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BGI 604 Sicherheit bei der Blechverarbeitung VMBG Vereinigung der Metall- Berufsgenossenschaften BG-Information

BGI 604 Sicherheit bei der Blechverarbeitung · Arbeitsschutz im Handwerksbetrieb (BGI 741) Arbeitsschutz will gelernt sein – Ein Leitfaden für den Sicherheitsbeauftragten (BGI

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BGI 604Sicherheitbei der Blechverarbeitung

VMBGVereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften

BG-Information

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InformationsschriftenAnschläger (BGI 556)Arbeiten an Bildschirmgeräten (BGI 742)Arbeiten an Gebäuden und Anlagen vorbereiten und durchführen (BGI 831)Arbeiten in engen Räumen (BGI 534)Arbeiten unter Hitzebelastung (BGI 579)Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern (BGI 5074)Arbeitsschutz im Handwerksbetrieb (BGI 741)Arbeitsschutz will gelernt sein – Ein Leitfaden für den Sicherheitsbeauftragten (BGI 587)Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz (BGI 560)Auftreten von Dioxinen (PCDD/PCDF) bei der Metall-erzeugung und Metallbearbeitung (BGI 722)Belastungstabellen für Anschlagmittel (BGI 622)Beurteilung der Gesundheitsgefährdung durchSchweißrauche – Hilfestellung für die schweißtech-nische Praxis (BGI 616) – (als pdf unter www.vmbg.de)Damit Sie nicht ins Stolpern kommen (BGI 5013)Der erste Tag – Leitfaden für den Unternehmer als Organisationshilfe und zur Unterweisung von Neulingen (BGI 568)Der Familienbetrieb – Das Wichtigste für Sicherheit und Gesundheit in Kleinbetrieben (BGI 5030)Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen (BGI 865)Elektrofachkräfte (BGI 548)Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben (BGI 839)Elektrostatisches Beschichten (BGI 764)Fahrzeug-Instandhaltung (BGI 550)Gabelstaplerfahrer (BGI 545)Galvaniseure (BGI 552)Gasschweißer (BGI 554)Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern (BGI 873)Gefährdungen in derKraftfahrzeug-Instandhaltung (BGI 808)Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen (BGI 843)Gefahren durch Sauerstoff (BGI 644)Gefahrstoffe in Gießereien (BGI 806)Gießereiarbeiter (BGI 549)Handwerker (BGI 547)Hautschutz in Metallbetrieben (BGI 658)Inhalt und Ablauf der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (BGI 838)Informationen zur Ausbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (BGI 838-1)Instandhalter (BGI 577)Jugendliche (BGI 624)Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe (BGI 762)Kranführer (BGI 555)Lackierer (BGI 557)Lärm am Arbeitsplatz in der Metall-Industrie (BGI 688)Leitern sicher benutzen (BGI 521)Lichtbogenschweißer (BGI 553)

Maschinen der Zerspanung (BGI 5003)Mensch und Arbeitsplatz (BGI 523)Metallbau-Montagearbeiten (BGI 544)Montage, Demontage und Instandsetzung von Aufzugsanlagen (BGI 779)Montage von Profiltafeln für Dach und Wand (BGI 5075)Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren (BGI 743)Praxishilfe für Unternehmer– Schlosserei (BGI 751-1)Praxishilfe für Unternehmer – Kfz-Instandhaltung (BGI 751-2)Praxishilfe für Unternehmer – Heizung, Klima, Lüftung (BGI 751-3)Praxishilfe für Unternehmer – Galvanik (BGI 751-4)Presseneinrichter (BGI 551)Pressenprüfung (BGI 724)Prüfung von Pfannen (BGI 601)Rückengerechtes Verhalten beim Gerüstbau (BGI 821)Schadstoffe beim Schweißenund bei verwandten Verfahren (BGI 593)Schleifer (BGI 543)Schutz gegen Absturz – Auffangsysteme sachkundig auswählen, anwenden und prüfen (BGI 826)Schweißtechnische Arbeiten mit chrom- und nickel-legierten Zusatz- und Grundwerkstoffen (BGI 855)Sichere Reifenmontage (BGI 884)Sichere Verwendung vonFlüssiggas in Metallbetrieben (BGI 645)Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen (BGI 720)Sicherheit bei der Blechverarbeitung (BGI 604)Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen (BGI 533)Sicherheit beim Errichten und Betreiben von Batterieladeanlagen (BGI 5017)Sicherheit durch Betriebsanweisungen (BGI 578)Sicherheit durch Unterweisung (BGI 527)Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten (BGI 582)Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren (BGI 528)Stress am Arbeitsplatz (BGI 609)Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Metallindustrie (BGI 805)Überwachung von Metallschrott auf radioaktive Bestandteile (BGI 723)Umgang mit Gefahrstoffen (BGI 546)Verringerung von Autoabgasen in der Kfz-Werkstatt (BGI 894)Wenn die Seele streikt (BGI 5046)Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (BGI 5090)Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) (BGI 746)

Auf CD-ROM erhältlich:„Prävention – Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz”

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Gerhard StehfestJoachim Hüsni

Sicherheit bei der Blechverarbeitung

Verantwortlich für den Inhalt:

MMBGMaschinenbau-und Metall- Berufsgenossenschaft

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Rechteck
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Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

1 Handtransport von Blechen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

2 Transport mit Hebezeugen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

3 Lagerung von Blechen und Blechpaketen . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

4 Öffnen von Verpackungsband . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

5 Trennen von Blechen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

5.1 Trennverfahren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

5.2 Blechscheren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

5.3 Thermisches Schneiden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

6 Biegen von Blechen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

7 Vermeidung von Schnittverletzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

8 Lärm in der Blechbearbeitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

9 Sicherheit durch Betriebsanweisungen und Unterweisung . . . . . . . . 63

10 Vorschriften und Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

10.1 Unfallverhütungsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

10.2 BG-Regeln, BG-Informationen und sonstige Schriften . . . . . . . . . 66

10.3 Gesetze und Verordnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67

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Inhaltsverzeichnis

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Bei der Herstellung von Behältern, Apparaten, Maschinen und Fahrzeugenist die Blechverarbeitung ein wesentlicherFertigungsbereich. Aber auch bei derHerstellung von Geräten, Einrichtungenund Bauelementen gewinnt die Blech-verarbeitung zunehmend an Bedeutung, da Blechkonstruktionen leicht sind, hohenQualitätsanforderungen genügen und mit modernen wirtschaftlichen Verfahrengefertigt werden können.

Bleche werden im Warm- und Kaltwalz-verfahren hergestellt als Platten, Platinen, Tafeln oder aufgewickelt zuBandmaterial.

Bleche werden nach der Dickeunterteilt in

● Feinbleche ≤ 3 mm,

● Grobbleche > 3 mm.

Die Gefährdungsschwerpunkte liegenbeim Feinblech bei Schnittverletzungenund beim Grobblech bei Quetschungen.Letzteres gilt auch für Blechpakete.

Viele Blechbearbeitungsverfahren sindmit einer hohen Lärmentwicklungverbunden. Als Folge des Lärms sind die Mitarbeiter in Blech verarbeitendenBetrieben häufig lärmgefährdet.

Bei Schweiß- und Schneidarbeitensind Gefährdungen durch Schweiß-rauche und -stäube in hohem Maßvorhanden.

Die vorliegende BG-Information nennt die Gefährdungen im Einzelnen und soll zu mehr Sicherheit bei der Blech-bearbeitung und beim Umgang mit Blechen beitragen.

Vorwort

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1 Handtransport von Blechen

Vor der Bearbeitung müssen Blechetransportiert und gelagert werden. Gefährlich sind die scharfen Kanten von Blechen. Sie führen bei der Handha-bung, aber auch beim Anstoßen an un-geschützt gelagerte Blechabschnitte (Bild 1-1) zu Schnittverletzungen, siehe

Abschnitt 7 „Vermeidung von Schnitt-verletzungen“.

Im Bereich von Verkehrswegen dürfen daher scharfkantige Bleche nicht ge-lagert werden oder es sind verstellbareSchutzwände aufzustellen.

Bild 1-1: Aus einem Schrottbehälter heraushängende scharfkantige, krallenartige Blechabschnitte

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Beim Handtransport von Blechen ist esvon Vorteil, wenn einfache Hilfsmittel zurVerfügung stehen, welche

● die Last sicher aufnehmen und festhalten,

● ein leichteres Tragen ermöglichen und

● Verletzungen, insbesondere durch Schnitt-und Quetschgefahren, vermeiden.

Geeignet für den Blechtransport sind:

● Handmagnete (Bild 1-2),

● Handsauger,

● Trageklemmen und

● Trageklauen.

Bild 1-2: Magnete für den Handtransport

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Beim Transport von Hand können nichtnur äußere Verletzungen auftreten. Besonders durch schwere Lasten kann eszu Druck- und Biegebeanspruchungender Wirbelsäule und starken Belastungender Gelenke kommen.

Richtiges Anheben, Tragen und Absetzeneiner Last spart Kraft und schützt vorÜberbeanspruchungen. Beim Tragen sollte die Last deshalb möglichst naheam Körper und mit senkrechter Arm-stellung gehalten werden. Hohlkreuz-haltungen und Verdrehen der Wirbelsäulesind zu vermeiden. Der Körper solltemöglichst gleichmäßig belastet werden.

Für den Transport schwerer Bleche sind Transport- und Lastaufnahme-einrichtungen zur Verfügung zu stellenund zu benutzen.

Bild 1-3b: Transportwagen in gekippter Stellung

Bild 1-3a: Transportwagen für Bleche

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Einige Betriebe setzen Transport-wagen ein, die gleichzeitig als Unter-lage für die Blechbearbeitung dienen (Bilder 1-3a und 1-3b).

