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Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

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Page 1: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger
Page 2: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Das bietet Ihnen die CD�ROM

CHECKLISTEN MUSTERFORMULARE

Von der Vorbegehungbis zur Qualitätskontrolleund Abnahme

Von der Baubeschreibungbis zum Bauzeitenplansowie Umzugsprotokolleund Vollmachten

KALKULATIONEN VERTRÄGE/GESETZE

Excel�Tools zur Berech�nung von Grundstücks�preisen mit Nebenkostenbis zu den Gesamtbau�kosten

Mit Architekten� undKaufverträgen sowieaktueller Vergabe�verordnung

Page 3: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Bibliografische Information Der Deutschen BibliothekDie Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der DeutschenNationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet überhttp://dnb.ddb.de abrufbar.

ISBN 978�3�448�08267�8 Bestell�Nr. 06229�0006

1. Auflage 1996 (ISBN 3�448�03345�6)2. Auflage 1997 (ISBN 3�448�03635�8)3. Auflage 2000 (ISBN 3�448�04219�6)4. Auflage 2004 (ISBN 3�448�05945�5)5., erweiterte und ergänzte Auflage 2005 (ISBN 3�448�06527�7)6., erweiterte und ergänzte Auflage, 2006 (ISBN 978�3�448�07214�3)7., erweiterte und ergänzte Auflage, 2007

© 2007, Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG, Niederlassung Planegg/MünchenPostanschrift: Postfach, 82142 PlaneggHausanschrift: Fraunhoferstraße 5, 82152 PlaneggTel. 089 89517�0, Telefax 089 89517�250Internet: www.haufe.de, E� Mail: [email protected]: Jasmin Jallad

Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der fotomechanischen Wiedergabe(einschließlich Mikrokopie) sowie der Auswertung durch Datenbanken oder ähnlicheEinrichtungen vorbehalten.

Desktop� Publishing: Agentur: Satz & Zeichen, Karin Lochmann, 83129 HöslwangUmschlaggestaltung: HERMANNKIENLE, Simone Kienle, StuttgartDruck: Bosch�Druck GmbH, 84030 Ergolding

Zur Herstellung der Bücher wird nur alterungsbeständiges Papier verwendet.

Page 4: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Bauherren� Handbuch

Schlüsselfertig bauen

vom Architektenhaus bis zum Bauträgerobjekt

7., erweiterte und ergänzte Auflage

vonBernhard Metzger

Dipl.� Ing. (FH)

Haufe MediengruppeFreiburg · Berlin · München

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort 10

Abkürzungsverzeichnis 12

1 Erwerbsmöglichkeiten 151 Das Architektenhaus 162 Das Baubetreuungsobjekt 183 Das Bauträgerobjekt 204 Das Fertighaus 235 Der Erwerb bei einer Versteigerung 26

2 Grundstück 331 Woher bekomme ich ein Grundstück? 342 Grundstücksanalyse 353 Bebaubarkeit des Grundstücks 364 Baunutzungsverordnung/Bebauungsplan 40

4.1 Die Art der baulichen Nutzung 404.2 Das Maß der baulichen Nutzung 414.3 Die Bauweise 42

5 Auszug eines Bebauungsplanes 436 Kalkulation des Grundstückskaufpreises und der

Nebenkosten 46

3 Planung 51

4 Kalkulation der Gesamtbaukosten 611 Grundstückskosten und Grundstücksnebenkosten 622 Erschließungskosten 623 Baukosten 634 Hausnebenkosten 645 Gesamtbaukosten 656 Prozentuale Aufschlüsselung der Baukosten 65

Page 7: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Inhaltsverzeichnis

6

5 Finanzierung 671 Was kann ich mir leisten? 672 Hypotheken 743 Disagio/Damnum 804 Effektivzins 825 Nebenkosten 836 Bausparen 857 Versicherungshypothek 888 Wo Kreditgeber die Belastungsgrenze ziehen 89

6 Eigenleistung 91

7 Baubeschreibung 99

8 Bauzeitenplan 1131 Darstellung eines Bauzeitenplans 1132 Erläuterungen zum Bauzeitenplan 117

9 Gewerke 1231 Abbruch/Rodung 1232 Erdarbeiten 1243 Baugrubenumschließung 1264 Unterfangungsarbeiten 1285 Wasserhaltungsarbeiten 1286 Rohbau 129

6.1 Fundament und Bodenplatte 1306.2 Kelleraußenwände 1316.3 Drainage 1336.4 Decken 1356.5 Außenwände 1376.6 Innenwände 1416.7 Kamin 1436.8 Treppen 146

7 Dach 1487.1 Dachstuhl 1507.2 Dachaufbau 1527.3 Spenglerarbeiten 159

Page 8: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Inhaltsverzeichnis

7

8 Fenster und Rollladen 1608.1 Fenster 1608.2 Rollladen 172

9 Haustechnik 1749.1 Sanitärinstallation 1749.2 Heizungsinstallation 1789.3 Elektroinstallation 191

10 Putzarbeiten 20310.1 Innenputz 20310.2 Außenputz 20410.3 Wärmedämm�Verbundsysteme WDVS 207

11 Estrich 21312 Innentüren 228

12.1 Zarge 22812.2 Türblatt 23012.3 Schallschutz 23212.4 Klimaklasse 23312.5 Einbruchhemmende Türelemente 23412.6 Brandschutz/Rauchschutz 23812.7 Normgrößen (Rohbaumaß) für Türöffnungen 23912.8 Sonstiges 240

13 Malerarbeiten 24414 Bodenbeläge 249

14.1 Fliesen�, Marmor� und Granitbeläge 25114.2 Teppichbeläge 25514.3 Parkettbeläge 25914.4 PVC�Beläge 26314.5 Anstriche 26414.6 Allgemeines 265

10 Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien 2691 Solarkollektoranlagen 2712 Photovoltaikanlagen 2773 Wärmepumpen 284

3.1 Betriebsarten von Wärmepumpen 2853.2 Wärmequellen der Wärmepumpen 285

4 Förderprogramme 289

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Inhaltsverzeichnis

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11 Die Novelle der Energie�einsparverordnung – EnEV 2007 2911 Weiterentwicklung der EnEV zur Umsetzung der Richtlinie 2922 Die neuen Ansätze der Vornorm DIN V 18599 2963 Neue Anforderungsmethodik bei Nicht�Wohngebäuden in

der geplanten EnEV 2007 3054 Vereinfachte Methoden 3095 Der neue Schwerpunkt der EnEV 2007: Energieausweise 3116 Einheitliche Energieausweisformulare 3187 Aussteller der Energieausweise 3288 Literatur 329

12 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 331

13 Makler� und Bauträgerverordnung (MaBV) 3411 Einblick in die Makler� und Bauträgerverordnung 3412 Mängelrechte 351

14 Bauphysik 3551 Wärmeschutz 355

1.1 Das soll die EnEV beim Neubau erreichen? 3571.2 Welche Mindestanforderungen werden an den

baulichen Wärmeschutz gestellt? 3601.3 Welche Anforderungen werden an die

Bauausführung gestellt? 3641.4 Raumklima/Behaglichkeit 3681.5 Empfundene Temperatur 3691.6 Luftbewegung 3701.7 Wärmespeicherung 3701.8 Außendämmung 3711.9 Innendämmung 371

2 Schallschutz 3723 Brandschutz 3844 Feuchtigkeitsschutz 3875 Holzschutz 395

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Inhaltsverzeichnis

9

15 Abnahme 3991 Arten von Abnahmen 4022 Rechtliche Wirkungen einer Abnahme 4053 Abnahme� und Übergabeprotokoll 4084 Beurteilung der Mangelfreiheit 4105 Nacherfüllung und Mängelansprüche 415

16 Versicherungen 4231 Versicherungen während der Bauzeit 4242 Versicherungen nach Bezug 424

17 Sicherheit für Haus und Wohnung 429

18 Umzug 435

Verzeichnisse 4371 Abbildungen 4372 Checklisten, Musterverträge und Übersichten 4393 Tabellenverzeichnis 4404 Stichwortverzeichnis 442

Anhang 4571 Checklisten zur Qualitätskontrolle für die wesentlichen

Gewerke 4572 DIN�Normen Inhaltsverzeichnis 477

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Vorwort

Der Wunsch, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, sei es nun ineinem Haus oder in einer Eigentumswohnung, wird nicht nur vonden Bundesbürgern gehegt, er besteht bei allen Völkern und in allenLändern. Damit verbindet sich die Vorstellung von Freiheit undUnabhängigkeit sowie das Streben nach der Bestätigung, für sichund seine Familie etwas Dauerhaftes geschaffen zu haben und derEigenverantwortung gerecht geworden zu sein.Dieser Traum vom Eigenheim konnte bisher nicht in allen Ländernim gleichen Umfang realisiert werden. Während in den alten Bun-desländern ca. 42 % des Wohnungsbestandes Eigentumswohnungenoder Häuser sind und in den neuen Bundesländern dieses Verhältnisgar nur bei ca. 31 % liegt, haben unsere europäischen Nachbarn hierschon größere Fortschritte gemacht (Großbritannien ca. 68 %,Frankreich ca. 55 %). Diese Entwicklung hat nur zum Teil wirt-schaftliche Gründe, sie beruht auch auf historisch verwurzeltenWertvorstellungen.

Der Weg zum eigenen Heim ist aber nicht nur ein Erfolgserlebnis, erführt auch über Stolperschwellen und Ärgernisse. Er beginnt amknappen Grundstücksmarkt, geht weiter über die schwierige Finan-zierung und lässt die Bauherren an der Vielzahl der Vorschriftenund Normen fast verzweifeln. Diese sind wesentlich dichter als imAusland und man könnte manchmal meinen, sie seien nutzlos undnur geschaffen worden, um beim Bauen Schwierigkeiten zu machen- und schließlich dann noch der Ärger über die Leistungen mancherBauhandwerker.Um all dem zu entgehen, entschließen sich viele, ein schlüsselfertigesHaus oder eine solche Wohnung zu erwerben oder für sich erstellenzu lassen. Dem Erwerber/Bauherrn bleibt damit sicher viel Ärgerund Arbeit erspart, weil der Verkäufer oder Auftragnehmer die Or-ganisation und die Überwachung des Baus übernimmt. Trotzdemzeigt die Praxis, dass es zumindest vorteilhaft ist, auch in diesen

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Vorwort

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Fällen über die Zusammenhänge des Bauens in etwa Bescheid zuwissen, die Baufortschritte selbst zu verfolgen und auf etwaige Miss-verständnisse oder Fehler schon beim Entstehen aufmerksam ma-chen zu können.

Dieses Buch soll ein Ratgeber für künftige Eigentümer (von Häusernund kleinen Wohnanlagen einschließlich Tiefgaragen) sein undmöglichst viel einschlägiges Wissen in leicht verständlicher Formvermitteln. Dabei beschäftigt sich das Buch insbesondere mit demErwerb von Immobilien über einen Bauträger sowie mit dem indivi-duellen Bauen mit Hilfe eines Architekten.In erster Linie soll dabei der bautechnische Laie angesprochen wer-den, welcher aufschlussreiche Informationen, Ratschläge und Tippsaus den Bereichen● Beurteilung und Bebaubarkeit von Grundstücken,● Planung, Kalkulation und Finanzierung von Bauvorhaben,● Vertragsgestaltung, Kaufverträge, HOAI, VOB und BGB,● Baubeschreibung und Ausstattung etc.,● Tipps und kritische Betrachtung sämtlicher am Bau beteiligten

Gewerbe,● Einblicke in die Bauphysik und● Abnahme von Bauleistungensucht.Erfahrungen aus der Praxis helfen dem Leser, so manchen Fehlervon Anfang an zu vermeiden. Zudem soll eine möglicherweise ein-seitige Information durch den Handwerker ergänzt und eine ständi-ge Kontrolle des gesamten Bauablaufs ermöglicht werden.Beispiele, Musterkalkulationsvordrucke und Checklisten sollenhelfen, praktisch mit dem Buch zu arbeiten.

Ein besonderer Dank gilt Herrn Rechtsanwalt Helmut Aschenbrenner,welcher den juristischen Teil überarbeitet hat und Herrn BaudirektorDipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner vom Bundesministerium für Verkehr,Bau- und Stadtentwicklung Berlin, welcher den Beitrag zur EnEV„Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in Deutschland – Stand undAusblick – Einführung der DIN 18599“ zur Verfügung gestellt hat.

Inning, im Januar 2007 Bernhard Metzger

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Abkürzungsverzeichnis

AG AuftraggeberAN AuftragnehmerBauGB BaugesetzbuchBauNVO BaunutzungsverordnungBDF Bundesverband Deutscher FertigbauBGB Bürgerliches GesetzbuchBM BaumasseBMZ Baumassenzahlbzw. beziehungsweisedB DezibelDG Dachgeschossd. h. das heißtDIN Deutsches Institut für NormungEG ErdgeschossEnEV Energieeinsparverordnungerf. erforderlichevtl. eventuellFH FirsthöheFlst. FlurstückGF GeschossflächeGFZ GeschossflächenzahlGR GrundflächeGRZ Grundflächenzahlg�Wert beschreibt, wie viel Energie (z. B. Sonneneinstrahlung) durch eine

Fensterscheibe fließen kannHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieurei. d. R. in der RegelIVD Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e. V.kWp Spitzenleistung (z. B. Leistungsangabe bei Photovoltaikanlagen)Ueq�Wert Kennziffer für die Energiebilanz, d. h. Dämmeigenschaften und

Energiegewinne durch passive Sonnennutzung werden berück�sichtigt

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Abkürzungsverzeichnis

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lfm LaufmeterLM LeichtmauermörtelMaBV Makler� und BauträgerverordnungMwSt. Mehrwertsteuero. Ä. oder Ähnlichesp peakPAngV PreisangabenverordnungQDF Qualitätsgemeinschaft Deutscher FertigbauRDM Ring Deutscher MaklerRLF Relative LuftfeuchteTH TraufhöheU�Wert Maß für den Wärmedurchgang eines BauteilsVDM Verband Deutscher MaklerVOB Vergabe� und Vertragsordnung für BauleistungenWSVO Wärmeschutzverordnungz. B. zum BeispielZPO Zivilprozessordnung

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1 Erwerbsmöglichkeiten

Beim Erwerb einer Immobilie können Sie unabhängig vom Haustypunter diversen Möglichkeiten wählen:● Architektenhaus,● Baubetreuungsobjekt,● Bauträgerobjekt,● Fertighaus,● Erwerb bei einer Versteigerung.

Die am häufigsten vorkommenden Erwerbsformen einer Immobiliesind:● das individuelle schlüsselfertige Bauen, d. h. die Einschaltung

eines Architekten oder eines Baubetreuers (Bebauung eines vor-handenen Grundstücks),

● Bauträgerkauf (Erwerb von Grundstück und Bauleistung).● Dabei befasst sich dieses Buch mit diesen zwei Möglichkeiten und

wird zur Grundlage der nachfolgenden Kapitel.

Zudem beschränkt sich dieses Buch auf den Bau von:● Ein- bzw. Zweifamilienhäusern,● Reihenhäusern,● kleinen Wohnanlagen mit Tiefgarage.

Schlüsselfertig oder teilfertigBeim schlüsselfertigen Bauen wird von einer Firma, z. B. Bauträger,Baugesellschaft etc., ein Gebäude nach einer genau definierten Bau-beschreibung, einschließlich Planunterlagen, meist zu einem Fest-preis erstellt. Wenn das Objekt bezugsfertig ist, erfolgt die Übergabean den Auftraggeber. Das Gebäude ist bezugsfertig, wenn dem Er-werber zugemutet werden kann, das Haus zu beziehen.

Vom teilfertigen Bauen spricht man, wenn ein Teil eines Objektes,wie z. B. der Rohbau eines Hauses einschließlich Dach, nach einerBaubeschreibung und aussagekräftigen Plänen zu einem Festpreiserrichtet wird. Der Übergabezustand wird in einem Vertrag vorher

Die häufigstenErwerbsformen

Schlüsselfertig

Teilfertig

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1 Erwerbsmöglichkeiten

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vereinbart. Der Bauherr kann anschließend den Ausbau bzw. dieendgültige Fertigstellung in Eigenleistung erbringen oder er beauf-tragt Handwerksfirmen seiner Wahl (Fremdleistung).

1 Das ArchitektenhausWenn Sie als Bauherr vom ersten Entwurf an mit einem Architektenzusammenarbeiten, erhalten Sie in jedem Fall etwas Individuelles, wo-durch Ihren persönlichen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeitenoptimal entsprochen werden kann.

Der Umfang der Leistungen des Architekten sowie die Berechnung dereinzelnen vom Architektenhonorar erfassten Leistungen regelt dieHOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure; siehe auchAbschnitt 12). Für die Ermittlung des Honorars werden Mindest- undHöchstsätze festgeschrieben, die nur in Ausnahmefällen unter- oderüberschritten werden dürfen. Für besondere Leistungen wie etwa Bo-denuntersuchungen kann man bei der Honorarbemessung frei verhan-deln. Das Honorar des Architekten ist abhängig von der Bausumme(anrechenbare Kosten). Je höher die Bausumme ist, desto höher ist seinHonorar. Doch sollte man aus diesem Berechnungsmodus nicht einfachschließen, ein Architekt werde zu eher kostspieligen Bauwerken raten.Spricht man ihn offen auf das maximal vorhandene Budget an, lässt sichauch bei begrenzten Mitteln fast immer eine Lösung finden, die einenguten Bau ergibt.

Grundsätzlich sollten während der Vorverhandlungen mit dem Archi-tekten alle Vereinbarungen, die die späteren Leistungen und das erwar-tete Honorar betreffen, in Schriftform niedergelegt werden. Denn nurso können Missverständnisse von vornherein vermieden werden.

Sinnvollerweise sollten Sie einen Architekten vor Ort auswählen, der dieörtlichen Verhältnisse, insbesondere Behörden und Handwerksfirmen,kennt und dessen bisherige Kunden gut über ihn sprechen und dessenBauwerke gefallen. Fragen Sie Ihren Architekten, ob er Mitglied bei derArchitektenkammer ist, denn erst dann ist er bauvorlageberechtigt.

HOAI

Page 18: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Das Architektenhaus 1

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Die Leistung eines Architekten beschränkt sich jedoch nicht nur auf dieErstellung der Planunterlagen, sondern er betreut – je nach Auftragser-teilung – Ihr Bauvorhaben vom Anfang bis zum Ende.

Tipp!Der Bauherr sollte es sich zweimal überlegen, seinen Bau ganz alleinüberwachen zu wollen, nur um das Honorar für die Bauleitung ein�zusparen. Häufig bringt ein guter Architekt das für die Bauüberwa�chung fällige Honorar nahezu von selber wieder herein. Dies ergibtsich schon dadurch, dass ein Experte durch treuhänderisches und fir�menunabhängiges Beaufsichtigen in Verbindung mit sorgfältiger Ko�sten� und Qualitätskontrolle ganz erhebliche Summen sparen – be�ziehungsweise Mängel, Schäden und Ärger vermeiden – kann.

Beim Vertrag mit dem Architekten kann man auf fertige Muster derArchitektenkammern zurückgreifen, die als akzeptabel gelten und dieauch dann sinnvoll erscheinen, wenn dem Fachmann nur die reinePlanung des Hauses überlassen wird.

Nachdem Sie den Architekten mit der Planung beauftragt haben, prüftdieser die Bebaubarkeit des Grundstücks. Dabei wird unter Einhaltungder geltenden behördlichen Festsetzungen, der möglichen Bebaubarkeitund letztendlich auch Ihrer Vorstellungen über Ihr zukünftiges Bauvor-haben ein Vorentwurf erstellt.

Lassen Sie sich Zeit, besprechen Sie mit dem Architekten die Vor- undNachteile der Grundrisse. Nachdem die Vorplanung und Entwurfspla-nung abgeschlossen ist, werden die Eingabepläne gezeichnet, derBauantrag gestellt und die Baugenehmigung eingeholt.

Wenn die Baugenehmigung vorliegt, werden unter Beachtung der be-hördlichen Auflagen die Ausführungspläne (Werkpläne) im Maßstab1:50, ggf. erforderliche Details sowie die statischen Berechnungen er-stellt und Bewehrungspläne gezeichnet, sowie für alle BauleistungenAusschreibungsunterlagen (Leistungsverzeichnisse) zusammengestelltund an mehrere Handwerker verschickt.

Die Handwerker versehen die Leistungsverzeichnisse mit ihren Preisenund schicken diese dem Architekten zurück.

Leistungs�umfang desArchitekten

Architekten�vertrag

Page 19: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

1 Erwerbsmöglichkeiten

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Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der An-gebote und Auswahl der Handwerker werden die Aufträge vergeben.Dabei empfiehlt es sich, den Handwerker auf Fachkundigkeit, Lei-stungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu überprüfen, indem man sich z. B.Auskünfte über früher abgewickelte Bauvorhaben einholt. Nicht immerist das billigste Angebot auch das preiswerteste. Bauverträge werdennach der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)i. d. R. als Werkvertrag vergeben. Die VOB soll Grundlage eines jedenVertrages (Auftrages) sein, da hierin alle sich aus dem Vertragsverhält-nis zwischen Bauherrn und Handwerker ergebenden Rechte undPflichten verankert sind. Die VOB ist kein Gesetz und muss als Ver-tragsbestandteil zwischen dem Bauherrn und dem Handwerker verein-bart werden. Der Zweck der VOB ist, die allgemeinen Rechtsvorschrif-ten, insbesondere das Werkvertragsrecht des BGB, den speziellen Be-dürfnissen zwischen Bauherrn und Handwerker anzupassen (siehe auchAbschnitt 15.2 „Rechtliche Wirkung einer Abnahme“).

Durch ständige und gründliche Überwachung der Bauarbeiten werdensämtliche Handwerksleistungen vom Architekten genau auf Qualitätund Umfang geprüft und die Einhaltung der vereinbarten Terminegemäß dem Bauzeitenplan (siehe Abschnitt 8 „Bauzeitenplan“) über-wacht.

Zudem prüft der Architekt die Rechnungen der Handwerker, bevor siean den Bauherrn zur Bezahlung weitergeleitet werden.

Wenn der Neubau bezugsfertig steht, nimmt der Architekt mit demBauherrn die Abnahme sämtlicher Bauleistungen vor und überwachtwährend der Verjährungsfrist für Mängelansprüche die Mängelbeseiti-gung.

2 Das BaubetreuungsobjektSofern Sie wenig Zeit aufwenden können, sich um die DurchführungIhres Hauses zu kümmern und/oder daran interessiert sind, zu einemFestpreis zu bauen, dann bietet es sich an, einen Baubetreuer mit derAbwicklung Ihres Bauvorhabens zu beauftragen.

Bauverträge

Page 20: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Das Baubetreuungsobjekt 1

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Der Baubetreuer erstellt das Neubauobjekt auf Ihrem schon vorhan-denen Grundstück in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung. Da einBaubetreuungsvertrag i. d. R. nicht auch das Grundstück betrifft,muss er nicht – im Gegensatz zum Bauträgervertrag – vor einemNotar abgeschlossen werden.Sofern sich der Bauherr durch einen Baubetreuungsvertrag ver-pflichtet, von einem Dritten ein Grundstück zu erwerben, oder ver-pflichtet sich der Baubetreuer, für das Bauvorhaben ein Grundstückzu besorgen, ist eine notarielle Beurkundung notwendig.Der Baubetreuer arbeitet entweder nach eigenen oder von einemArchitekten erstellten Plänen. Wenn Sie einen bestimmten Archi-tekten heranziehen wollen, sollten Sie im Baubetreuungsvertragausdrücklich vereinbaren, dass der Baubetreuer diesen Architektenbeauftragen muss. Zudem übernimmt er auch je nach Vertragsge-staltung die Vorbereitung des Bauvorhabens und die Baudurchfüh-rung.

Baubetreuer sind keine Handwerker und erbringen keine eigenenLeistungen. Aufgrund einer von Ihnen erteilten Vollmacht schließtder Baubetreuer in Ihrem Namen die Verträge mit sämtlichen amBau beteiligten Handwerkern ab.Die von Ihnen ausgestellte Vollmacht an den Baubetreuer wird Ver-tragsbestandteil im Baubetreuungsvertrag. Sie sollte den Baubetreu-er ausdrücklich zu allen notwendigen Leistungen berechtigen, wel-che für die Baudurchführung notwendig sind, wie z. B. Planung,Vergabe von Aufträgen, Antragsstellung bei den Behörden, Baulei-tung etc.Das allgemeine Vertragsrecht begrenzt die Vollmacht durch den§ 181 BGB, demzufolge es dem Baubetreuer nicht gestattet ist, Ver-träge mit sich selbst bzw. mit Unternehmen abzuschließen, an denener beteiligt ist.Somit entsteht eine direkte vertragliche Beziehung zwischen Ihnen alsBauherr und den Handwerkern, welche durch den Baubetreuer organi-siert wird. Die Koordinierung und Überwachung der Handwerksarbei-ten wird jedoch vom Baubetreuer veranlasst.

Treten bei der Erstellung von Arbeiten Mängel auf, so haftet derHandwerker – aufgrund o.g. Vertragskonstellation – direkt gegen-

Baubetreu�ungsvertrag

Vollmacht

Page 21: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

1 Erwerbsmöglichkeiten

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über dem Bauherrn. Die Haftung des Baubetreuers bezieht sich imGegensatz zum Bauträgervertrag nur auf gravierende Mängel, wiez. B. Planungsfehler etc., sofern er diese Leistungen selbst erbrachthat.

3 Das BauträgerobjektSofern Sie kein Grundstück besitzen und Ihnen in der gewünschtenLage auch keines vermittelt werden kann, kommt der Kauf einesGrundstücks mit Haus aus „einer Hand“ infrage. Dabei spricht manvom so genannten Bauträgerkauf.

Sie als Bauinteressent geben dem Bauträger den Auftrag, ein Hausbzw. eine Wohnung zu errichten, nachdem insbesondere folgendePunkte besprochen und schriftlich festgehalten worden sind:● Lage des Grundstücks,● die Bau- und Leistungsbeschreibung einschließlich Planunterla-

gen in allen Einzelheiten,● Erbringung von Eigenleistungen oder Festlegung von Sonder-

wünschen und der sich daraus resultierende neue Festpreis,● der Baubeginn (genauen Zeitpunkt festlegen, z. B. 2 Wochen

nach Erteilung der Baugenehmigung),● der Übergabetermin (z. B. 12 Monate nach Baubeginn).

Es sollte selbstverständlich sein – ist es in der Praxis überraschen-derweise aber nicht – , dass der Bauträgervertrag vor der Unter-zeichnung genau gelesen wird und alle Unklarheiten mit dem Bau-träger beseitigt werden.

Beim Kauf von Eigentumswohnungen sollte die Teilungserklärunggenau studiert werden, denn sie regelt die Rechtsbeziehungen zwi-schen den Eigentümern untereinander und gibt Auskunft über Son-dernutzungsrechte.Sie bezahlen den Bauträger in Raten nach Baufortschritt (siehe Ab-schnitt 13 „Makler- und Bauträgerverordnung“). Dabei wird dieerste Rate bei Beginn der Erdarbeiten fällig, die nächste dann nachRohbaufertigstellung usw.

Bauträger�vertrag

Teilungs�erklärung

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Das Bauträgerobjekt 1

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Der Bauträger führt das Bauvorhaben im eigenen Namen und aufeigene Rechnung durch, d. h., dass er gegenüber den Handwerkernund den Behörden als Bauherr auftritt.Als zukünftiger Eigentümer erwerben Sie das fertige Haus mit demGrundstück zu einem Festpreis vom Bauträger. Daher sind Sie nichtBauherr, sondern Erwerber.In der Regel haben Sie bei schon laufenden Objekten keinen Einflussauf die Architekturpläne (äußere Gestaltung des Objektes), sondern,je nach Bautenstand, ggf. noch auf die Raumaufteilung und dieInnenausstattung.Da der Bauträgervertrag immer Haus und Grundstück umfasst,muss dieser Vertrag von einem Notar beurkundet werden, da einGrundstücksgeschäft in Deutschland nur dadurch seine Rechtsgül-tigkeit erlangt. Die Notargebühren, einschließlich Gerichtskosten,belaufen sich auf ca. 1,2 - 1,5 % der Vertragssumme (Grundstückund Baukosten). Zudem wird die Grunderwerbsteuer in Höhe von3,5 % der Gesamtkosten fällig.Obwohl der Käufer schon während der Bauphase Gelder an denBauträger zahlt, ist er noch nicht Grundstückseigentümer. Darüberhinaus gehören ihm auch nicht die auf dem Grundstück erbrachtenBauleistungen.Damit Sie während der Bauzeit die Baustelle betreten können, soll-ten Sie sich ein Betretungsrecht vertraglich zusichern. Das Betretendes eigenen Objektes ist normalerweise selbstverständlich, aber umspätere Streitigkeiten zu vermeiden, ratsam.Zur Sicherheit des Erwerbers, dass dieser sein Grundstück bekommt,sieht die MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) vor, dass nachVertragsabschluss für den Käufer im Grundbuch eine Auflassungs-vormerkung eingetragen wird. Nachdem das Haus vollständig fertiggestellt und der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde, wird dasGrundstück im Grundbuch auf den Namen des Käufers überschrie-ben.Eine Sicherung der bereits bezahlten Kaufpreisraten regelt § 3 MaBV(siehe Abschnitt 13 „MaBV“). Danach darf der Bauträger erst Gelderentgegennehmen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.Neben der Verjährung der Mängelansprüche auf das Bauvorhaben istein weiterer Vorteil, welchen der Kauf eines Bauträgerobjektes mit sich

Notar

Makler� undBauträger�verordnung

Page 23: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

1 Erwerbsmöglichkeiten

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bringt, der Festpreis, wodurch Streitigkeiten – welche bei Bauobjektenhäufiger vorkommen – nahezu auszuschließen sind, sofern der Lei-stungsumfang in der Bau- und Leistungsbeschreibung von beiden Ver-tragsparteien eindeutig interpretiert wird. Leider erkennt der Laie oft zuspät, dass viele Firmen in ihren Baubeschreibungen bestimmte Leistun-gen ausschließen (wie z. B. Teile der Außenanlagen, Erschließungsko-sten, Hausanschlüsse, Messgeräte für Wasser und Heizkörper etc.),wodurch der Festpreis nicht der wirkliche Endpreis ist.

Die Pflichten eines Bauträgers beziehen sich auf die Bereiche:● Grundstück,● Haus,● allgemeine Beratung des Erwerbers.

Zum Leistungsbereich des Bauträgers gehören:● sämtliche Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß HOAI

(siehe Abschnitt 12 „Honorarordnung für Architekten und Inge-nieure“),

● Einholung der Baugenehmigung und aller sonstigen Genehmi-gungen,

● sämtliche Bauleistungen gemäß Baubeschreibung,● technische und wirtschaftliche Beratung.

Der Bauträger führt selbst keine Bauleistungen aus, sondern ver-gibt – wie der Baubetreuer – sämtliche Arbeiten an Subunterneh-mer, welche er vertraglich beauftragt und deren Arbeit er überwacht.Als Erwerber haben Sie im Gegensatz zur Erstellung eines Architek-tenhauses keinen Einfluss auf die Auswahl der Handwerker.

Nachdem das Objekt funktions- und bezugsfertig erstellt wurde,wird eine Abnahme durchgeführt, wobei die Mängel in einem Ab-nahmeprotokoll festgehalten und nach einer Frist von ca. 14 Tagenbeseitigt werden. Erst dann ist die letzte Rate nach MaBV zur Zah-lung fällig.

Festpreis

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Das Fertighaus 1

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4 Das FertighausFür Bauherren, die den Zeitaufwand beim Bauen so gering wiemöglich halten und dennoch ein Maximum an Individualität erzie-len wollen, kann das Fertighaus eine gute Lösung sein. Das Angebotder meisten Fertighaushersteller umfasst inzwischen alle Haustypen(Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus etc.). Dabei ist für jedenGeschmack und Bedarf das Entsprechende vorhanden.Die Zeiten, in denen Fertighäuser aus wenigen Normteilen zusam-mengesetzt wurden, sind längst vorbei. Heute werden nach denWünschen und individuellen Vorgaben der Kunden die Fertigteileeinzeln in der Halle vorgefertigt. Dass dabei auch von der Standar-disierung der Einzelteile für eine kostengünstige Fertigung Gebrauchgemacht wird, liegt auf der Hand.Das Wort Fertighaus ist in der Branche verpönt. Die Hersteller wür-den lieber von Systembau sprechen. Durch die Fertigbauweise kanndas Haus in wenigen Tagen aufgebaut werden, wodurch die zeit-weise Doppelbelastung aus Miete und Finanzierungskosten entfällt.Da unabhängig vom Wetter gebaut werden kann, gibt es kaum Ver-zögerungen. Kein Handwerker braucht auf den anderen zu warten.Der Tag der Schlüsselübergabe kann meist bereits bei Vertragsab-schluss bindend vereinbart werden.Für den Interessenten hat der Besuch von Musterhauszentren denVorteil, dass er an einem einzigen Ort die Häuser mehrerer Anbietereinsehen und vergleichen kann. Der Besuch eines voll eingerichtetenMusterhauses hinterlässt einen nachhaltigeren Eindruck als Modelleoder Bauzeichnungen. Darüber hinaus kann er vor Ort die Art derAusführung, die Qualität und die Ausstattung unmittelbar mit denKonkurrenzangeboten vergleichen. Viele Firmen bieten dazu dieBauzeichnungen von mehreren realisierten Grundrissvorschlägenan. Selbst wenn kein Grundriss dabei ist, welcher Ihren Vorstellun-gen entspricht, kann meist mit dem Architekten eigener Wahl einHaus vollkommen nach eigenen Wünschen geplant werden.

Der Preis für ein Fertighaus gilt i. d. R. ab Oberkante Keller oderBodenplatte und gehört nicht immer zum Lieferumfang der Fertig-haushersteller. Viele Firmen bieten aber auch Keller an oder arbei-ten mit Fertigkeller- Herstellern zusammen. Grundstück, Erschlie-

GroßesAngebot derHaupttypen

Musterhaus�zentren

Lieferumfang

Page 25: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

1 Erwerbsmöglichkeiten

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ßungskosten und diverse Baunebenkosten müssen vom Bauherrndarüber hinaus bezahlt werden. Was hier im Einzelnen auf denKäufer zukommt, kann dieser bei Vertragsschluss meist nicht er-kennen, da sich der Preis im Nachhinein durch versteckte Klauselnim Kleingedruckten kräftig erhöhen kann, zum Beispiel durch Er-schließungskosten, Hausanschlüsse, Baugenehmigungsgebühren,Kosten für die Statik, Honorare für Architektenleistungen oder dieAusstattung des Hauses.

Ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht wegen einer späteren Erhö-hung des Festpreises steht dem Käufer aber nur in Ausnahmefällenzu. Zwar geben viele Hersteller eine so genannte Festpreisgarantie,diese dauert bei den verschiedenen Anbietern aber unterschiedlichlange und wird häufig durch Bedingungen eingeschränkt. Es istdeshalb ratsam, eine Festpreisgarantie bis zur Abnahme, minde-stens aber von 15 - 18 Monaten zu vereinbaren. Wird das Hausspäter als vereinbart fertiggestellt, ist dann die gültige (meist teuere)Preisliste ausschlaggebend. Ideal ist es also, wenn die Zusicherungdes Festpreises bis zur Fertigstellung der Immobilie gilt.

Welcher Fertighaushersteller günstige Konditionen bietet, ist für denKäufer schwer durchschaubar. Einzig die Bau- und Leistungsbe-schreibung, die Vertragsbestandteil wird, kann ihm dafür Anhalts-punkte liefern. Da es keine verbindlichen Vorgaben gibt, was ineiner Bau- und Leistungsbeschreibung stehen muss, sind diese häu-fig unvollständig und von den Angaben her nicht immer eindeutig.Ein Vergleich der Bauleistungen ist deshalb häufig nicht möglich.Für den Kunden ist es deshalb umso wichtiger, dass er sich von derFertighausfirma eine möglichst detaillierte und objektbezogene Bau-und Leistungsbeschreibung geben lässt, die genaue Material- ,Mengen- und Qualitätsangaben sowie die Preisangaben enthält. Allewesentlichen Bauleistungen sollten möglichst im Festpreis enthaltensein.

Teurer wird der Kaufpreis meist durch die so genannte Bemuste-rung, also die Zusammenstellung der Innenausstattung (z. B. Tep-pich, Parkett, Fliesen, Sanitärgegenstände, Innentüren etc.). Dieseerfolgt in der Regel erst nach der Vertragsunterzeichnung, also nach

Rücktrittsrecht

Festpreis�garantie

Leistungs�umfang

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Das Fertighaus 1

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der Festlegung des Festpreises. Um realistisch kalkulieren zu kön-nen, sollte die Bemusterung schon vor Vertragsabschluss durchge-führt werden, um sich einen genauen Überblick über die zu erwar-tenden Mehrkosten zu verschaffen.Die moderne Holztafelbauweise der Fertighausbauer ist eine ArtFachwerkkonstruktion, deren Zwischenräume mit schall- und wär-medämmenden Materialien gefüllt werden.Auch die witterungsunabhängige Vorproduktion wirkt sich vorteil-haft aus. Die neuralgischen Stellen der Wärmedämmung lassen sichin der Halle besser bearbeiten als bei konventioneller Herstellung aufder Baustelle. Die sehr gute Wärmedämmung ist neben der schnel-len Bezugsfertigkeit und dem Festpreis der Hauptvorteil von Fertig-häusern.So hervorragend sich die Holzbauweise für die Wärmedämmungeignet, so aufwendig sind im Holzbau die Deckenaufbauten, um dennotwendigen Trittschall-Dämmwert zu erreichen. Es werden bereitsneue Fußbodenaufbauten getestet, die eine Verbesserung der Tritt-schall- Dämmung bringen sollen.Der Markt im Fertighausbau ist aufgrund des großen Angebotessehr unübersichtlich geworden. Dem Bauinteressenten fehlen oftKenntnisse und Kriterien, nach denen er sein Haus aussuchen kann.Qualitätssiegel können weiterhelfen – wenn diese seriös sind. DerBundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) mit seinen derzeit 41Mitgliedsfirmen hat die Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau(QDF) gegründet, die ca. 90 % des Fertigbau- Umsatzes repräsen-tiert. Deren Mitglieder haben in ihre Satzung neben der Einhaltungvon bestimmten Kriterien bezüglich der Bauqualität jetzt auchSelbstverpflichtungen zum Umweltschutz aufgenommen, die überdie gesetzlichen Bestimmungen hinausreichen. Die Mitgliedsfirmenstellen zudem einen Betriebsbeauftragten für Abfall und Reststoffe.So soll ein Höchstmaß an Abfallvermeidung und -recycling gewähr-leistet werden.Weitere Neuerungen betreffen einen noch höheren Wärmeschutzfür Fertighäuser, der in konventioneller Bauweise teilweise nur mitgroßem Aufwand zu erreichen ist. Den Herstellern bereiten dieNormen der seit 1.2.2002 geltenden Energieeinsparverordnung(EnEV) keinerlei Schwierigkeiten.

Qualitätssiegel

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1 Erwerbsmöglichkeiten

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Sofern Sie an Fertighäusern Interesse haben, können Sie anhandfolgender Punkte prüfen, ob diese auch von den Anbieterfirmengarantiert werden:● Fertigpreisgarantie,● Service aus einer Hand,● energiesparende Bauweise,● Lebensdauer,● garantierter Fertigstellungstermin,● Kundenservice.

Tipp!Viele Kaufverträge werden heute nach der Vergabe� und Vertragsord�nung für Bauleistungen (VOB) abgeschlossen. Hier beträgt die Ver�jährungsfrist allerdings nur vier Jahre, nach dem Bürgerlichen Ge�setzbuch (BGB) dagegen fünf Jahre. Im Vertrag kann und sollte des�halb immer die längere Frist vereinbart werden.

5 Der Erwerb bei einer VersteigerungEine nicht alltägliche Möglichkeit, eine Immobilie zu erwerben, istdie Ersteigerung eines Hauses oder einer Wohnung bei einerZwangsversteigerung durch das Amtsgericht. In diesen Fällen müs-sen sich die Eigentümer aus den unterschiedlichsten Gründen vonihrem Besitz trennen. Oft haben sich die Bauherren oder Käuferübernommen und konnten die laufenden Finanzierungskosten nichtmehr tragen, sodass die Banken nur dann an ihr durch Grund-bucheintragung gesichertes Geld kommen, wenn sie die Verwertungder Objekte betreiben. Bei Streit über den Wert bleibt die Versteige-rung oft als letzter Ausweg. Oft sind auch Scheidungen, Verlust desJobs oder Erbauseinandersetzungen der Grund für Versteigerungen.

Die Zahl der Zwangsversteigerungen hat in der Vergangenheit deut-lich zugenommen.

Garantie�zusagen

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Der Erwerb bei einer Versteigerung 1

27

Zwangsversteigerungen von

Immobilien in Deutschland

20.800 21.400 21.400 21.900

26.200

32.200

39.500

47.900

57.600

52.800

79.792

87.800

3,6 4,0

4,0 5,4 6,9 8,2 10,3

10,3 12,5

15,8

13,0

18,0

1992 1993 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002

Anzahl der Termine

Summe der Verkehrswerte (in Mrd. Euro)

Abb. 1: Zwangsversteigerungen 1995 – 2005; Quelle: ARGETRA Ratingen

Dabei sind von je 1000 Terminen folgende Objekte betroffen:

Abb. 2: Aufschlüsselung der Zwangsversteigerungen im Jahr 2005; Quelle: ARGETRARatingen

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1 Erwerbsmöglichkeiten

28

Immobilien-Versteigerungen werden meist sechs Wochen vor ihremTermin im Amtsgericht und im Rathaus vor Ort mittels Aushangbekannt gegeben.Der durchschnittliche Ersteigerungspreis liegt zwischen 70 und 90 %des Verkehrswertes bei Einfamilienhäusern und ca. 60 - 75 % beiEigentumswohnungen. Da der Verkehrswert gewöhnlich schonrund ein Jahr vor der Versteigerung ermittelt wird, liegt er hinterdem aktuellen Marktpreis zum Versteigerungszeitpunkt sogar nochetwas zurück und enthält also nicht den Preisanstieg des Vorjahres.Da die Beschreibungen in den Aushängen beim Amtsgericht oder inZeitungen meist sehr nüchtern sind, sollten Recherchen über dieBeschaffenheit des Objekts ganz besonders sorgfältig durchgeführtwerden. Hilfreich ist die Versteigerungsakte, die beim zuständigenRechtspfleger eingesehen werden kann. Folgende Punkte sind be-sonders wichtig:● Verkehrswert,● Zustand der Immobilie,● Verwendungsmöglichkeit,● Grundbuch.

Wer Glück hat, findet sämtliche Informationen in der Akte.

Die Bedeutung des Verkehrswertes darf nicht überschätzt werden.Dieser gibt lediglich eine Schätzgröße wieder, die von Sachverstän-digen im Auftrag des Amtsgerichts im Wertgutachten ermittelt wird.Der Gutachter hat dabei die Aufgabe, den Wert festzustellen, den einObjekt im freien Verkauf erzielen würde. Da der Noch- Eigentümer,gegen den die Versteigerung betrieben wird, allerdings das Rechthat, dem Gutachterausschuss den Zugang zur Immobilie zu verweh-ren, muss der Objektwert manchmal anhand des äußeren Anscheinsermittelt werden. Da es bei einer Zwangsversteigerung im Gegensatzzum Kauf keine Mängelhaftung des Immobilienvorbesitzers gegen-über dem Ersteigerer gibt, kann eine Expertise eines Sachverständi-gen sinnvoll sein. Obwohl diese ca. 1.000 Euro kostet, ist das Geldmeist gut angelegt. Selbst detaillierte Wertgutachten ersetzen nichtdie eigene Besichtigung eines Objekts, auch wenn nur eine Außen-besichtigung möglich ist.

Versteige�rungs�termin

Durchschnitt�licherErsteigerungs�preis

Verkehrswert

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Der Erwerb bei einer Versteigerung 1

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Auf Nutzungsrechte ist besonders zu achten, denn der Zuschlageiner Immobilie gilt zwar als Räumungstitel, aber bei einer vermie-teten Immobilie gilt grundsätzlich das Prinzip „Kauf bricht nichtMiete“. Die neuen Eigentümer übernehmen den alten Mietvertragmit allen Rechten und Pflichten. Es gibt zwar ein Sonderkündi-gungsrecht, aber auch dieses kann nur bei Vorliegen bestimmterKündigungsgründe im Rahmen der gesetzlichen Fristen ausgeübtwerden.

Sofern der Versteigerungsschuldner noch selbst im Objekt wohnt,sollte man noch vor der Ersteigerung klären, ob und wann er aus-ziehen wird. Dies sollte schriftlich festgehalten werden. Der Verstei-gerungsschuldner ist nach der Versteigerung zum Auszug verpflich-tet, darf aber in besonderen Härtefällen ebenfalls im Haus bleiben,was dem Nachfolger bis auf weiteres die Selbstnutzung unmöglichmachen kann.Beim Kauf von Eigentumswohnungen sollte die Teilungserklärungstudiert werden, denn sie regelt die Rechtsbeziehungen zwischenden Eigentümern und gibt Auskunft über Sondernutzungsrechte.Ein aktueller Grundbuchauszug liegt in der Versteigerungsakte. DerAuszug gewährt einen Blick in den rechtlichen Status der Immobilieund gibt Auskunft, welche Belastungen darauf liegen. Hierbei kön-nen im Grundbuch, Abteilung II, Objektbeschränkungen aufgelistetsein, wie z. B. ein lebenslanges Wohnrecht eines Familienangehöri-gen des Noch- Eigentümers, Wegerechte des Nachbarn über dasGrundstück etc. Da diese Nutzungsrechte durch eine Versteigerungnicht entfallen und sämtliche Eintragungen der Abteilung II vomErsteigerer übernommen werden müssen, können die Nutzungs-möglichkeiten stark eingeschränkt sein.In Abteilung III des Grundbuches werden die Gläubiger des Objektsaufgeführt. Diese Abteilung wird zwar in der Regel im Rahmen einerZwangsversteigerung von allen Lasten befreit, da meist der an ersterStelle stehende Gläubiger das Verfahren betreibt. Wird es hingegenvon einem nachrangigen Gläubiger betrieben, müssen Ersteigerergegebenenfalls für die Forderungen der vorrangigen Gläubiger ein-stehen, wenn diese aus dem Versteigerungserlös nicht komplettbefriedigt werden.

Nutzungs�rechte

AktuellerGrund�buchauszug

Abteilung III

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1 Erwerbsmöglichkeiten

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Etwa ein Jahr nach dem Einleiten der Zwangsversteigerung findetder erste Versteigerungstermin beim Amtsgericht statt. Grund fürdiesen langen Zeitraum ist, dass dem Schuldner die Gelegenheitgegeben werden soll, sich mit seinen Gläubigern möglicherweisedoch noch gütlich zu einigen. Es ist deshalb nicht immer zweckmä-ßig, bis zur Versteigerung einer Immobilie zu warten.Daher sollten Sie sich einige Tage vor der Versteigerung telefonischerkundigen, ob es bei dem Termin bleibt, denn oft werden Verstei-gerungen abgesagt, weil der Schuldner im letzten Augenblick nochGeld aufgetrieben hat, um seine Schulden zu zahlen, oder weil sichein Kaufinteressent und der Hauptgläubiger auf einen freihändigenVerkauf geeinigt haben.Kommt es zur Versteigerung, muss sich jeder Bieter durch einengültigen Personalausweis ausweisen können. Darüber hinaus müs-sen beim Versteigerungstermin 10 % des vom Gericht festgesetztenVerkehrswerts – unabhängig von der Höhe des Gebots – als Bargeldmitgebracht werden. Es genügt allerdings auch ein von der Landes-zentralbank bestätigter Scheck oder eine Bürgschaft der Gläubiger-bank. Nicht akzeptiert werden Wertpapiere aller Art sowie Bürg-schaften von Nichtbanken.

Tipp!Neulinge sollten zunächst nur als Beobachter einige Termine besu�chen, bevor das von ihnen favorisierte Objekt zur Verhandlung an�steht. Viele Anfänger lassen sich beim entscheidenden Termin durchdie ungewohnte Versteigerungsatmosphäre zu unvernünftigen Gebo�ten verleiten, die sie an sich nicht abgeben wollten. Daher sollten Siesich vorher bei nüchterner Überlegung ein Preislimit setzen.

Beim ersten Versteigerungstermin sind mindestens 50 % des Ver-kehrswertes zu bieten, ansonsten wird kein Zuschlag erteilt. Aller-dings darf der die Versteigerung betreibende Gläubiger auch denZuschlag verweigern, wenn zwar mehr als 50 %, jedoch weniger als70 % erzielt werden und der Gläubiger einen Forderungsausfallbefürchtet.Gibt es im ersten Termin keinen Zuschlag, kommt es einige Monatespäter zum zweiten Versuch. In diesem Fall setzt das Gericht kein

FreihändigerVerkauf

Preislimitsetzen

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Der Erwerb bei einer Versteigerung 1

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Mindestgebot mehr an, es sei denn, ein geringerer Versteigerungs-erlös als 50 % des Verkehrswertes würde für den Schuldner eineunzumutbare Härte bedeuten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass beieinem solchen zweiten Termin mindestens 35 % des Verkehrswerteserzielt werden.Der Gläubiger darf den Zuschlag sogar bei einem befürchteten For-derungsausfall verweigern, wenn mehr als 70 % geboten werden. Fürdiesen Fall gelten auch im zweiten Termin die 50- und 70 %- Mar-ken.Nach dem Termin gilt, dass der Zuschlag den Kaufvertrag ersetzt,wodurch eine Verbriefung durch einen Notar nicht mehr notwendigist. Verglichen mit einem gewöhnlichen Kaufvertrag entfallen aufden Ersteigerer – neben der Grunderwerbsteuer – nur etwa einDrittel der Gebühren, welche ca. 1 % des Kaufpreises ausmachen.Etwa 6 – 8 Wochen nach dem Versteigerungstermin sind die restli-chen 90 % des Ersteigerungspreises fällig.

Tipp!Vom Argetra Verlag erscheint monatlich der VERSTEIGERUNGSKA�LENDER VIZ®. Dieser ist ein unentbehrliches Nachschlagewerk für je�den, der ein Haus, eine Wohnung oder ein Renditeobjekt sucht. Monatfür Monat erfahren Sie, wo und wann sich für Sie Chancen bieten einImmobilienobjekt weit unter Schätzpreis erwerben zu können, gele�gentlich sogar zum halben Verkehrswert.

Weitere Infos: Argetra GmbHVerlag für WirtschaftsinformationPhilippstraße 45, 40878 RatingenTel. 02102 / 711 711, Fax 02102 / 214 13Internet: http://www.argetra.de

Zuschlagersetzt denKaufvertrag

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2 Grundstück

Bauland ist noch immer knapp und teuer. Doch wer bei der Grund-stückssuche geschickt zu Werke geht, kann positive Überraschungenerleben. Die Preise für Grund und Boden sind in den letzten Jahrenexplodiert. So stiegen die Grundstückspreise für die Wohnbebauungzwischen 1980 und 1994 um fast 100 %. Dabei ist zu berücksichti-gen, dass größere Grundstücke in ländlichen Gebieten billiger denBesitzer wechseln als kleine Parzellen in den Ballungszentren, welcheSpitzenpreise kosten. Die Preise schwanken, entsprechend der Qua-lität des Grundstücks und der Nachfrage, regional sehr stark. Diestatistischen Durchschnittswerte für baureifes Land sind nur wenighilfreich, da sie die lokalen Besonderheiten nicht berücksichtigen.Einen Preisüberblick geben z. B. für den Bereich von kreisfreienStädten oder Landkreisen unabhängige Gutachterausschüsse fürGrundstückswerte. Von diesen werden die durchschnittlichen La-gewerte für Bauland anhand von Kaufpreissammlungen ermittelt.Von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses kann man Aus-kunft über diese Bodenrichtwerte verlangen und Einsicht in dieBodenrichtwertkarte nehmen.Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e. V. gibtebenso wie andere Vereinigungen Preisspiegel heraus, die gewisseAnhaltspunkte über Grundstückswerte geben. Die Suche nach ei-nem geeigneten Grundstück kann sehr zeitraubend sein.

Hinweis:Der IVD ist im Jahr 2004 als Zusammenschluss aus den bis dahinselbständigen Verbänden Ring Deutscher Makler (RDM) undVerband Deutscher Makler (VDM) entstanden.

Gutachter�ausschuss

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2 Grundstück

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1 Woher bekomme ich ein Grundstück?Wer einen Bauplatz sucht, hat viele Möglichkeiten, sich Grund-stücksangebote einzuholen:

● Immobilienanzeigen studierenEin- bis zweimal wöchentlich werden in den meisten Tageszei-tungen im Immobilienteil Grundstücke zum Kauf angeboten.

● Immobilienanzeigen aufgebenDurch Schalten von Suchanzeigen in Zeitungen (Immobilienteil),insbesondere auch in Gemeinde-, Orts- und Anzeigenblättern,können Sie auch zu Grundstücksangeboten kommen.

● Gemeinden befragenBei Städten und Gemeinden sind häufig Grundstücksangebote zuerfragen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie sich schon in der Pla-nungsphase über neue Bebauungspläne informieren.Viele Gemeinden verkaufen einen Teil ihrer Grundstücke nicht,sondern verpachten diese. Hierbei handelt es sich im Allgemeinenum das Erbbaurecht, früher auch Erbpacht genannt. Dabei istoft eine einmalige Einstandszahlung zu leisten und eine jährlichePacht über einen bestimmten Zeitraum (üblich sind z. B.99 Jahre) zu zahlen. Der Erbbauberechtigte darf dann auf demgemieteten Grund und Boden ein Haus errichten und zahlt einenjährlichen Erbbauzins in Höhe von ca. 4 – 6 % des Grundstücks-wertes.Man sieht, dass diese Form der Beschaffung eines Grundstücksdemjenigen entgegenkommt, dessen verfügbare Mittel knappbemessen sind.

● Immobilienzentren der Banken und Sparkassen aufsuchenDie meisten Banken und Sparkassen verfügen über eigene Immo-bilienabteilungen, welche über den Grundstücksmarkt gut infor-miert sind. Hier fällt jedoch beim Kauf eine Vermittlungsprovisi-on an.

● Makler beauftragenDie örtlichen Makler kennen den Immobilienmarkt in der Regelsehr gut. Da leider nicht jeder Makler seriös ist, sollte man Wert

Grundstücks�angebote

Immobilien�anzeigen

Erbbaurecht

Makler

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Grundstücksanalyse 2

35

darauf legen, dass er Mitglied in den Berufsverbänden IVD (RDMbzw. VDM) ist. Meist erhalten Sie von ihm gleich mehrere Ange-bote zur Auswahl. Auch hier fällt beim Kauf eine Vermittlungs-provision an.

● Architekten einschaltenArchitekten können gute Ansprechpartner sein, da sie oft wissen,wo die Gemeinden neue Areale für den Wohnungsbau erschlie-ßen.

● Fertighaushersteller oder Wohnungsbaugesellschaften befragenDer Kauf vom Fertighaushersteller oder Bauträger ist müheloser.Teilweise haben diese noch Grundstücke im Angebot, die in dergewünschten Lage sonst nicht mehr zu bekommen wären. BeimErwerb eines solchen Grundstücks bindet man sich hinsichtlichder Erstellung eines Hauses jedoch meistens an den Verkäufer.

● Direktbeschaffung/im Bekanntenkreis recherchierenDie Direktbeschaffung von Grundstücken ist meist sehr zeitauf-wendig. Dabei ist hier aber auch die Chance groß, zu außerge-wöhnlich günstigen Grundstücken zu kommen.

2 GrundstücksanalyseNachdem Sie einige Grundstücke zur Auswahl haben, analysierenSie – jedes Grundstück für sich – die Lage und das Umfeld.Hierbei ist zu untersuchen, ob das Grundstück● vorzugsweise nach Süden, Westen oder besser noch nach Südwe-

sten ausgerichtet ist,● keinen oder nur unmerklichen Umweltbelastungen, wie Lärm-

belästigung oder Luftverschmutzung ausgesetzt ist,● in Bezug auf die Nachbarbebauung Ihren Vorstellungen ent-

spricht,● in einer ruhigen Wohnstraße liegt,● landschaftlich schön gelegen ist.

Lage undUmfeld

Page 37: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

2 Grundstück

36

Erst wenn die Lage der Prüfung standgehalten hat, sollten Sie sichmit den Einflüssen der weiteren Umgebung und mit deren Gege-benheiten beschäftigen:● gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz,● Autobahnanbindungen innerhalb weniger Minuten erreichbar,● Schulen und Kindergarten ohne Gefahr für die Kinder in kurzer

Zeit erreichbar,● Geschäfte des täglichen Bedarfs in der Nähe,● mögliche Arbeitsstätten in kurzer Entfernung,● Stadtzentrum mit all seinen Einrichtungen gut und schnell zu

erreichen,● reichhaltiges Freizeit- und Sportangebot.

Soweit entsprechende Einrichtungen nicht bereits bestehen, emp-fiehlt es sich vor allem, Einblick in den Flächennutzungsplan derGemeinde zu nehmen. Der Flächennutzungsplan stellt die beabsich-tigte künftige Entwicklung der Gemeinde dar und gibt vor allemAufschluss über die wichtigsten Planungen. Der Flächennutzungs-plan kann jederzeit in der Gemeinde eingesehen werden. Im Übri-gen wird Ihnen auch Ihre Gemeinde, soweit möglich, Auskunfterteilen.Bedenken Sie, je besser die Wohnlage und die Infrastruktur IhresGrundstücks ist, desto höher ist auch sein Wert und seine Wieder-verkäuflichkeit.

3 Bebaubarkeit des GrundstücksFür die meisten Grundstücke ist in einem Bebauungsplan festgelegt,unter welchen Bedingungen sie bebaut werden dürfen. Der Bebau-ungsplan wird grafisch durch „Planzeichen” bestimmt und mittels„Festsetzungen durch Text” genau beschrieben und ergänzt.

Tipp!Nehmen Sie – nach Möglichkeit zusammen mit einem Fachmann –Einsicht in den Bebauungsplan des jeweils zuständigen Bauamtes und

Flächen�nutzungsplan

Bebauungsplan

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Bebaubarkeit des Grundstücks 2

37

prüfen Sie, ob sich Ihr geplantes Bauvorhaben auf diesem Grundstücküberhaupt verwirklichen lässt.

Liegt kein Bebauungsplan vor und liegt das Grundstück innerhalbeines bebauten Ortsteiles, richtet sich die Bebaubarkeit meist nachder umliegenden Bebauung (§ 34 BauGB).Muss dagegen noch ein Bebauungsplan aufgestellt werden, so kön-nen Sie nicht kurzfristig mit der Realisierung Ihrer geplanten Bau-maßnahme rechnen.Sofern kein Bebauungsplan existiert, kann es vorkommen, dass dieAussagen der Behörde über die mögliche Bebaubarkeit des Grund-stücks in der späteren Baugenehmigung nicht eingehalten werden.Um sich in solchen Fällen abzusichern, sollte mit dem Grundstücks-verkäufer eine Vereinbarung getroffen werden – welche Vertragsbe-standteil in Ihrem notariellen Kaufvertrag wird –, dass Ihnen einRücktrittsrecht eingeräumt wird, sofern sich die mit der Baubehör-de abgesprochene Planung nicht verwirklichen lässt.Oder man geht beim Kauf von einer bestimmten Größe des Gebäu-des aus und ermittelt die Wohnfläche. Mindert oder mehrt sich dieWohnfläche nach Erhalt der Baugenehmigung, so ist anteilig auf-grund der neu ermittelten Wohnfläche ein neuer Grundstückspreiszu errechnen. Anschließend kann ein entsprechender Teil des Kauf-preises zurückgefordert werden. Eine solche Vereinbarung beruhti. d. R. auf Gegenseitigkeit, d. h., bei einem größeren Gebäude mussein entsprechender Mehrbetrag nachbezahlt werden.

Be i s p i e l :Kaufpreis Grundstück: 150.000 EURGebäudegröße nach Absprache mit der Baubehörde:Länge 10 m, Breite 8 m, 2 Vollgeschosse (DG kein Vollgeschoss)

Ermittlung der Wohnfläche: 10 m × 8 m × 2 = 160 m² Wohnfläche

Nach Erteilung der Baugenehmigung ergibt sich ein Baukörpermit:Länge 9,5 m, Breite 8 m, 2 Vollgeschosse (DG kein Vollgeschoss)

Ermittlung der neuen Wohnfläche: 9,5 m × 8 m × 2 = 152 m² Wohnfläche

Rücktrittsrecht

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2 Grundstück

38

Ermittlung des neuen Grundstückspreises:

Wohnfläche NEUKaufpreis Grundstück NEU = Kaufpreis Grundstück ALT x

Wohnfläche ALT

152 m²Kaufpreis Grundstück NEU = 150.000 EUR x

160 m²= 142.500 EUR

Somit sind vom Verkäufer an den Käufer aufgrund der erzielba�ren kleineren Wohnfläche 7.500 Euro zu vergüten.

Bei vielen Bauvorhaben gibt es einzelne Punkte, deren Genehmi-gungsfähigkeit zweifelhaft ist. Vor allem die grundsätzliche Bebau-barkeit eines Grundstücks spielt oft eine entscheidende Rolle.Müsste der Bauherr hier jeweils einen kompletten Bauantrag mitallen erforderlichen Bauplänen einreichen, wäre dies umständlichund zeitraubend. Bei negativem Ausgang des Genehmigungsverfah-rens wären oft beträchtliche Planungskosten umsonst gewesen. Glei-ches gilt beim Erwerb eines Grundstücks. Stellt sich hier erst beimkonkreten Bauantrag heraus, dass das Grundstück unbebaubar ist,so sind wertvolle Zeit und viel Geld verloren.Eine gute Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstücks gibtdie Stellung einer schriftlichen „Voranfrage” an die Gemeinde. EineAntwort kann nach ca. 4 Wochen erwartet werden. Diese Aussage istjedoch nicht verbindlich. Es kann aber davon ausgegangen werden,dass es sich bei späteren Abweichungen nicht um wesentliche Än-derungen handelt.Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung eines „Vorbeschei-des”. Hierbei kann der Bauherr, noch bevor er einen Bauantrageinreicht, schriftlich einzelne Fragen des Bauvorhabens vorweg ent-scheiden lassen. Fällt der Vorbescheid positiv aus, so kann währendseiner Geltungsdauer ein späterer Bauantrag nicht mehr aus denGründen abgelehnt werden, die bereits Gegenstand der Prüfung beider Bauvoranfrage waren.Spätere geringfügige Änderungen sind auch hier möglich. Die Be-scheiderteilung dauert – je nach Auslastung der Behörde – bis zu3 Monate und hat eine Gültigkeitsdauer i. d. R. von 3 Jahren. Seine

Voranfrage

Vorbescheid

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Bebaubarkeit des Grundstücks 2

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Geltung kann wiederholt um jeweils 2 Jahre verlängert werden,wenn dies der Bauherr vor Ablauf der Geltungsdauer des Vorbe-scheids schriftlich beantragt.Eine 100-prozentige Sicherheit über die Bebaubarkeit einesGrundstücks gibt nur eine rechtskräftige „Baugenehmigung”, wel-che je nach Größe des Bauvorhabens und Auslastung der Behördebei Häusern ca. 4 Monate und bei Wohnanlagen ca. 6 Monate dau-ern kann. Die Baugenehmigung gilt i. d. R. 4 Jahre. Wurde in dieserZeit nicht mit dem Bau begonnen, erlischt sie. Die Vierjahresfristkann auf schriftlichen Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer wieder-holt um jeweils 2 Jahre verlängert werden.Das Baugenehmigungsverfahren ist in den Landesbauordnungengeregelt und ist in allen 16 Ländern unterschiedlich. Der Antrag aufeine Baugenehmigung ist schriftlich bei der zuständigen Gemeindeeinzureichen.Die Gebühren einer Baugenehmigung betragen ca. 4 ‰, bei öffent-lich geförderten Vorhaben 2‰, der Baukosten.Liegt Ihr Grundstück in einem Gebiet, in welchem ein rechtskräfti-ger Bebauungsplan existiert, kann Ihr Baugesuch im so genannten„Freistellungsverfahren“ genehmigt werden. Dabei fallen keine odernur sehr geringe Genehmigungsgebühren an.Um die Baugenehmigung schneller zu erhalten, sollten Sie folgendeHinweise beachten:● Ein fachkundiger Architekt und eine Planung, für die nach

Möglichkeit keine Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungennotwendig sind, sind wichtig für eine schnelle und genehmi-gungsfähige Planung.

● Bemühen Sie sich rechtzeitig um die Zustimmung aller Nachbarnund deren Unterschriften, welche Voraussetzung für die Stellungdes Bauantrages sind.

● Der Bauantrag muss vollständig sein.Für den Antrag gibt es besondere Formulare, die im Buchhandelerhältlich sind. Mit dem Bauantrag sind alle für die Prüfung er-forderlichen Bauvorlagen einzureichen. Die Baugenehmigungs-behörde kann allerdings gestatten, einzelne Bauvorlagen späternachzureichen. Zahl, Art und Form der dem Bauantrag beizufü-genden Bauvorlagen sind in den einzelnen Bundesländern in

Baugenehmi�gung

Freistellungs�verfahren

VollständigerBauantrag

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2 Grundstück

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Bauvorlageverordnungen bestimmt. Die für das jeweilige Bun-desland geltende Bauvorlageverordnung sollte zur Sicherheit ein-gesehen werden. Ganz allgemein sind aber immer folgende Bau-vorlagen dem Bauantrag beizufügen:1. Kataster-/Übersichtsplan und Lageplan,2. Bauzeichnungen,3. Baubeschreibung,4. Nachweis der Standsicherheit und ggf. weitere bautechnische

Nachweise (Schall-, Wärme-, Brandschutz) – i. d. R. nicht fürEin-, Zweifamilien- und Doppelhäuser –,

5. Darstellung der Grundstücksentwässerung,6. Berechnung des umbauten Raumes,7. Berechnung der Wohn- und Nutzfläche,8. Wasserversorgung und Entwässerungsplan.

● Versuchen Sie, den Bauantrag rechtzeitig vor der nächsten Bau-ausschusssitzung einzureichen.

● Nutzen Sie die Möglichkeit des beschleunigten Baugenehmi-gungsverfahrens, wenn das Bauvorhaben im Geltungsbereich desBebauungsplanes liegt.

4 Baunutzungsverordnung/BebauungsplanDie bauliche Nutzung von Grundstücken, insbesondere die „Art derbaulichen Nutzung”, das „Maß der baulichen Nutzung” und die„Bauweise” werden in der Baunutzungsverordnung (BauNVO)geregelt bzw. genauer definiert.Wenn es einen Bebauungsplan für das zu prüfende Grundstück gibt,so sind aus ihm für die Planung u.a. folgende Informationen zuentnehmen:

4.1 Die Art der baulichen Nutzung

Der Bebauungsplan gibt Auskunft darüber, ob die zur Bebauungvorgesehene Fläche als Wohnbaufläche (W), gemischte Baufläche(M), gewerbliche Baufläche (G) etc. vorgesehen ist.

Bauvorlagen

BeschleunigtesBaugenehmi�gungsverfah�ren

Baunutzungs�verordnung

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Baunutzungsverordnung/Bebauungsplan 2

41

Ferner gibt er an, ob eine besondere Art ihrer baulichen Nutzung alsz. B. Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allge-meine Wohngebiete (WA), Gewerbegebiete (GE) etc. vorliegt.

4.2 Das Maß der baulichen Nutzung

Festsetzung der

● Geschossflächenzahl (GFZ) oder der Größe der Geschossfläche(GF)Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Ge-schossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude inallen Vollgeschossen zu ermitteln.

Be i s p i e l :Grundstücksgröße 1000 m²GFZ 0,35 bedeutet, dass 0,35 × 1000 m² = 350 m² Wohnflächeverteilt auf die Anzahl der Vollgeschosse errichtet werdendürfen.

Achtung:Bei Angabe der Geschossfläche im Bebauungsplan kann gele�gentlich auch das Dachgeschoss als „Nicht�Vollgeschoss” antei�lig berücksichtigt werden. Hier ist die „Festsetzung im Text” desBebauungsplanes genau zu studieren, oder es ist bei der Ge�meinde nachzufragen, wie „Nicht�Vollgeschosse” berücksichtigtwerden!

● Baumassenzahl (BMZ) oder der Baumasse (BM)Die Baumassenzahl gibt an, wie viel Kubikmeter Baumasse jeQuadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.

Be i s p i e l :Grundstücksgröße 1000 m²BMZ 3,0 bedeutet, dass 3,0 × 1000 = 3000 m³ Baumasse ge�baut werden dürfen.

GFZ/GF

BMZ/BM

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2 Grundstück

42

● Grundflächenzahl (GRZ) oder Größe der Grundflächen (GR)Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Prozent der Grundstücks-fläche überbaut werden dürfen.

Be i s p i e l :

Grundstücksgröße 1000 m²GRZ 0,20 bedeutet, dass 0,20 × 1000 m² = 200 m² Grundflä�che überbaut werden dürfen.

● Zahl der VollgeschosseDiese wird im Bebauungsplan mit einer römischen Ziffer darge-stellt und gilt als Höchstgrenze.

Be i s p i e l :

II bedeutet, dass max. 2 Vollgeschosse zulässig sind.

● Höhe der baulichen AnlageDabei wird meist die max. Höhe über einem Bezugspunkt festge-legt.

Be i s p i e l :

Bezugspunkt z. B. GehwegTH = Traufhöhe z. B. TH 11,5 m über Gehweg1

FH = Firsthöhe

4.3 Die Bauweise

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden bei einer geschlos-senen Bauweise (g) durch Baulinien und Baugrenzen festgesetzt.

● BaulinienIst eine Baulinie festgesetzt, so muss auf dieser Linie gebaut wer-den.

1Als Traufhöhe wird i. d. R. die Höhe zwischen Oberkante Gelände und demSchnittpunkt zwischen Oberkante Dachhaut und Außenwand bezeichnet.

GRZ/GR

GeschlossenenBauweise

Baulinien

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Auszug eines Bebauungsplanes 2

43

Ein Vor- oder Zurücktreten von Gebäudeteilen in geringfügigemAusmaß ist möglich.Baulinien werden mittels einer roten Linie dargestellt.

● BaugrenzenIst eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäude-teile diese nicht überschreiten. Ein Vortreten von Gebäudeteilenin geringfügigem Ausmaß ist möglich.Baugrenzen werden mittels einer blauen Linie dargestellt.

Bei offenen Bauweisen (o) findet man den Hinweis, ob Einzelhäu-ser (E), Doppelhäuser (D) oder Hausgruppen (H) etc. zulässig sind.Symbole sind die Buchstaben E, D, H in einem gleichseitigen Drei-eck.

Im Bebauungsplan sind ferner Angaben enthalten über die vorge-schriebene bzw. max. Dachneigung, die Höhe des Kniestocks, derFirstrichtung sowie über die Anordnung und die Anzahl der Gara-gen bzw. Stellplätze. Die Anzahl der Stellplätze ist meist abhängigvon der Wohnungsgröße.

Diese Angaben sind bereits für den Vorentwurf des Architektenunverzichtbar.

Darüber hinaus sind Bestimmungen über Einfriedungen (Zäune)und Abgrenzungen, Grünordnung (Bepflanzung etc.), Immissi-onsschutz (z. B. Schallschutz etc.) und sonstige Festsetzungen undHinweise im Bebauungsplan aufgeführt.

5 Auszug eines BebauungsplanesAus dem Auszug eines Bebauungsplanes und der schriftlichen Fest-setzungen kann entnommen werden, welche bauliche Nutzung aufden einzelnen Grundstücken planungsrechtlich zulässig ist.Nachfolgend wird die bauliche Nutzung des Grundstücks Num-mer 26 näher dargestellt.Aus dem Bebauungsplan können insbesondere folgende Festsetzun-gen entnommen werden:

Baugrenzen

OffeneBauweise

Bebauungsplan

Page 45: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

2 Grundstück

44

Der Bebauungsplan weist ein reines Wohngebiet (WR) aus, aufwelchem ausschließlich Einfamilienhäuser (E) und/oder Doppel-häuser (D), mit zwei Vollgeschossen (II) und einem Satteldach (SD)mit vorgegebener Firstrichtung (siehe Pfeil) erstellt werden dürfen.

Abb. 3: Bebauungsplan

Für die Grundstücke 23 bis 26 beträgt die überbaubare Grundfläche400 m², die Geschossfläche 700 m². Für jede Einheit muss eine Ga-rage erstellt werden.Aus den textlichen Festsetzungen geht weiter hervor, dass dieDachneigung mit 35° festgelegt ist. Dachgauben sind bis 1,5m² Ansichtsfläche zulässig. Die Kniestockhöhe ist nur in konstrukti-ver Höhe von maximal 50 cm zulässig. Für die Grundstücke 23 bis26 sind zwei Baukörper mit einer maximalen Tiefe von je 12 m aus-zubilden.Auf eine weitere Auflistung der textlichen Festsetzungen über Ein-friedungen, Bepflanzung, Verkehrsflächen, Immissionsschutz undGrünordnung wird verzichtet, da diese i. d. R. mehrere Seiten um-fasst und je nach Bebauungsplan differenziert anzuwenden ist.

TextlicheFestsetzung

Page 46: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Auszug eines Bebauungsplanes 2

45

Be i s p i e l :Ermittlung der Netto�WohnflächeDie Netto�Wohnfläche kann infolge o.g. Angaben wie folgt er�mittelt werden:• Geschossfläche für 4 Doppelhaushälften bei zwei Vollge�

schossen beträgt 700 m².• Geschossfläche für 1 Doppelhaushälfte bei zwei Vollgeschos�

sen beträgt 175 m².• Geschossfläche für 1 Doppelhaushälfte bei einem Vollgeschoss

beträgt 87,5 m².Für 87,5 m² Geschossfläche abzüglich ca. 15 % für Zwischen�wände und das Treppenhaus ergibt sich eine Netto�Wohnflächeje Geschoss von 87,5 m² × 0,85 = ca. 74 m².Damit das Dach nicht als Vollgeschoss angerechnet wird, kön�nen im günstigsten Fall ca. 66 % aus 74 m² im Dachgeschoss er�zielt werden.Somit ergeben sich folgende ca. Netto� Wohnflächen:

Erdgeschoss ca. 74 m²

Obergeschoss ca. 74 m²

ausgebautesDachgeschoss ca. 74 m² × 0,66 = 48 m²

196 m² Gesamt�Netto�Wohnfläche

Darüber hinaus muss überprüft werden, ob die überbaubareGrundfläche von 400 m² überschritten wird. Bei der Ermittlungder überbaubaren Grundfläche (versiegelte Fläche) kann – jenach Festsetzung – zur Auflage gemacht werden, dass nebendem Haus auch die Garagen, Tiefgaragen, Terrassen, Grundflä�che der Müllboxen und die Zuwege mit berücksichtigt werdenmüssen, sodass sich diese letztendlich nochmals reduzierenkann.

Im Beispiel bezieht sich die überbaubare Grundfläche aus�schließlich auf das Haus.• Grundfläche für 4 Doppelhaushälften mit jeweils einer Garage

beträgt 400 m².• Grundfläche für 1 Doppelhaushälfte mit jeweils einer Garage

beträgt 100 m² > 87,5 m².

Ermittlung derca. Netto�Wohnfläche

Page 47: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

2 Grundstück

46

Die Außenmaße eines Gebäudes richten sich nach der kleinerenermittelten Fläche zwischen Geschossfläche und überbaubarerGrundfläche!

Aufgrund der maximal zulässigen Haustiefe von 12 m ergebensich für ein Doppelhaus folgende Außenmaße: z. B. 7,0 m × 12m = 84 m² + 3,5 m² (für Erker). Diese Fläche darf 87,5m² nicht überschreiten!

Achtung:Die dargestellten Festsetzungen sind lediglich Beispiele anhanddes obigen Bebauungsplanes und nicht allgemein verbindlich.

6 Kalkulation des Grundstückskaufpreisesund der Nebenkosten

Um keine überzogenen Grundstückspreise zahlen zu müssen, sollteman sich vor dem Kauf gut informieren. Über die aktuellen Grund-stückspreise weiß jeweils die Gemeinde Bescheid. Sie wird überjeden Kauf informiert. Wer sichergehen will, nicht zu teuer zu kau-fen, sollte sich dort Auskunft holen.Zudem kann man sich bei einem ortsansässigen Makler oder beiImmobilienabteilungen von Banken und Sparkassen Preisauskünfteeinholen, da hier einschlägige Zahlentafeln vorliegen, welche meistim 2-Jahresrhythmus aktualisiert bzw. überholt werden und in wel-chen bestimmte Gebiete den aktuellen Grundstückspreisen zuge-ordnet sind.Trotz Bauplatzmangel sollten Sie keine Ladenhüter kaufen. Befragender Anrainer über den angebotenen Bauplatz hilft da oft schon vielweiter.Das Angebot an gutem Bauland ist knapp, das Preisniveau fürGrundstücke hoch. Der Grundstückskauf bildet mit ca. 25 % derGesamtaufwendungen den größten Kostenfaktor beim Hausbau.Auch wenn Bauland rar ist, empfiehlt es sich, das Grundstück vordem Kauf einer genauen Prüfung zu unterziehen, insbesonderedann, wenn es sich um ein besonders günstiges Angebot handelt.

Informationenüber Grund�stückspreiseeinholen

Page 48: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Kalkulation des Grundstückskaufpreises und der Nebenkosten 2

47

Die Kosten in Höhe von ca. 1.500 Euro, die ein Bodengutachtenverursacht, können gut angelegt sein. Dabei werden mittels Ramm-sondierungen, Schürfgruben etc. die unteren Schichten des Bau-grundes untersucht. Reicht z. B. die Tragfähigkeit des Untergrundesnicht aus, muss ein Bodenaustausch ausgeführt werden.Bei hohem Grundwasserstand ist der Keller wasserdicht auszuführen(z. B. „weiße Wanne” etc.). Die zusätzlichen Kosten im Vergleich zueinem Standardkeller für ein Einfamilienhaus betragen ca.6.000 Euro. Des Weiteren ist eine Wasserhaltung mit entsprechenderAnzahl von Pumpen erforderlich und bei starkem Wasserandrangoder hohem Grundwasserstand kann nicht ohne eine Spundwandfortgefahren werden. Hierbei fallen nochmals erhebliche Zusatzkostenan.Immer teurer wurden in den vergangenen Jahren die Erschlie-ßungskosten. Neben den Hausanschlusskosten (innere Erschlie-ßung) z. B. Kanal, Wasser, Strom, Gas, Telefon, Kabelfernsehen etc.sind i. d. R. noch weitere Erschließungskosten (äußere Erschlie-ßung) z. B. Erschließungskostenbeiträge nach BauGB (Baugesetz-buch) und Herstellungskosten nach dem Kommunalabgabengesetz(KAG) und den entsprechenden gemeindlichen Satzungen zu er-mitteln.Die äußere Erschließung wird häufig vom Bauherrn in der Kalkula-tion nicht berücksichtigt, kann aber z. B. bei nicht erschlossenenBaugrundstücken mehrere 10.000 Euro betragen.

Tipp!Fragen Sie bei der Gemeinde oder im Bauamt nach, welche Erschlie�ßungskostenbeiträge auf Sie zukommen, damit Sie diese in IhrerGesamtkalkulation mit einfließen lassen können.• Erschließungskostenbeiträge nach BauGB (Baugesetzbuch), z. B.

Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz (Straßen, Wege etc.),Straßenbeleuchtung, Parkflächen, Grünanlagen etc.

• Herstellungskosten nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG)und den entsprechenden gemeindlichen Satzungen, z. B. Wasser�versorgung, Abwasserbeseitigung (Kanalanschluss) etc. Die Höhedes Beitrages ist i. d. R. abhängig von der Grundstücksfläche undder Geschossfläche des Gebäudes.

Boden�gutachten

InnereErschließung

äußereErschließung

Erschließungs�kostenbeiträgenach BauGB

Herstellungs�kosten nachdem Kommu�nalabgaben�gesetz

Page 49: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

2 Grundstück

48

Klären Sie ab, welche Kosten der Grundstücksverkäufer übernimmtoder ob die Erschließungskosten bereits im Kaufpreis enthalten sind.Für die Ersterschließung kommt i. d. R. noch der Grundstücksverkäuferauf.

Beim Grundstücks- oder Immobilienkauf kann der Käufer in einerNotarurkunde unter dem Punkt „Erschließung” Kostensicherheithinsichtlich der Herstellungs- und Anschlusskosten sowie der Er-schließungskosten erzielen.

Be i s p i e l :„Herstellungs� und Anschlusskosten nach dem Kommunalabga�bengesetz und den entsprechenden gemeindlichen Satzungen,z. B. Wasser und Kanal und der Anschluss an die Strom� und ei�ne etwaige Gasversorgung sind im Kaufpreis enthalten.

Kosten für Erschließungsanlagen nach Baugesetzbuch, z. B.Straße, Gehweg, Straßenbeleuchtung, die bereits hergestelltsind oder nach der derzeitigen Planung der Gemeinde/Stadt her�zustellen sind, sind ebenfalls im Kaufpreis enthalten.

Die vorstehende Regelung gilt auch für einen etwaigen Kosten�erstattungsbetrag der Gemeinde nach §§ 135aff. Baugesetzbuch(naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen)”.

Page 50: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Kalkulation des Grundstückskaufpreises und der Nebenkosten 2

49

Anhand folgender Zusammenstellung können Sie die Kosten für dasGrundstück und deren Grundstücksnebenkosten ermitteln:

Kalkulation – Grundstück/Nebenkosten

Bezeichnung Kosten

Grunderwerbsteuer (3,5 %) EUR .................Grundstückseinkaufspreis EUR .................Notar�, Gerichts�, Grundbuchkosten (ca. 1,5 %) EUR .................

(weitere mögliche Nebenkosten)

Abbruch/Altbestand/Rodung EUR .................Baugrundgutachten EUR .................Bauvoranfrage EUR .................Bindungsentgelt EUR .................

Bodenanalyse EUR .................Erschließungskostenbeitrag EUR .................Finanzierungskosten (z. B. Wertschätzungsgebühren, Bearbeitungsge�bühren, Bereitstellungszinsen etc.) EUR .................Grenzwiederherstellung EUR .................Grundstücksvermessungskosten EUR .................

Maklerprovision EUR .................Nachfolgelasten EUR .................Straßenkosten EUR .................

Summe Grundstück und Nebenkosten EUR .................

Tabelle 1: Kalkulation – Grundstück/Nebenkosten

6.1.1 Checkliste für Grundstückskäufer

Für denjenigen, der ein Grundstück gefunden hat, das ihm von derLage und vom Preis her zusagen würde, ist immer noch Vorsicht amPlatze, denn: Ein Grundstück ist keineswegs mit einem Bauplatzgleichzusetzen. Wer sich etwa von dem Begriff „Bauerwartungs-land” blenden lässt, muss oft jahrelang warten, bis er die Genehmi-gung zum Bauen bekommt. Überlegen Sie vorher genau, was Sieeigentlich wollen.

Eine Checkliste für Grundstückskäufer finden Sie auf der CD-ROM.

Für Grundstückskäufe ist ein notarieller Vertrag notwendig!

Bauerwar�tungsland

Page 51: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

2 Grundstück

50

Die Verträge der einzelnen Notare weichen hinsichtlich der Formu-lierung erheblich voneinander ab.Wenn Sie einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben, sindSie noch nicht Eigentümer des Grundstücks. Sie werden erst Eigen-tümer, wenn Sie im Grundbuch eingetragen sind.Zwischen notarieller Verbriefung und Grundbucheintrag können jenach Auslastung des Grundbuchamtes mehrere Wochen vergehen.Für diesen Zeitraum wird i. d. R. Ihr Anspruch auf Übertragung desEigentums (hier Grundstück) durch Eintragung einer Vormerkungim Grundbuch gesichert.

Einen Kaufvertrag mit Anmerkungen für ein bebaubares Grund-stück finden Sie auf der CD-ROM.

Vormerkung

Page 52: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

51

3 Planung

Das äußere Erscheinungsbild eines Hauses ist die Visitenkarte seinesBauherrn. Damit Ihr Bauvorhaben kein Einheitshaus wird, das ohneRücksicht auf Landschaft und Umgebung auf dem Grundstückerstellt wird, ist die richtige Wahl eines guten Entwurfverfassersentscheidend für die angemessene Gestaltung. Suchen Sie sich in derUmgebung besonders gut gestaltete Häuser aus und fragen Sie nachden Architekten. Die Investition bei der Wahl eines Architektenmacht sich meistens bezahlt. Der Bauherr merkt dies aber häufig erstzu spät, denn meistens treten Pannen erst dann auf, wenn dasHaus/die Wohnung fast bezugsfertig ist und die ersten Gedankenüber die Platzierung der vorhandenen Einrichtungsgegenständegemacht werden. Dann wird festgestellt, dass z. B. der Schlafzim-merschrank nicht ins Schlafzimmer passt, da dieser zu groß ist oderdie Höhe im Dachgeschoss aufgrund der Dachkonstruktion (Latten-rost und Gipskarton etc.) nicht mehr ausreichend ist.Lassen Sie sich daher nach dem ersten Vorentwurf des Architekteneinige Tage Zeit und überlegen Sie genau, ob z. B. Ihr Bedarf anZimmern (Anzahl der Kinderzimmer, ggf. Arbeitszimmer etc.) ge-deckt ist, ob Ihre Möbel in die dargestellten Grundrisse platziertwerden können oder ob neue teure Möbel angeschafft werden müs-sen. Sind die Türöffnungen richtig eingeplant und stimmen dieÖffnungsrichtungen etc.?Die äußere Gestaltung eines Hauses kann man durch● Vor- und Rücksprünge,● Erker,● ein Hauseingangsvordach oder ein Eingangselement,● etwaige Abrundung der Balkone,● Fenster unterschiedlicher Formen und Größen, z. B. Dreieckfen-

ster, Fenster mit Sprossen,● unterschiedliche Materialien wie z. B. Putz, Holzverschalung usw.optisch erheblich aufwerten.

Vorentwurf

Äußere Ge�staltung einesHauses

Page 53: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

3 Planung

52

Beachten Sie jedoch, dass bei der äußeren Gestaltung sich Ihr Bau-vorhaben in die unmittelbare Umgebung einfügt. Dabei sollte u.a.bei der Planung auch die Dachform, die Dacheindeckung, die Fassa-dengestaltung etc. mit berücksichtigt werden.Eine optische Aufwertung verteuert i. d. R. Ihre Baukosten nichtunerheblich. Lassen Sie deshalb Ihrem Architekten in der Gestaltungnicht freien Lauf, da manche Konstruktionen einen erheblichenAufwand auslösen und somit sehr teuer sind. Besprechen Sie mitdem Architekten Ihre finanzielle Lage, damit er dennoch ein Opti-mum an Gestaltung und Kosten für Sie erarbeiten kann. GuteGrundrisse entsprechen den Wohnbedürfnissen der jeweiligen Be-wohner. Sie müssen wirtschaftlich, praktisch und funktionell sein.Die eigenen vier Wände sind in Deutschland teuer. Mittlerweilekostet ein Reihenhaus für eine Familie im Bundesdurchschnitt etwa180.000 Euro. In Süddeutschland, insbesondere im Raum Mün-chen – aufgrund der hohen Grundstückspreise – sogar noch um einWesentliches mehr. Um diese Ausgaben überhaupt noch zu leistenund finanzieren zu können, bietet kostensparendes Bauen guteMöglichkeiten.Sparen beim Bauen bedeutet nicht Verzicht, sondern insbesondereeine ausgereifte Grundrissplanung und Konstruktion, einen gutorganisierten Bauablauf, Minimierung des Energieverbrauchs etc.Die tatsächlichen Bedürfnisse der Bewohner, zukunftsweisendeNutzungsänderungen der Wohnräume, gesunde Baumaterialienetc., sollten die wesentlichen Prüfkriterien für eine langfristige Ent-scheidung sein.Es soll nicht um jeden Preis billig sein, sondern es soll sich um Ein-sparungen handeln, die keine Abstriche am Wohnkomfort bedeu-ten. So wäre es zum Beispiel falsch, auf einen optimalen Wärme-schutz zu verzichten. Auch eine kleinere Wohnfläche käme nur inseltenen Fällen in Betracht. Bauwillige sollten durch mehr Eigenlei-stungen und das Zusammenlegen von Bad und WC sparen. DieKosten lassen sich auf jeden Fall mit einer sorgfältigen Planungdrosseln. Diese muss vor Baubeginn bis ins letzte Detail stehen.Dabei sollten keine komplizierten Baukörper gewählt werden. Dar-über hinaus sollte aus Kostengründen nicht auf Schallschutz odereine Unterkellerung verzichtet werden.

Kostensparen�des Bauen

Eigenleistung

Page 54: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Planung 3

53

Tipp!Bei der Planung der Grundrisse sollte man hinsichtlich der Kosten fol�gende Punkte beachten:• Planen Sie keine Decken über ca. 5 m Spannweite, da sonst der

Kostenanteil – abgesehen von einer stärkeren Deckenkonstrukti�on – für die notwendige Bewehrung unverhältnismäßig hoch, alsosehr teuer wird.

• Achten Sie (auch hinsichtlich des Schallschutzes) darauf, dass Kü�che und Bad bzw. WC neben� bzw. übereinander liegen (sieheauch Abschnitt 14.2 „Schallschutz”).

• Sämtliche Grundrisse, Wohnungsaufteilungen, Fenster und Türöff�nungen etc. sollten den Rohbaurichtmaßen entsprechen, damit fürFenster und Türen keine aufwendigen Sonderanfertigungen not�wendig sind. Durch die Anwendung einer Maßordnung werden dieAbmessungen von Bauteilen so aufeinander abgestimmt, dass einAneinanderfügen ohne ein Teilen der Mauersteine möglich ist.Baurichtmaße sind geradzahlige Vielfache von 12,5 cm.

• Die Verwendung von Fertigteilen kann neben einer Kostensenkungauch aus Schallschutzgründen für Innentreppen und aus Wärme�schutzgründen für Balkone sinnvoll sein.

• Planen Sie Ihr Haus möglichst funktional und sachlich, denn Vor�sprünge, Erker etc. verteuern Ihr Bauvorhaben nicht selten um bisca. 15 %. Dies hat auch den Vorteil, dass hinsichtlich der neuenWärmeschutzverordnung der Wärmebedarf niedriger ist, je gerin�ger die Oberfläche der Hausaußenfläche bei gleichem Volumen ist(siehe auch Abschnitt 14.1 „Wärmeschutz”).

„Preiswertes Bauen” ist heute eine Forderung, über die in weitenKreisen Einigkeit besteht. Nur an der Stelle, wo der Hebel für Spar-maßnahmen anzusetzen ist, scheiden sich die Geister. Häufig stehtder Verzicht auf den Keller in der Liste der Sparvorschläge ganzoben. Begründet wird der kellerlose Bau in der Regel damit, dass derKeller seine traditionellen Funktionen – Lager für Vorräte undBrennstoffe – heute verloren habe und damit nicht mehr benötigtwerde. Der zusätzliche Hinweis, dass bei Verzicht auf den Keller ca.20.000 Euro eingespart werden können, erscheint vielen Bauwilligenzunächst überzeugend.So ist insbesondere in den südlichen Bundesländern eine noch häu-figere Entscheidung zugunsten des Kellers zu beobachten. Dies ist

PreiswertesBauen

Page 55: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

3 Planung

54

im Wesentlichen auf die hohen Grundstückspreise und deren ma-ximale Gebäudenutzung zurückzuführen.Im Laufe der Zeit hat der an sich unbeachtete Kellerraum deutlichan Aufmerksamkeit gewonnen. Neben der Unterbringung fürStrom-, Wasser- und Gasanschlüsse und der Nutzung für die Hei-zung und Lagerung von Brennstoffen ist er zur hochgeschätztenAusbaureserve geworden. Im Zuge der Freizeitgestaltung werdenHobbyräume gebraucht. So ist mancher Keller ein moderner Ar-beits- oder Fitnessraum geworden.Oft benötigt man zusätzlichen Wohnraum, weil sich Familienzu-wachs ankündigt oder ein weiteres Familienmitglied aufgenommenwird. Der Dachboden, falls vorhanden, ist insbesondere bei neuerenHäusern bereits ausgebaut und von Anfang an als Wohnraum ein-geplant. Hat man einen Keller, lässt sich dann flexibel reagieren. Beientsprechenden Lichtverhältnissen, z. B. durch große Lichtschächteoder Abböschungen, können Arbeitszimmer, Hauswirtschaftsraumoder Gästezimmer optimal genutzt werden. Im Wohnbereich eröff-nen sich dann zusätzliche Reserven. Gegebenenfalls kann das Hausmit Keller von vornherein auch kleiner geplant werden.

Gegen einen Keller entscheiden sich Bauherren häufig wegen derhohen Kosten. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass eingroßer Teil keine oder falsche Vorstellungen über die zusätzlichenKosten für einen Keller hat.Dabei belaufen sich die Zusatzkosten für den Keller auf ca.20.000 Euro.Dieser Wert lässt sich durch Mithilfe und Verschieben einzelnerAusbaumaßnahmen (Estrich, Installationen, Bodenbelag) auf einenspäteren Zeitpunkt weiter absenken.Bei Berücksichtigung der Kosten für die erforderlichen Kellerersatz-flächen im Wohnbereich (Abstellraum, Heizungsraum, Stellflächefür Waschmaschine u.a.) oder eines Schuppens im Garten steigendie Kosten der kellerlosen Lösung, wodurch die echten Zusatzkostenfür den Keller dann deutlich weniger betragen.Die vermeintlichen Einsparungen beim Verzicht auf den Kellermüssen relativiert werden. Denn auch bei den nicht unterkellertenBauten sind Frostschürzen, also „Wände” bis auf ca. 1,20 m unter

Kellerpro/contra

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Planung 3

55

Geländeoberkante auszuführen. Mit der Verlängerung der Frost-schürzen auf ca. 2,60 m und der nachträglich eingebrachten Boden-platte ist bereits das Kellervolumen erstellt. Die Mehraufwendungenim Rohbau halten sich damit in Grenzen. Abgesehen von dem zu-sätzlichen Raumangebot weist die Installationsverteilung in zugäng-lichen Kellerräumen erhebliche Vorteile gegenüber nicht zugängli-chen Installationskanälen und -schächten auf. Letztere erfordernebenfalls einen baulichen Aufwand und zusätzliche Kosten.Betrachtet man die Kellerkosten im Ganzen, sieht die Sache andersaus. Fundamente und Bodenplatte sind auch beim kellerlosen Hausvorhanden. Bei der Erstellung des Kellers fallen zwar zusätzlich Er-daushub, Kellerwände und Kellerdecke an, jedoch sind dabei le-diglich die Differenzkosten zusätzlich heranzuziehen. Diese könnensich jedoch erheblich verteuern, wenn mit z. B. Grundwasser,schlechten Bodenverhältnissen, zusätzlichen Abdichtungsmaß-nahmen etc. zu rechnen ist oder Verbau-, Wasserhaltungsmaßnah-men etc. notwendig sind.Die Bauausführung des Kellers ist bereits bei der Planung seinerVerwendung anzupassen. In den meisten Fällen ist es ausreichend,übliche Wände und einen einfachen Kellerfußboden herzustellen.Immer dann, wenn keine Wohnräume vorgesehen sind, kann auferhöhte Wärmedämmung verzichtet werden. Sie eignen sich für allemöglichen Lager- und Abstellzwecke, für die Heizung, zum Wä-schetrocknen, aber auch für vorübergehenden Aufenthalt beimHobby oder bei einer Heimwerkertätigkeit.Sind dagegen im Kellergeschoss Wohnräume geplant, ist auf denWärmeschutz von Wänden und Fußboden ein Hauptaugenmerk zulegen. Diese Nutzung muss auch wegen der großzügigeren Raum-höhe von Anfang an eingeplant werden. Eine nachträgliche Ände-rung ist nur mit hohen Kosten oder gar nicht möglich.Bevor Bauherren einen Keller in das Programm einbeziehen, solltensie bedenken, dass in einer einfacheren Bauweise sich alle dieseRaumanforderungen auch im Erdgeschoss verwirklichen lassen.Darüber hinaus lassen sich auch weitere Abstellflächen im Dach-raum (Spitzboden und Abseiten) gewinnen, sodass in der Zahl undGröße von Abstellflächen keine Not herrschen muss.

Kosten einesKellers

Abdichtungs�maßnahme beiGrundwasser

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3 Planung

56

Bei Hanglagen oder anderen Entwurfslösungen bieten sich Keller-räume an und sollten daher auch beansprucht werden.

Ein Kompromiss der „Teilunterkellerung” in einem flachen Gelän-de unter einer durchgehenden Sohle scheidet aus Kostengründenaus. Das Herunterführen der Fundamente vom nichtunterkellertenzum unterkellerten Teil und zusätzliche konstruktiv bedingte Kostensind so teuer, dass dann besser ganz unterkellert werden sollte.Ein Keller kann auf vielerlei Weise gebaut werden. Wer das regionaleMarktangebot sichtet, findet für sich die preisgünstigste Lösung. Esgibt Keller● aus gemauerten Wänden, die in traditioneller Weise aus Hohl-

block- oder Vollsteinen handwerklich errichtet werden,● aus Ortbeton, der aus einem nahe gelegenen Transportbetonwerk

kommt,● aus Betonfertigteilen, die geschosshoch und raum- oder sogar

hausbreit gefertigt und in kürzester Zeit montiert werden,● aus Hohlwandelementen, die wie ein Fertigteil aufgestellt und

dann mit Beton verfüllt werden,● aus einem fix und fertigen Kellerpaket mit Wand- und Dek-

kenelementen, vom Fertigkeller-Spezialisten in wenigen Tagenaufgestellt.

Die zugehörigen Decken werden – ähnlich den Wänden – ebenfallsaus Ortbeton, aus massiven Fertigteilen oder aus einer Kombinationvon Fertigteilen, Deckensteinen und Vergussbeton hergestellt.

Weitere Möglichkeiten, Baukosten zu senken sind:● Optimale Nutzung des Bauplatzes. Ein ausgereifter und flächen-

mäßig ausgereizter Grundriss spart Quadratmeter, aber nichtWohnqualität.

● Durch Planung raffinierter einfacher Grundrisse können unnützeFlächen eingespart und möglichst gleich große Räume für vieleWohnbedürfnisse offen gehalten werden.

● Bildung eines „Bauteams”. Dabei bringen der Bauherr, Architekt,Statiker, Fachplaner oder die Installateure (insbesondere Heizungund Sanitär) etc. bereits in der Planungsphase Vorschläge, Anre-gungen und Wünsche ein, um einen reibungslosen Bauablauf zu

Teil�unterkellerungoft schlechterKompromiss

Möglichkeitenzur Senkungder Baukosten

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Planung 3

57

gewährleisten. Nicht selten werden dadurch Zusatzkosten ver-mieden und die Bauzeit verkürzt.

● Denken Sie stets an die Verminderung der Verkehrsfläche. DennFlurfläche kostet ebenso viel wie Wohnraumfläche.

● Häuser sollen sich verändern können. Eine Familie verändert sichin der Anzahl der Personen. Im Alter sind die alltäglichen Le-bensabläufe ganz anders als in der Jugend. Ein großes Gebäudesollte so konzipiert sein, dass es später teilbar ist.

● Auf die teuren Nebenkosten achten. Einfache Baukörper, dienach Süden durch große Fenster die Sonne einfangen, könnenerheblich Heizenergie sparen.

● Auf gute Wärmedämmung achten. Alle geschlossenen Fassaden-teile sollten hochgedämmt sein. Für alle Räume mit geringeremWärmebedarf (Toiletten, Vorratskammern, Treppen usw.) emp-fiehlt sich die kühlere Seite.

● Zusammen bauen spart Platz und Energie. Häuser, die zusam-menstehen, oder mehrere Gebäude unter einem Dach, reduzierendie Baukosten und die energiefressenden Außenhautflächen.

● Auch die Garage ist nicht notwendig. Ein halboffener „Carport”oder ein ganz freier Einstellplatz sind vorerst auch ausreichend.

● Ausgereifte Planung, geringe Baukosten durch Vorfertigung,optimalen Maschineneinsatz und kürzeste Bauzeiten.

● Kosten sparen durch Gruppenselbsthilfe sowie durch Großein-käufe (erhöhte Rabattmöglichkeiten nutzen).

● Es muss geprüft werden, ob Rückstellungen erfolgen können: inden Außenanlagen, im Ausbau des Daches, in etwaigen Anbau-ten, in der Einrichtung der Küche oder anderer Räume und der-gleichen mehr.

● Der Umfang der Eigenleistungen sollte zusammen mit dem Ar-chitekten noch einmal in allen Arbeitsvorgängen hinsichtlich einerAusdehnung des Umfanges untersucht werden.

● Halten Sie die Kostenfolgen von nachträglichen Änderungen inGrenzen, indem Sie sich auf jede Planungsphase intensiv vorbe-reiten, die aktuellen Fragen behandeln und zu einem eindeutigenResultat kommen.

Carport

Eigenleistung

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3 Planung

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Die Räume eines Gebäudes sollten nach Möglichkeit in folgendeHimmelsrichtungen orientiert werden:

Raum Orientierung

Osten Süden Westen Norden Kern�bereich

Eingang (Windfang) o o

Treppe o o ×

Wohnraum o o

Essen × × × ×

Schlafen o o

Kinderzimmer o

Küche/Essen o

Kleinküche(bei Appartement)

× × × × ×

Hausarbeitsraum o

Vorräte o

Bad × o ×

WC × × × × o

Arbeitszimmer × × ×

× = gut

o = zweckmäßig

Tabelle 2: Raumorientierung nach Himmelsrichtungen

Räume, welche in andere Himmelsrichtungen orientiert sind als inoben aufgeführter Tabelle dargestellt, kommen insbesondere imWohnungsbau (Wohnanlagen) als auch bei Doppelhäusern etc.häufig vor, da nicht alle Wohnungen bzw. Räume gleich gut orien-tiert werden können, wie es z. B. bei einem Einfamilienhaus derIdealfall sein kann.Gerade bei Wohnanlagen gibt es gezwungenermaßen immer besserausgerichtete (z. B. S/W-Ausrichtung) und weniger gut orientierteWohnungen (z. B. N/O-Ausrichtung), wobei letztere im Preisgefügemeist günstiger angeboten werden.Betriebs- und volkswirtschaftlich ist der gesamte Lebenszyklus einesin Massivbauweise erstellten Gebäudes über einen Nutzungszeit-raum von ca. 80 Jahren zu betrachten. Die in diesem Zeitraum an-

Orientierungeines Gebäu�des

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Planung 3

59

fallenden Kosten für den Bauunterhalt sind dabei nicht zu unter-schätzen. Dabei spielen die Unterhaltszyklen der einzelnen Bauteilebzw. Bauteilschichten die entscheidende Rolle. Vor allem die Wet-terschichten wie Putz, Holzverschalung, Faserzement, Ziegel oderBlech mit ihren eventuell notwendigen Beschichtungen sind in meh-reren Forschungsvorhaben untersucht worden. Putz- und Klinker-flächen haben sehr niedrige Unterhaltskosten. Beim Putz ist dieHaltbarkeit maßgeblich vom Beschichtungssystem abhängig. Reinmineralische Beschichtungssysteme haben sich besonders gut be-währt.

BauteileBauunterhaltungskosten

in (%) der jeweiligenKosten der Bauwerksteile

Häufigkeit vonMaßnahmen zurBauunterhaltung

Jahres-mittelwert

in80 Jahren

in80 Jahren

Mauerwerk, Beton, Stahlbeton 0,12 10 1 – 2

Betonwerkstein, Naturstein 0,25 20 1

Stahlbauteile 0,60 48 2 – 3

Holzwerk 0,60 48 2 – 3

Dacheindeckung (Steildach) 2,20 176 2 – 3

Dacheindeckung (Flachdach) 3,40 272 4 – 5

Dachentwässerung und Bleche 3,00 240 3 – 6

Außenwandverkleidung (Putz) 1,50 130 3

Außenwandverkleidung (Ziegel) 0,40 32 1 – 2

Fenster 2,50 200 2 – 3

Verglasung 1,80 144 3 – 4

Türen 1,00 80 1 – 2

Innenputz 0,40 32 1 – 2

Fliesen 0,25 20 2 – 3

Estrich und Bodenbelag 1,25 100 2 – 4

Anstriche (innen) 7,50 600 7 – 15

Anstriche (außen) 14,00 1120 7 – 15

Heizung und Lüftung 3,50 280 3 – 14

Sanitäre Installation 3,30 265 2 – 10

Elektro�Installation 2,00 160 1 – 8

Tabelle 3: Bauunterhaltungskosten

Unterhalts�kostenverschiedenerBauteile

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61

4 Kalkulation derGesamtbaukosten

Nachdem Sie nun ein passendes Grundstück gefunden und diemögliche Bebaubarkeit abgeklärt haben, müssen die Kosten IhresBauvorhabens kalkuliert werden. Im Anschluss daran empfiehlt essich, einen unabhängigen Finanzberater zu Rate zu ziehen, welcherIhnen die finanzielle Belastung unter Berücksichtigung Ihrer Ein-künfte und der Steuervorteile tabellarisch über die Finanzierungs-dauer errechnet. Erst ab diesem Zeitpunkt können Sie entscheiden,ob Sie Ihr Bauvorhaben finanziell realisieren können.Für ein Bauvorhaben sind folgende Kosten zu ermitteln:● Grundstückskosten und Grundstücksnebenkosten,● Erschließungskosten,● Baukosten,● Hausnebenkosten.

Kostenermitt�lung einesBauvorhabens

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4 Kalkulation der Gesamtbaukosten

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1 Grundstückskosten und Grundstücksne�benkosten

Grundstückskosten und Grundstücksnebenkosten

Bezeichnung Kosten

Abbruch/Altbestand/Rodung EUR .............

Baugrundgutachten EUR .............

Bauvoranfrage EUR .............

Bindungsentgelt EUR .............

Bodenanalyse EUR .............

Finanzierungskosten (z. B. Wertschätzungsgebühren, Bearbeitungsge�bühren, Bereitstellungszinsen etc.) EUR .............

Grenzwiederherstellung EUR .............

Grunderwerbsteuer (3,5 %) EUR .............

Grundstückskaufpreis EUR .............

Grundstücksvermessungskosten EUR .............

Maklergebühren EUR .............

Nachfolgelasten EUR .............

Notar�, Gerichts� und Grundbuchkosten (ca. 1,5 %) EUR .............

Vermessungskosten EUR .............

Summe Grundstücks� und Grundstücksnebenkosten EUR .............

2 Erschließungskosten

Erschließungskosten

Bezeichnung Kosten

Kosten für die Erschließung zum eigenen Grundstück

Gas EUR .............

Kanal EUR .............

Straßenkosten EUR .............

Strom EUR .............

Wasser EUR .............

Zwischensumme EUR .............

Ermittlung derGrundstücks�und Grund�stücksneben�kosten

Ermittlung derErschließungs�kosten

Page 64: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Baukosten 4

63

Erschließungskosten

Bezeichnung Kosten

Übertrag Zwischensumme EUR .............

Kosten für die Erschließung im eigenen Grundstück

Gas EUR .............

Kanal EUR .............

Straßenkosten EUR .............

Strom EUR .............

Wasser EUR .............

Summe Erschließungskosten EUR .............

3 Baukosten

Baukosten

Bezeichnung Kosten

Außenanlagen/Einfriedung/Bepflanzung EUR .............

Gebäude1) EUR .............

Sonderausstattung EUR .............

Tiefgarage, Garage(n)/Stellplatz2) EUR .............

Verbau EUR .............

Wasserhaltung EUR .............

Summe Baukosten EUR .............

Be i s p i e l e :• Die Baukosten für das Gebäude werden i. d. R überschlägig

über den Kubikmeterpreis des umbauten Raumes ermittelt.

Der Kubikmeterpreis in Höhe von ca. 275 EUR/m³ (inkl.MwSt.) bezieht sich auf den Wohnungsbau für eine mittlereAusstattung.

800 m³ × 275 EUR/m³ = 220.000 EUR

ÜberschlägigeErmittlung derBaukosten

Page 65: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

4 Kalkulation der Gesamtbaukosten

64

• Die Baukosten für die Garage oder Tiefgarage können ebenfallsüberschlägig über den Kubikmeterpreis des umbauten Raumesin Höhe von ca. 150 EUR/m³ (inkl. MwSt.) ermittelt werden.

Garage: 6,00m × 3,00m × 2,50m45 m³ × 150 EUR/m³ = 6.750 EUR

Hinweis:Die Preisangaben sind regional sehr unterschiedlich!

4 Hausnebenkosten

Hausnebenkosten

Bezeichnung Kosten

Abnahmegebühren EUR .............Bauzeitzinsen (Zinsaufwand während der Bauphase) EUR .............

Bereitstellungsprovision für nicht abgerufene Kreditteile(ca. 0,25 % pro Monat) EUR .............Betriebskosten (z. B. erste Öltankfüllung) EUR .............Gebühren für Finanzierungsberatung EUR .............Genehmigungsgebühren (z. B. Baugenehmigung ca. 2 – 4 ‰ aus denBaukosten EUR .............

Kosten der Architekten und Ingenieure (HOAI)2 EUR .............

Kücheneinrichtung/Einbaumöbel EUR .............Richtfest EUR .............Schätzkosten und Bearbeitungsgebühr EUR .............Sonderwünsche EUR .............

Teilauszahlungszuschläge EUR .............Umzugskosten EUR .............Unvorhergesehenes EUR .............Versicherungen EUR .............Zwischenfinanzierung EUR .............

Summe Hausnebenkosten EUR .............

2Ermittlung des Honorars für Architekten und Ingenieure siehe Abschnitt 12(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

Ermittlung derHausneben�kosten

Page 66: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Gesamtbaukosten 4

65

5 Gesamtbaukosten

Zusammenstellung der Gesamtbaukosten

Zusammenstellung der Gesamtbaukosten Kosten

Summe Grundstücks� und Grundstücksnebenkosten EUR .............

Summe Erschließungskosten EUR .............

Summe Baukosten EUR .............

Summe Hausnebenkosten EUR .............

Gesamtbaukosten EUR .............

Achtung:Beim Bauträgerkauf (Kauf von Grundstück und Haus) sind dieGrunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % sowie die Notar� und Grund�buchkosten mit ca. 1,5 % auf die Gesamtbaukosten, also Haus undGrundstück, zu ermitteln!

6 Prozentuale Aufschlüsselung der Bauko�sten

Die Baukosten teilen sich prozentual bei durchschnittlicher Aus-stattung für Wohngebäude wie folgt auf:

Bauleistung ca. Anteil derBaukosten in %

Rohbau Erdarbeiten 2,5

Maurer�, Beton� und Stahlbetonarbeiten 38,0

Zimmererarbeiten 4,5

Dachdecker� und Spenglerarbeiten 4,5

Summe Rohbau 49,5

Zusammen�stellung derGesamtbau�kosten

ProzentualeAufschlüsse�lung derBaukosten

Page 67: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

4 Kalkulation der Gesamtbaukosten

66

Bauleistung ca. Anteil derBaukosten in %

Ausbau Sanitärarbeiten 7,0

Heizungsarbeiten 4,5

Elektroarbeiten 4,0

Fenster 6,5

Steinmetzarbeiten 1,0

Putzarbeiten (Innen� und Außenputz) 8,0

Estricharbeiten 3,0

Fliesenarbeiten 3,0

Innentüren 3,5

Schlosserarbeiten 2,0

Bodenbeläge 2,5

Rollladen 1,0

Malerarbeiten 2,5

Dachgeschossausbau 2,0

Summe Ausbau 50,5

Übertrag Summe Rohbau 49,5

Gesamtsumme 100,0

Tabelle 4: Prozentuale Aufschlüsselung der Baukosten

Bei luxuriös ausgestatteten Häusern kann sich das Verhältnis vonRohbaukosten/Ausbaukosten auf ca. 30 %/70 % verschieben.Anschließend können Sie die über den Kubikmeterpreis des um-bauten Raumes ermittelte Bausumme anteilig auf die einzelnenGewerke aufteilen, umso eine genauere Kostenübersicht bei derVergabe der einzelnen Bauleistungen zu erhalten, in denen Sie sichbewegen müssen.

Ein Berechnungsbeispiel finden Sie auf Ihrer CD-ROM.

Verhältnis vonRohbau�/Ausbaukosten

Page 68: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

67

5 Finanzierung

In den letzten Jahren nahmen immer mehr junge Familien das Risi-ko auf sich, ein Haus oder eine Wohnung zu erwerben und dies miteiner langfristigen Belastung zu finanzieren. Obwohl sich Bauherrenoder Erwerber dabei in ihr wahrscheinlich größtes Finanzabenteuerwagen, gehen sie dabei häufig ausgesprochen naiv vor und schließengleich bei der erstbesten Offerte entsprechende Verträge ab. Nur einsystematischer Vergleich von mehreren eingeholten Angeboten kannSie davor bewahren, dass Sie von unseriösen Beratern über denTisch gezogen werden.Nachdem Sie Ihr Traumgrundstück gefunden und die Baugesamt-kosten (siehe auch Abschnitt 4 „Kalkulation der Gesamtbaukosten”)überschlägig kalkuliert oder die Kosten Ihres zu erwerbendenKaufobjektes ermittelt haben, empfiehlt es sich, einen unabhängigenund fachkundigen Finanzierungsberater – welcher einer der Orga-nisationen wie z. B. Fifa e. V., BUB etc. angehört – einzuschalten,welcher Ihnen die genaue Belastung über die gesamte Laufzeit desKredits unter Berücksichtigung der staatlichen Fördermittel, evtl.Eigenheimzulage (Einkommensgrenzen beachten!) und soweitmöglich Steuerersparnis pro Jahr ermittelt. Achten Sie bei Angebo-ten verschiedener Institute darauf, dass die monatlichen Investiti-onskosten für Zins und Tilgung in gleicher Höhe sind. Das Angebot,das nach Ablauf der Zinsbindungsfrist den niedrigsten Darlehens-stand hat, ist vorerst das günstigste. Allerdings sind auch noch per-sönliche Überlegungen wie evt. Sondertilgungsrechte, bereitstel-lungsfreie Zeiten wegen Bauzeit, Kosten wegen Grundschuld (mitoder ohne Briefbildung) oder ähnliches zu berücksichtigen.

1 Was kann ich mir leisten?Durch den Bau oder Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung wagtder Bürger meist die größte Investition seines Lebens. Alle Bauher-

UnabhängigeundfachkundigeFinanzierungs�berater

Page 69: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

5 Finanzierung

68

ren und Käufer sollten vor Vertragsabschluss mit spitzem Bleistiftrechnen. Nur dann vermeiden sie unangenehme Überraschungen.Überhastete Entscheidungen sind hier fehl am Platz. Wer Kreditan-gebote sorgfältig vergleicht und auch um Details feilscht, wird opti-male Konditionen erhalten. Bei der Kalkulation gilt es immer zuermitteln, wie viel Eigenkapital eingesetzt werden kann und wiehoch die monatliche Belastung sein darf. Stehen diese beiden Wertefest, können Interessenten kalkulieren, ob eine Immobilie finanzier-bar ist und wie viel sie kosten darf.Dabei sind folgende Daten zu ermitteln:● verfügbares Eigenkapital,● mögliche Monatsbelastung,● Gesamtbaukosten,● Grundstückskosten/Grundstücksanteil.

Als erstes muss ermittelt werden, welche Vermögenswerte als Eigen-kapital beim Immobilienkauf zur Verfügung stehen. Dies sind ins-besondere:● Barmittel,● Spargeld,● Festgeld,● Wertpapiere,● Bausparguthaben,● vorweggenommene Erbschaften/Schenkungen,● Lebensversicherungen.

Nur in den seltensten Fällen reicht das Eigenkapital für den Kaufeiner Immobilie aus. Deshalb müssen Sie bei einer Bank, einer Ver-sicherungsgesellschaft oder sonstigen Finanzierer ein Hypotheken-darlehen aufnehmen, für das regelmäßig Zinsen und Tilgung anfallen.Darüber hinaus sollten auch Arbeitgeberdarlehen und die staatli-chen Finanzierungshilfen berücksichtigt werden.Für die Ermittlung der möglichen Monatsbelastung müssen dieMonatseinnahmen und -ausgaben errechnet werden.Bei der Kalkulation der Monatseinnahmen sollte man von demMonatsnettoeinkommen sowie den Nettomiet- und Kapitalerträgenausgehen. Sondergratifikationen, Weihnachts- und Urlaubsgeldersollten als Reserven dienen und sind nicht einzurechnen.

Ermittlung desEigenkapitals

Ermittlung derMonats�belastung

Kalkulation derMonats�einnahmen

Page 70: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Was kann ich mir leisten? 5

69

Um die Monatsausgaben zu ermitteln, sollten die Ausgaben überdrei bis sechs Monate in einem Haushaltsbuch festgehalten werden.Auch diejenigen, die schon regelmäßig höhere Beträge zurücklegen,können häufig mit einem Haushaltsbuch noch weitere Sparreservenausfindig machen.Zu den Monatsausgaben gehören:● Ausgaben für die Lebenshaltung, also für Nahrungs- und Ge-

nussmittel, für Kleidung und für Körperpflege,● Ver- und Entsorgungsgebühren für Gas, Wasser, Strom, Müllab-

fuhr, Rundfunk und Fernsehen,● Heizkosten sollten für ein Jahr addiert und auf zwölf Monate

umgelegt werden,● Schule, Aus- und Weiterbildung für Kinder und Erwachsene,● Ausgaben für Kultur und Unterhaltung, Zeitungen, Zeitschriften,

Kino-, Theater-, Konzertbesuche,● Kraftfahrzeug-Kosten wie z. B. Steuern, Versicherungen, Sprit,

Reparaturrücklagen, Pflege, Parkgebühren, Abschreibung (Rück-lage für Neuerwerb) etc.,

● Kosten für die Freizeitgestaltung wie z. B. Hobbys, Vereinsbeiträ-ge, Urlaub, etc.,

● Versicherungsbeiträge wie z. B. Lebens-, Haftpflicht-, Hausrat-,Feuer-, Unfall-Versicherungen etc.,

● Bausparbeiträge bleiben konstant, wenn die Bausparsummennicht verändert werden.

Nachdem alle aktuellen Ausgaben ermittelt wurden, kann überlegtwerden, wo gespart werden kann. Jedoch sollte bei den Sparansätzennicht übertrieben werden, damit das Leben im neuen Zuhause nochlebenswert bleibt.Darüber hinaus müssen künftige Ausgaben, die erst im eigenenHaus oder in der Eigentumswohnung anfallen, mit berücksichtigtwerden, wie z. B. Grundsteuer, Hausgeld, Rücklagen für die In-standhaltung etc.

Checklisten zur Finanzierung finden Sie auf Ihrer CD-ROM.

Ermittlung derMonats�einnahmen

Page 71: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

5 Finanzierung

70

Der Betrag, der nach dem Abzug der Ausgaben von den Einnahmenübrig bleibt, kann als monatliche Belastung für Zins und Tilgungeines Hypothekendarlehens eingesetzt werden.

Be i s p i e l :Ermittlung der Darlehenssumme

Darlehenssumme =100

Monatsbelastung x 12 x(aktueller Jahreszins % + Jahrestilgung %)

100Darlehenssumme = 1000 EUR x 12 x

(5,0 + 1,0)= 200.000 EUR

Bei einer monatlichen Belastung von 1.000 Euro und einemZinssatz von 5 % und 1 % Tilgung, kann ein Darlehen in Höhevon 200.000 Euro finanziert werden.

Nachfolgend wird eine Tabelle über Darlehensummen in Abhängig-keit von der jeweiligen monatlichen Belastung (500 Euro bis 1.500Euro) und einem Zinssatz (4 - 8 %) unter Berücksichtigung einerjeweiligen Tilgung in Höhe von 1 % dargestellt.

Ermittlung derDarlehens�summe

Page 72: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Was kann ich mir leisten? 5

71

8,00

EUR

66.6

6773

.333

80.0

0086

.667

93.3

3310

0.00

010

6.66

711

3.33

312

0.00

012

6.66

713

3.33

314

0.00

014

6.66

715

3.33

316

0.00

016

6.66

717

3.33

318

0.00

018

6.66

719

3.33

320

0.00

0

7,50

EUR

70.5

8877

.647

84.7

0691

.765

98.8

2410

5.88

211

2.94

112

0.00

012

7.05

913

4.11

814

1.17

614

8.23

515

5.29

416

2.35

316

9.41

217

6.47

118

3.52

919

0.58

819

7.64

720

4.70

621

1.76

5

7,00

EUR

75.0

0082

.500

90.0

0097

.500

105.

000

112.

500

120.

000

127.

500

135.

000

142.

500

150.

000

157.

500

165.

000

172.

500

180.

000

187.

500

195.

000

202.

500

210.

000

217.

500

225.

000

6,50

EUR

80.0

0088

.000

96.0

0010

4.00

011

2.00

012

0.00

012

8.00

013

6.00

014

4.00

015

2.00

016

0.00

016

8.00

017

6.00

018

4.00

019

2.00

020

0.00

020

8.00

021

6.00

022

4.00

023

2.00

024

0.00

0

Zin

ssat

z6,

00+

1 %

EUR

85.7

1494

.286

102.

857

111.

429

120.

000

128.

571

137.

143

145.

714

154.

286

162.

857

171.

429

180.

000

188.

571

197.

143

205.

714

214.

286

222.

857

231.

429

240.

000

248.

571

257.

