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BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT WIEN-UMGEBUNG A-3400 Klosterneuburg, Leopoldstraße 21 DVR: 0016039 Kennzeichen WUW2-BA-12189/001 WUW2-BO-1271/001 Datum 7. September 2012 V E R H A N D L U N G S S C H R I F T Ort der Amtshandlung: Beginn: Ebergassing 8.30 Uhr Leiter der Amtshandlung: Mag. Markus Gundacker Sylvia Dobler für die BH WU, Fachgebiet Gesundheit: Dr. Richard Zotlöterer (Amtsarzt) als Schriftführerinnen: Johanna Frank Jennifer Hornik Mag. Margarita Wamser als Amtssachverständige: für das NÖ Gebietsbauamt V: DI Alexandra Raber-Richter (Bautechnik) für das Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Bau- und Anlagentechnik (BD2): DI Herbert Pölzl (Maschinenbautechnik) DI Dr. Gerhard Ederer (Verfahrenstechnik) DI Oswald Schrott (Elektrotechnik) Parteienverkehr: Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr und zusätzlich Di 16.00 - 19.00 Uhr Amtsstunden: Mo, Mi, Do 7.30 - 15.30 Uhr, Di 7.30 - 19.00 Uhr und Fr 7.30 - 13.00 Uhr

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BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT WIEN-UMGEBUNGA-3400 Klosterneuburg, Leopoldstraße 21

DVR: 0016039KennzeichenWUW2-BA-12189/001WUW2-BO-1271/001

Datum7. September 2012

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T

Ort der Amtshandlung: Beginn:Ebergassing 8.30 Uhr

Leiter der Amtshandlung: Mag. Markus GundackerSylvia Dobler

für die BH WU, Fachgebiet Gesundheit: Dr. Richard Zotlöterer (Amtsarzt)

als Schriftführerinnen: Johanna FrankJennifer HornikMag. Margarita Wamser

als Amtssachverständige:

für das NÖ Gebietsbauamt V: DI Alexandra Raber-Richter (Bautechnik)

für das Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Bau- und Anlagentechnik (BD2): DI Herbert Pölzl (Maschinenbautechnik)

DI Dr. Gerhard Ederer (Verfahrenstechnik)DI Oswald Schrott (Elektrotechnik)DI Wolfgang Zenker (Verkehrstechnik)

Abt. Umwelttechnik (BD4): Ing. Alfred Hofer (Lärmtechnik)Ing. Alfred Schedl (Luftreinhaltetechnik)

für das Amt der NÖ Landes-Regierung, Abteilung LF5: Ing. Robert Böhm (Lebensmittelkontrolle)

für die Landesstelle für Brand-Verhütung des Bundeslandes NÖ: Ing. Christian Brauneis

für das Arbeitsinspektoratfür den 5. Aufsichtsbezirk: Dr. Khalaf El Khalaf

Renate FürnkranzMag. Anna Ertl

Parteienverkehr: Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr und zusätzlich Di 16.00 - 19.00 UhrAmtsstunden: Mo, Mi, Do 7.30 - 15.30 Uhr, Di 7.30 - 19.00 Uhr und Fr 7.30 - 13.00 Uhr

Telefax: 02243 / 9025 DW 26231 E-mail: [email protected]

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für die Gemeinde Ebergassing: Bgm. Roman StachelbergerIng. Raimund KindlGGR Ing. Alfred Kindl

für die Konsenswerberin: Ing. Manfred NickolmannFranz ZaglerArch. BDA Klaus BottlerDieter NustererIng. Andreas WachterDI (FH) MBA Gerald VasicekIng. Volkmar LandauerFranz ErtlIng. Friedrich StrutzenbergerIng. MSc Gerald HoferMario WilfingIng. Daniel MayerDI Nicole Pichler

für die Fa. Rosinak & PartnerZiviltechniker GmbH: DI (FH) Philip Rosinak

DI Karl SchönhuberDI Maria Mitzner

für die Urbanek & Rudolph Rechtsanwälte (Rechtsvertr. Fa. Spar): Dr. Sigrid Urbanek

für RA Breitenecker Kolbitsch Vana(Rechtsvertr. Bürgerinitiative, Vertreterdes Personenkreises laut E-Mail vom4.9.2012, diese wird als Beilage zur Verhandlungsschrift genommen): Dr. Heinrich Vana, MAS

weitere Anwesende: laut beiliegender Anwesenheitsliste

Gegenstand der Verhandlung ist das Ansuchen der Logistikzentrum Ebergassing GmbH um gewerbebehördliche Genehmigung und baubehördliche Bewilligung zur Errichtung und den Betrieb einer Betriebsanlage (Logistikzentrum mit Sozialgebäude, Technikzentrale, Betriebstankstelle einschließlich der dafür erforderlichen maschinellen und technischen Ausstattungen) im Standort 2435 Ebergassing, Mannersdorfer Straße, KG Ebergassing, Grdst.Nr. 689.

Der Leiter der Amtshandlung- prüft die Stellung der Anwesenden sowie etwaige Vertretungsbefugnisse und legt den Gegenstand der Verhandlung dar;- stellt fest, dass zur Verhandlung rechtzeitig geladen wurde durch persönliche Ver- ständigung und Anschlag in der Gemeinde sowie in den der Betriebsanlage be- nachbarten Häusern.

Ausgehend von der Verhandlung am 5. September 2012 wird diese am heutigen Tag fortgeführt.

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Eingangs wurde das gegenständliche Projekt hinsichtlich Luftreinhaltung von den Vertretern der Konsenswerberin ausführlich erörtert.Den anwesenden Sachverständigen sowie den Anrainern wurde Gelegenheit gegeben, zum Projektsgegenstand Luftreinhaltung Fragen zu stellen und diese mit den Projektanten bzw. Konsenswerbern zu erörtern.

In der Zeit von 9.30 bis 10.30 Uhr wurde ein Lokalaugenschein durchgeführt.

Da beim vorliegenden Projekt nicht sämtlichen gesetzlichen Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Fluchtweglängen, Belichtungsflächen und Raumtemperatur entsprochen wird, werden seitens der Vertreter der Konsenswerberin nachfolgende Anträge um Ausnahme von den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung gestellt:

1. Überschreitung der maximal zulässigen Fluchtweglängen:Wie den Einreichunterlagen im Detail zu entnehmen ist, kann in einigen Hallenbereichen eine Fluchtweglänge von 40 m bis zum nächsten Ausgang bzw. gesicherten Bereich nicht eingehalten werden. Die maximalen Fluchtweglängen betragen im gegenständlichen Fall bis zu 70 m.Diese Situation ergibt sich durch die erforderlichen technischen Einrichtungen wie Förderbänder, automatische bzw. halbautomatische Bearbeitungsanlagen (z.B. Depalettierung). Da eine Lösung dieser Problematik durch bauliche Maßnahmen nicht möglich ist, wird um entsprechende Genehmigung einer Ausnahme von den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 AStV gemäß § 95 Abs. 3 ASchG ersucht.Als Ersatzmaßnahmen sind vorgesehen:- In der Arbeitsstätte werden eine Brandmeldeanlage mit Vorortalarmierung und

eine Brandentrauchung installiert.- In der Arbeitsstätte wird eine Sprinkleranlage installiert. - Aus den Bereichen, bei denen die Fluchtwegslänge von 40 m überschritten

wird, besteht die Möglichkeit in mindestens zwei Richtungen zu flüchten.

2. Unterschreitung der erforderlichen Belichtungsflächen ins Freie:Wie den Einreichunterlagen im Detail zu entnehmen ist, kann in einigen Lagerbereichen die erforderliche Belichtung im Ausmaß von 10 % der Fußbodenfläche nicht geschaffen werden. Im Hallenbüro-Dispo führen die Belichtungsflächen nicht direkt ins Freie. Es wird daher um Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 25 Abs. 1 AStV gemäß § 95 Abs. 3 ASchG ersucht.Als Ersatzmaßnahmen sind vorgesehen:- Arbeitsbereiche, in denen ArbeitnehmerInnen mehr als 2 Stunden pro Tag

eingesetzt werden, werden in gut belichteten und mit Sichtverbindung ausgestatteten Plätzen situiert.

- Im Lagerbereich und in den Büroräumen werden sämtliche Belichtungsflächen mit Klarsichtglas ausgestattet.

- Das Hallenbüro-Dispo wird mit überdimensionierten klarsichtverglasten Belichtungsflächen ausgestattet, die in unmittelbarer Nähe zu den klarsichtverglasten Belichtungsflächen in den Außenwänden des Lagers liegen.

- Zwischen den Arbeitsplätzen und den Belichtungsflächen werden keine Einbauten oder Lagerungen vorgenommen, die den direkten Lichteinfall bei den Arbeitsplätzen beeinträchtigen.

Detaillierte Ausführungen sind den Projektsunterlagen zu entnehmen.

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3. Unterschreitung der erforderlichen Lufttemperatur in Arbeitsräumen:Nachdem das gegenständliche Projekt auch die Lagerung bzw. den Umschlag von frischen Lebensmitteln vorsieht, sind diese Bereiche dementsprechend zu kühlen und wie folgt kalt zu halten:Frischdienst Wareneingang, Frischdienst Warenausgang, Frischdienst Depalettierung, Frischdienst Kommissionierung, Frischdienst Hochregallager: 4 bis 6°C -die Waren werden in diesem Hochregallager vollautomatisch ein- und ausgelagert und dieses Lager wird nur für kurze Kontrollgänge und Wartungsarbeiten begangen.Teilbereiche Hochregallager, Teilbereiche OSR (Obst- und Gemüseschachtel): 12°C – in diesen Bereichen wird die Ware vollautomatisch ein- und ausgelagert. Diese Bereiche werden nur für kurze Kontrollgänge und Wartungsarbeiten begangen.

Es kann daher für diese ArbeitnehmerInnen die gemäß § 28 Abs. 1 Z 2 AStV geforderte Mindestraumtemperatur von 18°C nicht eingehalten werden. Es wird daher um Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 28 Abs. 1 AStV gemäß § 95 Abs. 3 ASchG ersucht.Folgende Ersatzmaßnahmen werden vorgesehen:- Für die ArbeitnehmerInnen in Kältebereichen wird Kälteschutzkleidung

entsprechend dem Stand der Technik zur Verfügung gestellt.- Den ArbeitnehmerInnen, die in den Bereichen mit Temperaturen von 4 bis 6°C

beschäftigt werden – mit Ausnahme von den Hochregallagern und den LKW Fahrern, die die Ware an- und ausliefern –, werden bezahlte Aufwärmpausen gewährt, deren Lage so festzulegen ist, dass sie nicht unmittelbar nach Beginn oder vor Ende der Arbeit und nicht unmittelbar vor Beginn oder nach Ende der gesetzlichen Ruhepause liegen, wobei erst ein zeitlicher Abstand von > 1 Stunde als nicht unmittelbar gilt.

Ergänzende Einwendungen bzw. Erklärung seitens Herrn RA Dr. Heinrich Vana:

Namens der von mir Vertretenen ergänze ich meine Einwendungen, dass durch das Projekt Lichtimmissionen verursacht werden und zwar sowohl durch die Beleuchtung der Verkehrswege und Parkplätze als auch durch die Beleuchtung des Gebäudes. Sollte es zu Blendungen durch diese Lichtquellen auf Liegenschaft der von mir Vertretenen kommen, würde dies eine unzumutbare Belästigung im Sinne der GewO darstellen.

Weiters wird auf Befund und Gutachten des lärmtechnischen Amtssachverständigen verwiesen, wonach die Schallpegelspitzen vorwiegend durch die Nutzung des Warteplatzes Ost hervorgerufen werden. Aus Sicht der von mir Vertretenen sind diese Schallpegelspitzen unzumutbar. Am Rande wird darauf hingewiesen, dass diese unzumutbaren Belästigungen bei Benützung des „Parkplatzes West“ nicht auftreten würden.

Beschreibung:

Befund der Amtssachverständigen für Bautechnik:

Unterlagen und Vorgaben der Baubehörde als Grundlage für die Vorprüfung

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Ansuchen um Erteilung der baubehördlichen Bewilligung vom 25.04.2012 Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes, EBGA – FÄ6 – 10937 – E,

datiert mit 23.01.2012 Entwurf zum Teilbebauungsplan EBGA –TB5/Ä1 – 10947 – E, erstellt durch DI

Karl Siegl am 23.01.2012 (Seite 4 von 12 unter Pkt.2.2.2. der Antragsunterlagen) Naturaufnahme GZ 14154-2 vom 18.04.2012, erstellt durch Vermessung Dipl.

Ing. Hans Schubert Ziviltechniker Ges.m.b.H. Bei dieser Ausfertigung handelt es sich um einen Vorabzug.

Planunterlagen, erstellt durch Bottler Lutz Architekten BDA, Dachauer Straße 233, D – 80637 München vom 29.03.2012, 23.04.2012 und 08.08.2012 samt zu den Einreichpläne beigefügte Detailpläne und Beschreibungen:

Allgemein:

Lageplan, Gesamtgrundstück Betriebsanlage vom 08.08.2012 Ansichten, Gebäudehöhen und Geländeverlauf alt/neu vom 08.08.2012 Bauliche Ausgestaltung auf Grund der geplanten Niveauveränderungen in den

Bereichen der Grundgrenze vom 08.08.2012 Nutzflächenberechnung, Pkw – Stellplatznachweis nach NÖ BTV 1997 §155 Energieausweis Sozialgebäude vom 16.04.2012, erstellt durch Dipl. Ing. Kath,

ZT– GmbH, 3002 Purkersdorf Energieausweis Halle Frischdienst vom 16.04.2012, erstellt durch Dipl. Ing. Kath,

ZT– GmbH, 3002 Purkersdorf

An der Richtigkeit der Energieausweise besteht seitens der Behörde kein Zweifel.

Hallengebäude:

Grundrisse Halle gesamt, Ebene -3,50 und -6,85 vom 08.08.2012 Grundrisse Halle gesamt, Ebene +/-0.00 vom 08.08.2012 Grundrisse Halle gesamt, Ebene +7,50 vom 08.08.2012 Grundrisse Dachdraufsicht vom 08.08.2012 Querschnitte Trockensortiment/ Cleanaway, Schnitte 1-1 bis 5-5 vom 08.08.2012 Querschnitte Frischdienst/ Cleanaway/ Technikzentrale, Schnitte 6-6 bis 9-9 vom

08.08.2012 Längsschnitte, Schnitte A-A, B-B und C-C vom 08.08.2012 Ansichten vom 08.08.2012 Technikbereich, Büro CA, Raucherraum – Grundrisse, Schnitte und

Innenansichten vom 08.08.2012 Fluchtstiegenhäuser und Tunnel – Grundrisse, Schnitte vom 08.08.2012 (Anlage

4.2.11) Fluchtstiegenhäuser und Tunnel – Grundrisse, Schnitte vom 08.08.2012 (Anlage

4.2.12) Flächenbereiche Fluchtlängen größer 40m vom 06.09.2012 (Anlage 5.1.3.)

Sozialgebäude:

Sozialgebäude – Grundrisse – Ebene -1,10 und +3,00 vom 08.08.2012 Sozialgebäude - Grundrisse – Ebene +7,50 mit Verbindungsgang und

Dachdraufsicht vom 08.08.2012 Sozialgebäude – Querschnitte A-A,B-B,C-C,D-D,F-F, Längsschnitte G-G,J-J vom

08.08.2012

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Sozialgebäude – Ansichten N, O, W, S vom 08.08.12012

Technikgebäude Sprinkler:

Technikgebäude Sprinkler und Sprinklerzentrale – Grundrisse, Schnitte und Ansichten vom 23.04.2012

Tankstelle:

Einreichprojekt zur Errichtung einer Tankstellenanlage vom 29.03.2012

Bautechnische Beschreibung erstellt durch Bottler Lutz Architekten BDA, Dachauer Straße 233, D – 80637 München, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Wien Umgebung am 16.08.2012:

Geotechnisches Gutachten vom 17.06.2012, erstellt durch Ing. Schoderbeck & Mitgesellschafter OG, Bauplanung – Baustatik, 3500 Krems/ Donau

Geotechnische Stellungnahme vom 24.04.2012 betreffend ausreichender Tragfähigkeit des Baugrundes erstellt durch Ing. Schoderbeck & Mitgesellschafter OG, Bauplanung – Baustatik, 3500 Krems/ Donau

Vorstatik Logistikhalle vom 04.2012, erstellt durch Heinrich+Hudritsch ZT GMBH Vorstatik Sozialgebäude vom 04.2012, erstellt durch Heinrich+Hudritsch ZT

GMBH Brandschutzkonzept vom 10.08.2012, erstellt durch Ing. Friedrich Struztenberger Brandschutzkonzeptpläne vom 08.08.2012 ( Grundrisse Ebene -3.50 und +6.85,

Grundriss Ebene +/-0.00, Grundriss Ebene +7.50, Schnitte, Sozialgebäude Grundrisse – Schnitte )

Brandschutzkonzeptplan vom 08.08.2012 Grundrisse Fluchtweglängen Ebene +/-0.00 und +7.50

Im Schreiben der Marktgemeinde Ebergassing vom 29. 05.2012 wurde folgendes bestätigt:

Im Bauansuchen der Spar ist die derzeit in Änderung befindliche Flächenwidmung und Änderung des Bebauungsplanes bereits enthalten. Hierfür gibt es bereits Gemeinderatsbeschlüsse, die aufsichtsbehördliche Genehmigung ist jedoch noch ausständig. Die Änderung bezieht sich auf die neue Verkehrserschließung des Betriebsgebietes.

Die Zusammenlegung der Parzellen im Vorabzugsplan der Naturaufnahme GZ: 14154-2, mit den Bezeichnungen BB, BB-A2, BB-A12 in ein neu zu bildendes Gesamtgrundstück mit der Parzellennummer 689 ist noch nicht erfolgt.

In der Gemeinderatssitzung am 28.06.2012 ist die Abberufung der Aufschließungszonen BB-A2, BB-A11 und BB-A12 per Verordnung vom 25.04.2012 beschlossen worden.

Es gibt einen gültigen Bebauungsplan jedoch weicht das eingereichte Projekt vom derzeitigen gültigen Bebauungsplan ab.

Im Bauansuchen der Spar ist die derzeit in Änderung befindliche Flächenwidmung und Änderung des Bebauungsplanes und der Bebauungsvorschriften bereits enthalten. Hierfür gibt es bereits Gemeinderatsbeschlüsse, die aufsichtsbehördliche

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Genehmigung ist jedoch noch ausständig. Die Änderung bezieht sich auf die neue Verkehrserschließung des Betriebsgebietes.

Das betroffene Grundstück wurde noch nicht zum Bauplatz erklärt. Es besteht keine Bausperre und kein Bauverbot. Das gegenständliche Grundstück liegt nicht innerhalb eines

Hochwasserabflussgebietes. Das Grundstück ist noch unbebaut, es wurden lediglich Bohrungen samt

Betonkerne hergestellt, die lt. Spar Aufschluss über die Bodenbeschaffenheit geben sollen.

Weiters wurde ein Projekt für die gewerbebehördliche Beurteilung vorgelegt.

Allgemeines:

Die hier angeschlossene Beurteilung im baubehördlichen Verfahren bezieht sich auf Verlangen der Behörde auf die bautechnische Beurteilung der im Lageplan Plan Nr. ARC – 4 –GS-lage-eg0-arc-AG_0_000 dargestellten Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen sowie auf den Entwurf zum Flächenwidmungsplan Plan Nr. EBGA – FÄ6 – 10937 – E vom 23.01.2012 sowie auf den Entwurf zum Teilbebauungsplan Plan Nr. EBGA –TB5/Ä1 – 10947 – E, erstellt durch Dipl. Ing. Karl Siegl am 23.01.2012.

Eine weitere Grundlage der Beurteilung bildet die im Zuge der Verhandlung abgegebene Erklärung des Vertreters der Gemeinde Ebergassing, wonach die im Entwurf zum Flächenwidmungsplan Plan Nr. EBGA – FÄ6 – 10937 – E vom 23.01.2012 sowie im Entwurf zum Teilbebauungsplan Plan Nr. EBGA –TB5/Ä1 – 10947 – E vom 23.01.2012 dargestellten Angaben mit 29.08.2012 vollinhaltlich Rechtskraft erlangt haben. In der Gemeinderatssitzung am 28.06.2012 ist die Abberufung der Aufschließungszonen BB-A2, BB-A11 und BB-A12 per Verordnung vom 25.04.2012 beschlossen worden.

Der Teilungsplan vom 09.08.2012 GZ: 14154-2 für das neu zu bildende Grundstück Nr. 689 (Fläche= 126.591m2) wird seitens der Gemeinde nicht untersagt. Hierauf bezieht sich der Grundabtretungsbescheid vom 29.08.2012, AZ 3.152/2012 mit Rechtskraft vom 05.09.2012. Der Teilungsplan wurde jedoch noch nicht im Grundbuch aufgenommen.

Die Liegenschaft befindet sich laut o.a. Darstellung im Lageplan Plannummer ARC – 4 –GS-lage-eg0-arc-AG_0_000-c-f und der Darstellung im Entwurf zum Flächenwidmungsplan Plan Nr. EBGA – FÄ6 – 10937 – E sowie im Entwurf zum Teilbebauungsplan Plan Nr. EBGA –TB5/Ä1 – 10947 – E in der Flächenwidmungskategorie Bauland Betriebsgebiet. Es ist die freie Anordnung vorgeschrieben. Eine Geschossflächenzahl ist nicht festgelegt.Die zulässigen Bebauungshöhen wurden als maximale Höhen über Adria angegeben und sind eindeutig dem Entwurf zum Teilbebauungsplan Plan Nr. EBGA –TB5/Ä1 – 10947 – E. zu entnehmen. Weiters wurde die Liegenschaft in der Darstellung des o.a. Entwurfes zum Teilbebauungsplan mit „HZ“ (Hochhauszone) bezeichnet und hier eine max. zulässige Gebäudehöhe von 27 m (217 m ü. Adria) und 30 m (220 m ü. Adria) sowie generell die maximal zulässige Gebäudehöhe von +208 m ü.A. angegeben.

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Gemäß §1 Abs. 1 Z 13 NÖROG 1976 sind bei der Abschätzung der Raumverträglichkeit die Maßnahmen betroffener örtlicher und überörtlicher Raumordnungsprogramme sowie die Bestimmungen dieses Gesetzes zu berücksichtigen. Bei der nunmehrigen Beurteilung wird auf Grund der genauen Angabe der höchst zulässigen Gebäudehöhen davon ausgegangen, dass diese Raumverträglichkeitsprüfung erfolgt ist.

Der Lageplan wurde laut Bestätigung des Planverfassers im Zuge der Verhandlung auf Grundlage des Vorabzuges des Teilungsplanes, Naturaufnahme GZ 14154-2 vom 18.04.2012, erstellt durch Vermessung Dipl. Ing. Hans Schubert Ziviltechniker Ges.m.b.H., erstellt.

Die vorliegenden Einreichunterlagen reichen für eine Vorprüfung im Sinne des § 20 NÖBO 1996 aus.

Befund:

Entsprechend der Antragsunterlagen ist beabsichtigt, auf dem neu zu bildenden Grundstück Nr. 689 der KG 5202 Ebergassing ein Logistikzentrum für die Firma SPAR, Österreichische Warenhandels AG zu errichten.

Bauplatz:Bei dem vorgesehenen Bauplatz handelt es sich um eine Form, ähnlich einem Parallelogramm mit einer Seitenlänge von 310 m bis 370 m. An der nördlichen Längsseite grenzt die B15 (Mannersdorfer Straße) an. Die übrigen Seiten werden derzeit von Feldwegen begrenzt. Der Bauplatz weist an der Westseite ein Gefälle von N nach S auf. Um diese Niveauunterschiede auszugleichen werden Anschüttungen und Abgrabungen vorgenommen. Der genaue Geländeverlauf ist den Einreichunterlagen zu entnehmen.

Allgemeines: Beabsichtigt ist die Errichtung eines Logistikzentrums, welches im Wesentlichen aus einem Hallenbauwerk besteht, das automatische Regalanlagen beinhaltet. Darüber hinaus ist die Errichtung eines mehrgeschossigen Bürogebäudes, eines Technik- und Sprinklerbauwerkes sowie einer Tankstelle geplant. Im Osten der Logistikhalle wird ein Ladehof, im Westen ein Entsorgungshof situiert. Ebenso sollen Rangier – und Parkflächen angelegt werden.Als Schallschutz wird ein Wall in der Höhe von 5m und Schallschutzwände errichtet.Die Situierung der einzelnen Gebäudeteile ist der Darstellung im Lageplan zu entnehmen. Es sollen ca. 212 Personen gesamt, pro Schicht ca. 96 Personen beschäftigt werden.

Folgende Aufgaben werden im Rahmen Lagerbereiche (Trockensortiment, Frischdienst, Entsorgung) durchgeführt: Wareneingang, Kommissionierung und Warenausgang. Die Betriebszeiten sind für alle Sortimente: 00:00 – 24:00 Uhr an jedem Arbeitstag (Montag – Freitag) sowie zusätzlich nur für den Frischdienst von 00:00 – 24:00 an Sonn- und Feiertagen.Die Betriebszeiten der Entsorgung sind 0:00 – 24:00 an jedem Arbeitstag (Montag – Freitag) sowie zusätzlich von 00:00 – 24:00 an Sonn- und Feiertagen.

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Die Art der Lagerung erfolgt durch Hochregallager, OSR, manuell bewirtschaftetes Regal, Blockstapel und Bereitstellung. Die detaillierten Betriebsabläufe sind der Beschreibung im Projekt zu entnehmen.

Erschließung:Die Zufahrt für die LKW soll über den westlichen Kreisverkehr der B15 in die Erschließungsstraße des Betriebsgebietes zur südlichen Ein- und Ausfahrt des Logistikzentrums erfolgen. Die LKW können von hier aus die 20 Warteplätze anfahren. Die Zufahrtskontrolle in den Ladehof erfolgt durch Ein-/Ausfahrtsschranken, gesteuert durch eine zentralen Pförtner. Die PKW Plätze werden über die Erschließungsstraße angefahren. Die Zufahrt für die Feuerwehr erfolgt über die Lkw Zufahrt aus der Erschließungsstraße, ebenso die Zufahrt für die westlichen beiden Aufstellungsflächen der Feuerwehr. Hofflächen:Die östlichen befestigten Hofflächen dienen der Warenanlieferung bzw. der Wareabholung, die westlichen befestigten Hofflächen dienen der Entsorgung.

Im Plan Nr. 4.2.7 „ bauliche Ausgestaltung auf Grund der geplanten Niveauveränderungen in Bereichen der Grundgrenzen“ vom 08.08.2012 wurde im Geländeschnitt G2 der Anschluss an das angrenzende Grundstück zwar dargestellt, ist jedoch am heutigen nicht Gegenstand der Beurteilung, da vom angrenzenden Grundstück noch kein Straßenprojekt vorliegt. Dieses wird zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden und ist Grundlage der Planung des Geländeanschlusses.Entgegen der Darstellungen im Geländeschnitt G3 und G4 wird am heutigen Tag seitens des Projekterstellers bestätigt, dass über die gesamte Länge im Anschlussbereich zum benachbarten Grundstück das angrenzende Niveau nicht verändert wird und somit an das bestehende Niveau des Nachbargrundstückes angeglichen bleibt. Das Terrain wird so hergestellt bzw. ausgestattet werden, dass keine Oberflächenwässer auf Nachbargrund gelangen kann.

Warteplätze LKW:Die südöstlich gelegenen 20 Stellplätze dienen als Warteposition vor dem Be- oder Endladevorgang der LKW. Die westlich gelegenen 7 LKW Stellplätze dienen, während des Nachtzeitraums, als Wartplätze. Die Anfahrt wird über ein Leitsystem geregelt.

Stellplätze PKW:Die nordwestlich gelegenen PKW Stellplätze dienen den Mitarbeitern und Besuchern. Es sind 140 Stellplätze geplant.

Logistikhalle:Die Logistikhalle umfasst entlang der äußeren Hülle die Abmessungen von 325,35 m x 100,56 m. Die Gebäudehöhen können den Einreichunterlagen Anlage 4.2.7 („Gebäudehöhen und Geländeverlauf“ Plan Nr. ARC-4-GS-ansi-xxx-arc-AG_0_310_f vom 08.08.2012) entnommen werden. Diese werden so ausgeführt, dass gemäß Entwurf zum Teilbebauungsplan die maximal zulässigen Gebäudehöhen in Teilbereichen von HZ-27 m (= +217 m ü.A.) und von HZ-30 m (= 220 m ü. A.) sowie generell die maximal zulässige Gebäudehöhe von +208 m ü.A. nicht überschritten wird.

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Die Halle wird zum Großteil als Stützen – Trägerkonstruktion in Stahlbetonfertigbauweise errichtet. Das Dach wird in Holzbauweise mit Primär– und Sekundärträgern aus Holz sowie einem Holzelementdach ausgebildet.Die Fundierung der Halle erfolgt über Einzelfundamente mit Fertigteilköchern. Die Ableitung der Lasten erfolgt über Tiefengründung. Die Auslegung der Konstruktionen erfolgt jedenfalls so, dass die Trümmerlasten aufgenommen werden können. Das Hallengebäude besteht im Wesentlichen aus folgenden Bereichen: OSR (Frischdienst / Trockensortiment) In Teilbereichen des OSR ist eine Zwischenebene auf +7,50m eingezogenHRL ( Frischdienst / Trockensortiment)Kommissionierungsbereich und ZwischenlagerungsbereicheWarenein- bzw. WarenausgangWeiters sind innerhalb der Halle Büros, Sozialräume, Nebenräume, Treppenhäuser und die Technikbereiche untergebracht.

Sozialgebäude:Das Sozialgebäude besteht aus einer Stützentragkonstruktion mit tragenden Wandscheiben aus Stahlbeton. Die Lastabtragung erfolgt über Streifen- bzw. Einzelfundamente. Das Gebäude, welches drei Ebenen beinhaltet, wird als freistehender Riegel entlang der Mannersdorfer Straße errichtet. Die Abmessungen betragen 8,70 m x 105,31 m. Die Gebäudehöhe wurde in den Einreichunterlagen mit OK. Attika von +11,90 m (= +203,15 m ü.A) und Straßenseitig mit OK. Attika von +14,60 m (= 205,85 m) angegeben. Hier sind Büros, Schulungs- und Besprechungsräume, Sozialräume, Waschräume, Nebenräume sowie Kantine mit Aufwärmküche untergebracht. Im Obergeschoss sind im Wesentlichen sämtliche Schulungsräume, im Erdgeschoß sind Büros, im Untergeschoss sind diverse Technikräume untergebracht.Ein Steg verbindet das Sozialgebäude auf der Ebene +7,50 m mit dem Lagergebäude, als regen- und windgeschützter Gang. Dieser wird in einer Stahlrahmenkonstruktion aus Stützen und Trägern auf Einzelfundamenten hergestellt.

Freistehende Technikzentrale:Die freistehende Technikzentrale beinhaltet die Sprinklerzentrale und hat die Abmessungen von 12,40 m x 13,40 m sowie eine Gebäudehöhe von 5,75 m (= +195,75 m), gemessen vom Niveau des Ladehofes. Die beiden anschließenden Sprinklertanks weisen einen Radius von r = 4,5 m auf und werden eine Höhe von 12,58 m(= 202,58 m ü.A.), gemessen vom Niveau des Ladehofes, erhalten. Die Konstruktion besteht aus tragenden Wandscheiben aus Stahlbeton sowie Decken aus Stahlbeton. Die Lastabtragung erfolgt über Streifen- bzw. Einzelfundamente aus Stahlbeton. Die Einhausung der Sprinklertanks besteht aus einer Stahlunterkonstruktion mit Stahl, - Trapezblechverkleidung. Die Behälter werden lt. Aussage des Projekterstellers auf einer der Statik entsprechenden Stahlbetonplatte aufgestellt, dass durch die Gründung, das Eigengewicht des Behälters einschließlich des Löschwassers sowie durch den Arbeitsvorgang und zu erwartende äußere Krafteinwirkungen keine unzulässigen Neigungen auftreten werden.

Betriebsinterne Tankstelle:Die Betriebstankstelle besteht aus einem unterirdischen Lagertank, einer Tankanlage und einem Flugdach und dient der betriebsinternen Versorgung im

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Selbstbedienungsbetrieb. Das Tragwerk besteht aus einer Stahlbetonkonstruktion aus Stützen und Trägern, die Eindeckung aus Stahltrapezblech. Die Anlage hat die Abmessungen von 15,50 m x 8,50 m inkl. Flugdach und eine Gebäudehöhe von +5,30 m. Die Betankungsfläche im Bereich des Fahrbahndaches wird aus einer mineralöl- und flüssigkeitsdichten Stahlbetonplatte mit entsprechendem Unterbau hergestellt. Im Betankungsbereich soll eine Zapfinsel hergestellt werden. Die Zapfinsel wird mit Betonrandsteinen eingefasst, welche eine Mindesthöhe von 12 cm einhalten werden.

Den Antragsunterlagen liegen Nachweise zur Belichtung und Sichtverbindungen und Belüftung der Arbeitsbereiche bei.Sämtliche Türbreiten werden entsprechend NÖBTV 1997 ausgeführt werden. Sämtliche innen liegenden Räume werden natürlich gelüftet bzw. mechanisch belüftet und über Dach entlüftet.

Die Schmutzwässer werden ins öffentliche Schmutzwasserkanalsystem eingeleitet.Die Wasser – und Stromversorgung erfolgt aus dem öffentlichen Netz.

In brandschutztechnischen Belangen wird auf Befund und Gutachten des ASV für Brandschutztechnik verwiesen.Im Übrigen wird auf die Antragsunterlagen hingewiesen.

Befund der Amtssachverständigen für Maschinenbautechnik und Verfahrenstechnik:

Aus maschinenbautechnischer und verfahrenstechnischer Sicht sind im gegenständlichen Projekt folgende wesentliche Anlagen betroffen:

Warenkommissionierung, Lager- und Transportsysteme:

Die Kommissionierung wird in 2 Arten unterteilt. Einerseits wird der größte Teil der Warenausgangsmenge (ca. 98%) auf der Automatikanlage der Fa. Knapp kommissioniert, andererseits manuell in der Sonderkommission. Unter Sonderkommission werden jene Artikel definiert, die aufgrund der Abmessungen und Gewichtes nicht mit der Automatik kommissioniert bzw. gelagert werden können (z.B. Besenstiele, Display, Dolly, etc…).

Bei der Sonderkommission wird jeweils ein Mann eingesetzt, welcher mit einem Flurförderfahrzeug in den Gängen zwischen den Regalen unterwegs sein wird. Die Regale werden durch manuelle Stapler bewirtschaftet.

Als Transporthilfsmittel werden Paletten oder Rollbehälter eingesetzt. Der Warenausgang wird zum überwiegenden Teil mit Rollbehälter abgedeckt.

Die Art der Lagerung wird in folgenden Bereichen unterschieden:- HRL (Hochregallager): Ganzpaletten werden automatisch ein- und ausgelagert.- OSR (Traylagersystem): Einzelne Großhandelsverpackungseinheiten werden auf

einem Tablar ein- und ausgelagert. - Manuell bewirtschaftetes Regal: Ganzpaletten, Displays und Dollys werden

manuell mittels Stapler ein- und ausgelagert. - Blockstapel: Ganzpaletten werden manuell mittels Stapler auf einen Block

zusammengestellt.

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- Bereitstellung: Ganzpaletten und fertig kommissionierte Rollbehälter werden auf am Warenausgangsbereich für die Auslieferung bereitgestellt

Frischdienst:

Der Bereich Frischdienst wird im nördlichen Teil der Halle situiert. Der Frischdienst beinhaltet Wurst / Käse /Molkereiprodukte (WKM), Obst und Gemüse (OG) und Ultrafrische Convenience (UFC). Im Osten sind 28 Warenausgangstore und 8 Wareneingangstore geplant.

An den 8 Wareneingangstoren wird die Ware von den Lieferanten mit LKW´s angeliefert. Im gesamten Frischebereich wird eine Raumtemperatur von 4 bis 6 Grad herrschen.

Im Frischbereich werden die Kundenbestellungen versandfertig auf Rollbehälter kommissioniert. Die fertig kommissionierten Rollbehälter bzw. Paletten werden mittels eines fahrerlosen Transportsystems (FTS) zu den Warenausgangstoren transportiert. Die bereitgestellten Rollbehälter werden anschließend von LKW´s zu den Spar Märkten gebracht.

Trockensortiment:

Im Bereich Trockensortiment werden nicht leicht verderbliche und ungekühlt lagerbare Waren (z.B. Mineralwässer, Fruchtsäfte, Zucker, Salz, Mehl, Süßwaren, Konserven, Waschmittel, Kosmetika usw.) bereitgehalten.

