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11 KALKSANDSTEIN 1. KALKSANDSTEINE NACH DIN EN 771-2 UND DIN V 106 Als am 5. Oktober 1880 ein Patent zur Er- zeugung von Kalksandsteinen an Dr. Micha- elis in Berlin erteilt wurde, konnte niemand ahnen, welcher Erfolg dieser Entwicklung beschieden sein würde. Die Formgebung durch Pressen und die Hochdruckdampf- härtung ermöglichten bereits seit mehr als hundert Jahren eine industrielle Kalksand- stein-Produktion. Im Jahre 1900 wurden rd. 300 Mio. Steine und 1905 bereits 1 Mrd. Kalksandsteine produziert. Durch die schnelle Marktverbreitung und das Ver- trauen zu diesem Mauerstein erschien bereits 1927 die erste Ausgabe der Kalk- sandsteinnorm DIN 106. Die derzeit gül- tige Ausgabe ist die DIN V 106:2005-10 [1]. Die europäisch harmonisierte Kalk- sandsteinnorm DIN EN 771-2:2011-07 [2] ist die neueste Fassung der europä- isch gültigen Norm. Auf Grundlage dieser Norm können Kalksandsteine mit dem CE- Zeichen gekennzeichnet werden. Kalksandsteine sind Mauersteine, die aus den natürlichen Rohstoffen Kalk und kie- selsäurehaltigen Zuschlägen (Sand) her- gestellt, nach innigem Mischen verdich- tet, geformt und unter Dampfdruck ge- härtet werden. Für die Zuschläge sollen Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 verwendet werden. Die Verwendung von Gesteinskörnungen nach DIN EN 13055-1 ist, mit Ausnahme von Blähglas und Kes- selsand, zulässig, soweit hierdurch die Ei- genschaften der Kalksandsteine nicht un- günstig beeinflusst werden. Kalksandsteine werden für tragendes und nicht tragendes Mauerwerk vorwie- gend für die Erstellung von Außen- und In- nenwänden verwendet. Für tragende und nicht tragende Außenwände sowie für tra- gende Innenwände gilt in Deutschland DIN EN 1996-1-1:2005/NA [3], für nicht tragende Innenwände DIN 4103-1 [4]. Mit der Einführung der CE-Kennzeichnung und der bauaufsichtlichen Einführung der DIN V 106 ist von staatlicher Seite nur noch eine Überwachung der werkseige- nen Produktionskontrolle (Systemüber- wachung, keine Produktüberwachung) ver- bunden. Kalksandsteine, die nach DIN V 106 überwacht und gekennzeichnet wer- den, sind – ohne Überprüfung durch den Verwender – im Sinne der Landesbauord- nungen in Deutschland verwendbar. Die Verwendbarkeit wird vom Lieferanten zu- gesichert. Dies kann durch eine unab- hängige Stelle überwacht werden. Damit ist sichergestellt, dass das damit gekenn- zeichnete Produkt entweder der DIN V 106 oder einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entspricht. Die Überwachung selbst ist – zusätzlich zur Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle – eine Produktüberwachung nach Anhang B der DIN V 106. 1.1 Die Verwendung von Kalksandsteinen in Deutschland Entsprechend dem Bauproduktengesetz müssen Kalksandsteine CE-gekennzeich- net werden. Die CE-Kennzeichnung regelt jedoch nur das „Inverkehrbringen“. Sie sagt nichts über deren Verwendung am Bau aus. Falls Kalksandsteine außer dem CE-Kenn- zeichen keine weitere Kennzeichnung tra- gen, aus der deren Verwendbarkeit hervor- geht, ist diese vom Anwender anhand der Bestimmungen von DIN V 20000-402 [5] zu überprüfen. Falls Kalksandsteine zusätzlich nach DIN V 106 gekennzeichnet sind, sichert der Hersteller deren Verwendbarkeit zu. Kalksandsteine nach DIN V 106 ent- sprechen automatisch der DIN EN 771-2. Die Verwendbarkeit von Stei- nen nach DIN V 106 wird vom Herstel- ler zugesichert. Anders verhält es sich bei Steinen, die der DIN EN 771-2 ent- sprechen, aber nicht der DIN V 106. Hier hat der Verarbeiter die Verwend- barkeit anhand der DIN V 20000-402 selbst zu prüfen. Mit Kalksandstein nach DIN V 106 erhält der Anwender also die bisher gewohnte Sicherheit. Bild 3: Verwendbarkeit von Kalksandsteinen DIN EN 771-2 Kalksandsteine – Anwendung in Deutschland DIN 20000-402 Regeln für die Verwendung von Kalksandsteinen nach DIN EN 771-2 DIN V 106 Kalksandsteine mit besonderen Eigenschaften Eingeführt über: „Liste der technischen Baubestimmungen“ Prüfung der Verwendbarkeit durch die Verwender Eingeführt über: „Liste der technischen Baubestimmungen“ Zusicherung der Verwendbarkeit durch den Hersteller Bild 1: Raster-Elektronen-Mikroskopaufnahme (REM) von Kalksandstein Bild 2: Die Rohstoffe: Kalk, Sand und Wasser Stand: Januar 2014

Bild 1: Raster-Elektronen-Mikroskopaufnahme Bild 2: Die ... · 12 KALKSANDSTEIN VI 01/2014 1.2 Steinarten, Anforderungen und Verwendbarkeit nach DIN V 106 Wenn CEgekennzeichnete Kalksand

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KALKSANDSTEIN

1. KALKSANDSTEINE NACH DIN EN 771-2 UND DIN V 106

Als am 5. Oktober 1880 ein Patent zur Er­zeugung von Kalksandsteinen an Dr. Micha­elis in Berlin erteilt wurde, konnte niemand ahnen, welcher Erfolg dieser Entwicklung beschieden sein würde. Die Formgebung durch Pressen und die Hochdruckdampf­härtung ermöglichten bereits seit mehr als hundert Jahren eine industrielle Kalksand­stein­Produktion. Im Jahre 1900 wurden rd. 300 Mio. Steine und 1905 bereits 1 Mrd. Kalksandsteine produziert. Durch die schnelle Marktverbreitung und das Ver­trauen zu diesem Mauerstein erschien bereits 1927 die erste Ausgabe der Kalk­sandsteinnorm DIN 106. Die derzeit gül­tige Ausgabe ist die DIN V 106:2005­10 [1]. Die europäisch harmonisierte Kalk­sandsteinnorm DIN EN 771­2:2011­07 [2] ist die neueste Fassung der europä­isch gültigen Norm. Auf Grundlage dieser Norm können Kalksandsteine mit dem CE­Zeichen gekennzeichnet werden.

