Belichtung von Wohn- und Arbeitsräumen im Dachgeschoß · PDF fileEinleitung Die Belichtung von Aufenthaltsräumen wird in den jeweiligen Landesbauord-nungen durch Mindestforderungen

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    Vorwort

    Dieser Beitrag basiert auf der Schriften-reihe des Informationsdienstes frneuzeitliches Bauen e.V., Bonn

    d-extrakt Arbeitsheft 11Belichtung von Wohn- und

    Arbeitsrumen im Dachgescho.

    Diese Verffentlichung bercksichtigtdie nicht unerheblichen Vernderungenauf Grund der Neuausgabe DIN 5034Teil 1, Okt. 99; Teil 3 und 4, Sept. 94;Teil 5, Jan. 93.

    Das Thema gliedert sich in mehrere Ab-schnitte, wobei in den ersten elf Kapi-teln die Unterschiede zwischen denLandesbauordnungen und derDIN 5034 Tageslicht in Innenrumenaufgezeigt sind. Ferner werden ein-fache Regeln und Empfehlungen zumErzielen einer psychisch und physio-logisch richtigen Belichtung gegeben.Siehe Bild 1 Dachflchenfenster brin-gen eine grozgige Belichtung.

    Im Anhang findet sich ein ausfhrlichesBerechnungsbeispiel, in dem mit Hilfedes Tageslichtquotienten die richtigeBelichtung und damit Fenstergrebestimmt wird.

    Belichtung von Wohn- und Arbeitsrumen im Dachgescho

  • Inhaltsverzeichnis

    Einleitung

    01. Mindestbelichtung: Vorschriften der Landes-bauordnungen

    01.1 Was will die Landesbauordnung?01.2 Notwendige Fenster

    02. Belichtung nach DIN 5034 Tageslicht inlnnenrumen

    02.1 Was will DIN 5034 Tageslicht in Innenrumen?02.2 Wie wird die Belichtung von Aufenthaltsrumen

    gemessen?02.2.1 Was ist ein Tageslichtquotient?02.2.2 Wo sind Mepunkte fr die Belichtungs-

    messung?02.3 Welche Helligkeit in Aufenthaltsrumen?02.3.1 Wohnrume02.3.2 Arbeitsrume02.4 Besonnung fr Aufenthaltsrume?02.5 Sichtverbindung nach auen

    03. Die Fensteroberkante ist entscheidend fr die Lichtmenge

    04. Die Fensterunterkante Ist entscheidend frden Ausblickkomfort

    05. Die Fensterlnge ist abhngig von der Dach-neigung

    06. Die Fensteranordnung ist wichtig fr aus-geglichene Helligkeit

    07. Planungsempfehlungen fr Fenster in Senkrechtrumen

    08. Planungsempfehlungen fr Fenster im Dachgescho

    09. Drei Fenstersysteme Ihre Vor- und Nach-teile

    10. Fensterinnenfutter und Lichteinfall

    11. Farbe von Fensterinnenfutter und Raum-ausstattung

    12. Anhang12.1 Ausfhrliches Berechnungsbeispiel mit

    graphischen Hilfsmitteln

    12.1.1 Situationsbeschreibung des Berechnungs-beispiels

    12.1.2 Errechnung der Hhen- und Breitenwinkel12.1.3 Errechnung des Himmelslichtanteils DHr12.1.4 Errechnung des Auenreflexionsanteils DVr12.1.5 Ermittlung des Innenreflexionsanteils DRr

    12.1.6 Tageslichtquotient D: Ergebnis ermittelt mit graphischen Hilfsmitteln

    12.2 Ausfhrliches Berechnungsbeispiel mit Formeln der Integralrechnung

    12.3 Warum ist eine psychisch richtige Belich-tung erforderlich?

    12.4 Sonderfall Geneigtes Dach12.5 Himmelslichtdiagramm und Himmelslicht-

    anteil12.5.1 Auenreflexionsanteil und Verbauung12.5.2 Innenreflexionsanteil und Reflexionsgrade12.6 Minderungsfaktoren12.6.1 Minderungsfaktor t fr Transmissionsgrad12.6.2 Minderungsfaktor k1 fr Konstruktionsteile12.6.3 Minderungsfaktor k2 fr Verschmutzung12.6.4 Korrekturfaktor k3 fr nicht senkrechten Licht-

    einfall12.7 Sonnenschutz und Blendung12.8 Fenstersysteme im Belichtungsvergleich

    13. Stichwortverzeichnis

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  • Einleitung

    Die Belichtung von Aufenthaltsrumenwird in den jeweiligen Landesbauord-nungen durch Mindestforderungen alsnotwendige Fenster definiert und bein-haltet keine Unterschiede fr Dachfl-chenfenster und senkrecht stehendeFenster. Auch wird nicht unterschiedennach freiliegenden oder verschattetenHusern. (Siehe Punkt 1 Mindest-belichtung: Vorschriften der Landesbau-ordnungen)

