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IPR Thomas Rauscher Begriff des IPR Internationales Einheitsrecht Materielle Normen für Auslandssachverhalt Kollisionsrecht

Begriff des IPR

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Begriff des IPR. Internationales Einheitsrecht. Materielle Normen für Auslandssachverhalt. Kollisionsrecht. Kollisionsrecht. Sachverhalt SPANIER verstirbt in DEUTSCHLAND hatte Grundstück in ITALIEN. Spanisches Recht. Deutsches Recht. Italienisches Recht. andere Rechtskollisionen. - PowerPoint PPT Presentation

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IPR Thomas Rauscher

Begriff des IPRBegriff des IPR

Internationales Einheitsrecht

Materielle Normen für Auslandssachverhalt

KollisionsrechtKollisionsrecht

IPR Thomas Rauscher

KollisionsrechtKollisionsrecht

SachverhaltSPANIER verstirbt in DEUTSCHLAND hatte Grundstück in ITALIEN

Deutsches Recht

ItalienischesRecht

Spanisches Recht

IPR Thomas Rauscher

andere Rechtskollisionenandere Rechtskollisionen

Interlokale Rechtsspaltung

Interpersonale Rechtsspaltung

Intertemporale Kollision

New York

Nevada

FloridaHawaii

sunnikatholisch

jüdischShi‘i

California

Nichtehelich / Ehelich

1.7.1998

Einheitliche Kindschaft

IPR Thomas Rauscher

Griechische Stadtstaaten

Kolonien

lex fori

Griech.Gemeinrecht//Personalität

Rom Römisches Recht // ius gentium

Völkerwanderung professio iuris

Territorialität

Statutenlehre personalia realia

mixta

Geschichte des IPR (1)Geschichte des IPR (1)

IPR Thomas Rauscher

Geschichte des IPR (2)Geschichte des IPR (2)

Joseph Story comity of nations domicile

Welches Statut gilt extraterritorial?

Welche Rechtsordnung beherrscht den Sachverhalt?