Kalksandsteine sind Mauersteine, die aus den natürlichen Rohstoffen Kalk und kie­selsäurehaltigen Zuschlägen (Sand) her­gestellt, nach innigem Mischen verdich­tet, geformt und unter Dampfdruck ge­härtet werden. Für die Zuschläge sollen Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 verwendet werden. Die Verwendung von Gesteinskörnungen nach DIN EN 13055­1 ist, mit Ausnahme von Blähglas und Kes­selsand, zulässig, soweit hierdurch die Ei­genschaften der Kalksandsteine nicht un­günstig beeinflusst werden.

Kalksandsteine werden für tragendes und nicht tragendes Mauerwerk vorwie­gend für die Erstellung von Außen­ und In­nenwänden verwendet. Für tragende und nicht tragende Außenwände sowie für tra­gende Innenwände gilt in Deutschland DIN EN 1996­1­1:2005/NA [3], für nicht tragende Innenwände DIN 4103­1 [4].

Mit der Einführung der CE­Kennzeichnung und der bauaufsichtlichen Einführung der DIN V 106 ist von staatlicher Seite nur noch eine Überwachung der werkseige­nen Produktionskontrolle (Systemüber­wachung, keine Produktüberwachung) ver­bunden. Kalksandsteine, die nach DIN V 106 überwacht und gekennzeichnet wer­den, sind – ohne Überprüfung durch den Verwender – im Sinne der Landesbauord­nungen in Deutschland verwendbar. Die Verwendbarkeit wird vom Lieferanten zu­gesichert. Dies kann durch eine unab­hängige Stelle überwacht werden. Damit

ist sichergestellt, dass das damit gekenn­zeichnete Produkt entweder der DIN V 106 oder einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entspricht. Die Überwachung selbst ist – zusätzlich zur Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle – eine Produktüberwachung nach Anhang B der DIN V 106.

1.1 Die Verwendung von Kalksandsteinen in DeutschlandEntsprechend dem Bauproduktengesetz müssen Kalksandsteine CE­gekennzeich­net werden. Die CE­Kennzeichnung regelt jedoch nur das „Inverkehrbringen“. Sie sagt nichts über deren Verwendung am Bau aus.

Falls Kalksandsteine außer dem CE­Kenn­zeichen keine weitere Kennzeichnung tra­gen, aus der deren Verwendbarkeit hervor­

geht, ist diese vom Anwender anhand der Bestimmungen von DIN V 20000­402 [5] zu überprüfen.

Falls Kalksandsteine zusätzlich nach DIN V 106 gekennzeichnet sind, sichert der Hersteller deren Verwendbarkeit zu.

Kalksandsteine nach DIN V 106 ent- sprechen automatisch der DIN EN 771-2. Die Verwendbarkeit von Stei-nen nach DIN V 106 wird vom Herstel-ler zugesichert. Anders verhält es sich bei Steinen, die der DIN EN 771-2 ent-sprechen, aber nicht der DIN V 106. Hier hat der Verarbeiter die Verwend-barkeit anhand der DIN V 20000-402 selbst zu prüfen. Mit Kalksandstein nach DIN V 106 erhält der Anwender also die bisher gewohnte Sicherheit.

Bild 3: Verwendbarkeit von Kalksandsteinen

DIN EN 771-2Kalksandsteine – Anwendung in Deutschland

DIN 20000-402Regeln für die Verwendung von

Kalksandsteinen nach DIN EN 771-2

DIN V 106Kalksandsteine mit besonderen

Eigenschaften

Eingeführt über:„Liste der technischenBaubestimmungen“

Prüfung der Verwendbarkeitdurch die Verwender

Eingeführt über:„Liste der technischenBaubestimmungen“

Zusicherung der Verwendbarkeitdurch den Hersteller

Bild 1: Raster-Elektronen-Mikroskopaufnahme (REM) von Kalksandstein

Bild 2: Die Rohstoffe: Kalk, Sand und Wasser

Stand: Januar 2014

Page 2: Bild 1: Raster-Elektronen-Mikroskopaufnahme Bild 2: Die ... · 12 KALKSANDSTEIN VI 01/2014 1.2 Steinarten, Anforderungen und Verwendbarkeit nach DIN V 106 Wenn CEgekennzeichnete Kalksand

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KALKSANDSTEIN VI 01/2014

1.2 Steinarten, Anforderungen und Verwendbarkeit nach DIN V 106Wenn CE­gekennzeichnete Kalksand­ steine zusätzlich mit der DIN V 106 über­einstimmen, dürfen diese Kalksandstei­ ne verwendet werden, ohne dass die für die Verwendung ausschließlich CE­ge­ kennzeichneter Kalksandsteine in Deutsch­ land festgelegten Verwendungsregeln in DIN V 20000­402 beachtet werden müssen.

DIN V 106 [1] ersetzt die früheren Aus­gaben der Kalksandsteinnormen DIN V 106­1:2003­02 und DIN V 106­2:2003­02. Sie ist über die Musterliste der tech­nischen Baubestimmungen (bauaufsicht­liche Einführung in den Bundesländern un­terschiedlich) anwendbar.

2. HERSTELLUNG

Die wesentlichen Stationen der Kalksand­stein­Produktion sind:

1 Kalk und Sand aus den heimischen Abbaustätten werden im Werk in Si­los gelagert. Die Rohstoffe werden im Mischungsverhältnis Kalk : Sand = 1 : 12 nach Gewicht dosiert, inten­siv miteinander gemischt und über ei­ne Förderanlage in Reaktoren geleitet.

