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Bauökonomie Maß der baulichen Nutzung und Flächenermittlung im Hochbau Debora Mendler M. Sc. Modul Bauökonomie und Baurecht Seite 1

Bauökonomie Maß der baulichen Nutzung und ... · Flächenermittlung im Hochbau Debora Mendler M. Sc. Modul Bauökonomie und Baurecht Seite 1. Planungs- und Bauökonomie ... 1 19.04.2016

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Bauökonomie

Maß der baulichen Nutzung undFlächenermittlung im Hochbau

Debora Mendler M. Sc.

Modul Bauökonomie und Baurecht

Seite Seite 1

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Nr. Datum Vorlesungsinhalte Seminar zur Vorlesung

1 19.04.2016 Einführungsveranstaltung,

Organisatorisches, Einführung in die

Immobilienökonomie und die Rolle

des Architekten für die Bau- und

Planungsökonomie

Prof. Dr. Kristin Wellner,

Debora Mendler M. Sc.

2 26.04.2016 Überblick über die

Architektenleistungen

Debora Mendler M. Sc. Seminar Einführung→ Besprechung der

Übungsprojekte,Gruppeneinteilung, ISIS 2

03.05.2016 Exkursionswoche

3 10.05.2016 Qualitätsmanagement und privates

Baurecht

Debora Mendler M. Sc. Übung Architektenvertrag→ Erstellung eines

Architektenvertrags für daseigene Übungsprojekt

4 17.05.2016 Flächen und Rauminhalte im Hochbau Debora Mendler M. Sc. Übung Flächenermittlung DIN 277→ Ermittlung GRZ/GFZ am Projekt→ Flächenermittlung am Projekt notwendige Ermittlungen für den Bauantrag

Seite 2

Vorlesungsreihe Bauökonomie

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Nr. Datum Vorlesungsinhalte Seminar zur Vorlesung

5 24.05.2016 Mengenermittlung und Nachträge Dipl.-Ing. Alfons Hasenbein

6 31.05.2016 Ausschreibung von Bauleistungen Dr. Jan Kehrberg Übung Ausschreibung erstellen→ Erstellung einer Mini-

Ausschreibung

7 07.06.2016 Kostenermittlung gemäß DIN 276 Debora Mendler M. Sc. Übung Kostenermittlung DIN 276→ Kostenermittlung am Projekt

8 14.06.2016 Immobilienwirtschaft Prof. Dr. Kristin Wellner Übung Nutzungskostenschätzung→ Wirtschaftlichkeitsvergleich und

Nutzungskostenplanung

9 21.06.2016 Haftung und Versicherung Ass. jur. Ulrich Langen

Seite 3

Vorlesungsreihe Bauökonomie

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Nr. Datum Vorlesungsinhalte Seminar zur Vorlesung

10 28.06.2016 Projektsteuerung / Terminplanung Debora Mendler M. Sc.

11 05.07.2016 Objektüberwachung I Debora Mendler M. Sc. Übung Objektüberwachung Case Study→ Was tun bei festgestellten

Mängeln?→ Die Abnahme der Bauleistungen→ Gewährleistung nach der

Abnahme

12 12.07.2016 Objektüberwachung II Debora Mendler M. Sc.

13 19.07.2016 Honorarermittlung, Projektkalkulation,

wirtschaftliches Architekturbüro

Debora Mendler M. Sc. Übung Honorarermittlung und Bürowirtschaftlichkeit→ Honorarberechnung und Erstellen

einer Schlussrechnung

Seite 4

Vorlesungsreihe Bauökonomie

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Informationen

Vortragsfolien und Aufgabenstellungen

(Seminar zur Vorlesung) unter:

archix.de

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Wiederholung QM im Architekturbüro

Methoden / Verfahren

Qualität

Qualitätsmanagementsysteme

Management

EN ISO 9000

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Einführung eines Qualitätsmanagementsystems

1. Beschaffung von Informationen zum Thema Qualitätsmanagement durch Besuche

von Seminaren und lesen von Fachliteratur.

2. Klärung der Frage, ob ein externer Berater eingeschaltet werden soll.

3. Beginn der Einführung des Qualitätsmanagementsystems durch Beschluss der

Geschäftsleitung.

4. Erstellung eines Projektplanes mit Zeitvorgaben und Maßnahmenschritten.

5. Information der Mitarbeiter über die beabsichtigte Einführung.

6. Formulierung einer Qualitätspolitik mit eigenen Qualitätszielen.

7. Benennung eines Qualitätsmanagementbeauftragten.

8. Festlegung von Verantwortlichkeiten.

9. Schulung der Mitarbeiter.

10. Erstellung eines Qualitätsmanagementhandbuches.

11. Erstellung von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen .

12. Durchführung von internen Audits.

13. Auswahl eines Zertifizierers (z.B. Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH DAkkS).

14. Zertifizierung.

Seite 7

Wiederholung QM im Architekturbüro

Quelle: IHK Berlin

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Wiederholung Qualitätsmanagementsysteme

Arbeitsmittel

Checklisten

Protokolle

Terminpläne

Tabellen für Flächen- und

Kostenermittlungen

Detailsammlungen

Beispielplanungen

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Zertifizierung Qualitätsmanagementsystem

