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Projekt: Leitfaden für barrierefreien Öffentlichen Verkehr Titel des Berichts: Bestehende Konzepte für barrierefreien Öffentlichen Verkehr Status: final Dieser Bericht wurde von der Forschungsgesellschaft Mobilität FGM im Auftrag von bmvit, Land OÖ und Land Stmk erstellt. Autorinnen: Ursula Witzmann, Michaela Kargl Erstellt am: 22.10.2008

Bestehende Konzepte für barrierefreien Öffentlichen …fgm.at/docs/barrierefrei/Bericht_analyse_konzepte.pdf · Basis der zum Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ definierten Grundsätze

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Projekt: Leitfaden für barrierefreien Öffentlichen Verkehr

Titel des Berichts:

Bestehende Konzepte für barrierefreien Öffentlichen Verkehr

Status: final

Dieser Bericht wurde von der Forschungsgesellschaft Mobilität FGM im Auftrag von bmvit, Land OÖ und Land Stmk erstellt.

Autorinnen: Ursula Witzmann, Michaela Kargl

Erstellt am: 22.10.2008

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Inhalt

1 Einleitung........................................................................................................................................ 4

1.1 Über das Projekt ....................................................................................................................... 4

1.2 Über diesen Bericht .................................................................................................................. 5

2 Bestehende Konzepte für barrierefreien ÖV............................................................................... 6

2.1 Australien: Disability Standards for Accessible Public Transport........................................... 7

2.2 Deutscher Behindertenrat: Standards der Barrierefreiheit im ÖPNV ..................................... 9

2.3 Freistaat Sachsen: „ÖPNV/SPNV für alle“ ........................................................................... 11

2.4 Schweiz: Funktionale Anforderungsprofile (FAP) ................................................................. 17

2.5 Thüringen: Checklisten für einen barrierefreien ÖPNV......................................................... 21

2.6 USA: ADA Standards for transportation vehicles / transportation facilities ......................... 24

2.7 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): Barrierefreier ÖPNV in Deutschland .... 26

3 Bestehende Konzepte für Teilaspekte barrierefreien ÖVs....................................................... 28

3.1 DBSV: Anforderungen an akustische Fahrgastinformationssysteme im Öffentlichen

Personenverkehr ................................................................................................................................ 29

3.2 DBSV: Kriterienkatalog für eine blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung von

Bahnanlagen und Reisezugwagen ..................................................................................................... 30

3.3 DSB: Sensorische Barrierefreiheit für Hörgeschädigte in Bahnhöfen ................................... 31

3.4 EU Busrichtlinie ..................................................................................................................... 32

3.5 ÖBB: Barrierefreie Infrastruktur – Planungsrichtlinie .......................................................... 33

3.6 ÖBSV: Broschüre „Nicht sehen und doch ankommen“.......................................................... 34

3.7 ÖSB: Hörbehinderte und gehörlose Fahrgäste im Öffentlichen Verkehr............................... 35

3.8 Straßenraum für ALLE – Planung für geh- und sehbehinderte Menschen............................. 36

3.9 TSI PRM.................................................................................................................................. 37

4 Literatur und Quellenangaben ................................................................................................... 39

5 Anhang .......................................................................................................................................... 41

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1 Einleitung

1.1 Über das Projekt

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit), das Land Oberösterreich

und das Land Steiermark haben die Forschungsgesellschaft Mobilität FGM damit beauftragt, einen

Leitfaden mit detaillierten Zielvorgaben für barrierefreien Öffentlichen Personenverkehr in Österreich

zu erarbeiten.

Dieser Leitfaden soll die Basis für die weitere bundesländerspezifische Erarbeitung konkreter

Umsetzungskonzepte für barrierefreien Öffentlichen Verkehr (ÖV) bilden.

Die Erarbeitung des „Leitfadens für barrierefreien ÖV“ umfasst konkret die folgenden Arbeitsschritte:

1. Zusammenstellung relevanter rechtlicher Rahmenbedingungen, Richtlinien und Empfehlungen

2. Zusammenstellung der Anforderungen unterschiedlicher NutzerInnengruppen1

3. Zusammenstellung von häufig auftretenden Barrieren im ÖV in Österreich

4. Analyse von bestehenden Konzepten für barrierefreien ÖV

5. Erarbeitung eines umfassenden Katalogs mit detaillierten Zielvorgaben zu barrierefreiem ÖV

in Österreich

1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die weibliche Form von Personenbezeichnungen in den weiteren

Textpassagen dieses Berichts weggelassen. Es wird jedoch ausdrücklich betont, dass sich alle Personen-

bezeichnungen (z.B. Nutzer, Teilnehmer, Rollstuhlfahrer, etc.) jeweils auf beide Geschlechter beziehen!

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1.2 Über diesen Bericht

Der vorliegende Bericht stellt das Ergebnis des 4. Arbeitsschrittes zur Erarbeitung des Leitfades für

barrierefreien ÖV dar – es ist die Analyse von bestehenden Konzepten für barrierefreien ÖV.

In einigen Ländern und Regionen wurden bereits Konzepte für barrierefreien Öffentlichen Verkehr

erarbeitet und implementiert. Für die Entwicklung eines Leitfadens für barrierefreien Öffentlichen

Verkehr in Österreich bilden diese bestehenden Konzepte eine wertvolle Grundlage. Deshalb wurden

im Rahmen einer umfassenden Recherche bereits bestehende Konzepte gesammelt, analysiert und in

diesem Bericht zusammengefasst. Es werden die wichtigsten Merkmale und Besonderheiten der

einzelnen Konzepte angeführt sowie auch die dazugehörigen Quellen genannt.

Folgende Konzepte für barrierenfreien Öffentlichen Verkehr wurden für diesen Bericht analysiert:

- Australien: Disability Standards for Accessible Public Transport

- Deutscher Behindertenrat: Standards der Barrierefreiheit im ÖPNV

- Freistaat Sachsen: „ÖPNV/SPNV für alle“

- Schweiz: Funktionale Anforderungsprofile (FAP)

- Thüringen: Checklisten für einen barrierefreien ÖPNV

- USA: ADA Standards for transportation vehicles / transportation facilities

- Verband Deutscher Verkehrsunternehmen: Barrierefreier ÖPNV in Deutschland

Folgende Konzepte für Teilaspekte barrierefreien Öffentlichen Verkehrs wurden für diesen Bericht

analysiert:

- DBSV: Anforderungen an akustische Fahrgastinformationssysteme im Öffentlichen

Personenverkehr

- DBSV: Kriterienkatalog für eine blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung von

Bahnanlagen und Reisezugwagen

- DSB: Sensorische Barrierefreiheit für Hörgeschädigte in Bahnhöfen

- EU Busrichtlinie

- ÖBB: Barrierefreie Infrastruktur – Planungsrichtlinie

- ÖBSV: Broschüre „Nicht sehen und doch ankommen“

- ÖSB: Hörbehinderte und gehörlose Fahrgäste im Öffentlichen Verkehr

- Straßenraum für ALLE – Planung für geh- und sehbehinderte Menschen

- TSI PRM

Im Anhang dieses Berichts finden sich die wichtigsten Auszüge aus diesen analysierten Dokumenten.

Dies ermöglicht ein gezieltes Nachschlagen und Einholen von detaillierten Informationen.

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2 Bestehende Konzepte für barrierefreien ÖV

In Australien und in den USA, wo es bereits seit den neunziger Jahren „Anti-Diskriminierungs-

gesetze“ für behinderte Menschen gibt, wurden auch umfassende nationale Standards für barriere-

freien Öffentlichen Verkehr erarbeitet. Die Schweiz war das erste Europäische Land, in dem

umfassende nationale „Anforderungsprofile“ für barrierefreien Öffentlichen Verkehr erstellt worden

sind. Aber auch in Deutschland gibt es bereits Konzepte für barrierefreien Öffentlichen Verkehr: der

Deutsche Behindertenrat hat „Standards der Barrierefreiheit im ÖPNV“ entwickelt und der Verband

Deutscher Verkehrsunternehmen hat das Standardwerk „Barrierefreier ÖPNV in

Deutschland“ herausgegeben. Auch in den Deutschen Bundesländern Sachsen und Thüringen wurden

unter Mithilfe von Behindertenorganisationen und Verkehrsbetreibern umfassende

„Anforderungsprofile“ bzw. „Checklisten“ für barrierefreien Öffentlichen Verkehr erarbeitet.

Im Folgenden werden diese Konzepte analysiert und bezüglich ihres Potentials als Vorbild/Vorlage für

einen Österreichischen „Anforderungskatalog“ näher betrachtet.

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2.1 Australien: Disability Standards for Accessible Public Transport

2.1.1 Projektbeschreibung

Quellen:

“Disability Standards for Accessible Public Transport 2002” – (http://www.comlaw.gov.au/ComLaw/Legislation/LegislativeInstrumentCompilation1.nsf/0/E31CFFB47B7946CBC

A256FFE0015A9A3?OpenDocument)

“Disability Standards for Accessible Public Transport Guidelines 2004” –

(http://www.comlaw.gov.au/ComLaw/Legislation/LegislativeInstrument1.nsf/0/991C09EA7F6AA822CA257313000

3541A/$file/DisabilityStandforAccessPubTransGuidelines2004(No%203).doc)

In Australien gibt es bereits seit 1992 ein Gesetz gegen die Diskriminierung behinderter Menschen

(„Disability Discrimination Act 1992“). Auch Öffentlicher Verkehr fällt unter die Bestimmungen

dieses Gesetzes. Um Verkehrsbetreiber in die Lage zu versetzen die Bestimmungen dieses Gesetzes

einzuhalten, wurden im Jahre 2002 „Disability Standards for Accessible Public

Transport“ herausgegeben. Diese Standards wurden 2004 überarbeitet.

Die „Disability Standards for Accessible Public Transport“ gelten für alle Arten Öffentlichen Verkehrs

(d.h. Luftfahrt, Schifffahrt, Schienenverkehr und Busse), und berücksichtigen die Anforderungen von

Menschen mit Körperbehinderungen, Menschen mit Sinnesbehinderungen und Menschen mit

Lernschwierigkeiten.

Das 74 seitige Dokument „Disability Standards for Accessible Public Transport“ enthält Angaben zur

barrierefreien Gestaltung von:

- Access paths (Zugangswege)

- Manoeuvring areas (Bewegungsflächen)

- Passing areas (Durchfahrts-/Durchgangszonen)

- Resting points (Ruheplätze)

- Ramps (Rampen)

- Waiting areas (Wartezonen)

- Boarding (Einstieg)

- Allocated space (Rollstuhlplätze)

- Surfaces (Oberflächen)

- Handrails and grabrails (Handläufe und Geländer)

- Doorways and doors (Türen und Durchgänge)

- Lifts (Aufzüge)

- Stairs (Treppen)

- Toilets (Toiletten)

- Symbols (Piktogramme)

- Signs (Beschilderung, Anzeigetafeln)

- Tactile ground surface indicators (Taktile Bodenleitsysteme)

- Alarms (Alarm- und Warntöne)

- Lighting (Beleuchtung)

- Controls (Bedienelemente)

- Furniture and fitments (Inneneinrichtung)

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- Street furniture („Straßenmöblierung“ – Abfalleimer, Bänke,…)

- Gateways (Zugänge)

- Payment of fares (Fahrscheinkauf)

- Hearing augmentation–listening systems (Hörhilfen)

- Information (Fahrgastinformation)

- Booked services (Reservierung)

- Food and drink services (Speisen- und Getränke-Service)

- Belongings (Gepäckaufbewahrung, Gepäcktransport)

- Priority seating (Sitzplätze für Menschen mit Mobilitätsbehinderung)

Eine detaillierte Inhaltsangabe des Dokuments „Disability Standards for Accessible Public Transport”

findet sich im Anhang in Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden..

