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Bezirksgericht Salzburg Geschäftsverteilungsübersicht 2017 gültig vom 01.Jänner bis 31.Dezember 2017

Bezirksgericht Salzburg Geschäftsverteilungsübersicht 2017 · Seite 5 Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017 Äusserer Stein (GZ 10 000), Bergheim II, Leopoldskron,

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Bezirksgericht Salzburg Geschäftsverteilungsübersicht

2017

gültig vom 01.Jänner bis 31.Dezember 2017

Seite 1

Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

DER VORSTEHER DES BEZIRKSGERICHTES SALZBURG

GESCHÄFTSVERTEILUNGSÜBERSICHT

des Bezirksgerichtes Salzburg für das Geschäftsverteilungsjahr 2017

Vorsteher des Bezirksgerichtes :

Dr. Wolfgang FILIP Zi. 3.01, DW 32100

Stellvertretung: 1. Dr. Christoph GANZERA

2. Mag. Franz MITTERMAYR 3.Dr.Stefanie STRASSER

4. und weitere Vertreter: Reihenfolge nach § 25 Abs 2 GOG

Vorsteher der Geschäftsstelle:

Amtsdirektor Regierungsrat Josef GASCHO Zi. 3.03, DW 32110

Stellvertretung: 1) ADir. Alois DESALLA

2) ADir. RR Ingrid WITTAUER

Leiterin der Geschäftsabteilung des Vorstehers des Bezirksgerichtes:

FOI Anita SENGTHALER

Zi. 3.01, DW 32120

Die zu dieser Geschäftsverteilung verwendeten personenbezogenen

Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.

Jv 820/16x -7.2- 5 (Bitte in allen Eingaben anführen) Rudolfsplatz 3 5020 Salzburg Tel.: +43 (0)57/60121-32120 Fax: +43 (0)57/60121/32125

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

Ü b e r s i c h t

Gerichts- abteilung

Geschäfts- kreis Richter Geschäfts-

abteilung Leiter

1

C-Sachen

Dr. Wolfgang Filip

1 / 33 FOI Anita

Sengthaler

Grundbuchs- und Schiffsregistersachen

24 / 30 FOI Ralph Kolm

2 Außerstreit

Dr. Claudia Brandhoff

2 Heide Kirnstedter

Familienrecht Gabriele Meisthuber

3 Außerstreit

Mag. Thomas Wegleiter

3 FOI Edith Lipitzer

Familienrecht Gabriele Meisthuber

4 Außerstreit

Mag. Alexandra Heinrich

4 Regina Millinger

Familienrecht Gabriele Meisthuber

Ub-Sachen, HeimaufenthaltsG

36 Gabriele Meisthuber

5 Außerstreit

Mag. Julia Cerwenka

20 FOI Erna Haidenthaler

Familienrecht

Gabriele Meisthuber

6 Außerstreit

Mag. Alexander Poneschitzky

41 Regina Millinger

Familienrecht Gabriele Meisthuber

7 Außerstreit

Mag. Petra Kaindl-Thiele

43 FOI Edith Lipitzer

Familienrecht Gabriele Meisthuber

44 FOI Erna Haidenthaler

Gabriele Meisthuber

8 C-Sachen Dr. Stefanie Strasser 13

Sandra Trenker

9 Exekutionssachen Insolvenzsachen

Dr. Christoph Ganzera

6 7 8 9

Regina Schachner Sandra Fischer Renate Posch FI H.Wührer

Insolvenzsachen 5 Nicole Katzlinger

Rechtshilfe in Zivil-sachen 39

FOI Anita Sengthaler

C-Sachen – Exekutionsklagen

10 C-Sachen dzt.unbesetzt (Vertr.Ri. Dr.Thomas Prammer ) 10 Olivia

Salchegger

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

Gerichts- abteilung

Geschäfts- kreis Richter Geschäfts-

abteilung Leiter

11 C-Sachen Mag.Marion

Mantinger 11 FI Josef Starzer MSch-Sachen

12 C-Sachen Dr. Michael Fischer LL.M. 12 Olivia

Salchegger

13

C-Sachen Mag. Eva Strasser

23 Melitta Werber

Ub-Sachen HeimaufenthaltsG

35

14 Außerstreit Mag. Aleksandar Vinceti ċ

45 FOI Erna Haidenthaler

Familienrecht Gabriele Meisthuber

42 Heide Kirnstedter Gabriele

Meisthuber

15 C-Sachen Dr. Gabriele Waltl-Himmer 25 Melitta

Werber

16 C-Sachen Mag. Thomas

Tovilo-Moik 16 Sandra Trenker Msch-Sachen

17 C-Sachen Mag. Karl Sonnleitner 17 FI Josef

Starzer

18 C-Sachen

Mag. Doris Hockl

18 FI Josef Starzer

Exekutionssachen 5 19

Nicole Katzlinger FI H. Wührer

19 C-Sachen Mag. Franz Mittermayr 31

Olivia Salchegger

20 C-Sachen Mag. Andreas Posch 32 Marianne

Dürnberger

21 Strafsachen Dr. Gert Candido 27 FI Elfriede

Zuckerstätter

22 Strafsachen Mag. Nadia Gruber 28 Marion

Winzer

23 Strafsachen Dr. Alexander Wagenhofer 29 Günther

Arnhof

24 C-Sachen Dr. Gabriela Musey-Radichevich 26 Marianne

Dürnberger

25 C-Sachen Dr. Vera Nemetz 34 Marianne

Dürnberger

26 C-Sachen Mag. Simone Seitner 14 FI Josef

Starzer

27 C-Sachen Mag. Doris Baptist 15 Sandra

Trenker

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 1 (Geschäftsabteilungen 1, 24, 30, 33)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Dr. Wolfgang

FILIP

3.01

1) Mag. MITTERMAYR Franz 2) Dr. GANZERA Christoph 3) Geschäftskreis 1.-2.: Dr. NEMETZ Vera Geschäftskreis 3.-7.: Dr. MUSEY-RADICHEVICH Gabriela

Geschäftskreis

1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen (§ 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zB Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen

Abteilungen und den GA 11 und 16 (je Geschäftskreise 2.d.) zugeordnet werden können 3. alle unklaren Eingaben , die keinem Geschäftskreis zugeordnet werden können 4. Grundbuchsachen 5. Schiffsregistersachen 6. Ersuchen um Aktenübersendungen nach § 436 Abs 2 Geo

7. Winkelschreibereisachen nach § 472 Abs 2 Geo

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen (§ 16 RpflG)

Beamtin Cornelia ENNEMOSER Zi.Nr. 3.08

Stellvertretung: Beamtin Tanja KLEMENJAK

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Grundbuch- und Schiffsregistersachen hinsichtlich KG (§§ 16 u. 21 RpflG)

Elsbethen, Gaisberg I, Heuberg II, Hin-terwinkl-Aigen, Höhenwald, Morzg

Beamter Dr. Alexander GEIGER (PEG) *)

Zi.Nr. 4.13

Stellvertretung: Amtsdirektor Hans Peter RADLINGER u.a. im „Radl“

Aigen I+II, Hallwang I+II, Liefering I+II, Siezenheim I+II sowie URKUNDENHINTERLEGUNGEN

Amtsdirektor Hans Peter RADLINGER

Zi.Nr. 2.21

Stellvertretung: Amtsdirektor Walter Horst REICHINGER

Bergheim II, Elixhausen, Gaisberg II, Gnigl, Grödig, Großgmain, Maxglan, Lehen (GZ 30 000) sowie

SCHIFFSREGISTERSACHEN

Amtsdirektorin Karin WALTER-WALLNSTORFER

Zi.Nr. 2.23

Stellvertretung: Amtsdirektor Hans Peter RADLINGER

Anif, Glanegg, Gois, Itzling, Froschheim (GZ 20 000), Innere Stadt, Schallmoos (GZ 80 000), Wals I sowie BERGBUCH

Amtsdirektor Walter Horst REICHINGER

Zi.Nr. 2.22

Stellvertretung: Amtsdirektorin Karin WALTER-WALLNSTORFER

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

Äusserer Stein (GZ 10 000), Bergheim II, Leopoldskron, Mönchsberg (GZ 40 000), Mülln (GZ 50 000), Nonntal (GZ 60 000), Riedenburg (GZ 70 000) und Wals II

Beamtin Claudia BRANDL (PEG) *)

Zi.Nr. 4.18

Stellvertretung: Amtsdirektor Hans Peter RADLINGER u.a. im „Radl“

*) für die Dauer der Zuteilung

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNGEN

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretung

1 3., 6. und 7. Fachoberinspektorin Anita SENGTHALER

3.02 Amtsdirektor Regierungsrat

Josef GASCHO

33 1. bis 2. Leiterin der Gesch.abt. 26

24 4. Fachoberinspektor Ralph KOLM

2.29

Fachoberinspektor Peter MAGES

30 5.

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 2 (Geschäftsabteilung 2)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Dr. Claudia BRANDHOFF

2.34

1) Mag. VINCETIC Aleksandar 2) Mag. HEINRICH Alexandra 3) Mag. PONESCHITZKY Alexander

Geschäftskreis

1. Angelegenheiten der allgemeinen Gerichtsbarkeit in Verfahren außer Streitsachen nach dem Außer-streitgesetz (§§ 105 - 114a JN), insbesondere Verlassenschafts-, Ehe-, Kindschafts-, Abstammungs-, Obsorge-, Unterhalts- und Sachwalterschaftsangelegenheiten, sowie freiwillige Feilbietung (außer die in den Ger.abt. 4 (Gkr. 10.u.11.), 11 (Gkr. 2d), 13 (Gkr. 2d u. 2e), 16 (Gkr. 2d) geführten außerstreitigen Angelegenheiten) sowie Klagen in Verlassenschaftsangelegenheiten nach § 77 Abs 2 JN

2. Familienrechtssachen und Streitigkeiten aus eingetr agenen Partnerschaften (EPG) gem. § 49 Abs 2 Z 1 bis 2d JN und aus Abs 3 jene Streitigkeiten, die auf Abs 2 Z1 bis 2d bezug nehmen sowie Klagen in Verlassenschaftsangelegenheiten nach § 77 Abs 2 JN

3. Klagen und Anträge nach den §§ 35 und 36 EO zwischen Ehegatten aus dem Eheverhältnis sowohl während als auch nach Auflösung der Ehe, zwischen eingetragenen Partner aus dem Partnerschafts-verhältnis sowohl während als auch nach Auflösung der Partnerschaft sowie zwischen Eltern und Kin-dern aus dem Eltern-Kind-Verhältnis (§ 403a EO)

4. Eheangelegenheiten nach dem Ehegesetz (insbesondere Scheidungen im Einvernehmen)

5. alle Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz und alle nicht mit einer Klage verbundenen „Einstweili-

gen Verfügungen“ gem. § 382g EO („Antistalking-EV“)

6. Entschädigungsverfahren nach dem Wasserrechtsgesetz (§ 117 Abs 6 WRG)

7. Todeserklärung eines Verschollenen u. Beweisführung des Todes (§§ 13, 21 TEG) und Kraftloserklä-rung von Urkunden (§ 115 Abs 4 JN)

8. alle Verfahren nach Art. 67 Scheckgesetz

mit folgenden Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Verstorbenen, Minderjährigen, Betroffenen, Be-klagten, (Zweit)antragstellers od. Antragsgegners

Bo, Bu, P, Sa, Sch, U, Y

9. Rechtshilfe in allen Angelegenheiten des zugewiesenen Geschäftskreises

10. Angelegenheiten nach dem Bundesgesetz über die Hinterlegung und Einziehung von Verwahrnissen (Verwahrungs- und Einziehungsgesetz – VerwEinzG ) incl. Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen sowie Angelegenheiten des Ge-richtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse hinsichtlich Anfangsbuchstaben (§§ 16, 18-20 RpflG)

Bo, Bu, Sa, Sch

Beamter Mag. Thomas BERGER

Zi.Nr. 2.17

Stellvertretung: Beamter Christoph RETTENBACHER

U

Amtsdirektorin Barbara WENGER

Zi.Nr. 2.13

Stellvertretung: Amtsdirektorin Regierungsrätin Ingrid WITTAUER

P, Y Beamter Christoph RETTENBACHER

Zi.Nr. 2.12

Stellvertretung: Beamter Mag.Thomas BERGER

Angelegenheiten nach dem VerwEinzG alle Ausserstreitrechtspfleger im fortlaufenden Turnus gem. Anhang Abschnitt II.) Punkt 4.9. Stellvertretung:wie oben

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretungen

2 1., 6. - 10.

