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Begründung zur Vorlage Nr. 13/1525 1. Zusammenfassung der Zuschüsse Seite 2 1.1. Zuschüsse zu Investitionen Seite 2 1.2. laufende Zuschüsse Seite 2 2. Einleitung Seite 4 2.1. Stand der Anträge Seite 5 3. Erweiterungen / Sicherung bestehender Integrationsprojekte Seite 7 3.1. ecoverde Wermelskirchen UG Seite 7 3.2. ecoverde Wuppertal GmbH & Co. KG Seite 13 3.3. Marienborn Integration Catering gGmbH Seite 17 3.4. Abteilung „fairhaus“ der renatec gGmbH Seite 24 4. Neugründungen bzw. Erstanerkennung von Integrationsprojekten Seite 30 4.1. GESA gGmbH, Wuppertal Seite 30 4.2. Diversa gGmbH, Moers Seite 36 Anhang 1 – Die Begutachtung und Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

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Begründung zur Vorlage Nr. 13/1525

1. Zusammenfassung der Zuschüsse Seite 2

1.1. Zuschüsse zu Investitionen Seite 2

1.2. laufende Zuschüsse Seite 2

2. Einleitung Seite 4

2.1. Stand der Anträge Seite 5

3. Erweiterungen / Sicherung bestehender Integrationsprojekte Seite 7

3.1. ecoverde Wermelskirchen UG Seite 7

3.2. ecoverde Wuppertal GmbH & Co. KG Seite 13

3.3. Marienborn Integration Catering gGmbH Seite 17

3.4. Abteilung „fairhaus“ der renatec gGmbH Seite 24

4. Neugründungen bzw. Erstanerkennung von Integrationsprojekten Seite 30

4.1. GESA gGmbH, Wuppertal Seite 30

4.2. Diversa gGmbH, Moers Seite 36

Anhang 1 – Die Begutachtung und Förderung von Integrationsprojekten gem. §§ 132 ff. SGB IX

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1. Zusammenfassung der Zuschüsse

1.1. Zuschüsse zu Investitionen

Die in der Vorlage dargestellten Erweiterungen bestehender Integrationsprojekte sowie die Grün-

dung bzw. Erstanerkennung neuer Integrationsprojekte umfassen folgende Zuschüsse zu den In-

vestitionskosten:

Tabelle 1: Investitionskostenzuschüsse und Anzahl der geförderten neuen und gesicherten Arbeits-

plätze (AP)

Unternehmen Stadt / Kreis Branche neue

AP

gesicherte

AP

Zuschuss

ecoverde Wermelskir-chen UG

Wermelskir-chen

GaLa-Bau / -Pflege

2

40.000,-

ecoverde Wuppertal GmbH & Co. KG

Wuppertal Gala-Bau / -Pflege

2

40.000,-

Marienborn Integration Catering gGmbH

Zülpich Kantine / Cate-ring

3

48.000,-

Renatec gGmbH Düsseldorf Gebrauchtwa-renhandel

5

100.000,-

Gesa Wuppertal gGmbH Wuppertal Holzbearbei-tung und -Handel

5

100.000,-

Diversa Moers gGmbH Moers Kantine / Cate-ring

2 1

55.000,-

Gesamt 19 1 383.000,-

1.2. laufende Zuschüsse

Die in der Vorlage dargestellten Erweiterungen bestehender Integrationsprojekte und die Gründung

bzw. Erstanerkennung neuer Integrationsprojekte umfassen die in der folgenden Tabelle aufgeführ-

ten laufenden Zuschüsse. Für die Berechnungen wurden die durchschnittlichen Arbeitnehmerbrut-

tolohnkosten (je nach Branche und Tarif) und eine jährliche Steigerung der Löhne und Gehälter von

2 % zugrunde gelegt.

Die Berechnung der laufenden Zuschüsse erfolgt ohne Berücksichtigung anderer, von den Integra-

tionsprojekten vorrangig zu nutzender Fördermöglichkeiten. In allen Fällen werden die Integrati-

onsprojekte verpflichtet, diese Leistungen, insbesondere Leistungen nach dem Programm „Über-

gang 500 Plus – mit dem LVR-Kombilohn“, dem SGB II oder SGB III vorrangig in Anspruch zu

nehmen. Werden solche Leistungen personenbezogen bewilligt, reduzieren sich die laufenden Leis-

tungen des LVR-Integrationsamtes entsprechend bzw. entfallen ganz. Im Sinne haushalterischer

Vorsicht werden hier jedoch die Regelleistungen nach §§ 134 SGB IX und 27 SchwbAV dargestellt.

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Tabelle 2: laufende Zuschüsse für die neuen Arbeitsplätze für schwerbehinderte Personen - Gesamt

2011 2012 2013 2014 2015

Arbeitsplätze 20 20 20 20 20

Zuschüsse

§ 134 SGB IX 13.860,00 50.400,00 50.400,00 50.400,00 50.400,00

Zuschüsse

§ 27 SchwbAV 30.229,50 111.494,16 113.724,04 115.998,52 118.318,49

Gesamt 44.089,50 161.894,16 164.124,04 166.398,52 168.718,49

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2. Einleitung

Die Nachfrage nach Beratung und Förderung neuer Arbeitsplätze in Integrationsprojekten befindet

sich seit Jahren im Rheinland auf einem hohen Niveau.

Hierzu trägt die Initiative „Integration unternehmen!“ des damaligen Ministeriums für Arbeit, Ge-

sundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS), der beiden Landschaftsverbände Rheinland und

Westfalen-Lippe, der Regionaldirektion NRW und des Arbeitskreises der Optionskommunen beim

Landkreistag NRW bei (siehe hierzu Vorlage Nr. 12/3510). Die Initiative „Integration unterneh-

men!“ hatte eine dreijährige Laufzeit von 2008 bis 2010.

Ziel der gemeinsamen Initiative des Landes und der beiden Landschaftsverbände war die Schaffung

von 1.000 neuen und zusätzlichen Arbeitsplätzen für Menschen mit einer Schwerbehinderung der

besonderen Zielgruppe des § 132 Abs. 2 SGB IX in Integrationsprojekten.

Da das Landesprogramm „Integration unternehmen!“ offiziell erst Ende Juni 2008 mit Verabschie-

dung der Förderrichtlinie auf Landesebene gestartet werden konnte, wurden die nicht verausgabten

Landesmittel vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) NRW in den Haushalts-

entwurf für das Jahr 2011 eingebracht. Somit konnten auch noch die im 1. Halbjahr 2011 entste-

henden oder bewilligten Arbeitsplätze in Integrationsprojekten dem Landesprogramm „Integration

unternehmen!“ zugerechnet werden.

Im Rahmen der Landesinitiative „Integration unternehmen!“ wurden im Rheinland seit 2008 in 66

Integrationsprojekten 608 neue Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung der be-

sonderen Personengruppe des § 132 Abs. 2 SGB IX bewilligt. 45 Integrationsprojekte sind neu

gegründet worden und in 21 bestehenden Projekten wurden, im Rahmen von Erweiterungen, neue

Arbeitsplätze geschaffen.

Das LVR-Integrationsamt hat darüber hinaus weitere 42 Arbeitsplätze für Menschen mit einer

Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX ausschließlich aus Mit-

teln der Ausgleichsabgabe gefördert.

Einschließlich der vom Sozialausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland in seiner Sitzung am

28.06.2011 bewilligten neuen Arbeitsplätze in Integrationsprojekten, wurden demnach im Rahmen

des Landesprogramms „Integration unternehmen!“ 1.183 neue Arbeitsplätze für Menschen mit

einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe in Nordrhein-Westfalen (575 im Bereich des

LWL) geschaffen.

Eine Fortführung der Landesinitiative in Kooperation mit den beiden Landschaftsverbänden ist im

Haushalt des Landes NRW berücksichtigt und die Richtlinie zur Fortführung wird aktuell vorbereitet.

Das MAIS NRW beabsichtigt eine dauerhafte Fortführung des Landesprogramms und möchte hierzu

Mittel zur Neuschaffung von jährlich 250 Arbeitsplätzen für Menschen mit einer Schwerbehinderung

in Integrationsprojekten in NRW zur Verfügung stellen.

2.1. Stand der Anträge

Wenn im Folgenden von Anträgen gesprochen wird, ist auf eine Bandbreite hinzuweisen: zum einen

liegen dem LVR-Integrationsamt einige nahezu entscheidungsreife Anträge vor, zum anderen geht

es um Anträge, die sich noch im „Vor-Beratungsstadium“ befinden.

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- 5 -

In der folgenden Tabelle 3 sind einerseits diejenigen Projekte und Arbeitsplätze aufgeführt, die im

Jahr 2011 bereits bewilligt worden sind und andererseits diejenigen Personen oder Initiativen, die

sich im Beratungsprozess zur Förderung als Integrationsprojekt befinden oder die bereits einen

Antrag auf Förderung nach §§ 132 ff. SGB IX gestellt haben. Die Angaben in der Tabelle geben den

aktuellen Planungsstand der Projekte wieder. Welche dieser Projekte tatsächlich realisiert werden,

die Zahl der dann entstehenden Arbeitsplätze und der Projektstart entscheidet sich jedoch erst im

Laufe des Beratungsprozesses.

Tabelle 3: Stand der Bewilligungen im Jahr 2011 und Stand der Anträge zum 15.08.2011 bzw.

Beratungen zur Förderung nach §§ 132 ff. SGB IX – in Klammern: Zahl der gesicherten Arbeits-

plätze

Antragsteller Region Branche Zahl der AP

Realisierung geplant

Füngeling Router Rhein-Erft-Kreis Arbeitnehmerüberlassung 10 Soz 13/923

Lebenshilfe Viersen Viersen Gastronomie & Hausmeis-terdienste

5 Soz 13/923

Genesis GmbH Solingen Dienstleistungen 7 Soz 13/923 Picco Bella gGmbH Aachen Gebäudereinigung 12 Soz 13/923 Schnitt-Gut gGmbH Neuss GaLa-Bau 3 Soz 13/1080 HB Manufaktur GmbH Essen Schreinerei 5 Soz 13/1080

Botanika GmbH StädteRegion Aa-chen

GaLa-Bau, Floristik, Roh-stoffhandel

1 Soz 13/1217

Mc Support UG Mönchengladbach Textildienstleistungen 4 Soz 13/1217 ecoverde Bonn UG & Co. KG

Bonn GaLa-Bau / -Pflege 2 Soz 13/1255

ASH Sprungbrett gGmbH

Bergheim Gala-Bau / -Pflege 2 Soz 13/1255

LVR-KHZW Viersen, Bedburg-Hau

Wäscherei 1 (4) Soz 13/1255

WRS gGmbH Gummersbach Wäscherei, Archivierung 4

(13) Soz 13/1255

Return Freizeit GmbH Mönchengladbach Gebäudereinigung 25 Soz 13/1255 TKMSS GmbH Duisburg Dienstleistungen 1 Soz 13/1255 Sanitätshaus Lang GmbH

Dinslaken Dienstleistungen (1) Soz 13/1255

fairDienst gGmbH Düsseldorf Kantine / Catering (2) Soz 13/1255 AFB gGmbH – Projekt WAB

Essen / Köln / Jü-lich

IT-Handel und -Aufbereitung

12 Soz 13/1255

IN VIA Düren Kreis Düren Lebensmitteleinzelhandel 4 Soz 13/1255 „LVR-Kantine“ der Dussmann Service GmbH

Köln Kantine 6 Soz 13/1255

WerkStadt Duisburg gGmbH

Duisburg Catering 2 Soz 13/1255

Palette Kleve gGmbH Kleve Gebrauchtwarenhandel 3 Soz 13/1255

ecoverde Wermelskir-

chen UG Wermelskirchen GaLa-Bau / -Pflege 2 Soz 13/1525

ecoverde Wuppertal GmbH & Co. KG

Wuppertal Gala-Bau / -Pflege 2 Soz 13/1525

Marienborn Integrati-on Catering gGmbH

Zülpich Kantine / Catering 3 Soz 13/1525

renatec gGmbH Düsseldorf Gebrauchtwarenhandel 5 Soz 13/1525 Gesa Wuppertal Wuppertal Holzbearbeitung und - 5 Soz 13/1525

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- 6 -

gGmbH Handel Diversa Moers gGmbH Moers Kantine / Catering 2 (1) Soz 13/1525

Gesamt 128 (21)

HolzTeam Esser Kreis Düren Schreinerei 2 Beratung Hilfe zur Arbeit gGmbH

Rhein-Sieg-Kreis Gebrauchtwarenhandel 7

Beratung

Haus Freudenberg Kreis Kleve Dienstleistungen 10 Beratung Köln ProViel e.V. Köln Gastronomie 2 Beratung NAI gGmbH Mönchengladbach Wäscherei, Gästehaus 10 Beratung Universitätsklinik Köln Reinigung GmbH

Köln Gebäudereinigung 16

Beratung

IN VIA Köln e.V. Köln / Leverkusen Kantine / Catering 15 Beratung Fa. Redur Kreis Düren Elektronikproduktion 5 Beratung Internationaler Bund – IB Köln

Köln Fahrradwerkstatt / - Handel 3

Fa. Jokon GmbH & Co. KG

Bonn Produktion 5

Beratung

Jugendwerk Köln Köln KFZ-Aufbereitung 4 Helios gGmbH Euskirchen Second-Hand-Bekleidung 4 Beratung Jugendfarm Bonn Bonn Schulverpflegung 4 Beratung Caritas Rhein-Sieg Siegburg Wäscherei 5 Beratung Gesamt beantragt 92

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3. Erweiterung bestehender Integrationsprojekte

3.1. Zusammenfassung

Die ecoverde Wermelskirchen UG ist ein im Jahr 2009 gegründetes Tochterunternehmen der Sieg +

Partner GmbH & Co. KG mit Sitz in Wermelskirchen. Geschäftsführer der ecoverde Wermelskirchen

UG ist Herr Franz Josef Sieg. Das Unternehmen ist im Bereich Grünflächen- und Außenanlagenpfle-

ge mit insgesamt 3 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, davon zwei Personen mit einer

Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX tätig. Die ecoverde

Wermelskirchen UG hat eine Erweiterung um drei neue Arbeitsplätze, davon 2 für Menschen mit

einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX und einen Investi-

tionskostenzuschuss in Höhe von 40.000,- € beantragt. Eine positive betriebswirtschaftliche Stel-

lungnahme der Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte – FAF gGmbH liegt vor (siehe Punkt

4.1.3.).

