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Ausgabe 7—2015_Nr.87 Ein Jahr USA für Schülerinnen und Schüler - Informationen zum Parlamentarischen Patenschafts-Programm Zum 33. Mal bietet das Parlamentarische Patenschafts- Programm (PPP) des Deutschen Bundestages und des Ame- rikanischen Kongresses jungen Schülerinnen und Schülern die Chance, im Rahmen des PPP-Programmjahres 2016/2017 ein Jahr in den USA zu verbringen und das ame- rikanische Familien- und Schulleben aus erster Hand ken- nen zu lernen. Ziel des PPP ist es, ein Netzwerk persönli- cher Verbindungen zwischen jungen Menschen in den USA und Deutschland zu knüpfen, um gemeinsame politische Wertvorstellungen zu festigen und unterschiedliche Le- bensweisen im anderen Land zu erfahren. Während des Austauschjahres in den USA können die Ju- gendlichen nicht nur ihre Englischkenntnisse verbessern, sondern Erfahrungen fürs Leben sammeln. Ich freue mich, dass das Parlamentarische Patentschafts-Programm jungen Menschen die Möglichkeit gibt, einander besser kennen zu lernen. Das PPP richtet sich an Schülerinnen und Schüler von Gymnasien, Real- und Sekundarschulen zwischen 15 und 17 Jahren, die ihren ersten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht über ein abgeschlosse- nes Abitur verfügen. Die Bewerbungsunterlagen können bis zum 11. September 2015 direkt bei einer der fünf zuständigen Aus- tauschorganisationen angefordert werden. Welche Austauschorganisation für Sie zuständig ist und welche Hin- weise bei einer Bewerbung beachtet werden müssen, ist im Internet auf der Website www.bundestag.de/ppp aufrufbar (Foto: Deutscher Bundestag/Werner Schüring). Kastanienschule Aschersleben zu Gast im Deutschen Bundestag Im Rahmen eines Informationsbesuches waren Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer der Kastanienschule Aschersleben zu Gast im Deutschen Bundestag. Nach einer Führung durch das Reichstagsgebäude mit vielen Informationen zu Geschichte und Ar- beitsweise des Parlaments sowie einem Informati- onsgespräch über die Aufgaben und Arbeitsweise der Bundestagsabgeordneten bildete der Besuch von Dachterrasse und Kuppel den Abschluss eines erlebnisreichen Besuchs.

Berlin brief 87

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Ein neuer Brief aus Berlin und dem Wahlkreis Harz und Salzland.

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Ausgabe 7—2015_Nr.87

Ein Jahr USA für Schülerinnen und Schüler -

Informationen zum Parlamentarischen Patenschafts-Programm

Zum 33. Mal bietet das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) des Deutschen Bundestages und des Ame-rikanischen Kongresses jungen Schülerinnen und Schülern die Chance, im Rahmen des PPP-Programmjahres 2016/2017 ein Jahr in den USA zu verbringen und das ame-rikanische Familien- und Schulleben aus erster Hand ken-nen zu lernen. Ziel des PPP ist es, ein Netzwerk persönli-cher Verbindungen zwischen jungen Menschen in den USA und Deutschland zu knüpfen, um gemeinsame politische Wertvorstellungen zu festigen und unterschiedliche Le-bensweisen im anderen Land zu erfahren.

Während des Austauschjahres in den USA können die Ju-gendlichen nicht nur ihre Englischkenntnisse verbessern,

sondern Erfahrungen fürs Leben sammeln. Ich freue mich, dass das Parlamentarische Patentschafts-Programm jungen Menschen die Möglichkeit gibt, einander besser kennen zu lernen. Das PPP richtet sich an Schülerinnen und Schüler von Gymnasien, Real- und Sekundarschulen zwischen 15 und 17 Jahren, die ihren ersten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht über ein abgeschlosse-nes Abitur verfügen.

Die Bewerbungsunterlagen können bis zum 11. September 2015 direkt bei einer der fünf zuständigen Aus-tauschorganisationen angefordert werden. Welche Austauschorganisation für Sie zuständig ist und welche Hin-weise bei einer Bewerbung beachtet werden müssen, ist im Internet auf der Website www.bundestag.de/ppp aufrufbar (Foto: Deutscher Bundestag/Werner Schüring).

Kastanienschule Aschersleben zu Gast im Deutschen Bundestag

Im Rahmen eines Informationsbesuches waren Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer der Kastanienschule Aschersleben zu Gast im Deutschen Bundestag.

Nach einer Führung durch das Reichstagsgebäude mit vielen Informationen zu Geschichte und Ar-beitsweise des Parlaments sowie einem Informati-onsgespräch über die Aufgaben und Arbeitsweise der Bundestagsabgeordneten bildete der Besuch von Dachterrasse und Kuppel den Abschluss eines erlebnisreichen Besuchs.

Die politische Lage in Deutschland

Verantwortung für unser Land.

Mit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages haben die drei Parteien zugleich versprochen, dem Land eine

gute Regierung zu stellen. Und ja, diese Koalition kommt gut voran mit ihren Projekten. Seit 2005 sorgt die Uni-

on dafür, dass es dem Land und seinen Menschen gut und besser geht. Wir können einen milliardenschweren

Nachtragshaushalt auflegen, ohne neue Schulden machen zu müssen. Wir organisieren enorme Zuwächse bei

Bildung, Forschung und Investitionen. Und wir haben eine Bundeskanzlerin, die Deutschland sicher und ruhig

führt und die die deutsche Stimme in Europa hörbar macht.

