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Bericht zur Frühkindlichen Bildung in der Stadt Hamm 2019/2020 bis 2020/2021

Bericht zur Frühkindlichen Bildung in der Stadt Hamm 2019 ... · 2. Einleitung Der vorliegende Bericht zur Frühkindlichen Bildung in Hamm ist ein Arbeitsauftrag für die nächsten

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Bericht zur FrühkindlichenBildung in der Stadt Hamm2019/2020 bis 2020/2021

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ImpressumHerausgeber:Stadt HammDer OberbürgermeisterJugendamtAbteilung Frühkindliche BildungAuflage: 400 ExemplareFotos: Marzanna Syncerz - Fotolia.com (Seite 1), 2xSamara.com - Fotolia.com (Seite 2), kristall - Fotolia.com (Seite 5), grafikplusfoto - Fotolia.com (Seite 6), Christian Schwier - Fotolia.com (Seite 8), Christian Schwier - Fotolia.com (Seite 9), Christian Schwier - Fotolia.com (Seite 11), Marzanna Syncerz - Fotolia.com (Seite 12), contrastwerkstatt - Fotolia.com (Seite 23), Adam Borkowski - Fotolia.com (Seite 26),

1. Inhaltsverzeichnis

2. Einleitung 4 3. Aktuelles aus der Frühkindlichen Bildung 6 3.1 Der Philosophier-Club-Hamm ist aus den Kinderschuhen heraus 63.2 Eine Evaluation des Leitfaden „Altersbezogene Merkmale“ 73.3 Aufnahmekriterien für Kindertageseinrichtungen – eine neue Transparenz für Familien 83.4 „Sprachföderkitas“ und „plusKitas“ finanziell abgesichert! 103.5 Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ 113.6 Weiterentwicklung der Elternbeiträge 12 4 Aktuelles aus der Kindertagespflege 13 4.1 Die Hammer Kindertagespflege 4.0 134.2 Wechsel aus der Tagespflege in die Kita – Bausteine für einen gelingenden Übergang 154.3 Das Bundesprogramm Kindertagespflege geht in Hamm in die Verlängerung 16 5. Entwicklung der Angebote in der Frühkindlichen Bildung 18 5.1 Ausbau der Betreuungsangebote in den Planungsjahren 185.2 Darstellung der Betreuungsangebote in den Planungsjahren 20 6. Bevölkerungsprognose und Versorgungssituation in der Stadt Hamm 20 6.1 Bevölkerungsprognosen als Grundlage der Planungsrechnung 206.2 Versorgungssituationen in der Stadt Hamm 21 7. Sozialraumdaten und Versorgungssituation in den Sozialräumen 24 7.1 Hamm-Stadtmitte 247.2 Hamm-Westen 287.3 Hamm-Norden 327.4 Hamm-Osten 367.5 Hamm-Rhynern 407.6 Hamm-Pelkum 447.7 Hamm-Herringen 487.8 Hamm Bockum-Hövel 527.9 Hamm-Heessen 56

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2. Einleitung

Der vorliegende Bericht zur Frühkindlichen Bildung in Hamm ist ein Arbeitsauftrag für die nächsten Planungs-Kitajahre 2019/2020 und 2020/2021. Die Weiterentwick-lung der frühkindlichen Bildungslandschaft in Hamm soll dabei auf die folgenden 4 Strategien ausgerichtet sein:

(1) Der Ausbau des Betreuungsangebotes in der früh-kindlichen Bildung wird bis zur Bedarfsdeckung fort-gesetzt.

(2) Die bestehenden Betreuungsbedarfe werden in der Infrastruktur dauerhaft abgesichert.

(3) Die Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Betreu-ungsformen werden für die Familien erweitert.

(4) Das System der Tagespflege wird ausgebaut und ge-stärkt.

Mit dem letzten Frühkindlichen Bildungsbericht für die Jah-re 2017/2018 und 2018/2019 wurden für die Planungsjah-re bis zu 11 neue Kindertageseinrichtungen für die Stadt Hamm zur Deckung der Betreuungsbedarfe angesehen und zur Umsetzung beschlossen. Von diesen Maßnahmen sind bis zum Start des Kita-Jahres 2019/20 bereits 6 Kitas in Be-trieb gegangen.

Alle anderen Maßnahmen sind alle durch Ratsbeschlüs-se einzeln abgesichert und so vorbereitet, dass eine Inbe-triebnahme im Jahr 2020 realisiert werden kann. Die hier beschriebene, zeitliche Dimension ist auch keineswegs ungewöhnlich. Ganz im Gegenteil, bei den beschlossenen Maßnahmen liegen immer unterschiedliche Rahmenbedin-gungen vor, insbesondere im Hinblick auf Baurecht, das mal bereits vorliegt und in anderen Maßnahmen zunächst geschaffen werden muss. In einigen Fällen gab es bei der Bedarfsfestlegung noch keine konkreten Standorte.

Trotz der massiven Ausbauaktivitäten in Hamm sind die politisch gesetzten Versorgungsziele für 45% aller Kinder unter 3 Jahren und für alle Kinder über 3 Jahren einen Be-treuungsplatz anbieten zu können, noch nicht erreicht. Ein wesentlicher Grund dafür liegt in der steigenden Kinder-zahl, die sich einerseits aus einer ansteigenden Geburtenra-te in Hamm ergibt und anderseits auch mit dem Zuzug neu-er Familien, mit europäischen aber auch nicht-europäischen Wurzeln, zusammenhängt. Die statistische Prognose geht davon aus, dass dieser Trend zukünftig zunächst stagniert bzw. nur leicht weiter anhalten wird. Rechnerisch führt das dazu, dass, obwohl die Infrastruktur deutlich mehr Plätze zur Verfügung stellt, die Quoten nur langsam sichtbare Ver-änderungen zeigen.

Und dennoch sollte auch nicht unerwähnt bleiben, dass es in Hamm bislang noch immer gelungen ist, die dringends-ten Bedarfe für Kindertagesbetreuung zu decken. Formal juristisch ist damit das inhaltliche Ziel, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der frühkindlichen Bildung zu erfüllen, in der Vergangenheit erreicht worden.

Zur Ehrlichkeit gehört aber auch dazu, dass die Bedarfsde-ckung vorwiegend deshalb gelungen ist, weil immer dort, wo die Versorgungssituation besonders eng war und auch ist, Übergangsgruppen in Betrieb genommen wurden. Dazu muss aber deutlich gesagt werden, dass diese Über-gangsangebote trotz der provisorischen räumlichen Situa-tion sehr wohl dazu geeignet sind, eine wertvolle und qua-litativ gute Bildungsarbeit für die Kinder anzubieten. Auch die zahlreichen Tagespflegepersonen in Hamm tragen stän-dig dazu bei, dass in Hamm, vor allem auch unterjährige Bedarfe gedeckt werden können. Während das dauerhafte, infrastrukturelle Angebot an Betreuungsplätzen in Kinder-tageseinrichtungen aktuell und zukünftig noch nicht alle Bedarfe abdecken kann, stößt auch das Tagespflegesystem immer deutlicher an seine Grenzen. Von daher muss es das vorrangige politische und fachliche Ziel sein, das frühkindli-che Bildungssystem in Hamm weiter zu stärken!

Aus diesem Grunde steht das Arbeitsprogramm, dass mit diesem Bildungsbericht für die Planungsjahre 2019/2020 und 2020/2021 seine Grundlage erhält, unter folgenden strategischen Leitsätzen.

(1) Der Ausbau des Betreuungsangebotes in der frühkind-lichen Bildung wird bis zur Bedarfsdeckung fortgesetzt.

Zur Absicherung des Rechtsanspruches ist der weitere Aus-bau für Betreuungsplätze zwingend notwendig. Die bisher definierten Versorgungsquoten gelten zunächst weiter als Zielgrößen. Ob sich hieran zukünftig Veränderungen erge-ben, muss heute noch nicht weiter analysiert, sondern dann überlegt werden, wenn das Angebot in die Nähe dieser Zielgröße angekommen ist. Die konkreten Planungsüberle-gungen sind im weiteren Bericht nicht nur gesamtstädtisch, sondern auch sozialräumlich beschrieben, erläutert und dargestellt.

(2) Die bestehenden Betreuungsbedarfe werden in der Inf-rastruktur dauerhaft abgesichert.

In den Sozialräumen, in denen aktuell die Bedarfe nur durch den Betrieb von Übergangsgruppen gedeckt werden kön-nen, müssen Versorgungsangebote in bestehenden Kitas oder an neuen Standorten dauerhaft entwickelt werden. Damit kann neben der rein quantitativen Bedarfsdeckung auch eine qualitative Versorgung abgesichert werden. Ein Überblick über die aktuell betriebenen Übergangsgruppen und ihrer Perspektiven, sie auf Dauer in der Infrastruktur zu verankern, finden sich in den sozialräumlichen Bedarfsana-lysen.

In diesem Zusammenhang sollten auch alle Träger dieser Übergangsgruppen in die Weiterentwicklung mit einbezo-gen werden, da sich hierin Chancen und Möglichkeiten für die Weiterentwicklung von Bestands-Kita durch Erweite-rungs- bzw. Anbaumaßnahmen ergeben könnten.

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(3) Die Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Betreuungs-formen werden für die Familien erweitert.

Das gesetzlich verankerte Wunsch- und Wahlrecht bedeutet für Familien, dass sie zwischen den durch die Jugendhilfepla-nung zur Verfügung gestellten Tagesbetreuungsangeboten wählen können. In Hamm ist aber der Auswahlrahmen so be-grenzt, dass diese Auswahlmöglichkeit nur außerordentlich eingeschränkt besteht. Auch, wenn es grundsätzlich rechtens ist und vorrangig die grundlegende Erfüllung des Rechtsan-spruches sicher zu stellen ist, so wird der Wunsch der Fami-lien nach einer größeren Auswahl und vor allem der Mög-lichkeit zwischen einem Betreuungsangebot in Tagespflege oder Kindertagesstätte selber entscheiden zu können, immer deutlicher artikuliert. Im weiteren Ausbauprogramm sollte deshalb auch ein Fokus auf diesen Aspekt gelegt.

Natürlich ist bei einer Ausbauplanung in dieser Form zwin-gend darauf zu achten, dass mittel- und langfristig keine Kapazitätsüberhänge bzw. eine Überversorgung aufgebaut werden. Bei einem Anstieg der Kinderzahlen ist aber rea-listisch davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Betreu-ungsplätzen parallel steigen wird. Zudem werden aktuell im Rahmen der Stadtplanung auch weitere Flächen für Wohn-bebauung entwickelt. Damit ist u.a. beabsichtigt, den Zuzug von Familien nach Hamm anzuregen, wodurch letztlich dann eine Nachfrage-steigerung im Betreuungssystem ausgelöst wird. Ein dritter Aspekt, der das Überhangsrisiko nach heutiger Einschätzung minimiert liegt darin, dass auch bauliche Veränderungen je-der Art bei Bestands-Kitas zum Anlass genommen werden sollen, die pädagogischen Angebote in Bezug auf die jeweils vorliegenden Gruppenformen qualitativ zu überprüfen.

Praktisch steckt z.B. die Frage dahinter, ob der Betrieb ei-ner Gruppe mit 20 Plätzen für die Altersgruppe 2 - 6 Jahren für die pädagogische Arbeit und die Zukunftsfähigkeit einer Kita Bestand haben soll oder nicht. Möglicherweise wäre in einigen Fällen eine Umwandlung in eine reine u3-Gruppe, in der auch Kinder unter 2 Jahren betreut werden können, näher am Bedarf der Familien. In der Umsetzung einer sol-chen Gruppenumwandlung würden dann aber rein quanti-tativ auch wieder Plätze entfallen, ohne spürbare, räumliche oder finanzwirtschaftliche Auswirkungen für den betroffe-nen Träger.

Im Ergebnis müssen deshalb, eben mit dem dargestellten, vertretbaren Risiko, auch in den Sozialräumen, in denen die Bedarfe und die Nachfrage bislang ohne Übergangslösung gedeckt werden konnte, vorausschauend neue Betreuungs-angebote in der Frühkindlichen Bildung ausgebaut werden.

(4) Das System der Tagespflege wird ausgebaut und ge-stärkt.

In den vergangenen 10 Jahren ist die Anzahl der aktiven Tagespflegepersonen trotz kontinuierlicher Qualifizierung neuer Tagespflegepersonen rückläufig bis bestensfalls sta-gnierend. Während die Anforderungen an Tagespflegeper-sonen und die Qualität ihres Betreuungsangebotes sowie die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ständig angestiegen sind, sind die Rahmenbedingungen wie z.B. Vergütung oder soziale Absicherung eher unverändert geblieben. Damit ist die Attraktivität dieser Erwerbstätigkeit in Vergangenheit stetig gesunken. Für die Sicherstellung des Rechtsanspruches einerseits und die Steigerung von Auswahlmöglichkeiten für Familien an-dererseits ist aber ein Tagespflegesystem, das planbar und langfristig beständig ist, zwingende Voraussetzung. Deshalb ist eine sichtbare Aufwertung des Betätigungsfeldes unbe-dingt notwendig und beabsichtigt. Mit einer Attraktivitäts-steigerung kann zusätzlich eine systematische Angleichung der beiden unterschiedlichen Betreuungssysteme Kita und Tagespflege erreicht werden.

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3. Aktuelles aus der Frühkindlichen Bildung

3.1 Der Philosophier-Club-Hamm ist aus den Kinderschuhen heraus

Die Methodik des Philosophierens mit Kindern wird be-reits in vielen Kindertageseinrichtungen in Hamm im pä-dagogischen Alltag eingesetzt. Das Interesse an den Club-Veranstaltungen, wie die regelmäßigen Club-Treffen, die angebotene Fortbildung oder der Fachtag, nimmt stetig zu. Von daher scheint der Start dieses Lern-Netzwerkes durchaus gelungen zu sein.

Im letzten Bericht zur frühkindlichen Bildung wurde die Idee des Philosophier-Clubs-Hamm vorgestellt. Der Grundstein für die Verbreitung der Methodik des Philosophierens mit Kin-dern war gelegt und nun hieß ab 2018, eben diese in mög-lichst vielen Kitas in Hamm zur Förderung der Kinder in unter-schiedlichen Bildungsbereichen im Alltag einzusetzen.

Das Fortbildungsangebot zum Philosophieren mit Kindern wurde in den vergangenen Jahren intensiv durch pädagogi-sche Fachkräfte nachgefragt. Über 13 Einrichtungen nehmen mittlerweile an den regelmäßigen, trägerübergreifenden Club-Treffen aktiv teil. Diese Club-Treffen dienen zum einen dazu, sich fachlich weiter zu entwickeln und andererseits auch in den gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu treten. Auch das gemeinsame Entwickeln neuer Projektideen zur Erprobung im Kita-Alltag ist fester Bestandteil dieser Treffen.