2.1.2 Anmerkungen

Die Australischen „Disability Standards for Accessible Public Transport” listen sehr umfassend die

Anforderungen zu allen Aspekten barrierefreien Öffentlichen Verkehrs auf. Allerdings wurden dazu

nur die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt, die Anforderungen von

Menschen mit anderen Mobilitätseinschränkungen (z.B. Kinderwagen, schweres Gepäck, etc.) wurden

nicht berücksichtigt.

Da es sich bei den „Disability Standards for Accessible Public Transport” quasi um einen legistischen

Text handelt, ist die Übersichtlichkeit und Lesbarkeit nicht besonders gut. (Das ist auch den

zuständigen Australischen Stellen bewusst und deshalb gibt es zu den „Disability Standards for

Accessible Public Transport” auch ein 53 seitiges „Guidelines“ Dokument.)

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2.2 Deutscher Behindertenrat: Standards der Barrierefreiheit im ÖPNV

2.2.1 Projektbeschreibung

Quellen:

www.deutscher-behindertenrat.de

Projektleitung

Arbeitsgruppe des Deutschen Behindertenrats (DBR)2

Ansprechperson:

Dr. Volker Sieger, Leiter des Instituts für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (IbGM)

Tel: +49 6131 48274 05

E-Mail: [email protected]

Internet: http://www.institut-bgm.de

Sekretariat des Deutschen Behindertenrats:

Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Telefon: +49 30 72629 0404

E-Mail: [email protected]

Internet: http://www.deutscher-behindertenrat.de

Projektablauf und Projektinhalte

An der Herstellung von Barrierefreiheit müssen sich alle Vorhaben zur Gleichstellung messen lassen -

das ist die Forderung des §4 des Deutschen Bundesgleichstellungsgesetzes3. Als Instrumente zur

Herstellung der Barrierefreiheit sieht das Gesetz den Abschluss von Zielvereinbarungen vor. Des

Weiteren sind die Landkreise und die kreisfreien Städte aufgefordert, bei der Fortschreibung ihrer

ÖPNV-Pläne konkrete Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit aufzunehmen. Um die

verantwortlichen Stellen (Kommunen, Bundesländer, Bund) in ihren Bemühungen um Barrierefreiheit

in den Bereichen Bau, Verkehr und Kommunikation zu unterstützen, hat der Deutsche Behindertenrat

(DBR) von zwei Arbeitsgruppen dazu Materialien erarbeiten lassen: eine Musterzielvereinbarung

sowie Standards der Barrierefreiheit für den ÖPNV und hat sie 2003 der Öffentlichkeit vorgestellt und

übergeben.4

2 Im Deutschen Behindertenrat (DBR ) haben sich alle wichtigen Organisationen behinderter und chronisch

kranker Menschen zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen, das mehr als 2,5 Millionen Betroffene in

Deutschland repräsentiert.

3 Seit dem 1. Mai 2002 ist das Bundesgleichstellungsgesetz in Deutschland in Kraft.

4 Quelle: http://www.netzwerk-artikel-3.de/netzinfo024/006.php

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2.2.2 Anmerkungen

Das Dokument „Standards der Barrierefreiheit für den öffentlichen Personennahverkehr“ beinhaltet

Kriterien für die barrierefreie Gestaltung von Fahrzeugen (Einstieg, Innenraum, optische und

akustische Ausstattung), Haltestellen, Fahrgastinformation und Betriebsabläufen. Dabei wurden die

Anforderungen von Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätseinschränkungen (blinde,

sehbehinderte, gehbehinderte, greifbehinderte, kleinwüchsige, hörbehinderte Menschen,

Rollstuhlbenutzer, Menschen mit Lernschwierigkeiten, Kinder und alte Menschen) berücksichtigt.

Das Dokument „Standards der Barrierefreiheit für den öffentlichen Personennahverkehr“ ist allerdings

nicht besonders übersichtlich strukturiert – es vermittelt eher den Eindruck einer „bunt zusammen-

gewürfelten“ Sammlung von (meist wenig detaillierten) Kriterien, die für die barrierefreie Gestaltung

von Öffentlichem Personennahverkehr berücksichtigt werden sollten.

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2.3 Freistaat Sachsen: „ÖPNV/SPNV für alle“

2.3.1 Projektbeschreibung

Quellen:

http://www.bsk-ev.org/news/555/oepnv-fuer-alle/

http://www.interreglife.org/index.php?menuid=158 5

Projektträger

Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft

Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH), Projektgruppe "ÖPNV/SPNV6 für alle"

Ansprechperson:

Dr. Peter Münzberg

Michelangelostr. 2 / Erdg., 01217 Dresden

Telefon: +49 (351) 479 350-0

Telefax: +49 (351) 479 350-17

E-mail: [email protected] [email protected]

Internet: http://www.interreglife.org/

Weitere Projektbeteiligte • Mitgliedsvereinigungen der LAG SH Sachsen und ihre regionalen Untergliederungen

• Sozialverband VdK Sachsen (regionales Teilprojekt in der Region Chemnitz/ Westerzgebirge/

Vogtland)

• Koordinierungs- und Beratungsstellen für barrierefreies Planen und Bauen Dresden, Chemnitz

und Leipzig

• Verkehrsverbünde in Sachsen

• Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG)

• Deutsche Bahn AG

• Freistaat Sachsen/ SMWA, SMSPro

• Beauftragter der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und

Sächsischer Landesbeirat für Behindertenfragen

• Landeshauptstadt Dresden

• Behindertenbeauftragte und Behindertenbeiräte in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

5 Nähere Informationen zum Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ und zu den „Technischen Forderungen“ gibt es auf

dem Internetportal „Interreg Life“ der Selbsthilfe Sachsen und Euroregion Polen-Tschechien unter

http://www.interreglife.org/index.php?menuid=158.

Aktuelle Informationen zum Projekt und zu seiner Realisierung findet man auf diesem Internetportal auch unter

LAG SH-News, SH-News und unter LAG SH-Aktuell.

6 ÖPNV- Öffentlicher Nahverkehr; SPNV – Schienen-Personennahverkehr

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Projektziele

In Umsetzung der Zielstellungen des Behindertengleichstellungsgesetzes der Bundesrepublik

Deutschland (BGG) und der Forderungen von Menschen mit Behinderung soll der ÖPNV/SPNV im

Freistaat Sachsen und in seinen Regionen schrittweise so gestaltet werden, dass die Barrierefreiheit für

alle Linien, Fahrzeuge, Haltepunkte und die zugehörigen Informationen durchgesetzt wird. Dazu

unterstützt und begleitet die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) die

Realisierung folgender Schritte und Einzelmaßnahmen

• barrierefreie Erreichbarkeit der Haltepunkte, Bahnhöfe und Bahnsteige vom öffentlichen

Verkehrsraum;

• barrierefreie Wechselmöglichkeit von einem zum anderen Verkehrsmittel;

• barrierefreie Bereitstellung von Informationen zum ÖPNV/SPNV sowie am und im

Verkehrsmittel;

• Gewährleistung der sicheren Beförderung von mobilitätsbehinderten Fahrgästen;

• Umsetzung der Barrierefreiheit als Zielstellung und Teilaufgaben zum „ÖPNV/SPNV für

alle“ in den Nahverkehrsplänen;

• Mitwirkung an der objektkonkreten Gestaltung von Haltepunkten, Bahnhöfen, Bahnsteigen,

Linienführungen;

• Mitwirkung an der Konzipierung und Erprobung neuer Fahrzeugtypen unter dem Aspekt der

Barrierefreiheit;

• Mitarbeit an Konzeptionen zur Vernetzung und Optimierung von Sonderbeförderungsformen

mit dem ÖPNV/SPNV.

Projektzeitraum und Projektablauf

Das Projekt soll im Zeitraum 2003 – 2015 in zwei zeitlichen und drei räumlichen Etappen auf der

Basis der zum Projekt „ÖPNV/SPNV für alle“ definierten Grundsätze und Technischen Forderungen

realisiert werden.

Die erste zeitliche Etappe umfasst die Jahre 2003 - 2007. Sie stützt sich im Wesentlichen auf, vor

allem in den sächsischen Großstädten bereits erprobte und eingeführte, kostengünstige und kurzfristig

realisierbare Lösungen, unter anderem auf Nachrüstung vorhandener Fahrzeuge, Haltepunkte und

Informationstechnik.

Die zweite zeitliche Etappe umfasst die Jahre 2008 - 2015 und bezieht sich auf technische Lösungen

mit einem hohen Sicherheitsstandard und Komfort sowie auf einen minimalen Personalaufwand, u.a.

durch Beschaffung neuer Fahrzeuggenerationen bzw. durch Neubau, umfassende Rekonstruktion und

Modernisierung von Haltestellen- und Informationsanlagen.

Die erste räumliche Etappe umfasst die Landeshauptstadt Dresden, die zweite den Bereich des

Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO), die dritte alle Verkehrsverbünde bzw. Regionen des Freistaates

Sachsen.

In der Etappe 2008 – 2015 ist zur Gestaltung eines länderübergreifenden barrierefreien Nahverkehrs-

raumes die Einbeziehung von Partnern aus der Grenzregion in Polen und Tschechien vorgesehen.

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Für das Programm bis 2007 in der Landeshauptstadt wurde zwischen der DVB AG und der LAG SH

ein Modellprojekt vereinbart, das u.a. von einer Arbeitsgruppe unter Leitung der LAG SH Sachsen

und der Behindertenbeauftragten der Stadt Dresden begleitet wurde. Eine vergleichbare Arbeitsweise

wird in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaates Sachsen auf der Basis der

formulierten Grundsätze und Technischen Forderungen sowie in enger Zusammenarbeit mit den

regionalen Projektträgern und dem Gesamtprojekt empfohlen.

Projektergebnis: Technische Forderungen „ÖPNV für alle“ im Freistaat Sachsen

(Quelle: E-Mail und Telefon-Kommunikation (Oktober 2007) mit Dr. Peter Münzberg, Stellv.

Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH) und Projekt-

verantwortlicher "ÖPNV / SPNV für alle“)

Im Rahmen des Projekts „ÖPNV / SPNV für alle“ wurden „Technische Forderungen „ÖPNV für

alle“ im Freistaat Sachsen“ erarbeitet und stehen zum Download im Internet7 zur Verfügung. - Diese

„Technischen Forderungen „ÖPNV für alle“ im Freistaat Sachsen“ (Stand November 2007) befinden

sich auch im Anhang dieses Berichts.