143

5,50

EUR

92.3

0810

1.53

811

0.76

912

0.00

012

9.23

113

8.46

214

7.69

215

6.92

316

6.15

417

5.38

518

4.61

519

3.84

620

3.07

721

2.30

822

1.53

823

0.76

924

0.00

024

9.23

125

8.46

226

7.69

227

6.92

3

5,00

EUR

100.

000

110.

000

120.

000

130.

000

140.

000

150.

000

160.

000

170.

000

180.

000

190.

000

200.

000

210.

000

220.

000

230.

000

240.

000

250.

000

260.

000

270.

000

280.

000

290.

000

300.

000

4,50

EUR

109.

091

120.

000

130.

909

141.

818

152.

727

163.

636

174.

545

185.

455

196.

364

207.

273

218.

182

229.

091

240.

000

250.

909

261.

818

272.

727

283.

636

294.

545

305.

455

316.

364

327.

273

4,00

EUR

120.

000

132.

000

144.

000

156.

000

168.

000

180.

000

192.

000

204.

000

216.

000

228.

000

240.

000

252.

000

264.

000

276.

000

288.

000

300.

000

312.

000

324.

000

336.

000

348.

000

360.

000

mon

atlic

heBe

last

ung

EUR 50

055

060

065

070

075

080

085

090

095

01.

000

1.05

01.

100

1.15

01.

200

1.25

01.

300

1.35

01.

400

1.45

01.

500

Tabelle 5: Darlehensummen

Page 73: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

5 Finanzierung

72

Darlehenssummen mit höheren Tilgungssätzen (z. B. 1,5 %, 2 %etc.) können mit der gleichen Tabelle ermittelt werden, indem mandie Spalte, in welcher der „Zinssatz (%)” dargestellt ist, um z. B.0,5 % oder 1 % (bei 1,5 % oder 2 % Tilgung) anhebt.

Be i s p i e l :Eine Darlehenssumme in Höhe von 200.000 Euro ergeben sichsomit bei einer verfügbaren Monatsbelastung von 1.000 Eurobei 5,0 % Zinsen und 1,0 % Tilgungoder 4,5 % Zinsen und 1,5 % Tilgungoder 4,0 % Zinsen und 2,0 % Tilgung.

Wie oben aufgeführtes Beispiel zeigt, sollte man bei einem niedrigenZinsniveau eine höhere Tilgung vereinbaren, um einen eventuellenZinsanstieg nach der Zinsbindung bei gleicher Monatsbelastung undeiner geringeren Tilgung ausgleichen zu können.Zu beachten ist hier jedoch, dass gerade in Niedrigzinsperioden eineerhöhte Tilgung zu einer nochmaligen Zinsreduzierung führenmüsste. Leider „vergessen“ viele Geldinstitute diesen Zinsvorteil denDarlehensnehmer zu gewähren. Für unabhängige Finanzberater, dieim Kundenauftrag den bestmöglichen Finanzierungsplan erarbeiten,ist es eine Selbstverständlichkeit dies zu verhandeln. Für risikofreu-digere Immobilienerwerber, denen auch noch eine breitere Streuungdes Vermögens wichtig ist, kann anstelle einer erhöhten Tilgung dieRegeltilgung von ein Prozent und die weitere Besparung eines In-vestmentsparplanes eine interessante Alternative sein. Speziell indiesen Fällen, wie aber auch für sicherheitsbewusste Immobiliener-werber, sollte eine über 10 Jahre hinaus gehende Zinsfestschreibungangedacht werden. Eine zum Beispiel 15-jährige Zinsbindung ent-wickelt den Charme die niedrigen Zinsen auf einen langen Zeitraumfest geschrieben zu haben und nach 10 Jahren, gemäß den Bestim-mungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, ein Sondertilgungsrechtausüben zu können.Wenn auch dieser Gesamtbetrag meist noch nicht für den Kauf einerImmobilie ausreicht, braucht man nicht gleich enttäuscht zu sein, dain dieser Rechnung noch keine Steuervorteile berücksichtigt sind.Die Monatsbelastung wird sowohl für Selbstbezieher als auch für

Page 74: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Was kann ich mir leisten? 5

73

den Kapitalanleger durch Steuervorteile gesenkt. Eine Immobiliesollte sich aber auch noch ohne Steuervorteile rechnen, da erfah-rungsgemäß dieser Steuervorteil durch die noch anfallenden Neben-kosten nahezu aufgebraucht wird.

Ermittlung der GesamtbaukostenDie Gesamtbaukosten können nach Abschnitt 4 „Kalkulation derGesamtbaukosten” ermittelt werden.

ZusammenfassungEine solide Finanzierung sollte i. d. R. ca. 20 - 30 % Eigenkapitalenthalten. Je mehr Eigenmittel Sie einsetzen können, desto geringerist Ihre monatliche Belastung und desto sicherer und solider ist IhreFinanzierung. Mehr als ca. 60 - 70 % der Gesamtbaukosten oder desKaufpreises werden nur selten über Hypothekendarlehen finanziert.

Achtung:Es bieten heute einige Institute, vornehmlich ausländische Banken,die in Deutschland den Markteintritt versuchen, eine 100�prozentigeFinanzierung an. Dieses hohe Fremdkapital kann bei verändertenZinsphasen zur existenziellen Gefahr werden.

Durch Eigenleistungen können Sie die Baukosten senken. Dochbemessen Sie Ihre Eigenleistungen nicht zu optimistisch. ÜberlegenSie gut, welche Bauarbeiten Sie tatsächlich selber ausführen können.Vor allem darf dieser Posten im eigenen Interesse des Bauherrnnicht dazu genutzt werden, bestehende Finanzierungslücken zuverschleiern.

Der aufgrund der oben unterstellten möglichen Monatsbelastung inHöhe von 1.000 Euro und der daraus resultierenden Darlehens-summe (bei 5 % Zinsen und 1 % Tilgung) in Höhe von200.000 Euro (zuzüglich des vorhandenen Eigenkapitals und gege-benenfalls der Erbringung von Eigenleistung) errechnete verfügbareGesamtbetrag darf die Gesamtbaukosten nicht unterschreiten, dasonst die Finanzierung nicht gesichert ist. Der Ihnen etwa zustehen-de Steuervorteil ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Eigenkapital

Eigenleistung

Page 75: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

5 Finanzierung

74

Abschließend sollten Sie überprüfen, wie viel Miete Sie für ein ver-gleichbares Objekt mit der errechneten Belastung aufbringen müss-ten.

2 HypothekenBei Hypothekendarlehen sichern sich die Geldgeber ab, indem sieihre Forderung als Grundpfandrecht (Hypothek oder Grundschuld)in das amtliche Grundbuch eintragen lassen.

Sollte sich der Eigentümer finanziell übernommen haben und dieImmobilie verkauft oder zwangsversteigert werden müssen, kannsich die Bank am Objekt schadlos halten. Sollte dann noch etwasübrig bleiben, werden die Gläubiger nach der im Grundbuch einge-tragenen Reihenfolge befriedigt. Somit ist der an erster Stelle eingetra-gene Geldgeber besonders gut abgesichert. Nachrangige Finanzierun-gen werden Banken nur gegen einen Risikozuschlag übernehmen.

Hypothekendarlehen werden i. d. R. als Annuitätendarlehen verge-ben. Das sind Darlehen, deren Rate während der vereinbarten Zins-bindung gleich hoch bleibt. Die Rate besteht aus einem Zins- undeinem Tilgungsanteil. Da die Schuld mit jeder Zahlung abgebautwird, sinkt der Zinsanteil der Rate mit zunehmender Laufzeit, undder Tilgungsanteil steigt. Die Restschuld nimmt daher anfangslangsam, später immer schneller ab.

Diese Verschiebung bewirkt, dass ein Darlehen mit 1 % anfänglicherTilgung nicht erst nach 100 Jahren zurückgezahlt ist, sondern nachrund 36 Jahren (bei einem Zinssatz von ca. 5,0 %).

Hypotheken�darlehen

Annuitäten�darlehen

Restschuld

Page 76: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Hypotheken 5

75

Tilgungsplan für ein Annuitätendarlehen im Beispiel:

Jahr Restschuld Zinsanteil Tilgungsanteil Zins+Tilgung

1 2006 98.977 € 4.977 € 1.023 € 6.000 €2 2007 97.901 € 4.924 € 1.076 € 6.000 €3 2008 96.770 € 4.869 € 1.131 € 6.000 €4 2009 95.582 € 4.812 € 1.188 € 6.000 €5 2010 94.333 € 4.751 € 1.249 € 6.000 €6 2011 93.020 € 4.687 € 1.313 € 6.000 €7 2012 91.640 € 4.620 € 1.380 € 6.000 €8 2013 90.189 € 4.549 € 1.451 € 6.000 €9 2014 88.664 € 4.475 € 1.525 € 6.000 €10 2015 87.061 € 4.397 € 1.603 € 6.000 €11 2016 85.376 € 4.315 € 1.685 € 6.000 €12 2017 83.604 € 4.228 € 1.772 € 6.000 €13 2018 81.742 € 4.138 € 1.862 € 6.000 €14 2019 79.785 € 4.043 € 1.957 € 6.000 €15 2020 77.727 € 3.942 € 2.058 € 6.000 €16 2021 75.564 € 3.837 € 2.163 € 6.000 €17 2022 73.291 € 3.727 € 2.273 € 6.000 €18 2023 70.901 € 3.610 € 2.390 € 6.000 €19 2024 68.389 € 3.488 € 2.512 € 6.000 €20 2025 65.748 € 3.359 € 2.641 € 6.000 €21 2026 62.972 € 3.224 € 2.776 € 6.000 €22 2027 60.054 € 3.082 € 2.918 € 6.000 €23 2028 56.987 € 2.933 € 3.067 € 6.000 €24 2029 53.763 € 2.776 € 3.224 € 6.000 €25 2030 50.374 € 2.611 € 3.389 € 6.000 €26 2031 46.812 € 2.438 € 3.562 € 6.000 €27 2032 43.068 € 2.256 € 3.744 € 6.000 €28 2033 39.132 € 2.064 € 3.936 € 6.000 €29 2034 34.995 € 1.863 € 4.137 € 6.000 €30 2035 30.646 € 1.651 € 4.349 € 6.000 €31 2036 26.074 € 1.428 € 4.572 € 6.000 €32 2037 21.269 € 1.195 € 4.805 € 6.000 €33 2038 16.218 € 949 € 5.051 € 6.000 €34 2039 10.908 € 690 € 5.310 € 6.000 €35 2040 5.327 € 419 € 5.581 € 6.000 €36 2041 0 € 133 € 5.326 € 5.459 €

115.459 € 100.000 € 215.459 €

Tabelle 6: Tilgungsplan für Annuitätendarlehen

Page 77: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

5 Finanzierung

76

Be i s p i e l :

Zahlungstermin ab: 1.1.2006

Darlehenssumme: 100.000 EUR

Zins über die gesamte Laufzeit fest: 5,00 % nominal

Auszahlung: 100 %

Zinssatz effektiv: 5,12 %

Anfängliche Tilgung: 1 %

Monatsrate: 500,00 EUR

Monatliche Zins� und Tilgungsverrechnung: nachschüssig

Nach 10 Jahren Laufzeit beträgt die Restschuld im Beispiel nochca. 87 % und der Tilgungsanteil 13 % der Darlehenssumme. AnZins und Tilgung werden nach der Gesamtlaufzeit das 2,15�fache der Darlehenssumme an das Kreditinstitut zurückbezahlt.

Graphische Darstellung von Zins-, Tilgungsanteil und Annuitätzum vorgenannten Beispiel

Abb. 4: Graphische Darstellung von Zins�, Tilgungsanteil und Annuität

0 €

1.000 €

2.000 €

3.000 €

4.000 €

5.000 €

6.000 €

7.000 €

1 3 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 27 29 31 33 35

Zinsanteil Annuität (Zins und Tilgung) Tilgungsanteil

Page 78: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Hypotheken 5

77

Graphische Darstellung der Restschuld zum vorgenannten Bei-spiel

20.000 €

40.000 €

60.000 €

80.000 €

100.000 €

120.000 €

1 3 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 27 29 31 33 35

0 €

Abb. 5: Graphische Darstellung der Restschuld

Typisches Kennzeichen des Hypothekendarlehens, auch Annuitäten-oder Tilgungsdarlehen genannt, ist die Rückzahlung in stets glei-chen – meist monatliche, seltener auch viertel- oder halbjährliche –Raten. Die Rate enthält einen Zins- und einen Tilgungsanteil. Mitjeder Zahlung sinkt der Zinsanteil während der Tilgungsanteil steigt.

Hypotheken mit niedrigem Nominalzins aufgrund hohem Disagiosenken zwar die monatliche Belastung, verlängern aber die Til-gungszeit. Andererseits verkürzen höhere Tilgungssätze die Laufzeitund senken somit die Gesamtkosten der Finanzierung.Bei einem Zinssatz von 5 % und einer Anfangstilgung von 1 %pro Jahr ist ein Darlehen nach ca. 36 Jahren getilgt. Bei 2 % Tilgungbeträgt die Laufzeit ca. 26 Jahre und bei 3 % sind die Schulden nachca. 20 Jahren getilgt.Letztlich hängt die Laufzeit aber nicht nur vom Tilgungs-, sondernauch vom Zinssatz ab. Eine Übersicht der verschiedenen Laufzeitengibt die nachstehende Tabelle.

Tilgungszeit

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5 Finanzierung

78

Darlehenslaufzeit (in Jahren) bei unterschiedlichen Zins- undTilgungssätzen

Zins (%) p.a.Tilgung% 4,00 4,50 5,00 5,50 6,00 6,50 7,00 7,50 8,00

1 40 38 36 35 33 31 30 29 28

2 28 27 26 25 24 23 22 21 21

3 22 21 20 19 19 18 18 17 17

4 18 17 17 16 16 15 15 15 14

5 15 15 14 14 14 13 13 13 12

6 13 13 13 12 12 12 11 11 11

7 12 12 11 11 11 11 10 10 10

Tabelle 7: Darlehenslaufzeit bei unterschiedlichen Zins� und Tilgungssätzen

Die Standardkonditionen der Kreditinstitute laufen meist nur über1 % Anfangstilgung. Ein höherer Tilgungssatz ist ohne weiteresmöglich. Wer finanziellen Spielraum hat, sollte bei niedrigem Zins-niveau und kurzfristiger Zinsbindung eine möglichst hohe Tilgungvereinbaren, damit er später ein beruhigendes Sicherheitspolster hat.Je niedriger die Restschuld am Ende der Zinsbindung ist, desto bes-ser lassen sich Zinserhöhungen abfedern. Sollte der Kunde in einenfinanziellen Engpass geraten, sind die Banken bereit, den Tilgungs-satz für die Anschlussfinanzierung auf 1 % der Restschuld zu be-grenzen, bzw. in besonderen Fällen, zeitlich begrenzt auszusetzen.

Wie schnell die Restschuld am Ende der zehnjährigen Festschrei-bung durch einen höheren Tilgungssatz sinkt, zeigt ein

Be i s p i e l :Bei 100.000 Euro Darlehenssumme, 5 % Nominalzins und mo�natlicher Zins� und Tilgungsverrechnung bleiben nach zehnJahren als Restschuld:

Anfangstilgung % Monatsrate EUR Restschuld EUR

1 500 87.060

2 583 74.120

3 667 61.179

Darlehenslauf�zeit bei unter�schiedlichenZins� undTilgungssätzen

Standard�konditionen

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Hypotheken 5

79

Neben der Tilgung entscheidet die Dauer der Zinsbindung über dieSicherheit einer Baufinanzierung. Solange der Zins festgeschriebenist, kann der Kreditnehmer die monatliche Belastung fest kalkulie-ren. Danach muss mit der Bank über die Konditionen neu verhan-delt werden.

Grundsätzlich werden bei Grundschulddarlehen drei Möglichkeitenfür die Zinsfestschreibung angeboten:1. ein variabler Zinssatz, der jederzeit geändert werden kann,2. ein Zinssatz, welcher sich innerhalb einer Schwankungsbreite,

also innerhalb von garantierten Höchst- und Niedrigsätzen, be-wegt,

3. eine Zinsfestschreibung, bei der der Zins von einem biszehn Jahre oder darüber hinaus festliegt.

Tipp!In Phasen mit niedrigen Zinsen scheint es im allgemeinen ratsam sichfür einen langen Zeitraum die günstigen Zinsen zu sichern. Fest�schreibungen von 10, 15 oder 20 Jahren können am Kapitalmarkt inAnspruch genommen werden. Dem Vorteil der langen Sicherung desniedrigen Zinses steht der Nachteil gegenüber, dass die längere Zins�bindung einen höheren Zinssatz verlangt.

Eine Zinsbindung von 15 Jahren kostet je nach Anbieter undZinsphase um 0,35% p.a. bis 0,5% p.a. mehr an Zinsen als eine 10jährige Festschreibung. Würde man also eine kürzere Festschreibungwählen, könnte man mit den dann ersparten Zinsen eine höhere Til�gung leisten. Die Restschuld wäre dann nach Ablauf des ersten Fest�schreibungszeitraumes somit geringer. Ob dieser Vorteil allerdings dasZinsänderungsrisiko bei der Verlängerung der Darlehensvereinbarun�gen aufwiegt, bedarf der persönlichen Einschätzung der künftigenZinsentwicklung. Hilfreich kann hier eine Break�even�Analyse ein.Hierbei wird untersucht, wie hoch der Zins bei der Anschlussfinan�zierung steigen dürfte um die bisherigen Ersparnisse auf zu zehren.

Da es um künftige Einschätzungen, persönliche Einkommensentwick�lungen und sonstigen individuellen Einflussfaktoren der Finanzpla�nung geht, kann hier keine generelle Empfehlung ausgesprochen wer�den. Die Praxis zeigt jedoch, dass häufig ein Mix aus kurz�, mittel�und langfristiger Festschreibung die Wünsche nach Flexibilität, ra�

Dauer derZinsbindung

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5 Finanzierung

80

scher Entschuldung und weitgehender Sicherheit am ehesten entge�gen kommt.

In Hochzinsperioden empfiehlt es sich nur kurzfristige oder gar varia�ble Zinsvereinbarungen aufzunehmen. Auch auf die Gefahr hin, dassdiese Mittel teurer sind als längere Festschreibungen. Hochzinsphasenhaben i. d. R. eine kurze Lebensdauer. Denn mehr als ärgerlich ist es,wenn man in einer teuren Festschreibung steckt und die Zinsen aufTalfahrt sind.

Ist das Geld aber eher teuer, ist der Bauherr besser bedient, wenn erein variables Darlehen aufnimmt und damit auf sinkende Zinsenhoffen kann. Darlehen mit variablem Zins sind im Schnitt teurer alsDarlehen mit Festzins. Zinserhöhungen auf dem Kapitalmarktschlagen sich sofort in einer höheren finanziellen Belastung nieder.Umgekehrt geben die Banken allgemeine Zinssenkungen oft nur mitVerzögerung weiter. Die variable Hypothek bietet allerdings auchVorteile. Der Kunde kann den Kredit jederzeit mit einer Frist von3 Monaten ganz oder teilweise zurückzahlen. Das Darlehen kannjederzeit durch Sondermittel, wie z. B. Erbschaft, zurückgezahltwerden. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, einen Teil des Finanzie-rungsbedarfs mit variablem Darlehen zu decken, um voraussichtlichanfallende Sondereinnahmen sofort zur Tilgung verwenden zu kön-nen. Wer so verfährt, zahlt nur einen Bruchteil der Zinsen, die beieiner langfristigen Finanzierung anfallen.Generell empfiehlt es sich, die Möglichkeit zu Sondertilgungen auchbei einem Festzinsdarlehen offen zu halten. Die meisten Kreditin-stitute sind bereit, eine entsprechende Klausel in den Kreditvertragaufzunehmen. Je länger die Zinsbindung allerdings ist, umsoschwieriger wird es sein, ein Recht auf Sondertilgung zu vereinbaren.Ohne Vereinbarung sind Sondertilgungen während der Festschrei-bungsfrist nicht oder nur gegen Zahlung einer oft hohen Vorfällig-keitsentschädigung möglich.

3 Disagio/DamnumKapitalanleger, die ein Darlehen mit Disagio – auch Abgeld oderDamnum genannt – aufnehmen, können diesen vorwegbezahlten

Zinsbindung :5 oder10 Jahre?VariablesDarlehen

Sondertilgun�gen vereinba�ren

Disagio

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Disagio/Damnum 5

81

Zins in voller Höhe vom zu versteuernden Einkommen absetzen.Maximal erkennen die Finanzämter ein Disagio bis zu 5 % des Dar-lehensbetrages an. Bei der Verwendung eines Disagios sollte dieSteuerersparnis als Sondertilgung wieder in die Finanzierung miteingebracht werden. Bei der eigen genutzten Wohnimmobiliemacht ein Disagio keinen Sinn, da keine Vorkosten steuerlich gel-tend gemacht werden können.Banken vergeben Darlehen mit Disagio überwiegend zum gleichenEffektivzins wie Darlehen mit 100 % Auszahlung. Dadurch wird einhohes Disagio durch einen entsprechend niedrigen Nominalzinsausgeglichen. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, denn bei einerFinanzierung mit Disagio werden zunächst einmal die Schuldenerhöht. Benötigt der Kapitalanleger zum Beispiel 200.000 Euro,muss er sich mit ca. 210.500 Euro verschulden, wenn er mit derBank ein 5-prozentiges Disagio (Auszahlung 95 %) vereinbart. Oftbegehen Bankberater zum Nachteil des Kunden einen großen Feh-ler, da sie den Tilgungssatz für die Disagiovariante unverändert bei1 % bestehen lassen. Da durch das Disagio der Nominalzins ofterheblich herabgesetzt wird, zahlt der Kapitalanleger eine verlockendniedrige Rate (siehe Beispiel Disagio-Variante 1). Doch hohe Schul-den und niedrige Raten passen auf Dauer nicht zusammen. Häufigsind nach Ablauf der Zinsbindung die Schulden höher – im Ver-gleich zu einer Kreditaufnahme bei 100-prozentiger Auszahlung(siehe Beispiel ohne Disagio) – als der Auszahlungsbetrag zu Beginnder Finanzierung.Der bislang durch das Disagio gedrückte Nominalzins wird bei derAnschlussfinanzierung an den Marktzins angepasst, wodurch diemonatliche Belastung selbst bei gleichbleibendem Zinsniveau dra-stisch steigt. Sofern noch eine Zinserhöhung zu Buche schlägt, kannsich die Rate sogar verdoppeln, so dass die Belastung nicht mehraufgebracht werden kann. Der Kapitalanleger ist gut beraten, wenner für das Darlehen mit Disagio die gleiche Rate zahlt, für welche erauch bei einem Darlehen ohne Disagio aufkommen müsste. Durchdie Erhöhung des anfänglichen Tilgungssatzes kann der Kapitalanle-ger ohne Risiko von den Steuervorteilen profitieren (siehe BeispielDisagio-Variante 2).

Anschluss�finanzierung

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5 Finanzierung

82

Be i s p i e l :Angebote mit und ohne Disagio, für einen Kredit von 200.000Euro, mit einer Zinsbindung von 10 Jahren und einem Effektiv�zins von ca. 5,12 %.

Posten ohne Disagio Disagio�

Variante 1

Disagio�

Variante 2

Nominalschuld 200.000 EUR 210.500 EUR 222.222 EUR

Auszahlungsbetrag 200.000 EUR 199.975 EUR 200.000 EUR

Nominalzins p.a. 5,0% 4,33% 4,32%

Zinsbindung 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre

Auszahlungskurs 100 % 95 % 95 %

Anfangstilgung 1 % 1 % 1,38 %

Anzahl der Raten pro Jahr3 12 12 12

(Anf.) effektiver Jahreszinsgemäß PAngV

5,12% 5,12% 5,12%

monatliche Belastung 1.000 EUR 935 EUR 1.000 EUR

Darlehensstand nach10 Jahren 188.520 EUR 184.215 EUR 174.247 EUR

Steuerersparnis durch Dis�agio bei ca. 30% Steuersatz entfällt ca. 3.150 EUR ca. 3.150 EUR

4 EffektivzinsFür den Kreditnehmer ist es oft schwierig, für seinen Bedarf diegünstigsten Konditionen mit den verschiedenen Auszahlungskursen,Nominalsätzen und Zinsfestschreibungen herauszufinden. Dabeilassen sich viele Bauherren oft vom niedrigen Nominalzins täuschen.Wie günstig die Konditionen für Ihr Darlehen auf den ersten Blicksind, sollte der Effektivzins wiedergeben, welcher auf den erstenBlick eine wichtige Richtgröße widerspiegelt.Damit bei der unterschiedlichen Ausgestaltung der Konditionenüberhaupt ein Vergleich möglich ist, verpflichtet die Preisangaben-verordnung (PAngV) die Banken zur Angabe des anfänglicheneffektiven Jahreszinses, in dem die wichtigsten Kreditkosten bereits

3Monatlich nachschüssige Zins- und Tilgungsverrechnung.

Nominalzins

Effektivzins

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Nebenkosten 5

83

berücksichtigt sind. Dabei wird der Effektivzins über eine Formelermittelt, in welcher der Nominalzins, die Tilgungsvereinbarung,Auszahlungsquote, Zins- und Tilgungszahl und -verrechnungs-termine enthalten sind.Die Formel berücksichtigt nicht alle mit der Baufinanzierung zu-sammenhängenden Kosten. So wird oft bei Überschreitung deserststelligen Beleihungsrahmens ein Zuschlag berechnet. Bei derErmittlung des Beleihungswertes prüft das Kreditinstitut, ob derBau- oder Kaufpreis angemessen ist und kalkuliert je nach Regioneinen Sicherheitsabschlag, z. B. von ca. 15 %, ein. Die Beleihungs-obergrenzen für den sog. erststelligen Beleihungsrahmen belaufensich bei Banken bei ca. 45 – 80 %, bei Hypothekenbanken bei ca.60 – 80 % und bei Versicherungen bis ca. 45 % der Investitions-summe bei Objekten mit normaler Standardausstattung.Die Inanspruchnahme einer höheren Beleihung muss im Regelfallmit einem Zinsaufschlag bezahlt werden. Wer beispielsweise nur50 % statt 80 % des Beleihungswertes für die Finanzierung benö-tigt, erhält bei den meisten Kreditinstituten einen um 0,1 bis 0,2 %günstigeren Effektivzins. Darüber hinaus werden Kosten wie Be-reitstellungszinsen, Kosten für die Grundstückswertschätzung, Til-gungs- oder Restschuldversicherungen, Bürgschaften und allgemei-ne Kontoführungsgebühren etc. nicht erfasst. In der Regel zahlt derKunde die fällige Rate am Monatsanfang, jedoch verringert sich dieDarlehensschuld erst am Monatsende. Für nachrangig abgesicherteDarlehen kann sich eine Zinsverteuerung in Höhe von ca. 0,5 %ergeben.Der Effektivzins ist lediglich eine Rechnungsgröße, welcher nicht alleKosten enthält. Der sog. anfängliche effektive Jahreszins nachPAngV ist nur für die Zeit der vereinbarten Zinsbindung gültig.

5 NebenkostenAuf der Suche nach den besten Konditionen dürfen die Nebenko-sten nicht unterschätzt werden. Nicht immer ist ein Angebot mitdem gleichen Auszahlungsbetrag, gleicher Zinsbindung und mitdem niedrigsten Effektivzins das Günstigste. Nach der Preisanga-

HoheBeleihung nurmit Zinsauf�schlag

Nebenkostennicht unter�schätzen

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5 Finanzierung

84

benverordnung (PAngV) müssen längst nicht alle Kreditkosten inden Effektivzins einfließen. Kreditgeber dürfen Schätzkosten, Be-reitstellungszinsen, Zinserhöhungen während der Bauzeit, Teilaus-zahlungszuschläge, Kontoführungsgebühren etc. zusätzlich verlan-gen. Da diese Klauseln über die Zusatzkosten häufig im Vertragübersehen werden, sollten Darlehensnehmer schon zu Beginn derKreditverhandlungen darauf achten.Die meisten Kreditinstitute stellen Schätzkosten für die Ermittlungdes Beleihungswertes der Immobilie in Rechnung. In der Regel zahltder Kunde eine pauschale Gebühr zwischen 0,1 und 0,5 % des Dar-lehensbetrags. Darüber hinaus können sich die Schätzkosten auchnach dem veranschlagten Immobilienwert richten.Wird das Darlehen nicht sofort, sondern in Etappen nach Baufort-schritt abgerufen, muss der Bauherr vor allem auf Bereitstellungs-zinsen achten. Dabei ist mit dem Kreditgeber zu klären, ab wannund in welcher Höhe Bereitstellungszinsen anfallen. Üblicherweiseverlangen die Kreditinstitute ab dem dritten Monat nach der Darle-henszusage einen Zinssatz von 3 % pro Jahr (0,25 % pro Monat) aufden noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag. Bei einigen Bankenfallen Bereitstellungszinsen schon unmittelbar nach der Darlehens-zusage an, wodurch einige tausend Mark fällig werden. Sofern dieBank auf Bereitstellungszinsen verzichtet oder erst nach einer Fristvon z. B. 6 Monaten verlangt, können Bauherren hier viel Geld spa-ren, dass dies einen etwas höheren Effektivzins wieder ausgleichenkann.Manche Banken setzen auf die Bereitstellungszinsen noch eins drauf:Bis zur vollständigen Auszahlung wird mit einem höheren Nominal-zins gerechnet. Diese Teilauszahlungszuschläge liegen meist bei 0,5bis 1 % und sind nicht Bestandteil des Effektivzins.

Nichtabnahme: Teurer KreditverzichtMitunter wird ein Teil des Kredits gar nicht gebraucht – und auchdafür nehmen die Banken Geld. Wenn in der Zwischenzeit das all-gemeine Zinsniveau am Kapitalmarkt gesunken ist, können hiersogar ganz erhebliche Beträge anfallen. Einziger Ausweg: Frühzeitiggenau kalkulieren, wie viel Geld wirklich für den lmmobilienkaufoder Bau des Eigenheims gebraucht wird.

Schätzkosten

Bereitstel�lungszinsen

Teilauszah�lungszuschläge

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Bausparen 5

85

Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Kontoführungskosten, Teilaus-zahlungszuschläge sind im laut Preisangabenverordnung berechne-ten Effektivzins, den die Banken nennen müssen, nicht enthalten.Man kann jedoch leicht näherungsweise berechnen, wie sich dieseNebenkosten auf den tatsächlichen Effektivzins auswirken.

Be i s p i e l :Für ein Darlehen über 150.000 Euro fallen insgesamt 2.250 Euroan Nebenkosten an, die im von der Bank genannten Effektivzinsnicht enthalten sind.

2.250

150.000x 100 = 1,5 %

Nebenkosten (%)der Darlehenssumme

Zinsbindungsdauer in Jahren

5 10 150,5 0,13 0,08 0,06

1,0 0,26 0,16 0,131,5 0,39 0,24 0,202,0 0,52 0,33 0,272,5 0,65 0,41 0,343,0 0,78 0,49 0,41

3,5 0,92 0,58 0,484,0 1,05 0,66 0,55

Nun lässt sich in der Tabelle ablesen, um wie viel sich der vonder Bank angegebene Effektivzins durch die Nebenkosten er�höht.

In dem Beispiel wären es bei einer Zinsbindungsdauer vonzehn Jahren ca. 0,24 Prozentpunkte.

6 BausparenDer Bausparvertrag gilt nach wie vor als klassisches Element derFinanzierung einer Immobilie. Darüber hinaus ist die Finanzierung

Auswirkungender Neben�kosten auf denEffektivzins

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5 Finanzierung

86

über einen Bausparkredit aus einem zugeteilten Vertrag konkur-renzlos günstig.Durch den Bausparvertrag erhält der Sparer ein zinsgünstiges undfür die gesamte Laufzeit des Vertrages zinsfestes Bauspardarlehen.Zudem ist er unter den verbreiteten Anlageformen eine risikoloseSparform, die der Staat bis zu bestimmten Einkommensgrenzen mitder Arbeitnehmer-Sparzulage fördert. Durch Wohnungsbauprämie,Arbeitnehmersparzulage und Zinsen können akzeptable Renditenwährend der Ansparphase erzielt werden.Bausparen ermöglicht eine Absicherung in der zweiten Rangpositi-on des Grundbuchs und lässt Raum für eine erstrangige Absiche-rung durch Hypothekendarlehen.Die Bausparfinanzierung besteht aus einer Anspar- und einer Darle-hensphase. Die Ansparphase ist beendet, wenn je nach Bauspartarif40 – 50 % der Bausparsumme auf den Bausparvertrag eingezahltsind. Bis zur Zuteilung des Darlehens vergeht dann jedoch noch eineWartezeit, welche von einer bestimmten Bewertungs- oder Lei-stungsziffer abhängig ist. Diese gibt Auskunft, wie lange der Sparerwie viel Geld der Bausparergemeinschaft zur Verfügung gestellt hat,bzw. zur Verfügung stellen muss, um an das günstige Darlehen zukommen. Verträge, die bereits längere Zeit mit einem verhältnismä-ßig hohen Guthaben bestehen, werden besser bewertet als solche,deren Guthaben gerade erst eingezahlt wurde. Wer z. B. seinenBausparvertrag sofort in Höhe des Ansparbetrages einzahlt, muss biszur Zuteilung je nach Gesellschaft bis zu 50 Monate warten.Die Beiträge werden während der Ansparphase nur mit ca. 3 %(Standardmodelle) verzinst. Der Zinssatz während der Darle-hensphase beträgt jährlich ca. 5 %. Die Auszahlung des Darlehensverursacht 2 % Darlehensgebühren (98 % Auszahlung). Die Laufzeitbeträgt i. d. R. ca. 10 Jahre und ist nach der Zuteilung in allen Pha-sen eindeutig und exakt kalkulierbar. Damit die Ansparphase nichtzu lange dauert, sollten die monatlichen Sparraten eine vernünftigeHöhe von ca. 0,3 – 0,7 % der vereinbarten Bausparsumme betragen.Bausparkassen bieten überdies Sofortdarlehen an, wenn Bauherrenmöglichst schnell ihr Eigenheim fertig stellen möchten. Der Sparerbekommt dann ein Darlehen, welches so groß sein muss, dass es denakuten Geldbedarf der Kunden deckt und außerdem noch dazu

Absicherung inder zweitenRangposition

Sofortdarlehengenau prüfen

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Bausparen 5

87

reicht, einen neuen Bausparvertrag sofort zur Hälfte anzusparen.Wenn dieser neue Bausparvertrag zugeteilt wird, ersetzt das Bau-spardarlehen das Sofortdarlehen. Wer z. B. 50.000 Euro benötigt,schließt einen Bausparvertrag mit 100.000 Euro Vertragssumme abund erhält ein Sofortdarlehen über 100.000 Euro. Davon kann erüber die gewünschten 50.000 Euro sofort verfügen, wobei die restli-chen 50.000 Euro auf den neuen Bausparvertrag übertragen werden.Bei Zuteilung des Vertrages gehen 50.000 Euro sofort an die Bankzurück, und der Kredit über 50.000 Euro, den der Kunde bereitsbekommen hat, wird dann als Bauspardarlehen weitergeführt.Diese Sofortfinanzierungskonstruktion hat jedoch den Nachteil, dasssowohl die Kreditzinsen als auch die monatlichen Beiträge, die fürden Bausparvertrag bezahlt werden müssen, i. d. R. sehr hoch sind.Eine finanzielle Entlastung tritt jedoch erst nach dem Zeitpunkt derZuteilung des Bauspardarlehens ein. Da der genaue Zeitpunkt derZuteilung selten richtig vorhergesagt werden kann, kann dies oftzum Scheitern einer Finanzierung führen. Von dieser Vertragsge-staltung ist deshalb unbedingt abzuraten!Bauherren, welche einen Vertrag teuer vor- oder zwischenfinanzie-ren müssen, sind bei den Bausparkassen meist schlechter gestellt alsbei der Konkurrenz aus dem Kreditgewerbe.

Tipps für Bausparer!• Schließen Sie einen Bausparvertrag nur dann ab, wenn er Be�

standteil einer Finanzierung für eine Renovierung oder den Bauoder Kauf einer längerfristig geplanten Immobilie ist.

• Vermeiden Sie zu hohe Bausparsummen. Besser ist es, diesen imLaufe der Jahre zu erhöhen oder mehrere niedrige Bausparverträgeabzuschließen.

• Der monatliche Ansparbeitrag sollte ca. 0,3 – 0,7 % der verein�barten Bausparsumme betragen. Je höher der Sparbeitrag ist, destoschneller können Sie mit der Zuteilung rechnen.

• Schließen Sie nach Möglichkeit keine neuen Bausparverträge zurTilgungsaussetzung von Bankdarlehen ab.

• Den Zeitraum zwischen Bausparvertragszuteilung und Darle�hensauszahlung beachten bzw. erfragen.

Tipps fürBausparer

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5 Finanzierung

88

• Vermeiden Sie Bauspar�Sofortfinanzierungen insbesondere dann,wenn über ein Vorausdarlehen die Mindestansparsumme finanziertwerden soll.

• Bausparverträge können auch zu Renovierungszwecken verwendetwerden.

7 VersicherungshypothekLebensversicherungen bieten Baugeld meist um 0,5 – 1 % günstigeran als Banken, da Lebensversicherer die Gelder nicht auf dem Kapi-talmarkt beschaffen müssen, sondern die eingehenden Versiche-rungsprämien verleihen.Lebensversicherer gewähren i. d. R. Gebäudedarlehen nur, wenn derBauherr eine entsprechende Kapitallebensversicherung abschließt.Der Vorteil für den Finanzierer besteht in der Absicherung des Kre-dits im vorzeitigen Todesfall des Bauherrn oder Käufers.Der Bauherr zahlt regelmäßig Zinsen, getilgt wird über die Versiche-rung. Deren Summe ist so kalkuliert, dass die Beiträge und Über-schüsse mit der Zeit das Kapital aufbauen, das bei Vertragsende dieSchuld auf einen Schlag ablöst. Der wesentliche Vorteil einer Finan-zierung kombiniert mit einer Lebensversicherung ist, dass bei vor-zeitigem Tod des Versicherten die Versicherung – je nach Vertrags-gestaltung – das Darlehen ganz oder teilweise tilgt und das Haus denHinterbliebenen erhalten bleibt.Wie günstig die Finanzierung mittels Lebensversicherung wirklichist, ist unmittelbar von der Leistungsfähigkeit der entsprechendenGesellschaft abhängig. Je mehr Gewinnanteile der Versicherer fürseine Kunden erwirtschaftet, umso mehr Tilgungsnutzen habendiese später.Die Versicherer sind zu einer vorsichtigen Kalkulation ihrer Beiträgeverpflichtet, damit sie ihre Verträge auch bei ungünstiger Entwick-lung der Sterberate erfüllen können. Die Lebensversicherer rechnendeshalb mit weitaus mehr Todesfällen pro Jahr, als das StatistischeBundesamt ausweist. Ein zusätzliches Sicherheitspolster entstehtdurch den Ausschluss besonders gefährdeter Personen. Letztendlichsind auch noch die Verwaltungskosten zu nennen, welche bei den

AbsicherungdurchKapitallebens�versicherung

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Wo Kreditgeber die Belastungsgrenze ziehen 5

89

Direktversicherern geringer sind, die ohne Außendienst und Versi-cherungsmakler auskommen.

Tipps für Versicherungsfinanzierer!• Klären Sie, bis zu welchem Betrag der genannten Zinssatz gültig

ist, da Versicherungsgesellschaften mit den günstigen Zinsen nurca. 40 – 60 % der Gesamtkosten beleihen.

• Um welchen Prozentsatz verteuert sich das Darlehen, wenn dieerste Beleihungsgrenze überschritten ist, bzw. muss das restlicheDarlehen von einem anderen Geldgeber besorgt werden?

• Wenn Versicherungsdarlehen mit Bankdarlehen verglichen werden,sollten Sie auf aktuelle Zinsen und darauf achten, ob die gleichemonatliche Belastung gegeben ist.

• Die Prämien der Lebensversicherung müssen mit der Tilgung derBankdarlehen (+ Prämie für Risikolebensversicherung) aufzuwen�denden Raten gegenübergestellt werden.

• Bei vielen Vergleichsangeboten ist das Versicherungsmodell monat�lich teurer. Beim Bankangebot sollte dann die Tilgung entsprechenderhöht werden. Nur dann ist ein Vergleich möglich.

• Versicherungsgesellschaften haben häufig eine starre Darle�hensauszahlung. Prüfen Sie, ob diese mit dem Geldbedarf überein�stimmt.

• Vergleicht man Angebote der Versicherungen untereinander, ist dieAblaufleistung zu beachten, welche von den Lebensversicherernausgewiesen, jedoch nicht garantiert wird. Da diese Ablaufleistungein Versprechen in die Zukunft ist, sollte das „Rating” (Bonität) derVersicherungsgesellschaft eingehend überprüft werden. Bei unab�hängigen Beratern gibt der Branchendienst „map�Report” Aus�kunft.

• Unter den verschiedenen Versicherungsunternehmen differierendie effektiven Zinsen für den Baukredit mit der Versicherungslei�stung für die Prämien ganz erheblich.

8 Wo Kreditgeber die Belastungsgrenze zie�hen

Wie kreditwürdig ein Immobilienerwerber ist, das hängt nicht zu-letzt von seiner finanziellen Belastbarkeit ab. Die Kreditinstitute

Tipps fürVersicherungs�finanzierer!

Page 91: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

5 Finanzierung

90

verfahren da nach unterschiedlicher Maßgabe und lassen sich auchdabei nicht gerne in die Karten schauen. Wie hoch die Belastung desBauherren/Käufers sein darf, was im Einzelnen mit hineinspielt,darüber gibt es hausinterne Richtlinien, über die sich die Geldhäusermehr oder weniger ausschweigen.Als Anhaltspunkt kann folgende Rechnung gelten. Dabei werdenvom Einkommen folgende Belastungen abgezogen:● Zins und Tilgung (beantragte Finanzierungsmittel)● Bewirtschaftungskosten der Immobilie● Zinsen und Tilgung aus sonstigen Verbindlichkeiten● sonstige Abgaben/Unterhaltsleistungen

Nach Abzug aller Verbindlichkeiten vom monatlichen Familienein-kommen müssen unterm Strich für den Lebensunterhalt übrig blei-ben:● 900 Euro Darlehensnehmer und Ehegatte● 600 Euro alleinstehender Darlehensnehmer● 600 Euro nicht-eheliche Lebensgemeinschaft, jeweils für einen

Darlehensnehmer● 200 Euro für jedes zum Haushalt gehörende minderjährige Kind● 300 Euro für jedes volljährige, unterhaltsberechtigte Kind

Tipp!Insgesamt dürfen die Belastungen ca. 50 – 55 % des Familiennetto�einkommens nicht überschreiten.

Eine Checkliste für die Baufinanzierung finden Sie auf Ihrer CD-ROM

Belastungs�grenze

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91

6 Eigenleistung

Ohne den eigenen Arbeitseinsatz können sich viele Bundesbürgerden Traum vom eigenen Haus nicht mehr leisten. Der Anteil derEigenleistung der „Selbstbau-Profis“ wird immer höher. So werdenbei der Erstellung von Häusern im Durchschnitt 15.000 Euro bis35.000 Euro der Baukosten eingespart. Ein Vorteil der Eigenleistungist, dass sie in der Regel als Eigenkapitalanteil von den Kreditgebernanerkannt wird, sofern sie ca. 15 % der Baukosten nicht überschrei-tet. Sie sollten jedoch den Anteil der Eigenleistung richtig ab- undeinschätzen. Bei der Finanzierung darf dieser Posten jedoch nichtdazu genutzt werden, bestehende Finanzierungslücken zu verschlei-ern.

Mit Eigenleistungen können Sie die Baukosten reduzieren und somitauch den Kostenanteil für die Grunderwerbsteuer in Höhe von3,5 % einsparen, da beim Kauf vom Bauträger (Kauf von Grund-stück und Bauleistung in einem Vertrag) die Grunderwerbsteuerüber die gesamte Kaufvertragssumme erhoben wird. Die Einsparungder Grunderwerbsteuer sollte jedoch nicht im Vordergrund stehen,da die Kostenersparnis bei einem Eigenleistungsanteil von z. B.25.000 Euro lediglich 875 Euro beträgt.Erbringen Sie jedoch nur Leistungen selbst – sofern Sie kein Fach-mann sind –, welche keine so hohen fachlichen und technischenAnforderungen an die Bauausführung stellen und für die Sie dasnotwendige handwerkliche Geschick und Organisationstalent mit-bringen.Es kommen meist folgende Gewerke infrage:● Malerarbeiten● Bodenbeläge● Setzen der Innentüren● Dachgeschossausbau● Erstellung der Außenanlagen

Eigenleistungwird von denKreditgebernanerkannt

Reduzierungder Baukosten

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6 Eigenleistung

92

Verlangt werden bei umfangreichen Eigenleistungen auch dieKenntnis von Bauvorschriften, DIN-Normen, handwerklich-kon-struktives Fachwissen und die Beachtung der Sicherheitsvorschrif-ten. Daher sollte sich jeder Bauwillige die Frage stellen, ob er dieseVerantwortung übernehmen kann. In Zweifelsfällen sollte sich derBauherr nicht für seinen Einsatz entscheiden, wenn damit Mänge-lansprüche verloren gehen.

Tipp!Bauherren müssen sich im Klaren sein, dass die Gutschriften durchden Hersteller nicht so hoch ausfallen wie erwartet. Denn der Her�steller kauft jedes Material in großen Mengen ein und bekommt esggf. zur Hälfte des Preises, den der Bauherr im Laden bezahlen muss.Der Bauherr macht also ein schlechtes Geschäft, wenn er soviel wiemöglich streicht, um es dann selbst – zu höheren Preisen – einzukau�fen. Die angestrebte Ersparnis kann dann häufig keinerlei Einsparun�gen bringen.

Es empfiehlt sich daher, vor der Beauftragung eine Kosten�Gegenüberstellung anzufertigen. Denn nur bei Leistungen, die einenhohen Lohnanteil enthalten oder bei Verwendung qualitativ hoch�wertiger Materialien erzielen Bauherren effektive Einsparungen.Dabei sollten Bauherren die Fähigkeit aufweisen, den Materialein�kauf in Qualität, Quantität und zu günstigen Preisen zu besorgen.

Lassen Sie sich eine Aufstellung der möglichen Selbsthilfearbeitenmit den dadurch entfallenen Kosten geben und halten Sie dieseschriftlich im Vertrag fest. Dabei sollten die Leistungen, welcheselbst erbracht werden, eindeutig definiert werden, um später Un-stimmigkeiten zu vermeiden.

Keine Mänge�lansprüche beiEigenleistung

Page 94: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Eigenleistung 6

93

Be i s p i e l :

Der Käufer baut das gesamte Dachge�schoss selber aus (z. B. Verputz� undEstricharbeiten sind noch im Leistungs�umfang des Bauträgers enthalten ...)

EUR ........... EinsparungDer Käufer übernimmt alle Malerarbei�ten (innen und außen) selbst

EUR ........... EinsparungDer Käufer führt die Außenanlagenselbst aus (z. B. Kies� und Humusroh�planie sind noch im Leistungsumfangdes Bauträgers enthalten ...) EUR ........... Einsparung

In den oben aufgeführten Beträgen ist die gesetzliche Mehr�wertsteuer in Höhe von 16 % enthalten.

Da der Lohnanteil durchschnittlich etwa die Hälfte der Baukostenausmacht, kann grob überschlagen werden, wie hoch die Einsparungbei seiner Baumaßnahme wäre, wenn er jede freie Stunde am eige-nen Bau arbeiten würde.

Nachfolgende Tabelle zeigt überschlägig auf, welcher Anteil derKosten auf das Baumaterial und welcher auf die Lohnkosten beieinem frei stehenden, voll unterkellerten und in Massivbauweiseerstellten Einfamilienhaus inkl. Garage entfällt.

Ermittlung derEinsparung beiEigenleistung

Page 95: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

6 Eigenleistung

94

Gewerke ca. Anteilder Baukosten(Gebäude mit

Garage)

ca. AnteilMaterial

ca. AnteilLohn

ca. AnteilLohn bezogen

auf dieBaukosten

% % % %

Erd�, Mauer� undBetonarbeiten 40,5 45 55 22,3

Zimmererarbeiten 4,5 53 47 2,1

Dachdecker� undSpenglerarbeiten 4,5 62 38 1,7

Sanitärarbeiten 7,0 58 42 2,9

Heizungsarbeiten 4,5 73 27 1,1

Elektroarbeiten 4,0 50 50 2,0

Fenster 6,5 65 35 2,3

Steinmetzarbeiten 1,0 50 50 0,5

Putzarbeiten (Innen� undAußenputz) 8,0 70 30 2,4

Estricharbeiten 3,0 47 53 1,6

Fliesenarbeiten 3,0 64 36 1,1

Innentüren 3,5 65 35 1,2

Schlosserarbeiten 2,0 57 43 0,9Bodenbeläge 2,5 45 55 1,4Rollladen 1,0 65 35 0,4Malerarbeiten 2,5 40 60 1,5Dachgeschossausbau 2,0 40 60 1,2Summe 100,0 46,6

Tabelle 8: Baukostenanteile nach Gewerken

Bei der Ausstattung wurde eine mittlere Ausstattung zugrunde ge-legt. Eine hochwertige Ausstattung kann den Lohnanteil aufgrundder teureren Materialien zum Teil erheblich senken. Dies muss je-doch nicht immer der Fall sein, da hochwertige Materialien häufigein genaueres Arbeiten erfordern.

Page 96: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Eigenleistung 6

95

Be i s p i e l :„Ermittlung Lohnanteil Malerarbeiten“Die Baukosten für das Gebäude und Garage betragen ca.220.000 EUR.

Sofern Sie die Malerarbeiten in Eigenleistung erbringen, wirdder Lohnanteil wie folgt ermittelt:

Der Lohnanteil der Malerarbeiten beträgt ca. 1,5 % der Bauko�sten aus 220.000 EUR = 3.300 EUR.

Oft kennt der Bauherr seinen tatsächlichen Aufwand nicht, welchener für sein Gewerk erbringen muss. Da insbesondere Malerarbeitenhäufig in Eigenleistung erbracht werden, sind diesbezüglich folgendePunkte zu berücksichtigen, die der Bauherr oft auf Anhieb nichterkennt:Bevor Sie mit Ihren Leistungen beginnen, sollten Sie die Putz- undBetonflächen mit dem Bauleiter oder Architekten abnehmen, damites im Nachhinein zu keinen Unstimmigkeiten kommt. Dabei müs-sen Sie prüfen, ob der Putz keine optischen Mängel (Unebenheiten,Kratzspuren, Dellen, Beschädigungen etc.) aufweist. Bei Wand-durchführungen ist darauf zu achten, dass der Putz sauber und kor-rekt an Holzteile, Stahlzargen, Rohre etc. angearbeitet wurde.Bei Betonflächen sollten Sie prüfen, sofern diese nicht verputzt sind,ob der Untergrund gerade verläuft und sich keine Betonnasen undNester gebildet haben, welche der Rohbauunternehmer noch entfer-nen bzw. korrigieren muss.Zu den Nebenleistungen eines Malers gehören u.a. auch das Aus-bessern kleiner Putz- und Untergrundbeschädigungen sowie dasVerkitten kleiner Löcher und Risse. Je mehr Beschädigungen Sie beider Abnahme feststellen, welche vom Rohbauunternehmer oder vonder Putzfirma zu beheben sind, desto weniger Mängel müssen Sieselbst beseitigen.Bei Häusern oder bei Wohnanlagen ist es oft ratsam, den Bauträgermit der Überwachung der Ausführung von Leistungen der Versor-gungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom etc.) zu beauftragen, je-doch die Leistungen direkt mit den entsprechenden Unternehmenabzurechnen, da dadurch Kosten und Grunderwerbsteuer gespartwerden können.

Aufwandprüfen

ZuerstVorleistungabnehmenlassen

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6 Eigenleistung

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Es ist dringend davon abzuraten, Estricharbeiten in Eigenleistung zuerbringen, da es hier bei nicht fachgerechtem Einbau – insbesondereim Wohnungsbau – zu erheblichen Schallschutzmängel kommenkann. Darüber hinaus sollten Rohbauarbeiten, Putzarbeiten, dieRohinstallation für Heizungs-, Sanitär- und Elektroarbeiten sowieArbeiten am Dach nicht selbst ausgeführt werden, da es hier sehrleicht zu Ausführungsfehlern und Baumängeln kommen kann.

Tipp!Sofern Sie wenig handwerkliche Erfahrung haben, können Sie dieverschiedenen Handwerker ansprechen, ob Sie nicht als Helfer bzw.Zuarbeiter mitwirken können. Vereinbaren Sie einen Stundenlohnfür die von Ihnen zu erbringende Leistung. Ihr Lohnanteil wird dannvon der jeweiligen Rechnungssumme einbehalten. Dadurch könnenSie Baukosten sparen und sichern sich die fachliche Betreuung IhrerEigenleistung.

Schwarzarbeit

Ein vorrangiges Ziel jedes Bauherrn ist es, so kostengünstig wiemöglich zu bauen. Sie werden regelmäßig Angebote verschiedenerFirmen einholen und deren Leistungen und Preisvorstellungen un-ter fachkundiger Beratung Ihres Architekten kritisch überprüfenund vergleichen. Die Aussicht auf Kosteneinsparung durchSchwarzarbeit sollte aus mehreren Gründen sehr vorsichtig bewertetwerden. Schwarzarbeit ist strafbar und kann mit einer Geldbuße biszu 25.000 Euro geahndet werden. Die Geldbuße kann auch demAuftraggeber auferlegt werden. Gefälligkeiten oder Nachbarschafts-hilfen sind übrigens keine Schwarzarbeit.Mündliche wie schriftliche Verträge mit Schwarzarbeitern verstoßengegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und sind dahernicht rechtswirksam. Das hat schwerwiegende Folgen für den Bau-herrn. Er hat bei Baumängeln keine Mängelansprüche gegenüberdem Schwarzarbeiter. Dies wirkt sich besonders nachteilig aus, weilgerade bei Schwarzarbeit nicht selten unsachgemäße oder schlechteBauausführung festgestellt wird, die in den meisten Fällen nur derqualifizierte Arbeiter erkennt. Spätere Reparaturen sind dann oft um

KeinMängel�ansprüche beiSchwarzarbeit

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Eigenleistung 6

97

ein Vielfaches teurer. Manchmal ergeben sich daraus sogar erhebli-che Sicherheitsmängel.Bei Schwarzarbeit haften Sie persönlich, d. h., bei Unfällen undSachschäden, ganz gleich welcher Art, entfällt Ihr Versicherungs-schutz.Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt und macht unterm Strich IhrBauvorhaben nur teurer. Das Finanzamt könnte, im Fall des Auf-deckens der Schwarzarbeit, vom Bauherrn auch noch die Lohnsteuereinfordern.

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99

7 Baubeschreibung

Die Baubeschreibung legt den Leistungsumfang, die Ausstattungund die Qualität des Gebäudes nach den Wünschen des Bauherrnfest. Diese sollte so genau wie möglich definiert und es sollte jedesGewerk exakt beschrieben werden, damit der Erwerber während derBauphase keine blauen Wunder erlebt und überhöhte Aufpreiseaufgrund schlecht ausgestatteter Wohnungen wegen ungenauer oderfehlender Angaben hinnehmen muss.Falls es zum Gerichtsstreit kommt, fungiert die Bau- und Leistungs-beschreibung als Grundlage für eine Urteilsfindung. Sie sollte alsogenaue Angaben über Material, Mengen und Qualität der Lieferungenthalten.Überprüft werden sollte beispielsweise genau, ob der Hersteller fürden vereinbarten Preis das Haus „schlüsselfertig“ oder nur „errich-tet“. Die Unterschiede sind enorm.Bei einer schlüsselfertigen Leistung darf der Käufer alle Leistungenerwarten, die mit der Errichtung eines Hauses zusammenhängen(OLG Hamm, Az.: 17 U 57 / 95). Dazu gehört auch, dass z. B. dieWände gestrichen, die Bodenbeläge verlegt sind etc.„Malerfertig“ hingegen heißt, dass der Erwerber in aufwändigerEigenleistung Tapezier-, Streich- und Bodenbelagsarbeiten selbsterbringen muss.

Tipp!Lassen Sie Ihre Bau� und Leistungsbeschreibung von Fachleutenüberprüfen.

So führt z. B. die Firma Metzger Immobilien� & Baumanagement(E�Mail: metzger@m�ib.info) gegen Honorar u. a. Qualitäts�Checks von Bau� und Leistungsbeschreibungen durch.

Infos erhalten sie im Internet unter www.m�ib.info oder als Down�load unter www.m�ib.info/pdf/Formulare/FlyerBB.pdf.

Bau�beschreibungmöglichstgenaudefinieren

Page 101: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

7 Baubeschreibung

100

Einen Schnellvergleich von Konkurrenzangeboten anhand der Bau-beschreibung finden Sie auf Ihrer CD-ROM

Nachdem Sie die Ausstattung verschiedener Anbieter untereinanderverglichen haben, sollten Sie die angegebenen Wohnflächen mitein-ander vergleichen. Den Wohnflächenangaben der Haus- und Woh-nungsanbieter liegen oft ganz unterschiedliche Berechnungsartenzugrunde, deren Maßangaben nicht immer miteinander verglichenwerden können, sodass dem Bauherrn oder Käufer ein Vergleich ofterheblich erschwert wird.Teilweise gibt es sogar eigenentwickelte Methoden, die Flächen zuermitteln indem die Anbieter die anerkannten Berechnungsartenverändern. Dabei werden z. B. alle Wohn- und Nutzflächen, insbe-sondere bei Dachgeschossen und Hobbyräumen die gesamteGrundfläche und bei Balkonen und Terrassen die unterschiedlich-sten Ansätze etc. in Rechnung gebracht.

Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss exakte und damit verbindlicheWohnflächenzahlen - Raum für Raum und pro Geschoss – vorgele-gen. Die Wohnflächenberechnung ist immer Bestandteil desBauantrages. Diese gehört, neben der Baubeschreibung und denPlanunterlagen etc., zu den wichtigsten Eckdaten (Vertragsgrundla-gen) beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses.

Anhand der Wohnflächenberechnung sollen die Quadratmeter einesObjektes erfasst werden, die dem Käufer zum Wohnen und/oder zurNutzung zur Verfügung stehen. Diese Quadratmeterangaben sindwichtig, um überhaupt zu wissen, wie groß die Wohnung und dieeinzelnen Wohnräume sein werden. Außerdem machen sie einenPreisvergleich möglich, denn der Preis pro Quadratmeter (m2)Wohnfläche ist ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung derGebäudekosten.

Tipp!Lassen Sie sich die entsprechenden Berechnungen in jedem Fall aus�händigen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass sich die Vertragspartnerbei Abschluss eines Vertrages auf eine Art der Flächenermittlung eini�gen, damit beide Parteien eine Grundlage zur Flächenberechnung ha�

Wohnflächen�angabenvergleichen

Page 102: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Baubeschreibung 7

101

ben. In einigen Fällen (für öffentlich geförderte Wohnungen oder Ei�genheime und den steuerbegünstigten Wohnungsbau) ist jedoch dieVerwendung der WoFlV vorgeschrieben.

Die gebräuchlichsten Berechnungsarten sind:

● Die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflä-chenverordnung – WoFlV)Dabei gilt:- öffentlich geförderte Wohnungen oder Eigenheime und der

steuerbegünstigter Wohnungsbau müssen nach der WoFlV be-rechnet werden,

- für den freifinanzierten Wohnungsbau kann wahlweise nachder WoFlV oder der DIN 277 verfahren werden.

● Die Deutsche Industrienorm (DIN) 277Allerdings werden in der DIN 277 „Grundflächen und Raumin-halte von Bauwerken im Hochbau“ also keine „Wohnflächen“ermittelt, sondern die „Nutz- und Verkehrsflächen“ eines Gebäu-des.Die Wohnflächenberechnung nach der Zweiten Berechnungsver-ordnung und die Nutzflächenberechnung nach DIN 277 basierenzwar auf der Grundfläche, diese wird aber jeweils etwas andersdefiniert und berechnet.

● Die DIN 283Die DIN 283, mit der früher Wohnflächen berechnet wurden, istnicht mehr gültig. Sie wurde vom Deutschen Institut für Nor-mung im Jahre 1983 ersatzlos zurückgezogen. Sie kann aber auchnoch trotz der Zurückziehung bei Wohnflächenberechnungenzugrunde gelegt werden. In der Praxis ist daher die Anwendungnoch weitverbreitet.

Die DIN 277 unterscheidet sich von der Wohnflächenberechnungder WoFlV im einzelnen dadurch, dass● Nutzflächen außerhalb der Wohnung (wie zum Beispiel der Kel-

ler, Trocken- und Abstellräume) hinzuzurechnen sind;

Berechnungs�arten zurErmittlung derWohnfläche

Page 103: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

7 Baubeschreibung

102

● Treppen und Flure innerhalb der Wohnung nicht zur Nutzfläche,sondern zur Verkehrsfläche gehören, es sei denn, es handelt sichum Wohndielen;

● bis zum Fußboden reichende Fenster- und Wandnischen, auchwenn sie tiefer als 0,13 m sind, nicht zur Nutzfläche, sondern zurKonstruktionsfläche zu rechnen sind;

● die Grundflächen von Erkern, Wandschränken und anderenfesteingebauten Gegenständen unabhängig von ihrer Größe zurNutzfläche gehören;

● die Grundfläche unter Treppen, auch wenn die lichte Raumhöheniedriger als zwei Meter ist, zur Nettogrundfläche und, soweit siemit einer Nutzfläche in Verbindung steht, auch zu dieser gehört;

● eine Bestimmung über die verminderte Anrechnung von Raum-teilen mit lichten Höhen unter zwei Metern in der DIN 277 nichtexistiert; dort wird nur verlangt, dass Grundflächen von Raum-teilen mit Höhen kleiner als 1,50 m getrennt ermittelt werden;

● auch die Möglichkeit zur halben Anrechnung von Balkonen,Loggien und Freisitzen in DIN 277 nicht gegeben ist; dort müssendie entsprechenden Flächenbereiche nur getrennt ermittelt wer-den.

Aufgrund dieser doch erheblichen Unterschiede zur Ermittlung derWohnflächen und um Preisvergleiche anstellen zu können, emp-fiehlt es sich die Berechnungsart nach der WoFlV zu wählen. Aufdiese kann häufig schnell zurückgegriffen werden, da sie in der Regelauch Bestandteil der Baugenehmigung ist. Darüber hinaus ist diesefür öffentlich geförderte Wohnungen oder Eigenheime und densteuerbegünstigten Wohnungsbau vorgeschrieben und stellt zudemdie umfassendste Berechnungsmethode dar.

Wenn möglichBerechnungs�art nach derWoFlV wählen

Page 104: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Baubeschreibung 7

103

Die verschiedenen Berechnungsmethoden nachDIN 277, DIN 283 und WoFlV im Überblick

Entstehung

DIN277

Das Normblatt DIN 277 ist erstmals 1934 eingeführt worden. Seit der Ände�rung im Jahre 1987 heißt die Norm „Grundflächen und Rauminhalte vonBauwerken im Hochbau“.

DIN283

Die DIN 283 wurde im März 1951 herausgegeben. Im August 1983 ist die DIN283 ersatzlos zurückgezogen worden. Die Erarbeitung eines neuen DIN�Blattes ist bisher nicht beabsichtigt.

WoFlV Die Bundesregierung legt mit Stand 13. Februar 2003 den Entwurf einerVerordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Be�triebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen vor. Sie stützt sichdabei auf die Ermächtigung im Wohnraumförderungsgesetz aus dem Jahr2001.In Artikel 1 wird eine Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflä�chenverordnung � WoFlV) vorgelegt. Mit diesen Verordnungen soll die Reformdes Wohnungsbaurechtes vervollständigt werden. Die Verordnung tritt zum1.1.2004 in Kraft.

Anwendung

DIN277

Aus Sicht des Normenausschusses sollte angestrebt werden, Grundflächenund Rauminhalte nach der DIN 277 Teil 1 zu ermitteln. Die DIN 277 dient inerster Linie der Kostenberechnung und wird in Verbindung mit der DIN 276 –Kosten im Hochbau – verwendet. Die DIN 277 ist deshalb für eine Wohnflä�chenberechnung nicht unmittelbar anwendbar. Die DIN unterscheidet bei derFlächenberechnung nicht nach Wohnfläche sondern nach Konstruk�tionsfläche (KGF) und Netto�Grundfläche (NGF). Die NGF wiederum wird inNutzfläche (NF), Verkehrsfläche (VF) und Funktionsfläche (FF) unterteilt.

DIN283

Die DIN 283 wurde bis zu Ihrer Zurückziehung als eine geltende Norm weit�verbreitet für nicht preisgebundenen Wohnraum angewendet. Sie war eineanerkannte Berechnungsmethode (BGH�Urteil) Sie kann auch noch nach derZurückziehung bei Wohnflächenberechnungen zugrunde gelegt werden.(Schreiben des DIN; BGH�Urteil). In der Praxis ist daher die Anwendung nochweitverbreitet.

WoFlV Die WoFlV ist eine abschließende und vollständige Regelung über die Be�rechnung von Wohnflächen. Die Anwendung ist in Artikel 1, § 1 geregelt.Anwendbar ist diese neue Wohnflächenverordnung nur auf den Wohnraum,der nach dem Wohnraumförderungsgesetz errichtet wird. Ein Rückgriff etwaauf die DIN�Norm 277 oder Teil 2 der DIN 283, die bisher oftmals herangezo�gen werden, ist künftig nicht mehr möglich. Sie kann darüber hinaus auch fürandere Wohnflächenberechnungen zugrunde gelegt werden, wenn diesvereinbart ist..

Entstehung

Anwendung

Page 105: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

7 Baubeschreibung

104

Die verschiedenen Berechnungsmethoden nachDIN 277, DIN 283 und WoFlV im Überblick

Begriff „Wohnfläche“

DIN277

Die DIN 277 enthält zwei Teile.„Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau; Begriffe,Berechnungsgrundlagen“ und„Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau; Gliederung derNutzflächen, Funktionsflächen und Verkehrsflächen (Netto�Grundfläche)“.Den Begriff der Wohnfläche kennt diese DIN aufgrund ihrer Anwendung nicht(siehe Punkt 2).

DIN283

Die DIN 283 unterscheidet in Wohnfläche und Nutzfläche und erklärt dieErmittlung dieser Flächen.

WoFlV Der § 2 der WoFlV definiert den Begriff der Wohnfläche. Die Wohnflächeeiner Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zuder Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst dieGrundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Benut�zung durch die Bewohner bestimmt sind.Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von1. Zubehörräumen, wie z. B.: Keller, Waschküchen, Abstellräume außerhalb

der Wohnung, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen;2. Räumen, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des

Bauordnungsrechtes der Länder genügen;3. Geschäftsräumen.Die Ermittlung der Grundflächen wird in §3 behandelt.

Flächenaufmaß

DIN277

In der DIN 277 (Abschnitt 3.1 und 3.1.3) heißt es:„Waagerechte Flächen sind aus ihren tatsächlichen Maßen zu berechnen. DieFläche wird in m² angegeben“

DIN283

In der DIN 283 fehlt eine Anweisung.

WoFlV In der WoFlV finden Veränderungen in der Bauweise Berücksichtigung. Diesgilt insbesondere für die angesichts veränderter Bautechniken (Fertigbau�weise, Verwendung von Fertigteilen) nicht mehr gerechtfertigten Rohbauma�ße mit einem pauschalen Putzabzug. Statt dessen wird nunmehr auf daslichte Maß abgestellt (§ 3 WoFlV); dabei ist von der Vorderkante der Beklei�dung der Bauteile auszugehen. Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist derbauliche Abschluss zu Grunde zu legen. Die Ermittlung der Grundfläche einesRaumes kann künftig mittels Ausmessung im fertiggestellten Wohnraum oder– auch dies mit Rücksicht auf die heutigen technischen Möglichkeiten –aufgrund der Bauzeichnung erfolgen..

Begriff„Wohnfläche“

Flächenaufmaß

Page 106: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Baubeschreibung 7

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Die verschiedenen Berechnungsmethoden nachDIN 277, DIN 283 und WoFlV im Überblick

Maßgenauigkeit

DIN277

DIN283

WoFlV

Lange Zeit war es im geförderten Wohnungsbau weit verbreitet, die Wohn�flächen in vollen m² anzugeben und dabei auf� und abzurunden. Inzwischenist es jedoch üblich, die Wohnflächen in 1/100m² zu berechnen und allenwirtschaftlichen Berechnungen zugrunde zu legen.

Zeitpunkt des Aufmaßes

DIN277

Die DIN 277 gibt keine Angabe über den Zeitpunkt der Messung. Das bedeu�tet, dass die DIN 277 ebenso die Ermittlung der Flächen nach Bauzeichnun�gen oder aus den Fertigmaßen zulässt.

DIN283

Die DIN 283 lässt das Aufmaß nach den Rohbaumaßen aus der Bauzeichnungund nach den Fertigmaßen zu.

WoFlV Die Ermittlung der Grundfläche eines Raumes kann künftig mittels Ausmes�sung im fertiggestellten Wohnraum oder aufgrund der Bauzeichnung erfol�gen..

Schornsteine

DIN277

Nach der DIN 277 gehört die Grundfläche von Schornsteinen und Mauervor�lagen zur Konstruktions�Grundfläche und wird somit nicht zur Netto�Grundfläche angerechnet.

DIN283

Die DIN 283 Abschn. 2.13 regelt die Grundfläche von Schornsteinen ebensowie die WoFlV

WoFlV Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächenvon Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern undSäulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihreGrundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt.

Treppen

DIN277

Nach der DIN 277 gehören Treppen und Treppenabsätze unabhängig von derZahl der Steigungen zur Verkehrsfläche und werden somit nicht zur Netto�Grundfläche angerechnet.

DIN283

In der DIN 283 Abschn. 2.13 gibt es keine ausdrückliche Regelung für Trep�penabsätze..

WoFlV Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächenvon Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze.

Maßgenauig�keit

Zeitpunkt desAufmaßes

Schornsteine

Treppen

Page 107: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

7 Baubeschreibung

106

Die verschiedenen Berechnungsmethoden nachDIN 277, DIN 283 und WoFlV im Überblick

Türnischen

DIN 277 Nach der DIN 277 (Teil 1 Abschn. 2.2) gehört die Grundfläche vonTürnischen zur Konstruktionsfläche und daher nicht zur Netto�Grundfläche.

DIN 283 Die DIN 283 (Abschn. 2.12) sieht die Anrechnung der Grundflächenvon Türnischen auf die Wohnfläche nicht vor.

WoFlV Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht dieGrundflächen von Türnischen.

Fensternischen

DIN 277 Abschn. 2.2 DIN 277 sieht ausdrücklich keine Anrechnung vonFensternischen vor. Diese gehören unabhängig von Höhe undBreite zur Konstruktions�Grundfläche.

DIN 283 Die DIN 283 (Abschn. 2.12) bestimmt unter den gleichen Voraus�setzungen wie WoFlV ein Anrechnung der Grundflächen.

WoFlV Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht dieGrundflächen von Fenster� und offenen Wandnischen, die nicht biszum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunter�reichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.

Erker und Wandnischen

DIN 277 Nach der DIN 277 (Abschn. 2.3) ist die Grundfläche von Erkernunabhängig von ihrer Größe zu erfassen. Wandschränke bleibenbei der Berechnung der Netto�Grundfläche außer Betracht, wennsie innerhalb des Mauerwerks eingebaut sind und deshalb bei derKonstruktionsfläche miterfasst sind.

DIN 283 Die DIN 283 (Abschn. 2.1) sieht die Anrechnung der Grundflächenvon Erkern und Wandschränken mit einer Grundfläche von minde�stens 0,5m² vor.

WoFlV Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht dieGrundflächen von Fenster� und offenen Wandnischen, die nicht biszum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunter�reichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.

Türnischen

Fensternischen

Erker undWandnischen

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Die verschiedenen Berechnungsmethoden nachDIN 277, DIN 283 und WoFlV im Überblick

Raumteile unter Treppen

DIN 277 Die DIN 277 erfasst bei der Berechnung der GrundrissflächenFlächen mit einer Höhe kleiner und größer 1,50 m gesondert.Raumteile, die größer als 1,50 m hoch sind, können auf die Netto�Grundfläche angerechnet werden.

DIN 283 Die DIN 283 (Abschn. 2.12) enthält eine entsprechende Regelungüber die Anrechnung derartiger Raumteile, wie WoFlV

WoFlV Raumteile unter Treppen mit einer durchgehenden lichten Höhevon mehr als 2,0m werden voll angerechnet. Für den Raumteil miteiner lichten Höhe von weniger als 2,0 m und mehr als 1,0m ist dieHälfte der Grundfläche anzusetzen. Für den Raumteil mit einerlichten Höhe von weniger als 1,0 m entfällt die Anrechnung.

Emporen

DIN 277

DIN 283

WoFlV

Emporen sind in einem Raum an Wänden oder auf Stützen einge�baute und sich auf den Raum öffnende Obergeschosse. Im Gegen�satz zu einem Treppenpodest ist die Grundfläche einer Emporeanzurechnen. Denn Emporen sind bei ausreichender lichter Höhefür Wohnzwecke nutzbar und deshalb in die Wohnflächenberech�nung einzubeziehen (OVG Münster, Urt. v. 13. Mai 1991, BBauBl.1992, S. 854).Ebenso ist der Raum unterhalb der Empore anzurechnen. DieAnrechnung ist auch nach der DIN 283 erforderlich. Die DIN 277(Abschn. 1.5.3) sieht die Erfassung mit unterschiedlicher Ge�schosshöhe innerhalb einer Grundrissebene vor.

Dachschrägen

DIN 277 Die DIN 277 sieht vor, dass Räume mit einer lichten Höhe vonmehr als 1,50 m und weniger als 1,50 m gesondert zu erfassensind (Abschn. 3.1.1 und 3.2.3). Sie enthält keine Regelung über dieAnrechnung der Räume mit der geringeren lichten Höhe. Wird dieDIN 277 für eine Wohnflächenberechnung herangezogen, ist überdie Anrechnung von Räumen mit einer geringeren lichten Höhe zuentscheiden.

DIN 283 Die DIN 283 enthält für Räume mit einer geringeren lichten Höheals 2,0 m eine der WoFlV entsprechende Regelung (DIN 283, Teil 2,Abschn. 2.2). Darin kommt eine Verkehrssitte zum Ausdruck (BGH,Urt. V. 11. Juli 1997, NJW 1997, S. 2874). Räume mit einer lichtenHöhe von weniger als 2,0m und mehr als 1,0m sind danach zurHälfte ihrer Grundflächen und Räume mit einer lichten Höhe vonweniger als 1,0m gar nicht anzurechnen.

Raumteileunter Treppen

Emporen

Dachschrägen

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7 Baubeschreibung

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Die verschiedenen Berechnungsmethoden nachDIN 277, DIN 283 und WoFlV im Überblick

WoFlV Raumteile unter Dachschrägen mit einer durchgehenden lichtenHöhe von mehr als 2,0m werden voll angerechnet. Für den Raum�teil mit einer lichten Höhe von weniger als 2,0m und mehr als1,0m ist die Hälfte der Grundfläche anzusetzen. Für den Raumteilmit einer lichten Höhe von weniger als 1,0m entfällt die Anrech�nung.

Wintergärten und Schwimmbäder

DIN 277 Die DIN 277 schreibt vor, dass alle Räume im Gebäude nachGeschossen und unabhängig von ihrer Nutzung mit der Netto�Grundfläche zu erfassen sind. Das gilt auch für Räume mit beson�derer Nutzung, gleichgültig ob sie im Keller oder einem Vollge�schoss liegen. Eine gesonderte Erfassung als Funktions� oderVerkehrsfläche kommt dabei für Schwimmbäder oder Wintergärtennicht in Betracht. Es bleibt mithin der Vereinbarung überlassen, obund wie solche Räume bei einer Wohnflächenberechnung nach derDIN 277 anzusetzen sind.

DIN 283 Die DIN 283 (Abschn. 2.22) sieht eine Anrechnung bei beheizbarenWintergärten in vollem Umfang vor. Ist der Wintergarten nichtbeheizbar, so darf die Grundfläche zur Hälfte angerechnet werden.

WoFlV Die Grundflächen von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbä�dern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sindzur Hälfte anzurechnen.

Balkone, Loggien und Dachgärten

DIN 277 Die DIN 277 erfasst auch die Flächen von Balkonen, Loggien undgedeckten Freisitzen; sie unterscheidet je nach Art der Umschlie�ßung oder Überdachung (Abschn. 3.1.1 Buchst. b und c). DieseFlächen gehören ohne Abzug oder anteiligen Abzug zur Netto�Grundfläche. Sie sind bei der Ermittlung der Grundflächen jedochgesondert auszuweisen. Ob und inwieweit sie bei der Wohnflä�chenberechnung auf der Basis der DIN 277 berücksichtigt werden,ist Gegenstand der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

DIN 283 Die DIN 283 (Teil 2 Abschn. 2.2.3) sieht ohne Wahlmöglichkeit fürden Bauherrn eine Anrechnung der Grundflächen von Terrassen,Balkonen, Loggien und gedeckten Freisitzen in Höhe eines Viertelsvor.

WoFlV Die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terras�sen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfteanzurechnen.

WintergärtenundSchwimmbäder

Balkone,Loggien undDachgärten

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Die verschiedenen Berechnungsmethoden nachDIN 277, DIN 283 und WoFlV im Überblick

Kommentar

DIN 277 Die Verwendung der DIN 277 ist vorgeschrieben beim Bau einesGebäudes, um die Kostenberechnung gem. DIN 276 vorzunehmen.Bei der Wohnflächenberechnung sollte man sie jedoch nichtanwenden, zumal sie den Begriff Wohnfläche nicht verwendet.

DIN 283 Es wird nicht empfohlen, noch mit der DIN 283 zu arbeiten, da sienicht mehr aktualisiert wird. Trotzdem der BGH in einem Urteilunterstrichen hat, dass dies möglich wäre.

WoFlV Die WoFlV sollte bei der Berechnung der Wohnfläche angewendetwerden. Nach der Zurückziehung der DIN 283 und dem Fehleneiner einheitlichen Berechnungsmethode, bieten die WoFlV nochdie umfassendste Berechnungsmethode.

So passiert es in der Praxis, dass sich mit den verschiedenen Berech-nungsarten auf ein und dasselbe Haus angewendet, unterschiedlicheFlächenanteile ergeben.Bei der Ermittlung der Wohnflächen können sowohl Rohbaumaßeals auch Fertigmaße zugrunde gelegt werden. Zur Angleichungmüssen bei den Rohbaumaßen noch drei Prozent für den Putz abge-zogen werden. Dies gilt jedoch nicht bei der Flächenermittlung nachder Wohnflächenverordnung (WoFlV). Hier wird auf das lichteMaß abgestellt (WoFlV, § 3, Abs. 1).Um letztendlich einen Preis/Leistungsvergleich verschiedener Ob-jekte anstellen zu können, sollten Sie die - unter gleichen Vorausset-zungen errechnete - Wohnfläche bezogen auf die Gesamtkosten(Kaufpreis) - jedoch ohne Garage/Stellplatz - wie folgt ermitteln undgegenüberstellen:

Gesamtkosten EUR – (ohne) Garage

Summe der Wohnfläche (m2)= EUR/m2�Wohnfläche

Dabei lassen sich nicht selten Preisdifferenzen, vergleichbarer Ob-jekte, in Höhe von 10% und mehr feststellen!

Kommentar

Rohbaumaßebzw.Fertigmaße

Preis/Leistungs�vergleich

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7 Baubeschreibung

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Klären Sie auch ab, wie Sonderwünsche abgewickelt werden. Damitvon vornherein Streitigkeiten vermieden werden, sollten Sie vertrag-lich festlegen, dass z. B. Sonderwünsche zum marktüblichen Preisverrechnet werden, abzüglich der Kosten für die in der Baubeschrei-bung vorgesehene Ausstattung. Da Sonderwünsche, insbesonderefür Sanitärgegenstände, Innentüren und Bodenbeläge häufig vor-kommen, sollten Sie die Einheitspreise (Material und Kosten für dasVerlegen/Versetzen) für die von Ihnen infrage kommenden Aus-stattungsgegenstände etc. in den Vertrag mit aufführen. Wenn SieIhre Sonderwünsche bereits vor Vertragsabschluss kennen, stellenSie eine Zusatzbaubeschreibung auf, welche die Ihnen vorliegendeBaubeschreibung ergänzt bzw. erweitert und Vertragsbestandteilwird. Aufgrund der Zusatzbaubeschreibung wird ein neuer Festpreisgebildet.Nachdem Sie sich für ein Objekt entschieden haben, sollten Sie dieBaubeschreibung genau unter die Lupe nehmen. Hierbei sollenIhnen die nachstehenden Muster-Baubeschreibungen für● eine frei stehende kleine Wohnanlage mit Tiefgarage und● ein frei stehendes Haus mit Garagehelfen.In beiden Fällen ist Massivbauweise (Außenwände gemauert, Kellerbetoniert, Dachstuhl in Holzkonstruktion als Satteldach) vorgese-hen. Ergänzende Hinweise und Anmerkungen sind kursiv darge-stellt.Durch die als Beispiele nachfolgend aufgeführten Baubeschreibun-gen sollen hier interessante Informationen und Ratschläge mit aufden Weg gegeben werden. Diese Muster können jedoch nicht ohneweiteres für jedes Bauvorhaben verwendet werden. Die Muster-Baubeschreibungen sollen Ihnen lediglich zeigen, wie eine detailge-naue, vollständige Baubeschreibung aussehen sollte; sie müssenjeweils individuell an Ihr Bauvorhaben angepasst werden (z. B. Bal-kongestaltung, Erkerausbildung etc.).Je genauer die Baubeschreibung auf Ihr Objekt abgestimmt wird,desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es hier zu Unstim-migkeiten beider Vertragspartner kommen kann. Legen Sie ggf. auchProspektmaterial bei, welches z. B. bei Badeinrichtungen, Innentü-

Abwicklungvon Sonder�wünschenregeln

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Baubeschreibung 7

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ren, Bodenbelägen (insbesondere für Parkettbeläge) sehr hilfreichsein kann.

Hinweis:Nachfolgend wird vom Kauf einer Immobilie (Grundstück und Baulei�stung) eines Bauträgers ausgegangen, wobei bei einem Auftraggebervon einem „Erwerber“ gesprochen wird. Zudem wird hier ein „Kauf�vertrag“ abgeschlossen.

Beim Erwerb einer Bauleistung über einen Architekten oder Baube�treuer, bei welchem Sie bereits Grundstückseigentümer sind, wird derAuftraggeber „Bauherr“ genannt. Die Verträge, welche hier abge�schlossen werden, nennt man:

• „Architektenvertrag“ = Vertrag zwischen Bauherr und Ar�chitekt,

• „Baubetreuungsvertrag“ = Vertrag zwischen Bauherr und Bau�betreuer,

• „Werkvertrag“ = Vertrag zwischen Bauherr undHandwerker.

Hier muss die Baubeschreibung nach Bedarf entsprechend umgestal�tet werden.

Auf Ihrer CD-ROM finden Sie● eine Baubeschreibung für eine kleine Wohnanlage mit Tiefgarage

und● eine Baubeschreibung für ein Einfamilienhaus mit Garage.

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8 Bauzeitenplan

1 Darstellung eines BauzeitenplansDie Bauzeit wird im Wohnungsbau gewöhnlich mit einem Balken-diagramm, gewerkweise in einer Übersicht, grafisch dargestellt.Dabei kann man entnehmen, wann bzw. in welcher Woche derHandwerker auf der Baustelle erscheinen muss, um seine Tätigkeitaufzunehmen, und zu welchem Zeitpunkt seine Arbeiten fertig zustellen sind.Diese Eckdaten sollten bei der Vertragsgestaltung mit jedem Hand-werker abgesprochen und in den Werkvertrag aufgenommen wer-den.Beim Abruf einer Firma sollten Sie jedoch berücksichtigen, dass eine14-tägige Abruffrist in aller Regel nicht ausreichend ist. So vergehenz. B. vom Aufmessen der Fenster auf der Baustelle bis zum Montage-termin ca. sechs Wochen. Innentüren haben nicht selten eine Liefer-zeit von zwölf Wochen. Für Fensterbänke sind vier Wochen keineSeltenheit, wenn diese – je nach Material – aus dem Ausland geliefertwerden. Hier ist dem Handwerker ein möglichst frühzeitiger Auf-maßtermin mitzuteilen, damit später keine Verzögerungen wegenLieferschwierigkeiten auftreten.Die folgende Abbildung zeigt einen Bauzeitenplan, der für die Er-stellung eines Einfamilien- und Doppelhauses sowie einer kleinenWohnanlage bis ca. sechs Wohneinheiten gültig ist. Die Darstellungvon Bauzeitenplänen für größere Wohnanlagen ist ähnlich, jedochsind die gewerksbezogenen Teilbauzeiten und die daraus resultie-rende Gesamtbauzeit von der Größe der Wohnanlage abhängig.

Balken�diagramm

Eckdatenabsprechen

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Darstellung eines Bauzeitenplans 8

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8 Bauzeitenplan

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Im Beispiel wird für die Erstellung des Hauses von folgender Bau-weise ausgegangen:● Keller, Decken und Treppen in Betonbauweise,● Außen- und Innenwände werden gemauert und verputzt,● Dachstuhl in Holzbauweise.

Die Bauzeiten der einzelnen Handwerker sind hier großzügig be-messen, sodass die Gesamtbauzeit – hier 43 Wochen – durchaus,zumindest wenn keine größeren Störungen auftreten, einhaltbar ist.Sind Verbaumaßnahmen, Wasserhaltung oder Unterfangungsar-beiten etc. notwendig, ist die Bauzeit im Bauzeitenplan entsprechendanzurechnen.In diesem Beispiel wurden für jeden Bauabschnitt mehrere Wochenangesetzt. Tatsache ist jedoch, dass einige Gewerke nur ein bis zweiTage für ihre Tätigkeiten benötigen, wie z. B. Aufstellen des Dach-stuhles, Setzen von Stahlzargen, Setzen der Fenster oder der Fenster-bänke etc.Eine Aufteilung in jeweils ganze Wochen ist aber oft sinnvoll, da einHandwerker in der Regel nicht zu einem bestimmten Zeitpunktkommen kann, also ein Zeitpuffer für nachfolgende Handwerkernotwendig sein könnte.Es ist durchaus möglich, dass mehrere Firmen an mehreren Gewer-ken gleichzeitig arbeiten, wie z. B. Dachdecker, Spengler, Heizungs-und Sanitärinstallateur. Jedoch ist darauf zu achten, dass die Vorleis-tungen jeweils erbracht sein müssen, damit eine Firma die vertraglichvereinbarten Arbeiten erbringen kann. So können die Innenputzar-beiten in aller Regel erst begonnen werden, wenn das Dach einge-deckt ist, die Rohinstallationen für Heizungs-, Sanitär- und Elektro-arbeiten abgeschlossen und die Fenster und Fensterbänke montiertsind.Sofern sich die Bauzeit über den Winter erstreckt, kann sich dieseaufgrund von Ausfallzeiten, wie z. B. schlechtem Wetter und kaltenTemperaturen, entsprechend verlängern. Sollte, aus welchen Grün-den auch immer, der Bauherr auf einer terminlichen Fertigstellungbestehen, so ist dies meist mit Mehrkosten aufgrund von Winter-baumaßnahmen verbunden.

AufVorleistungenachten

Page 118: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Erläuterungen zum Bauzeitenplan 8

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Darüber hinaus kann die Terminplanung bzw. die Einhaltung desFertigstellungstermin für Sie besonders wichtig werden, wenn Siez. B. einen bestehenden Mietvertrag kündigen oder einen Umzugorganisieren müssen.

Tipp!Daher sollten Sie beim Kauf einer Immobilie – z. B. von einem Bauträ�ger, Baubetreuer, Fertighaushersteller etc. – mit dem Verkäufer eineVereinbarung treffen, in welcher eine Nutzungsentschädigung für je�den angefangenen Monat in Höhe von ......... Euro fällig wird, soferndie Bauzeit überschritten wird.

2 Erläuterungen zum BauzeitenplanDie Erläuterungen entsprechen teilweise nicht dem chronologischenBauablauf, sondern der Zuordnung der einzelnen Gewerke.

Erläuterungen zum Bauzeitenplan

Abbruch/Rodung Mit dem Abbruch und der Rodung wird das Grundstück fürden Erdbauunternehmer frei gemacht, sofern ein Abbruch zutätigen oder Bäume zu fällen sind. Je nach Umfang derAbbrucharbeiten ist hier der Zeitraum dieser Tätigkeit zuverlängern.

Erdarbeiten Hierbei wird zuerst der Humus abgeschoben und seitlichgelagert. Anschließend wird die Baugrube auf die erforderli�che Tiefe ausgehoben. Um Kosten zu sparen, sollten Siedarauf achten, dass das Aushubmaterial – sofern es sich fürdie Hinterfüllung eignet – seitlich gelagert wird, damit nichtneues Hinterfüllungsmaterial gekauft werden muss.

Nachdem der Keller betoniert ist, die Außenwände isoliert,gedämmt und die Lichtschächte montiert sind, wird dieBaugrube hinterfüllt. Dabei ist darauf zu achten, dass dieLichtschächte nicht beschädigt werden. Diese sollten vorBeginn der Erdarbeiten mit dem Erdbauunternehmer und demBauleiter abgenommen werden. Somit kann bei Beschädi�gungen die Schuldfrage und Kostenübernahme für die Män�gelbeseitigung eindeutig festgelegt werden.

Nutzungsent�schädigungvereinbaren

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8 Bauzeitenplan

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Erläuterungen zum Bauzeitenplan

Grundleitungen Sofern Grundleitungen zur Ausführung kommen, – welcheaus dem Entwässerungsplan zu entnehmen sind – müssendiese nach dem Aushub verlegt werden.

Beton�, Stahlbeton�,Maurerarbeiten

In diesem Zeitraum wird der Rohbau erstellt (Keller, Decken,Wände, Treppen, Kamine etc.) und werden Vorarbeiten für dieErrichtung des Dachstuhles erbracht.

Nachdem die Heizungs� und Sanitärrohmontage erfolgt ist,werden sämtliche Wand� und Deckendurchbrüche geschlos�sen, die Steigleitungen abgemauert und die Sanitärinstalla�tionen in den Bädern und WCs vor – bzw. abgemauert.

Abdichtungs�,Wärmedämmarbeiten

Die Außenwände des Kellers werden an den erdberührtenFlächen – abhängig vom eingesetzten Baustoff – abgedichtet.I. d. R. werden die Kelleraußenwände wärmegedämmt.

Dachstuhl Nachdem der Dachstuhl aufgestellt wurde, sind noch diverseMaurer�, Beton� und Wärmedämmarbeiten notwendig,welche einen Zeitraum von ca. 1 Woche beanspruchen.Anschließend wird das Dach eingeschalt und je nach Aus�stattung mit Dachschalung, Dachpappe und Konterlattungversehen.

Dachdeckerarbeiten Wenn die Vorleistungen des Zimmerers erbracht sind, begin�nen die Spenglerarbeiten (Dachrinnen, Kamineinfassungen,Gauben etc.) und im Anschluss daran wird das Dach einge�deckt.

Fenster Um Beschädigungen an den Fenstern zu vermeiden, solltendiese so spät wie möglich (ca. 1 Woche vor den Putzarbeiten)eingebaut werden.

Heizung rohSanitär roh

Die Heizungs� und Sanitärrohinstallation sollte begonnenwerden, nachdem das Dach eingeschalt ist und das Hausgegenüber äußeren Witterungseinflüssen (Regen, Schneeetc.) geschützt ist.

Nachdem der Innenputz fertiggestellt wurde, werden dieHeizkörper montiert und die Anbindeleitungen von denSteigleitungen an den Heizkörpern angeschlossen.

Elektro roh Die Elektrorohinstallation sollte erst begonnen werden,nachdem die Heizungs� und Sanitärrohinstallation abge�schlossen ist und der Rohbauunternehmer seine Leistungen(Vor� und Abmauerungen) nahezu erbracht hat, damit dieElektroleitungen zügig und vollständig verlegt werden kön�nen.

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Erläuterungen zum Bauzeitenplan 8

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Erläuterungen zum Bauzeitenplan

NatursteinFensterbänke

Nachdem die Fenstermontage erfolgt ist, müssen die Fenster�bänke gesetzt werden.

Innenputz Alle bisher beschriebenen Vorleistungen müssen erbrachtsein, damit der Innenputz begonnen werden kann.

Gerüstaufbau Der Gerüstaufbau erfolgt im Zuge des Rohbaus. Das Gerüstsollte letztendlich noch so ausgebaut werden, dass es alsSchutzgerüst für den Zimmerer, Dachdecker und Spenglerund als Arbeitsgerüst für den Außenputz dienen kann.

Gerüstabbau Der Gerüstabbau kann erfolgen, wenn der Außenputz fertiggestellt, das Dach komplett eingedeckt ist und sämtlichesichtbaren Holzteile an der Dachuntersicht vom Maler gestri�chen sind.

Balkonabdichtung Die Balkonabdichtung – wenn notwendig – kann erstelltwerden, wenn das Gerüst abgebaut und, je nach Ausbildungdes Wandanschlusses, der Außenputz fertiggestellt ist.

Außenputz:1. und 2. Lage(oder WDVS)

Der Außenputz (Grundputz) – oder bei WDVS das Abbringender Wärmedämmung – wird begonnen, wenn die Fenster,einschließlich Fensterbleche, montiert sind.

Außenputz:3. Lage

Zwischen der Fertigstellung des Grundputzes und dem Beginnder letzten Lage des Außenputzes sollten je nach Witterungca. 3 Wochen Aushärtezeit einkalkuliert werden.

Estricharbeiten Die Estricharbeiten können erst beginnen, nachdem derInnenputz fertig gestellt und die Heizkörper samt Anbinde�leitungen – sofern diese unter dem Estrich verlaufen – mon�tiert oder/und die Heizkreise der wasserbetriebenen Fußbo�denheizung verlegt sind.

Sofern am Balkon keine Abdichtung aufgebracht werdenmuss, können die Estricharbeiten mit der Verlegung im Hausfertig gestellt werden. Meist ist jedoch eine zweite Anfahrtdes Estrichlegers nötig, da Balkonestriche zu einem späterenZeitpunkt erstellt werden. Eine zweite Anfahrt sollte auch beider Vergabe ausgehandelt werden, da diese aufgrundschlechter Witterungsverhältnisse notwendig sein kann.

Dachgeschossausbau Der Dachgeschossausbau sollte ca. 14 Tage nach dem Verle�gen des Estrichs erfolgen, damit dieser an der Oberflächenicht beschädigt wird.

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8 Bauzeitenplan

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Erläuterungen zum Bauzeitenplan

Fliesen Die Fliesenarbeiten an den Wänden werden ca. 3 Wochennach dem Verlegen des Estrichs ausgeführt. Das Verlegen vonBodenfliesen kann je nach Austrocknung des Estrichs ca.4 Wochen nach dessen Einbau begonnen werden.

Anschluss.Kanal, Wasser, Gas,Strom, Tel., Kabelf.

Der Abruf von Spartenanschlüssen (Kanal, Wasser, Gas,Strom, Kabelfernsehen, Telefon) ist ein Abschnitt, welcherbesonderer Beachtung bedarf. Zum einen können diese erst –der Reihe nach wie oben beschrieben – verlegt werden, wenni. d. R. das Außengerüst abgebaut ist, da jede Sparte fürsich – aus Gewährleistungsgründen – einen Graben bis zumHaus gräbt, die Leitung bzw. das Kabel verlegt und anschlie�ßend wieder hinterfüllt. Zum anderen sollten diese möglichstschnell ins Haus eingeführt werden, damit die Heizungsanla�ge in Betrieb genommen und das Gebäude beheizt werdenkann, wodurch eine schnellere Austrocknung, insbesondereim Winter, erzielt wird. Hier ist eine genaue Terminierung mitden Behörden erforderlich. Damit die Ausführungstermine fürdie Verlegung der Sparten eingehalten werden können,müssen die Anträge rechtzeitig (ca. 2 – 3 Monate vor Aus�führung) bei den jeweils zuständigen Anschlussbüros einge�gangen sein.

Innengeländer, Balkon�geländer, Rollladen

Innengeländer, Balkongeländer sowie die Rollladen solltenvor den Malerarbeiten montiert werden.

Malerarbeiten Die Malerarbeiten sollten vor der Heizungs�, Sanitär� undElektroendmontage erfolgen, damit diese nicht von Malerfar�be verschmiert werden.

Heizung fein,Sanitär fein,Elektro fein

Die Endmontage für Heizungs�, Sanitär� und Elektroarbeitenkann nahezu parallel erfolgen und sollte nach den Malerar�beiten erfolgen.

Holzzargen Die Türzargen (Holz) der Innentüren können parallel mit denFliesenarbeiten gesetzt werden.

Türblätter Die Türblätter sollten möglichst spät, etwa vor dem Verlegender Bodenbeläge, eingesetzt werden.

Bodenbeläge Die Bodenbeläge (Teppich, Parkett etc.) sollten möglichstzuletzt verlegt werden, damit Beschädigungen und Ver�schmutzungen nahezu ausgeschlossen sind.

Fertigteilgarage/Außenanlagen

Sofern eine Fertigteilgarage zur Ausführung kommt, solltediese noch vor Beginn der Außenanlagen aufgestellt werden.

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Erläuterungen zum Bauzeitenplan 8

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Erläuterungen zum Bauzeitenplan

Feinreinigung Eine Feinreinigung sollte kurz vor der Abnahme erfolgen.Hierfür wurde nach Fertigstellung der Bodenbeläge undBeginn der Feinreinigung noch 1 Woche einkalkuliert, umkleine Restarbeiten bzw. eine Mängelbeseitigung – welcheaufgrund einer Vorbegehung aufgenommen wurden – zuerledigen.

Abnahme Die Abnahme erfolgt für die vertraglich festgelegten Leistun�gen.

Mängelbeseitigung Für die Mängelbeseitigung der im Abnahmeprotokoll aufge�führten Mängel sollten Sie den Firmen ca. 2 Wochen gewäh�ren.

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9 Gewerke

Nachfolgend werden die beim schlüsselfertigen Bauen wesentlichenGewerke behandelt, welche etwa in der Abfolge aufgeführt sind, inwelcher das Gebäude errichtet wird. Diese Vorschläge und Hinweisesollen die Leistungen des Architekten nicht ersetzen, sondern ledig-lich das Überwachen der Tätigkeit der Handwerker erleichtern,wenn Sie die Leistung der einzelnen Bauhandwerker bei einem Bau-stellenbesuch selber kontrollieren wollen.

1 Abbruch/RodungÄußerst wichtig vor Beginn der Abbrucharbeiten ist die Kenntnisüber das Vorhandensein von Leitungen aller Art im Gelände derBaustelle. Unvorstellbare Schäden und Regressansprüche sowiePersonenschäden können bei unvorhergesehenem Antreffen oderZerstören von Erdleitungen entstehen.Trennen der Anschlüsse der Versorgungsunternehmen für Wasser,Strom, Telefon, Gas, Kanal usw. gehört zu den ersten Arbeiten.Einzelne Leistungen werden durch amtliche Stellen durchgeführt,allerdings nach einer entsprechenden Anlaufzeit. Daher müssen beiden zuständigen Behörden Anträge für Abmeldungen bzw. Still-legungen rechtzeitig beantragt werden, damit im Bauablauf nichtschon vor Beginn der ersten Arbeiten Leerlaufzeiten entstehen.Aus der Abbruchgenehmigung geht hervor, welche besonderenAuflagen die Genehmigungsbehörde erlassen hat, wie z. B. Hinweiseauf Umweltschutzauflagen, Baumschutzauflagen, Unfallverhütungs-vorschriften, Auflagen über Schuttentsorgung.Häufig wird die Genehmigung zum Abbruch mit der aufschieben-den Wirkung erteilt, dass erst nach Vorliegen der Baugenehmigungmit dem Abbruch begonnen werden darf, oder – bei Abbrüchen vonWohngebäuden – eine bestandskräftige Genehmigung zur Zweck-entfremdung von Wohnraum vorliegen muss.

Abbruch�arbeiten

Abbruch�genehmigung

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9 Gewerke

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Tipp!Vor Beginn der Abbrucharbeiten sollte die Abbruchgenehmigung anden Abbruchunternehmer weitergeleitet bzw. Bestandteil des Werk�vertrags werden. Damit haftet er für Unfälle oder sonstige Schäden,die aus Nichtbeachtung der Auflagen entstehen.

Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Kanal) sindvor Beginn der Abbrucharbeiten außer Betrieb zu setzen.

Bei größeren und komplizierten Abbrüchen, Baugrubenumschlie-ßungen, Unterfangungen etc. ist es ratsam, ein Beweissicherungs-gutachten erstellen zu lassen.

2 ErdarbeitenVor Beginn der Arbeiten sollte der Urzustand des Baugeländesdurch Bestandsaufnahmen, Aufnahmen der Geländehöhen, derUmzäunungen, Nachbarbäume, Gehwege, Randsteine, Straßen,Pflasterungen, Fassaden usw. festgestellt werden, um sich vor späteroft schwer abwehrbaren Regressansprüchen der jeweiligen Eigentü-mer und Nachbarn zu schützen. Fotografieren ist dabei wesentlichbilliger als später stundenlang verhandeln und vielleicht sogar pro-zessieren zu müssen. Zu den Bestandsaufnahmen sollten Sie mög-lichst eine zweite Person hinzuziehen. Schriftliche und gegenseitigunterschriebene Protokolle schalten zusätzlich jeden Zweifel aus.

Vor den Aushubarbeiten wird die Humusschicht abgehoben und inMieten so gelagert, dass sie mit Bauschutt nicht vermischt werdenkann.Der Aushub erfolgt heute auch bei kleineren Baugruben maschinell.Nacharbeiten oder schmale Streifenfundamente unterhalb der Bau-grubensohle werden noch von Hand oder mit Unterstützung einesKrangreifers oder Minibaggers ausgeführt.Für das Abböschen in großer Tiefe gelten je nach Bodenart folgendeBöschungswinkel:

Urzustand desBaugeländesübernehmen

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Erdarbeiten 9

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Bodenart Böschungswinkel

nichtbindiger oder weichbindiger Boden 45°

steifer oder halbfester bindiger Boden 60°

leichter Fels 80°

schwerer Fels 90°

Tabelle 9: Böschungswinkel

Bei tiefen Baugruben sind die Böschungswinkel nach dem auf dar-gestellten Aushubprofil Abb. 6 auszuführen. Dabei müssen in einerTiefe von jeweils 2 m Bermen erstellt und die Böschungskantendurch aufgelegte Bohlen gegen Einrutschen gesichert werden.

Aushubprofil

Abb. 6: Aushubprofil

Anstelle großer Abböschungsvolumen ist oft eine Baugrubenum-schließung günstiger. Sofern die Baugrube nicht mit den entspre-chenden Böschungswinkeln ausgebildet wurde, kann dies eine so-fortige Baueinstellung durch die Berufsgenossenschaft zur Folgehaben.

Aushubprofil

Baugrubensohle

Böschungswinkelgemäß Bodenart

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Tipp!Beim Aushub sollten Sie darauf achten, dass Aushubmaterial Humus,Kies etc. auf dem Gelände für die spätere Hinterfüllung gelagert wer�den kann. Es spart schon Kosten, wenn das Aushubmaterial nicht auf�geladen und in einer Deponie zwischengelagert werden muss.

Zur Erstellung der Kellerwände ist die Baugrube um einen lichtenArbeitsraum von ca. 50 cm umlaufend größer zu halten.Zur Hinterfüllung geeignetes und auf der Baustelle überflüssigesAushubmaterial kann evtl. kostenlos vom Erdbauunternehmer ab-gefahren werden, da er dies bei einem anderen Bauvorhaben zurHinterfüllung wieder einbaut.Die Fundamente sowie die Bodenplatte müssen auf ungestörtemBaugrund gegründet werden. Unter Umständen ist daher nach ma-schinellem Aushub die Gründungssohle mit Sand oder Kies abzu-gleichen und mit einem Rüttler sorgfältig zu verdichten.

Tipp!Achten Sie darauf, dass sich das Material für die Hinterfüllung derBaugrube eignet und lagenweise eingebaut und verdichtet wird. Da�bei muss das Hinterfüllmaterial frei von Bauschutt, Ziegel� und Be�tonresten sein.

3 BaugrubenumschließungBei engen Parzellen kann es des öfteren vorkommen, dass Verbau-maßnahmen notwendig werden, um Baugeräte, Baumaterial undsonstige Einrichtungen auf dem Gelände platzieren zu können.Möglicherweise ist auch der Grenzabstand zum Nachbarn zu geringund der daraus resultierende Böschungswinkel beim Erdaushub zusteil, sodass Gefahr durch nachrutschendes Material für Leib undLeben der Arbeiter besteht.Für Baugrubenumschließungen fast aller Art werden von der Bau-aufsichtsbehörde statische Berechnungen gefordert. Schon allein ausSicherheitsgründen darf bei derartigen Baukonstruktionen nicht

Hinterfüllunglagenweiseeinbauen

Baugruben�umschließung

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Baugrubenumschließung 9

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„gefühlsmäßig“ dimensioniert und bemessen werden. Die statischeBerechnung für den sog. „Berliner Verbau“, für Spundwände, Bohr-pfähle, Schlitzwände usw. sollte von einem mit der übrigen Statikbeauftragten Büro angefertigt werden.Eine weitverbreitete Verbauart ist der „Berliner Verbau“. Bei die-sem waagerechten Verbau werden Bohlen, Kant- oder Rundhölzerzwischen eingerammte, ggf. in Bohrlöcher eingebrachte, Stahlträgereingebaut. Je nach Baugrubentiefe muss die Trägerbohlwand mitAnkerlagen rückverankert werden. Sofern die Anker dabei Nachbar-grund beanspruchen, ist die Genehmigung des Nachbarn rechtzeitigschriftlich einzuholen. Nach Fertigstellung der Grundbauwerkewerden mit der Wiederverfüllung und Verdichtung des Erdreichesdie Bohlen entnommen und die Träger gezogen. Diese Verbauart istjedoch nicht für Baugruben mit starkem Wasserandrang geeignet.Für Baugruben im Grundwasser, wo hohe Dichtigkeit gegen Wasse-randrang und Ausspülen des Bodens gefordert ist, hat sich der senk-rechte Verbau (insbesondere Stahlspundwände) entwickelt. Stahl-spundwände sind sehr widerstandsfähig, vielmals verwendbar undlassen sich wegen ihres geringen Querschnittes leicht einbauen undziehen.

Berliner Verbau

Abb. 7: Berliner Verbau

Berliner Verbau

Spundwände

Ankerlage

Rundhölzer

Stahlträger

Anker

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9 Gewerke

128

4 UnterfangungsarbeitenWenn Neubauten unterhalb der Gründungssohle unmittelbar beibenachbarten Altbauten wie z. B. Hausfundamenten, Stützmauern,Gartenmauern usw. gegründet werden sollen, sind die Altbaufun-damente zuvor zu unterfangen, d. h. auf die Gründungstiefe desNeubaus tiefer zuführen oder durch eine Stützkonstruktion dauer-haft abzustützen. Zur Abstützung kommen je nach den Verhältnis-sen Spundwände, Schlitzwände, Bohrpfahlwände oder chemischeBaugrundverfestigungen durch Injektionen infrage.

Die Unterfangung durch Tieferführen der Altbaufundamente wieauch eine Stützkonstruktion sind durch statische Berechnungenabzusichern, wobei neben dem Nachweis der Grundbruch- undStandsicherheit auch Setzungen des Altbaus infolge von Druck-überlagerungen oder etwaigen Grundwasserabsenkungen zu be-rücksichtigen sind. Unterfangungsarbeiten müssen daher sehr sorg-fältig geplant werden und können deshalb sehr zeitraubend sein.Vor Beginn der Arbeiten ist es ratsam, den Zustand der Bebauungals Grundlage zur Klärung evtl. auftretender Schäden durch einBeweissicherungsverfahren festzuhalten.

5 WasserhaltungsarbeitenWasserhaltungsarbeiten sind notwendig, wenn die Gründungssohledes Baukörpers unterhalb dem vorhandenen Grundwasserspiegelliegt.Meist werden zu Beginn eines Bauvorhabens, also schon im Stadiumder Planung, vom Bauherrn Bohrbrunnen angesetzt, um denGrundwasserstand beobachten und feststellen zu können. Außer-dem können dabei entsprechende Bodenproben entnommen wer-den, die zur Begutachtung einer Wasserhaltung unbedingt erforder-lich sind. Häufig können Grundwasserabsenkungen nachteiligeAuswirkungen auf in der Umgebung liegende Bauwerke ausüben.Darüber hinaus richtet sich die technische Durchführung weitge-hend nach dem Aufbau und der Zusammensetzung des Baugrundes.

Unterfan�gungs�arbeiten

Wasser�haltungs�arbeiten

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Rohbau 9

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Wenn Wasserhaltungsarbeiten notwendig werden, ist die Art derWasserhaltung festzulegen (offene oder geschlossene Wasserhaltung,wie viel Brunnen müssen eingerichtet werden, welche Ableitungs-möglichkeiten bieten sich an usw.). Bei einfacheren Wasserhaltungs-arbeiten sind auf jeden Fall folgende Informationen notwendig:● Oberkante Grundwasserspiegel (Normal- und Höchststand),● tiefste Höhenlage der Baugrubensohle, daraus ergibt sich die● Wasserhöhe über oder unter der Baugrubensohle,● Ableitungsmöglichkeit des Pumpwassers.

Die Ableitung des Pumpwassers, wenn über Kanal möglich, ist beiden entsprechenden Dienststellen (Abwasser, Kanal) zu beantragen,um die Auflagen für eine Genehmigung rechtzeitig einplanen zukönnen. So ist z. B. bei Einleitung in ein städtisches Kanalnetz einVorklärbecken zwingend vorgeschrieben, um eine Versandung oderVerschmutzung des Kanals zu verhindern. Meist muss das abzusen-kende Wasser über Schluckbrunnen in das Grundwasser wiederrückgeführt werden.

6 RohbauDer Rohbau ist mit seinen ca. 38 % der Baukosten, insbesondere fürBeton- und Stahlbetonarbeiten sowie Maurerarbeiten, das umfang-reichste und kostenträchtigste Gewerk. Daher ist es von enormerWichtigkeit, dass für diese Tätigkeiten ein fachkundiges und lei-stungsstarkes Unternehmen beauftragt wird, welches in der Lage ist,das Bauvorhaben u.a. termingerecht und in sauberer Qualität her-zustellen. Eine vorübergehende Kostenersparnis durch Zugriff aufeinen „sehr günstigen“ Bauunternehmer kann sich schnell zu einemteuren Abenteuer entwickeln. Dabei ist es schon vorgekommen, dassein bereits nahezu fertig gestellter Rohbau komplett abgerissen wer-den musste, da sämtliche Wände und Decken nicht lot- und flucht-recht ausgeführt und die tragenden Wände mit Mauersteinen erstelltwurden, welche nur für nichttragende Wände geeignet sind. Eineaufwendige Sanierung war hier nicht mehr möglich, sodass nurnoch ein Abbruchunternehmen beauftragt werden konnte. Bevorein Vertrag mit einer Baufirma abgeschlossen wird, empfiehlt es sich

Genehmigungerforderlich beiAbleitung vonPumpwasser

Rohbau

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vor der Vergabe immer, bereits erstellte Rohbauten und deren Qua-lität zu besichtigen.

Tipp!Einen ersten Eindruck von einem guten Bauunternehmer können Siegewinnen, indem Sie folgende Punkte kritisch prüfen:• Ist die Baustelle sauber aufgeräumt?• Wird für Betonarbeiten eine Systemschalung verwendet?• Ist die Betonoberfläche sauber, glatt und ohne Nester?• Verläuft das Mauerwerk lot� und fluchtrecht?• Sind die Mörtelfugen am Mauerwerk gleichmäßig und ohne

Zwischenräume ausgeführt?

Um ein Bauvorhaben zügig und ohne größere Probleme abwickelnzu können, sollte auch für kleinere Objekte eine Werkplanung so-wie eine statische Berechnung erstellt werden. Die statische Berech-nung sollte neben der Erstellung des Bewehrungsplanes und derdazugehörigen Stahllisten auch Angaben bezüglich des Wärme-,Schall- und Brandschutznachweises enthalten. Diese Auflagen müs-sen dann vom Werkplaner in den Werkplan übertragen werden.

Nachfolgend wird auf die wesentlichen Bauteile für Beton- undStahlbetonarbeiten sowie Maurerarbeiten eingegangen.

6.1 Fundament und Bodenplatte

Nachdem die Baugrube ausgehoben und die Höhe der Baugruben-sohle überprüft wurde, werden je nach statischer Berechnung dieFundamente bzw. die Fundamentplatte betoniert.Fundamente haben die Aufgabe, die Lasten des Baukörpers in denBaugrund einzuleiten. Dabei ist die Gründung so zu bemessen, dassdie Standsicherheit des Gebäudes gewährleistet ist und Risse undunzulässige Setzungen vermieden werden. Fundamente – auch füruntergeordnete Bauteile – sind in frostfreier Tiefe (ca. 0,80 - 1,20 m)unter Geländeoberkante auszuführen. Nicht frostfrei gegründeteFundamente können durch Eislinsenbildung unter der Sohle zubeträchtlichen Hebungen und somit zu Schäden an der Konstrukti-on führen.

Werkplanungund statischeBerechnungerforderlich

Gründung

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Rohbau 9

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Je nach den Bodenverhältnissen wird die Bodenplatte auf einerGrobkiesschicht mit daraufliegender Folie, ggf. einer Wärmedäm-mung oder einer Sauberkeitsschicht, verlegt. Bei drückendem Was-ser ist die Ausbildung einer Wanne (wasserundurchlässige Boden-platte und Kellerumfassungswand) erforderlich.

6.2 Kelleraußenwände

Kellerwände können generell betoniert oder gemauert werden. Dabeiist der Bau von gemauerten Kelleraußenwänden oft wirtschaftlicher,wenn bei der Planung bestimmte Voraussetzungen eingehalten wer-den. Da in den Kellerwänden durch den Erddruck Zugspannungenauftreten, die vom Mauerwerk nicht aufgenommen werden können,müssen die Kellerwände in bestimmten Abständen ausgesteift wer-den. Generell ist die gemauerte Kelleraußenwand mit einem geeig-neten und in der Praxis bewährten Abdichtungssystem gegenFeuchtigkeit an der Außenseite zu isolieren. Zum Schutz der Ab-dichtung sollten geeignete Platten vor der isolierten Wand ange-bracht werden, da die häufigste Ursache für Undichtigkeiten bzw.Feuchtigkeitsschäden eine Beschädigung der Isolierung ist, welchedurch das Hinterfüllen der Arbeitsräume entstanden ist.In der Praxis herrscht jedoch insbesondere im Wohnungsbau undauch aus statischen Gründen die betonierte Kelleraußenwand vor.So ist z. B. bei hohem Grundwasserstand die Ausbildung eines beto-nierten Kellers aus wasserundurchlässigem Beton zwingend notwen-dig. Bei nicht drückendem Wasser kann i. d. R. auf einen Isolieran-strich verzichtet werden, sofern im Boden keine stark säure- oderlaugenhaltigen Stoffe enthalten sind, welche den „frischen“ Betonangreifen und die Betongüte durch einen höheren Zementgehaltverbessert wurde.

Tipp!Sowohl auf die gemauerte als auch auf die betonierte Kellerwandkann durch Aufbringen einer Wärmedämmung an der Außenseite derWohnkomfort verbessert werden. Bei beheizten Räumen wie z. B.Hobbyräumen ist eine außenliegende Wärmedämmung unerlässlich.

Kelleraußen�wänden

Wärme�dämmung

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Kellerfenster dienen in erster Linie der Belichtung und Belüftungvon Kellerräumen, sollen aber gleichzeitig gegen Einbruch und dasEindringen von Tieren – z. B. Schutz durch Mäusegitter – schützen.Neben den handelsüblichen Stahl-Kellerfenstern gibt es auch Ferti-gelemente mit umlaufenden Zargen aus Beton oder aus Glasfaser.Die Elemente werden in der Schalung an entsprechender Stelle be-festigt und einbetoniert oder eingemauert.

Auch für Lichtschächte werden immer häufiger Fertigelementeeingesetzt. Diese sind sowohl aus glasfaserverstärktem Kunststoff alsauch aus dünnwandigem Stahlbeton erhältlich. Lichtschächte ausKunststoff werden beim Hinterfüllen der Baugrube leicht beschä-digt – Betonlichtschächte sind erheblich robuster. Zudem könnenMetallgitter als Einbruchschutz zusätzlich angebracht und am obe-ren Betonrand – unterhalb des Gitterrostes – sicher angeschraubtwerden.Die Montage erfolgt meist nach Fertigstellung des Kellers und vorDurchführung der umgebenden Erdarbeiten. Der mitgelieferte Git-terrost wird meist mit einer Abhebesicherung am Lichtschacht befe-stigt, welche lediglich als eine einfache, aber nicht besonders wir-kungsvolle Einbruchsicherung dient.Entsprechend große Lichtschächte sind auch als Notausstiegsschachtgeeignet, so wie er in den Landesbauordnungen einiger Bundeslän-der, z. B. für Hobbyräume, gefordert wird.

Kellerfenster

Lichtschächte

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6.3 Drainage

Die Beanspruchung der Bauteile durch Bodenfeuchtigkeit wirdhäufig unterschätzt. Insbesondere wenn Kellerräume als Aufent-haltsräume genutzt werden sollen, empfiehlt es sich auch bei dergeringsten Beanspruchungsgruppe, also bei Bodenfeuchte und nichtdrückendem Sickerwasser, eine Dränung als Ringleitung vorzusehenund an den Wänden eine Filter- und Sickerschicht anzubringen.Auch hier kann es bei starken Regenfällen kurzfristig zu Stauwasserkommen, das schnell und ohne Rückstau vor der Wand ins Grund-wasser abgeleitet werden muss.Bei bindigen Böden und/oder Hanglagen ist jedoch immer das An-dringen von Wasser in tropfbar-flüssiger Form anzunehmen. Fürdie Abdichtung von Bauwerken oder Bauteilen in solchen Bödenund/oder Geländeformen gelten deshalb die Festlegungen für Ab-dichtung gegen nichtdrückendes gegebenenfalls auch gegen drük-kendes Wasser , wenn die Gefahr des Aufstauens besteht.Gegen diese Gefahr können auch Maßnahmen nach DIN 4095(Dränung zum Schutz baulicher Anlagen) getroffen werden.Eine funktionsgerechte Dränanlage besteht aus mehreren miteinan-der in Verbindung stehenden Bauelementen, der Sickerschicht, derDränleitung, den Kontroll- und Spüleinrichtungen und dem Vor-fluter bzw. dem Sickerschacht.Zur Anlage einer Dränung wird der Boden höchstens bis zur Fun-damentsohle ausgehoben. Die Breite des Grabens beträgt etwa 50cm. Die Abböschung erfolgt je nach Bodenart so, dass Erdreich nichtnachrutscht.Die Dränleitung wird in einem Kiesplanum vom Höchstpunkt ineinem Gefälle von ca. 1 % zum Tiefstpunkt (Vorfluter, Sicker-schacht) verlegt. Die Dränleitung ist entlang der Außenfundamenteanzuordnen. Die Rohrsohle ist am Hochpunkt mindestens 20 cmunter der Oberfläche der Rohbodenplatte anzuordnen. In keinemFall darf der Rohrscheitel die Oberfläche der Rohbodenplatte über-schreiten. Der Rohrgraben darf nicht unter die Fundamentsohlegeführt werden. Die Fundamente sind notfalls zu vertiefen oder derRohrgraben ist außerhalb des Druckausbreitungsbereiches der Fun-

Drainage

Bestandteileeiner Drainage

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damente zu verlegen. Die Auflagerung auf Fundamentvorsprüngenist unzulässig.Das Dränrohr soll allseitig mit einer ca. 20 cm dicken Kiesschichtummantelt sein.Zweckmäßig wird am Tiefstpunkt der Dränleitung ein Sammelschachtangeordnet. An allen Knickpunkten mit 90° Richtungsänderung solltenSpülrohre (mindestens DN 300) angeordnet werden.Der Abstand der Spülrohre soll höchstens 50 m betragen. Für Kon-trollzwecke dürfen anstelle der Spülrohre Kontrollrohre mit minde-stens DN 100 angeordnet werden. Der Übergabeschacht sollte min-destens DN 1000 betragen.Als Dränleitung haben sich Betonfilterrohre aus haufwerksporigemBeton, gelochte Betonrohre oder PVC-Rohre bewährt.Vor der Kelleraußenwand muss eine senkrechte Sickerschicht ausKies das zudrängende Stauwasser schnell der Dränleitung zuführen.Diese Kiesschicht ist insbesondere bei feinkörnigen Böden durcheine Filterschicht vor dem Zuschlämmen zu schützen.Als Sicker- und Filterschicht haben sich auch Filterkörper aus hauf-werksporigem Beton bewährt. Diese Hohlkörper werden lose imVerband vor der Außenwand aufgestellt. Als Ergänzungsstein dazugibt es Abflussrinnsteine und Abdecksteine.Nur bei bindigen und quellfähigen Böden sollte vor den Filterkör-pern ein Filtervlies angeordnet werden, um so das Zuschlämmen derHohlräume zu verhindern. Die Sickerschicht zwischen den Strei-fenfundamenten sollte ebenfalls an die Dränung angeschlossen undso entwässert werden.

Tipp!Vor der Hinterfüllung sollten sämtliche Anschlüsse, Gefälle und dieHöhenlage der Dränanlage überprüft werden, damit eine einwandfreieFunktion gewährleistet ist.