Mitarbeiter Erst-Zertifizierung 1. bzw. 2. Überwachung Re-Zertifizierung

1 – 5 1.600 € – 2.000 € 900 € – 1.000 € 1.200 € – 1.000 €

6 – 10 2.000 € – 2.400 € 900 € – 1.200 € 1.200 € – 1.600 €

11 – 15 2.400 € – 2.900 € 1.200 € – 1.400 € 1.800 € – 2.200 €

16 – 25 2.900 € – 3.200 € 1.800 € – 2.200 € 2.200 € – 2.800 €

26 – 45 3.200 € – 4.200 € 2.000 € – 2.400 € 2.600 € – 3.200 €

46 – 65 3.900 € – 5.100 € 2.400 € – 2.800 € 3.200 € – 4.800 €

66 – 85 4.100 € – 6.100 € 3.200 € – 3.600 € 3.900 € – 5.200 €

86 – 125 5.100 € – 7.100 € 3.500 € – 3.900 € 4.600 € – 6.100 €

126 – 175 6.100 € – 8.100 € 3.700 € – 4.300 € 5.100 € – 7.600 €

http://www.iso9001.info/zertifizierung/kosten/

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1. Buch Allgemeiner

Teil• Abschluss von Verträgen gem. BGB:

Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus mindestens zwei übereinstimmenden, in Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen, genannt Angebot ( 145) und Annahme( 146 BGB).

Wiederholung Rechtliche Grundlagen

BGB

Seite Seite 10

• Allgemein

• Grundsätzlich können Verträge nur zwischen geschäftsfähigen Personen (natürliche oder juristische Personen) abgeschlossen werden

• Ein Vertrag wird ausgehandelt. Er kommt durch Angebot und Annahme (s.o.) zustande. • Die Vertragsparteien bestimmen den Inhalt des Vertrages = Vertragsfreiheit• Beschränkungen:

• Sittenwidrigkeit• Grundsatz von Treu und Glauben• Strafbestimmungen

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Sittenwidrigkeit

http://www.iso9001.info/zertifizierung/kosten/

Sittenwidrigkeit als Grenze der Vertragsfreiheit

„Als sittenwidrig wird etwas bezeichnet, wenn es gegen das Anstandsgefühl eines jeden

Menschen verstößt, der billig und gerecht denkt.“ (BGH 10, 232; 69 297)

• Gem. 138 BGB:

(1) Verstoß gegen die guten Sitten

(2) Ausbeutung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an

Urteilsvermögen, einer erheblichen Willensschwäche

• Beispiele:

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(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

Werkverträge 631 - 652 BGB

• 631 BGB

Wiederholung Rechtliche Grundlagen

BGB

Seite Seite 12

Herstellung des Werkes Vergütung

2. Buch Schuldrecht

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Grundlagen:

• BGB (Werkvertragsrecht)

• HOAI

Kann auch durch Nichtarchitekten abgeschlossen

werden, jedoch Verpflichtung zur Information über

Status

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Wiederholung Planungsvertrag

Planung des Vorhabens und

Überwachung der HerstellungVergütung

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„Wir beauftragen Sie mit den Leistungsphasen 1 9 gem. HOAI. […]“

Schlechtes Beispiel:

Wiederholung Planungsvertrag

Seite Seite 14

Die HOAI…

… ist reine Honorarordnung / reines Preisrecht.… dient dazu, das Honorar für bestimmte Teile der Architektenleistung

festzulegen.… stellt keine Definition der Leistungspflichten des Architekten dar.

Werden die in der HOAI aufgeführten Leistungen der Leistungsphasen Inhalt des Vertrages, schuldet der Architekt alle aufgeführten Leistungen, ob sie notwendig sind oder nicht + alle Leistungen, die zur Erreichung des Erfolges notwendig sind und ggf. über die HOAI hinausgehen.

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I. Maß der baulichen Nutzung

II. Flächenermittlung im Hochbau

III. Seminar zur Vorlesung

Seite 15

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Maß der baulichen Nutzung

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• Einführung: Vereinfachte Projektentwicklungsrechnung

• Flächen im Bauplanungsrecht

• Flächen im Bauordnungsrecht

Seite 17

Maß der baulichen Nutzung

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• Basisliteratur zu Flächen im Hochbau

BauNVO – Flächen gemäß der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau

MF/G – Richtlinie zur Berechnung von gewerblichen Mietflächen des gif e.V.

MF/W – Richtlinie zur Berechnung von Wohnungsmietflächen des gif e.V.

WoFIV – Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche

Seite 18

Maß der baulichen Nutzung

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Projektentwicklungsrechnung, Aufgabe aus der Praxis:

Wismar Innenstadt: Bauland für Wohn- und Geschäftshaushaus zu verkaufen:

>> Fläche ca. 500 m² – Kaufpreis 200.000 EUR <<

Ein tolles Angebot für den Investor?

Wieviel Projektentwicklungsgewinn könnte erzielt werden?

Seite 19

Maß der baulichen Nutzung

Daraus resultiert eine typische Frage an den Architekten:

Wieviel vermietbare Fläche darf ich auf dem Grundstück bauen?

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Maß der baulichen Nutzung

Wieviel qm

darf ich bauen?

Was kostet das

Haus?

Wieviel Mietfläche

kann ich vermieten/

verkaufen?