Beim Transport schwerer Bleche bestehtinsbesondere beim Ablegen der Blechedie Gefahr von Fingerquetschungen. Unterlagen, die den nötigen Freiraum zurVermeidung von Quetschungen bieten,können beim Ablegen von Blechen auf Tischen und Ablagen von Bearbei-tungsmaschinen nicht immer benutztwerden.

An Bearbeitungsmaschinen sollten daherHebezeuge mit Anschlagmitteln für denBlechtransport zur Verfügung stehen.Auch Auflagen mit Rollen (Bild 1-4) tragendazu bei, die Handhabung leichter und sicherer zu gestalten.

Gefährlich ist das Anlehnen von Blechenund Blechpaketen an Wände, eineMaschine oder ein Gestell. Beim Entneh-men einzelner Bleche oder durch un-beabsichtigtes Anstoßen mit Hebe-zeugen oder Gabelstaplern können die Bleche umfallen. Das Gewicht der

Bild 1-4: Auflagen mit Kugelrollen vor einer Tafelschere

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Bleche kann zu schweren und tödlichenQuetschungen führen. So wurde ein Arbeiter tödlich verletzt, als 11 Blech-ronden von 1940 mm Durchmesser undeiner Blechdicke von 6,5 mm beim Ent-nehmen einer Ronde plötzlich umfielen.

Immer wieder versuchen Mitarbeiter beider Entnahme einzelner Bleche aus einemangelehnten Blechstapel die restlichen,eventuell umfallenden Bleche oder Blech-stapel mittels Körper zu halten oder auf-zufangen.

Sie unterschätzen dabei die großen Kräfte,die bereits bei geringem Neigungswinkelauftreten. Zur Demonstration der Kräfte,die nötig sind, ein umkippendes Blechoder Blechpaket zu halten, wurde einDemonstrationsstand gebaut (Bild 1-5).

Nach dem Motto „Halt den Lukas“ kannjeder prüfen, ob er in der Lage ist, sechsStahlbleche von 6 mm Dicke und einerAbmessung von 1600 x1600 mmbei einer Schräglage von 10° zu halten.

Bild 1-5: Demonstration vonHaltekräften an kippenden Blechen

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Das Stahldrahtseil ist immer noch daszum Blechtransport am häufigsten einge-setzte Anschlagmittel, obwohl beson-ders für den Blechtransport konstruierteAnschlagmittel das Stahldrahtseil ersetzen könnten. Seile lassen sich leichtunter Ablagen von Blechen hindurch-schieben und bei geringem Lagerabstandvon der abgelegten Last wieder entfernen.Scharfe Kanten an Blechen und Blech-paketen zerstören aber die Seile nach wenigen Transportvorgängen.

Es ist deshalb notwendig, die Seile anscharfen Kanten zu schonen, um ein Zerreißen zu vermeiden und die Lebens-dauer zu verlängern (Bild 2-1).

In den Betrieben ist aber immer wieder zu beobachten, dass Kantenschoner wegen der aufwendigen Handhabungnicht benutzt werden.

Wird auf Kantenschoner verzichtet, sindhoher Verschleiß und Bruchgefahr dieFolgen. Die Schäden führen zur Ablege-reife der Anschlagmittel.

Unfalluntersuchungen haben ergeben,dass beim Anschlagen von Blechen dasGewicht oft falsch eingeschätzt wird. Ingrößeren Blechlagern liegen Bleche unterschiedlicher Abmessungen ohne Angaben von Gewichten. Nur eine gründ-liche Unterweisung kann Anschläger indie Lage versetzen, das Gewicht von

2 Transport mit Hebezeugen

Bild 2-1: Anschlagseil mit Kantenschoner

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Blechen richtig einzuschätzen und Über-lastungen, auch durch gleichzeitiges Anheben mehrerer Bleche, zu vermeiden.

Bei Rundstahlketten kann auf Kanten-schoner verzichtet werden, wenn sie beiausreichender Bruchdehnung nur bis zu80 % des zulässigen Gewichts belastetwerden oder eine Kette der nächst-höheren Belastungsstufe (DIN EN 818bzw. DIN EN 1677) verwendet wird.

Hebebänder, die mit einer verschleißfes-ten Kunststoffbeschichtung oder einemSchlauch überzogen sind (Bild 2-2), werden immer häufiger zum Blechtrans-port benutzt. Sie lassen einen Transportauch von scharfkantigen Lasten zu, da die Kunststoffschicht das tragende Hebe-band schont. Wird der verschleißfesteKunststoff als Schlauch über das Hebe-band geschoben, eignet sich das Hebe-band auch zum Wenden von Blechen,Bandstahlringen und Werkzeugen.

Zur Erleichterung der Handhabung wer-den Hebebänder mit größerer Tragfähig-keit nur auf einer Seite beschichtet. Esmuss dann beim Anschlagen scharf-kantiger Lasten darauf geachtet werden,dass die geschützte Seite des Hebe-bandes an der Last anliegt. Eine gründ-liche Unterweisung ist erforderlich.

Zum Transport von Blechen, Blechpake-ten und Coils sind besondere Lastaufnah-memittel entwickelt worden, die bei be-stimmungsgemäßer Verwendung einsicheres und schonendes Transportierenermöglichen.

Hierzu gehören:● Klauen, Pratzen, Zangen,● Hebeklemmen,● Vakuumheber,● Lasthebemagnete,● Parallelogrammzangen und● C-Haken, Coil-Greifer.

Hebeklemmen sind besonders für Grob-bleche ein bewährtes Lastaufnahmemittel(Bild 2-3). Sie werden sowohl beim waage-rechten als auch beim lotrechten Trans-port eingesetzt. Im Unterschied zu einfachen Haken und Klauen wird dabei die Last zwischen Klemmbacken ge-spannt. Die Klemmkräfte werden durch

Bild 2-2: Hebeband mitverschleißfestem Flachschlauch

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die Last selbst erzeugt. Dabei gilt, jegrößer die Klemmkraft, desto größer dieHaltekraft.

Das Herausrutschen der Last aus einer Hebeklemme kann verschiedeneUrsachen haben:

● Umkippen des Bleches nach dem Absetzen,

● Verschleiß der Klemmbacken,

● Wendevorgänge mit Blechen undBlechkonstruktionen,

● Anstoßen oder Pendeln der Last,

● Hebelsystem der Klemme nicht funktionsfähig,

● ungeeignete Klemme eingesetzt,

● die Hebeklemme ist für diezu transportierende Last und denTransportvorgang nicht geeignet (Greifbereich, Tragfähigkeit usw.),

● die Hebeklemme hat auffällige Mängel,

● das Blech ist nicht frei von Beschich-tungen, Walzzunder und Ver-schmutzungen, welche die Haltesicher-heit beeinträchtigen können,

● das Blech ist im Greifbereich verbogen,abgeflacht oder angeschrägt,

● die Hebeklemme ist nicht bis zum Maulgrund auf das Blech gesetztworden (Bild 2-4 auf Seite 12),

● die Vorspannfeder ist nicht durch Umlegen des Sicherheitshebelsgespannt und

● es ist mehr als ein Blech in die Hebe-klemme gespannt worden; damit konn-ten die Klemmbacken nicht auf beidenOberflächen des Bleches wirken.

Hebeklemmen mit einfacher Lagerungder Aufhängeöse lassen eine Schräglagequer zur Gehäusefläche der Hebeklemmenur bis 10° zu. Es werden daher auchHebeklemmen mit zwei rechtwinklig zu-einander angeordneten Gelenken (karda-nische Aufhängung) an der Aufhängeöseangeboten, die auch bei Schrägzug dieerforderliche Kraft auf das Hebelsystemder Klemme übertragen können.

Bild 2-3: Hebeklemmemit Kardangelenkaufhängung

Es ist sinnvoll, nur noch Hebeklem-men mit kardanischer Aufhängungeinzusetzen.

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Bild 2-4: Richtiges und falsches Aufnehmen von Lasten mit Hebeklemmen

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Der gefahrlose Umgang mit Hebeklem-men hängt entscheidend vom einwand-freien Zustand des Gehäuses, der Auf-hängeöse, der Verbindungsteile, derVerbindungsbolzen, der Klemmteile sowieder Sicherheitseinrichtungen ab (Bild 2-5).Ein Versagen dieser Teile kann unter Um-ständen schwere Unfälle zur Folge haben.Sie müssen daher durch regelmäßigePrüfungen auf Schäden durch Verschleißund Korrosion sowie auf andere Schäden,die durch den laufenden Betrieb oderäußere Einwirkungen verursacht sein können, überwacht werden. Die regel-mäßigen Prüfungen sind mindestens einmal jährlich von befähigten Personen

durchzuführen. Befähigte Person ist einePerson, die durch ihre Berufsausbildung,ihre Berufserfahrung und ihre zeitnaheberufliche Tätigkeit über die erforder-lichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt (Betriebssicherheits-verordnung – BetrSichV).

Bei Hebeklemmen für den senkrechtenTransport von Blechen ist besonderes Augenmerk auf die Ermittlung der Ver-schleißgrenze der Klemmteile zu legen.

Da es auch von den Einsatzbedingungenund den aufgenommenen Materialien abhängt, ob die Klemmteile noch weiterverwendet werden können oder aus-

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Bild 2-5: Ersatzteile für eine Hebeklemme

getauscht werden müssen, ist eine Verschleißprüfung der Verzahnung nach Angaben des Herstellers erforderlich (Gebrauchsanleitung).

Müssen große Bleche während der Bearbeitung an Walzenbiegemaschinen

oder Gesenkbiegepressen mit Hilfe von Hebezeugen gehalten werden, ist eine feste Verbindung der Bleche mit dem Lastaufnahmemittel erforderlich.Diese Verbindung kann durch Schraub-klemmen hergestellt werden.

Bolzen mit Sicherungsring

Nocken-mechanismus

Zugfedermit Spannhülsen

Bolzen mitSpannhülsen

Gegennockemit Bolzen,Spannhülsenund Scheiben

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Bild 2-6: Vakuumheber beim Einsatz an einer Gesenkbiegepresse

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● vor dem Anheben darauf geachtetwird, dass die Blechoberflächefür den Transport mit Vakuumheberngeeignet ist (frei von Fett, Staub, Zunder usw.).