Überprüfungeiner Drainagevor der Hin�terfüllungunerlässlich

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Ringdrainage

Abb. 8: Ringdrainage

6.4 Decken

Decken können konventionell geschalt in Ortbetonbauweise oder alsFiligrandecken (Fertigteildecken) erstellt werden. Für die 5 cm star-ken Fertigteildecken, welche als Schalung für den noch zu erbringen-den Aufbeton dienen, ist ein höherer Stahlanteil (Bewehrung) not-wendig, wobei die Deckenuntersichten nicht mehr verputzt, sonderndie Plattenstöße lediglich verspachtelt und z. B. gestrichen oder tape-ziert werden müssen. Diese Bauweise ist i. d. R. günstiger als der Ein-satz reiner Ortbetondecken und hat den weiteren Vorteil, dass dabeidie Bauzeit um einige Tage verkürzt werden kann.Darüber hinaus werden heute in zunehmendem Umfang Vollmon-tagedecken eingesetzt, welche die Arbeit am Bau nachhaltig be-schleunigen und rationalisieren. Da es sich hierbei um fertige Beton-Hohlplattendecken handelt, welche in unterschiedlichen Platten-stärken (z. B. 12 – 25 cm) erhältlich sind, sind diese unmittelbar

Decken

Filigrandecken

Vollmontage�decken

Drainagerohr mitFiltervlies als

Abdeckungsschicht

Bodenplatte

Außenwand alsZiegelwand

Kiesfilter�schicht

Hohlkehle

Kiesfilterschicht

vollfugigeVermauerung und z. B.

Dickbeschichtung

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nach dem Verlegen sofort begeh- und belastbar, da kein zusätzlicherBeton mehr aufgebracht werden muss. Nach dem Vergießen derPlattenfugen und dem Ringankerverguss an der Außenwand ist dieDecke fertig. Die Deckenuntersichten können, wie bei der Filigran-decke, endbehandelt werden.

Für bewehrte Bauteile, insbesondere Decken, ist es ratsam, von demmit der Statik beauftragten Fachmann die Bewehrung abnehmen zulassen.Wegen dünner werdenden Stahlbetondecken und immer kürzerenBauzeiten, welche keine ausreichende Zeit zum Abklingen von Ver-formungen lassen, müssen geeignete Konstruktionen und Baustoffegewählt werden, damit später keine Folgeschäden auftreten. Dabeimuss durch Auflage einer Lage Pappe verhindert werden, dass derBeton in die Ziegellochung läuft und die oberste Ziegelschicht mit derBetondecke fest verbunden ist. Sind besonders große Deckenverfor-mungen zu erwarten, kann ein Estrichfilzstreifen am Rande des Dek-kenauflagers meistens die Verformung aufnehmen (siehe auch Detail„Deckenauflager“). Damit sich keine Wärmebrücken bilden, wasTauwasserschäden zur Folge hätte, müssen Decken stirnseitig wärme-gedämmt werden, sofern auf die Fassade nicht ein Wärmedämm-Verbundsystem aufgebracht wird.

Detail – Deckenauflager

Abb. 9: Detail – Deckenauflager

Decken solltenvor demBetonierenvom Statikerabgenommenwerden

Wärmedämmung

Mauerwerk

Stahlbetondecke

Bitumenpappe

Estrichfilz

Vormauerung

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6.5 Außenwände

Außenwände können sowohl als einschalige als auch als zweischali-ge Wand erstellt werden.

Einschalige Wände werden i. d. R. aus Ziegelsteinen geringer Roh-dichte, Ausbildung von Löchern, Kammern oder Schlitzen, vor-zugsweise in einer Stärke von 30 cm, 36,5 cm und 49 cm erstellt. AlsMaterial für Mauersteine kommen verschiedene Baustoffe in Be-tracht:

Der normale Ziegelstein besteht aus gebranntem Ton. Um dieWärmedämmqualität des Steins zu verbessern, werden dem Ton vordem Brennen Sägespäne oder Hartschaumstücke beigemischt.

Planziegel, bei welchen nach dem Brandvorgang die Lagerfuge plangeschliffen wird, werden nicht mehr mit Mörtel vermauert, sondernmit Spezialkleber verklebt, wodurch eine bessere Wärmedämmungerzielt wird.

Nicht ohne zusätzliche Wärmedämmung kommen Mauern ausKalksandsteinen aus. Kalksandstein ist ein Natur-Baustoff. Erbesteht aus Kalk, Sand und Wasser. Der Baustoff erreicht durchseine hohe Dichte einen idealen Schallschutz, entspricht aber ohnezusätzliche Wärmedämmschicht nicht den Wärmeschutzanforde-rungen. Als Wärmedämmstoff werden in den meisten Fällen Mine-ralfaser- oder Polystyrol-Hartschaum-Platten auf dem Mauerwerkaufgeklebt oder Wärmedämmputze verwendet. Eine weitere Ver-besserung der Wärmedämmung der Wände wird durch Verwen-dung von Leichtmauermörtel und Dünnbettmörtel (bei geeignetenSteinen) erzielt. Leichtmauermörtel verbessert durch die Verwen-dung besonders leichter Zuschlagstoffe (z. B. Blähton, Perlite)und/oder Luftporenbildnern die Wärmedämmung der Mörtelfugeund somit der Wand erheblich. Man unterscheidet zwei Arten vonLeichtmauermörtel. Leichtmauermörtel LM 36 und Leichtmauer-mörtel LM 21. Die jeweilige Zahl gibt die Wärmeleitfähigkeit desMörtels an. Je nach Ziegelart wird durch Verwendung von Leicht-mauermörtel die Wärmeleitfähigkeit des Ziegels verbessert.

EinschaligeWände

Ziegelstein

Planziegel

KalksandsteinLeichtmauer�mörtel

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Die Wärmeleitzahl ist ein Maßstab für die Güte der Wärmedäm-mung. Je kleiner die Wärmeleitzahl, desto besser die Wärmedäm-mung. Die Rohdichte gibt an, wie viel kg ein dm³ (= 1 Liter) desStoffes wiegt. Beim Ziegel wird die Rohdichte im trockenen Zustandohne Abzug der Lochung gemessen. Für einschalige Außenwändewird häufig ein Ziegel mit der Rohdichte ca. 0,8 kg/dm³ verwendet.Die Festigkeitsklasse gibt die Mindest-Druckfestigkeit der Ziegel an.Für Außenwände hat sich der Zahnziegel durchgesetzt, wobei dieZiegel durch eine Nut- und Federverbindung ineinander greifen.

Bei einem ordnungsgemäßen Mauerwerk müssen die Ziegelschichtweise um das Überbindemaß ü versetzt werden. Durch dieÜberbindung wird gewährleistet, dass Horizontalkräfte durch Haf-treibung in den Lagerfugen übertragen werden können. Das Über-bindungsmaß beträgt ü ≥ 0,4 × h (h = Steinhöhe). Dies sind beieiner Steinhöhe von 24 cm mindestens 9,5 cm, bei einer Steinhöhevon 11,5 cm mindestens 4,5 cm. Der größere Wert ist maßgebend.Das Überbindemaß muss auch bei Eckverbänden und Einbindungeneingehalten werden.

Überbindung/Überbindemaß

Abb. 10: Überbindung/Überbindemaß

Gemäß der Wärmeschutzverordnung muss die Restwand einerHeizkörpernische die gleiche Wärmedämmung haben wie die Au-ßenwand. Wenn die Wand im Bereich des Heizkörpers geschwächtwird, ist hier eine zusätzliche Wärmedämmung erforderlich.

Stürze überbrücken Fenster- und Türöffnungen in den Wänden.Um Bauschäden zu vermeiden, sollten sie die gleichen Wärmedäm-

Rohdichte

Festigkeits�klasse

Überbindung

Ziegel

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meigenschaften und den gleichen Putzgrund aufweisen wie dasangrenzende Mauerwerk.

Rollladenkästen stellen eine Sonderform des Außenwandsturzes miteingebauten Rollladen dar. Um einen einheitlichen Putzuntergrundzu erhalten, sollten vorgefertigte Rollladensturzelemente mit poro-sierter äußerer Ziegelschale benutzt werden. Rollladenkästen müssennach oben, zur Raumseite und nach unten wärmegedämmt werden,um Feuchtigkeitsschäden durch Wärmebrücken zu vermeiden. WerKosten einsparen will, kann auch Fertigteil-Rollladenkästen, welcheaus einem Wärmedämmblock bestehen, die außen dreiseitig miteinem verzinkten Stahlblech und meist mit einer 15 mm starkenZweischichtenplatte verkleidet werden, verwenden. Bei der Planungmuss die Seite des Gurtaustrittes bereits festgelegt werden. DerGurtwickler ist lotgerecht unter den Gurtaustritt in die Außenwandzu befestigen.

Zur Verbesserung der Wärmedämmung kann auf die gemauerteAußenwand eine Thermohaut aufgebracht werden, welche aus einerWärmedämmschicht und einer armierten Putzbeschichtung besteht.Da dieses System je nach verwendeter Wärmedämmschicht undHersteller mindestens 8 cm beträgt, kann die Wandscheibe auch miteiner Stärke von 24 cm (in Sonderfällen sogar von 17,5 cm) erstelltwerden, damit nicht zuviel Wohnraum verloren geht. Eine weitereMöglichkeit ist der Auftrag eines Dämmputzes, welcher aus einemmindestens 2 cm starken wärmedämmenden Unterputz und einemdünneren Oberputz als Witterungsschutz besteht. Die Wandstärkebeträgt hier i. d. R. mindestens 30 cm. Die wärmedämmende Wir-kung des Unterputzes wird durch die Verwendung leichter Zusätzewie z. B. Bims, Polystyrol etc. erreicht.Da die Festigkeit des Putzschichtenaufbaus von innen nach außenabnehmen sollte, was bei o.a. Möglichkeiten nicht gegeben ist, soll-ten ausschließlich komplette Systeme namhafter Hersteller ange-wendet werden, damit Folgeschäden ausgeschlossen werden können.

Zweischalige Außenwände werden i. d. R. aus einer dickeren In-nenwand und aus einer dünneren ca. 11,5 cm starken Außenschale,welche meist als Verblendmauerwerk erstellt wird, ausgeführt. Da

Rollladen�kästen

Thermohaut

Dämmputz

ZweischaligeAußenwände

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die äußere Schale als Witterungsschutz dient, muss dabei auf derenFrostbeständigkeit geachtet werden. Um ein gleichmäßiges Farbspielder Außenschale zu erreichen, sollten die Ziegel gleichmäßig ausmehreren Paletten entnommen werden. Die Ziegel sind dabei voll-fugig zu vermauern. Beim Abwaschen der Fassade ist von untennach oben zu arbeiten. Die unteren, bereits vollgesogenen Ziegelsaugen so kein mit Mörtelresten angereichertes Wasser mehr auf.Aus Kostengründen wird die äußere Schale auch häufig verputzt.Der Abstand beider Wandscheiben, welche durch Drahtanker ver-bunden werden müssen, beträgt mind. 4 cm, max. jedoch 15 cm.Der Zwischenraum wird je nach System und Verwendungszweckmit Dämmstoff und/oder Hinterlüftung oder ohne Dämmstoffausgeführt.Die Ausführung ein- oder zweischaliger Wände oder Außenwändemit Wärmedämmputz oder Thermohaut ist regional sehr unter-schiedlich. In der Regel weisen zweischalige Wände einen besserenSchallschutz als einschalige Außenwände auf.Schutzmaßnahmen gegen Tagwasser (Regenwasser) sind insbeson-dere beim Mauerwerk erforderlich, um Ausblühungen, Frostschä-den und Putzschäden zu vermeiden. Dabei sollte das Regenwasserbei nicht vorhandenen Regenfallrohren bereits bei der Dachrinneabgeleitet werden. Fensterbrüstungen und Wände sollten bei Ar-beitsunterbrechung abgedeckt werden. Bei noch nicht eingedecktenGebäuden sind sämtliche Aussparungen (Schlitze, Deckendurchbrü-che etc.) abzudecken. Bei sehr starker Feuchtigkeitsbelastung kön-nen die Wandflächen durch einen volldeckenden Spritzbewurf ge-schützt werden.Ungenügender Feuchteschutz kann zu Ausblühungen führen. DieFeuchtigkeit löst die leicht löslichen Salze im Mörtel oder Beton undtransportiert sie über den kapillarleitfähigen Ziegel an dieWandoberfläche. Hier lagern sich die Salze nach Verdunstung derFeuchtigkeit als weißer Schleier ab. Die Neigung zu Ausblühungensteigt mit der Stärke und Dauer der Feuchtigkeitsbelastung. Ausblü-hungen entstehen durch witterungsbedingte Durchfeuchtung desMauerwerks, können aber auch im Absaugen der Feuchtigkeit ausMörtel und Beton ihre Ursache haben. Lose Ausblühungen müssenvor dem Putzen abgebürstet werden.

Auf Feuchte�schutz achten

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Zweischalige Außenwand mit Wärmedämmung und Hinterlüf-tung

Abb. 11: Zweischalige Außenwand mit Wärmedämmung und Hinterlüftung

6.6 Innenwände

Bei den Innenwänden unterscheidet man tragende und nichttra-gende Wände.

Nichttragende Wände sind Raumtrennwände, die keine statischenAufgaben für die Gesamtkonstruktion zu erfüllen haben. Außer

Innenwände

NichttragendeWände

Kiesfilterschicht Schutzvlies

Feuchtigkeitssperre

Stahlbetondecke

Feuchtigkeitssperre

Wärmedämmung

Luftschicht

Sichtmauerwerk

Edelstahl�Anker

Zuluftöffnung (überFeuchtigkeitssperre)

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einer Eigenlast einschließlich Putz müssen sie die auf ihre Flächewirkenden Lasten aufnehmen und auf angrenzende tragende Bau-teile abtragen können. Ihre Standsicherheit erhalten Trennwändeerst durch eine geeignete Verbindung wie z. B. Anschluss mit An-kern, durch Verzahnung etc. mit den angrenzenden Bauteilen.

Tragende Innenwände können, sofern diese nicht mit Schlitzenversehen sind, unter bestimmten Voraussetzungen bereits 11,5 cmstark ausgeführt werden. Dadurch können Gebäude besser ausge-steift, Deckenspannweiten verkürzt und somit Kosten durch gerin-gere Stahlzulagen eingespart, Anschlussprobleme bei nichttragendenWänden verringert werden etc.

Als Material für Mauersteine kommen für Innenwände neben demnormalen Ziegelstein zementgebundene Leichtbetonsteine undPorenbetonsteine in Betracht. Formsteine aus Poren- oder Gasbetonfallen zunächst einmal durch ihr geringes Gewicht auf und lassensich daher schnell und leicht bearbeiten. Porenbeton zeichnet sichinfolge seiner niedrigen Rohdichte durch eine besonders günstigeWärmedämmfähigkeit aus. Aufgrund seines gleichmäßig gutenSaugverhaltens gewährleistet Porenbeton, bei auf diesen Untergrundabgestimmten Werk-Trockenmörteln, eine ausgezeichnete Putz-haftung.Innenwände haben sowohl auf das Raumklima als auch auf denSchallschutz großen Einfluss. Das Raumklima wird als angenehmempfunden, wenn die Luftfeuchtigkeit bei ca. 50 % liegt und hoheTemperaturschwankungen durch Sonneneinstrahlung etc. vermie-den werden. Sowohl Luftfeuchtigkeit als auch Temperaturschwan-kungen werden durch Ziegelwände günstig beeinflusst. Ziegelwändekönnen im Vergleich zu Betonwänden über ihr KapillarsystemFeuchtigkeit aufnehmen und bei sinkender Luftfeuchtigkeit wiederabgeben. Ist der Raum überhitzt, speichert die Ziegelmasse einenTeil der Energie und gibt die Wärme zu Zeiten geringeren Energie-anfalls wieder frei. Der Schallschutz wird durch das Flächengewichtdes Ziegels erreicht. Je schwerer der Ziegel, desto besser ist derSchallschutz.

TragendeInnenwände

RaumklimaSchallschutz

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Mauermörtel sind aus den Komponenten Bindemittel, Zuschlag-stoffe und Wasser zusammengesetzt. Um bestimmte Mörteleigen-schaften zu erzielen, können Zusatzmittel und -stoffe beigegebenwerden, die jedoch nicht zu Schäden am Mörtel oder am Mauerwerkführen dürfen.Anforderungen bezüglich Wärme-, Schall-, Brand- und Feuchtig-keitsschutz siehe auch Abschnitt 14 „Bauphysik“.

6.7 Kamin

Bereits bei der Ausschreibung von Kaminen sollte darauf geachtetwerden, dass ausschließlich Komplettsysteme namhafter Herstellereingebaut werden. Ein- und zweischalige Schornsteine – bestehendaus einem Innenrohr aus Schamotte und einem Mantelstein – sindheute noch zugelassen und in den einschlägigen technischen Regel-werken beschrieben. Für moderne, energiesparende Feuerstättensind sie jedoch praktisch überholt. Die Energiekrisen der siebzi-ger Jahre hatten Weiterentwicklungen der Feuerungstechnik zurFolge. Sie führten schließlich dazu, dass Heizkessel mit bessererEnergieausnutzung und niedrigeren Abgastemperaturen auf denMarkt kamen. Dieser Trend brachte auch den dreischaligenSchornstein. Er besteht aus dem Schamotte-Innenrohr, einer Mine-ralfaserdämmschicht und dem Leichtbetonaußenmantel und sorgtdafür, dass die gering temperierten Abgase im Schornstein nicht zustark abkühlen und sicher und schadlos über das Dach abgeführtwerden. Hierbei muss die Wärmedämmschicht gewährleisten, dassdie zur Aufnahme von Wärmedehnungen notwendige Beweglichkeitder Innenschale gegeben ist.Die derzeit letzte Stufe der Entwicklung ist mit dem feuchtigkeits-unempfindlichen, hinterlüfteten Schornstein erreicht. Mit ihmwurde der Einsatzbereich hin zu niedrigen Abgastemperaturennochmals erweitert. Als Universalschornstein deckt dieses Schorn-steinsystem den Kesselbereich vom Brennwertgerät bis zur industri-ellen Feuerung ab.Die fortschreitende Rationalisierung im Bauablauf und die erhöhtenAnforderungen an die Ausführung der Schornsteinzüge führenverstärkt zu geschosshohen Elementen, die mit auf der Baustelle

Kamin

DreischaligeSchornstein

HinterlüfteterSchornstein

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9 Gewerke

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meist vorhandenem Kran in kurzer Zeit versetzt werden können.geschosshohe Schornsteine werden heute meist in mehrschaligerBauart und auch in feuchteunempfindlicher Ausführung hergestellt.Sie werden komplett mit allem Zubehör auf die Baustelle geliefert,sodass aufwendige Maurerarbeiten, z. B. für den Einbau von Putztü-ren und Rauchrohranschlüssen, entfallen.Für die Ermittlung des Kaminquerschnittes sind heutzutage nichtmehr der Wärmebedarf und die Gebäudegröße maßgebend. Auf-grund der Entwicklung der Kesseltechnik müssen Kessel und Kaminaufeinander abgestimmt werden, da Abhängigkeiten zwischen Feue-rungsart, Kesselkonstruktion, Abgastemperatur sowie der Höhe undKonstruktion des Kamins bestehen. Die exakte Querschnittsermitt-lung des Schornsteins kann über Querschnittsdiagramme in Abhän-gigkeit von Kaminkonstruktion, Feuerungsart, Kessel- und Abga-stemperatur bestimmt werden. Fehler bei der Abstimmung könnenzu Betriebsstörungen an der Feuerungsanlage führen, z. B. zu un-vollständiger Verbrennung und Verrußung von Feuerstätte undSchornstein mit der Gefahr eines unkontrollierbaren Rußbrandes.Außerdem besteht bei falscher Auslegung die Möglichkeit, dass dieBewohner des Hauses durch Abgasaustritt aus Feuerstätten gefähr-det werden, und dass der Schornstein als Folge von Durchfeuchtungoder Versottung zerstört wird.

Tipp!Planen Sie den Anschluss eines Kachelofens oder eines offenen Ka�mins, ist ein zusätzlicher Zug notwendig. Darüber hinaus muss derHeiz� bzw. Aufstellungsraum be� und entlüftet werden. Die Entlüf�tung ist meist in den Kaminformstein integriert, wobei die Zuluft übereine entsprechende Öffnung – meist an der Außenwand – hergeleitetwird. Obwohl jeder Schornstein vom örtlichen Bezirkskaminkehrer�meister bereits nach Fertigstellung des Rohbaues überprüft wird, istes ratsam, sich frühzeitig mit ihm in Verbindung zu setzen, um spä�tere Unstimmigkeiten bzw. Probleme wegen Be� und Entlüftung etc.nicht erst aufkommen zu lassen.

Auf Ermittlungdes erforderli�chen Kamin�querschnittesachten

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Rohbau 9

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Konstruktiver Aufbau eines Schornsteines

Abb. 12: Konstruktiver Aufbau eines Schornsteines

AbdeckplatteAbströmrohr

Mantelstein

Wärmedämmung

Schamotterohre mitSäurekitt versetzt

Putz

Auffüllbeton

Kaminkopf

Kragenplatte

Rauchrohr�anschluss

Putztüre

Schamotterohr

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9 Gewerke

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Bauteile eines dreischaligen Isolationskamins

Abb. 13: Bauteile eines dreischaligen Isolationskamins

6.8 Treppen

Treppen werden im Wohnungsbau häufig als Stahlbetontreppenausgebildet, wobei diese in der Ausbauphase in Wohnräumen undin Treppenhäusern mit einem Belag wie z. B. Naturstein, Fliesen,Teppich, Holz etc. versehen werden. Stahlbetontreppen können inOrtbeton oder als Fertigteile in den verschiedensten Formen als z. B.gerade, halbgewendelte, viertelgewendelte, zweimal viertelgewen-delte etc. Treppe ausgebildet werden. Einen besonderen Charakterweisen auch Spindeltreppen und Treppen in kompletter Holzbau-weise oder Kombinationen aus Holz mit Stahlunterkonstruktionauf.Bei den Treppen sollten folgende Anforderungen eingehalten wer-den: Das Steigungsverhältnis kann mit Hilfe der Schrittmaßregelgeplant werden.

Schrittmaßregel = 2 s + a = 59 bis 65 cm

sSteigungsverhältnis =a

s = Steigung, entspricht maßlicher Anforderungen von 17 ± 3 cm

a = Auftritt, entspricht maßlicher Anforderungen von ≥ 21 cm

59 – 65 cm entsprechen der mittlere Schrittmaßlänge des Menschen

Tabelle 10: Schrittmaßregel/Steigungsverhältnis

Treppen

Schrittma�regel

Schamotterohr

Mantelstein

Wärmedämmung

Entlüftung

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Rohbau 9

147

Die Stufenhöhe s sollte nicht mehr als 19 cm, die Auftrittsbreite anicht weniger als 26 cm aufweisen.

Be i s p i e l :Ein gängiges Steigungsverhältnis ist:

17,2Steigungsverhältnis =

28 cm(2 × 17,2 + 28 = 62,4 cm)

Bei gewendelten Stufen muss diese an der schmalsten Stelle minde-stens 10 cm aufweisen. Ausnahmen für wenig benutzte Treppen sindmöglich.

Die unterste Stufe eines Treppenlaufes nennt man Antrittstufe, dieletzte Stufe die Austrittstufe. Die Trittstufe ist das waagerechteStufenteil. Als Setzstufe wird das lotrechte Stufenteil bezeichnet. DasTreppenauge ist der von Treppenläufen und Treppenpodestenumschlossene freie Raum. Die Treppenwange ist ein Bauteil, das dieStufe trägt und den Lauf seitlich begrenzt.

Tipp!Treppengeländer müssen mindestens 90 cm, bei Absturzhöhen vonüber 12 m jedoch mindestens 110 cm hoch sein. Die Geländerkon�struktion (z. B. Geländer an Treppenwange befestigt, Geländer, Füll�stäbe mit max. 12 cm Abstand, auf Treppenbelag verbohrt etc.) mussso gewählt werden, dass die behördlich geforderte, nutzbare Trep�penlaufbreite – z. B. bei Mehrfamilienhäusern bis 3 Wohneinheitenmindestens 90 cm – nicht eingeschränkt wird. Darüber hinaus ist be�reits bei der Planung das Mindestmaß für die lichte Treppendurch�gangshöhe zu berücksichtigen.

Kommen zusätzlich Handläufe zur Ausführung, sind diese in einerHöhe von 75 - 110 cm über Stufenvorderkante anzubringen undmüssen einen Abstand von 4 cm zu benachbarten Bauteilen aufwei-sen.

Steigungs�verhältnis

Treppen�geländer

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Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Roh-bauarbeiten

Nach Vorliegen der rechtskräftigen Baugenehmigung und Erfüllungsämtlicher Auflagen aus der Baugenehmigung, welche für den Bau-beginn notwendig sein können, wie z. B. Baumschutzmaßnahmen,Abbruchgenehmigung, Zweckentfremdungsgenehmigung, Statik-freigabe (bei Mehrfamilienhäuser), Schnurgerüstabnahme (i. d. R.nach dem Aushub) etc.

7 DachDächer haben in erster Linie die Aufgabe, Bauwerke vor äußerenEinwirkungen, im Wesentlichen der Witterung wie z. B. Wärme,Wind, Regen, Schnee etc., zu schützen. Die Schutzfunktion ist heutei. d. R. in der Dachschräge konzentriert. So entwickelten sich inschneereichen Gebieten Dächer mit geringem Neigungswinkel undgroßem Dachüberstand und in wind- und regenreichen Regionensteile Dächer mit geringem Dachüberstand. Neben regionalen Ei-genheiten trug auch die Nutzung des Gebäudes zum Entstehen derDachformen bei. Während der Witterungsschutz von der Dachzie-geleindeckung übernommen wird, sind die wärmedämmendenSchichten meist zwischen den Dachsparren, zum Teil aber auch alsUnter- oder Übersparrendämmung angeordnet. Speziell beim ge-neigten Dach ist der Einfluss der Dachgestaltung auf das Gebäudeerheblich. Diese Gestaltungsfunktion des Daches wird durch vieleEinzelfaktoren wie z. B. Dachneigung, Dachform bzw. der Kombi-nation verschiedener Dachformen, Gauben, Dacheinschnitte,Dachüberstände, Farbe und Oberfläche des Eindeckmaterials etc.bestimmt.

Zur Verdeutlichung werden nachfolgende Fachausdrücke genauerdefiniert:

Gestaltungs�funktioneneines Daches

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Dach 9

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First: Schnittlinie zweier Dachflächen, deren Traufen parallel verlaufen

Traufe: Untere waagerechte Begrenzung der Dachfläche

Ortgang: Seitliche Begrenzung der Dachfläche am Giebel

Grat: Schnittlinie zweier Dachflächen bzw. ausspringendes Traufeck

Kehle: Schnittlinie zweier Dachflächen bzw. einspringendes Traufeck

Kniestock: Wandscheibe, auf welcher die Fußpfette aufliegt

Pfetten: Alle parallel zum Dachfirst verlaufenden Hölzer, auf denen die Sparrenliegen, z. B. Fuß�, Mittel� und Firstpfette

Sparren: Parallel zum Ortgang verlaufende Hölzer, welche vom First zur Traufeverlaufen. Dabei werden die Sparren je nach Länge durch Pfetten, z. B.Mittelpfette, unterstützt.

Gauben: Dachaufbauten

Tabelle 11: Fachausdrücke, Dach

Das Dach besteht aus folgenden Komponenten:● Dachstuhl● Dacheindeckung● Innenausbau

Die gängigsten Dachformen im Wohnungsbau sind das Satteldach,Walm- oder Krüppelwalmdach.

Komponenteneines Daches

First

Ortgang

GiebelTraufe

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Dachformen

Abb. 14: Dacharten

Um die Wohnqualität zu erhöhen, kann das Dach noch mittelsGauben (meist sind diese genehmigungspflichtig) und/oder Dach-flächenfenster (i. d. R. genehmigungsfrei) vom Dachdecker ausge-bildet werden.

7.1 Dachstuhl

Der Dachstuhl, welcher vom Zimmerer aufgestellt wird, besteht inden meisten Fällen aus einer zimmermannsmäßigen Holzkonstruk-tion, welche als Pfettendach oder als Sparrendach ausgeführt wird.Dabei können diese als Kaltdach (belüftetes zweischaliges Dach)oder als Warmdach (nicht durchlüftetes einschaliges Dach) ausge-führt werden.Bei größeren Wohnanlagen kommt es häufig vor, dass dieDachkonstruktion aus statischen und brandschutztechnischenGründen betoniert werden muss. Wird das Dachgeschoss bewohnt,ist darauf zu achten, dass das Dach überdurchschnittlich gut wärme-gedämmt wird, da Beton Wärme und Kälte des Außenklimas schnellan den Innenraum weiterleitet. Nachfolgend wird jedoch nur dieDachkonstruktion aus Holz behandelt.

Dachformen

Dachstuhl

Satteldach

Walmdach

Zeltdach

Pultdach

Krüppelwalmdach

Mansarddach

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Dach 9

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Die für die Verwendung als Baustoff für tragende Zwecke (z. B.Dachstuhl etc.) erforderlichen Holzeigenschaften lassen sich imWesentlichen durch fachgerechte, sorgfältige Sortierung des Holzeserreichen.Als Bauholz werden i. d. R. heimische Nadelholzarten wie z. B.Fichte, Tanne, Kiefer und Lärche verwendet, das früher durch visu-elle Sortierung den Güteklassen (Gkl.) III, II oder I zugeordnet wur-de.Den früheren drei Güteklassen entsprechen heute bei● visueller Sortierung die Sortierklassen S 7, S 10 und S 13,● bei maschineller Sortierung die Sortierklassen MS 7, MS 10, MS

13 und● die Festigkeitsklassen C 16, C 24 und C 30.

S 7, MS 7 oder Gkl. III: Bauholz mit geringer Festigkeit, Festigkeitsklasse C 16

S 10, MS 10 oder Gkl. II: Bauholz mit üblicher Festigkeit, Festigkeitsklasse C 24

S 13, MS 13 oder Gkl. I: Bauholz mit überdurchschnittlicher Festigkeit,Festigkeitsklasse C 30

Die bei einer visuellen Sortierung für die jeweilige Zuordnung maß-gebenden Sortierkriterien sind in der DIN 1074 aufgeführt.

Für höher beanspruchte Holzbauteile kommt häufig Brett-schichtholz zum Einsatz. Brettschichtholz ist ein Lagenholz, dasdurch Aufeinanderleimen gleich laufender Bretter hergestellt wird.Die wesentlichen Vorteile des Brettschichtholzes gegenüber demnormalen Bauholz sind:● Höhere Festigkeit● Bessere Formbeständigkeit● Herstellung von z. B. gekrümmten Sonderbauteilen● Höhere Feuerwiderstandsdauer

Es ist darauf zu achten, dass das Holz nicht mit Frost- oder Blitzris-sen, Insektenfraß (Bohrlöcher), Mistelbefall oder Fäulnis versehenist. Diese Beschaffenheit ist für Bauhölzer unzulässig.

Die Dachschalung, welche auf den Sparren aufgenagelt wird, sollteder Güteklasse II entsprechen und muss mind. 18 mm stark sein.

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Die Konterlattung wird auf der Dachpappe und Dachschalungaufgebracht, muss der Güteklasse II entsprechen und sollte30/50 mm nicht unterschreiten.

Alle Holzteile sind mit einem Holzschutzmittel nach DIN 68800gegen Pilz- und Insektenbefall zu imprägnieren. Dabei sollten ausgesundheitlichen Gründen ausschließlich nur umweltschonende,toxikologisch einwandfreie Imprägnierungen verwendet werden.Außenbauteile, wie z. B. Dachuntersichten, Sparrenköpfe, Balkon-brüstungen etc., sollten je nach Wetterbeanspruchung nach2 - 5 Jahren nachbehandelt werden.

7.2 Dachaufbau

Der Dachaufbau wird zum einen aus der Anordnung der Wärme-dämmung, zum anderen der teilweise erforderlichen Durchlüftungbestimmt. Dabei unterscheidet man das Kalt-, das Warm- und dasUmkehrdach.

7.2.1 Kaltdach

Bei der Ausführung eines Kaltdaches – welches i. d. R. bei geneigtenDächern (mäßig steiles Dach 5° - 40°% (8,8 - 72 %) Dachneigung,Steildach ab 40° (72 %) Dachneigung) mit ihren vielfältigen Gestal-tungsmöglichkeiten zur Ausführung kommt – sollte bei allen ausge-bauten und nicht ausgebauten geneigten Dächern eine bauphysikalischrichtig angeordnete Be- und Entlüftung (Hinterlüftung) unterhalb derEindeckung und zwischen den Einbauschichten nicht fehlen, damiteine Tauwasserbildung sicher verhindert wird. Tauwasser kann,wenn es in großer Menge auftritt, die Holzfeuchte der Dachkon-struktion soweit erhöhen, dass die dadurch entstehenden Feuchtig-keitsschäden die Standsicherheit der Konstruktion beeinflussen.Außerdem wird das Dämmmaterial unter Umständen so starkdurchfeuchtet, dass es seine Dämmfähigkeit vollständig verliert.Einbauschichten sind z. B. Unterspannbahnen, die vor Schnee- undStaubeinflug schützen oder Unterdächer aus Schalung mit Dach-pappenabdeckung, ferner die Wärmedämmschicht mit Deckenver-kleidung.

Holzschutz�mittel

Kaltdach

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Dach 9

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Kaltdach – Traufe mit Unterdach

Abb. 15: Kaltdach – Traufe mit Unterdach

Im Wohnungsbau kann beim ausgebauten Dachgeschoss die Wär-medämmung einerseits zwischen den Sparren – gebräuchlichsteMöglichkeit –, andererseits auf die Sparren verlegt werden. Die zweigängigsten Arten von Dachaufbauten bei Neubauten haben Vor-und Nachteile.Die Möglichkeit, die Wärmedämmung unterhalb der Sparren zuverlegen, wird bei Neubauten i. d. R. selten ausgeführt, da sich derlichte Raum aufgrund des erforderlichen Aufbaues der gesamtenUnterkonstruktion erheblich verringern kann und kaum Vorteilebringt.Wird die Wärmedämmung zwischen den Sparren verlegt, muss beider Planung darauf geachtet werden, dass aufgrund der aktuellenEnergieeinsparverordnung bei ausgebauten Dachgeschossen dieWärmedämmung eine Stärke von ca. 20 cm betragen muss. DieDämmstoffdicke kann sich jedoch reduzieren, wenn höherwertigeund somit teurere Materialien mit einer geringeren Wärmeleitfähig-keit verwendet werden. Damit eine Hinterlüftung von ca. 2 - 3 cmzwischen Oberkante Wärmedämmung und Unterkante Dachscha-lung gewährleistet ist, muss dabei der Sparren mit einer ausreichen-den Höhe ausgeführt werden.

Zwischen�sparren�dämmung

Konterlattung

Dachschalung Sparren Außenmauerwerk

Stahlbetondecke

Fußpfette

Dachhinter�lüftungsprofil

Dampfsperre

Wärme�dämmungHinterlüftung

Dachziegel Dachlattung

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Auf den Sparren wird die Dachschalung, darauf die Dachpappe undanschließend die Konterlattung angebracht. Auf die Konterlattungbefestigt der Dachdecker die Dachlatten und deckt das Dach mitz. B. Dachsteinen ein. Die Dacheindeckung kann in Beton- oderTondachsteinen erfolgen, wobei Beton- günstiger als Tondachsteinesind.Andere Dacheindeckungen wie z. B. Schieferdeckung, Rohr-, Schilf-oder Strohdeckung etc. sind möglich, müssen sich jedoch in dieUmgebung einfügen.Die Dachkonstruktion sollte auf jeden Fall winddicht ausgeführtwerden und muss so beschaffen sein, dass die Ziegeleindeckungunterlüftet wird. Wenn eine absolute Winddichtheit des unterenAbschlusses der Dachkonstruktion nicht sichergestellt werden kann,sollte die Zwischensparrendämmung überlüftet werden. Abwei-chungen von dieser Regel sollten mit dem Dachziegel-Herstellerabgestimmt werden.Die Unterseite der Sparren und der Wärmedämmung, welche mitder Unterkante bündig verlaufen, werden mit einer Folie (Dampf-sperre) winddicht ausgebildet, wobei die Stöße verklebt werden.Darunter kommt eine Unterkonstruktion aus Holz oder Metall,welche eine Dachuntersicht (z. B. Gipskarton, Holzverbretterungetc.) aufnehmen kann. Da Mehrfamilienhäuser aus brandschutz-technischen Gründen einer höheren Feuerschutzklasse unterliegen,ist eine Gipskartonverkleidung als Dachuntersicht i. d. R. zwingendvorgeschrieben. Kommt eine Gipskartonuntersicht zur Ausführung,sollte diese mit einer Tapete (z. B. Raufaser, Glasfaser etc.) belegtwerden, da diese im Gegensatz zum Gipskarton kleine Risse, diedurch Bewegungen des Dachstuhls entstehen, mit aufnehmen kann.Nachteil dieser kostengünstigeren Ausbauvariante ist, dass hier ca. 5cm Konstruktionshöhe unterhalb des Sparrens verloren gehen.Eine weitere Möglichkeit der Steildachdämmung ist die Vollspar-rendämmung. Dabei wird der Zwischenraum des gesamten Spar-renquerschnittes gedämmt. Diese moderne Methode setzt die bau-physikalisch richtige Abstimmung und vor allem die Luftdichtigkeitdes Systems voraus. Auf der Unterseite muss eine Dampfbremse miteinem mindestens 6-fach höheren sd-Wert eingebaut werden als aufder Oberseite der Dachschalung, damit die ggf. im Dämmstoff ent-

Dach�eindeckung

Vollsparren�dämmung

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Dach 9

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haltene Feuchtigkeit nach außen abgegeben werden kann. In derPraxis kann auf der Sparrenoberseite eine diffusionsoffene Unter-spannbahn (sd ≤ 0,3 m) und an der Sparrenuntersicht eine Groß-formatige Windsperre mit einem Diffusionswiderstand (sd ~ 3 m)angebracht werden. Diese Ausführungsart erfordert besondereFachkenntnis und hohes handwerkliches Geschick.Der sd-Wert beschreibt die wasserdampf-diffusionsäquivalenteLuftschichtdicke. Er ist ein Maß, der den Widerstand beschreibt, denein bestimmtes Material gegenüber Wasserdampf-Durchgang be-sitzt. Je größer der sd-Wert ist, umso schwerer ist es für den Wasser-dampf, durch das Material hindurch zu diffundieren. Der sd-Wertberechnet sich aus:

sd = µ x s

[sd] = m

µ Wasserdampf�Diffusionswiderstandszahl, die den Widerstand eines Materialsgegenüber Wasserdampfdiffusion im Vergleich mit Luft angibt.Definition: µLuft = 1

s Dicke des Materials in m

Be i s p i e l : Ho l zHolz besitzt einen µ�Wert von ca. 40. Das heißt, durch Holz diffun�diert in gleicher Zeit 40 mal weniger Wasserdampf als durch eineLuftschicht gleicher Dicke.

Wasserdampf�Diffusions�widerstand

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Dämmung zwischen den Sparren

Abb. 16: Dämmung zwischen bzw. über Sparren

Eine weitere Ausbauvariante ist, die Wärmedämmung auf denSparren (Aufsparrendämmung) zu verlegen. Diese Konstruktion istkeine Normkonstruktion. Sie benötigt daher eine generelle „Bau-aufsichtliche Zulassung“. Sie darf auch nur von dafür ausgebildetemFachpersonal eingebaut werden.

Bei dieser Möglichkeit wird die Dachuntersicht mit gehobelten –meist Nut- und Federbrettern – auf gehobelten und geschliffenenSparren aufgebracht. Die Untersicht bleibt als Gestaltungselementim Raum sichtbar. Darauf werden die Dachpappe und die Wärme-dämmplatten – dazu sind sowohl Mineralfaser- als auch Hart-schaumplatten geeignet – verlegt, auf welcher die Konter- undDachlattung sowie die Eindeckung mit Dachsteinen erfolgt. Teil-weise werden von der Industrie vorgefertigte Elemente angeboten,die keine Lattung mehr erfordern.

Die Aufsparrendämmung ist in der Anschaffung erheblich teurer alsdie Zwischensparrendämmung, da darüber hinaus sämtliche Holz-

Zwischen�sparren�dämmung

Aufsparren�dämmung

Konterlattung

Dachschalung

Dachziegel

Wärmedämmung

Dampfsperre(Folie)

Sparren

Konterlattung

sichtbareDachsschalung

Sparren gehobeltWärmedämmplattenDachlattung

Dämmung über den Sparren

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Dach 9

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teile als Sichtsparren und Sichtschalung ausgeführt werden. Sie bie-tet allerdings den Vorteil, die Luftdichtigkeit schon durch die Kon-struktion sozusagen „von selbst“ herzustellen und Wärmebrückenzu vermeiden. Der bedeutendste Vorteil liegt in der erheblich besse-ren Wohnqualität. Zudem gewinnt man noch an zusätzlicher Steh-höhe im Vergleich zur Zwischensparrendämmung.

Soll das Dachgeschoss nicht beheizt werden, kann die Dämmungauch auf der obersten Geschossdecke liegen. Eine solche Decken-dämmung gegen das nicht beheizte Dach sollte der Gesamtkon-struktion einen U-Wert von mindestens 0,22 (W/m²K) geben. Übli-che Deckenkonstruktionen dämmt man deshalb mit ca. 20 cmDämmstoff. Soll die Dämmschicht begehbar sein, wird sie mit Holz-oder Verbundplatten abgedeckt, die auf Unterkonstruktionen liegenkönnen.

Bei nicht ausgebauten Dachgeschossen wird empfohlen, unter derDachdeckung eine Unterspannbahn als Schutz gegen den Eintriebvon Staub und Schnee anzubringen. Diese Folien oder verstärktePappen müssen genügend atmungsaktiv, wasserdicht, reißfest undschwer entflammbar sein.

7.2.2 Warmdach

Das gängigste Eindeckungssystem für Flachdächer (Dachneigungenbis max. 5°) und Dachterrassen ist das sog. Warmdach. Dabei lie-gen die einzelnen Schichten, wie Betondecke, Dampfsperre, Wär-medämmung, Dachabdichtung etc. unmittelbar übereinander. AlsSchutzschicht dient bei Flachdächern i. d. R. eine Kiesschüttung vormechanischer Beschädigung und zu starker Erhitzung durch Son-neneinstrahlung (UV-Licht). Die Kiesschicht nimmt dank ihrergroßen Masse viel Wärme auf und schützt damit die darunter lie-genden Schichten vor zu hohen Temperaturen. Ergänzt durch Geh-weg oder Terrassenplatten kann das Flachdach auch begangen undintensiver, z. B. als Dachterrasse etc. genutzt werden.

Unterspann�bahn

Warmdach

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Warmdach

Abb. 17: Warmdach

7.2.3 Umkehrdach

Das Umkehrdach weist im Vergleich zum Kaltdach einen verein-fachten Schichtaufbau auf. Im Gegensatz zum konventionellenFlachdachaufbau liegt hier die Abdichtung unterhalb der Wärme-dämmschicht und unterliegt geringeren Temperaturschwankungen.Sie wird dadurch vor Sonnenstrahlen, Wärmestaus sowie vor wech-selnden Temperaturen geschützt. Auf eine Dampfsperre kann i. d. R.verzichtet werden, da die Dachhaut selbst diese Funktion über-nimmt. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Wärme-dämmschicht, z. B. Hartschaumplatten mit Stufenfalz etc., um etwa30 % größer sein muss als beim konventionellen Flachdach, damitWärmeverluste durch Regen und aufgenommene Feuchtigkeit aus-geglichen werden. Weiterhin muss die Wärmedämmschicht wasser-,frost-, formbeständig sowie verrottungs-, trittfest und maßgenausein. Die Wärmedämmschicht sollte nach deren Verlegung unver-züglich mit einer Kiesschicht oder bei Zuwegungen oder Terrassenetc. mit einem Plattenbelag versehen werden. Ein einwandfreierWasserablauf ist zu gewährleisten.

Umkehrdach

Kiesschüttung

Abdichtung

Wärmedämmung

Dampfbremse undDruckausgleichsschicht

Betondecke

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Dach 9

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7.3 Spenglerarbeiten

Die gängigsten Materialien bei den Spenglerarbeiten (Gaubenver-blechung, Dachrinnen, Fallrohre etc.) sind u.a. verzinkte oder be-schichtete Bleche und Kupferbleche.

Kupferbleche sind ca. 20 % teurer als verzinkte Bleche, weisen je-doch einen optisch wärmeren Charakter auf. Sofern verzinkte Blechemit Anstrichen versehen werden, müssen diese aufwendig und ge-wissenhaft vorbehandelt werden, damit diese fettfrei sind und nacheinigen Jahren keine Farbabplatzungen auftreten.

Blechteile aus verschiedenen Materialien – Kupfer in Verbindungmit Zink oder Aluminium – dürfen sich nicht berühren, da dadurchKorrosionsschäden entstehen können. Der unmittelbare Kontakt istdann durch geeignete Beschichtungen oder durch isolierende Zwi-schenlagen zu verhindern. Die Anwesenheit eines Elektrolyten (z. B.Regenwasser, Baufeuchte usw.) zwischen zwei Metallen kann zueiner elektrochemischen Korrosion führen.

Bei Metallabdeckungen und -bekleidungen führt ablaufendes Re-genwasser Schmutzpartikel und auch Spuren gelöster Metallverbin-dungen mit sich. Auf darunter liegenden hellen, porösen und rauenOberflächen kann es bei falscher Konstruktion zu Ablaufspurenkommen, welche bei Kupfer durch die Grünfärbung besonders auf-fallen.

Daher sollten Sie bei der Ausführung auf folgende Punkte achten:● Überragende Bauteile müssen einen entsprechenden Abstand von

der Fassade haben. Je größer der Abstand, umso geringer ist dieGefahr, dass ablaufendes Regenwasser die Fassade berührt. UmGrünfärbungen zu vermeiden, wird ein Wandabstand von ca.40 - 60 mm vorgeschrieben.

● Bei allen großflächigen Kupferabdeckungen muss das Regenwas-ser über Regenrinnen abgeführt werden.

● Mauerwerks- und Dachrandabdeckungen sind mit leichter Nei-gung zu der Seite auszuführen, auf der Abschwemmungserschei-nungen am wenigsten stören.

Spengler�arbeiten

Auf dierichtigeAusführungachten

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Damit das Dach zügig eingedeckt werden kann, ist es vorteilhaft,wenn die Dachdecker- und Spenglerarbeiten an dieselbe Firma ver-geben werden.

Dachrinnen werden heute meist in Kupfer oder verzinktem Blechausgeführt. Der Rinnenquerschnitt ist von der Größe der zu ent-wässernden Dachfläche abhängig. Laubfanggitter verhindern, dassLaub und Schmutz in die Regenfallrohre gespült werden. Schnee-fanggitter schützen nicht nur Passanten, sondern sie entlasten auchdie Regenrinnen.

Ausführungszeiträume/Voraussetzungen für den Beginn derZimmererarbeiten:Der Dachstuhl kann erstellt werden, wenn z. B. die ggf. statisch not-wendigen Auflager für die Pfetten, den Kniestock, sämtliche tragen-den Wände etc. erstellt sind.

Das Dach wird eingeschalt, wenn z. B. die Abseiten isoliert, zwischenden Sparren ausgemauert, die Beton- und Stahlbeton- sowie dieMaurerarbeiten im Dachgeschoss etc. abgeschlossen sind. Anschlie-ßend wird die Dachpappe und die Konterlattung angebracht.

Ausführungszeiträume/Voraussetzungen für den Beginn derSpengler- und Dachdeckerarbeiten:Nachdem die Konterlattung vom Zimmerer angebracht wurde,werden die Dachlattung und die Verblechungen an den Kaminen,Gauben erstellt und die Dachrinnen etc. montiert. Abschließendwird das Dach eingedeckt.

Die Fallrohre werden nach dem Außenputz montiert.

8 Fenster und Rollladen

8.1 Fenster

Da Fenster nicht nur für die natürliche Belichtung, sondern auchmaßgebend für den harmonischen Eindruck der Fassade verant-wortlich sind, gilt ihnen besonderes Augenmerk. Für Bauherren ist

Dachrinnen

Fenster

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Fenster und Rollladen 9

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es wichtig, individuelle optische Anforderungen mit aktuellen tech-nischen Merkmalen, wie Wärme- und Schallschutz und Einbruch-hemmung zu verknüpfen.

Hinweis:Um eine ausreichende Belichtung zu gewährleisten, soll die Fenster�fläche mindestens 1/10 der Bodenfläche des zu belichtenden Raumesbetragen. Fenster bestehen im Wesentlichen aus dem Rahmen undder Verglasung.

8.1.1 Fensterrahmen

Als Materialien für Fensterrahmen werden● Holz (z. B. Kiefer, Fichte, Meranti, Hemlock etc.)● Kunststoff● Aluminiumverwendet.

Da die Rahmenwerkstoffe unterschiedliche Eigenschaften in Bezugauf Pflege, Gestaltungsspielraum, Dämmeigenschaften und Um-weltfreundlichkeit des Materials aufweisen, sollten diese bei derEntscheidung der Fensterwahl mit einbezogen werden.

Generell gilt, dass das neue Fenster weitgehend witterungsbeständigund chemisch widerstandsfähig sein muss. Fenstermaterial und -oberfläche sollen verrottungsfest, wartungsarm, licht- und farbechtsowie UV-beständig sein. Bei richtiger und konsequenter Pflegeerfüllen heute alle drei Rahmenmaterialien diese Grundvorausset-zungen.

Holz● Bietet hohen Wärmeschutz.● Atmungsaktiv gegenüber Kunststoff und Aluminium.● Beste Gestaltungsmöglichkeit im Hinblick auf Farbgebung. Für

einen deckenden Anstrich (Lasur) eignen sich am besten Fichteund Kiefer, für einen nicht deckenden Anstrich (Lacke) z. B.Meranti etc. Jedes Fenster muss mit einem Holzschutzmittel ge-gen Pilz- und Insektenbefall behandelt werden. Zusätzlich ist eine

Fensterrahmen

Holzfenster

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Oberflächenbehandlung mit Lasuren oder Lacken notwendig.Dabei sollten Sie darauf achten, dass umweltfreundliche und ge-sundheitsunschädliche Mittel verwendet werden.

● Leicht zu entsorgen.

Skizze eines Fensterstocks (Holz)

Abb. 18: Skizze eines Fensterstocks (Holz)

● Nachteilig bei Holzrahmen ist, dass sie aufgrund der schlechtenWitterungsbeständigkeit alle 3 - 8 Jahre – abhängig vom gewähl-ten Anstrichsystem und der Bewitterung – oberflächenbehandeltwerden müssen, wodurch ein höherer Pflegeaufwand notwendigist und Mehrkosten entstehen.

● Mechanische Beschädigungen können leicht ausgebessert werden.

Versiegelung

Glasleiste

Blendrahmen

Verglasung

Flügelrahmen

Dichtung

Regenschutzschiene

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Fenster und Rollladen 9

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Kunststoff● Ca. 10 % günstiger als Holz (bei normaler Größenordnung). Bei

großen Fensterelementen können aufwändige Metallprofile fürdie notwendige Versteifung den Preisvorteil aufzehren.

● Dämmeigenschaften bei den neuesten Kunststoffrahmen besserals bei Holz.

● Nahezu wartungsfrei, da eine spätere Oberflächenbehandlungnicht notwendig ist.

● Pflegeleicht, da nur gelegentliches Abwaschen der Außenseitennotwendig ist.

● Sehr gute Witterungsbeständigkeit.● Teure Entsorgung, da meist Sondermüll.

Aluminium● Aufgrund der hohen Herstellungskosten teurer als Holz und

Kunststoff.● Verglichen mit Holz und Kunststoff schlechte Dämmeigenschaften.

Da Aluminium eine hohe Wärmeleitfähigkeit hat und bei niedrigenAußentemperaturen auf der warmen Seite zur Kondenswasserbil-dung neigt, sollte beim Fensterrahmen darauf geachtet werden,dass dieser aus zwei Teilprofilen besteht, welche durch eine zusätz-liche Dämmschicht thermisch getrennt sind und somit mehrWärmeschutz bieten.

● Wartungsfrei und pflegeleicht wie Kunststoff.● Gute Gestaltungsmöglichkeit bei beschichtetem Aluminium.● Hohe Witterungsbeständigkeit.

Letztendlich ist eine Bewertung bezüglich des Rahmenmaterialsimmer sehr subjektiv. Sie können sich bei allen drei Alternativeneigentlich nicht falsch entscheiden. Materialkombinationen verbin-den Vorteile. Bei Aluminium-Kunststofffenstern beispielsweisegewährleistet die Aluminiumbeplankung außen die individuelleFarbgebung nach der RAL-Farbpalette, innen garantieren Kunst-stoffprofile mit korrosionsbeständigen Metallverstärkungen hoheFormstabilität und Funktionssicherheit verbunden mit ausgezeich-neter Wärmedämmung.

Kunststoff�fenster

Aluminium�fenster

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Darstellung der gängigsten Öffnungsarten und deren Symbole inAnsichtsplänen

Abb. 19: Fensteröffnungsarten

8.1.2 Verglasung

Schnitt durch Zweifach-Verglasung

Abb. 20: Schnitt durch Zweifach�Verglasung

Darstellungvon Öffnungs�arten

Zweifach�Verglasung

Drehflügelfenster

Drehkipp�fügelfenster

Wendeflügel�fenster

Kippfenster

Schwingflügel�fenster

Horizontal�schiebefenster

Glasscheibe

Zwischenraum je nach Anforderung ggf. mit Edelgas

Glasscheibe je nach Anforderungggf. mit Edelmetall�Schicht

Dichtung

Trockenmittel

ALU�Abstandhalter

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Die Verglasung eines Fensters umfasst die Lagerung der Vergla-sungseinheit im Fensterrahmen und die Abdichtung zwischen derVerglasungseinheit und dem Rahmen. Die Lagerung der Vergla-sungseinheit muss dabei so vorgenommen werden, dass im Glaskeine mechanischen Spannungen entstehen, die das Bruchrisiko desGlases erhöhen. Durch die Abdichtung zwischen Rahmen und Ver-glasungseinheit muss der Eintritt von Wasser und Luft in den Glas-falz vermieden werden. Die Vermeidung des Eintritts von Wasser inden Glasfalz ist sowohl zum Schutz des Rahmens als auch zumSchutz der Verglasungseinheit notwendig. Insbesondere bei Mehr-scheibenisolierglas ist ein „trockener“ Glasfalz Voraussetzung dafür,dass die Lebenserwartung des Isolierglases nicht gemindert wird.

WärmeschutzglasDie Verglasung besteht heute meist aus einer Doppelverglasung,auch lsolierglas oder Warmglas genannt. Dabei werden zwei Glas-scheiben über einen Zwischenraum durch ein Umfassungsprofilmiteinander verbunden. Der Zwischenraum ist dicht abgeschlossenund entweder mit trockener Luft oder einem speziellen Gas gefüllt.Die hohen Anforderungen an die Dichtheit des Umfassungsprofilsmachen eine industrielle Fertigung erforderlich.

In hochwertigen Wärmeschutzgläsern enthält der ZwischenraumEdelgase mit einer geringeren Wärmeleitfähigkeit als Luft, z. B. Ar-gon oder Krypton, welche das Dämmvermögen vergrößern. Außer-dem ist die Innenseite der raumseitigen Scheibe mit einer dünnen,kaum sichtbaren und farbneutralen Metalloxidschicht versehen. Mitsolchen Gläsern werden U-Werte für das Fenster von ca.1,1 W/(m²K) erreicht. Grundsätzlich ist die Verwendung solcherWärmeschutzgläser zu empfehlen.

Einen U-Wert von ca. 0,7 W/(m²K) lässt sich mit einer Dreischei-benverglasung erzielen, wobei die Zwischenräume mit Edelgasengefüllt und die Scheiben i. d. R. mit einem hauchdünnen Edelme-tallfilm beschichtet sind. Aufgrund dieser Maßnahmen sind dieseGläser nicht 100-prozentig durchsichtig, wodurch mit einem Licht-verlust zu rechnen ist.

Wärmeschutz�glas

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In der Praxis bedeutet dies, dass bei einer 25 m² großen Fensterflä-che die Scheiben mit einem U-Wert von 3,0 W/(m²K) einen Wär-meverlust von ca. 9.000 Kilowattstunden je Heizperiode verursa-chen. Das entspricht der Energie von ca. 900 Liter Öl.

Bei Wärmeschutzgläsern mit einem U-Wert von ca. 1,1 W/(m²K)entspricht dies einem Wärmeverlust von ca. 3.900 Kilowattstunden.Dies bedeutet immer noch einen Energieverlust von ca. 390 Liter Öl.Da der Preisunterschied zwischen Isolierglas und Wärmeschutzglasbei ca. 20 % liegt, rechnet sich die Investition durch die eingespartenHeizkosten in ca. 10 - 15 Jahren.

U-Wert:Der U-Wert ist das Maß für den Wärmedurchgang eines ein Qua-dratmeter großen Bauteils. Er gibt an, wie viel Wärmeenergie (Watt)bei ein Kelvin Temperaturunterschied (K) – das entspricht einemGrad Celsius – aus dem Gebäude nach außen fließt. Angegeben wirdder U-Wert in W/(m²K). Einfachglas hat einen U-Wert von ca.5,8 W/(m²K), Standardisolierglas von ca. 3,0 W/(m²K). Je nachSystem und Hersteller erzielen die gebräuchlichsten Wärmeschutz-gläser Werte um ca. 1,1 W/(m²K).

Allgemein gilt:Je kleiner der U�Wert, desto besser die Verglasung.

g-Wert:Als transparente Bauteile können Fenster an Schönwettertagen einenTeil der einfallenden Sonnenwärme nutzen und so die Heizkostensenken. Der g-Wert beschreibt im Gegensatz zum U-Wert, wie vielEnergie durch die Scheibe fließen kann, und wird in Prozent ange-geben. Je nach Beschichtung des Wärmeschutzglases liegt derg-Wert zwischen etwa 45 und 80 %.

Ueq-Wert:

Der „äquivalente U-Wert“ ist schließlich für die Energiebilanz unterdem Strich entscheidend. Er berücksichtigt neben den Dämmeigen-schaften auch die Energiegewinne durch die passive Sonnennutzung.

Bei der Ver�glasung bzw.beim kom�pletten Fensterauf niedrigenU�Wert achten

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Bei transparenten Bauteilen werden in der Wärmebilanz nicht nurdie Verluste, sondern auch Strahlungsgewinne infolge Sonnenein-strahlung berücksichtigt. Diese Strahlungsgewinne heizen das Ge-bäudeinnere auf, sodass im Winter Transmissionswärmeverlustekompensiert werden und in den Übergangsjahreszeiten Frühlingund Herbst die Energiebilanz sogar positiv ist.

Die Strahlungsgewinne sind abhängig von der Himmelsrichtung,nach der das Fenster orientiert ist und vom Energiedurchlassgrad(g-Wert) der Verglasung. Sie können bei Südfenstern mit U-Wertenvon etwa 1,5 W/(m²K) zu einem Ausgleich in der Wärmebilanzführen, d. h. dass die Transmissionswärmeverluste und die Strah-lungswärmegewinne etwa gleich sind. Bei Wärmeschutzfenstern miteinem sehr geringen U-Wert kann sich sogar ein Energiegewinnergeben, d. h., die Gläser erwirtschaften in Südausrichtung sogarmehr Wärme, als durch sie verloren geht.

Werden die Strahlungsgewinne in den Fenster-U-Wert eingerech-net, spricht man von dem äquivalenten U-Wert Ueq. Deshalb fällt erimmer niedriger aus als der U-Wert.

Nur diese Gesamtbetrachtung ergibt ein tatsächlich korrektes Bild.Entscheidend für die Wärmedämmung ist dabei die eingesetzteVerglasung.

U-Werte und g-Werte heute üblicher Fenster

Bezeichnung Aufbau, Beschreibung U�WertW/ (m²K)

g�Wert

Isolierglas Zwei Glastafeln gleicher Dicke durchumlaufenden Abstandhalter und Dichtma�sse luftdicht verbunden und trockener Luftzwischen den Glasscheiben

2,6 – 3,4 0,80

Wärmeschutz�glas

� wie Isolierglas, aber mit Wärmestrah�lung reflektierender Metallbeschichtungauf der Innenseite der raumseitigenScheibe

1,7 – 2,0 0,72

� mit zusätzlicher wärmedämmenderGasfüllung zwischen den Glasscheiben

1,1 – 1,5 0,65

Tabelle 12: Fenster: U�Werte und g�Werte

Strahlungs�gewinneberücksichti�gen

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Der Wärmeschutz des Fensters kann durch geeignete Rollladen,Klappläden usw., in der Fachsprache „Temporärer Wärmeschutz“genannt, gesteigert werden. Wichtig ist, dass die Rollladen o. ä. dichtschließen und eine ruhende Luftschicht erzeugen. Die U-Wertverbesserung liegt je nach Qualität des Fensters zwischen 10 %bei Wärmeschutzverglasung und 20 % bei Isolierglas.

SchallschutzglasBestimmend für den Schallschutz an Fenstern ist die vorhandeneMasse der Scheiben, der Abstand der Scheiben bei Doppelverglasun-gen sowie die Falzdichtung und hohe Anforderungen an den Einbauin den Baukörper.

Schallschutzglas besteht i. d. R. aus zwei unterschiedlich dickenGlasscheiben. Zudem kann deren Zwischenraum mit einem schall-dämmenden Gas gefüllt sein.

Be i s p i e l :6/16/4 bedeutet 6 mm Scheibe / 16 mm Scheibenabstand /

4 mm Scheibe).

Tabelle 2 aus VDI�Richtlinie 2719 – Schallschutzklassen von Fenstern

Schallschutz�klasse

bewertetes Schalldämmmaß RWdes am Bau funktionsfähigeingebauten Fensters, gemessennachDIN 52 210 Teil 5, in dB

erforderliches bewertetes Schall�dämmmaß RW des im Laborfunktionsfähig eingebautenFensters, gemessen nachDIN 52 210 Teil 2, in dB

1 25 bis 29 ≥ 27

2 30 bis 34 ≥ 32

3 35 bis 39 ≥ 37

4 40 bis 44 ≥ 42

5 45 bis 49 ≥ 47

6 ≥ 50 ≥ 52

Tabelle 13: Schallschutzklassen von Fenstern

Die Dichtheit zwischen Blend- und Flügelrahmen gilt neben derVerglasung als Haupteinflussfaktor für die Schalldämmung von

WärmeschutzdurchRollladenverbessern

Schallschutz�glas

Schallschutz�klassen vonFenstern

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Fenstern. Deshalb müssen Dichtungsprofile in einer Ebene ohneUnterbrechung umlaufend angeordnet werden. Eine zweite Dich-tung kann die Schallausbreitung über die Fuge zwischen Blendrah-men und Flügel mindern. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dassdie Dichtung überall anliegt. Das kann nur erreicht werden, wenndie Fertigungstoleranzen bei der Fensterherstellung sehr gering sind.Ist dies nicht der Fall, kann eine zweite Dichtung eventuell zu einerVerschlechterung des Schalldämmwertes führen. Die Anordnungder Dichtung bei Verbundfenstern sollte im raumseitigen Flügelvorgenommen werden, um die Gefahr der Tauwasserbildung imScheibenzwischenraum zu reduzieren.

Tipp!Der Einbau von Schallschutzglas empfiehlt sich besonders, wenn dieBebauung an stark befahrenen Straßen, in der Einflugschneise einesFlughafens oder in einem Tieffluggebiet liegt. Dem Vorteil einer er�höhten Lärmdämmung stehen aber ein Lichtverlust und ein um ca.10 % höherer Preis als Nachteile gegenüber.

SicherheitsglasSicherheitsgläser bestehen i. d. R. aus Drahtflechteinlagen oder Ein-bzw. Zwei-Scheiben-Sicherheitsglas, das einbruch-, feuerhemmendeoder verletzungsmindernde Aufgaben erfüllen soll. Diese werdenz. B. beim Einsatz an Treppen- und Balkongeländern von der Bau-behörde gefordert. Zudem sind diese bei Fenstern vorgeschrieben,bei denen die Brüstungshöhe (Höhe von Oberkante Fußboden bisOberkante Fensterstock) geringer ist als die maximal zugelasseneBrüstungshöhe (z. B. 90 cm Brüstungshöhe bei Gebäuden bis 8 mHöhe). Dies trifft des öfteren bei außen liegenden Treppenhäusernzu, sofern außen kein Schutzgitter angebracht ist.Für einbruchhemmend ausgestattete Fenster ist i. d. R. Sicherheits-verglasung erforderlich, für durchschusshemmende Konstruktioneni. d. R. mehrschichtiges Spezialglas.

Sicherheitsglas

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Sonstiges:

SprossenFenstersprossen können entweder aufgeklebt oder konstruktiv alsglasteilende Sprossen ausgebildet werden. Dies ist vom Laien kaumzu unterscheiden. Glasteilende Sprossen vermindern den Schall-dämmwert um mindestens 2 dB. Darüber hinaus werden auch vor-gesetzte und innen liegende Sprossen angeboten.

BeschlägeAls Beschläge sollten nur noch Einhand-Drehkipp-Beschläge mitverdeckt liegender Mechanik verwendet werden, da diese sehr ein-fach zu handhaben sind. Hierbei handelt es sich um eine Beschlags-art, welche sich durch Drehen eines Fenstergriffes in unterschiedli-che Richtungen entweder öffnen, kippen oder schließen lässt.

Balkon- und Terrassentüren sollten außen mit einer Griffschaleversehen werden, damit diese zugezogen werden können.

Sämtliche Leichtmetallteile wie Griffe, Oliven etc. sollten durcheloxierte Oberflächen geschützt sein. Alle Stahlteile, Gestänge usw.müssen mit galvanischem Oberflächenschutz versehen werden.

Ein serienmäßiger Basis-Schutzbeschlag sollte mit folgenden zusätz-lichen einbruchhemmenden Beschlagteilen ausgestattet sein:● Sicherheits-Eckumlenkung,● Sicherheits-Mittelverschluss mit Sicherheits-Schließstücken,● Eckband-Sicherung (erschweren Einbruchsversuche und schüt-

zen vor dem Aushebeln),● abschließbare Fenstergriffe, die trotz Zerstören des Glases ein

Öffnen des Flügels verhindern.

GummidichtungDie Gummidichtung muss umlaufend, verrottungsfrei, witterungs-beständig und auswechselbar sein.

VerstärkungenAlle Kunststofffenster- und Türelemente, Blendrahmen und Flügelsind generell unter Zugrundelegung der DIN 18056 und 1055 sowieder Arbeitsrichtlinien des Profilherstellers, umlaufend mit einerMetallarmierung, Mindeststärke 1,5 mm, zu versehen. Stahlprofile

Sprossen

Beschläge

Verstärkungen

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sind mit feuerverzinkter Oberfläche einzusetzen. Die Verstärkungensind mit dem PVC-Profil gemäß den Arbeitsrichtlinien des Profil-herstellers zu verschrauben oder zu vernieten.

Heute wird Ihnen kaum noch ein Fenster angeboten, das nicht einePrüfung oder Garantie aufweist. DIN-Normen, Werksgarantien undPrüftests bescheinigen die unterschiedlichsten Sicherheiten. Häufigmüssen Sie dabei zu große Toleranzen in Kauf nehmen und dieKontrollen werden lediglich subjektiv und werksintern durchge-führt. Hohe Qualitätsansprüche erfordern jedoch zusätzliche Kon-trollen einer neutralen und objektiven Institution.

Tipp!Achten Sie bei Ihrem Kauf von Fenster und Türen auf das RAL�Gütezeichen. Im Auftrag der RAL�Gütegemeinschaften Fenster undHaustüren überwacht das neutrale Institut für Fenstertechnik in Ro�senheim die Mitgliedsbetriebe.

Die wesentlichen Prüfkriterien für RAL-Gütefenster sind:● Einhaltung der Konstruktion nach den Vorgaben der Güte- und

Prüfkriterien,● Maßhaltigkeit zwischen Blend- und Rahmenflügel,● Einbau der Dichtungen und Dichtigkeit an Ecken und Stößen,● Einbaugenauigkeit, Funktion und Sitz der Beschläge,● einwandfreie Oberflächenbeschaffenheit,● Passgenauigkeit der Flügelauflage,● und neuerdings auch die Überwachung bei der Montage von

Fenstern und Türen.

Innerbetrieblich wird ein Überwachungssystem aufgebaut, das dieHersteller zur absoluten Qualitätsfertigung verpflichtet, welchesvom Prüfinstitut kontrolliert wird. Nur die Hersteller, die dieseVoraussetzungen erfüllen, sind berechtigt, ihre Produkte mit demRAL-Gütezeichen zu kennzeichnen. Heute gilt RAL (Name undZeichen) zugleich als Symbol für ein gehobenes Güteniveau im Sin-ne solider Gebrauchsqualität.

Kriterien fürRAL�Gütefenster

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Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Fen-stermontageUm Beschädigungen der Fensterelemente durch Handwerker (Hei-zungs-, Sanitär- oder Elektroinstallation) zu vermeiden – insbeson-dere wenn die Fensterelemente bereits endbehandelt sind – solltendiese so spät wie möglich, nach Fertigstellung der Rohinstallationen,gesetzt werden; jedoch noch vor den Putzarbeiten (Innen- und Au-ßenputz).Der Herstellungszeitraum zwischen dem Aufmaß der Fensteröff-nungen auf der Baustelle und der Fenstermontage beträgt ca. 6 Wo-chen!

Tipp!Um den Türelementen einen höchstmöglichen Schutz zu gewährlei�sten, sollten während der Bauzeit bei den Balkontüren und insbeson�dere bei den Terrassentüren absperrbare Türgriffe montiert werden,damit diese nicht benutzt und die Türschwellen und Seitenteile nichtbeschädigt werden.

8.2 Rollladen

Rollladen gibt es aus Holz-, Stahl-, Aluminium- und Kunststoffpro-filen. Im Wohnungsbau wird häufig der pflegearme Kunststoff-Rollladen montiert, welcher in den gängigsten Standardfarben er-hältlich ist. Dabei genügt er auch den meisten Anforderungen undkann noch entsprechend verbessert werden.Die wichtigsten Funktionen von Rollladen sind die Abdunkelungdes dahinter liegenden Raumes, Schutz gegen Kälte, Wind undWetter, Sicht- und Sonnenschutz, Verbesserung des Schutzes gegenAußenlärm und bedingter Schutz gegen Gewalteinwirkung. Wie dienachstehenden Ausführungen zeigen, kann der Rollladen zwar diesezahlreichen Teilbereiche nicht alle optimal erfüllen, aber die vielsei-tige Verwendbarkeit ist als Stärke des Rollladens anzusehen.Durch Rollladen vor Fenstern oder Außentüren kann der Wärme-verlust erheblich eingeschränkt werden. Voraussetzung ist, dass derRollladen fachgerecht eingebaut worden ist und im herabgelassenen

Rollladen

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Zustand auch dicht schließt. Bei den normalen Rollladen ist es be-sonders die ruhende Luft zwischen dem Fenster und dem herabge-lassenen Rollladen, die den Wärmeverlust verringert.Einen wirkungsvollen Schallschutz benötigen Wohnräume abendsund die Schlafräume nachts. Mit herabgelassenen Rollladen kannder Schallschutz eines Fensters unter bestimmten Bedingungenverbessert werden. Der herabgelassene Rollladenpanzer soll mög-lichst biegesteif sein. Hierzu ist es erforderlich, dass der Rollladen-panzer seitlich eng und tief genug in der Führungsschiene geführtwird und die einzelnen Rollladen-Lamellen einen dichten Verbundaufweisen. Vorteilhaft wäre auch ein hohes Gewicht des Rollladens,was aber bei normalen Kunststoff-Hohlprofilen bei weitem nichterreicht wird. Die Schalldämmung wird ganz entscheidend durchden Abstand zwischen Fensterscheibe und Rollladenpanzer be-stimmt.Wegen der besseren Wärme- und Schallschutzeigenschaften und zurErzielung eines besseren Einbruchschutzes sind Aluminiumprofileratsam, jedoch wesentlich teurer. Darüber hinaus sollte der Rollla-den durch Riegel oder spezielle Feststellvorrichtungen gegen Hoch-schieben gesichert werden. Die Rollladenpanzer sollten möglichsttief in die seitlichen Führungsschienen eingreifen.Ein Höchstmaß an Komfort bieten elektrisch bedienbare Rollladen.Dabei werden kleine Elektromotoren in die Rollladenachse einge-baut. Eine zusätzliche Schaltuhr ermöglicht auch eine Betätigung derRollladen in Abwesenheit.

Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Roll-ladenmontageRollladen werden i. d. R. nach den Fliesenarbeiten und im Zuge derMalerarbeiten montiert.

Verbesserungdes Schall�schutzes

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9.1 Sanitärinstallation

Die zentrale Wasserversorgung erfolgt i. d. R. aus dem öffentlichenTrinkwassernetz, wobei die Versorgungsleitung meist im Gehwegbe-reich in einer Tiefe von ca. 1,20 m verlegt ist. Durch von der Stadtzugelassene Fachfirmen wird die Hausanschlussleitung vom öffentli-chen Wassernetz bis zum Wasserzähler – welcher von den Wasser-werken gesetzt wird – verlegt. Nach dem Wasserzähler und derHauptabsperrvorrichtung beginnen die Leistungen des Sanitärin-stallateurs mit der Montage eines ggf. erforderlichen Druckmindererund eines Schmutzfilters, welcher vorgesehen werden sollte, da die-ser Schmutzpartikel aus dem öffentlichen Trinkwassernetz filtert. Eskönnte sonst die Funktion der Armaturen beeinträchtigt werden.Anschließend wird die Kaltwasserleitung als Verteilungsleitungi. d. R. in die Heizungsanlage geführt. Zu den einzelnen Entnahme-stellen (z. B. Waschbecken, WC, Bad, Dusche etc.) gelangt dasWasser über Steigleitungen (Kalt-, Warmwasser- und Zirkulations-leitung), welche über die Geschosse hinweg in Installationsschächteverlegt werden. Weitere Abzweigungen für Gartenwasser, Waschkü-che etc. sind bei Bedarf zu berücksichtigen.

Rohrmaterial

Kupfer als Stangen� oder Ringrohr, nahtlos biegsam,widerstandsfähig

Stahl(feuerverzinkt)

mit Gewindeverbindungen, Fittings und Bögen,biegen und schweißen nicht zulässig

Edelstahl Rohrverbindungen durch Muffen mit Pressverbindungen,nichtrostend, schweißen nicht zulässig

Kunststoff meist aus PVC, Polypropylen, innen glattwandig,korrosionsbeständig

Tipp!Damit sämtliche Leitungen, Absperrventile, Entleerungseinrichtungenetc. eindeutig identifiziert werden können, sollten diese beschriftetbzw. durch Schilder gekennzeichnet werden.

ZentraleWasser�versorgung

Rohrmaterial

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Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt i. d. R. über das Rohrnetzder kommunalen Entwässerung und Einleitung in eine Kläranlageoder in am Grundstück vorhandene Versitzgruben, welche je nachErfordernis von Spezialunternehmen geleert werden.Von den einzelnen Objekten (z. B. WC, Dusche, Bad, Waschtisch)wird das Schmutzwasser von den einzelnen Geschossen in die Fall-leitungen, welche aus Gusseisen, Polypropylen etc. bestehen, ge-führt. Je nach Höhe des Kanalanschlusses werden die Fallleitungenbis unter die Kellerdecke oder unter die Bodenplatte geführt. Unterder Bodenplatte verlaufende Leitungen (Grundleitungen) werdenmeist in Kunststoff (KG-Rohre), Steinzeug (glasiert) etc. verlegt.Sofern Grundleitungen zur Ausführung kommen, sind diese vordem Betonieren der Bodenplatte und Fundamente, vom Installateurim Gefälle zu verlegen.Liegen sanitäre Einrichtungen unterhalb der Rückstauebene – z. B.durch Anordnung eines WCs, Waschbeckens im Keller – sind zu-sätzliche Maßnahmen durch Rückschlagventile, welche einen Rück-stau vom Kanal verhindern, und Hebeanlagen zur Beförderung derAbwässer in den höher liegenden Kanal erforderlich.Die Steigleitungen sowie die Fallleitungen werden i. d. R. in einemgemeinsamen Installationsschacht verlegt. Vor dem Abmauern derInstallationsschächte ist zu prüfen, dass sämtliche Leitungen – ausSchallschutzgründen – elastisch (z. B. Rohrschellen mit Rillengum-mi) und an möglichst schweren Bauteilen befestigt sind. Darüberhinaus sollten die Querschnittsabmessungen der Wasserleitungenausreichend dimensioniert und die Leitungsführung strömungs-günstig angeordnet werden. (Weitere Schallschutzmaßnahmen sieheauch Abschnitt 14.2 „Schallschutz“.)Eine ausreichende Wärmedämmung – gemäß der gültigen Hei-zungsanlagen-Verordnung – für Kalt- und Warmwasserleitungensowie der Fallrohre sorgen dafür, dass die Wärmeverluste bei denWarmwasserleitungen gering gehalten werden und dass durch Kon-denswasserbildung keine Korrosionsschäden entstehen.Wegen der Bedingungen der DIN 1053, Teil 1 „Mauerwerk“ – wel-che u.a. ein Schlitzen bzw. Fräsen in Wandscheiben nur unter be-stimmten Voraussetzungen zulassen – und aus Schallschutzgründenwerden i. d. R. Vorwand-Installationen ausgeführt. Dabei wird das

Entwässerung

Installations�schächte

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Mauerwerk bzw. die statische Funktion des Bauteils nicht ge-schwächt und die Leitungs- und Armaturen-Installation erleichtert.Für eine einfachere und sichere Leitungs- und Armaturen-Installation bieten sich die selbsttragenden Elemente für WC (mitWandeinbau-Spülkasten), Bidet, Waschtisch, Badewanne und Du-sche an. Auch bei betonierten Wänden werden Leitungen undWandeinbauobjekte an der Wand befestigt.Abschließend werden die Elemente je nach Montageart ausgemauertund verputzt oder mit Gipskartonplatten verkleidet und gefliest.

Tipp!Planen Sie auch Anschlussmöglichkeiten für Sanitärobjekte (z. B. Du�sche, WC, Waschbecken) für einen ggf. späteren Dachgeschoss� oderKellerausbau. Im Gegensatz zum späteren Ausbau ist im Rohbau derAufwand nahezu unerheblich.

Zur Vorplanung für Bäder und WCs werden in nachfolgender Ta-belle einige Standardmaße für Sanitärgegenstände aufgeführt, wel-che sich jedoch – je nach Hersteller – geringfügig ändern könnenund an die örtlichen Gegebenheiten – insbesondere an die Raum-größe – angepasst werden müssen.

Sanitärgegenstand ca. Länge(cm)

ca. Breite /Tiefe(cm)

Duschwanne 75 – 100 75 – 100

Badewanne (140 –) 170 – 200 75 – 100

Waschtisch 55 – 90 43 – 60

Waschbecken 40 – 50 35 – 40

WC 55 – 63 35 – 40

Bidet 55 – 63 35 – 40

Waschmaschine/Wäschetrockner 60 60

Darüber hinaus sind größere Maße sowie Sonderformen, insbeson-dere für Badewannen, erhältlich.

In der Baubeschreibung sollte das Modell und der genaue Typ fürjeden Sanitärgegenstand und deren Armaturen aufgeführt werden,

Standardmaßefür Sanitär�gegenstände

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und es sollte eine Möglichkeit zur Besichtigung gegeben sein. Darüberhinaus ist das Material (z. B. Stahl, Acryl etc.) und die vorgesehenenStandardfarben (z. B. weiß, manhattan, bahamabeige, pergamon etc.)bzw. Sonderfarben festzulegen. Da es beim Gewerk Sanitärarbeitensehr häufig zu Änderungen gegenüber der Standardausstattungkommt, sollten auch die entsprechenden Einheitspreise in der Bau-beschreibung festgelegt werden, damit es später – z. B. aufgrund zuhoher Aufpreiszahlungen – zu keinen Unstimmigkeiten kommt.Bei den Armaturen insbesondere für die Bade- und Duschwanne istzu prüfen, ob diese als Unterputz- oder Aufputzarmatur mit Ther-mostatbatterie oder als Einhebelmischer ausgeführt wird. Zweigrif-farmaturen werden i. d. R. kaum noch eingebaut. Darüber hinaussollten aus Schallschutzgründen vorwiegend Armaturen der Arma-turengeräuschgruppe „I“ verwendet werden.Achten Sie bei der Auswahl der Sanitärgegenstände und Armaturenauf die Oberflächenbeschaffenheit und deren Pflegeaufwand. So sindz. B. Acrylwannen empfindlicher und daher aufwendiger zu pflegenals emaillierte Stahlwannen. Armaturen mit Lack- oder Goldoberflä-chen sind empfindlicher als Chromoberflächen. Griffe und Ablagenaus Acryl sind kratzempfindlicher als Porzellan.Sofern Sie Einfluss auf die Wasserversorgung nehmen können, istaufgrund der verschiedenartigen Kombinationsmöglichkeiten vonHeizenergien (Gas, Öl, Kohle/Koks, Elektroenergie etc.) und Artender Warmwasserversorgung, z. B. über eine zentrale Wasserversor-gung, Einzelversorgung, Speicher, Durchlauferhitzer etc. – wie be-reits bei den Heizungsanlagen erwähnt – eine individuelle Beratung,z. B. in Bauzentren, bei Herstellerfirmen von Heizungsanlagen,Installationsfirmen etc., dringend anzuraten.Für Badewanne, Dusche und Waschbecken ist eine Warmwasser-temperatur von ca. 40°C ausreichend. Darüber hinaus sollte eineWarmwassertemperatur von ca. 60°C nicht überschritten werden, dabis zu diesen Temperaturen einer Kesselsteinbildung vorgebeugtwird. Damit nicht zuviel Energie und somit Kosten verschwendetwerden, sollte nur soviel Wasser erwärmt und gespeichert werden,was tatsächlich benötigt wird. Die Warmwasserbereitung sollte demtatsächlichen Wärmebedarf angepasst werden.

ArmaturenUnterputz/Aufputz

Kesselstein�bildung

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Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Sa-nitärarbeiten

Rohinstallation:Die Sanitärrohinstallation (Einbau der Brauch- und Abwasserlei-tungen, Montage der Unterbauten für Hänge-WC, Unterputzspül-kästen etc.) erfolgt i. d. R., nachdem die Zwischenwände im Rohbaufertiggestellt und der Dachstuhl einschließlich Dachschalung erstelltist.

Nachdem der Estrich verlegt ist, werden die Bade- und Duschwan-nen gesetzt und mit Wasser gefüllt.

Endmontage:Die Endmontage (Montage der Porzellankörper etc.) erfolgt i. d. R.,nachdem die Fliesen- und Malerarbeiten fertiggestellt sind.

Brauseschläuche, Spiegel und sonstige Accessoires sollten aus Dieb-stahlgründen erst kurz vor der Übergabe montiert werden.

9.2 Heizungsinstallation

Die Wärmeerzeugung für die Gebäudeheizung auch in Kombinationmit der zentralen Warmwasserversorgung kann sowohl durch dieVerbrennung von flüssigen (Öl), gasförmigen (Erdgas) oder festenBrennstoffen (Kohle/Koks) meist in zentralen Wärmeerzeugernoder Einzelgeräten als auch durch Elektroenergie und alternativeEnergien wie z. B. Solarenergie, Wärmepumpen, Windenergie, Bio-gasanlagen erfolgen.Die Brennstofflagerung ist abhängig von der Wahl des Brennstoffes.Für Festbrennstoffe (Kohle/Koks) ist ein Lagerraum erforderlich, fürHeizöl ein entsprechender Tank im Keller oder außerhalb des Ge-bäudes im Erdreich. Für gasbefeuerte Anlagen sind Flüssiggastanksnotwendig, sofern das Gebäude nicht mit Erdgas erschlossen werdenkann. Für diese Energienutzungen ist ein Schornstein erforderlich.Für Erdgas gibt es Geräte, welche Schornstein unabhängig arbeiten,sofern die Heizzentrale im Dachgeschoss mit senkrechter oder waa-gerechter Luftabgasführung ausgestattet ist.

Heizungs�installation

Brennstoff�lagerung

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Völlig schornsteinlos arbeiten z. B. elektrische Heizanlagen, Heizendurch die Nutzung von Fernwärme oder teilweise durch die Nut-zung alternativer Energien.Obwohl in Westdeutschland im Jahr 1995 ca. 42 % der Wohnungenmit Heizöl und 38 % mit Gas beheizt wurden, gewinnt Erdgas im-mer mehr an Bedeutung. Man rechnet, dass bis ins Jahr 2010 derAnteil an Erdgas auf 43 % ansteigen wird.Je nach Bauobjekt, persönlichen Verhältnissen, Verfügbarkeit sowiePreis-/Tarifgestaltung wird man nach individueller Entscheidung fürsein Bauvorhaben der einen oder anderen Primärenergie, einemFestbrennstoff oder alternativer Energie den Vorrang geben.Die Energieart Gas bietet viele Vorteile. Sie ist praktisch, wirtschaft-lich und verbrennt besonders sauber. Deshalb trägt eine Wärme-versorgung mit Gas zur Umweltentlastung bei. Außerdem muss Gasi. d. R. nicht gelagert oder vorfinanziert werden. So benötigt mankeinen Lagerraum, und man zahlt nur das, was man bereits ver-braucht hat. Aufgrund der kompakten Ausmaße können diese Ge-räte je nach Hersteller und Typ als Heizgerät mit und ohne Warm-wasserbereitung (indirekt beheizte Speicher) oder als Kombigerätfür Heizung und Warmwasserversorgung platzsparend, z. B. imKeller, in der Küche, im Bad oder in einem Abstellraum in Schorn-steinnähe an der Wand montiert werden. Auf einen gesondertenHeizkeller kann daher häufig verzichtet werden.Deshalb ist bereits bei der Planung die Wahl der richtigen Heizener-gie, des Heizungssystems, des Wärmeerzeugers, des Wärmeträgers,der Regelung und der Heizkörper wichtig. Darüber hinaus muss dasSchornsteinsystem – hinsichtlich der Beschaffenheit und des erfor-derlichen Querschnittes – auf die Heizungsanlage abgestimmt sein,damit keine Schäden, z. B. durch Kondenswasserbildung, entstehen.

Tipp!Dabei sollten Sie sich die wirtschaftlichste Heizungsart von einemFachmann ermitteln lassen. Berücksichtigen Sie auch die Kombinationmit alternativen Energien. Häufig werden dabei auch Zuschüsse vonder Gemeinde erteilt. Für die Wirtschaftlichkeit des Heizkessels ist

EnergieartGas

Abstimmungdes Schorn�steinsystemsauf dieHeizanlage

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der Jahresnutzungsgrad entscheidend. Er gibt an, wie viel der einge�setzten Wärme über das ganze Jahr in Nutzwärme umgesetzt wird.

Aufgrund der verschiedenartigen Kombinationsmöglichkeiten vonHeizenergien (Gas, Öl, Kohle/Koks, Elektroenergie etc.) mit Heiz-kessel (Niedertemperaturheizkessel und Brennwertgeräte – mit sehrhohen Wirkungsgraden –, Spezialkessel für einen bestimmtenBrennstoff, Umstellbrandkessel und Wechselbrandkessel zur Ver-feuerung von festen, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen etc.)und verschiedenartigen Brennertypen (Öl-, Gasbrenner als Brennermit bzw. ohne Gebläse, Zweistoffbrenner zur Verfeuerung vonHeizöl bzw. Gas) ist eine individuelle Beratung, z. B. in Bauzentren,bei Herstellerfirmen von Heizungsanlagen, Installationsfirmen,empfehlenswert.

Nachfolgend werden die gängigsten Wärmeerzeuger kurz erläutert:

Spezial-Festbrennstoffkessel sind Hochleistungskessel aus Stahloder Guss und geeignet zum vollwertigen Betrieb eines Heizsystemsnach modernsten verbrennungstechnischen Anforderungen, je nachAusführung (Preis) als Zusatzkessel für Öl oder Gas oder mit Zu-satzpuffer zur rationellen Verwertung von größeren Mengen vonFestbrennstoffen.

Niedertemperatur (NT)- und Tieftemperaturheizkessel (TT) sindHochleistungskessel aus Stahl oder Guss, die bereits durch ihrethermische Konstruktion und Ausgewogenheit Korrosionsschädenbei 40°C (NT-Kessel) und 20°C (TT-Kessel) vermeiden. Aufgrundder niedrigen Vorlauftemperatur von ca. 40 - 60°C sind entspre-chende Heizflächen erforderlich (Fußbodenheizung oder dem Be-darf entsprechende Heizkörper).

Fortschrittliche Gas- und Öl-Heizkessel werden als Brennwert-Heizkessel bezeichnet, wenn sie über spezielle Brenner und extremgroße Wärmetauscher verfügen. Durch Spezialbrenner lassen sichdie bei der Verbrennung entstehenden Schadstoffe auf ein Mini-mum reduzieren.

Herkömmliche Heizkessel setzen bei der Verbrennung lediglicheinen Teil der im Brennstoff enthaltenen Wärme um – den so ge-

Wärme�erzeuger

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nannten Heizwert. Der Rest geht in Form von Wasserdampf unge-nutzt durch den Schornstein. Der Brennwert-Heizkessel hingegengewinnt die im Wasserdampf enthaltene Wärme der Heizgase durchKondensation an großflächige Wärmetauscher zurück. Die dabeizusätzlich frei werdende Energie wird zur Erwärmung des zirkulie-renden Heizungswassers abgegeben und nutzt dadurch die gesamteWärmeenergie des Energieträgers – den Brennwert. Da als Bezugs-größe der Heizwert und nicht der Brennwert gilt, ergeben sich durchdie Nutzung der zusätzlichen „Energiequelle“ Nutzungsgrade vonüber 100 %. Diese Methode steigert den Wärmegewinn um bis zu15 % gegenüber modernsten Niedertemperatur-Heizkesseln undsenkt gleichzeitig die Umweltbelastung durch weniger Schadstoffeim Abgas. Somit wird den Verbrennungsgasen nahezu die gesamteWärme entzogen. Herkömmliche Feuerstätten geben die Abgase mitTemperaturen von über 160°C (Gasheizkessel zwischen 70°C –130°C) in den Schornstein ab. Bei guten Brennwert-Feuerstättendagegen liegt dieser Wert im Durchschnitt bei ca. 40°C. Die Brenn-wert-Technik ermöglicht die Installation eines Brennwertgerätes innahezu jedem Raum eines Hauses. Somit entfällt der Heizraum. Beidieser Betriebsweise wird die zur Verbrennung benötigte Luft überein Doppelrohr für Abgas und Zuluft von außen angesaugt. Zuluftund Abgas bilden somit ein in sich geschlossenes System und wer-den durch einen feuerbeständigen Schacht geführt.

Wird ein Brennwertkessel direkt unter dem Dach installiert, kannauf einen Kamin verzichtet werden. Es wird lediglich ein Doppel-rohr für Abgas und Zuluft durchs Dach geführt.Die verhältnismäßig geringen Mengen an Schadstoffen, die bei derVerbrennung in Gasthermen entstehen, verteilen sich auf das Kon-densat und auf das Abgas. Das Kondensat, das mit einem ph-Wertvon ca. 3,4 bis 4,0 sauer ist, wird mit dem normalen Abwasser ab-geführt. Da Abwasser durch Seifenlauge, Spül- und Waschmittel imallgemeinen alkalisch ist, werden die kleinen Mengen Kondensat ausGasanlagen neutralisiert (Anlagen bis 25 kW). Öl-Brennwertanlagenbenötigen jedoch immer eine Neutralisationsanlage.

Gasheizkessel für Küche oder Keller sind Hochleistungskessel ausSpezialguss mit höchstmöglicher Wirtschaftlichkeit und Funktions-

Brennwert

Kondensat

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sicherheit. Zur Anpassung der Heizleistung an den tatsächlich erfor-derlichen Wärmebedarf stehen hierfür zweistufige Brenner mit voll-automatischer Zündung zur Verfügung.

Gasthermen sind Heizgeräte zur Wandmontage einschließlichBrauchwassererwärmung für Wohnungen und kleinere bis mittlereEinfamilienhäuser. Sie sind geräuscharm, und der Einbau ist auf-grund des geringen Flächenbedarfs auch im Badezimmer möglich.Unter bestimmten Voraussetzungen können die Abgase bei einerWärmeleistung bis zu 11 kW direkt aus der Außenwand geführtwerden.

Wärmepumpen sind Wärmetransformatoren, die Wärme aus Luft,Boden bzw. Grundwasser mittels Kompressoren (gas-, strom- oderölbetrieben) entziehen und zu Heizzwecken nutzbar machen. (sieheauch Abschnitt 10.3 Wärmepumpen)Sie arbeiten nach dem Prinzip eines Kühlschranks. Sie können kalterLuft oder kaltem Wasser Wärme entziehen und damit Heizungs-wasser aufheizen. Wasser-/Wasserwärmepumpen entziehen Wärmedem Grundwasser, dem häuslichen Abwasser, dem Erdreich oderaus Bächen und Luft-/Wasser-Wärmepumpen der Außenluft. Siefinden nur in Lüftungsanlagen Verwendung.Aus ökologischer Sicht lohnt sich eine elektrisch betriebene Wärme-pumpe erst bei Leistungszahlen über 3,0 dann werden 2/3 der Ener-gie aus der Umgebung gewonnen. 1/3 der Wärmeleistung ist elek-trischer Strom. Da von der eingesetzten Energie zur Stromerzeugungjedoch nur ca. 33 % beim Verbraucher ankommt, gleicht die Ener-giebilanz sich wieder aus.

Der Einsatz von Elektrizität für die Heizung ist ökologisch bedenk-lich, da nur ca. 33 % der im Kondensationskraftwerk eingesetztenEnergie beim Verbraucher ankommt.Elektroheizungen bestehen aus einem Speicherkern, der mittelselektrischer Heizwiderstände auf ca. 600 °C aufgeheizt wird. DieAbgabe der Wärme erfolgt über die Geräteoberfläche oder mittelseingebautem Gebläse. Die Aufladung des Gerätes geschieht in derSchwachlastzeit zwischen 21.00 und 6.00 Uhr.Problematisch ist bei diesen Geräten:

Gasthermen

Wärmepumpen

Elektro�heizung

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● Staubverwirbelung durch den Ventilator● Geräuschentwicklung● ökologische Einwände, da der Strom für Heizzwecke ein sehr

uneffektiver Energieträger ist

Blockheizkraftwerke erzeugen Strom und Wärme. Sie erreichenden optimalsten Energieausnutzungsgrad (ca. 90 %). Energieträgersind Öl oder Gas.

Solaranlagen werden aufgrund ihres Wirkungsgrades meist nurunterstützend mit anderen Heizsystemen in Kooperation eingesetzt.

Hinweis:Heizungsanlagen, die mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ ausge�zeichnet sind oder innerhalb der „Zürich�Normen“ liegen, sind Pro�dukte, welche energiesparend und relativ schadstoffarm arbeiten.

Da die Heizungswärme zur Erwärmung von Brauchwasser zumeinen direkt im Heizkessel oder zum anderen über den Heizkesselim separaten Boiler mitgenutzt werden kann, bietet sich bei zentra-ler Wärmeerzeugung die zentrale Warmwasserbereitung an. DasSystem sollte jedoch so konzipiert sein, dass eine Erweiterung aufkünftige Energiequellen, z. B. Solarenergie, Anschluss einer Wärme-pumpe, problemlos möglich ist.

Moderne Heizsysteme bestehen aus einer Einheit (Unit) von Kessel,Brenner und Schornstein, die aufeinander abgestimmt sind. Nur solassen sich eine optimale Schadstoffreduzierung und Energieaus-nutzung erreichen.Dies bedeutet im einzelnen:● niedrige Abgastemperaturen● abhängig von der Außentemperatur wird das Heizwasser erwärmt● Heizwassertemperaturen zwischen 40 und 75 °C bei Niedertem-

peraturanlagen● optimierte Wärmedämmung● automatisches Abschalten des Kessels bei fehlendem Heizenergie-

bedarf

Blockheiz�kraftwerke

Solaranlagen

ZentraleWarmwasser�bereitung

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● bei Heizkesseln mit modulierenden Brennern laufen die Brennerfast immer durch, in der Übergangszeit mit kleiner, bei kälterenAußentemperaturen mit großer Flamme. Dies verhindert ein„Takten“ und schont damit Brennstoffe und Umwelt.

Bei der Warmwasserheizung wird das aufgeheizte Wasser überRohrleitungen in die einzelnen Räume verteilt und die Energie, z. B.über Heizkörper etc., wieder abgegeben.

Die Art der Verrohrung ist insbesondere abhängig vom Wärmebe-darf, der Raumgröße, der Vorlauftemperatur am Heizkörper. Dabeiunterscheidet man Einrohr- und Zweirohrsysteme.Beim Einrohrsystem wird das Vorlaufwasser nacheinander durchdie einzelnen Heizkörper geführt. Der Rücklauf des einen, ist derVorlauf des darauffolgenden Heizkörpers. Durch die zunehmendeAbkühlung des Heizwassers wird von Heizkörper zu Heizkörpereine größere Dimension der Heizkörper erforderlich, um den ent-sprechenden Wärmebedarf wieder auszugleichen. Beim Einrohrsy-stem spart man zwar Rohrleitungen. Nachteilig wirken sich aber derDruckverlust und die erhöhte elektrische Stromaufnahme der Um-wälzpumpe aus.Der Normalfall und zu empfehlen ist das Zweirohrsystem, was je-doch in vielen Bau- bzw. Leistungsbeschreibungen nicht als „Stan-dardausstattung“ vorgesehen ist.Beim Zweirohrsystem wird das Heizwasser bereits nach jedemHeizkörperdurchlauf über die Rücklaufleitung zum Kessel zurück-geführt. Somit wird jeder Heizkörper mit der gleichen Vorlauftem-peratur versorgt.

Einrohrsystem

Zweirohr�system

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Einrohrsystem

Abb. 21: Einrohrsystem

Zweirohrsystem

Abb. 22: Zweirohrsystem

Bei der Wahl und der Anzahl bzw. Größe der Heizkörper spieltdaher die Art der Kesselanlage und das System der Verrohrung einewesentliche Rolle. So sind z. B. beim Einsatz von Niedertemperatur-kesseln oder Brennwertgeräten aufgrund der niedrigen Vorlauftem-peraturen entsprechende Heizflächen erforderlich.

Sofern eine Warmwasser-Fußbodenheizung zur Ausführungkommt, sollte diese mit Heizkörpern kombiniert werden, da insbe-sondere bei kalten Temperaturen Heizkörper den Raum schnellererwärmen als das trägere System einer Fußbodenheizung. Daher

Warmwasser�Fußboden�heizung

Rücklauflauf

Vorlauf

Rücklauflauf

Vorlauf

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sollte die Fußbodenheizung im Winter und in den Übergangszeitenwie Frühling und Herbst ständig in Betrieb sein. Die Wärmezufuhrkann dann bei Bedarf über die Heizkörper individuell erhöht wer-den.

Hinweis:Fußbodenheizungen erhöhen die Baukosten erheblich, da neben demHeizkreisverteiler i. d. R. ein eigener Heizkreislauf – wegen der niedri�geren Vorlauftemperatur von ca. 40°C gegenüber Heizkörpersystemenvon ca. 60°C – notwendig ist.

Um ein Aufsteigen von Bodenfeuchtigkeit zu verhindern, sind beians Erdreich angrenzenden Flächen Abdichtungsmaßnahmen vonFachfirmen durchzuführen. Die Heizkreise werden meist auf Sy-stemplatten verlegt. Dabei sollten Sie darauf achten, dass die Wär-medämmung der Wärmeschutzverordnung entspricht. Häufig isteine Verlegung von zusätzlichen Wärmedämmplatten erforderlich.Nachdem die Heizkreise verlegt, die Dichtheit der Fußbodenheizungmit einer Druckprobe überprüft und der Estrich auf der Fußboden-heizung aufgebracht wurde, muss dieser i. d. R. 3 Wochen aushärten(Anhydrit-Estrich ca. 7 Tage). Heizkreise und Estrichfelder sindschon in der Planung grundsätzlich aufeinander abzustimmen. Dieeinzelnen Heizkreise einschließlich ihrer Estrichfelder sind zur Ver-meidung von Spannungen aus unterschiedlichen Temperaturendurch Anordnung von Bewegungsfugen voneinander abzugrenzen.Heizkreise sollten Bewegungsfugen nicht kreuzen.Vor dem Verlegen der Bodenbeläge, insbesondere bei Fliesenbelä-gen, ist ein langsames Aufheizen des Estrichs durch die Fußboden-heizung notwendig. Dadurch wird rechtzeitig festgestellt, ob derEstrich sich bei maximaler Temperaturänderung schadensfrei aus-dehnt bzw. sich verkürzt. Dabei muss die Vorlauftemperatur stu-fenweise um täglich 5°C erhöht werden. Die maximale Temperaturist mindestens 3 Tage ohne Nachtabsenkung beizubehalten. DasAbheizen sollte in Temperaturstufen von täglich max. 10°C erfolgen.Über das erstmalige Aufheizen sollte vom Heizungsinstallateur einAuf- und Abheizprotokoll erstellt werden. Diese Zeiträume sind für

Dichtheit derFußboden�heizung prüfen

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die Terminplanung bzw. für den Abruf der Ausbauhandwerker zuberücksichtigen.Für Räume, in welchen nur zeitweise Fußwärme gewünscht wird,wie z. B. Bäder und Küchen, haben sich in den letzten Jahren elek-trische Fußbodenheizungen in Ergänzung mit Heizkörpern durch-gesetzt, sofern in den anderen Räumen keine warmwasserbetriebeneFußbodenheizung installiert ist. Dabei werden meist Kupfermattendurch den Elektriker in Zusammenarbeit mit dem Estrichleger inden Estrich verlegt. Andere Systeme können direkt auf den Estrichim Fliesenkleber verlegt werden. Elektrische Fußbodenheizungenkönnen z. B. über Temperaturregler, Zeitschaltuhren individuellgeregelt werden.

Eine weitere Möglichkeit der Wärmeabgabe an die Räume ist dieKonvektion (der Wärmeübergang von einem wärmeren Körper andie Umgebungsluft). Die warme Luft steigt durch den Dichteunter-schied nach oben und bewirkt somit eine Luftumwälzung.Jede Heizfläche gibt je nach Form und Material Wärme als Konvek-tions- und Strahlungswärme ab. So geben z. B. Kachelöfen, Wand-heizungen etc. überwiegend Strahlungswärme ab, Radiatorenüberwiegend Konvektionswärme.Die unter gesundheitlichen Aspekten günstigen Strahlungswärme-systeme kommen erfahrungsgemäß mit 1 bis 2 °C geringererRaumlufttemperatur bei gleichem körperlichen Wohlbefinden ausund sparen somit zusätzlich Energie.

RadiatorenTypische Konvektionsheizungen sind Radiatoren. Das Warmwassererwärmt die Rippen, wobei die Wärme an die zwischen den Rippenbefindliche Luft abgegeben wird, die sich dann im Raum verteilt.Empfehlenswert sind Radiatoren wie Flachheizkörper oder Röhren-radiatoren, die eine vergleichsweise niedrigere Temperatur aufwei-sen, was den Strahlungsanteil erhöht und die Staubverwirbelungenverringert.

WandstrahlungsheizungHier werden Kupfer- oder Kunststoffrohre in die Wand unter Putzverlegt. Das warme Wasser erwärmt den Putz, der die Wärme an-

ElektrischeFußboden�heizungen

Konvektions�heizung

Wandstrah�lungsheizung

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schließend verzögert in den Raum abstrahlt. Wandheizungen erzeu-gen ein angenehm mildes Raumklima, da die Wärmeeinstrahlunggleichmäßig von mehreren Seiten erfolgt.Nachteilig zu bewerten ist die Frage der Möblierung, da großeSchrankelemente oder geschlossene Regale die Wärmeabgabe ver-hindern. Es ist deshalb vorab eine genaue Möblierung zu überlegen.Ein weiterer Nachteil: Bilder und Hängeschränke können nichtbeliebig an der Wand befestigt werden.

FußleistenheizungEine ähnliche Funktionsweise wie die Wandstrahlung zeigen Fuß-leistenheizungen. Wasserrohre verlaufen in Höhe der Fußleiste imgesamten Raum entweder vor dem Putz oder hinter einer vorge-setzten Gipsplatte. Die Warmluft erwärmt Putz oder Bauplatte undstrahlt von dort in den Raum hinein. Die Fußleisten können mitHolz oder Aluminium verkleidet werden. Sie zeigen das optischeBild einer vergrößerten Fußleiste.

WärmerückgewinnungSinnvoll ist es aus ökologischer und ökonomischer Sicht, der AbluftWärme zu entziehen. Dafür gibt es sogenannte Plattenwärmetau-scher. Die Menge der zurückgewonnenen Wärme beträgt ca. 60 bis80 %. Sie ist abhängig von der Temperaturdifferenz. Die Wärme-tauscher sind Teil eines dezentralen oder zentralen Raumbelüf-tungssystems, das über Luftkanäle definierbare Luftmengen in denRäumen verteilt.

Bei Luftheizungen ist nicht Wasser der Wärmeträger, sondern dieLuft. Sie wird im Heizkessel erwärmt, mittels Ventilatoren durchLuftkanäle geleitet und über Lüftungsgitter den Räumen zugeführt.Nachteil der Luftheizung:● permanente Luftbewegung im Raum● Staub wird in Bewegung gehalten● Ventilatoren benötigen erheblich mehr Strom als Wärmeum-

wälzpumpen● Luftkanäle nehmen sehr viel Platz ein

Fußleisten�heizung

Wärmerück�gewinnung

Luftheizung

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Lüftungsanlagen werden in erster Linie dort eingesetzt, wo Luftdauernd erneuert werden muss wie z. B. in Gaststätten oderSchwimmhallen.

Damit eine Heizungsanlage wirtschaftlich arbeitet, sollte in einem zubeheizenden Gebäude jeweils nur soviel Wärme zugeführt werden,wie zur Aufrechterhaltung einer angenehmen und behaglichenTemperatur erforderlich ist. Dazu benötigt man eine Heizungsre-gelung, welche äußere Einflüsse auf die zu beheizende Anlage erfasstund eine entsprechende Wärmeabgabe veranlasst. Sie soll aber auchden individuellen Wünschen der Bewohner durch Verstellbarkeitgerecht werden, wodurch ein erhöhter Wohnkomfort erzielt wird.Die Regelung der Heizungsanlage sollte sowohl für Einfamilienhäu-ser als auch für Mehrfamilienhäuser witterungsgeführt werden.Dabei werden insbesondere die Außentemperatur und je nach Sy-stem auch andere Einflüsse, wie z. B. Wind etc., über einen Außen-fühler erfasst und über die Regelung der Heizung die Raumtempe-ratur aufrecht erhalten.Diese Regelung kann mit einer Raumtemperaturregelung kombi-niert werden. Dabei wird die Raumtemperatur über einen Raum-fühler erfasst, welcher die Zimmertemperatur automatisch an deneingestellten Wert der Regelung angleicht.Über eine Zeitschaltuhr kann zu bestimmten Zeiten (nachts, wäh-rend des Urlaubs etc.) die Vorlauftemperatur abgesenkt werden,sofern die Regelung witterungs- oder raumtemperaturabhängig ist.Die Absenkzeiten können individuell programmiert werden.Über Thermostatventile kann die Temperatur an jedem Heizkörperindividuell geregelt werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dassdiese nicht durch Vorhänge, Heizkörperverkleidungen etc. verdecktoder in zu engen Nischen montiert werden, da sonst eine genaueRaumtemperaturregelung – aufgrund eines Wärmestaus – nichtmöglich ist. Andernfalls ist der Einbau eines Fernfühlers notwendig.Eine Regelung über Ferneinsteller ist sinnvoll, wenn der Thermo-statkopf durch komplizierte Einbauverhältnisse, wie z. B. Möbel,Kücheneinrichtungen, verdeckt wird bzw. eine Einstellung derRaumtemperatur am Heizkörper selbst nicht mehr möglich oderschwierig ist.

Heizungs�regelung

Thermostat�ventile

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Die Montage des Thermostatventils sollte nur vom Fachmann (Hei-zungsinstallateur) vorgenommen werden.

Tipp!Die Raumtemperatur sollte möglichst auf gleichem Niveau gehaltenwerden. Das Absenken der Raumtemperatur um 1°C bringt eine Ener�gieeinsparung um ca. 6 %. Das Öffnen und Schließen der Fenstersollte ausschließlich zur Regulierung der Frischluftzufuhr dienen, abernicht zur Regulierung der Raumtemperatur.

Für folgende Räume können aus nachstehender Tabelle „Behag-lichkeits-Temperaturen“ entnommen werden, damit in Neben-räumen und untergeordneten Räumen nicht zu viel Energie vergeu-det wird.

Räume ca. Temperatur (°C)

Wohn� und Kinderzimmer 20 – 22

Schlafen 18

Küche, Hobbyraum 18 – 20

Flur 16

bevorzugt von älteren Menschen 22

Badezimmer 24

beheizte Nebenräume 16

Tabelle 14: Behaglichkeits�Temperaturen

Für die Heizkostenabrechnung sind in Mehrfamilienhäusern Heiz-kostenverteiler an jedem Heizkörper einer Wohnung von einerFachfirma zu befestigen. Dabei wird aufgrund einer Verhältnismes-sung der anteilige Wärmeverbrauch – z. B. durch Verdampfungeiner Messflüssigkeit – ermittelt. Die Heizkostenabrechnung undWartung erfolgt i. d. R. von Dienstleistungsunternehmen. DerWärmeverbrauch einer Wohnung kann auch über Wärmemengen-zähler erfolgen. Dabei wird das Produkt aus der durchfließendenWassermenge und der jeweiligen Temperaturdifferenz gebildet,wodurch der Wärmeverbrauch jederzeit am Messgerät ablesbar ist.Wärmezähler messen den Verbrauch genauer, sind in der Anschaf-fung allerdings auch teurer als Heizkostenverteiler.

Behaglich�keits�Temperatur

Wärmemen�genzähler

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Eine dezentrale Heizungs- und Warmwasserversorgung (Etagenhei-zung) hat den Vorteil, dass keine Heizkostenabrechnung erstelltwerden muss, da die Abrechnung direkt über das Energieversor-gungsunternehmen erfolgt. Darüber hinaus ist eine individuelleTemperaturregelung – vergleichbar wie z. B. in einem Einfamilien-haus – möglich.

Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Hei-zungsarbeiten

Rohinstallation:Die Heizungsrohinstallation (Einbau der Steigleitungen etc.) erfolgti. d. R., nachdem die Zwischenwände im Rohbau fertiggestellt undder Dachstuhl einschließlich Dachschalung erstellt ist.Die Heizkörpermontage sowie die Verlegung der Anbindeleitun-gen – sofern diese auf der Rohdecke verlaufen – werden i. d. R. nachden Innenputz- und vor den Estricharbeiten verlegt. Gleiches gilt,wenn eine Fußbodenheizung zur Ausführung kommt.Die Kesselzentrale kann nach den Malerarbeiten eingebaut werden.Häufig wird diese auch mit der Montage der Steigleitungen erstellt,sofern der Heizraum (z. B. von der Rohbaufirma) vorzeitig verputztund der Estrich verlegt wird.

Endmontage:Die Endmontage (Montage der Thermostatventile, Rosetten an denAnbindeleitungen etc.) erfolgt i. d. R. kurz vor der Übergabe.

9.3 Elektroinstallation

Die Ausführung der Elektroinstallation setzt nahezu die Fertigstel-lung der Heizungs- und Sanitärrohinstallation sowie das Abmauernder Installationsschächte und die Vormauerungen der Sanitärge-genstände voraus. Da vom Elektriker häufig Installationsschächtefür die Elektro-Installation genutzt werden, empfiehlt es sich, vordem Schließen der Versorgungsschächte sich mit dem Elektrikerabzusprechen. Die Heizungsinstallation sollte insoweit im Rohbauabgeschlossen sein, damit Schweißarbeiten in Aussparungen keineElektroleitungen bzw. Leerrohre verbrennen. Grundlage für eine

Elektro�installation

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sichere Ausführung der Elektroinstallation sowie der Herstellung vonElektrogeräten und Betriebsmitteln wie z. B. Kabel, Sicherungen,Steckdosen, Schalter sind die VDE-Bestimmungen. Durch Aufdruckdes VDE-Zeichens hat der Benutzer Gewissheit, dass das Betriebs-mittel den Sicherheitsanforderungen entspricht.

Bei der Elektrorohinstallation werden generell zwei Unterputz-Verlegearten unterschieden. Zum einen können die Leitungen alsStegleitungen an die Wand und Decke angenagelt bzw. geklebtwerden. Zum anderen werden in den Wänden, in eingefräste Schlit-ze Leerrohre verlegt, in welche die Kabel eingezogen werden. DasLeerrohrsystem hat den Vorteil, dass bei der Endmontage zusätzlicheKabel für Sonderwünsche oder aufgrund von Nutzungsänderungenverlegt werden können, ohne dass nochmalige Stemmarbeiten undBeiputzarbeiten notwendig sind. Aufgrund des Materialaufwandesund des Mehraufwandes durch das Verlegen der Leitungen, ist die-ses System gegenüber der Verlegung mit Stegleitungen um ca. 20 %teurer.

Eine weitere Verlegemethode ist die Aufputz-Installation, welchevorwiegend in Garagen, untergeordneten Räumen wie z. B. Keller-räumen oder nicht verputzten Räumen zur Ausführung kommt.Dabei werden die Kabel in Leerrohre oder Kabelschächte, welche aufder Wand oder an der Decke befestigt sind, eingezogen.

Bereits bei der Planung sind Installationsschächte und Aussparun-gen in den Decken und Wänden zu berücksichtigen, damit imNachhinein keine aufwendigen Brecharbeiten notwendig sind. Da-bei darf die geforderte Standfestigkeit der Bauteile nicht beeinträch-tigt und der Wärme-, Schall- und Brandschutz nicht unzulässiggemindert werden.

Da die Arbeiten für die Rohinstallation meist nach Fertigstellung desRohbaues erfolgen, müssen Sie sich rechtzeitig Gedanken über diePlatzierung von Steckdosen, Lichtschalter und Lichtauslässe ma-chen, damit diese individuell nach Ihren Vorstellungen gesetzt wer-den. Für die Installation der Küche sollte ein Einrichtungsplan,welcher vom Küchenstudio angefertigt wird, dem Elektriker überge-ben werden.

Stegleitungen

Leerrohre

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Sofern Rollladen, Markisen etc. elektrisch bedient werden, zusätzli-che Leerrohre für Lautsprecherboxen verlegt, Alarmanlagen, Haus-kommunikationsanlagen, elektrische Fußbodenheizungen in Bädernetc. zur Ausführung kommen, ist dies dem Elektriker rechtzeitig – beider Elektrorohmontage – mitzuteilen. Kommen spezielle Beleuch-tungssysteme in Betracht, wie z. B. in die Betondecke eingelasseneAussparungskörper für Halogenlampen und Trafos, sind entspre-chende Vorkehrungen bereits während des Rohbaues notwendig.

Vor Beginn der Elektrorohmontage empfiehlt es sich, gemeinsammit dem Elektriker auf der Baustelle die Steckdosen, Lichtschalter,Lichtauslässe und Sonderwünsche festzulegen.

Jeder Kunde sollte sich seine eigene Installation so planen, dass sielangfristig seinen Gewohnheiten und seinen Einrichtungsvorstellun-gen entspricht. Gute Firmen beraten Kunden individuell und tragenmit der Einbringung von Erfahrung und technischem Wissen dazubei, dass jeder Kunde speziell seine auf ihn zugeschnittene Installati-on bekommt.

Das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.(RAL) legt drei Ausstattungswerte (Mindestanforderungen) fest, diein einer Zusammenstellung der RAL- RG 678 gegenübergestellt sindund durch einen Stern, zwei oder drei Sterne gekennzeichnet wer-den. Die Anzahl von Steckdosen, Auslässe (i. d. R. für den Anschlussvon Leuchten bestimmt) und Stromkreise etc. regelt die DIN 18015,Teil 2. Der Ausstattungswert 1 orientiert sich im Wesentlichen andie DIN 18015. Diese Ausstattung ist häufig die Grundausstattungvieler Bauträger. Die Werte 2 – wählen Sie mindestens diese Aus-stattung – und 3 (gehobene Ausstattung) garantieren entsprechendhöheren Komfort bei der Elektroinstallation.Für jeden der drei Ausstattungswerte ist raumbezogen die Anzahlder erforderlichen Steckdosen und Beleuchtungsauslässe angegeben.Dabei können durchaus einzelne Räume verschiedenen Ausstat-tungswerten zugeordnet werden. So können aufgrund individuellerNutzung Abstellraum, WC etc. nur den Ausstattungswert 1, dieübrigen Räume den Ausstattungswert 2 haben.

Ausstattungs�wert

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Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln

Grundsätzlich ist der Ausstattungswert 1 (*) immer mindestens zuerfüllen. Er entspricht den zur Zeit bestehenden Mindestanforde-rungen an eine bedarfsgerechte Elektroinstallation.

DIN 18105 HEA-Ausstattungswert

Teil 2 1 (*) 2 (**) 3 (***)

Installationsgeräte

Stromkreisverteiler 2�reihig 2�reihig 3�reihig 4�reihig

Stromkreise für Beleuchtungund Steckdosen4 4 4 6 7

Stromkreise für Haushaltsgeräte5 7 5 8 9

Antennenverstärker 1 1 1 1

Antennensteckdosen 16 17 4 7

Telefonsteckdosen 1 1 3 5

Klingel/Gong 1 1 1 1

Türöffner 1 1 1 1

Gegensprechanlage 1 1 18 19

Alarmanlage10 – – – 1

Tabelle 15: Ausstattung mit Installationsgeräten

4Wenn Hausarbeitsraum vorhanden: 1 Stromkreis mehr.

5Wenn andere Warmwasserversorgung vorhanden: 1 Stromkreis weniger.

6Bei mehr als 4 Räumen: 2 Antennensteckdosen.

7Siehe Fußnote 6.

8Mit mehreren Wohnungssprechstellen.

9Siehe Fußnote 8.

10In Ein- und Zweifamilienhäusern.

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DIN 18105 HEA-Ausstattungswert

Teil 2 1 (*) 2 (**) 3 (***)

Raumbezeichnung S L S L S L S L

≤ 12 m² 3 1 3 1 5 2 7 3

> 12 m² ... 20 m² 4 1 4 1 7 2 9 3Wohn�11/Schlafräume12

> 20 m² 5 2 5 2 9 3 11 4

Küche13 6 2 7 2 9 3 11 3

Kochnische 4 2 5 2 7 2 8 2

Hausarbeitsraum 3 1 4 1 7 2 9 3

Räume mit Badewanne oderDusche 3 2 3 2 4 3 5 3

Toilettenraum 1 1 1 1 2 1 2 2

Flur/Diele ≤ 2,5 m Länge 1 1 1 1 1 2 1 3

Flur/Diele > 2,5 m Länge 1 1 1 1 2 2 3 3

Freisitz (Balkon/Terrasse)≤ 3 m Breite 1 1 1 1 1 1 2 1

Freisitz (Balkon/Terrasse)> 3 m Breite 1 1 1 1 2 1 3 2

Abstellraum � 1 1 1 2 1 2 1

Keller/Bodenraum 1 1 1 1 2 1 2 1

Hobbyraum 3 1 3 1 5 2 7 2

S = SteckdoseL = Lichtauslass

Tabelle 16: Elektrische Betriebsmittel pro Raum

Installationsausstattung in Wohnräumen; bei wohnungsbezogenenAngaben gelten Wohnungsgrößen von 75 m² bis 100 m².

Da die Anzahl der Gegenstände für die Grundausstattung bei derBaubegehung fast immer überschritten wird, sollten Sie mit demAuftraggeber bereits in der Baubeschreibung die Einheitspreise fürzusätzliche Sonderwünsche wie z. B. Steckdosen, Lichtschalter,Lichtauslässe etc. festlegen, um später keine überteuerten Preisezahlen zu müssen. Wird eine darüber hinausgehende Anzahl von

11In Räumen mit Essecke: 1 Steckdose und 1 Lichtauslass mehr.

12Bettsteckdosen als Doppelsteckdosen.

13Siehe Fußnote 11.

Ausstattung inder Baube�schreibung aufeigene Bedürf�nisse anpassen

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Steckdosen, Auslässe etc. gewünscht, muss auch die Anzahl derStromkreise angemessen erhöht werden. Soll neben der Waschma-schine noch ein Wäschetrockner platziert werden, ist i. d. R. einweiterer Stromkreis erforderlich. Generell gilt bereits bei der Pla-nung, dass ein eigener Stromkreis anzuordnen ist, wenn ein Ver-braucher mit mehr als 2 kW Anschlusswert vorgesehen ist.Für Gemeinschaftsanlagen ist die Anzahl der Stromkreise den be-trieblichen und technischen Erfordernissen entsprechend vorzuse-hen.Die Anzahl der Stromkreise richtet sich nach der Wohnfläche derWohnung.

Wohnfläche der Wohnung (m²) Anzahl der Stromkreise für Steckdosenund Beleuchtung

bis 50 2

über 50 bis 75 3

über 75 bis 100 4

über 100 bis 125 5

über 125 6

Tabelle 17: Anzahl der Stromkreise

Der Stromkreisverteiler sollte grundsätzlich mit Reserveplätzenausgestattet sein, sodass eine ausreichende Anzahl an SicherungenPlatz finden kann. Bei der Abnahme ist auf eine vollständige Be-schriftung des Stromkreisverteilers zu achten.

