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INFORMATIONEN ZUR Berufsmaturität Gesundheit und Soziales (BM2/ nach Abschluss der Grundbildung)

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I N F O R M A T I O N E N Z U R

Berufsmaturität Gesundheitund Soziales

(BM2/ nach Abschluss der Grundbildung)

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Fachbezeichnung Lektionen Total Lektionen

1. Semester 2. Semester

Grundlagenbereich

Deutsch 6 6 240

Französisch 3 3 120

Englisch 4 4 160

Mathematik 5 5 200

Schwerpunktbereich

Sozialwissenschaften 6 6 240

Naturwissenschaften:

Biologie 2 2

Chemie 2 2

Physik 1 1 200

Ergänzungsbereich

Geschichte und Politik 3 3 120

Wirtschaft und Recht 3 3 120

Interdisziplinäre Projektarbeiten 2 40

Lektionen pro Woche 37 35 1440

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BM 2 VOLLZEIT LEKTIONENTAFELDas Vollzeitstudium beginnt

jeweils im August und dauert

2 Semester

Fachbezeichnung Lektionen Total Lektionen

1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem.

Grundlagenbereich

Deutsch 3 3 3 3 240

Französisch 1 1 2 2 120

Englisch 2 2 2 2 160

Mathematik 2 2 3 3 200

Schwerpunktbereich

Sozialwissenschaften 3 3 3 3 240

Naturwissenschaften:

Biologie 2 2

Chemie 2 2

Physik 1 1 200

Ergänzungsbereich

Geschichte und Politik 2 2 1 1 120

Wirtschaft und Recht 1 1 2 2 120

Interdisziplinäre Projektarbeiten 2 40

Lektionen pro Woche 18 18 19 17 1440

BM 2 TEILZEIT LEKTIONENTAFEL Das Teilzeitstudium beginnt

jeweils im August und dauert

4 Semester.

Unterrichtstage:

Montag und Dienstag

AUSBILDUNGSDAUERDer Bildungsgang der Berufsmaturität 2 Gesundheit und Soziales wird als

Vollzeitstudium und als berufsbegleitendes Teilzeitmodell durchgeführt.

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von den entsprechenden Abschlussprüfungen dispensiert

werden. Gesuche müssen jeweils einen Antrag und eine

Begründung enthalten.

Bevor ein Gesuch um Dispensation eines Fachs gestellt

wird, gilt es jedoch immer Folgendes zu bedenken: Durch

den Unterrichtsbesuch bleibt das Wissen aktuell und man

sichert sich die Chance auf eine sehr gute Abschlussnote

in diesem Fach.

KOSTEN (RICHTWERT)

Der Unterricht ist für Lernende mit stipendienrechtlichem

Wohnsitz im Kanton Aargau unentgeltlich.

Lernende mit stipendienrechtlichem Wohnsitz in einem

anderen Kanton als dem Kanton Aargau können beim

Berufsbildungsamt ihres Wohnsitzkantons ein Gesuch um

Kostengutsprache für ausserkantonalen Schulbesuch be-

antragen.

Für Lehrmittel und Exkursionen ist mit Kosten von rund

CHF 300.– zu rechen. Zudem wird für die Aufnahme in

den Bildungsgang Berufsmaturität 2 Gesundheit und So-

ziales eine Gebühr von CHF 300.– erhoben.

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FERIEN

Es gilt der Ferienplan der Berufsfachschule Gesundheit

und Soziales. Es gilt zu beachten, dass während den Feri-

en teilweise Projektarbeiten anstehen können.

PROMOTION

Die Promotion ins nächste Semester erfolgt, wenn

• der Durchschnitt aller Fachnoten mindestens 4 beträgt;

• die Differenz der ungenügenden Noten zur Note 4 den

Wert 2 nicht übersteigt;

• nicht mehr als zwei Noten unter 4 erteilt wurden.

Wer die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, wird vom

Berufsmaturitätsunterricht ausgeschlossen.

Die Schulleitung entscheidet über die Promotion.

DISPENSATION

Wer in einem Fach über die erforderlichen Kenntnisse und

Fähigkeiten verfügt, kann auf Gesuch hin von der Schul-

leitung vom Unterricht in diesem Fach dispensiert werden.

Wer in einem Fach die erforderlichen Kenntnisse und Fä-

higkeiten nachweist, kann durch die kantonale Behörde

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BERUFSMATURITÄTSPRÜFUNGDie Abschlussprüfungen finden jeweils im Juni statt. Ge-

prüft werden an der Berufsmaturitätsprüfung Ausrichtung

Gesundheit und Soziales folgende Fächer:

• die vier Fächer des Grundlagenbereichs (Deutsch, Fran-

zösisch, Englisch und Mathematik) und

• die zwei Fächer des Schwerpunktbereichs (Sozialwis-

senschaften und Naturwissenschaften).

In diesen Fächern ergibt sich die Schlussnote je zur Hälfte

aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote. Die Erfah-

rungsnote ist das Mittel aller Semesterzeugnisnoten im

entsprechenden Fach.

In den Fächern des Ergänzungsbereichs (Geschichte

und Politik sowie Wirtschaft und Recht) entsprechen die

Schlussnoten den Erfahrungsnoten.

Im interdisziplinären Arbeiten ergibt sich die Schlussnote

je zur Hälfte aus der Note für die interdisziplinäre Projekt-

arbeit und aus der Erfahrungsnote für interdisziplinäres

Arbeiten.

Für das Bestehen der Berufsmaturitätsprüfung zählen

die Noten in den Fächern des Grundlagenbereichs, des

Schwerpunktbereichs und des Ergänzungsbereichs sowie

die Note für das interdisziplinäre Arbeiten.

Die Berufsmaturitätsprüfung ist bestanden, wenn

• die Gesamtnote mindestens 4 beträgt;

• die Differenz der ungenügenden Noten zur Note 4 den

Wert 2 nicht übersteigt;

• nicht mehr als zwei Noten unter 4 erteilt wurden.

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AUSKÜNFTE UND ANMELDUNGGerne gibt Ihnen die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales weitere Auskünfte.

Telefon 056 462 26 26 / 056 460 48 50

Online – Anmeldung unter: [email protected], www.bfgs.ch