500 m² Bauland

200.000 EUR

10 EUR/m²

Nettokaltmiete (NKM)

Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung

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Wieviel qm

darf ich bauen?

Was kostet das

Haus?

Wieviel Mietfläche

kann ich vermieten/

verkaufen?

Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung

Seite 21

Maß der baulichen Nutzung

10 EUR/m² NKM entspricht etwa

2.400 EUR/m² WoFl

12 x 10 EUR/m² = 120 EUR JNKM/m²

120 EUR x 20 = 2.400 EUR/m²

500 m² Bauland

200.000 EUR

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Wieviel qm

darf ich bauen?

Was kostet das

Haus?

Wieviel Mietfläche

kann ich vermieten/

verkaufen?

Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung

Seite 22

Maß der baulichen Nutzung

Vervielfältiger aus

„Maklerformel“:

1_

Rendite= Vervielfältiger

1_

5%= 20

10 EUR/m² NKM entspricht etwa

2.400 EUR/m² WoFl

12 x 10 EUR/m² = 120 EUR JNKM/m²

120 EUR x 20 = 2.400 EUR/m²

500 m² Bauland

200.000 EUR

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Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung

Seite 23

Maß der baulichen Nutzung

2.400 EUR/m² WoFl

Guter Faktor: 85 % WoFl/BGF

2.400 EUR x 0,85 = 2.040 EUR/m² BGF

Wieviel qm

darf ich bauen?

Was kostet das

Haus?

Wieviel Mietfläche

kann ich vermieten/

verkaufen?

500 m² Bauland

200.000 EUR

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Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung

Seite 24

Maß der baulichen Nutzung

2.400 EUR/m² WoFl

2.040 EUR/m² BGF

Wieviel qm

darf ich bauen?

Was kostet das

Haus?

Wieviel Mietfläche

kann ich vermieten/

verkaufen?

500 m² Bauland

200.000 EUR

KG200: 0 EUR

KG300+400: 1.166 EUR/m² BGF

KG500: 0 EUR

KG600: 0 EUR

KG700: 20 %

auf KG300 u. 400

=1.400 EUR/m² BGF

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Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung

Seite 25

Maß der baulichen Nutzung

2.400 EUR/m² WoFl

2.040 EUR/m² BGF

Wieviel qm

darf ich bauen?

Was kostet das

Haus?

Wieviel Mietfläche

kann ich vermieten/

verkaufen?

500 m² Bauland

200.000 EUR

GFZ 2,0 = Geschossfläche nach

BauNVO

= 1.000 m² GF

= 1.000 m² BGF?

1.400 EUR/m² BGF

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Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung

Seite 26

Maß der baulichen Nutzung

2.400 EUR/m² WoFl

2.040 EUR/m² BGF

Wieviel qm

darf ich bauen?

Was kostet das

Haus?

Wieviel Mietfläche

kann ich vermieten/

verkaufen?

500 m² Bauland

200.000 EUR

1.400 EUR/m² BGF

850 m² WoFl = 1.978.800 EUR (Verkaufserlös abzgl. 3 % Vertriebskosten)

1.000 m² BGF = -1.400.000 EUR (Baukosten)

500 m² Bauland = - 220.000 EUR (inkl. 10 % Erwerbsnebenosten)

5 % Zwischenfinanzierung = 0,05 x 1.600.000 EUR = 40.000 EUR

Überschlägiges Ertragsergebnis = ca. + 300.000 EUR (18 % der Investitionssumme)

Var.

1

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Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung

Seite 27

Maß der baulichen Nutzung

2.400 EUR/m² WoFl

2.040 EUR/m² BGF

Wieviel qm

darf ich bauen?

Was kostet das

Haus?

Wieviel Mietfläche

kann ich vermieten/

verkaufen?

500 m² Bauland

200.000 EUR

1.400 EUR/m² BGF

1.000 m² WoFl = 2.328.000 EUR (Verkaufserlös abzgl. 3 % Vertriebskosten)

1.150 m² BGF = -1.610.000 EUR (Baukosten)

500 m² Bauland = - 220.000 EUR (inkl. 10 % Erwerbsnebenosten)

5 % Zwischenfinanzierung = 0,05 x 1.800.000 EUR = 45.000 EUR

Überschlägiges Ertragsergebnis = ca. + 450.000 EUR (25 % der Investitionssumme)

Var.

2

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Wo liegen die Optimierungspotenziale?

Seite 28

Maß der baulichen Nutzung

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Wo liegen die Optimierungspotenziale?

Seite 29

Maß der baulichen Nutzung

• Ausreizen der baurechtlichen Begrenzung

• Erweitern des Baukörpers mit nicht bauplanungsrechtlich relevanten Flächen

• Schaffen von Mietflächen außerhalb der baurechtlich definierten Vollgeschosse

• Minimierung von „Verlustflächen“ durch optimalen Grundriss

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Wo liegen die Optimierungspotenziale?