Bei den Auslässen ist festzulegen, wie diese schaltbar eingerichtetwerden sollen.

Hinweis:Anstelle von Leuchten können auch andere Verbraucher geschaltetwerden!

Nachfolgend werden die gängigsten Schaltungsvarianten beschrie-ben:

Anzahl derStromkreise

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Schaltungsvarianten Funktion

Ausschaltung eine oder mehrere Leuchten von einer Stelle gemeinsamschaltbar

Serienschaltung zwei oder mehrere Leuchten getrennt in zwei Gruppenvon einer Stelle schaltbar

Wechselschaltung eine oder mehrere Leuchten von zwei gemeinsamenStellen schaltbar

Kreuzschaltung eine oder mehrere Leuchten von drei bis vier Stellengemeinsam schaltbar

Tasterschaltung eine oder mehrere Leuchten von beliebig vielen Stellengemeinsam schaltbar

Doppelwechselschaltung zwei oder mehrere Leuchten getrennt von zwei Stellenin zwei Gruppen schaltbar

Tabelle 18: Schaltungsvarianten

Im Freien zugängliche Steckdosen, z. B. auf Balkonen, Terrassen,sollten gegen unbefugte Benutzung gesichert werden, indem mandie Steckdosen vom Rauminneren abschaltbar ausführt.Zudem sollten Sie auch einen Blick auf die Standardausstattungbezüglich der Schalter und Steckdosen werfen und dabei das Fabri-kat und den Typ in der Baubeschreibung festhalten. Dabei ist auchzu erfragen, ob sich auch andere Betriebsmittel wie z. B. Raumther-mostate und Schaltuhren in das Standardprogramm integrierenlassen.Für feuchte und feuergefährdete Räume gibt es spezielle Schalter,Steckdosen und Abzweigdosen, welche sowohl Aufputz als auchUnterputz gesetzt werden können.

Die Anordnung der elektrischen Leitungen, welche unter Putzverlegt werden, beschränkt sich auf bestimmte festgelegte Zonen,um bei der Montage anderer Leitungen oder bei sonstigen nachträg-lichen Arbeiten an den Wänden die Gefahr der Beschädigung derelektrischen Leitungen einzuschränken.Leitungen, welche an den Wänden verlegt werden, dürfen nur waa-gerecht und senkrecht verlaufen. Für die Unterbringung der Leitun-gen sind folgende Installationszonen festgelegt:

Schaltungs�varianten

Anordnung derelektrischenLeitungen

Installations�zonen

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Waagerechte Installation (30 cm breit)

Installationszone Anordnung

Maß(cm)

Vorzugsmaß(cm)

oben 15 – 45 30 unter der flächenfertigenDecke

Mitte 90 – 120 100 über der flächenfertigenFußbodenoberfläche

unten 15 – 45 30 über der flächenfertigenFußbodenoberfläche

Tabelle 19: Elektrische Leitungen; waagrechte Installation

Senkrechte Installation (20 cm breit)

Installationszone Anordnung

Maß(cm)

Vorzugsmaß(cm)

Türen 10 – 30 15 neben den Rohbaukantenbzw. �ecken

Fenster 10 – 30 15 neben den Rohbaukantenbzw. �ecken

Wanddecken 10 – 30 15 neben den Rohbaukantenbzw. �ecken

Tabelle 20: Elektrische Leitungen; senkrechte Installation

Für Fußböden und Decken werden keine Installationszonen festge-legt.

Schalter sind vorzugsweise neben den Türen in den senkrechtenInstallationszonen so anzuordnen, dass ihre Mitte 105 cm über derfertigen Fußbodenfläche liegt. Steckdosen und Schalter über Ar-beitsflächen an Wänden sollen innerhalb der mittleren waagerechtenInstallationszone in einer Vorzugshöhe von 115 cm über der fertigenFußbodenfläche angeordnet werden. Der Anschluss von Auslässen,Schaltern und Steckdosen, die notwendigerweise außerhalb derInstallationszonen angeordnet werden müssen, ist mit senkrechtgeführten Stichleitungen aus der nächstgelegenen waagerechtenInstallationszone vorzunehmen.

Schalter

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Haustechnik 9

199

Die gängigsten Materialien für Schalter und Steckdosen bestehenaus:

● Duroplast, welche durch ihre Materialhärte für eine hohe Kratz-und Abriebfestigkeit der Oberfläche und lang andauernde Ge-brauchseigenschaften sorgen.

● Polycarbonat, welche aus der Familie der Thermoplaste stammenund Stoß- und Bruchfestigkeit sowie Hitze-, Witterungs- undUV-Beständigkeit aufweisen.

Bei jedem Neubau ist ein Fundamenterder für das Gebäude undseine Installationen vorzusehen, welcher an die Potenzialaus-gleichsschiene anzuschließen ist. Der Fundamenterder ist als allseitigvon Beton umgebener, geschlossener Ring – als verzinkter Bandstahli. d. R. 30 × 3,5 mm – in die Fundamente der Außenwände einzule-gen. Die Anschlussfahne ist in der Nähe des Standortes der Potenzi-alausgleichsschiene hoch zuführen. Da im Heizraum im Rahmen derÜberbrückung sämtlicher leitfähigen Rohrleitungen (Heizung,Wasser, Gas) der Potenzialausgleich ausgeführt werden muss, emp-fiehlt sich der Anschluss auf die Potenzialausgleichsschiene geradehier besonders. Eine weitere Anschlussfahne im Bereich des Haus-anschlusskastens ist vorteilhaft, wenn der Heizraum weiter vondiesem Platz entfernt liegt. Dadurch kann eine Leitungsverlegungdurch ggf. mehrere Räume entfallen. Zur Vermeidung gefahrbrin-gender Potenzialunterschiede sind elektrisch leitfähige Rohrleitun-gen, die Blitzschutzanlage, die Antennenanlage und andere leitfähigeBauteile untereinander und mit dem Schutzleiter durch Potenzial-ausgleichsleitungen zu verbinden.

Die VDE-Bestimmung VDE 0100 verpflichtet jeden Errichter einerelektrischen Anlage, sich vor deren Inbetriebnahme von der ein-wandfreien Funktion der angewendeten Maßnahmen zum Schutzbei indirektem Berühren durch Messungen zu überzeugen. DiePrüfungen müssen durch eine eingehende Besichtigung aller für dieSchutzmaßnahmen wichtigen Anlagenteile erfolgen und die Mes-sungen erfassen, durch die die Wirksamkeit nachgewiesen wird.Aussagen über die erforderlichen Prüfungen enthalten die §§ 22 und23 von VDE 0100.

Fundament�erder

VDE 0100

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Anmerkung:

Die elektrische Gebäudeausrüstung befindet sich insbesonderedurch die EDV, neue Kommunikationstechniken und immens ge-stiegenen Anforderungen an die elektrische Gebäudeausstattung ineinem grundlegenden Umbruch, da sich diese mit konventionellenLösungen meist nur noch unter erheblichen Kosten-, Material- undPlatzaufwand bewältigen lassen.In modernen Wohngebäuden werden immer mehr Netze für Steuer-und Überwachungsaufgaben eingebaut, um dem Anspruch auf mehrSicherheit, Komfort und Flexibilität gerecht zu werden. Damitwächst aber auch die Menge der Leitungen – bedingt durch die sepa-rate Verdrahtung von Sensoren und Aktoren (Empfängergeräte) zuden notwendigen Überwachungs-, Steuer- und Regelzentren. DieFolgen dieser Leitungsmengen sind ein entsprechend hoher Pla-nungs- und Installationsaufwand, erhöhte Brandlast und hohe Ko-sten.

An die Stelle der herkömmlichen Elektroinstallation tritt immerhäufiger die Gebäudesystemtechnik (GST) im europaweit einheitli-chen EIB-Standard (EIB = Europäischer Installations-Bus) .Um Daten zur Steuerung des Installationsnetzes im Gebäude zuübertragen, wurde ein System geschaffen, das die bisherigen Insel-lösungen überwindet, Überwachungs-, Steuer- und Regelfunktionendezentralisiert und zudem einfachere und flexiblere Planungen so-wie rationellere Installationen ermöglicht.Eine Gebäudesystemtechnik mit nur einem Verkehrsweg, auf demalle Informationen beliebig austauschbar sind.In diesem System – Europäischer Installations-Bus (EIB) – gibt esnur noch eine Steuerleitung „Bus“, über die alle Bus-Teilnehmermiteinander kommunizieren. Der Leitungsaufwand verringert sichdadurch erheblich und erlaubt, viele Arbeitsabläufe und Routi-neaufgaben im Haushalt nach den persönlichen Anforderungen undBedürfnissen zentral zu steuern und perfekt zu organisieren.Unnötige Wege zu Schaltern und Steckdosen entfallen. Es kann vonjeder Stelle, an der ein EIB-Taster oder -Dimmer installiert ist, derzentrale Bedienkomfort in vollem Umfang genutzt werden.

Gebäude�systemtechnik(GST)

EuropäischerInstallations�Bus (EIB)

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Per Tastendruck werden von den bevorzugten Stellen im Haus oderin der Wohnung eingespeicherte Informationen für Beleuchtungs-und Jalousiegruppen, für Elektrogeräte oder Heizungsanlagen akti-viert. Auf Wunsch können solche Funktionen auch von Zeitschal-tuhren und Sensoren gesteuert werden. So übernehmen diese einenTeil der Verantwortung für die richtige Reaktion zur richtigen Zeit.Ein Maximum an Sicherheit und Komfort wird erreicht, wenn dieintelligenten Komponenten der Elektro-Anlage aufeinander abge-stimmt sind und zusammenwirken. So kann ein Bewegungsmeldernicht nur die Außenbeleuchtung des Hauses und des Grundstückseinschalten, sondern diese Aktion auch nach innen über ein akusti-sches oder visuelles Signal weiterleiten.Wenn das System um eine Telefonschnittstelle ergänzt ist, kann miteinem Anruf von überall her der technische Ablauf zu Hause beein-flusst werden.Zu Hause lässt sich die gesamte Elektroinstallation ebenso komfor-tabel über eine Infrarot-Schnittstelle fernsteuern.Die von den Sensoren ausgesandten Telegramme werden von Akto-ren aufgenommen und die empfangenen Befehle in Aktionen um-gesetzt (z. B. schalten, dimmen oder anzeigen).Einem Taster kann so beispielsweise eine reine Schaltfunktion oderaber eine Dimmer- oder Jalousiensteuerung zugeordnet werden.Diese Funktionszuordnung ist sehr flexibel. Sie lässt sich sowohlwährend als auch nach der Installationsphase beliebig ändern undanpassen.Die „softwaremäßige Verdrahtung“ regelt die Befehlsvergabe an dieeinzelnen Bus-Teilnehmer. So genannte Gruppenadressen legendabei die eindeutige Zuordnung von Sensoren und Aktoren fest.Hauptsächlich angewendet wird die Gebäudesystemtechnik derzeitin folgenden Bereichen:● Beleuchtungssteuerung● Rollladen-/Jalousiensteuerung● Heizungs-, Lüftungs- und Klimasteuerung● Steuerung der Warmwasserbereitung● Alarmfunktionen● Anzeigen, Melden, Bedienen, Überwachen● Schnittstellen zu Dienstleistungs- und Gebäudeleitsystemen

Maximum anSicherheit undKomfort

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Für die mögliche Einbindung (Steuerung und Überwachung) vonelektrischen Hausgeräten, wie z. B. Waschmaschinen, Spülmaschi-nen, Elektroherde etc. in künftige EIB-Lösungen im Wohnbereichwird bereits intensiv an konkreten Entwicklungen gearbeitet.Für die Zukunft wird erwartet, dass sich in Deutschland der Anteilder Zweckbauten, bei denen EIB-Geräte eingesetzt werden, vonderzeit ca. 10 % im Jahr 2000, in 10 Jahren auf etwa 40 % bis 60 %erhöhen wird. Im privaten Wohnungsbau wird im gleichen Zeit-raum im gehobenen Bereich die Gebäudesystemtechnik die Re-gelausstattung sein.

Tipp!Lassen Sie sich von Ihrem Elektroinstallateur über das noch junge,aber zukunftsträchtige Installationssystem beraten.

Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Elek-troarbeiten

Rohinstallation:Die Elektrorohinstallation erfolgt i. d. R., nachdem die Heizungs-und Rohinstallation fertig gestellt und die Installationsschächtenahezu abgemauert sind.Die Montage des Zählerschranks sowie des Sicherungskastens kön-nen nach den Estricharbeiten erfolgen.

Endmontage:Die Endmontage (z. B. Schalter-, Steckdosenmontage etc.) erfolgti. d. R. nach den Malerarbeiten bzw. vor der Verlegung der Boden-beläge.

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203

10 Putzarbeiten

10.1 Innenputz

Die wesentlichste Funktion des Innenputzes ist die Herstellung ebe-ner und fluchtgerechter Flächen; er kann auch zur Verbesserung desSchall- und Brandschutzes dienen. Darüber hinaus wirkt der Putzals Speichermedium zur vorübergehenden Aufnahme erhöhterRaumfeuchtigkeit und dient als Untergrund für Anstriche und ggf.Tapeten.Für Wohnräume sollten daher Kalk-/Gipsputze verwendet werden,da diese im Vergleich zu Zementputzen, welche vorwiegend inNassräumen (Bäder, WCs, Waschräume etc.) angewendet werden,wenig Feuchtigkeit aufnehmen.Die mittlere Dicke von Putzen, welche den allgemeinen Anforde-rungen genügen, muss innen 15 mm betragen (zulässige Mindestdicke10 mm). Die Dicke von Putzen, die zusätzlichen Anforderungen (wiez. B. zusätzliche schall- oder brandschutztechnische Anforderungen)genügen sollen, ist so zu wählen, dass diese Anforderungen sichererfüllt werden. Neben genormten Putzen gibt es auch bauaufsicht-lich zugelassene Putze, bei denen teilweise geringere Mindeststärkenzulässig sind.Neben den mehrlagigen Putzen werden heute hauptsächlich einlagi-ge Innenputze auf Spritzwurf als Haftgrund ausgeführt.

Hinweis:Vor Beginn der Putzarbeiten sind sämtliche Betonflächen mit einerHaftbrücke einzustreichen, da es aufgrund der glatten Oberfläche zuPutzabplatzungen kommen kann. Der Putzgrund muss frei vonTrennmitteln, trocken, frostfrei, fest und saugfähig sein.

Zudem müssen sämtliche Fenster mit Folie abgeklebt werden, damitdiese nicht verschmutzt werden. Im Anschluss daran werden an alleAußenecken verzinkte Putzeckleisten angebracht.In den Bädern werden Abzugsprofile gesetzt, um eine genauereOberfläche für die Fliesenarbeiten zu erzielen.

Kalk�/GipsputzeZementputze

Haftbrücke

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Ein gefilzter oder geglätteter Putz erhält seine Oberfläche durchBearbeitung mit einer Filzscheibe oder Glättkelle (Traufel). Im Ge-gensatz zum geglätteten Putz, bei dem die Oberfläche glatt ist, erhältder Putz durch die Bearbeitung mit einer Filzscheibe eine raueOberfläche.

Abbildung einer Putzeckleiste

Abb. 23: Putzeckleiste

Zwischen Wand- und Deckenputz soll stets ein Trennschnitt ange-bracht werden, damit Putzschäden infolge von Bauwerksbewegungenvermieden werden. Um Schallübertragungen von Treppenhäusern inWohnungen zu vermeiden, müssen bei den Treppenlaufuntersich-ten und am Auflager zwischen Treppenlauf zum Treppenpodestebenfalls Trennschnitte angebracht werden.

Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der In-nenputzarbeitenNach der Fertigstellung der Haustechnik (Sanitär-, Heizungs- undElektrorohinstallation), der Montage der Fenster und Fensterbänke,jedoch vor Beginn der Estricharbeiten.

10.2 Außenputz

Der Außenputz ist ein wesentlicher Bestandteil der Außenwand, daer neben der optischen Gestaltung der Fassade auch einen Schutz

Gefilzter odergeglätteterPutz

PutzeckleistePutzeckleisteInnenputz

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der Außenwand vor eindringendem Wasser bietet. Aufgrund derneuen Wärmeschutzverordnung wurden neuere Putzsysteme ent-wickelt, wodurch eine Verbesserung der Wärmedämmung erzieltwird.Außenputze werden im Wesentlichen durch Witterungseinflüsse,Temperaturschwankungen und aus Verformungen des Untergrun-des belastet. Wegen des schnellen Baufortschrittes kann es vorkom-men, dass Verformungen des Putzgrundes erst auftreten, wenn derAußenputz schon aufgebracht ist. Damit der Putz langfristig diesenBelastungen widerstehen kann, muss dafür ein geeigneter Putzauf-bau gewählt werden. Der traditionelle Putzaufbau ist dreilagig, wo-bei die erste Lage aus Spritzwurf lediglich als Haftgrund dient undnicht als Putzlage zählt. Die Hauptschicht wird als Unterputz undder Oberputz (letzte Lage) als Dekorschicht bezeichnet. Als Be-schichtung des Unterputzes sind folgende Oberputzweisen, wie z. B.Spritzputz, Reibeputz, Kellenwurf- und Kellenstrichputz sowieKratzputz, geeignet.Aufgrund o.g. Belastungen muss der Putzaufbau so gewählt werden,dass die äußere Schicht (Oberputz) die größten Formänderungenaufnehmen kann. Dementsprechend sollten die Putze von außennach innen eine zunehmende Festigkeit aufweisen. Wird dieserAufbau nicht eingehalten, kann dies im Oberputz zu Rissen undAbplatzungen führen. Ausnahmen sind dabei Wärmedämmputzeoder die Thermohaut. Sollten Sie sich für diese Systeme entscheiden,ist darauf zu achten, dass die Materialien ausschließlich von einemHersteller verwendet werden, da diese aufeinander abgestimmt sind.Risse und Abplatzungen können auch entstehen, wenn unter-schiedliche Materialien, wie z. B. Beton mit Ziegeln, Ziegel mit un-terschiedlicher Rohdichte, Ziegel mit Rollladenkasten etc., zusam-mentreffen und nicht mit einem Armierungsgewebe überspanntwerden. Putzschäden können vermieden werden, wenn folgendePunkte berücksichtigt werden: Generell sollte die Putzfestigkeitgeringer als die Steinfestigkeit sein. Bei stark saugendem Untergrundwie z. B. Gasbeton ist i. d. R. ein volldeckender Spritzwurf notwen-dig, welcher verhindert, dass zuviel Anmachwasser aus demFrischmörtel entzogen wird. Bei schwach saugendem Untergrund,wie z. B. Betonoberflächen, Kalksandsteine, wird die Haftung des

SpritzwurfUnterputzOberputz

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Putzes z. B. durch einen grobkörnigen, nicht volldeckenden Spritz-bewurf verbessert. Betonoberflächen werden i. d. R. mit einer Haft-brücke eingestrichen. Bei gering saugendem Untergrund kann aufeinen Spritzbewurf oft verzichtet werden.Bei warmem Wetter sollte das Mauerwerk ca. 1 – 2 Stunden vor demPutzauftrag vorgenässt werden, damit nicht zuviel Anmachwasseraus dem Putzmörtel durch das Mauerwerk entzogen wird. Vor demPutzauftrag muss der Spritzbewurf weißtrocken und ausgerissensein, was bei Ziegelmauerwerk je nach Witterung ca. 2 – 3 Tagedauert. Bei Mehrschicht-Verbundplatten, welche häufig im Bereichvon Rollladenkästen etc. zur Ausführung kommen, ist darauf hin-zuweisen, dass der Spritzwurf mindestens ca. 4 Wochen vor demeigentlichen Putzauftrag aufgebracht werden muss. Zur Vermeidunglanger Wartezeiten empfiehlt sich der Einsatz von speziellen Rollla-denkasten aus Ziegelformteilen oder die Beauftragung des Rohbau-unternehmers mit der Erstellung des Spritzwurfes für diese Bereiche.Die Gesamtputzdicke im Außenbereich, welche den allgemeinenAnforderungen genügen soll, muss außen 20 mm (Unter- undOberputz) betragen (zulässige Mindestdicke 15 mm).Die Dicke von Putzen für zusätzliche Anforderungen (wie z. B. Put-ze mit erhöhter Wärmedämmung oder erhöhter Strahlungsabsorp-tion) richtet sich nach dem angestrebten physikalischen Effekt. DieMindestdicke von Wärmedämmputzen muss mindestens 20 mmbetragen.

Aufgrund der rasanten Entwicklung verschiedenartiger Putzsystemewerden heute zunehmend Außenputze zweilagig ausgeführt, d. h.ohne Putzgrundvorbehandlung (Spritzwurf), aber mit Unterputzund mit einem zusätzlichen dünnen Oberputz als Dekorschicht. Beider Ausschreibung muss neben der optischen Gestaltung des Au-ßenputzes auch die Anforderung angegeben werden, ob der Putzwasserabweisend, wasserhemmend und ohne zusätzliche Anforde-rung bezüglich Schlagregen ausgeführt werden soll. Diese Eigen-schaften können durch Zusätze im Putz erreicht werden. Generellsollte nicht nur der Ober-, sondern auch der Unterputz, mindestenswasserhemmend ausgeführt werden, damit es zu keinen Abplatzun-

Gesamtputz�dicke imAußenbereich

Anforderungenan den Außen�putz

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gen am Oberputz – aufgrund von Rissen oder Anschlussmängeln inder letzten Lage – kommt.Schädlich wirken Risse im Außenputz, wenn deren Breite so großist, dass Wasser (Niederschlagswasser, Schlagregen) in den Putz undPutzgrund eindringen kann. Schädliche Risse sind solche mit einerBreite über 0,1 bis 0,2 mm, die bis in die oberflächennahen Bereichedes Putzgrundes verlaufen.Risse mit kleineren Rissbreiten werden in der Regel als Haarrissebezeichnet und sind im Allgemeinen unschädlich. Haarrisse entste-hen meist durch zu starkes oberflächennahes Schwinden des Putzes.

Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Au-ßenputzarbeiten

Grundputz:Nach Fertigstellung des Rohbaues und der Fenstermontage – wirdmeist parallel zum Innenputz oder im Anschluss daran ausgeführt.

Letzte Lage:Je nach Witterung ca. 3 – 4 Wochen nach Fertigstellung des Grund-putzes.

10.3 Wärmedämm�Verbundsysteme WDVS

Um den Anforderungen der Energiesparverordnung (ENEV) ge-recht zu werden, sind zusätzliche Dämmmaßnahmen unumgäng-lich. Der Energiebedarf im Neubau wird gegenüber der Wärme-schutzverordnung 1995 nochmals um 25 bis 30 % gesenkt.Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) tragen wesentlich dazu bei,die höheren Grenzwerte mit geringen finanziellen Mehrkosten zuerfüllen.WDVS sparen wertvolle Ressourcen durch geringen Heizenergiever-brauch und schützen somit die Umwelt, sorgen für ein behaglichesWohnklima zu jeder Jahreszeit und tragen zu einem gesundenWohnen entscheidend bei.Sie schützen nicht nur vor Kälte, sondern auch vor Wärme. Wäh-rend der Sommermonate bleiben die Wohnräume länger angenehmkühl, weil das Mauerwerk sich nicht so stark aufheizt, also weniger

Risse

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Wärme nach innen abgibt. Im Winter bleiben die Temperaturen derInnenwände durch die Außendämmung konstant hoch. Die ge-dämmte Außenwand kühlt innenseitig nicht so schnell ab. DieWärmedämmung schützt wertvolle Bausubstanz und senkt dieHeizkosten eines Gebäudes. Jedes Grad Raumtemperatur wenigerbedeutet ca. 6 % Energiekosteneinsparung.Bauherren unterliegen oft dem Irrtum, dass schwere und massiveBaustoffe gute Dämmwerte ergeben. Viel Luft bzw. im Dämmmate-rial eingeschlossene Luftporen ist die Voraussetzung hervorragenderWärmedämmeigenschaften.Viele natürliche Stoffe, wie z. B. Stroh, Kork etc., weisen diese Ei-genschaften auf, jedoch reicht das für die Erfordernisse des moder-nen Bauens nicht aus.Fassaden müssen großen thermischen uns statischen Spannungenstandhalten, widerstandsfähig gegen Witterungseinflüsse und Schad-stoffe sein.In der Praxis haben sich zwei Dämmstoffe (Styroporplatten undSteinwolle- oder Steinlamellenplatten) am Markt bewährt, welchediesen Kriterien genügen, umweltfreundlich und zugleich kosten-günstig in der Herstellung und Verarbeitung sind und keinerleigesundheitsschädigende Auswirkungen auf Verarbeiter und Benut-zer haben.Die derzeit gängigen Dämmstoffdicken für WDVS betragen beiNeubauten ca. 8 - 20 cm.Der jeweilige Einsatz der Dämmstoffe hängt von der gefordertenKosten-/Nutzenrelation, von den Brandschutzauflagen und nichtzuletzt von individuellen Wünschen an die Baustoffe ab.

Polystyrol�Hartschaum nach DIN 18164 (Styropor)

Der meist verwendete Dämmstoff ist PS-Hartschaum, welcher ausnatürlichen Rohstoffen künstlich hergestellt ist und zur Gruppe derorganischen Dämmstoffe gerechnet wird. Die Dämmwirkung istaufgrund des hohen Luftanteils von 98 % ausgezeichnet, das Materi-al verrottungsfest. Der expandierte Hartschaum wird umweltscho-nend ohne Verwendung von FCKW hergestellt.

Dämmstoff�dicken

Styropor

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Weitere Vorteile: gute Dämmwirkung, besonders preisgünstig, ge-ringes Eigengewicht, gute Verarbeitbarkeit, gute Wasserdampfdif-fusion, schwer entflammbar.

Steinwolle nach DIN 18165

Mineralfaserdämmstoffe erobern sich immer größere Marktanteile.Die Steinfaserdämmstoffe werden aus natürlichen, mineralischenRohstoffen (Basaltgesteinen) hergestellt und gehören damit zurGruppe der anorganischen Dämmstoffe.Weitere Vorteile: gute Dämmwirkung, sehr gute Wasserdampfdif-fusion, unbrennbar.

Abhängig von der Beschaffenheit des Untergrunds und vom Ge-wicht des Dämmsystems können die Dämmplatten am Untergrundgeklebt, gedübelt oder mechanisch befestigt werden.Die Wärmedämmplatten werden mit einem speziell auf den Unter-grund abgestimmten Klebemörtel befestigt. Der Untergrund musseben, trocken, schmutz-, staub-, öl- und fettfrei sowie tragfähig sein.Deshalb ist Kleben besonders bei Neubauten geeignet und aus finan-zieller Sicht die kostengünstigste Befestigungsart.

Klebebefestigung ist anwendbar bei Systemen mit Polystyrol-Hartschaumplatten und nicht mehr als 0,1 kN/m² Gesamtgewichtoder bei Steinlamellenplatten.

Bei Steinwolleplatten ist eine alleinige Verklebung nicht erlaubt.Diese müssen zusätzlich mit speziellen Dübeln befestigt werden(Bauaufsichtsvorschrift).

Eine mechanische Befestigung mittels Halte- und Verbindungslei-sten wird i. d. R. bei Altbauten und nicht tragfähigen Untergründenangewendet.

Nachdem die Wärmedämmplatten befestigt worden sind, wird eineSpachtelung (Armierungsmasse ca. 4 – 8 mm stark) aufgetragen, inwelche ein Glasfasergewebe eingebettet wird. Abschließend wird derOberputz (Schlussbeschichtung) aufgetragen. Je nach Anforderungkann dieser mit einem Farbanstrich versehen werden.

Steinwolle

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Bei den Putzen (Oberputz) unterscheidet man:

Organisch gebundene Putze

KunstharzputzeAuch Kunstharzputze bestehen überwiegend aus mineralischenBestandteilen (ca. 95 %). Die Verwendung eines organischen Bin-demittels (Polymerisatharz), das aus dem Rohstoff Erdöl gewonnenwird, gibt dem Putz seine besonderen Eigenschaften:● in allen Farbtönen lieferbar● hohe Elastizität● optimaler Wetterschutz● gute Wasserdampfdurchlässigkeit

SilikonharzputzeZwei Bindemittel geben diesem Putz seine charakteristischen Ei-genschaften. Silikonharz und Kunststoffdispersion. Typische Vor-teile:● geringe Verschmutzungsempfindlichkeit● hoch wasserabweisend● gute Wasserdampfdiffusion● große Farbtonauswahl

Mineralisch gebundene Putze

SilikatputzeSilikatputze sind verarbeitungsfertige Beschichtungen mit Wasser-glas (Kaliumsilikat) als Bindemittelbasis. Typische Merkmale:● gute Wasserdampfdurchlässigkeit● trocknet ohne Fleckenbildung● eingegrenzte Farbtonauswahl

MineralputzeKalk und Zement sind schon seit Jahrhunderten angewendete Bin-demittel dieser Putze. Damit die Wasseraufnahme begrenzt bleibt,wird dieser Putz hydrophobiert. Kennzeichnung dieser Putze:● unbrennbar● sehr gute Wasserdampfdurchlässigkeit● stark eingegrenzte Farbtonauswahl

Kunstharz�putze

Silikonharz�putze

Silikatputze

Mineralputze

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211

Systemaufbau eines Wärmedämm-Verbundsystems (WDVS)

Abb. 24: Systemaufbau eines Wärmedämm�Verbundsystems (WDVS)

Kostenvergleich verschiedener Wärmedämmsysteme in Abhän-gigkeit von Dämmstoff und der Schlussbeschichtung bei Neu-bauten

Dämmstoff Polystyrol�Hartschaum

Polystyrol�Hartschaum

Steinwolle Steinlamelle

Schluss�beschichtung

Kunstharz�oderSilikonharzputz

Silikat� oderMineralputz

Silikat� oderMineralputz

Silikat� oderMineralputz

Befestigung kleben kleben kleben unddübeln

kleben

Erstellungs�kosten

ca. 100 % ca. 90 % ca. 140 % ca. 100 %

Tabelle 21: Kostenvergleich verschiedener Wärmedämmsysteme

Kostenver�gleich ver�schiedenerWärmedämm�systeme

Wandkonstruktion(Mauerwerk, Beton etc.)

Oberputz

Voranstrich

Armierungsmasseund Glasfasergewebe

Dübel (zusätzliche Befesti�gung nur bei Bedarf bzw.

Erfordernis)

Dämmplatte

KlebemasseUntergrund (z. B. Putz,

entfällt bei NeubaU

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Zum Vergleich belaufen sich die Erstellungskosten für einen 3-lagigen Außenputz inkl. Oberputz auf ca. 55 – 60 %.Nicht berücksichtigt wurde die Stärke des Mauerwerks der Außen-wand, welche bei der Anwendung von Vollwärmedämmsystemeni. d. R. schwächer (ca. 24 cm) – und somit preisgünstiger – ausfälltals bei herkömmlich verputzten Außenwänden (mind. 30 cm).WDVS lassen sich rechnen und amortisieren sich schneller, als vielevielleicht annehmen. Neben den tatsächlichen Kosten, die eingespartwerden, kommen auch noch andere Faktoren hinzu, die positiv zubewerten sind.

Hinweis:Bei Neubauten hält die Verwendung eines WDVS jedem Vergleich mitherkömmlichen Mauerdämmkonstruktionen stand. Geringere Rohbau�kosten bei dünnen, schweren Wänden und keine zusätzlichenDämmmaßnahmen bei Wärmebrücken (z. B. Decken) auf der einenSeite und Wohnraumgewinn durch dünnere Wandkonstruktionen aufder anderen Seite sind wesentliche Vorteile.

Für die Dauerhaftigkeit des WDVS ist außer der Wahl des richtigenSystems, die ausschließliche Verwendung von Systemkomponenten(Kleber, Wärmedämmung, Gewebespachtelung und Oberputz)eines Herstellers und die fachgerechte Verarbeitung von ausschlag-gebender Bedeutung.Bei Anwendung eines WDVS ist eine genaue Detailplanung not-wendig. Es darf kein Wasser (Regen, aufsteigende Feuchtigkeit) inbzw. hinter das System gelangen. Überall wo Gefahr eines Rissesbesteht (Anschlüsse an andere Materialien, Fensterbänke usw.) mussdafür gesorgt werden, dass kein Wasser eindringen kann. Falls nichtanders möglich, ist eine Anschluss- bzw. Dichtungsfuge auszubilden.Des Weiteren setzt die Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen, insbesondere bei Sockelausbildung, Erdreichan-schlüsse, stoßgefährdete Bereiche, Fensteranschlüsse, Balkon- undTerrassenanschlüsse, Gebäudedehnfugen, Dachanschlüsse, Feuch-träume usw. ein gewissenhaftes Arbeiten voraus. Zudem müssen dieDämmplatten ohne Zwischenräume verlegt werden, damit keineWärmebrücken entstehen.

System�komponenten

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Estrich 9

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Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn derWDVS-ArbeitenNach Fertigstellung der Rohbauarbeiten und der Fenstermontage.Sie werden meist parallel zum Innenputz oder im Anschluss daranausgeführt.

11 EstrichEstrich wird im Wohnungsbau meist nach den Innenputzarbeitenauf dem tragfähigen Untergrund oder auf einer zwischenliegendenTrenn- oder Dämmschicht in gleichmäßiger Dicke aufgetragen. Ersoll Unebenheiten des Untergrunds ausgleichen, ist unmittelbarbegehbar oder dient nach Aushärtung und Prüfung des Feuchtege-halts als Untergrund für einen Bodenbelag. In Wohn- und Büro-räumen wird durch Estrich der Wärme- und /oder Schallschutz(Trittschall) gefördert.Der Estrich kann als Frischmörtel, als heiße Masse (Gussasphal-testrich) auf der Baustelle eingebaut oder als Fertigestrich (Trocke-nestrich) angeliefert werden. Unterteilt werden Baustellen-Estrichenach den verschiedenen Bindemitteln im Wesentlichen in● Zementestrich,● Calciumsulfatestrich,● Magnesiaestrich,● Gussasphaltestrich und● Kunstharzestrich.

Je nach Verlegeart unterscheidet man Verbundestrich (direkt aufUntergrund), Estrich auf Trennschicht (z. B. Bitumenpappe, PE-Folie etc.) und Estrich auf Dämmschicht – auch als schwimmenderEstrich bezeichnet – (mit Dämmschicht aus z. B. Mineralfaser-und/oder Polystyrol-Hartschaumplatten etc.). Trockenestrich be-steht aus Gipsfaser-Platten oder Spanplatten und wird i. d. R. aufTrockenschüttungen oder Dämmschichten vollflächig aufliegendverlegt.

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9 Gewerke

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Estriche im Bauwesen werden in der Norm DIN 18560 behandelt.Die vorgenannte Norm gilt für Zementestriche, Magnesiaestriche,Calciumsulfatestriche, Kunstharzestriche und Gussasphaltestriche.Von besonderer Bedeutung ist auch die DIN EN 13813, welche dieEigenschaften und Anforderungen an Estrichmörtel, Estrichmassenund Estriche beschreibt, in der unter anderem auch durchzuführen-de Prüfabläufe und Prüfverfahren festgelegt und gefordert sind.

Die einzelnen Estricharten

Nach dem Anwendungszweck werden folgende Estriche unterschie-den:

VerbundestrichVon Verbundestrich spricht man, wenn der Estrich (ca. 30 - 50 mmstark) ohne jegliche Trennung direkt auf dem Untergrund aufge-bracht wird. Verbundestrich kommt z. B. häufig in Tiefgaragen unduntergeordneten nicht beheizten Kellerräumen etc. zur Ausführung.

Estriche auf TrennschichtLiegt zwischen dem Estrich und der konstruktiven Decke eine dün-ne Trennschicht (z. B. eine PE-Folie 0,1 mm, 100er nackte Bitumen-pappe oder dergleichen), spricht man von einem Estrich auf Trenn-schicht. Der Estrich ist frei beweglich und wird im Wohnungsbaui. d. R. häufig in Waschraum, Heizung und Kellerabteil verlegt.

Schwimmender EstrichSchwimmend bedeutet, dass der Estrich allseitig durch Wärme-und/oder Trittschalldämmstoffe verschiedenster Art von den übri-gen Bauteilen getrennt ist und keine unmittelbare Verbindung mitangrenzenden Bauteilen, wie z. B. Wände, hat.Vor dem Einbau der Dämmschicht sind an allen angrenzenden unddie Fußbodenkonstruktion durchdringenden Bauteilen und festenEinbauten sowie an Türzargen und Türleibungen Randstreifen(ca. 10 mm stark) anzubringen. Diese Randstreifen haben die Funk-tion einer Bewegungsfuge. Sie sind umlaufend ohne Unterbrechungeinzubauen und sollen Schallbrücken vermeiden. Die Randstreifenmüssen von der Rohdecke bis über den fertigen Fußboden reichen.Der überstehende Teil der Randstreifen ist erst nach Verfugung desFliesenbelags bzw. im Zug der Verlegung der Oberböden abzu-

Verbundestrich

Estriche aufTrennschicht

SchwimmenderEstrich

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Estrich 9

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schneiden. Die Trennfolie muss so verlegt werden, dass sich derEstrich nicht mit der Wärme- und/oder Trittschalldämmung ver-bindet, da dies sonst zu erheblichen Schallproblemen führen kann.Der schwimmende Estrich ist frei beweglich und wird hauptsächlichin Wohngeschossen verlegt.

Bezeichnung der Estriche

Die Bezeichnung der Estriche gem. DIN 18 560 bzw. DIN EN 13813erfolgt durch Angabe des Kurzzeichens für die Estrichart (CT, CA,MA, AS, SR), der mechanischen Kennwerte in Abhängigkeit derEstrichart wie z. B. Druckfestigkeitsklasse C, der Biegezugfestigkeits-klasse F, der Verschleißwiderstandsklasse, der Härteklasse IC (nurbei Gussasphaltestriche), der Haftzugfähigkeit B (nur bei Kunsthar-zestriche) etc. sowie der Verlegeart und der Nenndicke.

Für nachfolgende Estricharten müssen folgende Bezeichnungenangegeben werden, damit der Estrich eindeutig beschrieben werdenkann.

Zementestrich (CT): � Druckfestigkeit� Biegezugfestigkeit� Verschleißwiederstand

Calciumsulfatestrich (CA): � Druckfestigkeit� Biegezugfestigkeit

Magnesiaestrich (MA): � Druckfestigkeit� Biegezugfestigkeit� Oberflächenhärte

Gussasphalt (AS): � Härteklasse

Kunstharzestrich (SR): � Verschleißwiederstand� Haftzugfähigkeit� Schlagfestigkeit

Tabelle 22: Mechanischen Kennwerte der Estriche

Die Verlegeart wird mit folgenden Kurzzeichen mit anschließendenZahlen für die Nenndicken bzw. Überdeckungen der Heizelementein [mm] angegeben:

„S“ – für schwimmend„V“ – für Verbund„T“ – für Trennschicht

Bezeichnungder Estriche

Kurzzeichender Verlegart

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„H“ – für Heizestriche

Be i s p i e l e

1. Zementestrich (CT) der Druckfestigkeitsklasse C 30, der Biegezug�festigkeitsklasse F 5, der Verschleißwiderstandsklasse A 15 alsVerbundestrich (V), mit 25 mm Nenndicke:

Estrich DIN 18 560 � CT � C30 � F5 � A15 � V25

2. Gussasphaltestrich (AS) der Härteklasse 15 (IC 15), als Estrich aufTrennschicht (T), mit 25 mm Nenndicke :

Estrich DIN 18 560 � AS � IC15 � T25

3. Calciumsulfatestrich (CA) der Biegezugfestigkeits�klasse 4 (F4) alsschwimmender Estrich (S) mit 70 mm Nenndicke, als Heizestrich(H) mit einer Überdeckung der Heizelemente von 45 mm:

Estrich DIN 18 560 � CA � F4 � S 70 H45

Unterschiede nach der Art des Bindemittels

● CT Zementestriche● CA Calciumsulfatestriche● MA Magnesitestriche● AS Gussasphaltestriche● SR Kunstharzestriche

Unterschiedenach der Artdes Bindemit�tels

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Estrich 9

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Überblick der alten DIN 18560�1 (1992�05) und neuen Estrich�bezeichnungen nach DIN EN 13813 und DIN 18560�2 (2004�04)

Bezeichnungen nachEstrich mit Binde�mitteln aus DIN 18560�1

(1992�05)DIN EN 13813 DIN 18560�2

(2004�04)

ZE 12 CT�C 15�F 3

CT�C 20�F 4

ZE 20 CT�C 25�F 4 CT�F 4

CT�C 30�F 5

ZE 30 CT�C 35�F 5 CT�F 5

CT�C 40�F 6

ZE 40 CT�C 45�F 6

CT�C 50�F 7

CT�C 50�F 7

ZE 50 CT�C 55�F 7

Zement

CT�C 60�F 10

AE 12 CA�C 15�F 3

CA�C 20�F 4

AE 20 CA�C 25�F 4 CA�F 4

CA�C 30�F 5

AE 30 CA�C 35�F 6 (CA�F 6)1

Anhydrit/Calciumsulfat

AE 40 CA�C 45�F 7 CA�F 7

ME 5 MA�C 8�F 3 (MA�F 3)1

ME 7 MA�C 10�F 4 MA�F 4

ME 10 MA�C 15�F 5 MA�F 5

MA�C 20�F 4

ME 20 MA�C 25�F 7 MA�F 7

ME 30 MA�C 35�F 8 (MA�F 8)1

ME 40 MA�C 45�F 10 (MA�F 10)1

Magnesia

ME 50 MA�C 55�F 11 (MA�F 11)1

ZE 55 M CT�C 70�F 11�A 3

ZE 65 A CT�C 75�F 9�A 6

ZementgebundenerHartstoff

ZE 65 KS CT�C 75�F 9�A 1,5

1) Klassen sind in DIN 18560�2 (2004) nicht enthalten

Tabelle 23: Überblick der und neuen Estrichbezeichnungen nach DIN

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Zement�Estrich (CT)Die Einbautemperatur des Zementestrichmörtels darf 5°C nichtunterschreiten und sollte wenigstens drei Tage auf mindestens 5°Cgehalten werden. Zementestrich sollte nicht vor Ablauf von dreiTagen begangen und darf nicht vor Ablauf von sieben Tagen höherbelastet werden.Bei niedrigen Temperaturen oder bei langsam erhärtenden Zemen-ten ist der Estrich mindestens drei Tage vor dem Austrocknen undauch danach noch mindestens eine Woche vor schädlichen Auswir-kungen wie z. B. Zugluft, Wärme, Schlagregen etc. zu schützen.Zementestrich wird im Wesentlichen durch die mechanischenKennwerte wie Druckfestigkeit, Biegezugfestigkeit und bei Estrichendie als Nutzschichten dienen auch durch den Verschleißwiederstandgeregelt.Als Zementestriche für den Industriebau finden zementgebundeneHartstoffesstriche unter Verwendung von Hartstoffen Anwendung.Zementgebundene Hartstoffestriche sind Zementestriche mit Zu-schlag aus Hartstoffen. Er besteht aus einer Schicht, der Hartstoff-schicht, oder aus zwei Schichten, der Übergangsschicht und derdarüberliegenden Hartstoffschicht. Eine Hartstoffschicht ist dieNutzschicht eines zementgebundenen Hartstoffestrichs, die ausZement, Hartstoff und Wasser sowie ggf. unter Zugabe von Zusät-zen hergestellt wird.

Hinweis:Zur Erhöhung der Oberflächenhärte und der Abriebfestigkeit könnenEstriche mit nutzbarer Oberfläche mit chemischen Tränkstoffen aufFluat�, Silikat� oder Kunststoffbasis oder einer entsprechenden Ver�siegelung behandelt werden.

Der wesentliche Vorteil von Zement-Estrich ist seine relativ guteFeuchtigkeitsbeständigkeit aufgrund der mineralischen Zuschlag-stoffe und des hydraulischen Bindemittels. Werden zudem frostbe-ständige Zuschlagstoffe verwendet, ist der Zement-Estrich auch fürdie Verlegung im Freien geeignet.

Zement�Estrich(CT)

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Calciumsulfatestriche (CA)Calciumsulfatestriche werden im Wohnungs- und Verwaltungsbaueingesetzt, im Industriebodenbau, aufgrund eines deutlichen Abfallsder Druckfestigkeit bei längerer Feuchtigkeitseinwirkung, nur selten.Bei Calciumsulfatestrich ist das Bindemittel der Anhydritbinder, eindem Gips ähnliches Bindemittel. Das von der Lieferfirma vorge-schriebene Mischungsverhältnis ist genau einzuhalten, da es sonst zuTreibrissen kommen kann.Der wesentliche Vorteil von Calciumsulfatestrich ist seine guteRaumbeständigkeit (schwund- und spannungsfrei). Das End-Schwindmaß von Calciumsulfatestrich beträgt ca. 0,05 mm/m undist gegenüber dem Zementestrich gering. Bewegungsfugen sindnormalerweise nicht erforderlich. Calciumsulfatestrich trocknetschneller als Zement-Estrich.Der Nachteil von Calciumsulfatestrich ist der deutliche Abfall derDruckfestigkeit bei längerer Feuchtigkeitseinwirkung. Die meistenSchäden treten infolge eines unterlassenen Feuchtigkeitsschutzes auf.Der Einbau von Calciumsulfatestrich erfolgt i. d. R. als Fließestrichoder selbstnivellierender Fließestrich.Die Oberfläche von Calciumsulfat-Fliesestrich muss – aufgrund derglatten Oberfläche – generell vor dem Verlegen von Oberböden mitgeeigneten Maschinen angeschliffen oder anderweitig vorbehandeltwerden, damit eine ausreichende Haftung mit dem Kleber entsteht.

Hinweis:Calciumsulfatestriche dürfen keiner dauerhaften Feuchtigkeit ausge�setzt werden, wie z. B. in Badezimmern. Es ist daher zwingend not�wendig, Böden in Feuchträumen mit einer absperrenden Schicht, z. B.einer Kunstharz�Dünnbeschichtung zu versiegeln, da es sonst zu Ab�platzungen des Fliesenbelags infolge Ettringitbildung kommt.

Kommen calciumsulfatgebundene und zementgebundene Baustoffeunter Feuchtigkeitseinwirkung längere zeitig miteinander in Kon-takt, so kann es bekanntlich zu Ettringitbildung kommen. Ettringitist ein besonders bauschädliches Salz, das bei der Kristallbildunggegenüber den Ausgangsstoffen ein etwa achtmal so großes Volu-men einnimmt und dadurch eine starke Treibwirkung auszulösen

Calciumsulfa�testriche (CA)

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vermag. Deshalb sollte man auf Calciumsulfatestrich, will man ihnmit einem dampfdichten Belag (z. B. Gummi, PVC, versiegeltesParkett etc.) versehen, keine zementgebundenen Spachtelmassenverwenden, sondern calciumsulfatgebundene Spachtelmassen undspezielle Kleber, welche es inzwischen für Calciumsulfatestriche imBaustoffhandel gibt.

Magnesit�Estrich (MA)Magnesia-Estrich wird aus kaustisch gebranntem Magnesit mit einerwässrigen Salzlösung, i. d. R. Chlormagnesiumlauge und Füllstoffenaus Quarz-, Holz- oder Korkmehl hergestellt. Als Zuschlag (Füll-stoffe) für Magnesiaestrich dürfen organische Stoffe, anorganischeStoffe oder ein Gemenge beider Stoffe verwendet werden, sofern sieden Erhärtungsvorgang nicht beeinträchtigen.Hauptanwendungsgebiet der Magnesiaestriche ist der Industriebau,vorwiegend als Verbundestrich.Die Trockenzeit beträgt etwa zwei bis drei Wochen. Magnesit-Estriche müssen vor der Spachtelung immer vorgestrichen unddürfen analog zu den Calciumsulfatestrichen keiner anhaltendenFeuchtigkeitsbeanspruchung ausgesetzt werden.Magnesit-Estriche dürfen nicht mit Stahlteilen des Bauwerks inBerührung kommen, da hierdurch Korrosion (Chloridkorrosion)ausgelöst wird. Träger, Zargen und Rohre sollen daher vor derEstrichverlegung mit Bitumenpappe oder einem anderen Sperrma-terial umkleidet werden.Das Schwind- und Quellmaß beträgt ca. 0,1 bis 2,0 mm/m, je nachHolzanteil im Zuschlag. Je höher der Holzanteil, desto größer ist dasSchwind- und Quellmaß.

Gussasphaltestriche (AS)Gussasphaltestrich wird in der Regel von Hand oder maschinell beieiner Temperatur von ca. 220°C bis 250°C je nach Härteklasse ein-gebaut. Die Oberfläche des heißen Estrichs in im Regelfall mit Sandabzureiben. Es sind keine Trockenzeiten erforderlich. Für den Bo-denleger entfallen die bei anderen Estrichen notwendigen Feuchtig-keitsprüfungen und damit auch die entsprechenden Risiken.

Magnesit�Estrich (MA)

Gussasphal�testriche (AS)

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Aufgrund der hohen Biegezugfestigkeit bleiben Gussasphaltestricheauch auf großen Flächen i. d. R. rissfrei. Deshalb kann auf Bewe-gungsfugen verzichtet werden.Wegen der geringen Einbauhöhe haben Gussasphaltestriche einniedriges Gewicht.Gussasphalt ist weitgehend feuchtigkeitsundurchlässig und damitgünstig für Räume ohne Unterkellerung. Darüber hinaus ist beiGussasphaltestrich kein Verdichten und keine Nachbehandlungnotwendig. Zudem ist der frisch verlegte Estrich nach dem Abküh-len sofort begeh- und belastbar.Im Industriebau werden Gussasphaltestriche i. d. R. als Estriche aufTrennschicht angewendet, da ein ausreichender Verbund mit dermeist vorhandenen Betonplatte nicht erreicht werden kann.Gussasphaltestriche werden wegen ihres thermoplastischen Verhal-tens nicht in Festigkeitsklassen o. ä., sondern nach DIN EN 13813,Tabelle 8a bis 8c in Härteklassen unterteilt.Gussasphaltestriche müssen in jedem Fall gespachtelt werden. EineSpachtelschicht von 1,5 mm an jeder Stelle ist für alle Klebstoffeerforderlich (saugfähiger Untergrund und/oder Absperrwirkung beiLösemittelklebstoff).Schäden können bei Gussasphaltestrich durch plastische Verfor-mung des Estrichs unter Lasteinwirkung entstehen, insbesonderedann, wenn beim Gussasphaltestrich eine gegenüber der Beanspru-chung zu geringe Härteklasse gewählt wird.

Kunstharzestriche (SR)Kunstharzestriche werden aus Reaktionsharzen und Zuschlägensowie ggf. unter Zugabe von Zusätzen (Zusatzstoffe, Zusatzmittel)hergestellt.Sie können auf nahezu jedem tragfähigen Untergrund verarbeitetwerden und werden i. d. R. als Verbundestrich ausgeführt. Kunst-harzestriche werden meist in einer Dicke von ca. 5 bis 30 mm ver-legt.Man unterscheidet kellenverlegbare Kunstharzestriche, bei denendie Zuschlagsmenge überwiegt und fließende Kunstharzestriche, beidenen die Verarbeitungseigenschaften durch die Bindemittelmengebestimmt werden.

Kunstharz�estriche (SR)

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Durch den Zusatz von Zuschlägen werden zwei wesentliche Eigen-schaften des Flüssigkunststoffs verändert:● Der Elastizitätsmodul nimmt deutlich zu● Die thermische Längenänderung und das Schwinden nehmen

deutlich ab

Neben den eigentlichen Kunstharzestrichen gibt es noch kunst-harzmodifizierte Zementestriche. Durch Zweikomponenten-Reaktionsharze, vor allem Epoxydharze etc., werden die Eigen-schaften des Zementmörtels modifiziert. Als Zuschläge dienen z. B.Quarzsande, Korund oder andere Hartstoffe.Besondere Vorteile dieser Estriche sind:● Verbesserung der mechanischen Festigkeitswerte● Hoher Verschleißwiderstand● Rasche Aushärtungszeit● Geringe Schwindneigung● Geringere Rissneigung● Frostbeständigkeit

Wegen der hohen Stoff- und Verarbeitungskosten gegenüber denherkömmlichen Estrichen beschränkt sich der Einsatz dieser Estri-che auf spezielle Einsatzbereiche wie z. B. der Oberflächenvergütungvon Estrichen mit besonders hohem Verschleißwiderstand, hoherSchlagzähigkeit und zugleich Beständigkeit gegen Wasser und be-stimmte Chemikalien etc.

Trocken�EstrichNeben den vorgenannten Estricharten haben sich auch Trocken-Estrich-Systeme insbesondere beim Dachgeschossausbau etc. be-währt.Trocken-Estrich-Systeme bestehen aus einzelnen Platten (z. B. Gips-karton- und Gipsfaser-Elemente, Span- oder OSB-Platten), die aufder Dämmung verlegt und miteinander verbunden werden. DieElemente sind mit 20 - 25 mm nur halb so dick wie ein konventio-neller Zementestrich. Gerade beim Dachausbau sind sie schon aufGrund ihres geringeren Gewichts häufig von Vorteil.Oft werden Trockenestriche mit Nut und Feder angeboten, analogzu vielen Ausbauplatten. Die Gemeinsamkeit zu anderen Estrichenliegt nicht im Material und der Verarbeitung, sondern nur in der

Kunstharz�modifizierteZementestriche

Trocken�Estrich

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Funktion: Einen ebenen Aufbau für einen Fußbodenbelag zu schaf-fen.

Hinweis:Bei der gesundheitlichen Bewertung von Trockenestrich spielen dieeinzelnen Basismaterialien eine entscheidende Rolle. Vor allem Trok�kenestrich auf Pressspan�Basis sollte nicht für allzu große Flächeneingesetzt werden, da trotz E1�Klassifikation erhöhte Formalde�hydwerte in Wohnräumen auftreten können. Zwar kann der Fußbo�den, der später auf den Estrich gelegt wird, eine gute Bremse fürSchadstoffe darstellen; vorhersehen oder einberechnen lässt sich derEffekt aber nicht.

Ausgleichsschicht, Mindestdicke, Fugenausbildung und Feldgröße

AusgleichsschichtGrößere Unebenheiten in der Estrichoberfläche können durch Auf-bringen mit Spachtel- bzw. Ausgleichsmassen korrigiert werden.Dabei ist auf eine optimale Untergrundvorbehandlung zu achten,damit sich die Ausgleichsschicht nicht vom Untergrund (Estrich)löst.

MindestdickeDie Dicke eines Estrichs sowie die Ober- bzw. Nutzschichtdickeeines ein oder mehrschichtigen Estrichs müssen generell auf diejeweilige Estrichbauart und den jeweiligen Verwendungszweck desEstrichs abgestimmt werden.

VerbundestricheDie Estrich-Nenndicke soll bei einschichtigem Estrich● 40 mm bei Gussasphaltestrichen (mind. jedoch 20 mm)● 50 mm bei Calziumsulfat-, Magnesia-, Kunstharz- und Zemen-

testrichennicht überschreiten. Die Mindestdicke für Verbundestriche soll ausfertigungstechnischen Gründen nicht weniger als etwa das Dreifachedes Größtkorns des Zuschlags betragen.

Ausgleichs�schicht

Mindestdicke

Verbundestri�che

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Estriche auf TrennschichtDie Estrich-Nenndicke soll bei einschichtigem Estrich● 15 mm bei Kunstharzestrichen● 25 mm bei Gussasphaltestrichen● 30 mm bei Calziumsulfat- und Magnesiaestrichen● 35 mm bei Zementestrichennicht unterschreiten. Die Mindestdicke für Estriche auf Trenn-schicht sollte aus fertigungstechnischen Gründen nicht weniger alsetwa das Dreifache des Größtkorns des Zuschlags betragen.

Estriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche)Für unbeheizte Estriche sind die Estrich-Nenndicken in Abhängig-keit von der Nutzlast bzw. von der lotrechten Einzellast nach DIN1055-3, der Art des Estrichs und der Zusammendrückbarkeit derDämmschicht c den Tabellen 1 bis 4 der DIN 18560-2 zu entneh-men und werden wie folgt unterteilt.

Lotrechte Nutzlasten ≤ 2 kN/m2

Lotrechte Nutzlasten ≤ 3 kN/m2

lotrechte Einzellast ≤ 2 kN

Lotrechte Nutzlasten ≤ 4 kN/m2

lotrechte Einzellast ≤ 4 kN

Lotrechte Nutzlasten ≤ 5 kN/m2

lotrechte Einzellast ≤ 5 kN

Zu beachten ist, dass seit Oktober 2002 eine Neufassung der DIN1055-3 Gültigkeit erlangt hat, welche zwingende Vorgaben für anzu-rechnende Einzellasten bei den verschiedenen Nutzungsarten macht.Häufig werden diese Einzellastwerte für die Festlegung der Estrich-dicke maßgebend sein und kann größere Nenndicken erforderlichmachen.Bei Dämmschichtdicken ≤ 40 mm kann die Estrichnenndicke beiZement-, Magnesia-, Calciumsulfat- und Kunstharzestriche jeweilsum 5 mm reduziert werden.

Die Zusammendrückbarkeit c ergibt sich aus der Differenz zwischender Lieferdicke dL und der Dicke unter Belastung dB des Dämmstoffs.Sie ist aus der Kennzeichnung der Dämmstoffe ersichtlich.

Estriche aufTrennschicht

Estriche aufDämm�schichten(schwimmendeEstriche)

Nutzlasten

NeufassungderDIN 1055�3

Zusammen�drückbarkeit

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Hinweis:Bei mehreren Lagen ist die Zusammendrückbarkeit der einzelnen La�gen zu addieren.

HeizestricheFür Heizestriche gelten ebenfalls die Estrich-Nenndicken in Abhän-gigkeit von der Nutzlast bzw. von der lotrechten Einzellast nach DIN1055-3, der Art des Estrichs und der Zusammendrückbarkeit derDämmschicht c den Tabellen 1 bis 4 der DIN 18560-2. DieRohrüberdeckung muss bei der Biegezugfestigkeitsklasse F4 minde-stens 45 mm, bei Fließestrichen dieser Biegezugfestigkeitsklasse(CAF-F4) mindestens 40 mm betragen. Die Mindestrohrüberdek-kung ist bei höheren Festigkeitsklassen auf 30 mm festgelegt. BeiGussasphaltestrichen soll diese mindestens 15 mm betragen.

Hinweis:In der Praxis sind Unebenheiten auf der Betondecke des Rohbaus –auch aus Gründen der geringeren Anforderungen der Ebenheitstole�ranzen im Gegensatz zu flächenfertigen Böden (z. B. Estriche) – häu�fig vorhanden. Deshalb sollte die planerische Einbaustärke dicker ge�wählt werden als die erforderliche Einbaustärke. Somit wird die Ein�haltung der Mindestdicke über die gesamte Fläche gewährleistet.

FugenausbildungMan unterscheidet vier Arten von Fugen:1. Trennfugen

sind statisch und konstruktiv erforderliche Bewegungsfugen. Siegehen durch alle tragenden und nicht tragenden Teile des Bau-werks hindurch. Solche Fugen werden grundsätzlich mit geeig-neten Fugenprofilen überdeckt. Der Bodenbelag schließt nor-malerweise an den Rand der Fugenprofile an.

2. Bewegungsfugenfür Heizestriche sind zusätzliche Dehnungsfugen, wie sie z. B. beischwimmenden Zementestrichen erforderlich sind. Sie untertei-len Flächen in einzelne Felder. Die Feldergröße ist von den bau-physikalischen Gegebenheiten abhängig.

Heizestriche

Fugen�ausbildung

Trennfugen

Bewegungs�fugen

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Insbesondere Heizestriche benötigen ab einer bestimmten Größesolche Bewegungsfugen. Heizkreise und Estrichfelder sind schonin der Planung grundsätzlich aufeinander abzustimmen. Die ein-zelnen Heizkreise einschließlich ihrer Estrichfelder sind zurVermeidung von Spannungen wegen unterschiedlicher Tempe-raturen durch Anordnung von Bewegungsfugen voneinanderabzugrenzen. Heizkreise sollen Bewegungsfugen nicht kreuzen.

Hinweis:Es kommt immer wieder vor, dass diese Bewegungsfugen einfach mitSpachtelmassen ausgefüllt und mit Bodenbelägen abgedeckt werden.Das muss zwangsläufig zu Schäden führen. Weder die Spachtelmassenoch der Bodenbelag sind in der Lage, stärkere Bewegungen des Est�richs aufzufangen. Das gilt natürlich auch für die notwendigenRandfugen. Auch sie sind als Bewegungsfugen anzusehen und dürfenkeinesfalls mit Spachtelmassen geschlossen werden, da sonst derSchallschutz nicht mehr gewährleistet ist. Treffen Sie solche Stellenan, müssen Sie unbedingt den Handwerker auffordern, diese Mängelzu beheben oder den Bauleiter entsprechend informieren.

3. Scheinfugenwerden i. d. R. in den frischen Estrichmörtel eingeschnitten. Siegehen nur bis etwa zur Hälfte des Estrichquerschnitts und habendie Aufgabe, unkontrollierte Schwundrisse zu verhindern.

Hinweis:Während der Estrichabbindezeit bleiben diese Risse offen und werdenvor Beginn der Bodenbelagarbeiten mit Zweikomponenten Harzmate�rialien kraftschlüssig geschlossen. So behandelte Scheinfugen könnendann überspachtelt und mit Bodenbelägen überdeckt werden.

4. Randfugensind Fugen, die den Estrich von seitlich angrenzenden und ein-gebauten Bauteilen trennen. Häufig werden die Randdämm-streifen vom Maler entfernt, was gelegentlich zu Trittschallmän-gel führen kann, insbesondere dann, wenn Fliesen oder Parkett-

Scheinfugen

Randfugen

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Estrich 9

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böden verlegt werden und Kleber zwischen Estrich und Wandläuft.

Hinweis:Der Randdämmstreifen darf erst – in Höhe Oberkante Bodenbelag –abgeschnitten werden, wenn der Bodenleger den Bodenbelag verlegthat.

Maximale Feldgröße von EstrichflächenDie Größe der Estrich-Teilflächen richtet sich nach dem Schwind-verhalten des Bindemittels, der Art des vorgesehenen Belags und derBeanspruchung (z. B. durch Temperaturdifferenzen). Die Form derTeilflächen soll gedrungen rechteckig sein.

Hinweis:Bei Heizestriche, die mit Stein� oder Keramikbelägen versehen wer�den, müssen nach DIN 18 560�2 die unterschiedlichen thermischenAusdehnungskoeffizienten von Estrich und Bodenbelag und dieRaumtemperaturbegrenzung bei der Planung und Ausführung miteinbezogen werden

Auch nicht beheizte Estriche auf Trennschicht oder Dämmschichtsollen die Estrichfelder durch Bewegungs- bzw. Randfugen so ange-ordnet werden, dass möglichst gedrungene Felder entstehen.

Hinweis:Estrichflächen können abhängig von der Nutzung, z. B. für Schleusen,Kellerflure, Heiz� und Waschräume, mit einer Beschichtung, Versie�gelung oder Imprägnierung versehen werden – sofern kein andererBelag geplant ist –, damit diese Oberflächen nicht absanden undleichter zu pflegen sind.

MaximaleFeldgröße

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228

Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn derEstricharbeiten

Estriche werden nach den Innenputzarbeiten und der Verlegung derHeizkörperanbindeleitungen – sofern diese auf der Rohdecke ver-laufen – eingebracht. Vom Elektriker müssen sämtliche auf derRohdecke verlaufenden Leitungen, z. B. Leerrohre für Antennenka-bel, Telefon, verlegt sein.Wird der Balkon mit Estrich versehen – welcher meist nach denAußenputzarbeiten und nach dem Abbau des Gerüstes erfolgenkann – sollte eine erneute Anfahrt schon aus Witterungsgründen –Verlegung nur bei trockener und frostfreier Witterung möglich –vereinbart werden.

12 InnentürenInnentüren müssen bereits bei der Planung hinsichtlich der Lageund Größe und unter Berücksichtigung des zu platzierenden Mobi-liars berücksichtigt werden. Das Angebot an Türen bezüglich desMaterials, der Oberfläche, der Gestaltung etc. ist groß und sollte mitder Einrichtung abgestimmt werden.Innentüren aus massivem Holz werden heutzutage fast nicht mehrhergestellt. Die Oberflächen sind entweder echtholzfurniert, lackiert,grundiert, anderweitig vorbehandelt oder mit Kunststoff beschich-tet.Bei den Türen unterscheidet man im Wesentlichen Innenraumtürenund Wohnungseingangstüren (Balkon-, Terrassentüren siehe Ab-schnitt 9.8.1 „Gewerk Fenster“).Die Hauptbestandteile einer Türe sind die Türzarge, das Türblatt,das Türschloss, die Türbänder sowie die Türdrückerarmatur.

12.1 Zarge

Bei den Zargen unterscheidet man im Wesentlichen die Umfas-sungszarge (Gehrungszarge) und die Eckzarge. Die Umfassungszargeumschließt mit der Zarge die Türöffnung samt Putz. Die Eckverbin-

Ausführungs�zeitraum

Voraussetzun�gen für denBeginn

Innentüren

Hauptbe�standteileeiner Tür

Zarge

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Innentüren 9

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dung der Zarge wird meist als Gehrung ausgebildet. Als Trägermate-rial wird i. d. R. hochwertiges Sperrholz verwendet.Die Eckzarge wird meist bei Sondertüren (z. B. Brandschutztürenetc.) verwendet, ist häufig aus Stahl hergestellt und schließt je nachArt meist bündig mit der Außenkante des Putzes ab.

Skizze einer Holz-Umfassungszarge (Horizontalschnitt)

Abb. 25: Holz�Umfassungszarge

Werden bei Wohnungseingangstüren Stahlzargen verwendet, solltendiese eine Blechstärke von 1,5 mm nicht unterschreiten. Ein An-strich der Zargen (Grundierung und Deckanstrich) ist hierbei zwin-gend erforderlich. Stahlzargen werden vor den Putzarbeiten – nochim Rohbau – eingemörtelt bzw. ausgegossen, damit ein optimalerSchallschutz gewährleistet wird.Holzzargen werden nach den Putz- und Estricharbeiten montiert.Hierbei ist darauf zu achten, dass der Zwischenraum zwischen Holz-zarge und Mauerwerk – aus Schallschutzgründen – gut mit Glas-wolle o. ä. ausgefüllt wird.

Putz

Mauerwerk

Türfalz�verkleidung

Türband

ZierverkleidungVerstellmöglichkeit zur

Aufnahme vonunterschiedlichen Wand�stärken je nach Hersteller

bis ca. 30 mm

PU�Schaum oder Glaswolle

Zarge

Türblatt

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230

12.2 Türblatt

Türblätter bestehen aus unterschiedlichen Mittellagen (Innenlagen),die je nach Verwendungszweck zum Einsatz kommen. Aus derKombination der Klimaklassen (siehe Abschnitt 9.12.4) und dermechanischen Beanspruchungsgruppen (siehe unten) erfolgt einegenaue Zuordnung bzw. Einsatzempfehlung von Herstellerfirmenbezüglich der Türblätter nach ihrem Verwendungszweck.

InnenlageDabei werden folgende Innenlagen unterschieden:

Wabenmittellage (Wabenzellen)Diese Mittellage besteht aus kleinzelligen Verbundlagen in waben-förmiger Anordnung. Da die Wabeneinlage vor allem aber keineSchalldämmanforderung erfüllt, ist ihr Einsatz im Objektbereich oftnicht zweckmäßig. Türen mit Wabenzellen erreichen mit Sperrholzoder Hartfaserdecks die Klimaklasse I (siehe Abschnitt 9.12.4) undBeanspruchungsgruppe M (siehe unten).

RöhrenspanstegeDie Leisteneinlage aus Röhrenspanstegen zeichnet sich aus durchhohe Stabilität, gute Anpassung an unterschiedliche Raumtempera-turen und optimale Druckfestigkeit bei geringem Gewicht.

Hinweis:Aus optischen Gründen ist diese Einlage bei Kunststofftüren in Inten�sivfarben und bei Holztüren in Sonderbeiztönen nicht zu empfehlen.

Türen mit Röhrenspanstegen als Einlage von Span- bzw. Hartfaser-decks werden der Klimaklasse I und Beanspruchungsgruppe N bzw.M zugeordnet.

RöhrenspanplattenAls Röhrenspanplatten finden ausschließlich Qualitätsspanplattender Emissionsklasse E1 Verwendung. Hoher Komfort durch eingünstiges Türblattgewicht ist ein unverwechselbares Merkmal von

Türblatt

Wabenmittel�lage

Röhrenspan�stege

Röhrenspan�platte

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Innentüren 9

231

Türen mit vollausgelegten Röhrenspanplatten. Nach VHI-Richtlinien sind Röhrenspanplatten mit Hartfaser- bzw. Furnier-deckplatten empfohlen für die Klimaklasse II und Beanspruchungs-gruppe S.

VollspanplattenVollspanplatten bieten aufgrund ihrer durchgängigen Materialsub-stanz gegenüber allen Standardeinlagen die besten Eigenschaften inBezug auf die Schall- und Wärmedämmung und mechanische Be-anspruchung. Empfohlen für die Klimaklasse II und Beanspru-chungsgruppe S.

Mechanische Beanspruchungsgruppen

Beanspruchungsgruppe Beanspruchung

N normal

M mittel

S stark

Tabelle 24: Mechanische Beanspruchungsgruppen

Für Wohnungsinnentüren, z. B. Wohn-, Ess-, Kinder-, Schlafzim-mer, Küche, können Türen der Klimaklasse I, für Bad, WC, Abstell-raum etc. können Türen der Klimaklasse I oder II und der Bean-spruchungsgruppe N oder M verwendet werden.Für nicht ausgebaute Dachgeschosse und Kellerabgangstüren solltenmindestens Türen der Klimaklasse II und Beanspruchungsgruppe Noder M verwendet werden.Für Wohnungseingangstüren empfiehlt sich immer der Einbau vonTürblättern der Klimaklasse II bei beheizten Treppenhäusern oderKlimaklasse III bei nichtbeheizten Treppenhäusern/Hausflure, dahier durch Alu-Einlagen ein Verziehen der Türblätter nahezu aus-geschlossen ist. Zudem sollte die Beanspruchungsgruppe M oder Sgewählt werden.

Vollspanplatte

MechanischeBeanspru�chungsgruppen

Klimaklasse

Page 233: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

9 Gewerke

232

12.3 Schallschutz

Der Einsatz schallhemmender Türelemente ist in vielen Bereichendes Innenausbaues nicht nur sinnvoll, sondern oft auch zwingendvorgeschrieben. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Anforderun-gen und baulichen Gegebenheiten haben die meisten Hersteller einSchallschutzprogramm entwickelt, das mit unterschiedlichen Kon-struktionen alle Anforderungen nach DIN 4109 abdeckt. Dennochsollten für Wohnungseingangstüren ausschließlich geprüfte Türele-mente (Prüfung Türblatt mit Zarge) mit Prüfzeugnis eingebautwerden.Beim Einbau von Schallschutztürelementen in klimatisch kritischenBauteilen (z. B. in unbeheizten Treppenhäusern) kann der erforder-liche Schalldämmwert nur erbracht werden, wenn das Türblatt derKlimaklasse III entspricht, da hier durch Aluminiumeinlagen alsDampfsperre ein Verziehen des Türblattes nahezu ausgeschlossenist.Beim Einbau von Türspionen mindert sich der Schallschutz um ca.3 dB.

Luftschalldämmung von Türelementen nach DIN 4109

Bauteile am Bauzu erfüllende

Schall�dämmung

um dasVorhaltemaß

erhöhteAnforderung

Gebäudeart Bereiche und Räume, zwischendenen eine Tür eingesetzt wird

Rw,Rin dB

Rw,Pin dB

Hausflure

und

Treppenräume

<=>Flur oder

Dielen

27

(37)

32

(42)Geschoss-

häuser mit

Wohnungen

und

Arbeits-

räumen

Hausflure

und

Treppenräume

<=>

unmittelbare

Aufenthalts�

räume von

Wohnungen

37 42

Die in Klammern angegebenen Werte entsprechen den Vorschlägen für erhöhtenSchallschutz gemäß Blatt 2 DIN 4109.

Tabelle 25: Luftschalldämmung von Türelementen

Schallhem�mende Türele�mente

Wohnungsein�gangstüren

Luftschall�dämmung vonTürelementen

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Innentüren 9

233

Damit die erforderliche Mindestanforderung an die Schalldämmungeiner Tür zuverlässig realisiert werden kann, hat man das so ge-nannte Vorhaltemaß eingeführt. Das Vorhaltemaß beträgt für Türen5 dB. In der Praxis bedeutet dies, dass der erzielte Schalldämmwert(Rw,P) bei Eignungsprüfungen in Prüfständen nach DIN 52 210,Teil 2, um 5 dB höher sein muss als der geforderte Rechenwert(Rw,R). Dieser aufgeführte Wert entspricht demjenigen, welchen einTürhersteller mit Prüfzeugnis für die jeweilige Kategorie mindestensnachweisen muss.

Rw,R = Rw,P – 5 dB

12.4 Klimaklasse

Seitens der Verbraucher besteht der Anspruch, verzugsfreie Türenzu erhalten, beispielsweise in dem Bereich:● Wohnungseingangstüren (Treppenhaus),● Innenraumtüren,● Kellertüren,● Dachgeschosstüren etc.Türen trennen häufig Räume mit unterschiedlichen Temperaturenund Luftfeuchtigkeiten.Sie sind somit einem Differenzklima ausgesetzt. Da diese klimati-schen Bedingungen nicht in allen Bereichen gleich stark sind, hatman Klimaklassen gebildet und ordnet die Türblattkonstruktionennach entsprechenden Prüfungen den Klimaklassen I, II oder III zu.

Tipp!Für Wohnungseingangstüren empfiehlt sich immer der Einbau vonTürblättern der Klimaklasse II bei beheizten Treppenhäuser oder Kli�maklasse III bei nichtbeheizten Treppenhäusern/Hausflure, da hierdurch Alu�Einlagen ein Verziehen der Türblätter nahezu ausgeschlos�sen ist.

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Folgende Anhaltswerte liegen den Klimaklassen zugrunde:

Einsatzstelle Klimaklasse Klimaklasse Klimaklasse

I Normalwarme Seite:23°C, 30 % RLFkalte Seite:18°C, 50 % RLF

II Mittelwarme Seite:23°C, 30 % RLFkalte Seite:13°C, 65 % RLF

III Hochwarme Seite:23°C, 30 % RLFkalte Seite:3°C, 80 % RLF

Wohnungsinnentüren:Wohn�, Ess�, Kinder�Schlafzimmer, Küche,Bad, WC, Abstellraum 14

o

Wohnungseingangstüren,Türen zu nicht ausge�bauten Dachgeschossen,Kellerabgangstüren

o15 o16

RLF = relative Luftfeuchte

Tabelle 26: Klimaklassen

12.5 Einbruchhemmende Türelemente

Wie die Kriminalstatistiken aufweisen, sind Einbruchs- und Dieb-stahldelikte nach wie vor alarmierend häufig. Gerade die Gelegen-heitseinbrüche, bei denen Einbrecher tagsüber mit geringer Werk-zeugausstattung Wohnungseinbrüche begehen, sind fast ausschließ-lich auf die mangelhafte Schutzwirkung der Türen zurückzuführen.Für „Einbruchhemmende Türen“ wurden in Zusammenarbeit mitder Kriminalpolizei, mit Türkonstrukteuren, Experten der Sachver-sicherer und Schloss- und Beschlagsherstellern Widerstandsklassenbestimmten Tätertypen und deren mutmaßlicher Vorgehensweisebei Einbruchsversuchen zugeordnet. Nach diesen Widerstandsklas-sen werden einbruchhemmende Türen entsprechend ihrer ein-bruchhemmenden Wirkung beurteilt.

14In Bereichen mit langfristig hoher Luftfeuchtigkeit (z. B. immer offen stehen-des Fenster) werden Türen der Klimaklasse II empfohlen (z. B. Kellertürenetc.).

15Auswahl unter Berücksichtigung der zu erwartenden mechanischen Bean-spruchung. (siehe Tabelle 24: Mechanische Beanspruchungsgruppen S. 231)

16Siehe Fußnote 15.

Klimaklassen

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Für Einbruchhemmende Bauteile (insbesondere Fenster und Türen)gibt es insbesondere Regelungen in der DIN EN V 1627 und denVdS-Richtlinien.

Tabelle 27: Zuordnung der einzelnen Widerstandsklassen zu Schlössern,Schließzylindern und Schutzbeschlägen nach DIN EN V 162717

17DIN V EN V 1627: 1999-04; Fenster, Türen, Abschlüsse – Einbruchhem-mung – Anforderungen und Klassifizierung; Herausgeber: DIN DeutschesInstitut für Normung e. V.

Einbruch�hemmendeBauteile

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Nach der DIN EN V 1627 wird die Einbruchhemmung in die Bau-teilwiderstandsklassen WK 1 bis WK 6 eingeteilt, wobei WK 1 diegeringste Einbruchhemmung aufweist.

Einbruchschutz bei Türen nach DIN EN V 1627 (Auszug)Kriterien für die Auswahl der Widerstandsklassen

Widerstandsklassen nach

DIN

V E

N V

162

7

DIN

V 1

8103

Erwarteter Tätertyp,mutmaßliches Täterverhalten

WK 1 Bauteile der Widerstandsklasse 1 weisen einen Grund�schutz gegen Aufbruchversuche mit körperlicher Gewaltwie Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf, Hoch�schieben und Herausreißen auf.

Bauteile der Widerstandsklasse 1 weisen nur geringenSchutz gegen den Einsatz von Hebewerkzeugen auf.

WK 2 ET 1 Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachenWerkzeugen wie Schraubendreher, Zange, Keile, dasverschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.

WK 3 ET 2 Der Täter versucht zusätzlich mit einem zweiten Schrau�bendreher und einem Kuhfuß das verschlossene undverriegelte Bauteil aufzubrechen.

WK 4 ET 3 Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Sägewerkzeuge undSchlagwerkzeuge wie Schlagaxt, Stemmeisen, Hammerund Meißel – sowie eine Akkubohrmaschine ein.

WK 5 Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge,wie z. B. Bohrmaschine, Stich� oder Säbelsäge undWinkelschleifer ein.

WK 6 Der erfahrene Täter setzt zusätzlich leistungsfähigeElektrowerkzeuge, wie z. B. Bohrmaschine, Stich� oderSäbelsäge und Winkelschleifer ein.

Tabelle 28: Einbruchschutz bei Türen: Kriterien für die Auswahl der Widerstandsklassen

Für Wohnobjekte sind i. d. R. die Widerstandklassen WK 2 undWK 3 ausreichend. Die Widerstandsklassen WK 5 und WK 6 sind

Widerstands�klassen nachDIN EN V 1627

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237

für Gewerbeobjekte und öffentliche Gebäude mit hoher Gefährdungvorgesehen.Der Eigentümer sollte jedoch stets dafür sorgen, dass Außensteck-dosen, z. B. im Flur vor einer Wohnung, im Regelfall spannungslossind, um ihre Benutzung durch den Einbrecher unmöglich zu ma-chen. Dies gilt allgemein auch für Balkon- und Terrassentüren.

2. Einsatzempfehlungen für den Wohnungsbau

Gefährdung Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus

geschützte Lage ungeschützte Lage

Normal WK 2 WK 2 WK 2

Erhöht18 WK 2 WK 3 WK 2

Hoch19 WK 3 WK 4 WK 3

Tabelle 29: Einbruchschutz bei Türen: Einsatzempfehlungen der Widerstandsklassen

Sicherheitshaustüren werden je nach Hersteller mit folgenden Si-cherheitspaketen ausgestattet:

● Antiverzugs-SicherheitsschlossStabile Mehrfachverriegelung mit Rundbolzen, Aufsägeschutzund Gegendrucksicherung garantieren eine hohe Aufbruchsi-cherheit. Eine konische Auflauffläche der Rundbolzen und einkraftvoll anziehendes Getriebe sorgen für einen optimalenDichtschluss der Haustüre.

● Schließkeile und EinbohrzapfenEinbohrzapfen im Türblatt und Stahlschließkeile im Türstockbilden einen widerstandsfähigen Keilverschluss. Die Bandseite derHaustüre ist auch dadurch gegen gewaltsames Öffnen gesichert.

● SicherheitsbeschlägeVon außen nicht abschraubbar bieten sie optimalen Schutz gegendas gewaltsame Abdrehen des Zylinders. Eine hohe Abschlagfe-stigkeit durch besonders lange und gehärtete Stahlnocken sowie

18erhöhte Sachwerte

19Personenschutz, hoher Sachwertschutz

Sicherheits�beschläge

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238

hochvergütete Schrauben. Durch zusätzliche Stahleinlagen imInnenschild erhalten diese eine hohe Abreißfestigkeit. HoherSchutz gegen Herausziehen des Profilzylinders wird durch einegehärtete Stahlplatte und eine drehbare Stahlscheibe, die dem Zy-linder vorgelagert sind, gewährleistet. Bei Profilzylindern solltenausschließlich Markenfabrikate verwendet werden.Ferner sind zu erwägen:– Spezialschlösser mit Mehrfachverriegelung nach DIN 18 252,

die eine hohe Einbruchsicherheit bringen.– Winkelschließbleche mehrfach verschraubt mit verstellbaren

Schließbacken.– Drei schwere Haustürbänder mit Verstellmöglichkeit.

● ZiergitterDiese verleihen Haustüren mit Glaseinsatz – dabei sollte nur Sicher-heitsglas verwendet werden – einen optimalen Schutz, wenn sie vonaußen nicht abnehmbar sind.

12.6 Brandschutz/Rauchschutz

Durch Brände entstehen jährlich Schäden in Höhe von mehrerenMilliarden Euro. Schon allein diese Tatsache, aber auch vor allemdas Leben und die Gesundheit der Menschen, zeigen die Bedeutungauf, die dem vorbeugenden Brandschutz zukommt. Die Anforde-rungen und Prüfkriterien solcher Feuerschutzabschlüsse sind in derNorm DIN 4102 geregelt. Feuerschutz-Türelemente bedürfen einerallgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Institut fürBautechnik in Berlin. Mit der Zulassung unterliegen diese Türele-mente zur Sicherstellung des Qualitätsstandards einer ständigenEigen- und Fremdüberwachung. Zusätzlich wird mit dieser Zulas-sung die strikte Einhaltung des Zulassungsumfanges und der vorge-schriebenen Auflagen sichergestellt.

So sind häufig z. B. folgende Türen als T30-Türen auszubilden:● in Schleusen (Verbindungsgang zwischen Tiefgarage und Haus),● Heizraumtüren und Kellertüren, welche zum Treppenhaus hin

abschließen (bei Mehrfamilienhäusern),● Hobbyraumtüren (bei Mehrfamilienhäusern).

Feuerschutz�Türelemente

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T30 ist eine Feuerwiderstandsklasse für Feuerschutzabschlüsse.Hierbei darf die Feuerschutzfunktion des Bauteils während einesBrandes innerhalb einer bestimmten Zeit (z. B. bei T30 = 30 min)nicht verloren gehen.Nach MBO (Musterbauordnung) der Länder müssen in Geschossenmit mehr als 4 Wohnungen allgemein zugängliche Flure vor Ge-meinschaftsräumen vorhanden sein, die vom Treppenhaus „rauch-dicht“ abgeschottet sind. Im geschlossenen Zustand behindernRauchschutztüren nach DIN 18095 den Durchtritt von Rauch der-art, dass im Brandfall der dahinter liegende Raum als Flucht- undRettungsweg ohne Atemschutz passierbar bleibt. Rauchschutztürensind aber keine Feuerschutzabschlüsse nach DIN 4102. Sie bedürfennicht der amtlichen Zulassung durch das Institut für BautechnikBerlin. Alle funktionswichtigen Beschläge an Rauchschutztürenmüssen so beschaffen sein, dass ihre Funktion bis zu einer Tempe-ratur von 200°C nicht beeinträchtigt wird. Rauchschutztüren müs-sen selbsttätig schließen, dabei sind Türschließer nach DIN 18263 zuverwenden.

12.7 Normgrößen (Rohbaumaß) für Türöffnungen

Maße für Wandöffnungen

Breite 635 760 885 1010 1135 1260 1760 2010 2510

Höhe

1880 x1)

2005 x1) x1) x1) x1) x2) x2)

2130 x1) x1) x1) x1)

2255

2505

(Maße in mm)

1) Hierbei handelt es sich um Vorzugsgrößen.

2) Wandöffnungen dieser Vorzugsgrößen sind im Regelfall zweiflügelig.

Tabelle 30: Maße für Wandöffnungen

Normgrößen

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Andere Größen für einflügelige Türen sind meist Sonderanfertigun-gen und i. d. R. sehr teuer. Ein weiterer Vorteil dieser Normgrößenbesteht auch darin, dass von verschiedenen Herstellerfirmen Tü-relemente in kurzer Zeit geliefert bzw. im Bedarfsfall hergestelltwerden können. Es sollte daher bei der Planung darauf geachtetwerden, dass die Rohbaumaße (Baurichtmaße) nach DIN 4172eingehalten werden. Diese sind ganzzahlige Vielfache von 125 mm.

12.8 Sonstiges

Öffnungsrichtung DIN L, DIN R

Beim Bestellen eines Türelementes ist neben der Größe der Wan-döffnung, der Wandstärke etc. auch die Öffnungsrichtung mit anzu-geben. Diese lässt sich wie folgt definieren: Man stellt sich in denRaum, in welchem sich das Türband befindet. Geht die Türe nachlinks auf (Türband an der linken Seite), handelt es sich um ein Tü-relement mit Richtung DIN links. Geht die Türe nach rechts auf(Türband an der rechten Seite), handelt es sich um ein Türelementmit Richtung DIN rechts.

Türenanschlag DIN rechts

Abb. 26: Türenanschlag DIN rechts

Öffnungs�richtung

Wandscheibe

Zarge

Türblatt

Band

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Türspion

Um ein großes Blickfeld abdecken zu können und damit nahezujede Ecke vor der Tür eingesehen werden kann, sollten Weitwinkel-spione von 200° verwendet werden. Damit der Türspion für Kindererreichbar ist, wurde der Abstand zwischen Türunterkante undTürspion nach DIN 68706 auf 1400 mm festgelegt. Bei Montageeines Türspions mindert sich der Schallschutz um ca. 3 dB.

Zierleisten

Zierleisten am Türblatt und Wandanschlussleisten an der Türzargeheben den Wert einer Innenraumtüre erheblich, sind jedoch imLeistungsumfang vieler Bauträger nicht enthalten.

Horizontalschnitt einer Wandanschlussleiste

Abb. 27: Horizontalschnitt einer Wandanschlussleiste

Bodendichtungen

Die für die Funktion einer Tür erforderliche Bodenluft kann beigeschlossener Tür – insbesondere bei Wohnungseingangs- oderHaustüren – durch Bodendichtungen je nach Verwendungszweck(z. B. Schall-, Wärme-, Brandschutz) wirksam abgedichtet werden.Dabei gibt es je nach Hersteller verschiedenartige Systeme, wobei fürmechanisch absenkbare Bodendichtungen Nutausfräsungen imunteren Türblattbereich notwendig sind.

Bodendichtung

Zarge

Wandanschlussleiste

Wandscheibe

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Horizontalschnitt einer Bodendichtung

Abb. 28: Horizontalschnitt einer Bodendichtung

Beschläge

Beschläge sind in Alu, Stahl, Kunststoff, Messing oder Edelstahlerhältlich. Dabei kann die Oberfläche eloxiert, verchromt, vernik-kelt, kunststoffbeschichtet etc. werden. Die Auswahl der Beschlägesollte nach der Beanspruchung, nach der Form und dem Materialder Tür und dessen Oberfläche bestimmt werden.

Schlösser

Türschlösser werden i. d. R. als Einsteckschlösser in bereits vorge-fertigte Aussparungen im Türblatt eingesetzt. Für besondere Tür-konstruktionen, z. B. Schiebetüren und besondere Anforderungen,z. B. Schallschutz, sind spezielle Schlösser lieferbar.

Als Schlösser können verwendet werden:

� Zylinderschloss (PZ): Für Wohnungs�/Hauseingangstüren

� Sicherheitsschloss: Für Wohnungs�/Hauseingangstüren

� Buntbartschloss (BB): Für Innentüren

� Badezimmerschloss (Bad, WC): Für Bäder und WCs

Bei der Schließung ist zu beachten, dass das Schließblech eine zwei-tourige Schließung zulässt. Achten Sie in der Baubeschreibung beim

Beschläge

Schlösser

Türblatt

System einer Bodendichtung

Belag

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243

Kauf einer Wohnung bzw. eines Hauses darauf, dass die Schließan-lage mit der Haus-, Wohnungstüre, Tiefgarage, Schlüsselsäule fürTiefgarage, Kellerabteiltüre etc. gleichschließend – d. h. mit einemSchlüssel bedienbar – ist.

Lüftungsschlitz

Lüftungsschlitze werden standardmäßig oben und unten jeweils imAbstand von 80 mm von der Außenkante Türblatt in einer Breitevon 440mm eingefräst. Auf Wunsch werden von den meisten Tür-herstellern passende Kunststoff- oder Metall-Lüftungsgitter bereitswerksseitig eingebaut.

Briefschlitz

Ein Briefschlitz wird bei Bedarf in einem Abstand von 850 mm vonder Türblatt-Unterkante angebracht. Damit ist jedoch eine erhebli-che Minderung des Schallschutzes verbunden.

Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Tür-montage

Setzen der Zargen:

� Wohnungseingangstüren (Holz): nach den Putz� und Estricharbeiten

� Wohnungseingangstüren (Stahl): vor den Putzarbeiten

� Innentüren: nach den Putz� und Estricharbeiten

Vor dem Setzen der Zargen sollte der Maler die Wandflächen umdie Zargen streichen.

Türblattmontage und Montieren der Türdrücker:

� Wohnungseingangstüren: nach den Putz� und Estricharbeiten

� Innentüren: nach den Bodenbelagsarbeiten

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13 MalerarbeitenDie Gestaltung der Räume kann einerseits durch verschiedene Artendes Innenputzes, andererseits durch Innenanstriche, Tapeten oderBekleidungen individuell verändert werden. Die Raumproportionlässt sich durch optische Tricks stark verändern, indem man hoheRäume z. B. durch umlaufende Gesimse oder durch horizontal ver-laufende Muster an den Wandflächen etc. optisch reduzieren kann.Räume kann man optisch erhöhen, indem man z. B. eine senkrechteMusterung wählt oder Decken sehr hell gestaltet.

Malerarbeiten kommen z. B. zur Ausführung für:

Innenbereiche● Wände und Decken (verputzt oder betoniert etc.)● Metallteile (Innengeländer etc.)● Holzteile (Dachuntersichten innen etc.)

Außenbereiche● Fassade (mit Sockel und Lichtschachtbereiche etc.)● Metallteile (Balkone etc.)● Holzteile (Dachuntersichten außen, Balkonverbretterung etc.)

Bevor der Maler mit seiner Leistung beginnt, sollte der zu behan-delnde Untergrund gründlich geprüft und ein ggf. mangelhafterUntergrund nicht überstrichen werden. Untergründe müssen eben,trocken, sauber, öl- bzw. fettfrei und fest sein. Größere Ausbesse-rungen, z. B. an verputzten Flächen, an Betonoberflächen (z. B.Nester, Grate) etc. gehören nicht zu den Nebenleistungen des Ma-lers. Sofern Malerarbeiten in Eigenleistung erbracht werden, solltenSie mit dem Bauleiter oder dem Architekten eine Abnahme derOberflächen bzw. Untergründe durchführen.

Die durch einen Anstrich erforderliche Schutz- und/oder optischeWirkung kann i. d. R. durch einen Anstrich nicht erfüllt werden.Dabei sind abhängig von der zu behandelnden Oberfläche mehrereAnstriche notwendig. Grundierungen gleichen z. B. unterschiedli-che Saugfähigkeiten des Untergrundes aus und gewähren dem dar-auffolgenden Anstrichaufbau eine optimale Haftung mit dem Un-tergrund. Zwischenanstriche verbessern die Deckfähigkeit des

Bei Eigenlei�stung Unter�grund prüfen

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Malerarbeiten 9

245

Schlussanstriches. Mit dem Schlussanstrich wird die gewünschteOberflächenstruktur erreicht. Die Anzahl der Anstriche richtet sichhauptsächlich nach der Untergrundbeschaffenheit und dem Deck-vermögen der Farbe.

Bei der Behandlung von unten aufgeführten Oberflächen sollte be-achtet werden:

Holzteile

Beim Anstrich von Holzteilen (z. B. sichtbare Dachuntersichten,Balkonverbretterung) sollte darauf geachtet werden, dass diese min-destens zweimal gestrichen werden. Dabei ist auch zu prüfen, obeine Imprägnierung mit Holzschutzmitteln nach DIN 68800 erfor-derlich ist. Neben dem chemischen Holzschutz für tragende Bauteile(z. B. Dachstühle, Stützen, Dachschalungen) sollten auch für dieImprägnierung umweltschonende Mittel mit Prüfzeichen verwendetwerden, damit eine gesundheitliche Gefährdung ausgeschlossen ist.

Holzteile im Außenbereich können mit Acryl-Lasurfarbe (Dick-schichtlasur) gestrichen werden. Durch Zusatz von Pigmenten kanndiese farbig gestaltet werden. Die Pigmentierung bietet außerdemSchutz gegen UV-Strahlung. Acryl-Lasurfarbe ist Wasser verdünn-bar, wetterbeständig und wasserabweisend.

Tipp!Generell sollte im Außenbereich ausschließlich mit Lasuren gearbeitetwerden, da bei Verwendung von nicht atmungsaktiven Lacken es auf�grund der hohen Temperaturdifferenzen und Witterungseinflüsse zuAbplatzungen führen kann. Anstriche auf Holzteilen müssen daherüber eine ausreichende Elastizität verfügen.

Je nach Wetterbeanspruchung sollten außen liegende Holzteile nachca. 2 - 5 Jahren nachbehandelt werden. Durch Kesseldruckimprä-gnierung werden außen liegende Holzteile für Jahrzehnte geschützt.Eine individuelle Farbgebung kann durch einen farbigen Lasuran-strich erfolgen.

Imprägnierungmit Holz�schutzmittelnnach DIN68800

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Holzteile im Innenbereich können mit Kunststoffdispersions-Lasurfarbe mit Lasurpigmenten zur Farbgestaltung behandelt wer-den oder mit Imprägnier-Lasuren (Dünnschichtlasuren), welche tiefin das Holz eindringen und einen dünnen Film auf der Oberflächebilden.

Metallteile

Tipp!Bei außen liegenden Metallteilen (z. B. Balkonunterkonstruktion)sollten Sie in der Baubeschreibung darauf achten, dass diese verzinktsind, da eine Verzinkung gegenüber einem rostschutzgrundiertenMetallteil witterungsbeständiger und langfristig gesehen im Unterhaltgünstiger ist. Verzinkte Bauteile sind in der Anschaffung jedoch teu�rer.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Balkongeländer und auch sämtli-che Treppengeländer im Innenbereich aus z. B. Aluminium etc. mitPulverbeschichtung auszuführen. Dabei sind der Farbgebung kaumGrenzen gesetzt. Diese Ausführung ist gegenüber einer verzinktenMetallkonstruktion (bei innen liegenden Metallteilen nicht erfor-derlich) günstiger.

Generell ist ein Anstrich von verzinkten Metallen (Dachrinnen,Fallrohre, Bleche bei Gauben, Balkone etc.) möglich, sofern derUntergrund fettfrei gemacht und ein spezieller Grundanstrich alsHaftgrund für die Zwischen- und Deckanstriche – meist Lackfar-ben – vorgesehen wird. Für Anstriche auf Metall eignen sich beson-ders Epoxydharzlacke (EP-Lacke) oder auch Polyurethanlacke(PUR-Lacke).

Bei nicht verzinkten Metallteilen im Außenbereich ist eine Grundie-rung unverzichtbar. Auf die Grundierung erfolgt dann ggf. ein Zwi-schenanstrich und der Schlussanstrich.

Mineralische Untergründe (Putze)

Bei mineralischen Untergründen ist zu prüfen, ob die Oberflächensauber, trocken und fest sind. Putzmängel sind vor jedem Anstrich

Untergrund�vorbehandlung

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Malerarbeiten 9

247

fachgerecht zu beseitigen. Für die Festigung des Untergrundes sorgtein Grundanstrich mit Putzhärter oder Tiefengrund. Weitere Zwi-schen- oder Schlussanstriche sind je nach gewünschter Oberflä-chenstruktur erforderlich.

● Für den Innenbereich sind u.a. folgende Anstrichmittel geeignet:

Kunststoffdispersionsfarbe (Dispersionsfarbe)Diese besteht aus Kunststoffdispersion mit Pigmenten und Füllstof-fen. Sie sollten für Innenbereiche wisch- und waschbeständig oderscheuerbeständig und je nach Schichtdicke atmungsfähig sein.

Silikat- und SilikonharzfarbeSilikatfarben dürfen keine organischen Bestandteile, z. B. Kunst-stoffdispersionen, enthalten. Silikatfarben sind nicht auf gipshal-tigen Untergründen zu verwenden. Sie sind extrem atmungsfähigund für Anstriche auf Kalk- und Kalkzementmörtelputz geeignet.

Dispersions-SilikatfarbeMit Quarz gefüllte Dispersions-Silikatfarben werden zu Struktur-beschichtungen verwendet. Sie sind auf gipshaltigen Untergrün-den nur mit besonderer Grundbeschichtung zu verwenden.

● Für den Außenbereich sind u.a. folgende Anstrichmittel geeignet:

Kalk- und zementhaltige Putze müssen gut abgebunden undtrocken sein. Frische Putze müssen vor dem Anstrich durchFluate neutralisiert werden. Ein Grundanstrich sorgt für die Fe-stigung des Untergrundes.

Für Außenbeschichtungen sind nur wetterbeständige Farben, wiez. B. Silicat-, Silikonharz-, Dispersionsfassadenfarben, zu verwenden.

Für das Überbrücken von Haarrissen sind plastoelastische Dis-persionsfarben zu benutzen.

Beton�/Estrichflächen

Um ein Absanden des Estrichs zu unterbinden, sollte dieser, sofernkein anderweitiger Belag vorgesehen ist, mit einem Anstrich verse-hen werden. Zudem sind Anstriche die kostengünstigste Alternativezu anderen Bodenbelägen. Bei Wohnanlagen kommen dabei insbe-sondere Nutzräume wie z. B. Heizräume, Kellerabteile und Flure in

Anstrichmittel

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9 Gewerke

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Betracht. Anstriche haben den Vorteil, dass diese gegenüber blankenEstrichflächen pflegeleichter und wischfähiger sind.Für Beschichtungen von Beton- oder Zementestrichflächen eignensich besonders Epoxydharzlacke (EP-Lacke). Dies sind Zweikompo-nentenlacke auf der Basis von Epoxydharz aus Stammlack und Här-ter. Für den gleichen Zweck eignen sich auch Polyurethanlacke(PUR-Lacke) auf der Basis von Polyisocyanaten.Bei nicht verputzten Betonoberflächen (Wände und Decken) istdarauf zu achten, dass diese öl- und fettfrei sind, da aufgrund vonSchalöl – mit welchem die Schalung eingesprüht wird – und ggf.Zusatzmitteln im Beton kein guter Haftgrund erzielt wird. EineUntergrundvorbehandlung ist daher meistens zwingend notwendig.Die Betonoberfläche sollte darüber hinaus frei von Graten und Ne-stern sein. Als Anstriche eignen sich nach der Untergrundvorbe-handlung insbesondere Dispersionsfarben.Bei Außenwänden muss der Beton vor saurem Regen geschütztwerden. Als Anstrichmittel eignen sich Dispersionsfarben, -lacke,Anstrichmittel auf Polymerisatharzbasis etc.

Gipskartonflächen

Bei Dachgeschossausbauten werden die Dachuntersichten meist miteiner Verbretterung oder mit Gipskartonplatten versehen. Da esdurch die Bewegung des Dachstuhles in den Gipskartonflächenhäufig zu Haarrissbildungen kommen kann, ist es sinnvoll, diesenoptischen Mangel von vornherein mit einer Tapete (TrägermaterialPapier) oder Wandbekleidungen (Trägermaterial Kunststoff, Textiletc.) zu versehen. Nach der fachlichen Definition werden auch Wand-bekleidungen als Tapete bezeichnet, deren Oberfläche aus anderenMaterialien (z. B. Textil, PVC), deren Rückseite jedoch aus Papierbesteht. Tapeten nehmen im Gegensatz zu Gipskarton kleine Bewe-gungen auf. Somit ist eine Rissübertragung in die Tapete unwahr-scheinlich. Diesbezüglich sollten Sie auch in der Baubeschreibungbeachten, ob die Untersicht nur geweißelt oder ob sie mit einerTapete versehen ist.

Die gängigste Tapete für solche Zwecke ist die Raufasertapete, wel-che in feiner, mittlerer und grober Struktur erhältlich ist. Nach dem

Rissüber�tragung

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Bodenbeläge 9

249

Verlegen der Raufasertapete muss diese mindestens zweimal, z. B.mit Dispersions-, Latexfarbe, Dispersionslack, gestrichen werden.Eine strapazierfähigere Tapete als die Raufasertapete ist die Glasge-webetapete, welche aus nichtbrennbarem Glasfasermaterial besteht,in der Oberfläche eine feine bis rustikale Struktur aufweist, pflege-leicht ist und mit dem Kleber und Anstrich einen guten Armie-rungseffekt des Untergrundes bietet.

Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Ma-lerarbeitenDer Grundanstrich kann parallel mit den Fliesenarbeiten beginnen,sollte jedoch noch vor dem Setzen der Türzargen erfolgen.Der Schlussanstrich sollte vor dem Verlegen der Oberböden und derElektroendmontage ausgeführt werden.Dachuntersichten sollten nach dem Außenputz gestrichen werden,da dabei noch das Gerüst benutzt werden kann.Der Anstrich von Außenflächen, für welche kein Gerüst benötigtwird, sollte je nach Witterung vor der Erstellung der Außenanlagenerfolgen.

14 BodenbelägeFußböden sind die am stärksten beanspruchten Flächen in einemGebäude. Deshalb sollte schon bei der Planung die zukünftige Nut-zung der Räume und die damit verbundene Gestaltung untersuchtwerden. Dabei sind technische, ästhetische und wirtschaftliche Ge-sichtspunkte zu berücksichtigen. Die räumliche Gestaltung kannneben der Auswahl von Muster und Farbe auch durch aufeinanderabgestimmte verschiedenartige Materialien und Farben erheblichaufgewertet werden.

Für den Wohnungsbau stehen insbesondere folgende Bodenbelägezur Auswahl:● Fliesen-, Marmor- und Granitbeläge● Teppichbeläge● Parkettbeläge● PVC-Beläge

Bodenbeläge

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● Anstriche

Kein Belag weist nur Vorzüge auf. Deshalb muss hier von Fall zu Fallder für Ihren Zweck am besten geeignete Fußbodenbelag ausgesuchtwerden. Die folgende Übersicht soll Ihnen einen kleinen Einblickgeben, für welche Räume sich spezielle Bodenbeläge besonders eig-nen.Bei der Auswahl der Bodenbeläge wird ein mittlerer bis gehobenerStandard der Baubeschreibung zugrunde gelegt. Weitere Kombina-tionen sind durchaus möglich, jedoch beschreiben diese einen ande-ren Standard. Dabei ist auch ein entsprechendes Kosten-/ Nutzen-verhältnis berücksichtigt.

Raum Fliesen Granit Marmor Teppich Parkett PVC Anstrich

Wohnen x x x x x

Schlafen x20 x x

Bad/WC x x

Küche x o21

Diele/Flur x x o22 x x23

Kind x24 x x

Essen x x x x x

Arbeiten x x

Hobbyraum x x

Heizung x x

Balkon x

Abstellraum x x x

KG Flur x x

Kellerabteil (WA) x x x

x = geeignet o = weniger geeignet WA = Wohnanlage

Tabelle 31: Eignung der Bodenbeläge bezüglich Nutzung

20Im Schlaf- und Kinderzimmer sind Fliesenbeläge nicht zu empfehlen, da diese„kalt“ wirken, es sei denn, Sie sind gegen Hausstaub etc. allergisch.

21Da Marmorbeläge i. d. R. eine geringere Abriebfestigkeit als Granit und Flie-sen aufweisen, sind diese für stärker beanspruchte Räume, wie z. B. Küche,Diele, Flur etc. weniger geeignet.

22Siehe Fußnote 21.

23Geeignet bei nicht so starker Beanspruchung

24Siehe Fußnote 20.

WelcherBodenbelag fürwelchenZweck?

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Tipp!Bevor man sich für einen Bodenbelag entscheidet, sollte man sichüber nachfolgende Punkte Gedanken machen:• Wie wird der Belag beansprucht, mit was wird er belastet?• Werden zusätzliche Eigenschaften verlangt (z. B. Schalldäm�

mung, Wärmedämmung, Brandverhalten)?• Wie stark sind die Verschmutzungsmöglichkeiten, wie hoch ist

der Pflegeaufwand?• Passt der Belag farblich zu meinen Einrichtungsgegenständen?

14.1 Fliesen�, Marmor� und Granitbeläge

Die wichtigsten Vorteile für Fliesen-, Marmor- und Granitbeläge:● vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten,● lange Lebensdauer,● einfache Reinigung und Pflege.

Alle Bodenbeläge sind dem Verschleiß ausgesetzt. Der Verschleißhängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:● Beschaffenheit des Belages,● Art der Beanspruchung,● Art der Verschmutzung.

Im Normalfall wird der Verschleiß von Bodenbelägen durch Sand-und andere Schmutzpartikel verursacht, die an den Schuhsohlenhaften und bei Geh- und Drehbewegungen zu Beschädigungen(Kratzer) führen können.Unglasierte Steinzeugfliesen haben einen Verschleißwiderstand,der zu den höchsten aller Bodenbeläge gehört. Auch nach jahrzehn-telanger intensiver Beanspruchung ist eine Abnutzung dieses homo-genen Materials praktisch nicht erkennbar.Glasierte Steinzeugfliesen sind wegen ihrer glatten Oberfläche be-sonders pflegeleicht. Deshalb und wegen der Vielfalt ihrer Farbenund Formen sind sie so beliebt. Regelmäßig gereinigte und für denjeweiligen Anwendungsbereich zweckmäßig ausgewählte glasierteSteinzeugfliesen haben eine lange Lebensdauer.Kratzende Stoffe, wie z. B. Schmutzbeimengungen von Quarzsand,können im Laufe der Zeit allerdings zu einer Glanzminderung oder

Verschleiß

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zu einer gewissen Aufrauchung der Oberfläche führen. Um einemvorzeitigen Oberflächenverschleiß vorzubeugen, sollten an allenHaus- und Wohnungseingängen großflächige Fußmatten ange-bracht werden.Der Oberflächenverschleiß-Widerstand ist nicht bei allen Glasurengleich. Deshalb sind die glasierten Steinzeugfliesen in fünf Klassenunterschiedlicher Belastbarkeit, die Abriebgruppen „I“ bis „V“,eingeteilt und entsprechend gekennzeichnet. Dabei weist die GruppeI die geringste und Gruppe V die höchste Abriebfestigkeit auf. DieBestimmung der Abriebgruppe erfolgt nach DIN EN ISO 10545-725. Aus der nachstehenden Einteilung ersehen Sie, welche Abriebgrup-pen für welche Anwendungsbereiche empfohlen werden.

Bewertet wird in fünf Klassen:

Klasse I: für Barfuss� und Hausschuhbereich in Bädern und Schlafzimmern.

Klasse II: für eine leichte Beanspruchung in allen Wohnbereichen.

Klasse III: für mittlere Beanspruchung in allen Wohnbereichen sowie Dielen,Fluren und auf Balkonen.

Klasse IV: für hohe Beanspruchung in Hauseingängen, auf Terrassen, in Kü�chen, Arbeits� und in Wirtschaftsräumen und auf allen Flächen, dieextrem belastet werden, beispielsweise Garagen.

Klasse V: für höchste Beanspruchung in allen Räumen und auf allen Flächen,die extrem belastet werden, beispielsweise Garagen.

Tabelle 32: Abriebgruppen nach DIN EN ISO 10545�7

Hinweis:Fliesen der Klassen I und II werden auf dem Markt kaum noch ange�boten.

25 DIN EN ISO 10545-7, Ausgabe:1999-03; Keramische Fliesen und Platten -Teil 7: Bestimmung des Widerstandes gegen Oberflächenverschleiß - GlasierteFliesen und Platten (ISO 10545-7:1996); Deutsche Fassung EN ISO 10545-7:1999

Oberflächen�verschleiß�Widerstand

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Tipp!An extrem beanspruchten Stellen – und das gilt für alle Anwendungs�bereiche – sind vom Gesamtbild abweichende Oberflächenverände�rungen nicht auszuschließen. In Grenzfällen empfiehlt es sich daher,die Fliese der nächsthöheren Beanspruchungsgruppe zu wählen.Selbstverständlich können natürlich auch Fliesen höherer Abriebgrup�pen in Bereichen mit geringeren Anforderungen verlegt werden.

Für stärkste Beanspruchung empfiehlt sich nach wie vor die Verar-beitung von unglasierten Steinzeugfliesen.

Neben Bädern, WCs und Küchen sollten auch Dielen und Flure mitFliesen oder Granitbelägen belegt werden. Da die Beläge in diesenRäumen am meisten beansprucht werden, Fliesen- und Granitbelägeeine hohe Abriebfestigkeit aufweisen und gegen Kratzer und Verun-reinigungen unempfindlicher sind, sind die genannten Beläge Tep-pichböden vorzuziehen. Zudem lassen sich diese problemlos reini-gen. Im Schlaf- und Kinderzimmer sind Fliesenbeläge nicht zuempfehlen, da diese „kalt“ wirken. Hier ist ein Teppich- oder Par-kettbelag vorzuziehen, da dabei eine gemütliche Wohnatmosphäregeschaffen wird.

Bevor mit dem Fliesen begonnen wird, sollten die Oberflächen (Bö-den und Wände) auf Ebenheit überprüft werden. Sollten hier nochNachbesserungen notwendig werden, ist unbedingt der Bauleiter zuverständigen, damit der Mangel behoben wird.In der Regel werden zuerst die Wandflächen mit Fliesen belegt.Dabei ist zu beachten, dass im Bereich von Badewannen undDuschwannen die Wandflächen mit einem Isolieranstrich versehenwerden. Nachdem die Wandfliesen verklebt sind, werden diesei. d. R. anschließend verfugt. Zwischen Wand- und Bodenfliesenmuss ein Spalt freigehalten werden, der keinen Fliesenkontakt undkeine Kräfteübertragung zulässt.Wurde als Estrich Calziumsulfat-Estrich verwendet, muss dieserz. B. mit einem Kunstharzanstrich eingestrichen werden, da sich beiCalziumsulfat-Estrich in Verbindung mit Wasser Ausblühungenbilden, was ein Lösen der Fliesen bzw. Fliesenkleber vom Estrich zur

Räumen fürFliesen� undGranitbeläge

Isolieranstrich

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Folge hat (siehe auch Abschnitt 9.11 „Estrich“, Calziumsulfat-Estrich).Nachdem die Wand- und Bodenfliesen verlegt und verfugt wurden,werden sämtliche Innenecken und Übergänge von Wand zu Bodenoder Boden zu Sockelfliesen dauerelastisch abgefugt. Bei Marmor-belägen ist darauf zu achten, dass das Verfugungsmaterial für Mar-mor geeignet ist.

Tipp!Werden Balkone gefliest, sind ausschließlich frostsichere Fliesen undKleber für Außenbereiche zu verwenden, damit keine Schäden, z. B.durch Frost, entstehen. Fragen Sie diesbezüglich den Händler.

Für Fliesen, welche auf Heizestrich verklebt werden, sind elastopla-stische Kleber zu verwenden, welche geringfügige Ausdehnungenaufgrund der Temperaturschwankungen der Fußbodenheizungaufnehmen können. Darüber hinaus ist ein Aufheizen des Estrichsvor dem Verlegen der Fliesen bzw. Platten zwingend notwendig,damit später keine Beschädigungen in Form von Spannungsrissenauftreten (siehe auch Abschnitt 9.9.2 „Heizungsinstallation“,Warmwasser-Fußbodenheizung).

Da bei Marmorbelägen vom Käufer häufig Carrara-Marmor ausge-sucht wird, sind dabei insbesondere noch folgende Punkte zu be-achten:● Carrara-Marmor wird i. d. R. in Platten mit einem Format

30 × 30 cm und ca. 1 cm Stärke verlegt. Da dieser Naturstein re-lativ hell (grau/weiß) und je nach Stärke transparent wirkt, sollteausschließlich ein weißer Fliesenkleber verwendet werden, damitsich kein Farbdurchschlag bildet.

● Nachdem der Marmorbelag fertig verlegt ist, sollte dieser miteinem geeigneten Mittel imprägniert werden, damit seine„Saugfähigkeit“ unterbunden wird, und sich beim Verschüttenvon Flüssigkeiten keine Flecken bilden können, welche nachträg-lich schlecht zu entfernen sind. Carrara-Marmor ist daher in Kü-chen nicht zu empfehlen.

FrostsichereFliesen

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In der Baubeschreibung sollte der Materialpreis für Fliesenbeläge inHöhe von 25 EUR/m² inkl. Mehrwertsteuer bei mittlerer Standar-dausführung nicht unterschritten werden.

14.2 Teppichbeläge

Im Gegensatz zu Teppichen und Läufern versteht man unter einemTeppichboden einen Belag, der den gesamten Boden eines Raumesbedeckt, also von Wand zu Wand ausgelegt ist.Die wichtigsten Vorteile für Teppichbeläge:● besonders behagliche und gemütliche Wohnatmosphäre,● hohe Trittschall- und Raumschalldämmung (bis ca. 30 %),● guter Gehkomfort,● vielfältige, individuelle Gestaltungsmöglichkeiten in Oberfläche

und Farbe.

Teppichböden kann man nach verschiedenen Herstellungsverfahrenproduzieren. Diese werden nach diesem wichtigen Unterschei-dungskriterium eingeteilt in:

Tufting�Teppichböden

„Tuften“ heißt frei übersetzt „sticken“. Beim Tuften werden die alsTeppichflor sichtbaren Polfäden der Oberfläche in ein vorbereitetesGewebe schlingenförmig eingestickt und mit dem Grundgewebe(Träger) verklebt. Deshalb nennt man Teppichböden mit solcherStruktur Schlingenflor oder Noppenflor. Wird die Schlinge währendder Fertigung aufgeschnitten, erhält man einen Schnittflor bzw.Velours. Durch Veränderungen bei der Garnzufuhr lassen sich un-terschiedlich hohe Polschlingen bilden. Auf diese Weise wird eineHoch-Tief-Musterung erzielt, die unter Verwendung mehrerer Fa-denarten auch eine Flächenmusterung erlaubt.Ihr Anteil an der Gesamtproduktion textiler Bodenbeläge ist inDeutschland in 35 Jahren auf etwa 80 % angestiegen. Die Technik istheute so ausgereift, dass bei Einsatz hochwertiger synthetischerRohstoffe für Pol, Träger und Rücken getuftete Teppichböden denGewebten in Aussehen, Haltbarkeit und Gebrauchseigenschaftennahezu gleichwertig sind.

Vorteile vonTeppichbeläge

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Nadelvlies�Teppichböden

Die Nadelvliestechnik ist nach der Tuftingtechnik das wichtigsteHerstellungsverfahren für textile Bodenbeläge. Wegen ihrer langenLebensdauer haben sich diese Beläge im hochbeanspruchten Ob-jektbereich bewährt.

Die wichtigsten Kriterien, welche die Qualität eines Teppichbodensbestimmen, sind:● Art und Eigenschaft der verwendeten Form,● Art und Eigenschaft der verarbeiteten Garne,● das Trägergewebe und seine Einbindung,● die Rückenbeschichtung,● der konstruktive Aufbau des Teppichs.

Teppichfasern

Teppichfasern

Naturfasern Chemiefasern

pflanzliche Fasern tierische Fasern synthetische Fasern

BaumwolleJuteSisalKokos

WolleHaargarn (Tierhaare)

Seide

PolyamidPolyacryl

Polypropylen

Tabelle 33: Teppichfasern

Polyester usw. Bei der Entwicklung der synthetischen bzw. vollsyn-thetischen Faser war es das Ziel, die guten Eigenschaften der Natur-faser zu erreichen und möglichst noch zu übertreffen. In vielenPunkten ist dies auch gelungen. Die synthetische Faser hat gegen-über der Naturfaser folgende wichtige Vorzüge:● sehr viel größere Reißfestigkeit,● besseres Wiederholungsvermögen,● geringere Schmutzempfindlichkeit.

Kriterien zurQualität vonTeppichböden

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Die Polyamid-Faser weist bei allen wichtigen technischen Kriteriendie besten Ergebnisse auf. Sie hat heute einen Marktanteil von über90 % bei textilen Bodenbelägen.

Die Rückseite von Teppichbelägen kann sowohl aus Schäumen alsauch aus Gewebekaschierungen bestehen. Jede Rückenausstattunghat ihre Vor- und Nachteile.

Vorteile des Schaumrückens:● Erhöhung der Flächenstabilität,● Verbesserung der Trittelastizität,● höhere Wärme- und Schalldämmung.

Vorteile des Doppelrückens:● alterungsresistent,● geringe Eindruckempfindlichkeit,● hervorragende Stuhlrolleneignung,● einfachere Wiederaufnahme bei Renovierungen.

Häufig wird die Nadel-Teilung eines Teppichs als Kriterium fürseine Qualität angegeben. Das stimmt jedoch nicht, denn die Tei-lung hat keinerlei Einfluss auf die Qualität. Normalerweise gilt: jeenger die Teilung, desto dünner das Garn. Je gröber die Teilung,desto gröber das Garn. Die Teppichfaser ist ein Teil des Teppich-garns. Garne bestehen immer aus einem Bündel feiner Fäden, dieauch „Filamente“ genannt werden. Bei Markenfabrikaten stehenTeilung, Garnstärke, Florhöhe und Stichzahl in einem abgewogenenVerhältnis zueinander. Mit der Teilung (= Feinheit) bezeichnet manden seitlichen Nadelabstand von Nadelspitze zu Nadelspitze in derTufting-Maschine. Sie wird in englischem Zoll ausgedrückt(1“ = 2,54 mm).Die gebräuchlichsten Teilungen sind:

Teilung/Zoll Anzahl der Nadeln auf 4 m Breite Erläuterung

5/16“ 504 sehr grob

5/32“ 1.010 grob

1/8“ 1.260 mittel

1/10“ 1.575 fein

5/64“ 2.000 fein

Tabelle 34: Nadel�Teilung der Teppiche

Rückseite vonTeppich�belägen

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Ein Teppichboden wird um so weicher und behaglicher, je höhersein Flor ist. Mit steigender Florhöhe wird er aber auch empfindli-cher gegen „Laufgassen“ und Eindruckstellen von Sitzmöbeln. Umdies auszugleichen, muss er dichter gearbeitet werden und ist des-halb entsprechend teurer.Die Wahl der Teppichboden-Oberfläche wird sehr entscheidendvom Mobiliar des Zimmers bestimmt. Aber auch die Ge-brauchstüchtigkeit der Oberflächenstrukturen sollte berücksichtigtwerden:

● Normale Schlinge:Besonders unempfindlich, gutes Wiedererholvermögen, guterAbriebwiderstand.

● Normaler Velours (aufgeschnittene Schlinge):Empfindlicher als Schlinge infolge Stauchwirkung bei der Bege-hung, wenn aber dicht genug verarbeitet, sehr widerstandsfähig.

● Hoch-tief-Struktur, Schlinge:Empfindlicher als Normalvelours, da infolge Strukturmusterungdie Hochschlingen auf kleinen Flächen stehen und leicht zusam-mengedrückt werden können; Belag muss entsprechend dichtverarbeitet sein.

● Hoch-tief-Struktur, Schlinge/Velours:Hier sind die Hochschlingen aufgeschnitten und die Stauchwir-kung ist stärker als bei der einfachen Schlingenstruktur. Für glei-che Gebrauchstüchtigkeit ist höhere Preisklasse erforderlich.

● Softvelours:Gegenüber Normalvelours wird er aus sehr viel feineren Fasernhergestellt, die ihm seine angenehme Weichheit verleihen, ent-sprechend höher ist seine Empfindlichkeit.

Oberflächen�struktur

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Tipp!Beachten Sie beim Kauf von Teppichbelägen, dass die Ware mit demGütesiegel der ETG (Europäische Teppichgemeinschaft e. V.) – aufder Rückseite des Teppichs angebracht – versehen ist. Diese Wareentspricht den DIN�Vorschriften der Eignungssymbole wie z. B. derSymbole für Ruhebereich, Wohnbereich, Arbeitsbereich oder für dieZusatzeignungen rollstuhlgeeignet, treppengeeignet, nassraumgeeig�net, antistatisch und fußbodenheizungsgeeignet.

Teppichböden mit synthetischem Doppelrücken sind wegen ihrergeringen Eindruckempfindlichkeit und ihrer hervorragenden Rol-leneignung für das starkbeanspruchte Objekt besser geeignet alsTeppichböden mit Schaumrücken.Teppichbeläge sollten bei einer Raum- und Bodentemperatur nichtunter 15 °C und einer relativen Luftfeuchte unter 75 % nicht verlegtwerden. Auch wenn das Raumklima stimmt, müssen die Beläge vorder Verklebung im Raum gelagert werden, damit sie sich akklimati-sieren können. Dies gilt besonders in der kalten Jahreszeit. Nebender ganzflächigen Verklebung können Teppiche unter Spannung –auf Nagelleisten gespannt – befestigt oder mit Klebeband verlegtwerden. Fragen Sie den Lieferanten, ob sich der Teppich für Ihregewählte Verlegemethode eignet.In der Baubeschreibung sollte der Materialpreis für Teppichbeläge inHöhe von 25 EUR/m² inkl. Mehrwertsteuer bei mittlerer Standar-dausführung nicht unterschritten werden.

