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© 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Autor: AER / 22.11.2017 Bescheinigungen Elektronisch Annehmen (BEA) Inhaltsverzeichnis Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1699 2 1. Ziel 2 2. Voraussetzungen 3 3. Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III 3 3.1. Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III erstellen 22 3.2. Protokoll Arbeitsbescheinigung 23 3.3. Arbeitsbescheinigung versenden 24 3.4. Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts nach § 312a SGB III erstellen 39 3.5. Protokoll Arbeitsbescheinigung 40 3.6. Arbeitsbescheinigung versenden 41 4. Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III 41 4.1. Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III erstellen 43 4.2. Protokoll Bescheinigung Nebeneinkommen 44 4.3. Bescheinigung über Nebeneinkommen versenden 45 5. Details 45 5.1. Personengruppen ohne Arbeitsbescheinigung 45 5.2. Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III soll nicht mehr erstellt werden 45 5.3. Bescheinigungen stornieren und neu erstellen 45 5.4. Zu Unrecht abgegebene Bescheinigungen 46 5.5. Manuelle Erfassung bei fehlenden Angaben

Bescheinigungen Elektronisch Annehmen (BEA) · Arbeitsbescheinigung nach ... Meldewesen« die Angaben zur Tätigkeit im Feld »Vertragsform« einer der folgenden Einträge ... in

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© 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KGAutor: AER / 22.11.2017

Bescheinigungen Elektronisch Annehmen (BEA)

Inhaltsverzeichnis

Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1699

21. Ziel

22. Voraussetzungen

33. Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III

33.1. Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III erstellen

223.2. Protokoll Arbeitsbescheinigung

233.3. Arbeitsbescheinigung versenden

243.4. Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts nach

§ 312a SGB III erstellen

393.5. Protokoll Arbeitsbescheinigung

403.6. Arbeitsbescheinigung versenden

414. Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III

414.1. Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III erstellen

434.2. Protokoll Bescheinigung Nebeneinkommen

444.3. Bescheinigung über Nebeneinkommen versenden

455. Details

455.1. Personengruppen ohne Arbeitsbescheinigung

455.2. Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III soll nicht mehr erstellt

werden

455.3. Bescheinigungen stornieren und neu erstellen

455.4. Zu Unrecht abgegebene Bescheinigungen

465.5. Manuelle Erfassung bei fehlenden Angaben

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 2Info für Anwender Nr. 1699

Ziel1.

Das Info beschreibt die elektronische Erstellung:

§ der Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III

§ der Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III

§ der Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts nach§ 312a SGB III

Voraussetzungen2.

Das Zusatzmodul »Bescheinigungswesen« muss lizenziert sein. Öffnen Sie einen beliebigen Arbeitneh-mer, um die Lizenzierung zu überprüfen:

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Meldedialog«.

2. Ist die Gruppe »BEA-Nebenverdienstbescheinigung« vorhanden, wurde das Zusatzmodul lizenziert.

Sollte das Zusatzmodul nicht lizenziert sein, nehmen Sie Kontakt mit Agenda auf:

Telefonnummer: 08031 2561 423E-Mail-Adresse: [email protected]

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 3Info für Anwender Nr. 1699

Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III3.

Arbeitsbescheinigungen sind auf Verlangen des Arbeitnehmers oder der Bundesagentur für Arbeit durchden Arbeitgeber zu erstellen. Die Erstellung hängt von der Beendigung des aktuellen Arbeitsverhältnis-ses ab. In nachstehenden Ausnahmefällen ist eine Erstellung auch ohne Beendigung des Arbeitsverhält-nisses möglich:

§ Kalenderschlüssel 19 »Krankengeldende (Aussteuerung)«

§ Kalenderschlüssel 30 »Freistellung MIT Fortzahlung des Arbeitsentgelts«

§ Kalenderschlüssel 32 »Beginn Bezug Arbeitslosengeld nach Krankengeld«

Erfassen Sie ggf. den Kalenderschlüssel im Kalender: »Stammdaten | Personaldaten | Register: Kalender«.

Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III erstellen3.1.

Assistenten aufrufen3.1.1.

»Auswertungen | Bescheinigungswesen | BEA-Bescheinigungen«

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 4Info für Anwender Nr. 1699

Seite 1: Name und Art der Beschäftigung3.1.2.

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 5Info für Anwender Nr. 1699

Thema Beschreibung

Nr. Wählen Sie den Arbeitnehmer, für den die Arbeitsbescheinigung er-stellt wird.

Beschäftigungszeitraum Die Felder werden automatisch mit dem Datum des aktuellen Be-schäftigungsverhältnisses von LOHN vorbelegt.

HinweisSoll für vorherige Arbeitsverhältnisse eine Arbeitsbescheinigungerstellt werden, können Sie diese für vorhergehende Beschäfti-gungen ab der Lohnperiode Januar 2016 über nachträglich er-stellen.

Arbeitsbescheinigung nach§ 312 SGB III

Der Assistent erstellt eine Arbeitsbescheinigung nach§ 312 SGB III.

Arbeitsbescheinigung für Zwe-cke des über- und zwischen-staatlichen Rechts nach § 312aSGB III

Der Assistent erstellt eine Arbeitsbescheinigung nach § 312a SGBIII. Die Arbeitsbescheinigung ist nur auf schriftliche Anforderung derBundesagentur für Arbeit zu erstellen. Der Bescheinigungszeitraumwird in der Anforderung mitgeteilt.

Arbeitnehmer widerspricht elek-tronischer Übermittlung

Ein Widerspruch ist nur bei der Arbeitsbescheinigung nach § 312SGB III möglich.Die Arbeitsbescheinigung wird als Papiervordruck erstellt, die Siedem Arbeitnehmer aushändigen können.

Kundennummer bei Bundes-agentur für Arbeit

Widerspricht der Arbeitnehmer der elektronischen Übermittlung,können Sie optional dessen Kundennummer bei der Bundesagenturfür Arbeit erfassen.

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 6Info für Anwender Nr. 1699

Seite 2: Beendigung des Beschäftigungs-/Arbeitsverhältnisses3.1.3.

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Seite 7Info für Anwender Nr. 1699

Thema Beschreibung

Wurde die/der Beschäftigte alsarbeitslosenversicherungsfreie/rArbeitnehmerin/Arbeitnehmergeführt?

Die Angaben sind nur sichtbar, wenn der Arbeitnehmer der elektro-nischen Übermittlung widersprochen hat.

Das Arbeitsverhältnis wurde ge-kündigt/beendet am

Erfassen Sie das Datum der Kündigung oder des Abschlusses desAufhebungsvertrags.

Ende des Arbeitsverhältnisses Das Austrittsdatum wird automatisch mit der Angabe aus den Perso-naldaten vorbelegt.

HinweisErfassen Sie kein Datum, wenn das Beschäftigungsverhältnisbeendet ist, weil die Beschäftigung nicht mehr ausgeübt wird,das Arbeitsverhältnis jedoch fortbesteht (z. B. bei unwiderrufli-cher Freistellung durch den Arbeitgeber mit Weiterzahlung desArbeitsentgelts oder bei Aussteuerung aus dem Krankengeldbe-zug).