Ein Höhepunkt war im Herbst 2018 der erste Fachtag zum Philosophieren mit Kindern in Hamm. An diesem Tag kamen zahlreiche pädagogische Fachkräfte aus Kitas, Tagespflege, Grundschulen und Fachschulen im Gustav-Lübcke-Museum zusammen, um nicht nur interessanten Vorträgen und Erfah-rungsberichten von Fachleuten der Universitäten Oldenburg und Linz sowie der Netzwerk Akademie Nordwest zu folgen, sondern auch selbst aktiv in Workshops die Methode zu erle-ben.

Für die Zukunft sollen weitere Kooperationen mit interessier-ten Einrichtungen und eine Verstärkung der trägerübergrei-fenden Netzwerkarbeit angestrebt werden. Ebenso soll für den Einsatz dieser Methodik auch in der Offenen Ganztags-schule sowie im Bereich der Tagespflege geworben werden. Der Philosophier-Club strebt zudem eine Vernetzung mit dem Museum, mit der Musikschule und auch der Stadtbücherei an.

Es ist viel passiert, aber es bleibt auch jede Menge zu tun!

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3.2 Eine Evaluation des Leitfaden „Altersbezogene Merkmale“

Das Ergebnis der Evaluationsstudie zur Implementie-rung des Leitfadens „Altersbezogene Merkmale“ in den Kitas in der Stadt Hamm macht deutlich, dass der Leitfaden nahezu flächendeckend angewendet und sehr positiv wahrgenommen wird. Grundlegende Än-derungen an dem Leitfaden werden nicht als notwen-dig erachtet. Außerdem wird die Wissenschaftlichkeit nicht bezweifelt. Zur Absicherung der Qualität des Ma-nuals ist ein trägerübergreifend zusammengesetzter Qualitätszirkel ins Leben gerufen worden. Mindestens eine Anwenderschulung wird dauerhaft jährlich ange-boten, ebenso ein themenbezogener Fachtag. Die Di-gitalisierung des Leitfadens ist beauftragt und soll zum Beginn des Kita-Jahres 2019/2020 für den Einsatz zur Verfügung stehen. Die Implementierung ist gelungen. Der Prozess zur flächendeckenden Entwicklungsein-schätzung ist in die Praxis integriert. Eine Untersuchung der Wirksamkeit des Leitfadens ist valide nicht möglich!

Im November 2017 ist das Ergebnis der beauftragten Evalu-ation zur Implementierung des Leitfadens „Altersbezoge-ne Merkmale“ in den Kitas in der Stadt Hamm vorgestellt worden. Durchgeführt wurde diese Evaluationsstudie durch die Hochschule Hamm-Lippstadt. Für die Studie wurden von der Hochschule die Beschäftigten der Kitas und auch Grundschulleitungen zu ihren Erfahrungen mit dem AM-Leitfaden befragt. Die Fragestellungen der Untersuchung betrafen sowohl die Quantität als auch die Qualität der Nutzung des Leitfadens.

Zudem wurde das pädagogische Personal gebeten, auf der Basis der bisherigen Praxiserfahrungen die Struktur, die Zie-le und die Nützlichkeit des Leitfadens zu bewerten. Die Be-fragung der Grundschulleitungen im Rahmen dieser Studie stand dabei nicht im Zusammenhang mit der Fragestellung der Praxis-Implementierung. Vielmehr diente sie ergänzend dazu, zu erfahren, inwieweit die Entwicklungseinschätzung mit dem Leitfaden „Altersbezogene Merkmale“ beim Ein-tritt in die Grundschule für die Schuleingangsgespräche und die schulische Entwicklungsförderung genutzt werden.

Nicht zuletzt sollten mit der Befragung aller auch Fakto-ren identifiziert werden, die den Einsatz des AM-Leitfadens fördern bzw. behindern. Nachfolgend werden zusammen-fassend und plakativ die wesentlichen Erkenntnisse dar-gestellt. Die detaillierten und konkreten Befragungswerte sind in der Evaluationsstudie ausführlich hinterlegt.

Die Beteiligungsquote an der Befragung war außerordent-lich hoch. Der Leitfaden ist fast allen Befragten bekannt gewesen und die meisten arbeiten regelmäßig und mehr-heitlich in der vorgesehen Form mit diesem Manual. Der AM-Leitfaden wird von den Befragten insgesamt sehr posi-tiv bewertet: Die Fachkräfte halten ihn für gut strukturiert, verständlich, angemessen lang und ansprechend gestaltet.

Die klare und wissenschaftlich fundierte vorgeschlagene Vorgehensweise in der Arbeit mit dem Leitfaden waren ge-nauso wie seine Unterstützungsfunktion in der Zusammen-arbeit mit Eltern positive Rückmeldungen.

Mit der Studie wurden Personalausfälle durch Krankheit, Abwesenheitszeiten von Kindern oder allgemeiner Zeit-mangel in der Praxis als hinderliche Faktoren benannt. An-dere Faktoren, die auf den Leitfaden selbst zurückzuführen wären, waren nicht repräsentativ identifiziert worden. Als begünstigende Faktoren für den Einsatz des Leitfadens hat sich ein gut funktionierender, kollegialer Zusammenhalt des Teams herausgestellt. Ebenso war es für die Fachkräfte wichtig, eine Ansprechperson für Fragen in der Anwendung des Leitfadens in der eigenen Kita oder in der Trägerschaft zu haben. Auch regelmäßige, themenbezogene Fachtage wurden als sehr positiv eingeschätzt.

In Bezug auf die Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Grundschule lässt sich feststellen, dass der Leitfaden etwas mehr als der Hälfte der befragten Grundschulleitun-gen bekannt war. Nur wenige berichteten davon, dass diese Entwicklungseinschätzungen als Grundlage für die Schu-leingangsgespräche genutzt werden. Aber, und das ist auch erwähnenswert, dort, wo sie zum Einsatz kommen, werden die Einschätzungen zu den Kindern als sehr differenziert und hilfreich beschrieben.

Die Ergebnisse der Evaluationsstudie haben deutlich ge-macht, dass der Leitfaden-AM in den Kitas der Stadt Hamm nahezu flächendeckend angewendet und insgesamt sehr positiv wahrgenommen wird. Es ergibt sich keine Notwen-digkeit zu grundsätzlichen Änderungen an dem Leitfaden. Außerdem bestehen auch so gut wie keine Zweifel an der Wissenschaftlichkeit des Leitfadens.

Zur weiteren Absicherung der Qualität des Leitfadens hat zwischenzeitlich ein trägerübergreifend zusammengesetz-ter Qualitätszirkel sein Arbeit aufgenommen. Dieser Qua-litätszirkel hat die Aufgabe, die zukünftige Unterstützung, Beratung und Schulung der Fachkräfte in den Kitas zu koor-dinieren und weiterzuentwickeln. Die Mitglieder sollten in ihren jeweiligen Trägerstrukturen hinein beratend und un-terstützend tätig bzw. Ansprechpersonen für andere päda-gogische Fachkräfte sein. Damit kann der Informationsfluss zu Weiterentwicklungen oder sonstigen, anwendungsrele-vanten Erkenntnissen aus dem Qualitätszirkel unmittelbar unterstützt und gefördert werden.

Regelmäßig wird mindestens eine Schulung in der Anwen-dung des Leitfadens pro Jahr angeboten. Hier ist bereits zu Beginn des Jahres 2019 eine Veränderung, die sich aus den Rückmeldungen der vergangenen Schulungsveranstaltun-gen ergeben hat, umgesetzt worden. Die bisher 3-tägige Schulungsveranstaltung mit dem Ziel Multiplikatoren aus-zubilden ist auf 2 Tage reduziert worden und richtet den Fokus nun verstärkt auf die Anwendung des Leitfadens.

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Der jährlich angebotene Fachtag zu dem Leitfaden ist in der Praxis mittlerweile etabliert und hat sich im Mai 2019 mit den Veränderungen beschäftigt, die sich durch eine Aktua-lisierung und Überarbeitung des Manuals für die praktische Umsetzung ergeben. Zurzeit ist die Umsetzung des bisher ausschließlich papierbezogenen Leitfadens in eine digita-le Fassung, angeschlossen an die Programmoberfläche des Kita-Portals beauftragt und soll mit Beginn des Kita-Jahres 2019/2020 in den Produktivbetrieb übergehen.

Außerdem ist beabsichtigt, das Manual allen Grundschullei-tungen vorzustellen und bekannt zu machen. Der Nutzen des Leitfadens für die Gestaltung des Überganges in die Grundschule ist explizit in das Curriculum der Anwender-schulung aufgenommen worden. Im Laufe des Jahres 2019 werden außerdem noch Überlegungen zur Gestaltung der Übergange einerseits von Tagespflege in Kita und anderer-seits bei Wechselkindern von der einen Kita in eine andere entwickelt, um die Entwicklungseinschätzungen in den je-weiligen Vorgängersystemen bestmöglich nutzbar zu ma-chen.Wichtig ist in diesem Zusammenhang der ausdrückliche Hinweis, dass die Implementierung des Leitfadens gelungen ist und dazu geführt hat, dass ein Prozess zur flächende-ckenden Entwicklungseinschätzung in die Praxis integriert ist. Das Design der hier zugrunde liegenden Studie und die Tatsache, dass keine Kontrollgruppen für Vorher-Nachher-Vergleiche existieren und auch nicht eingerichtet werden sollen, sind der Grund dafür, dass valide, wissenschaftlich begründete Aussagen zur Wirksamkeit des Leitfadens nicht möglich sind und sein werden!

3.3 Aufnahmekriterien für Kindertageseinrich- tungen – eine neue Transparenz für Familien

Im Rahmen eines Klageverfahrens zur Bereitstellung ei-nes Kita-Platzes für ein 2-jähriges Kind unterlag ein um-liegendes Jugendamt, das dem Kind einen Betreuungs-platz in der Kindertagespflege zur Verfügung gestellt hat, vor dem Oberverwaltungsgericht. Ein wesentlicher Grund dafür bestand darin, dass die für das zugrunde liegende Kita-Jahr freiwerdenden Kita-Plätze in einer gewünschten, kommunalen Einrichtung für die klagen-den Eltern nicht in einem transparenten und nachvoll-ziehbaren Verfahren vergeben wurden. Auch, wenn sich das Urteil im konkreten Fall auf die kommunalen Kitas bezieht, so hat es dennoch richtungsweisenden Charakter für alle Kitas. Von daher sind alle Träger von Kitas in Hamm gut beraten ihre Aufnahmekriterien, die für die neu zu besetzenden Betreuungsplätze zugrun-de gelegt werden, auf ihre Transparenz und Nachvoll-ziehbarkeit hin zu überprüfen und ggfls. anzupassen!

Bei Kindern ab Vollendung des 1. Lebensjahres und vor Voll-endung des 3. Lebensjahres besteht grundsätzlich ein An-spruch auf frühkindliche Bildung. Dieser kann sowohl durch einen Platz in einer Kita als auch in Kindertagespflege er-füllt werden. Die Eltern haben hierzu auch ein Wunsch- und Wahlrecht, das sich aus § 5 SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) ergibt. Und dieses Wunsch- und Wahlrecht bezieht nicht nur auf eine Entscheidung zwischen verschiedenen Kitas, sondern ganz grundlegend auf die Alternative „Kita oder Kindertagespflege“.

Eine reduzierte Vermittlung nur in eine Kindertagespflege ist rechtlich deshalb auch erst dann zulässig, wenn Plätze in einer Kita nicht (mehr) zur Verfügung stehen und die Kapa-zität in diesem System erschöpft ist. Zudem muss nach der Rechtsprechung nachgewiesen werden, dass die zur Neube-setzung freiwerdenden Kita-Plätze in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren vergeben wurden.

In Hamm wurde diese Rechtslage zum Anlass genommen, die Transparenz der Aufnahmekriterien in der trägerüber-greifenden Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII (AG 78 „Frühkindliche Bildung“) zu thematisieren. Eine „gemein-same Arbeitshilfe der Kommunalen Spitzenverbände und der Landesjugendämter in NRW“ hat dazu Hinweise und Hilfestellungen formuliert. Die in der Hammer Kita-Land-schaft tätigen Akteure haben sich darauf verständigt, keine in Teilen stadtweit einheitlichen Aufnahmekriterien zu de-finieren. Vielmehr sollen diese auch zukünftig trägerauto-nom bzw. kitabezogen individuell definiert bleiben.

Gemeinsam ist aber vereinbart worden, dass alle bisher in der Praxis eingesetzten Kriterien vor dem Hintergrund des Urteils auf ihre Transparenz und Nachvollziehbarkeit hin überprüft und für das nächste Aufnahmeverfahren zum Kita-Jahr 2020/2021 angepasst und in der Praxis verändert sind. Dieser Anpassungsprozess hat auch für die Aufnahme-kriterien in den städtischen Kitas stattgefunden. Im Ergeb-nis kommt hier zukünftig ein Punktesystem zum Einsatz, bei dem in vier Kategorien unterschiedliche Gewichtungen vorgenommen werden, die zu einer Summe von Aufnah-mepunkten führen.

Die Aufnahmekriterien werden Bestandteil der Öffentlich-keitsarbeit der städtischen Kitas (z.B. Hompage, Kitaportal, Kita-Rat usw.), um sie so für interessierte Eltern transparent zu machen. In rechtlichen Auseinandersetzungen ist über dieses Punktesystem auch die Entscheidung über die Platz-vergabe nachvollziehbar dokumentiert und nachweisbar.

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Kategorie Kriterien Gewichtung Trifft zu = 1 Punkte

A)Vereinbarkeit von Familie und Beruf

1 Alleinerziehender Elternteil, berufstä-tig oder in Ausbildung (ein geeigneter Nachweis der Berufstätigkeit oder des Ausbildungsverhältnisses ist bis zum 31.12. vorzulegen)

8 0 0

2 Beide Elternteile berufstätig (ein geeigneter Nachweis der Berufstätig-keit ist bis zum 31.12. vorzulegen)

6 0 0

3 Aufnahme von Berufstätigkeit oder Beginn einer Ausbildung ist im Kalenderjahr vorge-sehen (ein geeigneter Nachweis ist bis zum 31.12. vorzulegen)

5 0 0

4 Berufstätigkeit mindestens eines Elternteils beim Arbeitsgeber Stadt Hamm

2 0 0

B) Soziale Indikatoren

1 Geschwister besuchen die Einrichtung zeitgleich

3 0 0

2 Kind wird bereits in Tagespflege betreut und vollendet bis zum 31.10. das 3. Lebens-jahr

2 0 0

3 Besondere soziale Gründe (in der Familie begründet, z.B. nachgewiesene Pflegebe-darfe in der Familie, Hilfen zur Erziehung, besondere Förderbedarfe beim Kind etc.)

