40
Feuerwehr-Lehrunterlage Baukunde für die Feuerwehr Aus- und Fortbildung Lehrunterlage TM 1 Lehrgang

Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

Feuerwehr-Lehrunterlage

Baukunde für die Feuerwehr

Aus- und Fortbildung

Lehrunterlage TM 1 Lehrgang

Page 2: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

2

Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeines............................................................................ 4 Baukunde und Feuerwehr...................................................... 4 Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde ...................................... 4 Genehmigungsverfahren für Baumaßnahmen ...................... 5 Bauvorgang und Bauabnahmen ............................................ 5 Baustufen und Bauweise........................................................ 5 Einfache Standfestigkeit (Statik) von Bauten und Bauteilen... 6 Allgemeine Lastabtragung bei Bauten.................................... 6 Eigengewichte......................................................................... 6 Nutzlast oder Verkehrslasten ................................................. 6 Einfache Festigkeitslehre von Baustoffen und Bauteilen ....... 7 Spannungsarten ..................................................................... 7 Festigkeitseigenschaften und Beanspruchungen des Stahlbetons... 8 Baustoffe und ihr Verhalten im Brand..................................... 9 Brandschutztechnische Begriffsbestimmungen für Baustoffe.. 9 Arten der Baustoffe.................................................................. 10 Natürliche Steine..................................................................... 10 Das Verhalten der natürlichen Steine bei Brand..................... 10 Künstliche Steine und ihr Verhalten in Wärme ....................... 10 Gebrannte Steine (Ziegelsteine).............................................. 10 Ungebrannte Steine und Erden .............................................. 11 Steine (Mauersteine) .............................................................. 11 Mörtel....................................................................................... 11 Beton ....................................................................................... 11 Stahlbeton................................................................................ 12 Spannbeton.............................................................................. 12 Bauglas.................................................................................... 12 Holz.......................................................................................... 13 Holzhaltige Leichtbauplatten ................................................... 14 Baustahl................................................................................... 14 Sonstige Baumetalle................................................................ 15 Kunststoffe .............................................................................. 16 Bitumen und Teer, Dichtungsstoffe ......................................... 16 Bauteile und ihr Verhalten bei Brand ...................................... 17 Brandschutztechnische Einteilung der Bauteile....................... 17 Arten der Bauteile ................................................................... 19 Mauern und Wände.................................................................. 19 Natursteinwände ..................................................................... 19 Beton- oder Stahlbetonwände ................................................. 19 Wände zum Ausfachen (Fachwerkwände) .............................. 19 Trennwände.............................................................................. 19 Rabitzwände............................................................................. 19 Giebelwände............................................................................. 20 Brandwände ............................................................................. 20 Feuerschürzen ......................................................................... 20 Decken ..................................................................................... 20 Holzbalkendecken..................................................................... 21

Page 3: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

3

Massivdecken......................................................................... 22 Gewölbe ................................................................................. 22 Türen und Fenster .................................................................. 23 Treppen .................................................................................. 23 Treppenformen........................................................................ 23 Dächer .................................................................................... 24 Dacharten ............................................................................... 24 Sparrendach............................................................................ 24 Kehlbalkendach....................................................................... 25 Pfettendach.............................................................................. 26 Fachwerkbinder........................................................................ 27 Brand- und Einsturzverhalten der Dachstühle und Dachkonstruktionen.. 27 Dachformen............................................................................. 28 Dachformen:............................................................................ 29 Dachgauben………………………………………………………. 29 Dacheindeckungen.................................................................. 30 Dachausbauten ....................................................................... 30 Dachkonstruktionen und ihr Verhalten im Brand...................... 30 Schornsteine (Kamine)............................................................. 31 Schnitt eines Wohnhauses / Fachbegriffe……………………… 32 Auszüge und Begriffe aus der BauO NW................................. 33 § 1 Anwendungsbereich (Auszugsweise) ................................ 33 § 2 Begriffe ............................................................................... 33 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken (Auszugsweise) .... 34 § 17 Brandschutz....................................................................... 36 § 54 Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung (Auszugsweise) .....36 Aufgaben und Ziele des vorbeugenden Brandschutzes ........... 37 Aufgaben.................................................................................... 37 Aufgaben der Gemeinde; § 1 FSHG ......................................... 37 Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften; § 5 FSHG……………….. 37 Brandschau; § 5 FSHG ............................................................. 37 Brandschutzerziehnng, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe; § 8 FSHG ... 38 Brandsicherheitswachen; § 7 FSHG ......................................... 38 Der Brandsicherheitswachdienst................................................ 38 Ziele des vorbeugenden Brandschutzes ................................... 40 Verhinderung der Brandentstehung ........................................... 40 Verhinderung der Brandausbreitung (Feuer und Rauch)............ 40 Schaffung sicherer Rettungswege (1. und 2. Rettungsweg) ...... 40 Schaffung sicherer Angriffswege................................................. 40 Sicherstellung der Löschwasserversorgung ............................... 40 Schaffung geeigneter Brandmeldemöglichkeiten ........................ 40 Sicherung der Zugänge und Zufahrten für die Feuerwehr............ 40

Page 4: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

4

Allgemeines Baukunde und Feuerwehr Mit den Grundlagen der Baukunde muss jeder Feuerwehrmann und besonders jeder Feuerwehrführer vertraut sein. Um eine der Hauptgefahren auf Brand- und Unfallstellen, die Einsturzgefahr, richtig erkennen und beurteilen zu können. Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, Abstützung einsturzgefährdeter Bauteile usw.). Um Brandausdehnungen in Gebäuden richtig abschätzen und geeignete Maßnahmen treffen zu können. Um bei Einsätzen eine gute Orientierung in Gebäuden zu haben. Um Brandberichte und Skizzen mit den entsprechenden Fachausdrücken fertigen zu können, ohne dass Begriffsverwechslungen die Sachlage entstellen. Um Tätigkeiten in der Brandschadenverhütung ausüben zu können. Um bei Orts- und Brandstellenbesichtigungen Gefahrenpunkte aufzeigen und beurteilen zu können. Diese vielseitigen Aufgaben können nur mit Hilfe guter Kenntnisse in der Baukunde gelöst werden. Dazu gehört insbesondere das Verhalten der Baustoffe, Bauteile, Baukonstruktionen und der Gebäude unter normalen und veränderten Bedingungen, also das Verhalten im Feuer und bei Belastungsänderung. Die Kenntnisse über Baukunde können nicht die Brandstellenerfahrung ersetzen, sondern nur notwendige Voraussetzungen sein für das richtige Verhalten auf Brand- und Unfallstellen. Behördliche Befugnisse im Bauwesen Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde Mit dem Wachsen der Städte und dem Erkennen der Gefahren einer uneingeschränkten Bautätigkeit setzte eine behördliche Lenkung und Kontrolle des Bauwesens ein. Im Mittelalter wurden die ersten Bauordnungen geschaffen. Es gibt Baugesetze, Bauordnungen, Sonderbauordnungen und Bausatzungen, deren Vorschriften bei Baumaßnahmen eingehalten werden müssen. Die Bauüberwachung übt heute das Bauordnungsamt aus. Die der Bauaufsicht seit jeher obliegende Aufgabe der Gefahrenabwehr umfasst die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Bezug auf das Bauen sowie auf die Nutzung und die Unterhaltung der baulichen Anlagen und Baugrundstücke. Nach dem in NRW heute geltenden Staats- und Kommunalverfassungsrecht handelt es sich hierbei um Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Die Bauaufsichtsbehörden haben folgende sicherheitstechnische Maßnahmen beim Bauen zu fordern und die Erfüllung der gestellten Forderungen zu überwachen: – die notwendige Standsicherheit bei Gebäuden, – die notwendige Feuersicherheit aufgrund der Forderung und Gutachten der Feuerwehr, – die erforderlichen hygienischen Einrichtungen – die ordnungsgemäße Entwässerung und Wasserversorgung, – die passende Einfügung des Baues in den Gesamtrahmen der Stadt- oder Ortsplanung.

Page 5: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

5

Genehmigungsverfahren für Baumaßnahmen Aus diesen Gründen muss jede Baumaßnahme, dem Bauordnungsamt zur Genehmigung angezeigt werden, außer die in den §§ 66 und 67 BauO NW genannten genehmigungsfreien Anlagen und Gebäude. Der Bauantrag, ist schriftlich mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Anzahl bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Bauvorgang und Bauabnahmen Die Bauarbeiten beginnen in der Regel mit Baugrunduntersuchungen und werden fortgesetzt mit der Aufstellung einer Baubude, in Städten auch eines Bauzaunes. Nach den Schachtarbeiten folgen die Gründungs- und Fundamentierungsarbeiten. Dann erfolgt das Hochziehen der Grundmauern oder der Tragkonstruktion bis zur Kellerdecke, die dann im allgemeinen eingezogen wird. Die Rohbauabnahme kann stockwerksweise erfolgen oder nach Fertigstellung des gesamten Rohbaues einschließlich der Dacheindeckung. Nach Abschluss aller Arbeiten, also bei Fertigstellung der Bezugsfertigkeit, wird die Gebrauchsabnahme vorgenommen. Der Gebrauchsabnahmeschein wird vom Bauordnungsamt ausgestellt. Zur Gebrauchsabnahme brandgefährdeter Gebäude usw. werden die Sonderordnungsbehörden wie z.B. Feuerwehr und Gewerbeaufsichtsamt hinzugezogen. Baustufen und Bauweise Baustufen Die Baubeschränkungen sind nicht nur auf den Einzelbau bezogen, sondern werden für die Gemeinden durch sog. Ortsbausatzungen in zulässige Geschosshöhen, Bebauungsarten und bebaute Flächen u.a. festgelegt. Danach sind die einzelnen Gebiete in einen Baustufenplan (Bebauungsplan) eingeteilt. Bauweise Man unterscheidet je nach Anordnung der Häuser zueinander offene, halboffene oder geschlossene Bauweise. Es liegt geschlossene Bauweise vor, wenn die Giebel der Reihenhäuser aneinanderstoßen.

