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Informationen der Bezirkshauptmannschaft ROHRBACH BH aktuell 18. Ausgabe – Oktober 2019

BH aktuell - land-oberoesterreich.gv.at · INHALT 2 BH aktuell Impressum: Herausgeber: Bezirkshauptmannschaft Rohrbach, 4150 Rohrbach-Berg, Am Teich 1 Telefon: (+43 7289) 8851-0,

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Informationen der Bezirkshauptmannschaft ROHRBACH

BH aktuell

18. Ausgabe – Oktober 2019

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INHALT

2 BH aktuell

Impressum:Herausgeber:Bezirkshauptmannschaft Rohrbach, 4150 Rohrbach-Berg, Am Teich 1Telefon: (+43 7289) 8851-0, Fax: (+43 7289) 8851-269399E-Mail: [email protected], www.bh-rohrbach.gv.at

Für den Inhalt verantwortlich: Bezirkshauptfrau Dr. Wilbirg MitterlehnerRedaktion und Gestaltung: Mag. Valentin Pühringer, Mag. Elisabeth Leitner, Maria Sterl,Peter Trautner, Gerhard Wallner, Harald Pühringer, Berta Fuchs

Titelbild: Borkenkäfer-Lokalaugenschein im Bezirk Rohrbach, Foto Land OÖ/Ernst GrilnbergerFotos: falls nicht angegeben, Bezirkshauptmannschaft RohrbachDruck: Eigenvervielfältigung18. Ausgabe, Oktober 2019

Vorwort der Bezirkshauptfrau............................................................................................................ Seite 3

Nationalratswahl 2019....................................................................................................................... Seite 4

Österreichischer Verwaltungspreis – Auszeichnung für BH Rohrbach............................................. Seite 5

Qualitätsmanagement und kontinuierliche Verbesserung................................................................. Seite 6

Auszeichnung der BH Rohrbach mit CAF-Gütesiegel...................................................................... Seite 8

Grenzüberschreitende Bürgermeisterkonferenz in Aigen-Schlägl.................................................... Seite 9

Bezirksalten- und Pflegeheim Lembach – Fertigstellung.................................................................. Seite 10

Heimleiterwechsel im Altenheim Lembach........................................................................................ Seite 11

Gute Pflege braucht gute Mitarbeiter/innen...................................................................................... Seite 12

Kinderbetreuung für Mitarbeiter/innen im Altenheim......................................................................... Seite 12

Masern – eine hochansteckende Viruserkrankung........................................................................... Seite 13

100 Jahre Kinder- und Jugendhilfe in OÖ........................................................................................ Seite 14

Acht geben auf Kinder im Sraßenverkehr!........................................................................................ Seite 16

Richtiges Fahrverhalten im Winter.................................................................................................... Seite 17

Erlassung und Überprüfung straßenpolizeilicher Verordnungen...................................................... Seite 18

Rechtliches zu Motorschlitten............................................................................................................. Seite 19

Winterliche Freizeitaktivitäten und Wildtiere – Natur erleben ohne zu stören?................................ Seite 20

Artenvielfalt geht uns alle an.…........................................................................................................ Seite 21

Änderungen im Naturschutzrecht...................................................................................................... Seite 22

Kormoran – Änderung der Sonderbestimmungen............................................................................ Seite 23

Jagdvergaben – rechtlicher Hintergrund........................................................................................... Seite 23

Dauernde Anbindehaltung der Rinder – Meldung bei der Bezirkshauptmannschaft........................ Seite 24

Borkenkäfer – weiterhin angespannte Lage..................................................................................... Seite 25

Sicherheitsbefragung 2019 – Der Bezirk Rohrbach ist ein sicherer Bezirk........................................ Seite 26

Tipps für ein sicheres Silvester......................................................................................................... Seite 27

Beratung und Termine....................................................................................................................... Seite 28

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VORWORTVORWORT DER BEZIRKSHAUPTFRAU

3BH aktuell

„Bio.Garten.Eden“, die Landesgar-tenschau 2019, war ein hervorragen-des Spiegelbild für das Leben mitNachhaltigkeit und den sorgsamenUmgang mit Ressourcen in unsererRegion.

Die besondere Atmosphäre dieserGartenausstellung rund um das StiftSchlägl wird den Besucherinnen undBesuchern noch lange in Erinnerungbleiben.

Alle Gemeinden unseres Bezirkeshaben einen wertvollen Beitrag zumGelingen geleistet.

Einmal mehr zeigte sich dadurch,dass der Bezirk Rohrbach ein le-bens- und liebenswerter Bezirk ist.

Bemerkenswert und Markenzeichensind der Zusammenhalt der Bevölke-rung, der Organisationen und Ver-eine sowie aller öffentlichen Einrich-tungen in unserem Bezirk.

Das soziale und ehrenamtliche Wir-ken und Engagement der Bevölke-rung trägt maßgeblich zur Lebens-qualität bei.

Unsere Bürgermeisterinnen und Bür-germeister haben sich in einer zwei-tägigen Bürgermeisterklausur wiederintensiv mit der Weiterentwicklungunseres Bezirkes auseinanderge-setzt und an der Verbesserung derLebensqualität in unserer Region ge-arbeitet. Zentrale Themen waren ver-schiedene Kooperationen zumWohle der Bürgerinnen und Bürger,unter anderem auch der Breitband-ausbau.

Im Sinne des aktiven Miteinandersinformieren wir als einzige Bezirks-verwaltungsbehörde in Oberöster-reich unsere Bevölkerung regelmä-ßig mit einer eigenen Zeitung, dieauch online zur Verfügung steht.

Zum zweiten Mal wird uns als einzigeBezirksverwaltungsbehörde in Öster-reich das CAF-Gütesiegel für Qualitätin der öffentlichen Verwaltung nacheuropäischem Standard verliehen.

Zu diesem hohen Standard tragentagtäglich alle Mitarbeiterinnen undMitarbeiter bei. Zurecht bin ich stolzauf diese Arbeit und Auszeichnung.

Besonders gefreut haben wir unsauch über zwei Auszeichnungenbeim Österreichischen Verwaltungs-preis 2019.

Ich wünsche Ihnen viel Freude beimLesen.

Mit freundlichen Grüßen

Werfen Sie auch einen Blick auf unsere Homepage, auf der wir neben allen Ausgaben von „BH aktuell“ ständig interessante Informationen bereitstellen.

Wenn Ihnen etwas besonders gefällt oder Sie Anregungen und Wünsche haben,dann teilen Sie uns das mit. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen!

Dr. Wilbirg MitterlehnerBezirkshauptfrau von Rohrbach

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

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WAHLEN

4 BH aktuell

Nationalratswahl 2019Am 29. September 2019 hat in Öster-reich die Nationalratswahl stattgefun-den.

Der Nationalrat setzt sich aus 183Abgeordneten zusammen, die nachden Bestimmungen der Nationalrats-wahlordnung gewählt werden. Er istgemeinsam mit dem Bundesrat fürdie Bundesgesetzgebung zuständig.

Wahlberechtigt sind alle Männerund Frauen, die die österreichischeStaatsbürgerschaft besitzen, amWahltag das 16. Lebensjahr voll-endet haben und nicht vom Wahl-recht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigte

2019 2017Österreich 6.396.802 6.400.993OÖ 1.104.436 1.103.664Bezirk RO 45.513 45.638

Wählbar sind alle Männer undFrauen, die am Stichtag die österrei-chische Staatsbürgerschaft besitzenund am Tag der Wahl das 18. Lebens-jahr vollendet haben und nicht von derWählbarkeit ausgeschlossen sind.

Die Durchführung und Leitung derNationalratswahl obliegt den Wahl-behörden. Sie werden jeweils durcheinen Vorsitzenden, der der jeweili-gen Gebietskörperschaft entstammt,sowie aus Vertretern der politischenParteien gebildet. Für jedes Mitgliedeiner Wahlbehörde gibt es für denVerhinderungsfall ein Ersatzmitglied.

Zusammensetzung der Bezirkswahlbehörde RohrbachBezirkswahlleiterin: Dr. Wilbirg Mitterlehner, Stellvertreter: Mag. Valentin Pühringer

Wahlbeteiligung im Vergleich

2019 2017

Österreich 75,6 % 80,0 %

OÖ 77,7 % 81,8 %

Bezirk RO 80,6 % 84,1 %

n.t. - nicht teilgenommenAlle Prozentwerte sind auf eine Kommastelle gerundet, wodurch sich Ungenauig-keiten in der Addition der Prozentwerte auf 100% ergeben können.

Vorläufiges Endergebnis (inkl. Wahlkarten)

Parteien2019

Österreich Oberösterreich Bezirk Rohrbach2019 2017 2019 2017 2019 2017

ÖVP 37,5 % 31,5 % 36,8 % 31,5 % 48,9 % 43,5 %SPÖ 21,2 % 26,9 % 22,1 % 27,6 % 14,6 % 19,1 %FPÖ 16,2 % 26,0 % 17,5 % 26,8 % 16,5 % 25,4 %

NEOS 8,1 % 5,3 % 7,3 % 4,8 % 6,8 % 4,4 %JETZT 1,9 % 4,4 % 1,5 % 3,7 % 1,1 % 2,6 %GRÜNE 13,9 % 3,8 % 13,7 % 3,7 % 11,2 % 3,3 %

KPÖ 0,7 % 0,8 % 0,6 % 0,6 % 0,5 % 0,5 %WANDL 0,5 % n.t. 0,5 % n.t. 0,4 % n.t.

BZÖ 0,0 % n.t.BIER 0,1 % n.t.CPÖ 0,0 % n.t.GILT 0,0 % n.t.SLP 0,0 % n.t. 0,0 % n.t. 0,0 % n.t.

Stimmenstärkste Partei pro Bundesland bzw. pro Bezirk in OÖ

Quelle: Bundesministerium für Innereswww.bmi.gv.at

Mandatsverteilung

Beisitzer/innen Ersatzbeisitzer/innenSPÖ (2) Daniela Ketter, Sabine Schwandner Hermine Beißmann, Silvia Hochholdinger

ÖVP (5)Johann PETER, Maria Theresia Pühringer,Franz Schwarzbauer, Franz Trautendorfer,Mag. Walter Wöss

Mag. Franz Andexlinger, Josef Herrnbauer, Rudolf Kehrer, Wilhelm Peinbauer,Ing. Alois Schaubmayr

FPÖ (2) Christian Eilmannsberger, Albert Engelmann Gottfried Krenn, Ricardo Lang

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AKTUELLES

5BH aktuell

Die BezirkshauptmannschaftRohrbach wurde beim Öster-reichischen Verwaltungspreis2019 mit 2 Preisen ausge-zeichnet.Seit über 10 Jahren werden vomBundeskanzleramt zukunftswei-sende Projekte der Gemeinden, Län-der und der Bundesverwaltung mitdem Österreichischen Verwaltungs-preis prämiert.

Unter dem Motto „Gemeinsam in-novativ" wurden heuer • 93 Bundes-, Länder- und Gemein-

deprojekte in • 5 Kategorien eingereicht, die die Vielfalt der aktuell in Öster-reich laufenden Verwaltungsinnova-tionen wiederspiegeln.

Die Jury, bestehend aus nationalenund internationalen Fachleuten ausWissenschaft, Praxis und Beratung,beurteilte nach klar definierten Krite-rien.

Insgesamt wurden 5 Preise und 17Anerkennungen vergeben.

Die feierliche Preisverleihung fandam 18. Juni 2019 in der Österreichi-schen Nationalbibliothek statt.

Die Bezirkshauptmannschaft Rohr-bach holte sich mit dem „CBE-Ser-vice-Center“ für EU-Verkehrsdelikteeinen „Anerkennungspreis“der Fachjury in der Kategorie „Co-Creation und Kooperationen“.

Unter dem Motto „Die Verwaltungaus Sicht der interessierten Öf-fentlichkeit“ erfolgte auch wiedereine zusätzliche Bewertung durchStudierende der Wirtschaftsuniversi-tät Wien und österreichischer Fach-hochschul-Studiengänge für PublicManagement. Auf Basis dieses Vo-tings wurden zusätzlich zu den Jury-preisen 4 Sonderpreise verliehen.

Wir freuen uns, dass das Projekt„CBE-Service-Center“ von der Stu-dierenden-Jury der FachhochschuleOberösterreich, 4. Semester berufs-begleitender Bachelor “Public Ma-nagement“, mit einem „Sonder-preis“ ausgezeichnet wurde.

Österreichischer Verwaltungspreis – Auszeichnung für BH Rohrbach

Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer gratulierte persönlich, gemeinsammit Landesamtsdirektor Dr. Erich Watzl, im Linzer Landhaus zu den beidenAuszeichnungen. Foto: Land OÖ – Denise Stinglmayr

Das „CBE-Service-Center“ ist diezentrale Bearbeitungsstelle für dasBundesland OÖ für bestimmte, be-sonders gefährdende Verkehrs-übertretungen (wie etwa Geschwin-digkeitsüberschreitungen), die voneiner Lenkerin/einem Lenker aus ei-nem EU-Land begangen wurden.

CBE bedeutet „Cross Border Enfor-cement“ und bezieht sich auf dengrenzüberschreitenden Aus-tausch von Fahrzeughalterdateninnerhalb der EU.

