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Beschluss des Akademischen Senats vom 14.7.2004 Eckwerte zur Modularisierung und zur gestuften Studienstruktur an der Martin-Luther-

Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003

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Beschluss des Akademischen Senats vom 14.7.2004 Eckwerte zur Modularisierung und zur gestuften Studienstruktur an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003. Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen , - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003

Beschluss des Akademischen Senats vom 14.7.2004

Eckwerte zur Modularisierung und

zur gestuften Studienstruktur an der

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Page 2: Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003

• Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen,• Einführung von konsekutiven, nicht-konsekutiven und

weiterbildenden/berufsbezogenen Masterstudiengängen, • Schaffung von Zentren für z.B. Medien-, Schreib-, Sprech-

und Sprachkompetenz mit entsprechender Ausstattung für die geforderten berufsfeldbezogenen Qualifikationen in gestuften Studiengängen,

• Miteinbeziehung der staatlich geregelten Studiengänge in das zweistufige System, sobald dafür die entsprechenden Regelungen vorliegen,

• volle Akkreditierungsfähigkeit der neuen Studiengänge auf Grundlage der KMK-Beschlüsse,

• Erarbeitung verbindlicher Rahmenvorgaben für die Einführung gestufter Studiengänge (= Eckwertepapier),

• Einrichtung einer Koordinierungsstelle.

Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003

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 Akademischer Senat:

Grundsatzbeschluss zur Einführung von gestuften Studiengängen an der Universität (17.12.2003)

Prorektorat für Studium und Lehre und HoF Wittenberg:

Information über BAMA-Projekte anderer Universitäten Vorträge auswärtiger Experten, Materialsammlung, Modellvergleich

(1/2004 – 4/2004)

Prorektorat und HoF Wittenberg:Universitätsweite Öffentlichkeitsarbeit zu Senatsbeschluss und weiterem Vorgehen:

Artikel in Universitätszeitung, Veranstaltung von Expertenvorträgen, Internetauftritt des Prorektorats ...

(ab 2/2004)

Zeitplan zur Einführung von Bachelor und Master an der Universität Halle-Wittenberg I

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Prorektorat, HoF Wittenberg, Arbeitsgruppe Bachelor-Master: Entwicklung des Eckwertekonzeptes zur Modularisierung und gestuften Studienstruktur

(2/2004 – 7/2004)

Akademischer Senat: Beschluss über Eckwerte zur Modularisierung und gestuften Studienstruktur

(14.7.2004)

Fachbereiche und Institute: Entwurf eines Gesamtstudienangebots, Abstimmung mit anderen Fächern

(7/2004 – 2/2005)

Prorektorat und ASQ-Bereich:Konzeption und Planung des Bereichs Allgemeiner Schlüsselqualifikationen: ASQ-

Modulangebot und Organisationsstruktur des ASQ-Bereichs (7/2004 – 12/2004)

Zeitplan zur Einführung von Bachelor und Master an der Universität Halle-Wittenberg II

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Prorektorat, Arbeitskreis Studienstruktur und Koordinierungsstelle:Entwicklung der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnungen für Bachelor- und

Masterstudiengänge, der Muster für die Fachspezifischen Bestimmungen und der Schemata für die Modulbeschreibungen auf Basis der Eckwerte

(12/2004 – 2/2005)

Fachbereiche und Institute: 1.) Modulaufbau der einzelnen Studiengänge festlegen,2.) einzelne Module und Prüfungsmodalitäten definieren,

3.) Fachspezifische Bestimmungen und allgemeine Modulbeschreibungen formulierenBeratung, Moderation und fachliche Unterstützung durch Koordinierungsstelle

(12/2004 – 12/2005)

Fachbereichräte, Akademischer Senat und Rektorat:Beschlüsse in akademischen Gremien

(4/2005 – 7/2005)

Zeitplan zur Einführung von Bachelor und Master an der Universität Halle-Wittenberg III

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Zentrale Universitätsverwaltung, Immatrikulationsamt, zentrale Prüfungsämter – Arbeitskreis Studienstruktur:

verwaltungstechnische Umsetzung der neuen Studienstruktur: Arbeitsorganisation, Software und Formularentwicklung etc.