Seite 30

Maß der baulichen Nutzung

• Ausreizen der baurechtlichen Begrenzung

• Erweitern des Baukörpers mit nicht bauplanungsrechtlich relevanten Flächen

• Schaffen von Mietflächen außerhalb der baurechtlich definierten Vollgeschosse

• Minimierung von „Verlustflächen“ durch optimalen Grundriss

Kenntnisse über Flächen(definitionen) im öffentlichen Baurecht notwendig

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Öffentliches Baurecht

Seite 31

Maß der baulichen Nutzung

Öffentliches Baurecht

© Debora Mendler M. Sc. / SoSe 2016Planungs- und Bauökonomie/Immobilienwirtschaft

Öffentliches Baurecht

Seite 32

Maß der baulichen Nutzung

Öffentliches Baurecht

Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht

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Öffentliches Baurecht

Seite 33

Maß der baulichen Nutzung

Öffentliches Baurecht

Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht

WAS darf WO gebaut werden? WIE darf gebaut werden?

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Öffentliches Baurecht

Seite 34

Maß der baulichen Nutzung

Öffentliches Baurecht

Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht

BauGB BauNVO

Bundesebene

Bauordnungen z.B. BauO Berlin

Landesebene

WAS darf WO gebaut werden? WIE darf gebaut werden?

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Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin)

Seite 35

Maß der baulichen Nutzung

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Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin)

Seite 36

0 D ¡ � G HU � E D X O L FK HQ� 1 X W] X QJ

Achtung bei B-Plänen: Immer die passende BauNVO zum Zeitpunkt der Aufstellung gilt!

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Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin)

Seite 37

0 D ¡ � G HU � E D X O L FK HQ� 1 X W] X QJ

Achtung bei B-Plänen: Immer die passende BauNVO zum Zeitpunkt der Aufstellung gilt!

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Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin)

Seite 38

Maß der baulichen Nutzung

Achtung bei B-Plänen: Immer die passende BauNVO zum Zeitpunkt der Aufstellung gilt!

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Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin)

Seite 39

Maß der baulichen Nutzung

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Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin)

Seite 40

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BauNVO (1990) 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche

(1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind.

(2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.

(3) Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Ist eine Straßenbegrenzungslinie nicht festgesetzt, so ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die hinter der tatsächlichen Straßengrenze liegt oder die im Bebauungsplan als maßgebend für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche festgesetzt ist.

(4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,2. Nebenanlagen im Sinne des 14,3. baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück

lediglich unterbaut wird,mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können ...

14 Anm.: Kleintierhaltung und Versorgungsanschlussbauwerke

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Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin)

Seite 41

Maß der baulichen Nutzung

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Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin)

Seite 42

0 D ¡ � G HU � E D X O L FK HQ� 1 X W] X QJ

BauNVO (1990) 20: Vollgeschosse, Geschoßflächenzahl, Geschoßfläche

(1) Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden.

(2) Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des 19 Abs. 3 zulässig sind.

(3) Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, daß die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz oder teilweise mitzurechnen oder ausnahmsweise nicht mitzurechnen sind.

(4) Bei der Ermittlung der Geschoßfläche bleiben Nebenanlagen im Sinne des 14, Balkone, Loggien, Terrassen sowie bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen (seitlicher Grenzabstand und sonstige Abstandsflächen) zulässig sind oder zugelassen werden können, unberücksichtigt.

14 Anm.: Kleintierhaltung und Versorgungsanschlussbauwerke

Bundesrecht

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Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin)

Seite 43

Maß der baulichen Nutzung

BauO Berlin (2005) § 2: Begriffe

[…]

(11)Vollgeschosse sind Geschosse, deren Oberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die

Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine

lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den Außenwänden

zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) und Geschosse im Dachraum sind

nur dann Vollgeschosse, wenn sie die lichte Höhe gemäß Satz 1 über mindestens zwei Drittel

der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses haben.

Landesrecht

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Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin)

Seite 44

Maß der baulichen Nutzung

Abb: Prof. Kalusche

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Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin)

Seite 45

Maß der baulichen Nutzung

Untergeordnete Vorbauten

Quelle: http://zimmerei.fachwerkzentrum-vollack.de/aktivitaeten/vorbauten.html

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Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin)

Seite 46

Maß der baulichen Nutzung

Untergeordnete Vorbauten

BauO Berlin (2005) § 6: Abstandflächen, Abstände

[…]

(6) Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht

1. vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände,

2. Vorbauten, wenn sie

a) insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch

nehmen und

b) nicht mehr als 1,50 m vor diese Außenwand vortreten,

3. Außenwandbekleidungen zum Zwecke der Energieeinsparung bei bestehenden

Gebäuden.

Von der gegenüberliegenden Nachbargrenze müssen vortretende Bauteile mindestens 2 m

und Vorbauten mindestens 3 m entfernt sein.

Landesrecht

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Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin)

Seite 47

0 D ¡ � G HU � E D X O L FK HQ� 1 X W] X QJ

Erker, Gauben, Wintergärten …

„Aus der Begründung

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/de/ehb/senstadt/divers/baunvo.shtml

ImmerImmer imim LandesrechtLandesrecht prüfenprüfen: Definition Vollgeschoss ! Bauliche Anlagen in Abstandsflächen !