Heide KIRNSTEDTER

2.08 Leiterin der Gesch.abt. 20

2. - 5.

(C- u. FAMsachen)

Gabriele MEISTHUBER

2.05 Leiterin der Gesch.abt. 31

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 3 (Geschäftsabteilung 3)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Mag. Thomas WEGLEITER

2.04

1) Mag. CERWENKA Julia 2) Dr. BRANDHOFF Claudia 3) Mag. HEINRICH Alexandra

Geschäftskreis

1. bis 9. wie in der Gerichtsabteilung 2 mit folgendem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Verstorbenen, Minderjährigen, Betroffenen, Beklag-ten, (Zweit)antragstellers od. Antragsgegners

Fa, K (ohne Ke, Ku), O, R

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen sowie Angelegenheiten des Ge-richtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse hinsichtlich Anfangsbuchstaben (§§ 16, 18-20 RpflG)

Fa, K (o. Ke, Ku), R Amtsdirektorin Barbara WENGER

Zi.Nr. 2.13

Stellvertretung: Amtsdirektorin Regierungsrätin Ingrid WITTAUER

O Amtsdirektorin Reg.rätin Ingrid WITTAUER

Zi.Nr. 2.10

Stellvertretung: Amtsdirektorin Barbara WENGER

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretungen

3 1., 6. - 9. Fachoberinspektorin Edith LIPITZER 2.07 Leiterin der

Gesch.abt. 4

2. - 5.

(C- u. FAMsachen) Gabriele MEISTHUBER 2.05 Leiterin der

Gesch.abt. 31

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 4 (Geschäftsabteilungen 4, 36)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Mag. Alexandra HEINRICH 2.11

hins. Geschäftskreise 1. - 9.: 1) Mag. WEGLEITER Thomas 2) Dr. BRANDHOFF Claudia 3) Mag. CERWENKA Julia hins. Geschäftskreis 10. und 11.: 1) Mag. STRASSER Eva 2) Dr. FILIP Wolfgang 3) Mag. PONESCHITZKY Alexander

Geschäftskreis

1. bis 9. wie in der Gerichtsabteilung 2

mit folgendem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Verstorbenen, Minderjährigen, Betroffenen, Be-klagten, (Zweit)antragstellers od. Antragsgegners

M und Z

10. Unterbringung psychisch Kranker nach dem Unterbringungsgesetz und Angelegenheiten nach dem Tuberkulosegesetz, die in den ungeraden Kalenderwochen bei Gericht anfallen incl. Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten

11. Angelegenheiten nach dem Heimaufenthaltsgesetz hinsichtlich der Einrichtungen laut Anhang (II.) Sonder-

regelungen > 5. Einrichtungen nach dem HeimaufenthaltsG - Zuständigkeiten ) incl. Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen sowie Angelegenheiten des Ge-richtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse hinsichtlich Anfangsbuchstaben (§§ 16, 18-20 RpflG)

M Beamter Christoph RETTENBACHER

Zi.Nr. 2.12

Stellvertretung: Beamter Mag.Thomas BERGER

Z Amtsdirektorin Sabine ROTTENSTEINER

Zi.Nr. 2.18

Stellvertretung: Beamter Christoph RETTENBACHER

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNGEN

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretungen

4 1., 6. - 9. Regina MILLINGER 3.39 Leiterin der

Gesch.abt. 3

2. - 5. (C- u. FAMsachen)

Gabriele MEISTHUBER 2.05

Leiterin der Gesch.abt. 31

36 10.+ 11. Gabriele

MEISTHUBER 2.05

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 5 (Geschäftsabteilung 20)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Mag. Julia CERWENKA 2.16

hinsichtlich Geschäftskreise 1. - 9.: 1) Mag. WEGLEITER Thomas hins. Verfahren mit gerader Aktenzahl Mag. HEINRICH Alexandra hins. Verfahren mit ungerader Aktenzahl 2) Mag. PONESCHITZKY Alexander 3) Dr. BRANDHOFF Claudia hinsichtlich Geschäftskreis 10. : 1) Mag. VINCETIC Aleksandar 2) Mag. PONESCHITZKY Alexander 3) Mag. WEGLEITER Thomas

Geschäftskreis

1. bis 9. wie in der Gerichtsabteilung 2 mit folgendem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Verstorbenen, Minderjährigen, Betroffenen, Beklag-ten, (Zweit)antragstellers od. Antragsgegners

Fi, G, H, I, N

10. Entscheidungen nach dem Haager Übereinkommen v. 25.10.1980 über die zivilrechtliche Aspekte internati-onaler Kindesentführung und nach dem Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Voll-streckung des Sorgerecht s für den Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wechselweise im Turnus hins. der Gerichtsabteilungen 5 (Gesch.abt. 20) und 14 (42). Zuständig für Auskünfte: GA 20 hinsichlich der An-fangsbuchstaben A bis K und GA 42 hinsichtlich der Anfangsbuchstaben L bis Z.

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen sowie Angelegenheiten des Ge-richtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse hinsichtlich Anfangsbuchstaben (§§ 16, 18-20 RpflG)

G, H, N Amtsdirektorin Reg.rätin Ingrid WITTAUER

Zi.Nr. 2.10

Stellvertretung: Amtsdirektorin Barbara WENGER

Fi Amtsdirektorin Barbara WENGER

Zi.Nr. 2.13

Stellvertretung: Amtsdirektorin Regierungsrätin Ingrid WITTAUER

I Amtsdirektorin Sabine ROTTENSTEINER

Zi.Nr. 2.18

Stellvertretung: Beamter Christoph RETTENBACHER

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretungen

20 1., 6. - 10. Fachoberinspektorin Erna HAIDENTHALER 2.15 Leiterin der

Gesch.abt. 2

2. - 5. (C- u. FAMsachen)

Gabriele MEISTHUBER 2.05 Leiterin der

Gesch.abt. 31

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 6 (Geschäftsabteilung 41)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Mag. Alexander

PONESCHITZKY

2.09

1) Mag. KAINDL-THIELE Petra 2) Mag. WEGLEITER Thomas 3) Mag. HEINRICH Alexandra

Geschäftskreis

1. bis 9. wie in der Gerichtsabteilung 2 mit folgendem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Verstorbenen, Minderjährigen, Betroffenen, Beklag-ten, (Zweit)antragstellers od. Antragsgegners

B (ohne Be, Bo, Bu), D, Fo, Q S (ohne Sa, Se, Si, So), Sta, W, X

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen sowie Angelegenheiten des Ge-richtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse hinsichtlich Anfangsbuchstaben (§§ 16, 18-20 RpflG)

D, Q, W, X Beamter Christoph RETTENBACHER

Zi.Nr. 2.12

Stellvertretung: Beamter Mag.Thomas BERGER

B (o. Be,Bo,Bu), S (o. Sa,Se,Si,So), Sta

Beamter Mag. Thomas BERGER

Zi.Nr. 2.17

Stellvertretung: Beamter Christoph RETTENBACHER

Fo Amtsdirektorin Barbara WENGER

Zi.Nr. 2.13

Stellvertretung: Amtsdirektorin Regierungsrätin Ingrid WITTAUER

*) für die Dauer der Zuteilung

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretungen

41 1., 6. - 9. Regina MILLINGER 3.39 Leiterin der

Gesch.abt. 3

2. - 5. (C- u. FAMsachen)

Gabriele MEISTHUBER 2.05 Leiterin der

Gesch.abt. 31

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 7 (Geschäftsabteilungen 43, 44)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Mag. Petra KAINDL-THIELE 2.34

1) Mag. PONESCHITZKY Alexander 2) Mag. HEINRICH Alexandra 3) Mag. VINCETIC Aleksandar

Geschäftskreis

1. bis 9. wie in der Gerichtsabteilung 2 mit folgendem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Verstorbenen, Minderjährigen, Betroffenen, Beklag-ten, (Zweit)antragstellers od. Antragsgegners

A, Be, E, L, St (ohne Sta)

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen sowie Angelegenheiten des Ge-richtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse hinsichtlich Anfangsbuchstaben (§§ 16, 18-20 RpflG)

L Amtsdirektorin Barbara WENGER

Zi.Nr. 2.13

Stellvertretung: Amtsdirektorin Regierungsrätin Ingrid WITTAUER

E Amtsdirektorin Reg.rätin Ingrid WITTAUER

Zi.Nr. 2.10

Stellvertretung: Amtsdirektorin Barbara WENGER

A, Be, St (o. Sta, Ste) Beamter Mag. Thomas BERGER

Zi.Nr. 2.17

Stellvertretung: Beamter Christoph RETTENBACHER

Ste Amtsdirektorin Sabine ROTTENSTEINER

Zi.Nr. 2.18

Stellvertretung: Beamter Mag. Thomas BERGER

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretungen

43 1., 6. - 9. Hinsichtlich Be, E, L, St(o.Sta)

Fachoberinspektorin Edith LIPITZER 2.07 Leiterin der

Gesch.abt. 4

2. - 5.

(C- u. FAMsachen) Hinsichtlich Be, E, L, St(o.Sta)

Gabriele MEISTHUBER 2.05 Leiterin der

Gesch.abt. 31

44 1., 6. - 9. Hinsichtlich A

FOI Erna HAIDENTHALER 2.15 Leiterin der

Gesch.abt. 2

2. - 5. (C- u. FAMsachen)

Hinsichtlich A

Gabriele MEISTHUBER 2.05 Leiterin der

Gesch.abt. 31

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 8 (Geschäftsabteilung 13)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Dr. Stefanie

STRASSER

4.11

1) Dr. NEMETZ Vera 2) Dr. MUSEY-RADICHEVICH Gabriela 3) Dr. FILIP Wolfgang

Geschäftskreis

1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a) Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b) Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen (§ 9 NotwegeG) c) sonstige ausserstreitige Verfahren (zB Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen Ab-

teilungen und den GA 11 und 16 (je Geschäftskreise 2.d.) zugeordnet werden können

Rechtspfleger/in für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen (§ 16 RpflG)

Beamtin Cornelia ENNEMOSER Zi.Nr. 3.08

Stellvertretung: Beamtin Tanja KLEMENJAK

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNGEN

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretungen

13 1. + 2. Sandra TRENKER 4.25 Leiter der

Gesch.abt. 17

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 9 (Geschäftsabteilungen 5S*, 6, 7, 8, 9, 39)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Dr. Christoph GANZERA

3.09

1) Mag. HOCKL Doris 2) Mag. MITTERMAYR Franz 3) Dr. STRASSER Stefanie

Geschäftskreis

1. Exekutionssachen ausgenommen die der Ger.abt. 18 im Geschäftskreis 4. zugewiesenen Exekutions-

sachen ( Anfangsbuchstaben A, B, C, E, H, I)

2. Insolvenzverfahren , die vor das Bezirksgericht gehören

3. Alle sich aus den Exekutionen ergebenden Klagen (ausgenommen Drittschuldnerklagen) soweit keine Sonderzuständigkeit der familienrechtlichen Abteilungen vorliegen (§ 403a EO)