3.1.1. ecoverde „Unternehmensverbund“

Die Firma ecoverde GmbH ist am 21.06.2005 in Essen als Akquiseplattform für die sechs beteilig-

ten Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau - Unternehmen gegründet worden, ohne jedoch den

operativen Betrieb aufzunehmen. Die Gesellschafter der ecoverde GmbH Essen waren anfänglich:

− Lorenz GmbH, Bergisch Gladbach

(Herr Manfred Lorenz ist Präsident des GaLa-Verbandes NRW)

− Forster GmbH, Bonn

− Knappmann GmbH & Co. KG, Essen

(Geschäftsführer der ecoverde GmbH)

− Jakob Leonhards Söhne GmbH & Co. KG, Wuppertal

− SIEG + Partner GmbH & Co. KG, Wermelskirchen

− Mennigmann GmbH, Hamm.

Die Geschäftsführer der sechs Gesellschaften sind gleichzeitig Präsidiumsmitglieder des Landesver-

bandes für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW e.V..

Im Rahmen einer Präsidiumssitzung des Verbandes im Mai 2008 haben das LVR - Integrationsamt

und das LWL – Integrationsamt gemeinsam die Fördermöglichkeiten der Integrationsämter zur

Schaffung neuer Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung präsentiert. Diese Anre-

gungen sind aufgegriffen worden und im Frühjahr 2009 ist die Firma ecoverde GmbH Essen als

Integrationsunternehmen im Bereich Pflege und Reinigung von Grünflächen neu aufgebaut worden.

Die ecoverde GmbH Essen erhielt ihre Aufträge zum überwiegenden Teil von den sechs Gesellschaf-

tern. Das Integrationsunternehmen fing die branchenspezifischen Auftragsspitzen im Bereich der

Grünpflege und Begrünung ab und unterstützte die Mutterunternehmen bei der Abräumung und

Endsäuberung von Baustellen.

Die Gesellschafter der ecoverde GmbH Essen verfügen alle über mehr als 40 jährige Erfahrung in

den Bereichen Garten- und Landschaftsbau, Baufeldräumung, Tiefbau, Baumschule, Bautechnik,

u.a. – die Unternehmen haben insgesamt über 350 Beschäftigte. Die Unternehmen verfügen über

Erfahrungen in der Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung.

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Der Sozialausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland hat in seiner Sitzung am 09.03.2009

über die Anerkennung und Förderung der ecoverde GmbH Essen als Integrationsunternehmen ent-

schieden (vgl. Vorlage 12/4032). Bis Mitte 2011 sind in der ecoverde GmbH Essen sieben sozial-

versicherungspflichtige Arbeitsplätze, davon fünf für Personen der besonderen Zielgruppe des §

132 Abs. 2 SGB IX, entstanden und das Integrationsunternehmen hat sich am Markt erfolgreich

behaupten können.

Die Praxis bis Mitte 2009 hat jedoch gezeigt, dass eine Umstrukturierung der ecoverde GmbH Es-

sen angebracht war:

• die ecoverde GmbH Essen wurde hauptsächlich über die Firma Knappmann in Essen ausge-

lastet (zu rund 70%)

• logistische Probleme wie z.B. Personalplanung und -einsatz sowie der finanzielle und zeitli-

che Aufwand der An- und Abfahrt zu den Einsatzorten standen einer höheren Auftragsver-

gabe durch die anderen Gesellschafter im Wege

• aus Marketing-Gesichtspunkten war eine regionale Vermarktung der Dienstleistungen auf-

grund des zentralen Standortes in Essen nicht möglich

Auf der Gesellschafterversammlung der ecoverde GmbH Essen im Mai 2009 wurde daher entschie-

den,

• dass die Fa. Knappmann GmbH & Co. KG in Essen die ecoverde GmbH Essen als alleiniger

Gesellschafter übernimmt und weiterführt und

• dass die anderen Gesellschafter an ihren jeweiligen Standorten eigene Tochtergesellschaf-

ten unter dem Namen „ecoverde“ gründen und als Integrationsunternehmen betreiben.

Im September 2009 hat der LVR-Sozialausschuss die Förderung der Gründung der folgenden Integ-

rationsunternehmen beschlossen: ecoverde Bonn UG & Co KG, ecoverde Wuppertal GmbH & Co.

KG, ecoverde Wermelskirchen UG und ecoverde Hamm UG (Vorlage Nr. 13/593).

Der bisherige Mitgesellschafter der ecoverde GmbH Essen, die Fa. Lorenz GmbH aus Bergisch

Gladbach hat sich eine spätere Gründung einer eigenen ecoverde-Tochtergesellschaft vorbehalten.

In den bislang vier im Rheinland vertretenen ecoverde-Gesellschaften sind insgesamt 24 sozialver-

sicherungspflichtige Arbeitsplätze entstanden – davon sind 16 mit schwerbehinderten Personen der

besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX besetzt.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen der ecoverde Essen UG, die am längsten am Markt tätig ist

und der regionalen ecoverde-Gesellschaften hat sich gezeigt, dass die interne Arbeitsorganisation

und die betriebswirtschaftliche Führung der ecovdere-UG am effektivsten ist, wenn jede ecoverde-

Gesellschaft mit mindestens zwei Gartenpflegeteams mit jeweils einem Anleiter und jeweils 2-3

Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung arbeitet.

Diese personelle Ausstattung ist in Essen und Bonn bereits erreicht und soll nunmehr auch auf die

ecoverde Wermelskirchen UG (siehe 4.1.) und die ecoverde Wuppertal GmbH & Co. KG (siehe 4.2.)

übertragen werden bzw. diese entsprechend personell aufgestockt werden.

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3.1.2. Die ecoverde Wermelskirchen UG

Die ecoverde Wermelskirchen UG ist ein im Jahr 2009 gegründetes Tochterunternehmen der Sieg +

Partner GmbH & Co. KG mit Sitz in Wermelskirchen. Geschäftsführer der ecoverde Wermelskirchen

UG ist Herr Franz Josef Sieg. Das Unternehmen ist im Bereich Grünflächen- und Außenanlagenpfle-

ge mit insgesamt drei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, davon zwei Personen mit einer

Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX tätig.

Die ecoverde Wermelskirchen UG hat eine Erweiterung um drei neue Arbeitsplätze, davon zwei für

Menschen mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe beantragt.

Die Grundauslastung der ecoverde Wermelskirchen UG wird durch den Gesellschafter Sieg+Partner

GmbH & Co. KG sichergestellt. Die Sieg+Partner GmbH & Co. KG gibt Aufträge in der Grünpflege

an das Integrationsunternehmen weiter und baut dadurch im eigenen Unternehmen Überstunden

ab bzw. bewältigt Auftragsspitzen.

Die Anforderung der Arbeitsplätze für die schwerbehinderten Arbeitnehmer sind kognitiv eher von

einfacher Natur: leichte gärtnerische Arbeiten mit sich wiederholenden Arbeitsabläufen wie z.B.

Müll aufsammeln, Rasen mähen, Hecken und Sträucher schneiden, Pflanzflächen pflegen und Laub

aufnehmen. Eine gewisse körperliche Grundbelastungsfähigkeit ist für die Erledigung der Tätigkei-

ten allerdings unabdingbar.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach dem Tarifvertrag des Garten-, Landschafts- und

Sportplatzbaus entlohnt. Die Personalauswahl der schwerbehinderten Mitarbeiter erfolgte mit Hilfe

des Integrationsfachdienstes in Bergisch Gladbach und der Arbeitsagentur Bergisch Gladbach.

Die fachliche Anleitung sowie die arbeitsbegleitende Betreuung der Menschen mit einer Schwerbe-

hinderung wird durch eine Agrarbetriebswirtin mit arbeitspädagogischer Zusatzausbildung sowie

dem im ecoverde-Unternehmensverbund beschäftigten Diplom-Forstwirt und Diplom-Pädagogen

Herrn Dirk Binnewies sichergestellt.

Die bisherigen Erfahrung mit der ecoverde GmbH und anderen im Garten- und Landschaftsbau

tätigen Integrationsprojekten belegen, dass die Tätigkeiten für Menschen mit einer Schwerbehinde-

rung der besonderen Zielgruppe des § 132 Abs. 2 SGB IX gut geeignet sind.

3.1.3. Wirtschaftlichkeit der ecoverde Wermelskirchen UG

Im Rahmen des Erweiterungsantrags der ecoverde Wermelskirchen UG hat das LVR-

Integrationsamt die Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte – FAF gGmbH mit der Beratung

und Begutachtung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens beauftragt.

In ihrer Stellungnahme vom 16.08.2011 kommt die FAF gGmbH zu folgenden Ergebnissen:

„Das anerkannte Integrationsunternehmen ecoverde Wermelskirchen UG (haftungsbe-

schränkt) & Co. KG hat im Juni 2010 die Geschäftstätigkeit aufgenommen. In der Haupt-

sache werden Grünpflege-Dienstleistungen angeboten.

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Die ecoverde Wermelskirchen führt zunächst für den Hauptauftraggeber Sieg + Partner

GmbH & Co. KG (Kommanditist) Aufträge in der Grünpflege zum Abbau von Überstunden

und Auftragsspitzen durch und versucht, sukzessive externe Kunden zu gewinnen.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation der Sieg+Partner GmbH & Co. KG ist als

geordnet zu bewerten. Das laufende Jahr zeichnet sich gegenüber dem Vorjahr durch

zunehmende Umsätze und Gewinne aus. Die bisherige Geschäftsentwicklung der

ecoverde Wermelskirchen kann aufgrund der noch jungen Unternehmensgeschichte nur

bedingt beurteilt werden. In den ersten 13 Monaten lag die ecoverde Wermelskirchen

mit Umsätzen i. H. v. 101 TEuro deutlich über den Erwartungen, so dass die anfänglich

höheren Betriebskosten aufgefangen werden konnten.

Hinsichtlich der Marktperspektiven ist darauf hinzuweisen, dass der Branche eine Stabili-

tät bestätigt wird, insbesondere bei den einfachen Angeboten ist jedoch ein hoher Wett-

bewerbs- und Preisdruck zu verzeichnen. Das Integrationsunternehmen begegnet die-

sen Herausforderungen durch die Konzentration auf einfache, repetitive Tätigkeiten, so

dass im Zeitablauf durch Lernkurveneffekte Produktivitätssteigerungen erzielt werden

können.

Zum Start der Grünpflegesaison konnten nunmehr weitere Aufträge von privaten und

gewerblichen Kunden gewonnen werden (u. a. ein 16 TEuro-Auftrag über die Pflege von

Gewerbeobjekten), so dass ein weiteres Grünpflegeteam benötigt wird.

Zurzeit sind eine Agrarbetriebswirtin, ein Landschaftsgärtner (Einstellung 01. August)

und vier schwerbehinderte Mitarbeiter, davon zwei Neueinstellungen im Juli 2011, im

Unternehmen beschäftigt.

Für die Bewältigung der neuen Aufträge hat die ecoverde Wermelskirchen die Einstellung

von zwei Menschen mit Schwerbehinderung (§ 132 SGB IX) bereits vorgenommen.

Die Investitionen für die Erweiterung belaufen sich auf 50 TEuro, u. a. für ein zusätzli-

ches Fahrzeug. Die Finanzierung soll mit LVR-Investitionskostenzuschüssen i. H. v. 40

TEuro und Eigenkapital sichergestellt werden.

Die Auslastung der ecoverde Wermelskirchen, die Einsatzplanung und Preisgestaltung

wird nach wie vor von der Sieg + Partner GmbH & Co. KG bestimmt, so dass zum einen

eine hohe Abhängigkeit von der Auftragslage des Hauptauftraggebers besteht, zum an-

deren das Integrationsunternehmen von der Branchenerfahrung und der organisatori-

schen Nähe zum Auftraggeber profitiert.

Die vorgelegte aktualisierte betriebswirtschaftliche Planung kann als branchenüblich

eingestuft werden. Die Umsätze pro Vollzeitstelle liegen unterhalb des Branchenschnitts.

Die Preiskalkulation mit 25,- Euro pro Stunden ist als branchenüblich einzuordnen.

Vor dem Hintergrund der neuen Aufträge und der bisherigen positiven Geschäftsentwick-

lung wird eine Förderung befürwortet.“ (FAF gGmbH vom 16.08.2011)

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3.1.4. Bezuschussung

3.1.4.1 Zuschüsse zu Investitionen

Für die Erweiterung der ecoverde Wermelskirchen UG um zwei Arbeitsplätze für Personen der be-

sonderen Zielgruppe des § 132 Abs. 2 SGB IX werden Investitionskosten in Höhe von 50.000,- €

geltend gemacht. Darin enthalten sind Anschaffungskosten für ein Fahrzeug mit Anhänger, einen

Aufsitzrasenmäher, zwei Motorsägen, Freischneider, Laubbläser, Mulchmäher und Kleinwerkzeuge.

Von den Investitionen in Integrationsprojekten können maximal 80% gefördert werden, die För-

derhöchstsumme ist begrenzt auf 20.000,- € pro neu geschaffenem Arbeitsplatz für den Personen-

kreis des § 132 Abs. 2 SGB IX. Danach kann die ecoverde Wermelskirchen UG zur Schaffung von

zwei neuen Arbeitsplatzes einen Zuschuss zu den Investitionen in Höhe von 40.000,- € erhalten –

dies entspricht 80% der Gesamtinvestitionen.

Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von 10.000,- € wird durch Eigenmittel abgedeckt. Die Siche-

rung des investiven Zuschusses erfolgt durch eine Bankbürgschaft.

3.1.4.2. Laufende Zuschüsse

Die Berechnung der laufenden Zuschüsse in Integrationsprojekten ist im Anhang ausführlich darge-

legt.

Die Personalkosten (PK) und die laufenden Zuschüsse für zwei Personen mit einer Schwerbehinde-

rung der besonderen Zielgruppe für das Jahr 2011 und die Folgejahre sind in der folgenden Tabelle

dargestellt. Als Einstellungsdatum wird der 01.07.2011 für die Berechnung zugrunde gelegt.

Die Berechnung der Zuschüsse von Seiten des LVR-Integrationsamtes erfolgt im Sinne haushalts-

planerischer Vorsicht in voller Höhe. Da die ecoverde Wermelskirchen UG Eingliederungszuschüsse

nach den SGB II und III erhält und in diesen Fällen geringere Zuschüsse des LVR - Integrationsam-

tes gezahlt werden, kann sich die Summe der laufenden Zuschüsse des LVR - Integrationsamtes

reduzieren oder ganz entfallen.

Die Berechnung der Zuschüsse erfolgt in der Praxis anhand der tatsächlichen Löhne und Gehälter

und anhand des tatsächlichen Einstellungsdatums.