Einzelbleche, aber auch Blechpakete,können mit Lasthebemagneten ange-hoben werden. Dauermagnete sindbesonders sicher, da die Haftkraft ohneEnergiezufuhr nahezu unbegrenzt

Bild 2-7: Sicherheitseinrichtungen an einem Vakuumheber

Zunehmenden Einsatz als Lastaufnahme-mittel für Bleche finden Vakuumheber(Bild 2-6). Der Transport wird erleichtert,da das An- und Abschlagen der Lastdurch Anschläger entfällt.

Vakuumheber werden in selbstansau-gender Ausführung und mit Vakuum-pumpe geliefert. Beim Einsatz von Vaku-umhebern ist darauf zu achten, dass der nötige Unterdruck zum Anheben undHalten der Last erzeugt wird und erhal-ten bleibt.

Bei selbstansaugenden Vakuumhebernhängt der sich einstellende Unterdruckvom Gewicht der Last ab. Der Unterdruckwird durch ein Manometer angezeigt.

Treten im Laufe des Transportes Vakuum-verluste auf, die durch ein Reserve-vakuum nicht mehr ausgeglichen werden können, muss das Erreichen des Gefahrenbereichs durch eine selbsttätig wirkende Warneinrichtung (optisch/akustisch) angezeigt werden (Bild 2-7).

Vakuumheber sind ein sicheres Last-aufnahmemittel, wenn

● die Dichtungen regelmäßig geprüft und bei Bedarf erneuert werden,

● der Arbeitsbereich des Vakuums eingehalten wird,

● die Biegung von Blechen nach dem Anheben durch den Einsatz von Traversen und die richtigeVerteilung der einzelnen Vakuumheber weitgehend vermieden wird und

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Bild 2-8: Lasthebemagnet mit Batterie an einer Brennschneidanlage

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erhalten bleibt. Ein unbeabsichtigtesLösen der Magnetkraft sollte durchmechanische Verriegelungen verhindertsein.

Wesentlich größere Tragfähigkeitenerreichen Netz- und Batterie-Lasthebe-magnete (Bild 2-8).

Die Erschöpfung der Batterieleistung mussselbsttätig durch eine Warneinrichtung(optisch/akustisch) angezeigt werden.

Neuere Entwicklungen haben zu Elektro-Permanent-Lasthebemagnetengeführt.

Diese Magneten besitzen die Sicherheiteines Permanentmagneten. Durch einenkurzen Stromimpuls kann die Magnetkraftaus sicherer Entfernung ein- und aus-geschaltet werden.

Einige Lasthebemagnete bieten auch die Möglichkeit, die Magnetkraft zuregulieren und damit Einzelbleche voneinem Stapel abzuheben.

Löst sich während des waagerechtenTransports ein Blech von einem Lastauf-

nahmemittel, ist damit zu rechnen, dass das Blech nicht lotrecht herabfällt, sondern unter dem Einfluss des Luft-widerstandes seitlich abgleitet und auch entfernt stehende Personengefährdet.

Achtung!

Bei Verwendung von Lastaufnahme-mitteln, welche die Last lediglich durchMagnet-, Reib- oder Saugkräfte hal-ten, darf die Last nicht über Personenhinweg geführt werden!

Blechpakete, die mit Packband ver-schnürt sind, dürfen nicht durch Einhakenvon Anschlagmitteln in das Packbandtransportiert werden.

Beim Transport mit Magneten ist daraufzu achten, dass die Magnetkraft auch die unteren Bleche erfasst, da sonst dieunteren Bleche im Verpackungsband hängen.

Das Verpackungsband ist als Last-aufnahmemittel nicht geeignet.

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3 Lagerung von Blechen und Blechpaketen

Bleche und Blechpakete sollten waage-recht gelagert werden. Unterleghölzerbieten den nötigen Freiraum zum An-schlagen von Lastaufnahmemitteln. Werden schwere Blechtafeln gestapelt, ist mit Gefährdungen beim Vereinzeln derBleche durch Knippstangen zu rechnen.Mit einem besonders für das Anhebenspaltfrei aufeinanderliegender Blechekonstruiertem Stoßkeil (Bild 3-1) ist ein sicheres Abheben und Festhalten vonEinzelblechen zum Anschlagen mit Hebeklemmen möglich (Bild 3-2).

Bild 3-1: Stoßkeil

Bild 3-2: Handhabung des Stoßkeiles

Länge ausgezogen1320 mm

Gewicht 6,2 kg

Länge eingezogen880 mm

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Lagern Bleche im Bereich von Verkehrs-wegen, hat es sich bewährt, vorstehendeBlechkanten durch Stellwände zu schützen.

Einzelbleche werden häufig stehend ge-lagert und an Wände oder an besondereLagergestelle angelehnt. Dadurch wirdPlatz eingespart und das Herausnehmeneinzelner Bleche erleichtert. Beim Ent-nehmen einzelner Blechtafeln, besonderswenn sie nicht in Gestellen gegen Um-kippen gesichert sind, haben sichschwere Unfälle ereignet, weil versuchtwurde, schräg gestellte Bleche mitMuskelkraft zu halten.

Auch das Anschlagen von Lastaufnahme-mitteln an Blechen großer Abmessungdurch Besteigen von Anlegeleitern ist eineGefährdung. Laufstege zwischen denGestellen in Verbindung mit festen Aufstiegen bieten die Voraussetzung fürein sicheres und müheloses Anschlagenstehend gelagerter Bleche.

Zum Lagern von Blechen und Blech-paketen sind besondere Lagersystemeentwickelt worden, die in Verbindung mit geeigneten Transport- und Last-aufnahmemitteln ein wirtschaftliches undauch sicheres Lagern und Entnehmenvon Blechen gewährleisten (Bild 3-3).

Bild 3-3: Automatisches Blechlager mit Förderwagen

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Blechpakete und Bandstahlringe werden mit Verpackungsband aus Stahl zusam-mengehalten.

Beim unsachgemäßen Durchtrennen desunter Spannung stehenden Verpackungs-bandes springen die scharfkantigen

Bandenden hoch und verursachen besonders Gesichtsverletzungen.

Es sind Sicherheitsscheren (Bild 4-1) zumTrennen von Verpackungsband entwickeltworden, welche die Bandenden vor demDurchtrennen festhalten und für eine

4 Öffnen von Verpackungsband

Bild 4-1: Spezialschere zum Trennen von Verpackungsband

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Bild 4-2: Auszug aus einer Betriebsanweisung – Öffnen von Verpackungsband aus Stahl

BetriebsanweisungÖffnen von Packstahlband

Nach dem Trennen des unter Spannung stehenden Packstahlbandes könnendie Stahlbandenden hochschnellen und Schnittverletzungen, besonders Augen-verletzungen, verursachen.Auf dem Boden liegendes Packstahlband kann beim Drauftreten hochschlagenund Beinverletzungen verursachen.

Benutzen Sie nur Sicherheits-Stahlbandscheren. Andere Werkzeuge, z. B.Zangen, Meißel, sind zum Öffnen von Packstahlband nicht zugelassen. Prüfen Sie dieStahlbandschere vor der Benutzung. Tragen Sie eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe. Nehmen Sie vor dem Öffnen einen sicheren Standplatz ein. Halten Sie Abstand zu anderen Personen.Schneiden Sie das Stahlband möglichst im Bereich der Verschlusshülse. Schneiden Sie das Stahlband nicht in der Nähe von Kanten. Sammeln Sie abgetrenntes Stahlband und bringen Sie es in den Schrottbehälter. Legen Sie die Sicherheits-Stahlbandschere an einen Ort, an dem Sie die Schere auchwiederfinden.

Gefährdungen

Schutzmaßnahmen

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sichere Entspannung sorgen. Durch ein an-gespitztes flaches Unterteil lassen sich dieSpezialscheren auch bei starker Spannungunter das Verpackungsband schieben.

Lange Scherenhandhebel erleichtern nichtnur das Durchtrennen, sondern schaffen

auch den nötigen Sicherheitsabstand zu der gefährlichen Trennstelle.

Für eine gefährdungsfreie Handhabungbeim Durchtrennen von Verpackungs-bändern ist eine Betriebsanweisung zuerstellen (Bild 4-2).

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5 Trennen von Blechen

Bild 5-1: Ältere Blechschere ohne Distanzhalter und moderne Blechschere mit Schutzbügel

5.1 Trennverfahren

Bleche müssen vor der Bearbeitung aufdie erforderliche Abmessung zuge-schnitten werden. Der Zuschnitt erfolgtauf Scheren verschiedener Bauarten oderdurch thermische Trennverfahren, wieBrennschneiden oder Plasmaschneiden.

Weitere Trennverfahren in der Blech-bearbeitung sind

● Ausklinken,

● Ausschneiden,

● Lochen, Nibbeln und

● Laserstrahl- und Wasserstrahlschneiden.

Der Einsatz moderner Maschinen ist besonders bei Trennverfahren in der Blechbearbeitung weit verbreitet.

5.2 Blechscheren

Beim Schneiden von Blechen mit Hand-scheren und elektrischen Handmaschi-nen ist mit Schnittverletzungen durch denSchneidegrat zu rechnen. Durch Schutz-handschuhe können diese Verletzungennicht immer verhindert werden. Es sinddaher Blechscheren entwickelt worden,die mit einem Schutzbügel unter dem Handgriff ausgerüstet sind (Bild 5-1).

Durch ein zusätzliches Gelenk wird das Übersetzungsverhältnis vergrößertund die erforderliche Handkraft dadurchverringert.

Müssen an Handscheren größere Kräfteaufgebracht werden, sollten die Hand-hebel mit Distanzhaltern außerhalb desHandbereichs versehen sein, damit sich keine Quetschstellen zwischen denHandgriffen ergeben können.