2 Hier löscht der Branntkalk unter Was­serverbrauch zu Kalkhydrat ab. Gege­benenfalls wird das Mischgut dann im Nachmischer auf Pressfeuchte ge­bracht.

3 Mit vollautomatisch arbeitenden Pres­

sen werden die Steinrohlinge geformt und auf Härtewagen gestapelt.

4 Es folgt dann das Härten der Roh­linge unter geringem Energieaufwand bei Temperaturen von ca. 200 °C un­ter Wasserdampf­Sättigungsdruck, je

Bild 4: Herstellung von Kalksandstein

nach Steinformat etwa vier bis acht Stunden. Der Vorgang ist von der Na­tur abgeschaut. Beim Härtevorgang wird durch die heiße Wasserdampfat­mosphäre Kieselsäure von der Ober­fläche der Quarzsandkörner angelöst. Die Kieselsäure bildet mit dem Binde­mittel Kalkhydrat kristalline Bindemit­telphasen – die CSH­Phasen –, die auf die Sandkörner aufwachsen und diese fest miteinander verzahnen (Bild 1). Die beim Herstellungsprozess gebildeten Strukturen aus Kalk, Sand und Was­ser sind dafür verantwortlich, dass der Kalksandstein ein festes Gefüge hat. Es entstehen keine Schadstoffe.

Bild 6: Das Härten der Rohlinge erfolgt in Dampf-Härtekesseln.Bild 5: Nach dem Mischen werden die Rohlinge gepresst.

5 Nach dem Härten und Abkühlen sind die Kalksandsteine gebrauchsfertig, eine werksseitige Vorlagerung ist nicht erforderlich.

3. MAUERSTEINE

Von der Kalksandsteinindustrie wird eine Vielzahl an Formaten für die Handvermau­erung und für das Mauern mit Versetzgerät angeboten. Das KS­Bausystem umfasst neben den Steinformaten für die Erstel­lung von Mauerwerk nach DIN EN 1996­1­1/NA auch Bauteile zur Systemergänzung sowie Sonderprodukte.

Foto

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asa­

Dor

sten

er

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●1

●2

●3

●4

●5

Sand Kalk Kalk

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KALKSANDSTEINVI 01/2014

a) Kalksandsteine: Lochanteil # 15 % der Lagerfläche

Bezeichnung Kurz-zeichen

Schicht-höhe [cm]

Eigenschaften und Anwendungsbereiche

1 KS­Vollsteine KS # 12,5 Für tragendes und nicht tragendes Mauerwerk in Normalmauermörtel versetzt

2 KS ­R­Blocksteine KS ­R > 12,5 # 25

Wie Zeile 1, zusätzlich mit Nut­Feder­System an den Stirnseiten; Stoßfugenvermörtelung kann daher im Regelfall entfallen.

3 KS­Plansteine KS ­R­Plansteine

KS PKS ­R P

# 25 Wie Zeile 2, aufgrund Einhaltung geringerer Grenzabmaße der Höhe*) (D h = ± 1,0 mm) zum Versetzen in Dünnbettmörtel geeignet

4 KS­Fasensteine KS F # 25 Wie Zeile 3, jedoch mit beidseitig umlaufender Fase an der Sichtseite von ca. 4 bis 7 mm

5 KS XL­Raster­ elemente1)

KS XL­RE $ 50 # 62,5

Wie Zeile 3; Lieferung von Regelelementen der Länge 498 mm sowie Ergänzungselementen der Längen 373 mm und 248 mm

6 KS XL­Plan­ elemente1)

KS XL­PE $ 50 # 65

Wie Zeile 3; Lieferung von werkseitig vorkonfek­tionierten Wandbausätzen mit Regelelementen der Länge 998 mm

7 KS ­E­Steine KS ­EKS XL­E

# 25= 50

Wie Zeilen 3 und 5, jedoch mit durchgehenden Installationskanälen

b) Kalksandsteine: Lochanteil > 15 % der Lagerfläche

Bezeichnung Kurz-zeichen

Schicht-höhe [cm]

Eigenschaften und Anwendungsbereiche

8 KS­Lochsteine KS L # 12,5 Für tragendes und nicht tragendes Mauerwerk in Normalmauermörtel versetzt

9 KS ­R­Hohl­ blocksteine

KS L­R > 12,5 # 25

Wie Zeile 8, zusätzlich mit Nut­Feder­System an den Stirnseiten; Stoßfugenvermörtelung kann daher im Regelfall entfallen.

10 KS­PlansteineKS ­R­Plansteine

KS L P KS L­R P

# 25 Wie Zeile 9, aufgrund Einhaltung geringerer Grenzabmaße der Höhe*) (D h = ± 1,0 mm) zum Versetzen in Dünnbettmörtel

c) Frostwiderstandsfähige Kalksandsteine 2)

Bezeichnung Kurz-zeichen

Schicht- höhe [cm]

Eigenschaften und Anwendungsbereiche

11 KS­Vormauer­ steine

KS Vm oder

KS Vm L

# 25 KS­Vormauersteine sind Mauersteine mindestens der Druckfestigkeitsklasse 10, die frostwiderstandsfähig sind (mindestens 25­facher Frost­Tau­Wechsel).

12 KS­Verblender2) KS Vb oder

KS Vb L

# 25 KS­Verblender sind Mauersteine mindestens der Druckfestigkeitsklasse 16 mit geringeren Grenzabmaßen der Höhe*) als Zeile 11 und erhöhter Frostwiderstandsfähigkeit (mindes­tens 50­facher Frost­Tau­Wechsel), die mit aus­gewählten Rohstoffen hergestellt werden.