Friedrich Carl v.Savigny

Sitz des Rechtsverhältnisses

Domizil

Pasquale S. Mancini Nationalität Staatsangehörigkeit

IPR Thomas Rauscher

KodifikationenKodifikationen

Italien disp prel 1865

Art 3 Code civile

Spanien c.c. 1889

EGBGB 1900Schweiz: NAG 1891

Portugal c.c. 1966Österreich IPRG 1982

SFRJ IPRG 1982EGBGB 1986Schweiz IPRG 1989

Rumänien IPRG 1992Italien IPRG 1995Liechtenstein IPRG 1996

EGBGB 1999DDR RAG 1976 CSSR IPRG 1963

Ungarn IPRG 1979

UK IPRG 1995

Türkei IPRG 1982

IPR Thomas Rauscher

IPR: AbgrenzungIPR: Abgrenzung

IZPR/IZVR: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

Anerkennung ausländischer Entscheidungen

Rechtshilfe von und für andere Staaten

Ausländer als Parteien vor deutschen Gerichten

Zustellung im Ausland/aus dem Ausland

Rechtsvergleichung: Lösung von Fällen nach fremdem Recht

Vorarbeiten für Gesetzgebungsvorhaben

Rechtsvereinheitlichung: Kollisionsrechtsvereinheitlichung

Materielle Rechtsvereinheitlichung

UN(CISG) Haag UNCITRAL UNIDROIT EU-Ri

IPR Thomas Rauscher

Kollisionsnorm Sachnorm

Verweisungsnorm

Sonstige Anknüpfungsnorm

Materielle Regelung

auch: materielle Regelung bei Auslandsbezug

§ 1944 Abs 3 BGBArt 17 Abs 1 EGBGB

Art 17 Abs 2 EGBGBScheidung durch Gericht

Einschränkung des Scheidungsstatuts

IPR Thomas Rauscher

Rechtsquellen des IPRRechtsquellen des IPR

Art. 3 – 46 EGBGB Nebengesetze

Völkervertragliche Abkommen

Haager Abkommen EU/EWG-Abkommen

Genfer Flüchtlingskonvention

Art 3 Abs 2 S 1 EGBGB

IPR Thomas Rauscher

Geltung völkervertraglichen IPRs

Zeichnung

Ratifikation

Geltung als Völkervertrag

Art 3 Abs 2 S 1 EGBGB

Zeichnung mit Vorbehalt

Ratifikation

Umsetzung in deutsches Gesetz

Auslegung: völkervertragliche Natur

Nur Hinweisfunktion

IPR Thomas Rauscher

Selbständige Kollisionsnorm = Verweisungsnorm

Selbständige Kollisionsnorm = Verweisungsnorm

Tatbestand Anwendbare RechtsordnungGrieche verstorben 25 I

EGBGBGriechisches Recht

Unselbständige Kollisionsnorm

= sonstige Anknüpfungsregel

Unselbständige Kollisionsnorm

= sonstige Anknüpfungsregel

Tatbestand Sonstige RechtsfolgeErblasser war Doppelstaater

5 I EGBGB

deutsche bzw effektive StA geht vor

IPR Thomas Rauscher

Einseitige Kollisionsnorm

Sachverhalt mit deutschem Bezug

Anwendbares Recht

Sachverhalt ohne deutschen Bezug ?

Deutscher Erblasser 24 Abs 1 aF EGBGB

Deutsches Recht

Vollkommen allseitige Kollisionsnorm

Neutral beschriebener Sachverhalt

Anwendbares Recht

Deutscher Erblasser Deutsches RechtItalienischer Erblasser Italienisches RechtChinesischer Erblasser Chinesisches Recht

IPR Thomas Rauscher

Verallseitigung

Einseitige Kollisionsnorm Deutsches Tatbestands-Element

Anwendbares Recht Deutsches Recht

Staat X als Tatbestands-Element

Recht X

IPR Thomas Rauscher

Anknüpfung:StaatsangehörigkeitAnknüpfung:Staatsangehörigkeit

Wohnsitz

Personalstatut = personale Rechtsangelegenheiten

Aufenthalt Staatsangehörigkeit

Common Law domicile

IPR Thomas Rauscher

Doppel/MehrstaaterDoppel/Mehrstaater

...dem Recht des Staates, dem X angehört...(zB Art 25 EGBGB)

Italien Österreich

„effektive“ StA Art 5 Abs 1 S 1

Deutschland

?Art 5 Abs 1 S 2

IPR Thomas Rauscher

Staatenlose/Flüchtlinge/Asylanten

...dem Recht des Staates, dem X angehört...

zB:

AusgebürgertzB: Muslim aus Kosovo

zB: dissidenter Tibeter

?Serbe?? Chinese??

Art 5 Abs 2:

(gewöhnlicher) Aufenthalt

Art 12 Genfer Konvention:

Wohnsitz

§ 2 Abs 1 AsylVerfG:

Rechtsstellung wieArt 12 Genfer K.

IPR Thomas Rauscher

Gewöhnlicher AufenthaltGewöhnlicher Aufenthalt

aus: Haager Übereinkommen Beschleunigung

im deutschen IPR Hilfsanknüpfung

Alternative AnknüpfungIntegration

Bestimmung gew. Aufenthalt

rein faktischDauerhafter Aufenthalt

Soziale Integration

Wohnsitz

willentlich

domicile

auch mehrfach

willentlich

„for ever“

IPR Thomas Rauscher

Rechtswahl SchuldvertragsrechtZwingende Normen

Ehegüter/Ehewirkungsrecht

Testamentserbrecht

NamensrechtNur eingeschränkt

Drittinteressen

Öffentliche Interessen

Sonstige Anknüpfungskriterien

Schlichter AufenthaltHandlungsort

BelegenheitsortEngste Verbindung

IPR Thomas Rauscher

Intertemporale Kollision (Überleitungsregeln)Intertemporale Kollision (Überleitungsregeln)