Das „CBE-Service-Center” wurde2017 bei der BH Rohrbach einge-richtet. Es ist als Behörde für alleBezirkshauptmannschaften in OÖtätig. Der Aufgabenbereich reichtvon der Erlassung von Strafbe-scheiden, über die Bearbeitung vonRückfragen und Einsprüchen biszur Eintreibung und Verbuchungder Strafbeträge auf die zuständi-gen Kostenstellen.

Mehr zu „CBE-Service-Center” fin-den Sie in der 14. Ausgabe von„BH aktuell“, die auf unsererHomepage zur Verfügung steht.

Die Studierenden-Jury gab unteranderem folgendes Feedback:

Das hat uns im Sinne von „Innova-tion” an Ihrem Projekt gefallen:

„Bei diesem Projekt werden Kompe-tenzen geschaffen und gebündelt.Die Bearbeitung von CBE-Deliktenist somit im Bundesland Oberöster-reich professioneller und effizientergeworden. Durch die zentrale Bear-beitung konnten auch Ressourcengebündelt und neue Arbeitsplätze ge-schaffen und vor allem gesichert wer-den. Es entsteht dadurch ein höhererServicegrad, der allen am VerfahrenBeteiligten nützlich ist”. ▄

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QUALITÄTSMANAGEMENT

6 BH aktuell

Qualitätsmanagement und kontinuierliche Verbesserung haben inder Bezirkshauptmannschaft Rohrbach einen hohen StellenwertIm April 2018 wurde in der Be-zirkshauptmannschaft Rohr-bach nach 2004, 2007 und2012 zum 4. Mal eine CAF-Be-wertung durchgeführt.

CAF – Was ist das? CAF ist ein Instrument zur För-derung von Qualitätsmanagementin öffentlichen Verwaltungen.

CAF ist der Europäische Leitfa-den für „Good Governance“ und ex-zellente Organisationen des öffentli-chen Sektors. CAF steht für Com-mon Assessment Framework (Ge-meinsamer Bewertungsrahmen)und wurde Ende der 1990er Jahrevon einer EU-Arbeitsgruppe alsQualitätsmanagementsystem desöffentlichen Sektors entwickelt.

CAF gibt einen Raster vor, mitdem Mitarbeiter/innen und Füh-rungskräfte die eigene Organisationselbst bewerten und gemeinsamderen Stärken und Verbesserungs-potenziale definieren. Somit lässtsich mit relativ geringem Aufwandeine überblicksmäßige Stärken-Schwächen-Analyse des eigenenHauses erstellen.

CAF hilft, die Organisation unddie eigenen Leistungen zu überprü-fen und weiterzuentwickeln.

CAF bezieht die Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter in den Verbesse-rungsprozess ein und richtet denFokus auf nachhaltigen Wandel inder Organisation.

Quelle: www.caf-zentrum.at

Das CAF-Modell basiert auf 9 Themenfeldern und unterscheidet zwischenAktivitäten (Befähigern) und Ergebnissen.• Die Themenfelder 1 bis 5 behandeln die Aktivitäten (Befähigerkriterien)

einer Organisation. Diese geben Auskunft darüber, welche Maßnahmendie Organisation in den spezifischen Bereichen (um)setzt und wie sie anihre Aufgaben herangeht, um die erwünschten Ergebnisse zu erzielen.

• In den Themenfeldern 6 bis 9 werden die Ergebnisse der Organisation inunterschiedlichen Bereichen behandelt.

Die 9 Themenfelder setzen sich aus 28 Kriterien zusammen. Diese wie-derum werden anhand von Beispielen erläutert, welche auf die verschiede-nen Bereiche hinweisen, die für gute öffentliche Verwaltungen maßgeblichsind. Für die CAF-Selbstbewertung sind dies ungefähr 200 Beispiele. Für jedes Kriterium werden Stärken, Verbesserungspotenziale und Maß-nahmen zur Weiterentwicklung formuliert. Quelle: www.caf-zentrum.at

Als Dienststelle des Landes OÖ orientieren wir uns amManagement- und Unternehmenskonzept des Lan-des Oberösterreich für eine wirkungsorientierteLandesverwaltung (WOV 2027).

Das WOV-Teilkonzept „Qualitätsmanagement“ bein-haltet verschiedene QM-Instrumente, die in der Oö. Landesverwaltung zurVerfügung stehen, wie z.B.• Qualitätskontrollen, Qualitätsevaluationen und Qualitätsberichte:

Je nach den maßgeblichen Entwicklungen kontrollieren wir in definiertenZeitabständen die erreichte Qualität von Produkten, Ressourcen und derArbeitsorganisation, dokumentieren und verwerten die Ergebnisse. Dazugehören Selbst- und Fremdbewertungen.

(aus WOV-Teilkonzept „Qualitätsmanagement“ des Landes OÖ)

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QUALITÄTSMANAGEMENT

7BH aktuell

Auch dieses Mal war es uns wichtig,möglichst viele Mitarbeiterinnen undMitarbeiter einzubinden, um dieKommunikation rund um CAF aufeine breite Ebene zu stellen.

Geachtet wurde wieder darauf, dassMitarbeiter/innen aller Aufgabengrup-pen und Ebenen vertreten waren.

Für die Selbstbewertung führten alleTeilnehmer/innen im Vorfeld eineEinzelbewertung durch.

An dem zweitägig angesetzten Bewertungsworkshop wurde in 2 Arbeitsgruppen gearbeitet.

Die jeweiligen Gruppenergebnisse zuden einzelnen Themenfeldern wur-den dann im Plenum diskutiert undzu einem Endergebnis zusammenge-führt.

So wurde sichergestellt, dass trotzgroßer Personenanzahl (19) ausrei-chend Zeit für die Diskussion bliebund viele Vorschläge eingebrachtwurden.

Begleitet wurde der Selbstbewer-tungsworkshop von Frau Regie-rungsrätin Ursula Fehlinger, einerösterreichweit anerkannten CAF-Ex-pertin. ▄

Ansuchen um CAF-Gütesiegel „Effective CAF-User“

Um auch ein Feedback von erfahrenen, externen CAF-FeedbackexpertIn-nen (CAFFEX) zu erhalten, haben wir im Februar 2019 um Verlängerung desCAF-Gütesiegel „Effective CAF-User“ angesucht, mit dem die BH Rohr-bach bereits 2013 im Bundeskanzleramt ausgezeichnet worden ist.

Bestätigt werden dabei einerseits die korrekte Verwendung des InstrumentsCAF und andererseits die Effektivität des eingeschlagenen Weges zur Wei-terentwicklung im Sinne des Qualitätsmanagements.

Das CAF-Gütesiegel mit dem externen Feedback beruht auf 3 Säulen:

1) Selbstbewertungsprozess2) Prozess der Verbesserungsmaßnahmen3) TQM-Reife der Organisation – 8 Grundsätze der Exzellenz

Auf Basis der zahlreichen Verbes-serungsvorschläge wurde beimWorkshop für den CAF-Aktions-plan im Mai 2018 nach einer Priori-sierung der Verbesserungsvor-schläge ein Maßnahmenplan er-stellt, der die Umsetzung konkreti-siert.

4. CAF-Anwendung am 17./18. April 2018

Grafik: www.caf-zentrum.at

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Der Vor-Ort-Besuch unserer zweiCAF-Feedback-ExpertInnen (ausge-wählt vom KDZ – Zentrum für Verwal-tungsforschung in Wien) – Dr. Man-fred Elmecker, Bundesministeriumfür Finanzen und Eva Sejrek-Tunke,Magistrat der Stadt Wien – fand am16. Mai 2019 statt.

AKTUELLES

8 BH aktuell

Auszeichnung der BH Rohrbach mit CAF-Gütesiegel

Im CAF-Feedbackberichtheißt es unter anderem:

„Der Mensch steht im Mittelpunkt“ist der Leitsatz der BH Rohrbach. Bürger- und Kundenorientierung alszentrales Anliegen der Führungwird durch die Bediensteten der BHRohrbach gelebt. Hohes Bewusst-sein zu Dienstleistung zeigt sich anvielen gesetzten Maßnahmen.

Offenheit, Teamkultur, gute Kom-munikationskultur – ein Klima desVertrauens kann in der gesamtenBH wahrgenommen werden.

Besonders hervorzuheben ist derlangjährige Innovationsprozess, derden hohen Reifegrad der Organisa-tion bewirkt. ▄

Vor-Ort-Besuch der CAF-Feedback-ExpertInnen am 16. Mai 2019

Am 4. Dezember 2019 findet die feierliche Verleihung desCAF-Gütesiegels im Bundesministerium für öffentlichenDienst und Sport statt.

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GEMEINDEN

9BH aktuell

Hier besprachen sie gemeinsam mitden Bürgermeisterinnen und Bürger-meistern aus dem Bezirk Rohrbachdie aktuelle Situation der Grenzre-gion und gemeinsame Projekte.

Bezirkshauptfrau Dr. Wilbirg Mit-terlehner, die die Bedeutung der Zu-sammenarbeit im Dreiländereck be-sonders betonte, sprach über denguten Austausch, der sich im Laufeder letzten 30 Jahre entwickelt hat.

Sie stellte klar: „Zusammenarbeitstärkt eine Region, sie führt sie wei-ter. Durch die intensive Kooperationder Regionen ist das Dreiländerecknicht nur die Mitte, sondern auch dasHerz Europas.“

Landrat Sebastian Gruber brachteseine Freude darüber zum Ausdruck,dass die interkommunale Zusam-menarbeit auch über Ländergrenzenhinweg so gut funktioniert.

Er lobte den großen Einsatz der Ver-antwortlichen und sicherte zu, auchin Zukunft das Miteinander durch ge-meinsame Projekte und Austauschzu fördern und weiter auszubauen.

Nach der Eröffnung standen Vorträgeüber die aktuelle Situation in denNachbarregionen Rohrbach undFreyung-Grafenau sowie in den ander österreichischen Grenze liegen-den tschechischen Nachbargemein-den auf dem Programm.

Bürgermeistersprecher WilfriedKellermann informierte seine Kolle-gen über aktuelle Projekte aus demBezirk Rohrbach und die damit ver-bundenen Herausforderungen.

Die örtlichen Ereignisse aus demLandkreis Freyung-Grafenau wur-den von Bürgermeistersprecher Jo-sef Kern und Landrat Sebastian Gru-ber näher erläutert. Dabei wurdedeutlich, dass es, trotz regionaler Un-terschiede, viele Gemeinsamkeitenzwischen dem Bezirk Rohrbach unddem Landkreis Freyung-Grafenaugibt, durch die man voneinander ler-nen und profitieren kann.

Gedacht wurde auch dem Fall desEisernen Vorhangs vor 30 Jahren,der die jetzige Zusammenarbeit derdrei Nachbarregionen erst möglichmachte. Durch zwei eindrucksvolleKurzfilme wurde den Konferenzteil-nehmern die damalige Situation vorAugen geführt. Sie zeigten in an-schaulichen Bildern die Öffnung derGrenzanlage in Haidmühle und dasfreundschaftliche Zusammentreffender Bevölkerung der vormals ge-trennten Länder Deutschland undTschechien. Bezirkshauptfrau Mitter-lehner betonte, man dürfe nicht ver-gessen, dass es den Eisernen Vor-hang gab, der zwei Lebensmodellevoneinander abtrennte.

Durch gemeinsame europäische Pro-jekte soll dafür gesorgt werden, dassdie in den letzten 30 Jahren gewach-senen Verbindungen auch in ZukunftBestand haben und noch gestärktwerden.

Thema war die Förderung baye-risch-österreichischer Projektedurch die EUREGIO, mit dem Ziel,die kommunale und zivilgesellschaft-liche Zusammenarbeit über Staats-grenzen hinweg zu fördern und zurLösung von Problemen beizutragen.Dazu zählen bilaterale Klein- undGroßprojekte mit den SchwerpunktenMusik, Gesundheit, Sport oder Ju-gend, welche der österreichischeEUREGIO-Geschäftsführer Wil-helm Patri darstellte.

Im Zeichen der grenzüberschreiten-den Freundschaft der Regionenwurde anschließend noch gemein-sam die Landesgartenschau„Bio.Garten.Eden“ besucht.

Im Rahmen der grenzüberschreiten-den Zusammenarbeit sollen in Zu-kunft weitere derartige Austauschtref-fen stattfinden. ▄

Gute Nachbarschaft über Ländergrenzen hinweg – Grenzüberschreitende Bürgermeisterkonferenz in Aigen-SchläglDie grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Freundschaft fördern – mit diesem Ziel lud Bezirks-hauptfrau Dr. Wilbirg Mitterlehner am 6. Juni 2019 Bürgermeister aus dem Landkreis Freyung-Gra-fenau und der Tschechischen Republik nach Aigen-Schlägl ein.

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SOZIALES

10 BH aktuell

Der letzte Bauabschnitt beim Zu- undUmbau des BAPH Lembach wurdeEnde Juli 2019 fertiggestellt und vomGeneralübernehmer WRS an denSHV übergeben. Damit konnte derZeitplan für das bisher größte Bau-projekt in der Geschichte des Sozial-hilfeverbandes Rohrbach eingehal-ten werden.

Baubeginn war im Dezember 2016.Das Heim wurde – bei laufendem Be-trieb – in drei Bauabschnitten gene-ralsaniert und modernisiert.

