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DAS FACHMAGAZIN FÜR BAURECHT UND TECHNIK aktuell 02 | JUNI 2012 | 13. JAHRGANG | ISSN 1615-9950 02 | 12 System Ofen- Abgasanlagen Seite 8 THEMA Neue OIB-Richtlinie 2 Seite 12 ETA für Abschottungen Seite 18 Abschottungen im Holzbau Seite 24 Fassaden aus Holz Seite 28

BAURECHT UND TECHNIK aktuell 02|12 - OIB...En t s p r i c h t d e r e u r o p ä i s c h e n P r o d u k t n o r m Ö N O R M E N 1 56 0 G e p r ü g e m ä ß Ö N O R M E N 1 3 6

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DAS FACHMAGAZIN FÜR BAURECHT UND TECHNIK

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02 | JUNI 2012 | 13. JAHRGANG | ISSN 1615-9950

02 | 12System Ofen- Abgasanlagen Seite 8

THEMA Neue OIB-Richtlinie 2Seite 12

ETA für Abschottungen Seite 18

Abschottungen im HolzbauSeite 24

Fassaden aus HolzSeite 28

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„Brandschutz“ – Kernbereich aller Bauordnungen

Brandschutz wird allerorts als sehr wichtig betrachtet. Jede kleine Gemeinde hat ihre Freiwillige Feuerwehr, und Brand-schutz ist jedenfalls ein Kernbereich aller Bauordnungen. Verheerende Brände waren überhaupt der Anlass für die ersten Baugesetzgebungen, die im Grunde Feuerordnungen waren, wie z.B. jene in Wien aus dem Jahr 1534.

Oder überschätzen wir vielleicht die Bedeutung des Brand-schutzes? Schließlich starben im Jahr 2011 im Straßenver-kehr in Österreich 523 Menschen, bei Gebäudebränden kamen jedoch nur 42 Menschen zu Tode. Freilich, Feuer hatte immer schon einen besonderen Status, man denke nur an die bereits mythologische Bedeutung des Feuers von der Steinzeit, über die Antike bis in die Neuzeit.

Doch zurück zum Baurecht: Gibt die geringe Anzahl an Brandtoten bei Gebäudebränden nicht eine Rechtfertigung, die Regelungstiefe im Brandschutz zu reduzieren, oder zeigt diese Statistik vielmehr, dass wir das Problem im Griff haben? Letztlich denkt auch niemand daran die Gurten-pflicht im Straßenverkehr zu liberalisieren, bloß weil heute viel weniger Tote im Straßenverkehr zu beklagen sind als noch in den 70er Jahren.

Eine interessante Lektüre dieser Ausgabe von OIB aktuell mit dem Schwerpunktthema „Brandschutz“ wünscht Ihnen

Dipl.-Ing. Dr. Rainer Mikulits

Dipl.-Ing. Dr. Rainer Mikulits, Geschäftsführer des OIB

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Xella Porenbeton Österreich GmbH U2J. Pichler GmbH U2Aluminium-Fenster-Institut | Agentur: phd mediaagentur GmbH Seite 5AVI – Alpenländische Veredelungs-Industrie GmbH Seite 9Bauder GmbH Seite 13 Lafarge Zementwerke GmbH Seite 15FSE Ruhrhofer & Schweitzer GmbH Seite 17AIR FIRE TECH Brandschutzsysteme GmbH Seite 19ZAPP-ZIMMERMANN GmbH Seite 21

INSERENTENLISTE

TROGES Gesellschaft für Trocknungs- und Wärmetechnik GmbH Seite 23KLH Massivholz GmbH Seite 29Lorencic GmbH Nfg. & Co KG Seite 31Wallner schützt, dämmt GmbH Seite 33Colt International GmbH PR-Vitrine Seite 36AIR FIRE TECH Brandschutzsysteme GmbH PR-Vitrine Seite 37J. Pichler GmbH PR-Vitrine Seite 38sto GmbH U4

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Inhalt OIB aktuell2 02 | 12

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Aktuell 4 Baustoffl iste ÖA – Die zweite Novelle | Georg Kohlmaier

Interview 6 Drei Fragen an ... Raimund Pamlitschka, Ehrenbundesfeuerwehrrat

und langjähriger Mitarbeiter in der Prüfstelle für Brandschutztechnik des ÖBFV | Johann Baumgartner

Thema 8 Erste ETA für Bausätze für System Ofen-Abgasanlagen mit integrierter Feuerstätte | Georg Kohlmaier 12 OIB­Richtlinie 2 – Brandschutz | Wolfgang Thoma 18 Leitfaden zur Erlangung einer ETA für Abschottungen nach ETAG 026 Teil 2 | Hubert Meszaros 24 Brandabschottung im Holzbau | Martin Teibinger, Irmgard Matzinger 28 Altbewährt und topmodern: Fassaden aus Holz | Claudia Koch, Klaus-Peter Schober, Gerhard Grüll

34 Produktnews

36 PR-Vitrine

Service 39 Vorschau | Buchempfehlungen 40 Termine | Impressum

MITTEILUNGEN DES OIB

Heft 02|12, herausnehmbare Beilage Kundmachungen und Aktualisierungen

vom 16.02.2012 bis 15.05.2012

Titelbild MA 39 Prüf-, Überwachungs- und Zertifi zierungsstelle der Stadt Wien© Foto: Pez Hejduk, Wien

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OIB aktuell JUNI 2012

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Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), mit der die Verordnung über die Baustoffliste ÖA vom 13. Mai 2008 geändert wird.

OIB-095.1-0xx/12

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DAS FACHMAGAZIN FÜR BAURECHT UND TECHNIK

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12 | SEpTEMBER 2012 | 13. Jahrgang | ISSn 1616-9950

SOnderheft

Am 2. August 2010 ist die 1. Novelle der Baustoffliste ÖA in Kraft getreten. Nur zwei Jahre später macht der Umbruch im nationalen Normenwerk für die Beton-bewehrung und für die Betonfertigteile eine weitere Novelle dringend erforderlich.

Die wichtigsten Änderungen

Für die Produktgruppe lfd. Nr. 2.1 Betonbewehrung wird mit der Aufnahme der ÖNORM B 4707 der aktuel-len Situation auf Normungsebene Rechnung getragen. Die Zurückziehung der ÖNORM B 4200-7 hatte weit-reichende Konsequenzen für die Baustoffliste ÖA: Es war nicht nur das Regelwerk „auszutauschen“, es muss-ten auch die einschlägigen Verwendungsgrundsätze, die noch auf die ÖNORM B 4200-7 abstellten, überarbeitet, neu mit ExpertInnen diskutiert und schlussendlich dem Notifikationsverfahren auf europäischer Ebene zuge-führt werden. Dabei war auch den durch die inhaltlichen Änderungen in der ÖNORM B 4707 erforderlichen Adap-tierungen – Stichwort: Duktilität von Betonstahl – Rech-nung zu tragen.

Parallel dazu wurden die einschlägigen Checklisten im OIB adaptiert. Während diese jedoch, da sie ausschließ-lich Interpretationsdokumente zu den Regelwerken darstellen, bereits in den anhängigen Zertifizierungs-verfahren Eingang finden, erlangen die adaptierten Ver-wendungsgrundsätze erst mit dem Inkrafttreten der Novelle zur Baustoffliste ÖA Gültigkeit. Eine aus prak-tischer Sicht vielleicht etwas unverständliche und büro-kratische, aus formalrechtlicher Betrachtungsweise aber eindeutige Vorgangsweise. Um aber auch bis zum Inkrafttreten der Novelle zur Baustoffliste ÖA die ÖNORM B 4707 anwenden zu können, wird deren Anwendung als eine „unwesentliche Änderung“ im Ver-gleich zur ÖNORM B 4200-7 im Sinne der Baustoffliste ÖA betrachtet. Zur Klarstellung: Mit diesem „Kunstgriff“ wird lediglich eine formelle Hürde für die Heranziehung der Norm überwunden.

Produktgruppe lfd. Nr. 2.3 Vorgefertigte Bauteile aus Beton, Leichtbeton und Stahlbeton, ZiegelDie Zurückziehung der ÖNORM B 4705 auf Normungs-ebene hat erhebliche Auswirkungen auf diese Pro-duktgruppe. Dies deshalb, da es noch immer etliche Produktbereiche gibt, für die noch keine harmonisier-ten Produktnormen vorliegen bzw. gibt es Produkte, die wesentlich von den relevanten harmonisierten Normen abweichen. In der Novelle zur Baustoffliste ÖA wird dem in zweifacher Weise begegnet: Als Standardregelwerk

wird nunmehr die mit 1. April 2012 herausgegebene ÖNORM B 3328 herangezogen, wenngleich für ein-zelne Aspekte auch weiterhin mangels Regelung in der ÖNORM B 3328 auf die relevanten Bestimmungen in der (zurückgezogenen) ÖNORM B 4705 Bezug genommen wird. Weiters wird in der Baustoffliste ÖA für die relevan-ten Produktgruppen in Form von Anmerkungen auf die vorhandenen harmonisierten Normen verwiesen. Das soll sowohl dem Produzenten als auch der zeugnisaus-stellenden Stelle die Abgrenzung der ÜA-Kennzeichnung zur CE-Kennzeichnung erleichtern.Es darf noch erwähnt werden, dass diese Konzeption in der Baustoffliste ÖA im Vorfeld sowohl mit dem Verband Österreichischer Beton- und Fertigteilwerke als auch mit dem zuständigen ON-K im Austrian Standards Institute im Detail akkordiert wurde.

Für die Produktgruppen 3.2. Ziegelwandelemente für den Massivbau und 4.1 Vorgefertigte Wand- und Deckenbauteile (beidseitig geschlossener Rahmen-bau; vorgefertigte, massive, mehrschichtig zusammen-gesetzte Holzbauteile) wird mit einer Adaptierung der Regelwerke „Verwendungsgrundsatz des OIB“ den zwi-schenzeitlich erfolgten Normenänderungen Rechnung getragen.

In der Produktgruppe lfd. Nr. 1.3 Beton- und Mörtelzu-satzstoffe wird für die aufbereiteten hydraulisch wirksa-men Zusatzstoffe für die Betonherstellung (AHWZ) die Aufsplittung der ÖNORM B 3309 in die Teile 1-3 berück-sichtigt.In der Produktgruppe lfd. Nr. 14 Feuerschutzabschlüsse wird die aktuelle Normensituation, insbesondere betref-fend das Auslaufen der Übergangsfrist für die Ver-wendung von Prüfungen gemäß der ÖNORM M 7625, berücksichtigt. Ob und allenfalls welche Auswirkungen das zu erwartende Erscheinen der Prüfnorm EN 1366-12 für die Produktgruppe „Feuerschutzabschlüsse in Lüf-tungsleitungen“ (lfd. Nr. 14.3.2 und 14.3.3) hat, ist noch nicht Gegenstand dieser Novelle.

Die verpflichtende CE-Kennzeichnung von Brandschutz-klappen nach ÖNORM EN 15650 mit September 2012 und damit das Ende der Produktgruppe lfd. Nr. 14.3.1 kann in der Novelle nur dann ausdrücklich berücksichtigt werden, wenn diese erst mit dem Ende der Übergangs-frist der EN 15650 in Kraft treten sollte. Dies ist derzeit beabsichtigt, kann aber noch nicht definitiv bestätigt werden, da das abschließende Zustimmungsverfahren in den Ländern und die damit verbundenen Zeitabläufe noch anhängig sind. Die entsprechenden Regelungen

Text Georg Kohlmaier

Baustoffliste ÖA – Die zweite Novelle

Aktuell Baustoffliste ÖA4 02 | 12

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finden sich aber ohnehin im Abschnitt 0. Allgemeine Bestimmungen in der Stammverordnung über die Bau-stoffliste ÖA vom 13. Mai 2008, die weiterhin Gültig-keit besitzt. Darin heißt es u.a.: „Die Anforderungen der Baustoffliste ÖA gelten nicht für Bauprodukte, für die eine harmonisierte Norm oder eine Leitlinie für die Europäische technische Zulassung vorliegt, sofern die für diese Spezifi-kationen festgelegte Übergangszeit abgelaufen und deshalb die CE-Kennzeichnung nach den landesgesetzlichen Vor-schriften verpflichtend ist.“

Änderungen von Regelwerken zu bestehenden Produkt gruppenFür einzelne Produktbereiche erfolgt zusätzlich die Anpassung der Regelwerke an die zwischenzeitlich erschienenen Neuausgaben der Normen.

Konzeption der 2. Novelle zur Baustoffliste ÖA

Im Verordnungstext und in der Liste der Bauprodukte samt Anlage A wird der endgültige aktuelle Text (d.h. ohne Darstellung der durchgeführten Änderungen) auf-genommen. Dabei wird nicht der gesamte Anhang der geltenden Baustoffliste ÖA „ausgetauscht“, es wer-den ausschließlich die von der Änderung betroffenen Abschnitte (Tabellen zu den einzelnen lfd. Nummern in der Baustoffliste ÖA sowie relevante Punkte in der Anlage A) ersetzt bzw. ergänzt.

Sind die Änderungen durch die 2. Novelle im Vergleich zur Stammverordnung vom 13. Mai 2008 und zur 1. Novelle aus dem Jahre 2010 ersichtlich?

Um die Rückverfolgbarkeit der durch die Novelle erfolg-ten Änderungen zu gewährleisten, wird ein ergänzen-des Dokument mit dem etwas sperrigen Titel „Erläu-ternde Darstellung der Änderungen durch die 2. Novelle zur Baustoffliste ÖA – Ergänzung zur Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), mit der die Baustoffliste ÖA vom 13. Mai 2008 und die 1. Novelle zur Baustoffliste ÖA geändert wird“ bereitgestellt. Dieses beinhaltet die Darstellung der Änderungen in den jewei-ligen Produktgruppen durch optisches Hervorheben.Das Dokument ist jedoch nicht Bestandteil der Verord-nung und damit auch nicht Bestandteil der Veröffentli-chung in den Mitteilungen des OIB. Es soll vielmehr ein informelles Begleitdokument zur Verordnung darstellen und wird gemeinsam mit dieser auf der Website des OIB (www.oib.or.at) unter dem Begriff „Baustoffliste ÖA“ als PDF-Datei „Erläuterungen 2. Novelle Baustoffliste ÖA“ publiziert.

Konsolidierte Fassung der Baustoffliste ÖA – Wo ist diese zu finden?

Um einen raschen Überblick über alle vorliegenden Regelungen zu ermöglichen, wird der technische Teil der Stammverordnung und der 1. und 2. Novelle, das sind die Liste der Bauprodukte und die Anlagen A bis D, in einer konsolidierten Fassung zusammengestellt und ebenfalls auf der Website des OIB unter dem Begriff „Baustoff-liste  ÖA – Konsolidierte Fassung Stand xxx“ zur Verfü-gung gestellt. Die Verordnungstexte der Bundesländer für die Stammfassung der Verordnung und der beiden Novellen zur Verordnung sind darin aber nicht wiederge-geben.

Inkrafttreten der 2. Novelle zur Baustoff­liste ÖA

Unter Einhaltung der Zeitläufe, die ein Notifikationsver-fahren auf europäischer Ebene und die Beschlussfassun-gen auf nationaler Ebene bedingen, wird, den positiven Abschluss und der Beschlussfassungen auf Länderebene vorausgesetzt, die 2. Novelle im Herbst 2012 in Kraft tre-ten.

Kundmachung der 2. Novelle zur Baustoff­liste ÖA

Die 2. Novelle zur geltenden Baustoffliste ÖA wird wiede-rum als Sonderheft von OIB aktuell publiziert und kann im OIB bezogen werden (Abonnenten von OIB  aktuell erhalten die Novelle zur Baustoffliste ÖA – wie bisher auch bei den Neufassungen üblich – zum vergünstigten Preis als Servicedienst automatisch zugeschickt).

Dipl.-Ing. Dr. Georg Kohlmaier, Referatsleiter des Österreichischen Instituts für Bautechnik und für die Betreuung der österreichischen Baustofflisten ÖA und ÖE im OIB zuständig. [email protected]

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Wenn Sie die Zusendung der 2. Novelle zur Baustoff - liste ÖA nicht wünschen, ersuchen wir um schriftliche Mitteilung bis 1. August 2012.

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Aktuell Baustoffliste ÖA02 | 12 5

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Interview Johann Baumgartner | Fotos Pez Hejduk

Verglichen mit den Risiken im täglichen Straßenver­kehr, bei der Freizeitgestaltung oder bei übermäßi­gem Konsum von Genussmitteln ist das Risiko, bei einem Brand zu Schaden zu kommen oder gar getö­tet zu werden, gering. Wäre für Sie unter diesem Blickwinkel eine Durchforstung der geltenden brand­schutztechnischen Vorschriften im Hinblick auf mög­liche Erleichterungen gerechtfertigt?Grundsätzlich ist es sehr problematisch, verschiedene Risiken untereinander zu vergleichen oder gegeneinan-der abzuwägen. Ein objektiver Vergleich würde eine ein-heitliche Normierung der verschiedenen Risiken voraus-setzen, die in der Regel nicht vorliegt. Ein Risiko als Eintrittswahrscheinlichkeit eines Scha-densereignisses, ist die Anzahl der Schadensfälle bezo-gen auf die Anzahl möglicherweise betroffener Perso-nen oder Objekte. Eine Eintrittswahrscheinlichkeit kann noch weiter normiert werden, wie z.B. beim Straßenver-kehr auf zurückgelegte 100 km je transportierter Person oder bei Brandopfern auf eine durchschnittliche Aufent-haltsdauer von Personen in einem Gebäude. Weiters müssten die zugrunde gelegten Zahlen der Scha-densereignisse gleich verlässliche statistische Daten, die

auf gleicher Grundlage ermittelt wurden, sein, was eben-falls – insbesonders bei Brandschadenstatistiken – nicht der Fall ist. Noch wesentlicher aber ist, dass das öffent-lich emotional akzeptierte Risiko überhaupt nicht gleich einem abstrakten statistischen Risiko gesetzt werden kann: Der Brand der Standseilbahn in Kaprun mit ca. 150 Toten hat die Bevölkerung und die Politiker erschüttert, obwohl die Zahl der Opfer bezogen auf die Anzahl der bis zu diesem Ereignis z.B. pro Woche beförderten Perso-nen im Vergleich zur Zahl der Verkehrsopfer pro Woche eine unbedeutende Größe darstellt. Das zeigt, wie man Risiken manipulieren kann und wie groß der Unterschied zwischen akzeptiertem und statistischem Risiko ist. Analoges gilt für Einzelbrandereignisse mit mehreren Todesopfern. Für Feuerwehren ist das Risiko im Brand-fall immer 100 %, da sie ja jedes Mal, wenn sie zu einer Brandbekämpfung ausrücken, auch tatsächlich mit den Gefahren eines Brandes konfrontiert sind. Deshalb wird im Anhang 1 der Richtlinie des Rates 89/106/EWG vom 21. Dezember 1988 (Bauproduktenrichtlinie) neben ande-ren Schutzzielen gefordert, dass Gebäude so zu errich-ten sind, dass die Sicherheit der Lösch- und Rettungs-mannschaften im Brandfall berücksichtigt werden muss.

Drei Fragen an …... Raimund Pamlitschka, Ehrenbundesfeuerwehrrat und langjähriger Mitarbeiter in der Prüfstelle für Brandschutz-technik des ÖBFV, über die geltenden brandschutztechnischen Vorschriften, die Rolle der Geräteausstattung der Feuerwehren für die Fluchtwegskonzeption und die Verwendbarkeit von mehrgeschoßigen Holzbauten aus brand-schutztechnischer Sicht.

Dipl.-Ing. Raimund Pamlitschka im Interview

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Jede Durchforstung geltender brandschutztechnischer Vorschriften müsste die obigen Ausführungen ernsthaft berücksichtigen.