Die „Technischen Forderungen „ÖPNV für alle“ im Freistaat Sachsen“ – im Folgenden nur

„Technische Forderungen“ genannt - bilden die Grundlage zu (technischen) Maßnahmen, mit deren

Hilfe in den nächsten Jahren im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) im deutschen Bundesland

Sachsen möglichst umfassende Barrierefreiheit erreicht werden soll.

Motivation zur Erstellung der „Technischen Forderungen“

Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V. (LAG SH Sachsen) geht davon aus, dass

Menschen mit Behinderungen am ÖPNV nur dann umfassend teilnehmen können, wenn alle daran

beteiligten Verkehrsunternehmen und Kommunen in einem überschaubaren Zeitraum einen

einheitlichen technischen Standard realisieren. Die wesentlichsten Mindestforderungen der LAG SH

Sachsen an die Gestaltung des ÖPNV im Freistaat Sachsen sind in den „Technischen

Forderungen“ zusammengefasst.

Grundlage für die „Technischen Forderungen“ bilden die DIN 18024 (Barrierefreiheit im öffentlichen

Raum - bezüglich der Zuwegung zu den Bahnsteigen / Haltestellen), die DIN 32984, der Entwurf der

DIN 18030 sowie die Forderungen der Arbeitsgruppe ÖPNV des Nationalen Behindertenrates.

Außerdem basieren die „Technischen Forderungen“ u.a. auch auf dem Fachbuch "Barrierefreier

ÖPNV in Deutschland" (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen - VDV - April 2003, ISBN 3-

87094-656-3), dessen Darstellung andererseits auf erste Erfahrungen aus der

Projektvorbereitungsphase zurückgreift.

Die „Technischen Forderungen“ wurden 2004 erstmalig erarbeitet, weil es bis dahin in Deutschland

keine kurz gefasste Übersicht zu Fahrzeugen und den erforderlichen Haltestellen (Bahnhöfe,

Bahnsteige, Haltepunkte usw.) gab. Die Gesamt-Ausarbeitungsphase für die „Technischen

Forderungen“ dauerte mit Abstimmungen und Diskussionen etwa ein Jahr, die Endabfassung eine

Woche. "Chefverfasser" war Herr Dr. Peter Münzberg (Stellvertretender Vorsitzender der LAG SH

7 http://www.bsk-ev.org/news/555/oepnv-fuer-alle/

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und selbst langjähriger Rollstuhl- und ÖPNV/SPNV-Nutzer), der die gesamte Projektarbeit

einschließlich Projektleitung ehrenamtlich macht.

Akzeptanz der „Technischen Forderungen“

Die „Technischen Forderungen“ wurden unter Einbeziehung aller maßgeblichen Interessensvertreter-

Gruppen erarbeitet:

Eingebunden in die Erarbeitung bzw. Abstimmungen waren u.a. der Landesverband Selbsthilfe

Körperbehinderter Sachsen e.V. (LSKS), der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V.

(BSVS), der Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten Sachsen e.V., der Gehörlosenverband

Sachsen e.V., und in Teilabschnitten die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung.

Einbezogen waren weiterhin die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) AG, die Verkehrsverbünde

Oberelbe (VVO) und Niederschlesische Oberlausitz (ZVON), die Deutsche Bahn AG (DB Regio und

DB Station & Service). Abstimmungen erfolgten u.a. mit den Sächsischen Staatsministerien für

Wirtschaft (und Verkehr) (SMWA) und für Soziales (SMS).

Da alle maßgeblichen Behindertenvereinigungen unmittelbar oder beigeordnet in der Projektgruppe

mitwirken, die 2x im Jahr tagt und zwischen den Projekttreffen in wechselnder Zusammensetzung die

Details bearbeitet, sind die „Technischen Forderungen“ gemeinsame Forderungen aller Betroffenen.

Die „Technischen Forderungen“ sind auch von den Verkehrsverbünden, die in Deutschland regionale

Verkehrsleistungen im Auftrag der Kommunen bestellen, sowie von den großen Verkehrsunternehmen

wie Deutsche Bahn (Regio, Station & Service) in Sachsen akzeptiert. Das schließt allerdings

unterschiedliche Auffassungen im Detail nicht aus, die u.a. in den regelmäßigen Projektgruppen-

beratungen geklärt werden.

Die „Technischen Forderungen“ sind auch im Wirtschaftsministerium und in den Fachabteilungen der

drei sächsischen Regierungspräsidien anerkannt, die sie letztlich über die Freigabe oder Nichtfreigabe

von Fördermitteln durchsetzen.

Zu den Mitstreitern bei der Durchsetzung gehören auch der Beauftragte der Staatsregierung für die

Belange von Menschen mit Behinderungen, der Behindertenbeirat des Freistaates Sachsen sowie die

kommunalen Behindertenbeauftragten und -beiräte.

Fahrzeughersteller sind nur indirekt über die Verkehrsunternehmen eingebunden, die Fahrzeuge

entsprechend den gemeinsam formulierten „Technischen Forderungen“ bestellen.

Auch in anderen deutschen Bundesländern gibt es Bemühungen, ähnliche Projekte in Regie der

Behinderten-Selbsthilfevereinigungen zu etablieren und die in Sachsen konzipierten „Technischen

Forderungen“ zur Grundlage zu nehmen.

Voraussetzungen für einen Erfolg ist jedoch in jedem Falle die Bereitschaft, beiderseitig tragbare

Kompromisse einzugehen. Durch die Fachkompetenz der LAG SH ist es dabei durchaus möglich,

ausgewogene Lösungen zu finden und zu vereinbaren.

Verbindlichkeit und rechtliche "Einbettung" der „Technischen Forderungen“

Eine offizielle Einbettung der „Technischen Forderungen“ in Gesetze besteht (noch) nicht. Das wurde

auch nicht vordergründig betrieben, da eine offizielle Einbettung einen erheblichen Aufwand bedeutet.

Die „Technischen Forderungen“ sind dem Sächsischen ÖPNV-Gesetz als Informationsbeilage

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beigefügt worden. Die Durchsetzung erfolgt vordergründig über die Förderpolitik des Freistaates

Sachsen:

Entsprechend den durchgeführten Abstimmungen u.a. mit dem SMWA, den Regierungspräsidien und

den Behindertenbeauftragten/ Behindertenbeiräten der Landkreise/ kreisfreien Städte sollen die in den

„Technischen Forderungen“ enthaltenen Parameter Gegenstand der Technischen bzw.

Qualitätsforderungen der Nahverkehrspläne und zukünftiger Förderungen u.a. nach dem Gemeinde-

verkehrsfinanzierungsgesetz werden. Damit soll auch erreicht werden, dass nur noch solchen

Anbietern Leistungen im ÖPNV übertragen werden, die diesem Standard entsprechen. Die

„Technischen Forderungen“ können außerdem als Grundlage für die zwischen den Verkehrsträgern

und den Behindertenvereinigungen abzuschließenden Ziel- oder Mitwirkungsvereinbarungen zur

Realisierung der Nahverkehrspläne dienen.

Außerdem setzt die LAG SH sehr stark auf das Herstellen einer Übereinstimmung mit den Partnern.

Das Sächsische Wirtschaftsministerium lädt 1x im Jahr die Verkehrsverbünde und die wichtigsten

Verkehrsunternehmen zu einer Zusammenkunft ein, in der die Verbünde und Unternehmen über die

Realisierung des Gesamtprogramms "ÖPNV/SPNV für alle" berichten und gegebenenfalls neue

Teilforderungen ausgehandelt werden.

Aktualisierung der „Technischen Forderungen“

Die „Technischen Forderungen“ werden nach Bedarf etwa einmal pro Jahr aktualisiert. Zurzeit ist die

dritte Aktualisierung im Netz. Die jeweils aktuelle Fassung wird unter www.interreglife.org

veröffentlicht. Die Aktualisierung obliegt der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V.

(LAG SH) als Projektträger, inpersona also Herrn Dr. Peter Münzberg.

2.3.2 Anmerkungen

In den „Technischen Forderungen „ÖPNV/SPNV für alle“ im Freistaat Sachsen“8 werden auf drei

Seiten technische Forderungen, die die Fahrzeuge und den Bahnsteig/die Haltestelle betreffen,

aufgelistet. Diese technischen Forderungen beziehen sich auf:

- Restspalt am Übergang Bahnsteig - Fahrzeug

- Restschwelle am Übergang Bahnsteig-Fahrzeug

- Neigung von Rampen am Fahrzeug

- Anzahl der Rollstuhl-Stellplätze pro Fahrzeug

- Kennzeichnung Parkposition Rollstuhl bzw. Behindertensitzplatz

- Mindeststellfläche pro Rollstuhl im Fahrzeug

- Rangier-/Wendefläche am Stellplatz im Fahrzeug

- Kennzeichnung der barrierefreien Zu-/Ausstiege

- Akustische und optische Anzeige Fahrtziel, Linie, nächster und weitere Haltepunkte im

Fahrzeug + Störungen (außer Anruflinientaxi)

8 http://www.interreglife.org/plugin.php?menuid=188&template=../plugins/lagh/templates/

lagh_dokumente.html&downloadid=497

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- Akustische und optische Anzeige Fahrtziel und Linie + Störungen/Änderungen am

Bahnsteig/Haltepunkt (einschl. Lautstärkeanpassung an Umgebungsgeräusche) + in

Warteräumen/an Servicepoints (vorzugsweise m. Induktionsschleife)

- Anforderungstaste Kneeling/Rampe im Fahrzeug - mit Rückmeldung

- Sprechverbindung mit Fahrzeugführer im Fahrzeug (außer Anruflinientaxi)

- Türöffnungstaster mit Sperrfunktion am Fahrzeug außen und innen mit Rollstuhlsymbol

- Barrierefreier Zu-/Abgang vom/zum Bahnsteig bzw. Haltepunkt, Fahrgastunterstand

(bei Aufzügen: Etagenansage und -anzeige, Notruftaste mit optischer und akustischer

Bestätigung)

- Fahrzeuge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

- Straßenbahn-Fahrzeuge

- Busse

- Anruflinientaxi-Fahrzeuge (bei Anmeldung als Rollstuhlnutzer oder mit anderer relevanter

Behinderung)

Die Forderungen berücksichtigen die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern, blinden, sehbehinderten und

hörbehinderten Menschen. Die Bedürfnisse von Fahrgästen mit anderen Mobilitätsbehinderungen

(z.B. schwerem/sperrigem Gepäck, Kinderwagen oder Fahrrad, und die Bedürfnisse von unter-

durchschnittlich kleinen / überdurchschnittlich großen Menschen, Menschen mit Greifschwierigkeiten

bzw. eingeschränktem Greifradius,…) sind nicht dezidiert berücksichtigt.

Angaben zu barrierefreien Toiletten und Ticketautomaten findet man in den technischen Forderungen

genauso wenig wie detaillierte Angaben über die Ausführung von optischen, taktilen und akustischen

Anzeigen und Leitsystemen.