Bei Handhebelscheren, die besondersim Handwerk eingesetzt werden, wird der Schneidvorgang über eine Hebelüber-setzung von Hand ausgeführt.

Ein Herunterschlagen des Handhebelsmuss durch eine selbsttätig wirkendeHochhaltevorrichtung ausgeschlossensein (Bild 5-2).

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Bild 5-2: Handhebelschere mit Hochhaltevorrichtung

Schlagscheren sind handbetätigteScheren für größere Schnittlängen. ZurVermeidung von Verletzungen muss dasGegengewicht des beweglichen Ober-

messers so eingestellt sein, dass derMesserbalken in keiner Stellung vonselbst niedergehen kann. Der Niederhalterdient auch als Handschutz.

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Bei Tafelscheren muss die Schnittliniezur Verhütung von Finger- und Hand-verletzungen auf der ganzen Länge desMesserbalkens geschützt sein (Bild 5-3).

Grundlage dafür bildet die DIN EN 294„Sicherheitsabstände gegen das Er-reichen von Gefahrstellen mit den oberenGliedmaßen“.

Die Schutzeinrichtungen müssen ausrei-chende Sicht auf die Schnittlinie zulassen(Beleuchtung der gesamten Schnittlinie), damit maßgerecht geschnitten werdenkann.

Gegen seitliches Eingreifen in denSchnittbereich sind feste Verdeckungenanzubringen.

Bild 5-3: Schnittlinienschutz an einer Tafelschere

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Wie bei allen Schutzgittern, durchdie Arbeitsvorgänge beobachtet wer-den müssen, sollte das Schutzgitter mattschwarz gestrichen werden, um Blendwirkungen zu vermeiden.

Beim Schneiden dicker Bleche können selbsttätig herunterfallende Rohrabschnitte als Vorwarnschutz-

einrichtung vor dem Schnittlinien-schutz angebracht werden (Bild 5-4).

Werden dickere Bleche währenddes Schneidens festgehalten, sindFingerquetschungen zwischen Blech und Auflage zu erwarten. Zur Vermeidung dieser Unfälle hilft der

Bild 5-4: Schnittlinienschutz mit Vorwarneinrichtung für dicke Bleche

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Einsatz von Hilfswerkzeugen (Bild 5-5)sowie eine gründliche Unterweisung.

Nach dem Schnitt fallen die Blechab-schnitte auf der Scherenrückseite herun-ter und müssen von dort entfernt werden.Geschieht dies bei laufendem Scherenbe-trieb, werden Personen an der Rückseitedurch die Bewegungen des Messer-balkens oder des Anschlags und durchherabfallende Bleche gefährdet. Beson-

ders bei großen Tafelscheren kann die an der Schere beschäftigte Person die Scherenrückseite nicht einsehen.

Die Scherenrückseite muss daher sogesichert sein, dass ein Betreten oder der Weiterbetrieb beim Betreten ausgeschlossen sind. Sicherheitstech-nische Maßnahmen auch zur nach-träglichen Ausrüstung sind Lichtschran-ken (Bild 5-6), Schutzgitter, Rutschen

Bild 5-5: Hilfswerkzeuge zum Schneiden schmaler Blechabschnitte auf Tafelscheren

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nicht von Hand geführt, sondern einge-spannt und programmgesteuert unter das Werkzeug geführt, entstehen Quetsch-stellen zu festen Teilen der Umgebung,besonders zu gelagerten Blechen undLagergestellen.

Das Unfallgeschehen zeigt aber auch, dassversucht wird, während der Bearbeitungnicht völlig gelöste Blechausschnitte ohneHilfswerkzeug von Hand zu entfernen.

Bild 5-6: Nachträgliche Sicherung der Scherenrückseite durch Lichtschranken

mit festen Anschlägen oder Rollen-bahnen.

Ausschnitte aus Blechen werden durchStanzen, Lochen, Nibbeln und andereVerfahren mit Handmaschinen oder statio-nären Werkzeugmaschinen hergestellt.

Quetsch- und Schergefahren durch dieWerkzeugbewegung können durch einengeringen Hub oder Verdeckungen aus-geschlossen werden. Wird das Blech

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Schnelle Werkstückbewegungen auf mo-dernen Blechbearbeitungszentren führendann zu Scherverletzungen an den Händen.

Als Schutzeinrichtung werden Umweh-rungen und Umzäunungen in Verbindungmit Lichtschranken oder umspiegelndeLichtschranken (Bild 5-7) an Blech-bearbeitungszentren angebracht.

Zusätzlich können Lärmschutzmaß-nahmen erforderlich werden (Bild 5-8).

Insbesondere durch Vermeidung desdirekten Herunterfallens der Bleche unddurch Belegen der Transportmittel mitschallabsorbierendem Material.

Bild 5-7: Sicherung eines Blechbearbeitungszentrums durch umspiegelnde Lichtschranken

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Bild 5-8: Geräuschminderung an der Decke oberhalb einer automatischen Stanzmaschine und ergonomisch günstige Blechhandhabung durch Hubtisch, Vakuumheber und Hebezeug

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5.3 Thermisches Schneiden

Das autogene Brennschneiden ist das amhäufigsten angewandte Verfahren zumSchneiden dicker Bleche und Platinen. Inzunehmendem Umfang werden Plasma-schneidverfahren eingesetzt, besondersbei nicht brennschneidfähigen Werk-stoffen, wie austenitischen, korrosions-beständigen Stählen und Nichteisen-Metallen. Durch einen Lichtbogen wirddas durch den Brenner strömende Gas ionisiert und durch eine Düse einge-schnürt. Der so gebildete Plasmastrahlmit hoher Energiedichte und Temperaturschmilzt den metallischen Werkstofförtlich auf und treibt die Schmelze ausder Schnittfuge.

Plasmaschneiden wird in der Blech-bearbeitung als Handschneidverfahrenund maschinelles Schneidverfahren angewandt.

Es entstehen nicht nur Schadstoffe inForm von Gasen und Stäuben, sondernauch Lärm und Strahlung.

Beim Einsatz von Plasmaschneidtechnikauf Maschinen können die Gesundheits-belastungen auf ein zulässiges Maßverringert werden, wenn Wasserinjek-tions-Plasmabrenner oder Schwall-wassersysteme unter dem Blechangeordnet sind und dafür sorgen, dassSchmelze, Schneiddämpfe und Hitzenicht austreten können (Bild 5-9).

▼▼➀

Bild 5-9: Eine Glocke über der Blechebene und Schwallwasserunter dem Blech verhindern das Austreten von Schmelze, Hitze und Dämpfen

➀ = Elektrode➁ = Wasserinjektion➂ = Werkstück➃ = Schwallwasser-System➄ = Plasma-Strahl

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Beim Plasmaschneiden von Hand könnennur Absaugungen an der Entstehungs-stelle und persönliche Schutzausrüstun-gen eingesetzt werden. Beim thermischenSchneiden verzinkter, aluminium- oderkunststoffbeschichteter Bleche entstehengesundheitsschädliche Gase, Dämpfe undRauche in Abhängigkeit vom Beschich-tungswerkstoff. Die Schadstoffe sind an der Entstehungsstelle zu erfassen.

Bleche werden in zunehmendem Umfang auf Laser-Schneidanlagen bearbeitet(Bild 5-10 auf Seite 32). Zum Einsatz ge-langen CO2-Laser, deren Laserlicht mitSpiegeln umgelenkt und auf weniger als 1 Millimeter fokussiert wird. Damit sindLeistungsdichten erzielbar, die nahezu jedes Material zum Schmelzen oder Verdampfen bringen können. Es werdenaber auch Festkörperlaser eingesetzt. DieFührung des Laserlichts an die Bearbei-tungsstelle erfolgt im Laserlichtkabel.

Die Laser-Schneidanlagen bestehen auseinem C-Rahmengestell, das von Stanz-und Nibbelmaschinen bekannt ist. Das zubearbeitende Blech wird über eine Koordi-natenführung an dem feststehenden Laser-kopf vorbeigeführt. Bei einer anderen Bau-form von Laser-Schneidanlagen liegt dasBlech auf einem Gitterrost und der Laser-schneidkopf bewegt sich. Es ist auch mög-lich, den Laserstrahl mit einer roboterähn-lichen Führung zu versehen und damitdreidimensional Werkstücke zu bearbeiten.

Den Laser-Schneidanlagen werden auto-matische Förderanlagen zum Beladen und

Entsorgen zugeordnet, die in Verbindungmit einem Blech-Regallager ein Blech-bearbeitungssystem ergeben. Laser-Schneidanlagen müssen den Bestim-mungen der Maschinenverordnung undder Unfallverhütungsvorschrift „Laser-strahlung“ (BGV B 2) entsprechen. Nachdem Gefährdungspotenzial der energie-reichen unsichtbaren Laserstrahlungwerden Laseranlagen in verschiedeneKlassen eingeteilt und gekennzeichnet(Bild 5-11 auf Seite 33). Im Normalbetriebwerden Laser-Schneidanlagen mit fest-stehendem Laserkopf in Klasse 1 einge-stuft, wenn die Laserstrahlung außerhalbdes Schneidkopfes an keiner Stelle ausdem Strahlengang entweichen kann.

Im Sonderbetrieb – Einrichten, Justieren,Prüfen – liegt ein höheres Gefährdungs-potenzial vor. Die unsichtbare Laserstrah-lung kann durch Direkt- oder Streustrah-lung Augen und Haut schädigen. Es sinddaher zusätzliche Schutzmaßnahmen– Laserschutzbrille, Abschirmungen –erforderlich.

Für den Betrieb von Lasereinrichtungender Klassen 3R, 3B oder 4 sind Laser-schutzbeauftragte schriftlich zu bestellen.In den meisten Betrieben wird es erforder-lich sein, den Laserschutzbeauftragten aneiner Ausbildungsmaßnahme zur Erlangungder Sachkunde teilnehmen zu lassen.