In den Brandschutzrichtlinien des OIB spielt u.a. bei der Fluchtwegkonzeption von Gebäuden die Geräte­ausstattung der örtlich zuständigen Feuerwehren bzw. deren Einsatzbereitschaft eine maßgebliche Rolle. Mit Ausnahme der großen Städte sind in Öster­reich freiwillige Feuerwehren tätig. Ist aus Ihrer Sicht, als jahrelanger erfahrener Offizier einer Berufsfeuer­wehr, trotz struktureller Unterschiede dieser Organi­sationen ein gleichwertiger Schutz für die betroffe­nen Personen unabhängig vom Standort des Bauwerks gewährleistet?Diese Frage ist nach meiner Überzeugung eindeutig mit „Nein“ zu beantworten. Das soll bei Gott keine Gering-schätzung der Leistungsfähigkeit der freiwilligen Kolle-gen bedeuten, deren persönlichem Engagement ich nur Bewunderung und Hochachtung entgegenbringen kann.Die rasche Einsatzmöglichkeit eines Rettungsgerätes vor Ort ist aber in hohem Maße vom Ausrüstungsstand und der zur Verfügung stehenden Logistik abhängig. Bei-des ist aber nicht überall im gleichen Ausmaß vorhan-den. Auch bei hervorragend ausgerüsteten Feuerwehren mit sofortiger Verfügbarkeit von Mannschaft und Gerät kann es z.B. durch Verkehrsstaus zu erheblichen Verzö-gerungen bis zum tatsächlichen Einsatz der Rettungs-geräte kommen. In den meisten europäischen Ländern werden deshalb Rettungsgeräte der Feuerwehr nicht als Ersatz eines baulichen Fluchtweges anerkannt. Ich ten-diere daher eher dazu, mit überkommenen Traditionen zu brechen und dafür bauliche Fluchtwege durch anlagetech-nische Maßnahmen – z.B. durch nach bestehenden tech-nischen Regeln errichtete Anlagen zur Rauchfreihaltung – sicherer und länger verfügbar zu machen. Solche Regeln stehen in Form nationaler Richtlinien oder europäischer Normen bereits zur Verfügung.

Derzeit wird in Vorarlberg und Wien die Ver­wendbarkeit von Holzbauteilen als maßgebliche

Konstruktionselemente bei Gebäuden mit mehr als vier oberirdischen Geschoßen anhand realer Bauvor­haben erprobt. Wie beurteilen Sie aus brandschutz­technischer Sicht diese von den grundsätzlichen Anforderungen der OIB­Richtlinie 2 abweichenden Ausführungen?Die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen ist unab-hängig von der Anzahl der Geschoße, welche mit diesen Bauteilen errichtet werden. Somit können Holzkonstruk-tionen zumindest in formaler Hinsicht über die gleiche Brandwiderstandsdauer die Standfestigkeit des Gebäu-des erhalten und die Brandausbreitung begrenzen wie massive Bauteile. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass massive Bauteile in der Regel länger ihre tragenden und brandbegrenzenden Eigenschaften erhalten, als ihrer getesteten Brandwiderstandsdauer entspräche. Das bie-tet eine nicht unbedeutende Sicherheitsreserve für die Lösch- und Rettungsmannschaften. Nimmt der Einsatz brennbarer Bauteile, die ihre brand-schutztechnischen Eigenschaften tatsächlich „nur“ über die getestete Brandwiderstandsdauer erhalten können, bei größeren und höheren Gebäuden, bei denen sich die Brandbekämpfung schwieriger und vor allem langwieri-ger gestaltet, weiter zu, wird man Überlegungen anstel-len müssen, ob die für solche Gebäude bisher gefor-derte Feuerwiderstandsdauer tragender Konstruktionen nicht erhöht werden muss, oder der Einsatz automati-scher Löschanlagen erforderlich ist. In manchen europä-ischen Ländern werden deshalb bei größeren oder höhe-ren Gebäuden auch höhere Feuerwiderstände als REI90 gefordert. Brennbare Konstruktionen bedeuten eine Erhöhung der Gesamtbrandlast und damit eine mögliche höhere Energie freisetzungsrate im Brandfall. Dieser muss ein erhöhter Einsatz an Löschmittel und Mannschaften ent-gegengesetzt werden. Mit Vergrößerung der Gebäude aus brennbarem Material geht diese Schere weiter auf. Weiters nimmt die Gefährdung der Umgebung im Brand-fall bei Holzgebäuden gegenüber der Massivbauweise wie folgt zu: Durch Brandeinwirkung eingestürzte Mas-sivbauten stellen im Allgemeinen keine große Brand-gefährdung mehr für die Umgebung dar. Eingestürzte Holzbauten brennen aber weiter und gefährden selbst nach erfolgter Zerstörung des Gebäudes noch immer die Umgebung durch Wärmestrahlung, Funkenflug und Rauch ausbreitung.

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Interview Thema Brandschutz02 | 12 7

Dipl.­Ing. Raimund Pamlitschka,Oberbrandrat a. D. und EhrenbundesfeuerwehrratStudium der Technischen Physik an der TU Wien; 1975 Offizierspatent der Berufsfeuerwehr Wien. Seit 1987 als Mitarbeiter in nationalen und internatio-nalen Normengremien für Brandschutz tätig. 1992 bis 2012 Leiter des Sachgebiets 16 „Brandrauchkontrolle in Gebäuden“ der Prüfstelle für Brandschutztechnik des ÖBFV; 1998 bis 2003 Leiter der Geschäftsgruppe „Vorbeugender Brandschutz“ der Berufsfeuerwehr Wien; 1998 bis 2008 Leiter des gleichnamigen Referates im ÖBFV; von 2002 bis 2009 Mitarbeiter des OIB als Brandschutzexperte. Seit 2004 als Geschäftsführer der PBSI GmbH für Brandschutzkonzepte und Prüfungen von brandschutztechnischen Einrichtungen im Auftrag der Prüfstelle für Brandschutztechnik des ÖBFV tätig.

Zur Person

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Grafik 1 System Ofen-Abgasanlage Schiedel KINGFIRE, © ETA-11/0461

Text und Fotos Georg Kohlmaier

Die Schlagzeile „Sonder-Ofenanschlüsse – Es gibt nichts, was es nicht gibt!“ in der Zeitschrift „Der Rauch-fangkehrer“ zeigt die Brisanz dieser Thematik von Beginn an.Unter Sonderlösungen wurden damals, im Jahr 2009, zwei Varianten vorgestellt: Kamin direkt auf einen Ofen aufgesetzt bzw. Anschluss eines Ofens von unten durch die Geschoßdecke direkt in den Kamin. Drei Jahre spä-ter wird es nun die erste CE-Kennzeichnung für Bau-sätze für System Ofen-Abgasanlagen mit integrierter Feuerstätte auf Basis einer ETA geben.

Im Vorfeld war von den technischen Landesinnungswar-ten schon 2006 zu diesem Thema eine Empfehlung samt Themenliste im Rahmen einer Tagung in Badendorf (Stei-ermark) aufgestellt worden. Diese Vorfelddiskussionen fanden jedoch noch ohne Einbeziehung der Baubehör-den oder Zulassungs- bzw. Zertifizierungsstellen statt. Nichtsdestotrotz waren die dabei aus technischer Sicht angeführten Aspekte eine hilfreiche Basis auch bei der Erstellung der Grundlagen für das europäische Anforde-rungsprofil für eine System Ofen-Abgasanlage.Bis zu einer zugelassenen System Ofen-Abgasanlage auf europäischer Ebene war es jedoch noch ein weiter Weg. Den erfolgreichen Abschluss dieses Weges mar-kiert erstmals die Ausstellung der Europäischen techni-schen Zulassung für „Schiedel KINGFIRE“ (ETA-11/0461) durch das Österreichische Institut für Bautechnik. Es handelt sich dabei um einen Bausatz für eine System Ofen-Abgasanlage mit Keramik-Innenrohr und integrier-ter Feuerstätte.

Rückblick

Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) wurde in seiner Eigenschaft als Zulassungsstelle für Europäi-sche technische Zulassungen erstmals 2008 mit der Idee der Beantragung einer Europäischen technischen Zulas-sung (ETA) für eine System Ofen-Abgasanlage konfron-tiert. Im Jahre 2009 wurde diese ursprünglich noch vage Vorstellung in Form konkreter Antragsunterlagen reali-siert. Schon zu dieser Zeit wurde vom OIB auf die Problema-tik der landesgesetzlichen Bestimmungen für derar-tige Anlagen (Fehlen der unteren Reinigungsöffnung im Bereich der Abgasanlage und deren Ersatz durch die Ofentür; Anforderungen an vertikale Verbindungsstücke, da Verbindungsstücke nicht zur Abgasanlage zugerech-net werden) hingewiesen.Aber auch auf europäischer Ebene taten sich bei der Beantragung der Freigabe des Zulassungsgegenstandes

(erwartete) Hürden auf: Sowohl aus Sicht anderer Zulas-sungsstellen als auch insbesondere vom Normungsgre-mium CEN/TC 295 wurde auf die anstehenden Norm-vorhaben hingewiesen. Dies hätte bedeutet, dass der gegenständliche Antrag nicht als Zulassungsgegenstand bewertet werden könnte. Da die Normvorhaben sich jedoch ausschließlich auf die einzelnen Komponenten, nicht jedoch auf ein Gesamtsystem einer Ofen-Abgasan-lage bezogen und überdies die genormten Prüfverfahren die vertikale Einleitung der Abgase in die Abgasanlage nicht abbilden, konnte schlussendlich auf europäischer Ebene Einvernehmen darüber erzielt werden, dass es sich um einen Zulassungsgegenstand handelt.

Ein erster Etappensieg war errungen. Wenngleich von den Kommissionsdiensten in einem ersten Schritt die Freigabe des Zulassungsgegenstandes angesichts der unklaren Normensituation auf fünf Jahre eingeschränkt wurde, wurde dieses „Zeitfenster“ als Chance gesehen. Dies hat zu einer positiven Grundstimmung und Bereit-schaft aller Beteiligten mit der Zielsetzung einer „mög-lichst raschen Umsetzung“ beigetragen.

Formalrechtliche Grundlagen

Ähnlich wie bei der Klassifizierung GW3 für System-Abgasanlagen (darüber wurde in OIB aktuell schon mehrfach berichtet) gilt auch hier: Die Bauprodukten-richtlinie 89/106/EWG sieht unter bestimmten Voraus-setzungen für Produkte bzw. Produktfamilien die Ertei-lung von Europäischen technischen Zulassungen nach Artikel 9.2 vor. In diesen Fällen stützt sich die Bewer-tung des zuzulassenden Produktes auf einvernehmliche Stellungnahmen aller Zulassungsstellen für Europäische technische Zulassungen – das sogenannte CUAP-Verfah-ren.

Terminologie

Mit der Erstellung des CUAP-Dokumentes für diesen Zulassungsgegenstand wurde faktisch „Neuland“ betre-ten. Daher war es notwendig, sich in einem ersten Schritt über eine gemeinsame Terminologie für diese Produkte zu verständigen. Die nachstehenden Begriffe werden auch in die Europäischen technischen Zulassungen über-nommen.

System Ofen-Abgasanlage Einheit, bestehend aus Abgasanlage und Feuerstät-teneinheit inklusive Zubehörteile, die von einem Her-steller, der die Produkthaftung für das gesamte System

Erste ETA für Bausätze für System Ofen­ Abgasanlagen mit integrierter Feuerstätte

Regenabdeckung

Absolut Mündungskonus

Zuluftkopfplatte

Absolut 18TL

Feuerstätteneinsatz

Konvektionsöffnungmit Abdeckgitter

A A

LufteinlassKonvektionsluft

Putztür (optional)

SCHNITT: A-A

ETZ KINGFIRE

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Abbildung 1

System Ofen - AbgasanlageABSOLUT MONTAGE VERSION

Thema System Ofen-Abgasanlagen8 02 | 12

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übernimmt, bezogen oder bestimmt wird ( siehe dazu Systemschnitt aus ETA-11/0461 in Grafik 1).

Feuerstätteneinheit Einheit, bestehend aus der Feuerstätte, seiner Umman-telungsbauteile, die für die mechanische Standsicherheit der System Ofen-Abgasanlage relevant sind, und Zube-hörteilen (z.B. Verbindungselemente zwischen der Feu-erstätte und der Abgasanlage etc.).Anmerkung: Verbindungsstücke im Sinne der EN 1856-1-2 sind nicht erfasst, da die Verbindungselemente im Gegen-satz zu diesen innerhalb der Feuerstätteneinheit situiert sind.

Feuerstätteneinsatz Einheit innerhalb der Feuerstätteneinheit, bestehend aus Komponenten (z.B. Feuerraumtür, Brennkammer, Asche-kasten) nach EN 13240 bzw. EN 14785, wobei die jewei-ligen Leistungskenngrößen der EN 13240 bzw. EN 14785 nicht gesondert, sondern im Rahmen der Leistungsfest-stellung der Feuerstätteneinheit mit erfasst werden.Abbildung 1 ( siehe Seite 10) zeigt den Feuerstättenein-satz; im Hintergrund der Betonmantel der Feuerstätten-einheit mit der Ausnehmung für den Feuerstättenein-satz.

Kondensatableitungselement Element (z.B. Rohr) aus Metall mit Zubehörteilen (z.B. Siphon), um das Kondensat nach außen abzuführen. Hinweis: Aufgrund der getroffenen Klassifikation „D“ ist die-ses Element für die gegenständliche ETA nicht relevant.

Verbindungselemente Elemente innerhalb der Feuerstätteneinheit zur Verbin-dung des Feuerstätteneinsatzes mit dem Abgasanlagen-bausatz.

Wesentliche Aspekte der Europäischen tech­nischen Zulassung für System Ofen­Abgasan­lagen

Es werden sämtliche Komponenten (Abgasanlage und Feuerstätteneinheit) angesprochen und das jeweilige Anforderungsniveau definiert. Dies war für die Erstellung des Grundlagendokumentes (CUAP-Dokument) durch-aus als Herausforderung zu verstehen, da die technische Entwicklung für diese Produkte noch nicht an ihrem End-punkt angelangt ist und es auch verschiedene Ausbau-stufen gibt. Das galt es zu berücksichtigen, wobei für einzelne Aspekte auch bei der Definierung des Detail-lierungsgrades und des Anforderungsniveaus Neuland beschritten wurde. Als Beispiele seien erwähnt: wasser-führende Bauteile Ja/Nein; geschoßhohe Fertigung der Abgasanlage; Materialvariationen für einzelne Bauteile; mögliche Berücksichtigung von externen Brennwertge-räten nach EN 14785 in der Behandlung der Feuerstätten-einheit.

Ermittlung der maximalen Bauhöhe des Gesamtsys-tems Es erfolgt eine Beurteilung und Ausweisung der zulässi-gen Gesamthöhe des Gesamtbausatzes. Dabei wird das Vermögen der Außenschale der Feuerstätteneinheit zur Aufnahme der Lasten aus der Abgasanlage mitberück-sichtigt. Weiters erfolgt eine Beurteilung der zulässigen Transportlängen, und zwar sowohl jener bei geschoßho-her Ausführung der Abgasanlage als auch die Maximal-länge der Feuerstätteneinheit.

Für die anzugebende anzunehmende Lebensdauer des Gesamtbausatzes wird auf Verschleißteile, wie z.B. Reini-gungsöffnungen und Elemente der Feuerstätteneinheit, Bezug genommen und in der Europäischen technischen Zulassung ausgewiesen.

Anmerkung: Es wird als genereller Mangel angesehen, dass harmonisierte Normen nicht auf die Frage der anzuneh-menden Lebensdauer abstellen.

Verwendung der Feuerstätten-Öffnung im Sinne einer Putztüre Aufgrund des Fehlens einer Putztüre in der Abgasanlage wird die Luftdichtheit der Feuerstätteneinheit samt Türe mit einem erhöhten Druck von +40 Pa beaufschlagt, um anhand der daraus resultierenden Leckage eine

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Thema System Ofen-Abgasanlagen02 | 12 9

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Beurteilungsgrundlage für die Verwendung der Ofen-tür als „Putztürersatz“ anbieten zu können (Abbildung 2 zeigt die zugehörige Prüfeinrichtung).

Für die Feuerstätteneinheit werden auf Basis der gebräuchlichen Nachweisführung im Sinne der EN 13240 die im Hinblick auf die einschlägigen gesetzlichen Rege-lungen und Verordnungen relevanten Kennwerte aus-gewiesen: z.B. minimale Abstände zu brennbaren Materialien in verschiedenen Richtungen (Rückwand, Seitenwand, Vorderseite im Bereich des Strahlungsberei-ches der Scheibe der Tür, Konvektionsöffnungen), Menge an CO-Konzentration, Menge an Feinstaub, Wirkungs-grad der Feuerstätte, Art des Brennstoffes (Scheitholz).

Bei den verschiedenen Komponenten handelt es sich einerseits um solche, die bereits im Rahmen einer CE-Kennzeichnung (üblicherweise auf Basis der harmo-nisierten Normen für Komponenten für Abgasanlagen) erfasst sind. Andererseits sind darin auch jene Kompo-nenten enthalten, für die erst im Rahmen der Erstellung des CUAP-Dokumentes das Anforderungsniveau für die-sen speziellen Verwendungszweck definiert werden musste. Als Beispiel sei auf die zu definierenden Anfor-derungen für die vertikalen Verbindungsleitungen zwi-schen Feuerstätte und Abgasanlage hingewiesen.

Stellvertretend für die Gruppe der nicht normativ erfass-ten Komponenten sei die Außenwand der Feuerstätten-einheit angeführt: Hier galt es, auf die Anforderungen im Sinne eines Betonbauteiles Bedacht zu nehmen. Dabei war zu beachten: Auch wenn es sich z.B. um einen Man-telstein nach EN 12446 handelt, ist das Produkt nicht nach dieser Norm zu beurteilen, da es sich nicht um einen Mantelstein einer Abgasanlage handelt. Außerdem

ist auch seine besondere Eignung als die Feuerstätte beherbergende Einheit zu berücksichtigen. Dies wurde in Form einer definierten zulässigen Änderung der Druck-festigkeit infolge thermischer Belastung festgelegt.Im Gegensatz zu Abgasanlagen herkömmlicher Proveni-enz (EN 13063-Serie Produkte, EN 1856-Anlagen) ist für die verwendeten Komponenten auch deren Brandverhal-ten zu thematisieren. Dies betrifft insbesondere diverse Dichtungen im Bereich der Feuerstätteneinheit (Ofen-türdichtung).

Inspektion der FeuerstätteneinheitAusgehend von der e.a. Themenliste der technischen Landesinnungswarte im Jahr 2006 wird in der Europäi-schen technischen Zulassung die für das System rele-vante Lösung angesprochen und im Zeichensatz darge-stellt.

Witterungsschutz im Bereich der Fangmündung Diese Komponente ist aus verständlichen Gründen – ansonsten würde es ja direkt in die Brennkammer reg-nen – zwingend vorzusehen. Sowohl die Materialanfor-derungen als auch ihre Ausführungsform werden in der ETA und dem zugehörigen Zeichensatz behandelt.Selbstverständlich werden für die Systeme auch eine geeignete Versetz- und Betriebsanleitung im Zulassungs-verfahren mitbeurteilt. Die zugehörigen Dokumente werden schlussendlich als relevante Bezugsdokumente in der Europäischen technischen Zulassung angeführt.

Identifikation des Bausatzes – „Kennzeich­nung“

Die System Ofen-Abgasanlage wird vorwiegend im Ein- und Zweifamilienhaus eingesetzt und bildet meist auch

1 Feuerstätteneinheit mit Feuer-stätteneinsatz und entsprechen-der Ausnehmung

2 Prüfeinrichtung im Rahmen der werkseigenen Produktionskon-trolle zur Messung der Dichtheit

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Thema System Ofen-Abgasanlagen10 02 | 12

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Dipl.-Ing. Dr. Georg Kohlmaier,Referatsleiter des Österreichi-schen Instituts für [email protected]

einen optisch ansprechenden und integralen Bestandteil in dem betreffenden Raum (Wohnbereich). Bei Abgas-anlagen erfolgt die Anbringung der Kennzeichnungs-plakette üblicherweise im Bereich der Reinigungstü-ren. Es ist verständlich, dass der Nutzer der Anlage mit einer Kennzeichnung im Bereich der Ofentür, die auch als optischer Blickfang dient, keine große Freude hätte. Daher wird zur Identifikation mittels Plakette ein Min-destumfang definiert, der lediglich das CE-Bildzeichen, die Nummer der Zulassung, die Nummer des EG-Kon-formitätszertifikates sowie eine Identifizierungsnum-mer der Anlage beinhaltet. Diese Identifizierungsnum-mer wird an einer geeigneten Stelle angebracht und ist via Website des Zulassungsinhabers in Verbindung mit dem Benützerhandbuch der Anlage zu nutzen. Der Zulas-sungsinhaber hat somit die Möglichkeit, die Detailinfor-mationen auch auf diesem Wege zu transportieren. Dem Nutzer der Anlage gibt dies umgekehrt die Möglichkeit, auf einfachem Wege zu diesen Informationen zu kom-men.