(1/2005 – 9/2006)

Rektorat, Akademischer Senat und ASQ-Bereich: Einrichtung des ASQ-Bereichs als zentraler Einrichtung der Universität und Vorbereitung des ASQ-

Studienprogramms(4/2005 – 7/2006)

Fachbereiche und Institute:

Konkrete Modulbeschreibungen für das erste Semester in der neuen Studienstruktur formulieren

(bis 6/2006)

Zeitplan zur Einführung von Bachelor und Master an der Universität Halle-Wittenberg IV

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Prorektorat und Koordinierungsstelle:

Vorgespräche mit Akkreditierungsagenturen, Anmeldung zur Akkreditierung der neuen Studiengänge und Vorbereitung der Akkreditierungen

(4/2006 – 7/2007)

Studienberatung und Öffentlichkeitsabteilung:

Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für die neuen Studiengänge

(ab 10/2005)

Aufnahme des Studienbetriebs

(WiSe 2006/07)

 

Zeitplan zur Einführung von Bachelor und Master an der Universität Halle-Wittenberg V

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Gesetzliche Vorgaben

• Hochschulrahmengesetz (2002): Die Hochschulen können BA/MA anbieten (§ 19 I).

• Landeshochschulgesetz LSA (2004): Die Hochschulen sollen BA/MA anbieten (§ 9 VI).

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Vorgaben durch Kultusministerkonferenz und Akkreditierungsrat

• Beschluss der KMK vom 15.09.2000: Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modularisierung von Studiengängen.

• Beschluss der KMK vom 10.10.2003: Ländergemeinsame Strukturvorgaben der KMK gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen.

• Akkreditierungsrat 1999: Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen und Akkreditierung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister – Mindeststandards und Kriterien

• Akkreditierungsrat 2001: Referenzrahmen für Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magister-Studiengänge

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Das Neue am BA-MA-Studienmodell• Kompetenzorientierung der Studiengänge

• Stufung und Abfolge: erst Bachelor, dann Master.

• ECTS: Arbeitsaufwand der Studierenden, verrechnet in Leistungspunkten (30 Stunden = 1 LP) statt Lehrleistung

• Modularisierung: Lehr- und Lerneinheiten (Kontakt- + Selbststudium), definiert über Lernziele

• Studienbegleitende Prüfungen statt Abschlussprüfungen

• Explizite Vermittlung von Schlüsselqualifikationen

• Akkreditierung: Studiums-TÜV prüft KMK-Kriterien (und mehr) ab.

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Gegenstand der Eckwerte

1. Gesamtstudienstruktur

2. Modularisierung

3. Leistungspunktevergabe (ECTS)

4. Prüfungs- und Notensystem

5. Schlüsselqualifikationen

6. Akkreditierungsgesichtspunkte

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Grundsätze der Eckwerte

1. Universitärer Anspruch und Universitätsverträglichkeit

2. Nutzen aller Chancen der Studienreform bei gleichzeitiger Wahrung von Kontinuität und Bewährtem

3. Größtmögliche Flexibilität bei der Studienganggestaltung und bei der Fächerwahl durch die Studierenden

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Grundsatzstruktur - Regelstudienzeit

1. Der Bachelor-Studiengang umfasst insgesamt 180 LP; dies entspricht 6 Semestern Regelstudienzeit (5400 Stunden).

2. Der Master-Studiengang weist insgesamt 120 LP auf; dies entspricht 4 Semestern Regelstudienzeit (3600 Stunden).

3. Der weiterbildende, berufsbezogene Master kann auch nur 60 LP, also zwei Semester umfassen (1800 Stunden).

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Modulgestaltung I - Definition• Module bilden die Bausteine eines Studienprogramms.

• Module sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten. Sie bestehen nicht nur aus den Lehrveranstaltungen (Kontaktstudium), sondern umfassen auch die zu erbringenden Studienleistungen im Kontext dieser Lehrveranstaltungen (Selbststudium).

