHAFTSKAMMERN Ö S T E R R E I C H SEPTEMBER 2014 FREIHANDELSABKOMMEN MIT DEN USA TTIP – nur Gefahr oder auch Chancen? Breite Streuung der Qualitäten Laubholzpflege Auf Qualität achten SEITE X FOTO: GARY BLAKELEY/FOTOLIA.COM

BauernJournal September 2014

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Page 1: BauernJournal September 2014

Die heurige Getreideernte in Österreich liegt bereits in den Silos. Mit einer prog-nostizierten Menge von mehr als 3,2 Mill. t Getreide wurden heuer in Österreich rund 10 % mehr geerntet als im Vorjahr. Trotz der Herausforderungen, die die Landwirte aufgrund der Witterung zu bewältigen hat-ten, ist dies ein sehr gutes Ergebnis. Auf-fallend war heuer die breite Streuung der Qualitäten. Alle Prognosen deuten dar-auf hin, dass es zwischen den Qualitäten

in diesem Jahr eine größere Preisdifferenzierung geben wird. In Österreich haben wir 20 % Premiumweizen, 40 % Qualitätsweizen und 40 % Mahl- und Futterweizen. Im Vergleich zu anderen großen Getreideregionen in Eu-ropa, wo anhaltende Regenfälle zur Ernte-zeit und die allgemeine Witterungssituati-on während der Bestandsentwicklung zu eher schwächeren Qualitäten geführt ha-

ben, könnte die Nachfra-ge nach heimischem Auf-mischweizen noch steigen und Österreichs Landwirte davon profi tieren. Aller-

dings haben die guten Erntevorhersagen auch die Notierungen an den großen Bör-sen absacken lassen und daher ist die Prei-serwartung derzeit eher bescheiden, was trotz guter Ernte wiederum ein Wermuts-tropfen für die Landwirte ist.

ÖPUL 2015Bio und Naturschutz SEITE VI

LK-PRÄSIDENT FRANZ STEFAN HAUTZINGER

kommentar

Die Angst geht um, gefüttert von vermeintlichen Gefahren, die das Wohlbefinden der europäischen/österreichischen Bevölkerung zu bedrohen scheinen. Bei nüchterner Betrachtung sollte jedoch Ent-warnung gegeben werden.

NIKOLAUS MORAWITZ, LK ÖSTERREICH

Da ist zum einen das eigent-lich Neue dieses angestrebten Vertrages zwischen den am höchsten entwickelten Wirt-schaftsblöcken der Welt: An-gesichts der zum Großteil ver-nachlässigbar geringen Zölle geht es um eine Zusammen-führung von Regelwerken, nicht um eine reine Annähe-rung von Zöllen. Sobald aber über Reglementierungen ver-

handelt wird, treten natür-lich die Verbraucherschützer auf den Plan, da – auf beiden Seiten des Teiches übrigens –eine Verwässerung der aus der jeweiligen Sicht hohen Standards befürchtet wird. So gesehen, sollte eine An-gleichung eher nach oben als nach unten stattfi nden. Dies wäre angesichts eines Mark-tes von 800 Millionen Kon-

sumenten auch für die Produ-zenten verlockend. Zunächst geht es aber um ein gegenseitiges Verstehen der je-weiligen regulatorischen Sys-teme. Hinzu kommt eine Viel-zahl von Handelsbarrieren, nicht zuletzt im Phyto- und Veterinärbereich. Schließlich herrscht in den USA vollkom-menes Unverständnis für die geografi schen Ursprungsbe-

zeichnungen, die aber eine Kernforderung der EU sind. Erst wenn zu den angeführ-ten Themen ein Konsens her-beigeführt wurde, kann über konkrete Texte verhandelt werden. Den wirtschaftlichen Mehrwert in Form von verbes-serten Absatzmöglichkeiten darzustellen, wird zweifellos schwierig sein. Fortsetzung Seite II

F A C H I N F O R M A T I O N D E R L A N D W I R T S C H A F T S K A M M E R N

Ö S T E R R E I C H

S E P T E M B E R 2 0 1 4

FREIHANDELSABKOMMEN MIT DEN USA

TTIP – nur Gefahr oder auch Chancen?

Breite Streuung der Qualitäten

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Bauernjournal agrarpolitikI I S e p t e m b e r 2014

Berufskraftfahrer mit gültigem Führerschein der Klassen C/C1 sind verpflichtet, eine 35-stündige Weiterbildung zu absolvieren. Stichtag ist der 10. September 2014. Michael deiMel, lk nÖ

Der Begriff Berufskraftfahrer ist sehr weit gefasst und betrifft neben den Fahrern im gewerb-lichen Güterfernverkehr auch den gewerblichen Werkver-kehr. Unter „gewerblich“ sind sämtliche berufliche Tätigkei-ten zu verstehen, die nicht aus-drücklich als private Freizeitbe-tätigung durchgeführt werden. Damit sind auch Transporttä-tigkeiten mit Fahrzeugen über 3,5 t höchstzulässigem Gesamt-gewicht zu verstehen, wie etwa das Liefern von Wein, Obst, Gemüse oder anderen Gärtne-reiprodukten. Somit betrifft es auch Landwirte, ihre Mitarbei-ter und Aushilfskräfte (Saison-arbeiter), die ihre Produkte an Kunden oder Händler liefern oder Waren in ihren Betrieb ho-len, die sie für ihre Produktion

benötigen. Eine Weiterbildung ist nur dann nicht erforderlich, wenn alle folgenden Punkte gleichzeitig erfüllt werden:n  Kraftfahrzeuge zur Beförde-rung von Material oder Ausrüs-tung,n die der Lenker zur Ausübung seines Berufes benötigt undn  das Lenken des Fahrzeuges ist nicht Hauptbeschäftigung des Fahrers.

Diese Ausnahme kann man nur in Anspruch nehmen, wenn der Fahrer ausschließlich Fahr-ten z. B. in den Weingarten, die Baumschule oder die Gärtne-rei durchführt, um die nötigen Hilfsmittel für die Ausübung der Tätigkeit vor Ort heranzu-schaffen. Die landwirtschaft-liche Tätigkeit ist dann die Haupttätigkeit. Jegliche Trans-porte von Produkten fallen je-doch unter die Weiterbildungs-verpflichtung! Aufgrund dieser engen Auslegung des Geset-zes sind nahezu alle Führer-scheinbesitzer der Klassen C/C1 verpflichtet, die Weiterbil-dungsveranstaltungen zu besu-chen. Alle Fahrer müssen eine Grundqualifikation erworben haben, wobei Führerscheinbe-sitzer, deren Schein vor dem 10. September 2009 ausgestellt worden ist, als grundqualifi-ziert gelten. Führerscheinneu-linge benötigen einen 280-stün-digen Kurs mit Prüfung. Die 35-stündige Weiterbildung ist verpflichtend zu besuchen. In-haber eines Befähigungsnach-weises (Grundqualifikation) haben diese innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt seiner Ausstellung erstmals zu absol-vieren. Alle fünf Jahre müssen alle Führerscheinbesitzer der Klassen C/C1 die Weiterbil-dung wiederholen. Nähere In-fos unter www.lk-oe.at, Rubrik Recht und Steuer.

c-95-Weiterbildung: Fahrerqua-lifizierungsnachweis auch für Füh-rerschein-Altbesitzer der Führer-scheinklassen C/C1. Foto: LK Vbg.

StIchtag 10. September 2014

Führerscheinklasse C: Weiterbildungspflicht

Einfacher wäre dies bei reinen Zollsenkungen und Quoten. Für die USA ist die EU nur der fünftwichtigste Markt bei der Landwirtschaft. Von we-sentlich größerer Bedeutung sind der asiatische Raum mit China und Japan sowie die Nachbarstaaten Kanada und Mexiko. Aus diesem Grund verhandeln die USA auch ein Transpazifisches Partner-schaftsabkommen mit den asiatisch-pazifischen Staaten. Hier erwartet man sich echte zusätzliche Absatzchancen, zumal für landwirtschaftliche Rohstoffe. Im Gegensatz zur EU hat die Landwirtschaft in den USA noch ein echtes politisches Gewicht, da bei-nahe jeder Kongressabgeord-nete bzw. Senator auf seine Farmer Rücksicht nehmen muss. Dennoch erscheint un-wahrscheinlich, dass es hier große Zugeständnisse an die USA geben wird. Dies würde in der angespannten öffentli-chen Diskussion zu vermeid-baren zusätzlichen Irritatio-nen führen.

TTIP wird u. a. als Test für die Glaubwürdigkeit der Bezie-hungen zwischen den USA und der EU gesehen. Der Ver-handlungsprozess wird län-ger als ursprünglich anvisiert dauern, auch deshalb, da im Herbst die Mid-Term-Wah-len zum Kongress stattfinden.

Aber auch in der EU wird ge-rade ein Wechsel sowohl im EP als auch in der Europäi-schen Kommission, die die Verhandlungen führt, vollzo-gen. In den USA ist zu erwar-ten, dass alle Handelsabkom-men gemeinsam im Kongress abgestimmt werden. Das Inte-resse an Handelsabkommen ist auf Seiten der Demokra-ten weniger ausgeprägt als bei Republikanern. Entscheidend wird die Gewährung einer TPA (Trade Promotion Au-thority), die es dem Kongress nur erlaubt, die Abkommen anzunehmen oder abzuleh-nen, aber nicht Details nach-zuverhandeln – ähnlich der Abstimmung im EP – sein. Im derzeitigen politischen Klima in den USA wird Präsident Obama von republikanischer Seite kein Erfolg gegönnt, so-dass eine Abstimmung mög-licherweise erst unter dem nachfolgenden Präsident, er-folgen wird. Damit wäre man im Jahre 2017.