Der Bereich Trockensortiment wird im südlichen Teil der Halle situiert.Im Osten sind 30 Warenausgangstore und 6 Wareneingangstore geplant.

An den 6 Wareneingangstoren wird die Ware von den Lieferanten mit LKW´s angeliefert und übernommen. Anschließend werden die Kundenbestellungen versandfertig auf Rollbehälter kommissioniert. Die fertig kommissionierten Rollbehälter bzw. Paletten werden mittels eines fahrerlosen Transportsystems (FTS) zu den Warenausgangstoren transportiert. Die bereitgestellten Rollbehälter werden anschließend von LKW´s zu den Kunden gebracht.

Entsorgung:

Zwischen dem Bereich Trockensortiment und Frischdienst wird der Bereich der Entsorgung errichtet. Der Entsorgungsbereich wird über 6 Wareneingangstore auf der Ostseite und 9 Warenausgangstoren an der Westseite des Gebäudes verfügen.

Das über die Wareneingangstore ankommende Leergebinde inklusive Müll und Retourware wird getrennt. Rollkombis für den Großhandel werden entleert, gegebenenfalls repariert und mittels Fördertechnik in den Großhandel zur Verwendung in der Kommissionierung zurückgeschickt.

Das Leergebinde, vorwiegend Getränkekisten, Obst- und Gemüsekisten aber auch Paletten werde sortiert und im Entsorgungsbereich zur Abholung durch die Lieferanten bereitgestellt.

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Das Verpackungsmaterial, wie Holz und Folien wird gepresst und im Hof zwischengelagert bzw. zur Abholung bereitgestellt. Der Restmüll wird ebenfalls gepresst und entsorgt.

Auslieferung:

Für die Auslieferung werden die kommissionierten Waren im Bereich der vorgesehenen Auslieferungstore in Rollbehälter bereitgestellt. Nach Fertigkommissionierung und Kontrolle wird der LKW händisch beladen, wobei LKW über die Andockrampen an das Gebäude andocken.

Bezüglich des innbetrieblichen Ablaufsystems liegt ein Detailprojekt der Fa. Knapp den Projektsunterlagen bei, worin die Warenflüsse, die Lager- und Transportsysteme und das vorgesehene Sicherheitskonzept detailliert beschrieben werden.

Laut diesen Unterlagen erfolgt der Transport der Produktpaletten nach dem Wareneingang in Richtung Lager – entweder mittels Fördertechnik zum automatischen Hochregallager oder per Stapler zu einem alternativen Lagerplatz. Ein Direkttransport zum Palettenkommissioniersystem (PKS) bzw. direkt zur automatischen oder manuellen Depalettierung ist ebenso möglich. Die Lagerung selbst wird entweder im automatischen Palettenhochregallager, im Blocklager, in einem statischen Palettenregal oder im OSR-System erfolgen.

Automatisches Palettenhochregallager:Die Palettenhochregallager werden für die beiden Sortimentsbereichen in Silo-Bauweise (Gebäude als verkleidete Regalkonstruktion) ausgeführt. Die Ein- und Auslagerung wird automatisch erfolgen. Der Materialfluss und die Stellplatzverwaltung erfolgen durch eine elektronische Steuerung der Fa. Knapp.Blocklager:Die Blocklagerflächen werden als Freiflächen im Lagerbereich definiert und werden vom SPAR WMS (Waren Management System) verwaltet.Das Produkthandling erfolgt mittels Stapler, indem Paletten direkt vom Wareneingang entnommen und an vorgegebenen Stellen abgestellt werden.

Statisches Palettenregal:Das statische Palettenregal wird hauptsächlich für die Lagerung der sogenannten „ugly products“ (auf Grund der Abmessung, Form, Gewicht udgl. nicht automatisch manipulierbare Waren wie z.B. Werbedisplays, Gefrierschränke) verwendet und wird ebenfalls vom SPAR WMS verwaltet.Das Produkthandling wird mittels Stapler erfolgen, indem Paletten direkt vom Wareneingang entnommen und in den Palettenregalen eingelagert werden.

OSR ShuttleTM:Das OSR ist ein automatisches Tray-Lager System und wird zur Versorgung der Traykommissionier-Arbeitsplätze verwendet. Dabei werden zwei Gassen jeweils ein Subsystem bilden, von welchem zwei Arbeitsplätze versorgt werden können. Alle GVEs (Groß Verbraucher Einheiten) werden auf Trays im System eingelagert.Zur Lagerung von Produkten im OSR müssen die im Wareneingang ankommenden Paletten, welche zuvor im Hochregallager zwischengelagert wurden, depalettiert und die Produkte auf Trays geladen werden. Die beladenen Tray werden danach automatisch in das OSR eingelagert.

Depalettierung:

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Die Depalettierung verfügt in beiden Sortimenten über einen manuellen und einen automatischen Bereich. Bei der automatischen Depalettierung werden die Paletten automatisch zu einem Arbeitsplatz transportiert, wo die Transportsicherung manuell entfernt wird. Um diesen Prozess zu vereinfachen, wird die Zugänglichkeit zu den Paletten mittels Podest verbessert. Die weitere Depalettierung und Befüllung der Trays erfolgt automatisch.Bei der manuellen Depalettierung werden die Paletten ebenfalls automatisch zu den Depalettierarbeitsplätzen transportiert. An den Arbeitsplätzen wird die Transportsicherung von den Paletten entfernt und die GVEs manuell in Tray umgeladen. Die befüllten Trays werden automatisch in das OSR eingelagert.Um den manuellen Umladeprozess in einer ergonomischen Höhe abwickeln zu können, können die Paletten an der Entnahmestelle vom Bediener per Tastendruck in der Höhe verstellt werden.

Weitere Einzelheiten sind den Detailunterlagen der Fa. Knapp zu entnehmen.

Kälteanlage:

Für die Kühlung des Frischdienstlogistiklagers wird eine Kälteanlage errichtet. Das Kälteanlagensystem wird als ortsfeste Anlage mit indirekter Kälteerzeugung und einem verzweigtem Rohrleitungssystem ausgeführt.Diese indirekte Kälteanlage wird mit dem Kältemittel NH3; Ammoniak (R717) bzw. Ethylenglykol/ Wassergemisch (34 % Vol) als Kälteträger betrieben.

NH3 wird ausschließlich nur für die Kälteerzeugung im Kältemaschinenraum verwendet. Die Kälteverteilung zu den zu kühlenden Räumen erfolgt über ein hydraulisches Kaltsolesystem. Die im Kältemaschinenraum abgekühlte Kaltsole wird mittels Umwälzpumpen zu den Luftkühlern gepumpt. In der Heizperiode wird die anfallende Abwärme aus dem Kühlprozess über zusätzliche Wärmepumpenverdichter in den Heizungspumpenkreislauf eingebracht. Als Kältemittel für diese im Kältemaschinenraum aufgestellten Wärmepumpenverdichter wird ebenfalls NH3 eingesetzt.

Die Verdampfungstemperatur im Kühlkreislauf liegt bei -10° C, die maximale Verflüssigungstemperatur bei +42 ° C.

Als Verdichter werden Industrieschraubenverdichtersätze (MDV 1–3), welche mittels Frequenzumrichter drehzahlgeregelt sind, eingesetzt.Zur Verflüssigung des Kältemittels werden über dem Kältemaschinenraum aufs Dach aufgestellte luftgekühlte Axialverflüssiger (AV 1-4) mit Adiabatik- Wassersprühsystem verwendet; zur Kühlung des Öles der Schraubenverdichter werden luftgekühlte Axialrückkühler (ÖK 1-2) verwendet, die ebenfalls auf dem Dach aufgestellt werden.

Die mit Kaltsole beaufschlagten Luftkühler werden in den jeweiligen Kühlbereichen unterhalb der Decke angebracht. Die Kälteverteilung erfolgt hydraulisch mit dem Arbeitsstoff Ethylenglykolwassergemisch über ein korrosionsgeschütztes und isoliertes 2-Leiter Rohrsystem.

Alle Hauptbauteile der Kälteanlage, wie Verdichtersätze (MDV 1-3), Kältemittelabscheider (MDA 1-2) mit Wärmetauscher, Hochdrucksammler (HDA), Heizungswärmetauscher, Kaltsole-und Warmsolepumpen werden im

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Maschinenraum aufgestellt, der Schaltschrank im angrenzenden Elektroschaltschrankraum.

Die Kältemittelverflüssiger (AV 1-4) und Ölrückkühler (ÖK 1-2) werden am Dach oberhalb des Maschinenraumes aufgestellt.

Zur Sicherung der Verdichter gegen Überdruck werden diese mit Sicherheitsschalter ausgerüstet. Die Schalter werden so eingestellt, dass diese bei einem maximal zulässigen Höchstdruck den Antriebsmotor abschalten. Dieser Schaltvorgang wird nicht von der speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) bewirkt. Eine Störung der Hard- und Software der SPS hat damit keinen Einfluss auf die Sicherung des Satzes gegen Drucküberschreitung. Unabhängig vom Schaltzustand des Druckbegrenzers öffnet bei weiterem Druckanstieg ein nicht absperrbares Überströmventil.Der Hochdrucksammler wird mit einem Überströmventil zum MDA-Abscheider ausgerüstet. Die Abscheider werden entsprechend ÖNORM EN 378 und der Druckgeräterichtlinie mit ins Freie abblasenden Sicherheitsventilen ausgerüstet, um ein Überschreiten des 1,1-fachen des max. zulässigen Betriebsdruckes zu verhindern. Die Abblaseleitung wird mindestens 2,5 m über Dach geführt und so verlegt, dass ein gefahrloses Abblasen möglich ist.

Die bewegten Teile des Motorverdichters werden mit einer Schutzvorrichtung versehen, sodass eine Gefährdung vermieden wird.

Das Ein- und Ausschalten der Verdichter wird automatisch in Abhängigkeit vom Saugdruck als Indikator für den Kühlbedarf erfolgen.

In den Luftkühlern erfolgt die Erwärmung des Kälteträgermediums durch die Aufnahme von Wärme aus der Luft. Die erwärmte Kaltsole wird mittels Pumpen wieder zu den Wärmetauschern in den Kältemaschineraum gepumpt, wo es durch das verdampfende Kältemittel abgekühlt wird. Die Wärmetauscher werden im Naturumlauf mit Ammoniak aus den Kältemittelabscheidern versorgt.

In diesen Abscheidern (MDA 1–2), welche liegend angeordnet werden, werden Flüssigkeitstropfen vom Kältemitteldampf effektiv abgeschieden.Dieser Kältemitteldampf wird von den Schraubenverdichtern abgesaugt und auf Verflüssigungsdruck verdichtet. In den Verflüssigern wird das Kältemittel durch Abgabe von Wärme an die Umgebungsluft verflüssigt und danach wieder in den Abscheider entspannt.

Die Steuerung der Kälteanlage wird über eine speicherprogrammierbare Steuerung erfolgen. Durch eine Visualisierung werden alle aktuellen Einstellwerten und Betriebsdaten angezeigt. Die Stör- und Alarmmeldungen werden optisch und akustisch vor Ort sowie an eine übergeordnete zentrale Leittechnik angezeigt. Sicherheitsrelevante Alarme werden an eine ständig besetzte Stelle gemeldet.

Die Abwärme der Kältemaschinen bzw. der Ölkühlung wird für folgende Zwecke gereiht nach Prioritäten verwendet:- Heizen der Bereiche Wareneingang bzw. Warenausgang sowie dem unteren Teil

des OSR-Lagers mittels Warmsole- Abtauen der Luftkühler mittels Warmsole- Erwärmung von Heizungs-Pumpenwarmwasser

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Mit der Kälteanlage werden folgende Bereiche gekühlt: Wareneingang Warenausgang Blocklager, Depalletierung EG Kommissionierung EG Leertraypuffer OG OSR Shuttle Bereich Hochregallager +4° C Bereich Hochregallager +12° C Bereich Kühlung einer RLT Anlage

Wärmerückgewinnung mit Wärmepumpenverdichter (WPV 1–3):

Eingebunden in den NH3- Kältekreislauf wird mit drei Kolbenverdichtern die anfallende Abwärme der Kälteanlage auf ein höheres Temperaturniveau gebracht und dem Heizsystem zugeführt. Über diese Hochdruckverdichter wird das gasförmige Kältemittel aus dem Hochdrucksammler angesaugt, verdichtet und im Wärmetauscher unter Abgabe der Wärme an das Heizungswasser verflüssigt; von dort gelangt es nach einer Entspannung zurück zum Hochdrucksammler und danach wieder zu den Abscheidern.

Technische Daten NH3-Verdichter:Fabrikat: HauserSpannung: 400 VMotornennleistung: 3 x 321 kWKälteleistung: 3 x 985 kWVT: -10°C, KT: +42°CKältemittel: R 717Betriebsdruck: max. 23 bar

Technische Daten NH3-Hochdruckverdichter:Fabrikat: HauserSpannung: 400 VMotornennleistung: 3 x 62,8 kWKälteleistung: 3 x 369,7 kWVT: +25° C, KT: +60° CKältemittel: R 717Betriebsdruck: max. 32 barKältemittelfüllmenge: max. 2500 Kg

Technische Daten Verflüssiger:4 Stk. luftgekühlte Axialkondensatoren mit Adiabatik-Wasserspraysystemtechnische Daten je Gerät:Fabrikat: HauserLuftleistung: 313.000 m³/hSchalldruckpegel: 61 dB(A), 10 mSchallleistungspegel: 94 dB(A)

Technische Daten Ölrückkühler:2 Stk. luftgekühlte Axialrückkühler

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technische Daten je Gerät:Fabrikat: HauserLuftleistung: 79.299 m³/hSchalldruckpegel: 54 dB(A), 10 mSchallleistungspegel: 86 dB(A)Elektrischer Anschlusswert: ca. 1640 kW

Die Aufstellung der ortsfesten Kälteanlage wird in einem eigens dafür vorgesehenen besonderen Maschinenraum im Obergeschoss (+ 7,5 m) erfolgen. Dieser Maschinenraum wird als eigener Brandabschnitt ausgeführt. Der Aufenthalt in diesem Raum wird nur sachkundigem Bedienungs- und Wartungspersonal erlaubt. Darauf wird im Zugangsbereich deutlich lesbar und dauerhaft sichtbar hingewiesen. Unter den Kältemittelabscheider werden dichte Ablaufwannen mit ausreichender Füllmenge angebracht. Die Tür wird selbst schließend und nach außen zu öffnen eingerichtet.

Für die Abführung der Motorabstrahlwärme wird eine mechanische Lüftungsanlage errichtet. Diese Lüftungsanlage wird mit zwei redundant ausgeführten Ventilatoren mit EX-geschützten Motoren ausgeführt und wird auch zur mechanischen Notlüftung im Falle eines Kältemittelaustritts dienen und wird von außerhalb des Maschinenraums zu aktivieren sein. Die Absaugung erfolgt im oberen Bereich des Maschinenraumes, da das Kältemittel Ammoniak leichter ist als Luft. Die Abluft wird über Dach ins Freie geführt.

Die Zuluft wird über mechanisch schließende Lüftungsklappen frei in den Raum nachströmen. Die Maschinenraumlüftung wird innerhalb und außerhalb des Maschinenraumes händisch mittels Taster neben der Maschinenraumtüre als Personenschutz, automatisch mittels Raumthermostat als Maschinenschutz ausgelöst oder über die NH3-Gaswarnanlage geschalten.

Vor dem Eingang des Maschinenraumes wird eine Schleuse errichtet. In dieser wird die Lüftungsanlage mittels Schlüsselschalter einschaltbar eingerichtet werden. Innerhalb der Schleuse werden auch eine Notdusche und die Sicherheitsausrüstung (Handschuhe, Schutzmasken mit Filter) bereitgehalten sowie die Kältemittelgaswarnanlage installiert.

Alle Komponenten der Abluftanlage werden sicherheitsgerichtet gesteuert (keine SPS).

Die Berechnung der Luftmenge erfolgte laut dem vorliegenden Projekt nach der ÖNORM EN378-3:2008 über die Kältemittelfüllmenge bzw. hinsichtlich der Motorabstrahlwärme und wird 15.000 m3/h betragen.

An den Eingängen zur Schleuse und dem Kältemaschinenraum werden Warnhinweisschilder angebracht; des Weiteren eine Notbeleuchtung in diesen Räumen.

Der Maschinenraum wird mit einer Gaswarnanlage nach den Anforderungen der ÖNORM EN 378-3:2008 ausgestattet. Die Gaswarnanlage wird mit 2 Alarmstufen ausgerüstet; die Anzeige der Werte je Sonde wird direkt an diesem Gerät erfolgen.Es sind folgende Einstellungen der Sonden vorgesehen:Bereich Verdichter Voralarm 200 ppm

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Hauptalarm 1.000 ppmBereich Abscheider Voralarm 200 ppm

Hauptalarm 10.000 ppmAbblaseleitung: Hauptalarm 10.000 ppmSoleleitungen: Voralarm 30 ppm (indirekt über ph-Wertmessung)Heizwasserleitung: Voralarm 30 ppm (indirekt über ph-Wertmessung)

Der Voralarm wird als optischer und akustischer Alarm zu einer ständig besetzten Stelle ausgeführt und mit dem Voralarm wird die mechanische Lüftung eingeschaltet; die Kühlanlage bleibt in Betrieb.

Der Hauptalarm wird ebenfalls als optischer und akustischer Alarm zu einer ständig besetzten Stelle geleitet und es wird die Lüftung ausgeschaltet, damit sichergestellt wird, dass Ammoniak im Maschinenraum bleibt und es wird die komplette Stromzufuhr zum Maschinenraum wird abgeschaltet.

Die Verkabelung der Gassonden wird mittels geschirmten Steuerleitungen erfolgen. Die Gaswarnanlage wird mit einem Akku (ca. 3 Std.) ausgerüstet.

Im Zuge der Verhandlung wurde als Projektsergänzung von den Vertretern der Konsenswerberin erklärt, dass zusätzlich zum Schutz der Arbeitnehmer, welche den Maschinenraum betreten, ein tragbares Gaswarngerät in der Schleuse vor dem Maschinenraum bereitgehalten wird, welches auf den MAK-Wert von 20 ppm eingestellt wird.

Haustechnik:

Erdgasversorgung:

Es ist geplant die Betriebsanlage an das öffentliche Niederdruck-Erdgasversorgungs-netz der EVN anzuschließen. Hierfür wird eine eigene Hausanschlussleitung führend von der Mannersdorfer Straße bis auf Eigengrund durch den Gasversorger errichtet.Die Gasüberstation mit Hauptabsperrung sowie Gaszählung sollen als Kompaktstation am Mitarbeiterparkplatz ausgeführt werden.

Ausgehend von der Gasübergabestation wird eine Gasleitung als erdverlegte Leitung in GF PE (DN50) geschweißter Ausführung gemäß ÖNORM EN 1555-2 bis zum Bereich der Technikräume des Bürogebäudes geführt. Dort wird die erdverlegte Leitung in das Gebäude, in den Kesselraum im Untergeschoss des Sozialgebäudes geführt. Beim Eintritt und Verlassen der Gasleitung in bzw. aus das / dem Erdreich wird eine Absperrarmatur sowie elektrische Trennstelle eingebaut.Im Heizraum des Sozialgebäudes, welcher sich im UG als eigener Brandabschnitt befindet, werden Gasfilter, Druckreduzierung sowie weiteren Absperrmöglichkeiten vorgesehen.

Für den Bereich des Großhandel (Logistikgebäude) wird die Gasleitung ausgehend von der Gasübergabestation als erdverlegte Leitung in GF PE (DN150) geschweißter Ausführung gemäß ÖNORM EN 1555-2 bis zum Bereich der Entsorgung geführt. Dort wird die erdverlegte Leitung ins Gebäude geführt und bis an das Hallendach der Entsorgung hochgeführt.Beim Eintritt und Verlassen der Gasleitung in bzw. aus das / dem Erdreich wird eine Absperrarmatur sowie elektrische Trennstelle eingebaut.

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Die Ausführung der Gasleitung wird im Hallenbereich als geschweißte Stahlleitung und wird in gefährdeten Bereichen mit entsprechendem Rammschutz gegen Beschädigung geschützt ausgeführt.Der Heizungsraum im Bereich Großhandel wird im OG1 über der Entsorgung bei der Achse 6.2/E ausgeführt. In diesem Heizungsraum werden die beiden Gaskessel für die Beheizung des Großhandelbereichs mit Gasfilter, Druckreduzierung sowie weiteren Absperrmöglichkeiten untergebracht.

Die Gas-Zuleitung zum Grundstück wird so dimensioniert, dass eine mögliche Anschlussleistung von 2.000 kW realisiert werden kann (DN150 GF PE geschweißte Leitung).

Bei Ansprechen der Brandmeldeanlage wird die Gashauptabsperrung stromlos geschlossen und die Brennstoffversorgung zu den Kesseln unterbunden.

Die Heizungsnotschalter werden im Flurbereich vor den Zugängen zu den Heizräumen angeordnet. Gasführende Leitungen werden normgemäß gekennzeichnet.

Für die Wärmeerzeugung werden Erdgasfeuerungsanlagen in den beiden Heizräumen für die Bereiche „Sozialgebäude“ sowie „Großhandel“ aufgestellt. Sämtliche Heizräume werden als eigene Brandabschnitte mit Brandschutztüren (EI2 30-C), welche in Fluchtrichtung aufschlagend eingerichtet werden, ausgeführt. Die Heizräume werden mit ständig wirksamen Lüftungsöffnungen ins Freie ausgestattet und die Bemessung der Lüftungsöffnungen wird gemäß ÖVGW G4 erfolgen.

Im Heizraum des Sozialgebäudes wird ein Gasbrennwertkessel mit einer Nennwärmeleistung von 185 kW, mit modulierendem Brenner zur Aufstellung kommen. Dieses Gasbrennwertgerät wird mit einem Luft-Abgas-System für den raumluftunabhängigen Betrieb ausgestattet. Dieses System wird in einem brandbeständigen (F90-Schacht) senkrecht über Dach geführt.

Das anfallende Kondensat aus dem Brennwertgerät wird über eine typengerechte Neutralisationseinheit aufbereitet, welche mit der Regelung der Kesselanlage verbunden wird. Bei Überschreitung der maximal aufbereitbaren Kondensatmenge wird die Kesselanlage außer Betrieb gesetzt.

Für die Beheizung des Großhandels werden im Heizraum im OG 1, im Bereich über der Entsorgung, zwei Brennwert-Gaskesselanlagen mit eine Nennwärmeleistung von jeweils 2 x 900 kW aufgestellt. Diese Gaskesselanlagen werden mit modulierenden Gebläsebrennern ausgestattet.

Das aus den beiden Kesselanlagen anfallende Kondensat wird ebenfalls über eine typengerechte Neutralisationseinheit aufbereitet, welche mit der Regelung der Kesselanlage verbunden ist. Bei Überschreitung der maximal aufbereitbaren Kondensatmenge wird die Kesselanlage außer Betrieb gesetzt.

Die Regelung wird als witterungsgeführte Leistungsregelung für modulierende Brenner mit gleitender Kesselwassertemperatur ausgeführt.

Für die Abgasabführung wird ein Edelstahlkamin mit einem Durchmesser von 500 mm ausgeführt und es ist eine Fanghöhe von 5 m über dem Flachdach geplant. Der Fang wird entsprechend standsicher ausgeführt und abgespannt. Für die Be-

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und Entlüftung des Heizraumes sind Zu- und Abluftöffnungen in der Außenwand (Zuluft 3.600 cm² bodennahe und Raumentlüftung 1.800 cm² deckennahe). Die Lüftungsöffnungen werden mit Wetterschutzgittern abgesichert.

Wärmeerzeugung / Wärmerückgewinnung:

Es wird sowohl die Abwärme der Kälteanlage als auch die Abwärme der Druckluft-Kompressoren genutzt.

Die Abwärme aus den Gewerbekälte-Anlagen wird in Pufferspeichern in der Heizzentrale bevorratet und für die Beheizung des Großhandels verwendet. Die Druckluft-Kompressoren für die Fördertechnik- Anlagen werden mit Ölkühlern zur Abwärme-Nutzung ausgestattet. In den Projektsunterlagen wird die Heizleistung je Kompressor mit 11 kW angegeben und es stehen insgesamt 3 Druckluftkompressoren im Einsatz.

Wärmeverteilung:

Die Beheizung der einzelnen Bereiche erfolgt grundsätzlich über statische Abgabesysteme (z.B. Warmwasserradiatoren) bzw. in den Bereichen „Sozialgebäude“ sowie „Stapler- Ladestation, Werkstatt“ ist die Beheizung auch mit der mechanischen Lüftungsanlage vorgesehen. Das Wärmeabgabesystem in den Lagerflächen wird mit einem Mittel-Temperatur-system über Luftheizapparate bewerkstelligt.

Lüftung:

Sämtliche Lagerräume werden über öffenbare Elemente in der Dach- bzw. Fassadenkonstruktion be- und entlüftet.

Für die Bereiche Bürotrakt, Umkleiden, Duschanlagen, Staplerladestation sowie Werkstatt werden mechanische Zu- und Abluftanlagen ausgeführt.

Die Lüftungsanlagen werden für die Raumbe- und -entlüftung, Raumheizung und -kühlung verwendet. Sämtliche Lüftungsgeräte werden in Kastenbauweise ausgeführt und auf entsprechenden Unterkonstruktionen in den Technikzentralen bzw. auf den Dachflächen aufgestellt.

Die Luftkanäle für die Betriebslüftung werden gemäß ÖNORM M 7615 ausgeführt und generell aus verzinktem Stahlblech hergestellt.

Die Luftgeschwindigkeiten an den Auslässen werden der Arbeitsstättenverordnung entsprechen und Zugwirkungen vermieden.

Im Einzelnen sind folgende Lüftungsanlagen vorgesehen:- Zu- und Abluftanlage Sozialgebäude-Schulung LG01:

Die Schulungsräume im Sozialgebäude werden über ein Zu- Abluftgerät (Luftleistung jeweils 5.000 m³/h Zu- und Abluft) versorgt. Das Gerät wird als Außengerät auf der Dachfläche am Sozialgebäude Achse „h-m“ aufgestellt.Die Außenluft wird direkt am Wetterschutzgitter beim Lüftungsgerät, auf einer Höhe von ca. +12,0 m angesaugt. Im Gerät erfolgt die Luftaufbereitung (Filterung, Wärmerückgewinnung, Heizung).

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Nach Verlassen der Anlage wird die Zuluft über ein verzinktes Kanalsystem nach ÖNORM M 7615 in die zu versorgenden Bereiche geführt. Die Luftauslässe sind als Zuluftgitter, Drallluftauslässe oder Tellerventile, die die Zuluft zugfrei einbringen, vorgesehen. Die Abluft wird über Abluftgitter oder Tellerventile aus dem Raum abgesaugt und über ein verzinktes Kanalsystem nach ÖNORM M 7615 zum zentralen Zu- und Abluftgerät geführt und dort senkrecht über eine Deflektorhaube ausgeblasen.

- Zu- und Abluftanlage Sozialgebäude-Kantine LG02:Die Kantine im Sozialgebäude wird über ein Zu- Abluftgerät (Luftleistung 9.000 m³/h Zuluft und 6.000 m³/h Abluft) versorgt. Das Gerät wird als Außengerät auf der Dachfläche am Bürogebäude Achse „h-m“ aufgestellt.Die Außenluft wird direkt am Wetterschutzgitter beim Lüftungsgerät, auf einer Höhe von ca. +12,0 m angesaugt.Im Gerät erfolgt die Luftaufbereitung (Filterung, Wärmerückgewinnung, Heizung). Nach Verlassen der Anlage wird die Zuluft über ein verzinktes Kanalsystem nach ÖNORM M 7615 in die zu versorgenden Bereiche geführt. Die Luftauslässe sind Zuluftgitter, Drallluftausläße oder Tellerventile, die die Zuluft zugfrei einbringen.Die Abluft wird über Abluftgitter oder Tellerventile aus dem Raum abgesaugt und über ein verzinktes Kanalsystem nach ÖNORM M 7615 zum zentralen Zu- und Abluftgerät geführt.Die Fortluftrückführung ist direkt am Gerät vorgesehen und die Fortluft wird senkrecht über eine Deflektorhaube auf mind. +12,0m ausgeblasen.

- Zu- und Abluftanlage Sozialgebäude-Umkleide LG03: Die Umkleiden im Sozialgebäude werden über ein Zu- Abluftgerät (Luftleistung jeweils 6.000 m³/h Zu- und Abluft) versorgt. Das Gerät wird als Außengerät auf der Dachfläche am Bürogebäude Achse „h-m“ aufgestellt.Die Außenluft wird direkt am Wetterschutzgitter beim Lüftungsgerät, auf einer Höhe von ca. +12,0m angesaugt.Im Gerät erfolgt die Luftaufbereitung (Filterung, Wärmerückgewinnung, Heizung). Nach Verlassen der Anlage wird die Zuluft über ein verzinktes Kanalsystem nach ÖNORM M 7615 in die zu versorgenden Bereiche geführt. Die Luftauslässe sind Zuluftgitter, Drallluftausläße oder Tellerventile, die die Zuluft zugfrei einbringen.Die Abluft wird über Abluftgitter oder Tellerventile aus dem Raum abgesaugt und über ein verzinktes Kanalsystem nach ÖNORM M 7615 zum zentralen Zu- und Abluftgerät geführt.Die Fortluftrückführung ist direkt am Gerät geplant und die Fortluft wird senkrecht über eine Deflektorhaube auf ca. +12,0 m ausgeblasen.

- Zu- und Abluftanlage Großhandel-OSR Trockensortiment LG04: Im Bereich OSR Kommissionierung Trockensortiment, Ebene 0,00, wird für die dort tätigen Arbeitnehmer eine Frischluftanlage zur Gewährleistung des hygienisch notwendigen Frischluftbedarfs eingeplant.Der Bereich wird über ein Zu- Abluftgerät (Luftleistung jeweils 6.000 m³/h Zu- und Abluft) versorgt. Das Gerät wird als Außengerät auf der Dachfläche über der Entsorgung Achse B/8, Ebene +15,40 m aufgestellt.Die Außenluft wird direkt am Wetterschutzgitter beim Lüftungsgerät, auf einer Höhe von ca. +16,50 m angesaugt.Im Gerät erfolgt die Luftaufbereitung (Filterung, Wärmerückgewinnung, Heizung). Nach Verlassen der Anlage wird die Zuluft über ein verzinktes Kanalsystem nach ÖNORM M 7615 in die zu versorgenden Bereiche geführt. Die Luftauslässe sind Zuluftgitter, Drallluftausläße oder Tellerventile, die die Zuluft zugfrei einbringen.Die Abluft wird über Abluftgitter oder Tellerventile aus dem Raum abgesaugt und über ein verzinktes Kanalsystem nach ÖNORM M 7615 zum zentralen Zu- und Abluftgerät geführt.

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Die Fortluft wird am Gerät senkrecht über eine Deflektorhaube in eine Höhe von ca. +16,50 m ausgeblasen.

- Zu- und Abluftanlage Großhandel-OSR Frischdienst LG05:Im Bereich OSR Kommissionierung Frischdienst, Ebene 0,00, wird für die dort tätigen Arbeitnehmer eine Frischluftanlage zur Gewährleistung des hygienisch notwendigen Frischluftbedarfs vorgesehen. Diese Anlage soll auch zur Abführung des anfallenden CO2 dienen, welches durch die Obst-Gemüsereifung in einer Menge von ca. 700 kg/16 h anfällt.Der Bereich wird über ein Zu- und Abluftgerät (Luftleistung jeweils 6.000 m³/h Zu- und Abluft) versorgt. Das Gerät wird als Außengerät auf der Dachfläche über der Entsorgung Achse B/6, Ebene +15,40 m aufgestellt.Die Außenluft wird direkt am Wetterschutzgitter beim Lüftungsgerät auf einer Höhe von ca. +16,50 m angesaugt.Im Gerät erfolgt die Luftaufbereitung (Filterung, Wärmerückgewinnung, Kühlung). Nach Verlassen der Anlage wird die Zuluft über ein verzinktes Kanalsystem nach ÖNORM M 7615 in die zu versorgenden Bereiche geführt. Die Luftauslässe sind Zuluftgitter, Drallluftauslässe oder Tellerventile, die die Zuluft zugfrei einbringt.Die Abluft wird über Abluftgitter oder Tellerventile aus dem Raum abgesaugt und über ein verzinktes Kanalsystem nach ÖNORM M 7615 zum zentralen Zu- und Abluftgerät geführt.Die Fortluftrückführung ist direkt am Gerät senkrecht über eine Deflektorhaube auf ca. +16,50 m geplant.

- Zu- und Abluftanlage Großhandel-Stapler Ladestation Entsorgung LG06:Die Stapler Ladestation im Bereich Entsorgung Ebene 0,00, wird über ein Zu- und Abluftgerät (Luftleistung 5.000 m³/h Zuluft und 5.500 m³/h Abluft) versorgt.Das Gerät wird als Außengerät auf der Dachfläche über der Entsorgung Achse B/6, Ebene +15,40 m aufgestellt. Die Außenluft wird direkt am Wetterschutzgitter beim Lüftungsgerät auf einer Höhe von ca. +16,50 m angesaugt.Im Gerät erfolgt die Luftaufbereitung (Filterung, Wärmerückgewinnung, Heizung). Nach Verlassen der Anlage wird die Zuluft über ein verzinktes Kanalsystem nach ÖNORM M 7615 in die zu versorgenden Bereiche geführt. Die Luftauslässe sind Zuluftgitter, Drallluftauslässe oder Tellerventile, die die Zuluft zugfrei einbringt.Die Abluft wird über Abluftgitter oder Tellerventile aus dem Raum abgesaugt und über ein verzinktes Kanalsystem nach ÖNORM M 7615 zum zentralen Zu- und Abluftgerät geführt. Die Luftleitungen werden jeweils brandbeständig verkleidet (EI90) ohne Brandschutzklappen vom Lüftungsgerät bis zum Laderaum geführt. Es wird eine ständige Wirksamkeit der Lüftung (auch bei ausgefallenem Gerät) sichergestellt.Die Fortluftrückführung ist direkt am Gerät senkrecht über eine Deflektorhaube auf ca. +16,50 m geplant.

- Zu- und Abluftanlage Großhandel-HRL Frischdienst LG07:Im Bereich HRL Kommissionierung Frischdienst, Ebene 0,00, wird für die dort tätigen Arbeitnehmer eine Frischluftanlage zur Gewährleistung des hygienisch notwendigen Frischluftbedarfs eingeplant. Diese dient auch zur Abführung des anfallenden CO2 durch die Obst-Gemüsereifung, welche 1.000 kg/16h beträgt.Der Bereich wird über ein Zu- Abluftgerät (Luftleistung jeweils 10.000 m³/h Zu- und Abluft)versorgt. Das Gerät wird als Außengerät auf der Dachfläche über der Entsorgung Achse D/6, Ebene +15,40 m aufgestellt.Die Außenluft wird direkt am Wetterschutzgitter beim Lüftungsgerät auf einer Höhe von ca. +16,50 m angesaugt.Im Gerät erfolgt die Luftaufbereitung (Filterung, Wärmerückgewinnung, Kühlung). Nach Verlassen der Anlage wird die Zuluft über ein verzinktes Kanalsystem nach

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ÖNORM M 7615 in die zu versorgenden Bereiche geführt. Die Luftauslässe sind Zuluftgitter, Drallluftauslässe oder Tellerventile, die die Zuluft zugfrei einbringen.Die Abluft wird über Abluftgitter oder Tellerventile aus dem Raum abgesaugt und über ein verzinktes Kanalsystem nach ÖNORM M 7615 zum zentralen Zu- und Abluftgerät geführt.Die Fortluftrückführung ist direkt am Gerät senkrecht über eine Deflektorhaube auf ca. +16,50 m geplant.

- Zu- und Abluftanlage Großhandel-Schaltwarte Fördertechnik LG08:Die Schaltwarte der Fördertechnik im Logistikgebäude wird über ein Zu- und Abluftgerät (Luftleistung jeweils 2.500 m³/h Zu- und Abluft) versorgt. Das Gerät wird als stehendes Kompaktgerät in den Nebenräumen der Schaltwarte bei Achse „D.3/8“ aufgestellt.Die Außenluft wird über Dach bei einem Luftbrunnen auf einer Höhe von ca. +12,0 m angesaugt.Im Gerät erfolgt die Luftaufbereitung (Filterung, Wärmerückgewinnung, Heizung). Nach Verlassen der Anlage wird die Zuluft über ein verzinktes Kanalsystem nach ÖNORM M 7615 in die zu versorgenden Bereiche geführt. Die Luftauslässe sind Zuluftgitter, Drallluftauslässe oder Tellerventile, die die Zuluft zugfrei einbringen.Die Abluft wird über Abluftgitter oder Tellerventile aus dem Raum abgesaugt und über ein verzinktes Kanalsystem nach ÖNORM M 7615 zum zentralen Zu- und Abluftgerät geführt.Die Fortluftrückführung ist über Dach mit einer Ausblashaube ca. +12,0 m geplant.