Page 6: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

6

Einfache Standfestigkeit (Statik) von Bauten und Bauteilen Allgemeine Lastabtragung bei Bauten Jeder Bau wird durch verschiedene Belastungen beansprucht. Das Dach muss Schnee- und Windbelastung tragen und diese auf die Wände abtragen, die wieder in den einzelnen Geschossen die Deckenlasten aufnehmen müssen. So erhöht sich die zu tragende Last nach unten. Die gesamte Bauwerkslast wird von den Wänden oder den Stützkonstruktionen auf die Grundmauern in die Fundamente und schließlich auf den Baugrund abgetragen. Jeder Bau muss aber als Gesamttragwerk gesehen werden, die Plattenwirkung der Geschossdecken horizontal und die Scheibenwirkung der Wände vertikal geben dem Gebäude eine hohe räumliche Steifheit im Ganzen, was besonders bei Hochhäusern in Erscheinung tritt. Eigengewichte Eigengewichte sind die Gewichte der Bauteile und indirekt die der Baustoffe, die zum Fundament hin größer werden. Die Eigengewichte der bekanntesten Baustoffe sind in Tabellen festgelegt, die jeder Bauberechnung zugrunde liegen (z.B. Beton = 22000 N/m3, Granit = 28000 N/m3). Bei bekannten Typenbauteilen, wie Dächer und Decken, gibt man das Gewicht in N/m3 an. z.B. Hozbalkeneinschubdecke mit Sandfüllung und Verputz = 2100 N/m3, Pfannendach 800 N/m3 Dachfläche. Nutzlast oder Verkehrslasten Nutzlasten sind Einzellasten, z.B. Lasten durch Personen, Kraftfahrzeugen und Lagergüter, die beweglich sind und Lastveränderungen bis zu ungünstigen Lastkonzentrationen bewirken. Hier hat man sogenannte Höchstbelastungen festgelegt, z.B. 1,5 kN/m2 bei Wohn- und Bürogebäuden, 2 kN/m2 bei Krankenhäusern, 5 kN/m2 bei Theatern, Versammlungsstätten, Lichtspieltheatern usw. Die "theoretischen" Lastannahmen werden gleichmäßig auf die Decken in Rechnung gestellt. Im Brandfall kann diese zulässige Deckenbelastung überschritten werden, was Einsturzgefahr bedeutet. Dies tritt z.B. ein, wenn sich das Lagergut mit Löschwasser vollsaugt. Hinzu kommen noch Belastungen durch die Eigengewichte, Auflagerbelastungen von Dächern und die äußeren Belastungen eines Bauwerks, wie Winddruck auf der einen Hausfront und Windsog auf der entgegengesetzten bei gleichzeitig wirkender Schneebelastung auf dem Dach. Diesen Lastannahmen liegen immer die ungünstigsten Belastungsmöglichkeiten zugrunde. Windkräfte, Bremskräfte, Fliehkräfte, Wasser- und Erddruck sind waagerecht und schräg wirkende Kräfte, die Kräfte, die freistehende Schornsteine, Mauern und Wände zum Umkippen bringen können, wenn keine ausreichenden waagerechten Halterungen vorhanden sind. Wenn bei einem Brand Decken eingestürzt sind, fehlt der waagerechte Halt und Schornstein und Wände können infolge der horizontal wirkenden Kräfte einstürzen.

Page 7: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

7

Einfache Festigkeitslehre von Baustoffen und Bauteilen Spannungsarten Die im vorangegangenen Abschnitt besprochenen äußeren Kräfte eines Bauwerks lösen durch ihre Wirkungen innere Widerstände in den Baustoffen aus. Diese Reaktionskräfte, Spannungen genannt, wirken flächenhaft und räumlich in jedem Punkt der unter Last stehenden Baustoffe. Wir unterscheiden drei verschiedene Arten von Spannungen:

– die Zugspannungen, – die Druckspannungen, – die Scher- oder Schubspannungen.

Die Zerstörung eines Baukörpers kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen, so dass man mehrere Festigkeits- und Beanspruchungsarten unterscheidet, und zwar: Die Zugbeanspruchung

Sie kommt vor bei Ankern, Zugstangen, Fachwerkstäben, Zangen, Hängesäulen und dergleichen.

Die Druckbeanspruchung

Sie kommt vor bei Wänden, Pfeilern, Auflagern, Fundamenten und dergleichen.

Die Scherfestigkeit

Sie kommt vor beim Stanzen von Blechen mit der Schere, bei Strebenversätzen, bei Konsolen Nieten, Bolzen, Schrauben und Dübeln.

Page 8: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

8

Die Biegefestigkeit

Sie kommt vor bei Balken, Trägern Unterzügen, eingespannten Pfosten und dergleichen. Die Kräfte wirken senkrecht zur Stabachse.

Die Knickfestigkeit

Sie kommt infrage, wenn ein auf Druck beanspruchter Baukörper im Vergleich zu seiner Länge nur geringe Querschnittsabmessungen besitzt, z.B. bei Pfosten, Säulen, Stützen und gedrückten Fachwerkstäben. Die Kräfte wirken senkrecht zur Stabachse.

Die Verdrehungs- und Torsionsfestigkeit

Im Hochbau kommt sie verhältnismäßig selten vor, im Maschinenbau dagegen bei allen Wellen, Achsen und Transmissionen.

Festigkeitseigenschaften und Beanspruchungen des Stahlbetons Die oben besprochenen Beanspruchungen rufen in den Bauteilen verschiedenartige Spannungsarten hervor. An Stahlbeton- Bauteilen sollen die Wirkungen dieser Kräfte aufgezeigt werden. Wirken zwei oder mehr verschiedene Baustoffe in einem Bauteil statisch zusammen, so spricht man von Verbundbauweise. Aufgrund der gleichen Wärmeausdehnung von Beton und Stahl werden diese Baustoffe in der Stahlbeton-Verbundbauweise zusammen verwendet. Der Beton kann jedoch nur Druckspannungen, der Stahl Druck- und Zugspannungen aufnehmen. In Stahlbetonsäulen lassen die Stahleinlagen eine Erhöhung der Last zu bzw. kann der Querschnitt geringer gehalten werden; eine Ringbewehrung vermindert die Knickgefahr Stahlbetonträger (Balken) werden so konstruiert, dass der Beton die Druck-, der Stahl die Zugspannungen erhält. Nur bei besonders hoch beanspruchten Trägern wird der Stahl auch zur Aufnahme der Druckspannungen mit herangezogen. Kragträger Freiaufliegender Balken auf drei Stützen Fundamentplatte In den Felder – Zug unten, Druck oben Über den Stützen – Zug oben, Druck unten

Page 9: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

9

Baustoffe und ihr Verhalten im Brand Baustoffe sind Grundstoffe mineralogischen (anorganischen) pflanzlichen (organischen) oder synthetischen (künstlichen) Ursprungs für die Bauindustrie zur Herstellung von Bauteilen, Baukonstruktionen und Bauwerken. Die Baustoffe sollten unter Berücksichtigung ihrer Zweckmäßigkeit und ihrer Wirtschaftlichkeit verwendet werden. Die Baustoff-Forschung und Herstellung hat das Ziel, bessere und wirtschaftlichere Baustoffe in den Handel zu bringen, die auch feuersicherheitliche Gesichtspunkte maßgeblich berücksichtigen müssen. Brandschutztechnische Begriffsbestimmungen für Baustoffe Das Verhalten im Feuer und die feuersicherheitlichen Anforderungen an Baustoffen sind in DIN 4102 "Widerstandsfähigkeit von Baustoffen und Bauteilen gegen Feuer und Wärme" begrifflich festgelegt. Sie sind bindend für Hersteller, Verbraucher und Behörden. Man unterschied früher brennbar, schwer entflammbar und nicht brennbar. Diese Einteilung entspricht heute nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen, da die schwer entflammbaren Baustoffe zu dem Gesamtbegriff der brennbaren Baustoffe gerechnet werden müssen. Da außerdem in wachsendem Maße leicht entflammbare Baustoffe hergestellt werden, war eine weitere Unterteilung der Begriffe für brennbare Baustoffe erforderlich geworden. Deshalb werden die Baustoffe in folgender Weise nach ihrem Brandverhalten eingeteilt, wobei jedem Begriff zusätzlich eine Baustoffklasse zugeordnet ist. Baustoffklasse nach den ergänzenden Bestimmungen zu DIN 4102

bauaufsichtliche Benennung Beispiel

A Nicht brennbar Beton, Stahl A 1 A 2 Gipskartonplatten B Brennbar

B 1 schwerentflammbar Holzwolle-leichtbauplatten mit mineralischen Bindemittel

B 2 normalentflammbar Holz > 2 mm B 3 leichtentflammbar Holz < 2 mm Zu den „nicht brennbaren Baustoffen der Klasse A zählen alle Baustoffe, die der Wortbedeutung nicht brennbar bzw. nicht zur Entzündung gebracht werden können. Ohne besonderen Nachweis gelten die in der DIN 4102 als nicht brennbar der Klasse A1. Sand, Lehm, Kies, Gips, Kalk, Hochofenschlacke, Schlacken-Hüttenbims, ferner Steine, Mörtel, Beton aus mineralischen Bestandteilen, Glas unverarbeitete Mineralwolle. Für andere Baustoffe, bei denen bis zu 1 Gew.-% brennbare Substanz enthalten sein kann, muss der Nachweis durch ein Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle geführt werden. Baustoffe der Klasse A2 bedürfen, da der Anteil brennbarer Substanzen mehr als 1 Gew.-% beträgt, eines Prüfzeichens eines anerkannten Institutes für Bautechnik.

Page 10: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

10

Arten der Baustoffe Natürliche Steine Die Entstehung der natürlichen Gesteine ist auf geologische und geophysikalische Entwicklung der Erde von einem anfangs glühenden Erdball zu einer im Erstarrungsprozess begriffenen Erdoberfläche zurückzuführen. Dieser über Jahrmillionen verlaufende Abkühlungsprozess war mit Oberflächenschrumpfungen (Faltengebirge) und Verwerfungen (Mittelgebirge) verbunden. Durch äußere Einflüsse auf die Erde, wie Schwerkraft und Atmosphäre, stellten sich Verwitterungen, Alterungen der Erdoberfläche ein. Die Jahrmillionen der Urtiere und Riesenpflanzen und die Eiszeit bildeten Ablagerungen pflanzlichen und tierischen und anorganischen Ursprungs. Der Geologe unterscheidet die Gesteine nach:

– Erstarrungs- und Eruptivgesteinen in Form von Tiefen- oder Erdgussgesteinen. Tiefengesteine sind Granit, Porpyhr. Erdgussgesteine sind Tuffsteine, Bimssteine Basalt.