Prüftechnisch relevante Aspekte und Zertifi­zierungsverfahren

Dazu wird Dr. Stumpe (Bautechnisches Institut Linz) zitiert, der die Ausarbeitung der Grundlagen und das Zulassungsverfahren prüftechnisch und beratend beglei-tet hat, und auf drei wesentliche Aspekte hinweist:

Zusammenfassung

Die Summe aller dieser Betrachtungen zeigt die Notwen-digkeit einer übergreifenden und alle Aspekte berück-sichtigenden Bewertung, die schlussendlich in einer ein-schlägigen technischen Spezifikation, in diesem Fall in Form einer Europäischen technischen Zulassung, gebün-delt wird. Damit und mit der definierten Form der Kenn-zeichnung wird nicht nur dem Verwender, sondern auch der Behörde und dem Überprüfungsorgan ein Instru-ment an die Hand gegeben, mit dem eine zusammenfas-sende und die behördlichen Belange abdeckende Beur-teilung möglich sein sollte. Des Weiteren bietet dieses Instrument den Vorteil, dass mitgliedstaatenübergrei-fend ein Bewusstsein für ein erforderliches Sicherheits-denken für diese Art von Produkten erzeugt wird.Mit der Europäischen technischen Zulassung hat der Hersteller auch nach dem Übergang auf die Baupro-duktenverordnung im Juli 2013 für die CE-Kennzeich-nung ein geeignetes Instrumentarium zur Hand. Gemäß Artikel 66 der Bauproduktenverordnung 305/2011/EWG gelten Europäische technische Zulassungen für deren gesamte ausgewiesene Geltungsdauer auch als Europä-ische technische Bewertungen im Sinne der Verordnung 305/2011/EWG. Dies ist umso mehr von Bedeutung, als damit der Hersteller für die Geltungsdauer der ETA für seine Produktzertifizierung quasi die „Tücher im Trocke-nen“ hat und die Behörde sich ebenfalls auf den inhalt-lichen Umfang der durchgeführten Zertifizierung verlas-sen kann.

Literaturverzeichnis

[1] Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungs-vorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte

[2] Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates

Normenverzeichnis

[3] ÖNORM EN 1856: Abgasanlagen – Anforderungen an Metall-Abgasanlagen. Teile 1 und 2, 15. August 2009.

[4] ÖNORM EN 12446: Abgasanlagen – Bauteile – Außenschalen aus Beton, 1. August 2011.

[5] ÖNORM EN 13063 Serie: Abgasanlagen – System-Abgasanlagen mit Keramik-Innenrohren. Teile 1–3, 1. September 2007.

[6] ÖNORM EN 13240: Raumheizer für feste Brenn-stoffe – Anforderungen und Prüfungen (konsoli-dierte Fassung), 1. Jänner 2007.

[7] ÖNORM EN 14785: Raumheizer zur Verfeuerung von Holzpellets – Anforderungen und Prüfverfah-ren, 1. August 2006.

❚ Für das Zertifizierungsverfahren werden die Pro-dukte wie Abgasanlagen nach dem Konformitäts-bescheinigungsverfahren 2+ behandelt. Das heißt: Zertifizierung der werkseigenen Produktionskon-trolle durch eine notifizierte Zertifizierungsstelle und EG-Konformitäts erklärung durch den Herstel-ler. Zusätzlich gilt für Anforderungen an die Brenn-barkeit der Komponenten das Konformitätsbe-scheinigungsverfahren 1-3-4.

❚ Für die CE-Kennzeichnung der Feuerstätte selbst – laut EN 13240 gilt das Konformitäts-bescheinigungsverfahren 3 – erfolgt ein „Upgrading“ auf das System 2+. Das bedeutet, dass im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle zusätzlich zu der Zertifizierung der Feuerstätte weitere Kontrollen eingeführt werden, um mit dem System 2+ konform zu gehen. Das ist im Detail im Kontrollplan abgebildet und Gegenstand der Über-wachung. Der Kontrollplan bildet einen Bestandteil der Europäischen technischen Zulassung.

❚ Die detaillierte Festlegung der verschiedenen Ele-mente der werkseigenen Produktions kontrolle samt der zugehörigen Prüffrequenzen ist für die einzelnen Komponenten unter Bedachtnahme auf deren Verwendung im Bausatz enorm wichtig. Auf-grund der Vielzahl der Komponenten ergibt das ein sehr komplexes Gebilde, das im Rahmen der Über-wachung eine umfangreiche Beschäftigung mit der Thematik notwendig macht.

Thema System Ofen-Abgasanlagen 1102 | 12

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Ebene 1 zielorientierte Anforderungen Gesetz oder Verordnung

Ebene 2 zielorientierte Anforderungen OIB­Richtlinien

Ebene 3 zielorientierte Anforderungen Normen, technische Regelwerke

Text Wolfgang Thoma | Fotos Pez Hejduk, Grafiken Franz Vogler

OIB­Richtlinie 2 „Brandschutz“

In die neue OIB-Richtlinie 2 sind neben den sich aus vier Jahren Anwendungspraxis ergebenden Präzisie-rungen auch noch die Anforderungen an das Brand-verhalten von Bauprodukten (Baustoffen) der ÖNORM B 3806 eingeflossen. Auf die Kritik der Auslagerung der Anforderungsfestlegung wurde daher umgehend reagiert und es ist mit der OIB-Richtlinie 2, Ausgabe 2011, eine Klarstellung sprachlicher Formulierungen bei verschiedenen fachlich zumeist unverändert blei-benden Anforderungen gelungen.

Ausgangssituation

Mit der Umsetzung der OIB-Richtlinien, Ausgabe April 2007, in den Bundesländern Burgenland, Tirol, Vorarl-berg und Wien in Landesrecht und der damit verbunde-nen Anwendung derselben ab dem Jahr 2008 in der Pra-xis, ergaben sich in der Anwendungspraxis im Laufe der Jahre eine Reihe von Interpretationsfragen und Ände-rungsvorschlägen.

Diese wurden entweder durch individuelle Antwor-ten direkt an die Fragestellenden beantwortet oder im Rahmen von FAQ (frequently asked questions) über die Website des OIB (www.oib.or.at) der breiten Öffentlich-keit zur Verfügung gestellt und gegebenenfalls für eine zukünftige Novellierung der OIB-Richtlinien vorgemerkt.

Bedingt durch die Entschließung des Europäischen Par-laments vom 31. Jänner 2008, die Bestimmungen der Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu verschärfen, musste auch das OIB-Richtlinienpaket 2007 dem europäischen Novellierungs-zyklus unterworfen werden.

Neben dem sich aus der Einarbeitung der FAQ heraus ergebenden Novellierungsbedarf der OIB-Richtlinien hat sich auch sehr früh der Wunsch der Bundesländer ver-stärkt, die beim Wärmeschutz praktizierte strikte Tren-nung zwischen Anforderungen auf OIB-Ebene sowie Methoden und Lösungen auf Normenebene generell umzusetzen.

Daraus ergab sich das in Grafik 1 dargestellte Konzept leistungsorientierter bautechnischer Vorschriften mit dreistufigem Aufbau.

Grafik 1 Die drei Stufen leistungs-orientierter bautechnischer Vorschriften

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Die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“, Ausgabe 2007, ver-wies hinsichtlich der Brandverhaltensanforderungen auf die ÖNORM B 3806 und entsprach somit nicht dem neuen Konzept. Deshalb wurden die bisher in der ÖNORM B 3806 enthaltenen Inhalte im Wesentlichen in die neu geschaffene Tabelle 1a sowie in die Punkte 3.5 und 4.1 der OIB-Richtlinie 2, Ausgabe 2011, übernommen.

Eingehende Diskussion erfuhr in diesem Zusammenhang die Definition der Begriffe „Bekleidung“ und „Belag“, die neu in das Dokument „Begriffsbestimmungen“ übernom-men werden mussten.

Auch die Verwendung von Holz und Holzwerkstoffen für Fassaden bedurfte eines zweiten Anlaufes und eines schriftlichen Umlaufbeschlusses unter den Bundeslän-dern, um auch den Wünschen Vorarlbergs und der Steier-mark schlussendlich doch noch gerecht zu werden.

Die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“ hat daher nicht wie die übrigen Richtlinien nur das Ausgabedatum „Okto-ber 2011“, sondern auch das Revisionsdatum „Dezember 2011“.

Eine Adaptierung der ÖNORM B 3806 nach obigem Kon-zept oder deren Zurückziehung steht noch aus.

Änderungen zur Ausgabe April 2007

Allgemeine Anforderungen und Tragfähigkeit im BrandfallPunkt 2.1 „Brandverhalten von Bauprodukten (Baustof-fen)“ enthält nun jedoch nicht nur einen Verweis auf die

Tabelle 1a, sondern auch Erleichterungen von den Brand-verhaltensanforderungen für Gebäude in Hanglagen, bei denen zumindest an einer Stelle eine geeignete Öff-nung in der Fassade, die nicht mehr als 7 m über dem angrenzenden Gelände liegt, mit Geräten der Feuerwehr erreichbar sein muss. Die Erleichterungen wurden analog den reduzierten Bau-teilanforderungen aus der Fußnote 1 zu Tabelle 1 der OIB-Richtlinie 2, Ausgabe 2007, gewählt.

Da der Feuerwiderstand in den OIB-Richtlinien seit jeher in Europäischen Klassen angegeben wird und dieser seit der OIB-Richtlinie 2, Ausgabe 2007, nur mehr über euro-päische Prüfungen nachgewiesen werden darf, ist die Anwendbarkeit der ÖNORM B 3807 auf den Termin an dem das letzte Bundesland die OIB-Richtlinie 2 verbind-lich erklärt, begrenzt. Der Stichtag wurde in der Ausgabe 2011 nicht mehr wiederholt und eine Zurückziehung der Norm könnte überlegt werden. Grafik 2

Verknüpfung von Feuerwider-stand und Brandverhalten

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Anforderung an die Bekleidung/Fassade

Anforderungen an den Feuerwiderstand

Anforderung an den Belag

Bekleidung Fassade

Belag

Da obenhalten wir auch brenzligen Situationen stand. Bauder Leichtdachsysteme für den Industrie- und Hallenbau bestehen aus perfekt aufeinander abgestimmten Komponenten sind brandschutzge-prüft und erfüllen die entsprechenden Normvorgaben. Alle bekommen Sie aus einer Hand. Das spart Zeit. Denn Sie haben nur einen Ansprechpartner für alle Lagen und Gewährleistung für das komplette System. Weitere Informationen unter www.bauder.at

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Thema OIB-Richtlinie 202 | 12 13

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Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bau-werkesNeu aufgenommen wurden in der Ausgabe 2011 im Punkt 3.1.1 Bestimmungen für Wände zu Treppenhäusern. Für diese sind generell die Anforderungen an Trennwände gemäß Tabelle 2a, 2b und 3 einzuhalten, auch wenn sie Brandabschnitte begrenzen.

Aufgrund der FAQ „Welche Anforderungen müssen Außen-wände erfüllen, die an brandabschnittsbildende Wände anschließen“ wurde des Längeren über die Gefahr der vertikalen bzw. horizontalen Brandübertragung über Außenwände diskutiert. Schlussendlich wurde festge-stellt, dass die in den Punkten 3.1.5 bzw. 3.1.6 angegebe-nen baulichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr eine vertikale bzw. horizontale Brandübertragung über Außenwände weitgehend hintanhalten können.

Der deckenübergreifende Außenwandstreifen nach Punkt 3.3 kann nun, in der Ausgabe 2011, für Gebäude der GK5 durch einen mindestens 0,8 m horizontal auskra-genden Bauteil von nur 30-minütiger Feuerwiderstands-dauer ersetzt werden. Diese Reduzierung berücksich-tigt die Notwendigkeit der thermischen Trennung dieser Bauteile und den damit erreichbaren Feuerwiderstand.

Ebenso neu ist im Punkt 3.5 „Fassaden“ die Aufnahme des Schutzziels, dass die Brandweiterleitung über die Fassadenoberfläche auf das zweite über dem Brandherd liegende Geschoß und das Herabfallen großer Fassaden-teile sowie eine Gefährdung von Personen wirksam ein-schränkt.

Konkretisiert wird die Erfüllung des Schutzziels für Außenwand-Wärmedämmverbundsysteme durch die Aufnahme von Anforderungen, wie zum Beispiel die Ver-wendung ❚ eines Brandschutzschotts aus Mineralwolle bei Ver-

wendung von Wärmedämmungen der Klasse E mit mehr als 10 cm (Punkt 3.5.3, neu);

❚ von Wärmedämmungen der Klasse A2 bei Deckenun-tersichten von vor- oder einspringenden Gebäudetei-len mit mehr als 2 m Tiefe (Punkt 3.5.4, neu);

❚ von Wärmedämmungen der Klasse A2 in offenen Durchfahrten, Durchgängen oder offenen Lauben-gängen, die den einzigen Fluchtweg darstellen (Punkt 3.5.5, neu);

❚ von Wärmedämmungen der Klasse A2 bei brandab-schnittsbildenden Wänden an der Grundstücks- bzw. Bauplatzgrenze ab GK4 (Punkt 4.1, neu).

Neu zulässig ist die Verwendung von Gussasphalt der Klasse BFL. in Abfallsammelräumen. Ein Abrücken von der strikten Nichtbrennbarkeitsforderung in diesen Räumen wurde in einigen Bundesländern durch die über Jahre bewährte Anwendung von Gussasphalt erreicht.

Eine Erleichterung für das Vorhandensein einer erwei-terten Löschhilfe hat dahingehend Eingang in die Aus-gabe 2011 gefunden, als im Punkt 3.10.2 bei Gebäuden der GK5, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, eine trockene Löschleitung mit geeigneter Anschlussmöglich-keit für die Feuerwehr zur Brandbekämpfung in jedem Geschoß ausreichend ist.

Grafik 4 Begrenzung der vertikalen Brandübertragung

Grafik 3 Begrenzung der horizontalen Brandübertragung

Thema OIB-Richtlinie 2 02 | 1214

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Präzisiert wurden auch die Anforderungen an Rauch-melder dahingehend, dass bei Wohnungen (Punkt 3.11) unvernetzte Rauchmelder ausreichend sind.Bei Kindergartengebäuden (Punkt 7.2.9) und Beherber-gungsstätten für nicht mehr als 30 Gästebetten (Punkt 7.3.10) müssen jedoch vernetzte Rauchmelder installiert werden, da dort aufgrund des Schlafrisikos die Flucht einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann, sodass eine möglichst frühzeitige Brandentdeckung mit Einleitung der Flucht erforderlich sein muss.

Ausbreitung von Feuer auf andere BauwerkeIn Punkt 4.4 wurden die Anforderungen an brandab-schnittsbildende Wände bezüglich ❚ Überdachführung, ❚ Türen, Toren, Fenstern und sonstigen Öff nungen in

angrenzenden Außenwänden und ❚ Dachöff nungen sowie Öff nungen in Dachgauben an

angrenzenden Dächern an jene der brandabschnittsbildenden Wänden an Grund-stücks- bzw. Bauplatzgrenzen angeglichen.

Flucht und RettungswegeAufgrund der FAQ „Müssen bei Maisonette-Wohnungen in jedem Geschoß zwei voneinander unabhängige Fluchtwege zu Treppenhäusern gemäß Tabelle  3 vorhanden sein, d.h. auch aus der oberen Ebene der Maisonette-Wohnungen?“ wurde im Punkt 5.1.2 der Ausgabe 2011 der OIB-Richtli-nie 2 ergänzt, dass bei Wohnungen, die sich über nicht mehr als zwei Geschoße erstrecken, das Vorhandensein von zwei Fluchtwegen nur für die Erschließungsebene gilt. Analog dazu wurde im Punkt 5.1.3 der gemeinsam zurückzulegende Weg (z.B. innerhalb einer Wohnung, einer sonstigen Nutzungseinheit, Stichgang) auf 25 m erhöht. Damit ist zumindest gewährleistet, dass die beiden Fluchtwege über 15 m getrennt und in zwei unterschied-liche Richtungen verlaufen müssen. Es ist jedoch nicht erforderlich, über den zweiten Fluchtweg innerhalb von 40 m tatsächlicher Gehweglänge ein Treppenhaus bzw. eine Außentreppe zu erreichen, sondern es genügt auch, in einen anderen Brandabschnitt zu gelangen.

Im Punkt 5.2.3 wurden Anforderungen an fest verlegte Rettungswegesysteme an der Gebäudeaußenwand auf-genommen. Hinsichtlich der Ausführung können die Arbeitsstättenverordnung, die Arbeitsmittelverordnung sowie die ÖNORM Z 1600 herangezogen werden.

Punkt 5.3.1 wurde dahingehend präzisiert, dass nur Anforderungen an Decken zwischen übereinanderliegen-den Gängen über die Fluchtwege führen zu stellen sind.

BrandbekämpfungBei der Zugänglichkeit der Feuerwehr zu Gebäuden wird in der Ausgabe 2011 nun zwischen Gebäuden der Gebäu-deklassen 1, 2 und 3 einerseits, und Gebäuden der Gebäu-deklassen 4 und 5 andererseits unterschieden, da die Art des Löscheinsatzes auch von der Höhe der Gebäude abhängt. Sollte die Zugänglichkeit für die Feuerwehr zur www.lafarge.at

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Dipl.-Ing. Wolfgang Thoma,Referatsleiter des Referats Bauphysik im [email protected]

Brandbekämpfung nicht ausreichend gegeben sein, kön-nen zusätzliche brandschutztechnische Maßnahmen erforderlich werden.

Besondere BestimmungenLand- und forstwirtschaftliche Wohn- und Wirtschafts-gebäude Im Punkt 7.1.2 wurde eine Erleichterung hinsichtlich der Ausführung der brandabschittsbildenden Bauteile zwi-schen Wirtschafts- und Wohnbereich für nicht ganzjährig genützte landwirtschaftliche Gebäude (z.B. Almhütten) mit einer Netto-Grundfl äche von nicht mehr als 1.200 m² aufgenommen.

Weiters wurde die bereits in den Erläuternden Bemer-kungen zur Ausgabe 2007 aufgezeigte Möglichkeit der Heranziehung der OIB-Richtlinie 2.1 „Brandschutz bei Betriebsbauten“ für land- und forstwirtschaftliche Wirt-schaftsgebäude nun explizit in den Punkt 7.1.7 der Richt-linie eingearbeitet. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bei Gebäuden mit einer Netto-Grundfl äche von mehr als 1.800 m² die Stallungen für Großvieh von den anderen Bereichen durch Wände bzw. Decken in REI 60 bzw. EI 60 zu trennen sind.

Schul- und Kindergartengebäude sowie andere Gebäude mit vergleichbarer Nutzung Bei Schulen und Kindergartengebäuden (Punkt 7.2.6) sowie Beherbergungsstätten und StudentInnenhei-men (Punkt 7.3.8) wurde eine Ausnahmeregelung von der Heizraumverpfl ichtung für Feuerstätten zur zentra-len Wärmeversorgung dahingehend aufgenommen, dass Gasthermen mit einer Nennwärmeleistung von nicht mehr als 50 kW in einem Raum aufgestellt werden dür-fen, sofern dieser gegen unbefugten Zutritt gesichert ist.