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I. Maß der baulichen Nutzung

II. Flächenermittlung im Hochbau

III. Seminar zur Vorlesung

Seite 48

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• Gebäudeflächen nach DIN 277

• Flächen im Mietrecht

Seite 49

Flächenermittlung im Hochbau

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Flächenermittlung im Hochbau

Definition der Flächen

DIN 277

Definition der Kostengruppen

DIN 276

DIN 277 Teil 1 Begriffe und Berechnungsarten

DIN 277 Teil 2 Gliederung der Nutzflächen, Funktionsflächen und Verkehrsflächen,

Erläuterung der Begriffe

DIN 277 Teil 3 Mengen und Bezugseinheiten (legt Bezugseinheiten zur DIN 276 fest)

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DIN 277 im Detail

Seite 51

Flächenermittlung im Hochbau

Bruttogrundfläche

BGF

Konstruktions-Grundfläche

(KGF)

Netto-Grundfläche

(NGF)

Nutzfläche

(NF)

Technische Funktionsfläche

(TF)Verkehrsfläche

(VF)

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Flächenermittlung im Hochbau

DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau

Grundflächen und Rauminhalte sind nach ihrer Zugehörigkeit zu folgenden

Bereichen getrennt zu ermitteln:

Bereich a

überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen (z.B. Innenräume)

Bereich b

überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen (z.B. Balkone

übereinander, Durchfahrten)

Bereich c

nicht überdeckt (z.B. oberster Balkon, Dachterrassen)

Sie sind ferner getrennt nach Grundrissebenen (z.B. Geschosse) und getrennt

nach unterschiedlichen Höhen zu ermitteln.

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Flächenermittlung im Hochbau

BGF

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Flächenermittlung im Hochbau

BGF

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Flächenermittlung im Hochbau

BGF

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Flächenermittlung im Hochbau

BGF

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Flächenermittlung im Hochbau

BGF

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Flächenermittlung im Hochbau

Installationsschacht

kleiner 1 m²

NGF

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Flächenermittlung im Hochbau

NGF

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Flächenermittlung im Hochbau

KGF

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Flächenermittlung im Hochbau

KGF

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Flächenermittlung im Hochbau

NF

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Flächenermittlung im Hochbau

TF

Technische Funktionsfläche

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Flächenermittlung im Hochbau

VF

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Flächenermittlung im Hochbau

Brutto-

rauminhalt

BRI

BGF x Höhe = BRI

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Flächenermittlung im Hochbau

Brutto-

rauminhalt

BRI

BGF x Höhe = BRI

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Flächenermittlung im Hochbau

Flächen im Mietrecht

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Flächenermittlung im Hochbau

Flächen im Mietrecht

Internationale

Standardisierung

ist in Erarbeitungaufgehoben 1983

Quelle: Prof. Kalusche

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Flächenermittlung im Hochbau

Flächen im Mietrecht

Quelle: Prof. Kalusche

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Flächenermittlung im Hochbau

Flächen im Mietrecht

Gewerbemietfläche

MF/G (2012)

Richtlinie zur Berechnung von Mietflächen für gewerblichen

Raum des gif e.V. (Gesellschaft für Immobilienforschung)

WoFIVVerordnung zur Berechnung der Wohnfläche

MF/W (2012)Richtlinie zur Berechnung von Mietflächen für Wohnraum des gif

e.V. (Gesellschaft für Immobilienforschung)

Wohnungsmietfläche

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Flächenermittlung im Hochbau

Gewerbemietflächen nach gif e. V.

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Flächenermittlung im Hochbau

Gewerbemietflächen nach gif e. V.

MF/G Berechnungsregeln

Folgende Grundflächenarten nach DIN 277 sind keine Mietfläche (MF/G-0):

• Technische Funktionsflächen

• nicht nutzbare Verkehrsflächen

• Zwingende Konstruktions-Grundflächen

NF

TFVF

KGF

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Flächenermittlung im Hochbau

Gewerbemietflächen nach gif e. V.

MF/G Berechnungsregeln

Die Grundfläche die nach DIN 277 zur Bruttogrundfläche gehört und nicht der MF/G-0

zugeordnet wird, ist die Mietfläche und heißt MF/G

NF VF

KGF

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Flächenermittlung im Hochbau

Gewerbemietflächen nach gif e. V.

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Flächenermittlung im Hochbau

Gewerbemietflächen nach gif e. V.

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Flächenermittlung im Hochbau

Wohnflächenverordnung (WoFlV)

WoFIV Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche

Allgemeines zur WoFIV

Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften

der WoFIV anzuwenden.

Berechnungsgrundlagen WoFIV Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen

(1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu

dieser Wohnung gehören.

(2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von

1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen

sowie

2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung

gehören.

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Flächenermittlung im Hochbau

Wohnflächenverordnung (WoFlV)

WoFIV Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche

Anrechnung der Grundflächen

Die Grundflächen

1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern sind vollständig,

2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter und weniger als

2 Metern sind zur Hälfte,

3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten

geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,

4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel,

höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen.

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Flächenermittlung im Hochbau

Wohnungsmietflächen nach gif e. V.

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Flächenermittlung im Hochbau

Wohnungsmietflächen

nach gif e. V.

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Flächenermittlung im Hochbau

Wohnungsmietflächen

nach gif e. V.

Nach gif werden im

Unterschied zur

WoFlV keine

Gewichtungen

definiert

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Flächenermittlung im Hochbau

Wohnungsmietflächen nach gif e. V.

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Wohnungsmietflächen

nach gif e. V.