– Ablagerungs- oder Sedimentgesteinen. Das sind Muschelkalk, Kreide, Sandstein. – Umwandlungsgestein oder metamorphen Gesteinen. Dies sind Granit, Marmor,

Schiefer. In zerkleinerter Form oder als Kies bilden die natürlichen Steine Zuschlagsstoffe, also Hauptbestandteile des Betons. Das Verhalten der natürlichen Steine bei Brand Alle natürlichen Steine sind zwar nicht brennbar, das Gefüge der Steine wird aber durch die verschiedenen Ausdehnungskoeffizienten der einzelnen im Gestein gebundenen Mineralien infolge Erwärmung zerstört. Es tritt ein Abplatzen von Schalen auf. Durch die damit verbundene Querschnittsminderung verringert sich die Tragfähigkeit. Ein auftreffender Löschwasserstrahl bzw. plötzliche Abkühlung beschleunigen die Zerstörung, da hierdurch erhöhte Spannungsunterschiede und Schrumpfungen auftreten. Ab etwa 500°C ist daher größte Vorsicht beim Antreffen von Bauteilen aus natürlichen Baustein geboten. Treppen, Säulen und Fensterstürze sind besonders gefährdet. Beim Kalkstein tritt bei Erwärmung auf 800°C – 900°C eine chemische Veränderung ein. Es spaltet sich Kohlendioxid und Wasser ab, wobei sich eine schwammige Masse bildet, die eine Art Schutzschicht bildet. Bei längerer Wärmeeinwirkung zersetzt er sich chemisch und zerfällt auch beim Abspritzen mit Wasser. Kalkige Sandsteine verhalten sich im Feuer ähnlich wie Kalksteine. Das Bindemittel Kalk wird chemisch zersetzt, wodurch der Stein zerfällt. Er kann für tragende Bauteile deshalb nicht verwendet werden. Künstliche Steine und ihr Verhalten in Wärme Gebrannte Steine (Ziegelsteine) Aus Lehm, Ton oder tonigen Massen werden seit alter Zeit mit oder ohne Zusatz Mauersteine, Dachziegel, Klinker, Rohre usw. hergestellt. Die Tone sind nach sachgemäßer Vorbereitung leicht formbar. Die Formlinge werden zunächst an der Luft getrocknet, später durch langsames erwärmen bei hohen Temperaturen (900°C bis 1000°C) gebrannt. Durch das Brennen verliert der Ton seine ursprünglichen Eigenschaften, er wird fest. Bei gewöhnlichem Brennen wird der Scherben porig und wasseraufnahmefähig; wird er bei sehr hohen Temperaturen gebrannt, so entsteht der Klinker, der das Wasser nicht mehr aufnimmt.

Page 11: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

11

Der gewöhnliche Mauerziegel (MZ 150) hat eine Druckfestigkeit von 1500 N/cm2, der Mauerklinker von 3500 N/cm2. Diese Werte gelten jedoch nur für die einzelnen Steine und sind im Mauerverband bedeutend niedriger. Gebrannte Steine sind gegenüber natürlichen Steinen wesentlich widerstandsfähiger im Feuer. Weil ihr Gefüge gleichmäßiger zusammengesetzt ist, treten keine inneren Spannungsunterschiede infolge Temperatur auf. Die Wärmeausdehnung erfolgt langsamer und gleichmäßiger, weil sie die Wärme weniger leiten. Im Feuer mindern ab 300°C auch gebrannte Steine ihre Tragfähigkeit und erleiden Schäden besonders bei Abschreckung mit Löschwasser. Ihre Widerstandfähigkeit wird wesentlich durch Aufbringung von Putzschichten erhöht. Erst dann entsprechen Wände aus Mauerziegeln allen feuersicherheitlichen Anforderungen. Dachziegel zerspringen unter Feuereinwirkung wegen ihrer geringen Stärke unter Druck. Es besteht Gefährdung der Löschtrupps durch herab fallende Dachziegelstücke. Ungebrannte Steine und Erden Steine (Mauersteine) Dazu zählen Kalksandsteine, Lehmsteine, Hüttensteine und Leichtbetonsteine. Bis auf Lehmsteine verhalten sich die ungebrannten künstlichen Bausteine ähnlich gut wie die gebrannten Bausteine, da sie ebenfalls gleichmäßiges Gefüge haben. Mörtel Man unterscheidet Luftmörtel (Lehm- und Kalkmörtel), die nur an der Luft, und Wassermörtel (hydraul. Mörtel, Zement), die auch im Wasser abbinden. Man kann sagen, dass sich alle Putzmörtel relativ gut im Feuer verhalten und als Deckputz dem Bauteil erst seine hohe Widerstandsfähigkeit gegen Einwirkung von Brandwärme geben. Kalk- und Zementmörtel können durch Zugabe eines anderen Bindemittels (Kalkzementmörtel, Kalkgipsmörtel) ebenfalls hohe Widerstandsfähigkeit im Feuer erlangen. Beton Der Beton hat im Bauwesen eine unvergleichliche Stellung als Baustoff erlangt. Beton wird in der Regel aus Gesteinsteilen, genannt Zuschlagstoffe, und Zementbrei hergestellt. Die 3 Grundstoffe Zement, Wasser und Zuschlagstoffe werden bei der Aufbereitung im richtigen Mengenverhältnis innig miteinander vermischt. Der Zementbrei umkleidet die Zuschlagstoffe und hält sie nach der Erhärtung zusammen. Es entsteht so ein künstlicher Stein, dessen Widerstandsfähigkeit von den Festigkeitseigenschaften des Zements und dem mechanischen Aufbau des Zementsteins abhängt. Weiterhin sind die Eigenschaften der Zuschlagstoffe, vor allem ihre Kornverteilung von Bedeutung. Je kleiner der Anteil der Hohlräume am Gesamtraum des verarbeiteten, erhärteten Betons bleibt, desto fester wird der Beton. Wesentlich ist, dass der Beton zu Bauteilen von beliebiger Gestalt und mit praktisch jeder Größe verarbeitet werden kann. Die guten Eigenschaften des Betons hinsichtlich seiner Verarbeitung und seiner Druckfestigkeit werden noch wesentlich vermehrt durch seine Widerstandsfähigkeit gegen alle äußeren Einflüsse, besonders auch gegen Feuer. Große Widerstandsfähigkeit gegen Brandwärme weisen Betone mit Basalt, Hochofenschlacke und Ziegelbruch als Zuschlagstoffe auf, im Gegensatz zu Beton mit quartzhaltigen Zuschlagstoffen. Eine besondere Form des Betons ist der Leichtbeton. Er hat eine geringere Wärmeleitzahl als der gewöhnliche Beton und wird aus leichten

Page 12: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

12

Zuschlagstoffen und durch Mischung mit Schaummitteln (Luftporenbildner) bei der Aufbereitung hergestellt. Der Anwendungsbereich des Betons wird noch umfassender durch Einlegen von Rundstahl zu dem Verbundbaustoff Stahlbeton. Stahlbeton Er hat die gleiche Widerstandsfähigkeit im Feuer, sofern die Stahleinlagen eine ausreichende Überdeckung durch den Beton nach außen haben. Werden die Stahleinlagen der Wirkung der Wärme ausgesetzt, verliert der Stahlbeton seine Trag- und Widerstandsfähigkeit. Durch die Wahl geeigneter Zuschlagstoffe ist die Rissbildung im Beton bei Brandeinwirkung zu vermeiden. Die Überdeckung der Stahleinlagen muss bei feuergefährdeten Bauten reichlich (mindestens 2 bis 3 cm) gewählt werden und möglichst noch durch eine Mörtel-Putzschicht verstärkt werden, besonders an der unteren Fläche der Stahlbeton-Konstruktion. Spannbeton Beim Spannbeton sind die in der Zugzone eingelegten Armiereisen vorgespannt. Unter Vorspannung versteht man, dass ein Bauteil bereits vor seiner Belastung unter Druck gesetzt (vorgespannt) wird. Der Beton erhält somit Druckspannungen. Durch die spätere Belastung wird dieser Druckspannung (Vorspannung) zusätzlich eine Druck- bzw. Zugspannung überlagert. Die richtige Wahl der Vorspannung lässt die Zugspannungen im Beton zu Null werden. Spannbeton ermöglicht die Konstruktion schlanker Bauteile mit großer Spannweite. Werden solche Bauteile erwärmt, nimmt die Festigkeit der vorgespannten Eisen ab. Einsturz ist die Folge! Bauglas Glas kann durch einen Schmelzprozess mit langsamer Abkühlung aus fast allen anorganischen Sauerstoffverbindungen hergestellt werden. Bauglas wird aus Quarzsand (Silizium) unter Zusatz von Tonerden und Kalken gewonnen. Auch dieser Baustoff, ähnlich wie Stahlbeton gewinnt im modernen Bauwesen immer mehr an Bedeutung. Es werden nicht nur Fensteröffnungen verglast, sondern ganze Bauteile wie Fassaden, Wände und Türen aus Glas hergestellt.

Normales Glas hat sehr geringe Widerstandsfähigkeit im Brandfalle, es springt schon bei Einwirkung von sehr warmen Rauch. Drahtspiegelglas mit Einlage von 6-eckigem Drahtgewebe springt ebenfalls, bleibt aber wegen der Verbundwirkung des Drahtes, sofern der Schmelzpunkt der Drahteinlage nicht überschritten wird, flächenartig zusammen. Glasbausteine sind Hohlkörper aus Glas, die besonders vermauert relativ druckfest und widerstandsfähiger als Glas sind.

Sie werden in besonderem Verband in begrenzten Flächen in feuerhemmenden und feuerbeständigen Bauteilen zugelassen. Sie dürfen nicht in Brandwände oder in Wände, die Brandabschnitte bilden, Fluchtwege begrenzen oder Räume abtrennen, in denen größere Mengen brennbarer Stoffe lagern, eingebaut werden. Plexiglas ist ein synthetisches „Glas„ (Kunststoff), das leicht, heftig und rußend brennt. Neben diesen genannten Arten von Glas gibt es noch: Sicherheitsglas (Triplex-Siegla und Peka), Elektrolyd-Glas (Securit) und Siemens Sicherheits-Scheibenglas

Einfache Verglasung Fenster ohne Brandschutzverglasung

Page 13: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

13

Im vorbeugenden Brandschutz werden die folgenden Verglasungsarten unterschieden:

G-Verglasungen bewahren ihre raumabschließende Wirkung hinsichtlich Flammen- und Rauchdurchtritt über einen vorgeschriebenen Mindestzeitraum (G 30 mindestens 30 min.). Sie verhindern nicht den Durchtritt von Wärmestrahlung. G-Verglasungen können z.B. aus Drahtspiegelglas oder speziell vergüteten Gläsern (Jenaer-Glas) bestehen.