Tabelle 4: PK (jährliche Steigerung um 2%) und Zuschüsse

ab 07/2011 2012 2013 2014 2015

Personen 2 2 2 2 2

PK (AN-Brutto) 19.350,00 39.474,00 40.263,48 41.068,75 41.890,12

Zuschuss § 134 SGB IX 2.520,00 5.040,00 5.040,00 5.040,00 5.040,00

Zuschuss § 27 SchwbAV 5.805,00 11.842,20 12.079,04 12.320,62 12.567,04

Zuschüsse Gesamt 8.325,00 16.882,20 17.119,04 17.360,62 17.607,04

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3.1.5. Bindungsfristen und Sicherheiten

Für den Zuschuss in Höhe von 40.000,- € wird für die zwei neu geschaffenen Arbeitsplätze eine

Bindungsfrist von 60 Monaten pro Arbeitsplatz festgelegt.

Der Investitionskostenzuschuss wird durch eine Bankbürgschaft abgesichert

3.1.6. Beschluss

Der Sozialausschuss beschließt die Erweiterung der ecoverde Wermelskirchen UG (haftungsbe-

schränkt) gem. §§ 132 ff. SGB IX. Der Beschluss umfasst einen einmaligen Zuschuss in Höhe von

40.000,- € zu den Investitionskosten und laufende Zuschüsse gem. §§ 134 SGB IX und 27

SchwbAV in Höhe von bis zu 8.325,- € für das Jahr 2011 und in den Folgejahren wie zuvor darge-

stellt.

Die Förderung erfolgt – soweit dies projekt- und personenbezogen möglich ist - unter Einbezug der

Förderprogramme „Integration unternehmen!“, „Übergang 500 Plus mit dem LVR-Kombilohn“, akti-

on 5 und der Förderung von Integrationsprojekten durch das LVR - Integrationsamt gem. §§ 132

ff. SGB IX.

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3.2. ecoverde Wuppertal GmbH & Co. KG

3.2.1. Zusammenfassung

Die ecoverde Wuppertal GmbH & Co. KG ist ein im Jahr 2010 gegründetes Tochterunternehmen der

Jakob Leonhards Söhne GmbH & Co. KG mit Sitz in Wuppertal. Geschäftsführer der ecoverde Wup-

pertal GmbH & Co. KG ist Herr Hans Christian Leonhards. Das Unternehmen ist im Bereich Grünflä-

chen- und Außenanlagenpflege mit insgesamt fünf sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten,

davon drei Personen mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2

SGB IX tätig. Die ecoverde Wuppertal GmbH & Co. KG hat eine Erweiterung um zwei neue Arbeits-

plätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2

SGB IX und einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 40.000,- € beantragt. Eine positive be-

triebswirtschaftliche Stellungnahme der Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte – FAF

gGmbH liegt vor (siehe Punkt 4.2.3.).

3.2.2. Die ecoverde Wuppertal GmbH & Co. KG

Erläuterungen zum ecoverde-Unternehmensverbund siehe 3.1.1.

Die ecoverde Wuppertal GmbH & Co. KG ist ein im Jahr 2010 gegründetes Tochterunternehmen der

Jakob Leonhards Söhne GmbH & Co. KG mit Sitz in Wuppertal. Geschäftsführer der ecoverde Wup-

pertal GmbH & Co. KG ist Herr Hans-Christian Leonhards. Das Unternehmen ist im Bereich Grünflä-

chen- und Außenanlagenpflege mit insgesamt fünf sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten,

davon drei Personen mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2

SGB IX tätig.

Die ecoverde Wuppertal GmbH & Co. KG hat eine Erweiterung um zwei neue Arbeitsplätze für Men-

schen mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe beantragt.

Die Grundauslastung der ecoverde Wuppertal GmbH & Co. KG wird durch den Gesellschafter Jakob

Leonhards Söhne GmbH & Co. KG sichergestellt. Die Jakob Leaonhars Söhne GmbH & Co. KG gibt

Aufträge in der Grünpflege an das Integrationsunternehmen weiter und baut dadurch im eigenen

Unternehmen Überstunden ab bzw. bewältigt Auftragsspitzen.

Die Anforderung der Arbeitsplätze für die schwerbehinderten Arbeitnehmer sind kognitiv eher von

einfacher Natur: leichte gärtnerische Arbeiten mit sich wiederholenden Arbeitsabläufen wie z.B.

Müll aufsammeln, Rasen mähen, Hecken und Sträucher schneiden, Pflanzflächen pflegen und Laub

aufnehmen. Eine gewisse körperliche Grundbelastungsfähigkeit ist für die Erledigung der Tätigkei-

ten allerdings unabdingbar.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach dem Tarifvertrag des Garten-, Landschafts- und

Sportplatzbaus entlohnt. Die Personalauswahl der schwerbehinderten Mitarbeiter erfolgte mit Hilfe

des Integrationsfachdienstes in Wuppertal und der Arbeitsagentur Wuppertal.

Die fachliche Anleitung sowie die arbeitsbegleitende Betreuung der Menschen mit einer Schwerbe-

hinderung wird durch einen berufserfahrenen Gartenbaumeister sowie den im ecoverde-

Unternehmensverbund beschäftigten Diplom-Forstwirt und Diplom-Pädagogen Herrn Dirk

Binnewies sichergestellt.

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Die bisherigen Erfahrung mit der ecoverde Wuppertal GmbH & Co. KG und anderen im Garten- und

Landschaftsbau tätigen Integrationsprojekten belegen, dass die Tätigkeiten für Menschen mit einer

Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe des § 132 Abs. 2 SGB IX gut geeignet sind.

3.2.3. Wirtschaftlichkeit der ecoverde Wuppertal GmbH & Co. KG

Im Rahmen des Erweiterungsantrags der ecoverde Wuppertal GmbH & Co. KG hat das LVR-

Integrationsamt die Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte – FAF gGmbH mit der Beratung

und Begutachtung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens beauftragt.

In ihrer Stellungnahme vom 16.08.2011 kommt die FAF gGmbH zu folgenden Ergebnissen:

„Im Jahr 2010 gründete die Jakob Leonhards Söhne GmbH & Co. KG das Integrationsun-

ternehmen ecoverde GmbH & Co. KG haftungsbeschränkt Wuppertal, welches zunächst

Aufträge des Gesellschafters in der Grünpflege zum Abbau von Überstunden und Auf-

tragsspitzen übernahm und sich künftig auch an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen

soll.

Auslastung, Einsatzplanung und Preisgestaltung der ecoverde GmbH & CO. KG Wupper-

tal werden maßgeblich von der Jakob Leonhards Söhne GmbH & Co. KG bestimmt, so

dass zum einen eine hohe Abhängigkeit von der Auftragslage des Gesellschafters be-

steht, zum anderen das Integrationsunternehmen von der Branchenerfahrung und der

organisatorischen Nähe zum Auftraggeber profitieren kann.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation der Jakob Leonhards Söhne GmbH & Co.

KG ist als geordnet zu bewerten. Das laufende Jahr zeichnet sich gegenüber dem Vorjahr

durch zunehmende Umsätze und Gewinne aus, so dass dementsprechend auch das In-

tegrationsunternehmen in den ersten Monaten eine plangemäße Entwicklung verzeichne-

te.

Hinsichtlich der Marktperspektiven ist darauf hinzuweisen, dass der Branche eine Stabili-

tät bestätigt wird, insbesondere bei den einfachen Angeboten ist jedoch ein hoher Wett-

bewerbs- und Preisdruck zu verzeichnen. Das Integrationsunternehmen begegnet die-

sen Herausforderungen durch die Konzentration auf einfache, repetitive Tätigkeiten, so

dass im Zeitablauf durch Lernkurveneffekte Produktivitätssteigerungen erzielt werden

können.

Bisher wurden fünf sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze innerhalb des Integrati-

onsunternehmens geschaffen, drei Arbeitsplätze davon wurden mit schwerbehinderten

Mitarbeitern der Zielgruppe des § 132 SGBIX besetzt. Aufgrund der positiven Marktbe-

dingungen und der bisherigen Erfahrungen ist nunmehr geplant, zwei weitere schwerbe-

hinderte Mitarbeiter der Zielgruppe einzustellen. Neben der Nutzung der guten Auftrags-

lage soll zudem die Einrichtung eines Winterdienstes die Sicherstellung der Arbeitsplätze

gewährleisten.

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Die vorgelegte betriebswirtschaftliche Planung kann als branchenüblich eingestuft wer-

den und ist auch vor dem Hintergrund nachvollziehbar, dass die bisherigen Erfahrungen

belegen, dass die Nachteilsausgleiche die tatsächliche Minderleistung der schwerbehin-

derten Mitarbeiter kompensieren und insofern keine wesentlichen Abweichungen in der

Kostenstruktur gegenüber einem konventionellem Unternehmen auftreten.

Das mit dem Vorhaben einhergehende Investitionsvolumen umfasst 85 TEuro, so dass

eine anteilige Finanzierung durch Zuschüsse des LVR-Integrationsamtes bzw. des MAIS

i.H.v. 40 TEuro für die Schaffung von zwei weiteren Stellen für schwerbehinderte Men-

schen möglich wäre. Vorbehaltlich der Prüfung durch das LVR-Integrationsamt kommen

für die zwei Mitarbeiter/-innen zudem Nachteilsausgleiche gemäß § 27 SchwbAV sowie

die Pauschale für den besonderen Aufwand gemäß § 134 SGB IX in Betracht.

Da das geplante Erweiterungsvorhaben relativ hohe Chancen bei überschaubaren Risiken

bietet, ist u.E. eine Förderung des Vorhabens zu befürworten.“ (FAF gGmbH vom

16.08.2011)

3.2.4. Bezuschussung

3.2.4.1 Zuschüsse zu Investitionen

Für die Erweiterung der ecoverde Wuppertal GmbH & Co. KG um zwei Arbeitsplätze für Personen

der besonderen Zielgruppe des § 132 Abs. 2 SGB IX werden Investitionskosten in Höhe von

85.000,- € geltend gemacht. Darin enthalten sind Anschaffungskosten für ein Fahrzeug mit Anhä-

nger sowie einen Geräteträger mit Anbaugeräten für den Winterdienst, z.B. Schneeschild, Streuer.

Von den Investitionen in Integrationsprojekten können maximal 80% gefördert werden, die För-

derhöchstsumme ist begrenzt auf 20.000,- € pro neu geschaffenem Arbeitsplatz für den Personen-

kreis des § 132 Abs. 2 SGB IX. Danach kann die ecoverde Wuppertal GmbH & Co. KG zur Schaf-

fung von zwei neuen Arbeitsplatzes einen Zuschuss zu den Investitionen in Höhe von 40.000,- €

erhalten – dies entspricht 47% der Gesamtinvestitionen.

Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von 45.000,- € wird durch Eigenmittel abgedeckt. Die Siche-

rung des investiven Zuschusses erfolgt durch eine Bankbürgschaft.

3.2.4.2. Laufende Zuschüsse

Die Berechnung der laufenden Zuschüsse in Integrationsprojekten ist im Anhang ausführlich darge-

legt.

Die Personalkosten (PK) und die laufenden Zuschüsse für zwei Personen mit einer Schwerbehinde-

rung der besonderen Zielgruppe für das Jahr 2011 und die Folgejahre sind in der folgenden Tabelle

dargestellt. Als Einstellungsdatum wird der 01.10.2011 für die Berechnung zugrunde gelegt.

Die Berechnung der Zuschüsse von Seiten des LVR-Integrationsamtes erfolgt im Sinne haushalts-

planerischer Vorsicht in voller Höhe, d.h. auf der Basis von Vollzeitstellen. Da die ecoverde Wup-

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pertal GmbH & Co. KG jedoch auch die Einstellung einer Person mit einer Förderung nach dem Pro-

gramm „Übergang 500 Plus mit dem LVR-Kombilohn“ für Werkstatt-Wechsler oder mit Eingliede-

rungszuschüssen nach den SGB II oder III plant und in diesen Fällen keine oder geringere Zu-

schüsse des LVR-Integrationsamtes gezahlt werden, kann sich die Summe der laufenden Zuschüs-

se des LVR-Integrationsamtes reduzieren oder ganz entfallen.

Die Berechnung der Zuschüsse erfolgt in der Praxis anhand der tatsächlichen Löhne und Gehälter

und anhand des tatsächlichen Einstellungsdatums.

Tabelle 5: PK (jährliche Steigerung um 2%) und Zuschüsse

ab 10/2011 2012 2013 2014 2015

Personen 2 2 2 2 2

PK (AN-Brutto) 9.137,50 37.281,00 38.026,62 38.787,15 39.562,90

Zuschuss § 134 SGB IX 1.260,00 5.040,00 5.040,00 5.040,00 5.040,00

Zuschuss § 27 SchwbAV 2.741,25 11.184,30 11.407,99 11.636,15 11.868,87

Zuschüsse Gesamt 4.001,25 16.224,30 16.447,99 16.676,15 16.908,87

3.2.5. Bindungsfristen und Sicherheiten

Für den Zuschuss in Höhe von 40.000,- € wird für die zwei neu geschaffenen Arbeitsplätze eine

Bindungsfrist von 60 Monaten pro Arbeitsplatz festgelegt.

Der Investitionskostenzuschuss wird durch eine Bankbürgschaft abgesichert

3.2.6. Beschluss

Der Sozialausschuss beschließt die Erweiterung der ecoverde Wuppertal GmbH & Co. KG gem. §§

132 ff. SGB IX. Der Beschluss umfasst einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 40.000,- € zu den

Investitionskosten und laufende Zuschüsse gem. §§ 134 SGB IX und 27 SchwbAV in Höhe von bis

zu 4.001,25,- € für das Jahr 2011 und in den Folgejahren wie zuvor dargestellt.

Die Förderung erfolgt – soweit dies projekt- und personenbezogen möglich ist - unter Einbezug der

Förderprogramme „Integration unternehmen!“, „Übergang 500 Plus mit dem LVR-Kombilohn“, akti-

on 5 und der Förderung von Integrationsprojekten durch das LVR - Integrationsamt gem. §§ 132

ff. SGB IX.

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3.3. Marienborn Integration Catering gGmbH

3.3.1. Zusammenfassung

Die Marienborn Integration Catering gGmbH in Zülpich wurde am 01.10.2008 gegründet und als

Integrationsunternehmen gem. §§ 132 ff. SGB IX anerkannt. Alleiniger Gesellschafter der MIC

gGMbH ist die Marienborn gGmbH. Geschäftsführer der MIC gGmbH sind Herr Dieter Kesper und

Herr Joachim Klein. Die MIC gGmbH bietet mit insgesamt 17 sozialversicherungspflichtig beschäf-

tigten Personen, davon neun Menschen mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe

gem. § 132 Abs. 2 SGB IX Dienstleistungen in den Bereichen Gastronomie, Großküche, Catering

und Logistikdienstleistungen. Die MIC gGmbH hat einen Antrag auf Erweiterung um drei zusätzliche

Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132

Abs. 2 SGB IX und einen Zuschuss zu den Investitionskosten in Höhe von 48.000,- € gestellt. Eine

befürwortende betriebswirtschaftliche Stellungnahme der Fachberatung für Arbeits- und Firmenpro-

jekte – FAF gGmbH liegt vor (siehe Punkt 4.3.5.).