Mit dem Zubau und durch das Erset-zen des bisherigen Daches durch einneues drittes Obergeschoss stehennun 110 Dauer- und 3 Kurzzeitpfle-geplätze zur Verfügung. Zusätzlichwurden auch neue Räumlichkeitenfür die Tagesbetreuung geschaffen.Auf Grund des Umbaus waren zuletztnur noch 70 Heimplätze verfügbar.

Mit der Anstellung von • Diplomierten Gesundheits- und

KrankenpflegerInnen, • PflegefachassistentInnen, • Fach- bzw. Diplom-Sozialbe-

treuerInnen Altenarbeit und • HeimhelferInnen kann weiteren pflegebedürftigenMenschen eine optimale Betreuungermöglicht werden.

Die Bewohnerinnen und Bewohnergenießen ihr neu gestaltetes Zu-hause.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterkönnen sich über moderne Arbeits-bedingungen freuen.

Erzählen Sie Ihren Freundenund Bekannten von der Möglich-keit im neuen Bezirksalten- undPflegeheim Lembach zu arbeiten.

Interessierte können sich unter derTel. 07286/7393 bei der Heim- bzw.Pflegedienstleitung melden oder on-line auf www.shvro.at bewerben. ▄

Bezirksalten- und Pflegeheim Lembach: Fertigstellung

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Johann Reiter hat mit 31. Au-gust 2019 den Sozialhilfever-band Rohrbach nach 31Dienstjahren verlassen und istin den Ruhestand gegangen.Er hat das Lembacher Alten-heim seit Beginn an mit sehrviel Herz und Engagement auf-gebaut und geführt. HubertBerndorfer BA hat mit Septem-ber 2019 die Aufgaben alsHeimleiter übernommen.„Ich war sehr gerne Heimleiter, wenndie Arbeit auch viele Herausforderun-gen für mich bereit hielt“, resümierteReiter bei den Abschiedsfeierlichkei-ten im engeren Kollegenkreis.

Speziell die Umbauarbeiten der letz-ten Jahre stellten für Mitarbeiter/in-nen und Bewohner/innen eine Bela-stungsprobe dar. Nun erfreue mansich eines sehr modernen Hauses,das den Ansprüchen der heutigenZeit entspreche, so Reiter.

Bei seiner Abschiedsrede bedankteer sich für die gute Zusammenarbeitim Haus sowie mit der Geschäfts-stelle des SHV Rohrbach und ließ dieletzten 30 Jahre Revue passieren.

Zählte man zu Beginn im Jahr 1988noch 50 Heimbewohner/innen, ver-brachten im Jahr 1997 schon 114 Be-wohner/innen ihren letzten Lebens-abschnitt im Lembacher Altenheim.

Mit Fertigstellung der Umbauarbeitengibt es nur mehr Einzelzimmer.

Viele Veränderungen in den letztenJahren

Nicht nur die Anzahl und die Pflege-geldeinstufungen der Heimbewoh-ner/innen haben sich über die Jahreverändert, sondern auch die Mitar-beiterstruktur.

Waren im Jahr 1999 30 Vollzeit-Mit-arbeiter/innen mit einem Durch-schnittsalter von 29 Jahren beschäf-tigt, sind es heute 79 mit einemDurchschnittsalter von 47 Jahren. 93 % davon arbeiten in Teilzeit beimSozialhilfeverband Rohrbach.

Reiter wünscht dem Lembacher Al-tenheim eine positive Zukunft undden Mitarbeiterinnen und Mitarbei-tern viel Energie für die zukünftigenHerausforderungen. „Ich übergebedas Haus mit einem guten Gefühl anmeinen Nachfolger Hubert Berndor-fer“, verabschiedet sich der Pensio-nist.

Anerkennung für geleistete Arbeit

Lobende Worte kamen auch von derObfrau des Sozialhilfeverbandes Dr.Wilbirg Mitterlehner. Sie betonte imBesonderen Reiters Einsatz für dieAnliegen seiner Mitarbeiter/innen unddie Organisation der Baustelle.

Auch der Ortsbürgermeister undSHV-Vorstandsmitglied HerbertKumpfmüller bedankte sich für diesehr gute Zusammenarbeit der letz-ten Jahre.

SOZIALES

11BH aktuell

Heimleiterwechsel im Altenheim Lembach

Neuer Heimleiter

Hubert Berndorfer, der die Heimlei-terfunktion mit September 2019 über-nommen hat, schätzt die Arbeit vonHerrn Reiter. „Ich möchte neue Ideeneinbringen und dabei auf die wert-volle Arbeit meines Vorgängers auf-bauen“, so Berndorfer.

Bereits am 2. Oktober 2019 wurdedie Tagesbetreuung im Alten- undPflegeheim Lembach gestartet. Mon-tags und mittwochs können Pflege-bedürftige dieses Angebot nützenund einen abwechslungsreichen Tagerleben. Anmeldungen für die Tages-betreuung sind jederzeit möglich.

Hubert Berndorfer stammt aus demBezirk Grieskirchen und war dort alsFachsozialbetreuer für Altenarbeit ineinem Alten- und Pflegeheim tätig.Neben seiner Arbeit hat er sich stetsweitergebildet und ein Studium imBereich „Sozial- und Verwaltungsma-nagement“ abgeschlossen.

„Ich übernehme ein schönes, moder-nes Haus und freue mich auf meineneue Aufgabe“, schloss Berndorferdie Feierlichkeiten. ▄

von links: Bürgermeister Herbert Kumpfmüller, Johann Reiter, Hubert Berndorfer, Bezirkshauptfrau Dr. Wilbirg Mitterlehner Foto: SHV Rohrbach

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Die Ausbildung dauert bis EndeApril 2020 und ist eine Maßnahmezur Sicherung der Pflege im Bezirk.

Als Heimhilfe unterstützen Sie be-treuungsbedürftige Menschen jedenAlters bei der Haushaltsführung, denAktivitäten des täglichen Lebens, beider Basisversorgung und der Hilfezur Selbsthilfe.

Möglich ist die Ausbildung ab dem17. Lebensjahr und soll vor allemWiederein- oder UmsteigerInnen an-sprechen. An zwei Schultagen proWoche wird wertvolles Wissen wei-tergegeben, das in den Praktikas imMobilen Dienst sowie in den Alten-und Pflegeheimen sofort umgesetztwerden kann.

Informationen über zukünftige An-gebote erhalten Sie bei der SHV-Ge-schäftsstelle, Frau Silvia Pfoser, Tel. 07289/8851-69344, E-Mail: [email protected]

Sehr gute Jobchancen in der Region

Mit einer Entscheidung für einenPflegeberuf erwartet die Absolventeneine hervorragende Zukunftsper-spektive mit guten Jobaussichtenund attraktiven Weiterbildungsmög-lichkeiten in der Region. Dies heißt,eine staufreie Anreise zur Arbeit undParkplatz sind garantiert.

Ein guter Verdienst ist ebenfalls gesi-chert.

Die finanzielle Absicherung derAbsolventen während der Ausbil-dung ist dem Sozialhilfeverband einAnliegen. Deshalb wurde neben denAngeboten seitens des AMS auch dieMöglichkeit zur direkten Anstellungbeim SHV Rohrbach geschaffen. ▄

SOZIALES

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Gute Pflege braucht gute Mitarbeiter/innenDer Sozialhilfeverband Rohrbach bietet in Zusammenarbeit mit der Altenbetreuungsschule des Landes OÖseit 8. Oktober 2019 eine Heimhilfe-Ausbildung im Bezirksalten- und Pflegeheim Rohrbach-Berg an.

Kinderbetreuung für Mitarbeiter/innen im Altenheim

Mit 1. Jänner 2020 startet der Sozialhilfeverband Rohrbach mit einem neuen Projekt „Kinderbe-treuung im Altenheim“ im Bezirksalten- und Pflegeheim Ulrichsberg.

Der Großteil des Betreuungsperso-nals ist weiblich und viele Frauen ha-ben Betreuungspflichten. Um dieseMitarbeiterinnen bei ihrem Wieder-einstieg und der Vereinbarkeit vonJob und Familie bestmöglich zu un-terstützen, hat sich der SHV Rohr-bach entschlossen, eine Kinderbe-treuung im Bezirksalten- und Pflege-heim Ulrichsberg anzubieten.

„Wir wollen damit nicht nur unser Per-sonal halten, sondern auch zukünf-tige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiteranwerben“, so die Obfrau des SHVRohrbach Dr. Wilbirg Mitterlehner.

In Kooperation mit dem Verein„Aktion Tagesmütter OÖ” werdenKinder bis zur Kindergartenpflichtvon ausgebildeten Tagesmüttern imHeim betreut. Gestartet wird im Jän-ner 2020 mit vorerst 5 Kindern.

An 2 Tagen pro Woche (Dienstagganztags und Mittwoch vormittags)werden die Räumlichkeiten der Se-nioren-Tagesbetreuung für die Klein-sten gestaltet. So sind die Kinderwährend der Arbeitszeit der Eltern inguten Händen – mit der Gewissheit,dass sie im Bedarfsfall rasch bei ih-rem Kind sind.

Schöner Nebeneffekt:Die Betreuung erfolgt zwar in eige-nen Räumlichkeiten, dennoch sollendie Kinder die Bewohnerinnen undBewohner mit ihrem Lachen erfreuenund das Haus mit neuem Leben fül-len.

Informationen zur Kinderbetreuungerhalten Sie im BAPH Ulrichsberg, Tel.: 07288/27038. ▄

Du bist wertvoll!Gernlächler, Senkrechtstarter & Freudemacher gesucht!

Aktuelle Jobangebote unter www.shvro.at

Fotoquelle: Thinkstock

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GESUNDHEIT

13BH aktuell

Eltern, die sich für eine solche Praxisentscheiden, sind meist davon über-zeugt, dass es die Abwehrkräfte desKindes stärkt, wenn sie den Krank-heitsverlauf durchmachen. Doch dasGegenteil ist der Fall!

Das Masernvirus greift unser Im-munsystem an und kann einen Teilder sogenannten Erinnerungszellenzerstören. Dadurch kommt es im An-schluss an eine Masernerkrankungmeist zu einer langanhaltendenSchwächung des Immunsystems.Diese vorübergehende Immun-schwäche ist in unterentwickeltenLändern die Ursache für die hoheOpferbilanz der Masernerkrankung.

Zur Impfmüdigkeit tragen auch fal-sche Behauptungen bei. Dazu gehörtder Mythos, es gebe einen Zusam-menhang zwischen einer Masern-Impfung und Autismus. Diese Theo-rie wurde von der Medizin mittler-weile als eindeutig falsch entlarvt. ▄

Masern – eine hochansteckende ViruserkrankungMasern sind eine hochansteckende Viruserkrankung. Sie sind eine der Hauptursachen für schwereErkrankung und Sterblichkeit bei Kindern weltweit. Kann man sich bei uns mit Masernanstecken?

Masern zirkulieren weiterhin in derEuropäischen Region aufgrund zugeringen Impfschutzes, trotz der Ver-fügbarkeit eines sicheren und wirksa-men Impfstoffs. Große Ausbrüchegab es zuletzt in der Ukraine, in Ser-bien und Rumänien, weitere Ausbrü-che in Frankreich, Italien und Grie-chenland.

Wie muss man sich eine Maserner-krankung vorstellen?

Erste Symptome von Masern, die inder Regel 10-12 Tage nach der Infek-tion auftreten, sind hohes Fieber, lau-fende Nase, rote Augen, Husten undwinzige weiße Flecken auf der Innen-seite des Mundes. Ein paar Tagespäter entwickelt sich ein Ausschlag,der im Gesicht und am oberen Halsbeginnt und sich allmählich nach un-ten ausbreitet. Infektiös ist ein Pa-tient in der Regel 4 Tage vor bis 4Tage nach dem Auftreten des Haut-ausschlags.

Es kann auch zu Komplikationenwie etwa einer Mittelohr- oder Lun-genentzündung kommen. Eine derschlimmsten Erkrankungen, die dasMasern-Virus auslösen kann, ist dieHirnhautentzündung. Sie kann zuschweren Gehirnschäden und geisti-gen Behinderungen führen. Die so-genannte Masern-Enzephalitis tritt ineinem von tausend Fällen auf. Jedefünfte Erkrankung davon verläuft töd-lich.

Impfen ist der beste Schutz

Viele Eltern lehnen eine Impfung ih-rer Kinder ab, weil sie schlimme Ne-benwirkungen befürchten. Sie gehendavon aus, dass es besser ist, wennsich die Kinder auf natürlichem Weganstecken. Eine Zeitlang waren so-gar sogenannte Masernpartys popu-lär. Kinder, die bereits an Masern er-krankt waren, wurden mit gesundenKindern zusammen gebracht. Dieseinfizierten sich dann mit dem gefähr-lichen Virus.

Die folgende Grafik zeigt die langsame Zunahme derErkrankungshäufigkeit in Europa in den letzten Jah-ren. Man kann auch die saisonale Häufung in der kaltenJahreszeit gut erkennen:

Heuer war bisher eine erhöhte Masernaktivität vor allemin den Bundesländern Kärnten und Steiermark zu ver-zeichnen. Das Bundesland Oberösterreich war zuletzt imJahr 2015 von einzelnen Masernausbrüchen betroffen.

Wo kann ich mich impfen lassen?