Dass die Opposition sich angesichts dieser Bilanz mit konstruktiven Vorschlägen für die Zukunft des Landes er-

kennbar schwer tut, ist kaum verwunderlich. Es ist enttäuschend, dass sie stattdessen allzu oft der Verlockung

der Skandalisierung erliegt, statt sachlich an der Aufklärung offener Fragen mitzuwirken. Schließt sich ein Koa-

litionspartner diesem Muster an, ist das nichts, was der Sache dient oder die Menschen überzeugt. Jüngste Wahl

- und Umfrageergebnisse sprechen da eine klare Sprache.

Die schrillen Töne der letzten Tage sind weder sachlich noch in der Form angemessen. Und sie beantworten kei-

ne einzige der Fragen, die im Untersuchungsausschuss oder dem Parlamentarischen Kontrollgremien zur Klä-

rung anstehen. Wir wissen bereits, dass von der vielfach behaupteten millionenfachen und massenweisen Aus-

spähung nicht die Rede sein kann. Wir wollen noch wissen, wie sich die Zusammenarbeit zwischen BND und

NSA konkret gestaltet. Das lässt sich aber nicht auf dem offenen Markt diskutieren, sondern muss in den zustän-

digen Gremien geschehen. Vertraulichkeit ist für die Arbeit von Nachrichtendiensten unverzichtbar. Es dient

unserem Land im Übrigen nicht, wenn Teile der SPD einen Antiamerikanismus pflegen.

Gleichzeitig kann unser Land auf die Arbeit von Nachrichtendiensten nicht verzichten. Und bei der Globalisie-

rung auch des Terrors liegt auf der Hand, dass die Zusammenarbeit von Diensten befreundeter Staaten kein

Skandal, sondern eine notwendige Selbstverständlichkeit ist. Die Sauerland-Gruppe etwa konnte nur durch die

Zusammenarbeit der Dienste an der Umsetzung ihrer Terrorpläne gehindert werden. Auch deutsche Firmen ha-

ben in der Vergangenheit Embargos gegen den Irak und den Iran gebrochen und unter anderem Technologie zur

Erzeugung von Massenvernichtungswaffen geliefert. Dagegen muss man international vorgehen.

Die entsprechenden Vereinbarungen mit den USA dazu wurden vom damaligen Kanzleramtschef Frank-Walter

Steinmeier verhandelt. Auf Basis dieser Vereinbarung prüfen die USA jetzt, ob und welche Selektoren für die

Aufklärung der Vorwürfe offengelegt werden können. Die Bundesregierung wird diese Entscheidung dann auf

Basis der Bestimmungen des Völkerrechts bewerten. Vorschnelle Urteile und was-wäre-wenn-Szenarien sind

daher jetzt nicht angezeigt. Sie sind sogar gefährlich, wenn sie auf eine grundsätzliche Delegitimierung von

Nachrichtendiensten demokratischer Staaten zielen.

Es ist gut, wenn zügig wieder mehr Sachlichkeit in der Diskussion Platz greift. Es geht bei der Arbeit unserer

Nachrichtendienste um die Sicherheit unseres Landes, am Ende womöglich um Leib und Leben der Menschen

in unserem Land, die vom Staat erwarten, dass er ihre Sicherheit garantiert. Diese Verantwortung verträgt sich

nicht mit parteitaktischer Profilierung. Wir tun alle gut daran, diese Zusammenhänge in Ruhe abzuwägen und

gleichzeitig Sorge dafür zu tragen, die eigenen nachrichtendienstlichen Fähigkeiten weiter auszubauen und zu

stärken.

Auch in dieser Debatte sollte unser Kompass unbeirrbar sein: Wir dienen dem Land und den Menschen. Für uns

ist nicht die Partei oder das Ich das Wichtigste. Diese Grundausrichtung ist gerade in schwierigen Zeiten wich-

tig.

Die politische Lage in Deutschland

Zusammenarbeit in Europa stärken.

Der Geschäftsführende CDU-Vorstand war in der vergangenen Woche zu hochrangigen Gesprächen in Brüssel.

Diese auswärtigen Sitzungen finden regelmäßig statt, weil die Verknüpfung deutscher und europäischer The-

men und Akteure von größter Wichtigkeit ist. Mit der deutschen Gruppe in der EVP-Fraktion haben wir uns zu-

nächst zu aktuellen Fragen wie dem Euro, der europäischen Investitionsoffensive oder auch der Zusammenar-

beit mit Sozialisten bzw. der SPD in den beiden Parlamenten abgestimmt.

Griechenland, der Euro, das Europäische Semester, Flüchtlings- und Migrationsfragen, die Energie- und die Di-

gitalunion waren die zentralen Themen bei den Beratungen mit Kommissionspräsident Juncker und seinem

jeweils zuständigen Vizepräsidenten oder Kommissar. Besonders interessant war wieder die Begegnung mit un-

serem deutschen Kommissar Günther Oettinger, der mit Digitaler Wirtschaft und Gesellschaft zentrale Zu-

kunftsfelder verantwortet.

Europa und die internationale Zusammenarbeitet prägten auch das Plenum der vergangenen Woche. Die Bun-

deskanzlerin hat in einer Regierungserklärung ihre Schwerpunkte für die bevorstehenden drei Gipfel zur Östli-

chen Nachbarschaft der EU, zur Zusammenarbeit im Rahmen der G7 sowie zur Partnerschaft mit Lateinamerika

dargelegt.

