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Betriebsregelwerk LDSBAU gültig ab 29.01.2019 Schweerbau GmbH & Co. KG Industriestraße 12 • D-31655 Stadthagen [email protected]www.schweerbau.de LDS GmbH Industriestraße 6 • D-31655 Stadthagen [email protected]www.ldsgmbh-eutin.eu

Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

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Page 1: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk LDSBAU

gültig ab 29.01.2019

Schweerbau GmbH & Co. KG Industriestraße 12 • D-31655 Stadthagen [email protected] • www.schweerbau.de

LDS GmbH Industriestraße 6 • D-31655 Stadthagen [email protected] • www.ldsgmbh-eutin.eu

Page 2: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS

LDSBAU.0000

Deckblatt und Berichtigungen Seite 2

Stand: 29.01.2019

Lfd. Nr. Thema/Grund der Berichtigung Gültig ab

1 Erstausgabe 13.12.2015

2 Redaktionelle Bearbeitung, Einführung Dauerbremszettel, Änderung bei Fahrten ohne Streckenkenntnis, Einführung gemeinsamer Module mit LDS, diverse kleinere Änderungen

11.12.2016

3 Anpassung der Module SBAU.0101, SBAU.5301 und SBAU.6104; geänderte Regeln zur Streckenkenntnis, Ergänzungen zur Nutzungen von elektronischen Anzeigegeräten; Neues Modul SBAU.6102 „Vorbereitungs- und Abschlussdienst“

10.04.2017

4 - LDSBAU.1101 Zusammenführung LDS/SBAU; Logistiker als auftraggebende Stelle ergänzt

- SBAU.1111 Neue Regelung zur maximalen Arbeitszeit - LDSBAU.1120 Redaktionelle Anpassung an BRW-A2 - LDSBAU.4311 Zusammenführung LDS/SBAU - LDSBAU.4312 Zusammenführung LDS/SBAU, Drehhobel ergänzt - LDSBAU.4321 Redaktionelle Anpassung an BRW-A2 - LDSBAU.5301 Zusammenführung LDS/SBAU, neues Verfahren zum Erwerb

der Streckenkenntnis durch Nachweis der Einsichtnahme, Wiedereinführung Selbstüberwachung Streckenkenntnis

- LDSBAU.5561 Neue Geschwindigkeitsvorgaben für das Fahren auf Sicht - LDSBAU.6101 Zusammenführung LDS/SBAU, Tablet als Übermittlungsweg

zugelassen - SBAU.6610 Neues Modul für MFS Wagen - SBAU.6620 Ersetzt betriebliche Weisung - SBAU.6630 Ersetzt betriebliche Weisung - SBAU.6640 Ersetzt betriebliche Weisung - LDSBAU.8190 Zusammenführung LDS/SBAU - LDSBAU.8191 Zusammenführung LDS/SBAU - LDSBAU.8191A01 Neue Meldetafel „Ereignisse im Bahnbetrieb“ - SBAU.9101 Formularheft aktualisiert - SBAU.0101 Übersicht der betrieblichen Weisungen aktualisiert

10.12.2017

5 - SBAU.6104 Neues Modul zur Bedienung der PZB insbesondere im Arbeitsbetrieb und z.B. für die Tfz SF03 und GWM erstellt

- LDSBAU.6101 Übergabebuch für Tfz der Schweerbau eingefügt - LDSBAU.6101V01 Vordruck Übergabebuch neu erstellt - SBAU.6610 Neue Regelung zum Abbunkern der MFS Wagen während der Fahrt;

Redaktionelle Änderungen - SBAU.6650 Neues Modul zum Einsatz von Skl der Bauart Klv 53 - LDSBAU.5301 Änderung im Verfahren zur Erlangen der Streckenkenntnis durch

Einsichtnahme; Abgaben Selbstüberwachung der Streckenkenntnis nur noch einmal im Quartal;

- LDSBAU.5301V01 Vordruck angepasst - LDSBAU.5301A02 analog zum Vordruck angepasst - BW-2015-04 und BW-13 sind aufgehoben, Regelung durch SMS; Modul

SBAU.0101A90 entsprechend angepasst - LDSBAU.1120A01 Zusätzlich SKL aufgenommen - LDSBAU.8191A02 Mitarbeiter Eisenbahnbetriebsleitung geändert - SBAU.9101 Spalte für über Diloc abrufbare Vordrucke ergänzt

15.03.2018

Page 3: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS

LDSBAU.0000

Deckblatt und Berichtigungen Seite 3

Stand: 29.01.2019

6 - LDSBAU.0101 Gemeinsame Modulübersicht - LDSBAU.0101A03 Gemeinsame Übersicht für betriebliche Weisungen - LDSBAU.1101 Weisungsrecht der auftraggebenden Stelle ergänzt - LDSBAU.1120A01 OB 100 ergänzt, Zuordnung aktualisiert, Tf ZWB mit mobilen

Internetzugang - LDSBAU.1210 Arbeiten unter Oberleitung ergänzt - LDSBAU.1210A01 Liste der Fahrleitungshöhen - LDSBAU.1212 Mobilfunk und elektronische Endgerät bei der Anfahrt auf haltzeigende

Signale - LDSBAU.4321 Vorbereitungsmeldung über GSM-R eingefügt

Wagentechnische Behandlung / Zugprüfung ergänzt - LDSBAU.4311 Dokumentation der Wagenprüfung / Zugprüfung ergänzt - LDSBAU.4705 Beförderung von Gefahrgut in Zug.- und Rangierfahrten - LDSBAU.4705V01 Ermittlungsbogen für "1000-Punkte-Regelung" - LDSBAU.4705V02 Vereinfachte Wagenliste für die Beförderung von Gefahrgut in

Rangierfahrten - LDSBAU.5301 Fahrten mit zweiten Betriebsbediensteten: Vmax 90 km/h, max 600t,

Einsicht in die Unterlage unmittelbar vor der Fahrt, max. 24 Std. vor Abfahrt, Verfahren Erwerb durch nachweisliche Einsichtnahme entfällt, Vordruck Selbstüberwachung der Streckenkenntnis entfällt,

- LDSBAU.6101 Frist für das Melden von PZB-Zwangsbremsungen reduziert - LDSBAU.6104 Jetzt auch für LDS gültig (PZB auf Leih G6); Prüflauf bei

Wiedereinschalten ergänzt - LDSBAU.6615 Neues Modul für die Behandlung von Seitenkippwagen - LDSBAU.8190 Redaktionelle Anpassung - LDSBAU.8191 Redaktionelle Anpassung - LDSBAU.8191V03 entfällt - LDSBAU.8192 Redaktionelle Anpassung - SBAU.1111 Übertragen von Aufgaben eingeführt; nicht übertragbare Aufgaben

angeführt - SBAU.6102 Abschlussdienst ergänzt; Regelungen für Zweiwegebagger nach

SBAU.6640 verschoben - SBAZ.6620 Rückraum- und Gefahrraumüberwachung, Rückwärtsfahrt und

Arbeitsbewegungen neu geregelt - SBAU.6640 Regelungen zum Abstellen von Zweiwegebagger ergänzt

Ausnahmeregelung zum Führen Übergabebücher auf Zweiwegebagger ergänzt - LDS.1101A1 Regelungen zur Arbeitszeit eingeführt - LDS.1111 Vordruck Übertragen von Aufgaben auf den Rb entfällt,

Besetzung von Tfz im Arbeitszugdienst ergänzt, Anforderungen an Zf / Rb Bau ergänzt

- LDS.1111V01 entfällt - LDS.2721 Neues Modul zur Bremsbedienung bei Zügen mit Verbundstoff-Bremssohlen - LDS.6102 E-Mailadresse und Faxnummer geändert - LDS6102A05 Batterieladegenerator für die G 6 ergänzt, Regelungen für VBC ergänzt - LDS6102A06 Schalter ED+ ergänzt, Regelungen für VBC ergänzt - LDS6102V01 Vordruck angepasst - LDS6102V02 Vordruck angepasst - LDS6102V03 Vordruck angepasst

09.12.2018

7 - Verschiedene, nicht inhaltliche redaktionelle Anpassungen (Begriffe und Rechtschreibfehler)

- LDSBAU.1120A01 Ausrüstung der Lokomotiven um Muster zur Bezettelung erweitert - LDSBAU.1120A03 Ausrüstung der Rangierbegleiter / Zf/Rb Bau um Muster zur

Bezettelung erweitert - LDSBAU.6615 Behandlung von Fahrzeugen – Seitenkippwagen: neu erstellt - LDSBAU.4321 Regeln zum Bezetteln ergänzt - SBAU.6660 Einsatz von Nebenfahrzeugen – OB 100; neu erstellt

29.01.2019

Page 4: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk LDSBAU

Regelbuch für Rangierbegleiter (Rb) und Arbeitszugführer (Zf/Rb Bau)

gültig ab 29.01.2019

_________________________________________________________________________________________

Schweerbau GmbH & Co. KG Industriestraße 12 • D-31655 Stadthagen [email protected] • www.schweerbau.de

LDS GmbH Industriestraße 6 • D-31655 Stadthagen [email protected] • www.ldsgmbh-eutin.eu

Page 5: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS

LDSBAU.0000Z03

Deckblatt und Berichtigungen Regelbuch für Rangierbegleiter Seite 2

Stand: 29.01.2019

Lfd. Nr. Thema/Grund der Berichtigung Gültig ab

1 Erstausgabe 13.12.2015

2 Redaktionelle Bearbeitung, Einführung Dauerbremszettel, Änderung bei Fahrten ohne Streckenkenntnis, Einführung gemeinsamer Module mit LDS, diverse kleinere Änderungen

11.12.2016

3 Anpassung der Module SBAU.0101, SBAU.5301 und SBAU.6104; geänderte Regeln zur Streckenkenntnis, Ergänzungen zur Nutzungen von elektronischen Anzeigegeräten; Neues Modul SBAU.6102 „Vorbereitungs- und Abschlussdienst“

10.04.2017

4 - LDSBAU.1101 Zusammenführung LDS/SBAU; Logistiker als auftraggebende Stelle ergänzt

- SBAU.1111 Neue Regelung zur maximalen Arbeitszeit - LDSBAU.1120 Redaktionelle Anpassung an BRW-A2 - LDSBAU.4311 Zusammenführung LDS/SBAU - LDSBAU.4312 Zusammenführung LDS/SBAU, Drehhobel ergänzt - LDSBAU.4321 Redaktionelle Anpassung an BRW-A2 - LDSBAU.5301 Zusammenführung LDS/SBAU, neues Verfahren zum Erwerb der

Streckenkenntnis durch Nachweis der Einsichtnahme, Wiedereinführung Selbstüberwachung Streckenkenntnis

- LDSBAU.5561 Neue Geschwindigkeitsvorgaben für das Fahren auf Sicht - LDSBAU.6101 Zusammenführung LDS/SBAU, Tablet als Übermittlungsweg

zugelassen - SBAU.6610 Neues Modul für MFS Wagen - SBAU.6620 Ersetzt betriebliche Weisung - SBAU.6630 Ersetzt betriebliche Weisung - SBAU.6640 Ersetzt betriebliche Weisung - LDSBAU.8190 Zusammenführung LDS/SBAU - LDSBAU.8191 Zusammenführung LDS/SBAU - LDSBAU.8191A01 Neue Meldetafel „Ereignisse im Bahnbetrieb“ - SBAU.9101 Formularheft aktualisiert - SBAU.0101 Übersicht der betrieblichen Weisungen aktualisiert

10.12.2017

5 - SBAU.6104 Neues Modul zur Bedienung der PZB insbesondere im Arbeitsbetrieb und z.B. für die Tfz SF03 und GWM erstellt

- LDSBAU.6101 Übergabebuch für Tfz der Schweerbau eingefügt - LDSBAU.6101V01 Vordruck Übergabebuch neu erstellt - SBAU.6610 Neue Regelung zum Abbunkern der MFS Wagen während der

Fahrt; Redaktionelle Änderungen - SBAU.6650 Neues Modul zum Einsatz von Skl der Bauart Klv 53 - LDSBAU.5301 Änderung im Verfahren zur Erlangen der Streckenkenntnis durch

Einsichtnahme; Abgaben Selbstüberwachung der Streckenkenntnis nur noch einmal im Quartal;

- LDSBAU.5301V01 Vordruck angepasst - LDSBAU.5301A02 analog zum Vordruck angepasst - BW-2015-04 und BW-13 sind aufgehoben, Regelung durch SMS; Modul

SBAU.0101A90 entsprechend angepasst - LDSBAU.1120A01 Zusätzlich SKL aufgenommen - LDSBAU.8191A02 Mitarbeiter Eisenbahnbetriebsleitung geändert - SBAU.9101 Spalte für über Diloc abrufbare Vordrucke ergänzt

15.03.2018

Page 6: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS

SBAU.0000Z03

Deckblatt und Berichtigungen Regelbuch für Rangierbegleiter Seite 3

Stand: 29.01.2019

6 - LDSBAU.0101 Gemeinsame Modulübersicht - LDSBAU.0101A03 Gemeinsame Übersicht für betriebliche Weisungen - LDSBAU.1101 Weisungsrecht der auftraggebenden Stelle ergänzt - LDSBAU.1120A01 OB 100 ergänzt, Zuordnung aktualisiert, Tf ZWB mit mobilen

Internetzugang - LDSBAU.1210 Arbeiten unter Oberleitung ergänzt - LDSBAU.1210A01 Liste der Fahrleitungshöhen - LDSBAU.1212 Mobilfunk und elektronische Endgerät bei der Anfahrt auf haltzeigende

Signale - LDSBAU.4321 Vorbereitungsmeldung über GSM-R eingefügt

Wagentechnische Behandlung / Zugprüfung ergänzt - LDSBAU.4311 Dokumentation der Wagenprüfung / Zugprüfung ergänzt - LDSBAU.4705 Beförderung von Gefahrgut in Zug.- und Rangierfahrten - LDSBAU.4705V01 Ermittlungsbogen für "1000-Punkte-Regelung" - LDSBAU.4705V02 Vereinfachte Wagenliste für die Beförderung von Gefahrgut in

Rangierfahrten - LDSBAU.5301 Fahrten mit zweiten Betriebsbediensteten: Vmax 90 km/h, max 600t,

Einsicht in die Unterlage unmittelbar vor der Fahrt, max. 24 Std. vor Abfahrt, Verfahren Erwerb durch nachweisliche Einsichtnahme entfällt, Vordruck Selbstüberwachung der Streckenkenntnis entfällt,

- LDSBAU.6101 Frist für das Melden von PZB-Zwangsbremsungen reduziert - LDSBAU.6104 Jetzt auch für LDS gültig (PZB auf Leih G6); Prüflauf bei Wiedereinschalten

ergänzt - LDSBAU.6615 Neues Modul für die Behandlung von Seitenkippwagen - LDSBAU.8190 Redaktionelle Anpassung - LDSBAU.8191 Redaktionelle Anpassung - LDSBAU.8191V03 entfällt - LDSBAU.8192 Redaktionelle Anpassung - SBAU.1111 Übertragen von Aufgaben eingeführt; nicht übertragbare Aufgaben angeführt - SBAU.6102 Abschlussdienst ergänzt; Regelungen für Zweiwegebagger nach SBAU.6640

verschoben - SBAZ.6620 Rückraum- und Gefahrraumüberwachung, Rückwärtsfahrt und

Arbeitsbewegungen neu geregelt - SBAU.6640 Regelungen zum Abstellen von Zweiwegebagger ergänzt

Ausnahmeregelung zum Führen Übergabebücher auf Zweiwegebagger ergänzt - LDS.1101A1 Regelungen zur Arbeitszeit eingeführt - LDS.1111 Vordruck Übertragen von Aufgaben auf den Rb entfällt,

Besetzung von Tfz im Arbeitszugdienst ergänzt, Anforderungen an Zf / Rb Bau ergänzt

- LDS.1111V01 entfällt - LDS.2721 Neues Modul zur Bremsbedienung bei Zügen mit Verbundstoff-Bremssohlen - LDS.6102 E-Mailadresse und Faxnummer geändert - LDS6102A05 Batterieladegenerator für die G 6 ergänzt, Regelungen für VBC ergänzt - LDS6102A06 Schalter ED+ ergänzt, Regelungen für VBC ergänzt - LDS6102V01 Vordruck angepasst - LDS6102V02 Vordruck angepasst - LDS6102V03 Vordruck angepasst

09.12.2018

7 - Verschiedene, nicht inhaltliche redaktionelle Anpassungen (Begriffe und Rechtschreibfehler)

- LDSBAU.1120A01 Ausrüstung der Lokomotiven um Muster zur Bezettelung erweitert - LDSBAU.1120A03 Ausrüstung der Rangierbegleiter / Zf/Rb Bau um Muster zur

Bezettelung erweitert - LDSBAU.6615 Behandlung von Fahrzeugen – Seitenkippwagen: neu erstellt - LDSBAU.4321 Regeln zum Bezetteln ergänzt - SBAU.6660 Einsatz von Nebenfahrzeugen – OB 100; neu erstellt

29.01.2019

Page 7: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

LDS GmbH

Betriebsregelwerk LDS Hinweise

LDS.0100

Anwenderhinweise Seite 1

Fachautor: SMSB Stand:11.12.2016

1 Allgemeines (1) Das Betriebsregelwerk LDS umfasst alle für den Eisenbahnbetrieb bei LDS GmbH

gültigen Regelungen und Vorschriften, welche durch die einzelnen Funktionen (z. B. Triebfahrzeugführer) anzuwenden sind. Dies umfasst auch Regelwerke, auf die im Betriebsregelwerk LDS verwiesen wird.

(2) Die Regelungen gelten für Mitarbeiter, die unter der Verantwortung von LDS GmbH im Eisenbahnbetrieb eingesetzt werden.

(3) Werden im Betriebsregelwerk LDS vereinfachte Begriffe wie Mitarbeiter, Triebfahrzeugführer, Zugführer, Personal usw. verwendet, so beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

2 Struktur des Regelwerks (1) Das Betriebsregelwerk LDS besteht aus den Regelwerken der

Infrastrukturbetreiber, dem Betriebsregelwerk EVU (BRW) des VDV sowie den eigenen LDS-Regelungen.

(2) Zum Betriebsregelwerk LDS besteht der folgende Anhang:

• Anhang LDS 1 – Betriebliche Weisungen

(3) In der Modulübersicht LDS.0101 sind alle Module des Betriebsregelwerks LDS aufgelistet.

(4) In den Modulübersichten sind Strichlisten enthalten, aus denen hervorgeht, welche Module durch welche Funktionen anzuwenden sind.

(5) In den funktionsbezogenen Regelbüchern sind grundsätzlich nur die Module enthalten, die gemäß den Strichlisten in den Modulübersichten für die jeweilige Funktion gültig sind.

In den aus Druckstücken zusammengestellten Regelbüchern können darüber hinaus weitere Module enthalten sein, die für diese Funktion nicht gültig sind. Maßgebend für die Gültigkeit sind die Strichlisten.

Inhalt

Geltungsbereich

Bezeichnungen

Umfang

Anhang

Modulübersicht LDS.0101

Zuweisung der Anwender

Inhalt Regelbücher

Page 8: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk LDS Hinweise

LDS.0100

Anwenderhinweise Seite 2

Stand:11.12.2016

3 Eigene Regelungen LDS GmbH (1) Die LDS-Regelungen sind in Modulen zusammengestellt. Module sind

thematisch einer Modulgruppe zugeordnet, die wiederum zu einer von 10 Modulfamilien gehören.

(2) Die LDS-Module sind nach folgendem Schema nummeriert:

LDS.1210 LDS steht für „Betriebsregelwerk LDS“.

LDS.1210 Die erste Ziffer steht für die Nummer der Modulfamilie.

LDS.1210 Die zweite Ziffer steht für die Nummer der Modulgruppe innerhalb einer Modulfamilie.

LDS.1210 Die dritte und vierte Ziffer stehen für die fortlaufende Nummer des Einzelmoduls innerhalb einer Modulgruppe.

Anhänge, Vordrucke und Zusätze zu Modulen erhalten eine entsprechende Endung:

LDS.1234A01 Anlage 1 zu Modul LDS.1234.

LDS.1234V01 Vordruck 1 zu Modul LDS.1234.

LDS.1234Z01 Zusatz 1 zu Modul LDS.1234.

(3) In der Modulübersicht LDS.0101 sind die Module der LDS gelb hinterlegt.

(4) Die Betriebsregelwerke der LDS GmbH und der Schweerbau GmbH & Co. KG besitzen gemeinsame und inhaltsgleiche Module. Die Module werden mit LDSBAU benannt. Die Nummerierung bleibt unverändert.

(5) Änderungen gegenüber der vorhergehenden Ausgabe eines Moduls sind durch einen schwarzen Strich am Seitenrand gekennzeichnet.

Beispiel:

Dies ist eine Änderung.

4 Mitgeltende Regelwerke (1) Die Module des BRW sind in der Modulübersicht LDS.0101 blau hinterlegt.

Sind einzelne Module des BRW bei der LDS nicht gültig, so sind diese in der Spalte „gültig ab“ mit der Abkürzung „k. A.“ für „keine Anwendung im Unternehmen“ gekennzeichnet.

(2) Die Module und Regelwerke der Infrastrukturbetreiber (z. B. Richtlinie 408) tragen in der Modulübersicht LDS.0101 keine besondere farbliche Kennzeichnung.

(3) Mitgeltende Regelwerke der DB Netz AG sind in Anlage LDS.0101A01 aufgeführt.

Mitgeltende Regelwerke der Verbände sind in Anlage LDS.0101A02 enthalten.

Die Übersicht der betrieblichen Weisungen ist in der Anlage LDS.0101A03 enthalten.

(4) Korrespondieren LDS-Module zur Richtlinie 408, so stimmen die drei Endziffern der Module überein. Zum BRW korrespondiere Module weisen die gleiche Modulnummer auf.

Modulfamilien, Modulgruppen, Anhänge

Nummerierung Module LDS

Kennzeichnung Module LDS

Gemeinsame Module BRW LDSBAU

Kennzeichnung von Änderungen

Betriebsregelwerk EVU des VDV

Regelwerke der Infrastrukturbetreiber

Übersichten LDSBAU.0101A01 LDSBAU.0101A02 LDS.0101A03

Korrespondierende Module

Page 9: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk LDS Hinweise

LDS.0100

Anwenderhinweise Seite 3

Stand:11.12.2016

• Modul LDS.1210 korrespondiert zu Modul BRW.1210.

• Modul LDS.4711 korrespondiert zu Modul BRW.4711 und zu Modul 408.2711.

(5) Werden Regelungen aus mitgeltenden Regelwerken ergänzt, ersetzt oder außer Kraft gesetzt, so sind in den LDS-Modulen entsprechende Schlüsselwörter (Ergänzung, Ersetzung, Außerkraftsetzung) und Bezüge zu diesen Regelwerken enthalten.

Beispiel einer Ergänzung zu einer Regelung im BRW:

► Ergänzung zu BRW.1210 Abschnitt 1 Absatz 2.

(6) Mit einer Ergänzung werden Regelungen eines anderen Regelwerks durch LDS-Regelungen konkretisiert, ohne diese inhaltlich abzuändern.

(7) Mit einer Ersetzung werden Regelungen eines anderen Regelwerks außer Kraft gesetzt und durch LDS-Regelungen ersetzt.

(8) Mit einer Außerkraftsetzung werden Regelungen eines anderen Regelwerkes außer Kraft gesetzt, ohne dass eine ersetzende LDS-Regelung erstellt wird.

5 Betriebliche Weisungen (1) Kurzfristig erforderliche Regelungen, die nicht oder zu einem späteren

Zeitpunkt in ein Modul des Betriebsregelwerks LDS aufgenommen werden, kann der SMSB oder eine von ihm beauftragte Person in Form einer Betrieblichen Weisung veröffentlichen.

(2) Weisungen sind mit einer laufenden Nummer und der Jahreszahl gekennzeichnet, z. B.: „BW-2015-01“ für Betriebliche Weisung Nummer 1 aus dem Jahr 2015.

(3) Jeder Mitarbeiter quittiert den Erhalt und die Kenntnisnahme einer ihm veröffentlichten Weisung und arbeitet diese in den Anhang 1 seines Regelbuchs ein.

(4) In Anlage LDS. 0101A03 sind alle gültigen betrieblichen Weisungen mit Zuweisung zu den einzelnen Funktionen aufgeführt.

(5) Neben den betrieblichen Weisungen kann die Betriebsleitung nähere Informationen zu bestimmten Fachthemen und Sachverhalten veröffentlichen. Dies geschieht in Form von Infobriefen, die keine betrieblichen Handlungsanweisungen umfassen.

Bezüge

Ergänzung

Ersetzung

Außerkraftsetzung

Allgemeines

Kennzeichnung

Erhalt und Einarbeiten

Übersicht LDS.0101A03

Infobriefe

Page 10: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS GmbH Hinweise

LDSBAU.0102

Glossar Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 16.11.2017

► Ergänzung zur Richtlinie 408.2101A01

► Ergänzung zu BRW.0102

Ablaufen, Abdrücken

Ablaufen ist das Bewegen von 4Fahrzeugen durch Schwerkraft im Allgemeinen von einem Ablaufberg herab, über den die 4Fahrzeuge abgedrückt werden.

Abschleppen

Abschleppen ist das Befördern nicht betriebsfähiger Triebfahrzeuge.

Abstoßen

Abstoßen ist das Bewegen geschobener, nicht mit einem arbeitenden Triebfahrzeug gekuppelter Fahrzeuge durch Beschleunigen, so dass die Fahrzeuge allein weiterfahren, nachdem das Triebfahrzeug angehalten hat.

Abzweigstellen

Abzweigstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo Züge von einer Strecke auf eine andere Strecke übergehen können. Eine Abzweigstelle wird durch ihre Blocksignale bzw. Signale Ne 14 begrenzt.

Anlagenbetreiber

Anlagenbetreiber ist die für den Betrieb einer technischen Anlage (z. B. Drehscheiben) zuständige Stelle, sofern die Anlage nicht durch ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen betrieben wird.

Anschlussstellen, Ausweichanschlussstellen

Anschlussstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, wo Züge ein angeschlossenes Gleis als Rangierfahrt befahren können. Es sind zu unterscheiden:

- Anschlussstellen, bei denen die Blockstrecke nicht für einen anderen Zug freigegeben wird, - Anschlussstellen, bei denen die Blockstrecke für einen anderen Zug freigegeben wird

(Ausweichanschlussstellen).

Anzeigegeführt

Ein Zug ist anzeigegeführt, wenn eine Zugbeeinflussung (LZB, ETCS) wirkt, die den Zug selbsttätig zum Halten bringen kann und außerdem führt, d. h. 4Führungsgrößen im Führerraum anzeigt, die für den Fahrtverlauf zulässigen Geschwindigkeiten kontinuierlich überwacht und ggf. die Geschwindigkeit selbsttätig regelt. Anzeigegeführte Züge können LZB-geführt oder ETCS-geführt sein.

Arbeitendes Triebfahrzeug

Ein Triebfahrzeug ist arbeitend, wenn es Antriebskraft erzeugt.

aS-Zug

aS-Züge sind Züge mit häufig vorkommenden außergewöhnlichen Sendungen, die im Fahrplan für Zugmeldestellen und Streckenfahrplan durch den Zusatz „aS“ hinter der Zugnummer gekennzeichnet sind.

Page 11: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS GmbH Hinweise

LDSBAU.0102

Glossar Seite 2

Stand: 16.11.2017

Aufdrücken

Aufdrücken ist das Bewegen von Fahrzeugen zum Entkuppeln oder von kuppelreif stehenden Fahrzeugen zum Kuppeln.

Auftraggebende Stelle

Auftraggebende Stellen sind Stellen innerhalb einer Organisation, die fachliche Anweisungen und Aufträge erteilen können. Dies sind z. B. Dispostellen, Einsatzstellen und Leitstellen. Die auftraggebende Stelle der Schweerbau GmbH & Co. KG, der LDS GmbH und der Schweerbau Logistik GmbH ist der Maschinendisponent (MD), der Disponent, der Baulogistiker oder der bereitschaftshabende Einsatzleiter.

Bahnanlagen

Es gibt Bahnanlagen der Bahnhöfe, der freien Strecke und sonstige Bahnanlagen.

Bahnbetrieb

Bahnbetrieb ist das Bewegen von Fahrzeugen. Zum Bahnbetrieb gehören das Fahren von Zügen und das Rangieren.

Bahnhöfe, Bahnhofsteile

Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, halten, kreuzen, überholen oder wenden dürfen. Bahnhöfe können in Bahnhofsteile unterteilt sein. Bahnhofsteile können durch Zwischensignale bzw. Signale Ne 14 gegeneinander abgegrenzt sein.

Bedarfshalt

Ein Bedarfshalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsstelle halten muss, wenn der Triebfahrzeugführer ein Haltsignal oder ein blinkendes Signal Ne 5 erhält, der Triebfahrzeugführer Reisende bemerkt, die ein- oder aussteigen wollen, die Fahrgasthaltewunscheinrichtung dem Triebfahrzeugführer einen Haltewunsch anzeigt oder der Triebfahrzeugführer nicht verständigt wurde, dass der Halt ausfallen darf.

Beidrücken

Beidrücken ist das Bewegen getrennt stehender Fahrzeuge zum Kuppeln.

Betriebliche Weisung

Betriebliche Weisungen sind die von der Eisenbahnbetriebsleitung schriftlich erstellte Handlungsanweisung. Betriebliche Weisungen beziehen sich auf kurzfristige oder vorrübergehende Problemstellungen. Der Erhalt und/oder die Kenntnisnahme einer betrieblichen Weisung muss bestätigt werden.

Page 12: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS GmbH Hinweise

LDSBAU.0102

Glossar Seite 3

Stand: 16.11.2017

Betriebshalt

Ein Betriebshalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsstelle halten muss, wenn der Triebfahrzeugführer ein Haltsignal erhält.

Betriebsstellen

Betriebsstellen sind Bahnhöfe, Blockstellen, Abzweigstellen, Anschlussstellen, Haltepunkte, Haltestellen, Deckungsstellen oder Stellen in den Bahnhöfen oder auf der freien Strecke, die der unmittelbaren Regelung und Sicherung der Zugfahrten und des Rangierens dienen.

Blockstellen

Blockstellen sind Bahnanlagen, die eine Blockstrecke begrenzen. Eine Blockstelle kann zugleich als Bahnhof, Abzweigstelle, Überleitstelle, Anschlussstelle, Haltepunkt, Haltestelle oder Deckungsstelle eingerichtet sein. Es gibt Blockstellen für signalgeführte Züge, für anzeigegeführte Züge und für Züge in ETCS-Betriebsart SR. Blockstellen für signalgeführte Züge sind an Hauptsignalen eingerichtet. Blockstellen für anzeigegeführte Züge sind eingerichtet an Hauptsignalen oder als virtuelle Blockstellen. Blockstellen für Züge in ETCS-Betriebsart SR sind an Signalen Ne 14 eingerichtet.

Blockstrecken

Blockstrecken sind Gleisabschnitte, in die ein Zug nur einfahren darf, wenn sie frei von Fahrzeugen sind. Es gibt Blockstrecken für signalgeführte und für anzeigegeführte Züge.

Deckungsstellen

Deckungsstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, die den Bahnbetrieb insbesondere an beweglichen Brücken, Kreuzungen von Bahnen, Gleisverschlingungen oder Baustellen sichern.

Dienst

Dienst umfasst alle Tätigkeiten und weiteren Arbeiten, die ein Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb innerhalb einer definierten Arbeitszeit verrichtet.

Durchgehende Hauptgleise

Durchgehende Hauptgleise sind die Hauptgleise der freien Strecke und ihre Fortsetzung in den Bahnhöfen.

Einfahrweiche

Die Einfahrweiche ist die erste Weiche eines Bahnhofs, die bei Einfahrt von der freien Strecke her befahren wird.

Einsatzleiter

Der Einsatzleiter ist der bereitschaftshabende Ansprechpartner der Schweerbau GmbH & Co. KG. Der Einsatzleiter ist durchgehend ansprechbar.

Eisenbahninfrastrukturunternehmen

Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Unternehmen, die Eisenbahninfrastruktur betreiben.

Page 13: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS GmbH Hinweise

LDSBAU.0102

Glossar Seite 4

Stand: 16.11.2017

Eisenbahnverkehrsunternehmen

Eisenbahnverkehrsunternehmen sind Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen.

Entgleisung

Eine Entgleisung ist das Abheben eines Rades vom Gleis, auch wenn es sich wieder eingleist, oder der zweispurige Lauf eines Eisenbahnfahrzeuges.

Fahrdienstleiter

Fahrdienstleiter regeln die Durchführung der Zugfahrten. Fahrdienstleiter dürfen auch die Tätigkeiten von Weichenwärtern verrichten. Fahrdienstleiter und Weichenwärter sind in den Modulen der Richtlinien 408.01 - 06 und 408.48 zusammenfassend in Kurzform auch als „Bediener“ angesprochen. Ein Bahnhof kann in mehrere Fahrdienstleiterbezirke aufgeteilt sein. Selbsttätige Blockstellen des automatischen Streckenblocks sind auf zweigleisigen Strecken dem Fahrdienstleiter der vorgelegenen Zugmeldestelle, auf eingleisigen Strecken einem festgelegten Fahrdienstleiter zugeteilt. Selbsttätige Blockstellen der übrigen Blockbauformen, Blockstellen für anzeigegeführte Züge oder örtlich nicht besetzte Bahnhöfe oder Abzweigstellen gelten als mit dem Fahrdienstleiter besetzt, der die Signalanlagen dieser Stellen bedient.

Fahrleitung

Fahrleitungen dienen der Versorgung der elektrisch betriebenen Fahrzeuge mit elektrischer Energie. Zu Fahrleitungen zählen Stromschienen und Oberleitungen.

Fahrplanhalt

Es gibt folgende Fahrplanhalte: Regelhalt, Bedarfshalt, Betriebshalt und Halt zum Sichern eines Bahnübergangs.

Fahrtstellung eines Hauptsignals, Hauptsignal auf Fahrt stellen

Fahrtstellung eines Hauptsignals bzw. Formulierungen wie „ein Hauptsignal auf Fahrt stellen“ umfassen jede Signalstellung eines Hauptsignals im Sinne des Moduls 301.0002 Abschnitt 1 g), die es dem Triebfahrzeugführer eines Zuges erlaubt, an dem Signal vorbeizufahren, z.B. Signal Hp 2, Ks 1, Hl 3a, Sv 4. An einer virtuellen Blockstelle entspricht der Fahrtstellung des Hauptsignals der entsprechende Fahrtmelder.

Fahrzeuge

Fahrzeuge werden unterschieden nach Regelfahrzeugen und Nebenfahrzeugen. Fahrzeuge mit unzureichender Belegung von 42 Hz-Gleisstromkreisen Regelfahrzeuge oder schwere Nebenfahrzeuge, welche die Gleisfreimeldeanlagen der 42 Hz-Gleisstrom-Technik (Bauform WSSB) während der Fahrt nicht zuverlässig erkennen können, werden als "Fahrzeuge mit unzureichender Belegung von 42 Hz-Gleisstromkreisen" bezeichnet.

Fehlleitung, fehlleiten

Ein Zug wird fehlgeleitet, wenn er in einen Fahrweg eingelassen wird, der nicht seinem Fahrplan oder seinem Auftrag entspricht.

Page 14: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS GmbH Hinweise

LDSBAU.0102

Glossar Seite 5

Stand: 16.11.2017

Flankenschutzeinrichtungen

Flankenschutzeinrichtungen sind signaltechnische Einrichtungen, die Fahrten auf Fahrstraßen gegen Fahrzeugbewegungen schützen. Zu den Flankenschutzeinrichtungen gehören Weichen, Gleissperren, Sperrsignale, Hauptsignale ohne Signal Zs 103, Signale Ra 11 (DS 301) mit Lichtsignal Sh 1, sofern technisch ausgeschlossen ist, dass das Signal Sh 1 erteilt werden kann, solange das Wartezeichen als Flankenschutz für eine Zugfahrt dient, und Signale Ra 11a (DV 301).

Flankenschutzraum

Flankenschutzraum ist der Raum zwischen einer Flankenschutzeinrichtung und dem Grenzzeichen einer Weiche oder Kreuzung im Fahrweg oder Durchrutschweg.

Fortbildung

Fortbildung umfasst die Maßnahmen, die beruflichen Qualifikationen der Mitarbeiter zu erhalten.

Führerraum, Führerstand, Fahrerkabine

Der Führerraum bezeichnet den Bereich innerhalb eines Eisenbahnfahrzeuges, der für das Führen des Triebfahrzeuges vorgesehen ist. Bei bestimmten Eisenbahnfahrzeugen wird dieser Bereich auch als Führerstand (Dampflokomotiven) oder als Fahrerkabine (Nebenfahrzeugen) bezeichnet.

Führerraumanzeige

Anzeige im Führerraum, die die für anzeigeführte Züge erforderlichen Führungsgrößen, Betriebsarten, Aufträge und weitere Informationen wie die Fahrplanangaben und die La-Angaben anzeigt. Die Fahrplan- und La-Angaben können hierbei auch auf einem mobilen Datenendgerät angezeigt werden.

Gegengleis

Das Gleis, das auf zweigleisiger, freier Strecke entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung befahren wird, wird als Gegengleis bezeichnet.

Geschobene Züge

Geschobene Züge sind Züge, in denen kein arbeitendes Triebfahrzeug an der Spitze läuft oder von der Spitze aus gesteuert wird. Züge, die aus einem Nebenfahrzeug mit Kraftantrieb und einem vorangestellten Nebenfahrzeug ohne Kraftantrieb oder aus einem Triebfahrzeug und einem vorangestellten Schneeräumfahrzeug gebildet sind, sind keine geschobenen Züge, wenn die Fahrzeuge eine bauartkompatible Einheit bilden.

Gewöhnlicher Halteplatz

Der gewöhnliche Halteplatz ist die Stelle, an der ein Zug bei einem planmäßigen Halt dem Zweck des Haltes entsprechend halten muss. Im Einzelnen gilt Folgendes: Der gewöhnliche Halteplatz eines Reisezuges mit Betriebshalt oder eines Güterzuges ist möglichst nahe am Halt gebietenden Signal, vor dem LZB-Halt bzw. vor dem ETCS-Halt. Der gewöhnliche Halteplatz eines Reisezuges mit Regelhalt oder Bedarfshalt ist am Bahnsteig, hierbei müssen sich in der Regel alle für Reisende zum Ein- und Aussteigen vorgesehenen Türen am Bahnsteig befinden. Die Regeln zum gewöhnlichen Halteplatz gelten nicht für Halte zum Sichern eines Bahnüberganges.

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Betriebsregelwerk SBAU / LDS GmbH Hinweise

LDSBAU.0102

Glossar Seite 6

Stand: 16.11.2017

Gleiswechselbetrieb

Gleiswechselbetrieb ist eingerichtet, wo das Gegengleis mit Hauptsignal und Signal Zs 6 befahren werden kann. Gleiswechselbetrieb kann ständig oder vorübergehend eingerichtet sein. Vorübergehend eingerichteter Gleiswechselbetrieb wird in einer Betra angeordnet.