• Module können aus verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen (Vorlesung, Übung, Seminar, Projektseminar, Selbststudium, Projektarbeit etc.).

• Abschlussarbeiten und (externe) Praktika bilden eigene Module.

• Der Zweck der Modularisierung: die Lern- und Lehrziele für jedes einzelne Modul explizit zu definieren.

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Modulgestaltung II – Modulformen

• Pflichtmodule: diese haben alle Studierenden zu belegen.

• Wahlpflichtmodule: die Studierenden können innerhalb eines thematisch eingegrenzten Bereichs auswählen.

• Wahlmodule: die Studierenden haben die freie Auswahl innerhalb des Modulangebots des Fachs.

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Modulgestaltung III – Modulgrößen

Größere Module weisen immer ein Vielfaches von 5 LP auf.

In begründeten Ausnahmefällen kann ein Modul zwischen 5 und 10 LP aufweisen, um so unterschiedlichen Leistungsanforderungen der Fächer gerecht zu werden.

Es gibt zwei Standardgrößen für Module: • 5 LP (dies entspricht 150 Arbeitsstunden, knapp

4 Wochen) und • 10 LP (dies entspricht 300 Arbeitsstunden, knapp

8 Wochen).

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Modulgestaltung IV – Beispiel A

Vorlesung 2 SWS 30 Stunden

Vor- und Nachbereitung der Vorlesung 15 Stunden

Übung zur Vorlesung 2 SWS 30 Stunden

Vor- und Nachbereitung der Übung 30 Stunden

Klausur einschließlich Vorbereitung 45 Stunden

150 Stunden =

5 Leistungspunkte

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Modulgestaltung V – Beispiel B

Projektseminar 3 SWS 45 Stunden

Vor- und Nachbereitung des Seminars, Lektüre der Texte

20 Stunden

Anfertigen von zwei Sitzungsprotokollen

10 Stunden

Vorbereitung des Projektarbeit 55 Stunden

Vorbereitung der Projektpräsentation 20 Stunden

150 Stunden =

5 Leistungspunkte

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Modulgestaltung VI – Beispiel C

Vorlesung 2 SWS 30 Stunden

Vor- und Nachbereitung der Vorlesung 15 Stunden

Übung zur Vorlesung 2 SWS 30 Stunden

Vor- und Nachbereitung der Übung 15 Stunden

Lektüre der Veranstaltungstexte 30 Stunden

Tutorium 30 Stunden

Vorbereitung auf Referat 40 Stunden

Anfertigen der Hausarbeit 80 Stunden

Klausurvorbereitung 30 Stunden

300 Stunden =

10 Leistungspunkte

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Modulgestaltung VII Elemente der Modulbeschreibung gemäß KMK

• Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls (Zielgruppen und

Zielbegründung),

• Ziele der Einzelelemente/ Veranstaltungen,

• Lehr- und Lernformen,

• Voraussetzungen für die Teilnahme,

• Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten,

• Verwendbarkeit des Moduls in welchen Studiengängen,

• Zeitlicher Arbeitsaufwand des Teilnehmers,

• Anzahl der zugelassenen Teilnehmer,

• Leistungspunkte und Noten, Formen und Umfang der Prüfungen,

• Häufigkeit des Angebots von Modulen (Angebotsturnus),

• Dauer der Module.

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Studiengangssatzungen

• Anhand der Eckwerte wird eine „Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor-Master-Studium“ entwickelt.

• Diese bildet den Rahmen für die einzelnen „fachspezifischen Bestimmungen“.

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Fachspezifische Bestimmungen

a) welche Bachelor- und Master-Studienvarianten angeboten werden,

b) welche Module (Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule) in welcher Reihenfolge mit wie viel Leistungspunkten zu belegen sind,

c) wie viele Leistungspunkte das Praktikum aufweisen soll,

d) welche Modulnoten in die Studienfachnote eingehen und

e) welche Zugangsvoraussetzungen für den Master-Studiengang des Fachs zu erfüllen sind.