4. Rechtshilfe in Angelegenheiten zu Punkt 1. bis 3.

5. Rechtshilfe in Zivilsachen bzw. ausserstreitige Angelegenheiten hins. der Geschäftskreise 1. u. 2.a. bis c. der Ger.abt. 1, 8, 10 bis 13, 15 bis 20 und 24 bis 27

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Exekutionssachen hinsichtlich des Anfangsbuchstabens des Namens des Verpflichteten (§§ 16, 17 RpflG)

F Beamtin Cornelia ENNEMOSER

Zi.Nr. 3.08

Stellvertretung: Amtsdirektorin Annemarie RIES

L, S (o. Sch, St) Amtsdirektorin Regina BRÜGGLER

Zi.Nr. 3.14

Stellvertretung: Amtsdirektor Heinz KUCHER

G, P, Sch, St, T Amtsdirektor Alois DESALLA

Zi.Nr. 3.35

Stellvertretung: Amtsdirektor Regierungsrat Peter HUFNAGL

K, N, O, Q, R, W, X, Y Amtsdirektor Regierungsrat Peter HUFNAGL

Zi.Nr. 3.11

Stellvertretung: Amtsdirektor Alois DESALLA

M, U, V Amtsdirektor Heinz KUCHER

Zi.Nr. 3.18

Stellvertretung: Amtsdirektorin Regina BRÜGGLER

D Beamtin Tanja KLEMENJAK

Zi.Nr. 3.15

Stellvertretung: Amtsdirektorin Annemarie RIES

J, Z Amtsdirektorin Annemarie RIES

Zi.Nr. 3.13

Stellvertretung: Beamtin Cornelia ENNEMOSER

Rechtspfleger/in für das Arbeitsgebiet Insolvenzsachen (§§ 16, 17a RpflG)

a) Neuanfall durch Aufteilung im “Radl” b) für Auskünfte und sonstige Angelegenheiten hinsichtlich des Anfangsbuchsta-

bens des Namens des Schuldners

A, B, C, E, G, H, I, J, M Amtsdirektor Heinz KUCHER

Zi.Nr. 3.18

Stellvertretung: Amtsdirektorin Regina BRÜGGLER

K, L, N, O, Q, R, S (o.Sp), U, V, W, X, Y, Z

Amtsdirektorin Regina BRÜGGLER

Zi.Nr. 3.14

Stellvertretung: Amtsdirektor Heinz KUCHER

D, F, P, Sp, T Amtsdirektorin Annemarie RIES

Zi.Nr. 3.13

Stellvertretung: AD BRÜGGLER und AD KUCHER abwechselnd im aktenmäßigen Turnus

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNGEN

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretungen

5 2. hins.: A, B, C, E, H, I Nicole KATZLINGER 3.17 Leiterin der

Gesch.abt. 8

6 1. hins.: K, N, Q, R, V, W, X, Y, Z 2. hins.: K, N, O, Q, R, V, W, X, Y, Z

Regina SCHACHNER 3.16 Leiterin der

Gesch.abt. 7

7 1. hins.: G, P, Sch, St, T 2. hins.: G, J, P, Sch, St, T

Sandra FISCHER 3.07 Leiterin der

Gesch.abt. 6

8 1. hins.: D, F, L, M, S 2. hins.: D, F, L, M, S, Sp, U

Renate POSCH 3.12 Leiterin der

Gesch.abt. 5

9 1. hins.: J, O, Sp, U FI Heinrich WÜHRER 3.19 Leiterinnen der

Gesch.abt. 6 bis 8 (wie GKr.2.)

39 3.bis 5. FOI Anita SENGTHALER 3.02 Leiterin der Gesch.abt. 26

GERICHTSABTEILUNG 10 (Geschäftsabteilung 10)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

dzt.

unbesetzt Vertretungsrichter

Dr. Thomas PRAMMER

4.15

1) Mag. STRASSER Eva 2) Mag. MANTINGER Marion 3) Dr. STRASSER Stefanie

Geschäftskreis

1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen (§ 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zB Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen

Abteilungen und den GA 11 und 16 (je Geschäftskreise 2.d.) zugeordnet werden können

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen (§ 16 RpflG)

Beamtin Tanja KLEMENJAK Zi.Nr. 3.15

Stellvertretung: Beamtin Cornelia ENNEMOSER

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretung

10 1. + 2. Olivia SALCHEGGER 4.20 Leiterin der

Gesch.abt. 36

Seite 16

Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 11 (Geschäftsabteilung 11)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Mag. Marion MANTINGER

4.05

1) Mag. TOVILO-MOIK Thomas 2) Dr. NEMETZ Vera 3) Mag. MITTERMAYR Franz

Geschäftskreis

1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie

a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen (§ 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zB Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen

Abteilungen und der GA 16 (Geschäftskreis 2.d.) zugeordnet werden können d. außerstreitige Verfahren nach dem ABGB (soweit keine familienrechtliche Sonderzuständigkeit vor-

liegt) MRG, WWG, WEG, WGG, BRG, Heizkostenabrechnungsgesetz, Msch -,Psch-sachen : turnusmäßig mit GA 16 zu jeweils 5 Akten (Zuständig für Auskünfte - geregelt nach KG wie folgt:

Aigen I+II, Anif, Elixhausen, Gaisberg I + II, Glanegg, Gnigl, Grödig, Hallwang I + II, Heuberg II, Leopoldskron, Liefering I + II, Maxglan, Salzburg (Abt. Äusserer Stein,Lehen,Mönchsberg), Siezenheim I+II).

3.Rechtshilfe in Angelegenheiten zu Punkt 2.d.

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen (§ 16 RpflG)

Beamtin Cornelia ENNEMOSER Zi.Nr. 3.08

Stellvertretung: Beamtin Tanja KLEMENJAK

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretung

11 1. bis 3. Fachinspektor Josef STARZER 4.02 Leiterin der

Gesch.abt. 16

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 12 (Geschäftsabteilung 12)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Dr. Michael FISCHER LL.M. 4.22

1) Dr. WALTL-HIMMER Gabriele 2) Dr. STRASSER Stefanie 3) Mag. SONNLEITNER Karl

Geschäftskreis

1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie

a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen (§ 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zB Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen

Abteilungen und den GA 11 und 16 (je Geschäftskreise 2.d.) zugeordnet werden können

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen (§ 16 RpflG)

Beamtin Tanja KLEMENJAK Zi.Nr. 3.15

Stellvertretung: Beamtin Cornelia ENNEMOSER

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretung

12 1. + 2. Olivia SALCHEGGER 4.20 Leiter der

Gesch.abt. 36

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GERICHTSABTEILUNG 13 (Geschäftsabteilungen 23 und 35)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Mag. Eva

STRASSER

4.31

hins. Geschäftskreis 1.,2.a.bis c. : 1) Dr. STRASSER Stefanie 2) Dr. FILIP Wolfgang 3) Dr. MUSEY-RADICHEVICH Gabriela hins. Geschäftskreis 2.d. und e.: 1) Mag. HEINRICH Alexandra 2) Dr. FILIP Wolfgang 3) Mag. PONESCHITZKY Alexander

Geschäftskreis

1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen (§ 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zB Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen

Abteilungen und den GA 11 und 16 (je Geschäftskreise 2.d.) zugeordnet werden können

d. Unterbringung psychisch Kranker nach dem Unterbringungsgesetz und Angelegenheiten nach dem Tuber-kulosegesetz, die in den geraden Kalenderwochen bei Gericht anfallen incl. Rechtshilfe in diesen Angele-genheiten

e. Angelegenheiten nach dem Heimaufenthaltsgesetz hinsichtlich der Einrichtungen laut Anhang (II.) Sonder- regelungen > 5. Einrichtungen nach dem HeimaufenthaltsG - Zuständigkeiten ) incl. Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen (§ 16 RpflG)

Beamtin Cornelia ENNEMOSER Zi.Nr. 3.08

Stellvertretung: Beamtin Tanja KLEMENJAK

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNGEN

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretung

23 1. + 2.a.bis c. Melitta WERBER 4.04 Leiterin der

Gesch.abt. 26 35 2.d. bis e.

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GERICHTSABTEILUNG 14 (Geschäftsabteilungen 42, 45)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Mag. Aleksandar VINCETIĊ 2.02

Hinsichtlich Geschäftskreise 1.-9.: 1) Dr. BRANDHOFF Claudia 2) Mag. KAINDL-THIELE Petra 3) Mag. CERWENKA Julia Hinsichtlich Geschäftskreis10. : 1) Mag. CERWENKA Julia 2) Mag. PONESCHITZKY Alexander 3) Mag. WEGLEITER Thomas

Geschäftskreis

1. bis 9. wie in der Gerichtsabteilung 2 mit folgendem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Verstorbenen, Minderjährigen, Betroffenen, Beklag-ten, (Zweit)antragstellers od. Antragsgegners

C, F (o.Fa,Fi,Fo) , J, Ke, Ku, Se, Si, So, Sp, T, V

10. Entscheidungen nach dem Haager Übereinkommen v. 25.10.1980 über die zivilrechtliche Aspekte internati-onaler Kindesentführung und nach dem Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Voll-streckung des Sorgerecht s für den Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wechselweise im Turnus hins. der Gerichtsabteilungen 5 (Gesch.abt. 20) und 14 (42). Zuständig für Auskünfte: GA 20 hinsichlich der An-fangsbuchstaben A bis K und GA 42 hinsichtlich der Anfangsbuchstaben L bis Z.

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen sowie Angelegenheiten des Ge-richtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse hinsichtlich Anfangsbuchstaben (§§ 16, 18-20 RpflG)

F (o.Fa,Fi,Fo) , Ke, Ku, Se,

Si, So

Amtsdirektorin Barbara WENGER

Zi.Nr. 2.13

Stellvertretung: Amtsdirektorin Regierungsrätin Ingrid WITTAUER

V

Amtsdirektorin Reg.rätin Ingrid WITTAUER

Zi.Nr. 2.10

Stellvertretung: Amtsdirektorin Barbara WENGER

C, J, T

Amtsdirektorin Sabine ROTTENSTEINER

Zi.Nr. 2.18

Stellvertretungen: hins. „C“: AD RR WITTAUER I. hins. „J“ : AD WENGER B. hins. „Ste“: B Mag. BERGER T. hins. „T“: B RETTENBACHER C.

Sp

Beamter Mag. Thomas BERGER

Zi.Nr. 2.17

Stellvertretung: Beamter Christoph RETTENBACHER

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNGEN

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretungen

42 1., 6. - 9.: Hinsichtlich F

(o.Fa,Fe,Fi,Fo), J, Sp, T, V u. 10.

Heide KIRNSTEDTER 2.08 Leiterin der

Gesch.abt. 20

2. - 5. .: Hinsichtlich F

(o.Fa,Fe,Fi,Fo), J, Sp, T, V (C- u. FAMsachen)

Gabriele MEISTHUBER 2.05 Leiterin der

Gesch.abt. 31

45 1., 6. - 9.:

Hinsichtlich C, Fe, Ke, Ku, Se, Si, So

FOI Erna HAIDENTHALER 2.15 Leiterin der

Gesch.abt. 2

2. - 5.: Hinsichtlich C, Fe, Ke, Ku, Se, Si,

So (C- u. FAMsachen)

Gabriele MEISTHUBER 2.05 Leiterin der

Gesch.abt. 31

GERICHTSABTEILUNG 15 (Geschäftsabteilung 25)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretung/en

Dr. Gabriele WALTL-HIMMER 4.32

1) Dr. FISCHER Michael LL.M. 2) Mag. SONNLEITNER Karl 3) Mag. POSCH Andreas

Geschäftskreis

1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen (§ 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zB Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen

Abteilungen und den GA 11 und 16 (je Geschäftskreise 2.d.) zugeordnet werden können

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen (§ 16 RpflG)

Beamtin Cornelia ENNEMOSER Zi.Nr. 3.08

Stellvertretung: Beamtin Tanja KLEMENJAK

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretung

25 1. + 2. Melitta WERBER 4.04 Leiterin der

Gesch.abt. 26

Seite 21

Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 16 (Geschäftsabteilung 16)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Mag. Thomas

TOVILO-MOIK 4.22 1) Mag. MANTINGER Marion 2) Mag. MITTERMAYR Franz 3) Dr. WALTL-HIMMER Gabriele

Geschäftskreis

1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen (§ 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zB Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen

Abteilungen und der GA 11 (Geschäftskreis 2.d.) zugeordnet werden können

d. außerstreitige Verfahren nach dem ABGB (soweit keine familienrechtliche Sonderzuständigkeit vorliegt) MRG, WWG, WEG, WGG, BRG, Heizkostenabrechnungsgesetz, Msch -,Psch-sachen: turnusmäßig mit GA 11 zu jeweils 5 Akten

(Zuständig für Auskünfte - geregelt nach KG wie folgt: Bergheim II, Elsbethen, Gois, Großgmain, Hinterwinkl-Aigen, Höhenwald, Itzling, Morzg, Salzburg

(Abt. Froschheim, Innere Stadt, Mülln, Nonntal, Riedenburg, Schallmoos), Wals I + II). 3.Rechtshilfe in Angelegenheiten zu Punkt 2.d.