Grenze zwischen Bahnhof und freier Strecke

Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im Allgemeinen die Einfahrsignale bzw. die sie ersetzenden Signale Ne 14 oder Trapeztafeln, sonst die Einfahrweichen. Bei besonderen örtlichen Verhältnissen kann die Grenze anderweitig festgelegt sein. Bahnhofsgleise und andere Anlagen neben den durchgehenden Hauptgleisen, die über die Grenze hinausreichen, gehören zu den Bahnhofsanlagen.

Grenzsignal

Ein Grenzsignal ist ein Hauptsignal, an dem eine Strecke mit ETCS beginnt oder endet.

Halt zum Sichern eines Bahnüberganges

Ein Halt zum Sichern eines Bahnüberganges ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug vor dem Bahnübergang anhalten muss, weil der Bahnübergang planmäßig durch Zugpersonal oder durch andere Mitarbeiter gesichert werden muss.

Haltepunkte

Haltepunkte sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen.

Haltestellen

Haltestellen sind Abzweigstellen, Überleitstellen oder Anschlussstellen, die mit einem Haltepunkt örtlich verbunden sind.

Hauptgleise

Hauptgleise sind die von Zügen planmäßig befahrenen Gleise.

Kleinwagen

Kleinwagen sind Nebenfahrzeuge, die Gleisschaltmittel oder Gleisfreimeldeanlagen nicht zuverlässig beeinflussen.

Kleinwagenfahrten

Kleinwagenfahrten sind Fahrten, die aus Kleinwagen gebildet sind oder in die Kleinwagen eingestellt sind. Sie dürfen nur als Sperrfahrt oder Rangierfahrt verkehren. Kleinwagenfahrten als Sperrfahrten sind nach den Regeln für Zugfahrten unter Beachtung der für Kleinwagenfahrten geltenden Besonderheiten durchzuführen. Kleinwagenfahrten als Rangierfahrten sind nach den Regeln für das Rangieren unter Beachtung der für Kleinwagen geltenden Besonderheiten durchzuführen.

Kreuzen

Beim Kreuzen wartet ein Zug auf einer Zugmeldestelle, weil der Zugfolgeabschnitt, in den er eingelassen werden soll, noch durch einen in der Gegenrichtung fahrenden Zug beansprucht wird.

Page 16: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS GmbH Hinweise

LDSBAU.0102

Glossar Seite 7

Stand: 16.11.2017

Mitarbeiter

Mitarbeiter, im Sinne des bahnbetrieblichen Regelwerks, sind Personen, die Tätigkeiten im Bahnbetrieb selbstständig nur verrichten dürfen, wenn sie für diese Tätigkeiten geprüft und mit ihrer Ausführung beauftragt sind.

Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb

Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb sind Bremsprobeberechtigte, Heizer, die örtliche Aufsicht, Rangierbegleiter, Triebfahrzeugbegleiter, Triebfahrzeugführer, Wagenuntersuchungsbeamte, Zugführer und Zugschaffner sowie weitere Mitarbeiter mit sicherheitsrelevanten Aufgaben.

Nachgeschobene Züge

Nachgeschobene Züge sind Züge, in denen mindestens ein arbeitendes Triebfahrzeug an der Spitze läuft oder von der Spitze aus gesteuert wird und in denen bis zu zwei arbeitende Triebfahrzeuge laufen, die nicht von der Spitze aus gesteuert werden.

Nebenfahrzeuge

Nebenfahrzeuge werden unterschieden in Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb und in Nebenfahrzeuge ohne Kraftantrieb. Bestimmungen für Triebfahrzeuge gelten auch für Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb, sofern es nicht im Einzelfall anders bestimmt ist.

Nebengleise

Nebengleise sind Gleise, die planmäßig nicht von Zügen befahren werden.

Notfallmanager

Der Notfallmanager der für den Notfallbezirk zuständige Mitarbeiter des EIU.

Notfallmitarbeiter

Der Notfallmitarbeiter ist der im Ereignisfall zuständige Mitarbeiter des EVU, der den Notfallmanager berät und Maßnahmen im EVU veranlasst.

Örtliche Zusätze

Örtliche Zusätze sind zusätzliche und abweichende Regelungen zu Inhalten von Regelwerken, welche für bestimmte Betriebsstellen gelten. Diese werden den Mitarbeitern vom EVU bekanntgegeben.

Ortsstellbereich

Ein Ortsstellbereich ist ein Bereich in Nebengleisen mit ortsgestellten Weichen und Gleissperren, in dem ausschließlich rangiert wird. Die Weichen und Gleissperren werden einzeln ggf. in Gruppen (elektrischer Antrieb) umgestellt. Die Bedienung erfolgt durch das Rangierpersonal. Zug- und Rangierstraßen sind nicht vorhanden. Ein für eine Rangierfahrt Halt gebietendes Signal begrenzt Ortsstellbereiche nach außen. Der Beginn eines Ortsstellbereiches kann durch ein Orientierungszeichen nach Modul 301.9001 gekennzeichnet sein.

Planmäßige Halte

Ein planmäßiger Halt kann als Fahrplanhalt im Fahrplan bzw. in einer Fahrplananordnung angeordnet sein oder als zusätzlicher Halt angeordnet werden. Diese Anordnung darf das Eisenbahnverkehrsunternehmen erteilen.

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LDSBAU.0102

Glossar Seite 8

Stand: 16.11.2017

Rangierabteilung

Eine Rangierabteilung sind zum Zweck einer Rangierfahrt gekuppelte Fahrzeuge.

Rangieren

Rangieren ist das Bewegen von Fahrzeugen im Bahnbetrieb, ausgenommen das Fahren der Züge. Das Bewegen von Fahrzeugen im Baugleis ist Rangieren. Beim Rangieren wird nach folgenden Fahrzeugbewegungen unterschieden:

Rangierfahrt, Abdrücken, Ablaufen, Abstoßen, Beidrücken, Aufdrücken und Verschieben.

Rangierfahrt

Eine Rangierfahrt ist eine Fahrzeugbewegung beim Rangieren, bei der einzelne arbeitende Triebfahrzeuge oder eine Gruppe gekuppelter Fahrzeuge, von denen mindestens ein Fahrzeug ein arbeitendes Triebfahrzeug ist, bewegt werden.

Regelbuch

Das Regelbuch ist die Zusammenstellung aller wesentlichen betrieblichen Anweisungen für alle befahrenen Strecken und zu allen eingesetzten Fahrzeugen für normalen Betrieb, gestörten Betrieb und Notsituationen, denen die Mitarbeiter im Bahnbetrieb begegnen können. Regelbücher werden für die einzelnen Funktionen bei der Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH, LDS GmbH und Schweerbau Logistik GmbH herausgegeben.

Regelungen

Regelungen umfassen Hinweise, Regeln, Vorgaben, Anordnungen und Anweisungen, die der Mitarbeiter, sofern diese für seine Tätigkeiten zutreffen, kennen und beachten muss.

Regelungen des EVU

Regelungen des EVU sind die zum Betriebsregelwerk weiterführenden, ergänzenden und/oder abweichenden Regelungen, die das EVU eigenständig erstellt und in Zusätzen bekannt gibt.

Regelfahrzeuge

Regelfahrzeuge werden unterschieden nach Triebfahrzeugen und Wagen.

Regelgleis

Das Gleis, das auf zweigleisiger, freier Strecke in der gewöhnlichen Fahrtrichtung befahren wird, wird als Regelgleis bezeichnet.

Regelhalt

Ein Regelhalt ist ein Fahrplanhalt, bei dem ein Zug auf der Betriebsstelle halten muss.

Regelzüge

Regelzüge sind Züge, die nach einem im Voraus festgelegten Fahrplan täglich oder an bestimmten Tagen verkehren.

Page 18: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS GmbH Hinweise

LDSBAU.0102

Glossar Seite 9

Stand: 16.11.2017

Schleppen

Schleppen ist das Befördern nicht arbeitender, betriebsfähiger Triebfahrzeuge.

Schneeräumfahrten

Schneeräumfahrten sind Fahrten mit arbeitenden Schneeräumern - außer Fahrten mit Schneepflügen, die mit dem Triebfahrzeug fest verbunden sind.

Selbsttätige Blockstellen

Selbsttätige Blockstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo selbsttätiger Streckenblock eingerichtet ist, ausgenommen Abzweigstellen oder Überleitstellen.

Selbstrettung

Die Selbstrettung beschreibt alle Maßnahmen, die vorbereitend und im Verlauf von Fahrten erforderlich werden, um bei einem Brand innerhalb eines Zuges oder außerhalb an den Fahrzeugeinrichtungen eines Zuges, bei einem anderen Ereignis, das Auswirkungen auf die Sicherheit betroffener Personen haben kann, Reisende, Begleitpersonal und Mitarbeiter noch vor dem Eintreffen der Fremdrettungskräfte vor den Folgen des Ereignisses zu schützen. Die Evakuierung von Zügen im Zusammenhang mit einem Ereignis ist Bestandteil der Selbstrettung.

Signalgeführt

Züge sind signalgeführt, wenn sie nicht anzeigegeführt sind.

Sperrfahrten

Sperrfahrten sind Züge oder Kleinwagenfahrten, die in ein Gleis der freien Strecke eingelassen werden, das gesperrt ist.

Strecken mit Stichstreckenblock

Strecken mit Stichstreckenblock sind eingleisige Stichstrecken, die mit Streckenblock ausgerüstet sind und nur aus einem Zugfolgeabschnitt bestehen. Dabei befinden sich alle Bedieneinrichtungen des Stichstreckenblocks auf der angrenzenden Zugmeldestelle.

Streckenbuch

Das Streckenbuch gibt das EVU heraus. Das Streckenbuch basiert entweder auf den Angaben für das Streckenbuch nach FV-DB oder der Sammlung betrieblicher Vorschriften nach FV-NE und wird ggf. um Regelungen des EVU ergänzt.

Tätigkeit

Tätigkeiten sind Arbeiten, für die eine besondere Ausbildung, Unterweisung und/oder Prüfung erforderlich ist.

Triebfahrzeuge

Triebfahrzeuge sind Lokomotiven, Triebwagen, Triebköpfe und Triebzüge sowie Kleinlokomotiven.

Triebfahrzeugpersonal

Zum Triebfahrzeugpersonal, zählen Triebfahrzeugführer, Triebfahrzeugbegleiter und Heizer.

Page 19: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS GmbH Hinweise

LDSBAU.0102

Glossar Seite 10

Stand: 16.11.2017

Überholen

Beim Überholen fährt ein Zug an einem anderen Zug derselben Fahrtrichtung vorbei.

Überleitstellen

Überleitstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo Züge auf ein anderes Gleis derselben Strecke übergehen können. Eine Überleitstelle wird durch ihre Blocksignale begrenzt. Bestimmungen für Abzweigstellen gelten auch für Überleitstellen, sofern es nicht im Einzelfall anders bestimmt ist.

Überwachende Zugmeldestelle

Überwachende Zugmeldestelle ist die in einer Betra bezeichnete Zugmeldestelle, ab der ein Gleis der freien Strecke während unterbrochener Arbeitszeit gesperrt werden soll.

Umleiten

Beim Umleiten fährt ein Zug über eine andere als die im Fahrplan angegebene Strecke.

Unfallmeldestelle

Die Unfallmeldestelle ist die zentrale Stelle eines EIU, die im Ereignisfall für ein bestimmtes Gebiet Notrufe und Meldungen über Ereignisse und Gefahren im Zusammenhang mit dem Eisenbahnverkehr entgegennimmt und betriebliche Maßnahmen der EIU und der EVU sowie weitere Maßnahmen veranlasst. Sofern vom EIU nicht anders festgelegt, nimmt der Fahrdienstleiter die Aufgaben der Unfallmeldestelle wahr.

Verschieben

Verschieben ist das Bewegen von Fahrzeugen durch Menschenkraft oder durch einen Antrieb, der nicht von einem Triebfahrzeug ausgeht.

Versuchsfahrten

Versuchsfahrten sind Fahrten, die nach abweichenden Regeln verkehren. Diese sind in einer Fahrplananordnung gegeben.

Vorgesetzte

Vorgesetzte sind die Personen innerhalb der Organisationsstruktur, denen die Befugnis erteilt wurde, Anordnungen an nachgeordnete Personen zu erteilen.

Wagen

Wagen werden eingeteilt in Reisezugwagen, hierzu zählen Personen-, Reisezuggepäck-, Autoreisezug- und Postwagen, Güterwagen.

Weichenwärter

Weichenwärter wirken bei der Durchführung des Rangierens mit. Sie verständigen beim Rangieren Triebfahrzeugführer, Rangierbegleiter, benachbarte Weichenwärter, Schrankenwärter oder Fahrdienstleiter. Sie stimmen beim Rangieren Fahrzeugbewegungen zu. Verständigung und Zustimmung entfallen, wenn in Ortsstellbereichen rangiert wird. Weichenwärter können an der Durchführung von Zugfahrten beteiligt sein. Fahrdienstleiter und Weichenwärter sind in den Modulen der Richtlinien 408.01 - 06 und 408.48 zusammenfassend in Kurzform auch als „Bediener“ angesprochen.

Page 20: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS GmbH Hinweise

LDSBAU.0102

Glossar Seite 11

Stand: 16.11.2017

Wendezüge

Wendezüge sind vom Führerraum an der Spitze aus gesteuerte Züge, deren Triebfahrzeuge beim Wechsel der Fahrtrichtung den Platz im Zuge beibehalten.

Züge

Züge sind auf die freie Strecke übergehende oder innerhalb eines Bahnhofs nach einem Fahrplan verkehrende einzeln fahrende Triebfahrzeuge oder Einheiten, die zusammengesetzt sein können aus arbeitenden Triebfahrzeugen oder arbeitenden Triebfahrzeugen und dem Wagenzug, in den Wagen oder nicht arbeitende Triebfahrzeuge eingestellt sind. Geeignete Nebenfahrzeuge dürfen wie Züge behandelt oder in Züge eingestellt werden. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen gibt dem Zugpersonal bekannt, welche Nebenfahrzeuge für Züge geeignet sind. Züge werden in Reise- und Güterzüge eingeteilt.

Züge des Gelegenheitsverkehrs

Züge des Gelegenheitsverkehrs sind Züge, die auf besondere Anordnung an bestimmten Tagen nach einem im Voraus festgelegten und bekannt gegebenen Fahrplan (Bedarfszüge) oder nach einem von Fall zu Fall besonders aufgestellten Fahrplan verkehren.

Zugfahrt mit besonderem Auftrag

Eine Zugfahrt mit besonderem Auftrag ist eine Zugfahrt, die der Fahrdienstleiter nicht durch Fahrtstellung eines Hauptsignals oder einem daraus abgeleiteten Auftrag LZB-Fahrt bzw. einer ETCS-Fahrterlaubnis in der ETCS-Betriebsart FS zulassen kann oder darf.

Zugfolgeabschnitte

Zugfolgeabschnitte sind Gleisabschnitte der freien Strecke, in die ein Zug nur eingelassen werden darf, wenn sie frei von Fahrzeugen sind und das Gleis bis zur nächsten Zugmeldestelle nicht durch einen Zug der Gegenrichtung beansprucht wird. Es gibt Zugfolgeabschnitte für signalgeführte Züge und für anzeigegeführte Züge.

Zugfolgestellen

Zugfolgestellen begrenzen Zugfolgeabschnitte und regeln die Folge der Züge auf der freien Strecke. Es gibt Zugfolgestellen für signalgeführte Züge und für anzeigegeführte Züge.

Zugmeldestellen

Zugmeldestellen sind diejenigen Zugfolgestellen, die die Reihenfolge der Züge auf der freien Strecke regeln. Bahnhöfe, Abzweigstellen und Überleitstellen sind stets Zugmeldestellen.

Zugbegleiter, Zugbegleitpersonal

Zum Zugbegleitpersonal, den Zugbegleitern, zählen Zugführer und Zugschaffner.

Zugpersonal

Zum Zugpersonal zählen das Triebfahrzeugpersonal und das Zugbegleitpersonal.

Page 21: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Hinweise

LDSBAU.0103

Abkürzungsverzeichnis Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 01.12.2018

► Ergänzung zur Richtlinie 408.2101A02

► Ergänzung zu BRW.0103

BL Baustellenlogistiker

DN Disposition

EBL Eisenbahnbetriebsleiter

EFF N Eisenbahnfahrzeugführer für schwere Nebenfahrzeuge

EFF Z Eisenbahnfahrzeugführer für Zweiwegefahrzeuge

LBK Luftbremskopf

LDS Logistik Dienstleistung und Service GmbH

L-Inst Leiter Instandhaltung

MD Maschinendisponent

ÖBL Örtlicher Betriebsleiter

SBAU Schweerbau GmbH & Co. KG

SMS Sicherheitsmanagementsystem

SMSB Sicherheitsmanagementsystembeauftragter

Tf ZWB Triebfahrzeugführer Zweiwegebagger

Zf / Rb Bau Zugführer / Rangierbegleiter Bau („Arbeitszugführer“)

ZWB Zweiwegebagger

Page 22: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk Schweerbau / LDS Hinweise

LDSBAU.0101

Modulübersicht für Mitarbeiter Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 29.01.2019

Modul Bezeichnung Stand gültig ab EB

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0 Hinweise

00 Deckblätter und Berichtigungen

LDSBAU.0000 Deckblatt und Berichtigungen 29.01.2019 09.12.2018 / / / / / / / / /

SBAU.0000Z01 Deckblatt und Berichtigungen Regelbuch für Triebfahrzeugführer (Tf) 29.01.2019 09.12.2018 / /

SBAU.0000Z02 Deckblatt und Berichtigungen Regelbuch für Triebfahrzeugführer (Tf ZWB)

29.01.2019 09.12.2018 / /

LDSBAU.0000Z03 Deckblatt und Berichtigungen Regelbuch für Rangierbegleiter und Arbeitszugführer

29.01.2019 09.12.2018 / / /

40821 Deckblätter Richtlinie 408.21-27 11.12.2016 13.12.2016 / / / / / / / / / / / /

408.2100 Verzeichnis der Aktualisierungen Richtlinie 408.21-27; Modulgruppen 11.12.2016 13.12.2016 /

BRW Deckblätter Betriebsregelwerk EVU 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

01 Anwenderhinweise

BRW.0100 Anwenderhinweise 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

LDS.0100 Anwenderhinweise 11.12.2016 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

SBAU.0100 Anwenderhinweise 30.03.2017 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

408.2101 Inhalt und zusätzliche Regeln 13.12.2015 10.12.2017 / / / / / / / / / / / /

408.2101A01 Begriffe 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / / / / / / / /

408.2101A02 Abkürzungen 13.12.2015 10.12.2017 / / / / / / / / / / / /

Page 23: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk Schweerbau / LDS Hinweise

LDSBAU.0101

Modulübersicht für Mitarbeiter Seite 2

Stand: 29.01.2019

Modul Bezeichnung Stand gültig ab EB

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408.2101A03 Verkehrstage 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / / / / / / /

BRW.0102 Glossar 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

LDSBAU.0102 Glossar 16.11.2017 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

BRW.0103 Abkürzungsverzeichnis 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

LDSBAU.0103 Abkürzungsverzeichnis 01.12.2018 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

40821 Stichwortverzeichnis 10.12.2017 10.12.2017

LDSBAU.0101 Modulübersicht für Mitarbeiter 29.01.2019 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

LDSBAU.0101A01 Übersicht mitgeltender Regelwerke der DB AG 08.12.2018 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

LDSBAU.0101A02 Übersicht mitgeltender Regelwerke der Verbände 08.12.2018 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

LDSBAU.0101A03 Übersicht mitgeltender Regelwerke lokaler Infrastrukturen 09.12.2018 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

1 Allgemeine Regelungen

11 Allgemeine Regelungen zum Personal

BRW.1101 Grundsätze 17.10.2014 13.12.2015 / / / / / / / / / / / /

LDSBAU.1101 Grundsätze 29.01.2019 09.12.2018 / / / / / / / / / / /

LDS.1101A01 Arbeitszeit 30.11.2018 09.12.2018 / / / / / /

BRW.1111 Tätigkeiten verrichten 17.10.2014 09.12.2018

SBAU.1111 Tätigkeiten verrichten 29.11.2018 09.12.2018 / / / / / / /

LDS.1111 Tätigkeiten verrichten 29.01.2019 09.12.2018 / / / / / / /

408.2111 Vorrang von Sicherheit vor Pünktlichkeit 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / / / / / / /

BRW.1120 Unterlagen und Ausrüstungsgegenstände 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

Page 24: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk Schweerbau / LDS Hinweise

LDSBAU.0101

Modulübersicht für Mitarbeiter Seite 3

Stand: 29.01.2019

Modul Bezeichnung Stand gültig ab EB

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LDSBAU.1120 Unterlagen und Ausrüstungsgegenstände 05.12.2017 09.12.2018 / / / / /

LDSBAU.1120A01 Unterlagen und Ausrüstungsgegenstände Tfz 29.11.2018 09.12.2018 / / / / /

LDSBAU.1120A02 Unterlagen und Ausrüstungsgegenstände Tf 05.12.2017 09.12.2018 / / / / /

LDSBAU.1120A03 Unterlagen und Ausrüstungsgegenstände Rb 05.12.2017 09.12.2018 / / / / / /

12 Verhalten im Arbeitsbereich

BRW.1210 Grundsätze 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

BRW.1210A01 Muster der Dienstausweise der Aufsichts- und Polizeibehörden 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

LDSBAU.1210 Grundsätze 06.12.2018 09.12.2018 / / / / / / / / / /

LDSBAU.1210A01 Verzeichnis der Fahrdrahthöhen 06.12.2018 09.12.2018 / / / / / / / / / / /

BRW.1211 Kommunikation 30.06.2016 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

LDSBAU.1211 Kommunikation 11.12.2016 09.12.2018 / / / / / / / /

LDSBAU.1211A01 Regelwerke zu Kommunikationsverfahren der DB Netz AG 08.12.2017 09.12.2018 / / / / / / / /

BRW.1212 Mobilfunk und Nutzung mobiler Endgeräte 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

LDSBAU.1212 Mobilfunk, mobile Endgeräte und haltzeigende Signale 06.12.2018 09.12.2018 / / / / / / / / /

4 Regelungen zum Vorbereiten von Zügen und Rangierfahrten

43 Vorbereiten der Züge

BRW.4311 Wagenliste führen 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / / / / / /

LDSBAU.4311 Wagenliste führen 28.11.2017 09.12.2018 / / / / / / / / /

BRW.4311A01 Anleitung zum Führen der Wagenliste 30.10.2017 09.12.2018 / / / / / / / /

BRW.4311A21 Anleitung zum Führen der internationalen Wagenliste für Reisezüge 17.10.2014 k.A.

Page 25: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk Schweerbau / LDS Hinweise

LDSBAU.0101

Modulübersicht für Mitarbeiter Seite 4

Stand: 29.01.2019

Modul Bezeichnung Stand gültig ab EB

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BRW.4311V01 Vordruck Wagenliste 17.10.2014 13.12.2015 / / / / / / / / / /

BRW.4311V21 Vordruck Internationale Wagenliste für Reisezüge 30.06.2016 k.A.

BRW.4312 Bremszettel führen 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / / / /

BRW.4312A01 Anleitung zum Führen des Bremszettels 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / / / /

BRW.4312V01 Vordruck Bremszettel 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / / / /

LDSBAU.4312 Bremszettel führen 28.11.2017 10.12.2017 / / /

LDSBAU.4312V01 Dauerbremszettel 28.11.2017 10.12.2017 / / /

408.2321 Zug vorbereiten 11.12.2016 11.12.2016 / / / / / / / /

BRW.4321 Zug vorbereiten 31.10.2017 09.12.2018 / / / / /

LDSBAU.4321 Zug vorbereiten 29.01.2019 09.12.2018 / / / / / / / / / / /

47 Bilden der Züge

408.2701 Allgemeine Regeln für das Bilden der Züge 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / / /

BRW.4701 Allgemeine Regeln für das Bilden der Züge 23.11.2017 09.12.2018 / / / / / / / /

BRW.4701A01 Zulässige Geschwindigkeit von Güterwagen 17.10.2014 13.12.2015 / / / / / / / /

LDSBAU.4701 Allgemeine Regeln für das Bilden der Züge 11.12.2016 11.12.2016 / / / / / / / / / /

LDSBAU.4705 Gefahrgut in Zug. - und Rangierfahrten einstellen 06.12.2018 09.12.2018 / / / / / / / /

LDSBAU.4705V01 Ermittlungsbogen für Wagenladungen 08.12.2018 09.12.2018 / / / / / / / / /

LDSBAZ.4705V02 Vereinfachte Wagenliste für die Beförderung von Gefahrgut in Rangierfahrten

08.12.2018 09.12.2018 / / / / / / / / /

408.2711 Stärke oder Länge der Züge 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / / / /

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Stand: 29.01.2019

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BRW.4711 Stärke oder Länge der Züge 30.06.2016 11.12.2016 / / / / / / / / / /

408.2721 Bremsen im Zug, Mindestbremshundertstel 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / / /

LDS.2721 Züge mit Verbundstoff-Bremssohlen (V-BKS) 29.11.2018 09.12.2018 / / / / /

408.2131 Grundstellung von Weichen und Gleissperren, Umstellverbot 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / /

5 Regelungen zum Durchführen des Betriebes

52 Züge fahren – Allgemeines –

408.2202 Aufträge und Meldungen 13.12.2015 13.12.2015 / / / / /

408.2212 Fahrordnung auf der freien Strecke 13.12.2015 13.12.2015 / / / / /

53 Züge fahren – Regelfall –

408.2301 Ohne Streckenkenntnis fahren, Ortskenntnis 13.12.2015 13.12.2015 / / / /

BRW.5301 Zugpersonal 30.11.2016 11.12.2016 / / / / / / / / /

LDSBAU.5301 Zugpersonal Streckenkenntnis 15.11.2018 09.12.2018 / / /

BRW.5325 Zugaufsicht 17.10.2014 13.12.2015 / / / / / /

408.2331 Zustimmung des Fahrdienstleiters zur Abfahrt auf einem Bahnhof 11.12.2016 11.12.2016 / / / / / /

BRW.5331 Zustimmung des Fahrdienstleiters zur Abfahrt auf einem Bahnhof – Besonderheiten –

30.06.2016 13.12.2015 / / / / / /

BRW.5332 Abfahrbereitschaft feststellen 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / /

BRW.5332A01 Außentüren bei Reisezügen 17.10.2014 k. A.

BRW.5332A02 Abfahrauftrag bei Reisezügen 31.10.2017 k. A.

BRW.5333 Abfahrt des Zuges 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / /

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408.2341 Fahrt des Zuges 10.12.2017 10.12.2017 / / / / /

408.2341A01 Erläuterungen zur Führerraumanzeige des Fahrplans 10.12.2017 10.12.2017 / / / / /

BRW.5341 Fahrt des Zuges – Aufgaben des Triebfahrzeugpersonals – 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / / /

BRW.5342 Fahrt des Zuges – Aufgaben des Zugbegleitpersonals – 31.10.2017 k. A.

408.2351 Zug oder Zugteile abstellen 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / /

BRW.5351 Zug oder Zugteile abstellen 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / / /

54 Züge fahren – Besonderheiten –

BRW.5401 Anordnung über den Zugverkehr 31.10.2017 k. A.

BRW.5401V01 Vordruck Anordnung über den Zugverkehr 10.12.2017 k. A.

408.2411 Befehle 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / /

BRW.5411 Befehle 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / /

408.2411A01 Ablaufschema zum Diktieren eines Befehls 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / /

408.2411V01 Vordruck Befehle 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / /

408.2415 Fahrplan-Mitteilung 13.12.2015 13.12.2015 / / / / /

408.2415V01 Vordruck Fahrplan-Mitteilung 13.12.2015 13.12.2015 / / / / /

BRW.5415 Fahrplan-Mitteilung 31.10.2017 09.12.2018 / / / / /

408.2431 Züge des Gelegenheitsverkehrs, Umleiten von Zügen 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / / /

408.2435 Von den für Bahnanlagen oder Fahrzeugen vorgesehenen Maßen abweichen

10.12.2017 10.12.2017 / / / / / / / / / / /

408.2441 Nachschieben 11.12.2016 11.12.2016 / / / / / / /

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BRW.5441 Nachschieben 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / /

BRW.5442 Mit Vorspann fahren 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / /

408.2445 Geschobene Züge 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / / / /

408.2451 Einfahrten in teilweise besetzte Gleise ohne Halt zeigendes Zielsignal 11.12.2016 11.12.2016 / / / / / /

408.2452 Fahrplanhalt ausfallen lassen 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / /

BRW.5452 Fahrplanhalt ausfallen lassen 30.11.2016 k. A.

408.2454 Wechsel der ETCS-Betriebsart 11.12.2016 11.12.2016 / / / / / /

408.2455 Halten, Weiterfahrt nach Halt, Halt vor der beabsichtigten Stelle 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / /

408.2456 Zugfahrt mit besonderem Auftrag 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / /

408.2458 Zulassung einer Zugfahrt zurücknehmen 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / /

408.2462 Von der Fahrordnung auf der freien Strecke abweichen 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / /

408.2463 Auf dem Gegengleis fahren 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / /

408.2475 Arbeiten an der LZB- oder ETCS-Streckeneinrichtung 11.12.2016 11.12.2016 / / / / / /

408.2481 Sperrfahrten durchführen 11.12.2016 11.12.2016 / / / / / /

408.2485 Hilfszüge auf Strecken mit unterbrochener Arbeitszeit durchführen 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / /

408.2487 Zugfahrten auf Strecken mit Stichstreckenblock durchführen 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / /

408.2487V01 Vordruck Fernsprechbuch für Strecken mit Stichstreckenblock Triebfahrzeugführer

13.12.2015 13.12.2015 / / / / / /

408.2488 Übergang einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt oder umgekehrt 13.12.2017 13.12.2017 / / / / / /

408.2491 Reisende sichern 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / /

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55 Züge fahren – Unregelmäßigkeiten im Bahnbetrieb –

408.2501 Betriebsstelle nach unterbrochener Arbeitszeit nicht besetzt 13.12.2015 / / / / / /

BRW.5505 Zugpersonal arbeitsunfähig 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / / / /

BRW.5505A01 Zugpersonal arbeitsunfähig – Besonderheiten bei Dampfzügen – 31.10.2017 k. A.

BRW.5511 Schwierigkeiten beim Ein- oder Aussteigen 31.10.2017 k. A.

BRW.5512 Nach Halten am Bahnsteig anfahren 17.10.2014 k. A.

408.2531 Unzulässiges Vorbeifahren an Haltsignalen, LZB-Halt, ETCS-Halt oder an einer Stelle, an der nach Befehl zu halten war; Wechsel in ETCS-Betriebsart TR

11.12.2016 11.12.2016 / / / / / /

408.2541 Gleise erkunden 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / /

408.2552 Offene Türen 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / /

BRW.5552 Offene Türen bei Reisezugwagen 17.10.2014 k. A.

408.2553 Unregelmäßigkeiten an Fahrzeugen und Ladungen 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / / / / /

408.2554 Unregelmäßigkeiten an Stromabnehmern, Feuer im Zug 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / / / /

BRW.5554 Feuer im Zug 17.10.2014 k. A.

408.2561 Auf Sicht fahren, Geschwindigkeit ermäßigen 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / /

LDSBAU.5561 Auf Sicht fahren, Geschwindigkeit ermäßigen 05.12.2017 10.12.2017 / / / / / / /

408.2571 Zug hält aus unvorhergesehenem Anlass 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / /

BRW.5571 Zug hält aus unvorhergesehenem Anlass 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / / /

408.2572 Zug zurücksetzen 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / / /

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Betriebsregelwerk Schweerbau / LDS Hinweise

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Stand: 29.01.2019

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408.2581 Verhalten bei Gefahr 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / / / / / / /

BRW.5581 Verhalten bei Gefahr 30.06.2016 10.12.2017 / / / / / / / / / / / /

408.2591 Sonstige Unregelmäßigkeiten im Bahnbetrieb 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / / / / / / / /

BRW.5591 Sonstige Unregelmäßigkeiten im Bahnbetrieb 31.10.2017 k. A.

56 Züge fahren – Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen–

408.2651 Unregelmäßigkeiten an der Zugbeeinflussung - PZB 11.12.2016 11.12.2016 / / / / /

408.2652 Unregelmäßigkeiten an der Zugbeeinflussung - LZB 11.12.2016 11.12.2016 / / / / /

408.2653 Unregelmäßigkeiten an der Zugbeeinflussung - ETCS 10.12.2017 10.12.2017 / / / / /

408.2661 Signalbild erloschen oder nicht zweifelsfrei erkennbar, Signal nicht beleuchtet

13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / /

408.2671 Unregelmäßigkeiten an Bahnübergängen 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / /

408.2681 Bremsen bei Unregelmäßigkeiten handhaben 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / / /

BRW.5681 Bremsen bei Unregelmäßigkeiten handhaben – Aufgaben des Zugbegleitpersonals –

31.10.2017 09.12.2018 / / / / / / / / /

408.2691 Sonstige Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / / / / /

BRW.5691 Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen 31.10.2017 k. A.

6 Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

BRW.6001V01 Vordruck Übergabebuch 17.10.2014 k. A.

61 Führen von Triebfahrzeugen

BRW.6101 Grundsätze 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / / / /

Page 31: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk Schweerbau / LDS Hinweise

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Stand: 29.01.2019

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LDSBAU.6101 Grundsätze 29.01.2019 09.12.2018 / / / / / / / /

SBAU.6101A91 Übersicht der Betriebsanweisungen für Triebfahrzeuge 30.11.2018 09.12.2018 /

BRW.6102 Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen

SBAU.6102 Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen 29.01.2019 09.12.2018 / /

LDS.6102 Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen 30.11.2018 09.12.2018 / / /

LDS.6102A01 Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen - BR 293 30.08.2017 09.12.2018 / / /

LDS.6102A02 Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen - BR 203 24.11.2015 09.12.2018 / / /

LDS.6102A03 Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen - G 1700 15.06.2018 09.12.2018 / / /

LDS.6102A04 Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen - BR 140 15.06.2017 09.12.2018 / / /

LDS.6102A05 Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen - G 6 06.11.2018 09.12.2018 / / /

LDS.6102A06 Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen - DE 18 29.11.2018 09.12.2018 / / /

LDS.6102A10 Sifa und Zugsicherungseinrichtungen prüfen 15.06.2017 09.12.2018 / / /

LDS.6102V01 Einlegeblatt Übergabebuch V-Lokomotiven 18.07.2018 09.12.2018 / / /

LDS.6102V02 Einlegeblatt Übergabebuch E-Lokomotiven 07.12.2018 09.12.2018 / / /

LDS.6102V03 Loktagesbericht für E- und V-Lokomotiven 07.12.2018 09.12.2018 / / / / /

BRW.6103 Verhalten bei Störungen am Triebfahrzeug

LDSBAU.6103 Verhalten bei Störungen am Triebfahrzeug 27.11.2017 09.12.2018 / / / / / / /

LDSBAU.6104 PZB bedienen 29.11.2018 09.12.2018 / / / / /

BRW.6105 Personen und Gegenstände im Führerraum mitnehmen 30.10.2017 09.12.2018 / / / / / /

LDSBAU.6105 Personen und Gegenstände im Führerraum mitnehmen 11.12.2016 09.12.2018 / / / / / /

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Betriebsregelwerk Schweerbau / LDS Hinweise

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Modulübersicht für Mitarbeiter Seite 11

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BRW.6106 Verhalten bei Fahrt unter Oberleitung 30.06.2016 11.12.2016 / / / / / / /

BRW.6110 Besonderheiten bei Elektrischen Triebfahrzeugen 31.10.2017 09.12.2018 / / /

BRW.6110A01 Verhalten bei Zugkraftunterbrechungen oder Hauptschaltauslösungen 17.10.2014 13.12.2015 / /

BRW.6111 Stromabnehmer einstellen 31.10.2017 09.12.2018 / /

BRW.6112 Störungen bei Elektrischen Triebfahrzeugen 30.06.2016 10.12.2017 / /

BRW.6112A01 Ansprechen der Automatischen Stromabnehmer-Senkeinrichtung - Fahrzeuge mit Diagnoseeinrichtung

30.06.2016 10.12.2017 / /

BRW.6112A02 Ansprechen der Automatischen Stromabnehmer-Senkeinrichtung - Fahrzeuge ohne Diagnoseeinrichtung

30.06.2016 10.12.2017 / /

BRW.6120 Besonderheiten bei Brennkraft-Triebfahrzeugen 17.10.2014 13.12.2015 / / / /

BRW.6121 Heizdampfkessel bei Brennkraft-Triebfahrzeugen betreiben 17.10.2014 k. A.

BRW.6130 Besonderheiten bei Dampf-Triebfahrzeugen 17.10.2014 k. A.

65 Sonstige Regelungen

BRW.6510 Manuelles Kuppeln und Entkuppeln 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / / / / /

LDSBAU.6610 Behandlung von Nebenfahrzeugen - MFS-Wagen 05.03.2018 09.12.2018 / / / / / / / / / / /

LDSBAU.6615 Behandlung von Fahrzeugen - Seitenkippwagen 29.01.2019 29.01.2019 / / / / / / / / /

SBAU.6620 Einsatz von Nebenfahrzeugen - Rückraum- und Gefahrraumüberwachung 06.12.2018 09.12.2018 / / / / /

SBAU.6630 Einsatz von Nebenfahrzeugen - SVV 100 28.11.2017 09.12.2018 / / / / /

SBAU.6640 Einsatz von Nebenfahrzeugen - Zweiwegebagger 07.11.2018 09.12.2018 / / / / /

SBAU.6650 Einsatz von Nebenfahrzeugen - Klv 53 06.11.2018 09.12.2018 / / / / /

Page 33: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk Schweerbau / LDS Hinweise

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Modulübersicht für Mitarbeiter Seite 12

Stand: 29.01.2019

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SBAU.6660 Einsatz von Nebenfahrzeugen - OB 100 29.01.2019 29.01.2019 / / / / /

8 Regelungen zum Notfall- und Störungsmanagement

BRW.8111 Verhalten am Ereignisort 31.10.2017 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

BRW.8130 Evakuierung von Reisezügen 30.06.2016 k. A.

BRW.8130A01 Erweiterte Besetzung bei Zugfahrten in Tunnelbereichen 30.06.2016 k. A.

BRW.8130A02 Schematischer Handlungsablauf bei Brand im Zug mit Zub 17.10.2014 k. A.

BRW.8130A03 Schematischer Handlungsablauf bei Brand im Zug ohne Zub 17.10.2014 k. A.

BRW.8130A04 Ausfall der Sprechverbindung zwischen Tf und Wagenzug 17.10.2014 k. A.