F-Verglasungen verhindern neben dem Durchtritt von Flammen und Rauch auch den Durchtritt der Wärmestrahlung. F-Verglasungen bestehen aus mehreren Verglasungsschichten mit dazwischen liegenden durchsichtigen Brandschutzschichten. Durch einen Brand wird die zwischen den Verglasungsschichten befindliche Brandschutzschicht undurchsichtig und schäumt bei hohen Temperaturen auf. Die feuerseitigen Glasscheiben zerspringen, doch die übrigen Glasschichten bleiben über einen vorgeschriebenen Mindestzeitraum erhalten (z.B. F-30 mindestens 30 min.).

Holz Holz ist der älteste und bekannteste Baustoff. Nicht nur im Bauwesen, auch im täglichen Leben in Form von Möbeln aller Art, Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen findet Holz vielseitig Verwendung, sowohl als Schnittholz als auch als Sperrholz, in Form von Leichtbauplatten usw. Die Mannigfaltigkeit des Aufbaus der Hölzer ist außerordentlich, dementsprechend sind die Eigenschaften - auch hinsichtlich der Brennbarkeit - sehr verschieden. Die Merkmale für die Holzarten sind das Holzgefüge, die Farbe des Holzes, der Wuchs des Stammes und der Äste, die Rinde, Blätter und Nadeln. Man unterscheidet Weichhölzer (Fichte, Kiefer, Lärche, Tanne) und Harthölzer (Buche, Eiche, Esche). Die bei uns am meisten verwendeten Bauhölzer sind die Weichhölzer. Die Entzündungstemperatur der meisten Hölzer beträgt 220 – 290°C, die von Eiche 340°C. Holz hat hohe Güteeigenschaften - ist aber brennbar. Je feiner die Holzteile sind, desto intensiver brennt Holz (Verhältnis Oberfläche zur Masse). Die Abbrandrate beträgt ca. 0,5 – 1,0 mm / min. Die Einsturzgefahr besteht ab ca. 50 % Abbrand vom tragendem Querschnitt. Z.B. Berechnung eines Holzbalkens mit der Abmessung 10cm x 10cm = 100 cm2

50 % = 50 cm2 = √ 50 cm2 = 7 cm. Bei gleichmäßigen Abbrand (alle 4 Seiten) besteht nach 15 Min. akute Einsturzgefahr.

Brandschutzverglasung G - Verglasung

Brandschutzverglasung F - Verglasung

Page 14: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

14

Holz in grober Schnittform als Balkenholz von Dächern und Decken hat eine gewisse Widerstandsfähigkeit im Feuer, die diese Holzteile selten einstürzen lässt. Holz leitet die Wärme schlecht und dehnt sich bei Erwärmung nur unerheblich aus. Die sich beim Brand bildende Holzkohle schützt als Isolierschicht das Kernholz vor weiterer Verbrennung. Je trockener, harzreicher und lockerer im Gefüge Holz ist, desto leichter zündet und brennt es (Weichhölzer, wie Fichte, Kiefer, Pappel und Weide). Je feuchter und schwerer, desto langsamer erfolgt die Entzündung und Verbrennung (Harthölzer, wie Eiche, Buche, Akazie und Esche). 4 cm starkes Eichenholz hat als Bauteil sogar anerkannt feuerhemmende Eigenschaften. Die Stirnflächen von Holz sind am empfindlichsten im Feuer, weil dort die gasenden Stoffe in Faserlängsrichtung austreten (Balkenkopfbrände). Sehr vorteilhaft ist, dass brennendes Holz oder Holzbauteile leicht mit Wasser abzulöschen sind, da es beim Ablöschen mit Wasser seine Form nicht verändert. Durch zwei Verfahren wird die Widerstandsfähigkeit des Holzes im Feuer erhöht:

– Durch äußere Verkleidung des Holzes mit Putz nach DIN 4102 oder Anstriche, die bei Wärme Schaumkohle als Isolierschicht auf dem Holz bilden oder das Holz vor dem Zugriff des Sauerstoffes schützen.

– Durch Schutz gegen Entflammung (Imprägnierung oder Tränkung mit chemischen Feuerschutzmitteln). Das Holz wird bis zum Kern getränkt, wodurch die austretenden Gase an der Entflammung gehindert werden. Auch hierdurch wird Holz nur schwer entflammbar gemacht.

Holzhaltige Leichtbauplatten Sie werden aus Holzwolle, Holzspänen oder Holzfasern mit oder auch ohne Zusatz von Bindemitteln (Zement, Gips, Kunstharz) hergestellt. Baustahl Was gewöhnlich als Stahl bezeichnet wird, sind Verbindungen von Eisen mit anderen Metallen, aber auch mit nicht metallischen Stoffen. Letztere beeinflussen aber die Eigenschaften des Stahls z.T. wesentlich. Die Menge des Kohlenstoffgehalts ist die Grundlage für die Einteilung der Stahl und Eisenarten. Nach DIN Vorschriften wird Eisen mit weniger als 1,7 % Kohlenstoffgehalt als Stahl bezeichnet, es ist ohne Nachbehandlung schmiedbar. Eisen mit höherem Kohlenstoffgehalt (Gusseisen) lässt sich nur durch Gießen in die gewünschte Form bringen. Handelssorten und Handelsformen des Stahls sind durch DIN-Vorschriften festgelegt. Die 3 Hauptgebiete der Stahlverwendung im Bauwesen sind der Stahlbau, der Stahlbetonbau und der Eisenbahnbau. Baustahl besitzt als Baustoff sehr gute Festigkeits- und Elastizitätseigenschaften, hat aber eine sehr gute Wärmeleitfähigkeit und ein großes Wärmeausdehnungsvermögen. Infolge dieser Wärmeausdehnung verliert der Stahl aber seine Festigkeit, wodurch er vom brandschutztechnischen Standpunkt gesehen der schlechteste Baustoff ist. Die Ausdehnung beträgt ca.1,2 mm pro m bei 100 oC. Beispiel: Ein 10 m langer Stahlträger dehnt sich bei einer Temperaturerhöhung von 500 oC um 6 cm aus. Längenänderung: Anfangslänge × Temperaturbeaufschlagung × Längenausdehnungskoeffizient

10 m x 500 oC x 1,2 mm = 60 mm = 6 cm 10 m x 100 oC

60 mm = 6 cm Dadurch treten Schubkräfte auf - Achtung Einsturzgefahr –

Page 15: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

15

Bei Erwärmung von Stahl über 500°C beträgt die Festigkeit nur noch 50 %, bei 700°C nur noch 30 % der Ursprungsfestigkeit, was einem Einsturz gleichkommt. Eisen schmilzt bei 1500°C. Die Widerstandsfähigkeit des Stahls kann nur durch äußere Ummantelung mit Putz, Beton oder Dämmschichtbildner erhöht werden. Ausdehnung eines Stahlträgers im Brandfall Gusseisen verliert unter Brandeinwirkung nicht so schnell seine Festigkeit wie Stahl, sondern springt infolge des spröden Gefüges sehr schnell und besonders bei plötzlicher Abkühlung mit Löschwasser.

Vorsicht bei gusseisernen Säulen in alten Gebäuden! Sonstige Baumetalle Kupfer - insbesondere für Dächer. Blei - sehr widerstandsfähig gegen Wasser, schmilzt bei 327 oC. Dämpfe

sind giftig! Zink - wird als Überzug für Eisen zum Schutz vor Rost verwendet, schmilzt

bei 419°C. Leichtmetalle - (Aluminium, Aluminiumlegierungen) sind geeignet für Dächer,

Verkleidungen und Tragwerke. Aluminium dehnt sich bei Erwärmung doppelt so stark aus wie Stahl und leitet die Wärme 4 mal so schnell.

Page 16: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

16

Kunststoffe Auch im Bauwesen finden Kunststoffe als Bauteil sowohl für den Innenausbau als auch zur Verkleidung von Fassaden immer häufiger Verwendung, da sie hinsichtlich Verarbeitung, Haltbarkeit und Gewicht herkömmlichen Baustoffen gegenüber große Vorteile aufweisen. Die unübersichtliche Vielzahl der auf dem Markt befindlichen Kunststoffe lässt sich in 3 Arten zusammenfassen. Thermoplaste sind aus Fadenmolekülen aufgebaute Kunststoffe, die unter Wärmeeinwirkung wiederholt verformt werden können, da sie thermoplastisch sind (z.B. Polyäthylen, Plexiglas, Polystyrol). Duroplaste sind dicht vernetzte Kunststoffe, die nach ihrer Aushärtung innerhalb der Grenzen aller organischen Stoffe dauernd standfest sind (z.B. Polyester, Polyvinylchlorid). Elastomere sind Kunststoffe, die im Bereich normaler Raumtemperaturen dauernd elastisch sind (z.B. Polybutadien = synth. Kautschuk). Mit nur wenig Ausnahmen weisen die Kunststoffe im Brandverhalten große Nachteile auf. Die meisten Kunststoffe sind brennbar. Sie können am Stück oder auch als abtropfende Schmelze brennen und scheiden außer dem Ruß giftige Porulyseprodukte aus, wie nitrose Gase, Chlor, CO usw. Diese können auch explosiv sein. Weiterhin liegt die Anwendungsgrenze für die im Bauwesen meist verwendeten thermoplastischen Kunststoffe unter 100°C, für duroplastische Kunststoffe zwischen 100°C und 150°C, so dass also bei diesen Temperaturen Verformungen beginnen. Bitumen und Teer, Dichtungsstoffe Diese Stoffe werden vor allem im Straßenbau, zu Dachpappen und als Anstriche verwendet. Bitumen wird aus Erdöl, Teer aus Kohle gewonnen. Sie sind je nach Zusammensetzung mehr oder weniger brandgefährlich. Als Dichtungsstoffe werden in zunehmendem Maße auch Kunststoffe verwendet.

