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Berufliche Teilhabe hörgeschädigter Menschen heute: Vision oder Illusion? Dr. Ulrich Hase Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen REHAlitäten beruflicher Bildung und Integration hör- und sprachgeschädigter Menschen Leipzig, 2. – 4. Mai 2005

Berufliche Teilhabe hörgeschädigter Menschen heute: Vision oder Illusion? Dr. Ulrich Hase Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein

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Berufliche Teilhabe hörgeschädigter Menschen heute:

Vision oder Illusion?

Dr. Ulrich HaseLandesbeauftragter für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein

Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen

REHAlitäten beruflicher Bildung und Integrationhör- und sprachgeschädigter Menschen

Leipzig, 2. – 4. Mai 2005

Berufliche Teilhabe hörgeschädigter Menschen heute: Vision oder Illusion?

Eines Tages wird alles gut sein – das ist unsere Hoffnung.

Heute ist alles in Ordnung – das ist unsere Illusion. - V o l t a i r e -You can dream it, you can do it!

- W a l t D i s n e y -

Berufliche TeilhabeA G E N D A

1. Einleitende Worte

2. Fakten und Erfahrungen

3. Instrumentarien

4. Visionen oder: was sollte sich ändern?

Arbeitslosenquoteschwerbehinderter Menschen in Prozent

jeweils Ende Septemberin Klammern: Arbeitslosigkeit insgesamt

Jahr Arbeitslosenquote

1998

1999

2000

2001

2002

2003

17,5 (12,3)

17,9 (11,7)

17,1 (10,7)

16,1 (10,3)

14,5 (10,8)

17,0 (11,6)

Berufliche Teilhabe2. Fakten und Erfahrungen

Berufliche Teilhabe2. Fakten und Erfahrungen

Besondere Problemlagen in der Vermittlung schwerbehinderter Menschen:

länger anhaltende Dauer der Arbeitslosigkeit

das Alter (das betrifft alle Menschen mit und ohne Behinderung)

mangelnde Qualifikation

das Vorliegen einer Mehrfachbehinderung

gesundheitliche Einschränkungen sind Folge der Schwerbehinderung

Erwerbsquoten behinderter und nicht behinderter Menschen

nach Alter in Prozent – 2003

Alter behinderter

Menschen

nicht behinderter Menschen

15-25-Jährige

25-45-Jährige

45-55-Jährige

55-60-Jährige

60-65-Jährige

Insgesamt

51,7

72,2

63,3

49,6

15,4

26,0

51,7

88,4

89,3

75,9

29,7

61,5

Berufliche Teilhabe2. Fakten und Erfahrungen

Berufliche Teilhabe2. Fakten und Erfahrungen

Qualifikation im Vergleich (Schröder/Steinwede):

schwerbehinderte

Arbeitslose

schwerbehinderte

Erwerbstätige

kein Schulabschluss 5 % 2 %

niedriger Schulabschluss 65 % 57 %

mittlerer Schulabschluss 16 % 26 %

hoher Schulabschluss 7 % 10 %

keine Berufsausbildung 27 % 12 %

berufliche Weiterbildung(en)

47 % 61 %

Berufliche Teilhabe2. Fakten und Erfahrungen

Beschäftigungsförderlichen Bedingungen von schwerbehinderter Menschen(Schröder/Steinwede):

optimaler Einsatz im Betrieb (93%)

gute Einarbeitung der schwerbehinderten Mitarbeiter (87%)

dieselbe Leistungsfähigkeit wie ein nichtbehinderter Mitarbeiter (82%)

das Verfügen über besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten (70%)

Schwerbehinderte seien hoch motiviert und leistungsfähiger (69%)

Berufliche Teilhabe2. Fakten und Erfahrungen

Beschäftigungsförderlichen Bedingungen von schwerbehinderter Menschen (Schröder/Steinwede):

Minderleistungsausgleich im Falle geringerer Leistungsfähigkeit (65%)

zeitlich begrenzte Erstattung der Lohnkosten (64%)

Unterstützung durch den Integrationsfachdienst (64%)

soziale Verantwortung des Arbeitgebers (62%)

mit nur 47% hat die Pflichtquote zur Beschäftigung Schwerbehinderter im Rahmen der Bedingungen die geringste Bedeutung

Berufliche Teilhabe2. Fakten und Erfahrungen

von Kindheit an Hörgeschädigteverfügen in der Regel über eine besonders gute berufliche Ausgangsqualifikation …

… dennoch geraten sie in den Jahren der beruflichen Tätigkeit

überproportional häufig ins Abseits!

Berufliche Teilhabe2. Fakten und Erfahrungen

Welches können die Gründe für diese Entwicklung sein?

