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Bearbeitet von Andreas Ziegler UVV Die Unfallverhütungsvorschriften Eine lästige Pflichtübung im Jahr?

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UVVDie Unfallverhütungsvorschriften

Eine lästige Pflichtübung

im Jahr?

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§UVVGliederung

1. Geltungsbereich§1 Geltungsbereich

2. Begriffsbestimmungen§2 Begriffsbestimmungen

3. Bau und Ausrüstungen§3 Allgemeines§4 Bauliche Anlagen§5 Feuerwehrfahrzeuge§6 Leitern, usw.§7 Kraftbetriebene Aggregate§8 Sprungrettungsgeräte§9 Luftheber§10 Hydraulische Rettungsgeräte§11 Kleinboote§12 Persönliche Schutzausrüstung

4. Betrieb§13 Allgemeines§14 Persönliche Anforderungen§15 Unterweisung§16 Instandhaltung

§17 Verhalten im Feuerwehrdienst§18 Feuerwehranwärter, JF ...§19 Wasserförderung§20 Betrieb von Verbrennungsmotoren§21 Sprungrettung§22 Abseilübung§23 Luftheber§24 Hydraulisch betriebene Rettungsgeräte§25 Dienst an und auf Gewässern§26 Tauchereinsatz§27 Einsatz mit Atemschutzgeräten§28 Einsturz- und Absturzgefahren§29 Gefährdung durch elektrischen Strom

5. Prüfungen§30 Sichtprüfungen§31 Regelmäßige Prüfungen

6. Ordnungswiedrigkeiten§32 Ordnungswiedrigkeiten

7. Übergangsregelungen

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§• Die UVV hat Gesetzescharakter• Jeder Angehöriger der FF ist verpflichtet

die UVV zu beachten und danach zu handeln

• Vorgesetzte sind verantwortlich für die Einhaltung der UVV

• Die Feuerwehrangehörigen sollen über die Gefahren im Dienst informiert sein

• Die UVV hat Gesetzescharakter• Jeder Angehöriger der FF ist verpflichtet

die UVV zu beachten und danach zu handeln

• Vorgesetzte sind verantwortlich für die Einhaltung der UVV

• Die Feuerwehrangehörigen sollen über die Gefahren im Dienst informiert sein

UVVGeltungsbereich und Bestimmungen

• Die Freiwilligen Feuerwehren gelten versicherungsrechtlich als Unternehmen zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen

• Der Verband der Gemeinde-Unfallver-sicherungenWer erläßt die UVV?

Welchen Einfluß hat die UVV auf

das Dienstgeschehen?

Warum gibt es die UVV?

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UVVArt,Anzahl und Häufigkeit von Verletzungen

31%

14%

14%

10%

8%

6%

4%

4%3%

6%

Stolpern, Umknicken, Ausrutschen

Der FM wird von einem bewegtenGegenstand (Schlauchkupplung) getroffen

Der FM klemmt oder quetscht sich

Der FM erleidet Verletzungen durchAtemgifte

Der FM schneidet sich an spitzenGegenständen

Der FM wird von herabfallendenGegenständen getroffen

Der FM fällt von einem erhöhten Standplatz(Leiter, Dach, in Grube)

Der FM erleidet Verbrennungen

Unfall im Straßenverkehr

Sonstige

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UVVDie persönliche Schutzausrüstung

Die persönliche Schutzausrüstung kann je nach Einsatzlage und Weisung des Gruppenführers angepaßt werden.!!

Die Mindestausrüstung ist der Helm, der Dienstanzug, die Handschuhe sowie die Feuerwehrstiefel.

Feuerwehrüberjacken dienen trotz Reflexionstreifen nicht als Ersatz für Warnkleidung nach DIN.

!!

!!

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UVVUnfallschwerpunkt Fließender Verkehr (§17, Abs. 3)

Einsatzstellen im Verkehrsraum sind vorrangig durch Warn- und Absperrmaßnahmen zu sichern !!!An Einsatzstellen im Verkehrsraum ist grundsätzlich Warnkleidung an-zulegen!!!

Einsatzstellen sind bei nicht aus-reichendem Tageslicht auszu-leuchten !!!

Einsatzfahrzeuge sind so auf-zustellen, daß die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr und gegen Auffahrunfälle geschützt wird !

!!

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UVVUnfallschwerpunkt Motorkettensäge

Arbeiten, die nicht unmittelbar der Gefahrenabwehr dienen, sind keine Aufgaben der Feuerwehr!!!

Die persönliche Schutzausrüstung ist zu erweitern: Helm mit Visier, Schnittschutzhose, Gehörschutz !!!