Ende des Beschäftigungsverhält-nisses

Das Datum wird aus der Eingabe »Ende des Arbeitsverhältnisses«vorbelegt.

HinweisBesteht das Arbeitsverhältnis weiter, wird das Datum mit demletzten Tag vor Beginn der folgenden, erfassten Kalenderschlüs-sel vorbelegt:

§ 019 »Krankengeldende (Aussteuerung)«

§ 030 »Freistellung MIT Fortzahlung des Arbeitsentgelts«

§ 032 »Beginn Bezug Arbeitslosengeld nach Krankengeld«

Kündigung/Entlassung durch Wählen Sie eine der folgenden Möglichkeiten:

§ Durch den Arbeitgeber (AG)

§ Durch den Arbeitnehmer, AG hätte nicht oder nicht zum sel-ben Zeitpunkt gekündigt

§ Durch den Arbeitnehmer, Arbeitgeber hätte zum selben Zeit-punkt gekündigt

§ Aufhebungsvertrag, AG hätte nicht/nicht zum selben Zeit-punkt gekündigt

§ Aufhebungsvertrag, Arbeitgeber hätte zum selben Zeitpunktgekündigt

§ Kraft Gesetz oder Tarifvertrag (z. B. Ausbildung)

Die Kündigung erfolgte schrift-lich?

Beantworten Sie die Frage, wenn bei »Kündigung/Entlassungdurch« der Eintrag »durch den Arbeitgeber (AG)« ausgewählt wur-de.

Art der Zustellung der Kündigung Wählen Sie einen Eintrag, wenn bei »Kündigung/Entlassung durch«der Eintrag »durch den Arbeitgeber (AG)« ausgewählt wurde.

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 8Info für Anwender Nr. 1699

Es handelt sich um eine be-triebsbedingte Kündigung nach§ 1a KSchG mit Abfindungsan-gebot?

Beantworten Sie die Frage, wenn bei »Kündigung/Entlassungdurch« einer der folgenden Einträge gewählt wurde:

§ Durch den Arbeitgeber (AG)

§ Durch den Arbeitnehmer, Arbeitgeber hätte zum selben Zeit-punkt gekündigt

§ Aufhebungsvertrag, Arbeitgeber hätte zum selben Zeitpunktgekündigt

Die Arbeitnehmerin/Der Arbeit-nehmer hat Kündigungsschutz-klage innerhalb der Frist gem.§ 4 KSchG erhoben?

Beantworten Sie Frage, wenn bei »Kündigung/Entlassung durch«der Eintrag »durch den Arbeitgeber (AG)« gewählt wurde.

Vertragswidriges Verhalten derArbeitnehmerin/des Arbeitneh-mers war Anlass?

Beantworten Sie die Frage, wenn bei »Kündigung/Entlassungdurch« einer der folgenden Einträge gewählt wurde:

§ Durch den Arbeitgeber (AG)

§ Durch den Arbeitnehmer, Arbeitgeber hätte zum selben Zeit-punkt gekündigt

§ Aufhebungsvertrag, Arbeitgeber hätte zum selben Zeitpunktgekündigt

Vor oder nach der Kündigungwurden zusätzliche Vereinbarun-gen getroffen (z. B. Abwicklungs-vertrag)?

Beantworten Sie die Frage nur, wenn bei »Kündigung/Entlassungdurch« einer der folgenden Einträge gewählt wurde:

§ Durch den Arbeitgeber (AG)

§ Durch den Arbeitnehmer, AG hätte nicht oder nicht zum sel-ben Zeitpunkt gekündigt

§ Durch den Arbeitnehmer, Arbeitgeber hätte zum selben Zeit-punkt gekündigt

§ Aufhebungsvertrag, AG hätte nicht/nicht zum selben Zeit-punkt gekündigt

§ Aufhebungsvertrag, Arbeitgeber hätte zum selben Zeitpunktgekündigt

Eine Sozialauswahl wurde vorge-nommen?

Wird die Frage bejaht, können Sie weitere Eingaben der Sozialaus-wahl zur Prüfung der Bundesagentur für Arbeit erfassen.

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 9Info für Anwender Nr. 1699

Seite 3: Beendigung des Beschäftigungs-/Arbeitsverhältnisses3.1.4.

Thema Beschreibung

Der Arbeitgeber hätte dasArbeitsverhältnis gekündigt?

Beantworten Sie die Frage, wenn bei »Kündigung/Entlassungdurch« einer der folgenden Einträge gewählt wurde:

§ Durch den Arbeitnehmer, Arbeitgeber hätte zum selben Zeit-punkt gekündigt

§ Aufhebungsvertrag, Arbeitgeber hätte zum selben Zeitpunktgekündigt

Das Arbeitsverhältnis warbefristet?

Beantworten Sie die Frage, wenn unter »Stammdaten | Personal-daten | Register: Meldewesen« die Angaben zur Tätigkeit im Feld»Vertragsform« einer der folgenden Einträge ausgewählt wurde:

§ 3 »Vollzeit – befristet«

§ 4 »Teilzeit – befristet«

Die Option <Zweckbefristet> entfällt, wenn der Arbeitnehmer derelektronischen Übermittlung widersprochen hat.

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 10Info für Anwender Nr. 1699

Seite 4: Steuer- und Sozialversicherungspflicht3.1.5.

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 11Info für Anwender Nr. 1699

Thema Beschreibung

Lohnsteuerabzugsmerkmale zuBeginn des Jahres, in dem dasBeschäftigungsverhältnis endete

Es müssen die zu Beginn des Jahres geltenden steuerlichen Eckda-ten gemeldet werden, in dem das Beschäftigungsverhältnis endet –frühestens jedoch ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses. DieDaten werden von LOHN automatisch vorbelegt.

HinweisInformationen zur Erfassung von fehlenden Angaben bzgl. steu-erlicher Eckdaten für nicht mit Agenda LOHN abgerechneteZeiträume finden Sie hier .

Die Arbeitnehmerin/Der Arbeit-nehmer war innerhalb der letzten5 Jahre beschäftigt

Die Angaben werden nur benötigt, wenn der Arbeitnehmer der elek-tronischen Übermittlung widersprochen hat. Die Angaben werdenvon LOHN automatisch vorbelegt.

Gab es Änderungen des Perso-nengruppen- oder Beitragsgrup-penschlüssel in den letzten 5Jahren?

Zu melden sind Änderungen der Beitrags- und Personengruppen-schlüssel der letzten 60 Monate – frühestens jedoch ab Beginn desBeschäftigungsverhältnisses. Die Daten werden von LOHN automa-tisch vorbelegt.

HinweisInformationen zur Erfassung von fehlenden Angaben zu den SV-Daten für nicht mit Agenda LOHN abgerechnete Zeiträume, fin-den Sie hier .

Hat die Arbeitnehmerin/der Ar-beitnehmer für eine Zeit kein Ar-beitsentgelt erhalten?

Es sind Fehlzeiten mit Kürzung des Entgelts der letzten 60 Monatezu melden – frühestens jedoch ab Beginn des Beschäftigungsver-hältnisses. Die Daten werden von LOHN automatisch vorbelegt.