LDSBAU.8190 Allgemeines zum Notfall- und Störungsmanagement 07.12.2018 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

LDSBAU.8190A01 Verzeichnis der Unfälle 06.12.2017 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

LDSBAU.8190A02 Verzeichnis der Störungen 06.12.2017 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

LDSBAU.8190A03 Verzeichnis der Unregelmäßigkeiten 06.12.2017 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

LDSBAU.8191 Organisation des Notfallmanagements 29.01.2019 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

LDSBAU.8191A01 Meldetafel Ereignisse im Bahnbetrieb 06.12.2018 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

LDSBAU.8191A02 Meldetafel Ereignisse im Bahnbetrieb ZWB 29.01.2019 29.01.2019 / /

LDSBAU.8192 Verhalten am Ereignisort 29.01.2019 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

BRW.8581 Verhalten bei Gefahr 30.11.2016 11.12.2016 / / / / / / / / / / / /

Rangieren Regelungen zum Rangieren

40848 Deckblätter Richtlinie 408.48 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / / / /

408.4800 Verzeichnis der Aktualisierungen Richtlinie 408.48; Modulgruppen 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / / / /

Page 34: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk Schweerbau / LDS Hinweise

LDSBAU.0101

Modulübersicht für Mitarbeiter Seite 13

Stand: 29.01.2019

Modul Bezeichnung Stand gültig ab EB

L /

SM

S-B

EV

U-N

otd

ien

st

Zf

/ Rb

Bau

LDS Schweerbau

Dis

po

siti

on

Tf

Rb

Wag

enp

rüfe

r

Dis

po

siti

on

(M

D)

Bau

log

isti

ker

Tf

Tf

ZW

B

Bed

ien

er G

BM

408.4800Z02 Erläuterung zur Aktualisierung 02 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / / / /

408.4800Z01 Erläuterung zur Aktualisierung 01 11.12.2016 11.12.2016 / / / / / / / /

408.4801 Inhalt und zusätzliche Regeln 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / / / /

408.4801A01 Begriffe 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / / / /

408.4801A02 Abkürzungen 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / / / /

408.4801A03 Verkehrstage 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / / /

408.4801A04 Gültigkeit der Module für Mitarbeiter 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / / /

408.4802 Tätigkeiten, Uhrzeitvergleich 11.12.2016 11.12.2016 / / / / / / / /

408.4811 Allgemeines 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / / /

408.4812 Besonderheiten 11.12.2016 11.12.2016 / / / / / / / /

408.4813 Vorbereiten 11.12.2016 11.12.2016 / / / / / / / /

408.4814 Durchführen - Regelfall 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / / /

408.4815 Durchführen - Weichen, Gleissperren, Signale 11.12.2016 11.12.2016 / / / / / / / /

408.4816 Durchführen - Übergänge sichern 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / / /

408.4817 Durchführen - Ladestellen oder Umschlaggleise bedienen 11.12.2016 11.12.2016 / / / / / / / /

408.4818 Durchführen - Abstoßen und Ablaufen 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / / / /

408.4821 Fahrzeuge aufhalten 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / / /

408.4831 Fahrzeuge abstellen und festlegen 13.12.2015 13.12.2015 / / / / / / / /

408.4841 Auf Hauptgleisen rangieren 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / / / /

408.4851 Gleise sperren, Oberleitung ausgeschaltet oder gestört 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / / / /

Page 35: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk Schweerbau / LDS Hinweise

LDSBAU.0101

Modulübersicht für Mitarbeiter Seite 14

Stand: 29.01.2019

Modul Bezeichnung Stand gültig ab EB

L /

SM

S-B

EV

U-N

otd

ien

st

Zf

/ Rb

Bau

LDS Schweerbau

Dis

po

siti

on

Tf

Rb

Wag

enp

rüfe

r

Dis

po

siti

on

(M

D)

Bau

log

isti

ker

Tf

Tf

ZW

B

Bed

ien

er G

BM

40848 Stichwortverzeichnis 10.12.2017 10.12.2017 / / / / / / / /

Anhang 1 Kommunikationsverfahren

Anhang 2 Formularheft

LDSBAU.9101 Inhaltsverzeichnis Formularheft 29.01.2019 09.12.2018 / / / / / / / / / / / /

Anhang 3 Betriebliche Weisungen

LDS.0101A90 Gesamtübersicht mitgeltender Betrieblicher Weisungen 08.12.2018 09.12.2018 / / / / / / /

SBAU.0101A90 Gesamtübersicht mitgeltender Betrieblicher Weisungen 08.12.2018 09.12.2018 / / / / / / / /

Anhang 4 Betriebsanweisungen Triebfahrzeuge

Page 36: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Hinweise

LDSBAU.0101A01

Übersicht mitgeltender Regelwerke der DB AG Seite 1

Fachautor: SMSB / Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 07.12.2018

Regelwerk Bezeichnung gültig ab EB

L/S

MS

B

Tf

Tf

ZW

B

Wg

m /

Rb

Ril 124 Brandschutz

124.0600 Dampfgetriebene Schienenfahrzeuge 05.04.2016 /

124.0600A01 Betriebseinschränkungen für Dampflokomotiven 05.04.2016 /

124.0600V01 Hinweise zur Bedienung rostgefeuerter Dampflokomotiven 05.04.2016 /

Ril 135 Konzernsicherheit / DB Lagezentrum

135.1301 Präventive Evakuierung mit Securitybezug größflächiger Bereiche 01.09.2016 /

Ril 301 Signalbuch

301 Signalbuch (SB) 10.12.2017 / / / /

301.0001Z01 Übersicht über die in das Betriebsstellenbuch / Streckenbuch aufzunehmenden Regeln

10.12.2017 /

301.0001Z21 Zusätzliche Verweise der S-Bahn Hamburg zu den örtlichen Zusätzen zur Ril 301

10.12.2017 /

Ril 302 Grenzüberschreitende Bahnstrecken - Gesamtfassung

302 Gesamtfassung 09.12.2018 /

302.0001 Grundsätze 09.12.2018 /

302.0001A01 Übersicht der Aktualisierungen 09.12.2018 /

302.0001A99 Abkürzungen 01.05.2018 /

Ril 402 Trassenmanagement

402.0101 Grundsätze 15.04.2008 /

402.0202 Planungsprocedere, Trassenanmeldungen 09.12.2018 /

402.0202A01 Trassenanmeldung Netzfahrplan 09.12.2018 /

402.0202A02 Trassenanmeldung Gelegenheitsverkehr 09.12.2018 /

402.0202A03 Trassenanmeldung Baumaschinen/sonstige Nebenfahrzeuge 09.12.2018 /

402.0202V01 Anmeldung zum Netzfahrplan 10.12.2017 /

402.0202V02 Anmeldung zum Gelegenheitsverkehr 09.12.2018 /

402.0202V03 Trassenanmeldung für Baumaschinen/sonstige Nebenfahrzeuge 09.12.2018 /

402.0202V04 Trassenanmeldung für außergewöhnliche Transporte mit Beförderungszusage

10.12.2017 /

402.0202V05 Anforderungsprofil für Fahrdynamische Triebfahrzeugdaten 10.12.2017 /

402.0203 Planungsprocedere; Aufgaben und Abläufe im Planungsprocedere für den Netzfahrplan

09.12.2018 /

402.0203A01 Übergangszeiten im Netzfahrplan 15.04.2014 /

402.0204 Planungsprocedere; Planungsprocedere für Gelegenheitsverkehr 10.12.2017 /

402.0205 Planungsprocedere; Nutzung der Bahnanlagen unter betrieblichen Sonderbedingungen

09.12.2018 /

402.0206 Planungsprocedere; Abweichungen von Planungsparametern 10.12.2017 /

Page 37: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Hinweise

LDSBAU.0101A01

Übersicht mitgeltender Regelwerke der DB AG Seite 2

Stand: 07.12.2018

Regelwerk Bezeichnung gültig ab EB

L/S

MS

B

Tf

Tf

ZW

B

Wg

m /

Rb

402.0207 Planungsprocedere; Nummerierung der Züge, Zugteilung und Verwendung von Zugnummern

27.07.2015 /

402.0211 ETCS-Zugkategorie eingeben 10.12.2017 /

402.0211A01 ETCS-Zugkategorie 10.12.2017 /

402.220 Bezug von Fahrplänen für Zugfahrten 09.12.2018 /

402.0305 Baubedingte Fahrplanregelungen abstimmen und kommunizieren 09.12.2018 /

402.0305A01 Bauzuschlagskarte (Beispiel) 09.12.2018 /

402.0305A02 Muster Internet (Veranstaltungen) 09.12.2018 /

402.0305A03 Zusammenstellung der vertrieblichen Folgen (Beispiel) 09.12.2018 /

402.0305A04 Übergabeblatt (Beispiel) 09.12.2018 /

402.0305A05 Fahrplananordnung (Beispiel) 09.12.2018 /

402.0305A06 Aufgabenverteilung bei der Planung und Durchführung von Schienenersatzverkehr

10.12.2017 /

402.0305A07 Spaltenaufbau der KiGbau 10.12.2017 /

402.0305A08 Baubedingte zusätzliche Leistungen beantragen 09.12.2018 /

Ril 406 Baubetriebsplanung, Betra, La

406.1301 La-Dokumente 10.12.2017 /

406.1301V01 Bestellung von gedruckten La-Heften und La-Berichtigungen 10.12.2017 /

Ril 420 Betriebsleitstellen

420.02 Zusammenarbeit mit Eisenbahnverkehrsunternehmen 15.12.2017 /

Ril 423 Notfallmanagement, Brandschutz

423.0310V02 Aufgleismerkblätter 09.12.2018 /

423.11xx Gesamtfassung 09.12.2018 /

423.8010 Befördern von Notfalltechnik - Unternehmerregeln 09.12.2018 /

423.8010Z99 Befördern von Notfalltechnik - Unternehmerregeln, Besonderheiten für die deutschen Strecken auf Schweizer Gebiet

09.12.2018 /

423.8210 Befördern von Notfalltechnik 09.12.2018 /

423.8210A01 Einheitshilfsgerätewagen - EHG 09.12.2018 /

423.8210A02 Kranzug 09.12.2018 /

Ril 436 Zug- und Rangierfahrten im Zugleitbetrieb durchführen (ZLB)

436 Zug- und Rangierfahrten im Zugleitbetrieb durchführen (ZLB) 13.12.2015 / / /

436.0000 Übersicht über die in das Betriebsstellenbuch/Streckenbuch oder Betra aufzunehmenden Regeln

13.12.2015 /

Ril 437

437.0000 Übersicht über die in das Betriebsstellenbuch/Streckenbuch oder Betra aufzunehmenden Regeln

13.12.2015 /

437.0001 Regelungen für alle Mitarbeiter 13.12.2015 / / / /

437.0003 Aufgaben des Triebfahrzeugführers 13.12.2015 / /

Page 38: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Hinweise

LDSBAU.0101A01

Übersicht mitgeltender Regelwerke der DB AG Seite 3

Stand: 07.12.2018

Regelwerk Bezeichnung gültig ab EB

L/S

MS

B

Tf

Tf

ZW

B

Wg

m /

Rb

437.0011 Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb mit elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E); Regelungen für alle Mitarbeiter

13.12.2015 / / / /

437.0011V01 Fernsprechbuch für den SZB-E - Teil Zugleiter 15.04.2008 /

437.0011V02 Fernsprechbuch für den SZB-E - Teil Triebfahrzeugführer 15.04.2008 / / /

437.0011V03 Muster - Zugmeldebuch für den SZB-A 10.06.2012 /

437.0013 Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb mit elektronischem Stellwerk durchführen (SZB-E); Aufgaben des Triebfahrzeugführers

13.12.2015 / / /

437.1000 Übersicht über die in das Betriebsstellenbuch/Streckenbuch oder Betra aufzunehmenden Regeln

13.12.2015 /

Ril 438 Züge fahren und Rangieren - FV-NE

438.0000 Züge fahren und Rangieren - Fahrdienstvorschrift-NE 09.12.2018 / / /

Ril 465 Betrieb auf Steilstrecken, Besondere Vorschriften über das Bremsen

465.0001 Betrieb auf Steilstrecken, Besondere Vorschriften über das Bremsen

15.11.1997 / /

465.0001A01 Steilstrecke Linz (Rhein) - Kalenborn 15.11.1997 / /

465.0001A02 Steilstrecke Boppard - Buchholz (Hunsrück) 15.11.1997 / /

465.0001A03 Steilstrecke Hirschsprung - Hinterzarten 15.11.1997 / /

465.0001A04 Steilstrecke Baiersbronn - Freudenstadt Hbf 15.11.1997 / /

465.0001A05 Steilstrecke Sutzerbach - Schleusingen 15.11.1997 / /

465.0001A06 Steilstrecke Suhl-Neundorf - Suhl-Friedberg 15.11.1997 / /

465.0001A07 Steilstrecke Blankenburg (Harz) - Königshütte (Harz) 15.11.1997 / /

465.0001A08 Steilstrecke Bad Reichenhall - Hallthurm 15.11.1997 / /

465.0001A09 Bremstafel für 400 m Bremsweg 15.11.1997 / /

Ril 482 Signalanlagen bedienen

482.8001 Ortsstellbereiche 09.12.2012 / / / /

482.8002 Ortsgestellte Weichen und Gleissperren, Allgemeines 09.12.2012 / / / /

482.8003 Mechanisch ortsgestellte Weichen und Gleissperren bedienen 09.12.2012 / / / /

482.8004 Elektrisch ortsgestellte Weichen bedienen 09.12.2012 / / / /

482.8101 Schlüsselschalter, Schlüsseltaster und Schlüsselsperren 15.12.2013 / / / /

482.8601 Bahnübergangssicherungsanlagen, Einschaltung 14.12.2014 / / / /

482.8602 Bahnübergangssicherungsanlagen, Hilfseinschaltung 14.12.2014 / / / /

482.8603 Bahnübergangssicherungsanlagen, Rangierschalter 14.12.2014 / / / /

482.8604 Bahnübergangssicherungsanlagen, Unwirksamkeitstaste 14.12.2014 / / / /

482.8605 Bahnübergangssicherungsanlagen, Ausfahrschrankenöffnungsschalter 14.12.2014 / / / /

Ril 483 Zugbeeinflussungsanlagen bedienen

483.0101 Punktförmige Zugbeeinflussungsanlagen bedienen, Allgemeiner Teil 08.06.2014 / /

483.0101A01 PZB-Streckeneinrichtungen 08.06.2014 / /

483.0101A02 PZB-Fahrzeugeinrichtungen 08.06.2014 / /

Page 39: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Hinweise

LDSBAU.0101A01

Übersicht mitgeltender Regelwerke der DB AG Seite 4

Stand: 07.12.2018

Regelwerk Bezeichnung gültig ab EB

L/S

MS

B

Tf

Tf

ZW

B

Wg

m /

Rb

483.0101A03 Besonderheiten I 60M 08.06.2014 / /

483.0101A99 Abkürzungsverzeichnis 08.06.2014 / /

483.0111 Punktförmige Zugbeeinflussungsanlagen bedienen, I 60R, System PZB 90; I 60/ER 24, System PZB 90

08.06.2014 / /

483.0111A01 Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten beim Einschalten der I 60R, System PZB 90; I 60/ER 24, System PZB 90

08.06.2014 / /

483.0111A02 Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten im Betrieb der I 60R, System PZB 90; I 60/ER 24, System PZB 90

08.06.2014 / /

483.0111A03 Maßnahmen bei Störungen um Dateineinsteller der I 60R, System PZB 90; I 60/ER 24, System PZB 90

08.06.2014 / /

483.0111V01 Übersicht Maßnahmen bei Störungsanzeige im Dateneinsteller I 60R, System PZB 90; I 60/ER 24, System PZB 90

08.06.2014 / /

483.0111V02 Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten beim Einschalten I 60R, System PZB 90; I 60/ER 24, System PZB 90

08.06.2014 / /

483.0111V03 Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten im Betrieb I 60R, System PZB 90; I 60/ER 24, System PZB 90

08.06.2014 / /

483.0111V04 Maßnahmen bei Störungen am Dateneinsteller I 60R, System PZB 90; I 60/ER 24, System PZB 90

08.06.2014 / /

Ril 492 Triebfahrzeuge führen

492.1001 Eisenbahnfahrzeuge führen 10.12.2017 / /

492.1005 Führen von elektrisch arbeitenden Eisenbahnfahrzeugen 11.12.2016 / /

TNB Technische Netzzugangsbedingungen 09.12.2018 /

Ril 810.0400 Probefahrten, Messfahrten, Überführungsfahrten

810.0400 Probefahrten, Messfahrten, Überführungsfahrten 10.12.2017 /

810.0400A01 Nichtöffentliche Einsatzarten - Überblick 12.04.2016 /

810.0400A02 Dokumentation Probefahrt - Hinweise und Inhaltsverzeichnis 09.12.2018 /

810.0400A03 Merkblatt Messfahrt 18.07.2008 /

810.0400A04 Leistungsaufwand des Abstimmungsverfahrens bei der DB Netz AG 18.07.2008 /

810.0100 Zugangsvoraussetzungen 14.04.2015 /

810.0100A01 Verzeichnis der Module 01.07.2004 /

810.0100A02 Komponentenmatrix "Kompatibilität Fahrzeug – Fahrweg" 01.07.2004 /

810.0100A03 Verfahrensablauf 12.04.2011 /

810.0100A04 Abkürzung und Begriffe 01.07.2004 /

810.0200 Besondere Anforderungen und Ausrüstungsstandards 09.04.2013 /

810.0200A02 Gleisfreimeldeeinrichtungen, Gleisschaltmittel 12.04.2016 /

810.0200A51 Besondere Anforderungen und Ausrüstungsstandards - Mechanische Fahrsperre S-Bahn Berlin

12.04.2016 /

810.0200A61 Schnellfahrstrecken für Geschwindigkeiten über 250 km/h 10.12.2017 /

810.0200A81 Besondere Anforderungen und Ausrüstungsstandards - Brücken 10.12.2017 /

Page 40: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Hinweise

LDSBAU.0101A01

Übersicht mitgeltender Regelwerke der DB AG Seite 5

Stand: 07.12.2018

Regelwerk Bezeichnung gültig ab EB

L/S

MS

B

Tf

Tf

ZW

B

Wg

m /

Rb

810.0200A81Z01

Besondere Anforderungen und Ausrüstungsstandards - Brücken Beauftragung von Brückenkompatibilitätsprüfungen

10.12.2017 /

810.0241 Kompatibilität mit den Anforderungen des Netzes - Elektrotechnische Kriterien

13.04.2010 /

810.0241A01 Messaufbau zur Verträglichkeitsstudie 13.04.2010 /

810.0242 Zusammenwirken Fahrzeug – Stromabnehmer – Oberleitung 10.12.2017 /

810.0243 Kompatibilität mit den Anforderungen des Netzes der Gleichstrom-S-Bahn Berlin; Elektronische Kriterien der S-Bahnstromversorgung

15.04.2009 /

810.0243A01 Zusammenwirken Stromschiene - Stromabnehmer 15.04.2009 /

810.0243A02 Skizze - Profil 15.04.2009 /

810.0243A03 Skizze - Stromabnehmer 15.04.2009 /

810.0250 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) 01.06.2003 /

810.0300 Innovative Techniken auf Fahrzeugen 12.04.2011 /

810.0300A01 Punktförmige Zugbeeinflussung, System 90 -PZB 90- 12.04.2016 /

810.0300A06 Global System for Mobile Communication - Rail, GSM-R - Zugfunk 14.04.2015 / /

810.0300A07 Automatische Stromabnehmer-Senkeinrichtung – AS 01.10.2004 / /

810.0300A16 Global System for Mobile Communication - Rail, GSM-R - Rangierfunk 11.04.2012 / /

810.0400 Probefahrten, Messfahrten, Überführungsfahrten 10.12.2017 /

810.0400A01 Nichtöffentliche Einsatzarten - Überblick 12.04.2016 /

810.0400A02 Dokumentation Probefahrt - Hinweise und Inhaltsverzeichnis 18.07.2008 /

810.0400A03 Merkblatt Messfahrt 18.07.2008 /

810.0400A04 Leistungsaufwand des Abstimmungsverfahrens bei der DB Netz AG 18.07.2008 /

810.0501 Außergewöhnliche Transporte - Grundlagen 10.12.2017 / / /

810.0501A01 Außergewöhnliche Transporte - Raum für die Engstellendokumentation 11.04.2012 / / /

810.0501A99 Außergewöhnliche Transporte - Begriffsbestimmungen 10.12.2017 / / /

810.0501V01 Machbarkeitsstudie/Zustimmungsantrag für außergewöhnliche Transporte 10.12.2017 / / /

810.0502 Außergewöhnliche Transporte - Sendungen mit Lademaßüberschreitungen (Lü-Sendungen)

10.12.2017 / / /

810.0502A01 Außergewöhnliche Transporte - Allgemeine Ladungs- und Gleisparameter 11.04.2012 / / /

810.0503 Außergewöhnliche Transporte - Übergroße Fahrzeuge 10.12.2017 / / /

810.0503V01 Befahrbarkeitsprüfung übergroßer Fahrzeuge 10.12.2017 /

810.0504 Außergewöhnliche Transporte - Schwerwagen 11.04.2012 / / /

810.0505 Außergewöhnliche Transporte - Sonstige Transporte mit technischen oder betrieblichen Besonderheiten

09.04.2013 / / /

810.0901 Nebenfahrzeuge 10.12.2017 /

Page 41: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Hinweise

LDSBAU.0101A02

Übersicht mitgeltender Regelwerke der Verbände Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 07.12.2018

Regelwerk Bezeichnung gültig ab EB

L/s

msb

Tf

Tf

ZW

B

Rb

/ W

gm

UIC

UIC-VL1 Verladerichtlinien Band 1 – Grundsätze 01.04.2018 / /

UIC-VL2 Verladerichtlinien Band 2 – Güter 01.04.2018 / /

VDV

BUVO-NE Betriebsunfallvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen Ausgabe 2010

/

FV-NE Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen 09.12.2018 /

VDV 753 Richtlinie über die Erteilung, Einschränkung und Entziehung der Erlaubnis zum Führen von Eisenbahnfahrzeugen bei der Benutzung der Schienenwege von öffentlichen Betreibern der Schienenwege

Ausgabe 07/2006

/

VDV 754 Richtlinie über die Anforderungen an die Befähigung von Mitarbeitern im Eisenbahnbetrieb

Ausgabe 08/2016

/

VDV 755 Richtlinie für den Erwerb, den Erhalt und die Überwachung der Streckenkenntnis auf Schienenwegen öffentlicher Betreiber der Schienenwege – Streckenkenntnis-Richtlinie

Ausgabe 08/2016

/

VDV 757 Teil A Bremsen im Betrieb bedienen und prüfen 11.12.2016 / / / /

VDV 757 Teil B Bremsen im Betrieb bedienen und prüfen 11.12.2016 / / / /

VDV 757 Teil C Bremsen im Betrieb bedienen und prüfen 15.12.2013 /

VDV 758 Prüfen von Güterwagen im Eisenbahnbetrieb 01.03.2009 / / / /

DGU

DGUV 1 Grundsätze der Prävention 01.10.2014 /

DGUV 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit 01.01.2011 /

DGUV 54 Winden, Hub- und Zuggeräte 01.01.2010 /

DGUV 73 Schienenbahnen 01.01.2010 / / / /

DGUV 77 Arbeiten im Bereich von Gleisen 01.01.2010 / / / /

DGUV 201-021 Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen 01.05.2013 / / / /

Page 42: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Hinweise

SBAU.0101A03

Übersicht mitgeltender Regelwerke lokaler Infrastrukturen Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 07.12.2018

Hinweis: Derzeit sind keine besonderen Regelwerke zu lokalen Infrastrukturen vorhanden.

Regelwerk Bezeichnung gültig ab EB

L/Ö

BL

EF

F N

EF

F Z

Rb

Page 43: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Allgemeine Regelungen

Allgemeine Regelungen zum Personal LDSBAU.1101

Grundsätze Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 29.01.2019

1 Regelungen, Anweisungen und Unterlagen ► Ergänzung zu BRW.1101 Abschnitt 1 Absatz 2

(1) Die für die Mitarbeiter gültigen Regelungen und Anweisungen sind in den Modulübersichten des Betriebsregelwerks SBAU/LDS/ aufgeführt:

• SBAU.0101 bzw. LDS.0101

• SBAU.0101A01 bzw. LDS.0101A01

• SBAU.0101A02 bzw. LDS.0101A02

• SBAU.0101A11 bzw. LDS.0101A11

• SBAU.0101A91 bzw. LDS.0101A91

(2) Die für die Mitarbeiter gültigen Regelungen und Anweisungen werden ihnen persönlich in gedruckter oder elektronischer Form zugeteilt.

Alle Regelungen und Anweisungen sind bei der Eisenbahnbetriebsleitung zugänglich.

► Ergänzung zu BRW.1101 Abschnitt 1 Absatz 3

(3) Das Mitführen der Regelungen und Anweisungen während des Dienstes ist erforderlich.

2 Vorgesetzter und auftraggebende Stelle ► Ergänzung zu BRW.1101 Abschnitt 2

(1) Der Maschinendisponent oder Disponent ist die auftraggebende Stelle. Innerhalb einer Bau- oder Arbeitsstelle können die Aufgaben der auftraggebenden Stelle auch durch den Baulogistiker wahrgenommen werden.

(2) Die auftraggebende Stelle darf den Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb keine, die Betriebssicherheit einschränkende, Weisung erteilen. Die Abwicklung des Eisenbahnbetriebs erfolgt immer in der Verantwortung der im Eisenbahnbetrieb tätigen Personen. Operative Weisungen zur Durchführung des Betriebsdienstes sind nur in den Fällen nach Absatz 3 zulässig.

(3) In folgenden Fällen darf die auftraggebende Stelle operative Weisungen für den Eisenbahnbetrieb erteilen:

1. Für Fahrten nach 408.2301 und LDSBAU.5301 (Streckenkenntnis)

2. Mit Einvernehmen des EVU-Notdienstes: im Ereignis- oderStörungsfall

3. Verzicht der Anfahrprobe bei Güterzügen, BRW.5333

4. In Fällen nach BRW.5505A01 (Zugpersonal arbeitsunfähig)

Modulübersichten

Zuteilung, Zugang

Mitführen im Dienst

Auftraggebende Stelle

Weisungsrecht der auftraggebenden Stelle

Betriebliche Weisungen der auftraggebenden Stelle

Page 44: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Allgemeine Regelungen

Allgemeine Regelungen zum Personal LDSBAU.1101

Grundsätze Seite 2

Stand: 29.01.2019

(4) Im Störungs- oder Ereignisfall kann der bereitschaftshabende Einsatzleiter und/oder der Mitarbeiter des EVU-Notdienstes die Aufgaben der auftraggebenden Stelle wahrnehmen.

Ereignisfall

Page 45: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

LDS GmbH

Betriebsregelwerk LDS Allgemeine Regelungen

Allgemeine Regelungen zum Personal LDS.1101A01

Arbeitszeit Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 30.11.2018

1 Grundsätze (1) Für Mitarbeiter im Bahnbetrieb, die Arbeitnehmer sind, gelten

grundsätzlich die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes.

Die nachstehenden Regelungen dieses Moduls geben Regelungen zur Arbeitszeit unter dem Aspekt der Sicherheit im Bahnbetrieb wieder. Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Unternehmers, bei welchem der Mitarbeiter arbeitsrechtlich beschäftigt ist, hierzu die arbeitsrechtlichen Bestimmungen anzuwenden, z.B. durch Abschluss von Tarifverträgen oder Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer.

(2) Die nachstehenden Regelungen gelten auch für Nachunternehmer, die selbstständig in der Rechtsform des Einzelunternehmers als Mitarbeiter im Bahnbetrieb tätig sind.

(3) Wird der Unternehmer selbst als Mitarbeiter im Bahnbetrieb tätig, so hat er die nachstehenden Regelungen ebenfalls anwenden. Über Ausnahmen – seine Person betreffend – entscheidet der Unternehmer selbst imEinzelfall.

(4) Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen.

(5) Die im Bahnbetrieb an Fahrzeugen auszuführenden Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten zählen mit zur Arbeitszeit.

2 Ergänzende Regelungen für Mitarbeiter im Bahnbetrieb

(1) Die Ruhezeit zwischen zwei planmäßigen Dienstschichten muss mindestens 11 Stunden betragen.

(2) Bei einer Arbeitszeit bis zu 9 Stunden sind mindestens 30 Minuten Ruhepausen einzuhalten. Bei einer Arbeitszeit bis zu 12 Stunden sind mindestens 45 Minuten Ruhepausen einzuhalten. Die Ruhepausen können auch als Kurzpausen von mindestens 10 Minuten Dauer gewährt werden.

(3) Arbeitsbereitschaft ist die Zeit, in welcher der Mitarbeiter am Arbeitsplatz anwesend ist und sich bereithalten muss, um die Arbeit sofort und ohne Fremdaufforderung aufzunehmen.

Erläuterung: Hierzu zählt z.B. die Zeit von der Zugvorbereitungsmeldung bis zur Abfahrt oder die Wartezeit des Triebfahrzeugführers während der Beladung.

(4) Die reine Fahrzeit, d.h. die Zeit während eine Zug- oder Rangierfahrt in Bewegung ist, soll unter Berücksichtigung der Ruhepausen gemäß Absatz (2) täglich höchstens 10 Stunden betragen.

Regelungen für Mitarbeiter im Bahnbetrieb

Selbstständige

Unternehmer

Arbeitszeit

Vorbereitungs- und Abschluss-arbeiten

Ruhezeit

Ruhepausen

Arbeitsbereitschaft

Fahrzeit

Page 46: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk LDS Allgemeine Regelungen

LDS.1101A01

Seite 2

Stand: 30.11.2018

3 Arbeitszeit der Mitarbeiter im Bahnbetrieb bei Abweichungen vom geplanten Schichtverlauf

(1) Erkennt der Mitarbeiter, dass die geplante Arbeitszeit voraussichtlich nicht eingehalten werden kann, so muss er rechtzeitig die Dispositionsstelle verständigen.

Erläuterung: Derartige Situationen können z.B. bei Verspätungen, Umleitungen, Fahrzeugstörungen oder bei Abweichungen im Bauablauf eintreten. Unter rechtzeitiger Verständigung ist zu verstehen, dass die Information unmittelbar erfolgt, nachdem der Sachverhalt bekannt wurde.

(2) Die Arbeitszeit darf von der auftraggebenden Stelle außerplanmäßig auf bis zu 12 Stunden verlängert werden, wenn der Mitarbeiter gegenüber der Dispositionsstelle erklärt, dass er sich hierzu körperlich und geistig in der Lage fühlt.

(3) In Ausnahmefällen darf die Arbeitszeit außerplanmäßig auf mehr als 12 Stunden verlängert werden, wenn der Mitarbeiter erklärt, dass er sich hierzu körperlich in der Lage fühlt. Der Unternehmer muss dieser Verlängerung in jedem Einzelfall gegenüber der auftraggebenden Stelle zustimmen.

Erläuterung: Die Anwendung dieser Regelung ist auf Ausnahmefälle zu beschränken, z.B. bei erheblichen Verspätungen, wenn der Zug zum Zielbahnhof gefahren werden soll, wenn Ablösung nicht gestellt werden kann oder im Bauablauf Arbeitsergebnisse zu misslingen drohen.

4 Sonstige Regelungen (1) Bei der auftraggebenden Stelle sind Nachweise tatsächlichen

Arbeitszeiten der Mitarbeiter im Bahnbetrieb zu führen.

(2) Sind Sicherheitseinrichtungen ausgefallen, die die Wachsamkeit des Triebfahrzeugführers überwachen (z.B. PZB, Sifa), so darf die Arbeitszeit nicht mehr als 12 Stunden betragen.

Meldepflicht

außerplanmäßige Verlängerung der Arbeitszeit auf ≤ 12 Std.

außerplanmäßige Verlängerung der Arbeitszeit auf > 12 Std.

Nachweis

Ausfall von Sicherheitseinrichtungen auf Triebfahrzeugen

Page 47: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

LDS GmbH

Betriebsregelwerk LDS Allgemeine Regelungen

Allgemeine Regelungen zum Personal LDS.1111

Tätigkeiten verrichten Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 29.01.2019

1 Tätigkeiten übertragen oder von anderen ständig verrichten

► Ergänzung zu BRW.1111 Abschnitt 2

(1) Der Triebfahrzeugführer nimmt grundsätzlich die Aufgaben des Zugführers wahr.

(2) Als Triebfahrzeugführer dürfen Sie Aufgaben einem Rangierbegleiter übertragen.

2 Allgemeine Regeln zum Dienst ► Ergänzung zu BRW.1111 Abschnitt 4

(1) Die Mitarbeiter erhalten von der auftraggebenden Stelle ihren Arbeitsauftrag vor Dienstbeginn.

(2) Bei Dienstbeginn hat der Mitarbeiter alle für seinen Dienst relevanten Unterlagen, z.B. das Übergabebuch des Tfz, einzusehen.

(3) Alle die Betriebsabwicklung dienenden Unterlagen sind bei Dienstübergabe dem ablösenden Mitarbeiter zu übergeben. Bei unmittelbarem Schichtübergang darf sich der abzulösende MA erst vom Fahrzeug entfernen, wenn der ablösende MA den Dienst übernommen hat. Der abzulösende MA hat den ablösenden MA über den Zustand des Fahrzeuges und die Besonderheiten zu informieren.

(4) Kann keine direkte Übergabe vor Ort erfolgen, so sind im Übergabebuch alle Besonderheiten zu dokumentieren. Die Übergabe / Übernahme ist im Übergabebuch mit Datum und Uhrzeit zu quittieren.

(5) Bei Dienstende informiert sich der Mitarbeiter bei der auftraggebenden Stelle über den nächsten Dienst, wenn ihm dies noch nicht bekannt ist.

(6) Wird die maximale Arbeitszeit überschritten, oder ist die Überschreitung absehbar, informiert das Betriebspersonal die auftraggebende Stelle.

(7) Tägliche Meldungen sind sofort nach Schichtende an die aufraggebende Stelle zu senden. Die Übermittlung kann per E-Mail, Fax oder SMS erfolgen. Die täglichen Meldungen können auch telefonisch abgegeben werden. Zu den täglichen Meldungen zählen:

Loktagesbericht LDS.6102V03

(8) Zur Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit sind alle die Zugfahrt und Schicht betreffenden Unterlagen auf dem Postwege einzuschicken.

Zu den Unterlagen gehören:

Wagenliste, Bremszettel, Bericht der wagentechnischen Untersuchung und Einzelwagenprotokolle.

(9) Für das Übermitteln der Unterlagen und Dokumente nach Absatz (7) und (8) dürfen mobile Endgerät, inkl. der eingebauten Kamera verwendet werden. Dokumente sind ggfs. zu fotografieren und per E-Mail an die auftraggebende Stelle zu senden.

Tf ist Zf

Aufgaben übertragen

Arbeitsauftrag

Dienstbeginn

Dienstübergabe

Dienstende

Arbeitszeit

Tägliche Meldungen

Unterlagen

Mobile Endgeräte

Page 48: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk LDS Allgemeine Regelungen

Allgemeine Regelungen zum Personal LDS.1111

Tätigkeiten verrichten Seite 2

Stand: 29.01.2019

3 Zugführer / Rangierbegleiter Bau (1) Zugführer / Rangierbegleiter Bau (Zf / Rb Bau) sind qualifiziert die Spitze

einer geschobenen Zugfahrt zu besetzen. Das umfasst insbesondere die Kenntnis der für Zugfahrten relevanten Signale.

(2) Gemäß VDV 758 sind Zugführer / Rangierbegleiter Bau zur Wagenprüfung der Stufe 3 berechtigt. Zf / Rb Bau führen bei im Bauvorhaben neugebildeten oder be- bzw. entladenen Zügen eine Zugprüfung der Stufe 3 aus. Die Prüfung der Stufe 3 ist auf der Wagenliste, siehe LDSBAU.4311, zu dokumentieren.

4 Besetzung von Triebfahrzeugen im Arbeitszugdienst (1) Lokomotiven im Arbeitszugdienst bzw. Rangierdienst auf Bauvorhaben

sind grundsätzlich mit einem Triebfahrzeugführer und einem Zugführer / Rangierbegleiter Bau, nach Abschnitt 3, zu besetzen.

(2) Von dem Grundsatz kann abgewichen werden, wenn die Prüfung des Zuges vor der Abfahrt anderweitig sichergestellt ist.

5 Aussetzen und Bezetteln von Güterwagen und Nebenfahrzeugen

(1) Der Triebfahrzeugführer des aussetzenden Tfz ist für Bezettelung von ausgesetzten Güterwagen und Nebenfahrzeugen verantwortlich.

(2) Der Triebfahrzeugführer meldet das Aussetzen von Güterwagen an die auftraggebende Stelle. Die auftraggebende Stelle informiert Bauvorhaben, Kunden und Halter.

(3) In der Regel bezettelt der Rangierbegleiter oder Arbeitszugführer die ausgesetzten Wagen und Nebenfahrzeuge. Besteht bei der Bezettelung Unstimmigkeiten entscheidet der Tf ob und wie eine Fahrzeug bezettelt wird.

Mitarbeiter an der Spitze des Zuges

Zugprüfungen im Bauvorhaben

Zugführer / Rangierbegleiter Bau

Ausnahme

Verantwortung

Meldung an die auftraggebende Stelle

Bezettelung Durchführen

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Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Allgemeine Regelungen

Allgemeine Regelungen zum Personal LDSBAU.1120

Unterlagen und Ausrüstungsgegenstände auf Triebfahrzeugen Seite 1

Fachautor: SMSB / Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 05.12.2017

1 Unterlagen und Gegenstände Triebfahrzeugführer ► Ergänzung zu BRW.1120

(1) Betriebliche Unterlagen und Dokumente dürfen auch elektronisch angezeigt werden.

(2) Für das Benutzen elektronischer Anzeigegeräten gilt:

- Es dürfen ausschließlich von der Eisenbahnbetriebsleitung freigegebene Geräte verwendet werden.

- Bei der Anzeige von Dokumenten die während der Fahrt einsehbar sein müssen, ist für jedes Dokument ein Gerät erforderlich. Ein Wechseln zwischen verschiedenen Dokumenten, Ansichten oder von Fenstern ist nicht zulässig.

- Sollen Dokumente während der Fahrt angezeigt werden, muss das Anzeigegerät einen ausreichenden Akkuladezustand aufweisen und an die fahrzeugseitige Stromversorgung angeschlossen sein.

- Das Anzeigegerät muss während der Fahrt in der Halterung befestigt werden.

Anzeigegeräte

Bedingungen

Page 50: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Allgemeine Regelungen

Allgemeine Regelungen zum Personal LDSBAU.1120A01

Unterlagen und Ausrüstungsgegenstände auf Triebfahrzeugen Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 29.01.2019

1 Unterlagen und Ausrüstungsgegenstände auf Tfz (1) Auf Triebfahrzeuge sind folgende Unterlagen und

Ausrüstungsgegenstände mitzuführen:

Unterlage / Ausrüstungsgegenstand

Lo

kom

oti

ven

Sch

wer

e N

eben

-fa

hrz

eug

e

Zw

eiw

ege-

bag

ger

SK

L 5

3

rot-weiße Signalfahne 1 1 2 1

Verbandskasten C nach DIN 13157 1 1 1 1

Schreibgerät 1 1 1 1

Feuerlöscher 1 1 1 1

Signalhorn 1 - - -

Rangierhelm 1 - - 1

10‘‘ Tablet-PC mit Synchronisationssoftware (z.B. Diloc) und mobilen Internetzugang

1 1 1 1

Luftbremskopf - 1 - -

Mobiltelefon für das GSM-R Netz - - 1 -

Meldetafel Ereignisse im Bahnbetrieb (SBAU.8191A01) - 1 1 1

Meldetafel Ereignisse im Bahnbetrieb (LDS.8591A01) 1 - - -

Notfallmeldemappe mit • Warnweste• Einsatzmerkblatt und• Aufgleismerkblatt.