2 0 0

C)Besonderheiten we-gen Alter des Kindes

1 Kind hat am 30.09. das 5. Lebensjahr vollen-det und ist noch in keiner Betreuung

5 0 0

2 Kind hat am 30.09. das 4. Lebensjahr vollen-det und ist noch in keiner Betreuung

3 0 0

D) Härtefälle

Aufnahme nach Einzelabwägung ohne weitere Gewichtung (Kinderschutz)

XXX XXX XXX

Summe aller Aufnahmepunkte 0

3.4 „Sprachföderkitas“ und „plusKitas“ sind bis zur gesetzlichen Neuregelung für das Kita- Jahr 2019/2020 finanziell abgesichert!

Das ursprünglich für das Kita-Jahr 2019/2020 geplante „neue“ Kinderbildungsgesetz wird voraussichtlich zum 01.08.2020 in Kraft treten. Zur Überbrückung dieser Zeit wurde das „Gesetz für einen qualitativ sicheren Über-gang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ für ein weiteres Kindergartenjahr (2019/2020) verlängert. Mit dieser Verlängerung ist auch verbunden, dass die in Hamm bestehenden 21 plusKitas und 16 Sprachför-derkitas auf der Grundlage der 2014 beschlossenen Re-gelungen auch für ein weiteres Jahr die zusätzlichen Fördermittel erhalten.

Mit dem Kita-Träger-Rettungsprogramm hat die Landesre-gierung für die beiden Kita-Jahre 2017/2018 und 2018/2019 damit begonnen, die finanzielle Ausstattung der frühkind-lichen Bildungseinrichtungen zu verbessern. Diese finanziel-len Veränderungen durch das „Gesetz zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kindertages-betreuung“ und das „Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in NRW“ sind in ihrer Gültig-keit bis zum Ende des Kita-Jahres 2018/2019 befristet.

Beide Gesetze zielten darauf ab, die notwendige Zeit für eine grundlegende Umstellung der Finanzierungssyste-matik zu überbrücken. Zwischenzeitlich ist aber deutlich geworden, dass eine auf Dauer angelegte, auskömmliche und zukunftsfähige Ausgestaltung der Finanzierung dieses frühkindlichen Bildungssystems, einschließlich der Absiche-rung und Weiterentwicklung des Personalschlüssels in der

Kindertagesbetreuung bis zum 01.08.2019 nicht realisier-bar ist. Zwischenzeitlich ist zwar ein Referentenentwurf erarbeitet und in den Anhörungsprozess eingebracht, aber die neuen gesetzlichen Regelungen werden erst nach dem 01.08.2019 durch den Landtag beschlossen werden und dann zum 01.08.2020 in Kraft treten.

Von daher ist eine Verlängerung der Übergangsfinanzie-rung notwendig, um nicht einen nahtlosen Anschluss an die bisherigen Stabilisierungsmaßnahmen zu gefährden. Am 26.02.2019 wurde u.a. nach Beschlussfassung durch den Landtag das „Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ verkündet. Neben der eben beschriebenen Übergangsfinanzierung wird mit diesem Gesetz der Verteilschlüssel für die Zuschüs-se für plusKITAs und zusätzlichen Sprachförderbedarf als Grundlage für die Fördersystematik der KiBiz-Änderungen zum Kindergartenjahr 2014 um ein Jahr verlängert.

Da aber die kommunale Beschlussfassung hierzu und damit die Aufnahme der 21 plusKitas und 16 Sprachförderkitas in die örtliche Jugendhilfeplanung bis zum 31.07.2019 befris-tet waren, muss die Fortsetzung der finanziellen Förderung auf kommunaler Ebene separat durch den Fachausschuss beschlossen werden. Dieser Beschluss erfolgt mit der Be-schlussfassung über den vorliegenden Frühkindlichen Bil-dungsbericht für die Kita-Jahre 2019/2020 und 2020/2021. Die auf der Grundlage der beiden Beschlussvorlagen (KJHA vom 11.03.2014, BV 1589/14 und Rat vom 16.09.2014, BV 0101/14) anerkannten plusKitas und Sprachförderkitas wer-den bis zum 31.07.2020 weiterhin als solche in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen und in gleicher Weise finanziell gefördert.

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3.5 Hamm nimmt am Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ teil

Bis zum Ende des Jahres 2020 werden Maßnahmen für Familien mit Zugangshürden zum System der frühkind-lichen Bildung finanziell und personell gefördert. Nach grundlegenden Netzwerkarbeiten werden mittlerweile auch konkrete Angebote an 9 verschiedenen Standor-ten regelmäßig durch Familien mit Kindern im Alter bis 6 Jahren angenommen und genutzt.

Das Projekt „Kita-Einstieg“ richtet sich insbesondere an Familien mit Zugangshürden zum frühkindlichen Bildungs-system. Mit niederschwelligen Angeboten für Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren soll der Zugang zur Kin-dertagesbetreuung unterstützt und begleitet werden. Seit 2017 bis einschließlich 2020 fördert das Bundeministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Teilnahme der Abteilung Frühkindliche Bildung im Jugendamt durch ein Projektteam, bestehend aus drei Vollzeitkräften. An insge-samt neun Standorten im Stadtgebiet sind zwischenzeitlich Eltern-Kind-Gruppen eingerichtet. Durch eine regelmäßige Einbindung der Familien soll ein guter Übergang in die ins-titutionelle Betreuung der Kinder vorbereitet werden. Erste Vermittlungen von Familien in frühkindliche Bildungsan-gebote, in Tagespflege oder Kita sind bereits passiert. Im Übergangsprozess ist dabei vorgesehen, den aufnehmen-den Tagespflegepersonen bzw. Fachkräften in den Kitas eine themenspezifische und fachliche Begleitung durch das Projektteam anzubieten.

Für eine erfolgreiche Umsetzung der Angebote braucht es gute Netzwerke mit lokalen Akteuren in den verschiede-nen Sozialräumen. Nur durch eine kooperative Zusammen-arbeit der Beteiligten ist eine erfolgreiche Umsetzung des Projekts möglich. Dabei war es in Hamm gar nicht notwen-dig neue Netzwerke aufzubauen. Vielmehr lag ein wesent-licher Arbeitsschwerpunkt der Projektmitarbeiterinnen zu Beginn darin, sich selbst, die Projektidee und die Angebote in den bestehenden und funktionierenden Netzwerken be-kannt zu machen. Ebenso gelingt über die diese Netzwer-ke ein Zugang zu den Familien mit Zugangshemmnissen, insbesondere schon alleine deshalb, weil die Intention der allermeisten sozialräumlichen Kooperationen darauf aus-gerichtet ist, die Entwicklungs- und Teilhabechancen aller Kinder in Hamm zu ermöglichen.

Folgende Aufgaben werden in Hamm im Rahmen des Bun-desprogramms bereits wahrgenommen:

n Niederschwellige Eltern-Kind-Gruppen an verschiedenen Standorten

n Aufklärung und Information über das frühkindliche Bil-dungssystem

n Akquise der Zielgruppe durch aufsuchende Arbeit (z.B. Hausbesuche) in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren und Netzwerkpartnern

n Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen stadtwei-ten Projekten und Vereinen

(z.B. FuN / Join! / Movere / Roma-Schlüsselfiguren)n Unterstützung der Familien bei der Vermittlung ihrer

Kinder in Angebote der Kindertagesbetreuung, ein-schließlich der Begleitung des Übergangsprozesses

n Qualifizierungsangebote für Tagespflegepersonen und pädagogische Fachkräfte in Kitas (Fortbildung / Fachtag / Multiplikatorenschulung zu spezifischen Themen)

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3.6 Weiterentwicklung der Elternbeiträge

Die Arbeitsabläufe im Bereich des Einzugs der Eltern-beiträge wurden sowohl aus Kunden- als auch aus Mit-arbeitersicht stark vereinfacht. Die Eltern können zum Beginn der Betreuung ihr Einkommen selbst einschät-zen, die Abrechnung erfolgt zum Ende der jeweiligen Betreuungszeit. Das spart Zeit und Aufwand für alle Beteiligten. Der erste Schritt zur Digitalisierung von Dienstleistungsprozessen ist gemacht.

Die Abteilung Frühkindliche Bildung hat ihre Dienstleis-tungsprozesse auf ihre Prozessqualität überprüft und setzt als erstes Ergebnis verstärkt auf eine Vertrauenskultur und Wertschätzung in der Beziehung zu ihren Kunden. Im Be-reich der Festsetzung der Elternbeiträge liegt die Verant-wortung für die richtige Einstufung des Einkommens jetzt entgegen der bisherigen Verfahrensweise bis zur abschlie-ßenden Überprüfung bei den Eltern. Gleichzeitig soll der Digitalisierungsgrad der Angebote deutlich erhöht werden.

Für das kommende Kindergartenjahr 2019/20 wurden in einem ersten Schritt die Arbeitsabläufe und Dokumente verändert. Die Eltern werden nach dem Vertragsabschluss in der Kita mit der Bitte angeschrieben, ihr Einkommen für die Betreuungszeit selbst einzuschätzen. Sie erhalten als Ex-perten für ihre jeweilige Lebenssituation die Gelegenheit und auch die Verantwortung, ihre Einkommenssituation ei-genverantwortlich selbst einzuschätzen. Von den Familien werden von Beginn an keine umfänglichen Unterlagen und Nachweise angefordert. Als Hilfestellung wurden die rele-vanten Informationen und eine Hilfe bei der Einkommens-berechnung auf der Homepage der Stadt Hamm hinterlegt.

Als Ergebnis soll jeder Beitrag auf Grund der Angaben der Eltern vorläufig festgesetzt und bestenfalls nur einmal am Ende der jeweiligen Betreuungszeit für die Betreuungsjah-re abschließend berechnet werden, wenn alle relevanten Einkommensunterlagen vorliegen. Das Land NRW hat an-gekündigt, die Beitragsbefreiung ab 2020 auf die letzten beiden Kindergartenjahre auszudehnen. In diesen beitrags-freien Jahren vor der Einschulung werden die Angaben der Eltern einmalig überprüft und der Beitrag endgültig fest-gesetzt.

Bei einem Wechsel in die Grundschule und in die Betreu-ung der offenen Ganztagesgrundschule (OGS) stehen dann aktuelle Unterlagen zur Verfügung, so dass automatisch der neue OGS-Beitrag ohne erneute Beteiligung der Eltern festgesetzt werden kann. Auch in dieser Betreuungsform soll der Beitrag möglichst nur einmal beim Verlassen der Betreuung berechnet und endgültig festgesetzt werden.

Das jetzige Verfahren ist erst ein Zwischenschritt. In einem nächsten Schritt wird das Formular Selbsteinschätzung und die Einkommensberechnung digital so aufbereitet, dass sie über die Homepage der Stadt Hamm online ausgefüllt und der Selbsteinschätzungsbogen direkt per mail als PDF an die Abteilung Frühkindliche Bildung gesandt werden kann. Damit entfallen Druck und Versand der Unterlagen.

Mit dem Software Hersteller des Kitaportals sollen in einem weiteren Schritt Gespräche aufgenommen werden mit dem Ziel, das Elternbeitragsverfahren in die Software zu integ-rieren. Derzeit erfolgt die Abrechnung der Elternbeiträge über eine separate Software, so dass hier ein Systembruch besteht. In dem geschlossenen System des Kitaportals sind alle relevanten Daten vorhanden und der Digitalisierungs-grad kann weiter erhöht werden.

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4. Aktuelles aus der Kindertagespflege

4.1 Die Hammer Kindertagespflege 4.0

Die Betreuung und Förderung von Kindern in Kinder-tagespflege ist vorrangig ein Angebot für Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Mit Vollendung des dritten Le-bensjahres besteht das Recht auf einen Platz in einer Kita. Das System der Kindertagespflege soll in der Stadt Hamm als gleichrangiges Betreuungsangebot zur Kita-Betreuung gestärkt und weiterentwickelt werden. Die modellhaften Veränderungen, die sich auf eine Pau-schalierung im Bewilligungs- und Finanzierungssystem von Tagespflege bzw. Großtagespflegestellen auswir-ken, sollen im Ergebnis zur Erhöhung der Zufriedenheit von Familien, von beauftragten Tagespflegepersonen und nicht zuletzt auch von den an der Dienstleistungs-erbringung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter führen.

Der im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verankerte Bildungs-anspruch der Kinder ist ein Gestaltungsauftrag sowohl an die Kitas als auch an die Kindertagespflege. Kinder haben mit Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Wechsel in die Grundschule einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung in einer Kita. Von daher ist die Betreuung und Förderung von Kindern in der Kindertagespflege ein vorrangiges Angebot für Kinder bis zum 3. Lebensjahr. Während beide Systeme, also Kita und Tagespflege, einen gleichen Auftrag in der frühkindlichen Bildung zu erfüllen haben, so sind die Struk-turen der Systeme doch recht unterschiedlich.

Während die Aufnahmeverfahren in die Kita im Wesent-lichen trägerautonom erfolgen, so bedarf es in der Tages-pflege eines individuellen Antrages auf Förderung von Tagespflege durch die Eltern in der Beratungs- und Ver-mittlungsstelle im Jugendamt. Von dort erfolgt dann die Vermittlung zu einer Tagespflegeperson, die die Betreu-ungsleistung im Selbständigen-Status erbringt und des-halb bei erfolgreicher Vermittlung einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag mit den Eltern abschließt. Was sich hier möglicherweise noch nachvollziehbar lesen lässt, ist aber in der praktischen Umsetzung faktisch deutlich komplexer und birgt für die Beteiligten Tagespflegepersonen wie auch Familien durchaus Risiken und auch Aufwände, die das Sys-tem Tagespflege sicher nicht nur beliebter machen.

Und das muss an dieser Stelle auch noch einmal ausdrück-lich erwähnt sein, das System der Tagespflege ist nicht nur eine Alternative zur Kita, wenn der Betreuungsdruck be-sonders groß ist, sondern ein sehr flexibles und auf die indi-viduellen Betreuungsbedarfe abstimmbares Angebot in der frühkindlichen Bildung. Von daher liegt das Bestreben der Stadt Hamm darin, dieses Betreuungsangebot zu stärken, die Betreuungsplätze besser planbar zu machen und die Zu-gangshürden für die Beteiligten abzusenken.