Beherbergungsstätten, StudentInnenheime sowie andere Gebäude mit vergleichbarer NutzungHinsichtlich der größtmöglichen Brandabschnittsfl äche ohne zusätzliche Brandschutzmaßnahmen wurde bei Beherbergungsstätten, StudentInnenheimen und anderen Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung eine Gleichbehandlung zur Büronutzung hergestellt. Eine Brandabschnittsfl äche von 1.600 m² wird daher in der OIB-Richtlinie 2, Ausgabe 2011, Punkt 7.3.2 als vertretbar angesehen. Um die bisher – insbesondere in ländlichen Tourismus-gebieten – üblichen Holzbalkone für Beherbergungs-stätten in Gebäuden mit nicht mehr als sechs oberirdi-schen Geschoßen weiterhin zu ermöglichen, wurde eine

Thema OIB-Richtlinie 216 02 | 12

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Ausnahmebestimmung von den Brandverhaltensanfor-derungen der Tabelle 1a und den Feuerwiderstandsanfor-derungen der Tabelle 1b für diese Nutzungen im Punkt 7.3.3 neu aufgenommen.Verschärfend hingegen ist die neue Forderung des Punk-tes 7.3.11 nach Wandhydranten mit formbeständigem D-Schlauch und geeigneter Anschlussmöglichkeit für die Feuerwehr bei Beherbergungsstätten mit mehr als 100 Gästebetten in jedem Geschoß.

Tabellen 1 – 4Bei der Novellierung der Tabellen wurde auf eine einheit-liche Tabellenstruktur mit klarerer Zuordnung der Anfor-derungen für die jeweiligen Gebäudeklassen geachtet. Weiters wurde die A2 Forderung bei Bauteilen mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten in die Tabellen-spalten der betreffenden Gebäudeklassen – anstelle des bisherigen Hinweises – unmittelbar nach der jeweiligen Tabellenüberschrift eingefügt.

Ausblick – Umsetzung der OIB­Richtlinien 2011 in Landesrecht

Mit Herausgabe der Richtlinie 2010/31/EU am 19. Mai 2010 mit der Umsetzungsverpflichtung der Artikel 2 bis 18 und der Artikel 20 und 27 bis 9. Juli 2012 und der ver-pflichtenden Anwendung der Artikel 2, 3, 9, 11, 12, 13, 17, 18, 20 und 27 bis 9. Jänner 2013, war bereits sehr früh ein klarer Fahrplan zur Implementierung des OIB-Richtlini-enpakets 2011 in Landesrecht vorgegeben.Gegenwärtig scheint jedoch nur Kärnten den Stichtag 9. Juli 2012 zu erfüllen. Alle Bundesländer sind jedoch bestrebt, den Stichtag 9. Jänner 2013 einzuhalten.

Literaturverzeichnis

[1] Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

[2] Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamt-energieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)

[3] OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“, Ausgabe Oktober 2007.

[4] OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“, Ausgabe Oktober 2011, Revision Dezember 2011.

[5] Begriffsbestimmungen, Ausgabe 2011.

Normenverzeichnis

[6] ÖNORM B 3806: Anforderungen an das Brandver-halten von Bauprodukten (Baustoffen), 1. Juli 2005.

[7] ÖNORM B 3807: Äquivalenztabellen – Übersetzung europäischer Klassen des Feuerwiderstandes von Bauprodukten (Bauteilen) in österreichische Brandwiderstandsklassen – Möglichkeiten zur Nachweisführung, 1. November 2007.

[8] ÖNORM Z 1600: Leitern – Fest verlegte Aufstiege aus metallischen Werkstoffen an baulichen Anlagen, 1. Februar 2008.

3./

4.

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012

FSE

Brandschutz-FachtagungF a c h h o c h s c h u l e S t . P ö l t e n l N i e d e r ö s t e r r e i c h

Montag, 3. September 2012

• Brandszenarien als Basis für die Berechnung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach TRVB 125 S / 2010Dipl.-Ing. Dr. Nina Schjerve und Ing. Christian Lebeda, Technische Universität Wien

• Zustandsabhängige Instandhaltung an EntrauchungsventilatorenUdo Jung, BSH Luft + Klima Geräte GmbH.

• Druckluftschaum- und Werferlöschanlagen mit Infrarotdetektion zum Schutz von RecyclingbetriebenMartin Eichinger, ROSENBAUER International AG

• Brandschutztechnische Sonderlösungen bei Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie TagesklinikenDipl.-HTL- Ing. Pius Schafhuber, Berufsfeuerwehr Wien

• Brandabschnittsbildende Bauteile in Holzbauweise Dipl.-Ing. Dr. Martin Teibinger, Holzforschung Austria

• Brandschutz bei Passivhäusern Dipl.-Ing. Dieter Brein und Dipl.-Ing. Jürgen Kunkelmann, Karlsruher Institut für Technologie, Forschungsstelle für Brandschutztechnik

• Brandschutzplanung von RechenzentrenHarald Köfler, proRZ Rechenzentrumsbau Austria GmbH.

• Brandschutz bei Sonderbauten – aus Schäden lernen Dipl.-Ing. (FH) Josef Mayr, Ingenieurbüro Josef Mayr

Dienstag, 4. September 2012

• Gebäudebrände mit Todesfolgen – Versuch einer statistischen Analyse Ing. Dr. Kurt Giselbrecht, Brandverhütungsstelle Vorarlberg

• Ausführungsmängel beim Einbau von Brandschutzglas Dipl.-Ing. Frank Körbel, Pilkington Deutschland AG und Johann Irregger, Pilkington Austria GmbH.

• Druckbelüftungsanlagen – Bemessung von witterungsunabhängigen Differenzdrucksystemen Dipl.-Ing. Michael Narr, Gevent Ventilatoren GmbH.

• Brandgefahren bei alternativen Energieerzeugern (Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, etc.) Ing. Stefan Thumser, OÖ. Blitzschutz Gesellschaft mbH.

• Brandausbreitung und Brandgefahren in Fluren und Gängen Dipl.-Phys. Ingolf Kotthoff, Ingenieurbüro Kotthoff, Leipzig

• Gefährdungsbeurteilung mit Gefahrstoffen in der Praxis Lars Oliver Laschinsky, vbbd – Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e.V.

• Explosionsgefahren durch Stäube Ing. Klaus Mario Kopia, AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

• Brandschutz und Explosionsschutz als komplementäre Maßnahmen zur Anlagensicherheit Dipl.-Ing. Stefan Schwing, Inburex Consulting GmbH.

V e r a n s t a l t e r

FSE Ruhrhofer & Schweitzer GmbH.A-3100 St. Pölten • Eichendorffstraße 65Fon: + 43 (0) 27 42 / 211 14Fax: + 43 (0) 27 42 / 211 14 - 20e-mail: [email protected] • www.fse.at

02 | 12

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Text Hubert Meszaros

Leitfaden zur Erlangung einer ETA für Abschottungen nach ETAG 026 Teil 2

Immer häufiger wenden sich Hersteller oder Vertriebs-firmen von Brandabschottungen mit Fragen wie „Wel-che Nachweise sind für die Erlangung einer Europäi-schen technischen Zulassung für Abschottungen nach ETAG 026 Teil 2 zu erbringen?“ und „Wie läuft das Zulassungsverfahren im Konkreten ab?“ an das OIB. Dieser Artikel geht auf diese Fragen ein und soll als Hilfe stellung dienen, um Probleme, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens auftreten können, schon im Vor-feld zu erkennen, und um diesen erfolgreich entgegen-zuwirken.

Arten von Abschottungen und Verwendungs­zweck

Die Anzahl an Produkten, die als Abschottungen verwen-det werden können ist groß und reicht von Plattenschotts aus beschichteten Mineralwolleplatten, über Manschet-ten mit dämmschichtbildenden Einlagen bis hin zu soge-nannten Kombischotts. Eine genaue Auflistung dazu fin-det sich in der Europäischen technischen Leitlinie (ETAG) 026 Teil 2, Punkt 1.1. Die dabei zum Einsatz kommen-den Produkte können entweder reaktiv oder nicht reak-tiv sein. Die ETAG 026 Teil 1 definiert reaktives Material als Baustoffe, die chemisch oder physikalisch reagieren, wenn sie der Hitze eines Feuers ausgesetzt werden. Die-ser Begriff umfasst sowohl dämmschichtbildende (intu-meszierende) als auch ablative Baustoffe. Im Grunde

dienen Abschottungen jedoch immer dem selben Zweck, nämlich der Aufrechterhaltung des Feuerwiderstan-des an Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Bauteilen (Leichtwandkonstruktionen, Massivwände bzw. Massiv-wandkonstruktionen oder Decken in Massivbauweise), durch die verschiedenste Ver- und Entsorgungsleitungen (z.B. Rohre, Elektroinstallationsrohre oder Kabel) aber auch Tragekonstruktionen (z.B. Kabelpritschen) durch-geführt werden, und somit der Ausbreitung von Feuer, Hitze und Rauch über diese Leitungen bzw. Bauteilöff-nungen entgegenwirken.

Ablauf des Zulassungsverfahrens

Der erste Schritt für die Erlangung einer Europäischen technischen Zulassung (ETA), welche zusammen mit dem dabei festgelegten Prüfplan für die werkseigene Pro-duktionskontrolle die Grundlage für die CE-Kennzeich-nung des Produktes bildet, ist die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter einer Zulassungsstelle (z.B. dem OIB). Durch ein persönliches Gespräch kann bereits im Vorfeld abgeklärt werden, welche Nachweise erbracht werden müssen, worauf z.B. bei der Durchfüh-rung der notwendigen Prüfungen zu achten ist, oder ob die verschiedenen Ausführungen einer Abschottung in einer einzelnen ETA behandelt oder auf mehrere Euro-päische technische Zulassungen aufgeteilt werden sol-len, was sich dementsprechend in den Verfahrenskosten widerspiegelt. Falls es für ein Produkt bereits eine ETA gibt, besteht zudem die Möglichkeit der Erstellung eines Duplikates; das Produkt kann dann unter einer eigenen Handelsbezeichnung vertrieben werden. Dafür benö-tigt der Antragsteller die Zustimmung des Zulassungs-inhabers. Bei einem Duplikat dürfen jedoch keine Erwei-terungen (z.B. Aufnahme zusätzlicher Bestandteile oder Ausführungen einer Abschottung) der Originalzulassung vorgenommen werden; Kürzungen (z.B. Weglassen einer Ausführung) sind erlaubt.

AntragstellungAls Nächstes ist ein schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Europäischen technischen Zulassung einzubringen. Dieser umfasst folgende Bestandteile: ❚ Anschrift der Zulassungsstelle und des Antragstellers ❚ Art des Bauproduktes ❚ Warenbezeichnungen des Bauproduktes, die in die

Zulassung aufzunehmen sind ❚ Beschreibung des Bauproduktes und des vorgesehe-

nen Verwendungszwecks ❚ Produktionsstätten für die geplante Herstellung des

Bauproduktes

Grafik 1 Beispiel für eine Abschottung aus beschichteten Mineralwol-leplatten, © ETAG 026 Teil 2

Thema ETA – Abschottungen18 02 | 12

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❚ Erklärung des Antragstellers, dass z.B. bei keiner anderen Zulassungsstelle ein Antrag eingebracht wurde

Bei dem Punkt „Art des Bauproduktes“ ist der Zulas-sungsgegenstand (z.B. Rohrabschottung) anzugeben. Bei der Festlegung der Warenbezeichnungen ist eindeu-tig zu definieren, unter welcher Handelsbezeichnung die Abschottung voraussichtlich verkauft wird, und wel-che Warenbezeichnungen die einzelnen Bestandteile der Abschottungen tragen sollen. Zudem empfiehlt es sich schon im Vorhinein zu überlegen, ob die Abschottung nur im deutschsprachigen Raum oder auch in anderssprachi-gen EU-Mitgliedstaaten auf den Markt gebracht werden soll; trifft Letzteres zu, sollten dementsprechende län-derspezifische Warenbezeichnungen angeführt werden. Bei der Beschreibung des Bauproduktes sollten so viele Angaben wie möglich zum Produkt gemacht und durch technische Literatur wie z.B. Produktdatenblätter oder Konstruktionsskizzen unterstützt werden. Wichtig ist vor allem, dass wirklich alle Bestandteile der Abschot-tung beschrieben sind und festgelegt ist, was abgeschot-tet wird (z.B. nicht brennbare und brennbare Rohrleitun-gen) und wo die Abschottung zum Einsatz kommen soll (vorgesehener Verwendungszweck; z.B. in Innenberei-chen mit hoher Feuchtigkeit). Siehe hierzu auch ETAG 026 Teil 2, Punkte 1.1 und 1.2. Nach Einleitung des Zulas-sungsverfahrens durch die Zulassungsstelle wird dem Antragsteller bei Bedarf eine Empfangsbestätigung für den Antrag auf Erteilung einer Europäischen technischen Zulassung zugesendet.

ETA-Entwurf und Evaluation ReportIm nächsten Schritt wird in Abhängigkeit der Art der Abschottung und des vorgesehenen Verwendungs-zwecks festgelegt, welche Nachweise für die Erstellung der ETA erbracht werden müssen. Dieser Punkt kann

jedoch, wie bereits erwähnt, schon in einem Vorfeldge-spräch abgeklärt werden. Liegen alle notwendigen Nach-weise und Konstruktionsskizzen vor, kann mit der Erstel-lung eines ETA-Entwurfes begonnen werden. Dieser wird in englischer und deutscher Sprache erstellt und von einem sogenannten Evaluation Report (nur in eng-lischer Sprache) begleitet. Im Evaluation Report wer-den die Ergebnisse aller erbrachten Nachweise sowie die dabei verwendeten Methoden (Normen, Prüfbedingun-gen etc.) festgehalten und hinsichtlich der Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck bewertet.

Rundlauf, Beantragung der ETA-Nummer und Festle-gung des PrüfplansIst der Antragsteller mit dem ETA-Entwurf und dem Eva-luation Report einverstanden, können die Dokumente für den Rundlauf ausgestellt werden. Die Mitglieder der EOTA (European Organisation for Technical Appro-vals) und in Österreich die Mitglieder des SVBETZ (Sach-verständigenbeirat für Fragen der Europäischen techni-schen Zulassung) haben derzeit zwei Monate lang Zeit, um Stellungnahmen zum ETA-Entwurf oder dem Eva-luation Report abzugeben oder deren Zustimmung zu erteilen. Erfolgt keine Rückmeldung, wird das als still-schweigende Zustimmung angesehen. Treten konkrete technische Änderungsvorschläge auf, müssen diese im ETA-Entwurf berücksichtigt und dieser gegebenenfalls nochmals einen Monat lang in den Rundlauf geschickt werden. Bei Erstellung eines Duplikates beträgt der Bekanntga-berundlauf (ohne Möglichkeit zur Stellungnahme) zwei Wochen. Während der Rundlaufphase wird von der Zulassungs-stelle bei der EOTA um Zuteilung einer ETA-Nummer angesucht. Auf Wunsch des Antragstellers kann diesem nun auch eine Beantragungsbestätigung zugesendet wer-den, die bestätigt, dass nach Durchsicht der vorgelegten

Them

a

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gemäß OIB-Verwendungsgrundsätzefür Lüftungsleitungen

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Thema ETA – Abschottungen02 | 12 19

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Unterlagen von einer positiven Erledigung des Zulas-sungsverfahrens auszugehen ist und in welchem Quartal und Jahr die Zulassung voraussichtlich ausgestellt wird. Des Weiteren wird während des zweimonatigen Rund-laufs der Prüfplan für die werkseigene Produktionskont-rolle, der auf den Identifizierungsprüfungen (siehe ETAG 026 Teil 2, Punkte 3 und 5) aufbaut, festgelegt und die Erstinspektion des Herstellwerkes durch den zuständi-gen Sachbearbeiter vorgenommen.

Im letzten Schritt des Zulassungsverfahrens muss der Antragsteller noch seine Zustimmung zur Endfassung der ETA geben. Daraufhin wird ihm diese in gedruckter und bei Bedarf in elektronischer Form ausgehändigt und er kann bei einer notifizierten Stelle um eine CE-Kenn-zeichnung ansuchen.

Welche Nachweise müssen erbracht werden?

In der Leitlinie ETAG 026 Teil 2 sind zwei Gruppen von Nachweisen angeführt, die zur Erlangung einer ETA vor-gelegt werden müssen: ❚ Die Brauchbarkeit des Produktes für den vorgesehe-

nen Verwendungszweck ❚ Die eindeutige Identifizierung der einzelnen Bestand-

teile

Die erste Gruppe umfasst Produktmerkmale wie z.B. den Feuerwiderstand und das Brandverhalten (siehe ETAG 026 Teil 2, Punkt 2 sowie Tabelle 1 in diesem Artikel). Da seitens der Antragsteller öfters Fragen bezüglich dieser Nachweise auftreten, wird dieses Thema in den folgen-den Abschnitten etwas genauer behandelt. Zur zweiten Gruppe, den sogenannten Identifizierungs-prüfungen gehören im Wesentlichen Eigenschaften wie z.B. der Masseverlust durch Erhitzen, die Dichte, oder der

Schaumfaktor; es besteht hierbei keine generelle Pflicht zur Offenlegung einer Rezeptur, jedoch kann in einzelnen Mitgliedstaaten die Offenlegung eine nationale Anforde-rung sein (siehe dazu auch ETAG 026 Teil 2, Punkt 5 sowie TR 024). Damit alle notwendigen Identifizierungsprüfun-gen ohne große zeitliche Verzögerung festgelegt und durchgeführt werden können, sollten sämtliche Bestand-teile der Abschottung so früh wie möglich im Verlauf des Zulassungsverfahrens klar definiert sein. Verfügt der Antragsteller bereits über Prüfergebnisse bzw. Prüfbe-richte, da z.B. ein Zulieferer Bestandteile der Abschot-tung fremdüberwachen lässt, können diese Dokumente in den meisten Fällen ebenfalls als Nachweis herangezo-gen werden. Zusätzlich zu den vorhin genannten Nach-weisen hat der Antragsteller bzw. baldige Zulassungsin-haber eine Einbauanweisung, die Details zur Montage der Abschottung etc. enthält, zu verfassen und bei der Zulassungsstelle zu hinterlegen.

BrandverhaltenLaut ETAG 026 Teil 2 muss dieses Produktmerkmal durch eine Prüfung nach EN ISO 11925-2 oder EN 13823 festge-stellt werden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen führen zu einer dementsprechenden Klassifizierung des Brandver-haltens nach EN 13501-1, der sogenannten Brandverhal-tensklasse. Alle Bestandteile der Abschottung sind nach dieser Norm zu klassifizieren. Wird keine Prüfung vorge-nommen, ist der jeweilige Bestandteil mit F zu klassifi-zieren. Erfolgt eine Prüfung nach EN ISO 11925-2 kann höchstens die Brandverhaltensklasse E erreicht wer-den. Mit einer zusätzlichen Prüfung nach EN 13823, was für Produkte wie z.B. Manschetten jedoch nicht möglich ist, kann ein Brandverhalten bis Klasse B-s1,d0 nachge-wiesen werden. Für die Klassifizierung A2-s1,d0 müssen weitere Prüfungen nach EN ISO 1716 oder EN ISO 1182 positiv absolviert werden. Die Klassifizierung A1 kann nur durch eine zusätzliche Prüfung nach EN ISO 1716 und EN   ISO 1182 erreicht werden. Es gibt jedoch auch Pro-dukte, die die Anforderungen an die Brandverhaltens-klasse A1 erfüllen, ohne dass sie geprüft werden müssen, aber auch solche, bei denen eine Klassifizierung ohne weitere Prüfungen erfolgen kann.

Der Aufbau und der Inhalt der vorhin genannten Prüf- und Klassifizierungsberichte sind zwar vorgegeben, den-noch sollten zusätzliche Informationen wie etwa das Aus-gabedatum aller verwendeten Normen enthalten sein. Zudem sollten die Eigenschaften bzw. Produktspezifikati-onen (z.B. Dichte, Dicke, chemische Zusammensetzung) der verwendeten Prüfkörper jenen der zur Zulassung beantragten Produkte (Bestandteile der Abschottung) entsprechen, da die Ergebnisse sonst schlimmstenfalls unbrauchbar sind und nicht in den Evaluation Report bzw. die ETA aufgenommen werden können.