- Zu- und Abluftanlage Großhandel-Büro Frischdienst LG09:Der Bürocontainer im Bereich Frischdienst im Logistikgebäude wird über ein Zu- Abluftgerät (Luftleistung jeweils 750 m³/h Zu- und Abluft)versorgt. Das Gerät wird als kompaktes Deckeneinbaugerät (Wohnraumlüftungsgerät im Deckenhohlraum der Büros bei Achse „B/1“ aufgestellt.Die Außenluft wird über die Fassade mittels Wetterschutzgitter auf einer Höhe von ca. +5,0 m angesaugt.Im Gerät erfolgt die Luftaufbereitung (Filterung, Wärmerückgewinnung, Heizung). Nach Verlassen der Anlage wird die Zuluft über ein verzinktes Kanalsystem nach ÖNORM M 7615 in die zu versorgenden Bereiche geführt. Die Luftauslässe sind Zuluftgitter, Drallluftauslässe oder Tellerventile, die die Zuluft zugfrei einbringen.Die Abluft wird über Abluftgitter oder Tellerventile aus dem Raum abgesaugt und über ein verzinktes Kanalsystem nach ÖNORM M 7615 zum zentralen Zu- und Abluftgerät geführt.Die Fortluftrückführung ist über die Fassade mittels Wetterschutzgitter auf ca. +5,0 m geplant.

- Zu- und Abluftanlage Großhandel-Büro Trockensortiment LG10:Der Bürocontainer im Bereich Trockensortiment im Logistikgebäude wird über ein Zu- und Abluftgerät (Luftleistung jeweils 1.200 m³/h Zu- und Abluft) versorgt. Das Gerät wird als kompaktes Deckeneinbaugerät (Wohnraumlüftungsgerät im Deckenhohlraum der Büros bei Achse „B/14“ aufgestellt.Die Außenluft wird über die Fassade mittels Wetterschutzgitter auf einer Höhe von ca. +3,0 m angesaugt.Im Gerät erfolgt die Luftaufbereitung (Filterung, Wärmerückgewinnung, Heizung). Nach Verlassen der Anlage wird die Zuluft über ein verzinktes Kanalsystem nach ÖNORM M 7615 in die zu versorgenden Bereiche geführt. Die Luftauslässe sind Zuluftgitter, Drallluftauslässe oder Tellerventile, die die Zuluft zugfrei einbringen.Die Abluft wird über Abluftgitter oder Tellerventile aus dem Raum abgesaugt und über ein verzinktes Kanalsystem nach ÖNORM M 7615 zum zentralen Zu- und Abluftgerät geführt.

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Die Fortluftrückführung ist über die Fassade mittels Wetterschutzgitter auf ca. +3,0 m geplant.

- Lüftung WC – EV01 / EV02:Für die mechanische Entlüftung der WC-Anlagen werden Einzellüfter eingesetzt, mit welchen die Abluft über ein verzinktes Kanalsystem direkt über Dach geführt und über eine Deflektorhaube ausgeblasen wird. Die Zuluft wird durch Nachströmung über die Streiftüren erfolgen. Entsprechend dem Projekt ist eine Abluftleistung von je WC-Schale 60 m³/h und je Urinal 30 m³/h vorgesehen.

Bei der Durchdringung von Brandabschnittswänden durch die Lüftungsleitungen werden Brandabschottungen oder Brandschutzklappen gemäß ÖNORM EN 1366 eingebaut.

Eigenbedarfs-Dieseltankstelle:

Auf dem Betriebsareal wird für die Betankung der Betriebsfahrzeuge eine Diesel-Betriebstankstelle bestehend aus einem unterirdischen Lagertank, einer AdBlue Tankanlage, einer Dieselzapfsäule, einer Add Blue Zapfsäule und einem Flugdach errichtet. Die Tankstellenanlage wird zentral auf dem Grundstück situiert.

Die Betriebstankstelle soll im Selbstbedienungsbetrieb durch die unterwiesenen Mitarbeiter von Montag bis Sonntag von 0 bis 24 Uhr (rund um die Uhr) geführt werden. Für die Ansteuerung der Zapfsäule (Fabrikat Dresser-Wayne, Global Star (DHL), Förderleistung 40 bzw. 130 l/min, 2 Zapfstellen) wird ein Tankautomat (Fabrikat Tokheim, Type Crypto) zum Einsatz kommen.

Für die sicherheitstechnische Ausstattung und den Selbstbedienungsbetrieb der Anlage werden laut dem vorliegenden Projekt die Bestimmungen des §116 (2) der VbF eingehalten.

Die gekennzeichnete Zapfsäule soll nur mit Kundeneigenen Karten betrieben werden können. Eine Eingabe von Bargeld, Bankomat bzw. Kreditkarte wird über den Tankautomaten nicht möglich sein. Die Bedienung der Zapfsäule wird ausschließlich durch bestimmte, für diese Tätigkeit geeignete und mit der Bedienung und den möglichen Gefahren der Anlage vertrauten Personen erfolgen.

Für die Lagerung des Dieseltreibstoffes wird ein unterirdischer Lagerbehälter mit einem Inhalt von 60.000 Liter verlegt. Der Behälter wird doppelwandig ausgeführt und mit einer Polyurethanbeschichtung ausgestattet. Der Behälter wird mit einem aufgeschweißten Domschacht mit dicht aufgesetzten Zwischenstücken verlängert und mit einer flüssigkeitsdichten Schachtabdeckung (Traglast 400 kN) ausgeführt. Der Behälter wird nach der ÖNORM EN 12285-1 und ÖNORM C 2122 (aufgeschweißte Domschächte) gebaut, transportiert und verlegt.

Sämtliche produktführenden Leitungen und der Behälter werden doppelwandig und mit einer Leckwarneinrichtung (Überdrucküberwachung) entsprechen der ÖNORM EN 13160-1-7 überwacht. Für die Überwachung des Lagerbehälters wird ein Leckwarngerät vom Fabrikat ASF Type D9 und für die Rohrleitungen ein Fabrikat ASF Type D29 zum Einsatz kommen. Die Anzeigegeräte der Leckwarneinrichtungen geben ein optisches und akustisches Signal ab (abschaltbar) und werden im Gebäude an gut sichtbarer Stelle montiert. Die Anzeigegeräte werden direkt durch eine geschlossene Leitung an das Stromnetz

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angeschlossen. Der Alarm der Leckwarneinrichtung wird an eine ständig besetzte Stelle weitergeleitet.

Die Befüllung des Behälters wird über einen zentralen Fernfüllschrank erfolgen, welcher im Bereich des Tanks auf der Zapfinsel situiert wird. Im Füllschrank werden der Füll- und Gaspendelanschluss untergebracht.

Für die Füllstandsanzeige wird durch ein elektronisches Füllstandsmesssystem Fabrikat Veeder Root, Type TLS 350-8493 zum Einsatz kommen, welches der ÖNORM EN 13352 entsprechen wird. Bei Ausfall des Systems wird keine Befüllung des Lagerbehälters durchgeführt.

Das Füllstandsmesssystem wird aus einer Füllstandssonde im Lagerbehälter und den Auswert- und Anzeigeeinrichtungen bestehen, welche in einem Steuerschrank im Bereich der Tankstelle zur Aufstellung kommen. Der Füllstand wird weiters in das Büro im Bereich des Portiers fern übertragen.

Für die Füllstandsanzeige im Bereich der Tankstelle (für den Tankwagenfahrer bei Anlieferungen) wird eine Anzeigekonsole (TSL Konsole) installiert. Außerhalb der Betriebszeiten kann der Füllstand des Behälters mittels der von jedem Tankwagen mitgeführten Fernbedienung abgelesen werden.

In die Füllleitung wird im Tank eine selbsttätig wirkende Überfüllsicherung eingebaut.

Für die Harnstoffbetankung soll ein oberirdischer Lagerbehälter im Bereich der Tankstelle zur Aufstellung kommen. Der Innentank wird als PE-HD blasgeformter Behälter mit einem Inhalt von 4.000 Liter, der den Anforderungen der Harnstofflagerung entspricht, ausgeführt. Der Außenbehälter wird als flüssigkeitsdichte Kunststoffkonstruktion mit einer entsprechenden Wärmedämmung hergestellt und als Auffangwanne bei Leckagen dienen. Der Deckel wird mit Scharnieren an der Wanne montiert und kann leicht mittels der Gasdruckfedern geöffnet werden.Im Tank wird eine Druckpumpe installiert, mit welcher die Zapfsäule für die Harnstoffabgabe versorgt wird.

Die Beheizung des AdBlue Tanks ist durch die Verlustwärme der Tauchpumpe, welche im Tank installiert wird, und bei Temperaturen unter -5°C im Bypass kontinuierlich läuft, vorgesehen. Ein Heizlüfter wird als Frostwächter im Luftraum über dem Tank eingebaut, um die Armaturen und Rohre vor tiefen Temperaturen zu schützen.

Die Wanne (Hohlraum zwischen dem PE Tank und der Außenhülle) wird mittels einer Sonde Fabr. GOK Typ BC-1 überwacht. Bei einem Produktaustritt wird ein optisches und akustisches Signal (Alarm) an der Steuerkonsole, die stirnseitig am Container angebracht ist, ausgelöst.

Für die Inhaltsanzeige des AdBlue-Lagerbehälters ist eine elektronische Inhaltsanzeige Fabrikat Levelmaster Compakt vorgesehen. Diese ist als kapazitiver Füllstandssensor mit einer digitalen Füllstandsanzeige (in Litern) vorgesehen.

Die Befüllung des AdBlue-Behälters wird durch einen Grenzwertgeber überwacht und kontrolliert. Der Grenzwertgeber wird mit integrierter Fehlerüberwachung ausgeführt, wodurch bei einem Ausfall der Anlage keine Befüllung möglich ist.

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Die Füllleitung des oberirdischen AdBlue-Tanks wird als Edelstahlrohrleitung (2“) in gepresster oder geschweißter Ausführung hergestellt. Der Schlauchanschluss für den Tankwagen wird mit einer Trockenkupplung versehen. Der AdBlue-Tank wird weiters mit einer Lüftungsleitung (Durchmesser 2“) ausgestattet, welche innerhalb der Container-Einhausung ausmünden wird. Der Deckel des Containers wird nicht dicht aufgesetzt, wodurch zur Be- und Entlüftung des Innentanks genügend Luft angesaugt bzw. ausgeblasen werden kann.

In baulicher Hinsicht wird die Tankstelle mit einer Fahrbahndachkonstruktion aus Stahlprofilträgern und -stützen mit Rostschutzanstrich überdacht. Die Eindeckung erfolgt mit beschichteten Trapezblechen, die Untersicht besteht aus weiß beschichteten Profilblechen, die umlaufenden Blenden bestehen aus gekanteten Stahlblechen. Die gesamte Stahlkonstruktion sowie die Fundamente werden entsprechend den statischen Anforderungen dimensioniert und hergestellt.

Die Betankungsfläche im Bereich des Fahrbahndaches wird aus einer mineralöl- und flüssigkeitsdichten Stahlbetonplatte in C25/30 B7 CEM 32,5 R F45 GK22 (Stahlfaser armiert) mit entsprechendem Unterbau hergestellt.

Im Betankungsbereich wird eine Zapfinsel hergestellt, welche mit Betonrandsteinen eingefasst und mit Beton ausgegossen wird. Es wird eine Mindesthöhe von 12 cm über dem Tankplatz eingehalten.

Die Saugleitungen werden im Bereich der Zapfsäule über Niveau geführt und der Übergang von der Wanne auf die Rohre wird mit einem mineralölbeständigen und flüssigkeitsdichten Material abgedichtet. Eventuell austretendes Produkt im Bereich der Zapfsäule wird über die mineralöl- und flüssigkeitsdichte Zapfsäulenwanne mit Auslauf auf die flüssigkeitsdichte Betankungsfläche abgeleitet.

Auf der Zapfinsel wird ein 6 kg Trockenlöscher (Flammbrandpulver) bereitgestellt. Der Löscher wird witterungsgeschützt und leicht erreichbar angebracht.

Im Bereich der Treibstofftankstelle wird jederzeit zugänglich mind. 25 kg Ölbindemittel bereitgehalten.

Notstromaggregat:

Das Notstromaggregat wird in Kompaktbauweise ausgeführt und alle Komponenten des Notstromaggregates werden innerhalb einer Schallschutzeinhausung untergebracht. Das Aggregat wird fabrikfertig angeliefert und aufgestellt.Für die Treibstofflagerung ist ein 500 l Tagestank ohne zusätzlichem Vorratstank vorgesehen. Der Tagestank wird in der Schallschutzeinhausung integriert. Der Tagestank wird einwandig ausgeführt, zusätzlich wird eine Auffangwanne über den gesamten Aggregategrundrahmen zur Aufnahme des gesamten Kraftstoffvolumens vorgesehen.Die Kraftstoffleitung zwischen Tagestank und Aggregat wird einwandig ausgeführt und befindet sich ebenfalls zur Gänze innerhalb der Schallschutzverhausung über der Auffangwanne.

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Als Sicherheitseinrichtungen für das Notstromaggregat werden ein NOT-AUS Schalter auf der Schallschutzverhaubung für die manuelle Abschaltung, eine Treibstoff-Mindeststandsüberwachung für automatische Abschaltung bei Treibstoffmangel und ein Generatorleistungsschalter für automatische Abschaltung bei Überstrom ausgeführt.

Aufzug:

Im Büro- und Sozialgebäude soll ein Personen- und Lastenaufzug mit einer Nennlast von 1125 kg oder 16 Personen, mit einer Förderhöhe von 7,50 m und einer Nenngeschwindigkeit von 0,63 m/s zur Ausführung kommen.

Der Fahrschacht der Aufzugsanlage ist in Stahlbeton mit einer Lüftung (Querschnitt 2,5 % der Schachtgrundfläche bzw. mind. 1.000 cm²) im Deckenbereich direkt ins Freie vorgesehen.

Der Fahrschacht wird vom Kellergeschoß bis in das 1. Obergeschoß führen und aus 3 Haltestellen und 5 Ladestellen (Durchladung in OG1 und im UG) bestehen.

Durch den Fahrschacht werden die vertikalen Brandabschnitte der einzelnen Geschoße gequert und den Fahrschachttüren werden Brandschutztüren (EI2 30-C) vorgesetzt, welche bei Normalbetrieb mit einem Magnetsystem offen gehalten werden und im Brandfall automatisch schließen.

Die Aufzugsanlage wird als elektrischer Seilaufzug ohne Triebwerksraum ausgeführt und das Triebwerk wird im Schacht situiert.

Die Aufzugsanlage wird mit einem Fernnotrufsystem zu einer ständig besetzten Fernnotrufzentrale ausgestattet.

Der Aufzugsschacht wird in die geplante Brandmeldeanlage eingebunden und der Aufzug wird mit einer automatischen Brandfallrücksendung ausgestattet, mit welcher im Brandfall der Fahrkorb in das Kellergeschoß geführt wird.

Beim Fahrschachtzugang im Erdgeschoß wird ein Steigleitungsschalter zur Abschaltung der Stromversorgung mit einem Schlüsselschalter installiert.

Bezüglich der Aufzugsanlage liegen den Projektsunterlagen noch keine durch eine Inspektionsstelle vorgeprüften Detailunterlagen sowie das erforderliche Gutachten über diese Vorprüfung vor.

CO2 – Versorgung

Zur cryogenen Kühlung von Lebensmitteln wird ein Kohlendioxidkühlsystem installiert, welches eine Kühlung für Transportcontainer über einen Zeitraum von unter 24 Stunden ermöglicht. Mit diesem Konzept wird während der Auslieferung eine ununterbrochene Kühlkette für verderbliche Waren gewährleistet. Empfindliche Frischprodukte werden bei Temperaturen zwischen 0°C und +4°C gehalten, Tiefkühlprodukte bei Temperaturen unter -18°C. Dazu wird im Bereich an der Westseite im Bereich der Entsorgungshalle ein Kohlendioxidspeicherbehälter mit ca. 35.000 Liter Inhalt aufgestellt. Der CO2-Tank wird als stehender zylindrischer vakuumisolierter Behälter mit einem Durchmesser von 2,9 m und einer Höhe von ca. 9,5 m ausgeführt. Die exakte Situierung ist aus dem beiliegenden Plan ersichtlich.

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Daraus ist ersichtlich, dass ein Abstand von ca. 11 m zum Lagergebäude ausgeführt werden soll. Die Anordnung erfolgt neben dem Zufahrtsbereich zu den Verladerampen der Entsorgung. Der Behälter wird mit Schlaganker auf dem Fundament befestigt und in den Potentialausgleich eingebunden.

Der Behälter wird mit einem Manometer für den Behälterdruck, einer Füllstandsanzeige und mit einem mehrfach redundanten Sicherheitssystem ausgestattet. Die Sicherheitsventile sprechen beim maximalen Betriebsdruck an, und können über ein Wechselventil im Falle der Wartung umgeschaltet werden. Eines der Sicherheitsventile ist jedoch immer im Eingriff. Der Behälter wird nach der ersten Befüllung einer Betriebsprüfung durch eine in Österreich akkreditierte Kesselprüfstelle unterzogen. Die Befüllung erfolgt durch Flüssigtankfahrzeuge ausschließlich durch die Fa. Messer Austria.

Das verflüssigte CO2 wird über eine isolierte Rohrleitung aus dem Behälter entnommen und zur CO2 Aufgabestation in den Container (SIBER Station) geleitet.

Das SIBER-System ist ein mit Trockeneis arbeitendes kryogenes Container-Transportkühlsystem für leicht verderbliche Waren. Der Container kann für zwei unterschiedliche Temperaturbereiche genutzt werden, einmal für gekühlte Waren oberhalb des Gefrierpunkts oder aber für Tiefkühlwaren unterhalb des Gefrierpunkts. Mit diesem System kann für mehr als 24 Stunden eine geschlossene Kühlkette vom Lager bis zum Regal im Supermarkt gewährleistet werden.Die Container und die speziellen Kammern für das Trockeneis werden von der Fa. Olivo geliefert. Die Trockeneisinjektionseinheit wird von der Fa. Messer geliefert.

Aufgrund der besonderen Konstruktion der Schneekammer eignet sich das SIBER-System ebenso für gekühlte wie für tiefgekühlte Lebensmittel. Die Injektionseinheit für gekühlte wie für tiefgekühlte Lebensmittel wird so mit der Schneekammer verbunden, dass der Container nur mit Trockeneis befüllt wird. Gasförmiges CO2, das während der Entspannung des flüssigen CO2 entsteht, wird extrahiert und am Container abgesaugt. Das anfallende gasförmige CO2 wird direkt über Rohrleitungen ins Freie über Dach geleitet.

Injektionseinheit:Die Injektionseinheit dient zur Befüllung des Containers mit Trockeneis. In dieser Einheit wird flüssiges CO2 aus dem Lagertank entspannt. Der dadurch entstehende Trockeneisschnee wird in die Schneekammer des Containers injiziert. Ist die Injektionseinheit nicht angeschlossen, verhindert eine elektromagnetische Schutzvorrichtung jegliche Injektion. Die Injektionsdauer variiert nach Anwendung.Die CO2-Injektionssteuerung kalkuliert abhängig von der Transportzeit und der Umgebungstemperaturen die zu injizierende CO2-Schneemenge. Die Steuereinheit ist Teil der Injektionseinheit und wird von der Fa. Messer geliefert.

CO2-Schneekammer:Die Schneekammer hat die Aufgabe, den Trockeneisschnee aufzunehmen und die Temperatur im Container während des Transports konstant zu halten. Diese Doppelkammer (SIBER-Doppelbehälter)ist sowohl für Frisch- als auch für Tiefkühlprodukte geeignet. Durch die geschlossene Ausführung verhindert der Container Kälteverluste und einen direkten Kontakt der Waren mit dem CO2-Schnee.Die Schneekammer ist eine Zubehörkomponente der Container und wird von der Fa. Olivo geliefert.

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Die zur Absicherung des Arbeitsbereiches im Bereich der SIBER Station vorgeschriebenen MAK-Werte werden über ein Infrarot-CO2 Messgerät überwacht. Das Messgerät wird direkt am Arbeitsplatz, wo der CO2 Austritt anfallen könnte, installiert.

Sobald das SIBER System in Betrieb genommen wird, wird ein Absaugventilator in Betrieb gesetzt. Die Absaugung und das SIBER System sind so miteinander verknüpft, dass eine Abgabe von CO2 ohne laufende Absaugung nicht möglich ist. Nur bei laufender Absaugung öffnet das Schaltventil zur CO2-Pistole. Der Absaugventilator transportiert das in der Erzeugung von Trockeneis anfallende gasförmige CO2 ins Freie.

Die Überwachung der CO2 Konzentration im Arbeitsbereich der beiden SIBER Stationen erfolgt über das CO2 Messgerät. Bei 5.000n ppm (0,5 Vol%) erfolgt der Voralarm, bei 10.000 ppm (1,0 Vol%) schließt der Hauptkugelhahn am Sicherheitspaneel, dadurch wird das weitere Einströmen von CO2 verhindert.

Die mit CO2 befüllten Kühlbehälter werden in den Verkaufsraum geführt, dort geöffnet und die Ware in die entsprechenden Kühlregale geräumt.

Technische Daten:

Behälter: KS 350 MGMaximale Füllmenge LCO2: ca. 35.000 kgMaximaler Betriebsdruck: 25,00 barüGesamthöhe: 9.500 mmDurchmesser: 2.900 mmEigengewicht: 15.000 kg

Betankung:Mittels Tankfahrzeug: 22.500 kg NutzlastDauer der Abtankung: ca. 80 minMaximaler Betriebsdruck: 30,00 barü

Absaugventilators: Luftleistung: 1500 m³/hE-Anschlussleistung: 2,2 kW,

SIBER Pistole: Leistung: 6 kg/min CO2 Schnee

Befund des Amtssachverständigen für Elektrotechnik:

Gegenstand der elektrotechnischen Beurteilung:

Allgemeine elektrische Hoch- und Niederspannungsanlagen Sicherheitsbeleuchtungsanlage Elektrotechnische Belange des Ersatzstromaggregates und USV-Anlage Blitzschutzanlage

Nicht Gegenstand der elektrotechnischen Beurteilung:

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Betriebstankstelle Steuerung der Hochregallager Brandschutztechnische Belange

(Ausnahme: Funktionserhalt der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Brandfall) Maschinenbautechnische Belange des Ersatzstromaggregates Aufzugsanlagen Laseranlage für fahrerlose Stapler Festlegung der Fluchtwege Allgemeinbeleuchtung, Aspekte allfälliger Blendung

Im Zuge der Verhandlung am 7. September 2012 werden folgende neue Projektsunterlagen vorgelegt:

- 2. Ergänzungsprojekt zur Einreichung Elektrotechnik zum Vorprüfungsergebnis vom 08.08.2012

- Architekturplan Sozialgebäude Grundrisse +3,00m, -1,10m vom 05.09.2012,Plannr. ARC-4-BR-grun-xxx-arc-AG_4_100-d-f

- Detailplan Technikbühne +7,50, +10,50 vom 04.09.2012,Plannr. 3830et401

- Übersichtsplan Hochspannungsanlage vom 13.08.2012,Plannr. 3830et304

Folgende Projektsunterlagen liegen der elektrotechnischen Beurteilung zugrunde:

- 2. Ergänzungsprojekt zur Einreichung Elektrotechnik zum Vorprüfungsergebnis vom 08.08.2012

- Architekturplan Sozialgebäude Grundrisse +3,00m, -1,10m vom 05.09.2012,Plannr. ARC-4-BR-grun-xxx-arc-AG_4_100-d-f

- Detailplan Technikbühne +7,50, +10,50 vom 04.09.2012,Plannr. 3830et401

- Übersichtsplan Hochspannungsanlage vom 13.08.2012,Plannr. 3830et304, am 07.09.2012 vorgelegt

- Schema Notbeleuchtung vom 13.08.2012 (ohne Plannummer)- Zentrallager Bereiche Notbeleuchtung Ebene -3,50 vom 13.08.2012 (ohne

Plannummer)- Zentrallager Bereiche Notbeleuchtung Ebene -0,00 vom 13.08.2012 (ohne

Plannummer)- Zentrallager Bereiche Notbeleuchtung Ebene +7,50 vom 13.08.2012 (ohne

Plannummer)- Grundrissplan Sozialgebäude TGA UG, EG, OG, Dach vom 19.04.2012 (ohne

Plannummer)- Grundrissplan Zentrallager TGA Ebene -3,50 vom 19.04. 2012 (ohne

Plannummer)- Grundrissplan Zentrallager TGA Ebene -0,00 vom 19.04. 2012 (ohne

Plannummer)- Grundrissplan Zentrallager TGA Ebene +7,50 vom 19.04. 2012 (ohne

Plannummer)- Übersichtsplan Außenanlagen vom 19.04.2012 (ohne Plannummer)- Blitzschutz Risikoanalyse Logistikhalle vom 08.08.2012- Blitzschutz Risikoanalyse Büro- und Sozialgebäude vom 08.08.2012- Blitzschutz Risikoanalyse Sprinklergebäude vom 08.08.2012

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- Explosionsschutzdokument gemäß VEXAT, TÜV Austria, August 2012, Revision 1.0

Folgende Projektsunterlagen sind nicht mehr aktuell und liegen daher der elektrotechnischen Beurteilung nicht zugrunde:

- Technischer Ergänzungsbericht TGA vom 24.04.2012, Abschnitt 9.8.: Elektrotechnik

- 1. Ergänzungsbericht Elektro zum Vorprüfungsergebnis der BH Wien-Umgebung vom 08.08.2012

- Übersichtsplan Hochspannungsanlage vom 13.08.2012, Eingangsstempel Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 16.08.2012, (ohne Plannummer)

Allgemeine elektrische Hoch- und Niederspannungsanlagen

Die elektrische Energieversorgung erfolgt aus dem 20-kV-Netz der Wien Energie Stromnetz GmbH.

Die räumliche Anordnung der elektrischen Betriebsräume im Sozialgebäude erfolgt gemäß Architekturplan Sozialgebäude Grundrisse +3,00m, -1,10m vom 05.09.2012,Plannr. ARC-4-BR-grun-xxx-arc-AG_4_100-d-f (in teilweiser Abänderung zu anderen Plänen). Die räumliche Anordnung der elektrischen Betriebsräume im Logistikgebäude erfolgt gemäß Plan Übersichtsplan Hochspannungsanlage vom 13.08.2012, Plannr. 3830et304 (in teilweiser Abänderung zu anderen Plänen).

Im 1. UG des Sozialgebäudes gelangt ein 20-kV-Schaltraum mit einer luftisolierten 20-kV-Hochspannungsschaltanlage zur Ausführung, in welcher die Eigentumsgrenze zwischen den elektrischen Anlagen der Betriebsanlage und dem öffentlichen Netz der Wien Energie Stromnetz GmbH festgelegt ist.

Die elektrischen Anlagen der Wien Energie Stromnetz GmbH werden im gegenständlichen Verfahren nicht behandelt und in einem eigenen Verfahren nach dem NÖ Starkstromwegegesetz behandelt.

Für den 20-kV-Schaltraum sind zwei Zugangstüren vorgesehen (in Überstimmung mit Übersichtsplan Hochspannungsanlage vom 13.08.2012, Plannr. 3830et304 und in Abänderung zu Architekturplan Sozialgebäude Grundrisse +3,00m, -1,10m vom 05.09.2012, Plannr. ARC-4-BR-grun-xxx-arc-AG_4_100-d-f). Die Lüftung des 20-kV-Schaltraumes erfolgt mechanisch über Zu- und Abluftkanäle direkt ins Freie. Für die Druckentlastung im Störlichtbogenfall wird eine entsprechend ausgeführte Druckentlastungsklappe in der Außenwand des 20-kV-Schaltraumes vorgesehen.

Von der 20-kV-Schaltanlage verlaufen ein 20-kV-Kabel zu einem Transformator in einem Traforaum im 1. UG des Sozialgebäudes und 6 20-kV-Kabel zu 6 Transformatoren in jeweils eigenen Traforäumen im 1. OG des Logistikgebäudes. Es gelangen 7 Trockentransformatoren jeweils der Brandklasse F1 und einer Nennleistung von jeweils 1000 kVA zur Ausführung. Vor den Trafoaufstellplätzen sämtlicher Trafos wird jeweils eine entsprechende Abschrankung zum Schutz gegen direktes Berühren angebracht (z.B. Holzschutzleiste).

Die Lüftung für den Trafo im 1. UG des Sozialgebäudes erfolgt statisch über stochersichere Lüftungsöffnungen in der Zugangstüre. Die Lüftung für die Trafos im

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1. OG des Logistikgebäudes erfolgt jeweils mechanisch über Zu- und Abluftkanäle direkt ins Freie und wird entsprechend ausgelegt, wobei ständige Wirksamkeit von Be- und Entlüftung der Traforäume (Lüftungsleitungen ohne Brandschutzklappe) vorgesehen ist. Die erforderlichen Ventilatoren für diese Lüftung werden außerhalb der Traforäume an leicht zugänglicher Stelle errichtet, wofür zwei eigene Räume über den Traforäumen vorgesehen sind und die zugehörigen Bedienungsgänge eine Länge von weniger als 10 m und eine Breite von mindestens 0,8 m haben. Diese 2 Räume mit Unterbringung der Ventilatoren werden mit entsprechender Lüftung ausgestattet.

Es gelangen eine Niederspannungshauptverteilung für das Sozialgebäude und eine Niederspannungshauptverteilung für das Logistikgebäude in jeweils eigenen Räumen zur Ausführung. Diese Niederspannungshauptverteilerräume werden entsprechend be- und entlüftet.

Für die elektrischen Niederspannungsanlagen werden als Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag Nullung und FI-Zusatzschutz ausgeführt.

Die Zugangstüren zu sämtlichen elektrischen Betriebsräumen werden entsprechend gekennzeichnet und deren Versperrvorrichtungen derart ausgebildet, dass diese im versperrten Zustand jederzeit ohne Hilfsmittel von innen geöffnet werden können.

Die Verlegung der Hoch- und Niederspannungskabel erfolgt gemäß ÖVE-L 20. Überbaute Kabelleitungen werden in entsprechenden Rohren mit zugehörigen entsprechenden Ziehschächten verlegt. Für erforderliche 20-kV-Kabelleitungen der Wien Energie Stromnetz GmbH zur Versorgung der neuen Betriebsanlage werden diesbezüglich entsprechende Vorkehrungen im Einvernehmen mit der Wien Energie Stromnetz GmbH getroffen. Die 20-kV-Kabelleitungen zwischen der 20-kV-Schaltanlage und den Trafos im Logistikgebäude verlaufen teilweise erdverlegt und teilweise innerhalb des Gebäudes derart, dass die maximal zulässige Fluchtweglänge von 20 m für Hochspannungsräume mit 20-kV-Anlagen, d.h. auch für Räume mit 20-kV-Kabelleitungen, nicht überschritten wird. In diesem Zusammenhang werden erforderlichenfalls die 20-kV-Kabelleitungen entsprechend brandschutztechnisch verkleidet, wobei die Zugänglichkeit im Störungsfall entsprechend berücksichtigt wird. Brandschutztechnische Verkleidungen von 20-kV-Kabelleitungen und zugängliche Kabeltassen mit 20-kV-Leitungen außerhalb von elektrischen Betriebsräumen werden mit Hochspannungswarnschildern entsprechend gekennzeichnet.

Es gelangt im EG des Logistikgebäudes im Entsorgungsbereich ein brandbeständig ausgebildeter Batterieladeraum für Stapler zur Ausführung. Dieser Batterieladeraum und seine Lüftung werden gemäß ÖVE/ÖNORM EN 50272-3 ausgeführt, wobei die Zu- und Abluftleitungen jeweils brandbeständig ohne Brandschutzklappe bis ins Freie geführt werden und mechanische Lüftung vorgesehen ist. Über Dach wird ein Lüftungsgerät mit Ventilatoren für Zu- und Abluft (Kreuzstromplattentauscher ohne Beipassklappe) ausgeführt. Der Abluftventilator hat Eignung für Ex-Zone 1 (in Abänderung zur Beschreibung im Explosionsschutzdokument vom August 2012/ Rev. 1.0). Es wird die ständige Wirksamkeit der Be- und Entlüftung des Batterieladeraumes sichergestellt.

Weiters sind Batterieladestellen (Einzelladeplätze) für Handhubwägen im Logistikgebäude im EG an der Außenwand des Bereiches Warenausgang in entsprechendem Abstand zu Fluchtwegen und Notausgängen vorgesehen. Diese

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Batterieladestellen und ihre Lüftungen werden gemäß ÖVE/ÖNORM EN 50272-3 ausgeführt.

Laut Angabe der Vertreter der Konsenswerberin gehen bei Stromausfall sämtliche Anlagen in einen sicheren Zustand über.

Sicherheitsbeleuchtungsanlage:

Die zugänglichen Bereiche sämtlicher baulicher Anlagen werden mit einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage gemäß ÖVE/ÖNORM E 8002 ausgestattet, wobei für folgende Bereiche nach Abstimmung mit den Vertretern des Arbeitsinspektorates eine Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung gemäß ÖNORM EN 1838 vorgesehen ist:- Werkstätte- Kältezentrale

Für das Sozialgebäude gelangt eine Zentralbatterieanlage, welche in einem eigenen brandbeständig ausgebildeten Raum im 1. UG aufgestellt wird, zur Ausführung. Dieser Batterieraum und seine Lüftung werden gemäß ÖVE/ÖNORM EN 50272-2 ausgeführt, wobei die Zu- und Abluftleitungen jeweils brandbeständig ohne Brandschutzklappe bis ins Freie geführt werden und statische Lüftung vorgesehen ist (in Abänderung zum vorliegenden Explosionsschutzdokument vom August 2012/ Rev. 1.0). Die Nennbetriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtungsanlage für das Sozialgebäude beträgt 1 h.

Für das Logistikgebäude und die Brücke zwischen Logistikgebäude und Sozialgebäude gelangt eine Zentralbatterieanlage, welche in einem eigenen brandbeständig ausgebildeten Raum im 1. OG aufgestellt wird, zur Ausführung. Dieser Batterieraum und seine Lüftung werden gemäß ÖVE/ÖNORM EN 50272-2 ausgeführt, wobei die Zu- und Abluftleitungen jeweils brandbeständig ohne Brandschutzklappe bis ins Freie geführt werden und statische Lüftung vorgesehen ist (in Abänderung zum vorliegenden Explosionsschutzdokument vom August 2012/ Rev. 1.0). Die Nennbetriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtungsanlage für das Sozialgebäude beträgt 3 h.

Die Ausführung der Leitungsanlage der Sicherheitsbeleuchtungsanlage erfolgt hinsichtlich Funktionserhalts gemäß ÖVE/ÖNORM E 8002-1 derart, dass ein Brandereignis in einem Bereich zu keiner Beeinträchtigung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage in anderen Bereichen führen kann. Als diese Bereiche werden die Brandabschnitte und in Brandabschnitten größer als 1600 m² entsprechende Unterbereiche einer maximalen Größe von 1600 m² („virtuelle Brandabschnitte“) festgelegt (in teilweiser Abänderung zu den vorliegenden Planunterlagen). In jedem dieser Unterbereiche werden mindestens 2 Stromkreise vorgesehen (in teilweiser Abänderung zu den vorliegenden Planunterlagen).

Für das Sprinklergebäude gelangt eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit Einzelbatterieleuchten einer Nennbetriebsdauer von 1 h zur Ausführung.

Die Rettungszeichenleuchten werden in Dauerschaltung betrieben.

Elektrotechnische Belange des Ersatzstromaggregates, USV-Anlage:

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Es ist ein Ersatzstromaggregat mit Drehstrom-Synchrongenerator einer Nennleistung von 100 kVA vorgesehen, welches nicht der Versorgung von sicherheitstechnisch relevanten Anlagenteilen dient und in einem eigenen Raum im 1. UG des Sozialgebäudes aufgestellt wird.

Ein Parallelbetrieb des Ersatzstromaggregates mit dem Netz der Wien Energie Stromnetz GmbH ist nicht vorgesehen, wobei mit einer entsprechenden Verriegelung ein solcher Parallelbetrieb verhindert wird.