- Fortbildungsmöglichkeiten sind erheblich eingeschränkt

Hörgeschädigte Menschen sind in der ständigen Gefahr,

den Anschluss zu verlieren …

- keine durchgängige Einbindung in Kommunikation

- soziale Informationen fehlen

und überfordert zu sein …

- verdrängen statt gestalten

- kein ausreichendes Strategiewissen

- Missverständnisse werden nicht oder zu spät erkannt

Berufliche Teilhabe2. Fakten und Erfahrungen

auch (Gut-)Hörende können überfordert sein

… mit der Folge:

Überforderung in der Kommunikation führtaus Sicht der Vorgesetzten

zur Unterforderung in der fachlichen Kompetenz! !

Berufliche Teilhabe3. Instrumentarien

einige Instrumentarien:

Besonderer Kündigungsschutz

Integrationsfachdienste

Arbeitsassistenz

Dolmetschleistungen (Gebärdensprache und Schriftmittlung)

Berufliche Teilhabe3. Instrumentarien

Arbeitsassistenz

„notwendige Arbeitsassistenz“§ 102 Abs. 4 SGB IX

Schwerbehinderte - beantragen selbst und erhalten das Geld vom Integrationsamt- sind Arbeitgeber der Assistenz- zahlen an die Assistenz und rechnen ggü. dem Integrationsamt ab

„arbeitgeberorientierte Assistenz“§ 27 Schwerbehinderten-

ausgleichsabgabeverordnung

Antragsverfahren und Regiebeim Arbeitgeber

2003: 23,78 Mio. € Leistg. direkt an Schwerbehinderte,davon 4,55 Mio. € für „not-wendige Arbeitsassistenz“

2003: 77,79 Mio. € an Arbeitgeber für außergewöhnliche Belastungen, z.B. auch für Dolmetschleistungen

Berufliche Teilhabe3. Instrumentarien

„notwendige Arbeitsassistenz“ein Rechenbeispiel …

271.900 schwerbehinderteHörgeschädigte in Deutschland

Erwerbsquote 26 %:Ca. 70.500 Hörgeschädigte

620 Schwerbehinderte erhalten„notwendige Arbeitsassistenz“

17 % sind hörgeschädigt:

105 Hörgeschädigte erhalten in Deutschland„notwendige Arbeitsassistenz“

Berufliche Teilhabe3. Instrumentarien

Integrationsfachdienste

Arbeitsassistenz

Dolmetschleistungen (Gebärdensprache und Schriftmittlung)

TeSS

Besonderer Kündigungsschutz

Berufliche Teilhabe3. Instrumentarien

§ 45 Telekommunikationsgesetz

Die Interessen behinderter Menschen sind bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit besonders zu berücksichtigen. Insbesondere ist ein Vermittlungs-dienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen unter besonderer Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse einzurichten. Die Regulierungsbehörde stellt den allgemeinen Bedarf hinsichtlich Umfang und Versorgungsgrad dieses Vermittlungsdienstes unter Beteiligung der betroffenen Verbände und der Unternehmen fest. Zur Sicherstellung des Vermittlungsdienstes ist die Regulierungsbehörde befugt, den Unternehmen Verpflichtungen aufzuerlegen.

Berufliche Teilhabe3. Instrumentarien

TeSS Telecommunication

Sign & Script- Arbeitstitel -

ein gemeinsamesvon der Telekom finanziertes Projektin Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaftzur Förderung der Gehörlosenund Schwerhörigen e.V.

Das Ziel des Projektes TeSS:Aufbau eines bundesweiten Telefonvermittlungsdienstes

für hörgeschädigte Menschen

Gebärdensprachdolmetschen

und

Schriftmittlungfür ertaubte, resthörige undsprachbehinderte Menschen

Schreibtelefon, PC, Fax und Handy

Berufliche Teilhabe3. Instrumentarien

Bildtelefon, PC–Webcam, UMTS-Handy

Berufliche Teilhabe3. Instrumentarien

Integrationsfachdienste

Arbeitsassistenz

Dolmetschleistungen (Gebärdensprache und Schriftmittlung)

TeSS

Besonderer Kündigungsschutz

Bundesanstalt für Arbeit

Berufliche Teilhabe4. Visionen

Soziale Kompetenz …

Berufliche Qualifikation …

Integrative Modelle …

Prävention statt „nachgehender“ Hilfe …

Innovationen zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe betreffen:

Ich danke Ihnen

für Ihre Aufmerksamkeit!

www.deutsche-gesellschaft.de

Hinweis: Vortrag und PowerPoinPräsentation

werden heute auf diese Webseite gestellt

Berufliche Teilhabe