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen (§ 16 RpflG)

Beamtin Cornelia ENNEMOSER Zi.Nr. 3.08

Stellvertretung: Beamtin Tanja KLEMENJAK

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretung

16 1. bis 3. Sandra TRENKER 4.25 Leiter der

Gesch.abt. 17

Seite 22

Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 17 (Geschäftsabteilung 17)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Mag. Karl SONNLEITNER 4.01

1) Mag. POSCH Andreas 2) Dr. WALTL-HIMMER Gabriele 3) Mag. MANTINGER Marion

Geschäftskreis

1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen (§ 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zB Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen

Abteilungen und den GA 11 und 16 (je Geschäftskreise 2.d.) zugeordnet werden können

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen (§ 16 RpflG)

Beamtin Cornelia ENNEMOSER Zi.Nr. 3.08

Stellvertretung: Beamtin Tanja KLEMENJAK

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretung

17 1. + 2. Fachinspektor Josef STARZER 4.02 Leiterin der

Gesch.abt. 16

Seite 23

Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 18 (Geschäftsabteilungen 5, 18, 19)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Mag. Doris HOCKL 4.26

hinsichtlich Geschäftskreise 1. bis 3.: 1) Mag. MITTERMAYR Franz 2) Dr. GANZERA Christoph 3) Dr. FISCHER Michael LL.M. hinsichtlich Geschäftskreise 4. bis 5.: 1) Dr. GANZERA Christoph 2) Mag. MITTERMAYR Franz 3) Dr. FISCHER Michael LL.M.

Geschäftskreis

1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen (§ 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zB Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen

Abteilungen und den GA 11 und 16 (je Geschäftskreise 2.d.) zugeordnet werden können 3. Alle Rechtsstreitigkeiten aus dem bezirksgerichtlichen Insolvenzverfahren

4. Exekutionssachen mit dem Anfangsbuchstaben des Namens des Verpflichteten A, B, C, E, H, I

5. Rechtshilfe in Angelegenheiten zu Punkt 3. und 4.

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen (§ 16 RpflG)

Beamtin Tanja KLEMENJAK Zi.Nr. 3.15

Stellvertretung: Beamtin Cornelia ENNEMOSER

Rechtspfleger/in für das Arbeitsgebiet Exekutionssachen hinsichtlich des Anfangsbuchstabens des Namens des Verpflichteten (§§ 16, 17 RpflG)

B, C, E, Ha Amtsdirektorin Annemarie RIES

Zi.Nr. 3.13

Stellvertretung: Beamtin Cornelia ENNEMOSER

A Amtsdirektor Regierungsrat Peter HUFNAGL

Zi.Nr. 3.18

Stellvertretung: Amtsdirektor Alois DESALLA

H (ohne Ha) Amtsdirektor Alois DESALLA

Zi.Nr. 3.35

Stellvertretung: Amtsdirektor RR Peter HUFNAGL

I Beamtin Tanja KLEMENJAK

Zi.Nr. 3.15

Stellvertretung: Amtsdirektorin Annemarie RIES

Seite 24

Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretung

18 1. bis 3. Fachinspektor Josef STARZER 4.02 Leiterin der

Gesch.abt. 16

5 4.bis 5. hins.: A, B, C, E, H Nicole KATZLINGER 3.17 Leiterin der

Gesch.abt. 8

19 4.bis 5. hins.: I FI Heinrich WÜHRER 3.19 Leiterin der

Gesch.abt. 6

GERICHTSABTEILUNG 19 (Geschäftsabteilung 31)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Mag. Franz MITTERMAYR 3.10

1) Dr. FILIP Wolfgang 2) Dr. GANZERA Christoph 3) Dr. FISCHER Michael LL.M.

Geschäftskreis

1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a) Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b) Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen (§ 9 NotwegeG) c) sonstige ausserstreitige Verfahren (zB Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen Ab-

teilungen und den GA 11 und 16 (je Geschäftskreise 2.d.) zugeordnet werden können

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen (§ 16 RpflG)

Beamtin Cornelia ENNEMOSER Zi.Nr. 3.08

Stellvertretung: Beamtin Tanja KLEMENJAK

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNGEN

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretung

31 1. - 2. Olivia SALCHEGGER 4.20 Leiterin der

Gesch.abt. 36

Seite 25

Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 20 (Geschäftsabteilung 32)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Mag. Andreas

POSCH

4.13 1) Mag. SONNLEITNER Karl 2) Mag. MITTERMAYR Franz 3) Dr. GANZERA Christoph

Geschäftskreis

1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a) Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b) Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen (§ 9 NotwegeG) c) sonstige ausserstreitige Verfahren (zB Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen Ab-

teilungen und den GA 11 und 16 (je Geschäftskreise 2.d.) zugeordnet werden können

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen (§ 16 RpflG)

Beamtin Cornelia ENNEMOSER Zi.Nr. 3.08

Stellvertretung: Beamtin Tanja KLEMENJAK

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretung

32

1. + 2. Marianne DÜRNBERGER 4.24 Leiterin der

Gesch.abt. 25

Seite 26

Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 21 (Geschäftsabteilung 27)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Dr.Gert CANDIDO 4.07

1) Mag. GRUBER Nadia 2) Dr. WAGENHOFER Alexander

Geschäftskreis

1. Strafsachen

a) Neuanfall (sofern keine Zuständigkeit nach Punkt 2. vorliegt) – Aufteilung nach dem Aktenverteilsystem (AVS) b) sonstige Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Anfangsbuchstabens des Beschuldigten der im Alphabeth vorangeht und zwar hinsichtlich D, E, G, K, L, N, P, V, W, X, Y, Z

2. alle Strafsachen wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (§§ 201 bis 221 StGB)

3. Rechtshilfe hinsichtlich 1. bis 2.

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretung

27 1. - 3. FI Elfriede ZUCKERSTÄTTER 4.06 Leiter der

Gesch.abt. 29

Seite 27

Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 22 (Geschäftsabteilung 28)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Mag.Nadia GRUBER

4.10 1) Dr. WAGENHOFER Alexander 2) Dr. CANDIDO Gert

Geschäftskreis

1. Strafsachen

a) Neuanfall (sofern keine Zuständigkeit nach Punkt 2. vorliegt) – Aufteilung nach dem Aktenverteilsystem (AVS) b) sonstige Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Anfangsbuchstabens des Beschuldigten der im Alphabeth vorangeht und zwar hinsichtlich B, C, H

2. alle Jugendstrafsachen und Strafsachen junger Erwachsener sowie alle Vergehen nach dem Lebens-

mittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) und Weingesetz 3. Rechtshilfe hinsichtlich 1. bis 2.

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretung

28 1. bis 3. Marion WINZER 4.08 Leiterin der

Gesch.abt. 27

Seite 28

Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 23 (Geschäftsabteilung 29)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Dr.Alexander WAGENHOFER 4.14 1) Dr. CANDIDO Gert

2) Mag. GRUBER Nadia

Geschäftskreis

1. Strafsachen a) Neuanfall – Aufteilung nach dem Aktenverteilsystem (AVS) b) sonstige Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Anfangsbuchstabens des Beschuldigten

der im Alphabeth vorangeht und zwar hinsichtlich A, F, I, J, M, O, Q, R, S, T, U

2. Rechtshilfe hinsichtlich 1.

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretung

29 1. bis 2. Günther ARNHOF 4.12 Leiterin der

Gesch.abt. 28

Seite 29

Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 24 (Geschäftsabteilung 26)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Dr. Gabriela MUSEY-RADICHEVICH 4.03

1) Mag. SEITNER Simone 2) Mag. STRASSER Eva 3) Mag. TOVILO-MOIK Thomas

Geschäftskreis

1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen (§ 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zB Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen

Abteilungen und den GA 11 und 16 (je Geschäftskreise 2.d.) zugeordnet werden können

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen (§ 16 RpflG)

Beamtin Cornelia ENNEMOSER Zi.Nr. 3.08

Stellvertretung: Beamtin Tanja KLEMENJAK

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretung

26 1. + 2. Marianne DÜRNBERGER 4.24 Leiterin der

Gesch.abt. 23

Seite 30

Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 25 (Geschäftsabteilung 34)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Dr. Vera NEMETZ 4.28

1) Dr. STRASSER Stefanie 2) Mag. POSCH Andreas 3) Mag. STRASSER Eva

Geschäftskreis

1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen (§ 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zB Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen

Abteilungen und den GA 11 und 16 (je Geschäftskreise 2.d.) zugeordnet werden können

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen (§ 16 RpflG)

Beamtin Cornelia ENNEMOSER Zi.Nr. 3.08

Stellvertretung: Beamtin Tanja KLEMENJAK

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretung

34 1. + 2. Marianne DÜRNBERGER 4.24 Leiterin der

Gesch.abt. 23

Seite 31

Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 26 (Geschäftsabteilung 14)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Mag. Simone SEITNER 4.09

1) Dr. MUSEY-RADICHEVICH Gabriela 2) Mag. TOVILO-MOIK Thomas 3) Mag. MITTERMAYR Franz

Geschäftskreis

1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie a. Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b. Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen (§ 9 NotwegeG) c. sonstige ausserstreitige Verfahren (zB Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen Ab-

teilung und den GA 11 und GA 16 (Geschäftskreis 2.d.) zugeordnet werden können

Rechtspfleger für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen (§ 16 RpflG)

Beamtin Tanja KLEMENJAK Zi.Nr. 3.15

Stellvertretung: Beamtin Cornelia ENNEMOSER

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNG

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretung

14 1. + 2. Fachinspektor Josef STARZER 4.02 Leiterin der

Gesch.abt.16

Seite 32

Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

GERICHTSABTEILUNG 27 (Geschäftsabteilungen 15)

Leiter der Gerichtsabteilung Zi.Nr. Stellvertretungen

Mag. Doris BAPTIST

4.16 1) Dr. NEMETZ Vera 2) Dr. MUSEY-RADICHEVICH Gabriela 3) Dr. FILIP Wolfgang

Geschäftskreis

1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

2. Ausserstreitige Angelegenheiten wie

a) Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen b) Verfahren nach dem Gesetz betreffend die Einräumung von Notwegen (§ 9 NotwegeG) c) sonstige ausserstreitige Verfahren (zB Entschädigungsverfahren), die nicht den familienrechtlichen Ab-

teilungen und den GA 11 und 16 (je Geschäftskreise 2.d.) zugeordnet werden können

Rechtspfleger/in für das Arbeitsgebiet Zivilprozeßsachen (§ 16 RpflG)