1 1 1 1

Block „Befehle“ (408.2411V01) 1 1 1 1

Block „Fahrplan-Mitteilung“ (408.2415V01) 1 1 1 1

Block „Wagenliste“ (BRW.4311V01) 1 1 - -

Block „Bremszettel“ (BRW.4312V01) 1 1 - -

Mappe zur Bezettelung von Güterwagen/Nebenfahrzeugen (vergleiche LDSBAU.1120A03)

1 - - -

Dauerbremszettel (SBAU.4312V01 - 1 - -

Vordruck Loktagesbericht (auch elektronisch) 1 - - 1

Vordruck Maschinenrapport (auch elektronisch) - 1 1 1

Übergabebuch 1 - - 1

Hemmschuhe oder Radvorleger 2 2 - 2

Zugschlussscheiben 2 2 - 2

Lampe / Scheinwerfer mit Magnetfuß 1 - 1 1

Ölunfallset 1 - - 1

Ölauffangplane - - 1 1

Ölbindemittel - 1 - 1

Schlepperde - - 1 -

Eine Signaltafel Sh2 „Schutzhalt“ - 1 - 1

Streckenbuch bzw. vergleichbare ortsbezogene Unterlagen (z.B. örtliche Richtlinien, örtliche Bedienungsanleitungen,…)

1 1 Auszug 1

Aktuelle Betra (soweit zutreffend und erforderlich) 1 1 1 1

Page 51: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Allgemeine Regelungen

Allgemeine Regelungen zum Personal LDSBAU.1120A01

Unterlagen und Ausrüstungsgegenstände auf Triebfahrzeugen Seite 2

Stand: 29.01.2019

(2) Betriebliche Unterlagen und Dokumente dürfen gleichwertig auf mobilen Endgeräten angezeigt und bearbeitet werden, siehe dazu auch LDSBAU.1120.

Unterlage / Ausrüstungsgegenstand

Lo

kom

oti

ven

Sch

wer

e N

eben

-fa

hrz

eug

e

Zw

eiw

ege-

bag

ger

SK

L

Aktuelle Betra (soweit zutreffend und erforderlich) 1 1 1 1

Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten (La)

1 1 Auszug 1

Übersichtskarten zur La 1 1 - 1

Ersatzfahrpläne/Buchfahrpläne/Geschwindigkeitshefte 1 1 - 1

Betriebsregelwerk Schweerbau 1 1 1 1

Betriebsregelwerk LDS 1 1 - 1

Betriebliche Weisungen 1 1 1 1

Infobriefe 1 1 1 1

Page 52: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Allgemeine Regelungen

Allgemeine Regelungen zum Personal LDSBAU.1120A02

Unterlagen und Ausrüstungsgegenstände Triebfahrzeugführer Seite 1

Fachautor: SMSB / Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 05.12.2017

1 Persönliche Ausrüstungsgegenstände und Unterlagen

(1) Triebfahrzeugführer haben folgende Ausrüstungsgegenstände und Unterlagen persönlich mitzuführen:

• Beförderungsunterlagen soweit erforderlich (*)

• ausgegebene Schlüssel für Diensträume

• Warnkleidung (PSA)(*)

• Sicherheitsschuhe (*)

• Wenn erforderlich: Sehhilfe, inkl. Ersatz (*)

• Arbeitsschutzhandschuhe (*)

(2) Bei Wechsel des Führerraums sind die mit (*) gekennzeichneten Unterlagen mitzunehmen.

(3) Betriebliche Unterlagen und Dokumente dürfen gleichwertig auf mobilen Endgeräten angezeigt und bearbeitet werden, siehe dazu auch LDSBAU.1120.

Mitzuführende Unterlagen und Gegenstände

Wechsel des Führerraums

Mobile Endgeräte

Page 53: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Allgemeine Regelungen

Allgemeine Regelungen zum Personal LDSBAU.1120A03

Unterlagen und Ausrüstungsgegenstände Rangierbegleiter Seite 1

Fachautor: SMSB / Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 29.01.2019

1 Persönliche Ausrüstungsgegenstände und Unterlagen

(1) Rangierbegleiter haben folgende Ausrüstungsgegenstände und Unterlagen persönlich mitzuführen:

• ausgegebene Schlüssel für Diensträume

• Schlüssel DB 21 bzw. andere Schlüssel zur Bedienung vonBahnübergangsanlagen

• Warnkleidung (PSA)

• Sicherheitsschuhe

• Wenn erforderlich: Sehhilfe, inkl. Ersatz

• Arbeitsschutzhandschuhe

• Funkgeräte

• Schreibgeräte

• dienstliches Mobiltelefon (öffentliches Netz)

• dienstliches Mobiltelefon (GSM-R)

• Meldetafel Ereignisse im Bahnbetrieb (SBAU.8191A01 bzw.LDS.8581A02)

• Mappe zur Bezettelung von Güterwagen und Nebenfahrzeugen

o Muster R1, „Bremse unbrauchbar“

o Muster K, „Nicht wieder beladen“

o Muster V, „Rotzettel“

(2) Betriebliche Unterlagen und Dokumente dürfen gleichwertig auf mobilen Endgeräten angezeigt und bearbeitet werden, siehe dazu auch LDSBAU.1120.

Mitzuführende Unterlagen und Gegenstände

Mobile Endgeräte

Page 54: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Allgemeine Regelungen

Verhalten im Arbeitsbereich LDSBAU.1210

Grundsätze Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 06.12.2018

1 Allgemeines ► Ergänzung zu BRW.1210 Abschnitt 1

(1) Stellt ein Mitarbeiter Mängel an Fahrzeugen oder Einrichtungen fest, so sind meldet er diese telefonisch an die auftraggebende Stelle.

Das Melden des Mangels entbindet den Mitarbeiter nicht, weitere Maßnahmen zur Mängelbeseitigung einzuleiten, sofern diese aufgrund spezifischer Regelungen (z. B. Betriebsanweisungen) vorgeschrieben sind.

► Ergänzung zu BRW.1210 Abschnitt 3

(2) Stellt ein Mitarbeiter Unregelmäßigkeiten an Fahrzeugen, Zügen oder sonstigen Einrichtungen fest, von den eine Betriebsgefahr ausgeht, so meldet er dieses umgehend der betrieblich zuständigen Stelle (z.B. dem Fahrdienstleiter) und ergreift, soweit wie möglich, Maßnahmen zur Abwendung der Betriebsgefahr.

(3) Bei Arbeiten an Fahrzeugen oder Gleisbaumaschinen im Gleisbereich gilt:

• Arbeiten dürfen nur von unterwiesenen Personen durchgeführtwerden. Andernfalls müssen sie durch einen bahntechnischunterwiesenen Mitarbeiter begleitet werden.

• Die persönliche Schutzausrüstung ist zu tragen.

• Vor Beginn von Arbeiten an Fahrzeugen oderGleisbaumaschinen ist eine UV-Sperrung des Gleises zuveranlassen. Dies ist nicht erforderlich, wenn lediglich Arbeiteninnerhalb der Fahrzeuge (zum Beispiel im Führer- oderMaschinenraum von Triebfahrzeugen) ausgeführt werden.

• Steht zu befürchten, dass während der Ausführung derArbeiten der Gefahrenbereich von Nachbargleisen berührt wird,so ist auch deren Sperrung zu veranlassen.

(4) Bei Arbeiten unter der Fahrleitungsanlagen oder im Bereich von Stromschienen gilt:

• Zu spannungsführenden Teilen sind die erforderlichenSchutzabstände einzuhalten (1,5 m bei 15 kV). Dabei ist auchder Wirkungsbereich von Arbeitsmitteln und Geräten zuberücksichtigen. Ggf. ist die Abschaltung und Erdung derOberleitung zu veranlassen. Dieses muss vor Aufnahme derArbeiten bestätigt werden.

• Die reguläre Mindest-Oberleitungshöhe beträgt 4,95 m überSchienenoberkante (SO). Unter Einhaltung dieserVoraussetzungen dürfen Arbeiten von Standflächen, die nichthöher als 1,45 m über SO liegen, aus ausgeführt werden.Standflächen über 1,45 m bis zu 2,00 m über SO dürfenbetreten, jedoch dürfen von diesen aus keine Arbeitenausgeführt werden, siehe Abb. 1.

Melden von Mängeln

Melden bei Betriebsgefahr

Arbeiten an Fahrzeugen im Gleisbereich

Arbeiten an Fahrzeugen im Bereich von Fahrleitungsanlagen und Stromschienen

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Betriebsregelwerk SBAU / LDS Allgemeine Regelungen

Verhalten im Arbeitsbereich LDSBAU.1210

Grundsätze Seite 2

Stand: 06.12.2018

(5) An Stellen, an denen die Mindestfahrleitungshöhe unterschritten wird, siehe LDSBAU.1210A01, gilt:

1. Standflächen bis zu 1,30 m über SO:

• Begehen ist zulässig.

• Arbeiten sind zulässig, wenn auch mit Werkzeugen, Materialien und Hilfsmitteln der Schutzabstand von 1,50 m zur Oberleitung eingehalten wird. Dies ist gegeben, wenn keine Gegenstände und Körperteile über Kopfhöhe gehoben werden.

2. Standflächen von 1,30 m bis 2,00 m über SO:

• Begehen ist zulässig.

• Arbeiten sind grundsätzlich nicht zulässig.

3. Standflächen über 2,00 m über SO:

• Begehen und Arbeiten grundsätzlich nicht zulässig.

Mindestfahrleitungs-höhe unterschritten

Abbildung 1: Übersicht

Page 56: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Verzeichnis der Fahrdrahthöhen

Verhalten im Arbeitsbereich LDSBAU.1210A01

Unterschreitung der Mindestfahrdrahthöhen Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 06.12.2018

Strecke Betriebsstelle/Gleis  Strecken‐ kilometer  Örtlichkeit  Produktions‐ 

durchführung Bemerkung

2324  Köln‐Kalk Nord ‐ Gremberg  64,2  Kreuzungsbauwerk  Köln

2324  Gremberg ‐ Köln‐Kalk Nord  64,2  Kreuzungsbauwerk  Köln

2324  Köln‐Kalk Nord ‐ Gremberg, von/nach Strecke 2666  64,2  Kreuzungsbauwerk  Köln

2620  Chorweiler ‐ Worringen  11,65  Tunnel Chorweiler Nord  Köln  S‐Bahn 

2620  Chorweiler ‐ Volkhovener Weg  10,3  Tunneleingang  Köln  S‐Bahn 

2620  Volkhovener Weg ‐ Chorweiler  10,3  Tunneleingang  Köln  S‐Bahn 

2620  Dormagen ‐ Worringen  15,74  Kreuzungsbauwerk  Köln  S‐Bahn 

2620  Worringen ‐ Dormagen  15,74  Kreuzungsbauwerk  Köln  S‐Bahn 

6253  Senftenberg/Gleis 21  46,5 ‐ 46,6  Kreuzungsbauwerk  Dresden

6196  Senftenberg/Gleis 165  47,431 ‐ 47,501  Kreuzungsbauwerk  Dresden

1572  Emden‐Außenhafen/Gleis 2, 3  2,724  Spülrohrbrücke  Bremen

4861  S‐Bahn‐Stammstrecke Stuttgart (Stuttgart Hbf tief ‐Stuttgart‐Österfeld)  ‐0,5 ‐ 8,3  Tunnel  Stuttgart  S‐Bahn 

4861  S‐Bahn‐Stammstrecke Stuttgart (Stuttgart‐Österfeld ‐Stuttgart Hbf tief)  8,3 ‐ ‐0,5  Tunnel  Stuttgart  S‐Bahn 

Page 57: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Verzeichnis der Fahrdrahthöhen

LDSBAU.1210A01

Unterschreitung der Mindestfahrdrahthöhen Seite 2

Stand: 06.12.2018

Strecke Betriebsstelle/Gleis  Strecken‐ kilometer  Örtlichkeit  Produktions‐ 

durchführung Bemerkung 

4861  Stuttgart Flughafen/Messe ‐ Filderstadt  23,910 ‐ 28,072  Tunnel  Stuttgart  S‐Bahn 

1900  Braunschweig Rbf/Gleis 61  3,7 ‐ 3,87  Kreuzungsbauwerk  Hannover    

4300  Freiburg Hbf ‐ Freiburg‐Wiehre  0,949 ‐ 1,466  Lorettotunnel  Freiburg    

4300  Freiburg Wiehre ‐ Freiburg Hbf  1,466 ‐ 0,949  Lorettotunnel  Freiburg    

4300  Freiburg Wiehre/Gleis 101  2,233 ‐ 1,933  Sternwaldtunnel  Freiburg    

4300  Freiburg Wiehre/Gleis 102  1,933 ‐ 2,233  Sternwaldtunnel  Freiburg    

5556  Flughafen Terminal  33,663 ‐ 32,36  Tunnel  München  S‐Bahn 

5540  Bfu Hackerbrücke/Gleis 2  0,793  Hackerbrücke  München  S‐Bahn 

5505  Bfu Donnersbergerbrücke ‐ München‐Heimeranplatz  1,9 ‐ 2,3  Südstreckentunnel  München  S‐Bahn 

5505  München‐Heimeranplatz ‐ Bfu Donnersbergerbrücke  2,3 ‐ 1,9  Südstreckentunnel  München  S‐Bahn 

5505  Bfu Donnersbergerbrücke ‐ Bfu Hackerbrücke  1,2  Kreuzungsbauwerk  München  S‐Bahn 

5550  Karlsplatz ‐ München Hbf tief  0,53 ‐ 0  Tunnel  München  S‐Bahn 

5550  München Hbf tief ‐ München Ost  0 ‐ 3,77  Tunnel  München  S‐Bahn 

5550  Bfu Donnersbergerbrücke  1,73  Posttunnel  München    

3680  Abzw Schlachthof ‐ F Mühlberg ‐ O Kaiserlei ‐ O Ledermuseum ‐ O Marktplatz ‐ O Ost  53,85 ‐ 60,32  Tunnel  Frankfurt  S‐Bahn 

Page 58: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Verzeichnis der Fahrdrahthöhen

LDSBAU.1210A01

Unterschreitung der Mindestfahrdrahthöhen Seite 3

Stand: 06.12.2018

Strecke Betriebsstelle/Gleis  Strecken‐ kilometer  Örtlichkeit  Produktions‐ 

durchführung Bemerkung 

3680  O Ost ‐ O Martplatz ‐ O Ledermuseum ‐ O Kaiserlei ‐ F Mühlberg ‐ Abzw Schlachthof  60,32 ‐ 53,85  Tunnel  Frankfurt  S‐Bahn 

3681 F Hbf tief ‐ F Taunusanlage ‐ F Hauptwache ‐ F Konstablerwache ‐ F Ostendstraße ‐ F Lokalbahnhof ‐ F Süd 

50,3 ‐ 54,679  Tunnel  Frankfurt  S‐Bahn 

3681 F Süd ‐ F Lokalbahnhof ‐ F Ostendstraße ‐ F Konstablerwache ‐ F Hauptwache ‐ F Taunusanlage ‐ F Hbf tief 

50,3 ‐ 54,679  Tunnel  Frankfurt  S‐Bahn 

6170  Berlin Gesundbrunnen, Bft Schönhauser Allee/Gleis 179  6,15 ‐ 5,75  Brücke Schönhauser Allee  Berlin    

6170  Berlin Gesundbrunnen, Bft Schönhauser Allee/Gleis 180  5,75 ‐ 6,16  Brücke Schönhauser Allee  Berlin    

6072/ 6078  Berlin‐Lichtenberg/Gleis 4  4,71  Brücke B1/5  Berlin    

6115  Ferch‐Lienewitz ‐ Potsdam Wildpark Ost  56,05- 56,25 Kreuzungsbauwerk Potsdam‐Pirschheide  Berlin    

2630  St. Goar/Gleis 201  126,102 ‐ 125,733 Banktunnel  Mainz    

2630  St. Goar/Gleis 202  125,733 ‐ 126,102 Banktunnel  Mainz    

2630  Üst Urbar Nord und Süd/Gleis Oberwesel ‐ St. Goar  127,903 ‐ 127,688 Bett‐Tunnel  Mainz    

2630  Üst Urbar Nord und Süd/Gleis St. Goar ‐ Oberwesel  127,688 ‐ 127,903 Bett‐Tunnel  Mainz    

2630  Üst Urbar Nord und Süd/Gleis Oberwesel ‐ St. Goar  128,523 ‐ 128,232 Kammereck‐Tunnel  Mainz    

2630  Üst Urbar Nord und Süd/Gleis St. Goar ‐ Oberwesel  128,232 ‐ 128,523 Kammereck‐Tunnel  Mainz    

Page 59: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Verzeichnis der Fahrdrahthöhen

LDSBAU.1210A01

Unterschreitung der Mindestfahrdrahthöhen Seite 4

Stand: 06.12.2018

Strecke Betriebsstelle/Gleis  Strecken‐ kilometer  Örtlichkeit  Produktions‐ 

durchführung Bemerkung 

3510  Bingen (Rhein) Stadt, Gleis 301  0,872  Kreuzungsbauwerk  Mainz    

3510  Bingen (Rhein) Stadt, Gleis 302  0,872  Kreuzungsbauwerk  Mainz    

3510  Bingen (Rhein) Stadt, Gleis 301  1,17     Mainz    

3510  Bingen (Rhein) Stadt ‐ Gau Algesheim  4,091  Straßenüberführung L 419  Mainz    

3510  Gau Algesheim ‐ Bingen (Rhein) Stadt  4,091  Straßenüberführung L 419  Mainz    

3510  Bingen (Rhein) Stadt ‐ Gau Algesheim  5,5 ‐ 5,6  Straßenüberführung  Mainz    

3510  Gau Algesheim ‐ Bingen (Rhein) Stadt  5,5 ‐ 5,6  Straßenüberführung   Mainz    

3510  Bingen (Rhein) Stadt ‐ Gau Algesheim  6,512     Mainz    

3510  Bingen (Rhein) Stadt ‐ Gau Algesheim  8,227     Mainz    

3510  Gau Algesheim/Gleis 1  9,167  Straßenüberführung B 41  Mainz    

3510  Gau Algesheim/Gleis 2  9,167  Straßenüberführung B 41  Mainz    

3510  Gau Algesheim/Gleis 3  9,167  Straßenüberführung B 41  Mainz    

3510  Gau Algesheim/Gleis 4  9,167  Straßenüberführung B 41  Mainz    

3510  Gau Algesheim/Gleis 3  10,39  Wegüberführung  Mainz    

3510  Gau Algesheim/Gleis 4  10,39  Wegüberführung  Mainz    

3520  Rüsselsheim/Gleis 22  10,015  Straßenüberführung B 43  Mainz    

Page 60: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Verzeichnis der Fahrdrahthöhen

LDSBAU.1210A01

Unterschreitung der Mindestfahrdrahthöhen Seite 5

Stand: 06.12.2018

Strecke Betriebsstelle/Gleis  Strecken‐ kilometer  Örtlichkeit  Produktions‐ 

durchführung Bemerkung 

3520  Rüsselsheim/Gleis 27  10,015  Straßenüberführung B 43  Mainz    

3525  Abzw Kaiserbrücke ‐ Mainz‐Mombach  1,13  Eisenbahnüberführung  Mainz    

3525  Mainz‐Mombach ‐ Abzw Kaiserbrücke  1,13  Eisenbahnüberführung  Mainz    

Page 61: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Allgemeine Regelungen

Verhalten im Arbeitsbereich LDSBAU.1211

Kommunikation Seite 1

Fachautor: SMSB / Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 11.12.2016

1 Grundsätze ► Ergänzung zu BRW.1211 Abschnitt 1 Absatz 7

(1) Das Regelwerk zu Kommunikationsverfahren auf der Infrastruktur der DB Netz AG ist in Anlage LDSBAU.1211A01 aufgeführt.

Regelungen DB Netz AG

Page 62: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Allgemeine Regelungen

Verhalten im Arbeitsbereich LDSBAU.1211A01

Regelwerke zu Kommunikationsverfahren der DB Netz AG Seite 1

Fachautor: SMSB / Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 08.12.2017

Modul Bezeichnung gültig ab EB

L/S

MS

B

Tf

Tf

ZW

B

Rb

/ W

gm

Ril 481 Telekommunikationsanlagen bedienen

481.0000 Übersicht über die in das Betriebsstellenbuch/Streckenbuch oder Betra aufzunehmenden Regeln zur Richtlinienreihe 481

10.12.2017 /

481.0101 Grundlagen für drahtgebundene Fernsprechverbindungen 10.05.2005 / /

481.0101A01 Buchstabiertafel 10.05.2005 / /

481.0101V01 Rufzeichentafel 10.05.2005 / /

481.0101V02 Rufnummerntafel 10.05.2005 / /

481.0101V03 Örtliche Regelungen zur Konzernrichtlinie 481.0101 10.05.2005 /

481.0201 Grundlagen für Verbindungen des analogen Zugfunks 13.12.2015 / /

481.0201A01 Übersicht über das analoge Zugfunksystem AEG 10.05.2005 / /

481.0201A02 Streckenband für analogen Zugfunk 10.05.2005 / /

481.0201A03 Übersicht der Mitbenutzung des analogen Zugfunks in Überlappungsbereichen 10.05.2005 / /

481.0202 Gespräche über analogen Zugfunk führen 13.12.2015 / /

481.0202A01 Nationale und internationale Buchstabiertafel 15.04.2008 / /

481.0204 Gespräche über analogen Zugfunk VZF 95 führen 11.12.2016 / /

481.0204A01 Übersicht über die Ausleuchtung mit analogem Zugfunk der Bauform VZF 95 15.04.2008 / /

481.0204A02 Übersicht über die Ausleuchtung mit analogem Zugfunk der Bauform VZF 95 Ausrüstungsstufe 1

15.04.2008 / /

481.0204A03 Übersicht über die Aufteilung der Kommunikationsblöcke und Funkstellen Ausrüstungsstufe 2

15.04.2008 / /

481.0204A04 Nationale und internationale Buchstabiertafel 15.04.2008 / /

481.0205 Grundlagen für Verbindungen des Zugfunks im GSM-R-Netz 10.12.2017 / /

481.0205A01 Verzeichnis der Abkürzungen 15.04.2008 / /

481.0205A02 Nationale und internationale Buchstabiertafel 15.04.2008 / /

481.0205A03 GSM-R Vermittlungsbereiche festlegen 15.04.2008 / /

481.0205Z01 Zusätzliche Regeln für ortsfeste Teilnehmer im GSM-R-Netz 10.12.2017 / /

481.0205Z02 Zusätzliche Regeln für das Zugpersonal im GSM-R Zugfunk 13.12.2015 / /

481.0301 Gespräche über analogen Rangierfunk führen 13.12.2015 / / / /

481.0301V01 Rangierfunk-Teilnehmerverzeichnis 10.05.2005 / / / /

481.0302 Grundlagen für Verbindungen zum Rangieren im GSM-R Netz 10.12.2017 / / / /

Page 63: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Allgemeine Regelungen

Verhalten im Arbeitsbereich LDSBAU.1212

Mobilfunk, mobile Endgeräte und haltzeigende Signale Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 06.12.2018

► Ergänzung zu BRW.1212

(1) Während der Bedienung eines Triebfahrzeuges, oder der Ausübung des Rangierdienstes, sind private Mobiltelefon ausgeschaltet und nicht empfangsbereit zu verwahren (z. B. im Rucksack).

(2) Während der Bedienung eines Treibfahrzeugs, oder der Ausübung des Rangierdienstes, sind die dienstliche Gespräche über ein Mobiltelefon auf das erforderliche Minimum zu beschränken.

(3) Während der Anfahrt auf haltzeigende Signale ist das Führen von nicht dringlichen Gesprächen über Telekommunikationseinrichtungen (GSM-R, Mobiltelefon, Orts- und Rangierfunk) ausdrücklich verboten. Bereits begonnene Gespräche sind mit dem Wahrnehmen des Vorsignals im Warnstellung umgehend zu beenden. Dispositive Gespräche mit Fahrdienstleitern, Weichenwärtern, auftraggebenden Stellen, Baulogistikern anderen Mitarbeitern im Bau- oder Bahnbetrieb sind nicht dringlich.

(4) Unterbrochene Gespräche dürfen erst nach dem Halt wieder aufgenommen werden.

(5) Erfolgt die Zustimmung zu einer Zugfahrt mit besonderem Auftrag (z. B. Befehl oder Ersatzsignal), ist das Führen von nicht dringlichen Gesprächen untersagt.

Private Mobiltelefone

Dienstliche Mobiltelefone

Haltzeigende Signale

Fortführung nach dem Halt

Verhalten bei Fahrt mit besonderem Auftrag

Page 64: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Vorbereiten von Zügen und Rangierfahrten

Vorbereiten der Züge LDSBAU.4311

Wagenliste führen Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung / SMSB Stand: 28.11.2017

1 Grundsätze ► Ergänzung zu BRW.4311 Abschnitt 1 Absatz 1

(1) Für das Führen der Wagenliste sind der Vordruck BRW.4311V01 sowie die Anleitung gemäß BRW.4311A01 zu verwenden, sofern keine elektronisch erstellte Wagenliste verfügbar ist.

► Ergänzung zu BRW.4311 Abschnitt 1 Absatz 6

(2) Eine Durchschrift der Wagenliste ist vor der Abfahrt auf dem Zuganfangsbahnhof an die auftraggebende Stelle zu übersenden.

(3) Für das Übersenden der Wagenliste dürfen, die von der Eisenbahnbetriebsleitung freigegebenen, mobilen Endgeräte eingesetzt werden. Für das Übersenden ist die Nutzung der Kamera des mobilen Endgerätes und die Verwendung von Bilddatei zulässig.

► Ergänzung zu BRW.4311 Abschnitt 1 Absatz 7

(4) Die Urschrift der Wagenliste verbleibt bis zum Endbahnhof am Zug.

Vordruck

Durchschrift

Mobile Endgeräte und Dateiformat

Verbleib der Wagenliste

Page 65: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Vorbereiten von Zügen und Rangierfahrten

Vorbereiten der Züge LDSBAU.4312

Bremszettel führen Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 28.11.2017

1 Grundsätze ► Ergänzung zu BRW.4312 Abschnitt 1

(1) Für das Führen des Bremszettels sind der Vordruck BRW.4312V01 sowie die Anleitung gemäß BRW.4312A01 zu verwenden, sofern kein elektronischer Bremszettel oder Dauerbremszettel verfügbar ist.

2 Dauerbremszettel ► Ergänzung zu BRW.4312 Abschnitt 1

(1) Für alle üblichen Zugbildungen von selbstfahrenden, schweren Nebenfahrzeuge und Tfz mit fest zugeteiltem Wagenzug wie

a) Stopfmaschine und Schotterpflug,

b) Stopfmaschine und dynamischer Gleisstabilisator,

c) Schleifzug und Gerätewagen und

d) Lokomotive und Drehhobel

sind Dauerbremszettel nach SBAU.4312V01 erstellt. Die Dauerbremszettel enthalten alle notwendigen Angaben der Wagenliste und weisen die vorhanden Bremshunderstel in den Bremsstellungen G und P aus.

(2) Entspricht die Zugbildung den Angaben des Dauerbremszettels und sind alle aufgeführten Bremsen wirksam, ist mit den Angaben des Dauerbremszettels zu fahren. Der Fahrplan ist mit den Angaben des Dauerbremszettels zu bestellen. Der Dauerbremszettel ist im Führerraum auszulegen.

(3) Der Triebfahrzeugführer vergleicht die vorhandenen Bremshunderstel mit den Mindestbremshundertstel des Fahrplans. Werden die Mindestbremshundertstel nicht erreicht ist nach 408.2721 zu verfahren.

(4) Weicht die Zugbildung von den Angaben des Dauerbremszettels ab, ist ein Bremszettel nach BRW.4312V01 und gegebenenfalls auch eine Wagenliste nach BRW.4311V01 zu erstellen.

(5) Ändert sich die gewöhnliche Zugbildung oder wird der Dauerbremszettel ungültig, ist die Eisenbahnbetriebsleitung über eine E-Mail an

[email protected]

zu informieren und ein neuer Dauerbremszettel anzufordern.

Vordruck und Anleitung

Dauerbremszettel

Anwendung und Fahrplanbestellung

Prüfen der Bremshunderstel

Abweichung

Änderungsmit-teilung

Page 66: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Vorbereiten von Zügen und Rangierfahrten

Vorbereiten der Züge LDSBAU.4312V01

Bremszettel führen Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 28.11.2017

Page 67: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Vorbereiten von Zügen und Rangierfahrten

Vorbereiten der Züge LDSBAU.4312V01

Bremszettel führen Seite 2

Stand: 28.11.2017

► Erläuterungen zum Dauerbremszettel SBAU.4312V01

Daten des arbeitenden Triebfahrzeugs Fahrzeugtyp

Es können maximal drei nicht arbeitende Fahrzeuge in den Dauerbremszettel eingetragen werden. Die Eintragungen in den Spalten der Wagenliste richten sich nach den Vorgaben aus dem Modul BRW.4311A01.

Die Angaben in den Zeilen 1 bis 32 richten sich nach dem Modul BRW.4312A01.

Die Zeile 5a gibt die vorhandenen Bremshunderstel in der Bremsstellung P an.

Die Zeile 5b gibt die vorhandenen Bremshunderstel in der Bremsstellung G an.

Kopf

Angaben der Wagenliste

Angaben des Bremszettels

Page 68: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Vorbereiten von Zügen und Rangierfahrten

Vorbereiten der Züge LDSBAU.4321

Zug vorbereiten Seite 1

Fachautor: SMSB / Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 29.01.2019

1 Wann ist der Zug vorbereitet? ► Ergänzung zu BRW.4321 Abschnitt 2

(1) Soweit im Zug Wagen mit einer begleitscheinpflichtigen Ladung nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eingestellt sind, müssen die erforderlichen Begleitscheine in digitaler Form oder in Papierform auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges vorhanden sein. Fehlt ein Begleitschein ist der Zug nicht vorbereitet und darf nicht abfahren. Die auftraggebende Stelle ist zu informieren. Zu den begleitscheinpflichtigen Ladungen zählen z.B. alte Holzschwellen und Asbest.

(2) Die Vorbereitung des Zuges kann über die GSM-R Rufnummer

99 90 10 004

erfolgen. In den Angaben zum Streckenbuch kann vorgegeben sein auf welchen die Betriebsstellen die Vorbereitungsmeldung ausschließlich über GSM-R erfolgen darf.

2 Wagentechnische Behandlung ausführen ► Ergänzung zu BRW.4321 Abschnitt 2

(1) Der Triebfahrzeugführer ist für das Durchführen der wagentechnischen Behandlung verantwortlich.

(2) Triebfahrzeugführer dürfen die Ausführung der wagentechnischen Behandlung auf Wagenprüfer, Rangierbegleiter und Zugführer / Rangierbegleiter Bau übertragen.

(3) Die wagentechnische Behandlung erfolgt gem. der VDV 758 und ist auf der Wagenliste zu dokumentieren, siehe LDSBAU.4311.

(4) Für die Bezettelung von schadhaften Güterwagen und Nebenfahrzeugen ist der Tf verantwortlich. Die Bezettelung wird in der Regel durch den Rangierbegleiter / Arbeitszugführer vorgenommen.

Begleitschein für Ladegut KrWG / AbfG

Vorbereitung über GSM-R melden

Verantwortung

Übertragen der Ausführung

Regelwerk

Bezettelung

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Betriebsregelwerk SBAU / LDS Allgemeine Regelungen

Bilden der Züge LDSBAU.4701

Allgemeine Regeln für das Bilden der Züge Seite 1

Fachautor: SMSB / Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 11.12.2016

1 Besonderheiten beim Einstellen von Fahrzeugen ► Ergänzung zu BRW.4701 Abschnitt 3 Absatz 7

(1) Beim Einstellen von nicht arbeitenden Tfz in Züge muss sichergestellt sein, dass

- die Zusatzbremse (direkte Bremse) und die Führerbremsanlage abgesperrt,

- die Hand- oder Feststellbremse gelöst,

- Sifa und Zugsicherung (PZB) unwirksam und

- die Leistungsübertragungsanlage (z.B. Dieselmotor, Getriebe, Hydraulik) ausgekuppelt

ist. Darüber hinaus sind Vorgaben von Hersteller oder Betreiber zu beachten.

(2) Für in Züge eingestellte nicht arbeitende Tfz müssen wirksame Bremsstellung, zulässige Geschwindigkeit, Beförderungsweg, Ansprechpartner und sonstige Regelungen dem Zugpersonal in geeigneter Weise schriftlich oder persönlich bekanntgeben werden.

(3) Nebenfahrzeuge dürfen nur durch andere Fahrzeuge bewegt werden, wenn die Zustimmung (schriftlich oder persönlich) durch die zuständige Maschinenbe-satzung erteilt wurde.

(4) Bei Abwesenheit der Maschinenbesatzung gilt die Verfahrensweise, dass das Kuppeln und Bewegen nur erfolgen darf, wenn das Nebenfahrzeug deutlich sichtbar als schleppfähig kennzeichnet ist. Die Kennzeichnung kann z.B. durch ein Schild in der Arbeitskabine erfolgen.

(5) Vor dem Verbinden der Druckluftleitungen ist sicherzustellen, dass die Druckluftbremse des Nebenfahrzeugs ausgeschaltet und entlüftet ist. Dabei ist das Fahrzeug gegen unbeabsichtigte Bewegungen geeignet zu sichern. Nach dem Verbinden der Druckluftleitungen ist die Druckluftbremse wieder einzuschalten und aufzufüllen.

(6) Vor der Abfahrt eines Zuges mit eingestellten, nicht arbeitenden Tfz ist eine Bremsprobe durchzuführen. Das Anlegen und Lösen der Bremsen am nicht arbeitenden Tfz ist zu prüfen.

(7) Auf den Anschriftentafeln von Nebenfahrzeugen können Einschränkungen für das Einstellen in Züge ausgewiesen sein. Diese sind bei dem Einstellen in Züge zu beachten.

(8) Arbeitsaggregate und Messeinrichtungen von Nebenfahrzeugen müssen sich erkennbar in Transportstellung befinden und gegen absenken gesichert sein. Die Transportverriegelungen sind rot gekennzeichnet.

Allgemein

Information des Zugpersonals

Nebenfahrzeuge Grundsatz

Abwesende Maschinebesatzung

Entlüften der Druckluftbremse

Bremsprobe

Einschränkungen für Nebenfahrzeuge

Arbeitsaggregate und Messeinrichtungen

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Betriebsregelwerk SBAU / LDS Beförderung von Gefahrgut

Regeln für das Bilden von Zügen LDSBAU.4705

Gefahrgut in Zug.- und Rangierfahrten einstellen Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 06.12.2018

1 Allgemeines (1) Die Beförderung von Gefahrgut ist ausschließlich im Rahmen der

Abwicklung von Bauvorhaben zulässig. Die Beförderung von Gefahrgut, die nicht der Abwicklung von Bauvorhaben dient, ist untersagt.

(2) Die Beförderung erfolgt nach den Regelungen der GGVSEB und des RID, Abschnitt 1.1.3.1.c.

(3) Das Zug- und Rangierpersonal muss im Umgang mit und in der Beförderung von Gefahrgut geschult sein.

2 Gefahrgut in Zug- und Rangierfahrten (1) Die Beförderung von Gefahrgut in Zug- und Rangierfahrten erfolgt gemäß

der „1000-Punkte-Regelung“. Er dürfen maximal 2 Wagen, mit je 1000 Punkten, in einer Zug- oder Rangierfahrt mit Gefahrgut beladen werden.

(2) Zwischen zwei Wagen mit Gefahrgut muss ein Wagen ohne Gefahrgut eingestellt sein.

(3) Das Zugpersonal ist über die Beladung der Wagen zu informieren und darf die Beförderung von Gefahrgut verweigern.

3 Durchführung und maximale Mengen (1) Die Beförderung von Gefahrgut und Einhaltung der 1000 Punkte Regel ist

je Wagen mit dem Vordruck LDSBAU.4705V01 zu dokumentieren.

(2) Auf die Dokumentation der Beladung eines Wagens kann in nachfolgenden Fällen verzichtet werden:

1. Ein Wagen ist mit maximal zwei mobile Tankanlagen fürDieselkraftstoff, UN-Nummer 1202, Tankvolumen max. 450 Liter,beladen. Diese Beladung entspricht 900 Punkten.

2. Ein Wagen ist mit einer mobilen Tankanlage für Dieselkraftstoff, UN-Nummer 1202, Tankvolumen max. 450 Liter, zwei Flaschenverdichtetem Sauerstoff, UN-Nummer 1072, max. 50 Liter und zweiFlaschen Azetylen, UN-Nummer 1001, max. 50 Liter beladen. DieseBeladung entspricht 850 Punkten.

3. Ein Wagen ist mit vier Flaschen verdichtetem Sauerstoff, UN-Nummer 1072, max. 50 Liter und vier Flaschen Azetylen, UN-Nummer 1001, max. 50 Liter beladen. Diese Beladung entspricht 800Punkten.

4 Dokumentation und Meldung (1) Wird für eine Zug- oder Rangierfahrt aus betrieblichen Gründen keine

Wagenliste geführt, ist eine vereinfachte Wagenliste für die Beförderung von Gefahrgut, siehe Vordruck LDSBAU.4705V02, zu führen. Die Pflicht zum Führen einer vereinfachten Wagenliste gilt bei der Beförderung von Gefahrgut auch für Rangierfahrten.

Anwendungsbereich

GGVSEB und RID

Schulung Zugpersonal

„1000 Punkte“ Regelung

Schutzwagen

Information Zugpersonal

Grundsatz

Definierte Wagenladung

Wagenliste führen

Page 71: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Beförderung von Gefahrgut

Regeln für das Bilden von Zügen LDSBAU.4705

Gefahrgut in Zug.- und Rangierfahrten einstellen Seite 2

Stand: 06.12.2018

(2) Die nach Abschnitt 3, Absatz 1 ermittelten Punkte sind in die Spalte 10 der Wagenliste des Zuges einzutragen. Werden die Punkte für eine Wagen gem. Abschnitt 3, Absatz 2 nicht ermittelt so sind die maximalen Punkte für den jeweiligen Fall in die Wagenliste einzutragen. Zusätzlich sind die UN-Nummer und Gefahrzettel in die Wagenliste einzutragen.

(3) Die Beförderung von Gefahrgut ist über den Loktagesbericht der auftraggebenden Stelle anzuzeigen. Im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgut erstellte Wagenlisten und ausgefüllte Vordrucke sind bei Schichtende an [email protected] zu senden.