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2.4 Schweiz: Funktionale Anforderungsprofile (FAP)

2.4.1 Projektbeschreibung

Quellen:

http://www.boev.ch/fap/index.htm

E-Mail-Kommunikation (September-November 2007) mit Beat Schweingruber, Leiter der

Schweizerischen Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr (BöV)

Projektleitung

Schweizerische Fachstelle "Behinderte und öffentlicher Verkehr" (BöV)

Ansprechperson:

Beat Schweingruber

Froburgstr. 4, 4601 Olten

Telefon: +41 (622) 068 840

Telefax: +41 (622) 068 889

E-Mail: [email protected]

Internet: http://www.boev.ch

Weitere Projektbeteiligte

• Vertreter des Verbandes öffentlicher Verkehr VöV

• Bundesamt für Verkehr BAV9

• interessierte Transportunternehmen

Projektablauf und Projektinhalte

Die Initiative zur Erstellung der FAP ging von der Schweizerischen Fachstelle Behinderte und

öffentlicher Verkehr (BöV) aus. Diese hatte bereits 2001 ein Behindertenkonzept gemeinsam mit den

SBB entwickelt, das eine Ur-Form der späteren FAP enthielt. Im Jahr darauf dehnte sie diese Arbeit

auf alle Verkehrsmittel aus. Die Idee war, möglichst umfassend aufzulisten, welche Anforderungen

bzw. Elemente für einen behindertengerechten ÖV nötig (und machbar) sind. Damit sollte einerseits

die Berücksichtigung aller Anliegen der behinderten Menschen gesichert werden, andererseits auch

Rechtssicherheit für die Hersteller und Betreiber geschaffen werden. Das wichtigste Argument der

BÖV war: Wenn wir gemeinsam am runden Tisch uns auf die Anforderungen einigen können,

verhindern wir, dass später irgendwelche Bürokraten in Amtsstuben sich etwas aushecken, womit

niemand glücklich ist. Außerdem sollten die Anforderungen möglichst rasch festgelegt werden, denn

alles, was falsch gebaut wird, muss später für teures Geld umgebaut werden. Hätten die Initiatoren der

FAP auf den ordentlichen Gesetzgebungsweg gewartet, hätte das mehrere Jahre gedauert. Mit diesen

Argumenten überzeugte die BöV auch die ÖV-Betreiber. -

9 Ansprechperson im BAV: Hanspeter Oprecht, Tel: +41(0)313231296; email: [email protected]

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Die Funktionalen Anforderungsprofile (FAP) wurden daher in den Jahren 2002/0310 von Vertretern

des Verbandes öffentlicher Verkehr VöV, des Bundesamtes für Verkehr BAV, interessierter

Transportunternehmen und der Schweizerischen Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr BöV

mit Blick auf die kommende Gesetzgebung (BehiG) gemeinsam ausgearbeitet und verabschiedet. Die

FAP halten - in unterschiedlichem Detaillierungsgrad - fest, welchen Anforderungen behinderten-

gerechte Verkehrsmittel genügen müssen. Die FAP sind aufgeteilt nach den Verkehrsmitteln:

• Bus und Tram (Infrastruktur und Fahrzeuge)

• Eisenbahn (jeweils separate FAP für Fahrzeuge und Haltepunkte)

• Seilbahnen (Infrastruktur und Fahrzeuge)

• Schiffsverkehr (Infrastruktur und Fahrzeuge)

Akzeptanz der FAP durch die relevanten Stakeholder

Im Prinzip werden die FAP von allen relevanten Stakeholder-Gruppen (Behindertenorganisationen,

Verkehrsbetreiber, Behörden, Industrie (z.B. Fahrzeughersteller),...) akzeptiert, vor allem weil sie so

breit abgestützt sind, und auch weil sie doch recht realistisch sind. Es gab und gibt aber immer wieder

Fälle, in denen die BöV intervenieren musste/muss (z.B. mit dem Mittel der Verbandsbeschwerde). Zu

einem guten Teil ist die Akzeptanz da, weil die Betreiber gewillt sind, die Sache gut zu machen, und

zum Teil hilft es auch, dass die Betreiber gerichtliche Klagen und Auseinandersetzungen scheuen und

zudem noch niemand weiß, wie die Gerichte entscheiden würden. Es gibt in den FAP aber neben

"harten" Anforderungen auch "weiche", bei denen immer wieder Kompromisse gemacht werden, die

die BöV häufig auch akzeptiert, denn in der Schweiz werden Konfliktsituationen eher pragmatisch

gelöst.

Verbindlichkeit der FAP und rechtliche "Einbettung" der FAP

Rechtlich gesehen waren die FAP immer nur "Empfehlungen" (außer bei den Bundesbahnen SBB, die

sich privatrechtlich darauf verpflichtet haben). Es war aber immer klar, dass sich die Gerichte bei

allfälligen gerichtlichen Beurteilungen an den FAP orientieren würden, da es keine anderen Richt-

linien gab. Bis 2006 hat sich auch das Bundesamt für Verkehr (BAV) bei Bewilligungsverfahren weit-

gehend auf die FAP abgestützt.

Seit Juli 2006 sind gesetzliche Verordnungen in Kraft, welche einen wesentlichen Teil der FAP

übernommen haben:

Die „Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte

Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV)“ regelt in einem ersten Teil die Allgemeinen

Anforderungen, die für alle Verkehrsmittel gelten (wie etwa Fahrgastinformation / -kommunikation,

Billettautomaten, Entwerter, Behindertenparkplätze, Notrufsysteme, Türtaster, etc.), und in zwei

weiteren Abschnitten die spezifischen Anforderungen für Bus/Trolleybus sowie Seilbahnen. Die

spezifischen Anforderungen für Eisenbahn und Tram werden in den AB-EBV (Ausführungs-

bestimmungen zur Eisenbahnverordnung) geregelt, deren Revision gleichzeitig mit der VaböV im Juli

2006 in Kraft getreten ist. Als Basis dienten jeweils die „funktionalen Anforderungsprofile“, welche

2002/03 von der Fachstelle BöV gemeinsam mit dem Verband öffentlicher Verkehr VöV, dem

10 Die Erstellung der FAP hat insgesamt ein knappes Jahr gedauert: ca. 6 Monate Ausarbeitung, 2 Monate

Begutachtung, 3 Monate Überarbeitung und Bereinigung

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Bundesamt für Verkehr BAV und Vertretern von Transportunternehmen ausgearbeitet worden waren.

Allerdings wurden die bewährten FAP nicht zur Gänze umfassend in die gesetzlichen Verordnungen

aufgenommen – Was in den FAP über die gesetzlichen Verordnungen hinausgeht, gilt auch für das

BAV nach wie vor als Empfehlung, hat aber natürlich jetzt nicht mehr ganz den selben Stellenwert

wie vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Verordnungen (d.h. bei Anforderungen die gesetzlich nun

(noch) nicht klar geregelt sind, wird die BöV die Partner auf ihre bisherigen Bekenntnisse zu den

Anforderungsprofilen behaften und allenfalls darum kämpfen müssen). Bei Fahrzeugbeschaffungen im

Schienenbereich ist es aber so, dass bis jetzt die Besteller (also die Transportunternehmen) die FAP als

Teil des Pflichtenhefts deklariert haben, und deshalb können die Hersteller auch auf die Einhaltung der

FAP behaftet werden.

Die FAP findet man, ergänzt mit Hinweisen auf die seit Juli 2006 geltenden gesetzlichen Erlässe, auf

den Internetseiten der Schweizerischen Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr (BöV)11. Die

FAP haben so auch die Funktion eines Verzeichnisses respektive einer Wegleitung für Transport-

unternehmen und Projektverantwortliche, um den Zugang zu den relevanten Gesetzeserlassen und

Normen zu erleichtern.

Aktualisierung der FAP

Vorgesehen ist "Aktualisierung bei Bedarf". Es hat sich aber auch gezeigt, dass die FAP bereits vor 5

Jahren so zukunftsweisend verfasst wurden, dass bis heute keine wesentlichen Lücken oder Mängel

aufgetreten sind, eher Interpretations-Differenzen. Aktualisierungen finden insofern laufend statt, als

die BöV Merkblätter zu spezifischen Punkten herausgibt, welche die FAP, die oft nur grobe

Umschreibungen enthalten, präzisieren und detaillieren. Dort fließen regelmäßig neue Erkenntnisse

ein. Eine gewisse Aktualisierung hat zudem beim Erlass der gesetzlich verbindlichen Verordnungen

(VAböV, AB-EBV) 2006 stattgefunden. Es wurden dort ca. 70% der FAP übernommen, teils präziser

umschrieben (aufgrund neuer Erkenntnisse), teils weniger präzis. Die FAP werden derzeit

überarbeitet, da sich auch einzelne Widersprüche zu den neuen Erlassen finden.

2.4.2 Anmerkungen

Die Schweizer FAP sind sehr übersichtlich strukturiert:

- Jede FAP ist in Teilbereiche untergliedert (z.B. die FAP für Eisenbahn-Haltepunkte gliedert sich in: „H1. Perron und Zugang: Generelles“, „H2. Peron und

Zugang: optische und taktile Indikatoren“, „H3. Fahrgastinformation statisch“, „H4. Fahrgastinformation

dynamisch“, „H5. Kommunikationseinrichtungen für Fahrgäste“, „H6. Halt auf Verlangen“, „H7. Hochbauten,

Nebenanlagen, Verkauf“, „H8. Rollstuhlgerechte Parkplätze“)

- Die Anforderungen für jeden Teilbereich sind nummeriert (z.B. für den Teilbereich „H2. Peron und Zugang: optische und taktile Indikatoren“ werden die Anforderungen

„H2.1 Optische Sicherheitslinie an Perronkanten und –enden (Kontrast>0,8)“, „H2.2 Taktile Markierung der unter

H2.1 genannten Sicherheitslinie (mit Füßen und Blindenstock erfühlbar“,…usw. genannt)

- Für jede funktionale Anforderung ist jeweils der Geltungsbereich angegeben (z.B. bei jeder Anforderung in der FAP Eisenbahn-Haltepunkte wird angegeben für welche Haltepunkt-Kategorie

sie gilt – (Kat. A: Haltepunkte mit Fern- / Schnellzugsverkehr mit Zugbegleitung, Kat. B: Haltepunkte mit Halt von

11 http://www.boev.ch/fap/index.htm

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versch. Zugskategorien / Linienverzweigungen, Kat. C: einfache Haltepunkte mit Halt einer einzigen

Zugskategorie)

Die FAP stellen einen umfassenden Anforderungskatalog zu allen Aspekten (Fahrzeuge, Haltestellen,

Information/Kommunikation, Automaten, Sanitäreinrichtungen,…) barrierefreien Öffentlichen

Verkehrs dar. Spezielle Anforderungen von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen

(Sehbehinderung, Hörbehinderung, motorischer Behinderung) wurden in den FAP berücksichtigt.