Dt.IPR Fremdes IPR Fremdes mat. Recht

Dt. materielles Recht Rechtslage bis

TT.MM.JJRechtslage seit TT.MM.JJ

Dt.IPR Art 220, Art 236

materiell abgeschlossene Vorgänge

abgeschlossen angeknüpfte Vorgänge

entstandene Dauerschuldverhältnisse

strittig

strittig

zB bereits rechtshängige Scheidung

zB Rahmenverträge, Arbeitsverträge

tatbestandlich offene Vorgänge

IPR Thomas Rauscher

Natürliche PersonenNatürliche Personen Art 7

Allgemeine Rechts- und Geschäftsfähigkeit

Beginn der Rechtsfähigkeit (nasciturus ?)Ende der Rechtsfähigkeit (Gehirntod ?)Todesfeststellung bei Verschollenheit

Kommorientenvermutungenvolle und beschränkte Geschäftsfähigkeit

EntmündigungErweiterung durch Statusakte

Besondere Rechts- und Geschäftsfähigkeiten

Ehemündigkeit - TestierfähigkeitHoferbenfähigkeit nach HöfeO

jeweiliges Sachstatut

Art 13 Abs 1 Art 25 Abs 1 Art 43 Abs 1

Abs 1 S 1: Heimatrecht

Art 7 Abs 1 S 2

IPR Thomas Rauscher

Natürliche Personen Art 7

Wandelbarkeit

Deutscher Österreicher

Rechts- und GeschäftsfähigkeitBGB ABGB

Schutz erworbener Rechtsstellung Art 7 Abs 2

18-jähriger Deutscher

Bleibt als Österreicher voll geschäftsfähig

andere StA

?Verallseitigungvon Art 7 Abs 2

IPR Thomas Rauscher

Natürliche Personen Art 7

Verkehrsschutz

Art 12

- Vertrag (einseitige RechtsGesch analog)- im selben Staat (kein Distanzgeschäft)- nach Recht am Vertragsort handlungsfähig- nach Heimatrecht nicht handlungsfähig- Unkenntnis des Vertragspartners

Keine Berufung auf Beschränkungen der Handlungsfähigkeit

nach dem Heimatrecht

gilt nicht für familien- und erbrechtliche Geschäfte ! Art 12 S 2

Partei- und Prozessfähigkeit nicht Art 7

Bestimmt sich nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Heimatrechts §§ 50 Abs 1

52 ZPO

V e

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s u

n g

IPR Thomas Rauscher

Juristische PersonenJuristische PersonenGesellschaft oder Juristische Person hat ein HEIMATRECHT

GründungstheorieRecht nach dem gegründetmeist auch: Satzungs-Sitz

SitztheorieEffektiver (nicht bloß formaler) Verwaltungssitz

Schutz Gründerinteressen Schutz Verkehrsinteressen

EU-Niederlassungsfreiheit?Art 43, 48 EGV

-EuGH (Daily Mail): Wegzugschranke-EuGH (Centros): Zweigniederlassung-EuGH (Überseering): Klagebefugnis-EuGH (Inspire Art): formal ausld Ges.

- möglich: Übereinkommen (Art 293) oder EG-VO

in D bisher hM: Sitztheorie

in Anglo-US und Skandinavien

Rückverweisung möglich

„Gesellschaftsstatut“

IPR Thomas Rauscher

Juristische PersonenGesellschaftsstatut: Qualifikation

Innere Verhältnisse der Gesellschaft- Gründung, Rechtsfähigkeit, Name, Register- körperschaftliche Verfassung, Mitbestimmung- innere Willensbildung, Geschäftsführung- Organe, organschaftliche Vertretung- Beziehung zu Mitgliedern/Gesellschaftern

RechtsgeschäftlicheAußenbeziehungen

- Verträge mit Dritten- insbes: rechtsgeschäftliche Vertretung- außervertragliche Beziehungen zu Dritten

IPR Thomas Rauscher

Juristische PersonJuristische PersonSitzverlegung (nicht EU) Statutenwechsel

D CaymanGmBH

Existenzwahrender Wegzug?