Die KS­Palette reicht von traditionellen, kleinformatigen Kalksandsteinen (KS) zur Handvermauerung (KS­Vollsteine und KS­Lochsteine) zu Steinen mit Nut­Feder­Sys­tem (KS ­R­Steine) zur Herstellung von tra­genden und nicht tragenden Wänden. Mit KS­Bauplatten werden schlanke nicht tra­gende Wände hergestellt. Besonders wirt­schaftlich sind KS­Plansteine und großfor­matige KS XL, die mit Dünnbettmörtel ver­arbeitet werden. KS ­E­Steine ermöglichen – auch nachträglich – die Verlegung von Elektroinstallation ohne Schlitzen und Frä­sen. Steine zur Erstellung von Sichtmau­erwerk runden die Palette ab.

3.1 BezeichnungenDie Bezeichnung der Kalksandsteine er­folgt nach DIN V 106. Sie setzt sich zusam­men aus der Steinsorte, der DIN­Haupt­nummer, der Steinart, der Steindruckfes­tigkeitsklasse, der Steinrohdichteklasse und dem Format­Kurzzeichen. Ab dem Format 4 DF ist zusätzlich die Wanddicke anzugeben. Anstelle des Format­Kurzzei­chens dürfen auch die Maße in der Rei­henfolge Länge/Breite/Höhe angegeben werden. Dies gilt stets bei Plansteinen, KS XL, Fasensteinen und Bauplatten.

3.2 SteinartenKalksandsteine werden in verschiedenen Eigenschaften für unterschiedliche Anwen­dungsbereiche angeboten. Bei der Unter­scheidung der Steinarten sind verschie­dene Kriterien zu beachten:

Lochanteil gemessen an der Lagerflä­che (Vollsteine/Lochsteine)

Stoßfugenausbildung, z.B. R­Steine (mit Nut­Feder­System für Verarbeitung oh­ne Stoßfugenvermörtelung)

Steinhöhe „Normal­“ oder „Planstein“

Kantenausbildung (Fase)

Frostwiderstand

Schichthöhe (Steinhöhe + Dicke der Lagerfuge)

3.3 Eigenschaften von KalksandsteinAlle wesentlichen Eigenschaften von Kalksandsteinen sind in DIN V 106 ge­normt.

3.3.1 Steindruckfestigkeitsklassen (SFK)Die Steindruckfestigkeit wird in N/mm2 angegeben. Kalksandsteine sind in den Druckfestigkeitsklassen 4 bis 60 ge­normt. In der Praxis werden im Wesent­ Bild 7: Bedeutung der Kurzzeichen (Beispiel)

Tafel 1: Wichtige Steinarten und -bezeichnungen nach DIN V 106 bzw. DIN EN 771-2/ DIN V 20000-402

*) Maßtoleranzen1) Im Markt sind unterschiedliche Marken bekannt.2) KS­Verblender werden regional auch als bossierte

Steine oder mit bruchrauer Oberfläche angeboten.

Die regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.

Kalksandstein DIN V 106 – KS L-R P 12 – 1,4 – 8 DF (240)

Steinsorte KS-Norm Steinart Format

Steindruck-festigkeits-klasse

Hohlblocksteinmit Nut-Feder-System

mind.12 N/mm2

Plan-stein

1,21 bis1,40 kg/dm3

Trockenrohdichte

248 x 240 x 248 240 mm

Steinroh-dichte-klasse

Wanddicke(bei Steinen mit Nut-Feder-System anden Stirn-flächen)

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KALKSANDSTEIN VI 01/2014

lichen die Steindruckfestigkeitsklassen 12 und 20 hergestellt.

Zu berücksichtigen sind die Anforderungen an die Steindruckfestigkeitsklasse bei:

KS­Vormauersteine: $ 10

KS­Verblender: $ 16

Für die Zuordnung in Steindruckfes­ tigkeitsklassen nach DIN V 106 oder DIN V 20000­402 müssen die Steine in der Probe zwei Anforderungen erfüllen: die An­forderung an den Mittelwert und die An­forderung an den Einzelwert. Die Prüfung nach DIN EN 772­1 erfolgt an sechs Pro­bekörpern.

3.3.2 Steinrohdichteklassen (RDK)Die Steinrohdichte wird in kg/dm3 angege­ben. Sie wird nach DIN EN 772­1:2005­05 geprüft und nach DIN V 106 oder DIN V 20000­402 mit nationalen Umrechnungen in Rohdichteklassen eingeteilt. Das Stein­volumen wird einschließlich etwaiger Lo­chungen und Grifföffnungen ermittelt. Die Steinrohdichte wird auf den bis zur Mas­senkonstanz bei 105 °C getrockneten Stein bezogen (Trockenrohdichte).

Voll­ und Blocksteine sind dabei den Stein­rohdichteklassen $ 1,6 zuzuordnen, Loch­ und Hohlblocksteinen den Steinrohdichte­klassen # 1,6. Ob Steine der Steinrohdich­teklasse 1,6 zu den Voll­ oder Lochsteinen zu zählen sind, ist abhängig von der Quer­schnittsminderung durch die Lochung. In der Praxis werden im Wesentlichen die RDK 1,4 – 1,8 und 2,0 hergestellt.

3.3.3 Grenzabmaße (Toleranzen)Kalksandsteine sind durch das Herstell­verfahren sehr maßgenau. In Abhängigkeit von der Steinart sind die Anforderungen an die Grenzabmaße (Maßtoleranzen) der Kalksandsteine in DIN V 106 festgelegt. Die Anforderungen nach DIN EN 771­2 Ta­belle 1 (Grenzabmaße) werden ebenfalls eingehalten.

3.3.4 FrostwiderstandKalksandsteine, die der Witterung aus­gesetzt sind (z.B. in der Verblendschale von zweischaligem Mauerwerk), müssen frostwiderstandsfähig sein. Die Einstufung

Nach DIN V 106 wird zwischen KS-Vor-mauersteinen und KS-Verblendern un-terschieden. Aus Gründen der Verein-fachung wird im Folgenden nur der Begriff „KS-Verblender“ verwendet.

Nach DIN V 106 wird zwischen KS-Vor-mauersteinen und KS-Verblendern un-terschieden. Aus Gründen der Verein-fachung wird im Folgenden nur der Begriff „KS-Verblender“ verwendet.