Von daher werden mit dem Kita-Jahr 2019/2020 zunächst als Erprobung einige Veränderungen im Tagespflegesystem vorgenommen. In Analogie zum Kita-System stellen Tages-pflegepersonen zukünftig Platzkontingente mit einem wö-chentlichen Betreuungsumfang von 25, 35 oder 45 Stunden zur Verfügung. Diese Angebote werden in einem Koope-rationsvertrag zwischen Tagespflegestelle und Jugendamt schriftlich vereinbart.Diese vereinbarten Kontingente werden ähnlich der Be-triebskostenförderung für Kitas pauschal finanziert.

Die an diesem Modellversuch teilnehmenden Tagespflege-personen müssen eine Qualifizierung nach dem „Kompe-tenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB)“ durch-laufen haben und auch bereits über mindestens 2 Jahre praktische Betreuungserfahrungen verfügen. Die Belegung der Kontingentplätze erfolgt dann ausschließlich über das Jugendamt und nicht durch selbständige Vergabe der Ta-gespflegeperson.

In diesem pauschalen Finanzierungssystem werden jährlich 30 betreuungsfreie Tage berücksichtigt, die grundsätzlich mit den Eltern abzustimmen sind. Diese betreuungsfreie Zeit umfasst sämtliche Gründe, wie z.B. Urlaub, Fortbildung und auch Erkrankung. Darüber hinaus gehende Tage wir-ken sich mindernd auf die Honorarzahlungen für die Ta-gespflegepersonen aus. Längerfristige, krankheitsbedingte Ausfallzeiten werden aber durch Übernahme der hälftigen, angemessenen Beiträge für eine Krankentagegeldversiche-rung ab der 7. Woche abgesichert. Damit ist letztlich die Existenz bei einer Hauptberuflichkeit gewährleistet.

Auch im Bereich der Großtagespflegestellen sind modell-haft Verbesserungen in der Struktur vorgesehen. Während in der „klassischen“ Kindertagespflege bis zu 5 Kinder im Haushalt einer Tagespflegeperson betreut werden können, so erfolgt in Großtagespflegestellen die Betreuung von bis zu 9 Kindern im Verbund durch mindestens zwei oder maxi-mal drei Tagespflegepersonen in extra dafür angemieteten Räumlichkeiten. Die Nachfrage nach dieser Betreuungsform hat in den vergangenen Jahren zugenommen, was mögli-cherweise auch mit der Ähnlichkeit zu einer Krippengruppe in Kindertageseinrichtungen zusammenhängen kann.

In jedem Fall ist vorgesehen, auch in diesem Bereich das Wunsch- und Wahlrecht für Familien zu stärken. Als lang-fristiges Ziel wird deshalb ein Großtagespflegen-Angebot in jedem Stadtteil, oder noch besser in jedem Sozialraum angestrebt. Aktuell werden mit 8 Großtagespflegestellen die Sozialräume Westen, Mitte, Bockum-Hövel, Pelkum und Heessen abgedeckt. In der Entwicklung von Großtagespfle-gestellen bestehen die Schwierigkeiten einerseits darin, un-ter Aspekten von Brandschutz und Unfallverhütung geeig-nete Räumlichkeiten zu finden.

13

Bei der Akquise von Tagespflegepersonen zeigt sich eine deutliche Zurückhaltung, die sich nicht inhaltlich begrün-det, sondern vielmehr aus dem betriebswirtschaftlichen Risiko erklären lässt. Um hier das Betriebsrisiko abzusen-ken und gleichzeitig das Angebot verlässlich vorhalten zu können, werden Großtagespflegestellen, die sich mit ei-ner Kooperationsvereinbarung mit dem Jugendamt zur aktiven Gestaltung der frühkindlichen Bildungsstruktur verpflichten, durch einen Mietzuschuss finanziell gestärkt. Die Tagespflegepersonen in den Großtagespflegen werden durch die Beratungs- und Vermittlungsstelle konzeptionell unterstützt und in der Umsetzung pädagogischer Betreu-ungsstandards begleitet. Auch hier sollen Platzkontingente eingerichtet und pauschal finanziert werden, die dann nur unter Beteiligung des Jugendamtes belegt werden.

Mit der teilweisen Umstellung des Tagespflegesystems auf eine etwas pauschalierte Form gehen auch Veränderungen in den Dienstleistungsprozessen der Abteilung Frühkindli-che Bildung einher. Durch die Vereinfachung einer Finan-zierungslogik müssen parallel auch die Antragswege für Familien deutlich vereinfacht werden, was gleichzeitig zu einer vereinfachten Erstellung von Förderbescheiden füh-ren wird. Das soll im Ergebnis zu einer spürbaren Erhöhung der Zufriedenheit sowohl bei den Familien als auch bei den beauftragten Tagespflegepersonen führen.

Die Veränderungen in der internen Bearbeitung sind auf Entlastungen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgelegt. So kann es gelingen mit gleichbleibender Perso-nalressource die stetig angewachsenen und weiter anwach-

senden Fallzahlen bewältigen zu können. Von daher ist auch zu erwarten, dass das vordergründig möglicherweise etwas teurer erscheinende Pauschalierungssystem bei nä-herer Betrachtung tendenziell eher zu betriebswirtschaft-lich günstigeren Ergebnissen führen wird.

Sämtliche Veränderungen zielen darauf ab, alle an der Ta-gespflege beteiligten Interessierten zur Zufriedenheit zu bedienen. Familien wünschen sich ein einfaches, durch-schaubares, aber auch verlässliches und qualitativ hochwer-tiges Betreuungsangebot für ihre Kinder. Die Tagespflege-personen wünschen sich ein verlässliches und regelmäßiges Einkommen für die erbrachte Betreuungsleistung.

Und die Stadt Hamm möchte für ihre jüngsten Bürgerinnen und Bürger ein breites Angebotsspektrum in der frühkind-lichen Bildung, das gut planbar ist und verlässlich vorgehal-ten werden kann. Und nicht zuletzt ist der Blick auch auf die Bedarfe der Beschäftigten gerichtet, die mit der Umset-zung all dieser Angebote verantwortlich beauftragt sind.

Noch eine Anmerkung zum Schluss. Durch die Veränderun-gen ist nicht beabsichtigt, alle Tagespflegepersonen und Familien in ein Korsett von Pauschalierungen zu zwängen. Die ganz individuellen Betreuungswünsche, die aktuell ab einer Betreuungszeit von mindestens 10 Stunden / Woche in 5-Stunden-Schritten gestaffelt in Anspruch genommen werden können, bleiben auf Wunsch parallel erhalten.

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4.2 Wechsel aus der Tagespflege in die Kita - Bausteine für einen gelingenden Übergang

Eine trägerübergreifend zusammengesetzte Arbeits-gruppe hat einen praxisorientierten Leitfaden zur Ge-staltung eines gelingenden Übergangs von Kindern aus einer Tagespflegestelle in eine Kita erarbeitet. Kernele-ment dieser Übergangsgestaltung ist eine beständige Kooperation zwischen den Aktiven in beiden Betreu-ungssystemen. Neben der Gestaltung des Übergangs aus der Kita in die Grundschule ist mit diesem Leitfaden ein weiterer Baustein für die Entwicklungs- und Bil-dungsbiographie der Kinder in Hamm gelegt.

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung führt dazu, dass immer mehr unter dreijährige Kinder bei einer Tagespfle-geperson oder in einer Kita betreut werden. Jedes dritte Kind wechselt bereits nach einem oder zwei Jahren von der Kindertagespflege in eine Kita. Mit dem Eintritt in eine ü3-Gruppe haben viele Kinder in relativ kurzer Zeit schon meh-rere Betreuungswechsel erlebt. Auch wenn die stärkere und frühere Nutzung der Angebote in der frühkindlichen Bildung gewollt und gewünscht sind, so ist es aber auch notwendig, den einzelnen Übergängen bis zum Eintritt in die Schulen eine besondere Aufmerksamkeit zu geben. Mit einem gut strukturierten und fachliche begleiteten Über-gang, lassen sich die körperliche und geistige Entwicklung der Kinder kontinuierlich begleiten und fördern und kön-nen auch so einen bestmöglichen Grundstein für die Bil-dungsbiographie legen.

Kita und Tagespflege haben trotz ihre Unterscheide einen gleichen Bildungs- und Förderauftrag. Sie sollen auch gleich-berechtigt und partnerschaftlich zusammenarbeiten (vgl. § 14 Kinderbildungsgesetz – KiBiz). Eine trägerübergreifend zusammengesetzte Arbeitsgruppe mit Fachkräften aus Hammer Kitas und der Beratungs- und Vermittlungsstelle im Jugendamt hat zur Gestaltung des Übergangs von der Tagespflege in die Kita einen praxisorientierten Leitfaden entwickelt.

In diesem Leitfaden sind verschiedene Bausteine enthalten, mit denen in gemeinsamer Abstimmung aller Beteiligten, insbesondere auch mit den Eltern, die Gestaltung des Über-gangs individuell vereinbart werden kann. Ein wesentliches Kernelement des gelingenden Übergangs ist aber eine ak-tive Kooperation zwischen Tagespflegepersonen und Kitas, die durch die Beratungs- und Vermittlungsstelle Kinderta-gesbetreuung eng begleitet wird.

Während der Qualifizierung zur Tagespflegeperson absol-vieren alle teilnehmenden ein Praktikum in einer Kita und können dadurch bereits Kontakte knüpfen. Außerdem wird zukünftig ein auf die Kooperation abgestimmtes Qualifi-zierungsmodul Teil der Ausbildung zur Tagespflegeperson sein.

Darüber hinaus ist eine enge, trägerübergreifende Koope-ration zwischen Kita und Kindertagespflege Voraussetzung für ein beständiges, durchgängiges und bedarfsgerechtes Gesamtsystem und zeichnet eine gelungene Bildungskette aus. Die nachfolgenden, Inhaltlichen Schwerpunkte sind wesentlicher Bestandteil der Kooperation:

n Die Tagespflegepersonen und Kitas schließen eine Ko-operationsvereinbarung, in der die unterschiedlichen Bausteine für einen Übergang und einen Anschluss für die Tageskinder dargestellt sind.

n Die Kita berücksichtigt diese Tageskinder bei der zukünf-tigen Aufnahmeplanung in einem besonderen Maße (vergleichsweise wie Geschwisterkind-Regelungen im Aufnahmeverfahren)

n Die Tagespflegeperson wird in ihrem Betreuungsvertrag die Eltern über die Kooperation informieren und sie dar-auf hinweisen, ihr Kind in der kooperierenden Kita über das Kitaportal anzumelden falls eine Aufnahme dort grundsätzlich überhaupt erwünscht ist. Die Tagespflege-betreuung würde dann bis zum Beginn des Kita-Jahres, in dem das Tageskind in eine Ü3-Gruppe in die koope-rierende Kita aufgenommen werden könnte, erfolgen. Damit lässt sich ein Gruppenwechsel innerhalb der Kita nach recht kurzer Zeit grundsätzlich vermeiden.

n Die Kooperation einer Kita sollte auf bis zu drei Tages-pflegepersonen beschränkt sein.

n Findet der Übergang eines Kindes nicht in eine kooperie-rende Kita statt, wird der Übergang entsprechend ange-passt und es findet eine „angepasste“ Übergangsbeglei-tung statt, die eng mit den Eltern abgestimmt wird.

n Die Übergangsgestaltung findet sich als Standard in den Konzeptionen der Kooperationspartner wieder.

Dieses Übergangskonzept soll in einem nächsten Schritt im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 Sozialgesetz-buch VIII (AG 78) mit den Trägern und Trägergruppenver-tretern beraten und abgestimmt werden und anschließend in die Fläche eingebracht werden.

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4.3 Das Bundesprogramm Kindertagespflege geht in Hamm in die Verlängerung

Seit 2017 hat die Stadt Hamm als eine Modellkommu-ne die Qualifizierung von Tagespflegepersonen auf die Richtlinien des „Kompetenzorientierten Qualifi-zierungshandbuch (QHB)“ umgestellt. Damit hat eine qualitative Weiterentwicklung des Tagespflegesystems in Hamm begonnen. Bislang sind bereits 36 Tagespfle-gepersonen nach diesen Standards ausgebildet wor-den, weitere 18 befinden sich aktuell in der Qualifi-zierung. Die Stadt Hamm hat auch für die Teilnahme an dem Fortsetzungsprogramm eine Förderzusage bis Ende 2021 erhalten. Die Programmfortsetzung zielt da-rauf ab, die strukturellen Rahmenbedingungen vor Ort, insbesondere in Bezug auf die Arbeitsbedingungen der Tagespflegepersonen, zu verbessern.

Bis 2018 war die Stadt Hamm, vertreten durch die Abteilung Frühkindliche Bildung im Jugendamt, als Modellkommune an dem Bundesprogramm Kindertagespflege mit dem Unter-titel „Weil die Kleinsten große Nähe brauchen…“ beteiligt.

Kindertagespflege ist eine sehr familiennahe und recht flexible Betreuungsform, besonders für u3-Kinder. Bun-desweit hat sie in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Auch in Hamm ist sie neben der

Betreuungsform Kita eine wichtige Säule im frühkindlichen Bildungssystem, und das auch nicht nur zur Absicherung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz. Ganz im Gegenteil, die Kindertagespflege erfährt seit Jahren einen Anstieg in der Nachfrage. Parallel dazu sind auch enorme Anstrengungen in der quantitativen und qualitativen Wei-terentwicklung unternommen worden.

Ein Teil dieser qualitativen Weiterentwicklung ist durch das Bundesprogramm vom Bundesministerium für Familie, Se-nioren, Frauen und Jugend finanziell unterstützt worden. Neben den strukturellen Rahmenbedingungen vor Ort soll-te während der Programmlaufzeit insbesondere auch die Qualifizierung der Tagespflegepersonen verbessert wer-den.

Aus diesem Grund ist im Jahr 2017 in Hamm die Qualifi-zierung nach dem „Kompetenzorientierten Qualifizie-rungshandbuch (QHB)“, das vom Deutschen Jugendinsti-tut erarbeitet wurde, eingeführt worden. Ein wesentliches Merkmal darin ist die Erhöhung der Qualifizierungsdauer von bisher 160 Unterrichtseinheiten (UE) auf jetzt 300 UE. Zudem sind die einzelnen Unterrichtsmodule kompetenz-orientiert ausgerichtet und zielen auf eine starke Verzah-nung von Theorie und Praxis ab.