14.3 Parkettbeläge

Die wichtigsten Vorteile der Parkettbeläge:● hoher Wohnkomfort,● vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten,● lange Lebensdauer,● pflegeleicht, hygienisch und schmutzabweisend.Parkettbeläge unterscheidet man im Wesentlichen nach der Verlege-art.

Das Fertigparkett, bei welchem die Oberfläche bereits fertig ge-schliffen und mehrfach versiegelt ist und die einzelnen Bretter ver-leimt auf einer Trittschalldämmung schwimmend verlegt werden,

Auf Gütesiegelder ETG achten

Rolleneignung

Fertigparkett

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setzt sich gegenüber dem auf dem Estrich verklebten Parkett immermehr durch, da es bei etwas handwerklichem Geschick auch in Ei-genleistung verlegt werden kann. Nach dem Verlegen ist das Parkettsofort begehbar. Viele individuelle Muster und Designs, wie z. B.Schiffsboden, Flechtboden, Tafelparkett, Fischgrätmuster, Land-hausdiele, sind möglich. Die gängigsten Holzstärken für Fertigpar-kettböden sind ca. 8, 13, 22 mm.

Das Massivparkett (ca. 10 mm stark) wird auf dem Estrich verklebt.Nach einigen Tagen wird das Parkett an der Oberfläche angeschlif-fen, versiegelt und in einem weiteren Arbeitsgang lackiert. Da beidieser Verlegeart zahlreiche Arbeitsgänge benötigt werden, dauertdas Verlegen oft mehrere Tage und wird wegen des maschinenin-tensiven Einsatzes (schleifen) und der vielseitig möglichen Verlege-varianten, meist nur vom Fachmann ausgeführt. Je nach Herstellerwerden bereits fertig versiegelte Massivparkett-Beläge angeboten.

Die Holz- und Farbpalette für Parkettböden reicht von der traditio-nellen Eiche über die beliebten hellen Hölzer wie Esche, Ahorn,Buche und Kiefer bis zu den dunklen Tönen der Edelhölzer. DieBodenlegerinnung rät allerdings Handwerkerbetrieben davon ab,Parkettböden aus Buche in Neubauten zu verlegen, da diese beson-ders feuchtigkeitsempfindlich sind und es des öfteren zu Schäden(quellen) gekommen ist.

Bei der Sortierung (Holzart Eiche) unterscheidet man drei Gruppen:

Natur: Hierbei ist die Oberfläche ast�, riss� und splintfrei. Zudem dürfen keinegroben Farb� und Wuchsunterschiede vorliegen (Erscheinungsbild:eher fein/elegant).

Gestreift: Gesunde, festgewachsene Äste bis zu einem Durchmesser von 10 mmund Farbunterschiede sind zulässig (Erscheinungsbild: ursprüng�lich/natürlich).

Rustikal: Hier sind lebhafte Farb� und Wuchsunterschiede zulässig (Erschei�nungsbild: rustikal).

Tabelle 35: Parkett: Sortierung

Bodenbeläge in Privathäusern oder öffentlichen Gebäuden sindunterschiedlichen Beanspruchungen ausgesetzt. Deshalb muss beider Planung des Fußbodenbelags die zu erwartende Anforderung

Massivparkett

Sortierung

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beachtet werden. Das gilt auch für Parkett, der sich allemal für ge-ringe und auch hohe Belastungen eignet. Um die richtige Holzartauszuwählen, empfiehlt sich vor der Verlegung beim Fachhand-werksbetrieb oder direkt beim Hersteller über das Sortiment zuinformieren.Grundsätzlich erfordern öffentliche Räume mit Publikumsverkehrein strapazierfähigeres Parkett als Privaträume. Zur Orientierung fürden Härtegrad des Holzes gilt die Angabe in der Brinell-Härte. Siesagt aus, wie hoch die Widerstandsfähigkeit bei Druckbeanspru-chung auf einer begrenzten Fläche ist, beispielsweise die Punktbela-stung durch spitze Absätze. Gemessen wird der Widerstand, den dasHolz einem einwirkenden härteren Körper entgegensetzt. Dabeihängt die Druckfestigkeit der einzelnen Holzarten von deren Dichteab. Ein Holz ist umso dichter, je mehr Holzfasern es hat. Sind jedochgroße Zellhohlräume dazwischen, lässt es sich leichter zusammen-drücken und gibt der Belastung eher nach.Für private Wohnräume gilt: Alle für Parkett geeigneten Holzartenkönnen in weniger frequentierten Bereichen wie beispielsweise einSchlafzimmer verlegt werden. Dagegen sollten in Kinderzimmern,Hobbyräumen und Fluren oder für Treppen Hölzer verwendet wer-den, die auch stärkerer Beanspruchung stand halten. Hier findenLaubhölzer wie Eiche, Buche, Esche oder Ahorn ihrer Robustheitwegen häufig Verwendung. Andere Hölzer wie Merbau, Wenge oderDoussie weisen einen noch höheren Härtegrad als die einheimischenHolzarten auf. Deshalb werden sie bevorzugt im öffentlichen Be-reich eingesetzt, wie beispielsweise in Museen, Theatern, Restaurantssowie Kindergärten oder Kaufhäusern. Ist das richtige Holz gewählt,hält das Parkett den jeweiligen spezifischen Anforderungen stand.

Anmerkung:Die Brinell�Härte ist nach ISO genormt. Eine Stahlkugel mit 10 mmDurchmesser wird mit einer bestimmten Kraft F (diese ist abhängigvon der Rohdichte und kann 100 N, 500 N bzw. 1000 N betragen) 15Sekunden lang in den Prüfkörper gedrückt; 30 Sekunden dort belassenund innerhalb von 15 Sekunden wieder entfernt. Danach wird diehinterlassene Eindruckfläche gemessen.

Brinell�Härte

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Einteilung einiger Hölzer nach ihrer Brinell�Härte

Holzart Brinell�Härte

Ahorn (kanadisch): 4,8

Ahorn (europäisch): 2,7

Bambus: 4,0

Birke: 2,6

Birne: 2,4

Buche: 3,5

Eiche: 3,6

Erle: 2,5

Esche: 4,0

Fichte/Tanne: 1,3

Kastanie: 2,3

Kiefer: 1,6

Kirsche: 3,0

Lärche: 2,1

Mahagoni: 3,0

Nussbaum (amerikanisch): 3,3

Olivenholz: 5,9

Roteiche: 3,7

Die angegebene Härten sind allerdings nur als Anhaltswerte zu verstehen; die tatsächli�chen Werte variieren abhängig vom Wuchsgebiet des Baumes und der Schnittart (Lageder Jahresringe)

Tabelle 36: Holzarten nach Brinell�Härte

In der Baubeschreibung sollte der Materialpreis für Parkettbeläge ca.35 EUR/m² inkl. Mehrwertsteuer (Fertigparkett, Schiffsboden ca.13 mm stark) bei mittlerer Standardausführung betragen.

Der Materialpreis für Parkettbeläge richtet sich neben der Verlege-art, der Holzart und Sortierung auch nach der Stärke der Nutz-schicht (oberste Holzschicht des Parkettbelages), welche bis zu ca.5 mm stark sein kann. Dies hat den Vorteil, dass nach mehrjährigem

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Gebrauch die Oberfläche ggf. mehrmals abgeschliffen und neu ver-siegelt werden kann. Somit kann ein komplett neu verlegter Bodeneingespart werden.

14.4 PVC�Beläge

Die wichtigsten Vorteile der PVC-Beläge:● gutes Preis-/Leistungsverhältnis,● geschlossene glatte Oberfläche durch thermisches Verschweißen

der Nahtkanten,● breite Farbpalette mit vielfältigen Designs,● hygienisch,● günstiger Unterhalt in Reinigung und Pflege.

PVC-Bodenbeläge werden in fünf BeanspruchungsklassenK1 (= leicht) bis K5 (= sehr stark) eingeteilt.

Die Dicke dieser Beläge beträgt ca. 1,5 - 2,0 mm.

Für den Wohnungsbau sollten ausschließlich die Beanspruchungs-klassen K3 (= mittel) - K5 (= sehr stark) verlegt werden.

Die über die normale Klassifizierung hinausgehenden Zusatzeig-nungen werden mit folgenden Piktogrammen (allgemein verständli-che Bildsymbole) beispielsweise wie folgt dargestellt:

Der Belag ist feuchtraumgeeignet.

Der Belag ist für Fußbodenheizungen geeignet.

Der Belag ist stuhlrollengeeignet.

Vorteile derPVC�Beläge

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Der Belag ist treppengeeignet.

Der Belag ist antistatisch ausgerüstet.

Tabelle 37: Piktogramme für Zusatzeigenschaften von PVC�Bodenbelägen

Aufgrund des guten Preis-/Leistungsverhältnisses eignen sich PVC-Beläge für untergeordnete Räume, wie z. B. Abstellräume.In Räumen mit andauernder Feuchtigkeitsbelastung, im Außenbe-reich und in Räumen mit ständiger Temperaturbelastung solltenelastische Bodenbeläge nicht verlegt werden.

Tipp!Beim Verlegen von PVC�Belägen muss unbedingt darauf geachtetwerden, dass der Estrich ausreichend trocken ist. Werden PVC�Belägezu früh verlegt, entstehen aufgrund der hohen Feuchtigkeit nach kur�zer Zeit Blasen im Belag.

In der Baubeschreibung sollte der Materialpreis für PVC-Beläge inHöhe von 15 EUR/m² inkl. Mehrwertsteuer bei mittlerer Standar-dausführung nicht unterschritten werden.

14.5 Anstriche

Für untergeordnete Räume (z. B. Heizräume, Kellerabteile, Schleu-sen zu Tiefgaragen, Kellerflure) eignen sich besonders Anstriche,welche unmittelbar auf dem Estrich aufgebracht werden (siehe auchAbschnitt 9.13 „Malerarbeiten“, Beton- und Estrichflächen). Damitwird ein Absanden des Estrichs und die damit verbundene Stau-bentwicklung unterbunden. Zudem lassen sich mit Anstrichen ver-sehene Flächen besser reinigen.

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14.6 Allgemeines

Oberfläche und Untergründe

Neben der richtigen Wahl des Bodenbelages ist die Beurteilung desUntergrundes sehr wichtig. So darf ein unsachgemäß ausgeführteroder noch nicht verlegereifer Estrich nicht mit einem Oberbelagbelegt werden. Grundsätzlich muss der Untergrund – ehe er miteinem Bodenbelag versehen wird – folgende Eigenschaften aufwei-sen. Er muss● eben,● risse- und staubfrei,● fest und● trockensein.

Die Oberfläche muss glatt und planeben sein. Die Toleranzen fürdie Ebenheit der Oberfläche regelt die DIN 18202 – Maßtoleranzenim Hochbau.

Bauteile/FunktionMesspunktabstand in m

Flächenfertige(verputzte) Wände undUnterseiten von Decken

max. Toleranz in mm

Flächenfertige Böden,z. B. Estriche zur Aufnahme

von Bodenbelägenmax. Toleranz in mm

0,1 3 2

0,6 4 3

1,0 5 4

1,5 6 5

2 7 6

2,5 8 7

3 8 8

3,5 9 9

4 10 10

Tabelle 38: Ebenheit der Oberfläche nach DIN 18202

Die Abweichung von der Ebenheit wird als Stichmaß zwischen einerBezugslinie und einem Tief- bzw. Hochpunkt ermittelt.

Oberfläche undUntergründe

Maßtoleranzen

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Werden „erhöhte Anforderungen“ an die Ebenheit von Flächengestellt, so ist dies im Leistungsverzeichnis zu vereinbaren.Soweit die Untergründe nicht der Norm entsprechen, sind diese mitgeeigneten Spachtelmassen zu egalisieren.

Auf Risse in schwimmenden Estrichen ist besonders zu achten.Sofern sich bei Belastung einzelne Estrichteile bewegen, ist eineBelegung abzulehnen. Hierbei ist ein kraftschlüssiges Verharzen undVerdübeln der Risse und Scheinfugen (im Türenbereich) mittelsZweikomponentenharz erforderlich. Bei der Risssanierung mittelsVerdübelung wird der Estrich senkrecht zur Rissbildung einge-schnitten. Im Anschluss daran werden Eisenstäbe oder Sanierungs-klammern eingelegt und mit Zweikomponentenharz ausgegossen.Anschließend wird die frische Harzmasse mit Quarzsand einge-streut, damit eine Haftverbesserung für nachfolgende Spachtel-schichten oder Kleber erfolgen kann.Ebenso muss der Untergrund sauber und staubfrei sein. Reste vonFarbe, Wachsen, Ölen etc. müssen restlos entfernt werden, da diesedie Haftfestigkeit für Voranstriche, Spachtelungen und Beläge be-einträchtigen.

Tipp!Der Unterboden muss eine ausreichende Festigkeit besitzen. Dieskann man überprüfen, indem man mit einem Stahlstift die Estricho�berfläche anritzt. Die „Gitter�Ritz�Probe“ vermittelt im Allgemeinenbrauchbare Prüfergebnisse von Estrichoberflächen.

Die Oberfläche von Anhydrit-Fließestrichen muss generell mit ge-eigneten Maschinen angeschliffen werden, damit eine ausreichendeHaftung mit dem Kleber entsteht.

Vor dem Verlegen des Belages ist zu prüfen, ob der Unterbodenausreichend trocken ist. Ein zu hoher Feuchtigkeitsgehalt kann zuerheblichen Schäden führen. Bei PVC-Belägen entsteht eine Blasen-bildung an der Oberfläche, Parkettböden beginnen zu quellen undstehen auf. Die ungefähre Trockenzeit ist abhängig von derEstrichart und kann je nach Zugabe von Zusatzmitteln 2 - 8 Wochenbetragen. Die zulässige Feuchtigkeit darf 0,5 - 6,0 % nicht über-

Risse

Gitter�Ritz�Probe

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schreiten. Dieser Wert ist zudem noch stark vom Oberboden (Par-kett, PVC, Teppich etc.) abhängig.

Parkett- und PVC-Beläge sind gegen Feuchtigkeit empfindlicher alsTeppichbeläge.

Sofern mit Feuchtigkeitsdiffusion zu rechnen ist (z. B. über Nass-oder Heizungsräumen bei nicht unterkellerten Räumen oder imKeller), kann auf eine Feuchtigkeitssperre unterhalb des Estrichsnicht verzichtet werden. Hier sind zusätzliche Abdichtungen uner-lässlich.

Tipp!Beim Wechsel von verschiedenartigen Bodenbelägen ist darauf zuachten, dass sich dieser unmittelbar unter dem Türblatt befindet undnicht in einen Raumteil hineinragt.

Als Abschluss von Bodenbelägen zu den Wandflächen werden Sok-kelleisten befestigt, welche als Schutz der Wandflächen gegen Be-schädigungen und Verschmutzungen bei der Bodenreinigung die-nen. Das Material der Sockelleiste (Keramik, Naturstein, Teppich,PVC, Holz etc.) sollte mit dem Bodenbelag abgestimmt werden.Sockelleisten aus Holz eignen sich nahezu für jeden Bodenbelag.

Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Ver-legung von Bodenbelägen

Teppich, Parkett, PVC, Anstriche:Kurz vor Abnahme (Bezug), um Beschädigungen bzw. starke Verun-reinigungen durch Ausbauhandwerker zu vermeiden.

Wand- und Bodenfliesen, Marmor, Granit:Unmittelbar, nachdem der Estrich verlegereif ist (bei Zementestrichje nach Witterung 3 – 4 Wochen nach Verlegen des Estrichs).

Sockelleisten

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10 Energiegewinnungssysteme –erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien, insbesondere das Sonnenlicht, die Wind-und Wasserkraft, sind Energien, welche im Gegensatz zu Erdöl,Kohle, Erdgas etc. – den so genannten fossilen Energieträgern – innahezu unbegrenztem Maße zur Verfügung stehen.In Deutschland werden ca. 90 % des Primärenergiebedarfs durchfossile Energieträger gedeckt. Obwohl diese Energieträger nur nochbegrenzt zur Verfügung stehen, verbrauchen wir sie nahezu unge-hemmt.Außerdem ist die Energieerzeugung aus fossilen Energieträgern mitder Entstehung von umweltbelastenden Gasen und Reststoffen ver-bunden. Zum Beispiel entsteht bei jedem VerbrennungsvorgangKohlendioxid (CO2).Noch vor der Industrie verbrauchen die Haushalte und Kleinver-braucher die meiste Energie. Ca. 89 % der im Haushalt eingesetztenEnergie wird zum Heizen und zur Aufbereitung von Warmwasserbenötigt. Hier muss durch sparsamen und umweltschonenden Um-gang und durch Heizsysteme angesetzt werden, die den Verbrauchvon Primärenergie drastisch senken.

Energieverbrauch im Haushalt (Bundesrepublik Deutschland)

Abb. 29: Energieverbrauch im Haushalt (Bundesrepublik Deutschland)

Fossile Ener�gieträger

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10 Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien

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Energiegewinnungsanlagen, welche erneuerbare Energien zur Um-wandlung in Wärme, elektrischen Strom etc. erzeugen, sind insbe-sondere:

● Solarkollektoranlagenzur Brauchwassererwärmung, zur Raumheizung sowie zur Be-reitstellung von Prozesswärme

● Photovoltaikanlagenzur Erzeugung von elektrischem Strom

● Wärmepumpenanlagenzur Raumheizung mit oder ohne Brauchwassererwärmung

● Wasserkraftanlagenzur Erzeugung von elektrischem Strom

● Windkraftanlagenzur Erzeugung von elektrischem Strom

● Anlagen zur Verfeuerung fester Biomassenzur Wärmeerzeugung und/oder zur Erzeugung von elektrischemStrom

● Anlagen zur Gewinnung von Biogas

In diesem Abschnitt wird auf folgende Energiegewinnungsanlagennäher eingegangen, da diese in unseren Breiten am häufigsten, mitrelativ geringem Aufwand, eingesetzt werden können und das Ko-sten-/Nutzen-Verhältnis in einer wirtschaftlichen Relation zueinan-der stehen.

● Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung und zurRaumheizung

● Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von elektrischem Strom● Wärmepumpenanlagen zur Raumheizung mit oder ohne

Brauchwassererwärmung

Keine andere Energiequelle ist so umweltfreundlich wie die Sonne.Sie liefert jährlich rund 5.000 Mal mehr Energie als die gesamteWeltbevölkerung verbraucht. Und diese Energie wird uns kostenloszur Verfügung gestellt, vernichtet dabei keine Ressourcen und hin-terlässt keine gefährlichen Rückstände. Auch in unseren von derSonne weniger verwöhnten Breiten lässt sich die solare Einstrahlunggut nutzen.

Energiegewin�nungsanlagen

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Solarkollektoranlagen 10

271

Im Vergleich zu Wind- oder Wasserkraftanlagen sind solare Ener-giegewinnungssysteme ohne schwerwiegende Eingriffe in die Land-schaft und mit wenig Aufwand im Gebäude installierbar. Dabei stelltdas Dach einen idealen, bisher wenig genutzten Raum für Solaranla-gen dar, denn die Solaranlage auf dem Dach benötigt keinen zusätz-lich zu schaffenden Platz. Besonders auf dem geneigten Dach sindsehr gute Wirkungsgrade zu erzielen, weil die notwendige Neigungder Solaranlage bereits durch die Dachneigung gegeben ist.

1 SolarkollektoranlagenSolartechnik ist ein Schritt in Richtung umweltbewussteres Heizen.Eine Investition in die Zukunft, nicht nur, weil eine Solaranlage fossileBrennstoffe einspart. Und wenn die Kosten für Gas, Kohle und Stromsteigen, macht eine Solaranlage noch mehr Sinn. Ebenfalls, wenn inZukunft gesetzliche Bestimmungen bezüglich Emissionen verschärftwerden sollten.Die durch einen Kollektor erzielbare Nutzenergie hängt von mehre-ren Faktoren ab. Wesentlichen Einfluss hat die insgesamt zur Verfü-gung stehende Sonnenenergie. Die Strahlungsleistung der Sonneerreicht auf der Erdoberfläche in unseren Breiten unter optimalenBedingungen (wolkenloser, klarer Himmel, Mittagszeit) etwa1.000 W/m². An einem trüben Wintertag sind dies nur etwa20 W/m². Mit Sonnenkollektoren können, je nach Kollektortyp, biszu ca. 75 % der Globalstrahlung genutzt werden.Die zeitliche Schwankung ist groß. Die jährliche Strahlungsenergie ,die auf die Erdoberfläche fällt, ist von Ort zu Ort verschieden. Sieliegt in Deutschland pro Jahr zwischen 900 kWh/m² und1.100 kWh/m².An einem sonnenklaren Junitag beträgt die Strahlungsenergie proTag etwa 8 kWh/m². Im Mittel liegt sie im Juni pro Tag bei5 kWh/m² – im Dezember jedoch nur bei etwa einem Zehntel diesesWertes.Das Jahr zählt 8.760 Stunden. Die Sonne scheint in Deutschlandzwischen 1.300 und 1.900 Stunden pro Jahr, je nach Region. Etwa

Solarkollektor�anlagen

JährlicheStrahlungse�nergie

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10 Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien

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drei Viertel der Sonnenscheindauer entfallen auf das Sommerhalb-jahr und ein Viertel auf das Winterhalbjahr.

Durchschnittliche Sonnenscheindauer in Stunden pro Jahr

Abb. 30: Durchschnittliche Sonnenscheindauer in Stunden pro Jahr

Weiterhin spielen Kollektortyp sowie Kollektorneigung und -aus-richtung eine wesentliche Rolle. Für einen wirtschaftlichen Betriebder Solaranlage ist außerdem eine sorgfältige Dimensionierung derAnlagenkomponenten erforderlich.Mit einer optimal abgestimmten Solaranlage kann in einem Ein-oder Zweifamilienhaus 50 bis 60 % des jährlichen Energiebedarfsund von Mai bis September der Bedarf für Trinkwassererwärmungund sogar die Erwärmung eines Schwimmbads fast vollständig ge-deckt werden. In der Übergangszeit und selbst bei klaren Winterta-gen wird die Sonnenenergie zur Vorerwärmung genutzt. Sollte mehrSonnenenergie vorhanden sein, kann sie auch Heizwasser miter-wärmen. Das heißt, der Öl- oder Gasverbrauch wird reduziert unddie Umwelt spürbar entlastet. Trotzdem wird man in unseren Brei-

Sonnenschein�dauer

Heizwassermiterwärmen

1700 �1800

1500 �1600

1400 �1500

1300 �1400

1600 �1700

1800 �1900

1500 �1600

1700 �1800

1400 �1500

1600 �1700

1600 �1700

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Solarkollektoranlagen 10

273

ten wohl mit einer zusätzlichen Nacherwärmung durch den Heiz-kessel rechnen müssen. Man spricht hier von einem „bivalentenSystem”.

Solare Deckungsrate (%)

Abb. 31: Solare Deckungsrate (%)

Noch mehr Energie kann gespart werden, wenn die Waschmaschineund der Geschirrspüler mit solarerwärmtem Wasser arbeiten. Be-kanntlich brauchen Waschmaschine und Geschirrspüler den Großteildes Strombedarfs für die Wasseraufheizung. Wird diese weitgehendvon der Solaranlage übernommen, kann ein 4-Personen-Haushalt ca.50 bis 75 Euro Stromkosten pro Jahr sparen.

Tipp!Ein hochwertiger Sonnenkollektor allein garantiert noch keinen opti�malen Betrieb der Solaranlage. Vielmehr kommt es auf die kompletteSystemlösung an. Hierbei müssen alle Komponenten (Sonnenkollek�toren, Speicher�Wassererwärmer, Pumpstation, Leitungen und Rege�lung), welche für eine Solaranlage notwendig sind, optimal abge�stimmt und ausgelegt sein.

SolareDeckungsrate

KompletteSystemlösungentscheidend

Solare Deckungsrate (%)

0

20

40

60

80

100

120

Jan Feb Mär Apr Mai Jun Lul Aug Sep Okt Nov Dez

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10 Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien

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Komponenten eines Solarsystems

Abb. 32: Komponenten eines Solarsystems

Die Neigung der Kollektoren zur Erdoberfläche ist wichtig für ihreEnergieaufnahme. Der optimale Neigungswinkel ist abhängig vomNutzungszeitraum der Kollektoren, da sich der Sonnenstand imVerlauf des Jahres ändert.Bei Schrägdachmontage ist der Neigungswinkel durch die Dachnei-gung vorgegeben. Die größte Energiemenge kann vom Absorber desKollektors aufgenommen werden, wenn die Kollektorebene imrechten Winkel zur Sonneneinstrahlung ausgerichtet ist. Da derEinstrahlungswinkel von der Tages- und der Jahreszeit abhängig ist,sollte die Kollektorebene entsprechend dem Sonnenstand währendder Phase des größten Energieangebotes ausgerichtet werden.In der Praxis erweisen sich Neigungswinkel zwischen 30° und 45° alsideal. Für Deutschland ist je nach Nutzungszeitraum ein Neigungs-winkel von ca. 45° der ideale Kompromiss zwischen Sonnenhöchst-stand im Sommer (Neigungswinkel 30°) und Sonnentiefststand im

KomponenteneinesSolarsystems

Neigung derKollektoren

Sonnenkollektor

Regelung

Heizkessel

bivalenterWasserspeicher

Sonnenkollektor

Solarleitungen(Vor� bzw. Rücklauf)

Süden

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Solarkollektoranlagen 10

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Winter (Neigungswinkel 60°). Neigungswinkel zwischen 25° und 70°gelten noch als sinnvoll.Da die Sonneneinstrahlung während der Mittagszeit am intensivstenist, sollte die Kollektorebene möglichst nach Süden ausgerichtet sein,um eine optimale Leistungsausbeute zu erzielen. Abweichungen derKollektorebene aus der Süd-Richtung (Azimutwinkel) bis ca. 20°haben in den Sommermonaten kaum Einfluss auf die Einstrahlung.Akzeptabel sind aber auch Abweichungen aus der Südrichtung biszu 45°.

Flachkollektoren werden vorzugsweise zur Trinkwasser- undSchwimmbadwassererwärmung eingesetzt. Sie sind für die Montageauf geneigten Dächern geeignet.Flachkollektoren sind die klassische Kollektorbauart. Hauptbe-standteil ist der beschichtete Kupferabsorber. Er gewährleistet einehohe Absorption der Sonnenstrahlung und eine geringe Emissionder Wärmestrahlung. Auf das Absorberblech ist ein mäanderförmi-ges Kupferrohr aufgelötet, das vom Wärmeträgermedium durch-strömt wird. Das Wärmeträgermedium nimmt über das Kupferrohrdie Wärme vom Absorber auf. Der mäanderförmig durchströmteAbsorber sorgt bei Kollektorfeldern für eine sehr gleichmäßigeDurchströmung jedes einzelnen Kollektors. Der Absorber ist voneinem hochwärmegedämmten Kollektorgehäuse umgeben, wodurchdie Wärmeverluste des Kollektors minimiert werden. Die Abdek-kung besteht aus einer Solarglasscheibe. Sie zeichnet sich durcheinen geringen Eisenanteil aus, wodurch die Reflexionsverluste re-duziert werden.Die im Kollektor erwärmte Flüssigkeit (Wärmeträgermedium mitKälteschutz) wird über ein Rohrleitungssystem in einem Wasser-speicher geleitet, in welchem ihre Wärme über einen Wärmetau-scher an das Trinkwasser abgegeben wird. Danach wird sie – abge-kühlt – zu den Kollektoren zurückgeleitet.

Vakuum-Röhrenkollektoren werden zur Trinkwasser- undSchwimmbadwassererwärmung bzw. bedingt auch zur Raumbehei-zung eingesetzt. Sie weisen bei höheren Differenzen zwischen Kol-lektortemperatur und Umgebungstemperatur einen besseren Wir-kungsgrad als Flachkollektoren auf. Im Jahresmittel kann pro

Flach�kollektoren

Vakuum�Röhren�kollektoren

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m² Absorberfläche ein ca. 30 bis 50 % höherer Sonnenenergiegewinnals mit Flachkollektoren erwartet werden.Vakuum-Röhrenkollektoren eignen sich sowohl für geneigte Dächerals auch für Flachdächer. Der Neigungswinkel der Kollektoren mussmin. 25° betragen, um eine Zirkulation der Verdampferflüssigkeitim Wärmetauscherrohr zu gewährleisten.

Die Kollektorgröße richtet sich insbesondere nach:● der Auswahl des Kollektortyps und dessen Wirkungsgrad● der Neigung und der Ausrichtung der Kollektoren● der zur Verfügung stehenden Sonnenenergie● der Anwendung (Trinkwassererwärmung, Schwimmbadwas-

sererwärmung, Raumbeheizung)

Zur Bestimmung der erforderlichen Absorberfläche sollte diese beimjeweiligen Hersteller oder einem Fachbetrieb unter Zugrundelegungder individuellen Gegebenheiten ermittelt werden.Allgemein gelten folgende Empfehlungen für kleinere Solaranlagenzur Warmwasserbereitung (Kollektorfläche < 15 m²):● Systeme so einfach wie möglich ausführen; keine komplexen

Regelungsstrategien (Mehrkosten, Störanfälligkeit, Wartungsauf-wand)

● Anlage nicht überdimensionieren; für Trinkwassererwärmungetwa 90 % solare Deckung im Sommer anstreben

● besser ein großer Bivalent-Speicher mit Bereitschaftsteil als zweioder mehrere kleine Speicher (Kosten, Wärmeverlust).

Besonders wichtig für die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage ist dieDimensionierung bezüglich des Warmwasserbedarfs. Dieser kannzwischen 20 bis 100 Liter pro Tag und Person variieren, ohne dassder Verbrauch von Wasch- und Spülmaschine eingerechnet ist.Für Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem normalen, täglichenNormwasserverbrauch von 40 bis 50 Litern/Person mit 45°C gilt dieDaumenregel:● 1,0 bis 1,5 m² Kollektor pro Person bei Flachkollektoren● 0,8 bis 1,2 m² Kollektor pro Person bei Vakuum-Röhrenkollek-

toren und● ca. 80 Liter Speichervolumen pro Person

Kollektorgröße

Dimensionie�rung

Normwasser�verbrauch

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Photovoltaikanlagen 10

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Die Raumbeheizung bzw. Raumheizungsunterstützung durch Son-nenenergie stellt sich im Gegensatz zur Trinkwassererwärmungungünstiger dar. Die Periode mit dem größten Sonnenenergieange-bot ist gegenüber der Periode mit dem größten Heizenergiebedarfzeitlich versetzt. Während der Wärmeverbrauch für die Trinkwas-sererwärmung über das ganze Jahr hindurch relativ konstant ist,besteht zu Zeiten des größten Wärmebedarfs für die Raumbehei-zung nur ein sehr geringes Sonnenenergieangebot. Um eine Unter-stützung der Raumbeheizung zu realisieren, muss die Absorberflä-che relativ groß bemessen werden. Dadurch kann es im Sommer zuStagnationen im Solarkreis kommen.

Tipp!Für die Nutzung der Sonnenenergie gibt es attraktive Fördermittel.Auch viele Städte und Gemeinden unterstützen den Einbau von Kol�lektoren. Anträge und Fördervoraussetzungen gibt es bei Gemeinde�verwaltungen und Bauämtern.

Die Genehmigung von Solaranlagen ist nicht einheitlich geregelt. ObSolaranlagen anzeige- oder genehmigungspflichtig sind, teilt daszuständige Bauamt mit.

2 PhotovoltaikanlagenPhotovoltaik nennt man den physikalischen Vorgang der direktenUmwandlung von Licht in elektrische Energie. Insbesondere beiKleinstanwendungen (z. B. Taschenrechner, Uhren etc.) findet diePhotovoltaik schon seit einiger Zeit vielfach Anwendung.Zur Umwandlung werden Solarzellen benötigt, die aus speziell be-handeltem Halbleitermaterial hergestellt werden. Als Grundmaterialwird meist Silizium verwendet. Je nach Anwendung der Photovol-taik unterscheidet man folgende Betriebsweisen:

AttraktiveFördermittel

Genehmigung

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10 Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien

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Inselbetrieb

Besteht keine Verbindung zum öffentlichen Stromnetz, spricht manvon Inselbetrieb. Um auch nachts und in sonnenscheinarmen ZeitenStrom zur Verfügung zu haben, muss der erzeugte Strom in teureEnergiespeicher (Batterien) zwischengespeichert werden. Insbeson-dere bei größeren Anlagen, z. B. bei der Versorgung von Einödhö-fen, Berghütten etc. ist zur Deckung des Spitzenbedarfs zusätzlichein Stromerzeugungsaggregat notwendig. Trotz deutlich höhererStromkosten ergeben sich somit sinnvolle Anwendungen für Photo-voltaik.

Netzparallelbetrieb

Bei dieser Betriebsweise wird die Photovoltaikanlage mit dem öf-fentlichen Netz gekoppelt. Der von der Solaranlage erzeugte Stromwird direkt von den angeschlossenen elektrischen Verbrauchern(übliche Haushaltsgeräte, Lampen usw.) genutzt. Übersteigt diesolar erzeugte elektrische Energie den Eigenbedarf des Betreibers(Überschussenergie), so wird diese ins öffentliche Netz eingespeistund steht somit anderen Stromabnehmern zur Verfügung. Bei nichtausreichendem Solarstromangebot wird automatisch zusätzlicheEnergie aus dem öffentlichen Netz vom Energieversorgungsunter-nehmen bezogen, um den Betrieb der angeschlossenen Geräte si-cherzustellen.Das öffentliche Netz stellt bei dieser Art der dezentralen Energieer-zeugung einen wartungsfreien Energiespeicher dar.

Inselbetrieb

Netzparallel�betrieb

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Photovoltaikanlagen 10

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Komponenten einer Photovoltaik-Anlage

Abb. 33: Komponenten einer Photovoltaik�Anlage

Eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage besteht im Wesentlichenaus folgenden Komponenten:● Solargenerator mit Modulanschlusskasten

Der Solargenerator wandelt die Sonnenstrahlung in elektrischenGleichstrom um. Er besteht aus mehreren Solarmodulen, die imAnschlusskasten miteinander verschaltet werden. Um eine instal-lierte Leistung von 1 kWpeak (Spitzenleistung) zu erreichen, isteine Solarmodulfläche von 8 - 10 m² erforderlich. Damit ist einesolare Erzeugung von etwa 800 - 900 kWh pro Jahr möglich.

● Wechselrichter mit Netzankopplung (Schalt- und Schutzeinrich-tungen)Der Wechselrichter hat die Aufgabe, den vom Solargenerator er-zeugten Gleichstrom in Wechselstrom umzuwandeln und speistdiesen direkt in das mit dem öffentlichen Netz verbundeneHausnetz ein.

Komponenteneiner Photo�voltaik�Anlage

Solargenerator

Wechselrichter

Solarmodule

Freischaltstelle undÜberspannungsschutz

Wechselrichter

Stromverteiler undSicherung

Gleichstromleitung

Zähler fürStromerzeugung

Wechselstromleitung

Zähler fürEinspeisung und

Bezug

bestehendesHausanschlusskabel

Süden

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Bei der Planung sollte vor allem auch die Position des Wechsel-richters berücksichtigt werden, der nach Möglichkeit in unmit-telbarer Nähe zum Modulfeld direkt unter dem Dach angebrachtwerden sollte, damit die gleichstromseitige Leitungslänge mini-miert wird.

● MesseinrichtungSoll die elektrische Energie getrennt nach Bezug aus dem EVU-Netz (EVU = Energieversorgungsunternehmen) und Lieferung indas EVU-Netz erfasst werden, so sind im Allgemeinen zwei Zäh-ler vorzusehen, die mit unterschiedlicher „Blickrichtung” in Rei-he geschaltet sind. Dabei kommen nur EVU-eigene Zähler mitRücklaufsperre zum Einsatz.Art und Anzahl der erforderlichen Messeinrichtungen und Tarifge-räte richten sich im Einzelfall nach den jeweiligen Vertragsverhält-nissen für Strombezug und Stromlieferung. Es wird empfohlen,rechtzeitig Informationen über die im Einzelfall erforderlichenZählerplätze und Messeinrichtungen bei den Energieversorgungs-unternehmen einzuholen.

Die Bauordnungen der verschiedenen Bundesländer behandelnPhotovoltaikanlagen unterschiedlich. Die Errichtung von Photo-voltaikanlagen ist in vielen Bundesländern baugenehmigungsfrei. Injedem Fall ist das örtliche Bauordnungsamt über die geplante Er-richtung der Photovoltaikanlage zu informieren.Die beabsichtigte Installation einer Photovoltaikanlage im Netz-parallelbetrieb muss bei dem zuständigen EVU vor Beginn der Er-richtung angemeldet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass diespeziellen Belange des Netzparallelbetriebes zwischen dem Elektro-fachbetrieb, der im Installateurverzeichnis des EVU eingetragen seinmuss, und dem zuständigen EVU rechtzeitig abgestimmt werden.Die Ausführung der Anlage darf erst begonnen werden, wenn dasbetroffene EVU sein Einverständnis gegeben hat.Die Einbindung der Photovoltaikanlage in das Netz ist durch eineneingetragenen Elektroinstallateur unter Beachtung des nach denTechnischen Anschlussbedingungen üblichen Anmeldeverfahrensvorzunehmen. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen beimEVU einzureichen:

Mess�einrichtung

Anmeldung beiEVU

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Photovoltaikanlagen 10

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● Lageplan, aus dem die Grundstücksgrenzen und der Aufstel-lungsort hervorgehen

● Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit denNenndaten der eingesetzten Betriebsmittel (Datenblätter, Solar-generator und Wechselrichter)

● Beschreibung der Schutzeinrichtungen mit genauer Angabe überArt, Fabrikat, Schaltung und Funktion

● Beschreibung der Art und Betriebsweise von Generator undWechselrichter sowie der Art der Zuschaltung zum Netz

● Angaben über die Kurzschlussfestigkeit der Schaltorgane● Konformitätserklärung des Wechselrichterherstellers als Nachweis

über die Einhaltung der Anforderungen an den Wechselrichtergemäß der „Richtlinie für den Parallelbetrieb von Eigenerzeu-gungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz des Energieversor-gungsunternehmens (EVU)”

● Nach Zugang der vollständigen Unterlagen und Abschluss dertechnischen Überprüfung erhält man ein Angebot über den er-forderlichen Stromlieferungsvertrag. Zur Vermeidung von Ver-zögerungen ist unbedingt eine rechtzeitige Anmeldung zu emp-fehlen.

Die Photovoltaikfläche sollte möglichst ganztägig und unabhängigvon der Jahreszeit frei von Abschattungen sein. Bei Teilabschattun-gen ist die Energieeinbuße aus physikalischen Gründen wesentlichgrößer, als sich dies aus dem Verhältnis von abgeschatteter zu be-strahlter Fläche ergibt. So ist auf die Schattenverläufe von Gebäudenoder Bäumen in der Hausumgebung und auf die Schattenwürfe vonDachgauben, Kaminen, Antennen usw. zu achten. Der Solar-Generator sollte zwischen Süd-West und Süd-Ost ausgerichtet sein.Die Solarmodule sollten in möglichst zusammenhängenden Flächeninstalliert werden, um den Montage- und Verkabelungsaufwandsowie die Leitungsverluste zu begrenzen.Der Neigungswinkel der Module sollte aus energetischen Gründenmindestens 20° betragen. Diese Neigung gewährleistet für das Gene-ratorfeld zudem einen ausreichenden Selbstreinigungseffekt durchablaufendes Regenwasser. Bei Neigungswinkeln Gängige Systemva-rianten für Ein- und Zweifamilienhäuser sind Anlagen mit 1,4 kWp

Photovoltaik�fläche

Neigungs�winkel

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und 2,1 kWp Spitzenleistung, die einen Flächenbedarf von ca.16 m² bzw. 24 m² haben.

Abb. 34: Jährlich zu erwartende Energieausbeute einer Photovoltaikanlage

In der obigen Grafik ist die jährlich zu erwartende Energieausbeuteeiner Photovoltaikanlage in Abhängigkeit der installierten Nennlei-stung und des erforderlichen Flächenbedarfs bei günstiger Ausrich-tung des Solargenerators dargestellt. Die angegebenen Werte könnenjedoch systembedingt von Hersteller zu Hersteller abweichen.

Die jährlich zu erwartende Energieausbeute einer Anlage mit z. B.1,4 kWp installierter Nennleistung – der erforderliche Flächenbedarfder Photovoltaikanlage beträgt hierfür ca. 16 m² (reine Generatorflä-che) – beträgt in unseren Breiten bei günstiger Ausrichtung desSolargenerators (Dachneigung ca. 30°, Südausrichtung) etwa 1.100Kilowattstunden. Das entspricht ungefähr einem Drittel des jährli-chen Stromverbrauchs eines Vierpersonenhaushaltes in Höhe vonca. 3.300 kWh (ohne Heizung und Warmwasserbereitung).Die Kosten für eine komplette Photovoltaikanlage einschließlichInstallation betragen derzeit etwa 5.000 – 7.000 EUR/kWpeak. Damitwerden etwa 800 - 900 kWh/Jahr Strom erzeugt.Inselanlagen sind aufgrund der zusätzlichen Komponenten wieBatterie, Laderegler etc. in den Anschaffungskosten deutlich höher.Die deutschen Energieversorgungsunternehmen (EVU) stellen dievon ihnen betriebenen Stromnetze für die dezentrale Energieein-

Energieaus�beute

Kosten

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Photovoltaikanlagen 10

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speisung zur Verfügung und sind darüber hinaus verpflichtet, dieeingespeiste Energie zu vergüten.In einer Sitzung vom 25.2.2000 hat der Deutsche Bundestag dasErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet, das am1.4.2000 in Kraft getreten ist. Das Ziel des Gesetzes ist es, im Inter-esse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklungder Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerba-rer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Dabei isteine Verdoppelung des Anteils Erneuerbarer Energien an der Elek-trizitätserzeugung bis zum Jahr 2010 beabsichtigt.Netzbetreiber werden verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung vonStrom aus regenerativen Energiequellen an ihr Netz anzuschließen,den gesamten angebotenen Strom aus diesen Anlagen vorrangigabzunehmen und den eingespeisten Strom zu vergüten.Die Vergütungssätze werden in Form von Festpreisen in Abhängig-keit von der Energiequelle wie solare Strahlungsenergie, Windkraft,Geothermie und Biomasse festgelegt.Die Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie wird wiefolgt geregelt:Nach den EEG wird eine kWh erzeugte Energie (Anlage auf einemHausdach) bei einer Anlagengröße bis maximal 30 kWp im Jahr2006 mit 51,8 ct vergütet. Bei Neuanlagen wird der für das Inbe-triebnahmejahr der Anlage geltende Mindestvergütungssatz überden gesamten Vergütungszeitraum (20 Jahre) in unveränderterHöhe gewährt.Gleichzeitig ist zu beachten, dass bei in der Betrieb-nahme einer Neuanlage in den Folgejahren die Einspeisevergütungeiner Degression in Höhe von 5,0 % pro Jahr unterliegt.Bei anderen Arten von PV-Anlagen werden nach dem EEG (§11 Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie) andere Ein-speisevergütungen zugrunde gelegt.Eine genauere Rentabilitätsprüfung kann von jedem PV-Anlagenerrichter individuell für die jeweilige Anlage erstellt werden.Viele kommunale und überregionale Energieversorger in Deutsch-land gehen bei den Vergütungssätzen über das gesetzlich vorge-schriebene Niveau hinaus und fördern Solarstrom-Systeme, indemdiese die eingespeiste Energie in das Netz des Energieversorgungs-unternehmens über einen begrenzten Zeitraum von z. B. 10 Jahren

Erneuerbare�Energien�Gesetz (EEG)

Vergütung fürStrom

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in Höhe von ca. 0,95 – 1,75 EUR/kWh vergüten oder kompletteAnlagen anteilig bezuschussen.

Da die Anlagen i. d. R. wartungsfrei sind, haben sich dann die Er-stellungskosten bei optimaler Ausrichtung bereits häufig nach ca.10 Jahren amortisiert.

3 WärmepumpenSonnenwärme ist immer vorhanden und wird von Erde, Wasser undLuft gespeichert. Das macht die Wärmepumpe zu einem Heizsystemmit Zukunft. Dazu kommt, dass mit diesem Heizsystem sehr vielweniger Primärenergie verbraucht und gleichzeitig über die Hälftean CO2 reduziert wird.Wie kann man aus z. B. 8° Grad warmem Boden oder aus Luft, diegerade mal 0° kalt ist, Wärme zum Heizen gewinnen? Die Wärme-pumpe arbeitet nach dem gleichen Prinzip wie ein Kühlschrank,jedoch mit umgekehrtem Nutzen. Sie entzieht einer kalten Umge-bung Wärme, die zum Heizen und zur Warmwasserbereitung ge-nutzt werden kann.Dabei wird in einem geschlossenen Kreislauf, in welchem bei derVerdampfung eines Wärmeträgers (früher hauptsächlich FCKW,heute umweltverträglichere Mittel) Wärme aus dem Erdreich, demWasser oder der Luft aufgenommen. Dieser dampfförmige Wärme-träger wird dann in einem Verdichter auf höheren Druck und einehöhere Temperatur gebracht. Der heiße Dampf strömt in einenKondensator, kühlt etwas ab und wird wieder flüssig. Dabei wird dieWärme an das Heizungswasser abgegeben. Nun strömt der abge-kühlte und flüssige Wärmeträger durch ein Ventil, wobei der Druckverringert und der Wärmeträger wieder dampfförmig wird.Nur noch für die Verdichtung und für das Pumpen des Heizwassersin das Heizsystem wird elektrischer Strom gebraucht. Diese An-triebsenergie beträgt nur ein Viertel der für Heizzwecke benötigtenEnergie. Den Rest, ca. drei Viertel der benötigten Energie, spendetdie Sonne durch gespeicherte Sonnenwärme in Erdreich, Wasserund Luft.

Wärmepumpe

Funktions�prinzip

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Wärmepumpen 10

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3.1 Betriebsarten von Wärmepumpen

● Monovalenter BetriebDie Wärmepumpe ersetzt den traditionellen Heizkessel. Sie decktden Wärmebedarf des Gebäudes das ganze Jahr über – zu 100 % –allein. Dieser Betriebsart sollte daher immer, soweit möglich, denVorzug gegeben werden.

● Bivalenter BetriebDie Wärmepumpe deckt den Wärmebedarf zum größten Teil al-lein. Bei sehr tiefen Außentemperaturen arbeiten Wärmepumpeund der zweite Wärmeerzeuger, z. B. eine Ölheizung, gemeinsam.

● Monoenergetischer BetriebAn wenigen Tagen ergänzt ein elektrischer Heizstab bei tiefenAußentemperaturen die Wärmepumpe. Beide Wärmeerzeugerwerden mit einer Energieform (Strom) betrieben, also mono-energetisch.

Die Betriebsart hängt davon ab, welche Wärmequelle Sie nutzenkönnen oder wollen.

3.2 Wärmequellen der Wärmepumpen

Wärmequelle Erdreich

Erdreich ist ein guter Wärmespeicher, um eine monovalente Elek-tro-Wärmepumpe wirtschaftlich zu betreiben, da die Temperaturdas ganze Jahr über relativ konstant ist. Allerdings muss ein entspre-chend großes Grundstück vorhanden sein. Ein Rohrschlangensy-stem wird ca. 20 cm unterhalb der Frostgrenze verlegt. Bei Neubau-ten ist das problemlos möglich, da sowieso zahlreiche Erdarbeitenvorgenommen werden müssen. Durch die Rohre fließt ein frostsi-cheres Arbeitsmittel (Sole), das die aufgenommene Erdwärme anden Verdampfer der Wärmepumpe weiterleitet.Die im Erdreich gespeicherte Sonnenenergie fließt nahezu aus-schließlich über die Erdoberfläche zu. Die wesentlichen Energieliefe-ranten sind Sonneneinstrahlung und Niederschläge. Die Wärme-leitfähigkeit nimmt mit wachsendem Wassergehalt des Erdreichs zu.Ideal sind daher lehmigfeuchte Böden. Der Wärmeentzug aus dem

Betriebsarten

WärmequelleErdreich

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Erdreich beeinträchtigt den Pflanzenwuchs nicht. Zur Nutzung derWärmequelle Erdreich benötigt man etwa das 1 bis 2-fache der zubeheizenden Wohnfläche an Grundstücksfläche.

Hinweis:Reicht die Grundstücksfläche nicht aus, können Erdsonden verwendetwerden, durch die ebenfalls ein frostsicheres Arbeitsmittel fließt. Siewerden senkrecht durch ein Ramm� oder Bohrverfahren in den Bodeneingelassen. Sie bieten sich bei kleinen Grundstücken oder bereitsbestehenden Gebäuden an.

Wärmequelle Grundwasser

Grundwasser ist der ideale Speicher für Sonnenwärme. Der Vorteilliegt in der konstanten Temperatur. Selbst an kältesten Wintertagenbesitzt das Wasser eine Temperatur von +7 bis +12°C. Leider stehtGrundwasser nicht überall und in ausreichender Menge und Quali-tät zur Verfügung. Allerdings, wo es als Wärmequelle genutzt wer-den kann, lohnt sich der Einsatz. Grundwasser bietet die bestenVoraussetzungen für einen monovalenten Wärmepumpenbetrieb.Es sind immer zwei Brunnen erforderlich. Das Grundwasser wirdüber einen Förderbrunnen entnommen und dem Verdampfer derWärmepumpe zugeführt, der dem Wasser Wärme entzieht. Dasabgekühlte Wasser wird anschließend in einen Schluckbrunnenzurückgeführt.Eine Wasseranalyse sollte in jedem Fall durchgeführt werden, umdie Verträglichkeit des Grundwassers zu überprüfen und um dierichtigen Materialien für den Wärmetauscher der Wärmepumpe zuwählen.Wirtschaftlich ist diese Wärmequelle aber nur, wenn der Grund-wasserspiegel nicht tiefer als ca. 15 Meter liegt. Außerdem muss dieZustimmung des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes eingeholtwerden, die außerhalb von Wasserschutzgebieten normalerweiseerteilt wird.

Wärmequelle Luft

Luft als Wärmequelle gibt es überall. Der bauliche Aufwand ist ge-ring. Ventilatoren führen die Außenluft am Verdampfer der Wär-

WärmequelleGrundwasser

WärmequelleLuft

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Wärmepumpen 10

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mepumpe vorbei, wobei ihr Wärme entzogen wird. Die abgekühlteLuft wird nach außen zurückgeführt.Ein Nachteil ist, dass die Heizleistung mit fallender Außentemperatursinkt, d. h. wenn es draußen sehr kalt und somit der Wärmebedarfgroß ist, steht eine niedrige Heizleistung zur Verfügung. Deshalb istmonovalenter Betrieb nicht sinnvoll, denn die Wärmepumpe müsstesehr groß ausgelegt werden. Daher bietet sich hier ein bivalenter bzw.monoenergetischer Betrieb an.Wärmepumpen der neuen Generation werden monoenergetischbetrieben. Dabei ist eine elektrische Zusatzheizung integriert, dieanspringt, wenn die Wärme aus der Außenluft nicht ausreicht. Luft-Wärmepumpen neigen bei sehr tiefen Außentemperaturen zumvereisen, deshalb sollte eine automatische Abtauvorrichtung einge-baut werden.Obwohl Wärmepumpen leise laufen, entstehen bei der Luftwärme-pumpe Geräusche, die innerhalb der Vorschriften liegen, aber nichtunhörbar sind. Deshalb sollte der Aufstellort sorgfältig ausgewähltwerden, um eventuelle Probleme mit den Nachbarn zu vermeiden.

Kurzübersicht über Wärmepumpen

Wärmequelle Erdreich Wasser Luft

Verfügbarkeit ganzjährig ganzjährig uneingeschränkt

Betriebsweisen vorzugsweisemonovalent,in Ausnahmefällenauch monoenergetisch

vorzugsweisemonovalent,aber auchmonoenergetisch

bedingtmonovalent,bivalent bzw.monoenergetisch

Erschließung Erdreichwärme�tauscher(Rohrschlangen,Erdsonden etc.)Erdarbeiten undBaumaßnahmen

Genehmigungs�verfahren2 BrunnenPumpversuchBrunnenpumpeErdarbeiten undBaumaßnahmen

Bei Außenaufstellung:je nach örtlichenGegebenheiten,Erdarbeiten undBaumaßnahmen

Bei Innenaufstellung:Luftkanäle bzw. Luft�schläucheBaumaßnahmen

Tabelle 39: Kurzübersicht über Wärmepumpen

In den Informationen der Wärmepumpen-Hersteller ist i. d. R. dieLeistungszahl enthalten, welche sich immer auf klar definierte

Kurzübersichtüber Wärme�pumpen

Page 289: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

10 Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien

288

Randbedingungen während des Zeitpunktes der Messung bezieht.Die Leistungszahl ist also ein Momentanwert. Damit können jedochWärmepumpen-Systeme und Fabrikate untereinander verglichenwerden. Die Leistungszahl ist ein Prüfstandwert ohne Hilfsantriebe.Um die Wärmepumpe zu betreiben, braucht man z. B. Strom. DasVerhältnis zwischen der elektrischen Leistung und der von derWärmepumpe abgegebenen Wärmeleistung wird durch die Lei-stungszahl ε ausgedrückt. Eine Leistungszahl von 3 bedeutet also,dass das Dreifache der eingesetzten elektrischen Leistung in nutzbareWärmeleistung umgewandelt wird. Je höher die Leistungszahl, umsobesser die Wirtschaftlichkeit. Wärmepumpen arbeiten umso wirt-schaftlicher, je kleiner der Unterschied zwischen der Temperatur derWärmequelle und des Heizwasservorlaufes ist.Bei allen Vorzügen die eine Wärmepumpenheizung bietet, interes-siert den Betreiber die Wirtschaftlichkeit des neuen Heizsystems.Häufig wird der Fehler gemacht, ausschließlich die Energiepreise zuvergleichen, was zwangsläufig zu falschen Ergebnissen führt. DieWärmepumpenheizung schneidet gut ab, wenn das ganze Heizsy-stem mit Verbrauchskosten, Kapitalkosten und Betriebskosten ver-glichen wird.Eines jedoch ist nicht zu leugnen. Heizen mit Öl oder Erdgas istheute in der Regel noch günstiger. Jedoch wird mit jeder Preissteige-rung die Wärmepumpe wirtschaftlicher. Sofern man sich für eineWärmepumpen-Heizungsanlage entscheidet, macht man nicht nuretwas für unsere Umwelt, sondern es ergeben sich auch eine Reihepersönlicher Vorteile. So entfällt beispielsweise der Öllagerraum.Man gewinnt also einen zusätzlichen Raum. Die hohe finanzielleBelastung der einmal jährlich anfallenden Heizkosten entfällt. Manzahlt nicht wie z. B. bei Öl die Gesamtmenge bei Lieferung, sondernnur den Strom, den man tatsächlich verbraucht hat, in Teilbeträgen.Bei monovalentem Betrieb wird ein Kamin unnötig und somit alledurch ihn anfallenden Nebenkosten.Mit dem Wärmepumpen-Gütesiegel erhalten Hausbesitzer, Planerund das Fachhandwerk einen Nachweis darüber, dass man eineWärmepumpe besitzt, welche höchste Qualität und Sicherheit ga-rantiert. Das Gütesiegel bezieht sich auf die Wärmepumpe bzw. ihretechnischen Eigenschaften sowie die Serviceleistungen seitens der

Leistungszahl

MonovalenterBetrieb

Wärme�pumpen�Gütesiegel

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Förderprogramme 10

289

Hersteller. Um das hohe Qualitätsniveau von Wärmepumpen auchfür die Zukunft zu gewährleisten, haben sich die Förderinitiativenaus Deutschland, der Initiativkreis Wärmepumpe (IWP) e.V., dieLeistungsgemeinschaft Wärmepumpe Österreich (LGW) und dieFördergemeinschaft Wärmepumpe Schweiz (FWS) zusammenge-schlossen. Gemeinsam wurde ein Prüfreglement auf Basis EN 255für das WP-Gütesiegel erarbeitet. Wärmepumpen von Herstellern,die Mitglied entweder im IWP e.V., der LGW oder der FWS sind,garantieren durch das Gütesiegel höchste Qualität und sind Grund-lage für eine gute Wärmepumpen-Heizungsanlage.

4 FörderprogrammeDas Bundesministerium für Wirtschaft fördert – unter bestimmtenVoraussetzungen – in einem zeitlich begrenzten Programm die Er-richtung oder Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarerEnergien. Ziel dieses Programms ist es, aus Gründen des Umwelt-und Klimaschutzes die CO2-Emissionen zu verringern. Die Förde-rung erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Höhe derFörderung ist bei den einzelnen Anlagen unterschiedlich. EinRechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht, da die Förder-mittel begrenzt sind. Zuwendungen aus diesem Programm könnenPersonen und Firmen erhalten, die Eigentümer, Pächter oder Mieterdes Anwesens sind, auf dem die Anlage errichtet werden soll. DieAnwesen müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschlandliegen. Pächter und Mieter benötigen die schriftliche Erlaubnis desEigentümers des Anwesens zu der Errichtung und dem Betrieb derAnlage.Anträge sind auf einem vom Bundesamt für Wirtschaft vorgegebe-nen Vordruck zu stellen.

Achtung:Vorhaben, die vor dem Eingang des Antrages bei der Regierung be�gonnen worden sind, werden nicht gefördert. Die Anlage darf dahervor Antragstellung noch nicht in Auftrag gegeben worden sein.

Förder�programme

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10 Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien

290

Falls aus anderen öffentlichen Mitteln Zuwendungen für die Maß-nahme gewährt werden, wird sie durch dieses Programm nicht ge-fördert.

Tipp!Vordrucke und Bewilligung erhalten Sie beim:Bundesamt für Wirtschaft

Frankfurter Str. 29 – 3165760 Eschborn/Ts.Tel.: (06196) 404�0Fax: (06196) 94226

Für die Nutzung der Sonnenenergie gibt es attraktive Fördermittel.Auch viele Städte und Gemeinden unterstützen den Einbau vonSonnen-Kollektoren, Photovoltaik-Anlagen und Wärmepumpen.Anträge und Fördervoraussetzungen gibt es bei Gemeindeverwal-tungen, Bauämtern und Energieversorgungsunternehmen.

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291

11 Die Novelle der Energie�einsparverordnung – EnEV 2007

Die EG-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz vonGebäuden war bis zum Januar 2006 in nationales Recht umzuset-zen.26 Dazu will die Bundesregierung das Energieeinsparrecht (Ener-gieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung) umfassend novellieren.Der folgende Beitrag stellt den Stand der Überlegungen, insbesonde-re zu den technischen Möglichkeiten der Bewertung von Nicht-wohngebäuden dar. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Energie-einspargesetzes27 ist am 08. 09.2005 in Kraft getreten. Der Referen-tenentwurf zu einer neuen weiterentwickelten Energieeinsparver-ordnung (EnEV 2007) wurde am 16. 11.2006 durch die Bundesre-gierung vorgelegt.28 Ein Inkrafttreten dieser Verordnung ist wegender Befassung von Bundeskabinett und Bundesrat voraussichtlicherst Mitte 2007 zu erwarten. Der folgende Beitrag gibt eine Über-sicht zu den vorgesehenen neuen Anforderungen beim energiespa-renden Bauen.

26Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Amtsblattder Europäischen Gemeinschaften Nr. L 1 S. 65

27Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden – Energieeinspargesetz(EnEG) – in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Sep-tember 2005, Bundesgesetzblatt I, S.2684

28Referentenentwurf der Bundesregierung zur Verordnung über energiesparen-den Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Ener-gieeinsparverordnung 2007 – EnEV 2007) vom 16.11.2006, www.bmvbs.de

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11 Die Novelle der Energie�einsparverordnung – EnEV 2007

292

1 Weiterentwicklung der EnEV zurUmsetzung der Richtlinie

Die EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäudenverfolgt nahezu die gleichen Ziele wie die Energieeinsparverordnung(EnEV)29, 30, 31 32. Dabei geht es insbesondere um● die ganzheitliche Beurteilung der energetischen Effizienz von

Gebäuden,● die verbesserte energetische Modernisierung im Gebäudebestand,● transparente Informationen für den Verbraucher,● Informationen und Anforderungen an die energetische Verbesse-

rung der technischen Gebäudeausrüstung.

Abb. 35: Verbraucherinformation leicht gemacht; ein Plakat der Deutschen Energie�Agentur GmbH (dena)

29Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparendeAnlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) vom16. November 2001, Bundesgesetzblatt I, S.3085

30Hegner, H.-D.; Vogler, I.: Energieeinsparverordnung EnEV – für die Praxiskommentiert, Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissen-schaften GmbH und Co. KG, Berlin, 2002

31Hegner, H.-D.; Vogler, I.; Hauser, G.: EnEV-Novelle 2004 – für die Praxiskommentiert, Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissen-schaften GmbH und Co. KG, Berlin, 2005

32Erste Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 2. De-zember 2004, Bundesgesetzblatt I, S. 3144

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Weiterentwicklung der EnEV zur Umsetzung der Richtlinie 11

293

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit Inkrafttreten der Energie-einsparverordnung im Jahre 2002 zu vielen Schwerpunktfragenbereits Vorlauf geschaffen. Forderungen der Richtlinie nach natio-nalen Standards für die energetische Effizienz von Gebäuden imNeubau wie im Bestand werden mit der EnEV bereits gesetzt. Dar-über hinaus hat die EnEV die Umsetzung der ganzheitlichen Me-thode (gemeinsame Bewertung von Gebäudehülle und Anlagen-technik) zur Pflicht gemacht. Auch die Forderung nach regelmäßi-gen Inspektionen von Heizkesseln wird in Deutschland generelldurch die Kontrollpflicht der ersten BImSchV, die Dimensionie-rungsvorschriften der bisherigen HeizAnlV, die Anforderung zurAußerbetriebnahme alter Anlagen nach EnEV und viele Förder-maßnahmen bereits umgesetzt.

In mehreren Punkten geht die Richtlinie doch über das nationaleRecht hinaus. Deshalb muss das nationale Energieeinsparrecht aneinigen Stellen angepasst werden. Dies betrifft insbesondere:● die Einbeziehung des Energiebedarfs von Beleuchtung und Kli-

maanlagen im Nicht-Wohnbereich,● die obligatorische Einführung von Energieausweisen für den

Gebäudebestand (bei Verkauf und Vermietung),● das Aushängen von „Energieplaketten“ für öffentliche, stark fre-

quentierte Gebäude und● die regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen.

Der sachliche Änderungsbedarf soll in der EnEV umgesetzt werden.Soweit Auf Grund der Vorgaben der Richtlinie und der Umset-zungskonzeption nötig, musste auch das Energieeinsparungsgesetzgeändert werden (insbesondere wegen Energieausweisen im Be-stand, Berücksichtigung von Beleuchtung und Klimaanlagen).

Für Wohngebäude ändert sich hinsichtlich der Anforderungen undder Berechnungsmethode nur wenig: Die im Jahre 2002 eingeführ-ten Anforderungen und die Methodik sollen unangetastet bleiben.Im Gegensatz dazu muss die Kategorie der Nicht-Wohngebäude inder EnEV 2007 mit einem neuen speziellen Verfahren bedacht wer-den. Die EnEV-Methodik 2002/2004 reicht für diese Gebäudekate-gorie nicht aus. Zur Berücksichtung der eingebauten Beleuchtung

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11 Die Novelle der Energie�einsparverordnung – EnEV 2007

294

und von Klimaanlagen müssen neue technische Regeln in Bezuggenommen werden. Zur Integration der Energiebedarfsanteile Be-leuchtung und Klimaanlagen in die Gesamtenergieeffizienzberech-nung wurde das erforderliche technische Regelwerk umfangreichneu bearbeitet und angepasst. Grundlage dafür war ein Normungs-antrag des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau- undWohnungswesen. Der Antrag sah u.a. vor, in die Erarbeitung desallgemeinen Bilanzablaufs die Ansätze bereits vorhandener Energie-bilanzverfahren (DIN V 4108-6/DIN V 4701-10 und -12, EN 832,ISO 13790 u.a.) einzubeziehen. Diese wurden dahingehend verbes-sert, dass z.B. eine integrierte Bilanzierung der Nutzenergie für Hei-zen und Kühlen unter Beachtung aller Wärmequellen und -senkenmöglich ist. Dabei wurde in vielen Bereichen Neuland beschritten.Um dem Anliegen der Gesamtbetrachtung entgegen zu kommen,wurde diese Arbeit in einem interdisziplinären Arbeitsausschuss desDIN (Bau-, Anlagen. und Lichttechnik) durchgeführt und in derNorm DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“33,

zusammengefasst. Die Vornorm hat im Gegensatz zu den geplantenEuropäischen Normen den Vorteil, dass Sie im Juli 2005 vom DINkomplett vorgelegt wurde, in allen Teilen aufeinander abgestimmtist und im Umfang erheblich geringer ausfällt als die über 40 inArbeit befindlichen CEN-Normen oder Normenteile (31 workitems), die voraussichtlich erst ab 2007 zur Verfügung stehen.

Die Berechnungen nach der DIN V 18599 erlauben die Beurteilungaller Energiemengen, die zur bestimmungsgemäßen Beheizung,Warmwasserbereitung, raumlufttechnischen Konditionierung undBeleuchtung von Gebäuden notwendig sind. Dabei berücksichtigtdie Normreihe auch die gegenseitige Beeinflussung von Energie-strömen und die daraus resultierenden planerischen Konsequenzen.Die Vornorm kann den Nutz-, End- und Primärenergiebedarf desGebäudes abbilden.

Neben der Berechnungsmethode werden auch nutzungsbezogeneRandbedingungen für eine neutrale Bewertung zur Ermittlung des

33DIN V 18599 : 2005-07 „Energetische Bewertung von Gebäuden“. BeuthVerlag GmbH Berlin

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Weiterentwicklung der EnEV zur Umsetzung der Richtlinie 11

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Energiebedarfs angegeben (unabhängig von individuellem Nutzer-verhalten und lokalen Klimadaten). Mit festen Randbedingungenwird die vergleichende Betrachtung und Analyse von Gebäuden undder öffentlich-rechtliche Nachweis für Neubauten und umfassend zumodernisierte Gebäude möglich. Die neue Vornorm soll in derEnEV 2007 im Neubau und Bestandsbereich der Nicht-Wohngebäude statisch in Bezug genommen werden. Das bedeutet,dass die Berechnungsmethode für Nichtwohngebäude durch dieEnEV 2007 pflichtweise komplett umgestellt wird.

Die EG-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz vonGebäuden fordert die Mitgliedstaaten auf, Festlegungen von Min-deststandards sowohl im Neubau- als auch im Bestandsbereich zutreffen. Die Standards selbst sind national festzulegen. Die bestehen-de EnEV regelt dabei Standards sowohl für den Neubau als auch fürden Bestand und geht dabei sogar über die Forderungen der Richtli-nie hinaus. Während die Richtlinie die Festlegung von Anforderun-gen im Gebäudebestand erst ab einer Nutzfläche von 1000 m² for-dert, werden in der EnEV alle Gebäude einbezogen. Neue Höchst-werte für den Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissions-wärmeverluste für Wohnungsbau und den Nichtwohnungsbau wirdes nicht geben. Das bisherige Anforderungsniveau bleibt bestehenund wird lediglich im Bereich der Nichtwohngebäude auf die neueBerechnungsmethodik übertragen. Grund dafür ist politische Ver-einbarung der Regierungskoalition, Europäische Richtlinien nur„eins zu eins“ umzusetzen und keine neuen Anforderungen aufzu-satteln. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nunmehr Stillstand bei denAnforderungsgrößen eintritt. Die Bundesregierung hat intern Un-tersuchungen ausgelöst, um festzustellen, inwieweit unter den der-zeitigen Energiekostenentwicklungen eine Anpassung der Anforde-rungen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und techni-schen Machbarkeit sinnvoll und geboten ist. Es ist zu erwarten, dassdiese Ergebnisse nach Abschluss der Novellierung zur Diskussionstehen und zu einer weiteren Überarbeitung der EnEV Anlass gebenwerden.

Die weiteren Neuerungen in der EnEV 2007 sind insbesondere

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11 Die Novelle der Energie�einsparverordnung – EnEV 2007

296

● die schrittweise Einführung von bundesweit einheitlichen Ener-gieausweisen für den Gebäudebestand und

● die erstmals aufgelegten Regelungen zu Mindestanforderungenund regelmäßigen Inspektionen von Klimaanlagen.

Zur Regelung der Energieausweise wurde ein komplett neues Kapitelin der EnEV eingepasst. Dort werden alle Fragen zu den Ausweisengeregelt wie z.B.● wann ist er auszustellen?● nach welchen Methoden darf er ausgestellt werden?● welche Ausweismuster sind auszufüllen?● wer darf ausstellen?● wann sind welche Modernisierungsempfehlungen zu geben?

2 Die neuen Ansätze der Vornorm DIN V18599

Die mit der Normenreihe DIN V 18599 durchgeführte Energiebilanzfolgt einem integralen Ansatz, d.h. es erfolgt eine gemeinschaftlicheBewertung des Baukörpers, der Nutzung und der Anlagentechnikunter Berücksichtigung der gegenseitigen Wechselwirkungen34. Da-bei wurde die Norm nicht ausschließlich für den öffentlich-rechtlichen Nachweis konzipiert, sondern ermöglicht auch eineallgemeine, ingenieurmäßige Energiebedarfsbilanzierung von Ge-bäuden mit frei wählbaren Randbedingungen. Zur Verbesserung derÜbersichtlichkeit besteht die Normenreihe aus mehreren Teilen, dieeinzelne Themenschwerpunkte behandeln:● DIN V 18599-1 „Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe,

Zonierung und Bewertung der Energieträger“● DIN V 18599-2 „Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von

Gebäudezonen“

34David, R.; Boer, J.; Erhorn, H.; Reiß, J.; Rouvel, L.; Schiller, H.; Weiß, N.;Wenning, M.: Heizen, Kühlen, Belüften & beleuchten – Bilanzierungsgrund-lagen nach DIN V 18599, Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart, 2006

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Die neuen Ansätze der Vornorm DIN V 18599 11

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● DIN V 18599-3 „Nutzenergiebedarf für die energetische Luftauf-bereitung“

● DIN V 18599-4 „Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung“● DIN V 18599-5 „Endenergiebedarf von Heizungssystemen“● DIN V 18599-6 „Endenergiebedarf von Wohnungslüftungsanla-

gen und Luftheizungsanlagen für den Wohnungsbau“● DIN V 18599-7 „Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und

Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau“● DIN V 18599-8 „Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasser-

bereitungssystemen“● DIN V 18599-9 „End- und Primärenergiebedarf von Kraft-

Wärme-Kopplungsanlagen“● DIN V 18599-10 „Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten“● Beiblatt zur DIN V 18599 „Berechnungsbeispiele“ (noch in der

Bearbeitung)

Die Vornorm ist bis auf das Beiblatt im Juli 2005 erschienen. Nacheiner ersten Breitenanwendung wurden alle erkannten Fehler besei-tigt und Verbesserungen eingebaut. Der zuständige Normenaus-schuss hat eine Neuausgabe beschlossen (eine Korrektur über ein s.g. A1-Blatt lässt das DIN nicht mehr zu). Diese Neuausgabe wirdvoraussichtlich im Februar beim Beuth-Verlag vorliegen.

Dabei übernimmt Teil 1 der Norm die Funktion des Navigators. Erenthält alle Schlüsselformeln und Definitionen und legt fest, wieGebäude nach Nutzungen zu zonieren ist.

Grundlage der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs ist dieBilanzierung gemäß DIN V 18599. Hierbei ist das zu betrachtendeGebäude in Zonen zu unterteilen, die sich auf Grund verschiedenerNutzungsrandbedingungen ergeben. Hiermit wird auch der Auftragder Richtlinie, die Nichtwohngebäude angemessen in Gebäudeartenzu gliedern, umgesetzt. Die Zonierung von Gebäuden ist zwar eineunangenehme, planerisch aufwendige Aufgabe (wegen der vielenFlächenzuordnungen), sie ist aber mit Blick auf die oft völlig unter-schiedlich bereitzustellenden Nutzenergien unumgänglich. Alleinder Blick auf die bereitzustellende Beleuchtungsenergie zeigt beisimplen Bürogebäuden mit innenliegenden Verkehrsflächen, dass

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11 Die Novelle der Energie�einsparverordnung – EnEV 2007

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diese Verkehrsflächen wegen des fehlenden Tageslichtes ein anderesNutzungsprofil haben als die tageslichtversorgte Büros. Eine Zone istjeweils durch einheitliche Nutzungsrandbedingungen gekennzeich-net. Für jede Zone wird der Nutzenergiebedarf für Heizen undKühlen getrennt bestimmt. Die Energiebereitstellung eines Versor-gers kann sich über mehrere Zonen erstrecken. Teil 1 liefert einVerfahren, wie Energiekennwerte (innere Wärmequellen und -senken, technische Verluste) von Versorgungsbereichen auf dieZonen umzulegen sind.

Die Möglichkeit, Flächen bis zu einem Anteil von 3 % der Ge-samtfläche eines Gebäudes, jeweils den Grundflächen anderen Zo-nen sinnvoll zuzuschlagen, soll der Vereinfachung bei hinreichenderGenauigkeit dienen. Darüber hinaus enthält die DIN V 18599-10eine weitere Vereinfachung. Für die Nutzungen „Nebenflächen(ohne Aufenthaltsräume)“, „Verkehrsflächen“ und „Lager, Technik,Archiv“ kann hiernach unter bestimmten Bedingungen eine Zu-sammenfassung zu „Nebenflächen (ohne Aufenthaltsräu-me)“erfolgen. Darüber hinaus bietet die Verordnung an, vereinfa-chend die Nutzungen 1 und 2 nach Tabelle 4 der DIN V 18599-10zur Nutzung 1 zusammenzufassen. Modellrechnungen haben erge-ben, dass das Ergebnis bei typischen Bürogebäuden praktisch nichtbeeinflusst wird.

Kann eine Nutzung im Rahmen der DIN V 18599-10 nicht be-schrieben werden, dann darf ein allgemeines Nutzungsprofil hilfs-weise verwendet werden. Darüber hinaus darf ein gesondertes Nut-zungsprofil bestimmt werden, wenn kein Nutzungsprofil zugeordnetwerden kann, aber anerkannte technische Regeln die Möglichkeitder Einzelfallbetrachtung ermöglichen. Dabei müssen andere überdie DIN V 18599-10 hinausgehende anerkannte Regeln der Technikin Bezug genommen werden. Damit soll sichergestellt werden, dassjedes Nichtwohngebäude technisch abbildbar bleibt. Vorrang habenimmer die Standardprofile nach Norm. Da das neu gefundene Profilsowohl auf der SOLL- als auch IST-Seite bei der Nachweisführungnach der EnEV 2007 angewendet wird, können die Anforderungender Verordnung durch individuelle Profile nicht unterlaufen wer-

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Die neuen Ansätze der Vornorm DIN V 18599 11

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den. Die Höhe der Werte wird im Energieausweis realistisch wieder-gegeben.

Ein entscheidender Punkt ist die Beschreibung des Vorgehens beider Berechnung. Teil 1 der Norm liefert einen Überblick über dasVorgehen bei der Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergie-bedarfs für Heizung, Kühlung, Beleuchtung und Warmwasserbe-reitung bei Gebäuden. Die Berechnungsmethodik folgt dem be-kannten Schema der Ermittlung vom Nutzen zur Primärenergie.

Gegenüber der bisher bekannten Energiebilanzierungen wird derEndenergiebedarf brennwertbezogen (bisher: heizwertbezogen)angegeben. Eine Tabelle zur Umrechnung des Energieinhalts vonEnergieträgern enthält DIN V 18599-1, Anhang B. Die Umrechnungder bilanzierten Endenergie in Primärenergie erfolgt mit den in DINV 18599-1, Anhang A, angegebenen Primärenergiefaktoren. Gegen-über dem bisherigen Verfahren ist zu festzustellen, dass der Faktorfür Strom nunmehr mit 2,7 angegeben wird. Der steigende Anteilerneuerbarer Energien bei der Stromversorgung in Deutschland sollhier sichtbar gemacht werden. Vor dem Hintergrund, dass inDeutschland im 1. Halbjahr 2004 der Anteil von Strom aus erneuer-baren Energien 10% ausmacht und im Anhang A der DIN V 18599-1 nunmehr Primärenergiefaktoren für Energieträger nach der Auf-teilung „insgesamt“ und „nicht erneuerbarer Anteil“ aufgeführtsind, ist es folgerichtig, dass die primärenergetische Bewertung zu-künftig auf der Basis des nicht erneuerbaren Anteils durchgeführtwird und so die günstige primärenergetische Entwicklung auch beimStrom planerisch Beachtung findet. Mit diesen Festlegungen werdenkonsequent die Primärenergiefaktoren gem. DIN V 18599-1 für denFall „nicht erneuerbarer Anteil“ berücksichtigt. Die Regelung wirdgemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz in der EnEV 2007 glei-chermaßen auch auf die Wohngebäude übertragen. Die bisherigebefristete Sonderreglung für elektrische Speicherheizsysteme bleibtsowohl im Wohnungs- als auch im Nichtwohnungsbau bestehen.

Teil 2 bildet mit der Bestimmung des Nutzenergiebedarfs einerGebäudezone gewissermaßen das Kernstück der Normenreihe. Derermittelte Nutzenergiebedarf für das Heizen und Kühlen der Ge-

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bäudezone aus Teil 2 bildet zusammen mit dem Nutzenergiebedarffür die Luftaufbereitung aus Teil 3 die Basis für die weiterführendeBestimmung des Endenergiebedarfs nach den Teilen 5 bis 8 und derprimärenergetischen Bewertung nach Teil 1. Er stellte dar, wie diebestehenden Verfahren zur Ermittlung des Heizenergiebedarfs nachDIN EN 832 bzw. DIN 4108-6 um die Ermittlung des Kühlbedarfsund um den Einbezug von raumlufttechnischen Anlagen erweitertwurden. Dabei wird der Kühlbedarf aus dem Anteil der „für Heiz-zwecke nicht nutzbaren“ Wärmegewinne ermittelt. Dieser in derHeizwärmebetrachtung nicht weiter interessierende Anteil bewirktin nicht gekühlten Gebäuden eine Erhöhung der Raumtemperaturoder wird beispielsweise durch Öffnen der Fenster „weggelüftet“.Für gekühlte Gebäude stellt dieser Teil der Wärmegewinne genaudiejenige Wärmemenge dar, die durch die Kühlung abgeführt wer-den muss.

Eine weitere Neuerung in der energetischen Bewertung des Gebäu-des ist die Bestimmung der ungeregelten Wärmeeinträge des Heiz-systems in Abhängigkeit des bestehenden Bedarfs und der Syste-mauslastung. Gleiches gilt natürlich für Kälteeinträge oder Wärme-einträge aus dem Kühlsystem. Bisher gab es lediglich pauschale An-sätze. Durch das Zusammenwirken von bau- und haustechnischenNormungskreisen in der DIN V 18599 ist jetzt die Möglichkeit ge-schaffen worden, die Wärmeeinträge bedarfsorientiert einzubezie-hen.

Der Heizwärme- und Kühlbedarf werden zunächst ohne die Wär-me- und Kälteeinträge aus der Anlagentechnik überschlägig berech-net. Abhängig von der Belastung der Heiz- und Kühltechnik könnendann mit größerer Genauigkeit die Verluste aus Übergabe, Vertei-lung und Erzeugung ermittelt werden. Diese Iteration wird rechen-technisch bis zu einer hinreichenden Genauigkeit durchgeführt.

Teil 3 behandelt den Nutzenergiebedarf für das Heizen, Kühlen, Be-und Entfeuchten in zentralen RLT-Anlagen sowie den Energiebedarffür die Luftförderung durch diese Anlagen. Die Bezeichnung Nut-zenergiebedarf wird an dieser Stelle verwendet, weil der Energieein-satz nicht nur der Temperierung von Gebäuden dient sondern auch

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Die neuen Ansätze der Vornorm DIN V 18599 11

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der Sicherstellung von Raumluftqualität und Raumluftfeuchte – alsoerweiterter Nutzungsanforderungen gegenüber der bisher üblichenrein thermischen Betrachtung. Es wurde eine Matrix von 46 sinn-vollen Anlagenkombinationen erstellt, die einen Großteil der prak-tisch vorkommenden Anlagenschaltungen abdecken. Das Berech-nungsverfahren basiert auf der Umrechnung von tabellierten Ener-giebedarfskennwerten für diese Variantenmatrix und darauf aufbau-enden einfachen Interpolationen und Korrekturen. Zwischen Teil 3und Teil 2 bestehen enge Verknüpfungen, da der Zuluftvolumen-strom und die Zulufttemperatur in die Gebäudebilanz einfließen.Durch die Kombination beider Teile ist die überwiegende Anzahlder Systeme abbildbar.

Teil 4 der Normenreihe berücksichtigt beleuchtungstechnische Ein-flüsse, die installierte Anschlussleistung des Beleuchtungssystems,die Tageslichtversorgung, Beleuchtungskontrollsysteme und Nut-zungsanforderungen. In Ermangelung geeigneter Bewertungsmo-delle wurde das Nachweisverfahren vollständig neu entwickelt. DerGeltungsbereich umfasst ausschließlich die Beleuchtung zur Erfül-lung der Sehaufgabe in Nichtwohngebäuden. Dekorative Beleuch-tung wird nicht berücksichtigt. Der Energiebedarf für Beleuchtungwird vereinfachend als Produkt aus elektrischer Anschlussleistung(nicht zu verwechseln mit der elektrotechnischen Lastauslegung derBeleuchtungsstromkreise) und einer effektiven Betriebszeit ermittelt.Die elektrische Bewertungsleistung kann alternativ über ein schnellanwendbares Tabellenverfahren, ein angepasstes Wirkungsgradver-fahren oder eine Fachplanung ermittelt werden. Für das vereinfachteTabellenverfahren müssen die Beleuchtungsart (direkt, direkt-indirekt, indirekt), der Lampentyp (z.B. Glühlampen, Kompakt-leuchtstofflampen usw.), der Typ des Vorschaltgerätes und der Ein-fluss der Raumgeometrie einbezogen werden.

Die künstliche Beleuchtung als Wärmequelle wirkt in der thermi-schen Zonenbilanz. Die Wärmegewinne fließen auf monatlicherBasis in das in Teil 2 beschriebene thermische Modell ein. Im Wintersind sie zur Herabsetzung des Heizwärmebedarfs nutzbar; im Som-mer können sie dagegen die Überhitzungsgefahr und damit denEnergiebedarf für Kühlung vergrößern.

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11 Die Novelle der Energie�einsparverordnung – EnEV 2007

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Das Verfahren berücksichtigt tageslichtabhängige und präsenzab-hängige Beleuchtungskontrollsysteme. In beiden Fällen wird jeweilsdas Einsparpotential (Tageslichtversorgung, bzw. Abwesenheit) miteinem als Wirkungsgrad aufzufassenden Faktor gewichtet, der dieAusnutzung des jeweiligen Potentials durch die Beleuchtungskon-trollsysteme beschreibt.

Teil 5 der Normenreihe DIN V 18599 liefert ein Verfahren zur ener-getischen Bewertung von Heizsystemen. Bei der Erarbeitung konnteman von der vorhandenen Methodik der DIN V 4701-10 ausgehen.So sind die anlagentechnischen Bilanzierungsabschnitte Übergabe,Verteilung, Speicherung und Erzeugung beibehalten worden. Diewichtigste Neuheit ist die Umstellung auf ein Monatsbilanzverfah-ren. Bisher war in der DIN V 4701-10 eine starre Heizperiode (185Tage für den Neubau) unterstellt. Die Ermittlung der anlagentech-nischen Verluste erfolgt - wie aus der DIN V 4701-10 bekannt- ge-trennt für die Brennstoff- und Hilfsenergie. Monatliche Kenngrößenwerden über Belastungsgrade bestimmt. Das enthaltene neue Ver-fahren zur Ermittlung des Stromaufwandes von Umwälzpumpengestattet eine bessere Bewertung des Energiesparpotenzials moder-ner Heizungspumpen.

Auf vereinfachte Verfahren wurde nunmehr verzichtet. Dafür kön-nen auch Bestandsgebäude und -anlagen mit den entsprechendenRandbedingungen abgebildet werden. Neuland wird ebenfalls beider Bilanzierung der inneren Wärmegewinne beschritten. Die Wär-meverluste von Anlagenkomponenten innerhalb der thermischenHülle des Gebäudes werden nicht mehr pauschal verringert, sondernin einem iterativen Verfahren in die Zonenbilanz eingebunden.Damit kann der Beitrag, den anlagentechnische Verluste zur Dek-kung des Heizwärmebedarfs leisten, wesentlich genauer bestimmtwerden. Allerdings ist eine energetische Bewertung von Verände-rungen der Anlagentechnik ohne erneute Berechnung der Gebäu-deseite nicht mehr möglich. Die entsprechenden Rechenprogrammewerden hier eine Iteration ausführen.

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Die neuen Ansätze der Vornorm DIN V 18599 11

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Das Berechnungsverfahren für die Wärmeübergabe hat Arbeiten imRahmen von europäischen Normungsvorhaben einbezogen und istdeshalb umfangreicher als bisher und liefert generell höhere Ver-lustgrößen als bisher bekannt. Darüber hinaus lassen sich die Aus-wirkungen eines intermittierenden Betriebs der Heizungsanlagebewerten.

Teil 6 dieser Normenreihe liefert ein Verfahren zur energetischenBewertung für Wohnungslüftungsanlagen – mit und ohne Wärme-rückgewinnung und Abwärmenutzung – sowie Luftheizungsanlagenin den einzelnen zu bewertenden Prozessbereichen für Wohngebäu-de. Wegen der strikten Trennung in der geplanten EnEV 2007 zwi-schen Wohn- und Nichtwohnbereich wird dieser Teil hinsichtlichdes öffentlich-rechtlichen Nachweises vorerst in Wohngebäudenunberücksichtigt bleiben. Im Wesentlichen werden hier die Ansätzefür Lüftungsanlagen im Nichtwohnungsbau benötigt. Die Verfahrenfußen im Wesentlichen auf den bisher bekannten der DIN V 4701-10.

Teil 7 beschreibt die Berechnung des Endenergiebedarfs für dieRaumlufttechnik und Klimakälteerzeugung. Ausgehend vom Nut-zenergiebedarf für die Raumkühlung (Teil 2) und der Außenluftauf-bereitung (Teil 3) werden Übergabe- und Verteilverluste für dieRaumkühlung und RLT-Kühlung und RLT-Heizung berechnet undRandbedingungen für den Komponenten der Raumlufttechnikdefiniert. Dabei soll keine Planung an Hand von Produktdatenstattfinden (sie sind z.B. bei Neubauplanungen in der Vorplanungs-phase in der Regel noch nicht bekannt), sondern eine System- undKomponentenbewertung. Darüber hinaus sind Auf Grund von feh-lenden harmonisierten Produktnormen und der großen Produkt-vielfalt kaum Produktkennwerte für ein öffentlich rechtliches Ver-fahren verfügbar. Die Berechnung der erforderlichen Endenergie fürdie Klimakälte erfolgt anhand spezifischer technologie- und nut-zungsabhängiger Kennwerte, die tabellarisch zusammengestellt sind.Grundlage für dieses Kennwerteverfahren bilden die Nennkältelei-stungszahl (EER) und ein mittlerer Teillastfaktor (PLVav).

Teil 8 liefert ein Verfahren zur energetischen Bewertung vonWarmwassersystemen. Bei der Erarbeitung dieses Normteils konnte

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11 Die Novelle der Energie�einsparverordnung – EnEV 2007

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man ebenfalls auf der vorhandenen Methodik der DIN V 4701-10aufbauen. Es können zentrale und dezentrale Warmwasserversor-gungsanlagen auf der Basis von fossilen Brennstoffen, Strom, Fern-wärme oder regenerativen Energieträgern abgebildet werden. DieBedarfswerte für Nichtwohngebäude sind dem Teil 10 der Vornormzu entnehmen und entstammen einer Literaturanalyse, sie sind aufdie Nettogrundfläche und zum Teil auf die Nutzung bezogen.

Teil 9 der Normenreihe liefert ein Verfahren zur Berechnung desEndenergieaufwands für Kraft-Wärme-gekoppelte Systeme (z.B.BHKW), die als Wärmeerzeuger innerhalb eines Gebäudes zurWärmeerzeugung eingesetzt werden. Dabei werden die Verlustesowie die Hilfsenergieaufwendungen des Prozessbereiches Wärme-erzeugung ermittelt und für die weitere Berechnung in Teil 1 derNormenreihe zur Verfügung gestellt. Die Besonderheit der Berech-nungsmethode nach Teil 9 besteht darin, dass bei der gleichzeitigen,voneinander abhängigen Erzeugung von elektrischem Strom undWärme (KWK) derjenige Endenergieaufwand ermittelt werdenmuss, der der Wärmeerzeugung zuzurechnen ist. Der im KWK-System erzeugte Strom wird dazu unter Berücksichtigung der Pri-märenergiefaktoren für elektrischen Strom und den verwendetenEndenergieträger aus dem gesamten Endenergieaufwand herausge-rechnet.

Im Teil 10 der Normenreihe werden Randbedingungen für Wohn-und Nichtwohngebäude sowie Klimadaten für das ReferenzklimaDeutschland zur Verfügung gestellt. Die aufgeführten Nutzungs-randbedingungen sind als Grundlage für den öffentlich-rechtlichenNachweis heranzuziehen. Darüber hinaus bietet Teil 10 Informatio-nen für Anwendungen im Rahmen der Energieberatung. In einerTabelle werden insgesamt 33 Nutzungsprofile beschrieben. DieGliederung der Tabelle sieht die Angabe von Nutzungs- und Be-triebszeiten sowie Nutzungsrandbedingungen zu Beleuchtung,Raumklima und Wärmequellen vor.

Um den Planern einen ersten Eindruck über die komplexen Ein-satzmöglichkeiten der Normenreihe zu verschaffen, wurde im Laufedes Juli 2005 eine von Bundesministerium für Verkehr, Bau- und

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Neue Anforderungsmethodik bei Nicht�Wohngebäuden in der geplanten EnEV 200711

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Wohnungswesen (BMVBW) beim Fraunhofer-Institut für Bauphy-sik (IBP) in Auftrag gegebene Softwareapplikation (Excel-Datei) fürJedermann kostenlos zum downloaden auf dem Institutsserver desIBP zur Verfügung gestellt. Die Internetadresse hierzu lautet:(www.ibp.fraunhofer.de/wt/normen.html) Mit dem Programmkönnen ein Großteil der Gebäude- und Anlagenkonfigurationenohne Probleme berechnet werden. Das Programm ist keine vollstän-dige professionelle Software. Es dient u.a. Einarbeitung in die neueMethodik und wird demnächst von verschiedenen Software-Produkten abgelöst werden. Das Softwaretool ist seit Anfang De-zember 2006 mit dem Anforderungskatalog des Referentenentwurfszur EnEV 2007 gekoppelt.

3 Neue Anforderungsmethodik bei Nicht�Wohngebäuden in der geplanten EnEV2007

Nicht-Wohngebäude haben sehr unterschiedliche Nutzungsanforde-rungen zu erfüllen. Deshalb ist eine primärenergetische Anforde-rung allein als Funktion des A/V-Verhältnisses nicht zielführendund sachgerecht. Vielmehr muss die zukünftige Anforderung einesNicht-Wohngebäudes in Abhängigkeit von seinen Nutzungskriteri-en entstehen. Eine Schwimmhalle benötigt für ihren Betrieb erhebli-che Energie für die Warmwasserbereitung und den Lüftungsdurch-satz. Im Gegensatz dazu können Bürogebäude ohne Warmwasserund maschinelle Lüftung errichtet werden.

Deshalb wurde für den Bereich der Nicht-Wohngebäude die Einfüh-rung eines „Referenzgebäude- Verfahrens“ vorgeschlagen. Die An-forderung für ein konkretes Gebäude ergibt sich demnach nichtmehr aus einer A/V-abhängigen Kurve, sondern aus einer konkretenBerechnung für die exakten geometrischen Abmessung des Gebäu-des. Unter dem „Referenzgebäude-Verfahren“ versteht man dieFestlegung der energetischen Qualität der Gebäudehülle und derverschiedenen Anlagenkomponenten für das baugleiche (neu zuerrichtende oder auch zu bewertende bestehende) Gebäude. Jedes zu

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errichtende Gebäude hat dabei sein eigenes Referenzgebäude, da esin Bezug auf Geometrie und Nutzung exakt dem zu errichtendenGebäude gleicht. Nur so können die vielfältigen Nutzungen, Nut-zungsmischungen und die architektonische Form berücksichtigtund nicht eingeschränkt werden. Im Gegensatz zu den Wohngebäu-den, in denen die Nutzung Wohnen das Gebäude charakterisiert,müssen Nichtwohngebäude unterschiedlichste Nutzungen aufneh-men (z.B. Büronutzung, Verkehrsflächen, Sanitärnutzungen, Sit-zungsräume, Küchen, Casino, Restaurants u.v.m.). Die innerenLasten, die Anforderungen an Beleuchtung, Lüftung und Kühlunghängen ganz wesentlich von der Nutzung ab. Sollen Nutzungennicht eingeschränkt oder gar unmöglich gemacht werden, müssendie dafür notwendigen Nutzungsparameter entsprechend in dieBilanzierung eingehen. Auch bei gleicher Gebäudekategorie (z.B.Hotel) kann es große Unterschiede in der Nutzung geben (z. B.einfaches Hotel mit Beherbergungszimmern und Frühstücksraum;Luxushotel mit Beherbergungszimmern, verschiedenen Restaurants,Küchen, repräsentativen Empfangsflächen, Schwimmbad/Saunau.v.m.). Durch das Referenz-Gebäudeverfahren bekommt jedesGebäude seinen eigenen individuellen Höchstwert.

Die Haupanforderungsgröße der EnEV 2007 ist weiterhin der Jah-res-Primärenergiebedarf, der sich aus folgender Gleichung ergibt:

QP, max = QP, Heiz, max + QP, Lüft, max + QP, WW, max + QP, Licht, max + QP, Kühl, max

Die Berechnung erfolgt nach der Bilanzierungsmethode derDIN V 18599. Der Wert ist bei der gleichen Geometrie und Nut-zungsmischung wie das zukünftige Ist-Gebäude zonenweise zu er-mitteln und dann zu kumulieren. Für die Einbeziehung eines Bi-lanzanteils nach der o.g. Gleichung gelten Grenzen, die „Bagatell-Konditionierungen“ unberücksichtigt lassen.

Zur Berechnung der Soll- und Ist-Werte müssen Randbedingungenfür das Klima und die Nutzung verwendet werden. Dazu werden dieNutzungsprofile der DIN V 18599-10 genutzt; sie sind die „Stan-dardprofile“ (z.B. monatliche Außentemperaturen, Einstrahlung,Warmwasserbedarf, Soll-Innentemperatur, Nutzungszeit z.B. Be-

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nutzung der Büros etc.). So soll ausgeschlossen werden, dass durchManipulation der Randbedingungen Gebäude „ gut gerechnet“werden (z.B. durch Reduzierung der Nutzungszeit oder der Innen-temperatur). Ist eine Nutzung mit den Profilen nicht abbildbar, solldie Erstellung eines eignen Profils auf der Grundlage des Standes derTechnik (Untersuchungen etc.) oder die Heranziehung eines ähnli-chen „Standardprofils“ möglich sein. Entsprechend der Nutzungkönnen in einzelnen Nutzungszonen unterschiedliche Energieanteilewirksam werden. Das Gebäude muss deshalb für die Berechnung inNutzungszonen eingeteilt werden (z.B. Büronutzung, Versamm-lungsräume, Kantine, Verkehrsflächen). Dabei dürfen Zonen miteinem Flächenanteil von nicht mehr 3 vom Hundert der gesamtenBezugsfläche des Gebäudes einer anderen Zone zugerechnet werden,die hinsichtlich der anzusetzenden Randbedingungen am wenigstenvon der betreffenden Zone abweicht. Für die einzelnen Zonen wirddann an Hand der konkreten baulichen und anlagentechnischenBedingungen der jeweilige Energiebedarf ermittelt. In den Zonenkönnen dabei sehr unterschiedliche Nutzungsanforderungen undreale Bedingungen vorliegen. Anschließend wird über alle Zonensummiert.

Für die Ermittlung der Soll-Werte der einzelnen Energieanteile wirddie EnEV 2007 unter Berücksichtigung der Nutzungen in den ent-sprechenden Gebäudekategorien Anforderungsrandbedingungenvorgeben (z.B. HT-Wert, Anlagenkonfigurationen etc.). Die Ver-wendung der Referenz-Bauausführung und der Referenz-Anlagentechnik ist in einer Tabelle der neuen EnEV geregelt. DieFestlegung der Werte hatte zum Ziel, keine Verschärfung des Anfor-derungsniveaus durchzuführen. Die Prüfung dieses Kriteriums kannnicht auf der Basis des berechneten Primärenergiebedarfs erfolgen,da sowohl Berechnungsverfahren als auch Randbedingungen vonder bisherigen Energieeinsparverordnung abweichen. Hinzukommt, dass die Bedarfsanteile für Beleuchtung und Küh-lung/Klimatisierung neu aufgenommen wurden. Ein Vergleich zwi-schen den Anforderungsniveaus lässt sich nur über die Eingangsda-ten des Nachweisverfahrens anstellen. Gleichzeitig wurde gemäßEnergieeinspargesetz geprüft, dass die einzusetzenden Materialien

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und Techniken am Markt ausreichend verfügbar sind und rentabeleingesetzt werden können. Der Ist-Wert, der ebenfalls nach derDIN V 18599 zu bilanzieren ist, wird dann anhand der konkretenAusführungsplanung ermittelt und mit dem Soll-Wert verglichen:

QP,max ≥ QP,IST

Die Anforderungen sind so gestaltet, dass die bisherigen Anforde-rungen der EnEV im Sinne des größeren Bilanzierungsansatzes fort-geschrieben werden. Es ergeben sich damit keine Verschärfungender Anforderungen. So wurde z.B. die der bisherigen EnEV zugrun-de liegende Referenz für Heizungsanlagentechnik (Niedertempera-turheizung mit innenliegender Verteilung) ebenfalls als Referenz-technik eingesetzt. Bei den neu hinzugekommenen Bilanzanteilenwurde ein mittlerer Technikstandard bzw. die am meisten einge-setzte Technik in diesem Bereich als Referenz gewählt.

Ähnlich wie bisher ist geplant, neben der Anforderung an den Jah-res-Primärenergiebedarf weiterhin eine zusätzliche Anforderung anden baulichen Wärmeschutz zu stellen. Die Anforderungsgröße isthier der Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragendeUmfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmetransferkoeffizi-ent. Die Festlegung der Anforderungswerte orientiert sich dabei amAnforderungsniveau der Energieeinsparverordnung 2002. Exakt diegleichen Anforderungen können Auf Grund der geänderten Berech-nungsmethodik nicht festgelegt werden. Der Transmissionswärme-transferkoeffizient berücksichtigt nicht nur die Verluste in der Heiz-periode, sondern die ganzjährige Energiebilanz und damit auch densommerlichen Fall (Kühlfall, ggf. auch Wärmestrom von außennach innen). Die Abweichungen liegen bei den üblichen Gebäude-größen jedoch unter 3,5 % und wirken hinsichtlich der Anforderun-gen eher entlastend.

Zu beachten ist, dass bei flächenbezogenen Angaben für Nicht-wohngebäude zukünftig die Nettogrundfläche zu verwenden ist (vgl.DIN 277-1 : 2005-02). Die bisher verwendete Gebäudenutzfläche AN

kann für einige flächenbezogene Angaben bei Nichtwohngebäudennicht mehr verwendet werden. Darüber hinaus ist die Fläche AN bei

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Vereinfachte Methoden 11

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Nichtwohngebäuden nicht mehr aus dem Volumen durch einfacheUmrechnung zu ermitteln. Da bei der Bestimmung des Energiebe-darfs für Beleuchtungen die Nettogrundfläche zwingend erforderlichist (die geometrischen Größen, die bei der Lichtberechnung heran-gezogen werden, sind Innenmaße), soll diese Fläche generell alsBezugsfläche verwendet werden. Die Nettogrundfläche ist eine inder Planung bekannte Flächengröße, die eine real vorhandene Flä-che abbildet. Die Nutzungsrandbedingungen, die im Rechengangstandardmäßig zu verwenden sind, sind nach der dafür einschlägi-gen Regel der Technik DIN V 18599-10 ebenfalls auf die Netto-grundfläche bezogen. Dabei handelt es sich insbesondere um Grö-ßen wie den Mindestaußenluftvolumenstrom, Wärmequellen nachPersonen und Arbeitshilfen sowie Nutzenergiebedarf Trinkwasser.

4 Vereinfachte MethodenBei Nichtwohngebäuden entstehen bei der Berechnung zwei Pro-bleme, die überproportional viel Aufwand erfordern. Das ist zumEinem die Zonierung des Gebäude und zum Anderem die Erfassungder geometrischen und baulichen sowie anlagentechnischen Kenn-werte bei bestehenden Gebäuden. Das zweite Problem trifft denWohnungsbau gleichermaßen. Im Gegensatz zum Neubau liegenhier oft auch keine Planunterlagen vor, denen man die notwendigenDaten entnehmen kann.

Auf der Grundlage von Berechnungsstudien konnte ermittelt wer-den, dass bei Gebäuden, die im Wesentlichen durch ihre Hauptnut-zung geprägt werden (z. B. die Schule durch Hauptnutzung Klassen-zimmer) auf eine aufwendige Zonierung des Gebäudes unter be-stimmten Voraussetzungen bei der Berechnung verzichtet werdenkann. Folgende Randbedingungen müssen zwingend vorliegen:1. eine Kühlung ist nicht vorgesehen,

2. die Summe der Nettogeschossflächen aus der Hauptnutzung undder Verkehrsfläche des Gebäudes betragen mehr als zwei Drittelder gesamten Nettogeschossfläche des Gebäudes,

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3. das Gebäude ist nur mit je einer Anlage zur Beheizung undWarmwasserbereitung ausgestattet und

4. mit den im Gebäude vorgesehenen Beleuchtungseinrichtungenwird die spezifische elektrische Bewertungsleistung der Referenz-Beleuchtungstechnik nach Tabelle 1 Zeile 7 um nicht mehr als 10vom Hundert überschritten. Die spezifische elektrische Bewer-tungsleistung ist dabei nach DIN V 18599-4 : 2005-07 zu be-stimmen.

Bei den Lüftungssystemen müssen mindestens die Werte der ent-sprechenden Referenzanlage eingehalten sein. Abweichend darfdann ein so genanntes „Ein-Zonen-Modell“ verwendet werden.Diese Vorgehensweise erleichtert die Datenaufnahme und die an-schließende Berechnung erheblich. Sie kann zur Abweichung vonmaximal ca. 10 % von der detaillierten Berechungsmethodik führen.Dies soll dadurch aufgefangen werden, dass die berechneten Werte(für die Verwendung im Energieausweis) um 10 % erhöht werden.Damit ist sichergestellt, dass das vereinfachte Verfahren nicht zueiner Besserstellung gegenüber der detaillierten Ermittlung führt.

Wegen fehlender Eingangsdaten für die energetischen Eigenschaften„alter“ Außenbauteile oder Anlagentechnik können die Nachweisre-geln für zu errichtende Gebäude grundsätzlich auch nur sinngemäßauf die Berechnungen für das bestehende Gebäude angewendetwerden. Fehlenden Angaben können im Einzelfall gutachterlichermittelt werden. Ein solches Vorgehen verursacht in aller Regeleinen unverhältnismäßigen Aufwand. Im Feldversuch der Deut-schen Energie-Agentur (dena) wurde ermittelt, dass z.B. bei derAusstellung der Energieausweise allein 60% der Aufwendungen aufdie Datenermittlung beziehen.Dieser Aufwand bei der Ermittlung fehlender geometrischer Ab-messungen der Gebäude und energetischer Eigenschaften von Bau-teilen und Anlagen kann unverhältnismäßig groß werden und solldeshalb auf ein sinnvolles Maß begrenzt werden. Deshalb dürfennach der EnEV 2007 fehlende Abmessungen sachgerecht geschätztwerden. Die Neufassung der EnEV lässt zur Schließung von Daten-lücken bei der Bau- und Anlagentechnik einen Rückgriff auf gesi-

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cherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponentenvergleichbarer Altersklassen zu. Diese Erfahrungswerte können ausverschiedenen sachverständigen Quellen hergeleitet werden, zudenen auch die amtlichen Bekanntmachungen des BMVBS zählen35,

36. Es ist geplant, im Bundesanzeiger entsprechende bautechnischeund bauphysikalische Erfahrungswerte sowie Vereinfachungen amt-lich bekannt zu machen. Die geplanten Vereinfachungen und Pau-schalisierungen wurden in Feldversuchen geprüft. Durch ihre An-wendung entstehen geringfügige Abweichungen (i.d.R. nicht über5% „auf der sicheren Seite“). Beim Aufmass des Gebäudes zur Er-fassung der geometrischen Daten dürfen Vereinfachungen ange-wandt werden, die es erlauben, auch schwierige Details wie Dach-gauben, Fenster, Rollladenkästen u.ä. schnell und doch hinreichendgenau zu erfassen. Die Erfassung von Kennwerten für Bauteilkom-ponenten der Gebäudehülle und alte Heizungs- und Warmwasser-bereitungsanlagen soll auf der Grundlage von gesicherten Erkennt-nissen für den Gebäudebestand durchgeführt werden. Modernisierteund teilmodernisierte Zustände können entsprechend erfasst undbeurteilt werden.

5 Der neue Schwerpunkt der EnEV 2007:Energieausweise

Mit der EnEV 2007 sollen Energieausweise auch schrittweise imBestand eingeführt werden. Ein Ausstellungserfordernis bestehtnach der Richtlinie bei Errichtung eines Gebäudes, beim Verkaufund der Neuvermietung. Die EnEV 2007 regelt auch die Pflicht zurAusstellung von Energieausweisen bei der Errichtung von Neubau-ten. Der Ausweis ist dem Eigentümer auszustellen. Die Aus-weispflicht gilt für beheizte oder klimatisierte Gebäude, die in den

35BMVBS/BMWi: Entwurf einer Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3EnEV vom 16.11.2006 (Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung imWohngebäudebestand), www.bmvbs.de.

36BMVBS/BMWi: Entwurf einer Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3EnEV vom 16.11.2006 (Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung imNichtwohngebäudebestand), www.bmvbs.de.

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Anwendungsbereich der EnEV fallen. Der Ausweis soll bei Neubau-vorhaben den Zustand des Gebäudes bei der Fertigstellung abbilden.Unabhängig davon können die Länder im Rahmen des Bauord-nungsrechts Festlegungen zur Nachweisführung treffen. Es soll gere-gelt werden, dass der Energieausweis den zuständigen Behörden aufVerlangen vorzulegen ist.

Die bisher bereits in der EnEV geregelte bedingte Pflicht zur Aus-stellung von Energiebedarfsausweisen bei wesentlichen Änderungenvon Gebäuden wird fortgeführt. Darüber hinaus begründet dieEnEV 2007 die Pflicht, dass dem künftigen Käufer oder Mieter beibeabsichtigtem Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes vom Ei-gentümer ein Energieausweis zugänglich gemacht wird.

Darüber hinaus besteht bei Gebäuden,● in denen öffentliche Dienstleistungen realisiert werden,● Publikumsverkehr herrscht und● die eine Nettogrundfläche größer 1000 qm haben,die Pflicht zum Aushang von Energieausweisen an gut sichtbarerStelle. Diese Pflicht besteht unabhängig vom Verkauf oder Neuver-mietung und ist insofern eine deutliche Auflage an „öffentliche Ein-richtungen“, mit gutem Beispiel voran zu gehen. Sie kann aber mitdem Neubau und der damit verbundenen Pflichten zusammenfal-len. Die Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in bestimmtenöffentlich genutzten Gebäuden soll in enger Anlehnung am Wort-laut der Richtlinie umgesetzt werden. Typische (öffentliche) Dienst-leistungen sind die Leistungen der Sozialämter und ähnlicher ge-meindlicher Ämter mit erheblichem Publikumsverkehr, Arbeitsa-genturen, Schulen, Universitäten u. ä. Die Europäische Kommissionhat in einem Schreiben dargelegt, dass nach Sinn und Zweck desArt. 7 Abs. 3 RL mit „sonstigen Einrichtungen“ nur die Fälle derPrivatisierung von ehemals öffentlich-rechtlich wahrgenommenenAufgaben mit dem Charakter einer öffentlichen Dienstleistung ge-meint sind. Deswegen sind z. B. Kaufhäuser, Einzelhandelsgeschäfte,Bankgebäude und ähnliche Gebäude für private Dienstleistungennicht von der Aushangpflicht erfasst.Zum Aushang verpflichtet ist der Grundstückseigentümer. Dies giltauch im Falle der Anmietung von Flächen durch eine Behörde.

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Die Gesamtenergieeffizienz soll für den Ausweis ermittelt und dar-gestellt werden. Hier ist auf die Kriterien im Anhang der Richtliniezu verweisen, die sehr umfassend das Gebäude und seine Anlagen-technik beschreiben. Will man diese Effizienz in einer einzigenKennzahl bündeln, so muss dies mit Endenergie oder Primärenergierealisiert werden.

Die Darstellung von Energieeffizienz soll in Deutschland nicht proWohnung sondern je Gebäude erfolgen, da die Festlegung der wär-metauschenden Hüllfläche von Gebäuden und auch die Auslegungder heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen in der Regel für dasGebäude erfolgt. Eine Sonderstellung nehmen Gebäude ein, diesowohl Wohnanteile als auch Nichtwohnnutzungen aufweisen.Unter bestimmten Bedingungen sind die unterschiedlich genutztenTeile von Gebäuden wie eigenständige Gebäude zu behandeln. DerSpaltungsgrundsatz führt zur Ausstellung gesonderter Energieaus-weise für den Wohn- und den Nichtwohnanteil eines Gebäudes.Dies sorgt für eine zielgenaue Information insbesondere potenziellerMieter.

Nach der Richtlinie ist es prinzipiell möglich, Energieausweise aufder Grundlage von Bedarfsrechnungen oder auf der Basis von Ver-brauchsmessungen zu erstellen. Das kann man aus Artikel 2 derRichtlinie herleiten, die angibt, dass die Gesamtenergieeffizienz vonGebäuden die Energiemenge ist, die tatsächlich verbraucht oderveranschlagt wird.

Eine Bedarfsberechnung wird unter normativen Annahmen für dasKlima und die Nutzung erstellt. Man könnte auch von einem „rech-nerischen Verbrauch“ reden. Der große Vorteil dieser Methode ist,dass eine sehr neutrale Bewertung von Gebäuden abgegeben wird.Unterschiedliche Nutzer spielen keine Rolle. Gebäude lassen sich soin ihrer Qualität nicht nur beurteilen sondern auch gut vergleichen.Gleichzeitig ist die Berechnung des Gebäudes auch eine Gebäude-diagnose. Etwaige Schwachstellen werden erkannt und beschrieben.

Die Verbrauchsmessung bildet neben der tatsächlichen energeti-schen Qualität des Gebäudes insbesondere das individuelle Nutzer-verhalten und die Klimaeinflüsse ab. Diese Einflüsse können die

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wirkliche energetische Qualität eines Gebäudes völlig überdecken.Im Zweifelsfalle hätte das leer stehende Haus die höchste Ener-gieeffizienz. Die Diskussionen um richtiges Nutzerverhalten (z.B.richtige Überprüfung und Einstellen der Anlagentechnik) sind zwarinteressant und notwendig, können aber die Feststellung der ener-getischen Qualität –wie von der Richtlinie gefordert- nicht ersetzen.Eine Klimaneutralisierung ist für vergleichende Untersuchungen istin jedem Fall notwendig. Eine Gebäudediagnose und Vorschläge fürdie Modernisierung sind mit Verbrauchskennwerten nicht möglich.

Die Aushangpflicht für öffentliche Gebäude, aber auch die Ausstel-lung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude wegen Neuver-mietung (z.B. neuer Laden in einem Einkaufszentrum) wird vieleEigentümer und insbesondere die öffentliche Hand vor große Pro-bleme bei der schnellen Ausstellung der Ausweise stellen. Die Not-wendigkeit gerade bei Nichtwohngebäuden sowohl mit Bedarfs- alsauch Verbrauchsausweisen den Einstieg in die „Energieausweis-Ära“zu beginnen, liegt auf der Hand.

Für den Nichtwohnungsbau kann die Aufgabe der Ermittlung desPrimär- und Endenergiebedarfs mit der DIN V 18599 erledigt wer-den. Für den Wohnungsbau kann die auch in der bisherigen EnEVbekannte Methode (DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10) herangezo-gen werden. Für die Datenaufnahme im Gebäudebestand könnensowohl für den Wohnungsbau als auch für den Nichtwohnungsbaudie bereits erwähnten Bekanntmachungen (im Bundesanzeiger) desBMVBS herangezogen werden.

Für die Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten bei Wohn-gebäuden sind Energieverbrauchsdaten zu verwenden, die im Rah-men der Abrechnung von Heizkosten nach der Heizkostenverord-nung für ein gesamtes Gebäude oder auf Grund anderer geeigneterVerbrauchsdaten wie z. B. der Abrechnung des Energielieferantenermittelt wurden. Die Ermittlung soll auf der Grundlage von Datenfür drei Abrechnungszeiträume erfolgen. Für diese Zeiträume istauch eine Witterungsbereinigung durchzuführen. Der Strom (z.B.für Hilfsenergien) soll bei Wohngebäuden unberücksichtigt bleiben.

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Die Darstellung der Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäu-den verlangt, dass bei der Verbrauchserfassung sowohl die Energienfür Heizung und Warmwasserbereitung als auch für Beleuchtung,raumlufttechnische Anlagen und Hilfsenergien (z.B. Energie fürPumpen, Ventilatoren und Beleuchtung) zu berücksichtigen sind.Das bedeutet, dass hier sowohl der Heizenergieverbrauch als auchder Stromverbrauch analysiert werden müssen. Für die Ermittlungvon Wärmeverbrauchskennwerten sind Verbrauchsdaten zu ver-wenden, die im Rahmen der Erfassung des Wärmeverbrauchs oderim Rahmen der Abrechnung von Heizkosten nach der Heizkosten-verordnung für ein gesamtes Gebäude für ein Jahr ermittelt wurden.Die Ermittlung erfolgt für die drei konkreten Abrechnungszeiträu-me, die auch für die Witterungsreinigung zugrunde gelegt werden.Die Daten müssen klimabereinigt werden (Temperaturbereinigung).Falls im Wärmeverbrauch des Gebäudes witterungsunabhängigeAnteile (z.B. Warmwasserbereitung oder andere witterungsunab-hängige Wärmeverbraucher) enthalten sind, ist der errechneteWärmeverbrauch vor der Witterungsbereinigung in den witterungs-abhängigen Anteil (Heizenergie) und den witterungsunabhängigenAnteil (z.B. Warmwasserbereitung) aufzuteilen.

Die Witterungsbereinigung für den Heizenergieanteil des Wärme-verbrauchs erfolgt bei Wohn- und Nichtwohngebäuden für einbundesdeutsches Mittel nach folgender Gleichung:

EV, H, Bund = fKlima · EV,H

Dabei sind:

E V,H, Bund Witterungsbereinigter Anteil des Wärmeverbrauchs

(Heizenergie) für ein Gebäude in kWh/a

EV,H Witterungsabhängiger Anteil des Wärmeverbrauchs

(Heizenergie) für ein Gebäude in kWh/a

fKlima Klimafaktor; Berechnung in Anlehnung an VDI 3807�1

Dieser Wert wird auf die Wohn- oder Nutzfläche bezogen und kanndann im Energieausweis angegeben werden. Als Vergleich können

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Verbrauchsdaten von Gebäuden aus der gleichen Gebäudekategoriebezogen werden.

Vergleichswerte für Nichtwohngebäude können z.B. aus Erhebun-gen des Bundes und der Länder (z.B. über AMEV) hergeleitet wer-den. Die Typisierung der Nichtwohngebäude soll nach Gebäude-gruppen bzw. –arten nach der Systematik des Bauwerkszuordnungs-kataloges (BWZK) der ARGEBAU erfolgen.

Für die Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten für denStrom bei Nichtwohngebäuden sind Energieverbrauchsdaten zuverwenden, die im Rahmen der Abrechnung von Stromkosten bzw.Erfassung des Stromverbrauchs für ein gesamtes Gebäude für einJahr ermittelt wurden. Der Abrechnungszeitraum sollte dem derWärmeverbrauchsermittelung entsprechen. Doch gerade hier zeigensich die Unzulänglichkeiten der Verbrauchserfassung. Der ermittelteStromverbrauch beinhaltet in vielen Fällen deutlich mehr als dieAnteile für Beleuchtung, raumlufttechnische Anlagen und Hilfse-nergien. Prozessenergien für Fertigungen, Rechenzentren, Fahr-stühle, Sondernutzungen etc. verfälschen den gebäudebezogenenStromverbrauch. Deshalb müssen diese Daten im Energieausweiszumindest kommentiert werden. Darüber hinaus sind auch hierReferenzwerte aus der Statistik für entsprechende Gebäudekategori-en darzustellen. Pauschalisierte Regeln für die Ermittlung derKennwerte einschließlich der Witterungsbereinigung sowie die Ver-gleichswerte für Nichtwohngebäude werden durch BMVBS ebenfallsim Bundesanzeiger bekannt gemacht.37, 38,

Den Energieausweisen sind Empfehlungen für erfahrungsgemäßkostengünstige, also wirtschaftlich rentable Maßnahmen zur Mo-dernisierung des jeweiligen Gebäudes beizufügen. Aus Bedarfsbe-

37BMVBS/BMWi: Entwurf einer Bekanntmachung gemäß § 19 Abs. 3 Satz 4EnEV vom 16.11.2006 (Regeln für Energieverbrauchskennwerte im Wohnge-bäudebestand), www.bmvbs.de

38 BMVBS/BMWi: Entwurf einer Bekanntmachung gemäß § 19 Abs. 3Satz 4 und § 19 Abs. 4 EnEV vom 16.11.2006 (Regeln für Energiever-brauchskennwerte im Nichtwohngebäudebestand sowie Vergleichswertefür Nichtwohngebäude), www.bmvbs.de

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rechnungen können sie ohne großen Aufwand abgeleitet werden. Daaus Verbrauchswerten keine Angaben für die Modernisierung her-geleitet werden können, ist nach Wegen zu suchen, wie diese Aufga-be erledigt werden kann. Ggf. sind zusätzliche Berechnungen oderBegehungen durchzuführen. Es soll lediglich eine „Impuls-Informa-tion“ erfolgen. Es ist nicht beabsichtigt, Gutachten oder ausführlicheWirtschaftlichkeitsberechnungen zu verlangen. Die Empfehlungendienen dem Zweck, den Eigentümer auf energiebezogene Defiziteund Verbesserungsmöglichkeiten des Gebäudes aufmerksam zumachen. Sie sollen übliche, nahe liegende, im Allgemeinen rentableMaßnahmen zur energetischen Verbesserung des Gebäudes aufzei-gen und dienen ausschließlich der Information. Damit wird einRatschlag erteilt, aber keine Konzeptplanung aufgedrängt. Sindkostengünstige Maßnahmen nicht möglich, z. B. bei Neubauten undggf. bei vollständiger Modernisierung eines Gebäudes, hat der Aus-weisaussteller dies gegenüber dem Eigentümer zu erklären

Diskussionsschwerpunkt bei der EnEV 2007 war die Frage, inwie-weit die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchausweisenzugelassen werden soll. Die Ausstellung von Verbrauchsausweisenbei kleinen Gebäuden (z.B. Ein- und Zweifamilienhäusern) ist z.B.oftmals nicht nur wegen nicht belegbarer Heizenergieerfassungenschwierig bzw. unmöglich sondern zeigt in vielen Fällen ein fehler-haftes Bild vom Gebäude, da der Nutzer die energetische Qualitätdes Gebäudes „überzeichnet“. Der Regierungsentwurf sieht deshalbfolgende Vorgehensweise vor:● bei Nichtwohngebäuden gibt es völlige Wahlfreiheit● bei Wohngebäuden gibt es Wahlfreiheit bis zum 31. 12.2007● ab 1. 1.2008 ist für Gebäude bis zu 4 Wohneinheiten der Baujahre

bis 1978 ausschließlich ein Bedarfsausweis auszustellen. Für alleanderen Gebäude gilt weiterhin Wahlfreiheit (auch bei Gebäudebis zu 4 Wohneinheiten, die bereits auf das Niveau der Wärme-schutzverordnung 1978 modernisiert wurden)

Uneingeschränkt von diesen Vorgaben sind die Modernisierungs-empfehlungen unabhängig von der gewählten Variante des Auswei-ses stets zu beizufügen, wenn wirtschaftliche Maßnahmen möglichsind.

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6 Einheitliche EnergieausweisformulareDie EnEV sieht die Verwendung einheitlicher Formulare für dieEnergieausweise vor. Dabei gibt es prinzipiell zwei unterschiedlicheAusweise für:● Wohngebäude und● Nichtwohngebäude.Darüber hinaus bietet die EnEV 2007 auch ein Formular für denAushang bei Nichtwohngebäuden an.