Bis dahin wird sich viel-leicht langsam die Erkenntnis durchsetzen, dass das TTIP genannte Handelsabkommen weder die Tür für gentech-nisch veränderte Produkte noch für das Chlorhühnchen weiter öffnen wird und auch die Macht der Konzerne ge-genüber den Staaten keines-wegs überhandnehmen wird. Dass die USA ihre Gesetzge-bung zu BSE in Einklang mit den internationalen Stan-dards gebracht hat und damit potenzielle EU-Fleischexpor-te in die USA wieder möglich sind, kann als Nebenprodukt der laufenden Gespräche ge-sehen werden. Vielleicht würde auch bekannt wer-den, dass die EU wesentlich mehr Klagen beim Investo-renschutz eingebracht hat als die USA. Die EU sollte die Chance nützen, realistisch zu informieren und aufzuklä-ren. Andererseits böte sich je-nen, die bereitwillig auf das Populismus-Trittbrett aufge-sprungen sind, die Möglich-keit eines gesichtswahren-den Rückzuges.

die Vielzahl an Handelsbarri-eren im Phyto- und Veterinärbe-reich sind ein wesentlicher Teil der Verhandlungen. Foto: dür

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Bauernjournal SVBS e p t e m b e r 2014 I I I

„Verhüten ist besser als vergüten“, bringt es der Vizeobmann der SVB, Klaus Schwarz, prägnant auf den Punkt. Dem Vorarlberger geht es nämlich darum, „immer und immer wieder dranzubleiben, zu informieren und zu beraten. Denn jeder Unfall ist einer zu viel.“

Josef siffert, LK Österreich

Gerade bei der Forstarbeit sei der Hinweis auf Sicherheit und Achtsamkeit mehr als ange-bracht, weiß auch der Leiter der SVB-Abteilung Sicherheit und Gesundheit, Johann Spiess. Denn: „Waldarbeit ist und bleibt gefährlich, auch wenn uns da schon sehr, sehr viel ge-lungen ist.“ Wie viel, das zeigt die Statistik beeindruckend: Der Holzeinschlag betrug im Jahr 1977 noch rund elf Milli-onen Erntefestmeter (Efm). Bis zum Vorjahr ist er auf beachtli-che 17,4 Mill. Efm, also um 58 Prozent, gewachsen. Im selben Zeitraum aber sank die Zahl der Arbeitsunfälle um 73,5 Prozent, konkret von 5.167 auf 1.368 Unfälle. Spiess: „Auf der einen Seite wird um 58 Prozent mehr Holz gemacht. Auf der anderen gin-gen die Arbeitsunfälle pro ei-ner Million Erntefestmeter um 83 Prozent zurück. Und selbst die tödlichen Unfälle sind zwi-schen 1977 und 2013 um 48 Prozent gesunken.“Schwarz fasst zusammen: „Wir haben in den letzten Jahrzehn-ten intensiv beraten und aufge-klärt. Damit fangen wir schon in den landwirtschaftlichen Schulen an. Die Schulen selbst haben die forstliche Aus- und

Weiterbildung im gleichen Zeitraum intensiviert. Und wir arbeiten auch eng mit all jenen Stellen zusammen, die an der Verbesserung des Materials ar-beiten. Das reicht von der opti-malen Schutzkleidung bis hin zu Systemen, Traktorstürze zu verhindern. Da sind wir auch bereit, entsprechende wissen-schaftliche Arbeiten wie Dip-lomarbeiten, finanziell zu un-terstützen. Dieses Bündel zu-sammengenommen, gelang es uns, die Arbeitsunfälle nach-haltig zu reduzieren.“

Zuschuss zur Sicherheitsausrüstung

Was natürlich auch Geld kostet. Schwarz: „Wir werden weiter in die Sicherheit investieren. Das gilt sowohl für die Beratung als auch für die Schulen und die Unterstützung beim Ankauf ei-ner Schutzausrüstung.“ Wenn es nach einem heftigen Orkan, - die letzten trugen so klingen-de Namen, wie Kyrill, Emma oder Paula - oder nach einer Schneebruchkatastrophe an das Aufarbeiten der Schäden geht, unterstützt die SVB die Versicherten mit einem finan-ziellen Zuschuss für den An-kauf einer Waldarbeiterschutz-ausrüstung. Kauft der Bauer Schnittschutzhose, Forsthelm, Sicherheitsjacke oder Forstsi-

cherheitsschuhwerk, um sich vor Verletzungen zu schützen, so zahlt die SVB dazu. Jüngstes Beispiel: Beim Kauf einer sol-chen Ausrüstung im Wert von mindestens 110 Euro schoss die SVB 60 Euro zu. Oder auf mehrere Sturmkatastrophen hochgerechnet: Nach den drei größten Orkanen investierten die Bauern 2,1 Millionen Euro in Schutzausrüstungen, die SVB steuerte 600.000 Euro bei.Schwarz zieht Resümee: „Aus-bildung, persönliche Schutz-ausrüstung und moderne Tech-nik tragen gemeinsam dazu bei, Unfälle zu vermeiden. Die SVB wird daher weiterhin intensiv beraten, denn nur permanente Beratung schlägt sich im alltäg-lichen Handeln auch wirklich nieder.

KLaus schwarz, Vizeobmann der SVB: „Werden weiter in die Sicher-heit investieren.“ Foto: SVB

SVB Setzt auf permanente InformatIon

Waldarbeit ist und bleibt gefährlichSVB

Sicherheitsberatung: Was wird getan?

n Spannungssimulatoren zum Üben von Schneidetechniken an verspannten Stämmen an acht Standorten (Ankauf, Betreuung)n Entastungssimulatoren zum Üben der sicheren Entastungstechniken an zwei Standorten (Ankauf, Betreuung)n Motorsägen-Sicherheits- und Schneidetechnik: Wettbewerbe für Schüler und Studenten (z. B. Landjugend-Wettbewerbe, Meisterschaften, Alpen-Adria-Waldolympiaden Forstliche Öffentlich-keitsarbeit auch durch prakti-sche Vorführungen (z. B. forst-liche Sicherheitsmeile) bei Messen, Sicherheitstagen, Lagerhaus-Forsttagenn Unterricht in allen land- und forstwirtschaftlichen Fach- und Mittelschulen sowie in den forstlichen Ausbildungsstätten n Prüfungstätigkeit bei Waldpädagogen, Forstfach-arbeitern und Meisternn SVB-interne forstliche Merkblätter, Broschüren (Windwurfbroschüre, ...)n Zusammenarbeit mit der AUVA, der Landwirtschafts-kammer und internationale Zusammenarbeit

entwicklung von Holzeinschlag und unfällenÖsterreich, Quelle: SVB

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Bauernjournal BäuerinnenIV s e p t e m b e r 2014

Der LFI-Lehrgang „Bäuerinnen zeigen Profil“ will Frauen am Land Mut machen, sich in öffentlichen Funktionen zu engagieren.

Uschi RaseR, LK NÖ Immer mehr Bäuerinnen ste-hen ihre Frau in der bäuerli-chen Funktionärswelt. Aber verglichen mit der Anzahl an Männern sind sie immer noch unterrepräsentiert. Katharina Kandolf aus Velden erklärt sich das so: „Wir Bäuerinnen müs-sen uns in der Familie und am Betrieb vielen Herausforderun-gen stellen und diese erfolg-reich bewältigen. Oft fehlt es uns Frauen jedoch am Selbst-bewusstsein, diese Leistungen dann auch nach außen hin zu präsentieren und unseren Stel-lenwert zu vertreten.“ Um sie und andere zu ermutigen, sich öffentlich zu engagieren, hat die Arge Österreichische Bäu-erinnen gemeinsam mit dem LFI ein eigenes Bildungspro-gramm ins Leben gerufen. Un-ter dem zugegebenermaßen et-

was sperrigen Namen „ZAMm unterwegs – Zukunftsorien-tierte Agrarwirtschaftliche Motivation“ verbirgt sich ganz schön viel Frauenpower.

Wissen als Basis„In dem eigens kreierten Lehr-gang ‚Österreichische Bäuerin-nen zeigen Profil’ erhalten die Teilnehmerinnen das richtige Handwerkszeug, um sich in der Männerdomäne der agra-rischen Funktionärswelt be-haupten zu können“, erklärt Projektleiterin Elisabeth Lenz von Ländlichen Fortbildungs-institut (LFI). Egal ob in der Landwirtschaftskammer, auf Gemeindeebene oder in an-deren ländlichen Vereinen – ZAM wurde speziell für Bäu-erinnen entwickelt, die sich in verschiedenen Gremien enga-gieren oder sich in ihrer Rol-le als Funktionärin weiterent-wickeln wollen. Denn wer au-ßer den Bäuerinnen selbst soll sich für deren Anliegen und Bedürfnisse stark machen?Katharina Kandolf ist eine der bisher österreichweit 170 Ab-solventinnen. Anfangs war sie skeptisch und zögerte. Be-

stärkt durch ihren Mann und ihre Familie, hat sie ihre Ent-scheidung jedoch nicht be-reut. „Die Notwendigkeit, sich auch überbetrieblich fachli-ches Wissen anzueignen, wur-de mir von Mal zu Mal mehr bewusst – nicht nur als Bil-dungsreferentin der Landwirt-schaftskammer, sondern auch in jeder anderen Funktion“, er-zählt die Kärntnerin, die sich auch noch im Vorstand des Maschinenringes Oberkärnten und bei den Veldener Bauern engagiert.

Gemeinsam Profil zeigenBesonders die Module Per-sönlichkeitsbildung und Füh-rungskompetenzen waren für die frischgebackene Absol-ventin ausschlaggebend: „Hier wurden wir ermutigt aufzu-stehen, mitzureden und die Meinung der Bäuerinnen auch kundzutun. Das geschieht noch viel zu selten. Daher die Aufforderung an alle meine Berufskolleginnen: Habt den Mut, den ländlichen Raum aktiv mit zu gestalten! Zeigen wir gemeinsam als Bäuerinnen Profil!“

KathaRiNa KaNdoLf: Die Absol-ventin und Bäuerin erzählt voller Begeisterung von dem Kurs und ap-pelliert an ihre Berufskolleginnen, den ländlichen Raum aktiv mitzu-gestalten. Fotos: LK Ö

Gemeinsam als Bäuerinnen Profil zeigen: Der „ZAm-Lehrgang“ macht fit für die Funktionärsrolle.

BäuerInnen Gestalten den ländlIchen raum aktIV mIt

Aufstehen und mitreden

Basiswissen

Mit „ZAM“ fit für die FunktionärsrolleDen Blickwinkel erwei-tern, Stärken erkennen und Neues ausprobieren. Der Lehrgang ist ideal für alle, die in Vereinen oder Gremien tätig sind oder sich künf-tig engagieren wollen. Der Erfahrungsaustausch mit an-deren bringt Anregungen für die persönliche Rolle als Funktionärin und für die eige-ne Betriebsentwicklung.In fünf zweitägigen Modulen erhalten die Teilnehmerinnen Basiswissen in folgenden Bereichen:n Persönlichkeitsbildungn Agrarwirtschaft und Politikn Landwirtschaftliche Interessenvertretung in Österreichn Führungskompetenzn Öffentlichkeitsarbeit

Für die Bildungssaison 2014/15 sind insgesamt sieben Lehrgänge geplant, und zwar in Salzburg, Niederösterreich, Kärnten, Steiermark und Vorarlberg sowie zwei Kurse in Oberösterreich. Nähere Infos auf www.lfi.at//zam

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BAUERNJOURNAL HAGELVERSICHERUNGS E P T E M B E R 2014 V

Die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage „Das Klimabarometer der Österreichischen Hagelversicherung“ zeigen deutlich, dass der Klimawandel in der österreichischen Bevölkerung ein wichtiges Thema ist.