Konsolidieren und Investieren sind kein Gegensatz.

Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015, den wir in der letzten Woche beschlossen haben, legen wir die

Verteilung des 10-Milliarden-Euro-Pakets für Zukunftsinvestitionen fest. Wir machen damit den Weg frei für

konkrete Investitionsmaßnahmen der Bundesressorts in den Jahren 2016 bis 2018. Unsere Schwerpunkte liegen

in den Bereichen Infrastruktur, Energie und Umwelt. So sichern wir langfristiges Wachstum und machen

Deutschland zukunftsfest.

Um den Kommunen einmal mehr kräftig unter die Arme zu greifen, verabschiedeten wir letzte Woche das Ge-

setz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kom-

munen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern. Damit auch finanzschwache Kommunen in-

vestieren können, enthält es den neuen, mit 3,5 Milliarden Euro ausgestatteten „Kommunalen Investitionsförde-

rungsfonds“, überdies eine Aufstockung der für 2017 vorgesehenen Kommunalentlastung von 1 Milliarde auf

dann 2,5 Milliarden Euro sowie jeweils 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 zur Unterstützung der

Länder und ihrer Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern.

Mit dem Nachtrag steigen die Ausgaben 2015 um 3,5 von 299,1 auf 302,6 Milliarden Euro. Neue Schulden müs-

sen dafür aber nicht gemacht werden. Der zugewonnene Spielraum beruht auf unserer Haushaltsdisziplin, ge-

sunkenen Zinsausgaben, Bundesbankgewinn und Steuermehreinnahmen. Konsolidieren und Investieren, das

ist die Handschrift von CDU und CSU.

Impressum Heike Brehmer, MdB Telefon: 030 / 227 72960 [email protected]

Platz der Republik 1 Fax-Nr. 030 / 227 76960

11011 Berlin

Die Sitzungswoche im Parlament

Regierungserklärung durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel

zum Gipfel Östliche Partnerschaft am 21./22. Mai 2015 in Riga,

zum G7-Gipfel am 7./8. Juni 2015 in Elmau und zum EU-Celac-

Gipfel am 10./11. Juni 2015 in Brüssel. In ihrer Regierungserklä-

rung hat die Bundeskanzlerin die Schwerpunkte der Bundesregie-

rung für die Beratung auf den bevorstehenden drei Gipfeln erläutert

und ist dabei auch auf aktuelle Entwicklungen eingegangen.

Beim Gipfel zur östlichen Partnerschaft wird die Implementierung der Assoziierungsabkommen und Freihan-

delszonen mit Moldau, der Ukraine und Georgien im Mittelpunkt stehen. Auch werden besonders angepasste

Angebote und Reformen für Belarus, Armenien und Aserbaidschan besprochen, die wichtige Bindeglieder zu

Russland sein können. Die Östliche Partnerschaft im weiteren geographischen Kontext, insbesondere im Hin-

blick auf das Verhältnis zwischen Russland und der EU, wird ebenfalls thematisiert.

Beim G7-Gipfel werden traditionelle Themen wie Weltwirtschaft, Handel, Energie, Außen- und Sicherheitspoli-

tik sowie Entwicklung besprochen. Deutsche Schwerpunkte im Rahmen der G7-Präsidentschaft sollen auf den

Themen Gesundheit, Frauen, Umwelt und auf der Stärkung sozialer und ökologischer Standards in Lieferketten

liegen. Laufende G7-Prozesse werden fortgesetzt, vor allem auch die Post-2015-Agenda zur Armutsreduzierung

und zur nachhaltigen Entwicklung. Als weitere Themen sind der internationale Terrorismus, der sog. Islamische

Staat, die Lage in der Ukraine, die Sicherheit in Afrika und auf hoher See angedacht.

Der EU-Celac-Gipfel dreht sich um die Gestaltung der gemeinsamen Zukunft der beiden Wirtschaftsregionen.

Lateinamerika ist eine Region der Chancen, zu deren Entwicklung Europa Know-how anbieten kann.

Insgesamt sind alle drei Gipfel für Deutschland von großer Bedeutung, denn um die Vielzahl internationaler Kri-

sen in der Ukraine, im Nahen und Mittleren Osten, die Bedrohung durch internationalen Terrorismus und die

Ebola-Epidemie zu bewältigen, ist eine enge Abstimmung und ein gemeinsames Handeln mit unseren Partnern

entscheidend.

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

sollen neben der Gesundheit der Sportler auch Fairness und Chancengleichheit sowie die Integrität des sportli-

chen Wettkampfs geschützt werden. Die bisher im Arzneimittelgesetz geregelten dopingrelevanten Bestim-

mungen werden in einem neuen Gesetz zusammengefasst und erweitert. Zum ersten Mal sollen gezielt auch

dopende Leistungs­sportler selbst strafrechtlich erfasst werden. Weiterhin ist vorgesehen, die bisher geltenden

Straftatbestände zur Verfolgung von Hinterleuten und zur Bekämpfung des Dopingmarktes um neue Tatbege-

hungsweisen zu erweitern. Mit dem Anti-Doping-Gesetz ist ferner die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur

Datenübermittlung von Gerichten und Staatsanwaltschaften an die Nationale Anti-Doping Agentur verbunden.