Die Impfung wird in den Sanitätsdiensten der Bezirks-hauptmannschaften für alle Personengruppen ab demSchulalter gratis angeboten. Kleinkinder werden in den El-tern-, Mutterberatungsstellen und bei niedergelassenenÄrzten ab dem 9. Lebensmonat ebenfalls gratis geimpft.

Impfung ist der einzige Weg, um die Krankheit zuverhindern. Eine hohe Impfquote von mindestens 95 % mit zwei Teilimpfungen bei allen Bevölkerungs-gruppen ist entscheidend für die Eliminierung.

Eine spezielle Behandlung bei Masern gibt es nicht.Letztendlich muss der Körper mit der Infektion und mög-lichen Komplikationen selbst fertig werden.

Es sollte daher jede Gelegenheit genutzt werden, umungeschützte Kinder, Jugendliche und Erwachsene zuimpfen.

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Oberösterreich war zu Beginn des20. Jahrhunderts ein armes, wenigfortschrittliches und landwirtschaftlichgeprägtes Land.

Im Jahr 1906 erklärte Dr. Hans Zötl ineiner Untersuchung die große Zahlan „verwahrlosten“ Jugendlichen(Mangelernährung und ungesundeWohnverhältnisse,...) mit schlecht or-ganisiertem Volksschulwesen („ver-kürzter Unterricht“) und mit einemMangel an zeitgemäßen Wohlfahrts-einrichtungen.

Der Erste Weltkrieg verschlimmertedie Not und bewirkte die Gründungzahlreicher Militär-Witwen- undWaisenvereine, die sich insbeson-dere der Kinder der vielen Gefallenenannahmen.

1916 gründete die Statthalterei fürOÖ eine Landeskommission fürKinderschutz und Jugendfürsorgemit dem Ziel eines raschen Ausbausvon Einrichtungen zum Kinderschutzund für Jugendfürsorge.

1917 richtete die LandeshauptstadtLinz ein „Städtisches Jugendamt“mit folgendem Aufgabenprofil ein:• Existenzsicherung;• Kontrolle und Sicherstellung der

Erziehung nach den jeweiligen ge-sellschaftlichen Normen;

• Unterstützung und Befähigung derEltern, ihre Kinder „richtig“ zu pfle-gen und zu erziehen verbunden mitstaatlichen Ersatzleistungen, wennsie dazu nicht in der Lage sind;

• Kinderschutz.

Landesjugendamt in OÖ1919 wurde das Landesjugendamtals eine Organisationseinheit derOö. Landesverwaltung konzipiert,die eingerichteten Bezirksstellen un-terstanden dem Landesjugendamt. Einer der ersten Zweige war derAusbau der Mutter- und Säuglings-fürsorge, um der hohen Säuglings-sterblichkeit vorzubeugen. Der Besuchder Mutterberatung war für die erstenzwei Lebensjahre der Kinder vorgese-hen. Die zweite wesentliche Aufgabewar die Organisation von Berufsvor-mündern. In jedem Bezirk wurde einGeneralvormund bestellt und eineZiehkinderaufsichtsstelle eingerichtet. Ein weiterer Aufgabenbereich wardie Jugendgerichtshilfe. Das Lan-desjugendamt wurde von jeder Ge-richtsverhandlung verständigt, um Vor-erhebungen über die Verhältnisse desbeschuldigten Kindes veranlassen zukönnen, bei der Verhandlung war eineVertretung des Jugendamtes dabei. Der Mangel an Pflegeplätzen fürSäuglinge und Kleinkinder machte dieErrichtung eines großen Säuglings-heimes in Linz (Kinderheim Riesenhof)notwendig. Gleichzeitig wurde dorteine Ausbildungsstätte für diplomierteFürsorgeschwestern eingerichtet.

1919 wurde auch ein Gesetz zumSchutz von Ziehkindern und un-ehelichen Kindern erlassen. DieAufnahme eines Pflegekindes war andie behördliche Bewilligung gebun-den. Bis zum 14. Lebensjahr wurdeeine Pflegeaufsicht eingeführt, dieder Fürsorgerin erlaubte, das Umfelddes Kindes zu überprüfen und ärztli-che Untersuchungen der Pflegekin-der anzuordnen. Die Aufsichtspflichtbetraf auch uneheliche Kinder bis 14Jahre, auch wenn sie von den Müt-tern gepflegt und erzogen wurden.

Der Arbeitsalltag einer Fürsorgerinin der Zwischenkriegszeit war breitgefächert. Das Anforderungsprofilwar sehr idealisierend. Sie sollte einekluge und praktisch veranlagte Haus-frau und Pflegerin sein, die auf eineeigene Familie im Dienste der Allge-meinheit verzichtete.

Jugendwohlfahrt im National-sozialismusBis 1938 waren die Gemeinden fürdie Versorgung nach Maßgabe dernachgewiesenen Bedürftigkeit zu-ständig.

Mit dem Anschluss Österreichs ansDeutsche Reich änderte sich dies,die Zuständigkeit der Gemeindenwurde durch Landes- und Bezirks-fürsorgeverbände (heute Sozialhil-feverbände) abgelöst.

In Deutschland gab es bereits seit1924 ein Jugendwohlfahrtsgesetz,dieses wurde 1940 in einer „Verord-nung über Jugendwohlfahrt in derOstmark“ für Österreich in Kraft ge-setzt. Die Fürsorgerin wurde zur„Volkspflegerin”, die Ausbildungwurde entsprechend angepasst.

KINDER- UND JUGENDHILFE

14 BH aktuell

100 Jahre Kinder- und Jugendhilfe in OÖ

Quelle: Kinder- und Jugendhilfe OÖ

Die Kinder- und Jugendhilfe Oberösterreich blickt heuer auf eine wechselvolle Geschichte zurück.Vor 100 Jahren wurde das Landesjugendamt gegründet. Es sollte vor allem die Mutterberatung, dieAmtsvormundschaften sowie die Pflegeaufsicht sicherstellen und vereinheitlichen.

Inhalt auf Grundlage des Buches:„Soziale Fürsorge und Kinderschutz imWandel der Zeiten“, Herausgeber: Amtder Oö. Landesregierung, AbteilungKinder- und Jugendhilfe.

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Bewältigung der Folgen des 2. WeltkriegsIm Laufe des Jahres 1945 wurde vonder Provisorischen StaatsregierungÖsterreichs das Reichsjugendwohl-fahrtsgesetz in jenen Teilen aufgeho-ben, in denen nationalsozialistischeErziehungsziele oder die Beteiligungvon nationalsozialistischen Organisa-tionen (HiIter-Jugend, Nationalsozia-listische Volkswohlfahrt) angespro-chen wurden.

Unmittelbar nach Kriegsende wurdenpolitisch belastete Mitarbeiterinnenfristlos entlassen, ab 1947 aber wie-der in den Landesdienst aufgenom-men.

Vom Krieg traumatisierte Kinder undJugendliche, viele mehr oder wenigersich selbst überlassen, fielen häufigdurch sozial unerwünschtes Verhal-ten auf, sie wurden als „verwahrlost“erlebt.

Als Mittel der Wahl im Umgang mit„verwahrlosten Jugendlichen“ galtAnstalts- bzw. Fürsorgeerziehung.Heime waren grundsätzlich ge-schlossene Anstalten.

1955 wurde das Oö. Jugend-wohlfahrtsgesetz erlassen mitdem Ziel, Minderjährigen die zur kör-perlichen, geistigen, seelischen undsittlichen Entwicklung notwendigeFürsorge zukommen zu lassendurch:• Mutterberatungsstellen zur Be-

kämpfung der Säuglingssterblich-keit;

• Gesetzliche Amtsvormundschaftfür Findelkinder und unehelicheKinder;

• Sachwalterschaft für Unterhalt undVaterschaftsfeststellung;

• Pflegebewilligung und Pflegeauf-sicht für Kinder in fremder Pflege;

• Erziehungshilfe;• Erziehungsaufsicht und Fürsorge-

erziehung.

Bis 1970 war das Familienrechtstreng patriachal, erst ab 1970 gabes zeitgemäße Veränderungen:• 1970 erfolgte die Gleichstellung un-

ehelich geborener mit ehelich ge-borenen Kindern.

• 1973 wurde die Volljährigkeit vom21. auf das 19. Lebensjahr herab-gesetzt.

• 1975 wurden Frauen und Männerin der Ehe rechtlich gleichgestellt.

• 1976 wurde mit dem Unterhaltsvor-schussgesetz ein Meilenstein inder Existenzsicherung für Alleiner-ziehende geschaffen.

• 1977 Neuordnung des Kindschafts-rechts.

• 1989 Absolutes Gewaltverbot inder Erziehung.

Das Jugendwohlfahrtsgesetz1989 brachte einen Paradigmen-wechsel.

Nicht mehr die (drohende) Ver-wahrlosung war Ausgangspunkt fürEingriffe der Jugendwohlfahrt in dasFamiliensystem, sondern die Gefähr-dung des Kindeswohls war Hand-lungsauslöser. Nicht mehr das Verhalten desKindes war Gradmesser für Hilfen,sondern die (mangelnde) Fähigkeitder Eltern, ihre Kinder ausreichendgut zu pflegen und zu erziehen. Der Handlungsauftrag wurdeausdrücklich als beratender und un-terstützender definiert. Der öffentlichen Jugendwohlfahrtkommt die allgemeine Aufgabe zu,die Familie bei der Erfüllung ihrerAufgaben in der Pflege und Erzie-hung Minderjähriger zu beraten undzu unterstützen und Kinder bei Ge-fährdung des Kindeswohls unter Be-achtung der Familienautonomie zuschützen. Die Vermittlung von Pflegekin-dern hatte nicht nur dem Wohl derKinder zu dienen, sondern Ziel wareine elterliche Beziehung.

KINDER- UND JUGENDHILFE

15BH aktuell

Die Amtsvormundschaft für un-eheliche Kinder wurde aufgehoben.Die Vertretung bezüglich Unterhaltund Vaterschaft wurde als Service-angebot der Jugendwohlfahrt einge-richtet.

Erziehungsaufsicht und Fürsor-geerziehung wurden ersatzlos gestri-chen. Als Erziehungshilfen wurdedifferenziert zwischen ambulantenHilfen (Kinder bleiben im Familien-verband) und Volle Erziehung (statio-näre Hilfen, Pflegeeltern). In jedemFall ist die gelindeste, noch zum Zielführende, Maßnahme zu treffen.

Die Neuerungen des Jugend-wohlfahrtsgesetzes 1989 führten zueinem enormen Ausbau ambulan-ter, sozialpädagogischer und/odertherapeutischer Hilfen, die mittler-weile den Großteil der Fälle von Er-ziehungshilfe ausmachen. Gleichzei-tig erfolgte auch eine Wandlung derstationären Einrichtungen – großeHeime wurden geschlossen, famili-enähnliche sozialpädagogischeWohngemeinschaften mit 8 bis 9 Kin-dern/Jugendlichen ist der durchgän-gige Standard.

Aus Jugendwohlfahrt wird„Kinder- und Jugendhilfe“Das neue Kinder- und Jugendhilfe-gesetz 2013 brachte eine Präzisie-rung der Aufgabenstellungen undeine Festlegung von Mindeststan-dards der Leistungserbringung.

Qualitätsstandards sind 4-Augenprin-zip, schriftliche Dokumentation sowieHilfeplanung mit Beteiligung der El-tern und Kinder. Gefährdungsabklä-rung und Hilfeplanung sind alsgleichwertige Aufgabenbereiche ne-ben den Erziehungshilfen definiert.Präventive Angebote der Kinder- undJugendhilfe wurden gestärkt. Hilfenwerden angeboten, wenn zwar einHilfebedarf gegeben ist, aber keineKindeswohlgefährdung vorliegt. ▄

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VERKEHR

16 BH aktuell

Der Vertrauensgrundsatz, wo-nach jeder Verkehrsteilnehmer dar-auf vertrauen darf, dass sich andereVerkehrsteilnehmer ebenso an dieVerkehrsregeln wie er selbst halten,gilt für Kinder nicht.

Daher ist es besonders wichtig,dass vor allem, je kleiner die Kindersind, die Eltern mit ihnen das richtigeVerhalten im Straßenverkehrüben. Ebenso wie der Schulweg mitdem Kind abgegangen werden soll,sollen auch andere häufige Wege zuFreunden, Verwandten, Musikschuleund dergleichen geübt werden.

Volksschulkinder können Entfernun-gen noch nicht richtig einschätzenund haben auch ein engeres Blick-feld als Erwachsene. Sie nehmen da-her herankommende Fahrzeuge erstspäter wahr und erkennen auchschwerer, ob sich Geräusche nähernoder entfernen. Mitunter kommt esdaher zu längeren Stehzeiten vonKindern, die sich genau vergewis-sern wollen, ob sich ein Fahrzeug an-nähert oder nicht. Haben sie danneine Entscheidung getroffen, kann essein, dass sie tatsächlich erst kurzvor dem Auto die Straße queren.

Kinder sind auch leichter von Geräu-schen oder anderen Gegenständenablenkbar. Da sich Kinder aber nureingeschränkt auf mehrere Sachengleichzeitig konzentrieren können,wird daher die Wahrnehmbarkeitvon relevantem Verkehrsgeschehenreduziert. Deshalb ist es besonderswichtig, im Nahbereich von Schu-len, Schulwegen, Horten oder Bus-haltestellen besonders aufmerk-sam und langsam zu fahren.