Eintragungen in die Wagenliste

Meldung an die auftraggebende Stelle

Page 72: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. Kg / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Gefahrgut

Regel für das Bilden von Zügen LDSBAU.4705V01

Ermittlungsbogen für die „1000-Punkte-Regelung“ Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 08.12.2018

Page 73: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. Kg / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Gefahrgut

Regel für das Bilden von Zügen LDSBAU.4705V02

Vereinfachte Wagenliste Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 08.12.2018

Page 74: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

LDS GmbH

Betriebsregelwerk LDS Züge fahren

Bremsen im Zug LDS.2721

Züge mit Verbundstoff-Bremssohlen (V-BKS) Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 29.11.2018

► Ergänzung zu 408.2721

5 Allgemeines Sind in den Wagenzug Wagen mit Verbundstoff-Bremssohlen (K, L, LL-Sohlen) eingestellt, ist der Triebfahrzeugführer über die Anzahl der Wagen zu informieren. Wagen mit Verbundstoff-Bremssohlen sind in der Wagenliste und auf dem Bremszettel zu kennzeichnen.

6 Bedienung der Bremse (1) Gegenüber Graugussbremssohlen (GG-Sohlen) weisen V-BKS ein

anders Bremsverhalten auf. Bei niedrigen Geschwindigkeiten und winterlichen Witterungsbedingungen sind folgende Besonderheiten zu beachten.

(2) Ist mehr als die Hälfte der Wagen mit V-BKS ausgerüstet, kann die Bremswirkung unterhalb von 50 km/h niedriger ausfallen. Erforderliche Betriebsbremsungen sind daher mit einer höheren Bremsstufe oder mit früheren Bremseinsatzpunkt auszuführen.

(3) Beträgt die Lufttemperatur weniger als 0°C und stellt sich mindestens eine der nachfolgenden Bedingungen ein, ist gem. Absatz 4 zu verfahren.

1. Auf dem Fahrweg befindet sich Flugschnee

2. Die Schienen sind mit Schnee bedeckt/vereist

3. An den Wagen befinden sich Schnee- bzw. Eisanlagerungen

(4) Bei den Bedingungen nach Absatz 3 ist wie folgt zu Verfahren:

1. Vor dem Bewegen abgestellter Fahrzeuge, Züge oderZugteile ist eine Vollbremsung auszuführen.

2. Vor der Abfahrt eines Zuges ist, während der vollenBremsprobe, der gelöste Zustand der Bremsklotzsohlen anbeiden Seiten des Zuges zu prüfen.

3. Nach dem Anfahren ist, bei abgeschalteter Traktionsleistung,das freie Rollen festzustellen.

4. Nach der Abfahrt des Zuges ist durch eine Probebremsung dieausreichende Bremswirkung zu prüfen. Die Probebremsung hatunmittelbar nach dem Beginn der Zugfahrt und noch unterhalbder Fahrplangeschwindigkeit zu erfolgen.

Grundsatz

Besonderheiten

Bremsbedienung bis 50 km/h

Bedingungen Winterbetrieb

Bremsbedienung im Winterbetrieb / Probebremsung

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Betriebsregelwerk LDS Züge fahren

Bremsen im Zug LDS.2721

Züge mit Verbundstoff-Bremssohlen (V-BKS) Seite 2

Stand: 29.11.2018

(5) Wird bei der Probebremsung nach Absatz 4, Nr. 4 eine unzureichende Bremswirkung festgestellt, ist die Bremse zu lösen und durch eine weitere Bremsung zu versuchen die Reibelemente zu erwärmen. Während der Zugfahrt sollen die Reibelemente warmgehalten werden. Dazu führt der Tf

• ca. alle 10 – 15 Minuten oder

• nach 20 – 30 Kilometern

eine Betriebsbremsung aus.

(6) Stellt der Tf bei der Probebremsung nach Absatz 4, Nr. 4 eine stark verminderte Bremswirkung fest ist eine Schnellbremsung einzuleiten und der Zug zum Halten zu bringen.

(7) Kann die ausreichende Bremswirkung des Zuges nicht sichergestellt werden, darf der Tf die Zugfahrt nur mit reduzierter Geschwindigkeit fortsetzen. Über die Reduzierung der Geschwindigkeit ist die Betriebszentrale und die auftraggebende Stelle zu informieren.

Bremswirkung vermindert / Reibelemente erwärmen

Unzureichende Bremswirkung

Weiterfahrt mit verminderter Bremswirkung

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Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Durchführen des Betriebes

Züge fahren LDSBAU.5301

Zugpersonal Streckenkenntnis Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung / SMSB Stand: 15.11.2018

1 Streckenkenntnis des Triebfahrzeugführers ► Ergänzung zu BRW.5301 Abschnitt 1 Absatz 5

(1) Triebfahrzeugführer des Fahrzeugs an der Spitze des Zuges sollen streckenkundig sein.

(2) Erhält ein Triebfahrzeugführer den Auftrag, auf einer Strecke zu fahren, auf der er nicht streckenkundig ist, hat er dies unaufgefordert der auftraggebenden Stelle zu melden und eine streckenkundige Person anzufordern (Lotse).

(3) Unter nachfolgenden Bedingungen ist die Streckenkenntnis des Treibfahrzeugführers bzw. die eines zusätzlichen Betriebsbediensteten zwingend erforderlich:

• auf Strecken mit Zugleitbetrieb oder signalisiertemZugleitbetrieb,

• auf Strecken mit Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal,

• auf Steilstrecken und

• auf Strecken für die der Infrastrukturbetreiber Streckenkenntnisfordert.

Das nachfolgende Verfahren, gemäß Abschnitte 2 darf in dem Fall nicht angewendet werden.

2 Fahren mit zusätzlichem Betriebsbediensteten ► Ergänzung zur Richtlinie 408.2301 Abschnitt 1 Absatz 2

► Ergänzung zu BRW.5301 Abschnitt 1 Absatz 5

(1) Steht keine streckenkundige Person zur Verfügungen, so darf der Triebfahrzeugführer auch ohne Streckenkenntnis fahren, wenn

1. es sich um eine einmalige Fahrt handelt,

2. die Fahrt nicht durch LDSBAU.5301, Abschnitt 1, Nr. 3ausgeschlossen ist,

3. dies im Streckenbuch oder durch EIU nicht verboten ist,

4. er, oder der zweite Betriebsbedienstete, mindestens 12 Monatepraktische Berufserfahrung als Triebfahrzeugführer hat,

5. die Strecke und das Fahrzeuge mit wirksamerZugbeeinflussung ausgerüstet ist,

6. der Zug nur aus arbeitenden Triebfahrzeuge gebildet ist oderdas Gesamtgewicht des Zuges maximal 600 t beträgt,

7. ein zweiter Betriebsbediensteter im Führerraum mitfährt, derden Zug zum Halten bringen kann und sich an derStreckenbeobachtung und dem Lesen der Fahrplanunterlagenbeteiligt,

8. sichtiges Wetter besteht und

Grundsatz

Streckenkenntnis nicht vorhanden

Pflicht zur Streckenkenntnis

Bedingungen

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Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Durchführen des Betriebes

Züge fahren LDSBAU.5301

Zugpersonal Streckenkenntnis Seite 2

Stand: 15.11.2018

9. er Einsicht in die relevanten Unterlagen nach Absatz (2) genommen hat.

(2) Folgende Unterlagen sind unmittelbar vor der Fahrt, höchstens jedoch 24 Stunde vor der Abfahrt, vom Tf und dem zweiten Betriebsbedienstete einzusehen:

• Fahrplan,

• La,

• Angaben für das Streckenbuch und

• ggf. weitere Unterlagen nach Festlegung der Eisenbahnbetriebsleitung

(3) Während der Fahrt sieht der zweite Betriebsbedienstete die Unterlagen nach Absatz 2 fortlaufend ein.

(4) Auf Hauptbahnen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h. Auf Nebenbahn beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h.

(5) Der Triebfahrzeugführer ist darüber hinaus verpflichtet, seine Fahrweise den Strecken- und Sichtverhältnissen anzupassen und gegebenenfalls die Geschwindigkeit des Zuges zu verringern.

(6) Bei den Signalbedeutungen "Halt erwarten" oder „Langsamfahrt erwarten“ ist der Bremsvorgang so rechtzeitig einzuleiten, dass am Standort des Signals die Bremswirkung bereits deutlich merkbar ist.

(7) Triebfahrzeugführer von Nebenfahrzeugen, die ausschließlich gemäß dem Verfahren nach LDSBAU.5301, Abschnitt 2 verkehren, müssen keinen Nachweis der Streckenkenntnis führen.

3 Erwerb der Streckenkenntnis Die Streckenkenntnis kann erworben werden durch:

• Fahren in Begleitung einer streckenkundigen Person, auch bei Fahrten in Rahmen der Aus- und Fortbildung von Triebfahrzeugführern

• Mitfahren im Führerraum

• Studium von Filmaufnahmen mit originalgetreuer Streckenabbildung

• Simulatorgestütztes Fahren mit originalgetreuer Streckennachbildung

• Begehen der Infrastruktur

• Einsichtnahme in Lagepläne, Streckenbuch, LA und Buchfahrplan unmittelbar vor Fahrtantritt, höchstens jedoch 24 Stunden vor Abfahrt. Der Erwerb durch Einsichtnahme ist in den Fällen nach Abschnitt 1, Absatz 3 untersagt.

Einzusehende Unterlagen

Unterlagen während der Fahrt

Geschwindigkeiten

Fahrweise

Vorsignal in Warnstellung

Nachweis der Streckenkenntnis Verzicht

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Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Durchführen des Betriebes

Züge fahren LDSBAU.5301

Zugpersonal Streckenkenntnis Seite 3

Stand: 15.11.2018

4 Nachweis der Streckenkenntnis (1) Die Streckenkenntnis ist richtungsbezogen. In eine Richtung erworbene

Streckenkenntnis gilt nicht für Fahrten in die entgegengesetzte Richtung. Erworbene Streckenkenntnis ist 12 Monate gültig.

(2) Der Nachweis der Streckenkenntnis ist durch den Triebfahrzeugführer (Tf) zu führen. Die Nachweisführung erfolgt über den Streckenkenntnismanager im Diloc. Die Eintragungen im Streckenkenntnismanager hat unmittelbar, spätestens jedoch 72 Stunden nach dem Befahren der Strecke, zu erfolgen. Während des Dienstes ist der geführte Nachweis auf Verlangen berechtigten Personen zur Einsicht vorzulegen.

(3) Der Nachweis der Streckenkenntnis gem. Absatz 2 muss von nachfolgenden Personen bzw. Gruppen geführt werden:

1. Tf der LDS GmbH

2. Auf Weisung der Eisenbahnbetriebsleitung

3. Tf mit Ausbildungs.- und Überwachungsaufgaben

4. Tf mit Prüftätigkeiten im Sinne der TfV

5. Wenn der Einsatz als Tf bei der Schweerbau GmbH & Co. KG nicht nach den Regeln des Abschnitts 2 erfolgt.

Richtungsbezogen und Gültigkeit

Nachweisführung durch den Tf

Nachweispflichtige Tf

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Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Allgemeine Regelungen

Allgemeine Regelungen zum Personal LDSBAU.5561

Auf Sicht fahren, Geschwindigkeit ermäßigen Seite 1

Fachautor: SMSB / Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 05.12.2017

1 Geschwindigkeiten beim Fahren auf Sicht ► Ergänzung zu 408.2561

(1) Wenn Sie auf Sicht fahren müssen, dürfen Sie je nach den Sichtverhältnissen nur so schnell fahren, dass Sie den Zug vor einem Fahrthindernis oder Haltsignal sicher anhalten können.

(2) Sie dürfen fahren:

1. bei sichtigem Wetter

• bei Tag höchstens 40 km/h,

• bei Dunkelheit höchstens 15 km/h,

2. bei unsichtigem Wetter: Schrittgeschwindigkeit.

(3) Müssen Sie bei extrem unsichtigem Wetter annehmen, auch bei Schrittgeschwindigkeit vor einem Hindernis oder Haltsignal nicht mehr zum Halten zu kommen, dürfen Sie ein Fahren auf Sicht nicht durchführen.

Grundsatz

Geschwindigkeiten

Verbot

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Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDSBAU.6101

Grundsätze Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung / SMSB Stand: 29.01.2019

1 Allgemeines ► Ergänzung zu BRW.6101 Abschnitt 1 Absatz 2

(1) Die Betriebsanweisungen für die bei Schweerbau eingesetzten Triebfahrzeuge sind in Anlage SBAU.6101A91 zusammengestellt und in Anhang 4 des Regelbuchs für Triebfahrzeugführer enthalten.

(2) Die Betriebsanweisungen für die bei LDS eingesetzten Triebfahrzeuge sind im Anhang des Moduls LDS.6102 zusammengestellt.

(3) Wird ein Tfz mit wechselnden Tf besetzt muss für das Tfz ein Übergabebuch geführt werden. Schwere Nebenfahrzeuge und Gleisbaumaschine mit Stammbesatzung brauchen kein Übergabebuch führen. Für das Übergabebuch ist der Vordruck LDSBAU.6101V01 zu verwenden. Der Eisenbahnbetriebsleiter / der ECM kann zusätzlich die Anwendung von Loktagesberichten, nach BRW LDSBAU.6102V02 auch für Nebenfahrzeuge anordnen.

2 Grundsätze des Fahrbetriebes ► Ergänzung zu BRW.6101 Abschnitt 3 Absatz 1

(1) Die dynamische Bremse des Tfz ist in allen geeigneten Fällen zu benutzen. Ziel- und Haltebremsungen dürfen nicht mit der dynamischen Bremse vorgenommen werden. Die maximale Längsdruckkraft, nach BRW.6101, Abschnitt 3, Absatz 7, ist zu beachten.

► Ergänzung zu BRW.6101 Abschnitt 3

(2) Der Triebfahrzeugführer meldet PZB-Zwangsbremsungen an die auftraggebende Stelle bis zum nächsten Werktag, wenn

• die Zwangsbremsung an einem Haupt- oder Sperrsignaleingetreten ist oder

• nicht eindeutig festgestellt wurde, ob die Zwangsbremsung aneinem Haupt- oder Sperrsignal eingetreten ist.

Für die Meldung ist der Maschinenrapport oder der Loktagesbericht zu verwenden.

Mit der Meldung ist bei Zugfahrten eine Kopie des Befehls einzureichen, mit dem der Fahrdienstleiter der Weiterfahrt nach der PZB-Zwangsbremsung zugestimmt hat. Für die Meldung können mobile Endgeräte mit Kamerafunktion verwendet werden.

► Ergänzung zu BRW.6101 Abschnitt 3 Absatz 8

(3) Es ist nicht, außer bei Gefahr, in schleudernde oder gleitende Radsätze zu Sanden.

Betriebsanweisungen Nebenfahrzeuge

Betriebsanweisungen Lokomotiven

Übergabebuch führen / Loktagesberichte führen

Dynamische Bremse

Zwangsbremsung durch PZB melden

Sanden

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Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDSBAU.6101

Grundsätze Seite 2

Stand: 29.01.2019

3 Rangieren ► Ergänzung zu BRW.6101 Abschnitt 4 Absatz 4

(1) Drehscheiben und Schiebebühnen dürfen nur nach Einweisung und mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden.

4 Schleppen und Abschleppen ► Ergänzung zu BRW.6101 Abschnitt 5 Absatz 2

(1) Das zum Schleppen oder Abschleppen vorbereitete Triebfahrzeug ist durch Anbringen eines Schildes kenntlich zu machen.

(2) Das Vorbereiten einer Lokomotive zum Schleppen oder Abschleppen ist vom Triebfahrzeugführer im Loktagesbericht LDS.6102V03 zu dokumentieren.

Drehscheiben und Schiebebühnen

Kennzeichnung

Dokumentation

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LDS GmbH

Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 30.11.2018

1 Allgemeines ► Ergänzung zu BRW.6102 Abschnitt 1

(1) Eine Übersicht der Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten an Triebfahrzeugen der LDS ist in den Anhang LDS.6102A01 bis LDS.6102A10 aufgeführt.

2 Dokumentation ► Ergänzung zu BRW.6102 Abschnitt 3

(1) Bei LDS werden Übergabebücher verwendet. Für V-Lokomotiven wird der Vordruck LDS.6102V01 verwendet. Für E-Lokomotiven wird der Vordruck LDS.6102V02 verwendet.

(2) Durchgeführte Arbeiten nach BRW.6102 Abschnitt 4 sind im Übergabebuch zu dokumentieren.

(3) Zusätzlich zur Dokumentation im Übergabebuch muss nach der Abstellung eines Tfz ein Loktagesbericht, siehe LDS.6102V03, an die auftraggebende Stelle gesendet werden. Die Übermittlung kann per E-Mail an [email protected] oder per Fax an 0049 5721 - 99 361 20 erfolgen.

(4) Die Loktagesberichte sind, mit dem jeweils aktuellen Stand, als ausfüllbares PDF in der Software DiLoc abgelegt.

Übersicht der Aufgaben

Übergabebücher

Dokumentation A1

Loktagesberichte

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LDS GmbH

Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A01

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 1

Fachautor: SMSB Stand: 30.08.2017

BR 293

1 Aufbau der Lokomotive und Anordnung der Baugruppen

(1) Im vorderen Vorbau sind folgende Baugruppen und Komponenten angeordnet:

• Kühlergruppe mit Lüfter

• Dieselmotor, Verbrennungsluftansaugung und Abgasanlage

• Kompressor

• Webasto Vorwärmanlage

• Hilzinger Warmhaltegerät (nicht bei allen Tfz)

(2) Im hinteren Vorbau sind folgende Baugruppen und Komponenten angeordnet:

• Luftbehälter

• Batterie und Batterieladegerät

• Lufttrockungsanlage

• PZB-Absperrhahn

• Sifa-Absperrhahn

• Bremsstellungswechsel (G/P)

• Fettbehälter der Spurkranzschmierung

• Bremstafel mit Absperrelemente und Bremsstellungswechsel

Vorderer Vorbau

Hinterer Vorbau

Page 84: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A01

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 2

Stand: 30.08.2017

2 Vorbereitungsdienst „V1“ • Rundgang um die Lok

• Prüfen, ob am Triebfahrzeug nicht gearbeitet wird

• Kraftstoffvorrat prüfen

• evtl. Kabel für Ortsnetzanschluss wegräumen

• Absperrhahn für das Steuerventil (Nähe Fettbehälter) geöffnet

• Absperrhahn am Steuerventil geöffnet (Schlaufengriff)

• Absperrhahn direkte Bremse „Ein“

• Bremsartwechsel in die erforderliche Stellung bringen „(G – P)“

• Sifa einschalten

• Prüfen, ob die Handbremse angezogen ist

• Übergabebuch einsehen

• Hauptschalter einlegen (Prüflauf Rechner und Regler ca. 30 sec.)

• Lampentest

• Spannung der Batterie prüfen (mindestens 20 Volt)

• Kühlwassertemperatur prüfen, nach Möglichkeit vorwärmen 30° (sonst mind. 10°)

• Kühlwasserstand prüfen

• Prüfen ob der Schlüsselschalter Funk/Manuell in Stellung Funk „aus“, Manuell „ein“ steht

• Signalleuchten nach Bedarf einschalten

Am nicht besetzten Fahrtisch

• Prüfen, ob alle Schalter in Grundstellung sind

• Fahrschalter in Mittelstellung

• Typhon prüfen

• Schlagtaster „Nothalt“ entriegelt

Am besetzten Fahrtisch

• Prüfen, ob alle Schalter in Grundstellung sind

• Schlagtaster „Nothalt“ entriegelt

• Fahrschalter (Meisterschalter) in Mittelstellung

• Gelber Leuchtmelder „Neutral“ leuchtet

• Dieselmotor starten, Kipptaster Motorstart drücken

• Ladespannung der Batterie prüfen (> 24 Volt)

• Drucktaster „Übernahme“ drücken

• Fahrtrichtung wählen

Teilarbeiten technischer Art

Im hinteren Vorbau

Im Führerraum

Page 85: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A01

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 3

Stand: 30.08.2017

Bremstechnischen Vorbereitungsdienst ausführen • Kippschalter Lokbremse - Zugbremse vorwählen

• Bremsschalter in Stellung lösen bewegen Bremse lösen

• Darauf achten, dass die Regeleinrichtung den Betriebsdruck von 5 bar

• in der Hauptluftleitung hält

• Fahr-Bremsschalter in Abschlussstellung legen

• Füllzustand der indirekten Bremse prüfen, dazu Kippschalter „indirekte Bremse RH absperren“ in absperren legen (Gerätetafel1)

• Hauptluftleitungsdruck darf innerhalb von 10 Sekunden nicht abfallen! Dann ist die A- Kammer gefüllt

• Kippschalter „indirekte Bremse RH absperren“ wieder in die Normalstellung legen

• Betriebsbremsung durch Druckminderung in der Hauptluftleitung um ca. 0,8 bar. ausführen

• Wirksamkeit der Betriebsbremsung am Druckmesser (Bremszylinder) beobachten

• Führerbremsventil ohne Füllstoß in Fahrtstellung legen (Leichtgängigkeit des Steuerventils prüfen)

• Lösezustand an den Druckmessern feststellen

• Funktionsprüfung an der Lokbremse (Zusatzbremse) durchführen

• Lokbremse stufenweise anlegen und lösen

• Lok sichern (Bremse anlegen)

• Handbremse lösen.

• Vor dem ersten Anfahren Zp1 geben

• Kipptaster Freigabe betätigen

• Lok mit geringer Leistung in Bewegung setzen

• Ohne Leistung rollen lassen

• Haltebremsung mit der Lokbremse durchführen

• Wirksamkeit der Sifa nach LDS.6102.A05 prüfen

• I 60 R mit Betriebsprogramm PZB 90, Daten eingeben (wenn erforderlich)

• EbuLa, bzw. benötigte Buchfahrpläne / La und örtliche Richtlinien bereitlegen

• Zugfunk- oder Rangierfunkgerät nach örtlicher Regelung in Betrieb nehmen.

• Wirksamkeit der Zugsicherung nach LDS.6102.A05 prüfen

Die Prüfung der direkten, der indirekten Bremse und die Funktionsprüfung der PZB auf dem anderen Bedienpult, ist bei dem ersten Führerpultwechsel innerhalb des Vorbereitungsdienstes unter Beobachtung der Druckmesser durchzuführen.

Bremstechnischen Vorbereitungsdienst

Rollprobe durchführen

Betrieblichen Vorbereitungsdienst

Wiederholung vom zweiten Fahrtisch

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Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A01

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 4

Stand: 30.08.2017

• prüfen der Signalleuchten und Leuchtmelder

• prüfen der Ladespannung

• prüfen des Kraftstoffvorrates und der Betriebsstoffe

3 Abschlussdienst „A1“ Einmal am Tag alle 24 Stunden, im Ausnahmefall nach spätestens 36 Stunden)

• Kraftstoffvorrat ergänzen

• Betriebsstoffe ergänzen wenn erforderlich

• evtl. auch Getriebeöl (Motor ca. 2 min laufen lassen, dann abschalten und den Ölstand im Getriebe prüfen)

• zum Abstellplatz fahren

• Alle Schalter in Grundstellung legen

• Zusatzbremse lösen bis auf etwa 0,5 bar Bremszylinderdruck

• Handbremse anziehen

• Motorleerlauf kontrollieren

• Massetest durchführen (beide Leuchtmelder müssen gleichmäßig hell leuchten)

• Sandstreueinrichtung für beide Fahrtrichtungen betätigen

• Vollbremsung durch Druckminderung in der Hauptluftleitung um ca. 1,5 bar ausführen (um den Bremskolbenhub prüfen zu können)

• Fahrdieselmotor mit Kipptaster Motor Stopp abstellen

• Km – Stand in das Bordbuch eintragen

• Betriebsstundenzähler CAT ablesen und in das Bordbuch eintragen

• Nicht benötigte Schalter in Grundstellung legen (auch am anderen Führerpult)

• Bei Einfriergefahr Regelventile an den Führerraumheizkörpern öffnen

• Kühlwasserstand prüfen

• Loktagesbericht senden (LDS.6102V03)

• Schlüsselschalter Hauptschalter abziehen

• Ölstand am Fahrdieselmotor prüfen

• Kühlwasser-, Hydrostatik-, und Druckluftleitungen auf Dichtheit prüfen

• Kühlwasserstand prüfen

• Ölstand des Hydrostatikölbehälters am Schauglas prüfen

• Ölstand Kompressor prüfen

• Spezialöl im Schauglas des Nebelölers für die Wendeschaltung evtl. ergänzen

• Sifa ausschalten, Lufttrocknungsanlage prüfen

• Druckluftleitungen auf Dichtheit prüfen (Luftausströmgeräusche)

• Bremsmodul auf Dichtheit prüfen (Luftausströmgeräusche)

Bei geeigneten Aufenthalten

Fälligkeit

Teilarbeiten technischer Art

Im Führerraum

Auf dem Umlauf

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Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A01

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 5

Stand: 30.08.2017

• Druckluftanlage unter Beachtung des Umweltschutzes entwässern(Kanne mitnehmen)

• Druckluftanlage unter Beachtung des Umweltschutzes entwässern(Kanne mitnehmen)

• Auf augenscheinliche Schäden, besonders auf Anbrüche

• und verdrehte Radreifen sowie auf Zustand der Radsatzlager achten

• Zustand der Bremsklötze und Bremskolbenhübe prüfen

• Wirkung der Sandstreuer prüfen

• Auf Lage und Zustand der PZB - Magnete achten

• Fremdstrom anschließen

• Fremdladung der Batterie, wenn Ladegerät vorhanden, kontrollieren

• Im Übergabebuch die erforderlichen Eintragungen vermerken

• Alle erforderlichen Ausrüstungsgegenstände kontrollieren

• Fehlende Dinge ergänzen, die während der Dienstschicht verbrauchtwurden

• Vorwärm- und Warmhaltegerät bei Bedarf einschalten(Programmieren)

• Fenster verriegeln, Türen verschließen. Schlüssel nach örtlichenVorgaben ablegen.

Rundgang um die Lok

Im Führerraum

Page 88: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

LDS GmbH

Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A02

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 1

Fachautor: SMSB Stand: 24.11.2015

BR 203 Vorbereitungs- und Abschlussdienst Aufbau und Anordnung der Bauteile für den Vorbereitungs- und Abschlussdienst

Vorderer Aufbau: Hinterer Aufbau:

Dieselmotor Luftmodul (Behälter)Luftpresser Lufttrocknungsanlage Lüfter Bremsmodul (Tafelbauweise) KühlermodulWebasto Vorwärmgerät Bremsgerüst rechte Seite: Hilzinger Warmhaltegerät (nicht bei allen Tfz)

Luftabsperrhahn Sifa Ein, Aus G / P Wechsel

Antrieb / Laufwerk: Bremsabsperrhahn (Schlaufengriff) Absperrhahn direkte Bremse

Drehgestell PZB Luftabsperrhahn vor dem Bremsgerüst

Achsgetriebe Radsätze Absperrhahn für das Steuerventil Turbogetriebe mit Wende- und Fettbehälter Stufenschaltung Spurkranzschmierung

Batterie

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Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A02

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 2

Stand: 24.11.2015

Vorbereitungsdienst „V1“ Teilarbeiten technischer Art Diesellok BR 203

- Rundgang um die Lok - Prüfen, ob am Triebfahrzeug nicht gearbeitet wird - Kraftstoffvorrat prüfen - evtl. Kabel für Ortsnetzanschluss wegräumen

Im hinteren Vorbau

- Absperrhahn für das Steuerventil geöffnet - Absperrhahn am Steuerventil geöffnet (Schlaufengriff) - Absperrhahn direkte Bremse „Ein“ - Bremsartwechsel in die erforderliche Stellung bringen „(G – P)“ - Sifa einschalten

Im Führerraum

- Prüfen, ob die Handbremse angezogen ist - Übergabebuch einsehen - Hauptschalter einlegen (Prüflauf Rechner und Regler ca. 30 sec.) - Lampentest - Spannung der Batterie prüfen (mindestens 20 Volt) - Kühlwassertemperatur prüfen, nach Möglichkeit vorwärmen 30° (sonst mind. 10°) - Kühlwasserstand prüfen - Signalleuchten nach Bedarf einschalten

Am nicht besetzten Führerpult

- Prüfen, ob alle Schalter in Grundstellung sind - Fahrschalter in Mittelstellung - Typhon prüfen - Schlagtaster „Nothalt“ entriegelt

Am besetzten Führerpult

- Prüfen, ob alle Schalter in Grundstellung sind - Schlagtaster „Nothalt“ entriegelt - Fahrschalter (Masterschalter) in Mittelstellung - Schlüsselschalter in „Vorbereiten“ auf dem Fahrpult einschalten - Dieselmotor starten, Kipptaster Motorstart drücken - Ladespannung der Batterie prüfen (> 24 Volt) - Drucktaster „Übernahme“ drücken - Fahrtrichtung wählen - Signalleuchten nach Bedarf einschalten

Bremstechnischen Vorbereitungsdienst ausführen

- Feststellbremse mit Überbrückungsschalter überbrücken - Schlüsselschalter in „Fahren“ auf dem Fahrpult einschalten - Fahrtrichtung wählen - Fahr- Bremsschalter in Stellung „Lösen“ bewegen, Bremse lösen - Darauf achten, dass die Regeleinrichtung den Betriebsdruck von 5 bar

in der Hauptluftleitung hält - Fahr- Bremsschalter in Abschlussstellung legen - Füllzustand der indirekten Bremse prüfen, dazu Kippschalter „indirekte Bremse RH

absperren“ in absperren legen - (Hauptluftleitungsdruck darf innerhalb von 10 Sekunden nicht abfallen) A-

Kammer gefüllt - Kippschalter „indirekte Bremse RH absperren“ wieder in die Betriebsstellung legen - Betriebsbremsung durch Druckminderung in der Hauptluftleitung um ca. 0,8 bar.

ausführen

Page 90: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A02

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 3

Stand: 24.11.2015

- Wirksamkeit der Betriebsbremsung am Druckmesser (Bremszylinder) beobachten - Führerbremsventil ohne Füllstoß in Fahrtstellung legen (Leichtgängigkeit des

Steuerventils prüfen) - Lösezustand an den Druckmessern feststellen

- Funktionsprüfung an der Lokbremse (Zusatzbremse) durchführen - Lokbremse stufenweise anlegen und lösen

- Funktionsprüfung der PZB I 60 R durchführen - Tasten Wachsam und Frei drücken - Hupe ertönt eine Zwangsbremsung erfolgt, - Alle Leuchtmelder leuchten nacheinander - Feststellbremse mit Überbrückungsschalter zurückschalten - Lok sichern (Bremse anlegen) - Feststellbremse lösen. - Vor dem Anfahren Typhon prüfen (Zp1 geben) - Lok mit geringer Leistung in Bewegung setzen - Ohne Leistung rollen lassen - Haltebremsung mit der Lokbremse durchführen (Rollprobe) - Wirksamkeit der Sifa nach Ril 492.0001 prüfen

Prüfen der Sifa

- Bei Fahrzeugübernahme auf einem geeigneten Gleisabschnitt - Sifa Taster loslassen - Ertönen des Summers (abwarten) - Einleitung der Zwangsbremsung (abwarten) - Abschalten der Antriebsleistung (abwarten)

- Mehrfach während der Fahrt im Betrieb - Sifa - Taster drücken - Leuchtmelder Sifa (30 s) abwarten - Ertönen des Summers abwarten

Teilarbeiten technischer Art im betrieblichen Vorbereitungsdienst

- ZBF Gerät oder Rangierfunkgerät nach örtlicher Regelung in Betrieb nehmen. - EbuLa aktivieren bzw., benötigte Buchfahrpläne, La und örtliche Richtlinien

bereitlegen - Wirksamkeit der PZB nach Ril 483.0111 prüfen

Anmerkung

Die Prüfung der direkten, der indirekten Bremse und die Funktionsprüfung der PZB auf dem anderen Bedienpult, ist bei dem ersten Führerpultwechsel innerhalb des Vorbereitungsdienstes unter Beobachtung der Druckmesser durchzuführen.

Bei geeigneten Aufenthalten

- prüfen der Signalleuchten und Leuchtmelder - prüfen der Ladespannung - prüfen des Kraftstoffvorrates und der Betriebsstoffe

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Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A02

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 4

Stand: 24.11.2015

Abschlussdienst „A1“ (Einmal am Tag alle 24 Stunden, im Ausnahmefall nach spätestens 36 Stunden)

Teilarbeiten technischer Art Diesellok BR 203 - Kraftstoffvorrat ergänzen - Betriebsstoffe ergänzen wenn erforderlich - evtl. auch Getriebeöl (Motor ca. 2 min laufen lassen, dann abschalten und den Ölstand

im Getriebe prüfen) - zum Abstellplatz fahren

Am Abstellplatz im Führerraum - Alle Schalter in Grundstellung legen - Zusatzbremse lösen bis auf etwa 0,5 bar Bremszylinderdruck - Feststellbremse anziehen - Motorleerlauf kontrollieren - Massetest durchführen (beide Leuchtmelder müssen gleichmäßig hell leuchten) - Sandstreueinrichtung für beide Fahrtrichtungen betätigen - Vollbremsung durch Druckminderung in der Hauptluftleitung um ca. 1,5 bar ausführen

(um den Bremskolbenhub durch hinsehen prüfen zu können) - Fahrdieselmotor mit Kipptaster Motor „Stopp“ abstellen - Km – Stand, Betriebsstundenzähler CAT ablesen und in das Bordbuch eintragen - Nicht benötigte Schalter in Grundstellung legen (auch am anderen Führerpult) - Bei Einfriergefahr Regelventile an den Führerraumheizkörpern öffnen - Schlüsselschalter Hauptschalter abziehen

Auf dem Umlauf - Ölstand am Fahrdieselmotor prüfen - Kühlwasser-, Hydrostatik-, und Druckluftleitungen auf Dichtheit prüfen - Kühlwasserstand prüfen - Ölstand des Hydrostatikölbehälters am Schauglas prüfen - Ölstand Kompressor prüfen - Spezialöl im Schauglas des Nebelölers für die Wendeschaltung evtl. ergänzen - Sifa ausschalten, Lufttrocknungsanlage prüfen - Druckluftleitungen auf Dichtheit prüfen (Luftausströmgeräusche) - Bremsmodul auf Dichtheit prüfen (Luftausströmgeräusche) - Druckluftanlage unter Beachtung des Umweltschutzes entwässern

Rundgang um die Lok - Druckluftanlage unter Beachtung des Umweltschutzes entwässern - Auf augenscheinliche Schäden, besonders auf Anbrüche

und verdrehte Radreifen sowie auf Zustand der Radsatzlager achten - Zustand der Bremsklötze und Bremskolbenhübe prüfen - Wirkung der Sandstreuer prüfen - Auf Lage und Zustand der PZB - Magnete achten - Fremdstrom anschließen. - Fremdladung der Batterie, wenn Ladegerät vorhanden, kontrollieren

Im Führerraum - Im Übergabebuch die erforderlichen Eintragungen vermerken - Alle erforderlichen Ausrüstungsgegenstände kontrollieren - Fehlende Dinge ergänzen, die während der Dienstschicht verbraucht wurden - Vorwärm- und Warmhaltegerät bei Bedarf einschalten (Programmieren) - Loktagesbericht senden (LDS.6102V03) - Hauptschalter ausschalten - Fenster verriegeln, Türen verschließen.

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LDS GmbH

Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A03

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 1

Fachautor: SMSB Stand: 15.06.2017

Vossloh G 1700-2

1 Aufbau der Lokomotive und Anordnung der Baugruppen

► Siehe auch Lokführerhandbuch Seite 14 ff

Abb. 1: G 1700-2 Seitenansicht der rechten Lokseite; angegebene Einbauorte beziehen sich auch auf die linke Lokseiten;

(1) Im vorderen Vorbau sind folgende Baugruppen und Komponenten angeordnet:

• Kühlergruppe mit zwei hydrostatischen Lüftern (1.1)

• Dieselmotor mit Hydropumpe (1.2), Verbrennungsluftansaugung (1.3)und Abgasanlage (1.4)

• Webasto Vorwärmanlage

• Hilzinger Warmhaltegerät (nicht bei allen Tfz)

• Turbogetriebe (oberer Teil mit Öl-Peilstab) mit Primärgelenkwellen(1.5)

• Vorratsbehälter für das Scheibenwischwasser (1.4)

(2) Im hinteren Vorbau sind folgende Baugruppen und Komponenten angeordnet:

• Hauptluftbehälter (2.1)

• Batterie und Batterieladegerät (2.2)

• Kompressor und Lufttrockungsanlage (2.3)

• PZB-Absperrhahn (2.3)

• Bremstafel mit Absperrelemente und Bremsstellungswechsel (2.3)

Vorderer Vorbau

Hinterer Vorbau

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Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A03

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 2

Stand: 15.06.2017

(3) Im Lokrahmen sind folgende Baugruppen und Komponenten angeordnet:

• Zug- und Stoßeinrichtungen

• Abschließbare Staukästen für Material und Werkzeug (3.1)

• Radsätze mit Radsatzgetrieben und Sekundärgelenkwellen

• Tank (ca. 4400 l) für Dieselkraftstoff mit beidseitigen Einfüllstutzen (3.4)

• Turbogetriebe (Abtrieb und Räderkasten für Wende- und Stufenschaltung)

• Drehgestelle mit je vier Sandkästen (3.2) und einem Vorratsbehälter der Spurkranzschmierung (3.3)

2 Vorbereitungsdienst V1 ► Siehe auch Lokführerhandbuch Seite 51 ff

Der technische Vorbereitungsdienst muss einsatztäglich, spätestens nach 24 Betriebsstunden, durchgeführt werden.

Die folgende Ausführung geht von einer schleppfähig abgestellten Lokomotive aus.