Grundsatz: beide Statuten müssen Umzug erlauben

Wegzug erfordert Liquidation

Zuzug wäre möglich Gründungstheorie

Fortbestand durch Rückverweisung

Ltd

Existenzwahrender Zuzug?

Wegzug zulässig (auch von Anfang an: overseas company)

keine deutsche Gesellschaftsformkein Zuzug (aber

Zweigniederlassung möglich)

Anerkennung

Ausländische Gesellschaft behält ihren Sitz, wird aber im Inland tätig

Art 43, 48 EGV Völkerverträge Dt. IPR: Inzidentanerkenung

IPR Thomas Rauscher

Internationale KonzerneInternationale Konzerne

englische Inc

Deutsche AG

Beherrschungkeine Fusion

Englisches Gesellschaftsstatut

Deutsches Gesellschaftsstatut

Verwaltungssitz: es entscheidet nicht die faktische Beherrschung, sondern der Ort

des Organsitzes der beherrschten AG

Beherrschungsbeziehung nach Betroffenheit

Normen zum Schutz des Beherrschten (zB§ 21 AktG)

Normen zum Schutz des herrschenden Unternehmens

§ 293 AktG

IPR Thomas Rauscher

RechtsgeschäfteRechtsgeschäfteWirksamkeit von WE,

Folgen von WillensmängelnJeweiliges Geschäftsstatut(Erbstatut, Vertragsstatut,

Ehegüterstatut)

Stellvertretung

gesetzliche:Statut des

zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses

zB Art 21,Gesellschaftsstatut

rechtsgeschäftliche

Vertretung zulässig:jeweiliges

Geschäftsstatut

Vertretungsmacht:Wirkungsland

(auch Anscheins-/ Duldungsvollmacht)

Vertreter ohne Vertretungsmacht

Mangels Vertretungsmacht gibt es kein Vertretungsstatut

IPR Thomas Rauscher

FormstatutFormstatut Art 11

Geschäftsform alternativ Ortsform1. Alt 2.Alt

- auch zulässig gewählteGeschäftsform - Formwahl erleichtert aber nicht die Form der Re.Wahl

zB Art 15 Abs 3

Distanzverträge:alternativ beide Ortsformen

Qualifikation

Geschäftsstatut Prozessrecht

Über Formzwecke hinaus beschränkend

Regelung des Beweisverfahrens

Nicht genügend bei:- Verfügungen/dinglichen RG

Abs 5

- [Immobiliarschuldverträgen]

Abs 4

- Gesellschaftsverträgen ?Abs 5 analog ?

IPR Thomas Rauscher

SubstitutionSubstitutionlex causae:

Tatbestand

Ehe

Notar

Adoption

Tatsächlich angewendetes Recht

Mut‘a

?notary public? adopción

?

1: Erlaubt die lex causae die Substitution eines Tb-Merkmals ?

2: Wenn ja, ist das fremde Tb-Merkmal in concreto gleichwertig ?

IPR Thomas Rauscher

SchuldvertragsstatutSchuldvertragsstatutRöm. EuSchVÜ

Art 27 ffInkorporierungsvorbehalt Art 22 EuSchVÜ

Grundsatz: Rechtswahl (Parteiautonomie) Art 27 Abs 1

- ausdrücklich - oder konkludent, hinreichend sicher aus Vertrag erkennbar- auch für Teile des Vertrags (zB Form) möglich Art 27 Abs 1 S

