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Disclaimer
Die im Folgenden zusammengestellten Informationen sind begleitend zum Unterricht des
"geprüften Betriebswirt IHK" für das Unterrichtsfach "Bilanz- und Steuerpolitik im Unternehmen„
gedacht. Zur besseren Veranschaulichung des Stoffgebietes habe ich dazu Informationen aus
fremden und eigenen Quellen zusammengetragen, bzw. Gesetzestexte zitiert.
Die Verwendung von fremden Quellen erkennen Sie an der Quellenangabe auf der jeweiligen
Seite. Als Quelle für die Gesetzestexte dient einheitlich die Seite "Gesetze im Internet" des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann ich jedoch keine
Haftung übernehmen.
Die Präsentation enthält Verlinkungen zu Quellen auf andere Internetseiten. Auf die Inhalte der
jeweiligen Internetseite habe ich keinen Einfluss. Aus diesem Grund kann ich für diese Inhalte
auch keine Gewähr übernehmen.
Stand 29.11.2015, Stefan Schütte
zusammengestellt von Stefan Schütte
Irrtum vorbehaltenNov. 2015
Aktivierungswahlrecht
• Ein Unternehmen entwickelt eine neue Software. Da noch nicht absehbar ist, ob eine brauchbare Software entsteht, fallen die Kosten zunächst unter Forschungsaufwand.Forschungsaufwand an Verbindlichkeiten 350.000 €
• Zum Jahresende werden die Entwicklungskosten der Software aktiviert. Entstandene Kosten sind:– Einzelkosten 100.000 €
– Aktivierbare Gemeinkosten 250.000 €
– Nicht aktivierbare Gemeinkosten 150.000 €
• Die aktivierbaren Kosten können über selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert werden.S. i. Vermögensg. an Forschungsaufwand 350.000 €
• Die aktivierten Kosten werden entsprechend der AfA-Tabelle abgeschrieben
zusammengestellt von Stefan Schütte
Irrtum vorbehaltenNov. 2015
GuV und EBITDA
zusammengestellt von Stefan Schütte
Irrtum vorbehalten
GuV bzw. EÜR 2014
Nettoumsatz 0
+/- Bestandsveränderung
= Gesamtleistung 0
- Materialaufwand
= Rohertrag (DB I) 0
- Personalaufwand
= Produktivität (DB II) 0
- sonstiger Aufwand
= EBITDA 0
-
Abschreibung auf Sachanlagen,
AfA auf immaterielle Vermögensg.
= Teilbetriebsergebnis EBIT 0
+ Zinsertrag
- Zinsaufwand
= (Zinsergebnis) (0)
+ sonstige lfd. Erträge
= Betriebsergebnis EBT 0
+ außerordentliche Erträge
- außerordentlicher Aufwand
= außerordentliches Ergebnis 0
- Leistungen an Gesellschafter
- EEV-Steuern
= JERG EAT 0 Earnings After Taxes
Earnings Before Taxes
Earnings Before Interest and Taxes
Earnings Before Interest, Taxes,
Depreciation and Amortization
Nov. 2015
Definition KMUQuelle: kfw Bankengruppe, Merkblatt KMU-Definition
• Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die– weniger als 10 Mitarbeiter und
– einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsummevon höchstens 2 Mio. Euro haben.
• Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die– weniger als 50 Mitarbeiter und
– einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsummevon höchstens 10 Mio. Euro haben.
• Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die– weniger als 250 Mitarbeiter und
– einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro
– oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens43 Mio. Euro haben.
zusammengestellt von Stefan Schütte
Irrtum vorbehaltenNov. 2015
Forderungsklassen im internen
Ratingansatz
zusammengestellt von Stefan Schütte
Irrtum vorbehaltenNov. 2015
Quelle:
Neue
Eigenkapitalanforderungen
für Kreditinstitute (Basel II)
Deutsche Bundesbank,
Monatsbericht September
2004 (Seite 79)
Anerkannte Sicherheiten nach Basel II
zusammengestellt von Stefan Schütte
Irrtum vorbehaltenNov. 2015
Quelle:
Neue Eigenkapitalanforderungen für
Kreditinstitute (Basel II)
Deutsche Bundesbank, Monatsbericht
September 2004 (Seite 83)
Zweckgesellschaft
Eine Zweckgesellschaft („Special Purpose
Vehicle“, SPV) ist eine juristische Person,
die für einen bestimmten Zweck gegründet wird,
zum Beispiel im Rahmen von strukturierten
Finanzierungen.
Eine Zweckgesellschaft wird zwischen Schuldner
und Gläubiger etabliert, um den Schuldner bei
Zahlungsschwierigkeiten gegen Zugriffsrechte des
Gläubigers juristisch abzuschirmen.
zusammengestellt von Stefan Schütte
Irrtum vorbehaltenNov. 2015
FINANZKENNZAHLEN
Quantitative Analyse
zusammengestellt von Stefan Schütte
Irrtum vorbehaltenNov. 2015
zusammengestellt von Stefan Schütte
Irrtum vorbehalten
Latente Steuern § 274 HGB
� Resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen zwischen der
Handelsbilanz und der Steuerbilanz.
� Ergeben sich aus der Differenz in Zukunft voraussichtlich Steuer-
belastungen, so sind diese als passive latente Steuern auszuweisen.
� Eventuelle zukünftige voraussichtliche Steuerentlastungen können als
aktive latente Steuern ausgewiesen werden.