An prominenter Stelle sollen sowohl der Primärenergiebedarf (alsUmweltindikator) und der Endenergiebedarf sichtbar gemacht wer-den. Darüber hinaus müssen die Werte erklärt werden. Im Vorfeldder Novellierung waren auch zwei verschiedene Effizienzlabels(Klassenstufen und Bandtacho) getestet wurden. Mit dem Referen-tenentwurf wird nunmehr der „Bandtacho“ zur Verwendung imEnergieausweis vorgeschlagen. Er vermeidet Streit bzw. „Verren-kungen“, um in die nächste „günstigere“ Klasse zu kommen. Gleich-zeitig sind so auch kleinere Modernisierungen abzubilden, die sonstkeinen „Klassensprung“ machen.

Page 320: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Einheitliche Energieausweisformulare 11

319

2

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

∗ Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

∗ Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung

∗ Schachtlüftung∗ Fensterlüftung

Die Lüftung erfolgt durch:

Lüftungskonzept

∗ Lüftung

∗ Warmwasser∗ Heizung

Erneuerbare Energieträger werden genutzt für:

∗ Einsetzbarkeit alternativer Energieversorgungs-

systeme nach § 5 EnEV vor Baubeginn berück-

sichtigt

Erneuerbare Energien

**

Vergleichswerte Endenergiebedarf

HilfsgeräteWarmwasserHeizung

Gesamt in kWh/(m2a)Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2a) fürEnergieträger

Endenergiebedarf „Normverbrauch“

W/(m²K)EnEV-Anforderungswert HT’kWh/(m²a)EnEV-Anforderungswert

W/(m²K)Gebäude Ist-Wert HT’kWh/(m²a)Gebäude Ist-Wert

Energetische Qualität der Gebäudehülle Primärenergiebedarf

Nachweis der Einhaltung des § 3 oder § 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte)

Energiebedarf

Berechneter Energiebedarf des Gebäudes

CO2-Emissionen * kg/(m²·a)

Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Rand-

bedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfs-

werte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN).

* freiwillige Angabe ** EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser

Erläuterungen zum Berechnungsverfahren

0 50 100 150 200 250 300 350 400 >400

Endenergiebedarf

Primärenergiebedarf „Gesamtenergieeffizienz“

kWh/(m²·a)

kWh/(m²·a)

0 50 100 150 200 250 300 350 400 >400

Abb. 36: Referentenentwurf der EnEV: Seite 2 des Energieausweises für Wohngebäu�de (Bedarfsausweis).

Eine der beiden Seiten (2 oder 3) muss bei Wahlfreiheit ausgefülltsein. Im Label beim Bedarf ist die Primär- und Endenergieüber-sichtlich dargestellt. Unten rechts befinden sich Vergleichswerte, diean Modellgebäuden hergeleitet wurden

Page 321: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

11 Die Novelle der Energie�einsparverordnung – EnEV 2007

320

3

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

Durchschnitt

KennwertWarmwasserHeizungbisvon

Energieverbrauchskennwert in kWh/(m²⋅a)

(zeitlich bereinigt, klimabereinigt)Klima-

faktor

Anteil

Warm-

wasser

[kWh]

Brennstoff-

menge

[kWh]

Abrechnungszeitraum

Energieträger

Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser

Energieverbrauch für Warmwasser: ∗ enthalten

∗ nicht enthalten

Energieverbrauchskennwert

Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes

0 50 100 150 200 250 300 350 400 >400

Dieses Gebäude:

kWh/(m²·a)

Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich

auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und

Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereit-

gestellt wird.

Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden,

der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten,

dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäude-

größe 20 – 40 kWh/(m²·a) entfallen können.

Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder

Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist

zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 – 30 %

geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren

Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist.*

Vergleichswerte Endenergiebedarf

Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifi-

sche Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN) nach Energieeinsparverordnung. Der tatsächlich gemessene Verbrauch einer Woh-

nung oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens vom angegebenen

Energieverbrauchskennwert ab.

* EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser

Erläuterungen zum Verfahren

0 50 100 150 200 250 300 350 400 >400

Abb. 37: Referentenentwurf der EnEV: Seite 3 des Energieausweises für Wohngebäude(Verbrauchsausweis).

Die Darstellung der Energieanteile am Bedarf bei Nichtwohngebäu-den zeigt, wo Investitionen angebracht sind. Der Vorschlag dazuwird mit dem Referentenentwurf zur EnEV 2007 veröffentlicht.Erste Tests wurden in einem europäischen Gemeinschaftsvorhaben

Page 322: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Einheitliche Energieausweisformulare 11

321

und in einem Feldversuch der Deutschen Energie-Agentur durch-geführt. Dabei wurden beim „EU-Test“ die Berechnungsregeln ver-schiedener EU-Mitgliedsstaaten am Projekt des Sitzes der Europäi-schen Kommission in Brüssel angewandt und Energieausweise aus-gestellt.

Abb. 38: Energieausweis des Fraunhofer�Instituts für Bauphysik für das Berlaymont�Gebäude in Brüssel (Hauptsitz der EU�Kommission)

Page 323: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

11 Die Novelle der Energie�einsparverordnung – EnEV 2007

322

Nachdem die Deutsche Energie-Agentur (dena) bereits im Jahre2004 einen Feldversuch zu Bedarfsenergieausweisen im Wohnungs-bau durchgeführt hatte, wurde nach Fertigstellung der DIN V 18599im Sommer 2005 auch ein Feldversuch mit Nichtwohngebäudengestartet. Dabei kamen Verfahren, Hilfsmittel und Formulare zumEinsatz, die dem Arbeitsstand der Novelle der EnEV entsprachen.Bei 38 zum Teil technisch sehr anspruchsvollen Gebäuden (vomNeubau -Umweltbundesamt Dessau- bis zum denkmalgeschütztenGebäude -Rathaus in Nürnberg-) wurden die Verfahren (Bedarfs-und Verbrauchsermittlung) getestet und Energieausweise ausge-stellt. Die Ergebnisse wurden im Rahmen einer wissenschaftlichenUntersuchung des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik bewertet undzeigen prinzipiell, dass die Ansätze gut geeignet sind.

Page 324: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Einheitliche Energieausweisformulare 11

323

Abb. 39: Referentenentwurf der EnEV: die erste Seite des Ausweises für Nichtwohnge�bäude beschreibt das Gebäude

1

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

∗ Aushang b. öff. Gebäuden∗ Sonstiges (freiwillig)

∗ Modernisierung (Änderung / Erweiterung)

∗ Neubau∗ Vermietung / Verkauf

Anlass der Ausstellungdes Energieausweises

Nettogrundfläche

Baujahr Klimaanlage

Baujahr Wärmeerzeuger

Baujahr Gebäude

Gebäudeteil

Adresse

Gebäudefoto

(freiwillig)

Hauptnutzung / Gebäudekategorie

Gebäude

Gültig bis:

Unterschrift

∗ Aussteller∗ Eigentümer

Datum

Unterschrift des AusstellersAussteller

Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.

Hinweise zur Verwendung des Energieausweises

Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe).∗

Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch

Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergeb-nisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen.

Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anfor-derungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen – siehe Seite 4).

Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient

die Nettogrundfläche.

Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes

Page 325: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

11 Die Novelle der Energie�einsparverordnung – EnEV 2007

324

Abb. 40: Referentenentwurf der EnEV: auf der zweiten Seite befinden sich die Angabenzu den berechneten Bedarfsangaben nach DIN V 18599

2

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

2

3

4

5

6

weitere Zonen in Anlage∗

1

Anteil [%]Zone Fläche [m²]Nr.

Gebäudezonen

Gebäude

insgesamt

Kühlung einschl.

Befeuchtung

LüftungEingebaute

Beleuchtung

WarmwasserHeizung[kWh/(m2·a)]

Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2·a) für

Nutzenergie

Endenergie

Primärenergie

Aufteilung Energiebedarf

Kühlung einschl. Befeuchtung

Warmwasser LüftungEingebauteBeleuchtung

Heizung Gebäude

insgesamt

Energieträger

Endenergiebedarf „Normverbrauch“

W/(m²K)EnEV-Anforderungswert HT’kWh/(m²a)EnEV-Anforderungswert

W/(m²K)Gebäude Ist-Wert HT’kWh/(m²a)Gebäude Ist-Wert

Energetische Qualität der Gebäudehülle Primärenergiebedarf

Nachweis der Einhaltung des § 3 oder § 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte)

Primärenergiebedarf „Gesamtenergieeffizienz“

Berechneter Energiebedarf des Gebäudes

Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter

Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Die oben als EnEV-Anforderungswert bezeichneten Anforderungen der EnEV sind nur im Falle des Neubaus und der Modernisierung nach § 9 Abs. 1 EnEV bindend.

* freiwillige Angabe

Erläuterungen zum Berechnungsverfahren

CO2-Emissionen * kg/(m²·a)

EnEV-AnforderungswertNeubau

Dieses Gebäude:

kWh/(m²·a)

0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 >1000

EnEV-Anforderungswertmodernisierter Altbau

∗ Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung∗ Schachtlüftung

∗ Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung∗ Fensterlüftung

Die Lüftung erfolgt durch:

∗ Eingebaute Beleuchtung

Lüftungskonzept

∗ Kühlung∗ Lüftung

∗ Warmwasser∗ Heizung

Erneuerbare Energieträger werden genutzt für:

∗ Einsetzbarkeit alternativer Energieversorgungssysteme nach

§ 5 EnEV vor Baubeginn berücksichtigt

Erneuerbare Energien

Page 326: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Einheitliche Energieausweisformulare 11

325

Abb. 41: Referentenentwurf der EnEV: Seite 3 beschreibt den Verbrauch

3

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

∗ Sonstiges:∗ eingebaute Beleuchtung∗ Warmwasser ∗ Kühlung∗ Lüftung∗ Heizung

Der Wert enthält den Stromverbrauch für

Stromverbrauchskennwert

Durchschnitt

KennwertWarmwasserHeizungbisvon

Energieverbrauchskennwert in kWh/(m²⋅a)

(zeitlich bereinigt, klimabereinigt)Klima-

faktor

Anteil

Warmwasser

[kWh]

Brennstoff-

menge

[kWh]

AbrechnungszeitraumEnergieträger

Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser

Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser)

Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes

Sonderzonen

Gebäudekategorie

Gebäudekategorie

bis von

Kennwert

[kWh/(m²·a)]

Ablesewert

[kWh}

Abrechnungszeitraum

* veröffentlicht im Bundesanzeiger / Internet durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Verbrauchserfassung – Strom

Dieses Gebäude:

kWh/(m²·a)

0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 >1000

Häufigster Wert dieser Gebäudekategorie für Heizung und Warmwasser (Vergleichswert) *

Dieses Gebäude:

kWh/(m²·a)

0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 >1000

Häufigster Wert dieser Gebäudekategorie für Strom (Vergleichswert) *

Page 327: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

11 Die Novelle der Energie�einsparverordnung – EnEV 2007

326

Abb. 42: Referentenentwurf der EnEV: auf Seite 4 werden Begriffe und Verfahrenerklärt

Für den Aushang bei Gebäuden mit öffentlichen Dienstleistungenwurden spezielle Aushangformate entwickelt. Sie sollen eine einfa-che Kommunikation ermöglichen. Den Ausweis für das Rathaus in

4

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

Energiebedarf – Seite 2

Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres -Primärenergiebedarf und den Endenergie-bedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, L üftung und K ühlung dargestellt. DieseAngaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werd en auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw.gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbe dingungen (z. B. standardisierte Klima-daten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur u nd innere Wärmegewinne usw.) berechnet. Solässt sich die energetische Qualit ät des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen.Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine R ückschlüsse aufden tatsächlichen Energieverbrauch. .

Primärenergiebedarf – Seite 2

Der Prim ärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Geb äudes ab. Er ber ücksichtigt neben derEndenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweilseingesetzten Energietr äger (z. B. Heiz öl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte (gr üner Bereich)signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energiee ffizienz und Ressourcen und Umwelt schonendeEnergienutzung.Die angegebenen Vergleichswerte geben f ür das Geb äude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an,die zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Falle eines Neubaus oder derModernisierung des Geb äudes nach § 9 Abs. 1 EnEV einzuhalten und dienen bei Bestandsgeb äuden derOrientierung hinsichtlich der energetischen Qualit ät des Geb äudes. Zusätzlich k önnen die mit dem Energiebedarfverbundenen CO

2-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden.

Endenergiebedarf – Seite 2

Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete , jährlich benötigte Energiemenge f ür Heizung,Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, L üftung und K ühlung an ( „Normverbrauch“). Er wird unter Standardklimaund -nutzungsbedingungen errechnet und ist ein Ma ß für die Energieeffizienz eines Geb äudes und seiner Anlagen-technik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Be-rücksichtigung der Energieverluste zugef ührt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warm-wasserbedarf, die notwendige L üftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden k önnen. Kleine Werte(grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz.

Energetische Qualität der Gebäudehülle – Seite 2

Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärme-transferkoeffizient (Formelzeichen in der EnEV: H

T’). Er ist ein Ma ß für die durchschnittliche energetische Qualit ät

aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Au ßenwände, Decken, Fenster, etc.) eines Geb äudes. KleineWerte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz.

Heizenergie- und Stromverbrauchskennwert (Energieverbrauchskennwerte) – Seite 3

Der Heizenergieverbrauchskennwert (einschlie ßlich Warmwasser) wird f ür das Geb äude auf der Basis der Erfas-sung des Verbrauchs ermittelt. Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch dieEnergieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfl äche nachEnergieeinsparverordnung. Über Klimafaktoren wird der gemessene Energieverbrauch hinsichtli ch der örtlichenWetterdaten auf ein standardisiertes Klima f ür Deutschland umgerechnet. Der ausgewiesene Stromverbrauchs -kennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs oder der entsprec henden Abrechnungermittelt. Die Energieverbrauchskennwerte geben Hinweise auf die energetische Qualit ät des Geb äudes. KleineWerte (gr üner Bereich) signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein R ückschluss auf den k ünftig zu erwartendenVerbrauch ist jedoch nicht m öglich. Der tats ächlich gemessene Verbrauch einer Nutzungseinheit oder einesGebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens oder sichändernder Nutzungen vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab.Die Vergleichswerte ( „Häufigster Wert in dieser Geb äudekategorie“) ergeben sich durch die Beurteilung gleicharti-ger Gebäude. Dazu wurden die Daten von einer gro ßen Anzahl Gebäude untersucht und bewertet. Der Vergleichs-wert ist dabei der h äufigste Wert (Modalwert) aus der statistischen Verteilung. Klein ere Verbrauchswerte als derVergleichswert signalisieren eine gute energetische Qualit ät im Vergleich zum Geb äudebestand dieses Gebäude-typs. Die Vergleichswerte werden durch das Bundesministerium f ür Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dasBundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekannt gegeben.

Erläuterungen

Page 328: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Einheitliche Energieausweisformulare 11

327

Essen hat Bundesminister Tiefensee im Rahmen der BaufachmesseDEUBAU an die Stadt übergebnen.

Abb. 43: Beispiel eines ausgestellten Energieausweises im dena�Feldversuch(Aushang im Rathaus Essen

Page 329: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

11 Die Novelle der Energie�einsparverordnung – EnEV 2007

328

Die Feldversuche zeigen trotz aller „Kinderkrankheiten“ der neuenVornorm DIN V 18599, dass mit dem neuen Werkzeug eine detail-lierte energetische Analyse des Gebäudes mit vertretbarem Aufwandmöglich ist. Die bereits sehr ansprechenden Ausweise ermöglichenauf der einen Seite eine schnelle Kommunikation und auf der ande-ren Seite eine erste energetische fachmännische Analyse des Gebäu-des.

7 Aussteller der EnergieausweiseMit der geplanten neuen EnEV wird eine bundeseinheitliche Rege-lung zur Ausstellungsberechtigung für Energieausweise in den Fällendes Verkaufs und der Vermietung von bestehenden Gebäuden sowiedes erforderlichen Aushangs getroffen. Die Ausstellungsberechti-gung für Energieausweise in den Fällen der Errichtung und der Än-derung von Gebäuden wird mit Blick auf den Zusammenhang mitbauordnungsrechtlichen Verfahren bundesrechtlich nicht geregelt.Insoweit bleibt es bei den landesrechtlichen Regelungen.

Eine behördliche Zulassung von Ausstellern oder ein Zertifizie-rungsverfahren sind nicht vorgesehen. Die gebotene fachliche Qua-lifikation der Experten wird durch klare Vorgaben zur erforderli-chen Ausbildung in Verbindung mit weiteren qualifizierenden An-forderungen gewährleistet. Zur Ausstellung von Energieausweisenist berechtigt, wer auf Grund seiner Ausbildung und Fachkundeüber die erforderlichen Kenntnisse verfügt, um die Anforderungenan die Erstellung von Energieausweisen zu erfüllen.

Für eine Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen für Wohn-und Nichtwohngebäude kommen grundsätzlich die Absolventenvon bestimmten baubezogenen Studiengängen in Betracht. Es sinddies die Bereiche Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Ge-bäudetechnik, Bauphysik (erfasst werden sowohl Ingenieure imBereich Bauphysik als auch Diplom-Physiker der Fachrichtung Bau-physik), Maschinenbau und Elektrotechnik. Erfasst werden sowohlherkömmliche Studiengänge an Universitäten, Hochschulen und

Page 330: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Literatur 11

329

Fachhochschulen als auch gleichartige Bachelor- und Masterstudi-engänge in diesen Fachbereichen.

Auch mit der EnEV verbundene Handwerksausbildungen, wie Bau-handwerk, Heizungsbau, Installation, Schornsteinfeger können alsAussteller von Energieausweisen für Wohngebäude in Betrachtkommen. Erfasst werden sowohl die Handwerksmeister als auchHandwerker, die nach der Handwerksordnung ein solches Hand-werk auch ohne Meistertitel selbständig ausüben dürfen, insoweitalso den Meistern gleichgestellt sind. Hier muss jedoch zusätzlichspezielle Sachkunde erworben werden, die in der EnEV beschriebenist. Damit werden insgesamt ausreichend Fachkräfte für die Energie-ausweisausstellung zur Verfügung stehen.

Die Einführung der Energieausweise soll mit Übergangsregelungenverbunden werden. Dabei sollen auf der einen Seite Übergangszeitenfestgelegt werden und auf der anderen Seite bereits bestehende Aus-weise anerkannt werden. Sie sollen die gleiche 10-jährige Gültig-keitsdauer zuerkannt bekommen.

8 LiteraturRichtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Ratesvom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Ge-bäuden, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 1 S. 65

Referentenentwurf der Bundesregierung zur Verordnung über ener-giesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnikbei Gebäuden (Energieeinsparverordnung 2007 – EnEV 2007) vom16.11.2006, www.bmvbs.de

Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiespa-rende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung –EnEV) vom 16. November 2001, Bundesgesetzblatt I, S.3085

Hegner, H.-D.; Vogler, I.: Energieeinsparverordnung EnEV – für diePraxis kommentiert, Ernst & Sohn Verlag für Architektur und tech-nische Wissenschaften GmbH und Co. KG, Berlin, 2002

Page 331: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

11 Die Novelle der Energie�einsparverordnung – EnEV 2007

330

Hegner, H.-D.; Vogler, I.; Hauser, G.: EnEV-Novelle 2004 – für diePraxis kommentiert, Ernst & Sohn Verlag für Architektur und tech-nische Wissenschaften GmbH und Co. KG, Berlin, 2005

Erste Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnungvom 2. Dezember 2004, Bundesgesetzblatt I, S. 3144

Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden -Energieeinspargesetz (EnEG)- in der Fassung der Bekanntmachungder Neufassung vom 1. September 2005, Bundesgesetzblatt I, S.2684

DIN V 18599 : 2005-07 „Energetische Bewertung von Gebäuden“.Beuth Verlag GmbH Berlin

David, R.; Boer, J.; Erhorn, H.; Reiß, J.; Rouvel, L.; Schiller, H.;Weiß, N.; Wenning, M.: Heizen, Kühlen, Belüften & beleuchten -Bilanzierungsgrundlagen nach DIN V 18599, Fraunhofer IRB Ver-lag, Stuttgart, 2006

BMVBS/BMWi: Entwurf einer Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2Satz 3 EnEV vom 16.11.2006 (Regeln zur Datenaufnahme und Da-tenverwendung im Wohngebäudebestand), www.bmvbs.de

BMVBS/BMWi: Entwurf einer Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2Satz 3 EnEV vom 16.11.2006 (Regeln zur Datenaufnahme und Da-tenverwendung im Nichtwohngebäudebestand), www.bmvbs.de

BMVBS/BMWi: Entwurf einer Bekanntmachung gemäß § 19 Abs. 3Satz 4 EnEV vom 16.11.2006 (Regeln für Energieverbrauchskenn-werte im Wohngebäudebestand), www.bmvbs.de

BMVBS/BMWi: Entwurf einer Bekanntmachung gemäß § 19 Abs. 3Satz 4 und § 19 Abs. 4 EnEV vom 16.11.2006 (Regeln für Energie-verbrauchskennwerte im Nichtwohngebäudebestand sowie Ver-gleichswerte für Nichtwohngebäude), www.bmvbs.de

Page 332: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

331

12 Honorarordnung für Architektenund Ingenieure (HOAI)

Die HOAI regelt im Wesentlichen die Leistungen von Architektenund Ingenieuren und deren Vergütung, u.a. für die Planung, dieAusschreibung an die Handwerker und deren Vergabe sowie dieObjektüberwachung.Das Honorar des Architekten ist abhängig von der Bausumme (an-rechenbare Kosten). Je höher sich die Bausumme beläuft, destohöher ist deshalb sein Honorar. Es richtet sich nach der schriftlichenVereinbarung, die die Parteien bei Auftragserteilung im Rahmen derdurch die HOAI festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen (§ 4HOAI). Die Mindestsätze können durch schriftliche Vereinbarungin Ausnahmefällen unterschritten werden. Sofern bei Auftragsertei-lung nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten die je-weiligen Mindestsätze als vereinbart.Nachlässe auf die Honorarordnung sind in Zeiten geringer Nachfra-ge und bei der Überzahl von Architekten auf dem Markt an derTagesordnung. Bei einfachen Planungsaufgaben mit weniger Ar-beitsaufwand lässt sich auch über Nachlässe von Mindestsätzenverhandeln.Pauschalieren Sie das Honorar. Sie haben ein Kostenlimit, das ein-gehalten werden muss? Nehmen Sie diese Grenze als Grundlage derHonorarberechnung und vereinbaren Sie dieses Festpreishonorarim Vertrag. Es ist für beide Parteien eine faire Sache, wenn Sie einenZusatz in den Vertrag mit aufnehmen: „Falls sich die Abrechnungs-summe gegenüber dem Kostenvoranschlag um mehr als 10 % erhöhtoder ermäßigt, sollte die Honorarsumme korrigiert werden.”Häufig werden Positionen des Leistungsbildes gestrichen, weil dieGegenleistungen gering bzw. nicht erforderlich sind, wie z. B.Grundlagenermittlung etc.Oft empfiehlt sich, zuerst einige Teilleistungen zu beauftragen, z. B.eine Voranfrage an das Bauamt oder einen Vorentwurf mit Kosten-

Honorar desArchitekten

Mindest� undHöchstsätze

Honorarbe�rechnung

Page 333: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

12 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

332

schätzung und einigen Alternativen zu einem Pauschalpreis, um beinegativen Bauentscheidungen von Behörden nicht unnötige Pla-nungsmittel zu investieren. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dassBauherren schon vorweg die Qualität der Planer testen können undkeinerlei weitere Verpflichtungen eingehen.

Hinweis:Erfolgshonorare können vereinbart werden, wenn es zu erheblichenEinsparungen kommen kann. Dabei kann in einem Architektenvertragzusätzlich vereinbart werden, dass der Architekt z. B. 5 % der einge�sparten Summe als Erfolgshonorar erhält, wenn diese Summe mehr als5.000 Euro ausmacht. Die Höchstgrenze liegt bei 20 % der eingespartenSumme. Bezugsgröße ist die vom Bauherrn genannte Kostengrenze. Al�lerdings dürfen die Einsparungen nicht auf Qualitätseinbußen oder garPfusch zurückzuführen sein.

Zeithonorare (Stundensätze, § 6 HOAI) sind durch Vorausschät-zung des Zeitbedarfs als Fest- oder Höchstbetrag zu berechnen.Folgende Stundensätze können in Ansatz gebracht werden:● 38 bis 82 Euro für Architekten oder Ingenieure,● 36 bis 59 Euro für Mitarbeiter, die technische oder wirtschaftliche

Aufgaben erfüllen,● 31 bis 43 Euro für technische Zeichner oder sonstige Mitarbeiter

mit gleichwertiger Qualifikation.

Nebenkosten (§ 7 HOAI): Post- und Telefongebühren, Kosten fürVervielfältigungen, für das Baustellenbüro, für Fahrten zur Baustelleund dergleichen. Der Bauherr und der Architekt können schriftlichvereinbaren, dass abweichend von § 7 Abs. 1 HOAI, eine Erstattungganz oder teilweise ausgeschlossen ist. Nebenkosten sollten grund-sätzlich pauschaliert und schriftlich vereinbart werden. Pausenrech-nungen sind dabei auszunehmen, wenn der Bauherr die Rechnungdirekt bezahlt. Bei geringen Nebenkosten für Porto, Telefon unddergleichen sollten sie ganz entfallen. Wenn die Baustelle am Ort desArchitekten liegt, werden normalerweise keine Fahrtkosten erstattet.

Honorarzahlungen (§ 8 HOAI) können nach erbrachter Leistungund aufgrund einer prüffähigen Honorarrechnung gestellt werden.

Erfolgs�honorar

Zeithonorar

Nebenkosten

Honorar�zahlung

Page 334: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 12

333

Auch Abschlagszahlungen können für nachgewiesene Leistungengefordert werden. Das Honorar ist nach folgenden Grundlagenabzurechnen:

● die Leistungsphasen 1 - 4 auf Grundlage der Kostenberechnung,solange diese nicht vorliegt auf Basis der Kostenschätzung;

● die Leistungsphasen 5 - 7 auf Basis des Kostenvoranschlages,solange dieser nicht vorliegt nach der Kostenberechnung;

● die Leistungsphasen 8 - 9 auf Basis der Kostenfeststellung, solan-ge diese nicht vorliegt nach dem Kostenvoranschlag.

Dies bedeutet für den Architekten, dass die Honorarrechnung indrei Teile aufzusplitten ist.

Andere Zahlungsweisen können schriftlich vereinbart werden.

Architekten-Verträge sollten grundsätzlich schriftlich vereinbartwerden. Dabei empfiehlt es sich auf Musterverträge zurückzugreifen,welche bei den Architektenkammern erhältlich sind.

Bei einer Bausumme bis 250.000 Euro beträgt das Gesamthonorar –für alle Leistungsbereiche, von der Grundlagenermittlung bis zumÜberwachen und zur Beseitigung von Mängeln – ca. 12 %. Der Pro-zentsatz nimmt mit zunehmender Bausumme langsam ab und be-trägt bei 500.000 Euro noch ca. 10 %.Statische Berechnungen und Bewehrungspläne können überschlägigmit ca. 2 % der Bausumme veranschlagt werden. Die genaue Er-mittlung des Honorars für die statische Berechnung wird wie dasArchitektenhonorar nach der HOAI errechnet. Der Statiker erstelltnach den Plänen und den Detailangaben des Architekten die stati-schen Berechnungen, zeichnet die Bewehrungspläne und erstellteinen Stahlauszug (Stahl- und Mattenliste). Je nach Art und Größedes Bauvorhabens ist die statische Berechnung (bei Mehrfamilien-häusern einschließlich Wärme-, Schall- und Brandschutznachweise)mit den Bauantragsunterlagen bei der Behörde einzureichen.

Ermittlung eines Architektenhonorars mit Hilfe der HOAI

Bei der Ermittlung eines Architektenhonorars mit Hilfe der HOAIkann wie folgt vorgegangen werden:

Architekten�Verträgegrundsätzlichschriftlichvereinbaren

Ermittlungeines Archi�tektenhonorars

Page 335: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

12 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

334

1. Ermittlung der Bausumme (anrechenbare Kosten). Die Bau-summe kann über die Kubatur (= Rauminhalt = Länge x Breite xHöhe) des Gebäudes multipliziert mit einem Kubikmeterpreisvon ca. 250 Euro je Kubikmeter des umbauten Raumes zuzüglichMwSt. (bei mittlerer Ausstattung) überschlägig ermittelt werden.Für Garagen und Tiefgaragen sind überschlägig ca. 150 Euro jeKubikmeter des umbauten Raumes zuzüglich MwSt. anzusetzen.Die auf die Kosten von Objekten entfallende Umsatzsteuer istnicht Bestandteil der anrechenbaren (für die Berechnung des Ar-chitektenhonorars wesentlichen) Kosten.Nicht anrechenbar sind die Grundstückskosten, Herrichten desGrundstücks, die öffentliche und nicht öffentliche Erschließungsowie Außenanlagen, sofern diese Leistungen vom Architektenweder überwacht noch geplant werden.

2. Mit den anrechenbaren Kosten lässt sich das Gesamthonorar ausder Honorartafel zu § 16 der HOAI ermitteln (siehe Honorarta-fel). Dabei sind die Kosten nach § 12 der HOAI in fünf Zonenaufgeteilt, wobei für den Wohnungsbau bei mittlerem Schwie-rigkeitsgrad und durchschnittlichen Planungsanforderungenmeist der Mittelwert der Zone III zugrunde gelegt wird.Der Zone III werden u.a. Wohnräume mit durchschnittlicherAusstattung/Ausbau zugrunde gelegt. Bei Wohnräumen mitüberdurchschnittlicher Ausstattung/Ausbau ist die Honorar-zone IV anzusetzen.Für die Ermittlung der Honorare nach der HOAI ist darauf zuachten, dass die aktuellste Honorartafel zugrunde gelegt wird.Nachfolgend wird ein Auszug, der seit 1.1.2002 gültigen Ho-norartafel abgedruckt, in welcher die Mindest- und Höchstsätzeder Honorare für die in § 15 aufgeführten Grundleistungen beiGebäuden und raumbildenden Ausbauten festgesetzt sind.

Ermittlung derBausumme

Gesamthonorar

Page 336: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 12

335

Zone II Zone III Zone IVAnrechenbareKosten von bis von bis von bis

Euro Euro Euro Euro

25.565 2.413 2.991 2.991 3.855 3.855 4.433

30.000 2.826 3.497 3.497 4.498 4.498 5.169

35.000 3.299 4.075 4.075 5.236 5.236 6.012

40.000 3.762 4.647 4.647 5.968 5.968 6.853

45.000 4.234 5.221 5.221 6.702 6.702 7.689

50.000 4.697 5.780 5.780 7.413 7.413 8.496

100.000 9.278 11.311 11.311 14.360 14.360 16.393

150.000 13.753 16.578 16.578 20.818 20.818 23.644

200.000 18.115 21.586 21.586 26.792 26.792 30.263

250.000 22.384 26.380 26.380 32.373 32.373 36.369

300.000 25.983 30.650 30.650 37.643 37.643 42.309

350.000 29.131 34.561 34.561 42.700 42.700 48.131

400.000 31.922 38.127 38.127 47.432 47.432 53.637

450.000 34.382 41.362 41.362 51.840 51.840 58.820

500.000 36.488 44.243 44.243 55.876 55.876 63.631

1.000.000 65.535 79.193 79.193 99.682 99.682 113.340

1.500.000 94.804 114.317 114.317 143.592 143.592 163.105

2.000.000 124.033 149.401 149.401 187.455 187.455 212.823

Tabelle 40: Auszug aus §16 Honorartafel für Grundleistungen bei Gebäuden undraumbildenden Ausbauten

3. Anschließend wird das Gesamthonorar auf die Grundleistungen1 - 9 prozentual nach § 15 der HOAI wie folgt aufgeteilt:

1. Grundlagenermittlung, Prüfen der Bau�Voraussetzungen 3 %

2. Vorplanung 7 %3. Entwurfsplanung 11 %4. Genehmigungsplanung, Beschaffung der Baugenehmigung 6 %5. Ausführungsplanung (Werkplanung) 25 %6. Vorbereitung der Vergabe, Ausschreibung 10 %

7. Mitwirkung bei der Vergabe 4 %8. Objektüberwachung 31 %9. Objektbetreuung und Dokumentation, Überwachen der

Beseitigung von Mängeln 3 %

Tabelle 41: Bewertung der Grundleistungen

Auszug aus§16 Honorar�tafel

Grund�leistungen

Page 337: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

12 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

336

Be i s p i e l :Ermittlung des ArchitektenhonorarsBei einem Einfamilienhaus mit ca. 880 m³ umbautem Raum unddurchschnittlicher Ausstattung/Ausbau ergeben sich somit unterEinhaltung der HOAI folgende Teilhonorare:

Ermittlung der Baukosten: 880 m³ × 250 EUR/m³ = 220.000 EUR

Aus erweiterten Honorartafeln der HOAI können die gültigenHonorarsätze häufig unmittelbar den Tabellen entnommen wer�den, sodass diese nicht erst durch lineare Interpolation errech�net werden müssen. Die Ermittlung jedes nicht aus den erwei�terten Honorartafeln unmittelbar zu entnehmenden Honorarskann wie folgt berechnet werden:

Zuerst werden die beiden Mittelwerte der Honorare aus den „von”�und „bis”�Werten der entsprechenden Honorarzone (hier Zone III, beidurchschnittlicher Ausstattung) der jeweils nächst höher und nächstniedriger liegenden – unmittelbar angrenzenden – anrechenbarenKosten (hier bei 220.000 Euro für 250.000 Euro und 200.000 Euro)ermittelt.

• Mittelwert bei 200.000 EUR (Zone III):

21.586 + 26.792

2= 24.189 EUR

• Mittelwert bei 250.000 EUR (Zone III):

26.380 + 32.373

2= 29.377 EUR

Page 338: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 12

337

Ermittlung des Gesamthonorars für Baukosten in Höhe von220.000 EUR:

(A – B)Gesamthonorar (ohne MwSt.) =

(C – D)x (E – D) + B

A = Mittelwert des nächst höherliegenden Honorars (bei 250.000 EUR = 29.377 EUR)

B = Mittelwert des nächst niedrigerliegenden Honorars (bei 200.000 EUR = 24.189 EUR)

C = nächst höher liegendeanrechenbare Kosten (bei 250.000 EUR)

D = nächst niedriger liegendeanrechenbare Kosten (bei 200.000 EUR)

E = ermittelte Baukosten (bei 220.000 EUR)

(29.377 – 24.189)=

(250.000 – 200.000)x (220.000 – 200.000) + 24.189

= 26.264 EUR (+ MwSt.)

Somit ergeben sich folgende Teilhonorare für:

1 � 4 den eingabefertigen Bauantrag 27 % von 26.264 EUR = 7.091 EUR

5 die Erstellung der Werkpläne 25 % von 26.264 EUR = 6.566 EUR

6 � 7 die Vorbereitung undMitwirkung der Vergabe vonBauleistungen 14 % von 26.264 EUR = 3.677 EUR

8 � 9 die Objektüberwachung undMängelbeseitigung 34 % von 26.264 EUR = 8.930 EUR

Die Teilhonorare erhöhen sich noch um die Umsatzsteuer!

Zu den oben aufgeführten Grundleistungen (1 – 9) für die Objekt-planung von Neubauten für Gebäude gehören nach § 15 HOAI u. a.folgende Leistungen:

Page 339: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

12 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

338

1. GrundlagenermittlungErmitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabedurch die Planung. Beraten zum gesamten Leistungsbedarf.Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl andereran der Planung fachlich Beteiligter.

2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsauf-gabe. Analyse der Grundlagen. Abstimmen der Zielvorstellungeneinschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkei-ten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellungund Bewertung, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuterndenAngaben zur Planung fachlich Beteiligter. Vorverhandlungen mitBehörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten überdie Genehmigungsfähigkeit. Kostenschätzung nach DIN 276 odernach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht. Zusammen-stellen aller Vorplanungsergebnisse.

3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe. Durch-arbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einerzeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher,gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer,wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher und landschaftsökolo-gischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge andereran der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Ent-wurf. Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlichBeteiligter. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, zumBeispiel durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oderEntwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bau-vorhabens) im Maßstab 1:50 bis 1:20 etc. Verhandlungen mitBehörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten überdie Genehmigungsfähigkeit. Kostenberechnung nach DIN 276oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht. Zu-sammenfassen aller Entwurfsunterlagen.

Grundlagen�ermittlung

Vorplanung

Entwurfs�planung

Page 340: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 12

339

4. GenehmigungsplanungErarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichenGenehmigungen oder Zustimmungen. Vervollständigen undAnpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berech-nungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planungfachlich Beteiligter.

5. AusführungsplanungDurcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4. Er-arbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung.Zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausfüh-rung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, voll-ständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungenim Maßstab 1:50 bis ggf. 1:10. Erarbeiten der Grundlagen für dieanderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ih-rer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung. Fortschreiben derAusführungsplanung während der Objektausführung.

6. Vorbereitung der VergabeErmitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage fürdas Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendungder Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Auf-stellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissennach Leistungsbereichen. Abstimmen und Koordinieren derLeistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten.

7. Mitwirkung bei der VergabeZusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungs-bereiche. Einholen von Angeboten. Prüfen und Werten der An-gebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teillei-stungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6und 7 fachlich Beteiligten. Abstimmen und Zusammenstellen derLeistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwir-ken. Verhandlung mit Bietern. Kostenvoranschlag nach DIN 276aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote. Mitwirken beider Auftragserteilung.

Genehmi�gungs�planung

Ausführungs�planung

Vorbereitungder Vergabe

Mitwirkung beider Vergabe

Page 341: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

12 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

340

8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmungmit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungs-plänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allge-mein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigenVorschriften. Koordinieren der an der Objektüberwachungfachlich Beteiligten. Aufstellen und Überwachen eines Zeitpla-nes. Führen eines Bautagebuches. Gemeinsames Aufmaß mit denbauausführenden Unternehmen. Abnahme der Bauleistungenunter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwa-chung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln.Rechnungsprüfung.

9. Objektbetreuung und DokumentationObjektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjäh-rungsfristen der Mängelansprüche gegenüber den bauausführen-den Unternehmen. Überwachen der Beseitigung von Mängeln,die innerhalb der Verjährungsfristen der Mängelansprüche, läng-stens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme derBauleistungen auftreten. Mitwirken bei der Freigabe von Sicher-heitsleistungen. Systematische Zusammenstellung der zeichne-rischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.

Objekt�überwachung

Objekt�betreuung undDokumentation

Page 342: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

341

13 Makler� und Bauträgerverord�nung (MaBV)

Da es in der Vergangenheit des öfteren Schwierigkeiten mit Bauträ-gern, Baubetreuern und Maklern gegeben hat, erließ der Gesetzgeberdie Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), um Betrügereienund Veruntreuungen zu vermeiden.Um Betrüger aus dieser Branche fernzuhalten, wird im Zulassungs-verfahren geprüft, ob der Bewerber in geordneten Vermögensver-hältnissen lebt, nicht vorbestraft ist und die erforderliche Zuverläs-sigkeit aufweist. Die fachliche Eignung wird leider nicht geprüft undwird vom Gesetzgeber auch nicht vorgeschrieben.Die Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung gelten abernur für Bauträger, Baubetreuer und Makler, die nach § 34c GewO(Gewerbeordnung) eine behördliche Erlaubnis benötigen, wenn sieden Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleicheRechte etc. vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcherVerträge nachweisen. Des Weiteren benötigen diese eine Erlaubnis,wenn sie gewerbsmäßig Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Na-men für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchfüh-ren und dazu Vermögenswerte der Erwerber verwenden. Baubetreu-er, die im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich Bau-vorhaben vorbereiten oder durchführen wollen, sind von dieserRegelung ebenfalls betroffen.

1 Einblick in die Makler� und Bauträgerver�ordnung

§ 2 der MaBV zwingt den Bauträger/Baubetreuer zur Absicherungder vom Auftraggeber als Vorauszahlung erhaltenen Gelder mittelseiner Bürgschaft oder einer Versicherung.

Makler� undBauträgerver�ordnung(MaBV)

§ 34c GewO

Page 343: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

13 Makler� und Bauträgerverordnung (MaBV)

342

§ 3 der MaBV regelt die besonderen Sicherungspflichten für Bauträ-ger. Dabei darf der Bauträger erst Gelder entgegennehmen, wennfolgende Bedingungen erfüllt sind:● die Baugenehmigung ist erteilt und● der Notar hat dem Käufer mitgeteilt, dass der Kaufvertrag

rechtswirksam ist und etwaige für den Vollzug erforderliche Ge-nehmigungen vorliegen und

● dem Verkäufer sind keine vertraglichen Rücktrittsrechte einge-räumt und

● die Vormerkung ist im Grundbuch eingetragen und● die Freistellung des Vertragsobjekts von allen Grundpfandrech-

ten, die der Vormerkung im Range vorgehen oder gleichstehenund nicht übernommen werden sollen, ist gesichert, und zwarauch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird.

Die Freistellung ist gesichert, wenn gewährleistet ist, dass die nichtzu übernehmenden Grundpfandrechte im Grundbuch gelöschtwerden, und zwar, wenn das Bauvorhaben vollendet wird, unver-züglich nach Zahlung der geschuldeten Vertragssumme, andernfallsunverzüglich nach Zahlung des dem erreichten Bautenstand ent-sprechenden Teils der geschuldeten Vertragssumme durch denKäufer.Für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird, kann sichder Kreditgeber des Verkäufers vorbehalten, anstelle der Freistellungalle vom Käufer vertragsgemäß im Rahmen der folgenden Baufort-schrittsraten bereits geleisteten Zahlungen (nach Zahlungsplan) biszum anteiligen Wert des Vertragsobjekts zurückzuzahlen.Ist das Bauwerk bereits vollständig hergestellt und das Vertrags-objekt vom Käufer abgenommen, kann der volle Kaufpreis nachVorliegen der● Eintragung der Auflassungsvormerkung am Vertragsobjekt im

Grundbuch und● Sicherung der Lastenfreiheitgegen Besitzübergabe fällig gestellt werden.

Wenn das Bauvorhaben noch nicht errichtet ist, sieht § 3 derMaBV folgenden Zahlungsplan vor:

Sicherungs�pflichten

Vormerkung

Freistellung

Zahlungsplan

Page 344: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Einblick in die Makler� und Bauträgerverordnung 13

343

Nach Beginn der Erdarbeiten muss – sofern ein Grundstücksge-schäft inbegriffen ist (Bauträgerkauf) – die erste Rate in Höhe von30 % des Kaufpreises bezahlt werden. Sofern kein Grundstück ver-kauft wird (Baubetreuung), können 20 % des Kaufpreises nachBeginn der Erdarbeiten geleistet werden.Vom restlichen Teil, welcher mit 100 % angesetzt wird, teilen sichdiese in folgende Teilbeträge auf:

40,0 % nach Rohbaufertigstellung,

8,0 % für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen,

3,0 % für die Rohinstallation der Heizungsanlagen,

3,0 % für die Rohinstallation der Sanitäranlagen,

3,0 % für die Rohinstallation der Elektroanlagen,

10,0 % für den Fenstereinbau einschließlich der Verglasung,

6,0 % für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten,

3,0 % für den Estrich,

4,0 % für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich,

12,0 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,

3,0 % für die Fassadenarbeiten,

5,0 % nach vollständiger Fertigstellung

Der Bauträger (Kauf von Grundstück und Haus) darf somit denKaufpreis nur nach den folgenden Teilbeträgen (jeweils Höchstbe-träge) nach Baufortschritt entgegennehmen, und zwar:

30,0 % nach Beginn der Erdarbeiten,

28,0 % nach Rohbaufertigstellung,

5,6 % für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen,

2,1 % für die Rohinstallation der Heizungsanlagen,

2,1 % für die Rohinstallation der Sanitäranlagen,

2,1 % für die Rohinstallation der Elektroanlagen,

7,0 % für den Fenstereinbau einschließlich der Verglasung,

4,2 % für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten,

2,1 % für den Estrich,

2,8 % für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich,

8,4 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,

2,1 % für die Fassadenarbeiten,

3,5 % nach vollständiger Fertigstellung.

Teilbeträge

Bauträger

Page 345: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

13 Makler� und Bauträgerverordnung (MaBV)

344

Der Baubetreuer (Kauf ohne Grundstück) darf den Kaufpreis somitnur nach den folgenden Teilbeträgen (jeweils Höchstbeträge) nachBaufortschritt entgegennehmen, und zwar:

20,0 % nach Beginn der Erdarbeiten,

32,0 % nach Rohbaufertigstellung,

6,4 % für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen,

2,4 % für die Rohinstallation der Heizungsanlagen,

2,4 % für die Rohinstallation der Sanitäranlagen,

2,4 % für die Rohinstallation der Elektroanlagen,

8,0 % für den Fenstereinbau einschließlich der Verglasung,

4,8 % für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten,

2,4 % für den Estrich,

3,2 % für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich,

9,6 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,

2,4 % für die Fassadenarbeiten,

4,0 % nach vollständiger Fertigstellung.

Dies gilt auch bei einem Erbbaurecht.

Bei oben genannten Zahlungsplänen handelt es sich um maximaleTeilbeträge, welche beliebig zusammengestellt werden können undin bis zu sieben Raten jeweils nach dem Baufortschritt geleistetwerden müssen.Die Ratenzusammenstellung ist insbesondere von der Bauweise, derBauorganisation/Bauablauf, den verwendeten Baustoffen/Bau-materialien etc. abhängig.Für ein konventionell erstelltes Gebäude bietet sich daher nachfol-gender Zahlungsplan an, welcher jedoch nicht verbindlich, sondernnur als Beispiel – für ein Bauträgerobjekt – anzusehen ist. Eine indi-viduelle Anpassung ist jeweils nach Prüfung der Gegebenheitenanzuraten.

Baubetreuer

Page 346: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Einblick in die Makler� und Bauträgerverordnung 13

345

1. Rate 30,0 % nach Beginn der Erdarbeiten,

2. Rate 28,0 % nach Rohbaufertigstellung,

3. Rate 11,9 % für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen,

für die Rohinstallation der Heizungsanlagen,

für die Rohinstallation der Sanitäranlagen,

für die Rohinstallation der Elektroanlagen,

4. Rate 11,2 % für den Fenstereinbau einschließlich der Verglasung,

für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten,

5. Rate 7,0 % für den Estrich,

für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich,

für die Fassadenarbeiten,

6. Rate 8,4 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,

7. Rate 3,5 % nach vollständiger Fertigstellung.

Tabelle 42: Beispiel Zahlungsplan

Sowohl die Teilbeträge beim Bauträger- als auch beim Baubetreu-ungsobjekt dürfen auf Wunsch des Käufers nur überschritten wer-den, wenn der Gewerbetreibende eine selbstschuldnerische Bürg-schaft eines Kreditinstitutes zur Sicherung der gezahlten Beträgedem Käufer aushändigt und diese den Anforderungen insbesonderehinsichtlich der Dauer und Höhe entspricht. In der Bürgschaft stehtder Bürge für alle etwaigen Ansprüche des Käufers auf Rückgewähroder Auszahlung seiner Vermögenswerte ein (§ 7 MaBV).Die Bürgschaft ist zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen nach§ 3 MaBV eingetreten sind und entweder das Vertragsobjekt voll-ständig fertig gestellt ist oder die fällig gestellten Kaufpreisteile demBaufortschritt entsprechen.Es ist unzulässig, für einzelne Raten höhere Prozentsätze vorzusehenund nur den überschießenden Betrag durch Bürgschaft abzusichernoder die Fälligkeit der letzten und/oder vorletzten Rate gegen Über-gabe einer Bürgschaft in Höhe dieser Rate(n) vorzuverlegen.

Selbstschuld�nerischeBürgschaft

Page 347: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

13 Makler� und Bauträgerverordnung (MaBV)

346

Sonderfälle:

Hinweis:Um Ihr Risiko zu mindern, sollten Sie eine Zahlungsweise vereinba�ren, welche Ihre Raten dem Baufortschritt Ihres Hauses anpasst. Da�bei zahlen Sie nicht mehr, als an Leistung schon erbracht ist. Durchdie Zahlung nach Baufortschritt ist das Fertigstellungsrisiko, das derKäufer jedes erst zu errichtenden Gebäudes trägt, zwar nicht aus�geschlossen, aber gemildert.

1. Da der Grundstücksanteil beim Bauträgerkauf je nach Regionsehr unterschiedlich sein kann, sollten Sie sich vom Bauträgerden Grundstücksanteil benennen lassen und überprüfen, obdieser ca. 30 % (= 1. Rate, nach Beginn der Erdarbeiten) derGesamtsumme entspricht. Sofern dies der Fall ist, können Sie esbei o.g. Zahlungsplan belassen. Andernfalls sollten Sie den Zah-lungsplan so korrigieren, dass die erste Rate dem Grundstück-santeil entspricht und die folgenden Raten vom restlichen Teil,welcher mit 100 % angesetzt wird, gemäß § 3 MaBV aufteilen.

Der Grundstücksanteil in Prozent lässt sich wie folgt ermitteln:

Grundstücksanteil x 100Grundstücksanteil (%) =

Gesamtkaufpreis

Be i s p i e l :Gesamtkaufpreis: 500.000 EUR

Grundstücksanteil: 125.000 EUR

125.000 EUR x 100Grundstücksanteil (%) =

500.000 EUR= 500.000 EUR

Problematikbei teurenGrundstücken

Page 348: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Einblick in die Makler� und Bauträgerverordnung 13

347

Beim Bauträgerkauf können dann die Raten, z. B. wie in Spalte 3,aufgeteilt werden:

Rate

1Teilbeträgenach MaBV

%

2Teilbeträgenach MaBV

kumuliert (%)

3Ratenvorschlag

(%)

4Ratenvorschlag

kumuliert (%)

1 30,0 30,0 25,00 25,00

2 28,0 58,0 30,00 55,00

3 5,6 63,6 6,00 61,00

4 2,1 65,7 2,25 63,25

5 2,1 67,8 2,25 65,50

6 2,1 69,9 2,25 67,75

7 7,0 76,9 7,50 75,25

8 4,2 81,1 4,50 79,75

9 2,1 83,2 2,25 82,00

10 2,8 86,0 3,00 85,00

11 8,4 94,4 9,00 94,00

12 2,1 96,5 2,25 96,25

13 3,5 100,0 3,75 100,00

Tabelle 43: Ratenplan

Die Teilbeträge nach MaBV aus Spalte 1 bzw. die sich daraus erge-benden kumulierten Teilbeträge aus Spalte 2 sind jeweils maximaleHöchstsätze, welche der Bauträger dem Käufer in bis zu sieben Ra-ten in Rechnung stellen kann. Sofern der Grundstücksanteil erheb-lich niedriger als 30 % ist, – wie oben ermittelt bei 25 % liegt – kön-nen die verbleibenden 75 % nach § 3 MaBV aufgeteilt werden (sieheSpalte 3). Der kumulierte Ratenvorschlag aus Spalte 4, darf aller-dings nicht höher sein, als die kumulierten Raten nach MaBV ausSpalte 2.Abschließend ist noch zu berücksichtigen, dass die 13 Teilbeträgeaus Spalte 3 in maximal sieben individuelle Raten zusammengefasstwerden müssen.

2. Beim Ratenplan eines Baubetreuervertrages sollte die erste Ratenicht in der vorgeschlagenen Höhe von 20 % übernommen wer-den, da zu den Erdarbeiten lediglich die Planungskosten ein-schließlich deren Statik sowie die Gebühren der Baugenehmi-

Ratenvorschlag

Page 349: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

13 Makler� und Bauträgerverordnung (MaBV)

348

gung gehören. Dabei betragen diese Kosten ca. 12 % der Bau-summe, wodurch Sie somit in Vorleistung gegangen sind. Siesollten daher versuchen, die Teilbeträge wie folgt (siehe Spalte 3)durchzusetzen:

Rate

1Teilbeträgenach MaBV

%

2Teilbeträgenach MaBV

kumuliert (%)

3Ratenvorschlag

(%)

4Ratenvorschlag

kumuliert (%)

1 20,0 20,0 12,00 12,00

2 32,0 52,0 35,20 47,20

3 6,4 58,4 7,00 54,20

4 2,4 60,8 2,65 56,85

5 2,4 63,2 2,65 59,50

6 2,4 65,6 2,65 62,15

7 8,0 73,6 8,80 70,95

8 4,8 78,4 5,30 76,25

9 2,4 80,8 2,65 78,90

10 3,2 84,0 3,50 82,40

11 9,6 93,6 10,55 92,95

12 2,4 96,0 2,65 95,60

13 4,0 100,0 4,40 100,00

Tabelle 44: Ratenplan eines Baubetreuervertrages

Auch hier gilt, dass die 13 Teilbeträge aus Spalte 3 in maximal sie-ben individuelle Raten zusammengefasst werden müssen.

Für die jeweiligen Teilbeträge müssen folgende Leistungen er-bracht sein:

Teilbetrag 1: Nach Beginn der Erdarbeiten

Dabei muss die Baugrube vollständig ausgehoben sein. Sofern hierAbbrucharbeiten notwendig waren und der Keller entfernt ist, zähltdieses „Loch” nicht als Baugrubenaushub.

Teilbetrag 2: Nach Rohbaufertigstellung

Hierzu zählt die Fertigstellung sämtlicher Maurer� und Betonarbeiten,der Kamin, sämtliche Treppenläufe und die zimmermannsmäßigeDachkonstruktion einschließlich der Dachschalung, jedoch nicht dieDacheindeckung.

MaximalsiebenindividuelleRaten

Page 350: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Einblick in die Makler� und Bauträgerverordnung 13

349

Teilbetrag 3: Nach Fertigstellung der Dachflächen und Dachrinnen

Dabei muss das Dach vollständig eingedeckt sein. Spenglerarbeiten,wie z. B. Kaminverblechungen, Gaubenverblechungen etc. sowie dieDachrinnen müssen fertig gestellt sein.

Teilbetrag 4: Nach Fertigstellung der Rohinstallation der Heizungsanlagen

Die Arbeiten für den Heizungsinstallateur müssen soweit fertiggestellt sein, dass vor den Innenputzarbeiten keine weiteren Arbeitenmehr vorgenommen werden müssen. Dabei müssen sämtliche Leitun�gen und Rohre für die Heizungsrohmontage fertig gestellt sein inkl.die Isolierung der Steigleitungen. Die Montage der Heizkörper undderen Anbindeleitungen sind nicht Leistungsbestandteil.

Teilbetrag 5: Nach Fertigstellung der Rohinstallation der Sanitäranlagen

Die Arbeiten für den Sanitärinstallateur müssen soweit fertig gestelltsein, dass vor den Innenputzarbeiten keine weiteren Arbeiten mehrvorgenommen werden müssen. Dabei müssen sämtliche Leitungenund Rohre für die Sanitärrohmontage fertig gestellt sein (z. B. Vor�,Rücklauf� und Zirkulationsleitungen, sämtliche Unterputzeinrichtun�gen für z. B. Hänge�WC, Armaturen für Badewannen, Duschen,Waschtische, inkl. deren Anschlüsse, sämtliche Abwasserleitungen,Isolierung sämtlicher Leitungen, welche in Installationsschächtenverlaufen etc.).

Das Setzen von Bade� und Duschwannen ist nicht Leistungsbestand�teil.

Teilbetrag 6: Nach Fertigstellung der Rohinstallation der Elektroanlagen

Die Arbeiten für den Elektroinstallateur müssen soweit fertig gestelltsein, dass vor den Innenputzarbeiten keine weiteren Arbeiten mehrvorgenommen werden müssen. Dabei müssen sämtliche Leitungen,Leerrohre, Dosen für Schalter und Steckdosen etc. für die Elektro�rohmontage fertig gestellt sein.

Teilbetrag 7: Nach Fertigstellung des Fenstereinbaues einschließlich der Ver�glasung

Hierzu zählen der Einbau sämtlicher Fenster und Türelemente (Balkon,Terrasse, Haustüre) einschließlich deren Verglasung.

Teilbetrag 8: Nach Fertigstellung der Innenputzarbeiten, ohne Beiputzarbeiten

Dabei müssen sämtliche Leitungen und Rohre für die Heizungs�,Sanitär� und Elektrorohmontage verlegt sowie die Arbeiten amInnenputz abgeschlossen sein. Beiputzarbeiten z. B. an Treppenläufenetc. oder Nachbesserungen am Putz werden in der Praxis zu einemspäteren Zeitpunkt ausgeführt.

Page 351: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

13 Makler� und Bauträgerverordnung (MaBV)

350

Teilbetrag 9: Nach Fertigstellung der Estricharbeiten

Dabei muss der Estrich vollständig eingebaut sein.

Teilbetrag 10: Nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich

Hier müssen die Fliesenarbeiten in den Bädern und WCs vollständigfertig gestellt sein. Fliesenarbeiten in Küchen und Flure etc. sind nichtLeistungsbestandteil.

Teilbetrag 11: Nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe.

Dies bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Abnahme das Objekt bezugs�fertig ist. Dabei müssen sämtliche Bodenbeläge (z. B. Fliesen, Teppich,Parkett etc.) fertig gestellt, Kalt� und Warmwasser sowie sämtlicheelektrischen Anlagen und die Heizung funktionsfertig sein. Lediglichdie Außenanlagen und Garagen können zu einem späteren Zeitpunktgesondert übergeben werden.

Teilbetrag 12: Nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten

Dabei muss der Außenputz vollständig (Grundputz inkl. letzte LageOberputz) fertig gestellt sein.

Teilbetrag 13: Nach vollständiger Fertigstellung

Das Objekt ist vollständig fertig gestellt, wenn die bei der Abnahmeaufgenommenen Mängel, einschließlich der Außenanlagen undGaragen, beseitigt sind.Seitens der Rechtsprechung gibt es unterschiedliche Auffassungen,wann das Gebäude fertig gestellt ist. So kann die letzte Rate auchabgefordert werden, wenn z. B. noch kleine „Schönheitsreparaturen”ausstehen.§ 4 der MaBV verpflichtet den Gewerbetreibenden, die ihm anver-trauten Vermögenswerte der Erwerber jeweils nur für das zugehö-rige Bauvorhaben zu verwenden.§ 6 der MaBV schreibt dem Bauträger vor, die Vermögenswerte desAuftraggebers getrennt von seinem Vermögen und dem seiner son-stigen Auftraggeber zu verwalten.

VollständigeFertigstellung

Page 352: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Mängelrechte 13

351

2 MängelrechteNach Abnahme des Objekts kann der Erwerber, falls ein Sachmangelfestgestellt wird, die ihm zustehenden Mängelansprüche geltendmachen. Üblicherweise wird hierfür in Bauträgerverträgen dieSachmängelhaftung nach dem Werkvertragsrecht des BGB verein-bart sein. Ob auch die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung) mitihren standardisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksamals Vertragsgrundlage vereinbart werden kann, ist umstritten; für diereinen Bauleistungen wird man dies allerdings bejahen können.Primär hat damit auch der Bauträger das Recht, festgestellte Mängelnachzubessern bzw. nachbessern zu lassen. Nur wenn er diese Mög-lichkeit innerhalb einer von Ihnen als Erwerber angemessen gesetz-ten Frist nicht wahrnimmt, stehen dem Käufer die weitergehendenMängelansprüche zu. Liegen die vorbeschriebenen Voraussetzungenvor, können Sie beispielsweise den Mangel durch einen anderenUnternehmer beseitigen lassen und beim Bauträger die hierfür ent-standenen Kosten geltend machen. Sie können aber auch – sofernvertraglich nicht wirksam ausgeschlossen – Minderung (also Redu-zierung des Kaufpreises) oder Schadensersatz verlangen oder aberauch von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

Hinweis:Bevor Sie Mängelrechte geltend machen, sollten Sie nochmals gründ�lich Ihren Erwerbsvertrag lesen und dort insbesondere überprüfen,welche Regelungen zu diesen Ansprüchen vereinbart wurden. Aberauch hier gilt: Liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor, sind vomGesetz abweichende Regelungen häufig unwirksam. Bei Zweifelnempfiehlt es sich deshalb, juristischen Rat einzuholen.

Wenn Sie den Erwerbspreis noch nicht vollständig bezahlt habenund Ihr Vertragspartner noch ein Recht zur Nacherfüllung hat,dürfen Sie – im Regelfall – einen Betrag in Höhe des Dreifachen desvoraussichtlichen Kostenaufwands für die Mangelbeseitigung zu-rückhalten. Insoweit ist dann der Erwerbspreis auch nicht fällig; dasbedeutet, Sie müssen diesen Teil auch nicht etwa wegen Zahlungs-verzugs später verzinsen.

Werkvertrags�recht des BGB

Recht zurNacherfüllung

Page 353: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

13 Makler� und Bauträgerverordnung (MaBV)

352

Hinweis:Üblicherweise ist im notariellen Erwerbsvertrag vorgesehen, dass SieIhre Grundbucheintragung als Eigentümer erst dann verlangen kön�nen, wenn Sie den vereinbarten Preis vollständig bezahlt haben. Be�schränken Sie sich darauf, wegen festgestellter Mängel von IhremZurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen, bringen Sie die Restfor�derung des Bauträgerveräußerers nicht zum erlöschen. Dieser mussalso, sofern der zurückbehaltene Betrag nicht nur geringfügig ist, dieAuflassung – noch nicht – erklären. Wollen Sie in diesem Falle IhreEintragung erreichen, müssen Sie die offene Restforderung entwederbezahlen oder auf andere Weise zum Erlöschen bringen. Dies könnenSie etwa dadurch erreichen, dass Sie, nach Ablauf einer angemessengesetzten Frist zur Nacherfüllung, für die Durchführung der Selbst�vornahme von Ihrem Vertragspartner einen Kostenvorschuss verlan�gen und mit diesem Anspruch gegen den noch bestehenden Restkauf�preisanspruch aufrechnen.

Wurden wesentliche Mängel bereits bei der Abnahme erkannt,braucht auf ein Recht auf Rückhalt, soweit die letzt fällige Rate be-troffen ist, nicht zurückgegriffen werden. Zur vollständigen Fertig-stellung und damit zur Fälligkeit der letzten Rate gehört auch dieBeseitigung bei der Abnahme vorbehaltener Mängel sowie die Er-bringung noch ausstehender Restleistungen. Sind beispielsweise dieAußenanlagen noch nicht fertiggestellt, tritt auch nicht die Fälligkeitder Schlussrate ein.Der Ansprechpartner bei Mängelrügen ist für Sie grundsätzlich IhrVertragspartner, also der Bauträgerveräußerer und nicht etwa einHandwerker, der die beanstandete Leistung ausgeführt hat. Auchhier sollten Sie aber stets Ihren Erwerbsvertrag auf etwa abweichendgetroffene Vereinbarungen durchsehen. Vielfach üblich war es, dassBauträger ihre Eigenhaftung ausgeschlossen, dafür aber ihre eigenenAnsprüche gegen am Bau Beteiligte an den Erwerber abgetretenhaben. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder formularmäßigsind solche Subsidiaritätsklauseln zur Haftungsprivilegierung nachder grundsätzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)vom 21. März 200239 nicht wirksam möglich. Auch individualver-

39 BauR 2002, 1385

Subsidiaritäts�klauseln zurHaftungs�privilegierunggrundsätzlichnicht möglich

Page 354: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Mängelrechte 13

353

traglich sind solche Klauseln nur unter Beachtung der durch dieRechtsprechung aufgezeigten Grundsätze möglich.Bei Auftreten von Mängeln müssen Sie auch immer die Verjäh-rungsfristen für Mängelansprüche im Auge behalten. Sind gesetzli-che oder vertraglich wirksam vereinbarte Verjährungsfristen abge-laufen, kann sich – was überwiegend der Fall sein dürfte – der Bau-trägerveräußerer hierauf berufen und Ihnen damit die DurchsetzungIhrer Ansprüche unmöglich machen. Für Bauwerks- und Pla-nungsmängel beträgt die Verjährungsfrist nach BGB 5 Jahre ab Ab-nahme. Wurde – ausnahmsweise – die VOB/B wirksam als Vertrags-grundlage vereinbart, verjähren Ansprüche wegen Bauwerksmängelnach 4 Jahren. Auch hier gilt wiederum, dass der Bauträger formu-larmäßig eine Verkürzung der Verjährungsfrist nicht wirksam ver-einbaren kann.Wie bereits vorstehend ausgeführt, beginnt die Verjährungsfristregelmäßig mit der Abnahme zu laufen. Gerade hierzu wird beiErwerbern/Auftraggebern häufig die Meinung vertreten, bei „ver-steckten“ Mängeln würden Verjährungsfristen erst mit deren Er-kennbarkeit zu laufen beginnen. Diese Auffassung ist ebenso gefähr-lich wie falsch. Anders ausgedrückt: Verjährungsfristen wurdengerade für Mängel geschaffen, die bei der Abnahme oder Übergabedes Objekts nicht erkennbar waren. Lediglich dann, wenn etwa demBauträger ein Organisationsverschulden nachgewiesen werden kann,sind etwaige längere Verjährungsfristen denkbar.Drohen Verjährungsfristen für Mängelansprüche abzulaufen, müs-sen Sie überlegen, wie eine Hemmung oder Unterbrechung erreichtwerden kann. Bei einem BGB-Vertrag genügt hierfür nicht, dass Siesich vor Ablauf der Verjährungsfrist damit begnügen, dem Bauträgeraufgetretene Mängel anzuzeigen. Reagiert er auf Ihre Mangelbeseiti-gungsaufforderung nicht, müssen Sie gerichtliche Maßnahmen(etwa ein selbstständiges Beweisverfahren) oder – falls vereinbart –ein schiedsgerichtliches Verfahren einleiten bzw., soweit Anwalts-zwang besteht, einleiten lassen.

Verjährungs�fristen fürMängel�ansprüche

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13 Makler� und Bauträgerverordnung (MaBV)

354

Hinweis:Vermerken Sie sich in geeigneter Weise – am besten bereits bei Ab�nahme – die einschlägigen Verjährungsfristen und unterziehen Siedas erworbene Objekt rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfristenfür Mängelansprüche einer Überprüfung (erforderlichenfalls unter Zu�ziehung eines Fachmannes – etwa eines Sachverständigen).

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355

14 Bauphysik

1 WärmeschutzIm Haushalt werden ca. 80% der verbrauchten Energie zum Heizenbenötigt. Dabei wird ein Anteil von ca. 30% an energiebedingtemCO2-Ausstoß verursacht. Durch den Einsatz von z. B. Thermostat-ventilen lässt sich die Zimmertemperatur individuell regeln, dochnützt dies wenig, wenn die Wärme durch schlecht gedämmte Wändeoder Dächer entweicht.Um den Energieverbrauch zu drosseln und somit dem Treibhausef-fekt wirkungsvoll entgegenzusetzen gilt seit 1. Februar 2002 dieEnergieeinsparverordnung (EnEV) und hat damit die Wärme-schutzverordnung und die Heizungsanlagen-Verordnung abgelöst.Der Gesetzgeber hat mit der Energieeinsparung Mindeststandardszur Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden festgelegt. Maß-geblich ist hierfür der Primärenergiebedarf des Gebäudes.Der Primärenergiebedarf eines Gebäudes ist eine rechnerischeGröße die alle Energie- Einfluss-Faktoren enthält:● die Qualität der Gebäudehülle, wie Außenwände, Fenster etc.● Energiegewinne durch Sonneneinstrahlung, Körperwärme und

Geräte● die Qualität der gesamten Heizungsanlage von Kessel bis zum

Heizkörper● der Warmwasserbedarf und die Effizienz der Warmwasserberei-

tung● der Energieträger: Heizöl muss aus Rohöl gewonnen werden,

Strom in Kraftwerken erzeugt, Gas gefördert, alles muss trans-portiert werden - der Aufwand dafür fließt ebenfalls in den Pri-märenergiebedarf mit ein. Die Energieverluste durch die Gewin-nung, die Aufbereitung und den Transport von Energieträgernbeschreibt der Primärenergiefaktor. Strom hat wegen der hohen

Wärmeschutz

Energie�einspar�verordnung

Primärenergie�bedarf

Page 357: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

14 Bauphysik

356

Verluste bei der Herstellung einen deutlich höheren Primärener-giefaktor als Heizöl oder Erdgas. Erneuerbare Energien wie Son-ne, Wind, Holz haben die kleinsten Primärenergiefaktoren mitWerten, die knapp über oder unter Null liegen.

Ein Gebäude verliert die meiste Energie durch die Gebäudehülle.Selbst bei einem sehr gut gedämmten Gebäude geht noch die Hälfteauf diese Weise verloren. Zur Gebäudehülle gehören Außenwand,Fenster, Dach und Boden bzw. Keller. Energieverluste lassen sichdurch eine gute Wärmedämmung, die Vermeidung von Wärme-brücken und eine luftdichte Bauweise verringern. Die EnEV legtHöchstwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf und Mindestan-forderungen an die Wärmedämmung fest. Gebäudeausführung undGebäudegestaltung sind weitgehend frei. Entscheidend ist die Ener-giebilanz, also der errechnete Primärenergiebedarf.Die Energieeinsparverordnung (Verordnung über energiesparendenWärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden)ist kein zusätzliches Regelwerk. Sie fasst vielmehr die bestehendenVerordnungen Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagen-Verordnung zu einer Verordnung zusammen.Durch die neuen Vorschriften wird bei Neubauten der Niedrigener-giehaus-Standard zur Regel. Auch der Energiebedarf von Altbautenwird nachhaltig gesenkt. Häuser, die nach der EnEV neu gebaut oderumgebaut werden, verbrauchen rechnerisch deutlich weniger Hei-zenergie als bisher.Niedrigenergiehäuser haben einen Jahresheizwärmebedarf von we-niger als 70 kWh/(m²a) - das entspricht zirka sieben Litern Heizölbeziehungsweise Kubikmetern Gas pro qm und Jahr.Bei der Berechnung des Heizenergiebedarfs wird ein ganzheitlicherAnsatz zu Grunde gelegt. Hierdurch ist es möglich, das ganze Spek-trum moderner Energiespartechnik zu nutzen, um zu wirtschaftlichoptimalen Lösungen zu kommen. Die Bundesregierung unterstütztdamit u.a. den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, z. B. überSolarkollektoren zur Warmwasserbereitung oder Wärmepumpen.Für Neubauten wird künftig ein Energiebedarfsausweis vorgeschrie-ben, der wichtige Informationen zu den energetischen Eigenschaftendes Gebäudes enthält. Der Energiebedarfswert wird dabei für mehr

Energieverluste

Niedrig�energiehäuser

Page 358: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Wärmeschutz 14

357

Transparenz hinsichtlich der energetischen Qualität von Immobiliensorgen.Festzuhalten ist, dass sich die durch die EnEV ausgelösten Investi-tionen für Bauherren rechnen. Die Aufwendungen für die vorge-schriebenen Maßnahmen können bereits in wenigen Jahren durchEinsparungen bei den Heizkosten wieder erwirtschaftet werden.

Hinweis:Zur Information der Öffentlichkeit über Energiesparmöglichkei�ten hat die Bundesregierung die Deutsche Energieagentur (dena)in Berlin eingerichtet.

Interessierte Bauherren, Planer, Handwerker können sich hier überFörderprogramme (Kreditanstalt für Wiederaufbau), Energiespartech�niken und Vorschriften beraten lassen. Die dena bietet auch ein um�fangreiches Internetportal (www.deutsche�energie�agentur.de) zurEnEV an.

1.1 Das soll die EnEV beim Neubau erreichen?

● Senkung des Primärenergie-Bedarfs von Neubauten auf bisheri-ges Niedrigenergiehaus-Niveau.

● Umstellung der Bewertung von Jahres-Heizwärmebedarf aufJahres-Primärenergie-Bedarf.

● Zusammenfassung zweier Verordnungen zur ganzheitlichenBetrachtung (Wärmeschutz und Anlagentechnik).

● Erleichterungen für den Einsatz erneuerbarer Energien beiRaumheizung, Warmwasserbereitung und Lüftung.

● Sommerlicher Wärmeschutz auch ohne Einsatz von Energie zurKühlung.

● Einführung von aussagekräftigen Energiebedarfsausweisen.

1.1.1 Welche Punkte sind bei der Planung zu beachten?

Um ein Niedrigenergiehaus zu bauen (oder zu kaufen), sollte manauf bestimmte Entwurfskriterien achten. Kompakt Bauen bedeutetenergiesparend bauen. Das Verhältnis der Außenfläche zum Raum-inhalt des Gebäudes bestimmt maßgebend den Energiebedarf. Ein

Energiespar�möglichkeiten

Planung

Page 359: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

14 Bauphysik

358

Gebäude ist kompakt, wenn die Außenfläche im Verhältnis zumRauminhalt klein ist.Mit zunehmender Kompaktheit sinkt in aller Regel der Energiebe-darf. Verschachtelte Gebäude mit Vor- und Rücksprüngen oderGauben und Erkern verbrauchen mehr Energie als einfache Gebäu-deformen. Wer auf solche Gestaltungsmerkmale Wert legt sollte dieGebäudehülle besser dämmen.

Tipp!Die Wärmeverluste sind umso größer, je größer die Außenfläche einesGebäudes bei gleichbleibendem Raumvolumen ist. Daher empfiehlt essich, unnötige An� oder Vorbauten sowie Fassadenvor� und �rücksprünge zu vermeiden. Dabei werden durch eine kompakte Bau�weise nicht nur der Energieverbrauch, sondern auch die Baukostengesenkt.

Einer der wichtigsten Faktoren ist die Ausrichtung des Grundrissesnach der Sonne. Denn die Rechenverfahren der neuen Wärme-schutzverordnung beziehen die Wärmegewinne durch die passiveNutzung der Solarenergie in die Energiebilanz eines Hauses mit ein.In der Praxis bedeutet dies, dass die großen Glasflächen nach Südenhin orientiert werden sollen, damit ein Höchstmaß an Solargewinnerzielt wird. Dabei dringt die Sonnenenergie als kurzwellige Licht-strahlung durch das Fenster und trifft auf Fußboden, Möbel undWände. Das kurzwellige Licht verwandelt sich dabei in langwelligeWärmestrahlung, die den Raum aufheizt. Diese langwellige Strah-lung durchdringt die Fenster sehr viel schwerer als die kurzen Wel-len der Lichtstrahlung. Kommen darüber hinaus die jetzt vorge-schriebenen Wärmeschutzgläser zum Einsatz, bieten diese durcheine unsichtbare Metallbeschichtung eine noch bessere Dämmung.Richtet sich der Grundriss nicht nach Süden, muss die Gebäudehüllebesser gedämmt werden, um die fehlenden Solargewinne auszuglei-chen.

Tipp!Um die Sonnenenergie zu nutzen ist eine Gebäudeausrichtung nachSüden vorteilhaft.

Kompaktheit

Wärmeverluste

Gebäudeaus�richtung nachSüden vorteil�haft

Page 360: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Wärmeschutz 14

359

Große Fensterflächen nach Süden führen zu Wärmegewinnen undsparen Heizenergie. Aufenthaltsräume sollten auf der Südseite, Ne-benräume dagegen an der Nordseite geplant werden.Nach Süden ausgerichtete Dachflächen eigentlich am besten für dieMontage von Solaranlagen. Natürlich sollte die Sonnenseite weitest-gehend von Verschattungen durch andere Gebäude oder Bäume freibleiben. Wohnhäuser verlieren zwischen 25 % bis 40 % Wärme überdie Außenflächen (Außenwände). Der Wärmegewinn durch Son-neneinstrahlung ist bei den Außenwänden sehr gering. Daher sollteder Dämmung von Außenwänden besonderes Augenmerk gelegtwerden.Fenster waren lange Zeit unter energetischen Gesichtspunkten dasschwächste Element in der Gebäudehülle. Heute können Fensternach Süden durch moderne Wärmeschutzverglasung mehr Energiegewinnen als verlieren. Bei Fenster nach Westen und Osten ist dieWärmebilanz ausgeglichen. Fenster nach Norden verlieren mehrWärme und sollten eher klein sein.Wärmebrücken sind Schwachstellen in der Gebäudehülle. DerWärmeverlust ist hier deutlich höher als im umliegenden Bauteil. Jestärker die Wärmedämmung der Bauteile wie Außenwand, Fenster,Dach und Boden ist, desto bedeutsamer sind die Wärmebrücken.Deshalb sollte man schon bei der Planungsphase Wärmebrücken amGebäude vermeiden oder deren Wirkung durch konstruktive Maß-nahmen vermindern.Durch das Lüften sowie durch Schwachstellen, wie z. B. Anschlüsseund Fugen, entstehen größere oder kleinere Energieverluste. Umungewollte Wärmeverluste zu minimieren, ist es deshalb notwendig,die Gebäudehülle luftdicht zu bauen. Dazu müssen sämtliche Fugenmöglichst dauerhaft Luft undurchlässig seien, ebenso die Anschlüssean Fenstern, an Türen, am Dach und zwischen Bauteilen.Um das Einsparpotenzial eines gut gedämmten Gebäudes voll aus-nutzen zu können, ist eine energieeffiziente Lüftungsart wichtig. Esgibt folgende Möglichkeiten, das Gebäude zu lüften:● Fensterlüftung● Abluftanlage● dezentraler Lüftungsanlage mit oder ohne Wärmerückgewinnung● zentrale Lüftungsanlage mit oder ohne Wärmerückgewinnung

Wärmeschutz�verglasung

Energieverluste

Energie�effizienteLüftungsart

Page 361: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

14 Bauphysik

360

Bauherr, Architekt und Fachplaner sollten die Lüftungsart in einemmöglichst frühen Planungsstadium festlegen. Vor und Nachteile derin Frage kommenden Lüftung sind dabei abzuwägen.

1.1.2 Zusammenfassung:

● Kompakter Baukörper mit möglichst deutlicher Südorientierungder größten Fensterflächen.

● Vor- und Rücksprünge von mehr als 0,5 m weitestgehend ver-meiden.

● Einfache Dachformen wählen, Verzicht auf Erker und Gauben.● Wärmebrückenminimiertes Planen. Detailausbildungen nach den

Mindestanforderungen der DIN 4108 Bbl.2.● Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes. Dichtheitskonzept mit

einer Standardluftwechselrate von 0,7 h.● Notwendigkeit einer mechanischen Zu- und Abluftanlage mit

Wärmerückgewinnung prüfen.● Dokumentation aller wichtigen Baudetails im Rahmen der Aus-

führungsplanung.● Erstellung aussagekräftiger Ausschreibungsunterlagen mit exak-

ten Produktangaben.

1.2 Welche Mindestanforderungen werden an denbaulichen Wärmeschutz gestellt?

Es handelt sich hierbei um Empfehlungen, die auf umfassendenBerechnungen der Ziegelindustrie basieren. Die angegebenen Wertestellen Richtlinien für den Neubestand dar.

Lüftungsartmöglichst frühfestlegen

Page 362: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Wärmeschutz 14

361

1.2.1 Wand

UAW ≤ 0,40 W/(m²K)

EinschaligesMauerwerk

Einschaliges Mauerwerkplus WDWS

Zweischaliges Mauerwerkmit Dämmung

Tabelle 45: Mauerwerkarten

Die Mindestanforderungen an die Außenwand vonUAW ≤ 0,40 W/(m²K) lassen sich bereits mit einschaligen Ziegel-wänden (Planziegel) erzielen und mittels Wärmedämmverbundsy-steme (WDVS) sogar noch erheblich unterschreiten.

1.2.2 Fenster

mittlerer UW ≤ 1,40 W/(m²K)

● Fenster, mindestens Doppelverglasung mit Edelgasfüllung undhohem Energiedurchlassgrad.

● Außentür mit wärmegedämmter Füllung.

1.2.3 Dach

UD ≤ 0,24 W/(m² K)

Schrägdächer mit Auf-, Zwischen- oder Untersparrendämmung undabgestimmten Dichtheitsschichten (Dämmung mind.18 cm).

Mindest�anforderungenan dieAußenwand

Fenster

Dach

Page 363: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

14 Bauphysik

362

1.2.4 Kellerdecke / Bodenplatte

UG ≤ 0,41 W/(m²K)

Erhöhte Dämmung (mind. 8 cm) der Kellerdecke bzw. Bodenplatte

1.2.5 Übersicht Mindestwerte40 der Wärmedurchgangskoeffizi�enten (bei Neubauten):

Außenbauteil Mindest�U�Wert Ausführungsbeispiel

(W/m2K)

Außenwand UAW ≤ 0,40 30 cm Ziegelwand λR = 0,12

2,0 cm Leichtputz λR = 0,31

1,5 cm Innenputz λR = 0,70

Fenster mittlerer UW ≤ 1,40 Wärmeschutzverglasung

Dach UD ≤ 0,24 mind. 18 cmZwischensparrendämmung etc.

Kellerdecke, �boden,�wand UG ≤ 0,41

mind. ca. 8 cm Dämmstoffauf/unter der Betondecke

Tabelle 46: Übersicht Mindestwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten

Anmerkung:Die in der Tabelle aufgeführte Ziegelstärke kann sich ändern, wennhöherwertige und somit teurere Materialien mit einer geringerenWärmeleitfähigkeit oder Mauerwerk mit WDVS etc. verwendet wer�den.

Welche Anforderungen werden an die Anlagentechnik gestellt:

Neben einer gut gedämmten Außenwand sorgt vor allem moderneHaustechnik für einen geringen Energieverbrauch. Wichtig ist dabeidas gute Abstimmung der verschiedenen Anlagenteile. Denn genauaufeinander abgestimmte und ausgereifte Systemkomponenten für

40 Es handelt sich hierbei um Empfehlungen, die auf umfassenden Berech-nungen der Ziegelindustrie basieren. Die angegebenen Werte stellen sinn-volle Richtlinien für den Neubestand dar.

Kellerdecke/Bodenplatte

ÜbersichtMindestwerte

Anforderungenan dieAnlagen�technik

Page 364: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Wärmeschutz 14

363

Heizung und Warmwasser lassen nicht nur die Brennstoffrechnungschrumpfen, sondern bieten den Bewohnern gleichzeitig hohenKomfort und Betriebssicherheit.Achten Sie beim Kauf ihrer Heizungsanlage das der Hersteller Ihnenein in sich abgestimmtes Komplett-Programm vom Brennwertkesselüber Solarkollektoren bis zur Wohnungslüftung bietet.Das Herz einer innovativen Heizungsanlage bildet ein Brennwert-oder Niedertemperaturkessel. Sie passen ihre Leistung den Bedürf-nissen der Bewohner an und haben auch bei geringer Auslastungeinen hohen Nutzungsgrad. In Kombination mit einem Speicher-wassererwärmer liefern sie schnell und umweltschonend heißesWasser, auch wenn kurzfristig sehr große Mengen benötigt werden.Optimal ergänzt wird die Anlage durch Solarkollektoren. Sie deckenbis zu 60 Prozent des jährlichen Energiebedarfs für die Warmwas-serbereitung, im Sommer sogar bis zu 100 Prozent.Bei Niedrigenergiehäusern hält die dichte „Außenhaut“ die Wärme imInnern. Für den nötigen Luftaustausch sorgt eine Wohnungslüftungs-anlage - bei minimalem Energieverlust. Denn eine Lüftungsanlage mitWärmerückgewinnung entzieht der Abluft automatisch überschüssigeWärme und führt den Wohnräumen vorgewärmte Frischluft zu.

1.2.6 Zusammenfassung:

● Integration der Heizungsanlage in den beheizten Bereich. Platzie-rung der Brennwerttechnik und des zentralen Speichers innerhalbder thermischen Hülle (Anlagenaufwandszahl eP < 1,4).

● Brennwertkessel und Schornsteintechnik im Raumluft unabhän-gigen Betrieb.

● Einbau zeitlich steuerbarer Zirkulationspumpen, Beleuchtungenetc.

● Ausreichende Dämmung der Rohrleitungen.● Solaranlage zur Trinkwassererwärmung.● Kurze Heiz- und Warmwasserleitungen zur Minimierung der

Bereitschaftsverluste.

AufabgestimmtesKomplett�Programm vomBrennwert�kessel, Solar�kollektorenundWohnungs�lüftung achten

Page 365: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

14 Bauphysik

364

1.3 Welche Anforderungen werden an die Bauaus�führung gestellt?

Verwendung geeigneter und bauaufsichtlich zugelassener Produktemit Ü-Zertifikat.Überprüfung der wärmetechnischen Kennwerte anhand von Pro-duktbegleit- bzw. Lieferscheinen.Fachgerechte Ausführung luft- und winddichter Anschlüsse.Überwachung der Bauausführung an handwerklich schwierigenBaudetails (Dachanschlüsse etc.)

1.3.1 Kriterien für den richtigen Dämmstoff

Aussagen über den Dämmwert eines Bauteils gibt der U-Wert(Wärmedurchgangskoeffizient). Er gibt Aufschluss, wie viel Energieverschleudert wird. Der U-Wert ist das Maß für den Wärmestrom,der bei einem Temperaturunterschied von 1 Kelvin (= 1 Grad Celsi-us) durch ein 1 Quadratmeter großes Bauteil fließt. Gemessen wirdin Watt pro Quadratmeter mal Kelvin (W/m2K). Diese Kenngrößeist mittlerweile zu einer Orientierungshilfe für den Bauherrn undRenovierer geworden.Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Dämmwirkung. So weist z. B. eine Wärmeschutzverglasung mit einem U-Wert von1,1 (W/m2K) eine erheblich bessere Wärmedämmung auf, als eineIsolierverglasung mit einem U-Wert von 1,7 (W/m2K).Je besser die Gebäude gedämmt ist, desto höher ist im Winter dieOberflächentemperatur der der den Wohnräumen zugewandtenInnenseite. Die relativ hohe Oberflächentemperatur steigert beiausreichender Lufterneuerung die Behaglichkeit und verhindertZugluft. Eine gute Wärmedämmung sorgt im Winter für einen ge-ringeren Wärmeverlust und im Sommer für angenehme Temperatu-ren im gesamten Gebäude. Besonders das sonst häufig überhitzteDachgeschoss profitiert von einer guten Wärmedämmung.Bei der Wahl des richtigen Dämmstoffs spielen das Umweltbe-wusstsein, die Konstruktion und die Kosten eine wesentliche Rolle.Bisher teilen die Hersteller konventioneller Produkte wie Mineral-wolle und geschäumte Kunststoffe den Markt nahezu vollständigunter sich auf. Doch ökologische Dämmstoffe, hergestellt aus nach-

U�Wert

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Wärmeschutz 14

365

wachsenden Rohstoffen, setzen sich immer mehr durch. Die nach-folgende Übersicht soll Ihnen über die marktüblichen Dämmstoffeund deren Besonderheiten als Orientierungshilfe dienen.Ein Dämmstoff lässt sich nach unterschiedlichen Kriterien bewerten.Pflanzliche und tierische Stoffe wie Flachs und Schafwolle verbrau-chen bei der Herstellung deutlich weniger Energie als beispielsweiseein künstlich erzeugtes Produkt wie Polyurethan-Hartschaum(PUR). Energieintensive, vollsynthetische Dämmstoffe sind dafürbesonders preiswert und in jedem Baustoffhandel erhältlich. Andersals Schütt- und Blasmaterialien, wie Zelluloseflocken, könnenSchafwolle, Baumwollvlies und Flachs leicht in Eigenleistung verar-beitet werden.Mineralfaserprodukte sind in der Vergangenheit wegen ihres Krebserregenden Potenzials in die Schlagzeilen geraten. Inzwischen sindneue, verbesserte Produkte auf dem Markt, die speziellen Gütekrite-rien (z. B. RAL-Gütezeichen „Erzeugnisse aus Mineralwolle“ etc.)unterliegen.Nicht jeder Dämmstoff ist für jeden Verwendungszweck gleicher-maßen geeignet. Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sindunter Feuchtigkeitsbelastung im Erdreich sowie in Bereichen, indenen erhöhter Brandschutz erforderlich ist, nicht einsetzbar. Aberauch konventionelle Dämmstoffe eignen sich nicht für jeden Zweck.So lassen sich Kelleraußenwände nicht mit Mineralwolle, dafür abermit wasserfestem Schaumglas dämmen.Ist eine hinterlüftete Fassadendämmung mit niedrigen Brandschutz-anforderungen geplant, kann der Bauherr auch Holzfaserplattenanstelle von beispielsweise Mineralfaserplatten einsetzen. Perlite-Schüttungen eignen sich für die Dämmung von Holzbalkendecken.Holz ist auch ein zunehmend wichtigeres Element beim Bau vonEnergiespar- und Passivhäusern. Rund ein Drittel der in Deutsch-land errichteten Passivhäuser wird bereits in Holzbauweise erstellt.Dafür ist insbesondere die Zellulosedämmung gut geeignet.Die Verwendbarkeit eines Dämmstoffs richtet sich nicht nur nachseinen Wärmedämmeigenschaften, sondern auch nach seinem Ver-halten bei Feuchtigkeit oder im Brandfall. Je niedriger die Wärme-leitfähigkeit (W/mK), desto besser ist das Wärmedämmvermögen.

Verwendungs�zweck

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14 Bauphysik

366

Übersicht: Dämmmaterial

Polyurethan�Hartschaum (PUR)

Material Polyurethan�Hartschäume sind zumeist geschlossenzellige,harte Schaumkunststoffe, die aus Erdöl gewonnen werden

Wärmeleitfähigkeit λ = 0,025 bis 0,035 W/mK. PUR�Platten bieten eine hohenWärmeschutz bei geringer Materialdicke

Verwendung für Außenwand� und Dachdämmung

Umwelt Im Brandfall entstehen toxische Gase

Steinwolle

Material Steinwolle gehört zu den Mineralwolle�Dämmstoffen. DieFasern sind nicht brennbar

Wärmeleitfähigkeit λ = 0,030 bis 0,045 W/mK

Verwendung vom Keller bis zum Dach (außer Kelleraußenwand)

Umwelt Beim Kauf der Produkte auf Hinweise wie „KI 40“ (als nichtKrebs erzeugend eingestuft) oder das RAL�Gütezeichen„Erzeugnisse aus Mineralwolle“ achten

Blähton

Material Blähton ist ein mineralischer Schüttdämmstoff

Wärmeleitfähigkeit λ = 0,10 bis 0,16 W/mK

Verwendung Das druckfeste, nicht brennbare Material hat sich als Wär�medämmung unter Nassestrichen bzw. zwischen den Balkenvon Holzbalkendecken bewährt. Die losen Schüttungeneignen sich insbesondere für die Sanierung von Altbauten.

Umwelt ���

Schafwolle

Material Schafwolledämmstoffe bestehen aus reiner Schafschurwolle(Vlies), teilweise unter Beimengung von Recyclingwolle(Filze). Sie sind sehr gut feuchtigkeits�regulierend

Wärmeleitfähigkeit λ = 0,040 bis 0,045 W/mK

Verwendung Dämmung von Steildächern, Trennwänden, Zwischendeckenund Fassaden

Umwelt Auf Rückstandsfreiheit von Insektiziden achten

Page 368: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Wärmeschutz 14

367

Übersicht: Dämmmaterial

Kork

Material Rohstoff ist die Rinde der Korkeiche, die zu Korkschrotzermahlen und weiterverarbeitet wird. Korkdämmstoff gibtes als Schüttungen oder gepresste Platten

Wärmeleitfähigkeit λ = 0,045 bis 0,050 W/mK

Verwendung Dämmung von Dach, Fußboden sowie Innen�, Kern� undAußendämmung von Außenwänden

Umwelt Imprägnierte Korkplatten im innenraumnahen Bereichvermeiden

Extrudiertes Polystyrol (XPS)

Material Bei der Herstellung von XPS wird Polystyrol aufgeschmolzen,mit Treibmitteln wie Kohlendioxid aufgeschäumt und ge�presst. XPS�Platten nehmen kaum Wasser auf und besitzeneine hohe Druckfestigkeit

Wärmeleitfähigkeit λ = 0,030 bis 0,040 W/mK

Verwendung für die Dämmung von Außenwand und Dach sowie Keller�wänden und Bodenplatten von außen

Umwelt ���

Öko�Wärmedämmverbundsystem

Material Holzweichfaserplatten als Wärmedämmkomponente

Wärmeleitfähigkeit λ Wärmeleitfähigkeit der Platten in diesem System: = 0,040W/mK

Verwendung bis 8 m Fassadenhöhe (Traufbereich). Wärmedämmver�bundsysteme (WDVS) müssen also nicht zwangsläufigklassische Dämmstoffe wie Polystyrol�Hartschaum enthal�ten. Angenehmes Wohnklima durch diffusionsoffenenAufbau

Umwelt ���

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14 Bauphysik

368

Übersicht: Dämmmaterial

Holzfaserdämmplatten

Material Restholz aus Sägewerken. Holzfaserdämmplatten erreichendie Baustoffklasse B2 ohne chemische Zusätze

Wärmeleitfähigkeit λ = 0,040 bis 0,045 W/mK

Verwendung für die Dämmung von Außenwänden, Dach und Decke. Beihinterlüfteten Wänden sind bituminierte Verbundplattenerforderlich. Auch guter Hitzeschutz im Sommer. Leichtzuzuschneiden

Umwelt ���

Imprägnierte Zellulose

Material Altpapier von Tageszeitungen. Eine Imprägnierung mitBorsalzen dient dem Brandschutz

Wärmeleitfähigkeit λ = 0,040 bis 0,050 W/mK

Verwendung für Dämmung von Wänden, Decke und Fußboden. Die hoheVerdichtung beim Einblasen verzögert im Brandfall erheblichdie Flammausbreitung. Auch als Platten erhältlich

Umwelt ���

Anmerkung:Bei Dämmarbeiten im Dachgeschoss, müssen Sie wissen, dass ökolo�gisch zu bevorzugende Dämmmaterialien nicht immer die gleichen U�Werte haben wie Mineralfaser� oder Hartschaum�Dämmstoffe. Beieiner 10�cm�Dämmung erreichen bestimmte Hartschäume einen U�Wert von 0,22 und bestimmte Mineralfasern von 0,33, Schafwolle je�doch „nur“ 0,45 und Zellulose 0,4 bis 0,45.

1.4 Raumklima/Behaglichkeit

Zum Wohlbefinden eines Menschen gehört – neben vielen anderenDingen – ein behagliches Raumklima.Voraussetzungen hierfür sind:

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Wärmeschutz 14

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● empfundene Temperatur ca. 18 – 21°C● Raumlufttemperatur ca. 20 – 22°C● Wandoberflächentemperatur ca. 17 – 19°C● Fußbodentemperatur ca. 18 – 20°C● Luftbewegung maximal ca. 0,2 m/sec● Temperaturunterschiede in

senkrechter Richtung nicht mehr als ca. 3°C● Deckentemperatur ca. 18 – 20°C● relative Luftfeuchtigkeit ca. 50 %

1.5 Empfundene Temperatur

Die Haut ist der kontinuierliche Wärmetauscher beim Menschen.Ein normal bekleideter Mensch hat bei einer Raumlufttemperaturvon 20°C eine Hauttemperatur von durchschnittlich 33°C. DerTemperaturunterschied zwischen Körperoberfläche (Haut) undUmgebungsluft bedingt einen ständigen Wärmeverlust des Körpers.Dies geschieht auf verschiedene Arten:● durch Verdunstung (feuchte Wärmeabgabe) wie Schweiß, Atem

usw.● durch Wärmeleitung von der Körperoberfläche an direkt be-

rührte Festkörper (hauptsächlich über die Füße zum Fußboden)● durch Wärmeübergang als Folge an der Körperoberfläche vor-

beistreichender Luft● durch Wärmestrahlung zwischen der Körperoberfläche und den

Raumumschließungsflächen (Wänden)

Aufgrund dieser Wärmeverluste empfindet der Mensch eine Tempe-ratur, die jedoch nicht – entgegen der landläufigen Vorstellung – mitder Raumlufttemperatur identisch ist, sondern das Mittel aus derRaumluft- und der Wandoberflächentemperatur.

Be i s p i e l :Raumlufttemperatur = 20°CWandoberflächentemperatur = 18°Cempfundene Temperatur = (20 + 18) : 2 = 19°C

Voraus�setzungen fürbehaglichesRaumklima

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14 Bauphysik

370

1.6 Luftbewegung

In geschlossenen Räumen entsteht durch Emporsteigen warmer(leichter) Luft, z. B. an Heizkörpern, und durch Herabfallen kalter(schwerer) Luft, z. B. an Fenstern, an kalten Wänden etc. immereine Luftbewegung (Konvektion).Diese Luftbewegung wird in der Regel nicht bemerkt, wenn dieGeschwindigkeit kleiner als 0,2 m/sec ist, bei höherer Geschwindig-keit wird sie als störende Zugluft empfunden.Wenn z. B. die Wandoberflächentemperatur mehr als ca. 3°C nied-riger ist als die Raumlufttemperatur, dann kühlt die Luft so stark ab,dass sie schneller als 0,2 m/sec herabfällt, d. h. es zieht.

1.7 Wärmespeicherung

Die Wärmespeicherfähigkeit des Mauerwerkes ist von großer Be-deutung für ein gleichmäßiges Wohnklima. Wände aus schwerenBaustoffen haben ein hohes Wärmespeichervermögen. Sie verhin-dern hohe Temperaturschwankungen. In der kalten Jahreszeit wir-ken sie wie ein „Kachelofen”. Bei Nachtabsenkung der Heizungbleiben die Räume warm.Im Sommer bewirken sie durch ihre „Wärmeträgheit” eine guteTemperaturamplitudendämpfung und damit eine günstige Phasen-verschiebung (9 – 13 Stunden); d. h., die nächtliche Kühle, die vonden Außenwänden aufgenommen und gespeichert wird, wird in denMittagsstunden, wenn es draußen am wärmsten ist, im Rauminnernwirksam.Mit einer außenseitigen Wärmedämmung wird das Wärmespeicher-vermögen des Mauerwerkes noch besser ausgenutzt.Wände aus leichten Baustoffen mit geringem Speichervermögensind zwar sehr schnell aufgeheizt, kühlen aber sehr schnell wiederaus. Auch bei den leichten Außenwänden bewirkt eine zusätzlicheAußendämmung eine Verbesserung der Wärmespeicherung.

Konvektion

Wärme�speicher�fähigkeit

Wärmeträgheit

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Wärmeschutz 14

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1.8 Außendämmung

Die Außendämmung ist fast immer die bauphysikalisch richtigeLösung. Sie bietet eigentlich nur Vorteile:

● günstiger Temperaturverlauf. Temperatureinflüsse auf das Mau-erwerk sind sehr gering, sodass es zu keinen temperaturbedingtenRissen kommt, auch nicht bei Mischmauerwerk (Mauerwerk –Beton usw.)

● keine Wärmebrücken, da durchlaufende Decken, Betonstürzeusw. ebenfalls gedämmt werden

● das Wärmespeichervermögen der Wand bleibt erhalten● guter sommerlicher Wärmeschutz● Erfüllung des Regenschutzes gem. DIN 4108, Teil 3, ist durch die

Endbeschichtung mit einem organisch gebundenen Putz ge-währleistet

● einwandfreies Diffusionsverhalten bei richtiger Bemessung derDämmschicht

● gute Wärmedämmung, hohe Heizkosteneinsparung (je nachDämmstoffdicke)

● gesundes und behagliches Wohnklima

1.9 Innendämmung

Hinweis:Die Innendämmung ist bauphysikalisch meistens falsch und bringtviele Nachteile mit sich. Sie ist nur in wenigen Ausnahmefällen sinn�voll, z. B. bei Räumen, die nur selten benutzt werden und schnell auf�geheizt sein sollen. Es sollte aber auf jeden Fall geprüft werden, obeine Dampfsperre oder zumindest eine Dampfbremse erforderlichwird.

Vorteile:● Schnelles Aufheizen der Räume möglich.● Gute Wärmedämmung, hohe Heizkosteneinsparung (je nach

Dämmstoffdicke).

Außen�dämmung

Innen�dämmung

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14 Bauphysik

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Nachteile:● Ungünstiger Temperaturverlauf. Das Mauerwerk ist extremen

Temperaturschwankungen unterworfen, d. h. Gefahr von Riss-bildung. Falls Wasser in das Mauerwerk kommt, kann es zuFrostschäden führen, da das Mauerwerk in der Frostzone liegt.

● Durchlaufende Decken, Betonstürze usw. müssen zusätzlich ge-dämmt werden, wenn keine Wärmebrücken entstehen sollen.

● Das Wärmespeichervermögen der Wand geht verloren, die Räu-me kühlen schnell aus.

● Wohnraum-Nutzfläche geht verloren.● Kein einwandfreies Diffusionsverhalten. Der Taupunkt liegt mei-

stens (abhängig von der Dämmschichtdicke) zwischen Dämmungund Mauerwerk. Es kann zu erheblicher Feuchtigkeitsanreiche-rung kommen.

● Der Schallschutz wird unter Umständen sehr stark verschlechtert.● Für Regenschutz muss zusätzlich gesorgt werden.● Wasserführende Leitungen in den Außenwänden müssen zusätz-

lich isoliert werden.

2 SchallschutzDem Schallschutz muss insbesondere im Wohnungsbau ein hoherStellenwert eingeräumt werden, da durch Fehlplanung, Verwendungvon falschen Materialien und nicht fachgerechter Ausführung Schä-den entstehen können, welche im Nachhinein oft nur unter großemAufwand und hohen finanziellen Kosten saniert werden können.Für den Schallschutz ist die DIN 4109 maßgebend, die 1989 noch-mals überarbeitet wurde und eine umfassende Sicherheit gegenSchallbelästigung bietet. Die Schallschutznorm ist wie die Wärme-schutznorm eine sog. eingeführte Norm und somit verpflichtendesöffentliches Recht.Der Schallschutz in Gebäuden hat große Bedeutung für die Gesund-heit und das Wohlbefinden des Menschen.

Schallschutz

DIN 4109

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Schallschutz 14

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Besonders wichtig ist der Schallschutz im Wohnungsbau, da dieWohnung dem Menschen sowohl zur Entspannung und zum Aus-ruhen dient als auch den eigenen häuslichen Bereich gegenüber denNachbarn abschirmen soll. In dieser Norm sind Anforderungen anden Schallschutz mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthalts-räumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragungzu schützen.Aufgrund der festgelegten Anforderungen kann nicht erwartet wer-den, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumennicht mehr wahrgenommen werden.Die Anforderungen setzen voraus, dass in benachbarten Räumenkeine ungewöhnlich starken Geräusche verursacht werden. Darausergibt sich insbesondere die Notwendigkeit gegenseitiger Rück-sichtnahme durch Vermeidung unnötigen Lärms.

Diese Norm gilt zum Schutz von Aufenthaltsräumen● gegen Geräusche aus fremden Räumen, z. B. Sprache, Musik oder

Gehen, Stühle rücken und den Betrieb von Haushaltsgeräten,● gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen und aus Betrieben

im selben Gebäude oder in baulich damit verbundenen Gebäu-den,

● gegen Außenlärm wie Verkehrslärm (Straßen-, Schienen-, Wasserund Luftverkehr) und Lärm aus Gewerbe- und Industriebetrie-ben, die baulich mit den Aufenthaltsräumen im Regelfall nichtverbunden sind.

Nicht genormt sind Nutzergeräusche, sie unterliegen nicht denAnforderungen dieser Norm (siehe DIN 4109 Absatz 4). Unter Nut-zergeräuschen werden z. B. das Aufstellen eines Zahnputzbechersauf einer Abstellplatte, hartes Schließen des WC- Deckels, Spurein-lauf, Rutschen in Badewanne usw. verstanden.

HinweisDie Erwartungshaltung der Nutzer darf keinesfalls von einem „tota�len“ Schallschutz ausgehen.

Aufenthalts�räume

Nutzer�geräusche

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Wie in der Fachliteratur publiziert bestehen zwischen Grund-lärmpegel, Schalldämm-Maß R ‘w und dem Durchhören von Spra-che folgende Abhängigkeiten:

Beurteilung der Hörbarkeit:

erforderliches Schalldämm� Maß R ‘win [dB] bei Grundgeräuschpegel

von30 dB(A) 20 dB(A)

nicht zu hören mind. 57 dB mind. 67 dB

zu hören, jedoch nicht zu verstehen mind. 47 dB mind. 57 dB

teilweise zu verstehen mind. 42 dB mind. 52 dB

gut zu verstehen mind. 32 dB mind. 42 dB

Tabelle 47: Beurteilung der Hörbarkeit

In Ergänzung der Schallschutzanforderungen der Norm DIN 4109,die durch bauaufsichtliche Einführung öffentlich-rechtliche Be-deutung erlangt haben, definiert die VDI 4100 drei Schallschutzstu-fen für die Planung und Bewertung von Wohnungen. Mit Hilfedieser drei Gütestufen kann der gewünschte Schallschutz zwischenallen am Bau Beteiligten und den Wohnungsnutzern privatrechtlichvereinbart werden.

Hinweis:Um spätere Auseinandersetzungen über den geschuldeten Schall�schutz zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die gewünschteSchallschutzstufe (SSt) vertraglich zu vereinbaren!

Wahrnehmung üblicher Geräusche aus Nachbarwohnungen undZuordnung zu den drei Schallschutzstufen (SSt) nach VDI 4100.

Beurteilungder Hörbarkeit

VDI 4100

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Schallschutz 14

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Art derGeräuschemission

Wahrnehmung der lmmission aus der Nachbarwoh�nung, abendlicher Grundgeräuschpegel von 20 dB undüblich große Aufenthaltsräume vorausgesetzt

SSt 1 SSt 2 SSt 3

laute Sprache verstehbar im allgemeinenverstehbar

im allgemeinennicht verstehbar

Sprache mit angehobenerSprechweise

im allgemeinenverstehbar

im allgemeinennicht verstehbar

nicht verstehbar

Sprache mit normalerSprechweise

im allgemeinennicht verstehbar

nicht verstehbar nicht hörbar

Gehgeräusche im allgemeinenstörend

im allgemeinennicht mehrstörend

nicht störend

Geräusche mithaustechnischen Anlagen

unzumutbareBelästigungenwerden imallgemeinenvermieden

gelegentlichstörend

nicht oder nurselten störend

Hausmusik,laut eingestellte Rundfunk�und Fernsehgeräte, Parties

deutlich hörbar im allgemeinenhörbar

Tabelle 48: Schallschutzstufen (SSt) nach VDI 4100

Für die Bauteile Decken, Treppenläufe, Treppenpodeste, Wändeund Wohnungseingangstüren gibt es neben den Mindestanforde-rungen auch Anforderungen für den erhöhten Schallschutz. Dieserumfasst jedoch höhere, umfangreiche bauliche Maßnahmen, wo-durch Ihre Wohnruhe aufgrund der hohen Qualität weitgehendgarantiert wird. Jedoch bedeutet die exakte Bauausführung aucheinen finanziellen Mehraufwand. Da die Anforderungen für denerhöhten Schallschutz aufwendiger sind, müssen sie im Vertrag bzw.in der Baubeschreibung mit dem Zusatz z. B. „Ausführung der Bau-leistungen nach erhöhtem Schallschutz” oder „Angabe der ge-wünschten Schallschutzstufe (SSt) 2 oder 3“ ausdrücklich vereinbartwerden. Sofern Sie in der Baubeschreibung auf diesen Zusatz tref-fen – dies ist jedoch bei Bauträgern selten der Fall – bedeutet dies fürSie in der Praxis, ob Sie 1. oder 2. Klasse reisen.

Schallschutz�stufen (SSt)nach VDI 4100

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In der Bautechnik unterscheidet man folgende Schallformen:

Luftschall ist ein sich in der Luft ausbreitender Schall, welcher vonPersonen, Maschinen, Installationen etc. erzeugt wird und mittelsMasse gedämmt werden kann.

Körperschall entsteht durch Luftschall, welcher sich über flankie-rende Bauteile, z. B. Wände und Decken, überträgt. Diese werdenzum Mitschwingen angeregt, wobei sich der Schall auf diese Weiseim Bauteil ausbreiten kann. Körperschall wird generell durch elasti-sche Stoffe gedämmt.

Als Trittschall bezeichnet man den durch unmittelbare Anregungeines Fußbodens durch Tritte, fallende Gegenstände usw. in derDecke sich ausbreitenden Körperschall und den von der angeregtenDecke nach unten abgestrahlten Luftschall. Die Trittschalldämmungwird z. B. durch fachgerechtes Einbringen von schwimmendemEstrich erzielt.

So sollte bereits in der Entwurfsphase die Entscheidung über dieeigentliche Qualität des Schallschutzes festgelegt werden, indem dieStärken und Materialien der Wände und Decken in der ausreichen-den Dimension der Bauteile berücksichtigt werden.

Tipp!Darüber hinaus ist es wichtig, die Grundrisse so anzuordnen, dass dieRäume schalltechnisch günstig zugeordnet werden. So sollten z. B.bei Küchen und Bädern die Installationen gemeinsam an einer Woh�nungstrennwand platziert werden, oder Wohnräume unmittelbarfremden Wohnräumen oder gleichermaßen Schlafräumen gegenübergelegt werden. Ungünstig dagegen ist es, bei Ausführung eines Badesoder einer Küche die Installationswand an einen Aufenthaltsraum(Wohnzimmer, Schlafzimmer etc.) zu legen. Zudem sollte vermiedenwerden, dass bei versetzten Grundrissen Küchen oder Bäder sich überoder unter Wohn� und Schlafräumen befinden, da dadurch in derDecke Leitungsverzüge notwendig werden, welche den Schall auf um�liegende Bauteile übertragen. Darüber hinaus sollte darauf geachtetwerden, dass die Installationen nicht in, sondern vor der Wand verlegtwerden.

Luftschall

Körperschall

Trittschall

Auf schall�technischgünstigeGrundrisseachten

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Schallschutz 14

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Generell ist der Schallschutz für Luftschall direkt abhängig von derRohdichte des Baustoffs. Je schwerer das Material bei gleichem Vo-lumen ist, desto besser ist seine Schalldämmung. So bietet eineWand aus Beton oder Kalksandstein einen besseren Luftschallschutzals Wände aus Porenbeton aus gleicher Dicke. Dies gilt jedoch nurfür eine ungestörte Wand wie z. B. eine Trennwand zwischen zweiDoppelhäusern, also ohne Fenster und Türen. Bei Wänden mitgroßen Fensteranteilen muss die schalldämmende Wirkung durcheine entsprechende Fensterkonstruktion bzw. Verglasung hergestelltwerden.

Nachfolgend wird auf die wichtigsten Bauteile im Wohnungsbaueingegangen. Dabei wird dargelegt, wie der Schallschutz erreichtwerden kann und was dabei beachtet werden muss:

Für Decken wird der geforderte Schallschutz im Geschosswoh-nungsbau bereits mit einer mindestens 16 cm starken Decke undeinem schwimmenden Estrich erreicht. Darüber hinaus kann fürBöden eine Trittschallverbesserung durch textile Bodenbeläge (z. B.Teppich) erzielt werden.

Bei Trennwänden zwischen Doppel- und Reihenhäusern reicht dieEinhaltung der Mindestanforderung zumeist nicht aus, da solcheHäuser oft in Gegenden errichtet werden, bei denen ein relativ ge-ringer Geräuschpegel herrscht. Hierbei ist dem Bauherrn anzuraten,eine erhöhte Schallschutzqualität anzustreben. Diese kann durcheine zweischalige Wand – zwei Wandscheiben, welche von derOberkante des Fundaments bis zum Dach und von Außenwand zuAußenwand eine mind. 3 cm durchgehende Fuge erhält – welchezwischen den Fugen mit einer nicht brennbaren mineralischen Fa-serdämmplatte ausgeführt wird, erreicht werden. Beim Verlegen derPlatten ist darauf zu achten, dass diese auf das bestehende Mauer-werk geklebt und zusätzlich mit einer Folie abgedeckt werden, dieverhindert, dass ausquellender Mörtel durch die Plattenstöße dringt,oder dass die Dämmplatte zweilagig versetzt verlegt wird, damit eszu keiner Schallübertragung kommt.

Bei Wohnungstrennwänden ist die homogene einschalige WandStandard. Damit hier der Schalldämmwert erreicht wird, müssen die

Decken

Trennwände

Wohnungs�trennwände

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flankierenden Bauteile, also Außenwände, Decken, tragende undnichttragende Innenwände, eine mittlere flächenbezogene Massevon ca. 300 kg/m² aufweisen. Dies wird in der DIN 4109 gefordertund mit den üblichen Massivkonstruktionen erfüllt. Um Luftschall-brücken auszuschließen bzw. einzuschränken, sollten Sie beim Mau-ern von Wänden darauf achten, dass die Mauerwerksfugen satt mitMörtel ausgefüllt sind.

Installationswände sind einschalige Wände, an denen Installati-onsleitungen, Armaturen und Abwasserleitungen um-, aus- odervorgemauert werden. Diese Wände müssen eine flächenbezogeneMasse von mindestens 220 kg/m² aufweisen, welche bei einer11,5 cm starken Wand mit einem Ziegel der Rohdichteklasse vonmindestens 1,8 und höher erzielbar ist.

Leichte, nichttragende Wände können zu einer Verschlechterungder Schalldämmung führen, wenn diese fest mit Decken oder Woh-nungstrennwänden verbunden sind. Aufgrund ihrer geringen flä-chenbezogenen Masse werden diese von schweren Trennwändenund Decken leicht zu Schwingungen angeregt. Diese Körperschal-lübertragung vermeidet man, indem zwischen nichttragenden Wän-den und schwingungsübertragenden Bauteilen elastische Stoffe,beispielsweise Dämmstreifen, eingelegt werden.

Um einen optimalen Schallschutz bei einem Anschluss einer tra-genden Wand, z. B. Wohnungstrennwand in eine Außenwand, zuerhalten, muss eine möglichst biegesteife Verbindung geschaffenwerden, damit die Schalllängsleitung verringert wird. Diese schall-dämmende Wirkung wird erreicht, wenn z. B. die tragende Wand indie Außenwand eingebunden und in jede Schicht ein Flachstahlan-ker eingemauert wird. Die Stoßstellen müssen darüber hinaus ge-wissenhaft mit Mörtel ausgefüllt werden.

Die Forderung der DIN 4109, dass das ausreichende Trittschall-schutzmaß bei Wohnungstrenndecken ohne Bodenbeläge erbrachtwerden muss, setzt den Einbau von schwimmendem Estrich mitTrittschalldämmung voraus. Rechnerisch kann der Mindestaufbaufür den schwimmenden Estrich eingehalten werden, jedoch wird der

Installations�wände

NichttragendeWände

Wohnungs�trenndecken

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berechnete Schallschutz in der Praxis häufig unterschritten, wasfolgende Ursachen haben kann:● Bei einem Mindestaufbau von 70 mm wird die Estrichplatte trotz

zulässiger Rohbautoleranzen geschwächt. Dies hat einen „Dröh-neffekt” und eine Minderung der errechneten Verbesserungsma-ße zur Folge.

● Aufgrund von Sonderwünschen und Umplanungen werden häufigHeizungs- und Wasserleitungen sowie Elektroleerrohre am Fußbo-den verlegt. Da bei einem geplanten Mindestaufbau von ca. 70 mmeine Ausgleichsschicht zwingend erforderlich ist, jedoch nicht mehraufgenommen werden kann, sind neben Rissbildungen, welchemeistens auf Einschnürungen der Estrichplatte zurückzuführensind, Körperschallbrücken bereits vorprogrammiert.

Aus diesen Gründen sollte bereits bei der Planung ein ausreichendstarker Fußbodenaufbau mit mindestens 90 mm gewählt werden,damit Rohrkonstruktionen und Rohbautoleranzen in der Deckenicht zu Schallproblemen führen können.

Fußbodenaufbau

Abb. 44: Fußbodenaufbau

Um ein Höchstmaß an Trittschalldämmung zu erzielen, muss dar-auf geachtet werden, dass die Trittschalldämmplatte ohne Unter-

Fußboden�aufbau

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brechung durch Rohrleitungen etc. verlegt wird, also immer aufder Estrich näher zugewandten Seite.

Hinweis:Die Ausbildung der Randfuge zwischen Estrichplatte und Wand, Tür�zargen etc. kann, wenn hier nicht sorgfältig gearbeitet wird, zuSchallproblemen führen. Dabei kommt es oft zum Überbrücken derRandfuge durch Estrichmaterial – insbesondere bei Fliesestrich –durch einlaufenden Fugenmörtel des Fliesenlegers oder durch zu dichtan der Wand anliegende Parkett� oder andere Plattenbeläge.

Um dabei ein höchstes Maß an Sicherheit zu gewährleisten, sind vorEinbringen des Estrichmaterials Randstreifen zu verlegen, die vonder Oberkante der Rohdecke bis ca. 20 mm über die Oberkante desspäteren fertigen Fußbodenbelages reichen, welcher jedoch erst vomBodenleger abgeschnitten werden darf.Ein weiteres Problem, welches zur Minderung der Trittschalldäm-mung führen kann, ist ein „Aufschüsseln” der Estrichränder. Diesentsteht dadurch, dass der Estrich zu schnell, z. B. durch Sonnen-einstrahlung oder Zugerscheinung etc., an seiner Oberfläche aus-trocknet, sofern ihm nicht genügend Abbindefeuchte zugegebenwurde. Da der Estrich oben schneller als unten trocknet, tritt eineVerkürzung der oberen Estrichrandzone ein, die ein mehr oderweniger starkes „Aufschüsseln” der Ränder zur Folge hat. DieserMangel bringt neben einem unangenehmen „Dröhneffekt” aucheine Minderung der Trittschalldämmung mit sich. Um diesen Effektzu verhindern, sollte dafür Sorge getragen werden, dass der Abbind-prozess der Estrichplatte gleichmäßig vor sich gehen kann, indemdieser vor starker Sonneneinstrahlung und starkem Luftzug ge-schützt und im Außenbereich, z. B. auf Balkonen, mit Folie abge-deckt wird.

Auf richtigeAusbildung derRandfugeachten

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Schallschutz 14

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„Aufschüsselung” des Estrichs

Abb. 45: „Aufschüsselung” des Estrichs

Für Treppen und Treppenpodeste wird der geforderte Schallschutzerreicht, indem das Treppenpodest mindestens 12 cm stark und mitschwimmendem Estrich ausgeführt wird. Der Stahlbetontreppenlaufist von der angrenzenden Wand durch eine Mineralfaser-Dämmmatte zu trennen und am Übergang zum Treppenpodest(Antritt und Austritt) auf ein Neoprenelager aufzulegen. Alternativsind auch spezielle Einbauelemente empfehlenswert. Nach den In-nenputzarbeiten sind die Übergänge Treppenlauf/Wand und Trep-penlauf/Podest mittels eines Kellenschnittes – Ausbildung einerTrennfuge – zu trennen. Dabei muss die sichtbare Fuge genau unterder Rohbaufuge liegen. Werden die Treppen mit einem Plattenbelagwie z. B. Marmor oder Fliesen versehen, so ist darauf zu achten, dassder Fliesensockel, der an der Wand befestigt wird, keine feste Ver-bindung mit dem Treppenbelag aufweist und der dadurch entstan-dene Zwischenraum mit einer dauerelastischen Verfugung ausge-führt wird.

Aufschüsse�lung

Treppen undTreppen�podeste

Stahlbetondecke

Dämmung

Estrich„aufgeschlüsselt“

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Treppenauflager an Podest

Abb. 46: Treppenauflager an Podest

Strömendes Wasser in Frischwasser-Rohrleitungen erzeugt haupt-sächlich an den Engstellen Geräusche – also in den Auslaufarmatu-ren. Daher sollten ausschließlich Armaturen der Armaturengruppe I(sehr leise) eingebaut werden.

Der Schallschutz für Fenster wird durch die Art und Stärke desvorhandenen bzw. zu erwartenden Geräuschpegels und den ge-wünschten Schallpegel in den Innenräumen bestimmt.

Für Wohnräume wird ein Schallpegel von 30 dB(A) als angenehmempfunden und ist daher anzustreben. Eine Erhöhung/Reduzierungdes Schallpegels um 10 dB(A) bedeutet eine Verdoppelung/Halbierung des empfundenen Lärms.Ermittelt wird das erforderliche resultierende Schalldämmmaß (erf.R'w,res) des Außenbauteiles (Wand und Fenster) aus der untenaufgeführten Tabelle, welche in Lärmpegelbereiche (I – VII) einge-teilt ist, die je nach Bereich dem entsprechenden „maßgeblichenAußenlärmpegel” zugeordnet sind.Jeder Festlegung des erforderlichen resultierenden Schalldämmma-ßes (erf. R'w,res) muss eine Ermittlung des „maßgeblichen Außen-lärmpegels” vorausgehen. Diese können durch Berechnung, Ent-

Treppen�auflager

Armaturen

Fenster

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nahme aus Lärmkarten, Festlegung in gesetzlichen Vorschriften oderVerwaltungsvorschriften, Messungen, Nomogrammen etc. ermitteltund müssen, z. B. bei der Ermittlung über Nomogramme, ggf. mit-tels Korrekturfaktoren ergänzt werden, wenn das Gebäude (z. B. aneiner Straße) mit beidseitiger Bebauung liegt (+ 3 dB[A]).Eine Lautstärke (Schallpegel) von 60 dB(A) – z. B. Wohnsammel-straße bis 200 Fahrzeuge/Stunde in ca. 20 m Entfernung – wirdbereits als unangenehm empfunden. Autobahnen in einer Entfer-nung von ca. 100 m und einer Verkehrsdichte bis ca. 3.000 Fahrzeu-ge/Stunde erreichen einen Schallpegel von 70 dB(A).

Mindestluftschalldämmung von Außenbauteilen (Wand ein-schließlich Fenster) für Wohnräume (Auszug aus der DIN 4109)

Lärmpegelbereich maßgeblicherAußenlärmpegel dB(A)

erf. R'w, res desAußenbauteils in dB

I – 55 30

II 56 – 60 30

III 61 – 65 35

IV 66 – 70 40

V 71 – 75 45

VI 76 – 80 50

VII > 80 41)

Tabelle 49: Mindestluftschalldämmung von Außenbauteilen für Wohnräume

Die erforderlichen resultierenden Schalldämmmaße (erf. R'w,res)müssen (ausgenommen sind Küchen, Bäder und Hausarbeitsräume)eingehalten werden.Die Berechnung erfolgt jeweils für einen Raum und nicht für dasgesamte Gebäude. Aus Vereinfachungsgründen und um Verwechs-lungen beim Einbau der Fensterelemente vorzubeugen, sollte manjedoch eine möglichst geringe Differenzierung vornehmen.Unter bestimmten Voraussetzungen müssen die ermittelten Tabel-lenwerte nochmals korrigiert werden. Die Korrekturwerte sind inAbhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Rau-mes (Wand und Fenster) zur Grundfläche des Raumes zu ermitteln

41Die Mindestwerte sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im Einzel-fall festzulegen.