Beim Betrieb von Laser-Schneidanlagenist es besonders wichtig, die Betriebsan-leitung des Herstellers zu beachten und diewichtigsten Angaben zur Sicherheit und

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Bild 5-10: Laserstrahlführung in einer Blechschneidmaschine

Laserstrahl

Schneidgasoder Schutzgas

Absaugung

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Bild 5-11: Laser-Schneidanlage mit Sicherheitskennzeichnung

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zum Gesundheitsschutz in eine Betriebs-anweisung aufzunehmen, die auch alsGrundlage zur Unterweisung dient.

Wasserstrahl-Schneidanlagen ermög-lichen eine Blechbearbeitung ohne diebekannten Gefährdungen aus thermischenTrennverfahren (außer Lärm).

Wasser wird in einer Pumpe auf einenDruck bis zu 4 000 bar gebracht und übereine Düse als Wasserstrahl auf dieBlechoberfläche geleitet. Beim Abrasiv-Wasserstrahlschneiden wird dem Wasser-

strahl eine genau dosierte MengeAbrasivmittel zugegeben, das mit demWasserstrahl auf eine hohe Geschwindig-keit beschleunigt wird (Bild 5-12). Die hohe kinetische Energie der einzelnenPartikel der Abrasivmittel bewirkt eineMikrozerspanung, die auch eine Bearbei-tung harter Werkstoffe ermöglicht.

Die Schnittkanten werden durch dasSchneidverfahren nicht erwärmt und sindgratfrei. Schnittverletzungen und Ver-brennungen werden dadurch vermieden.

Bild 5-12: Wasserstrahlschneiden

1 Wasserdüse2 Abrasivkopf3 Wasserstrahl4 Abrasivmittel5 Mischkammer6 Abrasivdüse7 Wasser-Abrasivstrahl

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Bei der Herstellung von Behältern, Ap-paraten und Formteilen aus Blech muss eine Werkstoffumformung erfolgen. Diegebräuchlichsten Verfahren sind Walzen,Schwenkbiegen und Gesenkbiegen.

Beim Umformverfahren durch Walzenmuss das Blech geführt werden. Eine Sicherung der Einzugstelle ist bei denmeisten Anwendungsfällen nicht möglich.

6 Biegen von Blechen

Bild 6-1:Drei-Stufen-

Sicherheitsschalter

Deshalb werden Nothalt-Einrichtungenvorgesehen, z. B. Schaltstangen oderReißleinen am Walzeneinzug.

Wird die Bewegung von Blechbearbei-tungsmaschinen mit rotierenden Werkzeugen durch einen Fußschalterausgelöst, ist der Einsatz eines Drei-Stufen-Sicherheitsschalters von Vorteil (Bild 6-1).

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Der Arbeitsablauf wird durch Herunter-drücken des Pedals bis zum Druck-anschlag eingeleitet. In einer Notsituationwird das Pedal über den Druckanschlaghinaus nach unten gedrückt.Der Arbeitsablauf wird unterbrochen undein Wiederanlauf durch die Steuerungselbsttätig verhindert. Besonderswirkungsvoll ist dieser Schalter, wenn dieBlechbearbeitungsmaschine mit einemBremsmotor ausgerüstet ist.

Eine besondere Gefährdung entsteht durchdas Tragen von Schutzhandschuhen.Werden die Fingerspitzen der Hand-schuhe erfasst und in die Walze gezogen,bemerkt dies die gefährdete Person erst,wenn auch die Finger erfasst sind. EinHerausziehen der Hand ist dann nichtmehr möglich. Handschuhe dürfen daherbeim Arbeiten an rotierenden Werkzeugen,z. B. an Sicken- und Bördelmaschinen,Rundwalzen und Rollenrichtmaschinen,

Bild 6-2: Unterarmschutz ohne Schutzhandschuhe

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nicht getragen werden (Bilder 6-2 und 6-3). Nur an Maschinen mit gesicherten Einzug-stellen dürfen Schnittschutzhandschuhegetragen werden (Bild 6-4 auf Seite 38).

Um jedoch der Gefahr von Schnittver-letzungen auch bei diesen Arbeiten vorzubeugen, wurde versucht, Handledereinzusetzen. Ein sicheres Greifen undHalten von Blechen mit Handledern istaber nur bedingt möglich.

Einige Betriebe stellen deshalb Hand-schuhe ohne Finger zur Verfügung. Damitwird der Handteller vor Schnittverletzun-gen geschützt und das gefährliche Er-fasstwerden der Finger von Handschuhenvermieden (Bild 6-5 auf Seite 39).

Das Unfallgeschehen bei Arbeiten anSchwenkbiegemaschinen (Bild 6-6 aufSeite 39) zeigt, dass der Spannvorgangdie wesentliche Gefährdung darstellt.

Bild 6-3: Schutzhandschuhe dürfen bei Arbeiten an Walzenbiegemaschinen nicht getragen werden

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Ist es nicht möglich, den Spannhub auf eine ungefährliche Höhe von 8 mm zu begrenzen oder den Schließvorgangmit einer Zweihand-Schaltung aus-zulösen, kann bei einer Fußsteuerung der bereits beschriebene Drei-Stufen-Sicherheitsschalter eingesetztwerden.

Arbeiten mehrere Personen gleichzeitigan der Maschine, sind auch diesen Personen Schutzmaßnahmen zuzuordnen.

Bei automatisch betriebenen Schwenk-biegemaschinen sind weitere Schutz-maßnahmen (z. B. Einsatz von berührungs-los wirkenden Schutzeinrichtungen oderSchaltmatten) zu treffen.

Bild 6-4: Bei Arbeiten an Maschinen mit gesicherten Einzugstellen dürfen Schutzhandschuhe getragen werden

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Bild 6-6: Schwenkbiegemaschine

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Bild 6-5: Unterarmschutz mit Schutz der Handfläche, geeignet bei Arbeiten an Maschinenmit Einzugstellen

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Beim Biegen von Blechen auf Gesenk-biegepressen besteht die Gefahr vonHandverletzungen (Bild 6-7)● durch die Schließbewegung

des Werkzeuges,● durch die Schwenkbewegung

des aus dem Werkzeug herausragen-den Teil des Bleches,

● durch das Herabfallen des Blechesbeim Öffnen des Werkzeuges und

● durch das Verfahren der elektrischbetätigten Anschläge.

Gesenkbiegepressen werden, abgesehenvon einigen Ausnahmen, hydraulisch angetrieben und fallen damit unter denGeltungsbereich der BG-Regel „Be-treiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500).Nähere Angaben zur technischen Sicher-heit finden sich in den Europäischen Produktnormen DIN EN 12622 (Gesenk-biegepressen) und DIN EN 693 (Hydrau-lische Pressen).

Im Unterschied zu anderen Arbeits-verfahren auf Pressen müssen größereBleche während des Biegevorgangsgeführt werden.

In den „Sicherheitsregeln für Biegearbeitenauf kraftbetriebenen Gesenkbiegepressen(Abkantpressen) der Metallbearbeitung“(ZH 1/387) sind daher besondere Hand-schutzmaßnahmen zusammengestellt:● distanzierende berührungslos wirkende

Schutzeinrichtungen,● Kombinationsschaltungen,● Hubbegrenzung und● ortsbindende Befehlseinrichtung.

Bild 6-7: Gefährdungenbei Arbeiten an Gesenkbiegepressen

Gefahrstelle bei derSchließbewegung

GefahrstellenbeimBiegevorgang

Gefahrstelle beimRückschwenken

Gefahrstelle beimVerfahren der elektrisch betätigtenAnschläge

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Bild 6-8: Distanzierende berührungsloswirkende Schutzeinrichtung für Gesenkbiegepressen

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Die distanzierende berührungsloswirkende Schutzeinrichtung (Bild 6-8)kann als Lichtvorhang horizontal odervertikal vor dem Biegewerkzeug ange-bracht werden. Eine gefährliche Schließ-bewegung kann nur ausgelöst werden,wenn sich Personen in einem durch die Schutzeinrichtung vorgegebenen Ab-stand vor den Gefahrstellen aufhalten.

Die Schutzeinrichtung muss so langewirksam bleiben, bis die gefährliche

Schließbewegung beendet ist. Eine Gefährdung durch die Schließbewegungist nicht mehr zu erwarten, wenn ein lotrechter Abstand von 8 mm zwischenUnterkante des Oberwerkzeugs und Oberkante des Unterwerkzeugs er-reicht wird.

Zum Führen oder Halten des Blecheskann dann in das Schutzfeld eingedrun-gen werden, da die Schutzeinrichtungnicht mehr wirksam ist.

Zusätzliche Schutzeinrichtungengegen Eingreifen von den Seiten(vergl. DIN EN 294)

Zusätzliche Schutzeinrichtungengegen Eingreifen von den Rückseite(vergl. DIN EN 294)

Standfläche

≤75

mm

≤0,

5 m

≤0,

6 m

≤ 1.0 m

≤ 40 mm

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Bei einer Kombinationsschaltung(Bild 6-9) wird eine berührungslos wir-kende Schutzeinrichtung (Bild 6-10) oder eine Zweihandschaltung mit einerFußschaltung verknüpft (Bild 6-11).

Eine Kombinationsschaltung in der Variante Zweihand-Fußschaltung ist nichtmehr zulässig für Gesenkbiegepressen,die nach DIN EN 12022 hergestellt sind.

Bis zu einer zulässigen Öffnungsweitevon 8 mm bleibt die Schutzeinrichtungwirksam. Die Schließbewegung wird dannselbsttätig unterbrochen und kann mit der Fußschaltung für den Biegevorgangfortgesetzt werden.