Tafel 2: Übliche Steindruckfestigkeitsklassen (SFK) von Kalksandstein

Tafel 3: Übliche Steinrohdichteklassen (RDK) von Kalksandstein

Bild 8: Kalksandsteine – im Einklang mit der Natur

Steindruckfestigkeitsklasse (SFK)1) 102) 12 162) 20 282)

Mittlere Mindestdruckfestigkeit fst [N/mm2] 12,5 15,0 20,0 25,0 35,0

1) Entspricht auch dem kleinsten zulässigen 2) Nur auf Anfrage regional lieferbar Einzelwert der jeweiligen SFK

Steinrohdichteklasse (RDK)1) 1,22) 1,4 1,62) 1,8 2,0 2,22)

Klassengrenzen 3) in kg/dm3

1,01 bis

1,20

1,21 bis

1,40

1,41 bis

1,60

1,61 bis

1,80

1,81 bis

2,00

2,01 bis

2,20

1) Die Steinrohdichteklassen werden jeweils ohne 2) Nur auf Anfrage regional lieferbar Bezeichnung (Einheit) angegeben. 3) Einzelwerte dürfen darunter liegen.

Tafel 4: Zulässige Grenzabmaße nach DIN V 106

Bezeichnung KS und KS -R KS -R P1) KS XL1) KS Vm KS Vb2)

Steinlängen und ­breiten Einzelwerte Mittelwerte

± 3 mm± 2 mm

± 2 mm± 1 mm

Höhenmaß bei DF und NF Einzelwerte Mittelwerte

± 3 mm± 2 mm

– –

± 3 mm± 2 mm

± 2 mm± 1 mm

Höhenmaß bei Steinen $ 2 DF Einzelwerte Mittelwerte

± 4 mm± 3 mm

± 1,0 mm± 1,0 mm

± 4 mm± 3 mm

± 2 mm± 1 mm

1) Die hohe Maßgenauigkeit ermöglicht beson­ ders ebenflächiges und sauberes Mauerwerk. Der Einsatz von Dünnlagenputzen ist dadurch möglich.

2) KS­Verblender mit strukturierter Oberfläche haben eine oder zwei bossierte bzw. bruchraue Sicht­flächen. Das Längen­ oder Breitenmaß darf hier bis zu 5 mm (im Mittelwert 4 mm) unterschritten werden.

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KALKSANDSTEINVI 01/2014

in Vormauersteine und Verblender er­folgt in DIN V 106 durch Bezug auf das in DIN EN 772­18 definierte Prüfverfah­ren. Die Steine werden dabei einer extre­men Beanspruchung (25 Frost­Tau­Wech­sel bei KS Vm bzw. 50 Frost­Tau­Wechsel bei KS Vb) ausgesetzt. Die Temperatur wechselt im Verlauf der Prüfung, die mit einer optischen Beurteilung abschließt, zwischen ­15 °C und +20 °C.

3.3.5 FormateDie Kalksandsteinindustrie bietet für je­den Anwendungsfall das richtige Steinfor­mat an. Alle Steinformate entsprechen der DIN 4172 „Maßordnung im Hochbau“. Sie werden in der Regel als Vielfaches vom Dünnformat (DF) angegeben (Ausnahme: NF = Normalformat).

Die regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.

3.4 Kalksandsteine für Normalmauer-mörtel

Die regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.

240115

52

240115

71

113

115 240

240175

113

240 240

113

240

113

300

DF

NF

2 DF

3 DF

4 DF

5 DF

248240

4 DF (240)

248300

5 DF (300)

365248

11

3

11

3

11

3

6 DF (365)

Die regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.

23

8

498115

8 DF (115)

498175

23

8

12 DF (175)

498240

23

8

16 DF (240)

498300

23

8

20 DF (300)

248175

23

8

6 DF (175)

248240

23

88 DF (240)

300248

23

8

10 DF (300)

365248

23

8

12 DF (365)

Steine mit einem Gewicht bis zu 25 kg lassen sich von Hand mauern.Bei größerem Einzelsteingewicht werden Versetzgeräte eingesetzt.Die regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.

115

238

248

4 DF (115)

Bild 9: Beispiele für KS-Steine, KS-Verblender, zu versetzen in Normalmauermörtel

Bild 11: Beispiele für KS -R-Steine (h = 113 mm), zu versetzen in Normalmauermörtel

Bild 12: Beispiele für KS -R-Blocksteine (h = 238 mm), zu versetzen in Normalmauermörtel

~95~220

~220~95

~220~95240 300240 240

240175

113113

115 240

DF

240115

52

NF

240115

71

11

37152

11

3

11

3

11

3

7152

~95240240

~95240

~95

Die regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.

eine Läuferseite

je eine Kopf- und Läuferseite

KS-Verblender, glatt KS-Verblender, bruchrau/bossiert

5 DF4 DF

3 DF2 DF

DF NF 2 DF

DF NF 2 DF

Bild 10: Beispiele für KS-Produkte für Sicht- und Verblendmauerwerk, zu versetzen in Normal-mauermörtel

23

8

498115

8 DF (115)

498175

23

8

12 DF (175)

498240

23

8

16 DF (240)

498300

23

8

20 DF (300)

248175

23

8

6 DF (175)

248240

23

88 DF (240)

300248

23

8

10 DF (300)

365248

23

8

12 DF (365)

Steine mit einem Gewicht bis zu 25 kg lassen sich von Hand mauern.Bei größerem Einzelsteingewicht werden Versetzgeräte eingesetzt.Die regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.

115

238

248

4 DF (115)

Die regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.

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KALKSANDSTEIN VI 01/2014

248240

12

3

248300

12

3

365248

12

3

150

24

8

248115

24

8

248248175

24

8

200 248

24

8

248240

24

8

300248

24

8

365248

24

8

24

8

498115

498150

24

8

498175

24

8

200

24

8

498 498240

24

8

498300

24

8

Steine mit einem Gewicht bis zu 25 kg lassen sich von Hand mauern.Bei größerem Einzelsteingewicht werden Versetzgeräte eingesetzt.Die regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.