HinweisInformationen zur Erfassung von fehlenden Angaben zu Fehlzei-ten für nicht mit Agenda LOHN abgerechnete Zeiträume findenSie hier .

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Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 12Info für Anwender Nr. 1699

Seite 5: Wöchentliche Arbeitszeit und Änderung der Arbeitszeit3.1.6.

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 13Info für Anwender Nr. 1699

Thema Beschreibung

Die vereinbarte durchschnittlicheregelmäßige Arbeitszeit hat sichin den letzten 42 Monaten desBeschäftigungsverhältnisses ge-ändert

Es sind Änderungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit derletzten 42 Monate zu melden – frühestens jedoch ab Beginn des Be-schäftigungsverhältnisses. Die Änderungen der wöchentlichen Ar-beitszeit werden von LOHN automatisch ermittelt.

Für jede Änderung muss ein Grund angegeben werden:

1. Durch Doppelklick auf das jeweilige Beginndatum der Arbeitszeitänderung öffnet sich das Erfassungsfenster.

2. Wählen Sie den Grund der Arbeitszeitänderung:

§ 01 »Altersteilzeit«

§ 02 »Vereinbarung über flexible Arbeitszeiten«

§ 03 »Elternzeit«

§ 04 »Pflegezeit«

§ 05 »Vollzeit auf Teilzeit«

§ 06 Änderung innerhalb der Teilzeit«

§ 07 »Änderung innerhalb der Vollzeit«

§ 08 »Beschäftigungssicherungsvereinbarung«

§ 09 »Familienpflegezeit/Nachpflegephase«

§ 10 »Änderungen innerhalb der Vollzeit«

§ 11 »Sonstiges«

§ 12 »Betreuungs-/Begleitzeit gem. PflegeZG«

HinweisWerden die Gründe 01, 02, 05, 06 oder 08 ausgewählt, ist zu-sätzlich die durchschnittliche Arbeitszeit einer vergleichbarenVollzeitbeschäftigung anzugeben.

3. Klicken Sie auf <Speichern>, <Schließen> und auf <Weiter>.

HinweisInformationen zur Erfassung von fehlenden Angaben für nicht mitAgenda LOHN abgerechnete Zeiträume finden Sie hier .50

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 14Info für Anwender Nr. 1699

Seite 6: Arbeitsentgelt3.1.7.

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 15Info für Anwender Nr. 1699

Thema Beschreibung

Bestand in den letzten 12Abrechnungsmonaten für weni-ger als 150 Tage Anspruch aufEntgelt?

War der Arbeitnehmer weniger als 12 Abrechnungsmonate beschäf-tigt, wird die Option von LOHN automatisch mit <Nein> vorbelegt.

Eine Vorbelegung mit <Ja> erfolgt, wenn in den letzten 12 Abrech-nungsmonaten weniger als 150 Sozialversicherungstage vorliegen.

HinweisInformationen zur Erfassung von fehlenden Angaben für nicht mitAgenda LOHN abgerechnete Zeiträume finden Sie hier .

Abrechnungszeiträume Es werden die letzten 12 oder 24 Abrechnungszeiträume vor demBeschäftigungsende aufgelistet.

Rechtskreis Rechtskreis, in dem das Arbeitsentgelt erzielt wurde.

Bruttoentgelt Das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt ist zu melden:

§ für 12 Monate, wenn darin mindestens 150 Sozialversiche-rungstage vorliegen,

§ ansonsten für 24 Monate.

Es sind alle laufenden sozialversicherungspflichtigen Verdienstbe-standteile des Bruttoverdiensts zu melden. Sie bilden das beitrags-pflichtige Arbeitsentgelt, das die Basis für die Ermittlung der Sozial-versicherungsbeiträge bildet. Weichen die Bruttoentgelte innerhalbder Zweige der Sozialversicherung ab, ist das beitragspflichtige Ent-gelt zur Arbeitslosenversicherung maßgebend.

Als Bruttoarbeitsentgelt, das innerhalb der Gleitzone liegt, ist dasnach der besonderen Formel ermittelte Gleitzonenentgelt anzuge-ben.

Urlaubsabgeltungen gehören nicht zum laufenden sozialversiche-rungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt.

HinweisInformationen zur Erfassung von fehlenden Angaben für nicht mitAgenda LOHN abgerechnete Zeiträume finden Sie hier .

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Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 16Info für Anwender Nr. 1699

Fiktives Entgelt Es ist das fiktive beitragspflichtige laufende und einmalige Bruttoar-beitsentgelt zu melden, das angefallen wäre, wenn folgende Sonder-regelungen nicht zugetroffen hätten:

§ Gleitzone

§ Saison-, Transfer- bzw. Kurzarbeitergeld

§ Beschäftigungssicherungsvereinbarung nach§ 419 Abs. 7 SGB III

§ Arbeitsentgelt, das ohne Altersteilzeitvereinbarung erzielt wor-den wäre

§ Arbeitsentgelt einschließlich der Beträge, die in der Anspar-phase in ein Wertguthaben nach § 7 Abs. 1a SGB IV einge-bracht wurden

Weichen die Bruttoentgelte innerhalb der Zweige der Sozialversiche-rung ab, ist das beitragspflichtige Entgelt zur Arbeitslosenversiche-rung maßgebend.

HinweisInformationen zur Erfassung von fehlenden Angaben für nicht mitAgenda LOHN abgerechnete Zeiträume finden Sie hier .

Einmalzahlungen Es sind alle sozialversicherungspflichtigen Einmalzahlungen zu mel-den. Maßgebend ist das beitragspflichtige Entgelt in der Arbeitslo-senversicherung, falls die Entgelte innerhalb der Zweige der Sozial-versicherung abweichen.

HinweisInformationen zur Erfassung von fehlenden Angaben für nicht mitAgenda LOHN abgerechnete Zeiträume finden Sie hier .

Kein Entgelt Zeiträume ohne Entgelt sind nicht zu bescheinigen. Sie werden nurzur besseren Nachvollziehbarkeit der Abrechnungszeiträume ange-zeigt.

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Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 17Info für Anwender Nr. 1699

Seite 7: Arbeitsentgelt3.1.8.

Thema Beschreibung

Wurde das Arbeitsentgelt wegeneiner Vereinbarung gem.§ 3 Abs. 1 Satz 1 des PflegeZGoder aufgrund von Zeiten nachdem Familienpflegezeitgesetzvermindert?

Die Option wird von LOHN automatisch mit <Ja> vorbelegt, wenn imzu meldenden Zeitraum für das Entgelt folgende Kalenderschlüsselerfasst wurden:

§ 20 »Kurzzeitpflege OHNE Pflegeunterstützungsgeld(bis max. 10 Arbeitstage)«

§ 21 Pflegezeit

HinweisInformationen zur Erfassung von fehlenden Angaben für nicht mitAgenda LOHN abgerechnete Zeiträume finden Sie hier .51

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 18Info für Anwender Nr. 1699

Seite 8: Leistungen im Zusammenhang mit der Beendigung desArbeits-/Beschäftigungsverhältnisses

3.1.9.