Gewichtung nach WoFlV

frei festlegbar

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Flächenermittlung im Hochbau

Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen

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Flächenermittlung im Hochbau

Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen

Kennzahlen im Geschosswohnungsbau

a) Verhältnis von KGF zur BGF

gut mittel schlecht

0,12 0,17 0,22

b) Verhältnis von NGF zur BGF

gut mittel schlecht

0,88 0,83 0,78

c) Verhältnis von VF zur BGF

gut mittel schlecht

0,07 0,11 0,15

d) Verhältnis von TF zur BGF

gut mittel schlecht

0,01 0,025 0,04

(aus: Beurteilung und Bewertung alternativer Planungsentscheidungen im

Immobilienbereich mit Hilfe eines Kennzahlensystems, Gärtner, Berlin 1996)

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Flächenermittlung im Hochbau

Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen

Einheit Gebäude 1 Gebäude2 Gebäude 3

BRI m³ 5.000 5.000 5.000

Baukosten BRI €/m³ 210,00 210,00 210,00

BRI/NF 3,8 4,8 5,8

NF m²

Baukosten NF €/m²

Anwendung in der Praxis:

Der Einfluss des Raumflächenfaktors

Die untere Tabelle zeigt einen Vergleich

dreier Gebäude mit unterschiedlichem Raumflächenfaktor.

Errechnen Sie die jeweilige Hauptnutzfläche und die Baukosten.

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Flächenermittlung im Hochbau

Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen

Einheit Gebäude 1 Gebäude2 Gebäude 3

BRI m³ 5.000 5.000 5.000

Baukosten BRI €/m³ 210,00 210,00 210,00

BRI/NF 3,8 4,8 5,8

NF m²

Baukosten NF €/m²

Anwendung in der Praxis:

Der Einfluss des Raumflächenfaktors

Die untere Tabelle zeigt einen Vergleich

dreier Gebäude mit unterschiedlichem Raumflächenfaktor.

Errechnen Sie die jeweilige Hauptnutzfläche und die Baukosten.

5.000 m³NF=

3,8

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Flächenermittlung im Hochbau

Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen

Einheit Gebäude 1 Gebäude2 Gebäude 3

BRI m³ 5.000,00 5.000,00 5.000,00

Baukosten BRI €/m³ 210,00 210,00 210,00

BRI/NF 3,8 4,8 5,8

NF m² 1.315,79 1.041,67 862,07

Baukosten NF €/m² 798,00 1.008,00 1.218,00

Anwendung in der Praxis:

Der Einfluss des Raumflächenfaktors

Die untere Tabelle zeigt einen Vergleich

dreier Gebäude mit unterschiedlichem Raumflächenfaktor.

Errechnen Sie die jeweilige Hauptnutzfläche und die Baukosten.

© Debora Mendler M. Sc. / SoSe 2016Planungs- und Bauökonomie/ImmobilienwirtschaftSeite 88

) O ¦ FK HQHU P L WWO X QJ � L P � + R FK E D X

Vergleich von Büroimmobilien Hinsichtlich der NF / BGF

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Flächenermittlung im Hochbau

Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen

Anwendung in der Praxis:

Vergleich von Nutz- und Verlustflächen

bei Verwaltungsgebäuden

Errechnen Sie die Jahresmiete der Objekte 25 und 45

bei einer BGF von 10.000 m² und einer Miete von 20,- €/m² NF. Wie

ist die Bilanz nach 10 Jahren?

Objekt 25 Objekt 45

Nutzfläche 53,2 % 74,51 %

Miete

Jahresmiete

Nach 10 Jahren

Vergleich Differenz

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Flächenermittlung im Hochbau

Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen

Anwendung in der Praxis:

Vergleich von Nutz- und Verlustflächen

bei Verwaltungsgebäuden

Errechnen Sie die Jahresmiete der Objekte 25 und 45

bei einer BGF von 10.000 m² und einer Miete von 20,- €/m² NF. Wie

ist die Bilanz nach 10 Jahren?

Objekt 25 Objekt 45

Nutzfläche 5.320 7.451

Miete 106.400 149.020

Jahresmiete 1.276.800 1.788.240

Nach 10 Jahren 12.768.000 17.882.400

Vergleich Differenz 5.114.400

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Flächenermittlung im Hochbau

Weiterführende Literatur

BKI (Hrsg.): Bildkommentar DIN 276/277, 3. Aufl., Stuttgart 2007

BKI (Hrsg.): Handbuch Kostenplanung im Hochbau, 2. Aufl., Stuttgart 2008

Blecken; Hasselmann: Kommentar zur DIN 276, Köln 2007

Fröhlich: Hochbaukosten – Flächen – Rauminhalte, 16. Aufl., Wiesbaden 2010

Heix, G.: Wohnflächenberechnung, 3. Aufl., Essen 2004

Kalusche, W.: Bemessen von Gebäuden – einfach aber richtig! In: Liebchen, Jens;

Viering, Kalusche, W.: Grundflächen und Planungskennwerte von Wohngebäuden. In: Gralla;Kohnke-Wensing;

Bachmann; Kinne: Flächen und Mietverträge, Berlin 2008

Schneider, J.: Bekenntnisse eines Baulöwen, Verlagsgruppe Econ Ullstein List, München 1999