6 DF (365)4 DF (240) 5 DF (300)

6 DF (175) 7 DF (200)4 DF (115) 5 DF (150)

12 DF (365)8 DF (240) 10 DF (300)

12 DF (175)8 DF (115) 10 DF (150)

20 DF (300)14 DF (200) 16 DF (240)

Bild 13: Beispiele für KS -R-Plansteine (h = 123 mm bzw. 248 mm), zu versetzen in Dünnbett-mörtel

Bild 15: Beispiele für KS XL-Planelemente, zu versetzen in Dünnbettmörtel

998

200214

49

86

23

/64

8

175

99849

86

23

/64

8

150

49

86

23

/64

8

240

49

86

23

/64

8

300365

49

86

23

/64

8

115 100 1)

49

86

23

/64

8

998

998

998

998

Die regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.Im Markt sind unterschiedliche Marken bekannt.1) Nur für nicht tragende Wände

24

8

248d

248d

24

8

24

8

373d

373d

24

8

Endstein

Standardformat

1) nur für nicht tragende Wände

Wanddicke d = 1151), 175, 240 mmWanddicke d = 1151), 175, 240 mmDie regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.1) Nur für nicht tragende Wände

Bild 16: Beispiele für KS-Fasensteine, zu ver-setzen in Dünnbettmörtel

3.5 Kalksandsteine für Dünnbettmörtel

d

49

86

23

498

49

86

23

d 373

49

86

23

d 248

1/21/1 3/4

Regelelement Ergänzungselemente

d = 1001), 115, 150, 175, 200, 240, 300, 365 mmDie regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.

Im Markt sind unterschiedliche Marken bekannt.1) Nur für nicht tragende Wände

Bild 14: Beispiele für KS XL-Rasterelemente, zu versetzen in Dünnbettmörtel

24

8

248d

248d

24

8

24

8

373d

373d

24

8

Endstein

Standardformat

1) nur für nicht tragende Wände

Wanddicke d = 1151), 175, 240 mmWanddicke d = 1151), 175, 240 mmDie regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.1) Nur für nicht tragende Wände

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17

KALKSANDSTEINVI 01/2014

3.6 Bauteile zur SystemergänzungDie Bauteile zur Systemergänzung run­den das Lieferprogramm ab und ermögli­chen somit die Erstellung von Wänden aus einem Baustoff.

3.6.1 KS-BauplattenFür nicht tragende innere Trennwände nach DIN 4103­1 können KS­Bauplatten (KS­BP) eingesetzt werden. KS­Bauplatten

100

99849

86

23

7049824

8

100

24

8

498

100

498

49

86

23

KS XL-RE (100)(373/248)

KS XL-PE (100)

KS-Bauplatte BP7

KS-Bauplatte BP10

Die regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.

Bild 17: KS-Produkte für nicht tragende Wände nach DIN 4103

sind Kalksandsteine nach DIN V 106 mit Regelhöhen von 248 mm und einer Dicke < 115 mm, die mit einem umlaufenden Nut­Feder­System ausgebildet sein kön­nen und an die erhöhte Anforderungen hin­sichtlich der Grenzabmaße für die Höhe ge­stellt werden. Die Stoßfugen der KS­Bau­ platten werden in der Regel vermörtelt.

3.6.2 KS-Kimmsteine/ KS-WärmedämmsteineKS-Kimmsteine sind Steine, die in unter­schiedlichen Höhen zum Höhenausgleich am Wandfuß bzw. am Wandkopf eingesetzt werden.

KS-Wärmedämmsteine sind wärmetech­nisch optimierte Kalksandsteine, die nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulas­sung unter Verwendung eines natürlichen Leichtzuschlags hergestellt werden. Sie

werden in der Regel als Vollstein in der Steindruckfestigkeitsklasse # 20 und einem Bemessungswert der Wärmeleitfä­higkeit λ # 0,33 W/(m·K) angeboten, regio­nal auch mit anderen Steineigenschaften. Wärmetechnisch optimierte Kalksandstei­ne werden an geometrisch bedingten Wär­mebrücken wie z.B. Wandfußpunkten von Außen­ und Innenwänden über nicht be­heizten Kellern, Fundamentplatten oder belüfteten Kriechkellern eingesetzt.

3.6.3 KS-StürzeAls vorgefertigte Bauteile zur leichteren Öffnungsüberdeckung werden vorgefertig­te KS­Stürze angeboten.

Es wird unterschieden zwischen KS-Flach-stürzen (h # 12,5 cm), deren Druckzo­ne (Übermauerung) auf der Baustelle hergestellt wird, und KS-Fertigteilstürzen (h > 12,5 cm).

d

113

1)

d

123

2)

Sturzbreite Sturzhöhe Nennlänged = [mm] [mm] [mm]

115150175200214*)

240

1000bis

30001)

875bis

30002)

71

113

123

1003)*)

115150175200240

115175

71

d

1000–3000 1)

1) Abgestuft in 250 mm-Schritten2) Abgestuft in 125 mm-Schritten3) Nur für nicht tragende Wände*) Auf AnfrageDie regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.

1000–3000

875–3000

abZ: Z-17.1-978

1002)

115150175200214*)

240265*)

300365

24

8–4

98

d

1000–2000

Sturzbreite Sturzhöhe3) Nennlänged = [mm] [mm] [mm]

248373480498

1000bis

2000

1) Abgestuft in 250 mm-Schritten2) Nur für nicht tragende Wände3) Sonderhöhen sind zulässig.*) Auf Anfrage

1

96

–74

8

d 1000–2

0001)1)

Sturzbreite Sturzhöhe3) Nennlänged = [mm] [mm] [mm]

115150175200214240

1000bis

20001)

196bis748

Die regionalen Lieferprogrammesind zu beachten.

1)

abZ: Z-17.1-621 abZ: Z-17.1-774

Bild 19: KS-Flachstürze nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ)

Bild 20: KS-Fertigteilstürze nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ)Bild 18: KS-Kimmsteine/KS-Wärmedämm-steine

498

11

32

)

d

498h

d

KS-Höhenausgleichs- bzw. KS-Kimmsteinein unterschiedlichen Höhen h

1) Im Markt sind unterschiedliche Marken bekannt.2) Andere Höhen auf AnfrageDie regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.