Außen an der Lok:

• Rundgang um die Lok / Sichtprüfung des Fahrzeugs und des Laufwerks auf Beschädigungen, Leckagen und Unregelmäßigkeiten

• Anlegezustand der Federspeicherbremse prüfen

• Prüfen ob das Tfz mit Festlegemitteln, z.B. Hemmschuhe, gesichert ist

• Sichtprüfung der Zug- und Stoßeinrichtungen

• Prüfen, ob am Triebfahrzeug nicht gearbeitet wird

• Vorrat Dieselkraftstoff prüfen

• Vorrat Sand prüfen

• Kühlwasserstand prüfen

• Kabel des Fremdstromanschlusses abziehen und Kabel auf dem Tfz verstauen

• Sichtprüfung des Laufwerks und der Drehgestelle

Im vorderen Vorbau:

• Ölstand des Dieselmotor und des Hilfsdiesels prüfen

• Ölstand des Turbogetriebes prüfen

• Ölstand der Hydrostatikanlage prüfen

Lokrahmen

Technische Teilarbeiten

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Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A03

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 3

Stand: 15.06.2017

Im hinteren Vorbau:

► Siehe auch Faltblatt Bedienelemente der Bremstafel, Lokführerhandbuch Seite 145

• Indirekte Bremse einschalten (Schlaufengriff)

• Direkte Bremse einschalten (Absperrhahn 118.3)

• Federspeicherbremse Drehgestell 1 und 2 öffnen (Absperrhahn 118.1und 118.2)

• Bremsstellungswechsel einstellen

• Sifa-Ventil öffnen bzw. einschalten (Absperrhahn 131)

• PZB-Ventil öffnen bzw. einschalten (Absperrhahn 360)

• Versorgung der R-Behälter aus der HLL absperren (Absperrhahn134)

• Hauptluftbehälter/Druckluftversorgung öffnen (Absperrhahn 101)

• Ölstand des Kompressors prüfen

Am zentralen Bedienpult im Führerraum:

• Übergabebuch einsehen (letzte A1 )

• Hauptschalter einlegen

• Hochfahren und Prüflauf des zentralen Steuergerätes abwarten

• Leuchtmelder testen

• Spannung der Batterie prüfen (> 20 V)

• Kühlwassertemperatur prüfen, (> 40°)

• Kühlwasserstand vorwärmen

• Prüfen und Einstellen der Bedienelemente für Funkfernsteuerung undMehrfachtraktion

• Signalbeleuchtung einschalten und prüfen

• Federspeicherbremse anlegen wieder lösen (Wiederherstellen derFunktion; nur erforderlich wenn die Federspeicherbremse abgesperrtwar)

• Federspeicherbremse anlegen, Anlegezustand prüfen undFestlegemittel entfernen

Am nicht besetzten Fahrtisch:

• Alle Schalter in Grundstellung bringen

• Führerbremsventil in Neutralstellung legen

• Zusatzbremsventil in Neutralstellung legen

• Beide Makrofone prüfen

• Schlagtaster „Nothalt“ entriegelt

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Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A03

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 4

Stand: 15.06.2017

Am besetzten Führerpult:

• Alle Schalter in Grundstellung bringen

• Schlagtaster „Nothalt“ entriegelt

• Führerbremsventil in Neutralstellung legen

• Zusatzbremsventil in Neutralstellung legen

• Tisch durch die Anwahl einer Fahrtrichtung aktivieren

• Beide Makrofone prüfen

• Am zentralen Bedienpult den Dieselmotor starten

• Batterieladespannung prüfen (> 24V)

Bremstechnischen Vorbereitungsdienst:

• Die Hauptluftleitung auf den Regeldruck auffüllen

• Prüfen, dass die Regeleinrichtung den Regeldruck von 5 bar hält

• Führerbremsventil in Neutralstellung legen

• Das AB Ventil über den Kippschalter am zentralen Bedienpult absperren

• Füllzustand feststellen: Hauptluftleitungsdruck darf innerhalb von 10 Sekunden nicht abfallen

• Kippschalter „AB-Ventil absperren“ wieder in die Betriebsstellung legen

• Betriebsbremsung durch Druckminderung in der Hauptluftleitung um ca. 0,8 bar ausführen

• Wirksamkeit der Betriebsbremsung am Manometer (Bremszylinder) beobachten

• Führerbremsventil ohne Füllstoß in Lösestellung legen

• Lösezustand feststellen

• Führerbremsventil in Schnellbremsstellung legen

• Führerbremsventil ohne Füllstoß in Lösestellung legen

• Funktionsprüfung der Zusatzbremse durchführen

• Zusatzbremse dafür stufenweise anlegen und lösen und Druckmesser beobachten

• PZB Prüflauf starten (gleichzeitig die Tasten Wachsam und Frei drücken)

• Summer ertönt, eine Zwangsbremsung erfolgt

• Alle PZB-Leuchtmelder leuchten nacheinander

• Eine Bremse anlegen und die Federspeicherbremse lösen

• Vor dem ersten Anrollen Zp1 geben

• Lok mit geringster Leistung in Bewegung setzen ohne Leistung rollen lassen

• Haltebremsung mit der Zusatzbremse durchführen

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Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A03

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 5

Stand: 15.06.2017

• Sifa nach BRW LDS.6102A03 prüfen

Vor der Abfahrt des Zuges bzw. vor Aufnahme des Rangierdienstes müssen folgende Teilarbeiten durchgeführt werden:

• Zug- und Triebfahrzeugführerdaten in die Zugsicherung eingeben

• Buchfahrpläne, Fahrplananordung, La und Streckenbuch einsehen und mit der gültigen Seiten aufgeschlagen auf dem Führerstand auslegen. Kommen elektronische Anzeigegeräte (z.B. EBuLa oder Talet PC) zur Anwendung sind die jeweils gültigen Daten aufzurufen.

• Daten in das GSM-R Zugfunkgerät eingeben und/oder nach örtlicher Regelung einstellen (Kanal bzw. Rangiergruppe)

• Zugsicherungseinrichtungen auf Wirksamkeit prüfen, z.B. Prüfmagnet der PZB überfahren; siehe auch Ril 483.0111

Die Prüfung der Zusatzbremse und die Prüfung der Zugsicherung ist nach dem ersten Wechsel des Fahrtisches zu wiederholen. Mit der Führerbremsanlage der indirekten Bremse ist mit dem neuen Führerbremsventil eine Führerraumbremsprobe durchzuführen.

In geeigneten Rangierpausen oder bei Betriebshalten sind

• die Signalbeleuchtung,

• die Leuchtmelder,

• die Batterieladespannung und

• die Betriebsstoffe

zu prüfen.

3 Abschlussdienst A1 ► Siehe auch Lokführerhandbuch Seite 103 ff

Der Abschlussdienst ist täglich vor dem Abstellen auszuführen. Wird die Lokomotiven über einen Zeitraum von 24 Stunden durchgehend betrieben ist nach 24 Betriebsstunden, spätestens jedoch 36 Betriebsstunden eine Abschlussdienst auszuführen.

Folgende Teilarbeiten sind für das betriebsbereite Abstellen der Lok durchzuführen:

• Nach Möglichkeit Dieselkraftstoff ergänzen

• Zum Abstellplatz fahren und Führerhaus reinigen

• Federspeicherbremse anlegen

• Motorleerlauf kontrollieren

• Fahrdieselmotor mit Kipptaster Motor Stopp abstellen

• Sandstreueinrichtung für beide Fahrtrichtungen betätigen

• Alle Schalter in Grundstellung legen

• Schlüsselschalter Hauptschalter abziehen

• Sichtprüfung der Lufttrocknungsanlage, des Kondensatbehälters, der Luftbehälter, des Kühlers und der Maschinenanlage

Betriebliche Teilarbeiten

Prüfung nach Fahrtischwechsel

Prüfung bei geeignetem Aufenthalt

Fälligkeit

Technische Teilarbeiten

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Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A03

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 6

Stand: 15.06.2017

• In den Vorbauten und am Lokrahmen auf Leckagen und Undichtigkeiten von flüssigkeitsführenden Leitungen achten

• Auf Luftausströmgeräusche achten

• Druckluftanlage unter Beachtung des Umweltschutzes entwässern

• Betriebsstoffe (Öl und Wasser) von Turbogetriebe, Kompressor, Dieselmotor, Hilfsdiesel und Hydrostatikanlage prüfen und ergänzen

• Sichtprüfung von Zug- und Stoßeinrichtungen, Kabel, Leitungen, Radsätze, Feder, Dämpfer, tragenden (z.B. Drehgestellrahmen) oder zugkraftführenden (z.B. Radsatzlenker) Bauteilen

• Wirkung der Sandstreueinrichtung prüfen

• Sandvorrat ergänzen

• Sichtprüfung der PZB - Magnete

• Lokomotiven mit Hemmschuhen gegen unbeabsichtigtes Bewegen sichern

• Lok an Fremdstrom anschließen

• Batterieladung anhand des Leuchtmelders kontrollieren

• Ausrüstungsgegenstände kontrollieren

• Km – Stand, Betriebsstundenzähler ablesen

• Übergabebuch führen

• Vorwärm- und Warmhaltegerät programmieren

• Fenster schließen und Türen verriegeln

• Loktagesbericht senden (LDS.6102V03)

Soll die Lokomotive schleppfähig, d.h. mit wirkender indirekter Bremse, abgestellt werden, sind zusätzlich folgend Teilarbeiten auszuführen:

• Lokomotiven mit Hemmschuhen gegen unbeabsichtigtes Bewegen sichern

• Zusatzbremse absperren (Absperrhahn 118.3 schließen)

• Sifa absperren (Absperrhahn 131 in Stellung „0“)

• PZB absperren (Absperrhahn 360 schließen)

• R-Behälter mit der Hauptluftleitung verbinden (Absperrhahn 134 öffnen)

• Federspeicherbremse an DG 1 und DG 2 absperren (Absperrhahn 118.1 und 118.2 schließen)

• Federspeicherbremse mit Notlöseschlüssel aus dem Führerhaus lösen

Achtung:

Die Schauzeichen und Leuchtmelder für den Zustand der Federspeicherbremse sind damit ungültig! Die Federspeicherbremse wird erst nach dem Umstellen der Absperrhähne 118.1 und 118.2 und durch mehrmaliges Anlegen und Lösen über die Leuchtdrucktaster am zentralen Bedienpult wieder wirksam!

Schleppfähig Abstellen

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Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A03

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 7

Stand: 15.06.2017

4 Bilden einer Doppeltraktion Die G 1700-2 ist mit folgenden Lokomotiven doppeltraktionsfähig:

• G 1700-2

• G 1000

• G 2000

• G 1206 (Einschränkungen möglich)

• G 6 / G 12 / G 18 bzw. DE 12 / DE 18

Neben den Steuerbefehlen für die Leistung werden auch die Signale für Federspeicherbremse, Starten und Abstellen des Dieselmotors und die Zusatzbremse an die geführte Lok übertragen. Sifa und Zugsicherung werden auf der geführten Lok automatisch wirkungslos geschaltet. Wird die Doppeltraktion mit abgestellten Dieselmotor der führenden Lok gebildet, kann die führende Lok als Steuerwagen verwendet werden. Die geführte Lok lädt bei abgestellten Dieselmotor die Batterie nicht. Die Führerbremsanlage wird, bei gekuppelter Hauptluftbehälterleitung, von der geführten Lok versorgt.

Das Bilden einer Doppeltraktion darf nur von einer Person vorgenommen werden. Die Doppeltraktion muss in folgender Reihenfolge gebildet werden:

• Beide Lokomotiven müssen vollständig und unabhängig voneinanderaufgerüstet worden sein; Kühlwassertemperatur > 60°C

• Auf beide Lokomotiven die gleiche Fahrrichtung wählen

• Auf beide Lokomotiven die Federspeicherbremse und dieZusatzbremse anlegen

• Die Lokomotiven dürfen an der Kuppelstelle zur jeweils anderen Lokkeine Signalbeleuchtung gesetzt haben.

• Kuppeln von Zugeinrichtung, Druckluftleitungen (Hauptluftleitungenund Hauptluftbehälterleitung) und MFT-Steuerkabel

• Auf der geführte Lokomotive: Am zentralen Bedienpult den MFT-Wahlschalter in die Stellung „Slave“ legen

• Auf der führende Lokomotive: Am zentralen Bedienpult den MFT-Wahlschalter in die Stellung „Master“ legen

• Auf der führende Lokomotive: Hauptluftleitung auffüllen,Zusatzbremse lösen und volle Bremsprobe mit der Doppeltraktiondurchführen

• Auf der führende Lokomotive: Indirekte Bremse lösen und dieZusatzbremse anlegen

• Anlegezustand beider Lokomotiven prüfen

• Auf der führende Lokomotive: Indirekte Bremse und Zusatzbremselösen

• Lösezustand beider Lokomotiven prüfen

• Auf der führende Lokomotive: Die Zusatzbremse anlegen und dieFederspeicherbremse lösen

• Lösezustand der Federspeicherbremsen beider Lokomotiven prüfen

• Fahrtrichtung nochmals neuanwählen und Aufschalt- und Rollprobedurchführen

Allgemeines

Hinweise

Bilden der Doppeltraktion

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LDS GmbH

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Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A04

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 1

Fachautor: SMSB Stand: 15.06.2017

BR 140

1 Aufbau der Lokomotive und Anordnung der Baugruppen

► Siehe auch Arbeitsmappe BR 110 / BR 140 Seite 4 ff

Abb. 1: BR 140 Seitenansicht der rechten Lokseite

Abb. 2: Schnittansicht der Lok; linker Seitengang oben; rechter Seitengang unten

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Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A04

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 2

Stand: 15.06.2017

Im linken Seitengang sind zusätzlich folgende Bedienelemente und Baugruppen angeordnet:

• Batteriehauptschalter

• Absperrhahn Sifa

• Sonderluftbehälter mit Absperrventil

• Stromabnehmereinstellventil

• Bremsstellungswechsel

• Prüfumschalter

• Schalter Sommer / Winter

Im rechten Seitengang sind zusätzlich folgende Bedienelemente und Baugruppen angeordnet:

• Lose Ausrüstungsgegenstände, Ersatzteile und Werkzeug

• Anzeigeeinrichtungen für Trafoöltemperatur und –ölstand

Im Lokrahmen sind folgende Baugruppen und Komponenten angeordnet:

• Zug- und Stoßeinrichtungen

• Radsätze mit Fahrmotoren und Gummiringfedern

• Drehgestelle mit je vier Sandkästen

2 Vorbereitungsdienst V1

Der technische Vorbereitungsdienst muss einsatztäglich, spätestens nach 24 Betriebsstunden, durchgeführt.

Außen an der Lok:

• Rundgang um die Lok / Sichtprüfung des Fahrzeugs und des Laufwerks auf Beschädigungen, Leckagen und Unregelmäßigkeiten

• Prüfen ob das Tfz mit Festlegemitteln, z.B. Hemmschuhe, gesichert ist

• Prüfen ob die Trennmesser des Hauptschalters (auf dem Dach) getrennt sind (soweit von unten einsehbar)

• Sichtprüfung der Zug- und Stoßeinrichtungen

• Sichtprüfung des Laufwerks und der Drehgestelle

• Prüfen, ob am Triebfahrzeug nicht gearbeitet wird

• Prüfen, ob das Triebfahrzeug unter Fahrdraht steht

• Prüfen, ob beide Stromabnehmer gesenkt sind

• Vorrat Sand prüfen

• Kabel des Fremdstromanschlusses abziehen und Kabel auf dem Tfz verstauen

Linker Seitengang

Rechter Seitengang

Lokrahmen und

Lokkasten (außen)

Technische

Teilarbeiten

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Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A04

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 3

Stand: 15.06.2017

Im Maschinenraum (linker Seitengang):

• Batteriehauptschalter einschalten (mind. 95 V)

Im Führerraum 1:

• Prüfen, ob die Handbremse angezogen ist

• Beide Führerstandstüren aufschließen

• Übergabebuch einsehen (letzte A1)

• Alle Schalter in Grundstellung legen

• Signalbeleuchtung einschalten und prüfen

• Richtung nach V verlegen

Im Maschinenraum (linker Seitengang):

• Sifa einschalten bzw. Sifa-Absperrhahn öffnen

• Absperrventil des Sonderluftbehälters öffnen

• Druck des Schaltluftbehälter prüfen (mind. 5,8 bar); Ist der Druck im Schaltluftbehälter < 5,8 bar, den Sonderluftbehälter wieder schließen und die Lokomotive über den Hilfskompressor aufrüsten, anschl. den Sonderluftbehälter wieder öffnen;

• Stromabnehmereinstellventil nach Vorgaben des BRW einstellen

• Bremsstellung einstellen

• Stellung des Sommer/Winterschalters prüfen und ggfs. einstellen

• Prüfumschalter prüfen und ggfs. einstellen

• Prüfen, ob alle Kleinselbstschalter (KS) eingeschaltet sind

Im Führerraum 2:

• Prüfen, ob die Handbremse gelöst ist

• Beide Führerstandstüren aufschließen

• Alle Schalter in Grundstellung legen

• Signalbeleuchtung einschalten und prüfen

• Pfeifeinrichtung prüfen

• Prüfen, ob das Führerbremsventil in Mittelstellung verschlossen ist

• Zusatzbremsventil in Mittelstellung legen

Im Maschinenraum (rechter Seitengang):

• Ölstand des Trafos prüfen

• Öltemperatur des Trafo prüfen

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Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A04

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 4

Stand: 15.06.2017

Im Führerraum 1:

• Kipptaster „Stromabnehmer heben“ betätigen

• Anzeige der Fahrdrahtspannung abwarten

• Kipptaster „Hauptschalter ein“ betätigen

• Druck im Hauptluftbehälter > 6,0 bar: Kompressor über den Kippschalter einschalten

• Druck im Hauptluftbehälter < 6,0 bar: Anlassschalters des Kompressors von Hand betätigen

• Führerbremsventil aufschließen und in Fahrtstellung legen

• Zusatzbremsventil in Lösestellung legen

Bremstechnischen Vorbereitungsdienst:

• Die Hauptluftleitung auf den Regeldruck auffüllen

• Prüfen, dass die Regeleinrichtung den Regeldruck von 5 bar hält

• Führerbremsventil in Mittelstellung legen

• Füllzustand feststellen: Hauptluftleitungsdruck darf innerhalb von 10 Sekunden nicht abfallen

• Betriebsbremsung durch Druckminderung in der Hauptluftleitung um ca. 0,8 bar ausführen

• Wirksamkeit der Betriebsbremsung am Manometer (Bremszylinder) beobachten

• Führerbremsventil ohne Füllstoß in Lösestellung legen

• Lösezustand feststellen

• Führerbremsventil in Schnellbremsstellung legen

• Führerbremsventil ohne Füllstoß in Lösestellung legen

• Funktionsprüfung der Zusatzbremse durchführen

• Zusatzbremse dafür stufenweise anlegen und lösen und Druckmesser beobachten

• PZB Prüflauf starten (gleichzeitig die Tasten Wachsam und Frei drücken)

• Summer ertönt, eine Zwangsbremsung erfolgt

• Alle PZB-Leuchtmelder leuchten nacheinander

• Eine Bremse anlegen und die Handbremse lösen

• Vor dem ersten Anrollen Zp1 geben

• Lok mit geringster Leistung in Bewegung setzen ohne Leistung rollen lassen

• Haltebremsung mit der Zusatzbremse durchführen

• Sifa nach BRW LDS.6102A03 prüfen

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Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A04

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 5

Stand: 15.06.2017

Vor der Abfahrt des Zuges bzw. vor Aufnahme des Rangierdienstes müssen folgende Teilarbeiten durchgeführt werden:

• Zug- und Triebfahrzeugführerdaten in die Zugsicherung eingeben

• Buchfahrpläne, Fahrplananordung, La und Streckenbuch einsehen und mit der gültigen Seiten aufgeschlagen auf dem Führerstand auslegen. Kommen elektronische Anzeigegeräte (z.B. EBuLa oder Talet PC) zur Anwendung sind die jeweils gültigen Daten aufzurufen.

• Daten in das GSM-R Zugfunkgerät eingeben und/oder nach örtlicher Regelung einstellen (Kanal bzw. Rangiergruppe)

• Zugsicherungseinrichtungen auf Wirksamkeit prüfen, z.B. Prüfmagnet der PZB überfahren; siehe auch Ril 483.0111

Die Prüfung der Zusatzbremse und die Prüfung der Zugsicherung ist nach dem ersten Wechsel des Führerraums zu wiederholen. Mit dem Führerbremsanlage der indirekten Bremse ist mit dem neuen Führerbremsventil eine Führerraumbremsprobe durchzuführen.

In geeigneten Rangierpausen oder bei Betriebshalten sind

• die Signalbeleuchtung,

• die Leuchtmelder,

• die Batterieladespannung und

• die Betriebsstoffe

zu prüfen.

3 Abschlussdienst A1

Der Abschlussdienst ist täglich vor dem Abstellen auszuführen. Wird die Lokomotiven über einen Zeitraum von 24 Stunden durchgehend betrieben ist nach 24 Betriebsstunden, spätestens jedoch 36 Betriebsstunden eine Abschlussdienst auszuführen.

Folgende Teilarbeiten sind für das betriebsbereite Abstellen der Lok durchzuführen:

• Zum Abstellplatz fahren

• Reinigungsarbeiten ausführen

Im Führerraum 1:

• Zusatzbremse mit ca. 1,0 bar anlegen

• Handbremse anlegen und ggfs. kennzeichnen

• Sandstreueinrichtungen in beide Fahrtrichtungen betätigen

• Vollbremsung ausführen und Führerbremsventil in Mittelstellung verschließen

Betriebliche

Teilarbeiten

Prüfung nach

Fahrtischwechsel

Prüfung bei

geeignetem

Aufenthalt

Fälligkeit

Technische

Teilarbeiten

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Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A04

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 6

Stand: 15.06.2017

Im Maschinenraum (linker Seitengang):

• Stromabnehmereinstellventil in Stellung „beide“ bringen

Außen an der Lok:

• Sichtprüfung des Fahrzeugs und des Laufwerks auf Beschädigungen, Leckagen und Unregelmäßigkeiten

• Sandvorrat und Wirkung der Sandstreueinrichtungen prüfen

• Auf die Lage und den Zustand der PZB-Magnete, Impulsgeber, Erdungskontakte und Antenne achten

• Absperrhähne der Hauptluftbehälterleitung kurz öffnen (entwässern)

• Druckluftanlage, unter Beachtung des Umweltschutzes, über Entwässerungseinrichtungen entwässern

• Radreifenmarkierungen prüfen

• Zustand der Bremsklötze und den Kolbenhub des Bremszylinders prüfen

• Stromabnehmer und Dachausrüstung auf augenscheinliche Mängel und Beschädigungen prüfen

Im Führerraum 1:

• Kipptaster „Hauptschalter aus“ betätigen

• Kipptaster „Stromabnehmer senken“ betätigen

• Richtschalter nach „0“ verlegen und Griff abziehen

• Alle Schalter in Grundstellung bringen

• Fenster und Türen schließen bzw. abschließen

• Ausrüstungsgegenstände kontrollieren

Im Maschinenraum (rechter Seitengang):

• Ölstand des Trafos prüfen

• Öltemperatur des Trafo prüfen

• Ausrüstungsgegenstände, Werkzeug und Ersatzteile kontrollieren

• Sichtprüfung auf Leckagen, Beschädigungen und nicht festsitzenden Steckverbindungen

Im Führerraum 2:

• Alle Schalter in Grundstellung bringen

• Fenster und Türen schließen bzw. abschließen

• Ausrüstungsgegenstände kontrollieren

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Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A04

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 7

Stand: 15.06.2017

Im Maschinenraum (linker Seitengang):

• Druckluftanlage, unter Beachtung des Umweltschutzes, über Entwässerungseinrichtungen entwässern

• Sichtprüfung auf Leckagen, Beschädigungen und nicht festsitzenden Steckverbindungen

• Stromabnehmereinstellventil in Stellung „nieder“ bringen

• Absperrventil des Sonderluftbehälters schließen

• Sifa ausschalten bzw. bzw. Sifa-Absperrhahn schließen

• Isolation der Batterie und Batteriespannung prüfen

• Batteriehauptschalter ausschalten

Im Führerraum 1:

• Übergabebuch führen

• Loktagesbericht (LDS.6102V03) senden

• Eine Tür kurzzeitig wieder aufschließen und Lokomotive verlassen

Soll die Lokomotive schleppfähig, d.h. mit wirkender indirekter Bremse, abgestellt werden, sind zusätzlich folgend Teilarbeiten auszuführen:

• Lokomotiven mit einer A1 abrüsten

• Lokomotiven mit Hemmschuhen gegen unbeabsichtigtes Bewegen sichern

• Fahrmotoren von Hand abschalten und prüfen ob die Arbeitskontakte der Fahrmotor-Trennschütze geöffnet sind

• Sifa ausschalten bzw. bzw. Sifa-Absperrhahn schließen

• Beide Führerbremsventile in Mittelstellung legen und verschließen; Wenn die Lokomotive mit einem Drehschieber-Führerbremsventil der Bauart Knorr Nr. 10 ausgerüstet ist, zusätzlich an beiden Führerbremsventilen die Absperreinrichtung mit dem 17 mm Vierkantschlüssel schließen.

• Das Zusatzbremsventil im Führerraum 1 in Lösestellung legen

• Handbremsen lösen

Schleppfähig

Abstellen

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Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A04

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 8

Stand: 15.06.2017

4 Bilden einer Doppeltraktion

Die BR 140 ist nur innerhalb einiger Exemplare der Baureihe doppeltraktionsfähig.

Das Bilden einer Doppeltraktion darf nur von einer Person vorgenommen werden. Die Doppeltraktion muss in folgender Reihenfolge gebildet werden:

Beide Lokomotiven:

• Beide Lokomotiven müssen vollständig und unabhängig voneinander aufgerüstet worden sein

• Zusatzbremse mit 1,0 bar anlegen

• Hauptschalter ausschalten

• Stromabnehmer senken

• Richtungsschalter auf „0“ und Griff abziehen

• Führerbremsventil in Mittelstellung verschließen

• Richtungsschaltergriff und Bremsschlüssel im Endführerraum ablegen

• Batteriehauptschalter ausschalten

• Steuerkabel der führenden Lok bereitlegen

• Handbremse im Endführerraum anlegen

• Zusatzbremse vom Endführerraum lösen

• Lokomotiven nachstehender Reihenfolge kuppeln

1. Zugeinrichtung

2. Hauptluftleitung

3. Hauptluftbehälterleitung

4. Steuerleitungen

Führende Lokomotive:

• Batteriehauptschalter einschalten

• Im Endführerraum das Führerbremsventil in Fahrtstellung legen und eine bremstechnischen Vorbereitungsdienst ausführen

• Hauptluftleitung auf ca. 4,2 bar absenken und Führerbremsventil in rasch in Mittelstellung verschließen

Allgemeines

Bilden der

Doppeltraktion

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Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A04

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 9

Stand: 15.06.2017

Geführte Lokomotive:

• Batteriehauptschalter einschalten

• Im Endführerraum den Anlegezustand der indirekten Bremse prüfen

• Im Endführerraum das Führerbremsventil aufschließen und in Fahrtstellung legen. Die indirekte Bremse mehrmals mit dem Führerbremsventil Anlegen und wieder Lösen. Dabei jeweils den Lösezustand anhand der Druckmesser feststellen.

• Hauptluftleitung auf 5,0 bar auffüllen und Führerbremsventil in Mittelstellung verschließen

• Handbremse lösen

• Die Zusatzbremse prüfen und anschl. in Lösestellung legen

Führende Lokomotive:

• Lösezustand der indirekten Bremse anhand der Druckmesser feststellen

• Im Endführerraum das Führerbremsventil aufschließen und in Fahrtstellung legen. Die indirekte Bremse mehrmals mit dem Führerbremsventil Anlegen und wieder Lösen. Dabei jeweils den Lösezustand anhand der Druckmesser feststellen.

• Kipptaster „Stromabnehmer heben“ betätigen

• Kipptaster „Hauptschalter ein“ betätigen

• Kompressor über Kippschalter einschalten

• Signalbeleuchtung einschalten

• Zusatzbremse anlegen

• Handbremse lösen

• Maschinenraum- und Führerraumbeleuchtung ausschalten

• Achtungspfiff geben und Rollprobe durchführen

• Haltebremsung mit der Zusatzbremse durchführen

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LDS GmbH

Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A06

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 1

Fachautor: SMSB Stand: 29.11.2018

Vossloh DE 18

Aufbau der Lokomotive und Anordnung der Baugruppen ► Siehe auch Lokführerhandbuch Seite 45 ff

Abb. 1: DE 18 Seitenansicht der rechten Lokseite; angegebene Einbauorte beziehen sich auch auf die linke Lokseiten;

(1) Im vorderen Vorbau sind folgende Baugruppen und Komponenten angeordnet:

• Haube mit Traktionsgenerator, Abgasanlage und Verbrennungsluft-ansaugung (1.1)

• Dieselmotor mit Hydropumpe (1.2)

• Kühlergruppe mit zwei hydrostatischen Lüftern und Webasto Vorwärm-anlage (1.3)

• Schaugläser für Kühlwasser der Stromrichter (1.4)

(2) Im hinteren Vorbau sind folgende Baugruppen und Komponenten angeordnet:

• Drucklufthaube (2.1)

• E-Modul (2.2)

Vorderer Vorbau

Hinterer Vorbau

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Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A06

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 2

Stand: 29.11.2018

(3) Im Lokrahmen sind folgende Baugruppen und Komponenten angeordnet:

• Zug- und Stoßeinrichtungen; Puffer mit Crash-Elementen, siehe Ab-schnitt 2, Abb. 2

• Radsätze mit Fahrmotoren

• Batterieladegenerator (3.2)

• Tank (ca. 4000 l) für Dieselkraftstoff (3.4)

• Tankeinfüllstutzen mit Transponder (3.3)

• Stromrichter (3.5)

• Drehgestelle mit je einem Vorratsbehälter der Spurkranzschmierung (3.6)

• Bedienmodul Bremsanlage (3.1)

• Sandkästen unter den Trittstufen (3.7)

Vorbereitungsdienst V1 ► Siehe auch Lokführerhandbuch Seite 314 ff

Der technische Vorbereitungsdienst muss einsatztäglich, spätestens nach 24 Betriebs-stunden, durchgeführt werden.

Die folgende Ausführung geht von einer schleppfähig abgestellten Lokomotive aus.

Außen an der Lok:

• Rundgang um die Lok / Sichtprüfung des Fahrzeugs und des Lauf-werks auf Beschädigungen, Leckagen und Unregelmäßigkeiten

• Anlegezustand der Federspeicherbremse prüfen

• Der Dreifachhahn (207.1, 207.2, und 208) im „Bedienmodul Bremse“ befindet sich im Betriebszustand (senkrecht)

• Prüfen ob das Tfz mit Festlegemitteln, z.B. Hemmschuhe, gesichert ist

• Sichtprüfung der Zug- und Stoßeinrichtungen

• Prüfen, ob am Triebfahrzeug nicht gearbeitet wird

• Unter dem Führerhaus Tankinhalt des Dieselkraftstoffs prüfen

• Am Aufstieg in Fahrtrichtung 1 links den Kühlwasserstand ablesen

• Den Sandvorrat unter den Trittstufen prüfen

• Kabel des Fremdstromanschlusses abziehen und Kabel im E-Modul verstauen

• Sichtprüfung des Laufwerks und der Drehgestelle

• Im Bereich der Aufstiege prüfen, dass die roten Auslösemarken der Crashpuffer siehe Abb. 2 in Grundstellung, deckungsgleich und nicht verschoben sind.

Lokrahmen

Technische Teilarbeiten

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Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A06

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 3

Stand: 29.11.2018

Abb. 2: Aufstiegsbereich mit Auslösemarkierung des Crash-Puffers

Im vorderen Vorbau:

• Ölstand der Hydrostatikanlage prüfen und ggf. auffüllen

• Ölstand des Dieselmotors prüfen und ggf. auffüllen

• Prüfen der Kühlwasserstände der Stromrichter im Kühler,

siehe Abb.1

• Verschmutzungsanzeige der Verbrennungsluftfilter

prüfen

Am zentralen Bedienpult im Führerraum:

• Übergabebuch einsehen (letzte A1)

• Hauptschalter einlegen

• Hochfahren und Prüflauf des Zentralrechner abwarten

• Leuchtmelder testen

• Spannung der Batterie prüfen (> 20 V)

• Kühlwassertemperatur prüfen (> 40°)

• Kühlwasserstand vorwärmen

• Prüfen und Einstellen der Bedienelemente für Funkfernsteuerung und Mehrfachtraktion

• Signalbeleuchtung einschalten und prüfen

• Federspeicherbremse anlegen wieder lösen

(Wiederherstellen der Funktion; nur erforderlich, wenn die Federspeicherbremse abgesperrt und notgelöst war)

• Federspeicherbremse anlegen, Anlegezustand prüfen und Festlegemittel entfernen

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Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A06

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 4

Stand: 29.11.2018

Am nicht besetzten Fahrtisch:

• Alle Schalter in Grundstellung bringen

• Führerbremsventil in Neutralstellung legen

• Zusatzbremsventil in Neutralstellung legen

• Beide Makrofone prüfen

• Schlagtaster „Nothalt“ entriegelt

Am besetzten Führerpult:

• Alle Schalter in Grundstellung bringen

• Schlagtaster „Nothalt“ entriegelt

• Führerbremsventil in Neutralstellung legen

• Zusatzbremsventil in Neutralstellung legen

• Tisch durch die Anwahl einer Fahrtrichtung aktivieren

• Beide Makrofone prüfen

• Am zentralen Bedienpult den Dieselmotor starten

• Batterieladespannung prüfen (> 24V)

Bremstechnischen Vorbereitungsdienst:

• Die Hauptluftleitung auf den Regeldruck auffüllen

• Zusatzbremse lösen

• Bremstest abwarten

• Prüfen, dass die Regeleinrichtung den Regeldruck von 5 bar hält

• Führerbremsventil in Neutralstellung legen

• Den Kippschalter „HLL absperren“ ( ) am zentralen Bedienpult be-dienen

• Füllzustand feststellen: Hauptluftleitungsdruck darf innerhalb von 10 Se-kunden nicht abfallen

• Den Kippschalter „HLL absperren“ ( ) wieder in die Betriebsstellung legen

• Betriebsbremsung durch Druckminderung in der Hauptluftleitung um ca. 0,8 bar ausführen

• Wirksamkeit der Betriebsbremsung am Manometer (Bremszylinder) be-obachten

• Führerbremsventil ohne Füllstoß in Lösestellung legen

• Lösezustand feststellen

• Führerbremsventil in Schnellbremsstellung legen

• Führerbremsventil ohne Füllstoß in Lösestellung legen

• Funktionsprüfung der Zusatzbremse durchführen

• Zusatzbremse dafür stufenweise anlegen und lösen und Druckmesser beobachten

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Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A06

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 5

Stand: 29.11.2018

• PZB-Prüflauf starten (im Zugdateneingabegerät ZDE, siehe unten)

• Summer ertönt, eine Zwangsbremsung erfolgt

• Alle PZB-Leuchtmelder leuchten nacheinander

• Eine Bremse anlegen und die Federspeicherbremse lösen

• Vor dem ersten Anrollen Zp1 geben

• Lok mit geringster Leistung in Bewegung setzen und ohne Leistung rollen lassen

• Haltebremsung mit der Zusatzbremse durchführen

• Sifa nach BRW LDS.6102A03 prüfen

Vor der Abfahrt des Zuges bzw. vor Aufnahme des Rangierdienstes müssen folgende Teilarbeiten durchgeführt werden:

• Zug- und Triebfahrzeugführerdaten in die Zugsicherung eingeben

• Buchfahrpläne, Fahrplananordung, La und Streckenbuch einsehen und mit der gültigen Seiten aufgeschlagen auf dem Führerstand auslegen. Kommen elektronische Anzeigegeräte (z.B. EBuLa oder Talet PC) zur Anwendung sind die jeweils gültigen Daten aufzurufen.

• Daten in das GSM-R Zugfunkgerät eingeben und/oder nach örtlicher Re-gelung einstellen (Kanal bzw. Rangiergruppe)

• Zugsicherungseinrichtungen auf Wirksamkeit prüfen, z.B. Prüfmagnet der PZB überfahren; siehe auch Ril 483.0111

► Siehe auch Lokführerhandbuch Seite 146 ff Über das Bedienfeld des Zugdateneingabegeräts, siehe Abb. 3, müssen wie folgt die Zugdaten eingegeben werden:

Achtung: Nach jedem Wechsel des Fahrtisches ist eine neue Eingabe der Zugdaten erfor-derlich.

1. Über den Taster F4 das Zug-Besy-Menü starten: Durch betätigen der Taste F1 gelangt man ins Eingabefeld Zugnummer, dort mit einer vo-rangestellten 0 die Zugnummer eingeben.

2. Nach der Eingabe der Zugnummer gelangt man automatisch in das nächste Eingabefeld und gibt dort die Tf-Nummer ein. Die Eingabe ist mit Enter zu bestätigen.

3. Mit der Taste F2 gelangt man zu der Eingabe von Bremsart / Brems-hundertel. Die Daten linksbündig, beginnend mit der Bremsart, einge-ben. Die Bremsart wird dabei ohne führende 0 eingegeben. Erst nach der Eingabe der Bremshunderstel die Eingabe über Enter bestätigten. Nach der Aufforderung im Display sind die Zugdaten über die Wach-samkeitstaste am aktiven Fahrtisch zu Quittieren.

4. Mit der Taste F3 wird der Prüflauf gestartet.

Betriebliche Teilarbeiten

Bedienung Zug-dateneingabege-rät:

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Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A06

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 6

Stand: 29.11.2018

Abb. 3: Zugeingabegerät

Die Prüfung der Zusatzbremse ist nach dem ersten Wechsel des Fahrtisches zu wie-derholen. Mit der Führerbremsanlage der indirekten Bremse ist mit dem neuen Füh-rerbremsventil eine Führerraumbremsprobe durchzuführen.

In geeigneten Rangierpausen oder bei Betriebshalten sind

• die Signalbeleuchtung,

• die Leuchtmelder,

• die Batterieladespannung und

• die Betriebsstoffe

zu prüfen.

Prüfung nach Fahr-tischwechsel

Prüfung bei geeig-netem Aufenthalt

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Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 7

Stand: 29.11.2018

Abschlussdienst A1 ► Siehe auch Lokführerhandbuch Seite 326 ff

Der Abschlussdienst ist täglich vor dem Abstellen auszuführen. Wird die Lokomotiven über einen Zeitraum von 24 Stunden durchgehend betrieben ist nach 24 Betriebsstun-den, spätestens jedoch 36 Betriebsstunden ein Abschlussdienst auszuführen.

Folgende Teilarbeiten sind für das betriebsbereite Abstellen der Lok durchzuführen: • Nach Möglichkeit Dieselkraftstoff ergänzen

• Zum Abstellplatz fahren und Führerhaus reinigen

• Federspeicherbremse anlegen

• Dieselmotorleerlauf kontrollieren und Dieselmotor abstellen

• Sandstreueinrichtung für beide Fahrtrichtungen betätigen

• Alle Schalter in Grundstellung legen

• Schlüsselschalter Hauptschalter abziehen

• Sichtprüfung der Lufttrocknungsanlage, des Kondensatbehälters, der Luftbehälter, des Kühlers und der Maschinenanlage

• In den Vorbauten und am Lokrahmen auf Leckagen und Undichtigkeiten von flüssigkeitsführenden Leitungen achten

• Auf Luftausströmgeräusche achten

• Druckluftanlage unter Beachtung des Umweltschutzes entwässern

• Betriebsstoffe (Öl und Wasser) von Dieselmotor, und Hydrostatikanlage prüfen und ergänzen

• Sichtprüfung von Zug- und Stoßeinrichtungen, Kabel, Leitungen, Rads-ätze, Feder, Dämpfer, tragenden (z.B. Drehgestellrahmen) oder zug-kraftführenden (z.B. Radsatzlenker) Bauteilen

• Wirkung der Sandstreueinrichtung prüfen und Sandvorrat ergänzen

• Sichtprüfung der PZB - Magnete

• Lokomotiven mit Hemmschuhen gegen unbeabsichtigtes Bewegen si-chern und Hinweisschild sichtbar im Führerhaus anbringen.

• Lok an Fremdstrom anschließen, um die Batterien zu Laden und das Kühlwasser warm zu halten. Die grünen Leuchtmelder zeigen den ord-nungsgemäßen Zustand an.

• Batterieladung anhand des Leuchtmelders kontrollieren

• Ausrüstungsgegenstände kontrollieren

• Km – Stand, Betriebsstundenzähler ablesen

• Übergabebuch führen

• Vorwärm- und Warmhaltegerät programmieren

• Fenster schließen und Türen verriegeln

• Loktagesbericht senden (LDS.6102V03)

Fälligkeit

Technische Teilarbeiten

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Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A06

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 8

Stand: 29.11.2018

Die Lok kann über den Dreifachhahn 207.1, 207.2, und 208 siehe Abb.4 schleppfähig gemacht werden. Dieser befindet sich im Bedienmodul Bremse (rechte Lokseite,unter dem Führerhaus). Im Normalbetrieb steht der Dreifachhahn senkrecht. Rüstet man die Lok erneut auf, so lässt sich der Dieselmotor nicht starten. Nach einigen Minuten rüstet die Lok selbstständig wieder ab.