Page 17: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

17

Bauteile und ihr Verhalten bei Brand Bauteile sind die einzelnen Bestandteile eines Baues, die aus Baustoffen gefertigt sind (Wände, Decken, Türen, Fenster u.a.). Einstürze dieser Bauteile entstehen durch ihr Verhalten gegenüber Wärme, Belastungsänderungen und Löschwasser. Brandschutztechnische Einteilung der Bauteile Für die Beurteilung der Widerstandsfähigkeit von Bauteilen gegen Feuer und Wärme ist wie bei Baustoffen die DIN 4102 Teil 2 maßgebend. Man unterscheidet darin die folgenden Feuerwiderstandsklassen:

Feuerwiderstandsklasse Feuerwiderstandsdauer Bauaufsichtliche Bennenung

F 30 30 Minuten Feuerhemmend F 60 60 Minuten Feuerhemmend F 90 90 Minuten Feuerbeständig F 120 120 Minuten Feuerbeständig F 180 180 Minuten Feuerbeständig

Die Feuerwiderstandsdauer ist die Mindestdauer in Minuten, während der ein Bauteil bei der Prüfung die gestellten Anforderungen erfüllt. Die erreichte Feuerwiderstandsdauer wird durch die Feuerwiderstandsklasse ausgedrückt. Feuerwiderstandsklasse F 30 Zur Einreihung in die Feuerwiderstandsklasse F 30 sind bei den Versuchen folgende Anforderungen zu erfüllen: Raumabschließende Bauteile müssen beim Brandversuch während einer Prüfdauer von mindestens 30 Minuten den Durchgang des Feuers verhindern. Es dürfen auf der dem Feuer abgekehrten Seite keine entzündbaren Gase auftreten, die nach Wegnahme einer fremden Zündquelle allein weiterbrennen. Die raumabschließenden Teile dürfen sich dort im Mittel um nicht mehr als 140°C über die Anfangstemperatur des Probekörpers bei Versuchsbeginn erwärmen, an keiner der Messstellen darf dabei eine Temperaturerhöhung von mehr als 180°C über die Anfangstemperatur eintreten. Wände müssen am Ende des Brandversuches in einer Dicke ohne Hohlräume von mind. 10 mm erhalten geblieben sein, andernfalls den Beanspruchungen des Festigkeitsversuches so widerstehen, dass ihre raumabschließende Wirkung erhalten bleibt. Tragende Bauteile dürfen unter ihrer rechnerisch zulässigen Gebrauchslast, nichttragende Bauteile unter ihrer Eigenlast während der Prüfdauer nicht zusammenbrechen. Bei Bauteilen, die ganz oder überwiegend auf Biegung beansprucht sind, darf während der Feuerbeanspruchung die zulässige Durchbiegegeschwindigkeit nicht überschritten werden. Bei nicht unter Gebrauchslast prüfbaren Stahlstützen darf der Mittelwert der Stahltemperatur 400°C nicht überschreiten. Kein Einzelwert darf höher als 500°C sein. Unterhängende oder vorgesetzte Verkleidungen oder Ummantelungen zur Verbesserung der Feuerwiderstandsfähigkeit der Gesamtkonstruktion müssen in Verbindung mit dem zu schützen – den Bauteil die Anforderungen der raumabschließenden Bauteile erfüllen. Bauteile, die die Anforderungen bereits erfüllen, werden durch zusätzliche Verkleidungen, auch aus Baustoffen der Klasse 3, in ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit nicht beeinträchtigt.

Page 18: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

18

Feuerwiderstandsklasse F 60 Zur Einreihung in die Feuerwiderstandsklasse F 60 müssen Bauteile während einer Prüfdauer von mindestens 60 Minuten die Anforderungen entsprechend ihrer Aufgabe als raumabschließende Teile erfüllen. Feuerwiderstandsklasse F 90 Zur Einreihung in die Feuerwiderstandsklasse F 90 müssen Bauteile während einer Prüfdauer von mindestens 90 Minuten die Anforderungen entsprechend ihrer Aufgabe als raumabschließende Bauteile erfüllen. Bestandteile eines Bauteiles, die statisch bedeutsam sind oder bei deren Zerstörung das Feuer ungehindert weiter dringen kann, müssen aus Baustoffen der Klasse A bestehen. Raumabschließende Decken müssen außerdem stets eine durchgehende Schicht aus Baustoffen der Klasse A mit einer Gesamtdicke von mindestens 50 mm besitzen. Hohlräume im Innern dieser Schicht sind zulässig. Raumabschließende Wände müssen am Ende des Brandversuches der Beanspruchung des Festigkeitsversuches so widerstehen, dass die raumabschließende Wirkung erhalten bleibt. Wände, die in einer Dicke von weniger als 50 mm ausgeführt werden, müssen stets ganz aus Baustoffen der Klasse A bestehen. Stützen mit Verkleidungen oder Ummantelungen müssen unmittelbar nach dem Brandversuch der Löschwasserbeanspruchung standhalten. Dabei dürfen tragende Stahlteile oder die lotrechten Bewehrungsstäbe mit ihrer Verbügelung oder Umschnürung nicht freigelegt werden. Feuerwiderstandsklasse F 120 Zur Einreihung in die Feuerwiderstandsklasse F 120 müssen Bauteile entsprechend ihrer Aufgabe die Anforderungen für Bauteile der Feuerwiderstandsklasse F 90 während einer Prüfdauer von mindestens 120 Minuten erfüllen. Feuerwiderstandsklasse F 180 Zur Einreihung in die Feuerwiderstandsklasse F 180 müssen Bauteile entsprechend ihrer Aufgabe die Anforderungen für Bauteile der Feuerwiderstandsklasse F 90 während einer Prüfdauer von mindestens 180 Minuten erfüllen. Die Bauteile dürfen keine Bauteile der Klasse B enthalten. Dacheindeckungen gelten als ausreichend widerstandsfähig gegenüber Flugfeuer und strahlender Wärme, wenn sie einem hierfür festgelegten Versuch nach DIN 4102, Blatt 3, entsprechen. Zusagen wäre noch, das alle Versuche streng nach festgelegten Kriterien verlaufen. Die Temperatur während der Prüfung muss nach der ETK, der Einheitstemperaturzeitkurve verlaufen. Baukunde - Vorbeugender Brandschutz F 30 B Die Bezeichnung F 30 B besagt, dass es sich um ein Bauteil aus brennbaren Stoffen mit einer Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten handelt. F 90 AB Die Bezeichnung F 90 AB besagt, dass es sich hier um ein Bauteil mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten handelt, welches aus Baustoffen der Baustoffklassen A und B gefertigt ist. Die wesentlichen Teile - tragende und aussteifende Konstruktion - müssen allerdings der Baustoffklasse A angehören.

Page 19: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

19

Sonderbauteile werden nach der DIN 4102 folgendermaßen gekennzeichnet:

T = Feuerschutzabschlüsse, Türen, Tore L = Lüftungsleitungen K = Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen S = Kabelschotts R = Rohrabschottungen I = Installationsschächte und Kanäle W = Wände F = Brandwände und Widerstandsfähige Verglasung gegen Flamme, Rauch und

Temperatur G = Widerstandsfähige Verglasung gegen Flamme und Rauch Arten der Bauteile Mauern und Wände Wir unterscheiden tragende und nichttragende Mauern bzw. Wände, die nur zur Ausfachung, zur Trennung und Verkleidung von Räumen und Gebäuden dienen (Trennwände, Ausfachungen, Verblendung von Holz-, Stahl- oder Stahlbetonfachwerken). Mauern werden durch fachgerechtes Zusammenfügen von Mauerziegeln zu Verbänden (Läufer und Binderschichten) errichtet. Die Stärke der Mauern beträgt immer ein Vielfaches eines Steinmaßes. ½ Stein = 11,5 cm 1 Stein = 24 cm (in Mauerform = 25 cm) Natursteinwände Bestehen aus Feldsteinen (Findlingen) oder Bruchsteinen (Kalkstein usw.). Beton- oder Stahlbetonwände Verhalten sich entsprechend dem Baustoff bei ausreichender Überdeckung der Stahleinlagen im Feuer gut. Wände zum Ausfachen (Fachwerkwände) Als Baustoffe werden Lehm, Mauerziegel, Bretter, Leichtbauplatten oder Leichtbeton verwendet. Die tragenden Konstruktionsglieder können im Brand stehenbleiben, während die Ausfachungen sich lösen und abstürzen, was bei solchen Wänden im Brandfall eine erhöhte Unfallgefahr bedeutet. Trennwände Sie unterteilen ein Gebäude in einzelne Räume. Sie verhindern ein schnelles Ausbreiten des Feuers innerhalb des Gebäudes, was häufig zu begrenzten Bränden in Einzelräumen führt (Zimmerbrände). Stehen Türen offen, kann der Zimmerbrand zu einem Wohnungsbrand werden. Wir unterscheiden wieder tragende und nichttragende Trennwände. Rabitzwände Sie bestehen aus einem Drahtgeflecht, das zwischen Winkel- und Rundeisen eingespannt ist. Auf dieses Drahtgeflecht wird beidseitig eine 3 bis 5 cm dicke Schicht aus Gipsmörtel aufgetragen. Rabitzwände haben sich im Feuer gut bewährt, sofern sie infolge Ausdehnung des Drahtes sich nicht verwölben und einstürzen.

Page 20: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

20

Giebelwände In erster Linie sind im Brand die Giebelwände gefährdet, weil sie schon baulich keine hohe Stabilität aufweisen. Es fehlen häufig die guten horizontalen Verankerungen durch Decken usw. Wenn zu diesem Zweck Stahlträger eingelassen sind, können diese infolge ihrer Wärmeausdehnung die Giebelwände umdrücken. Deshalb und weil die Wände von innen nach außen erwärmt werden, stürzen Giebelwände meistens nach außen ein. Brandwände

Sie werden unterteilt in äußere und innere Brandwände und in über und nicht über Dach geführte Brandmauern. Brandwände müssen in der Feuerwiderstandsklasse F 90 und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt sein; sie müssen so beschaffen sein, dass sie bei einem Brand ihre Standsicherheit nicht verlieren und die Verbreitung von Feuer und Rauch auf andere Gebäude verhindern. Die Brandwand ist bei

Gebäuden geringer Höhe durchgehend mindestens bis unmittelbar unter die Dachhaut zu führen. Bei sonstigen Gebäuden ist sie durchgehend entweder 30 cm über Dach zu führen oder in Höhe der Dachhaut mit einer beiderseits 50 cm auskragenden Stahlbetonplatte in der Feuerwiderstandsklasse F 90 abzuschließen. Bei Gebäuden mit weicher Bedachung ist die Brandwand 50 cm über Dach zu führen. Mindestwanddicke von Brandwänden DIN 4102 Teil 4 (Auszug Konstruktionsmerkmale Mindestdicke Tagende Wände aus bewehrtem Beton DIN 1045 14 cm Tragende, bewehrte Gasbetonfertigteile DIN 4332 25 cm

Wände aus Mauerwerk DIN 1053 bei Verwendung von Steinen der Rohrdichtklasse > 1,4 Steinen der Rohrdichtklasse > 1,0 Steinen der Rohrdichtklasse > 0,8