Das Jahr 2014 mit teils extre-men Witterungsverhältnissen, die in ihrer Vielfalt unver-gleichbar mit vergangenen Er-eignissen waren, bestätigt, was Klimaforscher seit Jahren auf-zeigen: Durch den Klimawan-del nehmen die Wetterextrem-ereignisse zu, sie treten in der Tendenz häufi ger und intensi-ver auf. Die aktuelle Klimaum-frage der Österreichischen Ha-gelversicherung zeigt, dass das auch die Österreicherinnen und Österreicher so sehen. Die Befragung unter 1.000 Österrei-cherinnen und Österreichern ab 16 Jahren zum Klimawan-del und den damit verbunde-nen Gefahren und Bedrohun-gen sowie zur Wahrnehmung der heimischen Landwirt-schaft wurde vom Market Insti-tut bereits zum zweiten Mal im Auftrag der Hagelversicherung durchgeführt. Als größtes Op-fer des Klimawandels gilt bei 80 % der Befragten die Land-wirtschaft. Die Ergebnisse des Klimabaro-meters im Überblick: ■  Die Landwirtschaft ist laut Meinung der Österreicherin-nen und Österreicher der am stärksten betroffene Sektor. Für 80 % der Befragten ist die Landwirtschaft am stärksten von den Folgen des Klima-wandels mit einer Zunahme von Wetterextremereignis-sen betroffen. Der Tourismus

(8 %) und die Industrie (5 %) hingegen werden kaum als be-troffen wahrgenommen. ■  Für mehr als zwei Drittel der Österreicherinnen und Österreicher (71 %) stellt der Klimawandel eine der we-sentlichen Bedrohungen der Zukunft dar. In dem Zusam-menhang nehmen 81 % der Befragten die Zunahme von Naturkatastrophen wie Ha-gel, Hochwasser und Dürre als größte Gefahr wahr.■  Ein Großteil der Österrei-cherinnen und Österreicher (55 %) sieht die Verantwor-tung, Maßnahmen für den Kli-maschutz zu treffen, bei jedem Einzelnen. Zunehmend wird dabei auch die Politik als Ver-antwortungsträger gesehen (27 %). Neun von zehn Befrag-ten können sich ein persönli-ches Engagement zum Klima-schutz vorstellen.

■ Der Einkauf von regionalen und somit klimafreundlichen Lebensmitteln ist der wichtigs-te Beitrag zum Klimaschutz, den 83 % der umweltbewuss-ten Österreicherinnen und Ös-terreicher leisten wollen.■ Für 93 % der Befragten hat die Landwirtschaft für Öster-reich einen hohen Stellen-wert, für knapp zwei Drittel davon ist der Stellenwert so-gar sehr hoch.

Hagelversicherung setzt Initiativen

Die Landwirtschaft ist mit ihrer Werkstatt unter frei-em Himmel als Erste und am stärksten von zunehmenden Wetterextremen betroffen, 80 % des Ertrages hängen vom Wetter ab. Auch die Österrei-chische Hagelversicherung erlebt als Naturkatastrophen-

versicherer die Zunahme von Extremwetterlagen infolge des Klimawandels unmittel-bar mit. Dr. Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversi-cherung, betont: „Wir haben ein existenzielles Interesse an mehr Klimaschutz und setzen daher eine Reihe von Maßnah-men: Als erstes Wirtschaftsun-ternehmen in Österreich er-griffen wir beispielsweise be-reits vor über zehn Jahren die Initiative, für den Kauf von re-gionalen, klimafreundlichen Lebensmitteln zu werben. Wir zeigen damit die positiven Auswirkungen auf Umwelt und Wirtschaft auf. Einerseits schonen kurze Transportwe-ge das Klima und andererseits wird die heimische Wirtschaft durch die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen gestärkt.“

Landwirtschaft ist Klimaopfer Nr. 1„Welchen Wirtschaftssektor sehen Sie am stärksten vom Klimawandel betroffen?“

Quelle: Befragung Market InstitutFotos: Österreichische Hagelversicherung

die Landwirtschaft

den Tourismus

die Industrie

die Dienstleistungsbranche

anderes

keine Angabe, weiß nicht

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UMFRAGE BESTÄTIGT: LANDWIRTSCHAFT AM STÄRKSTEN VOM KLIMAWANDEL BETROFFEN

Einsatz für mehr Klimaschutz

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Österreichischen Hagelversicherung

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Bauernjournal invekosVI s e p t e m b e r 2014

Auch in der Programm-planungsperiode 2015 bis 2020 wird die Leistungs-abgeltung für biologisch wirtschaftende Betriebe eine zentrale (Einkommens-) Grundlage sein. Bleiben die Vorgaben bezüglich EU-Bioverordnung vorerst auch gleich, so ergeben sich aus den Bestimmungen des Programmentwurfes heraus doch einige Neuerungen, die zu beachten sind.August strAsser, LK steiermArK

MaßnahmenzieleNeben der allgemeinen Förde-rung der biologischen Land-wirtschaft verfolgt die Maß-nahme weitere umweltrelevan-te Ziele:n  Erhöhung der Biodiversität im tierischen und pflanzlichen Bereich durch Verzicht auf che-misch-synthetische Pflanzen-schutzmittel und chemisch-synthetische Düngemitteln  Verwendung einer beson-ders umweltgerechten und die Bodengesundheit sowie den Humusaufbau fördernden Fruchtfolgen  Besonders tierfreundliche Haltung der Nutztieren  Beitrag zur Schonung von Ressourcen durch eine weitge-hende Kreislaufwirtschaft am Betriebn  Schutz der Gewässer und des Klimas

Bio ist betriebsbezogenDie Förderungsvoraussetzun-gen gelten prinzipiell auf der gesamten landwirtschaftlichen Betriebsfläche (ohne Almen) und in der Nutztierhaltung. Ausgenommen sind konventi-

onell gehaltene Pferde, Eigen-bedarfstiere und Tiere im Strei-chelzoo gemäß Definition in den „Sonderbestimmungen“. Die Förderungsvoraussetzun-gen gelten weiters bezüglich Nützlingseinsatz im geschütz-ten Anbau und umweltgerech-ter Bewirtschaftung von Tei-chen gemäß Maßnahme „Um-weltgerechte und biodiver-sitätsfördernde Bewirtschaf-tung“.

Biologischer TeilbetriebUnter folgenden Voraussetzun-gen kann auch mit nur einem Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes an dieser Maßnahme teilgenommen werden und der übrige Betrieb konventionell bewirtschaftet werden:n  Verfügbarkeit von eigenstän-digen Betriebsanlagen und landwirtschaftlichen Nutzflä-chen jeweils für den biologisch und den konventionell bewirt-schafteten Teiln  Getrennte Bewirtschaftung von jeweils anderen Kulturbe-reichen („Grünland und Acker-land“, „Obst- und Hopfenbau“, „Weinbau“) auf dem biologisch und auf dem konventionell be-wirtschafteten Teiln  Getrennte Lagerung von Be-triebsmitteln (Pflanzenschutz-mitteln, Düngemitteln usw.) auf dem jeweiligen Betriebsteiln  Kommt ein anderer Betrieb (konventionell oder biolo-

gisch) während des Verpflich-tungszeitraums hinzu, muss der hierdurch neu entstande-ne Betrieb zumindest die Teil-betriebsregelungen der VO 834/07 einhalten.

Fördervoraussetzungenn  Anerkennung als Biobetrieb durch den Landeshauptmann (Lebensmittelbehörde) und Vertrag mit einer Bio-Kontroll-stelle spätestens ab 1. Jänner des ersten Jahres des Verpflich-tungszeitraumes. Ein Wechsel der Kontrollstelle hat jedenfalls ohne zeitliche Unterbrechung zwischen den zwei Verträgen zu erfolgen.n  Einhaltung der Bestimmun-gen der EU-Bio-Verordnung betreffend Kauf, Lagerung und Verwendung von Betriebsmit-teln (Pflanzenschutz-, Dünge- und Futtermittel, Saatgut, Des-infektionsmittel für den Stall) sowie Tierhaltung (Stallfläche, Auslauf), Tierarzneimittel und der ergänzenden nationalen Vorschriften (Österreichisches Lebensmittelbuch, Codexkapi-tel A8).n  Erhaltung und naturver-träglicher Umgang mit flächi-gen und punktförmigen Land-schaftselementen, die in der Verfügungsgewalt des Antrags-stellers stehen gemäß Maßnah-me „Umweltgerechte und bio-diversitätsfördernde Bewirt-schaftung“.

n  Verpflichtung zur Erhaltung des Grünlandausmaßes im Ver-pflichtungszeitraum: Als Re-ferenzflächenausmaß gilt die Grünlandfläche im ersten Jahr der Verpflichtung plus das im Jahr davor umgebrochene Flä-chenausmaß.Beträgt der Grünlandanteil im Referenzjahr über 20 % der be-trieblichen LN, dann können über den Verpflichtungszeit-raum bis zu 10 % der Grün-landfläche in Acker-, Wein- oder Spezialkulturen umge-wandelt werden, jedoch jeden-falls 1 ha und maximal 5 ha.n  Weiterbildungsverpflich-tung: Innerhalb der Programm-periode, aber spätestens im Jahr 2018, sind unabhängig von der Vorqualifikation fachspezi-fische Kurse im Mindestaus-maß von fünf Stunden aus dem Bildungsangebot eines geeig-neten Bildungsanbieters von einer am Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaf-tung eingebundenen Person zu besuchen.n  Eine Anlage von Biodiver-sitätsflächen oder Bienenwei-den auf Acker- und Grünland-flächen ab einer Summe von 2 ha aus Acker- und gemähter Grünlandfläche ist – auf zu-mindest 5 % dieser Flächen – erforderlich. Nicht zur Sum-menbildung zählen Flächen, die in die Maßnahmen „Natur-schutz“, „Weiterführung von K20-Flächen des ÖPUL 2000“

Die Förderungsvoraussetzungen gelten prinzipiell auf der gesamten landwirtschaftlichen betriebsfläche.

ÖPUL 2015 bIs 2020 – wIchtIges zU Den eInzeLnen massnahmen (teIL 1)

Biologische Wirtschaftsweise

Page 7: BauernJournal September 2014

Bauernjournal invekoss e p t e m b e r 2014 VI I

sowie in die Maßnahmen „Be-wirtschaftung auswaschungs-gefährdeter Ackerflächen“ und „Vorbeugender Oberflächen-gewässerschutz auf Ackerflä-chen“ eingebracht werden. Nicht anrechenbar sind Flä-chen, die im Rahmen anderer ÖPUL-Maßnahmen angelegt werden.

Biodiversitätsflächen im Ackerbau

Die anrechenbare Maximal-größe beträgt 1,0 ha pro Feld-stück. Diese gilt nicht für Dau-erbrachen, das sind Flächen, die seit zumindest 2009 nicht mehr in die Fruchtfolge ein-bezogen waren, und für Fälle, in denen sonst die 5 % nicht erreicht werden können. Hier ist eine Ansaat einer geeigne-ten Saatgutmischung mit min-destens drei insektenblütigen Mischungspartnern erforder-lich (gilt nicht für Dauerbra-chen). Die Neuansaat hat bis spätestens 15. Mai des Kalen-derjahres zu erfolgen, ein Um-bruch frühestens am 15. Sep-tember des zweiten Jahres. Mä-hen oder Häckseln ist maximal zweimal pro Jahr zulässig. Auf 50 % der Biodiversitätsflächen darf frühestens am 1. August, auf den anderen 50 % ohne zeitliche Einschränkungen ge-mäht bzw. gehäckselt werden. Die Nutzung des Aufwuchses ist erlaubt. Verboten sind der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und jeg-liche Düngung vom 1. Jänner des Jahres der ersten Angabe des Blühflächenschlages im Mehrfachantrag bis zum Um-bruch oder zur anderweitigen Deklaration der Flächen.