Beamtin Cornelia ENNEMOSER Zi.Nr. 3.08

Stellvertretung: Beamtin Tanja KLEMENJAK

zugewiesene GESCHÄFTSABTEILUNGEN

Nr. hinsichtlich Geschäftskreis Leiter Zi.Nr. Stellvertretungen

15 1. + 2. Sandra TRENKER 4.25 Leiter der

Gesch.abt. 17

Seite 33

Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

Weitere VERTRETUNGSREGELUNGEN:

I) Ausserstreit- und familienrechtliche Abteilungen : a) Weitere Vertreter der Leiter der Gerichtsabteilungen 2 bis 7 und 14 : jeweils die Leiter dieser Gerichtsabteilun-gen, die der 3.Stellvertretung in ziffernmäßiger Reihenfolge nachfolgen. b) Rechtspfleger/innen: 1) Ausserstreitsachen: jene Rechtspfleger, die der 1.Stellvertretung in alphabetischer Reihenfolge nachfolgen. 2) Grundbuchssachen: jene Rechtspfleger, die der 1.Stellvertretung in alphabetischer Reihenfolge nachfolgen. II) Zivilprozeß- und Exekutionsabteilungen: a) Weitere Vertreter der Leiter der Gerichtsabteilungen 1, 8 bis 13, 15 bis 17, 19, 24 bis 27 : jeweils die Leiter dieser Gerichtsabteilungen, die der 3.Stellvertretung in ziffernmäßiger Reihenfolge nachfolgen. b) Rechtspfleger/innen: 1) Exekutionssachen: AD Annemarie Ries als 2.Stellvertretung von AD Regina Brüggler und AD Heinz Kucher; an-sonsten jene Rechtspfleger, die der 1.Stellvertretung (bzw. 2.) in alphabetischer Reihenfolge nachfolgen. 2) Weitere Vertreter des Rechtspflegers in Insolvenzsachen: AD Annemarie Ries als 2 Stellvertretung hinsichtlich

AD R.Brüggler und AD Heinz Kucher. Als 3.Stellvertretung B Tanja Klemenjak. III) Weitere Stellvertretungsregelung: Richter: Ist die Reihenfolge der in Pkt. I) lit a) und II) lit a) angeführten Stellvertretungen erschöpft, haben als weitere Stell-vertreter in der Reihenfolge einzuschreiten: a) in Zivilprozeß- und Exekutionssachen: die Leiter der Gerichtsabteilungen 2 bis 7, 14, 21 bis 23 b) in Ausserstreit- u. Familienrechtssachen: die Leiter der Gerichtsabteilungen 8 bis 13, 15 bis 27 c) in Strafsachen: die Leiter der Gerichtsabteilungen 2 bis 20, 24 bis 27 d) in Rechtshilfesachen: entsprechend lit. a) bis c) Rechtspfleger: Ist die Reihenfolge der in Pkt. I) lit b) und II) lit b) angeführten Stellvertretungen erschöpft, haben die entsprechen-den Leiter der Gerichtsabteilungen die Rechtspflegerangelegenheiten zu bearbeiten.

Richter des BG Salzburg mit Vertretungstätigkeiten bei anderen Bezirksgerichten:

Mag. Thomas Wegleiter Mag. Thomas Tovilo-Moik

2. Stellvertreter der Vorsteherin und Richterin des BG Thalgau 1. Stellvertreter der Vorsteherin des Bezirksgerichtes Tamsweg

Mag. Simone Seitner 2.Stellvertreterin des Vorstehers und der Richterin des Bezirksgerichtes Neumarkt

Vertretungsrichter nach § 77 Abs 3 RStDG:

1. Vertreter: RidLG Dr.Clemens Zeilinger 2. Vertreter: RidLG Mag. Daniela Meniuk-Prossinger

Urkundenaufbewahrung

Geschäftskreis: Aufbewahrung wichtiger Urkunden nach § 168 Geo. Leiterin: FOI Edith LIPITZER Zi. 2.07 Stellvertreter: Heide KIRNSTEDTER

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

Aktenlager

Leiter: Alexander GASTAGER Archiv Stellvertreter: Andrea RIEDL

Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr

Servicecenter I und II Zi. E.05 und E.06 laut Diensteinteilung Stellvertreter: laut Diensteinteilung

Rechnungsführer

(gemeinsam mit dem Landesgericht)

FOI Erwin WIMMER Zi. E.03 Stellvertretung: Renate ZISLER Kostenzahlstellen: FOI Erwin WIMMER (Bankomatterminal/Amtskasse) Zi. E.03 Servicecenter I und II (Bankomatterminal/Amtskasse) Zi. E.05, E.06

IBAN AT750100000005450806; BIC (Swift-code) BUNDATWW

Verwahrungsstelle in Strafsachen (gemeinsam mit dem Landesgericht)

Leiter: Franz MENTH Magazinstraße 4

Einlaufstelle

Leiter: Andrea RIEDL Zi. E.04 Stellvertretung: Alexander GASTAGER

Gerichtsvollzieher (FEX-PuL OLG Linz)

Name Zi.Nr. Name Zi.Nr.

FI Roland FUCHSBERGER 3.32 FI Gerald MÖSL 3.37

FI Gerhard GLAS 3.32 Inge RUESS 3.24

FI Thomas KRANICH 3.23 Stephan SCHÖRGHOFER 3.24

FI Alois LANGEGGER 3.32 FI Klaus SOMWEBER 3.37

Barbara LEISTER 3.23 Armin WIRNSPERGER 3.24

Regionalverantwortlicher der FEX-PuL OLG Linz: ADir. Josef KRAMMER 3.31

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Parteienverkehr

Montag bis Freitag, von 08.00 bis 12.00 Uhr

Amtstag

Dienstag, von 08.00 bis 12.00 Uhr Die zum Amtstag eingeteilten Zivilrichter und Kanzleien sind aus der

Jahreseinteilung ersichtlich.

Partner- und Familienberatung der Erzdiözese Salzburg

Dienstag, von 08.00 bis 12.00 Uhr, Zi. E.13

Clearingstelle des Vertretungsnetzes-Sachwalterscha ften (§4 VSPBG)

Dienstag, von 09.00 bis 12.00 Uhr, Zi. E.15

Justiz-Servicecenter

Servicecenter I: Stefanie HUBER-RIEDER Zi. E.06 Servicecenter II: Marion HINKE Zi. E.05

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Anhang

zur Geschäftsverteilung des Bezirksgerichtes Salzburg für das Geschäftsverteilungsjahr 2017

Hinsichtlich der Zuweisung einzelner Gerichtssachen an bestimmte Entscheidungsorgane wird auf die jeweiligen Änderungen der Geschäftsverteilung verwiesen. Das Aktenzeichen richtet sich nach dem in der Geschäftsabteilung geführten VJ-Register.

Allgemeine Grundsätze und Sonderregelungen

Diese Grundsätze sind integrierender Bestandteil der Geschäftsverteilung des Bezirksgerichtes Salzburg in der je-weils geltenden Fassung.

Abschnitt I.) ALLGEMEINES:

1. Die Umlaute “ä, ö, ü” sind zu werten, wie die Buchstabenkombinationen “ae, oe, ue”. 2. Probleme des maßgebenden Anfangsbuchstabens: Falls der Name (die Firma) sich aus mehreren Worten zusammensetzt, gilt folgendes : 2.1. Maßgebend ist der Anfangsbuchstabe des ersten darin vorkommenden Zunamens einer physischen Person. 2.2. Kommt ein solcher nicht vor, so ist der erste Buchstabe des im Firmenbuch oder sonstigen öffentlichen Regis-ter eingetragenen Firmenwortlautes maßgebend. 2.3. Bei Gebietskörperschaften ist der Anfangsbuchstabe des Landes, der Stadt oder Gemeinde maßgebend (Staa-ten etc. entsprechend ihrer eigenen Bezeichnung, zB.: Irland = Eire), wobei “St.” als Sankt zu werten ist. 2.4. Subsidiär gilt die Regelung des § 524 Geo. 2.5. Namensbestandteile “von, van, de, della, el, al, o‘, mac” oder ähnliche Bezeichnungen sowie Artikel, akademi-sche Grade, Adelsprädikate oder religiöse Ehrenbezeichnungen bleiben außer Betracht, unabhängig davon, ob sie groß oder klein geschrieben werden. 2.6. Bei fremden Schriften richtet sich die Zugehörigkeit nach der amtlichen Übersetzung (zB.: griech. Hristopulos : Christopulos). 3. Fortsetzung von endgültig abgestrichenen und beendeten Verfahren: Solche Verfahren gehören in die Abteilung, deren Abteilungszahl sie zuletzt getragen haben. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn in abgestrichenen, beendeten Verfahren noch Anträge gestellt werden bzw. bei denen von Amts wegen oder nach bereits erfolgter Rechtskraft bzw. sonstiger endgültiger Sacherledigung weitere Maßnahmen zu treffen sind (zB. Vollzug, Gebühren- und Kostensachen, Bereinigung von Parteiengeldern, Herstellung von Amtsbe-stätigungen, Rechtskraftbestätigungen etc.). Werden im Geschäftskreis dieser Abteilung derartige Rechtssachen nicht mehr bearbeitet und ist das Einschreiten eines richterlichen Entscheidungsorganes erforderlich, unterliegen sie der Zugehörigkeitsregelung wie bei Neuan-fall. Eine Aktenübertragung findet jedoch nicht statt (d.h. das Verfahren ist unter der ursprünglichen Geschäftszahl zu Ende zu führen). 4. Zuständigkeitswechsel: 4.1. Wechselt ein Richter innerhalb des Gerichtes von einer Gerichtsabteilung in eine andere Gerichtsabteilung (§ 27a Abs. 2 GOG) oder ändert sich der Geschäftskreis der Gerichtsabteilung

• so gilt als Beweisaufnahme im Sinne des § 27 a Abs. 2 GOG nicht die ausschließliche Verlesung von Ur-kunden und Beiakten, die Auftragserteilung zu einem Gutachten und die Abfassung eines Rechtshilfeersu-chens, jeweils ausgenommen den Fall der Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweili-gen Verfügung oder einer sonstigen Sachentscheidung.

• Werden im Geschäftskreis der “neuen” Gerichtsabteilung derartige Rechtssachen, die der Richter im Sinne des § 27a Abs 2 GOG behält oder die ihm zugewiesen wurden, nicht mehr geführt, so gelten hinsichtlich seiner Stellvertretung in diesen Rechtssachen als 1.Vertreter der Leiter der Gerichtsabteilung, der bei Neu-anfall zuständig wäre und als weitere Stellvertreter, die Stellvertreter des Leiters dieser Gerichtsabteilung.

• Erbrechtsstreitigkeiten sind vom bisher zuständigen Entscheidungsorgan zu Ende zu führen. • Offene Anträge sind vom bisher zuständigen Entscheidungsorgan zu erledigen.

4.2. Durch eine nachträgliche Änderung der Parteienbezeichnung wird die Zuständigkeit im laufenden Verfahren nicht geändert.

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

4.3. Wird ein Verfahren zufolge der Auslegung der Geschäftsverteilung durch den Vorsteher des Bezirksgerichtes oder zufolge eines Beschlusses des Personal- (Außen-)senates einer anderen Gerichtsabteilung zugewiesen, so ist der Akt der zugehörigen Geschäftsabteilung abzutreten und von dieser zu übernehmen.