3- keine Rück- und Weiterverweisung Art 35 Abs 1

- Mehrrechtsstaat: Wahl, räumlich nicht Art 4 Abs 3 Art 35 Abs 2

Rechtswahlvertrag Hauptvertrag

Vertragsstatut

Vertragsstatut? Art 27Abs 4 iVm 31 Abs 1

Formstatut Art 11, wenn nicht Art 29

bei AGB und Schweigen Art 31 Abs 2 Aufenthaltsrecht des Vertragspartners

IPR Thomas Rauscher

SchuldvertragsstatutSchuldvertragsstatut Art 28

„engste Verbindung“ Abs 1

Vermutungen

Gew Aufenthalt/Sitz des vertragscharakteristisch Leistenden Abs 2

Verkäufer, Dienstleistender, Werkunternehmer, Arbeitnehmer, Vermieter

bei Fehlen: Gesamtschau - ausnahmsweise: gespaltenes Statut

Schuldvertrag über Grundstücksrecht: Belegenheitsrecht Abs 3

was ein dingliches Recht/Grundstück ist, sagt lex rei sitae

Schuldvertrag über Nutzung eines Grundstücks: BelegenheitsrechtAbs 3

auch Miete, Pacht

Güterbeförderung: Hauptniederlassung des Beförderers, wenn dort zusätzlich Verladeort oder Entladeort Abs 4

Ausweichklausel: „engere Verbidnung

Abs 5 Widerlegt im Einzelfall Vermutungen nach Abs 2, 3, 4

IPR Thomas Rauscher

Verbraucherverträge Art 29

bestimmte Vertragstypen+Verbraucher+

Vertragsabschluss-situationen

-Lieferung bewgl Sachen-Dienstleistungen

- deren Finanzierung- mit Ausnahme von Abs 4

Vertragszweck nicht beruflicher/gewerblicher Tätigkeit zuzurechnen

Abs 1

Nr 1 Werbung, Angebot im Nr 2 Bestellungsannahme imNr 3 veranlasste Kauf-Reise aus demAufenthaltsstaat des Verbr.

bei RechtswahlZwingende Verbraucherschutzbestimmungen

des gew Aufenthaltsstates greifen alternativ zum gewählten Recht einAbs 1

ohne Rechtswahl Vertragsstatut = gew. Aufenthaltsrecht des VerbrauchersAbs 2

Formstatut Nicht Art 11, sondern gew. Aufenthaltsrecht

Abs 3

IPR Thomas Rauscher

Individualarbeitsverträge Art 30

Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis(abhängig, weisungsgebunden, Vergütung)

ohne Rechtswahl Vertragsstatut = Recht des Staates - des gewöhnlichen Arbeitsortes

(Arbeit in 1 Staat)- der einstellenden Niederlassung

(Arbeit in mehreren Staaten)

Abs 2

Ausweichklausel: „engere Verbindung“

mit Rechtswahl Schutz zwingender Bestimmungen im Recht nach Abs 2 darf nicht „entzogen“ werden

=nicht derogierbar

alternative Anwendung einzelner Bestimmungen des Rechts nach Abs 2, soweit dem A.nehmer günstiger

Abs 1

Abs 2 Hs 2, 3

IPR Thomas Rauscher

Zwingende Vorschriften/EingriffsnormenZwingende Vorschriften/Eingriffsnormen

Arbeitnehmer Art 30

Durchsetzung nicht abdingbarer Normen gegen Rechtswahl

Enger Zusammenhang zu EU oder EWR

Art 29 a EGBGB (1.6.2000) ersetzt frühere verbraucherschützende Kollisionsnormen

(§ 12 AGBG, § 8 TzWrG

Art 27 Abs 3

- Verbindung SV nur zu 1 Recht- keine Typenbegrenzung- Durchsetzung zwingender (=nicht abdingbarer) Normen

Art 34

Immer: Durchsetzung deutscher „zwingender Bestimmungen“

„zwingend“ = Eingriffsnorm mit internationalem Geltungsanspruch

Verbraucher iSd Art 29

- öffentliches Angebot in EU/EWR- gewöhnlicher Aufenthalt in EU/EWR- TzWRG: Belegenheit in EU/EWR