3.3.2. Marienborn Integration Catering gGmbH

Die Marienborn Integration Catering - MIC gemeinnützige GmbH ist ein rechtlich und wirtschaftlich

eigenständiges Unternehmen. Alleiniger Gesellschafter der MIC gemeinnützige GmbH ist die Ma-

rienborn gemeinnützige GmbH. Die MIC gemeinnützige GmbH wurde vom LVR-Sozialausschuss am

18.11.2008 als Integrationsprojekt gem. §§ 132 ff. SGB IX anerkannt.

Die Stiftung der Cellitinnen e. V. betreibt mit der Marienborn gemeinnützige GmbH im Großraum

Köln / Bonn mehrere Einrichtungen der Alten-, Behinderten- und Krankenhilfe. Die Marienborn

gemeinnützige GmbH hat insgesamt ca. 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu den einzelnen

Betriebsbereichen der Marienborn gemeinnützige GmbH gehören folgende Betriebsstätten:

− Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie / Kreis Euskirchen Standort Zülpich

− Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie / Rhein-Erft-Kreis Standort Hürth,

− Wohnverbund der Marienborn gemeinnützige GmbH im Kreis Euskirchen und dem

Rhein-Erft-Kreis,

− Altenzentrum St. Elisabeth / Kreis Euskirchen, Stadt Zülpich

− Pflegezentrum Hermann-Josef / Kreis Euskirchen, Nettersheim

− Altenzentrum St. Augustinus / Rhein-Erft-Kreis, Frechen-Königsdorf

− Altenheim Maria-Hilf / Rhein-Sieg - Kreis, Bornheim

− Altenheim Kloster Heisterbach / Rhein-Sieg-Kreis, Königswinter

− Altenheim St. Martin / Kreisfreie Stadt Köln ( Porz ),

− Altenheim St. Anno / Kreisfreie Stadt Köln ( Holweide ),

− Altenheim St. Katharina / Kreisfreie Stadt Köln ( Niehl ).

Durch den Betrieb von 11 (stationären und teil-stationären) Einrichtungen im Großraum Köln –

Bonn verfügt die Marienborn gemeinnützige GmbH bereits über vielfältige Erfahrungen in der Es-

sensproduktion und dem Betrieb von Kantinen und Cafeterien.

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Aus der Küche der MIC gGmbH werden – neben den eigenen Einrichtungen - zusätzlich Schulen,

Kindertagesstätten und externe Veranstaltungen beliefert. Zudem betreibt die MIC gGmbH einen

gastronomischen Betrieb im Euskirchener City-Forum.

3.3.3. Geschäftsfelder der MIC gGmbH

Die MIC gemeinnützige GmbH ist ein Integrationsprojekt im Bereich Gastronomie / Catering mit

drei Schwerpunkten:

− Betrieb eines Restaurants im Euskirchener City-Forum

− Bewirtung der Großveranstaltungen im City-Forum (pro Jahr ca. 20 Großveranstal-

tungen mit über 1.000 Gästen und ca. 20 Veranstaltungen mit bis zu 400 Gästen –

zuzüglich private Veranstaltungen, wie z.B. Abiturbälle u.a.)

− externes Catering, Schul- und Übermittagverpflegung

Im ersten Schritt der Unternehmensentwicklung hat die MIC gemeinnützige GmbH den gastronomi-

schen Betrieb des City-Forums der Stadt Euskirchen mit einem Restaurantbetrieb und dem Veran-

staltungsservice übernommen. Hinzu kommen weitere externe Catering- und Veranstaltungsauf-

träge. Zu den Leistungen der MIC gemeinnützige GmbH gehört auch die gesamte Logistik des Lie-

fer- und Servicebereiches gehören.

Da die Küche im Restaurant des City-Forum lediglich eine Kapazität von ca. 400 Essen hat, werden

bei Großveranstaltungen mit mehr Gästen (über 500 Gäste) Teilleistungen der Verpflegung extern,

z.B. in der Großküche des Marienborn-Verbundes erbracht werden und nach Euskirchen transpor-

tiert werden. Hier nutzt die MIC gemeinnützige GmbH die Synergieeffekte mit der Muttergesell-

schaft (Wareneinkauf, Personaleinsatz, Transport und Logistik).

Ausgehend von der Ursprungsplanung des Unternehmenskonzeptes der MIC gGmbH wurde im Jahr

2009 der nächste Entwicklungsschritt durch die Akquise und Belieferung weiterer externer Kunden

im Bereich der Mittagsverpflegung vollzogen.

Aus der Küche der MIC gGmbH werden nunmehr auch sechs Kindertagesstätten in Zülpich und

Euskirchen sowie die Marienschule in Euskirchen regelmäßig mit Mittagessen versorgt.

Aufgrund der Erfahrungen der MIC gGmbH über zwei volle Geschäftsjahre ist erkennbar, dass ein

Teil der genannten Geschäftsbereiche nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Aus diesem

Grund wird die MIC gGmbH die unterschiedlichen Geschäftsbereiche neu strukturieren bzw. abge-

ben oder in die Muttergesellschaft verlagern.

So wird die Organisation von Großveranstaltungen im Euskirchener City-Forum aufgegeben und die

Belieferung von Kindertagesstätten und Schulen in die Großküche der Marienborn gGmbH verla-

gert.

Dafür wird die MIC gGmbH für die Großküche der Marienborn gGmbH und zwei weitere Großküchen

und Kantinen von Einrichtungen des Marienborn-Verbundes Logistik- und Dienstleistungsaufgaben

übernehmen und in diesem Zusammenhang drei neue Arbeitsplätze für Menschen mit einer

Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX schaffen.

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3.3.4. Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung und arbeitsbegleitende Be-

treuung

Bislang beschäftigt die MIC gGmbH 17 reguläre sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – neun

dieser Personen sind anerkannt schwerbehindert und gehören zur besonderen Zielgruppe des §

132 Abs. 2 SGB IX.

Im Rahmen der Erweiterung sollen nun in der MIC gGmbH drei neue Arbeitsplätze für Menschen

mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX entstehen.

Die Personen mit einer Schwerbehinderung sind in der Küche, im Service des Restaurantbetriebs in

Euskirchen und in der Logistik (Transport- und Lieferdienste) eingesetzt. Die Erfahrungen des LVR-

Integrationsamtes und anderer Integrationsunternehmen in dieser Branche zeigen, dass diese Ar-

beitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung gut geeignet sind.

Die 3 neuen Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132

Abs. 2 SGB IX werden bei der MIC gGmbH für den Logistikbereich benötigt, d.h. es werden Tätig-

keiten in der Kommissionierung und Konfektionierung der Essenlieferungen, Beladen der Fahrzeuge

für das Liefergeschäft, Fahrer- und Beifahrertätigkeiten, sowie das Entladen der Fahrzeuge bei den

Kunden ausgeführt.

Die Arbeitsplätze sind grundsätzlich als Vollzeitarbeitsplätze vorgesehen - behinderungsbedingte

Teilzeitbeschäftigung wird jedoch ermöglicht. Die Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der MIC gemeinnützige GmbH erfolgt im Rahmen eines Haustarifes (AVR-MIC). Dieser ist an den

Tarif des Hotel- und Gaststättengewerbes (DeHoGa) angelehnt, enthält aber Sonderleistungen, wie

z.B. Rentenzusatzversorgung, die freiwillig erbracht werden.

Die arbeitsbegleitende Betreuung der Personen mit einer Schwerbehinderung bei der MIC gemein-

nützige GmbH wird durch einen eigenen psychosozialen- und arbeitsbegleitenden Dienst sicherge-

stellt. Dieser arbeitet in enger Kooperation mit der Sozialen Leitung des Betriebes und der Mutter-

gesellschaft. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MIC gemeinnützige GmbH werden be-

rufsbegleitende Qualifizierungen über die Einrichtungen des Marienborn-Verbundes angeboten und

durchgeführt.

3.3.5. Wirtschaftlichkeit der Erweiterung der MIC gGmbH

Im Rahmen des Erweiterungsantrags wurde die Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte –

FAF gGmbH mit der betriebswirtschaftlichen Beratung und Begutachtung der MIC gGmbH und des

Erweiterungsvorhabens beauftragt.

Insgesamt kommt die FAF gGmbH in ihrer Stellungnahme vom 04.08.2011 zu folgenden Ergebnis-

sen:

„Unter dem Namen Marienborn Integration Catering gGmbH wurde in 2008 ein Integra-

tionsunternehmen gegründet, dessen Leistungsprogramm zum einen das Catering der

Saalveranstaltungen des City-Forums Euskirchen und den Betrieb des dem City-Forum

angegliederten Restaurants (MIC´s Restaurant) umfasste. Im Rahmen einer Erweiterung

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der MIC gGmbH wurde zum anderen in 2009 die mittägliche Schulverpflegung sowie die

Kindergartenverpflegung übernommen.

Alleinige Gesellschafterin der MIC gGmbH ist die Marienborn gGmbH. Die Finanz- und

Vermögenslage der Marienborn gGmbH darf als geordnet bezeichnet werden und die be-

triebswirtschaftliche Situation ist äußerst positiv zu beurteilen.

Von 2008 bis 2010 wurden von der MIC gGmbH Defizite realisiert, die zu einem bilanziel-

len Fehlbetrag führten, welcher durch einen Rangrücktritt des Gesellschafters ausgegli-

chen wurde. In 2010 wurde ein Teilverzicht auf das Gesellschafterdarlehen seitens der

Marienborn gGmbH ausgesprochen. Die Verluste der Vorjahre und der Verlust 2010 wur-

den auf diesem Wege ausgeglichen und Anfang 2011 ist die MIC gGmbH somit wieder

mit dem ursprünglichem Stammkapital ausgestattet.

Es ist festzustellen, dass die Wirtschaftlichkeit des Saalgeschäfts nicht gewährleistet

werden konnte und hierdurch die tragende Säule des ursprünglichen Leistungspro-

gramms entfiel. Die erste Erweiterung der MIC im Bereich Schul-/Kindergartencatering

ging letztlich ebenfalls mit einer Erhöhung des Defizits einher.

Es ist aus heutiger Sicht eine Restrukturierung der Geschäftsbereiche und eine grundle-

gende Neuorientierung der MIC erforderlich. Ebenso ist die Implementierung von Pla-

nungs- und Steuerungsinstrumente notwendig, so dass künftig auf Fehlentwicklungen

frühzeitig reagiert werden kann.

Restrukturierungsmaßnahmen wurden bereits in die Wege geleitet. So werden künftig

keine Saalveranstaltungen in Eigeninitiative mehr durchgeführt und so dass ein kosten-

neutraler Betrieb des City-Forums erwartet wird. Die bestehenden Verträge zur Schul-

und Kindergartenverpflegung werden künftig von der Marienborn gGmbH übernommen.

Die MIC übernahm ferner am 1.1.2011 Logistikaufgaben für die neu errichtete zentrale

Großküche der Marienborn gGmbH am Standort Zülpich. Im Rahmen eines Management-

vertrages wurde zudem die Übernahme von zwei Großküchen mit angeschlossenen Cafe-

terien zum 01.01.2011 wirksam.

Für das Erweiterungsvorhaben sind Investitionen i.H.v. 60 T€ notwendig, die mit Mitteln

des LVR-Integrationsamtes und Eigenmitteln bzw. einem Gesellschafterdarlehen finan-

ziert werden sollen. Es ist geplant, drei weitere sozial-versicherungspflichtige Stellen für

Menschen mit Schwerbehinderung gemäß der Zielgruppe des § 132 SGB IX zu schaffen.

Eine Umsatz- und Gewinnplanung, die die vorgenannten Restrukturierungs- und Erweite-

rungsmaßnahmen erfasst, wurde seitens der MIC gGmbH nicht vorgelegt. Auf Basis der

Ist-Daten und der Marktgegebenheiten konnte im vorliegenden Fall aber seitens der FAF

eine Planung erstellt werden, aus der die Rentabilität und Liquidität des Vorhabens her-

vorgeht.

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Fazit:

Das Integrationsunternehmen kann zusammenfassend leider nicht auf einen gelungenen

Marktauftritt zurückblicken. Obwohl eine erfolgreiche Positionierung des Restaurants im

Umfeld eines stagnierenden Gastronomiemarktes und einer hohen lokalen Wettbewerbs-

intensität gelang, blieb die Durchführung des Catering im City-Forum/Stadt-Theater

Euskirchen sowie die Durchführung von Veranstaltungen aber defizitär. Ein kurz nach

der Gründung durchgeführtes Erweiterungsvorhaben blieb ebenfalls deutlich hinter den

Erwartungen zurück.

Hinsichtlich der betrieblichen Transparenz sowie im Hinblick auf das Controlling besteht

erheblicher Nachholbedarf und es wird erneut darauf hingewiesen, dass ohne diese

Steuerungsinstrumente eine zielorientierte Entwicklung eines diversifizierten Unterneh-

mens wie der MIC gGmbH nahezu unmöglich ist.

Eine Abkehr von den bisher defizitären Bereichen ist aber in jedem Fall zu befürworten

und die positiven Ergebnisse der ersten zwei Quartale des Jahres 2011 deuten darauf

hin, dass die Restrukturierungs- und Erweiterungsmaßnahmen in die richtige Richtung

weisen.

Auf Basis der erstmals positiven Ergebnisse im laufenden Jahr kann die Erweiterung

auch unter Berücksichtigung der genannten kritischen Punkte als erfolgversprechend

bezeichnet werden. Es können auf Unternehmensebene positive Ergebnisse erzielt und

somit die Arbeitplätze für weitere drei Menschen mit Schwerbehinderung gesichert wer-

den, so dass unter Berücksichtigung der genannten Chancen und Risiken eine Förderung

zu befürworten ist. Es wird allerdings empfohlen, quartalsweise eine aussagekräftige

BWA des Unternehmens einzufordern.“ (FAF gGmbH vom 04.08.2011)

Die Empfehlung der FAF gGmbH, quartalsweise die betriebswirtschaftlichen Auswertungen anzufor-

dern, wird der MIC gGmbH zur Bewilligungsauflage der geplanten Erweiterung gemacht – diese

werden regelmäßig vom LVR-Integrationsamt und der FAF gGmbH ausgewertet.

3.3.6. Bezuschussung

3.3.6.1. Zuschüsse zu Investitionen

Die MIC gGmbH hat im Rahmen des Erweiterungsantrags Gesamtinvestitionen in Höhe von

60.000,- € nachgewiesen. Darin enthalten sind Kosten für mehrere Wärmewagen und einen Klein-

transporter mit Anhänger.