24 cm 30 cm 36,5 cm

Feuerschürzen Sie werden aus nicht brennbaren und widerstandsfähigen Baustoffen als behelfsmäßiger Brandschutz in Sälen, Hallen und dgl. hergestellt. Sie sind nur als Schutzstreifen anzusehen und sollen das Ausbreiten eines Brandes und des Rauches unter der Decke aufhalten. In den einzelnen Feldern zwischen den Feuerschürzen müssen Luftabzugsöffnungen angebracht sein, damit heiße Luft und Rauchgase abströmen können. Brandwand über Dach geführt Decken Wir unterscheiden Massivdecken und Holzbalkendecken. Sie bilden den horizontalen Abschluss der Geschosse, die brandschutztechnische horizontale Brandabschnitte darstellen. Bei den vielen Arten von Massivdecken muss im Zweifelsfall vom Hersteller der Nachweis erbracht werden, dass sie mit oder ohne Verputz feuerbeständig sind, besonders in feuergefährdeten Gebäuden und als Keller- bzw. Dachabschluss Auszug aus BauO NW 95, §34:

Page 21: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

21

Gebäude

Freistehende Wohngebäude mit nicht mehr als einer Wohnung

Wohngebäude geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen

Gebäude geringer Höhe

andere Gebäude

Decken keine F 30 F 30 F 90 - AB Decken über Kellergeschossen keine F 30 F 90 - AB F 90 - AB

Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind

keine F 30 F 30 F 30

Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind

keine keine keine keine

Holzbalkendecken Holzbalkendecken sind für Wohngebäude nicht zugelassen, wenn sie nur als einfache Holzbalkendecken ausgebildet sind. Es gibt • einfache Holzbalkendecke • verputzte Holzbalkendecke • Einschubdecken Als Putzträger wurden beim Deckenbau verwendet: Pliesterrohr für Säulen und Träger, auch Holz oder Holzstabgewebe, Drahtgewebe, sechseckiger Draht, Leichtbauplatten und Dämmstoffe. Bei Decken sind vor allen Dingen die Rabitzdecken einsturzgefährdet. Da diese Decken nur an Drahtstäbchen hängen, können sich diese bei Erwärmung leicht aufbiegen. Betondecken bieten dem Feuer guten Widerstand, während Holzbalkendecken leicht einstürzen, die Balken selbst aber nicht. Da die Decken die Stockwerke gegenseitig abtrennen, sind Durchbrechungen in Decken brandschutztechnisch bedenklich. Holzbalkendecke (Schnitt)

Page 22: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

22

Massivdecken Massivdecke Stahlbeton (Schnitt) Hohlsteindecken Werden aus besonders geformten Hohlsteinen hergestellt, die zwischen Trägern oder Stahlbeton liegen. Stahlbetondecken Sind Vollbetondecken, die aber noch zu verputzen sind, um feuerbeständig zu sein. Gewölbe Gewölbe sind bogenförmig gekrümmte Steindecken, deren einzelne Steine (Betonteile) sich gegenseitig so verspannen, dass sie freitragend den Raum überdecken Gewölbte oder gestreckte Betondecke Ohne Eiseneinlagen werden sie mit leichter Wölbung, die Schubspannungen bewirkt, zwischen Stahlträgern gebaut. Preußische Kappen Sind feuerbeständig, 1/2 Stein starkes Gewölbe aus Mauerziegel, zwischen Stahlträgern unterseitig verputzt.

Page 23: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

23

Türen und Fenster Sie bedeuten häufig eine gefährliche Durchbrechung der Wände und begünstigen die Ausbreitung des Rauches und des Brandes von einem Raum zum anderen. In Brandwände eingebaute Türen müssen wenigstes eine Feuerwiderstandsklasse F 90 haben. Brandschutztüren müssen selbstschließend sein. Öffnungen in Fenstern, die als Rettungswege dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 m ×1,20 m groß sein und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Treppen

Dienen zum Begehen der einzelnen Geschosse und Wohnungen und sind wichtige Fluchtwege für die Bewohner und Angriffswege für die Feuerwehr. Daher werden an Treppen und Angriffswege besondere brandschutztechnische Anforderungen gestellt. Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zugänglich sein (notwendige Treppe); weitere Treppen können gefordert werden, wenn die Rettung von Menschen im Brandfall nicht auf andere Weise möglich ist. Statt notwendiger Treppen können Rampen mit flacher Neigung gestattet werden. Die tragenden Teile notwendiger Treppen sind in der Feuerwiderstandsklasse F 90 und aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen; dies gilt nicht für Wohngebäude geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen. Treppenformen einläufige zweiläufige dreiläufige ½ gewendelt ¼ gewendelt ½ gewendelt Wendeltreppe Spindeltreppe

Page 24: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

24

Nach den Baustoffen unterscheidet man folgende Treppen – Holztreppen – Steintreppen – Betontreppen – Stahltreppen

Auch eine Kombination der einzelnen Baustoffe ist möglich. Dächer Dacharten Das Dach bildet die obere Begrenzung von Bauwerken. Die Dacharten sind die eigentlichen Dachkonstruktionen, während die Dachform nur die äußere architektonische Gestaltung des Daches kennzeichnet. An wichtigen Dacharten unterscheidet man das Sparrendach, das Kehlbalkendach, das Pfettendach mit stehendem, liegendem oder doppelten und mehrfachem Dachstuhl, das einfache und doppelte Hängewerk, das Sprengewerk und das Hänge- Sprengewerk. Sparrendach Bei einem einfachen Sparrendach bilden die Sparren paarweise zusammen mit der Decke des darunterliegenden Geschosses steife Dreiecke. Die Dachlast wird auf die Außenwände des Gebäudes übertragen. Windrispen, die in Längsrichtung angeordnet sind, halten die einzelnen Sparrenpaare zusammen. Sparren Sparrendach (Schnitt)

Page 25: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

25

Kehlbalkendach Bei größeren Gebäudetiefen, d.h. bei Sparrenlängen über 4,50 m müssen die Sparren gegen Durchbiegen gesichert werden. Dies geschieht durch Einfügen eines Kehlbalkens, der ähnlich wie ein Spannriegel wirkt und je zwei Sparren gegeneinander abstützt. Kehlbalkendach (Schnitt)

Page 26: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

26

Pfettendach Beim Pfettendach werden die Dachlasten nicht nur von den Außenwänden aufgenommen, sondern können auch über Längsträger "Pfetten" mit Pfosten und Streben auf tragende Bauteile im Gebäudeinnern abgetragen werden. Pfettendächer können über beliebig geformte und bemessenen Grundrissen errichtet werden.

Page 27: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

27

Fachwerkbinder Fachwerkbinder sind feingliedrige Tragwerke aus Holz oder Stahl, die hauptsächlich bei Hallendächern (z.B. Fabriken u.ä.) angewendet werden. Diese Konstruktionen haben ein relativ geringes Gewicht. Mit ihnen können größere Spannweiten überbrückt werden. Brand- und Einsturzverhalten der Dachstühle und Dachkonstruktionen Bei Dachstühlen und Dachkonstruktionen wird, von Flachdächern abgesehen, nach wie vor überwiegend der Baustoff Holz verwendet. Das Holz wird –wie bei allen Gitterkonstruktionen– so zu Bauteilen zusammengefügt, dass die geometrische Anordnung der einzelnen Teile unverschiebbare Dreiecke ergibt. Die Verbindungsstellen der einzelnen Balken oder dgl. In diesen Dreiecken werden Knotenpunkte genannt. Wird ein Knotenpunkt einer Dreieckverbindung zerstört, verliert das Dreieck seinen Zusammenhalt, die Unverschieblichkeit besteht nicht mehr. Es kommt zum Einsturz, wenn der Querschnitt der tragenden Hölzer an sich noch voll erhalten ist. Bei Dachstuhlbränden sind also die Verbindungsstellen der einzelnen Hölzer die "Knotenpunkte" die empfindlichsten Stellen des Daches. Sparrendächer bestehen aus einfachen Dreiecken. Zum Einsturz kommt es bei Durchbrennen des Firstknotenpunktes oder des Fußknotenpunktes. Bei Kehlbalkendächer besteht Einsturzgefahr bei Zerstörung eines Fußknotenpunktes – seitliches Abrutschen nach außen – oder bei Zerstörung der Kehlbalkenknotenpunkte – Einsturz nach innen.

Page 28: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

28

Pfettendächer bieten eine weitaus stabilere Konstruktion mit längsverlaufenden Pfetten, die auf Stützen aufgelagert sind. Zum Einsturz führt die Zerstörung der Mittelpfette oder einiger Stützen. Dachformen Bei der Beschreibung unterscheidet man bestimmte Punkte und Stellen eines Daches, den Dachfirst die Dachtraufe, den Grat, die Dachkehle, den Giebel und den Dachwalm. An Dachformen kennen wir: Das Sattel- oder Giebeldach, das Pultdach, das Walm- und Krüppelwalmdach, das Mansardendach, Zeltdach, Turmdach, Flachdach und das Sheddach. � Der First ist die obere waagerechte Begrenzung einer Dachfläche. Die Ortgänge bilden die seitliche Begrenzung der Dachflächen. Die Traufe ist die untere Begrenzung einer Dachfläche. Die Kehle ist die von der Traufe zu einem First verlaufende Trennungslinie zwischen zwei Dachflächen, deren Traufen eine einspringende Gebäudedecke bilden. Der Giebel ist kein Dachteil, sondern ein Gebäudeteil.

Page 29: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

29

Dachformen: Dachgaubenformen: Auf dem First aufgesetzte Dachausbauten nennt man Dachreiter. Auf dem Dach eingebaute Ausbauten nennt man Gauben, wie z.B. Flachgaube, Schleppgaube, Fledermausgaube. Schleppgaube Giebelgaube Flachgaube Fledermausgaube Spitzgaube Walmgaube Dachreiter

Page 30: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

30

Dacheindeckungen Wir unterscheiden grundsätzlich weiche und harte Bedachung.

– Weiche Bedachung Holz (Schindeln), Stroh, Schilf, Reed, Hohlpfannen ohne Tränkung, ungesandete oder gesandete Dachpappe

– Harte Bedachung Ziegelbedachung (Flach-, Hohl- oder Falzziegel), doppelt gesandetes Pappdach, Schieferbedachung, Eternitbedachung (Asbestzement), Metalldächer (Kupfer, Zink oder Stahlblech), Glasdächer (Stahl- oder Stahlkonstruktionen mit Drahtglas oder Glasbausteinen), Stahlbetonbedachung.