Abb. 4: Im schleppfähigen Zustand der Lok, ist der Dreifachhahn 207.1, 207.2 und 208, wie dargestellt, in waagerechter Stellung.

Achtung: Vor dem Umlegen des Schlepphahnes sicherstellen, dass die indirekte Bremse nicht im Notbetrieb (117 auf der Bremstafel) ist.

Störungen des Erregergerätes und der Umrichteran-lage

Das Erregergerät des Traktionsgenerators ist grundsätzlich eingeschaltet. Störungen und Fehler in der Umrichteranlage oder des Erregergerätes können oft durch das kurz-zeitige Ausschalten der Erregung behoben werden. Dazu ist auf einem Fahrtisch der Leuchtdrucktaster für die Erregung ( ) zu betätigen (Hinweis: Funktioniert ständig an beiden Fahrtischen), siehe Abb. 5. Ein Fehler oder eine Störung der Umrichteranlage wird über das Display angezeigt. Die Traktion der Lok ist dann gesperrt sein. Über die Übersichtsseite des Antriebes (Grundseite=>Serv=>DE-Übersicht) im Display wer-den zusätzlich die Zustände der Umrichtersysteme angezeigt. Kleine rote Rechtecke zeigen Warnungen, Störungen oder Verrieglungen der einzelnen Systeme an. Durch das Abschalten der Erregung gehen alle Systeme in den Grundzustand und arbeiten nach dem Wiedereinschalten wieder. Über die Displayseite DE-Test kann die Verriege-lung der ASGs aufgehoben werden. Die Displayseite DE-Test kann von der Grundseite über die Taste „Serv“ aufgerufen werden.

Abb. 5: Leuchtdrucktaster für die Erregung auf dem Fahrtisch

Schleppfähig Ab-stellen

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Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A06

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 9

Stand: 29.11.2018

1 Hz Blinken: Erregung wartet auf Einschaltbedingung (Dieselmotor aus)

3 Hz Blinken: Abschalten der Erregung ist fehlgeschlagen

Starten der Batterieladung bei tiefentladenen Batte-rien

Eine tiefentladene Batterie wird, aufgrund der fehlenden Bordstromversorgung, auch nicht mehr über die Fremdeinspeisung geladen. In diesem Fall muss die Fremd-stromeinspeisung auf der rechten Lokseite gesteckt werden, und der Taster in der Sei-tenwand des Bremsbedienmoduls, siehe Abb. 6, muss betätigt werden. Jetzt startet die Batterieladung trotz der Tiefentladung

Abb. 6: Rechte Lokseite roten Taster in der Seitenwand des Bremsbedienmoduls

Der Batterieladegenerator hat grundsätzlich die Aufgabe, die Spannungserhaltung des DC 24 V Bordnetzes sicherzustellen. Im Betrieb wird der Batterieladegenerator mit Die-selkraftstoff aus dem Kraftstofftank der Lokomotive versorgt. Bei tiefentladener Batterie startet der Batterieladegenerator und lädt diese wieder auf. In geschlossenen Räumen lässt sich der Batterieladegenerator abstellen. Durch Drücken des Tasters im zentralen Bedienfeld, siehe Abb. 7, wird der Batterieladegenerator abgestellt.

Abb: 7 Ausschalt Taster Batterieladegenerator

Bedeutung des Leuchtdrucktasters

Laden einer tiefent-ladenen Batterie

Batterieladegenera-tor

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Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A06

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 10

Stand: 29.11.2018

Brandmelde- und Brandlöschanlage

Startet die Brandbekämpfungsanlage nicht automatisch, kann das Löschen durch Be-tätigung eines Leuchtdrucktasters „Löschmittelabgabe“ an einem der Aufstiegen oder durch Betätigung des Kippschalters „Feueralarm“ auf dem zentralen Bedienpult manu-ell ausgelöst werden. Die Brandbekämpfungsanlage nicht unnötig auslösen! Eine aus-gelöste Brandlöschung kann nicht rückgängig gemacht werden!

Achtung: Die Brandbekämpfungsanlage im Motorraum und in den beiden Traktionsstrom-richter bleiben noch 10 min nach Abrüstung der Lokomotive betriebsbereit.

Überbrückungsschalter VBC (1) Die im Geräteschrank 1 angeordneten Überbrückungsschalter für Störun-

gen und Fehlfunktion dürfen nur nach Rücksprache mit der Eisenbahnbe-triebsleitung betätigt werden.

(2) Die Schalter für das Überbrücken des Batteriemonitors, zum Aufrüsten bei einer tiefentladenen Batterie, darf ohne Rücksprache betätigt werden. Der Schalter ist nach einsetzen der Batterieladung durch den Dieselmotor wie-der in Grundstellung zu legen.

Bremskraft der E-Bremse / Schalter ED+ (1) Die E-Bremse der Lok darf nur mit reduzierter Bremskraft betrieben wer-

den. Das Verlegen des Schalters ED+ ist untersagt

Bilden einer Doppeltraktion Die DE 18 ist mit folgenden Lokomotiven doppeltraktionsfähig:

G 1700-2 G 1000 G 2000 G 1206 (Einschränkungen möglich) G 6 / G 12 / G 18 bzw. DE 12

Neben den Steuerbefehlen für die Leistung werden auch die Signale für Federspei-cherbremse, Starten und Abstellen des Dieselmotors und die Zusatzbremse an die geführte Lok übertragen. Sifa und Zugsicherung werden auf der geführten Lok auto-matisch wirkungslos geschaltet. Wird die Doppeltraktion mit abgestellten Dieselmotor der führenden Lok gebildet, kann die führende Lok als Steuerwagen verwendet wer-den. Die geführte Lok lädt bei abgestellten Dieselmotor die Batterie nicht. Die Füh-rerbremsanlage wird, bei gekuppelter Hauptluftbehälterleitung, von der geführten Lok versorgt.

Das Bilden einer Doppeltraktion darf nur von einer Person vorgenommen werden. Die Doppeltraktion muss in folgender Reihenfolge gebildet werden:

• Beide Lokomotiven müssen vollständig und unabhängig voneinan-der aufgerüstet worden sein; Kühlwassertemperatur > 60°C

• Auf beide Lokomotiven die gleiche Fahrrichtung wählen

• Auf beide Lokomotiven die Federspeicherbremse und die Zusatz-bremse anlegen

Starten des Lösch-vorgangs

Grundsatz

Ausnahme

Schalter ED+

Allgemeines

Hinweise

Bilden der Dop-peltraktion

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Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A06

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 11

Stand: 29.11.2018

• Die Lokomotiven dürfen an der Kuppelstelle zur jeweils anderen Lok keine Signalbeleuchtung gesetzt haben.

• Kuppeln von Zugeinrichtung, Druckluftleitungen (Hauptluftleitungen und Hauptluftbehälterleitung) und MFT-Steuerkabel

• Auf der geführte Lokomotive: Am zentralen Bedienpult den MFT-Wahlschalter in die Stellung „Slave“ legen

• Auf der führende Lokomotive: Am zentralen Bedienpult den MFT-Wahlschalter in die Stellung „Master“ legen

• Auf der führende Lokomotive: Hauptluftleitung auffüllen, Zusatz-bremse lösen und volle Bremsprobe mit der Doppeltraktion durch-führen

• Auf der führende Lokomotive: Indirekte Bremse lösen und die Zu-satzbremse anlegen

• Anlegezustand beider Lokomotiven prüfen

• Auf der führende Lokomotive: Indirekte Bremse und Zusatzbremse lösen

• Lösezustand beider Lokomotiven prüfen

• Auf der führende Lokomotive: Die Zusatzbremse anlegen und die Feder-speicherbremse lösen

• Lösezustand der Federspeicherbremsen beider Lokomotiven prüfen

• Fahrtrichtung nochmals neuanwählen und Aufschalt- und Rollprobe durchführen

Page 119: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

LDS GmbH

Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A10

Sifa und Zugsicherungseinrichtungen prüfen Seite 1

Fachautor: SMSB Stand: 15.06.2016

1 Prüfen der Sicherheitsfahrschaltung (Sifa) (1) Die Sifa muss einsatztäglich mit dem Vorbereitungsdienst V 1 geprüft

werden. Wird das Tfz über 24 Stunden ohne Unterbrechungen eingesetzt ist nach 24 Stunden, spätestens jedoch nach 36 Stunden die Sifa zu prüfen. Die vereinfachte Sifa-Prüfung ist mehrfach während der Fahrt durchzuführen.

(2) Prüfen der Sifa bei nicht Betätigung:

• Geringe Leistung aufschalten und aufgeschaltet lassen

• Keine Sifa-Taster Betätigen

• Leuchtmelder Sifa zeigt Dauerlicht (spätestens nach ca. 2,5Sekunden)

• Hupe ertönt (nach weiteren ca. 2,5 Sekunden)

• Zwangsbremsung erfolgt, Leistung wird abgeschaltet (nachweiteren ca. 2,5 Sekunden)

• Sifa-Taster betätigen und Hauptluftleitung wieder auffüllen

• Leistung weiter aufschalten um Nullstellungszwang prüfen

• Leistung vollständig abschalten um den Nullstellungszwangaufheben

(3) Prüfen der Sifa bei dauerhafter Betätigung:

• Sifa-Taster dauerhaft betätigen

• Geringe Leistung aufschalten

• Leuchtmelder Sifa zeigt nach ca. 30 Sekunden Dauerlicht

• Hupe ertönt (nach weiteren ca. 2,5 Sekunden)

• Zwangsbremsung erfolgt, Leistung wird abgeschaltet (nachweiteren ca. 2,5 Sekunden)

• Sifa-Taster betätigen und Hauptluftleitung wieder auffüllen

• Leistung weiter aufschalten um Nullstellungszwang prüfen

• Leistung vollständig abschalten um den Nullstellungszwangaufheben

(4) Die vereinfachte Prüfung der Sifa erfolgt mit oder ohne Betätigung der Sifa-Taster. Die vereinfachte Prüfung endet mit ertönen der Sifa-Hupe. Eine Zwangsbremsung wird nicht ausgeführt.

(5) Lokomotiven des Herstellers Vossloh Locomotives GmbH besitzen nur einen bedingten Nullstellungszwang. Eine Betätigung des Fahrschalters in die Stellung „Leistung auf“ führt zum erneuten Aufschalten der Leistung. Die Sifa gilt in dem Fall nicht als gestört. Die Sifa gilt als gestört wenn die Leistung mit auffüllen der Hauptluftleitung selbsttätig wieder aufgeschaltet wird.

Fälligkeit

Taster nicht betätigt

Taster dauerhaft betätigt

Vereinfachte Prüfung

Besonderheiten Vossloh Lokomotiven

Page 120: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102A10

Sifa und Zugsicherungseinrichtungen prüfen Seite 2

Stand: 15.06.2016

Für Sifa-Zwangsbremsungen besteht bei Vossloh Lokomotiven ein Stillstandszwang. Durch die Sifa eingeleitete Zwangsbremsungen können erste im Stillstand aufgehoben werden.

2 Prüfen der Fahrzeugeinrichtungen von Zugsicherungen

(1) Die Fahrzeugeinrichtungen der Zugsicherungen sind einsatztäglich, mit dem Vorbereitungsdienst V 1 zu prüfen. Wird das Tfz über 24 Stunden ohne Unterbrechungen eingesetzt ist nach 24 Stunden, spätestens jedoch nach 36 Stunden die Fahrzeugeinrichtung zu prüfen.

(2) Die Prüfung der PZB erfolgt nach der RIL 483.

(3) Vorhandene Prüfmagnete sind zu nutzen. Mit Überfahrt des 2000 Hz Prüfmagnet muss eine Zwangsbremsung ausgeführt werden. Vor der Überfahrt der Prüfmagneten ist ein Prüflauf der Fahrzeugeinrichtung auszuführen.

Fälligkeit

Grundsatz PZB

PZB Prüfmagneten

Page 121: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

LDS GmbH

Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102V01

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 1

Fachautor: SMSB Stand: 18.07.2018

Übergabebuch für V-Lokomotiven

Page 122: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

LDS GmbH

Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102V02

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 07.12.2018

Übergabebuch für E-Lokomotiven

Page 123: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

LDS GmbH

Betriebsregelwerk LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDS.6102V03

Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten ausführen Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 29.01.2019

Vordruck LDS.6102V03 Loktagesbericht für E- und V-Lokomotiven

Page 124: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDSBAU.6103

Verhalten bei Störungen am Triebfahrzeug Seite 1

Fachautor: SMSB / Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 28.11.2017

1 Dokumentation ► Ergänzung zu BRW.6103 Abschnitt 2

(1) Im Maschinenrapport (SBAU) oder dem Loktagesbericht (LDS) erfolgt die Dokumentation von Mängeln und Störungen. Wenn das Triebfahrzeug nicht mehr einsatz- oder lauffähig ist, erfolgt die Meldung an die auftraggebende Stelle ebenfalls mit dem Maschinenrapport oder dem Loktagesbericht.

(2) Wird auf dem Triebfahrzeug ein Übergabebuch geführt, sind Störungen und Mängel zusätzlich im Übergabebuch zu dokumentieren.

Maschinenrapport / Loktagesbericht

Übergabebuch

Page 125: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Allgemeine Regelungen

Zugsicherungseinrichtungen bedienen LDSBAU.6104

PZB bedienen Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 29.11.2018

1 Unwirksame PZB im Baubetrieb (1) Die Fahrzeugeinrichtung der PZB darf im Baugleise, bzw. während der

Durchführung von Bauarbeiten im gesperrten Gleis, unwirksam geschaltet werden.

(2) Kann aus technischen Gründen die Unwirksamkeit der PZB-Fahrzeugeinrichtung nicht durch den Störschalter hergestellt werden, darf die PZB-Fahrzeugeinrichtung auch durch das Betätigen des Hauptschalters unwirksam geschaltet werden.

(3) Nach Beenden der Arbeiten ist das Wiedereinschalten der PZB sicherzustellen. Die PZB Daten sind neu einzugeben. Die PZB ist zu über eine Prüflauf zu prüfen.

2 Aufzeichnung der Kopfdaten bei ständig gemeinsam verkehrenden Tfz

(1) Verkehren zwei Triebfahrzeug ausschließlich gemeinsam als Zugfahrt dürfen die Kopfdaten, unabhängig davon welches Tfz führend ist, lediglich über eine Fahrzeugeinrichtung aufgezeichnet werden.

(2) Die Ausnahme nach SBAU.6104, Abs. 2, Nr. 1 darf nur angewendet werden wenn:

• Die Eingabe von Zugdaten in eine Fahrzeugeinrichtung nur miterheblichem Aufwand möglich ist (z.B. durch stark ein- geschränkte Zugänglichkeit)

• Die unveränderlichen Zugdaten, Bremsart und Brems- hunderstel, in beiden Fahrzeugeinrichtung als Ersatzdatenhinterlegt sind

• Die Fahrzeugeinrichtung des führenden Fahrzeugs wirksamgeschaltet ist

• Die Fahrzeugeinrichtung im nicht führenden Fahrzeug mittelsStörschalter unwirksam geschaltet ist

• Die Zuordnung der Zugdaten ist eindeutig und zweifelsfrei

• Beide Fahrzeugeinrichtung sind im Rahmen desVorbereitungsdienstes ordnungsgemäß geprüft und fehlerfreiaufgerüstet worden

Unwirksame PZB

Hauptschalter

Wirksamkeit der PZB

Ausnahme

Bedingungen

Page 126: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Allgemeine Regelungen

Zugsicherungseinrichtungen bedienen LDSBAU.6104

PZB bedienen Seite 2

Stand: 29.11.2018

(3) Verkehren die Tfz mit eingegebenen Zugdaten im führenden Fahrzeug, ergeben sich keine Änderungen. Verkehren die Tfz ohne eingegebene Zugdaten im führenden Tfz gilt folgenden Vorgehensweise:

• Der Tf des führenden Fahrzeugs teilt dem Tf des hinteren Fahrzeugs die Zugdaten und seine Tf-Nummer mit

• Der Tf des hinteren Tfz gibt die Zugdaten und die Tf-Nummer in die Fahrzeugeinrichtung des hinteren Tfz ein

• Die Fahrzeugeinrichtung des hinteren Tfz wird über den Störschalter unwirksam geschaltet

• Die Fahrzeugeinrichtung des führenden Tfz ist wirksam

Anwendung

Page 127: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Führen von Triebfahrzeugen LDSBAU.6105

Personen und Gegenstände im Führerraum mitnehmen Seite 1

Fachautor: SMSB / Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 11.12.2016

1 Personen im Führerraum ► Ergänzung zu BRW.6105 Abschnitt 1 Absatz 3

(1) Folgende Personengruppen sind zur Mitfahrt im Führerraum berechtigt:

• Geschäftsführer und Eisenbahnbetriebsleiter,

• Sicherheitsmanagementsystembeauftragter,

• beauftragte Personen,

• Triebfahrzeugbegleiter, Zugpersonal, Rangierpersonal inAusübung ihrer Tätigkeiten,

• Mitarbeiter im Rahmen der Aus- und Fortbildung, zum Erwerbvon Streckenkenntnis, bei Gastfahrten und

• Mit Einverständnis der Geschäftsführung: Auditoren vonKunden und Auftraggebern.

Mitfahrberechtigte

Page 128: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Behandlung von Nebenfahrzeugen LDSBAU.6610

Material-, Förder- und Silowagen (MFS-Wagen) Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 05.03.2018

1 Verantwortung (1) Der Leiter der Maschinenbesatzung ist verantwortlich für den sicheren

Zustand der MFS-Wagen.

(2) Übergibt eine Maschinenbesatzung die durch sie betreuten MFS-Wagen an eine andere Maschinenbesatzung, informiert die übergebende Besatzung die übernehmende Besatzung über Besonderheiten. Die Verantwortung geht mit der Übergabe auf den Leiter der übernehmenden Besatzung über.

(3) Müssen MFS-Wagen ohne direkte, gemeinsame Übergabe an eine andere Besatzung übergeben werden bleibt die übergebende Besatzung bis zur Arbeitsaufnahme der übernehmenden Besatzung für die Wagen verantwortlich. Die übergebende Besatzung stellt sicher, dass die übernehmende Besatzung über Besonderheiten informiert wird.

(4) Unregelmäßigkeiten, Störungen oder Schäden sind durch die Maschinenbesatzung an die auftraggebende Stelle zu melden (z.B. Maschinenrapport). Bei Unregelmäßigkeiten an eisenbahntechnischen Einrichtungen des Wagens, wie z.B. Radsätze, Puffer, Bremse, Drehgestelle, ist der Wagen zusätzlich beidseitig gemäß AVV zu bezetteln und die Wagennummer mit Standort (Betriebsstelle, Gleis) und einer Kurzbeschreibung des Schadens unmittelbar an die auftraggebende Stelle zu melden.

(5) Kann die Maschinenbesatzung die festgestellten Schäden an eisenbahntechnischen Einrichtungen nicht eigenverantwortlich bewerten und/oder bezetteln, informiert die Maschinenbesatzung die auftraggebende Stelle. Die auftraggebende Stelle veranlasst eine Untersuchung des betroffenen Wagens durch einen Wagenprüfer Stufe 3 bzw. Stufe 4.

2 Herstellen der Beförderungsfähigkeit (1) Die Arbeiten sind nur auf Gleisen mit einer maximalen Längsneigung von

1:100, bzw. 10 ‰, bzw. 1% zugelassen.

(2) Werden MFS-Wagen in Züge eingestellt, müssen an den MFS-Wagen folgenden vorbereitenden Arbeiten ausgeführt werden, bzw. Bedingungen erfüllt sein:

• Für Fahrten außerhalb der Baustelle beträgt das maximaleGesamtgewicht eines MFS-Wagen 144 t

• Vor Beginn der Arbeiten zum Herstellen derBeförderungsfähigkeit sind die Wagen gegen unbeabsichtigtesBewegen durch das Anlegen der Feststellbremsen und dasLegen von Hemmschuhen zu sichern.

• Alle MFS-Wagen in Transportstellung bringen

• Schutzwagen an der Spitze bzw. dem Schluss in den Zugeinstellen und überstehendes Übergabeband auf demSchutzwagen ablegen

Verantwortung

Übergabe

Indirekte Übergabe

Schäden und Unregelmäßigkeiten melden

Schäden bezetteln und beurteilen

Maximale Längsneigung

Vorbereitung

Page 129: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Behandlung von Nebenfahrzeugen LDSBAU.6610

Material-, Förder- und Silowagen (MFS-Wagen) Seite 2

Stand: 05.03.2018

• Werkzeug-, Batterie-, Feuerlösch-, und Motorkästen schließen und sichern

• Beladung prüfen und Materialanhäufungen außerhalb des Silos entfernen; Achtung: Sicherheitsabstand zu Fahrleitungsanlagen einhalten!

• Lose Materialrückstände auf Pufferbohlen, Querbühnen, Bänder, Langträger und unter dem Silo entfernen

• Maschinenanlagen ausschalten

• Verstellsperre der Bandauflage verriegeln

• Seitensicherung der Bandauflage hochklappen

• Übergabeband in Stellung 2 verriegeln

• Kabinentür schließen und verriegeln

• Kabinendach einschwenken

• Druckluftbremse einschalten

• Bremsstellungswechsel nach Vorgabe des befördernden EVU in Stellung „P“ oder „G“ legen. Besteht keine Vorgabe wird an allen Wagen die Bremsstellung „P“ eingestellt.

• Lastwechsel in Abhängigkeit des Beladezustandes in die Stellung „leer“ oder „beladen“ legen

3 Sicherung bei Abstellung und prüfen der Abfahrbereitschaft Das befördernde EVU ist für das sichere Abstellen der MFS-Wagen verantwortlich. Das EVU dokumentiert in geeigneter Weise die Art und Anzahl der Festlegemittel und/oder meldet diese an Schweerbau.

Das befördernde EVU ist für das Feststellen der Fahrbereitschaft bzw. Abfahrbereitschaft der zu bewegenden Wagen zu verantwortlich.

4 Fahrten ohne Schutzwagen MFS-Wagen dürfen grundsätzlich nur mit Schutzwagen in Zug- und Rangierfahrten eingestellt werden. Durch den Auflagebock auf dem Schutzwagen wird das Übergabeband im Gleisbogen geführt. Diese Führung gewährleistet, dass das Übergabeband die Fahrzeugbegrenzungslinie einhält.

(1) Von diesem Grundsatz darf nur dann abgewichen werden, wenn das Mitführen eines Schutzwagens die Verwendung des MFS-Wagens unmöglich macht (z.B. dient die Fahrt unmittelbar der Logistik einer Arbeitsstelle auf der freien Strecke)

Wird ein MFS-Wagen mit freistehendem Übergabeband und ohne Schutzwagen außerhalb des Arbeitsbereiches bewegt müssen folgende Teilarbeiten an dem betroffenen Wagen ausgeführt werden:

• Das freistehende Übergabeband muss in der Stellung 1 verriegelt sein.

• Das freistehende Übergabeband ist abzusenken.

Grundsatz

Ausnahmen

Bindungen

Page 130: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Behandlung von Nebenfahrzeugen LDSBAU.6610

Material-, Förder- und Silowagen (MFS-Wagen) Seite 3

Stand: 05.03.2018

• Die Antriebsanlage ist abzustellen und die Hydraulikanlage drucklos zu schalten.

• Das freistehende Übergabeband muss unter ständiger Beobachtung stehen. Das gilt auch für gezogene Fahrten bei denen sich der MFS-Wagen am Schluss der Rangierabteilung / des Zuges befindet. Der Beobachter muss in der Lage sein einen Nothalteauftrag zu geben oder eine Notbremsung auszuführen.

• Für den Fall einer Zugtrennung muss die Bergung/Kuppelfähigkeit des MFS-Wagen, z.B. durch andere Fahrzeuge oder eine Baumaschine, sichergestellt sein.

• Der MFS-Wagen muss an die Hauptluftleitung angeschlossen sein und über eine wirkende Druckluftbremse verfügen.

• Bei geschobenen Fahrten ist die Spitze mit einem Betriebsmitarbeiter (Zf/Rb Bau) zu besetzen. Zwischen dem Mitarbeiter an der Spitze des Zuges / der Rangierabteilung und dem Tf muss eine Sprechfunkverbindung bestehen.

• An der Spitze des Zuges / der Rangierabteilung ist ein Luftbremskopf anzuschließen.

• Die Fahrt fährt auf Sicht. Die Geschwindigkeit ist so wählen, dass jederzeit vor Gefahrstellen, Hindernissen und Engstellen angehalten werden kann, Vmax = 20 km/h.

• Vor Engstellen, Hindernissen, Fahrzeugen im Nachbargleis und in Bereich von Tunnel und Brücken ist die Geschwindigkeit zu reduzieren. Bei Kollisionsgefahr ist zunächst anzuhalten und anschließend mit maximal Schrittgeschwindigkeit weiterzufahren.

• In Gleisbögen und Weichen ist auf Hindernisse und feste Gegenstände neben den Gleisen zu achten. Insbesondere in kurz aufeinander folgenden Gegenbögen, z.B. nach dem abzweigenden Strang einer Weiche, ist auf Masten, Signale, Gebäude und Fahrzeuge im Nachbargleisen zu achten.

• Gleisbögen mit einem Halbmesser ≤ 300 m und Weichen im abzweigenden Strang sind reduzierter Geschwindigkeit zu befahren. Besteht die Gefahr einer Kollision ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren und anzuhalten.

• Es ist sicherzustellen, dass das freistehende Übergabeband zu keinen Zeitpunkt über Signale oder Grenzzeichen hinaussteht. Zwischen den Puffern des MFS-Wagens und Signalen oder Grenzzeichen müssen mindestens 5 m Abstand gehalten werden.

• Werden Gleisbögen mit einem Halbmesser ≤ 300 m befahren, dürfen auf den Nachbargleisen keine Zugfahrten stattfinden. Nachbargleise müssen gegebenenfalls gesperrt werden.

Page 131: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Behandlung von Nebenfahrzeugen LDSBAU.6610

Material-, Förder- und Silowagen (MFS-Wagen) Seite 4

Stand: 05.03.2018

5 Abstellen ohne Schutzwagen Zwischen der Vorderkante der Puffer und begrenzenden Signalen oder Grenzzeichen muss ein Mindestabstand von 5 m eingehalten werden.

Freistehende Übergabebänder sind durch eine Sh2 Scheibe zu sichern.

6 Anzeige und Warneinrichtungen Bremse Die MFS-Wagen der Schweerbau GmbH & Co. KG sind mit einer Warneinrichtung ausgerüstet. Wird die Hauptluftleitung bei angelegter Feststellbremse auf 5,0 bar aufgefüllt, blinken Warnleuchten im Bereich des betreffenden Drehgestells.

7 Abbunkern Im bewegten Arbeitsbetrieb ist ein gleichzeitiges Abbunkern durch Schwenken mehrerer Übergabeförderbänder nur statthaft, wenn der Abbunkerbereich für die direkt Beteiligten (der jeweilige Bediener und der Rangierbegleiter) einsehbar ist und sich innerhalb dessen keine Hindernisse befinden. Befinden sich Hindernisse, wie z.B. Oberleitungs.- oder Signalanlage, zwischen den ausgeschwenkten Übergabeförderbändern und ist dieser Bereich für die direkt Beteiligten nicht eindeutig einsehbar, so ist für jedes weitere ausgeschwenkte Übergabeförderband statt des Rangierbegleiters ein Mitarbeiter zur Beobachtung des Abbunkerbereiches einzusetzen. Diese Mitarbeiter muss über eine direkte Funkverbindung zum Triebfahrzeugführer verfügen. Im Zweifelsfall entscheidet der Rangierbegleiter wie viele und welche Wagen gleichzeitig abbunkern.

Abstand zu Signalen und Grenzzeichen

Kennzeichnung

Gleichzeitiges Abbunkern während der Fahrt

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Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Behandlung von Regelfahrzeugen LDSBAU.6615

Kippwagen Bauart FAS Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 10.03.2019

1 Grundsatz (1) Die Bedienung der Kippeinrichtung von Seitenkippwagen darf nur durch

dafür speziell geschultes Personal erfolgen.

(2) Die Bedienungsanleitung und/oder Halter- bzw. Herstellervorgaben des Wagens sind verbindlich und vorrangig vor Regelung dieses Moduls.

(3) Das Abkippen bei Frost bzw. das Abkippen von gefroren Schüttgut ist verboten.

(4) Das Arbeiten ist nur auf Gleisen mit einer maximalen Überhöhung von Ü = 150 mm zugelassen. Bei Materialien, die zu Blockbildung neigen, wie Granulaten und Ton, ist das Abkippen in der Überhöhung verboten.

2 Verantwortung (1) Der Kippberechtigte ist verantwortlich für den sicheren Zustand der

Kippeinrichtung der Seitenkippwagen. Er führt das Kippen auf der Baustelle durch.

(2) Der Kippberechtigte unterweist Hilfskräfte und Beteiligte in die Vorbereitung-, Durchführungs- und Abschlussarbeiten

(3) Der Zf/Rb Bau ist verantwortlich die Betriebssicherheit der Rangier- oder Zugfahrt. Der Zf/Rb ist dem Kippberechtigten weisungsbefugt.

3 Entladen (1) Es dürfen nur soviele Wagen gleichzeitig zum Kippen vorbereitet bzw. an

die Druckluftversorgung angeschlossen werden, wie Zf/Rb Bau und Kippberechtigter gemeinsam beobachten und im Störungsfall unmittelbar von der Druckluftversorgung wieder trennen können. Maximal dürfen 3 Wagen gleichzeitig angeschlossen werden.

1. Zf/Rb Bau rangiert die Wagen zur Arbeitsstelle.

2. Nach dem Abschluss aller Rangierbewegungen stimmt der Zf/Rb Baudem Kippvorgang zu.

3. Der Kippberechtigte bereitet das Kippen vor:

Grundstellung aller Bedienelemente prüfen (verhindern des sofortigen Kippens beim Anschluss an die Druckluftversorgung)

Herstellen der Druckluftversorgung

Öffnen der Bedienkästen

Der Kippberechtigte beobachtet alle Wagen auf Fehlfunktion, insbesondere unzeitiges Abkippen bzw. selbsttätiges Kippen der Wagen (mind. 3 Minuten). Während dieser Zeit darf sich die Rangierabteilung nicht bewegen.

4. Zf/Rb Bau und Kippberechtigte stimmen die letzte Positionierung desabzukippenden Wagens ab.

Kippberechtigter

Vorgaben vom Halter / Hersteller

Witterungseinflüsse

Gleisbogen

Verantwortung Kippeinrichtung

Unterweisung

Verantwortung

Maximale Wagenanzahl

Durchführen des Kippvorgangs

Page 133: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Bedienen von Fahrzeugen

Behandlung von Regelfahrzeugen LDSBAU.6615

Kippwagen Bauart FAS Seite 2

Stand: 10.03.2019

5. Der Kippberechtigte führt den Entladevorgang durch:

Letzten Absperrhahn im Bedienkasten öffnen

Betätigung des ¾-Wegebetätigungsventils zum Kippen

Beobachten des Entladevorgangs

6. Nach dem Entladen führt der Kippberechtigte folgte Handlungen durch:

¾-Wegebetätigungsventil in Stellung „Senken“ bringen

Grundstellung der Absperrhähne herstellen

Überwacht die Rückführung des Wagenkastens in Grundstellung

Schließt Luftabsperrhahn im Bedienfeld

Prüft Verschlüsse der Wagenklappen

Schließt den Bedienkasten mit Vierkantschlüssel ab

Trennen der Druckluftversorgung

Übergibt nach Sichtkontrolle die Wagen zurück in die alleinige Verantwortung des Zf/Rb Bau

7. Zf/Rb Bau rangiert Wagen zur Abstellung, beachtet dabei geänderten Beladezustand der Wagen (Lastwechsel umstellen)

4 Störungen im Betrieb (1) Beginnt ein Wagen selbsttätig oder unzeitig mit dem Kippvorgang oder

droht Gefahr ist der Wagen sofort von der Kippluftversorgung zu trennen. Verantwortlich für die Überwachung des Kippvorgangs und das Trennen von der Druckluftversorgung ist der Kippberechtige.

(2) Sollte ein Wagen, trotz hergestellter Druckluftversorgung und eingeschalteter Kippeinrichtung, nicht kippen ist vor dem Abstellen darauf unbedingt darauf zu achten, dass die Kippeinrichtung entlüftet und die Absperrhähne wieder geschlossen sind.

Unzulässiges Kippen

Wagen kippt nicht

Page 134: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Notfall- und Störungsmanagement

LDSBAU.8190

Allgemeines zum Notfall- und Störungsmanagement Seite 1

Fachautor: SMSB / Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 06.12.2018

1 Einleitung Die EVU Regelungen zum Notfall- und Störungsmanagement basieren auf der BUVO-NE und berücksichtigen zudem die Richtlinien der DB Netz AG sowie die Allgemeinverfügung der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes vom 10.11.2009.

Die ergänzenden Regelungen

• bestimmen Maßnahmen zur Hilfeleistung,

• regeln die Abgabe und Weitergabe von Meldungen beigefährlichen Ereignissen und größeren Unregelmäßigkeiten,

• bestimmen Maßnahmen zur Behebung von Unfallfolgen,

• erläutern Verfahren zur internen Untersuchung vongefährlichen Ereignissen und Unregelmäßigkeiten.

2 Gefährliche Ereignisse und Unregelmäßigkeiten (1) Gefährliche Ereignisse werden in Unfälle und Störungen unterschieden.

Alle Ereignisse, die nicht als Unfall oder Störung definiert werden, sind Unregelmäßigkeiten.

(2) Als Unfälle werden folgende Ereignisse definiert:

• Kollision,

• Entgleisung,

• Personenunfall,

• Bahnübergangsunfall (Zusammenprall),

• Fahrzeugbrand,

• sonstiger Unfall im Eisenbahnbetrieb,

• Arbeitsunfall.

(3) Als Störungen werden folgende Ereignisse definiert:

• Vorbeifahrt eines Zuges am Haltbegriff,

• unzulässige Einfahrt in einen besetzten Gleisabschnitt,

• Störung am Bahnübergang,

• Störung am Fahrzeug (an sicherheitsrelevanten Elementen),

• Störung an der Infrastruktur,

• Störung durch betriebliche Fehlhandlung.

Klassifizierung

Unfälle

Störungen

Page 135: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Notfall- und Störungsmanagement

LDSBAU.8190

Allgemeines zum Notfall- und Störungsmanagement Seite 2

Stand: 06.12.2018

(4) Als Unregelmäßigkeit im Eisenbahnbetrieb werden alle Ereignisse bezeichnet, die nicht als gefährliches Ereignis einzuordnen sind, z. B.:

• Aussetzen von Wagen mit nicht ordnungsgemäß gesicherter Ladung,

• Aussetzen von Wagens wegen Überschreitung der Grenzlast,

• Triebfahrzeugstörungen (an nicht sicherheitsrelevanten Elementen),

• Umleitung und Verspätung aufgrund von Streckensperrungen,

• Verspätung durch längeres Warten auf andere Zug- oder Rangierfahrten.

Unregelmäßigkeiten

Page 136: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Notfall- und Störungsmanagement

LDSBAU.8190A01

Verzeichnis der Unfälle Seite 1

Fachautor: SMSB / Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 06.12.2017

Nr. Bezeichnung Erläuterung Hinweis auf Regelwerk

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1 Kollision Eine Kollision wird unterschieden in eine Zugkollision und eine sonstige Kollision.

Allgemeinver-fügung EUB

Ja Ja

1.1 Zugkollision Eine Zugkollision ist das unbeabsichtigte Berühren (Auffahren) von Eisenbahnfahrzeugen oder das Auffahren eines Eisenbahnfahrzeugs auf einen Gegenstand (Aufprall auf Gegenstand), wobei mindestens ein führendes Fahrzeug als Zugfahrt verkehrt. Hinweise: Ein Aufprall auf Gegenstände ist zu melden, wenn hierdurch größere Schäden am Eisenbahnfahrzeug verursacht wurden. Ein Aufprall auf einen Gleisabschluss ist immer meldepflichtig. Tiere gelten als Gegenstände im Sinne dieser Definition. Eine Zugkollision mit Gegenständen auf Bahnübergängen wird als Bahnübergangsunfall eingestuft.

Allgemeinver-fügung EUB

Ja Ja

1.2 sonstige Kollision Eine sonstige Kollision ist das unbeabsichtigte Berühren (Auffahren) von Eisenbahnfahrzeugen oder das Auffahren eines Eisenbahnfahrzeugs auf einen Gegenstand (Aufprall auf Gegenstand) wobei kein Fahrzeug als Zugfahrt verkehrt. Hinweise: Die Hinweise zu lfd. Nr. 1.1 gelten sinnge-mäß.

Allgemeinver-fügung EUB

Ja Ja

2 Entgleisung Eine Entgleisung wird unterschieden in eine Zugentgleisung und eine sonstige Entgleisung.

Allgemeinver-fügung EUB

Ja Ja

2.1 Zugentgleisung Eine Zugentgleisung ist das Abheben eines Rades vom Gleis bei einer in Bewegung befindlichen Zugfahrt. Hinweise: Zu einer Zugentgleisung zählen auch Wie-dereingleisungsunfälle sowie der zweispurige Lauf eines Eisenbahnfahrzeuges.

Allgemeinver-fügung EUB

Ja Ja

2.2 Sonstige Entgleisung Eine sonstige Entgleisung, ist das Abheben eines Rades vom Gleis bei einem in Bewegung befindlichen Eisenbahnfahrzeug.

Allgemeinver-fügung EUB

Ja Ja

3 Personenunfall Ein Personenunfall wird unterschieden in Unfälle am bewegten bzw. stehenden Eisenbahnfahrzeug.

Allgemeinver-fügung EUB

Ja Ja

3.1 Personenunfall am bewegten Eisenbahnfahrzeug

Ein Personenunfall am bewegten Eisenbahnfahrzeug ist allgemein die Verletzung einer Person durch ein in Bewegung befindliches Eisenbahnfahrzeug. Eisenbahnfahrzeuge sind in diesem Zusammenhang Fahrzeugteile, Ladung oder Ladungssicherung. Hinweise: Als Personenunfall sind auch Stürze aus einem in Bewegung befindlichen Eisenbahnfahrzeug sowie das Erfassen von Mitarbeitern der Eisenbahnunternehmen oder unberechtigten Dritten im Gleisbereich (Aufprall auf Personen) zu melden. Suizide und Arbeitsunfälle gemäß § 8 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) sind

Allgemeinver-fügung EUB

Ja Ja

Page 137: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Notfall- und Störungsmanagement

LDSBAU.8190A01

Verzeichnis der Unfälle Seite 2

Stand: 06.12.2017

Nr. Bezeichnung Erläuterung Hinweis auf Regelwerk

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grundsätzlich nicht zu melden. Unfälle mit Bahnüber-gangsbenutzern sind als Bahnübergangsunfall zu melden.