Abschnitt II.) SONDERREGELUNGEN:

1. ZIVILPROZESSABTEILUNGEN (Ger.abt. 1, 8, 10 bis 13, 15 bis 20, 24 bis 27): 1.1. Die Zuweisung aller in das ADV-C-Register einzutragenden Rechtssachen, soweit nicht eine Sonderzustän-digkeit nach Punkt 1.8. oder eine familienrechtliche Streitsache vorliegt, erfolgt in der Reihenfolge des Anfalles ent-sprechend der Richtverwendungen (PMSAP), derzeit wie folgt:

Gerichtsabteilung Geschäftsabteilung C-Verw.lt. SAP in % 13 23 45 10 10 20

11 1) 11 30 12 12 100 1 33 20

15 25 100 16 1) 2) 16 50

17 17 100 18 18 30 19 31 100 20 32 100 8 13 0 4)

24 26 50 25 34 70

26 3) 14 30 27 15 50

1) je zusätzlich MSch 2) Doppelplanstelle BG Salzburg/BG Tamsweg 3) ) Doppelplanstelle BG Salzburg/BG Neumarkt 4) Einlaufsperre gem. B.d.Personalsenates vom 15.12.2016-Jv 4939/15s 1.2. Der Anfall (elektronisch eingebrachte Klagen werden in der Einlaufstelle ausgedruckt) wird täglich in der Ein-laufstelle gesammelt und dem Zuteilungsbeamten übergeben. Nach Ausscheidung der Akten mit Sonderzuständig-keit gem. Punkt 1.8. und deren Direktzuteilung, werden die verbleibenden Akten vom Zuteilungsbeamten über die AVS-Einlaufstelle zugeteilt, wobei zuerst die Reihenfolge anhand der elektronisch eingegangenen Klagen, entspre-chend ihrer fortlaufenden Geschäftszahl (999 C...) und anschließend die in Papierform eingebrachten sonstigen Klagen (auch Protokollarklagen) in alphabetischer Reihenfolge nach dem Familien-(Firmen-)namen des (Erst-)-Beklagten herzustellen ist. Verbundene Grundbuchseingaben sind sofort der Grundbuchsabteilung zuzuleiten und erst nach Setzung einer „vorläufigen Plombe“ der nächsten Aufteilung zuzuführen.

Die Aufteilungslisten werden in der Geschäftsabteilung des Vorstehers gesammelt und dem Jv-Akt der Geschäfts-verteilung beigelegt.

1.3. Klagen mit Antrag auf einstweilige Verfügungen und Anträge auf einstweilige Verfügungen sowie Aufkündigun-gen und Besitzstörungssachen mit einstweiligen Vorkehrungen, die nach erfolgter Zuteilung einlangen, sind sofort über die AVS-Einlaufstelle zuzuteilen und der entsprechenden Geschäftsabteilung zu übergeben. 1.4. Die Zuweisung aller neu in das ADV-N-Register einzutragenden Nc-sachen (§ 473 Geo) und ausserstreitigen Sachen (Anträge auf Erneuerung und Berichtigung von Grenzen, Anträge auf Einräumung von Notwegen) erfolgen jeweils getrennt analog der zu Punkt 1.1 bzw. 1.2 festgelegten Aufteilungsmodalitäten. 1.5. Die Zuweisungen aller neu in das ADV-N-Register einzutragenden Msch-/Psch-sachen erfolgen im 5-er Radl hinsichtlich der Gerichtsabteilungen 11 und 16, wobei das Zuteilungsblatt jährlich zu führen ist (Zuteilungsblatt - Bei-lage C). Das Zuteilungsblatt ist halbjährlich in Kopie dem Vorsteher der Geschäftsstelle und im Original dem nächs-ten Zuteilungsbeamten zur Weiterführung zu übergeben. Am Ende des Jahres ist das Original des Zuteilungsblattes dem Vorsteher der Geschäftsstelle zu übergeben und gesammelt dem Jv-Akt zur Geschäftsverteilung anzuschlie-ßen. 1.6. Stellt sich nach erfolgter Registereintragung heraus, dass die zugewiesene C- oder Nc-sache nicht dieser Zivil-prozessabteilung zugehörig ist ( zB Rechtssache gehört in die familienrechtl.Abteilungen oder es liegt doch eine

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

Sonderzuständigkeit nach Punkt 1.8. vor ), ist diese Sache dem AVS-Administrator zur Direktzuteilung und Berichti-gung der der Zuteilung (manueller Aktenabzug) zu übergeben. Ist eine Msch-/Psch-Sache nicht dieser Zivilprozessabteilung zugehörig, ist diese Sache dem Zuteilungsbeamten mitzuteilen, von diesem der nunmehr zuständigen Geschäftsabteilung unter Anrechnung auf den Aufteilungsschlüs-sel zuzuleiten und im Zuteilungsblatt zu vermerken. Die mit der „irrtümlichen“ Zuteilung belastete Gerichtsabteilung erhält mit folgendem Tag als erstes den dadurch fehlenden Anfall mit entsprechenden Vermerk im Zuteilungsblatt zugewiesen. 1.7. Ist auf Grund von Befangenheitsanzeigen (Ablehnungsanträgen) oder Ausschließungsgründen die Rechtssa-che dem Vertreter des für befangen oder ausgeschlossen erklärten Richters zuzuweisen, ist diese Sache dem AVS-Adminstrator zur Direktzuteilung und Berichtigung der der Zuteilung (manueller Aktenabzug) zu übergeben.

1.8. Klagen nach § 94 Abs. 1 und 2 JN (Hauptinterventionsklagen und Kostenklagen der Prozeß- und Zustellungs-bevollmächtigten), Klagen nach § 529 ZPO (Nichtigkeitsklagen), § 530 ZPO (Wiederaufnahmsklagen) und § 96 Abs. 1 JN (Widerklagen) gehören unter Anrechnung auf den Aufteilungsschlüssel in die Abteilung des Haupt- oder Vor-prozesses, wenn der Erstrichter noch in dieser Abteilung tätig ist; ansonsten sind diese Rechtssachen wie ein Neu-anfall zu behandeln. Ebenso sind Verfahren, die gem. § 31 a Abs. 2 JN übertragen wurden, der Gerichtsabteilung zuzuteilen, in welcher jenes Verfahren anhängig ist, aufgrund dessen die Übertragung nach § 31 a Abs. 2 JN erfolgt ist. Rechtfertigungsklagen, die sich auf bereits anhängige Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung bezie-hen, sind jener Gerichtsabteilung zuzuweisen, die für die einstweilige Verfügung zuständig ist. Für prätorische Vergleiche ist jener Richter zuständig, der den Ladungstermin anberaumt. Das Verfahren ist dann auch von diesem Richter zu Ende zu führen. Dieser Anfall ist dieser Gerichtsabteilung aber erst im Falle der Ver-gleichsprotokollierung (Eintragung im ADV-C-Register) als C-Anfall zuzuzählen und auf den Gesamtanfall anzu-rechnen (Beachte: mündliche und schriftliche Ansuchen sind in das ADV-N(Nc)-Register unter FC 97 einzutragen; erst der abgeschlossene Vergleich ist in das ADV-C-Register einzutragen - FC 92A, 92F od. 93 > VJ-Info Nr. 47/2009). Exekutionsklagen (nicht jedoch die Drittschuldnerklagen) und Rechtstreitigkeiten aus den bezirksgerichtlichen Insol-venzverfahren gehören in die Gerichtsabteilung 9, soferne nicht eine familienrechtliche Zuständigkeit vorliegt (§ 403a EO).

1.9. Werden in der „Amtstaggeschäftsabteilung“ bzw. im Justiz-Servicecenter Klagen zu Protokoll genommen, für deren weitere Erledigung ein anderes Gericht zuständig ist, so ist diese Klage ohne Anrechnung auf den Zutei-lungsschlüssel in das ADV-C-Register der für den Amtstag zuständigen Geschäftsabteilung einzutragen und über das System an das zuständige Gericht abzutreten (siehe VJ-Handbuch – Regeln zur Verfahrensabwicklung > Ein-tragungen …). Sonstige Protokollaranringen, für deren weitere Erledigung ein anderes Gericht zuständig ist, sind ohne Anrechnung auf den Zuteilungsschlüssel in das ADV-N(Nc)-Register der für den Amtstag zuständigen Ge-schäftsabteilung einzutragen und an das zuständige Gericht weiterzuleiten. Für Protokollarklagen-, anträge gilt folgendes: a) grundsätzlich ist jener Richter zuständig, der in dieser Woche den Amtstag abhält. Wird in einer Woche kein Amtstag abgehalten (Dienstagfeiertag), so ist jener Richter zuständig, der aus der Amtstagseinteilung ersichtlich ist (gilt auch für prätorische Vergleiche); b) erfolgt die Protokollierung am Amtstag, ist jener Geschäftsabteilungsleiter (bzw.das Justiz-Sevicecenter) zustän-dig, dessen Richter den Amtstag hält; c) erfolgt die Protokollierung außerhalb des Amtstages, ist jener Geschäftsabteilungsleiter (bzw. das Justiz-Servicecenter) zuständig, der in dieser Woche gemäß der Diensteinteilung zuständig ist; d) In allen Fällen ist jedoch das Protokollaranbringen, wenn es einen Neuanfall begründet, entsprechend der allge-meinen Zuteilungsregelung zu behandeln und dem Zuteilungsbeamten zur Zuteilung über die AVS-Einlaufstelle zu übergeben . 2. EXEKUTIONS- und INSOLVENZABTEILUNGEN (Ger.abt. 9 un d 18): 2.1. Die Zugehörigkeit einer Exekutionssache richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Verpflichteten, bei mehreren Verpflichteten nach dem Anfangsbuchstaben des Verpflichteten der im Alphabet vorangeht. Bei Verfahren gegen den Masseverwalter ist der Name des/der Gemeinschuldners/in (Konkursmasse) maßgebend.

2.2. Die bezirksgerichtlichen Insolvenzverfahren (ADV-S bzw. Se-Register) werden in der Ger.abt. 9 geführt. Die Zuweisung an die Diplomrechtspfleger, erfolgt in der Reihenfolge des Anfalles (tgl. um 11.00 Uhr) im fortlaufenden Turnus entsprechend ihrer Richtverwendungen (PMSAP), derzeit wie folgt:

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Diplomrechtspfleger Ins.-Verw. lt. SAP in % Aktenanzahl

Adir. Regina BRÜGGLER 60 2

Adir. Heinz KUCHER 60 2

Adir. Annemarie RIES 30 1

Die geschäftsabteilungsmäßige Behandlung und Auskunftserteilungen erfolgen nach den Buchstabenaufteilungen in der Ger.abt. 9.

2.3. Die Zuweisungen sind auf einem Zuteilungsblatt zu vermerken, wobei jeweils die Gemeinschuldner einzutragen sind. Die so zugeteilten Akten sind täglich tunlichst bis spätestens 12.00 Uhr in die entsprechenden Geschäftsabtei-lungen zu bringen, wo sie in das entsprechende S*-Register einzutragen sind. Die Zuteilungsblätter sind monatlich zu sammeln und am Ende des darauffolgenden Monats dem Vorsteher der Geschäftsstelle zu übergeben und ge-sammelt dem Jv-Akt zur Geschäftsverteilung anzuschließen. Die Geschäftsabteilungen sind angewiesen, bei der Erfassung des Neuanfalles im 2.Bemerkungsfeld des VJ-S*-Registers den zuständigen Diplomrechtspfleger namentlich zu erfassen.

2.4. Stellt sich nach erfolgter Registereintragung heraus, dass die zugewiesene S-, Se-Sache eine Richterzustän-digkeit ergibt, ist diese Sache sofort dem Zuteilungsbeamten mitzuteilen, von diesem in der Aufteilungsliste zu ver-merken. Dieser mit der irrtümlichen Zuteilung "belastete" Diplomrechtspfleger erhält mit folgendem Tag als erstes den dadurch fehlenden Anfall zugewiesen (Vermerk im Zuteilungsblatt).