Anwendung der Normen zur Umsetzung von Verbraucherschutzrichtlinien AGB/TzWR/Fernabsatz

des Staates, zu dem Zusammenhang besteht

Art 29 a

IPR Thomas Rauscher

SchuldvertragsstatutSchuldvertragsstatutVertragsschluss

Reichweite

Art 31 Abs 1 nach dem Vertragsstatut (Wirksamkeit unterstellt)

Kein Infragestellen des „Vertrags“statuts, wenn

Vertrag unwirksam

für Wirkungen des (rechtsgesch) Verhaltens: Berufung auf Aufenthaltsrecht Art 31 Abs 2

AuslegungErfüllung

Erfüllungsgeschäfte nach eigenem Statut (zB Sachenrechtsstatut)

Bei Erfüllungsmodalitäten: Erfüllungsortrecht zu berücksichtigen

Art 32 Abs 1

Art 32 Abs 2NichterfüllungErlöschenNichtigkeitsfolgen

auch pVV

c.i.c. ?

Soweit spezifische „Vertragspartnerpflichten“

Deliktsstatut, soweit ggü Jedermann bestehende Verkehrspflichten

IPR Thomas Rauscher

Forderungsübergang Art 33

Abtretung Schuldner

Gläubiger

Forderungsstatut

ZessionarZedent

Kausalverhältnis +

Verfügung

Abs 1 Kausalverhältnis hat unabhängiges Statut (Vertragsstatut)Abs 2 Forderungsstatut: Übertragbarkeit + Verhältnis S-Zessionar

?? Abtretung, abstrakt? Konstitutive Mitteilung an Schuldner?hM: Forderungsstatut abgetr Forderung

Legalzession Übergang auf leistenden Dritten nach dem Statut, dem seine Leistungspflicht unterliegtAbs 3

?? Leistung ohne Verpflichtung: Legalzession: Forderungsstatut

IPR Thomas Rauscher

DeliktsstatutDeliktsstatut Art 40

Grundanknüpfung: Tatortprinzip Abs 1 S 1

Distanz/Streudelikte

früher: Günstigkeitsprinzip

HandlungsortErfolgsort nur auf Verlangen

Abs 1 S 2, 3

Verletzter trägt Einschätzungsrisiko

„Auflockerung“

früher: Kasuistik Verk.unfällegemeinsamer gew. Aufenthalt von Verletztem und Verletzer

Abs 2

„wesentlich engere Verbindung“greift nur ggü Aufenthaltsrecht!Art 41

Abwehr ausländischer

Ansprüche

früher: Schutz Deutscher Schädiger- Art 38 aF

Schutz gegen unangemessene RegelungenNr.1 höher als zur Entschädigung angemessen

Nr. 2 andere Zwecke als EntschädigungTriple & Punitive

Damages

Nr 3 Verstoß gegen für D geltende Übereinkommen

Direktanspruch Alternativ Delikts- oder Versicherungsvertragsstatut

Abs 4

Abs 3

Nachträgliche Rechtswahl: Art 42

IPR Thomas Rauscher

BereicherungsstatutBereicherungsstatut Art 38

Leistungskondiktion Akzessorisch an Statut der LeistungAbs 1

Drei-Personen-Verhältnisse

G

S B

Grundsatz: Kondiktionsansprüche nach Statut, mit dem Beteiligter rechnen muß

Zahlung durch Sicherungsgeber

Sicherungsvertragsstatut

Zahlung auf Anweisung

Anw Ang

ZE

Deckung

Val

uta

B muss sich nur auf das SicherungsVstatut einstellen, Kondiktion bei G also nach dem

Sicherungsvertragsstatut

Angewiesener muss sich nur auf das Deckungsverhältnis einstellen, also

Direktkondiktion bei ZE, wenn Deckungsstatut diese vorsieht

aber: Fehlen einer Anweisung: Art 38 Abs 3

Art 42 (Rechtswahl)