Bienenweide auf Ackerflächen

Es ist eine Ansaat einer regio-nal geeigneten Blühmischung mit mindestens fünf insekten-blütigen Mischungspartnern bis spätestens 15. Mai des Ka-lenderjahres einzuhalten. Die Mischungspartner müssen in der Vegetationsperiode die Blüte erreichen können. Mahd/Häckseln/Beweidung ist frü-

hestens ab 1. August zulässig, ein Umbruch frühestens ab 15. September des zweiten Jahres.Verboten sind der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und jeg-liche Düngung vom 1. Jänner des Jahres der ersten Angabe des Bienenweideschlages im Mehrfachantrag bis zum Um-bruch oder zur anderweitigen Deklaration der Flächen. Im vierten Jahr erfolgt eine ver-pflichtende Neuanlage oder Nachsaat.

Biodiversitätsflächen auf gemähten Grünlandflächen

Die erste Mahd erfolgt frühes-tens mit der zweiten Mahd von vergleichbaren Schlägen, frühestens jedoch ab dem 1. Juni. Ist die zweite Mahd auf vergleichbaren Schlägen be-reits vor dem 1. Juni, so ist auf den Biodiversitätsflächen die erste Mahd trotzdem nicht vor dem 1. Juni zulässig. Eine Mahd ab dem 1. Juli ist jeden-falls erlaubt. Eine Beweidung vor der ersten Mahd ist nicht erlaubt. Das Mähgut ist von der Fläche abzutransportieren. Es darf keine Düngung der Bio-diversitätsfläche erfolgen, aus-genommen mit Mist und Kom-post. Die Fläche ist über den gesam-ten Verpflichtungszeitraum am gleichen Standort zu belassen, ausgenommen die Fläche wird weiter- oder aufgegeben.Die Biodiversitätsfläche kann auf Acker- oder Grünland an-gelegt werden. Wesentlich ist, dass ausreichend Biodiversi-tätsfläche angelegt wird. Es soll jedenfalls ein Puffer vorhan-den sein, damit es bei even-tuellen Flächenabweichungen zu keinen Beanstandungen oder Sanktionen kommt.

Bodengesundungsflächen Acker

n  Anlage einer Begrünung mit N-bindenden Pflanzen bis spä-testens 15. Mai, Flächenum-bruch erfolgt frühestens ab 15. September des zweiten Jahres (zweimal im MFA beantragt)n  Verzicht auf Futternutzung und Belassen des Aufwuchses

auf der Fläche; eine Samennut-zung ist erlaubtn  Die Flächen sind mindes-tens einmal pro Jahr zu häck-seln oder zu mähenn  Verzicht auf Düngung und den Einsatz von Pflanzen-schutzmitteln auf der Bodenge-sundungsfläche

Biobienenhaltung Die Haltung der Bienen und die Bienenstöcke müssen den Regeln der EU-VO 834/07 und der Kontrolle einer Bio-Kont-rollstelle unterliegen. Max. för-derbar sind 1.000 Bienenstöcke pro Betrieb und Jahr.

Haltung von nicht zertifizierten Tieren

Darunter fallen Tiere für den Eigenbedarf, Streichelzoo und Pferde.n  Eigenbedarf gibt es aus-schließlich bei Schweinen und Legehühnern.Es ist die Einhaltung von zu-mindest 21 TGI-Punkten nachzuweisen, da hiermit die Biotauglichkeit der Haltung bestätigt wird. Andere Nutztie-

re (Rinder, Schafe, Masthühner usw.) fallen nicht unter diese Ausnahme. Mengenbeschrän-kungen:- Max. 2 Mastschweine ganz-jährig- Max. 0,04 GVE Legehennen (entspricht 10 Legehennen)n  Streichelzoo-Tiere: Schafe/Ziegen bis max. 2 Stück bzw. Kleintiere bis max. fünf Stück sind ohne spezielle Haltungs-auflagen möglich.n  Regelung für Pferde: „Kon-ventionelle“ Pferde dürfen am Betrieb unter folgenden Bedin-gungen gehalten werden:

HöH e de r Fö rde ru ng :prämienelement/Kultur Details €/hagrünland n  Grünland und Ackerfutter >25 % auf betrieben <0,5 rGVe/ha Futterfläche 70 n  Grünland und Ackerfutter >25 % auf betrieben >0,5 rGVe/ha Futterfläche 225Ackerland n  Ackerland (inkl. bodengesundungsflächen und Feldfutter bis max. 25 % an LN) 230 n  Feldgemüse und erdbeeren 450 n  bodengesundungsfläche >25 % Acker 0 n  prämie für zusätzliche biodiversitätsfläche und bienenweide im Acker, ab 5 % der Ackerfläche, bis maximal 10 % der Ackerfläche 450 n  Zuschlag blühkulturen Acker und Heil- und Gewürzpflanzen laut Kulturdefinition in maßnahme Ubb, für maximal 20 % der Ackerfläche 55dauerkulturen n  Wein, Obst und Hopfen 700 n  bodengesundungsflächen Dauerkulturen 0Bienenstock max. 1.000 stöcke pro betrieb pro stock 25erhaltung von je % Lse-Fläche an LN 6Landschaftselementen(max. 150 euro/ha Ln) einsatz von nützlingen laut Definition und Auflagen aus derunter Folie oder glas maßnahme Ubb 1.000Teiche laut Definition und Auflagen aus der maßnahme Ubb 250

bei biobienenhaltung sind max. 1.000 Stöcke/Jahr/Betrieb förderbar. Fotos:Fürstaller

Page 8: BauernJournal September 2014

Bauernjournal invekosVI I I s e p t e m b e r 2014

„Konventionelle“ Pferde sind für den maximalen Düngeanfall zu berücksich-tigen. Für die Prämiendiffe-renzierung (RGVE/ha) wer-den sie jedoch nicht heran-gezogen. Eine Haltung von „konventionellen“ und „bio-logischen“ Equiden (Pferde, Pony, Esel und Kreuzungen) auf einem Betrieb ist nicht möglich.

Die Änderungen auf einen Blick

n  Kontrollvertrag muss per 1. Jänner im ersten Jahr gel-ten (anstatt 31. Jänner).n  Bildungsverpflichtung: Bestehende Biobetriebe und Neueinsteiger haben eine Kursverpflichtung von fünf Stunden bis 2018 (bisher 15 Stunden für Neueinsteiger).n  Biodiversitätsflächen von 5 % sind ab einer Summe von 2 ha aus Ackerland und gemähter Grünlandfläche anzulegen; für Biobetrie-be gilt, dass diese Flächen in Summe vorhanden sein müssen, aber nicht unbe-dingt anteilsmäßig auf Grün-land und Acker zu splitten sind.n  Umwandlung von Grün-land zu Spezialkulturen ist nur mehr im Rahmen der Toleranzregelung wie bei Ackerland möglich.n  Viehbesatz: Das ÖPUL sieht keine GVE- bzw. Stick-stoff-Grenze/ha mehr vor; gültig bleibt die Beschrän-kung aus der EU-Bio-Ver-ordnung mit 170 kg tieri-schem N/ha wie bisher. Da-rüber sind Düngerverträge mit Biobetrieben möglich.n  Verpflichtende Stickstoff-bilanz fällt generell weg.n  Landschaftselemente: De-ren Erhalt war bereits bisher Förderungsvoraussetzung. Neu ist, dass diese auf der Hofkarte definiert sind.n  Flächenabgang: Der Ent-wurf zum Programm sieht vor, dass es bei einem un-verschuldeten Verlust von Pachtflächen während der Verpflichtung zu keiner Prä-mienrückforderung kommt.

Die Naturschutz-maßnahme („WF“ = wertvolle Flächen) soll den Zustand von Lebensräumen besonders schützenswerter Tier- und Pflanzenarten erhalten oder verbessern. Die Auflagen dafür werden von Mitarbeitern der Landesregierung gemeinsam mit dem Betrieb abgestimmt.

ElisabEth schübl, lk Nö

Um für das jeweilige Schutzgut maßgeschneiderte Lösungen zu schaffen, ist wie bisher die Ein-bindung der Naturschutzabtei-lungen der jeweiligen Landes-regierungen erforderlich. Deren Mitarbeiter legen im Einver-nehmen mit dem Betrieb aus ei-

nem breiten Auflagenmenü die schlaggenauen Aufgaben fest und stellen sie in einer Projekt-bestätigung dar. Aus der Sum-me der Auflagen resultiert die Prämie für die Naturschutzflä-che. Diese ersetzt Ertragsverlus-te und/oder Mehraufwendun-gen. Teilnahmefähig sind Grün-land- und Ackerflächen. Für Almen, Teiche, Intensivobst-

anlagen und Weingärten gibt es keine Teilnahmemöglichkeit.

Folgende Förderungsvoraus­setzungen gelten:n  Vorlage einer Projektbe-stä tigung: Projektbestätigun-gen für ÖPUL 2015 sind bei der Na turschutzabteilung der Lan desregierungen zu bean-tragen. Jedes Bundes land hat diesbe züglich andere Termi-ne und Ab wicklungs schritte. Diese sind bei den zuständi-gen Stel len zu hinterfragen bzw. aus den regionalen Me-dien zu entnehmen. Es wer-den bestimmte Biotoptypen (arten arme Ackerbrachen und Intensiv wiesen) im ÖPUL 2015 nicht mehr bestätigt. Neue Flächen werden je nach finan-ziellen Möglichkeiten in be-stimmten Artenschutzkulis sen des Natura-2000-Gebietes ange-meldet wer den können. Dies-bezüglich wird es im Herbst weitere Infos geben.

ÖPUL 2015 bIs 2020 – wIchtIges zU den eInzeLnen massnahmen (teIL 3)

Naturschutzmaßnahme

Die Maßnahme „Einschrän-kung ertragssteigernder Betriebsmittel“ ist eine Weiterentwicklung der Maßnahmen „Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf Acker-flächen“ und „Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf Ackerfutter- und Grünland-flächen“ im ÖPUL 2007.august strassEr, lk stEiErmark

Die Maßnahme „Einschrän-kung ertragssteigernder Be-triebsmittel“ setzt eine Verrin-

gerung des Einsatzes von Dün-ge- und Pflanzenschutzmittel voraus, um einen Beitrag zum Grundwasserschutz und der Förderung der Biodiversität zu leisten. Grundvoraussetzung ist die Teilnahme an der Maß-nahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirt-schaftung – UBB“. Es gibt es einen markanten Un-terschied zwischen den Maß-nahmen „Verzicht auf ertrags-steigernde Betriebsmittel auf Ackerflächen“ und „Verzicht auf ertragssteigernde Betriebs-mittel auf Ackerfutter- und Grünlandflächen“ und der neu-en Maßnahme „Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmit-tel“.