2.5. Ist auf Grund von Befangenheitsanzeigen (Ablehnungsanträgen) oder Ausschließungsgründen die Insolvenz-sache dem Vertreter des für befangen oder ausgeschlossen erklärten Diplomrechtspfleger zuzuweisen, ist diese dem Zuteilungsbeamten mitzuteilen. Bei der nächstfolgenden Anfallszuteilung erhält der Diplomrechtspfleger, des-sen Befangenheit oder Ausgeschlossenheit festgestellt wurde, als Ausgleich die erste zuzuteilende Insolvenzsache zugewiesen (Vermerk im Zuteilungsblatt). 3. STRAFABTEILUNGEN (Ger.abt. 21 bis 23): 3.1. Die Zuweisung aller in das ADV-U-Register einzutragenden Strafsachen (Neuanfall), soweit nicht eine Sonder-zuständigkeit gem. Geschäftskreis 2. der Gerichtsabteilung 21 und 22 vorliegt, erfolgt in der Reihenfolge des Anfal-les mit der Aktenbewertungszahl derzeit wie folgt:

Aktentyp Anmerkung Bewertung -Aktentyp Strafsache In den GA 21 (27), 22 (28), 23 (29) 100

Strafsache Jugendliche und junge Erwachsene

Sonderzuständigkeit GA 22 (28)

120

entsprechend der Richtverwendungen (PMSAP bzw. Personalsenatsbeschlüsse), derzeit wie folgt:

Gerichtsabteilung Geschäftsabteilung U-Verw.lt. SAP in % 21 27 100 22 28 100 23 29 100

3.1.1.Sonderzuständigkeiten: Jugendstrafsachen (zum Tatbegehungszeitpunkt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) und Strafsachen junger Er-wachsener (zum Tatbegehungszeitpunkt zwischen 18.Geburtstag und bis zum vollendeten 21.Lebensjahr) sowie al-le Vergehen nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) und nach dem Weingesetz gehören in die Gerichtsabteilung 22 (Geschäftsabteilung 28). Strafsachen wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (§§ 201-221 StGB) gehören in die Gerichtsabteilung 21. 3.2. Der Anfall (über die Einlaufstelle eingebrachte Strafanträge der StA/BA und Privatanklagen) wird täglich in der Einlaufstelle bis 11.00 Uhr gesammelt und dem Zuteilungsbeamten übergeben. Nach Ausscheidung der Akten mit Sonderzuständigkeit gem. Punkt 3.1.1. und deren AVS-Direktzuteilung, werden die verbleibenden Akten vom Zutei-lungsbeamten über die AVS-Einlaufstelle zugeteilt, wobei zuerst die Reihenfolge anhand der aufsteigenden BAZ-Aktenzahl hergestellt wird. Akten mit drei und mehr Beschuldigten werden doppelt gezählt (d.h. bei der betreffenden GA wird entsprechend dem AVS-Handbuch für Administratoren ein manueller Aktenausgleich durch Hinzuzählung eines Aktenanfalls her-gestellt), nicht jedoch bei den Verfahren mit Sonderzuständigkeiten.

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

3.3. Ist auf Grund von Befangenheitsanzeigen (Ablehnungsanträgen) oder Ausschließungsgründen die Strafsache dem Vertreter des für befangen oder ausgeschlossen erklärten Richters zuzuweisen (durch Direktzuteilung), ist die-se Sache dem Zuteilungsbeamten zu übergeben. Die Gerichtsabteilung des für befangen oder ausgeschlossen er-klärten Richters erfährt einen manuellen Aktenabzug (außer bei aufgehobenen Urteilen - § 43 Abs 2 StPO) durch den AVS-Administrator. Soll eine bestimmte Strafsache (zB durch einen Personalsenatsbeschluss) einem bestimmten Richter zugewiesen werden ist der Akt dem AVS-Adminstrator zur Direktzuteilung zu übergeben.

3.4. N*-Anfall: Für die Fälle, die zur Eintragung in das ADV-N(Hs/Ns)-Register führen, gilt die unter Punkt 3.5. getroffene Zustän-digkeitseinteilung. 3.5. Für Auskünfte, sofern nicht bereits durch das Aktenzeichen eine bestimmte Geschäftsabteilung bzw. ein be-stimmter Richter zuständig ist, sowie für sämtliche Protokollaranbringen sind die Geschäftsabteilungen bzw. Richter entsprechend ihrer bisherigen buchstabenmäßigen Zuständigkeit zuständig, wie folgt : Geschäftsabteilung 27 : D, E, G, K, L, N, P, V, W, X, Y, Z Geschäftsabteilung 28 : B, C, H Geschäftsabteilung 29 : A, F, I, J, M, O, Q, R, S, T, U Die Zugehörigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Beschuldigten, bei mehreren Beschuldigten nach dem Anfangsbuchstaben des ältesten Beschuldigten. In UT-Sachen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Geschädigten. 3.6. Die Aufteilungslisten werden in der Geschäftsabteilung des Vorstehers gesammelt und dem Jv-Akt der Ge-schäftsverteilung beigelegt. 4. AUSSERSTREITIGE und FAMILIENRECHTLICHE ABTEILUNGEN: 4.1. In ausserstreitigen Verfahren richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens der Person, für die das Verfahren geführt wird (bei mehreren Personen nach dem Anfangsbuchstaben, der im Alp-habet vorangeht), in Mehrparteienverfahren nach dem des Antragsgegners (bei mehreren Personen nach dem An-fangsbuchstaben, der im Alphabet vorangeht). Bei Wechsel des Familiennamens jener Person, für die das Verfahren geführt wird, bleibt das Verfahren bis zur rechtskräftigen Erledigung sämtlicher offener Anträge, sowie sämtlicher „überholender” Anträge (das sind solche, die beim Gericht vor rechtskräftiger Erledigung sämtlicher früherer Anträge einlangen) jener Gerichts-/Geschäftsabteilung zugewiesen, die bis dahin zuständig war. Danach ist das Verfahren an die Gerichts-/Geschäftsabteilung zu übertragen, die entsprechend dem neuen Anfangsbuchstaben zuständig ist.

4.2. In Entscheidungen nach dem Haager Übereinkommen v. 25.10.1980 über die zivilrechtliche Aspekte internati-onaler Kindesentführung und nach dem Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung des Sorgerechts für den Sprengel des Landesgerichtes Salzburg richtet sich die Zuständigkeit der Gerichtsabteilun-gen 5 und 14 wechselweise im Turnus. Auskünfte in nicht gerichtsanhängigen Verfahren nach den Anfangsbuch-staben des Familiennamens des Kindes und zwar: GA 5 hinsichtlich A bis K und GA 14 hinsichtlich L bis Z.

4.3. In familienrechtlichen/partnerschaftlichen Sachen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des gemeinsamen Familien-/Nachnamens, mangels eines solchen nach dem Familiennamen des am Verfahren be-teiligten Kindes, mangels eines solchen bei Ehegatten oder Lebensgefährten nach dem Familiennamen des (der) gemeinsamen Kindes(er), mangels eines solchen nach dem von den Ehegatten im Sinne des § 139 ABGB für die aus der Ehe stammenden Kinder bestimmten Familiennamen. Sind keine Kinder vorhanden oder sind diese bereits volljährig, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Beklagten (bei mehreren Beklagten nach dem Anfangsbuchstaben, der im Alphabet vorangeht). Bei Gericht anhängige Akten, die mehrere Geschwister, auch uneheliche Kinder derselben Mutter, betreffen, sind zu gemeinsamer Behandlung zu verbinden. Zuständig für alle Kinder, auch bei Verschiedenheit des Familienna-mens, ist jene Gerichtsabteilung, die für das älteste mj.Kind zuständig ist; diese Gerichtsabteilung bleibt auch dann zuständig, wenn das älteste mj.Kind wegfällt (zB: wegen Volljährigkeit). 4.4. In Gewaltschutzsachen und allen nicht mit einer Klage verbundenen „Einstweiligen Verfügungen“ gem. § 382g EO („Antistalking-EV“) richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Antragsstellers, sofern nicht bereits ein diesbezügliches Hauptverfahren (Scheidungsverfahren) anhängig ist. Bei mehreren Antragsstellern nach dem Anfangsbuchstaben, der im Alphabet vorangeht.

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4.5. Im Entschädigungsverfahren nach dem Wasserrechtsgesetz, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Angangs-buchstaben des Antragsstellers, bei mehreren nach dem Anfangsbuchstaben, der im Alphabet vorangeht. 4.6. In MSch- und PSch-sachen richtet sich die Zuständigkeit für Anfragen, Auskünfte in nicht anhängigen Verfah-ren nach Katastralgemeinden. 4.7. Bei einvernehmlichen Scheidungen bei kinderlosen Paaren richtet sich die Zuständigkeit nach dem Namen des Ehemannes. 4.8. In sonstigen Verfahren richtet sich die Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Antragsstellers (Einpar-teienverfahren) bzw. des Antragsgegners (Mehrparteienverfahren). Bei mehreren Antragsstellern bzw. Antragsgeg-nern nach dem Anfangsbuchstaben, der im Alphabet vorangeht. 4.9. In Rechtspflegerangelegenheiten des VerwEinzG erfolgt die Zuweisung im laufenden Turnus beginnend mit B Mag. Thomas Berger, danach Rev. Christoph Rettenbacher, Adir. Barbara Wenger, Adir. RR Ingrid Wittauer und je-den 2.Turnus auch B Sabine Rottensteiner. 5. Angelegenheiten nach dem HEIMAUFENTHALTSGESETZ - Zu ständigkeiten (Ger.abt. 4 und 13): Die Zuständigkeit richtet sich nach den Einrichtungen wie folgt:

Ger.abt. Name der Einrichtung Adresse Träger 13 Albertus Magnus-Haus 5020 Sbg., Gaisbergstr. 27 Caritas-Verband Salzburg 13 Altenpension Verein Sbg. Sen-

iorenring 5020 Sbg., Schwarzstr. 50 Verein Salzburger Senioren-

ring 13 Christian-Doppler-Klinik -

Universitätsklinik für Geriatrie: � Geriatrie I Station B Frauen � Geriatrie I Station D Klasse- station Männer/Frauen � Geriatrie I Tagesklinik � Geriatrie II A Männer � Geriatrie II B Frauen

5020 Sbg., Ignaz-Harrer-Str. 79 Gem. Salzburger Landeskli-niken BetriebsgesmbH - SALK

13 Diakonie Zentrum Wohnen und Förderung

5023 Sbg., Leopold-Pfest-Str. 5 Evangelisches Diakoniewerk

13 Gunther Ladurner Pflegezentrum

5020 Sbg., Ignaz-Harrer-Str. 79 Gemeinnützige Pflegezent-rum Salzburg GmbH, Salz-burg

13 MS - Haus Färbinger 5020 Sbg., Ignaz-Harrer-Str. 79 Salzburger Multiple Sklerose Fonds

13 Neuland Salzburg 5020 Sbg., Sterneckstr. 51 Pro Mente plus Gem.Ges.m.b.H., Linz

13 Neurocare Rehaklinik Salzburg 5020 Sbg., Ignaz-Harrer-Str. 79 Humanocare SALK Reha- und Pflegeklinik Salzburg GmbH, Salzburg

13 Privatklinik Wehrle GesmbH 5020 Sbg., Haydnstr. 18 PremiQaMed Privatkliniken GmbH, Salzbrug

13 SeneCura Sozialzentrum Salz-burg-Lehen

5020 Sbg., Franz-Martin-Str. 26 SeneCura Kliniken- und HeimebetriebsgmbH, Wien

13 Seniorenheim Liefering 5020 Sbg., Laufenstr. 55 Stadtgemeinde Salzburg 13 Seniorenheim Taxham 5020 Sbg., Otto-v.-Liliental-Str. 7 Stadtgemeinde Salzburg 13 Seniorenheim Taxham - Haus

Bolaring 5020 Sbg., Peter-Pfenninger-Str. 27 Stadtgemeinde Salzburg

13 Seniorenheim Itzling 5020 Sbg., Schopperstr. 17 Stadt Salzburg 13 Seniorenpension am Schloßberg 5020 Sbg., Neuhauserstr. 2.07 13 Seniorenpflegeheim Hallwang 5300 Hallwang, Lindenweg 2a Gemeinde Hallwang 13 Seniorenresidenz Mirabell Gem.