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 19Info für Anwender Nr. 1699

Thema Beschreibung

Wurden Leistungen im Zusam-menhang mit der Beendigungdes Arbeits- oder Beschäfti-gungsverhältnisses gezahlt oderbesteht hierauf noch ein An-spruch?

Wird die Option <ist ungewiss> aktiviert, wählen Sie zusätzlich einender folgenden Gründe aus:

§ Entgeltanspruch streitig

§ Entgeltanspruch unklar

§ Abrechnungen noch nicht abgeschlossen

§ Sonstiges

Wurde das Arbeitsentgelt überdas Ende des Beschäftigungs-verhältnisses hinaus gezahltbzw. ist noch zu zahlen?

Die Option <ist ungewiss> entfällt, wenn der Arbeitnehmer der elek-tronischen Übermittlung widerspricht.

Wurde eine Urlaubsabgeltungwegen der Beendigung des Ar-beits-/Beschäftigungsverhältnis-ses gezahlt bzw. ist noch zu zah-len?

Die Option <ist ungewiss> entfällt, wenn der Arbeitnehmer der elek-tronischen Übermittlung widerspricht.

Wurde die Option <Ja> gewählt, erfassen Sie zusätzlich ein Datum.

Wurde eine Abfindung, Entschä-digung oder ähnliche Leistungwegen der Beendigung des Be-schäftigungs-/Arbeitsverhältnis-ses gezahlt bzw. ist noch zu be-zahlen?

Die Option <ist ungewiss> entfällt, wenn der Arbeitnehmer der elek-tronischen Übermittlung widerspricht.

Wurde die Option <Ja> gewählt, erfassen Sie zusätzlich ein Datumund die Dauer der Betriebs-/Unternehmenszugehörigkeit.

Wird/Wurde eine Vorruhestands-leistung oder eine vergleichbareLeistung bei Beendigung des Ar-beitsverhältnisses gezahlt?

Die Option <ist ungewiss> entfällt, wenn der Arbeitnehmer der elek-tronischen Übermittlung widerspricht.

Wurde die Option <Ja> gewählt, erfassen Sie zusätzlich ein Datumund die Höhe des Bruttoarbeitsentgelts.

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 20Info für Anwender Nr. 1699

Seite 9: Kündigungsfrist3.1.10.

Thema Beschreibung

Angaben zur Kündigungsfrist Die Angaben zur Kündigungsfrist entfallen, wenn in der Erfassungauf:

§ Seite 2 – bei »Kündigung/Entlassung durch« die Auswahl»kraft Gesetz oder Tarifvertrag z. B. Ausbildung«

§ Seite 3 – und bei »Das Arbeitsverhältnis war befristet« dieEinstellung <Zweckbefristet> gewählt

§ Seite 9 – oder bei »War die ordentliche Kündigung zeitlichunbegrenzt ausgeschlossen?« die Frage mit <Ja>beantwortet wurde.

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 21Info für Anwender Nr. 1699

Seite 10: Ansprechpartner Arbeitsbescheinigung3.1.11.

Thema Beschreibung

Ansprechpartner EntgeltAnsprechpartner Personal

Die Felder für die Ansprechpartner Entgelt und AnsprechpartnerPersonal werden:

§ automatisch aus den Angaben in den Mandanten-Adressda-ten unter »Stammdaten | Mandanten-Adressdaten« mitKlick auf <Ansprechpartner> oder

§ aus der Betriebsstätte unter »Stammdaten | Betriebsstät-ten« ermittelt.

Mit Klick auf <Speichern> erstellt LOHN das Protokoll Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III .22

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 22Info für Anwender Nr. 1699

Protokoll Arbeitsbescheinigung3.2.

Die Angaben zu den betrieblichen Daten des Arbeitgebers werden automatisch aus der Betriebsstätteübernommen.

»Stammdaten | Betriebsstätten«

Die Auswertung finden Sie unter: »Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Jahresordner | Be-scheinigungswesen | Ordner Personalnummer«.

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 23Info für Anwender Nr. 1699

Arbeitsbescheinigung versenden3.3.

»Transfer | DEÜV-Dateien senden«

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 24Info für Anwender Nr. 1699

Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichenRechts nach § 312a SGB III erstellen

3.4.

Assistenten aufrufen3.4.1.

»Auswertungen | Bescheinigungswesen | BEA-Bescheinigungen«

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 25Info für Anwender Nr. 1699

Seite 1: Name und Art der Beschäftigung3.4.2.

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 26Info für Anwender Nr. 1699

Thema Beschreibung

Nr. Wählen Sie den Arbeitnehmer, für den die Arbeitsbescheini-gung erstellt wird.

Beschäftigungszeitraum Die Felder werden automatisch mit dem Datum des aktuel-len Beschäftigungsverhältnisses von LOHN vorbelegt.

HinweisSoll für vorherige Arbeitsverhältnisse eine Arbeitsbe-scheinigung erstellt werden, können Sie diese für vorher-gehende Beschäftigungen ab der Lohnperiode Januar2016 über nachträglich erstellen.

Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGBIII

Der Assistent erstellt eine Arbeitsbescheinigung nach § 312SGB III.

Arbeitsbescheinigung für Zwecke desüber- und zwischenstaatlichen Rechtsnach § 312a SGB III

Der Assistent erstellt eine Arbeitsbescheinigung nach § 312aSGB III. Die Arbeitsbescheinigung ist nur auf schriftliche An-forderung der Bundesagentur für Arbeit zu erstellen. Der Be-scheinigungszeitraum wird in der Anforderung mitgeteilt.

Arbeitnehmer widerspricht elektronischerÜbermittlung

Ein Widerspruch ist nur bei der Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III möglich.

Die Arbeitsbescheinigung wird als Papiervordruck erstellt,die Sie dem Arbeitnehmer aushändigen können.

Kundennummer bei Bundesagentur fürArbeit

Widerspricht der Arbeitnehmer der elektronischen Übermitt-lung, können Sie optional dessen Kundennummer bei derBundesagentur für Arbeit erfassen.

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 27Info für Anwender Nr. 1699

Seite 2: Beendigung des Beschäftigungs-/Arbeitsverhältnisses3.4.3.

Thema Beschreibung

Das Arbeitsverhältnis wurde ge-kündigt/beendet am

Erfassen Sie das Datum der Kündigung oder des Abschlusses desAufhebungsvertrags.

Ende des Arbeitsverhältnisses Das Austrittsdatum wird automatisch mit der Angabe aus den Perso-naldaten vorbelegt.

HinweisErfassen Sie kein Datum, wenn das Beschäftigungsverhältnisbeendet ist, weil die Beschäftigung nicht mehr ausgeübt wird,das Arbeitsverhältnis jedoch fortbesteht (z. B. bei unwiderrufli-cher Freistellung durch den Arbeitgeber mit Weiterzahlung desArbeitsentgelts oder bei Aussteuerung aus dem Krankengeldbe-zug.

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 28Info für Anwender Nr. 1699

Ende des Beschäftigungsverhält-nisses

Das Datum wird aus der Eingabe »Ende des Arbeitsverhältnisses«vorbelegt.