KS-Wärmedämmsteine(wärmetechnisch optimierte Kalksandsteine)1)

� 0,33 W/(m·K) zur Reduzierung von Wärmebrücken

mit einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit

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KALKSANDSTEIN VI 01/2014

3.6.4 KS -U-SchalenKS ­U­Schalen sind Kalksandsteine, die aus anwendungstechnischen Gründen von der Form eines geschlossenen Mauersteins abweichen. Sie werden z.B. für Ringbalken, Stürze, Stützen und Installationsschlitze im Mauerwerk verwendet. KS ­U­Schalen nach DIN V 106 werden für tragendes und nicht tragendes Mauerwerk und für Ver­ blendmauerwerk angeboten. Die Lieferung erfolgt folienverpackt auf Paletten.

3.6.5 KS -E-SteineKS­Produkte mit durchgehenden verti­kalen Installationskanälen (Ø ≤ 60 mm) im Abstand von 12,5 bzw. 25 cm werden als KS ­E­Steine bezeichnet. Sie sind so im Verband zu mauern, dass über die

115240

(115)

50

24

01

75

65

32 5

32 5

150 240

75

24

01

75

65

37 5

37 5

175

35

35

200

37 5

37 5

240

52 5

24

01

75

65

300

195

52 552 5

52 5

1) Als Bewehrung sind korrosionsgeschützte Stähle einzusetzen.

Regional können die Wandungsdicken der KS -U-Schalen unterschiedlich sein. Dadurch verändern sich u.U. die lichtenInnenmaße.Die regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.

1151)150

300240

240240

(115)

150

45

24

01

75

65

45

175

240

(115)

24

01

75

65

105200

240

125

24

01

75

65

365

240

24

01

75

65

365

260

Wanddicked = [mm]

175200214240

125d

20

03

0

62

3

125d

20

01

00

49

8

Regional können die Wandungsdicken unterschiedlich sein. Dadurch verändern sich u.U. die lichten Innenmaße bzw. die Lage der Öffnung.

Die regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.

49

8

d498

24

8

d 248

d498

24

8

Die regionalen Lieferprogramme sind zu beachten.

KS -E-Steine

Bild 21: KS -U-Schalen

Bild 22: KS-Gurtrollersteine

Bild 23: Beispiele für KS-Produkte mit durchgehenden Installationskanälen

Ziel der Bauproduktenverordnung ist es, die bestehenden Handelshemmnisse zwi­schen den Mitgliedsstaaten zu beseitigen. Obwohl durch die Bauproduktenverord­nung damit (theoretisch) ein freier Waren­verkehr – ausgedrückt durch die CE­Kenn­zeichnung – ermöglicht wird, unterliegt die Verwendung von Bauprodukten weiterhin nationalen Festlegungen. Für die Verwen­dung ausschließlich CE­gekennzeichneter Kalksandsteine ist daher in Deutschland zusätzlich die nationale Anwendungsnorm DIN V 20000­402 zu beachten.

Die Überprüfung nach DIN V 20000-402, ob ausschließlich CE-gekenn-zeichnete Kalksandsteine in Deutsch-land verwendet werden dürfen, obliegt dem Verwender.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass nicht für alle Kalksandsteine, die nach DIN EN 771­2 herstellbar sind, Erfahrungen mit der Anwendung im Mauerwerksbau be­stehen. Daher übt die DIN V 20000­402 praktisch eine Siebfunktion aus, welche der CE­gekennzeichneten Kalksandstei­ne in Deutschland für Mauerwerk ver­wendet werden dürfen. Diese Siebfunkti­on bewirkt, dass anschließend nur Steine verwendet werden dürfen, die auch der DIN V 106 entsprechen. Alle übrig blei­benden Produkte dürfen nur in Verbindung mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung verwendet werden.

Der Hersteller kann zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht sicher wissen, in welchem Land sein Produkt verbaut werden wird. Es dürfen auch Produkte frei gehandelt werden, die in Deutsch-land nicht für die vom Hersteller vor-gesehenen Zwecke anwendbar sind. Daher richten sich die Anwendungs-normen an die Verwender (Planer, Bauausführende).

Der Verwender hat die vom Hersteller im CE­Kennzeichen deklarierten Produktei­genschaften mit Hilfe der Anwendungs­norm zu bewerten. Er muss eigenverant­wortlich auf Grundlage seiner Bewertung Produkte zur Verwendung freigeben oder diese zurückweisen.

gesamte Wandhöhe eines Geschosses durchgehende Kanäle entstehen. In diese Kanäle können nach Fertigstellung der Wände von der oberen Decke her Leer­rohre für die Installation eingezogen wer­den. Der Vorteil dieser Bauweise ist, dass Installationsleitungen nicht eingefräst werden müssen, sondern geschützt in der Wand liegen.

4. KALKSANDSTEINE MIT CE-KENNZEICHNUNG

Die CE­Kennzeichnung von Kalksandstei­nen erfolgt auf Grundlage der Bauproduk­tenverordnung 2011 [6] in Verbindung mit der europäisch harmonisierten Kalksand­steinnorm DIN EN 771­2.

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19

KALKSANDSTEINVI 01/2014

4.1 Überwachung, Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung nach Bauproduk-tenverordnungDamit für Kalksandsteine vom Hersteller eine Leistungserklärung erstellt und die Steine auf dieser Grundlage CE­gekenn­zeichnet werden dürfen, ist die Einhaltung des vorgeschriebenen Verfahrens der Konformitätsbescheinigung nach DIN EN 771­2, Anhang ZA einzuhalten.

In den europäischen Mauersteinnormen werden zwei Kategorien von Mauersteinen definiert, für die jeweils ein eigenes Sys­tem zur Konformitätsbescheinigung gilt.