3.2 Personenunfall am stehenden Eisenbahnfahrzeug

Personenunfälle am stehenden Fahrzeug sind insbesondere Unfälle, die sich während des planmäßig vorgesehenen Fahrgastwechsels beim Versuch ein Eisenbahnfahrzeug zu betreten oder zu verlassen ereignen.

Allgemeinver-fügung EUB

Ja Ja

4 Bahnübergangsunfall (Zusammenprall)

Ein Bahnübergangsunfall (Zusammenprall), ist das Zusammentreffen eines Eisenbahnfahrzeugs mit einem Bahnübergangsbenutzer auf einem Bahnübergang. Hinweise: Ein Aufprall auf Gegenstände, die ein Bahnübergangsbenutzer verloren hat, ist ebenfalls als Bahnübergangsunfall zu melden.

Allgemeinver-fügung EUB

Ja Ja

5 Fahrzeugbrand Ein Fahrzeugbrand sind Feuer oder Explosion in einem Eisenbahnfahrzeug (einschließlich der Beladung), die bei der Beförderung vom Abgangs- zum Zielbahnhof, in diesen Bahnhöfen oder bei Unterwegshalten oder Unterwegsbehandlung auftreten. Hinweise: Vandalismus sowie Brandstiftung sind nicht zu melden. Fahrzeugbrände, die sich während der Abstellphase ereignen und nicht zur unmittelbaren Beeinträchtigung des sicheren Eisenbahnbetriebes führen, sind grundsätzlich nicht zu melden.

Allgemeinver-fügung EUB Ril 408.2554

Ja Ja

6 Sonstiger Unfall im Eisenbahnbetrieb

Unter einem sonstigen Unfall im Eisenbahnbetrieb ist jeder Personen-, Sach- und Umweltschaden zu verstehen, der nicht den lfd. Nr. 1 bis 5 zu zuordnen ist bzw. darin nicht explizit ausgeschlossenen wurde. Ereignisse, die nach Maßgabe spezieller Gesetze und Rechtsverordnungen meldepflichtig sind, gelten nicht als sonstiger Unfall.

Allgemeinver-fügung EUB

Ja Ja

Page 138: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Notfall- und Störungsmanagement

LDSBAU.8190A02

Verzeichnis der Störungen Seite 1

Fachautor: SMSB / Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 06.12.2017

Nr. Bezeichnung Erläuterung Hinweis auf Regelwerk

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1 Vorbeifahrt eines Zuges am Haltbegriff

Eine Vorbeifahrt eines Zuges am Haltbegriff ist das Passieren eines Haltebegriffs durch ein Eisenbahnfahrzeug ohne Erlaubnis des Verantwortlichen. Unter Haltbegriff sind zu verstehen: Halt gebietende Signale keine Zustimmung zur Fahrt durch den Fahrdienstleiter/Zugleiter bei Nicht-Vorhandensein ortsfester Signale: Stellen, an denen gemäß schriftlichem oder mündlichem Auftrag zu halten ist. Hinweise: Nicht unter dieser Ereignisart zu melden sind ablaufende Eisenbahnfahrzeuge sowie vorzeitige Signalhaltfälle, bei denen ein Fahrzeug nicht mehr vor dem Signal angehalten werden kann.

Allgemeinver-fügung EUB, Ril 408.2531

Ja Ja

2 Einfahrt in besetzten Gleisabschnitt

Eine Einfahrt in einen besetzten Gleisabschnitt ist das Einfahren eines Zuges in einen Gleisabschnitt, der bereits mit anderen Fahrzeugen besetzt ist, wenn die Zustimmung durch den Verantwortlichen unzulässiger Weise erteilt wurde.

Allgemeinver-fügung EUB,

Ja Ja

3 Störung am Bahnübergang

Eine Störung am Bahnübergang ist das Annähern an den Bahnübergang oder das Befahren durch einen Zug ohne ordnungsgemäße Sicherung des Bahnübergangs. Hinweise: Durch Straßenverkehrsteilnehmer ausgelöste Störungen, die z. B. eine Schnellbrem-sung zur Folge haben, gelten nicht als Störung am Bahnübergang und sind grundsätzlich nicht zu melden.

Allgemeinver-fügung EUB,

408.2671

Ja Ja

4 Störung am Fahrzeug Eine Störung am Fahrzeug sind Unregelmäßigkeiten an sicherheitsrelevanten Einrichtungen des Eisenbahnfahrzeugs, die einem weiteren sicheren Eisenbahnbetrieb entgegenstehen und nach deren Erkennen ein Zug durch eine Schnellbremsung, einen Nothaltauftrag oder auf andere Weise – zur Vermeidung eines Unfalls – unverzüglich zum Halten gebracht werden muss.

Allgemeinver-fügung EUB,

408.2554 BRW.5554

Ja Ja

Page 139: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Notfall- und Störungsmanagement

LDSBAU.8190A03

Verzeichnis der Unregelmäßigkeiten Seite 1

Fachautor: SMSB / Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 06.12.2017

Nr. Bezeichnung Erläuterung Hinweis auf Regelwerk

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1 Triebfahrzeugführer arbeitsunfähig BRW.5505 Ja

2 Nachtzeichen des Spitzensignals nicht in Ordnung

408.2691 Ja

3 Schlusssignal fehlt 408.2691 Ja

4 Schlusssignal zweifelhaft 408.2691 Ja

5 Offene Türen 408.2552 BRW.5552

Ja

6 Unregelmäßigkeiten an Fahrzeugen und Ladungen

408.2553 S1 Ja

7 keine Streckenkenntnis 408.2301 LDSBAU.5301

Ja

8 Umleitung eines Zuges 408.2431 Ja

9 nicht gekuppelte Schiebelok vorzeitig vom Zug getrennt

408.2441

10 Halt vor der beabsichtigten Stelle Vorziehen ohne mündliche Zustimmung des Fahrdienstleiters führt zu einer Störung Nr. 6 (SBAU.8190A02)

408.2455

11 vereiste Spurrillen auf Bahnübergängen

408.2541

12 Eiszapfenbildung in Tunneln 408.2541

13 Windwarnung 408.2541

14 Heißläuferortungsanlage hat angesprochen

408.2553 Ja

15 Festbremsortungsanlage hat angesprochen

408.2553 Ja

16 Schäden an Fahrzeugen Schäden an Triebfahrzeugen sind nach der Betriebsanweisung zu behandeln und entsprechende Maßnahmen sind einzuleiten. Für Güterwagen gelten die Behandlungsvorschriften nach AVV, Anlage 9 bzw. den darauf beruhenden Regelwerken zur Be-handlung der Wagen.

408.2553 S Ja

1 falls Störung nach LDSBAU.8190A02

Page 140: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Notfall- und Störungsmanagement

LDS.8191

Organisation des Notfallmanagements Seite 1

Fachautor: SMSB / Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 29.01.2019

1 Notfallmeldestelle und Bereitschaftsdienst (1) Die Disposition der Schweerbau GmbH & Co. KG ist die Notfallmeldestelle

für den Eisenbahnbetrieb der LDS GmbH und der Schweerbau GmbH & Co. KG. Ist die Disposition unbesetzt, übernimmt die Bereitschaft des EVU-Notdienstes die Aufgaben der Notfallmeldestelle.

(2) Die Disposition oder der Bereitschaftsdienst müssen während der Durchführung von Zug- und Rangierfahrten ununterbrochen zur Verfügung stehen und telefonisch erreichbar sein.

(3) Notfallmitarbeiter, die sich bei Notwendigkeit zum Ereignisort begeben, verfügen über folgende Ausrüstungen:

• Warnkleidung, Wetterschutzkleidung, Schutzhelm,Arbeitsschutzschuhe, Schutzhandschuhe,

• Akkuleuchte,

• Digitalkamera,

• Mobiltelefon,

• Adress- und Telefonverzeichnis,

• Wegekarten (ggf. in elektronischer Form).

(4) Der Notfallmitarbeiter begibt sich unverzüglich zum Ereignisort:

• bei Anforderung durch Notfallmanager des Infrastruktur,

• bei Aufforderung durch EIU (gemäß Nutzungsbedingungen),

• bei Beauftragung durch die Geschäftsleitung, den SMSB oderdurch die Eisenbahnbetriebsleitung,

• falls Sachschäden, Umweltschäden oder Personenschädeneingetreten sind.

(5) Vor der Fahrt zum Ereignisort muss sich der Notfallmitarbeiter über das Ereignis informieren (Ereigniszeit, Zugnummer, Fahrzeuge, Personal, vermutliche Schäden usw.). Weiterhin sind folgende Fragen zu klären:

1. Ist der Ereignisort in einer vertretbaren Zeit erreichbar?Lagepunkt der Unfallstelle bzw. Anfahrt dorthin?

2. Welche Aktivitäten wurden bereits durch die Dispositionausgelöst? Ist eine Delegation von Aufgaben erforderlich?

3. Wie kann das Betriebspersonal betreut oder geschützt werden?

4. Können beim Eintreffen bestimmte Daten und Situationen nocherfasst und dokumentiert werden oder ist der Ereignisort bereitsgeräumt?

5. Wo können fahrzeugtechnische Daten zur Auswertungentnommen werden?

Zuständigkeit

Erreichbarkeit

Ausrüstung Notfallmitarbeiter

Anwesenheit am Ereignisort

Fahrt zum Ereignisort

Page 141: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Notfall- und Störungsmanagement

LDS.8191

Organisation des Notfallmanagements Seite 2

Stand: 29.01.2019

2 Meldetafeln (1) Die Führerstände der Triebfahrzeuge sind mit der Meldetafel Ereignisse

im Bahnbetrieb (LDSBAU.8191A01) ausgestattet.

3 Dokumentation (1) Alle beteiligten Mitarbeiter haben Aufzeichnungen zu führen. Der Umfang

richtet sich nach der schwere des Ereignisses. Es sind Zeugen, Ansprechpartner, Beteiligte und Hergang zu dokumentieren.

(2) Der EVU-Notdienst führt Aufzeichnungen über das Ereignis und die ergriffenen Maßnahmen. Die Form der Aufzeichnungen wird durch das Sicherheitsmanagementsystem festgelegt. Die Aufzeichnung übergibt der EVU-Notdienst an die Eisenbahnbetriebsleitung.

(3) Unmittelbar am Ereignis beteiligte Mitarbeiter, haben innerhalb von 5 Werktagen einen Bericht zum Hergang bzw. eine Stellungnahme an die auftraggebende Stelle zu senden.

4 Psychologische Betreuung (1) Bei Ereignissen mit Personenschaden ist eine psychologische Betreuung

der betroffenen Mitarbeiter wichtig.

(2) Sofern dem Bereitschaftshabenden zur ausreichenden Betreuung Erfahrungen fehlen bzw. ihn die Situation überfordert, ist der Notfallmanager einzubeziehen. Im Notfallsystem der DB Netz AG werden für eine fachliche Betreuung feste Kontakte bzw. Ansprechpartner vorgehalten.

(3) Weitere Maßnahmen sind im Nachgang zwischen Betriebsarzt und Eisenbahnbetriebsleitung abzustimmen.

Triebfahrzeuge LDSBAU.8191A01

Aufzeichnungen erstellen

EVU-Notdienst

Bericht / Stellungnahme

Grundsatz

Ansprechpartner

Weitere Maßnahmen

Page 142: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Meldetafel Ereignisse im Bahnbetrieb

Ruhe bewahren! Überblick verschaffen!

1. Meldung an Fdl/Ww

In jedem Fall gilt: - Spuren und Beweisstücke sichern- Zeugen und deren Kontaktdaten ermitteln- Gegenüber Dritten nur persönliche Angaben machen

LDSBAU.8191A01 Stand: 06.12.2018Eisenbahnbetriebsleitung Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Gefahr für Leib, Leben, Bahnbetrieb, Umwelt,…

Ereignis - BaubetriebIn gemäß Betra gesperrten Gleis / Baugleis

Gefahr in Verzug Keine Gefahr in Verzug

Ereignis - RegelbetriebZug-/Rangierfahrt außerhalb von Baumaßnahmen

GSM-R Notruf absetzen- Strecken.- / Gleissperrung veranlassen- Ort: Strecke von ... nach ...; Bahn-km- Personen verletzt? Anzahl der Verletzten?- Feuer ausgebrochen?- Gefährliche Stoffe freigeworden: UN-Nr., Placards-Nr.

- Nachbargleise oder Straße beeinträchtigt

1. Meldung an Fdl/Ww/4.2GSM-R Notruf absetzen

- Gleissperrung veranlassen- Ort: Strecke/Bahnhof/Bauabschnitt- Personen verletzt?- Feuer ausgebrochen?

1. Meldung an Bauleiter / Logistiker- Ereignisort?- Personen verletzt?- Feuer ausgebrochen?- Gefährliche Stoffe freigeworden?

2. Meldung an Fdl/Ww/4.2- Gleissperrung veranlassen- Ort: Strecke/Bahnhof/Bauabschnitt- Personen verletzt?- Feuer ausgebrochen?- Gefährliche Stoffe freigeworden?

2. Unfallstelle sichern- Selbstschutz beachten- Erste Hilfe leisten- Feuer bekämpfen (Löscher auf Tfz)

3. Unfallstelle sichern- Selbstschutz beachten- Erste Hilfe leisten- Feuer bekämpfen (Löscher auf Tfz) 3. Unfallstelle sichern

- Selbstschutz beachten- Erste Hilfe leisten- Feuer bekämpfen (Löscher auf Tfz)

2. Meldung an Bauleiter / Logistiker

3. Notfallmeldestelle Schweerbau verständigen

Tel.: 05721 / 780 44 88- Was ist passiert?- Welche Maßnahmen wurden eingeleitet?

4. Notfallmeldestelle Schweerbau verständigen

Tel.: 05721 / 780 44 88- Was ist passiert?- Welche Maßnahmen wurden eingeleitet?

Page 143: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG / LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Notfall- und Störungsmanagement

LDSBAU.8192

Verhalten am Ereignisort Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 29.01.2019

1 Allgemeines (1) Jeder Betriebsbedienstete hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an

Hilfsmaßnahmen zu beteiligen.

(2) Beim Auffinden von verletzten Personen muss Erste Hilfe geleistet werden.

(3) Bis zum Eintreffen des Notfallmanagers des Infrastrukturunternehmens, des EVU-Notfallmitarbeiters, werden die Interessen von Schweerbau / LDS vom Triebfahrzeugführer am Ereignisort vertreten. Ist der Triebfahrzeugführer nicht in der Lage, dies zu übernehmen, so gehen die Aufgaben auf einen anderen Betriebsbediensteten über.

(4) Folgende Sofortmaßnahmen sind von den Mitarbeitern vor Ort zu ergreifen:

• ersten Maßnahmen zur Abwendung weiterer Gefahren,

• unverzügliche Verständigung des zuständigen Fahrdienstleitersund

• Einleiten die ersten Hilfsmaßnahmen.

2 Auskünfte (1) Nur der EVU-Notdienst gibt Auskünfte an die untersuchende Polizei oder

Staatsanwaltschaft über Hergang und Folgen des gefährlichen Ereignisses.

(2) Betriebsbedienstete von Schweerbau und LDS geben keine Auskünfte und machen nur Angaben zum Namen, Vornamen, Geburtsdatum und einsetzendem EVU.

(3) Gegenüber Dritten werden Auskünfte über Hergang und Schuldfrage nur durch die Geschäftsleitung oder von beauftragten Personen abgegeben.

3 Technikbergung und Aufgleisen von Fahrzeugen (1) Nach Abschluss der Rettungs-/Umweltschutzmaßnahmen und

Beweisaufnahme ist in Abstimmung mit dem Notfallmanager des Infrastrukturunternehmens die Technikbergung einzuleiten.

(2) Der Infrastrukturbetreiber hält zur Technikbergung Hilfszüge vor. Mit dem Notfallmanager ist abzustimmen, ob der Bedarf zur Anforderung eines Hilfszuges besteht oder ggf. Technik zum Aufgleisen selbst gestellt oder organisiert werden kann.

(3) Wenn das Aufgleisen ohne Hilfszug erfolgt, ist zur Leitung der Aufgleisberechtigte bei Schweerbau anzufordern.

An Hilfsmaßnahmen beteiligen

Erste Hilfe leisten

Zuständigkeiten

Sofortmaßnahmen

EVU-Notdienst

Betriebsbedienstete

Geschäftsleitung

Zeitpunkt

Hilfszüge

Aufgleisberechtigte

Page 144: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Regelungen zum Notfall- und Störungsmanagement

LDSBAU.8192

Verhalten am Ereignisort Seite 2

Stand: 29.01.2019

(4) Dem Leiter des Hilfszuges bzw. dem Aufgleisberechtigten sind auf Anfrage Informationen zu Anhebepunkten des Fahrzeuges (Aufgleismerkblätter) zur Verfügung zu stellen. In der Notfallmappe werden hierzu Aufgleismerkblätter (nach Muster Ril 123.0120A01) zu den Fahrzeugen vorgehalten.

Aufgleismerkblätter

Page 145: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG /LDS GmbH

Betriebsregelwerk SBAU / LDS Formularsammlung

LDSBAU.9101

Inhaltsverzeichnis Formularheft Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 29.01.2019

Vordruck Bezeichnung

Betriebsregelwerk Schweerbau / LDS

LDSBAU.4312V01 Dauerbremszettel - Muster

LDSBAU.4705V01 Ermittlungsbogen für Wagenladungen mit Gefahrgut

LDSBAU.4705V02 Vereinfachte Wagenliste für Rangierfahrten mit Gefahrgutbeförderung

LDS.6102V01 Einlegeblatt Übergabebuch für Lok 1 – BR 203

LDS.6102V01 Einlegeblatt Übergabebuch für Lok 2 – BR 293

LDS.6102V01 Einlegeblatt Übergabebuch für Lok 3 – BR 203

LDS.6102V01 Einlegeblatt Übergabebuch für Lok 4 – Vossloh G 1700-2, rotes Führerhaus

LDS.6102V01 Einlegeblatt Übergabebuch für Lok 5 – Vossloh G 1700-2, gelbes Führerhaus

LDS.6102V01 Einlegeblatt Übergabebuch für Lok 7 – Vossloh G 6, gelbes Führerhaus

LDS.6102V01 Einlegeblatt Übergabebuch für Lok 8 – Vossloh DE 18

LDS.6102V01 Einlegeblatt Übergabebuch für Lok 9 – Vossloh G 6, gelbes Führerhaus

LDS.6102V02 Einlegeblatt Übergabebuch für Lok 6 – BR 140

LDS.6102V01 Einlegeblatt Übergabebuch Klv 53 – „Lena“

LDS.6102V01 Einlegeblatt Übergabebuch Klv 53 – „Jessi“

LDS.6102V01 Einlegeblatt Übergabebuch OB100 – „Frau Malzahn“

LDS.6102V03 Loktagesbericht

Betriebsregelwerk EVU

BRW.4311V01 Vordruck Wagenliste

BRW.4312V01 Vordruck Bremszettel

Regelwerk der DB Netz AG

408.2411V01 Vordruck Befehle

408.2415V01 Vordruck Fahrplan-Mitteilung

408.2487V01 Vordruck Fernsprechbuch für Strecken mit Stichstreckenblock Triebfahrzeugführer

Page 146: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Dauerbremszettel für die Auslage im FührerraumGültig für alle Zugfahrt in Bremsstellung P oder G mit folgender Reihung:

Tfz: 99 80 92 14 006 ‐ 5 arbeitend Gew.: 170t LüP: 53,27m Achsen: 10 G: 110t P: 123t AHM

Tfz: 99 80 92 14 005 ‐ 7 arbeitend Gew.: 104t LüP: 26,22m Achsen: 6 G: 66t P: 77t SIM

Angaben zum Wagenzug:

Nr. G P R

1.) 27 80 15 01 010 - 3 2 20 16t 16t - 14,0m -

2.) 27 80 15 01 011 - 1 2 20 16t 16t - 14,0m -

3.) - - - - - - - -

2

1

2a

2b Bremsgewicht [t] in Bremsstellung G

3

4

5a Vorhandene Bremshundertstel Bremsstellung P P 735b Vorhandene Bremshundertstel Bremsstellung G G 66

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15 Zahl der erforderlich gebremsten Achsen

16

21

22

23

24

25

26

27

31

32

Dauerbremszettel ausgefertigt: Herring, Eisenbahnbetriebsleitung

*) Weisung der BZ einholen; Geänderter Fahrplan erforderlich!

Besondere Angaben für Güterzüge

Im Wagenzug sind Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern nein

ep-Bremse an allen Fahrzeugen im Wagenzug wirksam nein

Gültig bis: 31.12.2019

mit TB 0 nein

mit "o.Zub" nein

mit dem Kennbuchstaben a nein

Im Wagenzug sind Fahrzeuge, deren zulässige Geschwindigkeit niedriger ist als die des Zuges nein

Besondere Angaben für Reisezüge

NBÜ/ep-Bremsen an allen Fahrzeugen im Wagenzug vorhandennein

Notbremsüberbrückung wirksam nein

Im Wagenzug sind Fahrzeuge mit

den Kennbuchstaben h, z oder ee nein

Angaben für Reise- und Güterzüge

Gewicht [t] 40

den Kennbuchstaben n oder y nein

Im Wagenzug sind ausschließlich Fahrzeuge

Entfällt

keine

Zahl der Matrossow-Bremsen keine

Länge [m] 28,0m 79,5m 107,5m

Zahl der gebremsten Achsen 4 16 20

Nummer des letzten Fahrzeuges 27 80 15 01 010 - 3

Zahl der einlösigen Bremsen keine

Zahl der mehrlösigen Bremsen 1

Zahl der Bremsen mit (D) keine

Zahl der Bremsen mit (K), (L) und (LL)

Mindestbremshundertstelsiehe

Fahrplan

Fehlende Bremshundertstel *)

176 208

Zahl der Achsen 4 16 20

32

274 314

Bremsgewicht [t] in Bremsstellung P 32 200 232

Gesamtzug

Bleibt frei

1 3 4 5 6

Zei

le

Bezeichnung Wagenzugarbeitende

Tfz

Fahrzeugnr. Bauart / Gattung / Typ

Gerätewagen, mit Ausrüstung

Gerätewagen, mit Ausrüstung

RM 900

Ach

sen

Gew

icht Bremsgewicht

P

Be

m.

Page 147: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

LDSBAU.4705V01

Gefahrgutbeförderung in Zug.- und Rangierfahrten

Ermittlungsbogen für Wagenladungen, gem. ADR 1.1.3.1 c ("1000-Regel")

Wagennummer: Datum:

Lfd.-Nr. Gefahrgut UN-Nummer Menge Faktor Punkte

1 0

2 0

3 0

4 0

5 0

Gesamtpunkte 0

Bahnhof / Ort:

Name:

Maximal dürfen 1000 Punkte auf einem Wagen befördert werden!

Maximal 2 Wagen im Zug / der Rangierabteilung dürfen Gefahrgut befördern!

Maximales Tankvolumen: 450 Liter

Page 148: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

LDSBAU.4705V02

Vereinfachte Wagenliste

Beförderung von Gefahrgut in Rangierfahrten

Datum:

Name:

Bauvorhaben:

Lfd. Nr. Wagennummer Punkte UN-Nummern Wagen ab Lok

1

2

Page 149: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Übergabebuch für V-Lok

NL StadthagenLok 1

Fahrzeug-Nr.: 92 801 293 501 - 3

1 2 3 4 5 6 7 10 11 12 16 17 18

Name Firma(Druckschrift) (Tf) Unterschrift Uhrzeit Unterschrift Uhrzeit

Ko

mp

ress

or

Übergabebuch für Tfz

8 9

Ausgeführte V1 Ausgeführte A1

Die

selm

oto

r

Sa

nd

Kra

ftsto

ff

Hyd

rost

atik

Tu

rbo

ge

trie

be

19

BemerkungenDat

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Bet

riebs

std.

Kilo

met

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Be

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bss

td.

Die

nst

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n

Bet

riebs

std.

D

iens

tend

e

LDSBAU.6102V01 BR 293 , Stand: 10.07.2018

Page 150: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Übergabebuch für V-Lok

NL StadthagenLok 2

Fahrzeug-Nr.: 92 801 293 511 - 2

1 2 3 4 5 6 7 10 11 12 16 17 18

Name Firma(Druckschrift) (Tf) Unterschrift Uhrzeit Unterschrift Uhrzeit

DG

1 R

DG

1 L

DG

2 R

DG

2 L

Dat

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Bet

riebs

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D

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e

Die

selm

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Kra

ftsto

ff

Hyd

rost

atik

Tu

rbo

ge

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be

Übergabebuch für Tfz

8 9

Ausgeführte V1 Ausgeführte A1

Sa

nd

Ko

mp

ress

or

BemerkungenBetriebsstoffempfang z.B. Dieselkraftstoff

2019

Kolbenhub Bremszyl.

LDSBAU.6102V01 BR 293 ‐ Lok 2 , Stand: 06.08.2018

Page 151: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Übergabebuch für V-Lok

NL StadthagenLok 3

Fahrzeug-Nr.: 92 801 203 127 - 6

1 2 3 4 5 6 7 10 11 12 16 17 18

Name Firma(Druckschrift) (Tf) Unterschrift Uhrzeit Unterschrift Uhrzeit

19

BemerkungenDat

um

gele

iste

te

Bet

riebs

std.

Kilo

met

erst

and

Be

trie

bss

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Die

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Kra

ftsto

ff

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rost

atik

Tu

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Sa

nd

Ko

mp

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or

Übergabebuch für Tfz

8 9

Ausgeführte V1 Ausgeführte A1

Die

selm

oto

r

LDSBAU.6102V01 BR 203 , Stand: 10.07.2018

Page 152: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Übergabebuch für V-Lok

NL StadthagenLok 4 - Vossloh G 1700-2, "Tatjana"

Fahrzeug-Nr.: 92 80 1277 030 - 3

1 2 3 4 5 6 7 10 11 12 13 14 15 16

Name Firma(Druckschrift) (Tf) Unterschrift Uhrzeit Unterschrift Uhrzeit

Sa

nd

Dat

um

gele

iste

te

Bet

riebs

std.

Kilo

met

erst

and

Be

trie

bss

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D

iens

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Tu

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be

Die

selm

oto

r

hlw

ass

er

Ko

mp

ress

or Ausgeführte A1

triebsstoffempfang z.B. Dieselkraftstoff (DK), Sand

Störungen und besondere Ereignisse

Übergabebuch für Tfz

8 9 17

Bemerkungen Ausgeführte V1

LDSBAU.6102V01 G 1700 , Stand: 10.07.2018

Page 153: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Übergabebuch für V-Lok

NL StadthagenLok 5 - Vossloh G 1700-2

Fahrzeug-Nr.: 92 80 1277 031 - 1

1 2 3 4 5 6 7 10 11 12 13 14 15 16

Name Firma(Druckschrift) (Tf) Unterschrift Uhrzeit Unterschrift Uhrzeit

Sa

nd

Dat

um

gele

iste

te

Bet

riebs

std.

Kilo

met

erst

and

Be

trie

bss

td.

Die

nst

be

gin

n

Bet

riebs

std.

D

iens

tend

e

Kra

ftsto

ff

Hyd

rost

atik

Tu

rbo

ge

trie

be

Die

selm

oto

r

hlw

ass

er

Ko

mp

ress

or Ausgeführte A1

triebsstoffempfang z.B. Dieselkraftstoff (DK), Sand

Störungen und besondere Ereignisse

Übergabebuch für Tfz

8 9 17

Bemerkungen Ausgeführte V1

LDSBAU.6102V01 G 1700 , Stand: 10.07.2018

Page 154: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Übergabebuch für E-Lok

NL StadthagenLok 6

Fahrzeug-Nr.: 91 806 140 797 - 2

1 2 3 4a 4b 5 7 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 20

Ausgeführte V1

Name Firma(Druckschrift) (Tf) von nach Uhrzeit Uhrzeit

Übergabebuch für Tfz

Tra

foö

l

Bre

mss

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len

Dat

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La

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Kilo

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00 k

m]

Strecke

Ko

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Sa

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Bre

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k

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Bemerkungen

Ausgeführte A1

Sandstreu- einrichtung

Rad

reife

n-

mar

kier

ung

LDSBAU.6102V02 BR 140, Stand: 14.11.2018

Page 155: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Übergabebuch für V-Lok

G 6 - "Jenni"NL Bochum

Fahrzeug-Nr.: 98 80 650 103-1

1 2 3 4 5 6 7 10 11 12 13 14 15

Name Firma(Druckschrift) (Tf) Unterschrift Uhrzeit Unterschrift Uhrzeit

hlw

ass

er

Sa

nd

Dat

um

gele

iste

te

Bet

riebs

std.

Kilo

met

erst

and

Be

trie

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Bet

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std.

D

iens

tend

e

Kra

ftsto

ff

Hyd

rost

atik

Tu

rbo

ge

trie

be

Die

selm

oto

r

Übergabebuch für Tfz

8 9 16

Bemerkungen Ausgeführte V1 Ausgeführte A1

Betriebsstoffempfang z.B. Dieselkraftstoff (DK), Sand,…

Störungen und besondere Ereignisse

LDSBAU.6102V01 G6 , Stand: 02.07.2018

Page 156: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Übergabebuch für V-Lok

DE18NL Stadthagen

Fahrzeug-Nr.: 92 80 4185 023-2

1 2 3 4 5 6 7 10 11 12 13 14 15

Name Firma(Druckschrift) (Tf) Unterschrift Uhrzeit Unterschrift Uhrzeit

hlw

ass

er

Übergabebuch für Tfz

8 9 16

Bemerkungen Ausgeführte V1 Ausgeführte A1

Sa

nd

Betriebsstoffempfang z.B. Dieselkraftstoff (DK), Sand,…

Störungen und besondere Ereignisse

Dat

um

gele

iste

te

Bet

riebs

std.

Kilo

met

erst

and

Be

trie

bss

td.

Die

nst

be

gin

n

Bet

riebs

std.

D

iens

tend

e

Kra

ftsto

ff

Hyd

rost

atik

Um

rich

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Die

selm

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r

LDSBAU.6102V01 DE18 , Stand: 02.07.2018

Page 157: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Übergabebuch für V-Lok

G 6 - "Melli"

Fahrzeug-Nr.: 98 80 0650 086-8

1 2 3 4 5 6 7 10 11 12 13 14 15

Name Firma(Druckschrift) (Tf) Unterschrift Uhrzeit Unterschrift Uhrzeit

hlw

ass

er

Sa

nd

Dat

um

gele

iste

te

Bet

riebs

std.

Kilo

met

erst

and

Be

trie

bss

td.

Die

nst

be

gin

n

Bet

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std.

D

iens

tend

e

Kra

ftsto

ff

Hyd

rost

atik

Tu

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trie

be

Die

selm

oto

r

Übergabebuch für Tfz

8 9 16

Bemerkungen Ausgeführte V1 Ausgeführte A1

Betriebsstoffempfang z.B. Dieselkraftstoff (DK), Sand,…

Störungen und besondere Ereignisse

LDSBAU.6102V01 G6 , Stand: 02.07.2018

Page 158: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Beginn Ende

LDS.6103V01Datum:

i.O. nicht i.O.ja nein

ja nein

3.5

3

ja

Personal und TriebfahrzeugFahrzeugnummer / Loknummer

nein

i.O. nicht i.O.

Bei Übernahme:

Bei Abstellung:

Betriebsstd.

Betriebsstd.

3.2

3.3

3.4

2.2

2.3

2.4

2.5

2.6

22.1

3.1

Tankstelle: Getankt im Bahnhof

Betriebsstoffe (Dieselkraftstoff, Kühlmittel, Motoröl, Getriebeöl, Hydrostatiköl, Kühlmittel ASG, Sand, Öl Kompressor)

ja

ja

ja

1.5

1.6

1.7

1.8

1.9

11.1

1.2

1.3

1.4

Datum: Uhrzeit:

Materialien + Betriebsstoffe bei Abstellung

Fremdeinspeisung gesteckt / Batterieladegenerator eingeschaltet

Radreifenmarkierung i. O.

Standort der Lok (Bahnhof und Gleis)

Tfz ist schleppfähig abgestellt

Dieser Vordruck ist nach jeder Abstellung des Tfz, ausgefüllt an die DISPO zu faxen oder zu mailen.

Fax: 05721 / 99361-20 E-Mail: [email protected]

nein

nein

nein

km-Stand

km-Stand

Datum, Dienstbeginn und Dienstende

Unterschrift:

Getankte Liter

Getankt bei Betriebsstunden/ Kilometerstand

Nachfüllvorrat für Betriebsstoffe ausreichend?

Bemerkungen (Störungen, Ausrüstungsgegenstände, Ereignisse, Erläuterungen zu Befehlen,…):

Beförderung von Gefahrgut, gem. LDSBAU.4710

Befehl erhalten und beigefügt(nur wenn im Zusammenhang mit Pkt. 3.1)

Triebfahrzeugführer

Tankinhalt bei Abstellung

Besonderheiten / Zwischenfälle PZB-Zwangsbremsungen erhalten

Bremskolbenhub Lok 2 (Bemerkungsfeld nutzen)

ja nein(Wagenliste beifügen)

DB Tank&Rast AG Dritte

Page 159: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

LDS GmbH

Betriebsregelwerk LDS Hinweise

LDS.0101A90

Gesamtübersicht mitgeltender Betrieblicher Weisungen Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 09.12.2018

Nummer Status Bezeichnung erstellt am gültig ab gültig bis S

MS

-B

EC

M

Dis

po

siti

on

Tf

Zf

/ R

b B

au

Rb

Wag

enp

rüfe

r

BW 2018-03 gültig Prüfen des Bremskolbenhubes an der Lokomotive 2 (BR 293) 07.08.2018 07.08.2018 - / / / /

BW 2018-05 gültig Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit der Lokomotiven der BR 203 und BR 293 28.08.2018 28.08.2018 - / / / /

Page 160: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Bremskolbenhub Lok 2 (BR 293)

Dokument: BW 2018-03

Datum: 29.03.2014

Ausgabe: 1

Industriestraße 6 ٠ 31655 Stadthagen ٠Telefon (05721) 7804-0 ٠ Telefax (05721) 7804 50

Betriebliche Weisung 2018-03 Prüfen des Bremskolbenhubes an der Lokomotive 2 (BR 293)

Problemstellung Die Lokomotive 2 verfügt nicht über einen automatischen Bremsgestängesteller. Durch das Abnutzen der Bremssohlen reduziert sich kontinuierlich die Bremskraft am Rad. Gleichzeitig vergrößert sich der Kolbenhub des Bremszylinders.

Lösung 1.) Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes ist ab sofort einsatztäglich der Kolbenhub des

Bremszylinders zu prüfen. Der zulässige Bereich des Kolbenhubs kann im Bereich der Aufsteige abgelesen werden.

2.) Der Kolbenhub des Bremszylinders ist jeweils am ersten Betriebstag im Monat zu messen.

Umsetzung 1.) Tf vermerken die tägliche Prüfung des Kolbenhubs ab sofort im Übergabebuch. Das

Einlegblatt ist angepasst.

Abb.1: Neue Spalten Abb.1: Hinweis am Aufstieg Abb.3: Markierung

2.) Für die Prüfung wurden zusätzliche Spalten im Übergabebuch angelegt. Die 4 Anzeigeeinrichtungen im Aufstiegsbereich sind passend zu den Spalten benannt und durch zusätzliche Anschriften gekennzeichnet.

3.) Die Anzeigeeinrichtungen sind mit drei Farbbereichen markiert worden:

Bereich Kolbenhub Eintrag im Übergabebuch

Maßnahme durch den Tf

Grün 70 – 95 mm Keine

Gelb 95 – 100 mm W Meldung an die auftraggebende Stelle

Rot > 100 mm X Meldung an die auftraggebende Stelle, Lok ist gesperrt

4.) Die Tf melden am ersten Betriebstag im Monat formlos über eine E-Mail an [email protected] und [email protected] die gemessenen Kolbenhübe. Eine Arbeitsanweisung zum Messen der Bremskolbenhübe liegt auf der Lokomotive aus. Die E-Mail wird als Nachweis im CAPS abgelegt. Erfolgt bis zum dritten Kalendertag keine Meldung ist das Tfz gesperrt und darf nicht weiter eingesetzt werden.

Datum

Herausgeber Verantwortlich für den Inhalt

07.08.2018 SMS-B Sebastian Herring

Zur Kenntnis und Beachtung

Alle Tf LDS, Thomas Schömann, Andreas Kempcke, Jan Romstedt

Page 161: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Anfahrt auf haltzeigende Signale

Dokument: BW 2018-05

Datum: 29.03.2014

Ausgabe: 1

Industriestraße 6 ۰ 31655 Stadthagen ۰Telefon (05721) 7804-0 ۰ Telefax (05721) 7804 50

Betriebliche Weisung 2018-05 Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit der Lokomotiven der BR 203 und BR 293

Problemstellung Die Lokomotiven der BR 203 und BR 293 weisen vermutlich eine unzureichende Bremsverzögerung bei Schnell- und Zwangsbremsungen auf. Aus der unzureichenden Bremsverzögerung können Betriebsgefahren resultieren.

Lösung Bis zu einer abschließenden Klärung wird die Höchstgeschwindigkeit der Lokomotiven

92 80 1293 501 – 3 Lok 1 92 80 1293 511 – 2 Lok 2 92 80 1203 127 – 6 Lok 3

auf 80 km/h reduziert. Umsetzung Fahrpläne für die betreffenden Tfz werden ab sofort nur noch mit 80 km/h beantragt.

Datum Herausgeber Verantwortlich für den Inhalt

28.08.2018 SMS-B Sebastian Herring

Zur Kenntnis und Beachtung

Mitarbeiter Dispositon LDS

Page 162: Betriebsregelwerk EVU und Fahrdienstvorschrift DB Netz AG

Schweerbau GmbH & Co. KG

Betriebsregelwerk SBAU Hinweise

SBAU.0101A90

Gesamtübersicht mitgeltender Betrieblicher Weisungen Seite 1

Fachautor: Eisenbahnbetriebsleitung Stand: 09.12.2018

Nummer neu

Nummeralt Status Bezeichnung erstellt am gültig ab gültig bis E

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BW-2013-03 BW-12 gültig Bedienungs- und Wartungsanweisung für GKW-A 23.09.2013 23.09.2013 – / / / / / / / /

BW-2013-04 BW-14 gültig Behandlung von Schwellentransportwagen SPS466 18.11.2013 18.11.2013 – / / / / / / / /

BW-2015-02 BW-15 gültig Prüfung der Luftbremsköpfe 28.04.2015 28.04.2015 – / / / / /

BW-2015-01 BW-18 gültig Selbstverpflichtungserklärung zum Einsatz von Zweiwegebaggern im Bereich von Oberleitungsanlagen

05.01.2015 05.01.2015 – / / /

BW-2015-03 BW-19 gültig Betreiberverantwortung beim Rangieren 01.09.2015 01.09.2015 – / / / / / /

BW-2016-01 - gültig Verlängerung der Schraubenkupplung 21.01.2016 21.01.2016 - / / / / / /

BW-2017-03 - gültig Empfang und Absetzen von Notrufen über GSM-R 21.07.2017 21.07.2017 - / / / / /

BW-2018-05 - gültig Einweisung von Eisenbahnpersonal 29.08.2018 29.08.2018 - / / / / /