Nach der Straßenverkehrs-ordnung (StVO) sind alle Ver-kehrsteilnehmer verpflichtet, Kindern,egal ob sie begleitet oder unbegleitetsind, wenn sie erkennbar die Straßequeren wollen, diese Querung zu er-möglichen und notfalls auch stehenzu bleiben. Dies gilt nicht nur aufZebrastreifen, sondern überall, woKinder die Straße queren wollen.

Berücksichtigen muss man aberauch, dass die meisten Unfälle mitKindern nicht auf dem Schulweg,sondern in der Freizeit, eher in denspäten Nachmittagsstunden zwi-schen 16:00 und 18:00 Uhr passie-ren. Zu dieser Zeit sind Kinder nichtmehr so konzentriert, wie sie es mor-gens auf dem Schulweg sind.

Eine wichtige Maßnahme zur Si-cherheit von Kindern im Straßenver-kehr ist auch deren Kleidung.

Die Erstklässler in der Volksschulewerden in den ersten Schulwochenim Rahmen der Verkehrserziehungmit Warnwesten ausgerüstet.

Bei Folgeüberprüfungen durch denZivilschutzverband hat sich jedochgezeigt, dass viele Warnwesten nachwenigen Wochen nicht mehr verwen-det werden. Hier sind speziell die El-tern und Angehörigen gefordert.

Die beste Schutzausrüstung nütztnichts, wenn sie nur im Auto oder zuHause liegt. Die Schutzwesten sindnicht nur für die erste Klasse, son-dern auch für die Folgejahre gedacht.

Je sichtbarer ein Kind ist, destoleichter wird es von Autofahrernauch bei schlechter Sicht erkannt. ▄

Acht geben auf Kinder im Straßenverkehr!Speziell zu Schulbeginn ist wieder verstärkt auf Kinder im Straßenverkehr hinzuweisen. Auf Grundihrer oft mangelnden Erfahrung im Straßenverkehr und ihrer schlechteren Sichtbarkeit zählen sie zuden gefährdetsten Verkehrsteilnehmern.

Das Kuratorium für Verkehrs-sicherheit empfiehlt sämtlichenStraßenverkehrsteilnehmern fol-gende Tipps:

Reduzieren Sie die Geschwin-digkeit, wenn sie Kinder im Nahbe-reich der Straße sehen und fahrenSie bremsbereit. Beobachten Sie dieKinder und seien Sie auf plötzlicheReaktionen gefasst.

Seien Sie sowohl morgens alsauch am Nachmittag besondersaufmerksam im Bereich vor Schu-len, Haltestellen und bekanntenSchulwegen.

Halten Sie vor einem Zebra-streifen immer vollständig an. Kinder lernen in der Verkehrserzie-hung, den Schutzweg erst zu über-queren, wenn Fahrzeuge stehen.

Achten Sie auf radfahrendeKinder und halten Sie einen erhöh-ten Seitenabstand. Gerade bei klei-neren Kindern kann der Fahrtwindvorbeifahrender Autos zu Stürzenführen.

Seien Sie als Fußgänger Vor-bild für Kinder im Straßenverkehr.

Achten Sie auf andere Ver-kehrsteilnehmer. Nur weil Sie für einKind stehen bleiben, heißt das nochnicht, dass ein anderer Autofahrerdas Kind ebenfalls gesehen hat.

© Bildagentur Zolles KG

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Wenn Schnee fällt, freuen sichzwar die Wintersportler, jedochweniger die Autofahrerinnenund Autofahrer.

Um sicher durch die kalte Zeit

zu kommen, ist es sinnvoll, sich

bereits frühzeitig vorzubereiten

und sein Auto winterfit zu machen!

Ausreichend Frostschutz imKühler und in der Scheibenreini-gungsanlage erspart unliebsameFrostschäden an den Schläuchen.

Auch die Batterie sollte überprüftwerden, da diese im Winter stark ge-fordert ist.

Ebenso sollen die Scheibenwi-scher, wenn nötig, erneuert werden,da diese im Winter wegen des häufi-geren Niederschlages besonders oftgebraucht werden. Gerade bei derspäter vergehenden und früher ein-tretenden Dämmerung ist aber eineoptimale Sicht unerlässlich, um Fuß-gänger rechtzeitig zu sehen.

Besonderes Augenmerk verdienenauch die Reifen:

Fahrzeuge bis 3,5 t höchstzuläs-siges Gesamtgewicht müssen von 1. November bis 15. April bei win-terlichen Fahrbahnverhältnissen wieSchneefahrbahn, Schneematsch oderEis an allen Rädern Winterreifen ha-ben. Ist die Fahrbahn mit einer zusam-menhängenden oder nur unwesent-lich unterbrochenen Schnee- oderEisschicht bedeckt, können alternativzu Winterreifen auch Schneekettenauf mindestens zwei Antriebsrädernverwendet werden. Die Winterreifenpflicht gilt auchfür vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge(sogenannte Microcars).

Lkw über 3,5 t höchstzulässigemGesamtgewicht und Omnibussemüssen im selben Zeitraum immerzumindest an den Rädern einer An-triebsachse Winterreifen verwenden,unabhängig davon, ob auf der Fahr-bahn Schnee liegt oder nicht.

Generell sollte im Winter jeden-falls eine längere Fahrzeit einge-plant werden. Speziell in der Über-gangszeit muss auch mit Laub aufder Fahrbahn und Morgenfrost ge-rechnet werden. Aufgrund des verän-derten Untergrundes sind dieBremswege wesentlich größer alsim Sommer.

VERKEHR

17BH aktuell

Richtiges Fahrverhalten im Winter

Der Bremsweg hängt neben derQualität der Reifen hauptsächlichvon der Geschwindigkeit und denStraßenverhältnissen ab.

Straßen sind so gebaut, dass bei Ein-haltung der zulässigen Höchstge-schwindigkeit bei trockener und nas-ser Fahrbahn jederzeit eine sichereFahrt gewährleistet ist.

Bei Schnee- und Eisfahrbahn istaber unbedingt erhöhte Vorsichtangebracht!

Während der Bremsweg bei 100km/h Geschwindigkeit • auf trockener Fahrbahn bei

ca. 75 Meter und • auf nasser Fahrbahn bei

ca. 95 Meter liegt, verlängert ersich

• auf Schneefahrbahn auf ca. 285 Meter und

• auf einer Eisfahrbahn sogar auf bis zu ca. 530 Meter.

Dasselbe gilt bei Kurven: Während der erforderliche Kurven-radius bei 50 km/h auf trockenerFahrbahn 28 Meter beträgt, vergrö-ßert sich der nötige Radius auf einerSchneefahrbahn auf mindestens 160Meter und auf einer Eisfahrbahn aufmindestens 200 Meter. ▄

Winterreifen sind als solche gekenn-zeichnet ("M+S", "M.S." oder "M&S")und müssen eine Profiltiefe von min-destens 4 mm aufweisen. Zu beach-ten ist, dass ältere Reifen mitunter be-reits spröde sind und nicht mehr dienötige Haftfähigkeit aufweisen.

© ÖAMTC

Grafik: Land OÖ

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Die häufigsten Anregungen aufVerordnung von straßenpolizeili-chen Maßnahmen betreffen Ge-schwindigkeitsbeschränkungen.

Da Beschränkungen nur im unbe-dingt notwendigen Ausmaß erlassenwerden dürfen, ist hier immer ein um-fangreiches Verfahren nötig.

Neben der Prüfung der konkretenBegründung für das Ansuchen erfolgtjedes Mal auch ein Ortsaugen-schein mit einem straßenverkehrs-technischen Amtssachverständi-gen. Dabei wird die Straßenstelle be-gutachtet und z.B. die Sichtweitenaus einmündenden Straßen oderHaus- und Grundstücksausfahrtengemessen.

Parallel dazu wird von Messtech-nikern des Landes OÖ ein sog. Ge-schwindigkeitsprofil erstellt.

Dabei handelt es sich um eine vollau-tomatische Verkehrszählung mitgleichzeitiger Geschwindigkeitsmes-sung über die Dauer einer Woche.Dies erfolgt, um den Fahrzeugver-kehr zur Tag- und Nachtzeit sowie anArbeitstagen und Wochenende zu er-fassen.

Die einzelnen Fahrzeugkatego-rien (Einspurige, Pkw, Lkw, Lkw-Zug,Omnibus und dgl.) werden anhandder Fahrzeuglängen eingestuft. Ausden Daten wird dann die sog. Be-triebsgeschwindigkeit der in demStraßenabschnitt fahrenden Fahr-zeuge ermittelt.

Dabei handelt es sich nicht um dieDurchschnittsgeschwindigkeit, son-dern um die sog. v85%-Geschwin-digkeit. Das ist jene Geschwindigkeit,die von 85 % der gemessenen Ver-kehrsteilnehmerInnen nicht über-schritten wird und in der internationa-len Verkehrstechnik als Maß für kol-lektive Geschwindigkeitsverhaltenherangezogen wird.

VERKEHR

18 BH aktuell

Erlassung und Überprüfung straßenpolizeilicher Verordnungen

Die Gewährleistung einesmöglichst sicheren Fußgänger-und Fahrzeugverkehrs auf öf-fentlichen Straßen ist eine derHauptaufgaben der Bezirks-hauptmannschaften. Die Bürgerinnen und Bürger sind da-von in erster Linie durch Verkehrszei-chen, wie z.B. Vorrangregelungen,Geschwindigkeitsbeschränkungen,Fahrverbote oder auch Baustellenab-sicherungen betroffen.

Tatsächlich stellt dies aber nur einenkleinen Teil in einem umfangreichenPaket von Überprüfungen und Beur-teilungen dar.

In der Regel beginnt ein Prü-fungsverfahren mit einer Anregungeiner Gemeinde, einer Privatperson,des Straßenerhalters oder durch dieExekutive.

Außerdem kann sich auch ausder Analyse von Verkehrsunfallda-ten an einer bestimmten Stelle einHandlungsbedarf ergeben.

Die Vorgehensweise hängt dabei vonder Art der geplanten oder beantrag-ten Verkehrsbeschränkung ab:

Während bei einer Vorrangrege-lung vor allem die Ausgestaltung undSichtweiten der Kreuzung maßgeb-lich sind, ist für die Verordnung etwavon Gewichtsbeschränkungenoder Fahrverboten stets zu prüfen,ob das Einzelinteresse der Anwohne-rInnen oder des Straßenerhaltersdas öffentliche Interesse aller Ver-kehrsteilnehmerInnen, öffentlicheStraßen ungehindert befahren zudürfen, überwiegt bzw. ob es taugli-che Alternativrouten in einer entspre-chenden Nähe gibt.

Bei Ausnahmen von Fahrverboten besteht häufig auch eine Unklarheitüber die Auslegung des Begriffes „Anrainer“ und „Anrainerverkehr“.

Als „Anrainer“ gelten all jene Personen, die entlang eines Straßenab-schnittes wohnen oder dort auf Grund eines Rechtsverhältnisses (Pacht,Jagdrecht, Fischereirecht) fahren dürfen. Als Anrainer gelten auch die Eigen-tümer oder Berechtigten an jenen Grundstücken, die zwar nicht unmittelbaran die Straße angrenzen, aber nur über diesen Straßenzug erreicht werdenkönnen.

Der Begriff „Anrainerverkehr“ umfasst darüber hinaus jene Personen,die mit den Anrainern oder deren Grundstücken konkret etwas zu tun haben.Das sind z.B. Lieferanten, Besucher oder auch Verwandte.

Gelegentlich finden sich auch die Begriffe „Anlieger“ oder „Anlieger-verkehr“. Diese sind gleichbedeutend mit den oben angeführten Begriffendes „Anrainers“ und „Anrainerverkehrs“.

Nicht richtig ist die häufige Meinung, dass „Anlieger“ eine Person mit ei-nem „Anliegen“ im Sinne eines Wunsches sei. Tatsächlich leitet es sich abervon der Liegenschaft ab. Die Befahrung eines derart beschränkten Straßen-zuges mit dem Anliegen, bloß durchzufahren, ist daher nicht zulässig.

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Die Maximalgeschwindigkeitensind für Geschwindigkeitsbeschrän-kungen nicht unmittelbar ausschlag-gebend, da diese erfahrungsgemäßnur von ganz wenigen bzw. über-haupt nur von einzelnen Verkehrsteil-nehmerInnen gefahren werden. ImAnschluss werden die beim Ortsau-genschein festgestellten Sichtweitenmit den laut Richtlinien nötigen Sicht-weiten für die tatsächlich gefahrenenv85%-Geschwindigkeiten verglichen.

Reichen die vorhandenen Sicht-weiten nicht aus, werden noch Alter-nativmöglichkeiten wie die Herstel-lung ausreichender Sichtweiten, Auf-stellung eines Verkehrsspiegels oderdergleichen geprüft.

Erst wenn dies nicht ausreicht,wird eine Geschwindigkeitsbeschrän-kung verordnet und durch Verkehrs-zeichen kundgemacht.

Einen wichtigen Teil der Arbeit derVerkehrsbehörde stellt die Überprü-fung von Unfallhäufungsstellen dar.