FeuerwiderstandIn der neuesten Version der ETAG 026 Teil 2 (Progress file, August 2011) ist festgelegt, dass Feuerwiderstands-prüfungen nach EN 1366-3, Ausgabe 2009, durchzufüh-ren sind. Liegen Ergebnisse aus Prüfungen nach älteren

Grafik 2 Ablauf des Zulassungsverfah-rens, © Eigene Darstellung

Thema ETA – Abschottungen20 02 | 12

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Tabelle 1 Produktmerkmale sowie Nachweis- und Beurteilungsver-fahren, © Eigene Darstellung, modifiziert nach ETAG 026 Teil 2

Punkt in ETAG 026 Teil 2 Produktmerkmal

Nachweis­ und Beurteilungsverfahren oder Option „Keine Leistung festgestellt“*

zulässig

Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Keine Nicht relevant

Brandschutz

2.4.1 BrandverhaltenKlassifizierung gemäß EN 13501-1,

oder wenn keine Leistung festgestellt: Klasse F gemäß EN 13501-1

2.4.2 Feuerwiderstand Klassifizierung gemäßEN 13501-2

Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

2.4.3 Luftdurchlässigkeit (Materialeigenschaft) Keine Leistung festgestellt

2.4.4 Wasserdurchlässigkeit (Materialeigenschaft) Keine Leistung festgestellt

2.4.5 Freisetzung gefährlicher Stoffe Herstellererklärung

Nutzungssicherheit

2.4.6 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Keine Leistung festgestellt

2.4.7 Festigkeit gegenüber Stoß / Bewegung Keine Leistung festgestellt

2.4.8 Haftfähigkeit Keine Leistung festgestellt

Schallschutz

2.4.9 Luftschalldämmung Keine Leistung festgestellt

Energieeinsparung und Wärmeschutz

2.4.10 Wärmeschutztechnische Eigenschaften Keine Leistung festgestellt

2.4.11 Wasserdampfdurchlässigkeit Keine Leistung festgestellt

Allgemeine Aspekte hinsichtlich der Brauchbarkeit für den Verwendungszweck

2.4.12 Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit Nutzungskategorie hinsichtlich der Umgebungsbedingungen

* Der Nachweis dieser Produktmerkmale ist für die ETA nicht vorgeschrieben; es sind jedoch die länderspezifischen Anforderungen der jeweiligen Mitgliedstaaten zu beachten.

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ETA -11/0206

Thema ETA – Abschottungen 2102 | 12

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Versionen dieser Norm vor, besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit dem vom Antragsteller beauftragten Prüfinstitut, im Einzelfall zu entschieden, ob zusätzli-che oder neue Prüfungen gemacht werden müssen. Die Abschottung ist gemäß EN 13501-2 zu klassifizieren. Der Versuchsaufbau wird im Normalfall vom Antragstel-ler mit dem von ihm beauftragten Prüfinstitut, festge-legt. Dennoch empfiehlt es sich, vor allem um das Risiko des Auftretens von Kosten durch nachträglich zu erbrin-gende Prüfungen zu vermindern, bereits in einem Vorge-spräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Zulas-sungsstelle abzuklären, ob durch den Versuchsaufbau der vorgesehene Verwendungszweck abgedeckt wird. Zur Erstellung des Evaluation Reports und der ETA wer-den, neben der erreichten Feuerwiderstandsklasse, fol-gende Informationen benötigt, die entweder im Prüf- und/oder Klassifizierungsbericht anzuführen sind: ❚ Aufbau der Tragekonstruktion (Massivwandkonstruk-

tion, Leichtwandkonstruktion oder Decke in Massiv-bauweise)

– Abmessungen (Breite/Länge, Höhe, Dicke) – Dichte des Baustoffes (z.B. von Porenbeton) – bei Leichtwandkonstruktion den genauen Aufbau (Art, Fertigungsnorm, Anzahl der Lagen, Dicke und Brandverhaltensklasse der verwendeten Gipskartonplatten; Art, Fertigungsnorm, Anzahl, Dicke, Dichte, Schmelzpunkt und Brandverhal-tensklasse der verwendeten Mineralwolleplatten)

– Bekleidung der Öffnungslaibung (genauer Aufbau, vgl. dazu vorherigen Aufzählungs-punkt, inkl. Angaben zur Befestigung)

❚ Feuerwiderstandsklasse der Tragekonstruktion ❚ Aufbau der eingebauten Abschottung

– Abmessungen (Breite/Länge, Höhe, Durchmesser, Dicke; Anmerkung: Abschottungen in Decken dürfen, entgegen der vorherrschenden Meinung, nicht beliebig lange sein. Die zulässige Breite/Länge und Höhe ergibt sich aus dem Verhältnis des Umfangs und der Fläche der geprüften Abschottung)

– Beschreibung aller geprüften Bestandteile (Hersteller, Produktname, Fertigungsnorm, Brandverhaltensklasse, Dichte etc.)

– Belegung (Art, Durchmesser und Anzahl der geprüften Kabel; Angabe der geprüften und zulässigen Rohrendsituation (z.B. U/C, C/C); bei Kunststoffrohren: Hersteller, geprüfter Werkstoff, zulässige Fertigungsnormen, geprüfte und zulässige Durchmesser und Wandstärken (evtl. mit Diagramm); bei Metallrohren: Schmelzpunkt und evtl. Wärmeleitfähigkeit und Brandverhal-tensklasse, geprüfte und zulässige Durchmesser und Wandstärken (evtl. mit Diagramm); wurden Rohre isoliert, sind folgende Angaben zum Dämmstoff zu machen: Hersteller, Produktname, Fertigungsnorm, minimale Dicke und Isolierlänge, minimale Dichte, Brandverhaltensklasse, Beschreibung der Befestigung am Rohr)

– Abstützvorrichtung (zulässige Arten und Angabe des Werkstoffes (z.B. Kabelpritschen aus nicht rostendem Stahl); Schmelzpunkt des Werkstoffes;

Abstand der ersten Unterstützung zur Tragekon-struktion; Angabe, ob Abstützvorrichtung durch Abschottung durchgeführt werden darf; Beschrei-bung der Befestigung der Kabel oder der Rohre an der Abstützvorrichtung (z.B. Abstand und Dicke des Wickeldrahtes bei Kabel auf Kabelpritschen))

❚ Mindestarbeitsfreiräume innerhalb der geprüften Abschottung (Abstände zwischen z.B. Kabel und Roh-ren, Abstand zwischen Leitungen und dem Rand der Abschottung) und Mindestabstände zwischen den geprüften Abschottungen (bei Einzelabschottung auf jeden Fall anzugeben)

Freisetzung gefährlicher StoffeLaut ETAG 026 Teil 2 bzw. ETAG 026 Teil 1 ist der Zulas-sungsinhaber verpflichtet, anzugeben, ob in einem Bestandteil der Abschottung gefährliche Stoffe nach europäischen oder nationalen Vorschriften enthalten sind. Er muss dazu eine schriftliche Erklärung, die recht-lich verbindlich ist, abgeben, die besagt, dass keine gefährlichen Stoffe enthalten sind, oder diese genau auflisten und belegen (mit Angabe des Nachweisver-fahrens), dass die jeweils geforderten Grenzwerte nicht überschritten werden (siehe dazu auch die aktuelle Fas-sung der zugehörigen EU-Datenbank, verfügbar unter http://ec.europa.eu/enterprise/construction/cpd-ds/index.cfm sowie ETAG 026 Teil 1, Punkt 2.4.5).

Dauerhaftigkeit und GebrauchstauglichkeitDie grundsätzlichen Bestimmungen zu diesem Produkt-merkmal sind in ETAG 026 Teil 2, Punkt 2.4.12 und TR 024 festgehalten. Die Art der zu erbringenden Nach-weise bzw. des Nachweisverfahrens hängt vom jewei-ligen Material der einzelnen Bestandteile der Abschot-tung und evtl. der Norm der sie unterliegen sowie vom vorgesehenen Verwendungszweck (Nutzungskate-gorie X bis Z2) ab. Für Materialien, die nicht von einer Norm erfasst werden, sind Dauerhaftigkeitsprüfungen zu machen, bei denen die Veränderung relevanter phy-sikalisch-chemischer oder technologischer Eigenschaf-ten (z.B. Aussehen, Dichte, Schaumfaktor) unter defi-nierten Beanspruchungsbedingungen (in Abhängigkeit der Nutzungskategorie) untersucht wird. Da diese Prü-fungen teilweise sehr zeitaufwendig sind, sollte, wie bei den Identifizierungsprüfungen, bereits sehr früh im Ver-lauf des Zulassungsverfahrens damit begonnen werden. Zudem empfiehlt es sich, vor der Durchführung einer Prüfung Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen, um die Details dazu im Vorhinein abklä-ren zu können.

Zusammenfassung

Zur Erlangung einer Europäischen technischen Zulas-sung für Abschottungen nach ETAG 026 Teil 2 muss der Antragsteller eine Reihe von Nachweisen erbringen, wel-che die Brauchbarkeit des Produktes für den vorgese-henen Verwendungszweck belegen und eine eindeutige Identifizierung der einzelnen Bestandteile der Abschot-tung ermöglichen. Die dafür notwendigen Prüfungen

Thema ETA – Abschottungen22 02 | 12

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sind jedoch oft sehr zeitaufwendig und kostenintensiv. Durch ein persönliches Gespräch sollte deshalb im Vor-feld festgehalten werden, welche Prüfungen tatsäch-lich gemacht werden müssen, oder ob bereits verwert-bare Nachweise vorliegen, und welche Informationen in den Prüf- bzw. Klassifizierungsberichten oder sons-tigen schriftlichen Nachweisdokumenten enthalten sein sollten. Gibt es für ein Produkt eine gültige Zulas-sung, besteht zudem die Möglichkeit ein Duplikat dieser, sofern der Inhaber der Originalzulassung seine Zustim-mung erteilt, zu erstellen. Der Antragsteller muss in die-sem Fall keine eigenen Prüfungen durchführen lassen. Die zeitliche Dauer des Zulassungsverfahrens hängt in der Regel davon ab, wie lange es dauert, bis alle nöti-gen Nachweise vorhanden sind, und ob ein neues Pro-dukt zugelassen oder ein Duplikat einer bestehenden Zulassung erstellt werden soll. Am Ende des Zulassungs-verfahrens erhält der Antragsteller eine ETA samt Prüf-plan für die werkseigene Produktionskontrolle, was ihn dazu berechtigt, bei einer notifizierten Stelle um eine CE-Kennzeichnung der Abschottung anzusuchen.

Literaturverzeichnis

[1] ETAG 026 Teil 1: Leitlinie für die Europäische technische Zulassung für Brandschutzprodukte zum Abdichten und Verschließen von Fugen und Öffnun-gen und zum Aufhalten von Feuer im Brandfall. Teil 1: Allgemeines, Jänner 2008.

[2] ETAG 026 Teil 2: Leitlinie für die Europäische technische Zulassung für Brandschutzprodukte zum Abdichten und Verschließen von Fugen und Öffnun-gen und zum Aufhalten von Feuer im Brandfall. Teil 2: Abschottungen, Jänner 2008.

[3] ETAG No 026 Part 2, Progress file: Guideline for European technical approval of Fire Stopping and Fire Sealing Products. Part 2: Penetration Seals, August 2011.

[4] TR 024: EOTA Technical Report „Characterisation, Aspects of Durability and Factory Production Control for Reactive Materials, Components and Products“, November 2006, Änderung Juli 2009.

Normenverzeichnis

[5] ÖNORM EN 1366-3: Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen. Teil 3: Abschottungen, 1. Mai 2009.

[6] ÖNORM EN 13501-1: Klassifizierung von Baupro-dukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten. Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten, 1. Dezember 2009.

[7] ÖNORM EN 13501-2: Klassifizierung von Baupro-dukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten. Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen, 15. Februar 2010.

[8] ÖNORM EN 13823: Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten – Thermische Beanspruchung durch einen einzelnen brennenden Gegenstand für

Bauprodukte mit Ausnahme von Bodenbelägen, 1. Jänner 2011.

[9] ÖNORM EN ISO 1182: Prüfungen zum Brandverhal-ten von Bauprodukten – Nichtbrennbarkeitsprüfung (ISO 1182:2010), 1. September 2010.

[10] ÖNORM EN ISO 1716: Prüfungen zum Brandver-halten von Produkten – Bestimmung der Verbren-nungswärme (des Brennwerts) (ISO 1716:2010), 1. November 2010.

[11] ÖNORM EN ISO 11925-2: Prüfungen zum Brandver-halten – Entzündbarkeit von Produkten bei direkter Flammeneinwirkung. Teil 2: Einzelflammtest (ISO 11925-2:2010), 15. Februar 2011.

Anmerkung: Die hier angeführten sowie weitere ETAGs und TRs sind auf der EOTA-Website (www.eota.be) zu finden.

Dipl.-Ing. Hubert Meszaros,Sachbearbeiter im Referat Bauphysik des [email protected]

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Thema ETA – Abschottungen 2302 | 12

Page 26: BAURECHT UND TECHNIK aktuell 02|12 - OIB...En t s p r i c h t d e r e u r o p ä i s c h e n P r o d u k t n o r m Ö N O R M E N 1 56 0 G e p r ü g e m ä ß Ö N O R M E N 1 3 6

Text Martin Teibinger, Irmgard Matzinger

Brandabschottung im Holzbau

Brandschutztechnischen Abschottungen von Durch-dringungen in brandabschnittsbildenden Bauteilen kommt generell eine hohe sicherheitstechnische Bedeutung zu. Nicht zuletzt durch die Zunahme des mehrgeschoßigen Holzbaus spielt die Thematik auch im Holzbau eine Rolle. Die Prüfungen zur Klassifizie-rung der Abschottungssysteme erfolgt allerdings in nichtbrennbaren Normkonstruktionen. Im Rahmen eines Auftragsforschungsprojektes innovativer Unter-nehmen wurde aufbauend auf Untersuchungen der Ein-fluss beim Einbau klassifizierter Systeme hinsichtlich Befestigung und Abbrand im Randanschluss in Holz-konstruktionen ermittelt. Die Ergebnisse und bauprak-tischen Lösungen für Durchdringungen von wasser- und luftführenden Leitungen und Elektroleitungen in Holzelementen sowie Anschlussdetails von Schächten wurden in einer Planungsbroschüre zusammengefasst.

Der beste brandabschnittsbildende Bauteil versagt, wenn die Anschlüsse bzw. Durchdringungen nicht den Anforderungen an den Feuerwiderstand entsprechen. Diese müssen dieselben Anforderungen an den Feuerwi-derstand wie die Bauteile selbst erfüllen. An Durchdrin-gungen in Bauteilen fordert Abschnitt 3.4 der OIB-Richt-linie 2, Ausgabe 2011 [1]: „Sofern Schächte, Kanäle, Leitungen und sonstige Einbauten in Wänden bzw. Decken liegen oder diese durchdringen, ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. Abschottung, Ummante-lung) sicherzustellen, dass die Feuerwiderstandsklasse die-ser Bauteile nicht beeinträchtigt bzw. eine Übertragung von Feuer und Rauch über die entsprechende Feuerwiderstands-dauer wirksam eingeschränkt wird.“

Eine alleinige Betrachtung des Feuerwiderstandes der eingesetzten Bauteile kann somit nur eine Grundlage darstellen. Konstruktive Lösungen zur Detailausbildung von brandabschnittsbildenden Holzbauteilen wurden im Rahmen mehrerer Forschungsprojekte international und auch bauweisenspezifisch national erarbeitet und pub-liziert [2, 3, 4]. Zum baupraktischen Einbau von geprüf-ten und klassifizierten Brandabschottungssystemen in Holzkonstruktionen lagen allerdings kaum Lösungen vor. Zusätzlich waren sowohl die Kommunikation als auch zum Teil das Verständnis zwischen den Abschottungsfir-men und den Holzbauunternehmen ausbaufähig. Inno-vative Unternehmen beauftragten aus diesem Grund die Holzforschung Austria mit einer Auftragsforschung zur Abschottung im Holzbau. Die Vorversuche wurden bei der Firma bip und die Großbrandversuche bei der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien MA 39 und beim Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung IBS durchgeführt.

Übersicht über Abschottungssysteme

Ein Überblick über Abschottungssysteme in Bezug auf die Verwendbarkeit wird in Grafik 1 dargestellt. Werden mehrere Leitungen bzw. Rohre in einem Schacht geführt, so werden häufig zur geschoßweisen Abtrennung Weich- oder Hartschotts in Kombination mit beispielsweise Brandrohrmanschetten oder Streckenisolierungen ein-gesetzt. Die maximal zulässige Belegungsdichte – Fläche der Durchdringungen zur Fläche des Schotts – ist einzu-halten. Eine durchschnittliche Belegungsdichte liegt bei ca. 60 %. Details sind den Klassifizierungsberichten und den technischen Informationen der Anbieter zu entneh-men.

Schachttyp A und B in Holzkonstruktionen

Zur vertikalen Verteilung der Installationen über die ein-zelnen Nutzungseinheiten bzw. Brandabschnitte werden Schächte verwendet. Hinsichtlich der Lage der Abschot-tungsmaßnahmen der Durchdringungen wird in Schacht-typ  A und Schachttyp  B unterschieden. Während bei Schachttyp A die Anforderungen an den Feuerwider-stand an die Schachtwände und deren Durchdringungen gestellt werden, erfolgt beim Schachttyp B eine geschoß-weise Abschottung entsprechend der Anforderung an den Feuerwiderstand. An die Schachtwände werden in diesem Fall keine Anforderungen gestellt. Als Schachtwände sind klassifizierte Systeme einzuset-zen. Wird der Schacht an einer Holzwand errichtet, so ist diese schachtinnenseitig nichtbrennbar zu verkleiden und muss den geforderten Feuerwiderstand der Schacht-wand von beiden Seiten erfüllen. Die Leibung der Holzde-ckenöffnung ist mit nichtbrennbaren Plattenwerkstoffen

Grafik 1 Übersicht der Abschottungssys-teme für wasser- und luftfüh-rende Leitungen und Elektrolei-tungen

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zu verkleiden, wobei mindestens 2 x 12,5 mm GKF-Plat-ten zu verwenden sind. Es ist sicherzustellen, dass die Gipsleibungsverkleidung vollflächig am Holz aufliegt. Andernfalls sind die Holzoberfläche und die Fuge zwi-schen Gips und Holz mit einem intumeszierenden Pro-dukt zu beschichten. Sollten die Ecken der Öffnung pro-duktionsbedingt nicht scharfkantig ausgeführt sein, so sind die Kanten der Gipsplatten anzupassen und die Fuge ebenfalls zu beschichten. Im Anschlussbereich der geprüften und klas-sifizierten Schachtwand an die Holzelemente ist ein 50 mm breiter und 25 mm dicker Strei-fen einer Gipsplatte Typ GM-F gemäß ÖNORM EN 15283-1 schachtinnenseitig an der Holzdecke zu befes-tigen. Alle Durchführungen durch die Schachtwand sind brandschutztechnisch mit denselben Feuerwiderstand wie die Schachtwand abzuschotten. Hierzu sind geprüfte und klassifizierte Systeme zu verwenden, siehe Grafik 2. Die Anforderungen gelten sowohl von außen nach innen als auch von innen nach außen, da es z.B. im Falle von Revisionsarbeiten zu einem Brand im Schacht kommen könnte.

Bei Ausführung einer Auswechslung in der Dimension der Deckenträme kann das Detail sinngemäß auch für die Holzrahmenbauweise übernommen werden.Bei Schachttyp B erfolgt eine geschoßweise horizontale Abschottung im Bereich der Deckendurchdringungen. Hierzu können Weich- und Hartschotts verwendet wer-den. An der Deckenunterseite ist ein mindestens 50 mm breiter und 25  mm dicker Streifen einer Gipsplatte Typ GM-F gemäß ÖNORM EN 15283-1 schachtinnenseitig an der Holzdecke zu befestigen, siehe Grafik 3.