Allerdings wird auf die speziellen Anforderungen von Menschen mit anderen Mobilitäts-

einschränkungen (z.B. Kinderwagen, schweres/sperriges Gepäck, geringe Kenntnisse der

Landessprache, etc.) in den FAP nicht eingegangen.

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2.5 Thüringen: Checklisten für einen barrierefreien ÖPNV

Quellen:

http://www.thueringen.de/de/tmblm/verkehr/foerderung/oepnv/content.html

http://www.fh-erfurt.de/fhe/index.php?id=1432&L=0

2.5.1 Projektbeschreibung

Projektleitung

Fachhochschule Erfurt, Institut Verkehr und Raum, FB Verkehrs- und Transportwesen

Altonaer Straße 25, 99085 Erfurt

Ansprechpartner: Dr. Matthias Gather und Dipl. Geogr. Markus Rebstock Telefon: +49 (361) 6700 -563

Telefax: +49 (361) 6700 -757

E-Mail: [email protected]

Internet: www.verkehr-und-raum.de

Auftraggeber

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG)

Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien (TMBV)

Projektablauf und –inhalte

Im Rahmen des Forschungsprojektes „BeGiN - BehindertenGleichstellung im Nahverkehr.- Analyse,

Erprobung und Evaluation von Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung der „Talsperrenregion am

Rennsteig“ unter besonderer Berücksichtigung der neuen Instrumente des Gesetzes zur Gleichstellung

behinderter Menschen (BGG)“ (Projektlaufzeit: Juli 2007-Juli 2008) wurde eine Verfahrensweise und

ein Instrument zur Sicherstellung der Barrierefreiheit bei der künftigen Vergabe von Investitions-

fördermitteln für den ÖPNV im Freistaat Thüringen entwickelt. Grundlage des optimierten Förder-

verfahrens ist die Einführung der Pflicht zur Anwendung von Checklisten zur Barrierefreiheit in der

seit 01.01.2007 geltenden ÖPNV-Investitionsrichtlinie des Freistaates Thüringen. Daher mussten

Checklisten für verschiedene Anwendungsfälle entwickelt werden. In einem ersten Schritt wurden

folgende neun Checklisten entwickelt und im Rahmen eines Workshops mit den Landesverbänden von

Menschen mit Behinderungen abgestimmt:

• Checkliste Mindeststandards für barrierefreie Regionalbushaltestellen

• Checkliste Mindeststandards für barrierefreie Verknüpfungspunkte StPNV

• Checkliste Mindeststandards für barrierefreie Verknüpfungspunkte SPNV - StPNV12

• Checkliste Mindeststandards für barrierefreie SPNV-Haltepunkte

12 SPNV = Schienen-Personennahverkehr; StPNV = Straßen-Personennahverkehr

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• Checkliste Mindeststandards für barrierefreie P&R-Anlagen

• Checkliste Mindeststandards für barrierefreie Fahrgastservice- und -informationssysteme

• Checkliste Mindeststandards für barrierefreie Straßenbahnhaltestellen

• Checkliste Mindeststandards für barrierefreie Straßenbahnen

• Checkliste Mindeststandards für barrierefreie Linienbusse

Der Freistaat Thüringen stellt die Checklisten des Instituts Verkehr und Raum im Rahmen der ÖPNV

Investitionsförderung zur Verfügung. – Derzeit (d.h. Ende September 2008) sind vier Checklisten für

den barrierefreien öffentlichen Verkehr (Regionalbushaltestellen, Eisenbahnhaltepunkte,

Verknüpfungspunkte StPNV und Verknüpfungspunkte SPNV/StPNV) auf der Internetseite des

Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Medien13 abrufbar.

Im Rahmen des Forschungsprojektes „Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen zur barrierefreien

Erschließung der Talsperrenregion am Rennsteig“ wurden „Anforderungsprofile – Qualitätsziele und

funktionale Standards für Barrierefreiheit“ für viele Teilbereiche des Öffentlichen Verkehrs14

erarbeitet:

• Anforderungsprofil für barrierefreie Bahnhöfe und Eisenbahnhaltepunkte - Qualitätsziele und

funktionale Standards

• Anforderungsprofil für barrierefreie Fahrzeuge des Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-

Qualitätsziele und funktionale Standards

• Anforderungsprofil für barrierefreie Regionalbushaltestellen im ländlichen Raum -

Qualitätsziele und funktionale Standards

• Anforderungsprofil für barrierefreie Omnibusse im regionalen Linienverkehr - Qualitätsziele

und funktionale Standards

• Anforderungsprofil für barrierefreie Stadtbushaltestellen -Qualitätsziele und funktionale

Standards

• Anforderungsprofil für barrierefreie Stadtbusse - Qualitätsziele und funktionale Standards

• Anforderungsprofil für barrierefreie Verknüpfungshaltestellen des

Straßenpersonennahverkehrs (StPNV)-Qualitätsziele und funktionale Standards

• Anforderungsprofil für barrierefreie Wanderparkplätze

Diese Dokumente dienten im Rahmen des Projekts BeGiN als Grundlage für die „Checklisten“.

Sowohl die „Checklisten“ als auch die „Anforderungsprofile – Qualitätsziele und funktionale

Standards für Barrierefreiheit“ finden sich im Anhang dieses Berichts.

2.5.2 Anmerkungen

Die Checklisten sind sehr übersichtlich strukturiert:

- Jede Checkliste ist in Teilbereiche untergliedert (z.B. die Checkliste zu Mindeststandards für barrierefreie Regionalbushaltestellen untergliedert sich in

„Verkehrsweg zum Bussteig“, „Verkehrsweg am Bussteig“,…)

13 http://www.thueringen.de/de/tmblm/verkehr/foerderung/oepnv/content.html

14 Diese „Anforderungsprofile – Qualitätsziele und funktionale Standards“ sind abrufbar unter:

http://www.erato.fh-erfurt.de/vt/projekte/innoregio/aktuell.htm

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- Den Teilbereichen sind Qualitätsziele zugeordnet (z.B. dem Teilbereich „Verkehrsweg zum Bussteig“ ist das Qualitätsziel „stufenloser Verkehrsweg zum

Bussteig“ zugeordnet) - Den Qualitätszielen sind (gegebenenfalls) Anforderungen (inklusive technischer

Mindeststandards) zugeordnet (z.B. „ Rampe - Längsneigung max. 6%“ und „Rampe – lichte Breite mind.120cm“, usw.)

Unter http://www.erato.fh-erfurt.de/vt/projekte/innoregio/aktuell.htm findet man die

„Anforderungsprofile – Qualitätsziele und funktionale Standards“, die im Rahmen des

Forschungsprojektes „Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung

der Talsperrenregion am Rennsteig“ erarbeitet wurden und als Grundlage für die

„Checklisten“ dienten. Auch diese Dokumente sind sehr übersichtlich aufgebaut, gegliedert in

Teilbereich – Qualitätsziel (inkl. Teilziel) – funktionale Mindeststandards –

Anforderungen/Umsetzung; und diese Dokumente enthalten ebenfalls detaillierte technische Angaben.

z.B. die technischen Angaben zu barrierefreien Haltestellen beziehen sich auf: - Verkehrsweg zur Haltestelle

- Verkehrsweg an der Haltestelle

- Oberflächenbeläge der Verkehrswege

- Beleuchtung

- Radwegeführung an Haltestellen

- Einbauten und sonstige Hindernisse außerhalb des Verkehrsweges an Haltestellen

- Niveaugleichheit (d.h. an die Fahrzeuge angepasste Bus-/Bahnsteighöhe)

- Haltestellenkante (optisch kontrastreich und taktil markiert)

- Einstiegszonenmarkierung

- Wartefläche für Fahrgäste

z.B. die funktionalen Standards für Busse beinhalten: - Stufen- und spaltloser Zugang zum Fahrzeug

- Innenraumgestaltung nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit

- Netz-/Linienverlaufsinformationen im Fahrzeug, die von allen Kunden nutzbar sind

- Gewährleistung einer sicheren, schnellen und bequemen Türfindung und –öffnung

- Türgestaltung nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit

- Ausreichend dimensioniertes Multifunktionsabteil mit aufklappbaren Sitzen

- Angenehme ruhige Fahrweise

- Exaktes Halten an markierter Einstiegsposition und möglichst nahes Anfahren an Bussteigkante

- Ausreichend Personal für die Betreuung von Service- und Informationseinrichtungen

- Verständliche akustische Informationsaufbereitung

- Großflächige und kontrastreiche optische Informationsaufbereitung

Insgesamt ergeben die Checklisten und Anforderungsprofile einen umfassenden Katalog zu allen

Aspekten barrierefreien Öffentlichen Verkehrs. Sowohl auf die barrierefreie Ausführung der

Fahrzeuge und Haltestellen als auch auf Informationssysteme, WC-Anlagen, Einbauten und

Beleuchtung wird eingegangen.

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2.6 USA: ADA Standards for transportation vehicles / transportation facilities

2.6.1 Projektbeschreibung

Quellen:

http://www.access-board.gov/transit/vehicle.pdf

http://www.access-board.gov/news/dot-standards.htm

http://www.access-board.gov/ada-aba/final.htm

http://www.fta.dot.gov/civilrights/ada/civil_rights_5936.html

In den USA wurde bereits 1990 der „Americans with Disabilities Act“ (ADA) verabschiedet. Nach

diesem Gesetz muss auch der Öffentliche Verkehr barrierefrei zugänglich und barrierefrei nutzbar

sein. Dazu wurden 1991 vom „Access Board“ die „Americans with disabilities act (ADA)

Accessibility Guidelines for transportation vehicles“15 herausgegeben, die 1998 überarbeitet wurden.

Diese Guidelines bilden die Grundlage für die vom Department of Transportation herausgegebenen,

rechtlich bindenden „ADA Standards for transportation vehicles“. Basierend auf den „Americans with

disabilities act and Architectural Barriers Act (ADA and ABA) Accessibility Guidelines for Buildings

and Facilities“16 hat das Department of Transportation auch rechtlich bindende „ADA Standards for

Transportation Facilities“ herausgegeben.

Inhalt der 35 seitigen “ADA Accessibility Guidelines for Transportation Vehicles”17:

- Buses, Vans and Systems

Barrierefreiheit für Mobilitätshilfen, Türen, Stufen, Sitze für Menschen mit

Mobilitätsbehinderungen, Piktogramme, Haltegriffe, Handläufe, Beleuchtung,

Entwerter, Fahrgastinformation, Haltewunsch, Beschilderung, etc.

- Rapid Rail Vehicles and Systems

Durchgänge und Türen, Sitze für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, Handläufe,

Haltegriffe, Bodenoberflächen, Fahrgast-Informationssystem, Wagenübergänge, etc

- Light Rail Vehicles and Systems

Durchgänge, Sitze für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, Handläufe,

Bodenbeläge, Stufen, Schwellen, Beleuchtung, Fahrgastinformation etc.

- Commuter Rail Cars and Systems

Durchgänge, Sitze für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, Handläufe,

Bodenbeläge, Stufen, Schwellen, Beleuchtung, Fahrgastinformation, Toiletten etc.