HinweisBesteht das Arbeitsverhältnis weiter, wird das Datum mit demletzten Tag vor Beginn der folgenden, erfassten Kalenderschlüs-sel vorbelegt:

§ 019 »Krankengeldende (Aussteuerung)«

§ 030 »Freistellung MIT Fortzahlung des Arbeitsentgelts«

§ 032 »Beginn Bezug Arbeitslosengeld nach Krankengeld«

Kündigung/Entlassung durch Wählen Sie eine der folgenden Möglichkeiten:

§ Durch den Arbeitgeber (AG)

§ Durch den Arbeitnehmer, AG hätte nicht oder nicht zum sel-ben Zeitpunkt gekündigt

§ Durch den Arbeitnehmer, Arbeitgeber hätte zum selben Zeit-punkt gekündigt

§ Aufhebungsvertrag, AG hätte nicht/nicht zum selben Zeit-punkt gekündigt

§ Aufhebungsvertrag, Arbeitgeber hätte zum selben Zeitpunktgekündigt

§ Kraft Gesetz oder Tarifvertrag (z. B. Ausbildung)

Es handelt sich um eine be-triebsbedingte Kündigung nach§ 1a KSchG mit Abfindungsan-gebot bzw. der Arbeitgeber hättebetriebsbedingt gekündigt, wenner die Kündigung ausgesprochenhätte?

Beantworten Sie die Frage, wenn bei »Kündigung/Entlassungdurch« einer der folgenden Einträge gewählt wurde:

§ Durch den Arbeitgeber (AG)

§ Durch den Arbeitnehmer, Arbeitgeber hätte zum selben Zeit-punkt gekündigt

§ Aufhebungsvertrag, Arbeitgeber hätte zum selben Zeitpunktgekündigt

Die Arbeitnehmerin/Der Arbeit-nehmer hat Kündigungsschutz-klage innerhalb der Frist gem.§ 4 KSchG erhoben?

Beantworten Sie Frage, wenn bei »Kündigung/Entlassung durch«der Eintrag »durch den Arbeitgeber (AG)« gewählt wurde.

Das Arbeitsverhältnis war befris-tet?

Beantworten Sie die Frage, wenn unter »Stammdaten | Personal-daten | Register: Meldewesen« die Angaben zur Tätigkeit im Feld»Vertragsform« einer der folgenden Einträge ausgewählt wurde:

§ 3 »Vollzeit – befristet«

§ 4 »Teilzeit – befristet«

Die Option <Zweckbefristet> entfällt, wenn der Arbeitnehmer derelektronischen Übermittlung widersprochen hat.

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 29Info für Anwender Nr. 1699

Seite 3: Steuer- und Sozialversicherungspflicht3.4.4.

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 30Info für Anwender Nr. 1699

Thema Beschreibung

Lohnsteuerabzugsmerkmale zuBeginn des Jahres, in dem dasBeschäftigungsverhältnis endete.

Es müssen die zu Beginn des Jahres geltenden steuerlichen Eckda-ten gemeldet werden, in dem das Beschäftigungsverhältnis endet –frühestens jedoch ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses. DieDaten werden von LOHN automatisch vorbelegt.

HinweisInformationen zur Erfassung von fehlenden Angaben bzgl. steu-erlicher Eckdaten für nicht mit Agenda LOHN abgerechneteZeiträume finden Sie hier .

Die Arbeitnehmerin/Der Arbeit-nehmer war innerhalb der letzten5 Jahre beschäftigt.

Die Angaben werden nur benötigt, wenn der Arbeitnehmer der elek-tronischen Übermittlung widersprochen hat. Die Angaben werdenvon LOHN automatisch vorbelegt.

Gab es Änderungen des Perso-nengruppen- oder Beitragsgrup-penschlüssel in den letzten 5Jahren?

Zu melden sind Änderungen der Beitrags- und Personengruppen-schlüssel der letzten 60 Monate – frühestens jedoch ab Beginn desBeschäftigungsverhältnisses. Die Daten werden von LOHN automa-tisch vorbelegt.

HinweisInformationen zur Erfassung von fehlenden Angaben zu den SV-Daten für nicht mit Agenda LOHN abgerechnete Zeiträume, fin-den Sie hier .

Hat die Arbeitnehmerin/der Ar-beitnehmer für eine Zeit kein Ar-beitsentgelt erhalten?

Es sind Fehlzeiten mit Kürzung des Entgelts der letzten 60 Monatezu melden – frühestens jedoch ab Beginn des Beschäftigungsver-hältnisses. Die Daten werden von LOHN automatisch vorbelegt.

HinweisInformationen zur Erfassung von fehlenden Angaben zu Fehlzei-ten für nicht mit Agenda LOHN abgerechnete Zeiträume findenSie hier .

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Seite 31Info für Anwender Nr. 1699

Seite 4: Wöchentliche Arbeitszeit und Änderung der Arbeitszeit3.4.5.

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Seite 32Info für Anwender Nr. 1699

Thema Beschreibung

Die vereinbarte durchschnittlicheregelmäßige Arbeitszeit hat sichin den letzten 42 Monaten desBeschäftigungsverhältnisses ge-ändert

Es sind Änderungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit derletzten 42 Monate zu melden – frühestens jedoch ab Beginn des Be-schäftigungsverhältnisses. Die Änderungen der wöchentlichen Ar-beitszeit werden von LOHN automatisch ermittelt.

Für jede Änderung muss ein Grund angegeben werden:

1. Durch Doppelklick auf das jeweilige Beginndatum der Arbeitszeitänderung öffnet sich das Erfassungsfenster.

2. Wählen Sie den Grund der Arbeitszeitänderung:

§ 01 »Altersteilzeit«

§ 02 »Vereinbarung über flexible Arbeitszeiten«

§ 03 »Elternzeit«

§ 04 »Pflegezeit«

§ 05 »Vollzeit auf Teilzeit«

§ 06 Änderung innerhalb der Teilzeit«

§ 07 »Änderung innerhalb der Vollzeit«

§ 08 »Beschäftigungssicherungsvereinbarung«

§ 09 »Familienpflegezeit/Nachpflegephase«

§ 10 »Änderungen innerhalb der Vollzeit«

§ 11 »Sonstiges«

§ 12 »Betreuungs-/Begleitzeit gem. PflegeZG«

HinweisWerden die Gründe 01, 02, 05, 06 oder 08 ausgewählt, ist zu-sätzlich die durchschnittliche Arbeitszeit einer vergleichbarenVollzeitbeschäftigung anzugeben.

3. Klicken Sie auf <Speichern>, <Schließen> und auf <Weiter>.

HinweisInformationen zur Erfassung von fehlenden Angaben für nicht mitAgenda LOHN abgerechnete Zeiträume finden Sie hier .50

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Seite 33Info für Anwender Nr. 1699

Seite 5: Arbeitsentgelt3.4.6.

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Seite 34Info für Anwender Nr. 1699

Thema Beschreibung

Abrechnungszeiträume Es werden die letzten 24 Abrechnungszeiträume vor dem Beschäfti-gungsende aufgelistet.

Laufendes stpfl. Bruttoentgelt Es sind alle laufenden steuerpflichtige Verdienstbestandteile desBruttoverdiensts zu melden.