Abschottungssysteme für wasserführende Lei­tungen in Holzkonstruktionen

Hinsichtlich der Abschottung von Rohrsystemen ist zwischen brennbaren und nicht brennbaren Rohren zu unterscheiden. Bei brennbaren Rohren können Brand-schutzmanschetten zur Abschottung verwendet werden. Diese setzen sich aus einem Stahlmantel zusammen,

welcher mit intumeszierendem Material ausgefüllt ist. Im Brandfall schäumt bei ca. 170 °C bis 180 °C das intu-meszierende Material auf, drückt das brennbare Rohr ab und verschließt die Öffnung. Die Befestigung der Brand-rohrmanschette muss direkt am brandabschnittsbilden-den Bauteil und nicht an einer Vorsatzschale erfolgen. Bei horizontaler Abschottung bei Deckendurchbrüchen reicht die Montage einer Brandrohrmanschette an der Unterseite der Decke. Bei vertikalen Durchdringungen sind auf beiden Seiten der Bauteile Brandrohrmanschet-ten einzusetzen. Es ist auf die örtlichen Bauvorschrif-ten und die Einbaurichtlinien der Hersteller Rücksicht zu nehmen. Bei nichtbrennbaren Rohren ist eine geprüfte und klassifizierte Streckenisolierung entsprechend der technischen Datenblätter zu verwenden.Bei direkten Bohrungen durch Holzelemente ist der Ringspalt zwischen Holz und Rohr mit Mineralwolle (Schmelzpunkt ≥  1000  °C und Rohdichte ≥  40  kg/m³)

Grafik 2 Ausbildung einer Durchdrin-gung eines Schachttyps A bei einer verleimten Massivholz-decke

Grafik 3 Ausbildung einer horizontalen Abschottung im Bereich einer verleimten Massivholzdecke

Grafik 4 Schematische Darstellung des Einbaus einer Brandschutzman-schette in eine Massivholzwand

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abzudichten, wobei die Mineralfaserdämmung auf ca. 100 kg/m³ zu verdichten ist. Der äußere Abschluss ist auf ca. 15 mm Tiefe mit einer intumeszierenden Brandschutz-masse zu füllen. Bei brennbaren Rohren können Brand-rohrmanschetten eingesetzt werden, wobei diese in das Holz zu befestigen sind. Die Mindestverankerungs-länge der Befestigungsmittel im unverbrannten Holz muss nach der geforderten Feuerwiderstandsdauer noch 10 mm betragen.

Bei Einbau einer Brandrohrmanschette bei einer Vor-satzschale ist diese im tragenden Bauteil zu befestigen,

siehe Grafik 5.

Abschottungssysteme für luftführende Leitungen in Holzkonstruktionen

Durchdringen Lüftungsleitungen brandabschnittsbil-dende Bauteile, so sind Brandschutzklappen und Feuer-schutzabschlüsse einzubauen. In nichttragende Bauteile dürfen Brandschutzklappen nur in Kombination mit Deh-nungskompensationsmaßnahmen eingesetzt werden, welche sicherstellen, dass durch Wärmedehnung oder Herabfallen von Rohrleitungen sich die Lage der Brand-schutzklappe nicht verändert. Diese Maßnahmen sind außerhalb des Bewegungsbereiches der Klappe, aber innerhalb von einem Meter einzubauen. Details können ÖNORM H 6031 entnommen werden.Sofern die Klappen starr mit tragenden Bauteilen ver-bunden werden, können sie ohne Dehnungskompensa-tionsmaßnahmen eingebaut werden. Die Verbindung muss die Kräfte aufnehmen können, sodass es zu kei-ner Verformung bzw. Beschädigung der Klappe und der Weichschotts kommen kann. Neben den Lüftungsklappen werden in Österreich in Abhängigkeit des zulässigen Einsatzbereiches bei Lüf-tungsleitungen auch Feuerschutzabschlüsse auf Basis intumeszierender Materialien mit und ohne mechani-sche Verschlusselemente eingesetzt. Diese dürfen nur bis zu einer maximalen Nennweite von 160 mm in Lüf-tungsleitungen verwendet werden. Feuerschutzab-schlüsse ohne mechanischem Verschlusselement (FLI) dürfen ausschließlich horizontal in lufttechnischen Anla-gen zur Entlüftung mehrerer übereinander liegender Wohnräume und Räume mit wohnraumähnlicher Nut-zung eingebaut werden. Feuerschutzabschlüsse mit mechanischem Verschlusselement (FLI-VE) können hori-zontal und vertikal in lufttechnischen Anlagen zur Be- und Entlüftung von Wohnräumen, Küchen, Räumen mit wohnraumähnlicher Nutzung oder Nassräumen einge-setzt werden. Bei Feuerschutzabschlüssen sind für die Anwendungsfälle nach ÖNORM H 6027 keine regelmä-ßigen Kontrollprüfungen erforderlich. Die intumeszie-renden Materialien weisen eine Reaktionstemperatur von ca. 150 °C bis 170 °C auf. Aus diesem Grund ist eine Kombination mit Kaltrauchsperren empfehlenswert. Die Reaktionszeit der Verschlusselemente liegt ebenfalls bei 70 °C bis 75 °C. Beim Einbau von Feuerschutzabschlüssen auf Basis intu-meszierender Materialien in nicht tragenden Wänden (z.B. Schachtwänden) sind elastische Verbindungsele-mente aus brennbaren Rohren erforderlich, welche im Brandfall eine Trennung der Lüftungsleitung vom Feu-erschutzabschluss sicherstellen sollen. Dieser Verbin-dungsteil muss entsprechend ÖNORM H 6027 eine Länge von 1 % der angeschlossenen Leitungslänge, min-destens aber 80  mm aufweisen. Details können der ÖNORM H 6027 entnommen werden. Während bei Lüftungsklappen die Lage der Stellung des Verschlusselementes von außen ersichtlich ist, ist bei

Grafik 5 Einbau einer Brandrohrman-schette in einer Trennwand aus verleimten Massivholz mit und ohne Vorsatzschale

Grafik 6 Einbau einer Brandschutzklappe in einer verleimten Massiv-holzwand

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Dipl.-Ing. Dr. Martin Teibinger,Bereichsleiter Bauphysik in der Holzforschung [email protected]

Dipl.-HTL-Ing.in Irmgard Matzinger,[email protected]

Grafik 7 Einbau eines Feuerschutzab-schlusses mit Dehnungskom-pensation bei Küchenabluftrohr

Grafik 8 Einbau einer Brandschutzklappe ohne Dehnungskompensation mit starrer Befestigung in eine nichttragende Schachtwand

Feuerschutzabschlüssen auf Basis intumeszierender Materialien eine Beurteilung der Stellung des Verschluss-elementes von außen nicht möglich.Der Einbau bei direkten Bohrungen in Holzkonstrukti-onen und die Ausbildung des Ringspaltes hat entspre-chend den Empfehlungen für wasserführende Leitungen zu erfolgen.

Zusammenfassung

Durch die Untersuchungen und die Erarbeitung von bau-praktischen und geprüften Detaillösungen für Abschot-tungssysteme im Holzbau konnte gemeinsam mit den Projektpartnern für Planer und Ausführende eine wert-volle Hilfestellung geschaffen werden [5], welche auch Planungssicherheit und Vertrauen im Hinblick auf die Brandsicherheit des Holzbaus schafft.

Die im Beitrag dargestellten Ergebnisse wurden im Rahmen einer Auftragsforschung der Firmen Air Fire Tech Brand-schutzsysteme GmbH, bip GmbH, Binderholz Bausysteme GmbH, Hilti Austria GmbH, Saint-Gobain Rigips Austria GesmbH, Stora Enso Wood Products GmbH, Walraven GmbH und Würth HandelsgesmbH erarbeitet. Die Unter-suchungen wurden an der Prüf-, Überwachungs- und Zer-tifizierungsstelle der Stadt Wien (MA 39) und dem Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung (IBS) durchgeführt.

Literaturverzeichnis

[1] OIB-Richtlinie 2 Brandschutz: Online verfügbar unter http://www.oib.or.at, zuletzt geprüft am 25.04.2012.

[2] Östman, B.; et al: Fire safety in timber buildings. Technical guideline for Europe, Hrsg. von SP Trätek, Stockholm 2010.

[3] Teibinger, M.; Dolezal, F.; Matzinger, I.: Deckenkon-struktionen für den mehrgeschossigen Holzbau. Schall- und Brandschutz. Detailkatalog, Hrsg. von Holzforschung Austria, Wien 2009.

[4] Teibinger, M.: Brandabschnittsbildende Bauteile aus Holz. Hrsg. von Holzforschung Austria, Wien 2012. Online verfügbar unter http://www.holzforschung.at/fileadmin/Content-Pool/PDFs/2012/Publika-tionen/HFA_ Brandabschnittsbildende-Bauteile-aus-Holz_Teibinger_2012.pdf, zuletzt geprüft am 25.04.2012.

[5] Teibinger, M.; Matzinger, I.: Brandabschottung im Holzbau – Planungsbroschüre, Hrsg. von Holzfor-schung Austria, Wien 2012.

Normenverzeichnis

[6] ÖNORM EN 15283-1: Faserverstärkte Gipsplatten – Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren. Teil 1: Gipsplatten mit Vliesarmierung, 1. Oktober 2009.

[7] ÖNORM H 6027: Lüftungstechnische Anlagen – Feuerschutzabschlüsse in Lüftungsleitungen auf Basis intumeszierender Materialien mit mechani-schem oder ohne mechanisches Verschlusselement – Verwendung und Einbau, 1. August 2008.

[8] ÖNORM H 6031: Lüftungstechnische Anlagen – Ein-bau und Kontrollprüfung von Brandschutzklappen und Brandrauch-Steuerklappen, 1. Mai 2007.

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Von Bretter- und Leisten- über Schindel- bis zu Plat-tenfassaden, ob unbehandelt oder beschichtet: Holz als Gebäudehülle steht für Vielfalt, Dauerhaftigkeit und Ökologie. Ein zufriedenstellendes und langlebi-ges Ergebnis beim Einsatz von Holz in der Fassade kann allerdings nur dann erreicht werden, wenn wesentliche Grundregeln in Planung und Ausführung konsequent eingehalten und wichtige Basisinformation über wit-terungsbedingte Veränderungen des Materials sowie erforderliche Wartungsmaßnahmen an Architekten und Bauherren weitergegeben werden.

Materialvielfalt

Holzfassaden können in vielen unterschiedlichen Vari-anten zur Ausführung gelangen. Grundsätzlich unter-scheidet man Außenverkleidungen aus Vollholz – Bret-ter, Profilbretter oder Leisten – und Fassadenelemente aus plattenförmigen Holzwerkstoffen. Zusätzlich gelan-gen spezielle Materialien zum Einsatz, die sich entweder durch eine besondere Bearbeitung (z.B. Schindeln) oder Behandlung (z.B. modifiziertes Holz) auszeichnen.

MassivholzmaterialienBretter, Profilbretter und Leisten mit gesägter, gehobelter oder gebürsteter Oberfläche bieten eine breite Palette an Massivholzmaterialien für die Fassade. Es stehen die unterschiedlichsten Abmessungen zur Verfügung, die in Kombination mit der großen Vielfalt an Verlegemög-lichkeiten ein schier unendliches Gestaltungsspektrum ergeben: Waagrecht oder senkrecht, geschlossen oder mit offenen Fugen, Stülpschalung oder Boden-Deckel-Schalung sind nur einige der Optionen, die Massivholz-materialien in der Fassade bieten. Als Holzarten kom-men in erster Linie heimischen Nadelholzarten, wie z.B. Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche und Douglasie sowie die hei-mischen Laubholzarten Eiche und Robinie, zum Einsatz.

HolzwerkstoffmaterialienIn der modernen Architektur ist häufig eine flächige Wir-kung erwünscht. Sehr gut bewährt haben sich in dieser Anwendung Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL), welche in einer großen Farbpalette am Markt erhält-lich sind. Unter Berücksichtigung der Herstellerempfeh-lungen hinsichtlich der Möglichkeit zur direkten Bewit-terung oder der Forderung nach einem Schutz durch Beschichtung können auch andere Holzwerkstoffe, wie z.B. Dreischicht-Massivholzplatten oder Sperrholzplat-ten, eingesetzt werden.

SondermaterialienSchindelnSchindelverkleidungen zeichnen sich bei richtiger Aus-führung durch eine sehr lange Lebensdauer aus und zei-gen zumeist eine gleichmäßige Vergrauung. Als Holz-arten werden vornehmlich Fichte, Tanne oder das dauerhaftere Kernholz der Lärche verwendet, sie bleiben meist unbehandelt. Gespaltene Schindeln weisen keine angeschnittenen Holzfasern auf und sind daher noch dauerhafter als gesägte Produkte.

Altbewährt und topmodern: Fassaden aus Holz

1Schindelfassade, Lärche unbehandelt: zeigt nach acht Jahren Bewitterung ihr charakteristisches, gleichmäßig silbriges Erscheinungsbild

Text Claudia Koch, Klaus-Peter Schober, Gerhard Grüll

Wichtige Aspekte beim Einsatz von Holz und Holzwerkstoffen in der Fassade

Thema Holzfassaden28 02 | 1228

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Thermisch modifiziertes HolzIn letzter Zeit kommt vermehrt auch thermisch behan-deltes Holz zum Einsatz. Durch die Wärmebehandlung bei Temperaturen von 160 – 230° des Holzes kommt es je nach Holzart, Behandlungsdauer und -intensität zu einer Farbänderung bis zu einem sehr dunkelbraunen Farb-ton. Thermoholz weist eine geringere bzw. verlangsamte Wasseraufnahmefähigkeit, eine größere Dimensionssta-bilität und eine erhöhte Pilzresistenz auf, die Festigkeits-eigenschaften werden hingegen reduziert. Der dunkle Farbton ist in der Fassade kein entscheidendes Kriterium, da thermisch behandeltes Holz ebenso wie unbehandel-tes Holz vergraut. Soll der dunkle Farbton erhalten blei-ben, muss eine geeignete Oberflächenbehandlung zum Einsatz kommen. Ebenso spielt bei richtig konstruierten Fassaden die Verbesserung der Pilzresistenz keine Rolle.

Imprägniertes HolzEine Imprägnierung mit biozidhältigen Holzschutzmit-teln dient der Erhöhung der Dauerhaftigkeit des Holzes. Für Fassaden und deren Unterkonstruktion ist bei richti-ger Ausführung und üblicher Beanspruchung eine Imprä-gnierung mit Holzschutzmitteln nicht erforderlich und aus ökologischen Gründen auch nicht zu empfehlen. Für extrem beanspruchte Fassadenteile können druckimprä-gnierte Holzelemente jedoch eine sinnvolle Lösung sein.

Materialgerecht bauenDie Fassade als äußerste bewitterte Bauteilschicht trägt wesentlich zum individuellen Erscheinungsbild jedes Gebäudes bei. Holz zählt zu den ältesten Fassadenma-terialien der Geschichte und hat sich über all die Jahr-hunderte trotz geänderter Nutzungsbedingungen, höhe-ren technischen Anforderungen und architektonischer Modeströmungen bestens bewährt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung fußte dabei auf den unumstößlichen Grundsätzen des konstruktiven Holzschutzes. Wesent-licher Faktor für eine langlebige Holzfassade ist, den Bau- und Werkstoff Holz in seinem Leistungsvermögen nicht zu überfordern. Dies bedeutet, materialgerecht zu denken und zu bauen, also auf eine für die Bauaufgabe adäquate Materialwahl und die konsequente Umsetzung der Konstruktionsregeln zu achten.

Konstruktiver Holzschutz

Sorgfältig planenAlle Bauteile im Außenbereich sind Beanspruchungen durch mechanische, physikalische, biologische und che-mische Einflüsse ausgesetzt. Um die gewünschte Nut-zungsdauer zu erreichen, müssen diese bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Dabei ist größter Wert auf die Detailausführung von ❚ Stoß, ❚ Ecke, ❚ Sockel, ❚ Dachanschluss, ❚ Fensteranschluss und ❚ Durchdringungen

zu legen. Die in der Planung ausgearbeiteten Konstruk-tionsdetails sind bei der Ausführung exakt einzuhalten, deren einwandfreie Umsetzung ist auch entsprechend zu kontrollieren.

Konstruktionsgrundsätze einhaltenUm die Lebensdauer einer Fassade gewährleisten zu kön-nen, ist es grundsätzlich erforderlich, eine über einen längeren Zeitraum unzuträglich hohe Holzfeuchte sowie starke Holzfeuchteschwankungen zu vermeiden. Dies gelingt durch eine einwandfreie Wasserableitung an der Fassade und von in die Konstruktion eingedrungenem Wasser. Bauteile und Anschlüsse müssen so ausgeführt sein, dass ein rasches Austrocknen des Holzes jederzeit möglich ist. Dazu dienen u.a. folgende Maßnahmen: ❚ Dachüberstand, wenn technisch und architektonisch

möglich ❚ wasserabführende Ausbildung der Konstruktion zur

Vermeidung von stehendem Wasser und Sacklöchern ❚ Ausbildung von Fugen (≥ 10 mm) bei Anschlussstel-

len (z.B. vertikalen Längsstößen) ❚ besondere Berücksichtigung bewitterter Hirnholzbe-

reiche (z.B. Abdecken), da hier die Wasseraufnahme ca. zehn Mal größer ist als beim Längsholz

❚ Abschrägungen und Hinterschneidungen ≥ 15° für einen raschen und definierten Wasserablauf

❚ Entwässerungsmöglichkeit für hinter die Fassade ein-gedrungenes Wasser

❚ besondere Berücksichtigung des Wasserablaufs bei Fassaden mit offenen Fugen (z.B. UV-beständige Fas-sadenbahn als wasserableitende Ebene, Lattengeo-metrie)

M A D E F O R B U I L D I N G B U I LT F O R L I V I N G

K L H M A S S I V H O L Z G M B H

8842 Katsch/Mur 202 | Tel +43 (0)3588 8835 0

of f [email protected] | www.k lh.at

Archi tek t : Bembé Fel i x u. Sebas t ian Del l inger, Bauherr : Kar l Dreer GmbH, D irk Wi lhelmy

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❚ bei unvermeidbarer besonders starker Belastung leicht austauschbare Verschleißteile vorsehen (z.B. Fensterleibungsbrett, Sockelbereich)

❚ bei vorgesehener Beschichtung, alle Kanten mit einem Radius von mindestens 2,5 mm runden

Zum Erreichen einer zufriedenstellenden Lebensdauer werden zudem eine widmungsgemäße Nutzung und eine ordnungsgemäße, regelmäßige Wartung vorausgesetzt.

Fassade und Zeit: witterungsbedingte Verän­derungen

Holzfassaden sind den Einflüssen der natürlichen Wit-terung ausgesetzt. Sonnenlicht, Regen, Schnee, Hagel und viele andere Faktoren beanspruchen abwechselnd die Bauteile. Die Intensität der Bewitterung wird durch die Lage der Holzoberflächen bestimmt. Die wichtigsten Einflussgrößen darauf sind die geographische Lage und Seehöhe, durch die sich das regionale Klima ergibt, die Himmelsrichtung, durch welche die Wetterseite eines Gebäudes bestimmt wird, die Flächenneigung und der bauliche Holzschutz (z.B. durch Vordächer oder andere hervor springende Bauteile, die vor der direkten Bewit-terung schützen). Dadurch können die Holzoberflächen an einem einzelnen Objekt sehr unterschiedlich bean-sprucht werden. In Mitteleuropa ergibt sich bei einer überwiegenden Anzahl von Objekten in Abhängigkeit von der Himmelsrichtung die in Grafik 5 dargestellte

Beanspruchung. Lokale Gegebenheiten, wie angren-zende Bebauung, Wald, Gewässer, Hang- und Tallagen etc. können an anderen Seiten eines Objektes stärkere Beanspruchungen hervorrufen. An der Nordseite von Gebäuden herrschen aufgrund der geringen Sonnenein-strahlung häufig höhere Feuchteverhältnisse als an den übrigen Seiten.Bereits in der Planungsphase ist die Grundsatzentschei-dung zu treffen, ob eine Oberflächenbehandlung erfol-gen soll oder nicht: ❚ Wird oberflächenbehandeltes Holz verwendet, ist es

in Farbe und Aussehen stabiler und einheitlicher, jede Beschichtung erfordert aber eine regelmäßige War-tung.

❚ Wird unbehandeltes Holz eingesetzt, wird dieses in relativ kurzer Zeit vergrauen, was häufig auch sehr uneinheitlich passiert. Eine unbehandelte Holzfas-sade ist jedoch wartungsfrei.