Für die Schaffung von drei zusätzlichen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Personen der besonde-

ren Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX kann die MIC gGmbH einen Zuschuss in Höhe von

48.000,- € erhalten (Höchstzuschuss 20.000,- € pro neu geschaffenem Arbeitsplatz, aber maximal

90% der nachgewiesenen Kosten) – dies entspricht 80 % der Gesamtinvestitionskosten und einem

Zuschuss in Höhe von 16.000,- € pro Arbeitsplatz.

Der verbleibende Betrag wird aus Eigenmitteln finanziert.

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Die Absicherung des Zuschusses erfolgt über eine Gesellschafterbürgschaft der Marienborn gGmbH.

3.3.6.2. laufende Zuschüsse

Die Berechnung der laufenden Zuschüsse in Integrationsprojekten ist im Anhang ausführlich darge-

legt.

Die Berechnung der Zuschüsse von Seiten des LVR-Integrationsamtes erfolgt im Sinne haushalts-

planerischer Vorsicht in voller Höhe, d.h. auf der Basis von Vollzeitstellen. Da die MIC gGmbH je-

doch auch die Einstellung einer Person mit einer Förderung nach dem Programm „Übergang 500

Plus mit dem LVR-Kombilohn“ für Werkstatt-Wechsler oder mit Eingliederungszuschüssen nach den

SGB II oder III plant und in diesen Fällen keine oder geringere Zuschüsse des LVR-

Integrationsamtes gezahlt werden, kann sich die Summe der laufenden Zuschüsse des LVR-

Integrationsamtes reduzieren oder ganz entfallen.

Die Personalkosten (PK) und die laufenden Zuschüsse für den zusätzlichen Beschäftigten mit einer

Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe für das Jahr 2011 sowie die Folgejahre sind in der

folgenden Tabelle dargestellt. Für die Berechnung wurde als Einstellungsdatum der 01.10.2011

zugrunde gelegt.

Tabelle 6: PK (jährliche Steigerung um 1,5%) und Zuschüsse

ab 10/2011 2012 2013 2014 2015

Personen 3 3 3 3 3

PK (AN-Brutto) 11.428,50 46.628,28 47.560,85 48.512,06 49.482,30

Zuschuss § 134

SGB IX

1.890,00 7.560,00 7.560,00 7.560,00 7.560,00

Zuschuss § 27

SchwbAV

3.428,55 13.988,48 14.268,25 14.553,62 14.844,69

Zuschüsse Gesamt 5.318,55 21.548,48 21.828,25 22.113,62 22.404,69

3.3.7. Bindungsfristen und Sicherheiten

Für den Zuschuss in Höhe von 48.000,- € wird für drei neu geschaffene Arbeitsplätze eine Bin-

dungsfrist von jeweils 60 Monaten festgelegt.

Die Absicherung des Zuschusses erfolgt über eine Gesellschafterbürgschaft der Marienborn gGmbH.

3.3.8. Beschluss

Der Sozialausschuss beschließt die Erweiterung des Integrationsunternehmens Marienborn Integra-

tion Catering gGmbH gem. §§ 132 ff. SGB IX. Der Beschluss umfasst einen einmaligen Zuschuss in

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Höhe von 48.000,- € zu den Investitionskosten und laufende Zuschüsse gem. §§ 134 SGB IX und

27 SchwbAV in Höhe von bis zu 5.318,55,- € für das Jahr 2011 und in den Folgejahren wie zuvor

dargestellt.

Die Förderung erfolgt – soweit dies projekt- und personenbezogen möglich ist - unter Einbezug der

Förderprogramme „Integration unternehmen!“, „Übergang 500 Plus mit dem LVR-Kombilohn“, Ak-

tion 5 und der Förderung von Integrationsprojekten durch das Integrationsamt gem. §§ 132 ff.

SGB IX.

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- 24 -

3.4. renatec gGmbH

3.4.1. Zusammenfassung

Die renatec gemeinnützige Gesellschaft für Rehabilitation und Neue Arbeit mbH mit Sitz in Düssel-

dorf ist ein im Jahr 1986 gegründetes Tochterunternehmen des Gesellschafters Diakonie Düsseldorf

e.V.. Geschäftsführer der renatec gGmbH ist Herr Andre Schmidt. Im Jahr 2008 wurde die Abtei-

lung „fairhaus“ der renatec gGmbH als Integrationsabteilung gem. §§ 132 ff. SGB IX anerkannt.

Die Abteilung „fairhaus“ ist mit insgesamt 32 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen,

davon 14 Personen mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2

SGB IX in den Bereichen Gebraucht- und Neuwaren-, Gebraucht- und Neutextilien- sowie Ge-

brauchtmöbelhandel tätig. Die renatec gGmbH hat eine Erweiterung um fünf neue Arbeitsplätze für

Personen mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX und

einen Zuschuss zu den Investitionskosten in Höhe von 100.000,- € beantragt. Eine positive be-

triebswirtschaftliche Stellungnahme der Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte – FAF

gGmbH liegt vor (siehe Punkt 4.4.6.).

3.4.2. renatec - Gesellschaft für Rehabilitation und Neue Arbeit mbH

Die renatec – gemeinnützige Gesellschaft für Rehabilitation und Neue Arbeit mbH (renatec gemein-

nützige GmbH) ist ein Tochterunternehmen der Diakonie Düsseldorf. Alleingesellschafter ist die

Diakonie in Düsseldorf e.V. – der Vertreter der Gesellschafterin ist der Vorstandsvorsitzende der

Diakonie. Die renatec gemeinnützige GmbH hat einen alleinvertretungsberechtigten Geschäftsfüh-

rer, Herrn Andre Schmidt. Seit dem Jahr 2008 sind die unter dem Namen „fairhaus“ geführten Ge-

brauchtwarenkaufhäuser der renatec gGmbH eine anerkannte Integrationsabteilung gem. §§ 132

ff. SGB IX.

Die renatec gemeinnützige GmbH bietet arbeitsmarktnahe Qualifizierungen in diversen Berufsberei-

chen an. In den eigenen gemeinnützigen Zweckbetrieben im Einzelhandel, in der Logistik und in

verschiedenen Handwerken werden langzeitarbeitslose Menschen beschäftigt, trainiert, qualifiziert

und ausgebildet.

Ein Schwerpunkt der renatec gemeinnützige GmbH sind Beschäftigungsangebote für Menschen mit

einer Schwerbehinderung. Das sind neben den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen (siehe

unten) z.B. niedrigschwellige Beschäftigung, berufliche Orientierung, Berufsvorbereitung und Aus-

bildung. Die renatec gemeinnützige GmbH erfüllt als Gesamtunternehmen die gesetzliche Pflicht-

quote bei der Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung.

In der seit 2008 anerkannten Integrationsabteilung „fairhaus“ beschäftigt die renatec gGmbH ins-

gesamt 32 Personen auf sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen. 14 dieser Arbeitsplätze sind

mit Menschen mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX

besetzt.

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3.4.3. Das Konzept „fairhaus“

Die renatec gemeinnützige GmbH übernahm 1998 das diakonische Hilfswerk der Diakonie in Düs-

seldorf und baute es unter Einbeziehung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zu einem professionell

geführten „second-hand“ Kaufhaus aus.

Im Jahr 2000 entstand das erste „second-hand“-Kaufhaus in Düsseldorf unter dem Namen

fairhaus. Das Konzept sieht vor, gespendete Gebraucht- und Neuartikel für Bürgerinnen und Bürger

mit geringem Einkommen zu sozialen Preisen anzubieten. Die Menschen, die im fairhaus einkaufen,

werden in einem professionell geführten Geschäft mit Service bedient. Daher wird in den fairhaus-

Filialen viel Wert auf ein ansprechendes Erscheinungsbild und die Warenpräsentation gelegt. Die

fairhaus-Läden sind offen für alle Kunden, damit niemand sich bereits durch das Betreten des

fairhauses als bedürftig zu erkennen gibt. Durch die Einführung einer einheitlichen Kundenkarte –

der faircard – kann dennoch erfasst werden, wie groß der Anteil einkommensschwacher Kunden in

den fairhäusern ist. Je nach Einkommenssituation der faircard-Inhaber, erhalten diese einen ent-

sprechenden Preisnachlass, d.h. „Normalverdiener“ zahlen den am Produkt ausgezeichneten Preis,

Studenten, Rentner, u.a. erhalten einen kleinen prozentualen Preisnachlass, einkommensschwache

Kunden (ALG II – Empfänger, u.a.) erhalten einen hohen Preisnachlass. Dennoch besitzen alle die

gleiche faircard und müssen sich daher beim Einkauf an der Kasse nicht als bedürftig zu erkennen

zu geben.

Das fairhaus-Konzept hat sich in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich bewährt. Der Unterneh-

mensbereich wurde kontinuierlich durch weitere Filialen ausgebaut. Inzwischen laufen unter diesem

Markennamen vier Filialen im Stadtgebiet Düsseldorf. Hinzu kommt die Logistik mit Spendenabhol-

service, Lagerhaltung, Sortierung und Lieferservice. Das Sortiment umfasst Textilien, Hausrat,

elektrischen Haushaltsgeräten, Kleinmöbeln und diverse Aktionsartikel. Die angebotenen Artikel

sind nicht nur gebraucht, sondern zu einem Anteil von ca. 40% auch Neuware. Diese stammen

überwiegend aus gewerblichen Spenden.

Die Abläufe im fairhaus sind von der Spendenabholung bis zum Verkauf und der Auslieferung pro-

fessionell organisiert – die Warenströme werden durch ein EDV-basiertes Warenwirtschaftssystem

sowie eine Datenbank für die faircard erfasst und gesteuert. Die Betrieb fairhaus ist nach DIN Iso

9000 ff. zertifiziert.

3.4.4. Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung und arbeitsbegleitende

Betreuung

Im Zuge der Anerkennung als Integrationsabteilung der renatec gemeinnützige GmbH wurden in

der Abteilung „fairhaus“ der renatec gGmbH insgesamt 32 sozialversicherungspflichtige Personal-

stellen geschaffen, davon wurden 14 Arbeitsplätze mit Personen mit einer Schwerbehinderung der

besonderen Zielgruppe i. S. d. § 132 Abs. 2 SGB IX besetzt. Die Arbeitsplätze sind in der Regel

Vollzeitarbeitsplätze – Teilzeitbeschäftigung kann aber ermöglicht werden. Die Entlohnung der Mit-

arbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt nach dem Tarif des Einzelhandels.

Einen Großteil der neu entstandenen Arbeitsplätze hat die renatec in Zusammenarbeit mit der

ARGE Düsseldorf mit langzeitarbeitslosen Personen, die mit dem Förderinstrument JobPerspektive

gefördert werden, besetzt.

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Die Geschäfts- und Betriebsleitung des Bereiches fairhaus wird durch zwei langjährig im Einzelhan-

del erfahrene Kaufleute geführt. Die Filialleitungen der einzelnen fairhäuser werden ebenfalls durch

Einzelhandelskaufleute abgedeckt.

Für die arbeitsbegleitende Betreuung ist im Bereich der fairhäuser eine Personalstelle für einen

arbeitsbegleitenden-psychosozialen Dienst geschaffen worden.

Die Tätigkeiten im fairhaus sind für Menschen mit einer Schwerbehinderung der Zielgruppe des §

132 Abs. 2 SGB IX gut geeignet. Sowohl in den Kaufhäusern selbst, als auch in der Spendenabho-

lung, im Lager und im Lieferservice können Menschen mit einer Schwerbehinderung eingesetzt

werden. Dies bestätigen auch die langjährigen Erfahrungen des LVR-Integrationsamtes mit ähnli-

chen Konzepten anderer Integrationsprojekte, z.B. der gemeinnützigen Beschäftigungs- und Quali-

fizierungsgesellschaft Hephata mbH in Mönchengladbach (Hep-Shops).

3.4.5. Erweiterung der Abteilung „fairhaus“ der renatec gGmbH

Aufgrund der bislang guten Entwicklung der „fairhäuser“ soll nun der bestehende Möbelverkauf

deutlich ausgeweitet und eine weitere „fairhaus“-Filiale in Düsseldorf-Garath eröffnet werden.

Im Zuge dieser Erweiterung sollen neun neue und zusätzliche sozialversicherungspflichtige Perso-

nalstellen geschaffen werden, von denen fünf mit Personen mit einer Schwerbehinderung der be-

sonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX besetzt werden.

Die Tätigkeiten im erweiterten Möbelverkauf sowie der neuen Filiale in Düsseldorf-Garath werden

überwiegend im Bereich Verkauf, Verkaufshelferin / Verkaufshelfer und Lagerhelferin / Lagerhelfer

liegen.

3.4.6. Wirtschaftlichkeit der Abteilung „fairhaus“ und der geplanten Erweiterung

Anlässlich des Erweiterungsvorhabens wurde die Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte –

FAF gGmbH mit der Begutachtung der Entwicklung der Abteilung „fairhaus“ der renatec gGmbH

und des Erweiterungsvorhaben vom LVR-Integrationsamt beauftragt.

In ihrer Stellungnahme vom 03.08.2011 kommt die FAF gGmbH zu folgenden Ergebnissen:

„Unter dem Namen „fairhaus“ werden von der renatec gGmbH Second-Hand-Läden und

ein dazugehöriges Lager betrieben. Primäre Zielgruppe des fairhaus-Konzeptes sind Bür-

ger/-innen mit geringem Einkommen, die fairhaus-Läden sind aber offen für alle Kunden.

In 2008 wurde der Geschäftsbereich fairhaus in eine Integrationsabteilung umgewandelt

und es konnten zwischenzeitlich 14 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Men-

schen mit Schwerbehinderung gemäß der Zielgruppe des § 132 SGB IX geschaffen wer-

den.

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Zur Erlöslage der renatec gGmbH ist anzumerken, dass in 2010 rückläufige Einnahmen

aus arbeitsmarktpolitischen Programmen verzeichnet werden mussten, die Finanz-,

Vermögens- und Ertragslage ist aber weiterhin in jedem Fall positiv zu beurteilen.

Der Geschäftsbereich „fairhaus“ ist weiterhin der Hauptumsatzträger der renatec. Zur-

zeit werden sechs Filialen, die Logistik mit Spendenabhol-Service, die Lagerhaltung, die

Sortierung und der Lieferservice betrieben. Die Umsatzentwicklung der Integrationsab-

teilung verlief in den vergangenen Jahren positiv.

Im Plan-Ist-Abgleich wird deutlich, dass die Integrationsabteilung bisher einen weitge-

hend plangemäßen Umsatz erzielte und im Hinblick auf die Betriebsergebnisse Werte

erwirtschaftete, die deutlich über den Planwerten lagen. Höhere Personalkosten und

geringere Betriebskosten glichen sich dabei nahezu aus, entscheidend für das über den

ursprünglichen Erwartungen liegende Betriebsergebnis waren aber Personalkostenzu-

schüsse, die weit über der Planung lagen. Eine signifikante Reduzierung der Personal-

kostenzuschüsse ist allerdings absehbar, weitere Risiken hinsichtlich der Zuschüsse

können nicht ausgeschlossen werden.

