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Beurteilungskriterien allgemein:
Notendefinition laut Gesetz: gilt für NMS und AHS (gleicher Lehrplan)
Sehr gut: Mit „Sehr gut'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler/die Schülerin die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.
Gut: Mit „Gut'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler/die Schülerin die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.
Befriedigend: Mit „Befriedigend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler/die Schülerin die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen.
Genügend: Mit „Genügend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler/die Schülerin die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt.
Nicht genügend: Mit „Nicht genügend'' sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit „Genügend'' (Abs. 5) erfüllt.
besondere Bestimmungen für NMS ab der 3. Klasse (7. Schulstufe):
In den differenzierten Gegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch wird
zwischen vertiefter und grundlegender Allgemeinbildung (VA und GA)
unterschieden:
Daraus ergibt sich folgende Notenskala:
Sehr gut VA
die gestellten Anforderungen in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt / deutliche Eigenständigkeit bzw. die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung auf neuartige Aufgaben
vertiefte Allgemeinbildung = AHS Übertritt in Höhere Schulen ohne Aufnahmeprüfung
Gut VA
die gestellten Anforderungen in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt / merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit bzw. bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung auf neuartige Aufgaben
Befriedigend VA
die gestellten Anforderungen in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt / merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit gleichen Mängel in der Durchführung aus
Genügend VA
die gestellten Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt
Befriedigend GA
die gestellten Anforderungen in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt / merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit gleichen Mängel in der Durchführung aus - auf einer niedrigeren Stufe der Komplexität (d.h. einfacher)
grundlegende Allgemeinbildung Aufnahmeprüfung bei Übertritt in Höhere Schulen
Genügend GA
die gestellten Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt – auf einer niedrigeren Stufe der Komplexität (d.h. einfacher)
Nicht genügend GA
die Erfordernisse von „genügend“ nicht erfüllt
Bewertungsschlüssel für alle Schularbeiten und Tests an der NMS Neuberg:
ab 90 % Sehr gut
78 - 89 % Gut
65 - 77 % Befriedigend
50 - 64 % Genügend
unter 50 % Nicht genügend (ab der 3. Klasse in D, E, M eine positive Beurteilung in grundlegender Allgemeinbildung möglich - siehe Skala oben)