Mindest�luftschall�dämmung vonAußenbautei�len

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und aus Tabellen zu entnehmen. Diese betragen im günstigsten – 3dB bzw. + 5 dB im ungünstigsten Fall.Überschlägig kann der erforderliche Schalldämmwert aus dem Au-ßenlärmpegel abzüglich 30 dB für den gewünschten Innenraumpe-gel abgeschätzt werden. Im Anschluss daran muss die geeigneteFensterkonstruktion und Verglasung ausgesucht bzw. in Auftraggegeben werden, welche das erforderliche Schalldämmmaß im ein-gebauten Zustand erreicht. Labormessungen und deren ermittelteWerte (wie häufig in den Prospekten angegeben), weisen i. d. R.höhere Schalldämmwerte auf. Die Forderungen sollten jedoch im-mer auf das eingebaute Fenster (Rahmen einschließlich Verglasung)bezogen werden.Einfachfenster mit einer Standard-Wärmeverglasung (4/16/4) –jeweils 4 mm Scheibenstärke und 16 mm Zwischenraum – erreichenbereits Schalldämmmaße um 35 dB.Generell sollte eine Konstruktion ausgewählt werden, welche einPrüfzeichen mit Eignungsbescheinigung einer dafür anerkanntenPrüfstelle aufweist oder Konstruktionen, welche in der DIN 4109,Beiblatt 1, Tabelle 40, aufgeführt sind.Hohe Schalldämmwerte setzen eine aufwendigere Verglasung, höhe-re Anforderungen an die Konstruktion, z. B. Kastenkonstruktionenmit getrennten Fensterblendrahmen etc., und an den Einbau voraus.Bei hohen Außenlärmpegeln sind ggf. zusätzliche Einrichtungen fürdie Zwangsbelüftung, z. B. schallgedämmte Luftkanäle etc., notwen-dig, welche ein Öffnen der Fenster erübrigen.

Schallschutz-Fenster siehe auch Abschnitt 9.8.1.2 „Schallschutzglas”.

Schallschutz-Innentüren siehe Abschnitt 9.12.3 „Schallschutz”.

3 BrandschutzDer Brandschutz nimmt im Gegensatz zum Wärme- und Schall-schutz eine Sonderstellung ein, da dieser mit vertretbarem Aufwanddie Widerstandsfähigkeit bzw. Standfestigkeit eines Bauteils imBrandfall nur für eine bestimmte zeitliche Dauer zu gewährleistenhat, in der die Bauteile ihre Tragfähigkeit und Standfestigkeit be-

Prüfzeichenmit Eignungs�bescheinigung

Brandschutz

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Brandschutz 14

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wahren. Vorrangig ist der Schutz und die Rettung von Menschenund Tieren, bis diese in Sicherheit gebracht und wirksame Feuerbe-kämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden können.Neben der Gewähr für eine ausreichende Feuerwiderstandsdauer derBauteile gehört auch die Verminderung der Brandgefahr durchplanerische und bauliche Vorkehrungen, die Verhütung der Bran-dentstehung und -ausbreitung, die Sicherung der Flucht- und Ret-tungswege für die Feuerwehr und die Brandbekämpfung sowie dieVerwendung feuerhemmender, feuerbeständiger bzw. schwer ent-flammbarer Baustoffe zu einem ausreichenden Brandschutz.Die allgemeinen Anforderungen an den baulichen Brandschutz alsRahmenvorschriften sind in die Bauordnungen der Länder auf derGrundlage der Musterbauordnung eingeflochten, welche detaillierteAusführungsbestimmungen – vorzugsweise für Wohngebäude –enthalten.Hinsichtlich des baulichen Brandschutzes ist auch die Beachtung derVerwaltungsvorschriften wie z. B. der Richtlinien für die Verwen-dung brennbarer Baustoffe im Hochbau, der Richtlinien für den Bauund die Einrichtung von Heizräumen sowie die Lagerung von Heiz-öl, von Bedeutung.Für Gebäude bis zu 2 Vollgeschossen werden minimale Forderungengestellt. Welche Feuerwiderstandsklassen von den einzelnen Bautei-len erreicht werden müssen, ist in der jeweiligen Landesbauordnungfestgelegt.Baustoffe werden nach ihrem Brandverhalten in folgende Klasseneingeteilt:

Baustoffklasse Normbezeichnung Bauaufsichtliche Benennung

Klasse A nicht brennbare Baustoffe nicht brennbar

A 1 ohne oder geringfügigeorganische Bestandteile

nicht brennbar

A 2 oft nur organische Bestandteile nicht brennbar

Klasse B brennbare Baustoffe brennbar

B 1 schwer entflammbare Baustoffe schwer entflammbar

B 2 normal entflammbare Baustoffe normal entflammbar

B 3 leicht entflammbare Baustoffe leicht entflammbar (entzündlich)

Tabelle 50: Baustoffklassen nach Brandverhalten

Feuerwider�standsdauer

Baustoff�klassen

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Über die ordnungsgemäße Ausführung der Schornsteine stellt derBezirksschornsteinfegermeister Bescheinigungen zur Vorlage bei derBauaufsichtsbehörde aus.Für die Beanspruchung eines Bauwerks im Brandfall ist nicht dieBrennbarkeit seiner Baustoffe, sondern die Feuerwiderstandsdauerder Bauteile maßgebend. Diese ist nicht nur abhängig vom Baustoff,sondern auch von den Abmessungen und dem Querschnitt desBauteils, seiner statischen Beanspruchung sowie von der Feueran-griffsmöglichkeit.Bauteile sind Elemente eines Baugefüges, welche tragende, ausstei-fende und raumtrennende Funktionen zu erfüllen haben, um dieStandsicherheit während der Rettungs- und Feuerbekämpfungs-maßnahmen zu wahren wie z. B. Wände, Decken und gleichzustel-lende Dächer, Balken und Unterzüge, Pfeiler und Stützen, Treppen.Dabei müssen diese Bauteile innerhalb der Feuerwiderstandsdauerden Durchgang von Feuer verhindern. Gebäude, welche in Massiv-bauweise (Ziegel und Beton) erstellt werden, erfüllen häufig denBrandschutz, ohne zusätzliche Maßnahmen treffen zu müssen. So-fern Holzkonstruktionen bzw. Holzbauweisen zum Einsatz kom-men, sind ggf. gesonderte Nachweise zu erbringen.Die Feuerwiderstandsdauer eines Bauteiles ist definiert als die Min-destdauer in Minuten, während der ein Bauteil bei der Brandprü-fung unter genormten Bedingungen den gestellten Anforderungenentspricht. Die erreichte Feuerwiderstandsdauer wird durch dieFeuerwiderstandsklasse (z. B. F 30) gekennzeichnet.

Bauteile werden in folgende Feuerwiderstandsklassen eingeteilt:

Feuerwiderstandsklasse Feuerwiderstandsdauer BauaufsichtlicheBenennung

F 30 ≥30 Minuten feuerhemmend

F 60 ≥60 Minuten –

F 90 ≥90 Minuten feuerbeständig

F 120 ≥ 120 Minuten –

F 180 ≥ 180 Minuten hochfeuerbeständig

Tabelle 51: Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen

Feuerwider�standsklasse

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Feuchtigkeitsschutz 14

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Die Bezeichnung der Feuerwiderstandsklasse setzt sich zusammenaus den Kurzzeichen● F für (Hoch)bauteile● L für Lüftungs- und Klimakanäle● R für Rohrleitungen● T für Feuerschutztüren und● der Zahlenangabe (z. B. 30, 60, 90, 120, 180) in Minuten.

Im Wohnungsbau werden, z. B. für Gebäude bis zu zwei Vollge-schossen, u.a. folgende Brandschutzanforderungen gestellt:● Wände müssen nichtbrennbar oder feuerhemmend (F 30),● Kellerdecken müssen feuerhemmend (F 30) und nichtbrennbar

ausgebildet werden etc.

Die brandschutztechnischen Auflagen aus der Baugenehmigung sinddarüber hinaus genauestens zu befolgen.

Tipp!Sämtliche Nachweise für Wärme, Schall und Brand sollten vom Stati�ker erbracht und anschließend in die Werkpläne übernommen werden.Obwohl diese Nachweise von Seiten der Behörden für Einfamilien�und Doppelhäuser teilweise nicht zu erbringen sind, sollten Sie IhrenStatiker mit der Berechnung dieser Leistungen zusätzlich beauftragen,damit ein hohes Maß an Sicherheit und Behaglichkeit gewährleistetist.

4 FeuchtigkeitsschutzVoraussetzung für einen guten Wärmeschutz und ein angenehmesWohnklima ist die Abdichtung des Kellers gegen von außen ein-dringende Feuchte.Die Unterhaltungskosten und die Lebensdauer eines Gebäudes hän-gen insbesondere auch von der Beschaffenheit und Dauerhaftigkeitder Abdichtung ab. Für Bauwerksabdichtungen sollten daher aus-schließlich langjährig bewährte und wirksame Abdichtungssystemenamhafter Hersteller zum Einsatz kommen, welche durch fachkun-

Bezeichnungder Feuer�widerstands�klassen

Bauwerksab�dichtungen

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14 Bauphysik

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dige und zuverlässige Unternehmen ausgeführt werden. Da nichtjeder Abdichtungsstoff für jeden Zweck gleich geeignet ist, setzt eineeinwandfreie Ausführung die genaue Kenntnis der Abdichtungsar-ten und die richtige Auswahl der Abdichtungsstoffe voraus.Sanierungsmaßnahmen an nicht fachgerecht ausgeführten Abdich-tungsarbeiten und an daraus häufig resultierenden Feuchtigkeits-schäden können erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen, dadiese i. d. R. störend und sehr kostspielig sein können.Die Wahl des richtigen Abdichtungssystems, insbesondere für Ab-dichtungen gegen drückendes Wasser, ist bereits bei der Planungzwingend zu berücksichtigen, damit frühzeitig geeignete Maßnah-men erfolgen und praxisgerechte Details gezeichnet werden können.Dabei sind Angaben zur Baustelle wie z. B. über den höchsten, fürdie Abdichtung maßgebenden Grundwasser- bzw. Hochwasserstandsowie die maximale Eintauchtiefe der Abdichtung notwendig etc.,sowie Angaben zur Ausführung.

Die Feuchtigkeitsbeanspruchung von Kellern kann in drei Bean-spruchungsgruppen auftreten:

● Schutz gegen Haftwasser und BodenfeuchtigkeitVon der Beanspruchung der Kellerwände und der Bodenplattedurch Bodenfeuchtigkeit ist zumindest auszugehen. Mit dieserverhältnismäßig geringen Feuchtigkeitsbeanspruchung darf nurbei sehr gut durchlässigem Boden oder kann gerechnet werden,wenn das Baugelände unter der Fundamentsohle bis zu einerTiefe, die der Fundamentbreite entspricht, aus nichtbindigen Bö-den (z. B. Kies und Sand), besteht. Die angrenzenden nichtbindi-gen Böden müssen für anfallendes Wasser so durchlässig sein,dass es ständig von der Oberfläche des Geländes bis zum freienGrundwasserstand absickert und sich auch nicht vorübergehend,z. B. bei starken Niederschlägen etc., aufstauen kann. Die Was-serbewegung muss so groß sein, dass keine waagerechte Wasser-bewegung, die die Außenwände stärker belastet, zu erwarten ist.Die Abdichtung von Außenwandflächen ist z. B. einlagig mit ei-ner Bitumen- Schweißbahn auf einem Voranstrich aus lösungs-mittelhaltigen Bitumen-Voranstrichmitteln, auszuführen oder

AbdichtungengegendrückendesWasser

Schutz gegenHaftwasserund Boden�feuchtigkeit

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Feuchtigkeitsschutz 14

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mit Spachtelmassen, welche i. d. R. in zwei Schichten aufzubrin-gen sind.Die Abdichtung von Fußbodenflächen ist einlagig mit lose ver-legten Bitumen- Schweißbahnen auszuführen.

● Schutz gegen nichtdrückendes WasserHierunter ist die Belastung mit Wasser zu verstehen, das auf dieAbdichtung keinen oder nur vorübergehend einen geringfügigenhydrostatischen Druck ausübt. Dies tritt bei mittel bis schlechtdurchlässigen Bodenarten (bindiger Boden) auf, ohne dass es zudauerndem Stauwasser kommt. Um Stauwasser zu vermeiden, isteine fachgerecht verlegte Drainage erforderlich.Bei mäßiger Beanspruchung kann die Abdichtung (z. B. einlagigmit Bitumen- Schweißbahnen) vollflächig verklebt oder mitKunststoffdichtungsbahnen und einer Schutzlage ausgeführtwerden.Bei hoher Beanspruchung kann die Abdichtung (z. B. zweilagigmit Bitumen- Schweißbahnen) vollflächig aufgeklebt mit einemDeckaufstrich versehen, ausgeführt werden.

● Schutz gegen von außen drückendes WasserHierunter ist die Belastung mit Wasser zu verstehen, das auf dieAußenwand einen ständigen hydrostatischen Druck infolge vonz. B. Grundwasser oder sonstigem drückenden Wasser etc. aus-übt. Hierbei kann die Abdichtung z. B. mehrlagig aus mindestens3 Lagen mit nackten Bitumenbahnen im Bürstenstreichverfahrenaufgetragen werden und anschließend mit einem heißflüssigenBitumendeckaufstrich oder für betonierte Außenwände mit ge-eigneten Zusatzmitteln im Beton versehen werden.

Dichtungssysteme, welche vom Hersteller für die jeweilige Bela-stungsart angeboten werden, können grundsätzlich verwendet wer-den.Achten Sie darauf, dass das Beschichtungssystem für Ihren Zweckgeeignet und geprüft ist. Abdichtungen für betonierte Kellerwändeunterliegen anderen Kriterien als für gemauerte Wände. Im Zu-sammenwirken mit Ziegelherstellern und der chemischen Industriewurden bestimmte Abdichtungssysteme entwickelt, welche von

Schutz gegennichtdrücken�des Wasser

Schutz gegenvon außendrückendesWasser

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unabhängigen Prüfinstituten geprüft und beurteilt wurden, wo-durch der Bauherr zusätzliche Sicherheit gewinnt.Da neben bituminösen Abdichtungen mit oder ohne Einlagen ausz. B. Metall, Kunststoff etc. – welche eine allseitig gleichmäßige An-pressung erfordern und ständig den Einflüssen des Wassers ausge-setzt sind – auch Betonzusatzmittel als Abdichtungsstoff zur Her-stellung wasserundurchlässiger Bauteile „Wanne(n)” verwendetwerden kann, muss bereits im Planungsstadium das am besten ge-eignete Abdichtungssystem gewählt werden.Fachgerechte bituminöse Abdichtungen dürfen nur auf ebenen,festen, trockenen und rissfreien Flächen sowie bei frostfreiem undtrockenem Wetter ausgeführt werden.Vor Ausführung der Nachfolgearbeiten, z. B. Hinterfüllung, solltedie Abdichtung überprüft und die ggf. dabei festgestellten Schädensofort dem Architekten mitgeteilt werden, damit diese unverzüglichbeseitigt werden. Die Baugrube darf erst – je nach Ausbildung –nach ausreichender Erhärtung der Beschichtung verfüllt werden. DieAbdichtung sollte gegen Beschädigungen – bei bindigen Böden – mitDrainplatten oder geeigneten mechanischen Schutzplatten geschütztwerden. Auf die Eignung der Schutzschicht für das gewählte Ab-dichtungssystem ist zu achten. Achten Sie bei der Hinterfüllungdarauf, dass kein Splitt, Bauschutt oder Geröll etc. als Hinterfüllma-terial verwendet wird und der Dichtungsschutz vollflächig auf derAbdichtung aufliegt.

Die Herstellung von wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton)setzt ein fachgerechtes Betonieren (insbesondere Verdichten) undNachbehandeln der Betonflächen voraus. Fachfirmen bieten dabeiihre Hilfe an, indem sie die kompletten Vorleistungen wie z. B.Festlegung der Betonierabschnitte und erforderlichen Fugenbänder,Ermittlung der zusätzlichen Bewehrung, welche aufgrund der Riss-begrenzung notwendig ist, erbringen, die fachgerechte Verlegungder Fugenbänder und den Betoniervorgang überwachen und dar-über hinaus eine 15-jährige Verjährungsfrist für Mängelansprücheauf die Dichtigkeit des Bauteils übernehmen.

Wasser kann in einen Baustoff auf verschiedene Weise gelangen. BeiNeubauten ist zuerst die Baufeuchtigkeit zu nennen, die bei der

WU�Beton

Mängel�ansprüche

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Herstellung und Lagerung, beim Transport und Einbau in den Bau-stoff kommt.Die Bodenfeuchtigkeit wird aus dem Grundwasser oder Oberflä-chenwasser hochgesaugt, wenn dies nicht durch horizontale undvertikale Feuchtigkeitssperren verhindert wird. Gegen aufsteigendeFeuchtigkeit an den Außenwänden im Erdgeschoss ist am Wandfußund ca. 30 cm über Oberkante Gelände horizontal eine Lage Bitu-menpappe als Feuchtigkeitssperre in die Mauerwerksfuge einzule-gen.

Die Regenfeuchtigkeit kann bis nach innen durchschlagen an Stel-len großer Saugfähigkeit oder dort, wo sich schadhafter Außenputzbefindet.

Als Wohnfeuchtigkeit bezeichnet man das Oberflächentauwasserund das innere Kondenswasser. Oberflächentauwasser kann von derOberfläche her eingesaugt werden, während Kondenswasser ausdem Innern zu den Oberflächen hin transportiert wird. So kommt eszu einer Vergrößerung des durchfeuchteten Bereichs. Da der Wär-medämmwert stark verringert ist, bildet sich mit zunehmenderDurchfeuchtung immer mehr Tauwasser.

In Wohnräumen mit einer Temperatur von 18 – 22°C ist eine relati-ve Luftfeuchtigkeit von 40 – 60 % normal. Abweichungen führen zuStörungen und Beeinträchtigungen im Wohlbefinden.

Zu trockene Luft (relative Luftfeuchtigkeit geringer als 40 %)● bedingt Austrocknungserscheinungen in den Schleimhäuten● fördert die Bildung von Staub und dessen Verbreitung in der

Raumluft● begünstigt die Ausbreitung von Gerüchen

Zu feuchte Luft (relative Luftfeuchtigkeit mehr als 60 %)● erschwert die Atmung● beeinflusst die Hautverdunstung (schwitzen)● begünstigt Verschmutzung und Schimmelbildung● erhöht die Gefahr der Wasserdampfkondensation an Wänden● begünstigt Ausbreitung von Krankheitserregern

Boden�feuchtigkeit

Regen�feuchtigkeit

Wohn�feuchtigkeit

Luft�feuchtigkeit

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Außer der Verringerung des Wärmeschutzes kann ein zu großerWassergehalt in Baustoffen noch viele andere Schäden verursachen.Bei niedrigen Temperaturen gefriert das Wasser in den Poren undvergrößert dabei sein Volumen um ca. 9,5 %. Dies kann zu Gefüge-sprengungen und damit zur Stoffzerstörung führen. Stahleinlagenim Beton korrodieren; dadurch vergrößert sich ihr Volumen durchRost, und es entsteht eine Sprengwirkung, sodass Betonstücke her-abfallen.

Gelöste Salze aus anderen Baustoffen greifen das Mauerwerk an; hierentstehen Ausblühungen. Durch Frosteinwirkung verstärkt, kommtes zu einer allmählichen Zerstörung. Hölzerne Unterkonstruktionenkönnen bei zu großer Feuchtigkeit faulen. Wenn Holz mehr als 20Gewichtsprozent Feuchtigkeitsgehalt hat, kann sich der Haus-schwamm entwickeln. Er breitet sich dann auch in vorher trockene-re Gebiete aus, weil er die für ihn nötige Feuchtigkeit mittranspor-tiert. Die Schwämme können das Holzwerk eines Hauses vollständigvernichten.

Bildet sich in Räumen Schwitzwasser an Wänden, Decken usw.,besteht Gefahr, dass es zu Schimmel- und Sporenbildung kommt.Die Wandflächen werden schwarz. Schwitzwasser (Kondensat) bil-det sich dann an Wänden, Decken, wenn die Oberflächentempera-tur dieser Bauteile zu gering oder die Raumluftfeuchte zu hoch ist.Besonders gefährdete Stellen sind Raumecken (größerer Wärmeent-zug, geringere Luftumwälzung) einbindende Decken, Balkone,Wände usw. (Wärme- bzw. Kältebrücken), großflächige Möbel anAußenwänden (fehlende Luftumwälzung).

Schimmelbildung in Räumen hat i. d. R. immer zwei Ursachen:1. Mangelnde Wärmedämmung und2. Falsche Heiz- und Lüftungsgewohnheiten

Geeignete Gegenmaßnahmen sind:● Schaffung ausreichender Wärmedämmwerte der wärmeübertra-

genden Umfassungsflächen (Außenwände, Fenster, Dachdecke,Kellerdecke).

● Vermeidung von Wärme- bzw. Kältebrücken.

Gefüge�sprengungen

Ausblühungen

Schimmel

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● Nur Doppelfenster, Verbundfenster oder Fenster mit Isolierglä-sern verwenden.

● Ausgekühlte Räume (auch gut wärmegedämmte Räume) recht-zeitig vor der Benutzung heizen.

● Für ausreichende Durchlüftung der Räume sorgen. Plötzlichauftretender Schwitzwasseranfall durch Anheben der Raumluft-temperatur und gleichzeitiges Lüften beseitigen.

● Keine großflächigen Möbel an Außenwände stellen.

Feuchteschutz ist auch der Schutz von wärmegedämmten Kon-struktionen gegen Kondensfeuchte. Sie entsteht, wenn warme,feuchtigkeitshaltige Luft aus dem Gebäudeinnern beim Durchdrin-gen von Bauteilen (durch Diffusion) auf kalte Bauteilschichten trifft.Da die Temperatur an der inneren Bauteiloberfläche von der Wär-medämmung und der Lufttemperatur abhängt, ist auch die Tau-wasserbildung auf Bauteiloberflächen ausschließlich eine Frage aus-reichender Wärmedämmung.

Gefährdete Bauteile oder Räume im Hinblick auf die Tauwasserbil-dung auf der Bauteiloberfläche sind:

● Außenbauteile mit ungenügend bemessener Wärmedämmung indauernd beheizten Räumen.

● Außenbauteile mit ausreichend bemessener Wärmedämmungbeim Aufheizen von Räumen, da die Lufttemperatur im Raumschneller ansteigt als die Oberflächentemperatur dieser Bauteile.Dabei kann es vorkommen, dass kurzfristig die Temperatur derAußenbauteile unter der Taupunkttemperatur der Raumluft liegt.

● Räume mit sehr hoher Luftfeuchte, wie z. B. Küchen, Bäder. Hierkann neben einer erhöhten Wärmedämmung nur eine gute Lüf-tung helfen.

Luft kann bei einer bestimmten Temperatur nur eine bestimmteMenge Wasser in Dampfform aufnehmen. Kühlt sich die Luft beigleichbleibendem Wassergehalt ab, steigt die relative Luftfeuchtigkeitan. Bei 100-prozentiger Luftfeuchtigkeit eines Luft-Wasserdampf-Gemisches und bei gleichzeitiger Abkühlung der Luft kondensiert derWasserdampf zu Wasser, d. h., der Taupunkt ist unterschritten. Kühltsich die Raumluft, z. B. an den Wänden oder den Decken, so weit ab,

Kondens�feuchte

Tauwasser�bildung

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dass der Taupunkt erreicht wird, tritt am Bauteil Oberflächenkon-densat auf. Dieses Kondensat ist schädlich, weil es die Wärme-dämmfähigkeit der Bauteilschichten völlig aufheben kann, wenn siesich voll saugen. Faserdämmstoffe und Holzkonstruktionen sindbesonders gefährdet. Da in diesem Konstruktionsbereich häufigSchäden auftraten, wurde der chemische Holzschutz gesetzlich(durch Normung) vorgeschrieben.

Herrscht auf beiden Seiten eines Bauteils ein unterschiedlicherWasserdampfgehalt – abhängig von Temperatur und Luftfeuchte –so liegen auch zu beiden Seiten des Bauteils verschiedene Teildrückedes Wasserdampfes vor. Unter diesem Druckunterschied hat derWasserdampf das Bestreben, von der Seite des höheren Drucks – war-me Seite – zur Seite des niederen Drucks – kalte Seite – zu wandern.Diese Bewegung nennt man Diffusion. Bei ungünstigen Verhältnissen,z. B. bei sehr hoher Luftfeuchte im Raum oder bei physikalisch un-zweckmäßigem Aufbau von mehrschichtigen Wänden, kann derDampf innerhalb der Konstruktion kondensieren und sich dort alsFeuchtigkeit niederschlagen. Tritt diese Kondensation nur kurzfri-stig auf, sind keine Schäden zu erwarten. Wird die Wasserdampf-kondensation jedoch zum Dauerzustand, wird die Wärmedämmungherabgesetzt, und Schäden können die Folge sein.Unschädlich ist eine Tauwasserbildung im Bauteilinneren, wennz. B. während der Frostperiode im Inneren des Bauteils das rechne-risch anfallende Wasser während der Trockenperiode wieder an dieUmgebung abgegeben werden kann. Baustoffe, die mit dem Tau-wasser in Berührung kommen, dürfen nicht geschädigt werden (z. B.durch Korrosion, Pilzbefall). Die rechnerische Tauwassermenge darfan der Grenzfläche zwischen zwei Schichten 1000 g/m² nicht über-schreiten. An Berührungsflächen von kapillar nicht wasseraufnah-mefähigen Schichten – z. B. Faserdämmstoffe und Beton – darf dieTauwassermasse höchstens 500 g/m² betragen. Der Mindestwärme-schutz nach DIN 4108 muss in jedem Fall eingehalten werden.Die Beurteilung des Dampfdurchgangs durch eine Konstruktionkann zeichnerisch oder rechnerisch erfolgen. Bei beiden Verfahrenmuss zunächst der Temperaturverlauf innerhalb der Konstruktionbekannt sein, um den Verlauf des Sättigungsdampfdrucks festlegen

TaupunktDiffusion

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Holzschutz 14

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zu können. Ist der Verlauf des Sättigungsdampfdrucks bekannt, wirddieser mit dem tatsächlich vorhandenen Dampfdruckverlauf vergli-chen, wobei der Dampfdruck an keiner Stelle größer als der Sätti-gungsdampfdruck sein kann.Die Berechnung der Wasserdampfdiffusion kann z. B. nach „Dia-gramm und Formeln von H. Glaser” von Ingenieurbüros ermitteltwerden.Ob Oberflächenkondensat an der raumseitigen Oberfläche einesBauteils auftritt, hängt insbesondere von der Temperatur der Wohn-räume, der relativen Luftfeuchtigkeit der Wohnräume, der Tempe-ratur der Außenluft, den Wärmedämmungseigenschaften des Bau-teils oder dem Wärmeübergangswiderstand von der Außenluft zurangrenzenden Oberfläche des außenliegenden Bauteils ab.

Zur Vermeidung von Bauschäden sind folgende bauliche und lüf-tungstechnische Maßnahmen zu beachten:

● Erhöhung der Wärmedämmung der raumumschließenden Bau-teile.

● Verbesserung der Funktion der Be- und Entlüftung.● Bei Außenwänden soll i. d. R. der Dampfdiffusionswiderstand

von innen nach außen abnehmen. Die Wasserdampfdurchlässig-keit bewirkt durch ständigen Ausgleich der Feuchtigkeit inner-halb der Bauteile, dass bei richtigem Wandaufbau Feuchtigkeits-schäden vermieden werden.

● Schwankungen der Raumluftfeuchte infolge anfallendem Was-serdampf aus dem Haushalt oder anderen Feuchtigkeitsquellenwerden durch Lüftungsvorgänge – regelmäßige Stoßlüftung zumnotwendigen Austausch von feuchter Raumluft mit trockenerAußenluft (2 - 3 Mal am Tag bis 10 Minuten) – und durch was-serdampfabsorptionsfähige Oberflächenschichten ausgeglichen.

5 HolzschutzHolz ist ein organischer Baustoff und als solcher durch Witterungs-einflüsse und durch pflanzliche und tierische Organismen angreif-bar. Der Schutz des Holzes bedeutet allerdings nicht zwingend eine

Glaser�Diagramm

Holzschutz

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Behandlung mit gesundheitsschädlichen Chemikalien. Denn Jahr-tausend alte Holzfunde und Jahrhunderte alte Fachwerk- und Holz-häuser beweisen, dass es auch ohne chemikalischen Holzschutzgehen kann.An die verschiedenen Holzgruppen werden je nach Einsatzart un-terschiedliche Holzschutzanforderungen gestellt, so dass eine Un-terteilung in folgende Untergruppen sinnvoll ist:● tragende Bauteile (Pfetten, Sparren, Stützen)● nichttragende Bauteile● maßhaltige Bauteile (Fenster und Türen)● nichtmaßhaltige Bauteile (Pergolen, Verschalungen)● Innen- und Außenbauteile

Besonders wichtig ist der Holzschutz an tragenden Bauteilen, dahier ein plötzliches Versagen der Konstruktion fatale Folgen habenwürde.Zuerst sollte immer versucht werden, den Holzschutz konstruktivzu bewältigen. Dies kann z. B. dadurch erfolgen, dass eine für dasjeweilige Bauteil geeignete Holzauswahl getroffen wird. Außerdemist es sinnvoll, für eine ausreichende Belüftung des Holzes zu sorgenund den Schutz vor Regen, Spritzwasser und eindringender Feuch-tigkeit sicherzustellen.Zum konstruktiven Holzschutz zählen:● ausreichende Sockelhöhe von mindestens 30 cm● Hinterlüftung von Holzfassaden● abgerundete Holzkanten zwecks besserer Haftung von Anstrichen

Sollte während der Bauphase noch keine Überdeckung bzw. Über-dachung bestehen, ist unbedingt für eine sorgfältige Abdeckung dereinzelnen Holzbauteile zu sorgen. Erst daran anschließend sollte,falls nötig, eine Oberflächenbehandlung und der Einsatz von Holz-schutzmitteln erfolgen.In beheizten Innenräumen ist eine „Vergiftung“ des Holzes zurBekämpfung von Schädlingen keinesfalls notwendig. Die Gefahr derVerwitterung ist zudem in Innenräumen nicht gegeben. Das obersteGebot für die Behandlung von Holzoberflächen in Innenräumen(Balken, Unterseite Decke, Holzoberboden) ist vor allem die Ver-

Holzschutz�anforderungen

KonstruktiverHolzschutz

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Holzschutz 14

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wendung von entsprechend gesundheitlich unbedenklichen Mit-teln. Hier bieten sich als bewährte Pflegemittel Wachs und Öl an.Für Holzteile, die sich im Freien befinden (z. B. austragende Balkone),werden Holzschutzbehandlungen mit anorganischen Borsalzbin-dungen empfohlen. Diese Mittel enthalten keine Biozide (syntheti-schen Wirkstoffe) oder organische Lösungsmittel. Das Auswaschender Borsalzverbindungen durch Regen kann durch Wachsen derBauteile verhindert werden. Da der Holzschutz immer nur wenigeMillimeter unter die Holzoberfläche dringt, müssen nach dem Ein-bau auftretende Trockenrisse im Holz unbedingt nachbehandeltwerden.

Chemische Holzschutzmittel lassen sich unterteilen in:● wasserlösliche Holzschutzmittel● Bor- und Fluorverbindungen● fixierende Salze● ölige Holzschutzmittel

Die Bestandteile von chemischen Holzschutzmittel sind:● Fungizide und Insektizide● Transportmittel (Wasser oder Lösungsmittel)● Farbstoffe, Bindemittel und andere zusätzliche Bestandteile

Alle Holzschutzmittel benötigen ein Prüfzeichen bzw. eine allge-meine bauaufsichtliche Zulassung, wenn sie zum Schutz tragenderBauteile verwendet werden (Nachweis für Wirksamkeit und Unbe-denklichkeit).Holzschutzmittel für nichttagende Bauteile sind ohne Nachweisvon Wirkung und gesundheitlicher Unbedenklichkeitserklärung imHandel erhältlich.

ChemischeHolzschutz�mittel

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15 Abnahme

Mit der Abnahme billigt der Auftraggeber/Bauherr die vom Auf-tragnehmer ausgeführte Leistung als in der Hauptsache vertragsge-recht. Die Abnahme ist damit einer der bedeutendsten Vorgänge imZuge der Bauabwicklung. Auch wenn die Erklärung der Abnahmegrundsätzlich an keine besondere Form gebunden ist, sollte ihr diegebotene Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dies insbesonderedeshalb, da das Gesetz an die Abnahme eine ganze Reihe von recht-lichen Wirkungen knüpft, die sowohl für Sie als Auftraggeber oderErwerber eines Objekts als auch für Ihren Vertragspartner (Auftrag-nehmer, Bauträger usw.) von ganz erheblicher Bedeutung sind.Nicht zuletzt aus diesem Grund korrespondiert mit der Verpflich-tung des Auftragnehmers, das an ihn beauftragte Werk vertragsge-recht, also insbesondere frei von Mängeln und innerhalb vereinbar-ter oder angemessener Fristen fertig zu stellen und die Verpflichtungdes Auftraggebers, das vertragsgerecht hergestellte Werk abzuneh-men. Die Verletzung dieser Pflicht kann zu Ersatzansprüchen füh-ren.

Hinweis:Bei bestehenden Differenzen über die Abnahmereife besteht die Mög�lichkeit, einen unabhängigen Dritten – z. B. einen Schiedsgutachter –die Streitfrage verbindlich klären zu lassen. Alternativ könnte eineAbnahme unter Mangelvorbehalt erfolgen, zumindest dann, wenn dieGebrauchstauglichkeit an sich nicht in Frage steht.

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass der Auftraggeberimmer dann eine Abnahmeverpflichtung hat, sobald der Auftrag-nehmer oder Bauträger die an ihn beauftragte Werkleistung bzw. dieerworbene Eigentumswohnung / das gekaufte Haus vollständig undfrei von wesentlichen Mängeln fertiggestellt hat. Umgekehrt gilt,dass die Abnahme dann berechtigterweise verweigert werden kann,wenn der Leistung größere Mängel anhaften. Dies gilt sowohl bei

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15 Abnahme

400

einem BGB- wie auch bei einem Vertrag, in den die VOB/B wirksamals Vertraggrundlage einbezogen wurde.Ob ein Mangel wesentlich oder nur unwesentlich ist, kann nichteinheitlich beantwortet werden. Bei der Beurteilung können aberfolgende Kriterien herangezogen werden:● Wie umfangreich sind die Mängelbeseitigungsmaßnahmen?● Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten?● Ist die Funktionsfähigkeit der Gesamtleistung beeinträchtigt?● Welches Maß an Beeinträchtigung (ggf. auch nur optischer Na-

tur) liegt vor?

Hinweis:Auch viele kleinere Mängel, die jeweils für sich genommen die Un�wesentlichkeitsgrenze nicht überschreiten, können zusammen ge�nommen eine Abnahmeverweigerung rechtfertigen.

Von der Rechtssprechung wurde beispielsweise Wesentlichkeit einesMangels in folgenden Fällen angenommen:● Farblich unzulässige Abweichung von 16 % eines verlegten Flie-

senmaterials● Fehlen einer ausreichenden Dampfsperre, hier Warmdach einer

Lagerhalle● Risse in einer Attika, nachdem die Attikaplatte gekürzt worden war,

und damit Teile der Bewehrungsstäbe nicht tief genug im Auflageruntergebracht waren

● Gefälle im Küchenboden

Als nur unwesentlich wurden demgegenüber im konkreten Einzelfallfolgende Mängel angesehen:● Ungenügende Befestigung einzelner Dachziegel ohne Gefährdung

der Dachdichtigkeit● Unebenheiten eines Teppichbodens in geringem Umfange● Geringfügige farbliche Unterschiede der an einem Haus verlegten

Platten● Einzelne, offene Fugenstellen in einer Fassade

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Abnahme 15

401

Zwingende gesetzliche Voraussetzungen für die Abnahme bestehennicht. Liegen Mängel vor, sind Sie als Auftraggeber nicht gehindert,trotzdem die Abnahme zu erklären. Ihnen sollte hierbei aber be-wusst sein, dass auch bei Abnahme eines mangelhaften Werkes dieRechtsfolgen einer Abnahme eintreten.

Hinweis:Wenn eine Werkleistung trotz erkannter Mängel abgenommen wer�den soll, ist – um keine Rechtsverluste zu erleiden – auf jeden Fallnachweisbar ein Vorbehalt wegen der Mängel zu erklären.

Im Übrigen ist auch eine Abnahme unter Vorbehalt bestimmter –auch umfangreicher – Mängel rechtstechnisch als Abnahme zu se-hen. Dies insbesondere auch dann, wenn wegen der Mängel dieAbnahme hätte verweigert werden können.

Hinweis:Auch, wenn Sie es trotz erkannter Mängel versehentlich unterlassenhaben, bei der Abnahme einen Vorbehalt zu erklären, sind Sie nichtrechtlos. In diesem Falle können Sie noch Schadensersatzansprüchegeltend machen.

Wenn Sie von einem Bauträger eine Eigentumswohnung gekaufthaben, erwerben Sie nicht nur das Sondereigentum an Ihrer kon-kreten Wohnung, sondern auch einen Miteigentumsanteil am sogenannten Gemeinschaftseigentum. Hierzu zählen etwa das Dach,tragende Elemente (Außenwände, Geschossdecken), Abdichtungen,Außenanlagen etc. Grundsätzlich gilt auch hier, dass sowohl dasjeweilige Sondereigentum, als auch das Gemeinschaftseigentum vomErwerber abgenommen sein müssen, um die folgen der Abnahmeauszulösen.In einer Reihe von Erwerbsverträgen ist hierzu vorgesehen, dass dieAbnahme des Gemeinschaftseigentums gemeinschaftlich, etwadurch den Verwalter oder den Verwaltungsbeirat (sofern ein solcherbereits gewählt wurde), erfolgen soll. Ohne auf AGB-rechtliche Be-

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15 Abnahme

402

denken zu stoßen kann dies in vorformulierten Verträgen nur dortwirksam erfolgen, wo dies die besondere Interessenlage erfordert.

1 Arten von AbnahmenEine Abnahme – und damit die Billigung der erbrachten Leistung alsvertragsgerecht – kann auf verschiedene Weise erfolgen. Ausdrückli-che Regelungen, wie die Abnahme vorzunehmen ist, sieht das BGBnicht vor. Der Auftraggeber oder Erwerber muss lediglich zu erken-nen geben, dass er die von seinem Vertragspartner geschuldete Lei-stung als fertig und den vertraglichen Abreden entsprechend entge-gennimmt. Um von einer Abnahme auszugehen, kann es beispiels-weise genügen, dass die Leistung in Benutzung genommen (etwadurch Einzug) und die Schlussrechnung ausgeglichen wird.Im einzelnen unterscheidet man zwischen einer ausdrücklich er-klärten Abnahme, als deren Unterfall auch die sogenannte „förmli-che Abnahme“ anzusehen ist, und Abnahmen, die fiktiv oder durchschlüssiges Verhalten (etwa anstandslose Bezahlung der Schluss-rechnung) erfolgen.Generell ist eine förmliche Abnahme (wie sie meist auch in Bauträ-gerverträgen vorgesehen ist) zu empfehlen. Sie bildet eine verlässli-che Grundlage dafür, Beanstandungen gemeinsam festzustellen undfestzuhalten, insbesondere aber kann mit ihr ein verlässliches Do-kument für den Beginn von Verjährungsfristen für Mängelansprü-che bereitgestellt werden.Eine solche förmliche Abnahme kann in etwa wie folgt ablaufen:Nach dem Verlangen nach Abnahme durch eine Vertragspartei wirdein Termin festgelegt, zu dem das Objekt von den Beteiligten (ggf. inAnwesenheit eines Sachverständigen) begangen wird. Die getroffe-nen Feststellungen werden schriftlich niedergelegt, wobei zwischenMängeln, die übereinstimmend festgestellt wurden und solchen, diestrittig sind, differenziert werden sollte. Je nach dem Ergebnis derFeststellungen wird dann die Abnahme erklärt oder verweigert, wasebenfalls schriftlich festzuhalten ist. Vergessen Sie nicht, darauf zuachten, dass Vorbehalte wegen vereinbarter Strafen sowie Mängel-vorbehalte in der Niederschrift vermerkt werden. Nach Fertigstel-

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Arten von Abnahmen 15

403

lung des Protokolls wird dieses von beiden Parteien (obligatorischauch von einem beteiligten Sachverständigen) unterzeichnet, jedePartei erhält eine Abschrift.Ihr Auftragnehmer hat aber auch noch andere Möglichkeiten, zueiner Abnahme zu kommen.Er kann einen Gutachter beauftragen, ihm eine Bescheinigung dar-über zu erteilen, dass die an ihn beauftragte Leistung fertiggestelltund frei von Mängeln ist (Fertigstellungsbescheinigung). DieseMöglichkeit hat sich allerdings in der Praxis als stumpfes Schwertherausgestellt, da Sachverständige die Ausstellung solcher Bescheini-gungen ob ihrer Eigenhaftung nur ungern übernehmen und zu dem,die Bescheinung nicht ausgestellt werden darf, wenn nur geringfügi-ge Mängel festgestellt werden.Relativ neu ist eine weitere - dem Auftragnehmer nunmehr einge-räumte - Möglichkeit, zu einer fiktiven Abnahme zu gelangen. Nach§ 640 BGB kann dieser den Auftraggeber/Besteller unter angemesse-ner Fristsetzung zur Abnahme auffordern. Reagiert dieser nicht, giltdie Unternehmerleistung mit Ablauf der gesetzten Frist als abge-nommen.

Hinweis:Diese Neuregelung darf allerdings nicht in der Weise missverstandenwerden, dass Ihrem Auftragnehmer die Vorteile einer Abnahme auchdann zugute kommen sollen, wenn tatsächlich keine Abnahmereife(etwa wegen wesentlicher Mängel oder nicht fertiggestellter Lei�stung) vorgelegen hat.

Ungeachtet dessen sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist – am be�sten schriftlich – reagieren, wenn Ihnen ein Ihrer Auffassung nachunberechtigtes Abnahmeverlangen zugeht.

Bei wirksam vereinbarter VOB/B sollten Sie auf sogenannte „fiktive“Abnahmen achten. Durch sie kann Ihr Auftragnehmer zu einerrechtsgeschäftlichen Abnahme kommen, obwohl diese von Ihnen alsAuftraggeber/Besteller nicht ausdrücklich erklärt wurde und auchsonst keine Abnahme verlangt wurde.§ 12 Nr. 5 VOB/B sieht hierzu zwei Tatbestände vor:

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15 Abnahme

404

● Ihr Auftragnehmer übersendet Ihnen eine schriftliche Fertigstel-lungsmitteilung und Sie verlangen nicht innerhalb von 12 Werk-tagen nach Erhalt eine Abnahme oder bringen auch sonst nichtzum Ausdruck, dass Sie die Leistungen nicht als fertiggestellt unddamit nicht abnahmefähig ansehen.

● Sie nehmen die Leistung (nicht nur zur Weiterführung der Ar-beiten) in Benutzung. In diesem Falle gilt die Abnahme mit Ab-lauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, so-fern nichts anderes vereinbart wurde.

Eine Abnahme seiner Leistungen kann Ihr Auftragnehmer vomGrundsatz her im Übrigen (sofern wirksam keine anderweitigenvertraglichen Abreden getroffen wurden) erst dann verlangen, wenner diese vertragsgerecht fertiggestellt hat. Teilabnahmen sieht dasBGB nicht vor.Anderes gilt (§ 12 Nr. 2), wenn die VOB/B wirksam in das Vertrags-verhältnis einbezogen wurde. In diesem Fall hat der Auftragnehmerauf Verlangen Anspruch auf eine Teilabnahme, wenn● sich dieses Verlangen auf einen in sich abgeschlossenen Lei-

stungsteil bezieht und● der zur Abnahme verlangte Leistungsteil keine wesentlichen

Mängel aufweist.

Beachten Sie – etwa bei einem Architektenhaus – auch Folgendes:Ihr Architekt besitzt keine originäre Vollmacht für Sie, die rechts-geschäftliche Abnahme zu erklären. Dies wird immer wieder über-sehen. Die Leistungsphase 8 des Leistungsbildes des § 15 HOAI(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sieht zwar alsGrundleistung die Abnahme der Bauleistungen vor. Gemeint istdamit allerdings die technische Endkontrolle der Objekterrichtung.

Hinweis:Selbstverständlich können Sie aber Ihren Architekten bevollmächti�gen, für Sie die rechtsgeschäftliche Abnahme durchzuführen. Liegt ei�ne solche Vollmacht, die auch stillschweigend oder durch schlüssigesVerhalten möglich ist, vor, wirkt die vom Architekten erklärte Abnah�me so, als hätten Sie diese selbst vorgenommen.

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Rechtliche Wirkungen einer Abnahme 15

405

2 Rechtliche Wirkungen einer AbnahmeMit der Abnahme findet die Bauausführungsphase ihr Ende. Mit ihrerklären Sie, mit der erbrachten Leistung als in der Hauptsachevertragsgemäß einverstanden zu sein. Demzufolge beschränkt sichauch Ihr Erfüllungsanspruch auf das konkret abgenommene Werk.Während vor der Abnahme im Streitfall Ihr Auftragnehmer oder derBauträger, von dem Sie das Haus oder die Wohnung erworben ha-ben, die Mangelfreiheit seiner Leistungen darlegen und gegebenen-falls beweisen muss, treffen Sie diese Verpflichtungen nach der Ab-nahme. Dies kann dann für Sie von Nachteil sein, wenn die Mangel-haftigkeit nicht oder nicht mehr in der erforderlichen Art und Weisenachgewiesen werden kann, etwa weil hierzu umfangreiche Bauteil-öffnungen erforderlich wären.Mit der Abnahme beginnen auch die Verjährungsfristen für Män-gelansprüche zu laufen, die Gefahr eines zufälligen Untergangs odereiner zufälligen Verschlechterung des Werks geht auf Sie als Bestelleroder Erwerber über. Wird also etwa nach Abnahme das Dach desHauses durch einen Sturm beschädigt, behält Ihr Auftragnehmerdennoch seinen vollen Vergütungsanspruch.

Der Werklohnanspruch des Unternehmers wird fällig.Treten nach Abnahme Mängel auf oder wurden Mängel bei derAbnahme vorbehalten, muss der Auftraggeber nunmehr einem Werk-lohn- oder Restwerklohnverlangen seines Auftragnehmers Zurück-behaltungsrechte entgegenhalten, soweit noch Nacherfüllungsrechtedes Unternehmers bestehen.Haben Auftraggeber und Auftragnehmer im Rahmen eines VOB-Vertrages vereinbart, dass der Unternehmer für den Fall der nichtfristgerechten Fertigstellung an seinen Auftraggeber einer näherbestimmte Vertragsstrafe zu zahlen hat, muss sich der Besteller dieseAnsprüche bei Abnahme vorbehalten, um sie nicht zu verlieren.Zur besseren Übersichtlichkeit werden nachfolgend die Wirkungeneiner Abnahme nochmals in einem Schaubild zusammengefasst:

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15 Abnahme

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Werklohnanspruchwird fällig,

Verjährung hierfürbeginnt zu laufen

Nicht vorbehalteneVertragsstrafen�ansprüche gehen

verloren

Beweislastumkehr

Folgen derAbnahme

Beginn derVerjährungsfrist fürMängelansprüche

Verlust nichtvorbehaltener

Mängelansprüche

Gefahr deszufälligen

Untergangs geht aufBesteller über

Vorbegehung

Tipp!Damit Mängel bei der Abnahme auf ein Minimum beschränkt werdenkönnen, ist es ratsam, ca. zwei bis drei Wochen vor der eigentlichenAbnahme eine Vorbegehung mit dem Bauleiter durchzuführen. Dabeiwird ein Protokoll erstellt und sämtliche Mängel aufgenommen, dieIhnen bereits während der Bauzeit – sofern diese noch nicht beseitigtworden sind – und in den letzten Tagen ins Auge gefallen sind.

Die Vorbegehung ist keine rechtsgeschäftliche Abnahme, sondernlediglich die vorbeugende Aufnahme von Mängeln bzw. Beanstan-dungen, welche bis zur Abnahme/Übergabe im Interesse beiderVertragsparteien tunlichst behoben werden sollten.Werden bei einer solchen Vorbegehung gravierende Mängel festge-stellt oder versucht Ihr Auftraggeber, Beanstandungen zu rechtferti-gen oder herunterzuspielen, kann es ratsam sein, zum Abnahme-termin einen Gutachter oder Sachverständigen hinzu zu ziehen.

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Rechtliche Wirkungen einer Abnahme 15

407

Generell gilt:Seien Sie bei der Abnahme kritisch und gehen Sie mit offenen Augendurch das Gebäude, beachten Sie jedoch, dass das Bauen ein Hand�werk ist und anderen Toleranzen unterliegt als z. B. der Maschinen�bau.

Checklisten können dem Bauherrn/Erwerber als Gedankenstützedienen, um bei einer Vorbegehung Mängel rechtzeitig zu erkennenund schriftlich festzuhalten.Auf Ihrer CD-ROM finden Sie Checklisten● für eine Vorbegehung – innen – und● für eine Vorbegehung – außen –.

Da in der Regel das Objekt zum Zeitpunkt der Vorbegehung nahezufertig gestellt ist, bezieht sich diese Liste insbesondere nur noch aufoptische Mängel (Prüfung der Oberflächen an Türen, Fenster, Ver-glasung, Wandflächen, Sanitäreinrichtung) und Funktionsprüfun-gen (Prüfung der Gängigkeit bei Türen, Fenstern, Rollladen, Heiz-körpern, Elektroinstallation, Sanitärinstallation).Dabei wurde eine Liste für den Innenbereich erstellt, wobei jeweilseine Zusammenstellung sowohl für einen Raum/Zimmer als auchfür Gemeinschaftsflächen (Flure, Treppenhäuser, Kellerabteile,Waschraum, Heizung) verwendet werden kann, sowie eine Liste fürden Außenbereich.Die Listen sollten jedoch noch an die individuellen Gegebenheitenangepasst und ergänzt werden. Darüber hinaus sollte bereits bei derVorbegehung überprüft werden, ob die Leistungen mit der Baube-schreibung übereinstimmen, wie z. B.:● Innentüren● Heizkörper● Sanitäreinrichtung● Bodenbeläge● Elektroinstallation● Fenster etc.

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15 Abnahme

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3 Abnahme� und ÜbergabeprotokollEin Abnahme- und Übergabeprotokoll sollte folgende Punkte ent-halten:● die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens (Ort, Straße, Haus-

nummer, ggf. Wohnungsnummer),● das Abnahmedatum,● die beteiligten Personen (AG und AN, vertreten durch ...., laut

Vollmacht vom ....),● sämtliche festgestellten Mängel. Dabei sollte genau definiert wer-

den, was, wo und wie mangelhaft etwas ist bzw. welchen Umfangeine etwaige Beschädigung aufweist,

● Beginn und Ende der Mängelansprüche,● Zählerstände für Wasser (kalt und warm bei Wohnungen, kalt bei

Häusern), Gas, Strom, Verdunstungsmesser an den Heizkörpern(bei Wohnungen),

● die erhaltenen Schlüssel,● die Unterschriften beider Parteien.

Ein Abnahme- und Übergabeprotokoll kann wie folgt aussehen:

Abnahme� und Übergabeprotokoll

Bauvorhaben: ...............................................Ort: ...............................................Straße, Hausnummer: ...............................................Auftraggeber: ...............................................Vertreten durch/lt. Vollmacht vom: ......................./......................Auftragnehmer: ...............................................Vertreten durch/lt. Vollmacht vom: ......................./......................Tag der Abnahme: ...............................................Grundlage ist der Vertrag vom: ...............................................Hiermit wird die Abnahme erklärt.Bei der Abnahme wurden folgende Mängel bzw. noch offeneRestarbeiten festgestellt (siehe Anlage(n) Mängel� und Restar�beitenprotokoll) Seite 1 – .....Die aufgeführten Mängel und Restarbeiten sind vom Auftrag�nehmer umgehend, spätestens bis zum ................ zu beseitigenbzw. vorzunehmen.

Abnahme� undÜbergabe�protokoll

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Abnahme� und Übergabeprotokoll 15

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Die Beseitigung der Mängel ist dem Auftraggeber schriftlichmitzuteilen.Alle Ansprüche des Auftraggebers auf Mängelansprüche undSchadensersatz bleiben unberührt.Der Auftraggeber behält sich vor, die vereinbarte Vertragsstrafegeltend zu machen.Der Auftragnehmer hat sämtliche bisher fälligen Zahlungen er�halten.Der Auftraggeber zahlt die letzte Rate bis zum ....................................

Mängelanspruch gemäß: VOB/BGB (nicht Zutreffendes streichen)

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt am: ....................Und endet am: ..........................................................

Dem Auftraggeber wurden heute folgende Schlüssel übergeben:– ............ × Haustürschlüssel– ............ × Briefkastenschlüssel– ............ × Garagenschlüssel– ............ × ......................................– ............ × ......................................

Folgende Zählerstände wurden heute aufgenommen:– Wasser kalt: Zählernummer: ............. Zählerstand: ..............– Wasser warm: Zählernummer: ............. Zählerstand: ..............– Gas: Zählernummer: ............. Zählerstand: ..............– Strom: Zählernummer: ............. Zählerstand: ..............

Das Abnahmeprotokoll umfasst mit dem Mängel� und Restar�beitenprotokoll ............. SeitenSonstiges: ...................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

_____________________ _____________________Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift

(Auftragnehmer) (Auftraggeber)

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15 Abnahme

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Mängel� und Restarbeitenprotokoll

Bauvorhaben: ............................................................................. Seite .....Auftraggeber: ...............................................................................................Auftragnehmer: ...............................................................................................Datum: ...............................................................................................

Bei der Abnahme wurden folgende Mängel und Restarbeitenfestgestellt:

................................................................................................................................

................................................................................................................................

................................................................................................................................

................................................................................................................................

................................................................................................................................

................................................................................................................................

................................................................................................................................

................................................................................................................................

................................................................................................................................

................................................................................................................................

_____________________ ______________________Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift

(Auftragnehmer) (Auftraggeber)

4 Beurteilung der Mangelfreiheit§ 633 Abs. 2 BGB definiert, wann ein Mangel vorliegt. Wurde zwi-schen den Vertragsparteien vereinbart, welche Beschaffenheit dievom Auftragnehmer zu erbringende Leistung haben soll, liegt einBaumangel dann vor, wenn die Leistung von dem abweicht, was derAuftraggeber dem Auftragnehmer vorgegeben hat. Dies gilt auchdann, wenn sich die erbrachte Leistung ohne weiteres für die beab-sichtigte Verwendung eignet, also keine negativen Folgen für dieGebrauchstauglichkeit des Werkes gegeben sind.

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Beurteilung der Mangelfreiheit 15

411

Be i s p i e lSie möchten die Fenster in der Farbe „reinweiß“ gestrichen ha�ben, der Maler verwendet für den Anstrich einen eierschalenfar�bigen Lack.

Nicht selten werden sich aber Auftraggeber und Auftragnehmerkeine so konkreten Gedanken machen, sondern nur umreißen, fürwelche Verwendung das Werk gedacht ist. In diesem Fall muss er-mittelt werden, ob sich das erstellte Werk für diese konkrete Ver-wendung eignet oder nicht. Falls nicht, liegt ein Sachmangel vor.

Be i s p i e lBauherr Camper weist bei den Vertragsanbahnungsgesprächenfür die schlüsselfertige Erstellung seines Einfamilienhauses mitEinzelgarage darauf hin, dass er in dieser seinen WohnwagenModell „Dreizimmerwohnung“ mit einer Gesamthöhe von 2,50 munterstellen möchte. Das ausgeführte Garagentor weist aber nureine lichte Höhe von 2,10 m auf.

Lässt sich keine Beschaffenheitsvereinbarung feststellen und be-schreibt auch die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung diegeschuldete Leistung nicht näher, muss anhand gewöhnlicher Ver-wendungskriterien und durch Feststellung des Üblichen bei Werkengleicher Art überprüft werden, ob die erbrachte Leistung dem ent-spricht, was der Besteller nach Art des Werkes erwarten durfte. Wi-derspricht dem das hergestellte Werk, liegt ein Mangel vor.Die Überprüfung, ob ein Mangel vorliegt, ist damit dreistufig vor-zunehmen:● Wurde eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart?● Wurde nach dem Vertrag eine bestimmte Verwendung voraus-

gesetzt?● Eignet sich das Werk für die gewöhnliche Verwendung?

Die VOB/B hat in ihrer Fassung 2002, um einen zu großen Unter-schied zum BGB zu verhindern, die neue Mangeldefinition des BGBmit lediglich sprachlichen Straffungen des Textes übernommen. § 13Nr. 1 der VOB/B 2002 beschreibt den Sachmangel nunmehr wiefolgt:

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15 Abnahme

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„Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn siedie vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln derTechnik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist dieLeistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln,a) wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonstb) für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheitaufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auf-traggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.“

Unwichtig ist damit – anders als noch in der VOB/B 2000 – die Fra-ge, ob die Leistung des Auftragnehmers nur eingeschränkt verwend-bar ist, oder ob der Wert der Leistung beeinträchtigt ist. Sowohlnach dem neuen BGB als auch nach der VOB/B in der Fassung 2002liegt ein Mangel immer dann vor, wenn die ausgeführte Leistungvon der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht.Die VOB/B verweist ausdrücklich auf die anerkannten Regeln derTechnik. Auch wenn das BGB dieses Tatbestandsmerkmal nichtausdrücklich erwähnt, führen auch bei einem Vertrag, in dem dieVOB/B nicht als Grundlage vereinbart wurde, Beeinträchtigungender Funktionstüchtigkeit zu einem Sachmangel. Auch dort mussalso die Unternehmerleistung den anerkannten Regeln der Technikentsprechen. Hierunter versteht man allgemein die Summe der imBauwesen anerkannten wissenschaftlichen, technischen und hand-werklichen Erfahrungen. Solche Regeln können – aber müssennicht – schriftlich niedergelegt sein. Als Beispiel für Letzteres seiendie DIN-Normen des Deutschen Instituts für Normung e.V. ge-nannt, die allerdings keine Rechtsnormen, sondern private techni-sche Regelungen mit Empfehlungscharakter darstellen.Hat Ihr Auftragnehmer allerdings die aktuellen DIN-Normen ein-gehalten, wurden die Regeln vermutlich beachtet. Widersprechen Siedem, müssen Sie darlegen und ggf. nachweisen, dass neue Erkennt-nisse vorliegen, die dem entgegenstehen.Ob demnach also zum Zeitpunkt der Abnahme ein Sachmangelvorliegt oder nicht, wird für den bautechnischen Laien in vielenFällen nicht ohne weiteres zu beantworten sein. Der Bauherr ist indiesen Fällen auf sachkundigen Rat angewiesen.

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Beurteilung der Mangelfreiheit 15

413

Im Folgenden werden einige typische und regelmäßig auftretendeProblemkreise dargestellt:

Optische Beeinträchtigungen

Farbabweichungen, Verschmutzungen, Unebenheiten, kleinere Be-schädigungen usw. sollten nach dem Grad und dem Gewicht deroptischen Beeinträchtigung beurteilt werden.So muss z. B. die Störwirkung von Unregelmäßigkeiten bei einemSichtmauerwerk im 2. OG von der Straße aus beurteilt werden undnicht mit dem Fernglas.Ebenso führen auch die gleichen Abweichungen bei einem Sicht-mauerwerk im Keller zu einer anderen Bewertung als in einemWohnzimmer.

Maßabweichungen

können Abweichungen in den absoluten Abmessungen (z. B.Raumhöhen oder Raum- und Bauteilabmessungen), sogenannte„Grenzabmaße“ oder Abweichungen von der Horizontalen oderVertikalen, sog. „Winkeltoleranzen“ sein. Ebenso ein wellenförmigerVerlauf einer Putz- oder Estrichoberfläche, so genannte „Ebenheit-stoleranzen“.DIN 18201, 18202 und 18203 regeln die Abweichungen. Entschei-dend ist jedoch, dass diese Normen nicht für die Beurteilung vonoptischen Eigenschaften formuliert worden sind, sondern, um „trotzunvermeidlicher Ungenauigkeiten beim Messen, bei der Fertigungund bei der Montage das funktionsgerechte Zusammenfügen vonBauteilen des Roh- und Ausbaus ohne Anpass- und Nacharbeiten zuermöglichen“.In der täglichen Praxis sind Auseinandersetzungen im Bereich derEbenheitstoleranzen sehr häufig. Wichtig zu wissen ist, dass dieUnebenheiten nicht von der Horizontalen oder Vertikalen, sondernvon einer auf die Fläche gelegten Richtlatte aus gemessen werden,und dass die zulässigen Toleranzen meist größer sind, als der Bau-herr meint.So ist z. B. bei „flächenfertigen Böden“, also Estrichen, bei einemAbstand von 1 m ein Stichmaß von 4 mm zulässig.

OptischeBeeinträchti�gungen

Ma�abweichungen

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15 Abnahme

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Risse

sind in vielen Baustoffen nicht völlig vermeidbar und lassen nochnicht den Schluss zu, dass ein Mangel vorliegt. Jede Rissbewertungmuss sich zuerst mit der Untersuchung der Ursachen beschäftigen.So können z. B. feine Haarrisse in einer Putzoberfläche nur unbe-denkliche Schwundrisse sein oder aber schwerwiegende Mängel inder Putzhaftung.

Beschädigungen

wie Kratzer, Abplatzungen, Dellen u. ä. sind sehr oft der Grund fürerbitterte Auseinandersetzungen. Meist wird darüber gestritten, obdiese Beschädigungen vor oder nach der Abnahme entstanden sind.Da sich dies im Nachhinein nur sehr schwer zu beweisen lässt, istsehr zu empfehlen, sämtliche Beschädigungen bei der Abnahme undÜbergabe des Hauses zu protokollieren.

Verschmutzungen

während der Bauzeit sind wie Beschädigungen zu behandeln. Ge-meint sind auch hier nicht die durch Bewitterung und Abnutzungentstehenden Alterserscheinungen. Vielmehr geht es um die Ver-meidbarkeit von Verschmutzungen durch konstruktive Maßnah-men.So sollte z. B. die Attikaabdeckung eines Flachdachs einen ausrei-chenden Tropfkantenüberstand und ein Gefälle zur Dachfläche, stattzur Fassade haben, damit ablaufendes Regenwasser nicht die Fassadeverschmutzt.

Feuchtigkeitserscheinungen

im Gebäude sind wohl die gefürchtetsten Phänomene. Neben derNeubaufeuchte, deren Umfang und Dauer des Austrocknungspro-zesses von vielen Faktoren abhängig ist, sind es häufig bauphysika-lisch-konstruktive Fehler, die zu Tauwasserbildung verbunden mitSchimmelbildung und sich ablösenden Tapeten führen.Derartige Erscheinungen sind in der Regel nicht mehr hinnehmbar.Abweichungen von Konstruktionsregeln wie z. B. den DIN-Normen sind nicht zwangsläufig mangelhaft.

Risse

Beschädigun�gen

Ver�schmutzungen

Feuchtigkeits�erscheinungen

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Nacherfüllung und Mängelansprüche 15

415

Wird nachgewiesen, dass die gewählte Konstruktion der in den Re-gelwerken beschriebenen völlig gleichwertig ist, liegt kein Mangelvor. Die Beweislast liegt hier allerdings beim Ausführenden. Beson-ders im Hinblick auf möglicherweise fehlende Langzeiterfahrungenkann die Beweisführung allerdings schwierig sein.

Bei der Beurteilung von Unregelmäßigkeiten sind grundsätzlich dreiErgebnisse denkbar:

1. HinnehmenWenn die kritisierte Leistung noch innerhalb der vertraglich verein-barten bzw. der durch Regelwerke definierten Grenzwerte liegt, istder Mangel kein Mangel, muss hingenommen und im Einzelfallgeprüft werden.

2. NachbesserungWenn die Nachbesserung einer als Mangel beurteilten Leistungmöglich, zumutbar und nicht unverhältnismäßig aufwendig ist, hatder Bauherr ein Recht und der Unternehmer die Pflicht zur Nach-besserung.

3. MinderungIst der Aufwand zur Beseitigung der Mängel im Vergleich zum er-zielbaren Erfolg, dem vertragsgemäßen Zustand, unverhältnismäßighoch, kann der Bauherr nicht auf einer Mängelbeseitigung bestehen.Vielmehr werden die Abweichungen durch einen sog. Minderwert inGeld abgegolten. Grundsätzlich liegt es nicht im Ermessen des Bau-herrn an Stelle einer Nachbesserung einen Minderwert geltend zumachen.

5 Nacherfüllung und MängelansprücheTritt nach Abnahme ein Mangel zutage, haben Sie als Erwer-ber/Auftraggeber eine Reihe von Rechten, die nunmehr für denBereich des BGB-Werkvertrages in § 634 BGB aufgelistet sind. Ge-nannt sind dort die Nacherfüllung, das Selbstbeseitigungsrecht desAuftraggebers nebst Verlangen nach Ersatz der erforderlichen Auf-wendungen, der Rücktritt vom Vertrag, die Werklohnminderung,

Beweisführung

Beurteilungvon Unregel�mäßigkeiten

Rechte alsErwerber/Auftraggeber

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15 Abnahme

416

Schadensersatzverlangen sowie Verlangen nach Ersatz vergeblicherAufwendungen.Sie müssen allerdings beachten, dass die vorbezeichneten Ansprüchein einem gewissen Rangverhältnis stehen und einzelne Ansprüchezudem voraussetzen, dass Ihr Auftragnehmer die nicht fristgerechteMangelbeseitigung zu vertreten hat. Soweit dem Vertrag die VOB/Bzugrunde gelegt wurde, ergeben sich weitere Besonderheiten, auf dieweiter unten kurz eingegangen wird. Immer beachten müssen Sieauch, ob Ihre Ansprüche noch durchsetzbar sind oder ob Sie mit dersogenannten „Verjährungseinrede“ rechnen müssen.Grundsätzlich hat Ihr Auftragnehmer ein Recht zur zweiten Andie-nung. Bevor Sie also weitere Ansprüche geltend machen können,muss dem Unternehmer Gelegenheit geben werden, seinen Fehlerauszubessern.Dieses Nacherfüllungsrecht können Sie zeitlich dadurch begrenzen,dass Sie dem Unternehmer eine angemessene Frist setzen, bis zuderen Ablauf Sie die Mangelbeseitigung erwarten.

Hinweis:Welche Frist angemessen ist, wird im Gesetz nicht näher definiert.Unangemessen wird eine Frist immer dann sein, wenn auch bei gehö�riger Anstrengung der Mangel innerhalb dieser Frist nicht beseitigtwerden kann. Ist also etwa ein benötigtes Spezialteil nur über Be�stellung zu erhalten, muss auch der hierfür erforderliche Zeitraum miteinkalkuliert werden.

Nur ausnahmsweise (etwa wenn Ihr Auftragnehmer die Nacher-füllung ernsthaft und endgültig verweigert) müssen Sie diesem keineFrist (die dann reiner Formalismus wäre) mehr setzten, seine man-gelhafte Leistung in Ordnung zu bringen.Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn die Kosten oder derAufwand der Nacherfüllung unverhältnismäßig wären, ist der Auf-tragnehmer seinerseits berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.Sie können dann aber andere Ansprüche – etwa Minderung – gel-tend machen.

Recht zurzweiten An�dienung

VerweigerungderNacherfüllung

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Nacherfüllung und Mängelansprüche 15

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Hinweis:Bemerkt Ihr Auftragnehmer bereits bei der Ausführung seiner Arbei�ten, dass diese mangelbehaftet sind und liefert er diese Leistung ab inder Absicht, sich später auf die Unverhältnismäßigkeit einer Nacher�füllung berufen zu können, wird er regelmäßig in dieser Hoffnungenttäuscht werden. Auf Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllungkann sich derjenige nicht berufen, der bewusst ein mangelhaftesWerk abliefert (OLG Hamburg, MDR 74,489). Um Ihrem Auftragneh�mer die Möglichkeit zu verbauen, sich später darauf zu berufen, erhabe den Mangel während der Ausführung nicht bemerkt, sollten Siehierauf, falls Sie bei Ausführung Unzulänglichkeiten erkennen, IhrenVertragspartner nachweisbar – am besten schriftlich – hinweisen.

Lässt der Auftragnehmer seine zweite Erfüllungschance ungenutzt,verliert er sein Nachbesserungsrecht, nicht aber Sie als Auftraggeberihren Nacherfüllungsanspruch. Sie können diesen also, ohne es zumüssen, weiterhin geltend machen. Machen Sie hiervon keinenGebrauch sind Sie berechtigt, den Mangel von einem anderen Un-ternehmer beseitigen zu lassen (Selbstvornahme) und die Aufwen-dungen hierfür (ggf. auch weitergehende Ansprüche) dem Erstun-ternehmer in Rechnung zu stellen. Wollen oder können Sie bezüg-lich der Nachbesserungskosten nicht in Vorleistung treten, könnenSie vom Erstunternehmer Vorschuss verlangen (§ 637 Abs. 3 BGB).

Hinweis:Wenn Sie Ihrem ursprünglich beauftragten Unternehmer den zuste�henden Werklohn noch nicht vollständig bezahlt haben, können Siegegen dessen Forderung bzw. Restforderung Ihren Anspruch auf Vor�schuss aufrechnen.

Statt weiterhin auf Nachbesserung zu bestehen oder den Mangel imWege der Selbstvornahme beseitigen bzw. beseitigen zu lassen kön-nen Sie nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Nachfrist Ihre sogenannten „Sekundäransprüche“ geltend machen. Sie können alsozurücktreten, den Werklohn/Erwerbspreis mindern oder bei Vorlie-gen weiterer besonderer Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.In der nachfolgenden Graphik sind die einzelnen Mängelansprüchenochmals zusammengefasst:

Selbst�vornahme

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15 Abnahme

418

Vorschussverlangen

Selbstvornahme

Eine zurMangelbeseitigung

angemessengesetzte Frist ist

abgelaufen

Es wirdweiterhin aufNacherfüllung

bestanden

Kostenerstattung

Sekundäransprüche

Minderung Rücktritt

verschuldensabhängig

Schadensersatzneben der Leistung

SchadenersatzSchadensersatz

statt der Leistung

stattdessen

Aufwendungsersatz

Wurde die VOB/B als Vertragsgrundlage vereinbart gelten einigeBesonderheiten. Ein Rücktrittsrecht, wie dies das BGB an vielenStellen erwähnt, ist in der VOB nicht vorgesehen.Auch bezüglich der Minderungsmöglichkeit nimmt die VOB eineEinschränkung zum BGB-Werkvertrag vor. Bei letzterem ist dieMöglichkeit zur Minderung des Werklohns (neben anderen Mög-lichkeiten) bereits dann gegeben, wenn Ihr Auftragnehmer inner-halb einer von Ihnen angemessen gesetzten Frist gerügte Mängelnicht beseitigt hat. Demgegenüber sieht die VOB 2002 eine Minde-rungsmöglichkeit nur in bestimmten Fällen vor, nämlich wenn● Die Mängelbeseitigung ist für Ihren Auftragnehmer unzumutbar

oder unmöglich ist● Ihr Auftragnehmer die Mängelbeseitigung, da diese einen unver-

hältnismäßigen Aufwand erfordern würde, verweigert.

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Nacherfüllung und Mängelansprüche 15

419

Schadensersatz können Sie als Auftraggeber eines VOB-Vertrages inden in § 13 Nr. 7 VOB/B geregelten Fällen verlangen. Voraussetzungist demnach, dass ein wesentlicher Mangel vorliegt, der die Ge-brauchsfähigkeit erheblich beeinträchtigt.Im Übrigen können nur solche Schäden zu ersetzen verlangt wer-den, die an der baulichen Anlage, an der gearbeitet wurde, entstan-den sind, also nicht etwa Schäden an eingebrachten Sachen.

Be i s p i e l :Das neu erstellte Dach einer Schüttguthalle ist undicht. Eindrin�gendes Wasser führt zu Putzschäden und macht eingelagerteKalisalze unbrauchbar. Als Schaden an der baulichen Anlagekönnen die Kosten für die Putzerneuerung, nicht aber Ersatz fürdie unbrauchbar gewordenen Salze verlangt werden.

Darüber hinausgehende Schäden können Sie dann ersetzt verlangen,wenn● Ihr Auftragnehmer den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig

verursacht hat, oder● Der Mangel auf einem Verstoß gegen die anerkannten Regeln der

Technik beruht, oder● Der Mangel im Fehlen einer vertraglich vereinbarten Beschaffen-

heit beruht, oder● Ihr Auftragnehmer den Schaden durch Versicherung seiner ge-

setzlichen Haftpflicht gedeckt hat oder hätte decken können (vgl.hierzu § 13 Nr. 7 Abs. 2 c) VOB/B)

Der schönste Anspruch hilft dann nichts, wenn sich Ihr von Ihnenin Anspruch genommener Vertragspartner erfolgreich auf die Ein-rede der Verjährung berufen kann.

Hinweis:Beseitigt Ihr Auftragnehmer – ggf. nach Ihrer Aufforderung – einenMangel, obschon die Gewährleistungsfristen bereits abgelaufen sind,kann er nachträglich mit der Begründung, dass er wegen des Verjäh�rungseintritts zur Mangelbeseitigung nicht mehr verpflichtet gewesensei, keinen Geldersatz von Ihnen verlangen.

Page 421: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

15 Abnahme

420

Wenn Sie mit Ihrem Auftragnehmer die VOB/B nicht vereinbartund auch sonst keine Regelungen zur Verjährung Ihrer Ansprüchegetroffen, verjähren Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Aufwen-dungsersatz und Vorschuss bei Selbstvornahme sowie auf Schadens-ersatz in 5 Jahren, sofern es sich bei den zugrundeliegenden Arbeitenum Bauwerksarbeiten oder Planungs- oder Überwachungsarbeitenhierfür gehandelt hat (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Demgegenüberunterliegen die vorbezeichneten Mängelansprüche dann einer 2-jährigen Verjährungsfrist, wenn Auftragsgegenstand Grundstücks-arbeiten bzw. Planungs- oder Überwachungsarbeiten hierfür waren.Bei Organisationsverschulden (ein gravierender Mangel ist aufge-treten, Ihr arbeitsteilig organisierter Auftragnehmer hat zur Vermei-dung keine Vorsorge getroffen) kann – ausnahmsweise – eine länge-re Verjährungsfrist in Betracht kommen. Für arglistig verschwiegeneMängel beträgt die Verjährungshöchstfrist 10 Jahre.

Falls die VOB/B wirksam vereinbart wurde sind die dort vorgesehe-nen Verjährungsfristen einschlägig.Mit der VOB/B 2002 wurden die Verjährungsfristen für Bauwerks-mängel von ursprünglich 2 Jahren auf 4 Jahre verlängert.Für Arbeiten an einem Grundstück beträgt die Verjährungsfristnunmehr 2 Jahre, ebenso für die vom Feuer berührten Teile vonFeuerungsanlagen.Eine Sonderstellung nehmen die feuerberührten und abgasdäm-menden Teile von industriellen Feuerungsanlagen (beispielsweise inAnlagen der Stahlindustrie oder Petrochemie) ein, die wegen derentstehenden Belastung aus dem Gebrauch meist eine kürzere Le-bensdauer aufweisen. Für sie ist eine Verjährungsfrist vom einemJahr vorgesehen.Eine Verjährungsfrist von 2 Jahren gilt auch bei maschinellen undelektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, beidenen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähig-keit hat. Zu denken ist hier beispielsweise an Generatoren, Anlagender Telekommunikation, Wärmepumpen etc.. Die Verkürzung derVerjährungsfrist für Mängelansprüche auf 2 Jahre gilt allerdings nurdann, wenn dem Auftragnehmer die für die Dauer der sonstigenVerjährungsfrist die Wartung übertragen wurde.

Page 422: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Nacherfüllung und Mängelansprüche 15

421

Beachten Sie aber:Die Regelverjährungsfristen der VOB/B gelten nur, wenn Sie im Ver�trag mit Ihrem Auftragnehmer keine anderweitige wirksame Regelunggetroffen haben.

Übersicht Verjährungsfristen:

BGB�Vertrag VOB�Vertrag (VOB 2002)

5 Jahre 4 Jahre

Arbeiten an einem Bauwerk Planungs�und Überwachungsleistungen hierzu

Bauwerksarbeiten

2 Jahre 2 Jahre

Arbeiten an einem Grundstück

Herstellung, Wartung und Veränderungeiner Sache

Planungs� und Überwachungsleistungenhierzu

Arbeiten an einem Grundstück

Vom Feuer berührte Teile von Feue�rungsanlagen

Maschinelle und elektrotechnische /elektronische Anlagen mit Einfluss derWartung auf Sicherheit und Funktions�fähigkeit, sofern dem Auftragnehmer dieWartung nicht übertragen wurde

1 Jahr

für feuerberührte und abgasdämmendeTeile von industriellen Feuerungsanlagen

Ist eine Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen, kann sie aus einerReihe von Gründen gehemmt werden, die nunmehr in den §§ 203bis 208 BGB aufgezählt sind. Hemmung bedeutet, dass in die Ver-jährungsfrist die Dauer der Hemmung nicht miteingerechnet wird.Eine Verjährungsunterbrechung, die nunmehr nur noch in besonde-ren Fällen vorgesehen ist, lässt die Verjährungsfrist nach Ende derUnterbrechung neu zu laufen beginnen.Auch hier wieder aus Gründen der Übersichtlichkeit eine graphi-sche Darstellung:

Hemmung derVerjährungs�frist

Page 423: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

15 Abnahme

422

Neubeginn der Verjährung Hemmung der Verjährung

§ 212 BGB § 203 BGB� Anerkenntnis des Anspruchs durch

Abschlagszahlung, Zinszahlung , Si�cherheitsleistung oder in andererWeise

� Verhandlungen über den Anspruchoder die den Anspruch begründen�den Umstände

� Vornahme oder Beantragung einergerichtlichen oder behördlichenVollstreckungshandlung

§ 204 Abs. 1 BGB� Feststellungs� oder Leistungsklage� Zustellung des Mahnbescheids im

Mahnverfahren� Geltendmachung der Aufrechnung

des Anspruchs im Prozess� Zustellung der Streitverkündung� Zustellung des Antrags auf Durch�

führung eines selbständigen Beweis�verfahrens

� Beginn eine vereinbarten Begut�achtungsverfahrens oder Beauftra�gung des Gutachters in einem Ver�fahren nach § 641 a BGB

� Zustellung des Antrags auf Erlasseiner einstweiligen Verfügung, einesArrestes oder einer einstweiligenAnordnung

� Anspruchsanmeldung im Insolvenz�verfahren

� Beginn eines schiedsrichterlichenVerfahrens

§ 205� Vereinbarung über ein vorüberge�

hendes Leistungsverweigerungsrecht

Eine nur ihr eigene Besonderheit enthält die VOB/B in ihrem § 13Nr. 5. Zwar verjähren Baumängelgewährleistungsansprüche auchnach der Neuregelung in der VOB 2002 innerhalb einer kürzerenFrist als nach BGB (4 statt 5 Jahre), quasi als Ausgleich besteht aberweiterhin die Möglichkeit, die Verjährung der Mängelansprücherelativ einfach und einseitig durch eine Mängelanzeige zu unterbre-chen. Gleiches gilt, wenn der Auftragnehmer eine Mängelbeseiti-gung vornimmt für diese Leistung.

Unterbrechungder Verjährungder Mänge�lansprüche

Page 424: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

423

16 Versicherungen

Nicht nur der Haus- und Wohnungseigentümer, sondern auch derGrundbesitzer und Bauherr sollte Versicherungen abschließen, dieihn gegen böse finanzielle Überraschungen absichern.Bevor Sie Versicherungsverträge unterschreiben, sollten Sie mitKundenbetreuern mehrerer Versicherungsunternehmen oder einemVersicherungsmakler verhandeln, sich beraten lassen und die Ange-bote miteinander vergleichen.Die Grundleistungen der Versicherer sind größtenteils gleich. EinigeUnternehmen bieten jedoch umfangreiche Deckungserweiterungenohne zusätzlichen Beitrag. Versicherer, die langjährige Verträgeanbieten, gewähren Nachlässe. An Verträge mit langfristigen Lauf-zeiten, z. B. 10 Jahre, kann man sich binden, sofern es sich um Ver-sicherungen bzw. Risiken handelt, welche absolut notwendig sind,wie z. B. die Brand-Versicherung, Verbundene Wohngebäude-Versicherung etc. Kundentreue kann sich dabei lohnen, vor Allem,wenn Rabatte die Prämien senken. Auch nach Prämienrückvergü-tungen sollte man sich erkundigen.Sofern Sie bereits bei einem Versicherungsunternehmen Ihres Ver-trauens Versicherungen abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, obdieses Ihre Risiken deckt. Es hat Vorteile, wenn Sie Ihr gesamtesVersicherungspaket in die Hand eines Versicherers legen, denndabei kann Ihr Versicherungsbedarf besser überblickt und könnenLücken oder eine „Überversicherung” leichter analysiert und festge-stellt werden.Gefahr droht Ihrem Eigenheim immer wieder. Damit Sie der Scha-den nicht ruiniert, sollten Sie ein vernünftiges VersicherungspaketIhrem Bedarf anpassen.Nachfolgend werden mehrere Versicherungen vorgestellt, die Bau-herren und Haus- oder Wohnungseigentümer im Falle der Fällebereits vor Baubeginn und nach Fertigstellung vor finanziellen Ein-bußen schützen und Haftungsansprüche abdecken.

Über�versicherung

Page 425: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

16 Versicherungen

424

1 Versicherungen während der BauzeitGrundstücks-Haftpflicht-Versicherung (für Grundstückserwerberoder -besitzer), Bauherren-Haftpflicht-Versicherung, Bauleistungs-Versicherung, Unfall-Versicherung, Brand-Versicherung für denRohbau und Rechtsschutz-Versicherung.

2 Versicherungen nach BezugPrivat-Haftpflicht-Versicherung (für Einfamilienhaus), Haus- undGrundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung (für Mehrfamilienhaus), Ver-bundene Wohngebäude-Versicherung, Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung (für ölbetriebene Heizungsanlagen), Gebäude-Brand-Versicherung, Hausrat- und Glasbruch-Versicherung und Rechts-schutz-Versicherung.

Erläuterungen zu den Abschnitten 16.1 und 16.2:

Grundstücks�Haftpflicht�Versicherung

Die Grundstücks-Haftpflicht-Versicherung deckt Risiken, für wel-che der Bauherr aufkommen muss, wenn bei Unfällen auf dem un-bebauten Grundstück andere zu Schaden kommen. Dadurch an-fallende Schadensersatzforderungen an den Grundstückseigentümerkönnen so hoch werden, dass dieser unter Umständen sein Bauvor-haben nicht mehr realisieren kann. Der Abschluss dieser Versiche-rung ist für Grundstückseigentümer ratsam, wenn das Grundstückeine Weile brach liegt und mit dem Bauen erst später begonnenwird. Der Versicherungsschutz erlischt in dem Moment, in dem dererste Handwerker mit seinen Leistungen begonnen hat und somitaus dem Grundstück eine Baustelle wird. Für die Sicherheit derBaustelle haftet der Bauherr vom ersten Spatenstich bis zum letztenHandgriff.

Bauherren�Haftpflicht�Versicherung

Die Bauherren-Haftpflicht-Versicherung deckt unvorhergeseheneSchäden, welche während der Bauzeit auftreten können. Ungesi-

Schadens�ersatzforde�rungen

Unvorhergese�hene Schäden

Page 426: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Versicherungen nach Bezug 16

425

cherte Deckendurchbrüche, unzureichende Absperrungen, schlechteBeschilderungen etc. können zu enormen Schadensersatzforderun-gen führen. Die Bauherren-Haftpflicht-Versicherung gilt währendder gesamten Bauzeit, jedoch maximal bis zu zwei Jahre. Die Versi-cherungsprämie beträgt ca. 0,4 – 0,8‰ der Bausumme. Eine län-gerfristige Versicherungsdauer kann mit Prämienzuschlag vereinbartwerden.

Bauleistungs�Versicherung

Mit der Bauleistungs-Versicherung werden Sachschäden aufgrundunvorhergesehener Beschädigung und Zerstörung der Neubaulei-stung versichert, wofür der Bauherr während der Bauausführung dieGefahr trägt. Schäden durch höhere Gewalt und Elementarereignis-se, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit bekannter und Böswillig-keit unbekannter Personen, ungewöhnliche und außergewöhnlicheWitterungsverhältnisse (Sturm, Hagel, Frost) etc. werden dabeireguliert. Zudem sind Folgeschäden an richtig hergestellten Bautei-len infolge von Leistungsmängeln, Konstruktions- oder Material-fehlern, versichert.Durch die Mitversicherung der Unternehmerrisiken kann der Versi-cherungsbeitrag anteilig, z. B. 0,3 % nach der Auftragssumme durchden Architekten, auf die Unternehmer bzw. Handwerker umgelegtwerden, wenn in dem Bauauftrag der Abschluss einer Bauleistungs-versicherung vereinbart wurde. Das Glasbruchrisiko ist in der Bau-leistungsversicherung bis zum Bauende eingeschlossen.Die Bauleistungs-Versicherung gilt für die gesamte Bauzeit, maximalbis zu zwei Jahren. Die Versicherungsprämie richtet sich nach derHöhe der Selbstbeteiligung und beläuft sich auf ca. 1,6 – 3,0‰ derBausumme. Eine längerfristige Versicherungsdauer kann, wie beider Bauherrn-Haftpflicht-Versicherung, nach Prämienzuschlagvereinbart werden.

Unfall�Versicherung

Werden durch Eigenleistungen Familienangehörige, Freunde oderNachbarn beim Bauen mitbeschäftigt, ist eine Unfall-Versicherungunbedingt notwendig, da die Unfallgefahr hier besonders groß ist. Esist daher Pflicht, alle freiwilligen Helfer bei der Bau-Berufsgenos-

Versicherungs�beitrag auf dieHandwerkerumlegen

Bau�Berufsgenos�senschaft

Page 427: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

16 Versicherungen

426

senschaft anzumelden. Die Leistung der Bau-Berufsgenossenschaftwird nach dem letzten Jahreseinkommen bemessen, allerdings nurbis zu einem Limit von 61.000brutto. Für Helfer, die die-ses Jahrseinkommen überschreiten, sollte deshalb zusätzlich eineprivate Unfall-Versicherung abgeschlossen werden, wobei die Höheder Unfall- Leistungen individuell festgelegt werden kann.

Gebäude�Brand�Versicherung

Die Gebäude-Brand-Versicherung schützt gegen Schäden durchBrand, Blitzschlag, Explosion am entstehenden Haus und an denBaustoffen auf dem Baugrundstück. Kreditgeber machen i. d. R. eineBrandversicherung zur Auflage. Die Brandversicherung schließtauch Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen ein. Darüberhinaus werden auch Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Miet-einnahmeverluste bei Wohngebäuden erstattet.

Privat�Haftpflicht�Versicherung

Besitzer von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, wel-che das Objekt selbst beziehen, sollten nach Fertigstellung des Bau-vorhabens eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen, dieneben den Haftungsrisiken des täglichen Lebens auch die gesetzlicheHaftpflicht als Haus- bzw. Wohnungseigentümer mit einschließt.

Verbundene Wohngebäude�Versicherung

Ist das Gebäude fertig gestellt, ist neben der reinen Feuerversiche-rung noch Versicherungsschutz für Leitungswasser, Sturm undHagel bedeutungsvoll. Diese Risiken werden über eine VerbundeneWohngebäude-Versicherung abgesichert. Hier sind unter anderemSchäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser(z. B. durch Undichtwerden der Leitungsrohre oder Zerreißen derVerbindungsstücke), auch aus den mit dem Rohrsystem verbunde-nen sonstigen Einrichtungen der Warmwasserversorgung, Schädendurch Überlaufen (z. B. aus der Badewanne oder Waschbecken) etc.versichert. Das gilt übrigens auch für Schäden, die durch Frostein-wirkungen an Leitungswasser führenden Einrichtungen entstehen.

Page 428: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Versicherungen nach Bezug 16

427

Durch das versicherte Sturmrisiko (ab Windstärke 8) werden auchSchäden durch eindringendes Regenwasser, Glasbruch oder Schädenam Dach abgedeckt sowie Schäden, welche am Gebäude durch um-herfliegende Gegenstände entstehen.Sorgen Sie auch dafür, dass der Inhalt Ihres Hauses durch eineHausratversicherung abgesichert ist.

Haus� und Grundbesitzer�Haftpflicht�Versicherung

Handelt es sich um ein vermietetes Haus (Ein- oder Mehrfamilien-haus) oder Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (mehr als dreiWohnräume), ist eine Haus- und Grundbesitzer- Haftpflicht-Versicherung erforderlich. Der Besitzer des Hauses ist gesetzlichzum Schadensersatz verpflichtet, wenn zum Beispiel andere Perso-nen Schäden durch sein Verschulden erleiden, wie z. B. durch Glatt-eis, mangelhafte Beleuchtung, herabfallende Ziegel o. ä.Wohnen Sie selbst im Eigenheim, reicht Ihre Privathaftpflicht aus.

Gewässerschaden�Haftpflicht�Versicherung

Die Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung ist für alle Gebäuderatsam, die mit Öl beheizt werden. Bei einem Schaden haftet derInhaber eines Öltanks wegen der besonderen Gefährlichkeit vorallem für das Grundwasser auch ohne Verschulden und der Höhenach unbegrenzt. Ein Liter Heizöl verunreinigt eine Million LiterWasser. Sanierungsmaßnahmen wie Ausbaggern, Abtransport undEntsorgung des verseuchten Bodens sowie Schäden, welche sich aufölverseuchte unbewegliche Objekte (Mauerwerk o. ä.) erstrecken,werden von der Versicherung gedeckt, gleichgültig ob der Besitzerzum Auslaufen oder Überlaufen eines Öltanks beigetragen hat odernicht.

Hausrat� und Glasbruch�Versicherung

Die Hausratversicherung ersetzt beschädigte, zerstörte oder entwen-dete Gegenstände, die zur Einrichtung gehören, oder im Haushaltge- und verbraucht werden. Der Schaden kann durch Feuer, Blitz-schlag, Explosion, Leitungswasser oder Sturm und Hagel entstandensein, oder als Folge eines Einbruchdiebstahls. Damit die Versiche-

Öltank

Page 429: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

16 Versicherungen

428

rungssumme auch ausreichend hoch angesetzt wird, legt man alsFaustregel je Quadratmeter Wohnfläche eine Versicherungssummevon mindestens 600 Euro, bei mittlerer Ausstattung ca. 700 Euround bei gehobener Ausstattung ca. 800 Euro zugrunde. TeureWertsachen können über Zusatzprämien abgedeckt werden.Enthält das Haus große Glasflächen, bietet die Glasbruch-Versicherung Versicherungsschutz gegen Schäden an der Verglasungeines Gebäudes (Fenster, Türen usw.).

Rechtsschutz�Versicherung

Wer selbst geschädigt ist und einen eigenen Schadensersatzanspruchgeltend machen will, ist durch eine Rechtsschutz-Versicherung ge-gen das Kostenrisiko geschützt. Jedoch ist nicht jede Streitigkeitrechtsschutzversichert. Streitigkeiten aus Planung, Errichtung, Baueines Hauses oder Klagen gegenüber den am Bau beteiligten Unter-nehmen sind in der Regel nicht versichert. Versichert sind z. B. derKauf einer Immobilie von einem Bauträger oder Streitigkeiten ausVerträgen mit Immobilienmaklern, sofern das Kaufobjekt im priva-ten Bereich gekauft wird. Da den Versicherungen das Risiko imBaugewerbe zu hoch erscheint, sind zwar Kaufverträge mitberück-sichtigt, jedoch keine Werkverträge. Beim Neuabschluss einerRechtsschutz-Versicherung gilt meist eine 3-monatige Wartezeit.Die Rechtsschutz-Versicherung trägt etwaige Anwalts- und Verfah-renskosten.

Hohes RisikoimBaugewerbe

Page 430: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

429

17 Sicherheit für Haus undWohnung

Statistisch gesehen wird in der Bundesrepublik alle 2,5 Minuten einEinbruch verübt. Dabei sind Einfamilienhäuser und Wohnungennach Kraftfahrzeugen bei den Einbrechern und Dieben die beliebte-sten und für sie lohnendsten Angriffsziele. Das bedeutet für denBauherrn, dass er nicht nur auf die Optik und die Energieeinspa-rung, sondern auch auf die Sicherheit seines Eigenheims achtenmuss. Mangelnde Sicherheitsvorrichtungen, Gedankenlosigkeit undLeichtsinn der Bewohner verschaffen Dieben immer wieder günstigeGelegenheiten. Fast jeder zweite Einbruch könnte durch etwas mehrVorsorge und Aufmerksamkeit verhindert werden. Die Kriminalpo-lizei hat einen kostenlosen Service zur Beratung in Sicherheitsfrageneingerichtet. Die Beratung ist produktneutral.Einen 100-prozentigen Einbruchschutz kann es nicht geben. Sicher-heitsvorrichtungen, die der Einbrecher nur mit großem Zeitaufwandund unter beträchtlicher Geräuschentwicklung überwinden kann,erhöhen sein Risiko und vermindern den Anreiz zur Tat. Systemewie z. B. über Bewegungsmelder gesteuerte Scheinwerfer bedeutenfür ihn Gefahr, gesehen zu werden. Doch wie die Statistik zeigt,bringen auch diese nur teilweise Schutz, da über die Hälfte allerEinbrecher tagsüber kommen.

Die wichtigsten Schwachstellen sind:● Haus- und Wohnungstüren● Kelleraußen- und Nebentüren● Fenster, Balkon- und Terrassentüren● Dachflächenfenster● Rollladen● Lichtschächte

Schwach�stellen

Page 431: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

17 Sicherheit für Haus und Wohnung

430

Haus� und Wohnungstüren

Die meisten Einbrecher kommen durch die Eingangstür. Sicher-heitshaustüren nach DIN 18103 setzen dem Einbrecher erheblichmehr Widerstand entgegen als herkömmliche Türen (siehe auchAbschnitt 9.12.5 „Einbruchhemmende Türelemente”).Empfohlen wird beispielsweise ein Schließzylinder mit Aufbohrsi-cherung und erhöhtem Ausziehschutz, das außen bündig mit demBeschlag bzw. Türblatt abschließt, oder ein Zuhaltungsschloss mitmindestens sechs asymmetrischen Zuhaltungen. Türbeschläge dür-fen dabei nur von innen verschraubt sein.Ein Winkelschließblech verhindert, dass die Tür von außen aufge-hebelt wird. Das Schließblech muss wie der Türrahmen speziell imMauerwerk verankert sein. Durch den Einbau eines Hintergreifha-kens oder Zapfens verstärken Sie die Verbindung zwischen Türblattund Türzarge.Zusatzschlösser erhöhen die Sicherheit. Nützlich ist auch eine Tür-spaltsperre. Verwenden Sie dabei ein Kastenriegelschloss mit„Sperrbügel”.Letztlich sollte in keiner Wohnungsabschlusstür ein Türspion feh-len. Durch Weitwinkeltürspione (ab 180°) sehen Sie Besucher involler Größe, ohne die Tür öffnen zu müssen.

Kelleraußen� und Nebentüren

Kelleraußen- und Nebentüren sollten den Haus- und Wohnungs-eingangstüren nicht nachstehen, deshalb sind an Zarge, Türblatt,Schloss und Schließblech mindestens die gleichen Forderungen zustellen. Zusätzlichen Schutz bieten Querriegelschlösser, derenSchließkästen und Halterungen mit schräg in die Außenwand füh-renden Schwerlastdübeln montiert werden.

Fenster, Balkon� und Terrassentüren

Die meist ohne Hilfsmittel leicht erreichbaren Fenster, Balkon- undTerrassentüren sind besonders gefährdet. Gewöhnlich schlägt derEinbrecher in Höhe der Verriegelung nur ein Loch in die Scheibeund öffnet das Fenster, um so leicht und lautlos eindringen zu kön-

Sicherheits�haustüren

Querriegel�schlösser

Page 432: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Sicherheit für Haus und Wohnung 17

431

nen. Abhilfe kann schon ein abschließbarer Fenstergriff schaffen,welcher aber allein nicht ausreichend ist.Sicherungsvorkehrungen müssen daher sinnvoll ergänzt werden. Siesollten Fenster, Terrassen- und Balkontüren rundum gegen Aufhe-beln des Rahmens sichern.Geprüfte einbruchhemmende Drehkippbeschläge mit mehrerenBolzen an besonders kritischen Punkten des Rahmens und speziellgeformte Schließbleche aus gehärtetem Stahl bewirken die Rundum-verriegelung und erhöhen den Einbruchschutz ebenso wie die Ver-wendung von Verbundsicherheitsglas. Auch für alle Hebe- undSchiebetüren gibt es abschließbare Beschläge und Verschlussvor-richtungen.In die Außenwand eingelassene schmiedeeiserne Gitter vor Fensternim Erdgeschoss, z. B. vor dem WC oder im Kellergeschoss vor einemHobbyraumfenster, erhöhen die Sicherheit. Eventuell sollten Sieauch das Dachflächenfenster vergittern, wenn dies von außen durchAnbauten, Mauervorsprünge etc. leicht zugänglich ist.

Rollladen

Rollladen bieten Sicherheit, wenn sie durch möglichst oben ange-brachte Innenverriegelungen gegen Hochdrücken gesperrt sind.Automatische Verriegelungssysteme sind mechanischen Rollladen-verriegelungen vorzuziehen. Einen noch besseren Schutz bietenelektrisch bedienbare Rollladen aus Metall, welche zusätzlich übereine Steuerung während der Urlaubszeit den Eindruck einer be-wohnten Wohnung vortäuschen, indem sich diese zu vorprogram-mierten Zeiten schließen und wieder öffnen.

Lichtschächte

Keller-Lichtschächte sollten mit engmaschigen Gitterrosten abge-deckt und mindestens gegen Abheben gesichert sein. Dabei müssenderen Befestigungsstangen oder -ketten tief in der Schachtwandungstraff befestigt werden. Gegebenenfalls kann das Gitter auch gleichmit dem Rahmen verschweißt werden. Dabei sind jedoch die be-hördlichen Auflagen zu beachten, nach denen oft eine Fluchtmög-lichkeit über den Lichtschacht gewährleistet sein muss.

Rundum�verriegelung

AutomatischeVerriege�lungssysteme

Page 433: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

17 Sicherheit für Haus und Wohnung

432

Größtmöglichen Schutz bieten Rollenrost-Stahlkernsicherungen, dieoben in den (Beton-)Lichtschacht angedübelt werden. Dabei handeltes sich um Stahlrohre, welche über beweglich gelagerte Rundstäbemontiert sind.

Alarmanlagen

Eine umfassende und zuverlässig funktionierende Einbruchmelde-anlage ist nicht gerade preisgünstig. Sie sollten daher zuerst prüfen,ob Ihr Sicherheitsbedürfnis eine solche Ausgabe rechtfertigt. Da fürdie fachgerechte Installation einer Einbruchmeldeanlage außer denörtlichen Verhältnissen auch viele andere Faktoren mitbestimmendsind, empfiehlt sich eine individuelle Objektberatung durch Ihrezuständige Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle. Dort bekommenSie auch Auskunft über qualifizierte Errichterunternehmen.Bei Einbruchmeldeanlagen wird grundsätzlich zwischen folgendenÜberwachungsprinzipien unterschieden:● die so genannte Außenhautüberwachung, bei der alle von außen

erreichbaren Einstiegsmöglichkeiten (insbesondere Fenster undTüren) mit Kontakten auf Öffnen, Verschluss und Durchbruchüberwacht werden und

● die so genannte Innenraumüberwachung, bei der mit Bewe-gungsmelder vorwiegend Räume überwacht werden, welche Ein-brecher mit großer Wahrscheinlichkeit betreten und jede Bewe-gung im überwachten Bereich anzeigen.

Nachteile dieser Überwachung sind, dass der Einbruch erst gemeldetwird, wenn sich der Täter bereits im Objekt befindet. Darüber hin-aus kann die Anlage bei Anwesenheit von Menschen oder Tierennicht eingeschaltet werden, da sonst immer wieder mit Fehlalarmenzu rechnen ist, wodurch Ihre Einbruchmeldeanlage an „Glaubwür-digkeit” verliert.

Bei den Alarmierungsarten unterscheidet man zwischen:● dem örtlich und optisch-akustischen Alarm, welcher Einbrecher

abschrecken und Nachbarn aufmerksam machen soll, damit diesedie Polizei benachrichtigen und

Außenhaut�überwachung

Innenraum�überwachung

Page 434: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Sicherheit für Haus und Wohnung 17

433

● die „stille Alarmierung”, welche für den Täter nicht wahrnehm-bar ist, da die Alarmweiterleitung mit einer hilfeleistenden Stelleverbunden ist.

Weitgehende Sicherheit bieten elektronische Alarmanlagen, die z. B.über Glasbruchsensoren und dazu kombinierten Bewegungsmel-dern jede Fremdbewegung mit Scheinwerfer und Sirene sofort mel-den.Solche meist hochkomplizierten Anlagen sollten auf jeden Fall voneinem Fachmann installiert werden.Zur Wahrung Ihrer Rechtsansprüche sollten Sie die von Ihnen ge-wünschten Leistungsmerkmale und Serviceleistungen (z. B. In-standhaltung) schriftlich vereinbaren.

Tipp!Die kostenlose, individuelle Beratung der Kriminalpolizeilichen Be�ratungsstelle und die Erfahrung sowie das Wissen des Fachhandelswerden Ihnen helfen, die richtige Lösung für Ihre Sicherheit zu finden.

Der beste Einbruchschutz und die teuerste Alarmanlage nützennichts, wenn Sie sich nicht „einbruchhemmend” verhalten, oderwenn die Sicherung nicht oder falsch genutzt wird. Auch wenn SieIhr Eigenheim nur kurz verlassen, sollten Sie die Haus- oder Woh-nungstüre mindestens zweimal abschließen, da eine zugezogeneTüre für einen Einbrecher kein großes Hindernis darstellt. Keller-und Garagentüren sollten ebenso geschlossen werden wie Fenster,Balkon- und Terrassentüren. Ein Schlüssel gehört in kein Versteck,wie z. B. unter die Fußmatte oder auf den Türrahmen, denn dabeiladen Sie den Gelegenheitsdieb geradezu zum Eintreten ein. Hinter-legen Sie den Schlüssel lieber beim Nachbarn, der auch in IhrerAbwesenheit den Briefkasten leert und den Eindruck einer bewohn-ten Wohnung erweckt.

Kriminal�polizeilicheBeratungsstelle

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435

18 Umzug

Nun ist das Bauvorhaben nahezu fertig gestellt, der Umzug steht vorder Tür. Damit Sie Zeit, Ärger und Geld sparen, weil Sie eventuellden bestehenden Mietvertrag nicht rechtzeitig gekündigt haben oderkeinen Möbelwagen mehr bekommen, soll Ihnen diese Checklistehelfen, Ihren Umzug vorzubereiten.

Checkliste: Umzug

mindestens 2 Monate vor dem Umzug erledigt

Sich über Schulen und Kindergärten informieren, Kinder an�oder ummelden.

Der Mietvertrag muss fristgerecht gekündigt werden.

Neues Konto bei der ortsansässigen Bank einrichten.

Das Telefon muss um� oder neu angemeldet werden.

Neue Möbel kaufen (Küche, Schlafzimmer etc.); Lieferfristen!

Angebote für Möbelwagen einholen und beauftragen.

Helfer für den Umzug mobilisieren.

Angebote für die Renovierung der alten Wohnung

einholen und Handwerker (z. B. Maler, Bodenleger etc.)beauftragen.

Stellplan für die Möbel entwerfen.

mindestens 4 Wochen vor dem Umzug erledigt

Adressenlisten für Umzugsmeldung zusammenstellen (z. B.Krankenkassen, Versicherungen, Zeitungen und Zeitschriftenetc.).

Teppiche, Gardinen, Polstermöbel reinigen lassen.

Umzugskartons, Decken und Verpackungsmaterial organi�sieren.

Nahrungsmittelvorräte, insbesondere aus der Kühltruhe,reduzieren.

Umzug

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18 Umzug

436

Checkliste: Umzug

ca. 1 Woche vor dem Umzug erledigt

Nachsendeantrag bei der Post stellen.

Babysitter für Umzug beauftragen.

Rundfunk� und Fernsehen ummelden.

Termin zum Ablesen für Gas, Wasser, Strom und Heizmess�geräte vereinbaren.

Handwerker für Renovierung abrufen.

1 Tag vor dem Umzug erledigt

Gefriertruhe und Kühlschrank abtauen.

Lunchpakete für den Umzug herrichten.

Grundrissplan von der neuen Wohnung erstellen und Räumemit Nummern versehen, welche mit den Nummern auf denUmzugskartons identisch sind.

Notwendige Utensilien, welche ständig benötigt werden,sollten gesondert gepackt und gekennzeichnet werden.

am Umzugstag erledigt

Zählerstand von Strom, Wasser, Heizung und Gas notieren,falls nicht am gleichen Tag abgelesen wird.

Bargeld oder Scheck für Spediteure bereithalten.

nach dem Umzug erledigt

Polizeilich ummelden, Personalausweis, Kraftfahrzeugpa�piere (Brief und Schein) umschreiben lassen.

Page 438: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

437

Verzeichnisse

1 AbbildungenAbb. 1: Zwangsversteigerungen 1995 – 2005; Quelle: ARGETRA

Ratingen 27Abb. 2: Aufschlüsselung der Zwangsversteigerungen im Jahr 2005;

Quelle: ARGETRA Ratingen 27Abb. 3: Bebauungsplan 44Abb. 4: Graphische Darstellung von Zins�, Tilgungsanteil und

Annuität 76Abb. 5: Graphische Darstellung der Restschuld 77Abb. 6: Aushubprofil 125Abb. 7: Berliner Verbau 127Abb. 8: Ringdrainage 135Abb. 9: Detail – Deckenauflager 136Abb. 10: Überbindung/Überbindemaß 138Abb. 11: Zweischalige Außenwand mit Wärmedämmung und

Hinterlüftung 141Abb. 12: Konstruktiver Aufbau eines Schornsteines 145Abb. 13: Bauteile eines dreischaligen Isolationskamins 146Abb. 14: Dacharten 150Abb. 15: Kaltdach – Traufe mit Unterdach 153Abb. 16: Dämmung zwischen bzw. über Sparren 156Abb. 17: Warmdach 158Abb. 18: Skizze eines Fensterstocks (Holz) 162Abb. 19: Fensteröffnungsarten 164Abb. 20: Schnitt durch Zweifach�Verglasung 164Abb. 21: Einrohrsystem 185Abb. 22: Zweirohrsystem 185Abb. 23: Putzeckleiste 204Abb. 24: Systemaufbau eines Wärmedämm�Verbundsystems (WDVS) 211Abb. 25: Holz�Umfassungszarge 229Abb. 26: Türenanschlag DIN rechts 240Abb. 27: Horizontalschnitt einer Wandanschlussleiste 241Abb. 28: Horizontalschnitt einer Bodendichtung 242Abb. 29: Energieverbrauch im Haushalt (Bundesrepublik Deutschland) 269Abb. 30: Durchschnittliche Sonnenscheindauer in Stunden pro Jahr 272Abb. 31: Solare Deckungsrate (%) 273

Page 439: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Verzeichnisse

438

Abb. 32: Komponenten eines Solarsystems 274Abb. 33: Komponenten einer Photovoltaik�Anlage 279Abb. 34: Jährlich zu erwartende Energieausbeute einer

Photovoltaikanlage 282Abb. 35: Verbraucherinformation leicht gemacht; ein Plakat der

Deutschen Energie�Agentur GmbH (dena) 292Abb. 36: Referentenentwurf der EnEV:

Seite 2 des Energieausweises für Wohngebäude(Bedarfsausweis). 319

Abb. 37: Referentenentwurf der EnEV:Seite 3 des Energieausweises für Wohngebäude(Verbrauchsausweis). 320

Abb. 38: Energieausweis des Fraunhofer�Instituts für Bauphysik fürdas Berlaymont�Gebäude in Brüssel (Hauptsitz der EU�Kommission) 321

Abb. 39: Referentenentwurf der EnEV:die erste Seite des Ausweises für Nichtwohngebäudebeschreibt das Gebäude 323

Abb. 41: Referentenentwurf der EnEV:auf der zweiten Seite befinden sich die Angaben zu denberechneten Bedarfsangaben nach DIN V 18599 324

Abb. 42: Referentenentwurf der EnEV: Seite 3 beschreibt denVerbrauch 325

Abb. 43: Referentenentwurf der EnEV:auf Seite 4 werden Begriffe und Verfahren erklärt 326

Abb. 43: Beispiel eines ausgestellten Energieausweises im dena�Feldversuch (Aushang im Rathaus Essen 327

Abb. 38: Fußbodenaufbau 379Abb. 39: „Aufschüsselung” des Estrichs 381Abb. 40: Treppenauflager an Podest 382

Page 440: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

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439

2 Checklisten, Musterverträge undÜbersichten

Kalkulation – Grundstück/Nebenkosten 49Grundstückskosten und Grundstücksnebenkosten 62Erschließungskosten 62Baukosten 63Hausnebenkosten 64Zusammenstellung der Gesamtbaukosten 65Die verschiedenen Berechnungsmethoden nach DIN 277, DIN 283 undWoFlV im Überblick 103Erläuterungen zum Bauzeitenplan 117Überblick der alten DIN 18560�1 (1992�05) und neuenEstrichbezeichnungen nach DIN EN 13813 und DIN 18560�2 (2004�04) 217Einbruchschutz bei Türen nach DIN EN V 1627 (Auszug) Kriterien für dieAuswahl der Widerstandsklassen 2362. Einsatzempfehlungen für den Wohnungsbau 237Einteilung einiger Hölzer nach ihrer Brinell�Härte 262Übersicht: Dämmmaterial 366Abnahme� und Übergabeprotokoll 408Mängel� und Restarbeitenprotokoll 410Checkliste: Umzug 435

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440

3 TabellenverzeichnisTabelle 1: Kalkulation – Grundstück/Nebenkosten 49

Tabelle 2: Raumorientierung nach Himmelsrichtungen 58

Tabelle 3: Bauunterhaltungskosten 59

Tabelle 4: Prozentuale Aufschlüsselung der Baukosten 66

Tabelle 5: Darlehensummen 71

Tabelle 6: Tilgungsplan für Annuitätendarlehen 75

Tabelle 7: Darlehenslaufzeit bei unterschiedlichen Zins� undTilgungssätzen 78

Tabelle 8: Baukostenanteile nach Gewerken 94

Tabelle 9: Böschungswinkel 125

Tabelle 10: Schrittmaßregel/Steigungsverhältnis 146

Tabelle 11: Fachausdrücke, Dach 149

Tabelle 12: Fenster: U�Werte und g�Werte 167

Tabelle 13: Schallschutzklassen von Fenstern 168

Tabelle 14: Behaglichkeits�Temperaturen 190

Tabelle 15: Ausstattung mit Installationsgeräten 194

Tabelle 16: Elektrische Betriebsmittel pro Raum 195

Tabelle 17: Anzahl der Stromkreise 196

Tabelle 18: Schaltungsvarianten 197

Tabelle 19: Elektrische Leitungen; waagrechte Installation 198

Tabelle 20: Elektrische Leitungen; senkrechte Installation 198

Tabelle 21: Kostenvergleich verschiedener Wärmedämmsysteme 211

Tabelle 22: Mechanischen Kennwerte der Estriche 215

Tabelle 23: Überblick der und neuen Estrichbezeichnungen nach DIN 217

Tabelle 24: Mechanische Beanspruchungsgruppen 231

Tabelle 25: Luftschalldämmung von Türelementen 232

Tabelle 26: Klimaklassen 234

Tabelle 27: Zuordnung der einzelnen Widerstandsklassen zuSchlössern, Schließzylindern und Schutzbeschlägen nachDIN EN V 1627 235

Tabelle 28: Einbruchschutz bei Türen: Kriterien für die Auswahl derWiderstandsklassen 236

Page 442: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

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441

Tabelle 29: Einbruchschutz bei Türen: Einsatzempfehlungen derWiderstandsklassen 237

Tabelle 30: Maße für Wandöffnungen 239

Tabelle 31: Eignung der Bodenbeläge bezüglich Nutzung 250

Tabelle 32: Abriebgruppen nach DIN EN ISO 10545�7 252

Tabelle 33: Teppichfasern 256

Tabelle 34: Nadel�Teilung der Teppiche 257

Tabelle 35: Parkett: Sortierung 260

Tabelle 36: Holzarten nach Brinell�Härte 262

Tabelle 37: Piktogramme für Zusatzeigenschaften von PVC�Bodenbelägen 264

Tabelle 38: Ebenheit der Oberfläche nach DIN 18202 265

Tabelle 39: Kurzübersicht über Wärmepumpen 287

Tabelle 40: Auszug aus §16 Honorartafel für Grundleistungen beiGebäuden und raumbildenden Ausbauten 335

Tabelle 41: Bewertung der Grundleistungen 335

Tabelle 42: Beispiel Zahlungsplan 345

Tabelle 43: Ratenplan 347

Tabelle 44: Ratenplan eines Baubetreuervertrages 348

Tabelle 45: Mauerwerkarten 361

Tabelle 46: Übersicht Mindestwerte derWärmedurchgangskoeffizienten 362

Tabelle 47: Beurteilung der Hörbarkeit 374

Tabelle 48: Schallschutzstufen (SSt) nach VDI 4100 375

Tabelle 49: Mindestluftschalldämmung von Außenbauteilen fürWohnräume 383

Tabelle 50: Baustoffklassen nach Brandverhalten 385

Tabelle 51: Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen 386

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442

4 StichwortverzeichnisAbbruch 49, 62, 114, 117, 123Abbruchgenehmigung 123 f.,

148Abdichtungsmaßnahmen 55,

186,Abgeld 80Abhebesicherung 132Abnahme 11, 18, 22, 24, 95, 115,

121, 196, 244, 267, 340, 350,399, 408, 410, 414„fiktive“ 403Arten 402der Bauleistungen 404förmliche 402Fristsetzung zur 403rechtliche Wirkung 18rechtliche Wirkung 405Schaubild 405Übergabeprotokoll 408unter Vorbehalt 401Verjährungsfrist 353

Abnahmeprotokoll 22, 121, 409Abplatzungen 205, 245, 414Abriebgruppe 252Abruffrist 113Abstellraum 54, 179, 193, 195,

231, 234, 250Abtauvorrichtung 287Abteilung II, Grundbuch 29Abteilung III, Grundbuch 29Acryl 177Alarmanlagen 193, 432 f.Altbestand 49, 62Aluminium 159, 161, 163, 172,

188, 246Anhydrit�Estrich 186, 253Anlagen

zur Gewinnung von Biogas270

zur Verfeuerung festerBiomassen 270

AnlagentechnikSystemkomponenten 362

Annuitätendarlehen 74Ansparphase 86Anstriche 59, 203, 244 ff., 264,

267Antrittstufe 147Arbeitsraum 126Architekt 16 ff., 39, 56, 111, 332,

360Honorar 16, 331Honorarberechnung 331, 333

Architektenhaus 3, 15 f.Architektenhonorar 16, 333

Ermittlung 336Architektenkammer 16Architektenvertrag 111, 332Armaturen 174, 176 f., 349, 378,

382Armaturengruppe 382Art der baulichen Nutzung 40Aufbohrsicherung 430Aufenthaltsraum 376Auflassung 352Auflassungsvormerkung 21, 342Aufputz�Installation 192Aufsparrendämmung 156Auftritt 146Ausblühungen 140, 253, 392Ausführungsplanung 335, 339,

360Aushubarbeiten 124Aushubprofil 76 f., 125Ausschaltung

Elektroinstallation 197Ausschreibung 143, 206, 331,

335Außendämmung 208, 367, 370 f.Außenhautüberwachung 432Außenlärmpegel 382 ff.

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443

Außenputz 66, 94, 114, 119,160, 172, 204 f., 207, 212,249, 350, 391

Außenwände 110, 117, 137 f.,140, 199, 355, 359, 378,388 f., 392 f.

Außenwandverkleidung 59Ausstattung 11, 23 f., 63, 65, 94,

99 f., 110, 193 f., 334, 336,428

Ausstattungswert 193 f.Austrittstufe 147Azimutwinkel 275

Bad 52 f., 58, 174 f., 179, 231,234, 242, 250

Badewanne 176 f., 195, 373, 426Balkon 119, 170, 195, 212, 228,

237, 250, 349, 429 f., 433Bau� und Leistungsbeschreibung

20, 22, 24, 99Bauablauf 52, 56, 117, 123, 143,

344Bauantrag 17, 38 ff., 337Bauaufsichtsbehörde 126, 386Baubehörde 37, 169Bau�Berufsgenossenschaft 426Baubeschreibung 11, 15, 22, 40,

99 f., 110 f., 176, 195, 197,242, 246, 248, 250, 255, 259,262, 264, 375, 407Muster 111

Baubetreuer 18 f., 22, 111, 117,341, 344

Baubetreuungsobjekt 15, 18, 345Baubetreuungsvertrag 19, 111Bauerwartungsland 49Baufeuchtigkeit 390Baufinanzierung 79, 83, 90

Checkliste 90Baugelände 388

Baugenehmigung 17, 20, 22, 37,39, 64, 102, 123, 148, 335,340, 342, 387

Baugrenzen 42 f.Baugrubensohle 124, 129, 130Baugrubenumschließung 125 f.Baugrundverfestigungen 128Bauhandwerker 10, 123Bauherr 16 f., 19, 21, 38 f., 51,

56, 80, 84, 88, 92, 95, 111,116, 332, 341, 360, 365, 390,399, 412 f., 415, 423 ff.

Bauherren�Haftpflicht�Versicherung 424

Baukostenprozentuale Aufschlüsselung

65, 66Bauleistungs�Versicherung 424 f.Baulinien 42 f.Baumasse (BM) 41Baumassenzahl (BMZ) 41Baunutzungsverordnung

(BauNVO) 40Bauphysik 11, 143, 355Bausparen 85 f.Bausparkassen 86 f.Bausparvertrag 85 ff.7Baustelle 21, 25, 113, 123, 126,

130, 143, 172, 193, 332, 388,424

Baustoffklasse 368Bauträger 11, 15, 20 ff., 35, 91,

95, 117, 193, 241, 341 ff., 350,399, 401, 428

Bauträgerobjekt 3, 15, 20, 344Bauträgervertrag 19 ff.Bauüberwachung 17, 340Bauunterhaltungskosten 59Bauunternehmer 129 f.Bauweise 25 f., 40, 42, 55, 116,

135, 344, 356, 358Bauzeit 21, 57, 84, 113, 116 f.,

135, 172, 406, 414, 424 f.

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444

Bauzeitenplan 18, 113 f., 116 f.Darstellung 113

Bebaubarkeit des Grundstücks17, 36, 37

Bebauungsplan 36 ff.Behaglichkeit

Raumklima 368Belastungsgrenze 89Beleihung 83Belichtung 132, 160 f.Benutzung 197, 237, 393, 402Berechnungsverordnung 101Bereitstellungszinsen 49, 62,

83 ff.Berliner Verbau 127Beschädigung 131, 157, 197,

408, 425Beschädigungen 414Beschaffenheitsvereinbarung

411Beschlag 430Betonarbeiten 94, 130Betonfilterrohre 134Betongüte 131Betonwerkstein 59Betriebsmittel 192, 195, 197,

281Bewegungsfugen 186Bewegungsmelder 201, 429, 432Beweislast 415Beweissicherungsgutachten 124Beweissicherungsverfahren 128Bewirtschaftungskosten 90Bezirkskaminkehrermeister 144Bidet 176Bindungsentgelt 49, 62Bivalenter Betrieb 285Blockheizkraftwerke 183Bodenart 124 f., 133Bodenbelag 54, 66, 91, 94, 99,

110 f., 115, 120 f., 186, 202,247, 249, 250 f., 255 ff., 260,264 f., 267, 350, 377 f., 407

Bodenfeuchtigkeit 133, 186,388, 391

Bodengutachten 47Bodenplatte 23, 55, 126, 130 f.,

175, 362, 388Bohrbrunnen 128Bohrpfähle 127Böschungswinkel 71, 124 ff.Brandschutz 40, 192, 238, 241,

365, 368, 384 ff.Brennstofflagerung 178Brennwert�Heizkessel 180 f.Brinell�Härte 261BUB 67Bundesverband Deutscher

Fertigbau (BDF) 25Bürgschaft 30, 341, 345

Carport 57Checkliste

Baufinanzierung 90Grundstückskäufer 49Umzug 435

Dach 15, 45, 51, 57, 96, 116,118 f., 143, 148 ff., 152, 154,157, 160, 181, 271, 280,348 f., 356, 359, 361 f., 366 f.,377, 427

Dachaufbau 152Dacheindeckung 52, 59, 149,

154, 348Dachentwässerung und Bleche

59Dachflächenfenster 150, 429,

431Dachformen 148 ff., 360Dachneigung 43 f., 148, 152,

271, 274, 282Dachpappe 118, 152, 154, 156,

160Dachpappenabdeckung 152

Page 446: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

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445

Dachrinnen 118, 159 f., 246,343 ff., 349

Dachschalung 151 ff., 178, 191,348

Dachsparren 148Dachstuhl 110, 114, 116, 118,

149 f., 160, 178, 191Dachterrasse 157Damnum 80Dampfsperre 154, 157 f., 232,

371Darlehenslaufzeit 78Darlehensphase 86Darlehenssumme

Ermittlung 70Decken 53, 56, 116, 118, 129,

135 f., 192, 198, 212, 244,248, 265, 371 f., 375 ff., 386,392 f., 435

Deckentemperatur 369Deckenverformungen 136Deckungsrate

solare 273Deutsche Energieagentur (dena)

357Diffusion 393 f.DIN 277 101 ff.DIN 283 101 ff.Disagio 77, 80 ff.Dispersionsfarbe 247Dispersions�Silikatfarbe 247Doppelrücken

Teppich 259Doppelwechselschaltung 197Drainage 133, 389Dränanlage 133 f.Dränleitung 133 f.Druckprobe 186Dünnbettmörtel 137Duschwanne 176 f.