15 http://www.access-board.gov/transit/

16 http://www.access-board.gov/ada-aba/final.htm

http://www.access-board.gov/adaag/html/adaag.htm

17 http://www.access-board.gov/transit/html/vguide.htm

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- Intercity Rail Cars and Systems

Durchgänge, Sitze für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, Handläufe,

Bodenbeläge, Stufen, Schwellen, Beleuchtung, Fahrgastinformation, Toiletten,

Schlafwägen etc.

- Over-the-Road Buses and Systems

Türen, Stufen, Schwellen, Handläufe, Beleuchtung, etc.

- Other Vehicles and Systems

In den 142 seitigen “ADA Accessibility Guidelines for Buildings and Facilities” gibt es ein 6 seitiges

Kapitel zu “Transportation Facilities”, das die barrierefreie Ausstattung von Haltestellen, Bahnhöfen

und Flughäfen beschreibt.

Die detaillierte Inhaltsangabe der „ADA Accessibility Guidelines for Transportation Vehicles” und

das Kapitel zu “Transportation Facilities” aus den “ADA Accessibility Guidelines for Buildings and

Facilities” finden sich im Anhang in Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden..

2.6.2 Anmerkungen

Die ADA Guidelines beschreiben die technischen Aspekte barrierefreien Öffentlichen Verkehrs sehr

umfassend unter Berücksichtigung der Anforderungen von Menschen mit Behinderungen. Die

Anforderungen von Menschen mit anderen Mobilitätseinschränkungen (z.B. Kinderwagen, schweres

Gepäck,…) werden in diesen Guidelines nicht berücksichtigt.

Die umfangreichen ADA Guidelines sind allerdings nicht geeignet um rasch, strukturierten Überblick

über die Anforderungen an barrierefreien Öffentlichen Verkehr zu erlangen.

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2.7 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): Barrierefreier ÖPNV in Deutschland

2.7.1 Projektbeschreibung

Quellen:

www.vdv.de

http://www.stuva.de/Barrierefreier-OEPNV.71.0.html?&0=&L=0

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): Barrierefreier ÖPNV in Deutschland –

Barrier-Free Public Transport in Germany, erschienen in der VDV-Schriftenreihe, 2003

Projektleitung

Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen e.V. (STUVA), Köln

Tel: +49 221 597950; E-Mail: [email protected]

Projektablauf und Projektinhalte

Das Deutsche Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) hat im Frühjahr

2002 die Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen (STUVA) beauftragt, eine

systematische Gesamtanalyse und Darstellung des Entwicklungsstandes der barrierefreien Gestaltung

des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)

durchzuführen. Die Ergebnisse wurden im April 2003 in Buchform in der „blauen Reihe“18 des VDV

unter dem Gesamttitel "Barrierefreier ÖPNV in Deutschland" veröffentlicht.

Inhalt des Buches:

• Grundlagen, Rahmenbedingungen

• Fahrzeuge

- Grundelemente der Fahrzeuggestaltung und –ausstattung (Ein-/Ausstieg,

Fahrzeugtüren, Fahrzeugtüren, Fahrzeuginnenraum, Informationen, Einrichtungen zur

Fahrgastsicherheit)

- Linienbusse

- Straßenbahn-, Stadtbahn- und U-Bahnfahrzeuge (Ein-/Ausstieg, Fahrzeuginnenraum)

- Fahrzeuge des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)

• Infrastruktur

- Grundelemente der Infrastrukturgestaltung (Reststufe/Restspalt, Leitstreifen / Boden-

indikatoren, Anlagen zur Überwindung v. Höhenunterschieden, P+R-Anlagen, Taxi-

stände, Sanitäranlagen)

18 In der sogenannten "Blauen Reihe" (verlegt im Alba-Fachverlag, Düsseldorf) erscheinen in loser Folge

Standardwerke für die Bereiche "ÖPNV" und "Stadtverkehr", die vom Verband Deutscher Verkehrunternehmen

(Köln) herausgegeben werden. Die STUVA hat für einige dieser Werke (z.B. auch für „Barrierefreier ÖPNV in

Deutschland“) die Gesamtbearbeitung übernommen. Die Bände können direkt beim Verlag oder über jede

Buchhandlung bestellt werden.

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- Haltestellenumfeld (Gehwege, Rad- und Gehwege, Leitstreifen, Bordabsenkungen,

Fußgängerüberwege, Lichtsignalanlagen, Wegweisung)

- Bus-, Straßenbahn- und Stadtbahnhaltestellen im Straßenraum

- Stadtbahn- und U-Bahn-Haltestellen in Hoch- bzw. Tieflage

- Haltepunkte und Bahnhöfe des SPNV

• Information und Service

- Fahrgast-Information

- Barrierefreie Verkaufs- und Servicestellen

- Betrieb und Service (Kooperation Verkehrsunternehmen/behinderte Menschen,

Spezifische Personalschulung, Fahrgastsicherheit,…)

2.7.2 Anmerkungen

Im Buch „Barrierefreier ÖPNV in Deutschland“ werden auf über 200 Seiten ausführlich alle Aspekte

barrierefreien Öffentlichen Verkehrs (Fahrzeuge, Infrastruktur, Information und Service) behandelt.

Dabei werden die Probleme der verschiedenen Gruppen von Menschen mit Mobilitätseinschränkun-

gen, d.h. Menschen mit Behinderungen und Menschen deren Mobilität in bestimmten Situationen

erschwert ist (z.B. Schwangere, Kinder, Menschen mit Unfall-/Krankheitsfolgen, Menschen mit

Kinderwagen oder Gepäck,…) bei der Nutzung des öffentlichen Verkehrs berücksichtigt.

Das Buch ist ein Standardwerk in Bezug auf die Thematik der Barrierefreiheit im Öffentlichen

Verkehr; es gibt umfassende Beschreibungen der (technischen) Details und Kriterien, die bei der

barrierefreien Gestaltung des ÖPNV beachtet werden müssen, wobei meist auch die zugehörigen

Hintergründe (d.h. die zugehörigen Nutzungsschwierigkeiten/Anforderungen von Fahrgästen mit

Mobilitätsbehinderungen) dargestellt sind.

Allerdings ist dieses Buch aufgrund seines Umfangs und aufgrund seiner Struktur als „Anforderungs-

katalog“ bzw. „Checkliste“ für einen raschen Überblick in Bezug auf die Barrierefreiheit des ÖPNV

nicht geeignet.

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3 Bestehende Konzepte für Teilaspekte barrierefreien ÖVs

Neben den im vorigen Kapitel erwähnten relativ umfassenden Konzepten für barrierefreien

Öffentlichen Verkehr gibt es auch eine Reihe von Konzepten, die nur Teilaspekte barrierefreien

Öffentlichen Verkehrs behandeln: einerseits gibt es Konzepte, die nur auf die Bedürfnisse einer

spezifischen Nutzergruppe eingehen (z.B. blinde Fahrgäste, Fahrgäste mit Hörbehinderung,

Rollstuhlnutzer, etc.), andererseits gibt es Konzepte, die nur auf spezifische Teilaspekte Öffentlichen

Verkehrs (z.B. Fahrgastinformation, Infrastruktur,…) oder nur auf spezifische Verkehrsmittel (z.B.

Eisenbahn,…) eingehen.

Im Folgenden werden einige dieser (Teilaspekt)Konzepte analysiert und bezüglich ihrer Relevanz für

die Erstellung eines Österreichischen Anforderungskatalogs für barrierefreien Öffentlichen Verkehr

näher betrachtet.

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3.1 DBSV: Anforderungen an akustische Fahrgastinformationssysteme im Öffentlichen Personenverkehr

3.1.1 Projektbeschreibung

Quelle:

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV), Gemeinsamer Fachausschuss

für Umwelt und Verkehr (GFUV): Anforderungen an akustische Fahrgastinformationssysteme

im schienengebundenen und nicht-schienengebundenen Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV),

Berlin, 2007

http://www.dbsv.org/fileadmin/dbsvupload/Worddateien/GFUV/gfuv_Anforderungen_an_aku

stische_fahrgastinformationssysteme_im_schienengebundenen_und_nicht-

schienengebundenen_oepv.pdf

Dieser Anforderungskatalog bezieht sich auf Busse, Stadt- und Straßenbahnen, U-Bahnen und S-

Bahnen, Nah- und Fernverkehrszüge, usw. Die Anforderungen besitzen Gültigkeit für blinde und

sehbehinderte Menschen in Deutschland, kommen aber auch Menschen mit Hörbehinderungen,

kognitiven Einschränkungen und gering entwickelter Kompetenz bei der Erfassung schriftlicher

Informationen zugute.

Inhalt:

A) Inhalt der akustischen Information

B) Form der akustischen Information

C) Ort und Zeit der akustischen Informationsausgabe

D) Technik

Die „Anforderungen an akustische Fahrgastinformationssysteme im Öffentlichen

Personenverkehr“ finden sich im Anhang in Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden..

3.1.2 Anmerkungen

Dieser Anforderungskatalog enthält eine umfassende Beschreibung der Anforderungen an akustische

Fahrgastinformationssysteme. Die Anforderungen sind dabei relativ allgemein beschrieben und

enthalten (fast) keine detaillierten technischen Spezifikationen.

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3.2 DBSV: Kriterienkatalog für eine blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung von Bahnanlagen und Reisezugwagen

3.2.1 Projektbeschreibung

Quelle:

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband: Kriterienkatalog für eine blinden und

sehbehindertengerechte Gestaltung von Bahnanlagen und Reisezugwagen, 2004

http://www.dbsv.org/fileadmin/dbsvupload/Worddateien/Kriterienkatalog_zur_barrierefreien_

Bahn_Stand_Dez-2004.rtf

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat in diesem Kriterienkatalog die

Anforderungen blinder und sehbehinderter Menschen im Verlauf einer Reisekette in konkreter Form

dargestellt:

Inhalt:

- Reisevorbereitung

� Telefonauskunft

� Fahrpläne auf Datenträger

� Persönliche Beratung am Schalter

� Fahrplanaushänge und elektronische Anzeigen

� Barrierefreier Terminal

- Fahrkartenkauf

- Gepäckservice

- Unterwegs

� Bahnhöfe und Bahnanlagen

� Reisezugwagen

� Umsteigen

- Sonstiges

� Mitnahmen von Tandems

� Unbeschrankte Bahnübergänge

Der „Kriterienkatalog für eine blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung von Bahnanlagen und

Reisezugwagen“ findet sich im Anhang in Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.

3.2.2 Anmerkungen

Dieser Kriterienkatalog beschreibt die Anforderungen von blinden und sehbehinderten Menschen im

gesamten Verlauf einer Bahnreise detailliert, enthält aber (fast) keine technischen Spezifikationen.