Der Gesetzentwurf, den wir in erster Lesung beraten haben, ist ein Meilenstein in der Sportpolitik und der Do-

pingbekämpfung. Mit BMJV ist vereinbart, dass zeitnah auch noch die im Koalitionsvertrag vereinbarten straf-

rechtlichen Regelungen zum Kampf gegen Spielmanipulation vorgelegt werden.

Prinzipien des deutschen Bildungswesens stärken – Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit der berufli-

chen und der akademischen Bildung. Unser Antrag, den wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion einbrachten,

hebt die Stärkung der beruflichen Bildung als zentrale Zukunftsaufgabe hervor. Nicht nur Wettbewerbsfähigkeit

und Beschäftigung, sondern auch die persönlichen Lebens- und Berufsperspektiven junger Erwachsener profi-

tieren von Deutschlands hervorragendem Berufsbildungssystem. Wir unterstreichen außerdem die Gleichwer-

tigkeit beruflicher und akademischer Bildung. Die Bundesregierung fordern wir unter anderem dazu auf, Ausbil-

dungs- und Studienabbrüchen wirksamer vorzubeugen, den Übergang für Studienaussteiger in eine berufliche

Aus- und Weiterbildung zu verbessern und Jugendliche und junge Erwachsenen mit Migrationserfahrung besser

über das Prinzip der dualen Ausbildung zu informieren.

Foto: Thomas Imo/photothek.net

Die Sitzungswoche im Parlament

Berufsbildungsbericht 2015. Die Bundesregierung unterrichtete das Parlament über den kürzlich vom Kabi-

nett beschlossenen Berufsbildungsbericht 2015. Das duale System der beruflichen Bildung ist demnach weiter-

hin die wesentliche Säule für die Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs der Wirtschaft und für mehr als

500.000 junge Menschen der Einstieg in eine qualifizierte berufliche Tätigkeit. Die hohe Integrationskraft der

dualen Berufsausbildung spiegelt sich in der im europäischen Vergleich niedrigsten Jugendarbeitslosigkeit von

nur noch 7,4 Prozent wider. Ergebnisse des Berichts sind unter anderem, dass die Zahl der unbesetzten Ausbil-

dungsstellen mit 37.100 einen neuen Höchststand erreicht hat und die Zahl der unversorgten Bewerber (2014:

20.900) deutlich übersteigt. Rechnerisch standen 100 ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen 103 Ausbil-

dungsangebote gegenüber. Die Zahl junger Erwachsener ohne Berufsabschluss ist weiter zurückgegangen. Im

Jahr 2012 verfügten 13,1 Prozent der Menschen zwischen 20 und 29 Jahren in Deutschland über keinen Berufs-

abschluss (2008: 14,9 Prozent).

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Tarifeinheit. In zweiter und dritter Lesung beschlossen wir das Ge-

setz, mit dem wir die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie dauerhaft sichern wollen. Die Frage einer gesetzli-

chen Regelung der Tarifeinheit haben wir lange diskutiert. Aus Teilen der Wirtschaft und der Gewerkschaften

wird sie für notwendig erachtet. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, lenken wir den Tarifpluralismus in geord-

nete Bahnen. Dabei sind verschiedene Stufen vorgesehen: Von der vereinbarten Tarifpluralität über Tarifge-

meinschaften bis hin zur Einführung des Mehrheitsprinzips für den Fall, dass sich in einem Betrieb die Tarifver-

träge überschneiden.

Die Rechte der Minderheitsgewerkschaften werden berücksichtigt. Unverändert bleibt, dass über die Verhältnis-

mäßigkeit eines Streiks im Zweifel die Gerichte zu befinden haben, nicht der Gesetzgeber. Das Gesetz ist keine

Antwort auf die aktuelle Streiksituation. Das kann es auch nicht bewirken. Die Verfassungsministerien haben

den Gesetzentwurf intensiv geprüft und die Verfassungsmäßigkeit bescheinigt. Einige in unserer Bundestags-

fraktion teilen diese Auffassung allerdings nicht.

Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2015. In zweiter und dritter Lesung berieten und beschlossen wir

den Nachtragshaushaltsplan für 2015. Wir ordnen die im Bundeshaushalt 2015 ausgebrachte noch globale Ver­

pflichtungsermächtigung in Höhe von 7 Milliarden Euro den jeweiligen Politikbereichen zu und schaffen damit

die Voraussetzung für konkrete Investitionsplanungen der Ressorts. Darüber hinaus unterstützen wir die Kom-

munen mit dem Investitionsförderungsfonds in Höhe von 3,5 Milliarden. Insgesamt steigen die Nettoausgaben

des Haushaltsplans 2015 damit um 3,5 Milliarden Euro. Neue Schulden müssen dafür nicht gemacht werden,

der Etat bleibt ausgeglichen.

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlas-

tung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern. Das Ge-

setz, das wir in zweiter und dritter Lesung beraten und beschlossen haben, regelt die Errichtung des mit

3,5 Milliarden Euro ausgestatteten Sondervermögens „Kommunaler Investitionsförderungsfonds“ und sieht eine

finanzielle Unterstützung von jeweils 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 für Länder und ihre

Kommunen zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vor. Überdies stocken wir mit dem Gesetz die

für 2017 vorgesehene Kommunalentlastung von 1 Milliarde auf dann 2,5 Milliarden Euro auf.

Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

(WoGRefG). In erster Lesung berieten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem das Leistungsni-

veau des Wohngeldes angehoben werden soll. Einkommensschwache Haushalte sollen damit angesichts der

zunehmenden regionalen Engpässe auf dem Wohnungsmarkt sowie der steigenden Mieten und Heizkosten

schnell, wirkungsvoll und treffsicher entlastet werden. Insbesondere Bürger mit niedrigen Renten sowie kurz-

fristig Arbeitslose profitieren von der Reform.

Die Sitzungswoche im Parlament

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für

strategische Investitionen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013

(KOM(2015)10 endg.; Ratsdok.-Nr.: 511/15) hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Art. 23

Abs. 3 des Grundgesetzes Dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen zum Erfolg verhelfen.

Wir bezogen Stellung zu dem Vorschlag der EU-Kommission über den Europäischen Fonds für strategische In-

vestitionen (EFSI), der auf das von der Kommission beschlossene Paket „Eine Investitionsoffensive für Europa“

vom November 2014 zurückgeht. In den nächsten Jahren sollen Investitionen in Höhe von mindestens

315 Milliarden Euro mobilisiert werden, die zur nachhaltigen Steigerung von Wachstum sowie Beschäftigung

und damit zur Stabilisierung des Euro beitragen sollen.

Zu diesem Zweck soll in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank der EFSI errichtet werden, der

durch eine Garantie in Höhe von 16 Milliarden Euro aus bestehenden Mitteln des EU-Haushalts gestützt wird,

die wiederum von einem Garantiefonds von 8 Milliarden Euro abgesichert wird. In den Garantiefonds sollen

Mittel aus dem EU-Verkehrsprogramm Connecting Europe (CEF), des EU-Forschungsprogramms Horizont 2020

sowie EU-Haushalts-Margen umgeschichtet werden.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union ge-

führten Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des

Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982. Mit der Operation ATALANTA sorgt

Deutschland gemeinsam mit seinen europäischen Partnern seit 2008 für die Sicherheit vor der Küste Somalias.

Seit Beginn der Mission sind die Piratenangriffe stark zurückgegangen. 2014 gab es nur noch vier versuchte

Überfälle auf Handelsschiffe, seit 2012 war kein Überfall mehr erfolgreich. Seit 2008 wurden außerdem 179

Schiffe des World Food Programm und 121 Schiffe von AMISOM nach Mogadischu begleitet, um die Bevölke-

rung mit Nahrungsmitteln zu versorgen. Die deutsche Beteiligung an der erfolgreichen Operation verlängern wir

nun nach dem Antrag der Bundesregierung bis Mai 2016. Die Personalobergrenze wird von 1.200 Soldaten auf

950 verringert.

Bericht der Bundesregierung 2015 über den Stand des Ausbaus der Kindertagesbetreuung für Kinder un-

ter drei Jahren für das Berichtsjahr 2014 und Bilanzierung des Ausbaus durch das Kinderförderungsge-

setz (Fünfter Bericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes). Für den Bericht wurde erstmals seit

Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz im Jahr 2008 die Betreuungssituation in ganz Deutsch-

land bewertet. Die Auswertung zeigt, dass das Kinderförderungsgesetz aus dem Jahr 2008 einen massiven Aus-

bau des Betreuungsangebots für unter Dreijährige ausgelöst hat.

Am 1. März 2014 wurden in Deutschland rund 660.000 Kinder unter drei Jahren den Tag über betreut; das waren

fast 300.000 mehr als im Jahr 2008. Der Betreuungsausbau ging nicht zu Lasten der Qualität: Sowohl Personal-

schlüssel als auch Gruppengrößen blieben über die Jahre hinweg konstant. Kindertagespflegepersonen sind zu-

nehmend besser qualifiziert.

In den Befragungen äußerten sich Eltern insgesamt weitgehend zufrieden. Der Bund unterstützt die Länder und

ihre Kommunen in großem Umfang beim Betreuungsausbau: Er beteiligt sich schon jetzt dauerhaft mit

845 Millionen Euro an den Betriebskosten und damit an den sogenannten Kinderbetreuungskosten. Dieser An-

teil wird sich in den Jahren 2017 und 2018 auf 945 Millionen Euro erhöhen. Mit dem dritten Investitionspro-

gramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wurde zum 1. Januar diesen Jahres das Sondervermögen auf 1 Milliarde

Euro aufgestockt.

Die Sitzungswoche im Parlament

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Vereinten Nationen geführten Mission

UNMIL in Liberia auf Grundlage der Resolution 1509 (2003) und nachfolgender Verlängerungs-

resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt Resolution 2190 (2014) vom

15. Dezember 2014 und der Resolution 2215 (2015) vom 2. April 2015. Wir berieten den Antrag der Bundes-

regierung, sich mit bis zu fünf Soldaten an der Friedensmission der Vereinten Nationen (VN) zu beteiligen. Seit

2003 ist UNMIL aktiv bei der Überwachung und Einhaltung des Waffenstillstandsabkommens, der Unter­

stützung des Friedensprozesses, der humanitären Hilfe, der Förderung und dem Schutz von Menschenrechten

sowie der Unterstützung der Reformen im Sicherheitssektor. Aufgabe der UNMIL-Mission ist dabei die Beratung

und Unterstützung der liberianischen Regierung sowie der polizeilichen und militärischen Kräfte. Mit unserer

Zustimmung zu dem Mandat tragen wir zum bisherigen Erfolg von UNMIL bei und verdeutlichen unsere Bereit-

schaft, Verantwortung in der Friedensmission der VN zu übernehmen.

Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Mit dem Gesetz, das wir parallel mit der

Bundesregierung eingebracht haben, nehmen wir zusätzlich energieintensive Branchen wie Schmieden, Ober­

flächenveredler oder Härtereien in die Besondere Ausgleichsregelung des EEG auf. Darüber hinaus ermöglichen

wir eine anteilige Direktvermarktung von erneuerbarem Strom auch bei solchen Anlagen, die über eine gemein-

same Messeinrichtung abgerechnet werden. Wir berieten und beschlossen das Gesetz in zweiter und dritter Le-

sung.

Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Regelungen.

Wir beschlossen in zweiter und dritter Lesung die Neuregelung der Unterhaltssicherungen für Reservedienst-

und freiwillig Wehrdienst-Leistende der Bundeswehr. Aufgrund der Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten

ist erheblicher Änderungsbedarf entstanden. Diesem wird durch eine konstitutive Neufassung des Gesetzes

Rechnung getragen. Mit dem Gesetz wird auch die Durchführung des Unterhaltssicherungsgesetzes von den

Ländern auf den Bund übertragen und in einer Hand zusammengefasst.

Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltver-

trägliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – Elekt-

roG). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektro-

nik-Altgeräte. Künftig sollen deutlich mehr Elektro- und Elektronik-Altgeräte einer ordnungsgemäßen und um-

weltfreundlichen Entsorgung zugeführt werden. Einen Beitrag hierzu sollen Rücknahmepflichten des Handels

leisten. Große Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mehr als 400 m² wer-

den künftig verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzu-

nehmen, kleine Geräte müssen sogar ohne Kauf zurückgenommen werden.

Das Sammelnetz wird verdichtet und damit die Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für die Ver-

braucher vereinfacht. Die illegale Verbringung von Altgeräten ins Ausland wird durch Mindestanforderungen an

die Verbringung und das Einführen einer Beweislastumkehr eingedämmt. Der Gesetzentwurf, dem wir uns in

erster Lesung widmen, ist ein wichtiger Baustein zur Schließung von Stoffkreisläufen.

Forschung und Entwicklung für die Bekämpfung von vernachlässigten armutsassoziierten Erkrankun-

gen stärken. Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner setzen wir uns für die Stärkung der Forschung und

Entwicklung im Bereich der Bekämpfung von vernachlässigten armutsassoziierten Erkrankungen ein. Diese

spielen auch beim anstehenden G7-Gipfel in Elmau thematisch eine Rolle. Wir fordern die Bundesregierung auf,

das Förderkonzept „Vernachlässigte und armutsassoziierte Krankheiten“ des Bundesministeriums für Bildung und

Forschung (BMBF) weiterzuentwickeln. Außerdem sind Produktentwicklungspartnerschaften als Instrument

zur Entwicklung von adäquaten Präventions- und Diagnosemethoden sowie Medikamenten zu fördern, auch im

Rahmen der internationalen Forschungsförderung des BMBF.

Die Sitzungswoche im Parlament

Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (9. BVerfGGÄndG). Wir beschlossen

in zweiter und dritter Lesung die Neuregelung des Verfahrens für die Wahl der durch den Bundestag zu berufen-

den Bundesverfassungsrichter. Die Wahlzuständigkeit wird von einem Wahlausschuss auf das Plenum des Bun-

destages übertragen. Der Ausschuss bleibt weiterhin bestehen und übernimmt die Aufgabe, dem Plenum Wahl-

vorschläge zu unterbreiten.

Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Än-

derung sonstiger Vorschriften. Die Europäische Erbrechtsverordnung (ErbVO) trifft einheitliche Regelungen

zur internationalen Zuständigkeit und zum anwendbaren Recht und führt das sogenannte Europäische Nach-

lasszeugnis ein. Damit soll die Nachlassplanung des Erblassers und die Nachlassabwicklung durch die Erben in

Fällen mit Auslandsberührung vereinfacht und die erforderlichen Verfahren verkürzt werden. Mit dem Gesetz,

das wir in zweiter und dritter Lesung beschlossen, führen wir nationale Durchführungsvorschriften ein, die eine

optimale Anwendung der ErbVO in der deutschen Praxis gewährleisten. Mit den verfahrensrechtlichen Neurege-

lungen zum Europäischen Nachlasszeugnis nehmen wir zudem eine systematische Neuordnung der Verfah-

rensregelungen zum deutschen Erbschein vor. Schließlich umfasst das Gesetz verschiedene Folgeänderungen

sowie punktuelle Änderungen in anderen Gesetzen, etwa im Kostenrecht.

Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den

Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. Der Gesetzentwurf der Bundes-

regierung, den wir in erster Lesung beraten haben, soll die Protokollerklärung der Bundesregierung vom

19. Dezember 2014 zum Zollkodex-Anpassungsgesetz umsetzen. Dazu vorgesehene Maßnahmen sind unter an-

derem die Schließung von Lücken im Umwandlungssteuergesetz, die Abschaffung des Funktionsbenennungser-

fordernisses beim Investitionsabzugsbetrag und die Konzernklausel.