IPR Thomas Rauscher

BereicherungsstatutNichtleistungskondiktion

Art 38 Abs 2, 3

Bereicherung durch Eingriff

Abs 2

Eingriffsort

Dadurch Harmonisierung zum Deliktsstatut

Bei sachenrechtlichen

Vorgängen ggf Art 41 Abs 1 Bei gemeinsamem

gew. Aufenthalt: Art 41 Abs 1, Abs 2 Nr 2

Bereicherung in sonstiger Weise

Abs 3

Ort des Bereicherungseintritts

zB: abgeirrte LeistungSitz des Empfängers

Art 42

NachträglicheRechtswahl

IPR Thomas Rauscher

Geschäftsführung ohne AuftragGeschäftsführung ohne Auftrag Art 39

Grundsatz: Ort der Geschäftsvornahme Abs 1

Ausnahmen (häufigere Fälle)

Leistung auf eine fremde Verbindlichkeit:deren Statut

Abs 2

Geschäftsführung o.A. im Rahmen einer rechtlichen oder tatsächlichen Beziehung Art 41 Abs 1, 2 Nr 1

Gewöhnlicher Aufenthalt im selben Staat Art 41 Abs 1, 2 Nr 2

Nachträgliche Rechtswahl möglich Art 42

GoA in staatfreiem Gebiet (hohe See)

Heimatrecht (Flagge) des helfenden Fahrzeugs

Heimatrecht des „geholfenen“ Fahrzeugs

strittig

IPR Thomas Rauscher

SachenrechtsstatutSachenrechtsstatut Art 43

Grundsatz: lex rei sitae Abs 1

Mobilien und Immobilien

Qualifikation:

alle dinglichen Rechte

bei Qualifikationsunterschieden entscheidet – deutsche – lex fori

zB: Ersitzung nach Belegenheitsrecht, auch wenn

dieses die „Ersitzung“ als (Prozess-)Verjährung ansieht

Wertpapiere: lex rei sitae nur für das „Recht am Papier“

Forderungsstatut für Recht „aus dem Papier“

„Auflockerung“ bei wesentlich engerer Verbindung

Art 46

von Grundstück ausgehende Immissionen

Deliktisch: Art 44

IPR Thomas Rauscher

SachenrechtsstatutStatutenwechsel (Mobilien)

Art 43

Grundsatz: Fortbestand von Sachenrechten unter neuem Statut

Abs 2 Ausnahme für unbekannte/inkompatible Rechtsinstitutekeine Ausübung im Widerspruch zum neuen Statut

= Eingangskontrolle und Fortbestand, nicht Transformation

?? „Dauervoraussetzungen“ (insb: Publizitätserfordernisse)

Je nach Zweck: Nichtanerkennung, Übergangsfrist, Transformation in Funktionsäquivalent

unter altem Statut nicht vollendeter EntstehungstatbestandAbs 3

kann sich unter neuem Statut vollenden keine „Heilung“ alter Tatbestände, die dem neuen, nicht dem alten, Statut entsprechen

in beiden Fällen jedenfalls „Wiedererstarken“ bei Rückkehr

Gutglaubenserwerb unter neuem Statut

aber: altes Statut bestimmt über die Zulässigkeit des Gutglaubenserwerbs

IPR Thomas Rauscher

SachenrechtsstatutSachenrechtsstatutRes in transitu

Land A

Land B

DurchLand C

Bestimmt nur über sachen-rechtliche Tb mit Bezug zu Land C

zB Pfändung in C

A unmittelbarer Statutenwechsel B

Für andere Sachenrechts-Tb

Luft/Wasser/Schienen- Transport/VerkehrsmittelArt 45Immer nach ihrem „Heimatrecht“Luft: Registrierungsstaat

Wasser: ebenso sonst HeimathafenSchiene: Zulassungsstaat