Der Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung ist auf der gesamten landwirtschaftli-chen Nutzfläche einzuhalten, nicht nur auf Ackerfutter- und Dauergrünlandflächen. Es gibt keine Differenzierung zwischen Ackerfutter/Dauer-grünland und Ackerflächen mehr.Das bedeutet, dass z. B. auch bei Silomais oder Getreide eine mineralische N-Dün-gung nicht zulässig ist. Die Entscheidung für eine Teil-nahme an dieser ÖPUL-Maß-nahme wird u. a. wesentlich davon beeinflusst werden, ob ausreichend Wirtschaftsdün-gerstickstoff für die gesamten LN (Acker- und Grünlandflä-

ÖPUL 2015 bIs 2020 – wIchtIges zU den eInzeLnen massnahmen (teIL 2)

„Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“: Was beachten?

diE PrämiENobErgrENzEN bei der Maßnahme „WF“ betragen bei Acker 700 €, bei Grünland 900 €. Foto: Fürstaller

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Bauernjournal invekoss e p t e m b e r 2014 IX

chen; Obst-, Wein- Hopfenflä-chen und Sonstige) zur Ver-fügung steht und auf einen Zukauf mineralischer Stick-stoffdünger verzichtet wer-den kann.Der Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist auf die Ackerfutter- und Dauergrünlandflächen be-schränkt. Die Pflanzenschutz-mittelanwendung auf „klas-sischen“ Ackerkulturen wie

etwa Silomais oder Getreide und den „Spezialkulturflä-chen“ ist erlaubt.

Fördervoraussetzungen für „Einschränkung ertragsstei-gernder Betriebsmittel“:n  Teilnahme an der Maßnah-me „UBB“n  Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf allen Ackerfutter- und Grünlandflächen

n  Verzicht auf die Ausbrin-gung N-hältiger Düngemittel auf der gesamten LN des Betrie-besn  Verzicht auf Kauf und Lage-rung von in dieser Maßnahme unzulässigen Betriebsmittelnn  Stickstoff-Wirtschaftsdün-geranfall nach Abzug der Stall- und Lagerverluste max. 170 kg N/ha LN. Eine Abgabe von Wirtschaftsdüngern zur Er-reichung der Grenze ist nicht

zulässig. Eine eventuelle Ab-wesenheit der Tiere (z. B. auf Almen oder Gemeinschaftswei-den) wird über einen aliquo-ten Abzug des Stickstoff-Wirt-schaftsdüngeranfalls während der Abwesenheitstage berück-sichtigt

n  Teilnahme an der ÖPUL-2015-Maßnahme „Umwelt-gerechte und biodiversitäts-fördernde Bewirtschaftung (UBB)“ oder „Biologische Wirtschafts weise (Bio)“. Diese Kombinations verpflichtung ist im Vergleich zum bisherigen ÖPUL-Pro gramm neu!

Unabhängig von den Auflagen in der Projektbestätigung sind folgende Bestimmungen auf WF-Flächen einzuhalten:n  Verboten sind: Neuent-wässerung, maschi nelle Ent-steinung, Geländekorrektu-ren, Ablagerungen, Anschüt-tungen, Ausbringung von Klärschlamm und Klär-schlamm kompost, Lagerung von Siloballen, zusätzliche Düngung auf reinen Weideflä-chen (Dauer-/Hutweide)n  Maximal drei Nutzungen von Grünlandflächen pro Jahrn  Führung eines Weidetage-buches im Falle verpflichten-der Beweidungn  Ein- oder Nachsaaten auf Grünlandflächen sind verbo-ten. Nach Rücksprache mit der Naturschutzabteilung sind bei Wildschäden, Engerlingen,

Muren abgängen und anderen Ereignissen höherer Gewalt Ein- oder Nachsaaten möglich.

Die Naturschutzmaßnahme enthält auch Besonderheiten wie regionale Naturschutzplä-ne, ergebnisorientierten Natur-schutzplan und Zuschläge für Monitoring. Die Teilnahme an diesen im Jahr 2015 wird nicht in jedem Bundesland angebo-ten.

Um 2015 an der Natur-schutzmaßnahme teilnehmen zu können, sind zwei wichtige Schritte zu tun:1.) Beantragung einer Pro jekt-bestätigung bei der zuständi-gen Naturschutzab teilung2.) Beantragung der Maßnah-me „Naturschutz“ im Herbst-antrag bis spätestens 15. De-zember. Teilnehmer am regi-onalen Naturschutzplan, am ergebnisorientierten Natur-schutzplan und/oder Moni-toringzuschlag haben diese zusätzlich im Herbstantrag zu beantragen.Die Naturschutzabteilungen werden bis spätestens Ende des heu rigen Jahres die Pro-

jektbestätigungen an die Antrag steller versenden. Die endgül tige Entscheidung, ob teil ge nommen wird oder nicht, ist im MFA 2015 zu treffen.

Zur Prämie:Die Prämie ergibt sich aus den einzelnen Auflagen lt. Projekt-bestätigung. Die maximalen Obergrenzen pro Hektar sind:n  Acker: 700 €n  Grünland: 900 €Für Ackerstilllegungen sind maximal 25 % der Ackerfläche förderbar (gilt ab einer Acker-fläche von 2 ha).Andere ÖPUL-Prämien wer-den auf WF-Flächen wie bis-her nicht gewährt, der Zah-lungsanspruch aus der ein-heitlichen Betriebs prämie sehr wohl, wobei bei stillgelegten WF-Flächen keine Kürzung der WF-Prämie mehr umge-setzt wird.

WF und andere ÖPUL-Maßnahmen

n  Begrünung (Zwischen-frucht und System Immer-grün): WF-Flächen auf Acker

werden in beiden Maßnahmen nicht berücksichtigt. Sie sind vor Berechnung der Mindest-begrünungsflächen (10 % bzw. 85 %) von der Ackerfläche abzuziehen und gelten daher auch nicht als begrünte Flä-chen.n  UBB/Bio: WF-Flächen auf Acker und Grünland zählen nicht als Biodiversitätsflä-chen.

K20 – 20-jährige Natur-schutzverpflichtungen

K20-Flächen stellen eine ei-gene ÖPUL-Maßnahme dar. Die Verträge stammen aus den ÖPUL 95/98/2000-Laufzeiten. Wenn die 20-jährige Verpflich-tung über 2014 hinaus be-steht (all jene, die nach 1995 abgeschlossen wurden), muss bis 15. Dezember im Herbst-antrag 2014 die Maßnahme K20 beantragt werden. Eine Umwandlung in WF-Verträ-ge ist möglich, sofern die Na-turschutzabteilung zustimmt. K20 und WF werden bei Be-grünung, UBB und Bio in glei-cher Art und Weise behandelt (siehe oben).

ÖPUL 205 bIs 2020 – wIchtIges zU den eInzeLnen massnahmen (teIL 2)

„Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“: Was beachten?

hÖh e de r FÖ rde rU ng :Fläche Details euro/haGrünland einschließlich betriebe <0,5 rGVe/ha förderfähige Grünland- und Ackerfutterfläche 0Ackerfutter betriebe ≥0,5 rGVe/ha förderfähige Grünland- und Ackerfutterfläche 60Ackerfläche (ohne Ackerfutterflächen) 60Dauerkulturen (Obst, Wein, Hopfen) 60

auf der gesamten Ln ist unter anderem auch eine mineralische Stickstoffdüngung verboten. Foto: Galler

Page 10: BauernJournal September 2014

Bauernjournal forstX s e p t e m b e r 2014

Nach den Windwürfen 1990 wurden vor allem Buntlaubhölzer wie Ahorn, Esche und Kirsche nach den labilen Fichtenbeständen auf den Schadensflächen ausgepflanzt. 20 Jahre danach zeigt sich, dass die Pflege vernachlässigt wurde, was zu schlechten Qualitäten führen wird.

k arl schuster, lk nö Mit Laubholz kann man nur dann Geld verdienen, wenn ein hoher Anteil an guten Qua-litäten vorhanden ist, d. h. das Holz muss ast- und fehlerfrei und stark sein. Der Wert von Laubholz steigt im Gegensatz zum Nadelholz mit steigen-dem Durchmesser. Mehr als 80 % des Wertes beim Laubholz befinden sich in den unteren 5 bis 10 Metern. Daher muss bei der Laubholzerziehung mög-lichst rasch danach getrachtet werden, einen astfreien, dicken Stamm zu erzielen.

Q/D-VerfahrenUm das zu erreichen, wurde das Q/D-Verfahren entwickelt. Dieses Konzept kann man kurz mit zwei Phasen beschreiben. Bei Phase 1 (Qualifizieren) wird die Erzielung der astfrei-en Stammlänge von ¼ bis ¹∕³ der Endhöhe durch Dichtstand und/oder Astung versucht und bei Phase 2 (Dimensionieren) werden kontinuierlich die Z-Bäume freigestellt, damit möglichst schnell der Ziel-durchmesser erreicht wird, aber keine starken Äste an der Kronenbasis mehr absterben (siehe Abbildung). Um einen astfreien Stamm von 5 bis 10 Metern zu erreichen, ist eine

sehr dichte Naturverjüngung optimal. Bei künstlicher Ver-jüngung mit weiteren Abstän-den (über 2 Meter) müssen Formschnitt- und Astungs-maßnahmen gesetzt werden.

Formschnitt und AstungBeim Formschnitt werden star-ke Steiläste und Zwiesel ent-fernt. Die Astung selbst beginnt ab 3 bis 4 Metern und wird Jahr für Jahr fortgesetzt. Eine jährli-che Kontrolle ist notwendig, da die Äste sehr rasch an Durch-messer zunehmen. Der Eingriff sollte nie mehr als die halbe Kronenmasse ausmachen, da sonst eine zu starke Schwä-chung des Baumes eintritt. Der Zeitpunkt ist nicht so wesent-lich, günstig ist aber die Zeit vor dem Frühjahraustrieb oder zur Wachstumsdepression An-fang Juli. Bei einer Baumhö-he von 12 bis 18 Metern wer-

den die Astungsmaßnahmen abgeschlossen. Die Äste soll-ten nicht stärker als 2 bis 3 cm sein und wichtig ist ein glatter Schnitt mit einer Astungssche-re oder einer Teleskopstangen-säge. Sobald die gewünschte astfreie Schaftlänge erreicht ist, kann mit der Freistellung der Z-Bäume begonnen werden.