Es ist eine USV-Anlage vorgesehen, welche nicht der Versorgung von sicherheitstechnisch relevanten Anlagenteilen dient und in einem eigenen brandbeständig ausgebildeten Raum im 1. UG des Sozialgebäudes aufgestellt wird. Dieser Raum und seine Lüftung werden gemäß ÖVE/ÖNORM EN 50272-2 ausgeführt, wobei die Zu- und Abluftleitungen jeweils brandbeständig ohne Brandschutzklappe bis ins Freie geführt werden und statische Lüftung vorgesehen ist.

Blitzschutzanlage:

Sämtliche bauliche Anlagen werden mit einer Blitzschutzanlage gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 unter Beachtung von ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 Beiblatt 1 für die explosionsgefährdeten Bereiche ausgestattet. Die Blitzschutzanlagen werden mindestens für Blitzschutzklasse II ausgeführt (in Abänderung zur Angabe in den Projektsunterlagen).

Befund des Amtssachverständigen für Verkehrstechnik:

Örtliche Situation:

Das gegenständliche Areal befindet sich südwestlich der B 15 nächst km 11,5 derselben (Abb. 1).

Abb. 1: Übersichtskarte mit Lage des gewidmeten Gebiets

Entlang der B 15 erstreckt sich das vorgesehene Gelände ausgehend von einer Kreuzung mit der Viktor Adler Straße und einem unbenannten Güterweg auf eine Länge von ca. 300 m in Richtung nach Westen (Himberg). Die Kreuzung mit der Viktor Adler Straße und dem Güterweg ist als Kreisverkehr gestaltet.

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Die B 15 verläuft in diesem Bereich zügig trassiert von Nordwesten nach Südosten. Sie weist zwei Fahrstreifen für den durchgehenden Verehr auf. Die Nivellette der Fahrbahn verläuft annähernd horizontal. Beidseits der Fahrbahn schließen Bankette und landwirtschaftlich genutzte Flächen an.Der betroffene Abschnitt liegt im Freiland. Das Ortsgebiet von Ebergassing beginnt im Zuge der B 15 ca. 300m südöstlich dieses Bereichs, unmittelbar nordwestlich der Einmündungen der Goldwaldstraße und der Siedlergasse (Abb. 2).

Abb. 2: Luftbild mit Bestandsdarstellung des Kreisverkehrs und des derzeitigen Wegeverlaufs (Stand zum Zeitpunkt der Errichtung des Kreisverkehrs)

Das gegenständliche Betriebsareal erstreckt sich ausgehend von der B 15 auf eine Länge von ca. 400 m in Richtung nach Südwesten. Zwischen der Fahrbahn der B 15 und der nordöstlichen Grundgrenze verläuft derzeit ein landwirtschaftlicher Weg, welcher künftig durch einen Geh- und Radweg ersetzt werden soll. Es wird an der Nordwestseite vom Weg Parz. Nr. 690 und an der Südostseite vom Weg Parz. 686, jeweils KG. Ebergassing begrenzt. Der derzeit im Südwesten verlaufenden Weg Parz. 683 soll durch Grundstücksumlegungen entfallen und südwestlich der künftigen

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Grenze des Areals in Form einer Aufschließungsstraße neu errichtet werden (Abb. 3).

Abb. 3: Widmung mit angepasstem Verlauf der Verkehrsflächen

Vorhaben:

Seitens des Konsenswerbers ist auf dem gegenständlichen Gelände die Errichtung eines Logistikzentrums (Auslieferungslager für die Ostregion) vorgesehen. Das Vorhaben setzt sich aus einem Hallenkomplex mit Andockstationen sowie Büro- und Sozialräumen und den zugehörigen Verkehrsflächen zusammen.Die Umschlaghallen sollen im nordwestlichen Drittel des Areals errichtet werden und sich entlang der nordwestlichen Grundgrenze erstrecken. Die Länge der Hallen beträgt etwa 325 m, die Breite 97 m. Der Abstand zur nordwestlichen Grundgrenze beträgt laut Projekt 25,65m. Entlang der B 15 soll nächst der nordöstlichen Gebäudeecke der Umschlaghallen ein Büro- und Sozialgebäude errichtet werden. Dieses erstreckt sich auf eine Länge von ca. 115m parallel zur B 15. Die Entfernung zum Straßengrund beträgt etwas mehr als 3m.

Die Umschlaghallen sollen an der Südostseite insgesamt 76 Andockstationen für LKW erhalten. Über diese Andockstationen soll der eigentliche Warenumschlag abgewickelt werden. Die Bedienung erfolgt über einen zentralen Ladehof südöstlich der Hallen.Weitere 7 LKW-Andockstationen sind an der Nordostseite des Hallenkomplexes vorgesehen. Diese dienen zur Abwicklung der Entsorgung.

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In der gegenständlichen Betriebsanlage sollen insgesamt 212 Personen beschäftigt werden. 170 davon sollen im Zwei- bzw. Drei-Schichtbetrieb eingesetzt werden. Bei etwa 40 Personen handelt es sich um Angestellte, die während der üblichen Arbeitszeiten anwesend sind (ca. 7:00 bis 17:00 Uhr).Die Schichtwechselzeiten sind mit 00:00, 09:00, 15:00, 01:00 und 05:00 Uhr angegeben.

Äußere Erschließung:

Eine direkte Erschließung des Betriebes von der B 15 aus ist nicht vorgesehen.

Die Erschließung der Betriebsanlage vom öffentlichen Straßennetz aus soll über den Weg Parz. Nr. 690 sowie die neue Aufschließungsstraße südwestlich des Areals erfolgen. Der Weg Parz. Nr. 690 soll hierfür zu einer Aufschließungsstraße ausgebaut werden. Laut Projekt ist eine Fahrbahnbreite von 7,00m vorgesehen. An der Südwestseite der Straße (das ist die dem Betriebsareal abgewandte Seite) soll ein 2,50m breiter Gehsteig errichtet werden. Entlang dem Betriebsgelände ist ein 2m breiter Längsparkstreifen mit anschließendem Schrammbord vorgesehen. Eine analoge Gestaltung soll für die Erschließungsstraße an der Südwestseite des Areals zur Anwendung kommen (7,00m Fahrbahn, 2m Parkstreifen mit Schrammbord entlang der Betriebsanlage, 2,50m Gehsteig gegenüber).

Der Güterweg Parz. Nr. 686 soll nach Angabe der Vertreter der Gemeinde nicht als Aufschließungsstraße ausgebaut werden.

Was die ausgebaute Gemeindestraße Parz. Nr. 690 betrifft, so soll diese an die B 15 angebunden werden und als künftige Haupterschließung des Betriebsgebietes dienen. Nach derzeitigem Stand der Planungen ist eine Ausbildung der Kreuzung als Kreisverkehr vorgesehen. Nähere Angaben liegen nicht vor, da dieser Kreuzungsbereich nicht Teil des gegenständlichen Verfahrens ist.

Zur Abwicklung des vom Ortszentrum von Ebergassing kommenden Fußgänger- und Radverkehrs soll der derzeit parallel zur B 15 verlaufende Güterweg zwischen der Kreuzung mit der Viktor Adler Straße und der Anbindung der neuen Erschließungsstraße in eine Geh und Radweg umgestaltet werden. Auch dies ist nicht Gegenstand des heutigen Verfahrens.

Anbindungen an die Gemeindestraßen sind an folgenden Standorten vorgesehen:

- Die Hauptzu- und abfahrt der LKW soll an der Südwestseite des Areals erfolgen. Etwa 30 m nach der Abzweigung von der Gemeindestraße ein durch einen Schranken gesicherter Checkpoint vorgesehen.

- Unmittelbar westlich der Hauptanbindung des Ladehofs zweigt von der Gemeindestraße die Zufahrt zum LKW-Warteplatz nächst der südöstlichen Grundstücksecke ab (sogenannter „Warteplatz Ost“).

- An der Nordwestseite der Umschlaghallen soll die Anbindung der Entsorgung und des sogenannten „Warteplatz West“ erfolgen. Insgesamt sind hierfür drei Anbindungen an diese Gemeindestraße vorgesehen. Die nördliche Anbindung soll der Abfahrt von den Andockstationen der Entsorgung dienen. Die Mittlere dient der Zufahrt sowohl zur Entsorgung als auch zum Warteplatz West. Über die südliche Anbindung soll die Ausfahrt der LKW vom Warteplatz West zur Haupteinfahrt bzw. zum Warteplatz Ost erfolgen.

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- Etwa 50m nördlich der Ausfahrt der Entsorgung soll die Anbindung des Mitarbeiter- und Kunden-/Besucherparkplatzes angeordnet werden.

Für die von LKW genutzten Anbindungen waren in dem der Verkehrsuntersuchungbeiliegenden Lageplan auch die Schleppkurvenverläufe eingetragen.

Innere Erschließung, innerer Verkehrsablauf:

Was den Warenumschlag betrifft, so ist die Abwicklung derart vorgesehen, dass die LKW von der B 15 kommend über die neuen Aufschließungsstraßen erst zu einem der beiden LKW-Warteplätze zufahren. Im Anschluss daran gehen die Fahrer zur Portierloge und erhalten ein Handy ausgefolgt. Über dieses erfolgt der Aufruf zur Weiterfahrt in den Ladehof.

Insgesamt sind zwei Warteplätze vorgesehen.Der sogenannte „Warteplatz West“ soll an der Nordwestseite des Betriebsgeländes im südlichen Bereich der Umschlaghallen errichtet werden. Auf diesem Warteplatz sind 7 LKW-Stellplätze in Längsaufstellung vorgesehen.Der „Warteplatz Ost“ soll nächst der südöstlichen Ecke des Areals situiert werden und sich entlang der südöstlichen Grundgrenze erstrecken. Die Erschließung soll schleifenförmig erfolgen. Insgesamt 20 Aufstellplätze sind in Form von Schrägparkplätzen innerhalb der schleifenförmigen Erschließungsfahrbahn angeordnet. Die Zufahrt zu diesem Warteplatz erfolgt über die oben beschriebene Einfahrt östlich der Zufahrt zum Ladehof und eine parallel zur Aufschließungsstraße verlaufende innerbetriebliche Erschließungsfahrbahn. Eine Ausfahrt von diesem Wartebereich direkt zurück in die Aufschließungsstraße ist nicht vorgesehen. Die Weiterfahrt erfolgt von der parallelen Erschließungsfahrbahn als Rechtseinbieger direkt zum Ladehof. Von den LKW-Warteplätzen zum Portiergebäude sind im Projekt staubfrei befestigte Gehwege mit mindestens 1,50 m Breite vorgesehen.

Der Ladehof erstreckt sich entlang der gesamten Südostseite der Umschlaghallen und weist eine Breite von ca. 35 m auf. Die Verkehrsabwicklung ist derart vorgesehen, dass die LKW an der Südostseite bis zu einem Wendeplatz am nördlichen Ende der Ladehofes fahren. Nach dem Wendemanöver erfolgt die Zufahrt zur zugewiesenen Andockstation, zu der im Rückwärtsgang zurückgesetzt wird. Nach dem Warenumschlag erfolgt die Ausfahrt zur Aufschließungsstraße im Vorwärtsgang.

Die Bedienung der Andockstationen der Entsorgung soll in ähnlicher Weise erfolgen. Hier ist die Zufahrt über die mittlere Anbindung an die Aufschließungsstraße Parz. Nr. 690 vorgesehen. Die Zufahrt zu den Andockstationen erfolgt daraufhin durch Zurücksetzen, die Ausfahrt nach durchgeführter Übernahme im Vorwärtsgang über die nördliche Anbindung.

An der Ostseite des Ladehofes etwa in der Mitte zwischen nördlichem und südlichem Ende desselben soll eine Tankstelle errichtet werden, die allerdings nur für innerbetriebliche Zwecke dienen soll. Die Zu- und Abfahrt zum Betankungsplatz erfolgt an der Ostseite des Ladehofes.

Für die Anbindungen des Ladehofes, der Entsorgung und der Warteplätze waren in dem der Verkehrsuntersuchung beiliegenden Lageplan die Schleppkurvenverläufe für die jeweils ungünstigsten zum Einsatz kommenden Fahrzeuge eingetragen. Als

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Bemessungsfahrzeuge wurden dabei ein Sattelkraftfahrzeug mit 16,50 m Länge sowie der von der Firma SPAR eingesetzte LKW mit Anhänger („SPAR Tandem“) mit 18,70m Länge herangezogen.

Für Mitarbeiter, Kunden und Besucher sollen 140 PKW-Stellplätze im Bereich der Freiflächen nächst der nordwestlichen Ecke des Betriebsareals errichtet werden.Die Stellplätze sollen sämtliche in Form von Senkrechtstellplätzen angeordnet werden. Die Situierung ist zum Teil entlang der nordöstlichen und der Nordwestlichen Grundgrenze sowie entlang der nördlichen Hallenfront vorgesehen. Weitere Stellplätze sollen in der Mitte der Freifläche angeordnet werden.Die einzelnen Stellplätze sollen eine Breite von 2,50 m und eine Tiefe von 5,00 m aufweisen. Die Breite der Manöverflächen hinter den Senkrechtstellplätzen bzw. zwischen gegenüberliegenden Stellplatzreihen soll mindestens 6,00m betragen.Die Bemessung der Stellplatzzahl erfolgte gemäß RVS 03.07.11 „Organisation und Anzahl der Stellplätze für den Individualverkehr“. Ausgegangen wurde dabei – entsprechend dem vorgesehenen Schichtbetrieb – von einer maximalen Zahl von 150 gleichzeitig anwesenden Mitarbeitern sowie Besuchern und Kunden.

Die Erschließung dieser Stellplätze soll über die oben beschriebene gesonderte Anbindung an die Gemeindestraße Parz. Nr. 690 und eine parallel zum Hallenkomplex verlaufende innerbetriebliche Fahrbahn erfolgen. Die Anbindung soll eine Breite von 7,50 m aufweisen, die innerhalb des Areals verlaufende Fahrbahn eine Breite von 6,0 m.Der Abstand der Anbindung zur Einmündung der Gemeindestraße in die B 15 beträgt mehr als 100 m.Zwei Stellplätze nächst dem Hautzugang zum Sozialgebäude sollen behindertengerecht ausgestaltet werden.

Zusätzlich zu den PKW-Stellplätzen wurden auch 20 Abstellplätze für Fahrräder vorgesehen. Diese sollen nächst dem Verwaltungs- und Sozialgebäude situiert werden.

Firmenzeichen und Werbeanlagen:

Soweit aus den Planunterlagen hervorgeht, ist an der nordöstlichen Grundstücksecke nächst dem Kreisverkehr der B 15 mit der Viktor Adler Straße ein Pylon mit 12 m Höhe und 3,50 m Breite vorgesehen. Dieser soll das Logo der Firma SPAR („SPAR-Tanne“) und darunter die Aufschrift „SPAR“ enthalten. Die Darstellung soll aus beiden Richtungen der B 15 sichtbar sein. Der Bereich darunter soll in roter Farbe mit weißem Rand gestaltet werden. Eine Hinterleuchtung ist für den gesamten Pylon vorgesehen.

Weiters soll jeweils an der Ost- und der Nordfassade der Umschlaghallen in hinterleuchteter Form der Schriftzug „SPAR“ mit dem Firmenlogo angebracht werden. Die Höhe der Schrift beträgt laut Plandarstellung etwas mehr als 2 m, die Breite ca. 14 m.

Verkehrserzeugung:

Die Ermittlung der Verkehrserzeugung erfolgte für das Projekt entsprechend den Angaben des Konsenswerbers.

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Hinsichtlich des Umfangs des Warenumschlages wurde eine maximale Kapazität von 179 LKW/Tag angegeben. Dies umfasst sowohl die Zulieferung und Abholung der Waren als auch die Zu- und Abfahrten für die Entsorgung.Die Anzahl der zu- und abfahrenden PKW wurde mit 212 angegeben.Bei der Bemessung der erforderlichen Zahl an PKW-Stellplätzen wurden – entsprechend dem beabsichtigten Schichtbetrieb – eine maximale Zahl von 150 gleichzeitig am Betriebsgelände anwesenden Personen ausgegangen.

Entsprechend dem angegebenen Schichtwechsel und dem vorgesehenen Tagesgang der LKW wurde in der Verkehrsuntersuchung die nachstehende zu erwartende Verteilung der Zu- und Abfahrten abgeleitet (Tab.1):

Zufahrt Abfahrt Zufahrt Abfahrt Zufahrt Abfahrt Zufahrt Abfahrt00:00 - 01:00 25 81 1 9 25 81 1 501:00 - 02:00 0 0 0 1 0 0 0 102:00 - 03:00 0 0 0 0 0 0 0 003:00 - 04:00 0 0 1 0 0 0 0 004:00 - 05:00 21 0 7 1 21 0 3 005:00 - 06:00 0 0 8 7 0 0 3 306:00 - 07:00 0 0 9 8 0 0 4 307:00 - 08:00 15 0 9 9 15 0 4 407:30 - 08:30* 15 0 15 9 - - - -08:00 - 09:00 35 0 20 9 0 0 10 409:00 - 10:00 0 35 19 20 0 0 9 1010:00 - 11:00 0 25 3 19 0 25 2 911:00 - 12:00 0 0 3 3 0 0 2 212:00 - 13:00 0 0 11 3 0 0 6 213:00 - 14:00 0 0 11 11 0 0 6 614:00 - 15:00 81 21 3 11 81 21 2 615:00 - 16:00 0 0 6 3 0 0 4 216:00 - 17:00 0 0 6 6 0 0 4 416:30 - 17:30* 0 0 4 6 - - - -17:00 - 18:00 0 15 3 6 0 15 2 418:00 - 19:00 0 35 9 3 0 0 5 219:00 - 20:00 0 0 17 9 0 0 8 520:00 - 21:00 0 0 11 17 0 0 6 821:00 - 22:00 0 0 3 11 0 0 2 622:00 - 23:00 0 0 10 3 0 0 5 223:00 - 00:00 35 0 9 10 0 0 5 5Gesamt 212 212 179 179 142 142 93 93

284 186470

SonntagPKW LKW

[Fahrten/Stunde][Fahrten/Stunde]

Werktag

Zeit

42424 h

358782

PKW LKW

Tab.1: Verkehrsverteilung laut Projekt

Festgehalten wurde dazu, dass die angegebenen Verteilungen Erwartungswerte darstellen, die den vorgesehenen Betriebsablauf wiederspiegeln. Geringfügige zeitliche Verschiebungen – etwa im Fall einer Verspätung von Fahrzeugen – sind daher möglich. Die Gesamtzahl der LKW stellt allerdings die absolute Höchstgrenze dar.

Ergänzungen und Anpassungen:

Folgende Ergänzungen und Anpassungen wurden im Zuge der Verhandlung im Einvernehmen mit dem Konsenswerber festgelegt:

1. Die im Projekt eingetragenen Fußgängerübergänge im Bereiche der Zufahrt zum Ladehof und im Bereich des PKW-Parkplatzes werden nicht ausgeführt (Anmerkung: es handelt sich hierbei um eine verordnungspflichte Verkehrsmaßnahme gemäß StVO).

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2. Die Gehwege zwischen den LKW-Warteplätzen und dem Portiergebäude werden bei Dunkelheit während der Betriebszeiten beleuchtet.

3. Der Fahrbahnteiler an der Anbindung des Ladehofes wird in südlicher Richtung verlängert und durchbrochen als Querungshilfe für den vom LKW-Warteplatz Ost kommenden Gehweg ausgeführt. Ein Detailplan hierüber wird noch vorgelegt werden.

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf das vorliegende Projekt verwiesen.

Befund des Amtssachverständigen für Lärmtechnik:

In den Einreichunterlagen liegt eine Schalluntersuchung der Rosinak & Partner Ziviltechniker GmbH vom 26. Juli 2012 auf. Diese Untersuchung enthält Messergebnisse der örtlichen Umgebungslärmsituation, eine Berechnung der Umgebungslärmsituation verursacht durch die derzeit bestehende Verkehrssituation, eine detaillierte Betriebsbeschreibung sowie eine Beschreibung der durch das Vorhaben zu erwartenden Emissionen. Unter Berücksichtigung dieser Emissionen wurde eine Berechnung der Immissionen gemäß einschlägigen Normen und Richtlinien für den Bereich der nächstgelegenen Nachbarschaft durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Berechnungsergebnisse wurde eine Beurteilung der Auswirkungen gemäß der ÖÄL Richtlinie Nr. 3, Blatt 1 vorgenommen.

Die Messung der bestehenden örtlichen Umgebungslärmsituation wurde im Zeitraum vom 13. bis 14. Sept. 2011 durchgeführt. Da während der Messung die L156 Richtung Gramatneusiedl gesperrt war, wurden zusätzlich Berechnungen der Istlärmsituation durchgeführt. Diesen Berechnungen wurden Verkehrsdaten der Straßenmeisterei sowie aus dem UVP Verfahren „The Dunes – Golfplatz“ zugrunde gelegt. Bei diesen Berechnungen wurden bezüglich des mittleren Verkehrsaufkommens die Daten aus dem UVP Verfahren herangezogen. Der Schwerverkehrsanteil wurde jedoch aus den Zählungen der Straßenverkehrsabteilung entnommen. Diese Vorgangsweise wurde deshalb gewählt, um die leiseste Umgebungslärmsituation darstellen zu können, da diese Vorgangsweise wiederum niedrigere Grenzwerte bezüglich der Betriebsgeräusche der Fa. Spar bedeutet. Bei den Berechnungen der Umgebungslärmsituation wurde somit von einem DTV von 3710 Fahrzeugen bei einem Schwerverkehrsanteil von 15% zur Tagzeit und von 10% zur Abend- und Nachtzeit ausgegangen.

Die Berechnungsergebnisse wurden mit den Messergebnissen der Umgebungslärmsituation kalibriert, hierbei zeigte sich folgendes Ergebnis:

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Lr,0 Tag Lr,0

AbendLr,0

Nacht

Lr,0

Nacht-Kernz.

Viktor-Adler-Straße 3 IP 1 5,0 r BW 53 50 45 42Goldwaldstraße 55 IP 2 5,0 r BW 52 50 43 40Goldwaldstraße 51 IP 3 5,0 r BW 53 50 44 41Schönfeldgasse 26 IP 4 5,0 r BW 54 50 45 42

Bezeichnung

Beurteilungspegel derortsüblichen Schallimmission

Position Höhe[m]

relativ/absolut

Flächen-widmung

Vergleichsweise wurden bei der Messung bei erhöhten Verkehrsaufkommen folgende Werte ermittelt.

Messort Lday / evening / night LA,01 Tag LA,95 Nacht Messhöhe

Goldwaldstraße 5 51,0 / 51,9 / 42,6 57 – 64 27 – 405 m

Viktor Adler Str.3 54,5 / 52,6 / 46,9 60 – 64 25 – 39

Für das Wochenende wurde von einem DTV von 3000 Fahrzeugen ohne Schwerverkehr ausgegangen. Die Berechnung zeigte folgendes Ergebnis:

Bezeichnung Position

  Beurteilungspegel derortsüblichen Schallimmission

  Lr,0

TagLr,0

AbendLr,0

Nacht

Lr,0

Nacht-Kernz.

Viktor-Adler-Straße 3 IP 1   52 49 43 40Goldwaldstraße 55 IP 2   51 49 42 39Goldwaldstraße 51 IP 3   51 49 43 40Schönfeldgasse 26 IP 4   52 49 44 40

Bezüglich der geplanten Häufigkeiten der Waren An- und Ablieferungen sind im Projekt detaillierte Angaben getroffen. So ist angeführt, dass an Werktagen 179 An- sowie Abfahrten zum Betriebsgelände vorgesehen sind. An Sonn- und Feiertagen reduziert sich diese Anzahl auf jeweils 93 Fahrten. Zur Nacht- und Nachtkernzeit sind folgende Häufigkeiten vorgesehen:

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Nachtkernzeit:9 Zufahrten sowie 11 Abfahrten, wobei in der exponiertesten Stunde max. 1 Zufahrt sowie 9 Abfahrten vorgesehen sind. An Sonn- und Feiertagen sind 4 Zufahrten und 6 Abfahrten geplant, wobei in der exponiertesten Stunde 1 Zu- und 5 Abfahrten vorgesehen sind. Nachtzeit:36 Zufahrten sowie 31 Abfahrten, wobei in der exponiertesten Stunde max. 9 Zufahrt sowie 10 Abfahrten vorgesehen sind. An Sonn- und Feiertagen sind 14 Zufahrten und 13 Abfahrten geplant, wobei in der exponiertesten Stunde 5 Zu- und 5 Abfahrten vorgesehen sind. Der Unterschied der Gesamtfahrbewegungen im Vergleich zum Verkehrskonzept ergibt sich durch Rundungen sowie der lärmtechnisch vorgegebenen Beurteilungszeiträume. Bei der Schalluntersuchung wurde jedenfalls der höhere Wert berücksichtigt. Dies führt somit zu keiner nachteiligen Beurteilungsgrundlage für den Bereich der Wohnnachbarschaft.Die im Projekt für die Waren An- und Ablieferung dargestellten Emissionsansätze entsprechen im Wesentlichen dem Stand der Technik.Für die haustechnischen Anlagen sind nachfolgenden Emissionen beschrieben:

Tag Abend Nacht Nacht-kernzeit

Brand-schutz

Bauteil Lager FD / TS:1 Ansaugung-Ausblasung Lüftungszentrale Stapler 2,00 80 80 80 80 - rosa Rauschen2 Ansaugung-Ausblasung OSR O+G 2,00 80 80 80 80 - rosa Rauschen3 Ansaugung-Ausblasung HRL O+G 2,00 80 80 80 80 - rosa Rauschen4 Dachventilator Druckluftzentrale 2,00 90 90 90 90 - rosa Rauschen5 Dachventilator Kältezentrale 1 2,00 90 90 90 90 - rosa Rauschen6 Dachventilator Kältezentrale 2 2,00 90 90 90 90 - rosa Rauschen7 Dachventilator NH3 Lüftung Wärmepumpe 2,00 90 90 90 90 - rosa Rauschen8 Brandgasventilator 2,00 - - - - 100 ** rosa Rauschen9 Brandgasventilator 2,00 - - - - 100 ** rosa Rauschen

10 Brandgasventilator 2,00 - - - - 100 ** rosa Rauschen11 Brandgasventilator 2,00 - - - - 100 ** rosa Rauschen12 Druckbelüftung 2,00 - - - - 90 ** rosa Rauschen13 Druckbelüftung 2,00 - - - - 90 ** rosa Rauschen14 Druckbelüftung 2,00 - - - - 90 ** rosa Rauschen15 Druckbelüftung 2,00 - - - - 90 ** rosa Rauschen16 Glykol-Rückkühler 1 1,25 91 91 91 91 - rosa Rauschen17 Glykol-Rückkühler 1 1,25 91 91 91 91 - rosa Rauschen18 Verflüssiger 1 1,25 99 99 99 99 - rosa Rauschen19 Verflüssiger 2 1,25 99 99 99 99 - rosa Rauschen20 Verflüssiger 3 1,25 99 99 99 99 - rosa Rauschen21 Verflüssiger 4 1,25 99 99 99 99 - rosa Rauschen

Sprinklerzentrale:22 Abgasrohr Sprinklerpumpe 1,00 - - - - 70 * rosa Rauschen

Bauteil Bürogebäude:23 Ansaugung-Ausblasung Lüftungszentrale Kantine 1,00 73 73 73 73 - rosa Rauschen24 Ansaugung-Ausblasung Lüftungszentrale Umkleide 1,00 73 73 73 73 - rosa Rauschen25 Ansaugung-Ausblasung Lüftungszentrale Büro 1,00 73 73 73 73 - rosa Rauschen26 Ansaugung-Ausblasung Lüftungszentrale Seminar 1,00 73 73 73 73 - rosa Rauschen27 Dachventilator Küche 1,00 80 80 80 80 - rosa Rauschen28 Kompakt-Kältemaschine Raumkühlung 1,00 95 - - - - rosa Rauschen29 Kompakt-Kältemaschine Serverraum 1,00 85 85 85 85 - rosa Rauschen

1) genereller Anpassungswert von 5 dB gemäß der ÖAL-Richtlinie Nr. 3 Blatt 1* wöchentlicher Probelauf gem. NÖ-BTV** monatlicher Probelauf gem. NÖ-BTV

Referenz-spektrumAnlagenbezeichnungEmittent

Nr.

LW

+ 5 dB 1)

[dB, A-bew.]Höhe über Attika

[m]

Bei der Berechnung der Immissionen wurden nachfolgende Schallschutzmaßnahmen als Projektsgrundlage berücksichtigt, welche auch in den Einreichunterlagen in Bezug auf bauliche Maßnahmen eingearbeitet wurden.

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Zwischen der Ostkante des Sozialgebäudes und dem Sprinklerturm wird eine Lärmschutzwand mit einer (Höhe = 6 m, zur Rangierfläche hin hochabsorbierend [Absorptionsgrad = mind. 0,8]) errichtet. Diese schließt an das Sozialgebäude sowie den Sprinklerturm an.

Anschließend an den Sprinklerturm ist entlang der Rangierfläche eine Kombination aus Lärmschutzwall (Höhe = 5 m) und auf dessen Krone aufgesetzter Lärmschutzwand (Höhe = 3 m, zur Rangierfläche hin hochabsorbierende Ausführung [Absorptionsgrad = mind. 0,8]) geplant. Dies schließt direkt an den Sprinklerturm an.

In Verlängerung der Wandscheibe Richtung Osten entlang der B15 wird eine Lärmschutzwand (Höhe = 6 m, Länge = 40 m, zur B15 hin hochabsorbierende Ausführung [Absorptionsgrad = mind. 0,8]) errichtet.

Östlich des Wartebereichs sowie um die Umkehrschleife wird eine Lärmschutzwand (Länge = 195 m, Höhe = 3 m, zur Abstellfläche hin hochabsorbierende Ausführung [Absorptionsgrad = mind. 0,8]) errichtet.

Um die täglich in Betrieb befindlichen stationären Geräte auf der Halle / Bereich Entsorgung werden beidseitig hochabsorbierende Abschirmungen (Absorptionsgrad = mind. 0,8) mit einer Höhe von 1 m über Ausblashöhe bzw. Geräteoberkante errichtet. Für deren genaue Lage vgl. Anhang 5 der Schalluntersuchung Rosinak.

Im Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) wird bei den firmeneigenen LKW der Rückfahrwarner deaktiviert.

Auf dem Gelände besteht Hupverbot. Diesbezüglich werden entsprechende Hinweistafeln angebracht.

Die Testläufe der Anlagen zum technischen Brandschutz werden an einem Werktag in der Zeit zwischen 9.00 und 18.00 Uhr durchgeführt.

Frischdienst-LKW des Wareneingangs werden zur Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) ausschließlich im dafür vorgesehenen Bereich westlich der Hallen bis zur Verladung abgestellt. Eine Nutzung des östlichen Wartebereiches zur Nachtzeit durch LKW mit laufenden Kühlaggregaten ist nicht vorgesehen.

Die Kompaktkältemaschine Raumkühlung, Quelle Nr. 28, wird ausschließlich zur Tagzeit zwischen 6.00 und 19.00 Uhr verwendet.

Befund des Amtssachverständigen für Umwelttechnik, Fachgebiet Luftreinhaltetechnik:

Den Einreichunterlagen wurde eine Luftschadstoffuntersuchung vom 31.07.2012, GZ. 11752 beigelegt, welche von der Ziviltechniker GmbH Rosinak & Partner erstellt wurde. Diese Luftschadstoffuntersuchung beinhaltet im Wesentlichen eine Emissionsanalyse und darauf aufbauend eine Immissionsprognose.Die Emissionsanalyse umfasst die zu erwarteten Emissionsquellen und die Quantifizierung der möglichen Emissionen bei diesen Emissionsquellen, wobei die Luftschadstoffkomponenten gemäß Immissionsschutzgesetz Luft (IGL) betrachtet wurden. Die Abschätzung der Emissionen erfolgte nach anerkannten Emissionszahlen, wie zB Emissionsfaktoren des Umweltbundesamtes bezüglich des Kfz-Verkehrs bzw. aus den höchstzulässigen Emissionskonzentrationen gemäß

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Feuerungsanlagenverordnung (FAV) für die Gasfeuerungsanlagen. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die in der Luftschadstoffuntersuchung angeführten emisionsbestimmenden Parameter als Projektsbestandteil anzusehen sind. Insgesamt lässt sich aus fachlicher Sicht feststellen, dass die Emissionsermittlung nachvollziehbar und fachlich korrekt vorgenommen wurde.Mit diesen Emissionen wurde eine Immissionsberechnung unter Zugrundelegung eines meteorologischen Datensatzes der ZAMG durchgeführt. Als Ausbreitungsmodell wurde das Partikelmodell gemäß TA-Luft verwendet, welches derzeit als Stand der Technik hinsichtlich der Immissionsmodellierung anzusehen ist. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die gemäß Anlage 1a, 1b und 5b soweit sie für das gegenständliche Projekt relevant sind, festgelegten Immissionsgrenzwerte als Gesamtbelastung nicht überschritten werden. Eine Ausnahme bildet der Tagesmittelwert für die Luftschadstoffkomponente PM10, welcher bereits aufgrund der bestehenden Vorbelastung überschritten wird. Da die Anzahl der Überschreitungstage aufgrund der gewählten Vorbelastung bereits mehr als 35 Tage pro Jahr beträgt, ist entsprechend § 77 Abs. 3 Satz 3 GewO die Irrelevanz der Zusatzimmissionen für die Schadstoffkomponente PM10 als Tagesmittelwert zu prüfen. Wie Berechnungsergebnisse zeigen, liegen die Zusatzimmissionen an allen Beurteilungspunkten unter bzw. im Bereich des Wertes von 3% des Immissionsgrenzwertes von 50 µg pro m³ (das sind 1,5 µg pro m³). Daher kann der Schluss gezogen werden, dass diese Zusatzimmissionen im Bereich der betrachteten Nachbarschaft als irrelevant anzusehen sind.

Befund des Sachverständigen der Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes NÖ:

Zur Beurteilung liegt ein Brandschutzkonzept, erstellt von der Security Engineering Strutzenberger GmbH., Version 1.6, Stand vom 10.08.2012, sowie Brandschutzkonzeptpläne desselben Verfassers, datiert mit 03.07. und 08.08.2012, in welchen die geplanten Brandabschnitte eingetragen wurden, vor.

Es ist die Errichtung eines Logistikzentrums mit einem Entsorgungsbereich, Sozial- und Technikräumen, sowie einem Sozialgebäude mit Bürobereichen geplant.Zwischen dem Sozialgebäude und dem Logistikzentrum wird im Bereich Frischdienst ein Verbindungssteg in nicht brennbarer Bauweise hergestellt.

Das Grundstück wird durch vier Straßen/Wege eingegrenzt, das Logistikgebäude (ca. 96 m x 326 m) wird westlich am Grundstück errichtet, das Sozialgebäude (ca. 105,3 m x 8,6 m) nördlich am Grundstück. Südlich des geplanten Sozialgebäudes werden ein Sprinklergebäude mit der zugehörigen Pumpenstation (ca. 30 m x 17 m) und, ergänzend zur Angabe im Brandschutzkonzept, 3 oberirdischen Sprinklertanks, ohne baulichen Zusammenhang zu Logistik- und Sozialgebäude, errichtet.Östlich des Logistikgebäudes, zirka auf Höhe des Cleanaway, wird eine Betriebstankstelle mit unterirdischen Treibstofftanks, ohne baulichen Zusammenhang mit den sonstigen Gebäuden, errichtet.

Im Logistikzentrum werden Manipulationsbereiche, 2 Regallager, 2 Hochregallager, Entsorgungsbereiche, Technikbereiche, Sozialbereiche und einzelne Bürobereiche errichtet. Zur vertikalen Erschließung der Geschosse bzw. Ebenen werden insgesamt 4 Stiegenhäuser, jeweils mit Fluchtgängen und Ausgangsbauwerken, welche zumindest 5,00 m vom Gebäude abgerückt werden, vorgesehen. Über eine

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dieser Stiegenanlagen wird die Dachebene erschlossen. Im Technikbereich Logistikzentrum werden bis zu 6 Stk. Trockentransformatoren eingebaut.

Das Sozialgebäude dient als Technik-, Büro-, Schulungs- und Sozialgebäude und wird dreigeschossig errichtet. Der vertikalen Erschließung dienen zwei Stiegenhäuser, sowie an der Ostseite eine außen liegende Fluchtstiegenanlage.

Brandwiderstand der KonstruktionenLogistikgebäude:Die Wandtragkonstruktion – Stützen, Wände - wird in brandbeständiger Massivbauweise ausgeführt, nicht tragende Umfassungswände als Blechsandwichkonstruktionen ohne definiertem Brandwiderstand, jedoch mit der Brennbarkeitsklasse B, gemäß EN 13501 – 1.