16

Lerndynamik der ModuleHB

Aufbau der Qualifizierung: Module, Praktika, SelbStlerneinheitenHB

300 ue GrundqualifizierunG

160 ue tätiGkeitSvorbereitende GrundqualifizierunG

+ 140 ue tätiGkeitSbegleitende GrundqualifizierunG

Module

1–7 Orientierungsphase

30 U

E

Module

25 – 46 140

UE

Module

8 –24 Basisphase

130

UE

+ +

80 StundenPraktikum

ca. 100 UESelbstlerneinheiten

ca. 40 UESelbstlerneinheiten

Lernergebnisfeststellung Lernergebnisfeststellung

Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege © 2015 Friedrich Verlag GmbH

HB

300 ue GrundqualifizierunG

160 ue tätiGkeitSvorbereitende GrundqualifizierunG

140 ue tätiGkeitSbegleitende GrundqualifizierunG

Modul

1Kursbeginn

4 U

E

30 U

E O

riEn

tiEr

Un

gSP

ha

SE

Modul

25Kompetenzen weiterentwickeln

4 U

E

Modul

2rechtliche grundlagen

3 U

E Modul

26aufbau Kindertagespflegestelle

4 U

E

Modul

3Der Förderauftrag in der KtP

4 U

E Modul

27KtPS und eigene Familie

4 U

E

Modul

4Kompetenzen in der KtP

7 U

E Modul

28Erziehung und Erziehungsstile

4 U

E

Modul

5aufbau Kindertagespflegestelle

7 U

E Modul

29Erziehungspartnerschaft

6 U

E

Modul

6Konzeption: Einführung

2 U

E Modul

30Vertretungsmodelle realisieren

3 U

E

Modul

7abschluss Orientierungsphase

3 U

E Modul

31Vorurteilsbewusst beobachten

2 U

E

Modul

8Vernetzung

1 U

E

130

UE

BaSi

SPh

aSE

Modul

32Jedes Kind ist einzigartig

16 U

E

Modul

9Kommunikation

4 U

E Modul

33Entwicklung begleiten (3-teilig)

18 U

E

Modul

10Planung der Praktika

4 U

E Modul

34aufbau Kindertagespflegestelle

7 U

E

Modul

11Beziehungen gestalten

19 U

E Modul

35Sicherheit im alltag

2 U

E

Modul

12hygiene, Ernährung, gesundheit

6 U

E Modul

36gesunde Kindertagespflege

6 U

E

Modul

13aufbau Kindertagespflegestelle

9 U

E Modul

37ressourcen und Kraftquellen

4 U

E

Modul

14Sicherheit und Unfallschutz

2 U

E Modul

38Zwischenreflexion

2 U

E

Modul

15Bildung begleiten

20 U

E Modul

39Mit Konflikten umgehen

6 U

E

Modul

16Zwischenreflexion

4 U

E Modul

40Kindeswohlgefährdung

6 U

E

Modul

17aufbau Kindertagespflegestelle

10 U

E Modul

41Qualität sichern (2-teilig)

10 U

E

Modul

18Kinderrechte und Kinderschutz

8 U

E Modul

42Übergänge und abschiede

4 U

E

Modul

19Kindliches Spiel begleiten

19 U

E Modul

43Die rolle der KtPP

16 U

E

Modul

20Die Eingewöhnung

4 U

E Modul

44aufbau Kindertagespflegestelle

7 U

E

Modul

21nachbereitung Praktika

6 U

E Modul

45Konzeption weiterentwickeln

6 U

E

Modul

22aufbau Kindertagespflegestelle

5 U

E Modul

46Den abschluss gestalten

3 U

E

Modul

23Konzeption: Weiterentwicklung

4 U

E

Modul

24Kursreflexion

5 U

E

Legende mit Erläuterungen zur grafischen Darstellung

1 Unterrichtseinheit (45 Minuten); die Zeitangaben verstehen sich als richtwert

geteiltes Modul

themenkomplex Frühpädagogik

themenkomplex aufbau Kindertagespflegestelle

themenkomplex Kursrahmung und -reflexion

Lernergebnisfeststellung

Lernergebnisfeststellung

Leporello.indd 1 19.06.15 17:16

Um die Durchführung der vorgeschriebenen Praktika mit einem Umfang von jeweils 40 Stunden in einer Kita und Tagespflegestelle zu ermöglichen, wurde durch die Bera-tungs-und Vermittlungsstelle Kindertagesbetreuung ein umfangreicher Praxisstellen-Pool aufgebaut. Die Mento-rinnen in den Kindertagespflegestellen wurden in einer speziellen Schulung auf ihre Aufgabe als Praxisanleitung vorbereitet.

Die Einführung dieser Praktika ermöglicht nicht nur den an-gehenden Tagespflegepersonen einen tieferen Einblick in ihr zukünftiges Tätigkeitsfeld, sondern führt auch zu einer stärkeren Vernetzung der Betreuungsformen Kindertages-pflege und Kita. So sind bereits erste Kooperationen ent-standen, die einen wesentlichen Baustein in einem neuen Übergangskonzept „von der Tagespflege in die Kita“ aus-machen.

Bisher haben 15 Tagespflegepersonen die Qualifizierung nach dem QHB erfolgreich abgeschlossen und die Betreu-ungstätigkeit aufgenommen. In 2019 werden voraussicht-lich 18 neue Tagespflegepersonen hinzukommen. Und 21 Tagespflegepersonen, die schon längere Zeit in der Kinder-betreuung tätig sind, haben die Möglichkeit der sogenann-ten Anschlussqualifizierung im Umfang von 160 UE genutzt und einen Abschluss nach den Richtlinien des QHB erwor-ben.

Die vertiefte Ausbildung nach dem QHB bietet den Tages-pflegepersonen zudem den Vorteil, eine Anschlussfähigkeit an andere pädagogische Berufsbilder zu erhalten. Deshalb wurde auch mit der Entwicklung eines Konzeptes begon-nen, das den Tagespflegepersonen die Perspektive einer zeitlich verkürzten beruflichen Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin eröffnet. Letztlich ist damit eine langfristige Bindung der Tagespflegepersonen an das Sys-tem der Kindertagesbetreuung beabsichtigt.

Bereits während der Programmlaufzeit hatten die Modell-kommunen auf bundesweiter Ebene die Gelegenheit, sich über die Arbeitsergebnisse auszutauschen und Impulse für eine Weiterentwicklung der Kindertagespflege zu ge-ben. Diese sind in die Entwicklung des neuen „Bundespro-gramms Prokindertagespflege: Wo Bildung für die Kleins-ten beginnt“ eingeflossen. Zur Teilnahme an diesem Fortsetzungsprogramm hat die Stadt Hamm eine Förderzusage bis Ende 2021 erhalten. In diesem Zeitraum gilt es nun, die strukturellen Rahmenbe-dingungen vor Ort, insbesondere im Hinblick auf die Ar-beitsbedingungen der Tagespflegepersonen, verbessert werden.

17

18

5. Entwicklung der Angebote in der Frühkindlichen Bildung

Die Angebote der Frühkindlichen Bildung werden durch die Kitas und Kindertagespflegepersonen si-chergestellt. In der Stadt Hamm werden aktuell 98 Kitas in mehr als 25 unterschiedlichen Trägerschaften betrieben. Im Laufe des Jahres 2020 kommen weitere, politisch bereits beschlossene Kitas hinzu. Die ca. 120 Tagespflegepersonen bieten ca. 428 Betreuungsplätze an. In den Kitas und den Tagespflegestellen stehen da-mit stadtweit am Ende des Kindergartenjahres 2019/20 knapp 7.000 Plätze zur Verfügung. Die Versorgungs-quote bei den Kindern unter drei Jahren wird dann bei 39%, bei den Kindern über drei Jahren bei 99% liegen. Im folgenden Text- und Zahlenteil wird die klassische Bedarfsplanung vorgestellt.

5.1 Ausbau der Betreuungsangebote in den Planungsjahren

Die zukünftige Weiterentwicklung der frühkindlichen Bil-dungslandschaft in Hamm ist auf folgende, vier Strategien ausgerichtet:

(1) Der Ausbau des Betreuungsangebotes in der frühkindli-chen Bildung wird bis zur Bedarfsdeckung fortgesetzt.

(2) Die bestehenden Betreuungsbedarfe werden in der Inf-rastruktur dauerhaft abgesichert.

(3) Die Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Betreuungs-formen werden für die Familien erweitert.

(4) Das System der Tagespflege wird ausgebaut und ge-stärkt.

(1) Der Ausbau des Betreuungsangebotes in der frühkindli-chen Bildung wird bis zur Bedarfsdeckung fortgesetzt.

Im letzten Frühkindlichen Bildungsbericht 2017/18 bis 2018/19 wurde ein erheblicher und bedarfsorientierter Platzausbau für alle Kinder bis zur Einschulung im Regelan-gebot angekündigt und auf den Weg gebracht. In den ver-gangenen Planungsjahren wurden 11 neue Kitas konkret geplant oder als Absichtserklärung in dem Bericht aufge-führt und zur Darstellung der sich entwickelnden Versor-gung in die Bedarfsplanung aufgenommen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind bzw. können bis zum Start des Kita-Jahres 2019/20 folgende Neubauten und Erweiterungen beste-hender Kitas in Betrieb gehen:

Auf Grund gestiegener Kinderzahlen in dem Alterssegment sind in der Vergangenheit die Versorgungsquoten nicht wie erwartet auf die politisch formulierten Ziele angestie-gen. Dieser Trend wird durch diesen Bericht durchbrochen. Die Versorgungsquoten steigen in den kommenden Jah-ren erstmalig wieder an. Aus dem letzten Frühkindlichen

Bildungsbericht und darüber hinaus auf Grund neuer Be-darfslagen befinden sich folgende Maßnahmen nach der erfolgten politischen Beschlussfassung aktuell in der Um-setzungsphase. Mit der Fertigstellung der Maßnahmen ist im Jahr 2020 zu rechnen:

SozRaum Träger Kita Neubauten Gruppen

Westen Mosaik Kita Viktoriastr. 103 2

Westen Ev. Kirche Kita Mose, Lange Str. 53 3

Bockum-Hövel IBUV Kita Strackstr. 36a 3

Bockum-Hövel JUH Kita Wellenbuschstr. 35 4

Heessen DRK Wunderwald, Bockelweg 13a 3

Heessen SVE Heessen SportKita Kusselkopp, Barbarastr. 1 4

Mitte TUS 59 SportKita Wirbelwind, Arthur-Dewitz-Str. 3 1

Westen Kath. Kirche Kita St. Liborius, Jupiterstr. 3 1

Norden Am Eichenwäldchen Kita Im Ruenfeld 2 1

SozRaum Träger Kita Neubauten Gruppen

Mitte Movere Kita Eschenallee 4

Rhynern HSC 08 SportKita Ahse Park, Caldenhofer Weg 3

Westen Stadt Kita Blauland, Solitärbau 2

Westen Outlaw Kita Wilhelmstr. 61 - 65 4

Norden AWO Kita Großer Sandweg 4

Pelkum Caritas Kita Haus Bussmann, Kamener Str. 138 3

Pelkum N.N. Kita Kamener Str. 8 3

Heessen Kath. Kirche Kita St. Stephanus, Herrenstr. 9 5

(2) Die bestehenden Betreuungsbedarfe werden in der Inf-rastruktur dauerhaft abgesichert.

Der bedarfsorientierte Ausbau des Betreuungsangebotes in der frühkindlichen Bildung wird zur Absicherung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz entsprechend der politischen Zielformulierungen fortgesetzt. Die konkre-ten Planungsüberlegungen sind im weiteren Bericht nicht nur gesamtstädtisch, sondern auch sozialräumlich beschrie-ben, erläutert und dargestellt.

Durch den geschilderten Ausbau der Betreuungsangebo-te konnten Übergangsgruppen abgebaut und dauerhaft in die Regelstruktur überführt werden. In den Sozialräu-men, in denen aktuell die Bedarfe nur durch den Betrieb von Übergangsgruppen gedeckt werden können, müssen Versorgungsangebote in bestehenden Kitas oder an neu-en Stadtorten dauerhaft weiter entwickelt werden. Damit kann neben der rein quantitativen Bedarfsdeckung auch eine qualitative Versorgung abgesichert werden.

Ein Überblick über die aktuell betriebenen Übergangsgrup-pen und ihrer Perspektiven, sie auf Dauer in der Infrastruktur zu verankern finden sich in den folgenden sozialräumlichen Bedarfsanalysen. In diesem Zusammenhang sollten auch alle Träger dieser Übergangsgruppen in die Weiterentwicklung mit einbezogen werden, da sich hierin Chancen und Möglich-keiten für die Weiterentwicklung von Bestands-Kitas durch Erweiterungs- bzw. Anbaumaßnahmen ergeben könnten.Für die weitere, bedarfsgerechte Weiterentwicklung des regulären Betreuungsangebotes wurden als Planungs-grundlage in den Sozialräumen neue Kita-Planungen bzw. Absichtserklärungen in die Bedarfsplanung aufgenommen. Für diese Kitas sind bisher teilweise bereits Grundstücke re-serviert oder es steht noch kein Standort zur Verfügung. Die Planungen und Absichtserklärungen der Stadt sowie deren finanziellen Auswirkungen sind in den kommenden Jahren durch entsprechende Beschlussfassungen im Rat zu konkretisieren. Um die Auswirkungen auf die Versorgung an Betreuungsplätzen darstellen zu können, sind diese be-absichtigten Maßnahmen erstmals auch in der folgenden Planung enthalten.

(3) Die Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Betreuungs-formen werden für die Familien erweitert.

Im Vordergrund des bisherigen Ausbaus der frühkindlichen Bildungslandschaft stand bislang immer die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz. Daneben gibt es aber auch noch andere Faktoren, die den weiteren Aus-bau wesentlich beeinflussen. Bei einem prognostizierten Anstieg der Kinderzahlen ist realistisch davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen parallel steigen wird. Das gesetzlich verankerte Wunsch- und Wahlrecht für Familien bedeutet, dass sie zwischen den durch die Früh-kindliche Bildung zur Verfügung gestellten Angeboten wählen können. Deshalb soll auch hierauf in Zukunft der Planungsfokus gerichtet werden.Zudem werden aktuell im Rahmen der Stadtplanung auch neue Flächen für Wohnbebauung entwickelt. Nachfrage-veränderungen und damit verbundene bauliche Verände-rungen in den Bestands-Kitas sollen zum Anlass genommen werden, die pädagogischen Angebote in Bezug auf die je-weils vorliegenden Gruppenformen qualitativ zu überprü-fen. Aus Sicht der Verwaltung macht es an vielen Stellen aus qualitativen Gesichtspunkten Sinn, auf homogene Gruppen

jeweils für Kinder unter und über drei Jahren umzustellen. Praktisch steckt z.B. die Frage dahinter, ob der Betrieb einer Gruppe mit 20 Plätzen für die Altersgruppe 2-6 Jahren für die pädagogische Arbeit und die Zukunftsfähigkeit einer Einrichtung Bestand haben soll oder nicht. Und hier sind alle Träger aufgefordert ihre Einrichtungen auf die Zu-kunftsfähigkeit hin zu überprüfen und bei Bedarf in enger Kooperation mit dem Jugendamt auf mögliche Nachfrage-veränderungen qualitativ neu auszurichten.Im Ergebnis müssen deshalb, eben mit dem dargestellten, vertretbaren Risiko, auch in den Sozialräumen, in denen die Bedarfe und die Nachfrage bislang ohne Übergangslösung gedeckt werden konnte, vorausschauend neue Betreuungs-angebote in der frühkindlichen Bildung zur Qualitätssiche-rung ausgebaut werden. Natürlich ist bei einer Ausbaupla-nung in dieser vielschichtigen Form zwingend darauf zu achten, dass mittel- und langfristig keine Kapazitätsüber-hänge bzw. eine Überversorgung aufgebaut wird. Die ers-ten strategischen Planungen in diese Richtung werden im folgenden Bereich in der Darstellung der Sozialräume vor-gestellt. Begonnen wird in den Sozialräumen Hammer Os-ten und Rhynern, weitere Überlegungen gibt es auch schon für die Bereiche Pelkum und Herringen.