Warnecke, K. H.: Wohnflächenberechnung, 3. Aufl., 2009

Weiß; Hasselmann.: Normgerechtes Bauen, 20. Aufl., Köln 2007

© Debora Mendler M. Sc. / SoSe 2016Planungs- und Bauökonomie/ImmobilienwirtschaftSeite 92

10 Minuten

© Debora Mendler M. Sc. / SoSe 2016Planungs- und Bauökonomie/Immobilienwirtschaft

I. Maß der baulichen Nutzung

II. Flächenermittlung im Hochbau

III. Seminar zur Vorlesung

Seite 93

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Seminar zur Vorlesung

Wiederholung Architektenvertrag

Bebaubarkeit und Flächenermittlung im

Hochbau

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Architektenvertrag

Form:

• Grundsätzlich Formfreiheit – also auch mündlicher Vertragsschluss

möglich

• Wesentlicher Grundsatz: Beide Parteien wollen sich aneinander

binden

• Vertrag kommt z. B. auch schon zustande, wenn

• der Auftraggeber den Vertragsentwurf erhalten hat,

• ihm alle Vertragsdetails bekannt sind

• und er „fernmündlich“ oder im Gespräch „Ja, ich bin

einverstanden“ äußert

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Architektenvertrag

Form:

• Aus Beweisgründen wird eine schriftliche Vereinbarung empfohlen

• Formvorschriften können bei Gemeinden, sonstigen öffentlich-

rechtlichen Körperschaften und kirchenrechtlichen Körperschaften gelten

• Unzulässig: Kopplung der Architektenleistung mit dem Erwerb eines

bestimmten Grundstücks

• Honorarvereinbarung muss schriftlich erfolgen!

§7 Abs. 1 HOAI:

„Das Honorar richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die

Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch diese Verordnung

festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen.“

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Seminar zur Vorlesung

Quelle: http://www.vorlagen.de/media/19798/fhHRVMqbEW.gif

1. Aufgabe:

Erstellen Sie einen Architektenvertrag

a) Verwenden Sie als inhaltliche

Aufgabenstellung Ihr gewähltes Projekt.

b) Verwenden Sie keinen Mustervertrag!

c) Schreiben Sie einen ausgewogenen

Vertrag für die Planungsleistungen eines

Architekten.

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Seminar zur Vorlesung

Wiederholung Architektenvertrag

Bebaubarkeit und Flächenermittlung im

Hochbau

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Seminar zur Vorlesung

GRZ und GFZ:

Stadt Frankfurt am Main: Arbeitshilfe Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, 2014

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Seminar zur Vorlesung

§ 19 BauNVO – Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche

(1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je

Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind.

(2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des

Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.

Bundesrecht

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Seminar zur Vorlesung

§ 19 BauNVO – Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche

(1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je

Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind.

(2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des

Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.

Bundesrecht

?

© Debora Mendler M. Sc. / SoSe 2016Planungs- und Bauökonomie/ImmobilienwirtschaftSeite 102

Seminar zur Vorlesung

§ 2 BauO Berlin – Begriffe

(1) Anlagen sind bauliche Anlagen und sonstige Anlagen und Einrichtungen im

Sinne des §1 Abs. 1 Satz 2. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden

verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen; eine Verbindung mit dem

Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem

Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die

Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest

benutzt zu werden.

Landesrecht

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Seminar zur Vorlesung

GRZ (BauNVO 1990):

Berechnung der GRZ I (Hauptanlagen)zu berücksichtigen:

Gebäudegrundfläche 500 m²

Terrassen/Balkone 50 m²

Gesamtfläche: 550 m²

Grundflächenzahl: 0,55

Zulässige Grundfläche

Stadt Frankfurt am Main: Arbeitshilfe Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, 2014

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Seminar zur Vorlesung

§ 19 BauNVO – Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche

(4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von

1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,

2. Nebenanlagen im Sinne des § 14,

3. baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das

Baugrundstück lediglich unterbaut wird,

mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1

bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens

jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in

geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können von

Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden. […]

© Debora Mendler M. Sc. / SoSe 2016Planungs- und Bauökonomie/ImmobilienwirtschaftSeite 105

Seminar zur Vorlesung

GRZ (BauNVO 1990):

Berechnung der GRZ I (Hauptanlagen)zu berücksichtigen:

Gebäudegrundfläche 500 m²

Terrassen und Balkone 50 m²

Gesamtfläche: 550 m²

Grundflächenzahl: 0,55

Berechnung der GRZ II (GRZ I einschl. zulässige

Überschreitung i.S.d. § 19 BauNVO sowie Unterbauungen):

zu berücksichtigen:

Gebäudegrundfläche 500 m²

Terrassen und Balkone 50 m²

Zuwegungen und -fahrten 50 m²

Überdachte Stellplätze 50 m²

Tiefgarage 150 m²

Terrassen und Balkone* -50 m²

Gesamtfläche: 750 m²

Grundflächenzahl: 0,75

* Überlagerung mit Tiefgarage

Zulässige Grundfläche

Stadt Frankfurt am Main: Arbeitshilfe Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, 2014

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Seminar zur Vorlesung

§ 20 BauNVO – Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche

(1) Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen

Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden.

(2) Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je

Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des § 19 Abs. 3 zulässig sind.