Bild 6-10: Prinzipskizzeeiner Kombinationsschaltung

Bild 6-9: Einsatz einer Zweihand-Kombinationsschaltung beiArbeiten an einer Gesenkbiegepresse

8 mm

Kombinations-schaltung

2-Hand

BWS

Fuß

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Werden dicke Bleche auf Gesenkbiege-pressen bearbeitet, ist die Einhaltung einer Öffnungsweite von maximal 8 mmnicht möglich.

Sie darf daher um die Dicke des Blecheserhöht werden, wenn

● die Breite des Oberwerkzeugs die Werkstückbreite nicht überschreitet

oder

● die über die Werkstückbreite hinausragenden Teile der Werkzeugeausreichend verdeckt sind.

Bild 6-11: Kombinationsschaltung; Fußbetätigung während des Biegevorganges

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Die Hubbegrenzung (Bild 6-12) kann alsHandschutzmaßnahme eingesetzt wer-den, wenn das Blech nach dem Biegennoch bei einer Öffnungsweite von maxi-mal 8 mm zwischen Unterkante Ober-werkzeug und Oberkante Unterwerkzeugentnommen werden kann.

Die Hubbegrenzung kann bis zu einerBlechdicke von etwa 6 mm angewandtwerden.

Bild 6-12: Hubbegrenzung für Gesenkbiegepressen

Zusätzliche Schutzeinrichtungengegen Eingreifen von den Seiten(vergl. DIN EN 294)

Zusätzliche Schutzeinrichtungengegen Eingreifen von den Rückseite(vergl. DIN EN 294)

Fußtasternicht (fixiert)

Oberwange inStellung O.T.

≤8

mm

Standfläche

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Achtung!

Die Erhöhung der zulässigen Öffnungs-weite durch Hinzuzählen der Blech-dicke ist bei der Handschutzmaß-nahme Hubbegrenzung nicht zulässig.

Zur Auslösung des Hubes genügt bei dieser Schutzmaßnahme die Fuß-schaltung.

Die ortsbindende Befehlseinrichtung(Bild 6-13) ist nur bei Blechen großer Abmessung anwendbar. Der Fußschalter

Bild 6-13: Ortsbindende Befehlseinrichtung für Gesenkbiegepressen

Zusätzliche Schutzeinrichtungengegen Eingreifen von den Seiten(vergl. DIN EN 294)

Zusätzliche Schutzeinrichtungengegen Eingreifen von den Rückseite(vergl. DIN EN 294)

≥1,0 m

Fußtaster(fixiert)

Standfläche

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Bild 6-14: Magnethalterung und verstellbareAnschläge an Werkstückauflagen einer Gesenkbiegepresse

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als Befehlseinrichtung muss bei dieserSchutzmaßnahme in einem waagerechtenAbstand von mindestens 1 m zu denGefahrstellen des Werkzeuges so ange-bracht werden, dass eine unbefugteVeränderung der Lage ausgeschlossen ist.

Die Schutzwirkung der ortsbindendenBefehlseinrichtung darf nicht auf einfacheWeise umgangen werden können. Die an der Presse beschäftigte Person darfdaher die Presse nicht auslösen können,wenn sie sich zwischen dem Fußschalterund der Presse aufhält. Beim Loslassender Befehlseinrichtung muss die Schließbewegung unterbrochen werden.

Werden mehrere Personen an einerGesenkbiegepresse beschäftigt, sind für jede Person Handschutzmaßnahmen zu treffen, die auch eine gegenseitige Gefährdung ausschließen.

Können in Einzelfällen die genanntenHandschutzmaßnahmen aus fertigungs-technischen Gründen nicht eingesetztwerden, dürfen die Pressen mit einerSchließgeschwindigkeit kleiner odergleich 10 mm/s und mit einer Befehls-einrichtung mit selbsttätiger Rückstellungohne zusätzliche Schutzmaßnahmen

betrieben werden. Diese reduzierte Geschwindigkeit darf jedoch nicht überschritten werden; dies wird z. B.verhindert durch Einbau fester Drosselnoder begrenzte Pumpenleistung.

Die Sicherheit bei Arbeiten aufGesenkbiegepressen hängt wesentlichvom Einrichter ab. Beim Einrichten sind besonders folgende Maßnahmen zu beachten:

● Festlegung der Werkzeugeund Bearbeitungsschritte,

● Anbringen und Ausrichten von Auflagenund Biegehilfen (Bild 6-14) und

● Einstellen der Handschutzeinrichtungenoder der Ersatzmaßnahmen.

Eine bei allen Arbeiten auf Gesenk-biegepressen anwendbare Handschutz-maßnahme gibt es bisher nicht. Gesenk-biegepressen sollten daher mit ver-schiedenen Handschutzeinrichtungenausgerüstet sein, damit beim Ein-richten auch eine Auswahl zur Verfügungsteht.

Weiter gehende Informationen enthält die BG-Information „Presseneinrichter“(BGI 551).

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7 Vermeidung von Schnittverletzungen

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Bei der Blechbe- und -verarbeitung kannder Anteil der Schnittverletzungen am ge-samten Unfallgeschehen sehr hoch sein.Es hat daher nicht an Bemühungen ge-fehlt, durch geeignete Schutzhandschuhe die Anzahl der Schnittverletzungen zuverringern.

Anforderungen an die Gestaltung, Herstel-lung, Qualität, Prüfung und Kennzeich-nung von Schutzhandschuhen (Bild 7-1)sind in der EG-Richtlinie für persönlicheSchutzausrüstungen (89/686/EWG) ent-halten, die durch die achte Verordnungzum Geräte- und Produktsicherheits-gesetz (8. GPSGV) vom 1. Juli 1992 in

nationales Recht umgesetzt wurde. Persönliche Schutzausrüstungen dürfen danach nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn die in der EG-Richtlinie89/686/EWG genannten Voraussetzungenund insbesondere die grundlegenden Anforderungen für den Sicherheits- undGesundheitsschutz erfüllt werden.

Persönliche Schutzausrüstungen werdenin drei Kategorien eingeteilt (Bild 7-2).Schutzhandschuhe, die bei der Blechbe-und -verarbeitung und beim Transportvon Blechen getragen werden, müssen den Anforderungen der Kategorie II ent-sprechen.

Bild 7-1: Schutzhandschuhe aus Leder

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Die häufig in den Betrieben eingesetztenBilligprodukte, die nicht der Kategorie IIund den Normen für Schutzhandschuheentsprechen, dürfen als Schutzhand-

schuhe zur Vermeidung von Schnittver-letzungen nicht mehr getragen werden.Die Benutzung von Schutzhandschuhenund anderen persönlichen Schutzaus-

Bild 7-2: Schutzhandschuhe der Kategorien I, II und III

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rüstungen ist in der Unfallverhütungs-vorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A 1) und der Richtlinie über Min-destvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzungpersönlicher Schutzausrüstungen(89/656/EWG), die durch die PSA-Benutzungsverordnung vom 20. Dezember1996 in nationales Recht umgesetzt wurde, geregelt.

Danach hat der Unternehmer geeigneteSchutzhandschuhe zur Verfügung zu stellen und die Benutzer zu unterweisen,insbesondere über Ausführung, Einsatz-möglichkeiten, Tragedauer und Pflege der Handschuhe, aber auch über dieHautpflege. Zu berücksichtigen ist auch die Wiederverwendung nach erfolgterReinigung.

Lederhandschuhe mit Verstärkung der Handflächen, besonders im Daumen-bereich, werden bei der Grobblech-verarbeitung und beim Blechtransporteingesetzt.

Bei der Feinblechverarbeitung müssenSchutzhandschuhe leicht, flexibel, öl-, fett- und schmutzabstoßend undschnittfest sein. Als besonders schnittfesthaben sich Schutzhandschuhe ausAramid-Fasern erwiesen; ein Material,das auch für kugelsichere Westenverwendet wird.

Beim Entlanggleiten an den sägezahn-artigen Schnittkanten von Blechen kön-nen auch Schutzhandschuhe mit guterSchnittfestigkeit nicht immer Verletzun-

gen verhindern. Es sind daher Schutz-handschuhe aus Fasern mit eingebette-ten Stahldrähten entwickelt worden.

Beim Vergleich der hohen Anschaffungs-kosten mit den Folgen und Kosten vonUnfällen ist der Einsatz dieser Handschuheoft die sinnvollste Lösung (Bild 7-3).

In einigen Betrieben werden bei derBlechbearbeitung sogar schnittfesteHandschuhe getragen, die ursprünglichfür Schlachtereien entwickelt wordensind.

Schnittverletzungen sind nicht nur an den Händen, sondern auch an den Unter-armen möglich. Aus den bekanntenHandschuhmaterialien werden daherauch Unterarmschoner angeboten (Bild 6-2 auf Seite 36 und Bild 6-5 aufSeite 39) und in vielen Betrieben getragen.

Schutzhandschuhe sollten nach einer Gefährdungsbeurteilung ausgewähltwerden (siehe BG-Regel „Einsatz vonSchutzhandschuhen“ [BGR 195]).

Auch die Hersteller von Schutzhand-schuhen sind bei der Auswahl behilflich.Sie haben Kenntnis über technischeLeistungsdaten ihrer Produkte und Erfahrung aus anderen Betrieben.

Schutzhandschuhe sollten in Trage-versuchen von einer ausgewählten Mitarbeitergruppe getestet werden, bevorfestgelegt wird, welche Schutzhand-schuhe in den einzelnen Bereichen derBlechverarbeitung getragen werdenmüssen (Bild 7-4 auf Seite 52).

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Zur Vermeidung von Handverletzungenträgt auch das Entgraten von Blechenbei.

Aus Kostengründen wird das Entgratennur selten, und wenn, dann meistens

Bild 7-3: Schutzhandschuhe aus Kunststoff, mit Stahldrahteinlage und aus Edelstahlgeflecht

in der letzten Fertigungsstufe vor-genommen.