Im Rahmen eines Erweiterungsvorhabens ist zum einen geplant, den Möbelverkauf in-

nerhalb der Integrationsabteilung zu erweitern. Zum anderen soll eine neue Filiale in

Düsseldorf-Garath eröffnet werden. Für das Vorhaben sind insgesamt Investitionen i. H.

v. 129 TEuro notwendig, die mit Mitteln des LVR-Integrationsamtes und des MAIS i.H.v.

100 TEuro sowie Eigenmitteln i.H.v. 29 TEuro finanziert werden sollen. Die Planung geht

von insgesamt neun sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätzen, davon fünf für Men-

schen mit Schwerbehinderung gemäß des § 132 SGB IX aus.

Die Marktgegebenheiten sind durch ca. 350 Sozialkaufhäuser, die sich häufig in Träger-

schaft kirchlicher Organisationen befinden, gekennzeichnet. Meist wird weitgehend auf

Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten sog. AGH-Kräfte und geringfügig Beschäftigte zu-

rückgegriffen, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze sind lediglich in geringem Um-

fang vorhanden.

Bezüglich des fairhaus-Konzeptes der renatec gGmbH darf durchaus von einem über den

Erwartungen angesiedeltem Erfolg gesprochen werden, da gegenüber anderen Sozial-

kaufhäusern eine weitgehende Unabhängigkeit von hoch bezuschussten Arbeitsplätzen

realisiert werden konnte.

Standort: Das Geschäftskonzept „fairhaus“ sieht vor, Läden in Stadtteilen anzusiedeln,

die einen hohen Anteil einkommensschwacher Kunden aufweisen. Die weiteren Erfolgs-

faktoren des Konzeptes, nämlich eine funktionierende Einkaufszone vor Ort und Dis-

count-Läden im näheren Umfeld, sind auch am neuen Standort Garath gegeben.

Die vorgelegte betriebswirtschaftliche Planung wurde im Rahmen der Beratung anhand

der Daten und Erfahrungen der bisherigen Filialen überarbeitet - sie ist schlüssig und

nachvollziehbar. Auch unter der pessimistischen Prämisse, dass künftig keine Personal-

kostenzuschüsse, sondern lediglich Nachteilsausgleiche und die Pauschale für den be-

sonderen Aufwand anfallen, kann die Integrationsabteilung einen positiven Cashflow

erwirtschaften.

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Zusammenfassend sind als Marktchancen und Unternehmensstärken die ausgewogene

Kapitalstruktur und Liquidität der renatec gGmbH, die stabilen und tendenziell zuneh-

menden Umsätze der fairhaus-Einzelhandelsbetriebe, die professionelle Organisation

und Warenpräsentation sowie das branchenerfahrene Leitungspersonal und die klare

Positionierung gegenüber Anbietern von Neuware im unteren Preissegment hervorzuhe-

ben.

Die Integrationsabteilung sieht sich aber auch Marktrisiken gegenüber, so der Abhängig-

keit von privaten und gewerblichen Spenden, dem Wettbewerb auf dem Restposten-

markt und den zu erwartenden rückläufigen Personalkostenzuschüssen.

Da aber selbst das Worst-Case Szenario aufgrund der bisherigen Umsatzentwicklung der

fairhaus-Filialen sowie vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der renatec

gGmbH zu bewältigen ist, sind die genannten Unternehmensstärken und Marktchancen

gegenüber den Schwächen und Risiken überzugewichten.

Die langfristige Sicherung von Arbeitplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung ist

vor diesem Hintergrund weiterhin zu erwarten, so dass eine Förderung des Erweite-

rungsvorhabens zu befürworten ist.“ (FAF gGmbH vom 24.05.2011).

3.4.7. Bezuschussung

3.4.7.1. Investitionen

Für das Erweiterungsvorhaben der Abteilung „Fairhaus“ der renatec gGmbH werden Gesamtinvesti-

tionskosten in Höhe von 129.000,- € veranschlagt. Darin enthalten sind die Kosten für die Ladenin-

nereinrichtung, Trockenausbau sowie Installationsarbeiten, Werbeschilder, Kassensysteme, Büro-

ausstattung, Alarmanlage, u.a..

Von den Investitionen (129.000,- €) in Integrationsprojekten können maximal 80% (103.200,- €)

gefördert werden, die Förderhöchstsumme liegt jedoch bei 20.000,- € pro neu geschaffenem Ar-

beitsplatz für schwerbehinderte Personen gem. § 132 Abs. 2 SGB IX.

Demnach kann der renatec gGmbH für 5 neue Arbeitsplätze ein Zuschuss in Höhe von 100.000,- €

(20.000,- € X 5 neue Arbeitsplätze) gezahlt werden.

Der Restbetrag der Anschaffungskosten wird von der renatec gGmbH aus Eigenmitteln finanziert.

Die Sicherung des investiven Zuschusses erfolgt über eine Bankbürgschaft.

3.4.7.2. laufende Zuschüsse

Die Berechnung der laufenden Zuschüsse in Integrationsprojekten ist im Anhang ausführlich darge-

legt.

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Die Personalkosten (PK) und die laufenden Zuschüsse für die fünf zusätzlichen Beschäftigten mit

einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe für das Jahr 2011 und die Folgejahre sind in

der folgenden Tabelle dargestellt. Für die Berechnung der Zuschüsse wurde der 01.10.2011 als

Einstellungsdatum zugrunde gelegt.

Die Berechnung der Zuschüsse von Seiten des LVR-Integrationsamtes erfolgt im Sinne haushalts-

planerischer Vorsicht in voller Höhe. Da die renatec gGmbH die Neueinstellung der zusätzlichen

Personen mit einer Schwerbehinderung plant und für diese auch Eingliederungsleistungen nach

dem Modell „Übergang 500 Plus mit dem LVR-Kombilohn“ für WfbM-Abgänger, SGB II oder III in

Anspruch nehmen wird und in diesen Fällen reduzierte oder keine Zuschüsse des LVR-

Integrationsamtes gezahlt werden, kann sich die Summe der laufenden Zuschüsse des LVR-

Integrationsamtes reduzieren oder ganz entfallen.

Tabelle 7: PK (jährliche Steigerung um 2%) und Zuschüsse

ab 10/2011 2012 2013 2014 2015

Personen 5 5 5 5 5

PK (AN-Brutto) 19.005,00 77.540,40 79.091,21 80.673,03 82.286,49

Zuschuss § 134 SGB IX 3.150,00 12.600,00 12.600,00 12.600,00 12.600,00

Zuschuss § 27 SchwbAV 5.701,50 23.262,12 23.727,36 24.201,91 24.685,95

Zuschüsse Gesamt 8.851,50 35.862,12 36.327,36 36.801,91 37.285,95

3.4.8. Bindungsfristen und Sicherheiten

Für den Zuschuss in Höhe von 100.000,- € wird für fünf neu zu schaffende Arbeitsplätze eine Bin-

dungsfrist von jeweils 60 Monaten pro Arbeitsplatz festgelegt.

Die Sicherung des investiven Zuschüsse erfolgt über eine Bankbürgschaft.

3.4.9. Beschluss

Der Sozialausschuss beschließt die Förderung der Erweiterung der Integrationsabteilung „fairhaus“

der renatec gGmbH gem. §§ 132 ff. SGB IX. Der Beschluss umfasst einen Zuschuss zu den Investi-

tionen in Höhe von 100.000,- € und laufende Zuschüsse gem. §§ 134 SGB IX und 27 SchwbAV in

Höhe von bis zu 8.851,50,- € für das Jahr 2011 und in den Folgejahren wie zuvor dargestellt.

Die Förderung erfolgt – soweit dies projekt- und personenbezogen möglich ist - unter Einbezug des

Landesprogramms „Integration unternehmen!“, sowie der Förderprogramme „Übergang 500 Plus

mit dem LVR-Kombilohn“, aktion 5 und der Förderung von Integrationsprojekten durch das LVR-

Integrationsamt gem. §§ 132 ff. SGB IX.

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4. Neugründungen bzw. Erstanerkennungen von Integrationsprojekten

4.1. GESA Wuppertal gGmbH 4.1.1. Zusammenfassung

Die Gesellschaft für Entsorgung, Sanierung und Ausbildung – GESA mbH wurde 1995 von der

Gefährdetenhilfe Wuppertal e.V. als eigenständige Gesellschaft gegründet. Geschäftsführer der

GESA gGmbH ist Herr Ulrich Gensch. Die GESA gGmbH ist in den Beschäftigungs- und Ausbildungs-

feldern Elektrorecycling, Holzenergiehof, Garten- und Landschaftsbau, Maler- und

Lackierergewerbe, Bauten- und Objektbeschichtung sowie Dienstleistungen für Altenhilfe, Schulen

und Kindergärten tätig. Die GESA gGmbH möchte den bestehenden Holzenergiehof in eine Integra-

tionsabteilung umwandeln und in diesem Bereich neue und zusätzliche Arbeitsplätze für Menschen

mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX schaffen. Für

die Schaffung der neuen Arbeitsplätze hat die GESA gGmbH einen Zuschuss zu den Investitions-

kosten in Höhe von 100.000,- € beantragt. Eine befürwortende betriebswirtschaftliche Stellung-

nahme der Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte – FAF gGmbH liegt vor (siehe Punkt

5.1.5.).

4.1.2. GESA gGmbH, Wuppertal

Die Gesellschaft für Entsorgung, Sanierung und Ausbildung – GESA mbH wurde 1995 von der

Gefährdetenhilfe Wuppertal e.V. als eigenständige Gesellschaft gegründet. Geschäftsführer der

GESA gGmbH ist Herr Ulrich Gensch. Die GESA gGmbH ist in den Beschäftigungs- und Ausbildungs-

feldern Elektrorecycling, Holzenergiehof, Garten- und Landschaftsbau, Maler- und

Lackierergewerbe, Bauten- und Objektbeschichtung sowie Dienstleistungen für Altenhilfe, Schulen

und Kindergärten tätig.

Die GESA gGmbH beschäftigt insgesamt 102 Personen in sozialversicherungspflichtiger Beschäfti-

gung und ca. 400 Personen in Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsaßnahmen. Mit derzeit vier be-

schäftigten Personen mit einer Schwerbehinderung erfüllt die Gesa gGmbH mit 3,9 % nicht die

gesetzlich geforderte Pflichtquote.

Aufgrund der bislang erfolgreichen Arbeit und der positiven wirtschaftlichen Entwicklung plant die

GESA gGmbH nun die Umwandlung einzelner, wirtschaftlich erfolgreicher Arbeitsbereiche in markt-

wirtschaftlich ausgerichtete Unternehmenseinheiten.

Dies dient einerseits dazu, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für schwerbehinderte Absol-

venten der eigenen Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu schaffen und damit diesen

Personen auch innerhalb der GESA gGmbH eine langfristige berufliche Perspektive zu ermöglichen.

Andererseits können wirtschaftlich erfolgreiche Produkte und Dienstleistungen so auch am freien

Markt angeboten werden. Produkte und Dienstleistungen, die mit öffentlich finanzierter Beschäfti-

gung oder Qualifizierung entstehen, müssen dagegen wettbewerbsneutral vermarktet werden.

Die GESA gGmbH möchte im Zuge dieser Neuausrichtung den bestehenden Holzenergiehof in eine

Integrationsabteilung umwandeln und in diesem Bereich neue und zusätzliche Arbeitsplätze für

Menschen mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX

schaffen.

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4.1.3. Die Abteilung Holzenergiehof der GESA gGmbH

Der Holzenergiehof der GESA gGmbH beschafft, be- und verarbeitet unterschiedliche Hölzer (Wald-

resthölzer, Bäume, Baumkronen, Baumschnittabfälle, u.a.) und stellt aus diesen biologische Fest-

brennstoffe, wie z.B. Scheitholz, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Holzpellets her und vertreibt diese

an gewerbliche und private Kunden.

Bislang ist in diesem Bereich eine hohe Anzahl Beschäftigter in sog. Arbeitsgelegenheiten nach dem

SGB II eingesetzt. Die sich daraus ergebende hohe personelle Fluktuation führt zu sehr starken

Schwankungen in der Produktivität und der Menge der vertriebsfertigen Produkte sowie zu einem

hohen Anteil an Handarbeit bzw. ineffektivem maschinellem Einsatz, da die Bedienung der Maschi-

nen eine gewisse Anlern- und Qualifizierungsphase benötigt.

Mit der Umstellung auf eine Integrationsabteilung mit dauerhaft sozialversicherungspflichtig be-

schäftigten Personen wird der Holzenergiehof den maschinellen Einsatz verstärken und durch die

Qualifizierung des Personals hinsichtlich der Maschinenbedienung / Wartung sowie der Arbeitsab-

läufe die Produktivität und Wirtschaftlichkeit deutlich steigern.

Letzteres ist für die wirtschaftliche Ausrichtung des Holzenergiehofes von entscheidender Bedeu-

tung, da mittlerweile ein großer Teil gewerblicher Kunden mit festen Verträgen beliefert wird und

dafür eine kontinuierliche Menge an Endprodukten zur Verfügung stehen muss. Da der Bereich der

gewerblichen Vermarktung der Holzbrennstoffe weiter ausgebaut werden soll, muss in diesem Zuge

auch der „Output“ an vertriebs-/verkaufsfertigen Produkten weiter gesteigert werden.

4.1.4. Arbeitsplätze für Menschen mit einer Behinderung und arbeitsbegleitende Betreu-

ung

Der Holzenergiehof der GESA gGmbH Wuppertal wird nach der Umstrukturierung zu einer Integra-

tionsabteilung über insgesamt zwölf sozialversicherungspflichtige Arbeitplätze verfügen. Davon

sollen fünf mit schwerbehinderten Personen der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX

neu besetzt werden.

Die sieben anderen Arbeitsplätze werden mit bereits bei der GESA gGmbH beschäftigten Personen

besetzt. Nach der Umstrukturierung und Neuschaffung von fünf zusätzlichen Arbeitsplätze für Per-

sonen mit einer Schwerbehinderung wird die GESA gGmbH insgesamt eine Beschäftigungsquote

von 8,4% aufweisen.

Die Tätigkeiten in der Integrationsabteilung des Holzenergiehofes der GESA gGmbH werden sein:

• Warenannahme

• Maschinelles Sägen und Spalten von Scheitholz

• Produktion, Siebung und (Um-) Lagerung von Holzhackschnitzeln

• Betrieb der Trocknungsanlagen

• Einsatz von Labortechnik zur Qualitätskontrolle

• Abfüllen und Wiegen von Holzpellets

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• Wiegen, Verpacken und Einlagern von Endprodukten

• Werkzeugwartung und –Instandsetzung

• Bestellannahme / Direktverkauf

• Disposition der Lieferungen

• Belieferung der Kunden.