Die Dachkonstruktionen aller Dächer, mit Ausnahme der beiden Hochregallager, bestehen aus Holzsystemdächern, flächige Klassifizierung EI 30, mit nicht brennbarer Dämmeinlage, Tragkonstruktion R 60. Die Dachhaut wird mit einer flugfeuerbeständigen Folie ausgeführt.Die geplanten Deckenkonstruktionen werden in brandbeständiger Massivbauweise errichtet.Die gesamte Dachkonstruktion im Bereich der beiden Hochregallager HRL besteht aus einer Stahltragkonstruktion ohne definierten Brandwiderstand und einem mineralisch isolierten Trapezblechdach mit einer flugfeuerbeständigen Folie.

Der Technikbereich im Cleanaway wird allseitig in brandbeständiger Massivbauweise ausgeführt.

Beim aufgeständerten Büroeinbau im Bereich West der Frischdienstladezone werden die Stützen in R 30 und die Deckenplatte in REI 30 hergestellt.

Sozialgebäude:Dieses Gebäude wird in brandbeständiger Massivbauweise – Außenwände, sonstige Tragstruktur, Decken und Stiegen im Gebäudeinneren, ausgeführt.Die Dachhaut wird mit einer flugfeuerbeständigen Folie ausgeführt.

Verbindungssteg:Dieser wird in nichtbrennbarer Bauweise ohne definierten Brandwiderstand errichtet. Die Dachhaut wird mit einer flugfeuerbeständigen Folie ausgeführt.

Sprinklertechnikraum:Dieser wird in brandbeständiger Massivbauweise ausgeführt, die Dachhaut mit einer flugfeuerbeständigen Folie.

BrandabschnitteDas Logistikzentrum wird westlich auf dem Grundstück errichtet und stellt einen eigenen Komplex mit mehreren Haupt- und Unterbrandabschnitten dar. Das Büro- bzw. Sozialgebäude ist brandschutztechnisch vom Logistikzentrum abgetrennt und ebenfalls in mehrere Brandabschnitte geteilt.Der Verbindungssteg zwischen dem Sozial- und dem Logistikgebäude wird, ergänzend zum vorliegenden Brandschutzkonzept, als eigener Brandabschnitt ausgebildet, ebenso wie das Technikgebäude der Sprinklerzentrale.

Die geplante Brandabschnittsbildung wird in brandbeständiger Bauweise ausgeführt. Seite  46

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Zugangstürelemente in die einzelnen Brandabschnitte werden teils in der Klassifikation EI2 30–C und teils EI2 90–C ausgeführt. Beim Verbindungsgang Sozialgebäude in das Logistikzentrum und den Transportöffnungen in die Bereiche bzw. Brandabschnitte der beiden der Hochregallager, werden anstatt Brandschutztüren bzw. –tore Regenvorhängen entsprechend der ÖBFV RL 05, mit 20l/min/m², als Teil der Sprinkleranlage, zur Brandabschnittsbildung, ausgeführt. Im Bereich der Maßnahmen gegen Brandüberschläge kommen teilweise auch Brandschutzverglasungen zur Ausführung.

Die Haupt- und Unterbrandabschnitte im Logistikzentrum und dem Sozialgebäude sind den Brandschutzkonzeptplänen zu entnehmen.

Ergänzend zum Brandschutzkonzept wird angemerkt, dass bei der Ausbildung der Brandabschnitte Maßnahmen gegen Brandüberschläge entsprechend der OIB RL 2.1 und ergänzend dazu die TRVB B 108, Berücksichtigung finden. Des Weiteren werden in Abänderung des Projektes jeweils 3 Trockentrafos im Technikbereich Cleanaway OG zu einem Brandabschnitt zusammengefasst. Zugehörig diesen beiden Brandabschnitten ist jeweils ein darüber vorgesehener Wartungsgang mit Lüftungsanlage für die Trafos.Die Brandabschnittsbildung des Zwischentraktes Cleanaway zu den angrenzenden Brandabschnitten erfolgt mittels „Innerer Brandwände“, Klassifikation REI 90 M.Ebenso erfolgt die Ausbildung der Brandabschnitte Stiegenhäuser im Logistikzentrum, samt Entrauchungsschacht ins Freie, sowie Fluchtgang und Ausgangsbauwerk im Freien, in der Klassifikation REI 90 M.

Abschottungen und BrandschutzklappenBei der Durchdringung von brand- und rauchabschnittsbildenden Bauteilen mit Lüftungsleitungen werden Brandschutzklappen entsprechend der EN 15650 vorgesehen und gemäß ÖNORM H 6031 montiert. Eine Ansteuerung der Brandschutzklappen mittels Brandfallsteuerung über die geplante Brandmeldeanlage wird vorgesehen. Bei der Durchdringung von brand- und rauchabschnittsbildenden Bauteilen mit Rohrleitungen und Kabel werden normgemäße Brandabschottungen ausgeführt.

SonstigesUm die jeweiligen Ladeplätze der Flurförderfahrzeuge werden mind. 3 m breite Brandschutzzonen eingehalten, in welchen keine brennbaren Lagerungen vorhanden sein werden. Diese Zonen werden am Fußboden dauerhaft gekennzeichnet.

Die im Logistikbereich geplanten Bodenbeschichtungen werden schwerentflammbar Bfl, s1 ausgeführt.Ergänzend zum Brandschutzkonzept wird angemerkt, dass partiell brennbare Bodenbeläge in den Nutzungen des Logistikzentrums, primär handelt es sich hier um Büroräume, die Klassifikation Cfl, s1 aufweisen.

Ergänzend zum Brandschutzkonzept wird angemerkt, dass die vorgesehenen brennbaren Bodenbeläge im Sozialgebäude die Klassifikation C fl, s1 aufweisen werden, brennbare Wandverkleidungen kommen nicht zur Ausführung. Deckenverkleidung bzw. abgehängte Decken in den Technikräumen und Erschließungsflächen werden nicht brennbar ausgeführt, in den sonstigen Bereichen zumindest in der Klassifikation C, s1, d0.

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Die Aufzugsanlage nahe dem Stiegenhaus 2 im Sozialgebäude, welche alle drei Geschoße anbindet, wird als eigener Brandabschnitt ausgebildet. Ergänzend zum Brandschutzkonzept wird angemerkt, dass der Schacht am Schachtkopf die erforderliche dauerhaft wirksame Öffnung zur Brandentrauchung im Ausmaß von zumindest 2,5 % der Schachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,1 m2, aufweisen wird. Eine Ansteuerung der Aufzugsanlage mittels Brandfallsteuerung über die geplante Brandmeldeanlage wird vorgesehen. Angemerkt wird weiters, dass die Brandabschnittsbildung des Aufzugsschachtes wie in den Brandschutzkonzeptplänen dargestellt und entgegen der Angaben in den Haustechnikunterlagen erfolgt.

Ergänzend zum Brandschutzkonzept wird angemerkt, dass das beim Sozialgebäude geplante Außenwandwärmedämmverbundsystem schwerbrennbar oder zumindest gleichwertig entsprechend der Angaben in der ÖNORM B 3806 ausgeführt wird. In einem Teilbereich wird auch eine hinterlüftete Fassadenverkleidung in nichtbrennbarer Bauweise hergestellt, wobei Maßnahmen zur geschoßweisen Brandabschnittsbildung auch im Bereich der Hinterlüftungsebene berücksichtigt werden.

Ergänzend zum Brandschutzkonzept wird angemerkt, dass an den beiden Schmalseiten des Logistikzentrums fix installierte Dachaufstiegsleitern im Freien vorgesehen werden, sowie weiterführend auf der Dachfläche Leiterkonstruktionen zur Überwindung der unterschiedlichen Dachniveaus. Ebenso wird im Terrassenbereich Sozialgebäude eine Dachaufstiegsleiter angeordnet. Teil jeder dieser Aufstiegsleitern und sonstigen Leiterkonstruktionen ist jeweils eine Trockensteigleitung mit beidseitiger „C“ Storzkupplung, in Anlehnung an die TRVB F 128, zum Löschwassertransport. Eine Abstimmung mit der zuständigen Ortsfeuerwehr erfolgt.

Ergänzend zum Brandschutzkonzept wird angemerkt, dass Einrichtungen für den Sonnenschutz lediglich im Bereich des Sozialgebäudes vorgesehen, jedoch nichtbrennbar ausgeführt werden.

Ergänzend zum Brandschutzkonzept wird angemerkt, dass westlich des Ausgangsbauwerkes, zugehörig dem Stiegenhaus 3 Logistikzentrum, Distanz 4,53 + 0,95 m, ein CO2 – Tank zur Aufstellung kommen soll. In Richtung Ausgangsbauwerk soll eine 3,00 m hohe brandbeständige Stahlbetonmauer zur Abgrenzung des Tankes in Richtung Notausgang errichtet werden. Bezüglich der sonstigen Anforderungen und Sicherheitseinrichtungen wird auf den Befund und Gutachten der ASV für Maschinenbau und Verfahrenstechnik verwiesen.

FluchtwegeBetreffend Fluchtwege – Fluchtweglängen und –situation, wird auf die Ausführungen des ASV für Bautechnik und den Vertretern des zuständigen Arbeitsinspektorates verwiesen.

Ergänzend dazu wird festgehalten, dass das Stiegenhaus 1 im Sozialgebäude Einrichtungen eines Empfanges aufweist. Hierbei handelt es sich um geringe Brandlasten gemäß § 21 und § 22 der AStV. Hierbei handelt es sich um zwei Bildschirmarbeitsplätze, ausgestattet mit Metallschreibtischen und Holzarbeitsplatten, Klassifikation B1, sowie Arbeitsstühle aus einem nichtbrennbarem bzw. schwer entflammbaren B1 Material. Der Drucker wird bereits im angrenzenden Büro positioniert.

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Um über die außen liegende Fluchtstiege an der Ostseite des Sozialgebäudes gesichert flüchten zu können, wird die östliche Gebäudeaußenwand – EG, Ebene +3,00, als Brandwand errichtet und das hier geplante Türelement aus dem Schulungsraum in der Klassifikation EI2 30 - C ausgeführt.

Die Flucht- und Rettungswege werden in voller Breite zur Verfügung stehen, öffnen in Fluchtrichtung und werden mit Panikbeschlägen gemäß EN 1125 ausgestattet.

In Ergänzung zum Brandschutzkonzept werden unter den Stiegenläufen im Logistikzentrum, welche außerhalb des Stiegenhauses vorhanden sein werden, keine brennbaren Lagerungen stattfinden.

SprinkleranlageDas Logistikzentrum, außer dem Bürogebäude, wird mit einer Sprinkleranlage im Schutzumfang „Vollschutz“ entsprechend der TRVB 127 S, der VdS CEA 4001 und der EN 12845, ausgestattet. Ergänzend zum Brandschutzkonzept wird angemerkt, dass durch die Sprinkleranlage auch eine Benetzung der Dachunterseite erfolgt.Diesbezüglich wird auf den technischen Ergänzungsbericht der Fa. Moser & Partner Ingenieurbüro GmbH. verwiesen.

Folgende Bereiche werden entsprechend der TRVB 127 S und der EN 12845 im Objekt vom Schutzumfang der Sprinkleranlage ausgenommen. (Anm.: Angaben nur teilweise konform mit der Haustechnikbeschreibung):Traforäume,E-VerteilerraumStiegenhäuser / FluchttunnelNassräumeKühlanlagenmaschinenraum mit der SchaltwarteSozialgebäude

Beim Verbindungsgang Sozialgebäude in das Logistikzentrum und den Transportöffnungen in die Bereiche bzw. Brandabschnitte der beiden der Hochregallager, werden Regenvorhängen entsprechend der ÖBFV RL 05 mit 20l/min/m², als Teil der Sprinkleranlage, zur Brandabschnittsbildung, ausgeführt.Für die Bereiche wo Polypropylenkisten eingesetzt werden, erfolgt eine Zumischung eines Netzmittels z.B. AFFF.

Die automatische Alarmweiterleitung erfolgt über die geplante Brandmeldezentrale. Planungsdetails siehe Haustechnikplanung.Bereits in der Planungsphase erfolgt eine Abstimmung mit der abnehmenden akkr. Prüfstelle.

Automatische BrandmeldeanlageDas gesamte Logistikzentrum sowie das zugehörige Bürogebäude werden mit einer automatischen Brandmeldeanlage, gemäß TRVB S 123, im Schutzumfang Vollschutz mit TUS Anschluss ausgestattet. Alle Brandfallsteuerungen der Brandmeldeanlage werden der TRVB S 151 (Brandfallsteuerungen) entsprechen, wobei die Ansteuerungen, ergänzend zum Brandschutzkonzept, selektiv erfolgen.Ergänzend zum Brandschutzkonzept wird angemerkt, dass die geplante Zweimelderabhängigkeit (zwei Gruppenabhängigkeit) bei der Ansteuerung der

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technischen Brandschutzeinrichtungen grundsätzlich nicht ausgeführt wird. Über die Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit in speziellen Bereichen erfolgt die Abstimmung mit der abnehmenden akkr. Prüfstelle.

Ergänzend zum Brandschutzkonzept wird angemerkt, dass grundsätzlich Rauchkennelemente verwendet werden.

Es wird in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr eine Interventionsschaltung eingerichtet. Die Interventionszeit wird mit 60 Sekunden zur Quittierung und 5 Minuten für die automatische Weiterleitung des Brandalarmes zur zuständigen Bezirksalarmzentrale betragen. Handfeuermelder oder ein Sprinkleralarm erfolgt in jedem Falle verzögerungsfrei. Außerhalb der Betriebszeit wird der Alarm direkt durchgeschalten.

Die Anschaltung der Brandmeldeanlage erfolgt zur Alarm annehmenden Stelle der öffentlichen Feuerwehr entsprechend der TRVB S 114 in Form eines Mehrkriterienanschlusses.Ergänzend zum Brandschutzkonzept wird angemerkt, dass bereits in der Planungsphase eine Abstimmung mit der abnehmenden akkr. Prüfstelle erfolgt, des Weiteren eine Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr über die Situierung der Infrastruktur – Blitzleuchte, Feuerwehrbedienfeld, Schlüsselsafe, Plankasten, sowie über die sonstigen Zugangsmöglichkeiten und -bedingungen.

Die interne Alarmierung der Nutzer bzw. Mitarbeiter erfolgt flächendeckend akustisch, sowie in Bereichen mit erhöhtem Lärmpegel zusätzlich auch optisch, angesteuert über die Brandmeldeanlage.

CO2 Löschanlage im Bereich Rechnerraum SozialgebäudeIm Bereich Rechnerraum wird eine automatische CO2 Löschanlage entsprechend der TRVB S 140, mit den erforderlichen Sicherheitseinrichtungen, installiert. Ergänzend zum Brandschutzkonzept wird angemerkt, dass eine Vernetzung mit der Brandmeldezentrale der automatischen Brandmeldeanlage erfolgt, des Weiteren bereits in der Planungsphase eine Abstimmung mit der abnehmenden akkr. Prüfstelle.

RauchableitungsanlagenDie Bereiche HRL Frischdienst, Frischdienst OSR, HRL Trockensortiment und Trockensortiment OSR werden mit Rauchableitungsanlagen entsprechend der TRVB 125 S, Anhang 8: Hochregallager ausgestattet. Als Zuluftflächen werden Möglichkeiten zum Einsatz von mobilen Überdrucklüftern durch die Feuerwehr geschaffen. Die Zuluftöffnungen für den Einsatz der Druckbelüfter befinden sich mittels Brandschutztoren (EI2 90 C) im Bereich der Fluchttunnel und den Stiegenhäusern.Im Bereich HRL Trockensortiment auf der Ebene – 3,5 werden zur Druckbelüftung in den beiden Fluchttunnels 1 und 2 Brandschutztüren errichtet. Diese sind ausschließlich für den Feuerwehreinsatz vorgesehen und verfügen über eine Absturzsicherung.

Als Öffnungsmechanismen werden einerseits thermischen Einzelauslösungen unter Berücksichtigung der Sprinklerauslösetemperatur und jeweils eine manuelle Sammelauslösung vorgesehen.Die technischen Anforderungen der TRVB 125 S werden berücksichtigt.

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Brandrauchverdünnungsanlage In den Bereichen des Frischdienstes EG und des Trockensortimentes EG, mit den jeweils zugehörigen Bereichen der An- und Auslieferung, wird eine Brandrauchverdünnungsanlage (BRV) entsprechend der ÖNORM H 6029, mit 12-fachem Luftwechsel, eingebaut. Die Ansteuerung durch die geplante automatische Brandmeldeanlage mittels Brandfallsteuerung wird ausgeführt. Die vorhandenen Rolltore der Warenan- und Warenauslieferungen dienen als Zuluft-öffnungen, wobei sichergestellt wird, dass die definierten Zuluftöffnungen immer verfügbar sind. Diese Rolltore werden im Brandfall über eine Brandfallsteuerung automatisch geöffnet.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen im Bereich Cleanaway mit zugehörigem Warenausgang Frischdienst (WA-FD)Im Hauptbrandabschnitt Cleanaway und dem integrierten mit Paneelen abgetrennten Bereich Wareneingang FD und Wareneingang Entsorgung wird jeweils natürliche eine Brandrauchentlüftung BRE über Lichtkuppeln entsprechend der TRVB 125 S mit dem Schutzziel „Unterstützung des Feuerwehreinsatzes“ ausgeführt.Die Ausführung der hier geplanten Rauchschürze erfolgt im Zuge der Berechnung der Abzugsöffnungen bzw. im Zuge der Detailplanung. Die erforderlichen Zuluftöffnungen werden gewährleistet. Die Ansteuerung durch die geplante automatische Brandmeldeanlage mittels Brandfallsteuerung wird ausgeführt.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in den Stiegenhäusern und den FluchttunnelnDie Stiegenhäuser werden mit einem natürlichen Rauchabzug für Stiegenhäuser, entsprechend der TRVB S 111, mit mind.1 m² geometrischer Öffnungsfläche ausgelegt. Die Fluchttunnel werden jeweils mit einer BRV Anlage entsprechend der ÖNORM H 6029, mit 30-fachem Luftwechsel, ausgelegt.Sowohl die natürliche Entrauchung der Stiegenhäuser als auch die mechanische der Fluchttunnels werden mit der automatischen Brandmeldeanlage vernetzt.

Rauchableitungen für alle betrieblichen RäumlichkeitenSonstige Produktions- und Lagerräume, außer die Kältezentrale (Ammoniak), die jeweils eine Fläche von mehr als 200 m² und nicht mehr als 1.200 m² aufweisen, werden manuell öffenbare Wand- und/oder Deckenöffnungen im Ausmaß von 2 % der Bodengrundfläche erhalten, die im Brandfall eine Rauchableitung ins Freie ermöglichen. Dies gilt jedenfalls als erfüllt, wenn die Räume Öffnungen von mindestens 2 % der Grundfläche aufweisen.

Mobile Hochleistungsdruckbelüfter für die FeuerwehrZur Unterstützung für die Entrauchung der Bereiche die über Rauchableitungssysteme verfügen, werden der zuständigen Feuerwehr 4 Stk. mobile Hochleistungsdruckbelüftungsgeräte mit einer Gesamtleistung von ca. 120.000 m³/h, mit elektrischem Antrieb, zur Verfügung gestellt und vor Ort, in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr, bereitgehalten. Zur Stromversorgung dieser Lüfter in den relevanten Bereichen des Objektes auch bei Stromausfall werden fixe E – Installationen mit Funktionserhalt und Anschluss über die „Wurzel“ ausgeführt und mit der zuständigen Ortsfeuerwehr abgestimmt.

Technische Anlagen allgemeinSeite  51

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Alle technische Brandschutzeinrichtungen werden nach Errichtung durch eine akkr. Prüfstelle befundet und abgenommen, wobei bereits in der Planungsphase eine Abstimmung mit der Prüfstelle erfolgt. Für den Einsatz der Feuerwehr zur manuellen Bedienung der Brandrauchverdünnungsanlagen wird ein Bedientableau im Bereich der Brandmeldezentrale Portierloge im Logistikzentrum eingerichtet.

Die Trennung zwischen dem Manipulations- (Ebene 0,00) und dem Lagerbereich, jeweils für TS und FD im OSR, erfolgt vollflächig rauchabschnittsbildend mit einer nichtbrennbaren Wandkonstruktion, mit sämtlichen Abschottungsmaßnahmen bei der Durchführung von Installationen und Leitungen. Blitz- und ÜberspannungsschutzanlageEs soll eine Blitzschutzanlage gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 errichtet werden.

Mittel der Ersten und Erweiterten LöschhilfeDie Erste und Erweiterte Löschhilfe wird entsprechend der TRVB F 124 bemessen und angeordnet. Die Bereiche werden mit einer normalen Brandgefährdung eingestuft.

Ergänzend zum Brandschutzkonzept wird angemerkt, dass Maßnahmen zur Ersten Löschhilfe, im Sinne der TRVB F 124, auch im Bereich Technikgebäude Sprinkleranlage und der Tankstelle vorgesehen werden.

Die Positionierung der geplanten Wandhydranten im Logistikzentrum, mit nasser Steigleitung, Ausführung 2 und die daraus resultierende Anzahl erfolgt in Anlehnung an die TRVB F 124 unter Berücksichtigung der maschinellen Einrichtungen und Wirkradien flächendeckend in Abstimmung mit der zuständigen Ortsfeuerwehr. Zusätzlich werden auch in den Stiegenhäusern des Logistikzentrums und der Stiege 2 im Sozialgebäude Wandhydranten angeordnet. Ergänzend zum Brandschutzkonzept wird angemerkt, dass die Wandhydranten im Sozialgebäude außerhalb des Stiegenhauses 2, beim Zugang in dieses, situiert werden. Die Löschwasserversorgung der Wandhydranten erfolgt aus den Sprinklerbecken. Die technische Ausführung der Wandhydrantenanlage entspricht der TRVB F 128.Ergänzend zum Brandschutzkonzept wird angemerkt, dass das Leitungsnetz der Wandhydrantenanlage in jenem Stiegenhaus welches auch die Dachebene im Logistikzentrum erschließt auch bis auf Dachebene gezogen wird und dort eine Entnahmeeinrichtung aufweist. Bedingt durch die Witterungseinflüsse erfolgt die Errichtung im Dachbereich als Trockenleitung.

KennzeichnungenSämtliche brandschutztechnische Einrichtungen werden gemäß ÖNORM F 2030, ÖNORM Z 1000 und der Kennzeichnungsverordnung BGBL II Nr. 101/1997 gut sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet.

BrandschutzorganeAm Standort werden ein Brandschutzbeauftragter und ein Stellvertreter, sowie Brandschutzwarte für die Bereiche Frischdienst, Trockensortiment, Entsorgung und den Sozialtrakt namhaft gemacht.Des Weiteren werden durch die Bildung eines Interventionsteams, bestehend aus 3 Personen, die organisatorischen Vorraussetzungen für die Interventionsschaltung geschaffen.

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Durch die Personen des organisatorischen Brandschutzes werden eine Brandschutzordnung und ein Notfallplan erstellt.

Ergänzend zum Brandschutzkonzept wird angemerkt, dass das Verhalten im Brandfalle definiert und im Bereich der Standorte der tragbaren Feuerlöscher und Wandhydranten auch als Aushang angebracht wird. Des Weiteren erfolgt die Ausbildung der Brandschutzorgane entsprechend der TRVB O 117 und erhält dieser Personenkreis auch die einschlägige Ausbildung für Betreiber von BMA-, RWA- und Löschanlagen, jeweils durch ein anerkanntes Ausbildungsinstitut.

BrandschutzdokumenteFür die Betriebsanlage werden Brandschutzpläne, in Abstimmung mit der örtlich zuständigen Feuerwehr, gemäß TRVB O 121, erstellt. Die Brandschutzpläne werden im Plankasten im Hauptangriffsweg der Feuerwehr beim Feuerwehrbedienfeld der Brandmeldeanlage aufbewahrt.Als Einsatzpläne werden noch ein Sprinklergruppenplan, ein Entrauchungszonenplan und ein Brandmeldergruppenplan bzw. Feuerwehrlaufkarten erstellt.Vor dem Zugangsbereich in Lagerräume und auch im Plankasten der Feuerwehr werden die erforderlichen Sicherheitsdatenblätter der gelagerten Betriebs- und Hilfsstoffe hinterlegt.

Ergänzend zum Brandschutzkonzept wird angemerkt, dass die Brandschutzpläne in zweifacher folierter und auch elektronischer Form nachweislich der örtlich zuständigen Feuerwehr übermittelt werden.Die grundsätzliche Abstimmung über die Aufbewahrung der diversen Einsatzpläne und Datenblätter erfolgt in Abstimmung mit der örtlich zuständigen Feuerwehr.

Zufahrts-, Aufstell- und Bewegungsflächen für die FeuerwehrDie erforderlichen Zufahrts-, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr werden entsprechend der TRVB F 134 geschaffen. Ebenfalls Regelungen für den ungehinderten Zutritt auf die Liegenschaft und in die Gebäude, sowie Gebäudeteile und innerhalb dieser. Ergänzend zum Brandschutzkonzept wird angemerkt, dass dies in Abstimmung mit der örtlich zuständigen Feuerwehr erfolgt.

LöschwasserIn der Gemeinde Ebergassing, in der Nähe des Aufschließungsgebietes, befindet sich ein ergiebiges Löschwassernetz.In Absprache mit der Gemeindevertretung wird das betreffende Industrie- und Gewerbegebiet mittels einer Ringleitung DN 125 (siehe Brandschutzkonzeptplan) erschlossen. Das würde eine Löschwasserversorgung von ca. 4.000 l/min ergeben und ist somit der Grundschutz erfüllt.

Berechnung des erforderlichen Löschwasserbedarfes, entsprechend der TRVB F 137:Die spezifische Löschwasserrate für die immobile Brandbelastung Wände und Decken brennbar: qLwi = 1,0 l/(m²min)

Spezifische Löschwasserrate für die mobile BrandbelastungLebensmittel: qLWm = 1,3 l(m²min)

Es wird der Löschwasserbedarf nach der TRVB F 137/11 – Löschmittelbedarf für Betriebsanlagen mit dem höchsten Löschwasserbedarf z.B. Trockensortiment OSR

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Lager (z.B.: alkoholfreie und alkoholische Getränke, Süßwaren, Konserven, Nährmittel, Gewürze, Tiefkühlwaren, Babynahrung usw.) ermittelt und wurde mit 3.450 l/min., zur Verfügung zu stellen über eine Zeitdauer von 90 Minuten, errechnet.Bei der Berechnung berücksichtigt wurde die veröffentlichte Regelung des TRVB – Ausschusses, lt. Anhang B, 2.4: Zuschlag für Lagerungen > 2,5 m, Zuschlag für gesprinklerte Regallager: Bei gesprinklerten Regallagern ist der Höhenfaktor bis zu einer maximalen Verdoppelung der Löschwassermenge ohne Höhenfaktor zu berücksichtigen.

Auf dem gegenständlichen Betriebsgelände wird eine an das öffentliche Netz angebundene Hydrantenringleitung DN 125 errichtet, auf welcher je 3 Stk. Überflurhydranten DN 100 an der Nord-West- und Süd-Ostseite und je 1 Stk. Überflurhydrant DN 100 an der Süd-West- und an der Nord-Ostseite errichtet werden.Ergänzend zum Brandschutzkonzept wird angemerkt, dass die auf Eigengrund geplanten Überflurhydranten jeweils die Abgänge A/B/B aufweisen und im Zuge der Planung und Errichtung eine Abstimmung mit der zuständigen Ortsfeuerwehr erfolgt.

Aufgrund der Nutzung als Logistikzentrum für Lebensmittel sind keine besonderen Vorkehrungen für die Löschwasserrückhaltung erforderlich.

Gutachten der Amtssachverständigen für Bautechnik im Bauverfahren

Nach Durchführung eines Ortsaugenscheines und Begutachtung der vorliegenden Einreichunterlagen wird festgestellt, dass das Bauvorhaben aus bau- und brandschutztechnischer Sicht den Bestimmungen der NÖBO 1996 und der aufgrund des Gesetzes erlassenen Verordnungen entspricht und die Anforderungen des § 43 NÖBO erfüllt, sofern das neu zu bildende Gesamtgrundstück Gst.Nr. 689 im Grundbuch eingetragen wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Fertigstellung des Vorhabens der Baubehörde gem. § 30 NÖBO 1996 unter Beilage der darin taxativ angeführten Befunde und Bescheinigungen anzuzeigen ist.

Gutachten der Amtssachverständigen für Bautechnik im Gewerbeverfahren:Nach fachlicher Voraussicht werden durch die Errichtung und den Betrieb dieser Betriebsanlage dann- Gefährdungen im Sinne des § 74 Abs. 2 Z.1 GewO 1994 vermieden und- Belästigungen, Beeinträchtigungen und nachteilige Einwirkungen im Sinne des § 74 Abs. 2 Z.2-5 GewO 1994 auf ein zumutbares Maß beschränkt,wenn das Vorhaben projektsgemäß errichtet und betrieben wird und wenn nachstehende Auflagen und Bedingungen erfüllt bzw. eingehalten werden:

1. Ein von einem Statiker erstellter Abnahmebefund, dass sämtliche tragende Konstruktionsteile den örtlichen statischen Anforderungen, den derzeit geltenden Eurocodes und Ö-Normen, sowie auf Grundlage der geotechnischen Befunde und der Statik ausgeführt wurden, sind im Betrieb zur Einsichtnahme für die Behörde aufzulegen.

2. Ein von einem Statiker erstellter Abnahmebefund, dass die Aufstellung der Sprinklerbecken den örtlichen statischen Anforderungen, der Statik, den derzeit

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geltenden Eurocodes und Ö-Normen, sowie der Grundlage der geotechnischen Befunde entspricht, ist im Betrieb zur Einsichtnahme für die Behörde aufzulegen.

3. Sämtliche erdanliegende Fußböden und Wände sind gegen das Eindringen und Aufsteigen von Bodenfeuchtigkeit ordnungsgemäß abzudichten.

4. Sämtliche bis zum Boden führende Verglasungen sind bis 1,50 m über der Standfläche in der Qualifikation ESG herzustellen. Sämtliche Absturz sichernde Verglasungen sind in der Qualifikation VSG herzustellen. Eine entsprechende Ausführungs- und Einbaubestätigung des Montageunternehmens ist in der Betriebsanlage zur Einsichtnahme durch die Behörde bereitzuhalten.

5. Stiegenläufe mit über 4 Stufenhöhen sind mit Anhaltestangen zu versehen.6. Sämtliche Verkehrswege in der Logistikhalle sind durch Bodenmarkierungen zu

kennzeichnen und stets freizuhalten.7. Die Vorderkanten der Laderampen sind deutlich sichtbar und dauerhaft zu

kennzeichnen.8. Sämtliche absturzgefährdete Stellen sind mit einem normgerechten Geländer

entsprechend Arbeitsstättenverordnung bzw. wo erforderlich entsprechend ÖNORM B5371 zu sichern.

Gutachten des Amtssachverständigen für Maschinenbautechnik im Gewerbeverfahren:

Aus maschinenbautechnischer Sicht sind im gegenständlichen Projekt folgende wesentlichen Bereiche zu beurteilen:

- Warenkommissionierung, Lager- und Transportsysteme- Kälteanlage (hinsichtlich der maschinellen Belange)- Haustechnik (Gasversorgung, Heizung und Lüftung)- Eigenbedarfs-Dieseltankstelle- Notstromaggregat (hinsichtlich der maschinellen Belange)- Aufzug- CO2 – Tank und - CO2–Versorgung (hinsichtlich der maschinellen Belange)

Die Anlagen im Bereich der Warenkommissionierung sowie die Lager- und Transportsysteme stellen maschinelle Anlagen bzw. Maschinen dar, welche nach den gesetzlichen Anforderungen der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 – MSV 2010 auszuführen und in Verkehr zu bringen sind. Im vorliegenden Projekt wird auf diese Anforderung eingegangen und die angewendeten Sicherheitskonzepte dargestellt. Die Umsetzung der geeigneten Sicherheitsmaßnahmen liegt entsprechend den Vorgaben der MSV 2010 im Verantwortungsbereich des Inverkehrbringers. Als formale Anforderung ergibt sich aus der MSV 2010 die Bereithaltung der Übereinstimmungserklärungen sowie der Betriebs- und Wartungsanleitungen im Betrieb sowie die Kennzeichnung der Anlagen mit dem CE-Kennzeichen.

Weiters sind bezüglich des Hub- und Förderanlagen die Bestimmungen der Arbeitsmittelverordnung - AM-VO zu berücksichtigen. Aus dem § 53 Abs. 16 ergibt sich die Anforderung der Ausstattung mit Sicherheitseinrichtungen gegen Kollision. Daraus ergibt sich die Anforderung der Durchführung der Abnahmeprüfungen und von jährlich wiederkehrenden Überprüfungen durch befugte Personen sowie die Führung von Prüfbefunden (Prüfbüchern).

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Bezüglich der Kälteanlagen sind aus maschineller Sicht grundsätzlich folgende gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien zu berücksichtigen:- Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 – MSV 2010.- Druckgeräteverordnung- Kälteanlagenverordnung

Daraus ergibt sich die Anforderung bezüglich der Bereithaltung der Übereinstimmungserklärungen sowie der Betriebs- und Wartungsanleitungen im Betrieb sowie die Kennzeichnung der Anlagen mit dem CE-Kennzeichen. Die in der Kälteanlage zum Einsatz kommenden Druckbehälter sind nach den Bestimmungen der Druckgeräteverordnung auszuführen und nach den Vorgaben der Druckgeräte-Überwachungsverordnung regelmäßig zu überprüfen.

Der Stand der Technik wird hinsichtlich der Kälteanlagen derzeit durch die ÖNORM EN 378-1 bis 4, „Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen“- Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und

Auswahlkriterien,- Teil 2: Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation,- Teil 3: Aufstellungsort und Schutz von Personen,- Teil 4: Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung, Ausgabe: 2009-12-01, festgelegt.

Aus den Projektsunterlagen geht hervor, dass die geplante Kälteanlage unter Berücksichtigung dieser obigen Anforderungen ausgeführt und betrieben werden soll.

Dadurch werden aus maschinenbautechnischer Sicht die ordnungsgemäße Ausführung und der sichere Betrieb der Kälteanlage sichergestellt.

Im Bereich der Haustechnik sind als gesetzliche Bestimmungen die Anforderungen für die Sicherstellung der klimatischen Anforderungen sowie die Vorgaben nach dem Stand der Technik (z.B. ÖVGW-Richtlinien für Gasanlagen und Gasfeuerung, ÖNORMen) zu berücksichtigen. Hinsichtlich Sicherstellung der Raumtemperaturen sind den Projektsunterlagen Heizlastberechnungen angeschlossen. Ebenso sind für die Betriebsräume natürliche bzw. mechanische Lüftungsmöglichkeiten vorgesehen.

Die gesetzlichen Anforderungen für die Ausführung und den Betrieb der Eigenbedarfs-Dieseltankstelle ergeben sich aus den Bestimmungen der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten – VbF.

Das Notstromaggregat wird im Gutachten nur hinsichtlich der maschinellen Belange behandelt. Im gegenständlichen Fall ist eine Kompaktanlage, bestehend aus dem Antriebsmotor mit integrierter Treibstofflagerung und dem Generator vorgesehen. Diese Anlage muss hinsichtlich der maschinellen Sicherheit die Anforderungen der MSV 2010 erfüllen. Die integrierte Treibstofflagerung muss im Zusammenhang mit der Ausführung der Gesamtanlage durch den Inverkehrbringer

Bezüglich der Aufzugsanlage sind die gesetzlichen Bestimmungen derAufzüge – Sicherheitsverordnung 2008 - ASV 2008 und der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009, HBV 2009 anzuwenden. Derzeit wird die Aufzugsanlage im Projekt in baulicher, brandschutztechnischer und aufzugstechnischer Hinsicht dargestellt und beschrieben. Die nach der HBV 2009 erforderlichen Detailunterlagen,

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welche nach § 2 der HBV 2009 durch eine Inspektionsanstalt (Aufzugsprüfer) einer Vorprüfung unterzogen, liegen derzeit noch nicht vor. Im folgenden Gutachten wird auf die grundsätzlichen Anforderungen für die Aufzugsanlage eingegangen. Nach Vorliegen des vorgeprüften Detailprojekts ist dieses der Gewerbebehörde vorzulegen. Bei Berücksichtigung der im derzeitigen Projekt vorgesehenen Ausführung und Vorlage eines mängelfreien Gutachtens über die Vorprüfung kann danach die Ausführung im Sinne des § 81 Abs. 2 Ziffer 9 zur Kenntnis genommen werden.