Jedes Studienfach regelt in seinen fachspezifischen Bestimmungen insbesondere,

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Gesamtstudienstruktur

• Das Bachelor-Studium umfasst insgesamt 180 LP; dies entspricht 6 Semestern Regelstudienzeit (5400 Arbeitstunden).

• Das Master-Studium weist insgesamt 120 LP auf; dies entspricht 4 Semestern Regelstudienzeit (3600 Arbeitsstunden).

• Der weiterbildende, berufsbezogene Master kann auch nur 60 LP, also 2 Semester umfassen (1800 Arbeitsstunden).

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Schlüsselqualifikationen Die Definition von Schlüsselqualifikationen orientiert sich an den Empfehlungen des Wissenschaftsrates (2000).

An der Universität Halle-Wittenberg wird zwischen zentral angebotenen allgemeinen Schlüsselqualifikationen (ASQ) und in den Fächern angebotenen Schlüsselqualifikationen (FSQ) unterschieden.

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Die „Allgemeinen Schlüsselqualifikationen“(ASQ) werden zentral angeboten (Medien- und Sprachzentrum, Sprechwissenschaft).

Allgemeine Schlüsselqualifikationen

Die Fächer geben Empfehlungen, welche ASQ-Module zu dem Fachstudium „passen“.

Dazu zählen: • Fremdsprachen, • Techniken der Präsentation und

Argumentation, des Schreibens und Redens,• Medienkompetenzen.

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Fachspezifische Schlüsselqualifikationen

Formen: • eigene Module, ausschließlich zur Vermittlung von

FSQ• im Rahmen eines anderen themenzentrierten

Moduls.

Die FSQ werden von den Fächern angeboten.

Welche FSQ benötigt werden, wird in den fachspezifischen Bestimmungen entschieden.

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Struktur des Bachelor-Studiengangs

• das Fachstudium,• die Abschlussarbeit, • das Praktikum/die Praktika, • der allgemeine SQ-Bereich (ASQ) und • der fachspezifische SQ-Bereich (FSQ).

Der Bachelor-Studiengang besteht aus einem oder zwei Studienfächern.

Im Leistungspunktevolumen des Studienfachs bzw. der Studienfächer sind enthalten:

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Drei Varianten des Bachelor-Studiums

• Studiengänge mit einem Fach (180 LP),

• Studiengänge mit zwei gleichgewichtigen Fächern (90 LP pro Fach),

• Studiengänge mit einem großen und einem kleinen Fach (120 LP und 60 LP).

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BA-Studiengänge mit einem Fach (180 LP)

• davon 130-145 LP Module des Studienfachs,

• 10 LP Abschlussarbeit (in einem Fach), • 5, 10, 15 oder 20 LP Praktikum/Praktika, • 10 LP Allgemeine

Schlüsselqualifikationen (ASQ), • 10 LP Fachspezifische

Schlüsselqualifikationen (FSQ)

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BA-Studiengänge mit einem Fach (180 LP)

10 LP Abschlussarbeit

10 LP ASQ

10 LP FSQ

5, 10,15 oder 20 LP Praktikum/Praktika

130-145 LP

Module des Studienfachs

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BA-Studiengänge mit zwei gleich-gewichtigen Fächern (90 LP pro Fach)

Pro Fach:• 60-65 LP Module des Studienfachs,• 10 LP Abschlussarbeit, • 5 oder 10 LP Praktikum/Praktika, • 5 LP Allgemeine Schlüsselqualifikationen

(ASQ), • 5 LP Fachspezifische

Schlüsselqualifikationen (FSQ)

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BA-Studiengänge mit zwei gleich-gewichtigen Fächern (90 LP pro Fach)