Z-Bäume bestimmenFür eine große Krone ist ein entsprechender Abstand zwi-schen den künftigen Wertträ-gern notwendig, das sind Ab-stände von 10 bis 14 Metern, somit ergeben sich 50 bis 100 Z-Bäume pro Hektar. Bei der Auswahl der Z-Bäume sollten nur herrschende bzw. vorherr-schende Bäume mit guter Kro-nenentwicklung herangezogen werden. Von der Auswahl von Reservebäumen sollte Abstand genommen werden, da sich

versäumte Pflege bedeutet Brenn-holzqualität. Ungepflegter Ahornbe-stand im Waldviertel. Foto: LK NÖ

Pflegemangel in laubholzbeständen

Auf die Qualität achten

diese Bäume zu starken Kon-kurrenten für die Z-Bäume ent-wickeln. Es sollten so viele Be-dränger entnommen werden, dass die Kronen der Z-Bäume komplett frei stehen. Sobald die Gefahr des Absterbens von Ästen besteht, sollte der nächs-te Eingriff passieren, dies kann schon nach drei bis vier Jahren wieder sein. Dürräste sollten sich keine mehr bilden, da dies die Kernbildung fördern kann.

Starkholz produzierenEine große Krone ist notwen-dig, da sie der Motor für den Durchmesserzuwachs ist. Es gibt kaum Laubhölzer, wo die Jahrringbreite eine Rolle bei der Qualitätsbeurteilung spielt. Es ist daher wichtig, dass der Zieldurchmesser (über 60 cm) rasch erreicht wird, dies beugt außerdem Kernverfärbungen vor. Die Aufforstungen aus den 90-er-Jahren weisen leider starke Pflegemängel auf und es muss dringend darauf auf-merksam gemacht werden, dass diese möglichst rasch be-hoben werden, ansonsten wer-den diese Laubholzbestände zu reinem Brennholzqualitäten heranwachsen.

Page 11: BauernJournal September 2014

BAUERNJOURNAL FORSTS E P T E M B E R 2014 XI

Das Ministerium für ein lebenswertes Österreich und das Kuratorium Wald haben gemeinsam die Rotbuche (lat.: Fagus sylvatica) als österreichischen Baum des Jahres 2014 ausgewählt, um die Aufmerksamkeit auf die große – in Zukun� noch zunehmende –ökologische und ökonomische Bedeutung dieser Baumart zu lenken.

THOMAS LEITNER, LK ÖSTERREICH

Mit rund 10 % Anteil am ös-terreichischen Gesamtvorrat ist die Rotbuche – ihr Name kommt von der leicht rötli-chen Färbung des Holzes – der wichtigste Laubbaum in Österreich. Aufgrund ihrer Anpassungsfähigkeit ist sie sehr weit verbreitet. Sei es im Wienerwald, wo sie ei-

ner Vielzahl von Erholungs-suchenden Schatten und wunderschöne Waldbilder liefert, bis hinauf in ertrags-schwache Standorte in mon-tanen Lagen. Durch den ra-schen Streuabbau liefert sie gerade dort einen sehr wich-tigen ökologischen Beitrag zur Erhaltung und Verbesse-rung der mageren Standorte. Mit ihrer Herzwurzel mit ho-hem Feinwurzelanteil wirkt sie auch als Stabilisator in sekundären Nadelholzbe-ständen. Das schwere, harte und zähe Buchenholz fi ndet in verschiedenster Art und Weise Verwendung: Schäl-furnier, Möbel-, Parkett- und Sperrholz, Modellbau, Wag-nerholz, Spielzeug, Brenn-holz u. v. m.

Bestandesbegründung durch Naturverjüngung

Die Begründung von Bu-chenbeständen erfolgt über die Naturverjüngung. Da-für müssen aber Samenbäu-me im Altbestand vorhan-den sein. In vielen Fällen verjüngt sich die Buche sehr gut, doch kann Vergrasung zu Problemen führen. In sol-

chen Fällen wird in einem Samenjahr – ein Jahr mit außergewöhnlich zahlrei-cher Ausbildung von Früch-ten und Samen – der Boden oberfl ächlich verwundet, um ein Keimbett für die Samen zu schaffen. Grundsätzlich wird eine fl ächendeckende Naturverjüngung angestrebt. Verjüngungsgruppen mit ei-nem Durchmesser von rund 3 bis 5 Metern alle 10 bis 12 Meter sind aber ebenfalls ausreichend. Vorsicht ist bei hohen Rot- oder Rehwild-ständen geboten. Durch stän-digen Verbiss wird eine aus-reichende Naturverjüngung verhindert.

Dickung muss Dickung bleiben!

Die Buche muss dicht auf-wachsen, um astfreie Schäfte zu erhalten. Dickungspfl ege beschränkt sich daher auf den Aushieb von Protzen – meist grobastige Individuen mit un-

EHRUNG FÜR DIE „MUTTER“ DES WALDES

Die Buche – Baum des Jahres 2014

BUCHENBESTAND IM FRÜH-HERBST Foto: Magdalena Höhne

erwünscht starkem Wachs-tum – und nicht gewollten eingemischten Baumarten. Da der Endbestand nur aus rund 100 Erntebäumen be-steht, muss nicht die gesam-te Fläche gleich intensiv ge-pfl egt werden. Die Größe und der Abstand der Pfl egefl ächen sind analog zu den erwähnten Verjüngungsgruppen.

Astfreie Scha� länge von 6 m

Die Durchforstung konzent-riert sich auf die rund 80 bis 100 möglichen Z-Bäume. Das Kronendach bleibt bis zur Erreichung einer astfrei-en Schaftlänge von 6 bis 8 m geschlossen, danach erfolgt eine kräftige, konsequente Kronenfreistellung und die Dimensionierungsphase be-ginnt. Hierbei wird die Krone gefördert, denn nur große und gesunde Kronen – ca. zwei Drittel der Baumlänge – kön-nen Stämme mit ansprechen-dem Durchmesser (mindes-tens 50 cm) erzeugen.

Endnutzung – Verjün -gungseinleitung

Bei der Endnutzung muss auf die Entwicklung der Verjün-gung geachtet werden, da der Altbestand gleichzeitig die Samenbäume für die Bestan-desbegründung enthält. Dafür werden sogenannte Vorlich-tungen – die Überschirmung des Kronendaches wird auf 80 Prozent gesenkt – durchge-führt. Nach zwei bis vier Jah-ren, wenn die Verjüngung fl ä-chendeckend bzw. in Verjün-gungsgruppen angekommen ist, wird weiter aufgelich-tet. Hat die Verjüngung eine Höhe von 30 bis 60 cm er-reicht, kann unter Schonung des Waldbodens und der Ver-jüngung der Bestand geräumt werden. Bei der Hiebrichtung ist neben der Windrichtung auch die Sonneneinstrah-lung zu beachten, da Buchen zu Sonnenbrand neigen. Die günstigste Hiebrichtung ver-läuft von Nordosten nach Südwesten.

DICKUNGSPFLEGE IN BUCHENBESTÄNDEN. Diese Gra� k wurde der Ori-entierungshilfe „Waldbau in Österreich auf ökologischer Grundlage“ ent-nommen. Diese Orientierungshilfe wird unter www.waldverband.at kosten-los bereitgestellt.

Page 12: BauernJournal September 2014

Bauernjournal MilchwirtschaftXI I s e p t e m b e r 2014

In weniger als einem Jahr ist die Milchquote Geschichte; nicht nur in Österreich, nein, in der gesamten Europäischen Union. Helmut Petschar, Präsident der Vereinigung Österreichischer Milchverarbeiter (VÖM), rechnet daher bis zum Jahr 2020 mit 15 Prozent mehr Milch für Österreichs Verarbeitungsbetriebe.

Josef siffert, LK Österreich

Liefern derzeit die rund 33.000 heimischen Milchbauern pro Jahr knapp 3 Millionen Tonnen Milch an Molkereien und Käse-reien, so wird diese Menge auf 3,5 Millionen Tonnen anwach-sen. Was das für den Markt be-deutet, wollte das „BauernJour-nal“ im Gespräch mit Petschar wissen. Derzeit exportieren wir, so Petschar, über 48 Pro-zent unserer Milchprodukte. Diese Quote werde auf über 50 Prozent steigen. Wörtlich: „Das können wir. Wir sind gut aufge-stellt und setzen schon seit ei-nigen Jahren sehr konsequent auf Qualität.“ Die Ausfuhren in mehr als 100 Länder seien da-

für der beste Beweis, so Milch-Profi Petschar. Er erwarte sich jedoch auf diesem Weg auch Begleitung. Dabei denkt Pet-schar einerseits an eine Fortset-zung der in der Vergangenheit erfolgreichen Export-Offensi-ven, andererseits aber richtet er auch einen Appell an die Part-ner der Bauern und Molkerei-en, an den Handel: „Uns ist die Wertschöpfung entlang der ge-samten Kette ein Anliegen. Da kann man den Bauern und ih-ren Verarbeitungsunternehmen nicht die schlechteren Karten geben. Denn die höchste Quali-tät, erzeugt nach den höchsten Auflagen, kann es nicht zum billigsten Preis Europas geben. Da muss man ehrlich sein.“Petschar, er ist Geschäftsfüh-rer der „Kärntnermilch“, zählt auf: „Österreich ist das einzi-ge Land, in dem Milch zu 100 Prozent gentechnikfrei herge-stellt wird. Wir haben Umwelt- und Tierschutzstandards der EU-Spitze. Bei uns gibt es den höchsten Bio-Anteil und wir haben Spezialmilchsorten wie Heumilch oder Wiesenmilch. Es gibt keine Massentierhaltung und die Verarbeitungsqualität ist hoch.“ Basis für diese hohen Standards sei der österreichi-sche Lebensmittelcodex eben-so wie das AMA-Gütezeichen. Petschar: „Beide schaffen Stan-dards, die über die EU-Vorga-ben hinausgehen.“ So vergehe

kein Monat, weist Petschar auf die enorme Kontrolldichte hin, „in dem wir nicht eine unange-meldete Kontrolle in der Mol-kerei haben“.Er will diesen Weg Richtung Qualität auch in den kommen-den Jahren unbeirrt weiterge-hen. Denn: „Für uns ist auch in Zukunft diese kompromiss-lose Qualitätsstrategie das Um und Auf. Ich erwarte mir aber auch vom Handel eine entspre-chende Haltung. Diesen Dialog werden wir führen.“ Es könne nämlich nicht sein, dass die heimische Qualitäts-Ausrich-tung durch Billigimporte un-terlaufen werde: „Das ist doch nicht der Wunsch der Konsu-

menten!“ Denn die österreichi-schen Konsumenten hielten den österreichischen Bauern und ihren Betrieben die Treue, so Petschar. Deshalb verfolge er auch das eu-ropaweit enorm starke Anwach-sen der Handelsmarken mit ei-ner gehörigen Portion Skepsis: „Hinter den Handelsmarken sind die Erzeuger und Herkünf-te jederzeit austauschbar.“ Dass die heimischen Milchpro-dukte nicht nur von den heimi-schen Konsumenten geschätzt werden, so der Molkerei-Präsi-dent stolz, belegen zahlreiche Auszeichnungen bei internati-onalen Wettbewerben: „Zuletzt wurde Österreich bei den in-ternationalen Käseweltmeister-schaften in Wisconsin mit vier Goldmedaillen ausgezeichnet!“Doch noch ehe die Quote end-gültig ausläuft, sollte auch die Superabgabe gesenkt oder gar abgeschafft werden, forderte Petschar. Im Wortlaut: „Da un-sere Milchbauern schon heute deutlich mehr als die Quote lie-fern, müssen wir im kommen-den Jahr mit einer höheren Su-perabgabe rechnen. Wir appel-lieren daher dringend an die Europäische Union, zumindest für das letzte Jahr Erleichterun-gen bei der Berechnung der Su-perabgabe zu schaffen, um so zu einer wirksamem Entlastung für die heimischen Milchbau-ern zu kommen.“

VÖM-PräsIdent HelMut PetscHar zur MIlcHzukunft

„Qualität gibt’s nicht geschenkt“

heLmut Petschar: „Müssen den Weg in Richtung Qualität unbeirrt weitergehen.“ Foto: VÖM

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Page 13: BauernJournal September 2014

Bauernjournal gartenBaus e p t e m b e r 2014 XI I I

Nach intensivsten Arbeiten und guter Zusammenarbeit ist es im Herbst endlich so weit: Der neue Meisterkurs im Gartenbau kann starten.

k arin weigel, lk österreich Seit über zwei Jahren beschäf-tigt sich eine Arbeitsgruppe des Bundesverbandes der Ös-terreichischen Gärtner, beste-hend aus Gärtnern, Garten-baureferenten der Landwirt-schaftskammern, Direktoren von Gartenbaufachschulen und Vertretern der Lehrlings- und Fachausbildungsstellen, mit der Weiterentwicklung des Meisterkurses im Gartenbau. Die Ausgangslage war unüber-sichtlich: unregelmäßige Meis-terkurse in den einzelnen Bun-desländern, unterschiedliche Stundenumfänge und verschie-dene Inhalte.