Deutsch-amerikanische Beziehungen. Sieben Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und ein

Vierteljahrhundert nach Ende des Kalten Krieges sehen 72 Prozent der Amerikaner Deutschland als verlässli-

chen Partner. 62 Prozent der Deutschen halten die USA für einen zuverlässigen Verbündeten. Die Mehrheit der

Deutschen (57 Prozent) glaubt, dass es für Deutschland wichtiger ist, enge Beziehungen zu den USA zu haben als

zu Russland. Hier fallen die Meinungen in Ost- und Westdeutschland auseinander: 44 Prozent der Ostdeutschen

und 61 Prozent der Westdeutschen befürworten eine stärkere Bindung an die USA. Im Hinblick auf die inter­

nationale politische Lage sind Deutsche und Amerikaner unterschiedlicher Einschätzung: 59 Prozent der Ameri-

kaner denken, die Europäische Union würde im Umgang mit Russland in der Ukraine-Krise nicht hart genug

auftreten; dieser Ansicht sind nur 26 Prozent der Deutschen. Auch fordern 54 Prozent der Amerikaner von

Deutschland mehr militärisches Engagement in der Welt; dem stimmt nur ein Viertel der Deutschen zu.

(Quelle: Pew Research Center)

Deutsche Unternehmen im Ausland stehen zu Nachhaltigkeit. Eröffnen deutsche Unternehmen Niederlas-

sungen im Ausland, legen sie auch dort Wert auf Nachhaltigkeit. Laut einer aktuellen Studie übertragen knapp

85 Prozent der befragten Firmen ihre ökologischen Standards auf die Niederlassungen im Ausland; 81 Prozent

wenden zudem die gleichen sozialen Standards für Mitarbeiter im In- und Ausland an. Ihr Engagement ist bei

den befragten Unternehmen zudem langfristig angelegt. Über 62 Prozent sind bereits zehn und mehr Jahre im

Gastland vertreten; nahezu alle Unternehmen planen eine dauerhafte Präsenz. Diese langfristige Perspektive

unterstreichen auch die Anstrengungen, die unternommen werden, um Mitarbeiter vor Ort zu qualifizieren: Na-

hezu zwei Drittel der befragten Firmen (65,2 Prozent) haben ein eigenes Fortbildungssystem im Gastland aufge-

baut, um das hohe Niveau der deutschen Bildungsabschlüsse zu erreichen. Befragt wurden Firmen mit Nieder-

lassungen in China, Brasilien, Indien, Mexiko, der Türkei, Südafrika und Malaysia.

(Quelle: IW Consult)

Daten und Fakten

Informationen aus und für den Wahlkreis

Fanta-Spielplatz-Initiative 2015: Ab sofort um Förderungen bis 20.000 Euro bewerben

Ab sofort können für Spielplätze Förderungen von bis zu 20.000 Euro für die Modernisierung ihrer Anlagen be-

reit gestellt werden – das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt gemeinsam mit Fanta und dem TÜV Rheinland

die Sanierungsvorhaben auf 100 Spielplätzen in Deutschland mit der Spielplatz-Initiative 2015.

Die Spielplatz-Initiative 2015 hat es sich zum Ziel gesetzt, mehr Kreativität und Abwechslung durch Sanierungs-

maßnahmen auf Spielplätze zu bringen und damit vielen Kindern mehr Freude am Spielen zu bereiten. Ab so-

fort können sich Spielplatz-Eigentümer, Träger, Vereine, Initiativen und Privatpersonen mit öffentlich zugängli-

chen Spielplätzen noch bis zum 7. Juni 2015 online unter http://spielplatzinitiative.fanta.de um eine Förde-

rung zur Modernisierung ihres Spielplatzes bewerben. Ich würde mich freuen, wenn die Ausschreibung das In-

teresse vieler Bewerber aus dem Harz- und Salzlandkreis weckt, die sich an der Initiative beteiligen möchten.

Vom 1. bis 31. Juli 2015 entscheiden dann Deutschlands Spielplatz-Fans im Internet bei einer Online-

Abstimmung über die Gewinner. Am 1. August wird feststehen, welche 100 Gewinner eine Finanzspritze für ih-

ren Spielplatz erhalten. Ein Hauptgewinner darf sich auf 20.000 Euro freuen, für die Plätze zwei und drei gibt es

jeweils 10.000 Euro. Für die weiteren Plätze in den Top 100 gibt es jeweils 5.000 bzw. 1.000 Euro. Informationen

rund um die Initiative gibt es im Internet unter http://spielplatzinitiative.fanta.de oder telefonisch unter der

Rufnummer: 030 - 30 86 93-15.

Kommunen erhalten beim Investitionsprogramm größeren Gestaltungsrahmen

Bundestag ergänzt Katalog der förderfähigen Investitionsprojekte

Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Donnerstag den Nachtragshaushalt 2015 und das Gesetz zur För-

derung von Investitionen finanzschwacher Kommunen beschlossen. Mit Verabschiedung des Nachtragshaus-

haltes 2015 und des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen haben wir einen

weiteren Schritt zur Stärkung der Kommunen in Deutschland vollzogen.

Besonders erfreulich ist, dass die Aufstellung der förderfähigen Investitionsprojekte – im Rahmen des verfas-

sungsmäßig Zulässigen – ergänzt werden konnte. Dabei ist insbesondere die Aufnahme der Brachflächenrevita-

lisierung in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen für strukturschwache Kommunen eine große Hilfe.

Zudem ist es gelungen, den Barriereabbau im Öffentlichen Personennahverkehr, der im ersten Gesetzentwurf

noch ausdrücklich ausgeschlossen war, ebenfalls in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen zu integrieren.

