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Amt für Umweltschutz Umweltdepartement Baukontrollen Mobilfunkanlagen USB-Tagung | 22. November 2017

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Amt für UmweltschutzUmweltdepartement

Baukontrollen MobilfunkanlagenUSB-Tagung | 22. November 2017

Amt für UmweltschutzUmweltdepartement

Inhalt

1. Aufbau einer Mobilfunkanlage, Abstrahlungsverhalten

2. Gesetzliche Anforderungen

3. Bewilligungsverfahren Mobilfunk

4. Kontrollmechanismen beim Mobilfunk

5. Baukontrollen

6. Hinweis esmog-messung.ch Zentralschweiz

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1. Aufbau einer Mobilfunkanlage

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Sektorantennen

Richtfunkantenne

Rundstrahlempfangsantenne

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1. Abstrahlungsverhalten Sektorenantenne

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Antennendiagramme

horizontal:

Vertikal:

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1. Die wichtigsten Einflussfaktoren auf die Strahlungsimmissionen

• Sendeleistung in Watt ERP

• Räumliches Abstrahlmuster der Antenne (Antennendiagramm)

• Höhe und Ausrichtungen (Azimut, Elevation) der Antennen

• Vertikaler und horizontaler Abstand zur Antenne

• Gebäudedämpfung (Eisenbeton)

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2. Verordnung über Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)

• Der Immissionsgrenzwert (IGW), gestützt auf WHO, muss überall dort eingehalten werden, wo sich Personen – auch kurzfristig - aufhalten können (OKA). Dieser Grenzwert schützt vor wissenschaftlich anerkannten Gesundheitsschäden.

• Der in der Regel 10x tiefere vorsorgliche Anlagegrenzwert (AGW) bewahrt vor möglichen schädlichen Einwirkungen. Dieser gilt für Orte mit empfindlichen Nutzungen (OMEN), wie zum Beispiel Wohn- und ständige Arbeitsräume.

• Die Grenzwerte müssen bei maximaler bewilligter Sendeleistung und eingestellten kritischen vertikalen und horizontalen Sendewinkeln bei Antennen mit verstellbaren Sendewinkeln eingehalten werden.

• Antennen verschiedener Mobilfunkanbieter mit engem räumlichem Zusammenhang (Anlageperimeter), zum Beispiel auf dem gleichen Mast («Sitesharing») gelten als eine Anlage (kumulierter Vollbetrieb aller Antennen relevant).Seite 6

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3. Verfahren bei Neubauten oder Änderungen von Mobilfunkanlagen

• Bewilligungspflichtig sind neue Anlagen oder Änderungen, welche einen relevanten Einfluss auf die Immissionen in den umliegenden Gebäuden haben.

• Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit bei der Baubewilligungsbehörde (Gemeinden, ARE). Das AfU prüft als Fachbehörde, ob die Anlage hinsichtlich NIS bewilligungsfähig ist.

• Als sogenannte „Bagatelländerung“ gelten Änderungen, welche keine oder nur unbedeutende Änderungen der elektrischen Feldstärken an den OMEN bewirken. Sind die entsprechenden Kriterien erfüllt, empfiehlt, das AfU der zuständigen Baubewilligungsbehörde auf ein ordentliches Baubewilligungsverfahren zu verzichten. Seit 2013 können die Mobilfunkanbieter die Sendeleistungen innerhalb der Frequenzbänder mit gleichen Anlagegrenzwerten 800 und 900 MHz bzw. 1800, 2100 und 2600 MHz flexibel verteilen und verschieben.

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3. Verfahren bei Neubauten oder Änderungen von Mobilfunkanlagen

• Kerndokument bei sämtlichen genannten Verfahren ist das standardisierte Standortdatenblatt. Dieses beinhaltet im wesentlichen die technischen Angaben der Mobilfunkanlage sowie die daraus errechneten erwarteten Feldstärken an den umliegenden OKA und OMEN.