Zum Entgraten können besondereHandwerkszeuge benutzt werden, die in einem Arbeitsgang beidseitig

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entgraten. Durch ein gabelförmiges Werk-zeug und einen Handgriff mit Schnitt-schutz wird das Werkzeug sicher auf der

Bild 7-4: Vermeidung von Handverletzungendurch Tragen von geeigneten Schutzhandschuhen und Absetzen über Eck

Blechkante geführt und Verletzungs-gefahren werden verringert (Bilder 7-5 bis 7-7).

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Bild 7-5: Entgratwerkzeug und Blechschere mit Sicherheitsgriffen

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Bild 7-6: Vermeiden von Graten durch Verwendung spezieller Elektro- und Druckluftwerkzeuge

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Bild 7-7: Entgratwerkzeuge mit Sicherheitsgriff

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Bild 7-8: Entgratmaschine mit gegenläufig rotierenden Entgratbürsten

Entgratarbeiten lassen sich auch mit Ma-schinen durchführen (Bild 7-8). In einemSchutzgehäuse, das nur die für die Be-

arbeitung nötige Öffnung enthält, befinden sich Drahtbürsten, die beideBlechkanten gleichzeitig entgraten.

Gleichzeitige Entgratungder Ober- und Unterkantedes Bleches

Werkstück

Werkstückauflage

Zwei gegenläufigrotierendeEntgratbürsten

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8 Lärm in der Blechbearbeitung

Aus Erhebungen der Berufsgenossen-schaft geht hervor, dass Personen, die in Blech verarbeitenden Betriebentätig sind oder tätig waren, ca. ein Drittelder Lärmschwerhörigkeitsfälle aus-machen.

Voraussetzung für eine wirksame und zugleich wirtschaftlich vertretbare Lärm-bekämpfung ist die genaue Kenntnis der bestehenden Geräuschsituation hin-

Typische Schallpegel bei der Blechverarbeitung

Schallquelle LAeq bzw. LAlm in dB(A)

Tafelschere (Blech 0,7mm) 96

Tafelschere (Blech 7 mm) 105

Nibbelmaschine (Blech 0,5 mm) 99

Stanzen (Lamellenblech 0,5 mm) 103

Abkantpresse (Exzenterpresse) 90

Biegemaschine (Geräusch vom Hydraulikantrieb) 82

Richten (Blech 3 mm, 1x 2,5 m)auf dicker Richtplatte mit 2-kg-Hammer 108

Brennschneiden 92

Plasmaschneiden 98

Schutzgasschweißen 93

Handschleifmaschine 93

Winkelschleifer 100

Anmerkung: Die Ermittlungsunsicherheit der Mittelungspegel liegt bei ± 3 dB(A).

Bild 8-1: Schallpegel bei der Blechverarbeitung

sichtlich der Lärmquellen und der raum-akustischen Verhältnisse.

Ergebnisse von Geräuschmessungen in Blech verarbeitenden Betrieben zeigen(Bild 8-1), dass Lärm besonders vonArbeiten mit dem Handhammer, beimSchleifen mit Winkelschleifmaschinen unddem Trennen von Blechen auf Tafel-scheren, Stanz- und Nibbelmaschinenausgeht.

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Aus vielen Versuchen, Lärmminderungs-maßnahmen in die Praxis umzusetzen,sind einige Maßnahmen zusammen-gestellt worden, die sich bewährt haben.

Zum Richten von Blechen und Blech-konstruktionen werden Stahlhämmer be-nutzt. Aus langjähriger Erfahrung wissenFachleute, welche Wirkung ein gezielterSchlag mit dem Stahlhammer hat.

Viele Richt- und Fügearbeiten an leichtenBlechkonstruktionen können aber auchmit Gummi- oder Kunststoffhämmern vor-genommen werden.

Größere Kräfte lassen sich mit rück-schlagfreien Kunststoffhämmern erzielen(Bild 8-2), z. B. zur plastischen Ver-formung eines Werkstückes oder zurÜberwindung der Haftreibung.

Bild 8-2: Kugelfüllung in einem rückschlagfreien Hammer

Schrotkugelfüllung

Abb. a) = beim ZuschlagenAbb. b) = beim Auftreffen

Abb. a) Abb. b)

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Durch den Einsatz des rückschlagfreienHammers anstelle des Stahlhammerskann der Schallpegel bis zu 15 dB(A) ge-senkt werden.

Das laute Schlagen mit dem Stahlham-mer kann auch durch hydraulische Drück-einrichtungen ersetzt werden, die eingenaueres und vor allem leiseres Richtenund Fügen ermöglichen. Winkelschleifma-

schinen zählen zu den unangenehmstenLärmerzeugern. Durch den Einsatz von Verbundscheiben sind Schallpegel-senkungen bis zu 8 dB(A) zu erreichen.Werden lärmgeminderte elektrisch oderpneumatisch angetriebene Winkelschleif-maschinen in Verbindung mit Verbund-schleifscheiben eingesetzt, sind Schall-pegelsenkungen bis zu 12 dB(A) möglich(Bild 8-3 und Bild 8-4 auf Seite 60).

Bild 8-3: Winkelschleifmaschine lärmarm, mit Bremse und geschützter Ablage

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Bild 8-4: Lärmarme Winkelschleifmaschinen

Bild 8-5: Bürstenauflagen nicht nur zur Schonung des Bleches, sondern auch zur Lärmminderung an einem Blechbearbeitungs-Automaten

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Bei Tafelscheren wird der Lärm durch denSchneidvorgang und den herabfallendenBlechabschnitt verursacht. Lärmminde-rung lässt sich durch eine Rutsche schaf-fen, die mit Entdröhnungsmittel belegtoder aus Verbundblech aufgebaut ist.

Noch besser haben sich Rollenbahnenoder Fördereinrichtungen bewährt, diehöhenverstellbar hinter der Schere ange-ordnet sind.

Bei automatisch ablaufenden Blechbear-beitungsverfahren, z. B. auf Stanz- undNibbelautomaten, ist eine Kapselung diewirkungsvollste Lärmminderungsmaßnah-me. Bei Kapselungen ist zu beachten,dass notwendige Öffnungen für den Ma-terialtransport akustisch besonders ge-schützt werden müssen (Bild 8-5). Be-steht 1⁄100 der Kapseloberfläche ausungeschützten Öffnungen, ist nur nocheine Lärmminderung von bis zu 20 dB(A)möglich. Bei einem Öffnungsanteil von 1⁄10 sinkt die Lärmminderungsmöglichkeitauf 10 dB(A).

Häufig wird in Betrieben versucht, durchSchallschutzschirme, die um Lärmquellengestellt werden, eine Lärmminderung zuerreichen. Messungen haben ergeben,dass die Minderung 5 bis 8 dB(A) betra-gen kann. Je geringer die Entfernung des Schallschutzschirmes von der Schall-quelle ist, umso größer ist der Erfolg.

Lärmintensive Bearbeitungsvorgängekönnen auch in Räume verlagert werden,deren Wände und Decken schallabsorbie-rend ausgeführt sind (siehe auch Bild 5-8auf Seite 29).

Sie vermeiden Reflexionen und verringernden störenden Nachhall. Die Wirkungraumakustischer Maßnahmen ist aber begrenzt, da der direkte Schall amArbeitsplatz nicht beeinflusst wird.An Stanz- und Nibbelmaschinen könnendie Werkzeuge so gestaltet werden, dassder Schnittschlag auf einen längeren Wegverteilt wird. Mit einem Schräg- oderStufenschliff (Bild 8-6 auf Seite 62) kanndie Schallentstehung deutlich verringertwerden, die Standzeit der Werkzeuge erhöht sich und die Maschinen werdengeringer beansprucht.

Blechbearbeitungsverfahren, die bisherauf stationären Maschinen durchgeführtwurden, können auch mit mobilen hydraulisch angetriebenen Werkzeugendurchgeführt werden. Besonders zumFalzen, Bördeln, Lochen und Fügen sindmobile Werkzeuge entwickelt worden, die auch zur Lärmminderung beitragen.Zur Verringerung des Körperschalls bei der Blechbearbeitung sollten größere, dicke Bleche gespannt werden.Bei dünneren Blechen kann der Körper-schall auch durch das Auflegen vonflexiblen Magnetplatten oder Magnet-folien gedämpft werden (Bild 8-7 auf Seite 62).

Im Allgemeinen reicht es, wenn nur einTeil der Fläche in der Nähe der Bear-beitung mit einem Entdröhnungsmittelbelegt wird. Werden ca. 30 % der Blech-oberfläche bedeckt, können bei Blechenbis zu 5 mm Dicke Schallpegelminderun-gen von ca. 10 dB(A) erreicht werden.

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Bild 8-6: Lärmminderung durch Schrägschliff-Stanzwerkzeuge

Bild 8-7: Körperschalldämpfung durch Auflegen einer Magnetplatte

■ Stempel ohne Scherschräge

▲ TRUMPF Whisper Tools

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9 Sicherheit durch Betriebsanweisungen und Unterweisung

Maschinen und Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der Maschinen-verordnung fallen, sind mit dem CE-Kennzeichen zu versehen.

Außerdem ist der Hersteller verpflichtet,eine Konformitätserklärung abzu-geben und eine Betriebsanleitung ein-schließlich der zu erwartenden Rest-gefährdungen zu erstellen.

Der Inhalt der Betriebsanleitung istim Anhang I der Maschinenverordnung vorgegeben.

Die Mindestangaben müssen auchSicherheitshinweise enthalten zur gefahr-losen Durchführung der

● Inbetriebnahme,

● Verwendung,

● Handhabung,

● Installation,

● Montage/Demontage,

● Rüstarbeiten,

● Instandhaltungsarbeiten und

● Störungsbeseitigung.

Der Betreiber von Maschinen wird inzahlreichen Unfallverhütungsvorschriftenverpflichtet, auf der Grundlage derBetriebsanleitungen und der betrieblichenGegebenheiten eine Betriebsanweisungzu erstellen.