Grafik 1Horizontale Stoßfuge bei Bret-ter- oder Holzwerkstoffplatten-fassade: Ausführung mit Z-Profil

Grafik 5Die Witterungsbeanspruchung ist je nach Himmelsrichtung unterschiedlich (Darstellung für Mitteleuropa)

Grafik 2Vertikale Stoßfuge bei Bretter- oder Holzwerkstoffplattenfas-sade: Die Fugenbreite sollte bei unbehandelten Fassaden min-destens 1 cm betragen, bei beschichteten Fassaden zumin-dest die Holzdicke (nicht weni-ger als 1 cm)

Grafik 3Außenecke mit Metallprofil: Das Metallprofil bietet einen zusätzlichen Schutz gegen mechanische Beschädigung

Grafik 4Sockeldetail mit Holzfassade bis zur Terrainoberkante: Durch partielles Absenken des Außen-terrains können Holzfassaden bis zur optischen Terrainober-kante herangeführt werden

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Unbehandeltes HolzWird Holz ohne Oberflächenbehandlung eingesetzt, dann verändert es bekanntlich innerhalb kurzer Zeit seine Farbe und seine Oberflächen struktur. Der natür-liche Farbton des Holzes ist bei Wetterbeanspruchung nicht von Dauer. Dies gilt ohne Ausnahme für alle Holz-arten sowie auch für modifiziertes Massivholz (z.B. Ther-moholz). Der chemisch-physikalische Abbauprozess bei Bewitterung und Vergrauung setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen: ❚ Sonnenlicht (UV-Anteil) führt zu einer Braunfär-

bung der Holzoberflächen, Lignin wird dabei in ober-flächennahen Bereichen abgebaut und dadurch aus-waschbar.

❚ Regenwasser wäscht das abgebaute Lignin aus dem Holz aus, weiße Zellulosefasern bleiben zurück.

❚ Mikroorganismen und Verschmutzungen färben die Oberflächen mit der Zeit grau.

❚ Feuchteschwankungen des Holzes führen zu Rissbil-dung.

❚ Langjährige Bewitterung verursacht eine deutli-che Erosion der Oberflächen (grober Richtwert: ca. 0,1 mm pro Jahr).

Diese oberflächlichen Veränderungen beeinflussen die Festigkeit des Holzes nicht. Nur eine dauerhafte Durch-feuchtung des Holzes kann zur Bildung von Fäulnis durch holzzerstörende Pilze führen. Eine richtige konstruktive Ausführung verhindert dies, wodurch eine hohe Lebens-dauer von unbehandelten Holzfassaden erreicht werden kann. Bei unbehandelten Holzfassaden ist aber damit zu rechnen, dass sie bei Bewitterung zunächst unregelmä-ßig fleckig werden, bevor sie mehr oder weniger einheit-lich vergraut sind. Wenn andere Bauteile in Teilbereichen eine direkte Bewitterung verhindern (z.B. Vordächer, Fensterbretter etc.) oder z.B. im Spritzwasserbereich eine erhöhte Beanspruchung auftritt, kann sich ein sehr unregelmäßiges Erscheinungsbild ergeben. Holzinhalt-stoffe können ausgewaschen werden und angrenzende Bauteile verfärben. Dies ist insbesondere bei Bauwerken mit unterschiedlichen Fassaden (z.B. Holzfassade und Putzfassade) zu berücksichtigen.

Oberflächenbehandeltes HolzBeschichtungen auf Holzfassaden haben die Aufgabe, das Holz vor den Einflüssen der Bewitterung zu schützen und die oben beschriebenen Veränderungen des unbe-handelten Holzes zu vermeiden. Damit werden wesent-lich stabilere Oberflächen in Farbe und Struktur erreicht. Zudem können Beschichtungen die Feuchteschwan-kungen im Holz reduzieren, konstruktive Fehler jedoch nicht kompensieren. Unter dem Einfluss der Bewitterung unterliegen auch Beschichtungen und behandelte Ober-flächen Abbauprozessen, die sich in Form von Abwitte-rungserscheinungen bemerkbar machen und stark von der Art der Beschichtung abhängig sind. Bestimmte Beschichtungssysteme können im Laufe der Zeit eine deutliche Kreidung in Form von matteren und beim Abwischen abfärbenden Oberflächen zeigen. Das ist eine normale Erscheinung und im Hinblick auf War-tungsmaßnahmen auch positiv, da die Schichtdicke

kontinuierlich abgebaut und mit einem Wartungsan-strich wieder neu aufgebaut werden kann. Durch Sonnen-einstrahlung und Feuchteschwankungen können bereits in der ersten Sommerperiode der Nutzung Risse im Holz und in der Beschichtung entstehen, Hagelschläge

2 Ungleichmäßige Vergrauung infolge ungleicher Bewitte-rungsintensität (Hauptschule Klaus Weiler Fraxern)

Thema Holzfassaden 3102 | 12

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können feine kreisförmige Beschichtungsrisse hervorru-fen ( siehe Abbildung 3). Um die Schutzfunktion einer Beschichtung aufrecht zu erhalten, sind Wartungsanstri-che zur Behandlung derartiger Risse möglichst bald nach deren Entstehung notwendig.Beschichtete Holzfassaden benötigen daher, wie auch die meisten anderen Baumaterialien, eine regelmäßige Kontrolle und Wartung. Durch Wartungsanstriche kann die Lebensdauer der Beschichtung wesentlich erhöht werden. Durch anstrichtechnische Renovierungen kön-nen auch stark abgewitterte Holzfassaden wieder instandgesetzt und optisch ansprechend gestaltet wer-den. Mit Lasuren behandelte Holzfassaden werden bei Wartungsanstrichen durch die zusätzlich aufgebrachten Pigmente dunkler. Ein Aufhellen von abgewitterten Holz-oberflächen ist nur mit deckenden Beschichtungssyste-men in entsprechenden Farbtönen möglich.

Technik und Architektur

Die technischen Anforderungen des Materials architek-tonisch ansprechend umzusetzen ist eine große Heraus-forderung beim Umgang mit Holz in der Fassade. Weit auskragende Vordächer und große Sockelhöhen finden sich in den Entwürfen zeitgemäßer Architektur nur sel-ten. Umso größerer Wert ist auf eine materialgerechte sorgfältige Planung und Ausführung bis ins Detail zu legen.

Das Buch „Fassaden aus Holz“ widmet ein großes Kapitel diesem Thema und zeigt Fassaden, welche schon einige Jahre der Bewitterung hinter sich haben. Dem kritischen Kommentar aus Sicht der Techniker ist das Statement des planenden Architekten zur Seite gestellt. Beispiel-haft stellen wir an dieser Stelle zwei von insgesamt 34 gezeigten Objekten vor.

Vertikale Leisten, Fichte unbehandelt

Technischer Kommentar HFADurch die unterschiedlichen Breiten und Dicken der senkrechten Leisten ergibt sich eine äußerst struktu-rierte Fassade. Die senkrechte Leistenfassade dient als erste wasserführende Schicht, die dahinter liegende ist aber die eigentliche regendichte, wasserführende Bau-teilschicht. Fensterleibungen und -bänke wurden in Metall ausgeführt. Die Leistenfas sade reicht im Sockel-bereich bis zum ausgeführten Kiesbett. Es ist zu erwar-ten, dass durch die höhere Bewitterungsintensität in Form von Spritzwasser in diesem Bereich eine geringere Lebensdauer als an der übrigen Fassade gegeben ist. Ein Austausch dieser hochbeanspruchten Fassadenbereiche ist jedoch aufgrund der gewählten senkrechten durch-gehenden Leistenverschalung partiell nicht möglich.

Kommentar Architekt Gernot HertlDas Gebäude – eine Kleingartenhütte – ist als Single- Haus auf einem gepachteten Grundstück für eine Lebensdauer von 25 Jahren ausgelegt. Dies führte auch zur Wahl des Fassadenmaterials Fichte, welches im Gegensatz zur oft verwendeten Lärche, bereits im ersten

3Durch Hagelschlag zerstörter Anstrichfilm

4Profilbrettfassade sägerau, rot lasiert (Volksschule St. Ruprecht)

❚ 326 m Seehöhe ❚ Architektur: hertl architekten ❚ Fertigstellung: 2005 (fotografiert 2009)

FACTS

Onkel Fred’s Hütte, Steyr (OÖ)

Thema Holzfassaden32 02 | 12

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Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Grüll,[email protected]

Dipl.-Ing.in Claudia Koch,Wissenschaftliche Mitarbeiterin Holzforschung Austria, Bereich [email protected]

Dipl.-HTL-Ing. Klaus-Peter Schober, [email protected]

Jahr eine gleichmäßige Graufärbung an allen vier Gebäu-deseiten aufweist.

Holzwerkstoffplatten (HPL)

Technischer Kommentar HFADie witterungsbeständige Holzwerkstoffplatte (HPL) zeigt nach fünf Jahren nur leichte Farbunterschiede bzw. Abwitterungserscheinungen. Die Stoßfugen zur großflä-chigen Gliederung der Fassade erscheinen ausreichend breit ausgeführt, wodurch die Aufnahme der tempera-turbedingten Längenänderung gut möglich ist. Die farb-liche Anpassung der Befestigungsmittel optimiert das Erscheinungsbild der sichtbaren Befestigung.

Kommentar Architekt Christian LenzUrsprünglich war eine Holzfassade geplant, der Bauherr wollte jedoch eine Fassade, die nicht unregelmäßig ver-graut, sondern dauerhaft gleich bleibt. Da das gesamte Gebäude aus Materialien errichtet wurde, mit denen die Firma Tschabrun handelt, fiel die Entscheidung für eine Fassade aus Phenolharzplatten, die auch hinsichtlich des Preis-Leistungsverhältnisses entsprochen haben.

Nachlese

Um den bei der Planung und Realisierung möglicher-weise auftretenden Fragestellungen effizient begegnen zu können, hat proHolz Austria das Buch „Fassaden aus Holz“ herausgegeben. Dieses wird in der Rubrik „Emp-fohlen“ in der vorliegenden Ausgabe von OIB aktuell, auf Seite 39, besprochen.

❚ 448 m Seehöhe ❚ Architektur: Christian Lenz ❚ Fertigstellung: 2005 (fotografiert 2009)

FACTS

Logistikzentrum Tschabrun, Rankweil (V)

Fotos (1, 2, 4, 5, 6) Günter Richard Wett | Grafiken (1, 2, 3, 4, 5) und Foto 3 Holzforschung Austria (HFA)

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1Kirchenmodell Innenraum, Weißtanne sägerau unbehan-delt

In Rif-Taxach befindet sich derzeit Salzburgs einzige Kirchenbaustelle. Bei der Pfarre zum seligen Albrecht wird an der Umsetzung und Fertigstellung des neuen Pfarr- und Gemeindezentrums gearbeitet.

Begehbare SkulpturDie stetig steigende Bevölkerung im Ortsteil Rif-Taxach der Gemeinde Hallein hat das Bedürfnis und die Notwen-digkeit geweckt, das im Jahre 1995 erbaute Pfarrzentrum St. Albrecht mit einer Kirche und einem Gemeindezen-trum zu erweitern. Die Verbindung von soziokulturel-len und religiösen Interessen schafft Synergien, die dem ganzen Ortsteil und deren Bevölkerung im Sinne einer Zentrumsbildung dienen. Es wird so in bewegten Zeiten ein Zeichen der Zuversicht und gelebten Gemeinschaft gesetzt.

Das gestalterische Konzept beruht auf dem Prinzip einer schlichten, begehbaren Skulptur, die aus den räumli-chen und funktionalen Anforderungen logisch entwickelt

wurde. Es demonstriert durch den überraschenden Wechsel zweier homogener Oberflächen, nämlich von einem harten Material im Außenbereich als Schutzman-tel zum weichen Material Holz im Innenbereich, die Hin-führung vom Alltag zum spirituellen Raum. Diese Über-leitung geschieht nicht plötzlich, sondern kontinuierlich über die im Baukörper spiralförmige, sich nach innen öff-nende Wegführung.

Der Energieeffizienz muss in Zeiten der Rohstoffverknap-pung, hoher CO2-Immisionen und steigenden Preisen der fossilen Brennstoffe höchste Priorität eingeräumt werden. Die Umsetzung des Projektes als energieautar-kes „geistiges Kraftwerk“ war allen Akteuren darum sehr wichtig.

Thermische Solaranlage hinter GlasfassadeMit der nicht sichtbaren Integration der thermischen Solaranlage hinter einer satinierten Weißglasfassade gelingt eine hochwertige, gestalterische und architekto-nische Ausführung. Besonders hervorzuheben ist somit die Herausforderung, den Spagat zwischen Ästhetik und moderner Technik zu meistern. Die aus Jahrhunderte währender Tradition und Erfahrung gewachsene Forderung der Erzdiözese Salzburg nach einem „würdigen“ Erscheinungsbild des Gebäudes, dass die Technik möglichst „dienend“ (nicht sichtbar) integriert wird, fusio-niert mit aktuellstem Know-How der Haustechnik, wobei die technische Grundkonzeption von einer „Low-Tech-Hal-tung“ geprägt ist.

Kirche und Gemeindezentrum St. Albrecht – Thermische Solaranlage hinter Glasfassade

2Entwurf / Perspektive Kirche und Gemeindezentrum Rif

Text Georg Kleeberger, Paul Schweizer | Fotos und Grafiken klaszkleeberger Architekten, Paul Schweizer

34

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4Prototyp Fassade, Weißglas satiniert mit dahinter integrier-ter Solarthermie

5Modell Glasfassade, satiniertes Weißglas

Durch die hohe Speichermasse von ca. 180 m³ Beton können die solaren Energiegewinne so verschleppt wer-den, dass eine durchgehende und ausreichende Behei-zung des Objekts gewährleistet ist, da die Raumtempe-ratur im Kirchenraum auf maximal 18 °C ausgelegt wird. Weiters ist im Konzept eine Kühlung der Speichermassen für den Sommer vorgesehen. Das in Passivhausqualität errichtete Gebäude wird im Gemeindebereich mit einer zentralen Lüftungsanlage mit einem Wärmerückgewin-nungsgrad von über 90 % ausgestattet, was einerseits eine hohe Luftqualität erwarten lässt, und andererseits den Energieverbrauch des Gebäudes erheblich reduziert. Zusätzlich kann mit dem aus dem Grundwasser gespeis-ten Kühlregister der Lüftung die Energie aus der som-merlichen Überwärmung abgeführt werden. Für den Kir-chenraum ist aufgrund der Nutzungsart eine natürliche Be-/Entlüftung vorgesehen. Die Warmwasserbereitung erfolgt ebenfalls über die thermische Solaranlage, wel-che die Energie an das Pufferspeichersystem liefert. Ein Frischwassermodul sorgt für die hygienisch hochwertige Warmwasserversorgung. Zur Spitzenabdeckung wird die Anlage mit einer Wärmepumpe ergänzt.

Die Gebäudetechnik wird durch eine PV-Anlage mit Strom versorgt. Das Bestandsgebäude wird energetisch saniert und durch die Solarthermie des Neubaus mitver-sorgt. Die ganze Anlage ist somit energieautark.Gleichzeitig rückte die Verwendung von Holz als Kons-truktions- und Trägermaterial auch im Sinne der Reduk-tion des Primärenergieverbrauchs in den Vordergrund. Holz ist ein Material mit hervorragenden bauphysika-lischen Eigenschaften, welches nachweislich zu einem angenehmen Raumklima beiträgt. Der Kombination von Brettsperrholz mit Leimbindern gehört sicher die Zukunft, mit welcher auch komplexe Bauaufgaben wie das Bauvorhaben in Rif gelöst werden können. In Mas-sivbauweise wäre die Bewältigung der skulpturalen Form (Herstellung der Schalung) doppelt aufwendig und sehr komplex gewesen. Der großformatige Einsatz einer säge-rauen Schalung in Weißtanne im Innenbereich der Kirche zeigt außerdem, welche einzigartige Wirkung und Würde mit dem Material erzeugt werden kann.

Architektur und Bauherren ziehen an einem StrangDas Projekt „Kirche und Gemeindezentrum für Rif-Taxach“ darf sich darum mit Fug und Recht „Pilotprojekt“

nennen. Die Synergien des Pfarr- und Gemeindelebens wurden gemeinsam durch die Erzdiözese Salzburg, der Gemeinde Hallein, der Pfarre und den NutzerInnen ein-gehend bewertet und ausgelotet, um ein wirkliches Gemeinschaftsprojekt in solcher Dimension zu realisie-ren. Für die Bauherren steht der biblische Gedanke der Schöpfungsbewahrung im Mittelpunkt. Der energetische Strukturwandel ist hierbei nicht alleine mit dem Einsatz von neuen Technologien erledigt. Es geht auch um ein gesellschaftliches Umdenken. Was gibt es Besseres, als wenn scheinbar ungleiche Partner gemeinschaftlich Vor-handenes weiterbauen und -nutzen und so keine neuen eigenen Infrastrukturen verbrauchen. Entscheidend hier-für ist auch der keineswegs übliche und intensive Dialog mit allen Beteiligten, der auch mit Vorlage dieser Pro-jektbeschreibung längst nicht abgeschlossen ist. Das ist ein echter Paradigmenwechsel.

Dipl.-Ing. Arch. Georg Kleeberger,klaszkleeberger architekten und designer, [email protected]

Dipl.-Ing. Arch. Paul Schweizer,Büro Architekt Paul Schweizer mit Martin Embacher, [email protected]

Weitere Informationen

www.pschweizer.at www.klasz.at

3Prototyp Fassade Skizze

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Produktnews Integrierte Solarthermie 3502 | 12

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1

Emmerich-Brand © Colt International GmbH

Rauch fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu.

Beim Thema Brandschutz dürfen daher Maßnahmen, die wir treffen, um Sicherheit für Menschen, Sachwerte und Umwelt zu schaffen, nicht aufhören. Als Pionier des Rauch- und Wärmeabzugs wissen wir, wovon wir sprechen. Speziell auf dem Brandschutzsektor haben wir als Vordenker und Schrittmacher Geschichte geschrieben.

Mitte der 50er Jahre entwickelte Colt nach einem katastrophalen Feuer bei General Motors/USA zusammen mit dem weltbe-kannten Brandforschungsinstitut Boreham-wood die Technologie des vorbeugenden Brandschutzes. Auf den damals erarbeiteten Berechnungsgrundlagen basieren alle ein-schlägigen DIN-, EN- und VdS-Richtlinien.

Scannen Sie jetzt einfach mit einem QR-Code Reader auf ihrem Smartphone den Code und gelangen Sie direkt auf der Website zum Colt-Brandschutzkonzept.

Weitere Informationen

Oder erfahren Sie mehr über Colt-Technolo-gien und Produkte unter: www.coltinfo.at

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RORCOL in Holzdecke

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in Installationsschächten verwendet werden. Auch hier dürfen nun, wie bereits bei der Brettsperrholzdecke erwähnt, Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsleitungen mit Air Fire Tech Brandschutzsystemen geschot-tet werden. Natürlich wurden auch hier die Manschetten mit Nullabstand geprüft und der Mindestabstand zur Lüftungsleitung eingehalten.

Informieren Sie sich gerne über alle weiteren neuen Lösungen und über die Details der Anwendungen bei einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem Air Fire Tech Mitarbeiter in Ihrer Nähe.

Weitere Informationen

[email protected]

Auszug aus den Anwendungsmöglichkeiten: Abwasserrohre bis DN110 (!), Aluminium-verbundrohre (jeweils mit oder ohne Isolie-rungen), Elektrokabel und Schläuche sowie Mehrfachbelegungen können ab 40 mm Schachtwänden geschottet werden.

Weitere LösungenErgänzend wurden bei geschlossener, beid-seitiger Montage auch Kältemittelleitungen mit und ohne Isolierungen erfolgreich geprüft. Aufgrund der neuen Gehäusekon-struktion ist es ebenfalls gelungen, Man-schetten – eingebaut in Schachtwände – zu prüfen. Somit gibt es eine umfangreiche Auswahl unterschiedlicher Möglichkeiten der Abschottungen von Rohrleitungen in Schachtwänden aus einer Hand.

Ein weiterer Meilenstein im Brandschutz sind die bereits erwähnten praxisgerechten Prüfungen in EPS-Leichtbetonblöcken von Prottelith, die zur Erhöhung der Arbeits-sicherheit und auch als Deckenabschottung

Brandschutz im Holzbau und EPS­Leichtbeton

Im Zuge des Forschungsprojektes „Brandabschottungen im Holzbau“ unter der Führung der Holzforschung Austria hat Air Fire Tech die Einsatzbereiche ihrer bewährten Brandschutzsysteme erweitert.