Als ausreichend widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme gelten Dacheindeckungen aus: • natürlichen und künstlichen Steinen, • Betonplatten, • Eternitplatten, • besondere Teerdachpappen, • Stahl- und sonstige Metalldächer. Dachkonstruktionen und ihr Verhalten im Brand Auch heute noch bilden die hölzernen Dachstühle einen besonderen Gefahrenschwerpunkt und erfordern zu ihrer erfolgreichen Bekämpfung taktisches Geschick, Erfahrung und Kenntnis von der Baukunde. Dies sollte jeder Feuerwehrmann wegen der entsprechenden Unfallgefahr sich zu Herzen nehmen. Wir unterscheiden taktisch den offenen und den geschlossenen Dachstuhlbrand. Beim offenen Dachstuhlbrand hat das Feuer schon Austritt aus der Bedachung gefunden und es brennt mit von außen sichtbaren Flammen. Häufig entwickeln sich Dachstuhlbrände aus harmlosen unbemerkten Schwelbränden oder Balkenstuhlbränden, deren Branddauer Stunden betragen kann. Die warmen Schwelgase steigen nach oben und sammeln sich in konzentriertem Qualm im ganzen Dachstuhl. Diese Brandgase wärmen das ganze brennbare Material stark vor. Sie enthalten unverbrannte Bestandteile, die nur auf Luftsauerstoff warten, um sehr schnell zu verbrennen und den gesamten Dachstuhl schlagartig zu erfassen. Erst wenn mehrere Strahlrohre einsatzbereit sind, können solche Dachstühle geöffnet werden, um den Abzug der gefährlichen Brandgase zu ermöglichen. Die speziellen Gefahrenpunkte beim Dachstuhl sind die Knotenpunkte und die am stärksten belasteten Glieder. Im Knoten, obwohl er sehr massiv aussieht, treffen alle Balken zusammen und werden durch die Zusammenfügung zu einem Knoten in ihren Querschnitten geschwächt. Außerdem besteht das Verbindungsmaterial häufig aus Bolzen und Nägeln, die ihre Tragfähigkeit im Brand sofort verlieren. Da diese Stahlteile sehr ausgelastet sind, kommt es häufig zum Einsturz der gesamten Konstruktion. Außerdem treffen an den Knoten viel Hirnholzflächen zusammen, die dem Feuer schnell Nahrung bieten. Innerhalb der Dachkonstruktionen gibt es sogenannte Binder, die die Hauptlasten tragen. Diese Binder sind im Brandfall besonders gefährdet, desgleichen alle stark belasteten Bauglieder eines Dachstuhls, wie die Kehlbalken, Spannriegel und alle Säulen und Kopfbänder. Die Dacheindeckung wird zuerst einstürzen, da die Dachziegel auf dünnen Latten lagern, die schnell durchbrennen. Dadurch besteht Unfallgefahr durch herabfallende Dachziegel.

Page 31: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

31

Schornsteine (Kamine) Die Schornsteine dienen zur Abführung von Rauch- und Abgasen und feuchter Luft, sowie zum Erzeugen des zum Verbrennen erforderlichen Luftzuges. Sie sind aus feuerbeständigen Baustoffen mit vollen Fugen sorgfältig zu mauern. Der Querschnitt ist quadratisch oder rechteckig. In Wohngebäuden werden meist unbesteigbare Schornsteine in den Abmessungen 14 × 14 und 14 × 20 seltener 20 × 20 und 26 × 26 cm ausgeführt. An einem Schornstein 14 × 14 cm können 1 bis 2 Zimmeröfen angeschlossen werden. Besteigbare Schornsteine für große Feuerungsanlagen (Zentralheizungen, Schmiedefeuer usw.) werden mindestens 39 × 51 cm groß ausgeführt. Die Wandungen der Schornsteine nennt man „Wangen„, die Zwischenwände „Zangen„. Die Wanddicke der unbesteigbaren Schornsteine beträgt unter Dach ½ Stein, der besteigbare 1 Stein. Auch bei Weichdächern ist die Schornsteinwange von 50 cm unter Unterkante Dachhaut bis Oberkante Schornsteinkopf 1 Stein dick zu mauern. Schornsteinwangen als Teile einer Brandwand müssen mindestens 24 cm dick sein. Die Schornsteine sind ohne Querschnittsänderungen senkrecht hochzuführen. Ein „Ziehen„ bis zu 60° gegen die Waagerechte ist zulässig, sollte aber möglichst vermieden werden, da gezogene Schornsteine die Schornsteinleistung verringern, den Rußansatz vergrößern, die Brandgefahr erhöhen und bei Dachstuhlbränden oft einsturzgefährdet sind. Die Schornsteine sind unbedingt dicht auszuführen, im Innern glatt zu verstreichen und außen bis unter die Dachdeckung zu verputzen. Ebenso wie die Schornsteine werden die Lüftungsrohre für Gasöfen und die Wrasenrohre für Küchen und Waschküchen behandelt. Gasschornsteine müssen so beschaffen sein, dass Gefahren für die Bewohner und die Allgemeinheit vermieden werden.

Page 32: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

32

Schnitt eines Wohnhauses

Page 33: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

33

Auszüge und Begriffe aus der BauO NW § 1 Anwendungsbereich (Auszugsweise) Abs. 1 Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte. Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes gestellten Anforderungen werden. § 2 Begriffe Abs. 1 Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Erdboden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Als bauliche Anlagen gelten: • Aufschüttungen und Abgrabungen, • Lager-, Abstell- und Ausstellungsplätze, • Camping- und Wochenendplätze, • Sport- und Spielplätze, • Stellplätze, • Gerüste, • Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen. Abs. 2 Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Abs. 3 Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses mit Aufenthaltsräumen im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. Gebäude mittlerer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes im Mittel mehr als 7 m und nicht mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. Abs. 4 Geländeoberfläche ist die Fläche, die sich aus der Baugenehmigung oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes ergibt, im übrigen die natürliche Geländeoberfläche. Abs. 5 Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüberliegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen.

Page 34: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

34

Abs. 6 Geschosse über der Geländeoberfläche sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt. Hohlräume zwischen der obersten Decke und dem Dach, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, gelten nicht als Geschosse. Abs. 7 Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind. Abs. 8 Stellplätze sind Flächen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche dienen. Garagen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Abs. 9 Bauprodukte sind:

– Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut zu werden.

– aus Baustoffen und Bauteilen vorgefertigte Anlagen, die hergestellt werden, um mit dem Erdboden verbunden zu werden, wie Fertighäuser, Fertiggaragen und Silos.

Abs. 10 Bauart ist das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen. Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken (Auszugsweise) Feuerwehrzufahrt Hinweisschild

Page 35: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

35

Durchfahrtsbreite mind. 3,0 m Abs. 1 Von öffentlichen Verkehrsflächen ist insbesondere für die Feuerwehr ein geradliniger Zu oder Durchgang zu schaffen. 1.zur Vorderseite rückwärtiger Gebäude, 2.zur Rückseite von Gebäuden, wenn eine Rettung von Menschen außer vom Treppenraum nur von der Gebäuderückseite aus möglich ist. Der Zu- oder Durchgang muss mindestens 1,25 m breit sein. Bei Türöffnungen und anderen geringfügigen Einengungen genügt eine lichte Breite von 1 m. Die lichte Höhe des Zu- oder Durchgangs muss mindestens 2 m betragen. Abs. 2 Zu Gebäuden, bei denen die Oberkante der Brüstung notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmter Stellen mehr als 8 m über dem Gelände liegt, ist in den Fällen des Absatzes 1 anstelle eines Zu- oder Durchgangs eine mindestens 3 m breite Zu- oder Durchfahrt mit einer lichten Höhe von mindestens 3,50 m zu schaffen. Wände und Decken von Durchfahrten sind in der Feuerwiderstandsklasse F90 und in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen (F90-AB) herzustellen.

Page 36: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

36

§ 17 Brandschutz Abs. 1 Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 müssen unter Berücksichtigung insbesondere - der Brennbarkeit der Baustoffe, - der Feuerwiderstandsdauer der Bauteile ausgedrückt in Feuerwiderstandsklassen, - der Dichtheit der Verschlüsse von Öffnungen, - der Anordnung von Rettungswegen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Abs. 2 Baustoffe, die nach Verarbeitung oder dem Einbau leichtentflammbar sind, dürfen bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne § 1 Abs.1 nicht verwendet werden. Abs. 3 Jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen muss in jedem Geschoss über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege erreichbar sein. Der erste Rettungsweg muss in Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, über mindestens eine notwendige Treppe führen; der zweite Rettungsweg kann eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle oder eine weitere notwendige Treppe sein. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum). Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstungen notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmter Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegen, dürfen nur errichtet werden, wenn die erforderlichen Rettungsgeräte von der Feuerwehr vorgehalten werden. Abs. 4 Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten und zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen. § 54 Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung (Auszugsweise) Abs. 1 Für Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen besondere Anforderungen gestellt werden. Erleichterungen können im Einzelfall gestattet werden, soweit es der Einhaltung von Vorschriften • wegen der besonderen Art oder Nutzung baulicher Anlagen und Räume oder • wegen der besonderen Anforderungen nach Satz 1 nicht bedarf. Beispiel: Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorkehrungen, bei Hochhäusern, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten etc.

Page 37: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

37

Aufgaben und Ziele des vorbeugenden Brandschutzes Aufgaben Aufgaben der Gemeinde; § 1 FSHG (2) Die Gemeinden treffen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Sie stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Stellt die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat hierfür der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte Sorge zu tragen. Um diesem Gesetz Sorge zu tragen, beauftragt die Gemeinde den vorbeugenden Brandschutz. Für den vorbeugenden Brandschutz sind folgende Paragraphen vorgeschrieben: Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften; § 5 FSHG Aufgabe der Brandschutzdienststellen ist es, nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften Belange des Brandschutzes wahrzunehmen. Brandschutzdienststellen sind die Gemeinden, deren öffentliche Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt, im übrigen die Kreise. Die zur Durchführung der Aufgaben erforderlichen Tätigkeiten sind Bediensteten mit einer Ausbildung für den gehoben oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst zu übertragen. Brandschau; § 5 FSHG (1) In Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens fünf Jahren eine Brandschau durchzuführen. Die Brandschau dient der Feststellung brandschutztechnischen Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen; die besonderen Vorschriften über die Feuerstättenschau bleiben unberührt. (2) Die Brandschau ist Aufgabe der Gemeinden. Sie wird von hauptamtlichen Kräften der Feuerwehren oder von Brandschutztechnikern durchgeführt. Die Brandschutztechniker müssen mindestens eine Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst oder eine vergleichbare Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr absolviert und erfolgreich an einem Lehrgang für Brandschutztechniker teilgenommen haben. Die Kreise stellen Gemeinden, in denen die Brandschau von Brandschutztechnikern durchgeführt wird, in besonderen Fällen ihre nach § 5 vorzuhaltenden Bediensteten zur Verfügung. Der Feuerwehr ist Gelegenheit zur Teilnahme an der Brandschau zu geben; sie ist über das Ergebnis der Brandschau und die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. (3) Die Dienststelle, von der die Brandschau durchgeführt wird, gibt der für die Bauaufsicht zuständigen Dienststelle Gelegenheit zur Teilnahme. Sie kann Sachverständige oder sachverständige Stellen heranziehen, wenn dieses zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist.