Kooperation zwischen Garten- und Gemüsebau

Da es sich als schwierig heraus-gestellt hat, aus den bestehen-den Kursen einen neuen Kurs zu entwerfen, wurde kurzer-hand ein komplett neues Sys-tem auf die Beine gestellt. Für sehr kleine Branchen wie den Gartenbau und auch den Ge-müsebau ist es wichtig, dass bundesländer- und branchen-übergreifend zusammengear-beitet wird. Nur dann sind aus-reichend Teilnehmer vorhan-den und Kurse können jedes Jahr starten. Außerdem können gute Fachreferenten gezielter eingesetzt werden. Eine Ko-operation zwischen Gartenbau und Gemüsebau war der logi-sche Schluss. Für Gärtner und Gemüsebauern, die die Ausbil-dung zum Meister absolvieren möchten, gibt es ab sofort die Möglichkeit, jährlich in Kurse

einzusteigen und ihren Kursab-lauf individuell zusammenstel-len. Beide Meisterkurse sind österreichweit gleich aufgebaut und bestehen aus einem Fach- und einem allgemeinen Unter-nehmerteil. Im Fachteil müssen von allen Teilnehmern die Mo-dule Grundlagen I und Grund-lagen II absolviert werden. Gärtnerinnen und Gärtner müs-sen sich außerdem entschei-den, welchen Schwerpunkt sie in der Ausbildung setzen – Zierpflanzenbau, Baumschu-

le oder Gemüse – und welche zwei Wahlmodule sie aus dem Fachteil absolvieren. Gemüse-bauern haben ein Pflichtmo-dul „Gemüsebau“ und müssen verpflichtend das Wahlmodul „Gemüse Freiland“ besuchen und noch ein weiteres Wahlm-odul aus dem Fachteil wählen. Die Wahlmodule sind nicht nur für Meisteranwärter offen, sondern können auch als Wei-terbildung genutzt werden. Im Unternehmerteil ist neben Un-ternehmensführung, Ausbild-

nerlehrgang, Persönlichkeits-bildung und Recht und Agrar-politik auch Marketing und Verkauf verpflichtend. Zusätz-lich wählt jeder Teilnehmer ein Wahlmodul.

Ziel: Theorie mit Praxis verknüpfen

Insgesamt muss jeder Teilneh-mer 520 Unterrichtseinheiten absolvieren, wovon mindestens 40 UE als Exkursionen geplant sind. Jede Meisterin und jeder Meister erstellt im Rahmen der Meisterausbildung eine indivi-duelle Meisterarbeit. Ziel ist es, die Theorie mit der Praxis zu verknüpfen und eine konkrete Fragestellung aus dem eigenen Arbeitsbereich zu bearbeiten. Bei den Vorgaben zur Meister-arbeit wurde auch auf die hohe Anzahl an Meisterkursteilneh-mern Rücksicht genommen, die in einem Angestelltenver-hältnis stehen. Durch das neue System sollen sowohl künftige Betriebsleiter als auch Ange-stellte eine moderne, hochwer-tige Ausbildung erhalten.

BundesverBand der österreIchIschen gärtner:

Meister im Garten- und Gemüsebau

Symposium an der Boku

Hofübergabe außerhalb der FamilieHofübergabe ist ein großes Thema, mit dem sich jeder Landwirt früher oder später auseinandersetzen muss. In der Regel werden Betriebe innerhalb der Familie weitergegeben. Allerdings findet sich nicht in allen Familien eine Nachfolge. Wie die Hofübergabe außerhalb der Familie funktioniert, damit be-schäftigt sich der Verein „Netzwerk Existenzgründung in der Landwirtschaft“. Gemeinsam mit Studierenden wird am Do, 15. und Fr, 16. Mai ein Symposium an der Universität für Bodenkultur Wien unter dem Titel „Existenzgründung in der Landwirtschaft“ organisiert. Genaue Details: http://existenzgruendung-landwirtschaft.wordpress.com/. Die Teilnahme ist kostenlos. Kontakt: [email protected], [email protected] , Tel. 0660/8139844 (Manuel Bornbaum).

Online-Test

Vorbereitung auf den MeisterkursAlle Infos zu den neuen Meisterkursen im Garten- und Gemüsebau erhält man bei der land- und forstwirt-schaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle der Landwirtschaftskammern (www.lehrlingsstelle.at). In je-dem Bundesland werden auch Infoabende veranstal-tet. Das Modul „Grundlagen I“ kann übersprungen werden, wenn ein Online-Test bei der Kursanmeldung bestanden wird. Dieser Test kann im Vorfeld je-derzeit geübt werden: www.lfa.at, Übungspasswort: meigarten, Antwortpasswort: meigarten1

hochwertige ausbildung Sowohl künftige Betriebsleiter als auch Ange-stellte profitieren vom neuen System des Meisterkurses. Foto: AMA Marketing

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BAUERNJOURNAL BILDUNGXIV S E P T E M B E R 2014

Zusammen mit Kooperationspartnern entwickelt das LFI zukun� strächtige Zerti� katslehrgänge, unter anderem im Bereich der tiergestützten Intervention.

HERBERT BAUER , LK ÖSTERREICH

Betriebserfolg hängt mit Bil-dung und Qualifi zierung eng zusammen; schließlich brin-gen Zeiten des Wandels jede Menge neuer Herausforderun-gen mit sich – und da heißt es gut gerüstet sein. In der Land-wirtschaft erfordern techno-logische Entwicklungen, aber auch wechselnde wirtschaftli-che Rahmenbedingungen mitt-lerweile ein Know-how, das über das Althergebrachte weit hinausgeht. Nicht nur fachlich auf dem neuesten Stand zu sein ist entscheidend, auch Persön-lichkeitsbildung, Marketing, die Kenntnis von Rechtsgrund-lagen, Vernetzung mit anderen und Information über interes-sante Einkommenskombina-tionen sind wichtige Wettbe-werbsvorteile; sowie natürlich die ideale Auswahl und An-wendung der Möglichkeiten für den eigenen Betrieb.

Chancen durch SynergienDas erkennen auch immer mehr Bäuerinnen und Bau-ern, wie die jährlich rund 300.000 Teilnahmen an etwa 14.000 LFI-Kursen zeigen. Da-bei agiert das LFI sehr nah am Puls der Zeit: Neben seiner Kernaufgabe als Bildungsan-bieter steuert, koordiniert und entwickelt es laufend innova-tive Projekte, die gewährleis-ten, dass die Bäuerinnen und Bauern den Anschluss nicht

verpassen. Darüber hinaus hat sich in einigen Zertifi katslehr-gängen gezeigt, dass Koopera-tionen mit Fachgesellschaften viel zum hohen Niveau von Bildungsveranstaltungen bei-tragen können. Wenn erfahre-ne Experten ihre Kompetenzen bündeln, entsteht für die teil-nehmenden Bäuerinnen und Bauern nämlich eine ganz be-sondere Win-win-Situation. So etwa beim Projekt „Tierge-stützte Pädagogik/Therapie/soziale Arbeit am Bauernhof“, seit 2008 eine sehr erfolgreiche Kooperation des Österreichi-schen Kuratoriums für Land-technik und Landentwicklung (ÖKL) mit dem LFI. „Es ist eine Freude, mit dem LFI zu-sammenzuarbeiten“, schildert Eva-Maria Munduch-Bader,

Geschäftsführerin des ÖKL, ein Klima der gegenseitigen Unterstützung und Wertschät-zung. „Das ist ein fruchtbarer Boden für einen europaweit einzigartigen Zertifi katslehr-gang.“ Dieser setzt auf die her-vorragenden Talente von land-wirtschaftlichen Nutztieren für therapeutische Zwecke. Ob für verhaltensauffällige Kinder, Menschen mit beson-deren Bedürfnissen oder psy-chosomatischen Leiden – der heilsame Effekt der Vierbeiner, von qualifi zierten Personen trainiert und eingesetzt, ist in Studien gut belegt. Das ist vor allem für Bäuerinnen und Bau-ern mit einer Doppelqualifi ka-tion interessant, etwa im päd-agogischen, sozialen oder the-rapeutischen Bereich. Obwohl

die Ausbildung mit 304 Un-terrichtseinheiten über einen Zeitraum von eineinhalb Jah-ren sehr anspruchsvoll ist, ist die Nachfrage enorm.

Die Nachfrage ist großBereits an die 100 Absolven-tinnen und Absolventen gibt es bisher, aktuell laufen ein Kurs in der Steiermark und einer in Salzburg. „Im Prinzip planen wir, jedes Frühjahr einen zu starten“, so Munduch-Bader. „Dabei übernimmt das LFI die Organisation und das ÖKL ist für den inhaltlichen Aufbau und die hochkarätige Referen-tenauswahl aus dem In- und Ausland zuständig.“ Das LFI-Abschlusszertifi kat benötigen die ausgebildeten Fachkräfte für tiergestützte Intervention, um in der Folge eine ÖKL-Zer-tifi zierung mit ÖKL-Hoftafel zu erlangen. „Derzeit besitzen 30 Höfe dieses wichtige Qualitäts-gütesiegel, viele weitere sind im Zertifi zierungsprozess.“

ERFOLGREICH

Das LFI als Netzwerker■ Mit Bio Austria und Bioforschung Austria: Zerti katslehrgänge „Bodenpraktiker Ackerbau“ und „Bodenpraktiker Grünland“ (81 UE)■ Mit Arche Noah/Schloss Schiltern: Zerti katslehrgang „Sortenraritäten“ (120 UE)■ Mit dem Maschinenring: Zerti katslehrgänge „Stallpro Milch/Rind“ und „Stallpro Schwein“ (80 UE)■ Mit dem ÖKL: Zerti katslehrgang „Tiergestützte Pädagogik/Therapie/soziale Arbeit am Bauernhof“ (304 UE)Nähere Informationen erhält man online auf www.l .at unter Kurssuche oder bei den Landes-LFIs.