19

SozRaum Träger Kita Neubauten / Erweiterungen BisherigeGruppen

Neue Gruppen

Mitte Elterninitiative Erweiterung Kita Spatzennest, Werler Str. 100 2 3

Norden Kath. Kirche Erweiterung Kita St. Martin, Karlstr. 4a 2 3

Osten N.N. Neubau Kita, bislang ohne Standort 0 4

Rhynern Westfalia Rhynern Neubau Kita, An der Lohschule 0 4

Herringen DRK Neubau Kita, Lünener Str. 145,i.V.m Schließung Caritas Kita Don Bosco

2 4

Bockum-Hövel Am Eichenwäldchen Erweiterung Kita Andreasstr. 25 1 3

Bockum-Hövel Caritas Ersatzbau St. Ida, Karwinkelstr. 25 2 3

(4) Das System der Tagespflege wird ausgebaut und ge-stärkt.

Für die Sicherstellung des Rechtsanspruches einerseits und die Steigerung von Auswahlmöglichkeiten für Familien an-dererseits ist auch ein zukunftsfähiges Tagespflegesystem, das planbar und langfristig beständig ist, zwingende Vo-raussetzung. Deshalb ist eine sichtbare Aufwertung des Betätigungsfeldes unbedingt notwendig und beabsichtigt. Mit einer Attraktivitätssteigerung kann zusätzlich eine sys-tematische Angleichung der beiden unterschiedlichen Be-treuungssysteme Kita und Tagespflege erreicht werden.

5.2 Darstellung der Betreuungsangebote in den Planungsjahren

Im folgenden Text und den tabellarischen Darstellungen werden ausgehend von der Gesamtstadt die Sozialräume und die Betreuungsangebote im Kindergartenjahr 2019/20 mit der weiteren Entwicklung vorgestellt. Pro Sozialraum wird zunächst ein allgemeiner Teil mit der Karte des Sozial-raumes und den Kitas vorangestellt. Unterlegt werden die Zahlen der Bedarfsplanung durch Sozialraumdaten. Diese sollen die neun Sozialräume aus dem Blick der Frühkindli-chen Bildung kurz und prägnant beschreiben.

Es folgt die tabellarische Darstellung der Versorgungssi-tuation unterteilt nach Angeboten für Kinder unter drei Jahren und Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung. In den Tabellen werden die Veränderungen in den Platzan-geboten durch die jeweiligen Maßnahmen erläutert. Im anschließenden Text werden die Besonderheiten und wei-teren Planungen ab 2019/20 ff kurz beschrieben. Anschlie-ßend erfolgt die tabellarische Darstellung der Kitas mit deren Angebotspalette auf der Ebene der einzelnen Sozial-räume. So erhält man eine detaillierte Situationsanalyse für den relevanten Versorgungsbereich.

6. Bevölkerungsprognose und Versorgungs-situation in der Stadt Hamm

6.1 Bevölkerungsprognosen als Grundlage der Planungsrechnung

Datengrundlage für die Kita-Bedarfsplanung bildet die Bevölkerungsprognose Hamm 2018 – 2035. Für die Pro-gnose sind zentrale Annahmen beispielsweise zur Gebur-ten- und Sterbefallentwicklung sowie zum zukünftigen Wanderungsverhalten (Zuzüge in die Stadt, Fortzüge aus der Stadt, Umzüge innerhalb des Stadtgebietes) zu treffen. Die Annahmen stützen sich auf Bezugszeiträume vergan-gener Jahre. Die Entwicklungen der Vergangenheit müssen überprüft werden, inwiefern sie auch für die Zukunft an-genommen werden können. Andererseits dürfen sich neu abzeichnende Trends nicht unberücksichtigt bleiben, wobei die globalen Einflussfaktoren nur in Umrissen sichtbar sind.

Für die aktuelle Bevölkerungsprognose wurden die Annah-men so gewählt, wie sie aus der Sicht in 2018 und den herr-schenden Erwartungen an die Zukunft als möglich gelten konnten. Dennoch gibt die Prognose fundierte Aussagen über die Entwicklungstendenzen der kommenden Jahre, wie sie unter den beschriebenen Annahmen zu erwarten sind. Sie ist eine wertvolle Grundlage für planerische Ent-scheidungen. Die Einwohnerzahlen in den Kita-Altersgrup-pen sind in der aktuellen Prognose weiterhin hoch und steigen mittelfristig noch ein wenig an. In der Planungs-rechnung müssen aber keine gesonderten Zuschläge für Flüchtlinge mehr berücksichtigt werden.

Hinweis:Aufgrund von Software-Umstellungen der Bürgerämter (von MESO auf VOIS) standen für den Bericht Frühkindliche Bildung nicht rechtzeitig die statistischen Kennwerte ent-sprechend den Vorjahren zur Verfügung. Deshalb wird in Teilen auf die Prognosewerte der aktuellen Bevölkerungs-prognose (2018 - 2035)* zurückgegriffen. Die Daten sind jeweils gekennzeichnet, ebenso erfolgt die Angabe über die Herkunft der Einwohnerdaten zum Stand 30.09.2018.**

20

Wenn Aus liebe leben wird,

bekommt das Glück einen Namen.

6.2 Versorgungssituationen in der Stadt Hamm

21

22

Steckbrief Sozialraumdaten Stadt Hamm

Einwohner Stand 09/2018

Einwohner gesamt* 180.602

Kinder unter 3 Jahren** 5.254

Kinder von 3 bis unter 6 Jahren** 5.083

Kinder von 6 bis unter 10 Jahren** 6.528

Migrationsanteile (%)*

Migrationsanteile gesamt 33,9%

Kinder unter 3 Jahren 53,4%

Kinder von 3 bis unter 6 Jahren 54,6%

Kinder von 6 bis unter 10 Jahren 52,6%

2jährige in Kita und Tagespflege 2018/19

2jährige in Kita 57,0%

2jährige in Tagespflege 6,5%

gesamt 63,4%

3jährige Kinder in Kita 85,8%

4 Monate bis unter 3 Jahre 3 bis unter 6 Jahre

Kindertages-betreuung

AnzahlKinder

Plätze Versorgungs-quote

AnzahlKinder

Plätze Versorgungs-quote

2018/19 vorheriger Bericht

4.607 1.671 36% 5.227 4.905 94%

2019/20 vorheriger Bericht

4.597 1.759 38% 5.290 5.142 97%

2019/20 aktueller Bericht

4.696 1.842 39% 5.133 5.086 99%

2020/21 4.720 2.046 43% 5.183 5.269 102%

2021/22 4.733 2.037 43% 5.282 5.268 100%

Prognose 2030 4.673 2.037 44% 5.324 5.268 99%

Schulkinderbereich (Hort)

Kindertages-betreuung

AnzahlKinder

Plätze Versorgungs-quote

2018/19 vorheriger Bericht

6570 69 1%

2019/20 vorheriger Bericht

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2019/20 aktueller Bericht

6647 69 1%

2020/21 6732 64 1%

2021/22 6829 64 1%

Prognose 2030 7215 44 1%

2323

Stadt Hamm

Die Tabellen enthalten bei der Anzahl der Kinder die Prog-nose der drei Altersgruppen „4 Monate bis unter 3 Jahre“, „3 bis unter 6 Jahre“, „6 bis unter 10 Jahre“. Die Anzahl der Plätze bildet die Situation in den jeweiligen Kindergar-tenjahren ab. Die geschilderten Entwicklungen durch den avisierten Ausbau der Betreuungsangebote wurden in den einzelnen Jahren aufgenommen. Die konkreten Planungen und Absichtserklärungen können den einzelnen sozialräu-mlichen Aufstellungen entnommen werden. So kann die Entwicklung durch den weiteren Ausbau der Betreuungs-angebote in den Prognosejahren aufgezeigt werden. Die für diesen Bericht aktuell zugrunde liegende Bevölke-rungsprognose 2018 – 2035 geht davon aus, dass die Einwoh-nerzahlen in den Kita-Altersgruppen nach den starken An-stiegen der vergangenen Jahre weiterhin hoch bleiben, aber mittelfristig nur noch ein wenig ansteigen. Das hat zu Folge, dass die Versorgungsquoten unter Berücksichtigung des im Folgenden dargestellten weiteren Ausbaus der Betreuungs-angebote erstmalig wieder ansteigen. Für die Kinder unter drei Jahren steigt ausgehend von dem alten Berichtszeitraum mit 36% im Kita-Jahr 2018/19 die Quote in den Folgejahren stadtweit auf bis zu 43%. In der Altersgruppe „3 bis unter 6 Jahre“ steigt die Versorgungsquote vom Kita-Jahr 2018/19 von 97% auf 100% bis zum Kita-Jahr 2021/22.

Bis zum Kindergartenjahr 2021/22 sollte es bei dieser Be-völkerungsprognose auch gelingen, den Großteil der 22 im Kita-Jahr 2019/20 betriebenen Übergangsgruppen wieder

abzubauen. Ziel der Verwaltung war es von Anfang an, die-se provisorischen Übergangslösungen, dort wo dauerhaft eine Nachfrage nach den Plätzen besteht, ins Regelsystem zu überführen. Die Verwaltung richtet mit diesem Bericht und der weiteren Ausbauplanung erstmals die Weiterentwicklung der früh-kindlichen Bildungslandschaft in Hamm auf 4 Strategien aus. Die Neubauvorhaben in den Sozialräumen Hammer Osten und Rhynern, sowie Überlegungen zu einer Kita im CreativRevier Heinrich-Robert in Pelkum und Herringen er-öffnen neue Spielräume für das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern oder auch für qualitative Verbesserungen in der dortigen Kita-Landschaft.

Die nachfolgenden Tabellen machen die durchaus auch unterschiedliche Versorgungssituation in den einzelnen Sozialräumen deutlich. Insgesamt sollte dabei berücksich-tigt werden, dass es zwischen den Sozialräumen Wande-rungsbewegungen in Bezug auf den Betreuungsort gibt. Nicht wenige Kinder besuchen eine Kita außerhalb des Sozialraums, in dem sie mit ihren Familien wohnen. In der Stadtmitte werden besonders viele Kinder aus anderen So-zialräumen versorgt. Einige Kitas werden versorgungstech-nisch auf Grund der Lage einem Sozialraum zugeordnet, versorgen aber wegen der Randlage mehrere Sozialräume.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung auch im kommen-den Berichtszeitraum sichergestellt werden kann.

7. Sozialraumdaten und Versorgungs- situationen in den einzelnen Sozialräumen

7.1 Sozialraum Hamm-Stadtmitte

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4 Monate bis unter 3 Jahre Veränderung durch Ausbau

BetreuungsangeboteKindertages-betreuung

AnzahlKinder

Plätze Versorgungs-quote

2018/19 vorheriger Bericht

656 261 40%

2019/20 vorheriger Bericht

652 277 42%

2019/20 aktueller Bericht

597 263 44%

2020/21 620 289 47% "-6 Pl. Container Eschenallee 12 +20 Pl. Neubau Eschenallee 14

+12 Pl. Erweiterung Spatzennest"

2021/22 617 290 47% +1 Pl. Erweiterung Zauberburg

Prognose 2030 604 290 48%

3 bis unter 6 JahreVeränderung durch Ausbau

BetreuungsangeboteKindertages-betreuung

AnzahlKinder

Plätze Versorgungs-quote

2018/19 vorheriger Bericht

678 672 99%

2019/20 vorheriger Bericht

703 696 99%

2019/20 aktueller Bericht

637 709 111%

2020/21 621 702 113% "-34 Pl. Container Eschenallee 12 +45 Pl. Neubau Eschenallee 14

+ 7 Pl. Erweiterung Spatzennest -15 Pl. ÜG Feidikstr. -10 Pl. Zauberburg"

2021/22 647 721 111% +19 Pl. Erweiterung Zauberburg

Prognose 2030 653 721 110%

Steckbrief Sozialraumdaten Stadtmitte

Einwohner Stand 09/2018

Einwohner gesamt* 25.104

Kinder unter 3 Jahren** 690

Kinder von 3 bis unter 6 Jahren** 610

Kinder von 6 bis unter 10 Jahren** 757

Migrationsanteile (%)*

Migrationsanteile gesamt 34,2%

Kinder unter 3 Jahren 57,9%

Kinder von 3 bis unter 6 Jahren 61,8%

Kinder von 6 bis unter 10 Jahren 59,7%

2jährige in Kita und Tagespflege 2018/19

2jährige in Kita 51,1%

2jährige in Tagespflege 6,2%

gesamt 57,3%

26

In der Stadtmitte werden viele Kinder aus anderen Sozial-räumen betreut, so dass eine Versorgungsquote über 100% bei den Kindern über 3 Jahren und höhere Quoten als üb-lich im Bereich der Kinder unter 3 Jahren erforderlich sind. Im Kita-Jahr 2020/21 geht die dreigruppige HSC SportKita im Ahsepark am Caldenhofer Weg ans Netz. Diese Kita wird aufgrund ihrer geographischen Lage dem Sozialraum Rhy-nern zugeordnet. Sie ist von der Konzeption so ausgelegt, dass sie auch Teilbereiche der Stadtmitte und des Hammer Ostens mitversorgen wird. In dem Neubaugebiet „Auf dem Beisenkamp“ an der Eschenallee wird ebenfalls zum Kita-Jahr 2020/21 eine viergruppige Kita in Trägerschaft von Mo-vere gebaut.