10 LP Abschlussarbeit

5 LP ASQ

5 LP FSQ

5 oder 10 LP Praktikum/Praktika

60-65 LP Module des Studienfachs 1

10 LP Module des Studienfachs 2

5 LP ASQ

5 LP FSQ

5 oder 10 LP Praktikum/Praktika

60-65 LP Module des Studienfachs 2

Page 33: Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003

BA-Studiengänge mit einem großen und einem kleinen Fach (120 LP und 60 LP)

im 120er Fach: • 75-85 LP Module des Studienfachs,• 10 LP Abschlussarbeit, • 5, 10 oder 15 LP Praktikum/Praktika, • 10 LP Allgemeine Schlüsselqualifikationen (ASQ), • 10 LP Fachspezifische Schlüsselqualifikationen (FSQ)

im 60er-Fach: • 60 LP Module des Studienfachs, • keine Abschlussarbeit, • kein Praktikum, • keine ASQ und FSQ.

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BA-Studiengänge mit einem großen und einem kleinen Fach (120 LP und 60 LP)

10 LP Abschlussarbeit

10 LP ASQ

10 LP FSQ

5, 10 oder 15 LP Praktikum/Praktika

75-85 LP

Module des Studienfachs 1

60 LP Module des Studienfachs 1

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Struktur des Master-Studiengangs I

1. konsekutiver, nicht-konsekutiver oder weiterbildender/berufsbezogener Master-Studiengang?

2. „stärker anwendungsorientiert“ oder „stärker forschungsorientiert“?

Nötige Festlegungen gemäß KMK-Rahmenvorgaben:

Page 36: Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003

Struktur des Master-Studiengangs II

• Der Master-Studiengang besteht aus einem Studienfach oder zwei Studienfächern und der Abschlussarbeit:

1-Fach-Studiengänge: von den 120 LP sind 30 oder 15 LP Abschlussarbeit vorgesehen,

2-Fach-Studiengänge: im ersten Fach 75 LP (davon 30 oder 15 LP für die

Abschlussarbeit), im zweiten 45 LP.

• Der weiterbildende/berufsbezogene Master kann auch zweisemestrig mit insgesamt 60 LP angelegt sein.

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2-Fach-Master (75 + 45 LP)1-Fach-Master (120 LP)

Abschlussarbeit 15, 20, 25 oder

30 LP

Module des Studienfachs 1

45, 50, 55

oder 60 LP

Abschlussarbeit

15, 20, 25 oder 30 LP

Module des Studienfachs 90 oder 105 LP Module des

Studienfachs 2

45 LP

Struktur des Master-Studiengangs

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Master-Abschlussarbeit• Eine Abschlussarbeit ist im Masterstudiengang

obligatorisch. Sie bildet ein eigenes Modul, das zusätzlich zum Studienfach bzw. den beiden Studienfächern besteht.

• Die Abschlussarbeit im viersemestrigen Master umfasst 15 oder 30 LP. Das entspricht etwa drei bzw. sechs Monaten Bearbeitungszeit.

• Die Abschlussarbeit im zweisemestrigen weiterbildenden/ berufsbezogenen Master umfasst 15 oder 20 LP.

Page 39: Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003

Zugänge zum BA-MA-Studiengänge • Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen regelt §

27 Hochschulgesetz LSA.

• Die besonderen Zugangsvoraussetzungen und Auswahlverfahren für die Studienfächer regeln die fachspezifischen Bestimmungen (gemäß § 27 VI HSG LSA).

• Beim Master ist hierbei auch entscheidend, um welcher Art der Master es sich handelt (konsekutiv, nicht-konsekutiv, weiterbildend/berufsbezogen).

Page 40: Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003

Zugang zum Master-Studiengang

• Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen regelt § 27 Hochschulgesetz LSA.

• Grundvoraussetzung ist der Abschluss eines Hochschulstudiums.

• Die Zugangsvoraussetzungen und Auswahlverfahren für die einzelnen Studienfächer regeln die jeweiligen fachspezifischen Bestimmungen (§ 27 VI HSG LSA).

• Entscheidend ist hierbei auch, um welcher Art der Master es sich handelt (konsekutiv, nicht-konsekutiv, weiterbildend/berufsbezogen).

Page 41: Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003

Prüfungswesen

• Die Prüfungen werden strikt studienbegleitend durchgeführt und sind modulbezogen.