ForschungsprojektIm mehrgeschoßigen Holzbau werden hohe Ansprüche an den Brandschutz gestellt. Aus-gewählte innovative Unternehmen wurden eingeladen an diesem Forschungsprojekt teilzunehmen. Die Erfahrungen aus dieser Arbeit waren sehr aufschlussreich und sollen dazu beitragen, dass sich im Holzbau auch im Bereich Brandschutz keine Einschränkun-gen ergeben. Ergänzend zum Projekt wurden von Air Fire Tech Brandschutzprodukte für die Bereiche Lüftung und Sanitär in Holz-wänden und Holzdecken aus Brettsperrholz erfolgreich nach EN-Normen geprüft. Die Ergebnisse aus diesem Forschungsprojekt können in der Planungsbroschüre „Brandab-schottung im Holzbau“ der Holzforschung Austria nachgelesen werden.

Brandschutzmanschette RORCOLAir Fire Tech Brandschutzmanschetten RORCOL V30, V60 für brennbare Rohre und AV60 für Aluminiumverbundrohre dürfen nun zusätzlich zu allen Normtrag-konstruktionen auch in einseitig beplankte Schachtwände, Holzwände sowie Holzde-cken und sogar in EPS-Leichtbeton (z.B. Prottelithblöcke) verwendet werden. Ziel war es, den Installateuren einfache praktika-ble Montagelösungen mit dem bestehenden Produktprogramm auch für viele bisher nicht geprüfte Anwendungen anbieten zu können.

ΩOmega-AnwendungAls Glanzlicht kann man auf jeden Fall die brandneue ΩOmega-Anwendung bezeich-nen. Das beliebte Edelstahlgehäuse der RORCOL Brandschutzmanschetten wurde weiterentwickelt und so ist es gelungen, die Manschetten auch einseitig geöffnet an Massivbauteilen zu montieren. Das heißt, die geöffnete Manschette kann ähnlich dem Omega-Symbol über die Rohrleitungen und Elektroleitungen montiert werden, ohne Einhaltung von Mindestabständen oder Belegungsdichte. Nun kann Air Fire Tech – nach monatelanger Entwicklungsarbeit und Prüfungsserien – alle wesentlichen Einsatzbereiche bedienen. Hier ein kurzer

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PICHLER EI 90 (S) Brandschutzklappen gemäß den europäischen Anforderungen

ÖNORM EN 15650/ ÖNORM EN 1366-2/ÖNORM EN13501-3

runde Brandschutzklappen eckige Brandschutzklappen

BSK-R-M (massive Ausführung) BSK-E-M (massive Ausführung)

BSK-R-L (leichte Ausführung) BSK-E-L (leichte Ausführung)

BSK-E-LR (leichte Ausführung mit Rahmen)

geprüft gemäß ÖNORM EN 1366-2 mit CE-Kennzeichnung gemäß der europäischen Produktnorm ÖNORM EN 15650 aus heuti-ger Sicht zu verwenden sein.

Umsetzung bei PichlerBereits zum Zeitpunkt der normativen Überarbeitungen an den brandschutztech-nischen Regelwerken hat Pichler frühzeitig innovative und neue Produktlösungen in Angriff genommen, um so rechtzeitig ein entsprechend geeignetes brandschutztech-nisches Produktsortiment, welches den neuen technischen Anforderungen in Hin-blick auf Sicherheit, Qualität und Effizienz entspricht, anbieten zu können. Im Interesse des Anwenders lag einer der Entwicklungs-schwerpunkte von Pichler darin, möglichst umfangreiche und  verschiedenartige Ein-bausituationen prüftechnisch abzudecken, insbesondere auch mit Augenmerk auf die österreichischen Gegebenheiten, den vor-wiegenden Einbau der Brandschutzklappen in Weichschottsysteme. Umfangreiche Brandprüfungen waren/sind zur Nachweis-führung der Eignung und damit als Basis für eine  sichere Anwendung in der Praxis durchzuführen.

Mit dem nun fertiggestellten Produktsorti-ment PICHLER EI 90 (S) Brandschutzklappen werden die höherwertigen Anforderungen gemäß der neuen Normen und Regelwerke erfüllt:

❚ Feuerwiderstandsklasse EI 90 (S) ❚ energieeffizient durch minimalen Druck-

verlust ❚ beste akustische Performance ❚ hohe Luftdichtheit DHKL B/C ❚ einfache Montage und komfortable

Bedienung ❚ in verschiedenen Ausführungen kurzfris-

tig lieferbar: – runde Brandschutzklappen in leichter Ausführung, Type BSK-R-L, bis ø 315 mm

– runde Brandschutzklappen in massiver Ausführung, Type BSK-R-M, bis ø 630 mm (jeweils mit manuellem thermischen oder motorischem Auslösemechanismus über Federrücklauf-Sicherheitsantrieb)

– eckige Brandschutzklappen in leichter Ausführung, Type BSK-E-L, bis max. 800 x 600 mm mit manuellem thermischen oder motorischem Auslösemechanismus über Federrücklauf-Sicherheitsantrieb

– eckige Brandschutzklappen in massiver Ausführung, Type BSK-E-M, bis max. B + H ≤ 2000 mm mit manuellem thermischen Auslösemechanismus

– eckige Brandschutzklappen in massiver Ausführung, Type BSK-E-M, bis max. 1500 x 800 mm mit motorischer Auslösung über Federrücklauf-Sicherheitsantrieb

– Kombination von max. 4 Stk. eckigen Brandschutzklappen in massiver Ausführung, Type BSK-E-MK bis max. 2450 x 1650 mm für Einbau in Massiv-wand mit horizontaler Achsenlage mit motorischer Auslösung über Federrücklauf-Sicherheitsantrieb

Ein weiterer Kernpunkt im Angebots-programm des innovativen Klagenfurter Unternehmens sind innovative und kosten-effiziente Lüftungssysteme im Segment der Komfortlüftung für mehr Behaglichkeit und Lebensqualität – für ein Plus an Komfort.

Weitere Informationen

[email protected]

Neue Anforderung an Brandschutz­klappen ab 1. September 2012

CE-Kennzeichnung und höherwertige Pro-duktanforderungen gemäß umzusetzender europäischer Normenserie

Das erweiterte Produktprogramm mit den neun Pichler-Brandschutzklappen mit Klas-sifikation EI 90 (S) entspricht den höher-wertigen Anforderungen der europäi-schen Normenserie, der Produktnorm ÖNORM EN 15650, der Prüfnorm  ÖNORM EN 1366-2 und der Klassifizierungsnorm  ÖNORM EN 13501-3. Im Rahmen des umfangreichen Prüfpro-gramms für das neue Sortiment wurde auch der wichtige Umstand bedacht, dass der Ein-bau von Brandschutzklappen in Österreich vorrangig direkt in Weichschottsysteme erfolgt. Auch dieser Faktor wurde durch entsprechende prüftechnische Nachweis-führung berücksichtigt.

Zeitlicher Ablauf und relevante NormenAktuell in Verwendung sind Brandschutz-klappen K90, geprüft gemäß ÖNORM M 7625 bzw. ÖNORM H 6025, mit ÜA-Kenn-zeichnung entsprechend den Vorgaben der Baustoffliste ÖA. Die Übergangsfrist (Koexistenzperiode) für Brandschutzklappen mit der über 25 Jahre alten Klassifikation K90 endet am 31. August 2012. Ab dem 1. September 2012 werden nur mehr Brand-schutzklappen der Klassifikation EI 90 (S),

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Concerted Actions III – Umsetzung der Richtlinie für die Gesamtenergieeffi zienz von Gebäuden (Neufassung) (EBPD recast) Wolfgang Jilek

ÖNORM B 8110 Teil 4 – Ein unverzichtba­res Instrumentarium zur Kostenoptimie­rung Clemens Demacsek

Die ÖNORM B 8110­7 „Wärmeschutz im Hochbau. Teil 7: Empfohlene Wärme­schutzrechenwerte“ wird die Erstellung und Prüfung von Energieausweisen verein­fachen. Über die Entwicklung dieser Norm und deren geplante Verwendung unter ande-rem in der Energieausweiserstellung wird berichtet. Christoph Sutter, Stefan Wagmeister

Das Haus für die Vorarlberger Energie­zukunftSabine Erber

1

Energieausweis für WohngebäudeOIB-Richtlinie 6Ausgabe: Oktober 2011

Dieser Energieausweis entspricht den Vorgaben der Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz” des Österreichischen Instituts für Bautechnik in Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG).

Logo

BEZEICHNUNG

SPEZIFISCHER HEIZWÄRMEBEDARF, PRIMÄRENERGIEBEDARF, KOHLENDIOXIDEMISSIONEN UND GESAMTENERGIEEFFIZIENZ-FAKTOR (STANDORTKLIMA)

Baujahr

Letzte Veränderung

Katastralgemeinde

KG-Nr.

Seehöhe

HWBSK PEBSK CO2 SK fGEE

Gebäude(-teil)

Nutzungsprofil

Straße

PLZ/Ort

Grundstücksnr.

HWB: Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss.

WWWB: Der Warmwasserwärmebedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. Er entspricht ca. einem Liter Wasser je Quadratmeter Brutto-Grundfläche, welcher um ca. 30 °C (also beispielsweise von 8 °C auf 38 °C) erwärmt wird.

HEB: Beim Heizenergiebedarf werden zusätzlich zum Nutzenergiebedarf die Verluste der Haustechnik im Gebäude berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise die Verluste des Heizkessels, der Energiebedarf von Umwälzpumpen etc.

HHSB: Der Haushaltsstrombedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. Er entspricht ca. dem durchschnittlichen flächenbezogenen Stromverbrauch in einem durchschnittlichen österreichischen Haushalt.

Alle Werte gelten unter der Annahme eines normierten BenutzerInnenverhaltens. Sie geben den Jahresbedarf pro Quadratmeter beheizter Brutto-Grundfläche an.

EEB: Beim Endenergiebedarf wird zusätzlich zum Heizenergiebedarf der Haushaltsstrombedarf berücksichtigt. Der Endenergiebedarf entspricht jener Energiemenge, die eingekauft werden muss.

PEB: Der Primärenergiebedarf schließt die gesamte Energie für den Bedarf im Gebäude einschließlich aller Vorketten mit ein. Dieser weist einen erneuerbaren und einen nicht erneuerbaren Anteil auf. Der Ermittlungszeitraum für die Konversionsfaktoren ist 2004–2008.

CO2: Gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnenden Kohlendioxidemissionen, einschließlich jener für Transport und Erzeugung sowie aller Verluste. Zu deren Berechnung wurden übliche Allokationsregeln unterstellt.

fGEE: Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007).

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Das nächste OIB aktuell erscheint am 17. September 2012.

VORSCHAU HEFT 03 | 2012

proHolz Austria / Hrsg.

Fassaden aus Holz1. Aufl age

2010, 160 Seiten, KartoniertFormat: 29,5 x 21,2 cm

Preis: € 49,–ISBN: 978-3-902320-74-2

Kurz, Thomas

ÖNORM B 2110Kommentar

2012, 539 Seiten, GebundenFormat: 14,5 x 21,3 cm

Preis: € 108,-ISBN: 978-3-7046-5634-6

EMPFOHLEN

Der von proHolz Austria herausgegebene und von der Holzforschung Austria bearbeitete Titel „Fassaden aus Holz“ gibt sowohl in Hinblick auf die architektonische Vielfalt, die materialspezifi schen Gegebenheiten und die konstruktive Ausführung einen Überblick und Hilfe-stellung bis ins Detail. Es zeigt bewusst das Spannungs-feld zwischen Architektur und Technik auf und bietet entsprechende Lösungsansätze. Um den bei der Planung und Realisierung möglicherweise auftretenden Frage-stellungen effi zient begegnen zu können, wird beson-deres Augenmerk auf praxisgerechte Lösungen und Ver-netzung der verschiedenen Themenbereiche gelegt.

Dieser Kommentar erläutert den Inhalt und die Anwen-dung der bei Bauverträgen fast durchgehend zur Anwendung kommenden ÖNORM B 2110 (Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen – Werkver-tragsnorm). Das Buch umfasst zahlreiche Praxistipps und Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Zivil- und Vergaberechts und richtet sich insbeson-dere an jene Praktiker, die über kein spezifi sches juris-tisches Vorwissen verfügen. Darüber hinaus werden Detailfragen wie die Abgrenzung der Begriff e Leistungs-umfang und Leistungsziel intensiver behandelt.

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Page 42: BAURECHT UND TECHNIK aktuell 02|12 - OIB...En t s p r i c h t d e r e u r o p ä i s c h e n P r o d u k t n o r m Ö N O R M E N 1 56 0 G e p r ü g e m ä ß Ö N O R M E N 1 3 6

OIB aktuell, Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik, Heft 2 , 13. Jahrgang, Juni 2012. ISSN 1615-9950, Zeitschrift für aktuelle Informationen aus dem Bauwesen in Österreich und in Europa mit besonderer Bezugnahme auf die Bauproduktenrichtlinie und offizielles Publikationsorgan des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB). Medieninhaber /Verlag /Herausgeber: Österreichisches Institut für Bautechnik, Schenkenstraße 4, 1010 Wien, Austria, T +43 1 533 65 50, F +43 1 533 64 23, ZVR 383773815. [email protected], www.oib.or.at. Redaktion: Dipl.-Ing. Dr. Rainer Mikulits, Mag. Sylvia Reisenhofer. Beirat: o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. DDr. K. Bergmeister, Em. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Gamerith, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. P. Maydl, o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. J. Kollegger, M.Eng., Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. G. Schickhofer. Anzeigenleitung /Anzeigenverwaltung /Produktionskoordination/Leserservice, (Abonnementbetreuung, Einzelheft­Verkauf, Probehefte, Adressänderungen): Mag. Sylvia Reisenhofer, T +43 1 533 65 50-14, F +43 1 533 64 23, [email protected]. Bezugspreise: Jahresabonnement Österreich € 49,50; Europa € 55,–; andere Länder € 60,–. Einzelheft € 14,–. Bezugs-zeit: OIB aktuell erscheint vierteljährlich, jeweils im letzten Monat des Quartals. Ein Abonnement gilt zunächst für zwölf Monate und verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn es nicht spätestens vor Jahresende schriftlich gekündigt wird. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmi-gung des Verlages in irgendeiner Form reproduziert werden. Der Inhalt dieses Heftes wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren, Herausgeber und Verlag für die Richtigkeit von Angaben keine Haftung. Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen die Meinung der Verfasser dar. Agentur/Produktion: con:gas kreativteam, Maria Moser, T +43 650 400 00 31, [email protected]. Grafik/Litho: diereinzeichnerin.at, Martina Hejduk, T +43 676 491 37 71. Lektorat: Mag. Sylvia Reisenhofer. Druck: Druckerei Berger, Horn. © 2012 Österreichisches Institut für Bautechnik.

Impressum

Auf PEFC™-zertifiziertem Papier gedruckt.

TERMINE

Sitzung des Technical Board der European Organisation for Technical Approvals (EOTA)

3.-4. Oktober 2012 in Brüssel

Sitzung des Inter­jurisdictional Regulatory Collaboration Committee (IRCC)

8.-9. Oktober 2012 in Singapur

Sitzung des Consortium of European Building Control (CEBC)

8.-9. Oktober 2012 in Helsinki

Holz_Haus_Tage 2012

11.-12. Oktober 2012 in Bad Ischl Organisation: Holzforschung Austria T +43 1 798 26 23-10

Seminar: Die neue EU­Bauproduktenverordnung Neue Vermarktungsregeln im Binnenmarkt, Leistungserklärung und neue CE-Kennzeichnung

27. November 2012 in Wien Organisation: AS plus Trainings T +43 1 213 00-333

Seminar: Stahlbetonbauten auf Basis der Eurocodes Lastaufstellung, Konstruktion und Berechnung, Brandschutz, Erdbeben

27. November 2012 in Wien Organisation: AS plus Trainings T +43 1 213 00-333

RENEXPO® Austria 2012

29. November - 1. Dezember 2012 in Salzburg Organisation: REECO Austria GmbH T +49 7121 3016-0

INSTITUT FÜR BAUTECHNIKÖSTERREICHISCHES

BESTELLFAX

BAUSTOFFLISTE ÖA • STAMMVERORDNUNG UND ERSTE NOVELLE

An dasÖsterreichische Institut für BautechnikSchenkenstraße 4, 1010 Wien, Austria

T +43 1 533 65 50 F +43 1 533 64 23

Die Stammverordnung (Sonderheft Nr. 7) ist gemeinsam mit der ersten Novelle (Sonder-heft Nr. 10) gültig. Mit der Novelle wurde die Stammverordnung ergänzt und abgeändert.

BAUSTOFFLISTE ÖA – STAMMVER­ORDNUNG (SONDERHEFT NR. 7) Erscheinungsdatum: Mai 2008

Ja, senden Sie mir das Sonderheft Nr. 7 von OIB aktuell zum Preis von € 55,– für Nichtabonnenten

ERSTE NOVELLE ZUR BAUSTOFFLISTE ÖA (SONDERHEFT NR. 10) Erscheinungsdatum: August 2010

Ja, senden Sie mir das Sonderheft Nr. 10 von OIB aktuell zum Preis von € 50,– für Nichtabonnenten

Widerrufsrecht: Ich kann diese Vereinbarung innerhalb einer Woche schriftlich widerrufen: Österreichisches Institut für Bautechnik, Schenkenstraße 4, 1010 Wien, Austria, [email protected]

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www.oib.or.at – Baustoffliste ÖA oder Baustoffliste ÖE.

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bietet umfassende und topaktuelle Informationen auf wissenschaftlichem Niveau zu Themen, die sich mit Bauprodukten, Baurecht und verwandten Themen in Österreich und Europa beschäftigen.

ist die neutrale Plattform im Bereich des Bauwesens und gleichzeitig auch das o� zielle Publikationsorgan des Österreichischen Instituts für Bautechnik und damit auch der Länder.

enthält detail lierte Verzeichnisse (ÜA-Zeichen, Zulas-sungen, Europäische Spezi� kationen, harmonisierte Europäische Normen (hEN) ...).

ist das unverzichtbare Handwerksinstrument für alle Bauausführenden und Auftraggeber, aber auch für alle kommunalen Entscheidungsträger.

DAS FACHMAGAZIN FÜR BAURECHT UND TECHNIK

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01 | MÄRZ 2012 | 13. Jahrgang | ISSn 1615-9950

01 | 12Neue OIB-Richtlinie 5

Seite 8 THEMA Schall und LärmSeite 12

Neuausgabe ETAG 004 Seite 22FASCO ®-GlaselementeSeite 28

Bauproduktenricht-linie und -verordnung

Seite 38

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nicht vorher schriftlich gekündigt wird. Eine Refundierung vorausbe-zahlter Ausgaben erfolgt nicht. Ort, Datum Unterschrift

12Neue OIB-Richtlinie 5

Schall und Lärm

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12Neue OIB-Richtlinie 5

Schall und LärmNeuausgabe

GlaselementeBauproduktenricht

linie und -verordnung

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02 | JUNI 2012 | 13. Jahrgang | ISSn 1615-9950

02 | 12System Ofen- Abgasanlagen Seite 8

THEMA Neue OIB-Richtlinie 2Seite 12

ETA für Abschottungen Seite 18

Abschottungen im HolzbauSeite 24

Fassaden aus HolzSeite 28

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Zusätzlich möchte ich in den Verteiler zum vergünstigten Bezug der Sonderhefte (Bausto� isten) aufgenommen werden (bitte ankreuzen, wenn gewünscht):

Bausto� iste ÖA Bausto� iste ÖE

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Eine Sto-Fassade ist mehr als das Gesicht eines Hauses. Sie beeindruckt auf den ersten Blick durch Ästhetik und weckt Lust auf mehr. Wer aber ihre inneren Werte kennt, weiß, was perfekte Fassaden ausmacht: Top-Qualität, innovative Technologien, perfekte Abstimmung von Systemen und Zubehör, erstklassige Beratung und umfassender Service. An meine Fassade kommt nur Sto – das Beste.

Meine Entscheidung: Bewusst bauen mit Sto-Fassadendämmsystemen.

Eine Sto-Fassade ist mehr als das Gesicht eines Hauses. Sie beeindruckt auf den ersten Blick durch Ästhetik

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