Den Kommunen wurde so ein größerer Gestaltungsrahmen eröffnet, um bei der Umsetzung der Investitionsför-

derung besser auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen zu können. Wichtig ist, dass die Länder bei der Umset-

zung des Investitionsprogramms den Reigen der förderfähigen Maßnahmen nicht durch spezielle Landesvorga-

ben einengen und die Bemühungen des Bundes um mehr Flexibilität damit konterkarieren.

Klausurtagung der ostdeutschen CDU-Abgeordneten

Die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus den neuen Bundesländern kamen vom 17. bis 18. Mai

zu einer Klausurtagung in Berlin zusammen. Themen waren unter anderem die Bund-Länder-

Finanzbeziehungen, Infrastrukturpolitik, Rente, Energiepolitik sowie die Bereiche Bildung, Forschung und Kul-

turförderung. Die Ergebnisse der Klausurtagung wurden in der „Berliner Erklärung“ zusammengefasst. Diese ist

unter heike-brehmer.de/index.php?ka=1&ska=28 abrufbar.

Aktuelle Bilder

Arbeitsbesuch in Sachsen

Auf Einladung des Direktors des Landestourismusverbandes Sachsen, Herrn Manfred Böhme, führte mich ein zweitägiger Arbeitsbesuch in meiner Funktion als Vorsitzende des Tourismusausschusses im Deutschen Bun-destag u.a. nach Torgau, Grimma und Rochlitz. Ein buntes Programm mit zahlreichen kulturellen Höhepunkten bot die Möglichkeit, mit den Mitgliedern des LTV Sachsen sowie den touristischen Akteuren vor Ort ins Ge-spräch zu kommen und viele Projekte rund um das Thema „Tourismus im ländlichen Raum“ kennenzulernen.

Die Eröffnung der Ausstellung „Luther und die Fürsten“ in der Torgauer Stadtkirche St. Marien war ebenso inte-ressant wie die Besichtigung des Klosters „Nimbschen“ in Grimma, die Fahrt mit dem Schienentrabi in Rochlitz und der abschließende Besuch der Basilika des Klosters Wechselburg (Fotos: LTV Sachsen/Wolfgang Schmidt).

Parlamentarisches Patenschafts-Programm 2015

Im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts–Programms (PPP) zwi-schen dem Deutschen Bundestag und dem US-Kongress wird Sabine Karo-line Hackel aus Halberstadt für ein Jahr in den USA leben und lernen. Mit großer Freude haben ich die Patenschaft für ihren einjährigen Auslands-aufenthalt übernommen und freue mich, ihr die Gelegenheit bieten zu können, nicht nur ein neues Land kennenzulernen, sondern auch Erfah-rungen für das ganze Leben zu sammeln.

Ziel des PPP ist es, ein Netzwerk persönlicher Verbindungen zwischen jun-gen Menschen in Deutschland und den USA zu knüpfen. Die Stipendiaten sollen als junge Botschafter zu einer besseren Verständigung zwischen bei-den Nationen beitragen. Das PPP wurde im Jahr 1983 ins Leben gerufen. Anlass war der 300. Jahrestag der ersten deutschen Einwanderung in den USA.

Bürgermeisterwahl in Hecklingen

Am 7. Juni 2015 findet in Hecklingen die Bürgermeisterwahl statt.

Ich unterstütze den CDU-Kandidaten und Amtsinhaber Hans-

Rüdiger Kosche bei seiner Kandidatur und der Weiterentwicklung

des Tourismus in der Region. Weitere Infos unter

www.bürgermeisterkosche.de

die Wir bauen Kalte Progression ab

Bei steigenden Löhnen bleibt mehr in der Tasche

Die CDU hält Wort: Wir bauen die Kalte Progression ab. Lohnerhöhungen, die

allein höhere Preise ausgleichen, sollen künftig in der Geldbörse der Arbeitnehmer

landen und nicht beim Finanzamt. Das hilft gerade Menschen mit kleinen und

mittleren Einkommen. Das ist möglich, weil unser Kurs stimmt:

Starke Wirtschaft. Auch 2015 wird die deutsche Wirtschaft weiter wachsen.

Damit steigen die Steuereinnahmen.

Stabiler Arbeitsmarkt. Immer mehr Menschen haben einen Job. Damit liegen wir

in der EU mit an der Spitze. Die Arbeitslosenquote ist bei uns so niedrig wie in

keinem anderen Land der EU. Das heißt: Mehr Menschen tragen zu den Steuer-

einnahmen bei.

Solide Finanzen. Die öffentlichen Haushalte in Deutschland machen voraussichtlich

auch 2015 ein Plus. Das vierte Jahr in Folge. Auch der Bund wird 2015 wieder ohne

neue Schulden auskommen.

Mögliche Entlastung. Die erfolgreiche Konsolidierung des Haushalts soll auch den Steuerzahlern zugutekommen. So sollen Lohnerhöhungen zum Ausgleich der Inflation beim Arbeitnehmer bleiben. Zum Januar 2016 soll der Ausgleich für die vergangenen zwei Jahre erfolgen. Die Steuersätze sollen künftig alle zwei Jahre neu

berechnet werden.

Wir gehen gegen schleichende Steuererhöhungen durch die Kalte Progression vor.

So hatten wir es im Regierungsprogramm versprochen. Für die CDU ist klar:

Leistung muss sich auch finanziell lohnen.

V.i.S.d.P.: CDU-Bundesgeschäftsstelle | Klingelhöferstraße 8 | 10785 Berlin | www.cdu.de/kontakt | Stand: 13. Mai

2015