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3.3 DSB: Sensorische Barrierefreiheit für Hörgeschädigte in Bahnhöfen

3.3.1 Projektbeschreibung

Quelle:

Deutscher Schwerhörigenbund e.V. (DSB) – Referat Barrierefreies Planen und Bauen: Bauliche

Maßnahmen zur sensorischen Barrierefreiheit für Hörgeschädigte in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und

in Zügen, 2007

(http://www.taubertundruhe.de/fileadmin/taubertundruhe/images/images_content/downloads/text_bah

n-programm-stn-ruhe.pdf)

Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. (DSB), Bundesverband der Schwerhörigen und Ertaubten,

gehört zu den Verbänden, die nach dem Deutschen Behindertengleichstellungsgesetz bei der

Aufstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Bahn-Programme anzuhören sind. Dazu hat Dipl. Ing.

Carsten Ruhe für den Deutschen Schwerhörigenbund das Dokument „Bauliche Maßnahmen zur

sensorischen Barrierefreiheit für Hörgeschädigte in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und in

Zügen“ verfasst. Darin sind Maßnahmen / technische Anforderungen aufgelistet, die an Bahnhöfen,

auf Bahnsteigen und in Zügen umgesetzt werden müssen um Menschen mit Hörbehinderungen die

barrierefreie Nutzung des Schienenpersonenverkehrs zu ermöglichen.

Auszüge aus dem Dokument „Bauliche Maßnahmen zur sensorischen Barrierefreiheit für

Hörgeschädigte in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und in Zügen“ finden sich im Anhang in Kapitel

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden..

3.3.2 Anmerkungen

Das Dokument „Bauliche Maßnahmen zur sensorischen Barrierefreiheit für Hörgeschädigte in

Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und in Zügen“ zeigt zwar die (technischen) Anforderungen von

Menschen mit Hörbehinderung speziell im Schienenpersonenverkehr auf, diese Anforderungen

können aber (sinngemäß) auch auf den übrigen Öffentlichen Verkehr übertragen werden.

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3.4 EU Busrichtlinie

3.4.1 Projektbeschreibung

Die 111-seitige „Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.

November 2001 über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als

acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG und 97/27/EG“ –

üblicherweise als „EU-Busrichtlinie“ bezeichnet enthält Bestimmungen für Busse, die in der EU zur

Personenbeförderung eingesetzt werden dürfen. Anhang VII der „EU-Busrichtlinie“ enthält

Vorschriften für technische Einrichtungen für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität. Dazu zählen

z.B. detaillierte (technische) Vorschriften zu

- Stufen

- Behindertensitze und Platzangebot für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität

- Kommunikationseinrichtungen

- Piktogramme

- Fußbodenneigung

- Rollstuhlstellplatz

- Einstiegstür für Rollstuhlfahrer

- Sitze im Rollstuhlbereich

- Standfestigkeit der Rollstühle

- Türbetätigung

- Beleuchtung

- Einstiegshilfen

Auszüge aus der EU-Busrichtlinie finden sich im Anhang.

3.4.2 Anmerkungen

Die „EU-Busrichtlinie“ enthält zahlreiche Bestimmungen zur Barrierefreiheit von Bussen – das

Hauptaugenmerk liegt dabei allerdings auf den Anforderungen von Menschen mit Körper-

behinderungen. Die Anforderungen von Menschen mit Sinnesbehinderungen (z.B. visuelle und

akustische Fahrgastinformation, usw.) werden nicht ausreichend berücksichtigt. Die Anforderungen

von Fahrgästen mit anderen Mobilitätsbehinderungen (z.B. Kinderwagen, schweres Gepäck,…) sind

in dieser Richtlinie ebenfalls nur ansatzweise berücksichtigt.

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3.5 ÖBB: Barrierefreie Infrastruktur – Planungsrichtlinie

3.5.1 Projektbeschreibung

Quelle:

ÖBB: Barrierefreie Infrastruktur – Planungsrichtlinie für das Entwerfen barrierefreier

Eisenbahninfrastruktur, 2003

http://www.kremser.wonne.cc/oebb/oebb-dokumente/2_barrierefreie-infrastruktur.pdf

Die ÖBB (d.h. der GB Fahrweg) haben im Auftrag der Bahnhofsoffensive in Zusammenarbeit mit

Experten von Behinderten-Selbsthilfeorganisationen Richtlinien für das Entwerfen barrierefreier

Infrastruktur entwickelt.

Da die einschlägigen Normen schwerpunktmäßig auf mobilitäts- oder auf sehbehinderte Menschen

ausgerichtet sind war ein inhaltlicher Ausgleich in Form dieser Richtlinien erforderlich. Die

gegenständlichen Richtlinien gehen in vielen Punkten über die einschlägigen Normen hinaus, da diese

nicht in ausreichendem Maß die Besonderheiten der Eisenbahninfrastruktur berücksichtigen. Mögliche

Ergebnisse laufender Überarbeitungen der Normen wurden ebenfalls eingearbeitet. Durch gemeinsam

festgelegte Vereinfachungen der Normen wird außerdem die Möglichkeit von Planungsfehlern

entscheidend reduziert.

Inhalt der Planungsrichtlinie für das Entwerfen barrierefreier Eisenbahninfrastruktur:

- Allgemeine Anforderungen blinder, sehbehinderter, mobilitätsbehinderter, hörbehinderter und

gehörloser Menschen

- Grundsätzliches zur Ausführung von taktilen Bodenleitsystemen

- Geländer, Ketten, Einbauten

- Aufzüge

- Stiegen und Stufen

- Bahnsteige

- Bahnsteigzugänge

- Aufnahmegebäude

- Bahnhofvorplatz, Bahnhofsumfeld

- Reisecenter

3.5.2 Anmerkungen

Diese Planungsrichtlinie für das Entwerfen barrierefreier Eisenbahninfrastruktur beinhaltet viele

detaillierte technische Anforderungen. Diese sind hier zwar nur speziell für Eisenbahninfrastruktur

erarbeitet, viele dieser technischen Anforderungen können aber sinngemäß z.B. auch auf Bus- und

Straßenbahn-Haltestellen sowie Busbahnhöfe oder Umsteigeknotenpunkte übertragen werden.

Positiv hervorzuheben ist hier, dass diese Planungsrichtlinie für das Entwerfen barrierefreier

Eisenbahninfrastruktur eine der wenigen Österreichischen Konzepte für (einen Teilaspekt)

barrierefreien Öffentlichen Verkehr ist, das in enger Zusammenarbeit mit einer Reihe von

Behindertenorganisationen entstanden ist und daher auch auf relativ breite Zustimmung in dieser

Nutzergruppe stößt.

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3.6 ÖBSV: Broschüre „Nicht sehen und doch ankommen“

3.6.1 Projektbeschreibung

Quelle:

http://www.oebsv.at/projekte/ankommen_detail.php

Österreichischer Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV): Nicht sehen und doch

ankommen – Barrierefreie Mobilität für blinde und sehbehinderte Menschen

( http://www.oebsv.at/download/nsuda.pdf )

Der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband hat eine Broschüre herausgegeben, die

anhand konkreter Situationen aufzeigt, wo blinden und sehbehinderten Menschen Gefahr droht bzw.

wo blinde und sehbehinderte Menschen (auf ihren alltäglichen Wegen) Probleme haben und wie diese

Probleme vermieden werden können. In der Broschüre finden sich sowohl fachliche Informationen

(Verweise auf Richtlinien und Normen, wesentliche fachliche und rechtliche Aspekte) als auch

beispielhaft gute Lösungen und eine Checkliste von Regeln und Maßnahmen, die blinden und

hochgradig sehbehinderten Menschen wirkungsvoll helfen.

Inhalt der Broschüre:

- Gehen und „Gefahr laufen“ – von Hindernissen auf Gehsteigen, Ladebordwänden, usw.

- Vor-, Herein- und Überstehendes - zu niedrig montierte Schilder, Verkehrszeichen,….

- Rad weg vom Gehweg! Geh weg vom Radweg! – Fußwege – Radwege, Wegmarkierungen,

Randsteine und Gehsteigkanten

- Gefahrenbereich Baustelle – wirkungsvoll gesichert

- Alles überdacht? - Problembereich Gebäude: Ausstattung, Treppen, Wegweiser, Lifte…

- Angerannt weil unerkannt – Glasflächen

- Der innere Plan – von neuronalen Karten, Mobilitätshilfen und tastbaren Plänen…

- Alles angeschrieben, doch unfassbar – Beschilderungen, Informationstafeln, Gebäudepläne,…

- Verkehrslichtsignalanlagen – hören, tasten, sehen: dreifach sinn-voll!

- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) – multisensorische, taktile, akustische und optische

Leitsysteme

- Zügig vorankommen – Bahnhöfe, Haltestellen, Schienenverkehr…

Auszüge aus der Broschüre „Nicht sehen und doch ankommen“ finden sich im Anhang in

Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. .

3.6.2 Anmerkungen

Viele der (technischen) Anforderungen, die in dieser Broschüre umfassend und detailliert angeführt

sind, beziehen sich zwar nicht dezidiert auf den Öffentlichen Verkehr (z.B. Anforderungen an Stufen

in Gehwegen, Hindernismarkierungen, Absperrungen,…), können aber (sinngemäß) auch auf den

Öffentlichen Verkehr übertragen werden.

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3.7 ÖSB: Hörbehinderte und gehörlose Fahrgäste im Öffentlichen Verkehr

3.7.1 Projektbeschreibung

Quelle:

Österreichischer Schwerhörigenbund, Neuhold Hans: Hörbehinderte und gehörlose Fahrgäste im

Öffentlichen Verkehr

(http://www.schwerhoerigen-netz.at/ta-neu/pdf/VERKEHR.pdf)

Hans Neuhold vom Österreichischen Schwerhörigenbund hat als Unterlage für den Arbeitskreis „Für

ein gerechtes Verkehrssystem in Graz“ die (technischen) Anforderungen von Menschen mit Hör-

behinderung an barrierefreien Öffentlichen Verkehr zusammengestellt. Neben Anforderungen an die

Fahrgastinformation (an Haltestellen und in den Fahrzeugen) enthält das Dokument „Hörbehinderte

und gehörlose Fahrgäste im Öffentlichen Verkehr“ auch detaillierte technische Ausführungs-

bestimmungen für die akustische und visuelle Fahrgastinformation.

Das Dokument „Hörbehinderte und gehörlose Fahrgäste im Öffentlichen Verkehr“ findet sich im

Anhang in Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden..

3.7.2 Anmerkungen

Dieses Dokument listet die speziellen (technischen) Anforderungen von Fahrgästen mit

Hörbehinderung an barrierefreie Fahrgastinformation an Haltestellen und in Fahrzeugen auf.

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3.8 Straßenraum für ALLE – Planung für geh- und sehbehinderte Menschen

3.8.1 Projektbeschreibung

Quelle:

http://www.bmvit.gv.at/service/publikationen/verkehr/strasse/strassenraumfueralle.html

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat 2003 gemeinsam mit dem

Kuratorium für Verkehrssicherheit unter fachlicher Mitarbeit von Behindertenorganisationen

(Verkehrsgremium des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, Bizeps) und

Verkehrsbetreibern (Wiener Linien) die Broschüre „Straßenraum für Alle – Planung für geh- und

sehbehinderte Menschen“ herausgegeben.