Dabei handelt es sich um Straßenab-schnitte oder Kreuzungen, an denensich innerhalb von 3 Jahren minde-stens drei gleichartige Unfälle mitPersonenschaden ereignet haben.Diese werden gesondert analysiertund nach Durchführung eines Orts-augenscheines • geeignete straßenbauliche Maß-

nahmen, • Verkehrsbeschränkungen, oder • verstärkte polizeiliche Überwa-

chung angeordnet.

Besonders im Bereich von Unfallhäu-fungsstellen ist darauf zu achten,dass die dortigen Verkehrsverhält-nisse z.B. nicht durch sichteinschrän-kende Bauten oder Ablenkungen wieWerbungen und Ankündigungen, ver-schlechtert werden. ▄

VERKEHR

19BH aktuell

Jedoch gibt es auch Vorschriftenabseits der öffentlichen Straßen:

So darf auf diesen Flächen nurmit Zustimmung des Liegenschaftsei-gentümers gefahren werden. Ein Be-fahren von Äckern und Feldern ohneZustimmung kann zu einer Besitzstö-rungsklage bei Gericht führen.

Darüber hinaus darf grundsätz-lich auch nicht der Wald befahrenwerden, da das allgemeine Recht,den Wald zu Erholungszwecken zubetreten, nicht für das Befahren mitMotorschlitten gilt.

Auf Forststraßen darf nur mit Zu-stimmung des Eigentümers derForststraße gefahren werden. Dabeiist aber auch darauf zu achten, dassdas Wild nicht unnötig beunruhigtwird.

Verstöße dagegen werden mitempfindlichen Strafen geahndet. ▄

Nach der Straßenverkehrsord-nung sind die vorhandenen Ver-kehrszeichen regelmäßig, läng-stens alle 5 Jahre, von der Ver-kehrsbehörde darauf zu überprüfen,ob die Beschränkung grundsätzlichnoch notwendig ist sowie anderer-seits das Verkehrsschild noch taug-lich oder vielleicht ausgebleicht, ver-bogen, verschmutzt oder dergleichenist.

Bei einem Motorschlitten oder Skidoohandelt es sich kraftfahrrechtlich umein Sonderkraftfahrzeug. Als sol-ches unterliegt er nicht dem Kraft-fahrgesetz (KFG), sofern der Motor-schlitten Straßen mit öffentlichemVerkehr nur überquert oder nur fürganz kurze Strecken befährt. Diese„ganz kurze Strecke“ wird mit 10 mangenommen, da dies einer sehrbreiten Fahrbahn und damit einerdem Überqueren der Straße ver-gleichbaren Strecke entspricht.

Bei längerer Verwendung des Motor-schlittens auf öffentlichen Straßen giltder Motorschlitten als Kraftfahrzeugim Sinne des KFG und benötigt Zu-lassung, Kennzeichen, Haftpflichtver-sicherung, Beleuchtung,.... In diesemFall gilt auch das Führerscheinge-setz. Es ist dann eine Lenkberechti-gung der Klasse C, D oder derKlasse F nötig.

Unabhängig von der Anwendbar-keit des Kraftfahrgesetzes oder desFührerscheingesetzes sind jedenfallsbeim (kurzfristigen) Befahren vonStraßen die Fahrregeln und Be-stimmungen der Straßenverkehrs-ordnung (z.B. Wartepflichten und Al-koholbestimmungen) einzuhalten.

Rechtliches zu Motorschlitten

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NATUR

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Winterliche Freizeitaktivitäten und Wildtiere – Natur erleben ohne zu stören?Der Lebensraum der Wildtiere wird von Menschen immer mehr genutzt – sei es durch den Stra-ßen- und Siedlungsbau, durch die Land- und Forstwirtschaft oder durch Erholungssuchende. Da-durch werden aber auch Ruhebereiche dieser Tiere immer kleiner, ohne dass dies den meistenMenschen bewusst ist.Vor allem im Winter, wenn Nahrungund Verstecke knapp werden, kön-nen Aktivitäten wie Schitourenlauf,Langlauf und Schneeschuhwanderndiese Situation verschlechtern.

Durch Rücksichtnahme, über-legtes Handeln und Bewusstseins-bildung können jedoch negativeAuswirkungen auf Wildtiere und de-ren Lebensraum vermieden bzw. ver-ringert werden.

Die Bereiche, wo Ruhe beson-ders wichtig ist, sind beispielsweiseFütterungen (für Rehe und Hirsche)und Gebiete, wo Tiere wie Hasen,Gämsen, Birk-, Auer- und Schnee-hühner sowie Rebhühner und Fa-sane ihre natürlichen Nahrungsquel-len aufsuchen.

(Schi)Tourenplanung mitRücksicht auf Wildtiere:

• Bitte beachten Sie Markierungenund Hinweistafeln sowie Anwei-sungen des Jagd- und Forstperso-nals.

• Ruhezonen und Schutzgebiete fürWildtiere respektieren, Winterfüt-terungen großräumig umgehen,Lärm vermeiden, markierte Wegenicht verlassen.

• Dem Wild nach Möglichkeit groß-räumig ausweichen. Wildtiere nuraus Distanz beobachten, nichtweiter nähern oder nachfahren/nachgehen.

• Eine Stunde vor Sonnenaufgangund nach Sonnenuntergang soll-ten der Wald und die darüber lie-genden Freiflächen den Wildtierengehören (wichtige Aktivitätszeiten– Nahrungsaufnahme).

• Benutzen Sie im Waldbereich so-wohl für den Aufstieg als auch dieAbfahrt die Forststraße. Niemalsdurch Aufforstungen und Jung-wuchsflächen auf- bzw. absteigen.

• An der Waldgrenze: AusreichendAbstand zu Einzelbäumen oderBaumgruppen halten (Aufent-haltsbereich von Birkhühnern,Schneehasen usw.).

• Befahren Sie Hänge oberhalb derWaldgrenze nicht ganzflächig.Zwischen den Abfahrtsroutenmüssen Ruhe- und Rückzugsge-biete für Wildtiere verbleiben.

Vor allem plötzliche und unbe-rechenbare Störungen (abseits vonWegen, Loipen und Pisten) wirkensich besonders negativ aus. Zeitlichgesehen spielen Störungen vor allemin der Morgen- und Abenddämme-rung, also zur Hauptzeit der Nah-rungsaufnahme, eine große Rolle. Rehe, Hirsche und Gämsen versu-chen sich den Störungsquellen groß-räumig zu entziehen und verbrau-chen vor allem bei hoher Schneelageviel Energie bei ihren Fluchten. ▄

Quelle: Text und Foto www.ooeljv.at

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NATUR

21BH aktuell

Die Biodiversität wiederum stellt dieBasis für viele Wirtschaftszweige wieNahrungsmittelproduktion, Pharma-industrie, Holzwirtschaft und Touris-mus dar. Nicht so augenscheinlich istdie Bedeutung der Biodiversität undsomit der Artenvielfalt für die Produk-tion von Sauerstoff, für die Bildungvon Humus als Grundlage für dieLandwirtschaft und für die Bestäu-bung unserer Nutzpflanzen.

Die Natur mit ihrer Artenvielfalt beflü-gelt auch den Menschen zu Erfindun-gen wie Flugmaschinen und Injektio-nen. Aber auch die Medizin basierthauptsächlich auf Wirkstoffen, die ih-ren Ursprung in Pflanzen, Mikroorga-nismen und sogar Tieren haben.

Und wieder einmal stellt sich dieFrage: „Wer ist schuld …?“

Wie auch beim Insektensterben gibtes nicht nur eine einzelne Ursache,sondern viele kleine und große. JedePflanzen- und Tierart hat ihre Auf-gabe in einem Ökosystem und jedesÖkosystem umfasst ein kompliziertesMiteinander von Arten, die sich ge-genseitig beeinflussen. Diese Sy-steme streben nach einem Gleichge-wicht und regulieren sich selbst. DerMensch mit seiner Dominanz hat die-ses Gleichgewicht zum Teil jedocherheblich gestört.

Doch da nicht der einzelne Mensch,sondern wir alle von der Artenvielfaltder Natur profitieren, ist es die Pflichtaller, mit der Natur anstatt gegen dieNatur zu leben – auch im Interesseder Menschen, die nach uns noch indieser Welt leben müssen. ▄

Artenvielfalt geht uns alle an …Viele von uns „Älteren“ können sichnoch an bunte Blumenwiesen undHeuschrecken-Fangen in der Kind-heit erinnern. Die Schmetterlinge flo-gen von Blume zu Blume und die Bie-nen summten herum.

Wenn man heute durch die Gegendstreift, sieht man meist nur noch we-nige Schmetterlinge herumschwirrenund lediglich vereinzelt kann man dieBienen bei ihrer Arbeit beobachten.

Heute wissen wir: Viele Pflanzen-und Tierarten sterben aus und diemeisten davon kennen wir noch garnicht. Seit es Leben auf der Erdegibt, sterben Pflanzen und Tiere aus.

Waren es früher meist noch Naturka-tastrophen, die das Ende von Tier-und Pflanzenarten besiegelten, sogehen heute die meisten Arten aufdas Konto des Menschen. DerMensch verändert und gestaltetseine Umgebung und beeinflusst da-mit auch nachhaltig die Lebens-räume und Lebensbedingungen fürTier und Pflanze – und leider nichtimmer zu deren Vorteil.

Aber warum ist die Artenvielfalt sowichtig für uns?

Artenvielfalt steht für die Vielfalt vonPflanzen und Tieren in einem Le-bensraum oder in einem Gebiet undist ein wichtiger Teil der Biodiversität,denn je weniger Arten, desto anfälli-ger sind Ökosysteme auf Störungenoder Veränderungen von außen (wiez.B. Veränderungen durch den Kli-mawandel).

„vielfaltleben“Unsere Fauna und Flora ist weltweitbedroht. Täglich verschwinden rund130 Arten von der Bildfläche.

Auch in Österreich sind 4.000 Tier-und Pflanzenarten vom Aussterbenbedroht. Deshalb hat das Bundes-ministerium für Nachhaltigkeit undTourismus (BMNT) 2009 „vielfaltle-ben“, die größte heimische Arten-schutz-Kampagne, gestartet.

Seitdem bündeln das Bundesmini-sterium für Nachhaltigkeit und Tou-rismus, der Naturschutzbund undviele weitere Partner ihre Kräfte, umdem Verlust der Artenvielfalt entge-genzuwirken.

Wir alle können zum Erhalt derArtenvielfalt beitragen!

Ob im Haushalt, beim Einkauf, aufReisen oder in der Freizeit – durchkleine, bewusste Entscheidungenlässt sich vieles bewegen.

Auf der Homepage des BMNT (» Klima & Umwelt » Natur- und Ar-tenschutz » Vielfaltleben) finden SieTipps für die Vielfalt, die zeigen, wieeinfach das geht. Nach Themenbe-reichen oder Jahreszeiten geordnetstehen viele Anregungen zumDownload zur Verfügung.

Quelle: www.bmnt.gv.at

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Bei folgenden Maßnahmen ergebensich dadurch Änderungen:

Fließgewässeruferschutzbe-reich (50 m Bäche/Flüsse und 200 m Donau, Inn und Salzach):Im Fließgewässeruferschutzbereichwurde das Verfahren für den Neu-,Zu- und Umbau von Gebäuden, dienach dem Baurecht bewilligungs-pflichtig sind, vereinfacht.

Auf Gemeindeebene (Baube-hörde) wird in einem Vorprüfungs-verfahren entschieden, ob das Bau-vorhaben maßgebliche Auswirkun-gen auf das Landschaftsbild oderdie Ökologie hat.

Wenn ja, wird im vereinfachtenVerfahren die Stellungnahme einesAmtssachverständigen für Natur-und Landschaftsschutz eingeholt.Allfällige Naturschutzauflagen wer-den in den Baubescheid der Ge-meinde aufgenommen.

Für nach dem Baurecht anzeige-pflichtige Gebäudevorhaben bleibtdie bisherige Rechtslage aufrecht:Die Bezirkshauptmannschaft hatnaturschutzrechtlich mit Bescheid zuentscheiden, wenn Auflagen vorzu-schreiben sind oder das Vorhabenabzulehnen ist.

Im Fließgewässeruferschutzbe-reich gilt nicht mehr die sog. be-scheidmäßige Feststellungspflicht fürsonstige bauliche Vorhaben, die bis-her auch geringfügige Eingriffe mit-umfasst hat. Stattdessen wurde fürden Fließgewässerbereich die Bewil-ligungs- und Anzeigepflicht aus densonstigen Grünlandbereichen über-nommen. Diese sind im § 5 (Bewilli-gung) und § 6 (Anzeige) aufgelistet.

Andere Vorhaben wie Brücken,Versiegelungen von mehr als 5 m²,Ufergehölzrodungen, Aufforstungenmit standortfremden Gehölzen, Sta-bilsierung und Umgestaltung desUferbereiches und des Gewässerbet-tes, Einfriedungen (ausgenommenlandesübliche Weide- und Wald-schutzzäune), Anbringung vonschwimmenden Anlagen – jeweils imausgewiesenen Grünland – wurdenals bewilligungspflichtige Maßnah-men eigens gelistet.

Forststraßen:Bei den Forststraßen wurde durchdie Novelle von der generellen Bewil-ligungspflicht für die Neuanlage, Um-legung und Verbreiterung von Forst-straßen Abstand genommen.