Page 38: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

38

Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe; § 8 FSHG Die Gemeinden sollen ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden und über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären. Brandsicherheitswachen; § 7 FSHG (1) Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist; bei Bedarf kann sie Auflagen erteilen. Baurechtliche Vorschriften bleiben unberührt. (2) Ist der Veranstalter in der Lage, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen, hat ihm die Gemeinde diese Aufgabe zu übertragen; in allen anderen Fällen stellt die Gemeinde die Brandsicherheitswache. (3) Angehörige einer Brandsicherheitswache können Anordnungen Treffen, um Brände zu verhüten oder zu bekämpfen und um Rettungs- und Angriffswege zu sichern Der Brandsicherheitswachdienst Über die Stärke der Brandsicherheitswache (BSHW) gibt es keine gesetzlichen Grundlagen. Die Aufgabe der BSHW - Überwachung, Schadenbekämpfung, verhindern einer Panik -, die alle gleichzeitig wahrgenommen werden müssen, machen für den Regelfall eine BSHW aus einem Wachführer und mindestens einem Wachposten erforderlich. Eine allgemein verbindliche Stärkeangabe der BSHW ist wegen der Größe des Gebäudes, der Art des Spielgeschehens, der Anzahl der Besucher usw. nicht möglich. Die Brandsicherheitswache beginnt, wenn die Dienstanweisung nichts anderes bestimmt, 30 Minuten vor der Veranstaltung. Die Brandsicherheitswache legt die erforderliche Ausrüstung an den bestimmten Überwachungsplätzen bereit (z.B. Feuerwehrhelm, Handscheinwerfer, Kübelspritze). Der Wachführer meldet der besetzten Feuerwache die Vollzähligkeit der BSHW und überprüft dabei gleichzeitig die Nachrichtenverbindung. Der Wachführer meldet die BSHW beim Bühnenmeister oder Spielleiter und verlangt:

– Überprüfung der Funktionstüchtigkeit des Schutzvorhanges – Einsicht in das Szeneriebuch (Bühnenbuch).

Der Wachführer gibt dem Wachposten die brandgefährlichen Handlungen laut Szeneriebuch bekannt z.B.:

– Akt, 13. Minute, drei Wächter betreten mit brennenden Petroleumlampen die Bühne; – Akt, 15. Minute die drei Wächter treten ab. (Anzünden und löschen der Lampen auf

der linken Nebenbühne); – Akt, 27. Minute, Entzünden einer Kerze und einer Zigarette usw.

Durchführung eines Kontrollganges laut Dienstanweisung. Hierbei ist die Aufmerksamkeit insbesondere zu richten auf: 1. Zugänglichkeit und Betriebsbereitschaft von Feuermeldern und Wandhydranten 2. Bedienung von Rauchabzügen (RWA). 3. Erforderliche Breite und Freihaltung von Rettungswegen. 4. Türen in Rettungswegen (Notausgänge) dürfen nicht verschlossen sein und müssen sich leicht nach außen hin öffnen lassen. 5. Flächen für die Feuerwehr wie Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen müssen frei sein. 6. Ob die vorhandene Sicherheitsbeleuchtung funktioniert und bei Einlass der Besucher

eingeschaltet und so lange in Betrieb bleibt, bis die Besucher, Mitwirkende und Betriebsangehörige das Gebäude verlassen haben.

Page 39: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

39

7. Ob Rauchverbote eingehalten werden. Ob vorhandene Feuerschutzabschlüsse (T30 oder T90) nicht festgestellt sind. Sie müssen verschlossen sein. 8. Ob der Bestuhlungsplan eingehalten ist. ob die Sicherheitsvorkehrungen für Brandgefährliche Handlungen auf der Bühne erfüllt sind (z.B. Wasser im Aschenbecher) 9. Ob von den Überwachungsplätzen ein freier, nicht durch Dekorationen verdeckten Überblick auf die Szenenfläche möglich ist. Ob die Bühnengassen und der Bühneneingang in erforderlicher Breite frei sind. Werden in Bereichen, in denen Rauchverbot besteht, rauchende Personen angetroffen, so sind sie auf das Rauchverbot hinzuweisen. Ergeben sich auf dem Rundgang Beanstandungen (z.B. Wandhydranten oder Feuerlöscher durch Dekorationen verstellt), so ist der verantwortliche technische Leiter des Hauses sofort zu verständigen, der die Mängel sofort beseitigen muss. Zehn Minuten vor der Vorstellung sind die Überwachungsplätze einzunehmen. Während der Veranstaltung darf der Überwachungsplatz nur in dringenden Fällen und bei Gefahr verlassen werden. Vom Überwachungsplatz muss ständig die gesamte Handlung auf der Bühne übersehen werden können. Insbesondere bei brandgefährlichen Handlungen sind die Vorhänge auf der Bühne aufmerksam zu beobachten und festzustellen, ob die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten sind. Das Anzünden von Tabakwaren, Kerzen und offenem Feuer hinter der Szene soll von einem Wachposten überwacht werden. Verlassen Darsteller mit brennender Zigarre oder Zigarette die Bühne, so ist diese sofort nach dem Abgang zu löschen. Bei Spielhandlungen mit laufenden Motoren von Kraftfahrzeugen oder dergleichen muss mit unvorhersehbarem Auslaufen von Kraftstoff gerechnet werden. Es müssen deshalb zusätzliche geeignete Löschgeräte bereitgehalten werden. In den Pausen beobachtet die BSHW die Umbauten auf der Bühne damit z.B. die Sicherheitseinrichtungen nicht verstellt und ausreichende Abstände zwischen Dekorationen und Beleuchtungskörpern eingehalten werden. Stellt die BSHW Rauch- oder Brandgeruch fest, so liegt es im Ermessen des Wachführers, selbst die Ursache festzustellen oder einen Posten damit zu beauftragen. Die Ursache ist sofort zu beseitigen. Bei überlasteten elektrischen Geräten bzw. glimmenden brennenden Kabeln muss die elektrische Anlage vom verantwortlichen Bühnenpersonal unverzüglich abgeschaltet werden. Es ist erst nach dem Abschalten mit geeigneten Löschmitteln abzulöschen. Bei jedem Brandausbruch ist sofort die Feuerwehr zu alarmieren. Bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte der Feuerwehr hat der Wachführer der BSHW die technische Einsatzleitung. Seine Weisungen gelten nicht nur für die Wachposten der BSHW, sondern für alle anwesenden Personen. Nach Schluss der Veranstaltung ist bei der Abschlussbegehung darauf zu achten, dass sich alle Räume des Gebäudes in einem solchen Zustand befinden, der nach dem Verlassen des Gebäudes durch die BSHW einen Brandausbruch ausschließt. z.B.: In Garderoben werden oft Kaffeemaschinen und Wärmegeräte verwendet, die durch unterlassenes Abschalten der Betreiber zu einer Gefahr werden können. Im Bereich von Heizungsanlagen, Scheinwerfern usw. kann es durch längeren Betrieb bei zu geringen Abständen zu Wärmestauungen und gefährlichen Wärmeübertragungen und somit zur Entzündung von brennbaren Materialien kommen. Alle Wachposten melden für ihren Bereich dem Wachführer den ordnungsgemäßen Zustand ihres Überwachungsbereiches. Schutzvorhang schließen. Löschgeräte und Ausrüstungsgegenstände an den vorgesehenen Aufbewahrungsort bringen und verschließen. Vom Wachführer ist dem Bühnenmeister oder Spielleiter das Ende der BSHW mitzuteilen, damit wird die Verantwortung wieder an die Leitung des Hauses übergeben. Erst wenn der Zuschauerraum sich geleert hat, meldet der Wachführer die BSHW bei der ständig besetzten Wache ab. Vorkommnisse, Beanstandungen usw. sind in das Wachbuch einzutragen, gegebenenfalls ist ein Wachbericht anzufertigen.

Page 40: Baukunde für die Feuerwehr...Es müssen geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Erhaltung von Sachwerten getroffen werden (Rückzug von Einsatzkräften, ... der

40

Ziele des vorbeugenden Brandschutzes Verhinderung der Brandentstehung • Einhaltung bestehender rechtlicher Vorschriften, Richtlinien und Baubestimmungen • Vermeidung von Zündquellen jeglicher Art • Sicherung vor unbefugtem Zugang • Brandsicherheitswachen • Brandschutzaufklärung und -erziehung Verhinderung der Brandausbreitung (Feuer und Rauch) • Abschnittsbildung (horizontal und vertikal) Wände, Brandwände, Decken, Feuerschutzabschlüsse usw. • Feuerlösch-, Feuermelde- und Alarmierungseinrichtungen Schaffung sicherer Rettungswege (1. und 2. Rettungsweg) • Gänge, Ausgänge, Flure, notwendige Treppen und Treppenräume, Sicherheitstreppenräume, • Sicherheitsbeleuchtung, Personenleitsysteme, RWA, Kennzeichnung, • Einhaltung der maximalen Rettungsweglängen Schaffung sicherer Angriffswege • Feuerwehraufzüge • Siehe Rettungswege Sicherstellung der Löschwasserversorgung • Grundschutz, Objektschutz, • Sammelwasserversorgung, unabhängige Löschwasserversorgung, Schaffung geeigneter Brandmeldemöglichkeiten • Fernsprecheinrichtungen (öffentliche und private) • Brandmeldeanlagen (automatische und nichtautomatische) • Brandfrüherkennung Sicherung der Zugänge und Zufahrten für die Feuerwehr • Feuerwehrzufahrten und Feuerwehrdurchfahrten • Aufstell- und Bewegungsflächen • Feuerwehrschlüsselkästen • Kennzeichnung, jederzeitige Benutzbarkeit