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3. Verfahren bei Neubauten oder Änderungen von Mobilfunkanlagen

• Die technischen Angaben aus dem Standortdatenblatt werden in der Software NISMap erfasst. Befindet sich der Mobilfunkstandort im besiedeltem Gebiet wird die Prognose mittels Simulation im NISMap rechnerisch überprüft.

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3. Verfahren bei Neubauten oder Änderungen von Mobilfunkanlagen

• Werden die Grenzwerte der NISV eingehalten, wird ein zustimmender Mitbericht erstellt. Die Anlage kann dann mit den beantragten Sendeleistungen und Senderichtungen der Antennen betrieben werden.

• Wird an einem oder mehreren OMEN der Anlagegrenzwert zu 80% ausgeschöpft wird eine Abnahmemessung verlangt. Die bei eingestellten kritischen Senderichtungen effektiv vor Ort gemessenen Feldstärken werden auf die maximal bewilligten Sendeleistungen hochgerechnet.

• Wird der AGW nicht eingehalten, muss die Sendeleistung reduziert oder die Senderichtungen angepasst werden.

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4. Kontrollmechanismen; Vergleich Bewilligung / Betrieb

• Nach Inbetriebnahme der Anlage werden die bewilligen Parameter durch den Mobilfunkbetreiber in der Mobilfunk-Datenbank des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) hinterlegt.

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4. Kontrollmechanismen; Vergleich Bewilligung / Betrieb

• Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides sind die Anbieter verpflichtet, täglich automatisiert die aktuellen relevanten Betriebsdaten mit den Bewilligungsdaten zu vergleichen. Festgestellte Abweichung müssen ohne Aufforderung innert kurzer Frist behoben werden.

• Alle zwei Monate werden die Aufzeichnungen dem AfU zugestellt.

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8. Kontrollen von Mobilfunkanlagen; Vergleich Bewilligung / Betrieb

• Periodisch werden durch das AfU die aktuellen Betriebsdaten der BAKOM-Datenbank (alle 2 Wochen aktualisiert) mit den Bewilligungsdaten im NISMapabgeglichen.

• Ist die Abweichung auf einen nicht bewilligten Betriebszustand zurückzuführen, wird der betroffenen Mobilfunkbetreiber aufgefordert, diesen zu korrigieren.

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8. Kontrollen von Mobilfunkanlagen; Vergleich Bewilligung / Betrieb

• Jährlich werden die Qualitätssicherungssysteme der Mobilfunkanbieter mittels Stichprobenkontrollen in den Zentralen der Mobilfunkbetreiber überprüft.

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5. Baukontrollen Kanton Schwyz

• Seit 2011 (bisher 7 Jahre) lässt das AfU stichprobenmässig die Angaben der aktuellen Standortdatenblätter (vertikale und horizontale Senderichtungen und Höhen der Antennen sowie Höhen der OMEN) durch akkreditierte Messfirmen nachmessen.

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• – Toleranz Höhenangaben: +/- 0.1 m• – Toleranz Azimut: +/- 2°• – Toleranz mechanischer Neigungswinkel: +/- 0.5°

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8. Baukontrollen Kanton Schwyz: Abweichungen von Bewilligungen

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Jahr Mobilfunkanlagen * OMEN * Überschreitung AGW

2011 5 / 13 4 / 13 1

2012 10 / 14 keine Kontrollen 0

2013 10 / 12 keine Kontrollen 0

2014 6 / 10 4 / 4 0

2015 8 / 14 8 / 14 keine Kontrollen

2016 5 / 14 6 / 14 keine Kontrollen

2017 7 (geringfügige) / 15 0 / 15 keine Kontrollen

* abweichende Anlagen oder OMEN / kontrollierte Anlagen

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9. esmog-messung.ch (Zentralschweiz)

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• Die hochfrequente nichtionisierende Strahlung wird flächendeckend für die ganze Zentralschweiz modelliert. Grundlage dafür ist ein vereinfachtes Modell der Funkwellenausbreitung und ist zu finden unter:

http://www.e-smogmessung.ch/

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9. esmog-messung.ch (Zentralschweiz)

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