� Beispiel:
� Ein Unternehmen bildet eine Rückstellung in Höhe von 30 T€ für
drohende Verluste aus laufenden Geschäften. Diese Rückstellung
ist steuerlich nicht ansetzbar. Der tatsächliche Eintritt des Verlustes
wird im Jahr 2016 erwartet. Mit Eintritt ist der Verlust auch steuerlich
abzugsfähig.
� Alle anderen Erlöse und Aufwendungen sind zwischen Handelsbi-
lanz und Steuerbilanz identisch, es werden auch keine Veränderun-
gen unterstellt. Der Ertragssteuersatz wird mit 30 % angesetzt.
Nov. 2015
zusammengestellt von Stefan Schütte
Irrtum vorbehalten
Beispiel ohne latente Steuern:2015 2016
Handelsbilanz Steuerbilanz Handelsbilanz Steuerbilanz
Umsatzerlöse 300.000 300.000 300.000 300.000
Aufwendungen -170.000 -170.000 -170.000 -170.000
Drohverlust -30.000 0 0 0
effektiver Ausfall 0 0 0 -30.000
Ergebnis vor Steuern 100.000 130.000 130.000 100.000
(Steuer auf HGB-Gewinn) (30.000) (39.000)
Steuern auf Ertrag * -39.000 -39.000 -30.000 -30.000
Ergebnis nach Steuern 61.000 91.000 100.000 70.000
handelsrechtliche Steuerquote -39,00% -23,08%
* Bei einem Steuersatz von 30 % und einem Gewinn von 100 T€ laut Handelsbilanz ergäben sich 30 T€ Steuern auf den Ertrag.
Hier greift aber die Maßgeblichkeit der Steuerbilanz, deswegen sind in 2014 Steuern in Höhe von 39 T€ zu zahlen.
Nov. 2015
zusammengestellt von Stefan Schütte
Irrtum vorbehalten
Beispiel mit latenten Steuern
2014 2015
Handelsbilanz Steuerbilanz Handelsbilanz Steuerbilanz
Umsatzerlöse 300.000 300.000 300.000 300.000
Aufwendungen -170.000 -170.000 -170.000 -170.000
Drohverlust -30.000 0 0 0
effektiver Ausfall 0 0 0 -30.000
Ergebnis vor Steuern 100.000 130.000 130.000 100.000
Steuern auf Ertrag -39.000 -39.000 -30.000 -30.000
Latenter Steuerertrag 9.000 -9.000
Ergebnis nach Steuern 70.000 91.000 91.000 70.000
handelsrechtliche Steuerquote -30,00% -30,00%
Nov. 2015
Zeitreihenbetrachtung
zusammengestellt von Stefan Schütte
Irrtum vorbehalten
Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft
Nov. 2015
2014 2015 2016 2017
Umsatzerlöse
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- sonstige Kosten
(Raumkosten)
(Werbung)
(KFZ-Kosten)
(Zinsen)
= Gewinn
Ergebnisaufspaltung
zusammengestellt von Stefan Schütte
Irrtum vorbehalten
Jahresüberschuss vor Steuern
regelmäßig
ordentliches Betriebsergebnis
Finanz-ergebnis
unregelmäßig
außerordentliches Betriebsergebnis
Bewertungs-ergebnis
Nov. 2015
Anlagegitter (BMW AG)Quelle: Bundesanzeiger, Jahresabschluss BMW AG per 31.12.2012
zusammengestellt von Stefan Schütte
Irrtum vorbehaltenNov. 2015
Bestandteile des Jahresüberschusses
zusammengestellt von Stefan Schütte
Irrtum vorbehalten
Jahr 01 Jahr 02
betriebliche Erträge 1.000 € 700 €
- betriebliche Aufwendungen 800 € 850 €
= (ordentliches) Betriebsergebnis 200 € - 150 €
außerordentliche Erträge 500 € 1.000 €
- außerordentliche Aufwendungen 300 € 400 €
= außerordentliches Ergebnis 200 € 600 €
Zinserträge 200 € 200 €
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen 150 € 100 €
= Finanzergebnis 50 € 100 €
= Jahresüberschuss 450 € 550 €
Nov. 2015
EBITDA bzw. erweiterter Cashflow
zusammengestellt von Stefan Schütte
Irrtum vorbehalten
1. Umsatzerlöse 16.000
2.Veränderungen des Bestandes an Fertigerzeugnissen
und unfertigen Erzeugnissen+
50
3. sonstige betriebliche Erträge + 700
4. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe - 6.000
5. Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer - 4.500
6. sonstige betriebliche Aufwendungen - 500
7. = 5.750 EBITDAEarnings before Interest, Taxes,
Depreciation and Amortisation
8. Abschreibungen auf Sachanlagen - 2.000
9. = 3.750 EBITAEarnings before Interest, Taxes and
Amortisation
10. Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwert - 900
11. Teilbetriebsergebnis = 2.850 EBIT Earnings before Interest and Taxes
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 180
13. Abschreibungen auf Finanzanlagen - 80
14. Betriebsergebnis = 2.590 EBT Earnings before Taxes
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag - 840
16. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag = 1.750 EAT Earnings after Taxes
2012
Nov. 2015
„Five Forces“ nach PorterQuelle: manager-wiki.com
• Verhandlungsstärke der Lieferanten
• Verhandlungsstärke der Abnehmer
• Bedrohung durch neue Anbieter
• Bedrohung durch Ersatzprodukte
• Rivalität der Wettbewerber einer Branche
zusammengestellt von Stefan Schütte
Irrtum vorbehaltenNov. 2015