DIE VIELFÄLTIGEN LEHRGÄNGE DES LFI

Trends erkennen, Impulse geben Teil 83: Erfolgreiche Kooperationen des LFI

Tiere als Balsam für Herz und Seele Foto: ÖKL

Page 15: BauernJournal September 2014

BAUERNJOURNAL LEBENSQUALITÄTS E P T E M B E R 2014 XV

Nach außen hin war Maria die perfekte Bäuerin, Hausfrau, Ehefrau, Mutter ... Immer wollte sie es allen anderen recht machen und vergaß dabei ganz auf sich.

ELISABETH NEUREITER, LEBENSQUALITÄT BAUERNHOF SALZBURG Ein perfektes Bauernhaus wie aus dem Urlaubspros-pekt, eine respektable Land-wirtschaft mit einer ordent-lichen Anzahl an Milch- und Zuchtvieh, gute Ehefrau und Mutter, eine tolles Organi-sationstalent für so manche Veranstaltung der Pfarre und der Ortsbäuerinnen. Maria ist stolz, eine „gestandene Bäue-rin“ zu sein. Mit beiden Bei-nen voll im Leben, schupft sie die tägliche Stallarbeit im Nebenerwerbsbetrieb. Da ihr Mann durch seinen Job nicht viel zuhause ist, bleibt auch viel Organisatorisches rund um den Hof an ihr hängen. Haushalt macht sie mit links: Frisch und gesund wird ge-kocht, was am eigenen Hof gedeiht. Waschen, putzen, bü-geln – alles macht Maria sel-ber, sie kann es ja auch am bes-ten. Auch die drei Kinder im Schulalter fordern viel Zeit: Lernen, Musikstunden, Fuß-balltraining, Elternsprechtag, Vorspielabend – irgendwas ist immer. Und natürlich das Schmuckstück: ein großes al-tes Bauernhaus mit üppiger Blumenpracht und großem Garten. Viel Arbeit, die keiner sieht, wenn sie getan ist. Doch als dann die Schwiegermutter erkrankt und zum Pfl egefall wird, bricht Marias Welt ein und infolge sie selbst zusam-men. Kein Lohn, keine Selbstbe-stimmung, kein Ausweg:

Plötzlich war ein Punkt er-reicht, an dem sie „einfach nicht mehr konnte“. Sie war innerlich leer, alles war ihr egal geworden, sie „funktio-nierte“ nur mehr, ihr eigenes Leben war ihr sinn- bzw. wert-los geworden.

Diagnose: Erschöpfungs-depression, Burnout

Burnout ist ein Zustand kör-perlicher und seelischer Er-schöpfung. Es ist das Ergeb-nis langer oder wiederholter Mehrfachbelastung, welche infolge zu körperlichen und/oder psychischen Erkrankun-gen führen kann. Zu hohe Er-wartungen (sowohl eigener „Perfektionismus“ als auch die Erwartungen anderer), wenig Mitbestimmungsrecht und mangelnde Wertschät-zung spielen dabei eine große Rolle. Das Verhalten von Frau-

en und Männern im Burnout unterscheidet sich, doch das Ergebnis ist dasselbe: eine un-erträgliche Verminderung der Lebensqualität.Frauen werden bei Überlas-tung oft ruhiger, in sich ge-kehrt und machen sich Vor-würfe versagt zu haben, kämpfen mit massiven Selbst-zweifeln. Auch wenn es Frau-en oft leichter fällt mit Freun-den, Verwandten oder einem Arzt über ihre Probleme zu sprechen, geraten auch sie im-mer öfter in die Abwärtsspira-le der chronischen Überarbei-tung.

Rechtzeitig ärtzliche Hilfe in Anspruch nehmen

Eine Erschöpfungsdepressi-on ist eine ernstzunehmende Erkrankung. Sie bedarf lang-fristiger ärztlicher und thera-peutischer Behandlung sowie

LEBENSQUALITÄT BAUERNHOF ZUM THEMA ERSCHÖPFUNGSDEPRESSION

Bäuerin im Burnout

EINE GRUNDLEGENDE ÄNDERUNG DES LEBENSSTILS sowie Unterstützung und Verständnis aus der Familie sind die Voraussetzungen für die seelische und kör-perliche Erholung nach der Diagnose Burnout. Foto: drubig-photo/fotolia.com

Unterstützung und Verständ-nis aus der Familie. Es dauert, bis sich ein Burnout mani-festiert, es braucht aber auch sehr viel Zeit, Ausdauer und eine grundlegende Änderung des Lebensstils, um sich see-lisch und körperlich wieder zu erholen. Warnzeichen für ein Burnout können sein:■ chronische Müdigkeit, evtl. verbunden mit Schlafl osigkeit■  diffuse körperliche Be-schwerden und Krankheitsan-fälligkeit■ Ruhe- und Rastlosigkeit ■  Schuldgefühle und Rück-zug aus dem gesellschaftli-chen Leben■ zynische Lebenseinstellung und/oder Gereiztheit■  Gefühl der Machtlosigkeit und Minderwertigkeitsgefüh-le■ bei Kleinigkeiten fühlt man sich schon überfordert

0810/676810

Bäuerliches SorgentelefonTelefonische Beratung bei Sorgen, Ängsten und Nöten. Vertraulich, ano-nym, kompetent – das bäuerli-che Sorgentelefon ist unter Tel. 0810/676810 von Montag bis Freitag jeweils von 8.30 bis 12.30 Uhr österreichweit zum Ortstarif für Sie erreichbar.Die bundesweite Initiative des Ländlichen Fortbildungs-institutes (LFI) „Lebensqualität Bauernhof“ bietet Kurse, Seminare und Vorträge zu den verschiedensten Themen der Lebensqualität. Neben telefo-nischer Erstberatung am bäu-erlichen Sorgentelefon gibt es in manchen Bundesländern auch psychosoziale Beratung vor Ort. Mehr Informationen und Kontaktdaten dazu gibt es auf der neuen Website. Zusätzlich � ndet man Artikel und Berichte mit Lösungsansätzen für beson-dere Lebenssituationen.

www.lebensqualitaet-bauernhof.at

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BAUERNJOURNAL AGRARMARKT AUSTRIAXVI S E P T E M B E R 2014

Paradeiser sind das Lieblingsgemüse der Österreicherinnen und Österreicher. 28 Kilo werden pro Kopf und Jahr verspeist.

Paradeiser stammen ursprüng-lich aus Peru und Ecuador. In Mexiko wurden sie erstmals kultiviert. Die Azteken nann-ten sie „Tomatl“. In Europa be-kamen sie anfangs den Namen Liebes-, Gold- oder Paradies-apfel. Die Österreicher mach-ten daraus den „Paradeiser“.32.676 Tonnen Paradeiser im Wert von rund 103 Millionen

Euro kaufen mittlerweile Herr und Frau Österreicher im Jahr. Mengenmäßig liegen Zwiebel auf Platz zwei, im Ranking nach Umsätzen die Paprika. Insgesamt machen Paradeiser 41 Prozent im Segment des Fruchtgemüses aus. Der Bio-Anteil beträgt nach der Men-ge gemessen elf Prozent, nach dem Wert berechnet 15 Pro-zent. Praktisch jeder Haushalt in Österreich kauft Paradeiser. Der Pro-Kopf-Verbrauch lag 2013 bei 28 Kilo und hat sich in den letzten zwanzig Jahren fast verdoppelt. Der erwerbs-mäßige Anbau von Paradei-sern konzentriert sich klima-

tisch bedingt auf den Osten Österreichs. Burgenland hat mit 62 Hektar die meisten Pa-

radeiserfl ächen, gefolgt von Wien, der Steiermark und Nie-derösterreich.

Die österreichweiten Bio-Aktionstage im September sind bereits zur Tradition geworden. Dabei kann man Bio-Lebensmittel verkosten, Interessantes zum Thema Bio erfahren und Bio-Betriebe kennenlernen. Bei den begleitenden Gewinnspielen warten wertvolle Preise.

Die Bio-Infopoints in Wien, Graz, Salzburg und Inns-bruck laden ein, Bioproduk-te zu verkosten und mit Bio-Bäuerinnen zu plaudern. In-fomaterial, ein Glücksrad mit Sofortgewinnen und eine eigene Bio-Kinder-Ecke ma-chen Lust auf Verweilen und Schmökern. Bio-Boten sind in ganz Österreich an stark

frequentierten Plätzen unter-wegs. Mit ihrem Bio-Outfi t und Bio-Lastenrädern – ge-füllt mit frischer Bio-Milch, Würsteln und Äpfeln – sind sie nicht zu übersehen. Wer mit einem Bio-Boten ein Sel-fi e macht und auf www.bio-info.at hochlädt, hat gute Chancen auf wertvolle Ge-winne:

■ einen Wochenend-Urlaub am Bio-Bauernhof für eine Fa-milie mit Bio-Frühstück■ einen Wochenend-Urlaub im Bio-Alm-Hotel Forsthof-alm in Leogang für zwei Per-sonen inklusive Salzburger Bio-Frühstück■ dreißig Genusskörbe, gefüllt mit regionalen Bio-Spezialitä-ten im Wert von je siebzig Euro

■ zehn Jahresabos der Zeit-schrift Lebensart

Zahlreiche Bio-Feste und Bio-Märkte, Bio-Höfe und Bio-Fachgeschäfte nehmen an die-ser Genuss- und Informations-initiative mit eigenen Aktivi-täten teil. Den gesamten Ver-anstaltungskalender gibt es unter www.bioinfo.at.

Jede Menge Infos und tolle Gewinnspiele bei den Bio-Aktions-Tagen

Der Pro-Kopf-Verbrauch hat sich in zwanzig Jahren fast verdoppelt

AMA VERANSTALTET BIO-INFORMATIONSTAGE IN GANZ ÖSTERREICH

Bio besser kennenlernen

28 KILOGRAMM WERDEN PRO KOPF UND JAHR VERSPEIST

Paradeiser sind das Lieblingsgemüse der Österreicher

B IO - I N FO PO I NTSWien Mariahilfer Straße Fr, 5. 9.Landstraßer Hauptstraße Sa, 6. 9.Graz Hauptplatz Fr, 12. 9.Karmeliterplatz Sa, 13. 9.Innsbruck Maria-Theresienstraße Fr, 19. 9.Sillpark Sa, 20. 9.SalzburgAm Platzl Fr, 26. 9.Alter Markt Sa, 27. 9.

Pro-Kopf-Verbrauch von Paradeisern (kg)

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