Eckzarge 228 f.Effektivzins 81 ff.

Eigenkapital 68, 73Einnahmen 68

Eigenleistung 16, 73, 91, 95 f.,99, 244, 260, 365

Einbruchhemmende Türelemente234, 430

Einbruchhemmung 161Einbruchmeldeanlage 432Einbruchschutz 132, 236 f., 429,

431, 433Einfriedung 63Einrohrsystem 184 f.Einschalige Wände 137Einsparungen 52, 54, 92, 332,

357Elektrische Fußbodenheizung

187Elektroheizungen 182Elektroinstallation

Ausschaltung: 197Schaltungsvarianten 196, 197

Elektro�Installation 59, 191Empfundene Temperatur 369Energieausbeute 282Energiebilanz 12, 166 f., 182,

356, 358Energieeinsparverordnung (EnEV)

25, 355Energiekosteneinsparung 208Energieversorgungsunternehmen

(EVU) 282Entwurfsplanung 17, 335, 338Erbbaurecht 34, 344Erbpacht 34Erdarbeiten 20, 65, 114, 117,

124, 132, 285, 287, 343 ff.Erdaushub 55, 126Erddruck 131Erfolgshonorar 332Erneuerbare Energien 269, 356Erneuerbare�Energien�Gesetz

(EEG) 283

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446

Erschließungäußere 47innere 47

Erschließungskosten 22, 24,47 f., 61, 62 f., 65

Erschließungskostenbeitrag 49Erwerber 10, 15, 21 f., 67, 99,

111, 341, 350, 399, 401 f.,405, 407

Estrich 54, 59, 119, 178, 186 f.,191, 213, 228, 253, 260,264 ff., 343 ff., 350, 376 ff.,380 f.Arten 214Aufschüsseln 380Fugenausbildung 225

Europäische Teppichgemeinschafte. V. 259

Europäischer Installations Bus(EIB) 200

Fachwissen 92Familieneinkommen 90Fenster

Öffnungsarten 164Fensterrahmen 161, 163, 165Fenstersprossen 170Fernwärme 179Fertigelemente 132Fertighaus 15, 23Fertighaushersteller 23 f., 35,

117Fertigmaße 109Fertigparkett 259, 262Fertigstellung 16, 24, 116, 119,

121, 127, 132, 144, 172,191 f., 204, 207, 213, 343 f.,348 ff., 403, 423, 426

Fertigstellungsbescheinigung403

Fertigstellungsmitteilung 404Fertigstellungstermin 26Fertigteildecken 135

Festigkeitsklasse 138Festpreis 15, 18, 20 f., 24 f., 110Festpreisgarantie 24Festpreishonorar 331Feuchtigkeitserscheinungen 414Feuchtigkeitsschäden 131, 139,

152, 388, 395Feuchtigkeitsschutz 143, 387Feuerstätte 144Feuerwiderstandsdauer 385 f.Feuerwiderstandsklasse 239,

386, 387Fifa e. V. 67Filigrandecken 135Finanzierung 10, 11, 67, 73, 77,

80 f., 83, 85, 87 f., 91First 149Firstrichtung 43 f.Flachdach 59, 157 f.Flachkollektoren 275 f.Fliesen 24, 59, 115, 120, 146,

178, 249 ff., 253 f., 350, 381Fördermittel 277, 289 f.Förderprogramme 289, 357Frostbeständigkeit 140Frostschürzen 54Fugenausbildung

Estrich 225Fundament 130Fundamenterder 199Fundamentplatte 130Fußbodentemperatur 369Fußleistenheizung 188

Garage 44 f., 57, 63 f., 93 f.,109 ff.

Gasbeton 142, 205Gasheizkessel 181Gastherme 181 f.Gauben 118, 148 f., 160, 246,

358, 360Gebäude�Brand�Versicherung

424, 426

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Verzeichnisse

447

Gebäudeheizung 178Gebäudesystemtechnik (GST)

200Genehmigungsplanung 335, 339Gerichtskosten 21Gesamtbaukosten 61, 65, 67 f.,

73Geschossfläche (GF) 41Geschossflächenzahl (GFZ) 41Gewässerschaden�Haftpflicht�

Versicherung 424, 427Gewerke 11, 66, 91, 116 f., 123Gipskartonflächen 248Gipskartonverkleidung 154Gitter�Ritz�Probe 266Glasbruchsensoren 433Glasfasergewebe 209Glasgewebetapete 249Grat 149Grenzabstand 126Grenzwiederherstellung 49, 62Grundbuch 21, 28 f., 50, 74, 342Grundbuchauszug 29Grundbuchkosten 49, 62Grunderwerbsteuer 21, 31, 49,

62, 65, 91, 95Grundflächenzahl (GRZ) 42Grundierung 229, 246Grundlagenermittlung 331, 333,

335, 338Grundriss 23, 56, 358Grundrissplanung 52Grundstück 15, 19, 20 ff., 29,

33 f., 37 ff., 46, 49 ff., 61 ff.,91, 111, 117, 175, 285, 343 f.,424

Grundstücksanalyse 35Grundstückseinkaufspreis 49Grundstücks�Haftpflicht�

Versicherung 424Grundstückskäufer

Checkliste 49

GrundstückskaufpreisKalkulation 46

Grundstückskosten 61 f., 68, 334Grundstücksnebenkosten 49, 61,

62, 65Grundstückspreise 33, 46, 52, 54Grundstückssuche 33Grundstücksvermessungskosten

49, 62Gründung 130Grundwasser 55, 127, 129, 133,

182, 286, 388 f., 391, 427Grundwasserspiegel 128 f., 286Grundwasserstand 47, 128, 131,

388Grünordnung 43 f.Gruppenselbsthilfe 57Gurtaustritt 139Gurtwickler 139Gutachterausschuss 28Güteklasse 151 f.g�Wert 12, 166 f.

Haftbrücke 203, 206Haus� und Grundbesitzer�

Haftpflicht�Versicherung 424,427

Hausanschlusskosten 47Hauskommunikationsanlagen

193Hausnebenkosten 61, 64 f.Hausrat� und Glasbruch�

Versicherung 424, 427Haustechnik 174, 204, 362Heizenergien 177, 180Heizgerät 179Heizkessel 143, 180, 183, 188,

273, 285Heizkörper 22, 118 f., 179 f.,

184 f., 189 f., 349, 355, 407Heizkörpernische 138Heizkostenabrechnung 190 f.Heizkostenverteiler 190

Page 449: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Verzeichnisse

448

Heizung 54 ff., 59, 114 f., 118,120, 179, 182, 189, 199, 250,282, 350, 363, 370, 407, 436

Heizungsinstallation 178, 191,254

Heizungsregelung 189Herstellungskosten nach dem

Kommunalabgabengesetz(KAG) 47

Hinterfüllung 117, 126, 134, 390Hinterlüftung

Schornstein 143Hobbyraum 190, 195, 250Holz

Härtegrad 261Holzarten nach Brinell�Härte

262, 264Holzschutz 245, 394 ff.

Mittel 152, 161, 397Holzwerk 59, 392Honorar

Architekt 16, 331Honorarberechnung

Architekt 331, 333Honorarordnung für Architekten

und Ingenieure (HOAI) 331Honorarzahlungen 332Hypothek 74, 80

Immissionsschutz 43 f.Imprägnierungen 152Innendämmung 371Innenputz 59, 114, 118 f., 191,

203, 207, 213, 343 f., 349, 362Innenraumüberwachung 432Innentüren 24, 66, 91, 94, 110 f.,

113, 120, 228, 242 f., 407Innenwände 116, 141 f., 208,

378Inselbetrieb 278Installationsschächte 174 f.,

191 f., 202Installationswände 378

Installationszonen 197 f.Isolierglas 166 ff.

Jahres�Heizwärmebedarf 357Jahresnutzungsgrad 180

Kalksandstein 137, 377Kalkulation

Grundstückskaufpreis 46Nebenkosten 46

Kaltdach 150, 152 f., 158Kamin 143 f., 181, 288, 348Kanal 47 f., 62 f., 115, 120,

123 f., 129, 175Kehle 149Keller 23, 47, 53 ff., 101, 108,

110, 116 ff., 175, 178 f., 181,195, 267, 348, 356, 366, 413,433

Kelleraußenwand 131, 134, 366Kellerdecke 55, 175, 362, 392Kellerfenster 132Kellerwände 55, 126, 131, 388 f.Kesselsteinbildung 177Klimaklasse 230 ff.Kniestock 149, 160Kollektorgröße 276Kollektortyp 271 f.Kondensfeuchte 393Kondenswasser 391Kondenswasserbildung 163, 175,

179Konterlattung 118, 152, 154,

160Kontoführungsgebühren 83 f.Konvektion 187, 370Konvektionsheizungen 187Körperschall 376Korrosionsschäden 159, 175, 180Kostenberechnung 103, 109,

333, 338Kostenfeststellung 333

Page 450: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Verzeichnisse

449

Kostenvergleich verschiedenerWärmedämmsysteme 211

Kostenvoranschlag 331, 333, 339Kreditvertrag 80Kreuzschaltung 197Krüppelwalmdach 149Küche 53, 57 f., 179, 181, 190,

192, 195, 231, 234, 250, 376,435

Kunststoff 132, 161, 163, 174 f.,187, 228, 242 f., 248, 390

Kunststoffdispersionsfarbe(Dispersionsfarbe) 247

Kupferbleche 159

Lagerfugen 138Lärmpegelbereich 383Laubfanggitter 160Lebensunterhalt 90Lebensversicherung 88 f.Leerrohre 191 ff., 228, 349Leichtmauermörtel 13, 137Leistungsbeschreibung 24Leistungsumfang 22, 93, 99, 241Leistungszahl 287Lichtauslass 195Lichtauslässe 195Lichtschacht 54, 117, 132,

430 ff.Lichtschalter 192 f., 195Loggien 102, 108Lohnanteil 92 ff.Luftbewegung 188, 369, 370Luftfeuchtigkeit 142, 234, 369,

391, 393, 395Luftschall 376 f.Luftschalldämmung. Türelemente

232Lüftung 59, 357, 360, 393

Makler 13, 20 f., 34, 46, 341Makler� und

Bauträgerverordnung (MaBV)341

Maklerprovision 49Malerarbeiten 66, 91, 93 ff., 115,

120, 173, 178, 191, 202, 244,249, 264

Mangelgravierender 420Überprüfung 411

Mängel 17, 19, 22, 95, 121, 350,407 ff., 414 f.„versteckte“ 353optisch 95

Mängelanspruch 408Mängelansprüche 351, 415, 417

Verjährung 422Verjährungsfristen 353

Mängelbeseitigung 18, 115, 117,121, 337, 415

Mangelbeseitigungsaufforderung353

Mangeldefinition des BGB 411Mangelfreiheit 405

Beurteilung 410Mängelrechte 351Mängelrügen 352

Ansprechpartner bei 352Mantelstein 143Marmorbelag 254Maß der baulichen Nutzung 40 f.Maßabweichungen 413Massivparkett 260Maßtoleranzen im Hochbau 265Materialeinkauf 92Mauermörtel 143Mauersteine 53, 137, 142Maurer� und Betonarbeiten 348Mechanische

Beanspruchungsgruppen 215,217, 231

Minderung 351, 415

Page 451: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

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450

Minderungsmöglichkeit 418Mindestluftschalldämmung 383Mineralische Untergründe (Putze)

246Mineralputz 211Monatsausgaben 69Monatsbelastung 68, 70, 72 f.Monatseinnahmen 68Monoenergetischer Betrieb 285Monovalenter Betrieb 285Mörtel 137, 140, 143, 377 f.Musterhauszentren 23

Nachbesserung 415Nachbesserungsrecht 417Nacherfüllung 415Nacherfüllungsanspruch 417Nacherfüllungsrecht 416Nachfolgelasten 49, 62Naturstein 59, 114, 119, 254,

267Nebenkosten 49, 57, 73, 83, 85,

288, 332Kalkulation 46

Neigungswinkel 148, 274, 276,281

Netto�Wohnfläche 45Netzparallelbetrieb 278, 280Nichttragende Wände 141Niedertemperatur 180Niedertemperaturkessel 363Niedrigenergiehaus 357Notar 19, 21, 31, 49, 62, 342Notarkosten 65Nutzfläche 40, 100Nutzungsentschädigung 117

Oberflächentauwasser 391Oberputz 139, 205 f., 209 f., 212,

350Objektbetreuung 335, 340Objektüberwachung 331, 335,

337, 340

Öffnungsarten 164Öffnungsrichtung DIN L, DIN R

240Ortbeton 56, 146Ortbetonbauweise 135Ortbetondecken 135Ortgang 149

Parkettbeläge 111, 249, 259,262

Pfetten 149, 160, 396Pfettendach 150Photovoltaik�Anlage

Komponenten einerPhotovoltaik�Anlage 279

Photovoltaikfläche 281Planung 11, 17, 19, 37, 39 f., 48,

51 ff., 128, 131, 139, 147, 153,179, 186, 192, 196, 228, 240,249, 260, 280, 331, 338 ff.,357, 374, 379, 388, 428

Planziegel 137, 361Preisangabenverordnung (PAngV)

82, 84Preislimit 30Privat�Haftpflicht�Versicherung

424, 426Putz

mineralisch gebunden 210organisch gebunden 210

Putzarbeiten 66, 94, 96, 118,172, 203, 229, 243

Putzbeschichtung 139Putzgrund 139, 203, 206 f.Putzschäden 140, 204 f.PVC�Beläge 249, 263 f., 267Qualität des Gebäudes 99Qualitätsgemeinschaft Deutscher

Fertigbau (QDF) 25Qualitätskontrolle 17Qualitätssiegel 25Querriegelschlösser 430

Page 452: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

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451

Radiatoren 187RAL�Gütezeichen 171, 365 f.Rauchschutz 238Raufasertapete 248 f.Raumanforderungen 55Raumklima

Behaglichkeit 368Raumlufttemperatur 187, 369 f.,

393Raumtemperatur 189 f., 208Raumtemperaturregelung 189Recht zur Nacherfüllung 351Rechtsschutz�Versicherung 424,

428Regenfeuchtigkeit 391Restkaufpreisanspruch 352Rissbreiten 207Risse 95, 130, 154, 205, 207,

266, 414Rodung 49, 62, 114, 117, 123Rohbau 15, 55, 65 f., 118, 129,

176, 178, 191, 229, 424Rohbaufertigstellung 20, 343 ff.,

348Rohbaumaße 109, 240Rohdichte 137 f., 142, 205, 261,

377Röhrenspanplatten 230Röhrenspanstege 230Rohrmaterial 174Rollladen 66, 94, 115, 120, 139,

160, 172 f., 193, 201, 431Rollladenkästen 139, 206Rückstauebene 175Rücktrittsrecht 37, 418

SachmangelBeschreibung nach VOB/B

2002 411Sanitärgegenstand 176Sanitärinstallation 59, 174, 407Satteldach 44, 110, 149

Schaden 17, 123 f., 128, 130,143, 179, 238, 254, 260, 266,372, 390, 392, 394, 423 ff.

Schadensersatzanspruch 401,428

Schadensersatzverlangen 416Schallschutz 43, 52 f., 137, 140,

142, 161, 168, 173, 175, 229,232, 241 f., 372 ff.

Schallschutzglas 168 f., 384Schallschutzklassen 168Schallschutzstufen (SSt) 374 f.Schaltungsvarianten 196 f.Schamotte 143Schätzkosten 64, 84 f.Schaumrücken

Teppich 257, 259Scheinfugen 266Schiedsgerichtliches Verfahren

353Schimmelbildung 391 f., 414Schließzylinder 430Schlitzwände 127 f.Schlösser 242Schlosserarbeiten 66Schluckbrunnen 129, 286Schlussanstrich 245 f., 249Schmutzwasserbeseitigung 175Schneefanggitter 160Schornstein 143 f., 178, 181,

183Hinterlüftung 143

Schrittmaßlänge 146Schwarzarbeit 96 f.Selbstbeseitigungsrecht 415Selbsthilfearbeiten 92Selbstständiges Beweisverfahren

353Selbstvornahme 417Serienschaltung 197Setzungen 128, 130Sicherheitsglas 169, 238Sicherheitsschloss 242

Page 453: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

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452

Sicherheitsvorrichtungen 429Sicherheitsvorschriften 92Sickerschacht 133Sickerschicht 133 f.Silikonharzfarbe 247Silikonharzputz 211Sofortdarlehen 86Solaranlage 271 ff., 276, 278,

363Solaranlagen 183Solare Deckungsrate 273Solarenergie 178, 183, 358Solargenerator 279, 281Solarzellen 277Sonderausstattung 63Sondertilgung 80 f.Sonderwünsche 64, 110, 192 f.,

195Sonnenkollektor 273

Neigung 272Sonnenscheindauer 272Sparren 149, 151, 153 f., 156,

160, 396Sparrendach 150Spenglerarbeiten 65, 94, 114,

118, 159 f., 349Spezial�Festbrennstoffkessel 180Spindeltreppen 146Spitzenleistung 12, 279, 282Spritzwurf 203, 205 f.Sprossen 51, 170Spüleinrichtungen 133Spülrohre 134Spundwände 127 f.Stahlbauteile 59Stahlbetonarbeiten 65, 129 f.Stahlbetontreppen 146Stahllisten 130Stahlspundwände 127Standardkonditionen 78Standsicherheit 40, 128, 130,

142, 152, 386Statische Berechnung 333

Stauwasser 133 f., 389Steckdosen 192 ff., 349Stegleitungen 192Steigung 146Steigungsverhältnis 146 f.Steildach 59, 152Steinwolle 208 f., 211, 366Strahlungsleistung 271Strahlungswärmegewinne 167Straßenkosten 49, 62 f.Stromkreis 194, 196Stromkreisverteiler 194, 196Stufenhöhe 147Stürze 138Stützmauern 128Styropor 208Subsidiaritätsklauseln zur

Haftungsprivilegierung 352Subunternehmer 22Systemkomponenten

Anlagentechnik 362Wärmedämm�Verbundsystem

212

Tasterschaltung 197Taupunkt 372, 393Tauwasserbildung 152, 169,

393 f., 414Teilabnahme 404

Anspruch auf eine 404Teilauszahlungszuschläge 64,

84 f.Teilungserklärung 20, 29Teilunterkellerung 56Teppich

Doppelrücken 259Schaumrücken 257, 259Tufting�Teppichböden 255

Teppichfaser 256 f.Thermohaut 139 f., 205Thermostatventil 189, 191Tiefgarage 11, 15, 63 f., 110 f.,

238, 243

Page 454: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Verzeichnisse

453

Tieftemperaturheizkessel 180Tilgungsplan 75Toleranzen für die Ebenheit 265Tragende Innenwände 142Traufe 149, 153Traufhöhe 13, 42Trennwände 142Treppen 57, 102, 105, 107, 116,

118, 146 f., 169, 261, 381, 386Treppenauge 147Treppengeländer 147, 246Treppenhaus 45, 233, 238 f.Treppenwange 147Trinkwassererwärmung 272,

276 f., 363Trittschall 25, 255, 376Trittschalldämmung 259, 376,

378 ff.Tufting�Teppichböden 255Türblatt 228, 230, 232, 237,

241 ff., 267, 430

TürelementeEinbruchhemmende 234, 430Luftschalldämmung 232

Türen 53, 59, 171, 198, 228,230 ff., 359, 377, 396, 407,428, 430, 432Öffnungsrichtung 240

Türspion 241, 430

Überbindung 138Übersicht Verjährungsfristen 421Umfassungszarge 228Umkehrdach 152, 158Umzug 117, 435, 436

Checkliste 435Undichtigkeiten 131Unfall�Versicherung 424 f.Unterfangungsarbeiten 116, 128Unterputz 139, 177, 197, 205 f.Unterspannbahn 155, 157U�Wert 13, 157, 165 f., 364, 368

Vakuum�Röhrenkollektoren275 f.

Verbaumaßnahmen 116, 126Verblendmauerwerk 139Verbundene Wohngebäude�

Versicherung 423 f., 426Vergabe 19, 66, 119, 130 f., 335,

337, 339Verglasung 59, 161, 164 ff.,

343 ff., 349, 377, 384, 407,428

Verjährung 419 f.Verjährung der Mängelansprüche

422Verjährungseinrede 416Verjährungsfrist 26, 340, 353,

420Hemmung der 421

VerjährungsfristenMängelansprüche 353, 405Übersicht 421

Verjährungshöchstfrist 420Verkehrsfläche 57, 102 f., 105,

108Verkehrswert 28, 31Verkürzung der Verjährungsfrist

für Mängelansprüche 420Versicherungen 64, 69, 83, 89,

423 f., 428, 435Versicherungshypothek 88Versicherungsprämie 425Versicherungsschutz 97, 424,

426, 428Versorgung 278Versottung 144Versteigerung 15, 26, 28 ff.Versteigerungstermin 30 f.Vertragsstrafe 409VOB 11, 13, 18, 26, 409Vollgeschosse 37, 42Vollmontagedecken 135Vollspanplatten 231Vollsparrendämmung 154

Page 455: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Verzeichnisse

454

Voranfrage 38, 331Vorbegehung 121, 406 f.Vorbescheid 38Vorfluter 133Vorleistung 348Vormerkung 50, 342Vorplanung 17, 176, 335, 338

Wabenmittellage 230Wandoberflächentemperatur

369 f.Wandstrahlungsheizung 187Wanne 47, 131, 390Warmdach 150, 157 f.Wärmebrücke 136, 139, 157,

212, 356, 359, 371 f.Wärmedämmeigenschaften 208,

365Wärmedämmputz 140Wärmedämmung 25, 55, 57,

131, 137 ff., 141, 152 ff., 163,167, 175, 183, 186, 205 ff.,212, 231, 251, 356, 359, 364,370 f., 392 ff.Kostenvergleich verschiedener

Systeme 211Wärmedämm�Verbundsystem

Systemkomponenten 212Wärmeerzeuger 180, 285Wärmeerzeugung 178, 183, 270Wärmeleitzahl 138Wärmemengenzähler 190Wärmepumpe 182 f., 284 ff.Wärmepumpen

Betriebsarten 285Erschließung 48, 62 f., 287,

334Wärmepumpen�Gütesiegel 288Wärmequelle

Erdreich 285 f.Grundwasser 286Luft 286Wärmepumpe 285

Wärmerückgewinnung 188Wärmeschutz 25, 52 f., 55, 161,

163, 168, 355 ff., 366, 371,387Mindestanforderungen 360

Wärmeschutzglas 165 f.Wärmespeicherung 370Wärmeträger 188, 284Warmwasserbereitung 177, 179,

183, 201, 276, 282, 284,355 ff., 363

Warmwasser�Fußbodenheizung185, 254

Warmwassertemperatur 177Warmwasserversorgung 177 ff.,

191, 194, 426Waschbecken 174, 176 f., 426Wäschetrockner 176, 196Waschmaschine 54, 176, 196,

273Waschtisch 175 f.Wasser 22, 47 f., 54, 62 f., 69,

95, 115, 120, 123 f., 129, 131,133, 137, 140, 143, 165, 174,177 f., 182, 184, 187 f., 199,205, 207, 212, 253, 273, 284,286 f., 363, 367, 372 f., 382,388 ff., 397, 408 f., 427, 436

Wasserdampfdiffusion 155,209 f., 395

Wasserhaltungsarbeiten 128 f.WC 52 f., 58, 174 ff., 193, 231,

234, 242, 250, 373, 431WDVS

Wärmedämm�Verbundsystem211

Wechselrichter 279, 281Wechselschaltung 197Werklohnminderung 415Werkplanung 130, 335Werkvertrag 18, 111, 113Werkvertragsrecht des BGB 351Wertgutachten 28

Page 456: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Verzeichnisse

455

Winddichtheit 154Windenergie 178Witterungsschutz 139 f., 148WoFlV

Wohnflächenverordnung101 ff.

Wohnfeuchtigkeit 391Wohnfläche 37, 38, 40 f., 52,

100, 103 f., 106, 109, 196,286, 428

Wohnflächenverordnung 101 ff.Wohnklima 207, 367, 370 f., 387Wohnräume 52, 55, 100, 173,

203, 207, 261, 334, 376,382 f., 395, 427

Wohnraumfläche 57Wohnraumgewinn 212Wohnungseingangstüren 228 f.,

231 ff., 242 f., 375, 430

Zahnziegel 138Zarge 228, 232, 430Zeitschaltuhr 189Zementgehalt 131Ziegelstein 137, 142Zinsbindung 72, 74, 78 ff.Zinsbindungsdauer 85Zinserhöhungen 78, 80, 84Zinsfestschreibung 79Zirkulationsleitung 174Zugspannungen 131Zürich�Normen 183Zurückbehaltungsrecht 352, 405Zwangsversteigerung 26, 28 ff.Zweckentfremdung 123Zweirohrsystem 184, 185Zweischalige Außenwand 139,

141Zwischenanstrich 246

Page 457: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger
Page 458: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

457

Anhang

1 Checklisten zur Qualitätskontrolle für diewesentlichen Gewerke

Checkliste: Qualitätskontrolle Erdarbeiten 458Checkliste: Qualitätskontrolle Rohbauarbeiten 459

Checkliste: Qualitätskontrolle Rohbauarbeiten 460Checkliste: Qualitätskontrolle Rohbauarbeiten 461Checkliste: Qualitätskontrolle Rohbauarbeiten 462Checkliste: Qualitätskontrolle Zimmerarbeiten 463Checkliste: Qualitätskontrolle Spengler�/Dachdeckerarbeiten 464

Checkliste: Qualitätskontrolle Isolierungen, Flachdach 465Checkliste: Qualitätskontrolle Elektroarbeiten 466Checkliste: Qualitätskontrolle Elektroarbeiten 467Checkliste: Qualitätskontrolle Heizungs�/Sanitärarbeiten 467Checkliste: Qualitätskontrolle Heizungs�/Sanitärarbeiten 469

Checkliste: Qualitätskontrolle Fenster 470Checkliste: Qualitätskontrolle Natursteinarbeiten 471Checkliste: Qualitätskontrolle Putzarbeiten (innen/außen) 472Checkliste: Qualitätskontrolle Estricharbeiten 473Checkliste: Qualitätskontrolle Rollladen 474

Checkliste: Qualitätskontrolle Lüftung mechanisch – TG�Abluft 474Checkliste: Qualitätskontrolle Metall 475Checkliste: Qualitätskontrolle Malerarbeiten 475Checkliste: Qualitätskontrolle Fliesenarbeiten 476Checkliste: Qualitätskontrolle Bodenbeläge 476

Page 459: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

458

Nachfolgend werden Checklisten für die wesentlichen Gewerke einesschlüsselfertigen Bauvorhabens aufgeführt. Diese sollen dem Bau-herrn als Gedankenstütze dienen, um bei diversen Baustellenbesu-chen Mängel frühzeitig zu erkennen, welche ggf. im späteren Aus-bau – z. B. durch Putzarbeiten – bei der Abnahme nicht mehr fest-gestellt werden können.Die Listen können durch Eintrag der jeweiligen Handwerker in derersten Zeile und durch persönliche Bemerkungen im Anschluss desentsprechenden Gewerkes ergänzt und die einzelnen Punkte in denSpalten „Ja” und „Nein” abgehakt werden. Werden Punkte mit„Nein” bewertet, da Ausführungsfehler oder Mängel vorliegen, oderVorleistungen noch nicht erbracht sind, ist Rat vom Fachmanneinzuholen bzw. Kontakt mit den entsprechenden Handwerkernaufzunehmen.

Checkliste: Qualitätskontrolle Erdarbeiten

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Angabe über die Lagerung des Humusbodens unddes Kiesmaterials für die Hinterfüllung

Ist ggf. ein Bodenaustausch notwendig(bei schlechten Bodenverhältnissen)?

Ist der Mutterboden und das Kiesmaterial bzw.Hinterfüllmaterial getrennt voneinander gelagert?

Eignet sich das Aushubmaterial für die spätereHinterfüllung?

Sind Bauschutt, Mörtel und Betonreste aus demAuffüllungsbereich entfernt?

Page 460: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

459

Checkliste: Qualitätskontrolle Rohbauarbeiten

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Ist die Baustellensicherung ordnungsgemäß?

Ist die Bautafel (auch die für die Behörde) ange�bracht?

Liegt der ausführenden Firma der neueste Planstandvor?

Liegt ein Bodengutachten vor, ist die Bodenbe�schaffenheit bekannt (Bodenaustausch)?

Ist eine Wasserhaltung erforderlich?

Ist eine Wanne erforderlich?

Ist das Schnurgerüst eingemessen und kontrolliertund von der Behörde abgenommen?

Sind die Höhenpunkte festgelegt – Kontrolle mitdem Architekten?

Wie sieht die Höhenlage der Nachbarn und esGehweges aus?

Evtl. sind Unterfangungen bzw. Abstützungennötig?

Ist die Höhe der Baugrubensohle festgelegt?

Ist der Keller des angrenzenden Nachbarn(Kommunebebauung) tiefer,sind die Fundamente tiefer zu legen?

Sind die Grundleitungen und Schächte richtigangelegt?

Nachmessen und mit genehmigtem Plan verglei�chen.

Einbau der Fundamenterderfahne festlegen.

Evtl. nötige Flächendrainage und Einpackmaterialvor Verfüllung abnehmen.

Bei Plattengründungen Bewehrung vom Statikerabnehmen lassen.

Höhenlage der Rohreinführungen für Kanal WasserGas, Strom etc. prüfen.

Page 461: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

460

Checkliste: Qualitätskontrolle Rohbauarbeiten

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Sind die Außenwände im Kellergeschoss nach Plangedämmt?

Sind die Außenwände mit einem Isolieranstrich� der gleichwertig – versehen?

Ist die Hohlkehle zwischen Bodenplatte und Au�ßenwand ausgeführt?

Sind die Schalungsspreizen verstöpselt?

Sind die Kellerfenster lot� und fluchtrechtausgeführt?

Ist in den Bautrennfugen jeweils zweimalDämmmaterial mit versetzten Fugen eingelegt(bei Doppelhaus)?

Stimmen die Raummaße,sind die Wände rechtwinkelig,sind alle tragenden Wände raumhoch gemauert?

Sind Türöffnungen, Pfeilvorlagen etc. nach Plangemauert, stimmen Wanddurchbrüche und Wand�schlitze?

Sind die Auflager der Treppen gedämmt (zwischenTreppe und Wand 1 cm Fuge einhalten – schwim�mend auflagern – Schall) bei Mehrfamilienhaus?

Kellerdecke und ggf. weitere Decken vor demBetonieren vom Statiker abnehmen lassen.

Abdichtungsmaßnahmen der Kelleraußenwändebesprechen und vor dem Verfüllen abnehmen.

Höhe der Kellerlichtschächte angeben; evtl. Rück�sprache mit dem Architekten.

Stimmt die Höhe der Kellerdecke sowie die Raum�höhe in den anderen Geschossen?

Liegen keine Bewehrungen frei?

Stimmen Antritt und Austritt sowie das Steigungs�verhältnis der Treppen

Ist die Auftrittsbreite in der Lauflinie ordnungsge�mäß?

Page 462: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

461

Checkliste: Qualitätskontrolle Rohbauarbeiten

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Ist die Laufplattenstärke gleichmäßig?

Sind die Wände miteinander verzahnt? (Heizkörper�nischen!)

Haus� und Wohnungstrennwände müssen in ge�samter Dicke in die Außenwand eingebundenwerden.

Sind Haus� und Wohnungstrennwände ohne Schlit�ze und Durchbrüche ausgeführt?

Die richtige Lage der Schornsteine ist zu überprü�fen:a) Lageb) Querschnittec) Lage der Putztüren, ca. 50 cm über Fußboden

d) Angabe der Rauchrohranschlüsse.

Evtl. Notausstieg bei Lichtschächten nötig

(siehe auch Baugenehmigung)?

Sind FH�Türen (feuerhemmende Türen) selbstschlie�ßend sowie lot� und fluchtrecht eingebaut?

Stimmen die gelieferten Materialien,insbesondere Ziegel, mit der Statik überein(Rohdichte Druckfestigkeit)?

Ist das Mauerwerk lot� und fluchtrecht sowievollfugig gemauert?

Sind die Wände senkrecht bzw. rechtwinkelig?

Ist das Mauerwerk in einem Material und gleicherFugenstärke erstellt?

Ist die Horizontalisolierung im Außenmauerwerkeingebaut?

Stimmen die Türöffnungen, Nischen undDurchbrüche mit dem Werkplan überein?

Sind die Brüstungshöhen in den Obergeschossenrichtig ausgeführt?

Sind alle Wandschlitze, Wand� und Deckendurch�brüche richtig angelegt?

Page 463: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

462

Checkliste: Qualitätskontrolle Rohbauarbeiten

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Sind die Heizkörpernischen wärmegedämmt?

Vorgesehene Ringbalken und Gleitlager mit derBaufirma besprechen und kontrollieren.

Sind die Rollladenkästen waagrecht und ohneDurchbiegung eingebaut?

Sind Alu�Putzschienen an Rollladenkästen vorhan�den?

Mit der Rollo�Baufirma klären, an welcher Seite dieRollladenkästen aufgelagert sind und an welcherStelle der Gurtwickler liegt.Ist die Ansicht im Werkplan festgelegt?

Sind die Decken nach Plan wärmegedämmt?

Stimmen die Balkonauskragungen und die Aufkan�tungen mit dem Plan überein?

Sind die Balkonplatten in Sichtbetonqualität(glatt, ohne Nester) mit gebrochenen Kanten undWassernasen ausgeführt?

Brand� und Haustrennwände sind unmittelbar andie Dachhaut zu führen. Holzteile dürfen in Brand�wände nicht eingebunden sein.

Duschen und Wannen erst einmauern, wenn siegeerdet und mit Wasser gefüllt (belastet) sind.

Erst nach Freigabe der Leitungen durch den Instal�lateur Schlitze und Durchbrüche schließen und dieAbmauerungen erstellen.

Stimmen die Drempelhöhen (Kniestockhöhen) unddie Ankerlöcher für den Zimmerer?

Bevor die Drempelabmauerungen hergestellt wer�den, müssen die Wärmedämmschichten in derDachsparrenebene bzw. auf dem Boden hinter demDrempelbereich eingebracht sein.

Ist der ggf. erforderliche Ringanker ordnungsgemäßausgeführt?

Ist der Heizungs�Fundamentsockel von Wand undBoden getrennt (z. B. durch eine Korkmatte)?

Page 464: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

463

Checkliste: Qualitätskontrolle Zimmerarbeiten

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Ist der Heizungs�, Fundamentsockel von Wand undBoden getrennt (z. B. durch eine Korkmatte)?

Liegen die Pfetten auf der Bitumenpappe auf?

Sind die Pfetten richtig verankert?

Sind sämtliche Holzteile mit nicht gesundheits�schädlichen Holzschutzmitteln imprägniert?

Ist das Holz für den Dachstuhl ausreichend trocken?

Liegen tragende Holzteile an der Gebäudetrenn�wand auf Konsolen?

Ist die notwendige Hinterlüftung für die Außen�schalung gewährleistet?

Sind die Sichtschalungen allseitig grundiert?

Sind die Schnittflächen bei den sichtbaren Holztei�len gehobelt?

Entsprechen die Abstände bzw. Ausführung derVordächer dem Plan?

Entspricht die Güte des Holzes für den Dachstuhlder Güteklasse II, Schnittkl. A?

Stimmen die Sparrenauswechslungen für Dachflä�chenfenster?

Sind Unterspannfolien 20 – 25 cm überlappt,gespannt?

Sind die Konterlatten 30/50 mm und Güteklasse II?

Sind die Balkone der Detailzeichnung entsprechendeingebaut?

Sind Metallteile bzw. Verbindungen verzinkt?

Sind die Kanten an allen sichtbaren Teilen desBalkons gefast?

Ist die Geländerhöhe mind. 90 cm; ab 12 m Höhe:1,10 m?

Page 465: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

464

Checkliste: Qualitätskontrolle Spengler�/Dachdeckerarbeiten

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Wurde das richtige Material verwendet (Kupfer,Zink etc.)?

Sind die Regenrinnen im Gefälle angeordnet?

Sind Fallrohre lotrecht angebracht?

Sind Fallrohre ordnungsgemäß angeschlossen?

Sind die Fugen der Blechanschlüsse dauerelastischverfugt?

Wenn Bleche direkt mit Holz und Putz in Berührungkommen – zweimal Schutzanstrich auf Blech bzw.Pappe untergelegt?

Ist bei Dachgauben zwischen Holz und Blech einebesandete Pappe verlegt?

Sind ausreichend Lüftungsziegel eingebaut?

Liegen Reserve�Dachpfannen vor?

Page 466: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

465

Checkliste: Qualitätskontrolle Isolierungen, Flachdach

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Ist ein bituminöser Voranstrich auf der Betondecke?

Ist die Dampfsperre mit 10 cm Überlappung ver�klebt?

Ist die Wärmedämmung trittfest und dicht gesto�ßen?

Entspricht die Abdichtung der Leistungsbeschrei�bung

Sind die Bauwerksdehnungsfugen mit Fugenbandgeklebt?

Sind Dachgullys in richtiger Höhe und Klebeflan�sche satt eingeklebt?

Sind Sperrschichten an Übergängen Loggia�Wände15 cm hoch geklebt?

Sind Wandanschluss�Profilschienen eingebaut?

Sind Flachdachabschlussprofile exakt waagrechteingebaut und satt verklebt?

Kontrolle der Einklebung der Lichtkuppeln usw.

Sind Blechverwahrungen satt eingeklebt?

Sind Balkondichtungen vollflächig und an denWänden mind. 15 cm hochgezogen?

Sind Entlüftungsrohre bzw. deren Verwahrungsble�che heiß eingeklebt?

Sind im Tiefgaragen�Bereich Bauwerksfugen mitFugenbändern versehen bzw. zusätzlich dauerela�stisch versiegelt?

Page 467: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

466

Checkliste: Qualitätskontrolle Elektroarbeiten

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Ist mit den Stadtwerken der Hausanschluss geklärtund beantragt?

Baustellentermin mit Bauherr, Elektriker und Bau�leiter über die Lage der Installation (Steckdosen,Lichtschalter etc.).

Mit Elektriker die Leitungsführung, Antennenanlage,Telefonanschlüsse, Türöffner etc. durchsprechen.

Ist die Lage des Stromzählerkastens geklärt?

Schalter sollen ca. 1,05 m über Oberkante Fertig�fußboden (OK�FFB), Steckdosen 30 cm und Geräte�anschlussdosen 20 cm über OK�FFB montiert sein.

Küchenpläne mit eingezeichneten E�Anschlüssenmit dem Elektriker durchsprechen.

Telefon und Stromkabel müssen mind. 10 cmAbstand voneinander haben.

Schalter und Steckdosen dürfen im verfliesten.Wandbereich erst nach Flieseninstallation ein�gebaut werden.Die Elektrokabel müssen an den entsprechendenStellen lang genug aus der Wand hängen.Mit dem Fliesenleger muss direkt abgeklärt werden,ob die Aussparungen für die Schalterdosen vorherbereits angelegt werden und ob die Schalterdosenmit dem Kabel dann vom Fliesenleger an passenderStelle direkt eingesetzt werden können.Dadurch wird die Montage der Schalter und Steck�dosen auf Fugenkreuz oder Fuge bzw. Plattenmitteermöglicht.

Sind sämtliche Elektroinstallationen in

Feuchträumen feuchtigkeitsgeschützt?

Sicherheitsabstände beachten: Zwischen Leitungen,Steckdosen und Schaltern einerseits und der Bade�bzw. Brausewanne andererseits ist allseitig waag�recht ein Abstand von 0,60 m vom Wannenrandeinzuhalten.

Page 468: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

467

Checkliste: Qualitätskontrolle Elektroarbeiten

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Für Waschmaschine und Wäschetrockner ist jeweilseine Steckdose erforderlich.

Sind Leerrohre für Fernsehen und Telefon vorhan�den und funktionsfähig?

Die Elektroleitungen müssen generell horizontalund vertikal verlaufen.

Stimmt die Anzahl der Schalter, Steckdosen Licht�auslässe etc. mit der Baubeschreibung überein?

Ist der Sicherungskasten beschriftet?

Checkliste: Qualitätskontrolle Heizungs�/Sanitärarbeiten

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Sind die Vertragspläne mit der Ausführung vergli�chen?

Sind Heizkörper in niedriger Höhe und Lage einge�baut?

Sind vor dem Schließen von Schlitzen, Wand� undDeckendurchbrüchen:

– alle Rohre isoliert?

– alle Rohrschellen und Befestigungen mit Dämm�lagen versehen?

– die Dichtigkeitsprüfungen durchgeführt?

Sind alle Beschriftungsschilder angebracht?

Ist die erforderliche Zuluft bzw. Abluft eingebaut?

Sind die Hausanschlüsse Wasser und Gas bean�tragt?

Sind Kreuzungspunkte von Heizleitungen teilweisein der Decke versenkt?

Page 469: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

468

Checkliste: Qualitätskontrolle Heizungs�/Sanitärarbeiten

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Ist die Leitungsführung mit der ausführenden Firmabesprochen?

Sind Rohrleitungen am Fußboden und an denWänden isoliert?

Sind Rohrschellen mit Schalldämmeinlage verse�hen?

Sind Installationsgegenstände (Bade� und Dusch�wannen) sowie das Rohrleitungsnetz geerdet?

Höhen von Waschbecken sowie Küchenarbeitsplat�ten angeben.

Ist bei übereinander liegenden Leitungen die Kalt�wasser� unter der Warmwasserleitung verlegt?

Die erforderlichen Mindestabstände für Sanitärge�genstände sind einzuhalten.

Sind Schalldämmstreifen an den Rändern von

Badewannen und Duschen fixiert?

Page 470: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

469

Checkliste: Qualitätskontrolle Heizungs�/Sanitärarbeiten

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Sind Rohrleitungen vor dem Schließen der Schlitzedruckgeprüft?

Gartenwasserleitungen müssen im Haus einzelnabsperrbar und entleerbar sein.

Rohrbe� und �entlüfter müssen jeweils an denEnden der Steigleitungen liegen.

Rohrleitungen dürfen keinen Kontakt haben mitMauerwerk, Beton, Metall oder Gipsplatten.

Sind alle Heizkörper mit Thermostatventilen verse�hen, richtig platziert und funktionsfähig?

Ist der Außenfühler für die Steuerung der Heizungrichtig platziert?

Entsprechen die Sanitärgegenstände sowie dieHeizungsanlage der Baubeschreibung?

Liegt die Abnahme der Heizungsanlage durch denörtlichen Kaminkehrermeister vor?

Ist die Einweisung in die Heizungsanlage erfolgt?

Sind die Oberflächen sämtlicher Sanitärgegenstän�de in Ordnung?

Page 471: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

470

Checkliste: Qualitätskontrolle Fenster

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Liegen der ausführenden Firma die aktuellen Plänezum Aufmaßtermin vor?

Sind die Fenster und Türelemente hinsichtlich derFarbgestaltung und der Verglasung (U�Wert) rich�tig?

Sind die Fugen zwischen Fensterrahmen bzw.Türstock und dem Mauerwerk ordnungsgemäß(dicht) ausgeschäumt?

Sind Metallfensterbänke fluchtrecht eingebaut undvollflächig unterfüttert?

Sind die ausgeschriebenen Beschläge eingebaut?

Sind alle Fenster und Türen lotrecht eingebaut undausreichend befestigt?

Stimmen Sprossen und Holzunterteilungen mit demAusführungsplan überein?

Fenster und Türen sind bei der Abnahme auf Gän�gigkeit und Schließbarkeit zu überprüfen.

Die Holzoberflächen müssen frei von Beschädigun�gen und mit entsprechendem Voranstrich bzw.Schlussanstrich versehen sein.

Ist die Verglasung verschmutzt oder beschädigt(Kratzer etc.)?

Sind die Außen�Fensterbänke ohne Beschädigung?

Page 472: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

471

Checkliste: Qualitätskontrolle Natursteinarbeiten

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Sind ausreichend Konsolen bei größeren Fenster�bänken eingebaut?

Sind die Fensterbänke waagrecht und mit ca. 2 cmÜberstand über den Putz eingebaut?

Sind die Oberflächen und die Kanten der Fenster�bänke in Ordnung?

Ist der Plattenbelag eben und mit gleicher Fugen�stärke verlegt?

Sind die Sockelleisten mit dem Bodenbelag nichtfest verbunden, sondern dauerelastisch verfugt?

Sind die Oberflächen und die Kanten in Ordnung?

Page 473: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

472

Checkliste: Qualitätskontrolle Putzarbeiten (innen/außen)

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Art des Putzes mit Sockelausbildung mit Architektbesprechen.

Es dürfen nur verzinkte Metallputzträger verwendetwerden.

An allen Ecken und stoßgefährdeten Kanten sindEckschutzschienen vorzusehen.

Dehnungs� und Betonierfugen dürfen nicht über�putzt werden.

Sämtliche Materialwechsel müssen mit Putzträgernüberspannt werden (z. B. Ziegel/Beton etc.).

In Bädern kommt ein Kalk�Zementputz zum Einbau.

Elektro� und sonstige Anschlüsse müssen im Putzfreigelegt werden.

Sind alle Küchenentlüftungsrohre eingebaut?

Am Übergang Wand�Decke ist ein Kellenschnitt zuführen.

Sind die Leibungen senkrecht zum Fenster?

Ist Struktur und Oberfläche des Putzes in Ordnung?

Ist Innenputz lot� u. fluchtrecht ausgeführt?

Ist speziell in Fliesen und Objektbereichen Winklig�keit gegeben?

Sind Leitungsführungen im Putzbereich ausreichendüberdeckt?

Ist die Oberfläche des Putzes in Ordnung?

Ist der Sockelputz mindestens 30 cm über dieOberkante des fertigen Geländes geführt?

Sind Dehnfugenprofile sauber eingebaut?

Sind Fensterbleche o. ä. dicht eingeputzt?

Page 474: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

473

Checkliste: Qualitätskontrolle Estricharbeiten

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Ist die Rohdecke sauber, glatt und eben?

Sind Rohrkreuzungen in der Rohdecke teilweiseversetzt?

Ist die Trittschall�/Wärmedämmung dicht gestoßen,an den Bodenleitungen und Heizungsnischen engausgeschnitten und sind die

Bodenschlitze abgedeckt? Schlitze mit Perliteauffüllen.

Eine Lage Trittschalldämmung muss unmittelbarunter dem Estrich durchgehend verlegt

werden.

Sind die Randstreifen umlaufend eingelegt?(Achtung! Estrich darf keine Verbindung zu denWänden und Treppen haben)

Sind die Heizungsaustrittsrohre ummantelt?

Erreicht der Estrich eine Mindestdicke von 4 cm?

Sind Gebäudetrennfugen in den Estrich übernom�men worden?

Entspricht die Wärme� und Trittschalldämmung derAusschreibung?

Page 475: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

474

Checkliste: Qualitätskontrolle Rollladen

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Sind die Rollladendeckel wärmegedämmt?

Ist der Rollladendeckel zu den Fensterleibungen undzum Fensterstock dauerelastisch abgefugt?

Lässt sich der Rollladen leicht bedienen?

Sitzt der Gurtwickelkasten senkrecht unter demGurtauslass?

Checkliste: Qualitätskontrolle Lüftung mechanisch – TG�Abluft

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Sind mit der Fachfirma Lage und Befestigung desmechanischen Lüfters besprochen?

Luftaustritt über Dach mit der Firma besprechen.

Ist die Küchenlüftung, wenn gefordert, eingebaut?

Ist auch eine Entlüftung bei Innenbädern bzw.Toiletten eingebaut?

Sind Rohre und Schellen und Befestigungen inWandschlitzen gedämmt und die Schlitze (wenn inAußenwänden) mit Steinwolle oder gleichwertiggestopft?

Page 476: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

475

Checkliste: Qualitätskontrolle Metall

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Sind die außen liegenden Metallteile entsprechendder Baubeschreibung ausgeführt (verzinkt, pulver�beschichtet etc.)?

Stimmen die lichten Abstände max. 10 cm beisenkrecht angeordneten Stäben?

Sind am Außengeländer die Befestigungsteileverzinkt bzw. in Nirosta?

Ist die Geländerhöhe an der ungünstigsten Stelle 90cm, über 12,0 m Absturzhöhe 1,10 m über demfertigen Fußboden?

Sind die Schweißstellen verschliffen und mit Rost�schutzgrundierung behandelt?

Entspricht das Treppengeländer der Baubeschrei�bung?

Sind ggf. der PVC�Handlauf sowie die Rosetten anden Geländerstäben angebracht?

Checkliste: Qualitätskontrolle Malerarbeiten

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Ist die Oberfläche des Putzes eben?

Sind die Bodenflächen mit geeigneten Materialienabgedeckt?

Sind die zu streichenden Flächen zweimal bearbei�tet worden?

Sind die Metallteile grundiert?

Sind sämtliche Holzteile zweimal lasiert worden?

Sind Tapeten ohne Verwerfungen, Blasen und Risseverlegt?

Sind Tapeten an Fenstern, Türstöcken etc. exaktausgebildet?

Sind Türstöcke und Fenster etc. mit Farbe ver�schmiert?

Page 477: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

476

Checkliste: Qualitätskontrolle Fliesenarbeiten

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Ist der Untergrund sauber und frei von Rissen?

Entsprechen die Fliesen in Qualität, Muster und Farbe derBaubeschreibung?

Ist der Spritzbereich an den Wänden bis ca. 1 m oberhalbder Badewanne und im Bereich der Duschwanne sowie dergesamte Bodenbereich mit einer Feuchtigkeitsisolierungeingestrichen?

Sind in den Übergangsbereichen Estrich/Wand Dichtbänderangebracht?

Sind die Fliesen eben und mit gleichmäßiger Fugenstärkeverlegt?

Sind Fliesen exakt an andere Gegenstände angearbeitet?

Boden� und Wandfliesen dürfen nicht fest miteinanderverbunden sein?

Sind sämtliche Innenecken elastisch verfugt?

Sind außen liegende Flächen mit frostsicheren Fliesen belegt?

Liegen Reservefliesen vor?

Checkliste: Qualitätskontrolle Bodenbeläge

Firma:.................................. Telefon:......................Anschrift: ................................................................

Ja Nein Sonstiges

Ist der Untergrund sauber und frei von Rissen?

Entsprechen die Bodenbeläge in Qualität, Muster und Farbeder Baubeschreibung

Ist der Übergang der Bodenbeläge bzw. der Wechsel vonBodenbelägen unter dem Türblatt?

Ist an Vor� bzw. Rücksprüngen und anderen Einbauteilensauber angearbeitet?

Ist die Sockelleiste exakt angebracht?

Ist der Bodenbelag bis zur Übergabe ausreichend geschützt?

Page 478: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

477

2 DIN�Normen InhaltsverzeichnisDokumentnummer Ausgabe Titel

DIN V 105�100 2005�10 Mauerziegel – Teil 100: Mauerziegel mit besonde�ren Eigenschaften

DIN V 106 2005�10 Kalksandsteine mit besonderen Eigenschaften

DIN 107 1974�04 Bezeichnung mit links oder rechts im Bauwesen

DIN 272 1986�02 Prüfung von Magnesiaestrich

DIN 276 1993�06 Kosten im Hochbau

DIN 277�1 2005�02 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken imHochbau – Teil 1: Begriffe, Ermittlungsgrundlagen

DIN 277�2 2005�02 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken imHochbau – Teil 2: Gliederung der Netto�Grund�fläche (Nutzflächen, Technische Funktionsflächenund Verkehrsflächen)

DIN 277�3 2005�04 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken imHochbau – Teil 3: Mengen und Bezugseinheiten

DIN 1045�1 2001�07 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbe�ton – Teil 1: Bemessung und Konstruktion

DIN 1045�2 2001�07 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbe�ton – Teil 2: Beton; Festlegung, Eigenschaften,Herstellung und Konformität; Anwendungsregelnzu DIN EN 206�1

DIN 1045�2/A1 2005�01 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbe�ton – Teil 2: Beton – Festlegungen, Eigenschaften,Herstellung und Konformität; Anwendungsregelnzu DIN EN 206�1; Änderung A1

DIN 1045�3 2001�07 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbe�ton – Teil 3: Bauausführung

DIN 1045�3/A1 2005�01 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbe�ton – Teil 3: Bauausführung; Änderung A1

DIN 1045�4 2001�07 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbe�ton – Teil 4: Ergänzende Regeln für die Herstellungund die Konformität von Fertigteilen

DIN 1045�100 2005�02 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbe�ton – Teil 100: Ziegeldecken

DIN 1052 2004�08 Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holz�bauwerken – Allgemeine Bemessungsregeln undBemessungsregeln für den Hochbau

DIN 1053�1 1996�11 Mauerwerk – Teil 1: Berechnung und Ausführung

Page 479: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

478

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN 1053�2 1996�11 Mauerwerk – Teil 2: Mauerwerksfestigkeitsklassenaufgrund von Eignungsprüfungen

DIN 1053�3 1990�02 Mauerwerk; Bewehrtes Mauerwerk; Berechnungund Ausführung

DIN 1053�4 2004�02 Mauerwerk – Teil 4: Fertigbauteile

DIN 1053�100 2006�08 Mauerwerk – Teil 100: Berechnung auf der Grund�lage des semiprobabilistischen Sicherheitskonzepts

DIN 1054 2005�01 Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd� undGrundbau

DIN 1055�1 2002�06 Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1: Wichten undFlächenlasten von Baustoffen, Bauteilen undLagerstoffen

DIN 1055�2 1976�02 Lastannahmen für Bauten; Bodenkenngrößen,Wichte, Reibungswinkel, Kohäsion, Wandreibung�winkel

DIN 1055�3 2006�03 Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 3: Eigen� undNutzlasten für Hochbauten

DIN 1055�4 2005�03 Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 4: Windlasten

DIN 1055�5 2005�07 Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 5: Schnee� undEislasten

DIN 1055�7 2002�11 Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 7: Temperatur�einwirkungen

DIN 1055�8 2003�01 Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 8: Einwirkungenwährend der Bauausführung

DIN 1055�9 2003�08 Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 9: Außerge�wöhnliche Einwirkungen

DIN 1055�10 2004�07 Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 10: Einwirkun�gen infolge Krane und Maschinen

DIN 1055�100 2001�03 Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 100: Grundlagender Tragwerksplanung – Sicherheitskonzept undBemessungsregeln

DIN 1072 1985�12 Straßen� und Wegbrücken; Lastannahmen

DIN 1074 2006�09 Holzbrücken

DIN 1101 2000�06 Holzwolle�Leichtbauplatten und Mehrschicht�Leichtbauplatten als Dämmstoffe für das Bauwe�sen – Anforderungen, Prüfung

DIN 1102 1989�11 Holzwolle�Leichtbauplatten und Mehrschicht�Leichtbauplatten nach DIN 1101 als Dämmstoffefür das Bauwesen; Verwendung, Verarbeitung

Page 480: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

479

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN 1164�10 2004�08 Zement mit besonderen Eigenschaften – Teil 10:Zusammensetzung, Anforderungen und Überein�stimmungsnachweis von Normalzement mit beson�deren Eigenschaften

DIN 1356�1 1995�02 Bauzeichnungen – Teil 1: Arten, Inhalte undGrundregeln der Darstellung

DIN 1356�6 2006�05 Technische Produktdokumentation – Bauzeichnun�gen – Teil 6: Bauaufnahmezeichnungen

DIN 1946�4 1999�03 Raumlufttechnik – Teil 4: RaumlufttechnischeAnlagen in Krankenhäusern (VDI�Lüftungsregeln)

DIN 1946�6 1998�10 Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen;Anforderungen, Ausführung, Abnahme (VDI�Lüftungsregeln)

DIN 1946�7 1992�06 Raumlufttechnik; Raumlufttechnische Anlagen inLaboratorien (VDI�Lüftungsregeln)

DIN 1960 2006�05 VOB Vergabe� und Vertragsordnung für Bauleistun�gen – Teil A: Allgemeine Bestimmungen für dieVergabe von Bauleistungen

DIN 1961 2006�10 VOB Vergabe� und Vertragsordnung für Bauleistun�gen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen fürdie Ausführung von Bauleistungen

DIN 1986�3 2004�11 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grund�stücke – Teil 3: Regeln für Betrieb und Wartung

DIN 1986�4 2003�02 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grund�stücke – Teil 4: Verwendungsbereiche von Abwas�serrohren und �formstücken verschiedener Werk�stoffe

DIN 1986�30 2003�02 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grund�stücke – Teil 30: Instandhaltung

DIN 1986�100 2002�03 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grund�stücke – Teil 100: Zusätzliche Bestimmungen zuDIN EN 752 und DIN EN 12056

DIN 1988�2 1988�12 Technische Regeln für Trinkwasser�Installationen(TRWI); Planung und Ausführung; Bauteile, Appa�rate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGW

DIN 1988�2Beiblatt 1

1988�12 Technische Regeln für Trinkwasser�Installationen(TRWI); Zusammenstellung von Normen und ande�ren Technischen Regeln über Werkstoffe, Bauteileund Apparate; Technische Regel des DVGW

Page 481: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

480

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN 1988�6 2002�05 Technische Regeln für Trinkwasser�Installationen(TRWI) – Teil 6: Feuerlösch� und Brandschutzanla�gen – Technische Regel des DVGW

DIN 1989�1 2002�04 Regenwassernutzungsanlagen – Teil 1: Planung,Ausführung, Betrieb und Wartung

DIN 1999�100 2003�10 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten – Teil100: Anforderungen für die Anwendung von Ab�scheideranlagen nach DIN EN 858�1 und DIN EN858�2

DIN 2000 2000�10 Zentrale Trinkwasserversorgung – Leitsätze fürAnforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau,Betrieb und Instandhaltung der Versorgungsanla�gen – Technische Regel des DVGW

DIN 4020 2003�09 Geotechnische Untersuchungen für bautechnischeZwecke

DIN 4040�100 2004�12 Abscheideranlagen für Fette – Teil 100: Anforde�rungen an die Anwendung von Abscheideranlagennach DIN EN 1825�1 und DIN EN 1825�2

DIN 4074�1 2003�06 Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit – Teil 1:Nadelschnittholz

DIN 4074�5 2003�06 Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit – Teil 5:Laubschnittholz

DIN 4095 1990�06 Baugrund; Dränung zum Schutz baulicher Anlagen;Planung, Bemessung und Ausführung

DIN 4102�1 1998�05 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfun�gen

DIN 4102�2 1977�09 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen;Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen

DIN 4102�3 1977�09 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen;Brandwände und nichttragende Außenwände,Begriffe, Anforderungen und Prüfungen

DIN 4102�4 1994�03 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen;Zusammenstellung und Anwendung klassifizierterBaustoffe, Bauteile und Sonderbauteile

DIN 4102�4/A1 2004�11 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen –Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifi�zierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile;Änderung A1

Page 482: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

481

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN 4102�5 1977�09 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen;Feuerschutzabschlüsse, Abschlüsse in Fahrschacht�wänden und gegen Feuer widerstandsfähige Ver�glasungen, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen

DIN 4102�6 1977�09 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen;Lüftungsleitungen, Begriffe, Anforderungen undPrüfungen

DIN 4102�7 1998�07 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen –Teil 7: Bedachungen; Begriffe, Anforderungen undPrüfungen

DIN 4102�13 1990�05 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen;Brandschutzverglasungen; Begriffe, Anforderungenund Prüfungen

DIN 4102�22 2004�11 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen –Teil 22: Anwendungsnorm zu DIN 4102�4 auf derBemessungsbasis von Teilsicherheitsbeiwerten

DIN 4103�1 1984�07 Nichttragende innere Trennwände; Anforderungen,Nachweise

DIN 4103�2 1985�12 Nichttragende innere Trennwände; Trennwände ausGips�Wandbauplatten

DIN 4103�4 1988�11 Nichttragende innere Trennwände; Unterkonstruk�tion in Holzbauart

DIN 4108Beiblatt 1

1982�04 Wärmeschutz im Hochbau; Inhaltsverzeichnisse;Stichwortverzeichnis

DIN 4108Beiblatt 2

2006�03 Wärmeschutz und Energie�Einsparung in Gebäu�den – Wärmebrücken – Planungs� und Ausfüh�rungsbeispiele

DIN 4108�1 1981�08 Wärmeschutz im Hochbau; Größen und Einheiten

DIN 4108�2 2003�07 Wärmeschutz und Energie�Einsparung in Gebäu�den – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wär�meschutz

DIN 4108�3 2001�07 Wärmeschutz und Energie�Einsparung in Gebäu�den – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz; Anfor�derungen, Berechnungsverfahren und Hinweise fürPlanung und Ausführung

DIN V 4108�4 2004�07 Wärmeschutz und Energie�Einsparung in Gebäu�den – Teil 4: Wärme� und feuchteschutztechnischeBemessungswerte

DIN V 4108�4/A1 2006�06 Wärmeschutz und Energie�Einsparung in Gebäu�den – Teil 4: Wärme� und feuchteschutztechnischeBemessungswerte; Änderung A1

Page 483: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

482

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN V 4108�6 2003�06 Wärmeschutz und Energie�Einsparung in Gebäu�den – Teil 6: Berechnung des Jahresheizwärme�und des Jahresheizenergiebedarfs

DIN 4108�7 2001�08 Wärmeschutz und Energie�Einsparung in Gebäu�den – Teil 7: Luftdichtheit von Gebäuden, Anfor�derungen, Planungs�und Ausführungsempfehlun�gen sowie �beispiele

DIN V 4108�10 2004�06 Wärmeschutz� und Energie�Einsparung in Gebäu�den – Anwendungsbezogene Anforderungen anWärmedämmstoffe – Teil 10: Werkmäßig herge�stellte Wärmedämmstoffe

DIN 4109 1989�11 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen undNachweise

DIN 4109Beiblatt 1

1989�11 Schallschutz im Hochbau; Ausführungsbeispieleund Rechenverfahren

DIN 4109Beiblatt 2

1989�11 Schallschutz im Hochbau; Hinweise für Planungund Ausführung; Vorschläge für einen erhöhtenSchallschutz; Empfehlungen für den Schallschutzim eigenen Wohn� oder Arbeitsbereich

DIN 4109Beiblatt 3

1996�06 Schallschutz im Hochbau – Berechnung von R'w,R fürden Nachweis der Eignung nach DIN 4109 ausWerten des im Labor ermittelten Schalldämm�Maßes Rw

DIN 4109/A1 2001�01 Schallschutz im Hochbau – Anforderungen undNachweise; Änderung A1

DIN 4109Beiblatt 1/A1

2003�09 Schallschutz im Hochbau – Ausführungsbeispieleund Rechenverfahren; Änderung A1

DIN 4121 1978�07 Hängende Drahtputzdecken; Putzdecken mitMetallputzträgern, Rabitzdecken, Anforderungenfür die Ausführung

DIN 4123 2000�09 Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangun�gen im Bereich bestehender Gebäude

DIN 4124 2002�10 Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau,Arbeitsraumbreiten

DIN 4149 2005�04 Bauten in deutschen Erdbebengebieten – Lastan�nahmen, Bemessung und Ausführung üblicherHochbauten

DIN V 4165�100 2005�10 Porenbetonsteine – Teil 100: Plansteine und Pla�nelemente mit besonderen Eigenschaften

DIN 4166 1997�10 Porenbeton�Bauplatten und Porenbeton�Planbauplatten

Page 484: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

483

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN 4172 1955�07 Maßordnung im Hochbau

DIN 4213 2003�07 Anwendung von vorgefertigten bewehrten Bautei�len aus haufwerksporigem Leichtbeton in Bauwer�ken

DIN 4226�100 2002�02 Gesteinskörnungen für Beton und Mörtel –Teil 100: Rezyklierte Gesteinskörnungen

DIN 4242 1979�01 Glasbaustein�Wände; Ausführung und Bemessung

DIN 4261�1 2002�12 Kleinkläranlagen – Teil 1: Anlagen zur Abwasser�vorbehandlung

DIN 4420�1 2004�03 Arbeits� und Schutzgerüste – Teil 1: Schutzgerü�ste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstrukti�on und Bemessung

DIN 4420�2 1990�12 Arbeits� und Schutzgerüste; Leitergerüste; Sicher�heitstechnische Anforderungen

DIN 4420�3 2006�01 Arbeits� und Schutzgerüste – Teil 3: AusgewählteGerüstbauarten und ihre Regelausführungen

DIN 4426 2001�09 Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anla�gen – Sicherheitstechnische Anforderungen anArbeitsplätze und Verkehrswege – Planung undAusführung

DIN V 4701�10 2003�08 Energetische Bewertung heiz� und raumlufttech�nischer Anlagen – Teil 10: Heizung, Trinkwasserer�wärmung, Lüftung

DIN V 4701�10Beiblatt 1

2002�02 Energetische Bewertung heiz� und raumlufttech�nischer Anlagen – Teil 10: Diagramme und Pla�nungshilfen für ausgewählte Anlagensysteme mitStandardkomponenten

DIN V 4701�12 2004�02 Energetische Bewertung heiz� und raumlufttech�nischer Anlagen im Bestand – Teil 12: Wärmeer�zeuger und Trinkwassererwärmung

DIN 4703�1 1999�12 Raumheizkörper – Teil 1: Maße von Gliedheizkör�pern

DIN 4703�3 2000�10 Raumheizkörper – Teil 3: Umrechnung der Norm�Wärmeleistung

DIN 4721 2001�06 Kunststoff�Rohrleitungssysteme für Warmwasser�Fußbodenheizung und Heizkörperanbindung –Polyethylen erhöhter Temperaturbeständigkeit (PE�RT)

DIN 4725�200 2001�03 Warmwasser�Fußbodenheizungen – Systeme undKomponenten – Teil 200: Bestimmungen derWärmeleistung (Rohrüberdeckung ≥ 0,065 m)

Page 485: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

484

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN 4844�1 2005�05 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben undSicherheitszeichen – Teil 1: Gestaltungsgrundlagenfür Sicherheitszeichen zur Anwendung in Arbeits�stätten und in öffentlichen Bereichen (ISO 3864�1:2002 modifiziert)

DIN 4844�2 2001�02 Sicherheitskennzeichnung – Teil 2: Darstellung vonSicherheitszeichen

DIN 4844�2/A1 2004�05 Sicherheitskennzeichnung – Teil 2: Darstellung vonSicherheitszeichen – Änderung A1

DIN 4844�3 2003�09 Sicherheitskennzeichnung – Teil 3: Flucht� undRettungspläne

DIN 5034�1 1999�10 Tageslicht in Innenräumen – Teil 1: AllgemeineAnforderungen

DIN 5034�2 1985�02 Tageslicht in Innenräumen; Grundlagen

DIN 5034�3 1994�09 Tageslicht in Innenräumen – Teil 3: Berechnung

DIN 5034�4 1994�09 Tageslicht in Innenräumen – Teil 4: VereinfachteBestimmung von Mindestfenstergrößen für Wohn�räume

DIN 5034�5 1993�01 Tageslicht in Innenräumen; Messung

DIN 5034�6 1995�06 Tageslicht in Innenräumen – Teil 6: VereinfachteBestimmung zweckmäßiger Abmessungen vonOberlichtöffnungen in Dachflächen

DIN 5035�2 1990�09 Beleuchtung mit künstlichem Licht; Richtwerte fürArbeitsstätten in Innenräumen und im Freien

DIN 5035�3 2006�07 Beleuchtung mit künstlichem Licht – Teil 3: Be�leuchtung im Gesundheitswesen

DIN 5035�4 1983�02 Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht;Spezielle Empfehlungen für die Beleuchtung vonUnterrichtsstätten

DIN 5035�6 1990�12 Beleuchtung mit künstlichem Licht; Messung undBewertung

DIN 5035�7 2004�08 Beleuchtung mit künstlichem Licht – Teil 7: Be�leuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplät�zen

DIN 5035�8 1994�05 Beleuchtung mit künstlichem Licht; SpezielleAnforderungen zur Einzelplatzbeleuchtung inBüroräumen und büroähnlichen Räumen

DIN 13080 2003�07 Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereicheund Funktionsstellen

Page 486: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

485

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN 13080 Bei�blatt 1

2003�07 Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereicheund Funktionsstellen – Hinweise zur Anwendungfür Allgemeine Krankenhäuser

DIN 13080Beiblatt 2

2003�07 Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereicheund Funktionsstellen – Hinweise zur Anwendungfür Hochschul� und Universitätskliniken

DIN 13080Beiblatt 3

1999�10 Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereicheund Funktionsstellen – Formblatt zur Ermittlungvon Flächen im Krankenhaus

DIN 13080Beiblatt 4

2004�07 Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereicheund Funktionsstellen – Begriffe und Gliederung derZielplanung für Allgemeine Krankenhäuser

DIN 14034�6 2005�11 Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen – Teil6: Bauliche Einrichtungen

DIN 14090 2003�05 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

DIN 14092�1 2001�10 Feuerwehrhäuser – Teil 1: Planungsgrundlagen

DIN 14094�1 2004�01 Feuerwehrwesen – Notleiteranlagen – Teil 1:Notleiter mit und ohne Rückenschutz, Haltevor�richtung, Podeste

DIN 14095 1998�08 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen

DIN 14096�1 2000�01 Brandschutzordnung – Teil 1: Allgemeines und TeilA (Aushang); Regeln für das Erstellen und dasAushängen

DIN 14096�2 2000�01 Brandschutzordnung – Teil 2: Teil B (für Personenohne besondere Brandschutzaufgaben); Regeln fürdas Erstellen

DIN 14096�3 2000�01 Brandschutzordnung – Teil 3: Teil C (für Personenmit besonderen Brandschutzaufgaben); Regeln fürdas Erstellen

DIN 14675 2003�11 Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb

DIN 15306 2002�06 Aufzüge – Personenaufzüge für Wohngebäude –Baumaße, Fahrkorbmaße, Türmaße

DIN 15309 2002�12 Aufzüge – Personenaufzüge für andere als Wohn�gebäude sowie Bettenaufzüge – Baumaße, Fahr�korbmaße, Türmaße

DIN 18000 1984�05 Modulordnung im Bauwesen

DIN 18005�1 2002�07 Schallschutz im Städtebau – Teil 1: Grundlagenund Hinweise für die Planung

Page 487: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

486

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN 18005�1 Bei�blatt 1

1987�05 Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren;Schalltechnische Orientierungswerte für die städ�tebauliche Planung

DIN 18005�2 1991�09 Schallschutz im Städtebau; Lärmkarten; Kartenmä�ßige Darstellung von Schallimmissionen

DIN 18012 2000�11 Haus�Anschlusseinrichtungen in Gebäuden –Raum� und Flächenbedarf – Planungsgrundlagen

DIN 18013 1981�04 Nischen für Zählerplätze (Elektrizitätszähler)

DIN 18014 1994�02 Fundamenterder

DIN 18015�1 2002�09 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 1:Planungsgrundlagen

DIN 18015�2 2004�08 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 2: Artund Umfang der Mindestausstattung

DIN 18015�3 1999�04 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 3:Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel

DIN 18017�1 1987�02 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohneAußenfenster; Einzelschachtanlagen ohne Ventila�toren

DIN 18017�3 1990�08 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohneAußenfenster, mit Ventilatoren

DIN 18022 1989�11 Küchen, Bäder und WCs im Wohnungsbau; Pla�nungsgrundlagen

DIN 18024�1 1998�01 Barrierefreies Bauen – Teil 1: Straßen, Plätze,Wege, öffentliche Verkehrs� und Grünanlagensowie Spielplätze; Planungsgrundlagen

DIN 18024�2 1996�11 Barrierefreies Bauen – Teil 2: Öffentlich zugängigeGebäude und Arbeitsstätten, Planungsgrundlagen

DIN 18025�1 1992�12 Barrierefreie Wohnungen; Wohnungen für Roll�stuhlbenutzer; Planungsgrundlagen

DIN 18025�2 1992�12 Barrierefreie Wohnungen; Planungsgrundlagen

DIN 18032�1 2003�09 Sporthallen – Hallen und Räume für Sport undMehrzwecknutzung – Teil 1: Grundsätze für diePlanung

DIN V 18032�2 2001�04 Sporthallen – Hallen für Turnen, Spiele und Mehr�zwecknutzung – Teil 2: Sportböden; Anforderun�gen, Prüfungen

DIN 18032�3 1997�04 Sporthallen – Hallen für Turnen und Spielen undMehrzwecknutzung – Teil 3: Prüfung der Ballwurf�sicherheit

Page 488: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

487

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN 18032�4 2002�08 Sporthallen – Hallen für Turnen, Spiele und Mehr�zwecknutzung – Teil 4: Doppelschalige Trennvor�hänge

DIN 18032�5 2002�08 Sporthallen – Hallen für Turnen, Spiele und Mehr�zwecknutzung – Teil 5: Ausziehbare Tribünen

DIN 18032�6 1982�04 Sporthallen; Hallen für Turnen und Spiele; BaulicheMaßnahmen für Einbau und Verankerung vonSportgeräten

DIN 18034 1999�12 Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforde�rungen und Hinweise für die Planung und denBetrieb

DIN 18035�1 2003�02 Sportplätze – Teil 1: Freianlagen für Spiele undLeichtathletik, Planung und Maße

DIN 18035�2 2003�07 Sportplätze – Teil 2: Bewässerung

DIN 18035�3 2006�09 Sportplätze – Teil 3: Entwässerung

DIN 18035�4 1991�07 Sportplätze; Rasenflächen

DIN V 18035�6 2004�10 Sportplätze – Teil 6: Kunststoffflächen

DIN V 18035�7 2002�06 Sportplätze – Teil 7: Kunststoffrasenflächen

DIN 18036 1992�11 Eissportanlagen; Anlagen für den Eissport mitKunsteisflächen; Grundlagen für Planung und Bau

DIN 18041 2004�05 Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen

DIN 18055 1981�10 Fenster; Fugendurchlässigkeit, Schlagregendicht�heit und mechanische Beanspruchung; Anforde�rungen und Prüfung

DIN 18056 1966�06 Fensterwände; Bemessung und Ausführung

DIN 18057 2005�08 Betonfenster – Bemessung, Anforderungen, Prü�fungen

DIN 18065 2000�01 Gebäudetreppen – Definitionen, Messregeln,Hauptmaße

DIN 18069 1985�11 Tragbolzentreppen für Wohngebäude; Bemessungund Ausführung

DIN 18073 1990�11 Rollabschlüsse, Sonnenschutz� und Verdunkelungs�anlagen im Bauwesen; Begriffe, Anforderungen

DIN 18090 1997�01 Aufzüge – Fahrschacht�Dreh� und �Falttüren fürFahrschächte mit Wänden der Feuerwiderstands�klasse F 90

DIN 18091 1993�07 Aufzüge; Schacht�Schiebetüren für Fahrschächtemit Wänden der Feuerwiderstandklasse F 90

Page 489: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

488

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN 18093 1987�06 Feuerschutzabschlüsse; Einbau von Feuerschutztü�ren in massive Wände aus Mauerwerk oder Beton;Ankerlagen, Ankerformen, Einbau

DIN 18095�1 1988�10 Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderun�gen

DIN 18100 1983�10 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entspre�chend DIN 4172

DIN 18101 1985�01 Türen; Türen für den Wohnungsbau; Türblattgrö�ßen, Bandsitz und Schlosssitz; Gegenseitige Ab�hängigkeit der Maße

DIN 18148 2000�10 Hohlwandplatten aus Leichtbeton

DIN V 18152�100 2005�10 Vollsteine und Vollblöcke aus Leichtbeton – Teil100: Vollsteine und Vollböcke mit besonderenEigenschaften

DIN V 18153�100 2005�10 Mauersteine aus Beton (Normalbeton) – Teil 100:Mauersteine mit besonderen Eigenschaften

DIN 18156�3 1980�07 Stoffe für keramische Bekleidungen im Dünnbett�verfahren; Dispersionsklebstoffe

DIN 18157�1 1979�07 Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünn�bettverfahren; Hydraulisch erhärtende Dünnbett�mörtel

DIN 18157�2 1982�10 Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünn�bettverfahren; Dispersionsklebstoffe

DIN 18157�3 1986�04 Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünn�bettverfahren; Epoxidharzklebstoffe

DIN 18158 1986�09 Bodenklinkerplatten

DIN 18159�1 1991�12 Schaumkunststoffe als Ortschäume im Bauwesen;Polyurethan�Ortschaum für die Wärme� undKältedämmung; Anwendung, Eigenschaften, Aus�führung, Prüfung

DIN 18159�2 1978�06 Schaumkunststoffe als Ortschäume im Bauwesen;Harnstoff�Formaldehydharz�Ortschaum für dieWärmedämmung, Anwendung, Eigenschaften,Ausführung, Prüfung

DIN V 18160�1 2006�01 Abgasanlagen – Teil 1: Planung und Ausführung

DIN V 18160�1Beiblatt 1

2006�01 Abgasanlagen – Teil 1: Planung und Ausführung;Nationale Ergänzung zur Anwendung von Metall�Abgasanlagen nach DIN EN 1856�1, von Innenroh�ren und Verbindungsstücken nach DIN EN 1856�2,der Zulässigkeit von Werkstoffen und der Korrosi�onswiderstandsklassen

Page 490: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

489

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN V 18160�1Beiblatt 2

2006�01 Abgasanlagen – Teil 1: Planung und Ausführung;Nationale Ergänzung zur Anwendung von Keramik�Innenschalen nach DIN EN 1457, Zuordnung derKennzeichnungsklassen für Montage�Abgasanlagen

DIN 18160�5 1998�05 Abgasanlagen – Teil 5: Einrichtungen für Schorn�steinfegerarbeiten; Anforderungen, Planung undAusführung

DIN V 18160�60 2006�01 Abgasanlagen – Teil 60: Nachweise für das Brand�verhalten von Abgasanlagen und Bauteilen vonAbgasanlagen; Begriffe, Anforderungen und Prü�fungen

DIN 18161�1 1976�12 Korkerzeugnisse als Dämmstoffe für das Bauwesen;Dämmstoffe für die Wärmedämmung

DIN 18162 2000�10 Wandbauplatten aus Leichtbeton, unbewehrt

DIN 18174 1981�01 Schaumglas als Dämmstoff für das Bauwesen;Dämmstoffe für die Wärmedämmung

DIN 18181 1990�09 Gipskartonplatten im Hochbau; Grundlagen für dieVerarbeitung

DIN 18182�1 2006�08 Zubehör für die Verarbeitung von Gipsplatten –Teil 1: Profile aus Stahlblech

DIN 18182�2 1987�01 Zubehör für die Verarbeitung von Gipskartonplat�ten; Schnellbauschrauben

DIN 18182�3 1987�01 Zubehör für die Verarbeitung von Gipskartonplat�ten; Klammern

DIN 18182�4 1987�01 Zubehör für die Verarbeitung von Gipskartonplat�ten; Nägel

DIN 18183 1988�11 Montagewände aus Gipskartonplatten; Ausführungvon Metallständerwänden

DIN 18184 1991�06 Gipskarton�Verbundplatten mit Polystyrol� oderPolyurethan�Hartschaum als Dämmstoff

DIN 18195Beiblatt 1

2006�01 Bauwerksabdichtungen – Beispiele für die Anord�nung der Abdichtung bei Abdichtungen

DIN 18195�1 2000�08 Bauwerksabdichtungen – Teil 1: Grundsätze, Defi�nitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten

DIN 18195�2 2000�08 Bauwerksabdichtungen – Teil 2: Stoffe

DIN 18195�3 2000�08 Bauwerksabdichtungen – Teil 3: Anforderungen anden Untergrund und Verarbeitung der Stoffe

Page 491: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

490

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN 18195�4 2000�08 Bauwerksabdichtungen – Teil 4: Abdichtungengegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser)und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplattenund Wänden, Bemessung und Ausführung

DIN 18195�5 2000�08 Bauwerksabdichtungen – Teil 5: Abdichtungengegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächenund in Nassräumen; Bemessung und Ausführung

DIN 18195�6 2000�08 Bauwerksabdichtungen – Teil 6: Abdichtungengegen von außen drückendes Wasser und aufstau�endes Sickerwasser; Bemessung und Ausführung

DIN 18195�7 1989�06 Bauwerksabdichtungen; Abdichtungen gegen voninnen drückendes Wasser; Bemessung und Aus�führung

DIN 18195�8 2004�03 Bauwerksabdichtungen – Teil 8: Abdichtungen überBewegungsfugen

DIN 18195�9 2004�03 Bauwerksabdichtungen – Teil 9: Durchdringungen,Übergänge, An� und Abschlüsse

DIN 18195�10 2004�03 Bauwerksabdichtungen – Teil 10: Schutzschichtenund Schutzmaßnahmen

DIN 18196 2006�06 Erd� und Grundbau – Bodenklassifikation fürbautechnische Zwecke

DIN V 18197 2005�10 Abdichten von Fugen in Beton mit Fugenbändern

DIN 18202 2005�10 Toleranzen im Hochbau – Bauwerke

DIN 18203�1 1997�04 Toleranzen im Hochbau – Teil 1: Vorgefertigte Teileaus Beton, Stahlbeton und Spannbeton

DIN 18203�2 2006�08 Toleranzen im Hochbau – Teil 2: Vorgefertigte Teileaus Stahl

DIN 18203�3 1984�08 Toleranzen im Hochbau; Bauteile aus Holz undHolzwerkstoffen

DIN 18205 1996�04 Bedarfsplanung im Bauwesen

DIN 18230�1 1998�05 Baulicher Brandschutz im Industriebau – Teil 1:Rechnerisch erforderliche Feuerwiderstandsdauer

DIN 18230�2 1999�01 Baulicher Brandschutz im Industriebau – Teil 2:Ermittlung des Abbrandverhaltens von Materialienin Lageranordnung – Werte für den Abbrandfak�tor m

DIN 18230�3 2002�08 Baulicher Brandschutz im Industriebau – Teil 3:Rechenwerte

DIN 18232�1 2002�02 Rauch� und Wärmefreihaltung – Teil 1: Begriffe,Aufgabenstellung

Page 492: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

491

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN 18232�2 2003�06 Rauch� und Wärmefreihaltung – Teil 2: NatürlicheRauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforde�rungen und Einbau

DIN 18232�5 2003�04 Rauch� und Wärmefreihaltung – Teil 5: Maschi�nelle Rauchabzugsanlagen (MRA); Anforderungen,Bemessung

DIN 18251�1 2002�07 Schlösser – Einsteckschlösser – Teil 1: Einsteck�schlösser für gefälzte Türen

DIN 18251�2 2002�11 Schlösser – Einsteckschlösser – Teil 2: Einsteck�schlösser für Rohrrahmentüren

DIN 18251�3 2002�11 Schlösser – Einsteckschlösser – Teil 3: Einsteck�schlösser als Mehrfachverriegelung

DIN 18255 2002�05 Baubeschläge – Türdrücker, Türschilder und Türro�setten – Begriffe, Maße, Anforderungen, Kenn�zeichnung

DIN 18257 2003�03 Baubeschläge – Schutzbeschläge – Begriffe, Maße,Anforderungen, Kennzeichnung

DIN 18515�1 1998�08 Außenwandbekleidungen – Teil 1: AngemörtelteFliesen oder Platten; Grundsätze für Planung undAusführung

DIN 18515�2 1993�04 Außenwandbekleidungen; Anmauerung auf Auf�standsflächen; Grundsätze für Planung und Aus�führung

DIN 18516�1 1999�12 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet – Teil 1:Anforderungen, Prüfgrundsätze

DIN 18516�3 1999�12 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet – Teil 3:Naturwerkstein; Anforderungen, Bemessung

DIN 18516�4 1990�02 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet; Einschei�ben�Sicherheitsglas; Anforderungen, Bemessung,Prüfung

DIN 18516�5 1999�12 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet – Teil 5:Betonwerkstein; Anforderungen, Bemessung

DIN 18530 1987�03 Massive Deckenkonstruktionen für Dächer; Planungund Ausführung

DIN 18531�1 2005�11 Dachabdichtungen – Abdichtungen für nichtgenutzte Dächer – Teil 1: Begriffe, Anforderungen,Planungsgrundsätze

DIN 18531�2 2005�11 Dachabdichtungen – Abdichtungen für nichtgenutzte Dächer – Teil 2: Stoffe

Page 493: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

492

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN 18531�3 2005�11 Dachabdichtungen – Abdichtungen für nichtgenutzte Dächer – Teil 3: Bemessung, Verarbeitungder Stoffe, Ausführung der Dachabdichtungen

DIN 18531�4 2005�11 Dachabdichtungen – Abdichtungen für nichtgenutzte Dächer – Teil 4: Instandhaltung

DIN 18540 1995�02 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mitFugendichtstoffen

DIN 18541�1 2006�09 Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffenzur Abdichtung von Fugen in Ortbeton – Teil 1:Begriffe, Formen, Maße, Kennzeichnung

DIN 18541�2 2006�09 Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffenzur Abdichtung von Fugen in Ortbeton – Teil 2:Anforderungen an die Werkstoffe, Prüfung undÜberwachung

DIN 18545�1 1992�02 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen;Anforderungen an Glasfalze

DIN 18545�2 2001�02 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen – Teil2: Dichtstoffe, Bezeichnung, Anforderungen, Prü�fung

DIN 18545�3 1992�02 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen;Verglasungssysteme

DIN V 18550 2005�04 Putz und Putzsysteme – Ausführung

DIN 18551 2005�01 Spritzbeton – Anforderungen, Herstellung, Bemes�sung und Konformität

DIN 18558 1985�01 Kunstharzputze; Begriffe, Anforderungen, Ausfüh�rung

DIN V 18559 1988�12 Wärmedämm�Verbundsysteme; Begriffe, Allgemei�ne Angaben

DIN 18560�1 2004�04 Estriche im Bauwesen – Teil 1: Allgemeine Anfor�derungen, Prüfung und Ausführung

DIN 18560�2 2004�04 Estriche im Bauwesen – Teil 2: Estriche und Hei�zestriche auf Dämmschichten (schwimmendeEstriche)

DIN 18560�3 2006�03 Estriche im Bauwesen – Teil 3: Verbundestriche

DIN 18560�4 2004�04 Estriche im Bauwesen – Teil 4: Estriche auf Trenn�schicht

DIN 18560�7 2004�04 Estriche im Bauwesen – Teil 7: Hochbeanspruch�bare Estriche (Industrieestriche)

Page 494: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

493

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN V 18599�1 2005�07 Energetische Bewertung von Gebäuden – Berech�nung des Nutz�, End� und Primärenergiebedarfs fürHeizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser undBeleuchtung – Teil 1: Allgemeine Bilanzierungs�verfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung derEnergieträger

DIN V 18599�2 2005�07 Energetische Bewertung von Gebäuden – Berech�nung des Nutz�, End� und Primärenergiebedarfs fürHeizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser undBeleuchtung – Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizenund Kühlen von Gebäudezonen

DIN V 18599�3 2005�07 Energetische Bewertung von Gebäuden – Berech�nung des Nutz�, End� und Primärenergiebedarfs fürHeizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser undBeleuchtung – Teil 3: Nutzenergiebedarf für dieenergetische Luftaufbereitung

DIN V 18599�4 2005�07 Energetische Bewertung von Gebäuden – Berech�nung des Nutz�, End� und Primärenergiebedarfs fürHeizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser undBeleuchtung – Teil 4: Nutz� und Endenergiebedarffür Beleuchtung

DIN V 18599�5 2005�07 Energetische Bewertung von Gebäuden – Berech�nung des Nutz�, End� und Primärenergiebedarfs fürHeizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser undBeleuchtung – Teil 5: Endenergiebedarf von Heiz�systemen

DIN V 18599�6 2005�07 Energetische Bewertung von Gebäuden – Berech�nung des Nutz�, End� und Primärenergiebedarfs fürHeizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser undBeleuchtung – Teil 6: Endenergiebedarf von Woh�nungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen fürden Wohnungsbau

DIN V 18599�7 2005�07 Energetische Bewertung von Gebäuden – Berech�nung des Nutz�, End� und Primärenergiebedarfs fürHeizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser undBeleuchtung – Teil 7: Endenergiebedarf vonRaumlufttechnik� und Klimakältesystemen für denNichtwohnungsbau

DIN V 18599�8 2005�07 Energetische Bewertung von Gebäuden – Berech�nung des Nutz�, End� und Primärenergiebedarfs fürHeizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser undBeleuchtung – Teil 8: Nutz� und Endenergiebedarfvon Warmwasserbereitungssystemen

Page 495: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

494

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN V 18599�9 2005�07 Energetische Bewertung von Gebäuden – Berech�nung des Nutz�, End� und Primärenergiebedarfs fürHeizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser undBeleuchtung – Teil 9: End� und Primärenergiebe�darf von Kraft�Wärme�Kopplungsanlagen

DIN V 18599�10 2005�07 Energetische Bewertung von Gebäuden – Berech�nung des Nutz�, End� und Primärenergiebedarfs fürHeizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser undBeleuchtung – Teil 10: Nutzungsrandbedingungen,Klimadaten

DIN 18800�1 1990�11 Stahlbauten; Bemessung und Konstruktion

DIN 18800�1/A1 1996�02 Stahlbauten – Teil 1: Bemessung und Konstruktion;Änderung A1

DIN 18800�7 2002�09 Stahlbauten – Teil 7: Ausführung und Hersteller�qualifikation

DIN 18801 1983�09 Stahlhochbau; Bemessung, Konstruktion, Herstel�lung

DIN 18807�1 1987�06 Trapezprofile im Hochbau; Stahltrapezprofile;Allgemeine Anforderungen, Ermittlung der Tragfä�higkeitswerte durch Berechnung

DIN 18807�1/A1 2001�05 Trapezprofile im Hochbau – Stahltrapezprofile –Allgemeine Anforderungen, Ermittlung der Tragfä�higkeitswerte durch Berechnung; Änderung A1

DIN 18807�3 1987�06 Trapezprofile im Hochbau; Stahltrapezprofile;Festigkeitsnachweis und konstruktive Ausbildung

DIN 18807�3/A1 2001�05 Trapezprofile im Hochbau – Stahltrapezprofile –Festigkeitsnachweis und konstruktive Ausbildung;Änderung A1

DIN 18915 2002�08 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenar�beiten

DIN 18916 2002�08 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzenund Pflanzarbeiten

DIN 18917 2002�08 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Rasen undSaatarbeiten

DIN 18918 2002�08 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Ingenieur�biologische Sicherungsbauweisen – Sicherungendurch Ansaaten, Bepflanzungen, Bauweisen mitlebenden und nicht lebenden Stoffen und Bautei�len, kombinierte Bauweisen

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Anhang

495

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN 18919 2002�08 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Entwick�lungs� und Unterhaltungspflege von Grünflächen

DIN 18920 2002�08 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutzvon Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetations�flächen bei Baumaßnahmen

DIN 18960 1999�08 Nutzungskosten im Hochbau

DIN V 20000�1 2005�12 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken –Teil 1: Holzwerkstoffe

DIN V 20000�401 2005�06 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken –Teil 401: Regeln für die Verwendung von Mauerzie�geln nach DIN EN 771�1:2005�05

DIN V 20000�402 2005�06 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken –Teil 402: Regeln für die Verwendung vonKalksandsteinen nach DIN EN 771�2:2005�05

DIN V 20000�403 2005�06 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil403: Regeln für die Verwendung von Mauersteinenaus Beton nach DIN EN 771�3:2005�05

DIN V 20000�404 2006�01 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil404: Regeln für die Verwendung von Porenbeton�steinen nach DIN EN 771�4:2005�05

DIN 31051 2003�06 Grundlagen der Instandhaltung

DIN 32984 2000�05 Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum

DIN 33942 2002�08 Barrierefreie Spielplatzgeräte – Sicherheitstechni�sche Anforderungen und Prüfverfahren

DIN 44576�4 1987�03 Elektrische Raumheizung; Fußboden�Speicherheizung; Gebrauchseigenschaften; Be�messung für Räume

DIN 52129 1993�11 Nackte Bitumenbahnen; Begriff, Bezeichnung,Anforderungen

DIN 52130 1995�11 Bitumen�Dachdichtungsbahnen – Begriffe, Be�zeichnungen, Anforderungen

DIN 52131 1995�11 Bitumen�Schweißbahnen – Begriffe, Bezeichnun�gen, Anforderungen

DIN 52132 1996�05 Polymerbitumen�Dachdichtungsbahnen – Begriffe,Bezeichnungen, Anforderungen

DIN 52133 1995�11 Polymerbitumen�Schweißbahnen – Begriffe, Be�zeichnungen, Anforderungen

DIN 52143 1985�08 Glasvlies�Bitumendachbahnen; Begriffe, Bezeich�nung, Anforderungen

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Anhang

496

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN 55350�11 1995�08 Begriffe zu Qualitätsmanagement und Statistik –Teil 11: Begriffe des Qualitätsmanagements

DIN 55699 2005�02 Verarbeitung von Wärmedämm�Verbundsystemen

DIN 58125 2002�07 Schulbau – Bautechnische Anforderungen zurVerhütung von Unfällen

DIN 68121�1 1993�09 Holzprofile für Fenster und Fenstertüren; Maße,Qualitätsanforderungen

DIN 68121�2 1990�06 Holzprofile für Fenster und Fenstertüren; Allgemei�ne Grundsätze

DIN 68702 2001�04 Holzpflaster

DIN 68706�1 2002�02 Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen – Teil 1:Türblätter; Begriffe, Maße, Anforderungen

DIN 68706�2 2002�02 Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen – Teil 2:Türzargen; Begriffe, Maße, Einbau

DIN 68800�1 1974�05 Holzschutz im Hochbau – Allgemeines

DIN 68800�2 1996�05 Holzschutz – Teil 2: Vorbeugende bauliche Maß�nahmen im Hochbau

DIN 68800�3 1990�04 Holzschutz; Vorbeugender chemischer Holzschutz

DIN 68800�4 1992�11 Holzschutz; Bekämpfungsmaßnahmen gegenholzzerstörende Pilze und Insekten

DIN EN 81�1 2000�05 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und denEinbau von Aufzügen – Teil 1: Elektrisch betriebenePersonen� und Lastenaufzüge (enthält BerichtigungAC:1999); Deutsche Fassung EN 81�1:1998 +AC:1999

DIN EN 81�1/A1 2006�03 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und denEinbau von Aufzügen – Teil 1: Elektrisch betriebenePersonen� und Lastenaufzüge; Deutsche FassungEN 81�1:1998/A1:2005

DIN EN 81�1/A2 2005�01 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und denEinbau von Aufzügen – Teil 1: Elektrisch betriebenePersonen� und Lastenaufzüge – A2: Aufstellungs�orte von Triebwerk und Steuerung sowie Seilrollen;Deutsche Fassung EN 81�1:1998/A2:2004

Page 498: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

497

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN EN 81�2 2000�05 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und denEinbau von Aufzügen – Teil 2: Hydraulisch betrie�bene Personen� und Lastenaufzüge (enthält Be�richtigung AC:1999); Deutsche Fassung EN 81�2:1998 + AC:1999

DIN EN 81�2/A1 2006�03 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und denEinbau von Aufzügen – Teil 2: Hydraulisch betrie�bene Personen� und Lastenaufzüge; DeutscheFassung EN 81�2:1998/A1:2005

DIN EN 81�2/A2 2005�01 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und denEinbau von Aufzügen – Teil 2: Hydraulisch betrie�bene Personen� und Lastenaufzüge – A2: Aufstel�lungsorte von Triebwerk und Steuerung sowieSeilrollen; Deutsche Fassung EN 81�2:1998/A2:2004

DIN EN 197�1 2004�08 Zement – Teil 1: Zusammensetzung, Anforderungenund Konformitätskriterien von Normalzement;Deutsche Fassung EN 197�1:2000 + A1:2004

DIN EN 197�2 2000�11 Zement – Teil 2: Konformitätsbewertung; DeutscheFassung EN 197�2:2000

DIN EN 197�4 2004�08 Zement – Teil 4: Zusammensetzung, Anforderungenund Konformitätskriterien von Hochofenzement mitniedriger Anfangsfestigkeit; Deutsche Fassung EN197�4:2004

DIN EN 206�1 2001�07 Beton – Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstel�lung und Konformität; Deutsche Fassung EN 206�1:2000

DIN EN 206�1/A1 2004�10 Beton – Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstel�lung und Konformität; Deutsche Fassung EN 206�1:2000/A1:2004

DIN EN 206�1/A2 2005�09 Beton – Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstel�lung und Konformität; Deutsche Fassung EN 206�1:2000/A2:2005

DIN EN 312 2003�11 Spanplatten – Anforderungen; Deutsche FassungEN 312:2003

DIN EN 336 2003�09 Bauholz für tragende Zwecke – Maße, zulässigeAbweichungen; Deutsche Fassung EN 336:2003

DIN EN 338 2003�09 Bauholz für tragende Zwecke – Festigkeitsklassen;Deutsche Fassung EN 338:2003

DIN EN 386 2002�04 Brettschichtholz – Leistungsanforderungen undMindestanforderungen an die Herstellung; Deut�sche Fassung EN 386:2001

Page 499: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

498

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN EN 410 1998�12 Glas im Bauwesen – Bestimmung der lichttechni�schen und strahlungsphysikalischen Kenngrößenvon Verglasungen; Deutsche Fassung EN 410:1998

DIN EN 413�1 2004�05 Putz� und Mauerbinder – Teil 1: Zusammensetzung,Anforderungen und Konformitätskriterien; Deut�sche Fassung EN 413�1:2004

DIN EN 459�1 2002�02 Baukalk – Teil 1: Definitionen, Anforderungen undKonformitätskriterien; Deutsche Fassung EN 459�1:2001

DIN EN 459�3 2002�02 Baukalk – Teil 3: Konformitätsbewertung; DeutscheFassung EN 459�3:2001

DIN EN 520 2005�03 Gipsplatten – Begriffe, Anforderungen undPrüfverfahren; Deutsche Fassung EN 520:2004

DIN EN 612 2005�04 Hängedachrinnen mit Aussteifung der Rinnenvor�derseite und Regenrohre aus Metallblech mitNahtverbindungen; Deutsche Fassung EN 612:2005

DIN EN 622�1 2003�09 Faserplatten – Anforderungen – Teil 1: AllgemeineAnforderungen; Deutsche Fassung EN 622�1:2003

DIN EN 673 2003�06 Glas im Bauwesen – Bestimmung des Wärme�durchgangskoeffizienten (U�Wert) – Berechnungs�verfahren (enthält Änderung A1:2000 + ÄnderungA2:2002); Deutsche Fassung EN 673:1997 +A1:2000 + A2:2002

DIN EN 752�1 1996�01 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden –Teil 1: Allgemeines und Definitionen; DeutscheFassung EN 752�1:1995

DIN EN 752�2 1996�09 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden –Teil 2: Anforderungen; Deutsche Fassung EN 752�2:1996

DIN EN 752�3 1996�09 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden –Teil 3: Planung; Deutsche Fassung EN 752�3:1996

DIN EN 752�4 1997�11 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden –Teil 4: Hydraulische Berechnung und Umwelt�schutzaspekte; Deutsche Fassung EN 752�4:1997

DIN EN 752�5 1997�11 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden –Teil 5: Sanierung; Deutsche Fassung EN 752�5:1997

DIN EN 752�6 1998�06 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden –Teil 6: Pumpanlagen; Deutsche Fassung EN 752�6:1998

Page 500: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

499

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN EN 752�7 1998�06 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden –Teil 7: Betrieb und Unterhalt; Deutsche Fassung EN752�7:1998

DIN EN 771�1 2005�05 Festlegungen für Mauersteine – Teil 1: Mauerzie�gel; Deutsche Fassung EN 771�1:2003 + A1:2005

DIN EN 771�2 2005�05 Festlegungen für Mauersteine – Teil 2: Kalksand�steine; Deutsche Fassung EN 771�2:2003 +A1:2005

DIN EN 771�3 2005�05 Festlegungen für Mauersteine – Teil 3: Mauersteineaus Beton (mit dichten und porigen Zuschlägen);Deutsche Fassung EN 771�3:2003 + A1:2005

DIN EN 771�4 2005�05 Festlegungen für Mauersteine – Teil 4: Porenbe�tonsteine; Deutsche Fassung EN 771�4:2003 +A1:2005

DIN EN 806�1 2001�12 Technische Regeln für Trinkwasser�Installationen –Teil 1: Allgemeines; Deutsche Fassung EN 806�1:2001 + A1:2001

DIN EN 806�2 2005�06 Technische Regeln für Trinkwasser�Installationen –Teil 2: Planung; Deutsche Fassung EN 806�2:2005

DIN EN 832 2003�06 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden –Berechnung des Heizenergiebedarfs – Wohngebäu�de (enthält Berichtigung AC:2002); DeutscheFassung EN 832:1998 + AC:2002

DIN EN 858�1 2005�02 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z. B. Ölund Benzin) – Teil 1: Bau�, Funktions� und Prüf�grundsätze, Kennzeichnung und Güteüberwachung;Deutsche Fassung EN 858�1:2002 + A1:2004

DIN EN 858�2 2003�10 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z. B. Ölund Benzin) – Teil 2: Wahl der Nenngröße, Einbau,Betrieb und Wartung; Deutsche Fassung EN 858�2:2003

DIN EN 1051�1 2003�04 Glas im Bauwesen – Glassteine und Betongläser –Teil 1: Begriffe und Beschreibungen; DeutscheFassung EN 1051�1:2003

DIN EN 1264�1 1997�11 Fußboden�Heizung – Systeme und Komponenten –Teil 1: Definitionen und Symbole; Deutsche FassungEN 1264�1:1997

DIN EN 1264�2 1997�11 Fußboden�Heizung – Systeme und Komponenten –Teil 2: Bestimmung der Wärmeleistung; DeutscheFassung EN 1264�2:1997

Page 501: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

500

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN EN 1264�3 1997�11 Fußboden�Heizung – Systeme und Komponenten –Teil 3: Auslegung; Deutsche Fassung EN 1264�3:1997

DIN EN 1264�4 2001�12 Fußboden�Heizung – Systeme und Komponenten –Teil 4: Installation; Deutsche Fassung EN 1264�4:2001

DIN EN 1363�1 1999�10 Feuerwiderstandsprüfungen – Teil 1: AllgemeineAnforderungen; Deutsche Fassung EN 1363�1:1999

DIN EN 1363�2 1999�10 Feuerwiderstandsprüfungen – Teil 2: Alternativeund ergänzende Verfahren; Deutsche Fassung EN1363�2:1999

DIN EN 1364�1 1999�10 Feuerwiderstandsprüfungen für nichttragendeBauteile – Teil 1: Wände; Deutsche Fassung EN1364�1:1999

DIN EN 1364�2 1999�10 Feuerwiderstandsprüfungen für nichttragendeBauteile – Teil 2: Unterdecken; Deutsche FassungEN 1364�2:1999

DIN EN 1443 2003�06 Abgasanlagen – Allgemeine Anforderungen; Deut�sche Fassung EN 1443:2003

DIN EN 1520 2003�07 Vorgefertigte bewehrte Bauteile aus haufwerkspo�rigem Leichtbeton (enthält Berichtigung AC:2003);Deutsche Fassung EN 1520:2002 + AC:2003

DIN EN 1536 1999�06 Ausführung von besonderen geotechnischen Ar�beiten (Spezialtiefbau) – Bohrpfähle; DeutscheFassung EN 1536:1999

DIN EN 1610 1997�10 Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und�kanälen; Deutsche Fassung EN 1610:1997

DIN EN 1610 Bei�blatt 1

1997�10 Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und�kanälen – Verzeichnis einschlägiger Normen undRichtlinien (Stand vom Februar 1997)

DIN EN 1717 2001�05 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen inTrinkwasser�Installationen und allgemeine Anfor�derungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhü�tung von Trinkwasserverunreinigungen durchRückfließen – Technische Regel des DVGW; Deut�sche Fassung EN 1717:2000

DIN EN 1825�1 2004�12 Abscheideranlagen für Fette – Teil 1: Bau�, Funkti�ons� und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung undGüteüberwachung; Deutsche Fassung EN 1825�1:2004

Page 502: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

501

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN EN 1825�2 2002�05 Abscheideranlagen für Fette – Teil 2: Wahl derNenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung; DeutscheFassung EN 1825�2:2002

DIN EN 1838 1999�07 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung;Deutsche Fassung EN 1838:1999

DIN EN 1906 2002�05 Schlösser und Baubeschläge – Türdrücker undTürknäufe – Anforderungen und Prüfverfahren;Deutsche Fassung EN 1906:2002

DIN EN 12056�1 2001�01 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb vonGebäuden – Teil 1: Allgemeine und Ausführungs�anforderungen; Deutsche Fassung EN 12056�1:2000

DIN EN 12056�2 2001�01 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb vonGebäuden – Teil 2: Schmutzwasseranlagen, Pla�nung und Berechnung; Deutsche Fassung EN12056�2:2000

DIN EN 12056�3 2001�01 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb vonGebäuden – Teil 3: Dachentwässerung, Planungund Bemessung; Deutsche Fassung EN 12056�3:2000

DIN EN 12056�4 2001�01 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb vonGebäuden – Teil 4: Abwasserhebeanlagen; Planungund Bemessung; Deutsche Fassung EN 12056�4:2000

DIN EN 12056�5 2001�01 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb vonGebäuden – Teil 5: Installation und Prüfung, An�leitung für Betrieb, Wartung und Gebrauch; Deut�sche Fassung EN 12056�5:2000

DIN EN 12207 2000�06 Fenster und Türen – Luftdurchlässigkeit – Klassifi�zierung; Deutsche Fassung EN 12207:1999

DIN EN 12208 2000�06 Fenster und Türen – Schlagregendichtheit – Klassi�fizierung; Deutsche Fassung EN 12208:1999

DIN EN 12210 2003�08 Fenster und Türen – Widerstandsfähigkeit beiWindlast – Klassifizierung (enthält BerichtigungAC:2002); Deutsche Fassung EN 12210:1999 +AC:2002

DIN EN 12354�2 2000�09 Bauakustik – Berechnung der akustischen Eigen�schaften von Gebäuden aus den Bauteileigen�schaften – Teil 2: Trittschalldämmung zwischenRäumen; Deutsche Fassung EN 12354�2:2000

Page 503: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

502

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN EN 12464�1 2003�03 Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeits�stätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen;Deutsche Fassung EN 12464�1:2002

DIN EN 12524 2000�07 Baustoffe und �produkte – Wärme� und feuchte�schutztechnische Eigenschaften – TabellierteBemessungswerte; Deutsche Fassung EN12524:2000

DIN EN 12566�1 2004�05 Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW – Teil 1: Werk�mäßig hergestellte Faulgruben (enthält ÄnderungA1:2003); Deutsche Fassung EN 12566�1:2000 +A1:2003

DIN EN 12566�3 2005�10 Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW – Teil 3: Vorge�fertigte und/oder vor Ort montierte Anlagen zurBehandlung von häuslichem Schmutzwasser;Deutsche Fassung EN 12566�3:2005

DIN EN 12665 2002�09 Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffeund Kriterien für die Festlegung von Anforderungenan die Beleuchtung; Deutsche Fassung EN12665:2002

DIN EN 12758 2002�10 Glas im Bauwesen – Glas und Luftschalldämmung– Definitionen und Bestimmung der Eigenschaften;Deutsche Fassung EN 12758:2001

DIN EN 12792 2004�01 Lüftung von Gebäuden – Symbole, Terminologieund graphische Symbole; Deutsche Fassung EN12792:2003

DIN EN 12810�1 2004�03 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen – Teil1: Produktfestlegungen; Deutsche Fassung EN12810�1:2003

DIN EN 12810�2 2004�03 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen – Teil2: Besondere Bemessungsverfahren und Nachweise;Deutsche Fassung EN 12810�2:2003

DIN EN 12811�1 2004�03 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Teil 1:Arbeitsgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf,Konstruktion und Bemessung; Deutsche Fassung EN12811�1:2003

DIN EN 12812 2004�09 Traggerüste – Anforderungen, Bemessung undEntwurf; Deutsche Fassung EN 12812:2004

DIN EN 12825 2002�04 Doppelböden; Deutsche Fassung EN 12825:2001

DIN EN 12828 2003�06 Heizungssysteme in Gebäuden – Planung vonWarmwasser�Heizungsanlagen; Deutsche FassungEN 12828:2003

Page 504: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

503

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN EN 12831 2003�08 Heizungsanlagen in Gebäuden – Verfahren zurBerechnung der Norm�Heizlast; Deutsche FassungEN 12831:2003

DIN EN 12831Beiblatt 1

2004�04 Heizungssysteme in Gebäuden – Verfahren zurBerechnung der Norm�Heizlast – Nationaler An�hang NA

DIN EN 12831Beiblatt 1/A1

2005�03 Heizungssysteme in Gebäuden – Verfahren zurBerechnung der Norm�Heizlast – Nationaler An�hang NA; Änderung A1

DIN EN 12859 2001�11 Gips�Wandbauplatten – Begriffe, Anforderungenund Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN12859:2001

DIN EN 12859/A1 2004�08 Gips�Wandbauplatten – Begriffe, Anforderungenund Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN12859:2001/A1:2004

DIN EN 12860 2002�07 Gipskleber für Gips�Wandbauplatten – Begriffe,Anforderungen, Prüfverfahren; Deutsche FassungEN 12860:2001 + AC:2002

DIN EN 12975�1 2006�06 Thermische Solaranlagen und ihre Bauteile –Kollektoren – Teil 1: Allgemeine Anforderungen;Deutsche Fassung EN 12975�1:2006

DIN EN 12976�1 2006�04 Thermische Solaranlagen und ihre Bauteile –Vorgefertigte Anlagen – Teil 1: Allgemeine Anfor�derungen; Deutsche Fassung EN 12976�1:2006

DIN EN 13022�1 2006�08 Glas im Bauwesen – Geklebte Verglasungen – Teil1: Glasprodukte für SSG�Systeme – Einfach� undMehrfachverglasungen mit und ohne Abtragungdes Eigengewichtes; Deutsche Fassung EN 13022�1:2006

DIN EN 13022�2 2006�08 Glas im Bauwesen – Geklebte Verglasungen – Teil2: Verglasungsvorschriften; Deutsche Fassung EN13022�2:2006

DIN EN 13162 2001�10 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßighergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) –Spezifikation; Deutsche Fassung EN 13162:2001

DIN EN 13163 2001�10 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßighergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol(EPS) – Spezifikation; Deutsche Fassung EN13163:2001

Page 505: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

504

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN EN 13164 2001�10 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßighergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrol�schaum (XPS) – Spezifikation; Deutsche Fassung EN13164:2001

DIN EN 13164/A1 2004�08 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßighergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrol�schaum (XPS) – Spezifikation; Deutsche Fassung EN13164:2001/A1:2004

DIN EN 13165 2005�02 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßighergestellte Produkte aus Polyurethan�Hartschaum(PUR) – Spezifikation; Deutsche Fassung EN13165:2001 + A1:2004 + A2:2004

DIN EN 13166 2001�10 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßighergestellte Produkte aus Phenolharzhartschaum(PF) – Spezifikation; Deutsche Fassung EN13166:2001

DIN EN 13166/A1 2004�08 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßighergestellte Produkte aus Phenolharzschaum (PF) –Spezifikation; Deutsche Fassung EN13166:2001/A1:2004

DIN EN 13167 2001�10 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßighergestellte Produkte aus Schaumglas (CG) –Spezifikation; Deutsche Fassung EN 13167:2001

DIN EN 13167/A1 2004�08 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßighergestellte Produkte aus Schaumglas (CG) –Spezifikation; Deutsche Fassung EN13167:2001/A1:2004

DIN EN 13168 2001�10 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßighergestellte Produkte aus Holzwolle (WW) – Spezi�fikation; Deutsche Fassung EN 13168:2001

DIN EN 13168/A1 2004�08 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßighergestellte Produkte aus Holzwolle (WW) – Spezi�fikation; Deutsche Fassung EN13168:2001/A1:2004

DIN EN 13169 2001�10 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßighergestellte Produkte aus Blähperlit (EPB) – Spezi�fikation; Deutsche Fassung EN 13169:2001

DIN EN 13169/A1 2004�08 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßighergestellte Produkte aus Blähperlit (EPB) – Spezi�fikation; Deutsche Fassung EN13169:2001/A1:2004

Page 506: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

505

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN EN 13170 2001�10 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßighergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB)– Spezifikation; Deutsche Fassung EN 13170:2001

DIN EN 13171 2001�10 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßighergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) – Spezi�fikation; Deutsche Fassung EN 13171:2001

DIN EN 13171/A1 2004�08 Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßighergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) – Spezi�fikation; Deutsche Fassung EN13171:2001/A1:2004

DIN EN 13172 2005�09 Wärmedämmstoffe – Konformitätsbewertung;Deutsche Fassung EN 13172:2001 + A1:2005

DIN EN 13187 1999�05 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden –Nachweis von Wärmebrücken in Gebäudehüllen –Infrarot�Verfahren (ISO 6781:1983, modifiziert);Deutsche Fassung EN 13187:1998

DIN EN 13213 2001�12 Hohlböden; Deutsche Fassung EN 13213:2001

DIN EN 13226 2003�05 Holzfußböden – Massivholz�Parkettstäbe mit Nutund/oder Feder; Deutsche Fassung EN 13226:2002

DIN EN 13318 2000�12 Estrichmörtel und Estriche – Begriffe; DreisprachigeFassung EN 13318:2000

DIN EN 13488 2003�05 Holzfußböden – Mosaikparkettelemente; DeutscheFassung EN 13488:2002

DIN EN 13489 2003�05 Holzfußböden – Mehrschichtparkettelemente;Deutsche Fassung EN 13489:2002

DIN EN 13501�1 2002�06 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zuihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mitden Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandver�halten von Bauprodukten; Deutsche Fassung EN13501�1:2002

DIN EN 13501�2 2003�12 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zuihrem Brandverhalten – Teil 2: Klassifizierung mitden Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfun�gen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen; DeutscheFassung EN 13501�2:2003

DIN EN 13724 2003�05 Postalische Dienstleistungen – Einwurföffnungenvon Hausbriefkästen – Anforderungen und Prüfun�gen; Deutsche Fassung EN 13724:2002

DIN EN 13779 2005�05 Lüftung von Nichtwohngebäuden – AllgemeineGrundlagen und Anforderungen an Lüftungs� undKlimaanlagen; Deutsche Fassung EN 13779:2004

Page 507: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

506

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN EN 13813 2003�01 Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche –Estrichmörtel und Estrichmassen – Eigenschaftenund Anforderungen; Deutsche Fassung EN13813:2002

DIN EN 13829 2001�02 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden –Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden– Differenzdruckverfahren (ISO 9972:1996, modifi�ziert); Deutsche Fassung EN 13829:2000

DIN EN 13914�1 2005�06 Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen�und Außenputzen – Teil 1: Außenputz; DeutscheFassung EN 13914�1:2005

DIN EN 13914�2 2005�07 Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen�und Außenputzen – Teil 2: Planung und wesentli�che Grundsätze für Innenputz; Deutsche FassungEN 13914�2:2005

DIN EN 13964 2004�06 Unterdecken – Anforderungen und Prüfverfahren;Deutsche Fassung EN 13964:2004

DIN EN 13986 2005�03 Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen –Eigenschaften, Bewertung der Konformität undKennzeichnung; Deutsche Fassung EN 13986:2004

DIN EN 14041 2006�04 Elastische, textile und Laminat�Bodenbeläge –Wesentliche Eigenschaften; Deutsche Fassung EN14041:2004 + AC:2005

DIN EN 14195 2005�05 Metallprofile für Unterkonstruktionen von Gip�splattensystemen – Begriffe, Anforderungen undPrüfverfahren; Deutsche Fassung EN 14195:2005

DIN EN 14336 2005�01 Heizungsanlagen in Gebäuden – Installation undAbnahme der Warmwasser�Heizungsanlagen;Deutsche Fassung EN 14336:2004

DIN EN 14411 2004�03 Keramische Fliesen und Platten – Begriffe, Klassifi�zierung, Gütemerkmale und Kennzeichnung (ISO13006:1998, modifiziert); Deutsche Fassung EN14411:2003

DIN EN ISO 128�20 2002�12 Technische Zeichnungen – Allgemeine Grundlagender Darstellung – Teil 20: Linien, Grundregeln (ISO128�20:1996); Deutsche Fassung EN ISO 128�20:2001

DIN EN ISO 128�21 2002�12 Technische Zeichnungen – Allgemeine Grundlagender Darstellung – Teil 21: Ausführung von Linienmit CAD�Systemen (ISO 128�21:1997); DeutscheFassung EN ISO 128�21:2001

Page 508: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

507

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN EN ISO 717�1 1997�01 Akustik – Bewertung der Schalldämmung in Ge�bäuden und von Bauteilen – Teil 1: Luftschalldäm�mung (ISO 717�1:1996); Deutsche Fassung EN ISO717�1:1996

DIN EN ISO 717�2 1997�01 Akustik – Bewertung der Schalldämmung in Ge�bäuden und von Bauteilen – Teil 2: Trittschalldäm�mung (ISO 717�2:1996); Deutsche Fassung EN ISO717�2:1996

DIN EN ISO 3766 2004�05 Zeichnungen für das Bauwesen – VereinfachteDarstellung von Bewehrungen (ISO 3766:2003);Deutsche Fassung EN ISO 3766:2003

DIN EN ISO 6946 2003�10 Bauteile – Wärmedurchlasswiderstand und Wär�medurchgangskoeffizient – Berechnungsverfahren(ISO 6946:1996 + Amd 1:2003) (enthält ÄnderungA1:2003); Deutsche Fassung EN ISO 6946:1996 +A1:2003

DIN EN ISO 7345 1996�01 Wärmeschutz – Physikalische Größen und Defini�tionen (ISO 7345:1987); Deutsche Fassung EN ISO7345:1995

DIN EN ISO 10077�1 2000�11 Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türenund Abschlüssen – Berechnung des Wärmedurch�gangskoeffizienten – Teil 1: Vereinfachtes Verfah�ren (ISO 10077�1:2000); Deutsche Fassung EN ISO10077�1:2000

DIN EN ISO 10077�2 2003�12 Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türenund Abschlüssen – Berechnung des Wärmedurch�gangskoeffizienten – Teil 2: Numerisches Verfahrenfür Rahmen (ISO/FDIS 10077�2:2003); DeutscheFassung EN ISO 10077�2:2003

DIN EN ISO 10211�1 1995�11 Wärmebrücken im Hochbau – Wärmeströme undOberflächentemperaturen – Teil 1: AllgemeineBerechnungsverfahren (ISO 10211�1:1995); Deut�sche Fassung EN ISO 10211�1:1995

DIN EN ISO 10211�2 2001�06 Wärmebrücken im Hochbau – Berechnung derWärmeströme und Oberflächentemperaturen – Teil2: Linienförmige Wärmebrücken (ISO 10211�2:2001); Deutsche Fassung EN ISO 10211�2:2001

DIN EN ISO 13370 1998�12 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden –Wärmeübertragung über das Erdreich – Berech�nungsverfahren (ISO 13370:1998); DeutscheFassung EN ISO 13370:1998

Page 509: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Anhang

508

Dokumentnummer Ausgabe Titel

DIN EN ISO 13788 2001�11 Wärme� und feuchtetechnisches Verhalten vonBauteilen und Bauelementen – Raumseitige Ober�flächentemperatur zur Vermeidung kritischerOberflächenfeuchte und Tauwasserbildung imBauteilinneren – Berechnungsverfahren (ISO13788:2001); Deutsche Fassung EN ISO13788:2001

DIN EN ISO 13789 1999�10 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden –Spezifischer Transmissionswärmeverlustkoeffizient– Berechnungsverfahren (ISO 13789:1999); Deut�sche Fassung EN ISO 13789:1999

DIN EN ISO 13790 2004�09 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden –Berechnung des Heizenergiebedarfs (ISO13790:2004); Deutsche Fassung EN ISO13790:2004

DIN EN ISO 13792 2005�06 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden –Berechnung von sommerlichen Raumtemperaturenbei Gebäuden ohne Anlagentechnik – VereinfachtesBerechnungsverfahren (ISO 13792:2005); DeutscheFassung EN ISO 13792:2005

DIN EN ISO 14122�3 2002�01 Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zumaschinellen Anlagen – Teil 3: Treppen, Treppen�leitern und Geländer (ISO 14122�3:2001); DeutscheFassung EN ISO 14122�3:2001

DIN ISO 128�23 2000�03 Technische Zeichnungen – Allgemeine Grundlagender Darstellung – Teil 23: Linien in Zeichnungendes Bauwesens (ISO 128�23:1999)

DIN ISO 128�50 2002�05 Technische Zeichnungen – Allgemeine Grundlagender Darstellung – Teil 50: Grundregeln für Flächenin Schnitten und Schnittansichten (ISO 128�50:2001)

DIN V ENV 14383�2 2004�04 Vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung – Stadt�und Gebäudeplanung – Teil 2: Stadtplanung;Deutsche Fassung ENV 14383�2:2003

Page 510: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Notizen

Page 511: Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

Notizen