HinweisInformationen zur Erfassung von fehlenden Angaben für nicht mitAgenda LOHN abgerechnete Zeiträume finden Sie hier .

Sonstiges stpfl. Bruttoentgelt Es sind alle steuerpflichtigen Einmalzahlungen zu melden.

HinweisInformationen zur Erfassung von fehlenden Angaben für nicht mitAgenda LOHN abgerechnete Zeiträume finden Sie hier .

Kein Entgelt Zeiträume ohne Entgelt sind nicht zu bescheinigen. Sie werden nurzur besseren Nachvollziehbarkeit der Abrechnungszeiträume ange-zeigt.

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Seite 35Info für Anwender Nr. 1699

Seite 6: Leistungen im Zusammenhang mit der Beendigung desArbeits-/Beschäftigungsverhältnisses

3.4.7.

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Seite 36Info für Anwender Nr. 1699

Thema Beschreibung

Wurden Leistungen im Zusam-menhang mit der Beendigungdes Arbeits- oder Beschäfti-gungsverhältnisses gezahlt oderbesteht hierauf noch ein An-spruch?

Wird die Option <ist ungewiss> aktiviert, wählen Sie zusätzlich einender folgenden Gründe aus:

§ Entgeltanspruch streitig

§ Entgeltanspruch unklar

§ Abrechnungen noch nicht abgeschlossen

§ Sonstiges

Wurde das Arbeitsentgelt überdas Ende des Beschäftigungs-verhältnisses hinaus gezahltbzw. ist noch zu zahlen?

Wurde die Option <Ja> gewählt, erfassen Sie zusätzlich ein Datum.

Wurde eine Urlaubsabgeltungwegen der Beendigung des Ar-beits-/Beschäftigungsverhältnis-ses gezahlt bzw. ist noch zu zah-len?

Wurde die Option <Ja> gewählt, erfassen Sie zusätzlich ein Datumund die Dauer der Betriebs-/Unternehmenszugehörigkeit.

Wurde eine Abfindung, Entschä-digung oder ähnliche Leistungwegen der Beendigung des Be-schäftigungs-/Arbeitsverhältnis-ses gezahlt bzw. ist noch zu be-zahlen?

Wurde die Option <Ja> gewählt, erfassen Sie die zusätzlichen An-gaben über die Anzahl der Tage, Datum und Höhe der Abfindung.

Verzicht auf Ansprüche aus demArbeitsvertrag

Wählen Sie den Grund des Verzichts:

§ 0 »Kein Verzicht«

§ 1 »Abfindung/Entlassungsentschädigung«

§ 2 »Arbeitsentgeltanspruch über das Ende des Arbeitsverhält-nisses hinaus«

§ 3 »Urlaubsabgeltung wegen Beendigung des Arbeitsverhält-nisses«

§ 4 »Abfindung/Entlassungsentschädigung und Arbeitsentgelt-anspruch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus«

§ 5 »Abfindung/Entlassungsentschädigung und Urlaubsabgel-tung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses«

§ 6 »Arbeitsentgeltanspruch über das Ende des Arbeitsverhält-nisses hinaus und Urlaubsabgeltung wegen Beendigung desArbeitsverhältnisses«

§ 7 »Abfindung/Entlassungsentschädigung und Arbeitsentgelt-anspruch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus undUrlaubsabgeltung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnis-ses«

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Seite 37Info für Anwender Nr. 1699

Seite 7: Kündigungsfrist3.4.8.

Thema Beschreibung

Angaben zur Kündigungsfrist Die Angaben zur Kündigungsfrist entfallen, wenn in der Erfassungauf:

§ Seite 2 – bei »Kündigung/Entlassung durch« die Auswahl»kraft Gesetz oder Tarifvertrag z. B. Ausbildung«

§ Seite 2 – und bei »Das Arbeitsverhältnis war befristet« dieEinstellung <Zweckbefristet> gewählt

§ Seite 3 – oder der Arbeitnehmer ausgesteuert wurde

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Seite 38Info für Anwender Nr. 1699

Seite 8: Ansprechpartner Arbeitsbescheinigung3.4.9.

Thema Beschreibung

Ansprechpartner EntgeltAnsprechpartner Personal

Die Felder für die Ansprechpartner Entgelt und AnsprechpartnerPersonal werden:

§ automatisch aus den Angaben in den Mandanten-Adressda-ten unter »Stammdaten | Mandanten-Adressdaten« mitKlick auf <Ansprechpartner> oder

§ aus der Betriebsstätte unter »Stammdaten | Betriebsstät-ten« ermittelt.

Mit Klick auf <Speichern> erstellt LOHN das Protokoll Arbeitsbescheinigung nach § 312a SGB III .22

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Seite 39Info für Anwender Nr. 1699

Protokoll Arbeitsbescheinigung3.5.

Die Auswertung finden Sie unter: »Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Jahresordner | Be-scheinigungswesen | Ordner Personalnummer«.

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Seite 40Info für Anwender Nr. 1699

Arbeitsbescheinigung versenden3.6.

»Transfer | DEÜV-Dateien senden«

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Seite 41Info für Anwender Nr. 1699

Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III4.

Die Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III ist auf Verlangen der Bundesagentur fürArbeit vom Arbeitgeber zu erstellen. Die Bescheinigung wird zur Prüfung der Auswirkung von Nebenein-kommen auf das Arbeitslosengeld benötigt. Anhand der Bescheinigung werden die Anspruchsvoraus-setzungen und die Höhe auf das Arbeitslosengeld geprüft.

Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III erstellen4.1.

Bescheinigung erstellen

1. »Stammdaten | Personaldaten«.

2. Arbeitnehmer öffnen.

3. Register »Meldedialog« wählen.

4. Option <Bescheinigung über Nebeneinkommen erstellen (§ 313 SGB III)> aktivieren.

Die Bescheinigung wird automatisch mit der Monatsberechnung erstellt.

Rückwirkende Aktivierung der Option

Eine rückwirkende Aktivierung der Option <Bescheinigung über Nebeneinkommen erstellen (§ 313 SGBIII)> über die Nachberechnung Personaldaten löst eine automatische Nachberechnung und rückwirken-de Erstellung der Bescheinigung aus.

Wenn ein Abrechnungsmonat komplett durch eine Fehlzeit unterbrochen ist, wird die Bescheinigungüber Nebeneinkommen weiter erstellt. Es müssen auch Monate ohne Entgelt der Bundesagentur für Ar-beit gemeldet werden.

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Seite 42Info für Anwender Nr. 1699

Thema Beschreibung

Zukünftiges Einkommen und Ar-beitszeit

Folgende Auswahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

§ Unterschiedlich hoch

§ Konstant

§ Unterschiedlich hoch, aber max. 165 Euro und weniger als 15Stunden wtl.

§ Erstellung mtl. unterschiedlich hoch, aber max. 165 Euro undweniger als 15 Stunden wtl.

Unterschiedlich hoch

In den Folgemonaten wird immer eine neue Bescheinigung erstellt.

Konstant

In den Folgemonaten wird keine neue Bescheinigung erstellt mitAusnahme von:

§ Das Entgelt oder die wöchentliche Arbeitszeit ändert sich

§ Die Personen- oder Beitragsgruppe ändert sich

§ Im Austrittsmonat

Unterschiedlich hoch, aber max. 165 Euro und weniger als 15Stunden wtl.