Eine Bewilligungspflicht ist nurmehr gegeben, wenn Auwälder, Moor-wälder, Schluchtwälder, Schneeheide-Föhrenwälder, Geisklee-Traubenei-chenwälder, Landschaftsschutzge-biete und geschützte Landschaftsteileoder Naturschutzgebiete betroffensind.

Im Europaschutzgebiet und ineinem Gebiet von gemeinschaftli-cher Bedeutung (nach der FFH-Richtlinie) ist in einem Screening

festzustellen, ob eine wesentlicheBeeinträchtigung mit der Neuanlage,Umlegung oder Verbreiterung ver-bunden ist, sofern eine allfällige Eu-ropaschutzgebietsverordnung dieMaßnahme nicht als erlaubten Ein-griff anführt. Sollte eine solche Beein-trächtigung festgestellt werden, isteine Naturverträglichkeitsprüfungdurchzuführen. Im Fließgewässerbe-reich sind Gewässerquerungen undEingriffe in den Uferbereich bewilli-gungspflichtig.

Oö. Umweltanwaltschaft undRechte der NGO’s: Die Parteistellung der Oö. Um-weltanwaltschaft in Artenschutzver-fahren (Ausnahmebewilligung hin-sichtlich geschützter Tiere und Pflan-zen) ist nicht mehr gegeben.

Den Umweltorganisationen(NGO’s) wurde in Verfahren der Oö.Landesregierung hinsichtlich bewilli-gungspflichtiger Vorhaben in Europa-schutzgebieten und Naturschutzge-bieten ein Akteneinsichts-, Stellung-nahme- und Beschwerderecht einge-räumt. In bestimmten Verfahren derBezirksverwaltungsbehörde habendie Umweltorganisationen nunmehrein Beschwerderecht. ▄

ANLAGEN UND UMWELT

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Änderungen im NaturschutzrechtAm 01.08.2019 ist die heurige Novelle zum Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 (LGBl.Nr.54/2019) in Kraft getreten.

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Mit 30.08.2019 wurden die Sonder-bestimmungen betreffend den Kor-moran (§ 8 der Oö. Artenschutzver-ordnung) geändert. Aus fischerei-fachlicher Sicht wurden folgende Verbesserungen auf Initiative des Oö. Landesfischereiverbandes bis31.12.2024 erreicht:

• Der Abschuss von Kormoranenwird vom 16. August bis 31. Märzausgeweitet (ausgenommen u.a. inLandschaftsschutzgebieten, Natur-schutzgebieten, Vogelschutzgebie-ten sowie an folgenden Gewäs-sern: Mondsee, Wolfgangsee, At-tersee, Traunsee, Hallstätter See,Donau, Inn, Salzach, tw. Traun,Enns und Steyr).

• Die Abschussquote wird von 5 %auf 10 % des landesweiten Ge-samtbestandes angehoben.

ANLAGEN UND UMWELT

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• Die Zonen für Abschüsse wurdenfür die Bereiche der Äschenvor-kommen an der Traun, Enns undder gesamten Steyr erweitert (ge-sonderte Schusszeit je nachStromkilometer laut Verordnung).

Kormoran – Änderung der Sonderbestimmungen

Foto: Oö. Landesfischereiverband

• Die Abschussmeldungen sindmittels Formblatt (von der Home-page des Oö. Landesfischereiver-bandes) direkt der Naturschutzbe-hörde beim Amt der Oö. Landesre-gierung zu melden.

In Berücksichtigung fischerei-ökonomischer Interessen ist in die-sen Bereichen zum Schutz von ge-fährdeten Fischbeständen im Um-kreis von 100 m von Gewässernund anerkannten Fischzuchtbe-trieben zum Zweck der Vertreibungerlaubt, Kormorane durch die Ver-wendung von optischen oder akusti-schen Hilfsmitteln (ohne Schieß- undSprengmittel) zu beunruhigen sowiemit dafür geeigneten Jagdwaffendurch den Abschuss von einzelnenExemplaren zu töten. ▄

Das genossenschaftliche Jagdge-biet wird von allen Grundstücken,welche in der Ortsgemeinde gelegensind und nicht zu einem Eigenjagd-gebiet gehören, gebildet.

Das Jagdrecht im genossenschaftli-chen Jagdgebiet ist nach dem Oö.Jagdgesetz zu verpachten. Sollteeine Verpachtung nicht möglich sein,so ist es für Rechnung der Jagdge-nossenschaft solange zu verwalten,bis eine Verpachtung möglich ist.

Die Verpachtung auf die Dauer derJagdperiode (jeweils 6 Jahre) istvom Jagdausschuss (= Vertreterder Grundeigentümer) zu beschlie-ßen. Es besteht die Möglichkeit, dasJagdrecht zu verpachten durch1. Erneuerung des Jagdpachtvertra-

ges (umgangssprachlich auch Ver-längerung genannt),

2. freies Übereinkommen oder3. öffentliche Versteigerung.

Jagdvergaben – rechtlicher HintergrundDer Pachtvertragsentwurf ist derBezirkshauptmannschaft Rohrbachzur Prüfung auf Einhaltung der ge-setzlichen Bestimmungen vorzule-gen. Nach Prüfung sind die Be-schlüsse beim zuständigen Gemein-deamt 4 Wochen ortsüblich kund-zumachen (Anschlag an der Amtsta-fel).

Während der Verlautbarungszeitkönnen Pachtwillige ihre Offerte imverschlossenen Umschlag beim Ob-mann einbringen. Im Offert muss dasgebotene Pachtentgelt angeführt sein.

Bei einer Verpachtung an eineJagdgesellschaft ist dem Offertauch ein Gesellschaftsvertrag an-zuschließen.

Wird das Jagdgebiet auf Grund „Er-neuerung des Pachtvertrages“(Verlängerung des bestehenden Ver-trages) verpachtet, so können keineweiteren Personen anbieten. In die-sem Fall können lediglich die Jagd-genossen (= Eigentümer jenerGrundstücke, bezüglich derer einland- und forstwirtschaftlicher Ein-heitswert festgesetzt ist) von ihremEinspruchsrecht Gebrauch machen.

Nach der Kundmachungsfrist wirdin einer weiteren Sitzung des Jagd-ausschusses bei einem „freien Über-einkommen“ der Beschluss gefasst,an wen das Jagdrecht verpachtetund wie bei einer „Erneuerung desJagdpachtvertrages“ der Pachtver-trag für die nächsten 6 Jahre abge-schlossen wird. ▄

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Rinder dürfen seit 2012 inÖsterreich nicht mehr in ganz-jähriger Anbindehaltung gehal-ten werden.

Werden Rinder weiterhin in An-bindehaltung gehalten, so ist ihnenan mindestens 90 Tagen im Jahrausreichende Bewegung wie Wei-degang oder ein Auslauf anzubie-ten.

In welcher Form den Rindern dieMöglichkeit zur freien Bewegung ge-boten wird, wird vom Gesetzgebernicht vorgeschrieben.

Auch die 90-tägige Unterbrechungder Anbindehaltung durch eine vor-übergehende Boxen- oder Laufstall-haltung wird als geeignete Bewe-gungsmöglichkeit angesehen.

Kälber bis zu einem Alter von6 Monaten dürfen seit 2004 nichtmehr angebunden gehalten wer-den.

Die dauernde Anbindehaltungvon Rindern ab 6 Monaten ist seit2012 nur mehr in Ausnahmefällenmöglich. Diese Hinderungsgründesind im Tierschutzgesetz ausdrück-lich angeführt: 1. Das Nicht-Vorhandensein von ge-

eigneten Weideflächen oder Aus-laufflächen,

2. bauliche oder sonstige technischeGegebenheiten am Betrieb oder ineinem bestehenden Ortsverband,

3. das Vorliegen öffentlichrechtlicheroder privatrechtlicher Beschrän-kungen, oder

4. Sicherheitsaspekte für Menschenund Tiere, insbesondere beim Ein-und Austreiben der Tiere. ▄

Die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung in Zusammenhang mitder dauernden Anbindehaltung von Rindern muss unter Angabe vonGründen bis 31. Dezember 2019bei der zuständigen Bezirkshaupt-mannschaft gemeldet werden.

Das Formular finden Sie auf derHomepage des Landes OÖ:www.land-oberoesterreich.gv.at > Service > Formulare > Land- und Forstwirtschaft

VETERINÄRDIENST

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Dauernde Anbindehaltung der Rinder – Meldung bei der Bezirkshauptmannschaft

Aus fachlicher Sicht ist die dauernde Anbindehaltung von Rindern abzuleh-nen. Es ist schwer vorstellbar, dass die permanente Fixierung eines Rindesan einem Platz während der Aufzucht und während eines vier-, fünf-, sechs-jährigen (oder längeren) Kuhlebens auch nur annähernd tiergerecht seinkann. Das Bedürfnis der Tiere nach Bewegung, Sozialkontakten mit Artge-nossen, Licht und Luft wird hier einfach ignoriert.

Ganz anders verhält es sich mit der saisonalen Anbindehaltung, also über-wiegend während des Winters, mit Weidegang oder sogar Alpung währenddes Sommers. Dem Gefühl nach wissen die Tiere nach einem Jahresdurch-gang ganz genau, dass auf die „karge“ Winterzeit die Zeit der Weide, desLichts, des frischen Grüns und der freien Bewegung folgt.

Wer jemals beobachtet hat, wie Rinder nach einem Weidegang freiwillig inden Stall auf ihren angestammten Platz marschieren und sich dort bereit-willig fixieren lassen, wird schwerlich behaupten können, dass dies nichttiergerecht wäre, sofern man „Nutztierhaltung“ überhaupt akzeptiert. Rang-ordnungskämpfe, Streitigkeiten um den besten Fressplatz usw. gibt es dajedenfalls nicht.

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Das Team des Forstdienstes der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach: Um eine explosionsartige Borkenkäfer-Vermehrung hintanzuhalten, sind dieFörster täglich im Wald unterwegs, um die „Käferbrennpunkte“ rechtzeitig zuentdecken. Gemeinsam mit den Waldbesitzern werden rasch und unbürokra-tisch Lösungen erarbeitet, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Auch im heurigen Jahr hat derBorkenkäfer in den heimischenWäldern wieder zu einem ho-hen Schadholzanfall geführt.Gemäß Forstgesetz hat der Waldei-gentümer in geeigneter und ihm zu-mutbarer Weise Forstschädlingewirksam zu bekämpfen.

Das bedeutet, dass Forstschutz-maßnahmen verpflichtend sind. Esist verboten, durch Untätigkeit diegefahrdrohende Vermehrung vonForstschädlingen zu begünstigen.

Kann vom Borkenkäfer befallenesSchadholz nicht rechtzeitig aus demWald gebracht werden, muss einebekämpfungstechnische Behand-lung, eventuell auch mit Stamm-schutzmitteln, erfolgen.

Mit Blick auf die Lage am Holz-markt soll im Zuge der Käferholzauf-arbeitung nur so viel Frischholz wieunbedingt notwendig mitgefälltwerden.

Oberstes Ziel ist es, das Schad-holz möglichst schnell abzutrans-portieren. Falls das gefällte Käfer-holz zu lange im Wald liegen bleibt,muss es entsprechend behandeltwerden, um zu verhindern, dass sichder Borkenkäfer ausbreitet.

Allein im Bezirk Rohrbach wur-den in diesem Jahr seitens des forst-technischen Dienstes bereits rund550 Schreiben an Waldbesitzer ver-schickt, mit der Aufforderung, einerasche Schlägerung der befalle-nen Bäume durchzuführen unddiese aus dem Wald abzutranspor-tieren oder bekämpfungstechnischzu behandeln. Diese Maßnahmensind äußerst wichtig, um einen Kä-ferbefall der angrenzenden Wald-grundstücke zu verhindern.

Trotz der großteils guten Aufar-beitung musste die BH Rohrbach inetwa 70 Fällen einen forstpolizeili-chen Auftrag erlassen und in 3 Fällenein Unternehmen zur Durchführungeiner Ersatzvornahme auf Kostendes Waldbesitzers beauftragen. ▄

FORSTDIENST

25BH aktuell

Borkenkäfer – weiterhin angespannte Lage

Waldbau ist Klimaschutz – ErhöhteFörderung für die Aufforstung kli-mafitter Mischwälder nutzen.

Die vielerorts entstehenden Kahlflä-chen sollten schnellstmöglich wiederaufgeforstet werden. Daher wurdedie Förderung für die Wiederauffor-stung mit 01.10.2019 um rund 50 %erhöht. Landesrat Max Hiegelsbergerappelliert an die Waldbesitzer/innen,diese verbesserten Möglichkeiten inAnspruch zu nehmen, um klimafitteund zugleich leistungsstarke Misch-wälder zu schaffen: „Wir müssenZeuge werden, wie die BrotbaumartFichte gerade in niederen Lagen im-mer mehr zur Problembaumart wird.Das ist in erster Linie ein herber Ver-lust für alle Waldbäuerinnen undWaldbauern.

Gleichzeitig verlieren die Wälder aberauch ihre Erholungs-, Schutz- undKlimawirkung. Gerade für den aktivenKlimaschutz brauchen wir intakte undlebendige Wälder. Diese sind eineder wenigen Möglichkeiten, der At-mosphäre CO2 zu entziehen und inForm von Bauholz auch langfristig zuspeichern.”