Der CO2 – Tank und die CO2–Versorgung fallen als Druckbehälter und Druckrohrleitungen ebenfalls in den gesetzlichen Regelbereich der Druckgeräteverordnung. Die Aufstellung des Lagerbehälters im Freien ist nach den Anforderungen der Druckgeräte-Aufstellungsverordnung und der ÖNORM M 7323 geregelt. Aus den Projektsunterlagen geht hervor, dass im Nahbereich des Aufstellungsortes ein Fluchttunnel aus dem Lagerbereich ausmündet. Dieser wird jedoch außerhalb des erforderlichen Schutzbereiches (mind. 3 m) liegen. Zusätzlich wurde im Zuge der Verhandlung als Projektsergänzung die Ausführung einer Schutzwand in einer Höhe von 3 m Zwischen Lagertank und Gebäude aus brandschutztechnischen Gründen festgelegt.Die Druckrohrleitungen für die CO2 – Versorgung werden laut Projekt nach § 8 der DGVO ausgeführt. Die regelmäßige Überwachung des CO2 – Tank und der CO2 – Versorgungsleitung fällt in den gesetzlichen Bereich der Druckgeräte-Überwachungsverordnung.

In den Projektsunterlagen ist auch dargestellt, dass im südwestlichen Bereich neben dem geplanten Areal der Betriebsanlage eine Erdgas-Hochdruckleitung in einer vorhandenen Gemeindestraße geführt wird. Dies konnte auch im Zuge des Lokalaugenscheins verifiziert werden, da die diesbezüglichen Markierungen ersichtlich sind. Aus den Projektsunterlagen geht jedoch hervor, dass sämtliche Bauwerke und Baumaßnahmen außerhalb des Einflussbereiches dieser Erdgas-Hochdruckleitung vorgesehen sind. Änderungen im Bereich der Gemeindestraße sind im Einvernehmen mit dem Leitungsbetreiber durchzuführen.

Gegen die Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung bestehen aus maschinenbautechnischer Sicht bei plan- und beschreibungsgemäßer Ausführung sowie bei Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen und nachfolgenden Auflagen keine Einwände:

Kommissionierung, Lager- und Transportsysteme, maschinelle Einrichtungen

9. Bezüglich der maschinellen Anlagen (Kommissionierung, Lager- und Transportsysteme, sonstige maschinelle Einrichtungen) sind durch befugte Personen (einschlägige Fachleute) Risikobeurteilungen durchzuführen und es sind die für die Maschinen bzw. Anlagen geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die maschinellen Anlagen sind unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung zu konstruieren und auszuführen. Bei der Risikobeurteilung sind die Grenzen der maschinellen Anlagen zu bestimmen, was ihre bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung einschließt, die Gefährdungen zu ermitteln, die Risiken abzuschätzen und zu bewerten. Es sind Maßnahmen für die Risikominderung gemäß dem Ziel der Maschinensicherheitsverordnung zur Ausschaltung der Gefährdungen oder

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durch Anwendung von Schutzmaßnahmen festzulegen.Die Unterlagen der Risikobeurteilung sind auf Verlangen der Behörde zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.Eine übersichtliche Zusammenfassung ist im Betrieb zur Einsichtnahme aufzubewahren.

10. In der Betriebsanlage ist eine aktuelle Übersicht aller in Verwendung stehender Anlagen und Maschinen zur Einsichtnahme durch behördliche Organe bereitzuhalten bzw. zu führen (auch wahlweise auf elektronischem Wege). In dieser Übersicht sind die Fabrikat, Typen, Maschinennummern, Baujahre sowie Standorte und Verweise auf die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen (z.B. Aussteller, Datum) anzuführen.

11. Vor der Inbetriebnahme der maschinellen Anlagen (Kommissionierung, Lager- und Transportsysteme, sonstige maschinelle Einrichtungen) sind folgende Punkte zu berücksichtigen:- Die sich aus der Risikobeurteilung ergebenden Maßnahmen zur Ausschaltung

der Gefährdungen bzw. zur Risikominderung zur Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen müssen erfüllt sein.

- Die technischen Unterlagen gemäß Maschinensicherheitsverordnung müssen verfügbar sein.

- Die Betriebs- und Wartungsanleitungen müssen im Betrieb zur Verfügung stehen.

- Die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Maschinensicherheitsverordnung sind durchzuführen.

- Die EG-Konformitätserklärungen gemäß Maschinensicherheitsverordnung müssen im Betrieb aufliegen.

- Die CE-Kennzeichnungen gemäß Maschinensicherheitsverordnung sind anzubringen.

12. Bezüglich der Ausführung des FTS nach den Anforderungen des Standes der Technik (z.B. ÖNORM EN 1525, ÖNORM EN ISO 3691-4) ist ein Ausführungsnachweis der ausführenden Fachfirma im Betrieb zur Einsichtnahme aufzubewahren.

13. Die Belüftung der Aufstellungsbereiche für die Ladeeinheiten für Stapler und die FTS ist nach ÖVE/ÖNORM EN 50272-3 „Sicherheitsanforderungen für Batterien und Batterieanlagen Teil 3: Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge“ nach den tatsächlich vorgesehenen Ladedaten zu bemessen und hierüber ist ein Nachweis eines befugen Fachmannes im Betrieb zur Einsichtnahme aufzubewahren. Die erforderlichen Lüftungsöffnungen sind vorzusehen, dass eine wirksame Querdurchlüftung des Ladebereichs sichergestellt ist.

14. Im Ladebereich für das FTS sind die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen und Betriebsvorschriften (z.B. Lüftungsöffnungen des Raumes sicherstellen, keine Werkzeuge oder sonstige Metallteile auf den Batterien ablegen, Batterien nicht unter Last an- und abklemmen,Batterien trocken und sauber halten,Batterieladeanlage regelmäßig kontrollieren usw.) deutlich sichtbar und dauerhaft anzubringen.

15. Im Aufstellungsbereich der Ladeeinheit sind brennbare Lagerungen unzulässig. Auf dieses Verbot ist beim Zugang hinzuweisen. Ebenso ist durch Kennzeichnung auf die Ex-Zonen im Bereich der Ladestation hinzuweisen.

Kälteanlagen:

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16. Die Kälteanlage sowie deren Hauptbauteile müssen durch Kennzeichnung identifizierbar sein. Diese Kennzeichnung muss immer sichtbar sein. Absperreinrichtungen und die wesentlichen Steuer- und Regeleinrichtungen müssen deutlich gekennzeichnet sein, wenn ihre Funktion nicht klar erkennbar ist. Auf der Kälteanlage ist ein Typenschild anzubringen. Das Typenschild muss mindestens folgende Angaben enthalten:- Herstellers (Name und Adresse)- Typbezeichnung- Serien-Nummer oder Erzeugnis-Nummer- Baujahr- Kältemittel-Kurzzeichen- Kältemittel-Füllmenge- maximal zulässiger Druck (PS), Hochdruck- und Niederdruckseite- verbindlich vorgeschriebene Kennzeichnung.

17. Über die ordnungsgemäße Ausführung der Lüftungsanlagen der Kältezentralen und der Notlüftung und die Auslegung und Ausführung nach dem Stand der Technik (z.B. ÖNORM EN 13779 und ÖNORM RN 378-3) ist ein Ausführungsbefund der ausführenden Lüftungsfachfirma zur jederzeitigen Einsichtnahme durch behördliche Organe in der Betriebsanlage aufzubewahren. In diesem Befund ist auch auf folgende Punkte einzugehen:- Tatsächliche gemessene Luftleistungen (mit Angabe der Referenzmesspunkte).- Ausführung der erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung der

Schwingungsweiterleitung durch entsprechende schwingungsgedämpfte Aufstellung der Geräte und Einbau von elastischen Zwischenstücken in die Lüftungsleitungen (diese elastischen Zwischenstücke sind elektrisch leitend zu überbrücken um die ordnungsgemäße Ausführung eines Potentialausgleiches und Erdung sicherzustellen).

- Einbau der erforderlichen Schalldämpfer zur Verhinderung von unzulässigen Schallemissionen aus den Anlagen.

Gasanlage und Erdgasfeuerung:

18. Die Heizräume für die Aufstellung der Erdgasfeuerungsanlagen sind entsprechend den Anforderungen der Richtlinie ÖVGW-G 4, „Aufstellung von Gasgeräten über 50 kW, besondere Bedingungen für die Aufstellung von Gasgeräten für Heizung und Warmwasserbereitung mit einer Gesamtnennwärmebelastung > 50 kW“ auszuführen (insbesondere eigener Brandabschnitt, Lüftung ins Freie, in Fluchtrichtung aufschlagende Zugangstüren, Aufschriften usw.).

19. In den Heizräumen sind Bedienungsanleitungen über die Gasfeuerungsanlagen bereitzuhalten.

20. Über die ordnungsgemäße Ausführung und Prüfung der Heizungsanlagen unter Berücksichtigung der Anforderung der ÖNORM EN 12828 und der ÖNORM H 5152 ist eine Bescheinigung der ausführenden Installationsfirma im Betrieb zur Einsichtnahme aufzubewahren.

21. Die Gasrohrleitungen sind wirksam gegen Korrosion zu schützen und im gesamten Verlauf normgerecht zu kennzeichnen. Die Gasleitung darf nicht durch unzugängliche und nicht belüftete Hohlräume geführt werden.

22. Vor Gebäudeeintritt sind Erdgas-Hauptabsperreinrichtungen vorzusehen. Diese müssen im Gefahrenfall zugänglich sein und die Lage ist deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen.

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23. Über die Ausführung und Prüfung der Niederdruck-Gasanlage und Gasfeuerungsanlagen entsprechend den Anforderungen der ÖVGW G1, ÖVGW G4, ÖVGW G 40, ÖVGW G41, ÖVGW G48, ÖVGW G52-2 ist eine Bescheinigung des ausführenden befugten Gasinstallationsunternehmens im Betrieb zur Einsichtnahme aufzubewahren.

24. Die Gasanlage ist gemäß ÖVGW G10 in Abständen von max. 12 Jahren wiederkehrenden Prüfungen durch befugte Personen unterziehen zu lassen. Die Prüfberichte sind in der Betriebsanlage zur Einsichtnahme aufzubewahren.

Lüftungsanlagen:

25. Über die projektsgemäße Ausführung der Lüftungsanlagen und die Auslegung und Ausführung nach dem Stand der Technik (z.B. ÖNORM EN 13779, ÖNORM M 7624, ÖNORM M 7625, ÖNORM M 7626, usw.) ist ein Ausführungsbefund der ausführenden Lüftungsfachfirma im Betrieb zur Einsichtnahme aufzubewahren. In diesen Befunden ist auch auf folgende Punkte einzugehen:- Tatsächliche gemessene Luftleistungen, Außenluftvolumenströme,

Luftgeschwindigkeiten und es sind die Referenzmesspunkte anzuführen.- Ausführung der erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung der

Schwingungsweiterleitung durch entsprechende schwingungsgedämpfte Aufstellung der Geräte und Einbau von elastischen Zwischenstücken in die Lüftungsleitungen (diese elastischen Zwischenstücke sind elektrisch leitend zu überbrücken um die ordnungsgemäße Ausführung eines Potentialausgleiches und Erdung sicherzustellen).

- Einbau der erforderlichen Schalldämpfer zur Verhinderung von unzulässigen Schallemissionen aus den Anlagen.

26. Sämtliche Lüftungsleitungen, welche Brandabschnittsgrenzen durchdringen, müssen mit zugelassenen Brandschutzklappen in der Mindestqualifikation K 90 (gemäß ÖNORM M 7625), bzw. EI 90 (veho i ↔ o) (gemäß ÖNORM B 3807) ausgestattet werden.Die Stellung der Brandschutzklappen muss jederzeit vor Ort festgestellt werden können. Der Einbau der Brandschutzklappen hat gemäß der ÖNORM H 6031 zu erfolgen. Über die Eignung der Brandschutzklappen ist ein Prüfzeugnis einer akkreditierten Prüfanstalt im Betrieb zur Einsichtnahme aufzubewahren. Der ordnungsgemäße Einbau ist durch die ausführende Fachfirma nachzuweisen und die Bestätigung ist ebenfalls im Betrieb zur Einsichtnahme aufzubewahren.

27. Die Ausmündungen der Fortluftleitungen sind senkrecht über Dach aufzuführen und an den Mündungsöffnungen sind Deflektorhauben zu installieren.

28. Die Lüftungsanlagen auf dem Flachdach müssen für Wartungs- und Reparaturzwecke sicher zugänglich sein.

Druckgeräte (Kälteanlage, Druckluft, CO2):

29. Hinsichtlich der Ausführung von Druckbehältern und Druckrohrleitungen, welche dem Kesselgesetz unterliegen, sind die Bestimmungen der Druckgeräteverordnung – DGVO, BGBl II Nr. 426/1999, einzuhalten. Die darin vorgesehen Prüfbescheinigungen sind zur jederzeitigen Einsichtnahme durch behördliche Organe in der Betriebsanlage aufzubewahren.

30. Alle Rohrleitungen und Behälter, welche dem Kesselgesetz unterliegen, sind entsprechend der Druckgeräteüberwachungsverordnung (auch § 8 DGVO) einzuteilen (hohes und niedriges Gefahrenpotential). Darüber ist eine Prüfliste zu erstellen und sind darin Art, Umfang und Zeitdauer der wieder kehrenden

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Überprüfung einzutragen. Die Überwachung der Druckgeräte hat nach den Anforderungen der Druckgeräteüberwachungsverordnung - DGÜW-V BGBl II Nr. 420/2004, zu erfolgen. Die zugehörigen Prüfbescheinigungen sind zur jederzeitigen Einsichtnahme durch behördliche Organe in der Betriebsanlage aufzubewahren.

Eigenbedarfs-Dieseltankstelle:

31. Bezüglich der Ausführung der Dieseltankstelle sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:a) Der Domschacht ist tagwasserdicht auszuführen.b) Der unterirdische doppelwandige Lagerbehälter und die

Doppelwandrohrleitungen sind an jeweils an ein zugelassenes Leckanzeigegerät anzuschließen, wobei durch eindeutige und gut sichtbare Beschilderung die Zuordnung der Leckanzeigegeräte gegeben sein muss. Sämtliche Leckanzeigegeräte müssen eine Prüftaste oder eine ähnliche Einrichtung zur Funktionskontrolle des optischen und akustischen Alarms besitzen. Leckanzeigegeräte sind gemäß ÖNORM EN 13160-1, -2 und -7 oder gleichwertig auszuführen und zu installieren. Die optischen und akustischen Alarme müssen an regelmäßig besetzen Stellen wahrnehmbar sein.

c) Der Füllstutzen und der Gaspendelleitungsanschluss sind in einem eigenen oberirdischen Schrank aus nicht brennbarem Material unterzubringen. Der wannenförmige Boden des Füllschrankes ist inkl. Rohrleitungsdurchführungen mittels produktbeständiger Beschichtung öldicht auszuführen und muss in der Lage sein, mindestens 5 l eventuell verschüttetes Mineralölprodukt aufzufangen. Der Füllschrank ist mit Lüftungsöffnungen an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten im Ausmaß von je mind. 100 cm2 auszustatten. Diese Lüftungsöffnungen sind mit engmaschigem Drahtnetz abzusichern. Der Füllschrank ist so zu gestalten, dass sämtliche Leitungsanschlüsse und sonstige darin befindliche Armaturen leicht zugänglich sind. Der Füllschrank muss mit seinem Fundament standsicher verbunden sein und ist gegebenenfalls gegen Anfahren abzusichern. Tankwagenerdungsanschlüsse im Füllschrank sind unzulässig! Über die Flüssigkeitsdichtheit und Produktbeständigkeit des Füllschranks ist ein Ausführungsbefund einer Fachfirma vorzulegen. In diesem Befund ist ausdrücklich festzuhalten, dass eventuell verwendete Dichtmassen für die in Österreich in Verkehr gebrachten Mineralölprodukte geeignet sind.

d) Der Lagerbehälter ist mit einer Gaspendelleitung auszustatten.e) Auf das Vorhandensein der Überfüllsicherungseinrichtungen ist mittels

deutlich sichtbaren Anschlags bei der Füllstelle hinzuweisen.

32. Der unterirdische Lagerbehälter ist gemäß ÖNORM EN 12285-1 (Tankklasse „A“, Typ „D“) oder in gleichwertiger Ausführung herzustellen, zu prüfen und zu verlegen. Prüfbescheinigungen mit Zeichnung sind vorzulegen bzw. im jeweiligen Vormerkbuch einzuheften.Der aufgeschweißte Domschacht bzw. Domschachtkrägen ist zulässig, wenn in der Prüfbescheinigung des jeweiligen Lagerbehälters der Aufbau des Domschachtes bzw. Domschachtkragens sinngemäß nach ÖNORM C 2122 bestätigt wird. Die Ausführung der Schweißnähte zwischen Domschacht bzw. Domschachtkragen und Lagerbehälter muss im Herstellerwerk erfolgen.

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33. Von einer Fachfirma ist ein Ausführungsbefund über die Rohrleitungen der Eigenbedarfstankstelle im Betrieb zur Einsichtnahme aufzubewahren. Dieser Ausführungsbefund muss insbesondere folgende Angaben enthalten muss: - Art der Verrohrungsausführung (einwandig, doppelwandig) und Bestätigung

über die Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Verlegungsbedingungen

- Verwendetes Material und Art der Korrosionsschutzisolierung (inkl. Isolationsprüfattest

- System der LecküberwachungSämtliche unterirdisch verlegte produktführenden Rohrleitungen sind doppelwandig mit Lecküberwachung, Lüftungs- und Gaspendelleitungen sind einwandig auszuführen.Als Rohrmaterial dürfen grundsätzlich nur starkwandige Rohre gemäß ÖNORM EN EN 10255 (H) verwendet werden. Überschubrohre bei Doppelwandverrohrung dürfen mit Rohrmaterial gemäß ÖNORM EN 10255 (M) ausgeführt werden.Sämtliche Rohrverbindungen im Erdreich dürfen nur durch Schweißung erfolgen. Rohrbögen und gebogene Rohrstücke müssen nahtlos sein. Alle unterirdischen Rohrleitungen sind mit Rostschutzfarbe zu streichen und müssen mit einer Korrosionsschutzisolierung versehen sein (sogenannte „Fettbinden“ sind nicht zulässig!). Die ordnungsgemäße Rohrleitungsisolierung ist nach deren Fertig-stellung durch eine Isolationsprüfung mit mind. 14.000 Volt nachzuweisen.Elastische Zwischenstücke (z.B. Kompensatoren von Rohrleitungen) müssen elektrisch leitend sein bzw. sind elektrisch leitend zu überbrücken.Die Füll- und Gaspendelleitung sind bei der Füllstelle im Füllschrank mit Deflagrationssicherungen auszustatten.

34. Für den unterirdischen Lagerbehälter ist ein Vormerkbuch zu führen.Es muss folgende Eintragungen enthalten:- Art und Menge des Produktes, welches gelagert wird.- Gefahrenklasse für deren Lagerung der Behälter auf Grund seiner Ausführung

und Sicherung geeignet ist, wobei das verwendete Flammrückschlagsicherungssystem anzugeben ist. Flammrückschlagsysteme sind mit CE-Kennzeichnungen zu versehen, wobei die sog. „ATEX“-Richtlinie zu beachten ist.

- Art der Sicherung gegen Überfüllen.In das Vormerkbuch ist die Werksprüfbescheinigung des Lagerbehälters einzuheften und das Ergebnis der ersten Dichtheitsproben einzutragen. Lagerbehälter sind mit 0,3 bar mittels Standrohr, Rohrleitungen mit mindestens 5 bar abzudrücken.

35. Die Zapfschlauchlängen sind den Abmessungen des Tankplatzes anzupassen, sodass eine Betankung der Fahrzeuge nur auf dem Tankplatz und eine Übertritt von Kraftstoff über die Berandung des Tankplatzes nicht möglich ist (Schlauchlänge max. bis 1 m vor der Tankplatzberandung)

36. Der Zapfsäulenschacht der Zapfsäule ist wie folgt auszuführen:- Ausbildung einer produktbeständigen und flüssigkeitsdichten Auffangwannen

aus nicht brennbarem Material- Dichte Einbindung sämtlicher Leitungsdurchführungen (die eigentlichen

Anschlüsse der Zapfsäulen z.B. durch Wellrohre müssen innerhalb der Wanne erfolgen)

- Überlauf der Wannen auf den Tankplatz

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- Wannentiefe (Abstand Wannenboden zu Überlauf) nicht mehr als 30 cm. Anstatt der oben beschriebenen Wannen kann der Zapfsäulenschacht auch mineralöldicht verschlossen werden, so dass bei Undichtwerden der Zapfsäule das dabei austretende Mineralölprodukt direkt auf den Tankplatz ausfließen kann.Über die Flüssigkeitsdichtheit und Produktbeständigkeit des Zapfsäulenschachtes ist nach Durchführung aller Installationsarbeiten ein Ausführungsbefund einer Fachfirma vorzulegen. In diesem Befund ist ausdrücklich festzuhalten, dass die verwendeten Dichtmassen für die in Österreich in Verkehr gebrachten Mineralölprodukte geeignet sind.

37. Im Sicherheitsprotokoll sind zusätzlich zur Bestätigung der Einhaltung der geltenden Vorschriften beim elektrischen Anschluss der Zapfsäule und des Tankautomaten folgende Angaben zu machen:- Ausdrückliche Angabe der der Überprüfung zugrunde liegenden Vorschriften- Angabe der Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Berührungsspannung- Angabe der Schutzmaßnahmen gegen Überspannung (bei Kabelnetzen nicht

erforderlich)- Aussagen betreffend das Vorhandensein des erforderlichen

Potentialausgleichs - Auflistung der Fabrikationsnummer der angeschlossenen Zapfsäule- Bestätigung der ordnungsgemäßen Auswahl und Einstellung der

Motorschutzschalter der Pumpenmotoren für Zapfsäulen- Ausführung der Maßnahmen gemäß §111 Abs. 1 VbF (allpoliges

Unterbrechen der Stromzufuhr zu den Pumpenmotoren der Zapfsäulen bei Ausfall der Platzbeleuchtung und Verhinderung eines selbsttätigen Wiedereinschaltens)

- Funktionsnachweis des Notschalters (Zapfsäulen-Not-Aus gemäß §111 Abs. 2 VbF)Der Not-Aus-Schalter ist derart zu situieren, dass er im Gefahrenfall sicher und rasch erreicht werden kann. Weiters ist der Not-Aus-Schalter als normgemäßer Not-Aus-Taster auszuführen und deutlich sichtbar und dauerhaft zu kennzeichnen.

38. An der Zapfsäule bzw. im Bereich des Tankautomaten ist deutlich sichtbar und dauerhaft eine Bedienungsanleitung anzubringen. In dieser Bedienungsanleitung sind auch die Maßnahmen für den Gefahrenfall (Not-Aus-Schalter, Feuerlöscher, Ölbindemittel) aufzunehmen und diese Einrichtungen sind deutlich sichtbar und dauerhaft zu kennzeichnen.

39. Über die Ausführung und Prüfung der AdBlue-Tankanlage entsprechend der Zulassung sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Aus diesen müssen detailliert die Ausführung entsprechend dem Zulassungsbescheid sowie die Dichtheitsprüfung am AdBlue-Lagerbehälter und an der Auffangwanne hervorgehen.

40. Die AdBlue-Tankanlage ist mit einem wirksamen und standsicheren Anfahrschutz abzusichern.

41. Für den Betrieb der Eigenbedarfstankstelle sind folgende Betriebsvorschriften einzuhalten:a) Sind für die Funktion der Überfüllsicherungseinrichtung (z.B. Grenzwertgeber)

spezielle Ausrüstungen am Tankfahrzeug erforderlich, dürfen für die Behälterbefüllung nur ent-sprechend ausgerüstete Tankfahrzeuge verwendet werden.

b) Füllvorgänge des Lagerbehälters sind nur im Gaspendelverfahren durchzuführen und sind von einer geeigneten Person zu überwachen.

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c) Beim Befüllen des Lagerbehälters ist der Tankwagen vor dem Anschluss von Füll- und Gaspendelschläuchen mit dem gekennzeichneten Tankwagenerdungsanschluss zu verbinden.

d) Ergebnisse von wiederkehrenden Dichtheitsproben (an Behältern und Rohrleitungen) sind in die Vormerkbücher einzutragen. Lagerbehälter sind mit 0,3 bar mittels Standrohr, Rohrleitungen mit mindestens 5 bar abzudrücken.

e) Der Domschacht muss im geöffneten Zustand gegen Abstürzen von Personen gesichert sein (begehbarer Gitterrost, Abschrankung, Sicherung durch Aufsichtsperson, etc.).

f) Der Füllschrank ist bei Nichtbenutzung verschlossen zu halten.g) Die Betankung der Betriebsfahrzeuge an der Eigenbedarfstankstelle darf nur

von nachweislich unterwiesen Betriebsangehörigen durchgeführt werden.h) Die AdBlue-Tankanlage ist entsprechend den Zulassungsanforderungen

wiederkehrend (zumindest 1 x jährlich) hinsichtlich Dichtheit zu überprüfen.

Notstromaggregat (hinsichtlich der maschinellen Belange)

42. Das Notstromaggregat samt der Treibstofflagerung, einschließlich der Treibstoffleitungen, ist mit einer Auffangwanne auszustatten, mit welcher im Leckfall die gesamten Treibstoff- und Ölmenge aufgefangen werden kann. Über die Dichtheitsprüfung ist ein Nachweis im Betrieb zur Einsichtnahme aufzubewahren.

43. Folgende Aufschriften sind anzubringen:- An den Zugangstüren des Aggregateraumes die Raumwidmungen und die

Verbotaufschriften gemäß Kennzeichnungsverordnung (Zutritt für Unbefugte, Rauchen und Hantieren mit Feuer und offenem Licht).

- Beim Füllanschluss des Treibstoffbehälters die Produktaufschrift.44. Folgende Betriebsvorschriften sind einzuhalten:

a) Im Aggregateraum dürfen keinerlei brennbare Gegenstände oder Stoffe gelagert werden.

b) Der Füllvorgang des Treibstoffbehälters ist durch eine geeignete Person zu überwachen.

c) Eventuell ausgeflossener Treibstoff ist sofort in einer für die Umwelt ungefährlichen Weise zu beseitigen (Aufsaugen mit Ölbindemittel). Mindestens 30 Liter eines anerkannten Ölbindemittels sind bei der Anlage bereitzuhalten.

45. Im Verkehrsbereich sind sämtliche heißen Oberflächen gegen gefährliche Berührung abzusichern. Weiters ist die Auspuffleitung außerhalb des Aggregateraumes brandbeständig zu ummanteln oder in einem gesonderten brandbeständigen Schacht zu führen.Über diese Ausführung ist eine Bescheinigung im Betrieb zur Einsichtnahme aufzubewahren.

46. Die wesentlichen Anlagengrößen (z. B. Temperatur, Öldruck) des Notstromaggregates sind zu überwachen und Warnmeldungen sind in die Leittechnik einzubinden.

Aufzugsanlage:

47. Der Aufzug ist entsprechend den Bestimmungen des Anhanges 1 „Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für den Entwurf und den Bau von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge“ der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 – ASV 2008 – und gemäß ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ – und für Rollstuhlfahrer geeignet

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gemäß § 119 NÖ BTV 1997 – zu errichten.Nach Fertigstellung und vor Betriebsaufnahme ist der Aufzug einer Abnahmeprüfung durch eine Inspektionsstelle zu unterziehen. Eine Ausfertigung des Gutachtens über die Abnahmeprüfung ist im Betrieb zur Einsichtnahme aufzubewahren.Darin ist von der Inspektionsstelle zu bescheinigen, dass der Aufzug entsprechend den Bestimmungen des Anhanges 1 „Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für den Entwurf und den Bau von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge“ der Aufzüge - Sicherheitsverordnung 2008 – ASV 2008 errichtet und bescheidgemäß ausgeführt wurde.

48. Der Aufzugsschacht ist im oberen Schachtbereich mit einer Lüftungsöffnung direkt ins Freie mit einem Lüftungsquerschnitt von mind. 2,5% der Schachtgrundfläche bzw. mind. 1.000 cm² auszustatten. Wenn die Lüftungsleitung des Schachtes andere Brandabschnitte quert, ist diese brandbeständig (EI90) auszubilden. Ein Nachweis der Baufirma über diese Ausführung ist im Betrieb zur Einsichtnahme aufzubewahren.

49. Im Bereich der Notbefreiungseinrichtung des Aufzuges ist ein tragbarer Feuerlöscher gemäß ÖNORM EN 3 mit einer Mindestfüllmenge von 6 kg, der zur Bekämpfung von Bränden in elektrischen Anlagen geeignet sein muss, bereitzuhalten. Der Feuerlöscher ist nachweislich alle zwei Jahre auf seine Funktionsfähigkeit zu prüfen.

50. Bezüglich der Ausführung der Aufzugsanlage sind folgende Punkte zu berücksichtigen:a) Wird als Schutzmaßnahme für die aufzugszugehörigen Stromkreise FI-

Schutzschaltung ausgeführt, sind diese Schutzschalter bei der Notbefreiungseinrichtung, jedoch nicht im Schacht zu situieren. Für den Stromkreis frequenzgeregelter Antriebe ist ein allstromsensitiver FI-Schalter zu verwenden.

b) In der Schachtgrube ist der Aufzug an einen Fundamenterder anzuschließen.c) Im Aufzugsschacht dürfen keine aufzugsfremden Leitungen, Installationen,

etc. verlegt werden.d) Der Fußboden der Schachtgrube ist leicht reinigbar auszuführen.e) Bei jeder Schachttüre ist der Hinweis "Aufzug im Brandfall nicht benützen"

unter Verwendung eines Schildes gemäß ÖNORM EN 81-73:2005 anzuschreiben.

f) Im unmittelbaren Bereich der Haltestelle im Hauptzugangsgeschoss, ist ein versperrbarer Steigleitungsschalter zu situieren, mit dem die Stromzuführung zum Aufzugsantrieb abschaltbar sein muss. Dieser Schalter ist mit „Aufzug“ zu kennzeichnen, die Schaltstellung muss deutlich erkennbar und der Schlüssel in beiden Schaltstellungen abziehbar sein. Die Ausführung einer Fernsteuerung ist zulässig, wenn das Fernsteuerschütz bei der Notbefreiungseinrichtung situiert und dem FI - Schalter nachgeschaltet wird.

51. Der Aufzug ist zum Herbeirufen von Hilfe für allenfalls im Fahrkorb eingeschlossene Personen an ein Leitsystem für Fernnotrufe eines Betreuungsunternehmens gemäß ÖNORM EN 81-28:2003 und ÖNORM B 2458:2005 anzuschließen. Abweichungen hiervon auf Grund der Nutzung des Objekts nicht zulässig.

52. Da im Gebäude eine automatische Brandmeldeanlage installiert, ist auch der Schacht in die Anlage einzubeziehen und der Aufzug ist mit einer Brandfall-Rücksendeeinrichtung gemäß ÖNORM EN 81-73:2005 in Verbindung mit der ÖNORM B 2474:2011-11 auszustatten, die den Fahrkorb nach dem Ansprechen eines Brandmelders - einer Umgebungsschleife - in die Zugangsebene der Feuerwehr (Kellergeschoß) holt und dort mit geöffneten Türen außer Betrieb

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nimmt. Für diese Rückholfahrt muss jene Einrichtung abgeschaltet werden, die im normalen Betrieb die Türschließbewegung umsteuert und die durch Rauch beeinflusst werden kann. Hat ein Brandmelder im Bereich der Haltestelle der Zugangsebene der Feuerwehr angesprochen, hat diese Rücksendefahrt zu einer anderen, sicheren Haltestelle (alternative Bestimmungshaltestelle: Erdgeschoß) zu erfolgen.Die Verknüpfung mit der Brandmeldeanlage ist gemäß den Bestimmungen der TRVB S 151 herzustellen. Diese ordnungsgemäße Ausführung ist im Abnahmebefund einer akkreditierten Prüfstelle nachzuweisen und dieser ist im Betrieb zur Einsichtnahme aufzubewahren.

53. Vom Aufzugseigentümer sind mind. 3 Hebeanlagenwärter (Aufzugswärter) zu bestellen. Diese müssen ihre Eignung vor der Inspektionsstelle nachweisen und haben am Zeugnis zu bestätigen, dass sie die Betriebskontrollen durchführen und im Bedarfsfall im Fahrkorb eingeschlossene Personen befreien. Die Bestellung von Hebeanlagenwärter (Aufzugswärter) kann entfallen, wenn die Bestimmungen des Anhanges A.3 und des Anhanges B der ÖNORM B 2458:2005-04 zutreffen oder wenn ein Betreuungsunternehmen mit der Durchführung der Betriebskontrollen beauftragt wurde.

54. Der Betrieb, die Wartung und die regelmäßigen Prüfungen des Aufzuges haben gemäß den Anleitungen des Montagebetriebes und entsprechend den Bestimmungen der einschlägigen ÖNORMEN zu erfolgen.

55. Die nach dem Brandschutzkonzept den Fahrschachttüren vorgesetzten Brandschutz-Türen (Brandschutzklassifizierung zu ihrem Brandverhalten EI2 30-C) sind derart anzuordnen und auszuführen, dass sie jederzeit von Innen öffenbar sind und Aufzugsnutzer nicht im Zwischenraum zwischen Fahrschachttür und Brandschutztür eingeschlossen werden können.

CO2 – Tank und -versorgung

56. Der CO2 – Tank ist mit einem wirksamen Anfahrschutz gegenüber dem Verkehrsbereich auszustatten, welcher auch für LKW´s geeignet ist.

57. Bezüglich der Aufstellung des Lagerbehälters sind die Anforderungen der ÖNORM M 7323 zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Maßnahmen ist durch die ausführende Fachfirma zu bestätigen.Der Schutzbereich des CO2 – Tanks (3 m um den Behälter) ist mit einem mind. 1,5 m hohen Maschenzaun abzusichern. Am Zaun sind die die Kennzeichnungen anzubringen.

58. Hinsichtlich der Ausführung und Prüfung der CO2-Versorgungsleitungen (laut Projekt ergibt sich eine Einstufung gemäß § 8 der DGVO) ist ein Nachweis des Herstellerbetriebes vorzulegen. Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass:- die Ausführung nach der „guten Ingenieurpraxis“ im Sinne der

Druckgeräteverordnung erfolgte,- der Herstellerbetrieb über ein geeignetes Qualitätssicherungssystem verfügt,- der Ausführende über eine gültige Rohrschweißerprüfung nach ÖNORM

EN 287 verfügt,- eine anstandslose Wasserdruckprobe mit mind. dem 1,5 fachen Betriebsdruck

und eine Dichtheitsprüfung (mit inertem Gas beim höchstzulässigen Betriebsdruck) durchgeführt wurden und

- ausschließlich normgemäße und für den Druckbereich zulässige Armaturen und Einbauten eingesetzt wurden.

59. Die CO2-Leitungen sind im gesamten Verlauf entsprechend zu kennzeichnen.

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60. Sämtliche Ausblaseleitungen von Druckentlastungs- und Regeleinrichtungen der CO2-Versorgung dürfen nicht in den Arbeitsraum ausmünde und sind ins Freie zu führen.

Gutachten des Amtssachverständigen für Verfahrenstechnik im Gewerbeverfahren:

Aus verfahrenstechnischer Sicht sind im gegenständlichen Projekt die Ammoniak-Kälteanlage sowie die CO2 Anlage zu beurteilen.

Kälteanlage

Die gesetzlichen Vorgaben für die Kälteanlage ergeben sich aus der Kälteanlagenverordnung. Als Stand der Technik ist die ÖNORM EN 378 anzuwenden.

Aus den Projektsunterlagen geht hervor, dass die geplante Kälteanlage unter Berücksichtigung dieser obigen Anforderungen ausgeführt und betrieben werden soll.

Aus den gesetzlichen Anforderungen der Kälteanlagenverordnung ergeben sich Überprüfungen der Kälteanlage vor Inbetriebnahme und Druckproben sowie jährlich wiederkehrende Überprüfungen, über welche Prüfbescheinigungen im Betrieb zur ständigen Einsichtnahme aufzubewahren sind.

Durch diese Maßnahmen werden aus technischer Sicht die ordnungsgemäße Ausführung und der sichere Betrieb der Kälteanlage sichergestellt und Gefährdungen von Personen (Arbeitnehmer und Anrainer) entsprechend den Vorgaben der GewO 1994 vermieden.