In den Folgemonaten wird keine neue Bescheinigung erstellt. In fol-genden Fällen wird eine neue Bescheinigung erstellt:

§ Überschreitung der Grenze des Entgelts von 165 €

§ Überschreitung der Grenze der Arbeitszeit von 15 Std.

§ Personen- oder Beitragsgruppe ändert sich

§ Im Austrittsmonat

Erstellung mtl. unterschiedlich hoch, aber max. 165 Euro undweniger als 15 Stunden wtl.

In den Folgemonaten wird immer eine neue Bescheinigung erstellt.

Ehrenamtliche Tätigkeit Handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die der Arbeit-nehmer eine Aufwandsentschädigung erhält, aktivieren Sie die Opti-on <Ehrenamtliche Tätigkeit>.

Arbeitnehmer widerspricht elek-tronischer Übermittlung

Die Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III wirdim Papiervordruck zur Aushändigung an den Arbeitnehmer erstellt.

Kundennummer bei Bundes-agentur für Arbeit

Optionale Erfassung der Kundennummer des Arbeitnehmers bei derBundesagentur für Arbeit, wenn der Arbeitnehmer der elektroni-schen Übermittlung widerspricht.

Erstellung der Bescheinigungüber Nebeneinkommen § 313SGB III

Mit der Monatsberechnung wird der Ausdruck für die »Bescheini-gung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III« erstellt.

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Seite 43Info für Anwender Nr. 1699

Protokoll Bescheinigung Nebeneinkommen4.2.

Die Auswertung finden Sie unter »Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Jahresordner | Be-scheinigungswesen | Ordner Personalnummer«.

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 44Info für Anwender Nr. 1699

Bescheinigung über Nebeneinkommen versenden4.3.

»Transfer | DEÜV-Dateien senden«

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Seite 45Info für Anwender Nr. 1699

Details5.

Personengruppen ohne Arbeitsbescheinigung5.1.

Für folgende Personengruppen kann keine Arbeitsbescheinigung erstellt werden:

§ 107 »Jugendhilfe oder in Werkstätte für behinderte Menschen«

§ 109 »Geringfügig entlohnte Beschäftigte«

§ 110 »Kurzfristig Beschäftigte«

§ 119 »Versicherungsfreie Altersvollrentner«

§ 127 »Behinderte Menschen, die in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind«

§ 190 »Ausschließlich in der gesetzlichen UV versicherte Beschäftigte«

Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III soll nicht mehrerstellt werden

5.2.

1. »Stammdaten | Personaldaten«.

2. Mitarbeiter öffnen.

3. Register »Meldedialog« wählen.

4. Option <Bescheinigung über Nebeneinkommen erstellen (§ 313 SGB III)> deaktivieren.

HinweisEine rückwirkende Deaktivierung löst keine Stornierung der bereits gemeldeten Bescheinigungenaus. Eine Stornierung ist im Meldeverfahren nicht vorgesehen.

Bescheinigungen stornieren und neu erstellen5.3.

Das BEA-Verfahren sieht keine Stornierungen für falsch erstellte und versendete Bescheinigungen vor.Bei nachträglichen Änderungen gilt das Testamentsprinzip: Werden für einen Zeitraum mehrere Be-scheinigungen abgegeben, gilt die zuletzt übermittelte Bescheinigung.

Muss eine bereits erstellte Arbeitsbescheinigung korrigiert werden, öffnen Sie den BEA-Assistenten über »Auswertungen | Bescheinigungswesen | BEA-Bescheinigungen« und nehmen die Korrekturen vor.

Bei Bescheinigungen über Nebeneinkommen werden Änderungen durch wiederholte Monatsberechnun-gen oder Nachberechnungen automatisch berücksichtigt und neue Bescheinigungen bereitgestellt.

Zu Unrecht abgegebene Bescheinigungen5.4.

Zu Unrecht abgegebene Bescheinigungen können in LOHN nicht gelöscht werden. Das Verfahren siehtkeine Stornierungen vor. Kann die Bundesagentur für Arbeit eine abgegebene Bescheinigung keinemFall zuordnen, wird diese gelöscht.

Haben Sie Fragen rund um das Meldeverfahren zu BEA-Bescheinigungen, wenden Sie sich an die kos-tenlose BEA-Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter der Telefonnummer 0800 4 5555 27. Die Hotli-ne steht Ihnen von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung.

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Seite 46Info für Anwender Nr. 1699

Manuelle Erfassung bei fehlenden Angaben5.5.

Sind durch einen Systemwechsel zur Erstellung einer Arbeitsbescheinigung die notwendigen Daten nichtvorhanden, können die fehlenden Angaben manuell erfasst werden. Weitere Informationen dazu findenSie hier .

Nicht abgerechnete Zeiträume5.5.1.

Für die Erstellung der Arbeitsbescheinigung werden Angaben von bis zu 60 Monate vor dem Ende desArbeits-/Beschäftigungsverhältnisses benötigt. Sind benötige Daten aufgrund eines Systemwechselsnicht vollständig verfügbar, erfassen Sie die fehlenden Angaben im BEA-Assistenten.

Zu bescheinigen sind:

§ Steuerliche Eckdaten der letzten 12 Monate

§ Änderungen der Beitrags- und Personengruppenschlüssel der letzten 60 Monate

§ Fehlzeiten der letzten 60 Monate

§ Arbeitszeiten-Änderungen der letzten 42 Monate

§ Entgeltdaten: 12 Monate, wenn darin mindestens 150 Sozialversicherungstage vorliegen, ansons-ten 24 Monate

Steuerliche Eckdaten5.5.2.

Erfolgte eine unterjährige Mandatsübernahme können für Austritte im Übernahmejahr die Werte fürSteuerklasse, LST-Faktor und Kinderfreibetrag manuell angepasst werden. Die Felder werden mit denaktuellen steuerlichen Daten aus den Personaldaten vorbelegt. Die Option <Erfolgten spätere Änderun-gen?> muss mit <Ja> aktiviert werden, damit die Felder in der letzten Zeile für eine Bearbeitung geöffnetwerden.

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Seite 47Info für Anwender Nr. 1699

Beispiel

Die Mandatsübernahme erfolgt ab April. Der Arbeitnehmer tritt Ende April des aktuellen Jahres aus. AbMärz des aktuellen Jahres ist die Steuerklasse III gültig. Vorher war es die Steuerklasse I.

Die Felder der Lohnsteuerabzugsmerkmale zu Beginn des Jahres werden mit den aktuellen Daten ausden Personaldaten vorbelegt.

Die Steuerklasse muss von 3 auf 1 geändert und die Option <Erfolgten spätere Änderungen?> bejahtwerden.

Erfassen Sie die Änderung ab März des aktuellen Jahres mit der Steuerklasse 3.

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Seite 48Info für Anwender Nr. 1699

SV-Daten5.5.3.

Wurde der Arbeitnehmer nach einer Mandatsübernahme noch keine 60 Monate mit Agenda LOHN ab-gerechnet, müssen fehlende Änderungen des Personen- oder Beitragsgruppenschlüssel vor demWechsel zu Agenda LOHN manuell erfasst werden.