Betriebs GmbH 5020 Sbg., Faberstr. 15 Seniorenresidenz Mirabell

Gem. Betriebs GmbH 13 St.Johanns Spital LKH 5020 Sbg., Müllner-Hauptstr. 2.15 Amt d. Sbg. Landesregierung 13 Südhof 5020 Sbg., Paracelsusstr. 25a Pro Mente Salzburg 13 Tageszentrum St.Andrä 5020 Sbg., Faberstr. 15 Senioren Residenzen

gem.Betriebsges.m.b.H., Wien

13 Tageszentrum St. Anna 5023 Sbg., Grazer-Bundesstr. 6 Evangelisches Diakoniewerk 13 Verein Aktive Großfamilie 5020 Sbg., Amselstr. 28 Verein Aktive Großfamilie 13 Werkstätte Laufenstraße 5020 Sbg., Laufenstr. 40 Lebenshilfe Salzburg gem.

GmbH

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

13 Wohnhaus Kralgrabenweg 5020 Sbg., Kralgrabenweg 6 Lebenshilfe Salzburg gem. GmbH

13 Wohnhaus Meierhofweg 5020 Sbg., Meierhofweg 14 Lebenshilfe Salzburg gem. GmbH

13 Wohnhaus Robinigstraße 5020 Sbg., Robinigstr. 4 Lebenshilfe Salzburg gem. GmbH

13 Wohnhaus Röcklbrunnstraße 5020 Sbg., Röcklbrunnstr. 20 Lebenshilfe Salzburg gem. GmbH

13 Wohnhaus Wagingerstraße 5020 Sbg., Wagingerstr. 20 Lebenshilfe Salzburg gem. GmbH

13 Wohnheim Wöss 5020 Sbg., Lastenstr. 6 Privat 4 A.ö.Krankenhaus der Barmher-

zigen Brüder 5020 Sbg., Kajetanerplatz 1 Konvent der Barmherzigen

Brüder 4 Altenheim Wals-Siezenheim 5071 Wals, Jakob-Lechner-Weg 442 Gemeinde Wals-Siezenheim 4 AUVA Unfallkrankenhaus Sbg. 5020 Sbg., Dr.Franz-Rehrl-Pl. 5 AUVA Allgem.

Unfallversicherungsanstalt 4 Christian-Doppler-Klinik

Universitätsklinik für Neurologie 5020 Sbg., Ignaz-Harrer-Str. 79 Gem. Salzburger Landeskli-

niken BetriebsgesmbH - SALK

4 Christian-Doppler-Klinik Universitätsklinik für Neurochi-rurgie

5020 Sbg., Ignaz-Harrer-Str. 79 Gem. Salzburger Landeskli-niken BetriebsgesmbH - SALK

4 Diakonissen Krankenhaus Salz-burg

5026 Sbg., Guggenbichlerstr. 20 Evangelisches Diakoniewerk

4 Haus des Roten Kreuzes 5020 Sbg., Dr.Sylvesterstr. 1 Österr. Rotes Kreuz 4 Haus für Senioren im Diakonie-

Zentrum Sbg. 5026 Sbg., Guggenbichlerstr. 20 Evangelisches Diakoniewerk

Gallneukirchen 4 Helga Treichl Hospiz 5020 Sbg., Dr. Sylvesterstr. 1 Rotes Kreuz 4 Herz-Jesu-Asyl Betriebsgesell-

schaft mbH 5020 Sbg., Hübnergasse 5-7 Herz-Jesu-Asyl Betriebsge-

sellschaft mbH 4 Pensionistenheim Grödig 5082 Grödig, Franz-Peyerl-Str. 11 Marktgemeinde Grödig 4 Rehabilitationszentrum

Großgmain 5084 Großgmain, Sbg. Straße 520 PV der Angestellten

4 Sanatorium Dr.Pierer GmbH 5020 Sbg., Sinnhubstr. 2 PKS Privatklinik Salzburg GmbH & CoKG, Salzburg

4 Seniorenheim Hellbrunn 5020 Sbg., Hellbrunner Str. 28 Stadtgemeinde Salzburg 4 Seniorenheim Nonntal 5020 Sbg., Karl-Höller-Str. 4 Stadtgemeinde Salzburg 4 Seniorenheim Elisabeth 5061 Elsbethen, Schloßstr. 6 Gemeinde Elsbethen und

Österr. Rotes Kreuz 4 Seniorenheim der Marktge-

meinde Anif 5081 Anif, Pfarrhofweg 3 Gemeinde Anif

4 Seniorenpflegeheim Großg-main/Wals-Siezenheim Salzbur-ger Hilfswerk

5084 Großgmain, Untersbergstr. 378 Gemeinde Großgmain

4 Seniorentageszentrum Rauchgründe

5020 Sbg., Innsbrucker-Bundesstr. 2.13

Österr. Rotes Kreuz

4 Seniorenwohnanlage Aigen der österr.Jungarbeiterbew.

5026 Sbg., Aigner Str. 19 Österreichische Jun-garbeiterbewegung

4 Sonderkrankenanstalt für Alko-holkranke und Medikamenten- abhängige

5020 Sbg., Weizensteinerstr. 11 Salzburger Landesverband für Psychohygiene, Salzburg

4 Tageshospiz 5020 Sbg., Morzgerstr. 27 Verein Hospizbewegung Salzburg

4 Tageszentrum im Haus für Se-nioren

5020 Sbg., Guggenbichlerstr. 20 Evangelisches Diakoniewerk

4 Tauernhof 5020 Sbg., Nußdorferstr. 25 Pro Mente Salzburg 4 Werkstätte Kreuzhofweg 5020 Sbg., Kreuzhofweg 4 Lebenshilfe Salzburg gem.

GmbH 4 Werkstätte Eichstraße 5020 Sbg., Eichstraße 28a Lebenshilfe Salzburg gem.

GmbH 4 Werkstätte Wals 5071 Wals, Krimpling 329 Lebenshilfe Salzburg gem.

GmbH 4 Werkstätte Wals-Viehhausen 5071 Wals, Kornweg 107 Lebenshilfe Salzburg gem.

GmbH 4 Wohnhaus u. Werkstätte für äl-

tere Menschen mit geistiger Be-hinderung

5020 Sbg., Franz-Gruber-Str. 24a Lebenshilfe Salzburg gem. GmbH

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

4 Wohnhaus Ernst-Grein-Straße 5020 Sbg., Ernst-Grein-Str. 4 Lebenshilfe Salzburg gem. GmbH

4 Wohnhaus Gerhard-Hauptmann-Straße

5020 Sbg., Gerhard-Hauptmann- Straße 30

Lebenshilfe Salzburg gem.GmbH

4 Wohnhaus Wals 5071 Wals, Metzgerweg 10 Lebenshilfe Salzburg gem. GmbH

4 Wohnhaus Bayernstraße 5020 Sbg., Bayernstr. 28 Lebenshilfe Salzburg gem. GmbH

4 Wohnhaus Rottmayrgasse 5020 Sbg., Rottmayrgasse 33 Lebenshilfe Salzburg gem.GmbH

4 Wohnheim für alkoholkranke Männer

5020 Sbg., Ignaz-Harrer-Str. 90 LV für Psychohygiene

4 Zentrum Walser Birnbaum - Tagesbetreuung

5071 Wals-Siezenheim, Lagerstr. 1 Salzburger Hilfswerk

Abschnitt III.) SONSTIGES:

Mediensprecher

Mag. MITTERMAYR Franz , Zimmer 3.10, DW 32720 Mobil : 0676 89894 3601

Stellvertretung:

1) Mag. WEGLEITER Thomas, Zimmer 2.04, DW 32530 2) Dr. FILIP Wolfgang, Zimmer 3.01, DW 32100

Sicherheitsvertrauensperson (§ 40 B-BSG)

ADir. DESALLA Alois , Zimmer 3.35, DW 32731

Sicherheitstechnische Betreuung (§§ 75, 80 B-BSG)

Ing. BÜGER Werner, Zimmer 3.06, DW 32155

Arbeitsmedizinische Betreuung (§ 76 B-BSG)

Dzt. unbesetzt Zi. 3.06, DW 32155

ERSTE-HILFE - Leistung und Einrichtung (§ 26 B-BSG)

1) ADir. RR GASCHO Josef, Zimmer 3.03, DW 32110

2) B RETTENBACHER Christoph, Zimmer 2.03, DW 32127 3) ADir. RADLINGER Hans Peter, Zimmer 2.21, DW 32631

4) Dr. FILIP Wolfgang, Zimmer 3.01, DW 32100 6) FOI SENGTHALER Anita, Zimmer 3.02, DW 32120

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen

Vorsitz: LStAin Drin . Maria WAIS, Bundesministerium für Justiz Stellvertretung: KInspin Petra ALBRECHT, Justizanstalt Wien Josefstadt Richterin Maga. Claudia BEC K, Handelsgericht Wien

Vertretungsbereiche: 1.) RichterInnen, RichteramtsanwärterInnen, RechtspraktikantInnen (Ri/West):

Drin. Marina Mayer Richterin des LG Salzburg Stellvertretung: Magin. Christina Gumpoldsberger, Richterin des LG Wels 2.) BeamtInnen, Vertragsbedienstete, VerwaltungsassistentInnen und VerwaltungspraktikantInnen (BVB/West):

ADin Sabine Weber, OLG Innsbruck Stellvertretung: VB Sandra Stallinger, OLG Linz 3.) Kontaktfrauen: (Frauenbeauftragte) Maga. Petra Kaindl – Thiele, RdBG Salzburg, Tel. 05/760121 32590

ADin RRin Ingrid Wittauer, BG Salzburg, Tel. 05/760121 32521

Organe der richterlichen Standesvertretung (§ 73a G OG; einschließlich Behindertenvertrauensperson) im Bund esland Salzburg

Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, Sektion Salzburg: Obmann: Mag.Harald PALZER, Vorsteher des BG St.Johann Vertretungen: MMag. Andreas Wiesauer, Sprengelrichter Maga. Nicole Haberacker, Sprengelrichterin

Organe der Standesvertretung der Beamten und Vertragsbediensteten im Bundesland Salzburg

1) Zentralausschuss beim BMJ: Vorsitz: AD RR Gerhard SCHEUCHER, OLG Graz 2) Fachausschuss beim OLG Linz: Vorsitz: AD RR Werner GSCHWANDTNER, OLG Linz 3) Dienststellenausschuss beim Landesgericht Salzburg: Vorsitz: Bin Stefanie PETERLUNGER, DW 31111 Vertretung: FOIin Karin Riedelsperger, DW 31239 Behindertenvertrauensperson: VB Roland Pitsch,beim Landesgericht Salzburg, DW 31382

Salzburg, am 30.Dezember 2016 Dr. Wolfgang Filip eh.

Vorsteher des Bezirksgerichtes

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Geschäftsverteilungsübersicht 2017 / Wirksamkeit 1.1.2017

Jv 493/16h-4-10 BESCHLUSS Die Richterin für den Sprengel des Oberlandesgerichtes Linz Mag. Nicole Haberacker LL.B.,BA , hat in Abänderung des Beschlusses des Außensenates des Oberlandesgerichtes Linz vom 16. September 2016 (ON 8) ab 14. November 2016 mit 1,0 VZK beim Bezirksgericht Salzburg wie folgt tätig zu sein: 1. Erste Stellvertreterin des Leiters der Gerichtsabteilung 21 (Geschäftsabteilung 27 U) und dessen Ver-tretungsaufgaben, und 2. Bearbeitung der in der Gerichtsabteilung 22 (Geschäftsabteilung 28 U) bei ihr bis einschließlich 13. November 2016 angefallenen Akten. Außensenat des Oberlandesgerichtes Linz, am 4. November 2016 Der Vorsitzende: Dr. Johannes Payrhuber Elektronisch gefertigt