(Presseaussendung vom 05.09.2019

Im Juni 2019 war ein Borkenkäfer-

Lokalaugenschein im Bezirk Rohr-

bach durch Landeshauptmann Mag.Thomas Stelzer, Landesrat Max Hie-gelsberger und LandesforstdirektorinDipl.-Ing. Elfriede Moser.Auf der Titelseite sind LH Mag. Stelzerund LR Hiegelsberger im Gesprächmit Bezirksförster Ing. SebastianKöppl und Waldbesitzer Gahleitner.

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Seit 2007 führt die Bezirkshaupt-mannschaft Rohrbach nahezu jähr-lich eine Befragung von Kundinnenund Kunden über ihr Sicherheitsge-fühl im Bezirk durch.

Dies erfolgt mit einem standardisier-ten Fragebogen mit insgesamt 12Fragen aus 4 Themenbereichen.Themen sind sowohl das allgemeineSicherheitsgefühl als auch Orte undZeiten, an denen sich die Bürgerin-nen und Bürger sicher oder unsicherfühlten. Auch ob bestimmte Maßnah-men, wie mehr Polizei auf derStraße, bessere Beleuchtung, mehrSelbstschutz, bessere Informationzum Thema Sicherheit oder mehrAufklärung zur Erhöhung des Sicher-heitsgefühls beitragen können, istTeil der Befragung.

Das Ergebnis von 2019 ist wiedersehr erfreulich:• 94 % der Befragten fühlen sich im

Bezirk sicher oder sogar sehr si-cher. Nur 3 % fühlen sich wenigersicher und ebenfalls nur 3 % fühlensich unsicher. Somit konnte gegen-über dem sehr guten Vorjahreser-gebnis noch eine Steigerung desAnteils der Personen, die sich sehrsicher fühlen, erzielt werden.

• Wenig überraschend fühlen sichdie Teilnehmer der Befragung ammeisten tagsüber in der unmittelba-ren Wohnumgebung geschützt.

• Der größte Unsicherheitsfaktor be-steht wie auch in den vergangenenJahren im Bereich von Bahnhöfensowie bei Dunkelheit.

• 8 von 10 Befragten fühlen sichauch in öffentlichen Verkehrsmit-teln sicher oder sogar sehr sicher.

Als Maßnahmen, die das Sicher-heitsgefühl steigern, wurden voneinem Drittel der Bürgerinnen undBürger • mehr Polizei auf der Straße sowie• bessere Beleuchtung genannt.• Auch der Selbstschutz wurde von

enem Fünftel der Befragten alswichtig angesehen, wobei dieseMaßnahme aber jedenfalls in derEigenverantwortung jedes Einzel-nen liegt.

Das Ergebnis der Sicherheitsbe-fragung dient der Bezirkshaupt-mannschaft gemeinsam mit der Exe-kutive zur Prüfung und Planung vonpolizeilichen Maßnahmen.

Bereits umgesetzte Maßnahmenwerden auf ihre Wirksamkeit geprüftsowie Schlüsse für zukünftige Vor-gangsweisen gezogen.

Durch die konsequente Umsetzungund Verfolgung dieser Strategie ist esgelungen, dass der Bezirk Rohr-bach in den vergangenen Jahrenösterreichweit• bei der Anzahl der Straftaten stets

im unteren Bereich, • hinsichtlich der Aufklärungsquote

jedoch immer im absoluten Spit-zenfeld zu finden war.

Damit bestätigt sich auch, dass dereingeschlagene Weg der richtige ist,um den Bezirk Rohrbach als sicherenBezirk zu erhalten. ▄

SICHERHEIT

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Sicherheitsbefragung 2019 – Der Bezirk Rohrbach ist ein sicherer Bezirk.

Fühlen Sie sich im Bezirk Rohrbach sicher? Auf der Homepage des Oö. Zivilschutzverbandes findenSie Selbstschutztipps unter > Hilfe zum Selbstschutz > Informations-material.

Gefahrenerken-nung, Eigenvor-sorge und dasrichtige Verhalten in Notsituationen sind die Grundsteinefür mehr Sicherheit. Die Zahl der möglichen Gefahren istgroß – die Selbstschutztipps geben Ratschläge, wie SieIhr Leben sicherer machen können, sei es zu Hause undzum Schutz Ihres Privateigentums, Freizeitthemen oderSicherheit im Straßenverkehr.

www.zivilschutz-ooe.at

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Die Verwendung von Feuerwerkskör-pern ist im Pyrotechnikgesetzgeregelt: Es dürfen nur in Österreich zu-gelassene Knall- und Feuerwerks-körper verwendet werden. Diese müssen ein CE-Prüfzei-chen und eine 10-stellige Register-nummer aufweisen. Es müssen darauf auch Nameund Adresse des EU-Herstellersoder EU-Importeurs, Name und Typdes Gegenstandes, die Kategoriesamt Nettoexplosivmasse, einedeutschsprachige Gebrauchsanwei-sung sowie ein Mindestsicherheits-abstand und die Altersgrenze fürdie Verwender angeführt sein.

! Erfahrungsgemäß sind pyrotech-nische Produkte aus Tschechienoft falsch bezeichnet und weisenauch nicht die entsprechenden Prüf-zeichen auf. Da die Gefährlichkeitdieser Artikel daher kaum erkennbarist, sind Einfuhr und Besitz solcherPyrotechnika verboten!

SICHERHEIT

27BH aktuell

! Die Selbstherstellung von Feuer-werkskörpern – sei es auch nur fürden Eigenbedarf – ist verboten!

! Pyrotechnische Gegenstände dür-fen nur einzeln und voneinandergetrennt gezündet werden. In unmittelbarer Nähe von Kir-chen, Krankenhäusern, Kinder-, Se-nioren- und Erholungsheimen sowieinnerhalb bzw. in unmittelbarer Nähevon Menschenversammlungen istdas Abfeuern verboten. Auch Tiere reagieren besondersempfindlich auf potenzielle Gefahrenund nehmen Silvesterknallereien mit-unter als lebensbedrohliche Gefahr-wahr. Speziell Wildtiere leiden unterdem durch Feuerwerke verursachtenLärm und Lichteffekt.

Tipps für ein sicheres Silvester

! Beim Abfeuern von pyrotechnischenGegenständen ist auf einen ausrei-chenden Sicherheitsabstand undeine geeignete Abschussvorrich-tung zu achten. Freistehende Sekt-flaschen und Ähnliches sind untaug-lich, da die Abschussvorrichtung sofixiert sein muss, dass sie nicht zufäl-lig umfallen kann. Fenster, Balkon-und Haustüren sollten immer ge-schlossen sein, damit nicht „Irrläufer“ins Hausinnere gelangen und dortBrände verursachen können.

! Sollte der Feuerwerkskörper nichtabheben, muss ein ausreichender Si-cherheitsabstand eingehalten undmindestens 1/2 Stunde gewartet wer-den, bevor weitere Maßnahmen ge-setzt werden. Dabei darf keinesfallsvon oben in das Abschussrohr ge-blickt werden, denn verspätet zün-dende Raketen führen häufig zu gra-vierenden Körperverletzungen in derSilvesternacht. ▄

Das Pyrotechnikgesetz unterteilt Feuerwerkskörper nach steigenderGefährlichkeit in folgende Kategorien:

• Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 (Scherzartikel und -spielwa-ren wie Wunderkerzen, Minikracher, Tischfeuerwerke) dürfen auch innerhalbgeschlossener Räume gezündet werden, jedoch nur von Personen beses-sen und verwendet werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.

• Pyrotechnische Artikel der Kategorie F2 (Raketen, sog. „Cakeboxen“) müs-sen mit einem Prüfzeichen versehen sein und dürfen nur von Personen ver-wendet werden, die mindestens 16 Jahre alt sind. Die Zündung ist sowohlin geschlossenen Räumen als auch im Ortsgebiet verboten. Für bestimmteTeile des Ortsgebietes kann der Bürgermeister eine Ausnahme gewähren,sofern für die Sicherheit gesorgt ist und keine unzumutbaren Lärmbelästi-gungen zu erwarten sind.

• Pyrotechnische Artikel der Kategorie F3 und F4 dürfen nur von Personenbesessen oder verwendet werden, die über einen Pyrotechnikausweis undeinen behördlichen Bewilligungsbescheid verfügen.

Alljährlich kommt es in der Silvesternacht zu schweren Unfällen und Sachbeschädigungen durchFeuerwerkskörper. Um das Neue Jahr sicher und unfallfrei begrüßen zu können, sollten bestimmteRegeln eingehalten werden.

Tipps zum sicheren Zünden:1. Feuerwerkskörper nie in Richtung

von Personen, Tieren, Gebäuden,Wäldern, Sträuchern oder sonsti-gen brennbaren Materialien schie-ßen oder werfen.

2. Raketen nur aus feuerfesten undfest verankerten Einrichtungen ab-feuern.

3. Knallkörper wegen Splittergefahrnie in geschlossenen Behälternoder Räumen zünden.

4. Bei Versagen keinesfalls nachzün-den! Mindestens 30 Minuten war-ten, sodann mit Wasser übergie-ßen und entfernen, um eine unkon-trollierte Zündung zu verhindern.

5. Pyrotechnika nie unter Alkohol-einfluss verwenden!

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Betriebsanlagen-Beratungstage

Dieses für Unternehmer/innen ange-botene Service soll Fragen und even-tuelle Probleme bei Errichtungen,Änderungen und dem Betrieb vongewerblichen Anlagen klären.Bei dieser Beratung sind ein/e Behör-denvertreter/in, der/die dann auchspäter das Verfahren abwickelt unddie Entscheidungen trifft sowie ein/egewerbetechnische/r Sachverstän-dige/r und ein/e Vertreter/in des Ar-beitsinspektorates anwesend.

Termine:Nov.: 05.11., 18.11.2019Dez.: 02.12., 16.12.2019Jän.: 07.01., 20.01.2020Febr.: 03.02., 17.02.2020März: 02.03., 16.03., 30.03.2020

jeweils von 08:15 bis 12:00 Uhr in derBH Rohrbach (1. Stock, Zi.Nr. 105)

Terminvereinbarung unter:07289/8851-69401

Naturschutz-Beratungstage

für geplante Vorhaben im Grünlandbzw. im Nahbereich von Gewässern(ausgenommen Gebäudevorhaben)

Termine wieder ab März 2020

Bezirksgrundverkehrskommission

Sitzungstermin:Montag, 02.12.2019Montag, 20.01.2020Montag, 09.03.2020Montag, 27.04.2020

Hinweis:Ein Antrag auf grundverkehrsbehörd-liche Genehmigung muss spätestens14 Tage vor dem Sitzungstermin beider Bezirksgrundverkehrskommis-sion in der BezirkshauptmannschaftRohrbach einlangen, damit dieser inder jeweiligen Sitzung behandeltwerden kann.

Sprechtag der Oö. Patienten- undPflegevertretung

Termin: Dienstag, 19.11.2019Zeit: 09:00 – 12:00 UhrOrt: BH Rohrbach

Anmeldung: bis 15.11.2019bei der BH Rohrbach,Tel.Nr.: 07289/8851-69304

EZA-Tag

Termin: 05.11.2019Zeit: 08:00 – 14:00 UhrOrt: BH Rohrbach

Einkaufsmöglichkeit von fair gehan-delten Lebensmitteln und Produktenaus der EntwicklungsZusammenAr-beit.

BERATUNG UND TERMINE

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Geben Sie bitte BH aktuell an Interessierte weiter.Weitere Exemplare können Sie bei der Bezirkshauptmannschaft anfordern.

BH aktuell finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.bh-rohrbach.gv.at.

Sozialberatung

im Bezirksaltenheim Aigen-Schlägljeden Montag, 13:00 bis 16:00 Uhrjeden Mittwoch, 09:00 bis 11:00 UhrTelefon: 0660/3409526

im Bezirksaltenheim Haslachjeden 1. und 3. Montag im Monat,14:00 bis 15:30 UhrTelefon: 0660/3409527

im Bezirksaltenheim Kleinzelljeden 2. und 4. Montag im Monat,14:00 bis 15:30 UhrTelefon: 0660/3409527

im Bezirksaltenheim Lembachjeden Mittwoch, 12:00 bis 14:00 UhrTelefon: 0660/3409527

im Bezirksaltenheim Ulrichsbergjeden 2. und 4. Montag im Monat, 16:00 bis 17:30 UhrTelefon: 0660/3409526

in der BH RohrbachMontag bis Freitag von 08:00 bis12:00 Uhr sowieMontag, Dienstag und Donnerstagvon 13:00 bis 17:00 UhrTelefon: 07289/8851-69318, -69344oder 0660/3409526, 0660/3409527

Termine für Eltern-, Mutterberatungund Baby- und Stillgruppen findenSie auf unserer Homepage.

Ausstellung „100 Jahre Kinder-und Jugendhilfe”

Termin: 05.11. – 22.11.2019Ort: BH Rohrbachzu besichtigen während der Kunden-zeiten

Unsere Kundenzeiten:Montag, Mittwoch*), Donnerstag,Freitag von 07:30 bis 12:00 UhrDienstag: 07:30 bis 17:00 Uhr*) Bürgerservicestelle bis 13:00 Uhr