Die Arbeitsplätze in der Integrationsabteilung der GESA gGmbH sind grundsätzlich als Vollzeitar-

beitsplätze angelegt – jedoch soll, wenn dies personenbezogen erforderlich ist, auch Teilzeitbe-

schäftigung angeboten werden. Die arbeitsbegleitende / psychosoziale Betreuung der Beschäftigten

mit einer Schwerbehinderung wird von einer qualifizierten Fachkraft der GESA gGmbH, die in der

Abteilung stundenweise eingesetzt wird, sichergestellt.

Die Entlohnung der Beschäftigten bei der GESA gGmbH erfolgt nach dem Bundesangestelltentarif in

kirchlicher Fassung – BAT-KF.

Aufgrund der bisherigen Erfahrung der GESA gGmbH und Vorgesprächen mit der ARGE und dem

Integrationsfachdienst Wuppertal sind die Arbeitsplätze auf dem Holzenergiehof der GESA gGmbH

für schwerbehinderte Personen der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX gut geeignet

– solange keine gravierenden körperliche Einschränkungen bestehen. Für Personen mit kognitiven

Einschränkungen oder psychischen Erkrankungen sowie Hörbehinderungen sind die Tätigkeiten gut

geeignet.

4.1.5. Wirtschaftlichkeit des Holzenergiehofes der GESA gGmbH

Im Rahmen des Antrages auf Einrichtung und Förderung der Integrationsabteilung Holzenergiehof

der GESA gGmbH gem. §§ 132 ff. SGB IX hat das LVR-Integrationsamt die Fachberatung für Ar-

beits- und Firmenprojekte – FAF gGmbH mit der Begutachtung der Wirtschaftlichkeit der Abteilung

beauftragt.

In ihrer Stellungnahme vom 20.07.2011 kommt die FAF gGmbH zu folgenden Ergebnissen und

Empfehlungen:

„Die GESA - Gemeinnützige Gesellschaft für Entsorgung, Sanierung und Ausbildung mbH

- aus Wuppertal plant die Umwandlung von Teilen des seit 2006 bestehenden Holz-

energiehofes in eine Integrationsabteilung. Das jetzige Leistungsprogramm besteht im

Wesentlichen aus der Beschaffung, der Herstellung und dem Vertrieb von biologischen

Festbrennstoffen sowie der Durchführung von Forstaufträgen für die Stadt Wuppertal

(Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekt im Auftrag der ARGE Wuppertal). Bisher

wird der Holzenergiehof mit sechs sozialversicherungspflichtig Beschäftigten,

sechs § 16 e SGB II Mitarbeitern, 20 Anleitern in Arbeitgelegenheiten nach dem SGB II

sowie 115 Beschäftigten in Arbeitgelegenheiten nach dem SGB II sog. AGH-Kräften be-

trieben.

Zukünftig soll die Beschaffung, die Herstellung und der Vertrieb von biologischen Fest-

brennstoffen (Scheitholz, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Holzpellets) vom Beschäfti-

gungs- und Qualifizierungsprojekt abgelöst und als Integrationsprojekt ausgebaut wer-

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den. In der Hauptsache vertreibt der Holzenergiehof Holzhackschnitzel an öffentliche

Institutionen auf Basis von langfristigen Verträgen (u. a. Stadtwerke).

Mit der Umwandlung in eine Integrationsabteilung und der damit einhergehenden Be-

schäftigung von sozialversicherungspflichtigem Personal soll eine Kontinuität in der Pro-

duktion erreicht werden, die bisher durch die Fluktuation im AGH-Projekt nicht erzielt

werden konnte. Dafür werden in einem ersten Schritt die maschinellen und später die

räumlichen Kapazitäten ausgebaut. Zur Verbesserung der Produktionsbedingungen wird

ein Maschinenpark für die Verarbeitung von Holzhackschnitzeln angeschafft und im drit-

ten Jahr eine neue Halle gebaut, deren Finanzierung die GESA übernimmt.

Die GESA geht aufgrund der langjährigen Erfahrung mit der Produktion von Festbrenn-

stoffen davon aus, dass eine weit höhere Produktivität durch eine Kontinuität im Perso-

nalbestand und den Einsatz von Maschinen erreicht werden kann. Gleichwohl wird die

geplante Verdoppelung der Produktivität als ambitioniert eingeschätzt.

Der Aufbau der Abteilung geht mit Investitionskosten in Höhe von 335 TEuro für Maschi-

nen und Umbauten einher. Neben den bereits beschäftigen Personen sollen fünf Mitar-

beiter mit einer Schwerbehinderung gemäß des § 132 SGB IX eingestellt werden.

Die eingereichte Kostenstellenauswertung 2010 des Holzenergiehofes kann aufgrund der

bisherigen Aufstellung als reines AGH-Projekt mit hoher Förderung, Anleitungskräften

und weiteren Projekten nicht unter wirtschaftlichen Maßstäben ausgewertet werden. Der

Holzenergiehof erzielte einen Fehlbetrag in 2010, was u. a. auf hohe Umlagen zurück-

zuführen ist. Der Beschäftigungsförderungsteil im Bereich Grünpflege und Forstarbeiten

soll nach wie vor bestehen bleiben (Zusage über eine Fortsetzung der Förderung be-

steht).

Auf Basis der bestehenden Umsätze (rund 952 TEuro) und der bisherigen Kostenstruktur

ist eine Planung für die Integrationsabteilung aufgestellt worden, die nur die Kosten für

die Produktion der Festbrennstoffe berücksichtigt. Alle Sondereffekte wie Einnahmen

aus AGH-Förderung, Anleitungspersonal oder Umlagen sind unberücksichtigt geblieben

bzw. reduziert worden.

Die Integrationsabteilung rechnet mit einer Aufbau- und Anlaufphase, die die GESA

überbrücken kann. Die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Vermögens- und Liquidi-

tätslage der GESA kann in jeglicher Hinsicht als überaus positiv gewertet werden. Der

Träger verfügt über eine sehr hohe Eigenkapitalquote, hohe liquide Mittel und erwirt-

schaftet Überschüsse. Dementsprechend können ausreichende Mittel für Investitionen

und zur Sicherung der Liquidität für die Integrationsabteilung zur Verfügung gestellt

werden, um die Umstrukturierungsphase von einem AGH-Projekt in eine wirtschaftlich

ausgerichtete Integrationsabteilung zu finanzieren.

Intensive Recherchen der Projektverantwortlichen und der FAF gGmbH zum Um-

feld/Standort und zum Marktpotential lassen den Schluss zu, dass Marktchancen für ei-

nen Ausbau des Kundenstamms bestehen. Zum einen wächst die Nachfrage nach biologi-

schen Festbrennstoffen seit Jahren stetig, zum anderen kann aufgrund der Energiewen-

de ein weiterer Nachfrageschub nach energetischen Brennstoffen erwartet werden. Die

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Beschaffung des Holzes unterliegt allerdings Preisschwankungen, jedoch konnte die

GESA mit dem städtischen Forstamt Wuppertal langfristige Verträge über Abnahmemen-

gen und Preise verhandeln. Als Wettbewerber sind Baumärkte, regionale Brennholzhänd-

ler und Landwirte zu nennen, wobei diese sich eher auf den Privatkundenmarkt konzent-

rieren (Pellets, Scheitholz).

Die betriebswirtschaftlichen Planungen sind nachvollziehbar. Die Umsatzsteigerungen

sind gemessen an den jetzigen Umsätzen als moderat einzuschätzen. Unter Annahme der

geplanten Produktivitätssteigerung, können ab dem zweiten Jahr positive Ergebnisse

nach Sonderposten und ein positiver Cashflow zur Deckung der Tilgung erzielt werden.

Das Vorhaben ist förderungswürdig: die GESA hat sich mit dem Holzenergiehof am Markt

etabliert, sie verfügt über ausreichende Kundenkontakte und finanzielle Mittel, so dass

die Professionalisierung gelingen kann und damit langfristig Arbeitsplätze für Menschen

mit Schwerbehinderung gesichert werden können.“ (FAF gGmbH 20.07.2011)

4.1.6. Bezuschussung

4.1.6.1. Zuschüsse zu Investitionen

Für die Anerkennung und Förderung der Abteilung Holzenergiehof der GESA gGmbH als Integrati-

onsabteilung gem. §§ 132 ff. SGB IX und die Schaffung von fünf neuen und zusätzlichen Arbeits-

plätzen für Menschen mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe des § 132 Abs. 2

SGB IX werden Investitionskosten in Höhe von 335.000,- € geltend gemacht.

Darin enthalten sind Kosten für Maschinen, ein Lieferfahrzeug, Gabelstapler, Anhänger sowie Aus-

stattung von Büro- und Sozialräumen.

Für die Schaffung von fünf zusätzlichen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Personen der besonde-

ren Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX kann die GESA gGmbH einen Zuschuss in Höhe von

100.000,- € erhalten (Höchstzuschuss 80 % der Investitionskosten, aber höchstens 20.000,- € pro

Arbeitsplatz) – dies entspricht 29,9% der Gesamtinvestitionskosten.

Der verbleibende Betrag in Höhe von 235.000,- € wird aus Eigenmitteln bzw. einem Bankdarlehen

finanziert – die Besicherung des Zuschusses erfolgt durch eine Bankbürgschaft.

4.1.6.2. laufende Zuschüsse

Die Berechnung der laufenden Zuschüsse in Integrationsprojekten ist im Anhang ausführlich darge-

legt.

Die Personalkosten (PK) und die laufenden Zuschüsse für die fünf zusätzlichen Beschäftigten mit

einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe für das Jahr 2011 und die Folgejahre sind in

der folgenden Tabelle dargestellt. Für die Berechnung der Zuschüsse wurde der 01.10.2011 als

Einstellungsdatum zugrunde gelegt.

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Die Berechnung der Zuschüsse von Seiten des LVR-Integrationsamtes erfolgt im Sinne haushalts-

planerischer Vorsicht in voller Höhe und auf der Basis von Vollzeitstellen. Da die GESA gGmbH die

Neueinstellung der zusätzlichen Personen mit einer Schwerbehinderung plant und für diese auch

Eingliederungsleistungen nach dem Modell „Übergang 500 Plus mit dem LVR-Kombilohn“ für WfbM-

Abgänger, SGB II oder III in Anspruch nehmen wird und in diesen Fällen reduzierte oder keine

Zuschüsse des LVR-Integrationsamtes gezahlt werden, kann sich die Summe der laufenden Zu-

schüsse des LVR-Integrationsamtes reduzieren oder ganz entfallen.

Tabelle 8: PK (jährliche Steigerung um 2%) und Zuschüsse

ab 10/2011 2012 2013 2014 2015

Personen 5 5 5 5 5

PK (AN-Brutto) 29.280,00 119.462,40 121.851,65 124.288,68 126.774,45

Zuschuss § 134 SGB IX 3.150,00 12.600,00 12.600,00 12.600,00 12.600,00

Zuschuss § 27 SchwbAV 8.784,00 35.838,72 36.555,49 37.286,60 38.032,34

Zuschüsse Gesamt 11.934,00 48.438,72 49.155,49 49.886,60 50.632,34

4.1.7. Bindungsfristen und Sicherheiten

Für den Zuschuss in Höhe von 100.000,- € wird für fünf neu zu schaffende Arbeitsplätze eine Bin-

dungsfrist von jeweils 60 Monaten pro Arbeitsplatz festgelegt.

Die Absicherung des Zuschusses erfolgt über eine Bankbürgschaft.

4.1.8. Beschluss

Der Sozialausschuss beschließt die Anerkennung und Förderung der Integrationsabteilung Holz-

energiehof der GESA gGmbH gem. §§ 132 ff. SGB IX. Der Beschluss umfasst einen Zuschuss zu

den Investitionen in Höhe von 100.000,- € und laufende Zuschüsse gem. §§ 134 SGB IX und 27

SchwbAV in Höhe von bis zu 11.934,- € für das Jahr 2011 und in den Folgejahren wie zuvor darge-

stellt.

Die Förderung erfolgt – soweit dies projekt- und personenbezogen möglich ist - unter Einbezug des

Landesprogramms „Integration unternehmen!“, sowie der Förderprogramme „Übergang 500 Plus

mit dem LVR-Kombilohn“, Einstellungsprämie nach aktion 5 und der Förderung von Integrations-

projekten durch das LVR-Integrationsamt gem. §§ 132 ff. SGB IX.

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4.2. Diversa gGmbH, Moers

4.2.1. Zusammenfassung

Die Diversa gGmbH in Moers wurde im Jahr 2006 vom Gesellschafter sci:moers gGmbH gegründet

und beim Amtsgericht Moers unter HRB 3272 ins Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer der

Diversa gGmbH ist Herr Detlef Aretz. Die Diversa gGmbH betreibt eine zentrale Großküche, in der

täglich bis zu 800 Essen produziert und in einem Betriebsrestaurant und 13 Schulen bzw. Kinder-

gärten der Region ausgegeben werden. Im Zuge einer kurzfristig geplanten Umstellung der beste-

henden Küche auf eine Cook&Chill-Großküche wird die Diversa gGmbH zwei weitere Stellen für

Personen mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX

schaffen, so dass insgesamt sieben Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein werden,

davon drei Menschen mit einer Schwerbehinderung. Für die Neuschaffung von zwei Arbeitsplätzen

und die Sicherung eines Arbeitsplatzes für Personen mit einer Schwerbehinderung gem. § 132 Abs.

2 SGB IX beantragt die Diversa gGmbH einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 55.000,- €.

Eine positive betriebswirtschaftliche Stellungnahme der Fachberatung für Arbeits- und Firmenpro-

jekte – FAF gGmbH liegt vor (siehe Punkt 5.2.4.).

4.2.2. Die Diversa gGmbH, Moers

Die Diversa gGmbH in Moers wurde im Jahr 2006 vom Gesellschafter sci:moers gGmbH gegründet

und beim Amtsgericht Moers unter HRB 3272 ins Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer der

Diversa gGmbH ist Herr Detlef Aretz.

Beide Unternehmen, die sci:moers gGmbH und die Diversa gGmbH gehören zum Verbund des Ser-

vice Civil International Moers e.V., der Angebote in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Ausbil-

dung und Arbeitsförderung, Behindertenhilfe / betreutes Wohnen sowie Stadtteilarbeit und weitere

Projekte vorhält. Gesellschafter der sci:moers gGmbH ist der Service Civil International Moers e.V.