(3) Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen

Vollgeschossen zu ermitteln. Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, daß

die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu

ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände

ganz oder teilweise mitzurechnen oder ausnahmsweise nicht mitzurechnen sind.

(4) Bei der Ermittlung der Geschoßfläche bleiben Nebenanlagen im Sinne des §14, Balkone, Loggien, Terrassen sowie bauliche Anlagen, soweit sie nach

Landesrecht in den Abstandsflächen (seitlicher Grenzabstand und sonstige

Abstandsflächen) zulässig sind oder zugelassen werden können,

unberücksichtigt.

© Debora Mendler M. Sc. / SoSe 2016Planungs- und Bauökonomie/ImmobilienwirtschaftSeite 107

Seminar zur Vorlesung

Gem.§ 2 BauO Berlin – Begriffe

Ein Geschoss ist ein Vollgeschoss, wenn es

• mehr als 1,40 m über Geländeoberkante (im Mittel) hinausragt und

• mindestens über zwei Drittel der Grundfläche eine lichte Höhe 2,30 m hat

Im Dachraum bzw. obersten Geschoss ist ein Geschoss ein Vollgeschoss, wenn es

• eine lichte Höhe von 2,30 m über zwei Drittel der Grundfläche des darunter

liegenden Geschosses hat.

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Seminar zur Vorlesung

GFZ (BauNVO 1990):

Berechnung der GFZ zu berücksichtigen:

Gebäudefläche DG 0 m²

Gebäudefläche 2. OG 500 m²

Gebäudefläche 1. OG 500 m²

Gebäudefläche EG 500 m²

Gebäudefläche KG 0 m²

Gesamtfläche: 1.500 m²

Geschossflächenzahl: 1,5

unberücksichtigt bleiben:

Terrassen und Balkone

Vordächer und Dachüberstände

Zuwegungen und -fahrten

Überdachte Stellplätze

Tiefgarage

Nicht Vollgeschosse

Zulässige Geschossfläche

Stadt Frankfurt am Main: Arbeitshilfe Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, 2014

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Seminar zur Vorlesung

Stadt Frankfurt am Main: Arbeitshilfe Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, 2014

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Seminar zur Vorlesung

Stadt Frankfurt am Main: Arbeitshilfe Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, 2014

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DIN 277 im Detail

Seite 111

Flächenermittlung im Hochbau

Bruttogrundfläche

BGF

Konstruktions-Grundfläche

(KGF)

Netto-Grundfläche

(NGF)

Nutzfläche

(NF)

Technische Funktionsfläche

(TF)Verkehrsfläche

(VF)

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Seminar zur Vorlesung

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Seminar zur Vorlesung

Quelle: Fries, Claudia: Architektenleistungen Kosten und Recht S. 106.

2. Aufgabe:

Ermitteln Sie die Bebaubarkeit und die

Flächen Ihres Projekts

a) Ermitteln Sie GRZ (I und II) und GFZ (einschließlich

Vollgeschossnachweis) vom selbstgewählten Projekt

b) Skizzieren Sie anschließend einen flächenoptimierten

Bebauungsvorschlag mit zusätzlichen Flächen, jedoch ohne dabei die

Kennzahl GFZ zu erhöhen

c) Erstellen Sie eine Flächenermittlung nach DIN 277

(BGF a, b, c; KGF, NGF, NF, TF, VF)

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Seminar zur Vorlesung

3. Aufgabe:

Erstellung einer Mini-Ausschreibung

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Seminar zur Vorlesung

4. Aufgabe:

Kostenermittlung DIN 276,

1. und 2. Ebene

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Seminar zur Vorlesung

5. Aufgabe:

Wirtschaftlichkeitsvergleich

Fassade

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Seminar zur Vorlesung

6. Aufgabe

Gerichtsverfahren Mängelbeseitigung

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Seminar zur Vorlesung

7. Aufgabe

Honorarberechnung und Bürowirtschaftlichkeit

Honorarberechnung

Bearbeitungsaufwand

Stundenanzahl

Leistungsphasen

Stundensatz

Büroumsatz

Schlussrechnung

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Seminar zur Vorlesung

Die Abgaben erfolgen über ISIS 2:

• https://isis.tu-berlin.de/

• Kursname: PBI_SV_Sose16

• Anmeldung pro Student - dann gemeinsame Gruppeneinteilung

• Abgaben ausschließlich als .pdf-Datei

• Einschreibeschlüssel: sv_pbi16

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Seminar zur Vorlesung

Die Abgaben erfolgen über ISIS 2:

1. Architektenvertrag

2. Bebaubarkeit und Flächenermittlung

3. Mini-Ausschreibung

4. Kostenermittlung DIN 276

5. Wirtschaftlichkeitsvergleich Fassade

6. Objektüberwachung

7. Honorarberechnung

Abgabe der Seminaraufgaben 1 und 2 am 31.05.2016

Abgabe der Seminaraufgaben 3, 4 und 5 am 05.07.2016

Abgabe der Seminaraufgaben 6 und 7 am 16.08.2016

Mappenabgabe digital mit allen Seminaraufgaben am 30.08.2016!

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Seminar zur Vorlesung

!Nach dem Vortrag

von Herrn Hasenbein

am 24.05.2016 findet

kein Seminar statt!

Seite Seite 122

Bauökonomie

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Modul Bauökonomie und Baurecht