Gab es Änderungen des Personen- oder Beitragsgruppenschlüssel muss die Option von <Nein> auf<Ja> geändert werden.

Mit einem Klick auf <Weitere Änderungen erfassen> wird ein neues Fenster für die Erfassung der nochfehlenden Änderungen des Personen- oder Beitragsgruppenschlüssel geöffnet.

Thema Beschreibung

Änderungsbeginn Das Beginndatum der Änderung muss immer der Monatserste sein.

Personengruppe Wählen Sie die zutreffende Personengruppe.

Beitragsgruppe Wählen Sie die zutreffende Beitragsgruppe.

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Seite 49Info für Anwender Nr. 1699

Fehlzeiten5.5.4.

Wurde der Arbeitnehmer nach einer Mandatsübernahme noch keine 60 Monate mit Agenda LOHN ab-gerechnet, müssen fehlende Zeiten ohne Arbeitsentgelt vor dem Wechsel zu Agenda LOHN manuell er-fasst werden.

Bei Zeiten ohne Arbeitsentgelt muss die Option von <Nein> auf <Ja> geändert werden. Mit einem Klickauf <Weitere Fehlzeiten erfassen> wird ein neues Fenster für die Erfassung der noch fehlenden Zeitengeöffnet.

Thema Beschreibung

Unterbrechungszeitraum Beginndatum und Enddatum der Fehlzeit.

Unterbrechungsgrund Wählen Sie den zutreffenden Grund.

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Seite 50Info für Anwender Nr. 1699

Arbeitszeiten5.5.5.

Wurde der Arbeitnehmer nach einer Mandatsübernahme noch keine 42 Monate mit Agenda LOHN ab-gerechnet, müssen fehlende Arbeitszeitänderungen vor dem Wechsel zu Agenda LOHN manuell erfasstwerden.

Bei Arbeitszeitänderungen muss die Option von <Nein> auf <Ja> geändert werden.

Mit einem Klick auf <Weitere Arbeitszeitänderungen erfassen> wird ein neues Fenster für die Erfassungder noch fehlenden Zeiten geöffnet.

Thema Beschreibung

Beginn der Arbeitszeitänderung Als Beginn der Arbeitszeitänderung ist immer der Monatserste zu er-fassen.

Wöchentliche Arbeitszeit in Stun-den

Erfassen Sie die geänderte wöchentliche Arbeitszeit.

Grund für die Änderung der re-gelmäßigen Arbeitszeit

Wählen Sie den zutreffenden Grund.

Die durchschnittliche Arbeitszeiteiner/eines vergleichbaren Voll-zeitbeschäftigten betrug

Wird als Änderungsgrund der Arbeitszeit 01, 02, 04, 05, 06 oder 08erfasst, ist eine durchschnittliche Arbeitszeit eines vergleichbarenVollzeitbeschäftigten zu erfassen.

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Seite 51Info für Anwender Nr. 1699

Entgeltdaten5.5.6.

Thema Beschreibung

Bestand in den letzten 12Abrechnungsmonaten für weni-ger als 150 Tage Anspruch aufEntgelt

Ist der Arbeitnehmer länger als 12 Monate beschäftigt, aber nochkeine 12 Monate mit Agenda LOHN abgerechnet wird die Option bei<Bestand in den letzten 12 Abrechnungsmonaten für weniger als150 Tage Anspruch auf Entgelt> mit <Ja> vorbelegt. Es sind nur 12Abrechnungszeiträume an die Arbeitsagentur zu melden.

War der Arbeitnehmer länger als 12 Monate beschäftigt und hatteweniger als 150 Tage Anspruch auf Entgelt kann die Option manuellauf <Nein> geändert werden. Es müssen dann 24 Abrechnungs-zeiträume gemeldet werden.

Autor: AER / 22.11.2017 © 2017 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 52Info für Anwender Nr. 1699

Noch nicht mit LOHN abgerechnete Abrechnungszeiträume

Noch nicht mit Agenda LOHN abgerechnete Abrechnungszeiträume werden automatisch vorgegeben.Die fehlenden Daten bzgl. Rechtskreis, Bruttoentgelt, fiktives Entgelt und Einmalzahlung erfassen Siemanuell.

Mit Doppelklick auf einen noch nicht vollständig erfassten Zeitraum öffnet sich das Erfassungsfenster.

Thema Beschreibung

Das Entgelt wurde in folgendenRechtskreis erzielt (ohne Entsen-dung)

Erfassen Sie den Rechtskreis, in dem das Arbeitsentgelt erzielt wur-de.

SozialversicherungspflichtigesBruttoarbeitsentgelt

Es sind alle laufenden sozialversicherungspflichtigen Verdienstbe-standteile des Bruttoverdiensts im Abrechnungszeitraum zu melden.Sie bilden das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, welches die Basis fürdie Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge bildet. Weichen dieBruttoentgelte innerhalb der Zweige der Sozialversicherung ab, istdas beitragspflichtige Entgelt zur Arbeitslosenversicherung maßge-bend.

Wenn das Bruttoarbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt, ist dassozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt das aus der be-sonderen Formel ermittelte Gleitzonenentgelt.

Urlaubsabgeltungen gehören nicht zum laufenden sozialversiche-rungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt.

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Seite 53Info für Anwender Nr. 1699

Fiktives beitragspflichtiges Brut-toarbeitsentgelt (mit Einmalzah-lungen)

Es ist das fiktive beitragspflichtige laufende und einmalige Bruttoar-beitsentgelt zu melden, das angefallen wäre, wenn folgende Sonder-regelungen nicht zugetroffen hätten:

§ Gleitzone

§ Saison-, Transfer- oder Kurzarbeitergeld

§ Beschäftigungssicherungsvereinbarung nach§ 419 Abs. 7 SGB III

§ Arbeitsentgelt, das ohne Altersteilzeitvereinbarung erzielt wor-den wäre

§ Arbeitsentgelt einschließlich der Beträge, die in der Anspar-phase in ein Wertguthaben nach § 7 Abs. 1a SGB IV einge-bracht wurden

Weichen die Bruttoentgelte innerhalb der Zweige der Sozialversiche-rung ab, ist das beitragspflichtige Entgelt zur Arbeitslosenversiche-rung maßgebend.

Einmalig gezahltes beitrags-pflichtiges Bruttoarbeitsentgelt

Es sind alle sozialversicherungspflichtigen Einmalzahlungen imAbrechnungszeitraum zu melden. Maßgebend ist das beitragspflich-tige Entgelt in der Arbeitslosenversicherung, falls die Entgelte inner-halb der Zweige der Sozialversicherung abweichen.

Es wurde kein SV-pflichtigesEntgelt erzielt

Wurde im Abrechnungszeitraum kein Entgelt erzielt (z. B. durch El-ternzeit, unbezahlter Urlaub, Krankengeld usw.), aktivieren Sie dieOption <Es wurde kein SV-pflichtiges Entgelt erzielt>. Es sind dannkeine weiteren Angaben für den Abrechnungszeitraum vorzuneh-men.