• Prüfungen können in allen denkbaren Formen durchgeführt werden: Klausur, mündliche Abfrage, Hausarbeit, Referat, Protokolle etc.

• Jedes Modul muss mit mindestens einer Prüfung belegt werden.

Page 42: Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003

NotensystemFür die Modulprüfungsleistungen und im Studienabschlusszeugnis werden die deutschen Noten vergeben. Jede vergebene Note wird gemäß der Vorgaben von KMK und ECTS umgerechnet:

1,0-1,5 entspricht A („hervorragend“)

1,6-2,0 entspricht B („sehr gut“)

2,1-3,0 entspricht C („gut“)

3,1-3,5 entspricht D („befriedigend“)

3,6-4,0 entspricht E („ausreichend“)

4,1-5,0 entspricht F („nicht bestanden“)

Page 43: Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003

Dokumentation der Prüfungsleistung

• Abschlusszeugnis (Nennung aller Module und Noten)

• Zeugnisanhang (Diploma Supplement): Diese zusätzliche Beschreibung des Abschlusszeugnisses informiert umfassend über die erbrachten Leistungen im Studium.

• Studien-Buch (Transcript of Records): Diese semesterweise Auflistung aller bestandenen Modulprüfungen eines Studierenden fungiert als Statusbericht zur individuellen Studienleistung.

Page 44: Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003

Abschlussbezeichnungen

Gemäß der Rahmenvorgaben der KMK 2003: • Bachelor of Science, of Arts, of Engineering, of

Laws

• Master of Science, of Arts, of Engineering, of Laws (konsekutiver Master)

• Master: Unterscheidung von anwendungs- und forschungsorientierten Master.

Fachliche Zusätze sind ausgeschlossen.

Page 45: Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003

Geltungsbereich der Eckwerte• Die festgelegten Eckwerte gelten für alle

gestuften Studiengänge der Universität

• Die bereits bestehenden gestuften Studiengänge werden – soweit wie möglich – gemäß dieser Eckwerte angepasst.

• Die Eckwerte zur Modularisierung sind für alle, also auch für die Diplom- und Magister-Studiengänge, ab dem Wintersemester 2006/2007 verpflichtend.

Page 46: Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003

Umstellungsmodalitäten • Die Bachelor- und Master-Studiengänge der

Studienfächer werden gemeinsam konzipiert.

• In die Bachelor- und Master-Studiengänge wird gleichzeitig immatrikuliert.

• Die Immatrikulation beginnt zum Wintersemester 2006/07.

• In den Fächern, in denen gestufte Studiengänge angeboten werden, werden keine Neueinschreibungen in den alten Studiengängen durchgeführt.

Page 47: Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003

Organisation an der Uni Halle

Prorektorat für Studium und Lehre

Arbeitskreis Studienstrukturreform(Prorektorat, Hochschullehrer, ZUV, HoF)

Koordi-nierungs-stelle HoF

BA-MA-Beauftrager

Bio

BA-MA-Beauftrager

Erzwis

BA-MA-Beauftrager

Med

BA-MA-Beauftrager

M/S/S

BA-MA-Beauftrager

Pharma

BA-MA-Beauftrager

Sp/Lit

BA-MA-Beauftrager

LW

BA-MA-Beauftrager

Ma/In

BA-MA-Beauftrager

Jura

BA-MA-Beauftrager

G/P/S

BA-MA-Beauftrager

Physik

Ba-Ma-Beauftrager

Theo

BA-MA-Beauftrager

Geo

BA-MA-Beauftrager

BC/BT

BA-MA-Beauftrager

Ingwiss.

BA-MA-Beauftrager

K/O/A

BA-MA-Beauftrager

Wiwi

BA-MA-

Beauftrager Chem

Page 48: Beschluss des Akademischen Senats vom 17.12.2003

Linkliste zur Studienstrukturreform

http://www.hof.uni-halle.de/bama/links.htm

Martin Winter, Stand 13.2.2004

Informationen zur Studienstrukturreform

http://www.prorektoratsl.uni-halle.de/bachelor_master/