Bis zur Fertigstellung befindet sich auf dem Nachbargrund-stück (Bolzplatz) eine Containeranlage in Trägerschaft von Outlaw für 40 Kinder, die dann in die neue Kita wechseln können. In diesem Zusammenhang ist allerdings über eine dauerhafte Erweiterung der Außenspielfläche in Richtung Bolzplatz nachzudenken. Das Kita-Grundstück ist von der Fläche her für eine 4 Gruppen Kita an der unteren Grenze gelegen. Sollte ein Teilbereich des ursprünglich geplanten Lärmschutzwalles und des Bolzplatzes für die Kita genutzt werden können, wäre das eine sinnvolle Ergänzung des Au-ßengeländes und damit des Konzeptes als Bewegungs-Kita des Trägers Movere.

Mit der Elterninitiative Spatzennest werden Gespräche ge-führt, die derzeit beengte Raumsituation aufzulösen und die Kita in einem Investorenmodell auf dem Grundstück mit 3 Gruppen und einem modernen Raumangebot und einer pädagogisch sinnvollen Gruppenstruktur zu erweitern. Bei der DRK Kita Zauberburg gibt es Bestrebungen seitens des Trägers auf eine Erweiterung um eine Gruppe, so dass auch das Obergeschoss von der Kita genutzt werden kann. Der Träger sucht aktuell anderweitige, geeignete Räumlich-keiten für die derzeitige Nutzung. Dann könnte die Kita Zauberburg ebenfalls auf drei Gruppen mit einem pädago-gisch sinnvollen Angebot erweitert werden. In der städt. Kita Villa Wolkenwunder wurde die Nutzung des Mehr-zweckraumes im Keller bauordnungsrechtlich untersagt.

Aktuell ist nur eine Ausweichmöglichkeit in Kooperation mit dem Familienzentrum in der Kita Zauberburg möglich. Mittelfristig strebt die Verwaltung an, die städt. Kita Vil-la Wolkenwunder durch einen Solitärbau auf dem Grund-stück zu erweitern. In dem neuen Gebäude könnte eine zusätzliche Gruppe, eine Großtagespflegestelle und der fehlende Mehrzweckraum untergebracht werden. Beide Bauvorhaben hätten die Konsequenz, die eingeschränkten Außenspielbereiche auf den städt. Liegenschaften in der Rathausumgebung zu erweitern.

Die ursprünglich als Übergangsgruppe gestartete 3. Gruppe der städt. Kita Zauberblume wird als Regelangebot in das System integriert. Die zusätzlich angemieteten Räumlich-keiten werden dauerhaft einbezogen.

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7.2 Sozialraum Hamm-Westen

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4 Monate bis unter 3 Jahre Veränderung durch Ausbau

BetreuungsangeboteKindertages-betreuung

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BetreuungsangeboteKindertages-betreuung

AnzahlKinder

Plätze Versorgungs-quote

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-15 Pl. Sonnenhaus"

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Prognose 2030 788 779 99%

Steckbrief Sozialraumdaten Hamm-Westen

Einwohner Stand 09/2018

Einwohner gesamt* 23.259

Kinder unter 3 Jahren** 755

Kinder von 3 bis unter 6 Jahren** 744

Kinder von 6 bis unter 10 Jahren** 933

Migrationsanteile (%)*

Migrationsanteile gesamt 48,3%

Kinder unter 3 Jahren 71,0%

Kinder von 3 bis unter 6 Jahren 71,3%

Kinder von 6 bis unter 10 Jahren 72,1%

2jährige in Kita und Tagespflege 2018/19

2jährige in Kita 51,7%

2jährige in Tagespflege 3,4%

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Nach den massiven Ausbauanstrengungen der vergange-nen Jahre im Hammer-Westen wird wegen erneut gestie-gener Kinderzahlen eine weitere, neue Kita im Kita-Jahr 2020/21 ans Netz gehen. An der Wilhelmstr. 61 – 65 entsteht eine viergruppige Kita in Trägerschaft der Outlaw gGmbH. Damit kann dann auch die von Outlaw betriebene Contai-neranlage auf dem Sportplatz des TSC Hamm an der Augus-tastraße aufgegeben werden.

Die städt. Kita Blauland wird zum Kita-Jahr 2020/21 mit ei-nem Solitärbau um 2 Gruppen erweitert. Die beantragte Er-weiterung der städt. Kita Sonnenhaus mit einer Förderung aus Städtebaufördermitteln ist nicht bewilligt worden. Da-her gibt es derzeit Überlegungen, die Kita in das aktuell angekündigte, neue Förderprogramm des Landes für In-vestitionsmittel zur Schaffung von Plätzen in Kitas aufzu-nehmen. Die genauen Rahmenbedingungen sind allerdings vom Land noch nicht veröffentlicht.

Die Verwaltung führt aktuell Gespräche mit dem Träger der Kath. Kita St. Paulus im Lohauserholz über eine Erweite-rung um eine Gruppe. Aufgrund der vorhandenen Insellage der Kita, eines größeren Neubaugebietes (Michaelstraße) und vor allem wegen der fehlenden Plätze für Kinder unter 2 Jahren in Form einer Krippengruppe, ist die Erweiterung aus Sicht der Verwaltung dringend angeraten. Unter der Voraussetzung der eintretenden Bevölkerungs-prognose und einer relativ konstanten Nachfrage können im Hammer Westen im Planungszeitraum erstmals alle Übergangsgruppen aufgelöst und in das Regelsystem über-führt werden.

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7.3 Sozialraum Hamm-Norden

33

Steckbrief Sozialraumdaten Hamm-Norden

Einwohner Stand 09/2018

Einwohner gesamt* 13.678

Kinder unter 3 Jahren** 515

Kinder von 3 bis unter 6 Jahren** 534

Kinder von 6 bis unter 10 Jahren** 603

Migrationsanteile (%)*

Migrationsanteile gesamt 53,9%

Kinder unter 3 Jahren 74,3%

Kinder von 3 bis unter 6 Jahren 75,6%

Kinder von 6 bis unter 10 Jahren 72,0%

2jährige in Kita und Tagespflege 2018/19

2jährige in Kita 50,3%

2jährige in Tagespflege 6,7%

gesamt 57,1%

4 Monate bis unter 3 Jahre Veränderung durch Ausbau

BetreuungsangeboteKindertages-betreuung

AnzahlKinder

Plätze Versorgungs-quote

2018/19 vorheriger Bericht

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2019/20 vorheriger Bericht

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2019/20 aktueller Bericht

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2020/21 473 178 38% "+ 20 Pl. Neubau Kita Gr. Sandweg -6 Pl. Container Bänklerweg

+ 9 Pl. Großtagespflege"

2021/22 475 178 37%

Prognose 2030 488 178 36%

3 bis unter 6 JahreVeränderung durch Ausbau

BetreuungsangeboteKindertages-betreuung

AnzahlKinder

Plätze Versorgungs-quote

2018/19 vorheriger Bericht

517 448 87%

2019/20 vorheriger Bericht

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2019/20 aktueller Bericht

527 526 100%

2020/21 521 505 97% "+ 45 Pl. Neubau Kita Gr. Sandweg -34 Pl. Container Bänklerweg

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2021/22 531 505 95%

Prognose 2030 539 505 94%

34

Die Vorstellung meine Kinder in 12 Jahren nach ihrer ersten Party um 6:30 Uhr zu wecken, gibt mir Kraft.

Der Hammer-Norden birgt mit dem Hammer-Westen bisher das größte Ausbaupotential in der Frühkindlichen Bildung. Eine weitere, neue Kita wird im Kita-Jahr 2020/21 in Trä-gerschaft der AWO ans Netz gehen. Am Großen Sandweg entsteht auf einer Grünfläche nördlich der Einmündung der Straße „An der Johannesschule“ nach Beschlussfassung des Bebauungsplanes Nr. 06.093 eine viergruppige Kita.

Die Verwaltung geht davon aus, dass mit der Inbetrieb-nahme der Kita die zweiruppige Containeranlage an der AWO Kita Bänklerweg aufgegeben werden kann. Falls der Wunsch bei den Familien besteht, können die Kinder mit den Mitarbeiterinnen in den Kita-Neubau wechseln.

Die planmäßige Erweiterung der Kath. Kita St. Martin um eine Gruppe hat sich verzögert. Die Fertigstellung ist vom Träger nunmehr für das Kita-Jahr 2020/21 geplant. Bis zu dem Zeitpunkt bleibt die Übergangslösung in der zweigrup-pigen Containeranlage an der Kita St. Martin in Betrieb.

Die Verwaltung plant aktuell in dem leerstehenden Haus-meisterhaus am Galilei Gymnasium, Dr. Voßhage-Str. 3 eine weitere Großtagespflegestelle für 9 Kinder unter 3 Jahren einzurichten. Hier ist noch der relevante Renovierungsbe-darf und dessen Finanzierung zu ermitteln mit ggf. vorhan-denen Fördermöglichkeiten aus dem angekündigten, neu-en Förderprogramm des Landes für Investitionsmittel zur Schaffung von Plätzen in Kitas und Tagespflege.

35

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7.4 Sozialraum Hamm-Osten

37

Steckbrief Sozialraumdaten Hamm-Osten

Einwohner Stand 09/2018

Einwohner gesamt* 27.177

Kinder unter 3 Jahren** 638

Kinder von 3 bis unter 6 Jahren** 636

Kinder von 6 bis unter 10 Jahren** 905

Migrationsanteile (%)*

Migrationsanteile gesamt 20,7%

Kinder unter 3 Jahren 34,7%

Kinder von 3 bis unter 6 Jahren 32,3%

Kinder von 6 bis unter 10 Jahren 33,8%

2jährige in Kita und Tagespflege 2018/19

2jährige in Kita 61,8%

2jährige in Tagespflege 8,5%

gesamt 70,3%

4 Monate bis unter 3 Jahre Veränderung durch Ausbau

BetreuungsangeboteKindertages-betreuung

AnzahlKinder

Plätze Versorgungs-quote

2018/19 vorheriger Bericht

553 223 40%

2019/20 vorheriger Bericht

551 223 40%

2019/20 aktueller Bericht

589 226 38% +10 Pl. Container Schwalbennest

2020/21 599 255 43% "+20 Pl. Neubau 4 Gruppen Kita +9 Pl. Großtagespflege"

2021/22 603 245 41% -10 Pl. Container Schwalbennest

Prognose 2030 578 245 42%

3 bis unter 6 JahreVeränderung durch Ausbau

BetreuungsangeboteKindertages-betreuung

AnzahlKinder

Plätze Versorgungs-quote

2018/19 vorheriger Bericht

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2019/20 vorheriger Bericht

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2019/20 aktueller Bericht

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2020/21 667 658 99% +45 Pl. Neubau 4 Gruppen Kita

2021/22 696 658 95%

Prognose 2030 715 658 92%

38

Im Hammer-Osten wird der Wunsch der Familien nach einer größeren Auswahl und vor allem der Möglichkeit zwischen einem Betreuungsangebot in Tagespflege oder Kinderta-gesstätte entscheiden zu können, immer deutlicher artiku-liert. Dort ist zwar seit Jahren der Rechtsanspruch in der Regelstruktur erfüllt, der Auswahlrahmen ist aber so be-grenzt, dass diese Auswahlmöglichkeit nur außerordentlich eingeschränkt besteht.

Deutlich wurde diese Problematik zuletzt in der Diskussi-on über die Einrichtung einer Übergangsgruppe für vorerst 2 Jahre in der Kita Schwalbennest im Uentroper Dorf. Der Betriebszeitraum wird von der Stadt und dem Träger dazu genutzt zu überprüfen, ob die Plätze dauerhaft benötigt und die Kita entsprechend erweitert werden muss.

Hinzu kommt, dass es konkrete planungsrechtliche Überle-gungen in dem Sozialraum für mehrere, kleinteilige Bebau-ungsgebiete gibt, die die Nachfrage nach Betreuungsplät-zen in der Summe zusätzlich steigern werden.

Neben der Erfüllung des Rechtsanspruchs wird entspre-chend der neuen Strategie in der Frühkindlichen Bildung zur Schaffung von Auswahlmöglichkeiten und Überprü-fung der Gruppenkonstellationen in den Bestands-Kitas für den Sozialraum eine neue Kita mit maximal 4 Gruppen als Absichtserklärung in die Planung mit aufgenommen.

Gleichzeitig werden Gespräche mit einzelnen Trägern in dem Sozialraum zur Überprüfung der Attraktivität der Be-stands-Kitas aufgenommen, d.h. es wird der Frage nachge-gangen, ob das bestehende Angebot das Richtige für die Zukunft ist. In einigen Kitas fehlt es aktuell z.B. an den Be-treuungsmöglichkeiten für Kinder unter 2 Jahren.

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7.5 Sozialraum Hamm-Rhynern

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Steckbrief Sozialraumdaten Rhynern

Einwohner Stand 09/2018

Einwohner gesamt* 18.139

Kinder unter 3 Jahren** 455

Kinder von 3 bis unter 6 Jahren** 452

Kinder von 6 bis unter 10 Jahren** 676

Migrationsanteile (%)*

Migrationsanteile gesamt 14,0%

Kinder unter 3 Jahren 22,1%

Kinder von 3 bis unter 6 Jahren 25,2%

Kinder von 6 bis unter 10 Jahren 27,9%

2jährige in Kita und Tagespflege 2018/19

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2020/21 344 221 64% "+16 Pl. Neubau Kita HSC +20 Pl. Neubau Westf. Rhynern"

2021/22 344 221 64%

Prognose 2030 325 221 68%

3 bis unter 6 JahreVeränderung durch Ausbau

BetreuungsangeboteKindertages-betreuung

AnzahlKinder

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2018/19 vorheriger Bericht

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Prognose 2030 414 529 128%

42

Im Kita-Jahr 2020/21 geht im Sozialraum Rhynern die drei-gruppige HSC SportKita im Ahsepark am Caldenhofer Weg ans Netz. Diese Kita wird aufgrund ihrer geographischen Lage dem Sozialraum Rhynern zugeordnet. Sie ist von der Konzeption so ausgelegt, dass sie auch Teilbereiche der Stadtmitte und des Hammer Ostens mitversorgen werden wird.

Auch im Sozialraum Rhynern wird dem Wunsch der Fami-lien auf der einen Seite nach Neubaugebieten und auf der anderen Seite nach einer größeren Auswahl und vor allem der Möglichkeit zwischen einem Betreuungsangebot in Ta-gespflege oder Kindertagesstätte entscheiden zu können, Rechnung getragen.

Insbesondere vor diesem Hintergrund laufen aktuell be-reits konkrete Planungen mit dem Sportverein Westfalia Rhynern, um in das neue Vereinszentrum eine viergruppige SportKita zu integrieren.