Niemals von unsicheren Arbeits-plätzen arbeiten, wie z.B. Ästen, tragbaren Leitern und mechanischen Leitern ohne Korb !

!!

Faserspannungen im Sägequerschnittbeachten:

A) Entlastungsschnitt an der DruckseiteB) Trennschnitt an der Zugseite

!!

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UVVUnfallschwerpunkt Ein- und Absturzgefahren (§28)

Nach Brandeinwirkungen haben Bauteile oftmals nicht mehr die ausreichende Tragfähigkeit!!!Besondere Vorsicht bei Stahl-konstruktionen und Spannbeton (insbesondere bei Deformationen)!!!Abnahme des tragenden Querschnitts (50%) bei Holzkon-struktionen (Knotenpunkte Fach-werk)!

!!

Bei freistehenden Kaminen und Giebelwänden ist der Trümmer-schatten zu beachten!!!Zur Sicherung gegen Durchbruch sind tragbare Leitern, Bohlen (mind. 0,5m breit) einzusetzen!!!

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UVVUnfallschwerpunkt Ein- und Absturzgefahren (§28)

„Nicht begehbare Bauteile“:• Astbestzement-Wellplatten• Lichtplatten• abgehängte Zwischendecken• Oberlichter• Lüftungskanäle

!!

Schiebleitern im Freistand nicht über den Stützstand hinaus besteigen!!!

Belastungsmaxima:• Anstellleiter je ein Mann pro zwei Leiterteile• Schiebleitern je ein Mann pro Leiterteil!!

Leitern, die als 2. Rettungsweg oder Angriffsweg dienen, niemals entfernen !!!

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UVVUnfallschwerpunkt Elektrizität

Die 5 Sicherheitsregeln:

Freischalten

Gegen Wiedereinschalten sichern

Spannungsfreiheit feststellen

Erden und kurzschließen

Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Druck am Strahlrohr > 5 bar +2 mMundstücksöffnung >12mm 0,75 m/mm!!

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UVVUnfallschwerpunkt Elektrizität

Fahrleitungen der Bahn 15.000V/Wechselstrom

Abstände zu Fahrleitungen mind. 3m

Bei Rettungseinsätzen kann u.U. 1,5m zulässig sein

Abstände für Mannschaft und GerätAbstände für Mannschaft und Gerät

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UVVUnfallschwerpunkt Atemschutzeinsatz

Atemgifte mit Reiz- und Ätzwirkung:• Chlor• Amoniak• Nitrose Gase• (Achtung: Wasselöslichkeit verursacht Latenzzeit)

Atemgifte mit Reiz- und Ätzwirkung:• Chlor• Amoniak• Nitrose Gase• (Achtung: Wasselöslichkeit verursacht Latenzzeit)

Atemgifte mit erstickender / sauerstoffverdrängender Wirkung:• Stickstoff• Methan• Edelgase

Atemgifte mit erstickender / sauerstoffverdrängender Wirkung:• Stickstoff• Methan• Edelgase

Atemgifte mit Wirkung auf Blut, Nerven oder Zellen:• CO und CO2

• Blausäure• Benzol

Atemgifte mit Wirkung auf Blut, Nerven oder Zellen:• CO und CO2

• Blausäure• Benzol

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UVVEinsatzgrundsätze Atemschutzeinsatz

Truppweises Vorgehen (außer in engen Kanälen und Schächten, gesonderte Sicherung erforderlich)

Anlegen der Geräte außerhalb des Gefahrenbereichs

Eigenkontrolle: Fülldruck mind. 90%, Maskendichtheit, ständige Kontrolle durch Truppführer

Der Trupp unterstütz sich gegenseitig beim Anlegen der Geräte

Bereitstellung von Rettungstrupps

Atemschutzregistrierung

Rückwegsicherung durch Schlauch oder Fangleinen

Regelmäßiger Funkkontakt mit Führungskraft

Für den Rückweg ist die doppelte Atemluftmenge wie für den Hinweg einzuplanen

Keine Filtergeräte bei unbekannten Atemgiften!

Keine Filtergeräte bei O2<17%

Keine Filtergeräte bei starker Ruß- und Staubbildung

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UVVQuellenangabe und weiterführende Literatur

Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehr Feuerwehr Unfallkasse Westfalen-Lippe

FwDv 7 Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 1995

100 Jahre Auergesellschaft, Infobroschüre Auergesellschaft GmbH

Brandschutz, Deutsche Feuerwehrzeitschrift Kohlhammer Verlag, 6/1997

UVV der Tiefbauberufsgenossenschaften

Sicherheit in elektrischen Anlagen auf Baustellen Schriftenreihe der Bau-Berufsgenossenschaften, 1990

Durchführungsanweisungen zur UVV