Neben Anweisungen für den Normal-betrieb sollten besonders Anweisungenfür den Sonderbetrieb

● Einrichten, Rüsten,

● Probelauf,

● Störungsbeseitigung und

● Instandhaltung

– Wartung,

– Inspektion,

– Instandsetzung

aufgenommen werden.

Betriebsanweisungen können nach folgender Gliederung erstellt werden:

● Anwendungsbereich,

● Gefährdungen und Schutzmaßnahmenbei Normal- und bei Sonderbetrieb,

● allgemeine Anforderungen an Personen und

● Anweisungen zum Verhaltenbei Notfällen.

Betriebsanweisungen sollten besondersfür größere Einzelmaschinen und Anlagenerstellt werden.

Die Bearbeitung von Blechen erfolgt viel-fach noch nach handwerklichen Verfahrenmit einfachen Werkzeugen und Hand-maschinen. Im Unterschied zur spange-benden Fertigung kann Blech nur beiwenigen automatisierten Bearbeitungs-verfahren eingespannt werden.

Üblich ist die Führung von Hand bei derBearbeitung auf Maschinen. Mitkonstruktiven Maßnahmen allein lässt

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sich Sicherheit bei der Blechbearbeitungnur in begrenztem Maße erreichen. DieUnterweisung ist daher von besondererBedeutung.

Betriebsanweisungen sind die Grundlagefür Unterweisungen. Sie sollten nicht nur für die Bearbeitung, sondern auch

für die Handhabung, den Transportund die Lagerung von Blechen erstellt werden (Bild 9-1).

Gute Unterweisungshilfen stellen auchdie Merkkarten der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften dar (Bild 9-2).

Bild 9-1: Warnung vor Gesundheitsgefahrenbeim Transport von Blechen und Hinweis auf technische Hilfsmittel

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Bild 9-2: Beispiele von Merkkarten der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften(früher Arbeitsgemeinschaft der Metall-Berufsgenossenschaften)

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10 Vorschriften und Regeln

10.1 Unfallverhütungsvorschriften

● „Grundsätze der Prävention“ (BGV A 1)

● „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3)

● „Laserstrahlung“ (BGV B 2)

● „Lärm“ (BGV B 3)

10.2 BG-Regeln, BG-Informationen und sonstige Schriften

● „Grundsätze der Prävention“ (BGR A 1)

● „Benutzung von Fuß- und Beinschutz“ (BGR 191)

● „Einsatz von Gehörschützern“ (BGR 194)

● „Einsatz von Schutzhandschuhen“ (BGR 195)

● „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500)

● „Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen“ (BGI 533)

● „Schleifer“ (BGI 543)

● „Presseneinrichter“ (BGI 551)

● „Gasschweißer“ (BGI 554)

● „Anschläger“ (BGI 556)

● „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten“ (BGI 582)

● Sicherheit für Sie – Heft 14 „Heben und Tragen“ (BGI 597-14)

● „Arbeitsschutz im Handwerksbetrieb“ (BGI 741)

● „Sicherheitsregeln für berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung“ (ZH 1/281)

● „Sicherheitsregeln für Zweihandschaltungen an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung“ (ZH 1/456)

● „Sicherheitsregeln für Steuerungen an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung“ (ZH 1/457)

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● DIN EN ISO 11 690-1 „Richtlinie für die Gestaltung lärmarmer maschinenbestückterArbeitsstätten – Allgemeine Grundlagen“

● DIN EN ISO 11 690-2 „Richtlinie für die Gestaltung lärmarmer maschinenbestückterArbeitsstätten – Lärmschutzmaßnahmen“

● DIN EN 13985 „Tafelscheren“

10.3 Gesetze und Verordnungen

● Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG

● Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG

● Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG

● Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV

● Gefahrstoffverordnung – GefStoffV

● Strahlenschutzverordnung – StrlSchV

● Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV

● Maschinenverordnung – Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheits-gesetz (9. GPSGV)

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Notizen

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Hauptverwaltungund Prävention

Präventionsdienst/Außenstelle

Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd (BGM)

Maschinenbau- und Metall-BG (MMBG)

Maschinenbau- und Metall-BG (MMBG)Hütten- und Walzwerks-BG (HWBG)

Zuständigkeitsbereiche derVereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften (VMBG)

Hessen

Thüringen

Sachsen

Brandenburg

Mecklenburg-Vorpommern

Schleswig-Holstein

Niedersachsen

Baden-Württemberg

Bayern

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Rostock●

Hamburg●

Bremen●

Berlin●

Leipzig●

Dresden●

Chemnitz●

Erfurt●Bad Hersfeld ●

Dortmund●

Bielefeld ●

Nürnberg●Mannheim●Saarbrücken●

Traunstein●München●Freiburg●

Stuttgart

Mainz

Düsseldorf

Köln●

Sachsen-Anhalt

Magdeburg●

Dessau●

Hannover

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Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft (MMBG)Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft (HWBG)

Vereinigung derMetall-Berufsgenossenschaften (VMBG)Federführung:Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft

40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45 Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-4 44 und 5 45Internet: www.vmbg.de 05

.07

33602 Bielefeld · Oberntorwall 13/14Telefon (05 21) 96 70 47-4Telefax (05 21) 9 67 04-99 E-Mail: [email protected]

06842 Dessau · Raguhner Straße 49 bTelefon (03 40) 25 25-1 04Telefax (03 40) 25 25-3 62E-Mail: [email protected]

44263 Dortmund · Semerteichstraße 98 Telefon (02 31) 41 96-1 28Telefax (02 31) 41 96-1 99E-Mail: [email protected]

01109 Dresden · Zur Wetterwarte 27Telefon (03 51) 8 86-32 13Telefax (03 51) 8 86-45 76E-Mail: [email protected]

40239 Düsseldorf · Graf-Recke-Straße 69Telefon (02 11) 82 24-8 38Telefax (02 11) 82 24-8 44E-Mail: [email protected]

51065 Köln · Berg. Gladbacher Straße 3Telefon (02 21) 67 84-2 65Telefax (02 21) 67 84-2 22E-Mail: [email protected]

04109 Leipzig · Elsterstraße 8 aTelefon (03 41) 1 29 91-17Telefax (03 41) 1 29 91-11E-Mail: [email protected]

39104 Magdeburg · Ernst-Reuter-Allee 45Telefon (03 91) 5 32 29-13Telefax (03 91) 5 32 29-11E-Mail: [email protected]

Außendienststellen der Präventionsabteilung

40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-5 45

E-Mail: [email protected]

Präventionsabteilung

40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-4 44

Internet: www.mmbg.de · www.hwbg.de

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Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd (BGM)

09117 Chemnitz · Nevoigtstraße 29Telefon (03 71) 8 42 22-0Telefax (03 71) 8 42 22-1 73 00E-Mail: [email protected]

10825 Berlin · Innsbrucker Straße 26/27Telefon (0 30) 7 56 97-3 33Telefax (0 30) 7 56 97-2 40E-Mail: [email protected]

18055 Rostock · Blücherstraße 27Telefon (03 81) 49 56-1 54Telefax (03 81) 49 56-2 50E-Mail: [email protected]

20149 Hamburg · Rothenbaumchaussee 145Telefon (0 40) 4 41 12-2 10Telefax (0 40) 4 41 12-2 96E-Mail: [email protected]

28195 Bremen · Töferbohmstraße 10Telefon (04 21) 30 97-2 30Telefax (04 21) 30 97-2 55E-Mail: [email protected]

30173 Hannover · Seligmannallee 4Telefon (05 11) 81 18-2 18Telefax (05 11) 81 18-5 69E-Mail: [email protected]

36251 Bad Hersfeld · Seilerweg 54Telefon (0 66 21) 4 05-2 20Telefax (0 66 21) 4 05-2 30E-Mail: [email protected]

55130 Mainz · Wilh.-Theodor-Römheld-Str. 15Telefon (0 61 31) 8 02-1 70 25Telefax (0 61 31) 8 02-1 58 00E-Mail: [email protected]

66119 Saarbrücken · Koßmannstraße 48-52Telefon (06 81) 85 09-1 44 10Telefax (06 81) 85 09-1 34 00E-Mail: [email protected]

68165 Mannheim · Augustaanlage 57Telefon (06 21) 38 01-1 47 36Telefax (06 21) 38 01-1 49 00E-Mail: [email protected]

70563 Stuttgart · Vollmoellerstraße 11Telefon (07 11) 13 34-1 70 87Telefax (07 11) 13 34-1 54 00E-Mail: [email protected]

79100 Freiburg · Basler Straße 65Telefon (07 11) 13 34-1 49 58Telefax (07 11) 13 34-1 44 00E-Mail: [email protected]

80639 München · Arnulfstraße 283Telefon (0 89) 1 79 18-1 98 39Telefax (0 89) 1 79 18-1 07 00E-Mail: [email protected]

83278 Traunstein · Kernstraße 4Telefon (0 89) 1 79 18-1 19 89Telefax (0 89) 1 79 18-1 94 00E-Mail: [email protected]

90403 Nürnberg · Weinmarkt 9-11Telefon (09 11) 23 47-1 46 29Telefax (09 11) 23 47-1 35 00E-Mail: [email protected]

99097 Erfurt · Lucas-Cranach-Platz 2Telefon (03 61) 6 57 55-1 76 29Telefax (03 61) 6 57 55-1 67 00E-Mail: [email protected]

55130 Mainz · Wilh.-Theodor-Römheld-Str. 15Telefon (0 61 31) 8 02-8 02Telefax (0 61 31) 8 02-1 28 00

Standorte der Präventionsdienste

30173 Hannover · Seligmannallee 4Telefon (05 11) 81 18-0Telefax (05 11) 81 18-2 00

E-Mail: [email protected]: www.bg-metall.de

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Ausgabe 2007Bestell-Nr. BGI 60409.2007/9.250

Herausgeber:Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften

Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft

Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd

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