Kalksandsteine der Kategorie I sind solche,

die eine deklarierte Druckfestigkeit mit einer statistischen Wahrscheinlichkeit von mindestens 95 % erreichen.

für die der Hersteller eine werksei­gene Produktionskontrolle (WPK) ein­gerichtet hat, die sicherstellt, dass die deklarierten Werte für die Kalk­sandsteine eingehalten werden.

für die der Hersteller ein gültiges Zer­tifikat einer notifizierten Stelle über die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) besitzt.

für die der Hersteller eine Erstprüfung des Produktes durchgeführt hat.

Kalksandsteine der Kategorie II

erfüllen keine Anforderungen an irgendwelche statistischen Aussagen hinsichtlich der deklarierten Druck­festigkeiten.

dürfen in Deutschland nicht für Mauer­werk nach DIN EN 1996­1­1/NA ver­wendet werden.

Alle Kalksandsteine, die nach DIN EN 771­2 gefertigt sind, werden ausschließlich CE­gekennzeichnet. Zusätzlich mit dem Ü­Zei­chen gekennzeichnet werden, dürfen nur noch Sonderprodukte, bei denen spezielle Eigenschaften nicht in DIN EN 771­2 ge­regelt sind. Daher sind Kalksandsteine in nahezu allen Fällen ausschließlich CE­ge­kennzeichnet.

Das CE­Kennzeichen ist ein Konformitäts­zeichen (Übereinstimmungszeichen) und kein Qualitätszeichen. Es ist Vorausset­zung für das Inverkehrbringen und den frei­en Handel von (Bau­)Produkten.

4.2 Das Konzept der Kalksandsteinindus-trieWegen der umfangreichen Deklarations­pflicht ist die CE­Kennzeichnung eines je­den Mauersteins jedoch weder sinnvoll möglich noch verlangt. Eine produktbeglei­tende Kennzeichnung auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen ist eine nach Bauproduktenverordnung zulässige und sinnvolle Alternative, wenn eine eindeu­tige Zuordnung von Kennzeichen und Pro­dukt gewährleistet ist.

Eine zusätzliche Kurz­Bezeichnung nach DIN V 106 auf Lieferschein, Beipackzettel oder Kennzeichnung auf der Verpackung gibt dem Verwender in bekannter Form die notwendigen Hinweise zur Verwendung.

Beispiel: Kalksandstein DIN V 106-KS L–R P 12–1,4–8 DF (240) Bei Kalksandsteinen, die diese Bezeich­nung tragen, braucht der Verwender nicht mehr zu überprüfen, ob diese nach der Pro­ duktanwendungsnorm DIN V 20000­402 im Rahmen der Landesbauordnungen in Deutschland verwendet werden dürfen.

Diese prägnanten, bewährten Kurzbezeich­nungen nach der deutschen Kalksand­steinnorm vereinfachen ganz wesentlich den Umgang mit Mauersteinen in der hie­sigen Baupraxis. Erst durch die Kurzbe­zeichnung ist eine Ausschreibung von Pro­dukten und Qualitäten in der deutschen Baupraxis mit einem überschaubaren Aufwand möglich und sind beispielsweise mündliche Bestellungen erst denkbar.

CE­gekennzeichnete Kalksandsteine nach DIN EN 771­2 können auch ohne Fremd­prüfung durch Dritte in Verkehr gebracht werden. Die ergänzenden Ausführungen in Anhang A von DIN V 106 zur Produkt­prüfung durch Dritte sind für den Herstel­ler freiwillig und beziehen sich im Wesent­lichen auf den Umfang der Prüfungen.

Über die bauaufsichtlich relevanten As­pekte hinausgehend, hat DIN V 106 für die Kalksandsteinindustrie aber eine weit höhere Bedeutung:

Die Anwendung von DIN V 106 setzt die Bestätigung der Konformität der Kalk­ sandsteine mit DIN EN 771­2 voraus.

Die deutsche Kalksandsteinindustrie hält – zusätzlich zur CE-Kennzeich-nung – an der bewährten und etab-lierten Kurzkennzeichnung der DIN V 106 fest.

Die deutsche Kalksandsteinindustrie hält – zusätzlich zur CE-Kennzeich-nung – an der bewährten und etab-lierten Kurzkennzeichnung der DIN V 106 fest.

Durch Bezug auf DIN V 106 bestätigt der Hersteller der CE­gekennzeichne­ten Kalksandsteine zusätzlich, dass die weitergehenden Anforderungen der deutschen Produktnormen für die Anwendung nach DIN EN 1996/NA (Eurocode 6) eingehalten sind.

Die in DIN V 106 festgelegten Stu­fen und Klassen bedingen eine zwin­gende Zusage der damit verbundenen Produkteigenschaften und definieren hierdurch ein eindeutiges Abnahme­kriterium für Kalksandsteine nach DIN V 106.

Mit Bezug auf DIN V 106 kann der Hersteller zusätzlich deutlich ma­chen, dass nicht nur sein System der werkseigenen Produktionskontrolle, sondern auch die qualitätsrelevanten Eigenschaften seiner Produkte wie gewohnt durch unabhängige Dritte ge­prüft und beurteilt werden.

LITERATUR

[1] DIN V 106:2005­10 Kalksandsteine mit besonderen Eigenschaften (Vor­norm)

[2] DIN EN 771­2:2011­07 Festlegungen für Mauersteine – Teil 2: Kalksand­steine; Deutsche Fassung EN 771­2:2003+ A1:2005

[3] DIN EN 1996­1­1/NA (Eurocode 6): Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten – Teil 1­1: Allge­meine Regeln für bewehrtes und unbe­wehrtes Mauerwerk; Deutsche Fassung EN 1996­1­1:2005+A1:2012 mit Nati­onalem Anhang (NA) 2012­05

[4] DIN 4103­1:1984­07: Nichttragende innere Trennwände; Anforderungen, Nachweise

[5] DIN V 20000­402:2005­06 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 402: Regeln für die Verwendung von Kalksandsteinen nach DIN EN 771­2 (Vornorm)

[6] VERORDNUNG (EU) Nr. 305/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Be­dingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates, Text von Bedeutung für den EWR

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