Während die sci:moers gGmbH als Träger von Kindertageseinrichtungen, Jugendsozialzentren und

einem Betriebshof fungiert, wurde die Diversa gGmbH mit dem Ziel der dauerhaften Schaffung

sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung gegründet.

Die Diversa gGmbH betreibt derzeit mit fünf sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen,

davon eine Person mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2

SGB IX eine zentrale Großküche im kommunalen Rechenzentrum in Moers, in der täglich bis zu 800

Essen produziert und in dem Betriebsrestaurant des Rechenzentrums und 13 Schulen bzw. Kinder-

gärten der Region ausgegeben werden.

Dabei unterhält die Diversa gGmbH mit eigenem Personal nur die Produktionsküche – die Logistik

der Essenauslieferung und Ausgabe in den Schulen und Kindergärten erfolgt über das Personal der

sci:moers gGmbH. Die letztgenannten Tätigkeiten werden derzeit überwiegend von geringfügig

Beschäftigten ausgeführt. Es ist jedoch geplant, durch Umorganisation der Arbeitsabläufe auch

einen Teil dieser Tätigkeiten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln.

Aufgrund der begrenzten Erweiterungskapazität und der nicht mehr zeitgemäßen Ausstattung der

vorhandenen Küche plant die Diversa gGmbH nun die Umstellung der bisherigen Küche auf das

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sog. Cook&Chill-Verfahren, welches für die Belieferung externer Kunden besser geeignet ist, als

das klassische Cook&Serve-Verfahren.

Damit werden in der bestehenden Küche auch Potentiale für eine Erweiterung der Essenskapazität

erschlossen.

Mittel- bis langfristig ist jedoch geplant, für die Diversa gGmbH eine Küche mit größeren Kapazitä-

ten und moderner Ausstattung zu suchen oder eine entsprechende Küche selber zu errichten. Um

dies ermöglichen zu können, soll nun in einem ersten Ausbauschritt der Kundenkreis der Diversa

gGmbH vergrößert werden, um eine bessere Planungsgrundlage für den zweiten Entwicklungs-

schritt zu haben.

Im Zuge der kurzfristig geplanten Umstellung der bestehenden Küche auf eine Cook&Chill-

Großküche wird die Diversa gGmbH zwei weitere Stellen für Personen mit einer Schwerbehinderung

der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX schaffen, so dass insgesamt sieben Personen

sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein werden, davon drei Menschen mit einer Schwerbehin-

derung.

4.2.3. Arbeitsplätze für Menschen mit einer Behinderung und arbeitsbegleitende Betreu-

ung

In dem bestehenden Küchenbetrieb der Diversa gGmbH sind derzeit fünf Personen sozialversiche-

rungspflichtig beschäftigt, darunter eine Person mit einer Schwerbehinderung der besonderen Ziel-

gruppe des § 132 Abs. 2 SGB IX. Zwei weitere Stellen für Menschen mit einer Schwerbehinderung

der besonderen Zielgruppe des § 132 Abs. 2 SGB IX sollen neu und zusätzlich geschaffen werden.

die Menschen mit einer Schwerbehinderung sollen bei der Diversa gGmbH in unterschiedlichen

Tätigkeiten in der Vorbereitungsküche, der Zubereitungsküche und im Betriebsrestaurant einge-

setzt werden.

Die Arbeitsplätze bei der Diversa gGmbH sind Vollzeitarbeitsplätze, die nach dem Tarifvertrag Nah-

rung, Genuss und Gasstätten – NGG zuzüglich freiwilliger Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Jahres-

sonderzahlung) entlohnt werden. Die arbeitsbegleitende / psychosoziale Betreuung der Menschen

mit einer Schwerbehinderung erfolgt über eine qualifizierte Fachkraft der Schwestergesellschaft

sci:moers gGmbH gegen Rechnungslegung.

Zur Personalgewinnung hat die Diversa gGmbH bereits Kontakte zum sci:moers gGmbH, zu den

Caritas Werkstätten Niederrhein und dem Integrationsfachdienst aufgenommen.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen der Diversa gGmbH mit der Beschäftigung von Menschen mit

einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX und den Erfahrun-

gen des LVR-Integrationsamtes mit Unternehmen vergleichbarer Branche kann gesagt werden,

dass die Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe gem.

§ 132 Abs. 2 SGB IX gut geeignet sind.

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4.2.4. Wirtschaftlichkeit der Diversa gGmbH

Im Rahmen des Antrages auf Anerkennung und Förderung der Diversa gGmbH als Integrationsun-

ternehmen gem. §§ 132 ff. SGB IX hat das LVR-Integrationsamt die Fachberatung für Arbeits- und

Firmenprojekte – FAF gemeinnützige GmbH mit der Begutachtung der Wirtschaftlichkeit des Unter-

nehmens beauftragt.

In ihrer Stellungnahme vom 12.08.2011 kommt die FAF gemeinnützige GmbH zu folgenden Ergeb-

nissen:

„Bei der Diversa gGmbH mit Sitz in Moers handelt es sich um ein Unternehmen des Ser-

vice Civil International Moers e.V., einer lokalen Institution der weltweiten Bewegung

des Service Civil International (sci). Der Service Civil International Moers e.V. ist alleini-

ger Gesellschafter der sci:moers - gemeinnützige Gesellschaft für Einrichtungen und Be-

triebe sozialer Arbeit mbH, welche als anerkannter gemeinnütziger Träger und Mitglied

im Paritätischen Wohlfahrtsverband tätig ist. Die sci: moers gGmbH wiederum ist alleini-

ger Gesellschafter der Diversa gGmbH.

Die Diversa gGmbH wurde mit dem Ziel gegründet, die Schulverpflegung in den Schulen

zu übernehmen, in denen die sci.moers gGmbH den offenen Ganztag betreibt.

Das Unternehmen produziert in der Kantinenküche des kommunalen Rechenzentrums

Niederrhein und betreibt auch dort die Ausgabeküche, während die sci:moers gGmbH die

Ausgabe an den Schulen gewährleistet. Künftig soll die gesamte Ausgabe der Speisen in

den Geschäftsbereich der Diversa gGmbH fallen.

Die Finanz- und Vermögenslage der Diversa gGmbH und des Service Civil International

Moers e.V. sind geordnet, die des Gesellschafters sci:moers gGmbH ist zudem durch ei-

nen hohen Eigenkapitalanteil gekennzeichnet. Hinsichtlich der Ertragslage der Diversa

GmbH ist darauf hinzuweisen, dass bis zum Jahre 2008 Jahresfehlbeträge hingenommen

werden mussten, 2009 und 2010 wurden erstmals Überschüsse erzielt - diese können

angesichts der Gesellschaftsgröße und der Gesamtumsatzahlen als gut bezeichnet wer-

den. Auf Basis aktueller Daten (betriebswirtschaftliche Auswertungen von 01-06/2011)

darf davon ausgegangen werden, dass sich die positive Entwicklung des Unternehmens

auch in 2011 fortsetzt und sowohl Umsatz- als auch Gewinnsteigerungen gegenüber dem

Vorjahr erzielt werden können.

Die Diversa GmbH plant nunmehr zum einen die Anerkennung als Integrationsunter-

nehmen, zum anderen soll die Produktion aufgrund der begrenzten Kapazität der Kanti-

nenküche des kommunalen Rechenzentrums Niederrhein künftig in einer neu errichteten

Küche im Schulzentrum Moers erfolgen. Vom bisherigen Cook&Serve-Verfahren soll zu-

dem auf das Cook&Chill-Verfahren umgestellt werden.

Das Integrationsunternehmen soll zunächst insgesamt mit neun Mitarbeitern besetzt

werden. Von den sieben sozialversicherungspflichtigen Stellen entfallen drei sozialversi-

cherungspflichtige Stellen auf Menschen mit Schwerbehinderung gemäß der Zielgruppe

des § 132 SGB IX (Quote 43%).

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Für das Vorhaben sind Investitionen i.H.v. ca. 70 TEuro notwendig, die mit Mitteln des

LVR-Integrationsamtes bzw. MAIS und Eigenmitteln finanziert werden sollen. In dem

Integrationsunternehmen erfolgt zum einen die Schaffung von zwei sozialversiche-

rungspflichtige Stellen für Menschen mit Schwerbehinderung gemäß der Zielgruppe des

§ 132 SGB IX und zum anderen die Sicherung einer Stelle für eine schwerbehinderte Mit-

arbeiterin gemäß der Zielgruppe des § 132 SGB IX.

Die Zusammenführung folgender Stärken und Schwächen des Unternehmens und der

Chancen und Risiken des Marktes führt zur Gesamtbeurteilung des Vorhabens:

Das Unternehmen hat in der Vergangenheit bewiesen, dass es die Schulverpflegung in

betriebswirtschaftlicher Hinsicht rentabel gestalten kann. Aus heutiger Sicht deuten die

Indikatoren darauf hin, dass dies auch im Rahmen eines Integrationsunternehmens der

Fall sein wird.

Die Wettbewerbsintensität innerhalb der Branche nimmt weiter zu und stellt für die

Marktteilnehmer ein Risiko dar. Die Wachstumsraten der Branche und die Nachfrage

nach Schul- und Kantinenverpflegung lassen den Markt aber weiterhin attraktiv erschei-

nen.

Die vorgelegten Planungsrechnungen sind weitgehend nachvollziehbar und korrespon-

dieren mit den bekannten Ist-Werten des Unternehmens.

Die Gewinn- und Verlustplanung für den Betrachtungszeitraum geht vom ersten Jahr an

von positiven Ergebnissen aus, das Eigenkapital wird weiter gestärkt und Liquidität ist in

ausreichendem Maße im Unternehmen vorhanden.

Der Cashflow weist von Beginn an positive Werte auf und ermöglicht die Re-Investition

in die beschafften Wirtschaftsgüter nach Ablauf der Abschreibungsphase. Der Break-

Even-Umsatz liegt unter dem zurzeit realisierten Umsatz, so dass angesichts der Rah-

menbedingungen und unter Berücksichtigung der genannten Chancen und Risiken eine

Förderung des Vorhabens zu empfehlen ist.“ (FAF gemeinnützige GmbH vom

12.08.2011)

4.2.5. Bezuschussung

4.2.5.1. Zuschüsse zu Investitionen

Für die Anerkennung der Diversa gGmbH als Integrationsunternehmen gem. §§ 132 ff. SGB IX und

die Neuschaffung von zwei Arbeitsplätzen sowie die Sicherung eines Arbeitsplatzes für Menschen

mit einer Schwerbehinderung der besonderen Zielgruppe des § 132 Abs. 2 SGB IX werden Investi-

tionskosten in Höhe von 70.000,- € geltend gemacht.

Darin enthalten sind Kosten für ein Transportfahrzeug mit Kühlkofferaufbau, Küchenausstattungs-

gegenstände, wie z.B. sog. SelfCookingCenter sowie ein küchenspezifisches EDV-Programm.

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Für die Neuschaffung von zwei zusätzlichen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Personen der be-

sonderen Zielgruppe gem. § 132 Abs. 2 SGB IX sowie die Sicherung eines bestehenden Arbeits-

platzes kann die Diversa gGmbH einen Zuschuss in Höhe von 55.000,- € erhalten (Höchstzuschuss

80 % der Investitionskosten, aber höchstens 20.000,- pro neu geschaffenem bzw. höchstens

15.000,- pro gesichertem Arbeitsplatz) – dies entspricht 78,5 % der Gesamtinvestitionskosten.

Der verbleibende Betrag in Höhe von 15.000,- € wird aus Eigenmitteln finanziert – die Besicherung

des Zuschusses erfolgt durch eine Bankbürgschaft.

4.2.5.2. laufende Zuschüsse

Die Berechnung der laufenden Zuschüsse in Integrationsprojekten ist im Anhang ausführlich darge-

legt.

Die Personalkosten (PK) und die laufenden Zuschüsse für die 3 Beschäftigten mit einer Schwerbe-

hinderung der besonderen Zielgruppe für das Jahr 2011 und die Folgejahre sind in der folgenden

Tabelle dargestellt. Für die Berechnung der Zuschüsse wurde der 01.10.2011 als Anfangsdatum

zugrunde gelegt.

Die Berechnung der Zuschüsse von Seiten des LVR-Integrationsamtes erfolgt im Sinne haushalts-

planerischer Vorsicht in voller Höhe und auf der Basis von Vollzeitstellen. Da die Diversa gGmbH

die Neueinstellung der zwei zusätzlichen Personen mit einer Schwerbehinderung plant und für diese

auch Eingliederungsleistungen nach dem Modell „Übergang 500 Plus mit dem LVR-Kombilohn“ für

WfbM-Abgänger, SGB II oder III in Anspruch nehmen wird und in diesen Fällen reduzierte oder

keine Zuschüsse des LVR-Integrationsamtes gezahlt werden, kann sich die Summe der laufenden

Zuschüsse des LVR-Integrationsamtes reduzieren oder ganz entfallen.

Tabelle 9: PK (jährliche Steigerung um 2%) und Zuschüsse

10/2011 2012 2013 2014 2015

Personen 3 3 3 3 3

PK (AN-Brutto) 12.564,99 51.261,12 52.286,34 53.332,07 54.398,71

Zuschuss § 134 SGB IX 1.890,00 7.560,00 7.560,00 7.560,00 7.560,00

Zuschuss § 27 SchwbAV 3.769,20 15.378,34 15.685,90 15.999,62 16.319,61

Zuschüsse Gesamt 5.659,20 22.938,34 23.245,90 23.559,62 23.879,61

4.2.6. Bindungsfristen und Sicherheiten

Für den Zuschuss in Höhe von 55.000,- € wird für die 2 neuen Arbeitsplätze und einen bestehen-

den Arbeitsplatz eine Bindungsfrist von jeweils 60 Monaten pro Arbeitsplatz festgelegt.

Die Absicherung des Zuschusses erfolgt über eine Bankbürgschaft.

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4.2.7. Beschluss

Der Sozialausschuss beschließt die Anerkennung und Förderung der Diversa gGmbH als Integrati-

onsunternehmen gem. §§ 132 ff. SGB IX. Der Beschluss umfasst einen Zuschuss zu den Investitio-

nen in Höhe von 55.000,- € und laufende Zuschüsse gem. §§ 134 SGB IX und 27 SchwbAV in Höhe

von bis zu 5.659,20,- € für das Jahr 2011 und in den Folgejahren wie zuvor dargestellt.

Die Förderung erfolgt – soweit dies projekt- und personenbezogen möglich ist - unter Einbezug des

Landesprogramms „Integration unternehmen!“, sowie der Förderprogramme „Übergang 500 Plus

mit dem LVR-Kombilohn“, Einstellungsprämie nach aktion 5 und der Förderung von Integrations-

projekten durch das LVR-Integrationsamt gem. §§ 132 ff. SGB IX.

In Vertretung

H o f f m a n n – B a d a c h e