    Anforderungen wie das psychischeWohlbefinden der Bewohner oderderen Wunsch nach mehr Helligkeit frhhere Sehaufgaben berlassen dieLandesbauordnungen weiterfhrendenoder ergnzenden Manahmen bzw.technischen Richtlinien.

    Die wichtigste Richtlinie ist dieDIN 5034 Tageslicht in Innen-rumen.

    Mit ihrer Hilfe lassen sich ausfhrlicheLichtberechnungen fr Wohn- undArbeitsrume durchfhren. Dabeiknnen Aufenthaltsrume senkrechteWnde haben, oder, wie Wohnungenunter dem geneigten Dach, schrgeWnde. Auch werden Licht abhaltendeoder Licht verschluckende natrlicheHindernisse wie Bume oder Stru-cher, Berge und die freie Sicht versper-rende Gebude bercksichtigt.

    Wenn umfangreiche Berechnungenvermieden werden sollen, kann mitHilfe einfacher Planungsempfehlungendie Belichtung festgelegt werden.

    Diejenigen, die sich eingehender mitder Belichtung befassen wollen, findenim Anhang ein ausfhrliches Berech-nungsbeispiel und nhere Erluterun-gen.

    DIN 5034, Teil 4, bietet vereinfachteBestimmungen von Mindestfenster-gren fr Wohnrume, die aber frAufenthaltsrume unter dem geneigtenDach nur bedingt anzuwenden sind,weil darin nur Tabellen fr Raumhhenab 2,40 m enthalten sind.

    (Siehe Punkte 7 und 8: Planungsemp-fehlungen fr Fenster in Senkrechtru-men fr Fenster im Dachgescho)

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    DIN 5034 Tageslicht in Innenrumenbesteht aus 6 Teilen:

    Teil 1: Allgemeine Anforderungen

    Teil 2: Grundlagen

    Teil 3: Berechnung

    Teil 4: Vereinfachte Bestimmung vonMindestfenstergren frWohnrume

    Teil 5: Messung

    Teil 6: Vereinfachte Bestimmung zweckmiger Abmessungenvon Oberlichtffnungen in Dachflchen

    1. Mindestbelichtung:Vorschriften der Landesbau-ordnungen

    1.1 Was will die Landesbauord-nung?

    Die Landesbauordnung sorgt fr eine

    Mindestbelichtung von Aufent-haltsrumen.

    1.2 Notwendige Fenster

    Die Gesetzestexte der Bauordnungender Lnder sind inhaltlich hnlich,werden aber unter verschiedenenParagraphen aufgefhrt.

    Auch weicht das lichte Ma der Fen-sterffnung in den einzelnen Lndernteilweise voneinander ab.

    (Siehe Tabelle Notwendige Fenster)

    Tabelle: Notwendige Fenster Lichtes Ma der Fensterffnung (nach Landesbauordnung)Stellvertretend fr alle anderen Landesbauordnungen wird hier als Gesetzestext die BrandenburgischeBauordnung (BbgBO) zitiert.

    Lichtes Ma der Fensterffnung

    Bundesland mindestens mindestens Fensterma als..... Anteil ...... %der Raum- der Raum-grundflche grundflche

    Baden-Wrttemberg 1/10 10,0 % Rohbauma

    Bayern 1/8 12,5 % Rohbauma

    Berlin ausreichend ausreichend

    Brandenburg 1/8 12,5 % Rohbauma

    Bremen 1/10 10,0 % Rohbauma

    Hamburg 1/8 12,5 % Rohbauma

    Hessen 1/10 10,0 % Rohbauma

    Mecklenburg-Vorp. 1/8 12,5 % Rohbauma

    Niedersachsen 1/8 12,5 % Rohbauma

    Nordrhein-Westfalen 1/8 12,5 % Rohbauma

    Rheinland-Pfalz 1/10 10,0 % Rohbauma

    Saarland 1/10 10,0 % Rohbauma

    Sachsen 1/8 12,5 % Rohbauma

    Sachsen-Anhalt 1/8 12,5 % Rohbauma

    Schlesw.-Holst. 1/8 12,5 % Rohbauma

    Thringen 1/8 12,5 % Rohbauma

  • Die Brandenburgische Bauordnung legtin 48 Abs. 2 Aufenthaltsrume fest:

    2) Aufenthaltsrume mssen unmittel-bar ins Freie fhrende und senkrechtstehende Fenster von solcher Zahl undBeschaffenheit haben, dass die Rumeausreichend mit Tageslicht beleuchtetund belftet werden knnen (notwen-dige Fenster).

    Das Rohbauma der Fensterffnungenmuss mindestens ein Achtel derGrundflche des Raumes betragen; eingeringeres Ma kann gestattet werden,wenn wegen der LichtverhltnisseBedenken nicht bestehen. GeneigteFenster sowie Oberlichte anstelle vonFenstern knnen gestattet werden,wenn keine Bedenken wegen desBrandschutzes bestehen.

    Im Gegensatz zu Rumen mit senk-rechten Wnden ist die Nutzflche (sieist ein Teil der Raumgrundflche) beiRumen im Dachgescho kleiner. Daswird von den Landesbauordnungenauch bercksichtigt. Siehe Bild 2 ZurBerechnung der Fenstergre mage-bende Raumgrundflche.

    So bestimmt z. B. Art. 45 Abs. 4 Bay-BO (Bayerische Bauordnung) Auf-enthaltsrume:

    (4) Das lichte Ma der Fensterffnun-gen von Aufenthaltsrumen mussmindestens ein Achtel der Nutzflchedes Raums betragen; hierbei sind dieRohbaumae zugrundezulegen.

    Fr Aufenthaltsrume im Dachraumist von der Nutzflche auszugehen, diesich bei einer angenommenen allseitigsenkrechten Umschlieung von 1,50 mHhe ergibt. Die Fensterffnungen

    mssen grer sein, wenn das wegender Art der Benutzung des Aufenthalts-raums oder wegen der Licht-verhltnisse erforderlich ist. KleinereFenster-ffnungen sind zugelassen,wenn wegen der Lichtverhltnissekeine Bedenken bestehen.

    Da die Landesbauordnungen lediglichstatische Werte fr Fensterffnungenvorschreiben, sollte der Planer eine frden Bewohner gnstigere Ermittlungs-art anwenden.

    2. Belichtung nach DIN 5034Tageslicht in Innenrumen

    Wenn Fenstergren nach den Vor-schriften der Landesbauordnung ge-whlt werden, ist fr die Mindest-belichtung gesorgt.

    Bercksichtigt aber werden wederschlechte Lichtverhltnisse, wie siedurch gegenberliegende Huser,Bume oder andere Lichthindernisseentstehen, noch die unterschiedlichenLichtmengen verschiedener Fenster-systeme, noch die berechtigten

    Wnsche der Bewohner nach mehrLicht.

    So stellt diese Aktualisierung des d-extrakt Arbeitsheftes 11 Belichtungvon Wohn- und Arbeitsrumen imDachgescho Vergleiche an.

    Unter Ziffer 9 Drei Fenstersysteme Ihre Vor- und Nachteile sind fr Dach-flchenfenster, Dachgaube und Giebel-fenster die Vor- und Nachteile auf-geschlsselt.

    Unter Ziffer 12.8 Fenstersysteme imBelichtungsvergleich wird die Be-

    lichtung ein und desselben Raumesdurch Dachflchenfenster, Dachgaubenoder Giebelfenster nach DIN 5034miteinander verglichen.

    2.1 Was will DIN 5034 Tageslicht inlnnenrumen?

    DIN 5034 will

    fr alle Bewohner eine psychisch und physiologisch richtige Innen-raumbeleuchtung schaffen,

    nicht nur den direkten Lichteinfall in Aufenthaltsrume, sondern auchLichtminderungen durch Licht-hindernisse bercksichtigen wie Verbauungen, Lichtdurchlssigkeit von Glas-

    scheiben und deren Ver-schmutzung,

    dunkle oder helle lnnenwnde, Decken, Bden wie auch Raumausstattung und deren

    Lichtsteigerungen durch Refle-xion, oder deren Lichtminde-rung durch