Inhalt:

- Planung für alle – Allgemeine Grundsätze

- Grundlagen – Platzbedarf im Straßenraum

- Auf Gehwegen – Sicher und bequem unterwegs

- Briefkästen & Co. – Wenn sie zu Hindernissen werden

- Kreuzungen – Straßen sicher überqueren

- Treppen & Rampen – Höhenunterschiede überwinden

- Leitsysteme – Wegweiser für Blinde und Sehbehinderte

- Haltestellen – Mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs

- Vorsicht Falle! – Baustellen und Gefahrenbereiche

Auszüge aus der Broschüre „Straßenraum für Alle – Planung für geh- und sehbehinderte Menschen“

finden sich im Anhang in Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. .

3.8.2 Anmerkungen Die Broschüre gibt einen guten Überblick zu den Grundlagen barrierefreien Bauens

(Bewegungsflächen und Platzbedarf, Bedienungshöhen, Lichtraum, Treppen und Handläufe,

Rampen,…).

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3.9 TSI PRM

3.9.1 Projektbeschreibung

Die Entscheidung 2008/164/EG der Kommission vom 21. Dezember 2007 über die Technischen

Spezifikationen für Interoperabilität (TSI) für den Teilbereich „Zugänglichkeit für eingeschränkt

mobile Personen“ (ABl. EU 2008 Nr. L 64 S. 72) findet ab dem 1. Juli 2008 Anwendung auf die

Teilsysteme „Infrastruktur“ und „Fahrzeuge“ des transeuropäischen Eisenbahnsystems.

Die Richtlinie „Technischen Spezifikationen für Interoperabilität, Anwendungsbereich: Teilsysteme

„Infrastruktur“ und „Fahrzeuge“, Teilbereich: Zugänglichkeit für eingeschränkt mobile

Personen“ (TSI PRM) enthält detaillierte technische (Mindest)Anforderungen an barrierefreie

Eisenbahnfahrzeuge, Infrastruktur und Telematikanwendungen (einschließlich der Systeme zur

Information der Reisenden, Buchungssysteme, Zahlungssysteme, Reisegepäckabfertigung, Anschlüsse

zwischen Zügen und zwischen der Eisenbahn und anderen Verkehrsträgern).

Als „eingeschränkt mobile Personen“ im Sinne dieser Richtlinie gelten alle Personen, die bei der

Nutzung von Zügen oder der zugehörigen Infrastruktur Schwierigkeiten haben – dazu zählen:

Rollstuhlfahrer, Personen mit Gebrechen der Gliedmaßen, Personen mit Gehproblemen,

Personen mit Kindern, Personen mit schwerem oder sperrigem Gepäck, ältere Personen,

Schwangere, Sehbehinderte, Blinde, Hörbehinderte, Gehörlose, Personen mit beeinträchtigter

Kommunikationsfähigkeit, Kleinwüchsige sowie Kinder19

Inhalt des Kapitels „Funktionale und technische Spezifikationen“ der TSI PRM:

- Infrastruktur

- Parkmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Personen

- Hindernisfreie Wege

- Türen und Eingänge

- Fußbodenoberflächen

- Transparente Hindernisse

- Toiletten und Wickeltische

- Einrichtungsgegenstände und frei stehende Objekte

- Fahrkartenschalter, Informations- und Kundenbetreuungsschalter

- Beleuchtung

- Visuelle Informationen: Wegweiser, Piktogramme und dynamische Informationen

- Gesprochene Informationen

- Notausgänge, Alarme

- Geometrie von Fußgängerüber- und –unterführungen

- Treppen

- Handläufe

- Rampen, Fahrtreppen, Aufzüge, Fahrsteige

- Höhe und Abstand des Bahnsteigs

19 Definition „eingeschränkt mobiler Personen“ nach der TSI PRM

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- Bahnsteigbreite und Bahnsteigkante

- Bahnsteigenden

- Einstiegshilfen für Rollstuhlfahrer

- Schienengleicher Bahnübergang in Bahnhöfen

- Fahrzeuge

- Sitze

- Rollstuhlplätze

- Türen

- Beleuchtung

- Toiletten

- Lichte Räume

- Kundeninformationen

- Höhenänderungen

- Handläufe

- Rollstuhlgerechte Schlafgelegenheit

- Stufenpositionen, Stufen und Einstiegshilfen

Ein Auszug aus den mehr als 119 Seiten umfassenden TSI PRM findet sich im Anhang in

Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden..

3.9.2 Anmerkungen

Die TSI PRM spezifizieren die für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen relevanten Aspekte der

Eisenbahninfrastruktur und –fahrzeuge sehr detailliert und umfassend. Diese Spezifikationen legen

auch für die Österreichischen Eisenbahnunternehmen verbindliche Mindeststandards fest. Allerdings

werden manche der in den TSI PRM festgelegten Spezifikationen von Behindertenorganisationen

heftig kritisiert (z.B. ist nach den TSI PRM eine Rampenneigung von bis zu 18% erlaubt), daher

sollten die nationalen Standards zumindest in den umstrittenen Teilbereichen über die in den TSI PRM

festgelegten Mindeststandards hinausgehen.

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4 Literatur und Quellenangaben

Architectural and Transportational Barriers Compliance Board, Americans with disabilities Act

(ADA), Accessibility Guidelines for transportation, 1998

http://www.access-board.gov/transit/html/vguide.htm

Australian Disability Standards for Accessible Public Transport

http://www.ag.gov.au/www/agd/agd.nsf/Page/Humanrightsandanti-

discrimination_Disabilitystandardsforaccessiblepublictransport

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.: Anforderungen an akustische

Fahrgastinformationssysteme im schienengebundenen und nicht-schienengebundenen

Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV), Berlin, 2007

http://www.dbsv.org/fileadmin/dbsvupload/Worddateien/GFUV/gfuv_Anforderungen_an_aku

stische_fahrgastinformationssysteme_im_schienengebundenen_und_nicht-

schienengebundenen_oepv.pdf

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband: Kriterienkatalog für eine blinden und

sehbehindertengerechte Gestaltung von Bahnanlagen und Reisezugwagen, 2004

http://www.dbsv.org/fileadmin/dbsvupload/Worddateien/Kriterienkatalog_zur_barrierefreien_

Bahn_Stand_Dez-2004.rtf

Deutscher Schwerhörigenbund e.V. (DSB) – Referat Barrierefreies Planen und Bauen: Bauliche

Maßnahmen zur sensorischen Barrierefreiheit für Hörgeschädigte in Bahnhöfen, auf

Bahnsteigen und in Zügen, 2007

Europäische Union: Technische Spezifikation für Interoperabilität, Anwendungsbereich Teilsysteme

„Infrastruktur“ und „Fahrzeuge“, Teilbereich Zugänglichkeit für eingeschränkt mobile

Personen, 2007

Europäische Union: Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.

November 2001 über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit

mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und zur Änderung der Richtlinien

70/156/EWG und 97/27/EG (ABl. L42 vom 13.2.2002)

Interreg Life-Selbsthilfe Sachsen und Euroregion Polen-Tschechien: Projekt „ÖPNV/SPNV für alle,

2003

http://www.interreglife.org/index.php?menuid=158

Neuhold Hans: Österreichischer Schwerhörigenbund, Arbeitskreis „Für ein gerechtes Verkehrssystem

in Graz“, Hörbehinderte und Gehörlose Fahrgäste im öffentlichen Verkehr

http://www.schwerhoerigen-netz.at/ta-neu/pdf/VERKEHR.pdf

Österreichischer Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV): Nicht sehen und doch ankommen –

Barrierefreie Mobilität für blinde und sehbehinderte Menschen

( http://www.oebsv.at/download/nsuda.pdf )

Österreichische Bundesbahnen (ÖBB): Barrierefreie Infrastruktur – Planungsrichtlinie für das

Entwerfen barrierefreier Eisenbahninfrastruktur, 2003

Seite 40 / 41

http://www.kremser.wonne.cc/oebb/oebb-dokumente/2_barrierefreie-infrastruktur.pdf

Österreichisches Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (Hrsg.): Straßenraum

für Alle – Planung für geh- und sehbehinderte Menschen, Wien, 2003

http://www.bmvit.gv.at/service/publikationen/verkehr/strasse/strassenraumfueralle.html

Rebstock Markus: Anforderungsprofil für barrierefreie Fahrzeuge des Schienenpersonennahverkehr

(SPNV) –Qualitätsziele und funktionale Standards; Forschungsprojekt;„Entwicklung und

Erprobung von Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung der Talsperrenregion am

Rennsteig“, Erfurt 2004

http://www.erato.fh-erfurt.de/vt/projekte/innoregio/anforderungsprofil_fzgspnv.pdf

Rebstock Markus: Institut für Verkehr und Raum – FH Erfurt; Checklisten für einen barrierefreien

ÖPNV, 2007

http://www.fh-erfurt.de/fhe/index.php?id=1432

Schweizerische Fachstelle Behinderte und Verkehr: Funktionalen Anforderungsprofile (FAP), Olten

2003

http://www.boev.ch/fap/index.htm

Sieger Volker: Deutscher Behindertenrat, Standards der Barrierefreiheit für den öffentlichen

Personennahverkehr (ÖPNV)

www.deutscherbehindertenrat.de/mime/26374D1086261547.doc

Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien: Institut für Verkehr und Raum- FH

Erfurt; Checklisten für barrierefreie Mindeststandards, 2007

http://www.thueringen.de/de/tmblm/verkehr/foerderung/oepnv/content.html

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): Barrierefreier ÖPNV in Deutschland – Barrier-Free

Public Transport in Germany, erschienen in der VDV-Schriftenreihe, 2003

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5 Anhang

Im Anhang finden sich Auszüge aus den für diesen Bericht analysierten Dokumenten.

Inhalt des Anhangs:

5.1 Australien: Disability Standards for Accessible Public Transport

5.2 Deutscher Behindertenrat: Standards der Barrierefreiheit für den ÖPNV

5.3 Freistaat Sachsen: „ÖPNV/SPNV für alle“

5.4 Schweiz: Funktionale Anforderungsprofile (FAP)

5.5 Thüringen: „Checklisten für einen barrierefreien ÖPNV“

5.6 USA: ADA Standards for transportation vehicles, transportation facilities

5.7 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen: Barrierefreier ÖPNV in Deutschland

5.8 DBSV: Anforderungen an akustische Fahrgastinformationssysteme im Öffentlichen

Personenverkehr

5.9 DBSV: Kriterienkatalog für eine blinden- und sehbehindertengerechte Gestaltung von

Bahnanlagen und Reisezugwagen

5.10 DSB: Sensorische Barrierefreiheit für Hörgeschädigte in Bahnhöfen

5.11 EU-Busrichtlinie

5.12 ÖBB: Barrierefreie Infrastruktur – Planungsrichtlinie

5.13 ÖBSV: Broschüre „Nicht sehen und doch ankommen“

5.14 ÖSB: Hörbehinderte und gehörlose Fahrgäste im Öffentlichen Verkehr

5.15 Straßenraum für ALLE – Planung für geh- und sehbehinderte Menschen

5.16 TSI PRM