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7.6 Sozialraum Hamm-Pelkum

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Steckbrief Sozialraumdaten Pelkum

Einwohner Stand 09/2018

Einwohner gesamt* 13.231

Kinder unter 3 Jahren** 417

Kinder von 3 bis unter 6 Jahren** 394

Kinder von 6 bis unter 10 Jahren** 495

Migrationsanteile (%)*

Migrationsanteile gesamt 33,8%

Kinder unter 3 Jahren 53,2%

Kinder von 3 bis unter 6 Jahren 52,3%

Kinder von 6 bis unter 10 Jahren 47,1%

2jährige in Kita und Tagespflege 2018/19

2jährige in Kita 45,5%

2jährige in Tagespflege 6,3%

gesamt 51,7%

4 Monate bis unter 3 Jahre Veränderung durch Ausbau

BetreuungsangeboteKindertages-betreuung

AnzahlKinder

Plätze Versorgungs-quote

2018/19 vorheriger Bericht

336 111 33%

2019/20 vorheriger Bericht

335 123 37%

2019/20 aktueller Bericht

329 113 34%

2020/21 330 145 44% "+16 Pl. Neubau Kamener Str. 138 +16 Pl. Neubau Kamener Str. 8"

2021/22 331 145 44%

Prognose 2030 327 145 44%

3 bis unter 6 JahreVeränderung durch Ausbau

BetreuungsangeboteKindertages-betreuung

AnzahlKinder

Plätze Versorgungs-quote

2018/19 vorheriger Bericht

385 321 83%

2019/20 vorheriger Bericht

395 374 95%

2019/20 aktueller Bericht

408 327 80% +15 Pl. ÜG Kamener Str. 138

2020/21 390 390 100% "+24 Pl. Neubau Kamener Str. 138 +39 Pl. Neubau Kamener Str. 8"

2021/22 380 390 103%

Prognose 2030 375 390 104%

46

Ein Danke an meine Kinder.

Sie sind der Bestseller meines Lebens.

Im Sozialraum Pelkum laufen aktuell 2 Neubauvorhaben. Zum einen startet im Kita-Jahr 2019/20 eine Übergangsgrup-pe in dem Denkmal Haus Bussmann bis dann im folgenden Jahr mit dem Neubau die dreigruppige Kita ans Netz geht. An der Kamener Str. 8 wird zum Kita-Jahr 2020/21 eine drei-gruppige Kita neugebaut. Bis zur Fertigstellung der beiden Kitas plant die Verwaltung für das kommende Kita-Jahr eine Übergangsgruppe für die im Sozialraum unversorgten Kinder im Alter von über 3 Jahren.

Um auch in den Sozialräumen Pelkum und Herringen bei Bedarf die Bestands-Kitas durch Gruppenumwandlungen und Erweiterung des Betreuungsalters auf unter zweijähri-ge Kinder in Zukunft qualitativ besser aufstellen zu können und dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern vermehrt nach-zukommen, wird seitens der Verwaltung über eine weitere Kita im gemeinsamen Grenzbereich der Sozialräume nach-gedacht.

Unterstützt wird diese Planung durch die mögliche Aufga-be der nicht mehr den aktuellen pädagogischen Standards entsprechende AWO Kita an der Großen Werlstraße. In Fra-ge kommt an dieser Stelle die neu zu entwickelnde Fläche des CreativReviers Heinrich-Robert. Dort könnte eine vier-gruppige Kita zur Erweiterung des Betreuungsangebotes und als Ersatzstandort für die Aufgabe der Kita an der Gro-ßen Werlstraße entstehen. Dieses Vorhaben wird allerdings auf Grund des aktuellen Planungsstadiums noch nicht in die konkrete, zahlenmäßige Bedarfsplanung dieses Berichts-zeitraumes aufgenommen.

4747

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7.7 Sozialraum Hamm Herringen

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Steckbrief Sozialraumdaten Herringen

Einwohner Stand 09/2018

Einwohner gesamt* 14.099

Kinder unter 3 Jahren** 398

Kinder von 3 bis unter 6 Jahren** 399

Kinder von 6 bis unter 10 Jahren** 501

Migrationsanteile (%)*

Migrationsanteile gesamt 38,9%

Kinder unter 3 Jahren 53,7%

Kinder von 3 bis unter 6 Jahren 57,5%

Kinder von 6 bis unter 10 Jahren 52,3%

2jährige in Kita und Tagespflege 2018/19

2jährige in Kita 60,5%

2jährige in Tagespflege 3,9%

gesamt 64,3%

4 Monate bis unter 3 Jahre Veränderung durch Ausbau

BetreuungsangeboteKindertages-betreuung

AnzahlKinder

Plätze Versorgungs-quote

2018/19 vorheriger Bericht

359 128 36%

2019/20 vorheriger Bericht

357 128 36%

2019/20 aktueller Bericht

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2020/21 406 161 40% "+20 Neubau Kita Lünener Str. -8 Pl. Schließung Kita Don Bosco"

2021/22 407 161 40%

Prognose 2030 397 161 41%

3 bis unter 6 JahreVeränderung durch Ausbau

BetreuungsangeboteKindertages-betreuung

AnzahlKinder

Plätze Versorgungs-quote

2018/19 vorheriger Bericht

398 387 97%

2019/20 vorheriger Bericht

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2019/20 aktueller Bericht

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2020/21 399 397 99% "+45 Neubau Kita Lünener Str. -34 Pl. Schließung Kita Don Bosco"

2021/22 423 397 94%

Prognose 2030 435 397 91%

50

Reibung erzeugt wärme.

Im Sozialraum Herringen ist ein viergruppiger Kita-Neubau an der Lünener Str. 145 in Trägerschaft des DRK vorgesehen. Nach den derzeitigen Planungen kann die Realisierung im Jahr 2021 erfolgen. Die Caritas Kita Don Bosco an der Mo-zartstraße wird wegen der sehr beengten Raumverhältnisse zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Kita aufge-geben.

Da die Caritas Mitarbeiter aus Don Bosco bereits 2020 in die Kita Haus Bussmann in Pelkum wechseln, übernimmt das DRK die Trägerschaft an der Kita Don Bosco. Die Kinder und die Mitarbeiter können dann in den Neubau an der Lüne-ner Str. wechseln.

Die Überlegungen zu einer weiteren Kita im gemeinsamen Grenzbereich der Sozialräume Herringen und Pelkum kön-nen den Erläuterungen zum Sozialraum Pelkum entnom-men werden.

In dem Gebäude „Zum Torksfeld 97“ wird eine Großtages-pflegestelle für bis zu 9 Kinder unter 3 Jahren eingerichtet.

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7.8 Sozialraum Hamm Bockum-Hövel

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5353

Steckbrief Sozialraumdaten Bockum-Hövel

Einwohner Stand 09/2018

Einwohner gesamt* 27.792

Kinder unter 3 Jahren** 830

Kinder von 3 bis unter 6 Jahren** 790

Kinder von 6 bis unter 10 Jahren** 1.029

Migrationsanteile (%)*

Migrationsanteile gesamt 31,2%

Kinder unter 3 Jahren 48,3%

Kinder von 3 bis unter 6 Jahren 49,4%

Kinder von 6 bis unter 10 Jahren 47,8%

2jährige in Kita und Tagespflege 2018/19

2jährige in Kita 64,8%

2jährige in Tagespflege 8,8%

gesamt 73,6%

4 Monate bis unter 3 Jahre Veränderung durch Ausbau

BetreuungsangeboteKindertages-betreuung

AnzahlKinder

Plätze Versorgungs-quote

2018/19 vorheriger Bericht

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2019/20 vorheriger Bericht

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2021/22 729 333 46%

Prognose 2030 737 333 45%

3 bis unter 6 JahreVeränderung durch Ausbau

BetreuungsangeboteKindertages-betreuung

AnzahlKinder

Plätze Versorgungs-quote

2018/19 vorheriger Bericht

825 764 93%

2019/20 vorheriger Bericht

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2019/20 aktueller Bericht

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2020/21 840 787 94% "+19 Pl. Erweiterung Andereasstr. -22 Pl. ÜG Eichsteststr.

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2021/22 844 787 93%

Prognose 2030 858 787 92%

5454

Im Sozialraum Bockum-Hövel geht die neue viergruppige Kita an der Wellenbuschstraße in Trägerschaft der Johanni-ter Unfallhilfe (JUH) im kommenden Kita-Jahr 2019/20 ans Netz. Dann wird die derzeit von der JUH genutzte Contai-neranlage auf dem Grundstück der IBUV Kita an der Strack-straße aufgegeben, so dass dort auch das Außengelände regulär hergerichtet und genutzt werden kann.

Mit dem Eigentümer des Bereiches der Kita „Am Eichen-wäldchen“, Andreasstr. 25, laufen Verhandlungen zur Er-weiterung des Betreuungsangebotes einen mindestens dreigruppigen Neubau auf dem Gelände zu errichten. Die derzeitige eingruppige Kita in dem Wohnhaus und ggf. die provisorische Übergangslösung in dem Gebäude Eichs-tedtstr. 44 können dann aufgegeben werden.

Die Stadt verfügt als weitere Ausbaureserve über ein Grundstück in dem Neubaugebiet Schulze-Everding, das bei Bedarf mit einer weiteren Kita bebaut werden könnte.

Die Caritas Kita St. Ida an der Karwinkelstraße befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Hierauf und auf die deshalb notwendige Entwicklung einer Alternative wurde bereits im letzten Bericht hingewiesen. Zwischenzeitlich zeichnet sich ab, dass die Verhandlungen zwischen dem derzeitigen Gebäudeeigentümer und einem potentiellen Investor in Kürze zum Abschluss kommen können. Dem-

nach scheint ein Ersatzbau für eine dreigruppige Kita am derzeitigen Standort auf dem Grundstück realisierbar zu sein, ohne dabei den laufenden Betrieb unterbrechen oder längerfristig eine Übergangslösung planen zu müssen.

Des Weiteren ist der Träger der Ev. Kitas Katharina Luther Zentrum und Uphof bereits mit der Frage an die Stadt her-angetreten, ob qualitative Verbesserungen im Betreuungs-angebot der Kitas möglich sind. Beide Kitas können erst Kinder ab dem Alter von 2 Jahren aufnehmen, es fehlt die bedarfsentsprechende Betreuungsmöglichkeit der unter zweijährigen Kinder in einer Krippengruppe. Für beide Ki-tas ist aus Sicht der Verwaltung die Erweiterung um eine Gruppe verbunden mit der Umwandlung einer Gruppe im Bestand anzustreben.

Die städt. Kita Ermelinghof verfügt bis zum 31.07.19 über eine ausgelagerte Übergangsgruppe im Gebäude „Im Sun-dern 6“. Aufgrund der Kündigung des Eigentümers ist ak-tuell die Anbindung der Übergangsgruppe im Umfeld der Kita für 2 Jahre in einer Containerlösung angedacht. Die Umsetzung verzögert sich wegen Lieferschwierigkeiten vo-raussichtlich bis Ende 2019, die Kinder der Übergangsgrup-pe werden bis dahin im Mutterhaus betreut. In der Zwi-schenzeit werden Planungen aufgenommen, die Kita um eine reguläre Gruppe zu erweitern.

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Steckbrief Sozialraumdaten Heessen

Einwohner Stand 09/2018

Einwohner gesamt* 18.123

Kinder unter 3 Jahren** 556

Kinder von 3 bis unter 6 Jahren** 524

Kinder von 6 bis unter 10 Jahren** 629

Migrationsanteile (%)*

Migrationsanteile gesamt 39,7%

Kinder unter 3 Jahren 53,9%

Kinder von 3 bis unter 6 Jahren 61,8%

Kinder von 6 bis unter 10 Jahren 59,0%

2jährige in Kita und Tagespflege 2018/19

2jährige in Kita 55,7%

2jährige in Tagespflege 4,4%

gesamt 60,1%

4 Monate bis unter 3 Jahre Veränderung durch Ausbau

BetreuungsangeboteKindertages-betreuung

AnzahlKinder

Plätze Versorgungs-quote

2018/19 vorheriger Bericht

486 172 35%

2019/20 vorheriger Bericht

484 188 39%

2019/20 aktueller Bericht

507 203 40%

2020/21 510 205 40% +2 Pl. Neubau St. Stephanus

2021/22 514 205 40%

Prognose 2030 505 205 41%

3 bis unter 6 JahreVeränderung durch Ausbau

BetreuungsangeboteKindertages-betreuung

AnzahlKinder

Plätze Versorgungs-quote

2018/19 vorheriger Bericht

585 513 88%

2019/20 vorheriger Bericht

588 572 97%

2019/20 aktueller Bericht

524 538 103%

2020/21 542 522 96% -16 Pl. Neubau St. Stephanus

2021/22 545 502 92% -20 Pl. ÜG St. Marien

Prognose 2030 547 502 92%

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Wenn du ein Kind hast, wird auch aus dir wieder Eins werden.

Im Sozialraum Heessen wurde Anfang 2019 die viergrup-pige SportKita Kusselkopp des SVE Heessen in Betrieb ge-nommen. Der Neubau der Kath. Kita St. Stephanus befindet sich in der Umsetzungsphase. Die neue fünfgruppige Kita wird voraussichtlich im Kita-Jahr 2020/21 an der Herrenstra-ße in Betrieb gehen. In dem Neubau wird aus qualitativen Gesichtspunkten auch die Betreuung der Kinder von unter 2 Jahren in einer Krippengruppe vorgesehen. Mit der Inbe-triebnahme der Kita wird die Nutzung der Containeranlage und des alten Kita-Standortes aufgegeben.

Die Plätze der Übergangsgruppe in der Containeranlage an der Ev. Kita Gellerthaus werden aus bedarfsplanerischer Sicht dauerhaft in dem Bereich benötigt und sollten ins Re-gelsystem überführt werden. Die Verwaltung wird im Pla-nungszeitraum Gespräche mit dem Träger, dem Ev. Kirchen-kreis aufnehmen, ob die Kita dauerhaft um eine Gruppe erweitert werden kann.

Der Träger der Kath. Kitas St. Marien und St. Theresia sieht in seinen Einrichtungen Bedarf für qualitative Verbesse-rungen in der Anzahl der Gruppen und der Überprüfung der vorhandenen Gruppenformen. Die Verwaltung wird im Berichtszeitraum mit dem Träger entsprechende Gespräche aufnehmen.

Durch die angedachten Qualitätsverbesserungen und ins-besondere auch vor dem Hintergrund von mehreren, neuen Baugebieten in dem Sozialraum können zukünftig durch-aus noch weitere Neubauprojekte notwendig werden. Das ist jedoch noch nicht in die zahlenmäßige Bedarfsplanung aufgenommen worden, da zuerst die Nachfrageentwick-lung zu beobachten bleibt.

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KontaktFür Rückfragen wenden Sie sich bitte an das JugendamtAbteilung Frühkindliche BildungOliver [email protected] Telefon 0 23 81 - 17 - 63 57