Gegen die Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung bestehen aus verfahrenstechnischer Sicht bei plan- und beschreibungsgemäßer Ausführung sowie bei Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen und nachfolgenden Auflagen keine Einwände:

Kälteanlage:

61. Die Kälteanlage ist entsprechend den Anforderungen des Standes der Technik (z. B. ÖNORM EN 378-1 bis 3) auszuführen. Die Kälteanlage ist durch den Hersteller oder Errichter vor der Inbetriebnahme der Druckfestigkeitsprüfung, der Dichtheitsprüfung, der Funktionsprüfung der Sicherheitsschalteinrichtungen zur Druckbegrenzung und der Konformitätsprüfung der gesamten Anlage nach den Anforderungen der ÖNORM EN 378-2:2009 zu unterziehen. Die ordnungsgemäße Ausführung und die Ergebnisse der Prüfungen sind zu bestätigen und die Nachweise sind ständig im Betrieb zur Einsichtnahme durch behördliche Orange aufzubewahren.

62. In den Kältezentralen sind ein Anlagenschema und eine Betriebsanleitung in dauerhafter und übersichtlicher Form anzuschlagen. Bezüglich der Ausführung des Anlagenschemas sind die Anforderungen des Standes der Technik (z. B. ÖNORM EN 1861:1998, Kälteanlagen und Wärmepumpen — Systemfließbilder und Rohrleitungs- und Instrumentenfließbilder — Gestaltung und Symbole) anzuwenden.

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63. Der Aufstellungsraum der Kälteanlagen ist als besonderer Maschinenraum im Sinne der ÖNORM EN 378-3 auszuführen und an den Zugangstüren sind die Raumwidmungen sowie die Gefahren- und Verbotsvorschriften (normgemäße Piktogramme) anzuschreiben. Bei der Ausführung sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:- Kältemittelgas, das aus Maschinenräumen entweicht, darf nicht in

benachbarte Räume, Stiegenhaus, Gänge oder Entwässerungssysteme des Gebäudes gelangen und muss gefahrlos abgeführt werden.

- Im Gefahrenfall muss der Maschinenraum unverzüglich verlassen werden können.

- Die Türen müssen von innen von Hand geöffnet werden können (Anti-Panik-System).

- Brennbare Materialien, ausgenommen Kältemittel und Öl für Wartungsarbeiten, dürfen im Maschinenraum nicht gelagert werden. Entsprechende Aufschriften sind im Maschinenraum anzubringen.

- Alle Montageöffnung für Rohrleitungen und Kanäle, die durch die Wände, Decken und Böden der Maschinenräume führen, müssen dicht gegen Überströmen von Kältemittel in die benachbarten Räume ausgeführt werden.

- Der Maschinenraum ist mit Alarmeinrichtungen und Detektoren für die Kältemitteldetektion nach den Anforderungen in den Abschnitten 7 und 8 der ÖNORM EN 378-3 auszustatten.

64. Die Kälteanlage muss von außerhalb des Maschinenraumes durch eine Fernabschaltung abschaltbar sein. Die Lage und Funktionsweise dieser Fernabschaltmöglichkeit ist in einer Betriebsanweisung aufzunehmen und den zuständigen Arbeitnehmern zur Kenntnis zu bringen.

65. Bei den Kälteanlagen mit einer Kältemittelfüllmenge von mehr als 500 kg sind Maßnahmen vorzusehen, um das Vorhandensein von Kältemittel in einem angeschlossenen Kreislauf mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten festzustellen und anzuzeigen (z. B. mit einem Warngerät/Kältemitteldetektor). Die ordnungsgemäße Ausführung und Funktionsprüfung der Warneinrichtung ist durch die ausführende Fachfirma nachzuweisen. Der Nachweis ist zur jederzeitigen Einsichtnahme durch behördliche Organe in der Betriebsanlage aufzubewahren.

66. Der Anlagenbetreiber muss in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) die Alarmeinrichtungen, die mechanische Lüftung und Detektoren überprüfen, um deren einwandfreie Funktion sicherzustellen. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen müssen in das Anlagenprotokoll eingetragen werden. Öffnungen für die Weiterleitung von Kältemittel, z. B. zwischen verschiedenen Räumen in Personen-Aufenthaltsbereichen, müssen überprüft werden, um einen freien Luftdurchgang sicherzustellen.

67. Vor der Inbetriebnahme der Kälteanlage muss sichergestellt sein, dass das Bedienungspersonal anhand des Bedienungs-Handbuches hinsichtlich Aufbau, Überwachung, Betrieb und Instandhaltung der Kälteanlage, der zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen sowie gegebenenfalls der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung und im Hinblick auf die Eigenschaften und den Umgang mit dem verwendeten Kältemittel unterwiesen ist. Aufzeichnungen über die Unterweisung und Schulung sind zur jederzeitigen Einsichtnahme durch behördliche Organe in der Betriebsanlage aufzubewahren.

68. Der Betrieb, die Instandhaltung und Wiederholungsprüfung der Kälteanlage hat nach den Anforderungen der Kälteanlagenverordnung und der ÖNORM EN 378-4:2009 zu erfolgen. Die Aufzeichnungen hierüber sind zur jederzeitigen Einsichtnahme durch behördliche Organe in der Betriebsanlage aufzubewahren.

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Über die Kälteanlage ist ein Anlagenprotokoll zu führen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Dabei muss das Anlagenprotokoll folgende Angaben enthalten:- Einzelheiten aller Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten;- jedes Mal Menge und Art (neu, wiederverwendet oder recycelt) des

eingefüllten Kältemittels, jedes Mal Menge des aus der Anlage abgelassenen Kältemittels;

- falls eine Analyse eines wiederverwendeten Kältemittels vorliegt, sind die Ergebnisse ebenfalls im Anlagenprotokoll festzuhalten;

- die Herkunft des wiederverwendeten Kältemittels;- Änderungen und Austausch von Bauteilen der Anlage;- Ergebnisse aller regelmäßigen Routineprüfungen;- längere Stillstandszeiten.Das Anlagenprotokoll ist zur jederzeitigen Einsichtnahme durch behördliche Organe in der Betriebsanlage aufzubewahren.

69. Die Notlüftung des Maschinenraumes der Kälteanlage ist nach den Anforderungen der ÖNORM EN 378-3 auszuführen und über die Kältemitteldetektionsanlage anzusteuern. Zusätzlich muss die mechanische Notlüftung mit zwei getrennten Schaltmöglichkeiten ausgerüstet sein, von denen sich eine außerhalb und die andere innerhalb des Maschinenraums befindet. Die Funktion der Notabsaugung ist bei den Hauptzugängen bei der händischen Schaltmöglichkeit optisch (z. B. grüne Betriebsleuchte mit entsprechender Aufschrift) anzuzeigen. Die Ansaugung hat in Deckennähe zu erfolgen.

70. Es ist ein Notfallplan für den Austritt von Ammoniak zu erstellen und mit der zuständigen örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Ein Nachweis über die Abstimmung mit der Feuerwehr ist im Betrieb zur Einsichtnahme aufzubewahren.

Der Notfallplan ist den betroffenen Mitarbeitern nachweislich zur Kenntnis zu bringen und im Betrieb zur ständigen Einsichtnahme aufzubewahren.

71. Die Gaswarnanlage ist auf die geplante Brandmeldeanlage aufzuschalten. 72. Beim Zutritt zum Maschinenraum ist das tragbare Gaswarngerät ständig

mitzuführen. Auf diese Maßnahme ist an der Zutrittstür dauerhaft sichtbar hinzuweisen.

Kohlendioxidanlage:

73. Die Befüllung des CO2 Tanks darf nur durch entsprechend geschultes Personal erfolgen. Eine diesbezügliche Personenstandsliste wird von der Anlieferfirma geführt. Zusätzlich ist sowohl am Tank als auch am Befüllfahrzeug eine Befüllanleitung anzubringen.

74. Bezüglich der CO2 Warnanlage ist im Betrieb ein Kontrollbuch aufzulegen, in dem die regelmäßigen Überprüfungen laut Betriebsvorschrift sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie eventuelle Reparaturarbeiten einzutragen sind. Ebenso sind regelmäßige Kalibrierungen der Anlage im Kontrollbuch einzutragen.

75. An sämtlichen Zutrittstüren zur Cryogenaufgabe sind die entsprechenden Warnhinweise dauerhaft sichtbar anzubringen. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass im Falle eines CO2 Alarms der Raum zu verlassen ist bzw. nicht betreten werden darf.

76. Die mit der Cryogenanlage befassten Personen sind nachweislich über die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit CO2 zu unterrichten. Des Weiteren ist diesen Personen eine entsprechende persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.

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77. Bezüglich des Siber Systems (CO2 Aufgabe mit Pistolensystem) ist eine Konformitätserklärung entsprechend der MSV im Betrieb zur Einsichtnahme aufzulegen. Am Gerät ist die CE-Kennzeichnung anzubringen.

Gutachten des Amtssachverständigen für Elektrotechnik im Gewerbeverfahren:

Aus elektrotechnischer Sicht werden folgende Auflagen als erforderlich erachtet:

78. Es ist eine Bestätigung darüber zur Einsichtnahme bereit zu halten, dass die Hochspannungsschaltanlage gemäß Herstellerangaben aufgestellt wurde, insbesondere die Herstellerangaben bzgl. Störlichtbogensicherheit berücksichtigt wurden und dass die Störlichtbogensicherheit für Bediener und Passanten gegeben ist.

79. An der Abschrankung vor den Trafoaufstellplätzen ist jeweils ein deutlich sichtbarer Warnhinweis auf die spannungsführende Trafoumhüllung anzubringen.

80. Im 20-kV-Schaltraum und in den beiden Niederspannungshauptverteilerräumen sind jeweils entsprechende Übersichtsschaltbilder, die 5 Sicherheitsregeln nach ÖVE/ÖNORM EN 50110-1 sowie die Anleitungen nach ÖVE/ÖNORM E 8350 und ÖVE/ÖNORM E 8351 auszuhängen.

81. Im Falle von möglichen Rückspannungen sind deutlich sichtbare Warnhinweise entsprechend anzubringen.

82. Über die Verlegung der Kabelleitungen gemäß ÖVE-L 20 ist eine Bestätigung zur Einsichtnahme bereit zu halten. Über erdverlegte Kabelleitungen ist ein Ausführungsplan zu erstellen, in welchem auch die durch Annäherung betroffnen Anlagen und Einbauten darzustellen sind. Dieser Ausführungsplan ist zur Einsichtnahme aufzubewahren.

83. Über die ordnungsgemäße Ausführung und Prüfung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gemäß ÖVE/ÖNORM E 8002 und der Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung gemäß ÖNORM EN 1838 ist eine Bestätigung zur Einsichtnahme bereit zu halten, wobei die Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung konkret anzugeben sind.

84. Über die Ausführung der Batterieräume für die Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und des USV-Raumes sowie der zugehörigen Lüftungen gemäß ÖVE/ÖNORM EN 50272-2 ist eine Bestätigung zur Einsichtnahme bereit zu halten.

85. Über die Ausführung des Batterieladeraumes einschließlich seiner Einrichtungen sowie der zugehörigen Lüftungen gemäß ÖVE/ÖNORM EN 50272-3 ist eine Bestätigung zur Einsichtnahme bereit zu halten, wobei im Hinblick auf die vorgesehne technische Lüftung die Einhaltung von Punkt 6.4 der ÖVE/ÖNORM EN 50272-3 konkret zu bestätigen ist. Die erforderlichen Maßnahmen bei Ausfall der technischen Lüftung sind mittels nachvollziehbarer Evaluierung zu ermitteln (im Explosionsschutzdokument), und das Ergebnis dieser Evaluierung ist nachweislich umzusetzen. Dabei ist zu beachten, dass stets eine ausreichende ständig wirksame Lüftung des Batterieladeraumes gegeben ist.

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86. Über die Ausführung der Batterieladestellen (Einzelladeplätze) außerhalb des Batterieladeraumes sowie der zugehörigen Lüftungen gemäß ÖVE/ÖNORM EN 50272-3 ist eine Bestätigung zur Einsichtnahme bereit zu halten.

87. Über die brandbeständige Ausbildung der Batterieräume für die Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, des USV-Raumes und des Batterieladeraumes sowie der zugehörigen Lüftungsleitungen bis ins Freie ohne Brandschutzklappe ist eine Bestätigung zur Einsichtnahme bereit zu halten.

88. Über die Ausführung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind Planunterlagen im Sinne der ÖVE/ÖNORM E 8002 zur Einsichtnahme bereit aufzubewahren.

89. Die Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind gemäß ÖVE/ÖNORM E 8002 in Stand zu halten.

90. Für das Ersatzstromaggregat ist eine entsprechende Konformitätserklärung zur Einsichtnahme bereit zu halten.

91. Über die ordnungsgemäße Ausführung und Prüfung der Verriegelungen zur Verhinderung eines Parallelbetriebes der Ersatz- und Sicherheitsstromversorgungen mit dem Verteilnetz der Wien Energie Stromnetz GmbH ist eine Bestätigung zur Einsichtnahme bereit zu halten.

92. Über die ordnungsgemäße Ausführung und Prüfung der Blitzschutzanlage ist ein Prüfbefund samt Planskizze zur Einsichtnahme bereit zu halten. Darin sind die angewandten Normen konkret anzugeben sowie die Einhaltung der vorgesehenen Blitzschutzklasse und die ordnungsgemäße Umsetzung der blitzschutztechnischen Anforderungen aus dem aktuellen Explosionsschutzdokument zu bestätigen. Die aktuellen Risikoanalysen mit Ermittlung der mindestens erforderlichen Blitzschutzklasse ist dem Prüfbefund beizulegen.

93. In den elektrischen Betriebsräumen dürfen Leitungen und Einrichtungen, die nicht zum Betrieb der elektrischen Anlagen erforderlich sind, nicht vorhanden sein. Darüber ist eine Bestätigung zur Einsichtnahme bereit zu halten.

94. Die elektrischen Betriebsräume sind von Lagerungen frei zu halten.

95. Über die ordnungsgemäße Ausführung und Prüfung der elektrischen Anlagen (Hoch- und Niederspannungsanlagen) und der zugehörigen baulichen Anlagen gemäß den mit Elektrotechnikverordnung verbindlichen Vorschriften ist eine Bestätigung zur Einsichtnahme bereit zu halten. Darin sind die angewandten Normen und die elektrischen Schutzmaßnahmen konkret anzuführen sowie die ordnungsgemäße Umsetzung der elektrotechnischen Anforderungen aus dem aktuellen Explosionsschutzdokument zu bestätigen. Die zugehörigen Protokolle über die mangelfreie Durchführung der Erstprüfungen gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61 (Niederspannungsanlagen) und die mangelfreie Durchführung der Inspektion, Prüfung und Übernahme vor Ort gemäß Punkt 10 der ÖVE/ÖNORM E 8383 (Hochspannungsanlagen) sind zur Einsichtnahme bereit zu halten.

96. Hinsichtlich Annäherung der neuen elektrischen Anlagen an neue und bestehende Anlagen und Einbauten sind die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig einvernehmlich mit den Betreibern der betroffenen Anlagen und

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Einbauten durchzuführen, sinngemäß auch für gegenseitige Annäherung von Anlagen der Betriebsanlage. Darüber ist eine Bestätigung zur Einsichtnahme bereit zu halten.

97. Es ist ein Anlagenbuch gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-63 anzulegen und zur Einsichtnahme aufzubewahren.

98. Der Anlagenverantwortliche gemäß ÖVE/ÖNORM EN 50110-1 muss stets schriftlich namhaft gemacht sein.

Hinweise: Beim Betrieb der elektrischen Anlagen sind insbesondere die

Bestimmungen der mit Elektrotechnikverordnung verbindlichen Vorschrift ÖVE/ÖNORM EN 50110-1 einzuhalten.

Für sämtliche explosionsgefährdeten Bereiche müssen aktuelle Explosionsschutzdokumente gemäß VEXAT vorliegen, welche zu beachten sind.

Die elektrischen Anlagen einschließlich Blitzschutzanlage sind gemäß VEXAT und Elektroschutzverordnung wiederkehrend zu prüfen.

Gutachten des Amtssachverständigen für Verkehrstechnik im Gewerbeverfahren:

Eingangs wird festgehalten, dass – entsprechend der Beweisvorgabe durch die Behörde – die Anbindung der neuen Erschließungsstraße auf der Parz. Nr. 690, KG Ebergassing an die B 15 nicht Teil dieser verkehrstechnischen Beurteilung ist. Gleiches gilt für die vorgesehene Errichtung des Geh- und Radweges entlang der B 15 und die Straßenraumgestaltung der neuen Erschließungsstraßen. Diese Themen werden in den hierfür vorgesehenen straßenrechtlichen Verfahren zu behandeln und bewerten sein.

Festzuhalten ist auch, dass die im Projekt für die Erschließung der Betriebsanlage vorgesehenen Gemeindestraßen derzeit in der Natur noch nicht existent sind. Die Errichtung bzw. Fertigstellung derselben vor Inbetriebnahme der Anlage stellt jedenfalls eine wesentliche Voraussetzung für eine verkehrsgerechte Erschließung und damit verbunden auch eine Voraussetzung für eine positive verkehrstechnische Begutachtung dar.

Bei der Beurteilung der Anbindung an die Gemeindestraßen stellen ausreichende Sichtbeziehungen und eine für die jeweils ungünstigste zum Einsatz kommende Fahrzeugkombination problemlose Befahrbarkeit wesentliche Kriterien dar.

Soweit es dem Projekt zu entnehmen war, ist dies bei den vorgesehenen Anbindungen weitgehend der Fall. Voraussetzung ist hierfür jedenfalls die Freihaltung der Sichtbereiche der Anbindungen.Lediglich an der Ausfahrt aus dem LKW-Warteplatz West ergibt sich aufgrund der spitzwinkeligen Ausfahrt der LKW in die Gemeindestraße eine Situation, bei welcher aufgrund der Sitzposition der Lenker im Fahrzeug eine Sichtabschattung durch die eigenen Aufbauten nicht auszuschließen bzw. sogar wahrscheinlich sind. Gegenüber dieser Ausfahrt wird daher für die Blickrichtung zur B 15 ein Verkehrsspiegel anzubringen sein.

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Was die Befahrbarkeit der Anbindungen betrifft, so ist diese durch die Eintragung der Schleppkurven für die jeweiligen Fahrzeugkategorien dokumentiert.

Was die PKW-Stellplätze für Mitarbeiter und Besucher/Kundenbetrifft, so entspricht die vorgesehene Zahl den Vorgaben der einschlägigen RVS-Richtlinie und damit auch dem aktuellen Stand der Technik. Im Übrigen besteht die Möglichkeit bei Bedarf entlang der Zufahrt zum Mitarbeiterparkplatz zusätzliche Stellplätze zu errichten.

Aus verkehrstechnischer Sicht werden jedenfalls nachstehende Auflagen als erforderlich erachtet um Beeinträchtigungen des Verkehrsgeschehens soweit als möglich einzugrenzen:

99. Reklamezeichen, Firmentafeln und dergleichen sind in Form, Farbe und Größe so auszubilden, dass sie nicht mit Verkehrszeichen verwechselt werden können. Bei Verwendung einer Farbe, die einer Verkehrsfarbe im Sinne der Straßenverkehrszeichenverordnung BGBl 1998/II/238 ähnlich ist, darf bei Annäherung nicht der Eindruck eines Lichtpunktes oder Verkehrszeichens entstehen.

100. Die Beleuchtung der Reklamezeichen, Firmentafeln, der Gebäude oder Fassaden sowie die Gebäudeinnenbeleuchtung und dergleichen ist so anzubringen bzw. auszuführen, dass durch sie die Verkehrsteilnehmer auf der vorbeiführenden Straße weder geblendet noch unzumutbar abgelenkt werden. Es darf kein bewegtes Licht verwendet werden. Die Beleuchtung darf im Sinne der Richtlinie RVS 05.06.12 „Visuelle Informationsträger für verkehrsfremde Zwecke“ der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße - Schiene - Verkehr bei Dunkelheit nachstehend angeführte lichttechnische Grenzwerte nicht überschreiten:Maximale Leuchtdichte: 100 bzw. 250 (cd/m²) je nach anzuwendender BewertungszoneLichtstärke (Produkt aus mittlerer Leuchtdichte und lichtabstrahlender Fläche) 300 bzw. 800 (cd) je nach anzuwendender BewertungszoneBei lichtabstrahlenden Flächen über 30 m² darf die mittlere Leuchtdichte (unabhängig von der Fläche) je nach anzuwendender Bewertungszone höchstens 10 bzw. 25 (cd/m²) betragen.Ein Messprotokoll und Nachweis im Sinne dieser Richtlinie ist - auf Verlangen - der Behörde vorzulegen.Während der Dämmerung darf bei gedimmten Anlagen mit Steuerung abhängig von der Umgebungshelligkeit (z.B. System SICO - Sign Control) eine Anhebung auf maximal die doppelten der angegebenen Werte erfolgen.Bei Tageslicht darf die Leuchtdichte jedenfalls maximal 1500 cd/m² erreichen.

101. Bei Dunkelheit sind die Anlage sowie die Verkehrsflächen innerhalb derselben sowie die Anschlüsse an die vorbeiführenden öffentlichen Verkehrsflächen während der Betriebszeiten ausreichend zu beleuchten. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass eine Blendung sowie übermäßige Ablenkung der Verkehrsteilnehmer auf diesen Straßen nicht auftritt. Es dürfen nur abgeschirmte Leuchten entsprechend der ÖNORM EN 13201-2, Straßenbeleuchtung, Gütemerkmale (Anhang A), verwendet werden. Ein Nachweis über die Einhaltung dieser ÖNORM ist – auf Verlangen – der Behörde vorzulegen.Hinweis: Auf die Bestimmungen der ÖNORM O 1051 wird hingewiesen.

102. Sofern Lichtpunkte unmittelbar an die Straße (Kreuzung) gestellt werden, oder die Intensität der Beleuchtung störende Einflüsse auf der vorbeiführenden

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Straße verursacht, müssen entsprechende Anpassungsstrecken auf letzterer angeordnet werden.

103. Firmenzeichen, Reklametafeln und sonstige Konstruktionen ebenso wie nach außen aufschlagende Türen und dergleichen dürfen nicht in das Lichtraumprofil von Verkehrsflächen ragen. Die Breite des Lichtraumes ergibt sich auf öffentlichen Verkehrsflächen aus der beidseitig um je 0,75 m vergrößerten Breite von Fahrfläche und Seitenstreifen. Innerhalb des Betriebsareals hat dieses Ausmaß mindestens 0,30 m zu betragen. Die Höhe des Lichtraumprofiles beträgt 4,50 m über der Fahrfläche und den anschließenden Seitenstreifen. Über Gehsteigen und Radwegen beträgt die lichte Höhe mindestens 2,50 m.

104. Die Arealfahrbahnen und Parkplätze im Betriebsbereich einschließlich der Zu- und Abfahrten sind nach sach- und fachgemäßer Unterbaubefestigung mit einer staubfreien Decke abzuschließen und stets in verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Dies schließt die winterdienstliche Betreuung ein.

105. Das Niveau der Betriebsanlage ist dem Niveau der vorbeiführenden Straße so anzupassen, dass die anfallenden Oberflächenwässer in Muldenrigolen, Spitzgräben, Rigolrinnen etc. in einwandfreier Weise auf eigenem Grund abgeleitet werden können.

106. Durch die Errichtung der Anlage und deren Betrieb darf die einwandfreie Ableitung der Oberflächenwässer auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht beeinträchtigt werden.

107. Stellplätze sind zu den Entwässerungsmulden hin so zu begrenzen, dass ein unbeabsichtigtes Einfahren in bzw. Durchfahren durch die Mulde gesichert vermieden wird. Allfällige Entwässerungsschlitze in Hochbordbegrenzungen entlang von Stellplätzen sind bei einer maximalen Schlitzbreite von 0,5 m mittig im Stellplatz oder ohne bestimmte Teilung mit einer maximalen Schlitzbreite von 0,10 m anzuordnen und es sind die vertikalen Schlitzkanten so abzurunden, dass keine Reifengefährdungen entstehen.

108. Auf die gesamte Länge des Betriebes ist ein Streifen in einer Breite von 3 m gemessen ab dem Fahrbahnrand der vorbeiführenden Straße im Bereich zwischen 0,80 m und 2,50 m über dem Fahrbahnniveau von Sichthindernissen jeder Art freizuhalten.

109. Überfahrbare Schachtabdeckungen sind nach den Bestimmungen ÖNORM EN 124 (Aufsätze und Abdeckungen für Verkehrsflächen....) bzw. B 5110 herzustellen (Klasse D 400). Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen, sofern die Prüflast oder Lastklasse nicht auf dem Bauteil ersichtlich ist.

110. Wird vor der Betriebsanlage auf die Gesamtlänge derselben ein Gehsteig hergestellt, so ist er wie folgt auszuführen:Der Gehsteig ist mit einem Hochbord abzuschließen. Im Bereich der Zu- und Abfahrten darf der Gehsteig bis auf 3 cm über Fahrbahnniveau abgesenkt werden. Die Gehsteigrampen müssen außerhalb der Zu- und Abfahrten liegen. Neigungen von 6% dürfen nicht überschritten werden. Die Oberfläche des Gehsteiges ist, sofern vom Straßenerhalter keine anderen Angaben gemacht werden in gleicher Weise wie in den anschließenden Bereichen herzustellen.

111. Die Zufahrt zur Entsorgung und zum Warteplatz West darf nur richtungsgebunden betrieben werden. Demzufolge ist das Verbotszeichen gem. § 52 Z. 2 StVO 960 „Einfahrt verboten“ an der gemeinsamen Einfahrt gegen die Fahrbahn der vorbeiführenden Straße zeigend und an den beiden Ausfahrten das gleiche Verbotszeichen gegen das Betriebsareal zeigend, aufzustellen. Vor Aufstellung der Verkehrszeichen ist die notwendige Verordnung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung) zu erwirken.

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112. Folgende verordnungspflichtige Verkehrsbeschränkungen sind vor Inbetriebnahme der Betriebsanlage bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung) zu erwirken. Diese sind mit den entsprechenden Verkehrszeichen gem. StVO 1960 kundzumachen. Die Aufstellung der Verkehrszeichen hat im Einvernehmen mit dem zuständigen Straßenerhalter (Gemeinde Ebergassing) zu erfolgen.a) Vorrang geben“ (VZ gem. § 52 Z. 23)

- an der Einmündung der Anbindung des Ladehofes in die neu zu errichtende Gemeindestraße an der Südostseite des Betriebsareals

- an der Ausfahrt vom Entsorgungsbereich gegenüber der Gemeindestraße Parz. Nr. 690, KG Ebergassing

- an der Einmündung der Anbindung des PKW-Parkplatzes in die Gemeindestraße Parz. Nr.690, KG Ebergassing

- an der Einmündung der Ausfahrt aus dem Warteplatz Ost in die Hauptzufahrt zum Ladehof

b) „Halt“ (VZ gem. § 52 Z. 24)- an der Ausfahrt aus dem Warteplatz West gegenüber der

Gemeindestraße Parz. Nr. 690, KG Ebergassingc) „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“ (VZ gem. § 52 Z. 15)

- mit rechtwinkelig nach links gebogenem Pfeil an der Einmündung der Ausfahrt aus dem Warteplatz West in die Gemeindestraße Parz.Nr. 690, KG Ebergassing

- mit rechtwinkelig nach rechts gebogenem Pfeil an der Einmündung der Ausfahrt aus dem Entsorgungsbereich in die Gemeindestraße Parz. Nr. 690, KG Ebergassing

- mit schräg nach rechts unten weisendem Pfeil am östlichen Ende des dreieckigen Fahrbahnteilers östlich der Hauptzufahrt zum Ladehof

- am südlichen Inselkopf des Fahrbahnteilers an der Anbindung des Ladehofes

d) „Einfahrt verboten“ (VZ gem. § 52 Z. 2)- an den Einmündungen der Ausfahrten aus dem Entsorgungsbereich und

dem Warteplatz West in die Gemeindestraße Parz.Nr. 690, KG Ebergassing

- am östlichen Ende des dreieckigen Fahrbahnteilers östlich der Hauptzufahrt zum Ladehof sichtbar für die zur Gemeindestraße fahrenden Lenker

- an der Einmündung der Schleifenfahrbahn am südlichen Ende der LKW-Stellplätze des Warteplatzes Ost in die gemeinsame Zufahrtsstraße sichtbar für die zur Schleifenfahrbahn fahrenden Lenker

e) „Einbahnstraße“ (VZ gem. § 53 Z. 10) in Richtung nach Norden weisend im Zuge der östliche Fahrbahn des Warteplatz Ost auf Höhe des nördlichsten LKW-Stellplatzes

113. Im Bereich der Betriebsanlage ist vor Inbetriebnahme die Aufbringung nachfolgender Bodenmarkierungen beim zuständigen Straßenerhalter bzw. auch bei der zuständigen Verkehrsbehörde (Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung) zu erwirken:a) eine Sperrlinie im Bereich der Anbindung des Ladehofes an die

Gemeindestraße zwischen der Ordnungslinie und dem Fahrbahnteiler bei der Schrankenanlage

b) eine Sperrfläche anschließend an das östliche Ende des Fahrbahnteiler östlich der Ladehofzufahrt. Der Sperrfläche ist eine Sperrlinie mit anschließender Leitlinie gemäß Bodenmarkierungsverordnung vorzusetzen.

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c) eine Haltelinie in der Ausfahrt aus dem Warteplatz West vor der öffentlichen Straße.

d) Ordnungslinien an den übrigen Ausfahrten vor den öffentlichen Straßen.e) Begrenzungslinien an den Fahrbahnrändern der öffentlichen Straßen im

Bereich der Ein- und Ausfahrten.114. Die Straßenverkehrszeichen sowie die Leiteinrichtungen sind gemäß den

einschlägigen Bestimmungen der StVO 1960, der Straßenverkehrszeichenverordnung BGBl 1998/II/238 und der Bodenmarkierungsverordnung 848/1995, jeweils in der gültigen Fassung aufzustellen, auszuführen und zu erhalten.

115. Die Zufahrt zur Betriebsanlage darf nur bei den festgelegten Zu- und Abfahrten erfolgen. Die übrigen Bereiche sind so auszubilden (z.B. Bordstein, Böschung), dass ein Überfahren ausgeschlossen ist.

116. Die Einfahrt und Ausfahrt von Fahrzeugen in das und aus dem Betriebsgrundstück darf jeweils nur im Vorwärtsgang erfolgen.

117. Sämtliche Fahrbahnränder sind mit Randlinien mit einem Radius von mindestens  5 m bzw. in schleppkurvengerechter Weise auszurunden.Die Anbindung der Ausfahrt aus dem Ladehof an die neue Gemeindestraße ist derart zu gestalten, dass der Bogen der Einmündungstrompete tangential und knickfrei an den Fahrbahnrand (Gehsteigbegrenzung) der Gemeindestraße anschließt.

118. Die Abwicklung des für den Warenumschlag erforderlichen betrieblichen Verkehrs (einschließlich Entsorgung, Aufstellung wartender LKW udgl.) darf nur derart erfolgen, dass während der Manipulationen keine Aufstellung auf öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt.

119. Auf dem Kundenparkplatz sind 140 Stellplätze für PKW geplant. Zwei Stellplätze davon sind behindertengerecht mit einer Breite von 3,5 m auszubilden und zu kennzeichnen. Die Stellplätze sind dauernd zur Verfügung zu halten und dürfen nicht durch Ausstellungen, Warenausräumungen o. ä. verringert werden.

120. Nachstehende Bodenmarkierungen sind innerhalb der Betriebsanlage anzubringen und zu erhalten:- Stellplatzeinteilung in weißer Farbe (sowohl PKW-Stellplätze als auch LKW-

Aufstellplätze in den Wartebereichen)- sonstige Bodenmarkierungen laut Beschreibung in Punkt 15

121. Allfällige Schrankenanlagen sind außerhalb der Betriebszeiten abzusperren. Die Schlüssel hierfür dürfen nur bei dienstlichen Verrichtungen verwendet werden und dürfen nicht an Außenstehende weitergegeben werden (Hinweis: Bei Unfällen im Zusammenhang mit der widerrechtlichen Benützung von Betriebsgrund kann sonst ein Teilverschulden durch die Ermöglichung der Benützung des Betriebsgrundstückes erblickt werden).

122. Gegenüber der Ausfahrt aus dem Warteplatz West ist für die Blickrichtung zur B 15 ein großformatiger Verkehrsspiegel in beschlagsfreier Ausführung anzubringen.

123. Über die in den Punkten 112 und 113 angeführten Verkehrsmaßnahmen ist als Grundlage für die Verordnung ein Verkehrszeichen- und Bodenmarkierungsplan zu erstellen und der Behörde (BH Wien-Umgebung) vorzulegen.

Gutachten des Amtssachverständigen für Lärmtechnik im Gewerbeverfahren:

Die Berechnung der zu erwartenden Immissionen zeigte folgende Ergebnisse:Werktags:

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Lr

Tag Lr

Abend Lr

Nacht

Lr

Nacht-Kernz.

Lr,spez

TagLr,spez

AbendLr,spez

Nacht

Lr,spez

Nacht-Kernz.

LA,Sp

TagLA,Sp

AbendLA,Sp

Nacht

LA,Sp

Nacht-Kernz.

Viktor-Adler-Straße 3 IP 1 BW 39 26 26 26 43 42 39 31 45 45 45 45Goldwaldstraße 55 IP 2 BW 33 25 25 25 41 41 37 28 44 44 44 44Goldwaldstraße 51 IP 3 BW 34 24 24 24 41 41 37 29 44 44 44 44Schönfeldgasse 26 IP 4 BW 34 23 23 23 37 35 30 25 38 38 38 38

Bezeichnung Position Flächen-widmung

Immissionenstationäre Lärmquellen

Beurteilungspegel derspezifischen Schallimmission

(S Teilpegel)Kennzeichnende Pegelspitzen

Vergleichsweise zeigte sich für die örtliche Umgebungslärmsituation folgende Situation:

Lr,FW

TagLr,FW

AbendLr,FW

NachtLr,0 Tag Lr,0

AbendLr,0

Nacht

Lr,0

Nacht-Kernz.

Viktor-Adler-Straße 3 IP 1 BW 55 50 45 53 50 45 42Goldwaldstraße 55 IP 2 BW 55 50 45 52 50 43 40Goldwaldstraße 51 IP 3 BW 55 50 45 53 50 44 41Schönfeldgasse 26 IP 4 BW 55 50 45 54 50 45 42

Beurteilungspegel derortsüblichen Schallimmission

Bezeichnung Position Flächen-widmung

Planungsrichtwerte Flächenwidmung LA,eq

Ein Vergleich zeigt, dass der Beurteilungspegel der spezifischen Schallimmissionen der Betriebsgeräusche mind. 6 dB unterhalb des Beurteilungspegels der ortsüblichen Schallimmissionen zu liegen kommt. Der planungstechnische Grundsatz der ÖAL Richtlinie Nr. 3, Blatt 1 kann daher als eingehalten angesehen werden.

Sonn- und Feiertags:

Lr

Tag Lr

Abend Lr

Nacht

Lr

Nacht-Kernz.

Lr,spez Tag

Lr,spez Abend

Lr,spez Nacht

Lr,spez Nacht-Kernz.

LA,Sp Tag

LA,Sp Abend

LA,Sp Nacht

LA,Sp Nacht-Kernz.

Viktor-Adler-Straße 3 IP 1 31 27 27 27 41 41 38 31 45 45 45 45Goldwaldstraße 55 IP 2 29 25 25 25 40 40 36 28 44 44 44 44Goldwaldstraße 51 IP 3 28 25 25 25 40 40 36 29 44 44 44 44Schönfeldgasse 26 IP 4 27 25 25 25 34 35 30 26 38 38 38 38

Bezeichnung Position

Immissionenstationäre Lärmquellen

Beurteilungspegel derspezifischen Schallimmission

( Teilpegel)Kennzeichnende Pegelspitzen

Im Zuge der Verhandlung am 7.9.2012 zeigte sich, dass für Sonn- und Feiertags im Einreichprojekt höhere Werte für die Pegelspitzen enthalten sind. Eine Überprüfung der Berechnungsergebnisse durch die Firma Rosinak ergab laut Aussage der Vertreter der Fa. Rosinak, dass ein Fehler bei der Übernahme der Daten bestand. In obiger Tabelle sind nunmehr die tatsächlich durch das Projekt enthaltenen Schallpegelspitzen ausgewiesen.

Vergleichsweise zeigte sich für die örtliche Umgebungslärmsituation folgende Situation:

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Lr,FW

TagLr,FW

AbendLr,FW

NachtLr,0 Tag Lr,0

AbendLr,0

Nacht

Lr,0

Nacht-Kernz.

Viktor-Adler-Straße 3 IP 1 BW 55 50 45 52 49 43 40Goldwaldstraße 55 IP 2 BW 55 50 45 51 49 42 39Goldwaldstraße 51 IP 3 BW 55 50 45 51 49 43 40Schönfeldgasse 26 IP 4 BW 55 50 45 52 49 44 40

Beurteilungspegel derortsüblichen Schallimmission

Bezeichnung Position Flächen-widmung

Planungsrichtwerte Flächenwidmung LA,eq

Ein Vergleich zeigt, dass der Beurteilungspegel der spezifischen Schallimmissionen der Betriebsgeräusche mind. 5 dB unterhalb des Beurteilungspegels der ortsüblichen Schallimmissionen zu liegen kommt. Der planungstechnische Grundsatz der ÖAL Richtlinie Nr. 3, Blatt 1 kann daher als eingehalten angesehen werden.Zusammenfassend zeigt sich somit, dass bei projektsgemäßer Ausführung des Vorhabens der Planungstechnische Grundsatz der ÖAL Richtlinie Nr. 3, Blatt 1 bei sämtlichen Nachbarschaftsbereichen sowie zu sämtlichen Tageszeiten eingehalten wird.

Die konstanten Betriebsgeräusche der Haustechnik-Anlagen in Form des Beurteilungspegels (Anpassungswert von 5 dB gemäß der ÖAL Richtlinie Nr. 3, Blatt1 berücksichtigt) kommen zur Tag-, Abend- und Nachtzeit im Bereich des örtlichen Basispegels zu liegen, sodass die Begrenzung dieser Emissionen dem Stand der Technik entspricht, da der örtliche Basispegel durch die Haustechnikanlagen nur geringfügig erhöht wird.

Für die Schallpegelspitzen wurden Werte bis 45 dB für den Bereich der Wohnnachbarschaften berechnet. Derartige Schallpegelspitzen werden auch durch die bereits bestehende örtliche Umgebungslärmsituation hervorgerufen. Diese Schallpegelspitzen werden durch die Druckluftgeräusche der LKW hervorgerufen. Die Schallpegelspitzen verursacht durch den Rückfahrwarnton kommen mind. 5 dB unterhalb dieser prognostizierten Schallpegelspitzen zu liegen.

Aus lärmtechnischer Sicht ist zur Einhaltung der prognostizierten Immissionen die Vorschreibung nachfolgender Auflagen erforderlich:

124. Im Betrieb sind Aufzeichnungen bezüglich der Häufigkeiten der Lieferbewegungen (LKW Zu- und Abfahrten) zu führen. In diesen Aufzeichnungen sind die Häufigkeit sowie der tageszeitliche Verlauf der Fahrbewegungen (zur Tagzeit zwischen 6.00 und 22.00 Uhr ist die Summe der Fahrbewegungen anzugeben) darzustellen. Insbesondere sind die Häufigkeiten der Fahrbewegungen zur Nacht- und Nachtkernzeit im Detail (Fahrten während dieser Zeiträume sowie Anzahl der Fahrten in der Spitzenstunde) darzustellen. Bei Verlangen der Behörde sind diese Aufzeichnungen der Behörde vorzulegen.

125. Bezüglich der Einhaltung der für die haustechnischen Anlagen prognostizierten Immissionen ist über Verlangen der Behörde ein messtechnischer sowie erforderlichenfalls rechnerischer Nachweis eines qualifizierten Fachunterunternehmens vorzulegen. Der Nachweis ist für nachfolgende Bereiche und Immissionen zu erbringen.

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Lr

Tag Lr

Abend Lr

Nacht

Lr

Nacht-Kernz.

Viktor-Adler-Straße 3 IP 1 39 26 26 26Goldwaldstraße 55 IP 2 33 25 25 25Goldwaldstraße 51 IP 3 34 24 24 24Schönfeldgasse 26 IP 4 34 23 23 23

Bezeichnung Position

Immissionenstationäre Lärmquellen

126. Über die projektsgemäße Ausführung sämtlicher Schallschutzwände und Schallschutzeinhausungen ist eine Bestätigung eines qualifizierten Fachunternehmens für Schallschutz im Betrieb zur Einsichtnahme aufzulegen.

127. Im Zufahrtsbereich sowie an entsprechend Stellen im Ladehof sind Hinweisschilder mit dem Hinweis auf das Hupverbot am Betriebsgelände anzubringen.

128. Die Mitarbeiter und LKW Fahrer der Fa. Spar sind nachweislich davon zu unterweisen, dass am Betriebsgelände Hupverbot besteht und dass während der Nachtzeit bei Fahrzeugen der Fa. Spar das Rückfahrwarnsignal nicht verwendet werden darf.

129. Fahrzeuge mit eingeschalteten Kühlaggregaten dürfen für die Wartezeit bis zur Verladung zur Nachtzeit nur am Warteplatz West abgestellt werden.

Zu den Einwendungen, welche im Zuge der Verhandlung vom 5.9.2012 vorgebracht wurden, wird aus lärmtechnischer Sicht Folgendes ausgeführt:Zur Nachtkernzeit wurde als leisester Wert ein Basispegel von 25 dB festgestellt. Der Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche ergab zur Nachtkernzeit einen Wert von max. 31 dB, für die Schallpegelspitzen wurden zur Nachtkernzeit Werte bis 45 dB ermittelt. Der Beurteilungspegel kommt somit zur Nachtkernzeit um 6 dB über dem Basispegel zu liegen, die Schallpegelspitzen kommen 20 dB über dem Basispegel zu liegen. Vergleichsweise wurden bei den Messungen der Umgebungslärmsituation Schallpegelspitzen zur Nachtkernzeit zwischen 45 und 57 dB messtechnisch ermittelt.Zur Nachtzeit außerhalb der Nachtkernzeit wurde als leisester Wert ein Basispegel von 30 dB festgestellt. Der Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche ergab zur Nachtzeit außerhalb der Nachtkernzeit einen Wert von max. 39 dB, für die Schallpegelspitzen wurden zur Nachtkernzeit Werte bis 45 dB ermittelt. Der Beurteilungspegel kommt somit zur Nachtkernzeit um 9 dB über dem Basispegel zu liegen, die Schallpegelspitzen kommen 15 dB über dem Basispegel zu liegen. Vergleichsweise wurden bei den Messungen der Umgebungslärmsituation Schallpegelspitzen zur Nachtkernzeit zwischen 55 und 60 dB messtechnisch ermittelt.Der rechnerisch ermittelte äquivalente Dauerschallpegel der Umgebungsgeräuschsituation wird zur Nachtkernzeit durch den Beurteilungspegel der spez. Schallimmissionen (Anpassungswert von 5 dB berücksichtigt) um max. 0,4 dB und zur Nachtzeit außerhalb der Nachtkernzeit um max. 1 dB angehoben. Derartige Änderungen liegen im Bereich der Messtoleranz geeichter Schallpegelmesser und ist eine derartige Pegeländerung daher auch subjektiv kaum wahrnehmbar. Einzelne Schallpegelspitzen oder Fahrbewegungen sowie Manipulation werden in Verkehrspausen der Umgebungslärmsituation auf Grund des Geräuschcharakters hörbar sein.

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Bezüglich der Schallpegelspitzen ist im Einreichprojekt als lauteste Spitze das Druckluftgeräusch der LKW mit 108 dB für den Schallleistungspegel der Schallemissionen angeführt. Sämtliche anderen Schallpegelspitzen der Betriebsgeräusche kommen unter dieser angeführten Spitze zu liegen. Für die Immissionen dieser Schallpegelspitzen wurden Werte bis 45 dB ermittelt. Derartige Spitzen werden durchschnittlich je LKW Zu- oder Abfahrt ca. 2 mal hervorgerufen. Spitzen bis 45 dB werden vorwiegend durch die Nutzung des Warteplatzes Ost hervorgerufen. Schallpegelspitzen aus dem Verladehof kommen aufgrund der Schirmwirkwirkung der Schallschutzmaßnahmen sowie der größeren Entfernung zur Wohnnachbarschaft ca. 5 dB unter jenen wie oben beschrieben zu liegen.Bezüglich der Ausführungen zum bestehenden Verkehrsaufkommen wird nochmals darauf hingewiesen, dass bei den lärmtechnischen Betrachtungen von der niedrigsten durch Untersuchungen festgestellten Verkehrsbelastung ausgegangen wurde. Dies bedeutet aus lärmtechnischer Sicht dass auch die Grenzwerte zur Einhaltung des planungstechnischen Grundsatzes der ÖAL Richtlinie Nr. 3, Blatt 1, in Bezug auf die Betriebsgeräusche die niedrigsten darstellen. Eine neuerliche Messung der Umgebungslärmsituation scheint daher aus lärmtechnischer Sicht nicht erforderlich. In der ÖAL Richtlinie Nr. 3, Blatt 1 ist ebenfalls ausgeführt, dass die Istlärmsituation nicht unbedingt messtechnisch sondern auch rechnerisch ermittelt werden kann. Zur vorgelegten Lärmimmissionsmessung der TU Wien wird ausgeführt, dass diese Messung höhere Immissionen zur Abend und Nachtzeit als sie bei den Messungen der Schalluntersuchung Rosinak und Partner festgestellt wurden, beschreibt. Würde man diese Ergebnisse der Beurteilung zu Grunde legen, so würden sich jedenfalls höhere Grenzwerte für die Betriebsgeräusche zur Abend und Nachtzeit ergeben.Die in den Lärmimmissionsmessungen dargestellten Veränderungen der Umgebungslärmsituation beziehen sich nicht auf das tatsächlich nunmehr entsprechend den vorliegenden Projektsunterlagen vorgesehen Vorhaben. Weiters wurden die Schallemissionen auf öffentlichen Straßen der Betriebsanlage zugerechnet. Eine Beurteilung der Auswirkungen gemäß der ÖAL-Richtlinie Nr. 3, Blatt 1 ist nicht enthalten. Die Ergebnisse dieser Schallmessung stellen somit aus lärmtechnischer Sicht keine wesentliche Beurteilungsgrundlage im gegenständlichen Verfahren dar.Hingewiesen wird darauf, dass sich sämtliche Immissionsprognosen und Schallpegelangaben für die Umgebungslärmsituation auf den Bereich im Freien beziehen.

Gutachten des Amtssachverständigen für Luftreinhaltetechnik im Gewerbeverfahren:

Aus luftreinhaltetechnischer Sicht kann festgestellt werden, dass durch die Verwirklichung des Projektes die Immissionssituation im Bereich der betrachteten Nachbarschaft nicht verschlechtert wird. Hinsichtlich des Standes der Technik bei der Beschränkung der Emission von Luftschadstoffen im Sinne des § 77 Abs. 3 erster Satz GewO wird auf die höchstzulässigen Grenzwerte der FAV verwiesen, welche auf die im Projekt angeführten Gasfeuerungsanlagen zutreffen sind. In der FAV werden darüber hinaus die Überwachungskriterien (z.B. Abnahmemessungen, wiederkehrende Überprüfungen) angeführt, sodass aus dieser Sicht keine Auflagen erforderlich erscheinen.

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Gutachten des Sachverständigen der Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes NÖ:

Bei Einhaltung nachstehender Auflagen besteht aus brandschutztechnischer Sicht kein Einwand gegen die Erteilung der beantragten Genehmigung:

130. Die im Brandschutzkonzept enthaltenen technischen Regelwerke und Richtlinien sind in der letztgültigen Fassung, als Bezug dient das Datum des Genehmigungsbescheides, zu berücksichtigen.

131. Durch die abnehmende akkr. Prüfstelle ist in Bezug auf die mechanische Entrauchung der Manipulationsflächen im TS und FD, in Verbindung mit der Rauchableitung jeweils im OSR TS und FD zu bestätigen, dass, bedingt durch etwaige Öffnungen in gemeinsamen Trennbauteilen, keine wechselweise negative Beeinflussung der jeweiligen Anlagen untereinander stattfinden.

132. Folgende Nachweise sind in der Betriebsanlage zur Einsichtnahme für Behördenorgane aufzubewahren:a) Nachweis der ausführenden Fachfirma über die brandbeständige

Ausführung der Wandtragkonstruktionen, der brandbeständigen Ausführung der Stahlbetondecken im Technikbereich Cleanaway und der Deckentische, der hochbrandhemmenden Ausführung der Dachtragkonstruktion sowie der brandhemmenden Ausführung der flächigen Dachkonstruktion.

b) Nachweis der ausführenden Fachfirma über Ausführung der „Inneren Brandwände“, sowie der Brandabschnitte Stiegenhäuser im Logistikzentrum, mit Fluchtgang und Ausgangsbauwerk im Freien, in der Klassifikation REI 90 M.

c) Das positive und mangelfreie Prüfattest über die Abnahme der automatischen Brandmeldeanlage, inkl. automatischer Alarmweiterleitung, entsprechend der TRVB S 123, S 114 und S 151, ausgestellt von einer akkr. Inspektionsstelle.

d) Das positive und mangelfreie Prüfattest über die Abnahme der Sprinkleranlage, inklusive der Wasservorhänge zur Brandabschnittsbildung, entsprechend der TRVB S 127, ausgestellt von einer akkr. Inspektionsstelle.

e) Das positive und mangelfreie Prüfattest über die Abnahme der jeweiligen natürlichen Rauchabzugsanlage im Bereich der Stiegenhäuser, entsprechend der TRVB S 111, ausgestellt von einer akkr. Inspektionsstelle.

f)Das positive und mangelfreie Prüfattest über die Abnahme der mechanischen Entrauchung der Fluchtgänge, entsprechend der ÖNORM H 6029, mit 30- fachem Luftwechsel, ausgestellt von einer akkr. Inspektionsstelle.

g) Das positive und mangelfreie Prüfattest über die Abnahme der Anlagen zur Rauchableitung in beiden Hochregallager und Lager TS, sowie FD, entsprechend der TRVB 125 S, ausgestellt von einer akkr. Inspektionsstelle.

h) Das positive und mangelfreie Prüfattest über die Abnahme der mechanischen Entrauchung im Bereich Frischdienst EG und

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Trockensortiment EG, entsprechend der ÖNORM H 6029, mit 12- fachem Luftwechsel, ausgestellt von einer akkr. Inspektionsstelle.

i)Das positive und mangelfreie Prüfattest über die Abnahme der natürlichen Entrauchung im Bereich Cleanaway, entsprechend der TRVB 125 S, ausgestellt von einer akkr. Inspektionsstelle.

j)Das positive und mangelfreie Prüfattest über die Abnahme der CO2 Löschanlage im Bereich Rechnerraum Sozialgebäude, entsprechend der TRVB S 140, ausgestellt von einer akkr. Inspektionsstelle.

k) Nachweis der ausführenden Fachfirma über den fachgerechten Einbau der verwendeten Brandschutzglaselemente, samt Plandarstellung mit räumlicher Zuordnung.

l)Nachweis der ausführenden Fachfirma über den fachgerechten Einbau der verwendeten Brandschutztür- und -torelemente, samt Plandarstellung mit räumlicher Zuordnung.

m) Nachweis der ausführenden Fachfirma über die fachgerechte Montage aller Brandschutzklappen, gemäß ÖNORM H 6031.

n) Nachweis der ausführenden Fachfirma über die fachgerechte Abschottung aller Leitungen und Kabel beim Durchtritt durch brandabschnittsbildende Bauteile, entsprechend der ÖNORM B 3836 bzw. EN 1366 – 3, mit Vorlage des Prüfzertifikates der verwendeten Schottarten, ausgestellt durch eine akkr. Inspektionsstelle.

o) Befund der ausführenden Fachfirma über die mangelfreie Abnahme und Nachweis der einwandfreien Funktion, der Wandhydrantenanlage im Logistikzentrum und dem Sozialgebäude, entsprechend der TRVB F 128.

p) Nachweis der zuständigen Gemeinde über das Vorhandensein des für die Betriebsanlage erforderlichen Löschwasserbedarfes, in Verbindung mit der im Brandschutzkonzept enthaltenen und noch zu errichtenden Ringleitung im öffentlichen Bereich.

q) Nachweis über die Funktions- und Ergiebigkeitsprüfung der Hydrantenleitung auf Eigengrund, mit sämtlichen zugehörigen Entnahmeeinrichtungen, durch die ausführende Fachfirma, gemeinsam mit der zuständigen Ortsfeuerwehr.

r) Die Ausbildungsnachweise für beide Brandschutzbeauftragte und aller vier Brandschutzwarte, sowie der Interventionsschutztruppe, wobei auch die Ausbildungsnachweise für Betreiber von Brandmelde-, sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Sprinkleranlagen vorzulegen sind.

s) Nachweis der örtlich zuständigen Feuerwehr über den Erhalt der Brandschutzpläne in der geforderten Ausfertigung und Anzahl.

Stellungnahme des Vertreters der Lebensmittelkontrolle:

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Folgende Maßnahmen gemäß § 39 LMSVG sind für das Logistikzentrum und Sozialgebäude (Kantine) zu treffen:

Jene Bereiche der Betriebsstätte, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, müssen so angelegt, konzipiert, gebaut, gelegen und bemessen sein, dass eine angemessene Instandhaltung, Reinigung und/oder Desinfektion möglich ist, aerogene Kontaminationen vermieden oder auf ein Mindestmaß beschränkt werden und ausreichende Arbeitsflächen vorhanden sind, die hygienisch einwandfreie Arbeitsgänge ermöglichen (Lagerung/Manipulation/Kommissionierung).

Die Bodenbeläge und Wandflächen sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen, fugenfrei und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sie müssen entsprechend wasserundurchlässig, wasserabstoßend und abriebfest sein und aus nicht toxischem Material bestehen (kein Holz). Die Böden müssen ein angemessenes Abflusssystem aufweisen. Decken (oder soweit Decken nicht vorhanden sind, die Dachinnenseiten) und Deckenkonstruktionen müssen so ausgeführt und verarbeitet werden, dass Schmutzansammlungen vermieden und Kondensation, unerwünschter Schimmelbefall sowie das Ablösen von Materialteilchen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Es müssen genügend Handwaschbecken in den Kommissionsbereichen vorhanden sein. Diese müssen Warm- und Kaltwasserzufuhr haben und sind jeweils mit einer Hygienearmatur (Annäherungsautomatik, Fuß- oder Kniebedienung, Selbstschlussarmatur) auszurüsten. Darüber hinaus müssen Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen vorhanden sein.

In der Kantinenküche ist ein eigenes Handwaschbecken mit Hygienearmatur (Annäherungsautomatik, Fuß- oder Kniebedienung, Selbstschlussarmatur) und Warmfließwasser bereitzustellen (z.B. ein Becken der Doppelspüle mit einer Hygienearmatur (Annäherungsautomatik, Fuß- oder Kniebedienung, Selbstschlussarmatur) ausrüsten oder ein eigenes Becken montieren).

Bei der Speisenausgabe/Speisenanbietung in der Kantine ist ein geeigneter Spuckschutz bereitzustellen.

Über den Kochstellen in der Kantinenküche ist ein Dunstabzug mit Fettnebelfilter und direkter Abluftführung ins Freie vorzusehen (Herd, Grillplatte, Fritteusen, Pizzaofen, etc.). Falls erforderlich ist die Abluft von Geschirrspülern, Bandspülern etc. geeignet zu erfassen und abzuführen. Aerogene Kontaminationen sind zu vermeiden (z.B. Anhusten, Staub, Ruß)!

Die Reinigung der Arbeitsgeräte, Ausrüstungen und des Geschirrs in der Kantinenküche mit heißem Wasser und anschließende Desinfektion (thermisch oder chemisch) ist möglich. Die Reinigung erfolgt üblicherweise bei +55°C bis +65°C (120 bzw. 90 Sekunden). Im Falle einer thermischen Desinfektion muss beim Nachspülen Wasser von mindestens +80°C bis +85°C (z.B. Boilerwassertemperatur) verwendet werden. Bei maschineller Reinigung und Desinfektion: nach dem Reinigen und Nachspülen mindestens 10 Sekunden bei +85°C oder 30 Sekunden mit Wasser bei +80°C; Trocknen durch Eigenwärme.

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Bei jedem Beleuchtungskörper ist ein geschlossener Splitterschutz zu montieren.

Bei jedem zu öffnendem Fenster/Dachkuppel ist in der warmen Jahreszeit ein Insektenschutzgitter zu montieren.

Die verwendeten Mülleimer sind stets mit einem Deckel verschlossen zu halten, dieser darf nicht von Hand aus zu bedienen sein (Tretdeckel - Fußbedienung - Sensor).

Die Handwaschbecken der WC´s (Damen und Herren), die die im Betrieb tätigen Personen benützen, sind jeweils mit einer Hygienearmatur (Annäherungsautomatik, Fuß- oder Kniebedienung, Selbstschlussarmatur) und Warmfließwasser auszurüsten.

Im Vorraum zum PersonalWC und/oder GästeWC und/oder BehindertenWC (Hygiene-Schleuse) dürfen keine Lebensmittel und/oder Getränke und/oder Verpackungsmaterial/Einweggeschirr gelagert werden und/oder Kühl- bzw. Tiefkühlgeräte und dergleichen betrieben werden. Eine Hygiene-Schleuse, d.h. luftraummäßige Trennung, ist erforderlich.

Für die getrennte Aufbewahrung von Straßen- und Arbeitskleidung sind geeignete Spinde für jeden Mitarbeiter/in der Kantine zur Verfügung zu stellen (z.B. 2-Spindsystem mit Entlüftungsschlitzen).

Elektronische Einstichthermometer für die Temperaturkontrolle sind bereitzustellen und Temperaturkontrollen sind durchzuführen.

Es sind geeignete Kälteanlagen zur Schaffung der Lufttemperaturbedingungen für eine hygienisch einwandfreie Einlagerung und Lagerung sowie für Kommissionierung (Vereinzelung) und Verladung von Kühl- bzw. Tiefkühlprodukten vorgesehen. Kühl- bzw. Tiefkühlbereitstellungsräume sind sauber und instand zu halten. Die Ausstattung (Temperaturführung) dieser Räume ist dahingehend auszulegen, dass sich die Waren im Zuge des Verweilens nicht über -18 °C (Tiefkühlprodukte) bzw. die vom Hersteller deklarierte Lagertemperatur erwärmen können („Kühl“: über 4°C bis zu 15°C, „Gekühlt“: über 0°C bis 4°C).

Die Kühl- bzw. Tiefkühlzelle der Kantine benötigen eine glatte, fugenfreie und leicht zu reinigende (abwaschbare) Oberfläche (Decke, Wände, Boden). Die Kondenswasser Abflüsse sind jeweils mittels Geruchsverschluss direkt in das Kanalnetz einzuleiten.

Tiefkühleinrichtungen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 10m³ sind gemäß VO (EG) 37/2005 mit aufzeichnenden Lufttemperaturmessgeräten auszustatten.

Alarmierungssysteme bei längerfristigen Temperaturabweichungen, auch in betriebsfreien Zeiträumen, sind einzurichten (Kühl- bzw. Tiefkühlbereich).

Die Reinigung und erforderlichenfalls Desinfektion der Tiefkühlräume ist unter Beachtung der entsprechenden Arbeitstechniken und unter Einhaltung der Tiefkühlkette mindestens einmal im Jahr durchzuführen.

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Waschmaschinen und Wäschetrockner dürfen nicht in Räumen und/oder Bereichen betrieben werden, in denen Speisenzubereitung und/oder Speisenaufbereitung (regenerieren) erfolgt, Lebensmittel und/oder Getränke und/oder Einweggebinde/Verpackungsmaterial gelagert und/oder Kühl- bzw. Tiefkühlgeräte, Gebäckaufbacköfen und dergleichen betrieben werden.

Die Transportfahrzeuge des Betriebes und innerbetriebliche Transporthilfsmittel (z.B. Rollcontainer, Hubwagen, Stapler) müssen so beschaffen sein, dass Kontaminationen beim Transport und Manipulation von Lebensmitteln vermieden werden. Die verwendeten Materialien müssen beim direkten Kontakt mit dem Lebensmittel geeignet sein.

Die angefallenen tierischen Abfälle sind an einen geeigneten, gemäß § 3 TMG für die Sammlung, Verwertung oder Entsorgung solcher Materialien zugelassenen Betrieb abzuliefern. Die regelmäßige Abholung und Entsorgung sind durch Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 TMG sicherzustellen. Eine solche Vereinbarung ist für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten abzuschließen (BGBl. I Nr. 141/2003 - TMG).

Die Müllbehälter für die Sammlung von Müll müssen verschließbar, dicht, sowie leicht zu reinigend und zu desinfizieren sein. Die Behälter sind geschlossen zu lagern, es darf keine hygienisch nachteilige Beeinflussung der umliegenden Räume und Bereiche stattfinden. Der Zutritt zu den Behältern für unbefugte oder betriebsfremde Personen muss durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. Der Aufstellungsort muss witterungsgeschützt sein (Sonneneinstrahlung, Regen, Schädlinge - Ratten, Mäuse, Fliegen). Falls erforderlich, bei Bedarf, müssen die Abfallbehälter für Biomüll kühl gelagert werden, d.h. bei einer Raumtemperatur von 15°C bis maximal 18°C, dies ist besonders in den Sommermonaten zu beachten (Insekten- und Geruchsbelästigung).

Die Reinigungsutensilien sind nach erfolgter Reinigung, selbst gereinigt, in einem eigenen Spind, Schrank oder Raum/Bereich, nicht direkt am Boden abgestellt (aufgehängt) zu lagern.

Es sind geeignete Verfahren/Vorrichtungen vorzusehen, um zu vermeiden, dass Tiere Zugang zu den Räumen haben, in denen mit Lebensmittel umgegangen wird und gelagert werden. Die Vermeidung des Eindringens von Fremdteilchen in Lebensmittel ist sicherzustellen.

Vorkehrungen, die das Eindringen von Tieren (z.B. Vögel, Nagetiere) in geschlossene Betriebsbereiche, das Ansitzen bzw. Nisten verhindern (z.B. Vögel in Ladezonen bei Andockschleusen) sind einzurichten.

Tiere, Topfpflanzen, Schnittblumen und andere Zierpflanzen, Erde und Rinden Mulch sind in Bereichen, in denen Lebensmittel gelagert werden, nicht zulässig.

Die Maßnahmen sind vor der Inbetriebnahme zu erfüllen.

Stellungnahme des Vertreters des Arbeitsinspektorates für den 5. Aufsichtsbezirk:

Hinsichtlich der Ausnahmegenehmigungen wird folgende Stellungnahme abgegeben:

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Bei Einhaltung der vorgesehenen Ersatzmaßnahmen besteht gegen die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen kein Einwand.

Bezüglich der Genehmigung der gegenständlichen Betriebsanlage wird folgende Stellungnahme abgegeben:Bei plan- und beschreibungsgemäßer Ausführung besteht gegen die Erteilung der beantragten Genehmigung kein Einwand. Es wird jedoch beantragt, die Auflagen der Amtssachverständigen für Bautechnik, Maschinenbautechnik, Elektrotechnik und Verfahrenstechnik auch gemäß § 93 Abs. 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz vorzuschreiben.

Hinweis:Es wird auf die Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz ausdrücklich hingewiesen.

Zum Betrieb der verwendeten Motoren sind über 50 Kilowatt notwendig.

Erklärungen:

Seitens des Verhandlungsleiters wird bekannt gegeben, dass der wasserbautechnische Amtssachverständige sein Gutachten bereits im Vorfeld der Verhandlung abgegeben hat.Dieses Gutachten wurde in mehrfacher Ausfertigung den Verhandlungsteilnehmern zur Einsichtnahme vorgelegt. Seitens der Verhandlungsteilnehmer wurden dagegen keine Einwände erhoben.

Erklärung des Vertreter der Gemeinde Ebergassing, Ing. Raimund Kindl:

Am heutigen Tag, dem 07.09.2012 wird vom Vertreter der Gemeinde Herrn Ing. Raimund Kindl Folgendes bestätigt: Die im Entwurf zum Flächenwidmungsplan Plan Nr. EBGA – FÄ6 – 10937 – E vom 23.01.2012 sowie im Entwurf zum Teilbebauungsplan Plan Nr. EBGA –TB5/Ä1 – 10947 – E vom 23.01.2012 dargestellten Angaben haben mit 29.08.2012 vollinhaltlich Rechtskraft erlangt. In der Gemeinderatssitzung am 28.06.2012 ist die Abberufung der Aufschließungszonen BB-A2, BB-A11 und BB-A12 per Verordnung vom 25.04.2012 beschlossen worden.

Der Teilungsplan vom 09.08.2012 GZ: 14154-2 für das neu zu bildende Grundstück Nr. 689 (Fläche= 126.591m2) wird seitens der Gemeinde nicht untersagt. Hierauf bezieht sich der Grundabtretungsbescheid vom 29.08.2012, AZ 3.152/2012 mit Rechtskraft vom 05.09.2012. Der Teilungsplan wurde jedoch noch nicht im Grundbuch aufgenommen.

Seitens der Vertreter der Konsenswerberin wurde folgende Stellungnahme abgegeben:

1. Das eingereichte Projekt wird in Punkt 10.2 Verkehrsuntersuchung, dahingehend beschrieben – und ist dies Projektinhalt -, dass die betrieblich notwendige Verkehrserzeugung durch Lieferverkehr eine Anzahl von 179 Lkw / Tag umfasst.

Der Konsenswerber konkretisiert diese Daten dahingehend, dass es sich bei dieser angeführten Zahl um eine Deckelung im Sinne einer Maximalanzahl von

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179 Lkw pro Tag werktags und einer Maximalanzahl von 93 Lkw pro Tag sonntags handelt, die jeweils zu- und abfahren.

Hingegen stellt die in Punkt 10.2 Verkehrsuntersuchung, Seite 14, in Abb. 10 abgebildete Tabelle der Verkehrserzeugung im Tagesgang eine Prognose dar, wie sich die in Summe maximal 179 Lkw pro Tag (= maximal 358 Fahrten pro Tag) auf die einzelnen Stunden aufteilen könnten; es kann jedoch im rechtlich zulässigen Rahmen auch zu abweichender Aufteilung der Zu- und Abfahrten auf die einzelnen Stunden bei gleichbleibender Maximalanzahl kommen. Diese Tabelle stellt sohin keine Festlegung dahingehend dar, dass damit ein fixer Betriebsablauf von Zu- und Abfahren pro Stunde beschrieben wird.

Der Konsenswerber konkretisiert diese Daten ergänzend dahingehend, dass in der Nachtkernzeit

- werktags zwischen 00:00 und 05:00 insgesamt 20 LKW Fahrten und in einer Stunde nicht mehr als 10 LKW Fahrten geplant sind (= maximal 10 Lkw-Fahrten/Stunde) und

- sonntags zwischen 00:00 und 05:00 insgesamt 10 LKW Fahrten und in einer Stunde nicht mehr als 6 LKW Fahrten geplant sind (= maximal 6 Lkw-Fahrten/Stunde).

2. Die Beleuchtung des Betriebsareals erfolgt im rechtlichen Rahmen derart, dass eine Blendwirkung der nächstgelegenen Wohnnachbarschaft ausgeschlossen ist.

3. Einwendungen laut Stellungnahme RA Dr. Vana für die Mitglieder der Bürgerinitiative:

a) Sämtliche Einwendungen sind wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. Die beteiligten Parteien sind zum einen keine „Nachbarn“ iS der GewO, weil sie nicht einmal annährend in der räumlichen Nachbarschaft wohnhaft sind, zum anderen vermögen sie eine Gesundheitsgefährdung oder Gefährdung ihres Eigentums oder sonstiger dinglicher Rechte oder eine unzumutbare Belästigung durch die Errichtung, den Bestand oder den Betrieb der beantragten Betriebsanlage nicht konkret darzulegen.

Gemäß Schalluntersuchung Punkt 10.3 Anhang 3/4 bis 3/6 ist außerhalb der mit IP1 bis IP 4 bezeichneten Positionen eine Überschreitung des planungstechnischen Grundsatzes nicht gegeben; eine Gesundheitsgefährdung oder Belästigung ist an keiner relevanten Stelle – auch an den IP1 bis IP 4 bezeichneten Positionen – gegeben. Eine Gefährdung oder Belästigung durch Lärm der Beteiligten ist daher nicht gegeben; eine Gefährdung oder Belästigung durch Staub wird nicht näher dargelegt und ist nicht gegeben.

Hinsichtlich der Schallpegelspitzen wird ungeachtet der fehlenden gesundheitlichen und erholungswirksamen Relevanz darauf hingewiesen, dass bei der Nutzung von Gärten in der nächstdenkbaren Umgebung in den Nacht- und Abendstunden offenbar zu Freizeitaktivitäten ein Schlaf nicht gestört wird, und der Schlaf bei gewöhnlich zugrunde zu legenden Verhältnissen im Hausinneren stattfindet, wo selbst bei geöffnetem Fenster sämtliche Werte sich nicht an relevante Grenzwerte annähern. Im übrigen liegen sämtliche Unterlagen vor, die eine umfassende Prüfung ermöglichen.

b) Das UVP-G ist auf das konkret beantragte Projekt nicht anwendbar, weil ein Logistikzentrum mit Sozialgebäude, Technikzentrale und einer

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Betriebstankstelle von Anhang 1 auf dem konkreten Grundstück in der beantragten Größe nicht erfasst ist; auch Anhang 1 Z 18 Spalte 3 ist ebenso wie das zitierte Erkenntnis des VwGH nicht einschlägig; das beantragte Projekt stellt keinen Teil eines größeren Projektes dar, sondern ist ein in sich abgeschlossenes Logistikzentrum ohne jegliche weitere Betriebe. Die Bürgerinitiative geht in ihrer Stellungnahme an das Präsidium des Nationalrates vom 5.6.2012 selbst davon aus, dass die genannten Tatbestände nicht zutreffen.

c) Die durchgeführten Lärmmessungen sind repräsentativ, weil auf die Verkehrsstärken auf der Landestraße B15 ohne Umleitungsverkehr aus den Verkehrszählungen der Straßenmeisterei sowie aus dem Fachgutachten Verkehr für die UVP Golfplatz „The Dunes“ zurückgegriffen werden kann, welche zuverlässig, aktuell und repräsentativ sind und – im Gegenteil im Sinne eines „worst case-Szenarios“ – geringere Verkehrsstärken zugrunde legen als für die B15 als ortsübliche Situation zutreffend wäre.

Seitens des Verhandlungsleiters wird die Aufnahme folgender Auflagen in den Genehmigungsbescheid festgelegt:

133. Die Mitarbeiter des SPAR-eigenen LKW Fuhrparks sind zumindest 1 x jährlich nachweislich anzuweisen, das Logistikzentrum von der S1 und sohin nicht durch das Ortsgebiet von Ebergassing anzufahren bzw. ebenso in Richtung S1 (Himberg) zu verlassen. Entsprechende Nachweise darüber sind für die Einsicht durch die Behörde in der Betriebsanlage bereit zu halten bzw. auf Verlangen der Behörde vorzulegen.

134. Die Lieferanten von SPAR sind zumindest 1 x jährlich schriftlich in Kenntnis zu setzen, dass sie zum Zwecke der Verkehrsentlastung das Logistikzentrum von der S1 und sohin nicht durch das Ortsgebiet von Ebergassing anliefern müssen bzw. ebenso in Richtung S1 (Himberg) wieder abfahren. Ausgenommen sind Versorgungsfahrten zu lokalen SPAR-Märkten und von lokalen Zulieferbetrieben in bzw. aus folgenden Gemeinden: Trautmannsdorf, Wienerherberg, Sommerein, Fischamend. Entsprechende Nachweise darüber sind für die Einsicht durch die Behörde in der Betriebsanlage bereit zu halten bzw. auf Verlangen der Behörde vorzulegen.

Vom Verhandlungsleiter wird darauf hingewiesen, dass das medizinische Gutachten vom Amtsarzt im Nachtrag zu dieser Verhandlung eingeholt werden wird und den Parteien des Verfahrens zur Kenntnis und Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme übermittelt werden wird.Weiters wird darauf hingewiesen, dass die baubehördliche Bewilligung erst nach Vorliegen einer rechtskräftigen Bauplatzerklärung durch die Gemeinde Ebergassing von der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung erteilt werden kann.

Nicht unterfertigte Verhandlungsteilnehmer haben sich vor Abfassung der Verhandlungsschrift von der Verhandlung entfernt.

Die übrigen Verhandlungsteilnehmer nehmen das Verhandlungsergebnis ohne Erhebung von Einwänden zur Kenntnis.

Da nichts mehr vorgebracht und auf die Verlesung der laut diktierten Verhandlungsschrift verzichtet wird, schließt der Verhandlungsleiter die Verhandlung.

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Die Verhandlungsteilnehmer bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Verhandlungsschrift.

Im Zeitraum von 12.00 bis 13.30 Uhr wurde die Verhandlung unterbrochen.

Ende: 17.20 Uhr

Dauer: 7 halbe Stunden / 1 Amtsorgan (Ing. Hofer bis 12.00 Uhr) 15 halbe Stunden / 12 Amtsorgane.

Unterschriften:

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